OffizielleKammer-NachrichtenundInformationen …...2 März2014 D i e s e p d f-D a t e i w u r d e e...

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Novellierung der Ingenieurgesetze auch die dringliche Umsetzung der überarbei- teten Berufsanerkennungsrichtlinie der EU, für welche diese erst kürzlich eine Frist von 2 Jahren bestimmt hat. Für den Berufsstand der Ingenieure ist es dabei außerordentlich wichtig, europa- weit als „geregelter Beruf“ geführt zu werden, damit die Berufsausübung und die Freizügigkeit auf dem europäischen Markt auch in Zukunft unbeschränkt ge- währleistet ist. Nur so kann durch Ein- haltung „gemeinsamer Ausbildungs- grundsätze“ in der EU das Qualitätsni- veau deutscher Ingenieurleistungen in Europa auf Dauer erhalten werden. Wir unterstützen als Ingenieurkammer in diesem Kontext ausdrücklich auch die gewünschte Mobilität der Fachkräfte auf dem europäischen Arbeitsmarkt, die über den neuen europäischen Berufs- ausweis erreicht werden soll. Auch hier müssen entsprechende Standards und Zuständigkeiten definiert werden, über die der Zugang und die Niederlassung von ausländischen Ingenieuren in Deutschland und vice versa geregelt wird. Auch Landtagspräsident Nobert Kart- mann lobte als Hausherr die guten Ge- spräche und deren Tradition in seinem hohen Hause. Der Ingenieurdialog sei 1 Diese pdf-Datei wurde erstellt von Fachverlag Schiele & Schön GmbH, 3 / 2014. #6 Off izielle Kammer-Nachrichten und Informationen INHALT Parlamentarischer Abend 2014 1 ABSt Hessen 4 Nachtragsmanagement 5 Neue Mitglieder 6 TIPP des Monats 7 Akademie 8 Ingenieurdialog 2014: prominent und erfolgreich März 2014 www.ingkh.de Der neue hessische Wirtschaftsminister, Tarek Al-Wazir, war an diesem Abend der begehrteste Gesprächspartner der Inge- nieure. Er hob in seinem Grußwort be- sonders den intensiven Dialog mit den Ingenieuren hervor, den er bereits vor seinem Amtsantritt oft geführt hat. Er stellte sie als einer der Grundpfeiler der hessischen Wirtschaft und als wichtigen und verlässlichen Partner bei der Gestal- tung der Bauwerke, Technik und Infra- struktur des Landes dar. Er kündigte an, mit der neuen grün-schwarzen Landes- regierung die Anliegen der Ingenieure auch zukünftig auf ein sicheres und gu- tes Fundament stellen zu wollen. Dabei stellte er besonders in den Vordergrund, dass es für diese Landesregierung mit ihm als Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ein wichtiges Anliegen sei, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ingenieure modern und zukunftsgerecht zu gestal- ten. Die Ingenieurkammer Hessen be- greift das Hessische Wirtschaftsministe- rium seit jeher als wichtigen Kooperati- onspartner für alle Aufgabenbereiche, die den Berufsstand der Ingenieure be- treffen und nicht nur in seiner Aufgabe als Staatsaufsicht der Kammer. Wichtige Themen, die für die Ingenieur- kammer Hessen derzeit im Vordergrund stehen, sind neben der anstehenden Zum Parlamentarischen Abend der Ingenieurkammer Hessen und des Kuratori- ums Hessischer Ingenieurvereinigungen konnten am 5. Februar 2014 im Hessi- schen Landtag zahlreiche hochrangige Vertreter der Politik und rund 150 einge- ladene Gäste aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung begrüßt werden. zum festen Bestandteil des jährlichen Terminkalenders der Politiker des Hessi- schen Landtags geworden. Die Inge- nieure seien immer wieder gern gesehe- ne Gäste! Diese nutzten die Gelegen- heit, das direkte Gespräch mit den Ver- treterinnen und Vertretern der Hessi- schen Landespolitik zu führen, und die Zukunftsthemen des Berufstandes zum Start der Legislaturperiode zu diskutie- ren. Auch der Vorsitzende des Kuratoriums Hessischer Ingenieurvereinigungen, Jo- chen Ludewig, stimmte die Gäste auf den erfolgreichen Abend mit guten Ge- sprächen ein. Er lobte die Geschlossen- heit der Mitglieder des Kuratoriums, die für diesen Dialog ein effizientes Netz- werk bildeten. Dabei nutzte er die Gele- genheit, um den Gästen über den neuen Satzungsentwurf für die Institutionalisie- rung des „Hessischen Ingenieurtag“ (HIT) zu berichten, der derzeit in der Ab- stimmung zwischen den Mitgliedern des Kuratoriums ist. Ziel des HIT solle es sein, die Meinungen und Anliegen der Verbände zu bündeln. Der „Hessi- sche Ingenieurtag“ solle in der Zukunft

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Novellierung der Ingenieurgesetze auchdie dringliche Umsetzung der überarbei-teten Berufsanerkennungsrichtlinie derEU, für welche diese erst kürzlich eineFrist von 2 Jahren bestimmt hat. Fürden Berufsstand der Ingenieure ist esdabei außerordentlich wichtig, europa-weit als „geregelter Beruf“ geführt zuwerden, damit die Berufsausübung unddie Freizügigkeit auf dem europäischenMarkt auch in Zukunft unbeschränkt ge-währleistet ist. Nur so kann durch Ein-haltung „gemeinsamer Ausbildungs-grundsätze“ in der EU das Qualitätsni-veau deutscher Ingenieurleistungen inEuropa auf Dauer erhalten werden.

