ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016...

97
ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU VERBAND ÖSTERREICH 24. Juni 2017

Transcript of ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016...

Page 1: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG

JIU JITSU VERBAND ÖSTERREICH

24. Juni 2017

Page 2: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Technische Direktion

BUDO

Page 3: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

DAN - PRÜFUNGEN

Page 4: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

201; 56%83; 23%

45; 13%

16; 4% 5; 1%

3; 1% 4; 1%3;

1%

360 Danträger im JJVÖ

1 Dan 2 Dan 3 Dan 4 Dan

5 Dan 6 Dan 7 Dan 9 Dan

12

2

1

3

2Anmeldungen 2017

1 Dan 2 Dan 3 Dan4 Dan 5 Dan

Danträger und -prüfungen

Page 5: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Technische Direktion

WETTKAMPF

Page 6: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

ERFOLGE

Page 7: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Erfolge

12

32 2 2

43

54

2

2

41 3

2 2

12

5

2

3

3

3

3

4

3

6

6

2

23

0

2

4

6

8

10

12

14

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Podestplätze bei Großereignissen 2007-2017

Gold Silber Bronze

Page 8: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Erfolge

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

10-Jahresbilanz bei Großereignissen (30x Gold – 27x Silber – 35x Bronze)

Gold Silber Bronze

Page 9: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

KADER

Page 10: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Kader: Trainerstab

Wilhelm Erber Jun.

Robert Horak

Ne Waza

SeniorsDuo Fighting Ne Waza

U18/U21

Marion Tremel Petar Pecija, MSc Heinz Fridrich

Sportdirektor

Page 11: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Kaderentwicklung: Duo

Ziele und Trends

Duo Main Goal: Leistungserhalt Nr.1 der Welt

Nationaltrainer: Horak Robert

Stärken:

• Leistungsstarkes Team

• breite Basis mit sehr gutem Aufbau

• Jahrelange Erfahrung

• Konstante Leistung auf Top-Niveau

Ziele:

• Niveau halten und Leistung weiter steigern

• Nachwuchs aufbauen und erweitern

Page 12: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Kaderentwicklung: Fighting

Ziele und Trends

Fighting Main Goal: Langfristiger Leistungsaufbau

NEUE Nationaltrainerin: Tremel Marion

Aktionen:

• Systematisches Kadertraining

• Trainingsdokumentation - Auswertung (Programm)

• Analyse von Trainingsentwicklung der AthletInnen

• Bestückung von nahen internationalen Turnieren (Eigenkosten)

• Wettkampferfahrung

• Basis aufbauen – Nachwuchs und Gemeinschaft fördern (1-2 J.)

• Basis weiter ausbilden – AnschlussathletInnen fördern – taktisch ausbilden (1-3 J.)

• Top AthletInnen individuell strategisch entwickeln und trainieren (2-5 J.)

Page 13: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Kaderentwicklung: Ne Waza

Ziele und Trends

Ne Waza Main Goal: System Integration und Aufbau

• Nationaltrainer: Petar Pecija

• Nachwuchstrainer: Heinz Fridrich

Aktionen:

• Offene Gestaltung der NW Kadertrainings

• Breite Basis aufbauen

• Werbung neuer Vereine/Team und Personen zum NW und dem JJVÖ

• Integration NW in Vereine und Verband

• Aufbau eines Kaderteams

• Verständigung der Regeln und Werte (NW)

• Folgend kann ein langfristiger Aufbau gestartet werden

Page 14: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Kaderentwicklung: Ne Waza

Ziele und Trends

Ne Waza Main Goal: System Integration und Aufbau

• Nationaltrainer: Petar Pecija,

• Nachwuchstrainer: Heinz Fridrich

Herausforderungen:

• Verein vs. Team (BJJ – eig. Graduierungs- und WK System)

• Großer Leistungsunterschied (nationale Leistungsdichte sehr klein)

• WK System NW: keine Graduierungsunterschiede wie im BJJ

Page 15: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Kampfrichter

0 5 10 15 20 25 30 35 40

Fighting

Duo

Ne Waza

Gesamt

Kampfrichter

Page 16: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Kampfrichter - Ausbildung

0 1 2 3 4 5 6 7 8

2015

2016

2017

Kampfrichterprüfungen

International Ne Waza Duo Fighting

Geplante Kurse:

- Instruktorenausbildung 2017/18

- Herbsttermin 2017

- Sondertermine ab 10 Personen

nach Vereinbarung !!!

Page 17: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Listenführer

0

5

10

15

20

25

30

35

2015 2016 2017 Aktiv

Listenführer - Ausbildung

Page 18: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Internationale Tätigkeiten

Page 19: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Competition Organisation Team:

- Anja Horak

Referees:

- World A: Wolf, Corina; Beisteiner Christian

- World B: Tremel Patrik

Auditor:

- Beisteiner Christian

Internationale Tätigkeiten

Page 20: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Technische Direktion

AUS- & WEITERBILDUNG

Page 21: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

28

16

52

23

25

88

2 0 1 4

2 0 1 5

2 0 1 6

2 0 1 7

AUS- UND WEITERBILDUNGEN 2014 -2017

Übungsleiter Instruktor Grundkompetenz Frauen SV

Sonstige:

- Steuerrecht Lehrgang 2015

- Prüferlehrgang 2014

Aus- und Weiterbildungen

geplante Kurse:

- Herbst 2017:

Marketing Grundlagen für Sportvereine

- 2018/19:

Diplomtrainer Jiu Jitsu 1-5 Teilnehmer

Page 22: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Anregungen zu Kursinhalten sind

Willkommen!!!Themen, Wünsche, etc.

geplante Aus- und Weiterbildungen

Page 23: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Bereich

SELBSTVERTEITIGUNG

- Herbst 2017 Grundkompetenz Frauen SV II

- 2017 / 18 Schulung gegen sexuelle Übergriffe im Sport

- In Vorbereitung Frauen SV BMI/SIAK/BSPA

Page 24: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Mental Handicap

Page 25: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Mental Handicap

2016:

- 3. – 8. Juli Sommersportwoche in Velden Kärnten

- 2x eine 1.Kyuprüfung erfolgreich abgelegt

- ORF Beitrag ausgestrahlt am 4.11.2016

2017:

- Teilnahmen NÖ LM mit 9 Startern in 3 Klassen

- 2. – 7. Juli Trainingslager in Velden Kärnten

Page 26: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Ausblick

Page 27: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Internationale Bewerbe

Instagram: #twg2017austria

Twitter: @twg2017

Facebook: facebook.com/TWG2017

Website: www.theworldgames.org

Website: www.bso.or.at/de/service/world-games-2017

Website: www.theworldgames2017.com

Jiu Jitsu Bewerbe – 29. – 30 Juli 2017

Starter:

Duo Women: Becirovic / Becirovic

Duo Men: Bichler / Vosta

Page 28: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Internationale Bewerbe – 2017/2018

2017:

German Open ??? 7. – 8. Okt.

EM U18/U21 Bukarest ROM 27. – 29. Okt.

WM Seniors Bogota COL 25. – 26. Nov.

