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Inhaltsverzeichnis Gemeinden 485 Impressum 486 Kirchen 486 Todesanzeigen 488 Stellen 490 Immobilien 491 Veranstaltungen ab 495 Post CH AG GZA 3400 Burgdorf 145. Jahrgang | Nr. 49 | 5. Dezember 2019 Einwohnergemeinden Niklaus Kanziger beim Fällen der grossen Fichte im Erliwald in Koppigen. www.burkhaltersport.ch V 068441.F49 Sportbekleidung: Descente, Schöffel, Rossignol, McKinley, Rehall, Odlo, Löffler Beste Beratung bei: Kopfschmerzen Hauterkrankung St. Urbanstrasse 3 Bahnhofstrasse 61 Bernstrasse 162 Rückenleiden Frauenleiden Rheuma Arthrose Übergewicht Verdauung TCM ZENTRUM MITTELLAND 062 9224417 034 4228290 031 9114357 Langenthal Burgdorf BE Zollikofen Zusatzversicherung Tarif 590 V 068440.F01 Einwohnergemeinden 485 Von Gemeindeversammlungen bis zu Sportvereinen finden Sie hier bei uns die neusten Zahlen und Fakten. Gottesdienste und 486 kirchliche Anlässe Wir informieren wöchentlich über aktuelle Gottesdienste und Veranstal- tungen. Für Jung und Alt. Lokales und Regionales 493 Zahlreiche Zuschauerinnen und Zu- schauer verfolgten das Fällen einer 190 Jahre alten Fichte im Erliwald. Stellen / Immobilien / Anlässe 490 Egal ob Party, Regiofest, Tanzanlass oder Brunch. Hier erfahren Sie alles, was in den nächsten Wochen läuft. Dienstapotheke Burgdorf 7. bis 13. Dezember 2019 Amavita Grosse Apotheke GaleniCare AG, Bahnhofstrasse 61 Samstags durchgehend geöffnet bis 16.00 Uhr. Sonntag geöffnet von 10.00 bis 12.00 und von 17.00 bis 18.00 Uhr. In der Zwischenzeit Notfalldienst über Tel. 034 423 11 23 Werktags nach 18.30 Uhr Notfalldienst über Tel. 034 423 11 23 K 071329.F49 Notfalldienste Ärztlicher Notfalldienst gilt für das ganze Emmental: 1. Hausarzt in der Praxis anrufen Falls dieser nicht erreichbar ist: 2. Notfalltelefonnummer von Medphone wählen 0900 57 67 47 CHF 3.23/Min. (neu mit Warteschlaufe zum Ortstarif) 3. Kunden mit Prepaid-Guthaben: Aufschaltung neue Telefon- nummer 0900 57 67 48 CHF 3.50/Min. (durchgehend) K 068408 52 .F01 Zahn-Notfall 365 Tage/24 h SSO Bern, Region Burgdorf Wenn bei akuten Zahnproblemen der eigene Zahnarzt oder dessen Stellvertreter nicht erreicht werden kann, vermittelt die Telefonnummer 0900 422 420 (Fr. 1.98/Minute) zahnärztliche Nothilfe. Aefligen Versammlung der Einwohner- gemeinde Aefligen Donnerstag, 12. Dezember 2019 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus Saal DG Traktanden: 1. Revision der Ortsplanung Genehmigung Baureglement, Zonenplan Siedlung, Zonenplan Landschaft und Erschliessung 2. Budget 2020; Genehmigung 3. Feuerwehrreglement; Genehmigung 4. Verschiedenes 5. Ehrungen Die Unterlagen (Reglement) zum Trak- tandum 3 liegen 30 Tage vor der Ver- sammlung auf der Gemeindeverwal- tung öffentlich auf. Die Unterlagen zum Traktandum 2 liegen 10 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Mit den »Aefliger Nachrichten 4/2019» wird zu den Traktanden der Versammlung infor- miert. Das detaillierte Budget 2020 kann auf der Verwaltung bezogen werden. Beschwerden gegen Versammlungsbe- schlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmen- tal in Langnau einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindege- setz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sind zu dieser Ver- sammlung freundlich eingeladen. Aefligen, 22. Oktober 2019 Der Gemeinderat K 071119.F45 Alchenstorf Öffentliche Auflage des Vermessungswerkes Alchenstorf Los 3 Das Vermessungswerk der Gemeinde Alchenstorf ist im ganzen Gemeindege- biet erneuert worden. Der Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zwecke der Grundbuch- führung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen vom 21. November 2019 bis 23. Dezem- ber 2019 in der Gemeindeverwaltung in Koppigen öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz, Artikel 38). Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind keine Mutationen hängig. Wer in seinen schutzwürdigen Interes- sen betroffen ist, kann sich am Verfah- ren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39). Am Montag, den 9. Dezember und am Mittwoch, 18. Dezember, jeweils von 16.00 bis 18.00 Uhr, wird der verant- wortliche Ingenieur-Geometer auf der Gemeindeverwaltung Koppigen, Utzens- torfstrasse 3, zur Auskunftserteilung anwesend sein. Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigen- schaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermes- sung VAV, Artikel 29). Alchenstorf, im November 2019 Gemeinderat Alchenstorf V 071216.F47 Öffentliche Mitwirkungsauflage Teilrevision 2019 der baurechtlichen Grundordnung: Information und Mitwirkung Der Gemeinderat Alchenstorf bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. – Umzonung des alten Schulhauses, Dorfstrasse 19, von der Zone für öffentliche Nutzungen/Wohnen in die Wohn- und Arbeitszone, WA. – Anpassung von Art. 8 Bau- und Nutzungsreglement. Die Unterlagen liegen zusammen mit einem Erläuterungsbericht vom 5.12. 2019 bis zum 3.1.2020 in der Gemein- deverwaltung auf. Sie sind auch auf dem Internet einsehbar: www.alchenstorf.ch. Während der Auflagefrist kann jeder- mann schriftlich und begründet Einwen- dungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bis spä- testens 3.1.2020 an die Gemeindever- waltung Alchenstorf, Utzenstorfstras- se 3, 3425 Koppigen, zu richten. 3473 Alchenstorf, im Dezember 2019 Der Gemeinderat V 071350.F49 Bätterkinden Versammlung der Einwohnergemeinde Montag, 9. Dezember 2019, 20.00 Uhr in der Saal Anlage Bätterkinden SAB Traktanden 1. Neubau Feuerwehrgebäude; Genehmigung wiederkehrende Kosten 2. Verpflichtungskredit Energetische Sanierung Gemeindeverwaltung; Abrechnung zur Kenntnis 3. Verpflichtungskredit Ersatz Wärmepumpe Schulanlage Dorf- matt; Abrechnung zur Kenntnis 4. Finanzplan 2019 bis 2024; Kenntnisnahme 5. Budget 2020; Genehmigung 6. Wahl Rechnungsprüfungsorgan für die Jahre 2020 bis 2023 7. Verschiedenes Aktenauflage Die Unterlagen zu den Traktanden kön- nen ab Freitag, 8. November 2019 am Schalter der Gemeindeschreiberei einge- sehen und auf der Website www.baetter kinden.ch heruntergeladen werden. Rechtsmittel Beschwerden gegen Versammlungsbe- schlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahl- sachen innert 10 Tagen) nach der Ver- sammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmen- tal, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3350 Lang- nau i. E., einzureichen (Art. 60 ff. Ver- waltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Ver- fahrensvorschriften ist an der Versamm- lung zu beanstanden (Art. 49a Gemein- degesetz GG; Rügepflicht). Die Versammlung ist öffentlich. Stimm- berechtigt sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde Bätterkinden wohnhaf- ten, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen. Apéro Anschliessend an die Gemeindever- sammlung offeriert der Gemeinderat ein einfaches Apéro. Gemeinderat V 071090.F45 Bau- und Gewässerschutz- publikation Bauherrschaft: Roger und Gabriela Wülser Alpenweg 4 3315 Kräiligen Projektverfasserin: Manuela Schumacher Hard 12 3054 Schüpfen Bauvorhaben: Anbau Wintergarten Südseite Parzelle Nr.: 602 Standort: Alpenweg 4, 3315 Kräiligen Zone: Wohnzone 1-geschossig Gewässerschutzbereich: B Gewässerschutzmassnahmen: Einleitung des Regenabwassers in die bestehende Regenabwasserleitung Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Bätterkinden, Bahnhofstrasse 4, 3315 Bätterkinden Einsprachefrist: 30. Dezember 2019 Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop- pel einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder verviel- fältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsver- bindlich zu vertreten. Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Anzeiger oder im Amts- blatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der Einsprachen mit unverhältnismäs- sigem Aufwand verbunden ist. Bätterkinden, 22. November 2019 Bau- und Liegenschaftskommission V 071296.F48 Schulweg 8 3422 Kirchberg T 034 445 29 60 regional, original Fleisch und Wurst …vom Feinsten! K 070941.F43

