Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in...

95
Unterlage 12.4 Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ Fahrtrichtung Halle (Saale) Betr.-km 3,98 – 4,80 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Transcript of Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in...

Page 1: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

Unterlage 12.4

Planfeststellung

BAB A 38

Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“

Fahrtrichtung Halle (Saale)

Betr.-km 3,98 – 4,80

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Page 2: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

Unterlage 12.4

Planfeststellung

BAB A 38

- Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ -

Fahrtrichtung Halle (Saale)

Betr.-km 3,98 – 4,80

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag -

Planungs- Gemeinschaft GbR LaReG

Landschaftsplanung Rekultivierung Grünplanung

Dipl. - Ing. Ruth Peschk-Hawtree Prof. Dr. Gunnar Rehfeldt Landschaftsarchitektin Dipl. Biologe

Husarenstraße 25 38102 Braunschweig Telefon 0531 333374 Telefax 0531 3902155 Internet www.lareg.de E-Mail [email protected]

bearbeitet im Auftrag von

PlanA-Sievert Büro für Landschafts- und Ausführungsplanung

2012

Page 3: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Bearbeitung: Dipl.-Biol. N Wilke-Jäkel

Braunschweig, November 2012

Planungsgemeinschaft LaReG i

Page 4: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

INHALTSVERZEICHNIS

1  Anlass und Aufgabenstellung..................................................................................... 1 

1.1  Kurzbeschreibung des Bauvorhabens, Wirkfaktoren ..................................................... 2 

1.2  Geplante Vermeidungsmaßnahmen .............................................................................. 3 

2  Grundlagen des Artenschutzes .................................................................................. 5 

2.1  Rechtliche Situation........................................................................................................ 5 

2.2  Konsequenz der artenschutzrechtlichen Bestimmungen ............................................... 8 

2.3  Datengrundlage / Kartierungen und Untersuchungen.................................................... 8 

2.4  Untersuchungsgebiet / wichtige Landschaftselemente .................................................. 9 

2.5  Schutzgebiete................................................................................................................. 9 

3  Methode (Aufbau des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags) ............................... 10 

3.1  Vorprüfung und Ermittlung der „relevanten“ Arten........................................................ 10 

3.2  Konfliktanalyse für die als „relevant“ ermittelten Arten ................................................. 12 

3.3  Ausnahmeprüfung bei erheblichen Beeinträchtigungen............................................... 12 

4  Vorprüfung (Ermittlung der „relevanten“ Arten) ..................................................... 13 

4.1  Prüftabelle zur Ermittlung der artenschutzrechtlich relevanten Arten........................... 14 

4.2  Ergebnis der Vorprüfung .............................................................................................. 61 

5  Konfliktanalyse und Ausnahmeprüfung .................................................................. 63 

5.1  Konfliktanalyse bez. „Relevante Vogelarten und Beeinträchtigungen aus Verkehrslärm“

..................................................................................................................................... 63 

5.2  Arten, die potenziell nur auf dem Durchzug im UG vorkommen .................................. 66 

5.3  Potenzielle Nahrungsgäste .......................................................................................... 66 

5.3.1  Potenzielle Nahrungsgäste - Vögel..............................................................................................66 

5.3.2  Potenzielle Nahrungsgäste - Fledermäuse..................................................................................67 

5.3.3  Arten mit potenziellen Vorkommen (Feldhamster, Zauneidechse)..............................................68 

5.4  Detaillierte Konfliktanalyse (nachgewiesene Arten) ..................................................... 71 

5.4.1  Europäische Vogelarten allgemein ..............................................................................................71 

5.4.2  Feldlerche (Alauda arvensis) .......................................................................................................72 

5.4.3  Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)............................................................................75 

5.4.4  Mäusebussard (Buteo buteo).......................................................................................................76 

5.4.5  Neuntöter (Lanus collurio)............................................................................................................78 

5.4.6  Rauchschwalbe (Hirundo rustica) ................................................................................................81 

5.4.7  Turmfalke (Falco tinnunculus)......................................................................................................82 

6  Zusammenfassung..................................................................................................... 85 

7  Literatur und Quellen ................................................................................................. 87 

Planungsgemeinschaft LaReG ii

Page 5: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG iii

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1:  Gesamtliste aller artenschutzrechtlich zu berücksichtigenden Arten im

Untersuchungsgebiet („Prüfliste“) ..................................................................................... 15 

Tabelle 2:  Liste aller im Gebiet nachgewiesenen und potenziell vorkommenden arten-

schutzrechtlich relevanten Arten, für die es zu Beeinträchtigungen kommen kann......... 61 

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1:  Blick nach Nordost über das Plangebiet PWC-Anlage „Gieseberg“ (Aug. 2012) .......... 90 

Abbildung 2:  Ausschnitt der überplanten Gehölzpflanzung, Brutrevier des Neuntöters (Juni 2012).. 90 

Page 6: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG

Die Niedersächsische Straßenbauverwaltung plant den Neubau einer PWC-Anlage im Verlauf der

