Orthopädie und Unfallchirurgie - DGOU · Fraktur innerhalb eines Jahres. Ein Band-scheibenvorfall...

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August 2016 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten DGOU und ORS Zertifizitis Junges Forum

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August 2016

Orthopädie undUnfallchirurgieMitteilungen und Nachrichten

DGOU und ORS Zertifizitis Junges Forum

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321Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

Editorial

Wirbelsäulenchirurgie ist wichtig und richtig!Die Wirbelsäulenchirurgie steht in der Kritik. Die Hauptkritikpunkte sind, dass nicht nur generell zu viel operiert wird, sondern auch, dass überwiegend finan-zielle Vorteile das Handeln von Kliniken und Wirbelsäulenchirurgen bestimmen. Dieses medial befeuerte Meinungsbild ist mittlerweile weit verbreitet und wird lei-der auch durch „friendly fire“ aus unse-ren eigenen Reihen befördert. Hier zielt man zwar auf andere Fächer, trifft aber auch O & U – sozusagen ins „(Rücken-) Mark“. Aber damit nicht genug, dieser Unsinn treibt Blüten und bestimmt mitt-lerweile nicht nur das tägliche Patien-tengespräch des Wirbelsäulenchirurgen, sondern sorgt sogar dafür, dass Patienten mit spezifischen Krankheitsbildern wie zum Beispiel Tumorerkrankungen poten-tiell lebensverlängernde Wirbelsäulen-operationen ablehnen, weil die „Presse“ des Wirbelsäulenchirurgen so schlecht ist. Damit muss Schluss sein!

Lassen sie uns einen Blick auf die Fakten werfen:

Der Anstieg der Operationszahlen im Be-reich der Wirbelsäulenchirurgie lässt sich gut erklären: so ist er einerseits durch die hervorragende und erfolgreiche chirurgi-sche Arbeit der orthopädischen und un-fallchirurgischen Kollegen und die ver-besserte Evidenz zur operativen Therapie speziell bei degenerativen Wirbelsäu-lenerkrankungen begründet. Anderer-seits führt ein demographischer Wandel mit Verschiebung der Bevölkerungspyra-mide hin zu älteren, aber noch relativ ge-sunden Patienten sowie eine erhöhte An-spruchshaltung all unserer Patienten zu steigenden Operationszahlen. Konserva-tive Therapieoptionen sind zudem finan-ziell deutlich eingeschränkt und regel-haft „ausgereizt“. Zudem ist die Evolution operativer Techniken und neuer diag-nostischer Methoden (z. B. Upright MRT, SPECT) in der noch recht jungen Wirbel-säulenchirurgie derzeit besonders rasant. Schließlich rücken auch zunehmend os-teoporotische Insuffizienzfrakturen in den Fokus – mit Ausprägungen, die noch vor 10 Jahren nahezu unbekannt waren. Die zunehmend tendenziös eingesetz-

ten und teilweise bewusst übertriebe-nen Operationszahlen, die das Gegenteil suggerieren wollen, können einer detail-lierten Prüfung dagegen nicht standhal-ten. Nachdem die OECD Studie 2013 für die Schlagzeile „Deutschland OP-Welt-meister“ sorgte, nahm kaum jemand No-tiz davon, dass eben diese Zahlen noch-mals altersadjustiert analysiert wurden (Deutsches Ärzteblatt 2015, Heft 10): Als weltweit zweitälteste Gesellschaft lande-te Deutschland dann nur noch im durch-schnittlichen Mittelfeld der westlichen Nationen. Beispielhaft sei auch auf die sogenannte „Modellrechnung“ des Rhei-nisch-Westfälischen Instituts (RWI) für Wirtschaftsforschung im Gesundheitsre-port 2013 im Auftrag der GKV verwiesen, die die pekuniären Aspekte ärztlichen Handelns untermauern sollte. Detaillier-te Überprüfungen der Berechnungen zei-gen, dass hier unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten nicht von einer „Mo-dellrechnung“, sondern eher von einer sponsoren-getriggerten Meinungsmache gesprochen werden muss.

Die Krankenkassen profilieren sich trotz-dem immer noch gerne durch Pressemit-teilungen zum Beispiel über die Nicht-Notwendigkeit von Zweitoperationen nach Wirbelsäuleneingriffen. Ganz be-sonders wird darüber geklagt, dass die „leidinduzierenden“ Wirbelsäulenver-steifungen nach vorangegangenen Wir-belsäulenoperationen kontinuierlich an-steigen würden. Die Wirbelsäule ist kein Appendix! Einen Appendix gibt es regel-haft nur einmal und wenn er entfernt ist, ist das Problem gelöst. Dennoch liegt die Revisionsrate bei Appendektomien bei ca. 3 – 5 Prozent. Die 24 Bewegungsseg-mente beinhaltende Wirbelsäule wird in der Regel nicht entfernt. Bei einer osteo-porotischen Wirbelkörperfraktur, unab-hängig davon ob sie operiert wird oder nicht, besteht eine 30- bis 50 prozenti-ge Wahrscheinlichkeit für eine weitere Fraktur innerhalb eines Jahres. Ein Band-scheibenvorfall ist in der Regel der Beginn und nicht der Endzustand einer Degene-ration. Bei Bandscheibenvorfällen liegt die operative Revisionsrate auch bei ca. 3 – 5 Prozent und eine aus einem Band-

scheibenvorfall resultierende Segment-degeneration, mit oder ohne Operation, ist die Regel. Dies erfordert unter Um-ständen eine Fusionsoperation im Ver-lauf. Anschlusssegmentdegenerationen als Folge der voranschreitenden Degene-ration, mit oder ohne Operation, treten ebenfalls mit einer Wahrscheinlichkeit von 2 – 3 Prozent pro Jahr auf. Das heißt, dass nicht die suggerierte „schlechte Chi-rurgie“ und die unnötigen Operationen, sondern die dem Patienten zugrundelie-gende Pathologie häufig im Verlauf wei-tere Eingriffe erfordert. Wenn ein Patient eine derart schwierige Wirbelsäulener-krankung aufweist, dass sogar eine ope-rative Therapie erforderlich ist, ist es nicht verwunderlich, dass das Fortschrei-ten der Grunderkrankung zu weiteren Eingriffen im Verlauf führt. Wenn man davon ausgeht, dass Krankenkassen, die mit viel ärztlichem Personal im Medizi-nischen Dienst der Krankenkassen ar-beiten, über diese medizinischen Grund-kenntnisse verfügen, so ist als Erklärung für derart aufmerksamkeitserheischen-de Pressemitteilungen nur die unlau-tere und mit Halbwahrheiten gespickte Meinungsmache zur Kostenvermeidung wahrscheinlich.

Die konservative Therapie von degenera-tiven Wirbelsäulenerkrankungen im nie-dergelassenen orthopädischen / unfall-chirurgischen Bereich ist dramatisch und chronisch unterfinanziert. Es wundert daher nicht, dass sich bei derartig finan-ziell beschränkten konservativen Thera-pieoptionen, der eine oder andere Pati-ent eine operative Therapie ersehnt und ein Wirbelsäulenchirurg aufgrund man-gelnder Alternativen ihm diese auch an-bietet. Auch die von der Barmer GEK be-klagte und offensichtlich von Seiten der Barmer unerwünschte Flucht der Pati-enten in die Klinik zur Diagnostik von Wirbelsäulenerkrankungen ist in die-sem Kontext zu sehen. Um die „Flucht der Patienten nach vorne“ zu verhindern, ist es wichtig, die konservative Therapie zu stärken! Dafür sind nicht nur eine Re-form des Honorierungssystems und eine adäquate Honorierung der konservati-ven Therapie im ambulanten und (!) sta-

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Editorial

tionären Bereich zwingend erforderlich, sondern auch eine umfassende „kon-servative Ausbildung“ der zukünftigen Wirbelsäulenchirurgen. Diese ist in der Weiterbildung zum Facharzt Orthopä-die und Unfallchirurgie derzeit bereits intrinsisch beinhaltet. Sie muss auch in der anstehenden Novellierung der Mus-terweiterbildungsordnung O & U eindeu-tig und gestärkt positioniert werden. Die konservative Behandlung des aku-ten und chronischen Rückenschmerzes ist Stamm land der „klassischen“ Ortho-pädie. Hier ist die konservative Wirbel-säulenbehandlung und Schmerztherapie eindeutig verortet und die Basis jeden operativen Vorgehens! Ohne ausgewie-sene Erfahrung und Expertise in der konservativen Behandlung des Rücken-schmerzes sollte es keine OP-Indikati-on geben. Auch der Wirbelsäulenchir-urg außerhalb des Facharztes O & U kann durch das gemeinsame konservative Zer-tifikat der DGOU und DWG neuerdings ein diesbezüglich zumindest grundsätz-liches Verständnis erwerben, das ihm die Indikationsstellung für seine opera-tive Tätigkeit erleichtert. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Letztlich geht es um Patientensicherheit und Qua-litätssicherung.

Die operative Therapie bei Traumata, Tu-moren, Infektionen und Deformitäten der Wirbelsäule sowie bei neurologischer Ausfallssymptomatik ist typischerweise unstrittig. Aber auch bei degenerativen Spondylolisthesen, Spinalkanalstenosen und Bandscheibenvorfällen ist die ope-rative Therapie der konservativen The-rapie signifikant überlegen. Eine Begrün-dung für diese Aussage findet sich in den Ergebnissen der größten prospektiv ran-domisierten Untersuchung (Spine Patient Outcomes Research Trial – SPORT), die mit dem Sponsoring und unter der Kon-trolle staatlicher Gesundheitsinstitutio-nen in den USA durchgeführt wurden. In der Untersuchung, die seit einer Dekade läuft und deren Ergebnisse bereits viel-fach preisgekrönt und hochrangig publi-ziert sind, zeigen sich über einen bisheri-gen Beobachtungszeitraum von 8 Jahren konstant besser klinische Ergebnisse für operierte Patienten. Die operative The-

rapie gerade auch bei degenerativen Wirbelsäulenerkrankungen ist ein Se-gen für unsere Patienten. Diese Evidenz-lage muss zum Wohle unserer Patien-ten – trotz möglicher entgegengesetzter gesundheitspolitischer Interessen – ak-tiv kommuniziert und auch umgesetzt werden. Die Patienten müssen über die-se Evidenzlage aufgeklärt und an den je-weiligen Entscheidungsfindungen betei-ligt werden.

Eine Zweitmeinung zur Operationsindika-tionsstellung hat trotz erwiesener Effek-tivität der Chirurgie bei elektiven Opera-tionen aber durchaus eine Berechtigung. Sie kann jedoch unter dem Aspekt und der Hoffnung der Operations- und Kos-tenvermeidung von Seiten der Kostenträ-ger nicht als „conditio sine qua non“ für unsere Patienten gefordert werden. Au-ßerdem muss ein Patient, bei dem eine Wirbelsäulenoperation indiziert wur-de – wenn vom Patienten gewünscht – von einem fachkundigem Arzt klinisch re-evaluiert werden. Ein Arzt, der kei-ne orthopädische oder unfall- / neuro-chirurgische Erfahrung besitzt und des-sen berufliche Expertise ausschließlich in einem „wirbelsäulen-fachfremden“ konservativen Therapieansatz begründet ist, ist dazu nicht in der Lage. Und wenn dies politisch doch gewünscht wird, soll-ten dann nicht im Gegenzug auch die In-dikationen der fachfremden Schmerzthe-rapeuten zur konservativen Therapie von Wirbelsäulenerkrankungen von fachkun-digen Wirbelsäulenchirurgen überprüft werden? Fachspezifische Zweitmeinun-gen für wirbelsäulenchirurgische Frage-stellungen können daher nur durch fach-kundige konservativ oder operative tätige Orthopäden, Unfallchirurgen und Neuro-chirurgen erbracht werden. Fachspezi-fische Zweitmeinungsportale, zum Bei-spiel der DWG, existieren bereits. Auch die Kostenträger müssen in ihrem eige-nen Interesse dafür Sorge tragen, dass diese vermehrt genutzt werden. Zielset-zung sollte hier nicht die Verhinderung von Operationen sein, sondern die Aus-wahl des optimalen Therapieverfahrens. Ein durchsichtiges, rein wirtschaftlich begründetes Abschieben von „Rücken-patienten“ mit Operationsindikationen

in die zunächst einmal kostengünstige-re ambulante Schmerztherapie muss von Seiten unserer Fachgesellschaften im Sin-ne unserer Patienten verhindert werden.

Die Dokumentation von Qualität in der Medizin gewinnt zunehmend an Bedeu-tung. Privatwirtschaftliche Verlage ha-ben dies erkannt und feiern mit Sonder-heften, die unterschiedlichste Ärztelisten enthalten, Verkaufsrekorde. Zahlreiche, deutlich höherwertige Qualitätssiche-rungsmaßnahmen wurden auch von den Fachgesellschaften initiiert. Diese treten aber in der Öffentlichkeit kaum zu Tage. Im Bereich der Wirbelsäulenchirurgie wurden neben den existierenden Zweit-meinungsportalen sowohl personen-spezifische als auch zentrenspezifische Qualitätsmaßnahmen von den Fachge-sellschaften etabliert oder befinden sich in der fortgeschrittenen Testphase. Es ist von entscheidender Bedeutung, die-se qualitätssichernden und optimieren-den Maßnahmen zu fördern und auch öf-fentlichkeitswirksam zu machen. Einzig durch die verpflichtende Dokumentati-on und durch die allgemein verfügbare Transparenz von Qualität kann verhin-dert werden, dass Patienten an den „Fal-schen“ geraten. Die Verantwortung hier-für liegt bei uns.

F. Kandziora, A. Korge, K. Schnake, R. Kothe, M. Richter, C. Knop (Vorstand der Sektion Wirbelsäule der DGOU)

Anschrift für die Verfasser:Prof. Dr. Frank KandzioraBG Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbHFriedberger Landstraße 43060389 Frankfurt am Main

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Prof. Dr. Frank KandzioraChefarzt des Zentrums für Wirbelsäulen-chirurgie und Neuro-traumatologie

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324 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

336 Junges Forum: Das Junge Forum hat neue Projekte in der Pipeline:

Besonders die Themen Weiterbildung und Nachwuchsförderung wurden diskutiert.

348 Zertifizitis: Nicht jedes Zertifikat hält, was es verspricht: Eine

Rechtsbetrachtung und Aufstellung al-ler Zertifikate, die O & U betreffen. Aus Workshop „Bestandsaufnahme, Evaluation, Zukunftsfähigkeit der Zertifizierungen in O & U“, siehe auch S. 380.

378 Kooperation von DGOU und ORS: Die Internationalisierung

der DGOU schreitet voran. Die Kooperation der beiden Gesellschaften wird auf dem DKOU 2016 wieder zu besichtigen sein.

EditorialWirbelsäulenchirurgie ist wichtig und richtig! 321

Impressum 328

NachrichtenKurz und bündig 330

Blankoverordnung und Direkt-zugang zum Physiotherapeuten 330

Spifa-Papier „Facharzt 2020“ 331

Weißbuch Gelenkersatz 331

Tag der Patientensicherheit 331

Politik D E U T S CH E R Ä R Z T E TAGInterview mit Ärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery 332

Aus unserem FachKO N V E N T D E R U N I V E R S I TÄT S P RO F E SS O R E NKonvent mit neuer Struktur 334

KO N G R E SS D E R N O U V E . V. Management von Komplikationen in Orthopädie und Traumatologie 326

J U N G E S FO RU MNeue Projekte in der Pipeline 338

N E U E R P R Ä S I D E N T D E R D G CHO & U hat Schrittmacherfunktion 340

6 4 . J A H R E S TAG U N G D E R VS O UTag der Technischen Orthopädie in Baden-Baden 2016 342

V E R K E H R S U N FA L L S TAT I S T I KHandy-Diät und Null-Promille- Grenze im Straßenverkehr 344

Qualität und SicherheitS T E L LU N G N A H M E M A N U E L L E M E D IZ I NEinsatz von Röntgennativ aufnahmen in der manuellen Medizin 346

Recht und WirtschaftZE R T I F IZ I E RU N GZertifikat – Zertifizierung – Zertifizitis Nicht jedes Zertifikat hält, was es verspricht 350

G OÄKein 3,5facher Satz 353

UnterwegsAU F B RU CH I N D I E A N D E NUnfallchirurgische Abteilung in Peru gründen 355

3 5 . E P OS KO N G R E SS I N RO MWandel bei der Behandlung von Kinderfrakturen 357

NamenPersonalia 358

Wir gratulieren ... 359

Für Sie gelesen 414

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326 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

Für unsere MitgliederKursangebote 416

Service / Kleinanzeigen 426

Service / Preise 427

FOLGEN S IE UNS AUF FACEBOOK:

www.facebook.de/dgou.ev

BVOUEinladung zur Mitglieder versammlung 361

Schnuppermitgliedschaft für Assistenzärzte 362

Erster Landeskongress des BVOU Nordrhein 360

„Berufspolitik ist mühsam, macht aber auch Freude“ 363

20. Facharztvorbereitungskurs in den DRK Kliniken Berlin-Westend 365

Ein kompletter Ritt durch O & U 365

Neue Mitglieder 366

Änderungen der Mandatsträger in den BVOU-Bezirken 366

Rahmenvertragskonditionen zur Berufs-Haftpflicht-Versicherung 368

Mitgliederangebote 369

DGOUHarmonisierung der Reisekosten bei den Fachgesellschaften DGOU, DGOOC und DGU 370

Einladung zur Mitgliederversammlung 371

Satzung der DGOU wird angepasst 372

Satzung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e. V. 372

Neuer Newsletter der DGOU 377

IGOST: Orthopädisch/ unfall-chirurgische und allgemeine Schmerztherapie 378

Kooperation der DGOU und der Ortho paedic Research Society (ORS) 380

Zertifizierung als Zumutung und als Chance 382

Übersicht Zertifikate 384

Neue Mitglieder 387

Spine Meeting on Tumor & Osteoporosis 389

AOTrauma Deutschland: Reisestipendium 2015 389

Leitlinien 2016 391

Bericht Deutsche Vereinigung für Schulter- und Ellenbogen-chirurgie e. V. (DVSE) 392

DGOU ist neue Mitglieds-gesellschaft in der EFORT 395

In eigener Sache 396

DGOOCEinladung zur Mitglieder versammlung 398

Hinweis aus der EndoCert-Zertifizierungskommission 399

DGOOC-Forschungsstipendium für Studenten 2016 vergeben 400

Neue Mitglieder 403

DGUEinladung zur Mitgliederversammlung 404

Sektion Kindertraumatologie 2016 405

Neue Mitglieder 406

Masterkurs Alterstraumatologie 407

2. P.A.R.T.Y.-Woche mit 23 Kliniken 408

AltersTraumaRegister DGU® – Start, erste Erfahrungen und Ausblick 409

Notfalldatensatz unterstützt Ärzte in Notfällen 410

VLOUDeutscher Ärztetag in Hamburg: GOÄ und Bonusregelungen 412

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Impressum

328 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

HerausgeberFür den Berufsverband fürOrthopädie und Unfallchirurgie e. V.PräsidentDr. med. Johannes FlechtenmacherFür die Deutsche Gesellschaft fürOrthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V.GeneralsekretärProf. Dr. med. Bernd KladnyFür die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V.GeneralsekretärProf. Dr. Dr. med. Reinhard HoffmannSchriftleitung DGOOCProf. Dr. med. Bernd Kladny (V.i.S.d.P.)Geschäftsstelle DGOOCStraße des 17. Juni 106–10810623 BerlinTel.: (0 30) 340 60 36 30Fax: (0 30) 340 60 36 31E-Mail: bernd.kladny@fachklinik-herzogenaurach,deSchriftleitung BVOUProf. Dr. med. Karsten Dreinhöfer (V.i.S.d.P.)Geschäftsstelle BVOUStraße des 17. Juni 106–10810623 BerlinTel.: (0 30) 30 02 40 92 12Fax: (0 30) 30 02 40 92 19E-Mail: [email protected] DGUProf. Dr. Dr. med. Reinhard HoffmannJoachim ArndtGeschäftsstelle der DGUStraße des 17. Juni 106–10810623 BerlinTel.: (0 30) 340 60 36 20Fax: (0 30) 340 60 36 21E-Mail: [email protected] VLOUProf. Dr. med. Karl-Dieter HellerGeschäftsstelle VLOUStraße des 17. Juni 106-10810623 BerlinTel.: (030) 340 60 36 60Fax: (030) 340 60 36 61E-Mail: [email protected] LandschekTel.: (0 30) 340 60 36 00E-Mail: [email protected] Thieme Verlag KGDr. Grit VollmerRüdigerstr. 1470469 StuttgartTel.: (07 11) 89 31 630Fax: (07 11) 89 31 408E-Mail: [email protected]/oumnwww.thieme-connect.de/products/oumnVerantwortlich für den AnzeigenteilChristine Volpp, Thieme Media, PharmediaAnzeigen- und Verlagsservice GmbHRüdigerstr. 1470469 StuttgartTel.: (07 11) 89 31 603Fax: (07 11) 89 31 470E-Mail: [email protected] x jährlich: Februar/April/Juni/August/Oktober/DezemberZur Zeit gültiger Anzeigentarif Nr. 20vom 1. Oktober 2015ISSN 2193-5254Satz und LayoutL42 AG, BerlinDruckGrafisches Centrum Cuno GmbH & Co. KGGewerbering West 2739240 Calbe

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft LA-MED Kom munikationsforschung im Gesundheitswesen e. V.

Mitglied der Informationsgesellschaft zur Fest stellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V.

Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V.

Vorstand Präsident Dr. med. Johannes Flechtenmacher, Karlsruhe

Vizepräsident Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz, Brandenburg

Vizepräsident Prof. Dr. med. Karsten Dreinhöfer, Berlin

Vizepräsident Prof. Dr. med. Karl-Dieter Heller, Braunschweig

Schatzmeister Dr. med. Helmut Weinhart, Starnberg

Vorstandsmitglied PD Dr. med. habil. Axel Sckell, Greifswald

Vorstandsmitglied Dr. med. Andreas Gassen, Düsseldorf

Vorstandsmitglied Prof. Dr. med. Alexander Beck, Würzburg

Generalsekretär der DGOU Prof. Dr. Dr. med. Reinhard Hoffmann, Frankfurt / Main

Geschäftsstelle des BVOUStraße des 17. Juni 106–108 10623 BerlinTel.: (0 30) 79 74 44 44Fax: (0 30) 79 74 44 45E-Mail: [email protected]

Mitglieder der oben genannten Verbände und Gesellschaften erhalten die Zeitschrift im Rahmen der Mitgliedschaft.

Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie

Geschäftsführender Vorstand Präsident Prof. Dr. med. Florian Gebhard, Ulm

Erster Vizepräsident Prof. Dr. med. Michael Nerlich, Regensburg

Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. med. Ingo Marzi, Frankfurt/ Main

Dritter Vizepräsident Prof. Dr. med. Joachim Windolf, Düsseldorf

Generalsekretär Prof. Dr. Dr. med. Reinhard Hoffmann, Frankfurt/Main

Schatzmeister Prof. Dr. med. Bertil Bouillon, Köln

Schriftführer Prof. Dr. med. Andreas Seekamp, Kiel

Geschäftsführer der AUC – Akademie der Unfallchirurgie GmbH Prof. Dr. med. Johannes Sturm, München/Münster

Geschäftsstelle der DGUStraße des 17. Juni 106–10810623 BerlinTel.: (0 30) 340 60 36 20Fax: (0 30) 340 60 36 21E-Mail: [email protected]

Bezugspreise 2016* Abo Versandkosten Gesamtkosten

Inland Europa Weltweit Inland Europa Weltweit

Persönliches Abonnement 239,00 36,80 38,00 47,40 275,80 277,00 286,40

Institutionelles Abonnement 438,00** 36,80 38,00 47,40 474,80 476,00 485,40

* Jährliche Bezugspreise in € (D); unverbindlich empfohlene Preise. Preisänderungen vorbehalten. Preis für ein Einzelheft 45,00 € zzgl. Versandkosten ab Verlagsort. Das Abonnement wird zum Jahreswechsel im voraus berechnet und zur Zahlung fällig. Die Bezugsdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine Abbestellung zum 30. September vorliegt.**der institutionelle Jahresbezugspreis inkludiert Online-Zugriff für 1 Standort

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Impressum

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie

Geschäftsführender VorstandPräsident (und Präsident der DGOOC)Prof. Dr. med. Heiko Reichel, Ulm

Stellv. Präsident (und Präsident der DGU)Prof. Dr. med. Florian Gebhard,, Ulm

2. Vizepräsidenten von DGU und DGOOCProf. Dr. med. Ingo Marzi, Frankfurt/Main Prof. Dr. med. Andrea Meurer, Frankfurt/Main

Generalsekretär (und Generalsekretär der DGU)

Prof. Dr. Dr. med. Reinhard Hoffmann, Frankfurt/Main

Stellv. Generalsekretär (und Generalsekretär der DGOOC)Prof. Dr. med. Bernd Kladny, Herzogenaurach

Schatzmeister (und Schatzmeister der DGOOC)Prof. Dr. med. Andreas Halder, Kremmen

Vertreter der nichtselbständigen Ärzte aus dem nichtständigen BeiratPD Dr. med. Hansjörg Heep, Essen

Leiter des Ausschusses Versorgung, Qualität und SicherheitProf. Dr. med. Christoph Lohmann, Magdeburg

Leiterin des Ausschusses Bildung und NachwuchsProf. h.c. Dr. med. Almut Tempka, Berlin

Leiter des Ausschusses Wissenschaft und ForschungProf. Dr. med. Dr. h.c. Joachim Grifka, Bad Abbach

Vertreter des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU)Dr. med. Johannes Flechtenmacher, Karlsruhe

Vertreter des Berufsverbandes Deutscher Chirurgen (BDC)Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg, Bremen

Vertreter des Jungen Forums der DGOUDr. med. Manuel Mutschler, Köln

DGOU-GeschäftsstelleStraße des 17. Juni 106–10810623 BerlinTel.: (0 30) 340 60 36 00Fax: (0 30) 340 60 36 [email protected]

Deutsche Gesellschaft für Orthopädieund Orthopädische Chirurgie e. V.

Geschäftsführender VorstandPräsidentProf. Dr. med. Heiko Reichel, Ulm

1. VizepräsidentProf. Dr. med. Rüdiger Krauspe, Düsseldorf

2. VizepräsidentProf. Dr. med. Andrea Meurer, Frankfurt/Main

Generalsekretär Prof. Dr. med. Bernd Kladny, Herzogenaurach

SchatzmeisterProf. Dr. med. Andreas Halder, Kremmen

Präsident des Berufsverbandes BVOUDr. med. Johannes Flechtenmacher, Karlsruhe

Orthopädischer Vertreter des "Konvent der Universitätsprofessoren für Orthopädie und Unfallchirurgie " (KUOU)

Prof. Dr. med. Volkmar Jansson, München

Vorsitzender VLOUProf. Dr. med. Karl-Dieter Heller, Braunschweig

Geschäftsstelle der DGOOCStraße des 17. Juni 106–108 (Eingang Bachstraße)10623 BerlinTel.: (0 30) 340 60 36 30Fax: (0 30) 340 60 36 31E-Mail: [email protected] www.dgooc.de

Österreichische Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie

VorstandPräsidentPrim. Univ. Prof. Dr. Mag. Bernd Stöckl, Klagenfurt/ Österreich

1. VizepräsidentPrim. Dr. Peter Zenz, Wien/Österreich

2. VizepräsidentUniv. Prof. Dr. Klemens Trieb, Wels/ Österreich

GeneralsekretärUniv. Prof. Dr. Andreas Leithner, Graz/Österreich

KassiererPrim. Univ. Prof. Dr. Martin Dominkus,Wien/ Österreich

SchriftführerUniv. Prof. Dr. Catharina Chiari, Wien/Österreich

FachgruppenobermannDr. Rudolf Sigmund, Oberwart/Österreich

Sekretariat der ÖGOc/o Medizinische AkademieAlserstraße 4A-1090 Wien Kontakt: Dagmar SerfeziTel.: +43-1 - 405 13 83 21Fax: +43-1 - 407 13 82 74E-Mail:[email protected]

Verband leitender Orthopäden und Unfallchirurgen Deutschland e.V.

Geschäftsführender Vorstand1. VorsitzenderProf. Dr. med. Karl-Dieter Heller, Braunschweig

2. VorsitzenderProf. Dr. med. Dietmar Pennig, Köln

SchatzmeisterDr. med. Wilhelm Baur, Schwarzenbruck

SchriftführerDr. med. Walter Schäfer, Gummersbach

Geschäftsstelle des VLOUStraße des 17. Juni 106-108(Eingang Bachstraße)10623 BerlinTel.: (030) 340 60 36 60Fax: (030) 340 60 36 61E-Mail: [email protected]

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Kurz und bündig

Unfallgeschehen 2014Mit dem Faktenblatt „Unfallstatistik 2014“ gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einen Überblick über das Unfallgeschehen in Deutschland in 2014. Insgesamt gab es 2014 rund 9,77 Millionen Unfallverletzte. Durchschnittlich er-litt somit fast jeder achte Einwohner einen Unfall. Dabei gingen 22 717 Unfälle tödlich aus. Damit stieg die Zahl der Todesfälle im Vergleich zum Vorjahr um fast 800 an. Das Faktenblatt kann unter www.baua.de/dok/7976266 heruntergeladen werden. (red)

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Was ist NIFE?Das Niedersächsische Zentrum für Biomedizintechnik, Implantat-forschung und -Entwicklung (NIFE) wurde am 26.5.2016 in Ge-genwart von prominenten Gästen aus der Bundes- und Landes-

-schaft der drei hannoverschen Hochschulen Medizinische Hoch-schule, Leibniz Universität und Stiftung Tierärztliche Hochschule und die damit verbundene Beschäftigung von bis zu 300 interdis-ziplinär arbeitenden Mitarbeitern stellt eine Besonderheit im Be-reich der Implantatforschung dar. Wichtige Themen des NIFE sind die Biomaterialentwicklung und -testung auf Basis von biodegra-dierbaren und permanenten Materialien oder auch Mischungen dieser („Biohybride“), die Gewebeersatzforschung („Tissue En-gineering“), die Funktionalisierung der Materialien z. B. durch ver-

Faktoren sowie die Untersuchung der Biokompatibilität und Im-plantat-assoziierter Infektionen. Alle Themen werden im Rahmen generalisierter, aber auch personalisierter (individualisierter) Strategien bearbeitet. Dabei werden alle Organsysteme ein-schließlich des muskuloskelettalen Systems betrachtet, um we-sentliche Problemstellungen aktueller Implantate künftig besser behandeln zu können. Finanziert wurde der Bau aus Bundes- und Landesmitteln sowie ei-ner großzügigen Beteiligung der Braukmann-Wittenberg-Herz-Stif-tung. (red)

„Zeigt her Eure Füße“: Orthopäden gesuchtBereits zum 7. Mal veranstaltet der BVOU in diesem Jahr vom 21. bis 25.

November die Vorsorgeaktion „Zeigt her Eure Füße“. Erneut be-suchen Orthopädinnen und Orthopäden Grundschulen und Kitas, Vereine und Tanz- und Ballettschulen, um zu informieren, was Kin-dern und ihren Füßen guttut. Die Aktion fördert nicht nur die Kin-dergesundheit, sondern hat auch eine positive Außenwirkung. Sie symbolisiert: Die Fachgruppe der Orthopäden und Unfallchirur-gen ist eine starke Gemeinschaft, die etwas auf die Beine stellt. Interesse? Anmeldungen sind über die BVOU-Geschäftsstelle oder

teilnehmende Kolleginnen und Kollegen – desto besser ….

Blankoverordnung und Direktzugang zum PhysiotherapeutenDas Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, allen Heil-mittelerbringern wie Physiotherapeuten und Ergotherapeuten in Modellvorhaben flächendeckend die Möglichkeit einzuräu-men, selbstständiger als bisher über eine Therapieform und ihre Dauer zu entscheiden. Dies geht aus dem Referentenent-wurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelver-sorgung“ hervor, der seit Ende Juni in Berlin kursiert. Bislang wird diese „Blankoverordnung“ erst in zwei Modellprojekten mit Physiotherapeuten erprobt.

In der Begründung zu dem vorgesehenen neuen Paragrafen 64 d im Sozialgesetzbuch V heißt es: „Gegenstand des Modellvor-habens ist die mit dem Begriff der Blankoverordnung bezeich-nete Versorgungsform. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass der Heilmittelerbringer selbständig über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinhei-ten bestimmt. Grundlage ist aber nach wie vor die Diagnose ei-nes Arztes und die von ihm festgestellte Indikation für eine Heilmittelbehandlung.“

Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dipl.-Med. Regina Feldmann, erklärte: „Es ist richtig, dass die Di-agnose- und Indikationsstellung ausschließlich beim Vertrags-arzt liegen. Wegen dieser wichtigen Koordinierungsrolle muss die Ärzteschaft auch an den Modellvorhaben selber beteiligt werden.“ Solange die niedergelassenen Kolleginnen und Kolle-gen die preisbezogene Wirtschaftlichkeitsverantwortung trü-gen, müssten sie auch die Verordnungsmenge festlegen. „Alter-nativ kann auch eine entsprechende Bereinigung des vertragsärztlichen Ausgabenvolumens erfolgen“, so Feldmann.

Die KBV verlangt, gerade bei Modellvorhaben müsse das kolle-giale Zusammenwirken von Vertragsärzten und Heilmitteler-bringern gefördert werden. „Beispielsweise nach einem opera-tiven Eingriff muss der Arzt die Möglichkeit haben, innerhalb der zur Verfügung stehenden Heilmittel einzelne als kontrain-diziert auszuschließen.“ Auch müsse er eine Heilmitteltherapie beenden können, wenn er dies als sinnvoll erachte. Außerdem fehle im Gesetzentwurf noch die Regelung, dass Heilmitteler-bringer Abweichungen von der ärztlichen Verordnung oder De-tails zur ausgewählten Therapie rückmelden müssten.

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat Ende Juni beschlossen, sich für einen Direktzugang einzusetzen. Heilmit-telerbringern solle es erlaubt werden, „Leistungen zu Lasten der GKV bei bestimmten, vom GBA festzulegenden Indikatio-nen zu erbringen, soweit sie hierzu aufgrund ihrer Ausbildung qualifiziert sind“. Das BMG solle zudem prüfen, ob erweiterte Delegationsmöglichkeiten ärztlicher Leistungen eröffnet wer-den könnten. Auch die Option einer Substitution sei einzube-ziehen. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat vor kurzem ein Positionspapier für eine verbesserte und zugleich finanzierbare Versorgung mit Heilmitteln beschlossen. Auch das Thema Blankoverordnung/Direktzugang wurde dabei auf-gegriffen. Aktuelle Forderungen nach eigenverantwortlichen Therapieentscheidungen durch Heilmittelerbringer im Rahmen einer Blankoverordnung oder gar eines Direktzugangs „erschei-nen verfrüht,“ so das Krankenkassengremium. Sabine Rieser

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Spifa-Papier „Facharzt 2020“Einen konstruktiven Dialog über sein Positi-onspapier „Facharzt 2020“ will der Spitzen-verband Fachärzte Deutschlands (Spifa) mit

allen Ärztinnen und Ärzten führen, die in den Verbänden orga-nisiert sind, die den Spifa unterstützen, darunter auch der BVOU. In „Facharzt 2020“ hat der Dachverband seine Positionen und Forderungen mit Blick auf das Wahljahr 2017 zusammen-gefasst. Dazu zählen das Bekenntnis zur Niederlassungsfreiheit für Fachärzte, zum dualen Versicherungssystem, zu einer ge-meinsamen fachärztlichen Versorgung und zu einer Kombinati-on von Kollektiv- und Selektivverträgen. Das System müsse sich jedoch wandeln, indem beispielsweise Innovationshemmnisse

abgebaut und mehr persönliche Verantwortung des Patienten implementiert würden. Weitere Positionen betreffen die Forde-rung nach durchlässigen, bürokratiearmen Qualitäts-, Zulas-sungs- und Vergütungssystemen, nach Ausbau und Anpassung von IT-Strukturen an die realen Bedürfnisse von Ärzten und Pa-tienten sowie nach einer Reform der ärztlichen Selbstverwal-tung. Der Spifa hat zudem kürzlich eine Ausarbeitung zum „Medizinisch-Ökonomischen Fußabdruck“ vorgelegt. „Der Me-dizinisch-Ökonomische Fußabdruck ist eine selbstbewusste Be-schreibung der Leistung der Fachärzteschaft und ihrem Anteil für Wirtschaft und Gesellschaft“, hatte der Spifa-Vorstandsvor-sitzende Dr. Dirk Heinrich erläutert. sr

Tag der PatientensicherheitBeim 2. Internationalen Tag der Patientensicherheit rund um den 17. September 2016 steht in diesem Jahr das Thema „Medi-kationssicherheit“ im Mittelpunkt. Der Aktionstag möchte mehr Bewusstsein für die Risiken bei der Anwendung von Me-dikamenten schaffen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Un-ter dem Motto „Gemeinsam Medikationsfehler vermeiden“

sind Krankenhäuser, Pflegeheime, Apotheken, Rehabilitati-onszentren sowie Organisationen und Verbände des Gesund-heitswesens aufgerufen, zu zeigen, wie sich Gefahren für Pati-enten geringhalten lassen. Veranstalter sind das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) (D), die Plattform Patientensi-cherheit (A) und die Stiftung für Patientensicherheit (CH). (red)

Weißbuch GelenkersatzRund 370 000 Menschen ha-ben 2014 in Deutschland ein neues Hüft- oder Kniegelenk erhalten. Die Mehrzahl der Pa-tienten ist Befragungen zufolge mit dem Ergebnis des Eingriffs zufrieden. Doch die Anforde-rungen an den künstlichen Ge-lenkersatz werden, unter an-derem bedingt durch die demographischen Verände-rungen, steigen. Experten for-dern daher patientenorientier-

te und zwischen den Akteuren des Systems besser vernetzte Behandlungskonzepte. Das ist ein Fazit aus dem Weißbuch Ge-lenkersatz des IGES Instituts.

„Wichtige Qualitätskennzahlen zeigen, dass derzeit bundesweit Patienten im Bereich Gelenkersatz sehr gut versorgt werden“, sagt der Leiter des IGES Instituts Prof. Dr. Bertram Häussler. Das in seiner Art erste Weißbuch zum Hüft- und Kniegelenkersatz in Deutschland liefert dazu wissenschaftliche Daten und beglei-tende Experteneinschätzungen. Danach zeigt die vorgeschrie-bene externe Qualitätssicherung für Krankenhäuser für 2014, dass chirurgische Komplikationen während des Klinikaufent-haltes bei Ersteingriffen seit Jahren abnehmen. Sie kommen beim Hüft- und Knieersatz bei 2,7 bzw. 1,9 Prozent der Operati-onen vor. Zudem steigt seit Jahren der Anteil an Patienten, bei denen eine angemessene Indikation – ein medizinischer Be-handlungsanlass – dokumentiert ist. Dies war 2014 bei rund 96 Prozent der Hüft- und Knie-Ersteingriffe der Fall.

Stabile OP-Häufigkeiten bei den Älteren

2014 wurden dem Statistischem Bundesamt zufolge rund 219.000 Patienten erstmalig mit einem Hüftgelenkersatz sowie rund 149.000 Patienten mit einem neuen Kniegelenk versorgt. Sowohl für die Hüfte als auch für das Knie haben die OP-Häufig-keiten bei den über 70-Jährigen seit 2007 nicht zugenommen.

Gelenkersatzoperationen an Hüfte und Knie gehören zu den häufigen Operationen. Sie machen laut Statistischem Bundes-amt 1,4 bzw. 0,9 Prozent aller vollstätionären OPs aus. 80 Pro-zent der Ersteingriffe an der Hüfte und rund 96 Prozent am Knie gehen auf meist auf Arthrose. Zweithäufigster Grund der Hüft-Operationen sind in 13 Prozent der Fälle Oberschenkel-halsbrüche, ebenfalls altersabhängige Vorfälle. Demzufolge sind rund 40 Prozent der Patienten bei einem Ersteingriff zwi-schen 70 und 79 Jahre alt.

Endoprothesenregister

Genauere Daten dazu soll das 2011 initiierte Endoprothesenre-gister Deutschland (EPRD) liefern. Es soll helfen, die Zahl der vorzeitigen Wechseleingriffe zu reduzieren und einen langfris-tigen Behandlungserfolg zu sichern. Laut Statistischem Bundes-amt wurden 2014 rund 27.000 implantierte Hüftgelenke und rund 21.000 künstliche Kniegelenke ausgewechselt. Die Anzahl der Wechseleingriffe eines Jahres steht nicht in Bezug zu den erstmalig implantierten Gelenken desselben Jahres. Vielmehr sind dies Wechsel von Endoprothesen, die vor Jahren oder auch Jahrzehnten eingesetzt wurden. (red)

Prof. Florian Gebhard, Präsident der DGU, Prof. Bertram Häussler, Leiter des IGES Instituts; Prof. Heiko Reichel, Präsident DGOOC und DGOU (v.l.n.r.)

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Nachrichten

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

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Politik

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016332

D E U T S CH E R Ä R Z T E TAG

Interview mit Ärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich MontgomeryGanz ruhig blieb es auf dem 119. Deutschen Ärztetag, der vom 24. bis 27. Mai in Hamburg stattfand, nicht. Viele Delegierte waren insbesondere wegen der Verhandlungen zum GOÄ unzufrieden. Der Ärztekammerpräsident äußerte sich anschließend im Interview mit der OUMN.

Herr Prof. Montgomery, der Deutsche Ärztetag in Hamburg begann mit einem Paukenschlag. Weil einige Delegierte unzufrieden mit den Verhandlungen über die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) waren, sollte es einen Abwahlantrag gegen Sie geben. Wie haben Sie die Diskussion empfunden?

Montgomery: Ich fand es gut, dass dieses Thema gleich zu Beginn zur Sprache kam. Nach der aufgeheizten Debatte im Vorfeld war das wie ein reinigendes Gewitter. Der Antrag ist krachend gescheitert und wir konnten uns endlich der Sachdiskussion widmen. Dabei wurde schnell deutlich, dass die allermeisten Delegierten von der Kampagne gänzlich unbeeindruckt wa-

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Ärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery

ren, die einige selbsternannte Wortführer im Vorfeld des Ärztetages gegen mich und die Bundesärztekammer geführt hatten.

Wen meinen Sie?

Es gab einige wenige Verbände, die für Sachargumente kaum mehr zugänglich waren. Zusätzlich haben sich die immer

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Politik

gleichen Protagonisten in ärztlichen In-ternetforen gegenseitig hochgeschaukelt und versucht den Eindruck zu erwecken, sie sprächen für die gesamte ärztliche Basis. Der Ärztetag wusste das jedoch einzuordnen. Jetzt ist es wichtig, dass alle die klaren Beschlüsse des Ärztetages akzeptieren und nicht wieder versuchen, dieses und jenes nach eigenem Gusto umzuinterpretieren.

Die BÄK muss nach dem Ärztetag Kurs- korrekturen bei den GOÄ-Verhandlungen vornehmen. Wie kommen Sie voran?

Bekanntlich hat der gesamte Bundesärz-tekammer-Vorstand schon im März die Notbremse gezogen und ein von Seiten des Verbandes der Privaten Kranken-versicherung als Zwischenstand vorge-legtes Leistungsverzeichnis abgelehnt. Wir haben dann den „Reset-Knopf“ ge-drückt und gemeinsam mit der Allianz deutscher Ärzteverbände einen Neustart

vorgenommen. Diesen Kurs hat der Ärz-tetag im Wesentlichen bestätigt. Die vom Ärztetag eingeforderten Veränderungen an der Novelle werden jetzt mit der PKV verhandelt. Zum Teil sind sie sogar schon Inhalt des Verhandlungsergebnisses. Gut ist, dass uns der Ärztetag Leitplanken für den weiteren Verhandlungsprozess mit der PKV gegeben hat. Wir wissen jetzt genau, wo wir Verhandlungsspielraum haben und wo die Grenzen liegen.

Auf positive Resonanz stieß vor allem, dass die Berufsverbände und Fachgesell-schaften noch stärker einbezogen wer-den sollen. Wie ist der Stand?

Mit diesen Gesprächen haben Klaus Reinhardt, der Vorsitzende unseres GOÄ- Ausschusses, und ich schon vor dem Ärztetag begonnen. Bereits bis Mitte Ap-ril wurden die Leistungslegendierungen mit dem Bundesgesundheitsministerium abgestimmt und danach aufbereitet. Im

Mai haben wir dann eine Serie von 20 zum Teil ganztägigen Gesprächen mit den Berufsverbänden und Fachgesellschaften gestartet. Darin werden die Kataloge The-ma für Thema abgearbeitet. Entscheidend ist, dass dies eine Gemeinschaftsaufgabe von allen Partnern ist, der Bundesärz-tekammer, dem Bundesgesundheitsmi-nisterium, der PKV, der Beihilfe und den Fachverbänden. Bereits jetzt zeigt sich, dass sich der Nachbesserungsbedarf in Grenzen hält. Das ist alles leistbar.

Wann ist mit einer Einigung zu rechnen?

Für uns geht Qualität vor Schnelligkeit. Und deshalb haben wir schon vor dem Ärztetag gesagt, dass in dieser Legislatur-periode nicht mehr mit einer Umsetzung der Novelle zu rechnen ist. Spätestens nach der Bundestagswahl soll aber ein Konzept stehen, das dann in die Koaliti-onsverhandlungen der neuen Bundesre-gierung eingebracht werden kann.

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Aus unserem Fach

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016334

KO N V E N T D E R U N I V E R S I TÄT S P RO F E SS O R E N

Konvent mit neuer StrukturIm Jahr 2014 wurde ein gemeinsamer Konvent der Universitätsprofessoren für Orthopädie und Unfall-chirurgie ins Leben gerufen, um im Zuge der gemeinsamen Weiterbildungsordnung zum Facharzt für O & U und der stufenweisen Zusammenführung der wissenschaftlichen Fachgesellschaften auch eine gemeinsame Konferenz der – wie es früher noch hieß „Ordinarien“ oder „Lehrstuhlinhaber“ – für Ortho-pädie und Unfallchirurgie in Deutschland zu implementieren. Professor Mutschler und Professor Ewerbeck hatten als Interims-Sprecher des Konvents das bisherige Konventskonstrukt neu strukturiert und die Geschicke in den ersten Jahren sorgsam gelenkt.

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Tagungsort des Konvents in Seeheim-Jugenheim

In einer richtungsweisenden Sitzung im April 2015 wurden die neuen Sta-tuten vom Gremium verabschiedet. Das Selbstverständnis des Konvents ist es, als eigenständiges, die Interessen der universitären Medizin vertretendes, neu erstarktes Gremium zu wirken, welches die Fachgesellschaften kompetent bera-ten kann. Drei Sprecher des Konvents als Vertreter der Bereiche Orthopädie, Unfallchirurgie und experimentelle muskuloskelettale Forschung sollen je-weils für eine Amtszeit von zwei Jah-ren ordentlich gewählt werden. Zudem ist eine entsprechende Organisations-struktur notwendig, die ein öffentlich sichtbares Auftreten des Konvents ge-währleistet. Auch ein Logo wird in An-lehnung an das DGOU-Logo entwickelt, welches die öffentlich sichtbare Außen-wirkung des Konvents unterstreicht.

Der Konvent setzt sich zum Ziel, die ge-meinsamen Interessen – basierend auf den

drei tragenden Säulen der Universitätsme-dizin Forschung, Lehre und Krankenver-sorgung – zu eruieren, zu diskutieren und schließlich tragfähige und zukunftswei-sende Beschlüsse zu fassen. Die einst sta-bile Troika dieser Ziele universitärer Medi-zin wurde durch Strukturveränderungen in den vergangenen Jahren zu einem recht fragilen Dreigespann, da Unterfinanzie-rung, mangelhafte Nachwuchsgewinnung und -förderung sowie daraus resultie-rende Ökonomisierung, Sparzwang und Querfinanzierungen die Universitätsklini-ka immer wieder erschüttern und einem starken strukturellen Wandel unterwer-fen. Der gemeinsame Konvent widmet sich dieser drängenden aktuellen Strukturfra-gen hinsichtlich Orthopädie und Unfallchi-rurgie und versucht gemeinsam, effiziente und nachhaltige Lösungswege für die Zu-kunft zu finden.

Offizieller Startschuss des Konvents mit neuer Struktur war die erste offizielle

Wahl der Sprecher im September 2015 in Heidelberg. Im April 2016 tagte der gemeinsame Konvent daher erstmals in dieser Struktur unter der Leitung der gewählten Sprecher Professor Jansson, Professor Nerlich und Professor Pap im Lufthansa Training & Conference Cen-ter Seeheim-Jungenheim (siehe Abbil-dungen). Es wurden Impulsreferate von hochrangigen geladenen Experten aus den Bereichen Forschung, Lehre und Krankenversorgung gehalten, um sich in der anschließenden Diskussion mit ak-tuellen Aspekten und Begebenheiten aus diesen drei universitären Schwerpunkten intensiv auseinanderzusetzen.

Spitzenmedizin in der Breite des Fachs

Unter anderem wurde über orthopä-disch-unfallchirurgische Fragen für die ärztlichen Prüfungen im Institut für medizinische und pharmazeutische Prü-fungsfragen (IMPP) diskutiert, die aktua-

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Aus unserem Fach

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

lisierte Umfrage über die Lehrbeteiligung in Orthopädie und Unfallchirurgie im Vergleich zur Umfrage 2010 vorgestellt und ein Bericht über das Treffen der Fach-gesellschaften und Wissenschaftsorgani-sationen im Bundesgesundheitsministe-rium („Medizinstudium 2020“) gehört. Aus der Perspektive des Wissenschafts-rates wurden globale Herausforderungen des Gesundheitssystems aufgezeigt. Der Konvent entwickelte eine umfangreiche Diskussion insbesondere darüber, wie die derzeitigen universitären Strukturen von O & U aus Sicht des Wissenschaftsra-tes weiterentwickelt werden sollten, um Spitzenmedizin in der Breite des Faches ausreichend abzubilden.

Bemerkenswert ist das neu etablier-te Konzept der IC-Kurse (Interpersonal Competence by DGOU and Lufthansa Flight Training), die ein zweitägiges Hu-man Factors Training mit erfahrenen Trai-nern aus Luftfahrt und Medizin bieten und sich derzeit starker Nachfrage erfreu-en. Der IC-Kurs vermittelt Schlüsselkom-petenzen für Mediziner, die in Notfall und Routine in interprofessionellen Teams, als Entscheidungsträger oder zukünfti-ge Führungskraft agieren. Konkrete Zie-le sind die Verbesserung der klinischen Handlungssicherheit und damit der Pa-tientensicherheit. Der Konvent befür-wortet ein derartiges interdisziplinäres Kommunikationstraining sehr und unter-stützt nachdrücklich dieses Kurskonzept, das nicht nur für Assistenzärzte, sondern auch für Fachärzte relevant ist.

Während der Konferenz wurden von den Anwesenden strukturelle und personelle Informationen zu den einzelnen Standor-ten ausgetauscht, beispielsweise Nachbe-setzungen von Lehrstühlen, Etablierung von neuen Forschungsinstituten etc. Eine weitere Etablierung von O & U-For-schungsprofessuren an den deutschen Universitäten wird vom Konvent aus-drücklich gewünscht.

Da der Tagungsort in Seeheim-Jungen-heim allgemeine Zustimmung fand, wur-de empfohlen, auch das nächste Treffen des Konvents mit externen Beiträgen und zum intensiven Gedankenaustausch unter Kollegen im Frühjahr 2017 am glei-chen Ort fortzuführen.

Symposium auf dem DKOU 2016

Auf dem DKOU 2016 in Berlin wird erst-mals zu einem öffentlich-wissenschaftli-chen Symposium des Konvents zum The-ma „Haben O & U an der Universität noch eine Zukunft?“ (Sitzungsnummer VE64B) eingeladen. Darüber hinaus wird auf dem DKOU 2016 auch ein internes Busi-ness-Meeting des Konvents stattfinden.

Die Konferenz zeigte, dass es eine gute und richtige Entscheidung war, einen gemeinsamen Konvent der Lehrstuhlin-haber für Orthopädie und für Unfallchi-rurgie ins Leben zu rufen, da die gemein-samen Aspekte der Fächer insbesondere im strukturellen Bereich immer stärker zutage treten und es nur durch gemein-

same Diskussionen und Lösungsansätze möglich wird, nach innen und auch nach außen als Einheit wahrgenommen zu werden und somit die Weichen für die Zukunft der Orthopädie und Unfallchir-urgie effektiv und nachhaltig zu stellen.

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Prof. Dr. Thomas Pap(stv. Sprecher des Konvents)

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Prof. Dr. Michael Nerlich(stv. Sprecher des Konvents)

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Prof. Dr. Volkmar Jansson(Sprecher des Konvents)

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Lufthansa Training & Conference Center Seeheim-Jugenheim

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016336

KONG RESS DER NOUV E. V.

Management von Komplikationen in Orthopädie und Traumatologie

Unter dem spannenden Thema „Management von Komplikationen in Orthopädie und Traumatologie“ fand vom 16. bis 18. Juni 2016 der Kongress der Norddeutschen Orthopäden- und Unfallchirurgen vereinigung (NOUV) im Congress Centrum Hamburg statt.

