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Pilotprojekt für eine gemeinsame deutsch-schweizerische Gesundheitsregion Europäische Gesundheitskooperation II 22. Februar 2008 Tagung der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen (AGEG) und der REGIO BASILIENSIS in der Messe Schweiz Andreas Faller, Leiter Bereich Gesundheitsdienste, Gesundheitsdepartement BS Vorsitzender der Projektleitungen „Telemedizin“ und „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen“

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Pilotprojekt für eine gemeinsame deutsch-schweizerische Gesundheitsregion

Europäische Gesundheitskooperation II

22. Februar 2008

Tagung der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen (AGEG) und der REGIO BASILIENSIS in der Messe Schweiz

Andreas Faller, Leiter Bereich Gesundheitsdienste, Gesundheitsdepartement BSVorsitzender der Projektleitungen „Telemedizin“ und „Grenzüberschreitende

Zusammenarbeit im Gesundheitswesen“

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1. Kooperation von Spitälern - Möglichkeiten

Vor allem im Bereich der hochspezialisierten Medizin (Spitzen-medizin), teilweise auch in der erweiterten Grundversorgung:

Patient wechselt das Spital (Patient folgt der Behandlung) => Projekt „grenzüberschreitende Zusammenarbeit BS / BL / Lö“

Ärzte suchen den Patienten in seinem „angestammten“ Spital auf (Behandlung folgt dem Patienten) => Projekt „grenzüberschreitende Zusammenarbeit BS / BL / Lö“

Patienteninformationen und Fachwissen werden auf elektronischem Weg in das „angestammte“ Spital transportiert => Projekt „eHealth / Telemedizin“

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Revision der Verordnung zum schweizerischen Kranken-

versicherungsgesetz (KVV) per 1. Mai 2006

Erlaubt die Durchführung von befristeten Pilotprojekten (Art. 36a

KVV)

Eine umfassende Revision des Krankenversicherungsgesetzes

(KVG) zur dauerhaften Aufhebung des Territorialitätsprinzips soll

nach Auswertung des Pilotprojektes geprüft werden

Zeithorizont für solche Gesetzgebungsverfahren in der Schweiz:

erfahrungsgemäss mindestens zwei bis drei Jahre

2. Veränderung der Rechtslage in der Schweiz

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Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts (Vertragsarztrechts-änderungsgesetz - VÄndG), am 27. Oktober 2006 vom Bundestag beschlossen, Zustimmung Bundesrat am 24. November 2006: ermöglicht in § 13 (Absatz 4, Satz 1 und Absatz 5, Satz 1) in Verbindung mit § 140e neu die grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in der Schweiz.

Im Gegensatz zur schweizerischen Regelung in Art. 36a KVV haben die Bestimmungen der §§ 13 und 140e VÄndG dauernde Wirkung, beziehen sich also nicht nur auf zeitlich befristete Pilotprojekte.

3. Veränderung der Rechtslage in Deutschland

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Räumliche Beschränkung: Landkreis Lörrach, BS, BL (Südelsass

leider noch nicht involviert)

Inhaltliche Beschränkung: einzelne Behandlungspfade

Zeitliche Beschränkung: 3 Jahre (inkl. 1 Jahr „Anlaufzeit“)

Einbezug Versicherer / Leistungserbringer in Projektstruktur

Wissenschaftliche Begleitung / Auswertung durch das

Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) und das

Kompetenz-Centrum „Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement“

der MDK Gemeinschaft und der Spitzenverbände der

Gesetzlichen Krankenversicherung (KCQ)

4. Eckdaten des Pilotprojektes

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Behandlung von Schweizer Patienten in deutschen Spitälern:

Tarifvertrag vom 19. September 2006, genehmigt durch Verfügung

des eidg. Departements des Innern vom 6. Dezember 2006

(Pilotprojekt, zeitlich befristet)

Behandlung von deutschen Patienten in Schweizer Spitälern:

Individuelle Vereinbarungen zwischen einzelnen deutschen

Versicherern und Schweizer Spitälern (zeitlich unbefristet)

4. Eckdaten des Pilotprojektes (II)

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4. Eckdaten des Pilotprojektes (III)

Wichtig:

Fallzahlen dürfen während der Dauer des Projektes eine gewisse

Höhe nicht überschreiten, um das Versorgungssystem auf beiden

Seiten der Grenze nicht zu beeinträchtigen.

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22 Schweizer Versicherer (Markanteil BL ca. 45%, BS ca. 65%)

5 deutsche Versicherer(Marktanteil ca. 85%)

8 Schweizer Krankenhäuser

13 deutsche Krankenhäuser

5. Beteiligte Versicherer und Leistungserbringer

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Es geht darum darzustellen:

Wieviele Versicherte überhaupt Kenntnis von der Möglichkeit haben?

Wieviele der Berechtigten Versicherten eine Behandlung im Ausland in Anspruch nehmen würden?

Wieviele Versicherte sich tatsächlich behandeln lassen?

- Entwicklung der Zahlen- Art der Behandlungen- Patientenzufriedenheit

Erste Resultate der Evaluation pro 2007 im Frühjahr 2008

Grenzgänger / Zusatzversicherte einbezogen, aber nicht im Detail evaluiert.

6. Wissenschaftliche Begleitung

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Unsere Arbeit hat das Thema in breiten Kreisen lanciert und

weiter entwickelt.

Zwei Staaten haben ihre Gesetzgebung geändert / angepasst.

Zwischenstand 31. Dez. 2007: rund 400‘000 Einwohnerinnen und

Einwohner der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und des

Landkreises Lörrach können am Pilotprojekt teilnehmen => Zahl

wird bis zum Abschluss des Beitrittsverfahrens weiter wachsen.

7. Fazit

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Einbezug der französischen Seite (Südelsass) in das Pilotprojekt

Vorbereitung des politischen Meinungsbildungsprozesses nach Projektabschluss

Definitive Revision des schweizerischen Krankenversicherungs-gesetzes – Aufhebung des Territorialitätsprinzips

Erarbeitung eines Konzeptes zur Schaffung einer Gesundheitsregion, die sich nicht an Staatszugehörigkeiten, sondern an räumlichen Realitäten orientiert:

Grenzüberschreitende Planung

Doppelspurigkeiten abbauen (Gefahr von Mehrkosten)

Realteilung, gegenseitige Verzichtsplanung

Steuerung der Patientenströme

Komplementär orientiertes Zusammenwachsen der Versorgungssysteme

Anpassung der Finanzierungsmodalitäten

8. Weiteres Vorgehen

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„Ein grosser Gedankekennt keine Grenzen.“

Leo N. Tolstoi