HOCHWASSERRÜCKHALTEBECKEN
STRAßBERG / SELKE
Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Heft 0:
Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung
April 2017
200521920
- I -
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Tabellenverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis IV
Abkürzungsverzeichnis VI
Anlagen VIII
Verwendete Unterlagen IX
1 Vorbemerkungen 1
2 Bisheriger Verfahrensablauf 2
3 Nachrichtlich: Erläuterung zum Antrag vom 30.10.2013 (Hefte 1 – 8) 5
3.1 Heft 1, Beschreibung des Vorhabens 6
3.1.1 Antragsteller 6
3.1.2 Unterlagen 6
3.1.3 Auftrag und Zusammenfassung 7
3.1.4 Bestehende Verhältnisse 10
3.1.5 Art und Umfang des Vorhabens 10
3.1.6 Auswirkungen des Vorhabens 13
3.1.7 Rechtsverhältnisse 14
3.1.8 Bauausführung 15
3.1.9 Anlagen A und B 15
3.2 Heft 2, Wasserwirtschaftliche und hydraulische Berechnungen 17
3.3 Heft 3, Einzelne Maßnahmen 18
3.3.1 Heft 3.1, Umbau Selketalbahn 19
3.3.2 Heft 3.2, Elbingstalteich 20
3.4 Heft 4, Gutachten 23
3.4.1 Heft 4.1, Geotechnisches Gutachten 23
3.4.2 Heft 4.2, Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Bahntrasse 25
3.4.3 Heft 4.3, Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit Elbingstalteich 27
3.5 Heft 5, Vorstatik 27
3.5.1 Heft 5.1, Vorstatik Kombinationsbauwerk 28
3.5.2 Heft 5.2, Vorstatik für Bauwerke im Zuge der Bahntrasse 28
3.6 Heft 6, Technische Ausrüstung 28
3.7 Heft 7, Umweltbelange 29
3.7.1 Heft 7.1, Umweltverträglichkeitsstudie 29
3.7.2 Heft 7.2, FFH-Verträglichkeitsstudie 46
3.7.3 Heft 7.3, Landschaftspflegerischer Begleitplan 55
3.7.4 Heft 7.4, Fachbeitrag Artenschutz 61
3.8 Heft 8, Wasserbauliche Kompensationsmaßnahmen an der Selke zwischen Hoym und Gatersleben 63
4 Erläuterung zur 1. Planergänzung 64
4.1 Heft 0 , Einführung und Änderungsnachweise 65
4.2 Heft 1, Erläuterungsbericht 66
4.2.1 Antragsteller 66
- II -
4.2.2 Unterlagen 66
4.2.3 Beschreibung des Vorhabens (Überblick) 67
4.2.4 Planrechtfertigung 68
4.2.5 Raumverträglichkeit 68
4.2.6 Planungsrelevante Grundlagen 69
4.2.7 Bau des Hochwasserrückhaltebeckens 69
4.2.8 Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens 71
4.2.9 Mit dem Vorhaben verbundene Folgemaßnahmen 73
4.2.10 Maßnahmen zur Kompensation und Kohärenzsicherung 74
4.2.11 Fachplanerische Alternativenprüfung 75
4.2.12 Umweltverträglichkeit 76
4.2.13 Rechtsverhältnisse und Grunderwerb 77
4.2.14 Bauzeitenplan 78
4.2.15 Baustraßen und Umleitungskonzept 78
4.2.16 Anlagen A und B 78
4.3 Heft 3.3, Zusammenfassende Darstellung der Folgemaßnahmen 81
4.3.1 bauzeitliche Ableitung von anfallendem Niederschlagswasser und von Grundwasser in die Selke (Bauwasserhaltung Absperrbauwerk) 82
4.3.2 Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes 82
4.3.3 bauzeitliche Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes 83
4.3.4 bauzeitliche Ableitung von Grundwasser bei Umverlegung der Selke (Bauwasserhaltung Umverlegung Selke) 83
4.3.5 Umverlegung der Bahntrasse der Schmalspurbahn 83
4.3.6 bauzeitliche seitliche Materialentnahme 83
4.3.7 bauzeitliche Ableitung von auf der Fläche der Materialentnahme anfallendem Niederschlagswasser und von Grundwasser in die Selke (Bauwasserhaltung Materialentnahme) 84
4.3.8 Änderungen am Damm des Elbingstalteiches 84
4.3.9 bauzeitliche Ableitung von anfallendem Niederschlagswasser und von Grundwasser in die Selke (Bauwasserhaltung Elbingstalteich) 85
4.3.10 Umverlegung der Selke vom Dammfuß des Elbingstalteiches 85
4.3.11 bauzeitliche Ableitung von Grundwasser bei Umverlegung der Selke (Bauwasserhaltung Umverlegung Selke) 85
4.3.12 Umverlegung sowie Ausbau und Neuanlage von Wegen 85
4.3.13 Umverlegung der Abwasserdruckleitung Güntersberge-Straßberg 86
4.3.14 Verlegung der Stromleitung Güntersberge-Straßberg (Erdkabel) im Bereich der seitlichen Materialentnahme 86
4.3.15 Anlagen 86
4.4 Heft 7.1, Umweltverträglichkeitsstudie 86
4.5 Heft 7.2, FFH-Verträglichkeitsstudie 89
4.5.1 Stufe 1: FFH-Verträglichkeit 90
4.5.2 Stufe 2: Abweichungsprüfung 95
4.5.3 Anlagen A und B 97
4.6 Heft 7.3, Landschaftspflegerischer Begleitplan 97
4.7 Heft 7.4, Fachbeitrag Artenschutz 101
4.8 Heft 7.5, Monitoringkonzept 102
4.9 Heft 8, Revitalisierung der Selke bei Gatersleben - Kohärenzmaßnahme E1 neu zum HRB Straßberg 102
4.9.1 Revitalisierung der Selke bei Gatersleben - Kohärenzmaßnahme E1 neu zum HRB Straßberg 103
- III -
4.9.2 Anlagen A und B 103
4.10 Heft 9, Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag 104
4.10.1 Anlass 104
4.10.2 Beschreibung des Vorhabens 104
4.10.3 Rechtliche Grundlagen und Vorgehensweise 104
4.10.4 Beschreibung des Ist-Zustandes der Wasserkörper 105
4.10.5 Wirkungsprognose 106
4.10.6 Bau des Hochwasserrückhaltebeckens 106
4.10.7 Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens 106
4.10.8 Folgemaßnahmen 107
4.10.9 Revitalisierung der Selke bei Gatersleben 108
4.10.10 Zusammenfassung 109
4.10.11 Anlagen 115
4.11 Heft 10, Gutachten und sonstige Unterlagen 115
4.12 Übrige Hefte aus dem Antrag vom 30.10.2013 115
- IV -
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Flächeninanspruchnahme 33
Tabelle 2 Schutzgut Mensch 33
Tabelle 3 Baubedingter Biotopverlust 34
Tabelle 4 Anlagebedingter Biotopverlust 34
Tabelle 5 Auswirkungen auf Pflanzen/Biotope 35
Tabelle 6 Auswirkungen auf Tiere 36
Tabelle 7 Inanspruchnahme Böden 37
Tabelle 8 Konflikte 37
Tabelle 9 Auswirkungen auf das Grundwasser 38
Tabelle 10 Auswirkungen auf das Oberflächengewässer 38
Tabelle 11 Auswirkungen auf Klima und Luft 39
Tabelle 12 Auswirkungen auf die Landschaft 39
Tabelle 13 Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter 40
Tabelle 14 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 40
Tabelle 15 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 41
Tabelle 16 Kompensationsmaßnahmen auf den Eingriffsflächen 44
Tabelle 17 LRT im detailliert zu untersuchenden Bereich 49
Tabelle 18 LRT-Entwickungsflächen im detailliert zu untersuchenden Bereich 50
Tabelle 19 Arten nach Anhang II der FFH-RL im detailliert zu untersuchenden Bereich 50
Tabelle 20 Flächenübersicht und –bewertung für die Waldumbaumaßnahmen 60
Tabelle 21 Planungsziele für die Maßnahmen E1 und E2 63
Tabelle 22 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL im Gesamtgebiet 91
Tabelle 23 Arten nach Anhang II der FFH-RL im Gesamtgebiet 92
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Kartenausschnitt topografische Karte mit Kennzeichnung des Standortes des Hochwasserrückhaltebeckens nördlich von Straßberg 1
- V -
Abbildung 2 Blick von Osten auf das geplante Absperrbauwerk (Quelle: 3D Visualisierung „Hochwasserschutz an der Selke“) 8
Abbildung 3 Blick von Osten auf das Durchlassbauwerk (Quelle: 3D Visualisierung „Hochwasserschutz an der Selke“) 9
Abbildung 4 Kartenausschnitt mit Darstellung der Stauraumfläche des HRB Straßberg bei unterschiedlichen Hochwasserereignissen (maximale Fläche = 100 jähriges Hochwasserereignis) (Quelle: Heft 1, Anlage B-1-2) 11
Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung und 3D Visualisierung „Hochwasserschutz an der Selke“) 12
Abbildung 6 Querschnitt Damm Elbingstalteich (Quelle: Heft 3.2, Anlage B-3.2-7) 13
Abbildung 7 Kohärenzmaßnahme E1 neu zum HRB Straßberg - Lageplan 103
- VI -
Abkürzungsverzeichnis
AB: fo-kl/f-ks (u.a.) definierter Substrattyp nach AG Boden (1994)
A-Horizont Oberboden, oberste Bodenschicht (ohne Humusauflage)
AvwV Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräu-
schimmissionen
BArtSchV Bundesartenschutzverordnung
BB-LF; GG-SS definierter Substrattyp nach AG Boden (1994)
BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz
BE Baustelleneinrichtung BGB Besonders geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG bzw. § 22 NatSchG
LSA BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftver-
unreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz)
BImSchV, 32. Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
CEF-Maßnahmen Continuous ecological functionality-Measures (Maßnahmen zur Erhal-
tung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität der Lebensräume)
C/N-Verhältnis Kohlenstoff-Stickstoff-Verhältnis, bioverfügbare Anteile von Kohlenstoff
(C) und Stickstoff (N) in Pflanzen und im Boden
Ca Calcium, Kalzium
°C Grad Celsius
DIN Festlegungen des Deutschen Instituts für Normung e.V.
3D dreidimensional
FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union
FNP Flächennutzungsplan
GGh fo-u/f-vl definierter Substrattyp nach AG Boden (1994)
GOK Geländeoberkante
ha Hektar
HPI Hydroprojekt Ingenieurgesellschaft, Weimar
HWx, HQx Hochwasser, Hochwasserabfluss, x = Wahrscheinlichkeit
HRB Hochwasserrückhaltebecken
HSB Harzer Schmalspurbahn
HWE Hochwasserentlastung
LAU Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
LAWA Länderarbeitsgemeinschaft Wasser
LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan
LHW Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, Sachsen-
Anhalt
LKW Lastkraftwagen
LP Landschaftsplan
LRT Lebensraumtyp gemäß FFH-Richtlinie
- VII -
LSA Land Sachsen-Anhalt
m NHN Meter über Normal-Höhen-Null
m ü. NN Meter über Normal-Null
m/s Meter pro Sekunde
m³/s Kubikmeter pro Sekunde
MHQ mittlerer Hochwasserabfluss
Mio Millionen
MTB Messtischblatt
MQ Mittelwasserabfluss
N Stickstoff
NatSchG LSA Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
NSG Naturschutzgebiet
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
P Phosphor
PNV, pnV potenzielle natürliche Vegetation
PP-BB: p-vu/pfl-vl definierter Substrattyp nach AG Boden (1994)
Q30 Abfluss, der an 30 Tagen im Jahr unterschritten wird
REP Regionaler Entwicklungsplan
RL LSA / RL LSA Rote Liste Sachsen-Anhalt
RL-D Rote Liste Deutschland
RQ Regelabfluss
r-Strategen Lebewesen mit hoher Reproduktionsrate
SCI Sites of Community Importance (FFH-Gebiete)
SPA Special Protected Areas (Vogelschutzgebiete)
STAU Staatliches Amt für Umweltschutz, Sachsen-Anhalt
UG Untersuchungsgebiet
UVPG / UVP Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz / Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG LSA Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz im Land Sachsen-Anhalt
UVS Umweltverträglichkeitsstudie
VSRL, VRL Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union
WG LSA Wassergesetz Sachsen-Anhalt
WHG Wasserhaushaltsgesetz
WRRL Wasserrahmenrichtlinie
- VIII -
Anlagen
Anlagen Reihe A Anlage 1 Grafische Übersicht über das Vorhaben und die mit ihm verbundenen
Folgemaßnahmen Anlage 2 Tabellarische Übersicht über alle Antragsunterlagen Anlagen Reihe B, Lose beigefügte Pläne Maßstab keine
- IX -
Verwendete Unterlagen
[1] Deutsches Institut für Normen, Normenausschuss Wasserwesen (NAW) im DIN DIN 19700 Stauanlagen DIN 19700, Teil 10, Gemeinsame Festlegungen DIN 19700, Teil 11: Talsperren DIN 19700, Teil 12: Hochwasserrückhaltebecken Deutsche Norm, Berlin, 2004 [2] Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (DVWK)
DVWK-Merkblatt 246 – Freibordbemessung an Stauanlagen 1997
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 1
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1 Vorbemerkungen
Der Vorhabenträger, der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt, beantragte am 30.10.2013 die
wasserrechtliche Planfeststellung für das Vorhaben "Hochwasserrückhaltebecken Straß-
berg/Selke". Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb eines "grü-
nen" Hochwasserrückhaltebeckens im Selketal nordwestlich der Ortslage Straßberg/Landkreis
Harz einschließlich der damit verbundenen Folgemaßnahmen.
Abbildung 1 Kartenausschnitt topografische Karte mit Kennzeichnung des Standortes
des Hochwasserrückhaltebeckens nördlich von Straßberg
Der Vorhabenträger ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, welche mit Gesetz
zur Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts "Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt" vom
17. Dezember 2003 (DVBl. LSA 2003, 359) errichtet wurde. Gemäß § 3 Talsperrenbetriebs-
gesetz sind die Planung, der Bau, der Betrieb und die Unterhaltung von Stauanlagen im Sinn
des § 44 Wassergesetz Sachsen-Anhalt (WG LSA) Aufgaben des Vorhabenträgers. Dazu
zählen nicht nur die in § 44 WG LSA ausdrücklich genannten Talsperren und Wasserspeicher,
sondern auch Hochwasserrückhaltebecken als Stauanlagen mit einem Stauwerk von der
Gründungssohle des Absperrbauwerks bis zur Krone von höher als 5 m und einem Höchst-
stau von mehr als 100.000 m³.
Zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Dies
ergibt sich aus § 12 Abs. 1 WG LSA i. V. m. der Verordnung über abweichende Zuständigkei-
ten auf dem Gebiet des Wasserrechts (Wasser-ZustVO) vom 23. November 2011.
Bei einem wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein komplexes
Genehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer umfassenden Öf-
fentlichkeitsbeteiligung. Der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss konzentriert alle für
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 2
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das Vorhaben notwendigen behördlichen Entscheidungen. Ebenso wird mit dem wasserrecht-
lichen Planfeststellungsbeschluss über die mit dem Vorhaben verbundenen Folgemaßnahmen
entschieden.
Im Ergebnis der ersten Anhörung sowie unter Beachtung teilweise geänderter Rah-
menbedingungen und der zwischenzeitlichen Aktualisierung einzelner Datengrundla-
gen besteht die Notwendigkeit, den ursprünglichen Antrag auf wasserrechtliche Plan-
feststellung zu ergänzen. Dazu dienen die als 1. Planergänzung vorgelegten Unterlagen.
Die 1. Planergänzung bedeutet nicht einen vollständigen Austausch der ursprünglichen An-
tragsunterlagen. Wesentliche Teile des ursprünglichen Antrages behalten nach wie vor Be-
stand. Lediglich einzelne Teile des ursprünglichen Antrages werden mit der 1. Planergänzung
vollständig ersetzt. Dies ist jeweils auf den betreffenden Deckblättern und in der Kopfzeile der
Dokumente hervorgehoben und gekennzeichnet.
Mit dem vorliegenden Heft 0 wird im Sinn einer allgemein verständlichen Einführung und ei-
nes Änderungsnachweises im Einzelnen nochmals Folgendes dargestellt:
• der bisherige Verfahrensablauf (Kapitel 2)
• nachrichtlich: der Inhalt des Antrages vom 30.10.2013 (Kapitel 3)
• der Inhalt der 1. Planergänzung (Kapitel 4).
Eine grafische Übersicht über das Vorhaben und die mit ihm verbundenen Folgemaßnahmen
ist als Anlage 1 beigefügt.
Eine tabellarische Übersicht über alle Antragsunterlagen ist mit Kennzeichnung ihrer jeweiligen
Aktualität als Anlage 2 beigefügt.
2 Bisheriger Verfahrensablauf
Der bisherige Verlauf des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens stellt sich wie folgt
dar:
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 3
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Verfahrensschritt Inhalt
Scoping-Termin
Vor Einreichung des Antrages fand am 28.07.2004 der erforder-liche Scoping-Termin zwischen dem Vorhabenträger, der Plan-feststellungsbehörde und den Trägern öffentlicher Belange statt. Der Scoping-Termin diente dazu, den Untersuchungsrahmen und die Untersuchungsmethoden für die vom Vorhabenträger durchzuführenden Umweltverträglichkeitsuntersuchung festzule-gen. Auch über die Notwendigkeit einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wurde gesprochen. Die Ergebnisse des Scoping-Termins sind im Protokoll vom 16.08.2004 festge-halten.
Antrag auf Planfest-stellung
Der Vorhabenträger hat beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als der zuständigen Planfeststellungsbehörde beantragt, den Plan für das Vorhaben "Hochwasserrückhaltebecken Straß-berg/Selke" nach §§ 67, 68 WHG festzustellen. Dazu wurden am 30.10.2013 die erforderlichen Antragsunterla-gen eingereicht. Die Planfeststellungsbehörde hat entsprechend den gesetzli-chen Vorgaben ein Anhörungsverfahren eingeleitet und im Zeit-raum vom 28.04.2014 bis 30.06.2014 durchgeführt. Die An-tragsunterlagen wurden in den vom Vorhaben betroffenen Kommunen (Stadt Harzgerode, Stadt Falkenstein und Stadt Seeland) zur Einsicht und Stellungnahme ausgelegt. Alle vom Vorhaben Betroffenen sowie alle berührten Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzverbände hatten Ge-legenheit, Stellungnahmen abzugeben und Einwendungen zu erheben. Ein Erörterungstermin fand nach Ablauf der Fristen zur Stellung-nahme noch nicht statt, weil sich der Vorhabenträger in Ausei-nandersetzung mit den eingegangen Stellungnahmen dafür ent-schieden hat, die Planung für das Vorhaben zu ergänzen.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 4
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Verfahrensschritt Inhalt
1. Planergänzung Der Vorhabenträger legt nunmehr die 1. Planergänzung vor. Er reagiert damit vornehmlich auf das Ergebnis der ersten Anhö-rung zum Vorhaben. Der Vorhabenträger nimmt die gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen ernst. Mit der 1. Planer-gänzung verfolgt der Vorhabenträger deshalb das Ziel, die mit dem Vorhaben verbundenen oder von den einzelnen Einwen-dern auch nur befürchteten Konflikte zu lösen und offenkundige Missverständnisse auszuräumen. Weiterhin verfolgt der Vorhabenträger mit der 1. Planergänzung das Ziel, die Beschreibung des Vorhabens und der damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu schärfen und zu präzisieren. Ebenso verfolgt der Vorhabenträger mit der 1. Planergänzung das Ziel, auf die zum Teil veränderten Rahmenbedingungen zu reagieren und die zwischenzeitlich vorliegenden Aktualisierungen von ent-scheidungsrelevanten Datengrundlagen in das Verfahren einzu-führen. Ein Schwerpunkt der 1. Planergänzung liegt bei der Frage der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens und der damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen und – soweit nicht von einer Verträglichkeit auszugehen ist – bei der Frage nach der ausnahmsweise gegebenen Zulässigkeit des Vorha-bens im Sinn einer Abweichung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG. Deshalb werden das Heft 7.2 der Antragsunterlagen (FFH-Verträglichkeitsuntersuchung einschließlich Abweichungsprü-fung) und das Heft 8 der Antragsunterlagen (Kohärenzsiche-rungsmaßnahme E1 neu) mit der 1. Planergänzung vollständig überarbeitet und neu vorgelegt. Da die Frage der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens und der damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen einen engen Zusammenhang zu anderen fachlichen Prüfungsschritten im Planfeststellungsverfahren aufweist, waren auch die dafür relevanten Antragsunterlagen zu überarbeiten und zu aktualisie-ren. Deshalb werden auch das Heft 7.1 der Antragsunterlagen (Umweltverträglichkeitsstudie), das Heft 7.3 der Antragsunterla-gen (landschaftspflegerische Begleitplan) und das Heft 7.4 der Antragsunterlagen (artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) mit der 1. Planergänzung vollständig überarbeitet und neu vorgelegt.
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Zusätzlich wird mit Heft 7.5 das überarbeitete Monitoringkonzept vorgelegt. Ein zweiter Schwerpunkt der 1. Planergänzung liegt bei der Frage nach der wasserrechtlichen Zulässigkeit des Vorha-bens einschließlich Folgemaßnahmen. Deshalb sowie aus Gründen der Transparenz – auch und gerade als Ergebnis der durchgeführten ersten Anhörung – hat sich der Vorhabenträger dafür entschieden, das bisherige Heft 1 der Antragsunterlagen (Erläuterungsbericht) vollständig zu überarbeiten und zu aktuali-sieren und nunmehr nicht mehr nur als Erläuterungsbericht, sondern als umfassende Beschreibung des zur Zulassung bean-tragten Vorhabens und der damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen vorzulegen. Soweit im Rahmen der Anhörung gefordert wurde, weitere Datengrundlagen und Untersuchungs-berichte als Teil der Antragsunterlagen in das Verfahren einzu-führen, trägt der Vorhabenträger dieser Forderung mit Vorlage des neuen Heftes 9 der Antragsunterlagen (ergänzende Unter-lagen) Rechnung.
Weiteres Verfahren Der weitere Fortgang im Planfeststellungsverfahren bestimmt sich nach den einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften. Die 1. Planergänzung ist insbesondere Gegenstand einer not-wendigen zweiten Anhörung, veranlasst durch die zuständige Planfeststellungsbehörde. Der Vorhabenträger geht davon aus, dass nach Abschluss die-ser notwendigen zweiten Anhörung der gesetzlich vorgesehene Erörterungstermin zeitnah stattfinden wird.
3 Nachrichtlich: Erläuterung zum Antrag vom 30.10.2013 (Hefte 1 – 8)
HINWEIS:
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der 1. Planergänzung Teile des Antrages vom
30.10.2013 vollständig ersetzt werden. Es handelt es sich um
• das bisherige Heft 1 (Erläuterungsbericht)
• das bisherige Heft 7.1 (Umweltverträglichkeitsstudie)
• das bisherige Heft 7.2 (FFH-Verträglichkeitsstudie)
• das bisherige Heft 7.3 (landschaftspflegerische Begleitplan)
• das bisherige Heft 7.4 (Fachbeitrag Artenschutz)
• das bisherige Heft 8 (wasserbauliche Kompensationsmaßnahmen an der Selke
zwischen Hoym und Gatersleben)
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 6
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Zudem wird das Heft 3 mit der 1. Planergänzung um eine zusammenfassende Darstellung
der mit dem Vorhaben verbundenen Folgemaßnahmen ergänzt.
Im Detail ist der Status sämtlicher Antragsunterlagen in der Anlage 2 zu diesem Heft tabel-
larisch aufgeführt.
Die Ausführungen im Kapitel 3 dienen dazu, den Zusammenhang zum Antrag vom
30.10.2013 herzustellen. Die Inhalte der 1. Planergänzung werden nachfolgend im Kapitel
4 beschrieben.
3.1 Heft 1, Beschreibung des Vorhabens
Heft 1 in der Fassung der Antragsunterlagen vom 30.10.2013 hat die Beschreibung des Vor-
habens im Sinn eines (weitgefassten) Erläuterungsberichts zum Inhalt.
Neben den Angaben zum Antragsteller und einer Übersicht über die zum Antrag gehörenden
Antragsunterlagen finden sich vornehmlich Aussagen zu den relevanten Planungsgrundlagen
(hydrologische Daten; geologische, bodenkundliche und morphologische Grundlagen; ökolo-
gische Situation usw.) sowie zur Beschreibung der maßgeblichen bautechnischen Parameter
(einschließlich Alternativenprüfung, Standortsuche und Grundzüge des Betriebes). Ergänzend
werden im Sinn einer allgemeinen Zusammenfassung die Auswirkungen des Vorhabens auf
verschiedene Schutzgüter bzw. Umweltmedien beschrieben. Ebenso verhält sich das Heft 1 in
der Fassung der Antragsunterlagen vom 30.10.2013 zu den relevanten Rechtsverhältnissen
(Unterhaltungspflichten, Beweissicherungsmaßnahmen, Grunderwerb usw.). Schließlich wer-
den noch Informationen zur Bauausführung im Sinn eines groben Bauablaufes gegeben.
Zu Erläuterungszwecken im Einzelnen hier nochmals wie folgt:
3.1.1 Antragsteller
Vorhabenträger (Antragsteller) war (und ist nach wie vor) der Talsperrenbetrieb Sachsen-
Anhalt.
3.1.2 Unterlagen
Der Antrag vom 30.10.2013 umfasste insgesamt 8 Hefte. Die Hefte 3, 4, 5 und 7 waren jeweils
weiter untergliedert.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 7
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Heft Nummer
Bezeichnung
Heft 1 Beschreibung des Vorhabens Heft 2 Wasserwirtschaftliche und hydraulische Berechnungen Heft 3.1 Umbau Selkebahn Heft 3.2 Elbingstalteich Heft 4.1 Geotechnisches Gutachten Heft 4.2 Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Bahntrasse Heft 4.3 Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit Elbingstalteich Heft 5.1 Vorstatik Kombinationsbauwerk Heft 5.2 Vorstatik für Bauwerke im Zuge der Bahntrasse Heft 6 Technische Ausrüstung Heft 7.1 Umweltverträglichkeitsstudie Heft 7.2 FFH-Verträglichkeitsstudie Heft 7.3 Landschaftspflegerischer Begleitplan Heft 7.4 Fachbeitrag Artenschutz Heft 8 Wasserbauliche Kompensationsmaßnahmen an der Selke zwischen Hoym
und Gatersleben
3.1.3 Auftrag und Zusammenfassung
Kapitel 3 des Heftes 1 in der Fassung der Antragsunterlagen vom 30.10.2013 verweist zur
Planrechtfertigung auf den Hochwasseraktionsplan Selke und die dort vorgenommenen Un-
tersuchungen, im Ergebnis derer im Selketal ein nachhaltiger Hochwasserschutz erzielt wer-
den soll (muss), der für die Ortslagen einem HQ100 entspricht.
Ausgehend davon hat der Vorhabenträger eine Alternativenprüfung durchgeführt (Betrachtung
von Standort- und Ausführungsalternativen) mit dem Ergebnis, dass zur Umsetzung des Ge-
samtkonzeptes für die Selke neben Maßnahmen zum Hochwasserschutz in den Ortslagen
und Maßnahmen zur Aktivierung bzw. Verbesserung des Hochwasserschutzes durch Nutzung
der vorhandenen Harzteiche und vorhandener natürlicher Retentionsflächen zwingend für den
Oberlauf wie auch für den Unterlauf der Selke Maßnahmen des technischen Hochwasser-
schutzes erforderlich sind.
Die im Anschluss daran aufgestellte technische Planung berücksichtigt die Vorgaben aus dem
Gesamtkonzept für den Hochwasserschutz für die Selke. Das Tal der Selke ist ein Seitental
des Bodetals. Das Einzugsgebiet der Selke liegt im südlichen Harzvorland. Das Teileinzugs-
gebiet bis zum geplanten Standort des Hochwasserrückhaltebeckens Straßberg ist rund 46
km² groß. Ausgehend vom verfolgten Ziel (Hochwasserschutz für die Ortslagen bei einem
100-jährlichen Hochwasserereignis) ist deshalb ein Hochwasserrückhalteraum von insgesamt
2,54 Mio. m³ für die erforderliche Kontrolle bzw. geplante Reduzierung der Abflüsse erforder-
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lich. Die Regelabgabe soll ereignisangepasst gesteuert und bis auf 1,0 m³/s gedrosselt wer-
den, um den schadlosen Abfluss in den Ortslagen zu gewährleisten.
Das Absperrbauwerk des "grünen", also nicht permanent im Dauerstau befindlichen Hoch-
wasserrückhaltebeckens ist als Steinschüttdamm mit schräg liegender Innendichtung und
einem Kombinationsbauwerk in Massivbauweise geplant. Das Kombinationsbauwerk umfasst
die notwendigen Betriebseinrichtungen, die Hochwasserentlastungsanlage, den Gewässer-
durchlass und den Bahndurchlass in einem Bauwerk. Die Krone des Steinschüttdamms liegt
19,6 m über der tiefsten Talsohle. Die Einstaufläche beträgt bei Vollstau (2,5 Mio. m³) ca. 39
ha.
Abbildung 2 Blick von Osten auf das geplante Absperrbauwerk (Quelle: 3D Visualisie-
rung „Hochwasserschutz an der Selke“)
Der Gewässerdurchlass im Kombinationsbauwerk hat eine geschlossene Durchlasslänge von
18,0 m und einer Breite von 3,0 m sowie eine Höhe von 2,8 m. Sohle und Ufer werden mit
Natursteinen und Sohlsubstrat naturnah gestaltet. Eine begehbare Berme mit 0,80 m Breite
dient der Durchgängigkeit für Landtiere und zugleich als Kontrollweg für Betriebspersonal. Die
Selke wird gradlinig durch den Gewässerdurchlass geführt mit einer Sohlbreite von 1,0 m und
seitlichen Böschungen. Die Sohle wird mit Bruchsteinen in Beton belegt. Wasserbausteine
werden als Störsteine eingebaut und natürliches Sohlsubstrat in einer Stärke von 0,2 m auf-
gebracht. Diese Maßnahmen gewährleisten eine Durchgängigkeit für Gewässerlebewesen an
mindestens 300 Tagen/Jahr.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 9
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Abbildung 3 Blick von Osten auf das Durchlassbauwerk (Quelle: 3D Visualisierung
„Hochwasserschutz an der Selke“)
Die aufgestellte technische Planung hatte freilich auch zu berücksichtigen, dass der relevante
Naturraum in unterschiedlicher Weise naturschutzfachliche Qualität aufweist und gemein-
schaftsrechtlich sowie nach nationalen Vorschriften unter Schutz gestellt ist. Mit Rücksicht auf
die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens und der Folgemaßnahmen auf die Umwelt
war deshalb eine FFH-Verträglichkeitsstudie veranlasst, welche als Heft 7.2 zum Antrag vom
30.10.2013 vorgelegt wurde. Soweit im Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsstudie von erhebli-
chen Beeinträchtigungen einzelner Erhaltungsziele des relevanten Natura 2000-Gebietes
"Selketal und Bergwiesen bei Stiege" auszugehen war, beinhaltet der Antrag vom 30.10.2013
auch den Antrag auf Zulassung einer Abweichung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG. Die in diesem
Zusammenhang gebotenen Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura
2000 wurden in Heft 8 zum Antrag vom 30.10.2013 beschrieben.
Mit Rücksicht auf die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens und der Folgemaßnah-
men auf die Umwelt war ebenso ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag veranlasst, welcher
als Heft 7.4 zum Antrag vom 30.10.2013 vorgelegt wurde. Soweit das Vorhaben und die damit
im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen im Übrigen Eingriffe in Natur und Land-
schaft im Sinn des Bundesnaturschutzgesetzes darstellen, sind diese zu kompensieren. Die
dafür geplanten Maßnahmen sind im landschaftspflegerischen Begleitplan, welcher als Heft
7.3 zum Antrag vom 30.10.2013 vorgelegt wurde, ausführlich beschrieben.
Außerdem handelt es sich bei dem gegenständlichen Vorhaben und zum Teil auch bei den
damit verbundenen Folgemaßnahmen um Vorhaben, für die eine Pflicht zur Umweltverträg-
lichkeitsprüfung nach Maßgabe des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
besteht bzw. nach Einzelfallprüfung besteht. Deshalb war eine Umweltverträglichkeitsstudie
veranlasst, welche als Heft 7.1 zum Antrag vom 30.10.2013 vorgelegt wurde.
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3.1.4 Bestehende Verhältnisse
Kapitel 4 des Heftes 1 in der Fassung der Antragsunterlagen vom 30.10.2013 fasst die beste-
henden Verhältnisse und die vorliegenden planungsrelevanten Grundlagen zusammen. Im
Einzelnen werden beschrieben:
• die Lage des Vorhabens
• die relevanten hydrologischen Daten
• die Ausgangswerte für die Bemessung und die hydraulischen Nachweise
• die geologischen, bodenkundlichen und morphologischen Grundlagen (einschließlich
Sedimentologie (Ablagerungen im Stauraum bei Einstau des Hochwasserrückhaltebe-
ckens))
• die hydrogeologischen Daten
• die vorhandenen Gewässernutzungen
• etwaige zu berücksichtigende schädliche Bodenveränderungen und Altlasten und
• die ökologische Ausstattung des Untersuchungsraums.
3.1.5 Art und Umfang des Vorhabens
Kapitel 5 des Heftes 1 des Antrages vom 30.10.2013 beschreibt Art und Umfang des Vorha-
bens einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen. Im Einzelnen
finden sich dort Aussagen und Erläuterungen zu folgenden Themen:
• Alternativenprüfung (Auswahl des optimalen Schutzkonzeptes und Auswahl der gewähl-
ten Lösung am Standort Straßberg)
• konstruktive Gestaltung der baulichen Anlagen (Absperrbauwerk und Nebenanlagen)
• geplante seitliche Materialentnahme
• notwendige Verlegung der Selke für die Durchführung durch das Durchlassbauwerk
• notwendige Verlegung der Bahntrasse der Harzer Schmalspurbahn für die Durchführung
durch den Bahndurchlass
• notwendige Baumaßnahmen an der Stauanlage Elbingstalteich einschließlich damit im
Zusammenhang stehender notwendiger Verlegung der Selke vom Dammfuß in Richtung
Mitte des Selketals
• Wegekonzept zur Erschließung des Bauvorhabens und für die spätere Erreichbarkeit des
Hochwasserrückhaltebeckens sowie zur fortlaufenden Gewährung der bestehenden
Wegeverbindungen
• Umverlegung der Abwasserdruckleitung Güntersberge-Straßberg und Umverlegung der
Energie-Freileitung Güntersberge-Straßberg (Rückbau der Freileitung und Neuverlegung
als Erdkabel)
• Art und Leistung der Betriebseinrichtungen (Gewässerdurchlass, Bahndurchlass, Be-
triebsauslass, Betriebsraum, Erschließung/EMSR usw.) sowie Beschreibung der Grund-
züge des Betriebes des Hochwasserrückhaltebecken einschließlich Probestau
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• Beschreibung der erforderlichen Mess- und Kontrollverfahren
• Angaben zur Höhenlage und zu den Festpunkten
Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten:
Bei dem Vorhaben handelte es sich im Wesentlichen um ein Absperr-/Damm-bauwerk, mit
dessen Hilfe im Selketal anteilig (maßgeblich bezogen auf die Ortslage Straßberg) ein nach-
haltiger Hochwasserschutz – ausgerichtet an einem Hochwasserereignis HQ100 – erzielt
werden soll. Die geplante Dammkrone liegt 19,6 m über der tiefsten Talsohle. Bei Vollstau
können 2,5 Mio. m³ im Stauraum (Selketal und Mündungsbereiche der Nebentäler) zurückge-
halten werden. Die Anstaufläche beträgt bei Vollstau ca. 39 ha.
Abbildung 4 Kartenausschnitt mit Darstellung der Stauraumfläche des HRB Straßberg
bei unterschiedlichen Hochwasserereignissen (maximale Fläche = 100
jähriges Hochwasserereignis) (Quelle: Heft 1, Anlage B-1-2)
Die Steuerung des "Beckens" erfolgt ereignisangepasst ab einem Hochwasserereignis > HQ5.
Die Regelabgabe wird dann bis auf 1,0 m³/Sekunde gedrosselt, um den schadlosen Abfluss in
den Ortslagen bei Auftreten eines Hochwasserereignisses zu gewährleisten. Während der
ablaufenden Welle wird die Regelabgabe ereignisangepasst bis auf 9 m³/s erhöht.