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„In den letzten Jahren sind Fehler und Komplikationen zunehmend in der Öf-fentlichkeit diskutiert worden und haben vielfach das Bild unseres Fachgebietes be-stimmt. Deshalb haben wir uns auf dem Kongress mit diesem Thema sachlich beschäftigt und es kritisch diskutiert“, erklärt dazu Prof. Dr. Andreas Halder, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Kli-nik für operative Orthopädie der Sana Kliniken Sommerfeld. Er hat gemeinsam mit Dr. Jörg Cramer, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie des Klinikums Lüne-burg, den NOUV-Kongress wissenschaft-lich geleitet. Über 550 Teilnehmer haben den Kongress besucht und mehr als 30 Firmen haben ihre Produkte und Dienst-leistungen ausgestellt.

Komplikation mit der Kommunikation

Im Hauptprogramm haben Experten zahlreicher Fachgesellschaften die Pro-phylaxe und das Management typi-scher Komplikationen in Orthopädie und Unfallchirurgie in Klinik und Pra-xis dargestellt. Zudem gab es Vorträge zum Umgang mit Komplikationen in der Kommunikation mit dem Patienten und in der Öffentlichkeit. Außerdem wurden Hinweise zum Verhalten im Schadens- und Klagefall gegeben. „Durch diesen thematischen Schwerpunkt haben wir die öffentliche Diskussion über auftre-tende Behandlungsfehler versachlicht“, sagte Jörg Cramer.

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Im Bild von links: Prof. Andreas Halder (Tagungspräsident 2016, Sommerfeld), Prof. Reinhold Ganz (Fest-

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

Folgende Fachgesellschaften haben sich aktiv am NOUV Kongress beteiligt:

AE – Deutsche Gesellschaft für Endo-prothetik e. V.

Berufsverband für Orthopädie undUnfallchirurgie e. V. (BVOU)

Deutsche Assoziation für Fuß undSprunggelenk e. V. (D. A.F.)

Deutsche Gesellschaft für Handchir-urgie (DGH)

Deutsche Gesellschaft für ManuelleMedizin (DGMM)

Deutsche Kniegesellschaft e. V. (DKG) Deutsche Vereinigung für Schulter-

und Ellenbogenchirurgie e. V. (DVSE) Deutschsprachige Internationale

Gesellschaft für Extrakorporale Stoßwellentherapie (DIGEST) Forum Mittelbau O & U der DGOU

(FOURMit) Junges Forum der DGOU

Im Rahmen des Kongresses wurden der AXIS-Forschungspreis, der Albert-Hoffa-Preis sowie drei Posterpreise vergeben:

AXIS ForschungspreisDosisabhängige Wirkung von Parathor-mon in-vivo und in-vitro – ein zweischnei-diges SchwertA. Milstrey, B. Wieskötter, D. Hinze, N. Grueneweller, F. Neumann, R. Stange, T. Pap, M. Raschke, P. Garcia (Münster)

Albert-Hoffa-PreisSmall improvements in mechanical axis alignment achieved with MRI versus CT-based patient-specific instruments in TKA: a randomized clinical trialT. Pfitzner (Berlin)

PosterpreiseA new surgical technique for functional implant alignment in varus osteoarthritis using patient-specific instrumentation (PSI)H. Hommel (Wriezen), T. Pfitzner (Berlin)

Ergebnisse bei dorsaler perkutaner C1 / C2-Verschraubung bei instabilen Dens-frakturen Typ Anderson 2 beim älteren Pa-tienten

S. Hauck, J. Vastmans, T. Weiss, O. Gon-schorek (Murnau)

Einfluss der Beckenkippung auf die funkti-onelle azetabuläre AnteversionR. Zahn, S. Grotjohann, M. Pumberger, S. Zachow, M. Putzier, C. Perka, S. Tohtz (Berlin)

Den Höhepunkt der Veranstaltung bil-dete die Festrede von Prof. Dr. Prof. h. c. Reinhold Ganz (Bern)

„Moderne konservative Hüftchirurgie“, in der er detailliert die Gefäßversorgung des Hüftkopfes und chirurgische Mög-lichkeiten zum Erhalt des Hüftgelenkes bei Impingement oder Nekrose darstell-te. Der Gesellschaftsabend fand in Ham-burgs einzigem schwimmenden Restau-rant FISCHclub in lockerer Atmosphäre bei schönem Wetter und leckeren Fisch-spezialitäten statt.

Dr. Jörg Cramer, Prof. Dr. Andreas Halder

Blick in einen Hörsaal beim NOUV-Kongress in Hamburg

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016338

J U N G E S FO RU M

Neue Projekte in der PipelineFür zwei Tage kamen die Mitglieder des Ausschusses Junges Forum O & U zur gemeinsamen Sitzung vom 24. – 25. Juni 2016 in München zusammen. 23 aktive Mitglieder – Ärzte in Weiterbildung, Fachärzte und Studenten – diskutierten die Themen Weiterbildung, Nachwuchsgewinnung- und förderung und viele weitere mehr. Aktuelle Projekte wurden weiterentwickelt. Zudem wurden zahlreiche neue Projekte auf den Weg gebracht und die zurückliegen-den zwölf Monate resümiert.

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Teilnehmer der Ausschusssitzung Junges Forum O & U in München

Ein kurzes Fazit: Die grundsätzliche Struktur des Jungen Forums O & U bleibt erhalten. Hinzu kommt ein Wechsel in ei-nigen Sektionsleitungen und der Schrift-führung. So wird es weiterhin möglich sein, mit zahlreichen neuen Ideen, moti-vierten Projekten und neuen Mitgliedern erfolgreich arbeiten können (siehe obiges Foto).

Neue Weiterbildungsordnung

Seit vielen Jahren wird an einer neuen Weiterbildungsordnung gearbeitet und hinsichtlich jener für das Fach Orthopä-ie und Unfallchirurgie ist auch das Jun-ge Forum O & U involviert. Der Deutsche Ärztetag hat die Bundesärztekammer beauftragt, eine kompetenzbasierte No-vellierung der Weiterbildungsordnung vorzunehmen. In diesem Rahmen hat das

Junge Forum O & U zuletzt vor einigen Wochen den aktuellen Vorschlag über-dacht, bearbeitet um die erarbeiteten Änderungswünsche auf der Ausschuss-sitzung in München zu konsentieren. Mitte Juli wird es nun zu Gesprächen der Fachgesellschaften mit der Bundesärzte-kammer kommen, um das Projekt weiter voran zu führen.

Leitungsänderung des Jungen Forums O & U

Nach der nunmehr erfolgreichen Koope-ration des Jungen Forums O & U mit der DGOU und seit 2016 auch dem BVOU erfolgte eine Zusammenführung des Re-ferates Nachwuchsförderung des BVOU mit dem Jungen Forum. Hintergrund ist, dass sich der BVOU vermehrt um den Nachwuchs bemühen möchte. Vor ei-

nigen Wochen wurde nun die offizielle Kooperation schriftlich durch den Gene-ralsekretär der DGOU Herrn Prof. Hoff-mann und den BVOU Präsidenten Herrn Dr. Flechtenmacher bestätigt.

Die bisherige Leitung des Referates, Dr. Tanja Obermeier (Braunschweig), wurde in die Leitung des Jungen Forums O & U als Schriftführerin integriert. Nach eini-gen Jahren der äußerst aktiven Mitarbeit von einigen Mitgliedern war eine Neu-besetzung von Sektionsleitungen erfor-derlich. Die bisher von Dr. Maya Niethard (Berlin) und Dr. Stefanie Donner (Wies-baden) geleitete Sektion Familie und Be-ruf wird nunmehr von Dr. Laura Kremer (Frankfurt) geleitet. Die Sektion Weiter-bildung wird nunmehr von Lisa Wenzel (Murnau) ferner Dr. Pouria Taheri (Ber-lin) und Jens Möller (Wiesbaden) gelei-

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Aus unserem Fach

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

O & U erachten und welchen Eindruck die neue Generation der Ärztinnen / Ärzte in Weiterbildung im Arbeitsalltag erweckt. Die Auswertung der Umfrage ist abge-schlossen und wird nunmehr zur Veröf-fentlichung vorbereitet.

Youngsters

Bereits frühzeitig sollen Studenten die Möglichkeit erhalten Einblicke in O & U zu erhalten. Die YOUngsters als Teil der Sektion Nachwuchsförderung unter Lei-tung von Dr. Jan Philipp Schüttrumpf (Magdeburg) unterstützen das Junge Fo-rum bereits seit 2012. Der nunmehr zum dritten Mal durchgeführte Tag der Vor-klinik in Baden-Baden konnte in diesem Jahr einen erneuten Bewerberzuwachs um 25 % verzeichnen. Die Veranstaltung wurde von den Teilnehmern mit der Ge-samtnote 1,27 bewertet. Die Planungen für 2017 laufen bereits. Weiterhin konn-te auch innerhalb der YOUngsters ein Zu-wachs an aktiven Mitgliedern verzeich-net werden.

DKOU 2016

Auf dem diesjähringen DKOU in Berlin wird das Junge Forum eine Sitzung zum Thema „Weiterbildung in O & U: Wel-che Anregungen bringt der europäische Vergleich?“ anbieten. Acht Referenten werden über die Weiterbildungsbedin-gungen unserer Nachbarländer berich-

tet. Die neue Leitung spiegelt hier auch das deutlich wachsende Aufgabenfeld in-nerhalb dieser wichtigen Sektion wieder. Die Sektion Nachwuchsförderung, mit Dr. Jan Philipp Schüttrumpf (Magdeburg) wird nun mit Gina Grimaldi (Köln) um eine aktive Stellvertretung ergänzt. Auch die Sektion Wissenschaft konnte mit Dr. Valeska Hofmann (Tübingen) neu besetzt werden.

Wir möchten den bisherigen Sektionslei-tungen ganz herzlich für Ihre Unterstüt-zung danken und hoffen, weiterhin auf ihre Ratschläge und Erfahrung zurück-greifen zu können.

Was soll ein Facharzt O & U können?

Die Ärztinnen / Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt in O & U sind mit dem In-halt und der Organisation ihrer Weiter-bildung nicht zufrieden (siehe Der Un-fallchirurg 1 / 2013). Hinzu kommt, dass die neue Generation der Ärztinnen / Ärz-te in Weiterbildung eigene Vorstellungen von der Arbeitswelt und der Verbindung von Freizeit und / oder Familie und Ar-beit hat und diese entsprechend auch umsetzt. Das Junge Forum O & U hat eine Umfrage durchgeführt, um zu erfassen, welche Fähigkeiten und Qualifikationen die Führungsebenen in O & U (Chefärzte, leitende Ärzte, Oberärzte, Funktionsober-ärzte, Ärztliche Direktoren) prinzipiell als wichtig für die Ausbildung zum Facharzt

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Neues Organigramm des Jungen Forums O & U

ten (Raum Paris 1, 26. Oktober 2016, 14:30 – 16:00).

Sektion Wissenschaft

Innerhalb der Sektion wurde im vergan-genen Jahr eine Übersicht der Habilita-tionsordnungen an Deutschen Univer-sitäten und Hochschulen ausgearbeitet. Auch eine Übersicht der verfügbaren Stipendien im Fach O & U ist auf der In-ternetpräsenz des Jungen Forums O & U seit diesem Jahr verfügbar. Ein neu in das Leben gerufenes Projekt der Sektion Wissenschaft ist die Erarbeitung eines Leitfadens zu Beginn einer Forschungs-tätigkeit

Resümee

Zusammenfassend blickt der Ausschuss Junges Forum O & U auf eine besonders produktive Ausschusssitzung zurück. Diese lässt ein spannendes kommendes Jahr erwarten. Der Ausschuss Junges Fo-rum O & U bedankt sich bei der Akademie der Unfallchirurgie für die Unterstützung in der Durchführung dieser Sitzung.

Dr. David Merschin (BG Klinikum Unfall-krankenhaus Berlin) Dr. F. von Matthey (Klinikum rechts der Isar, München)Dr. M. Mutschler (Klinikum Köln Merheim)Dr. A.-K. Doepfer ( AKK Altonaer Kinder-krankenhaus, Hamburg)

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016340

N E U E R P R Ä S I D E N T D E R D G CH

O & U hat SchrittmacherfunktionSeit dem 1. Juli ist Professor Dr. med. Tim Pohlemann neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft

chirurgie am Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) in Homburg löst damit die Neurochirurgin Professor Dr. med. Gabriele Schackert aus Dresden ab. Mit seiner Position als DGCH-Präsident über-nimmt Professor Tim Pohlemann auch die Präsidentschaft des 134. DGCH-Kongresses, der vom

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Prof. Dr. Tim Pohlemann, DGCH-Präsident

Viel zu tun für Prof. Tim Pohlemann. Der OUMN-Redaktion stand der neue DGCH-Präsident Rede und Antwort.

Sie haben bereits Erfahrung als Prä-sident: 2011 waren Sie Präsident der DGOU und der DGU. Geht Ihnen die Puste nicht aus, was treibt Sie an?

Die Präsidentschaft 2011 war zwar an-strengend, aber auf alle Fälle auch ins-pirierend. Das erfolgreiche Zusammen-wachsen der Fächer Orthopädie und Unfallchirurgie hat in mir die Zuversicht geweckt, für die gesamte Chirurgie ge-meinsame Grundwerte zu definieren und Probleme anzugehen und uns somit in die Lage zu versetzen, im schwierigen Umfeld wieder aktiv in die Gestaltung unserer ureigenen Arbeitsabläufe und Bedürfnisse eingreifen zu können. Die

Erfahrung hat aber auch gezeigt, dass selbst ein so großer Verband wie die DGOU im Konzert der medizinischen Fachgesellschaft nur eine relativ leise Stimme aufweist. Die naturgemäß viel-fältigen Meinungen der verschiedenen chirurgischen Fächer bergen die Gefahr, dass den zehn im Block der Chirurgie zusammengefassten Fachgesellschaften Uneinigkeit und gegebenenfalls auch Strategielosigkeit vorgeworfen wird: Das betrifft insbesondere die Themen Wei-terbildungsordnung, gemeinsame For-schungsstrategien, Personalausstattung der Abteilungen und verzahnte sekto-renübergreifende Angebote. Basierend auf den äußerst positiven Erfahrungen 2011 und den beständigen Fortschrit-ten in O & U mit breiter Zustimmung der Mitglieder, bleibe ich Optimist und bin sicher, dass es uns gelingen wird, den

Mehrwert einer gemeinsamen chirurgi-schen Vertretung nicht nur zu kommu-nizieren, sondern auch ganz real fühlbar werden zu lassen.

Als DGCH-Präsident vertreten Sie die ganze Bandbreite der Chirurgie. Immer wieder ist von der „Chirurgie im Wan-del“ die Rede. Welche Herausforderun-gen gibt es, denen Sie sich als Präsident stellen wollen?

Die Chirurgie hat sich immer im Wandel befunden. Seit der Gründung der Deut-schen Gesellschaft für Chirurgie im Jahr 1872 ist ein ständiger Wechsel zwischen Spezialisierung mit medizinischen Fort-schritten und Einigungsbewegungen zu beobachten. Die extrem positiven Möglichkeiten, die die moderne chirur-gische Behandlung heutzutage bietet,

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

muss nicht nur dem Patienten klarge-macht werden. Denn auch wir in der ärztlichen Interaktion müssen lernen, dass heutzutage die Behandlungsqualität des Spezialisten den Standard darstellt. Das bedeutet, dass die Behandlungsan-gebote auf stärkerer Vernetzung und gegenseitiger Wertschätzung beruhen und eine Komplettversorgung an jedem Ort unmöglich wird. Mit Initiativen wie beispielsweise dem TraumaNetzwerk DGU®, EndoCert® oder dem AltersTrau-maZentrum DGU® hat die Orthopädie und Unfallchirurgie hier schon Schritt-macherfunktion. Auch in vielen anderen Bereichen gibt es umfassende qualitäts-sichernde Maßnahmen. Diese müssen gebündelt und patienten- und politik-transparent abgebildet werden. Somit kann die im weltweiten Vergleich ext-rem hohe Leistungsfähigkeit der deut-schen Chirurgie verständlich dargestellt werden. Diese täglich zehntausendfach erlebte Qualität und Sicherheit braucht allerdings gewisse Grundvoraussetzun-gen, die vielfach, nicht zuletzt aus öko-nomischen Gründen, nicht mehr bereit-gestellt werden. Hierfür lohnt es sich zu kämpfen. Ich bin sicher, dass wir in naher Zukunft nicht nur für unsere Patienten, sondern gemeinsam mit unseren Patien-ten für eine ausreichende Ausstattung an Pflegepersonal, Hilfspersonal und gene-rellen Ressourcen initiativ werden.

Sie sind für den nächsten Chirurgen-kongress im kommenden Frühjahr verantwortlich. Welche Themenschwer-punkte wollen Sie setzen und warum lohnt es sich für Orthopäden und Un-fallchirurgen, am DGCH-Kongress teilzu-nehmen?

Für den Kongress 2017 haben wir be-wusst ein allgemeines Motto gewählt, das auf die besondere Arzt-Patienten Beziehung bei chirurgischen Behand-lungen abzielt: „Verantwortung, Ver-

trauen, Sicherheit – Chirurgie 2017“. Unter diesem Titel wollen wir nicht nur den medizinischen und technologischen Fortschritt darstellen, sondern auch eine „Grundwertediskussion“ führen. Dabei wollen wir alle Akteure aus dem Gesundheitssystem einschließen – so beispielsweise auch Politiker, Kran-kenkassen und die Krankenhauspflege. Insbesondere der interprofessionelle Austausch mit dem Deutschen Pflege-rat, dem Deutschen Berufsverband für Rettungsdienst und dem Deutschen Be-rufsverband für Pflegekräfte erlaubt es uns, die gesamten Rahmenbedingungen einer erfolgreichen Behandlung zu be-leuchten.

Aus aktuellem Anlass setzen wir mit dem Thema Katastrophenmedizin einen be-sonderen Schwerpunkt. Als ausgewiese-ne Spezialisten sind die Bundeswehr und der Rettungsdienst auf dem Kongress vertreten. Neben den fachspezifischen Themen werden insbesondere interdis-ziplinäre Behandlungsoptionen, „State of the Art“-Sitzungen und eine große An-zahl von Vorträgen zu Tipps und Tricks genügend Anregungen und Diskussi-onsmöglichkeit im gesamten Kanon der Chirurgie ermöglichen. Die vielen Fort-bildungsmöglichkeiten, Kurse und auch Hands-on-Trainings lohnen auf alle Fälle für einen Besuch.

Statt im April findet der Kongress erst-mals im März statt. Warum?

Der DGCH-Kongress überlappte sich oft-mals ungünstig mit dem Kongress der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen in Baden-Baden. Das ist besonders für Orthopäden und Un-fallchirurgien ungünstig. Wir haben den Termin daher in den März verlegt und sorgen damit dauerhaft für die zeitliche Entzerrung der beiden attraktiven Kon-gresse.

Was wünschen Sie sich als Orthopäde und Unfallchirurg für Ihren Kongress 2017 in München?

Ich würde mich natürlich außerordent-lich freuen, wenn durch eine große Zahl teilnehmender O & U´ler nicht nur unsere medizinische Expertise, sondern beim Organspende-Lauf und Festabend im Hofbräuhaus die legendäre Teamfähig-keit unseres Fachs unter Beweis gestellt werden könnte. Ich bitte um breite Un-terstützung aus unseren Reihen für die initiierten Projekte. Ich bin ganz sicher, dass wir als Orthopäden und Unfallchir-urgen im engen Schulterschluss mit den benachbarten Fachgebieten Schrittma-cherfunktion auf dem Weg zur besseren Gestaltungsmöglichkeiten unseres Um-feldes übernehmen können. Auf die ein-gangs gestellte Frage zurückkommend, geht mir bei dieser Vorstellung die Puste sicherlich nicht aus. Ich freue mich schon jetzt darauf, möglichst viele Orthopäden und Unfallchirurgen in München wieder-sehen zu können und bin sicher, dass wir nicht nur wissenschaftlich spannende und politisch erfolgreiche, sondern auch persönlich anregende und kommunikati-ve Tage erleben werden.

134. DGC H -KONGRESS

Mehr Informationen unter: www.dgch.de

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Die Fragen stellte Susanne Herda

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016342

6 4 . J A H R E S TAG U N G D E R VS O U

Tag der Technischen Orthopädie in Baden-Baden 2016Im Mittelpunkt der 64. Jahrestagung des VSOU stand nicht die reine Lehre, sondern die praktische Umsetzung einer guten und sicheren Behandlung. Das bedeutet, dass neben der leitliniengerechten The-rapie immer auch auf die jeweils vorliegende Befundkonstellation verwiesen wurde, die im Einzelfall dazu führen kann, von vorhandenen Leitlinien begründet abzuweichen.

Wie schon in den Vorjahren wurde als Kongressbestandteil das Programm un-ter dem Motto „Tag der Technischen Orthopädie“ angeboten. Dazu heißt es in einem Grußwort der beiden Kongres-spräsidenten: „Diese Veranstaltung ist inzwischen ein regelmäßiger Bestandteil innerhalb der Jahrestagung geworden. Wir freuen uns, zusammen mit dem Bundesinnungsverband für Orthopä-die-Technik (BIV-OT), der Vereinigung Technische Orthopädie (VTO) und der Initiative’93 Technische Orthopädie die-sen Tag realisieren zu können. Er fördert den direkten Austausch zwischen der in-

teressierten Ärzteschaft und kompeten-ten Vertretern der Technischen Orthopä-die in idealer Weise.“

Stellenwert von Orthesen zur Präven-tion, Behandlung und return to sports

Diesem Anspruch wurde das Programm vollauf gerecht; die drei Säle am Don-nerstag und am Freitag waren sehr gut besucht. Den Anfang am Donnerstag machte das Seminar „Technische Ortho-pädie – Stellenwert von Orthesen zur Prävention, Behandlung und return to sports“ mit den Vorsitzenden Dr. Matthi-

as Baumann und Prof. Dr. Thomas Horst-mann. Der Freitag begann früh mit dem Kurs „Technische Orthopädie – Einlagen, Orthopädische Schuhe und Vorfußchi-rurgie“ mit den Vorsitzenden Dr. Jürgen Götz und Prof. Dr.Bernhard Greitemann. Am Nachmittag führten die Fellows der Initiative ’93 das Seminar „Technische Orthopädie in der Arthrosetherapie“ durch (Leitung Daniel Heitzmann und Dr. Jürgen Götz).

Auch an aktueller Fachliteratur mangelt es nicht. Vielleicht das Standardwerk der Technischen Orthopädie ist das von René

Hartmut Semsch hielt einen Vortrag zum Thema „Orthesen zur Prävention von Verletzungen im Spitzensport“.

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

Baumgartner und Pierre Botta begrün-dete Lehrbuch „Amputation und Prothe-senversorgung“, 2016 neu in 4. Auflage herausgegeben von René Baumgartner, Lutz Brückner, Bernhard Greitemann und Michael Schäfer im Thieme Verlag. Am Rande des Kongresses trafen sich die vier Autoren zu einem Fototermin.

Standardwerk für die Welt

In einer persönlichen Widmung schreibt Lutz Brückner: „Unter dem Begriff ‚Baumgartner / Botta‘ ist dieses Buch al-len, die mit Amputationen und Prothe-senversorgung zu tun haben, bekannt ge-wesen. Es war immer ein Standardwerk, das es verdient gehabt hätte, in der gan-zen Welt verbreitet zu werden. Leider ist es aber nie ins Englische übersetzt wor-den, sodass seiner Verbreitung Grenzen gesetzt waren. Mit der jetzigen 4. Auflage hat Professor Baumgartner ‚jüngere‘ Ex-perten gebeten, gemeinsam mit ihm das Lehrbuch den aktuellen Erkenntnissen anzupassen und der Logik der Entwick-lung folgend zu erweitern. Die Mither-ausgeber waren sich der hohen Ehre be-wusst und haben nicht mit ihrer Zusage gezögert. So konnte das Buch wieder auf den aktuellen wissenschaftlichen und klinischen Stand gebracht werden. Wir waren immer wieder erstaunt, welch schnelle Entwicklung besonders die Or-thopädie-Technik und einige operative Techniken in den letzten acht Jahren ge-nommen haben. Viel Neues kam hinzu, sodass es wieder ein Standardwerk für Ärzte, Orthopädie-Techniker, Orthopä-die-Schuhtechniker, Physiotherapeuten und Kostenträger (MDK) geworden ist. Ich wünsche allen Lesern beim Studium des Buches viel Freude.“

Mangelnde Ausbildung

In einem Gespräch unterstrich Professor Grifka, einer der Gründer der Initiative ’93 Technische Orthopädie, das Problem der mangelnden Ausbildung: „Da hat es Verschiebungen gegeben, die nicht gut sind. Wir haben die Kurse der Initiative ’93 gegründet, um diese wichtige Wur-zel unseres Faches so darzustellen, dass man die Wirkprinzipien kennt, ein Werk-stück beurteilen und entsprechend auch die Patientenversorgung zielgerichtet vornehmen kann. Dabei ist es elementar

wichtig, dass wir dieses Können wei-tergeben in einer Zeit, in der dies nicht mehr angemessen bewertet wird. Die Vergütungen bei Niedergelassenen sind schlecht für konservative Therapien, und im Klinikbereich können sie fast nicht existent sein, weil es dafür gar keine Ver-gütung gibt. Wir sind in der großen Ge-fahr, dass wir Know-how verlieren.“ Die einzige Lösung für Grifka: „Die nächste Weiterbildungsordnung muss mehr da-rauf abstellen; wir haben jetzt durch das Zusammenführen von Orthopädie und Unfallchirurgie Inhalte, die völlig übertrieben sind. Wir brauchen eine Ba-sisweiterbildung einschließlich Techni-scher Orthopädie als Voraussetzung zum Facharzt, nicht die Superspezialisierung; diese wird anschließend geschehen.“

In diesem Sinne fand – traditionell am Samstagmorgen im Atlantic Parkhotel – die 31. Kuratoriumssitzung der Initiative ’93 Technische Orthopädie unter der Lei-tung von Dr. Hartmut Stinus und Profes-sor Greitemann statt. Auch hier nahm die Diskussion einen großen Raum ein, wie die Technische Orthopädie für Orthopä-den und Unfallchirurgen wieder interes-sant gestaltet werden kann. Da die ent-sprechenden Kenntnisse in der ärztlichen

Ausbildung kein Pflichtbestandteil sind (eine früher durchaus übliche längere Hospitation in einer Werkstatt ist heute Vergangenheit), bleibt aktuell nur der Weg über das individuelle ärztliche Inte-resse. Dazu werden weiterhin die Kurse der Initiative ’93 angeboten, der nächste mit den Modulen „III Orthetik“ und „IV-Rollstuhlversorgung, Neuroorthopädie, Querschnittläsion und Kinderorthopä-die“ vom 16. bis 18. September am Kli-nikum Hohe Warte in Bayreuth unter der Leitung von PD Dr. Rainer Abel.

Mit dem Abschluss der Tagung richtet sich der Blick gleich auf das kommende Jahr: Die 65. Jahrestagung der VSOU wird vom 27. bis 29. April 2017 stattfinden. Kongresspräsidenten werden dann Prof. Dr. Paul Alfred Grützner, Ärztlicher Di-rektor der BG Klinik Ludwigshafen, und Prof. Dr. Dominik Parsch, Chefarzt der Baumann-Klinik Orthopädie in Stuttgart, sein. Das Motto für diesen Kongress lau-tet „Das Ganze ist mehr …“.

Bernd Wünschmann

Leicht gekürzter Nachdruck mit freund-licher Genehmigung von ORTHOPÄDIE TECHNIK 06 / 16

vor (v. l.): PD Dr. Lutz Brückner, Prof. Dr. Bernhard Greitemann, OMM Michael Schäfer und Prof. Dr. René Baumgartner.

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016344

V E R K E H R S U N FA L L S TAT I S T I K

Handy-Diät und Null-Promille-Grenze im StraßenverkehrDie DGOU sieht die kürzlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verkehrsunfallstatistik 2015 mit Sorge: 3 459 Menschen wurden im vergangenen Jahr auf deutschen Straßen getötet. Im Vergleich

Mal in Folge gestiegen. Zuvor war die Zahl der tödlich verunglückten Verkehrsteilnehmer mit wenigen Ausnahmen über drei Jahrzehnte kontinuierlich gesunken. Viele Unfälle gehen laut Unfallexperten auf Handy-Nutzung und Alkohol am Steuer zurück.

Hier sieht die DGOU angesichts die-ser Zahlen Handlungsbedarf und rät zu einer konsequenten „Handy-Diät“ im Straßenverkehr sowie zur Einhaltung der Null-Promille-Grenze. „Diese Bilanz zeigt, dass sinkende Unfallzahlen kein Selbstläufer sind und sämtliche Anstren-gungen zur Unfallprävention nicht nach-lassen dürfen“, sagt DGOU-Generalse-kretär Professor Dr. Reinhard Hoffmann. „Wer bei Tempo 50 nur fünf Sekunden mit dem Handy beschäftigt ist, befin-det sich mit seinem Auto 70 Meter im Blindflug“, warnt Hoffmann. Der Griff zum Handy steigert die Unfallgefahr etwa um das Fünffache, das Lesen und Schreiben von Nachrichten sogar um das Zehnfache. „Es ist lebensgefährlich, wäh-rend der Fahrt mit dem Smartphone zu hantieren. Das muss jedem Autofahrer bewusst sein“, betont Hoffmann. Ange-sichts des hohen Unfallrisikos zeige die aktuelle Bußgeldhöhe von 60 Euro für Autofahrer inklusive einem Punkteein-trag im Fahreignungsregister (FAER) in

Flensburg sowie 25 Euro für Fahrradfah-rer offensichtlich keine ausreichende Ab-schreckungswirkung.

Hauptursachen

Zu den Hauptursachen schwerer und tödlicher Verkehrsunfälle gehört laut der Experten nach wie vor das Fahren unter Alkoholeinfluss. 256 Menschen sind im vergangenen Jahr bei Alkoholunfällen ums Leben gekommen. In Deutschland begehen Autofahrer erst ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promil-le eine Straftat. Für Fahrradfahrer gilt im Straßenverkehr ein Alkoholgrenzwert von 1,6 Promille. Dabei können bereits geringste Promillewerte das Seh- und Reaktionsvermögen sowie die Fahrtüch-tigkeit gravierend einschränken, sagen Unfallchirurgen. „Ausfallerscheinungen können bereits bei niedrigeren Blutalko-holwerten auftreten. Autofahrer können Entfernungen anderer Verkehrsteilneh-mer und Geschwindigkeiten oft gar nicht

mehr realistisch einschätzen“, erklärt Dr. Christopher Spering, Sektionsleiter Prävention der DGOU. Aus seiner täg-lichen Arbeit am Traumazentrum des Universitätsklinikums Göttingen weiß der Unfallchirurg, dass die Rettung und Behandlung schwerverletzter Unfallopfer oftmals ein Wettlauf gegen die Zeit ist. „Im Sinne der Vision Zero ist angesichts der hohen Zahl der Unfallopfer die Ein-führung eines konsequenten Alkoholver-bots sowohl am Steuer als auch auf dem Rad daher nur logisch“, unterstreicht Hoffmann die Notwendigkeit einer un-missverständlichen Null-Promille-Gren-ze in Deutschland.

Unfallfolgen im Alter

Neue Herausforderungen für die Ver-kehrssicherheitsarbeit sieht die DGOU in der Zukunft auch im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und dem zunehmenden Wunsch nach Mobi-lität im Alter.

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

Denn: Kommt es zu einem Verkehrs-unfall, erleiden ältere Menschen häu-fig deutlich schwerere Unfallfolgen, so die Erfahrung der Orthopäden und Unfallchirurgen. Zahlen aus dem Trau-maRegister DGU® zum demografischen Wandel zeigen: 5 Prozent aller schwer-verletzten Motorradfahrer sind älter als 80 Jahre. Auch wenn sie lebend die Klinik erreichen, steigt das Risiko an den Unfallfolgen zu versterben, mit zu-nehmendem Alter bis auf das Vierfache bei älteren schwerverletzten Motorrad-fahrern.

Verkehrsunfallprävention

Laut Bundesagentur für Straßenwesen waren 10 Prozent der verunglückten Pkw-Insassen in den vergangenen beiden Jahren mindestens 65 Jahre alt – knapp 30 Prozent dieser Altersgruppe erlitt bei Unfällen tödliche Verletzungen. Al-lerdings wurden nur 10 Prozent aller Unfälle durch Pkw-Fahrer in dieser Al-tersgruppe auch tatsächlich verursacht. Gemeinsames Ziel müsse es sein, die Zahl der Unfallopfer über alle Altersgruppen hinweg deutlich zu reduzieren, so der Appell der DGOU.

Auf dem Gebiet der Verkehrsunfallprä-vention engagiert sich die DGU bereits mit dem Aufklärungsprogramm P. A.R. T.Y (Prevent Alcohol and Risk Related Trauma in Youth), das sich speziell an jugendliche Verkehrsteilnehmer im Alter von 15 bis 18 Jahren richtet. Einen wichtigen Bei-trag zur Unfallverhütung können nach Meinung der DGOU ebenso praxisorien-tierte Beratung und Aufklärung über al-tersbedingte Risiken im Straßenverkehr, medizinische Angebote zu freiwilligen Gesundheits-Checks für ältere Verkehr-steilnehmer sowie innovative Pkw-Aus-stattungen mit modernen Fahrer-Assis-tenzsystemen leisten.

DGOU-Pressemitteilung vom 12.7.2016

Stefanie Becker (links) und Susanne Herda, DGOU-Pressestelle

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Qualität und Sicherheit

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016346

S T E L LU N G N A H M E M A N U E L L E M E D IZ I N

Einsatz von Röntgennativaufnahmen in der manuellen MedizinDie in den letzten Jahren sachlicher geführte Diskussion um Risiken manualmedizinischer Eingriffe ins-besondere an der Halswirbelsäule (HWS) hat zu einer veränderten Risikobewertung von Impulstechniken (HVLA) geführt. Die Akademien der DGMM lehren im Konsens Techniken, die das Risiko von schweren Zwischenfällen minimieren, je doch nicht ganz ausschließen können. Kontraindikationen leiten sich aus Anamnese, klinischem Befund und Probebehandlung (Probezug) ab. Ein Untersuchungsverfahren zum völligen Risikoausschluss existiert nicht. Hier die Empfehlungen der DGMM zur Indikation für die Röntgen-nativdiagnostik vor Manipulationen mit Impuls (HVLA).

Die Bedenken früherer Diskussionen über häufige schwere Komplikationen besonders an der A. vertebralis nach den heute angewandten Mobilisations- und Manipulationstechniken werden in der Literatur nicht bestätigt. Parallel dazu hat sich eine technische Weiterentwicklung der Bildgebung und reduzierte Strahlen-belastung der Weichteil- und Knochen-strukturen am Skelett ergeben. Neben der Röntgennativdiagnostik steht uns unter Berücksichtigung des Kosten-Nut-zen-Aspekts eine Vielzahl weiterer Un-tersuchungsverfahren mit und ohne Strahlenexposition zur Verfügung.

Die Erforschung von Strahlenschäden nach Großschadensereignissen hat den Stellenwert der diagnostischen und the-rapeutischen Strahlenexposition unter Risikogesichtspunkten verändert.

Noch in den Empfehlungen zur Qualitäts-sicherung, Aufklärung und Dokumenta-tion in der manuellen Medizin (Bingener Erklärung) von 1995 hat die DGMM ver-treten, dass „eine manualmedizinische Maßnahme auch Röntgenaufnahmen von angemessener Aktualität, in der Regel in 2 Ebenen, voraussetzt“[1].

Auch in der „Frankfurter Erklärung“ von 2004 wurde an dieser Auffassung festge-halten, obwohl in den vorangegangenen Jahrzehnten von der DGMM „durch regel-mäßige eigene kritische Überprüfungen, Techniken, die mit eindeutigen Risiken verbunden waren, insbesondere im Hin-blick auf extreme Rotationsbewegungen

[1] Manuelle Medizin (2004) 42:141 – 170

der HWS, aus dem Lehrinhalt eliminiert wurden“[2].

Ausgehend von Vorarbeiten aus einem Workshop zum DGMM-Kongress in Pots-dam im Jahre 2010 hat sich nach umfang-reicher Sichtung der Literatur eine inter-disziplinäre Arbeitsgruppe der DGMM ergänzt durch Versicherungsjuristen mit der Aufgabe befasst, die Indikationsstel-lung für die Röntgenuntersuchung ein-zelner Wirbelsäulenabschnitte im Zu-sammenhang mit manualmedizinischen Eingriffen neu zu bewerten. In Abkehr von den früheren Annahmen wurde die Fragestellung darauf fokussiert, welche Voraussetzungen zur rechtfertigenden Indikation von Röntgennativaufnahmen in Zusammenhang mit manualmedizini-schen Eingriffen bestehen und ob die bis-her technikbezogene Indikationsstellung zu halten ist.

Auf folgende Aspekte wurde näher einge-gangen:

Wie kommt der Manualmedizinerdurch eine gezielte Anamnese und Stufendiagnostik zur rechtfertigen-den Indikation für ein bildgebendes Verfahren?

Welche strukturellen oder funkti-onspathologischen Risiken können Anamnese und Stufendiagnostik darstellen, welche nicht, und was tragen sie zum Ausschluss von Kon-traindikationen bei?

Wie ist das Risikoprofil manualme-dizinischer Eingriffe gemäß Litera-turlage?

[2] Manuelle Medizin (2004) 42:141 – 170

Wie ist das Risiko der Strahlenexpo-sition bei Erwachsenen und Kindern zu bewerten?

In welchem Verhältnis steht dasstochastische Strahlenrisiko zum spezifischen Risiko manualmedizi-nischer Eingriffe besonders an der HWS und den Kopfgelenken?

Wie ist die Sicht des Haftpflicht-versicherers auf Schadensfälle und deren Vermeidung, welche Forde-rungen stellt das Patientenrechte-gesetz?

Die folgenden Abschnitte stellen die Zu-sammenfassung der Vorträge und Disku-sionen des Symposiums dar, auf die spe-zifische Literaturanlage wird verwiesen. Mit Wirkung der aktuellen Erkenntnisse ändert sich auch der medizinische Stan-dard, der bei zukünftigen Behandlungs-maßnahmen berücksichtigt werden soll-te. Die Zusammenfassung gibt die aktuelle Empfehlung der DGMM wieder.

Stufendiagnostik manuelle Medizin

Sicherheitsstandards Zur Frage der Indikation und Kontraindi-kation vor manualmedizinischen Eingrif-fen, seien sie myofaszial, mobilisierend oder mit Impuls am Gelenk oder Seg-ment, ist neben der spezifischen Anam-nese, der neuroorthopädischen Basisun-tersuchung v. a. die manualmedizinisch segmentale Untersuchung und die um-fassende Exploration des myofaszialen Systems zwingend.

Die Stufendiagnostik der manuellen Me-dizin umfasst die folgenden Schritte / Stufen:

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Qualität und Sicherheit

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

Schmerzvorgeschichte (Biographie,soziales und berufliches Umfeld, Familie und Psyche)

Allgemeinärztliche Orientierung Orthopädischer Befund einschließ-

lich Statik und Haltung, Gangbild, Gelenkfunktion und Muskelstatus F Spezielle Schmerzpalpation

Nozizeptive Funktionsanalyse mitSchmerzpalpation, Funktionspalpa-tion und manueller Funktionsdiag-nostik

Spezifizierung subjektiver Phäno-mene

Subtile neurologische Untersuchung Analyse modulierender Faktoren

(In der begleitenden Darstellung wird die Stufendiagnostik erläutert.)

Neben genetischen und konstitutionellen Aspekten gehen damit auch vegetative und psychosoziale Faktoren in die noso-logische Einordnung des Beschwerde-bilds ein.

Eine ungerichtete Bewegungsdysfunktion oder lokale Hyperalgesie wird grundsätz-lich apparativ-technisch weiter abgeklärt, ebenso ein auffälliger Befund in der ma-nuellen Diagnostik von Mobilität, Irrita-tionspalpation und Schmerzprovokation.

Risikoprofil manuelle Medizin Zu dieser Frage gibt es umfassende Lite-ratur.

Eine relativ umfassende Sammlung ist in den „FIMM Guidelines on basic training and safety in manual / musculoskeletal medicine“ aus dem Jahre 2013 verfügbar [siehe „Leitlinien zur Grundausbildung und Sicherheit in manueller / muskulos-keletaler Medizin“, angenommen durch die FIMM-Generalversammlung am 15. Oktober 2013, veröffentlicht in Manuelle Med (2014) Band 52, Heft 2 (Teil 1) Heft 3 (Teil 2)].

Von neurologischer Seite hat man früher einen engen Zusammenhang zwischen Vertebralisdissektion und der Manipu-lation der Kopfgelenke gesehen, dieser Zusammenhang lässt sich aus der Lite-ratur nicht belegen. Selbst bei schweren HWS-Traumen und Sportverletzun gen gibt es keine gehäuften Vertebralisdis-sektionen.

Bei entsprechender Disposition mit Grunderkrankungen wie Malformatio-

nen oder bindegewebigen Erkrankungen kann es offenbar zu Spontandissektionen im Alltagsleben kommen, die eine kopf-gelenkinduzierte Symptomatik vortäu-schen und so den Weg zum Manualthe-rapeuten finden.

Es gibt keine klinische Untersuchungs-maßnahme außer invasiven Eingriffen, die eine spontane Dissektion ausschließt. So können Zwischenfälle nicht wegen ei-ner Manipulation entstehen, sondern bei vorbestehender Dissektion.

Ein weiterer Aspekt ist, dass sich auch andere Erkrankungen wie Fehlbildungen des knöchernen und bindegewebigen Systems sowie Bandscheibenvorfälle der Röntgendiagnostik entziehen.

Daher die Folgerung, dass sich durch nati-ves Röntgen mit Strahlenbelastung nicht alle Kontraindikationen zu manualmedi-zinischen Eingriffen erkennen lassen.

Risikoprofil Röntgenstrahlen

Rechtfertigende Indikation Die Strahlenexposition einer konventio-nellen Röntgenaufnahme liegt zwar im Niedrigdosisbereich, in Verbindung mit der großen Zahl an jährlich durchgeführ-ten Röntgenuntersuchungen ergibt sich jedoch eine hohe Zahl an möglicherwei-se induzierten Tumoren. Diese Tatsache und die zunehmenden Erkenntnisse in der Strahlenforschung, dass auch bei geringer Strahlendosis nicht zu unter-schätzende Schäden induziert werden können, hat internatio nal zu einer zu-nehmenden Sensibilisierung gegenüber dem Risiko der medizinischen Strah-lenanwendung geführt. Basierend auf der Euratom-Richtlinie 2011 / 0254 for-dert daher die Röntgenverordnung (§ 2a, Abs. 2) vor Strahlenanwendung zwin-gend die Stellung einer rechtfertigenden Indikation:

Medizinische Strahlenexpositionen im Rahmen der Heilkunde, Zahnheilkunde oder der medizinischen Forschung müssen einen hinreichenden Nutzen erbringen, wobei ihr Gesamtpotenzial an diagnosti-schem oder therapeutischem Nutzen ein-schließlich des unmittelbaren gesundheit-lichen Nutzens für den Einzelnen und des Nutzens für die Gesellschaft abzuwägen ist gegenüber der von der Strahlenexposition möglicherweise verursachten Schädigung des Einzelnen.

Es ist somit das Strahlenrisiko dem durch die Röntgenuntersuchung vermeidbaren Risiko eines manualmedizinischen Ein-griffs gegenüberzustellen.

Das konventionelle Röntgen liefert pri-mär Informationen zu den knöchernen Strukturen. Weichteile sind nur sehr ein-geschränkt erkennbar, und zur primären Beurteilung möglicher Weichteilverän-derungen ist das konventionelle Röntgen nicht geeignet. Kontraindikationen, die primär die Weichteile betreffen, wie ins-besondere Veränderungen und Vorschä-digungen der A. vertebralis, lassen sich insofern mit konventionellem Röntgen nicht ausschließen. Es sind aus Nativauf-nahme kaum Erkenntnisse zu erwarten, die für die Indikationsstellung zur Mani-pulation von Nutzen sein werden.

Das konventionelle Röntgen ist geeignet, Kontraindikationen zu erkennen, die die knöchernen Strukturen betreffen. In ers-ter Linie zählen hierzu Läsionen durch Traumata, Entzündungen und Tumoren. Die Wahrscheinlichkeit solcher Läsionen ist im Rahmen der o. g. Stufendiagnostik vor einem manualmedizinischen Eingriff unter Berücksichtigung der „red flags“ individuell abschätzbar, woraus sich letztlich die Indikation zur Röntgenun-tersuchung ergibt.

Ein weiterer Aspekt knöchern beding-ter Kontraindikationen sind angeborene Anomalien oder Normvarianten. Even-tuelle Erkrankungen, die mit einer Häu-fung von knöchernen Anomalien ver-bunden sind, sollten wiederum in Zuge der Stufendiagnostik eruiert werden, woraus sich eine mögliche Indikation zur Röntgenuntersuchung ergibt. Ansons-ten sind Anomalien und Normvarianten, die tatsächlich eine Kontraindikation für HWS-Techniken darstellen, sehr selten, sodass insoweit kein hinreichender Nut-zen für eine Röntgenuntersuchung be-steht. Bei Säuglingen und Kleinkindern ist durch die zunächst fehlende Verknö-cherung, die je nach Wirbelsäulenab-schnitt in unterschiedlichem Alter erfolgt und größtenteils erst im etwa 7. Lebens-jahr abgeschlossen ist, der Aussagewert von Röntgenaufnahmen zusätzlich ein-geschränkt. Außerdem können Apo-physen teilweise erst im 25. Lebensjahr verschmelzen. Somit ist die Beurteilung möglicher Kontraindikationen deutlich erschwert und es besteht die Gefahr von Fehlinterpretationen.

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Qualität und Sicherheit

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016348

Abhängig von Alter und Wirbelsäulen-abschnitt liegt das Risiko einer Röntge-naufnahme im Bereich zwischen 10 und 10 . Das aus bisherigen Literatur-daten abzuschätzende Risiko, an einem strahleninduzierten Tumor zu versterben oder einer schwerwiegenden Schädigung durch einen manualmedizinischen Ein-griff liegt im Vergleich bei 10 bis 10 und ist somit nicht generell höher als das Strahlenrisiko.

Es kann also aus Nutzen-Risiko-Gesichts-punkten keine obligate native Röntgen-aufnahme vor spezifischen manualme-dizinischen Eingriffen gefordert werden.

Notwendig ist sie jedoch, wenn aufbau-end auf Anamnese und Stufendiagnostik in Betrachtung des Risiko-Nutzen-Ver-hältnisses zum Ausschluss einer Kon-traindikation eine rechtfertigende Indi-kation besteht.

Diese ist gemäß den gesetzlichen Bestim-mungen zu dokumentieren.

Aspekte der Jurisprudenz und der HaftpflichtversicherungDas Patientenrechtegesetz gibt den rechtlichen Rahmen vor: Der Behandeln-de ist verpflichtet, nach den jeweils aktu-ellen, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu therapieren. Zudem hat der Behandelnde dem Patienten in verständ-licher Weise alle wesentlichen Umstände einer Behandlung zu erläutern, insbe-sondere die Diagnose, die voraussicht-liche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen. Und schließ-lich ist der Behandelnde verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Ein-willigung wesentlichen Umstände und Risiken mündlich aufzuklären. Bei der Aufklärung hat er auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn gleiche indizierte und übliche Methoden zu un-terschiedlichen Risiken oder Heilungs-chancen führen können, er hat dem Pa-tienten Abschriften von Unterlagen, die dieser im Zusammenhang mit der Auf-klärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, auszuhändigen.

Im Streitfall entscheidet nicht der Jurist, sondern der medizinische Sachverstän-dige, ob eine Therapie lege artis oder ein bestimmtes Risiko behandlungsim-manent und somit aufklärungsbedürftig war. Im Ergebnis ist er es also, der über

Standardverstoß (z. B. kontraindizierte Manipulation) und aufklärungsbedürfti-ges Risiko (z. B. Lähmung) entscheidet.

Fälle der Gerichte und der Assekuranz sind immer individuell und gestatten keine allgemeinen medizinischen Aus-sagen etwa zur Spontandissektion der A. vertebralis oder zur grundsätzlichen Notwendigkeit von Röntgenaufnahmen. Jurisprudenz und Haftpflichtversicherer können zur Schadenprophylaxe lediglich grundsätzliche Anforderungen formulie-ren.

In diesem Sinne ist1. so zu behandeln, dass kein ärztlicher

Kollege / keine ärztliche Kollegin einen Befunderhebungs-, einen Diag-nose-, einen Indikations- oder einensonstigen Behandlungsfehler feststel-len kann.

2. so aufzuklären, dass dem Patientenalle Umstände und Risiken der Mani-pulation bewusst sind und er auf die-ser Grundlage frei entscheiden kann,ob er sich behandeln lässt oder nicht.Hierzu gehört auch die Information,dass durch natives Röntgen nicht alleKontraindikationen zu manualmedi-zinischen Eingriffen erkennbar sind.

3. die Patientenakte so zu führen, dassalle dokumentationspflichtigenMaßahmen erfasst und Aufklärungs-gespräche samt Patienteneinwilligun-gen beweisbar sind.

Es ist bekannt, dass knöcherne Anomali-en auf HWS-Eingriffe nur in ganz außer-gewöhnlich wenigen Fällen gegeben sind und insoweit kein hinreichender Nutzen von einer radiologischen Erkenntnis be-steht.

Zusammenfassung und Empfehlung

In der Literatur lässt sich bei lege artis indizierten und durchgeführten manual-medizinischen Eingriffen keine Häufung von Verletzungsmustern finden, die mit Nativröntgenuntersuchungen sicher zu vermeiden wären.

Die Indikation zur bildgebenden Diag-nostik durch Nativröntgenaufnahmen und anderen bildgebende Verfahren zum Ausschluss von Kontraindikationen ergibt sich aus der Anamnese, der allge-meinen neuroorthopädischen und spe-ziellen manualmedizinischen Stufendi-agnostik einschließlich der nozizeptiven

Funktionsanalyse. Diese sind zu doku-mentieren.

Es muss abgewogen werden, ob bei da-raus erkennbaren möglichen Kontrain-dikationen eine Röntgenaufnahme den zu erwartenden zusätzlichen Gewinn an diagnostischer Sicherheit bringt, da nur bestimmte Strukturen oder Gesichts-punkte der Funktion in der Bildgebung erkennbar sind.

Entsprechend dieser Überlegung ist die rechtfertigende Indikation mit dem an-gemessenen Verfahren unter Abwägung des Strahlenrisikos zum therapeutischen Nutzen eines Eingriffs zu bestimmen und zu dokumentieren. Dies gilt insbesonde-re für die Röntgendiagnostik bei Säuglin-gen, Kindern und Jugendlichen.

Manualmedizinische Eingriffe an der HWS und den Kopfgelenken haben zwar ein spezifisches Risiko, über das unab-hängig von der Inzidenz aufzuklären ist. Dieses muss jedoch in Relation zum Risi-ko durch Strahlenbelastung abgewogen werden.

Die Röntgenuntersuchung der HWS vor einer Manipulation mit Impuls oder an-deren Techniken kann heute nicht mehr als obligat verlangt werden, da das Ein-griffsrisiko nicht generell höher als das stochastische Strahlenrisiko zu werten ist.

Das heißt, dass eine technikbezogene Indikation in der manuellen Medizin für Röntgennativaufnahmen oder ande-re Bildgebung mit Strahlenrisiko weder beim Kind noch beim Erwachsenen ge-rechtfertigt werden kann.

Vonseiten der Haftpflichtversicherer und Juristen wird gefordert, über die jeweils bekannten eingriffsspezifischen Risiken gemäß dem Patientenrechtegesetz auf-zuklären und dies zu dokumentieren.

Prof. Dr. Lothar BeyerDr. Ekkehard GeipelDr. Wolfgang von HeymannPD Dr. Rigobert KlettDr. Hermann LocherDr. Eberhard NitzDr. Matthias PsczollaPatrick Weidinger

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

Korrespondenzadressen

Prof. Dr. L. BeyerÄrztehaus MitteWestbahnhofstr. 2, 07745 [email protected]

PD Dr. Dipl.-Phys. R. KlettÜBAG für Nuklearmedizin Hanau-Frank-furt-Offenbach-GießenPaul-Zipp-Str. 171 – 173, 35398 Gieß[email protected]

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt. L. Beyer, E. Geipel, W. von Hey mann, R. Klett, H. Locher, E. Nitz, M. Psczolla und P. Weidinger geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht. Die-ser Beitrag beinhaltet keine Studien an Menschen oder Tieren.

