Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports … · VDV 714 Betriebsdiensttauglichkeit in...

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1 Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven Gleisanschluss „Rüstersieler Groden“ Stand: 31.03.2017 Bearbeitung: Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) Ingmar Ricklefs

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Örtliche Betriebsvorschrift der

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG,

Niederlassung Wilhelmshaven

Gleisanschluss „Rüstersieler Groden“

Stand: 31.03.2017

Bearbeitung:

Eisenbahnbetriebsleiter (EBL)

Ingmar Ricklefs

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1 Inhaltsverzeichnis

2  Lage im Netz ....................................................................................................... 5 

2.1  Grenze des Übergangs von der DB Netz ...................................................... 5 

3  Beschreibung der Bahnanlagen .......................................................................... 6 

3.1  Bahnanlagen allgemein ................................................................................. 6 

3.2  Nutzlängen der Gleise ................................................................................... 7 

3.3  EOW-Anlage ................................................................................................. 7 

3.4  Gleistor .......................................................................................................... 8 

3.5  Signale für Rangierbewegungen ................................................................... 8 

3.6  Rauchverbot auf den Bahnanlagen ............................................................... 8 

4  Ansprechpartner und Kontaktdaten im Bahnbetrieb ............................................ 9 

4.1  Unfall- und Störungsmeldestelle .................................................................... 9 

4.2  Ansprechpartner, Anschriften, Telefonliste für den Bahnbetrieb ................. 10 

5  Infrastrukturnutzungsvertrag .............................................................................. 11 

6  Mitgeltende Unterlagen für den Bahnbetrieb ..................................................... 11 

6.1  Gesetze/Verordnungen ............................................................................... 11 

6.2  VDV-Schriften .............................................................................................. 11 

6.3  NE-Vorschriften ........................................................................................... 11 

6.4  NPorts-Unterlagen/Bedienungsanweisungen .............................................. 12 

6.5  Berufsgenossenschaft ................................................................................. 12 

7  Besetzungszeiten des Stellwerkes .................................................................... 13 

8  Radsatzlast ........................................................................................................ 13 

9  Strecken-, Ortskunde der Triebfahrzeugführer .................................................. 13 

10  Hemmschuhe und Radvorleger ...................................................................... 13 

11  Die Betriebsführung der NPorts - Niederlassung Wilhelmshaven - (Bahnbetrieb) ............................................................................................................ 14 

11.1  Organisation: ............................................................................................ 14 

11.2  Verfügbare Geräte, Unterlagen etc. und deren Aufbewahrungsort: ......... 14 

11.3  Sichern von Bahnübergängen .................................................................. 14 

12  Betrieblich insbesondere zu beachten ............................................................ 15 

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12.1  Betrieb der Waggonbeladeanlage: ........................................................... 15 

12.2  Einsatz der Rangierrobots: ....................................................................... 15 

13  Zugfahrten durchführen .................................................................................. 15 

14  Rangierfahrten durchführen ............................................................................ 16 

14.1  Einfahrten von Bf Ölweiche: ..................................................................... 16 

14.2  Ausfahrten nach Bf Ölweiche: .................................................................. 16 

14.3  Umsetzfahrten und andere Rangierbewegungen: .................................... 16 

14.4  Funkfernsteuerung ................................................................................... 17 

14.5  Heranfahren an Wagen ............................................................................ 17 

14.6  Sicherung gegen unbeabsichtigtes Bewegen .......................................... 17 

14.7  Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegung entfernen .......................... 17 

14.8  Rangierwege ............................................................................................ 17 

14.9  Fahrzeugbewegungen (Zu § 51 FV-NE (1 b)) .......................................... 18 

14.10  Fahrzeuge (Zu § 51 FV-NE (2)) ............................................................... 18 

14.11  Rangierleitung (Zu § 51 FV-NE (8)) ......................................................... 18 

14.12  Rangierseite (Zu § 51 FV-NE (12)) .......................................................... 18 

14.13  Vor der Fahrt (Zu § 52 FV-NE (1)) Verständigung durch Tf ..................... 19 

14.14  Besetzte Wagen (Zu § 52 FV-NE (1) c)b)) ............................................... 19 

14.15  Zusätzliche Zustimmung des Disponenten ............................................... 19 

14.16  Besetztes Gleis (Zu § 53 FV-NE (2)) ........................................................ 19 

14.17  Benutzung vom Ladegleis 3 ..................................................................... 20 

14.18  Besondere Gefahrstellen (Zu § 53 FV-NE (3)) ......................................... 20 

14.19  Ausrüstung als Rangierer, Rangierbegleiter, Tf ....................................... 20 

14.20  Störung (Ausfall) an (von) Fahrzeugen der EVU ...................................... 20 

14.21  Abstoßen oder Ablaufen von Fahrzeugen ................................................ 21 

14.22  Bei Rangierfahrten bremsen .................................................................... 21 

14.23  Abstellen und Sichern von Fahrzeugen ................................................... 21 

14.24  Auf Festlegen von Fahrzeugen verzichten ............................................... 22 

14.25  Schild am Ende der zugelassenen Rangierfahrt für Eisenbahnverkehrsunternehmen .......................................................................... 22 

15  Verzeichnis der Anlagen ................................................................................. 22 

15.1  Anlage 01 Übersichtsplan und Lagepläne ................................................ 22 

15.2  Anlage 02 Bedienungsanweisung EOW-Anlage ...................................... 22 

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15.3  Anlage 03 Festlegen von Fahrzeugen ..................................................... 22 

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2 Lage im Netz

2.1 Grenze des Übergangs von der DB Netz

Bundesland: Niedersachsen

Hauptbahn: Oldenburg-Wilhelmshaven (Nr. 1540)

Industriestammgleis Nord (Nr. 1552)

Zugmeldestelle: Fdl Stellwerk Sande

Regelung der Zugfolge: Fdl Stellwerk Sande

Regelung der Rangierfahrten: Fdl Stellwerk JWP auf dem Gleisanschluss von

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG

Infrastrukturgrenze zwischen DB Netz AG und Niedersachsen Ports (NPorts)

ist in Strecken-km 15,203

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3 Beschreibung der Bahnanlagen

3.1 Bahnanlagen allgemein

Der Gleisanschluss ist die Fortsetzung des Industriestammgleises Nord (Nr. 1552)

und beginnt im Gleisbogen westlich vor der Weiche W01 (Hauptanschließer). Das

Anschlussgleis verzweigt sich durch die elektrisch-ortsgestellten Weichen W01, W02,

W03, W04 und W05 in die Gleise 1, 2, 4, 5 (alle Rangier- und Aufstellgleise), 6 (Ab-

stellgleis) und 7 (Durchfahrts- und Umfahrungsgleis).

