Partizipation der Städte und Gemeinden an der ... Vortrag Kunze... · Vorteile einer KA für...

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Partizipation der Städte und Gemeinden an der Wertschöpfung aus erneuerbaren Energien und bundeseinheitliche Netzentgelte Sebastian Kunze Städte- und Gemeindebund Brandenburg Anhörung der Enquete-Kommission 6/1 am 06.10.2017

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Partizipation der Städte und Gemeinden an der Wertschöpfung aus erneuerbaren Energien und bundeseinheitliche Netzentgelte

Sebastian Kunze

Städte- und Gemeindebund Brandenburg

Anhörung der Enquete-Kommission 6/1 am 06.10.2017

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Daten zur Windkraft aus Brandenburg

Jahr Anzahl WKA

Leistung (MW)

Jahres- arbeit (GWh)

Ver-gütung (Mio €)

2013 3.208 5.065 7.425 518

2014 3.344 5.500 7.847 568

2015 3.476 5.876 9.765 701

2016 3.649* 6.370* n.b. n.b.

Quelle: Bundesnetzagentur Quelle*: Deutsche Windguard

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Auswertung Umfragen zu kommunaler Wertschöpfung aus Windkraft

2013 2014 2015 2016

Anzahl WKA 3.208 3.344 3.476 3.649

Installierte Leistung

5.065 5.500 5.876 6.370

GewSt Theorie

35,5 Mio € 38,5 Mio € 41,1 Mio € 43,9 Mio €

GewSt Praxis

3,7 Mio € 5,2 Mio € 6,0 Mio € 6,5 Mio €

Theorie vs. Praxis

10,4 % 13,5 % 14,6 % 14,8 %

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Auswertung Umfragen zu kommunaler Wertschöpfung aus Windkraft

2014 2015 2016

Gem. WKA MW GewSt WKA MW GewSt WKA MW GewSt

A 16 37,2

47.528,44 € 16 37,2

325,60 € 16 37,2

88.690,60 €

B 45 44,8

27.588,39 € 52 58,8

61.960,58 € 54 83,3

11.640,00 €

C 29 36,27

9.111,17 € 29 36,27

13.490,63 € 29 36,27

31.896,00 €

D 26 40

206.147,00 € 26 40

26.927,00 € 26 66,9

26.927,00 €

E 82 147,6

516.061,11 € 82 151,7

495.119,67 € 82 158,26

846.365,22 €

F 28 54,6

137.250,00 € 28 54,6

132.000,00 € 31 63,6

102.000,00 €

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Ideen für eine höhere kommunale Wertschöpfung

A - Anpassung bestehender Instrumente

• Gewerbesteuer • Grundsteuer

B – Einführung neuer Instrumente

• Beteiligungsgesetz wie in Mecklenburg-Vorpommern • Gesonderte Abgabe auf WEA • Konzessionsabgabe für Einspeisungen

C – Sonstiges

• Gemeinden als Betreiber/Eigentümer von WEA • Verkauf von Landes-/Bundesflächen an Gemeinden

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Zwischenfazit

1. Kommunale Wertschöpfung aus Windkraft ist nach wie vor mangelhaft.

2. Gemeinden haben nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Partizipation.

3. Theoretisch vorhandene Möglichkeiten scheitern oft an praktischen Gegebenheiten.

4. Gesetzliche Veränderungen auf Landes-/Bundesebene dauern oft sehr lange.

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Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Kompensation nach altem Recht

Windkrafterlass des MUNR vom 24.Mai 1996 mit Änderungen vom 8.05.2002

4.5 Ausgleichsabgabe, Wert von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

(1) Sofern Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht möglich sind, wird je Einzelanlage eine Ausgleichsabgabe festgesetzt. Der Wert der Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen einschließlich eventuell anfallender Pflegekosten oder die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt je nach Umfang der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung gemäß 1. und 2. sowie 4.1 bis 4.4

- im Eignungsbereich (3.1) 100 bis 300 € - im Restriktionsbereich (3.2) 300 bis 700 €

je Meter Anlagenhöhe (bis zum im Betrieb erreichten höchsten Punkt der Anlage).

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Kompensation nach altem Recht

Jahr Zubau Anlagen

Rotor (m)

Naben- höhe (m)

Gesamt- höhe (m)

Kompensations- zahlung (200 €/m)

2013 106 94 122 169 3.600.000 €

2014 196 99 123 173 6.800.000 €

2015 148 109 133 188 5.600.000 €

2016 173 113 135 192 6.600.000 €

1. HJ 2017

78 113 136 193 3.000.000 €

Quelle: Deutsche Windguard

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Kompensation nach neuem Recht

Jahr Zubau Anlagen

Rotor (m)

Naben- höhe (m)

Gesamt- höhe (m)

Kompensations- zahlung (500 €/m)

2016 173 113 135 192 16.600.000 €

1. HJ 2017

78 113 136 193 7.500.000 €

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Konzessionsabgabe Strom

• Konzessionsvertrag der Gemeinde nach § 46 EnWG • Höhe der Konzessionsabgaben nach KAV • Höhe bemisst sich nach der gelieferten (=verbrauchten)

Strommenge

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Konzessionsabgabe für Einspeisungen?

Vorteile einer KA für Einspeisungen

1. Einfache normative Umsetzbarkeit im EnWG und in der Konzessionsabgabenverordnung möglich.

2. Die erforderlichen Daten sind bei den Netzbetreibern vorhanden.

3. Gerechte Verteilung des Abgabenvolumens (wo viele Anlagen stehen wird viel eingespeist => hohe KA)

4. KA-Aufkommen fließt nicht in den kommunalen Finanzausgleich ein, da das KA-Aufkommen nicht die Steuermesskraft erhöht => die Einnahmen bleiben zu 100% in der Standortgemeinde

5. Alle Anlagen (auch die bestehenden) werden erfasst.

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Konzessionsabgabe für Einspeisungen

Variante 1: Einführung einer neuen, zusätzliche Konzessionsabgabe => Problem: Strompreis würde steigen Variante 2: Abschmelzung der bisherigen KA und Auffüllung mit neuer => Problem: große Städte verlieren KA-Aufkommen

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Einspeisungen EE in NS/MS (2015)

KA 1,32 Cent/kWh

KA 0,66 Cent/kWh

KA 0,33 Cent/kWh

100.000 GWh 1,3 Mrd. € 660 Mio € 330 Mio €

Gesamtvolumen KA Deutschland: 3,5 Mrd. € Anteil KA im Strompreis: 5,8% = 1,66 Cent

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Wirkung KA Einspeisung

2016 Neue KA

Gem. WKA MW GewSt 0,33 Cent/kWh

A 16 37,2

88.690,60 € 205.000,00 €

B 54 83,3

11.640,00 € 458.000,00 €

C 29 36,27

31.896,00 € 200.000,00 €

D 26 66,9

26.927,00 € 368.000,00 €

E 82 158,26

846.365,22 € 870.000,00 €

F 31 63,6

102.000,00 € 350.000,00 €

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Netznutzungsentgelte

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Netznutzungsentgelte

Quelle: www.netz-luebeck.de

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§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB

„Im Außenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es (...) 5. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient, (...).“

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Was könnte aus Sicht der Städte und Gemeinden konkret verändert werden?

1. Einführung einer gesonderten Abgabe auf WKA auf Landesebene

2. Einführung einer Einspeise-KA auf Bundesebene

3. Netznutzungsentgelte der Verteilnetzbetreiber solidarisieren

4. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB ändern 5. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor

Ort durchführen

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!