Petition zum Auslandsschulgesetz (ASchulG) Artikel 5 - Aufnahme an Auslandsschulen

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Petition an den Deutschen Bundestag (mit der Bitte um Veröffentlichung) An den Deutschen Bundestag Petitionsausschuss Platz der Republik 1 11011 Berlin - Für Ihre Unterlagen - Persönliche Daten des Hauptpetenten Anrede Herr Name Becker Vorname Roland Titel Anschrift Wohnort San Fco de Dos Rios, Costa Rica Postleitzahl 2350 Straße und Hausnr. Res. El Bosque #503 - San Francisco de Dos Rios Land/Bundesland. Costa Rica Telefonnummer 00506-89515646 (Skype: centroamericatv) E-Mail-Adresse [email protected] Petition null - 29. April 2013

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Die bisherige Praxis der Auslandsschulen, ihre Förderung sowie die staatliche Aufsicht haben die Grundrechte einer grossen, aber unbekannten Zahl von jungen Bürgern in grober Weise verletzt.In laufenden journalistischen Recherchen und zu einer kürzlichen Internetpetition bei Change.ORG haben eltiche Eltern zum Ausdruck gebracht, dass sie Ihre Kinder nicht auf eine Deutsche Schule im Ausland senden konnten, weil die Kosten im Verhaeltnis zur Lebenswirklichkeit vor Ort zu hoch sind.Schlimmer noch. Der Entwurf zum Auslandsschulgesetz versucht in Art. 5 festzuschreiben, dass Auslandsschulen nicht verpflichtet sein sollen - Kinder in gleicher massen fairer Weise aufzunehmen. Wörtlich lautet der zu kritisierende, verfassungswidrige und deshalb zu streichende Text:"§ 5 Ausschluss eines BeschulungsanspruchsEin Anspruch auf Beschulung an einer Deutschen Auslandsschule besteht nach diesem Gesetz nicht." -- Zitatende --.Im Gegensatz dazu stehen die Vorschriften des Grundgesetzes. Sie gelten für das gesamte Deutsche Volk, also auch für die Verwaltung von Belangen unserer Bürger im Ausland.Sie binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Artikel 1.Abs.3.Die bisherige Praxis sowie der Gesetzenwurf verstossen unter anderem gegen Artikel 3 Abs.1 GG, der da lautet "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Bis heute werden Kinder von Diplomaten, Lehrern, Experten und einigen Unternehmensvertretern bevorzugt behandelt, während andere gar nicht erst aufgenommen werden. Die Schulkosten werden bei einigen durch "Erschwerniszulagen" zum Gehalt kompensiert, während alle anderen (a) wirtschaftlich grosse Opfer bringen, oder (b) nach Deutschland zurückkehren oder (c) darauf verzichten ihre Kinder auf Leben und Studium in Deutschland vorzubereiten.Der Gesetzentwurf verletzt damit auch Artikel 6 des Grundgesetzes. Dieser verlangt den BESONDEREN SCHUTZ der FAMILIE.Zitat: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.Beim vorgelegten Gesetzentwurf kann von "Schutz der Familie" keine Rede sein. Im Gegenteil: Familien und die Zukunft von KIndern werden ERHEBLICH GESCHAEDIGT.Plumpe Einwendungen aus dem Auswärtigen Amt, schriftlich mitgeteilt von einer Mitarbeiterin im Bundespraesidialamt, behaupten das ein Grundrecht auf Bildung im Ausland nicht gelten soll.Auch das ist komplett ABWEGIG und VERFASSUNGSWIDRIG.Artikel 19 GG ist KLAR. Zitat:(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.Der kritisierte Entwurf gilt nur für private Schulen im Ausland. Er verletzt mehrere Grundrechte erheblich. Der hier gemachte Vorschlag soll dies korrigieren.Mehr:Aktion Auslandsschulen - Für das Grundrecht auf kostenfreie Bildung an Deutschen Schulen in der WeltMehr bei Twitter: @Auslandsschulen. http://twitter.com/auslandsschulen Facebook: https://www.facebook.com/groups/auslandsschulen/ Blogs + Videos: http://auslandsschulen.drupalgardens.com/ Centroamerica.TV (tm) bei http://youtube.com/centroamericatv Playlist: https://www.youtube.com/playlist?list=PLCF61CCA9C1709CEB Petitionen Sandra Weiss bei Change.ORG Roland Becker, Petitions-ID 42141 am Deutschen Bundestag

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Petition an den Deutschen Bundestag(mit der Bitte um Veröffentlichung)

An denDeutschen BundestagPetitionsausschussPlatz der Republik 1

11011 Berlin

- Für Ihre Unterlagen -

Persönliche Daten des Hauptpetenten

Anrede Herr

Name Becker

Vorname Roland

Titel

Anschrift

Wohnort San Fco de Dos Rios, Costa Rica

Postleitzahl 2350

Straße und Hausnr. Res. El Bosque #503 - San Francisco de Dos Rios

Land/Bundesland. Costa Rica

Telefonnummer 00506-89515646 (Skype: centroamericatv)

E-Mail-Adresse [email protected]

Petition null - 29. April 2013

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Seite2Petition an den Deutschen Bundestag(mit der Bitte um Veröffentlichung)

Wortlaut der Petition

Der Deutsche Bundestag möge DRINGEND beschließen…

ASchulG: Art. 5 wie folgt ersetzen:

Das buergerliche und menschliche Grundrecht auf Bildung wird vertraglich zwischen Bund und Schulvereinverbürgt.