Unmittelbar vor der Weiche W01 befindet sich ein elektrisches Gleistor, das zusam-

men mit der EOW-Anlage geschaltet ist.

Im Gleis 7 befindet sich am geometrischen Weichenende des Abzweiges der W06

die Grenze des Gleisanschlusses von ehemals INEOS Chlor Atlantik GmbH (Neben-

anschließer) und im Gleis 5 befindet sich 30 Meter vor dem Weichenanfang der Wei-

che W08 die Grenze des Gleisanschlusses von E.ON Kraftwerke GmbH (Nebenan-

schließer).

Gleis 6 endet an der ortsgestellten Weiche W07 und bindet hier in Gleis 7 ein. Gleis 7

endet an der ortsgestellten Weiche W08 und bindet hier in Gleis 5 ein.

Die Gleise 1 und 2 werden an der ortsgestellten Weiche W12 zu Gleis 3 (Ladegleis)

zusammengeführt, das vor einem Bremsprellbock endet. In östlicher Lage zu Weiche

W12 befindet sich über Gleis 3 eine Waggonbeladeanlage, weiterhin kreuzt das

Gleis 3 eine Feuerwehrzufahrt.

Gleis 4 verschwenkt auf Höhe der Weiche W09 in nordöstliche Richtung und bindet

an der ortsgestellten Weiche W10 in Gleis 2 ein. In südöstlicher Lage zu der Ver-

schwenkung von Gleis 4 beginnt in Gleis 5 an der ortsgestellten Weiche W09 das

Gleis 8 und läuft parallel zu Gleis 4 ebenfalls in nordöstliche Richtung und bindet an

der ortsgestellten Weiche W11 ebenfalls in Gleis 2 ein.

Die Gleise liegen in einer Ebene (ohne Neigung).

Bei den vorhandenen Gleisbögen sind die Mindestradien eingehalten.

Aus den als Anlage 1 beigefügten Lageplänen sind die Lage und Nutzlängen der

Gleise und die Lage der Weichen und der Gleistoranlage zu ersehen.

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3.2 Nutzlängen der Gleise

Gleis: Nutzlänge: Lage:

1 (Nutzung zwischen

Weichen 04 und 12)

ca. 845 m siehe Anlage 1b + 1c

2 (Nutzung zwischen

Weichen 04 und 10)

ca. 740 m siehe Anlage 1b + 1c

3 (Nutzung zwischen

Weiche 11 und Prellbock)

ca. 840 m siehe Anlage 1d

4 (Nutzung zwischen

Weichen 03 und 10)

ca. 785 m siehe Anlage 1b + 1c

5 (Nutzung zwischen

Weichen 02 und 10)

ca. 650 m siehe Anlage 1b + 1c

5 (Nutzung zwischen

Weichen 02 und 10)

ca. 890 m siehe Anlage 1b + 1c

6 (Nutzung zwischen

Weichen 05 und 07)

ca. 385 m siehe Anlage 1b

7 (Nutzung zwischen

Weichen 05 und 08)

ca. 760 m siehe Anlage 1b + 1c

3.3 EOW-Anlage

Die Weichen W01 bis W05 im westlichen Kopf der Bahnanlage sind als elektrisch-

ortsgestellte Weichen ausgerüstet.

Die Fahrwege in Einfahrrichtung werden mittels einer Fahrwegstelltafel vor der Wei-

che 01 eingestellt. Die Fahrwege in Ausfahrrichtung werden fahrzeugbedient über

Achszähler/Schienenschalter (je ca. 6 m vor den Grenzzeichen der Weichen W01,

W04 und W05) eingestellt. In die EOW-Anlage ist das elektrische Gleistor vor der

Weiche W01 einbezogen.

Die Bedienung der EOW-Anlage ist ausschließlich autorisierten Personen von

NPorts Wilhelmshaven und unterwiesenen Mitarbeitern der EVU im Rahmen des

Bahnbetriebs im Rüstersieler Groden erlaubt.

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Die Einweisung in die Anlage erfolgt über den EBL von NPorts Wilhelmshaven. Ein

Nachweis über die Einweisung kann von NPorts jederzeit verlangt werden.

Störungen an der Anlage sind dem Disponenten NPorts umgehend zu melden.

3.4 Gleistor

Das elektrische Gleistor wird bei Einfahrten über das Einstellen des Fahrweges an

der Fahrwegstelltafel geöffnet. Die Fahrt darf erst beginnen, wenn das Tor die End-

lage erreicht hat.

Bei Ausfahrten in Richtung Infrastrukturgrenze aus den Gleisen 1 und 2 sowie 4 bis 7

wird das Tor durch Befahren der Achszähler (jeweils 6 m vor dem Grenzzeichen) an-

geschaltet. Die Fahrt darf erst durch das Tor fortgesetzt werden, wenn das Tor die

Endlage erreicht hat.

Der Öffnungsvorgang des Gleistores wird durch ein gelbes Blinklicht signalisiert

(große Lampe). Die Endlage bei geöffnetem Tor wird durch ein gelbes Dauerlicht ge-

kennzeichnet (kleine Lampe).

Das Tor schließt nach Freifahren des EOW-Bereichs (Überfahren des jeweils letzten

Achszählers mit der letzten Achse der Rabt).

3.5 Signale für Rangierbewegungen

Im Bereich der Hafenbahn finden ausschließlich Rangierfahrten statt. Die Verständi-

gung erfolgt hör- und sichtbar mit Rangiersignalen (Ra). Ortsfeste Formsignale sind

nicht vorhanden. Wärterhaltscheiben (Sh2-Tafeln) werden zur Absicherung besonde-

rer Gefahrenstellen (nichtbefahrbare bzw. gesperrte Gleise u. a.) vorgehalten.

