Pflegebildung im Wandel Die Höhere Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege – ein mögliches...

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Pflegebildung im Wandel Die „Höhere Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege“ – ein mögliches Modell für die berufliche Schule in Baden- Württemberg? Präsentation von Urban Braunstein (didacta 2008)

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Pflegebildung im Wandel

Die „Höhere Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege“ – ein

mögliches Modell für die berufliche Schule in Baden-Württemberg?

Präsentation von Urban Braunstein (didacta 2008)

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Geschichtlicher Abriss der Entwicklung zur Pflegeausbildung

Unter dem Titel „Krankenpflege im Umbruch, fast Frau Eva Hummel die Situation der Pflege von 1876 wie folgt zusammen:

„Aufgrund der in dieser Arbeit analysierten Materialien kann festgestellt werden, dass der Tätigkeitsbereich Kranken-pflege zum Zeitpunkt der im Jahre 1876 erstmals erhobenen Berufsstatistik in seiner Struktur und seinem Inhalt durch eine lange Tradition als caritative Tätigkeit geprägt ist. Da nach kirchlicher Auffassung das Seelenheil an Werke der Barmherzigkeit geknüpft ist, stellt die Krankenpflege in diesem Sinne sowohl für die evangelische als auch die katholische Kirche einen idealen Tätigkeitsbereich dar. Krankenpflege ist aber nur ein Teilbereich innerhalb eines Gott geweihten Lebens, christliche Liebestätigkeit, ja Gottesdienst. Für das Wohl eines Kranken zu sorgen, bringt die katholische Nonne und die evangelische Diakonisse ihrem erstrebten Seelenheil näher. Krankenpflege ist für sie kein "weltlicher Beruf", sondern ein Mittel zur Vervollkommnung eines religiös geführten Lebens, sie kann nur "Berufung" sein. Fragen nach Inhalten, die ein Berufsbild prägen, wie Ausbildungskonzept, Ausbildungsdauer, Arbeitszeiten, Vergütung, sind im Rahmen einer solchen Weltanschauung völlig uninteressant. Es ist sogar gleichgültig, ob diese Arbeit die Ausübende in körperlichen Ruin oder gar in den Tod treibt, denn entlohnt werden kann diese Liebestätigkeit, nach kirchlicher Auffassung, sowieso nicht auf Erden. Wie die Statistik von 1876 zeigt, wird beinahe 90% der notwendig werdenden Krankenpflege von katholischen Nonnen und evangelischen Diakonissen ausgeübt“.(Hummel Eva: Krankenpflege im Umbruch (1876-1914). Freiburger Forschung zur Medizingeschichte Band 14, 1986.

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Geschichtlicher Abriss der Entwicklung zur Pflegeausbildung

Vom Dienst am Kranken zum beruflichen Tun

Einführung von Pflegeausbildungen1781 wird eine erste „Ausbildung“ im Bereich der Pflege durch den Mediziner Franz Anton May initiiert. Er gründet eine Krankenwärterschule, die eine drei monatige Ausbildung zur Berufsausübung vorsieht. Die Krankenwärter waren jedoch gesellschaftlich gering angesehen und ihre Bezahlung war schlecht.

1836 gründen Friederike Fliedner und ihr Mann, der protestantische Geistliche Theodor Fliedner , in Kaiserswerth den „Evangelischen Verein für christliche Krankenpflege“, um den zunehmenden sozialen Problemen der Industrialisierung zu begegnen. Die Kaiserswerther Diakonie umfasste eine protestantische Krankenpflegeschule, die erstmals eine theoretische und eine praktische Ausbildung für die Krankenpflege vorsah. Die „Diakonissinnen“ lebten gemeinsam und stammten meist aus gutem Hause. Die berühmteste Absolventin der Diakonie ist Florence Nightingale.

