Peter Löpmeier, BGHW, Oktober 2009
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Der neue Landesarbeitskreis für Arbeitsschutz der
Freien Hansestadt Bremen und seine Rolle im Rahmen der GDA
Peter Löpmeier, BGHW, Oktober 2009
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Aufgabe des LAK Bremen:
Gegenstand der Tätigkeit des Landesarbeitskreises für Arbeitsschutz ist die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Land Bremen.
Zu diesem Zweck sollen die Kooperation sowie der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Verbänden, Organisationen, Institutionen und Behörden die auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes tätig sind, nachhaltig gefördert werden.
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LAK ist Berater und Unterstützer
Der Landesarbeitskreis berät und unterstützt die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
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Wichtige Aufgaben des LAK sind z.B.:
Aufstellen von regionalen Arbeitsprogrammen zur Förderung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Land Bremen
Mitwirkung bei der Regionalisierung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie im Land Bremen
Unterstützung und Koordination von Arbeits- und Gesundheitsschutzaktivitäten von Verbänden, Organisationen, Institutionen und Behörden, die auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes tätig sind.
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Weitere wichtige Aufgaben des LAK sind z.B.:
Öffentlichkeitsarbeit im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Planung und Durchführung von zielgruppenspezifischen Aktions- und Arbeitsprogrammen, Veranstaltungen und Projekten
Förderung des Informations- und Erfahrungsaustauschs
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Mitglieder des Landesarbeitskreises
Verbände, Vereine, Organisationen, Institutionen und Behörden mit öffentlich-rechtlichem Charakter, die auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Land Bremen tätig sind
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Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet die Deputation für Arbeit und Gesundheit auf Vorschlag der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
Die Mitglieder gehören dem Landesarbeitskreis für die Dauer einer Legislaturperiode an.
Eine Verlängerung der Mitgliedschaft erfolgt durch Beschluss der Deputation für Arbeit und Gesundheit
Darüber hinaus gehören mindestens drei Vertreterinnen Vertreter der Deputation für Arbeit und Gesundheit dem Landesarbeitskreis an
Zusammensetzung des Landesarbeitskreises
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Mitglieder zur Zeit:
Vertreterinnen bzw. Vertreter der Deputation für Arbeit und Gesundheit Deutscher Gewerkschaftsbund DGB Land BremenUnternehmensverbände im Lande Bremen e. VGewerbeaufsicht des Landes BremenLandesverband Nordwest der DGUVUnfallkassen und BerufgenossenschaftenArbeiternehmerkammer BremenEinzelgewerkschaftenHandelskammernHandwerkskammern Arbeitgeberverband BremerhavenVerband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V.Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V.Usw.
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Vorsitzende des Landesarbeitskreises :
Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Bremenoder von ihr benannter Vertreter
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Geschäftsführung
Geschäftsführende Institution wird benannt im Einvernehmen zwischen
der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und
dem Landesverband Nordwest der DGUV
Erfolgt: Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW)
Geschäftsführende Institution schlägt Geschäftsführer vor. Benennung und Abberufung im Einvernehmen
der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und
dem Landesverband Nordwest der DGUV
Erfolgt: Peter Löpmeier, Präventionsleitung BGHW
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Geschäftsführung kann durch den Landesarbeitskreis auf Antrag mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder abgesetzt werden.