3.6 Rauchverbot auf den Bahnanlagen

Auf den Bahnanlagen darf - mit Ausnahme von extra ausgewiesenen Bereichen -

nicht geraucht werden. Dies gilt sowohl für die Innen- wie auch für die Außenanlage.

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4 Ansprechpartner und Kontaktdaten im Bahnbetrieb

4.1 Unfall- und Störungsmeldestelle

Meldung an Tel.:

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven, Fdl Stellwerk JadeWeserPort

Störungen und Unregelmäßigkeiten an Gleisanlagen melden

NPorts, Niederlassung Wilhelmshaven, Eisenbahnbetriebsleiter (EBL)

stellv. Eisenbahnbetriebsleiter

04421 - 80990 - 214

04421 - 4800 - 422

04421 - 80990 - 214

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4.2 Ansprechpartner, Anschriften, Telefonliste für den Bahnbetrieb

Mitarbeiter Telefon

Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) :

Ingmar Ricklefs

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven

Neckarstraße 10 26382 Wilhelmshaven

04421 - 4800 - 422

Stellv. Eisenbahnbetriebsleiter :

Ingo Winsel (stellv. EBL)

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven

Neckarstraße 10 26382 Wilhelmshaven

04421 - 80 990 - 214

Fdl Stellwerk JadeWeserPort

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven

04421 - 80 990 - 214

Notrufe:

Polizei: 110

Feuer: 112

Bahnbetrieb:

Fdl Stellwerk Sande: 04422 - 998 125

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5 Infrastrukturnutzungsvertrag

Das Befahren der Bahnanlagen von NPorts ohne gültigen Infrastrukturnutzungsver-

trag ist nicht gestattet.

6 Mitgeltende Unterlagen für den Bahnbetrieb

6.1 Gesetze/Verordnungen

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG),

Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG),

Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (BOA) des Lan-

des Niedersachsen,

GGVSE und RID Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn

StVR Straßenverkehrsrecht

6.2 VDV-Schriften

VDV 714 Betriebsdiensttauglichkeit in Verkehrsunternehmen

VDV 753 Fahrzeug-Führerschein-Richtlinie

VDV 754 Befähigung über Anforderung von MA im Eisenbahnbetrieb

VDV 755 Streckenkenntnis-Richtlinie,

VDV 757 Bremsen im Betrieb bedienen

VDV 885 Instandhaltungsleitfaden Bremsen/Druckbehälter für NE

6.3 NE-Vorschriften

Fahrdienstvorschrift für NE Eisenbahnen (FV-NE)

Betriebsunfallvorschrift NE (BUVO-NE)

Sicherung der Bahnübergänge (BÜV-NE)

Vorschrift für Bedienung von Signalanlagen NE (Sig-VB-NE)

Vorschrift für Bremsen und Druckluftbehälter NE (VBD-NE)

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6.4 NPorts-Unterlagen/Bedienungsanweisungen

Nutzungsbedingungen (ABE) NPorts

Bedienungsanweisung EOW-Anlage (siehe Anhang)

6.5 Berufsgenossenschaft

BGV - Nummer: A 1 Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention

BGV - Nummer: A 8 Unfallverhütungsvorschrift - Sicherheits- und Gesund-

heitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

BGV - Nummer: D 30 Schienenbahnen

BGV - Nummer: D 33 Arbeiten im Bereich von Gleisen

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7 Besetzungszeiten des Stellwerkes

Die Stellwerke Sande (DB-Netz) und JWP sind ständig besetzt. (7 Tage / 24 Std )

8 Radsatzlast

22,5 t (Streckenklasse D).

9 Strecken-, Ortskunde der Triebfahrzeugführer

Das Befahren der Bahnanlagen ist ausschließlich strecken- bzw. ortskundigen Trieb-

fahrzeugführern gestattet. Die Strecken-, Ortskunde ist auch erfüllt, wenn ein stre-

ckenkundiger Lotse die Fahrt an der Spitze der Rangierabteilung begleitet.

10 Hemmschuhe und Radvorleger

Hemmschuhe und Radvorleger sind vom Zugangsberechtigten mitzuführen. Nach

dem Gebrauch sind sie sofort wieder vom Zugangsberechtigten zu entfernen.

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11 Die Betriebsführung der NPorts - Niederlassung Wilhelmshaven - (Bahnbetrieb)

11.1 Organisation:

Betriebsleitung: Eisenbahnbetriebsleiter (EBL), Stellvertreter EBL

Betriebsdienst: Fdl Stellwerk JWP (siehe auch unter Punkt 1.1 „Lage im Netz“)

11.2 Verfügbare Geräte, Unterlagen etc. und deren Aufbewahrungsort:

Sh 2-Tafeln: werden in der Waggonbeladeanlage (WBA Rhenus Midgard Wil-

helmshaven GmbH & Co. KG)aufbewahrt

Ausrüstung für Bahnübergangsposten: ist vom Zugangsberechtigten mit-

zuführen.

Verbandskasten: ist vorhanden in der Waggonbeladeanlage (WBA Rhenus

Midgard Wilhelmshaven GmbH & Co. KG)

11.3 Sichern von Bahnübergängen

Bahnübergänge sind zu sichern!

Der Zugangsberechtigte führt eine rotleuchtende Handlampe wie auch eine weiß-rot-

weiße Signalfahne mit.

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12 Betrieblich insbesondere zu beachten

12.1 Betrieb der Waggonbeladeanlage:

Die Waggonbeladeanlage einschl. Außenbereich darf nur unter Beachtung der Si-

cherheitsvorschriften und der Nutzungsbedingungen der Firma Rhenus Midgard Wil-

helmshaven GmbH & Co. KG und nur mit Genehmigung der/des Bediener(s) betre-

ten werden.

12.2 Einsatz der Rangierrobots:

Die Rangierrobots werden zum Verziehen und Rangieren von gekoppelten FAL-Wa-

gen im Rahmen der Beladung eingesetzt. Die an der Übergabestelle bereitgestellten

Leerzüge werden mit den Rangierrobots abgeholt, durch die Waggonbeladeanlage

durchgezogen und beim Zurückdrücken beladen. Die Rangierrobots halten die Wag-

gons unter Luft. Die Lokomotive kuppelt grundsätzlich bei Ankunft ab, macht Kopf

und übernimmt den Zug wieder unter Luft nach Beladevorgang.

