Orientierungshilfe zu REDEMPTIONIS SACRAMENTUM

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    Orientierungshilfe zu Schwerpunkten der Instruktion RedemptionisSacramentum

    Mit seiner Enzyklika Ecclesia de Eucharistia vom 17. April 2003 hat Papst

    Johannes Paul II. die Bedeutung der Eucharistie fr die Kirche herausgestellt.Dieser theologische und geistliche Text bildet den Hintergrund fr die InstruktionRedemptionis Sacramentum vom 25. Mrz 2004, die als Ergnzung unddisziplinre Konkretisierung bereits in der Enzyklika angekndigt worden war.Deshalb ist das, was in der Instruktion dargelegt wird, in Zusammenhang mit derEnzyklika Ecclesia de Eucharistiazu lesen (Nr. 2).

    Um einen sachgerechten Zugang zur Instruktion gewinnen zu knnen, muss mansich ihre spezifische Zielsetzungimmer vor Augen halten: Es gab und gibt in derErneuerung der Liturgie Fehlentwicklungen und Missbruche, die dem Wesen deseucharistischen Geheimnisses und der Kirche, die von der Eucharistie lebt,

    entgegenstehen. Die Identitt der Eucharistiefeier und der sie feiernden Kirche zuwahren - das ist das Ziel der Instruktion.

    1. Das erste Kapitel (Nr. 14-35) handelt von der Zustndigkeit fr dieRegelung der heiligen Liturgie.

    Die Liturgie ist Feier Christi und der Kirche, die sein mystischer Leib ist. In ihrhaben sich die liturgischen Formen unter der Leitung des Lehramtes entwickelt.Weder der einzelne Bischof, noch der Priester, noch die rtliche Pfarrgemeindehaben ein Verfgungsrecht ber die Liturgie. Darum ist die Forderung, auf alleEigenmchtigkeiten zu verzichten, keine bertriebene Regelungssucht, sondernAuftrag, treu die Liturgie der Kirche zu feiern.

    Die Instruktion will dabei keineswegs die von den Ordnungen erffnetenAnpassungsmglichkeiten einschrnken. Vielmehr gehrt es zu den Aufgaben derBischfe, darauf zu achten, dass die von den Normen der liturgischen Bchervorgesehene Freiheit, die Feier auf kluge Weise dem Kirchengebude, derVersammlung der Glubigen und den pastoralen Umstnden anzupassen, nichtbeeintrchtigt wird, so dass der ganze heilige Ritus wirklich dem Empfinden derMenschen entspricht (Nr. 21).

    2. Das zweite Kapitel der Instruktion (Nr. 36-47) handelt von der ttigenTeilnahme der Glubigen.

    Bekanntlich hat das 2. Vatikanische Konzil herausgestellt, dass die ttigeTeilnahme aller Glubigen an der Liturgie vom Wesen der Liturgie her gefordertist. Ihre Frderung gehrte deshalb zu den wichtigen Zielen der nachkonziliarenliturgischen Erneuerung und hat ohne Zweifel vielfach reiche Frchte getragen.

    Die starke Betonung der ttigen Teilnahme aller hat aber auch zuMissverstndnissen und in der Folge zu Fehlentwicklungen gefhrt. Nicht seltenwurde verkannt, dass nicht allein die uere Aktivitt in der Mitgestaltung des

    Gottesdienstes ttige Teilnahme bedeutet, sondern vor allem das innereMiterleben, Mitbeten und Mitvollziehen der liturgischen Handlungen. Natrlich ist

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    es wnschenswert, dass alle durch das gemeinschaftliche Beten und Singen denGottesdienst auch sichtbar mittragen. Doch muss es mglich bleiben, dass sichdie Glubigen auch still am liturgischen Geschehen beteiligen (Nr. 40).