Wir unterstützen als Ingenieurkammerin diesem Kontext ausdrücklich auch diegewünschte Mobilität der Fachkräfte aufdem europäischen Arbeitsmarkt, dieüber den neuen europäischen Berufs-ausweis erreicht werden soll. Auch hiermüssen entsprechende Standards undZuständigkeiten definiert werden, überdie der Zugang und die Niederlassungvon ausländischen Ingenieuren inDeutschland und vice versa geregeltwird.

Auch Landtagspräsident Nobert Kart-mann lobte als Hausherr die guten Ge-spräche und deren Tradition in seinemhohen Hause. Der Ingenieurdialog sei

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Off izielle Kammer-Nachrichten und Informationen

INHALTParlamentarischer Abend 2014 1ABSt Hessen 4Nachtragsmanagement 5Neue Mitglieder 6TIPP des Monats 7Akademie 8

Ingenieurdialog 2014: prominent und erfolgreich

März 2014www.ingkh.de

Der neue hessische Wirtschaftsminister,Tarek Al-Wazir, war an diesem Abend derbegehrteste Gesprächspartner der Inge-nieure. Er hob in seinem Grußwort be-sonders den intensiven Dialog mit denIngenieuren hervor, den er bereits vorseinem Amtsantritt oft geführt hat. Erstellte sie als einer der Grundpfeiler derhessischen Wirtschaft und als wichtigenund verlässlichen Partner bei der Gestal-tung der Bauwerke, Technik und Infra-struktur des Landes dar. Er kündigte an,mit der neuen grün-schwarzen Landes-regierung die Anliegen der Ingenieureauch zukünftig auf ein sicheres und gu-tes Fundament stellen zu wollen. Dabeistellte er besonders in den Vordergrund,dass es für diese Landesregierung mitihm als Minister für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung einwichtiges Anliegen sei, die rechtlichenRahmenbedingungen der Ingenieuremodern und zukunftsgerecht zu gestal-ten. Die Ingenieurkammer Hessen be-greift das Hessische Wirtschaftsministe-rium seit jeher als wichtigen Kooperati-onspartner für alle Aufgabenbereiche,die den Berufsstand der Ingenieure be-treffen und nicht nur in seiner Aufgabeals Staatsaufsicht der Kammer.

Wichtige Themen, die für die Ingenieur-kammer Hessen derzeit im Vordergrundstehen, sind neben der anstehenden

Zum Parlamentarischen Abend der Ingenieurkammer Hessen und des Kuratori-ums Hessischer Ingenieurvereinigungen konnten am 5. Februar 2014 im Hessi-schen Landtag zahlreiche hochrangige Vertreter der Politik und rund 150 einge-ladene Gäste aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung begrüßt werden.

zum festen Bestandteil des jährlichenTerminkalenders der Politiker des Hessi-schen Landtags geworden. Die Inge-nieure seien immer wieder gern gesehe-ne Gäste! Diese nutzten die Gelegen-heit, das direkte Gespräch mit den Ver-treterinnen und Vertretern der Hessi-schen Landespolitik zu führen, und dieZukunftsthemen des Berufstandes zumStart der Legislaturperiode zu diskutie-ren.

Auch der Vorsitzende des KuratoriumsHessischer Ingenieurvereinigungen, Jo-chen Ludewig, stimmte die Gäste aufden erfolgreichen Abend mit guten Ge-sprächen ein. Er lobte die Geschlossen-heit der Mitglieder des Kuratoriums, diefür diesen Dialog ein effizientes Netz-werk bildeten. Dabei nutzte er die Gele-genheit, um den Gästen über den neuenSatzungsentwurf für die Institutionalisie-rung des „Hessischen Ingenieurtag“(HIT) zu berichten, der derzeit in der Ab-stimmung zwischen den Mitgliederndes Kuratoriums ist. Ziel des HIT sollees sein, die Meinungen und Anliegender Verbände zu bündeln. Der „Hessi-sche Ingenieurtag“ solle in der Zukunft

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Herausgeber: IngenieurkammerHessen, Körperschaftdes öffentlichen Rechts,Dipl.-Finw. (FH)Bernd Haug,Geschäftsführer, V.i.S.d.P.Gustav-Stresemann-Ring 6,65189 Wiesbaden

Tel.: 0611 - 97 45 7 - 0Fax: 0611 - 97 45 7 - 29E-Mail: [email protected]: www.ingkh.de

Redaktion: Barbara Schöneburg, M.A., V.i.S.d.P.,Dipl.-Finw. (FH) Bernd HaugDipl.-Ing. (FH) Peter Starfinger, Dipl.-Kffr.Bettina Bischof (Univ.), Dipl.-Ing. DörtheLaurisch, Claudia WinderlichMit Namen oder Initialen gekennzeichnete Bei-träge stellen nicht unbedingt die Auffassung desHerausgebers dar. Die Beilage ist Bestandteil desDIB.Redaktionsschluss 15.08.2013.