Der Aufenthalt zwischen den Rangierrobots und Wagen bzw. der Aufenthalt in der

Nähe der Rangierrobots ist ausschließlich den dafür unterwiesenen Mitarbeitern ge-

stattet.

13 Zugfahrten durchführen

Zugfahrten werden nicht durchgeführt.

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14 Rangierfahrten durchführen

14.1 Einfahrten von Bf Ölweiche:

Die Rangierfahrt beginnt am Ausfahrtsignal im Bf „Ölweiche“. Die maximal zuläs-sige Rangiergeschwindigkeit beträgt 25 km/h bis zum Halt an der Fahrwegstelltafel.

Im Bereich der Bahnanlagen von NPorts gilt eine maximale Rangiergeschwindigkeit von 10 km/h.

Der Triebfahrzeugführer (Tf) meldet sich vor der Einfahrt beim Fdl im Stellwerk JWP über Mobiltelefon.

Der Fdl im Stellwerk JWP erteilt die Erlaubnis zur Rangierfahrt und weist dem Tf das Zielgleis zu.

Vor Einfahrt in die Gleise im Rüstersieler Groden hat der Tf an der Fahrwegstelltafel vor dem Gleistor anzuhalten. Dort stellt er den Fahrweg in das ihm zugewiesene Ziel-gleis ein und setzt danach die Fahrt fort..

Nachdem der Zug auf den Gleisen von Niedersachsen Ports angekommen ist, mel-det sich der Tf wieder beim Fdl JWP, der die Meldung in eine Überwachungsliste ein-trägt.

14.2 Ausfahrten nach Bf Ölweiche:

Vor Ausfahrt meldet sich der Tf beim Fdl JWP über Mobiltelefon. Der Fdl JWP ist vor der Ausfahrt vom TF des EVU über Zweck, Ziel und ggf. Besonderheiten des Zu-ges/der Fahrt zu verständigen.

Der Fdl JWP erteilt dem Tf die Zustimmung zur Ausfahrt.

14.3 Umsetzfahrten und andere Rangierbewegungen:

Alle Umsetzfahrten über die Weichen 01 bis 05 (EOW) sind durch das Gleistor hin-

durch bis zur Fahrwegstelltafel durchzuführen. Dabei ist der Umstellkreis der EOW-

Anlage freizufahren. An der FT ist das Zielgleis (siehe Einfahrt) auszuwählen und der

Fahrweg einzustellen.

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Für alle Fahrten durch den EOW-Bereich ist vor Beginn die Zustimmung beim Fdl

JWP einzuholen.

Alle weiteren Rangierfahrten im Rüstersieler Groden, die nicht über den EOW-Be-

reich führen, erfolgen nach der FV NE auf Sicht. Alle übrigen Weichen sind ortsge-

stellt. Den Fahrweg stellt sich der Tf/Rl selbst ein.

Die Spitze der Rabt ist bei jeder Rangierbewegung zu besetzen.

14.4 Funkfernsteuerung

Rangierfahrten mit Funkfernsteuerung sind zugelassen. Ausnahmen regelt der EBL

auf Anfrage.

14.5 Heranfahren an Wagen

An einzelne Wagen oder Wagengruppen darf erst herangefahren werden, wenn fest-

gestellt ist, dass diese festgelegt sind und keine Gefahren für Personen in bzw. an

den Wagen bestehen.

14.6 Sicherung gegen unbeabsichtigtes Bewegen

Einzelne Wagen und Wagengruppen sind mit Hemmschuhen oder Radvorlegern ge-

gen unbeabsichtigtes Bewegen zu sichern, sofern die Dauer des Abstellens länger

als eine Stunde beträgt.

14.7 Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegung entfernen

Radvorleger oder Hemmschuhe dürfen erst entfernt, Handbremsen erst gelöst wer-

den, wenn die Wagen mit dem Zugfahrzeug (Lok oder Zweiwegefahrzeug) gekuppelt

und bremstechnisch verbunden sind.

14.8 Rangierwege

Rangierwege gemäß den einschlägigen UVV sind vorhanden.

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14.9 Fahrzeugbewegungen (Zu § 51 FV-NE (1 b))

Es sind nur folgende Fahrzeugbewegungen zulässig:

Wegfahren/Herkommen,

Aufdrücken,

Beidrücken.

14.10 Fahrzeuge (Zu § 51 FV-NE (2))

Bei einer Rangierfahrt:

fährt die Gruppe gekuppelter Fahrzeuge, bewegt durch eine Lokomotive oder

fährt die Lokomotive, sind alle Wagen an der durchgehenden Druckluftbremse

angeschlossen,

ist der Einsatz von Fahrzeugen, die nicht die Bestimmungen des § 3 FV-NE

(18) erfüllen, durch den EBL zu genehmigen.

14.11 Rangierleitung (Zu § 51 FV-NE (8))

Es rangiert der Triebfahrzeugführer (Tf), er darf Aufgaben auf einen Rangierbegleiter

übertragen, außer, es handelt sich um Bedienungsaufgaben für den Funkbetrieb

(siehe auch FV-NE § 51).

14.12 Rangierseite (Zu § 51 FV-NE (12))

Die Rangierseite ist rechts in Fahrtrichtung der gezogenen Rangierfahrt.

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14.13 Vor der Fahrt (Zu § 52 FV-NE (1)) Verständigung durch Tf

Der Fdl im Stellwerk JWP wird über Ziel, Zweck, Weg und Besonderheiten (z.B. Lü-

Sendung, außergewöhnliche Länge, Bewegen von Kleinwagen etc.) verständigt, be-

vor die Fahrt aufgenommen wird.

14.14 Besetzte Wagen (Zu § 52 FV-NE (1) c)b))

Der Tf überzeugt sich vor dem Heranfahren an Güterwagen davon, dass die Wagen

nicht mit Personen besetzt sind.