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Geschichtlicher Abriss der Entwicklung zur Pflegeausbildung

Veränderung der Pflege durch beginnende EmanzipationMit der aufkommenden Frauenbewegung und einer Emanzipation vom rein männlich dominierten Gesellschaftsmodell geht auch eine Veränderung in der beruflichen Entwicklung der Pflege einher. Die „modernen Frauen“ wirken mit bei der Gestaltung der Gesellschaft und fordern, einer abgesicherten und bezahlten Arbeit nachgehen zu dürfen. Das klassische Rollenmodell gerät ins Wanken.

Agnes Karll (1868 – 1927) ist die Erste, die in Deutschland eine Berufsorganisation in der Pflege gründet. 1903 initiierte sie in Berlin die „Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands sowie der Säuglings- und Wohlfahrtspflegerinnen (BO) “, aus der der DBfK (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe) hervorging. Agnes Karll knüpft internationale Verbindungen zu anderen Organisationen von Pflegenden und trägt wesentlich dazu bei, dass sich die Situation für freibe-rufliche Schwestern verändert und es zu ersten gesetzlichen Regelungen über den Pflegeberuf kommt. 1906 werden die „Vorschriften über die staatliche Prüfung von Krankenpflege-personen“ eingeführt, die unter anderem eine einjährige Ausbildung als Voraussetzung beschreiben. Damit wurde erstmals geregelt, dass es einer ordentlichen Prüfung und Ausbildung zur Erlangung der Berufszulassung bedurfte.

Inkrafttreten der Prüfungsvorschriften in Preußen am 1.6. 1907Die Einführung einer staatlichen Prüfung in der Krankenpflege löste bei dem Vorstand der Berufsorganisation einerseits große Freude, zum anderen aber Enttäuschung aus."Das Inkrafttreten der staatlichen Prüfungsordnung am 1, Juni ist vielleicht in der deutschen Krankenpflege für alle Zeit einer der historisch denkwürdigsten Tage, da sie die Krankenpflege als bürgerlichen Beruf besiegelt.""Wir sind vom Inkrafttreten der Verordnungen an nicht mehr absolut schutzlos gegen die ärgsten Schäden unserer bisherigen Berufsverhältnisse, die sich unter dem Schutz der Gewerbefreiheit im letzten Jahrzehnt zu einer ungeahnten Blute entwickelt hat. "Staatlich anerkannte " Pflegekräfte können sich in Zukunft wohltuend abheben, von denen die jetzt unter der Schutzmarke "ärztlich geprüft" den Anschein erwecken, als seien sie besonders gut ausgebildet... Durch die staatliche Anerkennung des nach bestimmtem Lehrplan ausgebildeten Pfle gepersonals wird jetzt ein Maßstab geschaffen, an dem man auch das messen muß, was an Krankenpflegepersonen schon vorhanden ist, wenn auch mit gewissem Vorbehalt."Enttäuschung verursachte die Tatsache, daß staatlicherseits eine nur einjährige Ausbildung vor Ablegung der staatlichen Prüfung gefordert wurde.

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Geschichtlicher Abriss der Entwicklung zur Pflegeausbildung

Eine erste gesetzliche Regelung über die Ausbildung in der Krankenpflege wurde im Jahr 1906 erlassen. Sie verordnete eine einjährige Ausbildung und eine Abschlussprüfung für die Pflegenden.

1942 wurde im Rahmen einer Reform eine zweijährige Berufsausbildung für den Pflegebereich gesetzlich geregelt;

mit dem Krankenpflegegesetz von 1957 wurde diese auf drei Jahre erhöht. 1985 erfolgte eine weitere Veränderung des Krankenpflegegesetzes, das vor allem

die Inhalte der Berufsausbildung näher beschrieb. Im Jahr 2003 wurde nach langer Vorarbeit und politischer Diskussion ein neues

Krankenpflegegesetz verabschiedet. Seit dem 01.01.2004 ist das aktuelle Krankenpflegegesetz in Kraft gesetzt . Die neuen Berufsbezeichnungen lauten: Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. Letztlich sind mit dem neuen Krankenpflegegesetz zwar zwei Berufsbilder erhalten geblieben, allerdings mit umfangreichen gemeinsamen Ausbildungsanteilen. Auch die pädagogische Diskussion um die Kompetenz hat Eingang in die neue Gesetzgebung gefunden.