Literatur

1 Jarvik JG, Deyo RA (2002) Diagnostic evalua-tion of low back pain with emphasis on ima-

2 Brossmann J (2001) Wirbelsäule. Allge-meiner Teil. In: Brossmann J, Czerny C, Freyschmidt J (Hrsg) Freyschmidt’s „Köh-ler / Zimmer“ Grenzen des Normalen und Anfänge des Pathologischen in der Radio-logie des kind lichen und erwachsenen Skeletts. Thieme, Stuttgart, S 524 – 529

3 Brossmann J (2001) Wirbelsäule. Atlas und Axis. In: Brossmann J, Czerny C, Freyschmidt J (Hrsg) Freyschmidt’s „Köhler / Zimmer“ Grenzen des Normalen und Anfänge des Pathologischen in der Radiologie des kind-lichen und erwachsenen Skeletts. Thieme, Stuttgart, S 530 – 573

4 Frisch H (1998) Technisch-apparative Un-tersuchungen. Bildgebende Verfahren. In: Frisch H (Hrsg) Programmierte Untersu-chung des Bewegungsapparates. Chirodiag-

5 -agnostik als Ergänzung der klinisch-funkti-onellen Untersuchung der Wirbelsäule. In:

-gen, S 333 – 341Klett R (2012) Bildgebende Diagnostik bei Wirbelsäulenbeschwerden. Manuelle Med

7 Klett R (2014) Konventionelle Röntgendiag-nostik in der manuellen Medizin. Manuelle

8 Klett R (2010) Röntgen vor Wirbelsäu-lenmanipulationen. Überlegungen zu ei-ner Nutzen-Risiko-Analyse. Manuelle Med 48:339 – 342

9 Regulla D, Griebel J, Noßke D et al (2003) Erfassung und Bewertung der Patiente-nexposition in der diagnostischen Radio-logie und Nuklearmedizin. Z Med Phys 13:127 – 135International Commission on Radiological Protection (1991) 1990 Re-

of the ICRP 21. Pergamon Press, Oxford

Nachdruck mit freundlicher Genehmi-gung des Springer-Verlags Berlin Hei-delberg, erschienen in Manuelle Medizin 3 / 2015.

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Recht und Wirtschaft

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016350

ZE R T I F IZ I E RU N G

Zertifikat – Zertifizierung – Zertifizitis Nicht jedes Zertifikat hält, was es versprichtDie Anzahl der Krankenhäuser, Medizinischen Versorgungszentren und Arztpraxen, in deren Warte-zimmern und Eingangshallen Zertifikate an den Wänden hängen, ist in jüngster Zeit sprunghaft angestiegen. Zudem schmücken sich immer mehr Brust-, Darm-, Trauma-, Allergie- oder sonstige Zentren mit dem Zusatz „zertifiziertes Brustzentrum, zertifiziertes Traumazentrum etc.“. Anfangs haben diese Auszeichnungen auch noch ihren Zweck erfüllt und Eindruck auf Patienten und Geschäftspartner gemacht. In Einzelfällen haben solche Zertifikate auch die tatsächlich vorhandene besondere Qualität einer Praxis oder klinischen Einrichtung bestätigt. Mittlerweile werden solche Zertifikate aber gerade angesichts eines ausufernden Zertifizierungswahns immer kritischer gesehen. Zu viele Einrichtungen im Medizinbetrieb sind mittlerweile zertifiziert und zu wenig durchschaubar ist für den Laien das System der unterschiedlichen Zertifizierungsverfahren.

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Mit der Einführung gesetzlicher und be-rufsrechtlicher Vorgaben, mit denen Ärzte in Kliniken und Praxen zu einrichtungs-übergreifenden Qualitätssicherungsmaß-nahmen und zur Fortbildung verpflichtet werden, hat auch die „Zertifizitis“ den Bereich der ärztlichen Fortbildung er-

fasst. Über Sinn und Unsinn solcher Fort-bildungszertifikate und über die bislang nicht evaluierte Frage, ob zertifizierte Qua-lität wirklich bessere Qualität ist, wurde bereits an anderer Stelle berichtet (A. Wi-enke und R. Sailer „Ist zertifizierte Qualität wirklich bessere Qualität? Über den Nut-

zen von Krankenhaus- und Praxiszertifika-ten“ – AWMF online vom 21.06.2013). Im Folgenden wird dargelegt, dass bereits aus der Vergabe und dem Führen bestimmter Zertifikate oder Qualifikationsnachweise schnell rechtliche Auseinandersetzungen erwachsen können.

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

1. Die Vielfalt von Zertifizierungsverfah-ren, die manche klinische Einrichtun-gen durchlaufen, aber auch die Anzahl von Personenzertifikaten in den ver-schiedenen ärztlichen Fachgebietenist heutzutage auch von Fachleutenkaum noch zu überschauen. Anbietersolcher Fortbildungskurse oder vonZertifizierungsmaßnahmen stellennach erfolgreichem Abschluss regel-mäßig Zertifikate oder Bescheinigun-gen aus, mit denen die besondere per-sönliche Qualifikation oder die beson-dere Qualität einer klinischen Einrich-tung bewiesen werden sollen. Unab-hängig von der andernorts aufgewor-fenen Frage der Evidenz solcher Quali-fizierungsmaßnahmen stellt sich oftdie Frage, ob und unter welchen Vor-aussetzungen das Führen solcher Zer-tifikate in der Öffentlichkeit rechtlichüberhaupt zulässig ist.

2. Nach § 27 Abs. 4 der ärztlichen Mus-terberufsordnung können Ärztinnenund Ärzte verschiedene Qualifikati-onsnachweise in der Öffentlichkeitführen. Hierzu zählen insbesonderedie nach der Weiterbildungsordnungerworbenen Bezeichnungen, also dieBezeichnungen für die Gebiete undFacharzt- und Schwerpunktkompe-tenzen sowie die Bezeichnungen fürdie Zusatz-Weiterbildungen. Außer-dem sind führungsfähig sonstige nachöffentlich-rechtlichen Vorschriftenerworbene Qualifikationen, als solchegekennzeichnete Tätigkeitsschwer-punkte und organisatorische Hinwei-se. Die Qualifikationsnachweise, dieweiterbildungsrechtlich relevant sind,dürfen nur in der nach der Weiterbil-dungsordnung zulässigen Form ge-führt werden. Andere Qualifikationenund Tätigkeitsschwerpunkte dürfennach § 27 Abs. 4 der Musterberufsord-nung immer nur dann angekündigtund geführt werden, wenn diese An-gaben nicht mit solchen nach Weiter-bildungsrecht erworbenen Qualifika-tionen verwechselt werden können.

Mit dieser berufsrechtlichen Regelung in § 27 Abs. 4 der Musterberufsordnung wird die Wechselwirkung zwischen der Berufsausübungsfreiheit der Ärzte nach Artikel 12 Abs. 1 des Grundgeset-zes einerseits und dem erwarteten In-formationsbedürfnis des Patienten so-wie einem funktionierenden Gesund-heitswesen andererseits abgebildet.

Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren eine grundlegende Liberalisierung des ärztlichen Werbe-rechts vorangetrieben und aus einem überkommenen ärztlichen Werbever-bot mittlerweile ein Werberecht der in Klinik und Praxis tätigen Ärzte ge-schaffen. Auch der Gesetzgeber hat auf diese dynamische Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reagiert und im Jahre 2012 im Heilmittelwer-berecht einige Verbote gestrichen, die bislang exemplarisch für das Werbe-verbot standen. (z. B. Wegfall des so-genannten Weißkittelverbots, also des Verbots der Abbildung von Ärzten im Rahmen ihrer Berufsausübung in Be-rufskleidung oder die mittlerweile für zulässig eingestufte Darstellung von Vorher-Nachher-Bildern in Bezug auf die Wirkung von Heilmitteln, mit Aus-nahme medizinisch nicht indizierter plastisch-operativer Eingriffe).

Nach wie vor finden sich die wesentli-chen Regelungen zum ärztlichen Wer-berecht in den Berufsordnungen der Landesärztekammern und im Heil-mittelwerberecht sowie im Wettbe-werbsrecht wieder. Alle diese berufs-rechtlichen und gesetzlichen Regelun-gen müssen sich am Maßstab der Be-rufsausübungsfreiheit des Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes messen las-sen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Judikatur hervorgehoben, dass ein Eingriff in die Berufsaus-übungsfreiheit nach Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes stets einer gesetz-lichen Grundlage bedarf, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforde-rungen an grundrechtseinschränken-de Eingriffe genügen muss. Daher ist die Werbung von Ärzten solange nicht berufswidrig, wie eine Abwägung der Interessenlage des Arztes mit dem In-formationsbedürfnis des Patienten die Berufsausübungsfreiheit des Arztes überwiegen lässt. Es geht schlicht dar-um, den Patienten eine interessenge-rechte und sachangemessene Infor-mation zur Verfügung zu stellen. Demgegenüber ist es dem Arzt nach wie vor verboten, sich mit anpreisen-den, irreführenden oder vergleichen-den Werbemaßnahmen einen Wett-bewerbsvorteil zu verschaffen.

Unter Berücksichtigung dieser vom Bundesverfassungsgericht mittlerwei-le gefestigten Rechtsprechung sind

auch Zertifikate über besondere per-sönliche Qualifikationen sowie Be-scheinigungen über durchgeführte Zertifizierungen von klinischen Ein-richtungen zu beurteilen.

3. Das Führen bestimmter Bezeichnun-gen als Arzt wird auch in Bezug aufdie nach der Weiterbildungsordnungerworbenen Bezeichnungen von derWeiterbildungsordnung selbst gere-gelt. Danach dürfen die nach der Wei-terbildungsordnung erworbenen Be-zeichnungen, nämlich Facharzt-,Schwerpunkt- und Zusatzbezeich-nungen, nur in der nach der Weiter-bildungsordnung zulässigen Form ge-führt werden. Andere Qualifikationendarf der Arzt nur dann im Namen füh-ren, wenn keine Verwechselung miteiner von der Ärztekammer verliehe-nen Qualifikation besteht. Die Falsch-bezeichnung durch den Arzt führt re-gelmäßig zu einem Verstoß gegen dasGesetz gegen den unlauteren Wettbe-werb (UWG) und das Heilmittelwer-begesetz (HWG). Es drohen im Einzel-fall Unterlassungs- und Schadenser-satzforderungen.

So ist z. B. die Bezeichnung „Männer-arzt“ unzulässig, weil insoweit eine Verwechselungsgefahr mit der in der Weiterbildungsordnung vorgesehenen Zusatz-Weiterbildung „Andrologie“ be-steht. Demgegenüber ist die Führung des Titels „Nasenchirurg“ nicht zu be-anstanden, da insoweit keine Täu-schung über das Führen der Facharzt-bezeichnung Allgemeinchirurgie oder Hals-Nasen-Ohrenheilkunde besteht. Auch die Bezeichnung „Spezialist für ….“ ist – jedenfalls für den Bereich der Anwälte – zulässig, wenn Fähigkeiten erworben und nachgewiesen werden, die den gleichen Anforderungen ent-sprechen wie sie an den Erwerb eines Fachanwaltstitels gestellt werden. Al-lerdings darf das jeweilige Fachgebiet, für welches die Spezialisteneigenschaft in Anspruch genommen wird, nicht demjenigen entsprechen, der einem Fachanwaltstitel zugeordnet ist. So ist die Bezeichnung „Spezialist für Medi-zinrecht“ unzulässig, da die Fachan-waltsordnung den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ vorhält. Demgegen-über ist die Bezeichnung „Spezialist für Arzthaftungsangelegenheiten“ zuläs-sig, da das Arzthaftungsrecht zwar cur-ricularer Inhalt des Fachanwalts für

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Recht und Wirtschaft

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016352

Medizinrecht ist, aber insoweit keine Verwechselungsgefahr mit dem Fachanwaltstitel Medizinrecht besteht. Ob und in welcher Weise diese Spezia-listen-Rechtsprechung auch auf die Ärzteschaft übertragbar ist, ist bisher nicht entschieden, dürfte jedoch nahe-liegen.

In gleicher Weise würde das von einer medizinischen Fachgesellschaft oder einem fachärztlichen Berufsverband verliehene Zertifikat „Kinder-Ortho-pädie“ mit der Zusatz-Weiterbildung „Kinder-Orthopädie“ kollidieren, so dass die Vergabe und das Führen des Zertifikats mit dem Titel „Kinder-Or-thopädie“ berufsrechtlich unzulässig und zugleich wettbewerbswidrig ist.

4. Die aufgezeigten, von der Rechtspre-chung entwickelten Grundsätze gel-ten nicht nur für das Führen von Per-sonenzertifikaten und für Bescheini-gungen aus Zertifizierungsverfahren.Auch die jeweilige Bezeichnung derklinischen Einrichtung oder ärztli-chen Praxis selbst muss stets wahr-heitsgemäß sein und sich an beste-henden rechtlichen und den von derRechtsprechung entwickelten Abwä-gungsgrundsätzen messen lassen.

So war z. B. der Begriff des „Zentrums“ in Bezug auf besondere medizinische Einrichtungen in der juristischen Lite-ratur und Rechtsprechung lange Zeit heftig umstritten. Das Oberverwal-tungsgericht Münster hat zur Inter-pretation des Begriffs „Zentrum“ im ärztlichen Bereich § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V (Legaldefinition des Medizini-schen Versorgungszentrums) herange-zogen und es für die Bezeichnung als ärztliches Zentrum ausreichen lassen, dass es sich bei dem Zentrum um eine ärztlich geleitete Einrichtung handelt, innerhalb derer mindestens zwei Ärzte zusammenarbeiten. Mittlerweile soll auch die Bezeichnung „Impfzentrum“ zulässig sein, wenn dort zwar nur ein Impfarzt tätig ist, aber in dem Zentrum ausschließlich Impfungen vorgenom-men werden und sich diese Einrich-

tung in Bezug auf Kompetenz, Ausstat-tung und Erfahrung von anderen Pra-xen, in denen Impfungen durchgeführt werden, nachhaltig unterscheidet.

In demselben Sinne muss sich auch der Begriff der „Klinik“ den Regelun-gen des Wettbewerbsrechts stellen. „Klinik“ darf sich eine Einrichtung da-her nur dann nennen, wenn sie die dazu üblicherweise besondere infra-strukturelle Größe und Organisation aufweist. Eine Praxis niedergelassener Ärzte darf daher den Begriff der „Kli-nik“ nur dann in Anspruch nehmen, wenn die ärztlichen Mitarbeiter der Praxis über eigene (Beleg-)Betten in einem angeschlossenen Krankenhaus oder aber über eine Konzession nach § 30 der Gewerbeordnung (Privatkli-nik) verfügen.

Die Verwendung des Begriffs „Insti-tut“ ist im privatwirtschaftlichen Be-reich in der Regel unzulässig, wenn nicht durch einen Zusatz eindeutig klargestellt wird, dass es sich nicht um eine öffentliche oder unter öffentli-cher Aufsicht stehende, wissenschaft-lich arbeitende Einrichtung handelt. Ein bloßer Rechtsformzusatz hierbei genügt nicht. So würde z. B. die Be-zeichnung „Institut für hörgeschädig-te Kinder an der Universitäts-HNO-Kli-nik …“ ausreichen, um eine Abgren-zung zu öffentlich-rechtlichen Träger-schaften darzulegen. Die Bezeichnung „Institut für angewandte Traumatolo-gie“ würde demgegenüber unter be-rufs- und wettbewerbsrechtlichen As-pekten kritisch einzustufen sein.

Die Bezeichnung „Abteilung“ ist ein aus dem Krankenhausrecht entlehnter Begriff, bei dem der laienhafte Be-trachter davon ausgeht, dass eine or-ganisatorische Einbindung in eine be-stehende Krankenhausstruktur gege-ben ist. Wird die Bezeichnung „Abtei-lung“ demgegenüber für eine Praxis niedergelassener Ärzte geführt, kann dies wettbewerbsrechtlich eine unzu-lässige Irreführung darstellen, da dem Patienten suggeriert wird, dass der

leitende Arzt über eine eigene Bele-gabteilung in einem Krankenhaus ver-fügt.

Diese aus der Rechtsprechung entlehn-ten Beispiele machen deutlich, dass stets eine einzelfallbezogene Betrachtungs-weise vorzunehmen ist, um etwaige be-rufsrechtliche und wettbewerbsrechtlich relevante Aspekte zu prüfen. Klar wird dabei aber auch, dass verwechslungsfä-hige Bezeichnungen, die auf den Erwerb von (Fortbildungs-) Zertifikaten oder auf Bescheinigungen von Zertifizierungsver-fahren zurückgehen, stets berufsrechts-widrig, wettbewerbswidrig und damit auch schadensersatzpflichtig sein kön-nen.

Der Erwerb solcher Zertifikate, die von medizinischen Fachgesellschaften oder anderen privaten Anbietern gegen die Zahlung hoher Teilnahmegebühren ver-geben werden, sollte daher gut über-legt werden. Unabhängig davon, welche Qualität und welcher Qualifikations-nachweis sich hinter dem Zertifikat tat-sächlich verbergen, sollte jedenfalls klar sein, dass man das erworbene Zertifikat dann auch später führen darf. Hierzu geben die Regelungen des Berufsrechts und des Weiterbildungsrechts einerseits und die Regelungen des Wettbewerbs- und des Heilmittelwerberechts anderer-seits den einschlägigen Orientierungs-maßstab. Stets muss dabei zwischen dem Recht auf freie Berufsausübung nach Artikel 12 Abs. 1 des Grundgeset-zes und dem Informationsbedürfnis des Patienten über wahrheitsgemäße Eigen-schaften und Qualifikationen der Ärzte und der klinischen Einrichtungen abge-wogen werden.

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Rechtsanwalt Dr. Albrecht WienkeFachanwalt für MedizinrechtWienke & Becker – KölnSachsenring 650677 KölnTel.: 0221 – 3765310Fax: 0221 – 3765312Mail: [email protected]

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

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Kein 3,5facher SatzEs gehört zu den Berufspflichten eines Facharztes für Orthopädie, angemessene Honorarforderungen zu stellen und für deren Berechnung die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zugrunde zu legen. Doch nicht jede Abweichung von Abrechnungsvorschriften stellt einen Verstoß gegen die Berufsordnung dar. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden.

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In dem Fall ging es um den Vorwurf, ein Facharzt für Orthopädie habe im Falle von sechs Patienten ungerechtfertigt seine persönlich-ärztlichen Leistungen durch-gängig mit dem 3,5fachen Steigerungs-satz der GOÄ abgerechnet. Darüber hatten sich die Patienten bei der Ärztekammer beschwert. In dem Verfahren spielte es auch eine Rolle, dass der Azt zuvor über einen Zeitraum von fünf Jahren im Rah-men außergerichtlicher Schlichtungsver-fahren durch die Ärztekammer auf seine problematischen Abrechnungsgepflogen-heiten hingewiesen worden war.

Die Ärztekammer hatte gegenüber dem Orthopäden mehrfach klargestellt, dass normalerweise eine Gebühr nur dann als angemessen angesehen werden kön-ne, wenn der Schwellenwert des Ge-bührenrahmens nicht überschritten sei. Eine allgemeine Formulierung „zeitauf-wendige Untersuchung und Beratung bei komplexem Krankheitsbild“, die der Orthopäde regelmäßig in seinen Rech-

nungen angegeben habe, reiche als Be-gründung für die Überschreitung des Schwellenwertes grundsätzlich nicht aus. Vielmehr müsse individuell auf den einzelnen Krankheits- beziehungsweise Behandlungsfall eingegangen und nach-vollziehbar dargelegt werden, warum die Behandlung / Operation besonders zeitaufwendig oder schwierig gewesen sei und in welcher Weise sie sich von den sonst üblichen, mit dem Schwellenwert abgegoltenen Fällen unterschieden habe. Pauschale Begründungen, die sich auf ganze Komplexe von Gebührennummern bezögen, entsprächen nicht der Begrün-dungspflicht (§ 5 Absatz 2 GOÄ), die auf die einzelne Leistung bezogen sei.

Der Orthopäde argumentierte, seine Pa-tienten hätten einen Behandlungsvertrag mit ihm abgeschlossen, in dem ausdrück-lich geregelt sei, dass sie sein Honorare vollständig bezahlen müssten – unab-hängig davon, wie sie krankenversichert seien. Allen Patienten habe er im Verlauf

der Behandlung dargelegt, dass aufgrund der Komplexität der vorliegenden Krank-heitserscheinungen eine „Abrechnung nach GOÄ zum Faktor 3,5“ erfolgen müs-se. Natürlich sei ihm bekannt, dass es Ärzte gebe, die grundsätzlich nur zum Faktor 1,0 oder 2,3 abrechneten. Dies sei aber kein Argument. In den ihm vorlie-genden Fällen hätten komplexe Krank-heitsbilder vorgelegen, die seine Abrech-nung rechtfertigten.

Zusatzbezeichnungen

Außerdem sei seine fachliche Qualifika-tion überdurchschnittlich. Das ergebe sich aus den Zusatzbezeichnungen, die er führe. Ärzte ohne entsprechende Zusatz-bezeichnungen seien keine Spezialisten, so dass es verständlich sei, dass sie mit geringeren Faktoren abrechneten. Es sei selbstverständlich, dass man für die Leis-tung eines sehr guten Arztes und Spezi-alisten mehr bezahlen müsse als für die von Ärzten mit geringerer Qualifikation.

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Recht und Wirtschaft

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016354

Nach mehrjähriger außergerichtlicher Schlichtung hatte die Ärztekammer schließlich im berufsgerichtlichen Ver-fahren beim Verwaltungsgericht Köln zu-nächst beantragt, dem Orthopäden eine Geldbuße in Höhe von 8 000 Euro auf-zuerlegen. Das Berufsgericht verurteilte den Orthopäden dann wegen Verletzung der Berufspflichten zu einer Geldbuße in Höhe von 7 000 Euro. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts hatte er durch sein Verhalten gegen das Heilberufegesetz NRW, die Berufsordnung sowie die Vor-gaben der GOÄ verstoßen.

Nach den Vorgaben der GOÄ müsse für Patienten verständlich und nachvollzieh-bar für die jeweils abgerechnete einzelne Leistung schriftlich begründet werden, warum eine Gebühr das 2,3fache des Ge-bührensatzes überschreite. Diesen An-forderungen hätten die vom Orthopäden verwandten allgemeinen Formulierungen nicht genügt, schon deshalb nicht, weil sie sich pauschal auf alle Gebührenan-sätze und persönlichen ärztlichen Leis-tungen in der jeweiligen Rechnung be-zogen. Aus dem Einzelfall resultierende Besonderheiten, die ausnahmsweise das Ansetzen des 3,5fachen Steigerungssatzes hätten rechtfertigen können, ergäben sich weder aus der schriftlichen Begründung der Rechnungen noch im Nachhinein.

Durch diese Rechnungstellung habe der Arzt schuldhaft seine Berufspflicht ver-letzt, angemessene Honorarforderungen zu stellen. Die Bemessungsgrundsätze der GOÄ gehörten nämlich zum Grund-wissen, das bei jedem Arzt vorausgesetzt werden könne. Zudem sei der Beschul-digte bereits in den Vorjahren auf die entsprechende Problematik hingewie-sen worden. Daraus könne geschlossen werden, dass der Beschuldigte bewusst gehandelt und den Verstoß zumindest billigend in Kauf genommen habe.

Verstoß gegen Berufspflichten

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies die Berufung des Orthopäden zurück und bestätigte somit die erstinstanzliche Ent-scheidung des Berufsgerichts. Nach An-sicht des OVG kann eine nicht konforme GOÄ-Abrechnung einen Verstoß gegen die Berufspflichten darstellen. Allerdings stelle nicht jede Abweichung von den Ab-rechnungsvorschriften der GOÄ bereits einen Verstoß gegen Berufspflichten dar. Vielmehr begründe erst eine vorsätzlich

fehlerhafte oder eine sich offensichtlich außerhalb jeder vertretbaren rechtlichen Meinung befindende Abrechnungspraxis einen ahndungswürdigen Berufspflicht-verstoß.

Es sei nicht Sinn berufsgerichtlicher Ver-fahren, bei differierenden rechtlichen Bewertungen einer Gebührenforderung einen Berufsverstoß immer schon dann anzunehmen, wenn sich eine Rech-nungstellung im nachhinein als unzutref-fend erweise. Ein Streit über die Berech-tigung dieser Forderung sei vornehmlich im Innenverhältnis zwischen Arzt und Patient zu regeln. Jede andere Betrach-tungsweise würde einen Arzt etwa bei sogenannten Analogbewertungen nach § 6 Absatz 2 GOÄ oder bei im Einzelfallumstrittenen Gebührenansätzen dem Ri-siko aussetzen, nach einer möglichen zi-vilgerichtlichen Prüfung zu seinen Lasten auch noch mit berufsrechtlichen Sanktio-nen belegt zu werden.

Dennoch bestätigte das OVG die Verur-teilung des Orthopäden. Dieser habe tat-sächlich, gemessen an den Vorgaben der GOÄ, fehlerhafte und damit unangemes-sene Honorarforderungen gestellt.

Überschreite eine GOÄ-Gebühr das 2,3fa-che des Gebührensatzes, müsse dies – auf die einzelne Leistung bezogen – für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar schriftlich begründet werden. Diese Begründung dürfe sich nicht auf die schlichte Wiedergabe der Bemessungskriterien (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände bei der Ausfüh-rung) beschränken. Es bedürfe vielmehr einer individuellen, auf den Behand-lungsfall bezogenen Begründung.

Die vom beschuldigten Orthopäden zur Begründung aufgeführten Formulierun-gen würden den Vorgaben der GOÄ je-doch schon deshalb nicht gerecht, weil sie nicht auf einzelne Leistungen bezo-gen seien. Sie machten auch nicht deut-lich, welcher konkrete Zeitaufwand den Höchstsatzes von 3,5 rechtfertige. Ent-gegen der Auffassung des Orthopäden berechtige ihn auch seine persönliche Qualifikation nicht, generell über dem Schwellenwert liegende Gebühren in An-satz zu bringen. Die in der GOÄ beschrie-benen zulässigen Bemessungskriterien (Schwierigkeit und Zeitaufwand der ein-zelnen Leistung sowie Umstände bei der Ausführung) seien abschließend.

Auch nach Ansicht des OVG handelte der Orthopäde vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft. Als Arzt müsse er die ein-schlägigen Bestimmungen der Berufs-ordnung und der GOÄ kennen. Überdies sei er über mehrere Jahre von der Ärzte-kammer auf die Anforderungen der GOÄ hingewiesen worden, nachdem sich Pati-enten über seine Rechnungen beschwert hatten. Vor diesem Hintergrund sei an-zunehmen, dass der Beschuldigte mit der Möglichkeit gerechnet habe, Unrecht zu tun und die Verletzung der Berufspflich-ten damit zumindest billigend in Kauf ge-nommen habe.

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Prof. Dr.

MA (Lond.)Fachanwalt für Medizin-recht, Fachanwalt für Sozialrecht DIERKS + BOHLE Rechts-anwälte Partnerschaft mbB, Berlin

ZUSAMMENFA SSUNGNicht jede Abweichung von Abrechnungs-vorschriften der GOÄ stellt bereits einen Verstoß gegen dem Arzt obliegende Be-

-dest bedingten Vorsatz (billigendes Inkauf-nehmen der Rechtswidrigkeit des eigenen Handelns) auszugehen, wenn ein Facharzt für Orthopädie den Ansatz einer 3,5fachen Gebühr nicht entsprechend der Vorgaben der GOÄ begründet. Notwendig ist eine auf die einzelne Leistung bezogene und für den Patienten verständliche und nachvollzieh-bare Begründung. Sie muss geeignet sein, die Gründe verständlich und nachvollzieh-bar zu machen, die die Überschreitung des Schwellenwertes rechtfertigten. Eine solche Begründung muss hinreichende Anhalts-punkte für einen Vergleich mit dem Durch-schnittsfall enthalten. Erkennbar muss sein, inwiefern die erbrachte Leistung überdurch-schnittlich schwierig und / oder überdurch-schnittlich zeitaufwendig war. Die persönli-

nicht, generell über dem Schwellenwert liegende Gebühren für persönlich-ärztli-che Leistungen in Ansatz zu bringen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nord-rhein-Westfalen entschieden (Aktenzei-chen: 6 / A287 / 13.T).

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Unterwegs

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

AU F B RU CH I N D I E A N D E N

Unfallchirurgische Abteilung in Peru gründenDie Flüge sind für den 1.9.16 gebucht: Gemeinsam mit ihren Kindern Sem (5), Joah (2) und Liah (im April 2016 geboren) werden Dr. Tim Boeker und seine Frau Dr. Miriam Boeker nach Peru ausreisen. Die Fami-lie wird mit den ortansässigen Quechua-Indianern, den mittellosen Nachfahren der Inkas, in Curahuasi, einem Bergdorf in den Anden, leben. Curahuasi befindet sich in Apurímac, dem ärmsten Bundesstaat Perus. Dres. Tim und Miriam Boeker werden für dreieinhalb Jahre als Ärzte am dortigen Missionsspital Diospi Suyana mitarbeiten. Sie sehen als überzeugte Christen ihren Lebensauftrag darin, dem Vorbild Jesu zu folgen, der sein Leben in Arme, Kranke und Benachteiligte investierte.

Wartende Patienten übernachten vor dem Hospital.

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Familie Boeker im Mai 2016.

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Dr. Vogel (Geschäftsführer Axomed) und Dr. Boeker bei der Über-gabe einer Sachspende.

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Das Hospital Diospi Suyana auf 2650 Meter Höhe, Curahuasi, Peru.

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Herr Orschler (Geschäftsführer Königsee implantate) sagt Dr. Boeker seine umfang reiche Unterstützung zur Ausstattung der unfallchirurgischen Abteilung zu.

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Unterwegs

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016356

Das Leben der Quechua-Indianer, die Hauptpatientengruppe des Hospitals Diospi Suyana, ist geprägt von bitterer Armut, Unterernährung, Alkoholismus, häuslicher Gewalt und schlechter medi-zinischer Versorgung. Im Hospital Diospi Suyana wird den Ärmsten Perus ehrli-cher Respekt entgegengebracht. Geleb-ter christlicher Glaube und praktizierte Nächstenliebe stehen im Zentrum des Projekts. Das Hospital wurde von Dr, Klaus-Dieter John (Chirurg) und Dr. Mar-tina John (Kinderärztin) aus Wiesbaden gegründet. Klaus-Dieter John studierte unter anderem in Yale und Harvard und schloss seine Facharztausbildung an der Charité Berlin ab. Statt für eine Habilita-tion entschied er sich gemeinsam mit sei-ner Frau für eine Ausreise nach Ecuador, um dort an einem Missionsspital tätig zu werden. Nach einigen Jahren wuchs in beiden der Wunsch, selbst ein Hospi-tal nach europäischen Standards für die Ärmsten Perus aufzubauen. Sie hatten die Not der Quechua-Indianer gesehen und beschlossen, Abhilfe zu schaffen. Zu Beginn standen ein Gebet und keinerlei Startkapital. Dank zahlreicher Geld- und Sachspenden aus aller Welt bietet das Hospital nun seit der Eröffnung 2007 me-dizinische Versorgung auf hohem Niveau für diese diskriminierte Bevölkerungs-gruppe. Insgesamt sammelten die Johns bisher über 23 Millionen US-Dollar für den Bau und den Betrieb des Hospitals. Dräger, Storz und Siemens sind nur eini-ge der Firmen, die das Projekt mit groß-zügigen Sachspenden unterstützt haben. Aktuell wird die Bettenzahl des Kran-kenhauses durch den Bau eines weiteren Stockwerks verdoppelt, um dem großen Patientenandrang gerecht werden zu können.

Unfallopfer versorgen

Dr. Tim Boeker ist derzeit Funktionsober-arzt in der Abteilung für Unfallchirurgie, Orthopädie und Kindertraumatologie des St. Josefs Krankenhauses Freiburg und Mitglied der Arbeitsgruppe Unfallchir-urgie und Orthopädie in Entwicklungs-ländern der DGOU. Er wird die Abteilung für Unfallchirurgie und Orthopädie am Hospital Diospi Suyana komplett neu aufbauen. Aufgrund der Lage des Hos-pitals an der Panamericana, der haupt-sächlich landwirtschaftlichen Tätigkeit der Quechua und des weit verbreiteten Alkoholismusproblems sind Unfälle, zum Teil mit Schwerverletzten, häufig. Derzeit ist die nächste Klinik mit unfallchirurgi-scher Abteilung eine eineinhalbstündige, sehr kurvige Autofahrt durch die Anden entfernt. Mittellose Patienten werden dort jedoch selbst mit komplizierten Frakturen – wenn überhaupt – oft erst nach mehreren Wochen Wartezeit ver-sorgt.

Spenden erwünscht

Dank großzügiger Unterstützung der Firma Königsee Implantate wird eine sehr umfangreiche Grundausstattung an winkelstabilen Implantaten und Nachle-geware für unfallchirurgische Operati-onen vorhanden sein. Zudem erhielt Dr. Boeker eine ergänzende Materialspende der Firma Axomed. Weitere Sachspenden (insbesondere Fixateure und Unterschen-kelnägel) werden benötigt.

Dr. Miriam Boeker ist als Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe in der Frauenklinik des Ortenau-Klinikums Of-fenburg-Gengenbach tätig. Derzeit be-

findet sie sich in Elternzeit. Sie wird am Hospital Diospi Suyana eine gynäkologi-sche Sprechstunde anbieten, gynäkolo-gische Operationen und Kaiserschnitte durchführen und Geburten betreuen.

Helfende Hände werden immer gesucht. Um die Personalkosten vor Ort so nied-rig wie möglich zu halten, bekommen die ausländischen Mitarbeiter allerdings kein Gehalt vom Hospital, sondern finan-zieren ihren Lebensunterhalt über einen Spenderkreis – so auch Familie Boeker.

Wer weitere Informationen sucht, wird auf der Homepage der Familie www.tm-boeker.de (hier gibt es auch die Mög-lichkeit, sich für ihre Infobriefe anzumel-den) und auf der des Hospitals www.dio-spi-suyana.de fündig.

SPENDENMÖGLIC HKEIT:Vereinigte Deutsche Missionshilfe e. V.Verwendungszweck (wichtig!) AC381000 Familie BoekerIBAN: DE33 2916 7624 0012 5776 00BIC: GENODEF1SHRVolksbank Syke

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Dr. Tim Boeker, Funk-tionsoberarzt in der Abteilung für Unfall-chirurgie, Orthopädie und Kindertrauma-tologie des St. Josefs Krankenhauses Freiburg

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Unterwegs

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

3 5 . E P OS KO N G R E SS I N RO M

Wandel bei der Behandlung von KinderfrakturenVom 6. bis 9. April 2016 fand die 35. Jahrestagung der Europäischen Gesellschaft für Kinderorthopädie in Rom statt. Dietrich Tönnis und Klaus Parsch hatten zusammen mit Kollegen aus Frankreich, England, Italien, Schweiz, Portugal und Jugoslawien 1982 in Paris die European Society of Pediatric Orthopaedics gegründet.

Bei der Gründungsversammlung in Paris waren es acht Kinderorthopäden, 2016 beim Kongress in Rom waren mehr als 800 Teilnehmer aus der ganzen Welt gezählt worden. 1996-97 war Parsch Präsident der EPOS, 2001 wurde er Ehrenmitglied und 2006 beim Jahreskongress in Dresden mit der „Pro maximis meritis“ Medaille dieser Gesellschaft ausgezeichnet.

Vom diesjährigen EPOS Präsidenten Bjar-ne Moeller-Madsen, Kopenhagen, war Klaus Parsch gebeten worden, den tra-ditionellen Festvortrag zum Wandel bei der Behandlung von Kinderfrakturen zu halten. Die Kindertraumatologie hat-te während seiner 30 Jahre als Chefarzt der Orthopädie am „Olgäle“ (Olgahospi-tal Stuttgart) eine herausragende Rolle gespielt. Den Wandel von konservati-ven ein- bis mehrwöchigen Extensions-behandlungen hin zu den modernen, teilweise minimalinvasiven Frakturver-sorgungen hatte er aktiv mitbestimmt. Die Europäische Gesellschaft für Kinder-orthopädie ist, wie in den angelsächsi-

schen Ländern, aber auch in Frankreich üblich, immer für das Kindertrauma zu-ständig gewesen. In den letzten Jahren haben sich die traumatologisch aktiven Kinderchirurgen der EPOS angeschlos-sen und sehen sich dort gut vertreten. Die Presidential Guest Lecture über die Evolution der Kindertraumatologie hat Parsch am Samstag, den 9. April 2016, vor dem Plenum gehalten.

Privataudienz bei Papst Franziskus

Beim 35. EPOS Kongress in Rom wurden drei Vertreter der EPOS von Papst Fran-ziskus in einer Privataudienz empfan-gen. Tomas und Casilda Epeldegui aus Madrid, Gaetano und Laura Pagnotta aus Rom und Klaus mit Edeltraut Parsch aus Stuttgart wurden vom Heiligen Vater in Privataudienz empfangen. Der Papst war begleitet vom deutschen Präfekten Erzbi-schof Gänswein. Dr. Pagnotta arbeitet im vatikanischen Kinderspital (Ospedale Pe-diatrico Bambino Gesú). Er hatte sowohl die Generalaudienz für 70 EPOS-Mitglie-der, wie unsere Privataudienz vorberei-tet. Auf dem überreichten Bild steht:

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POPE FRANCISon 6th April 2016

Die Vertreter der EPOS waren von der Ausstrahlung des Heiligen Vaters tief be-eindruckt.

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Prof. Dr. Klaus ParschPrivataudienz bei Papst Franziskus am 6. April 2016 am 6. April 2016

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Plakat der Jahrestagung

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Namen

358 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

Prof. Dr. rer. nat. Anke Bernstein, Mus-kuloskelettales Forschungslabor (MFL) Department Orthopädie und Traumato-logie im Universitätsklinikum Freiburg, ist neue Netzwerksprecherin des MSB-Net und tritt die Nachfolge von Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Rainer Bader, Rostock, an.

Prof. Dr. Georg Gosheger, Direktor der Klinik für Allgemeine Orthopädie und Tu-mororthopädie am UKM Münster, wurde als erster Deutscher Orthopäde als Prä-sident der Europäischen Gesellschaft für Tumoren des Bewegungsapparates (Euro-pean Musculo-Skeletal Oncology Society/E.M.S.O.S.) gewählt.

Prof. Dr. Peter Helwig hat zum 1.7.2016 die Position des Chefarztes der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie im Klini-kum Heidenheim übernommen. Er wech-selte vom Uniklinikum Freiburg, wo er als Oberarzt und Sektionsleiter Endoprothe-tik tätig war.

Prof. Dr. Maik Hoberg wurde zum au-ßerplanmäßigen Professor an der Juli-us-Maximilians-Universität Würzburg er-nannt. Prof. Hoberg ist Geschäftsführen-der Oberarzt und Leitender Oberarzt En-doprothetik an der Orthopädischen Klinik König-Ludwig-Haus in Würzburg.

Univ.-Prof. Dr. Stefan Nehrer, Dekan der Fakultät für Gesundheit und Medizin der Donau-Universität Krems, wurde einstim-mig zum Nachfolger von Prof. Dr. Dr. Vic-tor Valderrabano als GOTS-Präsident ge-wählt. Nehrer will die Weiterbildung vo-rantreiben und mit anderen Berufsgrup-pen kooperieren.

Prof. Dr. Edmund Neugebauer, Senior-professor für Versorgungsforschung an der Universität Witten/Herdecke (UW/H), wurde für weitere zwei Jahre als Vorsit-zender des Deutschen Netzwerk Versor-gungsforschung (DNVF) bestätigt.

PD Dr. Eric Röhner, Oberarzt am Lehrstuhl für Orthopädie der FSU Jena am Waldkran-kenhaus Eisenberg, hat sich am 10.5.2016 mit dem Thema „Septische Kniegelenks-endoprothetik zwischen Radikalität und Gewebetrauma“ für das Fach Orthopädie und Unfallchirurgie habilitiert.

Prof. Dr. Ralf Skripitz leitet seit 1. April 2016 das Zentrum für Endoprothetik, Fuß-chirurgie, Kinder- und Allgemeine Ortho-pädie und das Endoprothetikzentrum der Maximalversorgung an der Roland-Klinik Bremen. Prof. Skripitz, der auch EndoCert der DGOOC mit ins Leben gerufen hat, wechselt von Rostock nach Bremen.

Personalia

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Namen

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

Wir gratulieren ...

Zum 80. Geburtstag … Dr. Uwe Amian, Reinbek … Dr. Fausi Al Wiswasi, Weingarten … Dr. Hanns-Wolfram Bühler, Oberschleißheim … Dr. Dieter Hamann, Berlin … Dr. Johannes Hohenhövel, Hannover … Dr. Hans-Jürgen Päzoldt, Kyritz

Zum 85. Geburtstag: … Herr Dr. Eckhard Berke, Düsseldorf … Herr Dr. Harald Eckhardt, Stephanskirchen … Dr. Claus Jansen, Mönchengladbach

Zum 90. Geburtstag: … Dr. Jürgen Erman, Hamburg … Dr. Herbert Köstler, Stephanskirchen … Dr. Lisel Schüling, Münster … Dr. Albert Schürholz, Viersen

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Aus unseren VerbändenBerichte und Angebote

Berufsverband fürOrthopädie undUnfallchirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaftfür Orthopädie und Unfallchirurgie

Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie

Verband leitender Orthopäden und Unfallchirurgen Deutschland e.V.

Liebe Mitglieder!

Auf den nachfolgenden Seiten berichten die Fachgesellschaften und der Berufsverband aus ihren Gremien und Geschäftsstellen. Hier erfahren Sie, welche Arbeit im zurückliegenden Jahr geleistet wurde, wie künftige Pläne aussehen, welchen Benefit Sie von Ihrer Mitgliedschaft bei uns haben.

Sie fragen – Ihr Vorstand antwortet.

Wenn Sie Fragen zur Arbeit Ihres Vorstandes haben, zögern Sie bitte nicht, sich damit via E-Mail an uns zu wenden. Wir werden Ihre Anfragen unverzüglich an den passenden Ansprechpartner weiterleiten und Frage und Antwort in der nachfolgenden Ausgabe der „OU Mitteilungen und Nachrichten“ veröffentlichen.

Je nachdem, von wem Sie es genauer wissen wollen, richten Sie Ihre Anfrage bitte an die Geschäftsstelledes Berufsverbandes: [email protected] DGOOC: [email protected] DGOU: [email protected] DGU: [email protected] VLOU: [email protected]

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Aus den Verbänden

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

BVO

UEinladung zur Mitglieder versammlung Wir laden Sie ein zur jährlichen Mitgliederversammlung auf dem

Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2016 in Berlin.

Am Freitag, den 28. Oktober 2016, 12:45 – 14:15 Uhr

Großer Saal, DKOU-Gelände Messe Süd, Berlin(Einlass nur für BVOU-Mitglieder)

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Tagesordnung der Mitgliederversammlung

TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung zur Mitgliederver-sammlung

TOP 2 Beschluss der TagesordnungTOP 3 EhrungenTOP 4 Bericht des Präsidenten und der

Mitglieder des geschäftsführen-den Vorstandes

TOP 5 Bericht des SchatzmeistersTOP 6 Bericht der Kassenprüfer / Ent-

lastung der Kassenprüfer 2015 / Wahl der Kassenprüfer für 2016

TOP 7 Beschluss über die Entlastung des Vorstandes 2015

TOP 8 SatzungsänderungTOP 9 Verschiedenes

Zu TOP 8 Satzungsänderung

Der geschäftsführende Vorstand des BVOU empfiehlt den Mitgliedern die An-nahme der folgenden Satzungsänderung:

1. § 2 Ziff. 2

„[…] sowie die Förderung der wissen-schaftlichen Interessen und der berufli-chen Aus-, Weiter- und Fortbildung im Fall Orthopädie und Unfallchirurgie.“

2. § 2(neu) Ziff. 7„7. Der BVOU kann sich zur Erfüllung sei-ner Aufgaben an anderen Unternehmen beteiligen oder solche gründen.“

§ 9 Geschäftsführender Vorstand:„• Erledigung der satzungsgemäß vor-gegebenen Aufgaben und laufenden Geschäfte des BVOU, hierzu gehören insbesondere auch die Entscheidung und alle erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gründung eines anderen Unternehmens oder der Betei-ligung an anderen Unternehmen gem. §2 Ziff. 7.“

Schnuppermitgliedschaft für Assistenzärzte

Werden Sie Mitglied (für Assistenzärzte bis Ende 2016 kostenfrei) und stärken Sie Ihren Berufsverband. Unterstützen Sie mit Ihrer Mitgliedschaft den BVOU bei der berufspolitischen Interessenver-

tretung unseres Fachgebietes. Die Mit-gliedervorteile reichen von reduzierten Teilnahmegebühren bei Fortbildungen und Seminaren durch unsere Akademie, Stipendien, Rechts- und Karrierebera-

tung bis hin zu Mentoring-Projekten und Versicherungsangeboten.

Mehr unter: www.bvou.net/der-bvou/mitglied-werden/

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Aus den Verbänden

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016362

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diskutiert. Danach informierte RA Heiko Schott aus Gelsenkirchen (Justiziar der IGOST) über das Anti-Korruptionsge-setz. Auch hier gab es eine Vielzahl von Anmerkungen und Diskussionsbeiträ-gen. Den Abschluss bildeten der Vortrag zum Thema „Big data – der gläserne Pa-tient (Diplom-Kaufmann Jochen Roeser, Vorstandsmitglied Deutsche Arzt AG) und die Ausführungen von Dr. Roland Tenbrock über aktuelle berufspoliti-sche Themen und die Perspektiven des BVOU-Landesverbands.

Erster Landeskongress des BVOU Nordrhein Dr. Stephan Grüner

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Dr. Stephan Grüner

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Früher ein Offizierskasino der belgischen Armee, heute ein Tagungsrestaurant na-mens Club Astoria – der Landesverband Nordrhein des BVOU hatte sich für sei-nen ersten Landeskongress ein bekanntes Anwesen in Köln ausgesucht. Am 20. Mai 2016 konnten die Veranstalter 60 Kolle-ginnen und Kollegen begrüßen.

Osteoporose und Schmerz

Der Ablauf des Kongresses unter der Leitung von Dr. Roland Tenbrock ent-sprach dem dreimal pro Jahr stattfin-denden Treffen des Kompetenznetzes Orthopädie Unfallchirurgie Rheinland. Dem wissenschaftlichen Teil schloss sich ein juristisch-betriebswirtschaft-lich-berufspolitischer Teil an, gefolgt vom abschließenden Austausch bei einem Abendessen. So ging es zunächst unter der Leitung von Dr. Folker Franzen und Dr. Stephan Grüner um „Wirbelsäule, Osteoporose und Schmerz“, und zwar

im Einzelnen um ein Update Osteoporo-se (Dr. Erik Kelter, Köln), um TBS in der speziellen Osteoporosediagnostik (Dr. Christian Wittig, Düsseldorf), um die Ergebnisse der MedX-Rückentrainings-therapie (Diplom-Sportwissenschaftler Daniel Elsner, Aachen) und um Neuro-stimulationsverfahren bei therapieresis-tenten Schmerzen (Dr. Thomas Richter, Klinik für Stereotaxie der Universität zu Köln). Alle vier Vorträge wurden ausführ-lich diskutiert.

Umstritten: Bewertungsportale

Der zweite Kongressteil umfasste als erstes einen Doppelvortrag zum Thema Bewertungsportale, nämlich zum einen aus juristischer Sicht (RA Dr. jur. Dirk Schulenburg, Justiziar der Ärztekammer Nordrhein) und zum anderen aus Betrei-bersicht (Dr. Florian Weiss, Geschäftsfüh-rer der Jameda GmbH). Diese Vorträge wurden umfangreich und emotional

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

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„Berufspolitik ist mühsam, macht aber auch Freude“ Sabine Rieser

In allen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wird in diesem Jahr eine neue Vertreterversammlung gewählt. Wer aus dem BVOU stellt sich zur Wahl? Was wollen die einzelnen Kandidaten errei-chen? Wie werben sie um Stimmen? Das fragt BVOU.net seit dem Juni – und ver-öffentlicht die Antworten kontinuierlich auf der Homepage. Aus Interviews und Wahlaufrufen lässt sich herauslesen, was Neulinge und alte Hasen in der Berufs-politik umtreibt, woher sie ihre Energie nehmen – und was sie anpacken wollen.

„Nur abnicken und zur Kenntnis neh-men reicht nicht“, findet Dr. Olaf Dieball. Wenn sich Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie Gehör verschaffen woll-ten, müssten sie „in den entsprechenden Gremien vertreten sein und ihre Inter-essen hörbar kundtun“. Dieball ist dazu bereit: Er kandidiert als berufspolitischer Neuling für die KV Sachsen-Anhalt. „Ge-rade junge Fachärzte brauchen bei einer Neuniederlassung eine planbare und angemessene Honorierung ihrer Leis-tungen. Sonst werden wir bald keinen Nachwuchs mehr rekrutieren können.

maßstab (EBM) abgebildet werden. Die fachärztliche Weiterbildung in den Pra-xen muss gefördert werden.“

Sich in der KV engagieren wie Dieball und Freimark? Da winken viele ab. Die KV ist für viele eine ungeliebte Instituti-on, mit der sie lieber weniger als mehr zu tun haben. Schon wählen zu gehen, hal-ten etliche für überflüssig. Dr. Hans-Peter Frenzel hat dafür kein Verständnis. „Wir sollten alle wählen gehen und die Kolle-gen aus O & U, die kandidieren, unterstüt-zen. Wenn wir nicht in der Vertreterver-sammlung vertreten sind, dann hat O & U in der KV keine aktive Stimme mehr“, be-tont der stellvertretende BVOU-Landes-vorsitzende in Baden-Württemberg, der lange in der VV seiner KV engagiert war und nun nicht mehr kandidiert.

Für seinen Rat spielen Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit eine gro-ße Rolle. „Viele unserer Kolleginnen und Kollegen erinnern sich sicherlich noch an die katastrophalen Auswirkungen der EBM-Reform in den Jahren 2008 und 2009“, so Frenzel. „O & U musste Verluste

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Budgets, Fallzahl-Höchstmengen oder auch drohende Regresse, gerade für Heil-mittel, sind wenig hilfreich und als Droh-kulisse abzuschaffen“, findet Dieball.

Der Servicegedanke der KVmuss verbessert werden

Auch Dr. Claudio Freimark kandidiert das erste Mal: Er tritt in Berlin auf der Liste „Die Fachärzte2.0 – fair.transparent.kon-struktiv“ an. „Ich möchte die Interessen unserer Fachgruppe in der KV-Vertreter-versammlung stärker vertreten, als dies bisher der Fall war“, sagt Freimark, der in einer Einzelpraxis niedergelassen ist. Vor allem eine Umverteilung der Honorar-töpfe will er betreiben. Doch auch sonst fallen ihm eine Menge lohnenswerter Themen ein: „Der Servicegedanke der KV muss verbessert werden. Die Attraktivi-tät des berufspolitischen Engagements muss erhöht werden“, findet Freimark. Und zählt noch mehr auf: „Veränderun-gen der Rahmenbedingungen ärztlicher Arbeit, zum Beispiel durch neue Hygiene-vorschriften und Qualitätsmanagement, müssen im Einheitlichen Bewertungs-

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016364

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U hinnehmen, die wir bis heute nicht voll-ständig kompensieren konnten. Korrek-turen waren überhaupt nur möglich, weil wir mit dem BVOU gut vernetzt sind und O&U damals in der Vertreterversammlung und im Beratenden Fachausschuss der Fachärzte, den die VV wählt, präsent war.“

Bitte zur Wahl gehen

Auch Dr. Wolfgang Böker, der für die VV in Niedersachsen kandidiert, hat die Kolleginnen und Kollegen früh zur Wahl aufgerufen, und zwar bereits zum Wahl-gang für die Kandidaten der Bezirksaus-schüsse. „Diese sind ein wichtiges Bin-deglied zwischen den niedergelassenen und ermächtigten Ärztinnen und Ärzten einerseits und der regionalen KV-Verwal-tung andererseits“, betonte Böker. In den Bezirken werde die Bereitschaftsdienst-ordnung umgesetzt, zu Regressvermei-dung beraten, Hilfe bei der Niederlassung geboten und vieles mehr. Die Interessen von O & U könne man aber nur durchset-zen, „wenn sich Mitglieder unserer Be-rufsgruppe auch engagieren“.

Dr. Uwe de Jager, der in Baden-Württem-berg kandidiert, sieht es ähnlich: Nur in den Gremien von Ärztekammer und Kas-senärztlicher Vereinigung sei berufspo-litische Arbeit auch umsetzbar. „Hier ist es möglich, aktiv die Stellschrauben der Versorgung zu justieren.“

Alle Kandidaten aus O & U sehen ähnliche Herausforderungen wie Dr. Roland Ten-brock, der in Nordrhein kandidiert: „Eine gerechte Bezahlung unserer geleisteten hochwerten Arbeit. Konservativ und ope-rativ tätige Orthopäden und Unfallchirur-

gen müssen wieder einen angemessenen Stellenwert in der Versorgung bekom-men.“ Dr. Matthias Graf, seit 12 Jahren VV-Mitglied in Bayern und kein bisschen berufspolitikmüde, betont: „Das wichtigs-te Versorgungsthema der nächsten Legis-laturperiode ist sicherlich, KV-Strukturen zu schaffen, in denen sich die gewandel-ten Voraussetzungen für die Niederlas-sung (hoher Frauenanteil, Work-Life-Ba-lance und so weiter) widerspiegeln.“ Dr. Burkhard Lembeck betont: „Eine gute ambulante Versorgung sorgt für geringe Folgekosten im stationären Sektor, bei den Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln. Daher gehört diese ambulante Versorgung gut strukturiert, die Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten verbessert. Das erfordert auch unpopuläre Entscheidun-gen.“ Lembeck kandidiert in Baden-Würt-temberg – bisher funktionierte das En-gagement in der KV auch deshalb gut, weil sein Kollege ihm den Rücken freihält. „Besten Dank auf diesem Weg!“ ließ Lem-beck per Interview ausrichten.