Die DIB-Hessen-Beilage und alle in ihr veröffent-lichten Beiträge und Abbildungen sind urheber-rechtlich geschützt. Für den Inhalt der Beiträge

ist der jeweilige Autor verantwortlich. Das Veröf-fentlichungsrecht für die zur Verfügung gestelltenBilder und Zeichnungen ist vom Verfasser einzu-holen.

Die IngKH bittet darum, Manuskripte an die Re-daktion zu senden. Diese behält sich vor, Beiträ-ge zu kürzen und gegebenenfalls um eine Kon-taktadresse des Autors zu ergänzen.Redaktionsschluss ist jeweils spätestens fünf Wo-chen vor dem Erscheinungstermin.

Die nächste DIB-Hessen-Beilageerscheint am 17.04.2014.

Impressum:

die Arbeit des Kuratoriums fortsetzenund als gemeinsame Plattform die hes-sischen Ingenieurinteressen koordiniertartikulieren. Als gemeinsames Ziel bün-dele der HIT wirkungsvoll die Meinun-gen der Ingenieur-Verbände und dienedamit als deren Dialogpartner in der Öf-fentlichkeit.

So stand dieser Abend ganz im Kontextdes Themas, die Rahmenbedingungenfür freiberuflich tätige Ingenieurinnenund Ingenieure und ihre beruflicheSelbstverwaltung in der Ingenieurkam-mer dauerhaft zu sichern, damit das er-folgreiche Profil auch im internationalenWettbewerb erhalten bleibt und deut-sches Ingenieur-Consulting in der Welterfolgreich sein kann.

Als Gastredner begeisterte Prof. Dr.-Ing.Dr. h.c. mult. Johann-Dietrich Wörner,Vorstandsvorsitzender Deutsches Zen-trum für Luft- und Raumfahrt (DLR) e.V.das Publikum mit seinem auf dieses Zielbezogenen Vortrag „Die Ingenieurin undder Ingenieur in der Zukunft“ .

Aufgrund seines Werdeganges und sei-ner führenden Position in der DLR kennter das nationale und internationale Be-rufsfeld der Wirtschaft und der Wissen-schaft bestens und weiß die daraus re-sultierenden Anforderungen an Inge-nieure und ihre Unternehmen im Kon-text des globalen Wettbewerbs richtigeinzuschätzen wie kein anderer. Das Be-rufsfeld der Ingenieure ist, wie wir wis-sen, hoch komplex und für den Verbrau-cher von Dienstleistungen und Produk-ten oft schwer zu verstehen. Es erfordertkluge Köpfe, die wir in diesem Landeproduzieren und ist geprägt von hohemSachverstand und ständiger Innovation.

Mit Humor und anschaulichen Beispie-len zeigte Prof. Wörner die strategischenund aktuellen Fragen des Berufsstandesim Spannungsfeld von Wirtschaft undWissenschaft, Gesellschaft und Politiksehr deutlich auf.

Das Bild der Ingenieure in der Gesell-schaft sei unterschiedlich. Das häufigverbreitete Bild vom Rechenknecht oder

Technokraten entspräche nicht der Wirk-lichkeit und auch nicht dem Selbstver-ständnis der Ingenieure. Man sehe sichvielmehr als Gestalter und Visionär.Qualität und Sicherheit habe dabei im-mer höchste Priorität, egal ob bei Groß-projekt oder Einfamilienhaus. Prof. Wör-ner entwarf ein anschauliches Szenarioüber die unterschiedlichen Tätigkeitsfel-der im Ingenieurwesen und zog das Re-sümee, dass die Erwartungen an dieLeistungen der Ingenieure der Zukunftnoch facettenreicher und anspruchsvol-ler seien als bisher. Modern und ästhe-tisch solle das Ergebnis ihrer kreativenTätigkeiten sein; insbesondere jedochauch wirtschaftlich einträglich und im-mer technisch und ökologisch nachhal-tig. Damit sei es auch die besondereHerausforderung der Zukunft, die einge-leitete Energiewende erfolgreich zu mei-stern – eine Aufgabe, die ohne Ingenieu-re und Naturwissenschaftler nicht zuschaffen sei.Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h.Udo F. MeißnerPräsident der Ingenieurkammer Hessen

Neben Kammerpräsident Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Udo F. Meißner sehen SieProf. Dr.-Ing. Dr. h. c. mult. Johann-Dietrich Wörner und KuratoriumsvorsitzenderDipl.-Ing. Jochen Ludewig.