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InhaltsverzeichnisGemeinden 485Impressum 486Kirchen 486Todesanzeigen 488Stellen 490Immobilien 491Veranstaltungen ab 495

Post CH AG GZA 3400 Burgdorf 145. Jahrgang | Nr. 49 | 5. Dezember 2019

Einwohnergemeinden

Niklaus Kanziger beim Fällen der grossen Fichte im Erliwald in Koppigen.

www.burkhaltersport.ch

V 068441.F49

Sportbekleidung:Descente, Schöffel,Rossignol, McKinley,Rehall, Odlo, Löffler

Beste Beratung bei:

KopfschmerzenHauterkrankung

St. Urbanstrasse 3 Bahnhofstrasse 61 Bernstrasse 162

RückenleidenFrauenleiden

RheumaArthrose

ÜbergewichtVerdauung

TCM ZENTRUM MITTELLAND

062 9224417 034 4228290 0319114357Langenthal Burgdorf BE Zollikofen

Zusatzversicherung Tarif 590

V 068440.F01

Einwohnergemeinden 485

Von Gemeindeversammlungen bis zu Sportvereinen finden Sie hier bei uns die neusten Zahlen und Fakten.

Gottesdienste und 486 kirchliche AnlässeWir informieren wöchentlich über aktuelle Gottesdienste und Veranstal­tungen. Für Jung und Alt.

Lokales und Regionales 493

Zahlreiche Zuschauerinnen und Zu­schauer verfolgten das Fällen einer 190 Jahre alten Fichte im Erliwald.

Stellen / Immobilien / Anlässe 490

Egal ob Party, Regiofest, Tanzanlass oder Brunch. Hier erfahren Sie alles, was in den nächsten Wochen läuft.

Dienstapotheke Burgdorf7. bis 13. Dezember 2019Amavita Grosse ApothekeGaleniCare AG, Bahnhofstrasse 61Samstags durchgehend geöffnet bis 16.00 Uhr.

Sonntag geöffnet von 10.00 bis 12.00 und von 17.00 bis 18.00 Uhr.

In der Zwischenzeit Notfalldienst über Tel. 034 423 11 23

Werktags nach 18.30 Uhr Notfalldienstüber Tel. 034 423 11 23

K 071329.F49

NotfalldiensteÄrztlicher Notfalldienstgilt für das ganze Emmental:

1. Hausarzt in der Praxis anrufen Falls dieser nicht erreichbar ist:

2. Notfalltelefonnummer von Medphone wählen 0900 57 67 47 CHF 3.23/Min.

(neu mit Warteschlaufe zum Ortstarif)

3. Kunden mit Prepaid-Guthaben: Aufschaltung neue Telefon- nummer 0900 57 67 48 CHF 3.50/Min. (durchgehend) K 06840852.F01

Zahn-Notfall 365 Tage/24 h SSO Bern, Region BurgdorfWenn bei akuten Zahnproblemen der eigene Zahnarzt oder dessen Stellvertreter nicht erreicht werden kann, vermittelt die Telefonnummer

0900 422 420 (Fr. 1.98/Minute) zahnärztliche Nothilfe.

AefligenVersammlung der Einwohner-gemeinde Aefligen

Donnerstag, 12. Dezember 2019 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus Saal DG

Traktanden: 1. Revision der Ortsplanung Genehmigung Baureglement,

Zonenplan Siedlung, Zonenplan Landschaft und Erschliessung

2. Budget 2020; Genehmigung 3. Feuerwehrreglement; Genehmigung4. Verschiedenes5. Ehrungen

Die Unterlagen (Reglement) zum Trak­tandum 3 liegen 30 Tage vor der Ver­sammlung auf der Gemeindeverwal­tung öffentlich auf. Die Unterlagen zum Traktandum 2 liegen 10 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Mit den »Aefliger Nachrichten 4/2019» wird zu den Traktanden der Versammlung infor­miert. Das detaillierte Budget 2020 kann auf der Verwaltung bezogen werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbe­schlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmen­tal in Langnau einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits­ und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindege­setz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sind zu dieser Ver­sammlung freundlich eingeladen.

Aefligen, 22. Oktober 2019

Der GemeinderatK 071119.F45

AlchenstorfÖffentliche Auflage des Vermessungswerkes Alchenstorf Los 3

Das Vermessungswerk der Gemeinde Alchenstorf ist im ganzen Gemeindege­biet erneuert worden.

Der Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zwecke der Grundbuch­führung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen vom 21. November 2019 bis 23. Dezem-ber 2019 in der Gemeindeverwaltung in Koppigen öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz, Artikel 38).

Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind keine Mutationen hängig.

Wer in seinen schutzwürdigen Interes­sen betroffen ist, kann sich am Verfah­ren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39).

Am Montag, den 9. Dezember und am Mittwoch, 18. Dezember, jeweils von 16.00 bis 18.00 Uhr, wird der verant­wortliche Ingenieur­Geometer auf der Gemeindeverwaltung Koppigen, Utzens­torfstrasse 3, zur Auskunftserteilung anwesend sein.

Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigen­schaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermes­sung VAV, Artikel 29).

Alchenstorf, im November 2019

Gemeinderat AlchenstorfV 071216.F47

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Teilrevision 2019 der baurechtlichen Grundordnung: Information und Mitwirkung

Der Gemeinderat Alchenstorf bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

– Umzonung des alten Schulhauses, Dorfstrasse 19, von der Zone für öffentliche Nutzungen/Wohnen in die Wohn­ und Arbeitszone, WA.

– Anpassung von Art. 8 Bau­ und Nutzungsreglement.

Die Unterlagen liegen zusammen mit einem Erläuterungsbericht vom 5.12. 2019 bis zum 3.1.2020 in der Gemein­deverwaltung auf. Sie sind auch auf dem Internet einsehbar: www.alchenstorf.ch.

Während der Auflagefrist kann jeder­mann schriftlich und begründet Einwen­dungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bis spä­testens 3.1.2020 an die Gemeindever­waltung Alchenstorf, Utzenstorfstras­se 3, 3425 Koppigen, zu richten.

3473 Alchenstorf, im Dezember 2019

Der GemeinderatV 071350.F49

BätterkindenVersammlung der Einwohnergemeinde

Montag, 9. Dezember 2019, 20.00 Uhr in der Saal Anlage Bätterkinden SAB

Traktanden1. Neubau Feuerwehrgebäude;

Genehmigung wiederkehrende Kosten

2. Verpflichtungskredit Energetische Sanierung Gemeindeverwaltung; Abrechnung zur Kenntnis

3. Verpflichtungskredit Ersatz Wärme pumpe Schulanlage Dorf­matt; Abrechnung zur Kenntnis

4. Finanzplan 2019 bis 2024; Kenntnisnahme

5. Budget 2020; Genehmigung6. Wahl Rechnungsprüfungsorgan

für die Jahre 2020 bis 20237. Verschiedenes

AktenauflageDie Unterlagen zu den Traktanden kön­nen ab Freitag, 8. November 2019 am Schalter der Gemeindeschreiberei einge­sehen und auf der Website www.baetter kinden.ch heruntergeladen werden.

RechtsmittelBeschwerden gegen Versammlungsbe­schlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahl­sachen innert 10 Tagen) nach der Ver­sammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmen­tal, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3350 Lang­nau i. E., einzureichen (Art. 60 ff. Ver­waltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits­ und Ver­fahrensvorschriften ist an der Versamm­lung zu beanstanden (Art. 49a Gemein­degesetz GG; Rügepflicht).

