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Dokumentation Fall Perterer – Schriftverkehr mit Bundesregierung E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 51 von 99 Email: [email protected] Internet: http://so-for-humanity.com2000.at und www.efcr.at Anlage: Menschenrechtsbeschwerde Perterer gegen Österreich – Eine Zusammenstellung vom 01.01.2007 SFH-0652 From: Dr. Paul Perterer To: BuR VK Mag.Wilhelm MOLTERER ; BuR Heidrun Silhavy ; BuR Dr.Reinhold Lopatka ; BuR Dr.Hans WINKLER ; BuR Dr.Christoph Matznetter ; BuR Christine Marek ; BuR Christa Kranzl ; BuR Bundeskanzleramt ; BuR BM Werner Faymann ; BuR BM Mag. Norbert Darabos ; BuR BM Günther PLATTER ; BuR BM Dr.Ursula PLASSNIK ; BuR BM Dr.Martin BARTENSTEIN ; BuR BM Dr.Maria Berger ; BuR BM Dr.Erwin Buchinger ; BuR BM Dr.Andrea Kdolsky ; BuR BM DIng.Josef PRÖLL ; BuR BK Dr. Alfred Gusenbauer Cc: NR11 ÖVP Mag.Peter Eisenschenk ; NR11 Klubobmann SPÖ Dr.Josef CAP ; NR11 Klubobmann ÖVP Mag.Wilhelm Molterer ; NR11 Klubobmann GRÜNE Dr.Alexander Van Der Bellen ; NR11 Klubobmann FPÖ Heinz-Christian Strache ; NR11 Klubobmann BZÖ Ing. Peter Westenthaler ; NR10 Zweiter Nationalratspräsident ÖVP Dr.Michael SPINDELEGGER ; NR10 Präsidentin Nationalrat SPÖ Mag.Barbara PRAMMER ; NR10 Parlamentsdirektion Hr.Belabed ; NR10 Dritte Nationalratspräsidentin GRÜNE Dr.Eva GLAWISCHNIG- Piesczek Sent: Wednesday, August 01, 2007 8:57 AM Subject: Pacta sunt servanda ... pacta sunt servanda Die fortwährende Vertragstreue der Republik Österreich steht außer Streit. Daher werden internationale Abkommen, europapolitische Zusagen, Bewerbungen und Verträge – ob hoheitlich oder im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung - außer Streit gestellt. Auszug aus der Präambel des Regierungsübereinkommens zwischen SPÖ und ÖVP für die XXIII. Gesetzgebungsperiode Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR vom 19.12.1966) Fakultativprotokoll zum CCPR[1]

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Email: [email protected] Internet: http://so-for-humanity.com2000.at und www.efcr.at

Anlage: Menschenrechtsbeschwerde Perterer gegen Österreich – Eine Zusammenstellung vom 01.01.2007

SFH-0652

From: Dr. Paul Perterer To: BuR VK Mag.Wilhelm MOLTERER ; BuR Heidrun Silhavy ; BuR Dr.Reinhold Lopatka ; BuR Dr.Hans WINKLER ; BuR Dr.Christoph Matznetter ; BuR Christine Marek ; BuR Christa Kranzl ; BuR Bundeskanzleramt ; BuR BM Werner Faymann ; BuR BM Mag. Norbert Darabos ; BuR BM Günther PLATTER ; BuR BM Dr.Ursula PLASSNIK ; BuR BM Dr.Martin BARTENSTEIN ; BuR BM Dr.Maria Berger ; BuR BM Dr.Erwin Buchinger ; BuR BM Dr.Andrea Kdolsky ; BuR BM DIng.Josef PRÖLL ; BuR BK Dr. Alfred Gusenbauer Cc: NR11 ÖVP Mag.Peter Eisenschenk ; NR11 Klubobmann SPÖ Dr.Josef CAP ; NR11 Klubobmann ÖVP Mag.Wilhelm Molterer ; NR11 Klubobmann GRÜNE Dr.Alexander Van Der Bellen ; NR11 Klubobmann FPÖ Heinz-Christian Strache ; NR11 Klubobmann BZÖ Ing. Peter Westenthaler ; NR10 Zweiter Nationalratspräsident ÖVP Dr.Michael SPINDELEGGER ; NR10 Präsidentin Nationalrat SPÖ Mag.Barbara PRAMMER ; NR10 Parlamentsdirektion Hr.Belabed ; NR10 Dritte Nationalratspräsidentin GRÜNE Dr.Eva GLAWISCHNIG-Piesczek Sent: Wednesday, August 01, 2007 8:57 AM Subject: Pacta sunt servanda ...

pacta sunt servanda

Die fortwährende Vertragstreue der Republik Österreich steht außer Streit. Daher werden internationale Abkommen,

europapolitische Zusagen, Bewerbungen und Verträge – ob hoheitlich oder im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung -

außer Streit gestellt. Auszug aus der Präambel des Regierungsübereinkommens zwischen SPÖ und ÖVP für

die XXIII. Gesetzgebungsperiode

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische

Rechte (CCPR vom 19.12.1966)

Fakultativprotokoll zum CCPR[1]

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E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 52 von 99

Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die zuständigen Stellen Beschwerden denen stattgegeben wurde, Geltung verschaffen.

Art. 2 Abs. 3 Zif. c)

Jeder Vertragsstaat des Paktes, der Vertragspartei dieses Protokolls wird, erkennt die Zuständigkeit des Ausschusses für die Entgegen-nahme und Prüfung von Mitteilun-gen seiner Herrschaftsgewalt unterstehenden Einzelpersonen an, die behaupten, Opfer einer Ver-letzung eines in dem Pakt nieder-gelegten Rechts durch einen Ver-tragsstaat zu sein.

Art. 1 Zusammenfassung der Stellungnahmen der Universitätsprofessoren FUNK, NOVAK und MORAWA

Stellungnahme Univ.-Prof. Dr. NOWAK vom 04.10.2005 1.1 Obwohl sich die Vertragsstaaten des Paktes einschließlich Österreich

gemäß Art. 2 Abs. 3 lit. c des Paktes in völkerrechtlich bindender Weise verpflichtet haben „dafür Sorge zu tragen, dass die zuständigen Stellen Beschwerden, denen stattgegeben wurde, Geltung verschaffen" weigert sich die Republik Österreich,die Views des Ausschusses vom 20.07.2004 anzuerkennen und innerstaatlich umzusetzen.

1.2 Dies ist umso bemerkenswerter, als der Ausschuss in seiner

Allgemeinen Bemerkung Nr. 31/80 vom 29. März 2004 über die Natur der allgemein rechtlichen Verpflichtung der Vertragsstaaten aufgrund des Paktes unmissverständlich klar macht, dass Art. 2 Abs. 3 die Vertragsstaaten verpflichtet, Personen, deren Rechte aufgrund des Paktes verletzt wurden, Wiedergutmachung zu gewähren.

1.3 Mit Ratifizierung des Fakultativprotokolls hat Österreich die

rechtliche Möglichkeit eingeräumt, nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsmittel eine Individualbeschwerde an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen einzubringen.

1.4 Unbestritten ist, dass der Ausschuss in seiner Entscheidung im Fall

Perterer gegen Österreich vom 20.07.2004 Verletzungen des Paktes durch Österreich festgestellt und darin ausdrücklich ausgesprochen hat, dass Österreich gemäß Art. 2 Abs. 3 des Paktes verpflichtet ist, dem Beschwerdeführer eine angemessene Entschädigung zur Verfügung zu stellen.

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E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 53 von 99

1.5 Keinesfalls können die Worte „Geltung verschaffen" in Art. 2 Abs 3 lit. c des Paktes dahingehend interpretiert werden, dass ein Beschwerdeführer, der nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsmittel vor dem Ausschuss Recht bekam, nunmehr neuerlich den innerstaatlichen Rechtsweg zur Durchsetzung der Entscheidung des Menschenrechtsausschusses beschreiten müsse.

Stellungnahme Univ.-Prof. Dr. FUNK vom 11.10.2005 2.1 Art 9 Abs 2 der Österreichischen Bundesverfassung enthält die

Bestimmung, dass die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechtes als Bestandteile des Bundesrechtes gelten.

2.2 Entsprechend dem Grundsatz völkerrechtskonformer Auslegung

haben alle Gerichte und Verwaltungsbehörden dafür zu sorgen, dass erfolgreichen Beschwerden und Entscheidungen des Ausschusses innerstaatliche Geltung verschafft wird.

2.3 Diese Verpflichtung ist für die zuständigen österreichischen Stellen

– unbeschadet des Erfüllungsvorbehaltes - verbindlich.

Stellungnahme Univ.-Prof. Dr. MORAWA vom 12.10.2005 3.1 Materiell wird sich schwerlich bestreiten lassen, dass das Recht auf

ein faires und zügiges Verfahren Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung ist (und zwar auf verfassungs- und einfachgesetzlicher Ebene, wozu der Pakt zählt, sowie durch eine konsequente administrative Praxis) und auch für Verwaltungsverfahren generell sowie für Disziplinarverfahren gegen Beamte auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene gilt.

3.2 Somit hat ein Beamter das Recht auf ein faires und zügiges

Verfahren, welches die österreichische Rechtsordnung garantiert, … 3.3 Dass diese Entscheidung umgesetzt werden muss, ist unbestreitbar.

Es verbleibt nur die Frage wie. 3.4 Der Fall Perterer ist in vielerlei Hinsicht ein Test für die

Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit in Österreich

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E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 54 von 99

Anfragebeantwortung Bundeskanzler Dr. Gusenbauer vom 20.07.2007 auf eine parlamentarische Anfrage des BZÖ vom 05.06.2007

… Diese „views" besitzen keine einem Urteil (etwa jenen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte) vergleichbare

rechtliche Verbindlichkeit … Mit dieser Kernaussage in der Anfragebeantwortung steht Bundeskanzler Dr. Gusenbauer im Widerspruch zu den Aussagen von drei renomierten Universitätsprofessoren. Warum? Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Österreich ist daher vertraglich verpflichtet einer erfolgreichen Beschwerde Geltung zu verschaffen. Sich dabei an der Übersetzung von VIEWS ins Deutsche mit „Auffassungen" festzuklammern und daraus eine Unverbindlichkeit abzuleiten (weil nicht als Urteil bezeichnet) ist blanker Unsinn und lässt sich rechtlich nicht begründen. Bundeskanzler Dr. Gusenbauer steht mit seiner Aussage der „Unver-bindlichkeit der views" außerdem auch im Widerspruch zum Regierungs-überkeinkommen der SPÖ mit der ÖVP, wonach die Einhaltung internationaler Verträge außer Streit gestellt wird. Bundeskanzler Dr. Gusenbauer wird wohl nicht behaupten, der CCPR sei gar kein Vertrag dieser Art und müsse sich Österreich deshalb nicht an Views des Ausschusses halten. Es wäre Aufgabe der Oppositionsparteien im Parlament Herrn Bundeskanzler Dr. Gusenbauer darauf aufmerksam zu machen, dass es für seine Anfragebeantwortung keine rechtliche Grundlage gibt und es sehr wohl auf Grund der Österreichischen Bundesverfassung eine gesetzliche Verpflichtung zur Anerkennung und damit Umsetzung von Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen für Österreich als Vertragsstaat des CCPR gibt. Saalbach, am 1. August 2007

[1] Das Fakultativprotokoll ist für Österreich am 10.03.1988 in Kraft getreten.

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E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 55 von 99

From: "Prammer Barbara, Mag." <[email protected]> Sent: Wednesday, August 01, 2007 8:24 PM Subject: Nicht gelesen: Pacta sunt servanda ... Your message To: [email protected]; BuR Heidrun Silhavy; BuR Dr.Reinhold Lopatka; [email protected]; BuR Dr.Christoph Matznetter; BuR Christine Marek; BuR Christa Kranzl; BuR Bundeskanzleramt; BuR BM Werner Faymann; [email protected]; BuR BM Günther PLATTER; BuR BM Dr.Ursula PLASSNIK; BuR BM Dr.Martin BARTENSTEIN; [email protected]; BuR BM Dr.Erwin Buchinger; BuR BM Dr.Andrea Kdolsky; BuR BM DIng.Josef PRÖLL; BuR BK Dr. Alfred Gusenbauer Cc: Eisenschenk Peter, Mag.; [email protected]; NR11 Klubobmann ÖVP Mag.Wilhelm Molterer; [email protected]; Strache Heinz-Christian; NR11 Klubobmann BZÖ Ing. Peter Westenthaler; Spindelegger Michael, Dr.; Prammer Barbara, Mag.; Belabed Stefan; [email protected] Subject: Pacta sunt servanda ... Sent: Wed, 1 Aug 2007 08:57:30 +0200 was deleted without being read on Wed, 1 Aug 2007 20:24:28 +0200

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E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 56 von 99

SFH-0559

Europäische Vereinigung für Bürgerrechte, A-5753 Saalbach, Löhnersbachweg 102 Frau Justizministerin Dr. Maria Berger Museumstrasse 7 1070 Wien

Einschreiben Saalbach, am 2007-01-19

Entscheidungen des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte werden auf nationaler Ebene

entweder gar nicht, oder nur sehr schleppend umgesetzt …

Sehr geehrte Frau Justizministerin Dr. Berger ! Jede Bürgerrechtsbewegung hat meist den Ursprung in einer ganz persönlichen Geschichte, einem Leidensweg besonderen Ausmaßes. Anstatt aufzugeben „… das ist so, da kann man nichts machen …" gibt und gab es immer wieder engagierte Bürger, die sich entschieden haben gegen erlittenes Unrecht anzukämpfen. Auch wenn es oftmals schier aussichtslos (aber nicht sinnlos!!) erscheint, ist es doch ein Kampf David gegen Goliath � nur wer gegen den Strom schwimmt, erreicht die Quelle !!!