Aufgaben:
Führung der Geschäfte des LAK
Federführung im Beirat
insbesondere Öffentlichkeitsarbeit des LAK
Werbung
Geschäftsführung:
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Beirat
Fach- und Arbeitsgremium des LAK
Federführung liegt bei der Geschäftsführung des LAK
Mitglieder werden durch den Landesarbeitskreis aus seiner Mitte bestimmt
Dauer: eine Legislaturperiode
Aufgaben:
Beratung und Unterstützung der Geschäftsführung hinsichtlich der Umsetzung der Aufgaben und Ziele des LAK:
Öffentlichkeitsarbeit
Veranstaltungen, Projekte
Abstimmung und Koordination von Aktivitäten
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Sitzungen des LAK:
Sitzung:
Ladungsfrist: 3 Wochen
mindestens 1x im Jahr eine Sitzung des LAK
Geschäftsführung lädt schriftlich bzw. elektronisch ein
Tagesordnung ist zwischen Vorsitz und Geschäftsführung abzustimmen
Jedes Mitglied kann Anträge zur Tagesordnung stellen (bis 4 Wochen vor Sitzung)
Beschlussfähigkeit:
wirksame Beschlüsseeinfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder
Änderung der Geschäftsordnungmit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder
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Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppe
Untergremium zu Beirat
bestimmter Aufgaben (z. B. Veranstaltungen, Projekte organisieren)
befristete und fachbezogenen
aus den Mitgliedern des LAK
Projektgruppe
dringenden Fällen
in Abstimmung zwischen Vorsitz und Geschäftsführung
Bremer Netzwerk Arbeit und Gesundheit (AuGe)
dauerhafte Arbeitsgruppe
Aufgabe, regionale Arbeitsschutzthemen, Handlungsfelder, Projekte und Informationsbedarfe zu vernetzen
Geschäftsführung: Arbeitnehmerkammer Bremen
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Rolle des LAK Bremen m Rahmen der GDA
Aufgaben des LAK:......Mitwirkung bei der Regionalisierung derGemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie im Land Bremen
Präambel:...... sowie die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie im Land Bremen unterstützt
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Präventionsaufgaben der DGUV-Landesverbände:
Neue Basisstrukturen bei den Landesverbänden in der „Exekutive“: Je ein Lenkungsausschuss, in dem alle an den LV angeschlossenen UVT vertreten sind
Besetzung der Lenkungsausschüsse: Landesdirektoren (Leiter), LV-Präventionsleiter, je angeschlossenem UVT ein mandatierter Vertreter, Vertreter des SB Prävention
Besetzung GLS: Landesdirektor und LV-Präventionsleiter
Aufgaben in der Prävention, insb. Umsetzung der GDA sowie die Koordinierung in den Gemeinsamen Landesbezogenen Stellen (GLS)
Neue Strukturen der Landesverbände:
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Landesdirektor (LD)(nebenamtlich)
Präventionsleiter (PL) des LV (nebenamtlich)
Koordinator Prävention(hauptamtlich, unterstützt den
PL und den LD)
Lenkungsausschuss• DGUV (Stabsbereich Prävention) • Landesdirektor • Präventionsleiter• je ein mandatierter Vertreter aller in der jeweiligen Region tätigen Unfallversicherungsträger
Gemeinsame Landesbezogene Stelle (GLS)
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Gemeinsame landesbezogene Stellen und für den Arbeitsschutz zuständige Stellen der Länder schließen Umsetzungsvereinbarungen auf Länderebene, in denen sich die Vereinbarungspartner verpflichten,die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategievon der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz festgelegten Arbeitsschutzziele in den vorrangigen Handlungsfeldern mit hieraus abgeleiteten Arbeitsprogrammen gemeinsamumzusetzen.
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LAK ist deutlich breiter aufgestellt, neben den eigentlichen Trägern der GDA, z.B. Sozialpartner, Betriebsärzte, Verbände der Sicherheitsfachkräfte, Kammern
Aufgabe des LAK im Rahmen der GDA ist es also eine Plattformund Struktur in der Region zu bieten, um • für die Beteiligung aller Akteure an den GDA-Arbeitsprogrammen auf Landesebene breit zu werben, • über die GDA-Arbeitsprogramme auf Landesebene gezielt zu informieren, • mögliche Aktivitäten der Mitglieder des LAK zur Unterstützung der GDA-Arbeitsprogramme zu koordinieren• ..........L
Die Mitwirkung und Unterstützung dieser Akteure ist notwendig
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...Ihnen vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!