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  • GSB / Ordnung ber das Propdeutikum Niedersachsen-Technikum" / 30.06.2015 Seite 1 von 2

    Ordnung der Hochschule Hannover ber das Propdeutikum Niedersachsen-Technikum"

    Prambel:

    Ziel des Propdeutikum Niedersachsen-Technikum" ist die auf ein Studium vorbereitende Vermittlung von wissenschaftlichem und praxisorientiertem Wissen in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik und Technik.

    1

    Teilnehmerinnen

    (1) Frauen, die eine Hochschulzugangsberechtigung nach 18 NHG nachweisen knnen, sind zur Teilnahme an dem Propdeutikum Niedersachsen-Technikum berechtigt. Das Propdeutikum wendet sich insbesondere an Frauen in ihrer beruflichen Orientierungsphase.

    (2) Ausgenommen sind an der Hochschule Hannover eingeschriebene Personen.

    (3) Eine Bescheinigung ber die Zulassung zur Teilnahme gem 3 wird durch die Koordinierungsstelle des Niedersachsen-Technikums an der Hochschule Hannover ausgestellt. Die Bescheinigung ist fr die Dauer eines Durchgangs gltig. Gebhren und Entgelte werden nicht erhoben.

    2 Umfang des Propdeutikums

    (1) Das Propdeutikum Niedersachsen-Technikum" umfasst in der Regel

    a. die Teilnahme an Lehrveranstaltungen des Grundstudiums mathematisch-technischer Studiengange,

    b. die Mglichkeit zur Erbringung einer Prfungsleistung,

    c. die Teilnahme an weiteren einfhrenden Angeboten der Hochschule Hannover, wie

    i. Exkursionen

    ii. Laborbesuchen

    iii. Soft-Skills-Seminaren

    d. eine sechsmonatige Praxisphase an 4 Wochentagen in einem Kooperationsunternehmen des Niedersachsen-Technikums,

    Nr. 09/2015 vom 15.07.2015 Verkndungsblatt der Hochschule Hannover

  • GSB / Ordnung ber das Propdeutikum Niedersachsen-Technikum" / 30.06.2015 Seite 2 von 2

    e. die Mglichkeit zur Ableistung eines Grundpraktikums fr technisch-naturwissenschaftliche Studiengnge bzw. Teilen dieses Grundpraktikums, sofern von dem jeweiligen Unternehmen angeboten

    f. das Erstellen einer Abschlussprsentation sowie das Vorstellen der Ergebnisse des Propdeutikums im Rahmen einer Abschlussveranstaltung.

    (2) Die Auswahl der Kooperationsunternehmen erfolgt durch die Hochschule Hannover. Sie regelt die Zusammenarbeit mit den Kooperationsunternehmen in Kooperationsvertrgen fr das jeweilige Semester. Verantwortlich fr die Durchfhrung der Praxisphase und alleiniger Vertragspartner der Teilnehmerinnen fr diesen Teil sind die Unternehmen.

    (3) Die Teilnahme und der Abschluss des Propdeutikums werden durch ein von der Hochschule ausgestelltes Zertifikat bescheinigt.

    3 Bewerbung und Zulassung

    (1) Eine Bewerbung muss schriftlich an die Koordinierungsstelle des Niedersachsen- Technikums der Hochschule gerichtet werden und einen Lebenslauf sowie ein Motivationsschreiben enthalten.

    (2) Grundlage fr die Zulassung ist die Unterzeichnung eines Vertrages zur Durchfhrung des Propdeutikums zwischen der Hochschule Hannover und der Teilnehmerin. Whrend der Durchfhrung sind die Teilnehmerinnen gem 16 Absatz 4 Satz 1 NHG Angehrige der Hochschule.

    4 Inkrafttreten

    Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkndungsblatt der Hochschule Hannover in Kraft.

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    Beschluss Senat: 30.06.2015 Verkndungsblatt Nr. 09/2015 vom 15.07.2015

    Nr. 09/2015 vom 15.07.2015 Verkndungsblatt der Hochschule Hannover