Einsatz für mehr Prävention

Dr. Anton Radlmayr, der wie Lembeck in Baden-Württemberg kandidiert, hat sich vorgenommen, sich für ein konstruktives Miteinander der verschiedenen Facharzt-gruppen einzusetzen und will „Präventi-onsmaßnahmen in unserem Fachgebiet vorantreiben, die alle Altersstufen be-treffen sollten – und ein entsprechen-des sinnvolles Honorar generieren”. Berufspolitikverdrossenheit? „An dem Punkt bin ich glücklicherweise noch nicht. fragen Sie mich in zwei Jahren wieder”, antwortet er heiter. Dr. Karsten Braun, der ebenfalls in Baden-Württem-berg kandidiert, kommt aus einer Ortho-pädenfamilie, in der man berufspolitisch engagiert war. Es brauche Kollegen, die das Große und Ganze im Blick behielten und die Dinge organisierten, die viele eher als notwendiges Übel betrachten, sage er. Aber noch etwas kommt hinzu: „Patienten zu behandeln macht Spaß. Das allein wäre mir aber zu langweilig.“

Berufspolitischen Frust? Kennt Braun ei-gentlich nicht: „Orthopädie ist ein tolles, dynamisches Fach. Es lohnt sich, dafür zu kämpfen, dass sich davon in den Praxen auch etwas abspielt und dort nicht stag-niert.“

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Sabine Rieser, Presse BVOU

NEUE VERTRETERVERSAMMLUNGIn allen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wird in diesem Jahr eine neue Vertre-terversammlung gewählt. Der BVOU stellt auf seiner Homepage regelmäßig Kandida-

Namen gewählter Fachärzte für O & U. Mit einem Klick sieht man, wer im eigenen Bundesland antritt, wie man zur Wahlinfo der eigenen Kassenärztlichen Vereinigung gelangt und welche Wahlaufrufe Kollegen verfasst haben. Mehr Infos: http://bvou.net/kv-wahlen-2016-die-termine-fuer-ganz-deutschland/

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

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Trotz der sommerlichen Temperaturen konnten alle prüfungsrelevanten Themen für die Vorbereitung zur Facharztprüfung kurz und knapp wiederholt beziehungs-weise berücksichtigt werden.

Rückblickend ist die Woche sehr erfolg-reich gelaufen, größere Pannen blieben aus und bis auf zwei Referenten, auf de-ren Wissensinhalte wir leider diesmal verzichten mussten, erschienen alle Re-ferenten sehr gut vorbereitet zu ihren Vorträgen. Diese Kurswoche festigt die Grundlagen und die zentralen Kompe-tenzen des Fachgebietes O & U.

„Ich fühle mich gut vorbereitet für die Prüfung und werde den Kurs weiterempfehlen.“

Von Vorteil war die überschaubare An-zahl der Teilnehmer, so dass die Atmo-sphäre in den Vorträgen von Intensität und Interaktivität geprägt waren. Die Evaluation und das positive Feedback durch die Teilnehmer haben der Akade-mie Deutscher Orthopäden den Eindruck bestätigt, dass die 20. Facharztvorberei-tung eine rundum eindrucksvolle Kurs-woche war, die wir gern im November (eventuell mit kleinen Veränderungen) anbieten werden; spätestens in 2017 wird das Programm aufgrund vieler An-regungen fachspezifisch aktualisiert und umstrukturiert.

„Ich habe gestern meine Facharztprüfung bestanden! Ich habe viele Tipps aus dem Kurs im Sommer beherzigt und ‚bin smart geblieben‘.“

Der nächste Kurs findet in der Woche vom 21.-26.11.2016 in Berlin statt, die Voran-

meldungen laufen! Sie können sich sehr gern anmelden – scannen Sie einfach den QR-Code ein.

Die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) möchte sich ganz herzlich auf die-sem Wege noch einmal bei den wissen-schaftlichen Leitern des Facharztvorbe-reitungs-Refresherkurses, Dr. Thilo John, PD Dr. Stephan Tohtz, Prof. Dr. Michael Wich, den Referenten, der Firma Otto-bock sowie allen Kursabsolventen für das erfolgreiche Gelingen bedanken.

20. Facharztvorbereitungskursin den DRK Kliniken Berlin-WestendSibylle Reichelt

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DRK-Klinikum Berlin Westend

Ein kompletter Ritt durch O & USabine Rieser

Ein ADO-Kurs zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung ist das, was woan-ders Druckbetankung heißt: morgens Schmerztherapie, mittags Kinderortho-pädie, nachmittags Wirbelsäulenerkran-kungen. Zwei Stipendiaten über den Stoff, ihre bisherige Weiterbildung und ihren Weg ins Fach.

Wer Dr. Nael Hawi und Maamoun Alsal-loum während des sechstägigen Fach-arztvorbereitungs-Refresherkurses (FAB)

Ende Juni in Berlin sprechen möchte, hat nur in der Mittagspause eine Chance. Morgens geht es im Klinikum Westend gegen 7.30 Uhr los, am frühen Abend ist immer noch Kurs. Doch die beiden Ärzte sind gut gelaunt, als sie gegen 13.30 Uhr auf einer Bank im Grünen zum Interview Platz nehmen. Ein Dankeschön müsse unbedingt in den Text, sind sie sich einig: Dafür, dass sie als Stipendiaten der Aka-demie deutscher Orthopäden des Berufs-verbandes für Orthopädie und Unfallchi-

rurgie (ADO) und der Firma ottobock kostenfrei am FAB teilnehmen können.

„Ich hätte den Kurs aber auch so gemacht“, betont Alsalloum. „Mir fehlte bislang et-was der Überblick, was für die Facharzt-prüfung hier alles wichtig sein könnte und wie man sich am besten vorbereiten sollte.“ Der gebürtige Syrer ist vor zwei Jahren nach Deutschland gekommen und arbeitet an der Helios Aukamm-Klinik in Wiesbaden. Seine Leistungen in Syrien

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Aus den Verbänden

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016366

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wurden gerade anerkannt, aber die Prü-fung muss er noch absolvieren. Mit sei-ner Entscheidung für den Kurs ist er sehr zufrieden: „Es werden genau die Themen behandelt, die ich brauche, und es wird ein sehr guter Überblick gegeben.“

Hawi ist der gleichen Meinung: „Hät-te ich das Stipendium nicht bekommen, hätte ich aber trotzdem an dem Kurs teilgenommen. Ich habe erwartet, dass der FAB einen kompletten Ritt durch die

Orthopädie und Unfallchirurgie bietet. Gleichzeitig habe ich mir überlegt, wie das eigentlich gehen soll.“ Nun kennt er die Antwort: Das Programm sei straff, mit den Referenten könne man Fragen gut klären, und die Präsentationen be-komme man digital und könne sie so noch einmal durchgehen.

Der angehende Facharzt hat seine Wei-terbildung an der Medizinischen Hoch-schule Hannover begonnen, „in der klas-

sischen Unfallchirurgie“, wie er erzählt. Es folgten Rotationen an die Helios Endo Klinik Hamburg und an das Deutsche Schulterzentrum / ATOS Klinik in Mün-chen. Zum Abschluss der Weiterbildung wird er nach Hannover zurückkehren. „Ich bin mit meiner Wahl und meinem Weg sehr zufrieden“, erzählt Hawi. Er habe sich mit vielen Herangehensweisen im Fach vertraut machen können. Aber mit bestimmten Bereichen habe man eben weniger Kontakt hat. Da sei der Kurs sehr nützlich.

Die Entscheidung, sich zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie weiter-zubilden, stand bei beiden Stipendiaten schon im Studium fest. Bei Alsalloum gaben Freunde, die sich für das Fach ent-schieden hatten, den Ausschlag. Hawi erzählt, er sei familiär geprägt: „Mein Vater ist Unfallchirurg.“ Dass es eine gemeinsame Weiterbildung O & U gibt, hat es ihm noch leichter gemacht, sich zu dafür zu entscheiden: „Es ist ein im-mens großes Spektrum. Man hat jedoch die Möglichkeit, Schwerpunkte zu set-zen. Das macht es sehr reizvoll.“

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Dr. Nael Hadi (links) und Maamoum Alsalloum

Änderungen der Mandatsträger in den BVOU-Bezirken

Baden-Württemberg

Neuer Bezirk Bodensee-Oberschwaben: Dr. Wolfgang Stritt aus Tettnang wurde zum Bezirksvorsitzenden gewählt.

Westfalen-Lippe

Bezirk Recklinghausen: Dr. Johannes Brauckmann-Berger aus Herten wurde zum neuen Bezirksvor-sitzenden gewählt. Er ist der Nachfolger

von Dr. Klaus Braukmann aus Dülmen. Als stellv. Bezirksvorsitzenden wurde Markus Schneppenheim aus Oer-Erken-schwick gewählt. Er ist der Nachfolger von Dr. Marco Landwehr aus Dorsten.

Dr. Mutasim Ahmed · NeunkirchenDr. Sabine Anna Alfter · LahnsteinDr. Kornelia Ascher · RegensburgDr. Tanja Bensch · Bad UrachDr. Kathrin Bernau · Mülheim an der RuhrLars Bühring · KoblenzMohammad Daradkah · StendalDr. Christine Dommers · KölnÖznur Gözen · Bad UrachPia Grimm · GreifswaldDr. Michael Grolik · FreiburgDipl.-Med. Rainer Hanisch · SpreenhagenDr. Jürgen Helgers · Lünen

Dr. Sven Hertel · NeusäßAnna Honcharyuk · DinslakenAhmad Ali Issavand · BerlinPD Dr. Jörn Kircher · HamburgDr. Christina Krieter · MannheimChristoph Kutschker · RadebeulDr. Axel Kuttner · Bad MergentheimDr. Sven Lichtenberg · HeidelbergDr. Christiane · ChemnitzZeljko Manduric · HammDr. Michael Matzer · WürzburgDr. Bertrand Muller · RavensburgDr. Andreas Nadler · Murrhardt

Julia-Sarah Niederquell · SchwerinJens Nieland · MontabaurClaudia Pollhammer · WeidenEugen Reitenbach · DortmundAmer Saleh · KasselDr. Hans-Dieter Scharf · BerlinArne Schoene · OberstdorfDr. Jörn Schwede · LeipzigDr. Axel Unruh · KölnKerstin Usinger · TroisdorfThomas Willert · RostockAnne Zillekens · Bonn

Neue Mitglieder

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Aus den Verbänden

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016 368

BVO

U Rahmenvertragskonditionen zur Berufs-Haftpflicht-Versicherung

Ende 2015 haben wir über den Rah-menvertrag zur Berufs-Haftpflicht-Ver-sicherung berichtet. Dieser ermöglicht den BVOU-Mitgliedern die Absicherung des Berufs-Haftpflichtrisikos – je nach dem individuellen Versicherungsbedarf Die Konditionen des Rahmenvertrages konnten zum 01.01.2016 inhaltlich noch einmal verbessert werden. Da es auf dem Versicherungsmarkt gerade wieder zu er-heblichen Beitragssteigerungen gekom-men ist, möchten wir noch einmal auf die Besonderheiten des geschlossenen Rah-menvertrages und deren Alleinstellungs-merkmale hinweisen: Wir empfehlen Ihnen, die neue Prämienvorstellung Ihres derzeitigen Berufs-Haftpflicht-Versiche-rers nicht ungeprüft hinzunehmen.

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Die Sonderkonditionen des Rahmen-vertrages des BVOU – exklusiv für seine Mitglieder – sehen besonders günstige Prämien für zahlreiche Risikopositionen und Vertragskonstellationen vor. Profi-tieren Sie ferner von der Vereinbarung einer nach dem derzeitigen Stand ausrei-chenden Deckungssumme von 10Mio.€ pauschal für Personen-, Sach- und Ver-mögensschäden je Schadenfall.

Grundsätzlich gilt es, sich gegen Scha-denersatzansprüche aus der ärztlichen Tätigkeit hinreichend zu versichern. Bei der Berufs-Haftpflicht-Versicherung gilt das sogenannte Schadenereignisprinzip – für Haftpflichtansprüche Dritter steht die zum Schadenzeitpunkt veranker-te Deckungssumme zur Verfügung. Die zum Zeitpunkt der Anspruchserhebung vereinbarte Deckungssumme ist dabei jedoch unerheblich! Es wird empfohlen, die Höhe der vereinbarten Deckungssum-men insbesondere zu bereits anderweitig bestehenden Berufs-Haftpflichtverträgen aufgrund möglicher Spätschadenmeldun-gen stets auf Aktualität zu überprüfen, um evtl. Deckungslücken zu vermeiden.

Die Mitversicherung eines angestellten Facharztes gleicher Fachrichtung ist für BVOU-Mitglieder im Leistungsangebot beitragsneutral mit enthalten. Sie profi-tieren als Verbandsmitglied zudem von einer dreijährigen Laufzeit Das erhöht Ihre Prämien- und Planungssicherheit. Vor einem Vertragsabschluss ist der ge-naue Versicherungsbedarf zu überprüfen. Das ist wichtig für niedergelassene als auch angestellte Ärzte, da eine gesetzli-che oder tarifliche Verpflichtung für die Arbeitgeber, ihren Angestellten ausrei-chenden Versicherungsschutz zu gewäh-ren, grundsätzlich nicht besteht.

Zur Vermeidung evtl. Deckungslücken empfehlen wir den angestellten Ärzten, sich den Haftpflicht-Versicherungsschutz von ihrem Arbeitgeber schriftlich bestäti-gen zu lassen. Nach Vorlage dieser Bestä-tigung wenden Sie sich gern an den Funk Ärzte Service. Nutzen Sie eine individu-elle Beratung. Damit Sie einen zeitgemä-ßen, leistungsstarken und günstigen Ver-sicherungsschutz haben, sollten Sie also Ihre bisherige Absicherung einschließlich des Ablaufdatums überprüfen.

KONTAK T

Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbHFunk Ärzte ServiceValentinskamp 2020354 HamburgAnsprechpartnerin:Olga Zöllnerfon +49 40 35914 – 494fax +49 40 3591473 – 494 E-mail: [email protected]

STEIGENDE PRÄMIEN: EIN PROBLEM VIELER FACHARZTGRUPPEN

chern. Das schreibt Paragraf 21 der Mu-ster-Berufsordnung vor. Doch die stei-genden Prämien werden zunehmend zum Problem. Hohe Versicherungsprämien für Hebammen waren in den letzten beiden Jah-

schen Ärzteblatt wies Dr. Nicolai Kohl-schmidt vom Berufsverband Deutscher Hu-mangenetiker aber im September 2014 da-rauf hin, dass auch viele Ärztinnen und Ärzte Probleme mit immens steigenden Haft-

ders Kollegen aus „kleinen“ Gebieten. Zu-dem zögen sich immer mehr Anbieter aus dem Markt zurück. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hatte 2013 in einer Studie über die Entwicklung der Personenschäden im Arzthaftungsrecht festgestellt, dass die Kostenrisiken bei der Schadenregulierung völlig unterschätzt wurden. Auch für die Zukunft sei mit einem weiter steigenden Schadenbedarf und da-mit weiter steigenden Prämien zu rechnen. Darüber hatte OUMN im Februar 2014 aus-führlich berichtet („Die Flucht der Versiche-rer stoppen“). Der Deutsche Ärztetag hatte die Bundesre-gierung 2014 im Frühsommer aufgefordert, Regelungen gegen einen weiteren Anstieg

Gynäkologen. So könne die Versicherungs-

versicherungen von 19 auf 11 Prozent ge-senkt werden. Im Hinblick auf die Geburts-

werden, Versicherungsprämien ausreichend zu vergüten und sich bei Regressforde-rungen zu beschränken. Zudem könne das Haftungsrisiko „Geburtsschaden“ durch Staatshaftung und durch einen Risikofonds für „schwere Geburtsschäden“ anders ver-teilt werden. Sabine Rieser, BVOU

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Aus den Verbänden

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

BVO

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Aus den Verbänden

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016370

DGO

U

Harmonisierung der Reisekosten bei den Fachgesellschaften DGOU, DGOOC und DGUUnsere wissenschaftlichen Fachgesell-schaften leben von den Aktivitäten ihrer Mitglieder. Für offizielle Gremiensitzun-gen galten die jeweiligen Reisekosten-regelungen der veranstaltenden Fach-gesellschaft. In Details wichen diese zwischen den Fachgesellschaften vonei-nander ab, was in den vergangenen Jah-ren zu mancher Diskussion führte. Daher wurden die Schatzmeister gebeten, eine einheitliche Reisekostenregelung für alle drei Fachgesellschaften vorzulegen. In-zwischen wurde eine solche einheitliche Reisekostenregelung entworfen und von den jeweiligen Vorständen verabschie-det. Sie ist damit ab sofort gültig.

Reisekosten sollten zeitnah auf dem ent-sprechenden Formular der jeweiligen Fachgesellschaft bei der Geschäftsstelle

eingereicht werden (die entsprechenden Links finden Sie unten).

Übergeordnet liegt es in der Verantwor-tung der Schatzmeister, mit dem Geld der Mitglieder umsichtig umzugehen. Die Rei-sekostenregelung gibt einen transparenten Rahmen vor, was aus Sicht der Vorstände angemessen ist und was nicht.

Mit der Zunahme internationaler Akti-vitäten der Fachgesellschaften, die zu-künftig durch das Referat Internationale Angelegenheiten (RIA) geplant, budge-tiert sowie im Einzelfall abgestimmt und genehmigt werden, werden die Schatz-meister in Absprache mit den Vorständen der Fachgesellschaften und dem BVOU angemessene Jahresbudgets mit klaren Obergrenzen vereinbaren.

Alle diese Maßnahmen dienen der Trans-parenz und Kostenkontrolle und werden für die wissenschaftlichen Fachgesell-schaften zukünftig in den Berichten der Schatzmeister entsprechend ausgewie-sen werden.

Viele Mitglieder stellen viele Stunden ih-rer kostbaren Zeit den Fachgesellschaften zur Verfügung. Daher ist es uns hier auch wichtig, einmal allen Mitgliedern aus-drücklich Danke zu sagen für einen bis-her sehr angemessenen Umgang mit den Reisekosten!

Ihre SchatzmeisterAndreas Halder (DGOU, DGOOC) und Bertil Bouillon (DGOU, DGU)

Einheitliche Reisekostenregelung für DGOU, DGOOC und DGU (offizielle Gremiensitzungen)

PKW 0,30 € je km

Bahn 1.Klasse

Flug (Hin- und Rückflug) < 6 h in Deutschland Economy bis 350 €< 6 h in Europa Economy bis 500 €> 6 h International Premium Economy / Basic Plus bis 1800 €

Hotel Angemessen bis 150 € pro Übernachtung

Sonstige Taxi, Parken, U-Bahn ohne Begrenzung (Einzelnachweis)

Reisekostenformular:

DGOU: http://www.dgou.de/mitglieder/mitgliedschaft.html > Downloads

DGOOC: http://www.dgooc.de/mitglieder/downloads

DGU: http://www.dgu-online.de/ueber-uns/ueber-uns/mitgliedschaft.html > Downloads

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Aus den Verbänden

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

DGO

U

Einladung zur Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehr-ter Herr Kollege, liebe Mitglieder!

Wir laden Sie hiermit satzungsgemäß nach § 10 der Satzung der DGOU – im Auftrag der Präsidenten Prof. Dr. Heiko Reichel und Prof. Dr. Florian Gebhard – herzlich ein zur

Mitgliederversammlung der DGOU am Dienstag, 25. Oktober 2016,

von 12.45 bis 14.15 UhrGroßer Saal, DKOU-Gelände Messe Süd,

Berlin

Zutritt nur für DGOU-Mitglieder! Alle DGOOC- bzw. DGU-Mitglieder sind satzungs-gemäß zugleich auch DGOU-Mitglieder!Gemäß § 10 Ziffer 4 der Satzung weisen wir darauf hin, dass die Mitgliederversammlung unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.

Tagesordnung

1. gliederversammlung, Feststellung dersatzungsgemäßen Einladung, Geneh-migung der Tagesordnung

2. Bericht der PräsidentenProf. Dr. H. Reichel / Prof. Dr. F. Gebhard

3. Bericht der Generalsekretäre

ny

3.1. Satzungsänderung der DGOU und Abstimmung – siehe Anlage

4. Bericht des SchatzmeistersProf. Dr. A. Halder

5. Bericht der KassenprüferProf. Dr. Heino Kienapfel und PD Dr.Reinhold-Alexander Laun (beide Berlin)über die Kassenprüfung für das Rech-nungsjahr 2015.

6. Entlastung des Vorstands

7. Wahlen

7.1. Wahl des Präsidenten 2017Der Vorstand schlägt Prof. Dr. Ingo Marzi (Frankfurt a. M.) vor.

7.2. Wahl des Stellv. Präsidenten 2017Der Vorstand schlägt Prof. Dr. Andrea Meurer (Frankfurt a. M.) vor.

7.3. Wahl der Kassenprüfer für das Rechnungsjahr 2016Der Vorstand schlägt Herrn Prof. Dr. Heino Kienapfel (Berlin) und Herrn PD Dr. Reinhold-Alexander Laun (Berlin) vor.

8. Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Dr. Reinhard HoffmannGeneralsekretär

Prof. Dr. Bernd KladnyStellv. Generalsekretär

P. S.: Sollten Sie eine Ergänzung der Tages-ordnung wünschen, müssten Sie uns bis zum 11.10. einen entsprechenden Antrag per Post, Fax oder E-Mail zusenden. Der Mitgliederversammlung wird dann der An-trag auf Ergänzung der Tagesordnung zur Abstimmung gestellt werden (§ 10 Ziffer 3 der Satzung).

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Aus den Verbänden

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016372

DGO

U

Satzung der DGOU wird angepasstLiebe Mitglieder der DGOU / DGOOC / DGU,

es ist erforderlich, dass die DGOU-Satzung den Bedürfnissen unserer Gesellschaft weiter angepasst wird. Hier finden Sie die Erläuterungen zu den erforderlichen Sat-zungsänderungen im Einzelnen, die in der nachfolgend abgedruckten Satzung jeweils rot markiert sind:

§ 2 Zielsetzung, Abs. 1 und Abs. 5: Die Beauftragung von Hilfspersonen be-zieht sich in § 2, Satz 1 alleinig auf die Durchführung wissenschaftlicher Ver-anstaltungen sowie auf die Vergabe von Forschungsaufträgen. Dieser Passus ist an dieser Stelle entbehrlich und wird in Abs. 5 durch den Bezug auf die allge-meinen gemeinnützigen Zwecke der DGOU eingefügt.

§ 2 Zielsetzung, Abs. 1, Satz 3: Die ge-nauere Ausführung der Ziele der Fach-gesellschaft ist steuerrechtlich geboten.

§ 2 Zielsetzung, Abs. 2 f: Damit nicht nur Kommissionen, sondern auch Aus-schüsse, Arbeitsgemeinschaften, Sektio-nen und temporäre Task Forces gegrün-det werden können, wird ein Oberbe-

§ 2 Zielsetzung, Abs. 2 g: Zur Durch-führung bzw. Unterstützung von Bil-dungsmaßnahmen (z. B. Kurse und Sti-

pendien) bedarf es dieser Ergänzung der Vereinsziele.

§ 2 Zielsetzung, Abs. 4: Da erfah-rungsgemäß der Gesamtvorstand nur einmal jährlich tagt, sollte das Recht, die Gruppierungen zu bilden, auf den Geschäftsführenden Vorstand überge-hen. Die auf Beschluss des GV zu bil-denden Gruppierungen werden kon-kretisiert.Es muss außerdem festgelegt werden, welches Entscheidungsgremi-um darüber entscheidet, ob ein Unter-nehmen gegründet wird oder der Ver-ein sich an einem anderen Unterneh-men beteiligt. Dies sollte, da der Ge-samtvorstand in der Regel nur einmal jährlich tagt, der Geschäftsführende Vorstand sein.

§ 2 Zielsetzung, Abs. 5: Das Recht, ein Unternehmen zu gründen oder eine Be-teiligung an einem anderen Unterneh-men einzugehen, sollte aus steuerrecht-lichen Gründen explizit in der Satzung aufgeführt werden.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Abs. 3: Anträge auf Mitgliedschaft werden von der Geschäftsstelle entgegengenom-men und geprüft und von der Aufnah-mekommission genehmigt.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Abs. 5 und Abs. 6 und § 9 Der Gesamtvor-stand, Abs. 3 und Abs. 5: Da erfah-rungsgemäß der Gesamtvorstand nur

einmal jährlich tagt und die Zeitspanne für die organisatorischen Vorbereitun-gen bzgl. der Ehrenmitgliedschaft und korrespondierenden Mitgliedschaft so-wie für die Wahl der nichtständigen Beiratsmitglieder zu kurz ist, sollen die Ernennungen bzw. Wahlen durch den Geschäftsführenden Vorstand er-folgen.

§ 8 Der Geschäftsführende Vorstand, Abs. 8: Um die Handlungsfähigkeit je-derzeit zu gewährleisten, sollten Be-schlussfassungen auch im Umlaufver-fahren möglich sein.

§ 8 Der Geschäftsführende Vorstand, Abs. 14: Task Forces können wichtige Zuarbeit für den Executiv-Vorstand leis-ten und sollten von diesem für einen de-

-nennung berufen werden können.

§ 9 Der Gesamtvorstand, Abs. 2: Die gemeinsame Konferenz der Lehrstuhlin-haber hat sich in Konvent der Universi-tätsprofessoren für Orthopädie und Un-fallchirurgie umbenannt.

Der Geschäftsführende Vorstand emp-fiehlt der Mitgliederversammlung den vor-geschlagenen DGOU-Satzungsänderungen zuzustimmen.

Prof. Dr. Dr. med. R. HoffmannGeneralsekretär DGOU

Satzung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e. V.in der von der Mitgliederversammlung am 25.10.2016 zu beschließenden Fassung (Version 07.07.2016)

Alle in der Satzung verwendeten Berufs-, Funktions- und Personenbezeichnungen bezie-hen sich unabhängig von der benutzten Form sowohl auf das weibliche als auch auf das männliche Geschlecht.

§ 1 – Name, Sitz

1. Der Verein führt den Namen “Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchir-urgie (DGOU) e. V.“.

2. Er hat seinen Sitz in Bochum undist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bochum unter Nr.: VR 3953 eingetragen.

§ 2 – Zielsetzung

1. Der Verein ist eine medizinisch-wissen-schaftliche Fachgesellschaft, die als Ver-einsverband die Ziele und Aufgaben der beiden Trägervereine der Deutschen Gesell-schaft für Orthopädie und Orthopädische

Chirurgie e. V. (eingetragen im Vereinsregis-ter beim Amtsgericht Frankfurt am Main VR 11701) und der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V. (eingetragen im Verein-register beim Amtsgericht Bochum VR 1396) und ihrer jeweiligen Mitglieder bündelt. Er hat die Aufgabe, die übergeordneten und ge-meinsamen medizinisch-wissenschaftlichen und interdisziplinären Belange des Faches „Orthopädie und Unfallchirurgie“ in For-schung, Aus-, Weiter- und Fortbildung und

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Aus den Verbänden

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

DGO

U

praktischer Anwendung zu fördern und ver-folgt damit die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck wird ver-wirklicht insbesondere durch die Durchfüh-rung regelmäßiger wissenschaftlicher Veran-staltungen und Kongresse, der Mitwirkung an der Aus-, der Weiter- und der Fortbildung sowie deren Gestaltung, der Vergabe von Forschungsaufträgen sowie der Kooperation mit anderen medizinisch-wissenschaftlichen Einrichtungen.

2. Die Ziele des Vereins werden des weite-ren verwirklicht durch:

a) den wissenschaftlichen Austausch und die Zusammenarbeit mit in- und aus-ländischen Fachgesellschaften gleicher oder anderer medizinischer Diszipli-nen,

b) die Förderung wissenschaftlicher Ar-beiten durch Vergabe von öffentlichausgeschriebenen Preisen,

c) den wissenschaftlichen Austausch und den Dialog zwischen Wissenschaftlern und dem Verein im Fach Orthopädieund Unfallchirurgie,

d) die zeitnahe Herausgabe wissenschaft-licher Publikationen und durch Veran-staltungen, einschließlich der Betei-ligung an und der Durchführung vonKongressen,

e) die Darstellung des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie in der Öffentlich-keit, bei Verbänden und der Politik,bei Leistungserbringern im Gesund-heitswesen, bei Behörden und Minis-terien, bei Selbstverwaltungskörper-schaften, bei den Kostenträgern dergesetzlichen und privaten Kranken-und Unfallversicherungen und beianderen Einrichtungen des Gesund-heitswesens und bei sonstigen wis-senschaftlichen Gesellschaften undVereinigungen,

f) die Bildung von Kommissionen oder andere unselbständige Untergliede-rungen (z. B. Ausschüsse, Arbeitsge-meinschaften, Sektionen, temporäreTask Forces) zum Zwecke der wissen-schaftlichen Zusammenarbeit in ver-schiedenen wissenschaftlichen undpraktischen Teilbereichen der Ortho-pädie und Unfallchirurgie und derenVertiefung,

g) die medizinisch-wissenschaftliche Er-arbeitung und Fortentwicklung derfachlichen und rechtlichen Grundlagender ärztlichen Aus-, Weiter- und Fort-bildung sowie deren Gestaltung.

3. Der Verein will die Weiterentwicklungdes durch weiterbildungsrechtliche Novel-lierungen gestalteten Faches Orthopädie und Unfallchirurgie in wissenschaftlicher und praktischer Hinsicht fördern. Dabei sind die bisher bestehenden Aufgaben und Strukturen der beiden Einzelgesellschaften, nämlich der

Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. und der Deut-schen Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V. zu berücksichtigen. Die DGOU stimmt sich bei Entscheidungen und Beschlüssen mit den Trägervereinen (DGOOC und DGU) ab.

4. Durch Beschluss des GeschäftsführendenVorstands können durch Beschluss des Ge-samtvorstands können innerhalb des Vereins Kommissionen oder andere unselbständige Untergliederungen (z. B. Ausschüsse, Arbeits-gemeinschaften, Sektionen, temporäre Task Forces) und Beauftragte gegründet bzw. er-nannt werden, welche die Ziele des Vereins unterstützen. Ausschüsse des Vereins dienen der Beratung des Gesamtvorstands und des Geschäftsführenden Vorstands in besonde-ren Angelegenheiten des Vereins, insbeson-dere in den Bereichen „Versorgung, Qualität und Sicherheit“, „Bildung und Nachwuchs“ und „Wissenschaft“. Sie bereiten Beschlüsse des Gesamtvorstands und des Geschäftsfüh-renden Vorstands vor und geben Empfehlun-gen ab. Kommissionen und Beauftragte ha-ben eine beratende Funktion und können für besondere Aufgaben eingesetzt werden. Auf Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands können innerhalb des Vereins Sektionen in besonderen Teilbereichen der Orthopädie und Unfallchirurgie und Arbeitsgemein-schaften mit besonderen wissenschaftlichen Fragestellungen des Faches „Orthopädie und Unfallchirurgie“ gebildet werden. Der Ge-schäftsführende Vorstand kann die Grün-dung eines Unternehmens oder die Beteili-gung an einem anderen Unternehmen zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zielsetzun-gen gem. § 2 Ziff. 1 beschließen.

5. Der Verein selbst verfolgt mit der För-derung von Forschung und Wissenschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnüt-zige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steu-erbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Dies kann auch durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung geschehen. Der Verein kann sich hierzu an anderen Unternehmen beteiligen oder diese gründen, soweit sichergestellt ist, dass durch diese Beteiligung oder die Gründung die Ge-meinnützigkeit des Vereins nicht berührt wird. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet wer-den. Es dürfen keine Personen durch Ausga-ben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütun-gen oder Aufwandsentschädigungen begüns-tigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

§ 3 – Erwerb der Mitgliedschaft

1. Ordentliche Mitglieder des Vereins kön-nen approbierte Ärzte sowie Wissenschaftler

werden, die sich praktisch oder wissenschaft-lich mit Inhalten des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie beschäftigen oder berufliches Interesse für diese haben. Sie haben Stimm-recht sowie das aktive und passive Wahlrecht.

2. Außerordentliche (Fördernde) Mitgliederdes Vereins können Personen, insbesondere Studierende der Medizin, oder Personenver-einigungen und Körperschaften werden, die in anderer Funktion in Bezug zum Fach Or-thopädie und Unfallchirurgie tätig sind oder für dieses wissenschaftliches oder prakti-sches Interesse haben. Sie haben Stimmrecht, sind aber nicht wählbar.

3. Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaftund die Aufnahme in den Verein ist an den Schriftführer die Geschäftsstelle zu richten und bedarf der Unterstützung von zwei or-dentlichen Mitgliedern als Bürgen. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsfüh-rende Vorstand. Dieser ist nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe einer Ableh-nung der Aufnahme bekannt zu geben.

4. Jedes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Un-fallchirurgie e. V. ist Mitglied des Vereins (sog. Doppelmitgliedschaft), wenn diese Vereine den Zweck des Vereinsverbands fördern, dies durch das Wirksamwerden entsprechender Satzungsregelungen zum Ausdruck bringen und die Satzungen eine solche Doppelmit-gliedschaft vorsehen. Die Mitglieder dieser Vereine werden in ihrem jeweiligen Status in den Vereinen ordentliche bzw. außerordent-liche Mitglieder gemäß § 3 Ziffer 1. und 2.

5. Zu Ehrenmitgliedern können Persönlich-keiten ernannt werden, die sich um die Ent-wicklung und Förderung des Faches Ortho-pädie und Unfallchirurgie außerordentlich verdient gemacht haben. Zur Ernennung des Ehrenmitglieds bedarf es eines Beschlusses des Gesamtvorstands Geschäftsführenden Vorstands – auf Antrag in geheimer Abstim-mung – mit Dreiviertelmehrheit. Die Ehren-mitglieder sind von der Zahlung des Mit-gliedsbeitrags befreit. Sie haben Stimm- und Wahlrecht entsprechend ihrem Status als or-dentliche oder außerordentliche Mitglieder des Vereins.

6. Zu korrespondierenden Mitgliedern kön-nen um das Fach Orthopädie und Unfallchi-rurgie besonders verdiente Persönlichkei-ten, insbesondere ausländische Ärzte und Wissenschaftler, die geehrt werden sollen, ernannt werden. Zur Ernennung eines kor-respondierenden Mitglieds bedarf es eines Beschlusses des Gesamtvorstands Geschäfts-führenden Vorstands – auf Antrag in gehei-mer Abstimmung – mit Zweidrittelmehrheit. Die korrespondierenden Mitglieder sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Sie

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Aus den Verbänden

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016374

DGO

U

haben Stimm- und Wahlrecht entsprechend ihrem Status als ordentliche oder außeror-dentliche Mitglieder des Vereins.

§ 4 – Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet

bei natürlichen Personen durch Tod desMitglieds, bei juristischen Personen durch deren Auflösung,

durch freiwilligen Austritt, durch Streichung von der Mitgliederliste

und durch Ausschluss aus dem Verein.

2. Der freiwillige Austritt erfolgt durchschriftliche Erklärung gegenüber dem Ge-schäftsführenden Vorstand. Er ist zu dem Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zulässig.

3. Ein Mitglied wird von der Mitgliederlistegestrichen, wenn es trotz zweimaliger Mah-nung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitra-ges in Rückstand ist. Die Streichung erfolgt, nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens ein Monat vergangen ist. Die erfolgte Streichung ist dem Mitglied mit-zuteilen.

4. Ein Mitglied kann durch Beschluss desGeschäftsführenden Vorstands aus dem Ver-ein ausgeschlossen werden, wenn es gegen seine Pflichten gegenüber dem Verein oder gegen die Vereinsinteressen gröblich versto-ßen hat. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich persönlich oder schriftlich gegenüber dem Geschäfts-führenden Vorstand zu rechtfertigen. Gegen den Ausschließungsbeschluss des Geschäfts-führenden Vorstands steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederver-sammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Geschäfts-führenden Vorstand eingelegt werden. Über die Berufung beschließt die nächstfolgende Mitgliederversammlung endgültig.

5. Endet die Mitgliedschaft eines Mitglieds,welches gleichzeitig Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädi-sche Chirurgie e. V. und / oder der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V. ist, im Verein, so endet gleichzeitig auch dessen Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. und / oder der Deutschen Gesellschaftfür Unfallchirurgie e. V.

§ 5 – Mitgliedsbeiträge

1. Jedes ordentliche und jedes außerordent-liche Mitglied ist zur Zahlung des Mitglieds-beitrags verpflichtet. Der Mitgliedsbeitrag

wird jeweils zum 31. März eines jeden Ka-lenderjahres fällig.

2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird vonder Mitgliederversammlung durch Beschluss festgestellt.

3. Einzelheiten regelt die von der Mitglie-derversammlung zu beschließende Beitrags-ordnung.

§ 6 – Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalen-derjahr.

§ 7 – Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

der Geschäftsführende Vorstand, der Gesamtvorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 8 – Der Geschäftsführende Vorstand

1. Der Geschäftsführende Vorstand des Ver-eins besteht aus

a. dem Präsidenten und dem stellvertreten-den Präsidenten,

b. dem Generalsekretär und dem stellver-tretenden Generalsekretär,

c. dem Schatzmeister,d. dem Präsidenten der Deutschen Gesell-

schaft für Orthopädie und OrthopädischeChirurgie e. V. (DGOOC) und dem Präsi-denten der Deutschen Gesellschaft fürUnfallchirurgie e. V. (DGU),

e. den 2. Vizepräsidenten von DGOOC undDGU,

f. den Generalsekretären von DGOOC undDGU,

g. einem Vertreter der nichtselbständigenÄrzte aus dem nichtständigen Beirat,

h. dem Leiter des Ausschusses Versorgung,Qualität und Sicherheit,

i. dem Leiter des Ausschusses Bildung undNachwuchs,

j. dem Leiter des Wissenschaftsausschus-ses,

k. einem Vertreter des Berufsverbands derFachärzte für Orthopädie und Unfallchir-urgie (BVOU) e. V. sowie

l. einem Vertreter des BerufsverbandsDeutscher Chirurgen e. V. (BDC).

2. Der Verein wird gerichtlich und außer-gerichtlich durch den Präsidenten und den stellvertretenden Präsidenten sowie den Ge-neralsekretär und den stellvertretenden Ge-neralsekretär vertreten. Vorstand im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB sind der Präsident, der stellvertretende Präsident, der Generalsekre-tär und der stellvertretende Generalsekretär (sog. Executiv-Vorstand). Diese sind jeweils einzeln zur Vertretung des Vereins berech-

tigt. Die Vertretungsbefugnis ist im Innen-verhältnis dahingehend beschränkt, dass die rechtsgeschäftliche Vertretung des Präsiden-ten nur im Falle der tatsächlichen Verhinde-rung des Präsidenten ausgeübt werden kann. Im Übrigen wird der Präsident durch den stellvertretenden Präsidenten und im Falle auch dessen Verhinderung durch den Gene-ralsekretär und im Falle auch dessen Verhin-derung durch den stellvertretenden General-sekretär vertreten.

3. Die Mitglieder des GeschäftsführendenVorstands, mit Ausnahme der entsandten Mitglieder nach § 8 Ziffer 1 d bis l der Sat-zung, werden auf Vorschlag des Geschäfts-führenden Vorstands von der Mitglieder-versammlung auf die Dauer von einem Jahr (Präsident und stellvertretener Präsident) bzw. von zwei Jahren (Generalsekretär und stellvertretender Generalsekretär sowie Schatzmeister) gewählt; sie bleiben jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neu-wahl des Geschäftsführenden Vorstands im Amt. Die Amtszeit beginnt mit dem Anfang des auf die Wahl folgenden Geschäftsjahres.

4. Aus dem Geschäftsführenden Vorstandwählt die Mitgliederversammlung jährlich auf Vorschlag des Geschäftsführenden Vor-stands den Präsidenten und den stellver-tretenden Präsidenten. Die Amtszeit des Präsidenten und des stellvertretenden Präsi-denten beträgt jeweils ein Jahr. Die Amtszeit beginnt mit dem Anfang des auf die Wahl fol-genden Geschäftsjahres.

5. Der Geschäftsführende Vorstand wähltaus seiner Mitte:

den Generalsekretär und den stellvertre-tenden Generalsekretär;

den Schatzmeister.

Die Amtszeit beträgt jeweils zwei Jahre. Die Amtszeit beginnt mit dem Anfang des auf die Wahl folgenden Geschäftsjahres.

6. Die Mitglieder des GeschäftsführendenVorstands nach § 8 Ziffer 1 d bis l werden von den sie bestellenden Gesellschaften und Institutionen in den Geschäftsführenden Vorstand entsandt. Ihre Amtszeit endet mit dem Ende ihrer jeweiligen Funktion in den sie entsendenden Gesellschaften und Insti-tutionen.

7. Zum Präsidenten und zum stellvertreten-den Präsidenten müssen Persönlichkeiten gewählt werden, die im Schwerpunkt ihrer jeweiligen fachlichen Aus- und Weiterbil-dung und in ihrer jeweiligen beruflichen Funktion vorwiegend die Orthopädie oder die Unfallchirurgie vertreten, so dass in den Ämtern des Präsidenten und des stellvertre-tenden Präsidenten beide Richtungen des Fa-ches vertreten sind. Dies gilt für die Mitglie-

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

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der des Geschäftsführenden Vorstands nach § 8 Ziffer 1 b entsprechend.

8. Der Geschäftsführende Vorstand ist füralle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch Satzung anderen Or-ganen des Vereins zugewiesen sind. Er ist beschlußfähig, wenn neben dem Präsiden-ten oder dem stellvertretenden Präsidenten mindestens die Hälfte der Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands anwesend sind ist. Er beschließt mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Abstimmungen erfolgen durch Handaufhe-bung. Vorbehaltlich der in dieser Satzung im Übrigen geregelten Vorschriften können Be-schlüsse des Geschäftsführenden Vorstands auch schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail gefasst werden, wenn kein Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands diesem Verfahren widerspricht.

9. Die Sitzungen des GeschäftsführendenVorstands werden vom Präsidenten, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenen Präsidenten, nach Erforderlichkeit mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einbe-rufen und geleitet. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen, welches vom Ver-sammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben ist. Zu den Sitzungen des Geschäftsführenden Vorstands können bei Bedarf Mitglieder des Vereins in beratender Funktion eingeladen werden.

10. Entscheidungen und Beschlüsse, welche zugleich Angelegenheiten der Deutschen Ge-sellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. und / oder der Deutschen Ge-sellschaft für Unfallchirurgie e. V. betreffen, sind vom Geschäftsführenden Vorstand in Absprache und im Einvernehmen mit den Vorständen der Trägervereine DGOOC und DGU zu fassen. Der Geschäftsführende Vor-stand kann sich zur Regelung näherer Ein-zelheiten seiner Sitzungen und Beschlussfas-sungen eine Geschäftsordnung geben.

11. Der Präsident vertritt den Verein in derÖffentlichkeit und gegenüber anderen wis-senschaftlichen Gesellschaften im In- und Ausland. Er leitet die Mitgliederversamm-lung und die Sitzungen des Geschäftsführen-den Vorstands und des Gesamtvorstands. Im Verhinderungsfall wird er vertreten durch den stellvertretenden Präsidenten.

12. Der Generalsekretär und der stellver-tretende Generalsekretär vertreten im Ein-vernehmen mit dem Präsidenten und dem Geschäftsführenden Vorstand die Interessen des Vereins. Sie führen die laufenden Ge-schäfte des Vereins.

13. Der Schatzmeister ist zuständig für diefinanziellen Angelegenheiten des Vereins

und betreut das Beitragswesen. Er erstattet in der Mitgliederversammlung den Kassen-bericht. Die Kassenprüfung wird von zwei Mitgliedern des Vereins, die von der Mitglie-derversammlung auf die Dauer von einem Geschäftsjahr gewählt werden, vorgenom-men. Die Entlastung des Schatzmeisters er-folgt durch die Mitgliederversammlung.

14. Der Geschäftsführende Vorstand kannArbeitsgruppen zur Beratung bilden. Der Exekutivvorstand kann Task Forces für eine zeitlich begrenzte und konkret definierte Projektarbeit ernennen.

15. Die Mitglieder des GeschäftsführendenVorstands können eine pauschale Aufwands-entschädigung erhalten. Über die Höhe der Vergütung entscheidet der Gesamtvorstand.

§ 9 – Der Gesamtvorstand

1. Der Gesamtvorstand des Vereins bestehtaus

den Mitgliedern des GeschäftsführendenVorstands und

den Mitgliedern des Beirats im Ständigen Beirat, Nichtständigen Beirat und Fachbeirat.

2. Der Ständige Beirat setzt sich zusammenaus

den 1. Vizepräsidenten von DGOOC und DGU;

den 3. Vizepräsidenten von DGOOC und DGU;

allen ehemaligen Präsidenten der Deut-schen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. und allen ehemaligen Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V., soweit sie noch hauptberuflich tätig sind; diese wählen aus ihrer Mitte zwei stimmberechtigte Vertreter;

allen aus der hauptberuflichen Tätigkeitausgeschiedenen ehemaligen Präsiden-ten der Deutschen Gesellschaft für Or-thopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. und allen aus der hauptberuflichen Tätigkeit ausgeschiedenen ehemaligen Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V. (Senatoren). Diese wählen aus ihrer Mitte einen stimmbe-rechtigten Vertreter;

einem Vertreter des Verbandes Leiten-der Orthopäden und Unfallchirurgen (VLOU);

einem Vertreter der gemeinsamen Kon-ferenz der Lehrstuhlinhaber von des Konvents der Universitätsprofessoren für Orthopädie und Unfallchirurgie;

einem Sprecher der im Verein bestehen-den Arbeitsgemeinschaften und Kom-missionen;

je einem Vertreter der im Verein beste-henden nichtselbständigen Sektionen sowie

den Leitern von Ausschüssen des Vereins nach § 2 Ziffer 4 der Satzung, sofern diese nicht im Geschäftsführenden Vorstand nach § 8 Ziffer 1. vertreten sind.

3. Der Nichtständige Beirat besteht aussechs Mitgliedern. Jedes Mitglied der Deut-schen Gesellschaft für Orthopädie und Or-thopädische Chirurgie e. V. oder der Deut-schen Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V. oder der Deutschen Gesellschaft für Ortho-pädie und Unfallchirurgie e. V. ist berech-tigt, dem Gesamtvorstand Geschäftsführen-den Vorstand Kandidaten für die Wahl zum Nichtständigen Beirat vorzuschlagen. Wahl-vorschläge sind bis zum 31. März des jewei-ligen Wahljahres dem Generalsekretär oder dem stellvertretenden Generalsekretär des Vereins einzureichen. Der Gesamtvorstand Geschäftsführende Vorstand wählt aus den eingereichten Wahlvorschlägen Kandidaten aus. Weitere Kandidaten können von den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung benannt werden. Aus dem Kreis dieser Kan-didaten wählt die Mitgliederversammlung die Mitglieder des Nichtständigen Beirats für die Dauer von drei Jahren. Die unmittelbare Wiederwahl ist unzulässig. Drei Positionen des Nichtständigen Beirats müssen mit Kan-didaten besetzt werden, die im Zeitpunkt der Wahl in nichtselbständiger Stellung tätig sind. Drei Positionen des Nichtständigen Bei-rats müssen mit Kandidaten besetzt werden, die im Zeitpunkt der Wahl in selbständiger Stellung tätig sind.

4. Der Fachbeirat besteht aus Vertreternanderer Fachgesellschaften, selbständiger Sektionen und fachärztlicher oder medizi-nischer Berufsverbände, die vom Geschäfts-führenden Vorstand für besondere Aufgaben des Vereins für die Dauer von drei Geschäfts-jahren berufen werden; die Zusammenset-zung des Fachbeirats wird vom Geschäfts-führenden Vorstand beschlossen.

5. Der Gesamtvorstand berät den Geschäfts-führenden Vorstand und beschließt über An-träge, die der Geschäftsführende Vorstand ihm zur Entscheidung vorlegt. Er beschließt über die Ernennung von Ehrenmitgliedern und korrespondierenden Mitgliedern. Be-schlüsse, welche Angelegenheiten der Deut-schen Gesellschaft für Orthopädie und Or-thopädische Chirurgie e. V. und / oder der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V. betreffen, sind vom Gesamtvorstand inAbsprache und im Einvernehmen mit den Vorständen der Trägervereine DGOOC und DGU zu fassen.

6. Mindestens einmal jährlich findet eineSitzung des Gesamtvorstands statt. Der Ge-samtvorstand wird vom Präsidenten oder

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vom stellvertretenden Präsidenten des Ver-eins mit einer Frist von mindestens vier Wo-chen unter Mitteilung einer Tagesordnung schriftlich einberufen. Der Gesamtvorstand muss zu einer innerhalb von drei Monaten abzuhaltenden Sitzung einberufen werden, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder des Gesamtvorstands die Einberufung unter Angabe der Gründe und der Beratungsgegen-stände vom Geschäftsführenden Vorstand verlangt. Wird dem Verlangen innerhalb ei-ner Frist von vier Wochen nicht entsprochen, sind die Mitglieder des Gesamtvorstands, welche die Einberufung des Gesamtvor-stands vom Geschäftsführenden Vorstand verlangt haben, berechtigt, selbst den Ge-samtvorstand einzuberufen.

7. Die Sitzungen des Gesamtvorstands wer-den vom Präsidenten, bei dessen Verhinde-rung vom stellvertretenden Präsidenten, bei dessen Verhinderung vom Generalsekretär und bei dessen Verhinderung vom stellver-tretenden Generalsekretär geleitet; ist auch dieser verhindert, wählen die anwesenden Mitglieder des Gesamtvorstands aus ihrer Mitte einen Sitzungsleiter. Der Gesamtvor-stand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Präsident oder der stellvertretende Präsident oder bei des-sen Verhinderung der Versammlungsleiter verpflichtet, innerhalb von einer Stunde eine weitere Sitzung des Gesamtvorstands mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der er-schienenen Mitglieder des Gesamtvorstands beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. Bei der Beschlussfassung ent-scheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, soweit nach der Satzung nichts anderes geregelt ist. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Gesamtvorstands. Über die gefassten Beschlüsse ist innerhalb von acht Wochen nach der Sitzung des Ge-samtvorstands eine Niederschrift anzufer-tigen, die vom jeweiligen Sitzungsleiter zu unterzeichnen und allen Mitgliedern des Ge-samtvorstands zuzuleiten ist.

8. Die Mitglieder des Gesamtvorstands kön-nen eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten.

§ 10 – Die Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlungfindet ein Mal im Jahr statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen wer-den, wenn das Interesse des Vereins es erfor-dert oder wenn die Einberufung von 5 % der or-dentlichen Mitglieder des Vereins unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Geschäftsfüh-renden Vorstand schriftlich verlangt wird.

2. Die Mitgliederversammlung wird vomPräsidenten unter Einhaltung einer Frist von

vier Wochen schriftlich im Mitteilungsblatt des Vereins, brieflich oder in anderer geeig-neter Weise unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Aussendung des Mitteilungsblattes oder des Einladungsschreibens folgenden Tag. Bei brieflicher Einladung zur Mitgliederver-sammlung gilt diese dem Mitglied als zuge-gangen, wenn sie an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Ad-resse gerichtet und abgesandt worden ist.

3. Die Tagesordnung beschließt der Ge-schäftsführende Vorstand. Anträge auf Än-derung der Satzung müssen im Wortlaut mit der Einladung zur Mitgliederversamm-lung mitgeteilt werden. Dies gilt für die Liste der vom Gesamtvorstand für die Wahl zum Nichtständigen Beirat aufgestellten Kandi-daten entsprechend. Über Angelegenheiten, die nicht auf der Tagesordnung stehen, kann in der Mitgliederversammlung verhandelt werden, wenn Anträge von einem Mitglied schriftlich zwei Wochen vor dem Versamm-lungstag beim Geschäftsführenden Vorstand eingereicht sind und die Mehrheit der Anwe-senden in der Mitgliederversammlung der Verhandlung über den Antrag zustimmt.

4. Die Mitgliederversammlung ist nicht öf-fentlich. Sie ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hie-rauf ist in der Einladung hinzuweisen.

5. Die Mitgliederversammlung wird vomPräsidenten, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Präsidenten oder einem anderen Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands geleitet. Sind auch diese verhin-dert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter.

Stimmberechtigt sind die ordentlichen und die außerordentlichen Mitglieder des Ver-eins. Jedes ordentliche und jedes außeror-dentliche Mitglied hat eine Stimme. Per-sonenvereinigungen und Körperschaften werden von den jeweils vertretungsberech-tigten natürlichen Personen in der Mitglie-derversammlung vertreten und haben eine Stimme. Vertreter von Personenvereinigun-gen und Körperschaften haben neben dem Stimmrecht der von ihnen vertretenen Kör-perschaft ein zusätzliches eigenes Stimm-recht, sofern sie zugleich auch persönlich or-dentliches oder außerordentliches Mitglied des Vereins sind.

Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zur Ände-rung der Satzung ist eine Mehrheit von 2 / 3 und zur Auflösung des Vereins eine Mehrheit von 4 / 5 der abgegebenen Stimmen erfor-derlich. Die Art der Abstimmung wird vom Versammlungsleiter festgesetzt. Die Abstim-

mung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn 1 / 3 der bei der jeweiligen Abstimmung anwesenden Mitglieder dies beantragt.