Die Versammlung ist öffentlich. Stimm­berechtigt sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde Bätterkinden wohnhaf­ten, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen.

ApéroAnschliessend an die Gemeindever­sammlung offeriert der Gemeinderat ein einfaches Apéro.

GemeinderatV 071090.F45

Bau- und Gewässerschutz-publikation

Bauherrschaft: Roger und Gabriela Wülser Alpenweg 4 3315 Kräiligen

Projektverfasserin: Manuela Schumacher Hard 12 3054 Schüpfen

Bauvorhaben: Anbau Wintergarten Südseite

Parzelle Nr.: 602 Standort: Alpenweg 4, 3315 Kräiligen Zone: Wohnzone 1­geschossig Gewässerschutzbereich: B

Gewässerschutzmassnahmen:Einleitung des Regenabwassers in die bestehende Regenabwasserleitung

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Bätterkinden, Bahnhofstrasse 4, 3315 Bätterkinden

Einsprachefrist: 30. Dezember 2019

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop­pel einzureichen.

Bei Kollektiveinsprachen oder verviel­fältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsver­bindlich zu vertreten.

Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Anzeiger oder im Amts­blatt veröffentlicht werden, wenn die

Postzustellung wegen der grossen Zahl der Einsprachen mit unverhältnismäs­sigem Aufwand verbunden ist.

Bätterkinden, 22. November 2019

Bau­ und LiegenschaftskommissionV 071296.F48

Schulweg 83422 KirchbergT 034 445 29 60

regional, originalFleisch und Wurst

…vom Feinsten!

K 070941.F43

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486145. Jahrgang | Nr. 49 | 5. Dezember 2019

Kirchgemeinde Kirchberg

www.kirche-kirchberg.ch

Gottesdienste

Freitag, 6. Dezember, Kirche, 9.30, ONLINE – «7 ab 7»-Gottesdienst Pfr. Werner Ammeter und Team Gemeinsam Weihnachten Bistro

Sonntag, 8. Dezember – 2. Advent* Kirche, 9.30, Gottesdienst Pfrn. Ghislaine Bretscher sowie Schülerinnen und Schüler der KUW II Kernenried/Rüdtligen­Alchenflüh «Ich glaub’, du träumst» Mt 1, 18–25 Kirchenkaffee

Seniorenzentrum Emme Donnerstag, 12. Dezember, 10.15, Pfr. Lorenz Wacker, Abendmahl

Für die Älteren

Senioren Ersigen Mittwoch, 11. Dezember, 14.00, Weihnachtsfeier, Schulhaus Ersigen

Seniorennachmittag Kirchberg Mittwoch, 11. Dezember, 14.00, Saal, Berndeutsche Geschichten und Kindertanzgruppe Trachtengruppe Kirchberg, GEMEINNÜTZIGER FRAUENVEREIN KIRCHBERG

Seniorenessen Lyssach Donnerstag, 12. Dezember, 11.15, Kronenstübli

Für die Jugend

Sunneträff Lyssach Dienstag, 10. Dezember, 15.45, Schulhaus

Weitere Anlässe

Kirchgemeindeversammlung Dienstag, 10. Dezember, 19.30, Saal anschliessend Apéro

Kerzenziehen Sonntag, 8. Dezember, 14.00–17.00, Gemeindesaal Rüti

Konzert Musikschule Burgdorf Sonntag, 8. Dezember, 16.00, Kirche

Weihnachtsfeier Kirchlein Rüti Sonntag, 8. Dezember, 17.00, Pfr. Hannes Dütschler und Team

Lesezirkel Dienstag, 10. Dezember, 9.00, Stöckli 1

Strickkreis Dienstag, 10. Dezember, 14.00, Saal 3

Gemeindeabend Dienstag, 10. Dezember, 17.30, Stöckli 1 Feindesliebe hat Ausstrahlungskraft: Christen in Sri Lanka mit Gast: R. Rupp, HMK Thun

Adventsandachten Ersigen Mittwoch, 11. Dezember, 19.00, Aula Schule Ersigen

BätterkindenBau- und Gewässerschutz-publikation

Bauherrschaft: Johann Schneider Waldhofweg 16 3315 Kräiligen

Bauvorhaben:Abbrechen Mistplatz. Neubau Spritzen­waschplatz nach Berner Pflanzen­schutzprojekt. Versetzen Brunnen.

Parzelle Nr.: 282Standort: Waldhofweg 15/16, 3315 Kräiligen Zone: LandwirtschaftszoneGewässerschutzbereich: BSchutzgebiete: Ortsansicht/LandschaftsschutzgebietSchutzobjekte:Waldhofweg 15; schützenswert, K­Objekt

Ausnahmegesuch:Unterschreitung Strassenabstand – Art. 31 GBR

Dorfweihnacht Rüdtligen-Alchenflüh Donnerstag, 12. Dezember, 19.00, Gemeindesaal

Dienstag-Mittagstisch für alle 12.15, Saal, Anmeldungen bis Vortag, 11.00, Tel. 034 447 10 15

Freitagmorgengebet Jeweils 9.30, Kirche

K 071368.F49

Kirchgemeinde Utzenstorf

www.ref-utzenstorf.ch

Sonntag, 8. Dezember, 9.30 Uhr 2. Advent, Gottesdienst mit Taufe in der ref. Kirche. Reto Beutler, Pfarrer. Mitwirkung der Musikgesellschaft «Frohsinn» Utzenstorf. Mitfahrgelegen­heit: Margrit Struchen, 032 675 07 38.

Dienstag, 10. Dezember, 12.00 Uhr Mittagstisch für Seniorinnen und Senioren in den Restaurants «Rössli» in Utzenstorf, «Schoris Bahnhof» in Wiler und im «Chäsi-Beizli» in Ziele-bach. Verbindliche Anmeldung bis am Freitag vorher direkt an die Wirte.

Mittwoch, 11. Dezember, 18.30–19.30 Uhr Eröffnung des Adventsfensters beim Kirchgemeindehaus. Mit Adventstee und Züpfe.

M 071375.F49

www.kathutzenstorf.ch

Gottesdienste

Samstag, 7. Dezember 17.30 Uhr, Hl. Messe

Sonntag, 8. Dezember 9.00 Uhr, Hl. Messe

V 071330.F49

Kirchgemeinde Koppigen

www.kirchekoppigen.ch

Gottesdienst

Sonntag, 8. Dezember, 19.30 Uhr Abendgottesdienst Thema: «Der Weg des Friedens» Pfrn. Felicitas Rossi Organistin: Julia Aebi­Shandaraeva

Amtswoche ab Sonntag, 8. Dezember: Pfr. Pius Bichsel: Tel. 062 968 11 54 oder 079 574 66 09

Gewässerschutzmassnahmen:Einleitung des Schmutz­ und Regenab­wassers in die Jauchegrube

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Bätterkinden, Bahnhofstrasse 4, 3315 Bätterkinden

Einsprachefrist: 30. Dezember 2019

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel ein­zureichen.

Hinweise:Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage­ und Einsprache­frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen oder verviel­fältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsver­bindlich zu vertreten.

Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Anzeiger oder im Amts­blatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl

VeranstaltungenSamstag, 7. Dezember, 8.00 Uhr Morgengebet im Kirchgemeindehaus

Sonntag, 8. Dezember, 17.00 Uhr Kirchenkonzert des Jodlerklubs «Bärgbrünneli», Koppigen

Mittwoch, 11. Dezember, 14.00 Uhr Lismi-Träff, Aufenthaltsraum, Schwärzere 16

Kirchgemeindeversammlung

ProtokollauflageGemäss Art. 67 Abs. 1 des OgR liegt das Protokoll der Kirchgemeindeversamm­lung vom 1. Dezember 2019 während 30 Tagen vom 9. Dezember 2019 bis 9. Januar 2020 öffentlich bei den Gemein­deverwaltungen auf. Während der Auf­lage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Proto­koll.

Der KirchgemeinderatM 071358.F49

Kirchgemeinde Hindelbank

www.ref-hindelbank.ch

GottesdiensteSonntag, 8. Dezember, 9.30 Uhr Gottesdienst zum 2. Advent mit Konfirmanden Christian Adrian, Pfarrer Bruno Kaufmann, Organist Anschliessend sind alle herzlich zu einem Apéro eingeladen.

