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Ausgabe 4/2016 P.b.b.Erscheinungsort und Verlags- postamt 1010 Wien • 02Z032843 www.zahnaerztekammer.at Österreichische Zahnärzte-Zeitung © BillionPhotos.com - Fotolia.com Richtlinien zur Fortbildung der Zahnärzte - das Fortbildungsprogramm der Österreichischen Zahnärztekammer (ZFP-ÖZÄK)

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Ausgabe 4/2016P.b.b.Erscheinungsort und Verlags-

postamt 1010 Wien • 02Z032843

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Österreichische

Zahnärzte-Zeitung

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Richtlinien zur Fortbildung

der Zahnärzte

- das Fortbildungsprogramm der

Österreichischen Zahnärztekammer (ZFP-ÖZÄK)

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Sehr geehrte Frau Kollegin,

sehr geehrter Herr Kollege!

Der frühere Salzburger Präsident der LZÄK, OMR Dr. Erwin Senoner,

hat mir ein Zitat des früheren Rektors der Universität Innsbruck zur Verfügung gestellt: Clemens August Andreae war Universitätsprofessor für politische Ökonomie und Experte auf dem Gebiet der Geld- und Finanzpolitik. Er verstarb 1991 bei einem Flugabzugabsturz in Thailand.

„Steuermoral ist eine Frage der Besteuerungsmoral“. Dieses Zitat ist heute aktueller denn je. Die Steuermoral steht auf dem Prüfstand, allerdings auf eine seltsam verbogene Art. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, heißt es. Warum bezahlt dann aber eine be-stimmte Firma 0,00192 % Steuer, ohne dass gerechtigkeitsfördernde Maßnah-

Die EU ist eine Friedensunion, wie wir wissen, was man ja an den Verordnun-

und Glühbirnen erkennt. Mit der Hilfe für Flüchtlinge, die mit Unterstützung wichtiger EU-Staaten ins Elend gestürzt wurden, ist man zögerlicher. Allerdings

-sakern auch ein satter Gewinn. In den Jahren 2011 bis 2015 wurden rund 14 %

2006 und 2010. Die fünf größten Ex-porteure sind die USA, Russland, China, Frankreich und Deutschland. Sie sind für

-lich. An der Spitze steht gar die USA mit einem Anteil von 33 %. Von der EU ist

also nach Lage der Dinge nicht viel zu -

derung zu humanitärer Hilfe.

In den Steueroasen der Welt liegen rund 32.000 Milliarden Dollar, also die dreifache Wirtschaftsleistung aller Euroländer. Die G-8 genannte Gruppe der 8 bedeutendsten Länder beschloss 2013 bei einem Treffen in Nordir-land, Steueroasen auszutrocknen. Die Erfolge scheinen sich in Grenzen zu halten, es heißt, dass sich die US-Bundesstaaten Nevada und Wyoming in besonderer Weise als Steueroasen ins Spiel bringen. Mit der Erschließung neuer Einkommensquellen haben es die Einzelstaaten, zumal die kleineren,

Da die Finanzierung von Terror, Men-

nicht wirksam bekämpft werden kann oder auch nicht wirksam bekämpft werden soll, wurde die Bargeldde-batte erfunden. Bargeldkäufe sollen mit € 5.000,- beschränkt werden, die EZB denkt an die Abschaffung des 500-Euro-Scheines, damit soll die orga-nisierte Kriminalität bekämpft werden. Die Beispiele einzelner EU-Länder, in denen es bereits Bargeldbeschränkun-gen gibt, sind eher entmutigend. Auch

Kriminalität hervorragende Chancen. „Die bargeldlose Zukunft wird das gro-ße Geschäft für die Cyberkriminalität. Dagegen sind Banknotenfälscher naive Trottel“, meint ein Leserbriefschreiber einer angesehenen Zeitung.

Große Leute haben große Probleme, kleine - wie unsereiner - sehen ihre kleinen Probleme, wie Arbeitslosigkeit, Altersarmut, Sicherheit etc. Aber so naiv ist kaum jemand, der nicht in den eleganten Ausdruck „Negativzinsen“ den wahren Inhalt erkennt, nämlich Ent-eignung. Manche würden noch immer opferbereit sein, wenn sie für ihre Gut-mütigkeit nicht noch gefrotzelt werden würden. In Kärnten kontrolliert die Poli-zei bei heimischen Autofahrern, die aus Slowenien kommen, wieder regelmäßig die Pässe. Wer keinen mithat, zahlt mindestens € 25,- Strafe. Gleichzeitig kommen 100.000 Flüchtlinge über die selbe Grenze. „Ungleichbehandlung“, maulen die Eingeborenen.

Freilich, der Staat braucht Geld, um

afghanisches Ehepaar, das in Wien lebt, bekommt € 8.252,- Mindestsiche-rung im Monat, 9 Kinder vorhanden, davon 2 behindert. Die Sache kam an

(Jahrgang 1972) künstlich befruchten lassen wollte. Die Krankenkasse zahlte für alle Voruntersuchungen.

Hält man sich die Probleme unserer Zeit vor Augen und was die Staatslenker tun, um sie zu lösen, wundert man sich nicht mehr über die letzten Wahlergeb-nisse. Mich wundert eher, dass sich wer wundert.

Impressum • Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: Redakteur: Präsident OMR DDr. H. Westermayer Pressereferent:

MR DDr. C. Ratschew Anzeigenleitung: U. Windisch-Kainz Anzeigensekretariat: Herstellung, Druck und Vertrieb: Ferdinand Berger & Söhne GesmbH, 3580 Horn Anmerkung der Redaktion: Namentlich gekennzeichnete Artikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Herausgebers gestattet. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren oder der Herausgeber ist ausgeschlossen.

OMR DDr. H. WestermayerPräsident der Österreichischen Zahnärztekammer

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ÖZZ Inhalt

Aktuelles

04 Transparenz ist gefragt!

08 Finanzreferat: Aktuelles aus dem

Finanzreferat

27 Fortbildungsreferat: Fortbildungsprogramm

der Österreichischen Zahnärztekammer

Gesetz & Recht

10 Vergleich & Unterlassungserklärung

11 Warnung vor angeblichen „Microsoft“-Anfrufen und Studien-Umfragen

Steuer

12 Vorsicht wegen Lohndumping

13 Elektronische Steuer-zahlung an das Finanzamt

Versicherung

14 Private Kranken-versicherung I

Landesinfos

26 Burgenland 37. Burgenländische

Herbsttagung in Rust.

52 Niederösterreich Fortbildung in Niederösterreich

2016 und 2017.

55 KärntenAusschreibung und Vergabe einer Kassenplanstelle.

54 SalzburgNewsletter vom April 2016.

56 Wien- Wenn es zu viel oder kein

Recht gibt, ist das unser Weg in die Anarchie.

- Ausschreibung von Kassenplanstellen.

Diverses

03 Pressemitteilung

07 Ausschreibung Rudolf-Slavicek-Preis 2016

der ÖGZMK Wien

16 Kammerpost: Nachfrage Honorarnote

Wahlzahnarzt

18 Standesveränderungen und Mitgliederstand

21 Hilfprojekt Oldtimer-Fahren im Dienste

der Menschlichkeit - Vienna Classic Days

22 Kunst - Ausstellungen

68 Kleinanzeigen

Fortbildung

74 Fortbildungskalender In- und Ausland.

Richtlinien zur Fortbildung der Zahnärzte - Fortbildungsprogramm der Österreichischen Zahnärztekammer

27Aus der Kammerpost

16

12

Rubriken: ++ 04 Aktuelles ++ 10 Gesetz & Recht ++ 12 Steuer ++ 14 Versicherung ++ ++ 16 Diverses ++ 22 Kunst & Ausstellungen ++ 52 Landesinfos ++ 62 Fortbildung ++ 74 Diverses ++

Lohndumping - hohe Strafen drohen

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Das neue Home-Bleaching

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Minuten pro Tag reduziert werden. Nach circa 20 Tagen ist die Behandlung zunächst beendet, das erzielte Ergebnis wird in der Praxis gemeinsam besprochen.

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Abb. 4: Ergebnis am Ende der Behandlung; Die erzielte Farbe ist heller als Vita* A1

Abb. 3: Zweites Zwischenergebnis

Abb. 2: Erstes Zwischenergebnis

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Der gläserne Staatsbürger ist bekannt-lich der Wunschtraum der Politik,

liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit fadenscheinigen Argumenten,

wonach ja alles nur zu unserem Besten sei, werden wir kontinuierlich immer

weiter unserer persönlichen Privat-sphäre beraubt, wovon mittlerweile

auch intimste Gesundheitsdaten - Stichwort ELGA - miterfasst sind.

Andererseits gibt es aber zahllose andere Bereiche, wo Transparenz nach wie vor ein Fremdwort zu sein scheint,

gerade dort aber in Wahrheit höchst an der Zeit wäre.

Der Finanzminister reibt sich die Hände. Bis auf eine kleine -

krafttretens hat der Verfassungsgerichtshof die Registrier- nun von oberster Instanz als rechtskonform

eingestuft, die ÖZZ berichtete darüber. „Die Registrierkasse ist dazu geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit Steuerhinterziehung zu vermeiden“ meint dazu Mag. Christian Neuwirth, Sprecher des Verfassungsgerichts-hofes, im Originalwortlaut. Damit haben wir nun aber auch eine schriftlich vorliegende Bestätigung des Höchstgerichtes, um bei künftigen Steuerprüfungen hiermit die Lückenlosig-keit unserer Bareinnahmenaufzeichnung belegen zu können, wenn wir schon mit diesem bürokratischen Schwachsinn Zeit, Geld und Papier vergeuden müssen. Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes gelten nämlich auch für die Finanzbehörden, und das wird schwer zu widerlegen sein.

Deutlich weniger transparent als unsere Betriebseinnahmen scheint hingegen die Finanzgebarung der politischen

Parteien zu sein, wie wir anlässlich einer diesbezüglichen Rechnungshofprüfung den darauf folgenden Medienberichten entnehmen konnten. So haben wir spendablen Staatsbür-ger und Steuerzahler im Jahr 2014 mit gewaltigen € 204,5 Millionen zur Finanzierung der Parlamentsparteien beigetra-gen, ob wir das nun wollten oder nicht. Und seit dem Jahr 2013, also noch nicht gar so lange, sind die Parteien ihre

mit ihrem, also unserem, Geld anscheinend kontrollfrei überhaupt ganz einfach machen, was sie wollten. Wer aber glaubt, dass deswegen nun zwar reichlich spät, aber doch,

haben, der irrt jedoch gewaltig. Die neue Bestimmung er-weist sich nämlich beim genaueren Hinsehen als denkbar zahnlos und lückenhaft, wie Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser feststellt: „Es gibt überhaupt keine präventive Wirkung. Es gibt keine Konsequenzen, wenn jemand falsche Angaben macht.“ So könnten die Parteien, wenn man sie beim - nennen wir es lieblich - Schwindeln erwischt, falsche

das einmal als Unternehmer, wenn Sie die Finanz am Haken hat. Weiters sei es auch sanktionslos (!) möglich, gar keinen Bericht über die Finanzgebarung abzugeben. Probieren Sie

Aktuelles Standespolitik

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zu sein, wo vordergründig Wasser gepredigt und in Wahrheit dann oftmals Wein getrunken wird. Kurzum, es wäre also

Parteien angebracht, um „Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren“, um den Verfassungsgerichtshof zu zitieren.

Widmen wir uns nun der Transparenz im Bankwesen, wo wir Staatsbürger ja mittlerweile jede Diskretion und Anonymität verloren haben. Dennoch scheint es tatsächlich immer noch Bereiche zu geben, wo die Transparenz des Bürgers nach wie vor gesteigert werden kann. So ist am 21. März 2016 das sogenannte Hypothekar- und Immobilien-kreditgesetz, kurz HIKrG, in Kraft getreten, das Haus- und Wohnungskäufern angeblich einen besseren Vergleich der Finanzierungskonditionen ermöglichen soll. Konsumenten-schützer jubeln, aber auch Banken und Politik freuen sich darüber in gleicher Weise, weil nun damit nämlich auch die Kreditwürdigkeit potentieller Immobilienkäufer noch umfas-sender und transparenter geprüft werden kann, als vorher. Zur Beurteilung der Bonität der Bankkunden sollen nämlich

-banken im In- und EU-Ausland abgefragt werden dürfen. Ob dies tatsächlich gar so sehr zum Wohle der Kreditnehmer ausfallen wird oder ob nicht viel mehr die Konsumenten-schützer verfrüht jubeln, weil in Wahrheit für die Bank die Rolle eines unbefugten Aufpassers für den unmündigen und

wird wohl erst die Zukunft zeigen.

-sen hingegen die hinlänglich bekannten Steueroasen zu, in deren Reigen sich nun eine interessante, Nicht-Insidern bisher vielleicht weniger bekannte, Destination als Emp-fehlung anzubieten scheint. Durch eine hochnotpeinliche Indiskretion wurde nämlich kürzlich bekannt, dass es im mit-telamerikanischen Staat Panama nicht nur den berühmten

Südamerikas ersparen kann, wenn man beispielweise wegen

unzählige weitere, vorwiegend dunkle, Kanäle, durch die Poli-tiker, Sportler, Prominente, durchaus auch mit fragwürdigem

Latifundien am jeweils heimatlichen Fiskus erfolgreich vor-

ansässige Rechtsanwaltskanzlei bietet allfällig Interessier-ten hierfür auch gerne ihre Dienste an und es konnten für dieses äußerst lukrative Geschäftsmodell bereits sage und

Entfesselung der Wirtschaft also, von der man hierzulande wahrhaft nur noch träumen kann. Medienberichten zufolge

International übrigens auch zwei österreichische Banken in diese Wirtschaftsblüte involviert zu sein. Der Generaldirektor

ersterer ist vorsorglich auch bereits zurückgetreten, betonte aber im Zuge dessen, dass dies keineswegs als Schuldeinge-ständnis seinerseits zu interpretieren sei. Selbstverständlich nicht, wir gehen natürlich davon aus, dass es sich hierbei lediglich um einen Zufall handelt. Es gilt ja, wie immer, die Unschuldsvermutung. Die Finanzmarktaufsicht ermittelt

erfolgreicher als weiland bei der Hypo Alpe Adria. Aber das ist ja alles wahrlich nur ein Lercherl, verfügt man jetzt doch

-parenz der kleinen Häuselbauer permanent und lückenlos zu überwachen.

Bleibt zu guter letzt die Transparenz im Gesundheitswe-senes zum Beispiel Spitalsneubauten, wie etwa das derzeit in

-sprünglich für heuer geplante Fertigstellung sich nach jüngs-ten Pressemeldungen angeblich um weitere zwei Jahre ver-schieben soll.

Aktuelles Standespolitik

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Doch nicht nur der Zeitplan für den Bau zeigt manche Intransparenzen, sondern ebenso die anfangs geplanten Baukosten von € 825 Millionen. Diese lägen nämlich, wie be-richtet wurde, bereits jetzt schon bei fast € 1,1 Milliarden und ein Ende sei noch gar nicht absehbar. Auch der Ausbau der Primary-Health-Care Zentren (PHCs), also jener ambulan-ten Versorgungseinrichtungen, in denen mehrere Ärzte und Vertreter anderer medizinischer Berufe zusammenarbeiten sollen, lässt mitunter ein Mindestmaß an Transparenz ver-missen. So wurde durch einen Bericht der Tageszeitung „Der Standard“ vor wenigen Wochen bekannt, dass ein Grundstück

der Gemeinde Wien in bester Verkehrslage und U-Bahn-Nähe vor einigen Jahren ohne jedes Ausschreibungsverfahren zu einem Diskontpreis an eine Privatperson verkauft worden sei, den diese sonst wohl nicht einmal bei ihrer Erbtante bekommen hätte. Diese habe sich im Gegenzug zu diesem

-bäude zu errichten, das medizinischen oder sozialen Zwecken zu dienen habe. Und dann sei in weiterer Folge das völlig Unerwartete geschehen. Es sei nämlich zur Ausschreibung eines PHC-Pilotprojektes gekommen, dessen geforderter Standort mit 170 m Maximalentfernung, gemessen von der Eingangstür eines nahegelegenen Krankenhauses, dessen

worden sei und somit für dieses Grundstück schlichtweg maßgeschneidert erschien. Na, wenn das kein glücklicher Zufall ist! Mittlerweile ist dort der Wiener Krankenanstal-tenverbund bereits mit einer Spezialambulanz eingemietet, die Krankenkasse hat ebenfalls grünes Licht für das PHC gegeben und alle sind happy. Wie unkompliziert kann doch

der Transparenz nicht übertreibt.

Und weil es bei den staatlichen Gesundheitseinrichtungen halt gar so überkorrekt und transparent zugeht, müssen

-

Unredlichkeit stehen, nämlich die niedergelassenen Ärztin-nen und Ärzte, immer stringenteren Kontrollen unterzogen werden. Das erst im Vorjahr vom Nationalrat beschlossene Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz sieht ja hierfür, die ÖZZ berichtete, das sogenannte Mystery shopping vor. Hierbei sollten von der Sozialversicherung entsandte Testpatienten mit gefälschten e-cards als verdeckte Ermittler die Arzt-

praxen ausspionieren. Eine vor Kurzem erfolgte, rechtliche Prüfung der geplanten Verordnung zu diesem Gesetz führte allerdings dazu, dass Juristen daran sage und schreibe 21 Kritikpunkte zu beanstanden hatten. So fehle etwa von vorn

Verdacht vorläge. Weiters seien Falschangaben der Tester gegenüber den Ärzten uneingeschränkt zulässig. Niemand kontrolliere die Kontrollore. Ein Problem im übrigen, das in Österreich ja keineswegs neu ist und allgegenwärtig zu

sein scheint. Insgesamt habe damit die Krankenkasse mehr Befugnisse zur Kontrolle der Ärzte als die Polizei zur Bekämp-fung des Terrorismus, meinen die Gutachter abschließend wörtlich. Letztlich würde auch generell gegen das Rechts-staatsprinzip und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen werden. Na, da kann die Politik ja wirklich stolz auf sich und ihre kompetenten Gesetzestexter sein.

