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Patientenverfügung

5. Februar 2013Frau M. Bärtschi -Reist Dr. R. Misteli

Themenabend Kirchgemeinden Zunzgen-Tenniken Diegten-Eptingen

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Patientenverfügung

• Programm– Vorstellung – Einführung Allgemeines zur PatientenverfügungGA: einzelne Patientenverfügungen analysierenErgebnisse, Fragen und Bemerkungen aus GA– Patientenverfügung in speziellen Situationen– Zusammenfassung

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Frau M. BärtschiPflegeexpertin HöFa II

• Leiterin Pflegedienst Spitex Sissach– Palliative Care– Onkologie– Gerontologie

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Dr. R. Misteli

• Facharzt FMH Allgemeinmedizin• Hausarztpraxis in Zunzgen • Spezielle Interessen:

– Psychosomatik - Ausbildung junger Hausärzte– Palliative Care - Netzwerk– eHealth

www.drmisteli.ch www.drmisteli.ch/Links/Patientenverfuegung/

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EinleitungAls der Patient ins Spital eingeliefert wird, ist er bewusstlos. Sein Zustand ist kritisch. Die behandelnden Ärzte wissen nicht, ob er es schaffen wird.Seine Lebenspartnerin macht die Ärzte darauf aufmerksam, dass er einmal gesagt habe, er wolle nicht um jeden Preis am Leben gehalten werden, wenn ihm etwas Schlimmes zustosse.Die herbeigeeilten Eltern des Patienten sind allerdings anderer Meinung. Sie verlangen von den Ärzten, alle lebenserhaltenden medizinischen Massnahmen auszuschöpfen. Ein wüster Streit zwischen Eltern und Lebenspartnerin entsteht. Die Nerven aller Beteiligten liegen blank. Die Szene ist erfunden, aber alltäglich. 5. Februar 2013 Patientenverfügung 6

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Patientenverfügung PV

• Allgemeines / Juristisches – Rechtsverbindliches, schriftliches Festlegen, welchen medizinischen

Massnahmen sie im Fall von Urteilsunfähigkeit zustimmen und welche sie ablehnen. Art 370ff ZGB

– Möglichkeit im Fall der Urteilsunfähigkeit eine selbstbestimmte Person (zB Familienangehörige, Freund, Lebenspartner…) und Ersatzpersonen, als sogenannte Vertrauensperson zu bevollmächtigen alle wichtigen Entscheide im Sinne des Patienten zu fällen.

– Der Arzt muss diese Vertrauensperson über die Umstände und geplante medizinische Massnahmen informieren sowie über Folgen, wenn die Behandlung nicht durchgeführt wird. Diese Person gibt dann in Vertretung rechtsgültig die Zustimmung oder lehnt Behandlungen oder Massnahmen ab. Die bevollmächtigte Person ist an die in der Patientenverfügung gemachten Aussagen gebunden. Die bevollmächtigte Person soll über das Vorhandensein und den Inhalt der Patientenverfügung informiert sein. Die Vertrauensperson kann das Recht erhalten, die Krankengeschichte einzusehen.

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PatientenverfügungWie muss die Verfügung verfasst sein?• Sie sollten Ihre Patientenverfügung datieren und selbst unterschreiben.

(PV-Mustervorlagen verschiedener Quellen, kann aber auch selbst abgefasst werden)Sie muss nicht von einem Arzt unterschrieben oder von einem Notar beglaubigt werden. Mit einer Beglaubigung können Sie allenfalls verhindern, dass die Echtheit Ihrer Unterschrift angezweifelt wird. Es ist sinnvoll, die Verfügung mit einer Vertrauensperson und/oder dem Hausarzt zu besprechen. So lässt sich am ehesten verhindern, dass im Ernstfall Zweifel an Ihrem Willen aufkommen.

• Empfehlenswert ist es auch, das gemeinsame Gespräch von der Vertrauensperson bestätigen zu lassen und die nächsten Angehörigen darüber zu informieren.

• Das Original können Sie zu Hause aufbewahren. Eine Kopie sollten Sie Ihrem Arzt und einer Vertrauensperson übergeben. Auch gibt es weitere Aufbewahrungsmöglichkeiten (MNZ, GGG, SRK...)Einen schriftlichen Vermerk, wo sich die Verfügung befindet, sollten Sie im Portemonnaie immer mit sich führen. So können Sie sicher sein, dass die Patientenverfügung im Ernstfall gefunden und Ihrem Willen entsprechend gehandelt wird.

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Patientenverfügung• Was kann in der PV festgehalten werden:

– Bei chronischen Krankheiten können sie bestimmen welche Behandlungen in welchem Stadium gewünscht oder unerwünscht sind.Für Gesunde eher bekannt geben der generellen Überzeugung zu Behandlung bei Krankheit und Sterben.

– Lebensverlängernde Massnahmen: künstliche Beatmung, Reanimation Ja / Nein?? Medikamente, Dialyse

– Patientengeheimnis: wer darf über ihren Gesundheitszustand informiert werden?