Mittwoch, 11. Dezember, 17.00 Uhr Weihnachtsgottesdienst in der Kirche Hindelbank Alle sind herzlich willkommen, speziell die Bewohner/innen des Seniorenzentrums Jurablick! Frank Buchter, Pfarrer, und die Flötistinnengruppe «Flüte per exgü­see»

Stille im Advent Donnerstag, 12. Dezember, 17.00 Uhr in der Kirche

Mittagstisch in Hindelbank Freitag, 13. Dezember, 12.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Anmeldung unter Tel. 077 444 98 51 bis am Vortag 10.00 Uhr.

Der gemeinnützige Verein der Kirchgemeinde Hindelbank lädt Sie zu folgender Veranstaltung ein:

Donnerstag, 12. Dezember, Advents-feier mit dem Landfrauenverein, 14.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Fahrdienst: Ruth Wolleb, Tel. 034 411 23 59

WRV 071349.F49

der Einsprachen mit unverhältnismäs­sigem Aufwand verbunden ist.

Bätterkinden, 25. November 2019

Bau­ und LiegenschaftskommissionV 071297.F48

Bau- und Gewässerschutz-publikation

Bauherrschaft: Roberto Bortoli und Loraine Herrmann Bahnhofstrasse 1 3315 Bätterkinden

Projektverfasserin: ruef immobilien AG Jurastrasse 1 3427 Utzenstorf

Bauvorhaben:An­ und Umbau Einfamilienhaus mit Autounterstand

Parzelle Nr.: 101 Standort: Tannenweg 3, 3315 Bätter­kinden Zone: Wohnzone 2­geschossig Gewässerschutzbereich: B

Kirchgemeinde Bätterkinden

www.kg­baetterkinden.ch

Freitag, 6. Dezember, 18.00 Uhr Adventssingen für alle in der kath. Kirche Utzenstorf.

Freitag, 6. Dezember, 19.00 Uhr Adventsandacht im Chor der Kirche. Wir hören adventliche Texte und singen Adventslieder. Mit Pfr. Dieter Alpstäg. Musik: Sándor Bajnai.

Samstag, 7. Dezember, 10.00 Uhr Fiire mit de Chliine zum Thema «Stand uuf, Sibeschlööfer» in der Kirche. Mit Pfr. Dieter Alpstäg und Team.

Sonntag, 8. Dezember, 9.30 Uhr Gottesdienst am 2. Advent. Mit Pfr. Dieter Alpstäg. Musik: Sándor Bajnai. Fahrdienst: Stefan Galli, Tel. 032 665 50 26

Freitag, 13. Dezember, 19.00 Uhr Adventsandacht im Chor der Kirche. Wir hören adventliche Texte und singen Adventslieder. Mit Pfr. Dieter Alpstäg. Musik: Sándor Bajnai.

Amtswochen bis 22.12.: Pfr. Dieter Alpstäg, Tel. 079 394 80 12

M 071379.F49

Gemeinschaft

Sonntag, 8. Dezember 9.30 Uhr, Gottesdienst zum Thema: «Die Zukunft wird gut – reale Sicherheit!» Adventsserie 2019 Teil 1/4 Predigt: Benjamin Zurbrügg Eigenes Programm für die Kinder

Mittwoch, 11. Dezember 20.00 Uhr, Info- und Schnupper-abend zum Alphalive-Kurs Eintritt frei, unverbindlicher Infoabend zum Glaubensgrundkurs Alphalive Start des Kurses Ende Januar 2020

Für weitere Infos www.feg-utzenstorf.ch Büro: 032 665 28 12 Ort: Landshutstrasse 61

M 071369.F49

Gewässerschutzmassnahmen:Einleitung des Schmutz­ und Regenab­wassers in die Gemeindekanalisation ARA

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Bätterkinden, Bahnhofstrasse 4, 3315 Bätterkinden

Einsprachefrist: 30. Dezember 2019

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop­pel einzureichen.

Hinweise:Bei Kollektiveinsprachen oder verviel­fältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsver­bindlich zu vertreten.

Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Anzeiger oder im Amts­blatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der Einsprachen mit unverhältnismäs­sigem Aufwand verbunden ist.

Bätterkinden, 25. November 2019

Bau­ und LiegenschaftskommissionV 071295.F48

Gottesdienste und kirchliche Anlässe

IMPRESSUM Sitz und GeschäftsführungHerbert Kämpfer3422 Kirchberg, Eystrasse 1Telefon 034 445 29 46Fax 034 445 45 37inserate@anzeiger­kirchberg.chwww.anzeiger­kirchberg.chPostkonto 34­615­7

Annahmestellen

Amtliche und auswärtige Publikationen:Anzeigerverwaltung3422 KirchbergEystrasse 1Telefon 034 445 29 46Fax 034 445 45 37

3422 Kirchberg:Herbert Kämpfer, Eystrasse 1Telefon 034 445 29 46Fax 034 445 45 37

3427 Utzenstorf:Katharina MaselliWiesenweg 24aTelefon 032 665 14 19Fax 032 665 14 [email protected]

3425 Koppigen:Annahmestelle aufgehoben.Für Inserate vgl. Annahmestelle Utzenstorf.

3324 Hindelbank:Für Inserate vgl. Anzeigerverwaltung.

InsertionspreiseDie einspaltige mm­Zeile (26 mm breit) oder deren Raum:Anzeigerkreis: 47 Rp. Minimum Fr. 28.20übrige Schweiz: 53 Rp. Minimum Fr. 31.80Die Chiffregebühr beträgt Fr. 10.–Alle Preise zuzüglich MWST.Preise für Reklame­, Tandem­ und KiFra­Inserate exklusive Anzeigen­regie Regio Annoncen AG, 3672 OberdiessbachTelefon 034 422 22 22Fax 034 422 69 [email protected]­Kombi, Anzeiger Burgdorf, Kirchberg, Fraubrunnen Anzeigenregie:Anzeiger Burgdorf anzeiger@haller­jenzer.chAnzeiger [email protected] Kirchberginserate@anzeiger­kirchberg.chWerbeagenturen

Abonnementspreis ausserhalb der Bezirkepro Jahr Fr. 82.– inkl. Versand, Posttaxen und MWST.Abonnemente, Gesamtherstellung, Versand: Merkur Druck AG4901 LangenthalTelefon 062 919 15 15

Annahmefrist für Inserate: Montag, 17.00 Uhr für Tandem-Inserate: Montag, 17.00 Uhr für KiFra-Inserate: Montag, 17.00 Uhr für TRIA-Inserate: Montag, 17.00 Uhr bei den Annahmestellen

Inserat­Sistierungen bis Montag,17.00 Uhr, bei den Annahmestellen.

Platzierung: Platzierungsbegehren können nur als Wunsch entgegenge­nommen werden. Bei Platzierungs­vorschriften ist ein Zuschlag geschul­det.

Druckvorlagen für Offset; kein Mehrpreis für Wiedergabe von Schwarzweiss­Fotos und Signeten.

Verteilung (gratis)jeden Donnerstag an alle Haushaltun­gen und Geschäfte in den Gemeinden:Kirchberg, Aefligen, Ersigen (inkl. Niederösch und Oberösch), Kernenried, Lyssach, Rüdtligen­ Alchenflüh, Rüti bei LyssachUtzenstorf, Wiler bei Utzenstorf, ZielebachKoppigen, Alchenstorf, Hellsau, Höchstetten, WilladingenHindelbank, MötschwilBätterkinden (inkl. Kräiligen)

Auflage 14 118 Ex.,WEMF-beglaubigt

Einzelverkaufspreis Fr. 2.–

Selig sind die Friedensstifter; denn sie werden

Gottes Kinder heissen.Matthäus 5, 9

Page 3: P10129788 aki1949 485-496 - Anzeiger Kirchberg · 2019-12-03 · sigem Aufwand verbunden ist. Bätterkinden, 22. November 2019 Bau und Liegenschaftskommission V 071296.F48 Schulweg8

487145. Jahrgang | Nr. 49 | 5. Dezember 2019

Gemeindeversammlung bei der Gemein­deverwaltung Lyssach zur Einsichtnah­me durch die Stimmberechtigten auf.