Mit dem Vorhaben sind mehrere Folgemaßnahmen verbunden, über deren Zulässigkeit im
Rahmen des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens nach Maßgabe der jeweils geltenden
materiell-rechtlichen Vorgaben mit zu entscheiden ist. Konkret handelt es sich zum Zeitpunkt
der Antragstellung um Folgende:
• bauzeitlicher Ableitung von anfallendem Niederschlagswasser und von Grundwasser in
die Selke (Bauwasserhaltung)
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• Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes auf einer Länge von
260 m um bis zu 5 m in Richtung Talmitte
• bauzeitliche Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes auf
einer Länge von 330 m
• Umverlegung der Bahntrasse der Schmalspurbahn im räumlichen Bereich des Damm-
bauwerkes und darüber hinaus auf einer Länge von insgesamt 420 m um bis zu 5 m in
Richtung Talmitte
• bauzeitliche seitliche Materialentnahme auf einer Fläche von 3,8 ha am rechten Hang
(Großer Ampenberg; Tiefe von 3 m bis 16 m unter GOK)
Abbildung 5 Geplante Materialentnahme, links Endzustand (Quelle: Kartendarstellung
und 3D Visualisierung „Hochwasserschutz an der Selke“)
• bauzeitlicher Ableitung von auf der Fläche der Materialentnahme anfallendem Nieder-
schlagswasser und von Grundwasser in die Selke
• Änderungen am Damm des Elbingstalteiches (Erhöhung der Standsicherheit durch Vor-
schüttung eines Auflastfilters)
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Abbildung 6 Querschnitt Damm Elbingstalteich (Quelle: Heft 3.2, Anlage B-3.2-7)
• Umverlegung der Selke vom Dammfuß des Elbingstalteiches weg zur Mitte des Selketa-
les (Verschiebung von 40 m) auf einer Länge von 100 m
• Umverlegung sowie Ausbau und Neuanlage von Wegen
• Umverlegung der Abwasserdruckleitung Güntersberge-Straßberg aus dem Talraum her-
aus in den geplanten Hangweg auf einer Länge von 380 m
• Verlegung der Stromleitung Güntersberge-Straßberg parallel zur Abwasserdruckleitung
als Erdkabel i. V. m. Rückbau der vorhandenen Freileitung auf einer Länge von 2.800 m
3.1.6 Auswirkungen des Vorhabens
Kapitel 6 des Heftes 1 des Antrages vom 30.10.2013 beschreibt die zu erwartenden Auswir-
kungen des Vorhabens in Bezug auf das Gewässer Selke
• Wasserbeschaffenheit (Sauerstoffzehrung im Einstaubereich in Abhängigkeit zur jeweili-
gen Einstaudauer; keine Auswirkungen unterhalb des Hochwasserrückhaltebeckens)
• Gewässerbett und Uferstreifen (Verengung des Gewässerbetts im Durchlass des Ab-
sperrdammes, Beseitigung der Uferstreifen einschließlich Gehölzbestand im Bereich des
Durchlasses des Absperrdammes; Begrenzung der Dynamik des Fließgewässers unter-
halb des Hochwasserrückhaltebeckens)
• bestehende Gewässernutzungen
sowie in Bezug auf das Grundwasser und Grundwasserleiter
• keine Veränderungen auf der Luftseite des Dammes, keine Fernwirkungen zu erwarten
• Anhebung des Grundwassers im gesamten Staubereich auf das Niveau des Staupegels
im Hochwasserfall
• Wasserhaltung während der Bauphase
• bauzeitliche Fassung von Hangwasser in Rigolen und Einleitung in die Selke unterhalb
der Baustelle
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und etwaig vorhandene Wasser-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebiete (keine
Betroffenheit von Wasserschutz- oder Heilquellenschutzgebieten; Verringerung der Über-
schwemmungsgebietsflächen unterhalb des Hochwasserrückhaltebeckens entlang der Selke).
Im Zusammenhang mit der Materialentnahme und der dafür notwendigen bauzeitlichen Ablei-
tung von Niederschlagswasser ist ein Absetzteich vorgesehen, mit Hilfe dessen Trübstoffein-
trag in das Gewässer Selke vermieden werden soll.
Im Zusammenhang mit der Umverlegung der Selke im Bereich des Dammbauwerkes und im
Bereich des Elbingstalteiches kann es zu Trübungen im Gewässer und zu einer Störung der
Biozönose kommen.
Weiterhin werden die zu erwartenden Auswirkungen auf
• Natur und Landschaft,
• Fischerei,
• öffentliche Sicherheit und Verkehr,
• Ober-, Unter-, An- und Hinterlieger
• sowie bestehende Rechte (hier insbesondere Grundstückseigentum Dritter sowie öffent-
lich gewidmete Verkehrsanlagen)
angesprochen.
3.1.7 Rechtsverhältnisse
Kapitel 7 des Heftes 1 des Antrages vom 30.10.2013 verhält sich zu bestehenden und zu be-
rücksichtigenden Rechtsverhältnissen, insbesondere im Hinblick auf die Unterhaltungspflicht
für Gewässer und wasserbauliche Anlagen, im Hinblick auf betroffene Grundstücke und Anla-
gen Dritter und die insoweit notwendigen Beweissicherungsmaßnahmen sowie – im Besonde-
ren – im Hinblick auf die von dem Vorhaben berührten Rechte an Grundstücken (Grunder-
werbsplan).
Zu letztgenanntem Aspekt erklärt der Vorhabenträger, dass diejenigen Flächen, welche dau-
erhaft in Anspruch genommen werden müssen, erworben werden sollen. Für die nur bauzeit-
lich benötigten Flächen sollen Gestattungs-/Nutzungsverträge geschlossen werden. Die für
die seitliche Materialentnahme vorgesehenen Flächen sollen ebenfalls erworben werden, weil
sie im Anschluss an die Materialentnahme dauerhaft als Kompensationsflächen dienen sollen.
Gleiches gilt für die sonstigen vorgesehenen Kompensationsflächen. Die Flächen im Einstau-
bereich des Hochwasserrückhaltebeckens sollen nicht erworben werden. Hier wird die Ver-
einbarung eines dinglich gesicherten Nutzungsrechtes, flankiert durch Ausgleich bzw. Ent-
schädigung, für ausreichend angesehen. Im Einzelnen wird auf die Anlagen A1-1-a, A1-1-b
und A-3.2-1 sowie die Flächenangaben in Heft 7.3 (landschaftspflegerische Begleitplan) ver-
wiesen.
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3.1.8 Bauausführung
Kapitel 8 des Heftes 1 des Antrages vom 30.10.2013 gibt einen Überblick über die Durchfüh-
rung der Baumaßnahme, welche in mehreren Bauphasen über eine Dauer von ca. 3 Jahren
erfolgen soll.
• Phase 1: Herstellung der Baustelleneinrichtung 1, Vorbereitung eines Zwischenlagers
1 für Aushubmassen, Rodungen am linken Talhang, bauzeitliche Umverle-
gung der Selke im Bereich des Dammbauwerkes
• Phase 2: Einbringen und Aussteifen der Bohrpfahlwand als Baugrubenumschließung,
Betonierung der Bodenplatte, Herstellung von Flügelmauer, Gewässer-
durchlass und Bahndurchlass, Verlegung der Selke in den Gewässerdurch-
lass und Rückbau der bauzeitlichen Gewässerumleitung, Rodungsarbeiten,
Erdarbeiten usw.
• Phase 3: Vorbereitung eines Zwischenlagers 2 und der Baustelleneinrichtung 2, Auf-
schluss der Materialentnahme, Dammbau, Dammschüttung
• Phase 4: Fortsetzung des Dammbaus und Herstellung des Kombinationsbauwerkes,
Maßnahmen am Elblingstalteich
• Phase 5: Abschluss der Damm- und Betonbaumaßnahmen, Stahlwasserbau, Einrich-
tung der Messtechnik, Rekultivierung der Flächen für Materialentnahme und
Zwischenlager, Ausführung der Kompensationsmaßnahmen
• Phase 6: Durchführung der vorgeschriebenen Prüfungen zum Nachweis der Dichtheit
und der Tragfähigkeit
3.1.9 Anlagen A und B
Zum Heft 1 des Antrages vom 30.10.2013 gehören folgende Anlagen: Anlagen Reihe A A-1-1a Flurstücksverzeichnis/Betroffenheit/Grunderwerbsverzeichnis A (HRB Straßberg) A-1-1b Flurstücksverzeichnis/Betroffenheit/Grunderwerbsverzeichnis B1/B2/B3 (E-Maßnahmen) A-1-2 Bauwerksverzeichnis A-1-3 Messeinrichtungen
Anlagen Reihe B Lagepläne B-1-1 Übersichtskarte 1 : 100.000 B-1-2 Einstauflächen HQx - Lageplan 1 : 5.000 B-1-3 Schutzgebiete (Natura 2000) - Lageplan 1 : 5.000
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B-1-4.1 Bauzeitliche und dauernde Flächeninanspruchnahme - Lageplan 1 : 1.000 B-1-4.2 Lagerflächen, Baustelleneinrichtung und bauzeitliche Gewässerumleitung - Lageplan 1 : 1.000 B-1-4.3 Wegenetz und -konzept - Lageplan 1 : 5.000 B-1-4.4 Flurkarte mit Grunderwerbsfläche laut TSA 1 : 7.500 Planungsgrundlagen B-1-5.1 Vermessungsplan - Lageplan 1: 1.000 B-1-5.2 Längsschnitt Selke 1 : 100, 1 : 1.000 Bauwerk B-1-6.1 Damm - Baugrunderkundung, Dichtungsebene,
Flächenfilter – Lageplan 1 : 500 B-1-6.2 Dammlängsschnitt - Schnitt A-A (Wasserseite) 1 : 250 B-1-6.3 Dammlängsschnitt - Schnitt B-B (Dammachse) 1 : 250 B-1-6.4 Dammlängsschnitt - Schnitt C-C (Luftseite) 1 : 250 Dammbauwerk B-1-7.1 Dammquerschnitt (Tal) - Schnitt I-I 1 : 100 B-1-7.2 Dammquerschnitt (linker Hang) - Schnitt II-II 1 : 100 B-1-7.3 Dammquerschnitt (linker Hang) - Schnitt III-III 1 : 100 Kombinationsbauwerk und Durchlassbauwerk B-1-8.1 Kombinationsbauwerk - Lageplan 1 : 100 B-1-8.2 Kombinationsbauwerk Drainagesystem - Lageplan und Längsschnitt 1 : 100 B-1-8.3 Kombinationsbauwerk - Schnitt E-E 1 : 100 B-1-8.4 Gewässerdurchlass - Schnitt IV-IV 1 : 20, 1 : 100 B-1-8.5 Bahndurchlass - Schnitt V-V 1 : 100 B-1-8.6 Betriebsdurchlass - Schnitt VI-VI 1 : 100 B-1-8.7 Mauerquerschnitt - Schnitt VII-VII 1 : 100 B-1-8.8 Längsschnitt Selke - Plan-Zustand 1 : 500, 1 : 50 B-1-8.9 Gewässerquerschnitte Selke oberhalb - Plan-Zustand 1 : 100 B-1-8.10 Gewässerquerschnitte Selke unterhalb - Plan-Zustand 1 : 100
Hochwasserentlastung B-1-9.1 Hochwasserentlastungsanlage - Grundriss/Draufsicht 1 : 100 B-1-9.2 Hochwasserentlastungsanlage - Schnitte VIII bis XI 1 : 100 B-1-9.3 Hochwasserentlastungsanlage - Schnitt D-D 1 : 100 Nebenanlagen B-1-10.1 Betriebswege und Baustraßen – Lagepläne 1 : 1.000 B-1-10.2 Betriebswege und Baustraßen – Längsschnitte 1 : 1.000, 1 : 200
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B-1-10.3 Dammkrone, Betriebswege und Baustraßen – Regel- querschnitte 1 : 50 B-1-10.4 Treppen und Staffelpegel - Draufsicht, Schnitte und Details 1 : 50, 1 : 100 B-1-10.5 Ablaufpegel, Pegelstrecke – Lageplan, Schnitte 1 : 50 B-1-10.6 Treibholzsperre – Lageplan, Schnitte 1 : 50, 1 : 100 B-1-10.7 Leitungen - Umverlegung der Stromleitung - Lageplan 1 : 1.000 B-1-10.8 Leitungen - Umverlegung von Abwasserdruckleitung und
Stromleitung - Regelquerschnitte 1 : 25 B-1-10.9 Abwasserdruckleitung - Revisionsschächte zur Be- und Entlüftung bzw. Entleerung 1 : 25 B-1-10.10 Materialentnahme – Lageplan und Schnitte 1 : 500, 1 : 1.00 B-1-10.11 Längsschnitt und Regelquerprofile Selke - Bauzeitliche Umverlegung 1 : 500/40, 1 : 100/100 Betriebsgebäude/-raum B-1-11 Betriebsraum 1 : 50
3.2 Heft 2, Wasserwirtschaftliche und hydraulische Berechnungen
Das Heft 2 des Antrages vom 30.10.2013 enthält die durchgeführten wasserwirtschaftlichen
Untersuchungen und hydraulischen Berechnungen. Es besteht aus
• einem Erläuterungsbericht und
• den Anlagen A.
Im Einzelnen wurden folgende wasserwirtschaftliche Untersuchungen durchgeführt:
• Einzugsgebiet an der Sperrstelle
• Abflüsse der Selke an der Sperrstelle
• Einfluss der Retentionswirkung auf die Hochwasserabflüsse
• Einwirkungskombinationen nach DIN 19700-11
• Hochwasserrückhalteräume und Stauziele
• Regelabgabe und Beckensteuerung
• Freibordbemessung und Dammkronenhöhenlage
Weiterhin wurden im Einzelnen folgende hydraulische Berechnungen durchgeführt: • Gewässerdurchlass (Gestaltung des Gewässerdurchlasses, Auslegung der Anlage in
Störsteinbauweise, Durchgängigkeit für Lebewesen und Geschiebe)
• Rollschützen im Gewässerdurchlass (Bemessung, Vorstatik Rollschützen, Belüftung
des Gewässerdurchlasses)
• Betriebsdurchlassbauwerk (Betriebsdurchlass im Kombinationsbauwerk, Bemessung,
Belüftung des Betriebsdurchlasses, Vorstatik Betriebsschützen, Einlaufrechen, Vorstatik
Einlaufrechen)
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• Tosbeckenbemessung
• Durchlass oberwasserseitig des HRB
• Durchlass unterwasserseitig des HRB
• Bahndurchlass
• Hochwasserentlastungsanlage (Gestaltung, Bemessung Überlaufschwelle, Tosbe-
ckenbemessung für Überlaufschwelle 1 bis 4, Kaskadenbemessung)
• Pegel
• Wasserspiegellagen der Selke (Wasserspiegellagenberechnung für die Selke - Ist-
Zustand, Wasserspiegellagenberechnung für die Selke - Plan-Zustand, Wasserspiegella-
genberechnung für die Umleitung - Bau-Zustand)
Freibord und Dammkronenhöhenlage wurden wie folgt bemessen:
• Die Freibordbemessung erfolgte entsprechend [DVWK-Merkblatt 246] basierend auf dem
ermittelten Windstau, Wellenauflauf und Eisstau sowie einem angemessenen Sicher-
heitszuschlag [DVWK-Merkblatt 246].
• Die Bauhöhe des Dammes ergibt sich aus der planmäßigen Kronenhöhe zuzüglich den
zu erwartenden Setzungen. Die Setzungen sind nach Fertigstellung weitgehend abge-
schlossen, so dass sich die Überhöhung die Dammkrone nur in der Massenermittlung der
Ausschreibung niederschlagen wird.
Soweit zum Heft 2 Anlagen A gehören, handelt es sich um folgende: Anlagen Reihe A A-2-1 Ganglinien A-2-2 Hydraulischer Längsschnitt A-2-3.1 WSP-Berechnung Ist-Zustand A-2-3.2 WSP-Berechnung Plan-Zustand A-2-3.3 WSP-Berechnung Bau-Zustand
3.3 Heft 3, Einzelne Maßnahmen
Heft 3 des Antrages vom 30.10.2013 ist untergliedert in
• Heft 3.1 (Umbau Selketalbahn), bestehend aus einem Erläuterungsbericht und Anlagen A
und B sowie
• Heft 3.2 (Elbingstalteich), bestehend aus einem Erläuterungsbericht und Anlagen A und
B.
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3.3.1 Heft 3.1, Umbau Selketalbahn
Wie bereits erwähnt, bedingt das gegenständliche Vorhaben als Folgemaßnahme, dass die
Gleise der Harzer Schmalspurbahn in das Bauwerk integriert werden müssen und hierfür auf
einer Länge von 440 m die Gleistrasse um etwa 6 m nach Nordosten verlegt werden muss.
Neben dieser baulichen Maßnahme wirkt sich auch der Betrieb des Hochwasserrückhaltebe-
ckens auf die Anlagen der Harzer Schmalspurbahn und den Betrieb der Harzer Schmalspur-
bahn aus.
Während der Bauzeit kann der Bahnbetrieb weitestgehend aufrechterhalten werden. Lediglich
für den unmittelbaren Gleisumbau ist eine zeitweise Vollsperrung der Strecke erforderlich.
Bauarbeiten im Annäherungsbereich der Bahn werden durch entsprechende Sicherungsleis-
tungen begleitet. Bauzeitliche Bahnübergänge sind erforderlich und werden entsprechend den
rechtlichen Vorgaben eingerichtet.
3.3.1.1 Baulichen Maßnahmen an der Harzer Schmalspurbahn
Die erforderlichen baulichen Maßnahmen an der Harzer Schmalspurbahn betreffen den Bahn-
kilometer 23,2.
Das derzeit bestehende Gleis verläuft in Hanglage Rechts der Selke. Es handelt sich um ein
eingleisiges Querschwellengleis auf Schotterbett.
Der zu verlegende Gleisabschnitt befindet sich in einer etwa 140 m langen Geraden zwischen
zwei Rechtsbögen mit Radien von 240 m bzw. 200 m. Der neue Streckenabschnitt zwischen
Kilometer 23,0 und 23,4+40 wird für eine zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h trassiert. Als
Regelbauweise wird ein Querschwellengleis auf Schotterbett gewählt. Das Lichtraumprofil der
Harzer Schmalspurbahn wird eingehalten. Im Bereich des Absperrbauwerkes liegt das Gleis
auf in das Bauwerk integrierter fester Fahrbahn. Im direkten Bereich des Absperrschutzes und
im Bereich der Tosbecken wird das Gleis in Schienenkanäle einer Gleistragplatte eingelegt.
Der anschließende Bereich wird als Gleiswanne ausgebildet. Die Schienen lagern dort mit W-
Befestigung auf punktförmigen Betonauflagen im üblichen Schwellenabstand. Die Schienen
werden lückenlos verschweißt.
3.3.1.2 Verschluss Gewässer- und Bahndurchlass im Hochwasserfall
Im Hochwasserfall muss nicht nur der Durchlass für die Selke, sondern auch der Bahndurch-
lass abgeschottet und der Betrieb der Bahnstrecke vorübergehend eingestellt werden. Eine
Wiederinbetriebnahme kann erst nach Abstau und gegebenenfalls notwendiger Beräumung
der Strecke sowie nach Freigabe durch die Bahnaufsicht erfolgen.
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3.3.1.3 Einstau
Die Auswirkungen des Einstaus und des Abflusses auf den Bahnkörper im Stauraum, also
außerhalb des Umverlegungsbereiches „Absperrbauwerk“ wurden gutachterlich untersucht
(siehe Heft 4.2). Im Ergebnis dessen ist davon auszugehen, dass der Betrieb des Hochwas-
serrückhaltebeckens die Standsicherheit des Bahnkörpers nicht beeinträchtigen wird. Weiter-
hin ist im Ergebnis einer gutachterlichen Untersuchung (Sedimentologische Gutachten für den
Einstaubereich des geplanten HRB Straßberg/ Selke - Bericht Nr. 995) belegt, dass die Men-
ge von im Abstau zu erwartenden, in den Bahnkörper eingetragenen Feinteile so gering sein
wird, das vorbeugende Maßnahmen nicht geboten sind.
3.3.1.4 Anlagen A und B
Zum Heft 3.1 des Antrages vom 30.10.2013 gehören Anlagen A und Anlagen B. Im Einzelnen
handelt es sich um:
Anlagen Reihe A
A-3.1-1 Schreiben der Harzer Schmalspurbahn vom 18.06.2011
Anlagen Reihe B
B-3.1-1 Lageplan Selketalbahn 1 : 500
B-3.1-2 Höhenplan Selketalbahn 1 : 500/50
B-3.1-3 Regelquerschnitt Selketalbahn 1 : 50
3.3.2 Heft 3.2, Elbingstalteich
Der Einstaubereich des Hochwasserrückhaltebeckens wird bei seltenen Hochwasserereignis-
sen (HQ50 und HQ100) bis zum Elbingstalteich reichen. Der Damm des Elbingstalteiches wird
bei HQ50 und HQ100 dann luftseitig eingestaut. Durch diesen Einstau wird das Tragverhalten
des Dammes des Elbingstalteiches beeinflusst. Deshalb ist als Folgemaßnahme die Ertüchti-
gung des Dammes notwendig. Konkret ist vorgesehen, den bestehenden Damm luftseitig ab-
zuflachen und eine Vorschüttung aus Hartgestein vorzunehmen. Die Schussrinne und der
anschließende Kolk, der als Tosbecken dient, bleiben unverändert. Die Grundablassleitung
wird verlängert.
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls die Verlegung der Selke zur Talmitte hin als wasser-
bauliche Maßnahme notwendig.
3.3.2.1 Ertüchtigung des Dammes
Der Elblingstalteich ist in die Talsperrenklasse 2 einzuordnen. Der Damm ist bis zu 6 m hoch
und im Kronenbereich ca. 100 m lang. Durch den Staudamm wird der Steinfortbach aufge-
staut. Die Talsperre wird im Dauerstau betrieben. Der Stauteich ist ca. 385 m lang und im Mit-
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tel 70 m breit. Er weist ein Stauvolumen von max. 67.000 m³ auf, welches möglicherweise
durch Sedimentablagerungen verringert ist.
Der Damm des Elbingstalteiches wurde bereits zu Zeiten des Bergbaus errichtet und betrie-
ben. Auf Grundlage einer Planung aus dem Jahr 1972 wurde der Grundablass saniert und die
Hochwasserentlastungsanlage errichtet. Im Zuge dieser Baumaßnahme wurde der Damm
teilweise auch neu aufgebaut. Die luftseitige Böschung ist mit Bäumen und Sträuchern be-
wachsen. Die Hochwasserentlastungsanlage besteht aus einer Überlaufschwelle mit an-
schließendem Transportgerinne und einer Schussrinne aus Stahlbeton. Der Wasserstand der
Talsperre wird durch die Höhe der Überlaufschwelle geregelt. Die Höhe der Überlaufschwelle
liegt bei 386,4 m ü. NHN. Dies ist gleichzeitig die Höhe des Stauziels, da kein Betriebsauslass
vorhanden ist.
Zur Sicherstellung der Standsicherheit des Staudamms im Fall des luftseitigen Einstaus durch
das Hochwasserrückhaltebecken sind bauliche Maßnahmen am Damm des Elbingstalteiches
unabdingbar. Der Vorhabenträger hat sich nach Prüfung verschiedener Alternativen für die
Sanierung der Stauanlage des Elbingstalteiches entschieden, nachdem sich im Vergleich an-
dere Alternativen vornehmlich unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten als nachteiliger
erwiesen. Die Sanierung umfasst den Damm (grundlegende Ertüchtigung), die Hochwasser-
entlastungsanlage, den Grundablass (Verlängerung) und die Abwasserdruckleitung im
Dammbereich. Der auf der luftseitigen Böschung vorhandene Bewuchs muss entfernt werden.
Die Böschung muss abgeflacht und mit einer gut trainierenden Vorschüttung aus verwitte-
rungsarmen Hartgestein versehen werden. Durch diese Vorschüttung verschiebt sich der
Dammfuß um ca. 6 m in Richtung Selketal.
Für die Durchführung dieser baulichen Maßnahmen ist ein Teilabstau des Elbingstalteiches
(ca. 50 %) erforderlich.
3.3.2.2 Umverlegung der Selke
Da sich infolge der Vorschüttung der Dammfuß um ca. 6 m in Richtung Selketal verschiebt, ist
im Bereich des Elbingstalteiches die Selke in einer Länge von 100 m vom Dammfuß weg zu
verlegen.
Konkret ist das Gewässer bei Kilometer 60+036 bis 59+934 betroffen. Es wird um ca. 40 m in
die Talmitte verlegt. In Bezug auf Querschnittsgeometrie, Windungsgrad und Gefälle wird der
neue Gewässerabschnitt an den Bestand ober- und unterhalb angepasst. Das mittlere Sohlge-
fälle beträgt ca. 0,3 % und entspricht damit dem mittleren Gefälle der Selke in diesem Ab-
schnitt. Auch das Abflussverhalten wird demjenigen ober- und unterhalb der Verlegung ent-
sprechen. Das Niedrigwasserbett wird im Mittel mit einer Breite von 1,6 m ausgebildet. In die
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Gewässersohle wird das Sohlsubstrat aus dem verlegten Gewässerabschnitt wieder einge-
baut werden.
Der alte Gewässerabschnitt wird im Zusammenhang mit der Ertüchtigung des Dammbauwer-
kes des Elbingstalteiches teilweise verfüllt. Im Übrigen bilden sich "Altarme", welche temporär
wassergefüllt sind.
Während der Bauphase wird es unterhalb der Baustelle im Gewässer zu Trübungen kommen
die Biozönose des Gewässers wird bauzeitlich gestört; die Selbstreinigungskraft vorüberge-
hend herabgesetzt.
Auswirkungen auf den Grundwasserstand sind nicht zu erwarten, da die Höhenlage der Ge-
wässersohle nicht wesentlich gegenüber dem Ist-Zustand verändert wird. Bauzeitlich ist frei-
lich eine Wasserhaltung erforderlich, die zu einer temporären und beschränkt auf das Baufeld
wirkenden Beeinflussung des Grundwasserstandes führen wird.
Die Umverlegung der Selke wird vornehmlich auf dem Grundstück Flurstück 104/4 der Flur 9
der Gemarkung Güntersberge sowie angrenzenden Grundstücken erfolgen. Soweit sich diese
im Eigentum Dritter befinden, sind die betreffenden Flächen zu erwerben oder dinglich gesi-
cherte Nutzungsrechte zu vereinbaren.
3.3.2.3 Anlagen A und B
Zum Heft 3.2 des Antrages vom 30.10.2013 gehören Anlagen A und Anlagen B. Im Einzelnen
handelt es sich um folgende:
Anlagen Reihe A A-3.2-1 Flurstücksverzeichnis/Betroffenheit/Grunderwerbsverzeichnis Elbingstalteich A-3.2-2 Ergebnisse der hydrologischen Untersuchungen für das Einzugsgebiet des
Steinfurtbaches A-3.2-3 WSP-Berechnung Plan-Zustand A-3.2-4 Stellungnahmen Eigentümer Gewässerfläche (Vermerk vom 07.01.2009 BM
Güntersberge; Schreiben vom 17.08.2010 Stadt Harzgerode) A-3.2-5 Stellungnahmen Eigentümer Damm-Aufstandsfläche (Vermerk vom
07.01.2009 Forstbetrieb Ostharz; Schreiben vom 18.08.2010 Forstbetrieb Ostharz)
Anlagen Reihe B B-3.2-1 Übersichtslageplan 1 : 10.000 B-3.2-2 Bauwerks- und Leitungsbestand, Lageplan 1 : 500 B-3.2-3 Dammertüchtigung und Gewässerverlegung, Lageplan 1 : 500 B-3.2-4 Flächeninanspruchnahme, Lageplan 1 : 500 B-3.2-5 Übergangsbereich Vorschüttung – HWE, Lageplan 1 : 100 B-3.2-6 Verlängerung Grundablassleitung, Draufsicht und Schnitte 1 : 100
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B-3.2-7 Dammertüchtigung, Schnitt B 1 : 100 B-3.2-8 Hochwasserentlastung, Schnitt F-F 1 : 100 B-3.2-9 Maßnahmenplanung Selke-Verlegung, Gewässerquerschnitte 1 : 50 B-3.2-10 Gewässerquerschnitte Wasserspiegellagen 1 : 50 B-3.2-11 Selkeverlegung im Planzustand, Längsschnitt 1 : 500, 1 : 50
3.4 Heft 4, Gutachten
Heft 4 des Antrages vom 30.10.2013 unterteilt sich in:
• Heft 4.1 (geotechnisches Gutachten) und die zugehörigen Anlagen A und B,
• Heft 4.2 (Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Bahntrasse) und
die zugehörigen Anlagen A und B sowie
• Heft 4.3 (Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit Elblingstalteich) und
die zugehörigen Anlagen A und B.
3.4.1 Heft 4.1, Geotechnisches Gutachten
Heft 4.1 hat das geotechnische Gutachten für das gegenständliche Vorhaben und die tempo-
räre seitliche Materialentnahme zum Inhalt.
Zusammenfassend ist von Folgendem auszugehen:
• Das Untersuchungsgebiet liegt im Zentrum der Harzgeröder Faltenzone.
• Das Selketal wird am geplanten Standort des Hochwasserrückhaltebeckens (Absperr-
bauwerk) beidseitig durch zwei nahezu parallel verlaufende Gangspalten begrenzt, die
rund 2 km voneinander entfernt liegen.
• In für den Dammbau relevanten Tiefen wird der Gesteinskomplex durch Tonschiefer ge-
bildet. Da an der Sperrstelle Gesteine hoher Festigkeit nicht vorherrschend sind, ist vor-
gesehen, dass Dammbauwerk als Schüttdamm mit innenliegender Schrägdichtung aus
bindigem Dichtungsmaterial herzustellen.
• Im Bereich der geplanten seitlichen Materialentnahme wurden Decklehme- und Tonschie-
fer unterschiedlicher Verwitterungsgrade erkundet. Diese eignen sich als Dichtungsmate-
rial für eine schrägliegende Innendichtung bzw. als Dammschüttmaterial. Aufgrund der
Verwitterungsanfälligkeit erfolgt der Einbau mit hoher Verdichtung und Zertrümmerung zu
hohlraumfreier Masse.
• Zur Erhöhung der Standsicherheit des Dammes sind wasserseits oberflächennahe Drä-
nagen in der Dammböschung vorzusehen.
• Bedingt durch den hohen oberflächennahen Grundwasserstand im Selketal und dem erst
in einer Tiefe von bis zu 4,5 m anstehenden Felshorizont ist die Gründung des Dammkör-
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pers auf den Lockergesteinsschichten vorgesehen. Aus Standsicherheitsgründen und als
Folge lokal hoher Durchlässigkeit der Lockersedimente ist ihre Abdichtung erforderlich.
Die zugehörigen Anlagen A und B haben Folgendes zum Inhalt:
Anlagen Reihe A A-4.1-1 Bergbauobjekte im Umfeld des Hochwasserrückhaltebeckens A-4.1-2 Schichtverzeichnisse der Kernbohrungen A-4.1-3 Optische Bohrlochscannung A-4.1-4 Wasserabpressversuche A-4.1-5 Schluckversuche A-4.1-6 Kurzzeitpumpversuche A-4.1-7 Rammkernsondierungen A-4.1-8 Rammsondierungen (DPH) A-4.1-9 Schurfdokumentation A-4.1-10 Wassergehalte nach DIN 18 128 A-4.1-11 Glühverluste nach DIN 18 128 A-4.1-12 Kalkgehalte nach DIN 18 129 A-4.1-13 Korngrößenverteilung nach DIN 18 123-5, -6, -7 A-4.1-14 Durchlässigkeitsversuche nach DIN 18 130 A-4.1-15 Durchlässigkeitsbeiwerte nach Beyer A-4.1-16 Suffosionsstabilität A-4.1-17 Zustandsgrenzen nach DIN 18 122 A-4.1-18 Korndichten nach DIN 18 124 A-4.1-19 Wasseraufnahmefähigkeit nach DIN 18 132 A-4.1-20 Kompressionsversuche/Ödometerversuche A-4.1-21 Scherversuche nach DIN 18 137 A-4.1-22 inaxiale Druckfestigkeiten A-4.1-23 Wasseranalyseprotokolle nach DIN 4030 Teil 2 A-4.1-24 Injizierversuche A-4.1-25 Schichtverzeichnisse der Kernbohrungen A-4.1-26 Schurfdokumentation A-4.1-27 Wassergehalte nach DIN 18 128 A-4.1-28 Kalkgehalte nach DIN 18 129 A-4.1-29 Korngrößenverteilung nach DIN 18 123 A-4.1-30 Zertrümmerungsversuche A-4.1-31 Proctorversuch nach DIN 18 127 – P100 A-4.1-32 Zustandsgrenzen nach DIN 18 122 A-4.1-33 Durchlässigkeitsversuche nach DIN 18 130 A-4.1-34 Scherversuche nach DIN 18 137 A-4.1-35 Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-
Anhalt vom 29. November 2005 A-4.1-36 Potentialtheoretische Berechnungen A-4.1-37 Erdstatische Nachweise A-4.1-38 Trennflächen im Schnitt C-C A-4.1-39 Setzungsabschätzung
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A-4.1-40 Standsicherheit der Hänge im Stauraum A-4.1-41 Dokumentation Begehung: Hänge im Stauraum A-4.1-42 Dokumentation Begehung: Selketalbahn A-4.1-43 Dokumentation Begehung: Seitentäler A-4.1-44 Photografische Dokumentation der Bohrungen und Rammkernsondierungen
Anlagen Reihe B B-4.1-1 Baugrunderkundung, Lageplan 1 : 750/5.000 B-4.1-2 Refraktionstomographie Talmitte längs (Schnitt A-A) 1 : 500/100 B-4.1-3 Untergrundaufbau rechter Talrand längs (Schnitt B-B) 1 : 500/100 B-4.1-4 Untergrundaufbau Dammachse (Schnitt C-C) 1 : 500/100 B-4.1-5 Untergrundaufbau Dammachse (Schnitt D-D) 1 : 500/100 B-4.1-6 Untergrundaufbau, Grundwasserstände Talquerschnitt
Luftseite (Schnitt E-C) 1 : 500/100 B-4.1-7 Hangneigungskarte 1 : 500/100
3.4.2 Heft 4.2, Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Bahntrasse
Heft 4.2 hat das Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Bahntrasse
zum Inhalt.
Zusammenfassend ist von Folgendem auszugehen:
• Der vorhandene Bahnkörper ist in Gebrauch und weist keine sichtbaren Schäden auf.
• Im Trassenabschnitt mit bindigen Böden kann witterungsbedingt und durch seltene Ein-
stauereignisse eine dauerhafte Vernässung entstehen, wie auch durch den Kapillarwas-
seranstieg aus dem Grundwasser, da die Böden eine geringe Entwässerbarkeit aufwei-
sen. Die Vernässung kann zur Reduzierung der Scherenfestigkeiten und zu Konsistenz-
änderungen der Böden führen. Insbesondere fällt die Kapillarspannung bei Einstau weg
und damit die normalerweise herrschende, große scheinbare Kohäsion aus dem negati-
ven Porenwasserbinnendruck. Das Abtrocknen der Böden kann nur durch Verdunstung
erfolgen.
• Als Folge der Vernässung kann es neben dem Verlust der scheinbaren Kohäsion beim
frühzeitigen Befahren der Trasse zur Bildung von Porenwasserüberdrücken kommen, die
die Standsicherheit des Dammes herabsetzen. Aufgrund der vorliegenden Betriebsdaten
ist jedoch nicht von einer deutlichen Verschlechterung infolge seltener Hochwasserereig-
nisse auszugehen.
• Beim Abstau können in den Teilabschnitten mit stark übersteilten Lockergesteinsbö-
schungen seitlich des Bahndamms Strömungskräfte bzw. Wasserdrücke in den Kluftflä-
chen entstehen, die zu einer Reduzierung der Standsicherheit führen und lokal zu Abrut-
schungen. Infolge des vorhandenen Bewuchses und der vorwiegend flachen Böschungen
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sowie unter Berücksichtigung der Einstauhäufigkeit wird diese Gefahr jedoch als gering
und örtlich sehr begrenzt eingestuft.
• Langfristig können Auf- und Abstau durch die damit verbundenen Strömungsvorgänge zu
Fusions- und Erosionserscheinungen im Korngerüst führen, die sich auf die Gleislage
auswirken. Das Risiko wird jedoch infolge geringer Einstauhäufigkeit und der Kohäsion
als gering eingestuft.
Aus diesem Grund wird der zu verlegende Trassenabschnitt durch eine feste Fahrbahn gesi-
chert und auf einen verformungsarmen Übergang zwischen starrer Betonplatte und altem
Gleiskörper geachtet.
Die zugehörigen Anlagen A und B haben Folgendes zum Inhalt:
Anlagen Reihe A A-4.2-1 Schichtenverzeichnisse A-4.2-2 Profile der Bohrsondierungen und Rammsondierungen A-4.2-3 Fotodokumentation A-4.2-4 Wassergehalte (DIN 18 121) A-4.2-5 Kornverteilungen (DIN 18 123-5/6/7) A-4.2-6 Zustandsgrenzen (DIN 18 122) A-4.2-7 Wasseraufnahmevermögen (DIN 18 132) A-4.2-8 Glühverluste (DIN 18 128) A-4.2-9 Vermessungsdaten A-4.2-10 Prüfberichte der Feststoffanalysen A-4.2-11 Wasserdurchlässigkeitsbeiwerte nach BEYER A-4.2-12 Geometrische Suffosionsstabilität nach BUSCH/LUCKNER A-4.2-13 Dokumentation der Begehung A-4.2-14 Standsicherheitsberechnungen A-4.2-15 Grundbruchberechnung A-4.2-16 Lastbild der HSB A-4.2-17 Ergänzungsgutachten zur Gründung des Gleisbettes an der Sperrstelle des
Hochwasserrückhaltebeckens Straßberg
Anlagen Reihe B B-4.2-1 Übersichtslageplan Untersuchungsgebiet, Baugrunderkundung 1 : 5.000 B-4.2-2 Baugrunderkundung – Bahntrasse, Lageplan (Blatt 1 bis 4) 1 : 1.000 B-4.2-3.1 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 1 (Bahn-km 23+258.95) 1 : 50 B-4.2-3.2 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 2 (Bahn-km 23+384.05) 1 : 50 B-4.2-3.3 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 3 (Bahn-km 23+564.05) 1 : 50 B-4.2-3.4 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 4 (Bahn-km 23+706.85) 1 : 50 B-4.2-3.5 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 5 (Bahn-km 23+836.85) 1 : 50 B-4.2-3.6 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 6 (Bahn-km 23+957.41) 1 : 50 B-4.2-3.7 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 7 (Bahn-km 24+107.64) 1 : 50 B-4.2-3.8 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 8 (Bahn-km 24+262.68) 1 : 50 B-4.2-3.9 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 9 (Bahn-km 24+422.00) 1 : 50 B-4.2-3.10 Bohrsondierungen Bahntrasse BS 10 (Bahn-km 24+630.24) 1 : 50
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3.4.3 Heft 4.3, Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit Elbingstalteich
Heft 4.3 hat das Gutachten zur Standsicherheit des Dammes am Elbingstalteich zum Inhalt.
Zusammenfassend ist von Folgendem auszugehen:
• Das Hochwasserrückhaltebecken führt bei einem 50-jährlichen Hochwasserereignis dazu,
dass die luftseitige Böschung des Dammes des Elbingstalteiches rund 1,8 m über dem
luftseitigen Böschungsfuß eingestaut wird. Bei einem 100-jährlichen Ereignis liegt die
Einstauhöhe bei 5,2 m.
• Aus geotechnischer Sicht können die erforderlichen Maßnahmen für den zusätzlichen
Belastungsfall des luftseitigen Einstaus beschränkt werden auf eine Steinschüttung aus
verwitterungsarmen Hartgestein und eine Abflachung. Durch den so hergestellten Auflast-
filter wird die wirksame Spannung am Dammfuß erhöht und damit die Standsicherheit der
Böschung auch im Einstaufall gewährleistet.
