Philosophie: "Von Studierenden für Studierende" § 11 NHG (neu): Erhebung von Studienbeiträgen

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19.01.2007 Erhebung und Verwendung von Studienbeiträgen an der Universität Göttingen Vizepräsident Markus Hoppe 19. Januar 2007

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Erhebung und Verwendung von

Studienbeiträgen

an der Universität Göttingen

Vizepräsident Markus Hoppe

19. Januar 2007

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Philosophie: "Von Studierenden für Studierende"

§ 11 NHG (neu): Erhebung von Studienbeiträgen

• Erstsemester ab Wintersemester 2006/2007

• Alle Studierenden ab Sommersemester 2007

• 500 € pro Semester

Studienbeiträge

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§ 37 Abs. 3 NHG (alt): Präsidium entscheidet über

aufgaben- und leistungsorientierte Mittelbemessung.

Präsidium der Universität ist für die Erhebung und

Verwendung von Studienbeiträgen zuständig!

Aber: Präsidium und Senat setzen gemeinsam eine

AG ein, die eine Richtlinie zur Verwendung der

Studienbeiträge erarbeitet.

Studienbeiträge

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Zusammensetzung der AG

• Vorsitz: Studentisches Senatsmitglied• Weitere Mitglieder:

Zwei StudiendekaneEin Vertreter des wissenschaftl.

PersonalsDrei weitere Vertreter der Studierenden

• Gäste (ohne Stimmrecht): Ein PräsidiumsmitgliedLeiter der Abteilung Studium und LehreVorsitzender des Vorstands desStudentenwerks

Studienbeiträge

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Entscheidungsfindung

• Empfehlung der AG• Empfehlung des Senats• Beschlussfassung des Präsidiums• Umsetzung ab 2007

Entscheidungsfindung im Konsens!

Studienbeiträge

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Inhalt der Richtlinie: Allgemeine Bestimmungen

• Verwendungszweck: Drittmittel für Lehre• Substitutionsverbot• Transparenzgebot• Kapazitätsneutralität• Befristung der Maßnahmen• Evaluation und Berichtspflicht• Vorschlagsrecht• Mittelzuweisung: Finanzierung zentraler (über-

greifender) und dezentraler (fakultätsspezifischer) Maßnahmen

Studienbeiträge

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Studienbeiträge

Inhalt der Richtlinie: Zentrale Maßnahmen (Beispiele)

• Verlängerung der Öffnungszeiten zentraler Bibliotheken und die Verbesserung der Ausstattung mit Lehrmaterialien

• Einrichtung zusätzlicher Lern- und Gruppenarbeitsplätze• Verbesserung des Career-Service• Verbesserung der IT-Versorgung der Studierenden• Angebot von didaktischen Weiterbildungsprogrammen von

Lehrenden• Bauliche Herrichtung von Lehr- und Laborräumen• Verbesserung der für die Studierenden bereitgestellten

Infrastruktur (Kinderbetreuung, Hochschulsport)

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Studienbeiträge

Inhalt der Richtlinie: Dezentrale Maßnahmen (Beispiele)

• Tutorien- und Mentoringprogramme• Verbesserung der fachbezogenen Studienberatung• Einstellung und Qualifizierung von studentischen und

wissenschaftlichen Hilfskräften• Erteilung von Lehraufträgen• Einstellung von Lehrkräften für besondere Aufgaben

(Obergrenzenregelung)• Bezuschussung und Organisation von Exkursionen• Organisation und Finanzierung von zusätzlichen

Praxisvorträgen

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Studienbeiträge

Voraussichtliches Mittelaufkommen in 2007

• Gesamtertrag: 14,000 Millionen Euro

• Administratives Vorab: 0,265 Millionen Euro

• Zentrale Maßnahmen: 6,867 Millionen Euro

• Dezentrale Maßnahmen: 6,867 Millionen Euro

Quelle: Wirtschaftsplan 2007

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Studienbeiträge

Praxistauglichkeit erstmalig im SoSe 2007 !

Infos: www.uni-goettingen.de/studienbeitraege