6. Die Mitgliederversammlung ist insbeson-dere für folgende Angelegenheiten zustän-dig:

Entgegennahme des Jahresberichts desGeschäftsführenden Vorstands;

Wahl und Abberufung der Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands mit Aus-nahme der entsandten Mitglieder nach § 8 Ziffer 1 d bis l der Satzung;

Entlastung der Mitglieder des Geschäfts-führenden Vorstands;

Wahl des Präsidenten und des stellver-tretenden Präsidenten;

Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbei-träge;

Beschlussfassung über Vereinsordnun-gen, die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins;

Wahl der Mitglieder des NichtständigenBeirats;

Wahl der Kassenprüfer sowie Beschlussfassung über die Berufung ge-

gen einen Ausschließungsbeschluss des Geschäftsführenden Vorstands.

7. In Angelegenheiten, die in den Zustän-digkeitsbereich des Geschäftsführenden Vorstands oder des Gesamtvorstands fallen, kann die Mitgliederversammlung Empfeh-lungen beschließen. Der Geschäftsführende Vorstand und der Gesamtvorstand können ihrerseits in Angelegenheiten ihres Zustän-digkeitsbereichs die Meinung der Mitglie-derversammlung einholen.

8. Bei der Notwendigkeit redaktionelleroder unwesentlicher Änderungen der Sat-zung, auch auf Hinweis des zuständigen Registergerichts, ist der Geschäftsführende Vorstand ermächtigt, die notwendigen Sat-zungsänderungen ohne Befassung in der Mitgliederversammlung zu veranlassen.

9. Über die Beschlüsse der Mitgliederver-sammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Es muss insbesondere Feststellungen enthalten über:

Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse

und die Art der Abstimmung.

Bei Satzungsänderungen muss deren genau-er Wortlaut angegeben werden.

10. Satzungsänderungen, insbesondere inBezug auf den in § 2 der Satzung festgelegten Vereinszweck, müssen mit den Zielen, Aufga-

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

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ben und Strukturen der beiden Einzelgesell-schaften, nämlich der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Un-fallchirurgie e. V. vereinbar sein und dürfen diese nicht gefährden.

§ 11 – Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins kann nur ineiner Mitgliederversammlung mit der in § 10 Ziffer 5 festgelegten Stimmenmehrheitbeschlossen werden. Sofern die Mitglieder-versammlung nichts anderes beschließt, sind der Präsident und der stellvertretende Präsi-dent die gemeinsam vertretungsberechtig-ten Liquidatoren.

2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Ver-eins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstig-te Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Wissenschaft und For-schung.

Neuer Newsletter der DGOUPünktlich zum 8-jährigen Jubiläum der DGOU im Juli ist der neue DGOU-News-letter an den Start gegangen. Mitglieder der Fachgesellschaft erhalten hier mo-natlich kurz und knapp Informationen zu aktuellen Themen und Terminen aus O&U. In den Rubriken „Aus der DGOOC“ und „Aus der DGU“ werden zudem Neu-igkeiten und Projekte der Muttergesell-schaften vorgestellt.

„Unsere Fachgesellschaft ist in den letz-ten Jahren stetig gewachsen – nicht nur in der Mitgliederanzahl“, sagt Prof. Dr. Reinhard Hoffmann, Generalsekretär der DGOU. „Auch die Themenbereiche, in denen wir uns aktiv engagieren, sind vielfältiger geworden: von gesundheits-politischen Fragestellungen über neue Fort- und Weiterbildungsformate für Or-thopäden und Unfallchirurgen bis hin zu Themen der Qualitätssicherung in Ver-sorgung, Forschung und Lehre.“

Prof. Hoffmann ergänzt: „Der E-Mail- Newsletter macht es uns nun möglich, alle

Mitglieder zu erreichen und ihnen regel-mäßig ein kurzes und prägnantes Update aus der Fachgesellschaft zuzusenden. Das neue Format ist dafür ideal.“ Er erläu-tert, wie wichtig es ist, die rund 10.300 DGOU-Mitglieder zeitnah über aktuelle Entwicklungen in O und U auf dem Lau-fenden zu halten: „Da unsere Orthopäden und Unfallchirurgen in ganz Deutschland in Kliniken und Praxen tätig sind und teils sogar im Ausland arbeiten, sind unsere Online-Kanäle hier die erste Wahl.“

So erscheinen auf der Website der DGOU sowie ihren Social-Media-Seiten auf Fa-cebook und LinkedIn täglich neue Nach-richten. Die Online-Redaktion der DGOU informiert hier über Projekte, Publikati-onen und Kooperationen der Fachgesell-schaft, berichtet kurz und bündig von Veranstaltungen verschiedener Gremien und stellt interessante Persönlichkeiten aus O und U vor.

Prof. Dr. Bernd Kladny, stellvertretender Generalsekretär der DGOU, fügt hinzu:

„Über den DGOU-Newsletter haben wir einen direkten Draht zu unseren Mitglie-dern – egal, ob sie ihre Erstmitgliedschaft in der DGOU, der DGOOC oder der DGU innehaben. Auch Mitglieder der Fachge-sellschaften untereinander können sich so bestens vernetzen. Das freut mich überaus.“

Die einzelnen Ausgaben des DGOU-News-letters werden zum Online-Lesen auf den Websites der DGOU, der DGOOC und der DGU hinterlegt.

Maria Hauk, Öffentlichkeitsarbeit DGOU

IHRE THEMEN S IND UNS WIC HTIG!Nutzen Sie die Möglichkeit, Themen, die Ihnen wichtig sind, zeitnah im Newsletter vorzustellen. Ihre Ideen, Themenvorschlä-ge oder Anregungen können Sie direkt an die Online-Redaktion der DGOU richten: [email protected].

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016378

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IGOST: Orthopädisch/unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie Dr. Cordelia Schott

Die Interdisziplinäre Gesellschaft für or-thopädisch/unfallchirurgische und allge-meine Schmerztherapie (IGOST e.V.)/In-ternational musculoskeletal pain society (IMPS) bildet die Sektion 12: „Schmerz“ sowohl der DGOOC als auch der DGOU. Die IGOST versteht sich hier als bera-tende Vertreterin der insbesondere or-thopädischen und unfallchirurgischen Schmerztherapie und steht mit ihren über 1000 Mitgliedern allein in Deutschland für die Qualität der Versorgung orthopä-disch/unfallchirurgischer Schmerzpati-enten. Ausdrückliches Ziel ist es, unseren Patienten ständig bessere Lebens- und Be-handlungsbedingungen zu schaffen.

Ihre Hauptaufgaben sieht die Sektion zum einen in der Fort- und Weiterbildung in dem Fachgebiet Orthopädie/Unfallchir-urgie und zum anderen in ihrer Funkti-on als wissenschaftliche Gesellschaft in der Forschung und Lehre. Die zentrale Eigenschaft der IGOST und damit der Sektion 12 ist eine qualitativ hochwerti-ge Fort- und Weiterbildung interessierter Kollegen. Wir sehen unseren Platz in der Förderung und Vermittlung der Weiter-bildungsinhalte zur Erlangung der „spezi-ellen Schmerztherapie“.

Wir bieten unsere seit fast 20 Jahren be-stehenden „Hands-on“-Weiterbildungs-kurse für Injektionstechniken an der Wirbelsäule und an den Gelenken an. Die Leitung der IGOST-Akademie passt hier kontinuierlich konsequent die Kurse dem Bedarf an.

Aktivitäten

Im Rahmen unserer Aus- und Fortbil-dungstätigkeit finden jährliche OP-Kurse an der Universität (Anatomie) in Müns-ter / Essen statt. In einem dreitägigen Kurssystem mit interventionellen und minimalinvasiven Inhalten werden die Inhalte theoretisch (vormittags) und praktisch (nachmittags) am Präparat ver-mittelt. Der 14. OP Kurs Wirbelsäule fand in Mülheim im Oktober 2015 statt.

Regelmäßig (4 - 5 Mal im Jahr) werden eintägige Intensiv-Injektionskurse am anatomischen Präparat abgehalten, zu-letzt im Juni 2016. Diese Kurse vermit-teln den Teilnehmern die Sicherheit von Injektionen für die tägliche Praxis. Un-sere Tätigkeiten im laufenden Jahr bein-halteten vorrangig die Intensivierung der erfolgreichen Arbeit in Bezug auf Ausbil-dung von Fachärzten der oben genannten Kurssysteme mehrmals im Jahr in Mül-heim a.d. Ruhr an anatomischen Präpara-ten – und der Universität.

Zertifizierung

Die Zertifizierung von Schmerzkliniken und Zertifizierung von Schmerzpraxen wird kontinuierlich von uns durchgeführt, regelmäßige Rezertifizierungskurse lau-fen während des VSOU einmal jährlich.

Ein weiterer Schwerpunkt sind unsere Kurse „Botulinumtoxin in Orthopädie, Unfallchirurgie und Neurologie, die wir in Kooperation mit BVOU-Landesverbän-den erfolgreich in Köln und Ravensburg durchführen. Ziel dieser Kursreihe ist es Möglichkeiten und Grenzen zum Einsatz von Botulinumtoxin am muskuloskelet-talen System und in der Schmerzthera-pie in Theorie und Praxis darzustellen umso vor allem bei therapierefraktären Schmerzen eine weitere Behandlungsop-tion anbieten zu können. Die Fortbildung besteht aus dem Grundkurs und einem Spezialkurs, die jeweils 1,5 tägig abge-halten werden. Diese Kurse sind sehr gut besucht und seit 2013 regelmäßig in un-serem Repertoire und finden mehrmals im Jahr statt.

Forschung

In der Forschung liegt unser Augenmerk auf der Ausarbeitung geeigneter Konzep-te zur Erklärung, Erkennung und Therapie von Schmerzen und Schmerzzuständen mit dem Ziel, Chronifizierungsvorgänge frühzeitig zu erkennen und einer zielge-richteten Therapie zuzuführen.

Die IGOST / IMPS arbeitet als Expertin bei Fragen zur Schmerztherapie in Gremien u.a. der DVO. Die DIVS wurde aufgelöst, die DGOOC / DGOU sind im Fachbeirat. Das Mandat für den Fachbeirat hat ein Vertreter der IGOST). Dieses Jahr war die IGOST Mitausrichter des DVO Kongresses, der diesmal in Essen stattfand und hatte die Co-Präsidentenschaft. Wie gewohnt gestalteten wir aktiv mit multiplen Ses-sions, Vorträgen, Symposien und Kursen den DKOU Berlin 2015 und 2016 und den VSOU Baden-Baden 2015 und 2016. Das bewährte Update Orthopädie und Unfallchirurgie wird stattfinden im No-vember 2016 in Neuss unter Schirmherr-schaft der IGOST mit dem Schwerpunkt-thema: „Das Sprunggelenk“.

Off-Label

Auch im vergangenen Jahr haben wir ins-besondere bzgl. des wirbelsäulennahen Einsatzes von Kortikoiden in Kooperation mit dem BVOU wichtige Arbeit geleistet und vor allem unsere niedergelassenen Kollegen in dieser Sache medizinisch und juristisch beraten. Die „Task-Force“ der IGOST und des BVOU hat in mühevoller Arbeit eine fortlaufende zum Teil kont-roverse Kommunikation mit den GKVen, den KVen, Kammern, der KBV und dem Spitzenverband der gesetzlichen Kran-kenkassen geführt. Es ist gelungen, dass wir für alle Kollegen rückwirkende Re-gressforderungen seitens der Kostenträ-ger betreffend des Off-Label-Einsatzes von Kortikoiden an der Wirbelsäule bis zum Sommer 2013 abwenden konnten. Insgesamt hat die IGOST in Kooperation mit dem BVOU das Thema in mehr als 100 Fortbildungsveranstaltungen bun-desweit behandelt, seit dem neuen Präsi-dium des BVOU ist dieser nunmehr allein projektverantwortlich.

In diesen Prozess verwebt war zum Teil der BA-Beschluss 290, der sachlich, aber klar von der Off-Label-Problematik der Kortikoide zu trennen ist. Bei nahezu sämtlicher oben erwähnter Korrespon-

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

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denz mussten insbesondere die Nieder-gelassenen dergestalt unterstützt wer-den, dass Klarstellung und Aufklärung zu erfolgen hatte. Allzu oft wurden diese beiden Problematiken miteinander ver-mischt, verwechselt oder schlicht unrich-tig beurteilt.

Juristischer Beistand

Die Diskussion ist nun mehrere Jahre alt, inzwischen hat sich die IGOST ist hier federführend bundesweit als Anlaufstel-le entwickelt, die juristische Abklärung, Definition und Handhabung in Klinik und Praxis vertritt und diesbezüglich hat die Mitgliederberatung enorm zuge-nommen. Im Februar 2016 hat der Justi-tiar der IGOST hier eine Publikation zum Thema der korrekten Anwendung in der OUP veröffentlicht. Sitzungen/Sessions auf allen Kongressen werden seit 2012 umgesetzt und sind immer gefragter, und bundesweit wurden und werden unzählige Fachvorträge und Informati-onsveranstaltungen zu diesem Thema durchgeführt.

Die IGOST/IMPS publiziert regelmäßig Beiträge in ihrem eigenen „Organ“ (Or-thopädie & Rheuma) – nächste Redak-tionssitzung im November in München und bei Anfrage (z.B. „Schmerz“) auch in anderen Fachzeitschriften, z.B. im Sep-tember 2015 konnte die IGOST unter der Präsidentin Schott in der OUP unter dem Thema „Schmerz“ multiple Publikatio-nen zusammentragen.

Zahlreiche Publikationen in Journals, so-wie Bücher zur Schmerztherapie unter der Autorenschaft oder Mitarbeit unse-rer aktiven Mitglieder erscheinen regel-mäßig als Referenzen für unsere Mitglie-der.

Wikipedia: das Thema Schmerztherapie wird aktuell von uns überarbeitet. Als Sektion 12 sind wir aktuell an der Leit-linienerstellung/-überarbeitung im Auf-trag der DGOOC in multiplen Themen engagiert.

Tätigkeitsvorschau

Fortführung der o.g. Arbeiten, Gremien und Kongresse und Kurse:

aktive Mitgestaltung der KongresseNOV, VSOU, DKOU 2016

aktive Mitgestaltung des DWG-Kon-gresses 2016

aktive Mitgestaltung des DGSS-Kon-gresses 2016, Gestaltung von Sym-posien „Translational Research und Schmerzmedizin“ der IGOST

15. OP Kurs Wirbelsäule in Mülheim Regelmäßige Zertifizierungskurse

und Rezertifizierungskurse Weiterhin multiple Hands-on-Kurse

national - und neu „bildgebungsas-sistiert“

Weitere Treffen der „Koalition gegenden Schmerz“ in Berlin

Sommertagung der IGOST im Juli2016 in Konstanz, Hauptversamm-lung im Mai 2017 in Baden-Baden.

Im Vordergrund steht zunehmend die intensive Zusammenarbeit mit anderen Schmerz-Gesellschaften, insbesondere der Deutschen Schmerzgesellschaft und ande-ren mit Bildung von Gremien zur Zukunft der Schmerztherapie in Deutschland und dem Ausbau der schmerztherapeutischen Weiterbildung. In diesem Kontext erfolgt die Erstellung und Abgabe von gemeinsa-men Erklärungen (z.B. zum Morbi-RSA), Bildung der Gemeinsamen Kommission der Fachgesellschaften und Verbände für Qualität in der Schmerzmedizin.

Die Unabhängigkeit von der Pharmain-dustrie und die wissenschaftliche Tä-tigkeit ist und bleibt die zentrale Eigen-schaft der Sektion 12.

Bezüglich des kommenden Antikorrupti-onsparagraphen 299 informiert unser Justitiar regelmäßig und aktiv in Fortbil-dungen, Vorträgen und Symposien.

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Dr. Cordelia Schott Präsidentin der IGOST

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Kooperation der DGOU und der Orthopaedic Research Society (ORS)Frank Hildebrand1, Florian Gebhard2, Heiko Reichel3, Michael Nerlich4, Markus Loibl4

Der im Frühjahr 2015 geschlossene erste Kooperationsvertrag zwischen der DGOU und der Orthopaedic Research Society (ORS) hatte das Ziel, die Internationali-sierung der DGOU weiter voranzutrei-ben. Die Aktivitäten des letzten Jahres und die hieraus entstandenen Folgepro-jekte belegen, dass es hierdurch tatsäch-lich zu einer erheblichen Vertiefung der Zusammenarbeit beider Gesellschaften gekommen ist. Mit den folgenden Aus-führungen sollen wesentliche Aspekte der Kooperation vorgestellt werden.

Im Rahmen des DKOU 2015 wurden vier grundlagenwissenschaftliche Sitzungen in Kooperation mit der ORS gestaltet. In jeder dieser englischsprachigen Veran-staltungen wurde durch einen ausge-wiesenen Experten der ORS ein Haupt-vortrag gehalten. Aufgrund des großen Besucherzuspruchs und des hervorra-genden wissenschaftlichen Austausches mit den Referenten der ORS war die Etablierung dieser Sitzungen ein großer Erfolg. Zur Honorierung dieser Zusam-menarbeit wurde Deutschland im Ge-genzug als Gastland des Jahreskongresses 2016 der ORS in Orlando ausgewählt. Im

Rahmen dieses Kongresses konnte die Preisträgerin 2015 des Grundlagenfor-schungspreises der DGOU, Dr. Tanja Nie-dermaier, in der „ORS excellence in or-thopaedics awards session“ ihre diesem Preis zu Grunde liegenden Forschungs-ergebnisse präsentieren. Ebenso wurden Prof. Dr. Heiko Reichel und Prof. Dr. Flo-rian Gebhard als diesjährige Präsidenten der DGOU, Prof. Dr. Michael Nerlich als Präsident der DGOU 2015 und Initiator der Kooperation sowie Prof. Dr. Frank Hildebrand als Präsident der Sektion Grundlagenforschung zu dem Jahreskon-gress eingeladen. In einem gemeinsamen Treffen mit dem Präsidium der ORS wur-den weitere Kooperationsmöglichkeiten abgestimmt ( Foto oben).

Erfolgreiche Kooperation

So wurde in dieser Zusammenkunft auf-grund der äußerst erfolgreichen Zusam-menarbeit beschlossen, die Kooperation langfristig fortzuführen. Hierzu wurde ein dreijähriger Kooperationsvertrag ausgearbeitet, der insbesondere die Ko-ordination gemeinsamer Aktivitäten beinhaltet. So wurde zur zusätzlichen

Förderung des wissenschaftlichen Aus-tauschs zwischen der DGOU und der ORS auf Initiative der diesjährigen Präsi-denten der DGOU die Vergabe eines ORS Travel Awards beschlossen. Die Sektion Grundlagenforschung wurde mit der Er-stellung von Vergabekriterien des mit 3 000 Euro dotierten Preises beauftragt. Die Verleihung erfolgt erstmalig in einer Preisträgersitzung im Rahmen der DKOU 2016, deren Teilnehmer auf Basis der Gutachterbewertung der eingereichten Abstracts ermittelt wurden. Zukünftig ist eine aktive Bewerbung für diesen Preis möglich.

Zusätzlich wurden für den DKOU 2016 erneut vier Sitzungen in Kooperation mit der ORS vereinbart, in denen ausgewie-sene Experten der ORS Keynote Vorträge halten werden. Dieses sind im Einzelnen:

1 Thomas Andriacchi, PhD Professor

Department of Mechanical EngineeringSchool of EngineeringStanford University

ProfessorDepartment of Orthopaedic SurgerySchool of MedicineStanford University

Prof. Dr. Thomas Andriacci ist ehemali-ges Mitglied des „Board of Directors“ der ORS und trägt als aktives Mitglied der ORS regelmäßig als Gutachter und Vor-sitzender zu erfolgreichen Kongressen bei. Als emeritierter Professor am De-partment of Mechanical Engineering der School of Engineering und am Depart-ment of Orthopaedic Surgery der School of Medicine der Stanford University gilt sein besonderes Interesse der Behand-lung der Folgen von Arthrose, Sportver-letzungen und neuromuskulären Erkran-

1 Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, Universitätsklinikum Aachen 2 Klinik für Unfall-, Hand-, Plastische- und Wiederherstellungschirurgie, Universitätsklinikum Ulm3 Ärztlicher Direktor, Orthopädische Universitätsklinik, Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm4 Klinik und Poliklinik für Unfallchirurgie, Universitätsklinikum Regensburg

Sibylle Grad, Alison Gartland, Mary Goldring, Anita Ignatius, Heiko Reichel, Michael Nerlich, Mathias Bostrom, Rick Sumner, Frank Hildebrand, Farshid Guilak, Ted Miclau (v. l. n. r.)

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kungen. Er arbeitet weiterhin aktiv an der Entwicklung eines interdisziplinären Konzepts, um die Interaktionen von bio-logischen, strukturellen und funktionel-len Einflussgrößen auf die Entstehung und Behandlung der Gonarthrose zu un-tersuchen.

2 Alison Gartland, PhD Lecturer in Bone and Cancer Biology

Academic Unit of Bone BiologyDepartment of Oncology & MetabolismUniversity of Sheffield Medical School

Dr. Alison Gartland ist aktives Mitglied der ORS und gestaltet regelmäßig als Gutachter und Vorsitzender die Kongres-se der ORS mit. Am Department of Onco-logy & Metabolism der Universität Shef-field beschäftigt sie sich vor allem mit der Knochen- und Tumorbiologie sowie mit muskuloskelettalen Erkrankungen im Rahmen maligner Grunderkrankun-gen. In aktuellen Projekten untersucht sie Aspekte zur ossären Metastasierung bei Mammakarzinom und zur Bedeu-tung von purinergen Rezeptoren im Kno-chen.

3 Sibylle Grad, PhD Principal Scientist & Deputy Program

Leader Musculoskeletal Regeneration Program

AO Research Institute Davos

Dr. Sibylle Grad ist aktives Mitglied der ORS und arbeitet regelmäßig als Gutach-ter, Vorsitzender und Research Interest Group (RIG) Organizer bei der Organi-sation der Kongresse der ORS mit. Als Principal Scientist und stellvertretender Program Leader der Forschungsgrup-pe “Musculoskeletal Regeneration” am AO Forschungsinstitut in Davos gilt ihr besonderes Interesse der Bandschei-

ben- und Knorpelregeneration. Hierbei stehen insbesondere neue zellbasierte und molekulare Therapien im Fokus. Dr. Grad sieht den Schlüssel zum Erfolg für neue biologische Therapien vor allem in der engen Zusammenarbeit von Grund-lagenforschern und klinisch tätigen Ärz-ten.

4 Linda Sandell, PhD Director

Core Centers for Musculoskeletal Biology and Medicine

Washington University

Mildred B. Simon ProfessorDepartment of Orthopaedic SurgeryWashington University

Editor in ChiefJournal of Orthopaedic Research

Prof. Dr. Linda Sandell ist ehemalige Prä-sidentin der ORS und Gründerin des Wo-men’s Leadership Forum. Als Mildred B. Simon Professor am Department of Or-thopaedic Surgery und als Direktor des Core Centers for Musculoskeletal Biology and Medicine der Washington University gehört sie zu den Pionieren der moleku-larbiologischen Analysen in der ortho-pädischen Forschung, um die zellulären Vorgänge der Knorpelverletzung und Ar-throse zu untersuchen. Dafür wurde sie 2016 unter anderem mit dem “Distingu-ished Investigator Award” der ORS ausge-zeichnet.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass mit den geschilderten Aktivitäten eine hervorragende Basis für die Zu-sammenarbeit der DGOU und der ORS geschaffen wurde, die mit dem nun ab-geschlossenen langfristigen Kooperati-onsvertrag auch zukünftig zu einer In-

ternationalisierung der DGOU beitragen wird.

Sitzungstermine mit ORS-Beteiligung im Rahmen des DKOU 2016:

Sitzungsnummer: GR12Sitzungstitel: Travel Award ORSSitzungszeit: Dienstag, 25.10.2016, 11:00 – 12:30 UhrOrt: Berlin 2Vortragstitel: ORS KEYNOTE: Joint Phy-siology & Mechanics: Implications for Osteoarthritis Vortragende: Andriacchi Thomas (Stan-ford, USA)

Sitzungsnummer: GR14Sitzungstitel: Stem cells and tissue repairSitzungszeit: Dienstag, 25.10.2016, 16:30 – 18:00 UhrOrt: Berlin 2Vortragstitel: ORS KEYNOTE: Stem cells for intervertebral disc regeneration: success and hurdles Vortragende: Grad Sibylle (Davos, CH)

Sitzungsnummer: GR16Sitzungstitel: Osteoarthritis and cartilageSitzungszeit: Mittwoch, 26.10.2016, 11:00 – 12:30 UhrOrt: Berlin 2Vortragstitel: ORS KEYNOTE: Joint In-jury & Osteoarthritis GR16 – 2002Vortragende: Sandell Linda (St. Louis, USA)

Sitzungsnummer: GR18Sitzungstitel: Bone biology and repairSitzungszeit: Mittwoch, 26.10.2016, 16:30 – 18:00 UhrOrt: Berlin 2Vortragstitel: ORS KEYNOTE: Bone Biolo-gy and RepairVortragende: Gartland Allie (Sheffield, UK)

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Zertifizierung als Zumutung und als ChanceBericht von einem DGOU-WorkshopJoachim Arndt, Prof. Bernd Kladny, Prof. Reinhard Hoffmann

Unter dem Titel „Bestandsaufnahme, Evaluation, Zukunftsfähigkeit der Zertifi-zierungen in O und U“ richtete die Deut-sche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) am 11. Mai in Frankfurt einen Workshop aus, zu dem Re-präsentanten der drei Fachgesellschaften DGOU, DGOOC und DGU sowie der selbst-ständigen Sektionen eingeladen waren.

Anlass für den Workshop war die Arbeits-aufnahme des Instituts für Qualitätssiche-rung und Transparenz im Gesundheitswe-sen (IQTIG) und seine im § 137a des SGB V niedergelegte Aufgabe, „Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Quali-tätssiegeln, die in der ambulanten und stationären Versorgung verbreitet sind, zu entwickeln und anhand dieser Kriterien über die Aussagekraft dieser Zertifikate und Qualitätssiegel in einer für die Allge-meinheit verständlichen Form zu infor-mieren.“

Als Ziele des Workshops waren for-muliert: eine Bestandsaufnahme der DGOU-Zertifikate, die Abklärung der zukünftigen rechtlichen und sachlichen Mindestanforderungen und schließlich auch Kooperation und Kommunikation der verschiedenen Zertifikatsanbieter untereinander.

Wieviel Zertifizierung?

Der Begrüßung durch den Präsidenten der DGOU und DGOOC, Prof. Dr. Hei-

ko Reichel (Ulm), folgte ein Impulsre-ferat des Generalsekretärs von DGOU und DGU, Prof. Dr. Reinhard Hoffmann (Frankfurt / Main), mit dem Titel „‘Zertifi-zitis‘ – wie viel Zertifizierung ist akzep-tabel, was ist sinnvoll, was ist finanzier-bar?“

Den Trend zur Zertifizierung sieht Hoff-mann als ungebrochen an und erwartet, dass auch Sektionen, die bisher noch keine Zertifikate anbieten, möglicher-weise nachziehen werden. Wenn eine kritische Masse erst erreicht ist, machen es schließlich auch die bisher Zurückhal-tenden. Er legt die personelle und wirt-schaftliche Belastung seiner Klinik am Beispiel einer größeren Zertifizierung (EPZmax) dar. Bei mehreren Zertifizie-rungen summiert sich der Aufwand er-heblich. Dabei lassen sich die Kliniken in der Regel freiwillig zertifizieren; „Wir – als Fachgesellschaften – brocken uns das selber ein!“, konstatierte Hoffmann. Als Motive der Kliniken hierfür nannte er den positiven Willen, die Qualität zu steigern, aber auch Wettbewerbsgründe. Oft werde Qualität gesagt, aber Abschot-tung oder Marktbeherrschung gemeint. Beides verwundert, da bisher empirisch weder eine Steigerung der Qualität noch ein positiver Patientenzustrom infolge der Zertifizierungen wissenschaftlich belegt werden konnte. Zudem ist die De-finition von Qualität und Festlegung von Qualitätskriterien alles andere als ein-fach. Anscheinend trauen die Fachärzte

dem durch den Facharzttitel ausgewie-senen Weiterbildungsgang nicht mehr genügend qualitätssichernde Wirkung zu, weshalb man die Frage stellen kann: Ist der Facharzt noch etwas wert? Im-merhin bewegen sich die Zahlen der bei den Schlichtungsstellen behandelten Vorwürfe auf Behandlungsfehler in Or-thopädie und Unfallchirurgie trotz der vielfältigen Leistungen, komplexen Fall-konstellationen und häufig schwierigen Ausgangs- / Umfeldbedingungen der Pa-tienten im niedrig einstelligen Promille-bereich.

Überprüfungen erwartet

Sinn des Workshops war neben der Be-standsaufnahme und dem grundsätzli-chen Nachdenken über Sinn oder Unsinn der zahlreichen Zertifizierungen auch die Vorbereitung auf die zu erwartenden Überprüfungen durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Unterrichte-ten Kreisen zufolge wird sich das IQTIG zwar innerhalb der nächsten zwei Jahre schwerpunktmäßig mit anderen Aufga-ben befassen, doch empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung darauf. Dies gilt insbesondere für Zertifikate, die als Qualitätsnachweise ggf. mit pay-for-per-formance-Ansätzen gekoppelt werden könnten. Auf die sonstige freiwillige Zer-tifizierung wird das IQTIG wohl weniger Einfluss nehmen. Was vom IQTIG dann nicht bewertet wurde, ist möglicherwei-

Teilnehmer des Workshops

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se nichts wert. Laut Hoffmann sollte man in Zukunft Folgendes beachten:

Die zertifizierende Stelle sollte voll-ständig unabhängig von Weisungen / Entscheidungen der Fachgesellschaft sein;

Die zertifizierende Stelle sollte mög-lichst bei der Deutschen Akkreditie-rungsstelle GmbH (DAkkS) akkredi-tiert sein;

Bei Verdacht oder objektivem Nach-weis, dass zertifizierte Kollegen oder Kliniken trotz Zertifikats unterdurch-schnittliche Qualität abliefern, sollte ein strukturierter Dialog mit Fach-kollegen im Sinne des peer-reviews installiert werden.

Was ist Qualität?

Ohne Diskussion schloss sich das Impuls-referat des Kölner Rechtsanwaltes und Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR), Dr. Albrecht Wienke (Köln), an mit dem Titel „Ist zer-tifizierte Qualität wirklich bessere Quali-tät?“ (zu Nutzen und Auswirkungen von Krankenhauszertifikaten auf Haftungsri-siken und Patientensicherheit siehe auch Artikel in diesem Heft) – Er leitete seinen Vortrag mit der Bemerkung ein, dass es seiner Kenntnis nach der erste von einer deutschen medizinischen Fachgesell-schaft abgehaltene Workshop zu diesem Thema sei. Als Motive für die Vielzahl an Zertifikaten im medizinischen Bereich sieht er neben berufskulturellen Eigen-heiten (die Rechtsanwälte kennen eine solche Vielzahl nicht):

zunehmenden Wettbewerb um Pa-tienten,

knappe finanzielle Mittel, steigendes Gesundheitsbewusstsein

der Bevölkerung, freie Arztwahl durch Mobilität und

Flexibilität, Liberalisierung des ärztlichen Wer-

berechts, gesetzliche Verpflichtung zum Ein-

richten eines Qualitätsmanagements nach §§ 135 ff. SGB V,

vergütungsrelevante Strukturvoraus-setzungen im Krankenhausstruktur-gesetz (Qualitätsindikatoren).

Als Zertifizierung (von lat. „certe“ = be-stimmt, gewiss, sicher und „facere“ = machen, schaffen, verfertigen) bezeichne man ein Verfahren, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter Anforderungen nachgewiesen wird. Aber: Welche objek-

tive Qualität haben diese Anforderungen und wer legt sie fest? Welche Qualität wird bestätigt (Prozessqualität, Struktur-qualität oder Ergebnisqualität)? Und wer bestätigt diese unbekannte Qualität? Die zu überprüfenden Kriterien unterliegen keiner gesetzlichen Regelung, sondern können einfach festgelegt werden, etwa durch Leitlinien, Weißbücher etc. In der Regel können nur Prozess- und Struktur-qualität erfasst werden, da für die eigent-lich interessante Qualität, das Outcome der Behandlung, meist keine validen Kri-terien vorliegen.

Die Zertifizierungsstelle bedarf keiner Erlaubnis, sollte aber bestimmte Anfor-derungen erfüllen (wirtschaftliche Un-abhängigkeit, Transparenz, Unparteilich-keit), idealerweise ist sie auch bei der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert.

Aus rechtlicher Sicht sollte bei Zertifizie-rungen unbedingt beachtet werden:

als gerichtlich ausschlaggebend wirdder Facharztstandard betrachtet und nicht eine wie auch immer geartete Zertifizierung;

der Begriff „Zertifizierung“ sollte nurdann verwendet werden, wenn eine unabhängige Stelle die Erfüllung der Kriterien prüft und das Zertifikat ausstellt;

die Zertifizierung muss allen offen-stehen, darf also nicht an eine Mit-gliedschaft in einer Gesellschaft / ei-nem Verein gebunden sein;

die Zertifizierung muss zumindestwahrscheinlich der Qualitätssiche-rung und nicht nur der Wettbe-werbsbeschränkung dienen;

der Name des Zertifikates darf nichtden Namen eines in der Weiterbil-dungsordnung festgelegten Facharz-tes, einer Zusatzweiterbildung usw. haben;

als „Zentrum“ kann in der Regel nureine Einrichtung mit mindestens zwei Fachärzten bezeichnet werden (wenn auch hier die Rechtsprechung im Fluss ist).

Abschließend stellte Wienke fest, dass der Nutzen der Zertifizierungen für die Pati-enten zweifelhaft sei, für die Einrichtung selbst aber in der Regel vorteilhaft durch Verbesserung der internen Strukturen. Denn „Zertifikate sind keine Garantie für Qualität“ (Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften).

Personenzertifizierungen

Das von Prof. Dr. Alexander Beck (Würz-burg) gehaltene Eingangsreferat zum zweiten Teil des Workshops – „Personen-zertifizierungen? Position der DGOU“ – findet mit seiner Kritik an einigen En-doCert-Vorgaben nicht bei allen Zuhörern Zustimmung. Er zitierte aus dem Entwurf eines Positionspapiers der DGOU zu Zer-tifizierungen aus dem Jahre 2013, dass diese Zertifizierungen befürwortet wer-den sollen, wenn1. durch die Zertifizierung eine Steige-

rung / Verbesserung der Qualität undSicherheit der Patientenversorgungzu erwarten ist,

2. eine hohe fachliche Interdisziplina-rität mit konsekutiven prozessualenSchnittstellen vorliegt,

3. hohe Anforderungen an die Infra-struktur gegeben sind.

Dagegen sollte die DGOU ablehnen: die Zertifizierung von einzelnen Personen, da diese nur im Rahmen eines chirurgi-schen Gesamtkontextes Leistungen er-bringen und somit stets auch strukturelle Prozesse, Mitarbeiter und vorhandene In-frastruktur wesentlichen Einfluss auf das Wirken einzelner Personen haben; fer-ner Zertifizierungen, bei denen nicht die Qualitätssicherung der Patientenversor-gung, sondern Aspekte des Marketings und der Patienten-Akquise eindeutig im Vordergrund stehen.

Ergebnisse des Workshops

Prof. Dr. Bernd Kladny (Herzogenaurach), Stellv. Generalsekretär der DGOU, über-nahm es, aus den Referaten und Diskus-sionen die wesentlichen Ergebnisse des Workshops zusammenzufassen. „Wir beklagen stetig eine überbordende Bü-rokratie und tragen selbst dazu bei“. Die Zertifizierungen bedeuteten für die Klini-ken einen enormen Ressourcenverbrauch. Die Fachgesellschaften könnten dies nicht steuern, „der Markt“ werde es richten. Um den Aufwand für die Kliniken mög-lichst gering zu halten, wird empfohlen, die Zertifizierungen möglichst modular aufzubauen und möglichst viele Zertifi-zierungsbestandteile untereinander an-zuerkennen oder neue Zertifizierungen an bereits bestehende Zertifizierungen anzu-docken. Mittelfristig sei zu erwarten, dass das IQTIG die Zertifizierung überprüfen und mit pay-for-performance-Ansätzen verknüpfen werde. In diesem Zusammen-

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hang sei die Berücksichtigung der von Wi-enke genannten Voraussetzungen unab-dingbar, um Zertifikate rechtssicher und unangreifbar aufzustellen. Die Einrich-tungszertifikate sah Kladny auf teilweise höchstem, vorbildlichem Niveau, die auch einer externen Evaluierung Stand halten werden (z. B. EndoCert, TraumaNetzwerk DGU). Viel verbreiteter seien aber Perso-nenzertifikate. Alleinige Personenzertifi-kate ohne entsprechend strukturelle Vo-raussetzung zur Erbringung der Leistung sieht die Fachgesellschaft äußerst kritisch, da diese Verbindung für die eingeforderte Qualität unabdingbar ist.

Übersicht ZertifikateFragen (Aufgabenstellung):

a. Was soll mit dem Zertifikat erreicht werden?b. Was wird zertifiziert / bescheinigt?c. Unabhängiger Zertifizierer?d. Wie viele Zertifikate / Bescheinigungen wurden schon ausgeben?

A) Zertifizierungen von Einrichtungen

Bezeichnung a b d e

EndoCert (DGOOC) Erhaltung und Verbesserung der Qualität der endoprothetischen Versorgung

Ausbildung / Qualifikation des Operateurs (AE); Struktur- und Prozessqualität; Ergebnisqualität unter Einbeziehung EPRD; Fallzahlen.Siehe www.endocert.de

Ja EPZ: 359, EPZmax: 137

TraumaNetzwerk DGU

Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und flächende-ckenden medizinischen Versor-gung schwerverletzter Patienten jeden Tag rund um die Uhr

Vorgaben zu Struktur und Ausstattung im Weißbuch Schwerverletztenversorgung der DGU: personell, aus-stattungsmäßig, strukturell gemäß Status als Lokales, Regionales oder Überregionales TraumaZentrum; Mindestfallzahlen; verpflichtende Teilnahme am Trau-maRegister DGU®; verpflichtende Verlegungskriterien; interdisziplinäre Zusammenarbeit; Qualitätssicherung. Siehe www.dgu-traumanetzwerk.de

Ja 633 TraumaZentren, davon 324 Lokale TZ, 205 Regionale TZ, 104 Überregionale TZ; 52 zertifizierte Traumanetzwerke in D, A und CH

AlterstraumaZentren (DGU)

Förderung unfallchirurgisch-ge-riatrischer Interdisziplinarität bei der Behandlung des Alterstrau-mas, Verbesserung von Behand-lungsqualität und -ergebnissen, Gewinnung von Daten mithilfe des AltersTraumaRegister DGU® für die Versorgungsforschung

Kriterienkatalog zu Struktur, Anwendung wissenschaft-lich fundierter Behandlungspfade und engem interdiszi-plinärem Co-Management. Siehe www.alterstraumazen-trum-dgu.de

Ja Mai 2016: 38

Orthopädisches Tumorzentrum (DGOOC-Sektion Muskuloskelettale Tumoren)

Optimierung der Versorgungs-realität in Deutschland durch breite Schulung der Basis, verbunden mit einer schnellen Zuweisung an erfahrene Behand-ler in abgestuften Versorgungs-zentren

Kriterien des Weißbuchs Muskuloskelettale Tumor-zentren der DGOOC: Klinik für Orthopädie und / oder Unfallchirurgie mit einem eigenständigen Bereich Mus-kuloskelettale Tumorchirurgie mit mindestens einer / m Fachärztin / Facharzt für Orthopädie und / oder Unfallchirurgie. Persönliche OP-Kataloge, Teilnahme an Tumorkonferenzen, Zusammenarbeit mit anderen Abtei-lungen.Siehe www.dgooc.de/gremien/sektionen/s13-muskulos-kelettale-tumoren/aktuelle-meldungen

Nein 0 (in Umsetzung)

orthopädisch-rheu-matologische Schwerpunktkliniken (DGORh)

Aufwertung der operativ tätigen orthopädischen Rheumatologen

Operative Einrichtung und deren längerfristige Ausrich-tung auf Patienten mit inflammatorischen ErkrankungenSiehe OUMN-Heft 5/2015, S. 459 – 460

Nein bisher 4

TE ILNEHMER DES WORKSHOPSPD Dr. Hermann Anetzberger, Dr. Jörg Ansorg, Dipl. Pol. Joachim Arndt, Prof. Dr. Alexander Beck, Dr. Christoph Biehl, Dr. Thomas Friess, Prof. Dr. Karl-Heinz Frosch, Prof. Dr. Joachim Grifka, Dr. Holger Haas, Prof. Dr.

Prof. Dr. Burkhard Lehner, Prof. Dr. Christoph Lohmann, Prof. Dr. Michael Raschke, Prof. Dr. Heiko Reichel, Prof. Dr. Robert Rödl, Prof. Dr. Markus Scheibel, Dr. Cordelia Schott, RA Dr. jur. Albrecht Wienke, Professor Dr. Dieter Wirtz

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Deutsche Schulter- und Ellenbogen-zentren / Referenz-klinik / Referenzpraxis Schulter- und Ellenbogenchirurgie (DVSE)

Verbesserung von Strukturen, Transparenz und Qualität

Facharztausbildung; Mitgliedschaft DVSE (Kommission) und SECEC; Schulter-Ellenbogen-Zertifikat; Teilnahme Jahreskongress der DVSE; transparente Firmenkoopera-tion / Disclosures; Notfallambulanz (24h) mit ärztlichem Bereitschaftsdienst und ständige telefonische Erreich-barkeit, wöchentlich stattfindende Spezialsprechstunde, interdisziplinäre fachärztliche Vernetzung, operative Fallzahlen im Gesamtspektrum, Rehabilitation inkl. Behandlungsprotokolle, Komplikationsmanagement und Komplikationsbesprechung; aktive Teilnahme an DVSE-Multicenterstudien, Dateneingabe DVSE-Endopro-thesenregister,wiss. Publikationen, Buchbeiträge, Preise, Kongress-beiträge; Lehrtätigkeit innerhalb medizinischer Berufs-gruppen, Ausbildung von Doktoranden, Hospitanten, Famulanten, Assistenzärzten in Fachweiterbildung, Or-ganisation / Mitorganisation einer Veranstaltung pro Jahr unter DVSE-Patronage.

In Klä-rung

0 (in Umsetzung)

Schmerztherapie-Ein-richtungen inter-disziplinärer Natur (IGOST)

transparenter Kompetenznach-weis der Klinik, Auszeichnung für die Institution

umfangreiche Voraussetzungen bzgl. Struktur-, Pro-zess- und Ergebnisqualität; siehe www.igost.de/media/pdf/downloads/voraussetzungen-fuer-die-anerken-nung-als-schmerzklinik-igost-zertifikat.pdf

Nein 6

B) Personenzertifikate:

Bezeichnung a b d e

Arthroskopeur (AGA) Bestätigung einerqualifiz. Ausbildung; kann durch Besuch von Kursen unter AGA-Patronat erworben werden

alle Stunden im AGA Kurs-Curriculum;200 selbstständig durchgeführte Arthrosko-pien, davon 50rekonstruktive Eingriffe; Facharzt (Allg. Chirurgie / Unfallchir. / Orthopädie); 10 Tage Hospitation bei einem AGA-Instruktor oder dieAbsolvierung eines 10-tägigen offiziellen AGA-Fellowships Siehe: www.aga-online.de/qualifikation/aga-arthroskopeure/antrag-aga-arthrosko-peur/

Nein 151

Spezieller Arthrosko-peur Knie bzw. Schul-ter bzw. Fuß (AGA)

Bestätigung einerqualifiz. Ausbildung; kann durch Besuch von Kursen unter AGA-Patronat erworben werden

Anerkennung Arthroskopeur – AGA; zu-sätzliche theoretische und praktische Weiterbildung; Knie (zusätzlich 500 Knie-Ar-throskopien); Schulter (zusätzlich 250 Schulter-Arthroskopien); Fuß (zusätzlich 200 Fuß-Arthroskopien)Siehe: www.aga-online.de/qualifikation/aga-arthroskopeure/antrag-aga-arthrosko-peur/

Nein Knie: 4, Schulter: 12, Fuß: 0

AGA-Instruktor Gewinnung aktiver qualifizierter Ausbilder, die Kurse veranstalten, leiten, als Instruktoren mitwir-ken und wissenschaftlich tätig sind

800 arthroskopische Operationen als Haup-toperateur, davon 250 rekonstruierende arthroskopische Eingriffe höherenSchwierigkeitsgrades; 80 offene Eingriffe an großen Gelenken als Hauptoperateur, davon mindestens die Hälfte rekonstruktiv; Mitwirken als Referent oder Instruktor an 4 Arthroskopie-Kursen mit AGA-Patronat; 2 Paten, wovon ein Pate Vorstandsmitglied und ein Pate Instruktor der AGA sein muss; ausführliche Empfehlungsschreiben notwen-dig; Facharztanerkennung (Chirurgie / Un-fallchirurgie / Orthopädie); 2 Publikationen als Erstautor über ein arthroskopisches Thema und 10 Vorträge als Referent; 3 Jahre AGA-Mitgliedschaft; einstimmige Wahl durch den AGA-Vorstand; Selbstverpflich-tung, an der Ausbildung der Mitglieder aktiv teilzunehmen.Siehe www.aga-online.de/aga-instruktoren/kriterien- fuer-instruktoren/

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Master of Fracture Care (geplant) (AOT-rauma)

Spezialisierung hat zu Abnahme der Attraktivität des Unfallchirurgen und der Versorgung der Po-lytraumata geführt;andere Gebiete haben bessere Reputation, Vergü-tung und work-life-balance; Erhöhung der öffentli-chen Wahrnehmung und Anerkennung exzellenter Unfallchirurgen; verbesserte Reputation der ange-stellten Ärzte steigert Ansehen der jeweiligen Klini-ken; bessere Vergütung der unfallchirurgischen Leis-tungen und Ausstattung der Kliniken; gesteigerte Anerkennung und Vergütung für den Nachwuchs

Es werden Mindeststandards über die zu erreichenden individuellen Fähigkeiten definiert. Der Schulungsbedarf / das Weiter-bildungsprogramm eines Unfallchirurgen im Laufe der Karriere wird anhand existierender AO-Standards festgelegt und die Erfüllung geprüft. Führungs- und Managementkompe-tenz, Organisationsstruktur & Prozessqualität der Klinik.

in Klä-rung

0 (noch in Pla-nung)

Zertifikat Spezielle Or-thopädische Chirurgie Fuß / Knie / Wirbel-säule (DGOOC)

Kurskonzept zur Vermittlung der WBO-Inhalte „Spezielle Orthopädische Chirurgie“: Schulter – Wirbelsäule – Hüfte – Knie – Fuß – Tumor

Teilnahme am Kurscurriculum (zusätzliche CME-Zertifizierung durch die ÄK Berlin)Siehe www.dgooc.de/wissenschaft-und-fort-bildung/fortbildung/spez-orthop-chirurgie

Nein 38 Kursemit 1149 Teilneh-mern

Zertifikat Curriculum Orthopädische Rheu-matologie (DGORh)

Weckung des Interesses an der Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Orthopädische Rheumatologie; bei erfahrenen Kollegen rheumaorthopädischeGrundlagen auffrischen bzw. erweitern

Teilnahme an einem 4-tägigen Curriculum mit konservativen und operativen InhaltenSiehe http://dgorh.de/Orthopaedi-sche-Rheumatologie.14.0.html

Nein Insgesamt rund 120 Teilnehmer an allen 4 Kursen, nur 9 Zertifikate ausgestellt (Teil-nehmer mit allen Kursen)

Zertifikat Kniechirurg (DKG)

Standardisierung der Ausbildung auf dem Gebiet der Kniechirurgie

Abschluss aller 6 Kursmodule des Curricu-lums, Nachweis der 500 zu erbringenden schweren Eingriffe am Kniegelenk, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Spezielle Unfallchirurgie (oder Schwerpunktbezeich-nung Unfallchirurgie), Spezielle orthopä-dische Chirurgie, Facharzt für Orthopädie, Mitgliedschaft in der DKGSiehe http://deutsche-kniegesellschaft.de/zertifizierung-kniechirurg/

Nein 29

Zertifikat Fortbildung Schwerpunkte El-lenbogenchirurgie / Schulter- und Ellenbo-genchirurgie (DVSE)

strukturierte und standardisierte Ausbildung, umfassender Erwerb theoretischer Kenntnisse und praktischer Fähigkeiten in der Diagnostik und Be-handlung von Erkrankungen und Verletzungen des Schulter- und Ellenbogengelenkes

Facharzt für Orthopädie / Unfallchirurgie, Mitglied der DVSE; Fortbildungszeit mind. 2 Jahre und max. 6 Jahre, praktische Fort-bildung in einem Hospitationszentrum der DVSE, Nachweis über Kursteilnahme (DVSE Bescheinigung). Zu den Kursinhalten siehe: www.dvse-zertifizierung.de

Nein April 2016: 91

Masterzertifikat kon-servative WS-Behand-lung (DWG, DGNC, DGOU)

Fortbildung von ärztlichen Wirbelsäulentherapeu-ten im gesamten Spektrum der konservativen The-rapieoptionen von WS-Erkrankungen

3 Jahre nach Facharzt, davon mind. 1 Jahr Tätigkeit in Spezialklinik konservative WS-Therapie; Besuch von 4 Basismodulen des Curriculums; Zusatzbezeichnung Manu-elle Medizin oder mind. Grundkurs Manuelle Medizin Kursbuch BÄK (120 Stunden); Nach-weis persönlicher Leistungszahlen (in den letzten 3 Jahren)

Nein 0 (in Umsetzung)

Zertifikat ambulanteorthopädische, un-fallchirurgische und allgemeine interdiszi-plinäre Schmerztherapie (IGOST)

Nachweis der besonderen Qualifikation in derSchmerztherapie:

-risikos des schnellen therapeutischen Gegensteuerns zur Vermeidung einer

Chronifizierung, generell: Sicherstellung einer suffizienten Behandlung chro-nisch schmerzkrankerPatienten durch qualifizierte Fachärztesowohl innerhalb als auch außerhalb der vertrags-ärztlichenVersorgung

Facharzt in einem klinischen Fachgebiet; Teil-nahme an einem von einer LÄK anerkannten theoretischen 80-stündigen Schmerzthera-piekurs zur Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ nach den BÄK-Richtlinien zur Weiterbildungsordnung; 20 Std. Aus-bildung in der manuellen Diagnostik und Therapie; Anerkennung zur Durchführung der psychosomatischen Grundversorgung; Teilnahme an mind. 10 Schmerzkonferenzen pro Jahr; Teilnahme an schmerztherapeu-tischen Fortbildungsveranstaltungen von mind. 30 Std. pro Jahr. Organisatorische Anforderungen: 1. räumliche Voraussetzungen mit Überwa-

chungs- und Liegeplätzen 2. -

ter Notfallbehandlung und Überwachung3. personelle Voraussetzungen mit geschul-

tem Personal zur Assistenz und Überwa-chung bei therapeutischen Verfahren

Siehe http://www.igost.de/media/pdf/down-loads/ZertifikatIGOST_ambulant_5-5-15.pdf

Nein 2014: 3, 2015: 4, 2016: bisher 2; TN am Rezer-tifizierungskurs: 2013: 23, 2014: 20, 2015: 29, 2016: 19

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Personenzertifikat Kinderorthopädie (VKO)

Definition des Kinderorthopädischen Curriculums, Begleitung der Facharztausbildung für O & U,Begleitung der Zusatzweiterbildung Kinderortho-pädie, Ausgleich von zunehmenden Lehrschwierig-keiten im klinischen Alltag, Darstellung komplexer Zusammenhänge (Deformitätenanalyse),Erwerb von Fertigkeiten und Techniken,Knüpfen von Kontakten innerhalb der Community

Kompaktkurs: Überblick über das Curriculum Kinderorthopädie;Zertifikat: 8 Module à 2 Tagen, 50 % Praxis, Kleingruppen;jedes Einzelmodul, Zertifikat bei Abschluss aller ModuleSiehe http://www.kinderorthopaedie.org/index.php/wir-ueber-uns/vko-curriculum

Nein TN Kompaktkurse seit 2007: 611; zwei komplette Zertifikatskurs-reihen seit 2014: Modul-TN: 432, Zertifikate: 20

Zertifikat Tu-mororthopäde (DGOOC-Sektion Muskuloskelettale Tumoren)

Optimierung der Versorgungsrealität in Deutsch-land durch breite Schulung der Basis, verbunden mit einer schnellen Zuweisung an erfahrene Be-handler

Facharzt Orthopädie / Unfallchirurgie, Ausbil-dung an „Tumorzentrum“ 24 Monate (Spez. Orthop. Chir. / Spez. Unfallchir. 6 Monate anrechenbar), OP-Katalog; Teilnahme Tu-morkurs DGOOC (oder entsprechenderanderer Kurs); Teilnahme an Tumorboards; Teilnahme Tumorkongresse zweimal pro Jahr (DGOU, AGKt, EFORT, EMSOS, ISOLS, etc.); Mitglied Sektion / AG Knochentumoren; Wis-senschaft (3 Beiträge)Siehe www.dgooc.de/gremien/sektionen/s13-muskuloskelettale-tumoren/aktuel-le-meldungen

Nein

Neue Mitglieder

Ayoub Addali · HeidelbergDr. Rahel Bornemann · BonnPia Grimm · BonnMaximilian Holweg · TübingenMUDr. David Kalvoda · BerlinDr. Stefan Lander · HamburgEkkehard Leipe · Crivitz

Dr. Jakob Lischka · HamburgStefanie Lodde · UnnaFelix Morsch · KölnBianca Moser · Frankfurt am MainMartina Neubecker · HeidelbergGeorgios Pachoundakis · GelsenkirchenDr. univ. Lukas Zak · Stuttgart

Julian Zapf · MünchenAnne Zillekens · BonnAndrea Zimmermann · Neustadt am Rüben-bergeAlexander Zimmermann · TübingenDr. Anna Zok · Berlin

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Hauptthemen• Intraoperative Problemlösungen

• Umgang mit Komplikationen

• Optimale Diagnostik

• Update Knorpelchirurgie

• Update Meniskusteil-

und -vollersatz

• Update Bandchirurgie

• Patienten-spezifische

Operationen

• Mini-Gelenkteilersatz

• Berufspolitik

33. AGA KONGRESSGRENZEN ÜBERWINDEN

Sitzungsformate• Instruktionskurse

• Forschungstag /

Internationaler Tag

• Mini Battles

• Oops, was nun?

