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HOCHWASSERRÜCKHALTEBECKEN STRAßBERG / SELKE Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung April 2017 200521920

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HOCHWASSERRÜCKHALTEBECKEN

STRAßBERG / SELKE

Entwurfs- und Genehmigungsplanung

Heft 0:

Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung

April 2017

200521920

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- I -

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis I

Tabellenverzeichnis IV

Abbildungsverzeichnis IV

Abkürzungsverzeichnis VI

Anlagen VIII

Verwendete Unterlagen IX

1 Vorbemerkungen 1

2 Bisheriger Verfahrensablauf 2

3 Nachrichtlich: Erläuterung zum Antrag vom 30.10.2013 (Hefte 1 – 8) 5

3.1 Heft 1, Beschreibung des Vorhabens 6

3.1.1 Antragsteller 6

3.1.2 Unterlagen 6

3.1.3 Auftrag und Zusammenfassung 7

3.1.4 Bestehende Verhältnisse 10

3.1.5 Art und Umfang des Vorhabens 10

3.1.6 Auswirkungen des Vorhabens 13

3.1.7 Rechtsverhältnisse 14

3.1.8 Bauausführung 15

3.1.9 Anlagen A und B 15

3.2 Heft 2, Wasserwirtschaftliche und hydraulische Berechnungen 17

3.3 Heft 3, Einzelne Maßnahmen 18

3.3.1 Heft 3.1, Umbau Selketalbahn 19

3.3.2 Heft 3.2, Elbingstalteich 20

3.4 Heft 4, Gutachten 23

3.4.1 Heft 4.1, Geotechnisches Gutachten 23

3.4.2 Heft 4.2, Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Bahntrasse 25

3.4.3 Heft 4.3, Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit Elbingstalteich 27

3.5 Heft 5, Vorstatik 27

3.5.1 Heft 5.1, Vorstatik Kombinationsbauwerk 28

3.5.2 Heft 5.2, Vorstatik für Bauwerke im Zuge der Bahntrasse 28

3.6 Heft 6, Technische Ausrüstung 28

3.7 Heft 7, Umweltbelange 29

3.7.1 Heft 7.1, Umweltverträglichkeitsstudie 29

3.7.2 Heft 7.2, FFH-Verträglichkeitsstudie 46

3.7.3 Heft 7.3, Landschaftspflegerischer Begleitplan 55

3.7.4 Heft 7.4, Fachbeitrag Artenschutz 61

3.8 Heft 8, Wasserbauliche Kompensationsmaßnahmen an der Selke zwischen Hoym und Gatersleben 63

4 Erläuterung zur 1. Planergänzung 64

4.1 Heft 0 , Einführung und Änderungsnachweise 65

4.2 Heft 1, Erläuterungsbericht 66

4.2.1 Antragsteller 66

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- II -

4.2.2 Unterlagen 66

4.2.3 Beschreibung des Vorhabens (Überblick) 67

4.2.4 Planrechtfertigung 68

4.2.5 Raumverträglichkeit 68

4.2.6 Planungsrelevante Grundlagen 69

4.2.7 Bau des Hochwasserrückhaltebeckens 69

4.2.8 Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens 71

4.2.9 Mit dem Vorhaben verbundene Folgemaßnahmen 73

4.2.10 Maßnahmen zur Kompensation und Kohärenzsicherung 74

4.2.11 Fachplanerische Alternativenprüfung 75

4.2.12 Umweltverträglichkeit 76

4.2.13 Rechtsverhältnisse und Grunderwerb 77

4.2.14 Bauzeitenplan 78

4.2.15 Baustraßen und Umleitungskonzept 78

4.2.16 Anlagen A und B 78

4.3 Heft 3.3, Zusammenfassende Darstellung der Folgemaßnahmen 81

4.3.1 bauzeitliche Ableitung von anfallendem Niederschlagswasser und von Grundwasser in die Selke (Bauwasserhaltung Absperrbauwerk) 82

4.3.2 Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes 82

4.3.3 bauzeitliche Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes 83

4.3.4 bauzeitliche Ableitung von Grundwasser bei Umverlegung der Selke (Bauwasserhaltung Umverlegung Selke) 83

4.3.5 Umverlegung der Bahntrasse der Schmalspurbahn 83

4.3.6 bauzeitliche seitliche Materialentnahme 83

4.3.7 bauzeitliche Ableitung von auf der Fläche der Materialentnahme anfallendem Niederschlagswasser und von Grundwasser in die Selke (Bauwasserhaltung Materialentnahme) 84

4.3.8 Änderungen am Damm des Elbingstalteiches 84

4.3.9 bauzeitliche Ableitung von anfallendem Niederschlagswasser und von Grundwasser in die Selke (Bauwasserhaltung Elbingstalteich) 85

4.3.10 Umverlegung der Selke vom Dammfuß des Elbingstalteiches 85

4.3.11 bauzeitliche Ableitung von Grundwasser bei Umverlegung der Selke (Bauwasserhaltung Umverlegung Selke) 85

4.3.12 Umverlegung sowie Ausbau und Neuanlage von Wegen 85

4.3.13 Umverlegung der Abwasserdruckleitung Güntersberge-Straßberg 86

4.3.14 Verlegung der Stromleitung Güntersberge-Straßberg (Erdkabel) im Bereich der seitlichen Materialentnahme 86

4.3.15 Anlagen 86

4.4 Heft 7.1, Umweltverträglichkeitsstudie 86

4.5 Heft 7.2, FFH-Verträglichkeitsstudie 89

4.5.1 Stufe 1: FFH-Verträglichkeit 90

4.5.2 Stufe 2: Abweichungsprüfung 95

4.5.3 Anlagen A und B 97

4.6 Heft 7.3, Landschaftspflegerischer Begleitplan 97

4.7 Heft 7.4, Fachbeitrag Artenschutz 101

4.8 Heft 7.5, Monitoringkonzept 102

4.9 Heft 8, Revitalisierung der Selke bei Gatersleben - Kohärenzmaßnahme E1 neu zum HRB Straßberg 102

4.9.1 Revitalisierung der Selke bei Gatersleben - Kohärenzmaßnahme E1 neu zum HRB Straßberg 103

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- III -

4.9.2 Anlagen A und B 103

4.10 Heft 9, Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag 104

4.10.1 Anlass 104

4.10.2 Beschreibung des Vorhabens 104

4.10.3 Rechtliche Grundlagen und Vorgehensweise 104

4.10.4 Beschreibung des Ist-Zustandes der Wasserkörper 105

4.10.5 Wirkungsprognose 106

4.10.6 Bau des Hochwasserrückhaltebeckens 106

4.10.7 Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens 106

4.10.8 Folgemaßnahmen 107

4.10.9 Revitalisierung der Selke bei Gatersleben 108

4.10.10 Zusammenfassung 109

4.10.11 Anlagen 115

4.11 Heft 10, Gutachten und sonstige Unterlagen 115

4.12 Übrige Hefte aus dem Antrag vom 30.10.2013 115

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- IV -

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Flächeninanspruchnahme 33

Tabelle 2 Schutzgut Mensch 33

Tabelle 3 Baubedingter Biotopverlust 34

Tabelle 4 Anlagebedingter Biotopverlust 34

Tabelle 5 Auswirkungen auf Pflanzen/Biotope 35

Tabelle 6 Auswirkungen auf Tiere 36

Tabelle 7 Inanspruchnahme Böden 37

Tabelle 8 Konflikte 37

Tabelle 9 Auswirkungen auf das Grundwasser 38

Tabelle 10 Auswirkungen auf das Oberflächengewässer 38

Tabelle 11 Auswirkungen auf Klima und Luft 39

Tabelle 12 Auswirkungen auf die Landschaft 39

Tabelle 13 Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter 40

Tabelle 14 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 40

Tabelle 15 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 41

Tabelle 16 Kompensationsmaßnahmen auf den Eingriffsflächen 44

Tabelle 17 LRT im detailliert zu untersuchenden Bereich 49

Tabelle 18 LRT-Entwickungsflächen im detailliert zu untersuchenden Bereich 50

Tabelle 19 Arten nach Anhang II der FFH-RL im detailliert zu untersuchenden Bereich 50

Tabelle 20 Flächenübersicht und –bewertung für die Waldumbaumaßnahmen 60

Tabelle 21 Planungsziele für die Maßnahmen E1 und E2 63

Tabelle 22 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL im Gesamtgebiet 91

Tabelle 23 Arten nach Anhang II der FFH-RL im Gesamtgebiet 92

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Kartenausschnitt topografische Karte mit Kennzeichnung des Standortes des Hochwasserrückhaltebeckens nördlich von Straßberg 1

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- V -

Abbildung 2 Blick von Osten auf das geplante Absperrbauwerk (Quelle: 3D Visualisierung „Hochwasserschutz an der Selke“) 8

Abbildung 3 Blick von Osten auf das Durchlassbauwerk (Quelle: 3D Visualisierung „Hochwasserschutz an der Selke“) 9

Abbildung 4 Kartenausschnitt mit Darstellung der Stauraumfläche des HRB Straßberg bei unterschiedlichen Hochwasserereignissen (maximale Fläche = 100 jähriges Hochwasserereignis) (Quelle: Heft 1, Anlage B-1-2) 11

Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung „Hochwasserschutz an der Selke“) 12

Abbildung 6 Querschnitt Damm Elbingstalteich (Quelle: Heft 3.2, Anlage B-3.2-7) 13

Abbildung 7 Kohärenzmaßnahme E1 neu zum HRB Straßberg - Lageplan 103

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- VI -

Abkürzungsverzeichnis

AB: fo-kl/f-ks (u.a.) definierter Substrattyp nach AG Boden (1994)

A-Horizont Oberboden, oberste Bodenschicht (ohne Humusauflage)

AvwV Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräu-

schimmissionen

BArtSchV Bundesartenschutzverordnung

BB-LF; GG-SS definierter Substrattyp nach AG Boden (1994)

BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz

BE Baustelleneinrichtung BGB Besonders geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG bzw. § 22 NatSchG

LSA BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftver-

unreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz)

BImSchV, 32. Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

CEF-Maßnahmen Continuous ecological functionality-Measures (Maßnahmen zur Erhal-

tung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität der Lebensräume)

C/N-Verhältnis Kohlenstoff-Stickstoff-Verhältnis, bioverfügbare Anteile von Kohlenstoff

(C) und Stickstoff (N) in Pflanzen und im Boden

Ca Calcium, Kalzium

°C Grad Celsius

DIN Festlegungen des Deutschen Instituts für Normung e.V.

3D dreidimensional

FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union

FNP Flächennutzungsplan

GGh fo-u/f-vl definierter Substrattyp nach AG Boden (1994)

GOK Geländeoberkante

ha Hektar

HPI Hydroprojekt Ingenieurgesellschaft, Weimar

HWx, HQx Hochwasser, Hochwasserabfluss, x = Wahrscheinlichkeit

HRB Hochwasserrückhaltebecken

HSB Harzer Schmalspurbahn

HWE Hochwasserentlastung

LAU Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

LAWA Länderarbeitsgemeinschaft Wasser

LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan

LHW Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, Sachsen-

Anhalt

LKW Lastkraftwagen

LP Landschaftsplan

LRT Lebensraumtyp gemäß FFH-Richtlinie

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- VII -

LSA Land Sachsen-Anhalt

m NHN Meter über Normal-Höhen-Null

m ü. NN Meter über Normal-Null

m/s Meter pro Sekunde

m³/s Kubikmeter pro Sekunde

MHQ mittlerer Hochwasserabfluss

Mio Millionen

MTB Messtischblatt

MQ Mittelwasserabfluss

N Stickstoff

NatSchG LSA Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

NSG Naturschutzgebiet

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr

P Phosphor

PNV, pnV potenzielle natürliche Vegetation

PP-BB: p-vu/pfl-vl definierter Substrattyp nach AG Boden (1994)

Q30 Abfluss, der an 30 Tagen im Jahr unterschritten wird

REP Regionaler Entwicklungsplan

RL LSA / RL LSA Rote Liste Sachsen-Anhalt

RL-D Rote Liste Deutschland

RQ Regelabfluss

r-Strategen Lebewesen mit hoher Reproduktionsrate

SCI Sites of Community Importance (FFH-Gebiete)

SPA Special Protected Areas (Vogelschutzgebiete)

STAU Staatliches Amt für Umweltschutz, Sachsen-Anhalt

UG Untersuchungsgebiet

UVPG / UVP Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz / Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPG LSA Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz im Land Sachsen-Anhalt

UVS Umweltverträglichkeitsstudie

VSRL, VRL Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union

WG LSA Wassergesetz Sachsen-Anhalt

WHG Wasserhaushaltsgesetz

WRRL Wasserrahmenrichtlinie

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- VIII -

Anlagen

Anlagen Reihe A Anlage 1 Grafische Übersicht über das Vorhaben und die mit ihm verbundenen

Folgemaßnahmen Anlage 2 Tabellarische Übersicht über alle Antragsunterlagen Anlagen Reihe B, Lose beigefügte Pläne Maßstab keine

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- IX -

Verwendete Unterlagen

[1] Deutsches Institut für Normen, Normenausschuss Wasserwesen (NAW) im DIN DIN 19700 Stauanlagen DIN 19700, Teil 10, Gemeinsame Festlegungen DIN 19700, Teil 11: Talsperren DIN 19700, Teil 12: Hochwasserrückhaltebecken Deutsche Norm, Berlin, 2004 [2] Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (DVWK)

DVWK-Merkblatt 246 – Freibordbemessung an Stauanlagen 1997

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 1

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1 Vorbemerkungen

Der Vorhabenträger, der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt, beantragte am 30.10.2013 die

wasserrechtliche Planfeststellung für das Vorhaben "Hochwasserrückhaltebecken Straß-

berg/Selke". Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb eines "grü-

nen" Hochwasserrückhaltebeckens im Selketal nordwestlich der Ortslage Straßberg/Landkreis

Harz einschließlich der damit verbundenen Folgemaßnahmen.

Abbildung 1 Kartenausschnitt topografische Karte mit Kennzeichnung des Standortes

des Hochwasserrückhaltebeckens nördlich von Straßberg

Der Vorhabenträger ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, welche mit Gesetz

zur Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts "Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt" vom

17. Dezember 2003 (DVBl. LSA 2003, 359) errichtet wurde. Gemäß § 3 Talsperrenbetriebs-

gesetz sind die Planung, der Bau, der Betrieb und die Unterhaltung von Stauanlagen im Sinn

des § 44 Wassergesetz Sachsen-Anhalt (WG LSA) Aufgaben des Vorhabenträgers. Dazu

zählen nicht nur die in § 44 WG LSA ausdrücklich genannten Talsperren und Wasserspeicher,

sondern auch Hochwasserrückhaltebecken als Stauanlagen mit einem Stauwerk von der

Gründungssohle des Absperrbauwerks bis zur Krone von höher als 5 m und einem Höchst-

stau von mehr als 100.000 m³.

Zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Dies

ergibt sich aus § 12 Abs. 1 WG LSA i. V. m. der Verordnung über abweichende Zuständigkei-

ten auf dem Gebiet des Wasserrechts (Wasser-ZustVO) vom 23. November 2011.

Bei einem wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein komplexes

Genehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer umfassenden Öf-

fentlichkeitsbeteiligung. Der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss konzentriert alle für

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 2

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das Vorhaben notwendigen behördlichen Entscheidungen. Ebenso wird mit dem wasserrecht-

lichen Planfeststellungsbeschluss über die mit dem Vorhaben verbundenen Folgemaßnahmen

entschieden.

Im Ergebnis der ersten Anhörung sowie unter Beachtung teilweise geänderter Rah-

menbedingungen und der zwischenzeitlichen Aktualisierung einzelner Datengrundla-

gen besteht die Notwendigkeit, den ursprünglichen Antrag auf wasserrechtliche Plan-

feststellung zu ergänzen. Dazu dienen die als 1. Planergänzung vorgelegten Unterlagen.

Die 1. Planergänzung bedeutet nicht einen vollständigen Austausch der ursprünglichen An-

tragsunterlagen. Wesentliche Teile des ursprünglichen Antrages behalten nach wie vor Be-

stand. Lediglich einzelne Teile des ursprünglichen Antrages werden mit der 1. Planergänzung

vollständig ersetzt. Dies ist jeweils auf den betreffenden Deckblättern und in der Kopfzeile der

Dokumente hervorgehoben und gekennzeichnet.

Mit dem vorliegenden Heft 0 wird im Sinn einer allgemein verständlichen Einführung und ei-

nes Änderungsnachweises im Einzelnen nochmals Folgendes dargestellt:

• der bisherige Verfahrensablauf (Kapitel 2)

• nachrichtlich: der Inhalt des Antrages vom 30.10.2013 (Kapitel 3)

• der Inhalt der 1. Planergänzung (Kapitel 4).

Eine grafische Übersicht über das Vorhaben und die mit ihm verbundenen Folgemaßnahmen

ist als Anlage 1 beigefügt.

Eine tabellarische Übersicht über alle Antragsunterlagen ist mit Kennzeichnung ihrer jeweiligen

Aktualität als Anlage 2 beigefügt.

2 Bisheriger Verfahrensablauf

Der bisherige Verlauf des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens stellt sich wie folgt

dar:

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 3

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Verfahrensschritt Inhalt

Scoping-Termin

Vor Einreichung des Antrages fand am 28.07.2004 der erforder-liche Scoping-Termin zwischen dem Vorhabenträger, der Plan-feststellungsbehörde und den Trägern öffentlicher Belange statt. Der Scoping-Termin diente dazu, den Untersuchungsrahmen und die Untersuchungsmethoden für die vom Vorhabenträger durchzuführenden Umweltverträglichkeitsuntersuchung festzule-gen. Auch über die Notwendigkeit einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wurde gesprochen. Die Ergebnisse des Scoping-Termins sind im Protokoll vom 16.08.2004 festge-halten.

Antrag auf Planfest-stellung

Der Vorhabenträger hat beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als der zuständigen Planfeststellungsbehörde beantragt, den Plan für das Vorhaben "Hochwasserrückhaltebecken Straß-berg/Selke" nach §§ 67, 68 WHG festzustellen. Dazu wurden am 30.10.2013 die erforderlichen Antragsunterla-gen eingereicht. Die Planfeststellungsbehörde hat entsprechend den gesetzli-chen Vorgaben ein Anhörungsverfahren eingeleitet und im Zeit-raum vom 28.04.2014 bis 30.06.2014 durchgeführt. Die An-tragsunterlagen wurden in den vom Vorhaben betroffenen Kommunen (Stadt Harzgerode, Stadt Falkenstein und Stadt Seeland) zur Einsicht und Stellungnahme ausgelegt. Alle vom Vorhaben Betroffenen sowie alle berührten Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzverbände hatten Ge-legenheit, Stellungnahmen abzugeben und Einwendungen zu erheben. Ein Erörterungstermin fand nach Ablauf der Fristen zur Stellung-nahme noch nicht statt, weil sich der Vorhabenträger in Ausei-nandersetzung mit den eingegangen Stellungnahmen dafür ent-schieden hat, die Planung für das Vorhaben zu ergänzen.

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Verfahrensschritt Inhalt

1. Planergänzung Der Vorhabenträger legt nunmehr die 1. Planergänzung vor. Er reagiert damit vornehmlich auf das Ergebnis der ersten Anhö-rung zum Vorhaben. Der Vorhabenträger nimmt die gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen ernst. Mit der 1. Planer-gänzung verfolgt der Vorhabenträger deshalb das Ziel, die mit dem Vorhaben verbundenen oder von den einzelnen Einwen-dern auch nur befürchteten Konflikte zu lösen und offenkundige Missverständnisse auszuräumen. Weiterhin verfolgt der Vorhabenträger mit der 1. Planergänzung das Ziel, die Beschreibung des Vorhabens und der damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu schärfen und zu präzisieren. Ebenso verfolgt der Vorhabenträger mit der 1. Planergänzung das Ziel, auf die zum Teil veränderten Rahmenbedingungen zu reagieren und die zwischenzeitlich vorliegenden Aktualisierungen von ent-scheidungsrelevanten Datengrundlagen in das Verfahren einzu-führen. Ein Schwerpunkt der 1. Planergänzung liegt bei der Frage der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens und der damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen und – soweit nicht von einer Verträglichkeit auszugehen ist – bei der Frage nach der ausnahmsweise gegebenen Zulässigkeit des Vorha-bens im Sinn einer Abweichung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG. Deshalb werden das Heft 7.2 der Antragsunterlagen (FFH-Verträglichkeitsuntersuchung einschließlich Abweichungsprü-fung) und das Heft 8 der Antragsunterlagen (Kohärenzsiche-rungsmaßnahme E1 neu) mit der 1. Planergänzung vollständig überarbeitet und neu vorgelegt. Da die Frage der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens und der damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen einen engen Zusammenhang zu anderen fachlichen Prüfungsschritten im Planfeststellungsverfahren aufweist, waren auch die dafür relevanten Antragsunterlagen zu überarbeiten und zu aktualisie-ren. Deshalb werden auch das Heft 7.1 der Antragsunterlagen (Umweltverträglichkeitsstudie), das Heft 7.3 der Antragsunterla-gen (landschaftspflegerische Begleitplan) und das Heft 7.4 der Antragsunterlagen (artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) mit der 1. Planergänzung vollständig überarbeitet und neu vorgelegt.

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Zusätzlich wird mit Heft 7.5 das überarbeitete Monitoringkonzept vorgelegt. Ein zweiter Schwerpunkt der 1. Planergänzung liegt bei der Frage nach der wasserrechtlichen Zulässigkeit des Vorha-bens einschließlich Folgemaßnahmen. Deshalb sowie aus Gründen der Transparenz – auch und gerade als Ergebnis der durchgeführten ersten Anhörung – hat sich der Vorhabenträger dafür entschieden, das bisherige Heft 1 der Antragsunterlagen (Erläuterungsbericht) vollständig zu überarbeiten und zu aktuali-sieren und nunmehr nicht mehr nur als Erläuterungsbericht, sondern als umfassende Beschreibung des zur Zulassung bean-tragten Vorhabens und der damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen vorzulegen. Soweit im Rahmen der Anhörung gefordert wurde, weitere Datengrundlagen und Untersuchungs-berichte als Teil der Antragsunterlagen in das Verfahren einzu-führen, trägt der Vorhabenträger dieser Forderung mit Vorlage des neuen Heftes 9 der Antragsunterlagen (ergänzende Unter-lagen) Rechnung.

Weiteres Verfahren Der weitere Fortgang im Planfeststellungsverfahren bestimmt sich nach den einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften. Die 1. Planergänzung ist insbesondere Gegenstand einer not-wendigen zweiten Anhörung, veranlasst durch die zuständige Planfeststellungsbehörde. Der Vorhabenträger geht davon aus, dass nach Abschluss die-ser notwendigen zweiten Anhörung der gesetzlich vorgesehene Erörterungstermin zeitnah stattfinden wird.

3 Nachrichtlich: Erläuterung zum Antrag vom 30.10.2013 (Hefte 1 – 8)

HINWEIS:

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der 1. Planergänzung Teile des Antrages vom

30.10.2013 vollständig ersetzt werden. Es handelt es sich um

• das bisherige Heft 1 (Erläuterungsbericht)

• das bisherige Heft 7.1 (Umweltverträglichkeitsstudie)

• das bisherige Heft 7.2 (FFH-Verträglichkeitsstudie)

• das bisherige Heft 7.3 (landschaftspflegerische Begleitplan)

• das bisherige Heft 7.4 (Fachbeitrag Artenschutz)

• das bisherige Heft 8 (wasserbauliche Kompensationsmaßnahmen an der Selke

zwischen Hoym und Gatersleben)

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 6

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Zudem wird das Heft 3 mit der 1. Planergänzung um eine zusammenfassende Darstellung

der mit dem Vorhaben verbundenen Folgemaßnahmen ergänzt.

Im Detail ist der Status sämtlicher Antragsunterlagen in der Anlage 2 zu diesem Heft tabel-

larisch aufgeführt.

Die Ausführungen im Kapitel 3 dienen dazu, den Zusammenhang zum Antrag vom

30.10.2013 herzustellen. Die Inhalte der 1. Planergänzung werden nachfolgend im Kapitel

4 beschrieben.

3.1 Heft 1, Beschreibung des Vorhabens

Heft 1 in der Fassung der Antragsunterlagen vom 30.10.2013 hat die Beschreibung des Vor-

habens im Sinn eines (weitgefassten) Erläuterungsberichts zum Inhalt.

Neben den Angaben zum Antragsteller und einer Übersicht über die zum Antrag gehörenden

Antragsunterlagen finden sich vornehmlich Aussagen zu den relevanten Planungsgrundlagen

(hydrologische Daten; geologische, bodenkundliche und morphologische Grundlagen; ökolo-

gische Situation usw.) sowie zur Beschreibung der maßgeblichen bautechnischen Parameter

(einschließlich Alternativenprüfung, Standortsuche und Grundzüge des Betriebes). Ergänzend

werden im Sinn einer allgemeinen Zusammenfassung die Auswirkungen des Vorhabens auf

verschiedene Schutzgüter bzw. Umweltmedien beschrieben. Ebenso verhält sich das Heft 1 in

der Fassung der Antragsunterlagen vom 30.10.2013 zu den relevanten Rechtsverhältnissen

(Unterhaltungspflichten, Beweissicherungsmaßnahmen, Grunderwerb usw.). Schließlich wer-

den noch Informationen zur Bauausführung im Sinn eines groben Bauablaufes gegeben.

Zu Erläuterungszwecken im Einzelnen hier nochmals wie folgt:

3.1.1 Antragsteller

Vorhabenträger (Antragsteller) war (und ist nach wie vor) der Talsperrenbetrieb Sachsen-

Anhalt.

3.1.2 Unterlagen

Der Antrag vom 30.10.2013 umfasste insgesamt 8 Hefte. Die Hefte 3, 4, 5 und 7 waren jeweils

weiter untergliedert.

Page 17: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 7

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Heft Nummer

Bezeichnung

Heft 1 Beschreibung des Vorhabens Heft 2 Wasserwirtschaftliche und hydraulische Berechnungen Heft 3.1 Umbau Selkebahn Heft 3.2 Elbingstalteich Heft 4.1 Geotechnisches Gutachten Heft 4.2 Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Bahntrasse Heft 4.3 Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit Elbingstalteich Heft 5.1 Vorstatik Kombinationsbauwerk Heft 5.2 Vorstatik für Bauwerke im Zuge der Bahntrasse Heft 6 Technische Ausrüstung Heft 7.1 Umweltverträglichkeitsstudie Heft 7.2 FFH-Verträglichkeitsstudie Heft 7.3 Landschaftspflegerischer Begleitplan Heft 7.4 Fachbeitrag Artenschutz Heft 8 Wasserbauliche Kompensationsmaßnahmen an der Selke zwischen Hoym

und Gatersleben

3.1.3 Auftrag und Zusammenfassung

Kapitel 3 des Heftes 1 in der Fassung der Antragsunterlagen vom 30.10.2013 verweist zur

Planrechtfertigung auf den Hochwasseraktionsplan Selke und die dort vorgenommenen Un-

tersuchungen, im Ergebnis derer im Selketal ein nachhaltiger Hochwasserschutz erzielt wer-

den soll (muss), der für die Ortslagen einem HQ100 entspricht.

Ausgehend davon hat der Vorhabenträger eine Alternativenprüfung durchgeführt (Betrachtung

von Standort- und Ausführungsalternativen) mit dem Ergebnis, dass zur Umsetzung des Ge-

samtkonzeptes für die Selke neben Maßnahmen zum Hochwasserschutz in den Ortslagen

und Maßnahmen zur Aktivierung bzw. Verbesserung des Hochwasserschutzes durch Nutzung

der vorhandenen Harzteiche und vorhandener natürlicher Retentionsflächen zwingend für den

Oberlauf wie auch für den Unterlauf der Selke Maßnahmen des technischen Hochwasser-

schutzes erforderlich sind.

Die im Anschluss daran aufgestellte technische Planung berücksichtigt die Vorgaben aus dem

Gesamtkonzept für den Hochwasserschutz für die Selke. Das Tal der Selke ist ein Seitental

des Bodetals. Das Einzugsgebiet der Selke liegt im südlichen Harzvorland. Das Teileinzugs-

gebiet bis zum geplanten Standort des Hochwasserrückhaltebeckens Straßberg ist rund 46

km² groß. Ausgehend vom verfolgten Ziel (Hochwasserschutz für die Ortslagen bei einem

100-jährlichen Hochwasserereignis) ist deshalb ein Hochwasserrückhalteraum von insgesamt

2,54 Mio. m³ für die erforderliche Kontrolle bzw. geplante Reduzierung der Abflüsse erforder-

Page 18: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 8

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lich. Die Regelabgabe soll ereignisangepasst gesteuert und bis auf 1,0 m³/s gedrosselt wer-

den, um den schadlosen Abfluss in den Ortslagen zu gewährleisten.

Das Absperrbauwerk des "grünen", also nicht permanent im Dauerstau befindlichen Hoch-

wasserrückhaltebeckens ist als Steinschüttdamm mit schräg liegender Innendichtung und

einem Kombinationsbauwerk in Massivbauweise geplant. Das Kombinationsbauwerk umfasst

die notwendigen Betriebseinrichtungen, die Hochwasserentlastungsanlage, den Gewässer-

durchlass und den Bahndurchlass in einem Bauwerk. Die Krone des Steinschüttdamms liegt

19,6 m über der tiefsten Talsohle. Die Einstaufläche beträgt bei Vollstau (2,5 Mio. m³) ca. 39

ha.

Abbildung 2 Blick von Osten auf das geplante Absperrbauwerk (Quelle: 3D Visualisie-

rung „Hochwasserschutz an der Selke“)

Der Gewässerdurchlass im Kombinationsbauwerk hat eine geschlossene Durchlasslänge von

18,0 m und einer Breite von 3,0 m sowie eine Höhe von 2,8 m. Sohle und Ufer werden mit

Natursteinen und Sohlsubstrat naturnah gestaltet. Eine begehbare Berme mit 0,80 m Breite

dient der Durchgängigkeit für Landtiere und zugleich als Kontrollweg für Betriebspersonal. Die

Selke wird gradlinig durch den Gewässerdurchlass geführt mit einer Sohlbreite von 1,0 m und

seitlichen Böschungen. Die Sohle wird mit Bruchsteinen in Beton belegt. Wasserbausteine

werden als Störsteine eingebaut und natürliches Sohlsubstrat in einer Stärke von 0,2 m auf-

gebracht. Diese Maßnahmen gewährleisten eine Durchgängigkeit für Gewässerlebewesen an

mindestens 300 Tagen/Jahr.

Page 19: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 9

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Abbildung 3 Blick von Osten auf das Durchlassbauwerk (Quelle: 3D Visualisierung

„Hochwasserschutz an der Selke“)

Die aufgestellte technische Planung hatte freilich auch zu berücksichtigen, dass der relevante

Naturraum in unterschiedlicher Weise naturschutzfachliche Qualität aufweist und gemein-

schaftsrechtlich sowie nach nationalen Vorschriften unter Schutz gestellt ist. Mit Rücksicht auf

die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens und der Folgemaßnahmen auf die Umwelt

war deshalb eine FFH-Verträglichkeitsstudie veranlasst, welche als Heft 7.2 zum Antrag vom

30.10.2013 vorgelegt wurde. Soweit im Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsstudie von erhebli-

chen Beeinträchtigungen einzelner Erhaltungsziele des relevanten Natura 2000-Gebietes

"Selketal und Bergwiesen bei Stiege" auszugehen war, beinhaltet der Antrag vom 30.10.2013

auch den Antrag auf Zulassung einer Abweichung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG. Die in diesem

Zusammenhang gebotenen Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura

2000 wurden in Heft 8 zum Antrag vom 30.10.2013 beschrieben.

Mit Rücksicht auf die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens und der Folgemaßnah-

men auf die Umwelt war ebenso ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag veranlasst, welcher

als Heft 7.4 zum Antrag vom 30.10.2013 vorgelegt wurde. Soweit das Vorhaben und die damit

im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen im Übrigen Eingriffe in Natur und Land-

schaft im Sinn des Bundesnaturschutzgesetzes darstellen, sind diese zu kompensieren. Die

dafür geplanten Maßnahmen sind im landschaftspflegerischen Begleitplan, welcher als Heft

7.3 zum Antrag vom 30.10.2013 vorgelegt wurde, ausführlich beschrieben.

Außerdem handelt es sich bei dem gegenständlichen Vorhaben und zum Teil auch bei den

damit verbundenen Folgemaßnahmen um Vorhaben, für die eine Pflicht zur Umweltverträg-

lichkeitsprüfung nach Maßgabe des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

besteht bzw. nach Einzelfallprüfung besteht. Deshalb war eine Umweltverträglichkeitsstudie

veranlasst, welche als Heft 7.1 zum Antrag vom 30.10.2013 vorgelegt wurde.

Page 20: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 10

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3.1.4 Bestehende Verhältnisse

Kapitel 4 des Heftes 1 in der Fassung der Antragsunterlagen vom 30.10.2013 fasst die beste-

henden Verhältnisse und die vorliegenden planungsrelevanten Grundlagen zusammen. Im

Einzelnen werden beschrieben:

• die Lage des Vorhabens

• die relevanten hydrologischen Daten

• die Ausgangswerte für die Bemessung und die hydraulischen Nachweise

• die geologischen, bodenkundlichen und morphologischen Grundlagen (einschließlich

Sedimentologie (Ablagerungen im Stauraum bei Einstau des Hochwasserrückhaltebe-

ckens))

• die hydrogeologischen Daten

• die vorhandenen Gewässernutzungen

• etwaige zu berücksichtigende schädliche Bodenveränderungen und Altlasten und

• die ökologische Ausstattung des Untersuchungsraums.

3.1.5 Art und Umfang des Vorhabens

Kapitel 5 des Heftes 1 des Antrages vom 30.10.2013 beschreibt Art und Umfang des Vorha-

bens einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen. Im Einzelnen

finden sich dort Aussagen und Erläuterungen zu folgenden Themen:

• Alternativenprüfung (Auswahl des optimalen Schutzkonzeptes und Auswahl der gewähl-

ten Lösung am Standort Straßberg)

• konstruktive Gestaltung der baulichen Anlagen (Absperrbauwerk und Nebenanlagen)

• geplante seitliche Materialentnahme

• notwendige Verlegung der Selke für die Durchführung durch das Durchlassbauwerk

• notwendige Verlegung der Bahntrasse der Harzer Schmalspurbahn für die Durchführung

durch den Bahndurchlass

• notwendige Baumaßnahmen an der Stauanlage Elbingstalteich einschließlich damit im

Zusammenhang stehender notwendiger Verlegung der Selke vom Dammfuß in Richtung

Mitte des Selketals

• Wegekonzept zur Erschließung des Bauvorhabens und für die spätere Erreichbarkeit des

Hochwasserrückhaltebeckens sowie zur fortlaufenden Gewährung der bestehenden

Wegeverbindungen

• Umverlegung der Abwasserdruckleitung Güntersberge-Straßberg und Umverlegung der

Energie-Freileitung Güntersberge-Straßberg (Rückbau der Freileitung und Neuverlegung

als Erdkabel)

• Art und Leistung der Betriebseinrichtungen (Gewässerdurchlass, Bahndurchlass, Be-

triebsauslass, Betriebsraum, Erschließung/EMSR usw.) sowie Beschreibung der Grund-

züge des Betriebes des Hochwasserrückhaltebecken einschließlich Probestau

Page 21: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 11

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• Beschreibung der erforderlichen Mess- und Kontrollverfahren

• Angaben zur Höhenlage und zu den Festpunkten

Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten:

Bei dem Vorhaben handelte es sich im Wesentlichen um ein Absperr-/Damm-bauwerk, mit

dessen Hilfe im Selketal anteilig (maßgeblich bezogen auf die Ortslage Straßberg) ein nach-

haltiger Hochwasserschutz – ausgerichtet an einem Hochwasserereignis HQ100 – erzielt

werden soll. Die geplante Dammkrone liegt 19,6 m über der tiefsten Talsohle. Bei Vollstau

können 2,5 Mio. m³ im Stauraum (Selketal und Mündungsbereiche der Nebentäler) zurückge-

halten werden. Die Anstaufläche beträgt bei Vollstau ca. 39 ha.

Abbildung 4 Kartenausschnitt mit Darstellung der Stauraumfläche des HRB Straßberg

bei unterschiedlichen Hochwasserereignissen (maximale Fläche = 100

jähriges Hochwasserereignis) (Quelle: Heft 1, Anlage B-1-2)

Die Steuerung des "Beckens" erfolgt ereignisangepasst ab einem Hochwasserereignis > HQ5.

Die Regelabgabe wird dann bis auf 1,0 m³/Sekunde gedrosselt, um den schadlosen Abfluss in

den Ortslagen bei Auftreten eines Hochwasserereignisses zu gewährleisten. Während der

ablaufenden Welle wird die Regelabgabe ereignisangepasst bis auf 9 m³/s erhöht.