Die zugehörigen Anlagen A und B haben Folgendes zum Inhalt:
Anlagen Reihe A A-4.3-1 Schichtenverzeichnis A-4.3-2 Bohrprofile A-4.3-3 Fotodokumentation A-4.3-4 Wassergehalte (DIN 18 121) A-4.3-5 Kornverteilungen (DIN 18 123-5/6/7) A-4.3-6 Zustandsgrenzen (DIN 18 122) A-4.3-7 Bestimmung des Wasseraufnahmevermögens (DIN 18 132) A-4.3-8 Bestimmung des Kalkgehaltes (DIN 18 129) A-4.3-9 Bestimmung der Korndichte (DIN 18 124) A-4.3-10 Abschätzung der Durchlässigkeitsbeiwerte nach BEYER A-4.3-11 Geometrische Suffosionsstabilität nach BUSCH/LUCKNER A-4.3-12 Potentialtheoretische Berechnungen und Böschungsstandsicherheit
Anlagen Reihe B B-4.3-1 Übersichtslageplan 1 : 7.500 B-4.3-2 Lageplan Voruntersuchung 1 : 1.000 B-4.3-3.1 Schnitt A, BS 17.a, 17b, 17c und RS 17a, 17c 1 : 50 B-4.3-3.2 Schnitt B, RS 19a, 19b und BS 19a, 19b 1 : 50
3.5 Heft 5, Vorstatik
Heft 5 des Antrages vom 30.10.2013 hat
• das Heft 5.1 (Vorstatik Kombinationsbauwerk) und
• das Heft 5.2 (Vorstatik für Bauwerke im Zuge der Bahntrasse)
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zum Inhalt.
3.5.1 Heft 5.1, Vorstatik Kombinationsbauwerk
In Heft 5.1 ist die Vorstatik für das Kombinationsbauwerk (Gewichtsstaumauer mit äußerer
und innerer Standsicherheit, Flügelmauer mit innerer Standsicherheit, oberwasserseitiger Bo-
denplatte und Blocksteinsatz sowie Hochwasserentlastung mit Flügelmauer, Bodenplatte und
Brücke über die Hochwasserentlastung) dokumentiert und berechnet.
3.5.2 Heft 5.2, Vorstatik für Bauwerke im Zuge der Bahntrasse
In Heft 5.2 ist die Vorstatik für Bauwerke im Zuge der Bahntrasse (aufgehende Stahlbeton-
wand, Stahlbeton-Kopfbalken, Bohrpfahl) dokumentiert und berechnet.
3.6 Heft 6, Technische Ausrüstung
Heft 6 des Antrages vom 30.10.2013 beschreibt die technische Ausrüstung des Hochwasser-
rückhaltebeckens und den Betrieb der einzelnen Bestandteile der technischen Ausrüstung,
insbesondere der Rollschützen, mit welchen der Gewässerdurchlass und der Bahndurchlass
im Hochwasserfall geschlossen werden, sowie die Rollschütze in den parallel angeordneten
Betriebsauslässen. Der zentrale Betriebsraum im Massivbauwerk beherbergt die Schaltanlage
und das Hydraulikaggregat. Er ist über eine luftseitige Treppenanlage zugänglich.
Voraussetzung für die zuverlässige automatische Steuerung des Hochwasserrückhaltebe-
ckens sind eine kontinuierliche Erfassung der Zufluss- und Abflussvolumenströme sowie im
Einstaufall die Messung des Höhenstandes im Becken. Aus diesem Grund ist im Abfluss eine
Pegelmessstelle mit redundanter Messtechnik sowie am Hochwasserrückhaltebecken selbst
eine Niveaumessung eingerichtet. Als Zuflusspegel wird der bereits vorhandene und in die
Leittechnik integrierte Pegel Güntersberge steuerungstechnisch genutzt. Als Ablaufpegel wer-
den neben der Pegelmessstelle unterhalb des Beckens eine Messstelle in der Ortslage Straß-
berg und der Pegel Silberhütte genutzt. Die Signalübertragung zwischen den Messstellen und
der zentralen Automatisierungstechnik erfolgt über festverlegte Verbindungskabel.
Die zugehörigen Anlagen B haben Folgendes zum Inhalt:
Anlagen Reihe B B-6-1 Verfahrensfließbild o. M.
B-6-2 Konfiguration Automatisierungstechnik o. M.
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3.7 Heft 7, Umweltbelange
Heft 7 des Antrages vom 30.10.2013 unterteilt sich in:
• Heft 7.1 (Umweltverträglichkeitsstudie)
• Heft 7.2 (FFH-Verträglichkeitsstudie)
• Heft 7.3 (landschaftspflegerischer Begleitplan) und
• Heft 7.4 (Fachbeitrag Artenschutz).
3.7.1 Heft 7.1, Umweltverträglichkeitsstudie
Gemäß § 3b UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.6.1 ist im Zusammenhang mit dem Bau eines
Stauwerkes oder einer sonstigen Anlage zur Zurückhaltung oder dauerhaften Speicherung
von Wasser eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben, wenn
10 Mio. m³ oder mehr Wasser zurückgehalten oder gespeichert werden sollen. Werden weni-
ger als 10 Mio. m³ Wasser zurückgehalten oder gespeichert, hat gemäß § 3c UVPG i. V. m.
Anlage 1 Nr. 13.6.2 eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls stattzufinden.
Vorliegend sollen bei Vollstau 2,5 Mio. m³ zurückgehalten werden. Es gilt somit § 3c UVPG i.
V. m. Anlage 1 Nr. 13.6.2. Danach ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen,
wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger
Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien (bestimmte
Merkmale des Vorhabens, des Standort des Vorhabens und der möglichen Auswirkungen des
Vorhabens) erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG bei
der zu treffenden Entscheidung (hier: wasserrechtliche Planfeststellung) zu berücksichtigen
wären.
Vorliegend hat eine solche allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls stattgefunden. Das Landes-
verwaltungsamt als zuständige Planfeststellungsbehörde gelangte zur Einschätzung, dass
eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Dementsprechend hat der Vorhaben-
träger gemäß § 6 UVPG die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltwirkungen
des Vorhabens vorgelegt, insbesondere mit Heft 7.1 des Antrages vom 30.10.2013 eine Um-
weltverträglichkeitsstudie.
Zugleich war zu beachten, dass die mit dem Vorhaben verbundenen Folgemaßnahmen teil-
weise ihrerseits UVP-pflichtig sind. Dies gilt insbesondere für die Folgemaßnahmen in Gestalt
eines Gewässerausbaus im Sinn von § 67 Abs. 2 WHG nach Maßgabe des § 3b UVPG i. V.
m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 bzw. die Änderungen am Damm des Elblingstalteiches nach Maßga-
be des § 3c UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.6.2 UVPG
• Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes auf einer Länge von
260 m um bis zu 5 m in Richtung Talmitte
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 30
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• bauzeitliche Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes auf
einer Länge von 330 m
• Änderungen am Damm des Elblingstalteiches (Erhöhung der Standsicherheit durch Vor-
schüttung eines Auflastfilters)
• Umverlegung der Selke vom Dammfuß des Elblingstalteiches weg zur Mitte des Selketa-
les (Verschiebung von 40 m) auf einer Länge von 100 m
Dies gilt daneben wohl auch für die Folgemaßnahmen
• Umverlegung der Bahntrasse der Schmalspurbahn im räumlichen Bereich des Damm-
bauwerkes und darüber hinaus auf einer Länge von insgesamt 420 m um bis zu 5 m in
Richtung Talmitte
• bauzeitliche seitliche Materialentnahme auf einer Fläche von 3,8 ha am rechten Hang
(Großer Ampenberg; Tiefe von 3 m bis 16 m unter GOK)
nach Maßgabe des UVPG bzw. des UVPG LSA.
Ausgehend davon wurde mit der Umweltverträglichkeitsstudie Folgendes untersucht:
3.7.1.1 Methodischer Ansatz und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes
Spiegelbildlich zu der von der Planfeststellungsbehörde gemäß § 11 UVPG und § 12 UVPG
durchzuführenden Prüfung wurde
• das Vorhaben einschließlich möglicher Alternativen umfassend beschrieben,
• wurde die Umwelt und die naturräumliche Ausstattung des Vorhabenstandortes und des
Einwirkungsbereiches der Vorhaben einschließlich etwaiger Vorbelastungen dargestellt,
• wurden die mit dem Vorhaben verbundenen Auswirkungen auf die relevanten Schutzgü-
ter (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG) identifiziert und untersucht,
• wurden die Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zur Kompensation (Ausgleich
und Ersatz) beschrieben und in die Betrachtung mit eingestellt sowie
• eine allgemein verständliche Zusammenfassung dieser Daten erarbeitet.
Zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes wurden die umwelterheblichen Auswirkungen
des Vorhabens durch die Bauwerke, die bauzeitlich benötigten Flächen und der Stauraum bei
einem HQ100 betrachtet. Darüber hinaus wurden auch die Talhänge und -kuppen bis zu einer
Grenze, die sich aus der Lärm- bzw. Störempfindlichkeit von Tierarten ergibt, mit betrachtet.
Auch die Selke und ihr Uferbereich bis unterhalb der Ortslage Straßberg sowie der Elblingstal-
teich gehören zu dem so identifizierten Untersuchungsraum, welcher eine Fläche von ca. 220
ha umfasst.
3.7.1.2 Fachgesetzliche und fachplanerische Ausweisungen und Festlegun-gen
Die relevanten fachgesetzlichen und fachplanerischen Ausweisungen und Festlegungen wur-
den zusammengestellt. Dabei waren vorliegend vornehmlich die Verordnung über den Lan-
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 31
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desentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Februar 2011 und der Regionale
Entwicklungsplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz in seiner öffentlich bekannt
gemachten Fassung vom 23. Mai 2009 von Bedeutung. Beide Unterlagen weisen Vorrangge-
biete für den Hochwasserschutz aus, auch und gerade für den hier relevanten Standort des
Hochwasserrückhaltebeckens Straßberg. Soweit teilweise flächengleich auch Vorranggebiete
für Natur und Landschaft festgelegt sind, wird dieser "Zielkonflikt" im Regionalen Entwick-
lungsplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz zu Gunsten des Hochwasserschutzes
aufgelöst.
3.7.1.3 Beschreibung des Vorhabens einschließlich untersuchter Alternati-ven
Die Beschreibung des Vorhabens (insbesondere Zielstellung und technische Umsetzung) ist
bereits in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 enthalten. Deshalb konzentriert sich die Umwelt-
verträglichkeitsstudie hier vornehmlich auf die Darstellung der untersuchten Alternativen, ins-
besondere der für die Gewährleistung von Hochwasserschutz nur möglichen Schutzinstru-
mente
• Erhöhung des Ausbaugrades in den Ortslagen
• dezentraler Hochwasserrückhalt in der Selkeaue (natürliche Retentionsräume)
• (Um-)Nutzung der Harzteiche und
• Neubau von Hochwasserrückhaltebecken
sowie die Prüfung konkreter Standort- und Ausführungsalternativen für das Hochwasserrück-
haltebecken Straßberg.
Im Ergebnis dessen zeigte sich, dass eine Maßnahme des technischen Hochwasserschutzes
(Hochwasserrückhaltebecken) unmittelbar oberhalb der Ortslage Meisdorf aus wasserwirt-
schaftlicher Sicht alternativlos ist. Ebenso wurde festgestellt, dass zur Erreichung eines aus-
reichenden Hochwasserschutzes für den Oberlauf der Selke das Hochwasserrückhaltebecken
Straßberg aus wasserwirtschaftlicher Sicht alternativlos ist. Beide Hochwasserschutzmaß-
nahmen sind somit erforderlich und geboten, um in Kombination mit einem verträglichen Aus-
bau der Ortslagen und der bereits teilweise umgesetzten Bewirtschaftungsänderung der Harz-
teiche das verfolgte Ziel des Gesamtkonzeptes (Schutz der Ortslagen im Fall eines 100-
jährlichen Hochwassers) zu erreichen.
Im Ergebnis der Standortprüfung stellte sich der Standort II (Selke-Kilometer 58,182) als am
besten geeignet heraus.
Im Ergebnis der Diskussion bautechnischer Varianten wurde die Variante 4 (Damm- und
Kombinationsbauwerk) als die am besten geeignete herausgearbeitet.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 32
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Daneben haben auch für die Folgemaßnahmen Alternativenprüfungen stattgefunden, welche
im Detail in den einzelnen Fachunterlagen (vgl. Hefte 3.1, 3.2, 7.1) dokumentiert sind.
3.7.1.4 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile am Standort und im Einwirkungsbereich des Vorhabens
Die in der Umweltverträglichkeitsstudie enthaltene Beschreibung der Umwelt und ihrer Be-
standteile am Vorhabenstandort und im Einwirkungsbereich des Vorhabens umfasst Angaben
zu
• Naturraum, Topographie und Geologie
• gemeinschaftsrechtliche und nationale Schutzgebiete sowie besonders geschützte Bioto-
pe
• Aussagen zum Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit
• Aussagen zum Schutzgut Pflanzen und Tiere sowie biologische Vielfalt
• Aussagen zum Schutzgut Boden
• Aussagen zum Schutzgut Wasser
• Aussagen zum Schutzgut Klima und Luft
• Aussagen zum Schutzgut Landschaft und
• Aussagen zu Kulturgütern und sonstigen Sachgütern.
Hervorgehoben wurden besonders die Naturraumausstattung und die naturschutzfachliche
Wertigkeit des Vorhabenstandortes und des Einwirkungsbereiches des Vorhabens, was sich
insbesondere durch die Ausstattung mit Pflanzen, Biotopen und Tieren widerspiegelt.
3.7.1.5 Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Umweltauswir-kungen des Vorhabens
Zentraler Bestandteil einer Umweltverträglichkeitsstudie ist die Beschreibung und Bewertung
der zu erwartenden Umweltauswirkungen des Vorhabens (hier: des Vorhabens und der damit
im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen).
Dabei wird zwischen der unmittelbaren Auswirkung durch Flächeninanspruchnahme (Bedarf
an Grund und Boden) und mittelbaren Auswirkungen (etwa Immissionen wie Lärm oder Staub)
unterschieden. In zeitlicher Hinsicht wird zusätzlich zwischen baubedingten Auswirkungen,
anlagenbedingten Auswirkungen und betriebsbedingten Auswirkungen differenziert. Weiterhin
erfolgt die Betrachtung schutzgutbezogen.
Zusammengefasst ist von Folgendem auszugehen:
3.7.1.5.1 Flächeninanspruchnahme
Die voraussichtliche Flächeninanspruchnahme (Bedarf an Grund und Boden) ist in nachfol-
gender Tabelle dargestellt:
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 33
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Tabelle 1 Flächeninanspruchnahme
Flächeninanspruchnahme bauzeitlich dauerhaft betriebsbe-
dingt Damm, Durchlassbauwerk, Hochwas-serentlastung und Nebenanlagen, Zu-wegungen
- ca. 4,0 ha -
Baustreifen, BE-Flächen, Zuwegungen zum Damm, Materialzwischenlager 1 und 2
ca. 4,2 ha - -
Dammertüchtigung Elbingstalteich ein-schl. Verbreiterung der Zuwegung und Verlegung der Selke
ca. 2,1 ha ca. 1,2 ha -
Materialentnahme ca. 3,75 ha - -
Summe ca. 10,05 ha ca. 5,2 ha Einstaufläche HQ10 - - ca. 6,3 ha Einstaufläche HQ20 - - ca. 16,2 ha Einstaufläche HQ50 - - ca. 28,3 ha Einstaufläche HQ100 - - ca. 39,4 ha
3.7.1.5.2 Schutzgut Mensch
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Tabelle 2 Schutzgut Mensch
Konflikte Baubedingte
Auswirkungen
Anlagenbedingte
Auswirkungen
Betriebsbedingte
Auswirkungen Störung der Wohnnutzung entlang von Baustraßen durch Lärm, Abgase
xx - -
Störung der Erholungsnut-zung in der Landschaft
x x 0
Schutz der Unterlieger vor Hochwasser - - +
0 keine signifikanten Auswirkungen - trifft nicht zu x geringe Beeinträchtigung + positive Auswirkungen xx erhebliche Beeinträchtigung ( ) Prognose unsicher
3.7.1.5.3 Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt
Die Auswirkungen auf Pflanzen und Biotope sind in den nachfolgenden Tabellen zusammen-
gestellt:
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 34
P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH
Tabelle 3 Baubedingter Biotopverlust
Biotoptyp/ Nutzung Biotopwert Fläche Absperrbauwerk (Baustraßen, Zufahrten) befestigte und unbefestigte Wege sowie Bahntrasse gering ca. 0,5 ha Auenwald (LRT 91E0*; BGB) einschl. Fließgewässer (unter Kronentraufe E3260), Einzelbäume, Baumgrup-pen
sehr hoch ca. 0,2 ha
Grünland und Flutrasen, Röricht, Ruderalflur (teilweise BGB)
mittel -hoch ca. 1,1 ha
Laubmischwald mittel -hoch ca. 0,11 ha Reinbestand Nadelholz mittel ca. 0,22 ha Zwischenlagerflächen 1 und 2 Bergwiese (BGB) hoch ca. 1,3 ha mesophiles Grünland, feuchtes Grünland, Nasswiesen und Flutrasen (teilweise BGB)
mittel -hoch ca. 0,9 ha
Elbingstalteich Magere Flachland-Mähwiesen (LRT 6510; BGB) sehr hoch ca. 0,2 ha Gebüsch trocken-warmer Standorte
hoch ca. 0,05 ha
Biotoptyp/ Nutzung Biotopwert Fläche
Auenwald (LRT91E0*, BGB) einschl. Fließgewässer (LRT E3260 unter Kronentraufe, BGB)
sehr hoch ca. 0,2 ha
sonstiges (Feucht-)Grünland (teilweise BGB) mittel -hoch ca. 0,02 ha Laubmischwald mittel -hoch ca. 0,01 ha Reinbestand Nadelholz (derzeit Kahlschlag/ Sukzessi-on)
gering -mittel ca. 0,2 ha
Unbefestigter Weg gering ca. 0,08 ha
Tabelle 4 Anlagebedingter Biotopverlust
Biotoptyp/ Nutzung Biotopwert Fläche
Absperrbauwerk bebaute und unbefestigte Wege und Bahntrasse gering ca. 0,8 ha Einzelbaum/ Baumgruppe/ Baumbestand/ Einzelstrauch mittel -hoch ca. 0,11 ha Auenwald einschl. Fließgewässer (unter Kronentraufe) (LRT 91E0*, BGB)
sehr hoch ca. 0,42 ha
(feuchtes) Grünland, Flutrasen (teilweise BGB) mittel – hoch ca. 1,3 ha
Sicker-oder Rieselquellen, Landröhricht, sonstige Hoch-staudenfluren (teilweise BGB)
mittel -hoch ca. 0,15 ha
Kahlschlag, Ruderalflur gering -mittel ca. 0,08 ha Laubmischwald mittel -hoch ca. 0,74 ha Fichtenforst mittel ca. 0,5 ha Elbingstalteich
Auenwald einschl. Fließgewässer (unter Kronentraufe) (LRT 91E0*; teilweise BGB)
sehr hoch ca. 0,32 ha
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 35
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Flachlandmähwiese(LRT 6510; BGB) sehr hoch ca. 0,1 ha unbefestigter Weg (Zuwegung zur Baustelle) gering ca. 0,6 ha Nadel-/ Laubmischwald entlang des unbefestigten Weges mittel -hoch ca. 0,2 ha
Tabelle 5 Auswirkungen auf Pflanzen/Biotope
Konflikte Baubedingte
Auswirkungen Anlagenbedingte
Auswirkungen Betriebsbeding-te Auswirkungen
Verlust wertvoller Biotope (FFH-LRT, BGB) durch Flächeninan-spruchnahme für Baustraßen, Arbeits-und Lagerflächen
xx - -
Beeinträchtigung von Wasser-pflanzenstandorten durch Abstau des Elbingstalteichs
x - -
Verlust wertvoller Biotope durch Flächeninanspruchnahme für das Absperrbauwerk
- xx -
Verlust wertvoller Biotope und Veränderung des Biotoppotenzi-als durch Flächeninanspruch-nahme für die Materialentnahme
xx x -
Beeinträchtigung wertvoller Bioto-pe durch Flächeninanspruchnah-me für den Einstau
- - (xx)
Beeinträchtigung der Biotopent-wicklung unterhalb des Absperr-bauwerks durch Verringerung der Abflussdynamik
- - (x)
Verlust wertvoller Biotope und Veränderung des Biotoppotenzi-als durch Flächeninanspruch-nahme für die Ertüchtigung des Damms am Elbingstalteich und für die Selkeverlegung
- xx -
0 keine signifikanten Auswirkungen - trifft nicht zu x geringe Beeinträchtigung + positive Auswirkungen xx erhebliche Beeinträchtigung ( ) Prognose unsicher
Die Auswirkungen auf Tiere sind differenziert und in der nachfolgenden Tabelle zusammenge-
stellt:
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 36
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Tabelle 6 Auswirkungen auf Tiere
Konflikte Baubedingte
Auswirkungen Anlagenbedingte
Auswirkungen Betriebsbedingte
Auswirkungen Verlust und Störung von Le-bens-räumen durch Flächen-inan-spruchnahme für Baustel-lenein-richtungsflächen und den Baube-trieb, Gefährdung durch Baustel-lenverkehr
xx - -
Verlust von Lebensräumen durch Flächeninanspruchnah-me für das Dammbauwerk, Beeinträchtigung der Talraum-durchgängigkeit durch das Dammbauwerk
- xx -
periodische Veränderung/ Verlust von Lebensräumen, Individuen-verlust durch Flä-cheninanspruch-nahme für den Einstau
- - (xx)
Verlust von Lebensräumen durch Flächeninanspruchnah-me für die Ertüchtigung des Damms am Elbingstalteich.
- xx -
Verlust von Lebensräumen durch Verlegung der Selke
- xx -
temporärer Verlust von Le-bens-räumen durch den Ab-stau des Elbingstalteichs
x - -
0 keine signifikanten Auswirkungen - trifft nicht zu x geringe Beeinträchtigung + positive Auswirkungen xx erhebliche Beeinträchtigung ( ) Prognose unsicher
Als Auswirkungen auf besonders geschützte Biotope ist vornehmlich die Flächeninanspruch-
nahme festzustellen.
Die Auswirkungen auf gemeinschaftsrechtlich besonders und streng geschützte Arten wurden
im Fachbeitrag Artenschutz (Heft 7.4 zum Antrag vom 30.10.2013) detailliert untersucht. Im
Ergebnis wurde das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ausgeschlossen.
Die Auswirkungen auf das FFH-Gebiet "Selketal und Bergwiesen bei Stiege" wurden in der
FFH-Verträglichkeitsstudie (Heft 7.2 zum Antrag vom 30.10.2013) detailliert untersucht. In
Bezug auf einzelne Erhaltungsziele des Gebietes konnte eine erhebliche Beeinträchtigung
nicht sicher ausgeschlossen werden. Deshalb wurde für das Vorhaben die Zulassung einer
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 37
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Abweichung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG beantragt. Zugleich wurden Maßnahmen zur Siche-
rung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 vorgesehen. Diese sind in Heft 8 zum Antrag vom
30.10.2013 im Detail beschrieben.
3.7.1.5.4 Schutzgut Boden
Die Auswirkungen auf den Boden sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt:
Tabelle 7 Inanspruchnahme Böden
Flächen bauzeitliche In-anspruchnahme
dauerhaft Inan-spruchnahme
Baustreifen, Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflä-chen, Zuwegungen zum Damm, Materialzwischen-lager 1 und 2
ca. 4,2 ha -
Materialentnahme ca. 3,75 ha -
Damm, Durchlassbauwerk, Kaskade (HWE) und Nebenanlagen, Zuwegungen
- ca. 4,0 ha
Dammertüchtigung Elbingstalteich einschließlich Verbreiterung der Zuwegung und Verlegung der Selke
ca. 2,1 ha ca. 1,2 ha
Summe ca. 10,05 ha ca. 5,2 ha
Tabelle 8 Konflikte
Konflikte Baubedingte
Auswirkungen Anlagenbedingte
Auswirkungen Betriebsbedingte
Auswirkungen Verschmutzungsgefahr durch Betriebsstoffe im Bereich der Bau-flächen
(x)
Abtrag und Verdichtung von Bo-den auf der gesamte Baustelle und auf Arbeits-und Lagerflächen
xx - -
Abtrag, z.T. Überschüttung/ Ver-siegelung von Boden durch das Dammbauwerk, die Vorschüt-tung des Dammes am Elbingstal-teich und die Selkeverlegung
- xx -
Abtrag und Umlagerung von Bo-den durch die Materialentnahme xx xx -
0 keine signifikanten Auswirkungen - trifft nicht zu x geringe Beeinträchtigung + positive Auswirkungen xx erhebliche Beeinträchtigung ( ) Prognose unsicher
3.7.1.5.5 Schutzgut Wasser
Die Auswirkungen auf das Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer) sind in den
nachfolgenden Tabellen zusammengefasst:
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 38
P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH
Tabelle 9 Auswirkungen auf das Grundwasser
Konflikte Baubedingte
Auswirkungen Anlagenbedingte
Auswirkungen Betriebsbedingte
Auswirkungen Verschmutzungsgefahr durch Betriebsstoffe im Bereich der Baustelle, der Baustraßen und Arbeits-und Lagerflächen für das Dammbauwerk, im Bereich der Selkeverlegung und der Damm-vorschüttung des Elbingstalteichs
(x) - -
Verschmutzungsgefahr durch möglichen Anschnitt von grund-wasserleitenden Schichten im Bereich der Materialentnahme
(x) 0 -
Eingriff in Grundwasserfließrich-tung und Erhöhung des Grund-wasserstands im Bereich des Dammbauwerks
- 0 -
Verschmutzungsgefahr und Grundwasseranstieg im Einstau-bereich
- - 0
Tabelle 10 Auswirkungen auf das Oberflächengewässer
Konflikte Baubedingte
Auswirkungen Anlagenbedingte
Auswirkungen Betriebsbedingte
Auswirkungen Sediment-und Schadstoffeintrag durch den Baubetrieb im Bereich von Baustraßen sowie Arbeits-und Lagerflächen, temporäre Ver-legung Selke
x - -
Absenkung des Wasserspiegel im Elbingstalteich zur Ertüchtigung des Damms am Elbingstalteich, Verlegung Selke
x 0 -
Verschlechterung der Durchgän-gigkeit der Selke durch das Dammbauwerk
- 0 -
Verringerung des Sauerstoffge-halts und Erwärmung des Was-sers durch den Einstau
- - (xx)
Verringerung der Erosion und Umlagerung unterhalb des HRB durch den Einstau
- - (x)
3.7.1.5.6 Schutzgut Klima und Luft
Die Auswirkungen auf das Klima und die Luft können wie folgt zusammengefasst werden:
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 39
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Tabelle 11 Auswirkungen auf Klima und Luft
Konflikte Baubedingte
Auswirkungen Anlagenbedingte
Auswirkungen Betriebsbedingte
Auswirkungen Luftverschmutzung durch Bau-fahrzeuge und -maschinen, mik-roklimatische Auswirkungen durch Entfernung von Bewuchs
x - -
mikroklimatische Auswirkungen durch das Dammbauwerk
- 0 -
Nebel-/ Reifbildung durch den Einstau
- - 0
0 keine signifikanten Auswirkungen - trifft nicht zu x geringe Beeinträchtigung + positive Auswirkungen
3.7.1.5.7 Schutzgut Landschaft
Auswirkungen auf die Landschaft ergeben sich wie folgt:
Tabelle 12 Auswirkungen auf die Landschaft
Konflikte Baubedingte
Auswirkungen Anlagenbedingte
Auswirkungen Betriebsbedingte
Auswirkungen optische Beeinträchtigungen durch die Baustelle sowie Arbeits- und Lagerflächen
xx - -
optische Beeinträchtigung durch den Abstau des Elbingstalteichs
x - -
Landschaftsformveränderung im Bereich der Materialentnahme- stelle
xx xx -
im Nahbereich optische Beein-trächtigung durch das Damm- bauwerk
- xx -
Landschaftsbildveränderung durch die Wasserfläche des Einstaus
- - 0
optische Beeinträchtigung im Nahbereich durch die Dammvor- schüttung am Elbingstalteich
xx -
0 keine signifikanten Auswirkungen - trifft nicht zu x geringe Beeinträchtigung + positive Auswirkungen xx erhebliche Beeinträchtigung ( ) Prognose unsicher
3.7.1.5.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Die Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter sind in nachfolgender Tabelle darge-
stellt:
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 40
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Tabelle 13 Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter
Konflikte Baubedingte
Auswirkungen Anlagebedingte Auswirkungen
Betriebsbedingte Auswirkungen
Beeinträchtigung von Montanrelik- ten durch Baustraßen, Arbeits- (x) - - und Lagerflächen Beeinträchtigung des Denkmalob- jektes Elbingstalteich durch Ein-stau/ Abstau und Vorschüt-
(x) (x) -
tung) Beeinträchtigung von Montanrelik-ten durch den Einstau
- - (x)
Beeinträchtigung von Kultur-und Sachgütern gewässerabwärts
- - +
0 keine signifikanten Auswirkungen - trifft nicht zu x geringe Beeinträchtigung + positive Auswirkungen xx erhebliche Beeinträchtigung ( ) Prognose unsicher
3.7.1.5.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind wie folgt zu identifizieren:
Tabelle 14 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Schutzgüter Men-sch
Pflan-zen
Tiere Boden Grund-wasser
Ober-flä-
chen-wasser
Luft, Klima
Kultur-und-
Sach-güter
Mensch x x x x x x x
Pflanzen x xx x xx xx x 0
Tiere x xx x x xx x 0 Boden x xx 0 x x x 0
Grundwasser 0 x 0 x x x 0
Oberflächenwasser xx x 0 x x x 0
Luft, Klima 0 x 0 0 0 x 0
Kultur-und Sachgüter x 0 0 0 0 0 0
0 keine signifikanten Wechselwirkungen zu erwarten X Wechselwirkungen vorhanden / zu erwarten XX erhebliche Wechselwirkungen möglich
3.7.1.5.10 Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt ohne das Vorhaben
Ohne die Umsetzung des gegenständlichen Vorhabens und der damit im Zusammenhang
stehenden Folgemaßnahmen würden aller Voraussicht nach keine landschaftlichen Verände-
rungen im Selketal oberhalb von Straßberg eintreten. Eine Ausdehnung von Wohn- oder Ge-
werbeflächen bzw. eine verstärkte Bodenversiegelung ist für diesen Bereich nicht zu prognos-
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 41
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tizieren. Voraussichtlich wird die landwirtschaftliche Nutzung entsprechend dem allgemeinen
Trend zurückgehen. Dadurch kann sich das bisherige Offenland im Wege der Sukzession
verändern. Umgekehrt ist aufgrund veränderter Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft
sektoral auch eine Intensivierung der Nutzung zu beobachten. Derartige Nutzungsintensivie-
rungen oder Nutzungsänderungen wären mit ökologischen Nachteilen verbunden.
In Bezug auf den Hochwasserschutz und das Schutzgut Mensch ist festzuhalten, dass bei
Nichtumsetzung des gegenständlichen Vorhabens und der zugehörigen Folgemaßnahmen die
vorhandenen Hochwasserrisiken – selbst bei Umsetzung aller sonstigen Bestandteile des
Gesamtkonzeptes für die Selke – bestehen bleiben und jedes größere Hochwasserereignis,
welches zur Ausuferungen der Selke und der Bode führt, wieder zu erheblichen Schäden und
einer Gefährdung der Bevölkerung in der Ortslage Straßberg führen kann.
3.7.1.6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation von nachteiligen Umweltwirkungen
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben hat der Vorhabenträger Maßnahmen zur Vermei-
dung, Verminderung und Kompensation von nachteiligen Umweltwirkungen geplant.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen:
Tabelle 15 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Maßnahme Schutzgut Im Rahmen des Hochwasseraktionsplans Selke wurden verschiedene Schutzkon-zepte aufgestellt und im Hinblick auf ihre Wirksamkeit bewertet. Nach vergleichen-den Untersuchungen von mehreren Alternativen (vgl. Kapitel 2) wurde der Stand-ort des HRB Straßberg ausgewählt.
Allgemein
Zur Vermeidung von unnötigen Lärm-und Schadstoffemissionen sind Baumaschi-nen und -fahrzeuge einzusetzen, die dem Stand der Technik entsprechen. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, Technische Maßnahmen)
Alle Schutzgü-ter
Die Häufigkeit von Transportfahrten wird durch regionale Gewinnung des erforder-li-chen Baumaterials stark herabgesetzt; Umweltbelastungen der Anlieger auf den Transportwegen durch Schadstoffe und Lärm werden deutlich vermindert. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, Technische Maßnahmen)
Alle Schutzgü-ter
Die gesamte Baumaßnahme soll zügig und koordiniert abgewickelt werden. Unnö-tige Verzögerungen im Bauablauf sind zu vermeiden, um die vom Baubetrieb ausgehenden negativen Auswirkungen zeitlich so weit wie möglich zu beschrän-ken. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, Technische Maßnahmen)
Alle Schutzgü-ter
Bei der Durchführung der Bauarbeiten und des Baustellenverkehrs sind die ge-setz-lichen Ruhezeiten unbedingt einzuhalten. Arbeiten in der Nachtzeit sind nicht zulässig. Die vorgeschriebenen Grenzwerte der Allgemeinen Verwaltungsvor-schrift zum Schutz gegen Baulärm -Geräuschimmissionen – sind zu beachten. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, Technische Maßnahmen)
Menschen Tiere
Die Inanspruchnahme von bauzeitlich genutzten Flächen (z. B. für Material-und Bodenzwischenlagerung) wird so weit wie möglich minimiert. (Heft 7.3, LBP, Kapi-tel 4.4, V 1)
Alle Schutzgü-ter
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Maßnahme Schutzgut Soweit technisch möglich wird das temporäre Umlaufgerinne der Selke naturnah gestaltet, um die Durchgängigkeit während der Bauphase zu gewährleisten. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 17)
Menschen Tiere Was-ser Land-schaft
Der Erhalt von Gehölzen und anderen wertvollen Vegetationsbeständen im Rand-bereich des Baufeldes wird durch fachgerechten Stamm-und Wurzelschutz, Ab-grenzen von Tabuflächen durch Bauzäune und Vermeidung von Überschüttung des Wurzelbereichs von Bäumen gewährleistet. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 3)
Pflanzen Tiere
Schutz von wertvollen Grünlandbeständen und Habitaten durch Einsatz von Geo-vlies, Bodenlockerung und Ansaat mit autochthonem Saatgut. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 4)
Pflanzen Tiere
Auf den offenen Bauflächen sind aufkommende Neophyten (z.B. Drüsiges Spring-kraut, Kanadische Goldrute und Japanischer Staudenknöterich) vor der Blüte ab-zumähen bzw. mit der Wurzel auszureißen und abzufahren. (Heft 7.3, LBP, Kapi-tel 4.4, V 5)
Pflanzen Tiere
Gehölzrodungen werden auf die Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar zum Schutz der Brutvögel und anderer wildlebender Tiere beschränkt. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 6)
Tiere
Das Anbringen von Nisthilfen für den Waldkauz und weitere Baumhöhlenbewoh-ner, die tatsächlich oder potenziell durch das Vorhaben betroffen sind, ist eben-falls außerhalb des Stauraums vorgesehen. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 7)
Tiere
Bekannte Nistplätze von Eisvogel, Wasseramsel und Gebirgsstelze werden zwar im Baufeld und Stauraum nicht in Anspruch genommen, es könnten jedoch in der Zukunft Neststandorte im Stauraum betroffen sein. Daher sind künstliche Nisthil-fen im Randbereich der Talaue außerhalb des Stauraums vorzusehen. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 8)
Tiere
Schutzmaßnahmen für Fledermäuse werden durch frühzeitiges Aufhängen von Fledermauskästen (mindestens 1 Jahr vor Beginn der Baumaßnahme) ergriffen. Vorhandene Fledermausquartiere im Baumbestand sind vor Rodung zu lokalisie-ren, die Tiere durch einen Experten fachgerecht zu entnehmen und umsiedeln. Details (Art, Anzahl der Nisthilfen, Bereiche, in denen die Platzierung erfolgt) wer-den mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt und im Heft 7.3, LBP festgelegt. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 9 und V 10)
Tiere
Verbesserung der Quartiereigenschaften des Grundablassstollens am Elbingstal-teich für Fledermäuse durch Anbringen von Kratzputz und Hohlblocksteinen. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 11)
Tiere
Individuenverluste von Fischen im Baufeld werden durch mehrfaches Abfischen des Fließgewässers kurz vor seiner Verlegung vermieden. Falls erforderlich wird auch der Elbingstalteich im Zuge des bauzeitlichen Abstaus (teilweise) abgefischt. Bei der E-Befischung sind speziell für den Fang von Rundmäulern wirksame Me-thoden (mit Ringanode und längerer Befischung) anzuwenden. Das Wiedereindringen der Fische in den Baubereich muss z.B. mit Sandsackbar-rieren verhindert werden. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 12)
Tiere
Der Elbingstalteich ist vor dem Abstau auf Vorkommen von Groppe und Bach-neun-auge, Edelkrebsen und Muscheln zu untersuchen. Es erfolgt ein langsamer Abstau des Elbingstalteiches, damit die aquatischen Organismen genügend Zeit haben, aus den trocken fallenden Lebensräumen in Richtung des verbleibenden Wasser-körpers abzuwandern. Die trocken fallenden Bereiche sind zu beobach-
Tiere
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Maßnahme Schutzgut ten, ggfs. sind eine Absammlung von Fischen, Edelkrebsen und Muscheln und eine Zwi-schenhaltung bis zum Wiedereinsetzen erforderlich. Die erforderlichen Maßnahmen sind mit der Fischereibehörde und der Naturschutzbehörde abzu-stimmen. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 13)
Der Abstau des Elbingstalteiches wird zum Schutz des Fischbesatzes auf die Zeit von Oktober bis Ende Februar eingeschränkt. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 14)
Tiere
Das Baufeld wird frühzeitig mit einem temporären Amphibienschutzzaun versehen (im Februar/ März vor Baufeldfreiräumung). Die Fangvorrichtungen werden regel-mäßig kontrolliert. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 15)
Tiere
Erhalt eines Mindestabflusses in der Selke im Betriebsfall zum Schutz vor Aus-trocknung. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, Technische Maßnahmen)
Pflanzen Tiere
Festlegung des Probestaus auf ein geeignetes Hochwasserereignis. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, Technische Maßnahmen)
Pflanzen Tiere
Nach Absinken des Wasserspiegels im Stauraum nach einem Betriebsfall können Gewässerlebewesen, v.a. Fische, in Geländesenken zurückbleiben. Der trocken fallende Stauraum ist zu kontrollieren, die Tiere sind in die Selke umzusetzen. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, Technische Maßnahmen)
Tiere
Verlagerung des Alt-und Totholzes innerhalb des FFH-Gebietes aus dem Stau-raum oder Festlegung innerhalb des Stauraums, um das ökologisch wertvolle Alt-und Totholz im FFH-Lebensraum zu erhalten. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, Techni-sche Maßnahmen)
Tiere
Der belebte Oberboden wird schonend abgetragen und fachgerecht in begrünten Mieten gelagert. Er wird später zur Rekultivierung der bauzeitlich beanspruchten Flächen und zur Andeckung der Dammböschungen verwendet. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 1)
Boden
Entsprechend den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Durchgängigkeit des Wasserkörpers, der Ge-wässersohle und des Gewässerufers sicherzustellen. Dieser Vorgabe wird durch die technische Gestaltung des Durchlassbauwerkes und der Verlegestrecke am Elbingstalteich entsprochen. Die Details der technischen Planung sind Heft 1, Absperrbauwerk und Heft 3.2, Ertüchtigung des Elbingstaldammes zu entnehmen. Die Durchgängigkeit der Selke kann demnach gewährleistet werden. Die Gewäs-serufer werden naturnah bepflanzt oder der natürlichen Sukzession und Dynamik des Fließgewässers überlassen. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 16)
Wasser Pflanzen
Tiere
Durch geeignete Vorkehrungen wird das Risiko einer Kontamination von Boden, Oberflächenwasser, Grundwasser und damit auch eine Gefährdung der Gewäs-ser-fauna vermindert. Hierzu zählen: Vorhalten von Ölbindemitteln, Verwendung von Biotreib-und Bioschmierstoffen auf der Baustelle, regelmäßige Kontrolle der Fahr- zeuge, kein Betanken im Baubereich, Verbot des Ausspülens von Misch-fahrzeugen und Betonbehältern im Baubereich, Auffangvorrichtungen, Vorklärung von Beto- nierwasser u.a., Bereitstellung von Material für eine mobile Ölsperre am unterstro- migen Ende des jeweiligen Baufeldes. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.4, V 1/ V 2 )
Boden Wasser Pflanzen
Tiere
Vegetationsfreie, nicht befestigte Flächen, insbesondere Baustraßen, sind zur Vermeidung von Staubentwicklung in Trockenzeiten zu befeuchten.