Die am 14.10.2006 in BREGENZ / Österreich gegründete Europäische Vereinigung für Bürgerrechte

E F C R ist eine Vereinigung von Bürgerrechtsbewegungen in Europa und geht grundsätzlich davon aus, dass in den Bereichen Exekutive, Judikative und Legislative Menschen tätig sind, die ihre Aufgabe ernst nehmen und seriös vorgehen. Dennoch sind Systemfehler erkennbar und immer wieder Fehlentscheidungen festzustellen. Die EFCR sieht es daher als ihre Aufgabe, diese Systemfehler und Fehlentscheidungen in einer konstruktiven Weise aufzuzeigen und den Betroffenen gleichzeitig eine adäquate Unterstützung zu geben. Die EFCR bezweckt die Unterstützung von nationalen Vereinen / Organisationen, die sich den Schutz, die Durchsetzung und die Weiterentwicklung von Bürgerrechten zum Ziel gemacht haben, durch a) Errichtung einer Stiftung oder eines Fonds zur Unterstützung von

Mitbürgern, die in ihrem Engagement gegen erlittenes Unrecht unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind.

b) Herstellung von Kontakten zu Einrichtungen der Europäischen Union,

den Vereinten Nationen und anderen internationalen Institutionen sowie zu Vertretern der Wissenschaft.

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E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 57 von 99

c) Unterstützung bei der Einbringung von Klagen, Beschwerden, Petitionen und Anregungen auf nationaler und wenn notwendig, auch auf internationaler Ebene.

d) Förderung des demokratischen Staatswesens.

Die erforderlichen materiellen Mittel werden durch Spenden und Förderungsmittel aufgebracht. Forderung Dr. Perterer vom 19.11.20006 an das Verhandlungsteam von

ÖVP und SPÖ zur Bildung einer neuen Bundesregierung An das Verhandlungsteam von ÖVP und SPÖ zur Bildung einer Regierung nach

den Nationalratswahlen am 01.10.2006 wird appelliert, zum Schutz von Bürger- und Menschenrechten

folgende Punkte in ein Regierungsübereinkommen aufzunehmen

ERSTENS Erfolgreiche Beschwerden an den Menschenrechsausschuss der Vereinten

Nationen müssen unverzüglich zu einer angemessenen Entschädigungszahlung (Ersatz für den

Verdienstentgang, Vertretungskosten, …) führen und außerdem von Amtswegen neu aufgerollt werden

Schaffung eines neuen Wiederaufnahmegrundes ZWEITENS

Staatsverträge, die von den nationalen Parlamenten unter Gesetzesvorgehalt ratifiziert werden, müssen ZWINGEND binnen einer angemessenen Frist (1-3

Jahre) durch entsprechende Gesetze in das System der nationalen Rechtsordnung eingebunden werden, damit die in den Staatsverträgen garantierten Rechte durch die Bürger eines Staates einklagbar sind. Bei Verstreichen dieser Frist haftet der Staat für alle damit verbundenen

Rechtsfolgen. STAATSHAFTUNG für unterlassene Gesetzgebung

Email Dr. Perterer vom 15.01.2007 an alle Mitglieder der Österreichischen Bundesregierung

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler ! Sehr geehrte Damen und Herren der neuen Österreichischen Bundesregierung ! Sie haben mit Ihrer Angelobung als Mitglieder der neuen Bundesregierung eine verantwortungsvolle Aufgabe übernommen. Sie stehen damit als Team an der Spitze unseres Staates und es liegt in Ihren Händen, welchen Weg Österreich in den kommenden vier Jahren nehmen wird. Haben Sie gewusst, dass der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR) nach 28 Jahren seit seiner Ratifizierung durch das Parlament noch immer nicht Bestandteil der Österreichischen Rechtsordnung geworden ist, weil es vom Nationalrat unterlassen

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E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 58 von 99

wurde, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, um den CCPR in das österreichische Rechtssystem so zu übernehmen, wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Es liegt nunmehr an Ihnen, dieses Versäumnis unverzüglich nachzuholen, damit VIEWS des Menschenrechtsausschusses auch für Österreich verpflichtend sind und umgesetzt werden. … Gemäß Art. 2 Abs. 3 CCPR ist der Vertragsstaat verpflichtet, dem Beschwerdeführer ein wirksames Rechtsmittel einschließlich der Zahlung einer angemessenen Entschädigung zur Verfügung zu stellen. Der Vertragsstaat ist auch verpflichtet, ähnliche Verletzungen in Zukunft zu verhindern …

... wünscht der Ausschuss, vom Vertragsstaat innerhalb von 90 Tagen Informationen über die zur Umsetzung der Auffassungen des Ausschusses getroffenen Maßnahmen zu erhalten …

VIEWS UN-Menschenrechtsausschuss vom 20.07.2004 im Fall PERTERER gegen ÖSTERREICH [CCPR 1015/2001]

Die Unverbindlichkeit der VIEWS (Auffassungen) zeige sich auch daran, dass der Ausschuss weder (obligatorisch) aus Richtern zusammengesetzt ist, noch dass dessen Mitglieder eine juristische Ausbildung aufweisen müssen. Eine disziplinäre Verantwortung der Ausschussmitglieder – wie dies beispielsweise für österreichische Richter vorgesehen ist – besteht nicht.

(Auszug aus der Klagebeantwortung der Republik Österreich vom 18.08.2005)

Das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode lässt Hoffnung aufkommen, dass die neue Bundesregierung diesbezüglich einen anderen Standpunkt einnimmt, ist doch in der Präambel nachzulesen: Die fortwährende Vertragstreue der Republik Österreich („pacta sunt servanda") steht

außer Streit. Daher werden internationale Abkommen, europapolitische Zusagen, Bewerbungen und Verträge – ob hoheitlich oder im Rahmen der

Privatwirtschaftsverwaltung abgeschlossen – außer Streit gestellt. (Seite 3)

Am Fall PERTERER gegen ÖSTERREICH[1] zeigt sich sehr deutlich, welch geringen Stellenwert internationale Verträge und Entscheidungen haben. Institutionen wie der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben keine weitere Daseinsberechtigung mehr, wenn es nicht gelingt, deren Entscheidungen auf nationaler Ebene auch umzusetzen und gleichzeitig durch entsprechende legislative Maßnahmen ähnlich gelagerte Fälle in Zukunft zu verhindern. Internationale Verträge / Vereinbarungen werden oftmals mit nationalen Vorbehalten abgeschlossen und verkommen damit zu einem wirkungslosen Vertragswerk, das oftmals nur deshalb abgeschlossen wurde, um sich als Staat gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft keine Blöße zu geben. Ich Wirklichkeit denkt man aber nicht im geringsten daran, solche Vereinbarungen innerstaatlich auch in Geltung zu setzen – schließlich gibt es ja kein wirkliches Zwangsmittel von UNO, EU und EUROPARAT die Umsetzung solcher Verträge auch nationaler Ebene auch wirklich durchzusetzen.

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E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 59 von 99

An die Vereinten Nationen, die Europäische Union und den Europarat ergeht das dringende Ersuchen

1. Für die Umsetzung internationaler Verträge / Vereinbarungen in nationales Recht eine Frist von maximal 1-2 Jahren festzulegen.

2. Bei nutzlosem Verstreichen dieser Frist haftet der jeweilige Staat gegenüber anspruchsberechtigten Bürgern für die unterlassene Gesetzgebung.

3. Ebenso ist der jeweilige Staat gegenüber erfolgreichen Beschwerdeführern haftbar, wenn er internationale Entscheidungen nicht anerkennt und auf nationaler Ebene nicht umsetzt.

4. Für Vertragsverletzungen in Punkt 2.) und 3.) ist VOR Unterzeichnung / Ratifizierung eine Vertragsstrafe in empfindlicher Höhe festzulegen.

5. Diese „Strafgelder" sind a) in erster Linie dafür zu verwenden, um die Ansprüche erfolgreicher Beschwerdeführer zu befriedigen und

b) zweitens um damit staatlich durch Bescheid bewilligte Bürgerrechtsbewegungen finanziell zu unterstützen die sich den Schutz von Menschenrechten zum Ziel gesetzt haben.

Ich würde mich sehr freuen, zu diesen Vorschlägen von Ihnen eine Stellungnahme zu erhalten. Die „Europäischen Vereinigung für Bürgerrechte" und auch das „Europäische Zentrum für Menschenrechte" sind gerne bereit, an einer zukunftsorientierten Lösung mitzuarbeiten und weitere Vorschläge einzubringen. Wir ersuchen um einen Gesprächstermin um mit Ihnen die anstehenden Probleme gemeinsam zu erörtern. Mit freundlichen Grüßen Dr. Paul Perterer Präsident Anlage: Menschenrechtsbeschwerde PERTERER gegen ÖSTERREICH Eine Zusammenstellung vom 01. Jänner 2007

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E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 60 von 99

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E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 61 von 99

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Dokumentation Fall Perterer – Schriftverkehr mit Bundesregierung

E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 62 von 99

EFCR-0078

Europäische Vereinigung für Bürgerrechte, A-5753 Saalbach, Löhnersbachweg 102 Herrn Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer Himmelpfortgasse 8

1015 Wien

Saalbach, am 2007-02-26

Schreiben Mag. Pasquali vom 22.02.2007 GZ- BMF-240101/0206-I/1/2007

EFCR-0078

Sehr geehrter Herr Vizekanzler und Finanzminister Mag. Molterer !

Ich bedanke mich zunächst bei Herrn Mag. Pasquali für die anerkennenden Worte über die Arbeit und Zielsetzung der Europäischen Vereinigung für Bürgerrechte. Ich nehme zur Kenntnis, dass es für Spendenzahlungen keine öffentlichen Budgetmittel gibt. Trotzdem - besteht vielleicht die Möglichkeit um eine Förderung anzusuchen? Wenn JA, an welche Einrichtung / Dienststelle des Bundes können wir uns wenden? Zum zweiten Abschnitt des Schreibens vom 15.01.2007 haben Sie sich leider überhaupt nicht geäußert, obwohl im Schreiben vom 22.02.2007 nachzulesen ist, dass „Menschen- und Bürgerrechte zu respektieren, auch Ihnen ein zentrales Anliegen ist". Daher nochmals meine Frage an Sie als Bundeskanzler und Finanzminister: Was bedeutet Ihnen

persönlich der Schutz von Menschenrechten?

Wissen Sie, dass der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR) nach 29 Jahren seit seiner Ratifizierung durch das Parlament noch immer nicht

Bestandteil der Österreichischen Rechtsordnung ist, weil es vom Nationalrat unterlassen wurde, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, um den CCPR in das österreichische Rechtssystem so zu übernehmen, wie die Europäische Menschenrechtskonvention

(EMRK) Obwohl Österreich seit 1978 Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte ist und seit 1998 auch eine Individualbeschwerde an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen zulässt, weigert sich Österreich seit dem Sommer 2004 beharrlich die Views im Fall PERTERER gegen Österreich anzuerkennen, geschweige denn umzusetzen – also ein wirksames Rechtsmittel zur Verfügung zu stellen und eine Entschädigungszahlung zu leisten. Begründet wird das mit eben dem Argument, der CCPR sei für Österreich unverbindlich, was aus rein formaler Sicht durch die seit 28 Jahren unterlassene Gesetzgebung zur Einbindung des CCPR in die österreichische Rechtsordnung, ja auch richtig sein mag. Warum aber bemüht man sich nicht, diese seit 28 Jahren bestehende Unterlassung auf parlamentarischer Ebene endlich nachzuholen und den CCPR so wie die EMRK ebenfalls im Verfassungsrang in das System der österreichischen Rechtsordnung einzugliedern?

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Dokumentation Fall Perterer – Schriftverkehr mit Bundesregierung

E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 63 von 99

Es ist einfach untragbar, dass dieses legislative Versäumnis auf dem Rücken eines erfolgreichen Beschwerdeführers ausgetragen und er auf den Rechtsweg verwiesen wird. Ein erstes Ergebnis eines solchen Rechtsweges liegt seit dem 25.09.2006 vor. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 25.09.2006, Zl. A 9/06-04, die Klage vom 16.03.2006 gegen das Land Salzburg und den Bund aus dem Titel Staatshaftung zurückgewiesen und dabei festgestellt: Der Verfassungsgerichtshof ist zur Entscheidung über die Klage nicht zuständig. Weder aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ist ein gemeinschaftlicher Staatshaftungsanspruch als solcher unmittelbar abzuleiten. Wozu das ganze Theater – Die politischen Entscheidungsträger in Österreich sollten ehrlich zu Ihren BürgerInnen sein und das Katz und Maus Spiel beenden. Sie sollten den Mut haben, eine Entscheidung für oder gegen die Menschenrechte zu treffen.

• Menschenrechte JA - Dann sollten die VIEWS des UNO Ausschusses vom 20.07.2004 vollzogen werden. Man sollte sich nicht mehr länger hinter dem Vorwand, das Ganze sei für Österreich unverbindlich, verstecken. Dann müssen eben die seit 28 Jahren ausstehenden legislativen Maßnahmen getroffen werden, damit VIEWS des Ausschusses verbindlich werden und umgesetzt werden können.