    Die Instruktion erinnert daran, dass sowohl Amtstrger als auch christglubigeLaien ... in der Ausbung ihres Amtes oder ihrer Aufgabe nur das und all das tun[sollen], was ihnen zukommt (Nr. 44; SC 28). Daraus folgt, dass esnicht zu einerVermischung liturgischer Aufgaben kommen soll: Der Priester tut das, was ihmkraft seines Amtes zukommt, der Diakon versieht die seinem Weihestand eigenenAufgaben, und Laien bernehmen die ihnen zustehenden und bertragenenDienste. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass nach demMessbuch dem Dienst des Lektors als herausragendem liturgischem Laiendiensteine eigene Wrde zukommt; der Lektor versieht seinen Dienst selbst dann, wennviele Priester und Diakone in der gottesdienstlichen Feier zugegen sind (vgl. AEM66). Ausdrcklich sagt die Instruktion, dass zum Altardienst auch Frauen und

    Mdchen zugelassen werden knnen (Nr. 47).

    3. Von zentraler Bedeutung ist das dritte Kapitel der Instruktion. Daringeht es um die rechte Feier der heiligen Messe (Nr. 48-79).

    In diesem Kapitel kommt die Ordnung der Messfeier in den Blick. Dabei werdenzahlreiche Einzelhinweise gegeben, die auch in unseren Dizesen Beachtungverdienen. Einige von ihnen seien im Folgenden herausgegriffen.

    Die Glubigen haben ein Recht, in der Feier der Liturgie auf authentische WeiseGottes Wort zu hren. Die Lesungen aus der Heiligen Schrift drfen deshalb nichtweggelassen, durch andere biblische oder gar durch nichtbiblische Texte ersetztwerden (Nr. 62). Bei besonderen Gottesdiensten (etwa bei Trauungen) gibt eseine reiche Auswahl mglicher Schriftlesungen; nichtbiblische Texte sind jedochauch hier nicht zugelassen.

    Die Homilie in der Messfeier ist dem zelebrierenden Priester, einemKonzelebranten oder manchmal einem Diakon vorbehalten. Laien, auchhauptamtlich in der Seelsorge ttige halten in der Messfeier nach der gltigenOrdnung keine Homilie. Das gilt auch fr Seminaristen auf dem Weg zumPriestertum (Nr. 64-68). Das persnliche Wort eines Laien beispielsweise das

    Zeugnis christlichen Lebens oder eine andere Unterweisung soll grundstzlichauerhalb der Messfeier seinen Platz haben (Nr. 74).

    Die Instruktion erinnert in Nr. 48 anscheinend an Selbstverstndliches, wenn alseucharistische Materie allein die nach abendlndischer Tradition blichenungesuerten Hostien verwendet werden drfen. Fr die Eucharistiefeier sind alsoFladenbrote oder andere im alltglichen Leben bliche Brotformen nicht erlaubt.Empfehlend hervorzuheben ist die in Nr. 49 genannte Mglichkeit, Hostiengreren Ausmaes zu verwendenund mehreren Glubigen davon auszuteilen,um die gemeinsame Teilhabe an dem einen Christus auszudrcken (vgl. 1 Kor10,17). Die Brechung der Hostie darf nur von Priestern und ggf. Diakonen, nicht

    aber Laien vorgenommen werden (Nr. 73).

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    Auer bei den vom Kirchenrecht geordneten Sondersituationen fr erkranktePriester darf bei der Feier der Eucharistie in der katholischen Kirche nur Weinverwendet werden. Die Verwendung von Traubensaft, z. B. in Kindermessen oderbei Erstkommunionfeiern, steht nicht im Einklang mit dem Stiftungswillen des

    Herrn und ist deshalb nicht gestattet (Nr. 50).

    Die im Messbuch enthaltenen liturgischen Texte sind Ausdruck des Glaubens derKirche und deshalb fr die Feier der Messe verbindlich. Dies gilt in ganzbesonderer Weise fr das Eucharistische Hochgebet, durch das auch die Einheitder Kirche bezeugt wird. Darum drfen nur die approbierten Hochgebetstexteverwendet werden(Nr. 51).