RechtsmittelbelehrungBeschwerden gegen Versammlungsbe­schlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahl­sachen innert 10 Tagen) nach der Ver­sammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmen­tal in Langnau i. E. einzureichen (Art. 63  ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständig­keits­ und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemein­degesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzei­tige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüs­se nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Genehmigung ProtokollDas Protokoll der letzten Einwohnerge­meindeversammlung vom 12. Juni 2019 lag 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Wäh­rend der Auflagefrist sind keine Einspra­chen gegen die Abfassung des Proto­kolls bei der Auflagestelle erhoben worden. Das Protokoll wurde durch den Gemeinderat genehmigt.

Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sowie weitere interessierte Per­sonen laden wir zur Versammlung herz­lich ein.

Lyssach, 29. Oktober 2019

Der GemeinderatK 071092.F45

Baupublikation

Gesuchstellerin: Gasverbund Mittelland AG Untertalweg 32 4144 Arlesheim

Projektverfasserin: Gasverbund Mittelland AG Untertalweg 32, 4244 Arlesheim

Bauvorhaben:Umzäunung Gasstation mit einem 2 m hohen Maschendrahtzaun

Standort:Brunnackerstrasse 25, Parzelle Nr. 796, W2

Ausnahmen:Unterschreitung Strassenabstand gemäss Art. 17 GBR um 1,20 m–1,40 m

Gewässerschutzmassnahme: unverändert

Auflage­ und Einsprachefrist bis: 6. Januar 2020

Auflage­ und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Hubelsgasse 24, 3421 Lyssach

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schrift­lich und begründet im Doppel bei der Gemeindeverwaltung Lyssach einzurei­chen.

Bei Kollektiveinsprachen oder verviel­fältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsver­bindlich zu vertreten.

Lyssach, 27. November 2019K 071334.F49

Baupublikation

Gesuchstellerin: fenaco Genossenschaft Erlachstrasse 5 3001 Bern

Projektverfasserin: fenaco Genossenschaft Erlachstrasse 5 3001 Bern

Bauvorhaben:Betonsanierung Siloturm und Maschi­nentrakt, Montage von PV­Anlage an zwei Fassadenseiten

Standort:Schachenstrasse 43, Parzelle Nr. 627, Industriezone 2

Ausnahmen: keine

Gewässerschutzmassnahme: unverändert

Auflage­ und Einsprachefrist bis: 6. Januar 2020

Auflage­ und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Hubelsgasse 24, 3421 Lyssach

Fortsetzung auf Seite 488

Gewehrschiessen bzw. für das sportliche Schiessen? Möchtest du dich, sowohl im Einzelwettkampf wie auch im Team, mit Gleichgesinnten messen? Ist dir gute Kameradschaft wichtig? Oder suchst du einfach eine neue Herausforderung?

In einem guten Umfeld, mit moderner Infrastruktur, wird dir genau das im Jungschützenkurs 2020 in Koppigen geboten!

Wenn du dich angesprochen fühlst, eventuell Fragen hast, dann melde dich doch am besten gleich bei einem der folgenden Kontakte.

Jungschützenleiter, Hansueli Heiniger, Tel. 079 898 91 89, [email protected] Präsident SG Koppigen Willadingen Herbert Steiner, Tel. 078 632 12 21, herbert­[email protected]

Oder bei einem, dir bekannten Schützen der SG Koppigen Willadingen

M 071359.F49

Bau- und Gewässerschutz-publikation

Gesuchsteller: Baumberger Beat Friedhofweg 6 3425 Koppigen

Projektverfasserin: H. J. Schneider Architekten AG St. Niklausstrasse 6 3425 Koppigen

Bauvorhaben:Sanierung Wohnung Ost

Standort:Parzelle 216, Friedhofweg 6, Landwirtschaftszone

Schutzstatus:erhaltenswertes K­Objekt, Baugruppe A, Ortsbildperimeter

Beanspruchte Ausnahmen:Unterschreitung Raumhöhe (Art. 67 BauV); Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)

Vorgesehene Gewässerschutzmass­nahmen: bestehend

Einsprachefrist: bis und mit 30. Dezember 2019

Wir verweisen auf die Gesuchsakten.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop­pel bei der Bauverwaltung Koppigen, Utzenstorfstrasse 3, 3425 Koppigen ein­zureichen, wo die Gesuchsakten wäh­rend der Einsprachefrist zur Einsicht aufliegen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.

Hinweis: Bei Kollektiveinsprachen oder verviel­fältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsver­bindlich zu vertreten.

3425 Koppigen, 22. November 2019

Bauverwaltung KoppigenM 071304.F48

LyssachVersammlung der Einwohner-gemeinde Lyssach

Mittwoch, 11. Dezember 2019, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckanlage (Mezwan), Schulhausstrasse 15, Lyssach

Traktanden Gemeindeversammlung1. Budget 2020 a) Orientierung über den Finanz­

plan 2019–2024 sowie das Investitionsbudget 2020

b) Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern und die Liegenschaftssteuern

c) Genehmigung Budget 20202. Tagesschule, Genehmigung von

wiederkehrenden Kosten von über CHF 10 000.00 – Beratung und Be schlussfassung

3. Verkehrsberuhigungsmassnahmen – Tempo 30 auf Gemeindestrassen, Genehmigung eines Verpflichtungs­kredits von CHF 120 000.00.

4. Orientierungen/Verschiedenes

AktenauflageDie Unterlagen zu den Verhandlungs­gegenständen liegen 30 Tage vor der

KoppigenÖffentliche Auflage des Vermessungswerkes Koppigen Los 5

Das Vermessungswerk der Gemeinde Koppigen ist im Dorfgebiet erneuert worden.

Der Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zwecke der Grundbuch­führung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen vom 21. November 2019 bis 23. Dezem-ber 2019 in der Gemeindeverwaltung Koppigen öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz, Artikel 38).

Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind die Mutationen 413/2018/13, 413/2019/2 und 413/2019/8 hängig.

Wer in seinen schutzwürdigen Interes­sen betroffen ist, kann sich am Verfah­ren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39).

Am Montag, den 9. Dezember und am Mittwoch, 18. Dezember, jeweils von 16.00 bis 18.00 Uhr, wird der verant­wortliche Ingenieur­Geometer auf der Gemeindeverwaltung Koppigen, Utzens­torfstrasse 3, zur Auskunftserteilung anwesend sein.

Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigen­schaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermes­sung VAV, Artikel 29).

Koppigen, im November 2019

Gemeinderat KoppigenV 071217.F47

Öffentliche Mitwirkungsauflage Teilrevision Ortsplanung

Der Gemeinderat Koppigen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision Orts­planung Koppigen zur öffentlichen Mit­wirkungsauflage.

Die Teilrevision Ortsplanung Koppigen liegt seit dem 28.11.2019 bis und mit 17.1.2020 in der Gemeindeverwaltung auf.

Während der Auflagefrist kann jeder­mann schriftlich und begründet Einwen­dungen erheben und Anregungen unterbreiten. Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung, z.H. Peter Kindler, Utzenstorfstrasse 3, oder per Mail an [email protected] zu richten.

Am Donnerstag, 9.1.2020, ab 16.00 Uhr, findet auf der Verwaltung eine Sprech­stunde statt. Um Voranmeldung (mit Stichwort über den Gesprächswunsch) wird gebeten.

3425 Koppigen, 5. Dezember 2019

Der GemeinderatV 071332.F49

Burgergemeinde Koppigen

Weihnachtsbaumverkauf

Samstag, 14. Dezember 2019 10.00 bis 14.00 Uhr Forsthaus Geerenwald

Zu jedem Weihnachtsbaum eine Grill-wurst gratis. Mit gemütlichem Beisam­mensein für Klein und Gross bei Speis und Trank im geheizten Forsthaus.

Der Burgerrat freut sich auf Euren Besuch.

M 071333.F49

Jungschützenkurs 2020

Die Schützengesellschaft Koppigen Willadingen sucht Nachwuchs!

