Offener Antwortbrief an die Fraktion der Grünen

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CDU-Fraktion Sankt Augustin, Rathaus Markt 1, 53757 Sankt Augustin

Herrn Martin Metz c/o Fraktionsbüro Bündnis 90/Grüne Markt 1 53757 Sankt Augustin (per Mail)

Sankt Augustin, den 17. März 2014

Antwort auf den offenen Brief vom 13. März 2014

Sehr geehrter Herr Metz, lieber Martin,

ich bedauere, dass bei den Grünen der Eindruck entstanden ist, dass das ernsthafte

Bemühen um mögliche Lärmreduzierung am Flugplatz Hangelar bei Flugplatzgesell-

schaft, Fliegern und CDU-Fraktion „deutlich nachgelassen“ habe. Selbstverständlich

kann ich im Folgenden nicht für die Flugplatzgesellschaft oder die Flieger antworten,

tue dies aber gerne seitens der CDU-Fraktion, für die ich ganz zu Beginn betonen

möchte, dass dieser Eindruck falsch ist.

Ich würde mich übrigens freuen, wenn wir die weitere Diskussion im Rahmen des

unter den Fraktionen abgestimmten Verfahrens in einer öffentlichen Sitzung des UPV

mit Schwerpunkt Flugplatz und nicht per offenen Briefen führen – ansonsten könnte

nämlich der Verdacht aufkeimen, es handele sich um Wahlkampfgetöse. Bekanntlich

haben die Fraktionen von CDU und Grünen umfangreiche Fragen gestellt, wo bei den

Nachfragen noch die Beantwortung aussteht. Vor der abschließenden Beantwortung

und einer dann folgenden, umfangreichen Beratung in meiner Fraktion zum Themen-

komplex Flugplatz kann ich (und hoffe hier auf Dein Verständnis) aufgrund der neuen

Informationen und geänderten Sachlagen zum jetzigen Zeitpunkt zu einigen von Dir

angeschnittenen Punkten keine Stellung beziehen – z. B. zu den Lärmmessstationen.

In den letzten Jahren hat gerade die CDU-Fraktion eine Menge für ein konsensorien-

tiertes Vorgehen im Sinne einer guten Nachbarschaft von Anwohnern und Nutzern

des Flugplatzes insbesondere im Hinblick auf den Lärmschutz getan. Nicht nur haben

wir die von Dir genannte gemeinsame Beantragung von CDU, Grünen, FDP und

Aufbruch, die wir beide in der Hauptsache erarbeitet haben, am 13.04.2011 im Rat

mitbeschlossen und auch die daraus folgenden Maßnahmen – vor allem den Rahmen-

planungsbeirat – sehr aktiv begleitet. Wir haben darüber hinaus dafür gestimmt, dass

der Lärmschutzbeirat öffentlich tagt, und die CDU ist die einzige Partei, die zum Flug-

im Rat der Stadt Sankt Augustin CDU-Fraktion

Fraktionsgeschäftsstelle Rathaus, Markt 1

53757 Sankt Augustin Telefon: 02241 / 243-356

Telefax: 02241 / 243-77 356 Mail: [email protected]

www.cdu-sankt-augustin.de

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platz in Hangelar öffentliche Informationsveranstaltungen durchgeführt hat. Des

Weiteren hat die CDU-Fraktion beispielsweise auch kleinere Projekte wie die

Schaffung einer Zuwegung vom ALT-Gelände zur Tankstelle, wodurch jährlich über

100 Kurzflüge durch Hubschrauber entfallen, unterstützt.

Ein wenig erstaunt bin ich darüber, dass Du konkrete Maßnahmen im Strategiepapier

der Flugplatzgesellschaft vermisst. Konkrete Maßnahmen sind nämlich grundsätzlich

kein Bestandteil eines Strategiepapiers, welches die Ziele (und nicht die Maßnahmen)

über einen mittel- oder langfristigen Zeitraum definieren soll. Umso wichtiger ist es

aus meiner Sicht, dass die Lärmminderung ein substantieller Bestandteil im Leitbild,

dem wichtigsten Teil des Papiers, ist. An diesem Leitbild muss sich die Gesellschaft

nämlich auch in kommenden Ratsperioden messen lassen und man kann auch künftige

Gremienmitglieder immer wieder an diese Kernaussage erinnern - sollte es denn nötig

sein. Dass Du dies anscheinend als nicht ausreichend betrachtest, muss ich

akzeptieren, sehe es aber eben anders.