All das, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat natürlich im-mer Methode und die jeweilige Absicht dahinter ist eben so transparent. Gestatten Sie mir, bitte, an dieser Stelle den ehemaligen US-Präsidenten Abraham Lincoln zu zitieren: „Es mag wohl gelingen, alle Menschen einige Zeit und einige Menschen alle Zeit, niemals aber alle Menschen alle Zeit zum Narren zu halten.“

Sein Wort in Gottes Ohr.

Aktuelles Standespolitik

MR DDr. Claudius Ratschew

Pressereferent der

Österreichischen Zahnärztekammer

Ausschreibung nachMaßNur einHaus kommt für Ärztezentrum infrage

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Rudolf-Slavicek-Preisder ÖGZMK-Wien

Statuten

Originalarbeit der letzten 2 Jahre auf dem Gebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde aus.

Der Preis ist mit € 2.100,- dotiert. Die Vergabe des Preises ist an folgende Bedingungen gebunden:

1. Der Erstautor muss ein ordentliches Mitglied der ÖGZMK sein. Die Einreichung von Gemeinschaftsarbeiten ist möglich, wobei der Geldbetrag auf alle im Titel genannten

Autoren verteilt werden soll. Die Aufteilung obliegt dem Erstautor. Dabei wird vorausgesetzt, dass alle an dem Zustandekommen der Arbeit beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiter (z. B. Biologen, Chemiker, Psychologen, Statistiker, Fachärzte) in Titel, in Fußnoten oder in anderer Weise angeführt werden. Ordi-narii, Primarii oder Departmentleiter sind von der Bewerbung insofern ausgeschlossen, als sie zwar als Koautoren aufscheinen können, bei der Verteilung des Geldbetrages aber nicht berücksichtigt werden. Es werden jedoch an alle Autoren Dekrete verliehen.

2. Besonderer Wert wird auf die praktische Bedeutung der Arbeiten gelegt. Die Begutachtung der Arbeiten erfolgt durch eine Jury unter dem Vorsitz des Präsidenten der ÖGZMK-Wien

(oder seines Stellvertreters/seiner Stellvertreterin). Die übrigen Mitglieder der Jury bleiben anonym. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und kann nur bei Verletzung der Bestimmungen revidiert werden.

3. Noch nicht publizierte Arbeiten können nur eingereicht werden, wenn sie bereits nachweislich im Jahr 2016

geteilt. Habilitationsschriften sowie Arbeiten, die für einen anderen Preis eingereicht werden, sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Alle prämierten Arbeiten sollen anlässlich eines Clubabends der ÖGZMK-Wien den Mitgliedern vorgestellt werden. Die persönliche Entgegennahme des Preises durch einen der Autoren wird als Bedingung vorausgesetzt.

Die jährliche Ausschreibung des Rudolf-Slavicek-Preises erfolgt durch Anzeige in der „ÖZZ“.

Die Bewerber erklären sich mit diesen Bestimmungen einverstanden.

Die Arbeiten sind per E-Mail ( ) im pdf-Format einzureichen.

Die Einreichfrist endet am 15. Juli 2016.

Die Überreichung des Preises und die Präsentation der prämierten wissenschaftlichen Arbeit(en) erfolgen im Rahmen des November-Clubabends der ÖGZMK-Wien (9. November 2016).

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

E. Piehslinger W. Lill1. Vizepräsidentin Präsident

Die ÖGZMK-Wien möchte mit der Stiftung dieses nach ihm benannten Preises Herrn Univ.-Prof. MR Dr. Rudolf Slavicek für seine hervorragenden Leistungen auf dem Gebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde würdigen und ihm für seinen hohen persönlichen Einsatz für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde danken.

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Die ablaufende Funktionsperiode war im Rückblick eine spannende, herausfordern-

de und auch zeitintensive, die ständig neue Wendungen parat hatte und die es mit sich brachte, Themenkreise wie das

neue Bankwesengesetz oder die geordne-te Abwicklung von Großbanken zum Ge-

genstand von inhaltlichen Auseinanderset-zungen und Befassungen zu machen.

Als Zahnarzt glaubt man ja nicht, primär mit solchen Anforderungen konfrontiert zu sein. Dieser Blick über den Tellerrand (oder besser Füllungsrand?) ist aber die positive Seite der Funktionärstätigkeit,

verbreitert die Perspektive und relativiert manches Problem, das gerade als beson-

ders belastend empfunden wird.

Meinen Rückblick möchte ich chronologisch mit dem Amts-antritt als stellvertretender Finanzreferent im Juli 2011,

gemeinsam mit dem damaligen Finanzreferenten Dr. Man-fred Bauer aus der Steiermark, beginnen. Die Zusammen-arbeit mit ihm ist sehr harmonisch verlaufen, ich war in den

2012 wurde ich von ihm über eine niederschmetternde Di-agnose, die bei ihm festgestellt worden war, informiert. Der rasch fortschreitende Krankheitsverlauf bis zu seinem Tod anfangs September 2012 trotz intensivster Therapie machte

Heilkunst trotz modernster Diagnose- und Therapieverfahren nachhaltig vor Augen. Trauer, Respekt vor seinem Umgang mit der Diagnose und die Erkenntnis über die Grenzen menschlichen Handelns sowohl in deren zeitlichem Ablauf als auch, wie schon angesprochen, in den therapeutischen Möglichkeiten sind nach wie vor präsent, wenn ich mich an diese Zeit erinnere.

Einen Schwerpunkt der Tätigkeit als Finanzreferent bilde-te die Aufsichtsratsfunktion in der Ärztebank, die ich vom langjährigen Präsidenten der Österreichischen Dentisten-kammer, Dentist Heinrich Gressel, übernommen hatte. Was zunächst unscheinbar begonnen hatte, wurde durch die Sanierungsversuche der Österreichischen Volksbanken-AG (ÖVAG) als Dachinstitut aller Genossenschaften nach dem Modell Schulze - Delitsch (im Allgemeinen Volksbanken; die der Ärztebank übergeordnete Beteiligungs-Genossenschaft ist so organisiert) und des Haftungsverbundes zum Dau-erthema und ständigen Begleiter mit erhöhtem Aufwand

Schlussendlich ist die ÖVAG Ende Juni 2015 gespalten und nach gegenwärtigem Informationsstand ziemlich erfolgreich abgewickelt worden, was nebenbei auch zeigt, dass proaktives Angehen von anstehenden Problemen im Zweifel und nach Vorliegen von entsprechenden Sanierungskonzepten in der Summe für alle Beteiligten (auch den Steuerzahler) doch die wesentlich billigere Lösung darstellt als das dauernde Nicht-Angehen, wie das im Falle einer anderen Bankenabwicklung durch kollektives Politik- und Systemversagen (Urteil der „Griss-Kommission“) der Fall war. Auch der Haftungsverbund der Volksbanken wurde neu aufgesetzt; die Mitgliedschaft in einem solchen Verbund ist eine Voraussetzung für die Erteilung bzw. die Aufrechterhaltung einer Bankenlizenz.

Ein anderes Thema sind die Wohlfahrtsfonds der einzelnen Landesärztekammern, in denen die Zahnärzte nach wie vor Mitglieder sind. Die schon mehrere Jahre andauernde Tief-zinsphase, die ursprünglich mit der Immobilien-, Finanz-, Wirtschafts- und Bankenkrise spätestens ab Herbst 2008 (Lehmann-Pleite am 15. September 2008) begonnen hatte und immer noch anhält, stellte (und stellt immer noch) für diese Fonds eine völlig neue Situation und Herausforde-rung dar. Zur Illustration, weshalb uns diese Tiefzinsphase noch länger begleiten wird (voraussichtlich noch bis Ende

der Schweizer Zeitung „Finanz und Wirtschaft“ vom 9. April 2016 zu beachten.

Aktuelles Finanzen

Aktuelles

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Sie liefert mit dem daneben angefügten Text den wahren -

de, mit der sich Staaten mittels künstlich niedrig gehaltenen Zinsen auf Kosten der Sparer und institutionellen Anleger wie eben Pensionsfonds, die zu 50 und mehr Prozent in Anleihen veranlagen müssen bzw. Banken, deren Anleihekäufe als Eigenmittelersatz zählen, zu entschulden versuchen.

Deren historische Wurzeln gehen auf das Modell der USA nach 1945 zurück, welche die Staatsschulden in Höhe von 130 % des BIP als Folge des 2. Weltkrieges von 1945 lang-sam bis auf 60 % zu Beginn der 60er Jahre zurück gefahren haben. Danach kamen der Vietnamkrieg, die Aufkündigung der Gold- Deckung des Dollars durch Präsident „tricky Dick“ Nixon im Jahre 1971, Dollarkurs-Verfall, Ölkrisen …

Gemeinsam mit der erfreulichen Steigerung der Lebenser-wartung stellen diese niedrigen Renditen im Obligationen-bereich ein massives Problem für alle Institutionen (z. B. Pensionsfonds, Lebensversicherungen) dieser Art dar, die regelmäßig Zahlungen zu leisten haben und auf entsprechen-de, regelmäßige und kalkulierbare Erträge angewiesen sind. Dieser Tatsache kann nur mit unerfreulichen Maßnahmen wie Betragserhöhungen und Leistungskürzungen begegnet werden, wenn man die Stabilität der Versorgungswerke nicht gefährden möchte.

Daher werden die Wohlfahrtsfonds als unabhängige Versorgungswerke für Ärzte und Zahnärzte in den kommenden Jahren von allen entsendeten Kammer-funktionären ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit

benötigen, um ein Gleichgewicht zwischen Beitrags-zahlern und Leistungsbeziehern aufrecht zu erhalten,

möglichst kostengünstig zu veranlagen, ohne dabei die Ertragsseite nicht zu vernachlässigen.

Abschließend möchte ich noch kurz auf die Entwicklung der Finanzen der Österreichischen Zahnärztekammer

eingehen.

Auf Bundesebene sind keine Reichtümer angehäuft worden, die Rücklagen sind konservativ veranlagt.

Die Länderkammern haben die Gelder aus der Kammertren--

bilien in zentralen Lagen zu erwerben, damit regelmäßige Aufwendungen für Mieten zu vermeiden und in Sachwerte für künftige Generationen zu investieren. Im Lichte der oben

aus der „Finanz und Wirtschaft“ stellt das meiner Meinung nach eine absolut richtige Entscheidung dar.

Aktuelles Finanzen

MR Dr. Gerhart Bachmann

Finanzreferent der

Österreichischen Zahnärztekammer

Hand ist weltweit mit ungefähr 60 Billionen $ verschuldet. Die USA allein stehen für 29 % der globalen Staatsschulden. Danach folgt Japan mit gegen 20 %, was besonders bedenklich ist, da die japanische Wirtschaft fast vier Mal kleiner ist als die amerikanische - je kräftiger der Farbton in dieser Darstellung, desto höher ist das Verhältnis der Staatsschulden zum jeweili-gen Bruttoinlandprodukt. In Japan z. B. liegt diese Relation klar über 200 %, in den USA auf etwa 105 %. China hält das drittgrößte Stück des Staats-schuldenkuchens, mit 6,25 %. Deutschland, Italien und Frankreich sind absolut annähernd gleich große Schuldner, doch das Bruttoinlandprodukt Frankreichs bzw. Italiens ist weit geringer als dasjenige Deutschlands. Die Schulden-BIP-Relation Frankreichs geht denn auch gegen 100 %, diejenige Italiens gegen 140 %. Die Schulden Griechenlands erreichen fast ein Siebtel derjenigen Deutschlands, doch die Wirtschaftsleistung ist etwa um den Faktor 20 geringer - daraus resultiert eine enorm hohe Relation von um die 170 %, die auch für eine Volkswirtschaft mit besseren Aussichten als derje-nigen der griechischen untragbar wäre. Die Schweiz schuldet einen von 200 ausstehenden Dollars; das Verhältnis zum BIP beträgt komfortable 35 %.

Die Welt lebt auf Pump

Anteile in % am Total der Staatsschulden (59,7 Billionen $, 1. Quartal 2015)

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10 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

VergleichsausfertigungKlagende Partei Österreichische Zahnärztekammer

vertreten durch Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt

Beklagte Partei Dr. Thomas Maier D-73447 Oberkochen, Bahnhofstraße 7vertreten durch Brandtner & Doshi Rechtsanwälte OG 6800 Feldkirch, Drevesstraße 6

Die Parteien haben bei der Tagsatzung am 10. März 2016 folgenden gerichtlichen

Vergleichgeschlossen:

1. zu unterlassen, für zahnärztliche Leistungen Anzeigen, welche ein Viertel einer Seite des jeweiligen Printmedi-ums überschreiten, insbesondere halbseitige Anzeigen, in Printmedien, welche in Österreich erscheinen, zu veröf-

2. Der Beklagte ermächtigt die klagende Partei, diesen Vergleich auf seine Kosten binnen 9 Monaten in je einer Ausgabe der Zeitung „Vorarlberger Nachrichten“ und der „Österreichischen Zahnärzte-Zeitung“ (ÖZZ) jeweils im Textteil mit Überschrift in Fettdruck, die Namen der Par-teien und deren Vertreter in gesperrten Druck sowie mit

3. klagenden Partei zu Handen des Klagsvertreters die mit EUR 5.601,02 (darin enthalten EUR 815,67 an USt. und EUR 707,00 an Barauslagen) verglichenen Kosten dieses

ÖZZ von EUR 945,00 (darin enthalten EUR 157,50 an USt.), zusammen EUR 6.546,02, binnen 14 Tagen nach Rechtskraft dieses Vergleiches zu bezahlen.

4. -lichungsermächtigung auf Kosten des Beklagten in der Zeitung „Vorarlberger Nachrichten“ Gebrauch zu machen, wenn die Kosten gemäß Punkt 3. dieses Vergleiches pünkt-lich bezahlt werden und es zu keinen Verstößen gegen

Vergleiches kommt.

5. Dieser Vergleich wird rechtswirksam, wenn er nicht von Seiten des Beklagten binnen 14 Tagen widerrufen wird, wobei ausschlaggebend das Datum der Abgabe im ERV ist.

Dr. Norbert Stütler, RichterLandesgericht Feldkirch

Abt. 56 am 10. März 2016

UnterlassungserklärungKlagende Partei Österreichische Zahnärztekammer

vertreten durch Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt

Beklagte Parteien 1. Zahnstudio Graz Leonhard KG 8010 Graz, Leonhardstraße 10 2. Dr. Werner Tösch, Zahnarzt 8010 Graz, Leonhardstraße 10

Wir, Zahnstudio Graz Leonhard KG, vertreten durch Anna Carolina Tösch, und ich, Dr. Werner Tösch, Zahnarzt in 8010 Graz, Leonhardstraße 10, erklären Folgendes:

1. -terlassen, für zahnärztliche Leistungen Anzeigen, welche ein Viertel einer Seite des jeweiligen Printmediums über-schreiten, insbesondere ganzseitige Anzeigen, zu veröf-

sofort es zu unterlassen, für zahnärztliche Leistungen eines bestimmten Angehörigen des zahnärztlichen Berufes Anzeigen, welche ein Viertel einer Seite des jeweiligen Printmediums überschreiten, insbesondere ganzseitige

zu lassen.

gemäß Art. 5 lit. c) der Werberichtlinien gemäß § 35 Abs. 5 ZÄG oder eine inhaltlich gleiche Bestimmung aufrecht ist.

2. uns, in jedem einzelnen Fall bei einem Verstoß eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Kon-ventionalstrafe an die Österreichische Zahnärztekammer zu bezahlen. Diese Konventionalstrafe beträgt beim ersten Verstoß € 4.000,00, bei jedem weiteren Verstoß € 8.000,00. Wir nehmen zur Kenntnis, dass unabhängig davon bei einem neuerlichen Wettbewerbsverstoß ohne

-lichungsklage gegen uns eingebracht werden kann.

3.

ZRS Graz aufgelaufenen Prozesskosten von € 3.373,78 (darin enthalten € 432,68 an 20 % USt. und € 777,70 an Gerichtsgebühren) zu Handen des Rechtsanwalts Dr. Friedrich Schulz binnen 14 Tagen zu bezahlen.

4. ZRS Graz wird einfaches Ruhen vereinbart, welches nach Einlangen der Kostenersatzzahlung in ewiges Ruhen übergeht.

Anna Carolina TöschDr. Werner Tösch

Graz, am 8. April 2016

Gesetz & Recht Vergleich & Unterlassungserklärung

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ÖZZ 4/2016 I www.zahnaerztekammer.at 11

Auf Veranlassung von zwei Kammermitgliedern möchten wir Ihnen folgende Sachverhalte zur Kenntnis bringen

und Sie vor derartigen Aktivitäten warnen:

1. Es werden aus dem Ausland Zahnärzte angerufen und (vermutlich nach Telefonbuchrecherche) direkt mit Na-men angesprochen. Der Anrufer gibt sich als angeblicher Microsoft-Mitarbeiter aus. Es gäbe „Probleme im Win-dows“, die über Fernwartung behoben werden können.

2. Zahnärzte werden per E-Mail aufgefordert, einen Online-Fragebogen zum Thema „Zahnmedizinische Produkte“ auszufüllen und würden dafür eine Aufwandsentschädi-gung in Höhe von 60,00 € erhalten. Um zum Fragebogen zu gelangen, muss ein Link angeklickt werden.

Sowohl über solche Anrufe bzw. die angebliche Fernwartung als auch über das Anklicken der Links wird höchstwahrschein-lich versucht, Zugang zum Computer-System zu erhalten. Der Computer könnte blockiert werden und erst nach einer

Geldleistung wieder freigeschalten werden. Es drohen im Übrigen die Ausspionierung des Computers und die Instal-lierung von schädlicher Software.

daher: Derartige Anrufe zu ignorieren bzw. auf telefoni-

Genauso wenig sollten Sie auf Spam-Mails antworten oder einen Link darin betätigen. Bitte weisen Sie auch Ihre MitarbeiterInnen darauf hin!

Mag. Martina Pirklbauer

Juristin in der

Österreichischen Zahnärztekammer

[email protected]

Achtung!