Den genannten Berufen gemeinsam ist, dass es Vorschriften zur Erlangung des Berufes und damit auch Vorschriften zur Erlaubnis des Tragens der Berufsbezeichnung gibt. Für die Krankenpflege lässt sich der Weg wie folgt beschreiben:

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Geschichtlicher Abriss der Entwicklung zur Pflegeausbildung

Entwicklung der Berufsgesetze der Krankenpflege und Berufsbezeichnungen

Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger bzw. Krankenschwester/Krankenpfleger

Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/-pfleger bzw. Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger

Krankenpflegehelferin/-helfer

Altenpflegerin/Altenpfleger

Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer

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Aktuelle gesetzliche Regelungen und Vorschriften zur Pflegeausbildung im Überblick

Gesetzliche Grundlage der Ausbildung und Prüfung

Dauer der Ausbildung Berufsbezeichnung

Gesundheits- und Krankenpflege

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) vom 10.11.2003

3 Jahre Gesundheits- und Krankenpfleger Gesundheits- und Krankenpflegerin

Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) vom 10.11.2003

3 Jahre Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin

Gesundheits- und Krankenpflegehilfe

Landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen für Krankenpflegehilfe

1 Jahr Gesundheits- und Krankenpflegehelfer Gesundheits- und Krankenpflegehelferin

Altenpflege Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrv) vom 26.11.2002, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.03.2005

3 Jahre Altenpfleger Altenpflegerin

Altenpflegehilfe Landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen oder Fachschulen. Nur in Hamburg handelt es sich um einen Bildungsgang im Rahmen einer dualen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz

Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel 1 Jahr. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern dauert sie 1 1/2 Jahre, in Hamburg (duale Ausbildung) 2 – 3 Jahre

Altenpflegehelfer Altenpflegehelferin

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Internationale Entwicklungen

Neben den nationalen Gesetzen haben sich im Zuge der Europäisierung und Internationalisierung die Regeln geändert, wie ein Land seine Bildungsprozesse in der beruflichen Qualifizierung zu gestalten hat. Der Blick über die eigene Landesgrenze hinaus ist daher hilfreich, wenn man die Entwicklungen im eigenen Land verstehen und beurteilen möchte

Hochschule (Universität oder Fachhochschule)

Berufs(fach)schule und/oder Schule des Gesundheitswesens

Hochschule und Berufs(fach)schule

Spanien Portugal Griechenland Italien Großbritannien Irland Schweden Finnland Dänemark Schweiz Frankreich

Deutschland Österreich Luxemburg Schweiz Frankreich

Belgien Niederlande

Exemplarische Übersicht über die Pflegeausbildung in europäischen Ländern .

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Internationale Entwicklungen

Der Bologna-Prozesss Im Jahr 1999 unterzeichneten Vertreter aus 29 europäischen Ländern in Bologna eine Erklärung mit dem Ziel, bis 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Dazu gehören europaweit einheitliche Studienabschlüsse mit vergleichbaren Kriterien und Studienstrukturen.

Bachelor- und Master-AbschlüsseEin Ziel des Bologna-Prozesses ist ein einheitliches, zweistufiges System von Studienabschlüssen. Damit soll die internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse selbst hergestellt werden. Der Bachelor-Abschluss ist als erster berufsqualifizierender Abschluss der künftige Regelabschluss eines Hochschulstudiums. Bachelor-Studiengänge vermitteln die für die Berufsqualifizierung notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen. In aller Regel dauert ein Bachelorstudiengang sechs Semester, also drei Jahre.