Das Strategiepapier selbst ist unmittelbar nach der Veröffentlichung im zuständigen

Ausschuss präsentiert worden. Meiner Kenntnis nach hatten auch die stellvertreten-

den Gremienvertreter, die in Sankt Augustin bekanntlich durch die Opposition besetzt

sind und informiert waren, im Vorfeld nichts an dieser Vorgehensweise auszusetzen –

so hat sich beispielsweise mein Vertreter nicht bei mir gemeldet und eine andere

Vorgehensweise vorgeschlagen. Darüber hinaus sind Oppositionspolitiker aus Sankt

Augustin über den Kreis in den Gesellschaftsgremien vertreten und auch von diesen

kam kein Hinweis darauf, dass aus ihrer Sicht ein Verfahrensfehler vorliegt; dazu sind

sie in ihrer Funktion natürlich nicht verpflichtet, aber ich gehe davon aus, dass sie es

aufgrund der in den Gremien üblicherweise guten Zusammenarbeit getan hätten.

Ich hoffe, dass wir uns darüber einig sind, dass ein exaktes Vorgeben von maximalen

jährlichen Startzahlen am Flugplatz nicht möglich ist. In dem gemeinsamen Antrag in

2011 haben wir beschlossen, dass sich im Rahmen der Auswirkungen durch Gewerbe-

entwicklungen keine je nach Fall merklichen oder wesentlichen Steigerungen der

Flugbewegungen ergeben sollen. Auf Startzahlen der von Dir in Deinem offenen Brief

gewählten Kategorie Motorflugzeuge von 2011 oder später konnte damals natürlich

kein Bezug genommen werden; die 2010er hast Du ja schon genannt – 26.794. In den

fünf Jahren davor (2005 – 2009) schwankten die Startzahlen in einem extrem engen

Korridor zwischen 26.171 und 26.702. In den fünf Jahren wiederum davor (2000 –

2004) war die Schwankungsbreite erheblich höher und lag zwischen 23.790 und

31.459. Es gab Jahrzehnte mit im Schnitt verhältnismäßig niedrigen Startzahlen – die

90er mit 22.855 pro Jahr – und verhältnismäßig hohen Startzahlen – die 70er mit

34.800.

Die ersten 10 Jahre des neuen Jahrtausends lagen im Schnitt bei 26.851 und das ist

eine Größe, auf die sich nach meiner Interpretation sowohl unser Ratsbeschluss als

auch das Strategiepapier beziehen. Daher kann ich Deinen Unmut über diesen Teil des

Strategiepapiers nicht nachvollziehen, da es sich offensichtlich im Einklang mit einem

bestehenden Ratsbeschluss befindet.

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Bei den Startzahlen darf auch die betriebswirtschaftliche Komponente nicht vernach-

lässigt werden. Ziel der Gesellschaft sollte sein, möglichst keine Verluste zu erwirt-

schaften; und ein großer Teil der Einnahmen – z. B. Landegebühren und Verkauf von

Flugbenzin – sind direkt von der Anzahl der Flugbewegungen abhängig. Ich möchte

ausdrücklich (!) betonen, dass hier keine Gewinnmaximierung durch eine unbegrenzte

Steigerung der Startzahlen erfolgen darf, aber in der heutigen Zeit knapper

kommunaler Kassen muss man ein ausgeglichenes Ergebnis ins Auge fassen dürfen.

Die aktuell schlechten Ergebnisse der Flugplatzgesellschaft rühren bei weitem nicht

einzig und allein aus den 2012 und 2013 gesunkenen Flugbewegungen her – aber zum

Teil eben schon.