Angebliche „Microsoft“-Anrufe

und Studien-Umfragen

Gesetz & Recht Warnung

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12 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Das Nichtgewähren von Entgelten, die gemäß Kollek-tivvertrag, Verordnung bzw. Gesetz verpflichtend

sind, stellt sogenanntes „Lohndumping“ dar und kann zu

Geldstrafen; behördliche Information der Dienstnehmer, dass ihnen ihr Dienstgeber nicht das gebührende Entgelt bezahlt hat etc.).

Lohndumping/Unterentlohnung kann in der Praxis wesentlich schneller gegeben sein, als man hinläng-lich annimmt!

Wenn eine Entlohnung, z. B. für • Grundgehalt oder Grundlohn • Mehrstunden (bei Teilzeitschäftigten)• • Zuschläge (für Mehr- oder Überstunden)• Sonderzahlungen• Urlaub (Urlaubsentgelt)• Krankenstand (Krankenstandsentgelt)• Feiertage (Feiertagsentgelt)• Urlaubsersatzleistung

ganz unterbleibt oder unterhalb der Mindestwerte liegt, führt dies zu Lohndumping und somit zu Sanktionen (Nachzahlung und ggf. hohe Verwaltungsstrafen).

1. Einreihung in eine falsche Beschäftigungsgruppe2. Vordienstzeiten wurden nicht korrekt angerechnet3. Wechsel in eine höhere Beschäftigungsgruppe nach Ab-

solvierung von Prüfungen übersehen4. Mehrstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigten wurden

nicht (vollständig) vergütet5. Regelmäßig geleistete Überstunden wurden bei Urlaub,

Krankenstand und Feiertagen nicht berücksichtigt

6. Überstunden, die lt. Kollektivvertrag mit einem Zuschlag (z. B. 50 %; 75 %; 100 %; 150 %) zu entlohnen sind, wurden ohne Zuschlag abgegolten

7. Arbeitsleistungen an gesetzlichen Feiertagen wurden nicht abgegolten

8. Nachtarbeitszeiten (frühmorgens oder abends) lt. Kol-lektivvertrag wurden nicht berücksichtigt.

Strafen: Ab € 1.000,- pro Dienstnehmer!

Verhängte Verwaltungsstrafen sind nicht als Betriebsausgabe absetzbar und scheinen in einer Strafevidenzdatei auf. Zu-

Dienstnehmer schriftlich von der Behörde informiert, was sicher ein sehr schlechtes Licht auf den Dienstgeber wirft und einen entsprechenden Ruf nach sich zieht.

Das bedeutet u. a. auch, dass Arbeitszeitaufzeichnungen in der Ordination ordnungsgemäß geführt und aufbewahrt werden müssen. Bei einer unangekündigten Überprüfung in der Ordination durch das Arbeitsinspektorat müssen die Arbeitszeitaufzeichnungen vorgelegt werden können. Bei

kann die Aufzeichnung entfallen; jede Abweichung ist jedoch schriftlich festzuhalten.

Auch Zahnarztpraxen sind betroffen

Vorsicht wegen Lohndumping - hohe Strafen drohen

Steuer Lohndumping

Mag. Wolfgang Leonhart

Leonhart + Leonhart - Steuerberatung für Ärzte

1070 Wien, Mariahilfer Straße 74 a

www.leonhart.at

© eyewave - Fotolia.com

Page 15: ÖZZ 04-2016

ÖZZ 4/2016 I www.zahnaerztekammer.at 13

Elektronische

Steuerzahlung

an das Finanzamt

Die elektronische Steuerzahlung an das Finanzamt soll zur Verwaltungsver-einfachung beitragen und auch mögliche Fehler durch Medienbrüche bzw.

manuelle Eingaben - wie sie etwa bei der Verwendung einer Zahlungsanwei-sung („Erlagschein“) vorkommen können - verhindern. Durch Verordnung hat

Änderung konkretisiert. Ab 1. April 2016 hat die Zahlung von Abgaben an das Finanzamt grundsätzlich elektronisch zu erfolgen. Wesentliche Voraussetzung

(e-banking) seiner Bank zur Entrichtung von Abgaben oder für andere Zah-

an das Finanzamt zugemutet werden kann. Überdies bzw. wohl eher implizit

Anschluss verfügt.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, so müssen ab 1. April 2016 die Steuerzah-lungen wie folgt durchgeführt werden:

• Im Wege der Funktion „Finanzamtszahlung“, wenn das e-banking-System des Kreditinstituts eine solche Funktion beinhaltet oder

• im Wege des „eps“-Verfahrens („e-payment standard“), das im System FinanzOnline zur Verfügung steht.

Von einer elektronischen Überweisung kann weiterhin abgesehen werden, wenn bisher kein e-banking-System genutzt wurde (selbst wenn der Steuer-

Zahlung mittels Zahlungsanweisung erfolgen.

Da ab 1. April 2016 den Quartalsbenachrichtigun-gen und Buchungsmitteilungen keine Zahlungsan-weisungen (Erlagscheine) mehr beiliegen werden, muss im Falle der fehlenden Zumutbarkeit der elektronischen Überweisung die Zusendung von Erlagscheinen beim Finanzamt beantragt wer-den (durch formloses Schreiben, Telefon, Fax). FinanzOnline-Teilnehmern, die der elektronischen Zustellung in die DataBox (z. B. von Bescheiden) zugestimmt haben, werden ab 1. April 2016 auch

die Quartalsbenachrichtigungen und Buchungsmitteilungen elektronisch zu-gestellt.

Mag. Wolfgang Leonhart

Steuer Finanzamt

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14 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Versicherung Kranken

Was sind die Tricks erfahrener Versicherungsberater im immer

schwierigeren Umgang mit den Versicherungsgesellschaften?

Die werden natürlich von niemandem verraten - außer eben hier,

für alle für Zahnärztinnen und Zahnärzte relevanten Versicherungsbereiche.

Teil 7: Private Krankenversicherung I

-

auf einem neuen Tiefststand. Kein Wunder, dass so viele Ärzte und Zahnärzte wie nie zuvor den Weg in die private

Nachfrage nach Verträgen der privaten Gesundheitsvorsorge auf einem Rekordniveau. Dafür gibt es auch aktuelle, ganz konkrete Ursachen.

Rechnungszinssenkung …

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) reduzierte in der privaten Krankenversicherung den sogenannten „Rechnungszinssatz“ für die Altersrückstellungen, und zwar von zuletzt 2,5 %

Die „geheimen Tricks“im Umgang mit Versicherungen

© Coloures-pic - Fotolia.com

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ÖZZ 4/2016 I www.zahnaerztekammer.at 15

auf - im anhaltenden Niedrigzinsumfeld immer noch recht attraktiv scheinende - 1,75 %. Wer eine Krankenversicherung noch auf dem niedrigeren Prämienniveau abschließen will, hat dafür daher nur noch wenig Zeit, dann kommen zwingend bei allen Anbietern höhere Prämien zur Anwendung. In der Wiener Zahnärzte-Gruppenkrankenversicherung erfolgt die Umsetzung voraussichtlich per 1. Juli 2016.

Die Änderung gilt nur für neue Verträge. Für bestehende trägt der Versicherer das Änderungsrisiko der veränderten Rechnungszinskalkulation.

… und Kostensprung

-tenanpassung höher aus als normal. Die Kosten der privaten Krankenversicherung bestehen aus mehreren Komponen-ten, wie: vermehrte Inanspruchnahme, Einschränkung von Leistungen durch Sozialversicherung, gestiegene Kosten der medizinischen Einrichtungen, usw. Diese sind gesetzlich geregelt. Zuletzt dürfte mehrere Komponenten erhebliche Steigerungen verzeichnet haben. Die Anbieter haben darauf-hin so unterschiedlich reagiert wie schon lange nicht, also mit recht moderaten bis hin zu massiven Prämienanpassungen.

bestehende Verträge und fallen im Regelfall bei allen Krankenversicherern jährlich an.

Private Selbstversicherung statt GKK und SVA

Was zum Beispiel in Deutschland bereits seit 20 Jahren brei-ten Bevölkerungsgruppen möglich ist, steht in Österreich im

freie Wahl des Krankenversicherungsträgers.

Dieses „opting out“ genannte Modell ist dabei im Wesentli-chen leistungsstärker UND günstiger als die Angebote der - hier ebenfalls als private Anbieter auftretenden! - GKK und

wie Steuerberater und Rechtsanwälte, bis zu 90 % der Per-sonen die „opting out“-Selbstversicherung bei einem der privaten Versicherungsanbieter wählen. Weniger bekannt und genutzt ist diese vorteilhafte Alterna-tive lediglich bei Ärzten und Zahnärzten. Nur wenige Berater stellen die verschiedenen Optionen hier klar gegenüber,

-nerisch ist der Vorteil meistens massiv, wie das nachfolgende Rechenbeispiel zeigt.

Rechenbeispiel:

Gesamtkosten der Krankenversicherung für eine Wiener Zahnärztin, 35, nur selbstständig tätig, Einkommen über € 63.000,- p.a. (brutto)

Selbstversicherung über Sozialversicherungsträger GKK oder SVA (ohne Privatversicherung):

monatlich EUR 397,35 bei GKK oder 7,65 Prozent der Beitragsgrundlage max. monatlich € 415,72 bei SVA.

inkl. Zusatzkosten für Sonderklasse und Privatarzt (ca.

alternativ reine private Selbstversicherung „all inclusive“: gesamt monatlich ca. € 280,- (!). = Ersparnis von rund

Die bessere Altersvorsorge

-geförderte „Pensionsvorsorge“ in Österreich dar: Freiwillig höhere Beiträge in der Krankenversicherung können für privat Selbstversicherte, siehe der vorangehende Absatz, bis zur Höhe der alternativen Sozialversicherungskosten voll steuerlich abgesetzt werden. Gleichzeitig werden die Krankenversicherungsprämien ab Erreichen des Regelpen-sionsalters erheblich reduziert.

Andererseits möglicherweise auch eine -Ersparnis, wenn der Grenzsteuersatz in der Pension geringer ist als im Berufsleben - was durchaus als wahrscheinlich angesehen werden kann.

Dieses sehr attraktive Modell sollte sowohl mit einem speziali-sierten Versicherungsberater als auch mit einem spezialisier-ten Steuerberater abgestimmt sein, bietet im Übrigen aber eine in Österreich einzigartige Förderung für eine persönliche Altersvorsorge. So ganz nebenbei gewinnen Sie ganz erheb-lich an „Planbarkeit“ für das Budget in der Pension, weil ein großer monatlicher Kostenfaktor stark reduziert wird oder sogar annähernd komplett wegfällt.

Versicherung Kranken

Mag. Marcel Mittendorfer

VERAG Versicherungsmakler GmbH

1190 Wien, Eroicagasse 9

www.verag.at

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16 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Diverses Kammerpost

Nachfrage Honorarnote Wahlzahnarzt

Um Ihnen einen Einblick in den „Kammeralltag“ zu gewähren,

möchten wir Ihnen nachstehenden E-Mail-Verkehr zur Kenntnis bringen,

aus welchem ersichtlich ist, mit welchen Anfragen bzw. Poststücken

die Österreichische Zahnärztekammer regelmäßig konfrontiert wird.

Frau Mag. M. S. stellt per E-Mail am 31. März 2016 folgende Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren!

meine Kopfschmerzen vielleicht durch Probleme im Kiefer verursacht werden.

Mein Zahnarzt hat deswegen ein Panoramaröntgen gemacht und mir auf der selben Honorarnote zusätzlich eine Beratung verrechnet.

Die Krankenkasse weigert sich nun, mir die Kosten für das Panoramaröntgen zurückzuerstatten, dafür muss ich eine Begründung des Arztes nachreichen. Der Betrag für das Beratungsgespräch wurde mir bereits rückerstattet.

Nun habe ich aber die Info erhalten, dass nach dem Nachreichen der Begründung für das Panoramaröntgen ent-weder die Kosten für das Beratungsgespräch oder für das Röntgen rückerstattet werden. Beides gleichzeitig geht

Wann werden die Kosten für ein Beratungsgespräch von der Kasse rückerstattet und wie oft darf so ein Beratungs-

für die Zukunft besser informiert sein, damit ich - obwohl ich brav meine Versicherungsbeiträge bezahle - zukünftig nicht mehr auf mehr als 20 Prozent der Kosten sitzen bleibe.

Danke für Ihre Rückmeldung und liebe Grüße,

Mag. M. S.

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ÖZZ 4/2016 I www.zahnaerztekammer.at 17

Nachfolgende Antwort der Österreichischen Zahnärztekammer

wurde ebenfalls per E-Mail am 31. März 2016 übermittelt:

AW: Nachfrage Honorarnote Wahlzahnarzt

Sehr geehrte Frau Magistra,

-zahnärztlichen Leistungen kompliziert und uneinsichtig erscheinen.

Die rechtliche Situation ist wie folgt:

Prinzipiell erstattet die Kasse 80 % des Kassenhonorars für jene Leistungen, die im zahnärztlichen Gesamtvertrag enthalten sind. Dies bedeutet, dass Sie für das Panoramaröntgen einen Betrag von € 26,48 und für die Beratung € 9,92 erstattet bekämen. Den Konjunktiv verwende ich deshalb, weil es noch eine zusätzliche Regelung im zahnärzt-lichen Kassenvertrag gibt, wonach das Honorar für die Beratung gestrichen wird, wenn innerhalb von 6 Monaten eine andere zahnärztliche Leistung erbracht wird. Das heißt für Sie konkret, dass Sie tatsächlich nur für das Panoramaröntgen Rückerstattung durch die Kasse erhalten werden.

Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass zahnärzt-liche Beratungen von der Kasse nur dann hono-riert werden, wenn keine anderen Leistungen erbracht werden.

Uns ist selbstverständlich bewusst, dass diese Regelung, die unverändert seit dem Jahr 1957 (!) besteht, heutzutage, wo Patientinnen und Patienten zu Recht Beratung, sowie Aufklärung über Risiken und Gefahren bzw. alternative Behandlungsmöglichkeiten als Selbstverständ-lichkeit ansehen, nichts anderes als einen über-holten Anachronismus darstellt.

Die Österreichische Zahnärztekammer weist seit Jahrzehnten bei allen Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen darauf hin, dass die Leistungen der Zuwendungsmedizin wie Beratung, Aufklärung etc. immer wichtiger werden und deshalb gesondert zu honorieren sind. Leider haben die Krankenkassen diese Forderung bis heute regelmäßig abge-lehnt, weshalb diese Leistungen der modernen Zahnmedizin ausschließlich im Privatbereich erbracht werden können.

Wir werden aber Ihre (und zahlreiche ähnliche) Anfrage zum Anlass nehmen, die Krankenkassen auf diesen unhalt-baren Zustand neuerlich hinzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Diverses Kammerpost

© Michael Tieck - Fotolia.com

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18 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Diverses Standesveränderungen

Standesveränderungen vom 1. bis 31. März 2016Dr. med. dent. Ana ZITA8010 Graz (Steiermark), am 8. März 2016

Dr. med. dent. Florian BECKER3380 Pöchlarn, Wiener Straße 6 (NÖ)am 1. März 2016, Wahlzahnarztordination

Dr. med. dent. Hedwig BRUCKNER4020 Linz, Bürgerstraße 31 (OÖ)am 7. März 2016, Wahlzahnarztordination

Dr. med. dent. Erika DÉVÉNYI

am 1. März 2016

Dr. med. dent. Sandra Barbara ERTLSCHWEIGER

(NÖ)am 7. März 2016, Wahlzahnarztordination

Dr. med. dent. Elisabeth HEHENBERGER4072 Alkoven, Kirchenstraße 13 (OÖ)am 1. März 2016, Wahlzahnarztordination

Dr. med. univ. Dr. med dent. Ronald HILLBRUNNER

am 1. März 2016

Dr. med. dent. Julia HOFER8010 Graz, Schörgelgasse 74 (Steiermark)am 31. März 2016, Zweitordination

Dr. med. dent. Lukas HOSNER5161 Elixhausen, Handelspark 2 (Salzburg)am 1. März 2016

Dr. med. dent. Birgit KOGLER8324 Kirchberg an der Raab, Kirchberg 93 (Steiermark)am 22. März 2016, Wahlzahnarztordination

Dr. med. univ. Dr. med. dent. Klaus LAIMER6020 Innsbruck, Innrain 143 (Tirol)am 7. März 2016, Wahlzahnarztordination

Dr. med. dent. Andreas LEINER

am 2. März 2016

Dr. med. univ. Dr. med. dent. Matthias MAYR5500 Bischofshofen, Dr. Hans Liebherrstraße 34 (Salzburg)am 1. März 2016

Dr. Melanie Traute PAULMAYER

am 14. März 2016, Zweitordination

Dr. med. dent. Ekaterini POLIHRONOU-PANAGIOTOU5700 Zell am See, Stadtplatz 2 (Salzburg)am 10. März 2016

Dr. med. dent. Georg REICHENBERG

am 1. März 2016, Wahlzahnarztordination

Dr. med. dent. Sebastian SALOMON6020 Innsbruck, Gänsbacherstraße 12 (Tirol)am 1. März 2016, Wahlzahnarztordination

Zahnarzt Thomas Polykarp SCHILASKY6364 Brixen im Thale, Dorfstraße 92 (Tirol)am 29. März 2016, Wahlzahnarztordination

Dr. med. univ. et scient. med. Dr. med. dent. Thomas SCHMIDT

am 7. März 2016

Dr. med. dent. Sabine STUMVOLL

am 21. März 2016

Dr. med. univ. Johann TROJER9971 Matrei in Osttirol, Eduard-Wallnöfer-Straße 3 (Tirol)am 8. März 2016, Wahlzahnarztordination

Praxisverlegungen

Dr. med. dent. Johannes FORSTER

nach 2560 Berndorf, Albertstraße 6 (NÖ)am 1. März 2016

Dr. med. univ. Christoph GLASER

am 1. März 2016

Zahnärztin Aleksandra HRALA

am 8. März 2016

Dr. med. univ. Christina SCHULLER-EGERMANNvon 7444 Mannersdorf, Hauptstraße 68nach 7350 Oberpullendorf, Hauptplatz 6 (Burgenland)am 11. März 2016