14.15 Zusätzliche Zustimmung des Disponenten

Bevor Fahrzeuge bewegt werden, ist die Zustimmung des Fdl JWP einzuholen. Der

Fdl JWP darf seine Zustimmung erst geben, wenn

andere Rangierfahrten nicht behindert oder gefährdet werden und

die Beteiligten verständigt sind.

Der Fdl JWP gibt seine Zustimmung

mündlich.

Eine erneute Zustimmung ist erforderlich,

bei Arbeitsbeginn,

nach jeder Arbeitspause,

nach jedem Personalwechsel auf der Lok,

wenn der Umfang der vorhergehenden Zustimmung ausgeschöpft ist.

14.16 Besetztes Gleis (Zu § 53 FV-NE (2))

Es ist stets davon auszugehen, dass das Gleis besetzt ist.

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14.17 Benutzung vom Ladegleis 3

Das Ladegleis 3 darf ab dem Wartezeichen RA 11 (hinter der Weiche 12) nur mit Ge-

nehmigung des Lademeister Rhenus Midgard befahren werden.

Der Beginn des Ladegleises 3 ist mit dem Ra 11 gekennzeichnet. (siehe Lageplan

und vor Ort seitlich der Gleise)

Alle Fahrzeugbewegungen auf dem Ladegleis 3 zum Zwecke der Beladung werden

mit den Rangier-Robots durchgeführt.

14.18 Besondere Gefahrstellen (Zu § 53 FV-NE (3))

Gleisanlagen, die für den Einsatz der Robots vorgesehen sind.

14.19 Ausrüstung als Rangierer, Rangierbegleiter, Tf

Kopfschutz: Schutzhelme mit CE-Zeichen gekennzeichnet in einer auffälligen hellen

Farbe. Rangiererkappen und Anstoßkappen sind nicht zugelassen.

Schutzkleidung: nach DIN EN 471 in der Farbe fluoreszierendes Orange-Rot mit Re-

flexstreifen aus Reflexmaterial der Klasse 2.

Es müssen Schutzhandschuhe benutzt werden. Geeignet können sowohl Faust- als

auch Fingerhandschuhe sein.

Sicherheitsschuhe: Beim Rangieren sind Sicherheitsschuhe zu benutzen.

Arbeitskleidung und Ausrüstungsgegenstände, wie z. B. Lampe und Funksprechge-

rät sind eng am Körper anliegend zu tragen.

14.20 Störung (Ausfall) an (von) Fahrzeugen der EVU

Wenn möglich, ist das schadhafte Fahrzeug im für Schadwagen vorgesehenen

Gleis 6 abzustellen.

Das EVU hat sich für die Abstellung mit dem Fdl JWP abzustimmen und ihm die vo-

raussichtliche Dauer der Abstellung mitzuteilen.

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21

14.21 Abstoßen oder Ablaufen von Fahrzeugen

Das Abstoßen oder Ablaufen von Fahrzeugen ist nicht zugelassen.

14.22 Bei Rangierfahrten bremsen

Bei Rangierfahrten sind die Wagen mit wirkender indirekter Bremse zu bewegen.

14.23 Abstellen und Sichern von Fahrzeugen

Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur mit Zustimmung des Fdl JWP gestattet.

Abweichend von der VDV 757 ist die Tabelle "Abstellen und Sichern von Fahrzeugen

auf den Bahnanlagen von NPorts - Niederlassung Wilhelmshaven“ anzuwenden.

(siehe Anlage 3)

Begründung: Ab Windstärke 7 ist das Sichern bei Windlast erforderlich (siehe An-

lage 2).

Die Abstellung hat grenzzeichenfrei zu erfolgen.

Für das Festlegen der Fahrzeuge ist der Triebfahrzeugführer verantwortlich.

Abgestellte Fahrzeuge sind dem Fdl JWP zu melden. Der Tf ist für die Meldung zu-

ständig.

Notwendige Informationen:

Anzahl und Art der abgestellten Fahrzeuge,

Art der Sicherung (Bsp.: Hdbr. 1. Wg, Hdbr 10. Wg.),

abstellendes EVU,

Abstellbeginn (Tag, Uhrzeit)

Abstellende (Tag, Uhrzeit)

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22

14.24 Auf Festlegen von Fahrzeugen verzichten

Das Abstellen von Fahrzeugen bei laufenden Rangierarbeiten zur Zugbildung oder

nach dem Zuglauf erfordert keine Festlegung, wenn sichergestellt ist, dass die

Bremswirkung der abgehängten Einheit bis zum nächsten Ankuppeln ausreicht.

Grundsätzlich ist dies der Fall, wenn die Abstelldauer nicht mehr als eine Stunde be-

trägt.

14.25 Schild am Ende der zugelassenen Rangierfahrt für Eisenbahnverkehrs-unternehmen

Schild: Schild Ra 11 (Wartezeichen)

15 Verzeichnis der Anlagen

15.1 Anlage 01 Übersichtsplan und Lagepläne 15.2 Anlage 02 Bedienungsanweisung EOW-Anlage 15.3 Anlage 03 Festlegen von Fahrzeugen

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Blatt 2

Blatt 1Bl

att 3

EOW-Bereich

Anschluss INEOS

RüstersielerGroden

Gleise

124567

DB-Strecke 1552

InfrastrukturgrenzeDB - NPorts

Fahrwegstelltafel

Steinkohlekraftwerk"ENGIE"

Wagonbeladestation (WBA)

Anschluss KraftwerkUNIPER (ehem. E.ON)

Lade

glei

s

H/B = 297 / 420 (0.12m²) Allplan 2016

Hafen Wilhelmshaven

1:6000

Niedersachsen Ports

Niederlassung Wilhelmshaven

Maßstab

GleisanlageRüstersieler Grodenin Wilhelmshaven

Übersichtsplan

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BA0,0

-18,659-BE

-8,677-

0,2+39,058

-4,987-

0,2

+42,

714

BA

-13,631-

0,2+79,805

BE0,3

0,3+26,051

-19,108- -13,185-BA

-181,329-0,4

BE

-141,227-

-12,747-

0,5+6,913

0,5

BA BE

r=350,000BA

lb=38,581 BE

0,6-184,078- -8,645-

0,7

0,7+14,164

Gleis 1

Gleis 5

Gleis 2

Gleis 6

Gleis 7

Gleis 402

lg=96,356

r=190,000

07

-383,076-lg=281,693

lg=163,217

r=300,000

lb=35,450

0,1

0105

0304

06

lg=479,204

lg= 645,950

BA

elektrisches Gleistorr=200,00

lg=10,121r=300,000lb=32,049

r=140,000BA BE

lb=19,866BE

lb=32,151

lb=20,899

lb=27,426

r=250-1,073-

-92,826-

-119,783-

lg=21,764BA

km 15,203 (Str. 1552)

r=250,000

BE

0,2+10,897

DükerDN 300 PRC-VTK

Lagerfläche 3Lagerfläche 4Lagerfläche 5-7

INEOS (Gleis)