Der zweite und anschließende Studienabschluss ist der Master. Er führt einen Bachelor-Studiengang fachlich fort, vertieft ihn oder erweitert ihn fächerübergreifend. Der Zugang setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor, Magister, Diplom, Staatsexamen) oder einen äquivalenten Abschluss voraus. Die Regelstudienzeit dauert zwischen einem Jahr und zwei Jahren. Derzeit findet an den deutschen Hochschulen die Umstellung von den bisherigen Diplomstudiengängen auf Bachelor- und Masterstudiengänge statt. Das gilt auch für die Pflegestudiengänge.

Eine weitere europäische Initiative in diesem Zusammenhang, ist die Entwicklung eines Bewertungssystem für Studienleistungen. Das European Credit Transfer System (ECTS) ist ein solches vergleichbares Bewertungssystem.

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Internationale Entwicklungen

Der Kopenhagen-Prozess

Mit dem Kopenhagen-Prozess wurde 2002 eine weitere europaweite Entwicklung angestoßen. Analog zum Bewertungssystem für Studienleistungen soll auch für die grundständischen Berufsausbildungen das europäisches Kreditpunktesystem (European Credit System for Vocational Education and Training, kurz ECVET) zur besseren Vergleichbarkeit und gegenseitigen Anerkennung der Berufe geschaffen werden. Langfristig soll so eine wesentlich bessere Vergleichbarkeit der Ausbildungen erzielt werden und auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass im Ausland erworbene Qualifikationen in der Aus- oder Weiterbildung in Deutschland anerkannt werden.

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Europäisierung des Bildungs- und Beschäftigungsmarkts

Lissabon – Bologna- Kopenhagen Prozess:

Lissabon-Agenda von 2000

Oberziel: Die EU soll der dynamischste und wettbewerbfähigste Wirtschaftsraum der Welt

werden Teilprozesse:

Reform der Hochschulbildung (Bologna 1999) Reform der beruflichen Bildung (Kopenhagen 20002)

Teilziele: Modernität

Fähigkeit zur Anpassung an den gesellschaftlichen Wandel Stärkung des Dienstleistungsgedankens Trennung von Bildungsgängen und Abschlüssen (Qualifikationen)

Innovation Neue Bildungsformen Steuerung durch Qualitätsentwicklung Förderung des lebenslangen Lernens

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Relevante Grundlagen der europäischen Entwicklung und daraus resultierenden Begründungen für das Bildungskonzept des DBR 2006

Bildung wird der Motor für die europäische Integration und grenzüberschreitende Mobilität

Transparenz und Anerkennung von Diplomen und Qualifikationen sollen in Europa zukünftig stärker gewährleistet sein

Ziel ist die Entwicklung der europäischen Bildungs- und Ausbildungssysteme zu einer weltweiten Qualitätsreverenz bis zum Jahr 2010

Bologna – Charta1999

Gestaltung der Studienstrukturen nach Bachelor / Master Systematik unter Anwendung des Kreditpunktesystems ECTS

Kopenhagen – Deklaration 2002

Europäische Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung

Maastricht Communiqué 2004

Einführung eines umfassenden europäischen Qualifikations- und Kreditierungsrahmens für die allgemeine und beruflichen Bildung (EQF)

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Überwiegende Art der Grundausbildung in den Pflegeberufen in Deutschland

Schulen der besonderen Art (Kranken-, Altenpflegeschule)

Sonderstatus!