Mit dem Vorhaben sind mehrere Folgemaßnahmen verbunden, über deren Zulässigkeit im

Rahmen des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens nach Maßgabe der jeweils geltenden

materiell-rechtlichen Vorgaben mit zu entscheiden ist. Konkret handelt es sich zum Zeitpunkt

der Antragstellung um Folgende:

• bauzeitlicher Ableitung von anfallendem Niederschlagswasser und von Grundwasser in

die Selke (Bauwasserhaltung)

Page 22: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 12

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• Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes auf einer Länge von

260 m um bis zu 5 m in Richtung Talmitte

• bauzeitliche Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes auf

einer Länge von 330 m

• Umverlegung der Bahntrasse der Schmalspurbahn im räumlichen Bereich des Damm-

bauwerkes und darüber hinaus auf einer Länge von insgesamt 420 m um bis zu 5 m in

Richtung Talmitte

• bauzeitliche seitliche Materialentnahme auf einer Fläche von 3,8 ha am rechten Hang

(Großer Ampenberg; Tiefe von 3 m bis 16 m unter GOK)

Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung

und 3D Visualisierung „Hochwasserschutz an der Selke“)

• bauzeitlicher Ableitung von auf der Fläche der Materialentnahme anfallendem Nieder-

schlagswasser und von Grundwasser in die Selke

• Änderungen am Damm des Elbingstalteiches (Erhöhung der Standsicherheit durch Vor-

schüttung eines Auflastfilters)

Page 23: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 13

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Abbildung 6 Querschnitt Damm Elbingstalteich (Quelle: Heft 3.2, Anlage B-3.2-7)

• Umverlegung der Selke vom Dammfuß des Elbingstalteiches weg zur Mitte des Selketa-

les (Verschiebung von 40 m) auf einer Länge von 100 m

• Umverlegung sowie Ausbau und Neuanlage von Wegen

• Umverlegung der Abwasserdruckleitung Güntersberge-Straßberg aus dem Talraum her-

aus in den geplanten Hangweg auf einer Länge von 380 m

• Verlegung der Stromleitung Güntersberge-Straßberg parallel zur Abwasserdruckleitung

als Erdkabel i. V. m. Rückbau der vorhandenen Freileitung auf einer Länge von 2.800 m

3.1.6 Auswirkungen des Vorhabens

Kapitel 6 des Heftes 1 des Antrages vom 30.10.2013 beschreibt die zu erwartenden Auswir-

kungen des Vorhabens in Bezug auf das Gewässer Selke

• Wasserbeschaffenheit (Sauerstoffzehrung im Einstaubereich in Abhängigkeit zur jeweili-

gen Einstaudauer; keine Auswirkungen unterhalb des Hochwasserrückhaltebeckens)

• Gewässerbett und Uferstreifen (Verengung des Gewässerbetts im Durchlass des Ab-

sperrdammes, Beseitigung der Uferstreifen einschließlich Gehölzbestand im Bereich des

Durchlasses des Absperrdammes; Begrenzung der Dynamik des Fließgewässers unter-

halb des Hochwasserrückhaltebeckens)

• bestehende Gewässernutzungen

sowie in Bezug auf das Grundwasser und Grundwasserleiter

• keine Veränderungen auf der Luftseite des Dammes, keine Fernwirkungen zu erwarten

• Anhebung des Grundwassers im gesamten Staubereich auf das Niveau des Staupegels

im Hochwasserfall

• Wasserhaltung während der Bauphase

• bauzeitliche Fassung von Hangwasser in Rigolen und Einleitung in die Selke unterhalb

der Baustelle

Page 24: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 14

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und etwaig vorhandene Wasser-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebiete (keine

Betroffenheit von Wasserschutz- oder Heilquellenschutzgebieten; Verringerung der Über-

schwemmungsgebietsflächen unterhalb des Hochwasserrückhaltebeckens entlang der Selke).

Im Zusammenhang mit der Materialentnahme und der dafür notwendigen bauzeitlichen Ablei-

tung von Niederschlagswasser ist ein Absetzteich vorgesehen, mit Hilfe dessen Trübstoffein-

trag in das Gewässer Selke vermieden werden soll.

Im Zusammenhang mit der Umverlegung der Selke im Bereich des Dammbauwerkes und im

Bereich des Elbingstalteiches kann es zu Trübungen im Gewässer und zu einer Störung der

Biozönose kommen.

Weiterhin werden die zu erwartenden Auswirkungen auf

• Natur und Landschaft,

• Fischerei,

• öffentliche Sicherheit und Verkehr,

• Ober-, Unter-, An- und Hinterlieger

• sowie bestehende Rechte (hier insbesondere Grundstückseigentum Dritter sowie öffent-

lich gewidmete Verkehrsanlagen)

angesprochen.

3.1.7 Rechtsverhältnisse

Kapitel 7 des Heftes 1 des Antrages vom 30.10.2013 verhält sich zu bestehenden und zu be-

rücksichtigenden Rechtsverhältnissen, insbesondere im Hinblick auf die Unterhaltungspflicht

für Gewässer und wasserbauliche Anlagen, im Hinblick auf betroffene Grundstücke und Anla-

gen Dritter und die insoweit notwendigen Beweissicherungsmaßnahmen sowie – im Besonde-

ren – im Hinblick auf die von dem Vorhaben berührten Rechte an Grundstücken (Grunder-

werbsplan).

Zu letztgenanntem Aspekt erklärt der Vorhabenträger, dass diejenigen Flächen, welche dau-

erhaft in Anspruch genommen werden müssen, erworben werden sollen. Für die nur bauzeit-

lich benötigten Flächen sollen Gestattungs-/Nutzungsverträge geschlossen werden. Die für

die seitliche Materialentnahme vorgesehenen Flächen sollen ebenfalls erworben werden, weil

sie im Anschluss an die Materialentnahme dauerhaft als Kompensationsflächen dienen sollen.

Gleiches gilt für die sonstigen vorgesehenen Kompensationsflächen. Die Flächen im Einstau-

bereich des Hochwasserrückhaltebeckens sollen nicht erworben werden. Hier wird die Ver-

einbarung eines dinglich gesicherten Nutzungsrechtes, flankiert durch Ausgleich bzw. Ent-

schädigung, für ausreichend angesehen. Im Einzelnen wird auf die Anlagen A1-1-a, A1-1-b

und A-3.2-1 sowie die Flächenangaben in Heft 7.3 (landschaftspflegerische Begleitplan) ver-

wiesen.

Page 25: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

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3.1.8 Bauausführung

Kapitel 8 des Heftes 1 des Antrages vom 30.10.2013 gibt einen Überblick über die Durchfüh-

rung der Baumaßnahme, welche in mehreren Bauphasen über eine Dauer von ca. 3 Jahren

erfolgen soll.

• Phase 1: Herstellung der Baustelleneinrichtung 1, Vorbereitung eines Zwischenlagers

1 für Aushubmassen, Rodungen am linken Talhang, bauzeitliche Umverle-

gung der Selke im Bereich des Dammbauwerkes

• Phase 2: Einbringen und Aussteifen der Bohrpfahlwand als Baugrubenumschließung,

Betonierung der Bodenplatte, Herstellung von Flügelmauer, Gewässer-

durchlass und Bahndurchlass, Verlegung der Selke in den Gewässerdurch-

lass und Rückbau der bauzeitlichen Gewässerumleitung, Rodungsarbeiten,

Erdarbeiten usw.

• Phase 3: Vorbereitung eines Zwischenlagers 2 und der Baustelleneinrichtung 2, Auf-

schluss der Materialentnahme, Dammbau, Dammschüttung

• Phase 4: Fortsetzung des Dammbaus und Herstellung des Kombinationsbauwerkes,

Maßnahmen am Elblingstalteich

• Phase 5: Abschluss der Damm- und Betonbaumaßnahmen, Stahlwasserbau, Einrich-

tung der Messtechnik, Rekultivierung der Flächen für Materialentnahme und

Zwischenlager, Ausführung der Kompensationsmaßnahmen

• Phase 6: Durchführung der vorgeschriebenen Prüfungen zum Nachweis der Dichtheit

und der Tragfähigkeit

3.1.9 Anlagen A und B

Zum Heft 1 des Antrages vom 30.10.2013 gehören folgende Anlagen: Anlagen Reihe A A-1-1a Flurstücksverzeichnis/Betroffenheit/Grunderwerbsverzeichnis A (HRB Straßberg) A-1-1b Flurstücksverzeichnis/Betroffenheit/Grunderwerbsverzeichnis B1/B2/B3 (E-Maßnahmen) A-1-2 Bauwerksverzeichnis A-1-3 Messeinrichtungen

Anlagen Reihe B Lagepläne B-1-1 Übersichtskarte 1 : 100.000 B-1-2 Einstauflächen HQx - Lageplan 1 : 5.000 B-1-3 Schutzgebiete (Natura 2000) - Lageplan 1 : 5.000

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B-1-4.1 Bauzeitliche und dauernde Flächeninanspruchnahme - Lageplan 1 : 1.000 B-1-4.2 Lagerflächen, Baustelleneinrichtung und bauzeitliche Gewässerumleitung - Lageplan 1 : 1.000 B-1-4.3 Wegenetz und -konzept - Lageplan 1 : 5.000 B-1-4.4 Flurkarte mit Grunderwerbsfläche laut TSA 1 : 7.500 Planungsgrundlagen B-1-5.1 Vermessungsplan - Lageplan 1: 1.000 B-1-5.2 Längsschnitt Selke 1 : 100, 1 : 1.000 Bauwerk B-1-6.1 Damm - Baugrunderkundung, Dichtungsebene,

Flächenfilter – Lageplan 1 : 500 B-1-6.2 Dammlängsschnitt - Schnitt A-A (Wasserseite) 1 : 250 B-1-6.3 Dammlängsschnitt - Schnitt B-B (Dammachse) 1 : 250 B-1-6.4 Dammlängsschnitt - Schnitt C-C (Luftseite) 1 : 250 Dammbauwerk B-1-7.1 Dammquerschnitt (Tal) - Schnitt I-I 1 : 100 B-1-7.2 Dammquerschnitt (linker Hang) - Schnitt II-II 1 : 100 B-1-7.3 Dammquerschnitt (linker Hang) - Schnitt III-III 1 : 100 Kombinationsbauwerk und Durchlassbauwerk B-1-8.1 Kombinationsbauwerk - Lageplan 1 : 100 B-1-8.2 Kombinationsbauwerk Drainagesystem - Lageplan und Längsschnitt 1 : 100 B-1-8.3 Kombinationsbauwerk - Schnitt E-E 1 : 100 B-1-8.4 Gewässerdurchlass - Schnitt IV-IV 1 : 20, 1 : 100 B-1-8.5 Bahndurchlass - Schnitt V-V 1 : 100 B-1-8.6 Betriebsdurchlass - Schnitt VI-VI 1 : 100 B-1-8.7 Mauerquerschnitt - Schnitt VII-VII 1 : 100 B-1-8.8 Längsschnitt Selke - Plan-Zustand 1 : 500, 1 : 50 B-1-8.9 Gewässerquerschnitte Selke oberhalb - Plan-Zustand 1 : 100 B-1-8.10 Gewässerquerschnitte Selke unterhalb - Plan-Zustand 1 : 100

Hochwasserentlastung B-1-9.1 Hochwasserentlastungsanlage - Grundriss/Draufsicht 1 : 100 B-1-9.2 Hochwasserentlastungsanlage - Schnitte VIII bis XI 1 : 100 B-1-9.3 Hochwasserentlastungsanlage - Schnitt D-D 1 : 100 Nebenanlagen B-1-10.1 Betriebswege und Baustraßen – Lagepläne 1 : 1.000 B-1-10.2 Betriebswege und Baustraßen – Längsschnitte 1 : 1.000, 1 : 200

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B-1-10.3 Dammkrone, Betriebswege und Baustraßen – Regel- querschnitte 1 : 50 B-1-10.4 Treppen und Staffelpegel - Draufsicht, Schnitte und Details 1 : 50, 1 : 100 B-1-10.5 Ablaufpegel, Pegelstrecke – Lageplan, Schnitte 1 : 50 B-1-10.6 Treibholzsperre – Lageplan, Schnitte 1 : 50, 1 : 100 B-1-10.7 Leitungen - Umverlegung der Stromleitung - Lageplan 1 : 1.000 B-1-10.8 Leitungen - Umverlegung von Abwasserdruckleitung und

Stromleitung - Regelquerschnitte 1 : 25 B-1-10.9 Abwasserdruckleitung - Revisionsschächte zur Be- und Entlüftung bzw. Entleerung 1 : 25 B-1-10.10 Materialentnahme – Lageplan und Schnitte 1 : 500, 1 : 1.00 B-1-10.11 Längsschnitt und Regelquerprofile Selke - Bauzeitliche Umverlegung 1 : 500/40, 1 : 100/100 Betriebsgebäude/-raum B-1-11 Betriebsraum 1 : 50

3.2 Heft 2, Wasserwirtschaftliche und hydraulische Berechnungen

Das Heft 2 des Antrages vom 30.10.2013 enthält die durchgeführten wasserwirtschaftlichen

Untersuchungen und hydraulischen Berechnungen. Es besteht aus

• einem Erläuterungsbericht und

• den Anlagen A.

Im Einzelnen wurden folgende wasserwirtschaftliche Untersuchungen durchgeführt:

• Einzugsgebiet an der Sperrstelle

• Abflüsse der Selke an der Sperrstelle

• Einfluss der Retentionswirkung auf die Hochwasserabflüsse

• Einwirkungskombinationen nach DIN 19700-11

• Hochwasserrückhalteräume und Stauziele

• Regelabgabe und Beckensteuerung

• Freibordbemessung und Dammkronenhöhenlage

Weiterhin wurden im Einzelnen folgende hydraulische Berechnungen durchgeführt: • Gewässerdurchlass (Gestaltung des Gewässerdurchlasses, Auslegung der Anlage in

Störsteinbauweise, Durchgängigkeit für Lebewesen und Geschiebe)

• Rollschützen im Gewässerdurchlass (Bemessung, Vorstatik Rollschützen, Belüftung

des Gewässerdurchlasses)

• Betriebsdurchlassbauwerk (Betriebsdurchlass im Kombinationsbauwerk, Bemessung,

Belüftung des Betriebsdurchlasses, Vorstatik Betriebsschützen, Einlaufrechen, Vorstatik

Einlaufrechen)

Page 28: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 18

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• Tosbeckenbemessung

• Durchlass oberwasserseitig des HRB

• Durchlass unterwasserseitig des HRB

• Bahndurchlass

• Hochwasserentlastungsanlage (Gestaltung, Bemessung Überlaufschwelle, Tosbe-

ckenbemessung für Überlaufschwelle 1 bis 4, Kaskadenbemessung)

• Pegel

• Wasserspiegellagen der Selke (Wasserspiegellagenberechnung für die Selke - Ist-

Zustand, Wasserspiegellagenberechnung für die Selke - Plan-Zustand, Wasserspiegella-

genberechnung für die Umleitung - Bau-Zustand)

Freibord und Dammkronenhöhenlage wurden wie folgt bemessen:

• Die Freibordbemessung erfolgte entsprechend [DVWK-Merkblatt 246] basierend auf dem

ermittelten Windstau, Wellenauflauf und Eisstau sowie einem angemessenen Sicher-

heitszuschlag [DVWK-Merkblatt 246].

• Die Bauhöhe des Dammes ergibt sich aus der planmäßigen Kronenhöhe zuzüglich den

zu erwartenden Setzungen. Die Setzungen sind nach Fertigstellung weitgehend abge-

schlossen, so dass sich die Überhöhung die Dammkrone nur in der Massenermittlung der

Ausschreibung niederschlagen wird.

Soweit zum Heft 2 Anlagen A gehören, handelt es sich um folgende: Anlagen Reihe A A-2-1 Ganglinien A-2-2 Hydraulischer Längsschnitt A-2-3.1 WSP-Berechnung Ist-Zustand A-2-3.2 WSP-Berechnung Plan-Zustand A-2-3.3 WSP-Berechnung Bau-Zustand

3.3 Heft 3, Einzelne Maßnahmen

Heft 3 des Antrages vom 30.10.2013 ist untergliedert in

• Heft 3.1 (Umbau Selketalbahn), bestehend aus einem Erläuterungsbericht und Anlagen A

und B sowie

• Heft 3.2 (Elbingstalteich), bestehend aus einem Erläuterungsbericht und Anlagen A und

B.

Page 29: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 19

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3.3.1 Heft 3.1, Umbau Selketalbahn

Wie bereits erwähnt, bedingt das gegenständliche Vorhaben als Folgemaßnahme, dass die

Gleise der Harzer Schmalspurbahn in das Bauwerk integriert werden müssen und hierfür auf

einer Länge von 440 m die Gleistrasse um etwa 6 m nach Nordosten verlegt werden muss.

Neben dieser baulichen Maßnahme wirkt sich auch der Betrieb des Hochwasserrückhaltebe-

ckens auf die Anlagen der Harzer Schmalspurbahn und den Betrieb der Harzer Schmalspur-

bahn aus.

Während der Bauzeit kann der Bahnbetrieb weitestgehend aufrechterhalten werden. Lediglich

für den unmittelbaren Gleisumbau ist eine zeitweise Vollsperrung der Strecke erforderlich.

Bauarbeiten im Annäherungsbereich der Bahn werden durch entsprechende Sicherungsleis-

tungen begleitet. Bauzeitliche Bahnübergänge sind erforderlich und werden entsprechend den

rechtlichen Vorgaben eingerichtet.

3.3.1.1 Baulichen Maßnahmen an der Harzer Schmalspurbahn

Die erforderlichen baulichen Maßnahmen an der Harzer Schmalspurbahn betreffen den Bahn-

kilometer 23,2.

Das derzeit bestehende Gleis verläuft in Hanglage Rechts der Selke. Es handelt sich um ein

eingleisiges Querschwellengleis auf Schotterbett.

Der zu verlegende Gleisabschnitt befindet sich in einer etwa 140 m langen Geraden zwischen

zwei Rechtsbögen mit Radien von 240 m bzw. 200 m. Der neue Streckenabschnitt zwischen

Kilometer 23,0 und 23,4+40 wird für eine zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h trassiert. Als

Regelbauweise wird ein Querschwellengleis auf Schotterbett gewählt. Das Lichtraumprofil der

Harzer Schmalspurbahn wird eingehalten. Im Bereich des Absperrbauwerkes liegt das Gleis

auf in das Bauwerk integrierter fester Fahrbahn. Im direkten Bereich des Absperrschutzes und

im Bereich der Tosbecken wird das Gleis in Schienenkanäle einer Gleistragplatte eingelegt.

Der anschließende Bereich wird als Gleiswanne ausgebildet. Die Schienen lagern dort mit W-

Befestigung auf punktförmigen Betonauflagen im üblichen Schwellenabstand. Die Schienen

werden lückenlos verschweißt.

3.3.1.2 Verschluss Gewässer- und Bahndurchlass im Hochwasserfall

Im Hochwasserfall muss nicht nur der Durchlass für die Selke, sondern auch der Bahndurch-

lass abgeschottet und der Betrieb der Bahnstrecke vorübergehend eingestellt werden. Eine

Wiederinbetriebnahme kann erst nach Abstau und gegebenenfalls notwendiger Beräumung

der Strecke sowie nach Freigabe durch die Bahnaufsicht erfolgen.

Page 30: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 20

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3.3.1.3 Einstau

Die Auswirkungen des Einstaus und des Abflusses auf den Bahnkörper im Stauraum, also

außerhalb des Umverlegungsbereiches „Absperrbauwerk“ wurden gutachterlich untersucht

(siehe Heft 4.2). Im Ergebnis dessen ist davon auszugehen, dass der Betrieb des Hochwas-

serrückhaltebeckens die Standsicherheit des Bahnkörpers nicht beeinträchtigen wird. Weiter-

hin ist im Ergebnis einer gutachterlichen Untersuchung (Sedimentologische Gutachten für den

Einstaubereich des geplanten HRB Straßberg/ Selke - Bericht Nr. 995) belegt, dass die Men-

ge von im Abstau zu erwartenden, in den Bahnkörper eingetragenen Feinteile so gering sein

wird, das vorbeugende Maßnahmen nicht geboten sind.

3.3.1.4 Anlagen A und B

Zum Heft 3.1 des Antrages vom 30.10.2013 gehören Anlagen A und Anlagen B. Im Einzelnen

handelt es sich um:

Anlagen Reihe A

A-3.1-1 Schreiben der Harzer Schmalspurbahn vom 18.06.2011

Anlagen Reihe B

B-3.1-1 Lageplan Selketalbahn 1 : 500

B-3.1-2 Höhenplan Selketalbahn 1 : 500/50

B-3.1-3 Regelquerschnitt Selketalbahn 1 : 50

3.3.2 Heft 3.2, Elbingstalteich

Der Einstaubereich des Hochwasserrückhaltebeckens wird bei seltenen Hochwasserereignis-

sen (HQ50 und HQ100) bis zum Elbingstalteich reichen. Der Damm des Elbingstalteiches wird

bei HQ50 und HQ100 dann luftseitig eingestaut. Durch diesen Einstau wird das Tragverhalten

des Dammes des Elbingstalteiches beeinflusst. Deshalb ist als Folgemaßnahme die Ertüchti-

gung des Dammes notwendig. Konkret ist vorgesehen, den bestehenden Damm luftseitig ab-

zuflachen und eine Vorschüttung aus Hartgestein vorzunehmen. Die Schussrinne und der

anschließende Kolk, der als Tosbecken dient, bleiben unverändert. Die Grundablassleitung

wird verlängert.

In diesem Zusammenhang ist ebenfalls die Verlegung der Selke zur Talmitte hin als wasser-

bauliche Maßnahme notwendig.

3.3.2.1 Ertüchtigung des Dammes

Der Elblingstalteich ist in die Talsperrenklasse 2 einzuordnen. Der Damm ist bis zu 6 m hoch

und im Kronenbereich ca. 100 m lang. Durch den Staudamm wird der Steinfortbach aufge-

staut. Die Talsperre wird im Dauerstau betrieben. Der Stauteich ist ca. 385 m lang und im Mit-

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tel 70 m breit. Er weist ein Stauvolumen von max. 67.000 m³ auf, welches möglicherweise

durch Sedimentablagerungen verringert ist.

Der Damm des Elbingstalteiches wurde bereits zu Zeiten des Bergbaus errichtet und betrie-

ben. Auf Grundlage einer Planung aus dem Jahr 1972 wurde der Grundablass saniert und die

Hochwasserentlastungsanlage errichtet. Im Zuge dieser Baumaßnahme wurde der Damm

teilweise auch neu aufgebaut. Die luftseitige Böschung ist mit Bäumen und Sträuchern be-

wachsen. Die Hochwasserentlastungsanlage besteht aus einer Überlaufschwelle mit an-

schließendem Transportgerinne und einer Schussrinne aus Stahlbeton. Der Wasserstand der

Talsperre wird durch die Höhe der Überlaufschwelle geregelt. Die Höhe der Überlaufschwelle

liegt bei 386,4 m ü. NHN. Dies ist gleichzeitig die Höhe des Stauziels, da kein Betriebsauslass

vorhanden ist.

Zur Sicherstellung der Standsicherheit des Staudamms im Fall des luftseitigen Einstaus durch

das Hochwasserrückhaltebecken sind bauliche Maßnahmen am Damm des Elbingstalteiches

unabdingbar. Der Vorhabenträger hat sich nach Prüfung verschiedener Alternativen für die

Sanierung der Stauanlage des Elbingstalteiches entschieden, nachdem sich im Vergleich an-

dere Alternativen vornehmlich unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten als nachteiliger

erwiesen. Die Sanierung umfasst den Damm (grundlegende Ertüchtigung), die Hochwasser-

entlastungsanlage, den Grundablass (Verlängerung) und die Abwasserdruckleitung im

Dammbereich. Der auf der luftseitigen Böschung vorhandene Bewuchs muss entfernt werden.

Die Böschung muss abgeflacht und mit einer gut trainierenden Vorschüttung aus verwitte-

rungsarmen Hartgestein versehen werden. Durch diese Vorschüttung verschiebt sich der

Dammfuß um ca. 6 m in Richtung Selketal.

Für die Durchführung dieser baulichen Maßnahmen ist ein Teilabstau des Elbingstalteiches

(ca. 50 %) erforderlich.

3.3.2.2 Umverlegung der Selke

Da sich infolge der Vorschüttung der Dammfuß um ca. 6 m in Richtung Selketal verschiebt, ist

im Bereich des Elbingstalteiches die Selke in einer Länge von 100 m vom Dammfuß weg zu

verlegen.

Konkret ist das Gewässer bei Kilometer 60+036 bis 59+934 betroffen. Es wird um ca. 40 m in

die Talmitte verlegt. In Bezug auf Querschnittsgeometrie, Windungsgrad und Gefälle wird der

neue Gewässerabschnitt an den Bestand ober- und unterhalb angepasst. Das mittlere Sohlge-

fälle beträgt ca. 0,3 % und entspricht damit dem mittleren Gefälle der Selke in diesem Ab-

schnitt. Auch das Abflussverhalten wird demjenigen ober- und unterhalb der Verlegung ent-

sprechen. Das Niedrigwasserbett wird im Mittel mit einer Breite von 1,6 m ausgebildet. In die

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Gewässersohle wird das Sohlsubstrat aus dem verlegten Gewässerabschnitt wieder einge-

baut werden.

Der alte Gewässerabschnitt wird im Zusammenhang mit der Ertüchtigung des Dammbauwer-

kes des Elbingstalteiches teilweise verfüllt. Im Übrigen bilden sich "Altarme", welche temporär

wassergefüllt sind.

Während der Bauphase wird es unterhalb der Baustelle im Gewässer zu Trübungen kommen

die Biozönose des Gewässers wird bauzeitlich gestört; die Selbstreinigungskraft vorüberge-

hend herabgesetzt.

Auswirkungen auf den Grundwasserstand sind nicht zu erwarten, da die Höhenlage der Ge-

wässersohle nicht wesentlich gegenüber dem Ist-Zustand verändert wird. Bauzeitlich ist frei-

lich eine Wasserhaltung erforderlich, die zu einer temporären und beschränkt auf das Baufeld

wirkenden Beeinflussung des Grundwasserstandes führen wird.

Die Umverlegung der Selke wird vornehmlich auf dem Grundstück Flurstück 104/4 der Flur 9

der Gemarkung Güntersberge sowie angrenzenden Grundstücken erfolgen. Soweit sich diese

im Eigentum Dritter befinden, sind die betreffenden Flächen zu erwerben oder dinglich gesi-

cherte Nutzungsrechte zu vereinbaren.

3.3.2.3 Anlagen A und B

Zum Heft 3.2 des Antrages vom 30.10.2013 gehören Anlagen A und Anlagen B. Im Einzelnen

handelt es sich um folgende:

Anlagen Reihe A A-3.2-1 Flurstücksverzeichnis/Betroffenheit/Grunderwerbsverzeichnis Elbingstalteich A-3.2-2 Ergebnisse der hydrologischen Untersuchungen für das Einzugsgebiet des

Steinfurtbaches A-3.2-3 WSP-Berechnung Plan-Zustand A-3.2-4 Stellungnahmen Eigentümer Gewässerfläche (Vermerk vom 07.01.2009 BM

Güntersberge; Schreiben vom 17.08.2010 Stadt Harzgerode) A-3.2-5 Stellungnahmen Eigentümer Damm-Aufstandsfläche (Vermerk vom

07.01.2009 Forstbetrieb Ostharz; Schreiben vom 18.08.2010 Forstbetrieb Ostharz)

Anlagen Reihe B B-3.2-1 Übersichtslageplan 1 : 10.000 B-3.2-2 Bauwerks- und Leitungsbestand, Lageplan 1 : 500 B-3.2-3 Dammertüchtigung und Gewässerverlegung, Lageplan 1 : 500 B-3.2-4 Flächeninanspruchnahme, Lageplan 1 : 500 B-3.2-5 Übergangsbereich Vorschüttung – HWE, Lageplan 1 : 100 B-3.2-6 Verlängerung Grundablassleitung, Draufsicht und Schnitte 1 : 100

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B-3.2-7 Dammertüchtigung, Schnitt B 1 : 100 B-3.2-8 Hochwasserentlastung, Schnitt F-F 1 : 100 B-3.2-9 Maßnahmenplanung Selke-Verlegung, Gewässerquerschnitte 1 : 50 B-3.2-10 Gewässerquerschnitte Wasserspiegellagen 1 : 50 B-3.2-11 Selkeverlegung im Planzustand, Längsschnitt 1 : 500, 1 : 50

3.4 Heft 4, Gutachten

Heft 4 des Antrages vom 30.10.2013 unterteilt sich in:

• Heft 4.1 (geotechnisches Gutachten) und die zugehörigen Anlagen A und B,

• Heft 4.2 (Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Bahntrasse) und

die zugehörigen Anlagen A und B sowie

• Heft 4.3 (Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit Elblingstalteich) und

die zugehörigen Anlagen A und B.

3.4.1 Heft 4.1, Geotechnisches Gutachten

Heft 4.1 hat das geotechnische Gutachten für das gegenständliche Vorhaben und die tempo-

räre seitliche Materialentnahme zum Inhalt.

Zusammenfassend ist von Folgendem auszugehen:

• Das Untersuchungsgebiet liegt im Zentrum der Harzgeröder Faltenzone.

• Das Selketal wird am geplanten Standort des Hochwasserrückhaltebeckens (Absperr-

bauwerk) beidseitig durch zwei nahezu parallel verlaufende Gangspalten begrenzt, die

rund 2 km voneinander entfernt liegen.

• In für den Dammbau relevanten Tiefen wird der Gesteinskomplex durch Tonschiefer ge-

bildet. Da an der Sperrstelle Gesteine hoher Festigkeit nicht vorherrschend sind, ist vor-

gesehen, dass Dammbauwerk als Schüttdamm mit innenliegender Schrägdichtung aus

bindigem Dichtungsmaterial herzustellen.

• Im Bereich der geplanten seitlichen Materialentnahme wurden Decklehme- und Tonschie-

fer unterschiedlicher Verwitterungsgrade erkundet. Diese eignen sich als Dichtungsmate-

rial für eine schrägliegende Innendichtung bzw. als Dammschüttmaterial. Aufgrund der

Verwitterungsanfälligkeit erfolgt der Einbau mit hoher Verdichtung und Zertrümmerung zu

hohlraumfreier Masse.

• Zur Erhöhung der Standsicherheit des Dammes sind wasserseits oberflächennahe Drä-

nagen in der Dammböschung vorzusehen.

• Bedingt durch den hohen oberflächennahen Grundwasserstand im Selketal und dem erst

in einer Tiefe von bis zu 4,5 m anstehenden Felshorizont ist die Gründung des Dammkör-

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pers auf den Lockergesteinsschichten vorgesehen. Aus Standsicherheitsgründen und als

Folge lokal hoher Durchlässigkeit der Lockersedimente ist ihre Abdichtung erforderlich.

Die zugehörigen Anlagen A und B haben Folgendes zum Inhalt:

Anlagen Reihe A A-4.1-1 Bergbauobjekte im Umfeld des Hochwasserrückhaltebeckens A-4.1-2 Schichtverzeichnisse der Kernbohrungen A-4.1-3 Optische Bohrlochscannung A-4.1-4 Wasserabpressversuche A-4.1-5 Schluckversuche A-4.1-6 Kurzzeitpumpversuche A-4.1-7 Rammkernsondierungen A-4.1-8 Rammsondierungen (DPH) A-4.1-9 Schurfdokumentation A-4.1-10 Wassergehalte nach DIN 18 128 A-4.1-11 Glühverluste nach DIN 18 128 A-4.1-12 Kalkgehalte nach DIN 18 129 A-4.1-13 Korngrößenverteilung nach DIN 18 123-5, -6, -7 A-4.1-14 Durchlässigkeitsversuche nach DIN 18 130 A-4.1-15 Durchlässigkeitsbeiwerte nach Beyer A-4.1-16 Suffosionsstabilität A-4.1-17 Zustandsgrenzen nach DIN 18 122 A-4.1-18 Korndichten nach DIN 18 124 A-4.1-19 Wasseraufnahmefähigkeit nach DIN 18 132 A-4.1-20 Kompressionsversuche/Ödometerversuche A-4.1-21 Scherversuche nach DIN 18 137 A-4.1-22 inaxiale Druckfestigkeiten A-4.1-23 Wasseranalyseprotokolle nach DIN 4030 Teil 2 A-4.1-24 Injizierversuche A-4.1-25 Schichtverzeichnisse der Kernbohrungen A-4.1-26 Schurfdokumentation A-4.1-27 Wassergehalte nach DIN 18 128 A-4.1-28 Kalkgehalte nach DIN 18 129 A-4.1-29 Korngrößenverteilung nach DIN 18 123 A-4.1-30 Zertrümmerungsversuche A-4.1-31 Proctorversuch nach DIN 18 127 – P100 A-4.1-32 Zustandsgrenzen nach DIN 18 122 A-4.1-33 Durchlässigkeitsversuche nach DIN 18 130 A-4.1-34 Scherversuche nach DIN 18 137 A-4.1-35 Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-

Anhalt vom 29. November 2005 A-4.1-36 Potentialtheoretische Berechnungen A-4.1-37 Erdstatische Nachweise A-4.1-38 Trennflächen im Schnitt C-C A-4.1-39 Setzungsabschätzung

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A-4.1-40 Standsicherheit der Hänge im Stauraum A-4.1-41 Dokumentation Begehung: Hänge im Stauraum A-4.1-42 Dokumentation Begehung: Selketalbahn A-4.1-43 Dokumentation Begehung: Seitentäler A-4.1-44 Photografische Dokumentation der Bohrungen und Rammkernsondierungen

Anlagen Reihe B B-4.1-1 Baugrunderkundung, Lageplan 1 : 750/5.000 B-4.1-2 Refraktionstomographie Talmitte längs (Schnitt A-A) 1 : 500/100 B-4.1-3 Untergrundaufbau rechter Talrand längs (Schnitt B-B) 1 : 500/100 B-4.1-4 Untergrundaufbau Dammachse (Schnitt C-C) 1 : 500/100 B-4.1-5 Untergrundaufbau Dammachse (Schnitt D-D) 1 : 500/100 B-4.1-6 Untergrundaufbau, Grundwasserstände Talquerschnitt

Luftseite (Schnitt E-C) 1 : 500/100 B-4.1-7 Hangneigungskarte 1 : 500/100

3.4.2 Heft 4.2, Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Bahntrasse

Heft 4.2 hat das Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Bahntrasse

zum Inhalt.

Zusammenfassend ist von Folgendem auszugehen:

• Der vorhandene Bahnkörper ist in Gebrauch und weist keine sichtbaren Schäden auf.

• Im Trassenabschnitt mit bindigen Böden kann witterungsbedingt und durch seltene Ein-

stauereignisse eine dauerhafte Vernässung entstehen, wie auch durch den Kapillarwas-

seranstieg aus dem Grundwasser, da die Böden eine geringe Entwässerbarkeit aufwei-

sen. Die Vernässung kann zur Reduzierung der Scherenfestigkeiten und zu Konsistenz-

änderungen der Böden führen. Insbesondere fällt die Kapillarspannung bei Einstau weg

und damit die normalerweise herrschende, große scheinbare Kohäsion aus dem negati-

ven Porenwasserbinnendruck. Das Abtrocknen der Böden kann nur durch Verdunstung

erfolgen.

• Als Folge der Vernässung kann es neben dem Verlust der scheinbaren Kohäsion beim

frühzeitigen Befahren der Trasse zur Bildung von Porenwasserüberdrücken kommen, die

die Standsicherheit des Dammes herabsetzen. Aufgrund der vorliegenden Betriebsdaten

ist jedoch nicht von einer deutlichen Verschlechterung infolge seltener Hochwasserereig-

nisse auszugehen.

• Beim Abstau können in den Teilabschnitten mit stark übersteilten Lockergesteinsbö-

schungen seitlich des Bahndamms Strömungskräfte bzw. Wasserdrücke in den Kluftflä-

chen entstehen, die zu einer Reduzierung der Standsicherheit führen und lokal zu Abrut-

schungen. Infolge des vorhandenen Bewuchses und der vorwiegend flachen Böschungen

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 26

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sowie unter Berücksichtigung der Einstauhäufigkeit wird diese Gefahr jedoch als gering

und örtlich sehr begrenzt eingestuft.

• Langfristig können Auf- und Abstau durch die damit verbundenen Strömungsvorgänge zu

Fusions- und Erosionserscheinungen im Korngerüst führen, die sich auf die Gleislage

auswirken. Das Risiko wird jedoch infolge geringer Einstauhäufigkeit und der Kohäsion

als gering eingestuft.

Aus diesem Grund wird der zu verlegende Trassenabschnitt durch eine feste Fahrbahn gesi-

chert und auf einen verformungsarmen Übergang zwischen starrer Betonplatte und altem

Gleiskörper geachtet.

Die zugehörigen Anlagen A und B haben Folgendes zum Inhalt:

Anlagen Reihe A A-4.2-1 Schichtenverzeichnisse A-4.2-2 Profile der Bohrsondierungen und Rammsondierungen A-4.2-3 Fotodokumentation A-4.2-4 Wassergehalte (DIN 18 121) A-4.2-5 Kornverteilungen (DIN 18 123-5/6/7) A-4.2-6 Zustandsgrenzen (DIN 18 122) A-4.2-7 Wasseraufnahmevermögen (DIN 18 132) A-4.2-8 Glühverluste (DIN 18 128) A-4.2-9 Vermessungsdaten A-4.2-10 Prüfberichte der Feststoffanalysen A-4.2-11 Wasserdurchlässigkeitsbeiwerte nach BEYER A-4.2-12 Geometrische Suffosionsstabilität nach BUSCH/LUCKNER A-4.2-13 Dokumentation der Begehung A-4.2-14 Standsicherheitsberechnungen A-4.2-15 Grundbruchberechnung A-4.2-16 Lastbild der HSB A-4.2-17 Ergänzungsgutachten zur Gründung des Gleisbettes an der Sperrstelle des

Hochwasserrückhaltebeckens Straßberg

Anlagen Reihe B B-4.2-1 Übersichtslageplan Untersuchungsgebiet, Baugrunderkundung 1 : 5.000 B-4.2-2 Baugrunderkundung – Bahntrasse, Lageplan (Blatt 1 bis 4) 1 : 1.000 B-4.2-3.1 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 1 (Bahn-km 23+258.95) 1 : 50 B-4.2-3.2 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 2 (Bahn-km 23+384.05) 1 : 50 B-4.2-3.3 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 3 (Bahn-km 23+564.05) 1 : 50 B-4.2-3.4 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 4 (Bahn-km 23+706.85) 1 : 50 B-4.2-3.5 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 5 (Bahn-km 23+836.85) 1 : 50 B-4.2-3.6 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 6 (Bahn-km 23+957.41) 1 : 50 B-4.2-3.7 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 7 (Bahn-km 24+107.64) 1 : 50 B-4.2-3.8 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 8 (Bahn-km 24+262.68) 1 : 50 B-4.2-3.9 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 9 (Bahn-km 24+422.00) 1 : 50 B-4.2-3.10 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 10 (Bahn-km 24+630.24) 1 : 50

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 27

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3.4.3 Heft 4.3, Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit Elbingstalteich

Heft 4.3 hat das Gutachten zur Standsicherheit des Dammes am Elbingstalteich zum Inhalt.

Zusammenfassend ist von Folgendem auszugehen:

• Das Hochwasserrückhaltebecken führt bei einem 50-jährlichen Hochwasserereignis dazu,

dass die luftseitige Böschung des Dammes des Elbingstalteiches rund 1,8 m über dem

luftseitigen Böschungsfuß eingestaut wird. Bei einem 100-jährlichen Ereignis liegt die

Einstauhöhe bei 5,2 m.

• Aus geotechnischer Sicht können die erforderlichen Maßnahmen für den zusätzlichen

Belastungsfall des luftseitigen Einstaus beschränkt werden auf eine Steinschüttung aus

verwitterungsarmen Hartgestein und eine Abflachung. Durch den so hergestellten Auflast-

filter wird die wirksame Spannung am Dammfuß erhöht und damit die Standsicherheit der

Böschung auch im Einstaufall gewährleistet.