Unsere motivierten Jungtalente suchen gleichgesinnte Kolleginnen und Kolle­gen!

Bist du in den Jahren 2000–2005 gebo­ren? Interessierst du dich für das

Bauvorhaben:Neubau von 2 MFH mit 10 Wohnungen und Einstellhalle mit 18 Parkplätzen.

Standort/Parzelle/Zone: Gründeweg, Parzelle Nr. 752/587, Wohnzone 2 (W2)

Schutzbestimmungen: Gewässerschutzbereich A

Gewässerschutz:Das Schmutzwasser wird in die Gemein­dekanalisation geleitet und in der ARA gereinigt. Das Regenabwasser wird ver­sickert (neue Versickerungsanlage).

Ausnahmen:Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 Abs. 1 Bst. b SG)

Hinweis:Das Bauvorhaben wurde gestützt auf Art. 75 BauG «Gestaltungsfreiheit bei gemeinsamer Projektierung» projektiert und eingereicht.

Einsprachefrist: 31. Dezember 2019

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Kirchberg, Solothurnstrasse 2, 3422 Kirchberg

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet dreifach beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Lang­nau i. E., einzureichen.

Hinweise: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage­ und Einsprache­frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen oder verviel­fältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsver­bindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt EmmentalV 071298.F48

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Local Production Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern

Vertreterin mit Vollmacht: Swisscom (Schweiz) AG, Local Project Management Am Mattenhof 12/14 6010 Kriens

Projektverfasserin: Hitz und Partner AG Stahl­Bau­Engineering Tiefenaustrasse 2 3048 Worblaufen

Bauvorhaben:Neubau einer Mobilfunkanlage für Swiss­com (Schweiz) AG mit Mast H = 5.00 m, Systemtechnik und neuen Antennen/ KIDZ_22

Standort/Parzelle/Zone:Ersigenstrasse 6, Parzelle Nr. 647, Kernzone 3­geschossig (K3)

Schutzbestimmungen: Gewässerschutzbereich A, gelbes Gefahrengebiet

Einsprachefrist: 6. Januar 2020

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Kirchberg, Solothurnstrasse 2, 3422 Kirchberg

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet dreifach beim Regierungsstatthalteramt Emmen­tal, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Lang­nau i. E., einzureichen.

Hinweise: Bei Kollektiveinsprachen oder verviel­fältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsver­bindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt ver­öffentlicht werden, wenn die Postzu­stellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unver­hältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt EmmentalV 071331.F49

ErsigenBau- und Gewässerschutz-publikationBauherrschaft: Erbengemeinschaft des Heinz Kunz sel. Margot Nydegger, Aefligen, und Richard Kunz, Basel

Projektverfasserin: ALROS GmbH J. Sounggalon Siringoringo Selzweg 2a 3422 Kirchberg

Bauvorhaben:Umbau und Erneuerung Wohn­ und Geschäftshaus mit Grundrissverände­rungen, Isolationen, Ersatz Fenster, neue Heizzentrale, Solaranlage

Standort/Parzelle/Zone:Parzelle Nr. 276, Dorfstrasse 5, Ersigen, Fairnesszone

Schutzbestimmungen: Gewässerschutzbereich A

Auflage­ und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3423 Ersigen

Auflage­ und Einsprachefrist: 6. Januar 2020

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindever­waltung, 3423 Ersigen, einzureichen.

Ersigen, 2. Dezember 2019

Bauverwaltung ErsigenK 071378.F49

KirchbergVersammlung der Einwohner-gemeinde Kirchberg BE

Montag, 9. Dezember 2019, 20.00 Uhr im Saalbau Kirchberg

Traktanden1. Gemeindebudget 2020 Vorlage, Beratung und Genehmi­

gung des Budgets der Erfolgsrech­nung, Kenntnisnahme vom Budget der Investitionsrechnung und vom Finanzplan 2020–2024, Festset­zung der Steueranlagen und der Hundetaxe.

2. Kreditabrechnungen 2.1 Landerwerb Parzellen Streit,

Hintergasse/Reinhardweg.3. Revision Ortsplanung Informationen zum Stand des

Genehmigungsverfahrens.4. Schulraumplanung Informationen über Verfahrens­

stand, Meilensteine und Zeitplan.5. Orientierungen6. Umfrage und Verschiedenes

Die Versammlung ist öffentlich. Stimm­berechtigt sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde Kirchberg wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimm­berechtigten Personen.

AktenauflageDie Unterlagen zu den Geschäfts­vorlagen liegen 30 Tage vor der Ver­sammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Das Budget der Erfolgsrechnung 2020 kann bei der Finanzverwaltung bezogen oder auf www.kirchberg­be.ch eingesehen wer­den.

RechtspflegeBeschwerden gegen Versammlungs­beschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatt­halteramt Emmental, Amthaus, 3550 Langnau i. E., einzureichen (Artikel 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits­ und Ver­fahrensvorschriften ist an der Versamm­lung zu beanstanden (Rügepflicht gemäss Artikel 49a Gemeindegesetz).

3422 Kirchberg, 28. Oktober 2019

Der GemeinderatK 071118.F45

BaupublikationBauherrschaft: A+G Beteiligungen Am Bach 5 3306 Etzelkofen

Projektverfasserin: A+W Architekten AG Peter Hügli Korngasse 8 3422 Kirchberg BE

Page 4: P10129788 aki1949 485-496 - Anzeiger Kirchberg · 2019-12-03 · sigem Aufwand verbunden ist. Bätterkinden, 22. November 2019 Bau und Liegenschaftskommission V 071296.F48 Schulweg8

488145. Jahrgang | Nr. 49 | 5. Dezember 2019

Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Wiler, Hauptstrasse 30, 3428 Wiler

Auflage­ und Einsprachefrist: 6. Januar 2020

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop­pel innerhalb der Einsprachefrist einzu­reichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innnert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.

Bei Kollektiveinsprachen oder verviel­fältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsver­bindlich zu vertreten.

Bauverwaltung M 071351.F49

WilladingenProtokollauflage

Das Protokoll der Gemeindeversamm­lung vom 02. Dezember 2019 liegt gemäss Art. 64 Abs. 1 Organisationsre­glement (OgR), vom 05. Dezember 2019 bis am 27. Dezember 2019, während 20 Tagen, bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Während der Auflagefrist kann schrift­lich und begründet Einsprache beim Gemeinderat gegen den Inhalt des Pro­tokolls erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird der Gemeinde­rat das Protokoll genehmigen.

3425 Willadingen, 5. Dezember 2019

Der GemeinderatK 071352.F49

Region / Kreis Kanton Bern

Protokollauszug der 17. Regionalversammlung der Regionalkonferenz Emmental vom 20. November 2019

Traktanden:1. Protokoll der 16. Regionalver­

sammlung vom 28. Mai 2019: Genehmigt2. Projektabrechnung Teilrichtplan

Abbau, Deponie, Transporte: Genehmigt3. Tätigkeitsprogramm/Gemeinde­

beiträge/Budget 2020 a) Tätigkeitsprogramm 2020:

Zur Kenntnis genommen b) Festlegung der Gemeinde­

beiträge 2020: Genehmigt c) Budget 2020: Beschlossen4. Neukonzeption Marketing

Strategiepapier: Beschlossen Schwerpunkteplan 2020–2025: Zur Kenntnis genommen

5. Anpassung Anhang Reglement Volkswirtschaft: Genehmigt

6. Ersatzwahl Kommission Volkswirtschaft:

Nicole Capelli, Rüdtligen­Alchenflüh, gewählt

7. Ersatzwahlen Kommission Planung: Peter Hügli, Kirchberg, und Andreas

Eggimann, Lyssach, gewählt

Das vollständige Protokoll der 17. Regionalversammlung ist auf der Website der Regional-konferenz Emmental unter www.region-emmental.ch zu finden.

Burgdorf, 2. Dezember 2019

Regionalkonferenz EmmentalV 071372.F49

LyssachFortsetzung von Seite 487

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schrift­lich und begründet im Doppel bei der Gemeindeverwaltung Lyssach einzurei­chen.

Bei Kollektiveinsprachen oder verviel­fältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsver­bindlich zu vertreten.