Angesiedelt am Krankenhaus,

Pflegeeinrichtung…

unklare Finanzierung

-Sonderregelung Versicherung DRG

Ausbildungsinhalte Lehrpläne stark beeinflusst durch

Arbeitgeber / Tradition z.B. DKG

(Keine Allgemeinbildende Fächer)

Pädagogisch-didaktische Qualifikation der Lehrkräfte

Pflegelehrer (Weiterbildungsinstitute, FH-Studium, Unistudium)

Ärzte, Rechtsanwälte, Psychologen meist keine Zusatzqualifikationfür Lehre

SchulträgerÖffentliche Hand z. B. Kreis, Gemeinde, LandPrivate AnbieterGesellschaften …Hohe Wirtschaftliche Abhängigkeitz.B. Ausstattung, Bezahlung d. Lehrer …

Keine Anwendung des BBIGAnerkennung, Durchgängigkeit …

Schulen in vielen VariationenOft sehr klein – Einschränkung des Angebotes z. B. generalistische oder integrative Ausbildung oft nicht möglich.Unterschiedliche Ressourcen

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Grundausbildung in den Pflegeberufen

Bislang erfolgten die unterschiedlichen pflegerischen Grundausbildungen in Deutschland im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung. Der theoretische und praktische Unterricht fand meist in Vollzeitform an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Krankenpflegeschulen / Kinderkrankenpflegeschulen / Altenpflegeschulen statt, die häufig an Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen angegliedert sind.

Die Bezeichnungen und Arten der Schulen, an denen für die Pflege ausgebildet wird, sind nicht einheitlich. So gibt es neben den staatlich anerkannten Krankenpflegeschulen, Altenpflegeschulen, Berufsfachschulen für Krankenpflege / Altenpflege bzw. Gesundheit, weitere Bezeichnungen wie medizinische Schulen, Akademien usw..

Die Grundausbildung in den Pflegeberufen befindet sich derzeit in einem starken Wandel. Zunehmende Anforderungen an professionelle pflegerische Dienstleistungen, geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die Angleichung der Ausbildungs-ordnungen innerhalb der Europäischen Union sowie die Einrichtung von Studiengängen für Pflege an Fachhochschulen und Universitäten haben die Ausbildung bereits verändert und werden sie weiter verändern. Das betrifft nicht nur die Inhalte der Ausbildung, sondern geht darüber hinaus. Was in anderen Ländern beinahe unbekannt ist, hat in Deutschland eine lange Tradition, die sich aus der Geschichte ergibt: die Ausbildung von drei unterschiedlichen pflegerischen Berufen, die sich in der Ausrichtung vor allem nach dem Lebensalter der betreuten Patienten unterscheiden. Eine spezielle Ausbildung zum Altenpfleger ist in Europa nicht verbreitet und führt zu Schwierigkeiten bei der gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen.

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Grundausbildung in den Pflegeberufen Langfristiges Ziel ist auch in Deutschland eine einheitliche Pflege -Grundausbildung, der sich eine

spätere Spezialisierung in Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege bzw. gerontologische Pflege anschließt (Integrative Ausbildung). Dieses Modell gibt es bereits in einigen europäischen Staaten, z. B. den Niederlanden und in Großbritannien. Die Änderung des Altenpflegegesetzes im Jahr 2000, mit der Regelung einer bundesweit einheitlichen dreijährigen Ausbildung, ermöglicht auch in Deutschland Modellversuche einer integrativen Pflegeausbildung von Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege.

Dabei sind zwei unterschiedliche Modelle auszumachen. Bei dem integrativen Modell werden in einer Grundausbildung für Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Altenpflege einheitliche Inhalte vermittelt, erst im zweiten Ausbildungsabschnitt erfolgt eine Differenzierung. Generalistische Pflegeausbildungen dagegen erstrecken sich während der gesamten Ausbildungszeit für alle drei Berufe annähernd auf dieselben Unterrichtsinhalte.