2018:

WM U18/U21 Abu Dhabi UAE 1. – 5. März

EM Seniors POL 1. – 3. Juni

EM U18/U21 Lissabon POR 26. – 28. Oktober

WM Seniors Malmö SWE 22. – 26. November

Page 29: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Leistungszentren

Geplante Standorte:

- Duo System Pressbaum (NÖ)

- Fighting System Alt Erlaa (W)

Ziele:

- Förderung und Heranführung der Athleten

an die österr. Leistungsspitze

- Altersklasse U15 – Senioren

- Anhebung des Leistungsniveaus

- Multiplikatorfunktion für die österr. Vereine

- Akquirieren Landesförderungen

Page 30: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Bewerbung

European Championship – Seniors

Vienna 2020

Page 31: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

JUDO JAMA (Judo Ablauf und Mitglieder Admisnistration)

Verwaltung von:

- Mitgliedern

- Jahresmarken (Karten)

- Vereinen

- Veranstaltungen

- Wettkämpfen

- Ausbildungen

- Lizenzen

Auswertungen:

- Abrechnungen

- Reportings

- Jahresberichte

- Vereinsstatistiken

Page 32: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Was bringt uns JUDO JAMA ?

- Information in Echtzeit

- Reportings auf Knopfdruck

- Fehlerfreie Jahresmarken-Abrechnung

- Gemeinsamer Datenstand

- Kein Excel-Listen mehr!

- Zielgerichtete Kommunikation (Trainer, Sportler, KR, etc)

- uvm.

Page 33: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

JIU CARD

Strichcode zur AbwaageGültiges Medical vorhanden

Gültigkeitsjahr

KYU/DAN-Grad

Nationalität

Verein

aktuelles

Foto

Page 34: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

JUDO JAMA

Kosten pro Verein aktuell rund €100,-- jährlich

Kosten pro Jiu Card €10,--

Woche 1 3 6 9 12 15 18 21 24 27 30

Ja oder Nein24 Juni

Abschluß Verhandlungen15.Juli

Start Schulungstermine

1.Sept.

Start Open Beta

23.Okt.

Go Live!1.Jan.2018

Phase 1 Verhandlungen Kosten & Implementierungen6 Wochen

Phase 2 Tests, Fokusgruppe11 Wochen

Phase 3 Schulungen14 Wochen

Phase 4 Stammdatenwartung16 Wochen

Timeline

Page 35: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Ziele – AUTMMAF:

- Staatliche Anerkennung

- NADA

- Staatsmeisterschaften

- JJVÖ Strukturen

- Koops bei Wettkampf

Ziele – JJVÖ:

- Wachstum

- Länderstruktur Westösterr.

- Rolemodel für BJJ

- Koops Wettkampf

- Ggf. Sponsoring

Page 36: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00
Page 37: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00
Page 38: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Verbandshomepage Mobilansicht

Page 39: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

- Kurzberichte – Infos

- Veranstaltungsplanung

- Fotos

- Videos

- Verlinkungen

- Support - Vereine, Sportler

- Fotos

- Kurzvideos

- Loops

- Videoplattform

- Playlists

- Wettkampf

- TK Training

- Techniken

Page 40: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Bericht

KASSENVERWALTERIN

Page 41: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Einnahmen 2014 - 2016

2014 2015 2016

Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00

Grundförderung € 109.000,00 € 99.500,00 € 99.500,00

Eigenmittel € 33.472,00 € 29.744,00 € 30.440,00

€ 0,00

€ 50.000,00

€ 100.000,00

€ 150.000,00

€ 200.000,00

€ 250.000,00

€ 300.000,00

Income JJVÖ 2014 - 2016

Page 42: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Fördermittel 2014 - 2017

2014 2015 2016 2017

Grundförderung € 109.000,00 € 99.500,00 € 99.500,00 € 100.500,00

Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 € 68.300,00

Gesamtförderung € 240.000,00 € 192.380,00 € 178.600,00 € 168.800,00

€ 0,00

€ 50.000,00

€ 100.000,00

€ 150.000,00

€ 200.000,00

€ 250.000,00

€ 300.000,00

Förderungen 2014 - 2016

Page 43: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Fördermittel 2014 - 2017

2014 2015 2016 2017

Wettkampf € 85.000,00 € 59.500,00 € 50.600,00 € 45.500,00

Aus- & Fortbildung € 46.000,00 € 33.380,00 € 28.500,00 € 22.800,00

Gesamt € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 € 68.300,00

€ 0,00

€ 20.000,00

€ 40.000,00

€ 60.000,00

€ 80.000,00

€ 100.000,00

€ 120.000,00

€ 140.000,00

Maßnahmenförderung

Page 44: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

30294

32963

33472

29744

30440

27000

28000

29000

30000

31000

32000

33000

34000

Mitgliedsbeiträge in € 2012 - 2016 JJVÖ

2012 2013 2014 2015 2016

1862

1950

1769

1642

1914

1450

1500

1550

1600

1650

1700

1750

1800

1850

1900

1950

2000

Mitglieder 2012 -2016

2012 2013 2014 2015 2016

Mitglieder und Beiträgen 2012 - 2016

Page 45: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

W NÖ B STMK K OÖ S

MB 2012 13420 10118 3958 916 1016 866

MB 2013 13405 12740 3810 240 480 1282 1006

MB 2014 11862 12712 3906 992 480 2150 1370

MB 2015 9962 12106 3436 720 240 1784 1496

MB 2016 10242 11898 3624 852 490 1808 1526

0

2000

4000

6000

8000

10000

12000

14000

16000

Mitgliedsbeiträge 2012 - 2016

Mitgliedsbeiträge nach LV in € 2012 - 2016

Page 46: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

W NÖ B STMK K OÖ S

Mitglieder 2012 794 640 249 63 63 53

Mitglieder 2013 827 760 225 66 72

Mitglieder 2014 664 721 187 26 15 66 90

Mitglieder 2015 594 655 200 15 103 75

Mitglieder 2016 661 741 246 46 30 109 81

0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

gemeldete Mitglieder 2012 - 2016

Mitgliederzahlen nach LV 2012 - 2016

Page 47: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Mitgliederzahl 2012 - 2016

45

58

63

59

62

0

10

20

30

40

50

60

70

Vereine JJVÖ

2012 2013 2014 2015 2016

Page 48: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

39,09

33,65

11,91

5,94

5,01

2,801,61

MB Anteil in % nach LV

NÖ W B OÖ S STMK K

38,71

34,54

12,85

5,69

4,23

2,401,57

Mitgliederanteil in % nach LV

NÖ W B OÖ S STMK K

Mitglieder und Beiträgen nach LV in % 2016

Page 49: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

16

27

10

71

Vereine - Mitgliedsbeitrag

-240 -500 -1000 -1500 -2000

23

18

10

9

1

Vereine - Mitglieder

-15 -30 -50 -100 -150

Mitglieder und Beiträgen 2016

Page 50: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

15,99

25,2958,73

Mitglieder in %

Top 3 Top 4-10 Rest

1. Pressbaum

2. Jiu-Jitsu Club AKEBONO

3. Tsunami Alt Erlaa

4. SAMURAI Kottingbrunn

5. Goshindo Women Defence

6. Polizeisportverein Amstetten

7. Sportunion Leopoldau

8. Ebreichsdorf

9. Jiu Jitsu und Goshin Sollenau

10. DSG Union Perg , Sektion Jiu-Jitsu

Top 10 Vereine JJVÖ

Top 10 Vereine JJVÖ

Page 51: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Statutenänderung

Page 52: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§1 Name, Sitz, Tätigkeit

1) Der Verband führt den Namen „Jiu-Jitsu

Verband Österreich – JJVÖ,

Fachverband für Selbstverteidigung, Jiu-

Jitsu Kampfsport sowie verwandte

Kampfsportarten“ und hat seinen Sitz in

Wien.