Menschen Klima und
Luft
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Weiterhin handelt es sich um folgende Kompensationsmaßnahmen (auf den Eingriffsflächen
und außerhalb des Untersuchungsgebietes):
Tabelle 16 Kompensationsmaßnahmen auf den Eingriffsflächen
Maßnahme Schutzgut Nach Abschluss der baulichen Maßnahmen werden die Böschungen des Absperr-bauwerks begrünt. Es wird regional gewonnenes Saatgut verwendet, das mög-lichst von artenreichen Wiesen der direkten Umgebung gewonnen wird, um eine Floren-verfälschung im Schutzgebiet auszuschließen. Betriebswege und Bermen erhalten zur Verminderung der Bodenversiegelung einen Schotterbelag, der eben-falls mit regionalem Saatgut eingesät wird („Schotterrasen“). (Heft 7.3, LBP, Kapi-tel 4.5, A 1)
Pflanzen Tiere
Auf einem Teil der bauzeitlich benötigten Flächen wird der ursprüngliche Biotoptyp wieder hergestellt. Es handelt sich dabei um Grünland und Auenwald. Auf einem Teil der bauzeitlich benötigten Flächen werden standortgerechte Biotoptypen ent-wickelt. Es handelt sich dabei um die Anpflanzung/ Entwicklung von Laub-mischwald, die Entwicklung von feuchter Hochstaudenflur und Ruderalflur. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.5, A 2)
Pflanzen Tiere
Die Materialentnahmestelle wird nach dem Abbau naturnah gestaltet. Es entsteht auf der Fläche eine Silikat-Felsflur im Bereich des Steilhangs, die der freien Suk-zession überlassen wird. Randlich ist eine Pflanzung von heimischen Laubbäu-men vorgesehen. Der größte Teil der Fläche soll jedoch wieder zu einer Bergwie-se entwickelt und entsprechend extensiv bewirtschaftet werden. (Heft 7.3, LBP, Kapi-tel 4.5, A 3)
Pflanzen Tiere
Auf den teilweise nur bauzeitlich benötigten Flächen für die Ertüchtigung des Dammes am Elbingstalteich ist die Neuanlage und Wiederherstellung von Auen- wald, die freie Sukzession einer Aufschüttungsfläche am Dammfuß und die Rekul-tivierung einer BE-Fläche durch die Anpflanzung von Laubmischwald vorgesehen. (Heft 7.3, LBP, Kapitel 4.5, A 4)
Pflanzen Tiere
Entwicklungsmaßnahmen innerhalb des überstauten Bereichs Die für den worst case prognostizierten qualitativen Beeinträchtigungen des Grün-landes, insbesondere des LRTs 6510 im Stauraum werden durch eine entspre-chend angepasste dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung kompensiert. Bisher nicht als LRT 6510 kartiertes Grünland soll zum LRT 6510 entwickelt werden. Die Maßnahme dient gleichzeitig der Vermeidung einer erhöhten Sauerstoffzehrung im Wasserkörper, die durch das Vorhandensein von großen Grünmassen eintre-ten könnte. Als Pflegemaßnahme ist ein Mähen des Grün-landes zweimal jährlich mit Entfernen des Mähgutes aus dem Stauraum (Ver-wendung möglichst im landwirtschaftlichen Betrieb) erforderlich. Eine Düngung hat zu unterbleiben, um die Grünmasse-Entwicklung zu reduzieren. Zur Umset-zung der Pflegemaßnah-men sind entsprechende Verträge mit den Bewirtschaf-tern abzuschließen. (Heft 7.3, LBP, A 5.1)
Pflanzen Tiere
In der Aue und an den Talrändern werden Waldflächen eingestaut. Da am Talrand teilweise Nadelwald sowie Nadel-Laub-Mischwald betroffen ist, der empfindlich auf Überstauung reagiert, sind längerfristig Umbaumaßnahmen in Laubmischwald erforderlich. Entlang der Selke wird Auenwald angepflanzt, an den Talrändern wird der vorhandene Nadel-und Laub-Nadel-Mischwald in Laubmischwald umge-baut. Das Auftreten von Schäden an Gehölzen ist nach jedem Betriebsfall zu er-
Pflanzen Tiere
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Maßnahme Schutzgut mitteln. Gegebenenfalls sind Gehölze nachzupflanzen (in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde). (Heft 7.3, Kapitel 4.5, A 5.2 bis A 5.4)
3.7.1.7 Verbleibende erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter
Bei Gegenüberstellung der identifizierten Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter
mit den vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation ver-
bleiben vereinzelt gleichwohl erhebliche Auswirkungen des Vorhabens und der damit im Zu-
sammenhang stehenden Folgemaßnahmen. Dies betrifft vornehmlich die Schutzgüter Tiere
und Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie die vorhandenen gemeinschafts-
rechtlich und nach nationalen Vorschriften ausgewiesenen Schutzgebiete. Insoweit muss in
Anwendung der einschlägigen materiell-rechtlichen Vorgaben für die Zulässigkeit des Vorha-
bens jeweils eine konkrete Konfliktlösung erfolgen.
3.7.1.8 Anlagen A und B
Die zur Umweltverträglichkeitsstudie gehörenden Anlagen A und B haben Folgendes zum
Inhalt:
Anlagen Reihe A
A-7.1-1 Tabellen Biotoptypen und Pflanzenbestände, Artenlisten Flora und Fauna
A-7.1-2 Faunistische Erhebungen (Ergebnisbericht 2006)
A-7.1-3 Fischereibiologisches Gutachten im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Vorhaben Hochwasserschutz Selke – Rückhaltebecken Straßberg, Büro für Gewässerökologie und Fischereibiologie Dr. Ebel (2003/ 2004, Ergänzun-gen 2009)
A-7.1-4 Hochwasserschutzkonzept Selke – Staubauwerk Straßberg – Ergebnisse der Erfassungen von Fledermäusen, Eisvogel, Gebirgsstelze, Wasseramsel, Kammmolch, MYOTIS, Büro für Landschaftsökologie (2003)
A-7.1-5 Untersuchungen zum Vorkommen der Spanischen Fahne (Euplagia quadri-punctata) im Selketal zwischen Güntersberge und Straßberg, Diplom-Biologe T. Karisch (2003)
A-7.1-6 Kartierungsleistungen Makrozoobenthos in der Selke für die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens bei Straßberg (Umweltbüro Dr. A. Weiß, 2013) in der Fassung der 1. Planergänzung
A-7.1-7 Aktualisierung der Bestandsdaten Biotope im Bereich des geplanten HRB Straßberg (Ökotop GbR 2013)
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A-7.1-8 Aktualisierung der Bestandsdaten Fauna im Bereich des geplanten HRB Straßberg - Amphibien, Reptilien, Avifauna, Säugetiere, Libellen, Heuschre-cken, Tagfalter, xylobionte Käfer - (Ökotop GbR 2013) Aktualisierung der Bestandsdaten Fauna im Bereich des geplanten HRB Straßberg - Fledermäuse - (Ökotop GbR 2013) Maßnahmenkonzept für CEF-Maßnahmen für Schwarzstorch (Ciconia nigra) und Wachtelkönig (Crex crex) (Ökotop GbR 2016) Recherche zu Artvorkommen und artenschutzrechtliche Alternativenprüfung für den Hochwasserschutz im Selketal (Ökotop GbR 2016)
Anlagen Reihe B B-7.1-1.1 Schutzgebiete und besonders geschützte Biotope 1 : 5.000 B-7.1-1.2 Schutzgut Pflanzen, Bestand und Konflikte, Biotoptypen und Nutzungen 1 : 5.000 B-7.1-1.3 Schutzgut Tiere, Bestand und Konflikte, Ergebnisse der
faunistischen Erhebungen: Kleinsäuger, Amphibien, Brutvögel, Tagfalter und Widderchen 1 : 5.000
B-7.1-1.4 Schutzgut Tiere, Bestand und Konflikte, Ergebnisse der faunistischen Erhebungen: Käfer, Libellen, Heuschrecken, Landschnecken, Makrozoobenthos 1 : 5.000
B-7.1-1.5 Schutzgüter Boden, Kultur- und Sachgüter, Bestand und Konflikte Bodentypen, Altlasten und Montandenkmale 1 : 5.000
B-7.1-1.6 Schutzgüter Wasser, Klima, Luft, Menschen und Landschaft, Bestand und Konflikte 1 : 5.000
3.7.2 Heft 7.2, FFH-Verträglichkeitsstudie
Heft 7.2 des Antrages vom 30.10.2013 hat die vom Vorhabenträger erstellte FFH-
Verträglichkeitsstudie zum Inhalt.
Rechtlicher Ausgangspunkt ist § 34 BNatSchG. Danach sind Projekte, soweit sie nicht unmit-
telbar der Verwaltung des betreffenden Natura 2000-Gebietes dienen, vor ihrer Zulassung
oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-
Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten
oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.
Tatsächlicher Anknüpfungspunkt ist der Umstand, dass der geplante Standort für das Hoch-
wasserrückhaltebecken innerhalb der Grenzen des Natura 2000-Gebietes "Selketal und
Bergwiesen bei Stiege" liegt und auch einzelne Folgemaßnahmen innerhalb der Grenzen des
Natura 2000-Gebietes durchgeführt werden müssen. Darüber hinaus befinden sich im Umfeld
des Vorhabens und der damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen – allerdings in
einiger Entfernung – noch das Vogelschutzgebiet "Nordöstlicher Unterharz" und das Natura
2000-Gebiet "Bode und Selke im Harzvorland".
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Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 BNatSchG hat der Vorhabenträger die zur Prüfung der Verträglich-
keit sowie – bei Bedarf – der Voraussetzungen für eine Abweichung im Sinn einer ausnahms-
weisen Zulässigkeit erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Dazu dient das Heft 7.2 des Antra-
ges vom 30.10.2013.
3.7.2.1 Vorgehensweise
Die Vorgehensweise im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsstudie entspricht spiegelbildlich
der Vorgehensweise der von der Planfeststellungsbehörde nach § 34 Abs. 1 BNatSchG
durchzuführenden FFH-Verträglichkeitsprüfung als ein in das Planfeststellungsverfahren inte-
grierter fachlicher Prüfungsschritt. In methodischer Hinsicht ist durch die einschlägige Recht-
sprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichtes geklärt, dass
mit Rücksicht auf das angestrebte hohe Schutzziel von Natura 2000 eine sorgfältige Prüfung
unter Einbeziehung "bester wissenschaftlicher Erkenntnisse" vorzunehmen ist.
Ausgehend davon ist die methodische und fachliche Herangehensweise bei etwaigen unmit-
telbaren Auswirkungen auf Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II
der FFH-Richtlinie jedenfalls grundlegend geklärt und kann auf diverse Leitfäden, Handlungs-
anleitungen und Fachkonventionen zurückgegriffen werden. Ebenso ist die methodische und
fachliche Herangehensweise bei etwaigen mittelbaren Auswirkungen auf Lebensraumtypen
(LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie infolge ständiger Praxis
erprobt. Auch hier geben Leitfäden, Handlungsanleitungen und Fachkonventionen ausrei-
chend Grundlagen für die Bewertung von "typischen" mittelbaren Auswirkungen auf Lebens-
raumtypen (LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie.
Eine Besonderheit besteht vorliegend in der Identifizierung und Bewertung der Auswirkungen
auf Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im
Fall des Einstaus (betriebsbedingte Wirkungen). Neben dem nur periodischen und nicht steu-
erbaren Einstau (Hochwässer alle 10 bis 100 Jahre) ist auch die je nach Lage unterschiedli-
che Einstauhöhe und Einstaudauer zu berücksichtigen. Für den Stauraum ergibt sich dadurch
eine Abstufung der Wirkungen in Abhängigkeit von der Nähe zum Dammbauwerk und der
Häufigkeit des Einstauereignisses. Je näher eine Fläche am Dammbauwerk liegt, desto häufi-
ger, höher und länger wird sie eingestaut. Je weiter eine Fläche vom Dammbauwerk entfernt
liegt, desto seltener, geringer und kürzer wird sie eingestaut.
3.7.2.2 Wirkungsprognose
Ein wesentliches Element der FFH-Verträglichkeitsstudie ist die Wirkungsprognose, also die
Identifizierung und Zusammenstellung der mit dem Vorhaben und den damit im Zusammen-
hang stehenden Folgemaßnahmen verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt, hier die rele-
vanten Erhaltungsziele des in den Blick zu nehmenden Natura 2000-Gebietes.
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Wesentliche Grundaussagen ergeben sich insoweit schon aus der Umweltverträglichkeitsstu-
die (Heft 7.1 zum Antrag vom 30.10.2013). Es geht um bau-, anlage- und betriebsbedingte
Wirkungen, welche je nach Wirkpfad einen unterschiedlich großen Wirkraum umfassen kön-
nen.
In Bezug auf das Hochwasserrückhaltebecken wurden insbesondere folgende Wirkfaktoren
ermittelt:
• baubedingte Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme durch bauzeitlich benötigte Arbeits-
flächen und Baustelleneinrichtung, bauzeitlich bedingte Immissionen (insbesondere Lärm
und Staub), bauzeitlich eintretende Wirkungen auf dem Wirkpfad Wasser (Oberflächen-
gewässer und Grundwasser)
• anlagenbedingte Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme für die Errichtung des Bauwer-
kes und der notwendigen Nebenanlagen, technische Überprägung des Fließgewässers
Selke im Durchlassbauwerk, Barriereeffekt des Dammbauwerkes
• betriebsbedingte Wirkfaktoren: Flächeninanspruchnahme durch temporäre Überstauung
im Staubereich, Wirkungen auf dem Wirkpfad Wasser (insbesondere Oberflächengewäs-
ser)
In Bezug auf die Folgemaßnahmen wurden insbesondere folgende Wirkfaktoren ermittelt:
• Umverlegung der Selke im Bereich des Dammbauwerkes und im Bereich des Elblingstal-
teiches: bauzeitlich begrenzter Sedimenteintrag, bauzeitlich bedingter Schadstoffeintrag,
Flächeninanspruchnahme durch Herstellung eines abschnittsweisen neuen Gewässerver-
laufs/Gewässerbettes sowie bauzeitlich benötigte Arbeitsflächen und Baustelleneinrich-
tung, bauzeitlich bedingte Immissionen
• Umverlegung der Bahntrasse im Bereich des Dammbauwerkes: Flächeninanspruchnah-
me durch Herstellung eines abschnittsweisen neuen Gewässerverlaufs/Gewässerbettes
sowie bauzeitlich benötigte Arbeitsflächen und Baustelleneinrichtung, bauzeitlich bedingte
Immissionen
• Ertüchtigung des Elblingstalteiches: Flächeninanspruchnahme durch bauzeitlich benötigte
Arbeitsflächen und Baustelleneinrichtung sowie anlagenbedingt, bauzeitlich bedingte Im-
missionen
• bauzeitliche seitliche Materialentnahme: bauzeitlich bedingte Immissionen
• Verlegung der Abwasserdruckleitung Güntersberge-Straßberg und der Stromleitung Gün-
tersberge-Straßberg: Flächeninanspruchnahme durch bauzeitlich benötigte Arbeitsflä-
chen und Baustelleneinrichtung sowie anlagenbedingt, bauzeitlich bedingte Immissionen
• Verlegung von Wegen sowie Ausbau und Neuanlage von Wegen: Flächeninanspruch-
nahme durch bauzeitlich benötigte Arbeitsflächen und Baustelleneinrichtung sowie anla-
genbedingt, bauzeitlich bedingte Immissionen
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3.7.2.3 Beschreibung des Natura 2000-Gebietes "Selketal und Bergwiesen bei Stiege"
Die Prüfung, ob ein Projekt geeignet ist, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, setzt die
Kenntnis der gebietsrelevanten Daten, insbesondere der relevanten Erhaltungsziele des Ge-
bietes voraus. Deshalb findet sich in der FFH-Verträglichkeitsstudie auch eine ausführliche
Beschreibung des Natura 2000-Gebietes "Selketal und Bergwiesen bei Stiege", welche auf
den für die Auswahl und die Aufnahme des Gebietes in das kohärente Netz Natura 2000 rele-
vanten Datengrundlagen sowie den für das Gebiet vorliegenden Managementplan gründet.
Ausgehend davon ist das Natura 2000-Gebiet "Selketal und Bergwiesen bei Stiege" in seiner
Gesamtausdehnung (4.500 ha, verteilt auf insgesamt 10 Teilgebiete) für eine Vielzahl von
Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie von Be-
deutung. Für das vorliegende Vorhaben und die damit im Zusammenhang stehenden Folge-
maßnahmen kommt es freilich nur auf diejenigen Gebietsteile an, welche sich im identifizierten
Wirkraum des Vorhabens und der Folgemaßnahmen befinden. Dieser Wirkraum ist in der
FFH-Verträglichkeitsstudie als "detailliert zu untersuchender Bereich" (duB) bezeichnet. Hier
ist das Natura 2000-Gebiet für folgende Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I, LRT-
Entwicklungsflächen und Arten des Anhangs II der FFH Richtlinie relevant:
Tabelle 17 LRT im detailliert zu untersuchenden Bereich
FFH-Code
Bezeichnung des LRT Erhaltungs-zustand
Betroffenheit durch das Vorhaben
3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranuncu- ion fluitantis und des Callitricho-
Batrachion
B Überstauung über HQ50 (tem-porär)
6430 Feuchte Hochstaudenfluren nicht bewer-
tet wie LRT 91E0*
6510 Magere Flachland-Mähwiesen B und C
Bauzufahrt Elbingstalteich (temporär) Bachverlegung (dauerhaft) Überstauung ab HQ10 (temporär)
6520 Berg-Mähwiesen B Überstauung bei ca. HQ100 (temporär)
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
B nicht betroffen
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, -
Alnion incanae, Salicion albae) B und C
Absperrdamm und Vorschüt-tung Elbingstalteich (dauer-haft) Baustellenflächen, Bach-verlegung (temporär) Über-stauung ab HQ10 (temporär)
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Tabelle 18 LRT-Entwickungsflächen im detailliert zu untersuchenden Bereich
Code FFH
Bezeichnung des LRT Betroffenheit durch das Vorhaben
E3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranuncu-
lion fluitantis und des Callitricho-
Batrachion
Bachverlegung, Sohl-und Uferbefestigung im Durchlass (dauerhaft) Überstauung ab HQ10
(temporär)
E6510 Magere Flachlandmähwiesen Bachverlegung am Elbingstalteich (dauerhaft) Überstauung ab HQ10 (temporär)
E6520 Berg-Mähwiesen Überstauung ab HQ20 (temporär)
E9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Überstauung ab HQ50 (temporär)
E9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-
Fagetum) Überstauung ab HQ20 (temporär)
Tabelle 19 Arten nach Anhang II der FFH-RL im detailliert zu untersuchenden Be-
reich
Code Deutscher (wissen-schaftlicher) Artname
Bedeutung des Wirkraums für die Art
Kartierer, Jahr
Erhal-tungs-
zustand*
1308 Mopsfledermaus (Bar-
bastella barbastellus)
Fundpunkt Elbingstalteich ist Art-habitat gemäß MMP Gesamter Talraum ist Jagdrevier potenziell: Sommerquartiere in Baumhöhlen
MYOTIS 2003/ 2004
B* / U2**
1323 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
Gesamter Talraum ist Jagdrevier, Winter-und Sommerquartiere in Baumhöhlen potenziell: Winter-quartier in Grun-dablassstollen Elbingstalteich
MYOTIS 2003/ 2004
B* / U2**
1324 Großes Mausohr (Myotis
myotis) Gesamter Talraum ist Jagdrevier. Sommerquartiere in Baumhöhlen
MYOTIS 2003/ 2004
A* / U2**
1163 Groppe (Cottus gobio) Selke ist Arthabitat gemäß MMP EBEL 2003
B* / U2**
1096 Bachneunauge (Lampet-
ra planeri) Selke ist Arthabitat gemäß MMP EBEL
2003 B* / U2**
* Erhaltungszustand gemäß SDB (Stand 2004): A=hervorragender/sehr guter E.; B=guter E.;
C=durchschn./beschränkter E. ** Erhaltungszustand gemäß LAU 2007, Gesamtbewertung Arten Sachsen-Anhalt: FV=günstig; U1=unzureichend;
U2=schlecht; XX=unbekannt
Folgende Arten des Anhangs II der FFH Richtlinie konnten im detailliert zu untersuchenden
Bereich im Rahmen der Nachkontrolle durch gezielte Kartierung nicht bestätigt werden:
• Luchs
• Kammmolch
• Spanische Flagge
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 51
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• Goldener/Skabiosen-Scheckenfalter
• Hirschkäfer
• Eremit
Die für das Natura 2000-Gebiet maßgeblichen Erhaltungsziele konnten dem Managementplan
entnommen werden und wurden vom Landesamt für Umweltschutz bestätigt.
3.7.2.4 Schutzmaßnahmen
Im Sinn des allgemein geltenden Vermeidungsgebotes hat der Vorhabenträger verschiedene
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (Schutzmaßnahmen) vorgesehen. Einzelne Maßnah-
men verfolgen dabei auch das Ziel, die mit dem Vorhaben und den damit im Zusammenhang
stehenden Folgemaßnahmen verbundenen Auswirkungen auf die maßgeblichen Erhaltungs-
ziele des Natura 2000-Gebietes "Selketal und Bergwiesen bei Stiege" zu vermeiden bzw. zu
minimieren. Im Einzelnen handelt es sich um naturschutzfachliche Maßnahmen, technische
Maßnahmen während der Bauphase und – bezogen auf das Hochwasserrückhaltebecken –
technische Maßnahmen während der Betriebsphase.
3.7.2.5 Verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen der maßgeblichen Er-haltungsziele
Die FFH-Verträglichkeitsstudie arbeitet im Detail in Bezug auf die einzelnen relevanten Le-
bensraumtypen (LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie heraus, ob
und wenn ja welche und in welchem Umfang trotz vorgesehener Schutzmaßnahmen erhebli-
che Beeinträchtigungen der maßgeblichen Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet "Selke-
tal und Bergwiesen bei Stiege" zu erwarten sind.
Zusammenfassend ist dies wie folgt der Fall:
• die baubedingte und anlagebedingte Inanspruchnahme von Flächen der Lebensraumty-
pen (LRT) 6510, 91E0* und E3260 sowie 6510 ist als erhebliche Beeinträchtigung anzu-
sehen,
• infolge eines Zusammenwirkens mit anderen Plänen und Projekten sind kumulative Wir-
kungen der Flächeninanspruchnahme gegeben, welche ebenfalls zur Annahme erhebli-
cher Beeinträchtigung führen,
• betriebsbedingte Wirkungen des Hochwasserrückhaltebeckens (insbesondere Überstau-
ung von Lebensraumtypen und die Änderung der Fließgewässerdynamik) sind als erheb-
liche Beeinträchtigung anzusehen,
• die vorhabenbedingten Wirkungen des Hochwasserrückhaltebeckens auf die Habitate der
Arten Bachneunauge und Groppe sind als erheblich anzusehen; hingegen keine erhebli-
che Beeinträchtigung der gebietsrelevanten Fledermausarten.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 52
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Speziell für die betriebsbedingten Auswirkungen des Hochwasserrückhaltebeckens auf die
relevanten Lebensraumtypen (Überstauung) wird in der vorliegenden FFH-Verträglichkeits-
studie herausgearbeitet, dass
• die Auswirkungen auf die Lebensraumtypen 91E0* und 6430 im Sinn einer Worst-Case-
Prognose als erhebliche Beeinträchtigung anzusehen sind,
• die Auswirkungen auf die Lebensraumtypen 3260 und E3260 differenziert zu bewerten
sind: im Sinn einer Worst-Case-Prognose sind erhebliche Beeinträchtigung des Lebens-
raumtyps E3260 anzunehmen; hingegen keine erhebliche Beeinträchtigung des Lebens-
raumtyps 3260 (nur selten ab einem HQ50 überstaut),
• die Auswirkungen auf die Lebensraumtypen 6510 und E6510 sind im Sinn einer Worst-
Case-Prognose als erhebliche Beeinträchtigung anzusehen (schon aufgrund der Über-
stauung in Fällen bis HQ20),
• die Auswirkungen auf die Lebensraumtypen 6520 und E6520 nicht als erhebliche Beein-
trächtigung anzusehen sind (nur selten Überstauung),
• die Auswirkung auf den Lebensraumtyps 9110 nicht als erhebliche Beeinträchtigung an-
zusehen sind (nur selten und ab einem > HQ20 überstaut) und
• die Auswirkungen auf den Lebensraumtyps E9170 nicht als erhebliche Beeinträchtigung
anzusehen sind (nur selten und ab einem > HQ50 überstaut).
3.7.2.6 Abweichungsprüfung
Gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG ist ein Projekt unzulässig, wenn die Prüfung der Verträglichkeit
ergibt, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Er-
haltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann.
Dies ist nach dem Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsstudie der Fall, weshalb der Vorhaben-
träger die ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens und der damit verbundenen Folgemaß-
nahmen im Sinn einer Abweichung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG beantragt hat.
Nach Auffassung des Vorhabenträgers liegen die dafür erforderlichen Voraussetzungen
• zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses
• Alternativlosigkeit
• Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 in Bezug auf die betroffenen Lebens-
raumtypen (LRT) und Arten
vor.
3.7.2.6.1 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses
Die Hochwasserereignisse in den zurückliegenden Jahren, insbesondere in den Jahren 1994
und 2002, führten drastisch vor Augen, welche Defizite beim Hochwasserschutz im Selketal
bestehen und welche Gefahren aufgrund dessen für die dort lebende Bevölkerung gegeben
sind.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 53
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Deshalb ist es erklärtes Ziel des Landes Sachsen-Anhalt, den Hochwasserschutz im Selketal
zu verbessern und den Siedlungsraum bis zu einem 100-jährigen Hochwasser zu schützen.
Deshalb wurde schon frühzeitig und in Übereinstimmung mit den im Wasserhaushaltsgesetz
und im Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelten Hochwasserschutzzielen der
Hochwasseraktionsplan Selke aufgestellt und die Planung zur Umsetzung vorangetrieben. Der
Umsetzung des Hochwasseraktionsplans Selke kommt folglich im öffentlichen Interesse ein
hohes Gewicht zu.
Das gegenständliche Vorhaben ist Teil des erarbeiteten Gesamtkonzeptes Hochwasserschutz
Selke und leistet als selbstständiger Bestandteil einen wesentlichen Beitrag für die Umsetzung
dieses Gesamtkonzeptes. Das gegenständliche Vorhaben steht deshalb zweifelsfrei im ge-
setzlich und planerisch konkretisierten öffentlichen Interesse am Hochwasserschutz im Selke-
tal.
Soweit auf der anderen Seite das öffentliche Interesse am Naturschutz (hier insbesondere am
Aufbau und Erhalt des Netzes Natura 2000 einschließlich des FFH-Gebietes "Selketal und
Bergwiesen bei Stiege") zu beachten ist, handelt es sich auch dabei um keinen unerheblichen
öffentlichen Belang. Der Vorhabenträger geht jedoch gestützt auf die gesetzlichen und pla-
nungsrechtlichen Vorgaben und die dort bereits vorgenommenen Abwägungen auch im vor-
liegenden Kontext der Interessenabwägung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG davon aus, dass der
gewichtige öffentliche Belang Hochwasserschutz im Selketal dem (ebenfalls nicht unerhebli-
chen) öffentlichen Belang Naturschutz vorgeht und dies auch im Sinn von "zwingenden Grün-
den". Sowohl die Umsetzung des Gesamtkonzeptes Hochwasserschutz Selke wie auch das
gegenständliche Vorhaben als Bestandteil dieses Gesamtkonzeptes und selbstständige Ein-
zelmaßnahme sind im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung "vernünftigerweise geboten".
3.7.2.6.2 Alternativlosigkeit
Nach Auffassung des Vorhabenträgers ist das gegenständliche Vorhaben einschließlich der
damit verbundenen Folgemaßnahmen auch im Sinn des § 34 Abs. 3 BNatSchG alternativlos.
Aufbauend auf die durchgeführte Alternativenprüfung legt der Vorhabenträger dies im Einzel-
nen in Kapitel 8.1 des Heftes 7.2 des Antrages vom 30.10.2013 dar.
Bei seiner Prüfung hat der Vorhabenträger verschiedene konzeptionelle Alternativen – bezo-
gen auf das Gesamtkonzept Hochwasserschutz Selke – diskutiert und unter technischen Ge-
sichtspunkten den geplanten Maßnahmenkatalog
• Ausbau der Ortslagen
• Aktivierung bzw. Verbesserung des Retentionsvermögens der Harzteiche (soweit mög-
lich)
• Nutzung natürlicher Retentionsräume (soweit möglich)
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• Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes für den Oberlauf (Hochwasserrück-
haltebecken Straßberg) und für den Unterlauf (Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf)
als den am besten geeignet identifiziert.
Weiterhin hat der Vorhabenträger diese verschiedenen konzeptionellen Alternativen in natur-
schutzfachlicher Hinsicht (insbesondere bezogen auf das Netz Natura 2000) bewertet und
festgestellt, dass alle konzeptionellen Alternativen mit erheblichen Beeinträchtigungen der
Erhaltungsziele des FFH-Gebietes "Selketal und Bergwiesen bei Stiege" verbunden sind und
dabei jeweils auch prioritäre Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I oder prioritäre Arten des
Anhangs II der FFH-Richtlinie betreffen. Insoweit kristallisierte sich auch unter naturschutz-
fachlichen Gesichtspunkten keine andere konzeptionelle Alternative als weniger belastend für
die maßgeblichen Belange des Naturschutzes heraus.
Schließlich hat der Vorhabenträger in Bezug auf die selbstständige Maßnahme Hochwasser-
rückhaltebecken Straßberg Standort- und Ausführungsalternativen geprüft. Auch hierbei ergab
sich keine "bessere" Alternative unter technischen und naturschutzfachlichen Gesichtspunk-
ten.
3.7.2.6.3 Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000
Bei den zur Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 vom Vorhabenträger vorgese-
henen Maßnahmen handelt es sich um:
• Maßnahme A.2.2, Wiederherstellung von Grünland: Im Bereich der bauzeitlich bean-
spruchten Flächen soll nach einer fachgerechten Bodenlockerung und dem Auftrag von
Oberboden die getrennt abgeschobene Grasnarbe zerkleinert als obere Schicht wieder
aufgebracht und leicht verdichtet werden. Als Zielbiotop wird mesophiles Grünland, Mäh-
wiese (Lebensraumtyp 6510) angestrebt.
• Maßnahme A.2.3, Anpflanzung von Auenwald: Oberhalb der Mittelwasserlinie (auf neuen
Bachböschungen und angrenzenden Flächen) soll die Entwicklung von Auenwald durch
Anpflanzung erfolgen, um den Verlust des Lebensraumtyps 91E0 im Bereich der Baustel-
le teilweise zu ersetzen. Als Zielbiotop werden Auenwälder an Fließgewässern (Lebens-
raumtyp 91E0) angestrebt.
• Maßnahme A.5.1, dauerhafter Erhalt der Grünlandnutzung im Stauraum: Die Lebens-
raumtypen 6510/E6510 und 6520/E6520 sollen durch ein gezieltes Pflegeregime erhalten
und verbessert werden. Konkret soll dies durch dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung
ohne Düngung erfolgen. Flächen, auf denen sich die Lebensraumtypen bisher nicht be-
finden, sollen zu solchen Flächen mit Lebensraumtypen entwickelt werden.
• Maßnahme A.5.2, Ersatzpflanzungen von Auenwald entlang der Selke: Sollten nach ei-
nem Einstau Ausfälle des Lebensraumtyps 91E0* im Einstaubereich erkennbar werden,
ist die Nachpflanzung von Erlen, Eschen und Weiden vorgesehen.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 55
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• Vorgezogene Maßnahmen E1 und E2, Revitalisierung der Selke zwischen Hoym und
Gatersleben: Um die Funktionsverluste der Selke (Lebensraumtyp 3260) und ihrer
Uferstrukturen und Ufergehölze (Lebensraumtyp 91E0*) zu kompensieren und eine Ver-
besserung der Lebensbedingungen der Fischartengemeinschaft (insbesondere Groppe
und Bachneunauge) zu bewirken, soll auf zwei Flächen von insgesamt 10,74 ha die Revi-
talisierung der Selke durch Rückverlegung in den ursprünglichen Gerinnekorridor und In-
duzierung von Eigendynamik erfolgen. Entlang des Gewässers sollen naturnah Gehölz-
und Waldbestände angepflanzt werden. Die Maßnahmenflächen E1 und E2 sollen in das
bestehende FFH-Gebiet "Bode und Selke im Harzvorland" integriert werden.
Diese Maßnahmen erfüllen die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufge-
führten Anforderungen an Kohärenzsicherungsmaßnahmen. Im Detail sind die Maßnahmen in
Heft 8 des Antrages vom 30.10.2013beschrieben.
3.7.2.7 Anlagen A und B
Die zur FFH-Verträglichkeitsstudie gehörenden Anlagen A und B haben Folgendes zum Inhalt:
Anlagen Reihe A A-7.2-1 Dokumentation der Standortsuche für kohärenzsichernde Maßnahmen A-7.2-2 Zusammenstellung der möglichen Summationswirkungen A-7.2-3 Alternativenprüfung gemäß § 34 BNatSchG
Anlagen Reihe B B-7.2-1 Bestand und Konflikte, Lebensraumtypen und Arthabitate 1 : 5.000 B-7.2-2 Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, zur Kompensation 1 : 5.000 und zur Kohärenzsicherung 1 : 2.000
3.7.3 Heft 7.3, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Heft 7.3 des Antrages vom 30.10.2013 hat den landschaftspflegerischen Begleitplan zum In-
halt.
Hierbei handelt es sich um einen Plan im Sinn des § 17 Abs. 4 Satz 3 BNatSchG. Er beinhal-
tet in erster Linie die für die Beurteilung des mit dem Vorhaben und der damit im Zusammen-
hang stehenden Folgemaßnahmen verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft erforderli-
chen Angaben, insbesondere über Ort, Art und Umfang sowie zeitlichen Ablauf des Eingriffs
und die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung, zum Ausgleich und zum
Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Sofern für das Vorhaben von Be-
lang, soll der landschaftspflegerische Begleitplan auch Angaben zu notwendigen Maßnahmen
zur Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 sowie zu artenschutzrechtlich relevanten
Maßnahmen enthalten.
Dementsprechend wird mit Heft 7.3 des Antrages vom 30.10.2013 Folgendes beschrieben:
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3.7.3.1 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Das Vorhaben und die damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen stellen Eingrif-
fe in Natur und Landschaft im Sinn des § 14 Abs. 1 BNatSchG dar.
Der Vorhabenträger ist deshalb gemäß § 15 BNatSchG verpflichtet, vermeidbare Beeinträch-
tigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen
durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleich-
maßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Als Grundlage für die von der Planfeststellungsbehörde nach § 17 Abs. 1 BNatSchG zur
Durchführung des § 15 BNatSchG zu treffenden Entscheidungen und Maßnahmen stellt der
landschaftspflegerische Begleitplan die Bestandssituation in Bezug auf Natur (die relevanten
Naturraumfunktionen) und die Landschaft (das Landschaftsbild) zusammen und nimmt eine
Konfliktanalyse für das gegenständliche Vorhaben und die damit verbundenen Folgemaß-
nahmen (wiederum unterteilt in baubedingte, anlagenbedingte und betriebsbedingte Auswir-
kungen) vor. Dieser "Eingriffsseite" stellt der landschaftspflegerische Begleitplan sodann die
vom Vorhabenträger geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaß-
nahmen) als "Ausgleichsseite" gegenüber. Beide Seiten werden dabei in ihrer Wertigkeit be-
trachtet und bewertet sowie bilanziert. Durch diese Bilanzierung wird der Nachweis geführt,
dass die mit dem Vorhaben und den Folgemaßnahmen verbundenen Eingriffe in Natur und
Landschaft durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vollständig ausgegli-
chen bzw. ersetzt werden.