Eine weitere Veränderung im Bereich der pflegerischen Grundausbildung ergibt sich durch die Veränderung der Bildungslandschaft an den Fachhochschulen und Universitäten. Mit der Umstellung der Studiengänge auf die internationalen Abschlüsse des „Bachelor“ und „Master“, entstehen in Modellprojekten neue Bildungsformen auch für die Pflege. Der „Bachelor“ ist ein internationaler Studienabschluss, der auf eine berufliche Erstqualifikation hin ausgerichtet ist. Im Bereich der pflegerischen Grundausbildung erproben derzeit erste Hochschulen eine pflegerische Ausbildung im Rahmen eines Bachelor-Studienganges. Dabei werden meist in Kooperation mit staatlich anerkannten Krankenpflegeschulen Teile der Ausbildung an einer Krankenpflegeschule oder Berufsfachschule unterrichtet und zusätzliche Inhalte an der Fachhochschule gelehrt. So ergibt sich eine Verlängerung der Ausbildungszeit, die jedoch zugleich eine hochschulische Erstqualifizierung beinhaltet.

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Bildungsentwurf des deutschen Bildungsrates

Leb

en

sla

ng

es L

ern

en

Sch

ulb

ildung

Beru

fsbild

ung

Weit

erb

ildung Pflegeberufliche Bildung

im sekundären Bildungssystem Pflegeberufliche Bildung im tertiären Bildungssystem

Modularisierte Weiterbildung

Promotion

Master-Management- Wissenschaft- u.a.

Abschluss: Sekundarstufe I

Funktionsbezogene Weiterbildungsmodule mit Abschluss

Fachbezogene Weiterbildungsmodule mit Abschluss

„Höhere Berufsfachschulen“ Gesundheit und Pflege Berufsqualifizierung mit Berufszulassung:Gesundheit und Pflege

HochschulenBachelor of nursingBerufsqualifizierung mit Berufszulassung: Gesundheit und Pflege

Weiterbildungs-master-Management- Wissenschaft- u.a.

2-jährige BFSGesundheit/Pflegemit beruflichem Abschluss: Assistentin Pflege

Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Berufliche Schulen Hauptschule mit qualifiziertem Abschluss

Master of EducationLehramt an be-ruflichen Schulen- Fachrichtung Gesundheit /Pflege

HochschulenBachelor of educationBildung Beratung

Abschluss: Sekundarstufe II

Gymnasium, Fachoberschule, Gesamtschule, Berufliche Schule

„Pflegebildung – offensiv“

konsekutiv konsekutiv

Quelle: Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe 2006

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Derzeitige Modelle der Grundausbildung in den Pflegeberufen

Dreigliedrige Pflegeausbildung an Schulen der „Besonderen Art“

Gesundheits- Gesundheits- und und

KrankenpflegeKrankenpflege3 Jahre3 Jahre

AltenpflegeAltenpflege3 Jahre3 Jahre

Gesundheits- Gesundheits- und Kinder-und Kinder-

krankenpflegekrankenpflege3 Jahre3 Jahre

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Derzeitige Modelle der Grundausbildung in den Pflegeberufen

Integrative Ausbildung je nach Schule auch nur zwei Spezialisierungen im Angebot evtl. auch Möglichkeit der Doppelqualifikation nach 3,5 Jahren

Gemeinsame Grundausbildung Gemeinsame Grundausbildung 2 – 2,5 Jahre2 – 2,5 Jahre

Spezialisierung Spezialisierung im 3 Jahrim 3 Jahr

Gesundheits- und Gesundheits- und KrankenpflegeKrankenpflege

Spezialisierung Spezialisierung im 3 Jahrim 3 Jahr

AltenpflegeAltenpflege

Spezialisierung Spezialisierung im 3 Jahrim 3 Jahr

Gesundheits- und Gesundheits- und KinderkrankenpflegeKinderkrankenpflege

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Derzeitige Modelle der Grundausbildung in den Pflegeberufen

Gemeinsame Ausbildung 3-3,5 Jahrealler bisherigen Pflegeberufe

Generalistische Ausbildung keine Spezialisierungen Pflege geht von Pflegekonzepten, Phänomenen der Pflege, den

jeweiligen individuellen Menschen und ihren sozialen Bezügen aus Praxisproblem – Viele „bisherigen“ Schulen (s. Sonderstatus) können

die erforderlichen Praxiseinsätze in der Ausbildung und die entsprech-ende theoretische Ausbildung nicht leisten