• Menschenrechte NEIN - Dann sollte Österreich gegenüber der UNO und der Staatengemeinschaft den Austritt / Rückzug Österreichs aus dem CCPR der Vereinten Nationen erklären. Was haben österreichische Bürger von der Möglichkeit einer Individualbeschwerde, wenn hinterher ja eh nichts herauskommt?

• Den viel zitierten und oft propagierten Goldenen Mittelweg gibt es in diesem Fall leider nicht. Da muss schon eine Entscheidung getroffen werden.

Wir haben uns entschlossen, diese Thematik auf europäischer Ebene zu diskutieren und holen dazu Meinungen von Spitzenrepräsentanten der

verschiedenen Staaten ein, die veröffentlicht werden.

Was werden Sie konkret unternehmen, um den bestehenden Missstand zu beseitigen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Paul Perterer Präsident

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E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 64 von 99

SFH-0581

Email vom 22.01.2007 an alle Regierungsmitglieder und Abgeordneten zum Nationalrat

From: Rauch-Kallat Maria To: [email protected] Sent: Wednesday, February 28, 2007 5:53 PM Subject: Prozess wegen Staatshaftung am Landesgericht Salzburg Sehr geehrter Herr Dr. Perterer! Danke für die Kopie Ihres Briefes betreffend den aktuellen Stand Ihres Beschwerdeverfahrens. Nach meinen Informationen und entsprechend der Kompetenzverteilung unserer Bundesverfassung ist in Ihrer Sache die Landeshauptfrau von Salzburg Mag. Burgstaller zuständig. Ich sehe daher keine rechtliche oder politische Möglichkeit, in diese Zuständigkeit einzugreifen oder sonst auf das laufende Gerichtsverfahren Einfluss zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Rauch-Kallat

Abg. z. NR Maria Rauch-Kallat Bundesministerin a.D. ÖVP-Klub Reichsratsstraße 7 A-1017 Wien-Parlament Tel. +43 1 401 10-4237 Fax +43 1 401 10-4642 [email protected]

EFCR-0079

Notizen und Anmerkungen zum Telefonat Dr. Perterer mit Frau Dr. Ohms am 28.02.2007 und

10 Uhr im Bundeskanzleramt (Sektion V - Verfassungsdienst)

Da auf die beiden Schreiben

Schreiben vom 15.01.2007 an alle Mitgliederder neuen Österreichischen Bundesregierung und

Schreiben vom 07.02.2007 an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer

bislang keine Antwort erfolgt ist, habe ich kurzerhand im Bundeskanzleramt angerufen. Von der Posteinlaufstellung im Bundeskanzleramt (Hr. Falk, Telefon: 01/53115 DW 2879) bekam

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E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 65 von 99

ich die Auskunft, dass beide Schreiben an die Sektion V (Verassungsdienst im Bundeskanzleramt) Frau Dr. Ohms (01/531115 DW 2462) weitergeleitet worden seien. Ich hatte den persönlichen Eindruck, dass es Frau Dr. Ohms eher unangenehm war mit mir zu telefonien. Auf die in beiden Schreiben gestellten Fragen gab es keinerlei Auskunft, sondern nur der Hinweis dazu kann - möchte und dürfe sie nichts sagen - sie sei dafür jedenfalls nicht die richtige Ansprechperson. Es sei dazu eben auch die Entscheidung der Gerichte über die eingebrachte Staatshaftungsklage abzuwarten. Anmerkung ohne Wertung: Frau Dr. Ohms war auch schon unter Bundeskanzler Dr. Schüssel an gleicher Stelle tätig.

SFH-0583

Email Dr. Perterer an alle Regierungsmitglieder

To: BuR BK Dr. Alfred Gusenbauer Cc: BuR VK Mag.Wilhelm MOLTERER ; BuR Heidrun Silhavy ; BuR Dr.Reinhold Lopatka ; BuR Dr.Hans WINKLER ; BuR Dr.Christoph Matznetter ; BuR Christine Marek ; BuR Christa Kranzl ; BuR BM Werner Faymann ; BuR BM Mag. Norbert Darabos ; BuR BM Günther PLATTER ; BuR BM Dr.Ursula PLASSNIK ; BuR BM Dr.Martin BARTENSTEIN ; BuR BM Dr.Maria Berger ; BuR BM Dr.Erwin Buchinger ; BuR BM Dr.Andrea Kdolsky ; BuR BM DIng.Josef PRÖLL Sent: Thursday, March 01, 2007 11:31 AM Subject: Regierungsklausur in Linz Sehr geehrter Herr Bundeskanzler ! Sehr geehrte Damen und Herren der Österreichischen Bundesregierung ! Sie begeben sich morgen zur ersten Regierungsklausur nach Linz - wahrscheinlich mit einem ganzen "Rucksack voller Probleme" die schon mehr oder weniger lang auf eine Lösung warten. Keine leichte Aufgabe, aber durchaus lösbar. Darf ich Ihnen als einer von 8 Millionen Österreichern noch etwas auf Ihren Rucksack draufpacken?

JA

Es geht um das unverständliche Verhalten Österreichs gegenüber Entscheidungen des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen -

begründet wird dies im wesentlich damit, dass der Internationale Pakt für bürgerliche und politische Rechte (CCPR) nicht Bestandteil der

österreichischen Rechtsordnung sei, obwohl dieser Staatsvertrag im Jahr 1978 (also vor nunmehr 29 Jahren) ratifiziert und 10 Jahre später eine

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Dokumentation Fall Perterer – Schriftverkehr mit Bundesregierung

E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 66 von 99

Individualbeschwerde an den UN-Menschenrechtsausschuss durch österr. Staatsbürger zugelassen wurde. Vielleicht finden Sie im Rahmen der

Regierungsklausur eine Möglichkeit darüber zu sprechen, wie und wann dieser seit 29 Jahren bestehende Mißstand beseitigt werden kann.

Außerdem muß Österreich gegenüber dem Menschenrechtsausschuss der

Vereinten Nationen am 27.03.2007 sein bisheriges (Fehl)verhalten begründen!! Kann es für ein Fehlverhalten überhaupt eine Begründung geben, ohne damit

nicht gleichzeitig rechtsstaatliche Grundsätze einer Demokratie westlicher Prägung auf Spiel zu setzen?

Mit freundlichen Grüßen Dr. Paul Perterer Telefon: 0650/5533735 Internet: http://so-for-humanity.com2000.at und www.efcr.at Email: [email protected]

EFCR-0092

Europäische Vereinigung für Bürgerrechte, A-5753 Saalbach, Löhnersbachweg 102 Bundesministerium für Justiz zHd. Herrn Dr. Christian Kroschl Museumstrasse 7

1070 Wien

per Email

Saalbach, am 2007-03-15

M e n s c h e n r e c h t e - in Österreich nur ein Märchen ?

Das (Lippen)bekenntnis zu Menschenrechten ist in Sonntags- und Festreden immer wieder ein beliebtes Thema - doch in der Realität verspürt man davon

nicht viel EFCR-0092

Sehr geehrter Herr Dr. Kroschl ! Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde im Verfassungsrang in die Österreichische Rechtsordnung übernommen - nicht so der Internationale Pakt für bürgerliche und politische Rechte (CCPR). Der CCPR wurde zwar 1978 vom Parlament ratifiziert, jeodch mit der Zusatzklausel, dass zu dessen unmittelbarer Anwendbarkeit noch ein (Durchführungs)gesetz zu erlassen sei.

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Dokumentation Fall Perterer – Schriftverkehr mit Bundesregierung

E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 67 von 99

TATSACHE IST - ein solches Gesetz wurde bis zum heutigen Tag nicht erlassen - wer trägt dafür die politische Verantwortung? Wer haftet für diese seit 29

andauernde Unterlassung?

Durch die Unterzeichnung des Zusatzprotokolles zum CCPR durch Österreich im Jahr 1988 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass sich österreichische Staatsbürger nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen mit einer Individualbeschwerde an den UN-Menschenrechtsausschuss wenden können. Österreich hat den Ausschuß ausdrücklich ermächtigt, im Zuge einer Individualbeschwerde zu überprüfen, ob im beschwerdegegenständlichen Verfahren gegen Bestimmungen des CCPR verstoßen wurde.

TATSACHE IST - Österreich ignoriert seit Jahren Entscheidungen / VIEWS des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen - so auch im Fall PERTERER

gegen ÖSTERREICH (CCPR 1015/2001). Österreich weigert sich in Übereinstimmung der Views vom 20.07.2004 dem Beschwerdeführer ein wirksames Rechtsmittel zur Verfügung zu stellen und eine angemessene

Entschädigungszahlung zu leisten.

Am 27.03.2007 muss nun Österreich vor dem Menschenrechtsausschuss seine bisher gegenüber Enscheidungen / Views des Ausschusses ablehnende Haltung begründen.

F r a g e n 1

Wer trägt für die seit 29 Jahren andauernde Unterlassung die politische Verantwortung?

Da die seit 1978 im Amt befindlichen Regierungen nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden können, ist nunmehr die Bundesregierung mit Bundeskanzler Dr. Gusenbauer dafür verantwortlich die seit 29 Jahren bestehende Unterlassung der Vorgängerregierungen - zuletzt unter Bundeskanzler Dr. Schüssel - ohne jeden weiteren Verzug zu beseitigen

2 Was ist zu tun?

• Bundeskanzler Dr. Gusenbauer hat der Justizministerin Frau Dr. Maria Berger den Auftrag zu erteilen, binnen Monatsfrist eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, damit der CCPR ebenso wie die EMRK im Verfassungsrang in die österreichische Rechtsordnung übernommen werden kann.

• Es ist per Gesetz festzulegen, dass Entscheidungen / Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen für Österreich als Vertragsstaat des CCPR rechtsverbindlich sind.

• Entscheidungen / Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen sind als neuer Tatbestand für eine amtswegig verpflichtende Wiederaufnahme des beschwerdegegenständlichen Verfahrens in erster

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Dokumentation Fall Perterer – Schriftverkehr mit Bundesregierung

E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 68 von 99

Instanz gesetzlich zu verankern. Bei Unterlassung einer Wiederaufnahme binnen drei Monaten begründet dies einen einklagbaren Haftungsanspruch des Beschwerdeführer.

• Die Disziplinarverfahren von Bund, Ländern und anderen Institutionen sind so auszugestalten, dass allen Betroffenen - analog zur Strafprozessordnung - ein faires Verfahren garantiert wird. Die Funktionen zwischen Richter und Kläger sind jedenfalls zu trennen.

In Erwartung einer Antwort auf diese Vorschläge verbleibt mit freundlichen Grüßen Dr. Paul Perterer Präsident der Europäischen Vereinigung für Bürgerrechte

To: Bundesministerium für Justiz Dr.Kroschl Sent: Thursday, March 15, 2007 2:22 AM Subject: Der Fall PERTERER - eine österreichische Groteske? Sehr geehrter Herr Dr. Kroschl ! In Ihrem Schreiben vom 08.03.2007, Zl. BMJ-L885.022/0001-II 3/2007, an Herrn Dr. Lederbauer ist zu lesen: "Insofern kann ich Ihnen versichern, daß sich auch die Bundesministerin für Justiz um eine uneingeschränkte Anerkennung der Entscheidungen des UN-Menschenrechtsausschusses bemühen wird." Warum hat die Regierung Schüssel im Fall PERTERER die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses vom 20.07.2004 nicht anerkannt? Wird die neue Bundesregierung hier endlich aktiv werden und eine Lösung herbeiführen oder mit welcher Ausrede wird Österreich am 27.03.2007 vor dem Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen in Genf seine bisher ablehnende Haltung gegenüber Entscheidungen des Menschenrechtsausschusses begründen? Nachstehende Dokumentation zum Fall Perterer kann vom Internet herunterladen werden, wie überhaupt der gesamte Fall im Internet lückenlos dokumentiert wird.

09.01.2007 | Staatshaftungsklage SFH-0554 / Menschenrechtsbeschwerde PERTERER gegen ÖSTERREICH - Zusammenfassung vom 01. 01.2007 In Vorbereitung für die Verhandlung am 01.02.2007 beim Landesgericht Salzburg erfolgte eine Zusammenstellung mit den wesentlichsten Positionen beider Seiten

Mit freundlichen Grüßen Dr. Perterer

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Dokumentation Fall Perterer – Schriftverkehr mit Bundesregierung

E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 69 von 99

EFCR-0095

Schreiben vom 15.01.2007 an alle Mitgliederder neuen Österreichischen Bundesregierung

Schreiben vom 07.02.2007 an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer

Österreich muß sich am 27.03.2007 gegenüber dem Menschenrechtsausschuß der UNO

darüber verantworten, daß Entscheidungen / VIEWS des Ausschusses durch Österreich als Vertragsstaat des CCPR nicht umgesetzt werden

Lesen und erfahren Sie dazu mehr unter

http://so-for-humanity.com2000.at und www.efcr.at

SFH-0554 / Menschenrechtsbeschwerde PERTERER gegen ÖSTERREICH - Zusammenfassung vom 01. 01.2007

In Vorbereitung für die Verhandlung am 01.02.2007 beim Landesgericht Salzburg erfolgte eine Zusammenstellung mit den wesentlichsten Positionen beider Seiten

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Fischer ! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer ! Sehr geehrte Damen und Herren der Österreichischen Bundesregierung !