Tarek Al-Wazir, der neue Hessische Wirtschaftsminister eingerahmt von Prof.Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Udo F. Meißner, Präsident der IngKH und Dipl.-Ing. IngolfKluge, Vorstandsmitglied der IngKH und Vizepräsident der BIngK.

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ABSt Hessen: Vorteile für Kammermitglieder

Die Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.(ABSt) ist die erste Anlaufstelle für Inge-nieure in Hessen, die sich um öffentlicheAufträge bewerben oder Vergabeverfah-ren für öffentliche Auftraggeber durch-führen. Die Ingenieurkammer Hessen istseit Oktober 2010 Mitglied der Auftrags-beratungsstelle Hessen. Dadurch sind al-le Kammermitglieder berechtigt, die Lei-stungen der ABSt umfassend in An-spruch zu nehmen. Schon jetzt wird diekostenlose Rechtsberatung rund um dasVergaberecht intensiv genutzt. Ein brei-tes Seminarprogramm erweitert das juri-stische Beratungsangebot.

Die ABSt Hessen präqualifiziert auch dieEignung von Bietern aus Hessen. Bietersparen im konkreten VergabeverfahrenZeit und Geld, wenn sie vorab und auf-tragsunabhängig ihre Eignung als Auf-tragnehmer zertifizieren lassen. Die Prä-qualifizierungsstelle überprüft dabei diewirtschaftliche und finanzielle Leistungs-fähigkeit sowie die fachliche Eignungdes Planungsbüros und das Nichtvorlie-gen weiterer Ausschlussgründe gemäßVOF. Statt zahlreicher Einzelnachweiselegen Ingenieurbüros bei öffentlichenAusschreibungen dann nur die Urkundevor, die ein Jahr gültig ist.

Bisher wurden branchenübergreifend al-le Leistungsbereiche nach denselbenKriterien präqualifiziert. Ab Februar bie-tet die ABSt Hessen eine Präqualifizie-rung speziell für Planungsbüros an. Da-mit werden die freiwilligen Nachweisebranchenspezifisch erweitert. Die Ge-schäftsführerin der ABSt Frau RA Trutzelfreut sich: „Als erstes Bundesland er-möglichen wir es den Planungsbürosmit dieser maßgeschneiderten PQ-Ur-kunde, sich als geeigneter Bieter indivi-duell und kompetent darzustellen.“

In enger Zusammenarbeit mit der Inge-nieurkammer Hessen und der Architek-

ten- und Stadtplanerkammer Hessen hatdie ABSt Hessen einen Kriterienkatalogaufgestellt, der auf die Besonderheitenvon Planungsbüros zugeschnitten ist.Dieser Katalog vereinfacht es den Pla-nungsbüros, branchenspezifische Doku-mente zusammenzustellen. Herr Haug,Geschäftsführer der IngenieurkammerHessen: „Das ist eine attraktive Chance,insbesondere für kleinere und mittlerePlanungsbüros, sich bei öffentlichen Auf-traggebern zu empfehlen.“

Auch die Präqualifikationsurkunde be-rücksichtigt stärker als bisher die Beson-derheiten der freiberuflichen Leistungen:Die zertifizierten zusätzlichen Nach-weise wie beispielsweise Studiennach-weise, Bauvorlageberechtigungen, Fort-bildungsnachweise oder eine Eintragungzum Prüfsachverständigen werden aufdem Zertifikat genannt. Dies erhöhtdie Erfolgsaussichten zertifizierter Pla-nungsbüros im Vergabeverfahren, denndie besonderen Qualifikationen des Bü-ros springen der Vergabestelle sofort insAuge.

Das HPQR-Zertifikat kann bundesweiteingesetzt werden. Auftraggeber könnenmit der Zertifikatsnummer die Einzel-nachweise auf der HPQR- Datenbankeinsehen. Zusätzlich werden Planungs-

Die Auftragsberatungsstelle Hessen bietet Kammermitgliedern zahlreiche Vor-teile – Seit Februar 2014 nun auch die branchenspezifische Präqualifizierungvon Planungsbüros für öffentliche Aufträge

büros in der Datenbank PQ-VOL gelistetund werden auch dort bundesweit vonAuftraggebern gefunden. Für gelisteteBieter ist dies ein Wettbewerbsvorteil beiWettbewerben und Verhandlungsverfah-ren.