2) Der JJVÖ erstreckt seine Tätigkeit auf

das gesamte Bundesgebiet Österreich

und hat pro Budesland maximal einen

Landesverband, wobei alle

Landesverbände als Zweigvereine des

JJVÖ organisiert sind.

§ 1 Name, Sitz, Tätigkeitsbereich

1) Der Verband führt den Namen „Jiu-Jitsu Verband

Österreich – JJVÖ, Fachverband für Selbstverteidigung,

Jiu-Jitsu Kampfsport sowie verwandte Kampfsportarten“

in folge JJVÖ genannt. Im internationalen Schriftverkehr

bedient sich der JJVÖ der englischsprachigen

Bezeichnung „ Ju Jitsu Federation Austria“ bzw. der

Abkürzung „JJFA“.

2) Verbandssitz ist Wien.

3) Der JJVÖ erstreckt seine Tätigkeit auf das gesamte

Bundesgebiet Österreich und hat pro Bundesland

maximal einen Landesverband, wobei alle

Landesverbände als Zweigvereine des JJVÖ organisiert

sind.

Statutenänderung

Page 53: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§ 2 Verbandszweck

1) Der JJVÖ ist eine unpolitische,

gemeinnützige Sportorganisation mit

dem Ziel, Jiu-Jitsu als Selbst-

verteidigungssystem, Mattenkampfsport

und Persönlichkeitsschulung im Sinne

des japanischen Budo-Begriffs sowie

verwandte Kampfsportarten und Selbst-

verteidigungssysteme zu verbreiten und

weiterzuentwickeln.

2) Der Verband verfolgt ausschließlich

gemeinnützige Zwecke im Sinne der

Bundesabgabenordnung.

§ 2 Verbandszweck

1) Der JJVÖ ist eine unpolitische, gemeinnützige

Sportorganisation mit dem Ziel, Jiu-Jitsu als

Selbstverteidigungssystem und Mattenkampf und

Persönlichkeitsschulung im Sinne des japanischen Budo-

Begriffs, sowie verwandte Kampfsportarten und

Selbstverteidigungssysteme zu verbreiten und

weiterzuentwickeln.

Die Förderung der Sportart Jiu-Jitsu als Sport erfolgt in Form

des Leistungs-, Freizeit-, und Behindertensports, sowie der

Selbstverteidigung im Rahmen eines in Ruhe, Ordnung und

Disziplin ablaufenden Verbandslebens.

2) Der Verband verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke

im Sinne der Bundesabgabenordnung.

Statutenänderung

Page 54: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§ 3 Mittel zur Erreichung des

Verbandszweckes

1) Ideelle Mittel

a) Veranstaltungen (Wettkämpfe,

Vorführungen, Lehrgänge usw.)

b) Öffentlichkeitsarbeit (Publikationen,

Presseaussendungen usw.)

§ 3 Mittel zur Erreichung des Verbandszwecks

1) Ideelle Mittel

a) Durchführen und Teilnahme an Wettkämpfen,

Sportfesten und anderen sportlichen, kulturellen und

gesellschaftlichen Veranstaltungen.

b) Auswahl repräsentativer Vertreter für internationale

Wettkämpfe

c) Abhaltung von Versammlungen, Tagungen, Vorträgen

und Ausbildungen

d) Herausgabe von Informationen fachlicher oder

allgemeiner Art mittels Druck- und elektronischer

Medien

e) Ausflüge, Wanderungen und gesellige Zusammenkünfte

f) Errichtung einer Bibliothek und Videothek

g) Koordinierung / Unterstützung der angeschlossenen

Zweigvereine und der Mitglieder des JJVÖ durch

Zurverfügungstellung von Know- How und Infrastruktur

durch den Verband

h) Betrieb einer Website

i) Social-Media-Aktivitäten

Statutenänderung

Page 55: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§ 3 Mittel zur Erreichung des

Verbandszweckes

2) Materielle Mittel

a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge

b) Erträgnisse aus Veranstaltungen

c) Prüfungsgebühren

d) Subventionen, Spenden und sonstige

Zuwendungen

§ 3 Mittel zur Erreichung des Verbandszwecks

2) Materielle Mittel

a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge

b) Erträgnisse aus Veranstaltungen

c) Prüfungsgebühren

d) Geld- und Sachspenden

e) Bausteinaktionen

f) Flohmärkte und Basare

g) Warenausgabe (Buffet für Getränke und Speisen, Verkauf von Sportutensilien)

h) Subventionen und sonstige Beihilfen öffentlicher und/oder privater Institutionen

i) Werbung jeglicher Art (einschl. Bandenwerbung)

j) Sponsoring (mit Werbetätigkeit des Vereines bzw. seiner Mitglieder)

k) Vermietung oder sonstige Überlassung von Sportanlagen oder Teilen davon

l) Erteilung von Unterricht, Abhalten von Kursen

m) Sale and lease back

n) Zinserträge, sonstige Kapitaleinkünfte und Wertpapiere

o) Skonti, Werbekostenzuschläge, Bonuszahlungen

p) Verpachtung einer Gastronomieeinrichtung (Kantine, Buffet, Restaurant etc.)

q) Erbschaften, Vermächtnisse, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

r) Beteiligungen an Unternehmungen

s) Eingehobene Pönalen und Geldstrafen gemäß JJVÖ-Abgabenordnung

t) Einnahmen aus der Vermarktung von Rechten des Verbandes aller Art,

insbesondere Radio- und Fernsehrechten sowie Merchandising

Statutenänderung

Page 56: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§ 4 Arten der Mitgliedschaft

1) Die Mitglieder des Verbandes gliedern

sich in ordentliche Mitglieder,

außerordentliche Mitglieder,

unterstützende Mitglieder und

Ehrenmitglieder.

2) Der JJVÖ begrüßt ausdrücklich die

Bewerbung um Aufnahme, sowie deren

Aufnahme als Mitglieder, von allen

unter §2 fallenden Kampfsportart-

vereinen der Dachverbände ASKÖ,

ASVÖ und UNION, aber auch jenen

Vereinen, die keinem Fachverband oder

Dachverband angeschlossen sind.

§ 4 Arten der Mitgliedschaft

1) Die Mitglieder des Verbandes gliedern sich in ordentliche

Mitglieder, außerordentliche Mitglieder, unterstützende

Mitglieder und Ehrenmitglieder.

Statutenänderung

Page 57: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§ 4 Arten der Mitgliedschaft ALT

3) Ordentlichen Mitgliedern kommen die

vollen Mitgliedschaftsrechte zu.

§ 4 Arten der Mitgliedschaft (Präsidium)

2) Ordentlichen Mitgliedern sind jene dem Vereinsgesetz

entsprechende Landesverbandsvereine oder -sektionen, welche

sich im Rahmen ihres Vereinszwecks voll an der

Verbandsarbeit beteiligen. Ihnen kommen die vollen

Mitgliedschaftsrechte und -pflichten zu.

§ 4 Arten der Mitgliedschaft (Erber sen.)

2) Ordentlichen Mitgliedern sind jene dem Vereinsgesetz

entsprechenden Landesverbandsvereine oder -sektionen,

deren fachlicher Zweck dem Verbandszweck überwiegend

entspricht. Ihnen kommen die vollen Mitgliedschaftsrechte

und -pflichten zu.