Die zugehörigen Anlagen A und B haben Folgendes zum Inhalt:

Anlagen Reihe A A-4.3-1 Schichtenverzeichnis A-4.3-2 Bohrprofile A-4.3-3 Fotodokumentation A-4.3-4 Wassergehalte (DIN 18 121) A-4.3-5 Kornverteilungen (DIN 18 123-5/6/7) A-4.3-6 Zustandsgrenzen (DIN 18 122) A-4.3-7 Bestimmung des Wasseraufnahmevermögens (DIN 18 132) A-4.3-8 Bestimmung des Kalkgehaltes (DIN 18 129) A-4.3-9 Bestimmung der Korndichte (DIN 18 124) A-4.3-10 Abschätzung der Durchlässigkeitsbeiwerte nach BEYER A-4.3-11 Geometrische Suffosionsstabilität nach BUSCH/LUCKNER A-4.3-12 Potentialtheoretische Berechnungen und Böschungsstandsicherheit

Anlagen Reihe B B-4.3-1 Übersichtslageplan 1 : 7.500 B-4.3-2 Lageplan Voruntersuchung 1 : 1.000 B-4.3-3.1 Schnitt A, BS 17.a, 17b, 17c und RS 17a, 17c 1 : 50 B-4.3-3.2 Schnitt B, RS 19a, 19b und BS 19a, 19b 1 : 50

3.5 Heft 5, Vorstatik

Heft 5 des Antrages vom 30.10.2013 hat

• das Heft 5.1 (Vorstatik Kombinationsbauwerk) und

• das Heft 5.2 (Vorstatik für Bauwerke im Zuge der Bahntrasse)

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zum Inhalt.

3.5.1 Heft 5.1, Vorstatik Kombinationsbauwerk

In Heft 5.1 ist die Vorstatik für das Kombinationsbauwerk (Gewichtsstaumauer mit äußerer

und innerer Standsicherheit, Flügelmauer mit innerer Standsicherheit, oberwasserseitiger Bo-

denplatte und Blocksteinsatz sowie Hochwasserentlastung mit Flügelmauer, Bodenplatte und

Brücke über die Hochwasserentlastung) dokumentiert und berechnet.

3.5.2 Heft 5.2, Vorstatik für Bauwerke im Zuge der Bahntrasse

In Heft 5.2 ist die Vorstatik für Bauwerke im Zuge der Bahntrasse (aufgehende Stahlbeton-

wand, Stahlbeton-Kopfbalken, Bohrpfahl) dokumentiert und berechnet.

3.6 Heft 6, Technische Ausrüstung

Heft 6 des Antrages vom 30.10.2013 beschreibt die technische Ausrüstung des Hochwasser-

rückhaltebeckens und den Betrieb der einzelnen Bestandteile der technischen Ausrüstung,

insbesondere der Rollschützen, mit welchen der Gewässerdurchlass und der Bahndurchlass

im Hochwasserfall geschlossen werden, sowie die Rollschütze in den parallel angeordneten

Betriebsauslässen. Der zentrale Betriebsraum im Massivbauwerk beherbergt die Schaltanlage

und das Hydraulikaggregat. Er ist über eine luftseitige Treppenanlage zugänglich.

Voraussetzung für die zuverlässige automatische Steuerung des Hochwasserrückhaltebe-

ckens sind eine kontinuierliche Erfassung der Zufluss- und Abflussvolumenströme sowie im

Einstaufall die Messung des Höhenstandes im Becken. Aus diesem Grund ist im Abfluss eine

Pegelmessstelle mit redundanter Messtechnik sowie am Hochwasserrückhaltebecken selbst

eine Niveaumessung eingerichtet. Als Zuflusspegel wird der bereits vorhandene und in die

Leittechnik integrierte Pegel Güntersberge steuerungstechnisch genutzt. Als Ablaufpegel wer-

den neben der Pegelmessstelle unterhalb des Beckens eine Messstelle in der Ortslage Straß-

berg und der Pegel Silberhütte genutzt. Die Signalübertragung zwischen den Messstellen und

der zentralen Automatisierungstechnik erfolgt über festverlegte Verbindungskabel.

Die zugehörigen Anlagen B haben Folgendes zum Inhalt:

Anlagen Reihe B B-6-1 Verfahrensfließbild o. M.

B-6-2 Konfiguration Automatisierungstechnik o. M.

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 29

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3.7 Heft 7, Umweltbelange

Heft 7 des Antrages vom 30.10.2013 unterteilt sich in:

• Heft 7.1 (Umweltverträglichkeitsstudie)

• Heft 7.2 (FFH-Verträglichkeitsstudie)

• Heft 7.3 (landschaftspflegerischer Begleitplan) und

• Heft 7.4 (Fachbeitrag Artenschutz).

3.7.1 Heft 7.1, Umweltverträglichkeitsstudie

Gemäß § 3b UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.6.1 ist im Zusammenhang mit dem Bau eines

Stauwerkes oder einer sonstigen Anlage zur Zurückhaltung oder dauerhaften Speicherung

von Wasser eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben, wenn

10 Mio. m³ oder mehr Wasser zurückgehalten oder gespeichert werden sollen. Werden weni-

ger als 10 Mio. m³ Wasser zurückgehalten oder gespeichert, hat gemäß § 3c UVPG i. V. m.

Anlage 1 Nr. 13.6.2 eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls stattzufinden.

Vorliegend sollen bei Vollstau 2,5 Mio. m³ zurückgehalten werden. Es gilt somit § 3c UVPG i.

V. m. Anlage 1 Nr. 13.6.2. Danach ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen,

wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger

Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien (bestimmte

Merkmale des Vorhabens, des Standort des Vorhabens und der möglichen Auswirkungen des

Vorhabens) erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG bei

der zu treffenden Entscheidung (hier: wasserrechtliche Planfeststellung) zu berücksichtigen

wären.

Vorliegend hat eine solche allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls stattgefunden. Das Landes-

verwaltungsamt als zuständige Planfeststellungsbehörde gelangte zur Einschätzung, dass

eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Dementsprechend hat der Vorhaben-

träger gemäß § 6 UVPG die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltwirkungen

des Vorhabens vorgelegt, insbesondere mit Heft 7.1 des Antrages vom 30.10.2013 eine Um-

weltverträglichkeitsstudie.

Zugleich war zu beachten, dass die mit dem Vorhaben verbundenen Folgemaßnahmen teil-

weise ihrerseits UVP-pflichtig sind. Dies gilt insbesondere für die Folgemaßnahmen in Gestalt

eines Gewässerausbaus im Sinn von § 67 Abs. 2 WHG nach Maßgabe des § 3b UVPG i. V.

m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 bzw. die Änderungen am Damm des Elblingstalteiches nach Maßga-

be des § 3c UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.6.2 UVPG

• Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes auf einer Länge von

260 m um bis zu 5 m in Richtung Talmitte

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• bauzeitliche Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes auf

einer Länge von 330 m

• Änderungen am Damm des Elblingstalteiches (Erhöhung der Standsicherheit durch Vor-

schüttung eines Auflastfilters)

• Umverlegung der Selke vom Dammfuß des Elblingstalteiches weg zur Mitte des Selketa-

les (Verschiebung von 40 m) auf einer Länge von 100 m

Dies gilt daneben wohl auch für die Folgemaßnahmen

• Umverlegung der Bahntrasse der Schmalspurbahn im räumlichen Bereich des Damm-

bauwerkes und darüber hinaus auf einer Länge von insgesamt 420 m um bis zu 5 m in

Richtung Talmitte

• bauzeitliche seitliche Materialentnahme auf einer Fläche von 3,8 ha am rechten Hang

(Großer Ampenberg; Tiefe von 3 m bis 16 m unter GOK)

nach Maßgabe des UVPG bzw. des UVPG LSA.

Ausgehend davon wurde mit der Umweltverträglichkeitsstudie Folgendes untersucht:

3.7.1.1 Methodischer Ansatz und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes

Spiegelbildlich zu der von der Planfeststellungsbehörde gemäß § 11 UVPG und § 12 UVPG

durchzuführenden Prüfung wurde

• das Vorhaben einschließlich möglicher Alternativen umfassend beschrieben,

• wurde die Umwelt und die naturräumliche Ausstattung des Vorhabenstandortes und des

Einwirkungsbereiches der Vorhaben einschließlich etwaiger Vorbelastungen dargestellt,

• wurden die mit dem Vorhaben verbundenen Auswirkungen auf die relevanten Schutzgü-

ter (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG) identifiziert und untersucht,

• wurden die Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zur Kompensation (Ausgleich

und Ersatz) beschrieben und in die Betrachtung mit eingestellt sowie

• eine allgemein verständliche Zusammenfassung dieser Daten erarbeitet.

Zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes wurden die umwelterheblichen Auswirkungen

des Vorhabens durch die Bauwerke, die bauzeitlich benötigten Flächen und der Stauraum bei

einem HQ100 betrachtet. Darüber hinaus wurden auch die Talhänge und -kuppen bis zu einer

Grenze, die sich aus der Lärm- bzw. Störempfindlichkeit von Tierarten ergibt, mit betrachtet.

Auch die Selke und ihr Uferbereich bis unterhalb der Ortslage Straßberg sowie der Elblingstal-

teich gehören zu dem so identifizierten Untersuchungsraum, welcher eine Fläche von ca. 220

ha umfasst.

3.7.1.2 Fachgesetzliche und fachplanerische Ausweisungen und Festlegun-gen

Die relevanten fachgesetzlichen und fachplanerischen Ausweisungen und Festlegungen wur-

den zusammengestellt. Dabei waren vorliegend vornehmlich die Verordnung über den Lan-

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desentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Februar 2011 und der Regionale

Entwicklungsplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz in seiner öffentlich bekannt

gemachten Fassung vom 23. Mai 2009 von Bedeutung. Beide Unterlagen weisen Vorrangge-

biete für den Hochwasserschutz aus, auch und gerade für den hier relevanten Standort des

Hochwasserrückhaltebeckens Straßberg. Soweit teilweise flächengleich auch Vorranggebiete

für Natur und Landschaft festgelegt sind, wird dieser "Zielkonflikt" im Regionalen Entwick-

lungsplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz zu Gunsten des Hochwasserschutzes

aufgelöst.

3.7.1.3 Beschreibung des Vorhabens einschließlich untersuchter Alternati-ven

Die Beschreibung des Vorhabens (insbesondere Zielstellung und technische Umsetzung) ist

bereits in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 enthalten. Deshalb konzentriert sich die Umwelt-

verträglichkeitsstudie hier vornehmlich auf die Darstellung der untersuchten Alternativen, ins-

besondere der für die Gewährleistung von Hochwasserschutz nur möglichen Schutzinstru-

mente

• Erhöhung des Ausbaugrades in den Ortslagen

• dezentraler Hochwasserrückhalt in der Selkeaue (natürliche Retentionsräume)

• (Um-)Nutzung der Harzteiche und

• Neubau von Hochwasserrückhaltebecken

sowie die Prüfung konkreter Standort- und Ausführungsalternativen für das Hochwasserrück-

haltebecken Straßberg.

Im Ergebnis dessen zeigte sich, dass eine Maßnahme des technischen Hochwasserschutzes

(Hochwasserrückhaltebecken) unmittelbar oberhalb der Ortslage Meisdorf aus wasserwirt-

schaftlicher Sicht alternativlos ist. Ebenso wurde festgestellt, dass zur Erreichung eines aus-

reichenden Hochwasserschutzes für den Oberlauf der Selke das Hochwasserrückhaltebecken

Straßberg aus wasserwirtschaftlicher Sicht alternativlos ist. Beide Hochwasserschutzmaß-

nahmen sind somit erforderlich und geboten, um in Kombination mit einem verträglichen Aus-

bau der Ortslagen und der bereits teilweise umgesetzten Bewirtschaftungsänderung der Harz-

teiche das verfolgte Ziel des Gesamtkonzeptes (Schutz der Ortslagen im Fall eines 100-

jährlichen Hochwassers) zu erreichen.

Im Ergebnis der Standortprüfung stellte sich der Standort II (Selke-Kilometer 58,182) als am

besten geeignet heraus.

Im Ergebnis der Diskussion bautechnischer Varianten wurde die Variante 4 (Damm- und

Kombinationsbauwerk) als die am besten geeignete herausgearbeitet.

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Daneben haben auch für die Folgemaßnahmen Alternativenprüfungen stattgefunden, welche

im Detail in den einzelnen Fachunterlagen (vgl. Hefte 3.1, 3.2, 7.1) dokumentiert sind.

3.7.1.4 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile am Standort und im Einwirkungsbereich des Vorhabens

Die in der Umweltverträglichkeitsstudie enthaltene Beschreibung der Umwelt und ihrer Be-

standteile am Vorhabenstandort und im Einwirkungsbereich des Vorhabens umfasst Angaben

zu

• Naturraum, Topographie und Geologie

• gemeinschaftsrechtliche und nationale Schutzgebiete sowie besonders geschützte Bioto-

pe

• Aussagen zum Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

• Aussagen zum Schutzgut Pflanzen und Tiere sowie biologische Vielfalt

• Aussagen zum Schutzgut Boden

• Aussagen zum Schutzgut Wasser

• Aussagen zum Schutzgut Klima und Luft

• Aussagen zum Schutzgut Landschaft und

• Aussagen zu Kulturgütern und sonstigen Sachgütern.

Hervorgehoben wurden besonders die Naturraumausstattung und die naturschutzfachliche

Wertigkeit des Vorhabenstandortes und des Einwirkungsbereiches des Vorhabens, was sich

insbesondere durch die Ausstattung mit Pflanzen, Biotopen und Tieren widerspiegelt.

3.7.1.5 Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Umweltauswir-kungen des Vorhabens

Zentraler Bestandteil einer Umweltverträglichkeitsstudie ist die Beschreibung und Bewertung

der zu erwartenden Umweltauswirkungen des Vorhabens (hier: des Vorhabens und der damit

im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen).

Dabei wird zwischen der unmittelbaren Auswirkung durch Flächeninanspruchnahme (Bedarf

an Grund und Boden) und mittelbaren Auswirkungen (etwa Immissionen wie Lärm oder Staub)

unterschieden. In zeitlicher Hinsicht wird zusätzlich zwischen baubedingten Auswirkungen,

anlagenbedingten Auswirkungen und betriebsbedingten Auswirkungen differenziert. Weiterhin

erfolgt die Betrachtung schutzgutbezogen.

Zusammengefasst ist von Folgendem auszugehen:

3.7.1.5.1 Flächeninanspruchnahme

Die voraussichtliche Flächeninanspruchnahme (Bedarf an Grund und Boden) ist in nachfol-

gender Tabelle dargestellt:

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Tabelle 1 Flächeninanspruchnahme

Flächeninanspruchnahme bauzeitlich dauerhaft betriebsbe-

dingt Damm, Durchlassbauwerk, Hochwas-serentlastung und Nebenanlagen, Zu-wegungen

- ca. 4,0 ha -

Baustreifen, BE-Flächen, Zuwegungen zum Damm, Materialzwischenlager 1 und 2

ca. 4,2 ha - -

Dammertüchtigung Elbingstalteich ein-schl. Verbreiterung der Zuwegung und Verlegung der Selke

ca. 2,1 ha ca. 1,2 ha -

Materialentnahme ca. 3,75 ha - -

Summe ca. 10,05 ha ca. 5,2 ha Einstaufläche HQ10 - - ca. 6,3 ha Einstaufläche HQ20 - - ca. 16,2 ha Einstaufläche HQ50 - - ca. 28,3 ha Einstaufläche HQ100 - - ca. 39,4 ha

3.7.1.5.2 Schutzgut Mensch

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Tabelle 2 Schutzgut Mensch

Konflikte Baubedingte

Auswirkungen

Anlagenbedingte

Auswirkungen

Betriebsbedingte

Auswirkungen Störung der Wohnnutzung entlang von Baustraßen durch Lärm, Abgase

xx - -

Störung der Erholungsnut-zung in der Landschaft

x x 0

Schutz der Unterlieger vor Hochwasser - - +

0 keine signifikanten Auswirkungen - trifft nicht zu x geringe Beeinträchtigung + positive Auswirkungen xx erhebliche Beeinträchtigung ( ) Prognose unsicher

3.7.1.5.3 Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt

Die Auswirkungen auf Pflanzen und Biotope sind in den nachfolgenden Tabellen zusammen-

gestellt:

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Tabelle 3 Baubedingter Biotopverlust

Biotoptyp/ Nutzung Biotopwert Fläche Absperrbauwerk (Baustraßen, Zufahrten) befestigte und unbefestigte Wege sowie Bahntrasse gering ca. 0,5 ha Auenwald (LRT 91E0*; BGB) einschl. Fließgewässer (unter Kronentraufe E3260), Einzelbäume, Baumgrup-pen

sehr hoch ca. 0,2 ha

Grünland und Flutrasen, Röricht, Ruderalflur (teilweise BGB)

mittel -hoch ca. 1,1 ha

Laubmischwald mittel -hoch ca. 0,11 ha Reinbestand Nadelholz mittel ca. 0,22 ha Zwischenlagerflächen 1 und 2 Bergwiese (BGB) hoch ca. 1,3 ha mesophiles Grünland, feuchtes Grünland, Nasswiesen und Flutrasen (teilweise BGB)

mittel -hoch ca. 0,9 ha

Elbingstalteich Magere Flachland-Mähwiesen (LRT 6510; BGB) sehr hoch ca. 0,2 ha Gebüsch trocken-warmer Standorte

hoch ca. 0,05 ha

Biotoptyp/ Nutzung Biotopwert Fläche

Auenwald (LRT91E0*, BGB) einschl. Fließgewässer (LRT E3260 unter Kronentraufe, BGB)

sehr hoch ca. 0,2 ha

sonstiges (Feucht-)Grünland (teilweise BGB) mittel -hoch ca. 0,02 ha Laubmischwald mittel -hoch ca. 0,01 ha Reinbestand Nadelholz (derzeit Kahlschlag/ Sukzessi-on)

gering -mittel ca. 0,2 ha

Unbefestigter Weg gering ca. 0,08 ha

Tabelle 4 Anlagebedingter Biotopverlust

Biotoptyp/ Nutzung Biotopwert Fläche

Absperrbauwerk bebaute und unbefestigte Wege und Bahntrasse gering ca. 0,8 ha Einzelbaum/ Baumgruppe/ Baumbestand/ Einzelstrauch mittel -hoch ca. 0,11 ha Auenwald einschl. Fließgewässer (unter Kronentraufe) (LRT 91E0*, BGB)

sehr hoch ca. 0,42 ha

(feuchtes) Grünland, Flutrasen (teilweise BGB) mittel – hoch ca. 1,3 ha

Sicker-oder Rieselquellen, Landröhricht, sonstige Hoch-staudenfluren (teilweise BGB)

mittel -hoch ca. 0,15 ha

Kahlschlag, Ruderalflur gering -mittel ca. 0,08 ha Laubmischwald mittel -hoch ca. 0,74 ha Fichtenforst mittel ca. 0,5 ha Elbingstalteich

Auenwald einschl. Fließgewässer (unter Kronentraufe) (LRT 91E0*; teilweise BGB)

sehr hoch ca. 0,32 ha

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Flachlandmähwiese(LRT 6510; BGB) sehr hoch ca. 0,1 ha unbefestigter Weg (Zuwegung zur Baustelle) gering ca. 0,6 ha Nadel-/ Laubmischwald entlang des unbefestigten Weges mittel -hoch ca. 0,2 ha

Tabelle 5 Auswirkungen auf Pflanzen/Biotope

Konflikte Baubedingte

Auswirkungen Anlagenbedingte

Auswirkungen Betriebsbeding-te Auswirkungen

Verlust wertvoller Biotope (FFH-LRT, BGB) durch Flächeninan-spruchnahme für Baustraßen, Arbeits-und Lagerflächen

xx - -

Beeinträchtigung von Wasser-pflanzenstandorten durch Abstau des Elbingstalteichs

x - -

Verlust wertvoller Biotope durch Flächeninanspruchnahme für das Absperrbauwerk

- xx -

Verlust wertvoller Biotope und Veränderung des Biotoppotenzi-als durch Flächeninanspruch-nahme für die Materialentnahme

xx x -

Beeinträchtigung wertvoller Bioto-pe durch Flächeninanspruchnah-me für den Einstau

- - (xx)

Beeinträchtigung der Biotopent-wicklung unterhalb des Absperr-bauwerks durch Verringerung der Abflussdynamik

- - (x)

Verlust wertvoller Biotope und Veränderung des Biotoppotenzi-als durch Flächeninanspruch-nahme für die Ertüchtigung des Damms am Elbingstalteich und für die Selkeverlegung

- xx -

0 keine signifikanten Auswirkungen - trifft nicht zu x geringe Beeinträchtigung + positive Auswirkungen xx erhebliche Beeinträchtigung ( ) Prognose unsicher

Die Auswirkungen auf Tiere sind differenziert und in der nachfolgenden Tabelle zusammenge-

stellt:

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Tabelle 6 Auswirkungen auf Tiere

Konflikte Baubedingte

Auswirkungen Anlagenbedingte

Auswirkungen Betriebsbedingte

Auswirkungen Verlust und Störung von Le-bens-räumen durch Flächen-inan-spruchnahme für Baustel-lenein-richtungsflächen und den Baube-trieb, Gefährdung durch Baustel-lenverkehr

xx - -

Verlust von Lebensräumen durch Flächeninanspruchnah-me für das Dammbauwerk, Beeinträchtigung der Talraum-durchgängigkeit durch das Dammbauwerk

- xx -

periodische Veränderung/ Verlust von Lebensräumen, Individuen-verlust durch Flä-cheninanspruch-nahme für den Einstau

- - (xx)

Verlust von Lebensräumen durch Flächeninanspruchnah-me für die Ertüchtigung des Damms am Elbingstalteich.

- xx -

Verlust von Lebensräumen durch Verlegung der Selke

- xx -

temporärer Verlust von Le-bens-räumen durch den Ab-stau des Elbingstalteichs

x - -

0 keine signifikanten Auswirkungen - trifft nicht zu x geringe Beeinträchtigung + positive Auswirkungen xx erhebliche Beeinträchtigung ( ) Prognose unsicher

Als Auswirkungen auf besonders geschützte Biotope ist vornehmlich die Flächeninanspruch-

nahme festzustellen.

Die Auswirkungen auf gemeinschaftsrechtlich besonders und streng geschützte Arten wurden

im Fachbeitrag Artenschutz (Heft 7.4 zum Antrag vom 30.10.2013) detailliert untersucht. Im

Ergebnis wurde das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ausgeschlossen.

Die Auswirkungen auf das FFH-Gebiet "Selketal und Bergwiesen bei Stiege" wurden in der

FFH-Verträglichkeitsstudie (Heft 7.2 zum Antrag vom 30.10.2013) detailliert untersucht. In

Bezug auf einzelne Erhaltungsziele des Gebietes konnte eine erhebliche Beeinträchtigung

nicht sicher ausgeschlossen werden. Deshalb wurde für das Vorhaben die Zulassung einer

Page 47: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 37

P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH

Abweichung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG beantragt. Zugleich wurden Maßnahmen zur Siche-

rung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 vorgesehen. Diese sind in Heft 8 zum Antrag vom

30.10.2013 im Detail beschrieben.

3.7.1.5.4 Schutzgut Boden

Die Auswirkungen auf den Boden sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt:

Tabelle 7 Inanspruchnahme Böden

Flächen bauzeitliche In-anspruchnahme

dauerhaft Inan-spruchnahme

Baustreifen, Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflä-chen, Zuwegungen zum Damm, Materialzwischen-lager 1 und 2

ca. 4,2 ha -

Materialentnahme ca. 3,75 ha -

Damm, Durchlassbauwerk, Kaskade (HWE) und Nebenanlagen, Zuwegungen

- ca. 4,0 ha

Dammertüchtigung Elbingstalteich einschließlich Verbreiterung der Zuwegung und Verlegung der Selke

ca. 2,1 ha ca. 1,2 ha

Summe ca. 10,05 ha ca. 5,2 ha

Tabelle 8 Konflikte

Konflikte Baubedingte

Auswirkungen Anlagenbedingte

Auswirkungen Betriebsbedingte

Auswirkungen Verschmutzungsgefahr durch Betriebsstoffe im Bereich der Bau-flächen

(x)

Abtrag und Verdichtung von Bo-den auf der gesamte Baustelle und auf Arbeits-und Lagerflächen

xx - -

Abtrag, z.T. Überschüttung/ Ver-siegelung von Boden durch das Dammbauwerk, die Vorschüt-tung des Dammes am Elbingstal-teich und die Selkeverlegung

- xx -

Abtrag und Umlagerung von Bo-den durch die Materialentnahme xx xx -

0 keine signifikanten Auswirkungen - trifft nicht zu x geringe Beeinträchtigung + positive Auswirkungen xx erhebliche Beeinträchtigung ( ) Prognose unsicher

3.7.1.5.5 Schutzgut Wasser

Die Auswirkungen auf das Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer) sind in den

nachfolgenden Tabellen zusammengefasst:

Page 48: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 38

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Tabelle 9 Auswirkungen auf das Grundwasser

Konflikte Baubedingte

Auswirkungen Anlagenbedingte

Auswirkungen Betriebsbedingte

Auswirkungen Verschmutzungsgefahr durch Betriebsstoffe im Bereich der Baustelle, der Baustraßen und Arbeits-und Lagerflächen für das Dammbauwerk, im Bereich der Selkeverlegung und der Damm-vorschüttung des Elbingstalteichs

(x) - -

Verschmutzungsgefahr durch möglichen Anschnitt von grund-wasserleitenden Schichten im Bereich der Materialentnahme

(x) 0 -

Eingriff in Grundwasserfließrich-tung und Erhöhung des Grund-wasserstands im Bereich des Dammbauwerks

- 0 -

Verschmutzungsgefahr und Grundwasseranstieg im Einstau-bereich

- - 0

Tabelle 10 Auswirkungen auf das Oberflächengewässer

Konflikte Baubedingte

Auswirkungen Anlagenbedingte

Auswirkungen Betriebsbedingte

Auswirkungen Sediment-und Schadstoffeintrag durch den Baubetrieb im Bereich von Baustraßen sowie Arbeits-und Lagerflächen, temporäre Ver-legung Selke

x - -

Absenkung des Wasserspiegel im Elbingstalteich zur Ertüchtigung des Damms am Elbingstalteich, Verlegung Selke

x 0 -

Verschlechterung der Durchgän-gigkeit der Selke durch das Dammbauwerk

- 0 -

Verringerung des Sauerstoffge-halts und Erwärmung des Was-sers durch den Einstau

- - (xx)

Verringerung der Erosion und Umlagerung unterhalb des HRB durch den Einstau

- - (x)

3.7.1.5.6 Schutzgut Klima und Luft

Die Auswirkungen auf das Klima und die Luft können wie folgt zusammengefasst werden:

Page 49: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 39

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Tabelle 11 Auswirkungen auf Klima und Luft

Konflikte Baubedingte

Auswirkungen Anlagenbedingte

Auswirkungen Betriebsbedingte

Auswirkungen Luftverschmutzung durch Bau-fahrzeuge und -maschinen, mik-roklimatische Auswirkungen durch Entfernung von Bewuchs

x - -

mikroklimatische Auswirkungen durch das Dammbauwerk

- 0 -

Nebel-/ Reifbildung durch den Einstau

- - 0

0 keine signifikanten Auswirkungen - trifft nicht zu x geringe Beeinträchtigung + positive Auswirkungen

3.7.1.5.7 Schutzgut Landschaft

Auswirkungen auf die Landschaft ergeben sich wie folgt:

Tabelle 12 Auswirkungen auf die Landschaft

Konflikte Baubedingte

Auswirkungen Anlagenbedingte

Auswirkungen Betriebsbedingte

Auswirkungen optische Beeinträchtigungen durch die Baustelle sowie Arbeits- und Lagerflächen

xx - -

optische Beeinträchtigung durch den Abstau des Elbingstalteichs

x - -

Landschaftsformveränderung im Bereich der Materialentnahme- stelle

xx xx -

im Nahbereich optische Beein-trächtigung durch das Damm- bauwerk

- xx -

Landschaftsbildveränderung durch die Wasserfläche des Einstaus

- - 0

optische Beeinträchtigung im Nahbereich durch die Dammvor- schüttung am Elbingstalteich

xx -

0 keine signifikanten Auswirkungen - trifft nicht zu x geringe Beeinträchtigung + positive Auswirkungen xx erhebliche Beeinträchtigung ( ) Prognose unsicher

3.7.1.5.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Die Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter sind in nachfolgender Tabelle darge-

stellt:

Page 50: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 40

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Tabelle 13 Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter

Konflikte Baubedingte

Auswirkungen Anlagebedingte Auswirkungen

Betriebsbedingte Auswirkungen

Beeinträchtigung von Montanrelik- ten durch Baustraßen, Arbeits- (x) - - und Lagerflächen Beeinträchtigung des Denkmalob- jektes Elbingstalteich durch Ein-stau/ Abstau und Vorschüt-

(x) (x) -

tung) Beeinträchtigung von Montanrelik-ten durch den Einstau

- - (x)

Beeinträchtigung von Kultur-und Sachgütern gewässerabwärts

- - +

0 keine signifikanten Auswirkungen - trifft nicht zu x geringe Beeinträchtigung + positive Auswirkungen xx erhebliche Beeinträchtigung ( ) Prognose unsicher

3.7.1.5.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind wie folgt zu identifizieren:

Tabelle 14 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Schutzgüter Men-sch

Pflan-zen

Tiere Boden Grund-wasser

Ober-flä-

chen-wasser

Luft, Klima

Kultur-und-

Sach-güter

Mensch x x x x x x x

Pflanzen x xx x xx xx x 0

Tiere x xx x x xx x 0 Boden x xx 0 x x x 0

Grundwasser 0 x 0 x x x 0

Oberflächenwasser xx x 0 x x x 0

Luft, Klima 0 x 0 0 0 x 0

Kultur-und Sachgüter x 0 0 0 0 0 0

0 keine signifikanten Wechselwirkungen zu erwarten X Wechselwirkungen vorhanden / zu erwarten XX erhebliche Wechselwirkungen möglich

3.7.1.5.10 Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt ohne das Vorhaben

Ohne die Umsetzung des gegenständlichen Vorhabens und der damit im Zusammenhang

stehenden Folgemaßnahmen würden aller Voraussicht nach keine landschaftlichen Verände-

rungen im Selketal oberhalb von Straßberg eintreten. Eine Ausdehnung von Wohn- oder Ge-

werbeflächen bzw. eine verstärkte Bodenversiegelung ist für diesen Bereich nicht zu prognos-

Page 51: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 41

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tizieren. Voraussichtlich wird die landwirtschaftliche Nutzung entsprechend dem allgemeinen

Trend zurückgehen. Dadurch kann sich das bisherige Offenland im Wege der Sukzession

verändern. Umgekehrt ist aufgrund veränderter Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft

sektoral auch eine Intensivierung der Nutzung zu beobachten. Derartige Nutzungsintensivie-

rungen oder Nutzungsänderungen wären mit ökologischen Nachteilen verbunden.

In Bezug auf den Hochwasserschutz und das Schutzgut Mensch ist festzuhalten, dass bei

Nichtumsetzung des gegenständlichen Vorhabens und der zugehörigen Folgemaßnahmen die

vorhandenen Hochwasserrisiken – selbst bei Umsetzung aller sonstigen Bestandteile des

Gesamtkonzeptes für die Selke – bestehen bleiben und jedes größere Hochwasserereignis,

welches zur Ausuferungen der Selke und der Bode führt, wieder zu erheblichen Schäden und

einer Gefährdung der Bevölkerung in der Ortslage Straßberg führen kann.

3.7.1.6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation von nachteiligen Umweltwirkungen

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben hat der Vorhabenträger Maßnahmen zur Vermei-

dung, Verminderung und Kompensation von nachteiligen Umweltwirkungen geplant.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen:

Tabelle 15 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

Maßnahme Schutzgut Im Rahmen des Hochwasseraktionsplans Selke wurden verschiedene Schutzkon-zepte aufgestellt und im Hinblick auf ihre Wirksamkeit bewertet. Nach vergleichen-den Untersuchungen von mehreren Alternativen (vgl. Kapitel 2) wurde der Stand-ort des HRB Straßberg ausgewählt.

Allgemein

Zur Vermeidung von unnötigen Lärm-und Schadstoffemissionen sind Baumaschi-nen und -fahrzeuge einzusetzen, die dem Stand der Technik entsprechen. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, Technische Maßnahmen)

Alle Schutzgü-ter

Die Häufigkeit von Transportfahrten wird durch regionale Gewinnung des erforder-li-chen Baumaterials stark herabgesetzt; Umweltbelastungen der Anlieger auf den Transportwegen durch Schadstoffe und Lärm werden deutlich vermindert. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, Technische Maßnahmen)

Alle Schutzgü-ter

Die gesamte Baumaßnahme soll zügig und koordiniert abgewickelt werden. Unnö-tige Verzögerungen im Bauablauf sind zu vermeiden, um die vom Baubetrieb ausgehenden negativen Auswirkungen zeitlich so weit wie möglich zu beschrän-ken. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, Technische Maßnahmen)

Alle Schutzgü-ter

Bei der Durchführung der Bauarbeiten und des Baustellenverkehrs sind die ge-setz-lichen Ruhezeiten unbedingt einzuhalten. Arbeiten in der Nachtzeit sind nicht zulässig. Die vorgeschriebenen Grenzwerte der Allgemeinen Verwaltungsvor-schrift zum Schutz gegen Baulärm -Geräuschimmissionen – sind zu beachten. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, Technische Maßnahmen)

Menschen Tiere

Die Inanspruchnahme von bauzeitlich genutzten Flächen (z. B. für Material-und Bodenzwischenlagerung) wird so weit wie möglich minimiert. (Heft 7.3, LBP, Kapi-tel 4.4, V 1)

Alle Schutzgü-ter

Page 52: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 42

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Maßnahme Schutzgut Soweit technisch möglich wird das temporäre Umlaufgerinne der Selke naturnah gestaltet, um die Durchgängigkeit während der Bauphase zu gewährleisten. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 17)

Menschen Tiere Was-ser Land-schaft

Der Erhalt von Gehölzen und anderen wertvollen Vegetationsbeständen im Rand-bereich des Baufeldes wird durch fachgerechten Stamm-und Wurzelschutz, Ab-grenzen von Tabuflächen durch Bauzäune und Vermeidung von Überschüttung des Wurzelbereichs von Bäumen gewährleistet. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 3)

Pflanzen Tiere

Schutz von wertvollen Grünlandbeständen und Habitaten durch Einsatz von Geo-vlies, Bodenlockerung und Ansaat mit autochthonem Saatgut. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 4)

Pflanzen Tiere

Auf den offenen Bauflächen sind aufkommende Neophyten (z.B. Drüsiges Spring-kraut, Kanadische Goldrute und Japanischer Staudenknöterich) vor der Blüte ab-zumähen bzw. mit der Wurzel auszureißen und abzufahren. (Heft 7.3, LBP, Kapi-tel 4.4, V 5)

Pflanzen Tiere

Gehölzrodungen werden auf die Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar zum Schutz der Brutvögel und anderer wildlebender Tiere beschränkt. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 6)

Tiere

Das Anbringen von Nisthilfen für den Waldkauz und weitere Baumhöhlenbewoh-ner, die tatsächlich oder potenziell durch das Vorhaben betroffen sind, ist eben-falls außerhalb des Stauraums vorgesehen. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 7)

Tiere

Bekannte Nistplätze von Eisvogel, Wasseramsel und Gebirgsstelze werden zwar im Baufeld und Stauraum nicht in Anspruch genommen, es könnten jedoch in der Zukunft Neststandorte im Stauraum betroffen sein. Daher sind künstliche Nisthil-fen im Randbereich der Talaue außerhalb des Stauraums vorzusehen. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 8)

Tiere

Schutzmaßnahmen für Fledermäuse werden durch frühzeitiges Aufhängen von Fledermauskästen (mindestens 1 Jahr vor Beginn der Baumaßnahme) ergriffen. Vorhandene Fledermausquartiere im Baumbestand sind vor Rodung zu lokalisie-ren, die Tiere durch einen Experten fachgerecht zu entnehmen und umsiedeln. Details (Art, Anzahl der Nisthilfen, Bereiche, in denen die Platzierung erfolgt) wer-den mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt und im Heft 7.3, LBP festgelegt. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 9 und V 10)

Tiere

Verbesserung der Quartiereigenschaften des Grundablassstollens am Elbingstal-teich für Fledermäuse durch Anbringen von Kratzputz und Hohlblocksteinen. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 11)

Tiere

Individuenverluste von Fischen im Baufeld werden durch mehrfaches Abfischen des Fließgewässers kurz vor seiner Verlegung vermieden. Falls erforderlich wird auch der Elbingstalteich im Zuge des bauzeitlichen Abstaus (teilweise) abgefischt. Bei der E-Befischung sind speziell für den Fang von Rundmäulern wirksame Me-thoden (mit Ringanode und längerer Befischung) anzuwenden. Das Wiedereindringen der Fische in den Baubereich muss z.B. mit Sandsackbar-rieren verhindert werden. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 12)

Tiere

Der Elbingstalteich ist vor dem Abstau auf Vorkommen von Groppe und Bach-neun-auge, Edelkrebsen und Muscheln zu untersuchen. Es erfolgt ein langsamer Abstau des Elbingstalteiches, damit die aquatischen Organismen genügend Zeit haben, aus den trocken fallenden Lebensräumen in Richtung des verbleibenden Wasser-körpers abzuwandern. Die trocken fallenden Bereiche sind zu beobach-

Tiere

Page 53: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 43

P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH

Maßnahme Schutzgut ten, ggfs. sind eine Absammlung von Fischen, Edelkrebsen und Muscheln und eine Zwi-schenhaltung bis zum Wiedereinsetzen erforderlich. Die erforderlichen Maßnahmen sind mit der Fischereibehörde und der Naturschutzbehörde abzu-stimmen. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 13)

Der Abstau des Elbingstalteiches wird zum Schutz des Fischbesatzes auf die Zeit von Oktober bis Ende Februar eingeschränkt. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 14)

Tiere

Das Baufeld wird frühzeitig mit einem temporären Amphibienschutzzaun versehen (im Februar/ März vor Baufeldfreiräumung). Die Fangvorrichtungen werden regel-mäßig kontrolliert. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 15)

Tiere

Erhalt eines Mindestabflusses in der Selke im Betriebsfall zum Schutz vor Aus-trocknung. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, Technische Maßnahmen)

Pflanzen Tiere

Festlegung des Probestaus auf ein geeignetes Hochwasserereignis. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, Technische Maßnahmen)

Pflanzen Tiere

Nach Absinken des Wasserspiegels im Stauraum nach einem Betriebsfall können Gewässerlebewesen, v.a. Fische, in Geländesenken zurückbleiben. Der trocken fallende Stauraum ist zu kontrollieren, die Tiere sind in die Selke umzusetzen. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, Technische Maßnahmen)

Tiere

Verlagerung des Alt-und Totholzes innerhalb des FFH-Gebietes aus dem Stau-raum oder Festlegung innerhalb des Stauraums, um das ökologisch wertvolle Alt-und Totholz im FFH-Lebensraum zu erhalten. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, Techni-sche Maßnahmen)

Tiere

Der belebte Oberboden wird schonend abgetragen und fachgerecht in begrünten Mieten gelagert. Er wird später zur Rekultivierung der bauzeitlich beanspruchten Flächen und zur Andeckung der Dammböschungen verwendet. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 1)

Boden

Entsprechend den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Durchgängigkeit des Wasserkörpers, der Ge-wässersohle und des Gewässerufers sicherzustellen. Dieser Vorgabe wird durch die technische Gestaltung des Durchlassbauwerkes und der Verlegestrecke am Elbingstalteich entsprochen. Die Details der technischen Planung sind Heft 1, Absperrbauwerk und Heft 3.2, Ertüchtigung des Elbingstaldammes zu entnehmen. Die Durchgängigkeit der Selke kann demnach gewährleistet werden. Die Gewäs-serufer werden naturnah bepflanzt oder der natürlichen Sukzession und Dynamik des Fließgewässers überlassen. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 16)

Wasser Pflanzen

Tiere

Durch geeignete Vorkehrungen wird das Risiko einer Kontamination von Boden, Oberflächenwasser, Grundwasser und damit auch eine Gefährdung der Gewäs-ser-fauna vermindert. Hierzu zählen: Vorhalten von Ölbindemitteln, Verwendung von Biotreib-und Bioschmierstoffen auf der Baustelle, regelmäßige Kontrolle der Fahr- zeuge, kein Betanken im Baubereich, Verbot des Ausspülens von Misch-fahrzeugen und Betonbehältern im Baubereich, Auffangvorrichtungen, Vorklärung von Beto- nierwasser u.a., Bereitstellung von Material für eine mobile Ölsperre am unterstro- migen Ende des jeweiligen Baufeldes. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 1/ V 2 )

Boden Wasser Pflanzen

Tiere

Vegetationsfreie, nicht befestigte Flächen, insbesondere Baustraßen, sind zur Vermeidung von Staubentwicklung in Trockenzeiten zu befeuchten.