Lyssach, 29. November 2019

Gemeindeverwaltung LyssachK 071360.F49

Wiler bei UtzenstorfBaupublikation

Bauherrschaft: Moser Maschinen und Immobilien AG Bahnhofstrasse 276 4563 Gerlafingen

Projektverfasser: alphaPlan Baumanagement gmbh Gewerbestrasse 8a 4553 Subingen

Bauvorhaben:Befestigung eines bestehenden Flucht­weges mit einem HMT­Belag für einen sicheren Gebäudeunterhalt als Zugang für Fensterreinigungen. Zaunabschluss zu Bahngleis BLS.

Standort: Am Strackbach 2, Parzelle Nr. 272

Zone:ZPP Am Strackbach, Arbeitszone

Gewässerschutz:Entwässerung in die bestehende Versi­ckerungsanlage

Auflageort: Gemeindeverwaltung Wiler

GaszählerablesungZwischen dem 9. und 20. Dezember 2019 werdenin den folgenden Gemeinden die Gaszähler durchMitarbeiter der Localnet AG Burgdorf abgelesen:

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie in dieser Zeit unserenAblesern den Zutritt erleichtern.

Besten Dank für Ihr Verständnis.Localnet AG

Localnet AGBernstrasse 102Postfach3401 BurgdorfTelefon 034 420 00 20www.localnet.ch

Kirchberg, Rüdtligen-Alchenflüh,Lyssach, Ersigen und Aefligen

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Aus unserem Leben bist Du gegangen,in unseren Herzen wirst Du ewig bleiben.

Mir danke vo Härze

für di zauryche Bewiese mitfüehlender Anteilnahm und di viele Zeiche vo Verbundeheitund Wärtschetzig, wo mir bim Abschied vo üsem

Stephan Baumbergerdür Verwandti, Fründe und Bekannti hei dörfe erfahre.

Er Frou Pfarrerin Mélanie Kern und ihrem Team danke mir für di yfüehlsame undpersönleche Wort sowie di musikalischi Umrahmig.

E bsungere Dank spräche mir ou de Teams vor Praxis Dr. Zundel in Bätterkinden, drOnkologieabteilig im Spitau Emmental-Burgdorf sowie im Inselspitau Bern us.

Äbeso danke mir am „Palliative Care-Team“ vo der Inschtitution Diaconis, wo sich ufbewundernswärti Wys am Stephan agnoh het und ihm uf sim letschte Wäg isch zur Sytegschtange.

E spezielle Dank em Team vom Wärk5: „Merci Tom“.

Nid z’letscht danke mir für di viele Spände und Zeiche i jeglicher Form.

Choppige, im Dezämber 2019 D‘Truurfamilie

M 071374.F49

Schluss des Konkursverfahrens

Schuldner Silvia Astrid Opprecht­Beck Heimatort: Birwinken TG, Vernier GE und Erlen TG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 9.12.1944 Todesdatum: 10.6.2019 Wohnhaft gewesen: Eystrasse 16b, 3422 Kirchberg

Datum des Schlusses: 25.11.2019

Konkursamt Emmental-Oberaargau Dienststelle Emmental­Oberaargau Jurastrasse 22, 4900 Langenthal

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Öffnungszeiten Regierungs-statthalteramt Emmental

Aufgrund einer Weiterbildungsveranstal­tung sind die Büros des Regierungsstatt­halteramtes Emmental in 3550 Langnau i. E. am Freitag, 6. Dezember 2019 ge­schlossen.

Ebenfalls geschlossen sind die Büros des Regierungsstatthalteramtes von Montag, 23. Dezember 2019 bis Sonn­tag, 5. Januar 2020.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.

Langnau i. E., 5. Dezember 2019

Regierungsstatthalteramt EmmentalV 071361.F49

www.anzeiger-kirchberg.ch

Page 5: P10129788 aki1949 485-496 - Anzeiger Kirchberg · 2019-12-03 · sigem Aufwand verbunden ist. Bätterkinden, 22. November 2019 Bau und Liegenschaftskommission V 071296.F48 Schulweg8

489145. Jahrgang | Nr. 49 | 5. Dezember 2019

Auflösung des letzten Rätsels

MONDLICHT

127182

Erster Rang beim BerufswettbewerbPublireportage

Steve Guntern aus Hindelbank absol-viert seine Lehre als Autolackierer beider Carrosserie Kiener AG. Vergange-ne Woche durfte er sich als Sieger desdiesjährigen Berufswettbewerbes derAutolackierer feiern lassen. Jeweilsim dritten Lehrjahr finden diese Wett-bewerbe statt. Gefragt sind nicht nurdie Lackiertechniken, sondern auchmentale Stärke, strukturiertes Vorge-hen und Methodenkompetenz. DasPrüfungstück wurde von den Lehrlin-gen projektiert. Das heisst, das Motiv,welches lackiert wurde, erarbeitet.Das überzeugende Projekt von Steveist nach den Motiven des berühmtenKünstlers Gerwald Rockenschaubentstanden. Anschliessend wur-de das Prüfungsstück vorbereitet.Schleifen, Spachteln, Füllern, Ab-decken und Polieren gehören zu denGrundtechniken, welche beherrschtwerden müssen.

Das gesamte Projekt wurde von einerExpertengruppe bewertet.

Als Sieger durfte Steve nicht nur denPokal entgegennehmen, sondern

es wartet auch die Teilnahme an derSchweizermeisterschaft auf ihn. DerSchweizermeister darf 2020 an der WMin Shanghai teilnehmen. Diese Wett-bewerbe sind nicht nur spannend undlehrreich, sondern öffnen auch Türund Tor zum späteren Berufsleben.

Das Team der Carrosserie Kiener AGgratuliert Steve Guntern ganz herzlichund wünscht ihm für die Schweizer-meisterschaft ebenso viel Erfolg!

Interviewmit Daniel Kiener

Die Carrosserie Kiener AG bildetaktuell 9 Lehrlinge in den BerufenCarrosseriespengler und Autolackie-rer aus. Reagieren Sie damit auf denviel diskutierten Fachkräftemangel?Wir haben seit jeher Lehrlinge ausge-bildet. Natürlich auch um das grosseKnow-how im Betrieb weiterzugebenund für die Zukunft zu sichern. Wirsind immer stolz über gute Leistun-gen der Lehrlinge, besonders wenn Sienach den Lehrjahren wieder zurück inunseren Betrieb kommen.

Hat sich das Berufsbild in den letz-ten Jahren verändert?Auf jeden Fall. Die Mobilität ist einemständigen Wandel ausgesetzt. Aktuellerleben wir auf Grund der Klimapoli-tik den Umstieg auf Fahrzeuge mit al-ternativen Antriebssystemen, und dieDigitalisierung bringt teilautonomesFahren. Die Fahrzeuge sind mit gros-sen Batterien, vielen Sensoren undTechnik ausgestattet. Dies erfordert

eine ganz andere Aus- und Weiterbil-dung der Mitarbeitenden.

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490145. Jahrgang | Nr. 49 | 5. Dezember 2019

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493145. Jahrgang | Nr. 49 | 5. Dezember 2019

190 Jahre fallen in knapp 10 Minuten

Die Burgergemeinde Koppigen fällte im Erliwald eine rund 45 Meter hohe Tanne und lud die Öffentlichkeit dazu ein, das Spektakel mitzuerleben.