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Derzeitige Modelle der Grundausbildung in den Pflegeberufen

Bachelorstudiengang Pflege an der Fachhochschule Voraussetzung Fachhochschulreife, Abitur Abschluss „Bachelor of Arts“ Dauer 6 Semester teilweise gemeinsames Studium von Physiotherapie-

und Pflegestudierenden 180 Credit Points nach europäischen Standard (ECTS) werden vergeben

Abschluss „Bachelor of Arts“

Arbeitsfelder Einrichtungen des Gesundheitswesens

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Derzeitige Modelle der Grundausbildung in den Pflegeberufen

Bachelorstudiengang Pflege an der Fachhochschule Grundausbildung mit Anschluss Studium Abschluss „Bachelor of Arts“ - Nursing

Abschluss „Bachelor of Arts“Nach 2 Semester FH (Zusatz)

Dreijährige Ausbildung 3 JahreDreijährige Ausbildung 3 Jahrealler bisherigen Pflegeberufealler bisherigen Pflegeberufemit Erwerb von mit Erwerb von Credit Points Credit Points

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Derzeitige Modelle der Grundausbildung in den Pflegeberufen

Grundausbildung an Pflegeschulen kombiniert mit Studium an der Fachhochschule

Berufsabschluss Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger Abschluss „Bachelor of Nursing and Administration“ Dauer 4,5 Jahre modularisiertes Studium

GrundausbildungGrundausbildungGesundheits- und Gesundheits- und

KrankenpflegeKrankenpflege

GrundausbildungGrundausbildungAltenpflegeAltenpflege

StudiumStudium Nursing and Nursing and

AdministrationAdministration

Abschluss Doppelqualifikation nach 4,5 JahrenPflege und Management

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Bildungsentwurf des deutschen Bildungsrates

Leb

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sla

ng

es L

ern

en

Sch

ulb

ildung

Beru

fsbild

ung

Weit

erb

ildung Pflegeberufliche Bildung

im sekundären Bildungssystem Pflegeberufliche Bildung im tertiären Bildungssystem

Modularisierte Weiterbildung

Promotion

Master-Management- Wissenschaft- u.a.

Abschluss: Sekundarstufe I

Funktionsbezogene Weiterbildungsmodule mit Abschluss

Fachbezogene Weiterbildungsmodule mit Abschluss

„Höhere Berufsfachschulen“ Gesundheit und Pflege Berufsqualifizierung mit Berufszulassung:Gesundheit und Pflege

HochschulenBachelor of nursingBerufsqualifizierung mit Berufszulassung: Gesundheit und Pflege

Weiterbildungs-master-Management- Wissenschaft- u.a.

2-jährige BFSGesundheit/Pflegemit beruflichem Abschluss: Assistentin Pflege

Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Berufliche Schulen Hauptschule mit qualifiziertem Abschluss

Master of EducationLehramt an be-ruflichen Schulen- Fachrichtung Gesundheit /Pflege

HochschulenBachelor of educationBildung Beratung

Abschluss: Sekundarstufe II

Gymnasium, Fachoberschule, Gesamtschule, Berufliche Schule

„Pflegebildung – offensiv“

konsekutiv konsekutiv

Quelle: Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe 2006

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Die „Höhere Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege“ – ein mögliches Modell für die berufliche Schule in Baden-Württemberg?