Menschen Klima und

Luft

Page 54: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 44

P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH

Weiterhin handelt es sich um folgende Kompensationsmaßnahmen (auf den Eingriffsflächen

und außerhalb des Untersuchungsgebietes):

Tabelle 16 Kompensationsmaßnahmen auf den Eingriffsflächen

Maßnahme Schutzgut Nach Abschluss der baulichen Maßnahmen werden die Böschungen des Absperr-bauwerks begrünt. Es wird regional gewonnenes Saatgut verwendet, das mög-lichst von artenreichen Wiesen der direkten Umgebung gewonnen wird, um eine Floren-verfälschung im Schutzgebiet auszuschließen. Betriebswege und Bermen erhalten zur Verminderung der Bodenversiegelung einen Schotterbelag, der eben-falls mit regionalem Saatgut eingesät wird („Schotterrasen“). (Heft 7.3, LBP, Kapi-tel 4.5, A 1)

Pflanzen Tiere

Auf einem Teil der bauzeitlich benötigten Flächen wird der ursprüngliche Biotoptyp wieder hergestellt. Es handelt sich dabei um Grünland und Auenwald. Auf einem Teil der bauzeitlich benötigten Flächen werden standortgerechte Biotoptypen ent-wickelt. Es handelt sich dabei um die Anpflanzung/ Entwicklung von Laub-mischwald, die Entwicklung von feuchter Hochstaudenflur und Ruderalflur. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.5, A 2)

Pflanzen Tiere

Die Materialentnahmestelle wird nach dem Abbau naturnah gestaltet. Es entsteht auf der Fläche eine Silikat-Felsflur im Bereich des Steilhangs, die der freien Suk-zession überlassen wird. Randlich ist eine Pflanzung von heimischen Laubbäu-men vorgesehen. Der größte Teil der Fläche soll jedoch wieder zu einer Bergwie-se entwickelt und entsprechend extensiv bewirtschaftet werden. (Heft 7.3, LBP, Kapi-tel 4.5, A 3)

Pflanzen Tiere

Auf den teilweise nur bauzeitlich benötigten Flächen für die Ertüchtigung des Dammes am Elbingstalteich ist die Neuanlage und Wiederherstellung von Auen- wald, die freie Sukzession einer Aufschüttungsfläche am Dammfuß und die Rekul-tivierung einer BE-Fläche durch die Anpflanzung von Laubmischwald vorgesehen. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.5, A 4)

Pflanzen Tiere

Entwicklungsmaßnahmen innerhalb des überstauten Bereichs Die für den worst case prognostizierten qualitativen Beeinträchtigungen des Grün-landes, insbesondere des LRTs 6510 im Stauraum werden durch eine entspre-chend angepasste dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung kompensiert. Bisher nicht als LRT 6510 kartiertes Grünland soll zum LRT 6510 entwickelt werden. Die Maßnahme dient gleichzeitig der Vermeidung einer erhöhten Sauerstoffzehrung im Wasserkörper, die durch das Vorhandensein von großen Grünmassen eintre-ten könnte. Als Pflegemaßnahme ist ein Mähen des Grün-landes zweimal jährlich mit Entfernen des Mähgutes aus dem Stauraum (Ver-wendung möglichst im landwirtschaftlichen Betrieb) erforderlich. Eine Düngung hat zu unterbleiben, um die Grünmasse-Entwicklung zu reduzieren. Zur Umset-zung der Pflegemaßnah-men sind entsprechende Verträge mit den Bewirtschaf-tern abzuschließen. (Heft 7.3, LBP, A 5.1)

Pflanzen Tiere

In der Aue und an den Talrändern werden Waldflächen eingestaut. Da am Talrand teilweise Nadelwald sowie Nadel-Laub-Mischwald betroffen ist, der empfindlich auf Überstauung reagiert, sind längerfristig Umbaumaßnahmen in Laubmischwald erforderlich. Entlang der Selke wird Auenwald angepflanzt, an den Talrändern wird der vorhandene Nadel-und Laub-Nadel-Mischwald in Laubmischwald umge-baut. Das Auftreten von Schäden an Gehölzen ist nach jedem Betriebsfall zu er-

Pflanzen Tiere

Page 55: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 45

P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH

Maßnahme Schutzgut mitteln. Gegebenenfalls sind Gehölze nachzupflanzen (in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde). (Heft 7.3, Kapitel 4.5, A 5.2 bis A 5.4)

3.7.1.7 Verbleibende erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter

Bei Gegenüberstellung der identifizierten Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter

mit den vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation ver-

bleiben vereinzelt gleichwohl erhebliche Auswirkungen des Vorhabens und der damit im Zu-

sammenhang stehenden Folgemaßnahmen. Dies betrifft vornehmlich die Schutzgüter Tiere

und Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie die vorhandenen gemeinschafts-

rechtlich und nach nationalen Vorschriften ausgewiesenen Schutzgebiete. Insoweit muss in

Anwendung der einschlägigen materiell-rechtlichen Vorgaben für die Zulässigkeit des Vorha-

bens jeweils eine konkrete Konfliktlösung erfolgen.

3.7.1.8 Anlagen A und B

Die zur Umweltverträglichkeitsstudie gehörenden Anlagen A und B haben Folgendes zum

Inhalt:

Anlagen Reihe A

A-7.1-1 Tabellen Biotoptypen und Pflanzenbestände, Artenlisten Flora und Fauna

A-7.1-2 Faunistische Erhebungen (Ergebnisbericht 2006)

A-7.1-3 Fischereibiologisches Gutachten im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Vorhaben Hochwasserschutz Selke – Rückhaltebecken Straßberg, Büro für Gewässerökologie und Fischereibiologie Dr. Ebel (2003/ 2004, Ergänzun-gen 2009)

A-7.1-4 Hochwasserschutzkonzept Selke – Staubauwerk Straßberg – Ergebnisse der Erfassungen von Fledermäusen, Eisvogel, Gebirgsstelze, Wasseramsel, Kammmolch, MYOTIS, Büro für Landschaftsökologie (2003)

A-7.1-5 Untersuchungen zum Vorkommen der Spanischen Fahne (Euplagia quadri-punctata) im Selketal zwischen Güntersberge und Straßberg, Diplom-Biologe T. Karisch (2003)

A-7.1-6 Kartierungsleistungen Makrozoobenthos in der Selke für die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens bei Straßberg (Umweltbüro Dr. A. Weiß, 2013) in der Fassung der 1. Planergänzung

A-7.1-7 Aktualisierung der Bestandsdaten Biotope im Bereich des geplanten HRB Straßberg (Ökotop GbR 2013)

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 46

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A-7.1-8 Aktualisierung der Bestandsdaten Fauna im Bereich des geplanten HRB Straßberg - Amphibien, Reptilien, Avifauna, Säugetiere, Libellen, Heuschre-cken, Tagfalter, xylobionte Käfer - (Ökotop GbR 2013) Aktualisierung der Bestandsdaten Fauna im Bereich des geplanten HRB Straßberg - Fledermäuse - (Ökotop GbR 2013) Maßnahmenkonzept für CEF-Maßnahmen für Schwarzstorch (Ciconia nigra) und Wachtelkönig (Crex crex) (Ökotop GbR 2016) Recherche zu Artvorkommen und artenschutzrechtliche Alternativenprüfung für den Hochwasserschutz im Selketal (Ökotop GbR 2016)

Anlagen Reihe B B-7.1-1.1 Schutzgebiete und besonders geschützte Biotope 1 : 5.000 B-7.1-1.2 Schutzgut Pflanzen, Bestand und Konflikte, Biotoptypen und Nutzungen 1 : 5.000 B-7.1-1.3 Schutzgut Tiere, Bestand und Konflikte, Ergebnisse der

faunistischen Erhebungen: Kleinsäuger, Amphibien, Brutvögel, Tagfalter und Widderchen 1 : 5.000

B-7.1-1.4 Schutzgut Tiere, Bestand und Konflikte, Ergebnisse der faunistischen Erhebungen: Käfer, Libellen, Heuschrecken, Landschnecken, Makrozoobenthos 1 : 5.000

B-7.1-1.5 Schutzgüter Boden, Kultur- und Sachgüter, Bestand und Konflikte Bodentypen, Altlasten und Montandenkmale 1 : 5.000

B-7.1-1.6 Schutzgüter Wasser, Klima, Luft, Menschen und Landschaft, Bestand und Konflikte 1 : 5.000

3.7.2 Heft 7.2, FFH-Verträglichkeitsstudie

Heft 7.2 des Antrages vom 30.10.2013 hat die vom Vorhabenträger erstellte FFH-

Verträglichkeitsstudie zum Inhalt.

Rechtlicher Ausgangspunkt ist § 34 BNatSchG. Danach sind Projekte, soweit sie nicht unmit-

telbar der Verwaltung des betreffenden Natura 2000-Gebietes dienen, vor ihrer Zulassung

oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-

Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten

oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.

Tatsächlicher Anknüpfungspunkt ist der Umstand, dass der geplante Standort für das Hoch-

wasserrückhaltebecken innerhalb der Grenzen des Natura 2000-Gebietes "Selketal und

Bergwiesen bei Stiege" liegt und auch einzelne Folgemaßnahmen innerhalb der Grenzen des

Natura 2000-Gebietes durchgeführt werden müssen. Darüber hinaus befinden sich im Umfeld

des Vorhabens und der damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen – allerdings in

einiger Entfernung – noch das Vogelschutzgebiet "Nordöstlicher Unterharz" und das Natura

2000-Gebiet "Bode und Selke im Harzvorland".

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 47

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Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 BNatSchG hat der Vorhabenträger die zur Prüfung der Verträglich-

keit sowie – bei Bedarf – der Voraussetzungen für eine Abweichung im Sinn einer ausnahms-

weisen Zulässigkeit erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Dazu dient das Heft 7.2 des Antra-

ges vom 30.10.2013.

3.7.2.1 Vorgehensweise

Die Vorgehensweise im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsstudie entspricht spiegelbildlich

der Vorgehensweise der von der Planfeststellungsbehörde nach § 34 Abs. 1 BNatSchG

durchzuführenden FFH-Verträglichkeitsprüfung als ein in das Planfeststellungsverfahren inte-

grierter fachlicher Prüfungsschritt. In methodischer Hinsicht ist durch die einschlägige Recht-

sprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichtes geklärt, dass

mit Rücksicht auf das angestrebte hohe Schutzziel von Natura 2000 eine sorgfältige Prüfung

unter Einbeziehung "bester wissenschaftlicher Erkenntnisse" vorzunehmen ist.

Ausgehend davon ist die methodische und fachliche Herangehensweise bei etwaigen unmit-

telbaren Auswirkungen auf Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II

der FFH-Richtlinie jedenfalls grundlegend geklärt und kann auf diverse Leitfäden, Handlungs-

anleitungen und Fachkonventionen zurückgegriffen werden. Ebenso ist die methodische und

fachliche Herangehensweise bei etwaigen mittelbaren Auswirkungen auf Lebensraumtypen

(LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie infolge ständiger Praxis

erprobt. Auch hier geben Leitfäden, Handlungsanleitungen und Fachkonventionen ausrei-

chend Grundlagen für die Bewertung von "typischen" mittelbaren Auswirkungen auf Lebens-

raumtypen (LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie.

Eine Besonderheit besteht vorliegend in der Identifizierung und Bewertung der Auswirkungen

auf Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im

Fall des Einstaus (betriebsbedingte Wirkungen). Neben dem nur periodischen und nicht steu-

erbaren Einstau (Hochwässer alle 10 bis 100 Jahre) ist auch die je nach Lage unterschiedli-

che Einstauhöhe und Einstaudauer zu berücksichtigen. Für den Stauraum ergibt sich dadurch

eine Abstufung der Wirkungen in Abhängigkeit von der Nähe zum Dammbauwerk und der

Häufigkeit des Einstauereignisses. Je näher eine Fläche am Dammbauwerk liegt, desto häufi-

ger, höher und länger wird sie eingestaut. Je weiter eine Fläche vom Dammbauwerk entfernt

liegt, desto seltener, geringer und kürzer wird sie eingestaut.

3.7.2.2 Wirkungsprognose

Ein wesentliches Element der FFH-Verträglichkeitsstudie ist die Wirkungsprognose, also die

Identifizierung und Zusammenstellung der mit dem Vorhaben und den damit im Zusammen-

hang stehenden Folgemaßnahmen verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt, hier die rele-

vanten Erhaltungsziele des in den Blick zu nehmenden Natura 2000-Gebietes.

Page 58: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 48

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Wesentliche Grundaussagen ergeben sich insoweit schon aus der Umweltverträglichkeitsstu-

die (Heft 7.1 zum Antrag vom 30.10.2013). Es geht um bau-, anlage- und betriebsbedingte

Wirkungen, welche je nach Wirkpfad einen unterschiedlich großen Wirkraum umfassen kön-

nen.

In Bezug auf das Hochwasserrückhaltebecken wurden insbesondere folgende Wirkfaktoren

ermittelt:

• baubedingte Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme durch bauzeitlich benötigte Arbeits-

flächen und Baustelleneinrichtung, bauzeitlich bedingte Immissionen (insbesondere Lärm

und Staub), bauzeitlich eintretende Wirkungen auf dem Wirkpfad Wasser (Oberflächen-

gewässer und Grundwasser)

• anlagenbedingte Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme für die Errichtung des Bauwer-

kes und der notwendigen Nebenanlagen, technische Überprägung des Fließgewässers

Selke im Durchlassbauwerk, Barriereeffekt des Dammbauwerkes

• betriebsbedingte Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme durch temporäre Überstauung

im Staubereich, Wirkungen auf dem Wirkpfad Wasser (insbesondere Oberflächengewäs-

ser)

In Bezug auf die Folgemaßnahmen wurden insbesondere folgende Wirkfaktoren ermittelt:

• Umverlegung der Selke im Bereich des Dammbauwerkes und im Bereich des Elblingstal-

teiches: bauzeitlich begrenzter Sedimenteintrag, bauzeitlich bedingter Schadstoffeintrag,

Flächeninanspruchnahme durch Herstellung eines abschnittsweisen neuen Gewässerver-

laufs/Gewässerbettes sowie bauzeitlich benötigte Arbeitsflächen und Baustelleneinrich-

tung, bauzeitlich bedingte Immissionen

• Umverlegung der Bahntrasse im Bereich des Dammbauwerkes: Flächeninanspruchnah-

me durch Herstellung eines abschnittsweisen neuen Gewässerverlaufs/Gewässerbettes

sowie bauzeitlich benötigte Arbeitsflächen und Baustelleneinrichtung, bauzeitlich bedingte

Immissionen

• Ertüchtigung des Elblingstalteiches: Flächeninanspruchnahme durch bauzeitlich benötigte

Arbeitsflächen und Baustelleneinrichtung sowie anlagenbedingt, bauzeitlich bedingte Im-

missionen

• bauzeitliche seitliche Materialentnahme: bauzeitlich bedingte Immissionen

• Verlegung der Abwasserdruckleitung Güntersberge-Straßberg und der Stromleitung Gün-

tersberge-Straßberg: Flächeninanspruchnahme durch bauzeitlich benötigte Arbeitsflä-

chen und Baustelleneinrichtung sowie anlagenbedingt, bauzeitlich bedingte Immissionen

• Verlegung von Wegen sowie Ausbau und Neuanlage von Wegen: Flächeninanspruch-

nahme durch bauzeitlich benötigte Arbeitsflächen und Baustelleneinrichtung sowie anla-

genbedingt, bauzeitlich bedingte Immissionen

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3.7.2.3 Beschreibung des Natura 2000-Gebietes "Selketal und Bergwiesen bei Stiege"

Die Prüfung, ob ein Projekt geeignet ist, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, setzt die

Kenntnis der gebietsrelevanten Daten, insbesondere der relevanten Erhaltungsziele des Ge-

bietes voraus. Deshalb findet sich in der FFH-Verträglichkeitsstudie auch eine ausführliche

Beschreibung des Natura 2000-Gebietes "Selketal und Bergwiesen bei Stiege", welche auf

den für die Auswahl und die Aufnahme des Gebietes in das kohärente Netz Natura 2000 rele-

vanten Datengrundlagen sowie den für das Gebiet vorliegenden Managementplan gründet.

Ausgehend davon ist das Natura 2000-Gebiet "Selketal und Bergwiesen bei Stiege" in seiner

Gesamtausdehnung (4.500 ha, verteilt auf insgesamt 10 Teilgebiete) für eine Vielzahl von

Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie von Be-

deutung. Für das vorliegende Vorhaben und die damit im Zusammenhang stehenden Folge-

maßnahmen kommt es freilich nur auf diejenigen Gebietsteile an, welche sich im identifizierten

Wirkraum des Vorhabens und der Folgemaßnahmen befinden. Dieser Wirkraum ist in der

FFH-Verträglichkeitsstudie als "detailliert zu untersuchender Bereich" (duB) bezeichnet. Hier

ist das Natura 2000-Gebiet für folgende Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I, LRT-

Entwicklungsflächen und Arten des Anhangs II der FFH Richtlinie relevant:

Tabelle 17 LRT im detailliert zu untersuchenden Bereich

FFH-Code

Bezeichnung des LRT Erhaltungs-zustand

Betroffenheit durch das Vorhaben

3260

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranuncu- ion fluitantis und des Callitricho-

Batrachion

B Überstauung über HQ50 (tem-porär)

6430 Feuchte Hochstaudenfluren nicht bewer-

tet wie LRT 91E0*

6510 Magere Flachland-Mähwiesen B und C

Bauzufahrt Elbingstalteich (temporär) Bachverlegung (dauerhaft) Überstauung ab HQ10 (temporär)

6520 Berg-Mähwiesen B Überstauung bei ca. HQ100 (temporär)

9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)

B nicht betroffen

91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, -

Alnion incanae, Salicion albae) B und C

Absperrdamm und Vorschüt-tung Elbingstalteich (dauer-haft) Baustellenflächen, Bach-verlegung (temporär) Über-stauung ab HQ10 (temporär)

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Tabelle 18 LRT-Entwickungsflächen im detailliert zu untersuchenden Bereich

Code FFH

Bezeichnung des LRT Betroffenheit durch das Vorhaben

E3260

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranuncu-

lion fluitantis und des Callitricho-

Batrachion

Bachverlegung, Sohl-und Uferbefestigung im Durchlass (dauerhaft) Überstauung ab HQ10

(temporär)

E6510 Magere Flachlandmähwiesen Bachverlegung am Elbingstalteich (dauerhaft) Überstauung ab HQ10 (temporär)

E6520 Berg-Mähwiesen Überstauung ab HQ20 (temporär)

E9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Überstauung ab HQ50 (temporär)

E9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-

Fagetum) Überstauung ab HQ20 (temporär)

Tabelle 19 Arten nach Anhang II der FFH-RL im detailliert zu untersuchenden Be-

reich

Code Deutscher (wissen-schaftlicher) Artname

Bedeutung des Wirkraums für die Art

Kartierer, Jahr

Erhal-tungs-

zustand*

1308 Mopsfledermaus (Bar-

bastella barbastellus)

Fundpunkt Elbingstalteich ist Art-habitat gemäß MMP Gesamter Talraum ist Jagdrevier potenziell: Sommerquartiere in Baumhöhlen

MYOTIS 2003/ 2004

B* / U2**

1323 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)

Gesamter Talraum ist Jagdrevier, Winter-und Sommerquartiere in Baumhöhlen potenziell: Winter-quartier in Grun-dablassstollen Elbingstalteich

MYOTIS 2003/ 2004

B* / U2**

1324 Großes Mausohr (Myotis

myotis) Gesamter Talraum ist Jagdrevier. Sommerquartiere in Baumhöhlen

MYOTIS 2003/ 2004

A* / U2**

1163 Groppe (Cottus gobio) Selke ist Arthabitat gemäß MMP EBEL 2003

B* / U2**

1096 Bachneunauge (Lampet-

ra planeri) Selke ist Arthabitat gemäß MMP EBEL

2003 B* / U2**

* Erhaltungszustand gemäß SDB (Stand 2004): A=hervorragender/sehr guter E.; B=guter E.;

C=durchschn./beschränkter E. ** Erhaltungszustand gemäß LAU 2007, Gesamtbewertung Arten Sachsen-Anhalt: FV=günstig; U1=unzureichend;

U2=schlecht; XX=unbekannt

Folgende Arten des Anhangs II der FFH Richtlinie konnten im detailliert zu untersuchenden

Bereich im Rahmen der Nachkontrolle durch gezielte Kartierung nicht bestätigt werden:

• Luchs

• Kammmolch

• Spanische Flagge

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• Goldener/Skabiosen-Scheckenfalter

• Hirschkäfer

• Eremit

Die für das Natura 2000-Gebiet maßgeblichen Erhaltungsziele konnten dem Managementplan

entnommen werden und wurden vom Landesamt für Umweltschutz bestätigt.

3.7.2.4 Schutzmaßnahmen

Im Sinn des allgemein geltenden Vermeidungsgebotes hat der Vorhabenträger verschiedene

Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (Schutzmaßnahmen) vorgesehen. Einzelne Maßnah-

men verfolgen dabei auch das Ziel, die mit dem Vorhaben und den damit im Zusammenhang

stehenden Folgemaßnahmen verbundenen Auswirkungen auf die maßgeblichen Erhaltungs-

ziele des Natura 2000-Gebietes "Selketal und Bergwiesen bei Stiege" zu vermeiden bzw. zu

minimieren. Im Einzelnen handelt es sich um naturschutzfachliche Maßnahmen, technische

Maßnahmen während der Bauphase und – bezogen auf das Hochwasserrückhaltebecken –

technische Maßnahmen während der Betriebsphase.

3.7.2.5 Verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen der maßgeblichen Er-haltungsziele

Die FFH-Verträglichkeitsstudie arbeitet im Detail in Bezug auf die einzelnen relevanten Le-

bensraumtypen (LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie heraus, ob

und wenn ja welche und in welchem Umfang trotz vorgesehener Schutzmaßnahmen erhebli-

che Beeinträchtigungen der maßgeblichen Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet "Selke-

tal und Bergwiesen bei Stiege" zu erwarten sind.

Zusammenfassend ist dies wie folgt der Fall:

• die baubedingte und anlagebedingte Inanspruchnahme von Flächen der Lebensraumty-

pen (LRT) 6510, 91E0* und E3260 sowie 6510 ist als erhebliche Beeinträchtigung anzu-

sehen,

• infolge eines Zusammenwirkens mit anderen Plänen und Projekten sind kumulative Wir-

kungen der Flächeninanspruchnahme gegeben, welche ebenfalls zur Annahme erhebli-

cher Beeinträchtigung führen,

• betriebsbedingte Wirkungen des Hochwasserrückhaltebeckens (insbesondere Überstau-

ung von Lebensraumtypen und die Änderung der Fließgewässerdynamik) sind als erheb-

liche Beeinträchtigung anzusehen,

• die vorhabenbedingten Wirkungen des Hochwasserrückhaltebeckens auf die Habitate der

Arten Bachneunauge und Groppe sind als erheblich anzusehen; hingegen keine erhebli-

che Beeinträchtigung der gebietsrelevanten Fledermausarten.

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Speziell für die betriebsbedingten Auswirkungen des Hochwasserrückhaltebeckens auf die

relevanten Lebensraumtypen (Überstauung) wird in der vorliegenden FFH-Verträglichkeits-

studie herausgearbeitet, dass

• die Auswirkungen auf die Lebensraumtypen 91E0* und 6430 im Sinn einer Worst-Case-

Prognose als erhebliche Beeinträchtigung anzusehen sind,

• die Auswirkungen auf die Lebensraumtypen 3260 und E3260 differenziert zu bewerten

sind: im Sinn einer Worst-Case-Prognose sind erhebliche Beeinträchtigung des Lebens-

raumtyps E3260 anzunehmen; hingegen keine erhebliche Beeinträchtigung des Lebens-

raumtyps 3260 (nur selten ab einem HQ50 überstaut),

• die Auswirkungen auf die Lebensraumtypen 6510 und E6510 sind im Sinn einer Worst-

Case-Prognose als erhebliche Beeinträchtigung anzusehen (schon aufgrund der Über-

stauung in Fällen bis HQ20),

• die Auswirkungen auf die Lebensraumtypen 6520 und E6520 nicht als erhebliche Beein-

trächtigung anzusehen sind (nur selten Überstauung),

• die Auswirkung auf den Lebensraumtyps 9110 nicht als erhebliche Beeinträchtigung an-

zusehen sind (nur selten und ab einem > HQ20 überstaut) und

• die Auswirkungen auf den Lebensraumtyps E9170 nicht als erhebliche Beeinträchtigung

anzusehen sind (nur selten und ab einem > HQ50 überstaut).

3.7.2.6 Abweichungsprüfung

Gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG ist ein Projekt unzulässig, wenn die Prüfung der Verträglichkeit

ergibt, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Er-

haltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann.

Dies ist nach dem Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsstudie der Fall, weshalb der Vorhaben-

träger die ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens und der damit verbundenen Folgemaß-

nahmen im Sinn einer Abweichung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG beantragt hat.

Nach Auffassung des Vorhabenträgers liegen die dafür erforderlichen Voraussetzungen

• zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses

• Alternativlosigkeit

• Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 in Bezug auf die betroffenen Lebens-

raumtypen (LRT) und Arten

vor.

3.7.2.6.1 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses

Die Hochwasserereignisse in den zurückliegenden Jahren, insbesondere in den Jahren 1994

und 2002, führten drastisch vor Augen, welche Defizite beim Hochwasserschutz im Selketal

bestehen und welche Gefahren aufgrund dessen für die dort lebende Bevölkerung gegeben

sind.

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Deshalb ist es erklärtes Ziel des Landes Sachsen-Anhalt, den Hochwasserschutz im Selketal

zu verbessern und den Siedlungsraum bis zu einem 100-jährigen Hochwasser zu schützen.

Deshalb wurde schon frühzeitig und in Übereinstimmung mit den im Wasserhaushaltsgesetz

und im Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelten Hochwasserschutzzielen der

Hochwasseraktionsplan Selke aufgestellt und die Planung zur Umsetzung vorangetrieben. Der

Umsetzung des Hochwasseraktionsplans Selke kommt folglich im öffentlichen Interesse ein

hohes Gewicht zu.

Das gegenständliche Vorhaben ist Teil des erarbeiteten Gesamtkonzeptes Hochwasserschutz

Selke und leistet als selbstständiger Bestandteil einen wesentlichen Beitrag für die Umsetzung

dieses Gesamtkonzeptes. Das gegenständliche Vorhaben steht deshalb zweifelsfrei im ge-

setzlich und planerisch konkretisierten öffentlichen Interesse am Hochwasserschutz im Selke-

tal.

Soweit auf der anderen Seite das öffentliche Interesse am Naturschutz (hier insbesondere am

Aufbau und Erhalt des Netzes Natura 2000 einschließlich des FFH-Gebietes "Selketal und

Bergwiesen bei Stiege") zu beachten ist, handelt es sich auch dabei um keinen unerheblichen

öffentlichen Belang. Der Vorhabenträger geht jedoch gestützt auf die gesetzlichen und pla-

nungsrechtlichen Vorgaben und die dort bereits vorgenommenen Abwägungen auch im vor-

liegenden Kontext der Interessenabwägung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG davon aus, dass der

gewichtige öffentliche Belang Hochwasserschutz im Selketal dem (ebenfalls nicht unerhebli-

chen) öffentlichen Belang Naturschutz vorgeht und dies auch im Sinn von "zwingenden Grün-

den". Sowohl die Umsetzung des Gesamtkonzeptes Hochwasserschutz Selke wie auch das

gegenständliche Vorhaben als Bestandteil dieses Gesamtkonzeptes und selbstständige Ein-

zelmaßnahme sind im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung "vernünftigerweise geboten".

3.7.2.6.2 Alternativlosigkeit

Nach Auffassung des Vorhabenträgers ist das gegenständliche Vorhaben einschließlich der

damit verbundenen Folgemaßnahmen auch im Sinn des § 34 Abs. 3 BNatSchG alternativlos.

Aufbauend auf die durchgeführte Alternativenprüfung legt der Vorhabenträger dies im Einzel-

nen in Kapitel 8.1 des Heftes 7.2 des Antrages vom 30.10.2013 dar.

Bei seiner Prüfung hat der Vorhabenträger verschiedene konzeptionelle Alternativen – bezo-

gen auf das Gesamtkonzept Hochwasserschutz Selke – diskutiert und unter technischen Ge-

sichtspunkten den geplanten Maßnahmenkatalog

• Ausbau der Ortslagen

• Aktivierung bzw. Verbesserung des Retentionsvermögens der Harzteiche (soweit mög-

lich)

• Nutzung natürlicher Retentionsräume (soweit möglich)

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• Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes für den Oberlauf (Hochwasserrück-

haltebecken Straßberg) und für den Unterlauf (Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf)

als den am besten geeignet identifiziert.

Weiterhin hat der Vorhabenträger diese verschiedenen konzeptionellen Alternativen in natur-

schutzfachlicher Hinsicht (insbesondere bezogen auf das Netz Natura 2000) bewertet und

festgestellt, dass alle konzeptionellen Alternativen mit erheblichen Beeinträchtigungen der

Erhaltungsziele des FFH-Gebietes "Selketal und Bergwiesen bei Stiege" verbunden sind und

dabei jeweils auch prioritäre Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I oder prioritäre Arten des

Anhangs II der FFH-Richtlinie betreffen. Insoweit kristallisierte sich auch unter naturschutz-

fachlichen Gesichtspunkten keine andere konzeptionelle Alternative als weniger belastend für

die maßgeblichen Belange des Naturschutzes heraus.

Schließlich hat der Vorhabenträger in Bezug auf die selbstständige Maßnahme Hochwasser-

rückhaltebecken Straßberg Standort- und Ausführungsalternativen geprüft. Auch hierbei ergab

sich keine "bessere" Alternative unter technischen und naturschutzfachlichen Gesichtspunk-

ten.

3.7.2.6.3 Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000

Bei den zur Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 vom Vorhabenträger vorgese-

henen Maßnahmen handelt es sich um:

• Maßnahme A.2.2, Wiederherstellung von Grünland: Im Bereich der bauzeitlich bean-

spruchten Flächen soll nach einer fachgerechten Bodenlockerung und dem Auftrag von

Oberboden die getrennt abgeschobene Grasnarbe zerkleinert als obere Schicht wieder

aufgebracht und leicht verdichtet werden. Als Zielbiotop wird mesophiles Grünland, Mäh-

wiese (Lebensraumtyp 6510) angestrebt.

• Maßnahme A.2.3, Anpflanzung von Auenwald: Oberhalb der Mittelwasserlinie (auf neuen

Bachböschungen und angrenzenden Flächen) soll die Entwicklung von Auenwald durch

Anpflanzung erfolgen, um den Verlust des Lebensraumtyps 91E0 im Bereich der Baustel-

le teilweise zu ersetzen. Als Zielbiotop werden Auenwälder an Fließgewässern (Lebens-

raumtyp 91E0) angestrebt.

• Maßnahme A.5.1, dauerhafter Erhalt der Grünlandnutzung im Stauraum: Die Lebens-

raumtypen 6510/E6510 und 6520/E6520 sollen durch ein gezieltes Pflegeregime erhalten

und verbessert werden. Konkret soll dies durch dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung

ohne Düngung erfolgen. Flächen, auf denen sich die Lebensraumtypen bisher nicht be-

finden, sollen zu solchen Flächen mit Lebensraumtypen entwickelt werden.

• Maßnahme A.5.2, Ersatzpflanzungen von Auenwald entlang der Selke: Sollten nach ei-

nem Einstau Ausfälle des Lebensraumtyps 91E0* im Einstaubereich erkennbar werden,

ist die Nachpflanzung von Erlen, Eschen und Weiden vorgesehen.

Page 65: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 55

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• Vorgezogene Maßnahmen E1 und E2, Revitalisierung der Selke zwischen Hoym und

Gatersleben: Um die Funktionsverluste der Selke (Lebensraumtyp 3260) und ihrer

Uferstrukturen und Ufergehölze (Lebensraumtyp 91E0*) zu kompensieren und eine Ver-

besserung der Lebensbedingungen der Fischartengemeinschaft (insbesondere Groppe

und Bachneunauge) zu bewirken, soll auf zwei Flächen von insgesamt 10,74 ha die Revi-

talisierung der Selke durch Rückverlegung in den ursprünglichen Gerinnekorridor und In-

duzierung von Eigendynamik erfolgen. Entlang des Gewässers sollen naturnah Gehölz-

und Waldbestände angepflanzt werden. Die Maßnahmenflächen E1 und E2 sollen in das

bestehende FFH-Gebiet "Bode und Selke im Harzvorland" integriert werden.

Diese Maßnahmen erfüllen die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufge-

führten Anforderungen an Kohärenzsicherungsmaßnahmen. Im Detail sind die Maßnahmen in

Heft 8 des Antrages vom 30.10.2013beschrieben.

3.7.2.7 Anlagen A und B

Die zur FFH-Verträglichkeitsstudie gehörenden Anlagen A und B haben Folgendes zum Inhalt:

Anlagen Reihe A A-7.2-1 Dokumentation der Standortsuche für kohärenzsichernde Maßnahmen A-7.2-2 Zusammenstellung der möglichen Summationswirkungen A-7.2-3 Alternativenprüfung gemäß § 34 BNatSchG

Anlagen Reihe B B-7.2-1 Bestand und Konflikte, Lebensraumtypen und Arthabitate 1 : 5.000 B-7.2-2 Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, zur Kompensation 1 : 5.000 und zur Kohärenzsicherung 1 : 2.000

3.7.3 Heft 7.3, Landschaftspflegerischer Begleitplan

Heft 7.3 des Antrages vom 30.10.2013 hat den landschaftspflegerischen Begleitplan zum In-

halt.

Hierbei handelt es sich um einen Plan im Sinn des § 17 Abs. 4 Satz 3 BNatSchG. Er beinhal-

tet in erster Linie die für die Beurteilung des mit dem Vorhaben und der damit im Zusammen-

hang stehenden Folgemaßnahmen verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft erforderli-

chen Angaben, insbesondere über Ort, Art und Umfang sowie zeitlichen Ablauf des Eingriffs

und die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung, zum Ausgleich und zum

Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Sofern für das Vorhaben von Be-

lang, soll der landschaftspflegerische Begleitplan auch Angaben zu notwendigen Maßnahmen

zur Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 sowie zu artenschutzrechtlich relevanten

Maßnahmen enthalten.

Dementsprechend wird mit Heft 7.3 des Antrages vom 30.10.2013 Folgendes beschrieben:

Page 66: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 56

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3.7.3.1 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Das Vorhaben und die damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen stellen Eingrif-

fe in Natur und Landschaft im Sinn des § 14 Abs. 1 BNatSchG dar.

Der Vorhabenträger ist deshalb gemäß § 15 BNatSchG verpflichtet, vermeidbare Beeinträch-

tigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen

durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleich-

maßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).

Als Grundlage für die von der Planfeststellungsbehörde nach § 17 Abs. 1 BNatSchG zur

Durchführung des § 15 BNatSchG zu treffenden Entscheidungen und Maßnahmen stellt der

landschaftspflegerische Begleitplan die Bestandssituation in Bezug auf Natur (die relevanten

Naturraumfunktionen) und die Landschaft (das Landschaftsbild) zusammen und nimmt eine

Konfliktanalyse für das gegenständliche Vorhaben und die damit verbundenen Folgemaß-

nahmen (wiederum unterteilt in baubedingte, anlagenbedingte und betriebsbedingte Auswir-

kungen) vor. Dieser "Eingriffsseite" stellt der landschaftspflegerische Begleitplan sodann die

vom Vorhabenträger geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaß-

nahmen) als "Ausgleichsseite" gegenüber. Beide Seiten werden dabei in ihrer Wertigkeit be-

trachtet und bewertet sowie bilanziert. Durch diese Bilanzierung wird der Nachweis geführt,

dass die mit dem Vorhaben und den Folgemaßnahmen verbundenen Eingriffe in Natur und

Landschaft durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vollständig ausgegli-

chen bzw. ersetzt werden.