Leider haben Sie Herr Bundeskanzler auf die beiden an Sie gerichteten Schreiben vom 15.01./07.02.2007 noch immer nicht geantwortet – hatten Sie keine Zeit, oder wollen Sie ganz einfach keine Antwort darauf geben, warum die VIEWS des Menschenrechtsausschusses der UNO vom 20.07.2004 im Fall PERTERER gegen ÖSTERREICH auch unter Ihnen als Bundeskanzler nicht anerkannt werden, obwohl in der Regierungserklärung nachzulesen ist, dass internationale Verträge selbstverständlich einzuhalten sind (pacta servanda sunt),

Können Sie es weiterhin verantworten, dass Österreich als Vertragsstaat des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte (CCPR) vertragsbrüchig ist und dem Beschwerdeführer weiterhin sein Recht auf die zur Verfügungstellung eines wirksamen Rechtsmittels (z.B. amtswegige Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens) und die Bezahlung einer angemessenen Entschädigung verweigert wird?

Nach dem bisherigen Verhalten Österreichs gegenüber Entscheidungen / VIEWS des UN-Menschenrechtsausschusses, stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Beschwerdeführung an den UNO Ausschuß für Menschenrechte.

Wie wird Österreich am 27.03.2007 gegenüber dem Menschenrechtsausschuss das bisher vertragsbrüchige Verhalten rechtfertigen? Kann es für ein rechtswidriges Verhalten überhaupt eine Begründung geben? Als Betroffener ersuche ich höflich um Zusendung jener Stellungnahme / jenes Berichtes, die / der dem Ausschuss in dieser Angelegenheit vorgelegt wird / wurde.

Was macht es für einen Sinn, nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges eine Individualbeschwerde zuzulassen, wenn hinterher dem Beschwerdeführer mit dem

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Dokumentation Fall Perterer – Schriftverkehr mit Bundesregierung

E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 70 von 99

Hinweis auf mangelnde Rechtsverbindlichkeit die innerstaatliche Umsetzung seines Rechtes verweigert wird?

Warum wurde vom Nationalrat 1978 der Menschenrechtspakt der Vereinten Nationen mit Gesetzesvorbehalt ratifiziert, aber seit 29 Jahren kein entsprechendes Gesetz durch den Nationalrat beschlossen, um den Pakt in das System der Österreichischen Rechtsordnung zu transformieren und damit direkt anwendbar und verbindlich zu machen?

Warum wurde dann trotzdem 1988 durch Unterzeichnung des Fakulativprotokolles eine Individualbeschwerde zugelassen, wenngleich schon zu diesem Zeitpunkt ein entsprechendes Gesetz gefehlt hat. Haben sich denn die Abgeordneten im Nationalrat dabei gar nichts gedacht?

Wer trägt die politische Verantwortung für die bisherige Unterlassung entsprechender legislativer Maßnahmen - wohl nicht der Beschwerdeführer, sondern SIE Herr Bundeskanzler und alle Mitglieder der Bundesregierung !!!

Warum wird dem UNO Ausschuss für Menschenrechte die Prüfung abgeschlossener innerstaatlicher Verfahren übertragen, wenn man bei festgestellten Verletzungen nicht bereit ist, das Ergebnis der Überprüfung und die Forderung des Ausschusses nach zur Verfügungstellung eines wirksamen Rechtsmittels und einer angemessen Entschädigungszahlung an den Beschwerdeführer umzusetzen?

Es ergeht an alle Regierungsmitglieder der Österreichischen Bundesregierung und an alle Abgeordneten zum National- und Bundesrat der eindringliche Appell, diesen Mißstand durch entsprechende Initiativen und legislative Maßnahmen ohne jeden weiteren Verzug zu beseitigen. Immerhin hatte man dazu schon 29 Jahre Zeit und das hätte eigentlich ausreichen müssen.

Es geht hier vor allem um "politisches Wollen" aller im Nationalrat vertretenen Parteien. Erinnert sei an den Fall Bundesrat Kampl, der sehr eindrucksvoll zeigt, wie schnell legislative Maßnahmen umgesetzt werden können, wenn man es nur will. Um Herrn Bundesreat Kampl von der Vorsitzführung im Bundesrat auszuschließen, wurde für nur eine Person die Änderung eines Bundesverfassungsgesetzes mit der dafür erforderlichen Mehrheit von mindestens zwei Drittel aller Nationalratsabgeordneten innerhalb kürzester Zeit abgeändert.

Dr. Paul Perterer Beschwerdeführer zu CCPR 1015/2001

Präsident der Europäischen Vereinigung für Bürgerrechte

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Dokumentation Fall Perterer – Schriftverkehr mit Bundesregierung

E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 71 von 99

Emailverteilerliste

Bundespräsident / Bundeskanzler / Bundesregierung

To: BP Präsidentschaftskanzlei Rechtsabteilung ; BP Bundespräsident Dr.Heinz Fischer ; BP Bruno AIGNER Sprecher des Bundespräsidenten Cc: Bundesministerium für Justiz Dr.Kroschl ; BuR VK Mag.Wilhelm MOLTERER ; BuR Heidrun Silhavy ; BuR Dr.Reinhold Lopatka ; BuR Dr.Hans WINKLER ; BuR Dr.Christoph Matznetter ; BuR Christine Marek ; BuR Christa Kranzl ; BuR BM Werner Faymann ; BuR BM Mag. Norbert Darabos ; BuR BM Günther PLATTER ; BuR BM Dr.Ursula PLASSNIK ; BuR BM Dr.Martin BARTENSTEIN ; BuR BM Dr.Maria Berger ; BuR BM Dr.Erwin Buchinger ; BuR BM Dr.Andrea Kdolsky ; BuR BM DIng.Josef PRÖLL ; BuR BK Dr. Alfred Gusenbauer ; BK Bundeskanzleramt Fr.Dr.Ohms Sent: Monday, March 26, 2007 6:36 AM Subject: Fw: Der Verrat Österreichs an den Menschenrechten - Stunde der Wahrheit vor der UNO

Präsidenten des Nationalrates / Klubs der im Parlament vertretenen Parteien

To: NR10 Zweiter Nationalratspräsident ÖVP Dr.Michael SPINDELEGGER ; NR10 Präsidentin Nationalrat SPÖ Mag.Barbara PRAMMER ; NR10 Dritte Nationalratspräsidentin GRÜNE Dr.Eva GLAWISCHNIG-Piesczek Cc: NR11 Klubobmann SPÖ Dr.Josef CAP ; NR11 Klubobmann ÖVP Mag.Wilhelm Molterer ; NR11 Klubobmann GRÜNE Dr.Alexander Van Der Bellen ; NR11 Klubobmann FPÖ Heinz-Christian Strache ; NR11 Klubobmann BZÖ Ing. Peter Westenthaler Sent: Monday, March 26, 2007 7:33 AM Subject: Fw: Der Verrat Österreichs an den Menschenrechten - Stunde der Wahrheit vor der UNO

Abgeordnete der ÖVP zum Nationalrat

To: NR12 ÖVP Wolfgang GROSSRUCK ; NR12 ÖVP Werner AMON, MBA ; NR12 ÖVP Walter MURAUER ; NR12 ÖVP Thomas EINWALLNER ; NR12 ÖVP Silvia FUHRMANN ; NR12 ÖVP Ridi STEIBL ; NR12 ÖVP Peter HAUBNER ; NR12 ÖVP Norbert SIEBER ; NR12 ÖVP Nikolaus PRINZ ; NR12 ÖVP Michael PRASSL ; NR12 ÖVP Maria RAUCH-KALLAT ; NR12 ÖVP Maria GRANDER ; NR12 ÖVP Mag.Peter Michael Ikrath ; NR12 ÖVP Mag.Karin HAKL ; NR12 ÖVP Mag.Heribert DONNERBAUER ; NR12 ÖVP Mag.Helmut KUKACKA ; NR12 ÖVP Mag.Gertrude AUBAUER ; NR12 ÖVP Mag.Dr.Maria Theresia FEKTER ; NR12 ÖVP Mag.Dr.Beatrix Karl ; NR12 ÖVP Konrad STEINDL ; NR12 ÖVP Karlheinz KOPF ; NR12 ÖVP Karl FREUND ; NR12 ÖVP Karl DONABAUER ; NR12 ÖVP Johannes Zweytick ; NR12 ÖVP Johann RÄDLER ; NR12 ÖVP Johann HÖFINGER ; NR12 ÖVP Jochen Pack ; NR12 ÖVP Jakob AUER ; NR12 ÖVP Ing.Norbert Kapeller ; NR12 ÖVP Ing.Hermann SCHULTES ; NR12 ÖVP Herta MIKESCH ; NR12 ÖVP Hermann GAHR ; NR12 ÖVP Günter KÖSSL ; NR12 ÖVP Gabriele Tamandl ; NR12 ÖVP Gabriel Obernosterer ; NR12 ÖVP Fritz NEUGEBAUER ; NR12 ÖVP Fritz GRILLITSCH ; NR12 ÖVP Franz MORAK ; NR12 ÖVP Franz Hörl ; NR12 ÖVP

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Dokumentation Fall Perterer – Schriftverkehr mit Bundesregierung

E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 72 von 99

Franz GLASER ; NR12 ÖVP Franz ESSL ; NR12 ÖVP Erwin HORNEK ; NR12 ÖVP Edeltraud LENTSCH ; NR12 ÖVP Dr.Wolfgang Schüssel ; NR12 ÖVP Dr.Werner FASSLABEND ; NR12 ÖVP Dr.Sebastian Eder ; NR12 ÖVP Dr.Reinhold MITTERLEHNER ; NR12 ÖVP Dr.Peter SONNBERGER ; NR12 ÖVP Dr.Michael Spindelegger ; NR12 ÖVP Dr.Gertrude BRINEK ; NR12 ÖVP Dr.Franz-Joseph HUAINIGG ; NR12 ÖVP Dr.Ferdinand Maier ; NR12 ÖVP Dr.Erwin RASINGER ; NR12 ÖVP Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ; NR12 ÖVP Dkfm.Dr.Günter STUMMVOLL ; NR12 ÖVP Dipl.Ing.Klaus Hubert AUER ; NR12 ÖVP DIng.Hannes MISSETHON ; NR12 ÖVP Christoph KAINZ ; NR12 ÖVP Barbara RIENER ; NR12 ÖVP August WÖGINGER ; NR12 ÖVP Astrid Stadler ; NR12 ÖVP Anna Höllerer ; NR12 ÖVP Anna FRANZ ; NR12 ÖVP Adelheid Irina Fürntrath ; NR11 ÖVP Mag.Peter Eisenschenk Sent: Monday, March 26, 2007 7:39 AM Subject: Fw: Der Verrat Österreichs an den Menschenrechten - Stunde der Wahrheit vor der UNO

Abgeordnete der SPÖ zum Nationalrat

To: NR13 LIBERALE Alexander Zach ; NR13 SPÖ Anita FLECKL ; NR13 SPÖ Anton GAAL ; NR13 SPÖ Anton HEINZL ; NR13 SPÖ Beate SCHASCHING ; NR13 SPÖ Bettina STADLBAUER ; NR13 SPÖ Christian Faul ; NR13 SPÖ Christian Füller ; NR13 SPÖ DDr.Erwin NIEDERWIESER ; NR13 SPÖ Dietmar KECK ; NR13 SPÖ Dipl.-Kfm.Dr.Hannes Bauer ; NR13 SPÖ Dr.Caspar EINEM ; NR13 SPÖ Dr.Elisabeth HLAVAC ; NR13 SPÖ Dr.Günther KRÄUTER ; NR13 SPÖ Dr.Johannes JAROLIM ; NR13 SPÖ Dr.Robert RADA ; NR13 SPÖ Dr.Sabine Oberhauser ; NR13 SPÖ Elmar Mayer ; NR13 SPÖ Erika SCHARER ; NR13 SPÖ Erwin SPINDELBERGER ; NR13 SPÖ Franz Kirchgatterer ; NR13 SPÖ Franz RIEPL ; NR13 SPÖ Gabriele BINDER-MAIER ; NR13 SPÖ Gabriele HEINISCH-HOSEK ; NR13 SPÖ Gerhard Köfer ; NR13 SPÖ Gerhard REHEIS ; NR13 SPÖ Gerhard STEIER ; NR13 SPÖ Hannes Fazekas ; NR13 SPÖ Hermann KRIST ; NR13 SPÖ Ing.Erwin KAIPEL ; NR13 SPÖ Ing.Kurt GARTLEHNER ; NR13 SPÖ Ing.Mag.Hubert KUZDAS ; NR13 SPÖ Josef BROUKAL ; NR13 SPÖ Josef Muchitsch ; NR13 SPÖ Kai Jan KRAINER ; NR13 SPÖ Karl DOBNIGG ; NR13 SPÖ Katharina Pfeffer ; NR13 SPÖ Kurt EDER ; NR13 SPÖ Mag. Andreas Schieder ; NR13 SPÖ Mag.Andrea KUNTZL ; NR13 SPÖ Mag.Christine LAPP ; NR13 SPÖ Mag.Christine MUTTONEN ; NR13 SPÖ Mag.Elisabeth GROSSMANN ; NR13 SPÖ Mag.Gisela WURM ; NR13 SPÖ Mag.Johann MAIER ; NR13 SPÖ Mag.Kurt GASSNER ; NR13 SPÖ Mag.Melitta TRUNK ; NR13 SPÖ Mag.Ruth BECHER ; NR13 SPÖ Marianne HAGENHOFER ; NR13 SPÖ Michael Ehmann ; NR13 SPÖ Otto PENDL ; NR13 SPÖ Peter MARIZZI ; NR13 SPÖ Peter Stauber ; NR13 SPÖ Petra BAYR ; NR13 SPÖ Rainer Wimmer ; NR13 SPÖ Renate CÖRGITS ; NR13 SPÖ Rosemarie SCHÖNPASS ; NR13 SPÖ Rudolf PARNIGONI ; NR13 SPÖ Sonja Ablinger ; NR13 SPÖ Stefan PRÄHAUSER ; NR13 SPÖ Sylvia Rinner ; NR13 SPÖ Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG ; NR13 SPÖ Walter SCHOPF ; NR13 SPÖ Wilhelm Haberzettl Sent: Monday, March 26, 2007 7:43 AM Subject: Fw: Der Verrat Österreichs an den Menschenrechten - Stunde der Wahrheit vor der UNO