Verleihung / Ernennung

Dr. med. univ. Bernhard EXELI - Obermedizinalrat9020 Klagenfurt, 8.-Mai-Straße 35 (Kärnten)am 2. März 2016

Praxisschließungen

Dr. med. univ. Susanne AICHMAIR-HOKE1140 Wien, Hütteldorfer Straße 291 - 293am 31. März 2016

Dr. med. univ. Gerald AMON4020 Linz, Stadlerstraße 6c (OÖ)am 31. März 2016

Eintragungen in die Zahnärzteliste

Dr. med. dent. Juan Carlos ASTL6020 Innsbruck (Tirol), am 15. März 2016

Dr. med. dent. Katharina AUMAYR 8042 Graz (Steiermark), am 1. März 2016

Dr. med. dent. Florian BECKER3380 Pöchlarn (NÖ), am 1. März 2016

Dr. med. dent. Amar BESIC9020 Klagenfurt (Kärnten), am 30. März 2016

Dr. med. dent. Catarina DACOL5020 Salzburg, am 23.März 2016

dr.med.dent. Hajnalka DOMOKOS1060 Wien, am 15. März 2016

Dr. med. dent. Elisabeth HEHENBERGER4072 Alkoven (OÖ), am 1. März 2016

Dr. med. dent. Lukas HOSNER5161 Elixhausen (Salzburg), am 1. März 2016

Dr. med. dent. Birgit KOGLER8324 Kirchberg an der Raab (Steiermark),am 22. März 2016

Dr. med. univ. Dr. med. dent. Siegfried LASSNIG9020 Klagenfurt (Kärnten), am 1. März 2016

Dr. med. dent. Andreas LEINER

Dr. med. univ. Dr. med. dent. Matthias MAYR5500 Bischofshofen (Salzburg), am 1. März 2016

Dr. med. dent. Marius MEIER

Zahnärztin Lisa Marie PLANEGGER9314 Launsdorf (Kärnten), am 11. März 2016

Dr. med. dent. Ekaterini POLIHRONOU-PANAGIOTOU5700 Zell am See (Salzburg), am 10. März 2016

Dr. med. dent. Niloufar POUR SADEGHIAN1220 Wien, am 24. März 2016

Dr. med. univ. Dr. med. dent. Michael SCHWAIGER8010 Graz (Steiermark), am 23. März 2016

Dr. med. dent. Michael STANZL

Dr. med. dent. Franziska TEICHERT

Dr. med. dent. Susanne VON BÖHL

Dr. med. dent. Katrin WAIBEL6900 Bregenz (Vorarlberg), am 14. März 2016

Dr. med. dent. Katharina WOLETZ1190 Wien, am 21. März 2016

Page 21: ÖZZ 04-2016

ÖZZ 4/2016 I www.zahnaerztekammer.at 19

Diverses Standesveränderungen

Dr. med. univ. Wilhelmine BAUER

am 31. März 2016

MR Dr. med. univ. Peter BERNAUER4070 Eferding, Schmiestraße 18 (OÖ)am 31. März 2016

Dr. med. univ. Dagmar DVORAK3400 Klosterneuburg, Metzgergasse 1(NÖ)am 31. März 2016

Dr. med. dent. Octavian FAGARAS4943 Geinberg, Kirchenplatz 8 (OÖ)am 29. März 2016, Zweitordination

Dr. med. univ. Alfred GABRIEL2344 Maria Enzersdorf, Franz Josef Straße

am 31. März 2016

Dr. med. univ. Gerhard GINTER2493 Lichtenwörth, Hauptplatz 1 (NÖ)am 31. März 2016

Dr. med. univ. Manfred HACKL2734 Puchberg am Schneeberg, Neusser-weg 1 (NÖ)am 31. März 2016

Prim. Dr. med. univ. Rudolf IGLSEDER6020 Innsbruck, Pechestraße 12 (Tirol)am 31. März 2016, Wahlzahnarztordination

Dr med. stom. Dr. med. univ. BogdanConstantin JONES2214 Auersthal, Hauptstraße 77 (NÖ)am 31. März 2016

Dr. med. Dipl. stomat. Helge KEILING4101 Feldkirchen, Mühldorf 1 (OÖ)am 14. März 2016, Wahlzahnarztordination

Dr. med. univ. Wojciech LANDOWSKI3362 Mauer, Hauptstraße 31 (NÖ)am 31. März 2016

Dr. med. univ. Peter PANAK3032 Eichgraben, Hauptstraße 83 (NÖ)am 31. März 2016

Dr. med. univ. Zuzanna PODHALICZ4061 Pasching, Pluskaufstraße 7 (OÖ)am 31. März 2016

Dr. med. univ. Brigitte REIDL-JUNGMAYR4173 Sankt Veit im Mühlkreis, 3a (OÖ)am 31. März 2016

MR Dr. med. univ. Marion RIEMER

am 31. März 2016

Dr. med. univ. Erika SAMMER8071 Gössendorf, Bundesstraße 131 (Steiermark)am 31. März 2016

Dr. med. univ. Walter SCHALLER

am 31. März 2016

Dr. med. univ. Christian STEINREITER2011 Sierndorf, Wiener Straße 8 (NÖ)am 31. März 2016

Dr. med. univ. Gottfried STROSS

am 31. März 2016

Dr. med. univ. Verena WLADIKA6850 Dornbirn, Klaudiastraße 6 (Vorarlberg)am 31. März 2016

Streichungen aus der Zahnärzteliste

Zahnärztin Zeynab AHMED6900 Bregenz (Vorarlberg), am 1. März 2016

Dr. med. dent. Sebastian BARTH

Dr. med. univ. Edith ILTSCHEV4320 Pergkirchen (OÖ), am 23. März 2016

Zahnärztin Ulrike KORNBERGER1120 Wien, am 1. März 2016

Dr. stom. Marko MARKOVIC1110 Wien, am 19. März 2016

Dr. med. univ. Eveline SEIFERT1130 Wien, am 16. März 2016

Dr. med. Josef VIZKELETY6912 Hörbranz (Vorarlberg), am 16. März 2016

Dr. med. dent. Angelika Caroline WEISSEN-BÖCK

am 16. März 2016

Dr. med. univ. Otto PETERMANN9020 Klagenfurt (Kärnten), am 31. März 2016

Todesfälle

Dr. med. univ. Peter LANDERTSHAMMER1100 Wien, am 21. März 2016

Dr. med. univ. Franz MAIER6020 Innsbruck, am 30. März 2016

Einladung zum

29. Benefizkonzertder Arbeitsgemeinschaft für Geschichte der Zahnheilkunde der ÖGZMK

am Samstag, 4. Juni 2016, um 19.30 Uhr

im Beethovensaal der Pfarre Heiligenstadt, 1190 Wien, Pfarrplatz 3

In diesem Konzert musizieren Zahnärzte und Dentisten mit Freunden. Für eine Spende ab 15,- Euro pro Besucher wären wir sehr dankbar. Sie unterstützen damit die weitere Gestaltung unseres Museums

Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, KtoNr.: 4.516 449, BLZ: 32000IBAN: AT19 3200 0000 0451 6449, BIC: RLNWATWW)

MR DDr. Johannes KIRCHNERKustos des Zahnärztlichen Museums Wien

Page 22: ÖZZ 04-2016

20 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Mitgliederstand der Österreichischen Zahnärztekammer

per 1. April 2016

Bundesland niedergelassen angestellt Wohnsitz gesamt

Burgenland 99 4 14 117

Kärnten 268 27 18 313

NÖ 599 56 75 730

OÖ 556 91 25 672

Salzburg 280 34 18 332

Steiermark 564 70 42 676

Tirol 390 40 36 466

Vorarlberg 158 25 13 196

Wien 950 252 196 1.398

gesamt 3.864 599 437 4.900

Diverses Standesmeldungen

Page 23: ÖZZ 04-2016

ÖZZ 4/2016 I www.zahnaerztekammer.at 21

Wir Ärztinnen und Ärzte helfen Kindern in Krisensituationen

Oldtimer-Fahren im Dienste der Menschlichkeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wenn Sie einen Oldtimer oder durchaus auch einen modernen „Klassiker von morgen“ Ihr Eigen nennen, dann darf ich Sie hiermit für das Wochenende 27. und 28. August 2016 sehr herzlich zu einem Besuch in Wien einladen. Die Ärztliche Kraftfahrvereinigung Österreichs (ÄKVÖ) wird im Rahmen der bereits traditionellen „VIENNA CLASSIC DAYS“, die stets unter dem Motto Freude und

Wir Ärztinnen und Ärzte wollen aber nicht nur unsere automobilen -

stützen. Der Veranstalter der „VIENNA CLASSIC DAYS“, Herr

Verein e.motion (www.pferd-emotion.at) zu spenden, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Kindern, die sich in zumeist psychischen

sogenannte Equotherapie, zu helfen.

sind begrenzt! - an dieser Ausfahrt erfolgt direkt beim Veranstalter, der Firma Bromberger, über die Homepage www.motor-mythos.at.

Dort erfahren Sie auch alle derzeit schon bekannten Details zum Ablauf der „VIENNA CLASSIC DAYS“. Geben Sie bitte am Teil-nahmeformular in der Rubrik „Besondere Anliegen und Wünsche“ unbedingt das Wort ÄRZTETROPHY an! Fahrer/Fahrerin muss in diesem Fall ein Arzt/eine Ärztin sein.

€ 1,80 pro Jahr nach 1900. Dazu kommt noch eine obligatorische Behördenkarte um € 68,-, zumal die Wiener Innenstadt für die Veranstaltung zum Teil behördlich für den sonstigen Straßenverkehr gesperrt werden muss. Diese erhalten Sie am Start direkt vom Veranstalter.

eines rollenden Automobil-Museums im Herzen unserer Bundeshauptstadt, wo es dann vor dem Wiener Rathaus heißen wird: „Ladies and Gentlemen! Start your engines!” Jetzt

Diverses Hilfsprojekt

© Bromberger

© Bromberger

Page 24: ÖZZ 04-2016

22 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Kunst Ausstellungenpräsentiert von OMR Dipl.-Ing. Dr. K. A. Rezac

22 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Olafur EliassonGreen light12. März bis 5. Juni 2016

Die Ausstellung BAROQUE BAROQUE im Winterpalais des Prinzen

Green light

dem Titel Green light – Shared Learning

TBA 21 - Augarten

©

Franco Kappl

19. April bis 27 Mai 2016

Galerie Ulysses

©

Page 25: ÖZZ 04-2016

ÖZZ 4/2016 I www.zahnaerztekammer.at 23

Kunst Ausstellungen

ÖZZ 4/2016 I www.zahnaerztekammer.at 23

Lawrence WeinerFULL CIRCLE26. Februar bis 30. Juni 2016

standene Arbeit FULL CIRCLE

ERWIN BOHATSCH

8. April bis 12. Juni 2016

Page 26: ÖZZ 04-2016

24 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Kunst Ausstellungen

24 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Arnold Clementschitsch1887 - 19706. April bis 4. September 2016

Museum Moderner Kunst Kärnten

Body & Soul

6. April bis 30. Juni 2016

Tapp und Tastkino Genitalpanik

Essl Museum

©

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Kunst Ausstellungen

ÖZZ 4/2016 I www.zahnaerztekammer.at 25

Olaf Nikolai7 Postkarten für Innsbruck19. März bis 29. Mai 2016

7 Postkarten für Innsbruck

Galerie im Taxispalais

Theaster GatesBlack archive23. April bis 26. Juni 2016

Kunsthaus Bregenz

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Auf Grund des § 17 Abs. 2 Zahnärztegesetz (ZÄG), BGBl. I Nr. 126/2005,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2014,

in Verbindung mit § 19 Abs. 2 Z 1 Zahnärztekammergesetz (ZÄKG), BGBl I Nr. 154/2005,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 46/2014,

hat der Bundesausschuss der Österreichischen Zahnärztekammer am 2. Dezember

2006 folgende Fortbildungsrichtlinien (ZFP-ÖZÄK), zuletzt geändert durch den

Bundesausschuss am 11. Dezember 2015, beschlossen:

Fortbildungsprogramm der Österreichischen Zahnärztekammer

(ZFP-ÖZÄK)

Richtlinien zur Fortbildung der Zahnärzte

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Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt: Allgemeines

§ 2 Zielgruppe§ 3 Berufsbezogene zahnärztliche Fortbildung§ 4 Nicht zahnmedizinische, freie Fortbildung§ 5 Organisation

2. Abschnitt: Fortbildungspunkte

§ 6 Anrechenbare Fortbildungspunkte für das ZFD§ 7 Vergabe der Fortbildungspunkte

3. Abschnitt: Ausstellung und Gültigkeitsdauer des ZFDs

§ 8 Ausstellung des ZFDs§ 9 Gültigkeitsdauer des ZFDs

4. Abschnitt: Anerkennung und Durchführung von Veranstaltungen

§ 10 Veranstalter§ 11 Durchführungsbestimmungen für anerkannte Fortbildungsveranstaltungen

5. Abschnitt: Qualitätszirkel

§ 12 § 13 Fortbildungspunkte für Qualitätszirkel§ 14 Kosten des Qualitätszirkels

6. Abschnitt: Literaturstudium, e-learning

§ 15

7. Abschnitt: Abschließende Bestimmungen

§ 16 Dentisten§ 17 Sprachliche Gleichberechtigung§ 18 Übergangsbestimmungen§ 19 Inkrafttreten

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1. AbschnittAllgemeines

g

§ 1. (1) fortzubilden.

(2) Die Fortbildung soll unabhängig, auf hohem wissenschaftlichem Niveau, praxisgerecht und frei von wirt-schaftlichen Interessen Dritter angeboten werden.

(3) Die Fortbildung soll bedarfsorientiert und frei von weiteren Zwängen konsumiert, bestätigt und doku-mentiert werden.

Zielgruppe

§ 2. (1) Dieses Fortbildungsprogramm richtet sich an alle zur selbständigen Berufsausübung in Österreich

sie selbst ihren Fortbildungsbedarf kennen, dafür verantwortlich, wie sie die notwendige Fortbildung in ihren Berufsalltag integrieren und in Anspruch nehmen.

auch zu dokumentieren, wird von der Österreichischen Zahnärztekammer ein „zahnärztliches Fortbildungs-programm“ (ZFP) eingerichtet.

(4) Die Teilnahme am zahnärztlichen Fortbildungsprogramm der Österreichischen Zahnärztekammer ist

(5) Die Nichtteilnahme am zahnärztlichen Fortbildungsprogramm der Österreichischen Zahnärztekammer be-deutet keinerlei Einschränkung der Berufsbefugnis. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass aus forensischer

und praxisgerechte Fortbildung als notwendig erachtet wird.

-

Berufsbezogene zahnärztliche Fortbildung

§ 3. Fortbildungsveranstaltungen, bzw. der Nachweis von anerkanntem zahnmedizinischem Literaturstudium in Printmedien oder in elektronischer Form verstanden. Die berufsbezogene zahnärztliche Fortbildung umfasst

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Nicht zahnmedizinische, freie Fortbildung

§ 4. (1) Nicht zahnmedizinische, freie Fortbildung kann im Rahmen aller ärztlichen Fortbildungsveranstal-tungen bzw. im Rahmen des ärztlichen Literaturstudiums (Printmedien u./o. e-learning) erworben werden.

(2) Der Inhalt der Veranstaltung muss für die Ausübung des zahnärztlichen Berufs relevant sein und ein

Organisation

§ 5. (1) Für alle anrechenbaren Fortbildungsveranstaltungen wird die Teilnehmerliste vom Veranstalter geführt

-lichen Berufs ein, auf welchem die anerkannten Fortbildungspunkte verbucht werden.

(3) Zum Nachweis der erfolgreichen Absolvierung des ZFPs wird von der Österreichischen Zahnärztekammer ein zahnärztliches Fortbildungsdiplom (ZFD) ausgestellt. Bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Verwaltung der Fort-

Ausstellung des ZFDs, der mit den erforderlichen Fortbildungsnachweisen zu versehen ist, an die Österreichische Zahnärztekammer zu stellen. Nach diesem Zeitpunkt, erfolgt die Ausstellung des ZFD durch die Österreichische Zahnärztekammer ohne ausdrücklichen Antrag, sobald die erforderlichen Fortbildungspunkte erreicht sind.

2. AbschnittFortbildungspunkte

Anrechenbare Fortbildungspunkte für das ZFD

§ 6. (1) -bildungszyklus insgesamt 120 Fortbildungspunkte zu erbringen.

(2) Von 75 Fortbildungspunkten haben 60 Punkte aus berufsbezogener zahnärztlicher Fortbildung zu stammen -

e-learning) erworben werden.

(3) Die weiteren 45 Fortbildungspunkte werden pro Zyklus für das Studium fast täglich zugesandter Informa-

a) 50 Punkte aus dem Bereich Kieferorthopädie erbracht, so wird das zahnärztliche Fortbildungsdiplom mit dem Zusatz Kieferorthopädie ausgestellt;

b) 40 Punkte für Implantologie erbracht, so wird das zahnärztliche Fortbildungsdiplom mit dem Zusatz Implantologie ausgestellt.

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-hang 1 positiv abgeschlossen, so wird das zahnärztliche Fortbildungsdiplom mit dem Zusatz „Laseranwendung in der Zahnheilkunde“ ausgestellt.

-schlossen, so wird das zahnärztliche Fortbildungsdiplom mit dem Zusatz „Gerostomatologie“ ausgestellt.

Anhang 3 positiv abgeschlossen, so wird das zahnärztliche Fortbildungsdiplom mit dem Zusatz „Komplemen-tärverfahren in der Zahnheilkunde“ ausgestellt.