Ansiedlung im öffentlichen Bildungssystem der beruflichen Schulen gewährleistet Durchgängigkeit und Übergänge

Zusatzqualifizierung Fachhochschulreife / Hochschulreife Aufhebung Sonderwege „Pflege“ Verantwortung des Staates für die Ausbildung, Anwendung des

BBIG Altenpflegeausbildung sowie einschlägige berufliche

Vorbildungen / Qualifizierungen bestehen bereits im öffentlichen Schulwesen s. DBR Sekundarstufe

Unabhängigkeit der Ausbildungsstätte von wirtschaftlichen Erwägungen und Zwängen der Ausbildungsbetriebe (Ausstattung, Ausbildungsplätze, Lehrpersonal …)

Inhaltliche Ausgestaltung der Lehrpläne nicht nur am Interesse des Betriebs (DKG), Berücksichtigung des öffentlichen Bildungsauftrags (Allgemeinbildung, Berufsbildung, Berufsfeldbildung …)

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Die „Höhere Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege“ – ein mögliches Modell für die berufliche Schule in Baden-Württemberg?

Gewährleistung der Ausbildung durch fachlich, pädagogisch und didaktisch ausgebildete Lehrkräfte

Anerkennung der Pflegestudiengänge Dipl.-Pflegepädagoge / Dipl.-Medizinpädagoge bzw. zukünftig Master of Education im Lehramt an beruflichen Schulen - Fachrichtung Gesundheit /Pflege)

Referendariat / Laufbahn für Pflegelehrer s. o. Unabhängigkeit des Lehrpersonals vom Ausbildungsbetrieb Angleichung der Lehrpläne und inhaltliche Ausgestaltung der

Ausbildung (Überregional) Vergleichbarkeit der Ausbildung im europäischen Rahmen

(europäischer Qualifikations- und Kreditierungsrahmen für die allgemeine und beruflichen Bildung (EQF) / (European Credit System for Vocational Education and Training, kurz ECVET)

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Die „Höhere Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege“ – ein mögliches Modell für die berufliche Schule in Baden-Württemberg?

Entwicklung der öffentlichen Schulen Schülerzahlen, Ressourcenausschöpfung

Gesundheitswesen expansiver Bereich Bedarf an Fachkräften? Angleichung der Ausbildungswege in der Pflege im nationalen

Bereich z.B. über KMK, BBIG … Sicherstellung der Ausbildungsqualität durch Bildungsstandards Aufhebung der Sonderwege in der Pflege Transparenz der Bildungs- Ausbildungsabschlüsse gegenüber

Gesellschaft, Arbeitgeber, …

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Quellen

Hummel Eva: Krankenpflege im Umbruch (1876-1914). Freiburger Forschung zur Medizingeschichte Band 14, 1986.

Pflege Heute: CD-ROM. 4 Auflage 2008. Elsevier GmbH, München. Reinhart M. Dr.: Das Bildungskonzept des DBR. Veröffentlichung Vortrag vom 10.07.2007. DBfK. DBR: Das Bildungskonzept des DBR. Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe 2006. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Pflegeausbildung in Bewegung.

Newsletter Ausgabe 6, Dez. 2007. www.berufsschulzentrum-nord.de Höhere Berufsfachschule Gesundheits- und Krankenpflege.

08.01.2008 www.pflege-studium.de/studiengaenge/PfegeGesundheitFHBielefeld.html: Bachelor-Studiengang

Pflege und Gesundheit. 07.01.2008 www.pflege-studium.de/studiengaenge/PraesenzstudiumPflegeEVLippe.html: Studiengang Pflege.

07.01.2008. www.kfh-freiburg.de: Bachelorstudiengang Pflege. 28.01.2008. www.uni-protokolle.de: Berufsbildung und Studium im dualen Studiengang

Pflegewissenschaft/Pflegemanagement. Hochschule Neubrandenburg 2006. 07.01.2008. www.bachelor-nursing.de/bn: Studiengang Bachelor of Nursing. Evangelische Fachhochschule

Berlin. 07.01.2008. www.rbk.de: Modellschule – integrative Pflegeausbildung. 05.2006. www.fhsg.ch: Bachelor of Science in Pflege. Pflege Print 12/2007.