Vorliegend ist Folgendes vorgesehen:
• Die beeinträchtigten Funktionen von Boden, Wasser, Luft und Klima können durch die
Neuanlage von Wald und Grünland sowie die Wiederherstellung eines naturnahen Ge-
wässers kompensiert werden. Durch naturnahe Begrünung der Böschungen und Gehölz-
pflanzungen am Durchlassbauwerk wird langfristig auch der Eingriff in das Landschafts-
bild kompensiert.
• Betriebsbedingte Beeinträchtigungen (Einstau) sollen durch regelmäßige, angepasste
Pflege des Grünlandes im Stauraum, durch Umwandlung von Nadelwald in überstau-
ungstolerante Laubwälder und Nachpflanzung von geschädigten Bäumen kompensiert
werden.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die geplanten Kompensations-
maßnahmen multifunktional sind, d. h. neben der Kompensation des Eingriffs in Natur und
Landschaft auch der Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 und dem artenschutz-
rechtlichen Ausgleich (CEF-Maßnahmen) zur Erhaltung der kontinuierlichen ökologischen
Funktionalität der Lebensräume der betreffenden Arten dienen.
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Die nachfolgende Maßnahmenübersicht gibt einen Überblick über die einzelnen geplanten
Maßnahmen:
Bezeichnung Kurzbeschreibung
Vermeidungs-, Verminderungs-und Schutzmaßnahmen V 1 Schutz des Bodens V 2 Schutz des Grund-und Oberflächenwassers V 3 Schutz von Gehölzbeständen V 4 Schutz der Vegetation, Verwendung von autochthonem Saat-und Pflanzgut V 5 Kontrolle der Neophythenentwicklung V 6 Zeitliche Beschränkung der Gehölzrodung V 7 Nisthilfen für den Waldkauz (CEF-Maßnahme 1) V 8 Nisthilfen für den Eisvogel (CEF-Maßnahme 2) V 9 Kontrolle des Altbaumbestandes vor der Rodung (CEF-Maßnahme 3) V 10 Aufhängen von Fledermauskästen (CEF-Maßnahme 4) V 11 Aufwertung des Grundablassstollens Elbingstalteich als Fledermausquartier V 12 Abfischen der Selke vor Baubeginn
V 13 Überprüfung des Elbingstalteichs auf das Vorkommen von Groppen und Bach-neunaugen, Edelkrebsen und Großmuscheln
V 14 Rechtzeitige Terminierung des Teilabstaus Elbingstalteich V 15 Einrichtung von Amphibienzäunen V 16 Naturnahe Gestaltung des Selke-Bachbettes beidseits Durchlassbauwerk V 17 Naturnahe Gestaltung des bauzeitlichen Umlaufgerinnes
Ausgleichs-, Gestaltungs-und Wiederherstellungsmaßnahmen
A 1 Gestaltung des Absperrbauwerks und der Nebenflächen A 1.1 Entwicklung von magerem Grünland auf den Böschungen A 1.2 Entwicklung von Schotterrasen auf den Bermen A 2 Wiederherstellung bauzeitlich beanspruchter Flächen
A 2.1 Anpflanzung von Laubmischwald A 2.1.1 Anpflanzung von Laubmischwald auf bisherigen Waldflächen A 2.1.2 Anpflanzung von Laubmischwald auf der Zwischenlagerfläche 1 A 2.2 Wiederherstellung von Grünland (Kohärenzmaßnahme) A 2.3 Anpflanzung von Auenwald (Kohärenzmaßnahme) A 2.4 Entwicklung einer feuchten Hochstaudenflur A 2.5 Entwicklung einer Ruderalflur (ein-bis mehrjährigen Arten) A 3 Naturnahe Gestaltung der Materialentnahmestelle
A 3.1 Entwicklung von Silikat-Felsfluren A 3.2 Freie Sukzession, langfristige Entwicklung zu Laubmischwald A 3.3 Entwicklung von Magergrünland / Berg-Mähwiese A 3.4 Wiederherstellung einer Bergwiese A 4 Dammverstärkung am Elbingstalteich
A 4.1 Wiederherstellung und Neuanlage von Auenwald (Entwicklungsziel LRT 91E0) A 4.2 Herstellung einer Silikatfelsflur sekundärer Standorte (Dammvorschüttung) A 4.3 Wiederherstellung des Kolkes und von Teilen des alten Bachbettes A 4.4 Verlegung der Selke, Entwicklung eines naturnahen Bachbettes
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Bezeichnung Kurzbeschreibung A 4.5 Wiederherstellung einer Flachland-Mähwiese (Entwicklungsziel LRT 6510) A 4.6 Wiederherstellung von Gebüsch auf trocken-warmem Standort A 4.7 Freie Sukzession einer Aufschüttungsfläche am Dammfuß
A 4.8 Laubmischwaldpflanzung auf der Baustelleneinrichtungsfläche am Elbingstal-teich
A 4.9 Laubmischwaldpflanzung (Wiederherstellung entlang der Baustellenzufahrt, falls erforderlich)
A 5 Entwicklungsmaßnahmen im Einstaubereich A 5.1 Dauerhafter Erhalt der Grünlandnutzung im Stauraum (Kohärenzmaßnahme) A 5.2 Ersatzpflanzung von Auenwald entlang der Selke (Kohärenzmaßnahme) A 5.3 Sukzessiver Umbau von reinen Nadelholzbeständen in Laubmischwald A 5.4 Sukzessiver Umbau von Laub-Nadel-Mischwald in Laubmischwald
Ersatzmaßnahmen auf externen Flächen (gleichzeitig FFH-Kohärenzmaßnahme)
E 1 Revitalisierung der Selke südöstlich von Gatersleben (Kohärenzmaßnahme) E 2 Revitalisierung der Selke nordwestlich von Hoym (Kohärenzmaßnahme) E 3 Naturnaher Waldumbau von Fichtenforst E 4 Naturnaher Waldumbau von Fichtenforst E 5 Naturnaher Waldumbau von Fichtenforst
3.7.3.2 Sicherung der Kohärenz von Natura 2000
Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz von Natura 2000 sind veranlasst, weil das Vorhaben
und die damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen zu erheblichen Beeinträchti-
gungen der Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebietes "Selketal und Bergwiesen bei Stiege"
in Bezug auf einzelne Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I und einzelner Arten nach An-
hang II der FFH-Richtlinie führt und das Vorhaben deshalb nur ausnahmsweise zulässig ist,
wenn u. a. Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz von Natura 2000 ergriffen werden; vgl.
oben Kapitel 3.7.2 sowie Heft 7.2 zum Antrag vom 30.10.2013.
Wie bereits erwähnt, waren mit dem Antrag vom 30.10.2013 folgende Kohärenzsicherungs-
maßnahmen geplant:
• Maßnahme A.2.2, Wiederherstellung von Grünland: Im Bereich der bauzeitlich bean-
spruchten Flächen soll nach einer fachgerechten Bodenlockerung und dem Auftrag von
Oberboden die getrennt abgeschobene Grasnarbe zerkleinert als obere Schicht wieder
aufgebracht und leicht verdichtet werden. Als Zielbiotop wird mesophiles Grünland, Mäh-
wiese (Lebensraumtyp 6510) angestrebt.
• Maßnahme A.2.3, Anpflanzung von Auenwald: Oberhalb der Mittelwasserlinie (auf neuen
Bachböschungen und angrenzenden Flächen) soll die Entwicklung von Auenwald durch
Anpflanzung erfolgen, um den Verlust des Lebensraumtyps 91E0 im Bereich der Baustel-
le teilweise zu ersetzen. Als Zielbiotop werden Auenwälder an Fließgewässern (Lebens-
raumtyp 91E0) angestrebt.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 59
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• Maßnahme A.5.1, dauerhafter Erhalt der Grünlandnutzung im Stauraum: Die Lebens-
raumtypen 6510/E6510 und 6520/E6520 sollen durch ein gezieltes Pflegeregime erhalten
und verbessert werden. Konkret soll dies durch dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung
ohne Düngung erfolgen. Flächen, auf denen sich die Lebensraumtypen bisher nicht be-
finden, sollen zu solchen Flächen mit Lebensraumtypen entwickelt werden.
• Maßnahme A.5.2, Ersatzpflanzungen von Auenwald entlang der Selke: Sollten nach ei-
nem Einstau Ausfälle des Lebensraumtyps 91E0* im Einstaubereich erkennbar werden,
ist die Nachpflanzung von Erlen, Eschen und Weiden vorgesehen.
• Vorgezogene Maßnahmen E1 und E2, Revitalisierung der Selke zwischen Hoym und
Gatersleben: Um die Funktionsverluste der Selke (Lebensraumtyp 3260) und ihrer
Uferstrukturen und Ufergehölze (Lebensraumtyp 91E0*) zu kompensieren und eine Ver-
besserung der Lebensbedingungen der Fischartengemeinschaft (insbesondere Groppe
und Bachneunauge) zu bewirken, soll auf zwei Flächen von insgesamt 10,74 ha die Revi-
talisierung der Selke durch Rückverlegung in den ursprünglichen Gerinnekorridor und In-
duzierung von Eigendynamik erfolgen. Entlang des Gewässers sollen naturnah Gehölz-
und Waldbestände angepflanzt werden. Die Maßnahmenflächen E1 und E2 sollen in das
bestehende FFH-Gebiet "Bode und Selke im Harzvorland" integriert werden.
Diese Maßnahmen erfüllen die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufge-
führten Anforderungen an Kohärenzsicherungsmaßnahmen.
Im landschaftspflegerischen Begleitplan (Heft 7.3 des Antrages vom 30.10.2013) sind sie ent-
sprechend der Vorgabe des § 17 Abs. 4 Satz 4 BNatSchG mit aufgeführt.
3.7.3.3 Artenschutzrechtliche Maßnahmen
Artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Erhaltung der kontinuierlichen ökologischen Funktiona-
lität der Lebensräume einzelner betroffener Arten sind als sogenannte vorgezogene Aus-
gleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG i. V. m. § 44 Abs. 5
Satz 2 und Satz 3 BNatSchG veranlasst. Es handelt sich um die Maßnahmen
• V7, Nisthilfen für den Waldkauz
• V8, Nisthilfen für den Eisvogel
• V9, Kontrolle des Altbaumbestandes vor der Rodung in Bezug auf Vogelnisthöhlen und
Fledermausquartiere)
• V10, Aufhängen von Fledermauskästen.
Im Einzelnen ist insoweit auf das nachfolgende Kapitel 3.7.4 sowie das Heft 7.4 zum Antrag
vom 30.10.2013 zu verweisen.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 60
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3.7.3.4 Forstrechtlicher Ausgleich
Soweit mit dem Vorhaben und den damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen
eine Waldumwandlung nach dem Waldgesetz Sachsen-Anhalt verbunden ist, bedarf es dafür
einer Genehmigung, welche mit der beantragten wasserrechtlichen Planfeststellung erteilt
wird. Im Rahmen der von der Planfeststellungsbehörde insoweit zu treffenden Entscheidung
sind die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers sowie die Belan-
ge der Allgemeinheit abzuwägen. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Erhaltung des
Waldes überwiegend im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Wald für die Leis-
tungsfähigkeit des Natur- und Wasserhaushalts, die forstwirtschaftliche Erzeugung oder die
Erholung der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung soll erteilt wer-
den, wenn die Umwandlung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung sowie der Bau-
leitplanung entspricht und ihr keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
Gemäß § 8 Abs. 3 Waldgesetz Sachsen-Anhalt soll die Genehmigung darüber hinaus mit Ne-
benbestimmungen versehen werden, um den vollständigen oder teilweisen Ausgleich nachtei-
liger Wirkungen der Waldumwandlung auf die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes
sicherzustellen. Als Ausgleich kommen insbesondere Erstaufforstungen, Maßnahmen zum
Schutz der verbleibenden Bestände oder andere landschaftspflegerische Maßnahmen in Be-
tracht.
Ausgehend davon hat der Vorhabenträger vorliegend auch den nach den forstrechtlichen
Bestimmungen zu beachtenden Ausgleich vorgesehen. Konkret handelt es sich um die Maß-
nahmen E3 bis E5 (Waldumbaumaßnahmen). Einen Überblick gibt die nachfolgende Tabelle:
Tabelle 20 Flächenübersicht und –bewertung für die Waldumbaumaßnahmen
Maßnahme E 3 E 4 a E 4 b E 5
Ausgangsbestand
Hauptbestand Fi (94 J.) Fi (113 J.) Fi (123 J.) Fi (159 J.)
Nebenbestand - Bi (18-38 J.), Bu (13-23 J.)
Bi (23-33 J.) Bu (44 J.), Bah (33 J.)
Biotoptyp XYF XGV XGV XGV
Naturschutzfachliches Entwicklungsziel
FFH-LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
3 ha (40%)
2,1 ha (50%)
3,2 ha (50%)
1,1 ha (20%)
FFH-LRT 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
4,5 ha (60%)
- - -
FFH-LRT 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion, hier: Spitzahorn-Linden-Blockschuttwald, kühl-feuchter
- 2,0 ha (50%)
3,2 ha (50%)
4,3 ha (80%)
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Maßnahme E 3 E 4 a E 4 b E 5
Sommerlinden-Bergulmen-Bergahorn-Wald)
3.7.3.5 Anlagen A und B
Die zum landschaftspflegerischen Begleitplan gehörenden Anlagen A und B haben Folgendes
zum Inhalt:
Anlagen Reihe A A-7.3-1 Eingriffs-Ausgleichsbilanz (Tabellen1 - 14) A-7.3-2 Maßnahmenverzeichnis und Maßnahmenblätter
Anlagen Reihe B B-7.3-1; Bl. 1 - 3 Konfliktpläne (Eingriffspläne) 1 : 2.000 B-7.3-2; Bl. 1 - 2 Maßnahmenpläne (Ausgleichspläne) 1 : 2.000 B-7.3-3 Übersichtslageplan externe Kohärenz- und Kompensations-
maßnahmen 1 : 100.000 1 : 50.000 1 : 25.000
3.7.4 Heft 7.4, Fachbeitrag Artenschutz
Der mit Heft 7.4 des Antrages vom 30.10.2013 vorgelegte Fachbeitrag Artenschutz geht der
Frage nach, ob mit dem Vorhaben und den damit verbundenen Folgemaßnahmen in Bezug
auf die gemeinschaftsrechtlich besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten die
Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden oder nicht.
Für die nur national geschützten Arten (auch die nur national besonders geschützten Arten)
sind die Verbote des § 39 Abs. 1 BNatSchG und des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 5
BNatSchG zu beachten und im Rahmen der Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffs-
regelung zu berücksichtigen. Insoweit ist auf Kapitel 3.7.3 und das Heft 7.3 zum Antrag vom
30.10.2013 zu verweisen.
In Bezug auf die gemeinschaftsrechtlich besonders und streng geschützten Tier- und Pflan-
zenarten benennt § 44 Abs. 1 BNatSchG konkrete Verbotstatbestände. Danach ist es verbo-
ten,
• wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören (Nr. 1),
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• wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten wäh-
rend der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten
erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der
Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (Nr. 2),
• Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Nr. 3),
• wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus
der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Nr.
4).
Ausgehend davon nimmt auch der Fachbeitrag Artenschutz zunächst eine Ermittlung der bau-
, anlagen- und betriebsbedingten Wirkfaktoren vor. Als baubedingte Wirkfaktoren wird vor-
nehmlich die bauzeitlich bedingte Flächeninanspruchnahme sowie die bauzeitlich bedingten
Immissionen (vornehmlich Lärm und Staub) sowie Vergrämungswirkungen herausgearbeitet.
Bei den anlagenbedingten Wirkfaktoren handelt es sich maßgeblich um die dauerhafte Flä-
cheninanspruchnahme, die technische Überprägung des Fließgewässers Selke im Durchlass-
bauwerk und den Barriereeffekt des Absperrdammes. Betriebsbedingte Wirkfaktoren ergeben
sich vornehmlich durch den Einstau des Hochwassers im Hochwasserrückhaltebecken auf die
Vegetation und die lebensraumtypischen Tiere. Daneben führt die Kappung der Hochwasser-
spitzen > HQ5 zu einer Verringerung der Fließgewässerdynamik unterhalb des Hochwasser-
rückhaltebeckens. Schließlich wird der Grundablassstollen des Elblingstalteiches, der als po-
tentielles Winterquartier für mehrere Fledermausarten dient, bei seltenen Ereignissen (>
HQ50) kurzzeitig eingestaut und können Individuenverluste im Fall eines winterlichen Einstaus
nicht ausgeschlossen werden.
Sodann nimmt der Fachbeitrag Artenschutz die geplanten Vermeidungs- und vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) in den Blick. Unter Berücksichtigung dieser Maß-
nahmen werden schließlich artspezifisch – die prüfungsrelevanten Arten wurden zuvor mithilfe
eines Artenscreenings ermittelt – die Tatbestände der Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG
geprüft. Die Prüfung erstreckte sich im Einzelnen auf Säugetiere, Vögel, Amphibien und Repti-
lien, Fische und Rundmäuler, Käfer, Libellen, Heuschrecken, Tagfalter und Widderchen,
Weichtiere und Pflanzen. Im Ergebnis stellt der Fachbeitrag Artenschutz fest, dass unter Be-
rücksichtigung der geplanten Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-
Maßnahmen) die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht erfüllt werden und eine Ausnahme
nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht erforderlich ist.
Die zum Fachbeitrag Artenschutz gehörenden Anlagen A haben Folgendes zum Inhalt:
Anlagen Reihe A
A-7.4-1 Abschichtungstabelle zur Ermittlung der planungsrelevanten Arten
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3.8 Heft 8, Wasserbauliche Kompensationsmaßnahmen an der Selke zwischen Hoym und Gatersleben
Heft 8 zum Antrag vom 30.10.2013 enthält die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die
wasserbaulichen Kompensationsmaßnahmen an der Selke zwischen Hoym und Gatersleben.
Konkret ist vorgesehen, das Flussbett und den Auenkorridor der Selke zwischen Gatersleben
und Hoym in zwei Abschnitten
• E1: Alte Asche bis oberhalb Wehr Gatersleben
• E2: Ortsausgang Hoym bis oberhalb Kläranlage
zu revitalisieren.
Das mit diesen Maßnahmen primär verfolgte Planungsziel ist die Sicherung der Kohärenz von
Natura 2000. Konkret wurden folgende Einzelziele verfolgt:
Tabelle 21 Planungsziele für die Maßnahmen E1 und E2
Maßnahme Ziel E1 E2
Revitalisierung von naturnaher Fließgewässerstrecke mit Entwicklungspotenzial zum FFH-LRT 3260 (Fließwässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegeta-ti-on mit des Ranunculion fluitantis) im Mosaik mit dem FFH-LRT 6430 (Feuchte Hochstaudenfluren)
1,69 km 0,85 km
darin Entwicklung naturnaher Lebensraumstrukturen für die Ichthyozöno-se der unteren Salmonidenregion, insbesondere Groppe und Bachneun-auge (fisch-ökologisch relevante Einzelhabitate)
0,146 ha 0,074
ha
Schaffung von Auwald des FFH-Lebensraumtyps 91E0 (vorwiegend flächenhaft Pruno-Fraxinetum, daneben im Ufersaum Stellario-Alnetum und initiale Weiden- 5,36 ha 1,51 ha
Daneben dienen diese Maßnahmen ergänzend der Kompensation der mit dem Vorhaben und
den Folgemaßnahmen verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft.
Die geplanten Maßnahmen sind in wasserbaulicher Hinsicht dadurch gekennzeichnet, dass
die Eigendynamik des Gewässers genutzt werden soll. Deshalb geht es maßgeblich um die
Schaffung der Voraussetzungen für die Revitalisierung des natürlichen Gewässerkorridors
und das schnellstmögliche Wiedereinsetzen der natürlichen Geschiebe- und Bettdynamik der
Selke im Planbereich. Der derzeitige Zustand des Gewässers ist wasserbaulich überprägt und
in seiner natürlichen Dynamik stark eingeschränkt. Das naturschutzfachlich erforderliche Auf-
wertungspotential ist somit im maßgeblichen Bereich gegeben. Wasserbaulich sind konkret
folgende Maßnahmen vorgesehen:
• E1: Umverlegung des Gewässerlaufs in das ehemalige, derzeit verfüllte natürliche Bett,
Beibehaltung des derzeitigen Gerinnes als Hohlform einschließlich vorhandener Uferge-
hölze, welche künftig temporär bei Hochwasserereignissen anteilig durchströmt wird;
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durch die veränderte Linienführung entsteht ein Zugewinn an Fließlänge von ca. 530 m;
das Solgefälle reduziert sich auf 1,3 %
• E2: Initiierung des natürlichen morphologischen Entwicklungspotenzials des Gewässers
ohne Vorgabe einer dauerhaften Linienführung, zu diesem Zweck abschnittsweise Öff-
nung der vorhandenen Ufersicherungen, Einbringen von Schüttsteinkeilen und Raubäu-
men am gegenüberliegenden Ufer, Einbringen von Initialbreschen im Uferbereich, tempo-
räre Querschnittseinengung zur Erhöhung der zur breiten Erosion notwendigen Schlepp-
kräfte
Da es sich bei den geplanten Maßnahmen E1 und E2 um einen Gewässerausbau im Sinn des
Wasserhaushaltsgesetzes handelt, hat Heft 8 zum Antrag vom 30.10.2013 die notwendige
technische Genehmigungsplanung zum Inhalt.
Im Übrigen sind mit den geplanten Maßnahmen E1 und E2 noch folgende Maßnahmen ver-
bunden:
• Umverlegung des Radwanderweges R1 einschließlich zweier Brückenbauwerke
• Ergänzung einer in der Nähe zum Wehr Gatersleben vorhandenen, das Gewässer que-
renden Gasleitung um einen Düker (Querungsbauwerk)
• Geländeregulierung am Rand der Ortslage Gatersleben zur Vermeidung einer Um- und
Hinterströmung bebauter Bereiche im Hochwasserfall
• Durchführung von Anpflanzungen, um die naturschutzfachlichen Ziele zu erreichen
Die zum Heft 8 des Antrages vom 30.10.2013 gehörenden Anlagen 1 bis 5 haben Folgendes
zum Inhalt:
Anlage 1 Zeichnerische Unterlagen Anlage 2 Hydraulische Berechnungen Anlage 3 Bemessung des Streichwehres Anlage 4 Steckbrief LAWA-Fließgewässertyp Nr. 19 „Kleine Niederungsfließge-
wässer in Fluss- und Stromtälern“
Anlage 5 Grunderwerb, Eigentums- und Rechtsverhältnisse
4 Erläuterung zur 1. Planergänzung
HINWEIS
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der 1. Planergänzung nicht nur Teile des Antrages vom
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30.10.2013 vollständig ersetzt werden,
• das bisherige Heft 1 (Erläuterungsbericht)
• das bisherige Heft 7.1 (Umweltverträglichkeitsstudie)
• das bisherige Heft 7.2 (FFH-Verträglichkeitsstudie)
• das bisherige Heft 7.3 (landschaftspflegerische Begleitplan)
• das bisherige Heft 7.4 (Fachbeitrag Artenschutz)
• das bisherige Heft 8 (wasserbauliche Kompensationsmaßnahmen an der Selke zwi
schen Hoym und Gatersleben)
sondern auch zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden. Bei den neuen Unterlagen handelt es
sich um
• Heft 0 (Einführung und Änderungsnachweise in der Fassung der 1. Planergänzung)
• Heft 3.3 (zusammenfassende Darstellung der Folgemaßnahmen in der Fassung der 1.
Planergänzung)
• Heft 7.5 (naturschutzfachliches Monitoring in der Fassung der 1. Planergänzung)
• Heft 9 (wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag in der Fassung der 1. Planergänzung)
• Heft 10 (Gutachten und sonstige Unterlagen in der Fassung der 1. Planergänzung)
Im Detail ist der Status sämtlicher Antragsunterlagen in der Anlage 2 zu diesem Heft tabella-
risch aufgeführt.
4.1 Heft 0 , Einführung und Änderungsnachweise
Das vorliegende Heft 0 hat eine allgemein verständliche Einführung und den Änderungsnach-
weis zum Inhalt. Das Heft 0 wird mit der 1. Planergänzung als neue Antragsunterlage vorge-
legt.
Bisher (Antrag vom 30.10.2013) war nur ein Erläuterungsbericht (Heft 1) Bestandteil des An-
trages vom 30.10.2013 (siehe oben Kapitel 3.1). Aus Gründen der Transparenz und im Inte-
resse an der Klarheit der Antragsunterlagen hat sich der Vorhabenträger entschieden, mit der
1. Planergänzung eine allgemein verständliche Einführung und den Änderungsnachweis vo-
ranzustellen. Zugleich sollen auf diese Weise Missverständnisse, welche ausweislich der im
Rahmen der ersten Anhörung eingegangenen Stellungnahmen ggf. durch die bisherigen An-
tragsunterlagen (insbesondere Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013) hervorgerufen wurden,
ausgeräumt werden. Nicht zuletzt soll auch und gerade mit dem vorliegenden Heft 0 die gebo-
tene Anstoßwirkung – Information der beteiligten Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
Belange über das Vorhaben, die Folgemaßnahmen und die damit verbundenen Wirkungen
sowie Aktivierung der Mitwirkung – erzielt werden.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 66
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Mit der vorliegenden allgemein verständlichen Einführung und dem Änderungsnachweis wird
im Einzelnen nochmals Folgendes dargestellt:
• der bisherige Verfahrensablauf (Kapitel 2)
• nachrichtlich: der Inhalt des Antrages vom 30.10.2013 (Kapitel 3) und
• der Inhalt der 1. Planergänzung (Kapitel 4).
4.2 Heft 1, Erläuterungsbericht
Heft 1 in der Fassung der 1. Planergänzung enthält den Erläuterungsbericht – die Beschrei-
bung des Vorhabens.
Heft 1 in der Fassung der 1. Planergänzung stellt eine neue Antragsunterlage dar und ersetzt
das Heft 1 des Antrages vom 30.10.2013 vollständig.
Im Überblick hat Heft 1 in der Fassung der 1. Planergänzung Folgendes zum Inhalt:
4.2.1 Antragsteller
Vorhabenträger (Antragsteller) war und ist nach wie vor der Talsperrenbetrieb Sachsen-
Anhalt.
4.2.2 Unterlagen
Der Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung umfasst in der Fassung der 1. Planergän-
zung insgesamt 10 Hefte. Die Hefte 3, 4, 5 und 7 sind jeweils weiter untergliedert.
Heft Nummer
Bezeichnung
Heft 0 Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergän-
zung
Heft1 Erläuterungsbericht in der Fassung der 1. Planergänzung
Heft 2 Wasserwirtschaftliche und hydraulische Berechnungen
Heft 3 Heft 3.1: Umbau Selketalbahn
Heft 3.2: Elbingstalteich
Heft 3.3: Zusammenfassende Darstellung der Folgemaßnahmen in der
Fassung der 1. Planergänzung
Heft 4 Heft 4.1: Geotechnisches Gutachten
Heft 4.2: Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der
Bahntrasse Heft 4.3: Gutachten zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der
Elbingstalteich
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Heft Nummer
Bezeichnung
Heft 5 Heft 5.1: Vorstatik Kombinationsbauwerk
Heft 5.2: Vorstatik für Bauwerke im Zuge der Bahntrasse
Heft 6 Technische Ausrüstung
Heft 7 Heft 7.1: Umweltverträglichkeitsstudie in der Fassung der 1. Planergän-
zung
Heft 7.2: FFH-Verträglichkeitsstudie in der Fassung der 1. Planergän-
zung Heft 7.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan in der Fassung der 1.
Planergänzung
Heft 7.4: Fachbeitrag Artenschutz in der Fassung der 1. Planergänzung
Heft 7.5: naturschutzfachliches Monitoring, Erfolgskontrollen und Risi-
komanagement in der Fassung der 1. Planergänzung Heft 8 Revitalisierung der Selke bei Gatersleben - Kohärenzmaßnahme E1 neu
zum HRB Straßberg in der Fassung der 1. Planergänzung Heft 9 Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag in der Fassung der 1. Planergän-
zung
Heft 10 Gutachten und sonstige Unterlagen in der Fassung der 1. Planergän-
zung
4.2.3 Beschreibung des Vorhabens (Überblick)
Mit der 1. Planänderung findet keine grundlegende Änderung des Vorhabens oder der damit
im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen statt. Inhaltliche Änderungen erfahren im
Rahmen der 1. Planänderung lediglich die vom Vorhabenträger vorgesehenen Kompensati-
onsmaßnahmen (siehe im Detail dazu nachfolgende Kapitel 4.5 und Kapitel 4.8).
Gegenständliches Vorhaben ist nach wie vor der Bau und der Betrieb eines "grünen" Hoch-
wasserrückhaltebeckens am Standort Straßberg.
Aus Gründen der Transparenz enthält das Heft 1 in der Fassung der 1. Planergänzung jetzt
neben der Beschreibung des Vorhabens (Bau und Betrieb) Ausführungen zu den konzeptio-
nellen Hintergründen (Planrechtfertigung und Raumverträglichkeit).
Unverändert liegt es auf der Hand, dass für das Gewässer Selke von Güntersberge bis zur
Mündung in die Bode bei Hausneindorf der in § 6 Abs. 1 Nr. 6 WHG vorgeschriebene Hoch-
wasserschutz nicht allein mit einer singulären Hochwasserschutzmaßnahme gewährleistet
werden kann, sondern das fachliche Gesamtkonzept Selke mehrere Bausteine zum Inhalt hat
und haben muss. Grundlegend ist dabei schon in wasserwirtschaftlicher Hinsicht zwischen
den notwendigen Maßnahmen am Oberlauf der Selke und den Maßnahmen am Unterlauf der
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Selke zu unterscheiden. Das geplante Hochwasserrückhaltebecken Straßberg ist ein zentraler
Baustein des Gesamtkonzeptes Selke für den Oberlauf des Gewässers. Es soll im Zusam-
menwirken mit bereits durchgeführten und noch vorgesehenen Maßnahmen in den Ortslagen
am Oberlauf, mit der weitgehend schon erfolgten Aktivierung des Hochwasserschutzpotenzi-
als der Harzteiche am Oberlauf und – soweit es die natürlichen/räumlichen Verhältnisse her-
geben – der Nutzung natürlicher Retentionsräume einen schadlosen Abfluss bis zu einem
100-jährlichen Hochwasserereignis gewährleisten.
4.2.4 Planrechtfertigung
Die im Rahmen der ersten Anhörung eingegangenen Stellungnahmen haben u. a. auch die
Planrechtfertigung, d. h. die Erforderlichkeit des Vorhabens Hochwasserrückhaltebecken
Straßberg, infrage gestellt. Deshalb fasst der Vorhabenträger in Heft 1 in der Fassung der 1.
Planergänzung die maßgeblichen Aspekte zur Rechtfertigung des gegenständlichen Vorha-
bens und der damit verbundenen Folgemaßnahmen nochmals zusammen.
Konkret finden sich unter Berücksichtigung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben Aussagen
• zur Übereinstimmung des Vorhabens mit den einschlägigen gesetzlichen Zielen,
• zum ernsthaften Interesse des Vorhabenträgers und des Landes Sachsen-Anhalt an der
Verwirklichung des Vorhabens,
• dazu, dass dem Vorhaben und den damit verbundenen Folgemaßnahmen keine unüber-
windbaren Hindernisse in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht entgegenstehen und
• dazu, dass das gegenständliche Vorhaben erforderlich, d. h. "vernünftigerweise geboten"
ist.
Aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes folgt, dass die Planrecht-
fertigung für eine konkrete Hochwasserschutzmaßnahme als Einzelmaßnahme gegeben ist,
wenn diese einen wirksamen Beitrag zur Erreichung des festgelegten Gesamtziels leisten
kann. Dies ist vorliegend beim Hochwasserrückhaltebecken Straßberg – bezogen auf das
maßgebliche Gesamtkonzept Selke – eindeutig der Fall.
4.2.5 Raumverträglichkeit
Die im Rahmen der ersten Anhörung eingegangenen Stellungnahmen haben teilweise die
Raumverträglichkeit des Vorhabens und der damit im Zusammenhang stehenden Folgemaß-
nahmen infrage gestellt. Deshalb begründet der Vorhabenträger in Heft 1 in der Fassung der
1. Planergänzung nochmals umfassend, dass das gegenständliche Vorhaben als raumbe-
deutsames Vorhaben – erstens – mit den verbindlichen Zielen und sonst maßgeblichen
Grundsätzen der Landesplanung und der Raumordnung übereinstimmt und – zweitens – sich
auch nicht aus anderen Gründen, insbesondere naturschutzrechtlichen Gründen, als raumun-
verträglich darstellt.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 69
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4.2.6 Planungsrelevante Grundlagen
Kapitel 6 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung stellt die planungsrelevanten
Grundlagen zusammen. Im Einzelnen werden beschrieben:
• der Standort des Vorhabens,
• die relevanten hydrologischen Daten,
• die Ausgangswerte für die Bemessung und die hydraulischen Nachweise,
• die geologischen, bodenkundlichen und morphologischen Grundlagen (einschließlich
Sedimentologie (Ablagerungen im Stauraum bei Einstau des Hochwasserrückhaltebe-
ckens)),
• die hydrogeologischen Daten,
• die vorhandenen Gewässernutzungen,
• etwaige zu berücksichtigende schädliche Bodenveränderungen und Altlasten und
• Natur und Landschaft im Untersuchungsraum.
Im Vergleich zu den Aussagen in Kapitel 4 des Heftes 1 in der Fassung der Antragsunterlagen
vom 30.10.2013 ergeben sich diesbezüglich keine inhaltlichen Änderungen. Die mit Heft 1 in
der Fassung der 1. Planänderung vorgenommenen textlichen Änderungen beschränken sich
auf eine Präzisierung der einschlägigen Fachbegriffe und geringfügige inhaltliche Präzisierun-
gen bzw. ergänzende Erläuterungen.
4.2.7 Bau des Hochwasserrückhaltebeckens
Kapitel 7 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung beschreibt den zur Zulassung
gestellten Bau des Hochwasserrückhaltebeckens in tatsächlicher Hinsicht.
Im Vergleich zu Kapitel 5 des Heftes 1 des Antrages vom 30.10.2013 erfolgte im Rahmen der
1. Planergänzung eine redaktionelle Überarbeitung dahin, dass die Ausführungen zum Bau
des Hochwasserrückhaltebeckens (jetzt Kapitel 7 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planer-
gänzung) und die Ausführungen zum Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens (jetzt Kapitel
8 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung; siehe nachfolgend Kapitel 4.2.8) vonei-
nander getrennt wurden.
4.2.7.1 Bautechnische Angaben
Der in Kapitel 7 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung behandelte Bau des
Hochwasserrückhaltebeckens befasst sich in tatsächlicher Hinsicht mit folgenden Themen:
• konstruktive Gestaltung der baulichen Anlagen (Absperrbauwerk und Nebenanlagen)
• Art und Leistung der Betriebseinrichtungen (Gewässerdurchlass, Bahndurchlass, Be-
triebsauslass, Betriebsraum, Erschließung/EMSR usw.)
• Beschreibung der erforderlichen Mess- und Kontrollverfahren
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 70
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• Angaben zur Höhenlage und zu den Festpunkten.
Insofern ergeben sich im Vergleich zu den Aussagen in Kapitel 5 des Heftes 1 in der Fassung
des Antrages vom 30.10.2013 keine inhaltlichen Änderungen. Die Ausführungen in Heft 1 in
der Fassung der 1. Planänderung enthalten vielmehr lediglich textliche Änderungen im Sinn
einer Präzisierung der einschlägigen Fachbegriffe und geringfügige inhaltliche Präzisierungen
und ergänzende Erläuterungen. Die wasserbauliche und technische Konstruktion des Hoch-
wasserrückhaltebeckens einschließlich sämtlicher Nebenanlagen wurde mit der 1. Planände-
rung nicht geändert.
4.2.7.2 Wasserrechtliche Voraussetzungen
Die wasserrechtlichen Voraussetzungen für die beantragte Planfeststellung (§ 68 WHG) wer-
den in Heft 9 (Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag; siehe auch nachfolgend Kapitel 4.10) be-
schrieben.
4.2.7.3 Naturschutzrechtliche Voraussetzungen
Das Vorhaben erfüllt in Bezug auf den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens die naturschutz-
rechtlich relevanten Voraussetzungen für eine Zulassung im Wege der Planfeststellung.
Soweit der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens einen Eingriff in Natur und Landschaft im
Sinn von § 14 Abs. 1 BNatSchG darstellt, kann dieser im Sinn des § 15 Abs. 1 BNatSchG
ausgeglichen bzw. ersetzt werden. Gleiches gilt für die mit dem Bau des Hochwasserrückhal-
tebeckens verbundene Waldumwandlung und den dafür zu leistenden Ausgleich. Im Einzel-
nen ist hier auf das Heft 7.3 in der Fassung der 1. Planergänzung (siehe auch nachfolgend
Kapitel 4.6) zu verweisen.
Soweit der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens mit erheblichen Beeinträchtigungen auf
einzelne für das Natura 2000-Gebiet "Selketal und Bergwiesen bei Stiege" maßgebliche Le-
bensraumtypen (LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie verbunden
ist und deshalb nur im Wege der Ausnahme (Abweichung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG) zuge-
lassen werden kann, sind die für eine solche Ausnahme geregelten Voraussetzungen erfüllt.
Im Einzelnen ist hier auf das Heft 7.2 in der Fassung der 1. Planergänzung (siehe auch nach-
folgend Kapitel 4.5) zu verweisen.
Soweit der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens auch artenschutzrechtlichen Anforderun-
gen (besonderer Artenschutz nach § 44 BNatSchG) zu genügen hat, werden die in § 44 Abs.
1 BNatSchG geregelten Verbote in Bezug auf die konkret relevanten gemeinschaftsrechtlich
besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten überwiegend nicht erfüllt. Für ein-
zelne Arten – teilweise lediglich hilfsweise - beantragt der Vorhabenträger die Erteilung einer
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 71
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Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG. Im Einzelnen ist hier auf das Heft 7.4 in der Fassung
der 1. Planergänzung (siehe auch nachfolgend Kapitel 4.7) zu verweisen.