-sprechend Anhang 4 positiv abgeschlossen, so wird das zahnärztliche Fortbildungsdiplom mit dem Zusatz

abgeschlossen, so wird das zahnärztliche Fortbildungsdiplom mit dem Zusatz „Kinderzahnheilkunde“ ausgestellt.

entsprechend Anhang 6 positiv abgeschlossen, so wird das zahnärztliche Fortbildungsdiplom mit dem Zusatz

abgeschlossen, so wird das zahnärztliche Fortbildungsdiplom mit dem Zusatz „Ernährungsmedizin“ ausgestellt.

(12) Die positive Absolvierung von Spezialdiplomen nach der Diplomordnung der Österreichischen Ärztekammer

der entsprechenden Teilnahmebestätigung anerkannt und bestätigt.

zum Zeitpunkt des Besuchs einer dem ZFP-ÖZÄK entsprechenden Veranstaltung das Zahnmedizinstudium

Vergabe der Fortbildungspunkte

§ 7. (1) Anhand der vorgelegten Veranstaltungsprogramme werden vom Fortbildungsreferenten der ÖZÄK die anrechenbaren Fortbildungspunkte für eine Veranstaltung, Literaturstudium etc., anerkannt.

(2) Liegt kein Einzelstundennachweis vor, so werden für eine Ganztagesveranstaltung maximal 6 Fortbil-

angerechnet.

(3) Qualitätszirkel sind unter Bedachtnahme der Veranstaltungsdauer sowie der Vor- und Nachbearbeitung mit maximal 4 Fortbildungspunkten pro Veranstaltung zu bewerten.

(5) Die Anzahl der Fortbildungspunkte für eine Veranstaltung entspricht daher der Dauer der Veranstaltung

Veranstaltungsdauer erreicht werden.

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3. AbschnittAusstellung und Gültigkeitsdauer des ZDFs

Ausstellung des ZFDs

§ 8. (1) Da die Teilnehmerlisten von den Veranstaltern an die Österreichische Zahnärztekammer weitergelei-

nicht erforderlich. § 5 Abs. 3 ist zu beachten.

(2) Für im Ausland besuchte Fortbildungsveranstaltungen ist beim Fortbildungsreferenten ein Antrag auf Anerkennung dieser Veranstaltungen zu stellen, sofern die Teilnehmer dieser Veranstaltung nicht automatisch gemeldet wurden.

(3) Sind die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines ZFDs nicht erfüllt, so hat der Fortbildungsreferent der Österreichischen Zahnärztekammer die Ausstellung des ZFDs abzulehnen.

(5) Gegen die Entscheidung des Vorstands der ÖZÄK ist kein weiteres Rechtsmittel zulässig.

Gültigkeitsdauer des ZFDs

§ 9. (1) Die Gültigkeit des ersten ZFDs beträgt drei Jahre.

(2) Nach Ablauf der Gültigkeit eines ZFDs verlängert sich nach Einreichen der erforderlichen Fortbildungs-punktezahl die Gültigkeit des Fortbildungszyklus für jedes weitere ZFD abhängig von der Dauer der Berufs-ausübung jeweils um zwei Jahre.

(3) Das Fortbildungs-Diplom behält seine Gültigkeit gerechnet von dem Tag an, welcher am Diplom angeführt wird für die Dauer des jeweiligen Fortbildungszyklus. Danach erlischt seine Gültigkeit automatisch.

vor dessen Ablauf ein neues ZFD beantragen.

4. AbschnittAnerkennung und Durchführung von Veranstaltungen

Veranstalter

§ 10. (1) Von Firmen- und Einzelveranstaltern initiierte Veranstaltungen werden nur dann anerkannt, wenn Sie gemeinsam mit einem anerkannten Veranstalter, der seinen Sitz in dem Bundesland hat, in dem die Ver-

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(2) Als anerkannte Veranstalter gelten folgende Organisationen und juristische Personen: Österreichische Zahnärztekammer, alle Landeszahnärztekammern und deren Fortbildungseinrichtungen, Österreichische

-

(3) Alle von anerkannten Veranstaltern angebotenen Fortbildungsveranstaltungen bedürfen keiner gesonderten -

renten der ÖZÄK zu bestätigen.

Durchführung von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen

§ 11. (1) Bei jeder Veranstaltung ist eine Teilnehmerliste zu führen.

(2) Die anerkannten Veranstalter erhalten einen Zugang zur Fortbildungsplattform, in welche sie die Fortbildungs-

5. AbschnittQualitätszirkel

§ 12 (1) Qualitätszirkel sind kollegiale Arbeitsgruppen, bei denen sich die Teilnehmer als gleichberechtigte

gleichberechtigter Diskussion der Teilnehmer eine Vertiefung der Kenntnisse und eine gegenseitige Supervision

Fachgebiete zu einem Qualitätszirkel zusammen. Die Kontinuität der Teilnehmer ist wichtig, ebenso die über-

Gruppe fallweise in die Zirkelarbeit einbezogen werden. Die Themen werden von der Gruppe selbst vorgegeben und in gemeinsamer Arbeit aufgearbeitet. Ebenso werden die Termine gemeinsam festgelegt.

Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede in der Behandlung des Themas herauszuarbeiten und eventuell

zuständige Landeszahnärztekammer weiter, welche die Teilnehmerliste in die Fortbildungsplattform einträgt,

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34 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Qualitätszirkels einzufordern.

(5) Ein Qualitätszirkel dauert mindestens zwei Stunden. Die Vor- und Nacharbeitszeiten sind in diesen zwei Stunden nicht inkludiert.

(6) Über jeden Qualitätszirkel ist ein Protokoll zu führen. Diese Aufgabe wird in jeder Sitzung von einem

Fortbildungspunkte für Qualitätszirkel

§ 13.

Nachbearbeitungszeit 4 Fortbildungspunkte angerechnet werden.

Kosten des Qualitätszirkels

§ 14. Die Teilnahme an einem Qualitätszirkel ist freiwillig und kostenlos. Über eine Basisentschädigung des

6. AbschnittLiteraturstudium/e-learning

§ 15. -

von § 10 anerkannt werden.

(3) Der Autor eines Fachartikels muss klar ersichtlich sein und ist für den Inhalt verantwortlich. Für allfällige

-tikels angerechnet werden.

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-langen. Diese zwei Fortbildungspunkte werden durch die korrekte Beantwortung von mindestens zwei Drittel der gestellten Fragen erreicht.

verbucht.

7. AbschnittAbschließende Bestimmungen

Dentisten

§ 16.auch für Dentisten anwendbar.

Sprachliche Gleichberechtigung

§ 17. Soweit in diesen Richtlinien personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind,

Übergangsbestimmungen

§ 18.Grund der Dauer seiner Berufstätigkeit einzustufen wäre.

dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Fortbildungsprogramms der Österreichischen Zahnärztekammer erworben wurden, sind als gleichwertig für die Erlangung des ZFDs anzurechnen.

anbietet, absolviert wurden, sind jener der ÖZÄK gleichgestellt.

-reichischen Zahnärztekammer absolviert wurden, werden als gleichwertig anerkannt.

In-Kraft-Treten

§ 19.

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Anhang 1

CurriculumLaseranwendung in der Zahnheilkunde

Einleitung:

-

mit der zwingend vorgeschriebenen Absolvierung der Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten, nahezu eine

aber auch die praktische Anwendung und Sicherheitsaspekte berücksichtigt. Ziel dieses Ausbildungsganges ist es, den absolvierenden Zahnärzten eine fundierte, auf den derzeit gültigen „golden standards“ basierende Ausbildung auf dem Gebiet der Laser-Zahnheilkunde zu gewährleisten und sie mit den neusten Resultaten aus Lehre und Forschung vertraut zu machen. Die hier dargestellten Richtlinien wurden von der SOLA Academy in Zusammenarbeit mit Nationalen Gesellschaften für Laser-Zahnheilkunde, einigen Europäischen Universitäten, praktisch tätigen Kollegen aus mehreren Ländern und Vertretern der Industrie erstellt. In Deutschland ist die Ausbildung zur Verleihung des Tätigkeitsschwerpunktes Laserzahnmedizin akkreditiert.

Kursaufbau:

abgehalten. Nach positiver Prüfung und der Dokumentation von 80 Stunden praktischer Auseinandersetzung

sichere Verwendung der dentalen Laser in der Praxis dar.

Modul I

1. Einführung: Erklärung des Kursablaufes und des Praxisprotokolls2. Physikalische Grundlagen

a. Laserlicht: Quantentheorie, Stimulierte Emission

d. Elektromagnetisches Spektrum

3. Gewebeinteraktionen aus physikalischer Sicht

4. Laser-Sicherheita. Laserklassenb. Laserschutzbeauftragterc. Schutzvorschriften baulicher Art

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5. Klinische Indikationsgebiete und geeignete Wellenlängen

6. Kursevaluation7. Übergabe der Teilnahmebestätigungen

Modul II

1. Einleitung:2. Angewandte Physik

3. Internationale and Nationale Gesetzgebung Behandlungsfehler, Forensik, Ethik4. Vorträge zu allen klinischen Indikationen unter Beleuchtung des wissenschaftlichen Hinter-

grundes und der neuesten Forschungsergebnisse, Betrachtung von Grenzindikationen

5. Präsentationen von Fällen zu allen Indikationen6. Hands-on Training an biologischen oder adäquaten künstlichen Materialien, chair-side teaching,

supervidierte Therapien durch die Kursteilnehmer7. Dokumentation, Recallschemata und Nachbehandlung8. Management von Komplikationen9. Kursevaluation10. Übergabe der Teilnahmebestätigungen

Praktischer Teil der Ausbildung:

-den erforderlich. Als praktische Ausbildung werden Patientenbehandlungen (eigene Patienten, als Assistenz

Protokoll zu entnehmen.

Abschlussprüfung:

Bewertung des Praxis-Dokumentationshefts vorliegen.

Veranstalter:

SOLA-International-Laser AcademyInternational Society for Oral Laser Applications (SOLA)DDr. Franziska Beer, Dr. Perter Verheyen, Dr. Romain Blum

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38 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Anhang 2

CurriculumGerostomatologie

• Kenntnis der demographischen, psychosozialen, medizinischen und zahnärztlichen Problemstellungen• Übersichtsweise Kenntnis der zahnmedizinisch relevanten Allgemeinerkrankungen im Alter, ihrer oralen

interdisziplinären Diagnostik und Therapieplanung• • Kenntnis rechtlicher, infrastruktureller und organisatorischer Aspekte bei der praxisinternen und –externen

Behandlung und Betreuung betagter Patienten

2. Zeitliche Gliederung:

Theoretische und praktische Ausbildung in Blockveranstaltungen.

Integration der erarbeiteten theoretischen Grundlagen in die praktisch-klinische Ausbildung durch Gruppen-unterricht am Krankenbett. Dieser umfasst pro eingeteilte Gruppe die folgenden Inhalte:

- Untersuchung zugeteilter Patienten- Fallanalyse und Therapieplanung in der Gruppe als Vorbereitung zur Fallpräsentation- Fallpräsentation durch die Gruppe im Plenum

Die Durchführung des Gruppenunterrichts erfolgt nach Abschluss der ersten theoretischen Blockveranstal-tungen über die medizinischen Themen parallel zu den Vorlesungen.

3. Lehrinhalte:

• Demographische Entwicklung und Epidemiologie• Biologische Basis und Physiologie der Alternsprozesse• Alternsbedingte Veränderungen oraler Strukturen• Knochenphysiologie und -pathologie im Alter• • •

und Konsequenzen für die zahnärztliche Therapie•

• Xerostomie, Ursachen und Konsequenzen, Diagnostik und Therapie• Zahnärztliche Prävention im Alter• • Abnehmbarer Zahnersatz und dessen Optimierung durch Implantate• Organisation der praxisinternen und -externen Betagtenbetreuung• • Rechtliche Aspekte bei der Behandlung/Betreuung Betagter

Fortsetzung Seite 39

Page 41: ÖZZ 04-2016

Ansuchen um Zuerkennung des

ohne Zusatz (75 FB Punkte erforderlich plus 45 SSt. autom. Anrechnung) mit dem Zusatz Implantologie (mindestens 40 Punkte) mit dem Zusatz Kieferorthopädie (mindestens 50 Punkte) mit dem Zusatz Laseranwendung in der Zahnheilkunde (lt. Curriculum) mit dem Zusatz Gerostomatologie (lt. Curriculum) mit dem Zusatz Komplementärverfahren in der Zahnheilkunde (lt. Curriculum) mit dem Zusatz Zahnärztliche Hypnose und Kommunikation (lt. Curriculum) mit dem Zusatz Applied Kinesiology und Myofunktionelle Diagnose (lt. Curriculum) mit dem Zusatz Ernährungsmedizin (lt. Curriculum) mit dem Zusatz Kinderzahnheilkunde (lt. Curriculum)

______________________________ ________________________ Titel / Vorname / Name Geburtsdatum ______________________________ Straße / Hnr. ______________________________ PLZ / Ort ______________________________ Tel. oder Mobilnummer ______________________________ Facharzt für ZMK / Zahnarzt, Dentist seit

Ersteinreichung Diplominhaber seit Ich ersuche um Zuerkennung des zahnärztlichen Fortbildungsdiploms der ÖZÄK. _________________ ________________________ Datum Unterschrift Ansuchen geprüft am / von: Punkteanzahl:

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60 Punkte aus berufsbezogener zahnärztlicher Fortbildung

Page 43: ÖZZ 04-2016

15 Punkte aus nicht fachspezifischer

Fortbildung

45 Fortbildungspunkte pro Fortbildungszyklus durch Selbststudium

Page 44: ÖZZ 04-2016

Notizen

Page 45: ÖZZ 04-2016

ÖZZ 4/2016 I www.zahnaerztekammer.at 39

(20), Patientenbetreuung (30), Präsentationserstellung (30) Falldokumentationen, Falltherapien, inklusive

4. Evaluation und Abschluss:

-destens drei dokumentierte Praxisfälle aus einem Seniorenbetreuungsprojekt vorgestellt und die gewählte Therapie-Planung, -Prognose und -Umsetzung vor der Kommission begründet und diskutiert werden.

5. Diplomverantwortlicher bzw. Diplomkommission:

Der Diplomverantwortliche bzw. die Diplomkommission wird auf Vorschlag der Österreichischen Zahnärzte-kammer bestellt.

6. Diplomantrag:

müssen Teilnahmebestätigungen der besuchten Fortbildungsveranstaltungen vorgelegt und die Prüfung positiv abgelegt werden. Unklare Anträge beurteilt die Diplomkommission bzw. Diplomverantwortliche.

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40 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Anhang 3

CurriculumKomplementärverfahren in der Zahnheilkunde

-

Die Ausbildung in komplementärer Zahnheilkunde ist auf praktische zahnärztliche Tätigkeiten bezogen, umfasst aber die theoretischen Grundlagen mehrerer ganzheitlicher Diagnose- und Therapieverfahren.

2. Zeitliche Gliederung:

Das Fortbildungsprogramm sieht einen 160-stündigen theoretischen Kurs/Seminar vor, wovon mindestens

bei ganzheitlich arbeitenden Zahnärzten oder eine 5-jährige praktische Tätigkeit vorgewiesen werden. Die Gesamtdauer dehnt sich auf 2 Jahre aus.

3. Lehrinhalte:

Überblick über NaturheilverfahrenGrundsysteme nach Pischinger, Stresskonzept nach Selye, Regulationsmedizin, Grundlagen der Orthomole-

-

Herdlehre

-diagnostik und – therapie, chronische Tonsillitis und Otitiden

FüllungsmaterialienAmalgam: Symptome, Labordiagnostik, Komplementärdiagnostik, Entfernung, Ausleitung, Zwischenversorgung.

ganzheitlichen Kriterien, Zusatztherapien zur Verträglichkeitssteigerung

Parodontologie

Symbioselenkung, Timing für Scaling und Schienentherapie

Kiefergelenksproblematik

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Ganzheitliche Kieferorthopädie-

orthopädische Untersuchungen

Schmerzbehandlung im Gesichtsbereich

Schiene oder Kieferorthopädie, chronische Infektionen und Intoxikationen, Allergien, Geopathie

Kommunikation und Entspannungstechniken-

entspannung zum Stressabbau

Vertiefte Ausbildung in einem biologischen Testverfahren-

4. Evaluation und Abschluss:

Es muss eine schriftliche Prüfung über die theoretischen Grundlagen der ganzheitlichen Zahnbehandlung

Untersuchung mit dem gewählten Testverfahren muss abgehandelt werden.

5. Diplomverantwortlicher bzw. Diplomkommission:

Der Diplomverantwortliche bzw. die Diplomkommission wird auf Vorschlag der Österreichischen Zahnärzte-kammer bestellt.

6. Diplomantrag:

müssen Teilnahmebestätigungen der besuchten Fortbildungsveranstaltungen vorgelegt und die Prüfung positiv abgelegt werden. Unklare Anträge beurteilt die Diplomkommission bzw. Diplomverantwortliche.

7. Übergangsbestimmungen:

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42 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Anhang 4

CurriculumZahnärztliche Hypnose und Kommunikation

Die Fortbildung gliedert sich in zwei Teilbereiche

dieser umfasst u.a. die Reduktion von Schmerz, Angst und Stress bei Patienten, insbesondere bei Problempatienten.

B) sowie in den Bereich Kommunikationdieser umfasst Techniken und Strategien zur verbesserten Kommunikation mit Patienten wie auch

im Praxisteam.

2. Zeitliche Gliederung:

Der Lehrgang setzt sich aus 121 Stunden Fortbildung (Seminar mit Theorie und Übungen) sowie 32 Stunden Supervision/Fallbesprechung zusammen. Es sind insgesamt 153 Stunden an Fortbildung vorgesehen.