Statutenänderung

Page 58: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§ 4 Arten der Mitgliedschaft

4) Außerordentliche Mitglieder haben jene

Rechte und Pflichten, die anlässlich ihres

Eintrittes mit dem Präsidium vereinbart

wurden, jedoch mindestens die Rechte und

Pflichten eines unterstützenden

Mitgliedes.

§ 4 Arten der Mitgliedschaft (Präsidium)

3) Außerordentliche Mitglieder sind jene dem Vereinsgesetz

entsprechende Landesverbandsvereine oder –sektionen, welche

sich im Rahmen ihres Vereinszwecks teilweise an der

Verbandsarbeit beteiligen. Ihnen kommen jene Rechte und

Pflichten zu, die anlässlich ihres Eintritts mit dem Präsidium

vereinbart wurden, jedoch mindestens die Rechte und

Pflichten eines unterstützenden Mitgliedes.

§ 4 Arten der Mitgliedschaft (Erber sen.)

3) Außerordentliche Mitglieder sind jene dem Vereinsgesetz

entsprechenden Landesverbandsvereine oder sektionen, deren

fachlicher Zweck dem Verbandszweck zumindest teilweise

entspricht. Ihnen kommen jene Rechte und Pflichten zu, die

anlässlich ihres Eintritts mit dem Präsidium vereinbart

wurden, jedoch mindestens die Rechte und Pflichten eines

unterstützenden Mitgliedes.

Statutenänderung

Page 59: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§ 4 Arten der Mitgliedschaft

5) Unterstützende Mitglieder fördern die

Verbandsziele durch außerordentliche

Leistungen, wie z.B. finanzieller oder PR-

Unterstützung.

6) Ehrenmitglieder werden vom Präsidium

für besondere Verdienste, Ehren-

präsidenten als besondere Auszeichnung

ernannt.

§ 4 Arten der Mitgliedschaft

4) Unterstützende Mitglieder sind natürliche und juristische

Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die den

Verband materiell oder immateriell unterstützen um die

Verbandsziele zu fördern.

5) Ehrenmitglieder, sind natürliche oder juristische Personen,

die sich um die Förderung der Verbandsziele besondere

Verdienste erworben haben. Sie haben Sitz in den

Generalversammlungen.

6) Ehrenpräsidenten sind natürliche Personen; sie haben Sitz

in der Generalversammlung und werden auf Verlangen

gehört.

7) Natürliche Personen, welche einem ordentlichen Mitglied

des Verbandes (§4.2) angehören und als solches dem Verband

gemeldet worden sind, werden in der Datenbank des JJVÖ

evident gehalten.

Statutenänderung

Page 60: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

1) Ordentliche Mitglieder können nur Vereine gemäß

Vereinsgesetz werden, wenn ihr fachlicher Zweck dem

Verbandszweck überwiegend entspricht und sie sich

bereiterklären , dem zuständigen Landesverband des

JJVÖ beizutreten. Ihre Aufnahme erfolgt durch das

Präsidium des JJVÖ nach schriftlichem Ansuchen durch

den Bewerber.

2) Außerordentliche Mitglieder können alle Vereine gemäß

Vereinsgesetz werden, wenn ihr fachlicher Zweck dem

Verbandszweck zumindest teilweise entspricht und sie

sich bereiterklären, dem zuständigen Landesverband des

JJVÖ beizutreten. Ihre Aufnahme erfolgt durch das

Präsidium des JJVÖ nach schriftlichem Ansuchen durch

den Bewerber.

3) Unterstützende Mitglieder können physische und

juristische Personen werden. Sie werden durch das

Präsidium aufgenommen.

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

1) Über die Aufnahme von ordentlichen,

außerordentlichen und unterstützenden

Mitgliedern entscheidet das Präsidium. Die

Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen

verweigert werden.

2) Ehrenmitgliedschaften werden vom Präsidium

über Antrag verliehen.

3) Die Würde des Ehrenpräsidenten kann auf

Antrag des Präsidiums durch die

Generalversammlung als besondere

Auszeichnung verliehen werden.

Statutenänderung

Page 61: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§ 6 Ehrungen

1) Physischen oder juristischen Personen, die sich um die Förderung der Verbandsziele besondere

Verdienste erworben haben, kann das Präsidium über Antrag die Ehrenmitgliedschaft verleihen. Sie

haben Sitz in den Generalversammlungen.

2) Als besondere Auszeichnung des JJVÖ kann die Generalversammlung natürlichen Personen über

Antrag des Präsidiums die Würde von Ehrenpräsidenten verleihen. Sie haben Sitz in den

Generalversammlungen und werden auf Verlangen gehört.

Streichen - inhaltlich in §§4f integriert

Statutenänderung

Page 62: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

1) Die Mitgliedschaft erlischt durch

Auflösung, durch Tod der natürlichen

Person, Austritt, Streichung, Aberkennung

und durch Ausschluss.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Auflösung, durch Tod

der natürlichen Person, Austritt, Streichung, Aberkennung

und durch Ausschluss. Bei juristischen Personen und

rechtsfähigen Personengesellschaften erlischt die

Mitgliedschaft durch den Verlust der Rechtspersönlichkeit.

Statutenänderung

Die Punkte 2) – 6) bleiben unverändert unter § 6 !

Page 63: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§ 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder

2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des

Verbandes zu wahren, den Verbandszweck nach

Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch

das Ansehen und der Zweck des Verbandes Schaden

erleiden könnte. Sie haben die Verbandsstatuten zu

beachten und die Beschlüsse der Verbandsorgane zu

befolgen und umzusetzen.

3) Ordentliche Mitglieder und außerordentliche

Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der

Mitgliedsbeiträge, der Beitrittsgebühr sowie sonstigen

Zahlungen in der von der Generalversammlung bzw.

dem Präsidium beschlossenen Höhe verpflichtet.

4) Die Führung des JJVÖ-Mitgliedsausweises ist den

Sportlern und Funktionären der Mitgliedsvereine zur

Pflicht gemacht. Die Graduierungs- und

Prüfungsbestimmungen werden im Detail durch die

technische Kommission geregelt bzw. betreut.

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

2) Die Mitglieder sind Verpflichtet, die Interessen des

Verbandes zu wahren, den Verbandszweck nach Kräften

zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das

Ansehen und der Zweck des Verbandes Schaden

erleiden könnte.

3) Ordentliche und außerordentliche Mitglieder haben

ihre finanziellen Verbindlichkeiten an den JJVÖ in der

von der Generalversammlung bzw. dem Präsidium

beschlossener Höhe fristgerecht nachzukommen.

4) Die Führung des JJVÖ-Mitgliedsausweises von

Sportlern und Funktionären der Mitgliedvereine ist

verpflichtend.

5) Die von den Organen des JJVÖ veröffentlichten

Ordnungen und Beschlüsse sind verbindlich,

einzuhalten und umzusetzen.

Statutenänderung

Page 64: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Generalversammlung

Präsidium

Vorstand

LV LV LV LV LV LV

VereinVerein

RA KA

TK FA 2FA 1

Schematisches Organigramm

Page 65: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§ 10 Die Generalversammlung

3) Die Einladung zur ordentlichen General-

versammlung hat an sämtliche Mitglieder mindestens

drei Wochen vor dem Termin schriftlich und unter

Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die

Schriftform ist auch bei Verwendung elektronischer

Medien gegeben.