    Das Eucharistische Hochgebet ist allein vom Zelebranten und von denkonzelebrierenden Priestern zu sprechen (Nr. 52). Weder einem Laien noch einemDiakon kommt es zu, Teile des Hochgebetes vorzutragen. Beim Eucharistischen

    Hochgebet handelt es sich um ein durch Christus an den Vater gerichteteshymnisches Preisgebet, zu dem auch der Einsetzungsbericht gehrt. Darum ist esvllig unangebracht, nach Art von Passionsspielen das Abendmahl dramaturgischnachzuahmen und bereits beim Sprechen der Wandlungsworte die Hostie zubrechen(Nr. 55). Dem Charakter eines hymnischen Preisgebetes widerspricht esauch, wenn die Schlussdoxologie von der ganzen Gemeinde gesungen odergesprochen wird.

    Es ist darauf zu achten, dass die Gemeinde die ihr zukommenden Akklamationenangemessen bernehmen kann. Das gilt neben der Akklamation nach derWandlung und dem das Hochgebet abschlieenden Amen besonders fr dasSanctus, das (mit seinem liturgischen Text) von allen gesungen bzw. gesprochenwerden soll(Nr. 54).

    Der Friedensgrusoll so gestaltet sein, dass er den Ablauf der heiligen Handlungnicht strt und keine Eigendynamik entwickelt, die den Ablauf der Feier und dieinnere Sammlung vor dem Empfang der Kommunion behindert. Es istangebracht, dass jeder in schlichter Weise nur seinen Nachbarn den Friedensgrugibt (Nr. 71-72).

    4. Das vierte Kapitel der Instruktion (Nr. 80-107) nimmt einen besonderen

    Aspekt der Messfeier in den Blick: den Empfang der heiligenKommunion.

    Auch nach dem Urteil der Instruktion ist es sicherlich am besten, wenn alle, die ander Feier der heiligen Messe teilnehmen und die notwendigen Bedingungenerfllen, die heilige Kommunion empfangen. Es besteht allerdings der Eindruck,dass immer wieder Glubige ungeprft zum Empfang der Kommunionhinzutreten. Aufgabe von Katechese und Predigt wird es sein, das Bewusstsein frdas Geheimnis der Eucharistie und die notwendigen Voraussetzungen fr ihrenEmpfang zu vertiefen. Es ist zu berlegen, ob nicht bei bestimmten Gelegenheitenein hinweisendes Wort vor dem Kommunionempfang fr die Anwesenden eine

    Hilfe sein kann (Nr. 83).

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    Die Frage nach der Eucharistiegemeinschaft mit Christen anderer Konfessionenbewegt in unserem Land viele Menschen. Bei allem Verstndnis fr die Sehnsuchtnach der Gemeinschaft am Tisch des Herrn ist diese doch kein geeignetes Mittelauf dem Weg zur Kirchengemeinschaft. Deshalb mssen um der Wahrheit des

    eucharistischen Glaubens und um der wirklichen Einheit der Kirche willen dieBestimmungen der Kirche hinsichtlich der Spendung der Sakramente,insbesondere der Eucharistie, an Nichtkatholiken exakt beobachtetwerden. JedeGefahr einer mglichen Relativierung des eucharistischen Geheimnisses oder deskirchlichen Selbstverstndnisses muss vermieden werden (Nr. 84-85).

    Der Wahrung des eucharistischen Glaubens dient auch das strikte Verbot, in derMessfeier andere essbare Dinge - noch dazu in der Weise der Kommunion -auszuteilen (Nr. 96). Die einzig mgliche Ersatzgabe fr Kleinkinder, die mitihren Mttern zum Empfang der Kommunion herantreten, ist das segnendeKreuzzeichen auf die Stirn.

    Oft ist zu beobachten, dass der zelebrierende Priester unter Hinweis auf profaneHflichkeitsformen nach den Glubigen kommuniziert. Dies verkennt dieGrundwahrheit, dass nicht der Zelebrant, sondern Christus der Einladende dereucharistischen Versammlung ist. Als erster der versammelten Gemeindeempfngt der Priester den Leib und das Blut Christi und kann dann, geheiligtdurch den Empfang der eucharistischen Gaben, diese Heiligung an seine Brderund Schwestern weitergeben. Durch seine Kommunion vollendet der Priester daseucharistische Opfer; deshalb mahnt die Instruktion auch dazu, dassKonzelebranten stets mit den in der hl. Messe selbst konsekrierten Hostienkommunizieren sollen (Nr. 97-98). Damit die Kommunion deutlicher auch alsTeilhabe am Opfer erscheint, ist es wnschenswert, dass auch die Glubigen beider Kommunion Hostien empfangen, die in derselben Messfeier konsekriertwurden (Nr. 89).