BAB A 38 in Richtung Halle (Saale) östlich des Autobahndreiecks Drammetal bei der Ortslage

Elkershausen, weil aufgrund der begrenzten Lenkzeiten für Fernfahrer und der einzuhaltenden,

gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten im gesamten deutschen Autobahnnetz, so auch an der

BAB A 38, zusätzlicher Bedarf für ausreichenden Parkraum besteht. Die Stellplatz-Kapazitäten,

insbesondere für den Schwerlastverkehr, sind auf den vorhandenen Park- und Rastplätzen

weitgehend ausgeschöpft und oft nicht ausreichend, so dass vor allem nachts und an den

Wochenenden kritische Situationen auf den Parkplätzen und sogar im Bereich der Verzögerungs-

und Beschleunigungsstreifen durch dort parkende LKW entstehen. Hinzu kommt, dass vermehrt

LKW im „Einzugsbereich“ der Autobahn in Ortsrandlagen oder Gewerbegebieten zur Einhaltung

der Ruhezeiten abgestellt werden.

Zur Bewältigung dieser Probleme muss zusätzlicher Parkraum direkt an der Autobahn geschaffen

werden, was mit einem Neubau einer PWC-Anlage „Gieseberg“ im Verlauf der BAB A 38 in

Fahrtrichtung Halle (Saale) bei Elkershausen, südöstlich des Autobahndreiecks Drammetal,

erreicht werden kann.

Vorgesehen ist der Bau von 24 LKW-Stellplätzen, 3 Busparkplätzen, 32 PKW Parkplätzen (inkl. 2

Beh.-P) sowie Längsstellplätzen für den Schwerlastverkehr. Nordwestlich der PWC-Anlage wird ein

Regenrückhaltebecken angeordnet, das über einen vorhandenen Feldwirtschaftsweg zu

Wartungszwecken angefahren werden kann. Die gesamte Anlage wird eingezäunt. Eine

rückwärtige Erschließung des Geländes ist nicht geplant. Die derzeitige örtliche Situation zeigen

die Abbildungen im Anhang.

Im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung erfolgt in Abstimmung mit der UNB des

LK Göttingen eine Eingriffsbewertung und Kompensationsplanung auf Grundlage einer

Biotoptypenkartierung, Erfassung gefährdeter Pflanzenarten und Kartierung der Avifauna. Zudem

wurde auf Basis der Ergebnisse der Biotoptypenkartierung eine Potenzialabschätzung hinsichtlich

der Lebensraumeignung des überplanten Gebietes für Feldhamster und Reptilien vorgenommen.

Diese Potenzialabschätzung kam zu dem Ergebnis, dass sowohl ein Vorkommen des

Feldhamsters wie auch der Zauneidechse aufgrund der Biotopausstattung und der Boden- und

Grundwasserverhältnisse nicht sicher auszuschließen ist (vgl. Bericht LAREG vom 12. Dezember

2011). Entsprechend wurden im Jahr 2012 die Ackerflächen auf Vorkommen des Feldhamsters

überprüft und Ruderalstandorte, schüttere Grasfluren und Böschungen nach Zauneidechsen

abgesucht.

Für das Planverfahren zum Neubau dieser PWC-Anlage sind neben der technischen Planung ein

Landschaftspflegerischer Begleitplan und ein gesonderter Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu

erstellen. Nach geltendem Recht sind die artenschutzrechtlichen Belange als eigenständiger

Bestandteil der Planunterlagen als Voraussetzung einer Planfeststellung zum Bau dieser PWC-

Anlage beizubringen.

Planungsgemeinschaft LaReG 1

Page 7: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden die Anforderungen, die sich aus den Richtlinien der

EU und der nationalen Gesetzgebung zum Artenschutz für die Umweltplanung ergeben, analysiert,

dargelegt und berücksichtigt. Dazu wird das Vorhaben hinsichtlich seines artenschutzrechtlichen

Konfliktpotenzials bezüglich aller artenschutzrechtlich relevanten Tier- und Pflanzenarten beurteilt.

Da Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen unmittelbaren Einfluss auf die

Betroffenheit von artenschutzrechtlich „relevanten“ Arten haben, ist eine enge Verknüpfung dieser

Planunterlage zum LBP gegeben.

Es werden alle verfügbaren Daten zu den einzubeziehenden Arten zusammengestellt und das

betroffene Gebiet wird hinsichtlich seiner Funktion als Lebensraum für die nach § 44 BNatSchG

geschützten Arten geprüft. Dann erfolgt eine artspezifische Ermittlung und Bewertung der

möglichen Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen (Konfliktanalyse). Auf Basis dieser

Einschätzung werden ggfs. notwendige Maßnahmen zur Vermeidung des Eintritts

artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände entwickelt und festgelegt. Dazu wird von den maximal

möglichen negativen Auswirkungen („worst-case“) ausgegangen, die für die Arten eintreten

könnten. Dadurch wird sichergestellt, dass in jedem Fall ausreichende Maßnahmen festgelegt und

durchgeführt werden, um eine Beeinträchtigung von Arten im Sinne des Artenschutzes nach

§ 44 (1) BNatSchG zu verhindern. Kann dennoch der Eintritt eines Verbotstatbestandes nicht

sicher ausgeschlossen werden, muss im Zuge eines Ausnahmeantrags (§ 45 (7) BNatSchG)

geprüft werden, ob die Befreiungsvoraussetzungen gegeben sind.