Etwa fünf Minuten zu Fuss von der Hornusserhütte Obergerlafi ngen entfernt, mitten im Wald, steht sie, die grossgewachsene Fichte, welche heute gefällt wird. Ein paar Meter davor und hinter der Tanne wurde ein rotweisses Absperrband zwi­schen den Bäumen aufgehängt, damit ein ausreichender Sicher­heitsabstand eingehalten wird. Landwirt Niklaus Kanziger und sein Sohn Felix sind vor Ort für das Fäl­len der Tanne verantwortlich. Sie haben am frühen Vormittag bereits reichlich Vorarbeit geleistet. «Bevor die Fichte gefällt werden kann, mussten wir den Stamm von den Wurzelanläufen befreien», erklärt Niklaus Kanziger. Rund eine Stunde dauerte die anstrengende Arbeit, damit der Stamm unten gerade ist. Zudem wurde mit Traktor und Seil­winde ein Drahtseil über eine Um­lenkung am zu fällenden Baum be­festigt und gespannt, damit die Fällrichtung gewährleistet ist. «Es ist eine zusätzliche Sicherheitsmass­nahme und wird nicht immer benö­tigt», so der Koppiger. Wohin der Baum später fallen soll, ist bereits klar. Im Vorfeld wird immer geprüft, wo es am meisten Platz hat und wie der Baum gewachsen ist. Auf der Seite der Fallrichtung schneidet Ni­klaus Kanziger zuerst mit der Mo­torsäge rund einen Fünftel in den Stamm. Es ist die sogenannte Fall­kerbe, welche dazu dient, dass die Tanne ihr Ziel nicht verfehlt. Holz­späne fl iegen durch die Luft und die Baumkrone wackelt bereits leicht hin und her. Doch sonst tut sich noch nichts. Gebannt schauen die zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauer nach oben. Als zweiten, Schritt wird zuerst links, später rechts mit der Motorsäge langsam nach hinten durch den Baumstamm geschnitten. Äusserst präzise und schnell beisst sich die rotierende Kette durch das Tannenholz. Knapp fünf Minuten sind vergangen, als Niklaus darauf hinweist, dass die Tanne gleich umfällt. Sein Sohn schlägt auf der gegenüberliegenden Seite der Fallrichtung mit einem Vorschlaghammer einen Keil in den Stamm. Eine weitere Vorsichtsmass­nahme, damit die Tanne am richti­gen Ort landet. Noch einmal wird die Motorsäge angesetzt, und dann geht es plötzlich ganz schnell. Be­ginnend mit einem leisen Knacken wird die Rottanne urplötzlich schräg

und knallt innert Sekunden mit einem lauten Schlag auf den feuch­ten Waldboden. Felix zählt die eng beieinander liegenden Jahresringe. Ungefähr 190 Jahre alt war die mächtige Tanne. Das Holz wird spä­ter zerlegt und zum Beispiel an eine Schreinerei verkauft. Die Bewirt­schaftung des Waldes generiert einen Grossteil des Einkommens der Burgergemeinde.

Naturnahe BewirtschaftungBurgergemeinden und deren Auf­gaben sind heute der breiten Öffent­lichkeit nicht mehr geläufi g. Dabei wurde die Burgergemeinde Koppi­gen bereits 1832 gegründet und ist daher noch ein paar Jahre älter als die gefällte Tanne. Eine Burgerge­meinde ist eine öffentlich­rechtliche Körperschaft. Sie ist, im Gegensatz zur Einwohnergemeinde, eine Per­sonengemeinde, der bestimmte Per­sonen angehören. Burgerin oder Burger wird man grundsätzlich durch Abstammung. In Koppigen sind es acht Burgernamen, deren zugehörige Familien das Burger­recht besitzen. Rund 200 ortsansäs­sige Personen dürfen sich dadurch in Koppigen als Burgerin oder Bur­ger betiteln. Die Aktivitäten, welche die Burgergemeinde ausübt, stehen im Dienste der Bevölkerung und sollen das kulturelle, soziale und sportliche Leben im Dorf fördern. In Koppigen ist man in erster Linie für eine naturnahe Bewirtschaftung und Pfl ege des Waldes verantwort­lich. So werden nicht nur Bäume ge­fällt, sondern es wird auch immer wieder aufgeforstet. So wurden kürzlich 35 neue Bäume im Wald gesetzt. «Als Baumgotte oder Baum­götti kann man für 35 Franken einen Lieblingsbaum auswählen und diesen im Frühling oder im Herbst im Wald setzen», so Peter Baumberger­Lee, Burgerpräsident in Koppigen. Auch der Betrieb eines Forsthauses sowie der Verkauf von Holz gehören zu den Aufgaben der Burgergemeinde.

Borkenkäfer zerstört das HolzDie Arbeit der Holzfäller ist derweil noch nicht vorbei. Zuerst müssen die Äste entfernt und der Stamm in die gewünschten Stücke gesägt wer­den. Dabei wird das Holz in ver­schiedene Kategorien eingeteilt. «Vielleicht 1200 Franken kann mit dem Verkauf generiert werden»,

schätzt Niklaus Kanziger. Der Rest wird anderweitig verwendet, bei­spielsweise zu Holzschnitzeln ver­arbeitet. Nicht immer ist das Holz zudem qualitativ hochstehend. «Rund vier bis fünf Hektaren waren in diesem Jahr von Borkenkäfern befallen und mussten ebenfalls ge­fällt werden», so Kanziger weiter. Durch rasches Fällen versucht man

der Ausbreitung des Käfers entge­genzuwirken, viel mehr kann gegen den Schädling nicht gemacht wer­den. Das befallene Holz ist auf dem Markt praktisch nichts mehr wert. Doch vorerst ist im Erliwald wieder Ruhe eingekehrt. Die Besucherin­nen und Besucher geniessen Brot und Würste und wärmen sich mit einem heissen Getränk auf. Durch

die dünne Wolkendecke scheinen ein paar Sonnenstrahlen auf den frei gewordenen Waldboden. Die beeindruckende Rottanne macht Platz für die kleinen, darunter lie­genden Bäume, welche dank mehr Raum und Licht nun wachsen kön­nen.

Text und Fotos: Markus Hubacher

Lokales und Regionales

Einmal in Bewegung, ist die Fichte nicht mehr aufzuhalten. Innert Sekunden

fällt die Tanne um und landet mit viel Lärm auf dem Waldboden.

Teile des Stammes werden in die gewünschte Grösse zersägt und gelangen in

eine Schreinerei.

Mühsam versuchen die Anwesenden vor Ort die nah aneinanderliegenden

Jahresringe zu zählen.

Beeindruckende Grösse; 190 Jahre dauerte es, bis die Fichte eine Grösse von 45 Metern erreicht hat.

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Wylers Weihnachts-Wunderland

Am Wochenende vom 15. bis 17. No­vember luden Monika und Fritz Wyler gemeinsam mit ihrem Team ins Weihnachts­Wunderland nach Utzenstorf ein. Und die Leute folg­ten der Einladung zur traditionellen Weihnachtsausstellung von Wyler Blumen Gartenbau in Scharen. «Von Freitag bis Sonntag bewegte sich ohne Unterbruch ein dichter Besu­cherstrom sowohl auf der Bühne des Bauernhauses als auch im Blu­menladen», berichtet Monika Wyler mit leuchtenden Augen. «Es ist schön, wenn der grosse Aufwand, den wir als Team für diesen traditi­onellen und feierlichen Anlass leis­ten, durch die vielen Besucherinnen und Besucher belohnt wird.» Und es versteht sich von selbst, dass die Leute auch eifrig einkauften. Im Laden konnten die erworbenen Kreationen gleich mitgenommen werden, in der Ausstellung konnte

man sich die auserwählten Objekte markieren lassen oder bereits re­servierte in ähnlicher Form nachbe­stellen. Wylers Advents­ und Weih­nachtsausstellung, die alle zwei Jahre stattfindet, hat sich in der Tat zu einem regionalen Ereignis ge­mausert, das inzwischen seinen fes­ten Platz im Jahreskalender ein­nimmt. Man bestaunt die mit viel Herzblut von Hand gefertigten Kre­ationen, lässt sich vom einzigartigen Ambiente und der schönen Stim­mung verzaubern und trifft im Schopf Freunde und Bekannte zum Schwatz bei einem Becher Glüh­wein. «An unserer Ausstellung emp­fangen wir neben der Bevölkerung auch die meisten unserer Kunden. Das ist eine tolle Gelegenheit, den Kontakt mit den Leuten zu pflegen», betont Firmeninhaber Fritz Wyler, der am Eingang zur Heubühne des Bauernhauses jeden Gast persön­lich begrüsste. Zeit zum Durchat­men blieb dem Wyler­Team nach den kräftezehrenden Ausstellungs­tagen kaum. Denn am darauffolgen­den Wochenende waren sie bereits wieder mit vollem Engagement als Partner an den Genusstagen «pas­sione e gusto» der Firma Casa Nobile in Bätterkinden mit von der Partie.

Text: Roger StrubFoto: Romina Wyler

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