Soweit der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens nicht im Einklang mit nationalen Vorschrif-
ten des Flächennaturschutzes (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet) steht, wird eine
Befreiung beantragt.
4.2.8 Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens
Nicht nur die Zulassung des Baus des Hochwasserrückhaltebeckens und der Umsetzung der
damit verbundenen Folgemaßnahmen, sondern auch die Erteilung der Zulassung für den Be-
trieb des Hochwasserrückhaltebeckens ist mit dem vorliegenden Antrag auf wasserrechtliche
Planfeststellung vom 30.10.2013 beantragt.
Deshalb widmet sich das Kapitel 8 des Heftes 1 der 1. Planergänzung jetzt ausführlich – und
getrennt von den Ausführungen zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens – dem Betrieb
des Hochwasserrückhaltebeckens in tatsächlicher Hinsicht.
4.2.8.1 Betriebstechnische Angaben
Die relevanten betriebstechnischen Angaben waren bereits bisher in Kapitel 5 des Heftes 1
des Antrages vom 30.10.2013 kurz angesprochen. Kapitel 8 des Heftes 1 der 1. Planergän-
zung greift darauf zurück, präzisiert und ergänzt die relevanten betriebstechnischen Angaben
und beschreibt (erstmals) zusammenhängend
• den (trockenen) Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens,
• den Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens im Hochwasserfall und
• die Prüfung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Anlage.
Damit werden zugleich die im Rahmen der 1. Anhörung eingegangenen Stellungnahmen be-
rücksichtigt, welche Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Hochwasserrückhaltebe-
ckens aufgeworfen haben. Insbesondere die Art und Weise der Durchführung des vorge-
schriebenen Probebetriebs - der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit, Tragsicherheit und
Funktionssicherheit - wird nochmals präzise beschrieben und eingeordnet (siehe dazu Heft 1,
Abschnitt 8.2).
4.2.8.2 Wasserrechtliche Voraussetzungen
Auch der Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens ist an wasserrechtliche Voraussetzungen
geknüpft. Diese werden in Heft 9 (Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag; siehe auch nachfolgend
Kapitel 4.10) beschrieben.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 72
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4.2.8.3 Naturschutzrechtliche Voraussetzungen
Das Vorhaben erfüllt auch in Bezug auf den Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens die
naturschutzrechtlich relevanten Voraussetzungen für eine Zulassung im Wege der Planfest-
stellung.
Soweit der Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens einen Eingriff in Natur und Landschaft
im Sinn von § 14 Abs. 1 BNatSchG darstellt, kann dieser im Sinn des § 15 Abs. 1 BNatSchG
ausgeglichen bzw. ersetzt werden. Im Einzelnen ist hier auf das Heft 7.3 in der Fassung der 1.
Planergänzung (siehe auch nachfolgend Kapitel 4.6) zu verweisen.
Soweit der Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens mit erheblichen Beeinträchtigungen auf
einzelne für das Natura 2000-Gebiet "Selketal und Bergwiesen bei Stiege" maßgebliche Le-
bensraumtypen (LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie verbunden
ist und deshalb nur im Wege der Ausnahme (Abweichung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG) zuge-
lassen werden kann, sind die für eine solche Ausnahme geregelten Voraussetzungen erfüllt.
Im Einzelnen ist hier auf das Heft 7.2 in der Fassung der 1. Planergänzung (siehe auch nach-
folgend Kapitel 4.5) zu verweisen.
Soweit der Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens auch artenschutzrechtlichen Anforde-
rungen (besonderer Artenschutz nach § 44 BNatSchG) zu genügen hat, werden die in § 44
Abs. 1 BNatSchG geregelten Verbote in Bezug auf die konkret relevanten gemeinschafts-
rechtlich besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten überwiegend nicht erfüllt.
Für einzelne Arten – teilweise lediglich hilfsweise - beantragt der Vorhabenträger die Erteilung
einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG. Im Einzelnen ist hier auf das Heft 7.4 in der
Fassung der 1. Planergänzung (siehe auch nachfolgend Kapitel 4.7) zu verweisen.
Soweit der Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens nicht im Einklang mit nationalen Vor-
schriften des Flächennaturschutzes (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet) steht, wird
eine Befreiung beantragt.
4.2.8.4 Betrieb des Bahndurchlasses
Unverändert ist das Dammbauwerk für das Hochwasserrückhaltebecken als Kombinations-
bauwerk (Kombination von Gewässerdurchlass, Bahndurchlass und Absperrmöglichkeit im
Hochwasserfall) geplant.
Deshalb, sowie mit Rücksicht auf die differenzierten Zuständigkeiten in Bezug auf den Betrieb
des Hochwasserrückhaltebeckens (Betrieb durch den Vorhabenträger) einerseits und den
Harzer Schmalspurbahnen (Betrieb durch die Harzer Schmalspurbahnen GmbH) andererseits
bei Betrieb im "trockenen" Zustand, im Hochwasserfall und während der Bauzeit wird der Be-
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 73
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trieb des Bahndurchlasses nochmals separat in Kapitel 8 des Heftes 1 der 1. Planergänzung
beschrieben.
4.2.9 Mit dem Vorhaben verbundene Folgemaßnahmen
Mit dem Vorhaben sind mehrere Folgemaßnahmen verbunden, über deren Zulässigkeit im
Rahmen des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens nach Maßgabe der jeweils geltenden
materiell-rechtlichen Vorgaben mit zu entscheiden ist. Konkret und im Wesentlichen unverän-
dert handelt es sich um Folgende:
• bauzeitliche Ableitung von Grundwasser und anfallendem Niederschlagswasser in die
Selke (Bauwasserhaltung Absperrbauwerk)
• Umverlegung der Selke im Bereich des Absperrbauwerks auf einer Länge von 260 m um bis zu 5 m in Richtung Talmitte
• bauzeitliche Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes auf einer Länge von 330 m
• bauzeitliche Ableitung von Grundwasser bei Umverlegung der Selke (Bauwasserhaltung Umverlegung Selke)
• Umverlegung der Bahntrasse der Schmalspurbahn im räumlichen Bereich des Damm-bauwerkes und darüber hinaus auf einer Länge von insgesamt ca. 420 m um bis zu 5 m in Richtung Talmitte – Abschnitt
• bauzeitliche seitliche Materialentnahme auf einer Fläche von 3,8 ha am rechten Hang (Großer Ampenberg; Tiefe von 3 m bis 16 m unter GOK)
• bauzeitliche Ableitung von auf der Fläche der Materialentnahme anfallendem Nieder-schlagswasser sowie Grundwasser in die Selke (Bauwasserhaltung Materialentnahme)
• Änderungen am Damm des Elbingstalteiches (Erhöhung der Standsicherheit durch Vor-schüttung eines Auflastfilters)
• bauzeitliche Ableitung von Grundwasser und anfallendem Niederschlagswasser in die Selke (Bauwasserhaltung Elbingstalteich)
• Umverlegung der Selke vom Dammfuß des Elbingstalteiches weg zur Mitte des Selketa-les (Verschiebung von 40 m) auf einer Länge von 100 m
• bauzeitliche Ableitung von Grundwasser bei Umverlegung der Selke vom Dammfuß des Elbingstalteiches (Bauwasserhaltung Umverlegung Selke)
• Umverlegung sowie Ausbau und Neuanlage von Wegen
• Umverlegung der Abwasserdruckleitung Güntersberge-Straßberg aus dem Talraum her-aus in den geplanten Hangweg auf einer Länge von 380 m
• Neu: Verlegung der Stromleitung Güntersberge-Straßberg (Erdkabel) im Bereich der seit-lichen Materialentnahme
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 74
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In Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 (Kapitel 5) waren diese Folgemaßnahmen – teilweise
unter Verweis auf weiterführende Aussagen in den anderen Heften des Antrages – schon an-
gesprochen. Aus Gründen der Transparenz und zur Kontrolle der Vollständigkeit hat sich der
Vorhabenträger dafür entschieden, in Kapitel 9 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergän-
zung die mit dem Vorhaben im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen nochmals voll-
ständig aufzulisten. Eine zusammenfassende Beschreibung aller Folgemaßnahmen in tat-
sächlicher Hinsicht findet sich jetzt im neuen Heft 3.3 (siehe auch nachfolgend Kapitel 4.3).
Soweit einzelne Folgemaßnahmen wasserrechtliche Relevanz aufweisen, werden sie außer-
dem im neuen Heft 9 (wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag) angesprochen und behandelt (siehe
dazu auch nachfolgend Kapitel 4.10).
Inhaltliche Änderungen in Bezug auf die einzelnen Folgemaßnahmen sind mit der 1. Planer-
gänzung allein im Zusammenhang mit der vorhandenen Energieleitung verbunden. Bisher war
der Rückbau der im Tal verlaufenden Freileitung vorgesehen. Dieser Rückbau wird nach ak-
tueller Planung durch den zuständigen Netzbetreiber bereits erfolgt sein. Deshalb ist es ledig-
lich noch erforderlich, im Bereich der seitlichen Materialentnahme einen Abschnitt Erdkabel
umzuverlegen. Im Übrigen kommen im Zuge der 1. Planergänzung keine weiteren Folgemaß-
nahmen im Vergleich zur bisherigen Planung hinzu.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit gibt die
Anlage 1
zum Erläuterungsbericht zusätzlich eine grafische Übersicht über den Antragsgegenstand in
der Fassung der 1. Planergänzung.
4.2.10 Maßnahmen zur Kompensation und Kohärenzsicherung
Im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vorhaben (Bau und Betrieb) sowie den damit
verbundenen Folgemaßnahmen ist der Vorhabenträger nach unterschiedlichen naturschutz-
rechtlichen Vorschriften aufgefordert, Maßnahmen zur Kompensation (Ausgleich und Ersatz)
und zur Kohärenzsicherung vorzusehen und durchzuführen.
Im Detail sind diese Maßnahmen in ihrer aktuellen Fassung – mit der 1. Planergänzung erge-
ben sich im Vergleich zur bisherigen Planung inhaltliche Änderungen – in
• Heft 7.3 (landschaftspflegerische Begleitplan) in der Fassung der 1. Planergänzung (sie-
he auch nachfolgend Kapitel 4.5) und
• Heft 8 (Revitalisierung der Selke bei Gatersleben - Kohärenzmaßnahme E1 neu zum
HRB Straßberg) in der Fassung der 1. Planergänzung (siehe auch nachfolgend Kapitel
4.7)
beschrieben.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 75
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Kapitel 10 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung fasst aus Gründen der Über-
sichtlichkeit das der Planung insgesamt zu Grunde liegende Kompensationskonzept nochmals
zusammen und widmet sich in Bezug auf die aktuell geplante Kohärenzsicherungsmaßnahme
(Revitalisierung der Selke bei Gatersleben - Kohärenzmaßnahme E1 neu zum HRB Straß-
berg) der wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Zulässigkeit dieser Maßnahmen.
Insbesondere ist festzuhalten, dass es sich bei der Maßnahme zur Kohärenzsicherung E 1
neu um einen Gewässerausbau im Sinn von § 67 Abs. 2 WHG handelt, welcher seinerseits
nach § 68 Abs. 1 WHG planfeststellungspflichtig ist. Der vorliegende Antrag auf wasserrechtli-
che Planfeststellung umfasst auch den Antrag auf Zulassung der geplanten Kohärenzsiche-
rungsmaßnahmen durch wasserrechtliche Planfeststellung.
4.2.11 Fachplanerische Alternativenprüfung
In Kapitel 11 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung ist die vom Vorhabenträger –
mit Rücksicht auf die im Rahmen der ersten Anhörung eingegangenen Stellungnahmen noch
einmal – durchgeführte fachplanerische Alternativenprüfung dokumentiert.
Zur Vermeidung von Missverständnissen ist bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass
im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vorhaben und den damit verbundenen Folgemaß-
nahmen an mehreren Stellen der Zulässigkeitsprüfung von der Planfeststellungsbehörde eine
Alternativenprüfung durchzuführen ist:
• fachplanerische Alternativenprüfung im Rahmen des bei der Planfeststellung anzuwen-
denden Abwägungsgebotes,
• Alternativenprüfung im Zusammenhang mit der beantragten Abweichung nach § 34 Abs.
3 BNatSchG und
• Alternativenprüfung im Zusammenhang mit den beantragten Ausnahmen nach § 31 Abs.
2 WHG sowie
• Alternativenprüfung im Zusammenhang mit der vorsorglich beantragten Ausnahme nach
§ 45 Abs. 7 BNatSchG.
Kapitel 11 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung betrifft ausschließlich die fach-
planerische Alternativenprüfung im Rahmen des bei der Planfeststellung anzuwendenden
Abwägungsgebotes. Die anderen Alternativenprüfungen werden an anderer Stelle der An-
tragsunterlagen, konkret in
• Heft 7.2 in der Fassung der 1. Planergänzung (FFH-Verträglichkeit)
• Heft 7.4 in der Fassung der 1. Planergänzung (besonderer Artenschutz)
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 76
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• Heft 1 in der Fassung der 1. Planergänzung (wasserrechtliche Zulässigkeit des Vorha-
bens und der Folgemaßnahmen)
separat und eigenständig angesprochen.
Die vom Vorhabenträger mit Rücksicht auf die im Rahmen der ersten Anhörung eingegange-
nen Stellungnahmen noch einmal durchgeführte fachplanerische Alternativenprüfung führt im
Vergleich zur bisher zur Zulassung beantragten Planung nicht zu einer Änderung. Auch im
Ergebnis der noch einmal durchgeführten fachplanerischen Alternativenprüfung werden das
zur Zulassung beantragte Vorhaben und die zugehörigen Folgemaßnahmen als "vernünftig
geboten" bestätigt. Dabei muss wiederum – wie bereits im Rahmen der Erörterung der Plan-
rechtfertigung (siehe Kapitel 4 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung und oben
Kapitel 4.2.4) schon hervorgehoben – berücksichtigt werden, dass das gegenständliche Vor-
haben Bestandteil des Gesamtkonzeptes Hochwasserschutz für die Selke ist. Folglich sind im
Rahmen der fachplanerischen Alternativenprüfung zwei Ebenen (konzeptionelle Alternativen
bezogen auf das Gesamtkonzept und bauwerksbezogene Alternativen (Standort- und Ausfüh-
rungsalternativen)) zu betrachten.
4.2.12 Umweltverträglichkeit
Wie sich schon aus den bisherigen Antragsunterlagen (siehe oben Kapitel 3.7.1) ergibt, ist es
im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vorhaben geboten, eine Umweltverträglichkeitsprü-
fung durchzuführen und hat der Vorhabenträger bereits bisher entsprechende Antragsunterla-
gen vorgelegt (siehe Heft 7.1 des Antrages vom 30.10.2013). Weiterhin ergab sich bereits aus
den bisher vorgelegten Antragsunterlagen, dass auch im Zusammenhang mit den mit dem
Vorhaben verbundenen Folgemaßnahmen teilweise eine Pflicht zur Durchführung einer Um-
weltverträglichkeitsprüfung besteht (siehe ebenfalls Heft 7.1 des Antrages vom 30.10.2013).
Hieran hat sich mit der 1. Planergänzung nichts geändert. Das Kapitel 12 des Heftes 1 in der
Fassung der 1. Planänderung fasst die insoweit maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen
Aspekte aus Gründen der Übersichtlichkeit nochmals zusammen.
Mit Rücksicht auf die Aktualisierung von vornehmlich naturschutzfachlich relevanten Daten
sowie die Anpassung und Aktualisierung der Maßnahmen zur naturschutzfachlichen Kompen-
sation und Kohärenzsicherung sowie aus Gründen der Transparenz und der Übersichtlichkeit
hat sich der Vorhabenträger zudem dazu entschlossen, mit der vorliegenden 1. Planergän-
zung das Heft 7.1 (Umweltverträglichkeitsstudie) nicht nur zu aktualisieren und zu ergänzen,
sondern vollständig neu vorzulegen. Im Einzelnen kann an dieser Stelle auf die nachfolgenden
Ausführungen im Kapitel 4.3 verwiesen werden.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 77
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4.2.13 Rechtsverhältnisse und Grunderwerb
Kapitel 13 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung knüpft an Kapitel 7 des Heftes 1
des Antrages vom 30.10.2013 an und äußert sich zu den maßgeblichen Rechtsverhältnissen
und dem erforderlichen Grunderwerb.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der Transparenz werden die im Zusammenhang mit
der Zulassung des gegenständlichen Vorhabens und der damit verbundenen Folgemaßnah-
men relevanten Rechtsverhältnisse und die Fragen des Grunderwerbes nochmal in geordne-
ter Form angesprochen und präzisiert.
Letzteres gilt insbesondere für den erforderlichen Grunderwerb im Lichte der enteignungs-
rechtlichen Vorwirkung der wasserrechtlichen Planfeststellung gemäß § 71 WHG. Aus verfas-
sungsrechtlichen Gründen (Eigentumsschutz nach Art. 14 GG) hat die Planfeststellungsbe-
hörde bei ihrer Entscheidung eine sogenannte Gesamtabwägung durchzuführen. Der Vorha-
benträger stellt im Rahmen des Kapitel 13 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planänderung
die für diese Gesamtabwägung relevanten öffentlichen und privaten Belange aus Gründen der
Vorsorge und der Transparenz nochmals zusammen.
Hinzuweisen ist an dieser Stelle besonders darauf, dass sich durch die Aktualisierung, Ände-
rung und Anpassung der geplanten Maßnahmen zur naturschutzfachlichen Kompensation und
zum Ausgleich der Kohärenz von Natura 2000 auch Änderungen beim Grunderwerbsplan
ergeben. Der Vorhabenträger hat insbesondere im Zusammenhang mit der Maßnahme E 1
(Revitalisierung der Selke bei Gatersleben - Kohärenzmaßnahme E1 neu zum HRB Straß-
berg) auf die Einwendungen aus der ersten Anhörung reagiert und mit der vorgenommenen
Umplanung dieser Maßnahme den damit verbundenen Grundstücksbedarf optimiert und an-
gepasst. Gleiches gilt für die nunmehr aktuell geplanten Maßnahmen zum forstwirtschaftlichen
Ausgleich und zur Kompensation im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffs-
regelung.
Die mit der 1. Planergänzung verbundenen Änderungen und Anpassungen der Planung in
inhaltlicher Hinsicht führen zu einer Änderung und Aktualisierung der Grunderwerbsunterla-
gen, welche sich wie folgt aufgliedern:
• GEV 1: Hochwasserrückhaltebecken (bauliche Anlagen und Einstaubereich) ein-
schließlich Zuwegungen, Umverlegung der Bahntrasse, Umverlegung der
Selke, Umverlegung der Abwasserdruckleitung (A-1-1a)
• GEV 2: Elbingstalteich einschließlich Umverlegung der Selke (A-1-1b)
• GEV 3: Materialentnahme einschließlich Umverlegung Energieleitung (A-1-1c)
• GEV 4: Maßnahme E1 neu (A-1-1d)
• GEV 5: Sonstige Kompensationsmaßnahmen (A-1-1e)
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 78
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4.2.14 Bauzeitenplan
Kapitel 14 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung knüpft an Kapitel 8 des Heftes 1
des Antrags vom 30.10.2013 an. Der Vorhabenträger hat die geplante Durchführung der
Baumaßnahme in den einzelnen Bauphasen nochmals überprüft. Mit Kapitel 14 des Heftes 1
in der Fassung der 1. Planergänzung wird die aktuelle Planung dargestellt.
4.2.15 Baustraßen und Umleitungskonzept
Mit Kapitel 15 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung reagiert der Vorhabenträger
auf die im Rahmen der ersten Anhörung eingegangenen Stellungnahmen, welche u. a. die
geplanten Baustraßen angesprochen und das geplante Umleitungskonzept hinterfragt haben.
Der Vorhabenträger hat seine Planung entsprechend überprüft und präzisiert. Das Ergebnis
wird in Kapitel 15 des Heftes 1 in der Fassung der 1. Planergänzung vorgestellt. Dabei ist al-
lerdings darauf hinzuweisen, dass sich im Vergleich zur bisherigen Planung keine gravieren-
den Änderungen oder Ergänzungen ergeben.
4.2.16 Anlagen A und B
Zum Heft 1 in der Fassung der 1. Planergänzung gehören folgende Anlagen:
Anlagen Reihe A A-1-1a Flurstücksverzeichnis/Betroffenheit/Grunderwerbsverzeichnis A - Hochwasserrückhal-
tebecken (bauliche Anlagen und Einstaubereich) ein-schließlich Zuwegungen, Umver-legung der Bahntrasse, Umverlegung der Selke, Umverlegung der Abwasserdrucklei-tung (GEV 1)
A-1-1b Flurstücksverzeichnis/Betroffenheit/Grunderwerbsverzeichnis B - Elbingstal-teich ein-schließlich Umverlegung der Selke (GEV 2)
A-1-1c Flurstücksverzeichnis/Betroffenheit/Grunderwerbsverzeichnis C - Materialentnahme einschließlich Umverlegung Energieleitung (GEV 3)
A-1-1d Flurstücksverzeichnis/Betroffenheit/Grunderwerbsverzeichnis D - Maßnahme E1 neu (GEV 4)
A-1-1e Flurstücksverzeichnis/Betroffenheit/Grunderwerbsverzeichnis F - Sonstige Kompens ationsmaßnahmen (GEV 5) A-1-2 Bauwerksverzeichnis A-1-3a, b Messeinrichtungen A-1-4 Fachgutachterliche Betrachtung zur Alternativenprüfung in der Fassung der 1. Planer- gänzung A-1-5 Hydrogeologisches Modell, Erläuterungsbericht A-1-6 Grundwassermodellierung, Erläuterungsbericht
Anlagen Reihe B Lagepläne B-1-1 Übersichtskarte 1 : 100.000
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 79
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B-1-2 Einstauflächen HQx - Lageplan 1 : 5.000 B-1-3 Schutzgebiete (Natura 2000) - Lageplan 1 : 5.000 B-1-4.1 Bauzeitliche und dauernde Flächeninanspruchnahme - Lageplan 1 : 1.000 B-1-4.2 Lagerflächen, Baustelleneinrichtung und bauzeitliche Gewässerumleitung - Lageplan 1 : 1.000 B-1-4.3 Wegenetz und -konzept - Lageplan 1 : 5.000 B-1-4.4 HRB Straßberg – GEP – Blattschnittübersicht 1 : 75:000 B-1-4.4 a HRB Straßberg - GEP 1 – Nahbereich HRB Straßberg 1 : 2.000 B-1-4.5 a HRB Straßberg - GEP 2 – Elbingstalteich 1 : 2.000 B-1-4.6 a HRBStraßberg - GEP 3 – Materialentnahme und Energieleitung 1 : 2.000 B-1-4.7 a HRB Straßberg - GEP 4 – Maßnahme E1 neu 1 : 2.000 B-1-4.8a HRB Straßberg - GEP 5 – Sonstige Kompensations-
maßnahmen 1 : 2.000 B-1-4.9 Übersichtsplan zur Beweissicherung 1 : 5.000, 1 : 7.500 Planungsgrundlagen B-1-5.1 Vermessungsplan - Lageplan 1: 1.000 B-1-5.2 Längsschnitt Selke 1 : 100,
1 : 1.000 Bauwerk B-1-6.1a Damm - Baugrunderkundung, Dichtungsebene, Flächenfilter – Lageplan 1 : 500 B-1-6.1.1 Absperrbauwerk - Messpunkte – Lageplan 1 : 500 B-1-6.2 Dammlängsschnitt - Schnitt A-A (Wasserseite) 1 : 250 B-1-6.3 Dammlängsschnitt - Schnitt B-B (Dammachse) 1 : 250 B-1-6.4a Dammlängsschnitt - Schnitt C-C (Luftseite) 1 : 250 Dammbauwerk B-1-7.1a Dammquerschnitt (Tal) - Schnitt I-I 1 : 100 B-1-7.1.1 Querschnitt Absperrbauwerk – Hochwasserentlastungs- anlage - Mess-QS 1 1 : 100 B-1-7.1.2 Querschnitt Absperrbauwerk - Betriebsdurchlass - Mess-QS 2 1 : 100 B-1-7.1.3 Querschnitt Absperrbauwerk – Gewässerdurchlass - Mess-QS 3 1 : 100 B-1-7.1.4 Querschnitt Absperrbauwerk - Schnitt I-I - Mess-QS 4 1 : 100 B-1-7.1.5 Querschnitt Absperrbauwerk - Mess-QS 5 1 : 100 B-1-7.1.6 Querschnitt Absperrbauwerk - Mess-QS 6 1 : 100 B-1-7.2a Dammquerschnitt (linker Hang) - Schnitt II-II 1 : 100 B-1-7.3a Dammquerschnitt (linker Hang) - Schnitt III-III 1 : 100
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 80
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Kombinationsbauwerk und Durchlassbauwerke B-1-8.1 a Kombinationsbauwerk - Lageplan 1 : 100 B-1-8.2 Kombinationsbauwerk Drainagesystem - Lageplan und Längs- schnitt 1 : 100 B-1-8.3 Kombinationsbauwerk - Schnitt E-E 1 : 100 B-1-8.4 Gewässerdurchlass - Schnitt IV-IV 1 : 20, 1 : 100 B-1-8.5 Bahndurchlass - Schnitt V-V 1 : 100 B-1-8.6 Betriebsdurchlass - Schnitt VI-VI 1 : 100 B-1-8.7 Mauerquerschnitt - Schnitt VII-VII 1 : 100 B-1-8.8 Längsschnitt Selke - Plan-Zustand 1 : 500, 1 : 50 B-1-8.9 Gewässerquerschnitte Selke oberhalb - Plan-Zustand 1 : 100 B-1-8.10 Gewässerquerschnitte Selke unterhalb - Plan-Zustand 1 : 100 Hochwasserentlastung B-1-9.1 Hochwasserentlastungsanlage - Grundriss/Draufsicht 1 : 100 B-1-9.2 Hochwasserentlastungsanlage - Schnitte VIII bis XI 1 : 100 B-1-9.3 Hochwasserentlastungsanlage - Schnitt D-D 1 : 100 Nebenanlagen B-1-10.1 Betriebswege und Baustraßen – Lagepläne 1 : 1.000 B-1-10.2 Betriebswege und Baustraßen – Längsschnitte 1 : 1.000 1 : 200 B-1-10.3 Dammkrone, Betriebswege und Baustraßen – Regel- querschnitte 1 : 50 B-1-10.4a Treppen und Staffelpegel - Draufsicht, Schnitte und Details 1 : 50, 1 : 100 B-1-10.5 Ablaufpegel, Pegelstrecke – Lageplan, Schnitte 1 : 50 B-1-10.6a Treibholzsperre – Lageplan, Schnitte 1 : 50, 1 : 100 B-1-10.7_1a Leitungen - Umverlegung der Stromleitung - Lageplan, Blatt 1a 1 : 1.000 B-1-10.7a Leitungen - Umverlegung der Stromleitung - Lageplan, Blatt 1 u. 2 1 : 1.000 B-1-10.7a Leitungen - Umverlegung der Stromleitung - Lageplan, Blatt 3 1 : 1500 B-1-10.7a Leitungen - Umverlegung der Stromleitung - Lageplan, Blatt 4 1 : 500; 1:500/100 B-1-10.7_5 Leitungen - Umverlegung der Stromleitung – Lageplan, Blatt 5 1 : 500 B-1-10.8a Leitungen - Umverlegung von Abwasserdruckleitung und Stromleitung - Regelquerschnitte 1 : 25 B-1-10.9 Abwasserdruckleitung - Revisionsschächte zur Be- und Entlüftung bzw. Entleerung 1 : 25 B-1-10.10a Materialentnahme – Lageplan und Schnitte 1 : 500, 1 : 1.00 B-1-10.11 Längsschnitt und Regelquerprofile Selke - Bauzeitliche Umverlegung 1 : 500/40 1 : 100/100
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Betriebsgebäude/-raum B-1-11 Betriebsraum 1 : 50
4.3 Heft 3.3, Zusammenfassende Darstellung der Folgemaßnahmen
Die mit dem Vorhaben verbundenen Folgemaßnahmen sind bereits im Heft 1 des Antrages
vom 30.10.2013 beschrieben. Aus Gründen der Transparenz hat sich der Vorhabenträger
dazu entschieden, in Heft 3.3 die Folgemaßnahmen nochmals zusammenfassend darzustel-
len und zu beschreiben.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
• bauzeitliche Ableitung von Grundwasser und anfallendem Niederschlagswasser in die
Selke (Bauwasserhaltung Absperrbauwerk)
• Umverlegung der Selke im Bereich des Absperrbauwerks auf einer Länge von 260 m um bis zu 5 m in Richtung Talmitte
• bauzeitliche Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes auf einer Länge von 330 m
• bauzeitliche Ableitung von Grundwasser bei Umverlegung der Selke (Bauwasserhaltung Umverlegung Selke)
• Umverlegung der Bahntrasse der Schmalspurbahn im räumlichen Bereich des Damm-bauwerkes und darüber hinaus auf einer Länge von insgesamt ca. 420 m um bis zu 5 m in Richtung Talmitte – Abschnitt
• bauzeitliche seitliche Materialentnahme auf einer Fläche von 3,8 ha am rechten Hang (Großer Ampenberg; Tiefe von 3 m bis 16 m unter GOK)
• bauzeitliche Ableitung von auf der Fläche der Materialentnahme anfallendem Nieder-schlagswasser sowie Grundwasser in die Selke (Bauwasserhaltung Materialentnahme)
• Änderungen am Damm des Elbingstalteiches (Erhöhung der Standsicherheit durch Vor-schüttung eines Auflastfilters)
• bauzeitliche Ableitung von Grundwasser und anfallendem Niederschlagswasser in die Selke (Bauwasserhaltung Elbingstalteich)
• Umverlegung der Selke vom Dammfuß des Elbingstalteiches weg zur Mitte des Selketa-les (Verschiebung von 40 m) auf einer Länge von 100 m
• bauzeitliche Ableitung von Grundwasser bei Umverlegung der Selke vom Dammfuß des Elbingstalteiches (Bauwasserhaltung Umverlegung Selke)
• Umverlegung sowie Ausbau und Neuanlage von Wegen
• Umverlegung der Abwasserdruckleitung Güntersberge-Straßberg aus dem Talraum her-
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aus in den geplanten Hangweg auf einer Länge von 380 m
• Neu: Verlegung der Stromleitung Güntersberge-Straßberg (Erdkabel) im Bereich der seit-lichen Materialentnahme
4.3.1 bauzeitliche Ableitung von anfallendem Niederschlagswasser und von Grundwasser in die Selke (Bauwasserhaltung Absperrbauwerk)
Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers am geplanten Standort des Hochwasserrück-
haltebeckens ist eine Bauwasserhaltung in Gestalt einer bauzeitlichen Ableitung von Grund-
wasser und anfallenden Niederschlagswasser in die Selke erforderlich. Dies wurde bereits in
Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 dargelegt.
Bauzeitlich werden am Absperrbauwerk in verschiedenen Bereichen während der Grün-
dungsarbeiten bauzeitliche Wasserhaltungen installiert werden. Die Baumaßnahmen und die
Grundwasserfassung werden getrennt, sodass es zu keiner Verunreinigung von Grundwasser
und Oberflächenwasser kommen kann, bevor es wieder der Selke zugeführt wird. Zusätzlich
werden Klär- und Absetzbecken angeordnet. Das gefasste Grund- und Niederschlagswasser
wird unterhalb der zu bauenden Anlagen bei Gewässer-km 57+935 wieder in die bauzeitlich
umverlegte Selke am Damm zugegeben (Koordinaten 640596 E 5721404 N) und unterstrom
in das alte Selkebett weitergeleitet.
4.3.2 Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes
Wie schon in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 beschrieben, ist es erforderlich, das Gewäs-
ser Selke im räumlichen Bereich des geplanten Dammbauwerkes in Richtung Talmitte zu ver-
legen. Dabei handelt es sich um einen Gewässerausbau im Sinn von § 67 Abs. 2 WHG, wel-
cher seinerseits gemäß § 68 Abs. 1 WHG planfeststellungspflichtig ist. Der vorliegende Antrag
auf wasserrechtliche Planfeststellung schließt den Antrag auf Planfeststellung dieser Folge-
maßnahme mit ein.
Der Vorhabenträger legte bereits mit den bisherigen Antragsunterlagen (Heft 1 Abschnitt
5.2.10) eine entsprechende technische Planung vor, welche sowohl unter wasserrechtlichen
Gesichtspunkten wie auch unter naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten alle relevanten Vo-
raussetzungen erfüllt. Für die Durchführung der Selke durch das Durchlassbauwerk ist diese
auf einer Strecke von 260 m zu verlegen. Außerhalb des Ingenieurbauwerks wird mit ingeni-
eurbiologischen Bauweisen der Übergang auf den oberhalb und unterhalb vorhandenen Ge-
wässerquerschnitt hergestellt.
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4.3.3 bauzeitliche Umverlegung der Selke im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes
Wie schon in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 beschrieben, ist es während der Bauphase
erforderlich, die Selke im räumlichen Bereich des geplanten Dammbauwerkes umzuverlegen,
um für die Errichtung des Dammbauwerkes die notwendige Baufreiheit zu schaffen.
Der Vorhabenträger legte bereits mit den bisherigen Antragsunterlagen (Heft 1 Abschnitt
5.2.10) eine entsprechende technische Planung vor, welche insbesondere unter wasserrecht-
lichen Gesichtspunkten alle relevanten Voraussetzungen erfüllt. Zugleich handelt es sich – im
technischen Zusammenhang mit dem Bau des Hochwasserrückhaltebeckens bzw. des Ab-
sperrbauwerks – um eine mit der Umverlegung der Selke verbundene Minderungsmaßnahme.
Das bauzeitliche Gerinne wird bis zu einem HQ20 dimensioniert. Es erhält eine Sohlbreite von
3 m und wird bis zu 2 m tief in das Gelände eingeschnitten. Die bauzeitliche Verle-
gungsstrecke umfasst 330 m. Der Aushub wird - soweit geeignet - seitlich als Damm auf-
gesetzt. Die Sicherung des Umleitungsgerinnes erfolgt mit einer Steinschüttung und einem
Geotextil als Trennschicht (Filter) zum anstehenden Boden.
4.3.4 bauzeitliche Ableitung von Grundwasser bei Umverlegung der Selke (Bauwasserhaltung Umverlegung Selke)
Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers ist eine Bauwasserhaltung in Gestalt einer
bauzeitlichen Ableitung von Grundwasser auch bei der Umverlegung der Selke erforderlich.
Dies wurde bereits in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 dargelegt.
4.3.5 Umverlegung der Bahntrasse der Schmalspurbahn
Wie schon in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 beschrieben, ist es im Zuge der Errichtung
des Dammbauwerkes als Kombinationsbauwerk erforderlich, die Trasse der Harzer Schmal-
spurbahn im Bereich des Dammbauwerkes zu verlegen.
Der Vorhabenträger legte bereits mit den bisherigen Antragsunterlagen (vgl. Heft 3.1 des An-
trages vom 30.10.2013) eine entsprechende technische Planung vor, welche den einschlägi-
gen bautechnischen und rechtlichen Gesichtspunkten Rechnung trägt. Im Einzelnen ist die
technische Planung der Umverlegung der Bahntrasse der Schmalspurbahn in Heft 3.2 be-
schrieben und in den zugehörigen Anlagen/ Plänen dokumentiert.
4.3.6 bauzeitliche seitliche Materialentnahme
Wie schon in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 beschrieben, ist eine bauzeitliche seitliche
Materialentnahme vorgesehen, um die für das Dammbauwerk benötigten Erdmassen zu ge-
winnen sowie auf einen umfangreichen Transport von Erdmassen an die Baustelle mit ent-
sprechenden nachteiligen Wirkungen auf Menschen und Umwelt zu verzichten.
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Der Vorhabenträger legte bereits mit den bisherigen Antragsunterlagen (Heft 1 Abschnitt
5.2.9) eine entsprechende technische Planung vor, welche sowohl unter baurechtlichen Ge-
sichtspunkten wie auch unter naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten alle relevanten Voraus-
setzungen erfüllt. Es ist vorgesehen, bis in eine Tiefe von 3 m bis maximal 16 m unter GOK
Material zu gewinnen. Die Fläche der Ma-terialentnahme umfasst 39.000 m². Der Abbau wird
vorwiegend durch Reißen erfolgen. In geringem Umfang und in größerer Tiefe erfolgt der Ab-
bau ggf. durch Meißeln. Durch das Schieben hangabwärts erfolgt eine Durchmischung des
Materials.
4.3.7 bauzeitliche Ableitung von auf der Fläche der Materialentnahme an-fallendem Niederschlagswasser und von Grundwasser in die Selke (Bauwasserhaltung Materialentnahme)
Wie schon in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 beschrieben, ist es erforderlich, das während
der Bauzeit auf der Fläche der seitlichen Materialentnahme anfallende Niederschlagswasser
zu sammeln und gemeinsam mit dem anstehenden Grundwasser in die Selke abzuleiten. Die
Bauwasserhaltung in der Entnahmestelle wird durch einfache Gräben erfolgen, welche je nach
Bauphase verlegt werden. Das Wasser wird in Sammelbecken gesammelt und über Schwim-
mer gesteuerte Pumpen in den Vorfluter weitergegeben. Es wird ein Absetzbecken zur Kon-
trolle der Schwebstoffe im Baustellenbereich der Entnahme angeordnet.
4.3.8 Änderungen am Damm des Elbingstalteiches
Wie schon in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 beschrieben, führt der Betrieb des Hochwas-
serrückhaltebeckens bei HQ50 und HQ100 dazu, dass der Damm des Elbingstalteiches luft-
seitig eingestaut wird. Zur Sicherstellung der Standsicherheit des Staudammes sind deshalb
bauliche Maßnahmen unabdingbar. Der Vorhabenträger hat sich nach Prüfung verschiedener
Alternativen für die Sanierung der Stauanlage des Elbingstalteiches entschieden. Die Sanie-
rung umfasst den Damm (grundlegende Ertüchtigung), die Hochwasserentlastungsanlage,
den Grundablass (Verlängerung) und die Abwasserdruckleitung im Dammbereich.