– Pflegebedürftigkeit, Pflegeort– Persönliche + spirituelle Überzeugung und Begleitung– Sterbebegleitung, Sterbeort– Forschung, Organspende, Obduktion– Einsicht in die Krankengeschichte– Bestattungswünsche

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Patientenverfügung– Verbindlichkeit

Alle urteilsfähigen Personen können eine PV abfassen. Ärzte müssen sich an die darin enthaltenen Wünsche halten.

– GültigkeitDie PV ab der Unterzeichnung sofort gültig und gilt unbefristet.Eine erneute Bestätigung der Gültigkeit durch unterschreiben und datieren ca. alle 2 Jahre ist sinnvoll.

– Sie können die Anordnungen auch jederzeit widerrufen. Es reicht das Vernichten der Verfügung oder das Schreiben einer Neuen.

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Patientenverfügung

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Welche brauche ich ?

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Patientenverfügung

– Mindestens 100 Vorlagen Chance die passende Lösung zu finden. Orientierung schwierig

– Je nach Verfasser unterschiedliche Zielrichtung• Ärztegesellschaften:

Knapp und allgemeinIn aussichtslosen Situationen auf lebensverlängerndeMassnahmen darf verzichtet werden.Meist ohne Aufzählung konkreter medizinischer Massnahmen, in welche eingewilligt oder abgelehnt wird. Hoher Spielraum bei der Interpretation

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Patientenverfügung– Je nach Verfasser unterschiedliche Zielrichtung (2)

• Patientenorganisationen Suizidbeihilfe-OrganisationenSelbstbestimmungsrechtSind häufig geprägt von einem Abwehrcharakter gegenüber medizinischen Massnahmen. Gehen oft von Schreckensszenarien aus. Aus der Formulierung kann selten der konkrete Patientenwille eruiert werden(z.Bsp. „Ich will keine Apparatemedizin“)radikal

• Kirchen und konfessionelle OrganisationenGrundsatz, es darf nur dann von lebenserhaltenden Massnahmen abgesehen werden, wenn diese nur noch eine Leidensverlängerung oder das Sterben verlängern würden.Die Beihilfe zum Suizid wird meist problematisiert.Nichteinleiten einer künstlichen Ernährung, etc. stehen diese Organisationen kritisch gegenüber. moralisierend

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Gruppenarbeit

Was bezwecken Sie mit dem Erstellen einer PV?Analysieren sie die beiliegenden 5 Varianten

einer PV in Ihren Unterlagen.Welche dieser 5 Vorlagen erfüllt Ihren Willen

am Besten? Was fehlt?Was würden Sie sonst noch gerne wissen,

diskutieren. Welche Unklarheiten bestehen weiterhin? (spezielle PV kommen später)

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Gruppenarbeit

o Berichte aus den einzelnen Gruppeno Zusammenfügen der Ergebnisseo Weitere Bemerkungen zu den unterschiedlichen

PV?o Haben Sie genug Information um zu wissen in

welche Richtung sie IHRE Verfügung erstellen wollen?

o Weitere Fragen? Diskussion

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Die Perspektive der Betroffenen„Warum eine Patientenverfügung?“

Selbstbestimmung bis zum Schluss 57%Angst vor Leiden 52%Niemandem zur Last fallen 45%Anderen keine Kosten verursachen 26%Angst, dass Ärzte zuviel tun 26%Angst, dass Ärzte zu wenig tun 17%

Deutsche Hospiz-Stiftung

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• PV in speziellen Situationen• bei speziellen Krankheiten:

– Krebs– Demenz– Neurologische Leiden

• Aus speziellen Anlässen (Pflegeheimeintritt, vor Operation…)

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Patientenverfügung

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WeiteresAusser der PV gibt es noch folgende möglichen Verfügungen:

Vorsorgeauftrag: umfasst die Verwaltung von Einkommen und Vermögen inkl. Betreuung des Zahlungsverkehrs

Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten:Eingehen und Auflösen von Verträgen

Pflege- und Betreuungsauftrag Bestattungsverfügung

Ordnen der letzten Dinge

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Vorwort

Teil 1: Vorsorgen für den Pflege- und den Todesfall

1. Die Liebsten absichern 2. Vorsorgen für den Pflegefall 3. Selber bestimmen beim Sterben 4. Die Beerdigung ordnen

Teil 2: Leitfaden für Angehörige

5. Einen Angehörigen pflegen 6. Todesfall – das kommt auf Sie zu 7. Nach der Beerdigung Erben, Rechtliches …8. Zeit für die Trauer

Anhang5. Februar 2013 Patientenverfügung 19

Letzte DingeFürs Lebensende vorsorgen - mit Todesfällen umgehen

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ZusammenfassungCheckliste für Ihre Patientenverfügung (www.Beobachter.ch)

Welche medizinische Behandlung will ich im Endstadium einer Krankheit oder nach einem Unfall ohne reelle Aussicht auf Genesung? Sollen die Ärzte alles medizinisch Machbare ausschöpfen? Welche Behandlungen lehne ich wann ab?