    Immer wieder ermahnt die Instruktion dazu, alles zu vermeiden, was irgendwie zurProfanierung der heiligen Gestalten fhren knnte. Bei der Austeilung derKommunion ist deshalb darauf zu achten, dass die Kommunikanten den Leib desHerrn sofort in den Mund nehmen. Die Entwendung von Hostien muss unbedingtverhindert werden (Nr. 132).

    Nach dem Glauben der Kirche wird Christus in beiden eucharistischen Gestalten,in Brot und Wein, ganz empfangen. Darum ist es mglich, auch nur unter einerGestalt (d.h. unter Brotsgestalt) zu kommunizieren. Gleichwohl hat die liturgischeErneuerung des 2. Vatikanischen Konzils den Zugang zum Kelch fr die Laien neuerffnet, so dass dem Stiftungswort des Herrn Nehmet und trinket alle darauswieder vermehrt Rechnung getragen werden kann.

    Fr den Empfang benennt die Instruktion an erster Stelle das Trinken aus demKelch; damit wird dem Stiftungswillen des Herrn auch am ehesten entsprochen.Sodann wird die Mglichkeit genannt, dass der Kommunionspender die Hostie inden Kelch eintaucht und sie dem Kommunikanten in den Mund reicht. Das

    eigenstndige Eintauchen der Hostie in den konsekrierten Wein ist fr den Laiennicht vorgesehen (Nr. 103-104);die Frage der Praktikabilitt dieser Regelung wird

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    man, auch im Kontakt mit dem Apostolischen Stuhl, noch einmal zu bedenkenhaben.

    5. Das fnfte Kapitel (Nr. 108-128) beschftigt sich mit den

    Rahmenbedingungen der Eucharistiefeier und mit ihrer uerenGestalt.

    Liturgie ist nicht nur ein geistiges Geschehen, so dass alles, was mit der uerenGestalt der Eucharistiefeier zusammenhngt, von sehr groer Bedeutung ist.Denn: Die geistliche Wahrheit bestimmt die uere Gestalt; umgekehrt muss dieuere Gestalt der geistlichen Wahrheit entsprechen oder ihr so nahe wie mglichkommen.

    Zur Darstellung der Kirche in der liturgischen Feier gehrt auch dasSichtbarwerden ihres Priestertums. Darum wird empfohlen, dass Priester, wennsie an einer Messfeier teilnehmen, in der Regel konzelebrieren sollen. Wollen siedies nicht, so sollen sie in Chorkleidungan der Feier teilnehmen; so wird fr dieGlubigen das um den Bischof versammelte Presbyterium als eine lebendigeWahrheit der Kirche vor Augen gestellt (Nr. 113).

    Die sakralen Gefe und Gerte sollen der Wrde der Feier entsprechen, fr diesie bestimmt sind. Liebloser oder sorgloser Umgang mit ihnen und mangelndeFrsorge um ihren Zustand oder ihre angemessene Form widersprechen derEhrfurcht vor dem eucharistischen Geheimnis (Nr. 117).

    hnliches gilt von der liturgischen Gewandung (Nr.121-128). Allein die Priestertragen priesterliche Gewnder, nur die Diakone die Gewnder ihres Standes (Nr.153). Die fr die Messfeier vorgesehene Kleidung der Priester besteht aus Albe,Stola und Kasel; die der Diakone aus Albe, Stola und Dalmatik. Die Kombinationeines grauen oder hellen Mantelgewandes mit darber gelegter farbiger Stola istals liturgisches Gewand des Priesters nicht vorgesehen, auch nicht fr diewerktgliche Liturgie. Die Mantelalbe kann jedoch fr erwachsene Laiendienste(Lektor/innen, Kommunionhelfer/innen) als aktualisiertes Taufkleid die Wrde desgemeinsamen Priestertums vor Augen stellen.