Vorliegend ist Folgendes vorgesehen:

• Die beeinträchtigten Funktionen von Boden, Wasser, Luft und Klima können durch die

Neuanlage von Wald und Grünland sowie die Wiederherstellung eines naturnahen Ge-

wässers kompensiert werden. Durch naturnahe Begrünung der Böschungen und Gehölz-

pflanzungen am Durchlassbauwerk wird langfristig auch der Eingriff in das Landschafts-

bild kompensiert.

• Betriebsbedingte Beeinträchtigungen (Einstau) sollen durch regelmäßige, angepasste

Pflege des Grünlandes im Stauraum, durch Umwandlung von Nadelwald in überstau-

ungstolerante Laubwälder und Nachpflanzung von geschädigten Bäumen kompensiert

werden.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die geplanten Kompensations-

maßnahmen multifunktional sind, d. h. neben der Kompensation des Eingriffs in Natur und

Landschaft auch der Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 und dem artenschutz-

rechtlichen Ausgleich (CEF-Maßnahmen) zur Erhaltung der kontinuierlichen ökologischen

Funktionalität der Lebensräume der betreffenden Arten dienen.

Page 67: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 57

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Die nachfolgende Maßnahmenübersicht gibt einen Überblick über die einzelnen geplanten

Maßnahmen:

Bezeichnung Kurzbeschreibung

Vermeidungs-, Verminderungs-und Schutzmaßnahmen V 1 Schutz des Bodens V 2 Schutz des Grund-und Oberflächenwassers V 3 Schutz von Gehölzbeständen V 4 Schutz der Vegetation, Verwendung von autochthonem Saat-und Pflanzgut V 5 Kontrolle der Neophythenentwicklung V 6 Zeitliche Beschränkung der Gehölzrodung V 7 Nisthilfen für den Waldkauz (CEF-Maßnahme 1) V 8 Nisthilfen für den Eisvogel (CEF-Maßnahme 2) V 9 Kontrolle des Altbaumbestandes vor der Rodung (CEF-Maßnahme 3) V 10 Aufhängen von Fledermauskästen (CEF-Maßnahme 4) V 11 Aufwertung des Grundablassstollens Elbingstalteich als Fledermausquartier V 12 Abfischen der Selke vor Baubeginn

V 13 Überprüfung des Elbingstalteichs auf das Vorkommen von Groppen und Bach-neunaugen, Edelkrebsen und Großmuscheln

V 14 Rechtzeitige Terminierung des Teilabstaus Elbingstalteich V 15 Einrichtung von Amphibienzäunen V 16 Naturnahe Gestaltung des Selke-Bachbettes beidseits Durchlassbauwerk V 17 Naturnahe Gestaltung des bauzeitlichen Umlaufgerinnes

Ausgleichs-, Gestaltungs-und Wiederherstellungsmaßnahmen

A 1 Gestaltung des Absperrbauwerks und der Nebenflächen A 1.1 Entwicklung von magerem Grünland auf den Böschungen A 1.2 Entwicklung von Schotterrasen auf den Bermen A 2 Wiederherstellung bauzeitlich beanspruchter Flächen

A 2.1 Anpflanzung von Laubmischwald A 2.1.1 Anpflanzung von Laubmischwald auf bisherigen Waldflächen A 2.1.2 Anpflanzung von Laubmischwald auf der Zwischenlagerfläche 1 A 2.2 Wiederherstellung von Grünland (Kohärenzmaßnahme) A 2.3 Anpflanzung von Auenwald (Kohärenzmaßnahme) A 2.4 Entwicklung einer feuchten Hochstaudenflur A 2.5 Entwicklung einer Ruderalflur (ein-bis mehrjährigen Arten) A 3 Naturnahe Gestaltung der Materialentnahmestelle

A 3.1 Entwicklung von Silikat-Felsfluren A 3.2 Freie Sukzession, langfristige Entwicklung zu Laubmischwald A 3.3 Entwicklung von Magergrünland / Berg-Mähwiese A 3.4 Wiederherstellung einer Bergwiese A 4 Dammverstärkung am Elbingstalteich

A 4.1 Wiederherstellung und Neuanlage von Auenwald (Entwicklungsziel LRT 91E0) A 4.2 Herstellung einer Silikatfelsflur sekundärer Standorte (Dammvorschüttung) A 4.3 Wiederherstellung des Kolkes und von Teilen des alten Bachbettes A 4.4 Verlegung der Selke, Entwicklung eines naturnahen Bachbettes

Page 68: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 58

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Bezeichnung Kurzbeschreibung A 4.5 Wiederherstellung einer Flachland-Mähwiese (Entwicklungsziel LRT 6510) A 4.6 Wiederherstellung von Gebüsch auf trocken-warmem Standort A 4.7 Freie Sukzession einer Aufschüttungsfläche am Dammfuß

A 4.8 Laubmischwaldpflanzung auf der Baustelleneinrichtungsfläche am Elbingstal-teich

A 4.9 Laubmischwaldpflanzung (Wiederherstellung entlang der Baustellenzufahrt, falls erforderlich)

A 5 Entwicklungsmaßnahmen im Einstaubereich A 5.1 Dauerhafter Erhalt der Grünlandnutzung im Stauraum (Kohärenzmaßnahme) A 5.2 Ersatzpflanzung von Auenwald entlang der Selke (Kohärenzmaßnahme) A 5.3 Sukzessiver Umbau von reinen Nadelholzbeständen in Laubmischwald A 5.4 Sukzessiver Umbau von Laub-Nadel-Mischwald in Laubmischwald

Ersatzmaßnahmen auf externen Flächen (gleichzeitig FFH-Kohärenzmaßnahme)

E 1 Revitalisierung der Selke südöstlich von Gatersleben (Kohärenzmaßnahme) E 2 Revitalisierung der Selke nordwestlich von Hoym (Kohärenzmaßnahme) E 3 Naturnaher Waldumbau von Fichtenforst E 4 Naturnaher Waldumbau von Fichtenforst E 5 Naturnaher Waldumbau von Fichtenforst

3.7.3.2 Sicherung der Kohärenz von Natura 2000

Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz von Natura 2000 sind veranlasst, weil das Vorhaben

und die damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen zu erheblichen Beeinträchti-

gungen der Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebietes "Selketal und Bergwiesen bei Stiege"

in Bezug auf einzelne Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I und einzelner Arten nach An-

hang II der FFH-Richtlinie führt und das Vorhaben deshalb nur ausnahmsweise zulässig ist,

wenn u. a. Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz von Natura 2000 ergriffen werden; vgl.

oben Kapitel 3.7.2 sowie Heft 7.2 zum Antrag vom 30.10.2013.

Wie bereits erwähnt, waren mit dem Antrag vom 30.10.2013 folgende Kohärenzsicherungs-

maßnahmen geplant:

• Maßnahme A.2.2, Wiederherstellung von Grünland: Im Bereich der bauzeitlich bean-

spruchten Flächen soll nach einer fachgerechten Bodenlockerung und dem Auftrag von

Oberboden die getrennt abgeschobene Grasnarbe zerkleinert als obere Schicht wieder

aufgebracht und leicht verdichtet werden. Als Zielbiotop wird mesophiles Grünland, Mäh-

wiese (Lebensraumtyp 6510) angestrebt.

• Maßnahme A.2.3, Anpflanzung von Auenwald: Oberhalb der Mittelwasserlinie (auf neuen

Bachböschungen und angrenzenden Flächen) soll die Entwicklung von Auenwald durch

Anpflanzung erfolgen, um den Verlust des Lebensraumtyps 91E0 im Bereich der Baustel-

le teilweise zu ersetzen. Als Zielbiotop werden Auenwälder an Fließgewässern (Lebens-

raumtyp 91E0) angestrebt.

Page 69: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 59

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• Maßnahme A.5.1, dauerhafter Erhalt der Grünlandnutzung im Stauraum: Die Lebens-

raumtypen 6510/E6510 und 6520/E6520 sollen durch ein gezieltes Pflegeregime erhalten

und verbessert werden. Konkret soll dies durch dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung

ohne Düngung erfolgen. Flächen, auf denen sich die Lebensraumtypen bisher nicht be-

finden, sollen zu solchen Flächen mit Lebensraumtypen entwickelt werden.

• Maßnahme A.5.2, Ersatzpflanzungen von Auenwald entlang der Selke: Sollten nach ei-

nem Einstau Ausfälle des Lebensraumtyps 91E0* im Einstaubereich erkennbar werden,

ist die Nachpflanzung von Erlen, Eschen und Weiden vorgesehen.

• Vorgezogene Maßnahmen E1 und E2, Revitalisierung der Selke zwischen Hoym und

Gatersleben: Um die Funktionsverluste der Selke (Lebensraumtyp 3260) und ihrer

Uferstrukturen und Ufergehölze (Lebensraumtyp 91E0*) zu kompensieren und eine Ver-

besserung der Lebensbedingungen der Fischartengemeinschaft (insbesondere Groppe

und Bachneunauge) zu bewirken, soll auf zwei Flächen von insgesamt 10,74 ha die Revi-

talisierung der Selke durch Rückverlegung in den ursprünglichen Gerinnekorridor und In-

duzierung von Eigendynamik erfolgen. Entlang des Gewässers sollen naturnah Gehölz-

und Waldbestände angepflanzt werden. Die Maßnahmenflächen E1 und E2 sollen in das

bestehende FFH-Gebiet "Bode und Selke im Harzvorland" integriert werden.

Diese Maßnahmen erfüllen die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufge-

führten Anforderungen an Kohärenzsicherungsmaßnahmen.

Im landschaftspflegerischen Begleitplan (Heft 7.3 des Antrages vom 30.10.2013) sind sie ent-

sprechend der Vorgabe des § 17 Abs. 4 Satz 4 BNatSchG mit aufgeführt.

3.7.3.3 Artenschutzrechtliche Maßnahmen

Artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Erhaltung der kontinuierlichen ökologischen Funktiona-

lität der Lebensräume einzelner betroffener Arten sind als sogenannte vorgezogene Aus-

gleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG i. V. m. § 44 Abs. 5

Satz 2 und Satz 3 BNatSchG veranlasst. Es handelt sich um die Maßnahmen

• V7, Nisthilfen für den Waldkauz

• V8, Nisthilfen für den Eisvogel

• V9, Kontrolle des Altbaumbestandes vor der Rodung in Bezug auf Vogelnisthöhlen und

Fledermausquartiere)

• V10, Aufhängen von Fledermauskästen.

Im Einzelnen ist insoweit auf das nachfolgende Kapitel 3.7.4 sowie das Heft 7.4 zum Antrag

vom 30.10.2013 zu verweisen.

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 60

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3.7.3.4 Forstrechtlicher Ausgleich

Soweit mit dem Vorhaben und den damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen

eine Waldumwandlung nach dem Waldgesetz Sachsen-Anhalt verbunden ist, bedarf es dafür

einer Genehmigung, welche mit der beantragten wasserrechtlichen Planfeststellung erteilt

wird. Im Rahmen der von der Planfeststellungsbehörde insoweit zu treffenden Entscheidung

sind die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers sowie die Belan-

ge der Allgemeinheit abzuwägen. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Erhaltung des

Waldes überwiegend im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Wald für die Leis-

tungsfähigkeit des Natur- und Wasserhaushalts, die forstwirtschaftliche Erzeugung oder die

Erholung der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung soll erteilt wer-

den, wenn die Umwandlung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung sowie der Bau-

leitplanung entspricht und ihr keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.

Gemäß § 8 Abs. 3 Waldgesetz Sachsen-Anhalt soll die Genehmigung darüber hinaus mit Ne-

benbestimmungen versehen werden, um den vollständigen oder teilweisen Ausgleich nachtei-

liger Wirkungen der Waldumwandlung auf die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes

sicherzustellen. Als Ausgleich kommen insbesondere Erstaufforstungen, Maßnahmen zum

Schutz der verbleibenden Bestände oder andere landschaftspflegerische Maßnahmen in Be-

tracht.

Ausgehend davon hat der Vorhabenträger vorliegend auch den nach den forstrechtlichen

Bestimmungen zu beachtenden Ausgleich vorgesehen. Konkret handelt es sich um die Maß-

nahmen E3 bis E5 (Waldumbaumaßnahmen). Einen Überblick gibt die nachfolgende Tabelle:

Tabelle 20 Flächenübersicht und –bewertung für die Waldumbaumaßnahmen

Maßnahme E 3 E 4 a E 4 b E 5

Ausgangsbestand

Hauptbestand Fi (94 J.) Fi (113 J.) Fi (123 J.) Fi (159 J.)

Nebenbestand - Bi (18-38 J.), Bu (13-23 J.)

Bi (23-33 J.) Bu (44 J.), Bah (33 J.)

Biotoptyp XYF XGV XGV XGV

Naturschutzfachliches Entwicklungsziel

FFH-LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)

3 ha (40%)

2,1 ha (50%)

3,2 ha (50%)

1,1 ha (20%)

FFH-LRT 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)

4,5 ha (60%)

- - -

FFH-LRT 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion, hier: Spitzahorn-Linden-Blockschuttwald, kühl-feuchter

- 2,0 ha (50%)

3,2 ha (50%)

4,3 ha (80%)

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 61

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Maßnahme E 3 E 4 a E 4 b E 5

Sommerlinden-Bergulmen-Bergahorn-Wald)

3.7.3.5 Anlagen A und B

Die zum landschaftspflegerischen Begleitplan gehörenden Anlagen A und B haben Folgendes

zum Inhalt:

Anlagen Reihe A A-7.3-1 Eingriffs-Ausgleichsbilanz (Tabellen1 - 14) A-7.3-2 Maßnahmenverzeichnis und Maßnahmenblätter

Anlagen Reihe B B-7.3-1; Bl. 1 - 3 Konfliktpläne (Eingriffspläne) 1 : 2.000 B-7.3-2; Bl. 1 - 2 Maßnahmenpläne (Ausgleichspläne) 1 : 2.000 B-7.3-3 Übersichtslageplan externe Kohärenz- und Kompensations-

maßnahmen 1 : 100.000 1 : 50.000 1 : 25.000

3.7.4 Heft 7.4, Fachbeitrag Artenschutz

Der mit Heft 7.4 des Antrages vom 30.10.2013 vorgelegte Fachbeitrag Artenschutz geht der

Frage nach, ob mit dem Vorhaben und den damit verbundenen Folgemaßnahmen in Bezug

auf die gemeinschaftsrechtlich besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten die

Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden oder nicht.

Für die nur national geschützten Arten (auch die nur national besonders geschützten Arten)

sind die Verbote des § 39 Abs. 1 BNatSchG und des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 5

BNatSchG zu beachten und im Rahmen der Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffs-

regelung zu berücksichtigen. Insoweit ist auf Kapitel 3.7.3 und das Heft 7.3 zum Antrag vom

30.10.2013 zu verweisen.

In Bezug auf die gemeinschaftsrechtlich besonders und streng geschützten Tier- und Pflan-

zenarten benennt § 44 Abs. 1 BNatSchG konkrete Verbotstatbestände. Danach ist es verbo-

ten,

• wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu

verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu

beschädigen oder zu zerstören (Nr. 1),

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• wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten wäh-

rend der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten

erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der

Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (Nr. 2),

• Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten

Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Nr. 3),

• wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus

der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Nr.

4).

Ausgehend davon nimmt auch der Fachbeitrag Artenschutz zunächst eine Ermittlung der bau-

, anlagen- und betriebsbedingten Wirkfaktoren vor. Als baubedingte Wirkfaktoren wird vor-

nehmlich die bauzeitlich bedingte Flächeninanspruchnahme sowie die bauzeitlich bedingten

Immissionen (vornehmlich Lärm und Staub) sowie Vergrämungswirkungen herausgearbeitet.

Bei den anlagenbedingten Wirkfaktoren handelt es sich maßgeblich um die dauerhafte Flä-

cheninanspruchnahme, die technische Überprägung des Fließgewässers Selke im Durchlass-

bauwerk und den Barriereeffekt des Absperrdammes. Betriebsbedingte Wirkfaktoren ergeben

sich vornehmlich durch den Einstau des Hochwassers im Hochwasserrückhaltebecken auf die

Vegetation und die lebensraumtypischen Tiere. Daneben führt die Kappung der Hochwasser-

spitzen > HQ5 zu einer Verringerung der Fließgewässerdynamik unterhalb des Hochwasser-

rückhaltebeckens. Schließlich wird der Grundablassstollen des Elblingstalteiches, der als po-

tentielles Winterquartier für mehrere Fledermausarten dient, bei seltenen Ereignissen (>

HQ50) kurzzeitig eingestaut und können Individuenverluste im Fall eines winterlichen Einstaus

nicht ausgeschlossen werden.

Sodann nimmt der Fachbeitrag Artenschutz die geplanten Vermeidungs- und vorgezogenen

Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) in den Blick. Unter Berücksichtigung dieser Maß-

nahmen werden schließlich artspezifisch – die prüfungsrelevanten Arten wurden zuvor mithilfe

eines Artenscreenings ermittelt – die Tatbestände der Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG

geprüft. Die Prüfung erstreckte sich im Einzelnen auf Säugetiere, Vögel, Amphibien und Repti-

lien, Fische und Rundmäuler, Käfer, Libellen, Heuschrecken, Tagfalter und Widderchen,

Weichtiere und Pflanzen. Im Ergebnis stellt der Fachbeitrag Artenschutz fest, dass unter Be-

rücksichtigung der geplanten Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-

Maßnahmen) die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht erfüllt werden und eine Ausnahme

nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht erforderlich ist.

Die zum Fachbeitrag Artenschutz gehörenden Anlagen A haben Folgendes zum Inhalt:

Anlagen Reihe A

A-7.4-1 Abschichtungstabelle zur Ermittlung der planungsrelevanten Arten

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3.8 Heft 8, Wasserbauliche Kompensationsmaßnahmen an der Selke zwischen Hoym und Gatersleben

Heft 8 zum Antrag vom 30.10.2013 enthält die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die

wasserbaulichen Kompensationsmaßnahmen an der Selke zwischen Hoym und Gatersleben.

Konkret ist vorgesehen, das Flussbett und den Auenkorridor der Selke zwischen Gatersleben

und Hoym in zwei Abschnitten

• E1: Alte Asche bis oberhalb Wehr Gatersleben

• E2: Ortsausgang Hoym bis oberhalb Kläranlage

zu revitalisieren.

Das mit diesen Maßnahmen primär verfolgte Planungsziel ist die Sicherung der Kohärenz von

Natura 2000. Konkret wurden folgende Einzelziele verfolgt:

Tabelle 21 Planungsziele für die Maßnahmen E1 und E2

Maßnahme Ziel E1 E2

Revitalisierung von naturnaher Fließgewässerstrecke mit Entwicklungspotenzial zum FFH-LRT 3260 (Fließwässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegeta-ti-on mit des Ranunculion fluitantis) im Mosaik mit dem FFH-LRT 6430 (Feuchte Hochstaudenfluren)

1,69 km 0,85 km

darin Entwicklung naturnaher Lebensraumstrukturen für die Ichthyozöno-se der unteren Salmonidenregion, insbesondere Groppe und Bachneun-auge (fisch-ökologisch relevante Einzelhabitate)

0,146 ha 0,074

ha

Schaffung von Auwald des FFH-Lebensraumtyps 91E0 (vorwiegend flächenhaft Pruno-Fraxinetum, daneben im Ufersaum Stellario-Alnetum und initiale Weiden- 5,36 ha 1,51 ha

Daneben dienen diese Maßnahmen ergänzend der Kompensation der mit dem Vorhaben und

den Folgemaßnahmen verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft.

Die geplanten Maßnahmen sind in wasserbaulicher Hinsicht dadurch gekennzeichnet, dass

die Eigendynamik des Gewässers genutzt werden soll. Deshalb geht es maßgeblich um die

Schaffung der Voraussetzungen für die Revitalisierung des natürlichen Gewässerkorridors

und das schnellstmögliche Wiedereinsetzen der natürlichen Geschiebe- und Bettdynamik der

Selke im Planbereich. Der derzeitige Zustand des Gewässers ist wasserbaulich überprägt und

in seiner natürlichen Dynamik stark eingeschränkt. Das naturschutzfachlich erforderliche Auf-

wertungspotential ist somit im maßgeblichen Bereich gegeben. Wasserbaulich sind konkret

folgende Maßnahmen vorgesehen:

• E1: Umverlegung des Gewässerlaufs in das ehemalige, derzeit verfüllte natürliche Bett,

Beibehaltung des derzeitigen Gerinnes als Hohlform einschließlich vorhandener Uferge-

hölze, welche künftig temporär bei Hochwasserereignissen anteilig durchströmt wird;

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 64

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durch die veränderte Linienführung entsteht ein Zugewinn an Fließlänge von ca. 530 m;

das Solgefälle reduziert sich auf 1,3 %

• E2: Initiierung des natürlichen morphologischen Entwicklungspotenzials des Gewässers

ohne Vorgabe einer dauerhaften Linienführung, zu diesem Zweck abschnittsweise Öff-

nung der vorhandenen Ufersicherungen, Einbringen von Schüttsteinkeilen und Raubäu-

men am gegenüberliegenden Ufer, Einbringen von Initialbreschen im Uferbereich, tempo-

räre Querschnittseinengung zur Erhöhung der zur breiten Erosion notwendigen Schlepp-

kräfte

Da es sich bei den geplanten Maßnahmen E1 und E2 um einen Gewässerausbau im Sinn des

Wasserhaushaltsgesetzes handelt, hat Heft 8 zum Antrag vom 30.10.2013 die notwendige

technische Genehmigungsplanung zum Inhalt.

Im Übrigen sind mit den geplanten Maßnahmen E1 und E2 noch folgende Maßnahmen ver-

bunden:

• Umverlegung des Radwanderweges R1 einschließlich zweier Brückenbauwerke

• Ergänzung einer in der Nähe zum Wehr Gatersleben vorhandenen, das Gewässer que-

renden Gasleitung um einen Düker (Querungsbauwerk)

• Geländeregulierung am Rand der Ortslage Gatersleben zur Vermeidung einer Um- und

Hinterströmung bebauter Bereiche im Hochwasserfall

• Durchführung von Anpflanzungen, um die naturschutzfachlichen Ziele zu erreichen

Die zum Heft 8 des Antrages vom 30.10.2013 gehörenden Anlagen 1 bis 5 haben Folgendes

zum Inhalt:

Anlage 1 Zeichnerische Unterlagen Anlage 2 Hydraulische Berechnungen Anlage 3 Bemessung des Streichwehres Anlage 4 Steckbrief LAWA-Fließgewässertyp Nr. 19 „Kleine Niederungsfließge-

wässer in Fluss- und Stromtälern“

Anlage 5 Grunderwerb, Eigentums- und Rechtsverhältnisse

4 Erläuterung zur 1. Planergänzung

HINWEIS

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der 1. Planergänzung nicht nur Teile des Antrages vom

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 65

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30.10.2013 vollständig ersetzt werden,

• das bisherige Heft 1 (Erläuterungsbericht)

• das bisherige Heft 7.1 (Umweltverträglichkeitsstudie)

• das bisherige Heft 7.2 (FFH-Verträglichkeitsstudie)

• das bisherige Heft 7.3 (landschaftspflegerische Begleitplan)

• das bisherige Heft 7.4 (Fachbeitrag Artenschutz)

• das bisherige Heft 8 (wasserbauliche Kompensationsmaßnahmen an der Selke zwi

schen Hoym und Gatersleben)

sondern auch zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden. Bei den neuen Unterlagen handelt es

sich um

• Heft 0 (Einführung und Änderungsnachweise in der Fassung der 1. Planergänzung)

• Heft 3.3 (zusammenfassende Darstellung der Folgemaßnahmen in der Fassung der 1.

Planergänzung)

• Heft 7.5 (naturschutzfachliches Monitoring in der Fassung der 1. Planergänzung)

• Heft 9 (wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag in der Fassung der 1. Planergänzung)

• Heft 10 (Gutachten und sonstige Unterlagen in der Fassung der 1. Planergänzung)

Im Detail ist der Status sämtlicher Antragsunterlagen in der Anlage 2 zu diesem Heft tabella-

risch aufgeführt.

4.1 Heft 0 , Einführung und Änderungsnachweise

Das vorliegende Heft 0 hat eine allgemein verständliche Einführung und den Änderungsnach-

weis zum Inhalt. Das Heft 0 wird mit der 1. Planergänzung als neue Antragsunterlage vorge-

legt.

Bisher (Antrag vom 30.10.2013) war nur ein Erläuterungsbericht (Heft 1) Bestandteil des An-

trages vom 30.10.2013 (siehe oben Kapitel 3.1). Aus Gründen der Transparenz und im Inte-

resse an der Klarheit der Antragsunterlagen hat sich der Vorhabenträger entschieden, mit der

1. Planergänzung eine allgemein verständliche Einführung und den Änderungsnachweis vo-

ranzustellen. Zugleich sollen auf diese Weise Missverständnisse, welche ausweislich der im

Rahmen der ersten Anhörung eingegangenen Stellungnahmen ggf. durch die bisherigen An-

tragsunterlagen (insbesondere Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013) hervorgerufen wurden,

ausgeräumt werden. Nicht zuletzt soll auch und gerade mit dem vorliegenden Heft 0 die gebo-

tene Anstoßwirkung – Information der beteiligten Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher

Belange über das Vorhaben, die Folgemaßnahmen und die damit verbundenen Wirkungen

sowie Aktivierung der Mitwirkung – erzielt werden.

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 66

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Mit der vorliegenden allgemein verständlichen Einführung und dem Änderungsnachweis wird

im Einzelnen nochmals Folgendes dargestellt:

• der bisherige Verfahrensablauf (Kapitel 2)

• nachrichtlich: der Inhalt des Antrages vom 30.10.2013 (Kapitel 3) und

• der Inhalt der 1. Planergänzung (Kapitel 4).

4.2 Heft 1, Erläuterungsbericht

Heft 1 in der Fassung der 1. Planergänzung enthält den Erläuterungsbericht – die Beschrei-

bung des Vorhabens.

Heft 1 in der Fassung der 1. Planergänzung stellt eine neue Antragsunterlage dar und ersetzt

das Heft 1 des Antrages vom 30.10.2013 vollständig.

Im Überblick hat Heft 1 in der Fassung der 1. Planergänzung Folgendes zum Inhalt:

4.2.1 Antragsteller

Vorhabenträger (Antragsteller) war und ist nach wie vor der Talsperrenbetrieb Sachsen-

Anhalt.

4.2.2 Unterlagen

Der Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung umfasst in der Fassung der 1. Planergän-

zung insgesamt 10 Hefte. Die Hefte 3, 4, 5 und 7 sind jeweils weiter untergliedert.

Heft Nummer

Bezeichnung

Heft 0 Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergän-

zung

Heft1 Erläuterungsbericht in der Fassung der 1. Planergänzung

Heft 2 Wasserwirtschaftliche und hydraulische Berechnungen

Heft 3 Heft 3.1: Umbau Selketalbahn

Heft 3.2: Elbingstalteich

Heft 3.3: Zusammenfassende Darstellung der Folgemaßnahmen in der

Fassung der 1. Planergänzung

Heft 4 Heft 4.1: Geotechnisches Gutachten

Heft 4.2: Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der

Bahntrasse Heft 4.3: Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der

Elbingstalteich

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 67

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Heft Nummer

Bezeichnung

Heft 5 Heft 5.1: Vorstatik Kombinationsbauwerk

Heft 5.2: Vorstatik für Bauwerke im Zuge der Bahntrasse

Heft 6 Technische Ausrüstung

Heft 7 Heft 7.1: Umweltverträglichkeitsstudie in der Fassung der 1. Planergän-

zung

Heft 7.2: FFH-Verträglichkeitsstudie in der Fassung der 1. Planergän-

zung Heft 7.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan in der Fassung der 1.

Planergänzung

Heft 7.4: Fachbeitrag Artenschutz in der Fassung der 1. Planergänzung

Heft 7.5: naturschutzfachliches Monitoring, Erfolgskontrollen und Risi-

komanagement in der Fassung der 1. Planergänzung Heft 8 Revitalisierung der Selke bei Gatersleben - Kohärenzmaßnahme E1 neu

zum HRB Straßberg in der Fassung der 1. Planergänzung Heft 9 Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag in der Fassung der 1. Planergän-

zung

Heft 10 Gutachten und sonstige Unterlagen in der Fassung der 1. Planergän-

zung

4.2.3 Beschreibung des Vorhabens (Überblick)

Mit der 1. Planänderung findet keine grundlegende Änderung des Vorhabens oder der damit

im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen statt. Inhaltliche Änderungen erfahren im

Rahmen der 1. Planänderung lediglich die vom Vorhabenträger vorgesehenen Kompensati-

onsmaßnahmen (siehe im Detail dazu nachfolgende Kapitel 4.5 und Kapitel 4.8).

Gegenständliches Vorhaben ist nach wie vor der Bau und der Betrieb eines "grünen" Hoch-

wasserrückhaltebeckens am Standort Straßberg.

Aus Gründen der Transparenz enthält das Heft 1 in der Fassung der 1. Planergänzung jetzt

neben der Beschreibung des Vorhabens (Bau und Betrieb) Ausführungen zu den konzeptio-

nellen Hintergründen (Planrechtfertigung und Raumverträglichkeit).

Unverändert liegt es auf der Hand, dass für das Gewässer Selke von Güntersberge bis zur

Mündung in die Bode bei Hausneindorf der in § 6 Abs. 1 Nr. 6 WHG vorgeschriebene Hoch-

wasserschutz nicht allein mit einer singulären Hochwasserschutzmaßnahme gewährleistet

werden kann, sondern das fachliche Gesamtkonzept Selke mehrere Bausteine zum Inhalt hat

und haben muss. Grundlegend ist dabei schon in wasserwirtschaftlicher Hinsicht zwischen

den notwendigen Maßnahmen am Oberlauf der Selke und den Maßnahmen am Unterlauf der

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 68

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Selke zu unterscheiden. Das geplante Hochwasserrückhaltebecken Straßberg ist ein zentraler

Baustein des Gesamtkonzeptes Selke für den Oberlauf des Gewässers. Es soll im Zusam-

menwirken mit bereits durchgeführten und noch vorgesehenen Maßnahmen in den Ortslagen

am Oberlauf, mit der weitgehend schon erfolgten Aktivierung des Hochwasserschutzpotenzi-

als der Harzteiche am Oberlauf und – soweit es die natürlichen/räumlichen Verhältnisse her-

geben – der Nutzung natürlicher Retentionsräume einen schadlosen Abfluss bis zu einem

100-jährlichen Hochwasserereignis gewährleisten.

4.2.4 Planrechtfertigung

Die im Rahmen der ersten Anhörung eingegangenen Stellungnahmen haben u. a. auch die

Planrechtfertigung, d. h. die Erforderlichkeit des Vorhabens Hochwasserrückhaltebecken

Straßberg, infrage gestellt. Deshalb fasst der Vorhabenträger in Heft 1 in der Fassung der 1.

Planergänzung die maßgeblichen Aspekte zur Rechtfertigung des gegenständlichen Vorha-

bens und der damit verbundenen Folgemaßnahmen nochmals zusammen.

Konkret finden sich unter Berücksichtigung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben Aussagen

• zur Übereinstimmung des Vorhabens mit den einschlägigen gesetzlichen Zielen,

• zum ernsthaften Interesse des Vorhabenträgers und des Landes Sachsen-Anhalt an der

Verwirklichung des Vorhabens,

• dazu, dass dem Vorhaben und den damit verbundenen Folgemaßnahmen keine unüber-

windbaren Hindernisse in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht entgegenstehen und

• dazu, dass das gegenständliche Vorhaben erforderlich, d. h. "vernünftigerweise geboten"

ist.

Aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes folgt, dass die Planrecht-

fertigung für eine konkrete Hochwasserschutzmaßnahme als Einzelmaßnahme gegeben ist,

wenn diese einen wirksamen Beitrag zur Erreichung des festgelegten Gesamtziels leisten

kann. Dies ist vorliegend beim Hochwasserrückhaltebecken Straßberg – bezogen auf das

maßgebliche Gesamtkonzept Selke – eindeutig der Fall.

4.2.5 Raumverträglichkeit

Die im Rahmen der ersten Anhörung eingegangenen Stellungnahmen haben teilweise die

Raumverträglichkeit des Vorhabens und der damit im Zusammenhang stehenden Folgemaß-

nahmen infrage gestellt. Deshalb begründet der Vorhabenträger in Heft 1 in der Fassung der

1. Planergänzung nochmals umfassend, dass das gegenständliche Vorhaben als raumbe-

deutsames Vorhaben – erstens – mit den verbindlichen Zielen und sonst maßgeblichen

Grundsätzen der Landesplanung und der Raumordnung übereinstimmt und – zweitens – sich

auch nicht aus anderen Gründen, insbesondere naturschutzrechtlichen Gründen, als raumun-

verträglich darstellt.

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 69

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4.2.6 Planungsrelevante Grundlagen

Kapitel 6 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung stellt die planungsrelevanten

Grundlagen zusammen. Im Einzelnen werden beschrieben:

• der Standort des Vorhabens,

• die relevanten hydrologischen Daten,

• die Ausgangswerte für die Bemessung und die hydraulischen Nachweise,

• die geologischen, bodenkundlichen und morphologischen Grundlagen (einschließlich

Sedimentologie (Ablagerungen im Stauraum bei Einstau des Hochwasserrückhaltebe-

ckens)),

• die hydrogeologischen Daten,

• die vorhandenen Gewässernutzungen,

• etwaige zu berücksichtigende schädliche Bodenveränderungen und Altlasten und

• Natur und Landschaft im Untersuchungsraum.

Im Vergleich zu den Aussagen in Kapitel 4 des Heftes 1 in der Fassung der Antragsunterlagen

vom 30.10.2013 ergeben sich diesbezüglich keine inhaltlichen Änderungen. Die mit Heft 1 in

der Fassung der 1. Planänderung vorgenommenen textlichen Änderungen beschränken sich

auf eine Präzisierung der einschlägigen Fachbegriffe und geringfügige inhaltliche Präzisierun-

gen bzw. ergänzende Erläuterungen.

4.2.7 Bau des Hochwasserrückhaltebeckens

Kapitel 7 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung beschreibt den zur Zulassung

gestellten Bau des Hochwasserrückhaltebeckens in tatsächlicher Hinsicht.

Im Vergleich zu Kapitel 5 des Heftes 1 des Antrages vom 30.10.2013 erfolgte im Rahmen der

1. Planergänzung eine redaktionelle Überarbeitung dahin, dass die Ausführungen zum Bau

des Hochwasserrückhaltebeckens (jetzt Kapitel 7 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planer-

gänzung) und die Ausführungen zum Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens (jetzt Kapitel

8 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung; siehe nachfolgend Kapitel 4.2.8) vonei-

nander getrennt wurden.

4.2.7.1 Bautechnische Angaben

Der in Kapitel 7 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung behandelte Bau des

Hochwasserrückhaltebeckens befasst sich in tatsächlicher Hinsicht mit folgenden Themen:

• konstruktive Gestaltung der baulichen Anlagen (Absperrbauwerk und Nebenanlagen)

• Art und Leistung der Betriebseinrichtungen (Gewässerdurchlass, Bahndurchlass, Be-

triebsauslass, Betriebsraum, Erschließung/EMSR usw.)

• Beschreibung der erforderlichen Mess- und Kontrollverfahren

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 70

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• Angaben zur Höhenlage und zu den Festpunkten.

Insofern ergeben sich im Vergleich zu den Aussagen in Kapitel 5 des Heftes 1 in der Fassung

des Antrages vom 30.10.2013 keine inhaltlichen Änderungen. Die Ausführungen in Heft 1 in

der Fassung der 1. Planänderung enthalten vielmehr lediglich textliche Änderungen im Sinn

einer Präzisierung der einschlägigen Fachbegriffe und geringfügige inhaltliche Präzisierungen

und ergänzende Erläuterungen. Die wasserbauliche und technische Konstruktion des Hoch-

wasserrückhaltebeckens einschließlich sämtlicher Nebenanlagen wurde mit der 1. Planände-

rung nicht geändert.

4.2.7.2 Wasserrechtliche Voraussetzungen

Die wasserrechtlichen Voraussetzungen für die beantragte Planfeststellung (§ 68 WHG) wer-

den in Heft 9 (Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag; siehe auch nachfolgend Kapitel 4.10) be-

schrieben.

4.2.7.3 Naturschutzrechtliche Voraussetzungen

Das Vorhaben erfüllt in Bezug auf den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens die naturschutz-

rechtlich relevanten Voraussetzungen für eine Zulassung im Wege der Planfeststellung.

Soweit der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens einen Eingriff in Natur und Landschaft im

Sinn von § 14 Abs. 1 BNatSchG darstellt, kann dieser im Sinn des § 15 Abs. 1 BNatSchG

ausgeglichen bzw. ersetzt werden. Gleiches gilt für die mit dem Bau des Hochwasserrückhal-

tebeckens verbundene Waldumwandlung und den dafür zu leistenden Ausgleich. Im Einzel-

nen ist hier auf das Heft 7.3 in der Fassung der 1. Planergänzung (siehe auch nachfolgend

Kapitel 4.6) zu verweisen.

Soweit der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens mit erheblichen Beeinträchtigungen auf

einzelne für das Natura 2000-Gebiet "Selketal und Bergwiesen bei Stiege" maßgebliche Le-

bensraumtypen (LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie verbunden

ist und deshalb nur im Wege der Ausnahme (Abweichung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG) zuge-

lassen werden kann, sind die für eine solche Ausnahme geregelten Voraussetzungen erfüllt.

Im Einzelnen ist hier auf das Heft 7.2 in der Fassung der 1. Planergänzung (siehe auch nach-

folgend Kapitel 4.5) zu verweisen.

Soweit der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens auch artenschutzrechtlichen Anforderun-

gen (besonderer Artenschutz nach § 44 BNatSchG) zu genügen hat, werden die in § 44 Abs.

