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Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie in den Kommunen Brandenburgs

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Bürgerbeteiligung und direkte

Demokratie in den Kommunen

Brandenburgs

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Unser Verein• gegründet 1988 mit der Forderung nach bundesweiten Volksentscheiden• Landesverbände in allen Bundesländern• Gemeinsamer Landesverband Berlin/Brandenburg

Themen• Verbesserung und Ausbau direktdemokratischer Verfahren• Ausweitung des Wahlrechts, Demokratisierung der Wahlsysteme• Transparenz• Demokratisierung der Europäischen Union

Unsere Arbeit• Wissenschaftliche Dokumentation von Bürgerbegehren/Volksbegehren• Vorschläge zum Ausbau der demokratischen Mitbestimmung• Eigene Volksbegehren zu Demokratiethemen• Aufklärungsarbeit/Beratung

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Gründe für den Ausbau der Bürgerbeteiligung

Vertrauensverlust in die politischen

Organisationen/Institutionen

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Gründe für den Ausbau der Bürgerbeteiligung

Vertrauensverlust in die politischen

Organisationen/Institutionen

• Mitgliederschwund in den Parteien

• Sinkende Wahlbeteiligung

Ruf nach mehr Mitbestimmung Stärkung der (repräsentativen) Demokratie

→ Ergänzung repräsentativer, konsultativer und direktdemokratischer Verfahren

Befriedende Wirkung bei konfliktreichen Entscheidungen (Stuttgart 21)

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Begriffsklärung1. Bürgerbeteiligung Konsultativ, meistens „von oben“ ausgelöst unverbindlich, Entscheidung verbleibt bei den

Repräsentativorganen eher dialogorientiert formell oder informell, zahlreiche

Verfahrensmöglichkeiten

2. Direkte Demokratie gesetzlich geregelt, Landes- und

Kommunalverfassungen verbindlich, oftmals „von unten“ ausgelöst Verfahrensablauf in allen Bundesländern gleich,

allerdings unterschiedliche Hürden Bürger/innen entscheiden selbst über Sachfragen

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Formen der Bürgerbeteiligung Formale Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung/

Planfeststellungsverfahren (v.a. BauGB, VwVfG)

Beteiligung der Einwohnerschaft im Rahmen der BbgKVerf/Satzungen• Einwohnerantrag, Einwohnerfragestunden und -versammlungen (§ 13,

14 BbgKVerf)• Spielraum der Kommunen bei weiteren Beteiligungsformen

Informelle Beteiligungsverfahren• Planungszelle, Bürgergutachten, Zukunftswerkstatt, Mediation, Online-

Dialog, Bürgerhaushalt…

Institutionalisierung von Bürgerbeteiligung durch Büros und Leitfäden

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Praxisbeispiele

1. Werkstattverfahren und Bürgerbefragung zum Potsdamer Schwimmbad

2. Beteiligungsleitfaden in Heidelberg

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Aus der Praxis I: Werkstattverfahren und Befragung zum Schwimmbadstandort in Potsdam

acht öffentliche Veranstaltungen im Januar/Februar 2012

Workshops und Arbeitsgruppen zu verschiedenen Standorten, Umbau vs. Neubau

Diskussion und Gewichtung der Einflussfaktoren: Erreichbarkeit des Bades,

Wirtschaftlichkeit, Vielfalt der Nutzergruppen…

von 3 auf zwischenzeitlich 10 Varianten, Einigung in den AG‘s auf 4 Varianten

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Aus der Praxis I: Werkstattverfahren und Befragung zum Schwimmbadstandort in Potsdam

1. Neubau eines Sport- und Familienbades im Volkspark

2. Neubau eines Sport- und Familienbades Am Brauhausberg

3. Sanierung und Erweiterung der Schwimmhalle Am Brauhausberg

4. Sanierung der Schwimmhalle Am Brauhausberg und Neubau eines Bades am

Volkspark

→ Variante 3 + 4 wurden von der Stadtverordnetenversammlung aus

Kostengründen gestrichen

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Aus der Praxis I: Werkstattverfahren und Befragung zum Schwimmbadstandort in Potsdam

1. Neubau eines Sport- und Familienbades im Volkspark

2. Neubau eines Sport- und Familienbades Am Brauhausberg

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Aus der Praxis I: Werkstattverfahren und Befragung zum Schwimmbadstandort in Potsdam

– Ablauf –

Vollbefragung der Kommunalwahlberechtigten April/Mai 2012

Brief- und Onlinebefragung (mit pers. Kennwort) innerhalb von 14 Tagen inkl.