Mitglieder der Ingenieurkammer Hes-sen können außerdem weitere Dienstlei-stungen der ABSt Hessen nutzen. Miteinem Passwort recherchieren sie kos-tenlos in der AusschreibungsdatenbankHAD. Diese zentrale Bekanntmachungs-plattform bündelt alle öffentlichen Aus-schreibungen. Da die Veröffentlichungauf der HAD für hessische Vergabestel-len Pflicht ist, können sich Bieter die ar-beitsintensive und oft kostenpflichtigeRecherche in anderen Medien sparen. Inder HAD verschaffen Bieter sich schnellund komfortabel einen umfassendenÜberblick. Noch einfacher wird es, wenndie Nutzer die Recherchekriterien alsSuchprofil speichern. Dann erhalten sietäglich per E-Mail die sie interessieren-den Ausschreibungen.

Ingenieurbüros, die Vergabeverfahrenfür einen öffentlichen Auftraggeberdurchführen, erhalten von der ABSt Hes-sen eine kostenlose Software zur Veröf-fentlichung von Bekanntmachungen. Ei-ne Vielzahl von Bekanntmachungsmu-stern strukturiert die Veröffentlichungen.Bei europaweiten Ausschreibungen wirddie mit der HAD-Software erstellte Be-kanntmachung an die europäische Be-kanntmachungsplattform TED weiterge-leitet. Mit der Erweiterung zur elektroni-schen Vergabeplattform können Ver-gabeverfahren auch papierlos durchge-führt werden.

IInnffookkaasstteenn:: Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. Bierstadter Str. 9, 65189 WiesbadenTelefon: 0611 974588-0Fax: 0611 974588-20E-Mail: [email protected]

V. l. n. r.: Annette Leitsch, Eiko Leitsch (Nauheim),Brigitta Trutzel Geschäftsführerin ABSt Hessen, Joa-chim Nolde Hauptgeschäftsführer der IHK Wiesbadenund Vorsitzender des Vorstandes der ABSt Hessen.

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Der Ingenieur als Auftragnehmer: Kammermitglieder erkennenNotwendigkeit von professionellem Nachtragsmanagement

In Fortsetzung der im Jahr 2013 sehrerfolgreich gelaufenen Reihe „Der In-genieur als Unternehmer“ fand amDonnerstag, den 06.02.2014 um16.00 Uhr eine weitere kostenfreie In-formationsveranstaltung für die Mit-glieder der Ingenieurkammer Hessenstatt: Das Thema „Keine Geschenkemehr! Nachträge erkennen, anmel-den und durchsetzen! – Professionel-les Claim Management für Ingenieu-re“ lockte gut 50 Kammermitgliederin die Geschäftsstelle.

Die beiden Referenten Herr André Wel-zel, Partner der Beratungsgesellschaftadensio – Wege zur Projektkultur, undHerr Lars-Christian Nerbel, Fachanwaltfür Bau- und Architektenrecht derRechtsanwaltskanzlei Caspers MockProf. Dr. Sangenstedt & Partner, zeigtenauf, wie konsequentes Nachtragsmana-gement als wirkungsvolles Mittel zur Si-cherung des Projektbudgets eingesetztwerden kann. Manchen Ingenieurbürosgelingt es nicht, für eine außerhalb desVertrags erbrachte Leistung eine geson-derte Vergütung beim Auftraggeberdurchzusetzen. Sie verschenken da-durch nach Erfahrungswerten von HerrnWelzel etwa 15 % ihrer Honorareinnah-men. Verantwortlich hierfür können so-wohl mangelndes Wissen um die Leis -tungsphasen der HOAI oder ein fehlen-des Projektcontrolling als auch das Ver-säumnis einer rechtzeitigen Anmeldungvon Nachträgen kombiniert mit man-gelndem Durchsetzungsvermögen sein.

Gemäß § 7 Abs. 1 HOAI richtet sich dasHonorar nach den in der zwischen denVertragsparteien geschlossenen schriftli-chen Vereinbarung festgelegten Min-dest- und Höchstsätzen. Für die Durch-setzung entsprechender Honoraran-sprüche muss das beidseitig im Originalunterzeichnete Vertragsdokument be-reits bei Auftragserteilung vorliegen. Un-wirksame, mündliche oder erst nach Ar-

beitsbeginn geschlossene Honorarver-einbarungen können dazu führen, dassanstelle der festgelegten Honorarsätzelediglich die Mindestsätze nach HOAIabgerechnet werden können. Im Fallevon Pauschalierungen, Angabe falscherHonorarzonen oder einer fehlerhaftenKostenermittlung kann es sogar zu Min-destsatzUnterschreitungen kommen.

Da die Honorarregelungen der HOAIkeine Bauzeitenverlängerungen berück-sichtigen, empfehlen die Referenten, ei-ne separate Klausel in den Vertrag mitaufzunehmen, um beim Eintritt vonnicht vom Auftragnehmer zu vertreten-den Leistungsänderungen oder Bauzeit-verlängerungen ein zusätzliches Hono-rar vereinnahmen zu können. Denkbarwären hier Klauseln, wonach der Verlän-gerungszeitraum nach Aufwand oderauch pauschal abgerechnet wird. Diekorrekte und regelmäßige Ermittlungder eigenen Einzel-, Gruppen- oder Bü-rostundensätze ist für die Wirtschaftlich-keit eines Projektes ebenso wichtig wieeine permanente Abweichungsanalyseder vom Projektbudget abgedeckten zuden tatsächlich aufgelaufenen Projekt-

stunden. Eine zu hohe Honorar-Kosten-Abweichung stellt ein Indiz für zusätzli-che Leistung und dementsprechend fürdie Notwendigkeit der Nachverhandlungvon Honorar dar.