1 BNatSchG geregelten Verbote in Bezug auf die konkret relevanten gemeinschaftsrechtlich

besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten überwiegend nicht erfüllt. Für ein-

zelne Arten – teilweise lediglich hilfsweise - beantragt der Vorhabenträger die Erteilung einer

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 71

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Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG. Im Einzelnen ist hier auf das Heft 7.4 in der Fassung

der 1. Planergänzung (siehe auch nachfolgend Kapitel 4.7) zu verweisen.

Soweit der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens nicht im Einklang mit nationalen Vorschrif-

ten des Flächennaturschutzes (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet) steht, wird eine

Befreiung beantragt.

4.2.8 Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens

Nicht nur die Zulassung des Baus des Hochwasserrückhaltebeckens und der Umsetzung der

damit verbundenen Folgemaßnahmen, sondern auch die Erteilung der Zulassung für den Be-

trieb des Hochwasserrückhaltebeckens ist mit dem vorliegenden Antrag auf wasserrechtliche

Planfeststellung vom 30.10.2013 beantragt.

Deshalb widmet sich das Kapitel 8 des Heftes 1 der 1. Planergänzung jetzt ausführlich – und

getrennt von den Ausführungen zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens – dem Betrieb

des Hochwasserrückhaltebeckens in tatsächlicher Hinsicht.

4.2.8.1 Betriebstechnische Angaben

Die relevanten betriebstechnischen Angaben waren bereits bisher in Kapitel 5 des Heftes 1

des Antrages vom 30.10.2013 kurz angesprochen. Kapitel 8 des Heftes 1 der 1. Planergän-

zung greift darauf zurück, präzisiert und ergänzt die relevanten betriebstechnischen Angaben

und beschreibt (erstmals) zusammenhängend

• den (trockenen) Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens,

• den Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens im Hochwasserfall und

• die Prüfung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Anlage.

Damit werden zugleich die im Rahmen der 1. Anhörung eingegangenen Stellungnahmen be-

rücksichtigt, welche Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Hochwasserrückhaltebe-

ckens aufgeworfen haben. Insbesondere die Art und Weise der Durchführung des vorge-

schriebenen Probebetriebs - der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit, Tragsicherheit und

Funktionssicherheit - wird nochmals präzise beschrieben und eingeordnet (siehe dazu Heft 1,

Abschnitt 8.2).

4.2.8.2 Wasserrechtliche Voraussetzungen

Auch der Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens ist an wasserrechtliche Voraussetzungen

geknüpft. Diese werden in Heft 9 (Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag; siehe auch nachfolgend

Kapitel 4.10) beschrieben.

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 72

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4.2.8.3 Naturschutzrechtliche Voraussetzungen

Das Vorhaben erfüllt auch in Bezug auf den Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens die

naturschutzrechtlich relevanten Voraussetzungen für eine Zulassung im Wege der Planfest-

stellung.

Soweit der Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens einen Eingriff in Natur und Landschaft

im Sinn von § 14 Abs. 1 BNatSchG darstellt, kann dieser im Sinn des § 15 Abs. 1 BNatSchG

ausgeglichen bzw. ersetzt werden. Im Einzelnen ist hier auf das Heft 7.3 in der Fassung der 1.

Planergänzung (siehe auch nachfolgend Kapitel 4.6) zu verweisen.

Soweit der Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens mit erheblichen Beeinträchtigungen auf

einzelne für das Natura 2000-Gebiet "Selketal und Bergwiesen bei Stiege" maßgebliche Le-

bensraumtypen (LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie verbunden

ist und deshalb nur im Wege der Ausnahme (Abweichung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG) zuge-

lassen werden kann, sind die für eine solche Ausnahme geregelten Voraussetzungen erfüllt.

Im Einzelnen ist hier auf das Heft 7.2 in der Fassung der 1. Planergänzung (siehe auch nach-

folgend Kapitel 4.5) zu verweisen.

Soweit der Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens auch artenschutzrechtlichen Anforde-

rungen (besonderer Artenschutz nach § 44 BNatSchG) zu genügen hat, werden die in § 44

Abs. 1 BNatSchG geregelten Verbote in Bezug auf die konkret relevanten gemeinschafts-

rechtlich besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten überwiegend nicht erfüllt.

Für einzelne Arten – teilweise lediglich hilfsweise - beantragt der Vorhabenträger die Erteilung

einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG. Im Einzelnen ist hier auf das Heft 7.4 in der

Fassung der 1. Planergänzung (siehe auch nachfolgend Kapitel 4.7) zu verweisen.

Soweit der Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens nicht im Einklang mit nationalen Vor-

schriften des Flächennaturschutzes (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet) steht, wird

eine Befreiung beantragt.

4.2.8.4 Betrieb des Bahndurchlasses

Unverändert ist das Dammbauwerk für das Hochwasserrückhaltebecken als Kombinations-

bauwerk (Kombination von Gewässerdurchlass, Bahndurchlass und Absperrmöglichkeit im

Hochwasserfall) geplant.

Deshalb, sowie mit Rücksicht auf die differenzierten Zuständigkeiten in Bezug auf den Betrieb

des Hochwasserrückhaltebeckens (Betrieb durch den Vorhabenträger) einerseits und den

Harzer Schmalspurbahnen (Betrieb durch die Harzer Schmalspurbahnen GmbH) andererseits

bei Betrieb im "trockenen" Zustand, im Hochwasserfall und während der Bauzeit wird der Be-

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 73

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trieb des Bahndurchlasses nochmals separat in Kapitel 8 des Heftes 1 der 1. Planergänzung

beschrieben.

4.2.9 Mit dem Vorhaben verbundene Folgemaßnahmen

Mit dem Vorhaben sind mehrere Folgemaßnahmen verbunden, über deren Zulässigkeit im

Rahmen des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens nach Maßgabe der jeweils geltenden

materiell-rechtlichen Vorgaben mit zu entscheiden ist. Konkret und im Wesentlichen unverän-

dert handelt es sich um Folgende:

• bauzeitliche Ableitung von Grundwasser und anfallendem Niederschlagswasser in die

Selke (Bauwasserhaltung Absperrbauwerk)

• Umverlegung der Selke im Bereich des Absperrbauwerks auf einer Länge von 260 m um bis zu 5 m in Richtung Talmitte

• bauzeitliche Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes auf einer Länge von 330 m

• bauzeitliche Ableitung von Grundwasser bei Umverlegung der Selke (Bauwasserhaltung Umverlegung Selke)

• Umverlegung der Bahntrasse der Schmalspurbahn im räumlichen Bereich des Damm-bauwerkes und darüber hinaus auf einer Länge von insgesamt ca. 420 m um bis zu 5 m in Richtung Talmitte – Abschnitt

• bauzeitliche seitliche Materialentnahme auf einer Fläche von 3,8 ha am rechten Hang (Großer Ampenberg; Tiefe von 3 m bis 16 m unter GOK)

• bauzeitliche Ableitung von auf der Fläche der Materialentnahme anfallendem Nieder-schlagswasser sowie Grundwasser in die Selke (Bauwasserhaltung Materialentnahme)

• Änderungen am Damm des Elbingstalteiches (Erhöhung der Standsicherheit durch Vor-schüttung eines Auflastfilters)

• bauzeitliche Ableitung von Grundwasser und anfallendem Niederschlagswasser in die Selke (Bauwasserhaltung Elbingstalteich)

• Umverlegung der Selke vom Dammfuß des Elbingstalteiches weg zur Mitte des Selketa-les (Verschiebung von 40 m) auf einer Länge von 100 m

• bauzeitliche Ableitung von Grundwasser bei Umverlegung der Selke vom Dammfuß des Elbingstalteiches (Bauwasserhaltung Umverlegung Selke)

• Umverlegung sowie Ausbau und Neuanlage von Wegen

• Umverlegung der Abwasserdruckleitung Güntersberge-Straßberg aus dem Talraum her-aus in den geplanten Hangweg auf einer Länge von 380 m

• Neu: Verlegung der Stromleitung Güntersberge-Straßberg (Erdkabel) im Bereich der seit-lichen Materialentnahme

Page 84: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 74

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In Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 (Kapitel 5) waren diese Folgemaßnahmen – teilweise

unter Verweis auf weiterführende Aussagen in den anderen Heften des Antrages – schon an-

gesprochen. Aus Gründen der Transparenz und zur Kontrolle der Vollständigkeit hat sich der

Vorhabenträger dafür entschieden, in Kapitel 9 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergän-

zung die mit dem Vorhaben im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen nochmals voll-

ständig aufzulisten. Eine zusammenfassende Beschreibung aller Folgemaßnahmen in tat-

sächlicher Hinsicht findet sich jetzt im neuen Heft 3.3 (siehe auch nachfolgend Kapitel 4.3).

Soweit einzelne Folgemaßnahmen wasserrechtliche Relevanz aufweisen, werden sie außer-

dem im neuen Heft 9 (wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag) angesprochen und behandelt (siehe

dazu auch nachfolgend Kapitel 4.10).

Inhaltliche Änderungen in Bezug auf die einzelnen Folgemaßnahmen sind mit der 1. Planer-

gänzung allein im Zusammenhang mit der vorhandenen Energieleitung verbunden. Bisher war

der Rückbau der im Tal verlaufenden Freileitung vorgesehen. Dieser Rückbau wird nach ak-

tueller Planung durch den zuständigen Netzbetreiber bereits erfolgt sein. Deshalb ist es ledig-

lich noch erforderlich, im Bereich der seitlichen Materialentnahme einen Abschnitt Erdkabel

umzuverlegen. Im Übrigen kommen im Zuge der 1. Planergänzung keine weiteren Folgemaß-

nahmen im Vergleich zur bisherigen Planung hinzu.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit gibt die

Anlage 1

zum Erläuterungsbericht zusätzlich eine grafische Übersicht über den Antragsgegenstand in

der Fassung der 1. Planergänzung.

4.2.10 Maßnahmen zur Kompensation und Kohärenzsicherung

Im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vorhaben (Bau und Betrieb) sowie den damit

verbundenen Folgemaßnahmen ist der Vorhabenträger nach unterschiedlichen naturschutz-

rechtlichen Vorschriften aufgefordert, Maßnahmen zur Kompensation (Ausgleich und Ersatz)

und zur Kohärenzsicherung vorzusehen und durchzuführen.

Im Detail sind diese Maßnahmen in ihrer aktuellen Fassung – mit der 1. Planergänzung erge-

ben sich im Vergleich zur bisherigen Planung inhaltliche Änderungen – in

• Heft 7.3 (landschaftspflegerische Begleitplan) in der Fassung der 1. Planergänzung (sie-

he auch nachfolgend Kapitel 4.5) und

• Heft 8 (Revitalisierung der Selke bei Gatersleben - Kohärenzmaßnahme E1 neu zum

HRB Straßberg) in der Fassung der 1. Planergänzung (siehe auch nachfolgend Kapitel

4.7)

beschrieben.

Page 85: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 75

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Kapitel 10 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung fasst aus Gründen der Über-

sichtlichkeit das der Planung insgesamt zu Grunde liegende Kompensationskonzept nochmals

zusammen und widmet sich in Bezug auf die aktuell geplante Kohärenzsicherungsmaßnahme

(Revitalisierung der Selke bei Gatersleben - Kohärenzmaßnahme E1 neu zum HRB Straß-

berg) der wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Zulässigkeit dieser Maßnahmen.

Insbesondere ist festzuhalten, dass es sich bei der Maßnahme zur Kohärenzsicherung E 1

neu um einen Gewässerausbau im Sinn von § 67 Abs. 2 WHG handelt, welcher seinerseits

nach § 68 Abs. 1 WHG planfeststellungspflichtig ist. Der vorliegende Antrag auf wasserrechtli-

che Planfeststellung umfasst auch den Antrag auf Zulassung der geplanten Kohärenzsiche-

rungsmaßnahmen durch wasserrechtliche Planfeststellung.

4.2.11 Fachplanerische Alternativenprüfung

In Kapitel 11 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung ist die vom Vorhabenträger –

mit Rücksicht auf die im Rahmen der ersten Anhörung eingegangenen Stellungnahmen noch

einmal – durchgeführte fachplanerische Alternativenprüfung dokumentiert.

Zur Vermeidung von Missverständnissen ist bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass

im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vorhaben und den damit verbundenen Folgemaß-

nahmen an mehreren Stellen der Zulässigkeitsprüfung von der Planfeststellungsbehörde eine

Alternativenprüfung durchzuführen ist:

• fachplanerische Alternativenprüfung im Rahmen des bei der Planfeststellung anzuwen-

denden Abwägungsgebotes,

• Alternativenprüfung im Zusammenhang mit der beantragten Abweichung nach § 34 Abs.

3 BNatSchG und

• Alternativenprüfung im Zusammenhang mit den beantragten Ausnahmen nach § 31 Abs.

2 WHG sowie

• Alternativenprüfung im Zusammenhang mit der vorsorglich beantragten Ausnahme nach

§ 45 Abs. 7 BNatSchG.

Kapitel 11 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung betrifft ausschließlich die fach-

planerische Alternativenprüfung im Rahmen des bei der Planfeststellung anzuwendenden

Abwägungsgebotes. Die anderen Alternativenprüfungen werden an anderer Stelle der An-

tragsunterlagen, konkret in

• Heft 7.2 in der Fassung der 1. Planergänzung (FFH-Verträglichkeit)

• Heft 7.4 in der Fassung der 1. Planergänzung (besonderer Artenschutz)

Page 86: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

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• Heft 1 in der Fassung der 1. Planergänzung (wasserrechtliche Zulässigkeit des Vorha-

bens und der Folgemaßnahmen)

separat und eigenständig angesprochen.

Die vom Vorhabenträger mit Rücksicht auf die im Rahmen der ersten Anhörung eingegange-

nen Stellungnahmen noch einmal durchgeführte fachplanerische Alternativenprüfung führt im

Vergleich zur bisher zur Zulassung beantragten Planung nicht zu einer Änderung. Auch im

Ergebnis der noch einmal durchgeführten fachplanerischen Alternativenprüfung werden das

zur Zulassung beantragte Vorhaben und die zugehörigen Folgemaßnahmen als "vernünftig

geboten" bestätigt. Dabei muss wiederum – wie bereits im Rahmen der Erörterung der Plan-

rechtfertigung (siehe Kapitel 4 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung und oben

Kapitel 4.2.4) schon hervorgehoben – berücksichtigt werden, dass das gegenständliche Vor-

haben Bestandteil des Gesamtkonzeptes Hochwasserschutz für die Selke ist. Folglich sind im

Rahmen der fachplanerischen Alternativenprüfung zwei Ebenen (konzeptionelle Alternativen

bezogen auf das Gesamtkonzept und bauwerksbezogene Alternativen (Standort- und Ausfüh-

rungsalternativen)) zu betrachten.

4.2.12 Umweltverträglichkeit

Wie sich schon aus den bisherigen Antragsunterlagen (siehe oben Kapitel 3.7.1) ergibt, ist es

im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vorhaben geboten, eine Umweltverträglichkeitsprü-

fung durchzuführen und hat der Vorhabenträger bereits bisher entsprechende Antragsunterla-

gen vorgelegt (siehe Heft 7.1 des Antrages vom 30.10.2013). Weiterhin ergab sich bereits aus

den bisher vorgelegten Antragsunterlagen, dass auch im Zusammenhang mit den mit dem

Vorhaben verbundenen Folgemaßnahmen teilweise eine Pflicht zur Durchführung einer Um-

weltverträglichkeitsprüfung besteht (siehe ebenfalls Heft 7.1 des Antrages vom 30.10.2013).

Hieran hat sich mit der 1. Planergänzung nichts geändert. Das Kapitel 12 des Heftes 1 in der

Fassung der 1. Planänderung fasst die insoweit maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen

Aspekte aus Gründen der Übersichtlichkeit nochmals zusammen.

Mit Rücksicht auf die Aktualisierung von vornehmlich naturschutzfachlich relevanten Daten

sowie die Anpassung und Aktualisierung der Maßnahmen zur naturschutzfachlichen Kompen-

sation und Kohärenzsicherung sowie aus Gründen der Transparenz und der Übersichtlichkeit

hat sich der Vorhabenträger zudem dazu entschlossen, mit der vorliegenden 1. Planergän-

zung das Heft 7.1 (Umweltverträglichkeitsstudie) nicht nur zu aktualisieren und zu ergänzen,

sondern vollständig neu vorzulegen. Im Einzelnen kann an dieser Stelle auf die nachfolgenden

Ausführungen im Kapitel 4.3 verwiesen werden.

Page 87: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

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4.2.13 Rechtsverhältnisse und Grunderwerb

Kapitel 13 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung knüpft an Kapitel 7 des Heftes 1

des Antrages vom 30.10.2013 an und äußert sich zu den maßgeblichen Rechtsverhältnissen

und dem erforderlichen Grunderwerb.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der Transparenz werden die im Zusammenhang mit

der Zulassung des gegenständlichen Vorhabens und der damit verbundenen Folgemaßnah-

men relevanten Rechtsverhältnisse und die Fragen des Grunderwerbes nochmal in geordne-

ter Form angesprochen und präzisiert.

Letzteres gilt insbesondere für den erforderlichen Grunderwerb im Lichte der enteignungs-

rechtlichen Vorwirkung der wasserrechtlichen Planfeststellung gemäß § 71 WHG. Aus verfas-

sungsrechtlichen Gründen (Eigentumsschutz nach Art. 14 GG) hat die Planfeststellungsbe-

hörde bei ihrer Entscheidung eine sogenannte Gesamtabwägung durchzuführen. Der Vorha-

benträger stellt im Rahmen des Kapitel 13 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planänderung

die für diese Gesamtabwägung relevanten öffentlichen und privaten Belange aus Gründen der

Vorsorge und der Transparenz nochmals zusammen.

Hinzuweisen ist an dieser Stelle besonders darauf, dass sich durch die Aktualisierung, Ände-

rung und Anpassung der geplanten Maßnahmen zur naturschutzfachlichen Kompensation und

zum Ausgleich der Kohärenz von Natura 2000 auch Änderungen beim Grunderwerbsplan

ergeben. Der Vorhabenträger hat insbesondere im Zusammenhang mit der Maßnahme E 1

(Revitalisierung der Selke bei Gatersleben - Kohärenzmaßnahme E1 neu zum HRB Straß-

berg) auf die Einwendungen aus der ersten Anhörung reagiert und mit der vorgenommenen

Umplanung dieser Maßnahme den damit verbundenen Grundstücksbedarf optimiert und an-

gepasst. Gleiches gilt für die nunmehr aktuell geplanten Maßnahmen zum forstwirtschaftlichen

Ausgleich und zur Kompensation im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffs-

regelung.

Die mit der 1. Planergänzung verbundenen Änderungen und Anpassungen der Planung in

inhaltlicher Hinsicht führen zu einer Änderung und Aktualisierung der Grunderwerbsunterla-

gen, welche sich wie folgt aufgliedern:

• GEV 1: Hochwasserrückhaltebecken (bauliche Anlagen und Einstaubereich) ein-

schließlich Zuwegungen, Umverlegung der Bahntrasse, Umverlegung der

Selke, Umverlegung der Abwasserdruckleitung (A-1-1a)

• GEV 2: Elbingstalteich einschließlich Umverlegung der Selke (A-1-1b)

• GEV 3: Materialentnahme einschließlich Umverlegung Energieleitung (A-1-1c)

• GEV 4: Maßnahme E1 neu (A-1-1d)

• GEV 5: Sonstige Kompensationsmaßnahmen (A-1-1e)

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4.2.14 Bauzeitenplan

Kapitel 14 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung knüpft an Kapitel 8 des Heftes 1

des Antrags vom 30.10.2013 an. Der Vorhabenträger hat die geplante Durchführung der

Baumaßnahme in den einzelnen Bauphasen nochmals überprüft. Mit Kapitel 14 des Heftes 1

in der Fassung der 1. Planergänzung wird die aktuelle Planung dargestellt.

4.2.15 Baustraßen und Umleitungskonzept

Mit Kapitel 15 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung reagiert der Vorhabenträger

auf die im Rahmen der ersten Anhörung eingegangenen Stellungnahmen, welche u. a. die

geplanten Baustraßen angesprochen und das geplante Umleitungskonzept hinterfragt haben.

Der Vorhabenträger hat seine Planung entsprechend überprüft und präzisiert. Das Ergebnis

wird in Kapitel 15 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung vorgestellt. Dabei ist al-

lerdings darauf hinzuweisen, dass sich im Vergleich zur bisherigen Planung keine gravieren-

den Änderungen oder Ergänzungen ergeben.

4.2.16 Anlagen A und B

Zum Heft 1 in der Fassung der 1. Planergänzung gehören folgende Anlagen:

Anlagen Reihe A A-1-1a Flurstücksverzeichnis/Betroffenheit/Grunderwerbsverzeichnis A - Hochwasserrückhal-

tebecken (bauliche Anlagen und Einstaubereich) ein-schließlich Zuwegungen, Umver-legung der Bahntrasse, Umverlegung der Selke, Umverlegung der Abwasserdrucklei-tung (GEV 1)

A-1-1b Flurstücksverzeichnis/Betroffenheit/Grunderwerbsverzeichnis B - Elbingstal-teich ein-schließlich Umverlegung der Selke (GEV 2)

A-1-1c Flurstücksverzeichnis/Betroffenheit/Grunderwerbsverzeichnis C - Materialentnahme einschließlich Umverlegung Energieleitung (GEV 3)

A-1-1d Flurstücksverzeichnis/Betroffenheit/Grunderwerbsverzeichnis D - Maßnahme E1 neu (GEV 4)

A-1-1e Flurstücksverzeichnis/Betroffenheit/Grunderwerbsverzeichnis F - Sonstige Kompens ationsmaßnahmen (GEV 5) A-1-2 Bauwerksverzeichnis A-1-3a, b Messeinrichtungen A-1-4 Fachgutachterliche Betrachtung zur Alternativenprüfung in der Fassung der 1. Planer- gänzung A-1-5 Hydrogeologisches Modell, Erläuterungsbericht A-1-6 Grundwassermodellierung, Erläuterungsbericht

Anlagen Reihe B Lagepläne B-1-1 Übersichtskarte 1 : 100.000

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B-1-2 Einstauflächen HQx - Lageplan 1 : 5.000 B-1-3 Schutzgebiete (Natura 2000) - Lageplan 1 : 5.000 B-1-4.1 Bauzeitliche und dauernde Flächeninanspruchnahme - Lageplan 1 : 1.000 B-1-4.2 Lagerflächen, Baustelleneinrichtung und bauzeitliche Gewässerumleitung - Lageplan 1 : 1.000 B-1-4.3 Wegenetz und -konzept - Lageplan 1 : 5.000 B-1-4.4 HRB Straßberg – GEP – Blattschnittübersicht 1 : 75:000 B-1-4.4 a HRB Straßberg - GEP 1 – Nahbereich HRB Straßberg 1 : 2.000 B-1-4.5 a HRB Straßberg - GEP 2 – Elbingstalteich 1 : 2.000 B-1-4.6 a HRBStraßberg - GEP 3 – Materialentnahme und Energieleitung 1 : 2.000 B-1-4.7 a HRB Straßberg - GEP 4 – Maßnahme E1 neu 1 : 2.000 B-1-4.8a HRB Straßberg - GEP 5 – Sonstige Kompensations-

maßnahmen 1 : 2.000 B-1-4.9 Übersichtsplan zur Beweissicherung 1 : 5.000, 1 : 7.500 Planungsgrundlagen B-1-5.1 Vermessungsplan - Lageplan 1: 1.000 B-1-5.2 Längsschnitt Selke 1 : 100,

1 : 1.000 Bauwerk B-1-6.1a Damm - Baugrunderkundung, Dichtungsebene, Flächenfilter – Lageplan 1 : 500 B-1-6.1.1 Absperrbauwerk - Messpunkte – Lageplan 1 : 500 B-1-6.2 Dammlängsschnitt - Schnitt A-A (Wasserseite) 1 : 250 B-1-6.3 Dammlängsschnitt - Schnitt B-B (Dammachse) 1 : 250 B-1-6.4a Dammlängsschnitt - Schnitt C-C (Luftseite) 1 : 250 Dammbauwerk B-1-7.1a Dammquerschnitt (Tal) - Schnitt I-I 1 : 100 B-1-7.1.1 Querschnitt Absperrbauwerk – Hochwasserentlastungs- anlage - Mess-QS 1 1 : 100 B-1-7.1.2 Querschnitt Absperrbauwerk - Betriebsdurchlass - Mess-QS 2 1 : 100 B-1-7.1.3 Querschnitt Absperrbauwerk – Gewässerdurchlass - Mess-QS 3 1 : 100 B-1-7.1.4 Querschnitt Absperrbauwerk - Schnitt I-I - Mess-QS 4 1 : 100 B-1-7.1.5 Querschnitt Absperrbauwerk - Mess-QS 5 1 : 100 B-1-7.1.6 Querschnitt Absperrbauwerk - Mess-QS 6 1 : 100 B-1-7.2a Dammquerschnitt (linker Hang) - Schnitt II-II 1 : 100 B-1-7.3a Dammquerschnitt (linker Hang) - Schnitt III-III 1 : 100

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Kombinationsbauwerk und Durchlassbauwerke B-1-8.1 a Kombinationsbauwerk - Lageplan 1 : 100 B-1-8.2 Kombinationsbauwerk Drainagesystem - Lageplan und Längs- schnitt 1 : 100 B-1-8.3 Kombinationsbauwerk - Schnitt E-E 1 : 100 B-1-8.4 Gewässerdurchlass - Schnitt IV-IV 1 : 20, 1 : 100 B-1-8.5 Bahndurchlass - Schnitt V-V 1 : 100 B-1-8.6 Betriebsdurchlass - Schnitt VI-VI 1 : 100 B-1-8.7 Mauerquerschnitt - Schnitt VII-VII 1 : 100 B-1-8.8 Längsschnitt Selke - Plan-Zustand 1 : 500, 1 : 50 B-1-8.9 Gewässerquerschnitte Selke oberhalb - Plan-Zustand 1 : 100 B-1-8.10 Gewässerquerschnitte Selke unterhalb - Plan-Zustand 1 : 100 Hochwasserentlastung B-1-9.1 Hochwasserentlastungsanlage - Grundriss/Draufsicht 1 : 100 B-1-9.2 Hochwasserentlastungsanlage - Schnitte VIII bis XI 1 : 100 B-1-9.3 Hochwasserentlastungsanlage - Schnitt D-D 1 : 100 Nebenanlagen B-1-10.1 Betriebswege und Baustraßen – Lagepläne 1 : 1.000 B-1-10.2 Betriebswege und Baustraßen – Längsschnitte 1 : 1.000 1 : 200 B-1-10.3 Dammkrone, Betriebswege und Baustraßen – Regel- querschnitte 1 : 50 B-1-10.4a Treppen und Staffelpegel - Draufsicht, Schnitte und Details 1 : 50, 1 : 100 B-1-10.5 Ablaufpegel, Pegelstrecke – Lageplan, Schnitte 1 : 50 B-1-10.6a Treibholzsperre – Lageplan, Schnitte 1 : 50, 1 : 100 B-1-10.7_1a Leitungen - Umverlegung der Stromleitung - Lageplan, Blatt 1a 1 : 1.000 B-1-10.7a Leitungen - Umverlegung der Stromleitung - Lageplan, Blatt 1 u. 2 1 : 1.000 B-1-10.7a Leitungen - Umverlegung der Stromleitung - Lageplan, Blatt 3 1 : 1500 B-1-10.7a Leitungen - Umverlegung der Stromleitung - Lageplan, Blatt 4 1 : 500; 1:500/100 B-1-10.7_5 Leitungen - Umverlegung der Stromleitung – Lageplan, Blatt 5 1 : 500 B-1-10.8a Leitungen - Umverlegung von Abwasserdruckleitung und Stromleitung - Regelquerschnitte 1 : 25 B-1-10.9 Abwasserdruckleitung - Revisionsschächte zur Be- und Entlüftung bzw. Entleerung 1 : 25 B-1-10.10a Materialentnahme – Lageplan und Schnitte 1 : 500, 1 : 1.00 B-1-10.11 Längsschnitt und Regelquerprofile Selke - Bauzeitliche Umverlegung 1 : 500/40 1 : 100/100

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Betriebsgebäude/-raum B-1-11 Betriebsraum 1 : 50

4.3 Heft 3.3, Zusammenfassende Darstellung der Folgemaßnahmen

Die mit dem Vorhaben verbundenen Folgemaßnahmen sind bereits im Heft 1 des Antrages

vom 30.10.2013 beschrieben. Aus Gründen der Transparenz hat sich der Vorhabenträger

dazu entschieden, in Heft 3.3 die Folgemaßnahmen nochmals zusammenfassend darzustel-

len und zu beschreiben.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

• bauzeitliche Ableitung von Grundwasser und anfallendem Niederschlagswasser in die

Selke (Bauwasserhaltung Absperrbauwerk)

• Umverlegung der Selke im Bereich des Absperrbauwerks auf einer Länge von 260 m um bis zu 5 m in Richtung Talmitte

• bauzeitliche Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes auf einer Länge von 330 m

• bauzeitliche Ableitung von Grundwasser bei Umverlegung der Selke (Bauwasserhaltung Umverlegung Selke)

• Umverlegung der Bahntrasse der Schmalspurbahn im räumlichen Bereich des Damm-bauwerkes und darüber hinaus auf einer Länge von insgesamt ca. 420 m um bis zu 5 m in Richtung Talmitte – Abschnitt

• bauzeitliche seitliche Materialentnahme auf einer Fläche von 3,8 ha am rechten Hang (Großer Ampenberg; Tiefe von 3 m bis 16 m unter GOK)

• bauzeitliche Ableitung von auf der Fläche der Materialentnahme anfallendem Nieder-schlagswasser sowie Grundwasser in die Selke (Bauwasserhaltung Materialentnahme)

• Änderungen am Damm des Elbingstalteiches (Erhöhung der Standsicherheit durch Vor-schüttung eines Auflastfilters)

• bauzeitliche Ableitung von Grundwasser und anfallendem Niederschlagswasser in die Selke (Bauwasserhaltung Elbingstalteich)

• Umverlegung der Selke vom Dammfuß des Elbingstalteiches weg zur Mitte des Selketa-les (Verschiebung von 40 m) auf einer Länge von 100 m

• bauzeitliche Ableitung von Grundwasser bei Umverlegung der Selke vom Dammfuß des Elbingstalteiches (Bauwasserhaltung Umverlegung Selke)

• Umverlegung sowie Ausbau und Neuanlage von Wegen

• Umverlegung der Abwasserdruckleitung Güntersberge-Straßberg aus dem Talraum her-

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aus in den geplanten Hangweg auf einer Länge von 380 m

• Neu: Verlegung der Stromleitung Güntersberge-Straßberg (Erdkabel) im Bereich der seit-lichen Materialentnahme

4.3.1 bauzeitliche Ableitung von anfallendem Niederschlagswasser und von Grundwasser in die Selke (Bauwasserhaltung Absperrbauwerk)

Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers am geplanten Standort des Hochwasserrück-

haltebeckens ist eine Bauwasserhaltung in Gestalt einer bauzeitlichen Ableitung von Grund-

wasser und anfallenden Niederschlagswasser in die Selke erforderlich. Dies wurde bereits in

Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 dargelegt.

Bauzeitlich werden am Absperrbauwerk in verschiedenen Bereichen während der Grün-

dungsarbeiten bauzeitliche Wasserhaltungen installiert werden. Die Baumaßnahmen und die

Grundwasserfassung werden getrennt, sodass es zu keiner Verunreinigung von Grundwasser

und Oberflächenwasser kommen kann, bevor es wieder der Selke zugeführt wird. Zusätzlich

werden Klär- und Absetzbecken angeordnet. Das gefasste Grund- und Niederschlagswasser

wird unterhalb der zu bauenden Anlagen bei Gewässer-km 57+935 wieder in die bauzeitlich

umverlegte Selke am Damm zugegeben (Koordinaten 640596 E 5721404 N) und unterstrom

in das alte Selkebett weitergeleitet.

4.3.2 Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes

Wie schon in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 beschrieben, ist es erforderlich, das Gewäs-

ser Selke im räumlichen Bereich des geplanten Dammbauwerkes in Richtung Talmitte zu ver-

legen. Dabei handelt es sich um einen Gewässerausbau im Sinn von § 67 Abs. 2 WHG, wel-

cher seinerseits gemäß § 68 Abs. 1 WHG planfeststellungspflichtig ist. Der vorliegende Antrag

auf wasserrechtliche Planfeststellung schließt den Antrag auf Planfeststellung dieser Folge-

maßnahme mit ein.

Der Vorhabenträger legte bereits mit den bisherigen Antragsunterlagen (Heft 1 Abschnitt

5.2.10) eine entsprechende technische Planung vor, welche sowohl unter wasserrechtlichen

Gesichtspunkten wie auch unter naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten alle relevanten Vo-

raussetzungen erfüllt. Für die Durchführung der Selke durch das Durchlassbauwerk ist diese

auf einer Strecke von 260 m zu verlegen. Außerhalb des Ingenieurbauwerks wird mit ingeni-

eurbiologischen Bauweisen der Übergang auf den oberhalb und unterhalb vorhandenen Ge-

wässerquerschnitt hergestellt.

Page 93: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 83

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4.3.3 bauzeitliche Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes

Wie schon in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 beschrieben, ist es während der Bauphase

erforderlich, die Selke im räumlichen Bereich des geplanten Dammbauwerkes umzuverlegen,

um für die Errichtung des Dammbauwerkes die notwendige Baufreiheit zu schaffen.

Der Vorhabenträger legte bereits mit den bisherigen Antragsunterlagen (Heft 1 Abschnitt

5.2.10) eine entsprechende technische Planung vor, welche insbesondere unter wasserrecht-

lichen Gesichtspunkten alle relevanten Voraussetzungen erfüllt. Zugleich handelt es sich – im

technischen Zusammenhang mit dem Bau des Hochwasserrückhaltebeckens bzw. des Ab-

sperrbauwerks – um eine mit der Umverlegung der Selke verbundene Minderungsmaßnahme.

Das bauzeitliche Gerinne wird bis zu einem HQ20 dimensioniert. Es erhält eine Sohlbreite von

3 m und wird bis zu 2 m tief in das Gelände eingeschnitten. Die bauzeitliche Verle-

gungsstrecke umfasst 330 m. Der Aushub wird - soweit geeignet - seitlich als Damm auf-

gesetzt. Die Sicherung des Umleitungsgerinnes erfolgt mit einer Steinschüttung und einem

Geotextil als Trennschicht (Filter) zum anstehenden Boden.

4.3.4 bauzeitliche Ableitung von Grundwasser bei Umverlegung der Selke (Bauwasserhaltung Umverlegung Selke)

Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers ist eine Bauwasserhaltung in Gestalt einer

bauzeitlichen Ableitung von Grundwasser auch bei der Umverlegung der Selke erforderlich.

Dies wurde bereits in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 dargelegt.

4.3.5 Umverlegung der Bahntrasse der Schmalspurbahn

Wie schon in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 beschrieben, ist es im Zuge der Errichtung

des Dammbauwerkes als Kombinationsbauwerk erforderlich, die Trasse der Harzer Schmal-

spurbahn im Bereich des Dammbauwerkes zu verlegen.

Der Vorhabenträger legte bereits mit den bisherigen Antragsunterlagen (vgl. Heft 3.1 des An-

trages vom 30.10.2013) eine entsprechende technische Planung vor, welche den einschlägi-

gen bautechnischen und rechtlichen Gesichtspunkten Rechnung trägt. Im Einzelnen ist die

technische Planung der Umverlegung der Bahntrasse der Schmalspurbahn in Heft 3.2 be-

schrieben und in den zugehörigen Anlagen/ Plänen dokumentiert.

4.3.6 bauzeitliche seitliche Materialentnahme

Wie schon in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 beschrieben, ist eine bauzeitliche seitliche

Materialentnahme vorgesehen, um die für das Dammbauwerk benötigten Erdmassen zu ge-

winnen sowie auf einen umfangreichen Transport von Erdmassen an die Baustelle mit ent-

sprechenden nachteiligen Wirkungen auf Menschen und Umwelt zu verzichten.

Page 94: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 84

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Der Vorhabenträger legte bereits mit den bisherigen Antragsunterlagen (Heft 1 Abschnitt

5.2.9) eine entsprechende technische Planung vor, welche sowohl unter baurechtlichen Ge-

sichtspunkten wie auch unter naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten alle relevanten Voraus-

setzungen erfüllt. Es ist vorgesehen, bis in eine Tiefe von 3 m bis maximal 16 m unter GOK

Material zu gewinnen. Die Fläche der Ma-terialentnahme umfasst 39.000 m². Der Abbau wird

vorwiegend durch Reißen erfolgen. In geringem Umfang und in größerer Tiefe erfolgt der Ab-

bau ggf. durch Meißeln. Durch das Schieben hangabwärts erfolgt eine Durchmischung des

Materials.

4.3.7 bauzeitliche Ableitung von auf der Fläche der Materialentnahme an-fallendem Niederschlagswasser und von Grundwasser in die Selke (Bauwasserhaltung Materialentnahme)

Wie schon in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 beschrieben, ist es erforderlich, das während

der Bauzeit auf der Fläche der seitlichen Materialentnahme anfallende Niederschlagswasser

zu sammeln und gemeinsam mit dem anstehenden Grundwasser in die Selke abzuleiten. Die

Bauwasserhaltung in der Entnahmestelle wird durch einfache Gräben erfolgen, welche je nach

Bauphase verlegt werden. Das Wasser wird in Sammelbecken gesammelt und über Schwim-

mer gesteuerte Pumpen in den Vorfluter weitergegeben. Es wird ein Absetzbecken zur Kon-

trolle der Schwebstoffe im Baustellenbereich der Entnahme angeordnet.

4.3.8 Änderungen am Damm des Elbingstalteiches

Wie schon in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 beschrieben, führt der Betrieb des Hochwas-

serrückhaltebeckens bei HQ50 und HQ100 dazu, dass der Damm des Elbingstalteiches luft-

seitig eingestaut wird. Zur Sicherstellung der Standsicherheit des Staudammes sind deshalb

bauliche Maßnahmen unabdingbar. Der Vorhabenträger hat sich nach Prüfung verschiedener

Alternativen für die Sanierung der Stauanlage des Elbingstalteiches entschieden. Die Sanie-

rung umfasst den Damm (grundlegende Ertüchtigung), die Hochwasserentlastungsanlage,

den Grundablass (Verlängerung) und die Abwasserdruckleitung im Dammbereich.