3. Theorie und Praxis:

4. Lehrinhalte:

Ausbildungskurs 1 - Grundlagen der zahnärztlichen Hypnose I

- Trancephänomene (Katalepsie, Armlevitation, Zeitverzerrung)

- Suggestionen (direkte und indirekte Formen), Suggestibilitästest

- Indikation/Kontraindikation- Sinnesmodalitäten (VAKOG)- Pacing, Leading, Rapport, Kongruenz, Feedback

- Grundlagen der Tranceinduktion: Erickson´scher Ansatz - direkte/klassische Techniken (Fixationstechniken)- Integration in die ärztliche Behandlung

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Ausbildungskurs 2 - Grundlagen der zahnärztlichen Hypnose II

- Kommunikationsmuster (verbale und nonverbale Kommunikation)

- Aktivierung und Nutzung von natürlichen Entspannungsfähigkeiten- Autogenes Training

- Kopingstrategien- Techniken der Trancevertiefung 1 (Doppelinduktion, Fraktionierung, Utilisation)- Anamneseerhebung, Dokumentation

Ausbildungskurs 3 - Trancetechniken, NLP I

- Grundlagen des NLP

- Einfache Ankertechniken/unterschiedliche physiologische Zustände erkennen und nutzbar machen

Ausbildungskurs 4 - Anwendung in der zahnärztlichen Hypnose I, Kinderhypnose

- Sprachmuster (positive und negative Formulierungen)- Kinderhypnose

- Kommunikation mit Kindern- Induktionstechniken- Krisenintervention- Trancezeichen erkennen und nützen

- Geschichten erzählen- Selbsthypnose, mentales Training, Ruhe-/Entspannungsort- Indirekte Techniken: Konfusionstechniken, Imaginative Techniken- Stressabbau- Atemtechniken- Schnellinduktionstechniken

Ausbildungskurs 5 - Trancetechniken, NLP II

- Externe (ideomotorische) und interne Zeichen als unbewusste Signale installieren

- Instant-Reframing, Six-step in Trance- Vertiefende Trancetechniken (Konfusion, Paradoxien)- Gruppentrance und Selbsthypnose

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Ausbildungskurs 6 - Anwendungen in der zahnärztlichen Hypnose II

- Ressourcenaktivierung- Symptomkontrolle (Schmerz, Angst, etc.)- Implentierung veränderter Erlebens- und Verhaltensweisen- Unerledigtes in Trance zu Ende bringen

Ausbildungskurs 7 - Anwendung in der zahnärztliche Hypnose III

- Kommunikation rund um die Praxis

- Umgang mit Schmerz und Angst- Posthypnotische Suggestionen

5. Diplomverantwortlicher bzw. Diplomkommission:

Der Diplomverantwortliche wird auf Vorschlag der Österreichischen Zahnärztekammer bestellt.

6. Diplomantrag:

Kommunikation“ in Kopie vorgelegt werden. Unklare Anträge beurteilt der Diplomverantwortliche.

7. Evaluation und Abschluss:

jeder Teilnehmer mindestens drei videodokumentierte, beschriebene oder life präsentierte Fälle im Rahmen der Absolvierung der 32 Stunden Supervision vorstellen, wobei die Supervision sowohl in Form von Grup-pensupervision als auch als Einzelsupervision absolviert werden kann. Diese drei Fälle bilden neben den 121 Kursstunden und den 32 Supervisionsstunden die Voraussetzung für die Verleihung des Diploms „Zahnärztliche

Sollte sich während des Ausbildungskurses oder während der Supervision herausstellen, dass der/die Teilnehmer/-in aus fachlichen oder moralischen/menschlichen/psychischen Gründen nicht für die Ausübung

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Anhang 5

CurriculumKinderzahnheilkunde

2. Zeitliche Gliederung:

-

3. Lehrinhalte:

Theoretischer Unterricht

Frasacokronen, Stahlkronen, Trockenlegung, Füllungstherapie, Kommunikation und Elternmanagement, Ver-haltensführung, Psychologische Aspekte, Praxisorganisation, Kinderhypnose, Behandlung in Sedierung und

-liche Grundlagen der Kinderbehandlung, Fallpräsentationen, Literaturvorstellung

Praktischer UnterrichtEndodontie, Stahlkronen und Frasacokronen, Notfallkurs, Lachgas, Kinderhypnose und Verhaltensführung

4. Evaluation und Abschluss:

Die Grundkenntnisse der Standardliteratur sind für das kollegiale Abschlussgespräch Voraussetzung. Die

5. Diplomverantwortlicher bzw. Diplomkommission:

Der Diplomverantwortliche bzw. die Diplomkommission wird auf Vorschlag der Österreichischen Zahnärzte-kammer bestellt.

6. Diplomantrag:

müssen Teilnahmebestätigungen der besuchten Fortbildungsveranstaltungen vorgelegt und die Prüfung positiv abgelegt werden. Unklare Anträge beurteilt die Diplomkommission bzw. Diplomverantwortliche

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Anhang 6

CurriculumApplied Kinesiology und Myofunktionelle Diagnose

-arzt/die Zahnärztin soll lernen, die erworbenen Kenntnisse in der täglichen Arbeit anzuwenden.

2. Zeitliche Gliederung:

Die Ausbildung zum A-Diplom umfasst 220 Unterrichtseinheiten und 16 UE freiwillig, welche in Einzel- oder/und

-

3. Lehrinhalte:

Startmodul Kurse FMD/AKE, MU/MM 1, GS (60 UE)

FMD/AK-Einführung (FMD/AKE) 16 Std.-

Manueller Untersuchungskurs/FMD/AK-Manuelle Medizin 1 (MU/MM 1) – 24 Std.

FMD/AK-Manuelle Medizin 1 MM 1 (20 UE)

Bedeutung des lymphatischen Systems, Retrograde lymphatic technique, Testmuskeln: Bauchmuskeln, Glu-teus maximus und medius, Iliacus

FMD/AK-Ganzheitliche Strategien (GS) 20 Std.--

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Weiter obligatorische Kurse für Zahnärzte

FMD/AK-Craniomandibuläre Diagnostik - Strategie manueller Behandlung (CMD) – 20 Std.Voraussetzung: FMD/AKE, MU/MM 1, GSAnatomische, neurologische und orthopädische Grundlagen des Stomatognathen Systems und seine Aus-

Praxis der Oralen Orthopädie: -

-

Integration mit orthopädischen/manualtherapeutischen Therapien

FMD/AK-Manuelle Medizin 2 (MM 2) – 20 Std.Voraussetzungen: FMD/AKE, MU/MM 1, GS, CMD

-pressions, Syndrome, Vertical und Lateral Strain, Inspiration/Expiration Assist, Sphenobasilar Inspiration/Expiration Assist, Temporal Bulge, Parietal Descent, Internal/External Frontal, Glabella, Universal, Nasos-phenoid, Suturenfehler, Pituitary Drive, Korrespondierende Sacrumfehler: Sacrum Fixation, SIG Fixation und

FMD/AK-Dentale Strategie – Störfelddiagnostik (DDS) – 20 Std.Voraussetzungen: FMD/AKE, MU/MM 1, GS, MM 2, CMD

-

--

FMD/AK-Craniomandibuläre Therapie – Schienenkurs (CMT) – 16 Std.Voraussetzungen: FMD/AKE, MU/MM 2, CMD, DSS

Anam-

Kiefergelenksdiagnostik mit bildgebenden VerfahrenDas therapeutische Konzept: -bereitung des Patienten für den Konstruktionsbiss, der Konstruktionsbiss intraoral im Galetti-Artikulator, die

FMD/AK Akkupunktur (AKU) – 16 Std.Voraussetzungen: FMD/AKE, MM 1, GS

-

Qualität der Phytotherapie und Ernährung), Testmuskeln: Peronaei, Serratus anterior, Subscapularis, Teres minor

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FMD/AK Orthomolekulare Medizin 1 (OM) – 16 Std.Voraussetzungen: FMD/AKE, MM 1, GS

Anwendung in der Rheumatische und pseudor-

heumatische Erkrankungen, Allergien und Pseudo-Allergien (Unverträglichkeiten), Intoxikationen (exogen/

FMD/AK Gastroenterologie (GE) - 16 Std.Voraussetzungen: FMD/AKE, MM 1, GS; Empfehlung: OM

-

Entgiftung, Phytotherapeutika und andere naturheilkundliche Therapieansätze unter Berücksichtigung des 3E, Sinnvolle Labor- und Stuhldiagnostik, Testmuskeln: Bauchmuskulatur, Papliteus, Quadratus lumborum, TFL

Prüfungskurs FMD/A-Diplom – 16 Std.

Schriftliche und mündliche Prüfung

Hospitationskurs (HO) – 20 Std./oder Hospitation 5 Tage zu je 4 Std.

Besprechung von Problemfällen der Kursteilnehmer, Patientendemonstration, praktisches Üben

4. Evaluation und Abschluss:

Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgen kann. Bei Nichtbestehen des schriftlich-theoretischen Teils ist

5. Diplomverantwortlicher bzw. Diplomkommission:

Der Diplomverantwortliche bzw. die Diplomkommission wird auf Vorschlag der Österreichischen Zahnärzte-kammer bestellt.

6. Diplomantrag:

müssen Teilnahmebestätigungen der besuchten Fortbildungsveranstaltungen vorgelegt und die Prüfung positiv abgelegt werden. Unklare Anträge beurteilt die Diplomkommission bzw. Diplomverantwortliche.

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Anhang 7

CurriculumErnährungsmedizin

besonderer Berücksichtigung der Zahngesundheit.

2. Zeitliche Gliederung:

e-learning über Internet absolviert werden. 15 Einheiten Praktikum, 15 Einheiten Selbststudium bzw. Lite-raturstudium.

3. Lehrinhalte:

I. Grundlagen der Ernährungsmedizin

Ernährungsphysiologie

-gung, Nutrigenomik, alternative Ernährungsformen

Lebensmittelkunde-

Enterale/Parenterale Ernährung-

nährung

II. Klinische Fragen

Gastrointestinale Erkrankungen

Unverträglichkeiten/Allergien

Erwachsenen und im Kindesalter, orales Allergiesyndrom, Atopisches Ekzem (Neurodermitis): Aspekte der Ernährung

PädiatrieErnährung des gesunden Säuglings und Kleinkindes unter besonderer Berücksichtigung der Zahngesundheit,

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50 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Innere Erkrankungen

Ernährung, Ernährung im Alter

Ernährungspsychologie und Ernährung bei neuro-psychiatrischen Erkrankungen

PräventionAllgemeine Grundlagen der Ernährung in der Prävention, Kariesprophylaxe und Zahngesundheit, Adipositas

4. Evaluation und Abschluss:

Nach Absolvierung aller Kurse ist eine schriftliche und mündliche Prüfung abzulegen. Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des ÖZÄK-Diplomes „Ernährungsmedizin“.

5. Diplomverantwortlicher bzw. Diplomkommission:

Der Diplomverantwortliche bzw. die Diplomkommission wird auf Vorschlag der Österreichischen Zahnärzte-kammer bestellt.

6. Diplomantrag:

müssen Teilnahmebestätigungen der besuchten Fortbildungsveranstaltungen vorgelegt und die Prüfung positiv abgelegt werden. Unklare Anträge beurteilt die Diplomkommission bzw. Diplomverantwortliche.

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52 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

2. bis 4. Juni 201648. Wachauer Frühjahrsymposium 2016

Thema: „Tradition, Perfektion, neue Generation“

14. bis 15. Oktober 2016Herbstsymposium 2016

Thema: „Aus der Praxis - für die Praxis“

Info: Für ZahnärztInnen und Assistentinnen

12. November 2016Ordinationsgründungs- und -schließungsseminar

Veranstalter: NÖFA

13. und 14. Jänner 2017Wintersymposium am Semmering

Generalthema: „Prophylaxe“

18. bis 20. Mai 201749. Wachauer Frühjahrsymposium

13. bis 14. Oktober 2017Herbstsymposium 2017

11. November 2017Ordinationsgründungs- und -schließungsseminar

Veranstalter: NÖFA

Landesinfos Niederösterreich

Fortbildungen in NÖ 2016 und 2017Die niederösterreichische Fortbildungsakademie (NÖFA) und die ÖGZMK NÖ haben

für die nächsten zwei Jahre ein umfangreiches Fortbildungsprogramm vorbereitet.

Sowohl der wissenschaftliche, als auch der praktische Bereich werden dabei thematisiert

und sollen den Zahnarzt und seine Assistentinnen „up to date“ bringen.

Das Team der NÖFA und der ÖGZMK NÖ freuen sich auf ihre zahlreiche Teilnahme!

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54 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Aus gegebenem Anlass erlauben wir uns, auf die Änderung der Satzung der SGKK

Patienten von 10 - 18 Jahren hinzuweisen.

Positionen Zst, Sto und Zh erbracht werden, verlieren die Patienten den Anspruch auf

einen Zuschuss. Dies ist in den Satzungen der SGKK seit kurzem so geregelt.

In der letzten Abrechnungsperiode hätte dies -

samt 400 eingereichten Rechnungen).

Satzungen können von den Krankenver- sicherungsträgern autonom geändert werden.

Satzungsänderung der SGKK

für 10 bis 18-jährige Patienten

Die entsprechenden Bestimmungen lauten im Original:

1. Erstsitzung einmalig pro Anspruchsberechtigter /Anspruchsberechtigtem 58,40 €2. 3.

nach einer Folgesitzung) 37,80 €

Der Zuschuss gebührt nur für Anspruchsberechtigte der Kas-se ab dem vollendeten 10. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Behandlungszeit der Erstsitzung muss

-sitzungen zu erfolgen. Insbesondere werden im Rahmen der Erstsitzung bzw. jeder Folgesitzung nachstehend angeführte Leistungen erbracht:

1. Bei der Erstsitzung: a) Befunderhebungb) Information und Aufklärung über die Entstehung

Vermeidung

Patientend) Erforderlichenfalls Plaquefärbunge) Demonstration von Putztechnikenf) Entfernung aller weichen und harten Zahnbelägeg) Polieren und Fluoridieren

2. Bei jeder Folgesitzung: a) Kontrolleb) Erforderlichenfalls erneute Plaquefärbungc) Demonstration von Schwachstellend) Remotivation zur Verbesserung der Putztechnike) Erforderlichenfalls Entfernung aller weichen und har-

ten Zahnbelägef) Polieren und Fluoridieren

Sofern die Leistung nicht durch die Zahnärztin/den Zahnarzt selbst erbracht wird, ist diese unter deren/dessen Aufsicht und Verantwortung von entsprechend geschultem und aus-gebildetem Personal - nämlich Prophylaxeassistentinnen/

erbringen.

Landesinfos Salzburg

Die Landeszahnärztekammer

für Salzburg informierte

Mitte April 2016 ihre

Mitglieder mittels

nachfolgendem

Sonder-Rundschreiben:© kikkerdirk - Fotolia.com

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ÖZZ 4/2016 I www.zahnaerztekammer.at 55

DDr. Martin Hönlinger

Präsident der

Landeszahnärztekammer für Salzburg

Wird hinsichtlich der/des Anspruchsberechtigten eine Leistung nach den in Anhang 1 angeführten Positionen

-

Honorartarifs für konservierend-chirurgische Zahnbe-handlung gegenüber der Kasse verrechnet, so gebührt

von der Kasse kein Kostenzuschuss gemäß § 30a.“ (Hervorhebung durch LZÄK Salzburg)

Bauf den fettgedruckten vorherigen Absatz, wonach Pa-tienten KEINEN Zuschuss erhalten, wenn am selben Tag

vom Zahnarzt eine Pos. 19, 20 oder 26 gegenüber der Kasse verrechnet wird.

Die SGKK hat nun in mehreren Fällen bei Vertragszahnärz-

abgerechnet haben, telefonisch angefragt, ob diese mit der Streichung dieser (Kassentarif-)Positionen einverstanden wä-

davon ab und ersuchen Sie, zur Klärung des Sachverhalts die Landeszahnärztekammer für Salzburg zu verständigen,

Landesinfos Salzburg Kärnten

Vergabe der in der ÖZZ 3/2016 ausgeschriebenen §-2-KassenplanstelleIm Landesausschuss der Landeszahnärztekammer für Kärnten vom 20. April 2016 und im Einvernehmen mit der Kärntner Ge-bietskrankenkasse wurde für die in der ÖZZ 3/2016 ausgeschrie-benen Kassenplanstelle nachfolgender Bewerber beschlossen:

Planstelle Villach ab 1. Oktober 2016

THOM

Ausschreibung einer Kassenplanstelle

der Landeszahnärztekammer für Kärnten im Einvernehmen mit der Kärntner Gebietskrankenkasse

in Spittal an der Drau 1. Juli 2016

Die Bewerbungsfrist für diese Stelle endet am Freitag, 20. Mai 2016 um 12.00 Uhr.

http://ktn.zahnaerztekammer.at/zahnaerztinnen/kassenplanstellen/kassenplanstellen-zmk/auszudrucken oder bei der Landeszahnärztekammer für Kärnten anzufordern.

Landeszahnärztekammer für Kärnten9020 Klagenfurt, Neuer Platz 7/1

Tel. 05 05 11 - 9020 Dw., Fax 05 05 11 - 9023 Dw.

Page 62: ÖZZ 04-2016

56 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Landesinfos WienLandesinfos Wien

Der folgende Bericht, dessen 66. Teil Sie nun lesen, setzt sich aus persönlichen Gesprächen, Recherchen in Tageszei-tungen, Magazinen und im Internet zusammen.