1.1 Kurzbeschreibung des Bauvorhabens, Wirkfaktoren

Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die

auf der südöstlichen Seite geplante PWC-Anlage etwas tiefer als die BAB liegen wird. Zwischen

Anfang (Beginn Verzögerungsspur) und Ende der Baustrecke (Ende Beschleunigungsspur) liegen

ca. 780 Meter. Vom Rand der bestehenden BAB wird einschließlich der neu anzulegenden

Böschungen der PWC-Anlage ein Bereich von bis zu ca. 130 m Abstand zu der bestehenden BAB

überbaut. Davon überwiegend betroffen sind z. Zt. landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen.

Weiterhin liegt in dem überplanten Bereich eine erst vor wenigen Jahren hergestellte

Gehölzanpflanzung auf einem ehemaligen Acker (Kompensationsmaßnahme zum Bau der BAB

A 38). Kleinflächig sind Ruderalfluren auf den Böschungen der BAB und im Umfeld eines RRB

betroffen.

Diese Biotopstrukturen sind durch ihre angrenzende Lage parallel zur BAB durch unterschiedliche

Immissionen, insbesondere Lärm und Beunruhigungseffekte sowie Stäube und Abgase, deutlich

vorbelastet.

Qualitativ sind drei Arten von Auswirkungen, mit denen Beeinträchtigungen verbunden sein

können, zu unterscheiden.

Baubedingte Wirkungen treten während der Bauphase auf und sind in erster Linie mit der

Einrichtung von Baustellenbetriebsflächen, Lagerflächen und dem Baubetrieb (Verkehr von

Planungsgemeinschaft LaReG 2

Page 8: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Baufahrzeugen, Ausführung der Bauarbeiten) verbunden. Sie sind auf die Dauer der Bauphase

beschränkt und enden mit Fertigstellung der PWC-Anlage.

Es kommt zu vorübergehendem Verlust von Lebensräumen durch Flächenbeanspruchungen und

Beeinträchtigungen angrenzender Lebensräume durch Beunruhigungseffekte aus Bewegungen

und Lärm sowie Schadstoffemissionen aus dem Baustellenverkehr. Dabei kann es zu

vorübergehenden, auf die Bauzeit beschränkte Beeinträchtigungen z. B. von Brutrevieren dort

vorkommender Vogelarten kommen. Davon betroffen sind nur Arten bzw. deren Fortpflanzungs-

und Ruhestätten, die sich im Baufeld oder in unmittelbarer Nähe der Baustelle befinden oder in

Gehölzstrukturen lokalisiert sind, die im Zuge der Bauarbeiten beseitigt werden müssen. Weiterhin

kann es für alle Tierarten, die auf den an die baubedingt betroffenen Flächen angrenzenden

Flächen nach Nahrung suchen, während der Bauausführung zu temporären Verdrängungseffekten

kommen. Davon betroffene Individuen können aber kleinräumig im lokalen Zusammenhang

ausweichen.

Nach Beendigung der Baumaßnahme bleiben anlagebedingte Beeinträchtigungen dauerhaft

bestehen, die unmittelbar von dem Bauwerk ausgehen. Hierzu gehört der immerwährende Verlust

von Lebensräumen durch Versiegelung und Überbauung. Solche Flächen bleiben vom Bewuchs

befreit, werden befestigt, teil- und vollversiegelt, im Untergrund verdichtet und stehen nicht mehr

als Wuchsort von Pflanzen oder Lebensraum für Tierarten zur Verfügung.

Von dem Betrieb der PWC-Anlage ausgehende Wirkungen sind Beunruhigungseffekte durch

Bewegungen (Fahrzeuge, Menschen), Lärm, Licht, diffuse Müll- -und Schadstoffeinträge und

abschnittsweise Eutrophierung der randlichen Biotopstrukturen.

Davon betroffen sind vor allem aufgrund der überwiegend geringeren Reichweiten dieser

Auswirkungen nur die unmittelbar an die zukünftige PWC-Anlage angrenzenden Flächen

(Böschungen, Eingrünungen, Gehölze) und in geringem Abstand die daran angrenzenden

landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Durch den Bau der Anlage, die ausschließlich in dem bereits jetzt erheblich vorbelasteten

Nahbereich zu der BAB angeordnet wird, kommen gegenüber der Ausgangssituation nur

geringfügige zusätzliche betriebsbedingte Auswirkungen auf die im angrenzenden Gebiet

vorkommenden Arten hinzu.