RRB 6

Anschlussgrenze

INEOS

AnschlussgrenzeDB/NPorts

EOW- Umstellbereich

4.54.54.5

4.5

Privatstraße

4.5

8.8

4.5

Fahrwegstelltafel

Anschluss an B

latt 2

Ans

chlu

ss a

n B

latt

1

EOW Schalthaus

Legende

Topografie

Gleise

Rangierweg

Nutzlänge

Gleis 1 845 mGleis 2 740 mGleis 3 840 m LadegleisGleis 4 785 mGleis 5 650 m (bis W09)Gleis 5/8 890 m (über W09)Gleis 6 385 mGleis 7 760 m (über W06+W07)

Weichenbauformen

Weiche Bauform Vorzugslage01 EW 49-140-1:7 -02 EW 60-190-1:9 -03 EW 54-190-1:9 -04 EW 54-190-1:9 -05 EW 49-140-1:7 -06 EW 49-140-1:7 rechts07 EW 49-140-1:7 -08 EW 54-190-1:9 -09 EW 54-190-1:9 -10 EW 54-190-1:9 -11 EW 54-190-1:9 -12 EW 54-190-1:9 -

H/B = 297 / 955 (0.28m²) Allplan 2016

Index Datum Name Art der Änderung

Hafen Wilhelmshaven

Maßstab

ObjektteilEinzelheit

Hafenteil

Zeichnungs-Nr.

Niederlassung WilhelmshavenNiedersachsen Ports GmbH & Co. KG

Zeichnung bearbeitet

2016

Zeichnung gefertigt Unterschrift

1 : 1000

Wilhelmshaven,

19.10.2016

Blatt 1

GleisanlageRüstersieler Grodenin WilhelmshavenL A G E P L A N

Niedersachsen Ports Niederlassung Wilhelmshaven

2017

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0,7+14,164

0,8

-181,660- 0,9+5,252

0,9

BA r=500,000 lb=55,643 BE

-176,981-

1,0

-132,325-

-222,880-

BE

1,1 -13,476-

1,1+20,986

1,1+36,358

-33,763-

-36,113-

r=190,000BA

1,1+81,714

3,410�BE-12,066-

BA r=190,000 0,435�

BW

1,2+24,192

-196,602-

lb=35

6,227

r=247

,620

4.5

6.7

Gleis 1Gleis 2

Gleis 4

Gleis 3

-402,046-

-361,325-0709

08lb=20,979

11

r=300,000lb=32,049

10

r=190,000BA

12

BE

Gleis 7

Ü 40 CÜ 40 D

Ü 40 B

Erbbaurechtsfläche Electrabel

228.000m²

Baustellen -einrichtungs

-flächeLagerfläche 2Lagerfläche 3

GATE 2

AB

OV

E 50m

: r=21,5m

AB

OV

E 100m

: r=29m

AB

OV

E 150m

: r=35m

ESCAPE ROUTEGATE 3

Gleisdreieck20.058m²

Gleis 5

Gleis 8

4.5

8.8

4.5

30.00

Wagonbeladestation (WBA)

Anschluss an Blatt 2

Anschluss an B

latt 2

Ans

chlu

ss a

n B

latt

1

Anschluss an Blatt 3

Anschlussgrenze UNIPER (ehem. E.ON)

Legende

Topografie

Gleise

Rangierweg

Nutzlänge

Gleis 1 845 mGleis 2 740 mGleis 3 840 m LadegleisGleis 4 785 mGleis 5 650 m (bis W09)Gleis 5/8 890 m (über W09)Gleis 6 385 mGleis 7 760 m (über W06+W07)

Weichenbauformen

Weiche Bauform Vorzugslage01 EW 49-140-1:7 -02 EW 60-190-1:9 -03 EW 54-190-1:9 -04 EW 54-190-1:9 -05 EW 49-140-1:7 -06 EW 49-140-1:7 rechts07 EW 49-140-1:7 -08 EW 54-190-1:9 -09 EW 54-190-1:9 -10 EW 54-190-1:9 -11 EW 54-190-1:9 -12 EW 54-190-1:9 -

H/B = 297 / 955 (0.28m²) Allplan 2016

Index Datum Name Art der Änderung

Hafen Wilhelmshaven

Maßstab

ObjektteilEinzelheit

Hafenteil

Zeichnungs-Nr.

Niederlassung WilhelmshavenNiedersachsen Ports GmbH & Co. KG

Zeichnung bearbeitet

2016

Zeichnung gefertigt Unterschrift

1 : 1000

Wilhelmshaven,

19.10.2016

GleisanlageRüstersieler Grodenin WilhelmshavenL A G E P L A N

Blatt 2

Niedersachsen Ports Niederlassung Wilhelmshaven

2017

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Erbbaurechtsfläche

Electrabel

228.000m

²

Nutzlänge 840m

GATE 1

HEIGHT=33m

WEIGHT=40t

350t CRANE: LENGTH=24m

WEIGHT=40t

700t CRANE: LENGTH=32m

HEIGHT=35,5m

WEIGHT=40t 350t CRANE: LENGTH=24m

HEIGHT=33m

ABOVE 50m: r=21,5m

ESCAPE ROUTE

GATE 3

Gleisdreieck20.058m

²

Wagonbeladestation (W

BA

)

Ans

chlu

ss a

n B

latt

2

Anschluss an B

latt 3

lb=356,227

r=247,620

BE lg=499,773Gleis 3Ladegleis

Legende

Topografie

Gleise

Rangierweg

H/B = 297 / 955 (0.28m²) Allplan 2016

Index Datum Name Art der Änderung

Hafen Wilhelmshaven

Maßstab

ObjektteilEinzelheit

Hafenteil

Zeichnungs-Nr.