Bisher lebten wir in einem Land, in

dass selbst Experten oft kapitulieren, weil sie nicht mehr -

-pliziert und noch dazu in jedem Bundesland anders, dass Architekten und selbst die Baupolizei nicht mehr mitkommen.

auf diesen Bereich spezialisierte Juristen schier verzweifeln

zuschütten. Oder das komplexe Steuerrecht, das den Ein-kommenssteuerzahler dazu verdammt, sich um teures Geld einen Steuerberater engagieren zu müssen, damit er nicht

Ordinationen und Arbeitsplatzevaluierung, Einleiterverord-

aus fernen Ländern, die in Anarchie und Krieg unterzugehen

in Europa, die sich an die Rechtsvorschriften halten, wer-den gescholten und moralisch verdammt. Polizei und Justiz werden dazu angehalten, Rechtsverletzungen zu ignorieren. Fragt man bei Juristen nach, so reiben sich die angesichts der aktuellen Rechtslage - oder besser: Anarchie - die Au-

kommen, werden nicht nur problemlos ins Land gelassen,

-

und ob sie überhaupt Fluchtgründe, die ein Anrecht auf

Antrag stellen und wer einfach untertauchen wird. In einem

Das Europa der freien Grenzen - zumindest im Schengen-Raum - ist bereits Geschichte. Nachdem Deutschland die Grenze zu Österreich dicht gemacht hat, warten nicht nur

den Schlagbäumen. Und wenn die Flüchtlingswelle so anhält, werden weitere Zäune hochgezogen und weitere Grenzen dichtgemacht werden. Es war ein kurzer Traum. Doch der

Wenn es zu viel oder kein Recht gibt, ist das unser Weg in die Anarchie

Nimm das Recht weg - was ist dann ein Staat

noch anderes als eine große Räuberbande

(Hl. Augustinus, * 13. 11. 354 in Tagaste, † 28. 8. 430 in Hippo Regius in Numidien)

© fotodesign-jegg.de - Fotolia.com

Page 63: ÖZZ 04-2016

ÖZZ 4/2016 I www.zahnaerztekammer.at 57

Landesinfos WienLandesinfos Wien

-

manchmal kurz weg, als dass sie als „Prügelpolizisten” in

Unser Rechtsstaat muss sich die Frage gefallen lassen, ob

ohnehin bemühen, sich nichts zuschulden kommen zu-lassen. Er ist durch zweierlei gefährdet: Einerseits führt

alle Gesetze zu halten. Andererseits liefert die Politik derzeit einen gefährlichen Präzedenzfall, indem sie wichtige Gesetze für eine bestimmte Gruppe einfach außer Kraft setzt.

Wer zu spät kommt, muss früher gehen

Lange hatte sie gewartet, fast das gesamte vergangene Jahr

Sitzung im Dezember 2015, fassten die FED-Vorsitzende

--

sondern auch das Vertrauen der Investoren, auf jeden Fall

2015 mit einer aus meiner Sicht dringend notwendigen

-mer auf die bevorstehende Entscheidung vorbereitet. Doch

auf die fragilen weltweiten Finanzmärkte ein und sorgte für verdutzte Gesichter und Reaktionen der Anleger. Eine

teure Fehleinschätzung. Fast das gesamte vergangene Jahr über hätten sowohl die US-Volkswirtschaft als auch die US-Finanzmärkte einen oder mehrere Zinsschritte verkraftet, wären sicherlich nicht „in Flammen aufgegangen”. Gerade

leichte Abschwächung der US-Konjunktur wäre es der FED so gelungen, wieder etwas Luft zwischen dem als Leitzins fungierenden Tagesgeldsatz und der Nulllinie zu bringen. Dass am Ende anders entschieden wurde, lag nicht zuletzt an einer Erwartung an die Ölpreisentwicklung, die so nicht eintrat und jetzt für die Probleme sorgt. Ich erwartete ab

mit einer Bodenbildung bei etwa 40 USD für die marktbe-

auch von der US-Notenbank geteilt wurde, so eingetreten, -

Geldentwertung in den USA im Januar und Februar 2016

-

Ende des Jahres, bzw. zu Beginn 2017, d. h. auch wenn der

als 40 US-Dollar zulegen würde, ergäben sich daraus keine

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58 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

preis allerdings bis in den Sommer hinein schwächeln, dann

-turdaten in den USA, zuletzt der enttäuschende Empire State Index: die US-Konjunktur droht in die Rezession abzurut-schen. Auch die Qualität der Daten vom Arbeitsmarkt waren zuletzt wieder schlechter als in den starken Vormonaten.

kann und wird es daher nach menschlichem Ermessen nicht geben. Damit wird die „Zinswende” als kompletter „Rohrkre-

Kursverluste an den Aktienmärkten zu Beginn eines Jahres seit Jahrzehnten, müsste die FED sogar bereits jetzt wieder über Zinssenkungen nachdenken - jedenfalls dann, wenn die Politik der beiden Yellen-Vorgänger Greenspan und Bern-anke fortgeführt werden soll. Doch die gerade erst erfolgte

natürlich einem Schuldeingeständnis gleich.

Doch was bleibt den Notenbankern anderes übrig, wollen sie

-tet. Folglich wird sicherlich gerade ein Konzept erstellt, dass die Umkehr von der Zinsumkehr gebührend erläutert und zusätzlich den Druck von Janet Yellen nehmen soll. Ersteres

-politischen Entscheidungen wird an Yellen den Rest ihrer ver-mutlich kurzen Amtszeit kleben bleiben. Fazit: Die Stärke der US-Finanzmärkte war auch immer ein Ergebnis der Koopera-tion zwischen Politik, Zentralbank und Investmenthäusern. Nun hat eine folgenschwere Fehleinschätzung der FED diese

während die Investoren bereits nach neuen Geldspritzen für

die US-Konjunktur abzurutschen. Das wird dazu führen, dass

weiteren Kursverlusten an den Aktienmärkten führen wird,

werden die FED bzw. die FED-Vorsitzende Janet Yellen dazu

um den Ausstieg aus der Zinswende vorzunehmen. Je länger sich Yellen ziert, desto brutaler werden aus meiner Sicht im

Öl ausfallen.

Über Immobilienverkäufe nachdenken ...

Im vergangenen Jahr gingen mehr als ein Drittel der in

in Kanada war die Geschichte ähnlich, wenn auch nicht so

beide Richtungen. Sie kommen und gehen. Und wenn Sie

langsam und relativ schwach ausgeprägt sind.

Nobelpreisträger Robert Shiller hat in seinem Buch „Irratio-

-

Nacken. Sie müssen packen, Umzugsunternehmen beauftra-gen, sich bei den diversen Versorgern abmelden, Abschied von den Nachbarn nehmen und so weiter.

Jahren viele Phantom-Käufe. In London und New York, zum

sind oft nur die Aufzugsschächte und Flure beleuchtet. Die

Schwächetendenzen am oberen Ende der Preisskala; vielleicht

-ratmeter) angeboten. In dieser Preisliga werden für eine 1.200

Landesinfos Wien

© Daniel Fuhr - Fotolia.com

Page 65: ÖZZ 04-2016

ÖZZ 4/2016 I www.zahnaerztekammer.at 59

Das Gesetz von Angebot und Nachfrage funktioniert bei

-

ein nachhaltiger Preisanstieg ist. Erst dann, wenn die Preise

Bauunternehmer wieder zuversichtlich. Oftmals vergehen

verhält es sich mit der Flut an Angeboten so wie bei einer

Die Ausgänge sind vollgestopft mit eifrigen Verkäufern. Das scheint in New York und London jetzt der Fall zu sein. Die

neuen, leeren Einheiten überschwemmt, die zu übertriebe-

beeindruckt Londoner nicht wirklich. Sie sind ja an Exzesse

-

„irgendwann in der Zukunft“ verkaufen wollen, denken Sie daran, dass jetzt die Zukunft ist, auf die Sie schon lange gewartet haben. Verkaufen Sie. Kaufen Sie etwas zu einem niedrigeren Preis.

Verrückte Bewertungen ...

derart angespannten Lage, hätten wir uns ein wenig mehr -

verkauf zu Beginn des Jahres noch nicht komplett beendet - das war nur ein Vorspiel ohne die wirklich brutalen Schläge

sicher: Es gibt noch keine reale Erholung. Zunächst fällt auf, dass die Gewinnschätzungen für das erste Quartal schneller als je zuvor in der Geschichte fallen. Beim S & P 500 liegen

-

aufweisen. Aber das ist nicht der Fall heute. Die Umsätze

nehmen saisonale und andere Anpassungen vor und fügen Jobs hinzu, die gar nicht existieren. Die Lohndaten sind da

Steuer-Rückerstattungen. Und sie messen das Geld, dass die Arbeiter tatsächlich in ihrer Lohntüte haben. Bloomberg berichtet: „Die Arbeitgeber haben im Februar mehr Jobs als

-

dass von einer Verbesserung am Arbeitsmarkt alle Ameri-

Dies waren war mehr als erwartet. Im Januar lag die Zahl nach einer Revision nach oben bei 172.000, so der Bericht des US-Arbeitsministeriums. Die Arbeitslosenrate konnte auf dem Niveau von 4,9 Prozent gehalten werden, da mehr

-

war der erste monatliche Rückgang seit mehr als einem Jahr. Gleichzeitig sank die von den Arbeitern geleistete Zahl an Arbeitsstunden.“

Rumms ...

Landesinfos Wien

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60 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

weniger Geld! Schon bald werden für die Aufhübschung der Job-Statistik neue Berufe entsprechend der neuen

Ich glaube immer noch nicht daran, dass wahrer Reichtum auf der Grundlage von gefälschtem Geld aufgebaut werden kann. Und jetzt, bei fallenden Unternehmensgewinnen und drohender Rezession scheint der Tag der Abrechnung näher zu kommen. Und wenn das geschieht - und das wird wohl

dafür zu zahlen sein. Einige der beliebtesten Aktien in den USA werden immer noch mit den abartigsten, irrsinnigsten

-handelt. Denken Sie daran, unser Ziel ist es nicht schlauer als andere Investoren zu sein. Es liegt - bescheiden gesagt

die besten Investments mit dem besten Einstiegszeitpunkt

ungünstigsten Zeitpunkt vermeiden.

eines der letzteren. Die Aktie wird mit einem KGV von 317

lausigen Dollar des Jahresgewinns. Beim Online-Retail-Riesen Amazon - den man vor langer Zeit „River of No Returns“ nannte - ist es noch schlimmer. Auf geht`s.

bleiben und sich so fortsetzen, wie sie jetzt sind, und die Firma ihre Gewinne kom-plett als Dividende ausschüttet, müssen sie 450 Jahre warten, um das investierte Kapital wieder zurückzuerhalten. Anders ausgedrückt, der Amazon-Gewinn müsste

den aktuellen Aktienkurs zu rechtfertigen.

das Aktienkursniveau wieder auf ein ver-nünftigeres Niveau nach unten gehen wird.

Das ist keinesfalls der erste Flirt des Aktien-

und 1970er Jahren gab es die sogenannte „Nifty Fifty-Ära.“ Damals waren Aktien wie Xerox und Avon die Favoriten. Der breite

kaufen, sich zurücklehnen und die Gewinne einfahren. Es machte nichts aus, dass viele der Nifty Fifty mit irren KGVs bewertet waren. Die Erwartung war, dass diese „einmaligen“

25 pro Aktie im Jahr 1972. Aktuell notiert die Aktie bei 10

170 Millionen Dollar für das Bildnis einer unbekannten Frau

Yiqian war auch nie Tellerwäscher - dafür war er Taxifahrer in

ein einziges Bild.

Damit hat der chinesische Sammler aus dem Gemälde „Nu

via Versteigerung verkauft wurde. Fast hätte er sogar den -

geschätzt worden.

„Nu couché” ist in den Jahren 1917 bis 1918 entstanden

so modern und realistisch gemalt war. „Die Frauen, die er

Landesinfos Wien

AMEDEO MODIGLIANI (1884 Livorno - 1920 Paris) - „Nu couché“Image via Christie‘s

Page 67: ÖZZ 04-2016

ÖZZ 4/2016 I www.zahnaerztekammer.at 61

Landesinfos Wien

derzeit gewaltig Fahrt aufnimmt. Aber erst jetzt ist der Itali-ener im Klub derer angekommen, deren Gemälde bei einer

Roy Lichtenstein und ein Pablo Picasso über den Auktions-

erzielen und wurden deshalb einbehalten.

Die Kunstpreise sind in der Phase extrem billigen Geldes seit

für Geld geworden”, sagte der Kunsthändler Richard Feigen

die Kunstwelt mit einem Auge in Richtung Zentralbanken. Die teils astronomischen Preise für Gemälde und Skulpturen zeigen nicht nur, dass die Reichen keine Geldprobleme zu haben scheinen - sondern auch, dass sie immer mehr Geld

also etwa auf dem Kunstmarkt. Das ist aber nur ein Teil der -

land oder dem arabischen Raum gibt es auf dem Kunstmarkt auch noch den zusätzlichen Bonus des mit dem Sammeln verbundenen Prestiges.

auch einiges wieder gutzumachen in der Szene. Er sorgte im Juli dieses Jahres für eine Kontroverse, als er Tee aus einer 500 Jahre alten Keramikschüssel trank, die angeblich

-

berichtet, übrigens per American Express - und sammelt

Ausschreibung von Kassenplanstellen

gem. § 12 Abs. 1 der Planstellenvergabevereinbarung

der Landeszahnärztekammer für Wien im Einvernehmen mit der Wiener Gebietskrankenkasse

Zahnarztordination in Wien 1., Krugerstraße 8/10 Kassenplanstelle nach Dr. Cornelia Simion ca. 43 m², 1 Behandlungseinheit, MietobjektWien 23., Ketzergasse 24/1/4 Kassenplanstelle nach Dr. Peter Jakel ca. 90 m², 2 Behandlungseinheiten, Mietobjekt

Bewerbungen für o. a. Planstelle für einen Kassenvertrag sind bis spätestens 10. Juni 2016 zu richten an:

Landeszahnärztekammer für Wien1010 Wien, Kohlmarkt 11/6

unter Tel. 05 05 11 - 1010 bzw. 1011 Dw. erhältlich

MR Dr. Heribert Gmach

Finanzreferent der

Landeszahnärztekammer für Wien

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62 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Fortbildung Inland

Mai 2016

Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV)

Praxismanagementkurs 2016Teil 8:Do‘s and Don‘ts bei der Praxisgrün-

Aller Anfang ist schwer - Erfahrungen

12. Mai 2016, 19.00-21.00 Uhr Teil 9:

-despolitische, betriebswirtschaftliche

Überlegungen

Wolfgang Leonhart, Mag. Hartwig 2. Juni 2016, 19.00-21.00 UhrWien, ZIV-Büro (Teil 1 - 8)WienSchottengasse 6 - 8 (Teil 9)Auskunft:

-band Österreichs

www.ziv.at

ÖGZMK Kärnten gemeinsam mit dem Zahnärztlichen Interessenverband Österreichs

16. Kärntner Seensymposium12. bis 14. Mai 2016 Pörtschach/WörtherseeAnmeldung:

www.seensymposium.at

ZAFI Wien

Halitose - Diagnose und Therapie

20. Mai 2016, 10.00-12.00 UhrWienMessegeländeAnmeldung:

Landeszahnärztekammer für OÖ - Fortbildungsakademie ZAHN (FAZ)

Praktischer Intensiv-workshop (PIWS 16)Dieser Workshop richtet sich an ausge-bildete Prophylaxeassistentinnen mit mehrjähriger Erfahrung!(OMR Dr. Hans Schrangl, Dr. Rudolf Matheis MSc,

-

-len Patientenbehandlung wiederholt.

- Befundung, Behandlungsplanung

Page 69: ÖZZ 04-2016

ÖZZ 4/2016 I www.zahnaerztekammer.at 63

Fortbildung Inland

- Arbeitspositionen

- Zahnreinigung20. und 21. Mai 2016

Linz

Anmeldung:

www.fortbildungsakademie-zahn.at

ZAFI Wien

Moderne Kieferorthopädie:

22. und 23. Mai 201626. und 27. Juni 201618. und 19. September 201616. und 17. Oktober 201620. und 21. November 201618. und 19. Dezember 201615. und 16. Jänner 201719. und 20. Februar 201712. und 13. März 2017

Wien, ZAFIAnmeldung:

ÖGZMK OÖ

D-A-CH-Zahn 2016Minimal invasiv - maximal wirksam

-

26. bis 28. Mai 2016Bad Ischl, Information und Anmeldung:

Tel: (0664) 194 40 94

www.d-a-ch-zahn.com

Dr. Robert Scherngell, MSc

Kieferorthopädische Seminarreihe 4 Modul 3:Phase I Behandlung, 2 x 4 Apparatur,

27. bis 28. Mai 2016Modul 4:

16. bis 17. September 2016 Modul 5:

28. bis 29. Oktober 2016 Modul 6:

9. bis 10. Dezember 2016 Modul 7: Fälle für Fortgeschrittene und ortho-

Angeles, USA)

20. bis 22. Jänner 2017 Modul 8:

-

-

10. bis 11. März 2017 Modul 9:Feineinstellung, Retention und Fall-

5. bis 6. Mai 2017 Mauerbach -

Infos & Anmeldung:

www.zahnregulierung.com/seminare

Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV)

Wer „A“ sagt, soll-te vorher „I“ sagenEselbegegnungen - Führungskompe-tenz erleben und entwickeln(Petra Eibl-Schober, MSc)

30. Mai bis 1. Juni 2016Schwanberg

Auskunft:-

band Österreichs

www.ziv.at

Einladung zum

29. Benefizkonzertder Arbeitsgemeinschaft für Geschichte der Zahnheilkunde der ÖGZMK

am Samstag, 4. Juni 2016, um 19.30 Uhr

im Beethovensaal der Pfarre Heiligenstadt, 1190 Wien, Pfarrplatz 3

In diesem Konzert musizieren Zahnärzte und Dentisten mit Freunden. Für eine Spende ab 15,- Euro pro Besucher wären wir sehr dankbar. Sie unterstützen damit die weitere Gestaltung unseres Museums

Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, KtoNr.: 4.516 449, BLZ: 32000IBAN: AT19 3200 0000 0451 6449, BIC: RLNWATWW)

MR DDr. Johannes KIRCHNERKustos des Zahnärztlichen Museums Wien

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Fortbildung Inland

Juni 2016

Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV)

Bisphosphonat assoziierte Osteonekrose und dentale Implantate

1. Juni 2016, 18.00-20.00 UhrWien, ZIV-BüroAuskunft:ZIV www.ziv.at

ÖGZMK NÖ

48. Wachauer Frühjahrssymposium„Tradition, Perfektion, neue Generation“

2. bis 4. Juni 2016KremsAnmeldung:

Tel: (0664) 42 48 426

ÖGZMK Salzburg mit freundlicher Unter- stützung von NWD Österreich/PlanmecaDer Zahnarztbesuch entspannt und effektiv für den Patienten und für das zahnärztliche TeamTeamkurs in deutscher Sprache