Hierfür legte der Vorhabenträger bereits mit den bisherigen Antragsunterlagen (siehe Heft 3.2
zum Antrag vom 30.10.2013) eine entsprechende technische Planung vor, welche sowohl die
wasserrechtlichen Voraussetzungen wie auch die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen
erfüllt. Zur Erhöhung der Standsicherheit der luftseitigen Böschung des Elbingstalteichs ist die
Vorschüttung eines Auflastfilters aus Hartgestein vorgesehen. Die Böschung wird abgeflacht,
der Baum- und Strauchbestand auf der Böschung werden entfernt, so dass eine Kontrolle des
Bauwerks gem. DIN 19700 möglich ist. Der Grundablass wird über den Bereich der Vorschüt-
tung hinaus durch ein Stahlbetonbauwerk verlängert.
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4.3.9 bauzeitliche Ableitung von anfallendem Niederschlagswasser und von Grundwasser in die Selke (Bauwasserhaltung Elbingstalteich)
Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers ist eine Bauwasserhaltung in Gestalt einer
bauzeitlichen Ableitung von Grundwasser und anfallenden Niederschlagswasser in die Selke
erforderlich. Dies wurde bereits in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 dargelegt.
4.3.10 Umverlegung der Selke vom Dammfuß des Elbingstalteiches
Die notwendige Sanierung des Dammes des Elbingstalteiches beinhaltet die Entfernung des
auf der luftseitigen Böschung vorhandenen Bewuchses, die Abflachung dieser Böschung und
den Auftrag einer gut drainierenden Vorschüttung aus verwitterungsarmen Hartgestein. Durch
diese Vorschüttung verschiebt sich der Dammfuß um ca. 6 m in Richtung Selketal. Dies wie-
derum bedingt, dass im Bereich des Elbingstalteiches die Selke auf einer Länge von 100 m
vom Dammfuß weg, um ca. 40 m in Richtung Talmitte verlegt werden muss.
Hierfür legte der Vorhabenträger bereits mit den bisherigen Antragsunterlagen (Heft 3.2 zum
Antrag vom 30.10.2013) eine entsprechende technische Planung vor, welche sowohl die was-
serrechtlichen Voraussetzungen wie auch die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Die Selke wird im Bereich des Elbingstalteichs in ein neues Bett verlegt. Die Planung ist im
Heft 3.2 (z. B. in Plan B-3-2.3, B-3-2.9, etc.) im Detail beschrieben. Die Selke verläuft der-zeit
unmittelbar am Dammfuß des Elbingstalteichs. Die Selke wird von Selkekilometer 60+036 bis
59+934 vom Dammfuß weg ca. 40 m in die Talmitte verlegt. Durch die Verlegung der Selke
wird die Fließgewässerdynamik, die Mindestwasserführung und die Gewässerdurchgängigkeit
nicht beeinträchtigt, da der neu zu errichtende Gewässerabsschnitt der Selke hinsichtlich Ge-
staltung dem alten entspricht. Der alte Gewässerabschnitt wird nach Inbetriebnahme des neu-
en Gewässerabschnitts teilweise zurückgebaut und verfüllt.
4.3.11 bauzeitliche Ableitung von Grundwasser bei Umverlegung der Selke (Bauwasserhaltung Umverlegung Selke)
Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers ist eine Bauwasserhaltung in Gestalt einer
bauzeitlichen Ableitung von Grundwasser auch bei der Umverlegung der Selke im Bereich des
Elbingstalteiches erforderlich. Dies wurde bereits in Heft 1 zum Antrag vom 30.10.2013 darge-
legt.
4.3.12 Umverlegung sowie Ausbau und Neuanlage von Wegen
Die Umsetzung des gegenständlichen Vorhabens und der damit verbundenen Folgemaßnah-
men erfordert die Umverlegung sowie den Ausbau bzw. die Neuanlage von Wegen. Auch dies
wurde bereits in Heft 1 zum Antrag vom Heft 3.2 zum Antrag vom 30.10.2013 angesprochen.
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Hierfür legte der Vorhabenträger bereits mit den bisherigen Antragsunterlagen (Heft 1) eine
entsprechende technische Planung vor, welche sowohl den technischen wie auch den rechtli-
chen Anforderungen genügt.
4.3.13 Umverlegung der Abwasserdruckleitung Güntersberge-Straßberg
Die Umsetzung des gegenständlichen Vorhabens erfordert die Umverlegung der Abwasser-
druckleitung Güntersberge-Straßberg. Dies ist in Heft 1 zum Antrag vom Heft 3.2 zum Antrag
vom 30.10.2013 schon angesprochen.
Hierfür legte der Vorhabenträger bereits mit den bisherigen Antragsunterlagen (Heft 1 Ab-
schnitt 5.2.14) eine entsprechende technische Planung vor, welche sowohl den technischen
wie auch den rechtlichen Anforderungen genügt. Im Bereich des herzustellenden Dammbau-
werkes wird die Abwasserdruckleitung mit den Steuerkabeln aus dem Talraum heraus in den
geplanten Hangweg umverlegt. Die Länge der neu herzustellenden Trasse beträgt ca. 380 m.
4.3.14 Verlegung der Stromleitung Güntersberge-Straßberg (Erdkabel) im Bereich der seitlichen Materialentnahme
Die Umsetzung des gegenständlichen Vorhabens erfordert die Verlegung der Stromleitung
Güntersberge-Straßberg (Erdkabel) im Bereich der seitlichen Materialentnahme. Der ur-
sprünglich noch vorgesehene Rückbau der im Tal derzeit noch verlaufenden Freileitung ist
nicht mehr erforderlich. Der zuständige Netzbetreiber wird den Rückbau der Freileitung recht-
zeitig vorgenommen haben.
4.3.15 Anlagen
Heft 3.3 hat folgende Anlagen:
Anlagen Reihe B
Lose beigefügte Pläne Maßstab
B-3.3- 1 Umverlegung der Stromleitung 1 : 1.500
4.4 Heft 7.1, Umweltverträglichkeitsstudie
Das Heft 7.1 (Umweltverträglichkeitsstudie) wird mit der 1. Planergänzung vollständig neu
vorgelegt.
Anlass dafür ist nicht die nach Einzelfallprüfung seitens der Planfeststellungsbehörde festge-
stellte Pflicht zur Prüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in Bezug auf das gegenständli-
che Vorhaben und einzelne damit im Zusammenhang stehende Folgemaßnahmen. An der
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insoweit bestehenden Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch die
Planfeststellungsbehörde und zur Vorlage entsprechender Antragsunterlagen durch den Vor-
habenträger hat sich im Zuge der 1. Planergänzung nichts geändert.
Anlass für die Neufassung des Heftes 7.1 sind vielmehr folgende Inhalte der 1. Planergän-
zung:
• Aktualisierung und Verifizierung der planungsrelevanten Datengrundlagen in Bezug auf
Natur und Landschaft (Ergebnisse der im Auftrag des Vorhabenträgers in den Jahren
2013-2015 zusätzlich im Untersuchungsraum durchgeführten Kartierungen)
• Änderungen bei den naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen und den Maß-
nahmen zur Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 in inhaltlicher und räumli-
cher Hinsicht
• Überprüfung und Präzisierung der vom Vorhabenträger vorgesehenen Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen
• Überprüfung und Präzisierung der vom Vorhabenträger durchgeführten Alternativenprü-
fung
• Überprüfung und Präzisierung der mit dem Vorhaben und den damit im Zusammenhang
stehenden Folgemaßnahmen verbundenen Wirkungen auf die einzelnen Schutzgüter
(Menschen einschließlich menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt,
Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter)
Diese Inhalte der 1. Planergänzung waren auch bei der vom Vorhabenträger vorgelegten
Umweltverträglichkeitsstudie zu berücksichtigen und in diese zu integrieren. Aus Gründen der
Übersichtlichkeit und der Transparenz kam infolgedessen nur eine vollständige Neufassung
des Heftes 7.1 in Betracht.
Das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsstudie, wie es bereits in Heft 7.1 zum Antrag vom
30.10.2013 (siehe oben Kapitel 3.7.1) beschrieben ist, verändert sich infolge der 1. Planer-
gänzung nicht. Für einzelne Schutzgüter (insbesondere Natur und Landschaft sowie Wasser)
verbleibt es auch unter Berücksichtigung der geplanten Vermeidungs-, Minderungs- und
Kompensationsmaßnahmen bei erheblichen Auswirkungen, welche in Anwendung der ein-
schlägigen materiell-rechtlichen Vorgaben abgearbeitet und einer Konfliktlösung zugeführt
werden müssen. Zum Heft 7.1 in der Fassung der 1. Planergänzung gehören folgende Anlagen:
Anlagen Reihe A A-7.1-1 Tabellen Biotoptypen und Pflanzenbestände, Artenlisten Flora und Fauna A-7.1-2 Faunistische Erhebungen (Ergebnisbericht 2006)
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A-7.1-3 Fischereibiologisches Gutachten im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Vorhaben Hochwasserschutz Selke – Rückhaltebecken Straßberg, Büro für Gewässerökologie und Fischereibiologie Dr. Ebel (2003/ 2004, Ergänzun-gen 2009)
A-7.1-4 Hochwasserschutzkonzept Selke – Staubauwerk Straßberg – Ergebnisse der Erfassungen von Fledermäusen, Eisvogel, Gebirgsstelze, Wasseramsel, Kammmolch, MYOTIS, Büro für Landschaftsökologie (2003)
A-7.1-5 Untersuchungen zum Vorkommen der Spanischen Fahne (Euplagia quadri-punctata) im Selketal zwischen Güntersberge und Straßberg, Diplom-Biologe T. Karisch (2003)
A-7.1-6 Kartierungsleistungen Makrozoobenthos in der Selke für die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens bei Straßberg (Umweltbüro Dr. A. Weiß, 2013) in der Fassung der 1. Planergänzung
A-7.1-7 Aktualisierung der Bestandsdaten Biotope im Bereich des geplanten HRB Straßberg (Ökotop GbR 2013)
A-7.1-8 Aktualisierung der Bestandsdaten Fauna im Bereich des geplanten HRB Straßberg - Amphibien, Reptilien, Avifauna, Säugetiere, Libellen, Heuschre-cken, Tagfalter, xylobionte Käfer - (Ökotop GbR 2013) Aktualisierung der Bestandsdaten Fauna im Bereich des geplanten HRB Straßberg - Fledermäuse - (Ökotop GbR 2013) Maßnahmenkonzept für CEF-Maßnahmen für Schwarzstorch (Ciconia nigra) und Wachtelkönig (Crex crex) (Ökotop GbR 2016) Recherche zu Artvorkommen und artenschutzrechtliche Alternativenprüfung für den Hochwasserschutz im Selketal (Ökotop GbR 2016)
Anlagen Reihe B
Lose beigefügte Pläne Maßstab
B-7.1-1.1 Schutzgebiete und besonders geschützte Biotope 1 : 5.000
B-7.1-1.2 Schutzgut Pflanzen, Bestand und Konflikte, Biotoptypen und Nutzungen 1 : 5.000
B-7.1-1.3 Schutzgut Tiere, Bestand und Konflikte, Ergebnisse der faunistischen Erhebungen: Säugetiere (Luchs, Haselmaus, Fledermäuse, sonstige Kleinsäuger) 1 : 5.000
B-7.1-1.4 Schutzgut Tiere, Bestand und Konflikte, Ergebnisse der faunistischen Erhebungen: Vögel 1 : 5.000
B-7.1-1.5 Schutzgut Tiere, Bestand und Konflikte, Ergebnisse der faunistischen Erhebungen: Amphibien, Reptilien, Fische, Makrozoobenthos, Wirbellose 1 : 5.000
B-7.1-1.6 Schutzgüter Boden, Kultur- und Sachgüter, Bestand und Konflikte Bodentypen, Altlasten und Montandenkmale 1 : 5.000
B-7.1-1.7 Schutzgüter Wasser, Luft, Klima, Menschen und Landschaft, Bestand und Konflikte 1 : 5.000
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 89
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4.5 Heft 7.2, FFH-Verträglichkeitsstudie
Mit der 1. Planergänzung wird auch das Heft 7.2 (FFH-Verträglichkeitsstudie inklusive Abwei-
chungsprüfung) vollständig neu vorgelegt.
Aus Anlass der im Rahmen der ersten Anhörung eingegangenen Stellungnahmen hat der
Vorhabenträger die Notwendigkeit gesehen, seine Antragsunterlagen im Zusammenhang mit
der Frage nach der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens und der zugehörigen Folgemaßnah-
men nochmals zu überprüfen und zu präzisieren sowie zu überarbeiten.
Mit der 1. Planergänzung sind nunmehr insbesondere folgende Aktualisierungen, Änderungen
oder Ergänzungen verbunden:
• Stufe 1: FFH-Verträglichkeit
o Präzisierung der Beschreibung des Vorhabens und der Folgemaßnahmen in Anleh-
nung an das neue Heft 1 (siehe oben Kapitel 4.2)
o Präzisierung der Beschreibung der methodischen Vorgehensweise bei der FFH-
Verträglichkeitsstudie
o Präzisierung der durchgeführten Wirkungsprognose
o Präzisierung der Identifizierung der prüfungsrelevanten Natura 2000-Gebiete
o Präzisierung der Angaben zum FFH-Gebiet "Selketal und Bergwiesen bei Stiege",
insbesondere Identifizierung der charakteristischen Arten der relevanten Lebens-
raumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-Richtlinie und Auswahl der charakteristi-
schen Arten mit Indikatorfunktion sowie Aktualisierung der Bestandsdaten durch Be-
rücksichtigung der Ergebnisse der im Auftrag des Vorhabenträgers in den Jahren
2013-2015 ergänzend durchgeführten Kartierungen
o Präzisierung der berücksichtigungsfähigen Schutzmaßnahmen
o Präzisierung der auch bei Umsetzung der Schutzmaßnahmen verbleibenden Auswir-
kungen des Vorhabens und der Folgemaßnahmen auf die maßgeblichen Erhaltungs-
ziele sowie Präzisierung der Bewertung dieser Auswirkungen als erheblich oder nicht
erheblich
• Stufe 2: Abweichungsprüfung
o Präzisierung und nochmalige Zusammenstellung der für das Vorhaben und die Fol-
gemaßnahmen sprechenden zwingenden Ziele des überwiegenden öffentlichen Inte-
resses
o vollständig neue Prüfung und Darstellung der Alternativlosigkeit
o vollständig neue Begründung der Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000
unter Berücksichtigung überarbeiteter Kohärenzsicherungsmaßnahmen
Im Einzelnen bedeutet dies zusammengefasst Folgendes:
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 90
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4.5.1 Stufe 1: FFH-Verträglichkeit
Schon bisher (vgl. Heft 7.2 zum Antrag vom 30.10.2013; siehe oben Kapitel 3.7.2) hatte die
vom Vorhabenträger vorgelegte FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ergebnis, dass das Vorhaben
und die damit verbundenen Folgemaßnahmen in Bezug auf einzelne relevante Lebensraum-
typen (LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie zu erheblichen Beein-
trächtigungen führen werden. Dies ist auch weiterhin Ergebnis der im Rahmen der 1. Planän-
derung überarbeiteten und aktualisierten FFH-Verträglichkeitsstudie.
4.5.1.1 Beschreibung des Vorhabens
Analog zu Heft 1 in der Fassung der 1. Planergänzung erfolgt jetzt auch in Heft 7.2 in der Fas-
sung der 1. Planergänzung die Beschreibung des Vorhabens und der damit im Zusammen-
hang stehenden Folgemaßnahmen. Inhaltliche Änderungen am Vorhaben oder an den Fol-
gemaßnahmen sind damit nicht verbunden.
4.5.1.2 Rechtliche Grundlagen und Vorgehensweise
Die im Rahmen der ersten Anhörung eingegangenen Stellungnahmen haben gezeigt, dass es
notwendig, jedenfalls aber sinnvoll ist, die für die Frage der FFH-Verträglichkeit relevanten
rechtlichen Grundlagen und die diese berücksichtigende methodische Vorgehensweise der
FFH-Verträglichkeitsstudie des Vorhabenträgers nochmals zusammenfassend zu beschreiben
und zu erläutern, um im weiteren Planfeststellungsverfahren Missverständnisse von vornhe-
rein auszuschließen. Demgemäß enthält Heft 7.2 in der Fassung der 1. Planergänzung zu
beiden Aspekten nunmehr eine ausführliche Darstellung.
In Bezug auf die methodische Herangehensweise bei der FFH-Verträglichkeitsstudie liegt
nach wie vor die Besonderheit darin, die betriebsbedingten Auswirkungen durch den Einstau
des Hochwasserrückhaltebeckens zu erfassen und zu bewerten, weil diese Auswirkungen
nicht statisch, sondern periodisch und mit unterschiedlicher räumlicher Reichweite auftreten.
Wie bisher wurden deshalb zur Einschätzung der Auswirkungen in Anlehnung an die gängigen
Methoden der Hochwasserstatistik vier Einstau-Stadien untersucht: Einstau bei einem 10-, 20-
, 50- und 100-jährlichen Hochwasserereignis.
4.5.1.3 Wirkungsprognose
Die Präzisierung der durchgeführten Wirkungsprognose bezieht sich auf
• die Identifizierung der mit den Vorhaben und den Folgemaßnahmen verbundenen Aus-
wirkungen und
• die Identifizierung der in die Prüfung einzustellenden Natura 2000-Gebiete.
Erstes hat vornehmlich die Kontrolle zum Inhalt, ob die vom Vorhabenträger durchgeführte
FFH-Verträglichkeitsstudie in Bezug auf das Vorhaben (Bau und Betrieb des Hochwasser-
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rückhaltebeckens) und die damit verbundenen Folgemaßnahmen tatsächlich alle Auswirkun-
gen identifiziert und zutreffend erfasst hat. Dies wird im Ergebnis bestätigt.
Zweites hat die Kontrolle, ob neben dem FFH-Gebiet "Selketal und Bergwiesen bei Stiege"
auch für das Vogelschutzgebiet "Nordöstlicher Unterharz" und das FFH-Gebiet "Bode und
Selke im Harzvorland" eine FFH-Verträglichkeitsprüfung geboten ist, zum Inhalt. Im Ergebnis
wird dies – wie bisher auch – sicher ausgeschlossen. Das Heft 7.2 in der Fassung der 1.
Planergänzung enthält diesbezüglich nunmehr eine fachliche Begründung.
4.5.1.4 Datengrundlagen für das FFH-Gebiet "Selketal und Bergwiesen bei Stiege"
Der Vorhabenträger nimmt die 1. Planergänzung zum Anlass, die Datengrundlagen für das
FFH-Gebiet "Selketal und Bergwiesen bei Stiege" zu überprüfen und zu aktualisieren. Soweit
im Rahmen der ersten Anhörung hierzu Hinweise vorgetragen wurden (beispielsweise zum
Lebensraumtyp (LRT) 3260 oder zur Art Spanische Flagge), ist der Vorhabenträger diesen
Anregungen nachgegangen. Im Ergebnis dieser Überprüfung und unter Berücksichtigung der
Erkenntnisse aus den im Auftrag des Vorhabenträgers in den Jahren 2013-2015 zusätzlich
durchgeführten Kartierungen ist für den detailliert zu untersuchenden Bereich (duB) aktuell
vom Vorkommen folgender für das FFH-Gebiet relevanter Lebensraumtypen (LRT) des An-
hangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie auszugehen:
Tabelle 22 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL im Gesamtgebiet
Code Name Erhaltungs-
zustand
3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelle-tea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea
B
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
C
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
A/B/C
4030 Trockene europäische Heiden A/B
6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festu-co-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
A/B
6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäi-schen Festland) auf Silikatböden
A/B/C
6240* Subpannonische Steppen-Trockenrasen (Festucetalia vallesiacae) B
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
A/B
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
A/B/C
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Code Name Erhaltungs-
zustand
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba offi-cinalis)
A/B/C
6520 Berg-Mähwiesen A/B/C
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore C
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas B/C
8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegeation A/B
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation A/B/C
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
A/B/C
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) A/B/C
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) A/B/C
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) A/B/C
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) A/B/C
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
A/B/C
Tabelle 23 Arten nach Anhang II der FFH-RL im Gesamtgebiet
Deutscher (wissenschaftlicher) Artname Populations-
größe Erhaltungs-
zustand Jahr
Kammmolch (Triturus cristatus) r B 2012
Hirschkäfer (Lucanus cervus) r B 2003
Groppe (Cottus gobio) c B 2013
Bachneunauge (Lampetra planeri) c B 2013
Goldener Scheckenfalter (Euphydryas aurinia)
r A 2006
Spanische Flagge * (Euplagia quadripunctaria)
r B 2005
Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) 1-5 A 2010
Luchs (Lynx lynx) p C 2014
Bechsteinfledermaus(Myotis bechsteinii) p B 2010
Großes Mausohr (Myotis myotis) 501-1.000 A 2010
4.5.1.5 Schutzmaßnahmen
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat der Vorha-
benträger die im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung berücksichtigungsfähigen Schutz-
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 93
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maßnahmen überprüft und präzisiert. Folgende Schutzmaßnahmen hat der Vorhabenträger
seiner aktuellen FFH-Verträglichkeitsstudie zu Grunde gelegt:
Bezeichnung Kurzbeschreibung
Vermeidungs-, Verminderungs- und Schutzmaßnahmen
V 1 Schutz des Bodens
V 2 Schutz des Grund- und Oberflächenwassers
V 3 Schutz von Gehölzbeständen
V 4 Schutz von Grünlandbeständen
V 5 Verwendung von autochthonem Saatgut
V 6 Kontrolle der Neophytenentwicklung
V 7 Zeitliche Beschränkung der Gehölzrodung
V 8 Lebensraumverbesserung für den Grauspecht (CEF-Maßnahme 1)
V 9 Anbringen einer nicht überkletterbaren Ummantelung an Horstbäumen des Schwarzstor-ches zur Minimierung möglicher Prädationsverluste (CEF-Maßnahme 2)
V 10 Lebensraumverbesserung für den Wachtelkönig (CEF-Maßnahme 3)
V 11 Sicherung von Dornsträuchern (Bruthabitat des Neuntöters) durch Bauzaun
V 12 Kontrolle des Altbaumbestandes sowie Gehölzen des Haselmausbiotops am Dammstand-ort vor der Rodung
V 13 Aufhängen von Fledermauskästen (KOH-Maßnahme 1; CEF-Maßnahme 4)
V 14 Bauarbeiten am Damm des Elbingstalteichs außerhalb der Winterruhe der Fledermäuse
V 15 Anpflanzung von Haselnusssträuchern außerhalb des Einstaubereiches (CEF-Maßnahme 5)
V 16 Abfischen der Selke vor Baubeginn
V 17 Überprüfung des Elbingstalteichs auf das Vorkommen von FFH-Anhang II Arten (Groppe, Bachneunauge, Kleine Flussmuschel) sowie sonstiger streng geschützter Arten (Edelkrebs)
V 18 Rechtzeitige Terminierung des Teilabstaus Elbingstalteich
V 19 Naturnahe Gestaltung des Selke-Bachbettes beidseits Durchlassbauwerk und am Elbing-stalteich
V 20 Naturnahe Gestaltung des bauzeitlichen Umlaufgerinnes
V 21 Einrichtung von Amphibienzäunen
V 22 Optimierung von Kleingewässern außerhalb der Einstauflächen für Amphibien
V 23 Umweltbaubegleitung
V 24 Ökologische Stauraumbewirtschaftung (Verlagern von Altholz, Absammeln von Fischen, Entfernen von Ablagerungen)
A 5.2 Pflanzung von Auwald entlang der Selke (HQ20-HQ100) (Schutz des LRT 91E0*)
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 94
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Bezeichnung Kurzbeschreibung
Technische Maßnahmen in der Bau-
phase
Vermeidung von unnötigen Lärm- und Schadstoffemissionen
4.5.1.6 Verbleibende, zum Teil erhebliche Wirkungen
Im Ergebnis der aktualisierten FFH-Verträglichkeitsstudie wird Folgendes festgestellt:
Durch das Hochwasserrückhaltebecken Straßberg und die Folgemaßnahmen wie Umverle-
gung der Selke, Umverlegung der Bahntrasse, bauzeitliche Materialentnahme und Bauarbei-
ten am Damm des Elblingstalteiches werden Flächen des FFH-Gebietes „Selketal und Berg-
wiesen bei Stiege“ in Anspruch genommen.
Durch den Absperrdamm und die Dammertüchtigung am Elbingstalteich gehen Flächen verlo-
ren. Des Weiteren werden von temporärer Überstauung Lebensräume und Arten betroffen
sein. Die negativ betroffenen Lebensräume und Arten gehören zu den für die Erhaltungsziele
maßgeblichen Bestandteilen des NATURA 2000-Gebietes.
Die bauzeitliche Inanspruchnahme und die Überbauung von Flächen des prioritären LRT
91E0*, der LRT 3260, 6430, 6510 und 6520 sowie der Entwicklungsflächen E3260 und E6510
werden anhand der Orientierungswerte der BfN-Fachkonventionen als erhebliche Beein-
trächtigung eingestuft.
Auch die betriebsbedingte Überstauung von Flächen des prioritären LRT 91E0* und der Ent-
wicklungsflächen E3260 und E6510 werden anhand der Orientierungswerte der BfN-
Fachkonventionen (Bedingung E) als erhebliche Beeinträchtigung eingestuft.
Bei den LRT 3260, 6430, 6510 und 6520 werden die Auswirkungen nur aufgrund der Kumula-
tion mit anderen Plänen und Projekten, die ihrerseits bereits über der Erheblichkeitsschwelle
liegen, anhand der Orientierungswerte der BfN-Fachkonventionen als erhebliche Beeinträch-
tigung eingestuft. Bei den Entwicklungsflächen E3260 und E6510 werden die Auswirkungen
nur durch die Kumulation mit anderen Wirkfaktoren, hier durch die Überflutung im Einstaube-
reich anhand der Orientierungswerte der BfN-Fachkonventionen als erhebliche Beeinträch-
tigung eingestuft.
Für die übrigen im Untersuchungsgebiet vorkommenden LRT und Entwicklungsflächen beste-
hen keine erheblichen Beeinträchtigungen.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 95
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Für die in der Selke heimischen Populationen der Anhang II-Arten Groppe und Bachneun-
auge ist eine erhebliche Beeinträchtigung ebenfalls nicht auszuschließen.
Die für das Gebiet relevanten Fledermausarten (Mops- und Bechsteinfledermaus, Großes
Mausohr) sowie der Luchs sind vom Vorhaben nicht erheblich betroffen.
4.5.2 Stufe 2: Abweichungsprüfung
Bereits bisher war mit dem Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung vom 30.10.2013 in
Bezug auf das FFH-Gebiet "Selketal und Bergwiesen bei Stiege" ein Antrag auf Zulassung
einer Abweichung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG verbunden. Hieran hält der Vorhabenträger mit
der 1. Planergänzung fest.
4.5.2.1 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses
Mit Rücksicht auf die im Rahmen der durchgeführten ersten Anhörung eingegangenen Stel-
lungnahmen und Einwendungen werden in Heft 7.2 in der Fassung der 1. Planergänzung die
für das Vorhaben und die damit verbundenen Folgemaßnahmen sprechenden zwingenden
Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses nochmals zusammengestellt und – aus
Sicht des Vorhabenträgers – in Vorbereitung auf die von der Planfeststellungsbehörde durch-
zuführende Abwägung gewichtet. Gleichzeitig werden auch die in die von der Planfeststel-
lungsbehörde durchzuführende Interessenabwägung einzustellenden Belange des Natur-
schutzes erörtert und gewichtet. Im Ergebnis geht der Vorhabenträger allerdings weiterhin
davon aus, dass – erstens – für das Vorhaben und die damit verbundenen Folgemaßnahmen
sprechende zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen (hier:
Hochwasserschutz zum Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen im Sinn von § 34
Abs. 4 Satz 1 BNatSchG) und diese – zweitens – den einzustellenden Belangen des Natur-
schutzes (insbesondere Natura 2000) vorgehen, d. h. die von der Planfeststellungsbehörde
vorzunehmende Interessenabwägung zu Gunsten des Vorhabens ausfallen muss.
4.5.2.2 Alternativlosigkeit
Zentrales Thema der durchgeführten ersten Anhörung war die Frage der Alternativlosigkeit
des Vorhabens und der damit verbundenen Folgemaßnahmen.
Der Vorhabenträger hat sich der im Rahmen der ersten Anhörung geäußerten Kritik ange-
nommen und die Alternativenprüfung vollständig wiederholt. Diese neue Alternativenprüfung
ist mit ihren einzelnen Schritten und den jeweiligen Ergebnissen in Heft 7.2 in der Fassung der
1. Planergänzung dokumentiert.
Im Ergebnis bestätigt sich die Beurteilung durch den Vorhabenträger, dass das gegenständli-
che Vorhaben und die damit verbundenen Folgemaßnahmen – auch und gerade unter Be-
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 96
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rücksichtigung der strengen Anforderungen des § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG – gemessen an
den verfolgten Planungszielen alternativlos sind.
4.5.2.3 Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000
Auch die vom Vorhabenträger bisher geplanten Maßnahmen zur Sicherung des Netzes Natu-
ra 2000 (u. a. Maßnahmen E1 neu und E2 neu) standen im Rahmen der durchgeführten ers-
ten Anhörung in der Kritik. Der Vorhabenträger hat deshalb seine Maßnahmenplanung über-
prüft und mit der 1. Planergänzung angepasst. Die nunmehr vorgesehenen Maßnahmen zur
Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 sind wie folgt zu beschreiben:
Es wird zwischen den kohärenzsichernden Maßnahmen im Untersuchungsraum und den ex-
ternen Kohärenzsicherungsmaßnahmen unterschieden.
Bei den kohärenzsichernden Maßnahmen im Untersuchungsraum handelt es sich um folgen-
de:
• V 13, Aufhängen von Fledermauskästen (KOH-Maßnahme 1), kohärenzsichernde Maß-
nahme für die FFH-Anhang II Arten Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus und Großes
Mausohr
• A 2.2.3, Anpflanzung von Weiden-Weichholz Auenwald als Entwicklung zu LRT 91E0*
(luftseitig) (KOH-Maßnahme 2), kohärenzsichernde Maßnahme für den FFH-LRT 91E0*
• A 4.1, Wiederherstellung und Neuanlage von Auenwald, Entwicklung zu LRT 91E0*
(KOH-Maßnahme 3), Kohärenzsichernde Maßnahme für den FFH-LRT 91E0*
• A 4.5, Wiederherstellung einer Flachland-Mähwiese, Entwicklung zu LRT 6510 (KOH-
Maßnahme 4)
Bei den externen Kohärenzsicherungsmaßnahmen handelt es sich um:
• Maßnahmen E1 neu (KOH-Maßnahme 5):
• Revitalisierung der Selke bei Gatersleben - Kohärenzmaßnahme E1 neu zum HRB
Straßberg, mit der die im Plangebiet nicht in ausreichendem Umfang kompensierbaren
Beeinträchtigungen der LRT 91E0* und 6510 sowie die Habitatbeeinträchtigungen von
Groppe und Bachneunauge ausgeglichen werden sollen.
• Maßnahme E2 neu (KOH-Maßnahme 6):
Im Rahmen der Ökopoolmaßnahme der Landgesellschaft Sachsen Anhalt im Bereich von
Ermsleben ist die Entwicklung von Acker zu Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) an der
Selke geplant. Die Flächen haben eine Größe von insgesamt ca. 3,96 ha und grenzen
unmittelbar an die Selke bzw. den gewässerbegleitenden Gehölzstreifen an. Die Entwick-
lung des LRT erfolgt über eine gezielte Nutzungsanpassung.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 97
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4.5.3 Anlagen A und B
Zum Heft 7.2 in der Fassung der 1. Planergänzung gehören folgende Anlagen:
Anlagen Reihe A
A-7.2-1 Dokumentation der Standortsuche für kohärenzsichernde Maßnahmen
A-7.2-2 Zusammenstellung der möglichen Summationswirkungen
A-7.2-3 Auswertung charakteristische Arten der FFH-Lebensraumtypen
Anlagen Reihe B
Lose beigefügte Pläne Maßstab
B-7.2-1 Bestand und Konflikte, Lebensraumtypen und Arthabitate 1 : 5000
B-7.2-2 Kohärenzsichernde Maßnahmen 1 : 5000
4.6 Heft 7.3, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Heft 7.3 in der Fassung der 1. Planergänzung beinhaltet weiterhin den landschaftspflegeri-
schen Begleitplan im Sinn von § 17 Abs. 4 Satz 3 BNatSchG. Mit der 1. Planergänzung wird
aus Gründen der Übersichtlichkeit und der Transparenz aber auch das Heft 7.3 vollständig
neu vorgelegt.
Hintergrund dafür sind die mit der 1. Planergänzung verbundenen Änderungen und Anpas-
sungen bei
• den im Zusammenhang mit dem Eingriff in Natur und Landschaft geplanten Kompensati-
onsmaßnahmen (Ausgleich und Ersatz),
• den im Zusammenhang mit der Waldumwandlung geplanten Ausgleichsmaßnahmen,
• den im artenschutzrechtlichen Kontext geplanten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen
(CEF-Maßnahmen) und
• den notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000.
Da es sich bei den geplanten Maßnahmen weitgehend um multifunktionale Maßnahmen han-
delt, welche den bestehenden Kompensationsbedarf nach unterschiedlichen rechtlichen An-
forderungen gleichzeitig Rechnung tragen und die geänderten bzw. neuen Maßnahmen ent-
sprechend neu zu bewerten und in die Bilanzierung einzustellen waren, ergaben sich an meh-
reren Stellen des landespflegerischen Begleitplans Änderungen und Ergänzungen.
Zusammengefasst beinhaltet die Planung des Vorhabenträgers in der Fassung der 1. Planer-
gänzung folgende Maßnahmen:
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Bezeichnung Kurzbeschreibung
Vermeidungs-, Verminderungs- und Schutzmaßnahmen
V 1 Schutz des Bodens
V 2 Schutz des Grund- und Oberflächenwassers
V 3 Schutz von Gehölzbeständen
V 4 Schutz von Grünlandbeständen
V 5 Verwendung von autochthonem Saatgut
V 6 Kontrolle der Neophytenentwicklung
V 7 Zeitliche Beschränkung der Gehölzrodung
V 8 Lebensraumverbesserung für den Grauspecht (CEF-Maßnahme 1)
V 9 Anbringen einer nicht überkletterbaren Ummantelung an Horstbäumen des Schwarzstor-
ches zur Minimierung möglicher Prädationsverluste (CEF-Maßnahme 2)
V 10 Lebensraumverbesserung für den Wachtelkönig (CEF-Maßnahme 3)
V 11 Sicherung von Dornsträuchern (Bruthabitat des Neuntöters) durch Bauzaun
V 12 Kontrolle des Altbaumbestandes sowie Gehölzen des Haselmausbiotops am Dammstand-
ort vor der Rodung
V 13 Aufhängen von Fledermauskästen (KOH-Maßnahme 1; CEF-Maßnahme 4)
V 14 Bauarbeiten am Damm des Elbingstalteichs außerhalb der Winterruhe der Fledermäuse
V 15 Anpflanzung von Haselnusssträuchern außerhalb des Einstaubereiches (CEF-Maßnahme
5)
V 16 Abfischen der Selke vor Baubeginn
V 17 Überprüfung des Elbingstalteichs auf das Vorkommen von FFH-Anhang II Arten (Groppe,
Bachneunauge, Kleine Flussmuschel) sowie sonstiger streng geschützter Arten (Edelkrebs)
V 18 Rechtzeitige Terminierung des Teilabstaus Elbingstalteich
V 19 Naturnahe Gestaltung des Selke-Bachbettes beidseits Durchlassbauwerk und am Elbing-
stalteich
V 20 Naturnahe Gestaltung des bauzeitlichen Umlaufgerinnes
V 21 Einrichtung von Amphibienzäunen
V 22 Optimierung von Kleingewässern außerhalb der Einstauflächen (längere Wasserführung),
um das Bestehen der Amphibienpopulation auch nach einem Einstauereignis zu sichern
V 23 Umweltbaubegleitung
V 24 Ökologische Stauraumbewirtschaftung (Verlagern von Altholz, Absammeln von Fischen,
Entfernen von Ablagerungen)
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Bezeichnung Kurzbeschreibung
Ausgleichs-, Gestaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen
A 1 Maßnahmen auf dem Dammbauwerk
A 1.1 Entwicklung von magerem Grünland auf den Böschungen des Hochwasserrückhaltedam-
mes
A 1.2 Entwicklung von Schotterrasen auf den Bermen des Hochwasserrückhaltedammes
A 2 Maßnahmen im Bereich des Dammbauwerks
A 2.1 Wasserseitiger Bereich des Dammbauwerks
A 2.1.1 Entwicklung einer feuchten Hochstaudenflur
A 2.2 Luftseitiger Bereich des Dammbauwerks
A 2.2.1 Anpflanzung von Laubmischwald auf bisherigen Waldflächen
A 2.2.2 Entwicklung einer Ruderalflur (ein- bis mehrjährige Arten)
A 2.2.3 Anpflanzung von Weiden-Weichholz Auenwald als Entwicklung zu LRT 91E0* (KOH-
Maßnahme 2)
A 2.2.4 Anpflanzung von Laubmischwald auf der Zwischenlagerfläche 1
A 2.2.5 Entwicklung einer Nasswiese auf der Zwischenlagerfläche 1
A 2.2.6 Wiederherstellung naturnahes Bachbett
A 3 Maßnahmen im Bereich der Materialentnahmestelle
A 3.1 Entwicklung von Silikat-Felsfluren
A 3.2 Freie Sukzession, langfristige Entwicklung zu Laubmischwald
A 3.3 Entwicklung einer mageren Flachland-Mähwiese
A 3.4 Wiederherstellung einer mageren Flachland-Mähwiese an der Zwischenlagerfläche 2
A 4 Maßnahmen im Bereich des Elbingstalteichs
A 4.1 Wiederherstellung von Auenwald (LRT 91E0*) (KOH-Maßnahme 3)
A 4.2 Herstellung einer Silikatfelsflur sekundärer Standorte (Dammvorschüttung)
A 4.3 Wiederherstellung des Kolkes und von Teilen des alten Bachbettes
A 4.4 Verlegung der Selke, Entwicklung eines naturnahen Bachbettes
A 4.5 Wiederherstellung einer mageren Flachland-Mähwiese, Entwicklung zu LRT 6510 (KOH-
Maßnahme 4)
A 4.6 Wiederherstellung von Gebüsch auf trocken-warmem Standort
A 4.7 Freie Sukzession einer Aufschüttungsfläche am Dammfuß
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Bezeichnung Kurzbeschreibung
A 4.8 Laubmischwaldpflanzung auf der Baustelleneinrichtungsfläche am Elbingstalteich
A 5 Maßnahmen im Einstaubereich
A 5.1.1 Entwicklung einer Mageren-Flachland-Mähwiese auf Grünlandflächen im Einstaubereich
HQ50
A 5.1.2 Dauerhafter Erhalt der Grünlandnutzung auf LRT 6510-Flächen durch Pflegemaßnahmen
im Bereich HQ50 (Schutz des LRT 6510)
A 5.1.3 Dauerhafter Erhalt der Grünlandnutzung auf LRT 6510-Flächen durch Pflegemaßnahmen
im Bereich HQ20 (Schutz des LRT 6510)
A 5.1.4 Dauerhafter Erhalt der Grünlandnutzung durch Pflegemaßnahmen außerhalb von LRT-
Flächen im Bereich HQ20
A 5.2 Pflanzung von Auwald entlang der Selke (HQ20-HQ100) (Schutz des LRT 91E0*)
A 5.3 Sukzessiver Umbau von reinen Nadelholzbeständen in Laubmischwald
A 5.4 Sukzessiver Umbau von Laub-Nadel-Mischwald in Laubmischwald
Maßnahmen auf externen Flächen
E 1 neu Revitalisierung der Selke südöstlich von bei Gatersleben
(KOH-Maßnahme 5)
E 2 neu Umwandlung von Intensiv-Acker in eine magere Flachland-Mähwiese (LRT 6510) bei Er-
msleben (KOH-Maßnahme 6)
E 3 neu Neuanlage naturnaher Wald bei Harzgerode
Zum Heft 7.3 in der Fassung der 1. Planergänzung gehören folgende Anlagen:
Anlagen Reihe A
A-7.3-1 Eingriffs-Ausgleichsbilanz
A-7.3-2 Maßnahmenverzeichnis und Maßnahmenblätter
Anlagen Reihe B
Lose beigefügte Pläne Maßstab
B-7.3-1; Bl. 1 - 7 Konfliktpläne (Eingriffspläne) 1 : 1.000
B-7.3-2; Bl. 1 - 7 Maßnahmenpläne (Ausgleichspläne) 1 : 1.000
B-7.3-3 Übersichtsplan externe Maßnahmen 1 : 150.000
E 1 neu, E 2 neu, E 3 neu
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 101
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4.7 Heft 7.4, Fachbeitrag Artenschutz
Heft 7.4 der 1. Planergänzung beinhaltet nach wie vor den artenschutzrechtlichen Fachbei-
trag.