Auch bezüglich der Standpunkte zu Hotellerie ist die Diskrepanz geringer, als es in

Deinem Schreiben den Anschein hat. Es ist richtig, dass sich die politischen Vertreter

im Rahmenplanungsbeirat mehrheitlich dafür ausgesprochen haben, dass ein Hotel

„nicht angestrebt“ wird. Dieser Beschluss wurde getroffen aus der Befürchtung

heraus, dass die in Arbeit befindlichen Gutachten ansonsten ein Hotel zu stark

präferieren würden. Wie sich ein Hotel auf die Lärmimmissionen der Anwohner

auswirkt – und da gehören für mich bekanntlich nicht nur Emissionen aus dem Flug-

verkehr, sondern auch Veränderungen der Emissionen aus dem Straßenverkehr in die

Betrachtung – wird sich hoffentlich aus den Gutachten ergeben. „Nicht anstreben“

bedeutet übrigens nicht, dass man sich dagegen ausgesprochen hat – dies deckt sich

mit den Ergebnissen der Arbeitsgruppen der Werkstattverfahren, die ein Hotel nicht

kategorisch abgelehnt haben, sowie mit den Wortmeldungen in den Rahmen-

planungsbeiratssitzungen, die teilweise pro und teilweise kontra Hotel waren. Somit

läuft die Überlegung der Flugplatzgesellschaft bezüglich des Hotels dem Beschluss

des Rahmenplanungsbeirats nicht zuwider. Eines steht für mich aber fest – sollten die

Gutachten ergeben, dass ein Hotel mit den verschiedenen Emissionsbetrachtungen

saldiert zu nicht vertretbaren Auswirkungen in Hangelar führt, werden sich sicherlich

die CDU-Fraktion und auch die übrigen Fraktionen in UPV und Rat gegen ein Hotel

aussprechen. Und ich habe keine Zweifel, dass dann auch eine Flugplatzgesellschaft

von ihrem Ziel einer Hotelansiedlung Abstand nehmen wird, da dies nämlich ansons-

ten gegen das Leitbild verstoßen würde.

In dem weiteren Zusammenhang möchte ich auch einmal ausschnittsweise auf einige

Punkte hinweisen, die im Strategiepapier in der gleichen Aufzählung wie das Hotel

stehen:

• Keine weiteren neuen Hubschrauberwerften

• Keine Gyrocopterwerften

• Keine weitere Vermietung von Standplätzen an Gyrocopter

• Vorhandene Pachtverträge für Abstellplätze von Gyrocoptern nicht erneuern

bzw. übertragen

Ich bin sicher, dass die Anwohner diese Aussagen uneingeschränkt begrüßen.

Deine offensichtliche Aversion gegen nicht-flugplatzaffines Gewerbe kann ich nicht

nachvollziehen. Flugplatzaffines Gewerbe macht für mich am Flugplatz zwar auch

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mehr Sinn, hat aber im Vergleich zu nicht-flugplatzaffinem Gewerbe nach meiner

Einschätzung ein geringeres Risiko der Erhöhung der Startzahlen, was auch im Inte-

resse der Fluglärmgegner liegen könnte. Letztendlich ist aber die Menge an Flächen,

die überhaupt für zusätzliches Gewerbe am Ende des Planungsverfahrens ausgewiesen

kann, sicherlich nicht groß. Denn es herrschte im Werkstattverfahren bekanntlich

Einigkeit darüber, dass in dem Gebiet in jedem Fall Freiflächen zu berücksichtigen

sind, Nutzungen für Vereine und mit Naherholungswert bevorteilt werden und

Bestandssicherung inkl. Erweiterungen bestehender Betriebe in jedem Fall gegenüber

Neuansiedlungen zu bevorzugen ist.

