Örtliches Planungsrecht Rechtliche Aspekte bei Betriebsansiedlungen, Einkaufs- und Fachmarktzentren...

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Örtliches Planungsrecht Rechtliche Aspekte bei Betriebsansiedlungen, Einkaufs- und Fachmarktzentren Institut für Rechtswissenschaften Brunner Stefan, 0005787 Lebesmühlbacher Johannes, 0126636 Maier Myriam, 0026376 Reisner Martin, 9827172 Weberndorfer Ronald, 0125493

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Örtliches Planungsrecht

Rechtliche Aspekte bei Betriebsansiedlungen, Einkaufs-

und Fachmarktzentren

Institut für Rechtswissenschaften

Brunner Stefan, 0005787Lebesmühlbacher Johannes, 0126636

Maier Myriam, 0026376Reisner Martin, 9827172

Weberndorfer Ronald, 0125493

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Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ

Definition von EKZ bzw. FMZ

NÖ-ROG § 17 Einkaufs- und Fachmarktzentrum

Als Einkaufszentren bzw. Fachmarktzentren gelten:

1. Bauwerke für Handelsbetriebe und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungseinrichtungen, in denen Güter Letztverbrauchern angeboten werden und die auf einem Bauplatz nach einem wirtschaftlichen Gesamtkonzept eine bauliche, funktionelle und/oder organisatorisch in sich geschlossene Einheit bilden, gelten als Fachmarktzentren, wenn die Bruttogeschoßfläche (§ 1 Abs. 1 Z. 10)) über 1000 m² beträgt.Werden auch Lebensmittel angeboten, gelten diese Bauwerke als Einkaufszentren.

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Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ

Kernpunkte

• Güterangebot für Letztverbraucher

• Geschlossene Einheit nach wirtschaftlichem Gesamtkonzept

• Bruttogeschoßfläche über 1000 m²

Widmung: Einkaufszentrum (Sortiment beinhaltet Lebensmittel) Fachmarktzentrum (Sortiment ohne Lebensmittel)

Vereinbarkeit mit dem örtlichen Raumordnungsprogramm

Vereinbarkeit mit überörtlichen Vorgaben

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Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ

„.. Bauplatz nach einem wirtschaftlichen Gesamtkonzept…“

„..Verkehr von Personen und Waren ohne Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen…“

Betrieb Betrieb Betrieb

P

Strasse Strasse

Betrieb Betrieb Betrieb

Strasse

P P P

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Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ

Ab der Untergrenze von 1000 m² > FMZ bzw. EKZ

Gemäß § 1 Abs. 1 Z. 10„…Summe der Grundrissflächen der Voll- und Nebengeschoße eines Gebäudes mit Ausnahme der für Garagen und Haustechnik verwendeten Bereiche. Die Bruttogeschoßfläche ist von den äußeren Begrenzungen der Umfassungswände zu berechnen;“

Flächengrenze Flächengrenze

Dies beinhaltet somit :

Verkaufsflächen Lagerflächen Büroflächen Aufenthaltsräume

Nicht hinzugezählt werden Kfz-Abstellanlagen!

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Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ

Bei der Festlegung der Baulandwidmungsart ist zu definieren:

die maximal zulässige Bruttogeschoßfläche

der Typus: - Bauland-Einkaufszentrum für EKZ- Bauland-Fachmarktzentrum oder Bauland Einkaufszentrum für FMZ

Voraussetzung: positiver Abschluss einer Raumverträglichkeitsprüfung!!

Flächengrenze Flächenwidmung

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Raumverträglichkeitsprüfung (RVP)

• wichtige Rolle bei EKZ/FMZ

• ROG schreibt RVP verpflichtend vor

• Bestandteil der Grundlagenforschung

Gemeinde muss den Nachweis der Raumverträglichkeit bringen

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Raumverträglichkeitsprüfung (RVP)

Was heißt raumverträglich?

ROG: Verträglichkeit der abschätzbaren Auswirkungen einer Maßnahme mit:

• Naturraum• Siedlungsstrukturen

• Wirtschaft• Verkehr

• Erholung u. dgl.

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Raumverträglichkeitsprüfung (RVP)

Was wird geprüft?

ROG: bei der Prüfung der Raumverträglichkeit vor allem Bedachtnahme auf:

• den Verkehr• die Zentrenstruktur

• die Wirtschaftsstruktur• die Inanspruchnahme des Bodens für bauliche Nutzungen

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Raumverträglichkeitsprüfung (RVP)

Schwachpunkte:

• keine einheitlichen Standards und Regelungen

• keine gültigen Analysemethoden

• keine normierten (Grenz-) Werte

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Raumverträglichkeitsprüfung (RVP)

In der Praxis sind 2 Kriterien ausschlaggebend:

• der motorisierte Individualverkehr

• die Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur(Killerkriterium Nr.1)

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Raumverträglichkeitsprüfung (RVP)

Aufgabe des Landes (Landesregierung):

• Aufsichtsbehörde für örtliche Planungen Kontroll- und Planungsinstanz