Zur Vermeidung oder im Zweifel zurkonstruktiven Lösung von Vertragsstö-rungen sind eine genaue Definition desLeistungsprogramms, die konkrete Fest-legung einer Projektstruktur samt exak-tem Terminplan, eine durchgängigeKommunikation mit dem Auftraggeberund eine möglichst lückenlose Doku-mentation durch den Auftragnehmerunerlässlich. Zum Nachweis einer man-gelfreien Leistung und aus Haftungs-gründen empfehlen sich Teilabnahmenund Teilabrechnungen.

§ 10 Abs. 1 HOAI schreibt vor, dass beieiner im Projektverlauf eintretenden Än-derung des Umfangs der beauftragtenLeistung und damit der anrechenbarenKosten bzw. Flächen die Honorarberech-nungsgrundlage durch schriftliche Ver-einbarung anzupassen ist. Herr Welzelempfiehlt die Nutzung von standardi-sierten einseitigen Formularen zur Pro-jektänderungsanzeige.

§ 10 Abs. 2 HOAI klärt die Höhe desHonorars für Wiederholungsleistungen,die zu keiner Änderung der anrechenba-ren Kosten oder Flächen führen. Hier istdas Honorar für die Wiederholung vonGrundleistungen entsprechend ihremAnteil an der jeweiligen Leistungsphaseschriftlich zu vereinbaren. Eine Honorar-pflicht des Auftraggebers besteht aller-dings nur, soweit tatsächlich ein Mehr-aufwand entstanden ist, die Teilleistun-gen nicht anderweitig verwertbar sind,die Planungsleistung vollständig oderteilweise erbracht wurde und sofern die-se nicht der Mängelbeseitigung dient. Indiesem Zusammenhang verwiesen diebeiden Referenten auf die in den Sie-mon-Tabellen erfassten Anhaltswerte für

Dipl.-Ing. ÖbVI Jürgen Wittig, Vizepräsident der Inge-nieurkammer Hessen; Lars Christian Nerbel, Fachan-walt für Bau- und Architektenrecht, caspers mock An-wälte/ Prof. Dr. Sangenstedt & Partner; Dipl.-Ing.Matthias Voigt, Vorsitzender des AK Honorarfragenund Marketing und André Welzel, Partner der Unter-nehmensberatung adensio GmbH - Wege zur Projekt-kultur.

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HerzlichenGlückwunschWir gratulieren Herrn Dipl.-Ing.Stefan Knoll: Er wurde als Vorsit-zender der Fachgruppe Wasser, Ab-fall, Umwelt erneut in seinem Amtbestätigt. Zum stellvertretendenVorsitzenden wurde Herr Dipl.-Ing.Thomas Rausch gewählt.

Dipl.-Ing. Thomas Rausch, stv. Vor-sitzender und Dipl.-Ing. StefanKnoll, Vorsitzender der FG Wasser,Abfall, Umwelt

Im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 18. Februar 2014 wurden folgende Mit-glieder neu eingetragen:

Beratende Ingenieure: Dipl.-Ing. (FH)Jürgen Deuchler, Dipl.-Ing. (FH) JörnGeldmacher, Dipl.-Ing. Joachim Ger-lach, Dipl.-Ing. Stefan Meister, Dipl.-Ing. (FH) Oliver Porth, Dipl.-Ing. Ger-hard Smolka

Freiwillig angestellt/beamtet: Dipl.-Ing. Gustav Bytomski, Dipl.-Ing. Simo-ne Decher-Vaupel, Dipl.-Ing. JochenHeckmann, Dipl.-Ing. (FH) ElmarHenzen, Dipl.-Ing. Berthold Jungk,

Dipl.-Ing. Cornelia Laske, Dipl.-Ing.(FH) Sibel Mazlum, B. Eng. ChristineSchächer

Seniormitglied: Ing. (grad.) WalterWeppler

Juniormitglieder: René Brix, MatthiasDahlke, Leon Eichenauer, DurchaniGolab, Vanessa Hackstein, Domini-que Langsdorf, Tom Lovric, AnnabelleMachinek, Diana Möller, Nikolas Mer-lin Mück, Sara Padua, Martin Pfeifer,Chris tina Salger, Cagdas Yildirim,Amon Zang

Willkommen: Neue Mitglieder bei der Ingenieurkammer Hessen:

Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung von Urkunden

Folgende durch Verlust abhanden ge-kommene oder nach Erlöschen derMitgliedschaft bzw. Eintragung inden Listen und Verzeichnissen der In-genieurkammer Hessen nicht zurückgegebene Urkunden werden hiermitfür ungültig erklärt:

Dipl.-Ing. (FH) Norbert MetzgerEintragungsurkunde der Architekten-kammer Hessen vom 15. Mai 1984 überdie Eintragung in die Liste der bauvorla-geberechtigten Ingenieure unter der Nr.1528 sowie die Bescheinigung zur Bau-vorlageberechtigung mit Gültigkeit vom

1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember2014

Dipl.-Ing. John Guss AhrensEintragungsurkunde der Architekten-kammer Hessen vom 15. August 1989über die Eintragung in die Liste der bau-vorlageberechtigten Ingenieure unterder Nr. 843

Dipl.-Ing. (FH) Rolf- Helmut Watermann Anerkennungsbescheid über die Eintra-gungen in die Listen der Prüfsachver-ständigen für Sicherheitsstromversor-gung, unter der Nr. 17

Ergebnisse des Bürokostenvergleichs2012 veröffentlichtAuch für das Jahr 2012 haben AHO undVBI in Zusammenarbeit mit dem unab-hängigen Institut für Freie Berufe (IFB)wieder eine Umfrage durchgeführt undausgewertet, um kontinuierlich aussage-kräftiges Datenmaterial über die wirt-schaftliche Entwicklung in den Pla-

nungsbüros zu erhalten und darzustel-len. Die ausführliche Studie zum Büro-kos tenvergleich 2012 finden Sie auf derWebsite des AHO unter http://www.aho.de/projekte/index.php3 mitzahlreichen anschaulichen Grafiken undTabellen.

das Leistungsbild der jeweiligen Leis -tungsphase nach HOAI.

Die Folien zum Vortrag können Sie jederzeit unter http://prezi.com/2bk4dla3fb5k oder im internen Bereichder IngKH-Website unter www.ingkh.deabrufen.

Gerne möchten wir Sie als Mitglied derIngenieurkammer Hessen nochmals aufden besonderen Service der kostenfreientelefonischen rechtlichen Erstberatunghinweisen. Nutzen Sie das im RahmenIhrer Mitgliedschaft exklusive Angebotund lassen Sie sich gerne von den aufBau- und Architektenrecht spezialisier-ten Experten der RechtsanwaltskanzleiCaspers Mock Prof. Dr. Sangenstedt &Partner beraten.

Fortsetzung von Seite 5

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Betriebsprüfung über einenZeitraum von elf Jahren zulässig

Wenn es gute Gründe dafür gibt,darf das Finanzamt auch eine Be-triebsprüfung anordnen, die einenZeitraum von elf Jahren abdeckt.Das Finanzgericht Düsseldorfmusste über die Frage entschei-den, ob die Anordnung einer Be-triebsprüfung zulässig ist, die ei-nen Zeitraum von elf Jahren abdecken soll. Der Kläger wehrtesich gegen die Anordnung, weilnach der Betriebsprüfungsord-nung der Prüfungszeitraum in derRegel nicht mehr als drei zusam-menhängende Besteuerungszeit-räume umfassen soll. Doch dasGericht hielt die Anordnung für zu-lässig, weil eine Betriebsprüfunginsbesondere dann drei Besteue-rungszeiträume übersteigen darf,wenn mit nicht unerheblichen Än-derungen der Besteuerungsgrund-lagen zu rechnen ist oder wennder Verdacht einer Steuerstraftatoder einer Steuerordnungswidrig-keit besteht, worauf sich auch dasFinanzamt berufen hatte.(Quelle: Horst u. Hufer, Wiesbaden)

TIPP des Monats

Buchbesprechung

Horst Locher / Wolfgang Koeble / Werner Frik / Ulrich Locher / Alexander Zahn

Kommentar zur HOAI

Vertrag, Honorar, Haftung12. Auflage 20141476 Seite(n), gebunden, inkl. jBook EUR 189,00, Bücher Werner Verlag ISBN 978-3-8041-4778-2 Die neuen Vorschriften der HOAI 2013bringen z.T. grundlegende Änderun-

gen der Honorarabrechnung mit sich.Sowohl für die Vertragsverfasser alsauch für die Honorarvereinbarung undAbrechnung nach HOAI war deshalbeine Neukommentierung erforderlich. • Neue Definitionen betreffend Objek-

te, Gebäude und sonstige Begriffe(z.B. Umbau und Innenräume).

• Grundlegend neue Vorschriften be-treffend das Bauen im Bestand (mit-verarbeitete Bausubstanz, Umbau-zuschlag).

• Neue Leistungsbilder.

• Neugestaltung der Honorare für Pla-nungsänderungen.

• Anpassung des Honorars bei geän-derten Umständen.

• Neuere Rechtsprechung zum Archi-tektenvertrags- und -haftungsrecht.

• Die zur alten HOAI ergangenen Ent-scheidungen.