1.2 Geplante Vermeidungsmaßnahmen

Im Zuge der landschaftspflegerischen Begleitplanung zu diesem Bauvorhaben sind, neben der

Entwicklung eines Maßnahmenkonzeptes im Zuge der Eingriffsregelung zur Kompensation der

entstehenden unvermeidlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, Maßnahmen vorgesehen, die

insbesondere während der Bauausführung Beeinträchtigungen der Schutzgüter verhindern sollen

(Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen). Sie umfassen Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zum

Schutz von Gehölzen und von Tierarten. Im Folgenden werden die wichtigsten Maßnahmen

Planungsgemeinschaft LaReG 3

Page 9: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

aufgeführt. Je nach örtlichen Gegebenheiten können diese im Zuge einer Baubegleitung modifiziert

oder noch weitere Maßnahmen erforderlich werden. Hierzu gehören:

Schutz wertvoller Vegetationsbestände und Lebensräume durch Begrenzung des Baufeldes

mit Aufstellen von ortsfesten Schutzzäunen gemäß RAS - LP 4 (vgl. Unterlage 12.1,

Maßnahme Nr. S 1).

Der (belebte) Oberboden wird – unter Beachtung der Bauzeitenregelungen – zu Beginn der

Arbeiten von allen Bau- und Betriebsflächen unter Berücksichtigung der

Belastbarkeitsgrenzen abgeschoben und außerhalb des Baubetriebes in Bodenmieten (Höhe

maximal 3 m) zwischengelagert. Die Mieten werden vor Befahren und vor Verunreinigungen

geschützt. Zudem wird das Baufeld auf ein absolut notweniges Mindestmaß reduziert (vgl.

Unterlage 12.1, Maßnahmen Nr. S 2 und S 3 Ar).

Festsetzung einer Bauzeitenregelung, die eine Rodung der Gehölze und die Einrichtung der

Baustellenbetriebsflächen und Baustraßen auf die vegetationsfreie Zeit vom 01.10. bis

28./29.02. des Folgejahres beschränkt. Baustelleneinrichtungen ausschließlich im Bereich

von Ackerflächen können etwas eher beginnen und ab 01.09. erfolgen (Schutz möglicher

Brutvorkommen von Brutvögeln der offenen Feldflur, z. B. Feldlerche; vgl. Unterlage 12.1,

Maßnahme Nr. S 3 Ar).

Vorsorglicher Schutz von Amphibien durch Anbringen eines Amphibienschutzelementes am

geplanten Zaun um das Regenrückhaltebecken (vgl. Unterlage 12.1, Maßnahme Nr. S 4).

Weiterhin werden zur Beleuchtung der Anlage Natriumdampf-Hochdrucklampen vorgesehen.

Wichtige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Kompensationsmaßnahmenkonzeptes zu

diesem Bauvorhaben sind:

die Anlage von Extensivgrünland im Umfeld von Lippoldshausen (vgl. Unterlage 12.1).

Bepflanzung der Böschungsbereiche der neuen PWC-Anlage mit standorttypischen

Gehölzen (Heister und Sträucher; vgl. Unterlage 12.1).

Pflanzung einer der PWC-Anlage vorgelagerten, dichten Gehölzpflanzung (mit

standorttypischen, dornenreichen Sträuchern; vgl. Unterlage 12.1, Maßnahme Nr. A 8 Ar).

Planungsgemeinschaft LaReG 4

Page 10: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

2 GRUNDLAGEN DES ARTENSCHUTZES

2.1 Rechtliche Situation

Die zu beachtenden natur- und artenschutzrechtlichen Gesetzesbestimmungen ergeben sich aus

dem aktuellen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, BGBl. I S. 1193, geändert d. G. v.

29.07.2009; BGBl. I Nr. 51 S. 2542) in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung

(BArtSchV) und den in Deutschland rechtsverbindlichen Regelungen der maßgeblichen

Naturschutz-Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union (Richtlinie 92/43/EWG - FFH-

Richtlinie; Artenschutzverordnung 338/97 - Umsetzung des Washingtoner Artenschutzabkommens

und Richtlinie 2009/147/EG - Vogelschutz-Richtlinie). In diesem Zusammenhang sind viele in

Niedersachsen vorkommende Tier - und Pflanzenarten und alle hier vorkommenden europäischen

Vogelarten als besonders bzw. streng zu schützende Arten zu behandeln. Diese Arten von

gemeinschaftlichem Interesse und nach nationalen Regelwerken besonders und streng

geschützten Arten unterliegen den Bestimmungen des § 44 Bundesnaturschutzgesetz

(BNatSchG).

Der Schutz dieser Arten wird über die im Folgenden zusammengefassten gesetzlichen

Bestimmungen geregelt:

In § 7 (2) Nr. 13 u. 14 BNatSchG werden die besonders und streng geschützten Arten

definiert.

§ 44 (1) BNatSchG stellt die zentrale Vorschrift des Artenschutzes für die besonders und

streng geschützten Arten dar und beinhaltet die so genannten Zugriffsverbote (s. u.).