Hierfür legte der Vorhabenträger bereits mit den bisherigen Antragsunterlagen (siehe Heft 3.2

zum Antrag vom 30.10.2013) eine entsprechende technische Planung vor, welche sowohl die

wasserrechtlichen Voraussetzungen wie auch die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen

erfüllt. Zur Erhöhung der Standsicherheit der luftseitigen Böschung des Elbingstalteichs ist die

Vorschüttung eines Auflastfilters aus Hartgestein vorgesehen. Die Böschung wird abgeflacht,

der Baum- und Strauchbestand auf der Böschung werden entfernt, so dass eine Kontrolle des

Bauwerks gem. DIN 19700 möglich ist. Der Grundablass wird über den Bereich der Vorschüt-

tung hinaus durch ein Stahlbetonbauwerk verlängert.

Page 95: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 85

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4.3.9 bauzeitliche Ableitung von anfallendem Niederschlagswasser und von Grundwasser in die Selke (Bauwasserhaltung Elbingstalteich)

Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers ist eine Bauwasserhaltung in Gestalt einer

bauzeitlichen Ableitung von Grundwasser und anfallenden Niederschlagswasser in die Selke

erforderlich. Dies wurde bereits in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 dargelegt.

4.3.10 Umverlegung der Selke vom Dammfuß des Elbingstalteiches

Die notwendige Sanierung des Dammes des Elbingstalteiches beinhaltet die Entfernung des

auf der luftseitigen Böschung vorhandenen Bewuchses, die Abflachung dieser Böschung und

den Auftrag einer gut drainierenden Vorschüttung aus verwitterungsarmen Hartgestein. Durch

diese Vorschüttung verschiebt sich der Dammfuß um ca. 6 m in Richtung Selketal. Dies wie-

derum bedingt, dass im Bereich des Elbingstalteiches die Selke auf einer Länge von 100 m

vom Dammfuß weg, um ca. 40 m in Richtung Talmitte verlegt werden muss.

Hierfür legte der Vorhabenträger bereits mit den bisherigen Antragsunterlagen (Heft 3.2 zum

Antrag vom 30.10.2013) eine entsprechende technische Planung vor, welche sowohl die was-

serrechtlichen Voraussetzungen wie auch die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Die Selke wird im Bereich des Elbingstalteichs in ein neues Bett verlegt. Die Planung ist im

Heft 3.2 (z. B. in Plan B-3-2.3, B-3-2.9, etc.) im Detail beschrieben. Die Selke verläuft der-zeit

unmittelbar am Dammfuß des Elbingstalteichs. Die Selke wird von Selkekilometer 60+036 bis

59+934 vom Dammfuß weg ca. 40 m in die Talmitte verlegt. Durch die Verlegung der Selke

wird die Fließgewässerdynamik, die Mindestwasserführung und die Gewässerdurchgängigkeit

nicht beeinträchtigt, da der neu zu errichtende Gewässerabsschnitt der Selke hinsichtlich Ge-

staltung dem alten entspricht. Der alte Gewässerabschnitt wird nach Inbetriebnahme des neu-

en Gewässerabschnitts teilweise zurückgebaut und verfüllt.

4.3.11 bauzeitliche Ableitung von Grundwasser bei Umverlegung der Selke (Bauwasserhaltung Umverlegung Selke)

Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers ist eine Bauwasserhaltung in Gestalt einer

bauzeitlichen Ableitung von Grundwasser auch bei der Umverlegung der Selke im Bereich des

Elbingstalteiches erforderlich. Dies wurde bereits in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 darge-

legt.

4.3.12 Umverlegung sowie Ausbau und Neuanlage von Wegen

Die Umsetzung des gegenständlichen Vorhabens und der damit verbundenen Folgemaßnah-

men erfordert die Umverlegung sowie den Ausbau bzw. die Neuanlage von Wegen. Auch dies

wurde bereits in Heft 1 zum Antrag vom Heft 3.2 zum Antrag vom 30.10.2013 angesprochen.

Page 96: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 86

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Hierfür legte der Vorhabenträger bereits mit den bisherigen Antragsunterlagen (Heft 1) eine

entsprechende technische Planung vor, welche sowohl den technischen wie auch den rechtli-

chen Anforderungen genügt.

4.3.13 Umverlegung der Abwasserdruckleitung Güntersberge-Straßberg

Die Umsetzung des gegenständlichen Vorhabens erfordert die Umverlegung der Abwasser-

druckleitung Güntersberge-Straßberg. Dies ist in Heft 1 zum Antrag vom Heft 3.2 zum Antrag

vom 30.10.2013 schon angesprochen.

Hierfür legte der Vorhabenträger bereits mit den bisherigen Antragsunterlagen (Heft 1 Ab-

schnitt 5.2.14) eine entsprechende technische Planung vor, welche sowohl den technischen

wie auch den rechtlichen Anforderungen genügt. Im Bereich des herzustellenden Dammbau-

werkes wird die Abwasserdruckleitung mit den Steuerkabeln aus dem Talraum heraus in den

geplanten Hangweg umverlegt. Die Länge der neu herzustellenden Trasse beträgt ca. 380 m.

4.3.14 Verlegung der Stromleitung Güntersberge-Straßberg (Erdkabel) im Bereich der seitlichen Materialentnahme

Die Umsetzung des gegenständlichen Vorhabens erfordert die Verlegung der Stromleitung

Güntersberge-Straßberg (Erdkabel) im Bereich der seitlichen Materialentnahme. Der ur-

sprünglich noch vorgesehene Rückbau der im Tal derzeit noch verlaufenden Freileitung ist

nicht mehr erforderlich. Der zuständige Netzbetreiber wird den Rückbau der Freileitung recht-

zeitig vorgenommen haben.

4.3.15 Anlagen

Heft 3.3 hat folgende Anlagen:

Anlagen Reihe B

Lose beigefügte Pläne Maßstab

B-3.3- 1 Umverlegung der Stromleitung 1 : 1.500

4.4 Heft 7.1, Umweltverträglichkeitsstudie

Das Heft 7.1 (Umweltverträglichkeitsstudie) wird mit der 1. Planergänzung vollständig neu

vorgelegt.

Anlass dafür ist nicht die nach Einzelfallprüfung seitens der Planfeststellungsbehörde festge-

stellte Pflicht zur Prüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in Bezug auf das gegenständli-

che Vorhaben und einzelne damit im Zusammenhang stehende Folgemaßnahmen. An der

Page 97: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 87

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insoweit bestehenden Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch die

Planfeststellungsbehörde und zur Vorlage entsprechender Antragsunterlagen durch den Vor-

habenträger hat sich im Zuge der 1. Planergänzung nichts geändert.

Anlass für die Neufassung des Heftes 7.1 sind vielmehr folgende Inhalte der 1. Planergän-

zung:

• Aktualisierung und Verifizierung der planungsrelevanten Datengrundlagen in Bezug auf

Natur und Landschaft (Ergebnisse der im Auftrag des Vorhabenträgers in den Jahren

2013-2015 zusätzlich im Untersuchungsraum durchgeführten Kartierungen)

• Änderungen bei den naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen und den Maß-

nahmen zur Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 in inhaltlicher und räumli-

cher Hinsicht

• Überprüfung und Präzisierung der vom Vorhabenträger vorgesehenen Vermeidungs- und

Minderungsmaßnahmen

• Überprüfung und Präzisierung der vom Vorhabenträger durchgeführten Alternativenprü-

fung

• Überprüfung und Präzisierung der mit dem Vorhaben und den damit im Zusammenhang

stehenden Folgemaßnahmen verbundenen Wirkungen auf die einzelnen Schutzgüter

(Menschen einschließlich menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt,

Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter)

Diese Inhalte der 1. Planergänzung waren auch bei der vom Vorhabenträger vorgelegten

Umweltverträglichkeitsstudie zu berücksichtigen und in diese zu integrieren. Aus Gründen der

Übersichtlichkeit und der Transparenz kam infolgedessen nur eine vollständige Neufassung

des Heftes 7.1 in Betracht.

Das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsstudie, wie es bereits in Heft 7.1 zum Antrag vom

30.10.2013 (siehe oben Kapitel 3.7.1) beschrieben ist, verändert sich infolge der 1. Planer-

gänzung nicht. Für einzelne Schutzgüter (insbesondere Natur und Landschaft sowie Wasser)

verbleibt es auch unter Berücksichtigung der geplanten Vermeidungs-, Minderungs- und

Kompensationsmaßnahmen bei erheblichen Auswirkungen, welche in Anwendung der ein-

schlägigen materiell-rechtlichen Vorgaben abgearbeitet und einer Konfliktlösung zugeführt

werden müssen. Zum Heft 7.1 in der Fassung der 1. Planergänzung gehören folgende Anlagen:

Anlagen Reihe A A-7.1-1 Tabellen Biotoptypen und Pflanzenbestände, Artenlisten Flora und Fauna A-7.1-2 Faunistische Erhebungen (Ergebnisbericht 2006)

Page 98: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 88

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A-7.1-3 Fischereibiologisches Gutachten im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Vorhaben Hochwasserschutz Selke – Rückhaltebecken Straßberg, Büro für Gewässerökologie und Fischereibiologie Dr. Ebel (2003/ 2004, Ergänzun-gen 2009)

A-7.1-4 Hochwasserschutzkonzept Selke – Staubauwerk Straßberg – Ergebnisse der Erfassungen von Fledermäusen, Eisvogel, Gebirgsstelze, Wasseramsel, Kammmolch, MYOTIS, Büro für Landschaftsökologie (2003)

A-7.1-5 Untersuchungen zum Vorkommen der Spanischen Fahne (Euplagia quadri-punctata) im Selketal zwischen Güntersberge und Straßberg, Diplom-Biologe T. Karisch (2003)

A-7.1-6 Kartierungsleistungen Makrozoobenthos in der Selke für die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens bei Straßberg (Umweltbüro Dr. A. Weiß, 2013) in der Fassung der 1. Planergänzung

A-7.1-7 Aktualisierung der Bestandsdaten Biotope im Bereich des geplanten HRB Straßberg (Ökotop GbR 2013)

A-7.1-8 Aktualisierung der Bestandsdaten Fauna im Bereich des geplanten HRB Straßberg - Amphibien, Reptilien, Avifauna, Säugetiere, Libellen, Heuschre-cken, Tagfalter, xylobionte Käfer - (Ökotop GbR 2013) Aktualisierung der Bestandsdaten Fauna im Bereich des geplanten HRB Straßberg - Fledermäuse - (Ökotop GbR 2013) Maßnahmenkonzept für CEF-Maßnahmen für Schwarzstorch (Ciconia nigra) und Wachtelkönig (Crex crex) (Ökotop GbR 2016) Recherche zu Artvorkommen und artenschutzrechtliche Alternativenprüfung für den Hochwasserschutz im Selketal (Ökotop GbR 2016)

Anlagen Reihe B

Lose beigefügte Pläne Maßstab

B-7.1-1.1 Schutzgebiete und besonders geschützte Biotope 1 : 5.000

B-7.1-1.2 Schutzgut Pflanzen, Bestand und Konflikte, Biotoptypen und Nutzungen 1 : 5.000

B-7.1-1.3 Schutzgut Tiere, Bestand und Konflikte, Ergebnisse der faunistischen Erhebungen: Säugetiere (Luchs, Haselmaus, Fledermäuse, sonstige Kleinsäuger) 1 : 5.000

B-7.1-1.4 Schutzgut Tiere, Bestand und Konflikte, Ergebnisse der faunistischen Erhebungen: Vögel 1 : 5.000

B-7.1-1.5 Schutzgut Tiere, Bestand und Konflikte, Ergebnisse der faunistischen Erhebungen: Amphibien, Reptilien, Fische, Makrozoobenthos, Wirbellose 1 : 5.000

B-7.1-1.6 Schutzgüter Boden, Kultur- und Sachgüter, Bestand und Konflikte Bodentypen, Altlasten und Montandenkmale 1 : 5.000

B-7.1-1.7 Schutzgüter Wasser, Luft, Klima, Menschen und Landschaft, Bestand und Konflikte 1 : 5.000

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4.5 Heft 7.2, FFH-Verträglichkeitsstudie

Mit der 1. Planergänzung wird auch das Heft 7.2 (FFH-Verträglichkeitsstudie inklusive Abwei-

chungsprüfung) vollständig neu vorgelegt.

Aus Anlass der im Rahmen der ersten Anhörung eingegangenen Stellungnahmen hat der

Vorhabenträger die Notwendigkeit gesehen, seine Antragsunterlagen im Zusammenhang mit

der Frage nach der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens und der zugehörigen Folgemaßnah-

men nochmals zu überprüfen und zu präzisieren sowie zu überarbeiten.

Mit der 1. Planergänzung sind nunmehr insbesondere folgende Aktualisierungen, Änderungen

oder Ergänzungen verbunden:

• Stufe 1: FFH-Verträglichkeit

o Präzisierung der Beschreibung des Vorhabens und der Folgemaßnahmen in Anleh-

nung an das neue Heft 1 (siehe oben Kapitel 4.2)

o Präzisierung der Beschreibung der methodischen Vorgehensweise bei der FFH-

Verträglichkeitsstudie

o Präzisierung der durchgeführten Wirkungsprognose

o Präzisierung der Identifizierung der prüfungsrelevanten Natura 2000-Gebiete

o Präzisierung der Angaben zum FFH-Gebiet "Selketal und Bergwiesen bei Stiege",

insbesondere Identifizierung der charakteristischen Arten der relevanten Lebens-

raumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-Richtlinie und Auswahl der charakteristi-

schen Arten mit Indikatorfunktion sowie Aktualisierung der Bestandsdaten durch Be-

rücksichtigung der Ergebnisse der im Auftrag des Vorhabenträgers in den Jahren

2013-2015 ergänzend durchgeführten Kartierungen

o Präzisierung der berücksichtigungsfähigen Schutzmaßnahmen

o Präzisierung der auch bei Umsetzung der Schutzmaßnahmen verbleibenden Auswir-

kungen des Vorhabens und der Folgemaßnahmen auf die maßgeblichen Erhaltungs-

ziele sowie Präzisierung der Bewertung dieser Auswirkungen als erheblich oder nicht

erheblich

• Stufe 2: Abweichungsprüfung

o Präzisierung und nochmalige Zusammenstellung der für das Vorhaben und die Fol-

gemaßnahmen sprechenden zwingenden Ziele des überwiegenden öffentlichen Inte-

resses

o vollständig neue Prüfung und Darstellung der Alternativlosigkeit

o vollständig neue Begründung der Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000

unter Berücksichtigung überarbeiteter Kohärenzsicherungsmaßnahmen

Im Einzelnen bedeutet dies zusammengefasst Folgendes:

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4.5.1 Stufe 1: FFH-Verträglichkeit

Schon bisher (vgl. Heft 7.2 zum Antrag vom 30.10.2013; siehe oben Kapitel 3.7.2) hatte die

vom Vorhabenträger vorgelegte FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ergebnis, dass das Vorhaben

und die damit verbundenen Folgemaßnahmen in Bezug auf einzelne relevante Lebensraum-

typen (LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie zu erheblichen Beein-

trächtigungen führen werden. Dies ist auch weiterhin Ergebnis der im Rahmen der 1. Planän-

derung überarbeiteten und aktualisierten FFH-Verträglichkeitsstudie.

4.5.1.1 Beschreibung des Vorhabens

Analog zu Heft 1 in der Fassung der 1. Planergänzung erfolgt jetzt auch in Heft 7.2 in der Fas-

sung der 1. Planergänzung die Beschreibung des Vorhabens und der damit im Zusammen-

hang stehenden Folgemaßnahmen. Inhaltliche Änderungen am Vorhaben oder an den Fol-

gemaßnahmen sind damit nicht verbunden.

4.5.1.2 Rechtliche Grundlagen und Vorgehensweise

Die im Rahmen der ersten Anhörung eingegangenen Stellungnahmen haben gezeigt, dass es

notwendig, jedenfalls aber sinnvoll ist, die für die Frage der FFH-Verträglichkeit relevanten

rechtlichen Grundlagen und die diese berücksichtigende methodische Vorgehensweise der

FFH-Verträglichkeitsstudie des Vorhabenträgers nochmals zusammenfassend zu beschreiben

und zu erläutern, um im weiteren Planfeststellungsverfahren Missverständnisse von vornhe-

rein auszuschließen. Demgemäß enthält Heft 7.2 in der Fassung der 1. Planergänzung zu

beiden Aspekten nunmehr eine ausführliche Darstellung.

In Bezug auf die methodische Herangehensweise bei der FFH-Verträglichkeitsstudie liegt

nach wie vor die Besonderheit darin, die betriebsbedingten Auswirkungen durch den Einstau

des Hochwasserrückhaltebeckens zu erfassen und zu bewerten, weil diese Auswirkungen

nicht statisch, sondern periodisch und mit unterschiedlicher räumlicher Reichweite auftreten.

Wie bisher wurden deshalb zur Einschätzung der Auswirkungen in Anlehnung an die gängigen

Methoden der Hochwasserstatistik vier Einstau-Stadien untersucht: Einstau bei einem 10-, 20-

, 50- und 100-jährlichen Hochwasserereignis.

4.5.1.3 Wirkungsprognose

Die Präzisierung der durchgeführten Wirkungsprognose bezieht sich auf

• die Identifizierung der mit den Vorhaben und den Folgemaßnahmen verbundenen Aus-

wirkungen und

• die Identifizierung der in die Prüfung einzustellenden Natura 2000-Gebiete.

Erstes hat vornehmlich die Kontrolle zum Inhalt, ob die vom Vorhabenträger durchgeführte

FFH-Verträglichkeitsstudie in Bezug auf das Vorhaben (Bau und Betrieb des Hochwasser-

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rückhaltebeckens) und die damit verbundenen Folgemaßnahmen tatsächlich alle Auswirkun-

gen identifiziert und zutreffend erfasst hat. Dies wird im Ergebnis bestätigt.

Zweites hat die Kontrolle, ob neben dem FFH-Gebiet "Selketal und Bergwiesen bei Stiege"

auch für das Vogelschutzgebiet "Nordöstlicher Unterharz" und das FFH-Gebiet "Bode und

Selke im Harzvorland" eine FFH-Verträglichkeitsprüfung geboten ist, zum Inhalt. Im Ergebnis

wird dies – wie bisher auch – sicher ausgeschlossen. Das Heft 7.2 in der Fassung der 1.

Planergänzung enthält diesbezüglich nunmehr eine fachliche Begründung.

4.5.1.4 Datengrundlagen für das FFH-Gebiet "Selketal und Bergwiesen bei Stiege"

Der Vorhabenträger nimmt die 1. Planergänzung zum Anlass, die Datengrundlagen für das

FFH-Gebiet "Selketal und Bergwiesen bei Stiege" zu überprüfen und zu aktualisieren. Soweit

im Rahmen der ersten Anhörung hierzu Hinweise vorgetragen wurden (beispielsweise zum

Lebensraumtyp (LRT) 3260 oder zur Art Spanische Flagge), ist der Vorhabenträger diesen

Anregungen nachgegangen. Im Ergebnis dieser Überprüfung und unter Berücksichtigung der

Erkenntnisse aus den im Auftrag des Vorhabenträgers in den Jahren 2013-2015 zusätzlich

durchgeführten Kartierungen ist für den detailliert zu untersuchenden Bereich (duB) aktuell

vom Vorkommen folgender für das FFH-Gebiet relevanter Lebensraumtypen (LRT) des An-

hangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie auszugehen:

Tabelle 22 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL im Gesamtgebiet

Code Name Erhaltungs-

zustand

3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelle-tea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea

B

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions

C

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

A/B/C

4030 Trockene europäische Heiden A/B

6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festu-co-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)

A/B

6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäi-schen Festland) auf Silikatböden

A/B/C

6240* Subpannonische Steppen-Trockenrasen (Festucetalia vallesiacae) B

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)

A/B

6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe

A/B/C

Page 102: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 92

P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH

Code Name Erhaltungs-

zustand

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba offi-cinalis)

A/B/C

6520 Berg-Mähwiesen A/B/C

7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore C

8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas B/C

8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegeation A/B

8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation A/B/C

8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii

A/B/C

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) A/B/C

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) A/B/C

9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) A/B/C

9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) A/B/C

91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

A/B/C

Tabelle 23 Arten nach Anhang II der FFH-RL im Gesamtgebiet

Deutscher (wissenschaftlicher) Artname Populations-

größe Erhaltungs-

zustand Jahr

Kammmolch (Triturus cristatus) r B 2012

Hirschkäfer (Lucanus cervus) r B 2003

Groppe (Cottus gobio) c B 2013

Bachneunauge (Lampetra planeri) c B 2013

Goldener Scheckenfalter (Euphydryas aurinia)

r A 2006

Spanische Flagge * (Euplagia quadripunctaria)

r B 2005

Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) 1-5 A 2010

Luchs (Lynx lynx) p C 2014

Bechsteinfledermaus(Myotis bechsteinii) p B 2010

Großes Mausohr (Myotis myotis) 501-1.000 A 2010

4.5.1.5 Schutzmaßnahmen

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat der Vorha-

benträger die im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung berücksichtigungsfähigen Schutz-

Page 103: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 93

P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH

maßnahmen überprüft und präzisiert. Folgende Schutzmaßnahmen hat der Vorhabenträger

seiner aktuellen FFH-Verträglichkeitsstudie zu Grunde gelegt:

Bezeichnung Kurzbeschreibung

Vermeidungs-, Verminderungs- und Schutzmaßnahmen

V 1 Schutz des Bodens

V 2 Schutz des Grund- und Oberflächenwassers

V 3 Schutz von Gehölzbeständen

V 4 Schutz von Grünlandbeständen

V 5 Verwendung von autochthonem Saatgut

V 6 Kontrolle der Neophytenentwicklung

V 7 Zeitliche Beschränkung der Gehölzrodung

V 8 Lebensraumverbesserung für den Grauspecht (CEF-Maßnahme 1)

V 9 Anbringen einer nicht überkletterbaren Ummantelung an Horstbäumen des Schwarzstor-ches zur Minimierung möglicher Prädationsverluste (CEF-Maßnahme 2)

V 10 Lebensraumverbesserung für den Wachtelkönig (CEF-Maßnahme 3)

V 11 Sicherung von Dornsträuchern (Bruthabitat des Neuntöters) durch Bauzaun

V 12 Kontrolle des Altbaumbestandes sowie Gehölzen des Haselmausbiotops am Dammstand-ort vor der Rodung

V 13 Aufhängen von Fledermauskästen (KOH-Maßnahme 1; CEF-Maßnahme 4)

V 14 Bauarbeiten am Damm des Elbingstalteichs außerhalb der Winterruhe der Fledermäuse

V 15 Anpflanzung von Haselnusssträuchern außerhalb des Einstaubereiches (CEF-Maßnahme 5)

V 16 Abfischen der Selke vor Baubeginn

V 17 Überprüfung des Elbingstalteichs auf das Vorkommen von FFH-Anhang II Arten (Groppe, Bachneunauge, Kleine Flussmuschel) sowie sonstiger streng geschützter Arten (Edelkrebs)

V 18 Rechtzeitige Terminierung des Teilabstaus Elbingstalteich

V 19 Naturnahe Gestaltung des Selke-Bachbettes beidseits Durchlassbauwerk und am Elbing-stalteich

V 20 Naturnahe Gestaltung des bauzeitlichen Umlaufgerinnes

V 21 Einrichtung von Amphibienzäunen

V 22 Optimierung von Kleingewässern außerhalb der Einstauflächen für Amphibien

V 23 Umweltbaubegleitung

V 24 Ökologische Stauraumbewirtschaftung (Verlagern von Altholz, Absammeln von Fischen, Entfernen von Ablagerungen)

A 5.2 Pflanzung von Auwald entlang der Selke (HQ20-HQ100) (Schutz des LRT 91E0*)

Page 104: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 94

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Bezeichnung Kurzbeschreibung

Technische Maßnahmen in der Bau-

phase

Vermeidung von unnötigen Lärm- und Schadstoffemissionen

4.5.1.6 Verbleibende, zum Teil erhebliche Wirkungen

Im Ergebnis der aktualisierten FFH-Verträglichkeitsstudie wird Folgendes festgestellt:

Durch das Hochwasserrückhaltebecken Straßberg und die Folgemaßnahmen wie Umverle-

gung der Selke, Umverlegung der Bahntrasse, bauzeitliche Materialentnahme und Bauarbei-

ten am Damm des Elblingstalteiches werden Flächen des FFH-Gebietes „Selketal und Berg-

wiesen bei Stiege“ in Anspruch genommen.

Durch den Absperrdamm und die Dammertüchtigung am Elbingstalteich gehen Flächen verlo-

ren. Des Weiteren werden von temporärer Überstauung Lebensräume und Arten betroffen

sein. Die negativ betroffenen Lebensräume und Arten gehören zu den für die Erhaltungsziele

maßgeblichen Bestandteilen des NATURA 2000-Gebietes.

Die bauzeitliche Inanspruchnahme und die Überbauung von Flächen des prioritären LRT

91E0*, der LRT 3260, 6430, 6510 und 6520 sowie der Entwicklungsflächen E3260 und E6510

werden anhand der Orientierungswerte der BfN-Fachkonventionen als erhebliche Beein-

trächtigung eingestuft.

Auch die betriebsbedingte Überstauung von Flächen des prioritären LRT 91E0* und der Ent-

wicklungsflächen E3260 und E6510 werden anhand der Orientierungswerte der BfN-

Fachkonventionen (Bedingung E) als erhebliche Beeinträchtigung eingestuft.

Bei den LRT 3260, 6430, 6510 und 6520 werden die Auswirkungen nur aufgrund der Kumula-

tion mit anderen Plänen und Projekten, die ihrerseits bereits über der Erheblichkeitsschwelle

liegen, anhand der Orientierungswerte der BfN-Fachkonventionen als erhebliche Beeinträch-

tigung eingestuft. Bei den Entwicklungsflächen E3260 und E6510 werden die Auswirkungen

nur durch die Kumulation mit anderen Wirkfaktoren, hier durch die Überflutung im Einstaube-

reich anhand der Orientierungswerte der BfN-Fachkonventionen als erhebliche Beeinträch-

tigung eingestuft.

Für die übrigen im Untersuchungsgebiet vorkommenden LRT und Entwicklungsflächen beste-

hen keine erheblichen Beeinträchtigungen.

Page 105: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 95

P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH

Für die in der Selke heimischen Populationen der Anhang II-Arten Groppe und Bachneun-

auge ist eine erhebliche Beeinträchtigung ebenfalls nicht auszuschließen.

Die für das Gebiet relevanten Fledermausarten (Mops- und Bechsteinfledermaus, Großes

Mausohr) sowie der Luchs sind vom Vorhaben nicht erheblich betroffen.

4.5.2 Stufe 2: Abweichungsprüfung

Bereits bisher war mit dem Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung vom 30.10.2013 in

Bezug auf das FFH-Gebiet "Selketal und Bergwiesen bei Stiege" ein Antrag auf Zulassung

einer Abweichung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG verbunden. Hieran hält der Vorhabenträger mit

der 1. Planergänzung fest.

4.5.2.1 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses

Mit Rücksicht auf die im Rahmen der durchgeführten ersten Anhörung eingegangenen Stel-

lungnahmen und Einwendungen werden in Heft 7.2 in der Fassung der 1. Planergänzung die

für das Vorhaben und die damit verbundenen Folgemaßnahmen sprechenden zwingenden

Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses nochmals zusammengestellt und – aus

Sicht des Vorhabenträgers – in Vorbereitung auf die von der Planfeststellungsbehörde durch-

zuführende Abwägung gewichtet. Gleichzeitig werden auch die in die von der Planfeststel-

lungsbehörde durchzuführende Interessenabwägung einzustellenden Belange des Natur-

schutzes erörtert und gewichtet. Im Ergebnis geht der Vorhabenträger allerdings weiterhin

davon aus, dass – erstens – für das Vorhaben und die damit verbundenen Folgemaßnahmen

sprechende zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen (hier:

Hochwasserschutz zum Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen im Sinn von § 34

Abs. 4 Satz 1 BNatSchG) und diese – zweitens – den einzustellenden Belangen des Natur-

schutzes (insbesondere Natura 2000) vorgehen, d. h. die von der Planfeststellungsbehörde

vorzunehmende Interessenabwägung zu Gunsten des Vorhabens ausfallen muss.

4.5.2.2 Alternativlosigkeit

Zentrales Thema der durchgeführten ersten Anhörung war die Frage der Alternativlosigkeit

des Vorhabens und der damit verbundenen Folgemaßnahmen.

Der Vorhabenträger hat sich der im Rahmen der ersten Anhörung geäußerten Kritik ange-

nommen und die Alternativenprüfung vollständig wiederholt. Diese neue Alternativenprüfung

ist mit ihren einzelnen Schritten und den jeweiligen Ergebnissen in Heft 7.2 in der Fassung der

1. Planergänzung dokumentiert.

Im Ergebnis bestätigt sich die Beurteilung durch den Vorhabenträger, dass das gegenständli-

che Vorhaben und die damit verbundenen Folgemaßnahmen – auch und gerade unter Be-

Page 106: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 96

P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH

rücksichtigung der strengen Anforderungen des § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG – gemessen an

den verfolgten Planungszielen alternativlos sind.

4.5.2.3 Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000

Auch die vom Vorhabenträger bisher geplanten Maßnahmen zur Sicherung des Netzes Natu-

ra 2000 (u. a. Maßnahmen E1 neu und E2 neu) standen im Rahmen der durchgeführten ers-

ten Anhörung in der Kritik. Der Vorhabenträger hat deshalb seine Maßnahmenplanung über-

prüft und mit der 1. Planergänzung angepasst. Die nunmehr vorgesehenen Maßnahmen zur

Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 sind wie folgt zu beschreiben:

Es wird zwischen den kohärenzsichernden Maßnahmen im Untersuchungsraum und den ex-

ternen Kohärenzsicherungsmaßnahmen unterschieden.

Bei den kohärenzsichernden Maßnahmen im Untersuchungsraum handelt es sich um folgen-

de:

• V 13, Aufhängen von Fledermauskästen (KOH-Maßnahme 1), kohärenzsichernde Maß-

nahme für die FFH-Anhang II Arten Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus und Großes

Mausohr

• A 2.2.3, Anpflanzung von Weiden-Weichholz Auenwald als Entwicklung zu LRT 91E0*

(luftseitig) (KOH-Maßnahme 2), kohärenzsichernde Maßnahme für den FFH-LRT 91E0*

• A 4.1, Wiederherstellung und Neuanlage von Auenwald, Entwicklung zu LRT 91E0*

(KOH-Maßnahme 3), Kohärenzsichernde Maßnahme für den FFH-LRT 91E0*

• A 4.5, Wiederherstellung einer Flachland-Mähwiese, Entwicklung zu LRT 6510 (KOH-

Maßnahme 4)

Bei den externen Kohärenzsicherungsmaßnahmen handelt es sich um:

• Maßnahmen E1 neu (KOH-Maßnahme 5):

• Revitalisierung der Selke bei Gatersleben - Kohärenzmaßnahme E1 neu zum HRB

Straßberg, mit der die im Plangebiet nicht in ausreichendem Umfang kompensierbaren

Beeinträchtigungen der LRT 91E0* und 6510 sowie die Habitatbeeinträchtigungen von

Groppe und Bachneunauge ausgeglichen werden sollen.

• Maßnahme E2 neu (KOH-Maßnahme 6):

Im Rahmen der Ökopoolmaßnahme der Landgesellschaft Sachsen Anhalt im Bereich von

Ermsleben ist die Entwicklung von Acker zu Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) an der

Selke geplant. Die Flächen haben eine Größe von insgesamt ca. 3,96 ha und grenzen

unmittelbar an die Selke bzw. den gewässerbegleitenden Gehölzstreifen an. Die Entwick-

lung des LRT erfolgt über eine gezielte Nutzungsanpassung.

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 97

P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH

4.5.3 Anlagen A und B

Zum Heft 7.2 in der Fassung der 1. Planergänzung gehören folgende Anlagen:

Anlagen Reihe A

A-7.2-1 Dokumentation der Standortsuche für kohärenzsichernde Maßnahmen

A-7.2-2 Zusammenstellung der möglichen Summationswirkungen

A-7.2-3 Auswertung charakteristische Arten der FFH-Lebensraumtypen

Anlagen Reihe B

Lose beigefügte Pläne Maßstab

B-7.2-1 Bestand und Konflikte, Lebensraumtypen und Arthabitate 1 : 5000

B-7.2-2 Kohärenzsichernde Maßnahmen 1 : 5000

4.6 Heft 7.3, Landschaftspflegerischer Begleitplan

Heft 7.3 in der Fassung der 1. Planergänzung beinhaltet weiterhin den landschaftspflegeri-

schen Begleitplan im Sinn von § 17 Abs. 4 Satz 3 BNatSchG. Mit der 1. Planergänzung wird

aus Gründen der Übersichtlichkeit und der Transparenz aber auch das Heft 7.3 vollständig

neu vorgelegt.

Hintergrund dafür sind die mit der 1. Planergänzung verbundenen Änderungen und Anpas-

sungen bei

• den im Zusammenhang mit dem Eingriff in Natur und Landschaft geplanten Kompensati-

onsmaßnahmen (Ausgleich und Ersatz),

• den im Zusammenhang mit der Waldumwandlung geplanten Ausgleichsmaßnahmen,

• den im artenschutzrechtlichen Kontext geplanten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen

(CEF-Maßnahmen) und

• den notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000.

Da es sich bei den geplanten Maßnahmen weitgehend um multifunktionale Maßnahmen han-

delt, welche den bestehenden Kompensationsbedarf nach unterschiedlichen rechtlichen An-

forderungen gleichzeitig Rechnung tragen und die geänderten bzw. neuen Maßnahmen ent-

sprechend neu zu bewerten und in die Bilanzierung einzustellen waren, ergaben sich an meh-

reren Stellen des landespflegerischen Begleitplans Änderungen und Ergänzungen.

Zusammengefasst beinhaltet die Planung des Vorhabenträgers in der Fassung der 1. Planer-

gänzung folgende Maßnahmen:

Page 108: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 98

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Bezeichnung Kurzbeschreibung

Vermeidungs-, Verminderungs- und Schutzmaßnahmen

V 1 Schutz des Bodens

V 2 Schutz des Grund- und Oberflächenwassers

V 3 Schutz von Gehölzbeständen

V 4 Schutz von Grünlandbeständen

V 5 Verwendung von autochthonem Saatgut

V 6 Kontrolle der Neophytenentwicklung

V 7 Zeitliche Beschränkung der Gehölzrodung

V 8 Lebensraumverbesserung für den Grauspecht (CEF-Maßnahme 1)

V 9 Anbringen einer nicht überkletterbaren Ummantelung an Horstbäumen des Schwarzstor-

ches zur Minimierung möglicher Prädationsverluste (CEF-Maßnahme 2)

V 10 Lebensraumverbesserung für den Wachtelkönig (CEF-Maßnahme 3)

V 11 Sicherung von Dornsträuchern (Bruthabitat des Neuntöters) durch Bauzaun

V 12 Kontrolle des Altbaumbestandes sowie Gehölzen des Haselmausbiotops am Dammstand-

ort vor der Rodung

V 13 Aufhängen von Fledermauskästen (KOH-Maßnahme 1; CEF-Maßnahme 4)

V 14 Bauarbeiten am Damm des Elbingstalteichs außerhalb der Winterruhe der Fledermäuse

V 15 Anpflanzung von Haselnusssträuchern außerhalb des Einstaubereiches (CEF-Maßnahme

5)

V 16 Abfischen der Selke vor Baubeginn

V 17 Überprüfung des Elbingstalteichs auf das Vorkommen von FFH-Anhang II Arten (Groppe,

Bachneunauge, Kleine Flussmuschel) sowie sonstiger streng geschützter Arten (Edelkrebs)

V 18 Rechtzeitige Terminierung des Teilabstaus Elbingstalteich

V 19 Naturnahe Gestaltung des Selke-Bachbettes beidseits Durchlassbauwerk und am Elbing-

stalteich

V 20 Naturnahe Gestaltung des bauzeitlichen Umlaufgerinnes

V 21 Einrichtung von Amphibienzäunen

V 22 Optimierung von Kleingewässern außerhalb der Einstauflächen (längere Wasserführung),

um das Bestehen der Amphibienpopulation auch nach einem Einstauereignis zu sichern

V 23 Umweltbaubegleitung

V 24 Ökologische Stauraumbewirtschaftung (Verlagern von Altholz, Absammeln von Fischen,

Entfernen von Ablagerungen)

Page 109: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 99

P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH

Bezeichnung Kurzbeschreibung

Ausgleichs-, Gestaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

A 1 Maßnahmen auf dem Dammbauwerk

A 1.1 Entwicklung von magerem Grünland auf den Böschungen des Hochwasserrückhaltedam-

mes

A 1.2 Entwicklung von Schotterrasen auf den Bermen des Hochwasserrückhaltedammes

A 2 Maßnahmen im Bereich des Dammbauwerks

A 2.1 Wasserseitiger Bereich des Dammbauwerks

A 2.1.1 Entwicklung einer feuchten Hochstaudenflur

A 2.2 Luftseitiger Bereich des Dammbauwerks

A 2.2.1 Anpflanzung von Laubmischwald auf bisherigen Waldflächen

A 2.2.2 Entwicklung einer Ruderalflur (ein- bis mehrjährige Arten)

A 2.2.3 Anpflanzung von Weiden-Weichholz Auenwald als Entwicklung zu LRT 91E0* (KOH-

Maßnahme 2)

A 2.2.4 Anpflanzung von Laubmischwald auf der Zwischenlagerfläche 1

A 2.2.5 Entwicklung einer Nasswiese auf der Zwischenlagerfläche 1

A 2.2.6 Wiederherstellung naturnahes Bachbett

A 3 Maßnahmen im Bereich der Materialentnahmestelle

A 3.1 Entwicklung von Silikat-Felsfluren

A 3.2 Freie Sukzession, langfristige Entwicklung zu Laubmischwald

A 3.3 Entwicklung einer mageren Flachland-Mähwiese

A 3.4 Wiederherstellung einer mageren Flachland-Mähwiese an der Zwischenlagerfläche 2

A 4 Maßnahmen im Bereich des Elbingstalteichs

A 4.1 Wiederherstellung von Auenwald (LRT 91E0*) (KOH-Maßnahme 3)

A 4.2 Herstellung einer Silikatfelsflur sekundärer Standorte (Dammvorschüttung)

A 4.3 Wiederherstellung des Kolkes und von Teilen des alten Bachbettes

A 4.4 Verlegung der Selke, Entwicklung eines naturnahen Bachbettes

A 4.5 Wiederherstellung einer mageren Flachland-Mähwiese, Entwicklung zu LRT 6510 (KOH-

Maßnahme 4)

A 4.6 Wiederherstellung von Gebüsch auf trocken-warmem Standort

A 4.7 Freie Sukzession einer Aufschüttungsfläche am Dammfuß

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 100

P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH

Bezeichnung Kurzbeschreibung

A 4.8 Laubmischwaldpflanzung auf der Baustelleneinrichtungsfläche am Elbingstalteich

A 5 Maßnahmen im Einstaubereich

A 5.1.1 Entwicklung einer Mageren-Flachland-Mähwiese auf Grünlandflächen im Einstaubereich

HQ50

A 5.1.2 Dauerhafter Erhalt der Grünlandnutzung auf LRT 6510-Flächen durch Pflegemaßnahmen

im Bereich HQ50 (Schutz des LRT 6510)

A 5.1.3 Dauerhafter Erhalt der Grünlandnutzung auf LRT 6510-Flächen durch Pflegemaßnahmen

im Bereich HQ20 (Schutz des LRT 6510)

A 5.1.4 Dauerhafter Erhalt der Grünlandnutzung durch Pflegemaßnahmen außerhalb von LRT-

Flächen im Bereich HQ20

A 5.2 Pflanzung von Auwald entlang der Selke (HQ20-HQ100) (Schutz des LRT 91E0*)

A 5.3 Sukzessiver Umbau von reinen Nadelholzbeständen in Laubmischwald

A 5.4 Sukzessiver Umbau von Laub-Nadel-Mischwald in Laubmischwald

Maßnahmen auf externen Flächen

E 1 neu Revitalisierung der Selke südöstlich von bei Gatersleben

(KOH-Maßnahme 5)

E 2 neu Umwandlung von Intensiv-Acker in eine magere Flachland-Mähwiese (LRT 6510) bei Er-

msleben (KOH-Maßnahme 6)

E 3 neu Neuanlage naturnaher Wald bei Harzgerode

Zum Heft 7.3 in der Fassung der 1. Planergänzung gehören folgende Anlagen:

Anlagen Reihe A

A-7.3-1 Eingriffs-Ausgleichsbilanz

A-7.3-2 Maßnahmenverzeichnis und Maßnahmenblätter

Anlagen Reihe B

Lose beigefügte Pläne Maßstab

B-7.3-1; Bl. 1 - 7 Konfliktpläne (Eingriffspläne) 1 : 1.000

B-7.3-2; Bl. 1 - 7 Maßnahmenpläne (Ausgleichspläne) 1 : 1.000

B-7.3-3 Übersichtsplan externe Maßnahmen 1 : 150.000

E 1 neu, E 2 neu, E 3 neu

Page 111: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 101

P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH

4.7 Heft 7.4, Fachbeitrag Artenschutz

Heft 7.4 der 1. Planergänzung beinhaltet nach wie vor den artenschutzrechtlichen Fachbei-

trag.