Wenn Sie an einer tödlich verlaufenden Krankheit leiden, sollten Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprechen, welche Behandlungen in welchem Krankheitsstadium nicht mehr ausgeführt werden sollen.

Besprechen Sie die eigenen Vorstellungen mit den nächsten Angehörigen.

Besorgen Sie sich eine Muster-Patientenverfügung, mit deren Hilfe Sie die eigenen Vorstellungen festhalten.

Hinterlegen Sie ein zusätzliches Exemplar Ihrer Patientenverfügung beim Arzt und eines bei einer Vertrauensperson.

Führen Sie stets eine Karte mit sich (am besten im Portemonnaie), mit dem Hinweis, dass Sie eine Patientenverfügung erstellt haben und wo sich diese befindet.

Bevollmächtigen Sie allenfalls noch zusätzlich eine Vertrauensperson mit dem Vollzug der Patientenverfügung.

Prüfen Sie mindestens alle zwei Jahre die Patientenverfügung und deren Richtigkeit und bestätigen Sie sie mit aktuellem Datum und Unterschrift.

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Verständnis des Instruments

Persönliche Werthaltung

Lebensqualität Krankheit Abhängigkeit Sterben

Bewusstes Mitgestalten

Existentiell-persönliche Auseinandersetzung

Soziale und emotionale Anliegen

Geborgenheit Vertrauen Angst vor Kontrollverlust

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Ärztegesellschaften

Knapp und allgemein In aussichtslosen Situationen auf lebensverlängernde

Massnahmen darf verzichtet werden. Meist keine Aufzählung konkreter medizinischer

Massnahmen, in welche eingewilligt oder abgelehnt wird.

hoher Spielraum bei der Interpretation

Herausgeber

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PatientenorganisationenRight-To-Die“-Organisationen/Suizidbeihilfe-Organisationen

Selbstbestimmungsrecht Sind geprägt von einem Abwehrcharakter gegenüber

medizinischen Massnahmen. Gehen oft von Schreckensszenarien aus. Aus der Formulierung kann

selten der konkrete Patientenwille eruiert werden (z.Bsp. „Ich will keine Apparatemedizin“)

radikal

Herausgeber

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Kirchen und konfessionelle Organisationen

Grundsatz, es darf nur dann von lebenserhaltenden Massnahmen abgesehen werden, wenn diese nur

noch eine Leidensverlängerung oder das Sterben verlängern würden.

Die Beihilfe zum Suizid wird meist problematisiert. Nichteinleiten einer künstlichen Ernährung, etc. stehen

diese Organisationen kritisch gegenüber. moralisierend

Herausgeber

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Fazit

• Die Patientenverfügungen geben die weltan-schauliche Überzeugung der Herausgeber wieder und vertreten Interessen und Anliegen des jeweiligen Anbieters.

• Zwangsläufig sind die Vorlagen sehr allgemein gehalten.

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Fazit

• Individuelle Patientenverfügungen werden priorisiert.

• Dazu braucht es eine hohe Kommunikations-kompetenz und das Wissen um die Behandlungsvarianten.

• Heute sterben die Leute nicht einfach, sondern aufgrund von Behandlungsentscheidungen.

• Um eine Verfügung verfassen zu können braucht es eine vorausgegangene Willensbildung.

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Zwei verschiedene PV-Formen

Allgemein verfasst

NiederschwelligFür Alle

Modulartig Kommentare zu Sonden,Beatmung, Ernährung etc.

Bei besond. Krankheiten

Optimale Palliative Care bei fehlenden Aussichten auf Heilung

Zielorientiert Massnahmenorientiert

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Autonomie Fürsorge

Lebensschutz

Worum geht es?

In einer Lebensspanne, in der Heilung nicht mehr möglich ist

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Autonomie, Individualität und Fürsorge

Schwer kranke Menschen haben individuelle Wünsche, aber sie sind nicht “autonom” (unabhängig).

Sie brauchen die emotionale, strukturelle und finanzielle Unterstützung der Gesellschaft und von Fachleuten.

... aber

Autonomie Fürsorge

Lebensschutz

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Autonomie, Individualität und Fürsorge

Schwer kranke Menschen haben individuelle Wünsche, aber sie sind nicht “autonom” (unabhängig).

Sie brauchen die emotionale, strukturelle und finanzielle Unterstützung der Gesellschaft und von Fachleuten.

... aber

Autonomie Fürsorge

Lebensschutz

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Die PV - ein Mosaikstein in der

Entscheidungs-findung

Prognose

Bezugs-personen

Normen

PVPflegende

Gesetz

Arzt

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Warum dann noch?

Der Weg ist das Ziel

Entscheidungshilfefür Betreuer + Angehörige

Entlastung für Angehörige

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„Wer kann mich beraten?“

Hausarzt: Kennt den Patienten Wahl des Zeitpunktes Vertrauen des Patienten

Laien: Nach Schulung Fachkenntnis

Motivationsgründe?

Fachlich kompetente Beratungsstellen: Bei besonderen Wünschen Unabhängig von den Behandelnden

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