§ 44 (5) beinhaltet eine Freistellung von den Verboten des Abs. 1 bez. der nur national

besonders geschützten Arten bei nach § 15 oder § 18 (2) Satz 1 zulässigen Vorhaben.

Weiterhin wird hier auch festgelegt, dass, sofern Tierarten nach Anhang IV der FFH-RL, Arten

gem. einer Rechtsverordnung nach § 54 (1) Ziffer 2 oder europäische Vogelarten betroffen

sind, ein Verstoß gegen die Verbote des § 44 (1) Ziffern 3 und 1 nicht vorliegt, wenn die

ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im

räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Dabei kann das Eintreten

artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände durch geeignete vorgezogene

Ausgleichsmaßnahmen („CEF-Maßnahmen“) verhindert werden. Gleiches gilt für die

Standorte wildlebender Pflanzen, die im Anhang IV b der FFH-RL aufgeführt sind. D. h., auch

für Ausführungen eines nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffs greift die „Legalausnahme“

für die nach EU-Recht geschützten Arten (und in Zukunft einige „Verantwortungsarten“, s. u.)

nicht automatisch, sondern es muss vorher überprüft werden, ob Lebensräume dieser Arten

oder diese selbst betroffen sind und ob die ökologische Funktion der betroffenen

Lebensstätten im räumlichen Zusammenhang – ggfs. mit Maßnahmen – erhalten bleibt .

Planungsgemeinschaft LaReG 5

Page 11: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Sofern andere besonders geschützte Arten betroffen sind, liegt bei Handlungen zur

Durchführung eines nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß

gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor.

§ 45 (BNatSchG) regelt Ausnahmen von den Verboten des § 44 (1).

Mit § 67 (BNatSchG) wird die Befreiungsmöglichkeit (auf Antrag) für den Einzelfall geregelt.

§ 19 (BNatSchG) regelt das Verhältnis von Artenschutz und Umweltschadensgesetz, wonach

Arten n. Art. 4 Abs. 1 u. 2 der V-RL sowie Arten der Anhänge II u. IV der FFH-RL und die

Lebensräume der Arten n. Art. 4 Abs. 1 u. 2 der V-RL und der Arten n. Anh. II der FFH-RL und

die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Arten n. Anh. IV der FFH-RL sowie Lebensräume n.

Anhang I der FFH-RL unter das Umweltschadensgesetz fallen.

Nach § 19 (1) BNatSchG liegt eine Schädigung dieser Arten und Lebensräume nicht vor „...bei

zuvor ermittelten nachteiligen Auswirkungen von Tätigkeiten (…), die von der zuständigen

Behörde nach den §§ 34, 35, 45 (7) oder § 67 (2) oder, wenn eine solche Prüfung nicht

erforderlich ist, nach § 15 BNatSchG oder auf Grund der Aufstellung eines B-Plans nach § 30

oder § 33 des Baugesetzbuchs genehmigt wurden oder zulässig sind.“

Nach § 44 (1) BNatSchG gelten für besonders und streng geschützte Arten Zugriffsverbote. Daher

sind bei Bauvorhaben, bei denen die Möglichkeit besteht, dass entsprechende Arten von

Auswirkungen negativ betroffen sein können, im Vorfeld Untersuchungen oder eine

Potenzialabschätzung durchzuführen. Mit der Neufassung der Verbotstatbestände des § 44 im

novellierten BNatSchG vom 29.07.2009 wurde sichergestellt, dass auch die Anforderungen der

europäischen Regelungen zum Artenschutz (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) vollständig in

nationales Recht umgesetzt werden:

§ 44 (1) Nr. 1 verbietet das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten der besonders

geschützten Arten bzw. die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer

Entwicklungsformen.

nach § 44 (1) Nr. 2 sind in Anlehnung an Art. 12 I lit. (b) der FFH-RL und Art 5 lit. (d) der V-RL

erhebliche Störungen der streng geschützten Arten und europäischer Vogelarten während der

Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten verboten. Eine

erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen

Population der jeweils betroffenen Arten verschlechtert.

Nach § 44 (1) Nr. 3 ist es verboten, „Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere

der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu

zerstören.“

nach § 44 (1) Nr. 4 ist es verboten, „wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten

oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu

beschädigen oder zu zerstören.“

Sollte ein Verbotstatbestand trotz vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen gem. § 44 (5) BNatSchG

für eine der einschlägigen Arten eintreten, können nach § 45 (7) Nr. 5 die nach Landesrecht für

Planungsgemeinschaft LaReG 6

Page 12: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden im Einzelfall Ausnahmen zulassen

(u. a. aus „…5. anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses

einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Art.“). Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden,

wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen

betroffener Arten nicht verschlechtert.

Es ist davon auszugehen, dass sich der Erhaltungszustand einer lokalen Population verschlechtert,

wenn

es im ökologischen räumlichen Zusammenhang kein geeignetes Ausweichhabitat für die

betroffenen Individuen der jeweiligen Art gibt, oder

die den vom Eingriff betroffenen Biotop nutzenden Individuen dieser Arten nicht erfolgreich

ausweichen können oder

es im Ausweichhabitat zu erheblichen Verdrängungseffekten von Individuen der gleichen

Art oder anderer streng geschützter Arten kommt oder

die lokale Population nicht dauerhaft erhalten bleibt.