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Dokumentation Fall Perterer – Schriftverkehr mit Bundesregierung

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Abgeordnete der GRÜNEN zum Nationalrat

To: NR14 GRÜNE Theresia HAIDLMAYR ; NR14 GRÜNE Sabine MANDAK ; NR14 GRÜNE Michaela SBURNY ; NR14 GRÜNE Mag.Werner KOGLER ; NR14 GRÜNE Mag.Ulrike LUNACEK ; NR14 GRÜNE Mag.Terezija STOISITS ; NR14 GRÜNE Mag.Dr.Wolfgang ZINGGL ; NR14 GRÜNE Mag.Brigid WEINZINGER ; NR14 GRÜNE Mag. Bruno Rossmann ; NR14 GRÜNE Mag. Birgit Schatz ; NR14 GRÜNE Karl ÖLLINGER ; NR14 GRÜNE Dr.Ruperta LICHTENECKER ; NR14 GRÜNE Dr.Peter PILZ ; NR14 GRÜNE Dr.Gabriela MOSER ; NR14 GRÜNE Dr. Kurt GRÜNEWALD ; NR14 GRÜNE Dipl.-Ing.Dr.Wolfgang Pirklhuber ; NR14 GRÜNE Dieter Brosz ; NR14 GRÜNE Bettina Hradecsni ; NR14 GRÜNE Barbara Zwerschitz Sent: Monday, March 26, 2007 7:45 AM Subject: Fw: Der Verrat Österreichs an den Menschenrechten - Stunde der Wahrheit vor der UNO

Abgeordnete der FPÖ zum Nationalrat

To: NR15 FPÖ Wolfgang Zanger ; NR15 FPÖ Werner NEUBAUER ; NR15 FPÖ Mag.Gerald Hauser ; NR15 FPÖ Mag.Dr.Martin GRAF ; NR15 FPÖ Mag.Dr.Manfred Haimbuchner ; NR15 FPÖ Mag. Ewald Stadler ; NR15 FPÖ Lutz Weinzinger ; NR15 FPÖ Leopold Mayerhofer ; NR15 FPÖ Ing. Norbert Hofer ; NR15 FPÖ Herbert Kickl ; NR15 FPÖ Harald VILIMSKY ; NR15 FPÖ Dr.Robert ASPÖCK ; NR15 FPÖ Dr.Reinhard Eugen BÖSCH ; NR15 FPÖ Dr.Gerhard KURZMANN ; NR15 FPÖ Dr.Dagmar Belakowitsch-Jenewein ; NR15 FPÖ Dr. Peter Fichtenbauer ; NR15 FPÖ Dipl.-Ing. Karlheinz Klement ; NR15 FPÖ Bernhard Themessl ; NR15 FPÖ Barbara ROSENKRANZ ; NR15 FPÖ Alois Gradauer Sent: Monday, March 26, 2007 7:52 AM Subject: Fw: Der Verrat Österreichs an den Menschenrechten - Stunde der Wahrheit vor der UNO

Abgeordnete des BZÖ zum Nationalrat

To: NR16 BZÖ Veit Schalle ; NR16 BZÖ Ursula HAUBNER ; NR16 BZÖ Sigisbert Dolinschek ; NR16 BZÖ Mag. Gernot Darmann ; NR16 BZÖ Josef BUCHER ; NR16 BZÖ Herbert SCHEIBNER Sent: Monday, March 26, 2007 7:55 AM Subject: Fw: Der Verrat Österreichs an den Menschenrechten - Stunde der Wahrheit vor der UNO

Präsidenten des Bundesrates / Fraktionsvorsitzende im Bundesrat

To: BR10 SPÖ Vizepräsidentin Anna Elisabeth HASELBACH ; BR10 SPÖ Präsident Bundesrat Manfred Gruber ; BR10 ÖVP Vizepräsidnet Jürgen WEISS Cc: BR11 SPÖ Fraktionsvorsitzender Albrecht KONECNY ; BR11 ÖVP Fraktionsvorsitzender Ludwig BIERINGER ; BR11 GRÜNE Fraktionsvorsitzender Stefan Schennach Sent: Monday, March 26, 2007 7:57 AM Subject: Fw: Der Verrat Österreichs an den Menschenrechten - Stunde der Wahrheit vor der UNO

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Abgeordnete der ÖVP zum Bundesrat

To: BR12 ÖVP Sonja ZWAZL ; BR12 ÖVP Sissy ROTH-HALVAX ; BR12 ÖVP Michaela GANSTERER ; BR12 ÖVP Martina DIESNER-WAIS ; BR12 ÖVP Mag.Harald HIMMER ; BR12 ÖVP Mag.Bernhard BAIER ; BR12 ÖVP Karl BADER ; BR12 ÖVP Josef SALLER ; BR12 ÖVP Johann HÖFINGER ; BR12 ÖVP Ing.Hermann HALLER ; BR12 ÖVP Helmut KRITZINGER ; BR12 ÖVP Hans AGER ; BR12 ÖVP Franz WOLFINGER ; BR12 ÖVP Ferdinand TIEFNIG ; BR12 ÖVP Edgar MAYER ; BR12 ÖVP Dr.Georg SPIEGELFELD-SCHNEEBURG ; BR12 ÖVP Dr.Franz-Eduard KÜHNEL ; BR12 ÖVP Dr.Andreas SCHNIDER ; BR12 ÖVP Christine FRÖHLICH Sent: Monday, March 26, 2007 8:00 AM Subject: Fw: Der Verrat Österreichs an den Menschenrechten - Stunde der Wahrheit vor der UNO

Abgeordnete der SPÖ zum Bundesrat

To: BR13 SPÖ Wolfgang Sodl ; BR13 SPÖ Wolfgang SCHIMBÖCK ; BR13 SPÖ Wolfgang Katzian ; BR13 SPÖ Werner STADLER ; BR13 SPÖ Waltraut Hladny ; BR13 SPÖ Roswitha BACHNER ; BR13 SPÖ Reinhard TODT ; BR13 SPÖ Manfred GRUBER ; BR13 SPÖ Mag.Wolfgang Erlitz ; BR13 SPÖ Mag.Susanne NEUWIRTH ; BR13 SPÖ Mag.Gertraud Knoll ; BR13 SPÖ Mag.Gerald Klug ; BR13 SPÖ Karl BODEN ; BR13 SPÖ Johann KRAML ; BR13 SPÖ Johann GIEFING ; BR13 SPÖ Ing.Reinhold EINWALLNER ; BR13 SPÖ Helmut WIESENEGG ; BR13 SPÖ Harald REISENBERGER ; BR13 SPÖ Günther MOLZBICHLER ; BR13 SPÖ Günther KALTENBACHER ; BR13 SPÖ Gabriele Mörk ; BR13 SPÖ Ewald LINDINGER ; BR13 SPÖ Erwin Preiner ; BR13 SPÖ Ernst WINTER ; BR13 SPÖ Dr.Erich GUMPLMAIER ; BR13 SPÖ Ana BLATNIK ; BR13 SPÖ Albrecht K. Konecny ; BR13 SPÖ Adelheid EBNER Sent: Monday, March 26, 2007 8:02 AM Subject: Fw: Der Verrat Österreichs an den Menschenrechten - Stunde der Wahrheit vor der UNO

Abgeordnete der GRÜNEN zum Bundesrat

To: BR14 GRÜNE Stefan SCHENNACH ; BR14 GRÜNE Eva KONRAD ; BR14 GRÜNE Elisabeth KERSCHBAUM ; BR14 GRÜNE Dr.Ruperta LICHTENECKER Sent: Monday, March 26, 2007 8:14 AM Subject: Fw: Der Verrat Österreichs an den Menschenrechten - Stunde der Wahrheit vor der UNO

Abgeordnete Österreichs zum Europaparlament

To: EU.at SPÖ Mag.Karin SCHEELE ; EU.at SPÖ Mag.Jörg LEICHTFRIED ; EU.at SPÖ Mag.Herbert BÖSCH ; EU.at SPÖ Harald ETTL ; EU.at SPÖ Dr.Maria BERGER ; EU.at SPÖ Dr. Hannes SWOBODA ; EU.at SPÖ Christa PRETS ; EU.at ÖVP Mag.Reinhard RACK ; EU.at ÖVP Mag.Othmar KARAS ; EU.at ÖVP Mag.Dr.Richard SEEBER ; EU.at ÖVP Ing.Dr.Paul RÜBIG ; EU.at ÖVP Dr. Hubert Pirker ; EU.at ÖVP Agnes SCHIERHUBER ; EU.at HPM Karin RESETARITS ; EU.at HPM

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Dr.Hans-Peter MARTIN ; EU.at GRÜNE Johannes VOGGENHUBER ; EU.at F Andreas MÖLZER Sent: Monday, March 26, 2007 8:16 AM Subject: Fw: Der Verrat Österreichs an den Menschenrechten - Stunde der Wahrheit vor der UNO

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Dokumentation Fall Perterer – Schriftverkehr mit Bundesregierung

E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 77 von 99

EFCR-0101

Europäische Vereinigung für Bürgerrechte, A-5753 Saalbach, Löhnersbachweg 102 Herrn Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer Ballhausplatz 2

1014 Wien

Saalbach, am 2007-04-06

Warum antworten Sie nicht auf die Schreiben / Mails vom 15.01./07.02./24.03.2007? Wovor haben Sie Angst? Werden Sie von Ihrem

Regierungspartner daran gehindert?

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer ! Es bewahrheitet sich doch immer wieder – Wahlversprechen werden nur in den allerwenigsten Fällen eingelöst. Darin scheint sich auch Ihre Regierung von der Vorgängerregierung Schüssel nicht zu unterscheiden. Dabei wäre es doch an der Zeit den Menschenrechtspakt der Vereinten Nationen nach 29 Jahren endlich in die österreichische Rechtsordnung einzugliedern und Entscheidungen / VIEWS des UN-Menschenrechtsausschusses verpflichtend umzusetzen. Warum werden einem erfolgreichen Beschwerdeführer so viele Prügel in den Weg geworfen? Das ist doch einer Demokratie westlicher Prägung unwürdig, da leben wir ja sprichwörtlich in einer „Bananenrepublik". Wenn Sie Charakter und keine Angst vor Ihrem Regierungspartner der ÖVP haben – so bekomme ich vielleicht dieses Mal eine umfassende Antwort von Ihnen. Ich bin auch gerne bereit das bestehende Problem mit Ihnen im Bundeskanzleramt zu besprechen.

Wissen Sie, dass der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR) nach 28 Jahren seit seiner Ratifizierung durch das Parlament noch immer nicht Bestandteil der Österreichischen Rechtsordnung ist, weil es vom Nationalrat unterlassen wurde, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, um

den CCPR in das österreichische Rechtssystem so zu übernehmen, wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Obwohl Österreich seit 1978 Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte ist und seit 1998 auch eine Individualbeschwerde an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen zulässt, weigert sich Österreich seit dem Sommer 2004 beharrlich die Views im Fall PERTERER gegen Österreich anzuerkennen, geschweige denn umzusetzen – also ein wirksames Rechtsmittel zur Verfügung zu stellen und eine Entschädigungszahlung zu leisten. Begründet wird das mit eben dem Argument,

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der CCPR sei für Österreich unverbindlich, was aus rein formaler Sicht durch die seit 28 Jahren unterlassene Gesetzgebung zur Einbindung des CCPR in die österreichische Rechtsordnung, ja auch richtig sein mag. Warum aber bemüht man sich nicht, diese seit 28 Jahren bestehende Unterlassung auf parlamentarischer Ebene endlich nachzuholen und den CCPR so wie die EMRK ebenfalls im Verfassungsrang in das System der österreichischen Rechtsordnung einzugliedern? Es ist einfach untragbar, dass dieses legislative Versäumnis auf dem Rücken eines erfolgreichen Beschwerdeführers ausgetragen und er auf den Rechtsweg verwiesen wird. Ein erstes Ergebnis eines solchen Rechtsweges liegt seit dem 25.09.2006 vor. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 25.09.2006, Zl. A 9/06-04, die Klage vom 16.03.2006 gegen das Land Salzburg und den Bund aus dem Titel Staatshaftung zurückgewiesen und dabei festgestellt: Der Verfassungsgerichtshof ist zur Entscheidung über die Klage nicht zuständig. Weder aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ist ein gemeinschaftlicher Staatshaftungsanspruch als solcher unmittelbar abzuleiten. Wozu das ganze Theater – Die politischen Entscheidungsträger in Österreich sollten ehrlich zu Ihren BürgerInnen sein und das Katz und Maus Spiel beenden. Sie sollten den Mut haben, eine Entscheidung für oder gegen die Menschenrechte zu treffen.