Der Vorhabenträger hat die 1. Planergänzung jedoch zum Anlass genommen, auch diese

naturschutzrechtliche Fachprüfung zu kontrollieren und zu aktualisieren.

Im Ergebnis wird für die überwiegende Zahl der prüfungsrelevanten gemeinschaftsrechtlich

besonders und streng geschützten Arten bestätigt, dass die Verbote des § 44 Abs. 1

BNatSchG mit dem Vorhaben und den damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnah-

men – teilweise unter Berücksichtigung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-

Maßnahmen) – nicht erfüllt werden.

Neu ist demgegenüber die Beurteilung durch den Vorhabenträger, dass für einzelne Arten

nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Verbote des § 44

Abs. 1 BNatSchG nicht erfüllt werden.

• Für folgende Arten ist der Verbotstatbestandteil nach §44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG auf-

grund des betriebsbedingten Tötungsrisiko erfüllt:

o Haselmaus (Muscardinus avellanarius)

o Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)

o Braunes Langohr (Plecotus auritus)

o Fransenfledermaus (Myotis nattererii)

o Große Bartfledermaus (Myotis brandtii)

o Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacina)

o Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)

o Nymphenfledermaus (Myotis alcathoe)

o Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)

• Für den Schwarzstorch (Ciconia nigra) und den Wachtelkönig (Crex crex) ist der Verbots-

tatbestandteil nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG aufgrund der Verletzung des Störungs-

verbotes erfüllt.

• Für Wachtelkönig (Crex crex) ist zudem der Verbotstatbestandteil nach § 44 Abs. 1 Nr. 3

BNatSchG aufgrund der Verletzung des Schädigungsverbots erfüllt.

In Bezug auf diese Arten hat sich der Vorhabenträger deshalb dazu entschlossen, die Gewäh-

rung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG zu beantragen. Die dafür erforderlichen

Voraussetzungen (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, Alternativ-

losigkeit, keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen der betreffenden

Page 112: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 102

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Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet) sind erfüllt und in Heft 7.4 der 1. Planergän-

zung im Einzelnen dargelegt und begründet.

Zum Heft 7.4 in der Fassung der 1. Planergänzung gehören folgende Anlagen:

Anlagen Reihe A A-7.4-1 Abschichtungstabelle zur Ermittlung der planungsrelevanten Arten

4.8 Heft 7.5, Monitoringkonzept

Das vorgelegte Konzept umfasst Maßnahmen zum naturschutzfachlichen Monitoring und zur

Erfolgskontrolle sowie zum Risikomanagement, auf welche in der UVS, Heft 7.1 in der Fas-

sung der 1. Planergänzung, in der FFH-VS, Heft 7.2 in der Fassung der 1. Planergänzung und

im LBP, Heft 7.3 in der Fassung der 1. Planergänzung hingewiesen wird.

Es wird zwischen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Flächenschutz (Monitoringmaß-

nahmen und Erfolgskontrollen, die sich auf Arten nach Anhang II der FFH-RL und Lebens-

raumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-RL beziehen) und Maßnahmen im Zusammenhang

mit dem Artenschutz (Maßnahmen, die sich auf Arten beziehen, die im Anhang IV der FFH-RL

geführt sind) unterschieden. Darüber hinaus werden auch die im Rahmen der Eingriffsrege-

lung zu betrachtenden Biotope berücksichtigt.

4.9 Heft 8, Revitalisierung der Selke bei Gatersleben - Kohärenzmaßnahme E1 neu zum HRB Straßberg

Wie bereits oben in Kapitel 4.4 erwähnt, hat der Vorhabenträger die bisher geplanten Maß-

nahmen zur Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 (wasserbauliche Kompensati-

onsmaßnahmen an der Selke zwischen Hoym und Gatersleben; Maßnahmen E1 und E2)

überarbeitet und geändert.

Im Ergebnis verbleibt es allerdings dem Grunde nach bei einer wasserbaulichen Maßnahme

an der Selke im betreffenden Gewässerabschnitt. Die wasserbauliche Maßnahme wurde je-

doch mit Rücksicht auf die wasserrechtlichen Anforderungen und mit Rücksicht auf den Be-

darf an Grund und Boden überprüft und vollständig neu geplant.

Page 113: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 103

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Abbildung 7 Kohärenzmaßnahme E1 neu zum HRB Straßberg - Lageplan

4.9.1 Revitalisierung der Selke bei Gatersleben - Kohärenzmaßnahme E1 neu zum HRB Straßberg

Die Maßnahme E 1 neu hat die Revitalisierung von Flussbett und Auenkorridor der Selke zwi-

schen Gatersleben und Hoym (E1 neu: Alte Asche bis oberhalb Wehr Gatersleben) zum In-

halt. Der Kompensationsraum liegt im bzw. unmittelbar angrenzend an das FFH-Gebiet Nr.

172 „Bode und Selke im Harzvorland“ (DE 4133-301).

Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung naturnaher Lebensraumstrukturen in naturnahen

Fließgewässerstrecken für die Ichthyozönose der Unteren Salmonidenregion, insbesondere

Groppe und Bachneunauge, im Zusammenhang mit der Revitalisierung von naturnahen

Fließgewässerstrecken mit Entwicklungspotenzial zum FFH-LRT 3260 (Fließgewässer der

planaren bis montanen Stufe mit Vegetation mit des Ranunculion fluitantis), die Schaffung des

prioritären FFH-Lebensraumtyps Auwald des FFH-Lebensraumtyps 91E0* Auenwälder mit

Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior und die Schaffung von mageren Flachland-Mähwiesen

des FFH-LRT 6510.

Zu diesem Zweck wird mit wasserbaulichen Maßnahmen ein neues Initialgerinne in der linken

Aue vorgegeben. Damit wird sich auf die Initiierung und lenkende Unterstützung des natürli-

chen morphologischen Entwicklungspotenzials des Gewässers konzentriert, ohne jedoch eine

dauerhafte Linienführung im Entwicklungskorridor vorgeben zu wollen. Eine Flächeninan-

spruchnahme über den Entwicklungskorridor hinaus soll jedoch mit geeigneten Mitteln (u.a.

unter Zuhilfenahme von Pflanzungen in Form von Auwaldstreifen, regelmäßige Kontrollen der

eigendynamischen Entwicklung) verhindert werden.

4.9.2 Anlagen A und B

Zum aktuellen Heft 8 in der Fassung der 1. Planergänzung gehören folgende Anlagen:

Anlagen Reihe A

A-9-1 Planunterlagen

Page 114: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 104

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A-9-2 2-dimensionale hydraulische Strömungsberechnung, Modellbeschreibung

A-9-3 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag einschließlich Betrachtung der Umwelt-

schutzgüter

A-9-4 Artenschutzfachbeitrag

A-9-5 FFH- Erheblichkeitsabschätzung

A-9-6 Daten- und Planungsgrundlagen, Rechtsvorschriften, Normen, Literatur- und

Quellenverzeichnis

A-9-7 Abkürzungsverzeichnis

Anlagen Reihe B

Lose beigefügte Pläne Maßstab

B-3- 20- 2a Lageplan E1 neu 1 : 1.500

B-3- 30- 4a Längsschnitt Radweg 1 : 1.000 / 1:100

B-3- 40- 1a Regelquerschnitt Gelände inkl. Altlauf, neu –

Gerinne und Radweg 1 : 200 / 1:50

B-3- 40- 5a Querprofile 1 : 200

B-3- 50- 3a Detailplan Überlaufschwelle 1 : 250 / 1:200

B-3- 60- 1a Lageplan E1 neu inkl. Bepflanzung 1 : 1.500

4.10 Heft 9, Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag

Das erstmals vorgelegte Heft 9 enthält den Wasserwirtschaftlichen Fachbeitrag.

4.10.1 Anlass

Bei dem geplanten Hochwasserrückhaltebecken (HRB) handelt es sich um ein Vorhaben mit

Wirkungen auf das Schutzgut Wasser. Gleiches gilt für einzelne mit dem Vorhaben verbunde-

ne Folgemaßnahmen und die Kohärenzsicherungsmaßnahme E 1 neu. Deshalb ist die Ver-

einbarkeit mit den wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungszielen und das Vorliegen der sons-

tigen wasserrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Dazu dient das neue Heft 9.

4.10.2 Beschreibung des Vorhabens

Heft 9 greift auf die in Heft 1 in der Fassung der 1. Planergänzung enthaltene Vorhabenbe-

schreibung zurück.

4.10.3 Rechtliche Grundlagen und Vorgehensweise

Maßnahmen und Vorhaben, die mit Wirkungen auf das Schutzgut Wasser verbunden sind,

sind auf ihre Übereinstimmung mit den wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungszielen zu prü-

fen.

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 105

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Die Bewirtschaftungsziele des WHG gehen auf die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen

Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für

Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie -

WRRL) zurück, die am 22. Dezember 2000 in Kraft trat.

Die WRRL ist auf den Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers gerichtet und

legt für diese verbindliche Umweltziele fest. Hiernach darf der Zustand der Gewässer zum

einen nicht verschlechtert werden (Verschlechterungsverbot). Zum anderen sind sie grund-

sätzlich so weit zu schützen, zu verbessern und zu sanieren, dass ein guter Gewässerzustand

erreicht wird (Verbesserungsgebot).

Die WRRL ist durch das WHG, das WG LSA und die Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt

über die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL-VI LSA) sowie die OGewV und die GrwV in deut-

sches Recht umgesetzt und konkretisiert worden. Zentrale Normen sind die §§ 27 bis 31 und

47 WHG, welche nach Maßgabe der WRRL Bewirtschaftungsziele festlegen sowie Fristver-

längerungen, Abweichungsmöglichkeiten und Ausnahmen regeln. Weitere behördenverbindli-

che Bewirtschaftungsvorgaben finden sich im einschlägigen Bewirtschaftungsplan und Maß-

nahmenprogramm.

Die in den §§ 27 und 47 WHG niedergelegten Gewässerbewirtschaftungsziele haben nicht nur

programmatischen Charakter für die Bewirtschaftungsplanung, sondern statuieren verbindli-

che Vorgaben, die auch bei der Zulassung gewässerrelevanter Vorhaben zu beachten sind.

Im Rahmen des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens ist daher sicherzustellen, dass das

Vorhaben und die mit ihm verbundenen Folgemaßnahmen – vorbehaltlich einer möglichen

Ausnahme – weder zu einer Verschlechterung des Zustands der betroffenen Oberflächen-

oder Grundwasserkörper führen kann noch die fristgerechte Erreichung des guten Zustands

dieser Wasserkörper gefährdet.

4.10.4 Beschreibung des Ist-Zustandes der Wasserkörper

Zunächst wird in Heft 9 der Ist-Zustand der relevanten Wasserkörper beschrieben. Der Aus-

wirkungsbereich des Vorhabens und der Folgemaßnahmen auf folgende Wasserkörper:

• Oberflächenwasserkörper SAL20OW03-00

• Grundwasserkörper GWK SAL GW 064 (Harzer Paläozoikum)

• Elbingstalteich

• Steinfurtbach.

Der Auswirkungsbereich der Maßnahme E 1 neu erstreckt sich auf folgende Wasserkörper:

• Oberflächenwasserkörper SAL20OW01-00

• Grundwasserkörper GWK SAL GW 065 (Kreide der Subherzynen Senke).

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 106

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4.10.5 Wirkungsprognose

Anschließend wird eine Wirkungsprognose – getrennt für den Bau des Hochwasserrückhalte-

beckens, den Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens und die einzelnen Folgemaßnahmen

– durchgeführt. Soweit von einer Verschlechterung (teilweise auch nur vorsorglich) auszuge-

hen ist, wird eine Ausnahme beantragt und werden die Ausnahmevoraussetzungen im Einzel-

nen begründet.

4.10.6 Bau des Hochwasserrückhaltebeckens

Die relevanten Auswirkungen des Betriebes auf das Oberflächengewässer Selke und das

Grundwasser wurden bereits in Kapitel 6 des Heftes 1 des Antrages vom 30.10.2013 be-

schrieben. Wesentliche Änderungen ergeben sich insoweit durch die 1. Planergänzung nicht.

Heft 9 in der Fassung der 1. Planergänzung greift vollständig auf die bereits in Kapitel 6 des

Heftes 1 des Antrages vom 30.10.2013 beschriebenen Auswirkungen des Betriebes des

Hochwasserrückhaltebeckens zurück, beinhaltet aber Präzisierungen und Klarstellungen.

Der Vorhabenträger geht im Ergebnis davon aus, dass mit dem Bau des Hochwasserrückhal-

tebeckens keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächengewässers

Selke und auch keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Gewässers Selke

verbunden sein wird. Gleiches gilt hinsichtlich der Bewirtschaftungsziele und -grundsätze in

Bezug auf das Grundwasser.

Hilfsweise und vorsorglich beantragt der Vorhabenträger die Gewährung einer Ausnahme

nach § 31 Abs. 2 WHG, soweit der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens zu einer Verände-

rung der physischen Gewässereigenschaften des Oberflächengewässers Selke, namentlich

im Bereich des Durchlassbauwerkes (Gewässerdurchlass) und den angrenzenden Bereichen

(Tosbecken, Pegelstrecke) in Gestalt einer technischen Überprägung führt.

4.10.7 Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens

Die relevanten Auswirkungen des Betriebes auf das Oberflächengewässer Selke und das

Grundwasser wurden bereits in Kapitel 6 des Heftes 1 des Antrages vom 30.10.2013 be-

schrieben. Wesentliche Änderungen ergeben sich insoweit durch die 1. Planergänzung nicht.

Heft 9 in der Fassung der 1. Planergänzung greift vollständig auf die bereits in Kapitel 6 des

Heftes 1 des Antrages vom 30.10.2013 beschriebenen Auswirkungen des Betriebes des

Hochwasserrückhaltebeckens zurück, beinhaltet aber umfangreiche Präzisierungen und Klar-

stellungen.

Der Vorhabenträger geht im Ergebnis aufgrund der Wirkungen

• Änderung der Abflusswerte bei Hochwasserereignissen > HQ 5 im Einstaubereich und

unterhalb des Dammes

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 107

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• Reduzierung der Sauerstoffkonzentration im Einstaubereich

• Erhöhung der Wassertemperatur im Einstaubereich

• Sedimentation von Schwebstoffen im Einstaubereich und Reduzierung unterhalb des

Dammes

• Erhöhung der Druckverhältnisse im Einstaubereich

• Reduzierung der natürlichen Fließgewässerdynamik im Einstaubereich und unterhalb

des Dammes

• Geschiebedefizit und Eintiefungstendenz der Gewässersohle im Unterwasser

• Unterbindung der Geschiebedurchgängigkeit im Einstaufall

davon aus, dass im Zusammenhang mit dem Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens eine

Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflächenwasserkörpers nicht auszu-

schließen ist. Deshalb beantragt der Vorhabenträger die Gewährung einer Ausnahme nach §

31 Abs. 2 WHG. Die dafür nötigen Voraussetzungen liegen vor.

Eine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächengewässers Selke ist dem-

gegenüber infolge des geplanten Betriebs des Hochwasserrückhaltebeckens nicht zu erwar-

ten.

Eine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des relevanten Grundwasserkörpers

ist mit dem Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens nicht verbunden. Eine direkte oder indi-

rekte Entnahme findet betriebsbedingt nicht statt. Auch das mengenmäßige Gleichgewicht (§

47 Abs. 1 Nr. 3 WHG) wird nicht betroffen.

Eine Verschlechterung des chemischen Zustandes des relevanten Grundwasserkörpers ist mit

dem Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens ebenso nicht verbunden. Ein Eintrag von

Schadstoffen im Sinn der Richtlinie 2006/118/EG (Grundwasserrichtlinie) in den Grundwas-

serkörper kann betriebsbedingt ausgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit dem Betrieb

des Hochwasserrückhaltebeckens finden insbesondere keine Einträge durch Benutzungen im

Sinn des § 9 Abs. 1 Nr. 4 oder Abs. 2 Nr. 2 WHG statt.

4.10.8 Folgemaßnahmen

Eine ganze Reihe von Folgemaßnahmen sind wasserrechtlich relevant und deshalb in Bezug

auf die wasserrechtliche Zulässigkeit zu beschreiben und zu prüfen.

Dies betrifft insbesondere die erforderliche Umverlegung der Selke im Bereich des Damm-

bauerwerkes sowie die bauzeitliche Umverlegung, die Maßnahmen am Elbingstalteich und die

erforderliche Umverlegung der Selke im Bereich des Elbingstalteiches. Hier handelt es sich

jeweils um einen Gewässerausbau bzw. ein gleichgestelltes Vorhaben.

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 108

P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH

Dies betrifft auch die Umverlegung der Bahntrasse und die seitliche Materialentnahme, soweit

damit wasserrechtliche Benutzungstatbestände aktiviert werden.

Dies betrifft schließlich die Maßnahmen zur bauzeitlichen Wasserhaltung.

Im Ergebnis der Prüfung kann für die erforderlichen Umverlegungen der Selke eine Ver-

schlechterung in Bezug auf den Oberflächenwasserkörper nicht ausgeschlossen werden.

Deshalb beantragt der Vorhabenträger auch hierfür eine Ausnahme. Die Voraussetzungen

dafür sind erfüllt.

Ebenso kann im Zusammenhang mit der seitlichen Materialentnahme eine Verschlechterung

des mengenmäßigen Zustandes der Grundwassers aufgrund der damit verbundenen Absen-

kung des Grundwasserstandes nicht ausgeschlossen werden. Deshalb beantragt der Vorha-

benträger auch hierfür eine Ausnahme. Die Voraussetzungen dafür sind erfüllt.

Für alle anderen Folgemaßnahmen ist im Ergebnis festzustellen, dass die wasserrechtlichen

Voraussetzungen erfüllt werden und keine Verschlechterungen zu erwarten sind.

4.10.9 Revitalisierung der Selke bei Gatersleben

Bei der Maßnahme zur Kohärenzsicherung E 1 neu handelt es sich um einen Gewässeraus-

bau im Sinn von § 67 Abs. 2 WHG handelt, welcher seinerseits nach § 68 Abs. 1 WHG plan-

feststellungspflichtig ist. Der vorliegende Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung umfasst

auch den Antrag auf Zulassung der geplanten Kohärenzsicherungsmaßnahmen durch was-

serrechtliche Planfeststellung. Die geplante Kohärenzmaßnahme E1 neu erfüllt die wasser-

rechtlichen Anforderungen.

Eine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächengewässers Selke ist infol-

ge der geplanten Renaturierung der Selke zwischen Hoym und Gatersleben nicht zu erwarten.

Baubedingt wird mit entsprechenden Vermeidungsmaßnahmen sichergestellt, dass keine Ein-

träge von Schadstoffen im Sinn der Anlage 7 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV)

in das Gewässer stattfinden.

Der ökologische Zustand der Selke im Abschnitt zwischen Ermsleben, Abzweig Mühlgraben,

bis zur Mündung in die Bode (SAL20OW01-00) wird mit „unbefriedigend“ bewertet (FGG Elbe

2015). Eine weitere Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflächengewäs-

sers Selke ist infolge der geplanten Renaturierung der Selke zwischen Hoym und Gatersleben

nicht zu erwarten. Insbesondere wird die Qualität des Gewässers in seiner Eigenschaft als

Bestandteil des Naturhaushalts nicht betroffen und die Gewässerstruktur sowie die Gewäs-

serdurchgängigkeit (§§ 33, 34 WHG) nicht eingeschränkt.

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 109

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Eine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des hier relevanten Grundwasserkör-

pers ist mit der Maßnahme E1 neu nicht verbunden. Eine direkte oder indirekte Entnahme

findet nicht statt. Auch das mengenmäßige Gleichgewicht (§ 47 Abs. 1 Nr. 3 WHG) wird nicht

betroffen. Die Herstellung eines neuen Gerinnes hat keine Auswirkungen auf die wasserwirt-

schaftlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundwasser.

Eine Verschlechterung des chemischen Zustandes des hier relevanten Grundwasserkörpers

ist mit der Maßnahme E1 neu ebenso nicht verbunden. Ein Eintrag von Schadstoffen im Sinn

der Richtlinie 2006/118/EG (Grundwasserrichtlinie) in den Grundwasserkörper ist nicht zu

erwarten. Es finden keine Einträge durch Benutzungen im Sinn des § 9 Abs. 1 Nr. 4 oder Abs.

2 Nr. 2 WHG statt. Die Maßnahme E1 neu entspricht vielmehr durch die mit ihr verbundene

Ablösung der bisher intensiven landwirtschaftlichen Nutzung dem aktuellen Maßnahmenpro-

gramm des Landes Sachsen-Anhalt (FGG Elbe 2015) und den Maßnahmen zur Vermeidung

und Beseitigung diffuser Eintragsquellen.

4.10.10 Zusammenfassung

Zusammengefasst ist von folgendem auszugehen:

Maßnahme Bewertung

Bau des Hochwasserrück-haltebeckens

Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-

wasser-körpers (SAL20OW03-00) • keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflä-

chenwasserkörpers (SAL20OW03-00) • Soweit anlagenbezogen (Dammbauwerk) ein Flächenfilter mit Draina-

ge bautechnisch erforderlich ist, um anfallendes Sickerwasser (das auf der Fläche des Dammbauwerkes anfallende und versickernde Nieder-schlagswasser) zu fassen und in die Selke abzuleiten, handelt es sich um eine Maßnahme im Sinn von § 9 Abs. 3 WHG und nicht um eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung. Mit der Einleitung des am Bauwerk anfallenden Sickerwassers in die Selke sind auch keine nachteiligen Wirkungen auf das Gewässer verbunden, welche eine ei-genständige Prüfung und Zulassung erforderlich machen könnten.

Ausnahme • Der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens führt zu einer Veränderung

der physischen Gewässereigenschaf-ten des Oberflächengewässers Selke, namentlich im Bereich des Durchlassbauwerkes (Gewässer-durch-lass) und den angrenzenden Bereichen (Tosbecken, Pegelstre-cke). Hier wird sich das Erscheinungsbild des Gewässers verändern. Das Gewässer wird technisch überprägt – ungeachtet der gleichwohl gewährleisteten Mindestwasserführung und der aquatischen Durch-gängigkeit. Die Fließgewässerdynamik wird in diesem Abschnitt bau-werksbedingt unterbunden.

• Vorliegend sind – hilfsweise – die Voraussetzungen für eine Ausnah-me nach § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.

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Maßnahme Bewertung

Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-

serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-

wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)

Ausnahme • Der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens führt zur keiner Verände-

rung der physischen Gewässereigenschaften des betreffenden Grundwasserkörpers. Indem der Damm mit einer Untergrundabdich-tung (Erosionsschutzschleier mit Grundwasser-Strömungsfenstern, flächige Kontaktverpressung) hergestellt wird, werden aber die natürli-chen Verhältnisse dergestalt betroffen, dass der Grundwasserstrom nicht wie bisher gesamtflächig im Grundwasserleiter fließt, sondern durch die in der Untergrundabdichtung vorgesehenen Strömungsfens-ter gelenkt wird. Einen Einfluss auf den mengenmäßigen Zustand oder den chemischen Zustand des Grundwasserleiters nimmt das Damm-bauwerk einschließlich Untergrundabdichtung aber damit grundsätz-lich nicht.

• Vorliegend sind – hilfsweise – die Voraussetzungen für eine Ausnah-me nach § 47 Abs. 3 i. V. m. § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.

Betrieb des Hochwasserrück-haltebeckens

Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-

wasser-körpers (SAL20OW03-00) • eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflächen-

wasserkörpers (SAL20OW03-00) ist aufgrund der Wirkungen des Be-triebes des Hochwasserrückhaltebeckens o Änderung der Abflusswerte bei Hochwasserereignissen > HQ 5

im Einstaubereich und unterhalb des Dammes o Reduzierung der Sauerstoffkonzentration im Einstaubereich o Erhöhung der Wassertemperatur im Einstaubereich o Sedimentation von Schwebstoffen im Einstaubereich und Redu-

zierung unterhalb des Dammes o Erhöhung der Druckverhältnisse im Einstaubereich o Reduzierung der natürlichen Fließgewässerdynamik im Einstau-

bereich und unterhalb des Dammes o Geschiebedefizit und Eintiefungstendenz der Gewässersohle im

Unterwasser o Unterbindung der Geschiebedurchgängigkeit im Einstaufall nicht auszuschließen

Ausnahme • Eine Veränderung der physischen Gewässereigenschaften ist in Be-

zug auf den Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens gegeben: Das tatsächliche Erscheinungsbild des Oberflächengewässers verändert sich bei Hochwasserereignissen > HQ 5 im Einstaubereich. Das Ge-wässer geht hier - räumlich begrenzt und temporär - im sich aufbau-enden Staukörper auf. Ein Einstau der Selke führt kurzzeitig zur Ver-änderung der Geschiebeverhältnisse und damit ggf. der Struktur und Dynamik des eingestauten Gewässerabschnittes. Die Fließgewäs-serdynamik ist - räumlich begrenzt und temporär - nicht mehr gege-ben. Die Abflusswerte und Fließgeschwindigkeiten verändern sich sowohl im Einstaubereich wie unterhalb des Dammes.

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Maßnahme Bewertung

• Vorliegend sind aber die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.

Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-

serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-

wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)

Ausnahme • Der Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens führt zur einer temporä-

ren, kurzzeitigen Veränderung der physischen Gewässereigenschaf-ten des Grundwasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoi-kum), indem im Hochwasserfall > HQ 5 das Grundwasser im gesam-ten Staubereich auf das Niveau des Staupegels angehoben wird, wodurch die natürlichen Verhältnisse betroffen und verändert werden – ungeachtet der nicht vollständigen Abdichtung aufgrund der Vermei-dungs- und Minderungswirkung der vorgesehenen Strömungsfenster (Grundwasseraustausch von Oberwasser und Unterwasser).

• Vorliegend sind – hilfsweise – die Voraussetzungen für eine Ausnah-me nach § 47 Abs. 3 i. V. m. § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.

bauzeitliche Ablei-tung von Grund-wasser und anfal-lendem Nieder-schlagswasser in die Selke (Bau-wasserhaltung Absperrbauwerk)

Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-

wasserkörpers (SAL20OW03-00) • keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflä-

chenwasserkörpers (SAL20OW03-00)

Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-

serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-

wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)

Umverlegung der Selke im Bereich des Absperrbau-werks auf einer Länge von 260 m um bis zu 5 m in Richtung Talmitte

Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-

wasserkörpers (SAL20OW03-00) • eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflächen-

wasserkörpers (SAL20OW03-00) ist aufgrund der Wirkungen der Um-verlegung der Selke im Bereich des Absperrbauwerkes nicht auszu-schließen

Ausnahme • Die Veränderung der physischen Gewässereigenschaften ist mit der

notwendigen Umverlegung der Selke im Bereich des Absperrbauwer-kes gegeben. Die Selke wird auf einer Länge von 260 m in ein neues Gewässerbett verlegt.

• Vorliegend sind aber die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.

Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-

serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)

Page 122: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 112

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Maßnahme Bewertung

• keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)

bauzeitliche Um-verlegung der Selke im räumli-chen Bereich des Dammbauwerkes auf einer Länge von 330 m

Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-

wasserkörpers (SAL20OW03-00) • eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflächen-

wasserkörpers (SAL20OW03-00) ist aufgrund der Wirkungen der bau-zeitlichen Umverlegung der Selke im Bereich des Absperrbauwerkes nicht auszuschließen

Ausnahme • Die Veränderung der physischen Gewässereigenschaften ist mit der

notwendigen bauzeitlichen Umverlegung der Selke im Bereich des Absperrbauwerkes zeitweilig gegeben.

• Vorliegend sind aber die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.

Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-

serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-

wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)

bauzeitliche Ablei-tung von Grund-wasser bei Umver-legung der Selke (Bauwasserhal-tung Umverlegung Selke)

Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-

wasserkörpers (SAL20OW03-00) • keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflä-

chenwasserkörpers (SAL20OW03-00)

Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-

serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-

wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)

Umverlegung der Bahntrasse der Schmalspurbahn im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes

Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-

wasserkörpers (SAL20OW03-00) • keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflä-

chenwasserkörpers (SAL20OW03-00)

Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-

serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-

wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)

bauzeitliche seitli-che Materialent-nahme auf einer Fläche von 3,8 ha am rechten Hang

Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-

wasserkörpers (SAL20OW03-00) • keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflä-

chenwasserkörpers (SAL20OW03-00)

Page 123: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 113

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Maßnahme Bewertung

(Großer Ampen-berg; Tiefe von 3 m bis 16 m unter GOK)

Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-

serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-

wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) Ausnahme • Die bauzeitliche seitliche Materialentnahme führt als Erdaufschluss zur

dauerhaften Veränderung der physischen Gewässereigenschaften des Grundwasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum), in-dem der Grundwasserstand entsprechend der geplanten Abgrabung abgesenkt wird.

• Vorliegend sind – hilfsweise – die Voraussetzungen für eine Ausnah-me nach § 47 Abs. 3 i. V. m. § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.

bauzeitliche Ablei-tung von auf der Fläche der Materi-alentnahme anfal-lendem Nieder-schlagswasser sowie Grundwas-ser in die Selke (Bauwasserhal-tung Materialent-nahme)

Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-

wasserkörpers (SAL20OW03-00) • keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflä-

chenwasserkörpers (SAL20OW03-00)

Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-

serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-

wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)

Änderungen am Damm des Elbingstalteiches (Erhöhung der Standsicherheit durch Vorschüt-tung eines Auf-lastfilters)

Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des der Oberflä-

chengewässer Elbings-talteich und Steinfurt-bach • keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes der Oberflächen-

wässer Elbingstalteich und Steinfurtbach Ausnahme • Eine Veränderung der physischen Gewässereigenschaften ist mit den

Maßnahmen am Damm des Elbingstalteiches insoweit gegeben, als zwar nicht der Elbingstalteich betroffen wird, wohl aber der Steinfurt-bach unterhalb des Dammes des Elbingstalteiches. Das Gewässer wird in seinem tatsächlichen Erscheinungsbild (Verlängerung des Grundablasses, geänderter Verlauf bis zur Mündung in die umverlegte Selke; Verlauf dann im bisherigen Selkebett) verändert.

• Vorliegend sind – hilfsweise – die Voraussetzungen für eine Ausnah-me nach § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.

Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-

serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-

wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)

bauzeitliche Ablei-tung von Grund-wasser und anfal-

Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-

wasserkörpers (SAL20OW03-00)

Page 124: Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und ...Heft 1, Anlage B-1-2) 11 Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 114

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Maßnahme Bewertung

lendem Nieder-schlagswasser in die Selke (Bau-wasserhaltung Elbingstalteich)

• keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflä-chenwasserkörpers (SAL20OW03-00)

Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-

serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-

wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)

Umverlegung der Selke vom Damm-fuß des Elbings-talteiches weg zur Mitte des Selketa-les (Verschiebung von 40 m) auf einer Länge von 100 m

Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-

wasserkörpers (SAL20OW03-00) • eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflächen-

wasserkörpers (SAL20OW03-00) ist aufgrund der Wirkungen der Um-verlegung der Selke im Bereich des Elbingstalteiches nicht auszu-schließen

Ausnahme • Die Veränderung der physischen Gewässereigenschaften ist mit der

notwendigen Umverlegung der Selke im Bereich des Elbingstalteiches gegeben. Die Selke wird auf einer Länge von ca. 100 m in ein neues Gewässerbett verlegt. Das Gewässer wird in seinem tatsächlichen Er-scheinungsbild (Belegenheit, Verlauf) verändert.

• Vorliegend sind aber die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.

Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-

serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-

wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)

bauzeitliche Ablei-tung von Grund-wasser bei Umver-legung der Selke vom Dammfuß des Elbingstaltei-ches (Bauwasser-haltung Umverle-gung Selke)

Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-

wasserkörpers (SAL20OW03-00) • keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflä-

chenwasserkörpers (SAL20OW03-00)

Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-

serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-

wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)

Revitalisierung der Selke bei Ga-tersleben

Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-

wasserkörpers (SAL20OW01-00) • keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflä-

chenwasserkörpers (SAL20OW01-00) Ausnahme • Mit der Maßnahmen E1 neu findet eine Veränderung der physischen

Gewässereigenschaften statt. Das Gewässer wird in seinem tatsächli-

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 115

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Maßnahme Bewertung

chen Erscheinungsbild (Belegenheit, Verlauf), in seinen Bestandteilen (Sohle, Ufer) und in Bezug auf die Fließgewässerdynamik verändert.

• Vorliegend sind aber die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.

Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des (GWK SAL

GW 065; Kreide der Subherzynen Senke) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-

wasserkörpers (GWK SAL GW 065; Kreide der Subherzynen Senke)

Im Ergebnis der Prüfung ist festzustellen, dass das Vorhaben, die Folgemaßnahmen und die

Maßnahme E 1 neu jeweils mit den wasserrechtlichen Bewirtschaftungszielen der §§ 27

Abs. 1, Abs. 2 und 47 Abs. 1 WHG vereinbar bzw. – vorsorglich – ausnahmsweise zulässig

sind.

4.10.11 Anlagen

Heft 9 hat folgende Anlagen:

Anlagen Reihe A A-9.1 Ergänzungsgutachten - Sauerstoffsituation bei Vollstau

4.11 Heft 10, Gutachten und sonstige Unterlagen

Im Rahmen der durchgeführten ersten Anhörung wurde die Forderung aufgestellt, einzelne

Gutachten und Unterlagen ergänzend in das Verfahren einzuführen und vorzulegen. Dieser

Forderung kommt der Vorhabenträger mit der 1. Planergänzung nach. Zusätzlich ergeben sich

aus der 1. Planergänzung weitere Unterlagen. Mit Heft 10 in der Fassung der 1. Planergän-

zung werden alle diese Unterlagen zusammengefasst vorgelegt und zum Bestandteil des An-

trages auf wasserrechtliche Planfeststellung erklärt.

4.12 Übrige Hefte aus dem Antrag vom 30.10.2013

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, werden mit der 1. Planergänzung die Hefte 0, 1, 3.3,

7.1, 7.2, 7.3, 7.4, 7.5, 8 , 9 und 10 neu bzw. erstmals vorgelegt.

Die Hefte 1, 7.1, 7.2, 7.3, 7.4, 7.5 und 8 der 1. Planergänzung ersetzen jeweils vollständig die

identisch nummerierten Hefte des Antrages vom 30.10.2013.

Die übrigen Hefte des Antrages vom 30.10.2013 haben demgegenüber weiterhin Bestand

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Im Detail ist der Status der einzelnen Antragsunterlagen in der nachfolgenden

Anlage 2

zum Erläuterungsbericht tabellarisch aufgeführt und gekennzeichnet.

Sachbearbeiter: Erfurt, im April 2017

Dr.-Ing. R. Haselsteiner Björnsen Beratende Ingenieure GmbH ppa.

M.Sc. Daniel Kerres

Dipl.-Ing. (FH) Jan Kretzschmar

Bearbeiter - PRO TERRA TEAM GmbH

Ass. iur. E. Pohl Magdeburg, im April 2017

PRO TERRA TEAM GmbH

Enrico Pohl

Bearbeiter – Rechtsanwälte Dr. Dammert & Steinforth

Rechtsanwältin S. Tolkmitt Leipzig, im April 2017

Dr. Dammert & Steinforth, Rechtsanwälte

Silvia Tolkmitt

Rechtsanwältin

Kerres
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P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH

Bearbeiter – Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt

Dipl.-Ing. A. Rudolf Blankenburg, im April 2017

Dipl.-Ing. S. Schulmann Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt

Dipl.-Ing. Joachim Schimrosczyk

Kerres
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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung, Anlage 1 1

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