Es werden nur Schulen gefördert, die chancengleiche Aufnahme und Förderung nach diesem Gesetzverbindlich zusagen.

Sofern Grndrechtsfragen betroffen sind, bitte ich diese in angemessener Weise zu behandeln und vorab vomVerfassungsgericht klären zu lassen.

Begründung

Die bisherige Praxis der Auslandsschulen, ihre Förderung sowie die staatliche Aufsicht haben die Grundrechteeiner grossen, aber unbekannten Zahl von jungen Bürgern in grober Weise verletzt.

In laufenden journalistischen Recherchen und zu einer kürzlichen Internetpetition bei Change.ORG habeneltiche Eltern zum Ausdruck gebracht, dass sie Ihre Kinder nicht auf eine Deutsche Schule im Ausland sendenkonnten, weil die Kosten im Verhaeltnis zur Lebenswirklichkeit vor Ort zu hoch sind.

Schlimmer noch. Der Entwurf zum Auslandsschulgesetz versucht in Art. 5 festzuschreiben, dassAuslandsschulen nicht verpflichtet sein sollen - Kinder in gleicher massen fairer Weise aufzunehmen.Wörtlich lautet der zu kritisierende, verfassungswidrige und deshalb zu streichende Text:

"§ 5 Ausschluss eines Beschulungsanspruchs

Ein Anspruch auf Beschulung an einer Deutschen Auslandsschulebesteht nach diesem Gesetz nicht." -- Zitatende --.

Im Gegensatz dazu stehen die Vorschriften des Grundgesetzes.

Sie gelten für das gesamte Deutsche Volk, also auch für die Verwaltung von Belangen unserer Bürger imAusland.

Sie binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Artikel1.Abs.3.

Die bisherige Praxis sowie der Gesetzenwurf verstossen unter anderem gegen Artikel 3 Abs.1 GG,der da lautet "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

Bis heute werden Kinder von Diplomaten, Lehrern, Experten und einigen Unternehmensvertretern bevorzugtbehandelt, während andere gar nicht erst aufgenommen werden.

Petition null - 29. April 2013

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Seite3Petition an den Deutschen Bundestag(mit der Bitte um Veröffentlichung)

Die Schulkosten werden bei einigen durch "Erschwerniszulagen" zum Gehalt kompensiert, während alleanderen(a) wirtschaftlich grosse Opfer bringen, oder(b) nach Deutschland zurückkehren oder(c) darauf verzichten ihre Kinder auf Leben und Studium in Deutschland vorzubereiten.

Der Gesetzentwurf verletzt damit auch Artikel 6 des Grundgesetzes.Dieser verlangt den BESONDEREN SCHUTZ der FAMILIE.

Zitat: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Beim vorgelegten Gesetzentwurf kann von "Schutz der Familie" keine Rede sein.Im Gegenteil: Familien und die Zukunft von KIndern werden ERHEBLICH GESCHAEDIGT.

Plumpe Einwendungen aus dem Auswärtigen Amt, schriftlich mitgeteilt von einer Mitarbeiterin imBundespraesidialamt, behaupten das ein Grundrecht auf Bildung im Ausland nicht gelten soll.

Auch das ist komplett ABWEGIG und VERFASSUNGSWIDRIG.

Artikel 19 GG ist KLAR. Zitat:

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzeseingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem mußdas Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Der kritisierte Entwurf gilt nur für private Schulen im Ausland.

Er verletzt sogar mehrere Grundrechte erheblich.

Der hier gemachte Vorschlag soll dies korrigieren

Anregungen für die Forendiskussion

Im Bundestag sind dazu weitere Zusammenhänge sicher bekannt.

Fachkräftemangel - aber eine grosse Zahl junger deutscher Bürgern bleibt ohne Chancen vor der Schultürstehen.

Auslandslehrer wollen Rentenansprüche sichern, erwähnen aber mit keinem Wort das Grundrecht auf Bildungder auszubildenden Kinder. Sind das wirklich Vorbilder. Sind das diejenigen, die unsere Kinder auf einverantwortliches Leben

Die Aussenwirtschaft trägt 50% zum Bruttosozialprodukt bei.

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Seite4Petition an den Deutschen Bundestag(mit der Bitte um Veröffentlichung)

Nach PISA-Schock wird der Haushalt für Bildung im Inland um MILLIARDEN aufgestockt. Und das istGUT so.

ABER bei Auslandsschulen wird um NUR 240 Millionen für nur einen Teil der Deutschen Schulen in derWelt gefeilscht. Dabei wird der Anspruch unserer Kinder auf Bildung und Zugehörigkeit verletzt.

Vor über 10 Jahren forderte MdB Koschyk einen Paradigmenwechsel und umfassende Reformen. Nichtspassierte.

Nutzen Sie die Stunde um ERST ALLE KINDER KOSTENFREI in die Schulen zu bringen.Erst danach sollte man Schulvereine fördern.

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Soweit Sie es für wichtig halten, senden Sie bitte ergänzende Unterlagen in Kopie (z.B. Entscheidungen derbetroffenen Behörde, Klageschriften, Urteile) nach Erhalt des Aktenzeichens auf dem Postweg an folgendeKontaktadresse:

Deutscher BundestagSekretariat des PetitionsausschussesPlatz der Republik 111011 BerlinTel: (030)227 35257

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