§ 9 Die Generalversammlung

3) Die Einladung zur ordentlichen General-

versammlung hat an sämtliche Mitglieder mindestens

drei Wochen vor dem Termin schriftlich und unter

Angabe der vorläufigen Tagesordnung zu erfolgen. Die

Schriftform ist auch bei Verwendung elektronischer

Medien gegeben. Die Einberufung erfolgt durch den

Vorstand.

Statutenänderung

Page 66: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§ 10 Die Generalversammlung

5) Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder. Stimmrecht

kommt jenen ordentlichen Mitgliedern zu, deren

Mitgliedsbeiträge für das der Abstimmung

vorangegangene Jahr ordnungsgemäß beglichen sind. Im

ersten Jahr der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsbeitrag für

das laufende Jahr maßgeblich. Dem ordentlichen

stimmberechtigten Mitglied kommt eine Grundstimme

(bis zu 39 Vereinsmitglieder) und für je weitere 20

Vereinsmitglieder eine zusätzliche Stimme zu, jedoch kann

ein Verein nicht mehr als 10 Stimmrechte auf sich

vereinen. Als dem JJVÖ gemeldetes Vereinsmitglied gelten

ausschließlich Personen, für die neben der jährlichen

Zahlung auch ein JJVÖ-Mitgliedsausweis gelöst sein muss.

Der Nachweis über die Zahl der Stimmrechte ist im

Vorfeld zur Abstimmung grundsätzlich durch Nachweis

der Einzahlung jenes Mitgliedsbeitrages, der der Zahl der

Angehörigen des Mitgliedsvereines des JJVÖ entspricht,

zu erbringen. Auf Verlangen des Präsidiums, oder

einzelnen Mitgliedern des Präsidiums , ist vom

Verbandsmitglied vor der Generalversammlung der Beweis

für die über die Einzahlung geltend gemachten

Mitgliedszahlen in sach- und zweckdienlicher Form zu

erbringen.

§ 9 Die Generalversammlung

5) Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder. Stimmrecht

kommt jenen ordentlichen Mitgliedern zu, deren

Mitgliedsbeiträge für das der Abstimmung vorangegangene

Kalenderjahr ordnungsgemäß beglichen sind. Im ersten Jahr

der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsbeitrag für das laufende

Kalenderjahr maßgeblich. Dem ordentlichen

stimmberechtigten Mitglied kommt eine Grundstimme(bis zu

39 Vereinsmitglieder) und für je weitere 20 Vereinsmitglieder

eine zusätzliche Stimme zu, jedoch kann ein Verein nicht mehr

als 10 Stimmrechte auf sich vereinen. Als dem JJVÖ

gemeldetes Vereinsmitglied gelten ausschließlich Personen, für

die neben der jährlichen Zahlung auch ein JJVÖ-

Mitgliedsausweis gelöst sein muss. Der Nachweis über die

Zahl der Stimmrechte ist im Vorfeld zur Abstimmung

grundsätzlich durch Nachweis der Einzahlung jenes

Mitgliedsbeitrags, der der Zahl der Angehörigen des

Mitgliedsvereins des JJVÖ entspricht, zu erbringen. Auf

Verlangen des Präsidiums, oder einzelnen Mitgliedern des

Präsidiums, ist vom Verbandsmitglied vor der

Generalversammlung der Beweis für die über die Einzahlung

geltend gemachten Mitgliedszahlen in sach- und

zweckdienlicher Form einzubringen.

Statutenänderung

Page 67: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§11 Aufgaben der Generalversammlung (GV)

a) Wahl des Präsidiums, des Kontrollausschusses und

des Rechtsauschusses

b) Verleihung und Aberkennung der

Ehrenpräsidentschaft

c) Festsetzung der Beitrittsgebühren und

Mitgliedsbeiträge

d) Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und

Erteilung der Entlastung

e) Beschlussfassung über Statuten, Mitgliedsbeitrag

und ggf. über Verbandsvorschriften (Antr. Präs.

verschieben nach §13 l, Antr. Erber sen. bleibt)

f) Behandlung von Einsprüchen gegen Beschlüsse des

Präsidiums gemäß Statuten

g) Freiwillige Auflösung des Verbandes

h) Behandlung von Einsprüchen gegen Ausschlüsse

durch den Rechtsausschuss

i) Beschlussfassungen gern. § 7 Abs. 5 der JJVÖ-

Statuten

h) Beschlussfassung über sonstige Anträge an die GV

§10 Aufgaben der Generalversammlung (GV)

a) Wahl des Präsidiums, des Kontrollausschusses und

des Rechtsausschusses.

b) Verleihung und Aberkennung der

Ehrenpräsidentschaft

c) Festsetzung der Beitrittsgebühren und

Mitgliedsbeiträge

d) Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und

Erteilung der Entlastung

e) Beschlussfassung über Statuten

f) Behandlung von Einsprüchen gegen Beschlüsse

des Präsidiums gemäß Statuten

g) Freiwillige Auflösung des Verbandes

h) Behandlung von Einsprüchen gegen Ausschlüsse

durch den Rechtsausschuss

i) Beschlussfassungen gem. § 7 Abs. 5 der JJVÖ-

Statuten

j) Beschlussfassung über sonstige Anträge an die GV

Statutenänderung

Page 68: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§12 Das Präsidium

1) Das Präsidium besteht aus dem Vorstand

(Präsidenten, Generalsekretär und Kassenverwalter)

bis zu vier Vizepräsidenten sowie den Präsidenten der

angeschlossenen Landesverbände.

2) Das Präsidium - ausgenommen der Präsidenten der

angeschlossenen Landesverbände - wird von der

Generalversammlung aus dem Kreis der

eigenberechtigten Angehörigen der ordentlichen

Mitglieder gewählt.

4) Das Präsidium wird vom Präsidenten, in dessen

Verhinderung vom jeweils nächstfolgenden

Präsidiumsmitglied einberufen. Die Einladung hat

zeitgerecht schriftlich zu erfolgen. Die Schriftform ist

auch bei Verwendung elektronischer Medien und

zusätzlich durch gleichzeitige und fristgerechte

Kundmachung auf der Homepage des Verbandes

gegeben.

§11 Das Präsidium

1) Das Präsidium besteht aus dem Vorstand

(Präsident, Vizepräsident operatives und

Vizepräsident Finanzen), bis zu zwei Beiräten, den

Präsidenten der angeschlossenen Landesverbände,

je einem von jeder TK entsandten Mitglied (Erber

sen.), sowie dem Generalsekretär. (Präsidium)

2) Das Präsidium – ausgenommen der Präsidenten

der angeschlossenen Landesverbände, den Beiräten

und dem Generalsekretär – (Präsidium) Der

Vorstand (Erber sen.) wird von der

Generalversammlung aus dem Kreis der

eigenberechtigen Angehörigen der ordentlichen

Mitglieder gewählt.

3)

4) Das Präsidium wird vom Präsidenten, in dessen

Verhinderung vom jeweils nachfolgenden

Präsidiumsmitglied einberufen. Die Einladung hat

zeitgerecht schriftlich zu erfolgen. Die Schriftform

ist auch bei Verwendung elektronischer Medien

gegeben.

Statutenänderung

Page 69: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§12 Das Präsidium

6) Das Präsidium fasst seine Beschlüsse mit einfacher

Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet

der Vorsitzende.