• Poster

• AGA-Studenten

• Forum AGA-Assistenzärzte

• Muskuloskelettaler

Diagnostik-Kurs für

Assistenten und Studenten

• Kurs OP-Personal

• Physiotherapeutenprogramm

KongresspräsidentenPD Dr. med. Michael Hirschmann

PD Dr. med. Matthias Zumstein

VeranstaltungsortCongress Center

Basel

Veranstalter & Kontaktwww.intercongress.de

[email protected]

15. – 17. September 2016 • Basel • Schweiz

AGA – GESELLSCHAFT FÜR ARTHROSKOPIE UND GELENKCHIRURGIE

www.aga-kongress.info

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Spine Meeting on Tumor & OsteoporosisAm 4. und 5. November 2016 findet das 5. BBB Spine Meeting statt – zum 1. Mal in Ba-sel. Bisher wechselte der Tagungsort jähr-lich zwischen Budapest und Bologna. Die Leitung haben Prof. Stefano Boriani (Bolo-gna / Italien), Dr. Varga ( Budapest / Ungarn) und Prof. Stefan Schären (Basel / Schweiz). Die Kongressprache ist Englisch.

Der Schwerpunkt am ersten Tag liegt auf Primärtumoren und Metastasen im Be-

reich der Wirbelsäule und am zweiten Tag auf der alternden Wirbelsäule. 34 Referenten aus 13 Ländern, davon vier aus Deutschland werden den aktuellen Wissensstand darlegen und Behand-lungspfade aufzeigen. Zur Vermittlung interdisziplinärer Behandlungstrategien präsentieren auch Experten aus den Be-reichen Radioonkologie, Pathologie, On-kologie und Osteologie die aktuellesten Empfehlungen und Erkenntnisse.

Am 4. November findet integriert in das BBB Meeting ein AOSpine Knowledge Fo-rum zum Thema Tumor statt. Hier wer-den die neuesten Forschungsergebnisse und Behandlungsempfehlungen der in-terdisziplinären AOSpine Arbeitsgruppe Tumor durch Mitglieder dieser Experten-gruppe präsentiert.

Detaillierte Informationen und Registrie-rung unter www.bbbspine.ch

AOTrauma Deutschland: Reisestipendium 2015PD Dr. Isabella Mehling

Die AOTrauma Deutschland vergibt jedes Jahr mindestens ein Reisestipendium. Bewerbungen sind jeweils bis zum 31. Januar möglich und zu richten an den Community Development Officer, Prof. Karl-Heinz Frosch. Im folgenden Artikel berichtet Frau PD Dr. Isabella Mehling von der BG Unfallklinik Frankfurt von Ih-ren Erfahrungen.

Durch die freundliche Unterstützung der AO Deutschland erhielt ich die Möglichkeit als AO Fellow zu einem klinisch-wissen-schaftlichen Besuch bei Prof. Scott Levin, Department of Orthopaedic Surgery an der Penn Medicine in Philadelphia und bei Prof. Allen T. Bishop, Department of Or-thopaedic, Hand and Microsurgery an der Mayo Clinic in Rochester, Minnesota, USA.

Zunächst war ich eine Woche in Phila-delphia an der Penn Medicine bei Prof. Scott Levin, wo ich an Operationen und Visitationen teilnehmen durfte sowie an wissenschaftlichen Meetings. Der klini-sche Schwerpunkt lag dabei in operati-ven Eingriffen zur Defektdeckung an den Extremitäten, wie zum Beispiel die freie ALT-Lappenplastik bei Defekt im Achil-

Basel am Rhein

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lessehnenbereich sowie die beidseitige Entnahme des freien Oberarmlappens zur Defektdeckung an beiden Vorfüssen nach Erfrierungen. Des Weiteren erfolg-ten viele handchirurgische Eingriffe. Ich durfte auch an anderen Operationen des Bewegungsapparats innerhalb des „Departments of Orthopaedic Surgery“ passiv teilnehmen. Wissenschaftlich war die Teilnahme am „Hand Transplant Re-hearsal“ besonders interessant. Ich durfte hierbei auch aktiv mitwirken.

Zusammenfassend lässt sich konstatie-ren, dass sich die operativen Leistungen nicht wesentlich von den in Deutschland praktizierten Methoden unterscheiden. Positiv auffällig ist jedoch das ausge-prägte kollegiale Verhalten des gesam-ten Teams durch alle Hierarchien und die permanente Weiterentwicklung des Teams und der operativen Fähigkeiten Einzelner durch Prof. Scott Levin. Er ist ein sehr engagierter Handchirurg und Plastischer Chirurg, Wissenschaftler und fördernder Lehrer. Dies war eine außer-ordentlich interessante und weiterbil-dende Erfahrung.

Meine zweite Woche verbrachte ich bei Prof. Allen T. Bishop im Department of Orthopaedics an der Mayo Clinic in Rochester, Minnesota. Der operative Schwerpunkt von Prof. Allen Bishop liegt in der Mikrochirurgie, Plexuschirurgie und Handchirurgie sowie Verpflanzung von vaskularisierten Knochenblöcken. Ganz im Sinne der Mayo Brüder agiert Prof. Allen Bishop im Team mit seinen Kollegen Prof. Alexander Shin und Prof. Rob Spinner. Mit Ihnen zusammen ope-riert er komplexe Fälle nach Verletzun-gen des Plexus brachialis im Team. Diese kollegiale und sehr professionelle Zusam-menarbeit, die zudem sehr effektiv ist, hat mich sehr beeindruckt. Ich durfte an mehreren komplexen operativen Ein-griffen teilnehmen und habe zudem die handchirurgische Sprechstunde sowie die Plexussprechstunde besucht, wo ich Patientenverläufe, aber auch Erstkontak-te mit erlebt habe. Des Weiteren habe ich am wöchentlichen Journal Club sowie an mehreren wissenschaftlichen Diskussio-nen teilgenommen. Grundsätzlich habe ich hier die gleiche positive Erfahrung bezüglich der Kollegialität, der Teambil-dung, des Forderns- und Förderns und insbesondere der respektvollen, freund-lichen Atmosphäre in einem weit über-durchschnittlich professionellen und (Kosten-) effizienten Umfeld gemacht.

Prof. Bishop und seine Frau haben mich sehr herzlich aufgenommen und mich auch außerhalb des Kliniklebens an ih-rem sozialen Leben teilhaben lassen. Prof. Allen T. Bishop ist ein exzellenter Chir-urg und engagierter Lehrer. Zudem ist er sozial sehr stark engagiert und lässt sein Umfeld an seinen außergewöhnlichen Hobbys, dem Fliegen und Musizieren, teilhaben. Er ist ein außergewöhnliches Beispiel für eine gute work-life-balance bei gleichzeitigem beruflichen Engage-ment und Erfolg.

Nicht zuletzt möchte ich die überaus freundliche und konstruktive Aufnahme durch alle beteiligten Residents, Fellows und Consultants vor Ort erwähnen.

Ich hatte zwei sehr bereichernde Wochen und möchte mich sehr herzlich bei der AO Deutschland für diese Möglichkeit bedanken. Diese Zeit hat meinen klini-schen und wissenschaftlichen Horizont auf dem Gebiet der Handchirurgie, Mik-rochirurgie sowie der Rekonstruktiven- und Plexus-Chirurgie sehr erweitert. Von erheblichem Interesse waren zudem alle Themen aus den Bereichen Teambildung, Mitarbeiterführung- und Förderung und Arbeitsatmosphäre, die für einen erfolg-reichen Klinikbetrieb und die Anwerbung von hochqualifizierten Mitarbeitern im-mer wichtiger werden.

Prof. Scott Levin, Penn Medicine

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Prof. Allen T. Bishop mit Isabella Mehling und Prof. Alexander Shin

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PD Dr. Isabella Mehling OberärztinAbteilung für Plastische, Hand- und Rekonstruk-tive ChirurgieBG Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbH

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

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Leitlinien 2016Prof. Andreas Roth

Unter dem Vorsitz von Prof. Andreas Halder hat die Leitlinienkommission der DGOOC in Zusammenarbeit mit dem UserGroup – Med. Leitlinienentwicklung e. V. in den letzten Jahren ein Portal ein-gerichtet, auf dem internetbasiert Leit-linien erstellt werden können. Seit dem wurden die Leitlinien „Reha nach Majo-ramputation an der unteren Extremität“ (S2k) „Menikuserkrankungen“ (S2k), „Reha nach Bandscheibenvorfall mit ra-dikulärer Symptomatik und nach Band-scheibenoperation“ (S2k), „Bandschei-benvorfälle“ (S2k), „Reha nach Frakturen der Brustwirbelsäule und der Lenden-wirbelsäule“ (S2k) und „Hallux valgus“ (S2e) abgeschlossen.

Leitlinienprojekte

Laufende Leitlinienprojekte sind die „Kniegelenksnahe Beinachsfehlstellung“ (S2k), „Gutartige Knochentumore“ (S2k), „Idiopathische Skoliose im Wachstumsal-ter“ (S2k), „Schulterluxation primär trau-matisch und rezidivierend habituell“ (S2k), „Kindlicher Knick- und Senkfuß“ (S2k), „Rotatorenmanschette“ (S2e) und „Spezifischer Kreuzschmerz“ (S2k). Vor dem Abschluss steht die Leitlinien für „Gonarthrose“ (S2k). Wichtige Projekte für die nahe Zukunft sind der „Unspezi-fische Rückenschmerz“ und die „Coxar-throse“.

Die Erstellung der Leitlinien erfordert aktuell noch einen zum Teil enormen zeitlichen Aufwand. Grund ist weniger das Lesen und Bewerten der Literatur, sondern diese gezielt zu finden, insbe-sondere dann, wenn nicht ausreichend Evidenz vorhanden ist. Für die meisten Leitlinien dürfte die erstmalige Erfassung der Literatur bis zum aktuellen Zeitpunkt den größten Aufwand bedeuten, wäh-rend die Aktualisierung nach drei Jahren bei entsprechender Vorbereitung we-sentlich leichter fallen sollte. Hier wird in Zukunft stärker das Leitliniensekretariat gefordert sein, um Verbesserungen zu

schaffen. So wäre beispielsweise die Li-teraturrecherche zu konkretisieren, um den Verantwortlichen für die jeweilige Leitlinie hochwertige, themenorientierte Publikationen zukommen zu lassen. Vor dem Hintergrund, dass der Zufluss an neuer Literatur innerhalb von drei Jahren stark abhängig vom Thema ist, dürfte für die Mehrzahl der Leitlinien eine Überar-beitung unter den genannten Bedingun-gen sowohl interessant als auch praktisch realisierbar sein.

Internetbasierter Dialog

Die unter Leitung von Professor Andreas Halder eingerichtete Möglichkeit, in ei-nem internetbasierten Dialog für alle Mitglieder einer Leitliniengruppe sicht-bar die erforderliche Zuarbeit zu leisten, stellt bereits einen erheblichen Fort-schritt dar, wenn es um die Kommuni-kation und Darstellung der Auswertun-gen geht. Dafür wird sich in Zukunft die von der DGU unter Leitung von Professor Klaus Michael Stürmer eingeführte Sys-tematik für Leitlinien Updates hervorra-gend verwenden lassen.

Weitere organisatorische und finanziel-le Verbesserungen sollten den Aufwand senken und die Attraktivität der Leit-linien steigern. Die Literaturrecherche des Leitliniensekretariats wird ein wich-tiger Pfeiler der zukünftigen Arbeit sein. Für die Implementierung der Leitlinien ist geplant, den jeweiligen Gruppen die Möglichkeit zur Publikation in unseren eigenen Fachzeitschriften zu ermögli-chen. Eine englischsprachige Publikation macht in jedem Fall Sinn und sollte unbe-dingt erfolgen. Die Publikation von Leitli-nien in Form einer App und eines Buches wurde seitens der DGU angeregt. Seitens der AWMF wurde vorgeschlagen, bei Aktualisierungen von Leitlinien gezielt Themen in Form von systematischen Re-views zu bearbeiten. Damit lassen sich hochwertige Publikationen erarbeiten, die von internationalem Interesse sind

und die Mühe der Kollegen wert sind. Darüber hinaus ist ein Update-Seminar angedacht, bei dem zwischen vier und sechs neue Leitlinien zu verschiedenen Zeitpunkten und an unterschiedlichen Standorten in Deutschland in Seminar-form konzentriert vorgestellt werden. Das soll der Implementierung der neuen Inhalte nutzen, die bekanntlich der ab-schließende Teil der methodischen Leit-linienarbeit ist. Dass DGOOC und DGU Leitlinien, bei denen es zu thematischen Überschneidungen kommt, gemeinsam erarbeiten, dürfte in unsere aller Inter-esse liegen, sowohl fachlich als auch den Aufwand betreffend. Hier sind die beiden Fachgesellschaften gefordert, gemeinsam Lösungen zu finden.

Weitverzweigte Wissenschaft

Vermutlich waren die ersten Publikati-onen medizinischer Fälle einfache „Mit-teilungen“ von Kollegen über interes-sante Fälle. Dass sich daraus eine weit verzweigte Wissenschaft entwickelt hat, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass unverändert die Entdeckung bisher nicht erkannter Zusammenhänge ein we-sentlicher Bestandteil unserer ärztlichen Arbeit ist. Nicht zuletzt ist die Ausein-andersetzung mit der Weltliteratur zum jeweiligen Thema eine Herausforderung mit Weitblick – es ändern sich zum Teil Nuancen, die neue Bewertungen und Ansätze für Diagnostik, Therapie und Forschung erbringen. Dies nutzt sowohl Patienten als auch Ärzten. Wie sollten Wege finden, uns dies zu erhalten.

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Prof. Andreas Roth

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016392

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Bericht Deutsche Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie e. V. (DVSE)Univ.-Prof. Dr. Markus Scheibel

Die Aufgabe der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie e. V. (DVSE) ist es, die ethische Ausübung einer evidenzbasierten, hochwertigen und kos-tentransparenten Medizin auf ihrem Fach-gebiet zu unterstützen. Zweck des Vereins ist die Förderung der Wissenschaft auf dem Gebiet der Erkrankungen und Verlet-zungen von Schulter- und Ellenbogen in Forschung, Lehre und Krankenversorgung, einschließlich der Rehabilitation. Mit 811 Mitgliedern wächst die Vereinigung ste-tig. In den vergangenen zwei Jahren sind mehr als 140 Orthopäden / Unfallchirur-gen der DVSE beigetreten.

Vorstand

Satzungsgemäß fanden im Oktober 2015 Neuwahlen des Vorstandes statt. Univ.-Prof. Dr. Markus Scheibel, Leitender Arzt für Schulter- und Ellenbogenchirurgie am Centrum für Muskuloskeletale Chir-urgie (CMSC) der Charité – Universitäts-medizin Berlin, ist zum neuen Präsiden-ten gewählt worden. Damit tritt er die Nachfolge von Prof. Dr. Ulrich Brunner (Hausham) an. Prof. Dr. Lars Lehmann, Ärztlicher Direktor der Klinik für Unfall- und Handchirurgie sowie Sportmedizin der St. Vincentius Kliniken gAG in Karls-ruhe, übernahm das Amt des 1. Vize-Prä-sidenten und PD Dr. Patric Raiss, Ober-arzt in der Klinik für Orthopädie und

Unfallchirurgie am Universitätsklinikum in Heidelberg, wurde zum Schriftführer gewählt. PD Dr. Manfred Pfahler, Praxis-klinik für Orthopädie und Unfallchirur-gie (München) wurde im Juni 2016 zum Schatzmeister wiedergewählt. Univ.-Prof. Dr. Lars-Peter Müller, Leiter der Unfall-, Hand- und Ellenbogenchirurgie am Uni-versitätsklinikum Köln (AöR), fungiert weiterhin als 2. Vize-Präsident. Die Ker-narbeit in der DVSE erfolgt innerhalb der Kommissionen.

Research und Development

Die von PD Dr. Dominik Seybold (Bo-chum) geleitete Kommission hat sich die Entwicklung und Betreuung von Mul-ticenterstudien, Entwicklung von For-

schungs- und Fortbildungszielen sowie Anleitung zur Organisation und Finan-zierung von wissenschaftlichen Arbeiten zur Aufgabe gemacht. Alle Titel der aktu-ell laufenden Studien sind auf der DVSE Webseite einsehbar. Weiterhin wird zur Zeit ein Curriculum der wichtigsten Pu-blikationen und deren Kernaussagen zur Schulter- und Ellenbogenchirurgie erar-beitet. Die Kommission bietet auf dem Jahreskongress 2017 in Ludwigsburg ei-nen Kurs zur Planung und statistischen Betreuung von Multicenterstudien an.

Leitlinien und Begutachtung

Die Kommission Leitlinien und Begutach-tung, unter Leitung von Prof. Dr. Lars Leh-mann, ist Teil der Leitlinienkommission

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Präsident: Univ.-Prof. Dr. Markus Scheibel

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1. Vize-Präsident: Prof. Dr. L. Lehmann

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2. Vize-Präsident: Univ.-Prof. Dr. L.-P. Müller

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Schatzmeister: PD Dr. M. Pfahler

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Schriftführer: PD Dr. P. Raiss

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Gesellschaftspräsident Univ.-Prof. Dr. M. Scheibel mit Gastredner Prof. Dr. Philippe Hardy aus Frank-reich und Kongresspräsident PD Dr. O. Rolf (Georgsmarienhütte)

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

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der DGOU und erarbeitet evidenzbasierte AWMF Leitlinien. Aktuell wurde die Leit-linie Rotatorenmanschette als S2e Leit-linie erstellt. In einem entsprechenden Literaturscreening wurden über 6000 Artikel von der Kommission geprüft und nach dem Bewertungsmodell „best avai-lable evidence“ evaluiert. Weitere AWMF Leitlinien zur Schulterinstabilität und zur Ellenbogenluxation sind in Planung. Die Publikation „Die Begutachtung des Rota-torenmanschettenschadens der Schulter nach Arbeitsunfällen“ ist abgeschlossen und wird in der Zeitschrift „Trauma & Berufskrankheit“ im Heft 3 / 16 veröffent-licht. Ebenso wird eine gekürzte Version des Manuskipts in Form eines Supple-ments in der Zeitschrift „Obere Extremi-tät“ und eine PDF Version auf der DVSE Webseite bereitgestellt werden. Evidenz-basierte Empfehlungen zur Bildgebung an Schulter und Ellenbogen ergänzen die schon vorhandenen und auf der Webseite abrufbaren Empfehlungen zu den klini-schen Untersuchungstechniken.

Fortbildung und Zertifikate

Im Juli 2016 übernahm Prof. Dr. Felix Zei-fang (Heidelberg) die Leitung der Kom-mission. Noch unter seinem Vorgänger PD Dr. Patric Raiss wurde auf der Web-seite der DVSE ein Online Tool für die Personen-Zertifizierung etabliert, wel-ches durch die übersichtliche Darstel-lung aller zertifizierten Veranstaltungen seit Frühjahr 2008 die selbstständige Überprüfung der Fortbildungspunkte er-möglicht. Aktuell sind 92 Mitglieder zer-tifiziert.

Strukturverbesserung, Transparenz und Qualität

Aufbauend auf dem Personen-Zertifikat wurde in der Kommission Strukturver-besserung, Transparenz und Qualität in Krankenversorgung, Forschung und Lehre, geleitet von Univ.-Prof. Dr. Markus Schei-bel, im Oktober 2015 auf der Mitglieder-versammlung in Berlin das Konzept zur Anerkennung „Deutsches Schulter- und Ellenbogenzentrum I Referenzklinik bzw. Referenzpraxis der DVSE“ vorgestellt und verabschiedet. Die Ausschreibung des Konzeptes zur Bewerbung ist für das 2. Halbjahr 2016 vorgesehen.

Kommunikation

Der Internetauftritt der DVSE wurde im vergangenen Jahr grundlegend überar-beitet. Die Kommission unter der Leitung von Prof. Dr. Dennis Liem (Münster) hat in Zusammenarbeit mit dem Webmaster PD Dr. Dirk Böhm (Würzburg) die Me-nüstruktur gestrafft und die Navigation auf der Webseite optimiert und verein-facht. Ab Herbst dieses Jahres können im Mitgliederbereich Videos von ICLs, Key Lectures und Video Preisen eingesehen werden. Im Juni 2016 hat Dr. Natascha Kraus (Berlin) den Vorsitz der Kommissi-on übernommen.

Ellenbogen

Auch die Kommission Ellenbogen wurde mit Prof. Dr. Philip Kasten (Tübingen) als Vorsitzenden neu besetzt. Ziel ist es kon-servative, operative und rehabilitative Aspekte Rund um das Ellenbogengelenk in enger Interaktion mit den anderen

Kommissionen auszubauen. In der Ellen-bogen-Kommission werden zahlreiche prospektiv randomisierte Studien durch-geführt, um auf diesem Feld einen be-lastbaren Wissenszuwachs zu erreichen. Einige multizentrische Studien werden in Zusammenarbeit mit dem Ellenbogenko-mitee der AGA erstellt.

Endoprothesenregister

Das Schulterendoprothesenregister hat sich etabliert und wird von etwa 60 Klini-ken aktiv genutzt und gepflegt. In diesem Jahr feiert es sein 10-jähriges Bestehen.

Das Ellenbogenendoprothesenregister (https://spr.memdoc.org/) wurde Ende 2014 eingeführt und wird mittlerweile schon von 17 Kliniken zur Erfassung aller Endoprothesen am Ellenbogen genutzt. Ziel der Kommission unter Leitung von Dr. Petra Magosch (Heidelberg) und PD Dr. Klaus Burkhart (Pforzheim) ist es, die Bekanntheit sowie auch die Datenquali-tät der Register zu erhöhen. Die Eingabe der eigenen Fälle in das Endoprothesen-register wird im Rahmen der Anerken-nung zu den Deutschen Schulter- und Ellenbogen-Zentren I Referenzkliniken I Referenzpraxen verpflichtend werden.

Rehabilitation

Die Kommission unter der Leitung von PD Dr. Frieder Mauch (Stuttgart) arbeitet an der Erstellung von Therapiestandards für die Rehabilitation und Prävention von Schulter- und Ellenbogenerkrankungen. Sie sollen als systematisch entwickelte Entscheidungshilfen und Therapieinhal-te für Leistungserbringer und Patienten zur angemessenen Vorgehensweise bei speziellen gesundheitlichen Problemen an Schulter- und Ellenbogengelenk bei-tragen. Die Erarbeitung und Konsentie-rung der Therapiestandards erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) , dem Verein Physikalische Therapie (VPT) und der Sektion Rehabilitation der DGOU. Die Projekte „Rehabilitation nach Rota-torenmanschettenrekonstruktion“ und „Rehabilitation nach Rotatorenman-schettenrekonstruktion – Umsetzung im deutschen Gesundheitswesen“ wur-den abgeschlossen und in der Zeitschrift „Obere Extremität“ veröffentlicht. Das neue Projekt zum Thema „Rehabilitation nach inverser Endoprothese“ wurde be-reits begonnen.

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461 Teilnehmer auf dem 23. Jahreskongress 2016 in Bremen

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016394

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Rahmen können die Mitglieder sowohl an den Multicenterstudien der DVSE mit-wirken als auch eigene Studien initiieren. Auf dem Jahreskongress der DVSE ist das Junge Forum darüber hinaus regelmä-ßig mit einer eigenen wissenschaftli-chen Sitzung vertreten, in der Studenten ihre Doktorarbeiten auf dem Gebiet der Schulter- / Ellenbogenchirurgie vorstel-len können. Dieses Jahr waren 3 dieser Studenten mit dem „Best-Paper-Preis“ nominiert. Außerdem finden regelmä-ßig Workshops statt, in denen praktische Fertigkeiten wie z. B. die virtuelle Arthro-skopie erlernt werden können.

Jahreskongress DVSE

Der 23. Jahreskongress fand im Juni 2016 in Bremen statt. Die Hauptthemen „El-lenbogenarthroskopie – Was ist mach-bar?“, „Rotatorenmanschettenrupturen – Algorithmus bei Re-Defekten“, „Ver-sorgungskonzepte proximaler Hume-rusfrakturen“, „Rund ums Glenoid“ und „Revisionsmanagement in der Endopro-thetik“ spiegelten die breite Fachkompe-tenz der DVSE als Organgesellschaft, fern ab von den andauernden Diskussionen um O und U, wider.

Die gemeinsamen Sitzungen mit be-freundeten Fachgesellschaften, wie der Gesellschaft für Arthroskopie und Ge-lenkchirurgie (AGA) und erstmalig auch der Deutschen Gesellschaft für Endopro-thetik (AE), sind integraler Bestandteil des Jahreskongresses geworden und un-terstreichen die fachlichen Interaktionen der DVSE innerhalb der Deutschen Ge-sellschaft für Orthopädie und Unfallchi-rurgie (DGOU).

Dr. Matthias Bülhoff (Heidelberg) und Dr. Tim Schwarting (Marburg). Den Zuschlag zur ausgeschriebenen Famulaturreise des Jungen Forums erhielt dieses Jahr Arad Alikhah (Berlin) und Svenja Haag (Lübeck). Weitere Informationen zu den Ausschreibungen 2017 in der nächsten OUMN-Ausgabe.

Junges Forum

Das Junge Forum der DVSE ist ein Zu-sammenschluss von Studenten aus Deutschland und Österreich, die sich für die Schulter- und Ellenbogenchirurgie interessieren. Das Junge Forum wurde 2010 von Studenten gegründet und hat aktuell 49 Mitglieder. Anna Krukenberg (Berlin) und Sebastian Lappen (Hamburg) teilen sich den Vorsitz. Die Mitgliedschaft im Jungen Forum bietet die Möglichkeit, schon vor Beginn der ärztlichen Tätig-keit wissenschaftlich und klinisch zu ar-beiten und so bereits vorgebildet in die Weiterbildungszeit zu starten. In diesem

Preise und Stipendien

Die DVSE bietet eine Vielzahl an wis-senschaftlichen Preisen und ermöglicht ihren Mitgliedern nationale und inter-nationale Reisestipendien. Geleitet wird die Kommission von PD Dr. Andreas Werner (Hamburg). Der Perthes Preis ging in diesem Jahr in die Schweiz an Dr. Michael Künzler (Bern) für die hochka-rätige Grundlagenarbeit „Reduced Mu-scle Degeneration and Decreased Fatty Infiltration after Rotator Cuff Tear in a PART-1 Knock-Out Mouse Model“ Den Jochen Löhr Preis erhielt Dr. Tim Leschin-ger (Heidelberg / Köln) für die klinische Arbeit „Total shoulder arthroplasty: Risk factors for intraoperative and postope-rative complications in patiens with pri-mary arthritis“. Der Ellenbogen Wissen-schaftspreis ging an Dr. Michael Hackl (Köln) für die Grundlagenarbeit „Shor-tening osteotomy of the proximal radius reduces radiocapitellar contact pressure while preserving primary radius valgus stability of the elbow“. Die ausgeschrie-bene Forschungsförderung erhielt Dr. Andreas Baranowski (Mainz) für ein Pro-jekt über die Etablierung eines Tiermo-dells zur Erforschung von traumatischen Gelenkkapselkontrakturen.

Das 5-wöchige Ellenbogen Fellowship für einen Aufenthalt bei Prof. Graham King in Kanada erfreut sich weiterhin gro-ßer Beliebtheit. In diesem Jahr wird Dr. Christian Schoch (Pfronten) nach Lon-don, Ontario reisen. Das Reisestipendi-um für eine 2-wöchige Hospitationsreise zu Ausbildungszentren der DVSE geht an

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Prof. Dr. R. Köbel (Gründungsmitglied der DVSE) mit Gastredner Dr. S. Hasan aus den USA

Prof. Dr. F. Gohlke (Präsident SECEC-ESSSE)

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Praktische Tätigkeit im Rahmen des Workshops des Jungen Forums

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

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Als ein neues Element wurde die Session „DVSE-Tube“ eingeführt. Teilnehmern wurde die Möglichkeit gegeben, eigene OP-Techniken als Videodemonstrationen vorzustellen. Ebenfalls erstmals in die-sem Jahr wurden die Übersichtsrefera-te der eingeladenen Referenten und die Vorträge der Instruktionskurse Video dokumentiert und anschließend auf der DVSE Homepage passwortgeschützt ein-sehbar gestellt.

Neben Prof. Dr. Philippe Hardy (Frank-reich) und Dr. Samer Hasan (USA) refe-rierten als internationale Gastredner in Bremen Dr. Denise Eygendaal (Nieder-lande) und Dr. Alessandro Castagna (Ita-lien).

Getreu dem Motto „Nach dem Kongress, ist vor dem Kongress“ haben die Planun-gen für den Jahreskongress im Mai 2017 in Ludwigsburg unter der Präsidentschaft von PD Dr. Frieder Mauch und Prof. Dr. Philip Kasten begonnen.

Folgende Hauptthemen werden disku-tiert:

Thema I Sportlerschulter:Was müssen wir bei unseren Sport-lern beachten? (Instabilitäten / Sca-pula / SLAP-Läsionen)

Thema II Gelenkersatz:Zwischen Innovation und Bewährtem

Thema III Ellenbogen:Akute Luxation und chronische In-stabilität

Thema IV Regeneration und Refixa-tion der Rotatorenmanschette

Thema V Luxationsfraktur der Schul-ter: Akute und chronische Knochende-fekte

Thema VI Klinische Bildung:Was benötigt der Operateur?

Das breit gefächerte Programm spricht sowohl den Arzt im Krankenhaus, den Wissenschaftler an der Universität, als auch den niedergelassenen Kollegen an.

Informationen über die DVSE finden Sie unter www.dvse.info

DGOU ist neue Mitgliedsgesellschaft in der EFORTProf. Dieter C. Wirtz

Die EFORT als Europäische „Dachgesell-schaft für Orthopädie und Traumatolo-gie“ hat in ihren Statuten seit Gründung 1991 festgelegt, dass jedes Mitgliedsland ungeachtet der Anzahl der „Member So-cieties“ zwei Stimmen in der „General Assembly“ hat. Diese beiden Stimmen wurden bis 2015 von den Vertretern der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) repräsen-tiert.

Dabei war die DGOOC – in Form der da-maligen DGOT – seit 1991 Gründungs-mitglied der EFORT und der BVOU – in Form des früheren BVO – ebenfalls seit 2003 Mitgliedsgesellschaft. Die deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) trat 2012 als dritte deutsche „Member Society“ in die EFORT ein und beantrag-te ein zusätzliches Stimmrecht. Dieser Antrag wurde von der überwiegenden Mehrheit der anderen Europäischen Mitgliedsstaaten in der General Assem-bly-Sitzung 2015 in Prag abgelehnt. Fol-

gerichtig trat die DGU nachfolgend zum Ende 2015 aus der EFORT aus. Auch der BVOU folgte diesem Austritt 2015, sodass 2016 nur noch die DGOOC als einzige deutsche Fachgesellschaft in der EFORT vertreten war.

Nach „interner deutscher Abstimmung“ zwischen DGOOC, BVOU und DGU wur-de beschlossen, dass auch die DGOOC aus der EFORT austritt. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass bei der General Assembly am 31. Mai 2016 in Genf die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) als „die neue deutsche Fachgesellschaft“ in die EFORT als stimmberechtigte „Member Society“ aufgenommen wird. Diesem Antrag wur-de ohne Gegenstimmen stattgegeben.

Damit ist unser geeintes Fach „Ortho-pädie und Unfallchirurgie“ durch zwei noch zu bestimmende Delegierte der DGOU mit insgesamt zwei Stimmen „aus Deutschland“ wieder in der EFORT vertreten. Sowohl aus Sicht der EFORT aber auch aus deutscher Sicht ist diese

Entwicklung und Entscheidung sehr zu begrüßen. Was wäre eine EFORT ohne deutsche Mitgliedschaft? Was wäre aber auch die Deutsche Orthopädie und Un-fallchirurgie ohne Integration in den Eu-ropäischen „main stream“?

Wir – d. h. die Mitglieder der DGOU – dürfen uns freuen, im Konzert der „Eu-ropäischen Orthopäden und Traumato-logen Gesellschaft“ mit an Bord zu sein. Wir werden uns auch in Zukunft einbrin-gen und unser Fach tatkräftig über die nationale Grenze hinaus mitgestalten.

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Prof. Dr. Dieter C. Wirtz

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016396

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In eigener Sache:Neue Gesichter in der DGOU-Geschäftsstelle

Die DGOU-Geschäftsstelle hat perso-nellen Zuwachs bekommen: Mit Stefa-nie Schnarr, Stefanie Becker und Britta Schönduwe begrüßt die DGOU drei neue Kolleginnen, die mit ihrem fachlichen Know-how seit kurzem die Bereiche Pres-se- und Öffentlichkeitsarbeit sowie das Vorstandssekretariat unterstützen. Ins-gesamt arbeiten somit in der DGOU-Ge-schäftsstelle im Tiergartentower in Berlin 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vor Ort als kompetente Ansprechpartner für die Anliegen der DGOU, DGOOC und DGU zur Verfügung stehen.

Stefanie Schnarr verstärkt seit 1. April 2016 die Online-Kommunikation in der DGOU-Geschäftsstelle. Sie vertritt Sabri-na Weigl, die sich in Elternzeit befindet. Die Diplom-Kauffrau kümmert sich um den redaktionellen Inhalt der Website

und koordiniert wissenschaftliche Um-fragen. Gleich nach dem BWL-Studium sammelte sie Erfahrungen in der Me-dienbranche, absolvierte zunächst ein Redaktionsvolontariat und wechselte später in den Bereich Öffentlichkeits-arbeit einer medizinischen Stiftung. Hier war Stefanie Schnarr für den Web-auftritt verantwortlich, koordinierte Kommunikationsstrategien und war Ansprechpartnerin für die Presse. Die DGOU freut sich, mit Stefanie Schnarr den strategisch wichtigen Bereich der Online-Kommunikation weiter ausbau-en zu können.

Stefanie Becker unterstützt seit Mitte Mai die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DGOU. Durch ihre langjährige Tätig-keit als Tageszeitungsredakteurin in der Politik- und Nachrichtenredaktion hat

die ausgebildete Journalistin umfassende Kenntnisse über die deutsche Medien-landschaft und verfügt somit über einen reichen Erfahrungsschatz im Bereich des Journalismus und der Kommunikation. Während ihrer beruflichen Laufbahn war sie zuletzt als Pressesprecherin eines Mi-nisteriums und Öffentlichkeitsreferentin eines Klinik-Konzerns tätig. Die DGOU freut sich, dass Stefanie Becker ihre viel-seitigen Berufserfahrungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit bei der konzeptio-nellen Außendarstellung von Orthopädie und Unfallchirurgie künftig einsetzen wird.

Britta Schönduwe komplettiert das Vorstandssekretariat in der DGOU-Ge-schäftsstelle seit dem 1. März 2016 als Team-Assistentin. Die ausgebildete Ho-telfachfrau sammelte zuvor mehr als 15 Jahre als Assistentin der Geschäftsleitung wertvolle Erfahrungen in der Büro-Or-ganisation und allgemeinen Adminis-tration in Süddeutschland. Nach ihrer Rückkehr nach Berlin übernimmt Britta Schönduwe in der DGOU-Geschäftsstel-le unter anderem die Projektleitung der Foto-Lizenzverwaltung, die Koordination aller Abläufe im Zusammenhang mit den Wissenschaftspreisen sowie fundierte Recherchen inklusive der Informations-aufbereitung. Die DGOU freut sich, dass Britta Schönduwe durch ihre Vielseitig-keit nun die DGOU-Geschäftsstelle bei Planung und Umsetzung in allen Tätig-keitbereichen verstärkt.

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Die Ansprechpartner in der DGOU-Geschäftsstelle und der OUMN-Redaktion auf einen Blick.

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Britta Schönduwe

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016 398

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Einladung zur Mitgliederversammlung 2016 der DGOOC

Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V.

Präsident 2016 –

Prof. Dr. med. Heiko Reichel, Ulm

am Donnerstag, 27.10.2016, 12.45 – 14.15 Uhr

Messe Süd Berlin, Großer Saal(Zutritt nur für Mitglieder der DGOOC)

Tagesordnung

1. Anträge zur Tagesordnung

2. Bericht des Präsidenten

3. Bericht des Generalsekretärs

3.1. Satzungsänderung § 2 Abs. 3 der DGOOC und AbstimmungFür die Beauftragung von „Hilfsperso-nen“ und für die Vergabe von Aufga-ben an Dienstleister ist eine Satzungs-änderung erforderlich. Daher schlägt der Vorstand nach juristischer Prü-fung folgende Ergänzung in § 2 Zweck des Vereins, Abs. 3 vor: (3) Der Erfüllung dieser Zwecke dienen

vornehmlich: a. die Veranstaltung wissenschaft-licher Kongresse Durchführung re-gelmäßiger wissenschaftlicher Ver-anstaltungen und Kongresse.

… g. die Mitwirkung an der Aus-, derWeiter- und der Fortbildung sowie deren Gestaltung. Der Verein kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben einer Hilfsperson i. S. des § 57 Abs. 1 S. AO bedienen,soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Er kann sich hierzu an anderen Unternehmen beteiligen oder diese gründen, soweit sicher-gestellt ist, dass durch diese Betei-ligung oder Gründung die Gemein-nützigkeit des Vereins nicht berührt wird.

3.2. Satzungsänderung § 8 Abs. 4 der DGOOC und AbstimmungUm die Handlungsfähigkeit jederzeit zu gewährleisten, sollten Beschluss-fassungen im Umlaufverfahren mög-lich sein. Daher schlägt der Vorstand nach juristische Prüfung folgende Er-gänzung in § 8 Der Geschäftsführende Vorstand, Abs. 4 vor:(4) Der Geschäftsführende Vorstand

ist beschlussfähig, wenn mindes-tens 2 / 3 seiner Mitglieder anwe-send ist. Die Beschlüsse des Ge-schäftsführenden Vorstandes sind rechtsgültig, wenn sie mit einfa-cher Mehrheit der Anwesenden gefasst werden, sofern die Satzung keine andere Mehrheit vorschreibt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten, bei seiner Verhinderung die des 1. Vi-zepräsidenten. Insbesondere auch zuständig für die Entscheidung der Gründung eines anderen Unterneh-mens oder der Beteiligung an ande-ren Unternehmen gm. § 2 Abs. 3 Lit-gl. Abstimmungen erfolgen durch Handaufhebung. Vorbehaltlich der in dieser Satzung im Übrigen ge-regelten Vorschriften können Be-schlüsse des Geschäftsführenden Vorstands auch schriftlich, telefo-nisch, per Telefax oder E-Mail ge-fasst werden, wenn kein Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands diesem Verfahren widerspricht.“

3.3. Satzungsänderung § 9 Abs. 2 der DGOOC und AbstimmungUm die Handlungsfähigkeit jederzeit zu gewährleisten, sollten Beschluss-fassungen im Umlaufverfahren mög-lich sein. Daher schlägt der Vorstand nach juristischer Prüfung folgende Ergänzung in § 9 Der Gesamtvor-stand, Abs. 2 vor:(4) Der Gesamtvorstand berät den Ge-

schäftsführenden Vorstand in wich-tigen Angelegenheiten und ist zu-ständig für die Beschlussfassung in Angelegenheiten von besonderer Be-deutung sowie zur Verabschiedung der Geschäftsordnung. Abstimmun-gen erfolgen durch Handaufhebung. Vorbehaltlich der in dieser Satzung im Übrigen geregelten Vorschriften können Beschlüsse des Gesamtvor-stands auch schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail gefasst werden, wenn kein Mitglied des Gesamtvorstands diesem Verfahren widerspricht.“

3.4. Satzungsänderung § 16 Abs. 1 und 17, Abs. 1 der DGOOC und Ab-stimmungAuf aktuelle Erfordernisse der wissen-schaftlichen Landschaft soll schneller reagiert werden können. Daher schlägt der Vorstand nach juristischer Prüfung zum einen folgende Ergänzung in § 16 Arbeitskreise und Arbeitsgemeinschaf-ten, Abs. 1 vor:(1) Arbeitskreise sind zeitlich befristete

Einrichtungen innerhalb der DGOOC, die zu besonderen wissenschaftli-chen Fragestellungen der Orthopädie und orthopädischen Chirurgie durch Beschluss des Gesamtvorstandes Ge-schäftsführenden Vorstands gegrün-det werden können. Die Arbeitskrei-se sind direkt dem Gesamtvorstand Geschäftsführenden Vorstand unter-stellt und verantwortlich.

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

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Und zum anderen schlägt er folgende Ergänzung in § 17 Sektionen, Abs. 1 vor:(1) Sektionen haben die Aufgabe, Fort-

schritte in Teilgebieten der Ortho-pädie durch Analyse, Entwicklung und Forschung zu erarbeiten und die Ergebnisse praxisnah zu ver-mitteln. Die Gründungen von Sek-tionen müssen von Mitgliedern der Gesellschaft beim Geschäftsführen-den Vorstand beantragt werden. Über die Neugründung entscheidet der Geschäftsführende Vorstand mit 3 / 4 Mehrheit die Mitglieder-versammlung mit einfacher Mehr-heit.

4. Bericht des Schatzmeisters

5. Bericht der Kassenprüfer

6. Entlastung des Vorstands

7. Wahlen

7.1. Wahl des 3. VizepräsidentenDer Vorstand schlägt Prof. Dr. Carsten Frank Perka (Berlin) als Kandidaten für den 3. Vizepräsidenten und damit für das Amt des Präsidenten für das Jahr 2019 vor. Prof. Dr. Carsten Frank Perka hat den Vorschlag des Gesamt-vorstands der DGOOC als Kandidat für dieses Amt angenommen.

7.2. Wahl des Beirats 2017 – 2019Dieses Jahr laufen die Amtszeiten von folgenden Beiratsmitgliedern ab: Prof. Dr. Carsten Frank Perka (Ber-lin) und Prof. Dr. Christian M. Lüring (Dortmund). Prof. Dr. Perka und Prof. Dr. Lüring können nicht für eine wei-tere Amtsperiode wiedergewählt werden. Der Vorstand schlägt Prof. Dr. Tobias Renkawitz (Regensburg) und Prof. Dr. Thomas Wirth (Stuttgart) als

Kandidaten für den gewählten Beirat vor. Beide haben ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklärt.

7.3. Wahl der Kassenprüfer 2016Der Vorstand schlägt Prof. Dr. Andreas Kienapfel (Berlin) und Priv.-Doz. Dr. Jens Alexander Richter (Gelsenkir-chen) zur Wiederwahl vor. Prof. Dr. med. Kienapfel und Priv.-Doz. Dr. Richter haben den Vorschlag, als Kan-didaten für dieses Amt erneut anzu-treten, angenommen.

8. Verschiedenes(Wegen der Wahlen kann nach Zustim-mung der Versammlung eine Änderung in der Reihenfolge der Tagesordnung er-folgen).

Der Generalsekretär

Prof. Dr. B. Kladny, Herzogenaurach im Auftrag des Präsidenten Prof. Dr. H. Reichel, Ulm

Hinweis aus der EndoCert-Zertifizierungskommission: Frist zur Zusatzweiterbildung „Spezielle Orthopädische Chirurgie“Dr. Holger Haas, Bonn

Für die Zulassung und den Betrieb ei-nes zertifizierten Endoprothetikzent-rums bzw. eines Endoprothetikzent-rums der Maximalversorgung gemäß des EndoCert®-Systems lautet eine der zentralen Anforderungen, dass einer der Hauptoperateure bzw. Senior-Haup-toperateure über die Zusatzbezeichnung „Spezielle Orthopädische Chirurgie“ ver-fügen muss. Hierbei gelten zwei Sonder-regelungen, nach denen von dieser Vor-gabe abgewichen werden kann.

Die Sonderregelung 1 betrifft Einrichtun-gen, die vor dem 31.3.2014 einen ent-sprechenden Antrag mit namentlicher Nennung eines oder mehrerer benann-ten(r) Hauptoperateurs(e) gestellt haben und keine relevanten Änderungen im Aufbau und der Organisation des Zent-

rums vorgenommen haben. Zentren, die diese Regelung erfolgreich in Anspruch genommen haben, benötigen bei ansons-ten erfüllten Voraussetzungen keinen Hauptoperateur mit der Zusatzweiter-bildung „Spezielle Orthopädische Chir-urgie“.

Einrichtungen, die die Sonderregelung 2 erfolgreich in Anspruch genommen haben, benötigen ab dem 1.8.2018 ver-pflichtend einen Hauptoperateur bzw. Seniorhauptoperateur mit der Zusatz-weiterbildung „Spezielle Orthopädische Chirurgie“.

Die Übergangsfrist bis zum 1.8.2018 hatte bei Inkrafttreten eine Laufzeit von 4 Jahren, so dass es allen Einrichtungen möglich war, durch Personalentwick-

lungsmaßnahmen bzw. gezielter Anstel-lung geeigneter Mitarbeiter die zukünf-tige Erfüllung der Anforderung sicher zu stellen.

Gemeinsam mit den Generalsekretären der DGU und der DGOOC weist die Zer-tifizierungskommission nochmals auf die gültigen Vorgaben und den Ablauf der Frist zum 1.8.2018 hin.

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Dr. Holger Haas

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016400

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Zellen führten. Die isolierte Coinkubation von THP-1 MLCs mit ABs induzierte eine nochmalig signifikante Steigerung der Zelltodrate und wies auch Eigenschaf-ten des unkontrollierten nekrotischen Zelltodes auf. Aus den Überständen der Coinkubationen mit Abriebpartikeln und auch ABs konnte mittels Immun-assay ein signifikanter Anstieg des proinflamma-torischen Zytokins TNF-a nachgewiesen werden.

Eine initial hohe partikelinduzierte Apoptoserate kann durch die Entstehung von ABs einen circulus vitiosus auslösen, der zu einem immer unkontrollierterem Zelltod und einer Potenzierung der asep-tischen Inflammation führt. Dies erklärt, warum die Hemmung der Apoptose in vivo zur geringeren Osteolysenbildung führte.

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Frisch, Janina: Genetische Manipulation von mesen-chymalen Stammzellen aus Knochenmark und peripherem Blut mittels rekombinanter adeno-as-

soziierter viraler (rAAV) Vektoren für verbesserte Knorpelreparatur

Ich promoviere seit November 2013 am Lehrstuhl für Experimentelle Orthopä-die und Arthroseforschung der Medizini-schen Fakultät der Universität des Saar-landes (Betreuung durch Prof. Dr. Gerald Thiel & Prof. Dr. Magali Madry, geb. Cuc-chiarini). Der praktische Promotionsteil wurde kürzlich abgeschlossen, die Ab-gabe der Dissertationsschrift ist für den Spätsommer diesen Jahres vorgesehen.

DGOOC-Forschungsstipendium für Studenten 2016 vergebenDie DGOOC will den studentischen Nach-wuchs fördern, der sich durch wissen-schaftliche Arbeit im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie profiliert und unter-stützt daher Studenten mit bis zu 500,- Euro bei Sonderausgaben, die im Rahmen der Erstellung einer Dissertationsarbeit anfallen (vorrangig Reisekosten für die Präsentation der Ergebnisse).

In diesem Jahr wird das Stipendium an folgende 11 Studentinnen und Studen-ten verliehen, die nachfolgend ihre Arbeit kurz vorstellen.

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Böttcher, Annika: Rolle von Toll Like Rezeptor 3 und Toll Like Rezeptor 9 (TLR3 und TLR9) bei der Entstehung von posttrau-matischer Arthrose

Bei TLR3 und TLR9 handelt es sich um Rezeptoren des angeborenen Immunsys-tems, welche Nukleinsäuren, die unter anderem bei intraartikulären Fraktu-ren freigesetzt werden, binden können. Nach Bindung ihres Liganden aktivieren TLR3 und TLR9 den Transkriptionsfaktor

-aktion zur Folge und könnte damit die Entstehung eines Knorpelschadens be-günstigen. Mittels Immunhistologie, PCR, Western Blot und Luciferase Assay unter-suche ich nun an humanen und murinen Knorpelproben sowie in der Zellkultur, ob und wie TLR3 und TLR9 bei einem Ge-lenktrauma zu der Entstehung von post-traumatischer Arthose beitragen. Einen Teil meiner Ergebnisse habe ich dieses Jahr bereits auf dem OARSI in Amster-dam, dem CiM-IMPRS Graduate School Meeting in Münster sowie dem ISFR in München vorgestellt. Die abschließenden Ergebnisse meiner Dissertationsarbeit werde ich auf dem DKOU 2016 in Form eines Vortrages präsentieren.

Ganz besonders bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei Prof. Dr. Jessi-ca Bertrand, Prof. Dr. Michael Raschke, Prof. Dr. Thomas Pap sowie Dr. Josef Stol-berg-Stolberg für die hervorragende Be-

treuung bei meiner Doktorarbeit sowie bei der DGOOC für den Erhalt des For-schungsstipendiums.

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Dittrich, Florian: Untersu-chungen zum abriebpar-tikelinduzierten Zelltod mittels „live-cell imaging“

Eine zentrale und bisher ungelöste Langzeitkomplikation der mo-dernen Orthopädie stellt die aseptische, abriebpartikelinduzierte Endoprothesen-lockerung dar. Pathognomonisch zeigen sich neben periprothetischer Osteolysen und inflammatorischen Prozessen auch apoptotische Reaktionen der Abriebparti-kel phagozytierenden Makrophagen.

Ziel der Studie war die Evaluation abrieb-partikelinduzierter apoptotischer Prozes-se mit Fokus auf anfallende apoptotische Zellreste, die sogenannten „Apoptotic Bo-dies“ (AB).

THP-1 Monozyten wurden zu makropha-genähnlichen Zellen (MLC) ausdifferen-ziert und in einem Zellkulturmodell mit Abriebpartikeln cokultiviert. Aus dem Überstand konnten die ABs isoliert und erneut unter gleichen Bedingungen mit MLCs coinkubiert werden.

Mittels cytomorphologischer Auswertung und einer Annexin-PI-Färbung erfolgte unter einem „live-imaging“ Fluoreszenz-mikroskop die Detektion der Apoptose und Nekrose. Es zeigte sich, dass Abrieb-partikel zur signifikanten Initiation apop-totischer Prozesse -mit Ausbildung sekun-därer Nekrosen- der phagozytierenden

„klassisch“ apoptotische Zelle nach Phagozytose von Abriebpartikeln1) THP-1 Zelle vital 2) membrane blebbing, Entstehung von ABs (Pfeil) 3) „rounding“, Annexin-FITC einfachpositiv, frühapoptotisch 4) Annexin-Fitc, PI doppelpositiv, sekundär nekrotisch;

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

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Meine Arbeit befasst sich intensiv der ge-netischen Manipulation von mesenchy-malen Stammzellen, Knochenmarkaspi-raten oder peripherem Blut mit Hilfe von rekombinanten adeno-assoziierten vira-len Vektoren zur Verbesserung der Repa-ratur von Gelenkknorpeldefekten. Seit Be-ginn meiner Promotion konnte ich hierzu 7 Publikationen als Erstautorin und weite-re 6 als Co-Autorin in renommierten wis-senschaftlichen Journals veröffentlichen, aber auch die Präsentation meiner Ergeb-nisse ist ein überaus wichtiger Bestandteil meiner Promotion. Ich hatte bereits die Ehre, insgesamt 6 meiner Teilprojekte an Jahreskongressen der Orthopaedic Rese-arch Society (ORS) 2015 in Las Vegas und 2016 in Orlando als Poster vorstellen zu dürfen. Erst Kürzlich wurde ein Teil mei-ner Arbeit für das AXIS Forschungsstipen-dium nominiert, dessen Preisträger im Rahmen des Kongresses der Norddeut-schen Orthopäden- und Unfallchirurgen-vereinigung (NOUV) im Juni in Hamburg ermittelt wurde. Ein weiterer Promo-tionsteil wurde für den Wilhelm Roux Preis 2016 nominiert, der auf der Sitzung „Exzellenz in Grundlagenforschung“ des diesjährigen DKOU im Oktober verliehen wird. Zusätzlich zu dieser Nominierung darf ich im Rahmen des DKOUs 2016 ein weiteres Teilprojekt meiner Arbeit in ei-nem zweiten Vortrag vorstellen.