Die Diskussion um die Platzrunde und die Frage der Verbindlichkeit bzw. der Auswir-

kung der Aussage der Bezirksregierung Düsseldorf (BR), dass sie verbindlich ist, macht

es aus meiner Sicht umso bedauerlicher, dass sich die BR schlicht weigert, an einer

UPV-Sitzung in Sankt Augustin teilzunehmen. Denn weder Du noch ich sind Anwälte

oder gar Fachanwälte für Luftverkehrsrecht, weswegen eine fachliche Stellungnahme

der BR mit der Möglichkeit von Nachfragen in einer Ausschusssitzung mehr als

wünschenswert ist. Nach meinem Verständnis ist eine Platzrunde alleine schon des-

halb grundsätzlich verbindlich, da ansonsten der erste Satzteil von §21a LuftVO

(„Flugplatzverkehr ist der Verkehr von Luftfahrzeugen, die sich in der Platzrunde

befinden, in diese einfliegen oder sie verlassen“) keinen Sinn machen würde, wenn

eine Platzrunde nicht definiert wäre. Und in der Folge regelt §43 (26/26a) Ordnungs-

widrigkeiten gegen die Platzrunde, ohne dass eine besondere Verbindlichkeit notwen-

dig ist. Sollte aber doch ein Unterschied bestehen, ergibt sich zwangsläufig die Frage,

wo denn dieser Unterschied zwischen der Hangelarer Platzrunde und anderen Platz-

runden liegt. Schließlich liegt mir die Kopie eines Schreibens der BR an den Verband

der Allgemeinen Luftfahrt e.V. (AOPA) vom 4. April 2013 vor, in dem es heißt:

„Die Verbindlichkeit einer Platzrunde ergibt sich – wie auch von Ihnen erwähnt

– allein aus einer behördlichen Festlegung i.S.d. § 21a LuftVO. Eine solche

Regelung existiert am Verkehrslandeplatz Hangelar seit Jahrzehnten.“

In meinen Augen stützt diese Aussage deutlich meine Interpretation.

Deine Behauptung, dass Piloten, die eine Landebahn treffen müssen, folglich einen

Korridor von 300 Metern ohne Einschränkungen einhalten können, erscheint mir ein

wenig anmaßend, da sie ohne Begründung das vom Landesministerium beauftragte

und veröffentlichte Gutachten in Frage stellt. Ich kann nicht nachvollziehen, woher Du

ohne eigene motorfliegerische Ausbildung die Gewissheit nimmst, die Angelegenheit

fachlich besser einschätzen zu können als der offizielle Gutachter.

Eine umfassende Kontrolle der Platzrunde (z. B. durch permanente Radarüber-

wachung) ist weder durch die Luftaufsicht noch durch die Flugplatzgesellschaft mit

vertretbarem Aufwand machbar, aber es muss – wie seitens der CDU-Fraktion schon

mehrfach gesagt – mehr Kontrollen als in den letzten Jahren geben. Es mag sein, dass

Du es als ein falsches Zeichen ansiehst, wenn sich die Flugplatzgesellschaft nicht mehr

mit Kontrollen des Flugverhaltens der Piloten beschäftigt. Aber nicht zuletzt die

erfolglosen Erfahrungen mit dem Lasermessgerät sind für mich ein Grund dafür, dass

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die Entscheidung, die Kontrolle demjenigen zu überlassen, der dafür zuständig ist –

namentlich der Luftaufsicht – richtig ist. Zum einen dürfen Bürger und lokale Politik

erwarten, dass die Luftaufsicht die technischen Möglichkeiten hat, die von ihr bzw.

übergeordneten Behörden getroffenen Regelungen auch in geeigneter Häufigkeit

kontrollieren zu können, und zum anderen bin ich der Meinung, dass es nicht sein darf,

dass wir auf kommunaler Ebene finanziell für originäre Aufgaben der Bezirksregierung

bezahlen.

Wir stimmen nach wie vor darin überein, dass mehr Kontrollen als bisher stattfinden

sollten – meiner Meinung nach durch die BR. Zwar hat sie mitgeteilt, dass nach ihrer

letzten Auswertung letzten Endes weniger als ein Prozent ordnungswidrig fliegen.