3. Juni 2016,Anif -

Anmeldung unbeding erforderlich:

www.oegzmksalzburg.at

ZAFI Wien

Endodontie - Gewusst wie!Aufbereitung und Obturation

3. Juni 2016, 14.00-20.00 Uhr4. Juni 2016,Wien, ZAFIAnmeldung:

ZAFI Wien

Curriculum Ästhetische Zahnheilkunde 2016(Prof. Dr. Jürgen Manhart)

3. und 4. Juni 20168. und 9. Juli 201616. und 17. September 20167. und 8. Oktober 20164. und 5. November 20162. und 3. Dezember 2016

Wien, ZAFI Anmeldung:

ARGE für Geschichte der Zahnheilkunde der ÖGZMK

4. Juni 2016Wien -

ZAFI Wien

Manuelle Funktionsanalyse des KauorgansHands-on-Kurs

4. Juni 2016, Wien, ZAFIAnmeldung:

Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV)

Maßgeschneiderte ma-gistrale Zubereitungen der Zahnheilkunde

7. Juni 2016, 18.00-20.00 UhrWien -

Auskunft:-

band Österreichs

www.ziv.at

Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV)

Pharmakologie zwischen Arzt und Patient

9. Juni 2016, Wien, ZIV-BüroAuskunft:ZIV

Österreichische Gesellschaft für Parodontologie

paroknowledge© - 23. Parodontologie Experten TageImplantologie im Fokus der Parodontologie

Hands-on Kurse, Praxis-Workshops und erstmalig auch Lunch-Sessions sowie eigene Youngster-Session bie-

digitale smile design und Marketing & Kommunikationsstrategien

9. bis 11. Juni 2016KitzbühelAuskunft:www.paroknowledge.at

ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche HypnoseHypnose und KommunikationÖZÄK-Diplomlehrgang

1190 Wien:

Ort: 1190 Wien

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ÖZZ 4/2016 I www.zahnaerztekammer.at 65

Fortbildung Inland

Dr. Uwe Rudolf10. Juni 2016 -

11. Juni 2016, 9.00-18.00 Uhr Modul A6

Dr. Ruth Metten16. September 2016

17. September 2015, 9.00-18.00 Uhr

4. November 2016

5. November 2016, 9.00-18.00 Uhr6. November 2016, 9.00-18.00 UhrDetaillierte Information und Anmeldung:

www.oegzh.at

ZAFI Wien

Tiefenentspannung und Tai chi chuanSeminar für ZahnärztInnen

10. und 11. Juni 2016,

Wien, ZAFIAnmeldung:

ZAFI Wien

Endodontie-Intensivkurs(Dr. Johannes Reichsthaler)

10. Juni 2016, 14.00-19.00 Uhr11. Juni 2016, 9.00-16.00 UhrWien, ZAFIAnmeldung:

ITI International Team for Implantology

ITI Kongress ÖsterreichInnovationen und bewährte Konzepte auf dem Prüfstand

10. bis 11. Juni 2016Wien -nesgasse 28Anmeldung:

Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV)

Patienten (er)kennen in der Zahnarztpraxis

15. Juni 2016, 18.00-20.00 UhrWien -

Auskunft:ZIV www.ziv.at

ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit GC Austria GmbHGC Kompositworkshop/Hands-on-Kurs

17. Juni 2016,Bürmoos

Anmeldung:

ZAFI Wien

Die mitochondriale Medizin in der Behandlung chronischer Parodontitiden

17. Juni 2016, Wien, ZAFIAnmeldung:

ZAFI Wien

Digitale Zahnheilkunde 2016

17. Juni 2016, 9.00-18.00 UhrWien, ZAFIAnmeldung:

Page 72: ÖZZ 04-2016

66 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Fortbildung Inland

ZAFI Wien

Funktionelle Medizin und Zahnheilkunde Seminarzyklus

17. und 18. Juni 20167. und 8. Oktober 2016 Freitag, 9.00-18.00 Uhr

Wien, ZAFIAnmeldung:

ZAFI Wien

Curriculum Prophylaxe - DiplomfortbildungSeminar für PAss

-

17. Juni 201623. September 201618. November 201617. März 201723. Juni 20178. September 2017

Wien, ZAFIAnmeldung:

ZAFI Wien

Sinusaugmentation

18. Juni 2016, 9.00-18.00 UhrWien, ZAFIAnmeldung:

ZAFI Wien

Study Club - Die Königsdisziplin in der KFO - Finishing!

19. Juni 2016, Wien, ZAFIAnmeldung:

Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV)

Wer „A“ sagt, sollte vorher „I“ sagenEselbegegnungen - Führungskompe-tenz erleben und entwickeln(Petra Eibl-Schober, MSc)

22. bis 24. Juni 2016Schwanberg

Auskunft:-

band Österreichs

www.ziv.at

ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Dentsply GAC Deutschland GmbHKieferorthopädie bei Erwach-senen: Grenzfälle - was ist möglich?

24. bis 25. Juni 2016Salzburg

Anmeldung:

www.oegzmksalzburg.at

ARGE für Orale Chirurgie, Medizin und Röntgen der ÖGZMK (OCMR)Die Kieferhöhle - mehr als nur ein Hohlraum?Jahrestagung der OCMR

25. Juni 2016Wien

Auskunft:www.ocmr.at

Juli 2016

ZAFI Wien

1. Juli 2016, 14.00-18.00 Uhr2. Juli 2016,Wien, ZAFIAnmeldung:

August 2016

Gesellschaft für Ganzheitliche Zahnheilkunde der ÖGZMK

Sommerschool zur GanzheitsmedizinErgänzend zu den „Festspielgesprächen zur Ganzheitsmedizin“

Dr. Berndt Rieger, Prof. Ralph Spintge, Dr. Jochen

3. bis 6. August 2016Bezau/Vorarlberg Information und Anmeldung:

www.simma.at

Die Kieferhöhle- mehr als nur ein Hohlraum?

ORALE CHIRURGIE MEDIZIN UND RADIOLOGIE

SAVE THE DATE

Wien, 25. Juni 2016

Jahrestagung der Anmeldung: [email protected] weitere Infos: www.ocmr.at

Page 73: ÖZZ 04-2016

ÖZZ 4/2016 I www.zahnaerztekammer.at 67

Fortbildung Inland

September 2016

ZAFI Wien

Administration - Verwaltung Seminar für Assistentinnen(Dr. Johanna Treer)

2. September 2016, 9.00-18.00 UhrWien, ZAFIAnmeldung:

ZAFI Wien

Fotodokumentation) - Orga-nisation - KommunikationSeminar für Assistentinnen

3. September 2016Wien, ZAFIAnmeldung:

Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV)

Wer „A“ sagt, sollte vorher „I“ sagenEselbegegnungen - Führungskompe-tenz erleben und entwickeln(Petra Eibl-Schober, MSc)

7. bis 9. September 2016 oder9. bis 11. September 2016Schwanberg

Auskunft:-

band Österreichs

Landeszahnärztekammer für Burgenland

PAss-Weiterbildungs-lehrgang Burgenland

Theorie und Parxis, aber insbesonders

in der eigenen Ordination der Teilneh-

ab 9. September 2016 bis März 2017

Bad Tatzmannsdorf, -

Detaillierte Information und Anmeldung: Fa. Praxis-Beratung, Petra Bischof-Oswald

bgld.zahnaerztekammer.at/assistenz

ZAFI Wien

Patientenkommunikation und Aufklärung mittels digitaler Medien

9. September 2016, 18.00-20.00 UhrWien, ZAFIAnmeldung:

ZAFI Wien

Curriculum Implantologie 2016

9. und 10. September 201614. und 15. Oktober 201618. und 19. November 2016

Wien, ZAFI Anmeldung:

Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV)

Von der Uni bis zur Ordi - ein Leitfaden durch den Versicherungs-, Finanz- und Steuerdschungel

14. September 2016, Wien -

Auskunft:www.ziv.at

Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV)

Selbstverteidigung

16. bis 17. September 2016Wien -

Auskunft:www.ziv.at

ZAFI Wien

Aufbereitung zahnärztlicher Medizinprodukte Seminar für Assistentinnen

22. September 2016, 1. Oktober 2016, 9.00-18.00 Uhr6. Oktober 2016,Freitag, 9.00-18.00 Uhr

Wien, ZAFIAnmeldung:

ÖGZMK Wien

Österreichischer Zahn-ärztekongress 2016Zahnheil-Kunst Vom Misserfolg zum Erfolg

22. bis 24. September 2016WienAnmeldung:www.oezk2016.at

Page 74: ÖZZ 04-2016

68 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Fortbildung Inland

ZAFI Wien

Curriculum Implantologie II

23. September 201616. Dezember 2016

Modul 4: 13. und 14. Mai 2017-

schen InstitutWien, ZAFIAnmeldung:

ZAFI Wien

Heilen durch Tiefenentspannung

23. September 2016, 9.00-18.00 Uhr24. September 2016, 9.00-18.00 UhrWien, ZAFIAnmeldung:

ZAFI Wien

KieferorthopädieSeminar für Assistentinnen

23. September 201624. September 2016Wien, ZAFIAnmeldung:

ZAFI Wien

Fachausdrücke - FachenglischSeminar für Assistentinnen

24. September 2016, 9.00-18.00 UhrWien, ZAFIAnmeldung:

Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) in Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer für Wien

Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte

29. September 2016, Wien

Auskunft:-

band Österreichs

www.ziv.at

ZAFI Wien

Assistenz und Zahnerhaltung in der KinderzahnbehandlungSeminar für Assistentinnen(Dr. Bettina Schreder)

30. September 2016, 9.00-18.00 UhrWien, ZAFIAnmeldung:

Dr. Robert Scherngell, MSc

KFO-Update Seminar „Interzeptivbehandlung - Erwachsenenbehandlung - gekonnte Präsentation Ihrer Fälle“.

3-Tagesseminar für ZahnärztInnen

30. September bis 2. Oktober 2016

KFO Assistentinnenseminar2-Tagesseminar für kieferorthopädi-sche Assistentinnen

30. September bis 1. Oktober 2016StegersbachInfos & Anmeldung:

Oktober 2016

ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Leibetseder Dentalwarenhandel GmbH

Ex NonEx in der KFO Behandlung

6. bis 8. Oktober 2016SaalfeldenHohlwegen 4Anmeldung:Leibetseder

www.dental-leibetseder.atwww.viking-orthodontics.com

ARGE Ganzheitliche Zahnheilkunde im Zahnärztlichen Interessenverband Österreichs (ZIV)

Mit Herz und Hirn: Eine ganz-heitliche Betrachtung der Erkrankungen der Wirbelsäule

7. bis 8. Oktober 2016Wien, ZIV-BüroAuskunft:ZIV

ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Straumann GmbHWann regenerieren, wann implantieren?

14. Oktober 2016,Salzburg

Anmeldung:

Tel: (01) 294 06 60

Page 75: ÖZZ 04-2016

ÖZZ 4/2016 I www.zahnaerztekammer.at 69

Fortbildung Inland

Aus der Praxis – für die Praxis

HERBSTSYMPOSIUM 2016

City Hotel Design & Classic, St. Pölten > 14. – 15. OKTOBER

Page 76: ÖZZ 04-2016

70 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Fortbildung Inland

ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche HypnoseErste Hilfe für den Ordinationsnotfall(Dr. Herbert Sponring)

14. Oktober 2016Wien

Top 404Detaillierte Information und Anmeldung:

www.oegzh.at

ÖGZMK NÖ

Herbstsymposium„Aus der Praxis für die Praxis“

14. bis 15. Oktober 2016St. Pölten

Anmeldung:

ÖGZMK OÖ

Röntgeneinstelltechniken für ZAssDigitale und konventionelle Röntgentechnik(Dr. Josef Hehenberger)

15. Oktober 2016, Linz

Anmeldung (nur schriftlich):

ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche HypnoseZum Umgang mit dem „schwierigen Patienten“

15. bis 16. Oktober 2016,

Wien

Detaillierte Information und Anmeldung:

www.oegzh.at

Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK)

Kinderzahnheilkunde 9. Kompaktkurs 2016/2017

19. bis 22. Oktober 2016

18. bis 21. Jänner 2017Salzburg, Medicent

29. März bis 1. April 2017Salzburg, MedicentInformation und Anmeldung:

www.kinderzahnmedizin.at

ARGE Ganzheitliche Zahnheilkunde im Zahnärztlichen Interessenverband Österreichs (ZIV)

Physioenergetik3-teilige Kursserie

Teil 1: 21. bis 22. Oktober 2016Teil 2: 11. bis 12. November 2016

20. bis 21. Jänner 2017Wien, ZIV-BüroAuskunft:ZIV www.ziv.at

November 2016

ÖGZMK Burgenland gemeinsamt mit der Landeszahnärztekammer für Burgenland

37. Burgenländische Herbsttagung„ZUKUNFT-ZAHN - Spezialgebiete im Fokus“ 10. bis 12. November 2016Rust, SeehotelInformationen: www.zukunft-zahn.at

ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit GC Austria GmbH

Front- und Seitenzahnästhetik mit Komposit - ein System für die PraxisHands on Workshop

11. November 2016, Linz

Anmeldung (nur schriftlich):

ÖGZMK Salzburg mit freundlicher Unter-stützung von NWD Österreich

Strahlenschutz Kompaktkurs

Ölschläger)

-

11. November 2016,Salzburg

Anmeldung unbedingt erforderlich:

www.oegzmksalzburg.at

Page 77: ÖZZ 04-2016

ÖZZ 4/2016 I www.zahnaerztekammer.at 71

Fortbildung Inland

Landeszahnärztekammer für NÖ/NÖFA

Ordinationsgründungs- und -schließungsseminar12. November 2016, 9.00 UhrSt. Pölten, Austria Trend Hotel Metro-

Anmeldung:

ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche HypnoseKinderbehandlung - „Wie es geht, wenn nichts mehr geht“

12. bis 13. November 2016,

Wien

Detaillierte Information und Anmeldung:

www.oegzh.at

ÖGZMK OÖ

Paro Update Teamkurs 2016Was gilt? Was kommt?

18. November 2016, 19. November 2016, Linz

Anmeldung (nur schriftlich):

Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK)

ÖGK-Lachgaskurs gemäß CED Richtlinien

18. bis 19. November 2016

Salzburg -

Information und Anmeldung:

www.kinderzahnmedizin.at

Fortbildungsakademie ZAHN (FAZ) - eine Einrichtung der Landeszahnärzte-kammer für OÖ

Weiterbildung zur PAss H-16Intensivseminar als Ausbildung zur Prophylaxe-Assistentin

- für ausgebildete Zahnärztliche Assisten-tInnen mit 2-jähriger Berufserfahrung(OMR Dr. Hans Schrangl, MR Dr. Rudolf Matheis MSc,

-

Teil 1:21. bis 25. November 201628. November bis 2. Dezember 2016Teil 2:15. bis 19. Mai 2017

Linz

Anmeldung:

www.fortbildungsakademie-zahn.at

ZAFI Wien

Notfallkoffer und Bereitschaftsapotheke

26. November 2016Wien, ZAFIAnmeldung:

Dr. Robert Scherngell, MSc

„Abnehmbare KFO - Pro und Kontra“ Diskussionsveranstaltung

30. November 2016, 18.00-21.00 UhrWien -

Anmeldung:

Dezember 2016

Österreichische Gesellschaft für Endo-dontie (ÖGEndo)

4. Internationaler Kongress der ÖGEndoEndodontie - Fakten und Fantasie

)

1. bis 3. Dezember 2016Wien, Palais FerstelAuskunft:

www.endocongress.at/vienna2016www.oegendo.at

ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche HypnoseDas Enneagramm - Die neun Seiten/Lichter der Seele(Prof. Dr. Johannes Ott)

11. bis 12. Dezember 2016,

Wien

Top 404Detaillierte Information und Anmeldung:

www.oegzh.at

Juni 2017

Dr. Robert Scherngell, MSc

3-Tagesseminar für Zahnärzte und Kieferorthopäden „Common sense mechanics in everyday Orthodontics“

Thomas F. Mulligan D.D.S., M.S.D.,

23. bis 25. Juni 2017Mauerbach -

Infos & Anmeldung:

www.zahnregulierung.com/seminare

Page 78: ÖZZ 04-2016

72 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 4/2016

Fortbildung Ausland

Deutschland

23. Zahnärzte-Sommerkongress

Usedom, HeringsdorfInformation:www.fvdz.de

Curriculum Endodontie 2016in Zusammenarbeit mit der University of Pennsylvania/USA

9. bis 11. Juni 2016 (D)

München, Memmingen, Philadelphia/USAInformation:www.tec2-endo.de

37. Internationale Dental-Schau

Köln, MesseInformation:www.ids-cologne.de

Hongkong

38th Congress (APDC)

Hongkong, CentreInformation:www.apdc2016.org

Iran

56th Exhibition and Congress for Iranian Dental Association (EXCIDA 56) in conjunction with 1st FDI Persian Regional Congress

TeheranInformation:www.excida.ir

Italien

Expodental Meeting19. bis 21. Mai 2016RiminiInformation:www.unidi.it

14th Euro Congress on Dental and Oral Health

Rom, Information:www.www.emedevents.com

Polen

FDI-Jahresweltkongress der Zahnärzte

PoznanInformation:www.fdiworldental.org

Schweiz

World Health Professions Re-gulation Conference 2016

Genf, Crowne Plaza HotelInformation:www.whpa.org/whpcr2016

Spanien

MIS 360° Implantology Global Conference26. bis 29. Mai 2016Barcelona, Internacional de BarcelonaInformation:www.mis-implants.com

Tschechien

14. IOS Prague 20164 seasons orthodontics Orthodentic therapy for patients of all ages

PragInformation und Anmeldung:

www.ios-prague.com

Türkei

International Conference on Oral and Maxillofacial Surgery

IstanbulInformation:http://oral-maxillofacialsurgery.confe-renceseries.com/

USA

Modern BIOprogressive OrthodonticsModule 2: New Frontier

1. bis 10. Juni 2016Chicago,

Information:web.bioprogressive.org

America‘s Dental Meeting 2016

Denver, Information:www.ada.org/meeting

Page 79: ÖZZ 04-2016
Page 80: ÖZZ 04-2016

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