Informationen zu den Varianten

Rücklauf: 52,8 Prozent (17 Prozent online)

Formaler Beschluss der SVV am 6. Juni 2012

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Aus der Praxis II: Heidelberger Beteiligungsleitfaden– Entstehungsgeschichte –

Auslöser: die im Bürgerentscheid 2010 gekippte Erweiterung der Stadthalle

Erarbeitung eines Beteiligungsleitfadens im Rahmen eines

Beteiligungsverfahrens: Verwaltung, Gemeinderat und Bürgerschaft

Im Juli 2012 vom Gemeinderat verbindlich beschlossen

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Aus der Praxis II: Heidelberger Beteiligungsleitfaden Transparenz: Vorhabenliste über alle wichtigen Vorhaben der Stadt inkl.

Informationen zu Beteiligungsschritten

Beteiligungsinitiative: Bürger/innen können mit der Sammlung von 1.000

Unterschriften selbst ein Beteiligungsverfahren einleiten

Koordinationsbeirat bestehend aus Verwaltung und Bürgerschaft

Rechenschaftspflicht über die Umsetzung eines Beteiligungsprozesses

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Bewertung

Bürgerbeteiligung gibt den Verantwortlichen Orientierung bei stadtpolitischen Projekten und hilft Konflikte aus dem Weg zu räumen

Kriterien für gute Beteiligung: gute Kommunikationsstrukturen/Bereitschaft der Verwaltung Transparenz über Vorhaben und den Beteiligungsprozess Klarheit über die Grenzen der Beteiligung: nicht repräsentativ und

nicht bindend, Entscheidung verbleibt bei der Gemeindevertretung Rechenschaft über die Umsetzung der Beteiligungsergebnisse Möglichkeit für Bürger/innen, mittels direkter Demokratie einzelne

Fragen selbst zu entscheiden

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Bürgerbegehren und Bürgerentscheide– Verfahrensregelungen –

Verbindliches Entscheidungsrecht der Bürger/innen

grds. gleiche Wirkung wie Beschlüsse der

Gemeindevertretung/des Hauptausschusses

Themenausschluss:

• Haushaltssatzung

• kommunale Abgaben und Umlagen, Tarife

kommunaler Unternehmen

• Bauleitplanung

• Satzungen mit Anschluss- und Benutzerzwang

(Wasser-/Abwasser, Abfallentsorgung)

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Bürgerbegehren und Bürgerentscheide– Verfahrensregelungen –

Unterschriften von 10 Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von 8 Wochen bei Korrekturbegehren

Zulässigkeitsprüfung/-entscheidung• Kostendeckungsvorschlag• Unterschriftenquorum• Themenausschluss• Frist

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Bürgerbegehren und Bürgerentscheide– Verfahrensregelungen –

bei Zulässigkeit aufschiebende Wirkung

Übernahmemöglichkeit durch Gemeindevertretung (Kompromiss nicht möglich)

bei Zustandekommen und Nicht-Übernahme des Bürgerbegehrens: Bürgerentscheid

innerhalb von zwei Monaten

• Ja-Mehrheit

• 25 Prozent Zustimmungsquorum

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Praxis I– Stand: September 2014 –

seit 1993:136 Bürgerbegehren → 52 Bürgerentscheide, 105

Ratsreferenden (Gebietsreformen)

in einer Gemeinde statistisch alle 68 Jahre ein Bürgerbegehren

Vgl.: in Bayern alle 19 und in Rheinland-Pfalz alle 295 Jahre ein

Bürgerbegehren

Bundesländer-Ranking Mehr Demokratie: Note 4,1 | 11. Platz

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Praxis II– Stand: September 2014 –

Scheitern am Unterschriftenquorum: 17 Prozent

Unzulässigkeitsquote 33,8 Prozent (Hauptgründe: Formfehler

und Kostendeckungsvorschlag)

Durchschnittliche Beteiligung am Bürgerentscheid: 46,6 Prozent

Wer setzte sich durch?

• Mehrheit gegen das Begehren: 27 Prozent

• Mehrheit für das Begehren: 50 Prozent

• am Zustimmungsquorum gescheitert: 15 Prozent

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Bewertung Brandenburg eher geringe Verfahrenshäufigkeit

(Bayern: 1.500 Bürgerentscheide seit 1995)

Hauptursache ist restriktive Verfahrensausgestaltung:

• Themenausschluss, insbesondere Bauleitplanung

• Frist bei Korrekturbegehren

Entscheidungen der Repräsentativorgane bleiben Normallfall

Stärkung der Kommunikation zwischen Politik und

Bürger/innen durch direkte Demokratie

Dialogorientierte Bürgerbeteiligung nur wirksam bei fairer

Ausgestaltung direkter Demokratie

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