8) Die Funktion eines Mitgliedes des Präsidiums

erlischt mit Ablauf der Funktionsperiode , durch

Rücktritt, durch Enthebung (bei den Präsidenten der

angeschlossenen Landesverbände auch durch Verlust

dieser Funktion) und durch Tod.

9) Die Generalversammlung kann aus wichtigem

Grund jederzeit das gesamte Präsidium oder einzelne

seiner Mitglieder des Amtes entheben.

§11 Das Präsidium

6) Das Präsidium fasst seine Beschlüsse mit einfacher

Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet

der Vorsitzende. Dem Generalsekretär kommt kein

Stimmrecht zu.

8) Die Funktion eines Mitgliedes des Präsidiums

erlischt mit Ablauf der Funktionsperiode , durch

Rücktritt, durch Enthebung (bei den Präsidenten der

angeschlossenen Landesverbände auch durch Verlust

dieser Funktion) und durch Tod. Die Funktion des

Generalsekretärs erlischt des Weiteren durch

Kündigung oder Entlassung aus dem

Angestelltenverhältnis sofern dieses vorliegt.

9) Die Generalversammlung kann aus wichtigem

Grund jederzeit schriftlich das gesamte Präsidium oder

einzelne seiner Mitglieder des Amtes entheben. Bei

bestehenden Angestelltenverhältnissen sind die

arbeitsrechtlichen Fristen und Bedingungen

einzuhalten.

Statutenänderung

Page 70: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§13 Aufgaben des Präsidiums

Dem Präsidium obliegt die Leitung des

Fachverbandes. In die Zuständigkeit des Präsidiums

fallen insbesondere:

k) Sonstige Agenden, die nicht anderswo zugewiesen

sind.

§12 Aufgaben des Präsidiums

Dem Präsidium obliegt die Leitung des Fachverbandes.

Es ist das Leitungsorgan im Sinne des Vereinsgesetzes

2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch

die Statuten einem anderen Organ des Verbandes

zugewiesen sind. In die Zuständigkeit des Präsidiums

fallen insbesondere:

Statutenänderung

Page 71: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§13 Aufgaben des Präsidiums

i) Tarifordnung, ausgenommen Mitgliedsbeitrag

j) Entsendung je eines Mitgliedes mit Vetorecht in

jede Technische Kommission zwecks Vertretung

der Interessen des Präsidiums.

k) Sonstige Agenden, die nicht anderswo zugewiesen

sind.

§12 Aufgaben des Präsidiums (Präsidium)

i) Tarifordnung, ausgenommen Mitgliederbeitrag und

Beitrittsgebühren

j) Entsendung je eines Mitgliedes mit Vetorecht in

jeden Fachausschuss zwecks Vertretung der

Interessen des Präsidiums

k) Dienstverhältnisse zu begründen und aufzulösen

l) Erstellung und Herausgabe der im Verband

geltenden Ordnungen

m)Bestellung und Enthebung von Fachausschüssen und

Referenten

n) Erstellung des jährlichen Budgets und Beschluss

über den Einsatz der jeweiligen Mittel

Statutenänderung

§12 Aufgaben des Präsidiums (Erber sen.)

j) gestrichen!

k) Bestellung und Enthebung von Referenten, sofern diese nicht von einer technischen Kommission bestellt oder enthoben

werden, wie z.B. Prüfungs-, Kampfregel-, und Kampfrichterreferenten

l) Erstellung des jährlichen Budgets und Beschluss über den Einsatz der jeweiligen Mittel

m) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft, sowie weiterer Ehrungen verdienter

Personen (etwa durch die Vergabe von Ehrennadeln, -ringen und -diplomen), soweit solche

Verleihungen nicht der GV (Ehrenpräsidentschaft) oder einer Technischen Kommission (etwa Lehrertitel oder

Graduierungen) vorbehalten sind

Page 72: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§14 Besondere Agenden der einzelnen Funktionäre

1) Dem Präsidenten, dem Generalsekretär und dem

Kassenwalter obliegt jeweils die Vertretung des

Verbandes nach außen. Sie führen den Vorsitz in der

Generalversammlung. Sie sind berechtigt, einzelne

Aufgaben oder Aufgabengebiete gegen jederzeit

möglichen Widerruf einzelnen Mitgliedern des

Präsidiums oder des Vorstandes zu übertragen. Diese

Übertragung bedarf der Annahme, um Gültigkeit zu

erlangen.

2) Die Vizepräsidenten stehen für Vertretungs-

aufträge und andere übertragene Aufgaben zur

Verfügung.

3) Dem Generalsekretär obliegen der Schriftverkehr

sowie die Führung der täglichen Geschäfte im Sinne

der von der Generalversammlung und dem Präsidium

gefassten Beschlüsse.

§13 Besondere Agenden der einzelnen Funktionäre

1) Dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und dem

Generalsekretär obliegt jeweils die Vertretung des

Verbandes nach außen. Sie führen den Vorsitz in

der Generalversammlung. Sie sind berechtigt,

einzelne Aufgaben oder Aufgabengebiete gegen

jederzeit möglichen Widerruf einzelnen

Mitgliedern des Präsidiums oder des Vorstands zu

übertragen. Diese Übertragung bedarf der

Annahme, um Gültigkeit zu erlangen.

2) Dem Vizepräsidenten für operatives obliegt der

Schriftverkehr sowie die Führung der täglichen

Geschäfte im Sinne der von der

Generalversammlung und dem Präsidium

gefassten Beschlüsse.

3) Dem Vizepräsidenten für Finanzen obliegt die

Sorge um die ordnungsgemäße Finanzgebarung

und die Liquidität des Fachverbands.

Statutenänderung

Page 73: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§14 Besondere Agenden der einzelnen Funktionäre

4) Dem Kassenverwalter obliegt die Sorge um die

ordnungsgemäße Finanzgebarung und die Liquidität

des Fachverbandes.

5) Das Präsidium kann nach Bedarf Referate zur

effizienten Besorgung der Geschäfte einrichten, die in

administrativer Sicht den zuständigen Organen des

Präsidiums bzw. in sporttechnischer Sicht dem

jeweiligen Vorstand des Dankollegiums bzw.

Technischen Kommission unterstehen und bei der

Einrichtung inhaltlich definiert werden.

6) Das Präsidium ist bevollmächtigt zur Bearbeitung

komplexer Fragestellungen und Aufgaben bis zu 2

Beiräte zeitlich begrenzt in das Präsidium zu

kooptieren. Die Beiräte kommt im Rahmen ihre

befristeten Funktionsperiode Stimmrecht zu.

§13 Besondere Agenden der einzelnen Funktionäre

4) Der Generalsekretär ist „Erfüllungsgehilfe des

Leistungsorgans“ im Sinne des §1313a ABGB und

verantwortet weiters die disziplinarische und fachliche

Führung von Dienstnehmern.

5) Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den

Verband nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu

zeichnen, können ausschließlich von den in Abs. 1

genannten Vorstandsmitgliedern sowie dem

Generalsekretär mittels Generalvollmacht erteilt

werden.

7) Bei Gefahr im Verzug ist der Präsident berechtigt,

auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich

der Generalversammlung oder des Vorstands fallen,

unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen

zu treffen; im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der

nachträglichen Genehmigungen durch das zuständige

Vereinsorgan.