• Menschenrechte JA - Dann sollten die VIEWS des UNO Ausschusses vom 20.07.2004 vollzogen werden. Man sollte sich nicht mehr länger hinter dem Vorwand, das Ganze sei für Österreich unverbindlich, verstecken. Dann müssen eben die seit 28 Jahren ausstehenden legislativen Maßnahmen getroffen werden, damit VIEWS des Ausschusses verbindlich werden und umgesetzt werden können.

• Menschenrechte NEIN - Dann sollte Österreich gegenüber der UNO und der Staatengemeinschaft den Austritt / Rückzug Österreichs aus dem CCPR der Vereinten Nationen erklären. Was haben österreichische Bürger von der Möglichkeit einer Individualbeschwerde, wenn hinterher ja eh nichts herauskommt?

• Den viel zitierten und oft propagierten Goldenen Mittelweg gibt es in diesem Fall leider nicht. Da muss schon eine Entscheidung getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen Dr. Paul Perterer Präsident der EFCR

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EFCR-0103

Email Dr. Perterer an Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer (Parteiobmann der ÖVP)

To: BuR VK Mag.Wilhelm MOLTERER Sent: Tuesday, April 17, 2007 9:17 AM Subject: Wie hält es die ÖVP mit der Vertragstreue ?

Wie hält es die ÖVP mit der Vertragstreue ? Im Zusammenhang mit dem Eurofighter Untersuchungsausschuß verschanzt sich Vizekanzler Mag. Molterer und die ganze ÖVP hinter dem Grundsatz der Vertragstreue "pacta sunt servanda" wie er bekanntlich auch in der Regierungserklärung festgeschrieben wurde. Mit dem Grundsatz der Vertragstreue argumentieren Vertreter der ÖVP offensichtlich nur dann, wenn es in den Kram paßt. So hält sie von Entscheidungen des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen absolut nichts. Obwohl sich Österreich als Vertragsstaat bei Unterzeichnung des Fakultativprotokolles zum Menschenrechtspakt der UNO im Jahr 1988 verpflichtet hat, Entscheidungen (views) des UN-Menschenrechtsausschusses anzuerkennen, warte ich als erfolgreicher Beschwerdeführer bei der UNO gegen Österreich seit dem Sommer 2004 noch immer auf eine Entschädigungszahlung. Wie läßt sich dieser Zwiespalt mit dem so massiv betonten Verlangen der ÖVP nach Vertragstreue im Zusammenhang mit der Eurofighterbeschaffung vereinbaren?

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Ich ersuche Sie, dieses Thema zum Gegenstand ÖVP interner Diskussionen zu machen. Mit freundlichen Grüssen Dr. Perterer www.efcr.at

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EFCR-0114

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Europäische Vereinigung für Bürgerrechte, A-5753 Saalbach, Löhnersbachweg 102 Herrn Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer

Himmelpfortgasse 8

1015 Wien

mit Rückschein

Saalbach, am 2007-04-30

Umsetzung von VIEWS des UN-Menschenrechtsausschusses

Einführung einer Vertragsstrafe für die Nichtumsetzung von Staatsverträgen und Nichtbeachtung internationaler

Entscheidungen EFCR-0114

Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Parteiobmann der ÖVP! Wissen Sie, dass der Internationale Pakt über bürgerliche und politische

Rechte (CCPR) nach 29 Jahren seit seiner Ratifizierung durch das Parlament noch immer nicht Bestandteil der Österreichischen

Rechtsordnung ist, weil es vom Nationalrat unterlassen wurde, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, um den CCPR in das österreichische

Rechtssystem so zu übernehmen, wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Obwohl Österreich seit 1978 Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte ist und seit 1998 auch eine Individualbeschwerde an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen zulässt, weigert sich Österreich seit dem Sommer 2004 beharrlich die Views im Fall PERTERER gegen Österreich anzuerkennen, geschweige denn umzusetzen – also ein wirksames Rechtsmittel zur Verfügung zu stellen und eine Entschädigungszahlung zu leisten. Begründet wird das mit eben dem Argument, der CCPR sei für Österreich unverbindlich, was aus rein formaler Sicht durch die seit 28 Jahren unterlassene Gesetzgebung zur Einbindung des CCPR in die österreichische Rechtsordnung, ja auch richtig sein mag. Warum aber bemüht man sich nicht, diese seit 28 Jahren bestehende Unterlassung auf parlamentarischer Ebene endlich nachzuholen und den CCPR so wie die EMRK ebenfalls im Verfassungsrang in das System der österreichischen Rechtsordnung einzugliedern? Es ist einfach untragbar, dass dieses legislative Versäumnis auf dem Rücken eines erfolgreichen Beschwerdeführers ausgetragen und er auf den Rechtsweg verwiesen wird.

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Wozu das ganze Theater – Die politischen Entscheidungsträger in Österreich sollten ehrlich zu Ihren BürgerInnen sein und das Katz und Maus Spiel beenden. Sie sollten den Mut haben, eine Entscheidung für oder gegen die Menschenrechte zu treffen.

• Menschenrechte JA - Dann sollten die VIEWS des UNO Ausschusses vom 20.07.2004 vollzogen werden. Man sollte sich nicht mehr länger hinter dem Vorwand, das Ganze sei für Österreich unverbindlich, verstecken. Dann müssen eben die seit 28 Jahren ausstehenden legislativen Maßnahmen getroffen werden, damit VIEWS des Ausschusses verbindlich werden und umgesetzt werden können.

• Menschenrechte NEIN - Dann sollte Österreich gegenüber der UNO und der Staatengemeinschaft den Austritt / Rückzug Österreichs aus dem CCPR der Vereinten Nationen erklären. Was haben österreichische Bürger von der Möglichkeit einer Individualbeschwerde, wenn hinterher ja eh nichts herauskommt?

• Den viel zitierten und oft propagierten Goldenen Mittelweg gibt es in diesem Fall leider nicht. Da muss schon eine Entscheidung getroffen werden.

Email from: Dr. Paul Perterer To: BuR VK Mag.Wilhelm MOLTERER Sent: Tuesday, April 17, 2007 9:17 AM Subject: Wie hält es die ÖVP mit der Vertragstreue ?

Wie hält es die ÖVP mit der Vertragstreue ? Im Zusammenhang mit dem Eurofighter Untersuchungsausschuß verschanzt sich Vizekanzler Mag. Molterer und die ganze ÖVP hinter dem Grundsatz der Vertragstreue "pacta sunt servanda" wie er bekanntlich auch in der Regierungserklärung festgeschrieben wurden. Mit dem Grundsatz der Vertragstreue argumentieren Vertreter der ÖVP offensichtlich nur dann, wenn es in den Kram paßt. So hält sie von Entscheidungen des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen absolut nichts. Obwohl sich Österreich als Vertragsstaat bei Unterzeichnung des Fakultativprotokolles zum Menschenrechtspakt der UNO im Jahr 1988 verpflichtet hat, Entscheidungen (views) des UN-Menschenrechtsausschusses anzuerkennen, warte ich als erfolgreicher Beschwerdeführer bei der UNO gegen Österreich seit dem Sommer 2004 noch immer auf eine Entschädigungszahlung. Wie läßt sich dieser Zwiespalt mit dem so massiv betonten Verlangen der ÖVP nach Vertragstreue im Zusammenhang mit der Eurofighterbeschaffung vereinbaren? Ich ersuche Sie, dieses Thema zum Gegenstand ÖVP interner Diskussionen zu machen. Mit freundlichen Grüssen Dr. Perterer www.efcr.at Ich bedauere sehr von Ihnen noch keine Antwort erhalten zu haben. Damit halten Sie es offensichtlich so wie Ihr Vorgänger Dr. Schüssel. Umso erfreulicher ist ein Email von Univ.-Prof. Dr. Rack. Das lässt Hoffnung aufkommen, dass es in der ÖVP auch noch eine andere Richtung gibt.

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Dokumentation Fall Perterer – Schriftverkehr mit Bundesregierung

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Email from: RACK Reinhard To: Dr. Paul Perterer Cc: KARAS Othmar ; RUBIG Paul ; PIRKER Hubert ; SEEBER Richard ; SCHIERHUBER Agnes Sent: Wednesday, April 25, 2007 1:39 PM Subject: RE: Vertragsstrafe wegen Nichtumsetzung internationaler Entscheidungen Sehr geehrter Herr Dr. Perterer! Zu Ihrer Initiative betreffend die Vertragsstrafe für die Nichtumsetzung von Staatsverträgen und/oder Nichtbeachtung von internationalen Entscheidungen möchte ich Ihnen im eigenen Namen und auch im Namen der übrigen Kollegen aus der ÖVP Delegation im Europäischen Parlament mitteilen, dass derartige Veränderungen der Rechtslage in den Bereich der Wiener Vertragsrechtskonvention und anderer internationaler Rechtsinstrumente fallen. Dies entspricht ja auch Ihrer Initiative. Auf EU-Ebene haben wir glücklicherweise bereits ein deutlich weiter entwickeltes Instrumentarium um sicherzustellen, dass geltendes Recht von den Mitgliedsländern umgesetzt werden muss. Dazu gibt es auch eine Judikatur des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg, die Nicht-Umsetzungen entsprechend sanktioniert. Dass wir uns unter diesen Vorzeichen im Prinzip mit Ihren Anliegen identifizieren können liegt auf der Hand. Gleichzeitig haben wir allerdings realistischerweise davon auszugehen, dass die internationale Rechtsgemeinschaft sich wohl auf längere Sicht auf einem mit dem Rechtssystem der EU nicht wirklich vergleichbaren niedrigeren Niveau befindet. Mit freundlichen Grüßen, Reinhard Rack Univ.-Prof. Dr. Reinhard Rack, MEP Europäisches Parlament Rue Wiertz 60 ASP 8F 143 B- 1047 Bruxelles Tel.Nr. +32 (0) 2 284 7773 Fax.Nr. +32 (0) 2 284 9773 Darf ich bis Ende Mai 2007 um Ihre geschätzte Stellungnahme zu beiden Emails ersuchen. Vielleicht sollte zum Thema Vertragstreue, Umsetzung von Staatsverträgen und internationalen Entscheidungen ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, um Menschenrechten in Österreich endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Ich bin gerne bereit dazu meine Erfahrungen und mein Wissen einzubringen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Perterer -

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SFH-0647

Missachtet auch Bundeskanzler Dr. Gusenbauer die Österreichische Verfassung und damit die Verpflichtung

zur innerstaatlichen Umsetzung von VIEWS des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen?

Kritische Anmerkungen Dr. Perterer zur Anfragebeantwortung des Herrn Bundeskanzlers Dr. Gusenbauer vom 20.07.2006 auf eine Anfrage des BZÖ vom 05.06.2007

Die Anfragebeantwortung ist ein klarer Affront Österreichs gegen den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen und dessen Arbeit in einem 18-köpfigen Team das international zusammengesetzt ist. Membership of Committee[1] The States parties to the Covenant elect the Committee's 18 expert members who serve in their individual capacity for four-year terms. They are: Abdelfattah Amor (Tunisia), Prafullachandra Natwarlal Bhagwati (India), Christine Chanet (France), Maurice Ahanhanzo Glèlè-Ahanhanzo (Benin), Yuji Iwasawa (Japan), Edwin Johnson Lopez (Ecuador), Walter Kälin (Switzerland), Rajsoomer Lallah (Mauritius), Zonke Zanele Majodina (South Africa), Iulia Antoanella Motoc (Romania), Michael O'Flaherty (Ireland), Elisabeth Palm (Sweden), Rafael Rivas Posada (Colombia), Nigel Rodley (United Kingdom), José Luis Sanchez-Cerro (Perú), Ivan Shearer (Australia), Ahmed Tawfik Khalil (Egypt), Ruth Wedgwood (United States of America). The Chairperson is Mr. Rivas Posada. The Vice-Chairpersons are Ms. Palm, Mr. Shearer and Mr. Tawfik Khalil. The Rapporteur is Mr. Amor. Gleichzeitig bemüht sich Österreich um einen Sitz als nicht ständiges Mitglieder im UN-Sicherheitsrat. Die ernsthaft zu stellende Frage in diesem Zusammenhang: Kann

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ein UN-Mitgliedsstaat, der Entscheidungen eines UN Organs beharrlich missachtet überhaupt dieses Ziel anstreben? Disqualifiziert sich Österreich durch das Verhalten im Zusammenhang mit den VIEWS vom 20.07.2004 (Fall PERTERER gegen ÖSTERREICH) nicht selbst von der Übernahme einer solchen Stelle in einer UN-Organisation? Verliert Österreich nicht damit Vertrauen und Glaubwürdigkeit gegenüber anderen Staaten? Was ist von einem Mitgliedsstaat zu halten, der sich glatt über klare Entscheidungen eines UN-Organs hinwegsetzt? Stellt sich Österreich dabei nicht auf eine Stufe mit Staaten wie Iran oder Nordkorea („Schurkenstaaten" wie sie US-Präsident Busch zu bezeichnen pflegt)? In der Klagebeantwortung der Republik Österreich vom 18.05.2005 findet sich folgende Äußerung: Die Unverbindlichkeit der VIEWS (Auffassungen) zeige sich auch daran, dass der Ausschuss weder (obligatorisch) aus Richtern zusammengesetzt ist, noch dass dessen Mitglieder eine juristische Ausbildung aufweisen müssen. Eine disziplinäre Verantwortung der Ausschussmitglieder – wie dies beispielsweise für österreichische Richter vorgesehen ist – besteht nicht. Anmerkung Dr. Perterer: Die Mitglieder des UN-Menschenrechtsausschusses sind in Wahrheit größtenteils hoch qualifizierte Juristen renmierter Universitäten. Durch Anklicken des nachfolgenden Artikel können Sie sich selbst davon überzeugen und ein Bild machen.