Pressestimme zur 10. Auflage:»der wichtigste Kommentar zurHOAI.« Karl-Heinz Keldungs, Vorsit-zender Richter am OLG, in BauR 2010,1644

Terminkalender

Unsere Termine erfahren Sie auch über das Internet unter www.ingkh.de. Soweitnicht anders ausgewiesen, finden die Sitzungen im Seminarraum der Geschäfts-stelle der IngKH in Wiesbaden statt.

Fachgruppensitzungen

Fachgruppe Bau28.04.2014, 16:00 Uhr, Wiesbaden07.07.2014, 16:00 Uhr, Wiesbaden15.09.2014, 16:00 Uhr, Wiesbaden

Fachgruppe baulicher Brandschutz 02.04.2014, 16:00 Uhr, Wiesbaden 09.07.2014, 16:00 Uhr, Design Security Forum, Hanau 17.09.2014, 16:00 Uhr, Wiesbaden 19.11.2014, 16:00 Uhr, Wiesbaden

Brandschutzplanertag 2014 am 11.04.2014 Brandschutzplanertag 2015 am 24.04.2015

Fachgruppe Sachverständigenwesen13.05.2014, 16:00 Uhr, Wiesbaden16.09.2014, 16:00 Uhr, Wiesbaden25.11.2014, 16:00 Uhr, Wiesbaden

Fachgruppe Vermessung22.05.2014, 15:30 Uhr, Wiesbaden09.09.2014, 15:30 Uhr, Wiesbaden14.11.2014, 9:30 Uhr, HWK Wiesbaden (vor der MGV)

Fachgruppe Verkehrswesen 31.03.2014, 16:00 Uhr, Wiesbaden06.10.2014, 16:00 Uhr, Wiesbaden

Fachgruppe Wasser, Abfall, Umwelt 05.06.2014, 16:00 Uhr, Wiesbaden10.09.2014, 16:00 Uhr, Wiesbaden20.11.2014, 16:00 Uhr, Wiesbaden

Arbeitskreissitzungen

Arbeitskreis Honorarfragen und Mar-keting27.03.2014, 16:00 Uhr, Wiesbaden26.06.2014, 16:00 Uhr, Wiesbaden25.09.2014, 16:00 Uhr, Wiesbaden27.11.2014, 16:00 Uhr, Wiesbaden

Termine EintragungsausschussBI13.05.2014 / 19.08.2014 / 18.11.2014,Wiesbaden, jeweils um 15:00 Uhr

Page 8: OffizielleKammer-NachrichtenundInformationen …...2 März2014 D i e s e p d f-D a t e i w u r d e e r s t e l l t v o n F a c h v e r l a g S c h i e l e & S c h ö n G m b H, 3

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04-14 24.03.2014 Wiesbaden Innendämmung im Bestand 8 NWS/BVB 170,-/220,-

40-14 29.04.2014 Wiesbaden Fachplaner Energieeffizienz IngKHExperten-Liste (DENA) für Module Beratung (BAFA) undEnergieeffizient Bauen und Sanieren (KfW)

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43-14 06.05.2014 Wiesbaden EnEV 2014 und DIN V 18599 8 NWS/BVB 170,-/220,-

BrandschutzNNrr.. DDaattuumm OOrrtt TTiitteell UUEE FFaacchhlliisstteenn PPrreeiissee

11-14-21-14

28.03.-18.07.2014 Friedburg Einzelseminare BrandschutzBS 1-11 und Workshop

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01-14 11.04.2014 Friedberg 12. Fachplanertag Brandschutz IngKH 8 NBS / BVB 100,- / 150,-

50-14 17.09.2014 Gießen 9. Fachplanertag Energieeffizienz IngKH 8 NWS / BVB 100,- / 150,-

60-14 21.11.2014 Limburg 4. Fachplanertag Erneuerbare Energien IngKH 8 NBVO / BVB 100,- / 150,-

Ingenieur-Akademie Hessen GmbHEine hundertprozentige Tochter der Ingenieurkammer Hessen

März 2014www.ingah.de

Seminare 2014

Gerne informieren wir Sie regelmäßig über unser aktuelles Seminarprogramm. Anmeldung zum Newsletter über unsere Website www.ingah.de oder diesen QR-Code:* Preise Mitglieder / Sonstige Teilnehmer in Euro + MwSt. Bei Buchung eines Einzelseminars bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungstermin gewährenwir einen FFrrüühhbbuucchheerrrraabbaatttt vvoonn 1100 %% auf den Nettopreis. Informationen zu den Seminaren und Seminarreihen, Termine und Preise sowie Anmel-dung unter: www.ingah.de. Bei Fragen oder Anregungen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.

IngAH GmbH � Gustav-Stresemann-Ring 6 � 65189 Wiesbaden Unsere telefonische Sprechzeiten:

Telefon 0611-450 438 0 � Fax: 0611-450 438 49 Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr

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30-14 25.06.2014 Wiesbaden Eurocode 4 – Verbundbau 8 NBVO/BVB 170.-/220.-

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