Statutenänderung

Page 74: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§15/14 Fachausschüsse

1.) Technische Kommission(en):

alt:

a) Die anerkannten Danträger der Mitgliedsvereine, oder bei Fehlen eines

Dangraduierungssystems - Danträgern gleichzuhaltende Meister dieser Sportart - bilden für

jede Kampfsportart eine Technische Kommission (TK).

Erber sen.:

a) Die anerkannten Danträger der Mitgliedsvereine (das Dankollegium) der jeweiligen

Sportart, oder - bei Fehlen eines Dangraduierungssystems die Vollversammlung der

Danträgern gleichzuhaltenden Meister dieser Sportart – bilden für jede Kampfsportart

eine Technische Kommission (TK).

Präsidium:

a) Die Technische Kommission (TK) ist ein ständiger Ausschuss des JJVÖ. Sie ist für die

technischen Belange zuständig und steht den anerkannten Danträgern vor. Der

Vorsitzende berichtet direkt an das Präsidium

Statutenänderung

Page 75: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§15/14 Fachausschüsse

1.) Technische Kommission(en):

alt:

b) Die Technische(n) Kommission( en) ist/sind für die jeweilige Kampfsportart das technische Fachorgan. Die

technische(n) Kommission( en) bilden Danträger oder Meister der betreffenden Kampfsportart die für die Dauer

einer Funktionsperiode nominiert werden, wobei Verlängerungen nach Ablauf zulässig sind.

Erber sen.:

b) Die Technische(n) Kommission(en) ist/sind für die jeweilige Kampfsportart das/die verantwortliche(n)

Fachorgan(e) für Lehre und Technik. Die technische(n) Kommission(en) bilden Danträger oder Meister der

betreffenden Kampfsportart, welche durch das jeweilige Dankollegium oder die diesem gemäß Abs. a.

gleichzusetzende Vollversammlung für die Dauer einer Funktionsperiode nominiert werden, wobei

Verlängerungen nach Ablauf zulässig sind.

Präsidium:

b) Die Technische Kommission bilden Danträger oder Meister der betreffenden Kampfsportarten die für

die Dauer einer Funktionsperiode nominiert werden, wobei Verlängerungen nach Ablauf zulässig sind. Für

die Position des Vorsitzenden ist mindestens eine Graduierung des 5. Dans erforderlich.

Statutenänderung

Page 76: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§15/14 Fachausschüsse

1.) Technische Kommission(en):

alt:

c) Techn. Entscheidungen obliegen der/den technischen Kommission( en) - diese wird/werden von

der DK Vollversammlung gebildet und aus ihrem Kreise gewählt - Beschlüsse der TK sind vom

Präsidium des JJVÖ zu bestätigen.

Erber sen.:

c) Technische Entscheidungen obliegen ausschließlich der/den technischen Kommission(en)

(z.B.Kampfregeln in Abstimmung mit entsprechenden Regeln bestehender, internationaler

Verbände, welchen der JJVÖ angehört, Prüfungs- und Graduierungsvorschriften sowie

Graduierungen selbst).

Präsidium:

c) Die technische Kommission arbeitet auf Basis seiner Geschäftsordnung, welche vom

Präsidium des JJVÖ genehmigt werden muss. Beschlüsse des TK sind vom Präsidium

ebenfalls zu bestätigen.

Statutenänderung

Page 77: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§15/14 Fachausschüsse

1.) Technische Kommission(en):

alt:

d) Wirtschaftliche Entscheidungen zur Umsetzung von Beschlüssen der technischen

Kommission(en) sind jedenfalls Angelegenheit des JJVÖ Präsidiums.

Erber sen.:

d) Wirtschaftliche Entscheidungen zur Umsetzung von Beschlüssen der technischen

Kommission(en) sind jedenfalls Angelegenheit des JJVÖ Präsidiums.

Präsidium:

d) Wirtschaftliche Entscheidungen zur Umsetzung von Beschlüssen der technischen

Kommission sind jedenfalls Angelegenheiten des JJVÖ Präsidiums.

Statutenänderung

Page 78: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§15/14 Fachausschüsse

1.) Technische Kommission(en):

alt:

e) Die technische(n) Kommission(en) besteht/bestehen aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, sowie

weiteren Beisitzern.

f) Die genaue Ausformung der technischen Kommission( en) bleibt einer entsprechenden

JJVÖ Verbandsvorschrift vorbehalten

Erber sen.:

e) Die technische(n) Kommission(en) besteht/bestehen aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter,

sowie weiteren Beisitzern.

f) Die genaue Ausformung der technischen Kommission(en) bleibt der jeweiligen Vollversammlung der

Danträger (dem Dankollegium) oder Meister der entsprechenden Kampfsportart vorbehalten.

Präsidium:

e) Die technische Kommission besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, sowie weiteren

Beisitzern.

Statutenänderung

Page 79: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§15/14 Fachausschüsse

2.) Kontrollausschuss – alt:

Der Kontrollausschuss besteht aus drei Personen, die gleichzeitig mit dem Präsidium durch die

Generalversammlung gewählt werden. Zum Kontrollausschuss wählbar ist, wer das passive Wahlrecht in

das Präsidium besitzt. Dem Kontrollausschuss obliegen die Gebarungskontrolle sowie die

Berichterstattung hierüber an das Präsidium und an die Generalversammlung. Der Kontrollausschuss

wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Mitglieder des Kontrollausschusses können keine Funktionen

übernehmen, die sie zu kontrollieren haben.

2.) Kontrollausschuss – neu:

a) Der Kontrollausschuss besteht aus mindestens zwei Personen und ist von der Generalversammlung zu

wählen. Die Funktionsperiode beträgt drei Jahre, dauert jedoch längstens bis zur Neuwahl des Präsidiums.

Zum Kontrollausschuss wählbar ist, wer das passive Wahlrecht in das Präsidium besitzt.

b) Der Kontrollausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Mitglieder des Kontrollausschusses

können keine Funktionen übernehmen, die sie zu kontrollieren haben.

Statutenänderung

Page 80: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§15/14 Fachausschüsse

2.) Kontrollausschuss – neu:

c) Aufgaben des Kontrollausschusses:

a. Prüfung der Finanzgebarung des Verbandes im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der

Rechnungslegung mindestens einmal jährlich, spätestens innerhalb von vier Monaten ab Erstellung

der Einnahmen- Ausgabenrechnung (§21 Abs.3 VerG). Die Mitglieder des Vorstandes haben dem

Kontrollausschuss die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen.

b. Gebarungsmängel und/oder Gefahren für den Bestand des Verbandes aufzuzeigen (§21Abs.3

VerG), vor allem dann, wenn die eingegangenen Verpflichtungen die mittel des Verbandes

übersteigen.

c. Vom Präsidium die Einberufung einer Generalversammlung zu verlangen, wenn sie feststellen, das

der Vorstand beharrlich und auf schwerwiegende Weise gegen die ihm obliegende

Rechnungslegungspflicht verstößt, ohne dass zu erwarten ist, dass in absehbarer Zeit für wirksame

Abhilfe gesorgt wird; kommt das Präsidium diesem Verlangen nicht innerhalb einer Frist von zwei

Wochen nach, kann der Kontrollausschuss selbst eine Generalversammlung einberufen (§21Abs.5

VerG).