Der Vorhabenträger hat die 1. Planergänzung jedoch zum Anlass genommen, auch diese
naturschutzrechtliche Fachprüfung zu kontrollieren und zu aktualisieren.
Im Ergebnis wird für die überwiegende Zahl der prüfungsrelevanten gemeinschaftsrechtlich
besonders und streng geschützten Arten bestätigt, dass die Verbote des § 44 Abs. 1
BNatSchG mit dem Vorhaben und den damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnah-
men – teilweise unter Berücksichtigung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-
Maßnahmen) – nicht erfüllt werden.
Neu ist demgegenüber die Beurteilung durch den Vorhabenträger, dass für einzelne Arten
nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Verbote des § 44
Abs. 1 BNatSchG nicht erfüllt werden.
• Für folgende Arten ist der Verbotstatbestandteil nach §44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG auf-
grund des betriebsbedingten Tötungsrisiko erfüllt:
o Haselmaus (Muscardinus avellanarius)
o Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
o Braunes Langohr (Plecotus auritus)
o Fransenfledermaus (Myotis nattererii)
o Große Bartfledermaus (Myotis brandtii)
o Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacina)
o Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)
o Nymphenfledermaus (Myotis alcathoe)
o Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
• Für den Schwarzstorch (Ciconia nigra) und den Wachtelkönig (Crex crex) ist der Verbots-
tatbestandteil nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG aufgrund der Verletzung des Störungs-
verbotes erfüllt.
• Für Wachtelkönig (Crex crex) ist zudem der Verbotstatbestandteil nach § 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG aufgrund der Verletzung des Schädigungsverbots erfüllt.
In Bezug auf diese Arten hat sich der Vorhabenträger deshalb dazu entschlossen, die Gewäh-
rung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG zu beantragen. Die dafür erforderlichen
Voraussetzungen (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, Alternativ-
losigkeit, keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen der betreffenden
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 102
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Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet) sind erfüllt und in Heft 7.4 der 1. Planergän-
zung im Einzelnen dargelegt und begründet.
Zum Heft 7.4 in der Fassung der 1. Planergänzung gehören folgende Anlagen:
Anlagen Reihe A A-7.4-1 Abschichtungstabelle zur Ermittlung der planungsrelevanten Arten
4.8 Heft 7.5, Monitoringkonzept
Das vorgelegte Konzept umfasst Maßnahmen zum naturschutzfachlichen Monitoring und zur
Erfolgskontrolle sowie zum Risikomanagement, auf welche in der UVS, Heft 7.1 in der Fas-
sung der 1. Planergänzung, in der FFH-VS, Heft 7.2 in der Fassung der 1. Planergänzung und
im LBP, Heft 7.3 in der Fassung der 1. Planergänzung hingewiesen wird.
Es wird zwischen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Flächenschutz (Monitoringmaß-
nahmen und Erfolgskontrollen, die sich auf Arten nach Anhang II der FFH-RL und Lebens-
raumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-RL beziehen) und Maßnahmen im Zusammenhang
mit dem Artenschutz (Maßnahmen, die sich auf Arten beziehen, die im Anhang IV der FFH-RL
geführt sind) unterschieden. Darüber hinaus werden auch die im Rahmen der Eingriffsrege-
lung zu betrachtenden Biotope berücksichtigt.
4.9 Heft 8, Revitalisierung der Selke bei Gatersleben - Kohärenzmaßnahme E1 neu zum HRB Straßberg
Wie bereits oben in Kapitel 4.4 erwähnt, hat der Vorhabenträger die bisher geplanten Maß-
nahmen zur Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 (wasserbauliche Kompensati-
onsmaßnahmen an der Selke zwischen Hoym und Gatersleben; Maßnahmen E1 und E2)
überarbeitet und geändert.
Im Ergebnis verbleibt es allerdings dem Grunde nach bei einer wasserbaulichen Maßnahme
an der Selke im betreffenden Gewässerabschnitt. Die wasserbauliche Maßnahme wurde je-
doch mit Rücksicht auf die wasserrechtlichen Anforderungen und mit Rücksicht auf den Be-
darf an Grund und Boden überprüft und vollständig neu geplant.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 103
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Abbildung 7 Kohärenzmaßnahme E1 neu zum HRB Straßberg - Lageplan
4.9.1 Revitalisierung der Selke bei Gatersleben - Kohärenzmaßnahme E1 neu zum HRB Straßberg
Die Maßnahme E 1 neu hat die Revitalisierung von Flussbett und Auenkorridor der Selke zwi-
schen Gatersleben und Hoym (E1 neu: Alte Asche bis oberhalb Wehr Gatersleben) zum In-
halt. Der Kompensationsraum liegt im bzw. unmittelbar angrenzend an das FFH-Gebiet Nr.
172 „Bode und Selke im Harzvorland“ (DE 4133-301).
Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung naturnaher Lebensraumstrukturen in naturnahen
Fließgewässerstrecken für die Ichthyozönose der Unteren Salmonidenregion, insbesondere
Groppe und Bachneunauge, im Zusammenhang mit der Revitalisierung von naturnahen
Fließgewässerstrecken mit Entwicklungspotenzial zum FFH-LRT 3260 (Fließgewässer der
planaren bis montanen Stufe mit Vegetation mit des Ranunculion fluitantis), die Schaffung des
prioritären FFH-Lebensraumtyps Auwald des FFH-Lebensraumtyps 91E0* Auenwälder mit
Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior und die Schaffung von mageren Flachland-Mähwiesen
des FFH-LRT 6510.
Zu diesem Zweck wird mit wasserbaulichen Maßnahmen ein neues Initialgerinne in der linken
Aue vorgegeben. Damit wird sich auf die Initiierung und lenkende Unterstützung des natürli-
chen morphologischen Entwicklungspotenzials des Gewässers konzentriert, ohne jedoch eine
dauerhafte Linienführung im Entwicklungskorridor vorgeben zu wollen. Eine Flächeninan-
spruchnahme über den Entwicklungskorridor hinaus soll jedoch mit geeigneten Mitteln (u.a.
unter Zuhilfenahme von Pflanzungen in Form von Auwaldstreifen, regelmäßige Kontrollen der
eigendynamischen Entwicklung) verhindert werden.
4.9.2 Anlagen A und B
Zum aktuellen Heft 8 in der Fassung der 1. Planergänzung gehören folgende Anlagen:
Anlagen Reihe A
A-9-1 Planunterlagen
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 104
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A-9-2 2-dimensionale hydraulische Strömungsberechnung, Modellbeschreibung
A-9-3 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag einschließlich Betrachtung der Umwelt-
schutzgüter
A-9-4 Artenschutzfachbeitrag
A-9-5 FFH- Erheblichkeitsabschätzung
A-9-6 Daten- und Planungsgrundlagen, Rechtsvorschriften, Normen, Literatur- und
Quellenverzeichnis
A-9-7 Abkürzungsverzeichnis
Anlagen Reihe B
Lose beigefügte Pläne Maßstab
B-3- 20- 2a Lageplan E1 neu 1 : 1.500
B-3- 30- 4a Längsschnitt Radweg 1 : 1.000 / 1:100
B-3- 40- 1a Regelquerschnitt Gelände inkl. Altlauf, neu –
Gerinne und Radweg 1 : 200 / 1:50
B-3- 40- 5a Querprofile 1 : 200
B-3- 50- 3a Detailplan Überlaufschwelle 1 : 250 / 1:200
B-3- 60- 1a Lageplan E1 neu inkl. Bepflanzung 1 : 1.500
4.10 Heft 9, Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag
Das erstmals vorgelegte Heft 9 enthält den Wasserwirtschaftlichen Fachbeitrag.
4.10.1 Anlass
Bei dem geplanten Hochwasserrückhaltebecken (HRB) handelt es sich um ein Vorhaben mit
Wirkungen auf das Schutzgut Wasser. Gleiches gilt für einzelne mit dem Vorhaben verbunde-
ne Folgemaßnahmen und die Kohärenzsicherungsmaßnahme E 1 neu. Deshalb ist die Ver-
einbarkeit mit den wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungszielen und das Vorliegen der sons-
tigen wasserrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Dazu dient das neue Heft 9.
4.10.2 Beschreibung des Vorhabens
Heft 9 greift auf die in Heft 1 in der Fassung der 1. Planergänzung enthaltene Vorhabenbe-
schreibung zurück.
4.10.3 Rechtliche Grundlagen und Vorgehensweise
Maßnahmen und Vorhaben, die mit Wirkungen auf das Schutzgut Wasser verbunden sind,
sind auf ihre Übereinstimmung mit den wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungszielen zu prü-
fen.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 105
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Die Bewirtschaftungsziele des WHG gehen auf die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für
Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie -
WRRL) zurück, die am 22. Dezember 2000 in Kraft trat.
Die WRRL ist auf den Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers gerichtet und
legt für diese verbindliche Umweltziele fest. Hiernach darf der Zustand der Gewässer zum
einen nicht verschlechtert werden (Verschlechterungsverbot). Zum anderen sind sie grund-
sätzlich so weit zu schützen, zu verbessern und zu sanieren, dass ein guter Gewässerzustand
erreicht wird (Verbesserungsgebot).
Die WRRL ist durch das WHG, das WG LSA und die Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt
über die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL-VI LSA) sowie die OGewV und die GrwV in deut-
sches Recht umgesetzt und konkretisiert worden. Zentrale Normen sind die §§ 27 bis 31 und
47 WHG, welche nach Maßgabe der WRRL Bewirtschaftungsziele festlegen sowie Fristver-
längerungen, Abweichungsmöglichkeiten und Ausnahmen regeln. Weitere behördenverbindli-
che Bewirtschaftungsvorgaben finden sich im einschlägigen Bewirtschaftungsplan und Maß-
nahmenprogramm.
Die in den §§ 27 und 47 WHG niedergelegten Gewässerbewirtschaftungsziele haben nicht nur
programmatischen Charakter für die Bewirtschaftungsplanung, sondern statuieren verbindli-
che Vorgaben, die auch bei der Zulassung gewässerrelevanter Vorhaben zu beachten sind.
Im Rahmen des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens ist daher sicherzustellen, dass das
Vorhaben und die mit ihm verbundenen Folgemaßnahmen – vorbehaltlich einer möglichen
Ausnahme – weder zu einer Verschlechterung des Zustands der betroffenen Oberflächen-
oder Grundwasserkörper führen kann noch die fristgerechte Erreichung des guten Zustands
dieser Wasserkörper gefährdet.
4.10.4 Beschreibung des Ist-Zustandes der Wasserkörper
Zunächst wird in Heft 9 der Ist-Zustand der relevanten Wasserkörper beschrieben. Der Aus-
wirkungsbereich des Vorhabens und der Folgemaßnahmen auf folgende Wasserkörper:
• Oberflächenwasserkörper SAL20OW03-00
• Grundwasserkörper GWK SAL GW 064 (Harzer Paläozoikum)
• Elbingstalteich
• Steinfurtbach.
Der Auswirkungsbereich der Maßnahme E 1 neu erstreckt sich auf folgende Wasserkörper:
• Oberflächenwasserkörper SAL20OW01-00
• Grundwasserkörper GWK SAL GW 065 (Kreide der Subherzynen Senke).
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 106
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4.10.5 Wirkungsprognose
Anschließend wird eine Wirkungsprognose – getrennt für den Bau des Hochwasserrückhalte-
beckens, den Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens und die einzelnen Folgemaßnahmen
– durchgeführt. Soweit von einer Verschlechterung (teilweise auch nur vorsorglich) auszuge-
hen ist, wird eine Ausnahme beantragt und werden die Ausnahmevoraussetzungen im Einzel-
nen begründet.
4.10.6 Bau des Hochwasserrückhaltebeckens
Die relevanten Auswirkungen des Betriebes auf das Oberflächengewässer Selke und das
Grundwasser wurden bereits in Kapitel 6 des Heftes 1 des Antrages vom 30.10.2013 be-
schrieben. Wesentliche Änderungen ergeben sich insoweit durch die 1. Planergänzung nicht.
Heft 9 in der Fassung der 1. Planergänzung greift vollständig auf die bereits in Kapitel 6 des
Heftes 1 des Antrages vom 30.10.2013 beschriebenen Auswirkungen des Betriebes des
Hochwasserrückhaltebeckens zurück, beinhaltet aber Präzisierungen und Klarstellungen.
Der Vorhabenträger geht im Ergebnis davon aus, dass mit dem Bau des Hochwasserrückhal-
tebeckens keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächengewässers
Selke und auch keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Gewässers Selke
verbunden sein wird. Gleiches gilt hinsichtlich der Bewirtschaftungsziele und -grundsätze in
Bezug auf das Grundwasser.
Hilfsweise und vorsorglich beantragt der Vorhabenträger die Gewährung einer Ausnahme
nach § 31 Abs. 2 WHG, soweit der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens zu einer Verände-
rung der physischen Gewässereigenschaften des Oberflächengewässers Selke, namentlich
im Bereich des Durchlassbauwerkes (Gewässerdurchlass) und den angrenzenden Bereichen
(Tosbecken, Pegelstrecke) in Gestalt einer technischen Überprägung führt.
4.10.7 Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens
Die relevanten Auswirkungen des Betriebes auf das Oberflächengewässer Selke und das
Grundwasser wurden bereits in Kapitel 6 des Heftes 1 des Antrages vom 30.10.2013 be-
schrieben. Wesentliche Änderungen ergeben sich insoweit durch die 1. Planergänzung nicht.
Heft 9 in der Fassung der 1. Planergänzung greift vollständig auf die bereits in Kapitel 6 des
Heftes 1 des Antrages vom 30.10.2013 beschriebenen Auswirkungen des Betriebes des
Hochwasserrückhaltebeckens zurück, beinhaltet aber umfangreiche Präzisierungen und Klar-
stellungen.
Der Vorhabenträger geht im Ergebnis aufgrund der Wirkungen
• Änderung der Abflusswerte bei Hochwasserereignissen > HQ 5 im Einstaubereich und
unterhalb des Dammes
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 107
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• Reduzierung der Sauerstoffkonzentration im Einstaubereich
• Erhöhung der Wassertemperatur im Einstaubereich
• Sedimentation von Schwebstoffen im Einstaubereich und Reduzierung unterhalb des
Dammes
• Erhöhung der Druckverhältnisse im Einstaubereich
• Reduzierung der natürlichen Fließgewässerdynamik im Einstaubereich und unterhalb
des Dammes
• Geschiebedefizit und Eintiefungstendenz der Gewässersohle im Unterwasser
• Unterbindung der Geschiebedurchgängigkeit im Einstaufall
davon aus, dass im Zusammenhang mit dem Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens eine
Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflächenwasserkörpers nicht auszu-
schließen ist. Deshalb beantragt der Vorhabenträger die Gewährung einer Ausnahme nach §
31 Abs. 2 WHG. Die dafür nötigen Voraussetzungen liegen vor.
Eine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächengewässers Selke ist dem-
gegenüber infolge des geplanten Betriebs des Hochwasserrückhaltebeckens nicht zu erwar-
ten.
Eine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des relevanten Grundwasserkörpers
ist mit dem Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens nicht verbunden. Eine direkte oder indi-
rekte Entnahme findet betriebsbedingt nicht statt. Auch das mengenmäßige Gleichgewicht (§
47 Abs. 1 Nr. 3 WHG) wird nicht betroffen.
Eine Verschlechterung des chemischen Zustandes des relevanten Grundwasserkörpers ist mit
dem Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens ebenso nicht verbunden. Ein Eintrag von
Schadstoffen im Sinn der Richtlinie 2006/118/EG (Grundwasserrichtlinie) in den Grundwas-
serkörper kann betriebsbedingt ausgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit dem Betrieb
des Hochwasserrückhaltebeckens finden insbesondere keine Einträge durch Benutzungen im
Sinn des § 9 Abs. 1 Nr. 4 oder Abs. 2 Nr. 2 WHG statt.
4.10.8 Folgemaßnahmen
Eine ganze Reihe von Folgemaßnahmen sind wasserrechtlich relevant und deshalb in Bezug
auf die wasserrechtliche Zulässigkeit zu beschreiben und zu prüfen.
Dies betrifft insbesondere die erforderliche Umverlegung der Selke im Bereich des Damm-
bauerwerkes sowie die bauzeitliche Umverlegung, die Maßnahmen am Elbingstalteich und die
erforderliche Umverlegung der Selke im Bereich des Elbingstalteiches. Hier handelt es sich
jeweils um einen Gewässerausbau bzw. ein gleichgestelltes Vorhaben.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 108
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Dies betrifft auch die Umverlegung der Bahntrasse und die seitliche Materialentnahme, soweit
damit wasserrechtliche Benutzungstatbestände aktiviert werden.
Dies betrifft schließlich die Maßnahmen zur bauzeitlichen Wasserhaltung.
Im Ergebnis der Prüfung kann für die erforderlichen Umverlegungen der Selke eine Ver-
schlechterung in Bezug auf den Oberflächenwasserkörper nicht ausgeschlossen werden.
Deshalb beantragt der Vorhabenträger auch hierfür eine Ausnahme. Die Voraussetzungen
dafür sind erfüllt.
Ebenso kann im Zusammenhang mit der seitlichen Materialentnahme eine Verschlechterung
des mengenmäßigen Zustandes der Grundwassers aufgrund der damit verbundenen Absen-
kung des Grundwasserstandes nicht ausgeschlossen werden. Deshalb beantragt der Vorha-
benträger auch hierfür eine Ausnahme. Die Voraussetzungen dafür sind erfüllt.
Für alle anderen Folgemaßnahmen ist im Ergebnis festzustellen, dass die wasserrechtlichen
Voraussetzungen erfüllt werden und keine Verschlechterungen zu erwarten sind.
4.10.9 Revitalisierung der Selke bei Gatersleben
Bei der Maßnahme zur Kohärenzsicherung E 1 neu handelt es sich um einen Gewässeraus-
bau im Sinn von § 67 Abs. 2 WHG handelt, welcher seinerseits nach § 68 Abs. 1 WHG plan-
feststellungspflichtig ist. Der vorliegende Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung umfasst
auch den Antrag auf Zulassung der geplanten Kohärenzsicherungsmaßnahmen durch was-
serrechtliche Planfeststellung. Die geplante Kohärenzmaßnahme E1 neu erfüllt die wasser-
rechtlichen Anforderungen.
Eine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächengewässers Selke ist infol-
ge der geplanten Renaturierung der Selke zwischen Hoym und Gatersleben nicht zu erwarten.
Baubedingt wird mit entsprechenden Vermeidungsmaßnahmen sichergestellt, dass keine Ein-
träge von Schadstoffen im Sinn der Anlage 7 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV)
in das Gewässer stattfinden.
Der ökologische Zustand der Selke im Abschnitt zwischen Ermsleben, Abzweig Mühlgraben,
bis zur Mündung in die Bode (SAL20OW01-00) wird mit „unbefriedigend“ bewertet (FGG Elbe
2015). Eine weitere Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflächengewäs-
sers Selke ist infolge der geplanten Renaturierung der Selke zwischen Hoym und Gatersleben
nicht zu erwarten. Insbesondere wird die Qualität des Gewässers in seiner Eigenschaft als
Bestandteil des Naturhaushalts nicht betroffen und die Gewässerstruktur sowie die Gewäs-
serdurchgängigkeit (§§ 33, 34 WHG) nicht eingeschränkt.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 109
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Eine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des hier relevanten Grundwasserkör-
pers ist mit der Maßnahme E1 neu nicht verbunden. Eine direkte oder indirekte Entnahme
findet nicht statt. Auch das mengenmäßige Gleichgewicht (§ 47 Abs. 1 Nr. 3 WHG) wird nicht
betroffen. Die Herstellung eines neuen Gerinnes hat keine Auswirkungen auf die wasserwirt-
schaftlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundwasser.
Eine Verschlechterung des chemischen Zustandes des hier relevanten Grundwasserkörpers
ist mit der Maßnahme E1 neu ebenso nicht verbunden. Ein Eintrag von Schadstoffen im Sinn
der Richtlinie 2006/118/EG (Grundwasserrichtlinie) in den Grundwasserkörper ist nicht zu
erwarten. Es finden keine Einträge durch Benutzungen im Sinn des § 9 Abs. 1 Nr. 4 oder Abs.
2 Nr. 2 WHG statt. Die Maßnahme E1 neu entspricht vielmehr durch die mit ihr verbundene
Ablösung der bisher intensiven landwirtschaftlichen Nutzung dem aktuellen Maßnahmenpro-
gramm des Landes Sachsen-Anhalt (FGG Elbe 2015) und den Maßnahmen zur Vermeidung
und Beseitigung diffuser Eintragsquellen.
4.10.10 Zusammenfassung
Zusammengefasst ist von folgendem auszugehen:
Maßnahme Bewertung
Bau des Hochwasserrück-haltebeckens
Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-
wasser-körpers (SAL20OW03-00) • keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflä-
chenwasserkörpers (SAL20OW03-00) • Soweit anlagenbezogen (Dammbauwerk) ein Flächenfilter mit Draina-
ge bautechnisch erforderlich ist, um anfallendes Sickerwasser (das auf der Fläche des Dammbauwerkes anfallende und versickernde Nieder-schlagswasser) zu fassen und in die Selke abzuleiten, handelt es sich um eine Maßnahme im Sinn von § 9 Abs. 3 WHG und nicht um eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung. Mit der Einleitung des am Bauwerk anfallenden Sickerwassers in die Selke sind auch keine nachteiligen Wirkungen auf das Gewässer verbunden, welche eine ei-genständige Prüfung und Zulassung erforderlich machen könnten.
Ausnahme • Der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens führt zu einer Veränderung
der physischen Gewässereigenschaf-ten des Oberflächengewässers Selke, namentlich im Bereich des Durchlassbauwerkes (Gewässer-durch-lass) und den angrenzenden Bereichen (Tosbecken, Pegelstre-cke). Hier wird sich das Erscheinungsbild des Gewässers verändern. Das Gewässer wird technisch überprägt – ungeachtet der gleichwohl gewährleisteten Mindestwasserführung und der aquatischen Durch-gängigkeit. Die Fließgewässerdynamik wird in diesem Abschnitt bau-werksbedingt unterbunden.
• Vorliegend sind – hilfsweise – die Voraussetzungen für eine Ausnah-me nach § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 110
P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH
Maßnahme Bewertung
Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-
serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-
wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)
Ausnahme • Der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens führt zur keiner Verände-
rung der physischen Gewässereigenschaften des betreffenden Grundwasserkörpers. Indem der Damm mit einer Untergrundabdich-tung (Erosionsschutzschleier mit Grundwasser-Strömungsfenstern, flächige Kontaktverpressung) hergestellt wird, werden aber die natürli-chen Verhältnisse dergestalt betroffen, dass der Grundwasserstrom nicht wie bisher gesamtflächig im Grundwasserleiter fließt, sondern durch die in der Untergrundabdichtung vorgesehenen Strömungsfens-ter gelenkt wird. Einen Einfluss auf den mengenmäßigen Zustand oder den chemischen Zustand des Grundwasserleiters nimmt das Damm-bauwerk einschließlich Untergrundabdichtung aber damit grundsätz-lich nicht.
• Vorliegend sind – hilfsweise – die Voraussetzungen für eine Ausnah-me nach § 47 Abs. 3 i. V. m. § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.
Betrieb des Hochwasserrück-haltebeckens
Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-
wasser-körpers (SAL20OW03-00) • eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflächen-
wasserkörpers (SAL20OW03-00) ist aufgrund der Wirkungen des Be-triebes des Hochwasserrückhaltebeckens o Änderung der Abflusswerte bei Hochwasserereignissen > HQ 5
im Einstaubereich und unterhalb des Dammes o Reduzierung der Sauerstoffkonzentration im Einstaubereich o Erhöhung der Wassertemperatur im Einstaubereich o Sedimentation von Schwebstoffen im Einstaubereich und Redu-
zierung unterhalb des Dammes o Erhöhung der Druckverhältnisse im Einstaubereich o Reduzierung der natürlichen Fließgewässerdynamik im Einstau-
bereich und unterhalb des Dammes o Geschiebedefizit und Eintiefungstendenz der Gewässersohle im
Unterwasser o Unterbindung der Geschiebedurchgängigkeit im Einstaufall nicht auszuschließen
Ausnahme • Eine Veränderung der physischen Gewässereigenschaften ist in Be-
zug auf den Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens gegeben: Das tatsächliche Erscheinungsbild des Oberflächengewässers verändert sich bei Hochwasserereignissen > HQ 5 im Einstaubereich. Das Ge-wässer geht hier - räumlich begrenzt und temporär - im sich aufbau-enden Staukörper auf. Ein Einstau der Selke führt kurzzeitig zur Ver-änderung der Geschiebeverhältnisse und damit ggf. der Struktur und Dynamik des eingestauten Gewässerabschnittes. Die Fließgewäs-serdynamik ist - räumlich begrenzt und temporär - nicht mehr gege-ben. Die Abflusswerte und Fließgeschwindigkeiten verändern sich sowohl im Einstaubereich wie unterhalb des Dammes.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 111
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Maßnahme Bewertung
• Vorliegend sind aber die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.
Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-
serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-
wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)
Ausnahme • Der Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens führt zur einer temporä-
ren, kurzzeitigen Veränderung der physischen Gewässereigenschaf-ten des Grundwasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoi-kum), indem im Hochwasserfall > HQ 5 das Grundwasser im gesam-ten Staubereich auf das Niveau des Staupegels angehoben wird, wodurch die natürlichen Verhältnisse betroffen und verändert werden – ungeachtet der nicht vollständigen Abdichtung aufgrund der Vermei-dungs- und Minderungswirkung der vorgesehenen Strömungsfenster (Grundwasseraustausch von Oberwasser und Unterwasser).
• Vorliegend sind – hilfsweise – die Voraussetzungen für eine Ausnah-me nach § 47 Abs. 3 i. V. m. § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.
bauzeitliche Ablei-tung von Grund-wasser und anfal-lendem Nieder-schlagswasser in die Selke (Bau-wasserhaltung Absperrbauwerk)
Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-
wasserkörpers (SAL20OW03-00) • keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflä-
chenwasserkörpers (SAL20OW03-00)
Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-
serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-
wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)
Umverlegung der Selke im Bereich des Absperrbau-werks auf einer Länge von 260 m um bis zu 5 m in Richtung Talmitte
Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-
wasserkörpers (SAL20OW03-00) • eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflächen-
wasserkörpers (SAL20OW03-00) ist aufgrund der Wirkungen der Um-verlegung der Selke im Bereich des Absperrbauwerkes nicht auszu-schließen
Ausnahme • Die Veränderung der physischen Gewässereigenschaften ist mit der
notwendigen Umverlegung der Selke im Bereich des Absperrbauwer-kes gegeben. Die Selke wird auf einer Länge von 260 m in ein neues Gewässerbett verlegt.
• Vorliegend sind aber die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.
Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-
serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 112
P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH
Maßnahme Bewertung
• keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)
bauzeitliche Um-verlegung der Selke im räumli-chen Bereich des Dammbauwerkes auf einer Länge von 330 m
Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-
wasserkörpers (SAL20OW03-00) • eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflächen-
wasserkörpers (SAL20OW03-00) ist aufgrund der Wirkungen der bau-zeitlichen Umverlegung der Selke im Bereich des Absperrbauwerkes nicht auszuschließen
Ausnahme • Die Veränderung der physischen Gewässereigenschaften ist mit der
notwendigen bauzeitlichen Umverlegung der Selke im Bereich des Absperrbauwerkes zeitweilig gegeben.
• Vorliegend sind aber die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.
Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-
serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-
wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)
bauzeitliche Ablei-tung von Grund-wasser bei Umver-legung der Selke (Bauwasserhal-tung Umverlegung Selke)
Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-
wasserkörpers (SAL20OW03-00) • keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflä-
chenwasserkörpers (SAL20OW03-00)
Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-
serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-
wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)
Umverlegung der Bahntrasse der Schmalspurbahn im räumlichen Bereich des Dammbauwerkes
Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-
wasserkörpers (SAL20OW03-00) • keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflä-
chenwasserkörpers (SAL20OW03-00)
Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-
serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-
wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)
bauzeitliche seitli-che Materialent-nahme auf einer Fläche von 3,8 ha am rechten Hang
Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-
wasserkörpers (SAL20OW03-00) • keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflä-
chenwasserkörpers (SAL20OW03-00)
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 113
P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH
Maßnahme Bewertung
(Großer Ampen-berg; Tiefe von 3 m bis 16 m unter GOK)
Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-
serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-
wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) Ausnahme • Die bauzeitliche seitliche Materialentnahme führt als Erdaufschluss zur
dauerhaften Veränderung der physischen Gewässereigenschaften des Grundwasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum), in-dem der Grundwasserstand entsprechend der geplanten Abgrabung abgesenkt wird.
• Vorliegend sind – hilfsweise – die Voraussetzungen für eine Ausnah-me nach § 47 Abs. 3 i. V. m. § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.
bauzeitliche Ablei-tung von auf der Fläche der Materi-alentnahme anfal-lendem Nieder-schlagswasser sowie Grundwas-ser in die Selke (Bauwasserhal-tung Materialent-nahme)
Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-
wasserkörpers (SAL20OW03-00) • keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflä-
chenwasserkörpers (SAL20OW03-00)
Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-
serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-
wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)
Änderungen am Damm des Elbingstalteiches (Erhöhung der Standsicherheit durch Vorschüt-tung eines Auf-lastfilters)
Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des der Oberflä-
chengewässer Elbings-talteich und Steinfurt-bach • keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes der Oberflächen-
wässer Elbingstalteich und Steinfurtbach Ausnahme • Eine Veränderung der physischen Gewässereigenschaften ist mit den
Maßnahmen am Damm des Elbingstalteiches insoweit gegeben, als zwar nicht der Elbingstalteich betroffen wird, wohl aber der Steinfurt-bach unterhalb des Dammes des Elbingstalteiches. Das Gewässer wird in seinem tatsächlichen Erscheinungsbild (Verlängerung des Grundablasses, geänderter Verlauf bis zur Mündung in die umverlegte Selke; Verlauf dann im bisherigen Selkebett) verändert.
• Vorliegend sind – hilfsweise – die Voraussetzungen für eine Ausnah-me nach § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.
Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-
serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-
wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)
bauzeitliche Ablei-tung von Grund-wasser und anfal-
Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-
wasserkörpers (SAL20OW03-00)
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 114
P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH
Maßnahme Bewertung
lendem Nieder-schlagswasser in die Selke (Bau-wasserhaltung Elbingstalteich)
• keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflä-chenwasserkörpers (SAL20OW03-00)
Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-
serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-
wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)
Umverlegung der Selke vom Damm-fuß des Elbings-talteiches weg zur Mitte des Selketa-les (Verschiebung von 40 m) auf einer Länge von 100 m
Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-
wasserkörpers (SAL20OW03-00) • eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflächen-
wasserkörpers (SAL20OW03-00) ist aufgrund der Wirkungen der Um-verlegung der Selke im Bereich des Elbingstalteiches nicht auszu-schließen
Ausnahme • Die Veränderung der physischen Gewässereigenschaften ist mit der
notwendigen Umverlegung der Selke im Bereich des Elbingstalteiches gegeben. Die Selke wird auf einer Länge von ca. 100 m in ein neues Gewässerbett verlegt. Das Gewässer wird in seinem tatsächlichen Er-scheinungsbild (Belegenheit, Verlauf) verändert.
• Vorliegend sind aber die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.
Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-
serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-
wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)
bauzeitliche Ablei-tung von Grund-wasser bei Umver-legung der Selke vom Dammfuß des Elbingstaltei-ches (Bauwasser-haltung Umverle-gung Selke)
Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-
wasserkörpers (SAL20OW03-00) • keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflä-
chenwasserkörpers (SAL20OW03-00)
Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwas-
serkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-
wasserkörpers (GWK SAL GW 064; Harzer Paläozoikum)
Revitalisierung der Selke bei Ga-tersleben
Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des Oberflächen-
wasserkörpers (SAL20OW01-00) • keine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Oberflä-
chenwasserkörpers (SAL20OW01-00) Ausnahme • Mit der Maßnahmen E1 neu findet eine Veränderung der physischen
Gewässereigenschaften statt. Das Gewässer wird in seinem tatsächli-
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 115
P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH
Maßnahme Bewertung
chen Erscheinungsbild (Belegenheit, Verlauf), in seinen Bestandteilen (Sohle, Ufer) und in Bezug auf die Fließgewässerdynamik verändert.
• Vorliegend sind aber die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 31 Abs. 2 WHG erfüllt.
Bewirtschaftungsziele Grundwasser • keine Verschlechterung des chemischen Zustandes des (GWK SAL
GW 065; Kreide der Subherzynen Senke) • keine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes des Grund-
wasserkörpers (GWK SAL GW 065; Kreide der Subherzynen Senke)
Im Ergebnis der Prüfung ist festzustellen, dass das Vorhaben, die Folgemaßnahmen und die
Maßnahme E 1 neu jeweils mit den wasserrechtlichen Bewirtschaftungszielen der §§ 27
Abs. 1, Abs. 2 und 47 Abs. 1 WHG vereinbar bzw. – vorsorglich – ausnahmsweise zulässig
sind.
4.10.11 Anlagen
Heft 9 hat folgende Anlagen:
Anlagen Reihe A A-9.1 Ergänzungsgutachten - Sauerstoffsituation bei Vollstau
4.11 Heft 10, Gutachten und sonstige Unterlagen
Im Rahmen der durchgeführten ersten Anhörung wurde die Forderung aufgestellt, einzelne
Gutachten und Unterlagen ergänzend in das Verfahren einzuführen und vorzulegen. Dieser
Forderung kommt der Vorhabenträger mit der 1. Planergänzung nach. Zusätzlich ergeben sich
aus der 1. Planergänzung weitere Unterlagen. Mit Heft 10 in der Fassung der 1. Planergän-
zung werden alle diese Unterlagen zusammengefasst vorgelegt und zum Bestandteil des An-
trages auf wasserrechtliche Planfeststellung erklärt.
4.12 Übrige Hefte aus dem Antrag vom 30.10.2013
Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, werden mit der 1. Planergänzung die Hefte 0, 1, 3.3,
7.1, 7.2, 7.3, 7.4, 7.5, 8 , 9 und 10 neu bzw. erstmals vorgelegt.
Die Hefte 1, 7.1, 7.2, 7.3, 7.4, 7.5 und 8 der 1. Planergänzung ersetzen jeweils vollständig die
identisch nummerierten Hefte des Antrages vom 30.10.2013.
Die übrigen Hefte des Antrages vom 30.10.2013 haben demgegenüber weiterhin Bestand
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 116
P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH
Im Detail ist der Status der einzelnen Antragsunterlagen in der nachfolgenden
Anlage 2
zum Erläuterungsbericht tabellarisch aufgeführt und gekennzeichnet.
Sachbearbeiter: Erfurt, im April 2017
Dr.-Ing. R. Haselsteiner Björnsen Beratende Ingenieure GmbH ppa.
M.Sc. Daniel Kerres
Dipl.-Ing. (FH) Jan Kretzschmar
Bearbeiter - PRO TERRA TEAM GmbH
Ass. iur. E. Pohl Magdeburg, im April 2017
PRO TERRA TEAM GmbH
Enrico Pohl
Bearbeiter – Rechtsanwälte Dr. Dammert & Steinforth
Rechtsanwältin S. Tolkmitt Leipzig, im April 2017
Dr. Dammert & Steinforth, Rechtsanwälte
Silvia Tolkmitt
Rechtsanwältin
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung 117
P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH
Bearbeiter – Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt
Dipl.-Ing. A. Rudolf Blankenburg, im April 2017
Dipl.-Ing. S. Schulmann Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt
Dipl.-Ing. Joachim Schimrosczyk
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Hochwasserrückhaltebecken Straßberg/Selke Entwurfs- und Genehmigungsplanung Heft 0: Einführung und Änderungsnachweis in der Fassung der 1. Planergänzung, Anlage 1 1
P:\0521920\doc\ber\GP_201803\Heft_00\STB0521920_GP_Heft_0_20180312_rev01_DKe_RH.docx Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH
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