Im Zuge der Erstellung von Planunterlagen ist im Zusammenhang mit dem Artenschutzrecht somit

für jede betroffene („relevante“) Art im Einzelnen zu prüfen und darzulegen, dass die Belange des

Artenschutzes nicht entgegenstehen. Im Zusammenhang mit § 44 (5) sind bei

Genehmigungsverfahren nach § 15 BNatSchG (Eingriffsregelung) alle Anhang IV-Arten der FFH-

Richtlinie, alle europäischen Vogelarten und Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 (1)

Satz 2 aufgeführt sind, zu beachten.

In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (NLStBV),

zentraler Geschäftsbereich Hannover, werden im Zuge laufender Planfeststellungsverfahren nach

§ 15 BNatSchG entsprechend § 44 (5) im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag als Bestandteil der

Planfeststellungsunterlagen zunächst die europäischen wildlebenden Vogelarten und alle Arten

nach Anhang IV der FFH-Richtlinie berücksichtigt. Hinsichtlich der „Verantwortungsarten“ gilt

Folgendes:

Durch die Schaffung der neuen Kategorie von „Verantwortungsarten“, die ebenfalls im Rahmen der

artenschutzrechtlichen Prüfung zu berücksichtigen wären, kommen neben den Anhang IV-Arten

und den europäischen Vogelarten weitere Arten hinzu, die nicht von den für Eingriffsvorhaben

geltenden Freistellungen des § 44 Abs. 5 erfasst werden. Da jedoch bislang keine Änderung der

Bundesartenschutz-Verordnung (BArtSchV) entsprechend der Kriterien des § 54 erfolgt und somit

nicht abschließend erkennbar ist, welche Arten auf Grundlage des § 54 Abs. 1 Nummer 2 unter

besonderen (oder strengen) Schutz gestellt werden, können diese Arten im Rahmen einer

rechtssicheren Planunterlage noch nicht abschließend definiert und entsprechend im

Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag auch nicht berücksichtigt werden.

Gleichwohl wurden Arten, die voraussichtlich in eine dann aktualisierte Verordnung nach § 54 (1)

Nr. 2 aufgenommen werden und als „Verantwortungsarten“ entsprechend zu beachten wären, i. Z.

Planungsgemeinschaft LaReG 7

Page 13: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

der Relevanzprüfung berücksichtigt, um sie ggfs. entsprechend der Eingriffsregelung in der

Maßnahmenplanung des LBP berücksichtigen zu können.

2.2 Konsequenz der artenschutzrechtlichen Bestimmungen

Als Voraussetzung für die Zulässigkeit entsprechender Pläne ist die Würdigung

artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände und ggfs. die Darlegung von

Ausnahmevoraussetzungen zwingend erforderlich. Hierzu kann auch die Festlegung geeigneter

vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen gehören.

Von der Ausstattung und dem Charakter der von den Planungen betroffenen Flächen hängt ab,

welche Arten im Einzelnen zu betrachten sind. Hierzu wird in mehreren Schritten das „relevante“

Artenspektrum ermittelt (vgl. Kap. 3 u. 4). Im Plangebiet zur neuen PWC-Anlage „Gieseberg“ ist zu

prüfen, ob entsprechende Arten bzw. ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im Wirkungsbereich

des Bauvorhabens vorkommen (können), welche Funktion der Bereich als Jagd-, Balz-, Nahrungs-

oder Rastgebiet für diese Tierarten hat oder haben könnte und ob mit Vorkommen von besonders

und streng geschützten Pflanzenarten zu rechnen ist. Sofern entsprechende Arten bzw. ihre

Quartiere oder Lebensstätten vorkommen und von dem Vorhaben betroffen sind, ergeben sich

aufgrund der nach EU-Recht in Verbindung mit dem BNatSchG hoch einzustufenden Wertigkeit

eines solchen Lebensraumes entsprechende Auswirkungen auf die Planung und es würden auf die

Arten bezogene Schutz- und/oder Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Zusätzlich müssten

unmittelbar vor Baubeginn individuenbezogene Schutzmaßnahmen (z. B. Kontrolle pot. Quartiere)

zwingend durchgeführt werden.

In diesem Rahmen ist für jede der (potenziell) vorkommenden Arten im Einzelnen zu prüfen, ob

direkte Beeinträchtigungen einzelner Individuen der relevanten Arten, eine erhebliche

Beeinträchtigung im Sinne einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population

bzw. eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten mit der Maßnahme verbunden sind.

Die Artenschutzrechtliche Prüfung ist als eigenständiger Fachbeitrag den Planunterlagen

beizufügen. Darin werden alle - auch die potenziell im Gebiet vorkommenden - artenschutzrechtlich

relevanten Arten berücksichtigt und geprüft.