    6. Die Aufbewahrung der Eucharistie und ihre Verehrung auerhalb der

    Messe sind das Thema des sechsten Kapitels der Instruktion (Nr. 129-145)

    In den vergangenen Jahrzehnten ist die eucharistische Verehrung starkzurckgegangen. Eine Neubelebung der eucharistischen Anbetung ist einwichtiges Anliegen (Nr. 139), z. B. durch die Pflege der Sakramentsandacht oderauch der Heiligen Stunde, an deren Ende der Sakramentale Segen steht.

    Kirchen, die tagsber geschlossen sind, lassen es nicht mehr zu, eine Kirche zueiner kurzen Anbetung zu betreten. Doch bleibt es wnschenswert, die Kirchenzumindest stundenweise zu ffnen und die Menschen zum Besuch und zur

    privaten Anbetung einzuladen (Nr. 135). Hilfreich knnen ausgelegte Gebetshilfen

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    sein. Mglicherweise lsst sich auch eine Gebetswache organisieren, durch derenAnwesenheit das Allerheiligste und der Kirchenraum geschtzt werden.

    7. Die auerordentlichen Aufgaben der Laien im Gottesdienst sind das

    Thema des siebten Kapitels der Instruktion (Nr. 146-168).

    Wir knnen dankbar sein fr das, was haupt- und ehrenamtlich ttige Laien heutean Diensten in der liturgischen Feier bernehmen. Viele tragen mit ihrem Dienstdazu bei, dass eine wrdige Liturgie gefeiert werden kann. Bei alledem abermssen die Unterschiede der verschiedenen mter und Dienste beachtet werden(Nr. 152). Bei den Glubigen drfen keine Irritationen und Unsicherheitenhinsichtlich des Weihepriestertums und seiner bleibenden Bedeutung fr dasLeben der Kirche aufkommen. Daraus ergeben sich folgende konkretenForderungen, die auer der Reservierung der Predigt in der Messfeier fr Priesterund Diakone (Nr. 161) vor allem das Austeilen der Kommunion betreffen.

    Die Austeilung der Kommunion kommt aufgrund ihrer Weihe den Bischfen,Priestern und Diakonen zu. Laien drfen in der Messfeier nur dann dieKommunion austeilen, wenn keine hinreichende Zahl von Priestern oder Diakonenin der Messfeier zugegen ist (Nr. 156-158).

    Gottesdienste, die am Sonntag unter der Leitung eines Diakons oder eines Laienan Stelle einer Messe gefeiert werden, sindnach der Instruktion (Nr. 164) immerals ganz und gar auerordentliche Ersatzlsungenzu betrachten. Die Feier der hl.Messe und die Wort-Gottes-Feier (ganz unabhngig von der Frage derKommunionausteilung) sind nicht gleichwertig (Nr.165-166). Nichts darf der Feierder Eucharistie, vor allem an den Sonn- und Feiertagen, vorgezogen werden,auch nicht ein kumenischer Gebetsgottesdienst (Nr. 167).

    8. Das achte Kapitel enthlt unter der berschrift Abhilfen vor allemrechtliche Bestimmungen und Verfahrensregeln (Nr. 169-184).

    Die hier zusammengestellten Aussagen fassen die geltenden Bestimmungenzusammen und erlutern ihre Durchfhrung. Groe Aufmerksamkeit und mancheMissverstndnisse haben die abschlieenden Hinweise auf die Mglichkeit derBeschwerde beim Bischof bzw. beim Apostolischen Stuhl hervorgerufen. Hier geht

    es jedoch nicht um einen Aufruf zur Denunziation. Die Wahrnehmung diesesRechtes wird sich auf extreme Flle beschrnken, in denen keine Lsung imGesprch der Beteiligten herbeigefhrt werden konnte.

    Fulda, den 22. September 2004