Statutenänderung

Page 81: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§15/14 Fachausschüsse

2.) Kontrollausschuss – neu:

c) Aufgaben des Kontrollausschusses:

d. Auf ungewöhnliche Einnahmen oder Ausgaben und auf Insichgeschäfte (Rechtsgeschäfte

zwischen Präsidiumsmitgliedern und dem Verband) besonders einzugehen (§21Abs.3 VerG)

e. Im Falle der Auflösung des Verbandes die Schlussrechnung und den Schlussbericht des Abwicklers

zu prüfen.

d) Die Rechnungsprüfer müssen unabhängig und unbefangen sein und sind grundsätzlich nur der

Generalversammlung verantwortlich. Sie haben dem Präsidium (§21Abs.4 VerG) und der

Generalversammlung über die Gebarungsprüfung sowie über allenfalls festgestellte Mängel zu berichten.

Auf ausdrückliches und begründetes Verlangen des Präsidiums haben sie in Einzelfällen Überprüfungen

vorzunehmen und darüber dem Präsidium zu berichten.

Statutenänderung

Page 82: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§15/14 Fachausschüsse

2.) Kontrollausschuss – neu:

e) Im Übrigen gelten für den Kontrollausschuss die Bestimmungen über die Bestellung, die

Abwahl und den Rücktritt der Organe sinngemäß mit der Maßgabe, dass eine Kooptierung

eines von der Generalversammlung gewählte Rechnungsprüfers nur im Einvernehmen mit

den übrigen Kontrollausschussmitgliedern erfolgen darf.

f) Ein Abschlussprüfer (§22 Abs.2 VerG) ist von der Generalversammlung für die

Funktionsperiode zu bestellen, wenn in zwei aufeinander folgenden Rechnungsjahren die

gewöhnlichen Einnahmen oder gewöhnlichen Ausgaben jeweils höher als drei Millionen Euro

waren. Ist eine Bestellung noch vor der nächsten Generalversammlung notwendig, so hat das

Präsidium einen Abschlussprüfer zu bestellen.

Statutenänderung

Page 83: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§15/14 Fachausschüsse

3.) Rechtsausschuss

Neu:

Zur Schlichtung von allen aus dem Verbandsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist der verbandsintere

Rechtsausschuss berufen. Er ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein

Schiedsgericht nach den §§ 577 ZPO.

Punkte a) – c) unverändert

d) Der RA ist zuständig für alle Streitigkeiten aus dem Verbandsverhältnis welche nicht in die Zuständigkeit der

Technischen Kommission(en) fallen. Der RA tritt in Tätigkeit, wenn gegen eine Person im Verbandsverhältnis, gegen ein

Verbandsmitglied oder ein Verbandsorgan oder einen Landesverband Anzeige erstattet wird.

Punkte e) – k) unverändert

Neu:

l) Sofern das Verfahren vor dem Rechtsausschuss nicht früher beendet ist, steht für Rechtsstreitigkeiten nach Ablauf von

sechs Monaten nach Übereinkunft über die Befassung eines Rechtssauschusses der ordentliche Rechtsweg offen. (§8

Abs.1 VerG).

Statutenänderung

Page 84: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§16 /15 Verbandsbestimmungen

alt:

a) Bestimmungen bezüglich Kampfregeln , Prüfungsbestimmungen und dgl. bleiben gesondert dem

jeweils zuständigen Fachausschuss vorbehalten.

Erber sen.:

a) Bestimmungen bezüglich Kampfregeln, Prüfungsbestimmungen, Graduierungen und dgl.

bleiben gesondert der jeweils zuständigen technischen Kommission vorbehalten.

Präsidium:

a) Weitere Bestimmungen und Ordnungen bleiben gesondert dem Präsidium oder in dessen

Auftrag dem jeweils zuständigen Fachausschuss vorbehalten.

Statutenänderung

Page 85: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§16 /15 Verbandsbestimmungen

alt:

b) Die Bestellung und Abberufung von Nationaltrainern und Bundesfachwarten bzw. Referatsleitern ist

vom zuständigen Fachausschuss im Einvernehmen mit dem Präsidium des JJVÖ vorzunehmen. Bei

Uneinigkeit entscheidet die Generalversammlung.

Erber sen.:

b) Die Bestellung und Abberufung von Nationaltrainern und Bundesfachwarten bzw. Referatsleitern

ist von der zuständigen technischen Kommission im Einvernehmen mit dem Präsidium des JJVÖ

vorzunehmen. Bei Uneinigkeit entscheidet die Generalversammlung.

Präsidium:

b) Die Bestellung und Abberufung von Nationaltrainern und Bundesfachwarten bzw. Referatsleitern

ist vom zuständigen Fachausschuss im Einvernehmen mit dem Präsidium des JJVÖ vorzunehmen.

Statutenänderung

Page 86: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§16 Landesverbände - bleibt unverändert

§17 Auflösung des Verbandes

Punkt 1) – 3) bleibt unverändert

Neu:

4) Der letzte Verbandsvorstand hat der zuständigen Vereinsbehörde das Datum der Auflösung

und falls Vermögen vorhanden ist, das Erfordernis der Abwicklung sowie den Namen, das

Geburtsdatum, den Geburtsort und die für Zustellungen maßgebliche Anschrift sowie den

Beginn der Vertretungsbefugnis eines allenfalls bestellten Abwicklers binnen vier Wochen

nach Beschlussfassung über die Auflösung mitzuteilen (§28Abs.2 VerG). Bis zur

Betriebsaufnahme des Zentralen Vereinsregisters ist die freiwillige Auflösung binnen vier

Wochen nach der Auflösung in einer für amtliche Verlautbarungen bestimmten Zeitung zu

veröffentlichen (§28Abs.3 VerG).

Statutenänderung

Page 87: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

§18 Anti-Doping bleibt unverändert

Neu:

§19 Integritätsbestimmung

Der JJVÖ und seine Mitglieder bekennen sich zu den sozialen, ethischen und kulturellen

Werten des Sports. Der Verband und seine Mitglieder treten daher aktiv für die Integrität und

Glaubwürdigkeit im Sport ein und lehnen jede Form der Manipulation von Sportbewerben

strikt ab. Verstöße sind dem Präsidium zu melden und von diesem beim RA anzuzeigen.

Statutenänderung

Page 88: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Bericht der Kassaprüfung

Page 89: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Entlastung des Vorstandes

Page 90: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Statement: Präsident

Michael Takacs, MSc BA MA

Page 91: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Wahl des Vorstandes

Page 92: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Präsident

Robert Horak

Vizepräsidentin Finanzen (CFO)

Alexandra Vosta-Geyer

Vizepräsident Operatives (COO)

Ferdinand Kainz

Wahlvorschlag – Vorstand 1.1

Page 93: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Präsident

Robert Horak

Kassierin

Alexandra Vosta-Geyer

Vizepräsident

Ferdinand Kainz

Wahlvorschlag – Vorstand 1.2

Generalsekretär

Christian Beisteiner

Page 94: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Wahl des Rechtsausschusses

Mag. Wolfgang Kopecek

Dr. Wolfgang Ehrnberger

Franz Lehnfeld

Stephan Heise

Page 95: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Wahl der Kassaprüfer

Reinhard Tlustos

Susanne Weichenhain

Martin Wahrmann

Page 96: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Allfälliges

Page 97: ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG JIU JITSU · PDF fileEinnahmen 2014 - 2016 2014 2015 2016 Maßnahmenföderung € 131.000,00 € 92.880,00 € 79.100,00 Grundförderung € 109.000,00

Danke für die Aufmerksamkeit !