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Graeser, Viola: Biochemi-sche Charakterisierung der humanen Mas-quelet-Membran

Um meine Promotion zu erlangen habe ich in Vollzeit ca. 8 Monate lang selbstständig ein Forschungsprojekt für die HTRG – Heidelberg Trauma Rese-arch Group durchgeführt. Das Hauptau-genmerk meiner Arbeit lag dabei auf der Entwicklung und Validierung eines Pro-tokolls zur Homogenisierung von Proben der humanen Masquelet-Membran. In den so gewonnenen Homogenisatpro-ben habe ich im nächsten Schritt mittels

(Transforming Growth Factor beta) und IGF-1 (Insulin-Like-Growth-Factor 1) be-stimmt. Sämtliche Versuche sind bereits beendet und die Auswertung der gewon-nenen Daten ist weitestgehend abge-schlossen. Aktuell treibe ich die Veröf-fentlichung der zentralen Ergebnisse im Rahmen eines Papers mit dem vorläufi-gen Titel „The characterization of human Masquelet-Membrane in patients of dif-

ferent ages“ voran. Sämtliche methodi-schen Details und sekundäre Ergebnisse die in dieser Veröffentlichung nicht aus-reichend dargestellt werden können, sol-len darüber hinaus im Rahmen meiner Doktorarbeit dargestellt und analysiert werden. Meine Dissertation soll dabei das Thema „Quantitative und Qualitati-ve biochemische Charakterisierung der humanen Masquelet-Membran“ tragen und planmäßig bis Ende 2016 einge-reicht werden. Die Ergebnisse meiner Doktorarbeit werde ich 2017 auf einem Kongress präsentieren, auf welchem ge-nau dies sein wird steht allerdings noch nicht fest.

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Heilig, Philipp: Biomecha-nische Evaluation verschie-dener Knochenersatzma-terialien zur Behandlung der Tibiakopfimpressions-fraktur

Mein Forschungsprojekt „Biomechanische Evaluation neuartiger Knochenersatzma-terialien zur Therapie der Tibiakopfim-pressionsfraktur“ ist direkt aus einem klinischen Problem entstanden. Zur Be-handlung einer Impressionsfraktur steht aktuell kein bohrbarer Knochenzement zur Verfügung, was zwangsläufig zu einer schlechteren biomechanischen Fraktur-versorgung führt. Erschwerend kommt für den behandelnden Unfallchirurgen hinzu, dass bislang keine Studien existie-ren, in denen die eingesetzten Knochener-satzmaterialien auf ihre biomechanischen Eigenschaften untersucht werden.

In diesem Forschungsvorhaben wur-den deshalb zwei Eigenentwicklungen des Instituts für Funktionswerkstoffe in der Medizin Würzburg, ein bohrbarer CaPO-Zement und ein nicht bohrbarer MgPO-Zement, mit zwei klinisch einge-setzten Zementen biomechanisch vergli-chen.

In einem ersten Abschnitt wurden mit-tels Druckversuche und Schraubenaus-rissversuche die Materialeigenschaften charakterisiert. Darauf folgte ein zweiter Abschnitt, in dem die Zemente zur Ver-sorgung einer Tibiakopfimpressionsfrak-tur am Kunstknochen eingesetzt wurden.

Die Auswertung der Ergebnisse ergab sowohl in den reinen Materialprüfungen als auch in der biomechanischen Testung am Kunstknochen signifikante Unter-

schiede zwischen den einzelnen Zemen-ten. Aktuell befinde ich mich an der Nie-derschrift meiner Dissertation. Unsere Ergebnisse möchten wir auf dem DKOU 2017 in Berlin sowie auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Biome-chanik 2017 präsentieren.

An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei meinem Doktorvater Prof. Dr. R. H. Meffert sowie meiner Betreuerin Frau Priv. Doz. Dr. S. Hoelscher-Doht für das spannende Forschungsprojekt sowie für die ausgezeichnete Betreuung und Unterstützung bedanken.

Mein Dank gilt ebenso der DGOOC für den Erhalt des Forschungsstipendiums.

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Köhn, Anna-Isabelle: Fe-murkopfnekrose in der Hüftendoprothetik

Meine Doktorarbeit an der Orthopädischen Univer-

sitätsklinik Regensburg von Prof. Dr. Dr. J. Grifka unter Leitung von Dr. Benjamin Craiovan beschäftigt sich mit der Prothe-senintegration in der Hüftendoprothetik.

Neben retrospektiv radiologischen Para-metern erfolgen histologische Analysen bei verschiedenen Pathophysiologien der Femurkopfnekrose und deren Einfluss auf die Prothesenintegration und das kli-nische Ergebnis.

Zum einen werden 40 Patienten einge-schlossen, die eine Hüft TEP nach einer Femurkopfnekrose (n=30) oder fortge-schrittenen Koxarthrose (n=10) erhalten. Anhand histologischer Analysen werden verschiedene Pathophysiologien der Fe-murkopfnekrose (rheumatoide Arthritis, allogene Stammzelltransplantation und Alkoholabusus) miteinander verglichen. Die histologischen Untersuchungen er-folgen in Kooperation mit dem Pathologi-schen Institut der Universität Regensburg (Prof. Dr. Evert und PD Dr. Brochhausen). Einzelne Arbeitsschritte sind dabei die Asservierung, makroskopische Katalogi-sierung und histologische Analysen, an denen ich momentan arbeite.

Zum anderen werden die Daten von 180 Patienten nach künstlichem Hüftgelenk im Rahmen einer retrospektiven radiolo-gischen Auswertung hinsichtlich Stabili-tät, Lockerungszeichen und Migration bei Patienten nach Femurkopfnekrose unter-

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016402

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sucht. Eine statistische Auswertung der erhobenen radiologischen Daten wird in den nächsten Monaten erfolgen.

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Möws, Fabian: Experi-mentelle Untersuchungen zur Integration elektrosti-mulierender Implantate im Kaninchen-Modell

Zur experimentellen Untersuchung der Integration elektrostimulierender Im-plantate im Kaninchen-Modell wurde eine Mikroschaltung entwickelt, mit welcher die Implantate angeregt und von extern gesteuert werden können. Die-se aktiven Implantate ermöglichen die elektrische Stimulation des umliegen-den Knochengewebes mit verschiedenen Spannungen über definierte Stimulati-onszeiträume. Die tierexperimentelle Phase wurde bereits abgeschlossen und mit der Versuchsauswertung wurde be-gonnen. Zur Evaluation der Implantatin-tegration in den Knochen wurden dazu dreidimensionale Aufnahmen der Kno-chenproben mit einliegendem Implantat mittels der Mikro-Computertomogra-phie (Mikro-CT) erstellt. Diese werden derzeit mithilfe eines Bildbearbeitungs-algorithmus analysiert und die Kontakt-fläche zwischen Knochen und Implantat bestimmt. Zudem werden die Proben histomorphometrisch untersucht. Dafür werden Dünnschliffe der im Knochen integrierten Implantate angefertigt und das Knochengewebe mit Toluidinblau angefärbt. Ziel ist es hierbei, analog die Knochen-Implantat-Kontaktfläche zu analysieren und mit den Ergebnissen der Mikro-CT-Aufnahmen zu vergleichen sowie das umliegende Knochengewebe histologisch zu charakterisieren. Daraus sollen die optimalen elektrischen Sti-mulationsparameter abgeleitet werden. Ferner sollen mögliche Limitationen des Modells analysiert werden. Somit sind die im Rahmen der Promotion vorgese-henen Untersuchungen entscheidend für die Planung zukünftiger weiterführender Studien zur Osseointegration elektrosti-mulierender Implantate.

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Oehme, Stephan: Grund-lage für das Verständnis der Knorpeldegeneration: Die Bedeutung von Ge-lenk-Laxizität für die pa-thologische Kinematik

des Knies in aktiven und passiven Bewe-gungen

Es ist bekannt, dass eine pathologische Kniekinematik, hervorgerufen durch eine Verletzung des vorderen Kreuzbandes (VKB) und / oder hinteren Kreuzbandes (HKB), zu Instabilitäten mit Funktions-einbußen und dem frühzeitigen Beginn einer Kniegelenkarthrose einhergehen kann.

In unserem Forschungsprojekt: „Grundla-ge für das Verständnis der Knorpeldege-neration: Die Bedeutung von Gelenk-La-xizität für die pathologische Kinematik des Kniegelenkes in aktiven und passiven Bewegungen bei Patienten mit Kreuz-bandplastik.“ untersuchen wir daher die Entwicklung der Kniegelenkskinematik nach einer Kreuzbandverletzung.

Das Projekt wird an der Charité Berlin vom Julius Wolff Institut in Kooperation mit dem Centrum für Muskuloskeletale Chirurgie durchgeführt.

Meine Arbeit konzentriert sich auf die Untersuchung der passiven tibio-femo-ralen Rotationsstabilität nach Ruptur des HKB, welche mit Hilfe eines am Ju-lius Wolff Institut entwickelten Gerätes erfasst werden kann. Hierbei wird die tibio-femorale Steifigkeit in der Trans-versalebene erfasst und in Kombinati-on mit anatomischen Referenzpunkten, gewonnen aus MRT Daten, eine exakte, quantitative Bestimmung der passiven tibio-femoralen Rotationsstabilität er-möglicht. Um die zeitliche Entwicklung der Kniegelenkstabilität zu untersu-chen, werden die Patienten präoperativ, 3 Monate postoperativ und 12 Monate postoperativ vermessen. Als Vergleichs-wert verwenden wir die gesunde, kont-ralaterale Seite der Patienten.

Um auch die funktionelle Stabilität im Kniegelenk zu untersuchen führen wir eine Ganganalyse inklusive der Mes-sung von Bodenreaktionskräften durch. Des Weiteren werden klinisch-relevante Funktionsscores erhoben.

Diese Studie legt damit einen Grundstein für das quantitative Verständnis von pas-siver und aktiver Laxizität im Kniegelenk nach Kreuzbandverletzungen.

An dieser Stelle möchte ich mich ganz besonders bei Dr. Tobias Jung und Dr. Benjamin Bartek vom Centrum für Mus-kuloskeletale Chirurgie und bei Dr. Ing. Heide Boeth vom Julius Wolff Institut für

die hervorragende Betreuung bedanken. Ebenfalls gilt mein Dank der DGOOC für das erhaltene Forschungsstipendium. Ich freue mich unsere Studie auf Kongressen präsentieren zu dürfen.

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Platzer, Hadrian: Zusam-menhang zwischen in-flammatorischer Infiltra-tion und enzymatischer Knorpeldegeneration bei Osteoarthrose

Die Entschlüsselung der inflammatori-schen Prozesse bei Osteoarthrose (OA) birgt ein großes Potenzial zur Entwick-lung neuer Therapiestrategien.

Die bisherigen Arbeiten von Priv.-Doz. Dr. Babak Moradi und Dr. Nils Rosshirt auf diesem Gebiet, erweitert durch die Er-gebnisse meiner Promotionsarbeit, deu-ten darauf hin, dass neben Makrophagen auch pro-inflammatorische T-Zellen eine zentrale Funktion in der Pathophysio-logie der OA einnehmen. Dies stützt die Hypothese, dass zwischen Knorpeldege-neration und Inflammation ein Circulus vitiosus besteht.

Ziel der weiteren Forschung ist es, die dominierenden Zellpopulationen in den verschiedenen OA-Stadien zu identifizie-ren und die Interaktion der mononukleä-ren Zellen untereinander zu untersuchen. Hierbei sollte die möglicherweise vom Krankheitsstadium abhängige unter-schiedliche pathophysiologische Bedeu-tung der Makrophagen und der pro-in-flammatorischen T-Zellen hervorgehoben werden. Zur Vertiefung dieser Thematik plane ich, im kommenden Jahr einen Forschungsaufenthalt am Kolling Institu-te of Bone and Joint Research in Sydney anzutreten. Dabei möchte ich außerdem die bisherigen in-vitro gewonnenen Er-kenntnisse in-vivo am Mausmodell un-tersuchen.

Die Ergebnisse meiner Promotionsar-beit werden u. a. auf dem diesjährigen Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie in Berlin vorgestellt wer-den.

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Riegger, Jana Alexandra: Geweberegeneration nach Knorpeltrauma: Therapeu-tische Effekte von Antioxi-dantien und Wachstums-faktoren

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

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Meine Promotionsarbeit wird im Rahmen eines zivil-militärischen Forschungsver-bundes des Bundeswehrkrankenhauses Ulm und der Universität Ulm zum Thema „Entwicklung regenerativer Therapie-konzepte zur Behandlung von erworbe-nen Gewebe- und Funktionsdefekten“ bearbeitet. In dem Projekt untersuche ich die therapeutischen Effekte des Antioxi-dans N-Acetylcystein (NAC) sowohl allei-nig, als auch in Kombination mit anabo-len Wachstumsfaktoren auf das Ausmaß der Gewebeschädigung bzw. -regenera-tion nach Knorpeltrauma in einem hu-manen ex vivo Knorpeltrauma-Modell. Ziel ist es, nach stumpfen Verletzungen des Knorpelgewebes den initialen und progressiven Zellverlust einzudämmen und die Homöostase des Knorpelauf- und -abbaus durch Stimulation anaboler Pro-zesse zu stabilisieren. Anhand der bis-herigen Ergebnisse konnte gezeigt wer-den, dass NAC nicht nur nekrotische und apoptotische Ereignisse, sondern auch die Induktion kataboler Vorgänge nach Knorpeltrauma signifikant reduziert. Damit besitzt NAC sowohl zell- als auch chondroprotektive Eigenschaften. Die entsprechenden Daten sind bereits zur Publikation eingereicht. Darüberhinaus, soll die antioxidative Therapie mit einem anabolen Wachstumsfaktor kombiniert werden, um die intrinsische Regenerati-

on des verletzten Gewebes, wie z. B. die Matrix Neusynthese oder die lokale Re-krutierung knorpelständiger chondroge-ner Progenitorzellen (CPCs), zu stimulie-ren. Derzeit werden drei chondroanabole Wachstumsfaktoren für den kombinier-ten Therapieansatz getestet. Die aus der Gewebekultur gewonnenen Daten sollen ab Ende 2016 in einem in vivo Kanin-chen-Knorpeltrauma-Modell verifiziert werden.

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Schultz, Marius: Vorhersa-ge der Materialeigenschaf-ten von Wirbelkörper-spongiosa unter axialer Last basierend auf quanti-tativer Computertomogra-phie

Die Vorhersage von Frakturwahrschein-lichkeiten durch nicht-invasive diagnos-tische Maßnahmen weist eine hohe kli-nische Bedeutung für die Versorgung und Prophylaxe von osteoporotischen Frak-turen auf. Im Rahmen meiner Doktorar-beit untersuche ich humane Lendenwir-belsäulen auf eine mögliche Korrelation zwischen der aus der quantitativen Com-putertomographie (QCT) berechneten Knochendichte (BMD) und den biome-chanischen Materialeigenschaften. Dazu wurden im Biomechanischen Labor der

Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederher-stellungschirurgie des Universitätsklini-kums Münster Spongiosaproben unter möglichst physiologischen Bedingungen unter Kompression bis zum Versagen getestet. Als relevante Messparameter wurden der Elastizitätsmodul (E-Modul) und die Streckgrenze (Yield Point) er-mittelt. Die Bestimmung der jeweiligen Knochendichte an der exakten Bruch-position erfolgte im QCT. Die bisherigen Auswertungen zeigen eine starke Korre-lation beider biomechanischer Parame-ter mit der Knochendichte. Insbesondere die Streckgrenze kann sehr gut durch ein quadratisch-logarithmisches Modell in ihrer Abhängigkeit zur Knochendichte beschrieben werden. Ich freue mich sehr, dass wir die ermittelten Korrelationen als erste Ergebnisse auf dem diesjähri-gen DKOU vorstellen können. Der DGOOC möchte ich herzlich danken, dass sie mich mit diesem Forschungsstipendium für die Reise zum Kongress unterstützt. Im Anschluss an die Fertigstellung mei-ner Dissertation ist eine Publikation der relevanten Ergebnisse geplant. Mein ganz besonderer Dank gilt meinem Doktorva-ter Prof. Dr. Michael J. Raschke und mei-nem Betreuer Dr. Dominic Gehweiler, die mir die Arbeit an diesem interessanten Forschungsthema neben meinem Studi-um ermöglicht haben.

Neue MitgliederFolgende Personen haben einen Antrag auf Mitgliedschaft in der DGOOC gestellt. Laut Satzung der DGOOC § 5 Abs. 2 können Einsprüche gegen die Aufnahme bis zu vier Wochen nach der Bekanntgabe (in den O & U Mitteilungen und Nachrichten) mit eingehender schriftlicher Begründung beim Generalsekretär geltend gemacht werden.

Dr. Faisal Osamah Zaid Al-Mashhor · MosbachMatthias Augart · Heidelberg

Dr. Valentin Orbeanu · Bad ElsterTim Rehkämper · Köln

Dr. Klaus Wieselhuber · Karlsbad

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Aus den Verbänden

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016404

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Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, liebe Mitglieder!

Hiermit laden wir Sie wieder herzlich ein zur Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V. (DGU).

Termin: Mittwoch, der 26.10.2015, 12.45 Uhr bis 14.15 UhrOrt: Großer Saal, DKOU-Gelände Messe Süd, BerlinVersammlungsleiter: Prof. Dr. Florian Gebhard, Präsident (Ulm)Wahlleiter: Prof. Dr. Michael Raschke (Münster)

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Mitgliederversamm-lung (Präsident)

2. Genehmigung der Tagesordnung(Präsident)

3. Bericht des Präsidenten (Präsident)

4. Bericht des Generalsekretärs(Generalsekretär)

5. Bericht des Schatzmeisters(Schatzmeister)

6. Bericht der Kassenprüfer 2015(Rainer Kübke , Berlin undPD Dr. Reinhold-A. Laun, Berlin)

7. Entlastung des Vorstandes8. Wahl des Dritten Vizepräsidenten

2017 (Präsident / Wahlleiter)(und damit des Präsidenten 2019)

Das Präsidium der DGU schlägtvor: Prof. Dr. Paul Alfred Grützner, Ärztlicher Direktor der Berufsge-nossenschaftlichen Unfallklinik Ludwigshafen

9. Wahlen zum Nichtständigen Beirat2017 – 2019 Präsident / Wahlleiter (Kandidaten siehe Anlage)

10. Wahl der Kassenprüfer für 2016(Präsident / Wahlleiter) Das Präsidium schlägt vor: Prof. Dr. Michael Schütz (Berlin) und Dr. Max von Seebach (Berlin)

11. Aus der AUC – Akademie der Un-fallchirurgie GmbH (Sturm)

12. Verschiedenes13. Schließung der Versammlung

(Präsident)

Ergänzungswünsche der Tagesordnung, bitten wir gemäß § 8 Ziffer 3 der Sat-zung bis spätestens bis zum 11.10.2016 schriftlich mit Begründung dem General-sekretär zuzusenden. Wir machen darauf aufmerksam, dass gemäß Geschäftsord-nung der Mitgliederversammlung (§ 1 Abs. 2) während einer Abstimmung der Zutritt bis zu deren Beendigung nicht zu-lässig ist.

gez. Prof. Dr. Reinhard Hoffmann, Generalsekretär der DGU

gez. Prof. Dr. Florian Gebhard,Präsident der DGU

Kandidaten für den Nichtständigen Beirat 2017 – 2019

Name Position Klinik DGU-Engagement

Kobbe, Philipp, Prof. Dr.

Gf.Oberarzt, Leiter Sekt. Wirbelsäule

Klinik f. Unfall- und Wieder-herstellungschir., Uni-versitätsklinik der RWTH Aachen

Mitglied der AG Wirbelsäule, der Sektion NIS und der Sektion Grundlagenforschung der DGOU

Linhart, Wolfgang, Prof. Dr.

Direktor Klinik f. Unfallchir. und Orthop., Handchir., SLK-Klinik am Gesundbrunnen, Heilbronn

Mitglied der Sektion Handchirurgie, der AG Alterstraumatologie und der DGOU-Sektion Wirbelsäule

Oberst, Michael, Prof. Dr.

Chefarzt Klinik f. Orthop., Unfall- und Wirbelsäulenchir., Ostalb-Klinikum Aalen

Leiter der DGOU-AG Orthop. und Unfallchirurgie in Entwicklungsländern (AGOUE), AK-Leiter „Generalist“ innerhalb des DGOU-Ausschusses Versorgung, Qualität und Sicherheit, Gründungsmitglied der DGU-AG Einsatz-, Katastrophen- und Taktische Chirurgie (EKTC) und der DGU-AG Rechnergestütztes Operieren (ehemals AGROP, inzwischen AGiTEC)

Schütz, Michael, Prof. Dr.

Geschäfts-führender Direktor

Centrum f. Muskuloskeletale Chirurgie der Charité –Universitätsmedizin Berlin

2001 – 2004 Mitglied der Kommission des Weißbuches Schwerverletztenversorgung, bis 2004 Mitglied der DGU Leitlinien-Kommission, 2003 – 2006 Mitglied im Nichtständigen Beirat.„Durch meine Auslandstätigkeit – Lehrstuhl in Brisbane / Australien – von 2004 bis 2016 war ich dann lediglich indirekt an der direkten DGU-Tätigkeit involviert. Während dieser Zeit war ich in dem Royal College of Australasian Surgeons (RACS), als auch der Australian Orthopaedic Association (AOA) engagiert.“

Trentzsch, Heiko, Dr.

INM – Institut f. Notfallmedizin u. Medizinmanagement, Bereich Medizin, Klinikum der Universi-tät München

Seit 2007 aktives Mitglied der Sektion NIS, seit 2010 Schriftführer der NIS, Mitglied im AK Traumaregister und im TR-DGU-Reviewboard, Abschnittskoordinator „Präklinik“ der S3-Leitlinie “Polytrauma / Schwerverletztenversorgung”, langjähriger ATLS-Instruktor, Gestaltung, Organisation und Durchführung von HOTT

Zwingmann, Jörn, PD Dr.

Funktions-oberarzt

Universitäts-Notfallzentrum, Universitätsklinikum Freiburg

Mitglied der Sektion NIS, der Sektion Kindertraumatologie, der AG Becken III, der Sektion Grundlagenforschung DGOU, ATLS-Instruktor, HOTT-Instruktor und –Direktor, aktive Mitarbeit im Traumaregister

Einladung zur Mitgliederversammlung

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405Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

DGU

Aus den Verbänden

Sektion Kindertraumatologie 2016Prof. Dr. Dr. Peter Schmittenbecher

Die Sektion hat aktuell ca. 150 registrier-te Interessenten, die etwa zu 2 / 3 aus der Unfallchirurgie und zu 1 / 3 aus der Kin-derchirurgie kommen. Neue Interessen-ten melden sich bitte beim Schriftführer Dr. Illian (Moers) per Email unter [email protected].

Hauptveranstaltungen der Sektion waren im vergangenen Jahr der AO-Kinder-Kurs im September in Hamburg und der DKOU im Oktober in Berlin, die wissenschaftli-che Arbeitstagung / Klausur im Januar in Brombachtal / Odenwald und die Jahres-tagung der Sektion im Juni.

Wissenschaftliche Aktivitäten

Die Sektion bedauert nachdrücklich, dass die DFG-geförderte AFIC-Studie zur ope-rativen versus konservativen Therapie dislozierter distaler Radiusfrakturen im Kindesalter unter der Leitung von Prof. Wessel (Mannheim) mangels ausreichen-der Probanden-Akquise von der DFG ge-schlossen wurde. Problem war vielerorts trotz hoher Motivation der Kollegen die Randomisierung zwischen der rein be-obachtenden, konservativen Therapie mit dem Belassen der Fehlstellung und der Dokumentation des Remodelling und der aktiven chirurgischen Vorgehensweise mit Reposition und K-Draht-Osteosynthe-se. Prof. Wessel möchte die Umwandlung in eine Registerstudie mit individueller freier Therapieentscheidung erreichen.

Wie von Prof. Peter Strohm und Prof. Peter Schmittenbecher 2014 publiziert, werden in Deutschland etwa die Hälfte der Kinder < 3 Jahre mit Femurschaft-frakturen entgegen der Leitlinie operativ versorgt. Eine vergleichbare Entwick-lung eine Altersstufe höher (3 – 6 Jahre) beobachten Briten und Amerikaner. Die AO-CID hat auf Initiative der Sektion der „Paediatric Expert Group“ der AO (PAEG) den Plan einer Therapiekontrollstudie zur konservativen vs. operativen Behand-lung von Femurschaftfrakturen im Klein-kindesalter vorgelegt (Outcome, Kompli-kationen, Ökonomie) und Zustimmung erhalten. Die Studie soll international in Deutschland, Großbritannien und den USA / Canada durchgeführt werden, als

Studienleitung sind Toronto und Karlsru-he vorgesehen. Plan und Budget werden aktuell von den AO-Gremien beraten.

Das von Prof. Schmal (Freiburg) initiierte und aktuell von PD Dr. Zwingmann ge-führte Register zu pathologischen Frak-turen im Kindesalter enthält zur Zeit über 40 Patienten. Interessierte Kollegen können Kontakt zu dem Kollegen Zwing-mann aufnehmen, um die Behandlungs-daten eigener Patienten beizusteuern.

Das persönliche Vorgehen bei traumati-schen oder iatrogenen N. ulnaris-Irrita-tionen im Rahmen suprakondylärer Hu-merusfrakturen hat PD Dr. Kraus (Lich) mit einer fallbasierten Internet-Abfrage bei Unfallchirurgen und Kinderchirur-gen erfragt und rund 200 Antworten aus DGU und DGKCh erhalten. Aktuell erfolgt die Auswertung.

Berufspolitische Aktivitäten

Die Vereinigung für Kinderorthopädie e. V. (VKO) hat bezüglich engerer Zu-sammenarbeit und ggf. späterer Fusion von SKT und VKO angefragt. In ersten Gesprächen ist deutlich gemacht wor-den, dass Struktur und Organisation der beiden Gruppen sehr unterschiedlich sind. Dem „e. V.“ der VKO mit offizieller Mitgliedschaft, strukturiertem Vorstand, Beitrag, Kurs- und Seminarveranstaltun-gen und damit eigenem Budget stehen auf Seiten der SKT die informelle Inter-essensbekundung, die (nur) zweiköpfige Sektionsleitung und die Beitragsfreiheit gegenüber. Dennoch haben beide Grup-pen einer Zusammenlegung der beiden Jahrestagungen 2018 / 2019 als erstem Schritt zugestimmt. Der Kongress 2018 soll in Dresden stattfinden und von den Kollegen PD Dr. Thielemann (Kinderor-thopädie / Dresden), Dr. David (Unfallchi-rurgie / Wittenberg) und Prof. Dr. Fitze (Kinderchirurgie / Dresden) ausgerichtet werden. Das weitere Vorgehen wird zwi-schen den Vorständen und in enger Ab-stimmung mit dem Generalsekretär der DGU beraten

Die besondere Expertise unfallchirurgi-scher wie kinderchirurgischer Abteilun-

gen zur Versorgung (schwer-) verletzter Kinder soll durch die Benennung kin-dertraumatologischer Referenzzentren in den Traumanetzwerken sichtbar ge-macht werden. Den strukturellen und persönlichen Qualifikationskriterien auf der Basis eines Entwurfes von Prof. Marzi (Unfallchirurgie / Frankfurt) und Prof. Schmittenbecher (Kinderchirur-gie / Karlsruhe) wurde bereits von den Vorständen der DGU und DGKCh zuge-stimmt. Gedacht ist daran, die kinder-traumatologischen Referenzzentren im Rahmen von Traumanetzwerk-(Re-) Zertifizierungen zu evaluieren und auf den Netzwerkkarten sichtbar zu machen. Während im ersten Schritt die Polytrau-ma- und Schwerverletztenversorgung im Fokus steht, ist eine zweite Ebene kin-dertraumatologischer Expertise denk-bar, in der besondere Qualifikationen unterhalb der Ebene der Maximalversor-gung sichtbar gemacht werden können (Frakturversorgung, Handverletzungen, thermische Verletzungen, Arthroskopie, Kinderorthopädie). Ein Kinderorthopäde kann – bei Erfüllung aller Voraussetzun-gen – ebenfalls als Leiter eines solchen Referenzzentrums in Frage kommen.

PD Dr. Sommerfeldt (Hamburg) pflegt weiter die europäischen Kontakte. Bei der EPOS-Tagung (European Pediatric Or-thopedic Society) in Rom gab es ein Zu-sammentreffen mit dem EPOS-Vorstand. Die EPOS möchte die Position der euro-päischen Kindertraumatologie innerhalb ihrer Organisation stärken und richtet eine „fracture group“ ein. Es wurde von unserer Seite aus deutlich gemacht, dass hierzu die Traumatologie auch deutlicher und qualifizierter im Programm vertre-ten sein muss, da sonst die Motivation für kindertraumatologisch aktive Un-fall- wie Kinderchirurgen zum Besuch der EPOS-Tagung zu niedrig ist. Die kom-mende EPOS-Tagung (zusammen mit der POSNA, dem amerikanischen Pendant) findet am 03.-06.05.2017 in Barcelona statt.

Die DGUV hat im Feburar 2016 unter Beteiligung von PD Dr. Sommerfeldt und Prof. Schmittenbecher beraten, unter welchen Bedingungen alleinstehende

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Aus den Verbänden

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016406

DGU

Kinderkliniken, die relevant kindertrau-matologisch tätig sind, am VAV-Verfahren beteiligt werden können. Die entspre-chenden Ausarbeitungen zirkulieren nun durch die Gremien der DGUV und sollen im Herbst wirksam werden. Beschlossen und veröffentlicht wurde auch ein Curri-culum zu den formalen und inhaltlichen Voraussetzungen der kindertraumato-logischen (Pflicht-) Fortbildung für die D-Ärzte.

Kongresse / Kurse

Die 35. Jahrestagung der Sektion ist gera-de zu Ende gegangen. Unter der Leitung von Prof. Boemers und Dr. Demian (Kin-derkrankenhaus Amsterdamer Straße Köln) kamen im Bürgerhaus Stollwerck über 300 Teilnehmer zusammen. Haupt-themen waren Wirbelsäulenfrakturen, die konservative Therapie, Handverlet-zungen und Frakturen von Becken und unterer Extremität. Unfallchirurgen und Kinderchirurgen haben erneut viel mitei-nander diskutiert und ihre jeweils unter-schiedlich fokussierten Erfahrungen aus-getauscht. Die zunehmende Problematik der Finanzierung solcher kleinerer Kon-gresse war erneut ein Thema und ist ein Argument für eine künftig gemeinsame Kongress-Ausrichtung mit der VKO. Am 30.06. / 01.07.2017 findet die 36. Jahres-tagung der Sektion in Stuttgart statt.

Der deutsche AO-Kurs Kindertraumato-logie fand im vergangenen September in Hamburg statt. Erstmals wurden Teile der Vorträge streng Fall-basiert struktu-riert, dazu gab es mehrere vertiefende thematische Falldiskussionen in Klein-gruppen. Die Resonanz der Teilnehmer

war durchweg positiv. In diesem Jahr wird der Kurs erneut im September unter der Leitung von Prof. Schlickewei in Frei-burg stattfinden.

Auf dem DKOU im Oktober in Berlin stell-te die gemeinsame Sitzung der Sektion Kindertraumatologie mit der VKO den Unterarm in den Mittelpunkt. Das Fort-geschrittenen-Seminar fokussierte auf die sog. „Kadi-Läsionen“. 2016 steht der „Oberarm“ im Mittelpunkt der gemein-samen Sektionssitzung. In einem Fortge-schrittenen-Seminar werden besondere Herausforderungen des Kindesalters dis-kutiert.

Am 29. / 30.01.2016 fand das 4. wissen-schaftliche Arbeitstreffen im Brombachtal statt. Neben mehreren aktuellen und oben bereits erwähnten Studien wurde auch hier intensiv über die Annäherung von SKT und VKO diskutiert. Zudem stan-den kindertraumatologische Leitlinien auf der Tagesordnung. Das 5. Treffen im Brombachtal ist für den 30. / 31.01.2017 geplant, Interessenten melden sich beim Sektionsleiter unter [email protected].

Weitere interessante Termine: Kinder-notfalltage am 09.-11.02.2017 in Gar-misch-Partenkirchen; Jahrestagung der VKO am 07. / 08.04.2017 in St. Gallen

Weitere Projekte

Das Polytrauma im Kindesalter ist mit sei-nen Besonderheiten in der S3-Polytrau-ma-Leitlinie bisher nicht umfassend abge-handelt. Die Sektion Kindertraumatologie der DGU als federführende Gesellschaft,

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Prof. Dr. Dr. Peter Schmittenbecher

die Deutsche Gesellschaft für Kinderchir-urgie und die Gesellschaft für pädiatrische Neonatologie und Intensivmedizin sowie Kinderradiologen, Kinderneurochirurgen, Rettungsdienst und Kinderkrankenpflege haben sich (zunächst auf S2-Niveau) an die Arbeit gemacht, eine Leitlinie zu er-stellen, die ggf. bei der nächsten Überar-beitung der S3-Leitlinie als fundiertes Ad-dendum zum Polytrauma im Kindesalter integriert werden könnte.

Bei der Erstellung der S3-Kinder-schutz-Leitlinie vertritt Frau Dr. von Essen (Bonn) die DGU und die Sektion.

Wie ist der Stand des Wikipedia-Textes?

In „Wikipedia“ findet man zur Kinder-traumatologie nur einige wenige Allge-meinplätze. Kollegin Adrian (Mannheim) und Kollege Loose (Regensburg) haben federführend einen Textentwurf erstellt, der unseren Tätigkeitsbereich laienver-ständlich, aber umfänglich darstellt und aktuell der DGU-Geschäftsstelle zur re-daktionellen Durchsicht vorliegt.

Dr. Emanuel Benninger · WinterthurKonstantin Bräutigam · BerlinViola Graeser · HeidelbergDr. Sven Hager · FreiburgDr. Christoph Ihle · TübingenAnastasiya Kornyeva · München

Dr. Karsten Kuhn · GarbsenProf. Dr. Christoph Meier · WinterthurMatthäus Prokscha · HeidelbergWilhelm Raith · Bad TölzBruno Reible · HeidelbergYana Reinig · Frankfurt am Main

Thore Schade-Mann · BerlinDr. Stephanie Schibur · ErfurtDr. Martin Schwind · MainzDr. Marcus Tschischka · Frankfurt am MainJulian Zapf · München

Neue Mitglieder

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407Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

DGU

Aus den Verbänden

Masterkurs AlterstraumatologieDer komplexe geriatrische Patient und die Problemfraktur im AlterPD Dr. Matthias Knobe

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Am 13. und 14. Juni 2016 fand der zwei-te Masterkurs Alterstraumatologie (Lei-tung: Prof. Dr. Ulrich Liener, Prof. Dr. Hans-Christoph Pape; Organisation: PD Dr. Matthias Knobe) erfolgreich in Aachen statt. Das neue Kursformat der AUC – Aka-demie der Unfallchirurgie vereint erst-mals sowohl unfallchirurgisches als auch geriatrisches Wissen und unterscheidet sich damit von den bisherigen Kursen zur Alterstraumatologie.

Die Behandlung geriatrischer Patienten gewinnt durch die demographische Ent-wicklung zunehmend an Bedeutung. Im Vordergrund des zweitägigen Master-kurses Alterstraumatologie standen die Herausforderungen in der Behandlung geriatrischer Patienten nach einem Sturz, insbesondere die operative Versorgung von Problemfrakturen, das begleitende geriatrische Co-Management und vor al-lem die Optionen der Rehabilitation und der Rückführung in die häusliche Versor-gung.

Am ersten Tag wurde der komplexe geria-trische Patient intensiv hinsichtlich seiner Bedürfnisse in der präoperativen Vorberei-

tung besprochen und Handlungsengram-me zur Vermeidung von Komplikationen entworfen. Danach stand die operative Behandlung von Problemfrakturen im Al-ter im Fokus, welche im Cased-based-lec-ture-Format anhand von Fällen erörtert wurde. Hier wurden die zahlreichen chirurgischen Herausforderungen in der Behandlung dieses Patientengutes be-sprochen: z. B. die optimale Implantatver-ankerung im osteoporotischen Knochen inclusive Augmentationsstrategien oder ein gutes Weichteilmanagement.

Am zweiten Tag kennzeichneten haupt-sächlich Fragen und Inhalte zum Zertifi-zierungsprozess AltersTraumaZentrum DGU® die entsprechenden Kernthemen. Insbesondere standen dabei ausgewiese-ne Experten im „Round-Table“ interaktiv für jegliche Frage diesbezüglich Rede und Antwort. Hier konnte offen und ohne Scheu diskutiert werden – ein Umstand, welcher von den Kursteilnehmern auch rege genutzt wurde.

Die Evaluationen des komplett ausge-buchten 2. Aachener Masterkurses un-terstrichen die Bedeutung der Thematik

und die adäquate Umsetzung der Inhal-te in die spezifischen Kursformate. Ins-besondere erfuhren die Referenten und Experten durch ihre freundliche Zugäng-lichkeit und persönliche Interaktion die Wertschätzung der Teilnehmer. Beson-ders gut angekommen ist die Kombina-tion aus Vermittlung von unfallchirurgi-schem Know-how bei der Therapie von komplexen Verletzungen und geriatri-schen Inhalten sowie Details zur Zertifi-zierung. Auch die Kursorganisation in der Uniklinik der Kaiserstadt Aachen erfuhr breite Zustimmung und äußerst positive Rückmeldung.

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PD Dr. Matthias Knobe

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016408

DGU

2. P.A.R.T.Y.-Woche mit 23 KlinikenDr. Ulla Krause und Florian Kistler

Seit nunmehr fünf Jahren ist das P.A.R.T.Y.-Programm der DGU ein fes-ter Bestandteil der Unfallprävention bei Schülern und Jugendlichen. Aktueller Höhepunkt des Präventionsprogrammes war die bereits zum zweiten Mal statt-findende bundesweite P.A.R.T.Y.-Woche. Zum jährlichen Tag der Verkehrssicherheit am 18. Juni 2016 fand im Vorfeld vom 13. bis zum 17. Juni die zweite bundesweite P.A.R.T.Y.-Woche statt. Insgesamt nahmen 23 Kliniken an der durchweg erfolgrei-chen Projektwoche teil. Dabei durchlebten 24 Schulklassen in ganz Deutschland ei-nen P.A.R.T.Y.-Tag an einer Klinik.

Medial fand die Woche äußerst positive Resonanz. Sowohl Fernsehbeiträge der ARD und des WDR, als auch zahlreiche Presseberichte in regionalen Medien schaffen die nötige Öffentlichkeit für die-ses Projekt, um die positive Botschaft des Präventionsprogrammes weiter zu ver-breiten und in Zukunft noch mehr Schü-ler und Jugendliche zu erreichen.

29 Kliniken aktiv

Derzeit sind 29 Kliniken aktiv Teil des Unfallpräventionsprogrammes, das sich zentral mit Verkehrsunfällen beschäftigt, welche durch Alkohol- oder Drogenkon-sum, Selbstüberschätzung oder bewusste Nachlässigkeit verursacht werden. Damit schreitet die Erweiterung des bundes-weiten P.A.R.T.Y.-Kliniknetzes stetig vor-

an. Immer mehr Schüler und Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren haben die Möglichkeit, an dem spannenden Pro-jekt teilzunehmen und sich vor Augen zu führen, wie wichtig ein Umdenken bei Risikobereitschaft und Verhalten in gefährlichen Verkehrssituation ist. Die wachsende Bedeutung von P.A.R.T.Y. lässt sich auch daran ablesen, dass das Programm mittlerweile unterstützt wird vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR) und vom Gesamtverband derdeutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).

Beeindruckte Schüler

Kern des Programms bildet dabei der sogenannte P.A.R.T.Y.-Tag, an dem Schul-klassen einen ganzen Tag in einer Un-fallklinik verbringen und einmal haut-nah die verschiedenen Stationen eines Schwerverletzten durchleben. Zu Beginn des Tages erhalten die Jugendlichen ei-nen ersten Einblick in die Materie und lernen, wie schnell ein leichtsinniges Verhalten im Straßenverkehr zu verhee-renden Folgen für sich und andere führen kann. Ein Vortrag der Polizei untermau-ert dies und konfrontiert die Teilnehmer mit realen und schockierenden Beispie-len, bei denen Alkohol und Selbstüber-schätzung zu schweren Unfällen führten. Beim anschließenden Rundgang können die Schüler am eigenen Leib erfahren, wie es ist, in einem Rettungswagen zu liegen von erfahrenen Rettungsassisten-ten versorgt zu werden. Im Schockraum wird ihnen dann zum einen gezeigt, welche Möglichkeiten der Erstversor-gung von Schwerverletzten es gibt, zum anderen aber auch vor Augen geführt, wie beängstigend ein Schockraum aus Sicht des Patienten sein kann. Auf der Intensivstation erhalten die Schüler wei-tere prägende Eindrücke und sind beim Gespräch mit einem Patienten auf der

Normalstation zum ersten Mal direkt in Kontakt mit einem Verletzten, der seine Situation und sein Erleben in der Klinik schildert. In der Physiotherapie wird der lange Genesungsweg veranschaulicht und beim abschließenden Gespräch mit einem ehemals schwerverletzten Patien-ten haben die Schüler die Möglichkeit, Fragen zum Unfall, den Klinikaufenthalt und auch die langfristigen und lebens-verändernden Folgen eines Unfalls zu stellen. Um das vorhandene Kliniknetz weiter auszubauen, werden regelmäßig neue Kliniken am Klinikum Köln Mer-heim und am Klinikum rechts der Isar in München geschult. Bei den Schulungen erhalten die Kliniken ausführliche In-formationen zu P.A.R.T.Y. und anschlie-ßend umfangreiche Unterstützung durch die AUC zum Aufbau des Programmes. Die Bereitstellung eines Starter-Kits aus strukturierter Schulung von ein bis zwei „Kümmerern“, Schulungsunterlagen und Manualen, sowie individuell gestalteten Werbe- und Präsentationsmitteln garan-tieren die gleichbleibend hohe Qualität des Programms.

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Dr. Ulla Krause, AUC – Akademie der Unfall-chirurgie

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AUC – AK ADEMIE DER UNFALLC H IRURGIENationale Koordinierungsstelle P.A.R.T.Y.Dr. Ulla KrauseTel.: 089 - 890 53 76 100 [email protected] www.party-dgu.de www.party4school.de

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409Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

DGU

Aus den Verbänden

AltersTraumaRegister DGU® – Start, erste Erfahrungen und AusblickPD Dr. Benjamin Bücking, Dr. Ulla Krause

Die Behandlung geriatrischer Patienten in der Unfallchirurgie und Orthopädie ist von großer Relevanz. Mittlerweile ist in einigen Kliniken bereits die Hälfte der behandelten Patienten über 65 Jah-re alt, die Zahl wird sich infolge des de-mographischen Wandels zukünftig noch erhöhen. Die Behandlung dieser hoch-altrigen Patienten stellt aufgrund von häufigen Co-Morbiditäten eine große Herausforderung dar. Das Erreichen der Behandlungsziele, Komplikationsvermei-dung und Wiederherstellung der Selbst-hilfefähigkeit der Patienten, können nur interdisziplinär durch Bündelung der unfallchirurgischen und geriatrischen Behandlungskompetenzen gelingen. Die Förderung der unfallchirurgisch-geria-trische Interdisziplinarität bei der Be-handlung des Alterstraumas und damit die Verbesserung der Behandlungsquali-tät sind Ziele des seit 2014 bestehenden Zertifizierungsverfahrens AltersTrauma-Zentrum DGU® (www.alterstraumazen-trum-dgu.de). Aktuell wurden bereits 42 Kliniken erfolgreich zertifiziert, 110 weitere haben sich für das Verfahren re-gistriert.

Systematische Erfassung der Behandlungsqualität im AltersTraumaRegister DGU®

Da Qualitätssicherung im Gesundheits-wesen einen immer größeren Stellenwert erhält, ist sie auch ein zentraler Bestand-teil des Zertifizierungsverfahrens Al-ters-TraumaZentrum DGU®. Zur Messung der Behandlungsqualität ist die systema-tische Erfassung von Qualitätskennzah-len essentiell und für die zertifizierten Alterstraumazentren verpflichtend.

AltersTraumaRegister DGU®

Das AltersTraumaRegister DGU® ist von großer Bedeutung für die Qualitätssi-cherung in den zertifizierten Alterstrau-mazentren und bietet gleichzeitig die Grundlage für weitere Versorgungsfor-schung. Die Koordination und das Daten-management des Registers erfolgt über

die AUC Geschäftsstelle Register und For-schungsorganisation, die wissenschaftli-che Leitung erfolgt gemeinsam mit dem Arbeitskreis Register der AG Alterstrau-matologie der DGU.

Im AltersTraumaRegister DGU® werden alle Patienten ab 70 Jahren mit der In-dikatorfraktur proximale Femurfraktur und Patienten mit periimplantären Fe-murfrakturen erfasst, die in einem zer-tifizierten AltersTraumaZentrum DGU® operativ behandelt wurden.

Wichtig bei der Entwicklung des Alter-straumaregisters DGU® war auch eine internationale Vergleichbarkeit der er-fassten Parameter. Daher wurde der Da-tensatz des AltersTraumaRegister DGU® an den Datensatz des internationalen Registers des Fragility Fracture Network (FFN) angepasst. In Zukunft geplant ist eine Verknüpfung der Daten des Alter-sTraumaRegister DGU® mit denen des FFN zur Einordnung der Behandlungs-qualität in den Alterstraumazentren im internationalen Vergleich.

Pilotphase 2015

Von Mai bis Dezember 2015 gaben 9 Kliniken in einer Pilotphase insgesamt 118 Fälle in das Register ein. Anhand der Rückmeldungen der teilnehmenden Kliniken und der Analyse der Ergebnisse wurde das Register angepasst. Zum ei-nen wurde die Eingabemaske optimiert, zum anderen wurden weitere Plausibili-tätschecks eingeführt. Zusätzlich erfolgte auch eine Revision des Datensatzes, wo-bei nun beispielsweise der Nachunter-suchungszeitraum bei 120 Tagen nach der stationären Aufnahme liegt und die Durchführung der Geriatrischen Frühre-habilitativen Komplexbehandlung zu-sätzlich erfasst wird.

Aktueller Stand des AltersTraumaRegister DGU®

Seit 01.01.2016 ist die Eingabe der Pati-entendaten für zertifizierte Alterstrau-

mazentren verpflichtend. Bis Juni 2016 konnten bereits über 700 Patienten aus 25 Kliniken im AltersTraumaRegister DGU® erfasst werden.

Jahresbericht – ab 2017

Zukünftig wird jede eingebende Klinik – analog zum Traumaregister DGU® – einen Jahresbericht aus dem AltersTraumaRe-gister DGU® erhalten. Erstmals ausgege-ben wird dieser nach Auswertung derDaten des Jahres 2016 voraussichtlich in Q3 2017. Mit dieser Rückmeldung der Behandlungsergebnisse – auch im Ver-gleich mit den anderen zertifizierten Ein-richtungen – erhalten die Beteiligten ein Benchmark zur Kontrolle der kontinuier-lichen Bemühungen um eine Qualitäts-verbesserung.

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at PD Dr. Benjamin Bü-cking, Leiter des Arbeits-kreises Register der AG Alterstraumatologie der DGU, Stellv. Leiter der AG Alterstraumatologie OA am Zentrum für Orthopädie und UnfallchirurgieUniversitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Standort Mar-burg

INFOFür weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:Dr. Ulla KrauseLeiterin der AUC Geschäftsstelle Netzwerke und VersorgungsstrukturenAUC – Akademie der Unfallchirurgie GmbHGeschäftsstelle München | Wilhelm-Ha-le-Str. 46b | 80639 MünchenTel.: +49 89 8905376 100 | Fax: +49 89 890537622 | E-Mail: [email protected] www.auc-online.de

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Aus den Verbänden

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016410

DGU

Notfalldatensatz unterstützt Ärzte in NotfällenSusanne Herda, Stefanie Becker, Pressestelle DGOU

Die DGU sieht im geplanten Ausbau der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einen erheblichen Nutzen für die künf-tige Patientenversorgung. Laut Gesetz-geber soll im Zuge eines bundesweiten Notfalldaten- Managements (NFDM) un-ter der Verantwortung der Bundesärzte-kammer (BÄK) zum 1. Januar 2018 auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der sogenannte Notfalldatensatz (NFD) eingeführt werden. Derzeit befin-det sich der Notfalldatensatz im Praxis-test.

Der Notfalldatensatz enthält alle notfall-relevanten medizinischen Informationen zur Patientengeschichte: Diagnosen, Me-dikation, Allergien und Unverträglichkei-ten. „Der schnelle Zugriff auf Notfallda-ten ist wichtig für die Behandlung eines Schwerverletzten“, betont DGU-Gene-ralsekretär Professor Reinhard Hoff-mann. Das gilt beispielsweise für die Einnahme von Medikamenten, die die Blutgerinnung beeinflussen. Für die zü-gige Notfallversorgung und medizinische Vernetzung im Sinne einer modernen elektronischen Kommunikation hat der geplante Notfalldatensatz daher eine im-mense Bedeutung. „Die Möglichkeit zu Teleradiologie und Telekonsultation ist schon jetzt eine Anforderung an jedes zertifizierte Traumazentrum. Den tele-medizinischen Zugriff auf Notfalldaten erachten wir als sinnvolle Ergänzung“, sagt Hoffmann.

Praxistest

Noch bis November durchläuft der NFD einen ersten halbjährigen Praxis-Test, bei dem die Anlage des NFD untersucht wird.

„Wir hoffen auf einen erfolgreichen Ver-lauf dieser Forschungsphase, so dass der Notfalldatensatz bundesweit schnell zur Anwendung kommen kann“, erläutert Hoffmann. Denn häufig liegen den Un-fallchirurgen im Notfall wichtige Infor-mationen über Vorerkrankungen und Medikationen nicht vor. Auch angesichts der stetigen Zunahme von älteren Sturz-

patienten hat die Einführung des NFD ei-nen hohen Wert: Ältere Menschen leiden oftmals an unterschiedlichen Vorerkran-kungen und nehmen zahlreiche Medika-mente ein. „Die notfallrelevanten Daten helfen uns, schnell die richtige Entschei-dung zu treffen und einen ungünstigen Krankheitsverlauf infolge gefährlicher Wechselwirkung von Medikamenten abzuwenden“, erklärt Professor Micha-el Johannes Raschke, Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstel-lungschirurgie am Universitätsklinikum Münster (UKM), die von der DGU als Überregionales Traumazentrum zertifi-ziert ist.

Ab 2018 vorgeschrieben

Mit der ab 2018 gesetzlich vorgeschrie-benen Einführung des Notfalldaten- Managements (NFDM) kann der Hausarzt künftig auf Wunsch des Versicherten den Notfalldatensatz sowie den Datensatz „Persönliche Erklärungen“ (Angaben zu einer vorhandenen Patientenverfügung, Organspende-Ausweis, Vorsorgevoll-macht) auf der elektronischen Gesund-heitskarte speichern. Der Patient ent-scheidet auf freiwilliger Basis, ob er einen

NFD für sich anlegen lässt. Im Notfall kön-nen Ärzte oder Notfallsanitäter somit die lebensrettenden Informationen einlesen.

Derzeit wird der Notfalldatensatz (NFD) im Rahmen des Forschungsprojekts „NF-DM-Sprint“ unter realen Bedingungen des Gesundheitswesens am Universitäts-klinikum Münster erprobt. Seit Mai 2016 legen Ärzte aus der Region Münster für rund 4 000 Patienten Notfalldatensätze und auf Wunsch der Patienten auch den Datensatz „Persönliche Erklärungen“ an. „Ziel des Pilotprojekts ist es, den Prozess der Anlage von Notfalldaten zu analysie-ren und dabei für den zukünftigen Ein-satz zu optimieren“, erläutert Dr. Christi-an Juhra, DGU-Mitglied und Chirurg am UKM sowie verantwortlich für das NFDM-Sprint-Forschungsprojekt am UKM. Auftraggeber und Leiter des Projekts NFDM-Sprint ist die Gesellschaft für Tele-matikanwendungen der Gesundheitskar-te mbH (gematik) in Berlin zusammen mit der Bundesärztekammer (BÄK).

DGU-Pressemitteilung vom 22.6.2016

Weitere Informationen:www.dgu-online.de

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Aus den Verbänden

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016412

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Deutscher Ärztetag in Hamburg: GOÄ und BonusregelungenProf. Karl-Dieter Heller

So wenig zu erwarten war, dass der Son-derärztetag im Januar in Berlin die neue GOÄ kippt, so wenig war zu erwarten, dass auf dem 119. Ärztetag ein Abwahl-antrag gegen den Präsidenten der Bun-desärztekammer überhaupt nur zur Abstimmung kommt. Seit Jahren kom-mentieren wir die aktuellen Entwicklun-gen zur GOÄ und müssen feststellen, dass die Bundesärztekammer schlichtweg mit zu wenig Personal angetreten ist, um auf Augenhöhe mit den Verhandlungspart-nern zu bleiben. Das hat zu zahlreichen Problemen geführt und begründet nicht zuletzt die Fluktuation auf diesen Positi-onen. Die hiermit Beauftragten konnten trotz höchstem Engagement diese Arbeit nicht bewältigen. Zu verantworten ist dies definitiv durch das Präsidium der Ärztekammer. Wir hatten bereits darü-ber informiert, dass Dr. Windhorst seine GOÄ-Ämter niedergelegt hat und mitt-lerweile die Dinge auch kritisiert, die der Unterzeichner bereits seit mehreren Jahren als Hauptkritikpunkte anführt, insbesondere die oben bereits erwähnte geringe Manpower, mit der die Ärzte-kammer dieses mehrere Milliarden Euro Projekt betreut.