EFCR-0158 / Mitglieder des UN-Menschenrechtsausschusses Stand vom 29.07.2007

Diese Äußerung Österreichs in der Klagebeantwortung ist eine Herabwürdigung der Arbeit und eine Beleidigung einer UN-Organisation in aller Öffentlichkeit. Dafür sollte die Republik Österreich bei den 18 Mitglieder des UN-Menschenrechtsausschusses in aller Öffentlichkeit entschuldigen. Die Vertreter der Republik Österreich meinen doch nicht etwa, dass die Mitglieder der Disziplinarkommission im Fall Perterer besser qualifiziert waren als die Mitglieder des UN Menschenrechtausschusses? Hier nur einige Beispiele: Erster Rechtsgang:

• 1 Bediensteter der Österreichischen Bundesbahn • 1 Angestellter der Arbeiterkammer

Zweiter Rechtsgang: • 1 Bediensteter der ZEMKA (Abfallentsorgungsunternehmen) • 1 Vertragsbediensteter der Gemeinde Saalfelden

Dritter Rechtsgang: • 2 Bauhofarbeiter der Gemeinde Saalfelden

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SFH-0645 / "NIX NEUES" - Anfragebeantwortung Bundeskanzler

Dr. Gusenbauer vom 20.07.2007 ... Die „views" besitzen keine einem Urteil (etwa jenen des Europäischen

Gerichtshofes für Menschenrechte) vergleichbare rechtliche Verbindlichkeit ...

• In den letzten drei Jahren wurde in einer Reihe von Kontakten versucht, eine vergleichsweise Lösung herbeizuführen. Insbesondere möchte ich auf die Vermittlungsversuche des VA Dr. Kostelka verweisen.

• Inzwischen haben die von Dr. Perterer angerufenen österreichischen Gerichte, nämlich sowohl der Verfassungsgerichtshof als auch das zuständige Landesgericht, ausgesprochen, dass aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte kein (gemeinschaftsrechtlicher) Staatshaftungsanspruch unmittelbar abzuleiten ist und seine Klagen zurückgewiesen bzw. abgewiesen.

Kritische Fragen von Dr. Perterer zur Anfragebeantwortung des Herrn Bundeskanzlers Dr. Gusenbauer vom 20.07.2006 auf eine

Anfrage des BZÖ vom 05.06.2007 Ich habe mich daher entschlossen, alle politischen Meinungsbilder und Entscheidungsträger direkt über die Problematik und Lösungsmöglichkeiten zu informieren.

FRAGE 1

Was macht es für einen Sinn, nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges eine Individualbeschwerde zuzulassen, wenn hinterher dem Beschwerdeführer mit dem Hinweis auf mangelnde Rechtsverbindlichkeit die innerstaatliche Umsetzung seines Rechtes verweigert wird?

FRAGE 2

Warum wird vom Nationalrat 1978 der Menschenrechtspakt der Vereinten Nationen mit Gesetzesvorbehalt ratifiziert, aber seit 28 Jahren kein entsprechendes Gesetz durch den Nationalrat beschlossen, um den Pakt in das System der Österreichischen Rechtsordnung zu transformieren und damit direkt anwendbar und verbindlich zu machen?

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FRAGE 3

Warum wurde dann trotzdem 1988 durch Unterzeichnung des Fakulativprotokolles eine Individualbeschwerde zugelassen, wenngleich schon zu diesem Zeitpunkt ein entsprechendes Gesetz gefehlt hat. Haben sich denn die Abgeordneten im Nationalrat dabei gar nichts gedacht?

FRAGE 4

Wer trägt die politische Verantwortung für die bisherige Unterlassung entsprechender legislativer Maßnahmen - wohl nicht der Beschwerdeführer? Gibt es die politische Verantwortung überhaupt noch oder ist das nur mehr eine leere Worthülse ohne Inhalt und Konsequenzen?

FRAGE 5

Warum wird dem UNO Ausschuss für Menschenrechte die Prüfung abgeschlossener innerstaatlicher Verfahren übertragen, wenn man bei festgestellten Verletzungen nicht bereit ist, das Ergebnis der Überprüfung und die Forderung des Ausschusses nach zur Verfügungstellung eines wirksamen Rechtsmittels und einer angemessen Entschädigungszahlung an den Beschwerdeführer auch innerstaatlich um- und durchzusetzen?

FRAGE 6

Es ergeht an alle Regierungsmitglieder der Österreichischen Bundesregierung und an alle Abgeordneten zum National- und Bundesrat der eindringliche Appell, diesen Mißstand durch entsprechende Initiativen und legislative Maßnahmen ohne jeden weiteren Verzug zu beseitigen. Immerhin hatte man dazu schon 28 Jahre Zeit und das hätte eigentlich ausreichen müssen.

Es geht hier vor allem um "politisches Wollen" aller im Nationalrat vertretenen Parteien. Erinnert sei an den Fall Bundesrat Kampl, der sehr eindrucksvoll zeigt, wie schnell legislative Maßnahmen umgesetzt werden können, wenn man nur will und es sich in den Kopf setzt.

Regierungsmitglieder und gewählte Volksvertreter wie auch Beamte von Bund, Land und Gemeinden legen bei Dienstantritt einen Eid auf die Österreichische Bundesverfassung ab. Sie geloben, ihr Amt unter Beachtung aller Gesetze nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben. Was ist dieser Eid? Welchen Stellenwert hat er? Ist er noch zeitgemäß? Ist er nur noch eine inhaltsleere Floskel aus einer vergangenen Epoche wo ein Eid noch ein Eid war? Warum schafft man Ihn dann nicht ab?

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So hat auch Bundeskanzler Dr. Gusenbauer bei seinem Amtsantritt im Jänner 2007 einen Eid abgelegt. Unabhängig von der Ablegung eines Eides ist ein Bundeskanzler in Ausübung seines Amtes verpflichtet, sich an die Gesetze zu halten, aber auch ihm bekannt werdende Mißstände mit dem "Gewicht seiner Funktion als Bundeskanzler" aufzugreifen und durch geeignete Maßnahmen einschließlich entsprechender Gesetzesinitiativen raschest möglich zu beseitigen und einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen.

Seit August 2004 ist die Österreichische Bundesregierung in Kenntnis der Entscheidung des UNO Ausschusses für Menschenrechte vom 20.07.2004 worin steht:

12. Gemäß Art. 2 Abs. 3 CCPR ist der Vertragsstaat (also Österreich) verpflichtet, dem Beschwerdeführer ein wirksames Rechtsmittel einschließlich der Zahlung einer angemessenen Entschädigung zur Verfügung zu stellen. Der Vertragsstaat ist auch verpflichtet, ähnliche Verletzungen in Zukunft zu verhindern.

13. ... wünscht der Ausschuß, vom Vertragsstaat innerhalb von 90 Tagen Informationen über die zur Umsetzung der Auffassungen des Ausschusses getroffenen Maßnahmen zu erhalten.

Was ist nun in den vergangenen 3 (drei !!!) Jahren tatsächlich geschehen?

• Es wurde dem Beschwerdeführer weder ein wirksames Rechtsmittel zur Verfügung gestellt, noch erfolgte eine angemessene Entschädigungszahlung.

• Innerhalb der vom Ausschuß festgelegten Frist von 90 Tagen erfolgte lediglich die Mitteilung, dass die VIEWS vom 20.07.2004 ins Deutsche übersetzt und auf der Homepage des Bundeskanzleramtes veröffentlicht worden sind.

• Es gab und gibt keinerlei Initiativen, die erkennen lassen, dass Österreich ähnliche Verletzungen in Zukunft verhindern will. Dazu wäre eine Änderung des Beamtendienstrechtsgesetzes, sowie aller Dienstrechte mit Disziplinarverfahren an sich erforderlich.

Obwohl Österreich den genannten UN-Menschenrechtspakt (CCPR) bereits am 10.12.1978 ratifiziert und die Zuständigkeit des Ausschusses für Menschenrechte durch Ratifizierung des Zusatzprotokolles zum CCPR am 10.03.1988 anerkannt hat, wurde es seit 29 Jahren unterlassen, ein entsprechendes Gesetz für die Eingliederung des Staatsvertrages in die österreichische Rechtsordnung zu erlassen.

Auch davon ist die SPÖ mit dem nunmehrigen Bundeskanzler Dr. Gusenbauer spätestens durch meine Recherchen und Öffentlichkeitsarbeit zum Fall PERTERER gegen ÖSTERREICH in Kenntnis. Dennoch hat Herr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer trotz Versprechens vor der Wahl zum Nationalrat am 01.10.2006

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Email SPÖ Parlamentsklubsekretär vom 21.09.2006

Wie der Fall Perterer tatsächlich gezeigt hat, besteht im Bereich des österreichischen Disziplinarverfahrens tatsächlich Handlungsbedarf. Insbesondere scheint es erforderlich, dass es zu einer Trennung der Funktionen "Ankläger" und "Richter" kommt. Die SPÖ wird in der nächsten Gesetzgebungsperiode eine solche Reform initiieren bzw. in allfälligen Regierungsverhandlungen dieses Thema ansprechen.

Entscheidungen des UN-Menschenrechtsausschusses sind durch die österreichische Bundesregierung zu respektieren. Sollten wir in der nächsten Bundesregierung vertreten sein, wird die SPÖ dafür sorgen.

bislang nicht die Initiative ergriffen, diesen unhaltbaren Zustand zu beseitigen, sonder schlägt in die gleiche Kerbe wie schon vor ihm Bundeskanzler Dr. Schüssel – nämlich: die VIEWS seien für Österreich unverbindlichen. Im Fall von Bundesrat KAMPL allerdings waren sich alle Parteien einig, was innerhalb weniger Wochen zur Änderung eines Bundesverfassungsgesetzes führte. Aus diesem Verhalten heraus zeigt sich besonders anschaulich, welch geringe Wertschätzung dem CCPR seitens Österreichs entgegen gebracht wird.

Die Anfragebeantwortung steht außerdem im Widerspruch zu einer Kernaussage in der Präambel zur Regierungserklärung der Koalition zwischen SPÖ und ÖVP: Die fortwährende Vertragstreue der Republik Österreich („pacta sunt servanda") steht außer Streit. Daher werden internationale

Abkommen, europapolitische Zusagen, Bewerbungen und Verträge … außer Streit gestellt.

Die nachfolgenden Stellungnahmen von drei anerkennten Universitätsprofessoren in Österreich (NOVAK, FUNK) und den USA (MORAWA) zeigen sehr anschaulich wie sehr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer irrt bzw. die Österreichische Verfassung missachtet, wenn er die Behauptung in den Raum stellt, die VIEWS des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen seien für Österreich unverbindlich. Sich dabei auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 25.09.2006 und des Landesgerichtes Salzburg vom 01.06.2007 berufen zu wollen ist nur ein Ablenkungsmanöver, um sich nicht selbst mit dem Fall PERTERER gegen ÖSTERREICH auch inhaltliche auseinandersetzen zu müssen.

Gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 25.09.2007 wurde am 10.04.2007 eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht.

SFH-0595 / Beschwerde Dr. Perterer vom 10.04.2007 an den EGMR betreffend die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 25.09.2006

Ebenso wurde gegen das Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 01.06.2007 eine Berufung eingebracht, womit in beiden Fällen noch lange nicht das letzte Wort gesprochen wurde, also auch die Entscheidung beider Gerichte nicht als bare Münze und einzige Wahrheit hingenommen werden kann.

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SFH-0631 / Berufung vom 03.07.2007 an das Oberlandesgericht Linz gegen das Urteil Landesgericht Salzburg vom 01.06.2007 womit die

Staatshaftungsklage vom 04.08.2005 abgewiesen wurde.

Es ergeht daher an alle im Parlament vertreten Parteien der dringende Appell die Anerkennung der VIEWS vom 20.07.2004 durch Österreich als Vertragsstaat des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte nicht noch weiter auf die lange Bank zu schieben, sondern unverzüglich im Parlament an die Arbeit zu gehen, jene gesetzliche Grundlagen für die Anerkennung der VIEWS des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nation zu schaffen, von denen seitens der Österreichischen Bundesregierung die Behauptung aufgestellt wird, dass diese nicht vorlägen, weil man bisher offensichtlich in der Lage, oder besser gesagt willens war, den Ausführungen der nachstehenden Stellungnahmen von drei angesehenen Universitätsprofessoren zu folgen.

SFH-0010 / Stellungnahme Univ.-Prof. Dr. Nowak vom 04.10.2005 zur Rechtssache Dr. Perterer gegen Land Salzburg und Republik

Österreich betreffend die völkerrechtliche Bedeutung von Entscheidungen des UNO-

Ausschusses für Menschenrechte 1.1 Obwohl sich die Vertragsstaaten des Paktes einschließlich Österreich gemäß

Art. 2 Abs. 3 lit. c des Paktes in völkerrechtlich bindender Weise verpflichtet haben „dafür Sorge zu tragen, dass die zuständigen Stellen Beschwerden, denen stattgegeben wurde, Geltung verschaffen" weigert sich die Republik Österreich,die Views des Ausschusses vom 20.07.2004 anzuerkennen und innerstaatlich umzusetzen.