Allerdings basiert dieser Wert auf einer ziemlich geringen Anzahl an Prüfungen und

mehr Prüfungen würden mit Sicherheit die Akzeptanz der Auswertungen in der

Bevölkerung erhöhen.

Dass das Projekt „Lasermessgerät“ am Flugplatz erfolglos und damit kein Ruhmesblatt

war, habe ich seit Bekanntwerden sowohl gegenüber Lärmgegnern als auch Presse-

vertretern mehrfach geäußert. Ich bin der Überzeugung, dass die ehrenamtlichen

Gremienvertreter und Geschäftsführer der Flugplatzgesellschaft alles daran gesetzt

und eine Menge Zeit darauf verwandt haben, damit am Ende ein funktionierendes

Verfahren herauskommt – leider vergeblich. Bevor Du dieses Ergebnis besonders in

Frage stellst, möchte ich darauf hinweisen, dass das mehrfach angesprochene Gutach-

ten der FH Aachen auf den Seiten 51 bis 64 das Messverfahren der Luftaufsicht unter-

sucht und dabei feststellt, dass das üblicherweise von der Luftaufsicht verwendete

Gerät ähnlich problematische Ergebnisse liefert wie dasjenige der Flugplatzgesell-

schaft. Zu diesem Fakt ist mir bisher keine Äußerung oder gar Selbstkritik der Luftauf-

sicht bekannt – und dort arbeiten hauptberufliche Mitarbeiter. Und auch von Deinem

Parteifreund Staatssekretär Becker ist mir bisher kein selbstkritischer Kommentar o. ä.

darüber bekannt, dass er einen Korridor initiiert hat, der laut Gutachten hinsichtlich

Sicherheit und Lärmbelastung „als kontraproduktiv zu bewerten“ ist und daher

aufgehoben wurde.

Derzeit haben wir eine rot/grüne Landesregierung und damit auch rot/grüne Bezirks-

regierungen. Folglich haben SPD und Grüne derzeit sicherlich die besten Einflussmög-

lichkeiten auf letztere. Von daher würde ich mich freuen, wenn Du Dich für eine Teil-

nahme der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Luftaufsicht an einer UPV-

Ausschusssitzung in Sankt Augustin einsetzt. Ich bin sicher, dass auch die vielen an

dieser Sitzung interessierten Bürger, Firmen und Institutionen von Aussagen aus

erster Hand z. B. zur Platzrunde und der Kontrolle selbiger nur profitieren können und

dass eine weitere Verweigerung der Luftaufsicht schwer nachvollziehbar wäre.

Übrigens haben nicht nur die Grünen Lösungsansätze für die Themen rund um den

Flugplatz – wir haben als CDU-Fraktion beispielsweise eine Staffelung der Lande-

gebühren nach absoluten Lärmemissionen der Fluggeräte ins Spiel gebracht und ein

Auslagern der Hubschrauberrundflugveranstaltungen mindestens an Wochenenden

sowie unter anderem nach der Möglichkeit der Festlegung der Ausflugpunkte aus der

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Platzrunde durch die Bezirksregierung gefragt. Darüber hinaus sind die Fraktionen

bekanntlich so verblieben, dass weitere Anträge nach Beantwortung aller offenen

Fragen rechtzeitig für die spezielle Ausschusssitzung gestellt werden – wir werden

dies seitens der CDU-Fraktion in jedem Fall tun.

Ich hoffe, dass Dir meine Antwort zeigt, dass Deine Zweifel unbegründet sind und sich

die CDU-Fraktion weiterhin um umsetzbare Lösungen der Probleme am Flugplatz

kümmert. Wir haben nach wie vor das gleiche gemeinsame Ziel – eine gute

Nachbarschaft von Nutzern und Anwohnern des Flugplatzes.

Mit besten Grüßen

Georg Schell

Verteiler

Fraktionsbüro Bündnis 90/Grüne

Presseverteiler wie offener Brief von Herrn Metz