2.3 Datengrundlage / Kartierungen und Untersuchungen

Im Zuge der Erstellung der Planungsunterlagen als Grundlage der landschaftspflegerischen

Begleitplanungen wurden zur Ermittlung der planungs- und bewertungsrelevanten

Grundlagendaten Untersuchungen und Recherchen zu den verschiedenen Schutzgütern und – in

Abstimmung mit der UNB des Landkreises Göttingen – Erfassungen der Biotoptypen, gefährdeter

Pflanzenarten, der Avifauna, des Feldhamsters und von Reptilien (Zauneidechse) im Gebiet

vorgenommen.

Planungsgemeinschaft LaReG 8

Page 14: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

2.4 Untersuchungsgebiet / wichtige Landschaftselemente

Das Untersuchungsgebiet umfasst die südwestlich an die BAB A 38 angrenzende Feldflur

zwischen dem Ortsrand der Ortslage Elkershausen im Nordwesten und dem Kreisverkehr B 27 /

K 25 im Südosten. Nach Südwesten wird der Bereich von der K 25 begrenzt. Daran schließen sich

ausgedehnte, intensiv genutzte Ackerflächen an, die wie alle Ackerflächen im Untersuchungsgebiet

intensiv bewirtschaftet werden. Zwischen den Ackerflächen im Untersuchungsgebiet liegen zwei

Flurstücke, auf denen Gehölzpflanzungen als Kompensationsmaßnahmen zum Neubau der BAB

A 38 angelegt wurden.

Unmittelbar neben der überplanten Fläche und der BAB A 38 befindet sich nordwestlich ein RRB,

an dass sich parallel zur BAB ein Lärmschutzwall anschließt, der bis zu einer

Wirtschaftswegeunterführung reicht. Das RRB und der Lärmschutzwall sind teilweise mit Gehölzen

bepflanzt. Neben dem Kreisverkehr B 27 / K 25 im Südosten befindet sich ein weiteres RRB, an

das ein kleineres Feldgehölz älterer Ausprägung angrenzt. Im Bereich der zu überbauenden

Flächen befindet sich eine jüngere, lockere Strauch-Anpflanzung.

Entlang der Feldränder, der Feldwirtschaftswege (unbefestigte Graswege) und der Böschungen

sind halbruderale Gras- und Staudenfluren vorhanden. Am Böschungsfuß der BAB haben sich

aufgrund von Staunässe teilweise Ruderalfluren feuchter Standorte entwickelt. Hier wachsen

stellenweise Schachtelhalm und Binsen. Alle Ackerflächen werden intensiv bewirtschaftet.

Im Nordwesten bis zur Ortslage befindet sich Intensivgrünland (Mähweiden), das in die dörfliche

Gartenlandschaft der Hofstellen in Elkershausen übergeht. In diesem Teil des Gebietes sind auch

einige ältere Laubbäume vorhanden.

Das Untersuchungsgebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 19,3 ha.

2.5 Schutzgebiete

Im Untersuchungsbereich zu der PWC-Anlage „Gieseberg“ sind keine Natura 2000-Gebiete,

Schutzgebiete oder geschützten Landschaftsbestandteile vorhanden. Die Flächen liegen aber im

Naturpark NP 02 „Münden“. Weiterhin befindet sich das Untersuchungsgebiet bzw. die von den

Planungen betroffenen Flächen innerhalb der aktuellen Gebietskulisse des

Kooperationsprogramms Naturschutz, Teilbereich Dauergrünland (FM 411). Im Rahmen dieses

Förderprogramms sollen gegen Zahlung von Erschwernisausgleichen bestimmte

Bewirtschaftungsformen zur Förderung oder dem Erhalt von Dauergrünland eingehalten werden.

Die konkret von den Planungen betroffenen Flächen gehören nach dem Kartenserver des NLWKN

(Abfrage am 05.09.2012) aktuell jedoch nicht zu den Flächen, für die z. Zt. ein entsprechender

Bewirtschaftungsvertrag geschlossen wurde.

Planungsgemeinschaft LaReG 9

Page 15: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

3 METHODE (AUFBAU DES ARTENSCHUTZRECHTLICHEN

FACHBEITRAGS)

Im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages werden alle entsprechend § 44 BNatSchG

geschützten Pflanzen- und Tierarten ermittelt und dahingehend geprüft, ob sie bzw. ihre

Populationen von dem geplanten Vorhaben betroffen und möglicherweise beeinträchtigt werden

können. Diese Aufgabe wird im Rahmen von drei wesentlichen Arbeitsschritten abgearbeitet:

1. Im Rahmen einer Vorprüfung werden sämtliche zu berücksichtigende Arten ermittelt und einer

„Relevanzprüfung“ unterzogen.

2. Im zweiten Schritt werden alle ermittelten planungsrelevanten Arten einer Konfliktanalyse

unterzogen.

3. Ggfs. wird in einem dritten Schritt für Arten, für die erhebliche Beeinträchtigungen in

Verbindung mit dem Vorhaben eintreten können, eine Prüfung der

Ausnahmevoraussetzungen vorgenommen.