Prof. Montgomery hat nun die Pole-Po-sition bei den Verhandlungen übernom-men, da er als Ärztekammerpräsident nicht zuletzt aufgrund des hohen Einsat-zes der Facharztverbände unter gehöri-gen Druck geraten ist. Die Diskussion um die Abwahl des Ärztekammerpräsidenten ist Ausdruck der großen Unzufriedenheit mit dem bis dato erreichten Ergebnis-ses. Nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Kritik ist Prof. Montgomery nun neuer Verhandlungsführer und Dr. Reinhardt, 56-jähriger Allgemeinarzt aus Westfa-len-Lippe, nun neuer Vorsitzender des GOÄ-Ausschusses und damit Nachfolger von Dr. Windhorst: eine Entwicklung, die man aus verschiedenen Gründen durch-aus ambivalent betrachten kann. Glückli-cherweise bleibt Dr. Bernhard Rochell als BÄK-Verhandlungsbeauftragter im Amt, der bei den zahlreichen Verhandlungen bezüglich der orthopädischen und un-

fallchirurgischen Kapitel stets zugegen war.

Notbremse

Ungeachtet dessen hat die Bundesärzte-kammer selbst die Notbremse gezogen, da die neu konzipierte GOÄ in der vor-liegenden Form nicht umsetzbar war. Begründet wird dies damit, dass die von den PKVen vorgelegten monetären Be-wertungen bei weitem nicht dem ent-sprachen, was die Ärzteschaft gefordert hatte. Zum anderen waren wohl die Le-gendierungen, mit denen die PKV zu den letzten Verhandlungen antrat, veraltet und entsprachen nicht dem aktuellen, so dass hier eine Einigung schon allein aus diesen Gründen nicht möglich war. Verschiedenste Publikationsorgane be-richten, dass Prof. Montgomery nun den Reset-Knopf gedrückt habe und mit der Allianz deutscher Ärzteverbände einen Neustart vornehmen wolle. Dies war längst überfällig und ist offensichtlich nur unter dem Druck der diversen Ärz-teverbände geschehen. Es wurden nun, nachdem lange unter Verschwiegenheit und im Verborgenen gearbeitet wurde, für alle Facharztverbände die vorhande-nen Legendierungen öffentlich bekannt gegeben, und diese werden für jede Fach-richtung isoliert mit allen Fachgesell-schaften und Berufsverbänden diskutiert. Von den von Montgomery beschriebenen zwanzig, zum Teil ganztägigen Gesprä-chen mit den Berufsverbänden und den Fachgesellschaften finden die orthopä-dischen im Juli, September und Oktober statt. Es wird zu einer Überarbeitung der Legendierungen und Kataloge kommen. Mir persönlich ist noch unklar, wie dann die verschiedenen, sehr unterschied-lich konzipierten Kataloge der einzelnen Fachrichtungen einander angeglichen werden. Des Weiteren entzieht es sich derzeit noch meiner Kenntnis, wie die Honorierung konsentiert werden soll. Die bisherigen Verhandlungen der Le-gendierungen sind immer im Beisein und im Konsens mit den Kostenträgern erfolgt, was nicht immer ganz einfach

war. Wenn also nun die Legendierungen einseitig geändert werden, werden die Kostenträger, die bei den aktuellen Ver-handlungen nicht zugegen sind, erneut die Möglichkeit bekommen müssen, die-se zu kommentieren. Es wird somit mehr Zeit einberaumt werden müssen.

Grundsätzliche Vertrauenskrise

Auf dem Ärztetag begegnete Prof. Mont-gomery dem Vorwurf, er habe komplett versagt, mit der Feststellung, man befin-de sich in einer grundsätzlichen Vertrau-enskrise. Er warb für einen Neustart mit einem größeren Verhandlungsteam und einer engeren Absprache mit der Ärz-teschaft und bat um eine realistischere Sichtweise: 30-70 Prozent mehr Hono-rar seien unmöglich, im Raum stehe ein Angebot mit einem Plus von 5,8 Prozent, mehr sei nicht zu machen. Nachdem der Abwahlantrag nicht auf die Tagesord-nung kam, wurde auch die Debatte um die Honorare vertagt. Eine Steigerung von 5,8 Prozent nach 30 Jahren Stillstand kommt eher einem Schildbürgerstreich gleich und kann aus Sicht der Honorar-empfänger nicht einmal mit Mühe nach-vollzogen werden. Mittlerweile geht es auch für Prof. Montgomery um Qualität und nicht mehr um Schnelligkeit, eine Aussage, die sich Anfang des Jahres noch gänzlich anders darstellte. Ziel war ur-sprünglich, noch in dieser Legislaturpe-riode zu einem Abschluss zu kommen. Nun soll spätestens nach der Bundes-tagswahl ein Konzept stehen, das dann in die Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung eingebracht werden soll. Somit ist die Fertigstellung der GOÄ in entscheidendem Maße vom Ausgang der nächsten Bundestagswahl abhängig. Aus diesem Grunde ist es aus meiner Sicht nicht die schlechteste Alternative, zunächst einmal bei der alten GOÄ zu bleiben, da man hier weiß, wie honoriert wird. Die Drohkulisse, dass Prof. Lauter-bach die Bürgerversicherung einführen wird, ist weder mit noch ohne neue GOÄ zu entkräften. Er wird dies tun, auch wenn eine neue GOÄ geschaffen wird. Je-

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Aus den Verbänden

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

VLO

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doch hat die Partei, der er angehört, mo-mentan gerade noch einmal 20 Prozent der Wählergunst, so dass derzeit nicht genau absehbar ist, was im Oktober 2017 geschieht. Fakt ist jedoch, dass man eine extrem kompromissbehaftete neue GOÄ nicht durchpeitschen sollte. Wir werden uns nun Zeit nehmen können, um die Le-gendierungen in einem größeren Kreis zu besprechen und mit denen anderer Facharztgruppen zu vergleichen.

Honorierung

In einem nächsten Schritt wird die Ho-norierung diskutiert werden müssen. Eine initial diskutierte GOÄ-Minderung in bestimmten Bereichen wird es mei-ner Meinung nach bei der nun gewählten Vorgehensweise nicht geben, so dass die Steigerung für alle Beteiligten durchaus gering ausfallen dürfte. Es darf jedoch der Paragraphenteil der neuen GOÄ nicht außer Acht gelassen werden, denn insbesondere in diesem Teil werden we-sentliche Weichen gestellt. Die Fachge-sellschaften und Berufsverbände sind gefragt, sich hier mit Vehemenz einzu-bringen. Insbesondere die bisher disku-tierten Steigerungsmöglichkeiten sind in der Form inakzeptabel und bedürfen der kompletten Überarbeitung. Die geplante GeKo möge sich gerne mit der Aktuali-sierung der GOÄ befassen, aber über die Steigerungstatbestände eine Positiv- und Negativliste zu führen, betrachte ich als hochproblematisch. Dies wird in der vorliegenden Form in der Mehrzahl der Tatbestände zu einem Verbot der Stei-gerung führen. Wir benötigen ein feiner justiertes System der Steigerungsmög-lichkeiten. Das derzeitige Procedere sieht

lediglich eine Verdopplung des robusten Einfachsatzes vor. Die Alternative liegt in geeigneten Zuschlagsziffern.

Erst die Patienten, dann die Ökonomie

Weiterhin wehrten sich Teilnehmer des Ärztetages gegen den Einfluss der Öko-nomie auf die Bezahlung von Kranken-hausärzten und forderte die Kranken-hausträger dazu auf, von an vorrangig ökonomischen Kriterien orientierten Bonuszahlungen für leitende Kranken-hausärzte, Oberärzte und mittlerweile offensichtlich auch Assistenzärzte abzu-sehen. Anderenfalls wäre der Gesetzge-ber erneut dazu aufgerufen, derartigen Entwicklungen rechtlich Einhalt zu ge-bieten. Prof. Montgomery forderte klare Prioritäten: erst die Patienten, dann die Ökonomie. Der VLK-Präsident Prof. Wei-ser führte auf dem Ärztetag eine Studie der Unternehmensberatung Kienbaum an, nach der der Anteil von Verträgen mit monetären Anreizen bei Führungs- und Fachkräften im Krankenhaus von 5 Prozent im Jahr 1995 auf 97 Prozent im Jahre 2015 zugenommen habe. Die Ober-ärzte seien hier mit etwa 19 Prozent, die Fachärzte mit 15 Prozent beteiligt und so-gar 6 Prozent der Ärzte in Weiterbildung hätten irgendwie geartete Bonusver-träge. Es wurde dazu aufgerufen, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Auch aus Sicht des VLOU ist zu berichten, dass sich viele Kollegen ökonomischen Forderun-gen ausgesetzt sehen und Zielleistungs-vereinbarungen haben. Da die meisten Verträge auf Vertragsmustern der DKG beruhen, sollte dieses Muster dringend überarbeitet werden. Aber auch wenn ein Arzt ökonomisch geschult sein muss,

um auf Augenhöhe mit der Geschäftsfüh-rung agieren zu können und um zu ver-stehen, was im Krankenhaus passiert, ist er in erster Linie Arzt. Wir können und müssen davon ausgehen, dass er seriöse Indikationen stellt. Und auch hier noch einmal der Hinweis, bei den Diskussi-onen um Boni und ähnliches nicht nur auf Krankenhausärzte zu fokussieren. Auch in diesem Zusammenhang ist hier das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz zu nennen, welches eindeutig in gewis-sen Bereichen zu einer Aufhebung des Zweitmeinungsprinzips geführt hat. Eine in Einzelfällen durchaus problematische Situation, die hier ebenso diskutiert ge-hört.

Abschließend kann man festhalten, dass nicht nur die Ökonomie, sondern auch die Politik in der Medizin Einzug gehalten haben. So sehr die ganze Diskussion um ökonomische Sachverhalte abschreckt, so stellt man beim Besuch von Sonder- und normalen Ärztetagen fest, dass auch hier politisches Denken oft einen höheren Stellenwert besitzen als Gebührenord-nungen und andere wesentliche, unser tägliches Tun maßgeblich beeinflussen-de, Faktoren.

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Prof. Karl-Dieter Heller, 1. Vorsitzender VLOU

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Für Sie gelesen

414 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

Vielseitiges Behandlungsspektrum

War die Erweiterung der Osteosynthese-Indikatio-nen im Verein mit zunehmend besserer Beherrsch-barkeit der Pathophysiologie des Traumas der ur-sprüngliche Ausgangspunkt einer Alterstraumato-logie, hat sich im Laufe des letzten Jahrzehnts dar-aus ein vielschichtiges spezielles Behandlungsspek-trum entwickelt, das über die Fachgrenzen hinaus-greift und unter Berücksichtigung der vielen Eigen-tümlichkeiten des Traumakomplexes der Verletzten des höheren Lebensalters weit gesteckte Behand-lungsziele erreichbar gemacht hat. Dazu bedurfte es der Einbeziehung der Erkenntnisse und Erfah-rungen der Geriatrie. Daraus lässt sich jedoch kein abgegrenztes Fachgebiet ableiten, wie bereits das sehr präzise bearbeitete Eingangskapitel „Grund-sätze der Rehabilitation“ belegt. Es ist folgerichtig

und für den Leser hilfreich, die Verletzungsregio-nen im Einzelnen auf Diagnostik, Indikation und Therapie hin bearbeiten zu lassen und dabei die Ei-genheiten der mitwirkenden allgemeinen Befind-lichkeiten des Patienten sowie lokale pathologische oder auch nur dysfunktionale Zustände der klini-schen Bewertung zuzuordnen. Dieser Ansatz ist – auch dank gut ausgewählten Bildmaterials ein-schließlich eingängiger zeichnerischer Darstellun-gen – durchgehend hervorragend gelungen. Dieses Buch sollte angesichts der absehbaren Zunahme alterstraumatologischer Patienten das Interesse der Kliniken jeder Versorgungsstufe und der Praxis we-cken.

Prof. Dr. Jürgen Probst, Murnau

Optimale Behandlung junger Verletzter

Ein Kind als Unfallopfer erfolgreich zu behandeln erfordert viel Erfahrung und Fachkenntnisse. Eine umfangreiche Sammlung dieses Wissens ist 2006 erstmalig von Ingo Marzi, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie in Frankfurt/Main, herausgegeben worden und liegt nun in einer umfassend aktuali-sierten und erweiterten dritten Auflage vor. Ge-gliedert ist das über 500 Seiten starke Werk in ei-nen allgemeinen Teil, der Verletzungsformen, Frak-turklassifikationen sowie diagnostische und thera-peutische Prinzipien im Allgemeinen erläutert und in einen speziellen Teil. Dieser Teil wurde inhalt-lich und graphisch erheblich erweitert und auch durch neue Fallbeispiele ergänzt. Die Kapiteleintei-lung erfolgt nach den Körperregionen obere und untere Extremität sowie Becken und Wirbelsäule. Einleitend werden jeweils die Verletzungsmecha-

nismen, Klinik und Klassifikationen erläutert. Sehr hilfreich ist dann die Gegenüberstellung einer Ta-belle mit allen Eckdaten für jede spezielle Fraktur-form mit einer graphischen Darstellung sowie prä- und postoperativer Röntgenabbildungen. Teilweise werden auch die genauen OPTechniken und Zu-gangswege bebildert vorgestellt, so dass sich der Leser schnell orientieren kann und auf den weite-ren therapeutischen Weg geführt wird. Als syste-matisches Lehrbuch, genauso aber auch als prag-matischer Berater im unfallchirurgischen Alltag soll dieses Werk dazu beitragen, dass gerade junge Patienten von Anfang an eine altersentsprechende und optimale Behandlung erhalten.

Dr. Martin Ihle, Berlin

Zusammenschnitt von Bildgebung und klinischer Betrachtung

Vom gleichen Verfasser sind bereits die MRTrainer „Wirbelsäule“ (MuN 63) und „Untere Extremität“ (OUMN 6/2013) eingeführt, letzteres wurde 2014 mit dem Literaturpreis der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie ausgezeichnet. Die überarbei-tete Neuauflage des vorgelegten Bandes berück-sichtigt insbesondere die MR-technische Fortent-wicklung, die sich in neuem und nochmals verbes-sertem Bildmaterial darstellt. Den drei speziellen Kapiteln Hand, Ellenbogen und Schulter ist wie in den bisherigen Bänden ein allgemeintechnischer Teil vorangestellt, der in seiner konzentrierten Zu-sammenstellung auch den Nichtradiologen mit

den nötigen Beurteilungskenntnissen vertraut macht und die Verständigung zwischen Kliniker und Radiologen erleichtert. Fast die Hälfte des Bandes ist der Hand gewidmet und stellt damit die Bedeutung der MRT für die Handchirurgie deut-lich heraus. Wiederum verdient der Zusammen-schnitt von Bildgebung und klinischer Betrach-tung besonderes Lob. Einsichtnahme in das Ge-samtwerk ermöglicht auch die kostenlose Frei-schaltung der Online-Plattform eRef, womit es mobil verfügbar ist.

Prof. Dr. Jürgen Probst, Murnau

St. Ruchholtz, B. Bücking, R.-J. Schulz (Hrsg.)AlterstraumatologieThieme -Verlag, 2016Preis: 149,99 Euro

Ingo Marzi (Hrsg.)KindertraumatologieSpringer Verlag, 2016Preis: 129,90 Euro

Martin BreitenseherDer MR-TrainerObere ExtremitätThieme-Verlag, 2016Preis: 129,99 Euro

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Für Sie gelesen

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

Funktionelles Netzwerk Bindegewebe

Endlich verlässt das Bindegewebe sein Schattenda-sein; aus der nutzlosen Verpackung wird ein funk-tionelles Netzwerk. Die Faszien werden heute als vernetztes Organ wahrgenommen und seine Archi-tektur für die Funktion des Bewegungsapparates wird erforscht. Robert Schleip ist promovierter Bio-loge und ein passionierter Faszienforscher der ers-ten Stunde. Seine Erfahrungen als Heilpraktiker konnte er durch bahnbrechende Studien zur Kon-traktilität faszialer Strukturen wissenschaftlich be-gründen. Er ist nun Mitherausgeber des ersten Lehrbuchs über ein rasch wachsendes Forschungs-gebiet, das nun in deutschen Auflage vorliegt. Es basiert auf den Erkenntnissen der ersten beiden Kongresse der International Fascia Research von 2007 und 2009. Der vorliegende Band bietet ein reich bebildertes und gut strukturiertes Abbild des

aktuellen Forschungsstandes. Ein Drittel des Wer-kes dient dem Überblick über Anatomie, Physiolo-gie und Funktion der faszialen Strukturen. Erläutert werden Propriozeption, Interozeption und Nozi-zeption, sowie die auf der Biotensegrity beruhen-den Biomechanik. Im Hauptteil wird ausführlich auf faszienbezogene Erkrankungsbilder und Thera-pieformen eingegangen: mehr als 20 verschiede-nen Körpertherapieformen werden in einen Zu-sammenhang gestellt. Ergänzt wird das Buch durch online verfügbare Videobeiträge. Ambitionierte Praktiker vieler komplementärer Behandlungsme-thoden von Akupunktur bis Osteopathie haben nun eine umfassende Grundlage ihrer Arbeit und auch zur Information von Patienten und Kritikern.

Dr. Martin Ihle, Berlin

Nachschlagewerk für junge und alte Hasen

Seit ihrer ersten Auflage 1981 unter der Autoren-schaft von U. Heim und J. Baltensweiler ist die Checkliste Traumatologie ein „Renner“, so dass be-reits 1984 die 2. Auflage erschien. Mehr als 30 Jahre später liegt die Checkliste Traumatologie nun in ih-rer 8. Auflage vor, wobei sie zwar erheblich an Um-fang zugenommen, ihre gute Strukturierung aber nicht verloren hat. Das Buch gibt einen hervorra-genden Überblick über die gesamte Traumatologie und ist auf insgesamt 39 Kapitel angewachsen. Zu-sammen mit ihrem Pendant, der Checkliste Ortho-pädie, bildet sie das große Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie komplett ab. Die in einzelnen Kapiteln dargestellten Krankheiten wurden einer strikten Gliederung unterzogen: Grundlagen, klini-sche Symptomatik, diagnostisches Vorgehen, The-rapieprinzipien, konservative Therapie, operative Therapie, Nachbehandlung und Prognose. Dies er-

möglicht dem Leser beim Nachschlagen eine schnelle Übersicht.

Den Komplikationen und deren Behandlungen wurde ein eigenes Kapitel gewidmet. Hier werden neben verzögerter Knochenheilung und Pseudar-throsenbildung, Stellungsabweichungen von Frak-turen, posttraumatische Arthrose, chronischregio-nales Schmerzsyndrom, auch das gesamte Spek-trum der Infektionen und deren Erreger bis hin zur Sepsis behandelt. Den Verletzungen bei Kindern wurde ebenfalls ein eigenes Kapitel gewidmet. So liegt mit der Checkliste Traumatologie weiterhin ein kurzgefasstes, sehr strukturiertes Lehrbuch über die gesamte Traumatologie im Kitteltaschen-format zum schnellen Nachschlagen vor.

Prof. Dr. Klaus M. Peters, Nümbrecht

Deutsches Standardwerk

Hervorgegangen aus dem „Baumgartner-Botta“, der erstmals 1989 unter dem Titel „Amputation und Prothesenversorgung der unteren Extremität“ erschien und 1997 ein Pendant für die obere Extre-mität erhielt, stellt das „Amputation und Prothe-senversorgung“, das deutschsprachige Standard-werk dar. Es umfasst neben der Indikationsstellung zur Amputation, deren operative Techniken, die Prinzipien der Prothesentechnik und das Funkti-onstraining. Hierbei sind der Ganganalyse und Re-habilitation jeweils eigene Kapitel gewidmet, eben-so wie der Schmerztherapie und den Problemen des Stumpfes. Kapitel 14 widmet sich der Begut-

achtung für die Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die private Berufsunfähig-keitsversicherung. Das Buch besticht durch seinen klaren Aufbau, seine zahlreichen Abbildungen und sehr übersichtlichen Tabellen sowie die sogenannte Merkekästen. Das Buch sollte bei ärztlichen Berufs-gruppen die sich mit Amputations-Patienten befas-sen, ob operativ oder konservativrehabilitativ, im Bestand nicht fehlen. Aufgrund der hochwertigen Aufmachung mit über 1500 Abbildungen ist auch der Preis von knapp 200 Euro sehr angemessen.

Prof. Dr. Klaus M. Peters, Nümbrecht

R. Schleip, T.W. Findley, L. Chaitow, P.A. Huijing (Hrsg.)Lehrbuch Faszien – Grundlagen – For-schung – BehandlungUrban & Fischer Verlag bei Elsevier, 2014Preis: 99,99 Euro

Bühren V, Keel M, Marzi ICheckliste Traumato-logieThieme-Verlag, 2016Preis: 49,99 Euro

Greitemann B, Brückner L, Schäfer M, Baumgart-ner RAmputation und Pro-thesenversorgungThieme-Verlag, 2016Preis: 199,99 Euro

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Service / Fort- und Weiterbildung

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016416

Jetzt für Seminar zur Erstellung von Leitlinien anmeldenLeitlinien unterstützen Ärzte bei Entschei-dungen für eine optimale medizinische Ver-sorgung von Patienten. Die systematischen Handlungsempfehlungen sorgen damit für mehr Qualität und Sicherheit in der Medizin. Was muss bei der Erstellung von Leitlinien

beachtet werden? Wie kann der Entwick-lungsprozess vereinfacht werden? Diese und weitere Fragen beantwortet das einfüh-rende Seminar des Leitliniensekretariats der DGOU.

Der nächste Kurs findet am 13. September 2016 in Münster statt.Anmeldung: https://www.guideline-service.de/einfuehrungsseminar-zur-leitliniener-stellung

GutachtenkurseFortbildung zur Begutachtung von gesundheitlichen Folgen nach Unfällen

Lassen sich die Schmerzen auf einen Ver-kehrsunfall zurückführen? Sachverständige, die gesundheitliche Beeinträchtigungen nach Unfällen beurteilen müssen, werden im Kurs 2 zur Zusammenhangsbegutach-tung aus der Reihe des „Curriculum unfall-chirurgisch-orthopädische Begutachtung“ unter anderem zu diesem Thema geschult.

Der nächste Kurs der Kommission Gutach-ten der DGU in der DGOU findet vom 9. bis zum 10. September 2016 in Frankfurt am Main statt.Website Gutachtenkurse: http://www.gutachtenkurse.de/start.htmlKommission Gutachten der DGU: http://www.dgu-online.de/ueber-uns/ar-

beitsplattformen/kommissionen/kommissi-on-gutachten.htmlArbeitsgemeinschaft Sozialmedizin und Be-gut achtungsfragen der DGOOC: http://www.dgooc.de/gremien/arbeitsge-meinschaften/ag02-sozialmedizin-und-be-gutachtungsfragen

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Service / Fort- und Weiterbildung

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

1 BVOU-Mitglieder, 2 Nichtmitglieder

Kursangebote der Akademie Deutscher Orthopäden (ADO)

Liebe Mitglieder und Interessenten, nach-folgend eine umfangreiche Kursauswahl. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gern an unter 030 79 74 44-59 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected]. Bitte verwenden Sie für

die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen bevorzugt unser Online-Anmeldeformular unter www.bvou.net/ado.Als Veranstalter sind wir bei der Zertifi-zierung Ihrer Fortbildungskurse über die jeweilige Landesärztekammer sowie bei der

Veröffentlichung über unsere Medien gern behilflich.

Änderungen vorbehalten.

Facharztvorbereitungs-Refresherkurs Berlin 21. FAB 2016

Die Akademie Deutscher Orthopäden und die Firma Ottobock vergeben zwei Stipendien für den Facharztvorbereitungskurs für Orthopädie und Unfallchirurgie (FAB). Interessenten sind aufgerufen ihre Bewerbung hierfür mit Lebenslauf unter Angabe von Zusatzqualifikationen bis einschließlich 21.09.2016 (21. FAB) in elektronischer Form an [email protected] zu richten.

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Berlin 21. Facharzt vorbereitungs-kurs

21.11.–26.11.2016 Dr.Thilo John, Prof. Dr. Michael Wich, PD Dr. Stephan Tohtz

Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail: [email protected] www.bvou.net/ado

590 € 1 790 € 2

55

Kinesio-Logic-Taping Kurse 2016

Diese Kursreihe ist in zwei Module aufgebaut, Obere- und Untere Extremitäten und auch für Arzthelferinnen geeignet.

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Taping-Crashkurs (nur Ärzte) Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail: [email protected]/ado

190 € 1 230 € 2

Crashkurs 120 €

Berlin (DKOU) Obere & untere Extremität, Wirbelsäule

25.10.2016 René BadstübnerIngo Geuenich

n. n.

Tapingkurs 1 (Obere Extremitäten)

Berlin Taping Teil 1 Obere Extremitäten & HWS

09.–10.09.2016 Renè Badstübner, Ingo Geuenich

16

Tapingkurs 2 (Untere Extremitäten) (Teil I erforderlich)

Berlin Taping Teil 2 Untere Extremitäten & LWS/BWS

07.–08.10.2016 Renè Badstübner, Ingo Geuenich

16

Manuelle Medizin Basiskurs

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Berlin Basiskurs Manuelle Medizin - Im Rahmen der Weiterbildung zum Orthopäden / Unfallchirurgen

11.-12.11.2016 Reinhard Deinfelder Sergej Thiele

Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail:[email protected] www.bvou.net/ado

160 € 1 240 € 2

n.n.

Medizinische Krisenkommunikation

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Berlin Medizinische Krisenkommu-ni kation aus juristischer Sicht und medialer Perspektive

08.09.2016 Dr. Jörg HebererHolger Münsinger

Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail: [email protected]/ado

200 € 1 400 € 2

n. n.

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Service / Fort- und Weiterbildung

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016418

1 BVOU-Mitglieder, 2 Nichtmitglieder

Rheuma-Zertifizierungskursreihe I / II / III in 2016

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Frankfurt am Main

Kurs II Frühbehandlung rheumatischer Erkrankungen

24.09.2016 Dr. Uwe Schwokowski Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail: [email protected] www.bvou.net/ado

Kurs I: 125 € 1 150 € 2

Kurs II 150 € 1 175 € 2

Kurs III 200 € 1 250 € 2

7

Berlin (DKOU) Kurs I Früharthritis in Orthopädischer Hand- Früherkennung rheuma-tischer Erkrankungen

27.10.2016 ca. 6

Berlin (DKOU) Kurs III Behandlung weiterer rheumatischer Erkrankun-gen

28.–29.10.2016 ca. 16

Super Rheuma Refresherkurs

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Berlin Update in der orthopä-dischen Rheumatologie Ergänzung zu der Rheuma-Zertifizierungskursreihe I / II / III

16.–17.09.2016 Dr. Uwe Schwokowski Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail:[email protected] www.bvou.net/ado

250 € 1 350 € 2

12 ADO Zusatz-punkte (für RhefO) +MCME Punkte

Rheuma Refresherkurse

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Berlin (DKOU)

Auffrischung der Rheuma-Zertifizierungskurs reihe I / II / III

26.10.2016 Dr. Uwe Schwokowski Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail: [email protected] www.bvou.net/ado

48 € 158 € 2

4 ADO Zusatz-punkte (für RhefO) + ca. 3 CME- Punkte

6. Kindertraumatologie Kurs für den D-Arzt in Berlin 2016

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Berlin Kindertraumatologie 09.12.2016 Prof. Dr. Ekkernkamp Prof. Dr. Wich Prof. Dr. Barthlen

Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail: [email protected]/ado

190 € 1 240 € 2

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Service / Fort- und Weiterbildung

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

1 BVOU-Mitglieder, 2 Nichtmitglieder, 5 DIGEST-Mitglieder

DKOU 2016- Kursangebote

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Berlin K-Logic-Taping-Crashkurs 25.10.2016 Ingo Geuenich Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail: [email protected]/ado

120 € n.n.

Rheuma-Refresherkurs 26.10.2016 Dr. Schwokowski 48 € 158 € 2

n.n.

Manuelle Medizin - Refresher

26.10.2016 Reinhard Deinfelder 48 € 158 € 2

n.n.

Refresher Sonografie Säuglingshüfte

27.10.2016 Dr. Susanne Fröhlich 48 € 158 € 2

n.n.

Untersuchungs- & Injektionstechniken an der oberen Extremität

27.10.2016 Dr. de Jager 48 € 158 € 2

n.n.

Orthopädische Rheumatologie Zertifizierungskurs I

27.10.2016 Dr. Schwokowski 125 € 1150 € 2

6

Extrakorporale Stoßwellen (Sinfomed)

27.10.2016 Dr. Hansen 125 € n.n.

NEU! Psychosomatische Grundversorgung

27.10.2016 Prof. Dr. Schiltenwolf Dr. Peschel

80 € 1180 € 2

9

Kompaktkurs: Muskelfunktionsdiagnostik und Biofeedback mit Oberflächen EMG

28.10.2016 Dr. Meichsner 125 € inkl. Kurs-unterlagen und Verpflegung

n.n.

DIGEST Fachkunde ESWT Modul 1

28.10.2016 Dr. Gerdesmeyer Dr. Ringeisen

290 € 5310 € 1330 € 2

11

Fit für die ärztliche Führungsrolle WS I: Schnupperkurs Mastertrainer in O & U

28.10.2016 n.n. 100 € 1200 € 2

Fit für die ärztliche Führungsrolle WS II: Update Konfliktmanagement

28.10.2016 Jens Hollmann 100 € 1200 € 2

Orthopädische Rheumatologie Zertifizierungskurs III

28.-29.10.2016 Dr. Schwokowski 200 € 1250 € 2

16

3D/4D Wirbelsäulenvermessung

29.10.2016 Dr. Jahn 150 € 1250 € 2

9

DIGEST Fachkunde ESWT Modul 6

29.10.2016 Dr. Schaden Dr. Ringeisen

290 € 5310 € 1330 € 2

11

Röntgen UpDate Strahlenschutz

29.10.2016 Dr. Abt Dr. Banzer Dr. Neumann

130 € 1150 € 2

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Service / Fort- und Weiterbildung

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016420

ADO Kooperationen

3D/4D - Wirbelsäulenvermessung und 4D - motion Kurs Termine 2016

3D/4D - Messverfahren ist ein zusätzlicher diagnostischer Baustein bei der Patientenuntersuchung, komplimentiert wird dies durch das neue Seminar der dynamischen Wirbelsäulenvermessung 4D-motion.

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Fulda 4D-motion Kurs 10.09.2016 Dr. Holger Jahn Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail: [email protected]/ado

150 € 1200 € 2

Berlin (DKOU) 3D/4D Wirbelsäulenvermessung

29.10.2016 150 € 1200 € 2

DIGEST - Fachkunde Stoßwellentheraphie

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Wien Fachkunde ESWT Modul 2 02.12.2016 Dr. Ringeisen Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030 797 444 59 Mail: [email protected] www.bvou.net/ado

290 € 5310 € 1330 € 2

9 (Öster rei-chische Ärzte-kam mer)

Wien Fachkunde ESWT Modul 5 03.12.2016

GHBF Haltungs- und Bewegungsdiagnostik Termine 2016

Grundlagen der Propriorezeption, Bewegungssteuerung, Haltungsanalyse, Craniomandibuläres System, binokularer Sehakt, vestibuläres System, senso-motorische, propriorezeptive Einlagen, statodynamische Messsysteme: Wirbelsäulenvermessung, EMG, Ganganalyse, Balancetests, etc.

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Grassau Kompaktkurs 09.–11.09.2016 Dr. G. PfaffProf. W. LaubeM. Kaune

GHBF e.V. Haimhauserstr. 1 80802 München Tel: 089-330 370 53 Fax: 089-330 371 31

455 € GHBF-Mit-glieder: 364 €In der Gebühr enthalten sind Kursmaterial und Verpfle-gung.

25

18.–20.11.2016

Muskelfunktionsdiagnostik und Biofeedack mit Oberflächen EMG

Einführung in die neuromuskuläre Funktionsanalyse mit Oberflächen EMG, EMG-Diagnostik orthopädischer und sportmed. Indikationen, Biofeedbackgestützte Therapie, Umsetzung in der Praxis.

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Berlin (DKOU) Kompaktkurs: Muskelfunktionsdiagnostik und Biofeedback mit Oberflächen-EMG

28.10.2016 Dr. Maximilian Meichsner

Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail: [email protected]/ado

125 € inkl. Kurs-unterlagen und Verpflegung

n. n.

1 BVOU-Mitglieder, 2 Nichtmitglieder 5 DIGEST-Mitglieder

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Service / Fort- und Weiterbildung

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

Arbeitsgemeinschaft Endoprothetik Termine 2016

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Kassel AE-Kompaktkurs Infekt und Zement

26.08.2016 auf Anfrage Jelena BindemannProjektleiterin VeranstaltungenArbeitsgemeinschaft EndoprothetikDienstleistungs GmbHKongressorganisationOltmannsstraße 5, 79100 FreiburgTel 0761 / 45 64 76 66Fax 0761 / 45 64 76 [email protected]

auf Anfrage auf Anfrage

Köln AE-Kurs Knie 02.–03.09.2016

Hamburg AE-Tutorial Endoprothetik des Hüftgelenkes

08.–10.09.2016

Berlin AE-Masterkurs Hüfte 16.–17.09.2016

Berlin AE-Masterkurs Knie 30.09.–01.10.2016

Hamburg AE-Kurs Teilgelenkersatz Knie

07.10.2016

Köln AE-Masterkurs Hüfte 07.–08.10.2016

Berlin AE-Kompaktkurs Zement u. -iertechnik

12.10.2016

Berlin "AE-Kurs Komplexe Revisionseingriffe in der Knieendoprothetik"

13.–14.10.2016

Bern AE-Kurs Gelenkerhaltende Hüftchirurgie

11.–12.11.2016

Ofterschwang AE-Kurs und AE-Masterkurs Knie

17.–19.11.2016

Hannover AE-Kompaktkurs Periprothetische Frakturen

25.11.2016

Tirschenreuth AE-Kompaktkurs Zementiertechn./Perip.Inf.

25.–26.11.2016

Tirschenreuth AE-ComGen-OP-Personalkurs

25.–26.11.2016

Berlin 18. AE-Kongress 09.–10.12.2016

D.A.F. Kurse 2016 (Deutsche Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e.V.)

DAF Zertifikat Fußchirurgiekurse

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Münster VII - Operationskurs Traumatologie

12.–13.08.2016 Kongress- u. Messebüro Lentzsch GmbHGartenstr. 2961352 Bad HomburgTel. 06172/ 6796-0Fax. 06172/ [email protected]

siehe Homepage www.fuß-chirurgie.de

auf Anfrage

Greifswald II - Operationskurs Vorfußchirurgie

16.–17.09.2016 J. Lange

Hannover IV - Operationskurs Sehnenchirurgie

23.–24.09.2016 C. Stukenborg-Colsman

Augsburg V - Operationskurs Rheumafuß

07.–08.10.2016 H. Waizy

Stuttgart II - Operationskurs Vorfußchirurgie

11.–12.11.2016 M. Gabel U. Gronwald

München VI - Workshop Kinderfuß 18.–19.11.2016 J. Hamel

Augsburg IV - Operationskurs Sehnenchirurgie

25.–26.11.2016 M. Jordan

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Service / Fort- und Weiterbildung

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016422

DGMSM Kurse Manuelle Medizin e.V. 2016

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Weiterbildung Manuelle Medzin „GK1 (Grundkurs 1)“

Dr. Matthias Psczolla Deutsche Gesellschaft für Muskuloskelettale Medizin (DGMSM) e.V. – Akademie Boppard [email protected]. 06742/8001-0www.dgmsm.de

Gebühren auf Anfrage unter www.dgmsm.de

Boppard 24.08.-28.08.2016 49

Boppard 02.11.-06.11.2016 49

Initiative 93 Technische Orthopädie 2016

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Bayreuth Modul 3 und 4 Orthetik, Rollstuhlversorgung, Neuroorthopädie, Querschnittläsion

16.–18.09.2016 Priv.-Doz. Dr. R. Abel Tel. (0 54 24) 220-1 00 Fax (0 54 24) 2 20-4 44

[email protected] Klinik Münsterland Sekretariat Prof. Dr. med. B. GreitemannInitiative 93, Auf der Stöwwe 11 49214 Bad Rothenfelde

Mitglieder DGOU und BVOU sowie Ärzte in Weiter-bildung: 300 €400 € 2

n.n.

Innsbruck (Österreich)

Modul 6 Spezielle Amputationschirurgie

23.–24.09.2016 Dr. Landauer n.n.

Dortmund Modul 5 Refresher + Prüfung

25.–26.11.2016 Prof. Dr. Greitemann Herr Kokegei

n.n.

MRT Kurse Erlangen 2016 / 2017

Kernspintomographie in der Orthopädie und Unfallchirurgie

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Erlangen Kurs 1 Obere Extremität 30.09.–01.10.2016 Dr. Axel Goldmann Orthopädie Centrum Erlangen, Dr. Axel Goldmann, z. Hd. Frau Barnickel, Nägelsbachstr. 49a, 91052 Erlangen, Tel. 09131 - 7190 - 51, Email: goldmann@ orthopaeden.comwww.orthopaeden.com

Pro Kurs: 320 €

pro Kurs: 17

Kurs 2 Wirbelsäule 11.–12.11.2016

Kurs 3 Untere Extremität 16.–17.12.2016

Kurs 4 Weichteil Knochen Gelenke

13.–14.01.2017

Berlin MRT-Refresher-Kurs 10.–11.02.2017

MRT Kursreihe Stuttgart 2016 / 2017

Kernspintomographie in der Orthopädie und Unfallchirurgie

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Stuttgart Kurs 3 Untere Extremität 23.–24.09.2016 Dr. Frieder Mauch

Sportklinik Stuttgart,Dr. med. Frieder MauchSekretariat Frau SchneiderTaubenheimstr. 870372 StuttgartTel.: 0711/5535-111Fax: 0711/5535-188schneider.bettina@ sportklinik-stuttgart.dewww.sportklinik- stuttgart.de

Pro Kurs: 320 €

pro Kurs: 16

Kurs 4 Differentialdiagnose in der MRT

14.–15.10.2016

Berlin MRT-Refresher-Kurs 10.–11.02.2017

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Service / Fort- und Weiterbildung

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

AGR-Fernlehrgang „Von der Verhaltens- zur Verhältnisprävention“

Sie erhalten über 3 Monate in einem Fernlehrgang die Zusatzqualifikationen „Referent für rückengerechte Verhältnisprävention“

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Fernlehrgang Zusatzqualifikation jeden 1. eines Monats

AGR e. V. Aktion Gesunder Rücken e. V., Tel. 04284/ 92 69 990, Fax: 04284/ 92 69 991, [email protected], www.agr-ev.de

295 € 3 47

VFOS Kursreihe „Sonographiekurs des Stütz- und Bewegungsapparates“ 2016

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

München Abschlusskurs 19.–20.11.2016 Dr. Löffler Dr. Krüger-Franke Dr. Kugler Dr. Scholz Dr. Schöllkopf

MVZ am Nordbad Schleißheimer Str. 130 Mail: [email protected] www.vfos.info Tel. 01523/ 8476601 Fax. 089/ 1233 052

Grundkurs 380 € Aufbaukurs 380 € Abschlusskurs 280 € Refresherkurs 170 €

30

Ultraschallkurse Bewegungsorgane 2016 und 2017

Sonografiekurse gemäß aktuellster §6 KBV- Richtlinien und zertifiziert von DEGUM, DGOOC, HÄK, BLÄK

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Hamburg Grundkurs Bewegungsorgane (BI)

09.–11.09.2016 Dr. A. Betthäuser Sonografiesekretariat des ZentrumsFrau. A. HabermannBismarckstrasse 10, 24837 SchleswigTel. 01605609476 Fax: 04621/3017880E-Mail: sono-kurse@ t-online.de Internet: www.schulter-zentrum.com

auf Anfrage 31

Aufbaukurs Bewegungsorgane (BII)

04.–06.11.2016 31

Grund- und Aufbaukurs Säuglingshüfte (SI/II)

27.–29.01.2017 42

Abschlußkurs Bewegungsorgane (BIII)

19.–20.08.2017 21

Grundkurs Bewegungsorgane (BI)

08.–10.09.2017 31

Abschlußkurs Säuglingshüfte (SIII)

14.–15.10.2016 16

Aufbaukurs Bewegungsorgane (BII)

03.–05.11.2017 31

Tegernsee/ Bayern

Kurswoche Grund- und Aufbaukurs Bewegungsorgane (BI mit BII)

26.02.–03.03.2017 52

3 BVOU/DGOU/DGOOC-Mitglieder

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Service / Fort- und Weiterbildung

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016424

BASIC-Kurs & MASTER-Kurs „Die extrakorporale Stosswellentherapie in Theorie und Praxis“

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Dresden MASTER-Kurs Classic 03.09.2016 Prof. Dr. med. Markus MaierDr. med. Wolfram ReisnerMichael Düsmann

SWISS DOLORCLAST ACADEMYPostfach 123621207 SeevetalTel: 04105/584584Fax: 04105/690392E-Mail: [email protected]

MASTER-Kurse Für Interessenten 299 €Für EMS Kunden 199 €

BASIC-KursFür Interessenten 149 €Für EMS Kunden 99 €

auf AnfrageHamburg BASIC-Kurs 14.09.2016

Frankfurt MASTER-Kurs Best practice & trigger

24.09.2016

Köln BASIC-Kurs 05.10.2016

Berlin MASTER-Kurs Classic 28.10.2016

Zürich/Schweiz MASTER-Kurs Classic 05.11.2016

Karlsruhe MASTER-Kurs Best practice & trigger

12.11.2016

München BASIC-Kurs 23.11.2016

Kompaktkurs Kinderorthopädie 2016

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Würzburg Kompaktkurs Kinderorthopädie

22.–25.11.2016 Prof. Dr. Krauspe Prof. Dr. Parsch Prof. Dr. Wirth

Kongress- und MesseBüro Lentzsch GmbH Gartenstraße 29, 61352 Bad Homburg Tel.: +49 (0) 6172-6796-0 Fax: +49 (0) 6172-6796-26 E-Mail: [email protected] www.kmb-lentzsch.de ODER www.kinderortho-paedie.org

auf Anfrage auf Anfrage

Zertifikat Kinderorthopädie 2016/2017

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Aschau i. Chiemgau

5. Neuroorthopädie, Orthetik

16.-17.09.2016 Dr. Behrens PD Dr. Ganger Prof. Dr. Hasler Prof. Dr. Meurer Prof. Dr. Rödl Prof. Dr. Westhoff Prof. Dr. Wirth

Kongress- und MesseBüro Lentzsch GmbH Gartenstraße 29, 61352 Bad Homburg Tel.: +49 (0) 6172-6796-0 Fax: +49 (0) 6172-6796-26 E-Mail: [email protected] www.kmb-lentzsch.de ODER www.kinderortho-paedie.org

Kursgebühren pro Kurs VKO-Mitglieder: 400 € 440 € 2

auf Anfrage

Sankt Augustin 8. Wirbelsäule 04.-05.11.2016

3. Obere Extremität, Trauma Gesamt

auf Anfrage

4. Tumoren, Infektionen, Rheuma

auf Anfrage

6. Untere Extremität (Achsen, BLD, Fehlbildungen)

auf Anfrage

7. Knie, Syndrome, Stoffwechselerkrankungen, Prophylaxe

auf Anfrage

80 Stunden Kurs "Spezielle Schmerztherapie"

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Berlin Kurs 1 16.-18.09.2016 Dr. Klaus Thierse stellv. Dr. Jan-Peter Jansen

Sascha HeydeckeSchmerzakademie Berlin GbRSchönhauser Allee 172 a10435 BerlinTel. +49 30 4401 39 47Fax: +49 30 4401 39 [email protected]

auf Anfrage auf Anfrage

Kurs 2 07.-09.10.2016

Kurs 3 18.-20.11.2016

Kurs 4 09.-11.12.2016

2 Nichtmitglieder

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Service / Fort- und Weiterbildung

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

Kursangebote der AUC – Akademie der Unfallchirurgie GmbH

AUC – Akademie der Unfallchirurgie GmbHGeschäftsstelle Fort- und WeiterbildungWilhelm-Hale-Straße 46b80639 MünchenTelefon: +49–89-8905376–25Fax: +49–89-8905376–22

Weitere Informationen und Kursan-meldungen sind online möglich unter: www.auc-kursportal.de

AUC 2016- Kursangebote

Ort Kongress/Kurs Termin InfoOktober

Berlin (DKOU) ATLS-Refresherkurs 25.10.2016 www.atls-kurs.de

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426 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

Service/Kleinanzeigen

Stellenangebot

Suche Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin Große orthopädische Praxis Herzen der Gemeinde Weyhe nahe Bremen verfügt über 6 Arztzimmer, digitales Röntgen, Ultraschall,

-lichkeiten für physikalische Therapie mit 9 Einzelkabinen. Das Der Privatanteil ist überdurchschnittlich. Es besteht Niederlassungsfrei-heit für einen Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin in NiedersachsenNäheres zur Praxis erfahren Sie über unsere

Frau Petra DittrichPostfach 30 08 8070448 Stuttgart

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Service/Preise

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

Die Vereinigung für Kinderorthopädie schreibt gemeinsam mit der „Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Ortho-pädische Chirurgie (DGOOC)“ ein jähr-liches Reisestipendium aus. Im Rahmen dieses Stipendiums soll mit einer finan-ziellen Unterstützung von

für zwei Kandidaten eine vierwöchige Studienreise zu europäischen Zentren

der Kinderorthopädie ermöglicht wer-den. Voraussetzung für eine Bewerbung von Assistenzärzten / Innen im letzten Ausbildungsabschnitt bzw. von Fachärz-ten für Orthopädie ist die nachweisbare Schwerpunkttätigkeit in der Kinderor-thopädie, die durch entsprechende Arbei-ten belegt werden sollte. Darüber hinaus sind gute englische Sprachkenntnisse erforderlich. Bewerbung mit Lebenslauf, Darstellung des beruflichen Werdegan-ges und wissenschaftlicher Qualifikation

sollten bitte bei der Schriftführerin der „Vereinigung für Kinderorthopädie“, Frau Prof. Dr. med. Bettina Westhoff per Mail ([email protected]), bis spätestens eingereicht werden.

Die und die

tik schreiben gemeinsam den Wissen-schaftspreis 2016 als Auszeichnung für innovative wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Endoprothetik aus. Die Auszeichnung wird aufgeteilt auf zwei Preise:

Einen Preis für eine herausragende

genforschung, die eindeutigen Bezug

Einen Preis für eine herausragende

ten Forschung, die einen eindeutigen Bezug zu einer klinischen Fragestel

Die Auszeichnung der prämierten Arbei-ten erfolgt mit

Somit beträgt die

Eingereicht werden können ausschließ-lich Arbeiten, die in einem Peer-Review Journal publiziert oder zur Publikation angenommen worden sind. Die Publika-tion darf nicht älter als ein Jahr sein. Es werden nur Arbeiten berücksichtigt, die nicht gleichzeitig für einen anderen Preis eingereicht und bereits anderweitig aus-gezeichnet worden sind.

Die Arbeiten müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und in 6-facher Ausfertigung bis zum

bei der Geschäftsstelle der AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik e. V. Olt-mannstraße 5 in 79100 Freiburg einge-gangen sein. Die eingereichten Arbeiten werden von zwei unabhängigen Jurys bewertet.Beim 18. AE-Kongress am 09. / 10.12.2016 in Berlin sollen die Preisträger die prä-mierten Arbeiten in Kurzreferaten prä-sentieren. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Tel.: 0761/4564 – 7666www.ae-germany.com

Die Vereinigung für Kinderorthopädie schreibt den gemeinsam von der Firma Implantcast, Buxtehude und der VKO ge-stifteten Preis in Höhe von

für eine innovative Arbeit auf dem Gebiet der Kinderorthopädie aus. Teilnahmebe-rechtigt sind Orthopäden, Kinderärzte und Biomechaniker. Vorgelegt werden können auch Arbeiten, welche bereits für

andere Preise eingereicht worden sind, nicht aber bereits prämierte Arbeiten, die vor mehr als zwei Jahren veröffent-licht wurden. Es kann nur eine Arbeit eingereicht werden, die den Umfang einer üblichen Originalpublikation (30 Seiten mit Original-Abbildung) nicht überschreiten darf. Es wird gebeten, die Arbeiten in deutscher und englischer Sprache per e-mail als PDF-Dokument bis zum an den Leiter des Wissenschaftsboards der Vereinigung für

Kinderorthopädie, Prof. Dr. Fritz Hefti ([email protected]) einzureichen. Die Preisverleihung erfolgt anlässlich der Jahrestagung der Vereinigung für Kinde-rorthopädie.

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Service/Preise

428 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2016

Der DIGEST-Innovationspreis 2016 in Höhe von insgesamt

wird gemeinsam ausgeschrieben von der DIGEST (Deutschsprachige Interna-tionale Gesellschaft für extrakorporale Stoßwellentherapie) und dem BVOU (Berufsverband der Fachärzte für Or-

thopädie und Unfallchirurgie e.V.) für herausragende wissenschaftliche Arbei-ten aus klinischer und experimenteller Forschung aus dem deutschsprachigen Raum zur Thematik der medizinischen Stoßwellentherapie.

Der Ort und die Zeit der Preisverleihung für die beste eingereichte Veröffentlichung werden demnächst bekanntgegeben. Die

Ausschreibungsbedingungen sind einzu-sehen unter www.digest-ev.de.

Die Arbeiten sind schriftlich (Brief) und digital einzureichen an das Sekretariat derDIGEST e.V., Sekretariat, Kurfürsten-damm 61, 10707 Berlin.

Prof. Georg Duda (Research Officer, Berlin) und Philip Wilbrandt (Rechlin)

Für den diesjährigen Preis werden noch Bewerbungen bis zum ent-gegengenommen. Der Preis wird am 26. Oktober auf dem AOTrauma Deutsch-land Symposium im Rahmen des DKOU vergeben, auf dem die Arbeit präsentiert werden darf. Das Preisgeld beträgt

Voraussetzungen sind: Die Arbeit muss bereits in einem

peer-reviewed Journal publiziert sein.

Das Thema der Arbeit muss im Tätig-keitsbereich der AOTrauma, AOCMF oder AOCMF liegen.

Es können sowohl klinische For-schungsarbeiten, Grundlagenfor-schung, systematische Reviews, als auch Metaanalysen eingereicht werden.

AO Mitgliedschaft (Trauma, CMF oderVET)

Anwesenheit auf der Sitzung wäh-rend des DKOU am 26.10.2016 in Berlin

Einzureichen sind: die Arbeit, einMotivationsbrief und der Lebenslauf. Das Bewerbungsformular kann von der Homepage der AOTD herunterge-laden werden unter www.aotrauma.org/deutschland

rung

Die deutsche AO fördert den klinischen Nachwuchs in klinischer und experimen-teller Forschung durch Mentoring und eine Anschubfinanzierung. Junge (bis zum Alter von 35 Jahren), klinisch aktive Unfallchirurginnen/-en, die in Deutsch-land an Universitätskliniken, regionalen und kommunalen Krankenhäusern tätig sind, können sowohl klinische als auch experimentelle Forschungskonzepte aus den Bereichen Traumatologie, MKG und VET einreichen.

Bis zum können Anträge gestellt werden. Es werden sechs Arbei-ten zur Vorstellung beim DKOU ausge-wählt und nach Berlin eingeladen. Die Antragsteller werden eingeladen, ihre Arbeiten auf dem Symposium am 28. Oktober 2016 vorzustellen und zu ver-teidigen. Am Ende der Sitzung werden vier der eingeladenen Personen mit einer Anschubfinanzierung für ihre Arbeit prä-mier in Höhe von bis zu

Kliniker Nachwuchs (bis 35 Jahre) Unterstützung vom Chef AO Mitglied Anwesenheit auf der Auswahlsitzung

auf dem DKOU am 28.10.2016 in Berlin

Infos inkl. Antragsformular auf derHomepage der Deutschen AO: www.aotrauma.org/deutschland

Das ARI Fellowship ermöglicht Ärzten am AO Forschungsinstitut Erfahrungen in der angewandten Forschung zu sam-meln. Die ausgewählte Person arbeitet an einem konkreten Forschungsprojekt mit und wird im Erfolgsfall Co-Autor. Die Be-werbungsdeadline für das ARI Fellowship 2018 endet am 30. September 2016 (für 2017 sind die Fellowships bereits verge-ben). Das Fellowship dauert 12 Monate, in Ausnahmen sechs. Das Stipendium beinhaltet die finanzielle Unterstützung der Aufenthaltskosten. In der Bewerbung sollte konkret benannt werden, in wel-chem der Forschungsfelder des ARIs das Interesse an einer Mitarbeitet besteht.

Mehr Informationen und alle erforderli-chen Bewerbungsunterlagen sind auf der homepage des ARI erhältlich

https://www.aofoundation.org/Structure/research/exploratory-applied-research/research-institute/medical-research- fellowship/Pages/fellowship-application

oder über Frau Sonia Wahl, Tel.: +41 81 41 42 541, Email: [email protected]