1.2 Dies ist umso bemerkenswerter, als der Ausschuss in seiner Allgemeinen

Bemerkung Nr. 31/80 vom 29. März 2004 über die Natur der allgemein rechtlichen Verpflichtung der Vertragsstaaten aufgrund des Paktes unmissverständlich klar macht, dass Art. 2 Abs. 3 die Vertragsstaaten verpflichtet, Personen, deren Rechte aufgrund des Paktes verletzt wurden, Wiedergutmachung zu gewähren.

1.3 Mit Ratifizierung des Fakultativprotokolls hat Österreich die rechtliche

Möglichkeit eingeräumt, nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsmittel eine Individualbeschwerde an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen einzubringen.

1.4 Unbestritten ist, dass der Ausschuss in seiner Entscheidung im Fall Perterer

gegen Österreich vom 20.07.2004 Verletzungen des Paktes durch Österreich festgestellt und darin ausdrücklich ausgesprochen hat, dass Österreich gemäß

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Art. 2 Abs. 3 des Paktes verpflichtet ist, dem Beschwerdeführer eine angemessene Entschädigung zur Verfügung zu stellen.

1.5 Keinesfalls können die Worte „Geltung verschaffen" in Art. 2 Abs 3 lit. c des

Paktes dahingehend interpretiert werden, dass ein Beschwerdeführer, der nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsmittel vor dem Ausschuss Recht bekam, nunmehr neuerlich den innerstaatlichen Rechtsweg zur Durchsetzung der Entscheidung des Menschenrechtsausschusses beschreiten müsse.

SFH-0151 / Stellungnahme Univ.-Prof.Dr.Bernd-Christian Funk

vom 11.10.2005 zur Rechtssache Dr.Perterer ... alle Gerichte und Verwaltungsbehörden haben dafür zu sorgen, dass erfolgreichen Beschwerden und Entscheidungen des Ausschusses

innerstaatliche Geltung verschafft wird ... 2.1 Art 9 Abs 2 der Österreichischen Bundesverfassung enthält die Bestimmung,

dass die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechtes als Bestandteile des Bundesrechtes gelten.

2.2 Entsprechend dem Grundsatz völkerrechtskonformer Auslegung haben alle

Gerichte und Verwaltungsbehörden dafür zu sorgen, dass erfolgreichen Beschwerden und Entscheidungen des Ausschusses innerstaatliche Geltung verschafft wird.

2.3 Diese Verpflichtung ist für die zuständigen österreichischen Stellen –

unbeschadet des Erfüllungsvorbehaltes - verbindlich. SFH-0152 / Stellungnahme Univ.-Prof.Dr. Alexander H.E. Morawa vom 12.10.2005 zur Durchsetzung der Views vom 20.07.2004 Die vorliegende Rechtssache ist in vielerei Hinsicht ein Test für die

Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit in Österreich. 3.1 Materiell wird sich schwerlich bestreiten lassen, dass das Recht auf ein faires

und zügiges Verfahren Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung ist (und zwar auf verfassungs- und einfachgesetzlicher Ebene, wozu der Pakt zählt, sowie durch eine konsequente administrative Praxis) und auch für Verwaltungsverfahren generell sowie für Disziplinarverfahren gegen Beamte auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene gilt.

3.2 Somit hat ein Beamter das Recht auf ein faires und zügiges Verfahren,

welches die österreichische Rechtsordnung garantiert, … 3.3 Dass diese Entscheidung umgesetzt werden muss, ist unbestreitbar. Es

verbleibt nur die Frage wie.

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Dokumentation Fall Perterer – Schriftverkehr mit Bundesregierung

E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 95 von 99

3.4 Der Fall Perterer ist in vielerlei Hinsicht ein Test für die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit in Österreich

Saalbach, am 26.07.2007

[1] Mitglieder des UN-Menschenrechtsausschusses per 28.07.2007

Emailverteilerliste

To: BuR BK Dr. Alfred Gusenbauer Cc: BuR BM DIng.Josef PRÖLL ; BuR BM Dr.Andrea Kdolsky ; BuR BM Dr.Erwin Buchinger ; BuR BM Dr.Maria Berger ; BuR BM Dr.Martin BARTENSTEIN ; BuR BM Dr.Ursula PLASSNIK ; BuR BM Günther PLATTER ; BuR BM Mag. Norbert Darabos ; BuR BM Werner Faymann ; BuR Bundeskanzleramt ; BuR Christa Kranzl ; BuR Christine Marek ; BuR Dr.Christoph Matznetter ; BuR Dr.Hans WINKLER ; BuR Dr.Reinhold Lopatka ; BuR Heidrun Silhavy ; BuR VK Mag.Wilhelm MOLTERER Sent: Sunday, July 29, 2007 10:57 AM

From: "FELNER-TUPY, Martina" <[email protected]> To: "Dr. Paul Perterer" <[email protected]> Sent: Monday, July 30, 2007 5:48 PM Subject: Not read: Kritische Anmerkungen zur Anfragebeantwortung Dr. Gusenbauer Your message was deleted without being read on Mon, 30 Jul 2007 17:48:24 +0200

To: NR10 Präsidentin Nationalrat SPÖ Mag.Barbara PRAMMER ; NR10 Zweiter Nationalratspräsident ÖVP Dr.Michael SPINDELEGGER ; NR10 Dritte Nationalratspräsidentin GRÜNE Dr.Eva GLAWISCHNIG-Piesczek Cc: NR11 ÖVP Mag.Peter Eisenschenk ; NR11 Klubobmann SPÖ Dr.Josef CAP ; NR11 Klubobmann ÖVP Mag.Wilhelm Molterer ; NR11 Klubobmann GRÜNE Dr.Alexander Van Der Bellen ; NR11 Klubobmann FPÖ Heinz-Christian Strache ; NR11 Klubobmann BZÖ Ing. Peter Westenthaler Sent: Sunday, July 29, 2007 1:53 PM

From: Dialogbüro des grünen Parlamentsklubs To: [email protected] Sent: Tuesday, July 31, 2007 9:04 AM Subject: Ihr Mail an die Grünen: Kritische Anmerkungen zur Anfragebeantwortung Dr. Gusenbauer Sehr geehrter Herr Dr. Perterer! Danke für den Hinweis. Wir werden die Angelegenheit weiter verfolgen. Halten Sie uns bitte am Laufenden, insbesondere was die Ankündigung einer gütlichen Einigung in der Anfragebeantwortung betrifft.

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E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 96 von 99

Mit freundlichen Grüßen Ihr Dialogbüro der Grünen

Dialogbüro Grüner Klub im Parlament 1017 Wien www.gruene.at

From: Elisabeth Masopust To: Dr. Paul Perterer Cc: ParlRat Mag. Norbert Nemeth - Freiheitlicher Parlamentsklub Sent: Tuesday, July 31, 2007 3:35 PM Subject: AW: Kritische Anmerkungen zur Anfragebeantwortung Dr. Gusenbauer

Sehr geehrter Herr Dr. Perterer,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen ist bei uns in besten Händen und wird

umgehend der zuständigen Stelle im FPÖ-Parlamentsklub weitergeleitet.

Wir sind bemüht, Ihnen rasch zu antworten. Bitte haben Sie aber Verständnis, wenn dies auf

Grund der großen Zahl eingelangter Anfragen einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Masopust

Büroleitung

Klubobmann Heinz-Christian Strache Parlament, 1017 Wien Tel.: +43 - 1 - 40 110 - 7028

Fax: +43 - 1 - 40 110 - 7099

To: D12 Univ.-Prof.Dr. Gerhard Strejeck ; D12 UNI Wien - Völkerrecht Univ-Prof.Dr.Hanspeter Neuhold ; D12 UNI Wien - Staatsrecht DDr.Heinz MAYER ; D12 UNI Salzburg - Völkerrecht ; D12 UNI Salzburg - Verfassungsrecht - Dr.Walter BERKA ; D12 UNI Salzburg - Verfassungsrecht Univ.-Prof.Dr. STOLZLECHNER ; D12 UNI Linz - Völkerrecht ; D12 UNI Linz - Verfassungsrecht Univ.-Prof.Dr.Johannes HENGSTSCHLÄGER ; D12 UNI Innsbruck - Völkerrecht ; D12 UNI Innsbruck - Öffentliches Recht o.Univ.-Prof.Dr. Norbert WIMMER ; D12 UNI Graz - Völkerrecht ; D12 UNI Graz - Öffentliches Recht Univ.-Prof.Dr.Dietmar PAUGER ; D11 Volksanwaltschaft ;

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E2 Alle Dokumente – Stand vom 07.02.2008 Seite 97 von 99

D10 UNI Wien - Staatsrecht Mag.Dr.Bernd-Christian FUNK ; D10 RA DDr. Manfred KÖNIG ; D10 MORAWA Univ.Prof ; D10 MenschenRechtsZentrum UNI Potsdam Dr. Weiß ; D10 Menschenrechtskommissar des Europarates ; D10 Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte Univ.Prof.Dr. NOWAK ; D10 Internationale Liga für Menschenrechte ; D10 International Helsinki Federation for Human Rights ; D10 Human Rights Watch - Berlin ; D10 Gabriel Toggenburg Euroäische Akademie Bozen ; D10 Deutsches Institut für Menschenrechte ; D10 Amnesty International Östereich Fr.Mag.Huber Sent: Sunday, July 29, 2007 5:52 PM

EFCR-0168 Europäische Vereinigung für Bürgerrechte, A-5753 Saalbach, Löhnersbachweg 102 Herrn Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer Ballhausplatz 2

1014 Wien

Rückschein

Saalbach, am 2007-08-06

Warum antworten Sie nicht Herr Bundeskanzler?

Warum lehnen Sie jedes Gespräch ab?

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer ! Auf nachstehende Schreiben / Mails sind Sie bislang eine Antwort schuldig geblieben. WARUM?

SFH-0538 / Appell an das Verhandlungsteam von ÖVP und SPÖ zum Schutz von Bürger- und Menschenrechten

Staatshaftung für unterlassene Gesetzgebung

EFCR-0047 / Schreiben Dr. Perterer vom 12.01.2007 an alle Mitglieder der neuen Österreichischen Bundesregierung

Haben Sie gewusst, dass der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR) nach 28 Jahren seit seiner Ratifizierung durch das Parlament noch immer nicht Bestandteil der Österreichischen Rechtsordnung geworden ist, weil es vom Nationalrat unterlassen wurde, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, um den CCPR

in das österreichische Rechtssystem so zu übernehmen, wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

EFCR-0049 / Schreiben Dr. Perterer vom 15.01.2007 an BK Dr. Gusenbauer, sowie alle übrigen

Mitglieder der neuen Österreichischen Bundesregierung Unterstützen Sie bitte mit einer Spende den Schutz von Menschen = Bürgerrechten

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EFCR-0067 / Schreiben Dr. Perterer vom 07.02.2007 an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer (Österreich) Ansuchen um Förderungsmittel für die Europäische Vereinigung für Bürgerrechte

SFH-0583 / Email Dr. Perterer vom 01.03.2003 an alle Mitglieder der österreichischen Bundesregierung

Regierungsklausur in Linz

EFCR-0101 / Schreiben Dr. Perterer vom 2007-04-06 an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer ... warum antworten Sie nicht Herr Bundeskanzler - wovor haben Sie Angst - werden Sie von Ihrem

Regierungspartner daran gehindert ?

SFH-0612 / Aktennotiz Dr. Perterer über zwei Telefonate vom 13.06.2007 mit dem Bundeskanzleramt (1) Urgenz von Schreiben, auf die es seit Monaten keine Reaktion / Antwort gibt (2) Gesprächstermin mit

Bundeskanzler Dr. Gusenbauer

EFCR-0141 / Email Dr. Perterer vom 24.06.2007 an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer und Außenministerin Dr. Plassnik betreffend EU-Reformvertrag

Welche einklagbaren Grundrechte werden in diesem Reformvertrag aufgenommen?

SFH-0628 / Email Dr. Perterer vom 01.07.2007 an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer, die Präsidenten des Nationalrates und die Klubs der im Parlament vertretenen Parteien

FRAGE: Wann erfolgt eine wirkliche Novellierung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes in Bezug auf das Disziplinarverfahren und nicht bloß der Austausch einzelner Wörter?

SFH-0633 / Telefonat Dr. Perterer vom 06.07.2007 mit dem Bundeskanzleramt

Terminchefin des Kanzlers meint, dass ein Gesprächstermin eher nicht möglich sein werde

SFH-0647 / Missachtet auch Bundeskanzler Dr. Gusenbauer die Österreichische Verfassung und damit die Verpflichtung zur innerstaatlichen Umsetzung von VIEWS des Menschenrechtsausschusses der

Vereinten Nationen? Kritische Anmerkungen Dr. Perterer zur Anfragebeantwortung des Herrn Bundeskanzlers Dr. Gusenbauer vom

20.07.2006 auf eine Anfrage des BZÖ vom 05.06.2007

Erste Frage: Wann werden Sie mir auf alle vorstehenden Schreiben / Emails eine Antwort geben. Sie können auch alle an Sie gerichteten Fragen zusammenfassen und in nur einem einzigen Schreiben beantworten. Zweite Frage: Wann werden Sie mir die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch mit Ihnen im Bundeskanzleramt geben?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Paul Perterer Präsident der EFCR

und erfolgreicher Beschwerdeführer beim UN-Menschenrechtsausschuss

UNSER MOTTO - TOTALE TRANSPARENZ

Dieses Email / Schreiben ist bereits im Internet veröffentlicht und auch die Antwort darauf wird ins Netz gestellt. Weitere Information können Sie unter » http://so-for-humanity.com2000.at und » www.efcr.at nachlesen

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