Niederlassung WilhelmshavenNiedersachsen Ports GmbH & Co. KG

Zeichnung bearbeitet

2016

Zeichnung gefertigt Unterschrift

1 : 1000

Wilhelmshaven,

19.10.2016

GleisanlageRüstersieler Grodenin WilhelmshavenL A G E P L A N

Blatt 3

Niedersachsen Ports Niederlassung Wilhelmshaven

2017

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Anlage 2

Aufgestellt: Heinrich / Ricklefs, Revision 0, 14.12.2016

Nutzungsbedingungen

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG

Niederlassung Wilhelmshaven

Bahnanlagen im Rüstersieler Groden

Bedienungsanweisung

der EOW-Anlage

Inhalt Seite

1  Ausstattung der EOW-Anlage .............................................................................. 2 

2  Funktionsweise der EOW-Anlage ........................................................................ 2 

3  Bedienung.............................................................................................................. 4 

3.1  Rangierfahrten von der DB-Strecke in den Rüstersieler Groden (Einfahrten) ........... 4 

3.2  Einfahrten .................................................................................................................. 4 

3.3  Rangierfahrt fortsetzen bis ins Zielgleis. .................................................................... 4 

3.4  Rangierfahrten aus dem Rüstersieler Groden auf die DB-Strecke (Ausfahrten) ....... 4 

3.5  Rangieren innerhalb des Rüstersieler Groden .......................................................... 5 

4  Störungen an der EOW-Anlage ............................................................................ 6 

4.1  Fehlzählungen durch Eisenbahnfahrzeuge / Störungen durch mechanische Einwirkungen ...................................................................................................................... 6 

4.2  Aufgefahrene Weiche ................................................................................................ 6 

4.3  Gleistor öffnet nicht bzw. erreicht keine Endlage ....................................................... 6 

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Örtliche Betriebsvorschrift (ÖBV) Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG

– Betrieblicher Teil – Niederlassung Wilhelmshaven

EOW-Anlage Bahnanlagen im Rüstersieler Groden

Aufgestellt: Revision: 0

Heinrich / Ricklefs Stand: 14.12.2016 Seite 2 von 6

Bedienungsanweisung für die EOW-Anlage (elektrisch ortsgestellte Weichen) der Bahnan-lagen im Rüstersieler Groden in Wilhelmshaven

1 Ausstattung der EOW-Anlage

Vor dem Gleistor und der Weiche 01 befindet sich rechts neben dem Anschlussgleis die Fahr-wegstelltafel (FT1) zum Einstellen der gewünschten Fahrwege in Richtung der Verladegleise.

Zur EOW-Anlage gehören die Weichen 01, 02, 03, 04 und 05.

Alle fünf Weichen sind mit einem Weichenlage- und Weichenordnungsmelder (WLM) versehen.

Das elektrische Gleistor vor der Weiche 01 ist mit den angesteuerten Rangierstraßen gekoppelt und öffnet bei Einfahrt automatisch mit Einstellung des Fahrwegs.

Abbildung 1 – Fahrwegstelltafel, Einfahrt in den Rüstersieler Groden

2 Funktionsweise der EOW-Anlage

Jede Weiche hat am Weichenantrieb einen Weichenlage- (WL) und Weichenordnungsmelder (WO), der dem Triebfahrzeugführer (Tf) die ordnungsgemäße Funktion und die Endlage der Wei-chenzungen anzeigt. Zeigt der WL links bzw. rechts vom WO Ruhelicht (siehe Abbildung 2 (10))

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Örtliche Betriebsvorschrift (ÖBV) Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG

– Betrieblicher Teil – Niederlassung Wilhelmshaven

EOW-Anlage Bahnanlagen im Rüstersieler Groden

Aufgestellt: Revision: 0

Heinrich / Ricklefs Stand: 14.12.2016 Seite 3 von 6

hat die Weiche Links- bzw. Rechtslage. Zeigt der WL über dem WO Ruhelicht, heißt das Gera-deausfahrt. WL und WO müssen vor dem Befahren Ruhelicht zeigen. Ausnahme: Die Rangier-fahrt befährt eine falsch liegende, stumpf befahrene Weiche mit weniger als 10 km/h. Mit dem Befahren des Schienenkontaktes läuft die EOW in die gewünschte Stellung, bevor die erste Achse die Weichenzunge erreicht hat.

Wenn ein Fahrweg eingestellt ist oder wenn ein Achszählkreis als besetzt ausgewertet wird, zei-gen die betreffenden WL blaues Licht.

Abbildung 2 – Weichenlagemelder (WLM) mit Lage- und Ordnungsmeldern (WL/WO), seitlicher Hilfstaste u Schlüssel-

schalter und Blauausleuchtung

Das Gleistor öffnet automatisch bei Aktivierung der Fahrwegstellstafel (FT1). Erfolgt keine Ein-fahrt, schließt das Tor nach 3 Minuten. Bei der Ausfahrt wird das Tor durch Befahren der Achs-zähler geöffnet.

Abbildung 3 – Gleistor

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Örtliche Betriebsvorschrift (ÖBV) Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG

– Betrieblicher Teil – Niederlassung Wilhelmshaven

EOW-Anlage Bahnanlagen im Rüstersieler Groden

Aufgestellt: Revision: 0

Heinrich / Ricklefs Stand: 14.12.2016 Seite 4 von 6

3 Bedienung

3.1 Rangierfahrten von der DB-Strecke in den Rüstersieler Groden (Einfahrten)

Bei der Annäherung (Fahrt vom Bf Sande über das Industriestammgleis Nord zum Bf Ölwei-che) hat sich der Tf bei der Disposition im Stellwerk des JWP (Telefon: 04421 / 80 990 - 214) anzumelden. Der Disponent teilt dem Tf das zugewiesene Zielgleis nach telefonischer Abstimmung mit der Waggonbeladestation mit.

Die Rangierfahrt vom Bf Ölweiche endet vor der Fahrwegstelltafel (FT1). Dort ist anzuhalten!

Der Tf steigt von der Lok und tritt an die Fahrwegstelltafel (FT1).

3.2 Einfahrten

o Mit Schlüssel DB21 die Fahrwegstelltafel (FT1) am Startschalter einschalten.

Gleistor wird geöffnet.

o Gewünschtes Gleis 1, 2, 4, 5, 6, 7 im Rüstersieler Groden durch Knopfdruck (Ziel-taste) anwählen:

Leuchtdiode (Zielmelder) zeigt weißes Ruhelicht,

Alle anderen Sperrmelder zeigen rotes Ruhelicht,

Weichensignale zeigen Ordnungsstellung und blaues Licht,

Erfolgt keine Einfahrt, schließt das Tor nach 3 Minuten.

3.3 Rangierfahrt fortsetzen bis ins Zielgleis.

Achtung: Die Rangierfahrt durch das Gleistor darf erst durchgeführt werden, wenn die opti-sche Signalanlage des Gleistores ein Dauerlicht anzeigt. Während des Vorgangs der Gleis-toröffnung ist von der optischen Signalanlage ein blinkendes Licht zu erkennen.

Nach Befahren des Gleistores wird dieses zugbewirkt ausgeschaltet. An den Weichenlage-meldern wechselt das blaue Licht nach weiß, sobald die Rangierabteilung mit allen Achsen über den letzten Achszähler gefahren ist.

3.4 Rangierfahrten aus dem Rüstersieler Groden auf die DB-Strecke (Ausfahrten)

Über die Ausfahrt aus dem Rüstersieler Groden wird der Disponent im Stellwerk JWP vor Fahrtbeginn über Handy informiert.

Die Zustimmung für die Rangierfahrt (Ausfahrt) aus dem Rüstersieler Groden in Richtung Bf Ölweiche ist durch den Tf (EVU) beim Fdl Sande (DB) vor der Abfahrt einzuholen.

Rangierfahrt beginnen.

Falsch liegende stumpf befahrene Weichen laufen nach Überfahren der Achszähler automa-tisch um.

Das Gleistor öffnet durch Überfahren der Achszähler.

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Örtliche Betriebsvorschrift (ÖBV) Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG

– Betrieblicher Teil – Niederlassung Wilhelmshaven

EOW-Anlage Bahnanlagen im Rüstersieler Groden

Aufgestellt: Revision: 0

Heinrich / Ricklefs Stand: 14.12.2016 Seite 5 von 6

Achtung: Die Rangierfahrt durch das Gleistor darf erst durchgeführt werden, wenn die opti-sche Signalanlage des Gleistores ein Dauerlicht anzeigt. Während des Vorgangs der Gleis-toröffnung ist von der optischen Signalanlage ein blinkendes Licht zu erkennen.

3.5 Rangieren innerhalb des Rüstersieler Groden

Beim Rangieren innerhalb des Terminals sind die Rangierfahrten bis hinter die Fahrwegstelltafel (FT1) zu führen. Das neue Ziel ist erneut über die Fahrwegstelltafel (FT1) einzustellen.

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Örtliche Betriebsvorschrift (ÖBV) Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG

– Betrieblicher Teil – Niederlassung Wilhelmshaven

EOW-Anlage Bahnanlagen im Rüstersieler Groden

Aufgestellt: Revision: 0

Heinrich / Ricklefs Stand: 14.12.2016 Seite 6 von 6

4 Störungen an der EOW-Anlage

4.1 Fehlzählungen durch Eisenbahnfahrzeuge / Störungen durch mechanische Einwir-kungen

Die Weiche - obwohl frei - läuft nicht um.

Liegt keine erkennbare äußere mechanische Einwirkung an der gestörten Weiche vor, wird es sich um eine Störung der EOW-Anlage handeln und es können folgende Schritte zur Störungs-behebung vorgenommen werden:

Alle Weichen können, wenn die Weichenzungen frei liegen, mit einem „DB 21“-Schlüssel am Weichenlagemelder (WLM) umgestellt werden.

Grundstellung herstellen, wenn die Weiche frei liegt. Den Schlüssel „DB 21“ in den Weichen-lagemelder (WLM, siehe Abbildung 2) einführen und die Grundstellung herstellen.

Achtung: Auf Fahrten im Anschluss achten. Die Weiche läuft bei Hilfsbedienungen in jedem Fall um, auch wenn sie besetzt ist.

4.2 Aufgefahrene Weiche

Wurde eine Weiche aufgefahren, ist der Disponent im Stellwerk JWP zu verständigen und Wei-sungen von dort sind abzuwarten.

4.3 Gleistor öffnet nicht bzw. erreicht keine Endlage

Einfahrten:

Sollte nach dem Einstellen des Fahrwegs an der Stelltafel das Gleistor nicht öffnen, kann der Fahrweg nicht eingestellt werden und es erscheint kein weißes Ruhelicht am Zielgleis. Es ist der Disponent im Stellwerk JWP zu verständigen und Weisungen von dort sind abzuwarten.

Ausfahrten:

Wenn das Tor bei Ausfahrten nicht öffnet bzw. nicht die Endlage erreicht, ist sofort anzuhalten und der Disponent im Stellwerk JWP ist zu verständigen und Weisungen von dort sind abzuwar-ten.

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Anlage 03:

Abstellen und Sichern von Fahrzeugen auf den Bahnanlagen von Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG

Niederlassung Wilhelmshaven

Maßgebende Neigung: Eine Hand- oder Feststellbremse anziehen für je angefangene ......................

Lfd. Nr. bis prom. im Verhätnis... ....t ....Achsen

1 3 1:333 500 24

2 4 1:250 400 20

3 5 1:200 300 12

4 7,5 1:133 200 8

5 10 1:100 160 8

6 15 1:66 100 4

7 20 1:50 80 4

8 30 1:33 An jedem Fahrzeug ist eine Hand- oder Feststellbremse anzuziehen. 9 40 1:25

Ist auf einem Gefälle- oder Steigungsabschnitt die maßgebende Neigung nicht bekannt, ist von der größten maßgebenden Neigung auszugehen.

Sichern bei Windlast: Lfd. Nr. 2, sonst Lfd. Nr. 1

Auftrag zum Sichern bei Windlast erfolgt durch den Fahrdienstleiter.