3.1 Vorprüfung und Ermittlung der „relevanten“ Arten

Im Rahmen der Vorprüfung werden die in der Konfliktanalyse zu berücksichtigenden Arten

ermittelt. Hierbei sind zuerst alle im Sinne des Artenschutzes wichtigen Arten im Wirkungsraum

des Bauvorhabens einzubeziehen und hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit gegenüber den

Projektwirkungen zu beurteilen.

Da es sich bei dem Neubau der PWC-Anlage um einen nach § 15 BNatSchG zuzulassenden

Eingriff handelt, wären nach den Bestimmungen des § 44 (5) hier alle Anhang IV-Arten der FFH-

Richtlinie, alle europäischen Vogelarten und Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 (1)

Satz 2 aufgeführt sind, zu beachten (siehe Ausführungen in Kap. 2.1).

Für diese Arten ist nach § 44 (5) Satz 2 zu prüfen, ob die ökologische Funktion der von dem

Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen

Zusammenhang weiterhin erfüllt wird, sobald der Verbotstatbestand nach § 44 (1) Ziff. 3 und 1

erfüllt ist. Für den Erhalt des räumlichen Funktionszusammenhangs können auch vorgezogene

Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt und berücksichtigt werden.

Weiterhin ist für die europäischen Vogelarten und alle Anhang IV-Arten nach § 44 Abs. 1 Nr. 2

auch zu prüfen, ob sich durch den Eingriff der Erhaltungszustand der lokalen Populationen

verschlechtert ("erhebliche Störung während Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-

und Wanderungszeiten").

Laut § 44 (5) Satz 5 liegt für alle anderen besonders geschützten Arten (d. h. auch alle anderen

streng geschützten Arten, da diese eine Teilmenge der besonders geschützten Arten sind) bei

Handlungen zur Durchführung eines nach § 15 zulässigen Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß

gegen die Zugriffsverbote vor.

Planungsgemeinschaft LaReG 10

Page 16: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Als Prüfliste wird hier daher die Zusammenstellung der

1. Arten des Anhangs IV der FFH-RL und

2. aller wildlebenden europäischen Vogelarten

herangezogen.

Zur Erstellung dieser Liste wurde u. a. die für Niedersachsen gültige Gesamtartenliste aller

besonders und streng geschützten Arten und sämtlicher in Niedersachsen wildlebenden

europäischen Vogelarten herangezogen (THEUNERT 2008).

Von den europäischen wildlebenden Vogelarten werden nur Arten nach Anhang I der V-RL und in

Deutschland oder Niedersachsen im Bestand gefährdete Arten (Rote Liste Deutschland,

Niedersachsen und/oder regional, Kategorien 1 bis 3) und solche mit geografischer Restriktion

(„R“) berücksichtigt. Vogelarten, deren Bestände ungefährdet sind bzw. die weit verbreitet sind und

deren Populationen voraussichtlich auch langfristig auf einem für den günstigen Erhaltungszustand

der jeweiligen Art ausreichenden Niveau bleiben, werden in der Relevanzprüfung nicht weiter

berücksichtigt. Beispiele sind Arten wie Amsel, Eichelhäher, Kleiber oder Ringeltaube. Weiterhin

werden auch die nach Art 4 Abs. 2 V-RL einzuordnenden Zugvogelarten, sofern sie nicht gefährdet

sind bzw. in Niedersachsen bei der Auswahl der Vogelschutzgebiete keine Berücksichtigung

fanden (vgl. Broschüre des MU NDS. 2006) nicht in die Liste aufgenommen, da auch für diese Arten

wegen ihrer positiven Bestandssituationen bzw. ihrer Häufigkeit angenommen werden kann, dass

der Erhaltungszustand der Populationen auch trotz möglicher Auswirkungen des Eingriffs sich

mittel- bis langfristig nicht erheblich verschlechtern wird.

Neben den im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Arten werden auch die Arten in das

Prüfverfahren einbezogen, deren Vorkommen grundsätzlich auf Grund der im Plangebiet

vorhandenen Habitatstrukturen potenziell möglich ist. Hierzu werden die Angaben zu den

Habitaten mit Vorkommensschwerpunkt der jeweiligen Arten aus der Liste der besonders und

streng geschützten Arten in Niedersachsen (THEUNERT 2008) herangezogen. Rückschlüsse auf

das Vorkommen weiterer europäischer Vogelarten und streng geschützter Arten auch aus

Artengruppen, die nicht gezielt im Rahmen der Kartierungen untersucht wurden, sind dadurch

möglich. Arten, die auch potenziell nicht vorkommen können, werden nicht weiter berücksichtigt.

Anhand dieser „Prüfliste“ aller artenschutzrechtlich zu berücksichtigenden Arten werden die

„relevanten Arten“ ermittelt. Die Arten können über die Beurteilung ihrer Empfindlichkeit gegenüber

den Auswirkungen und Projektmerkmalen bewertet werden (vgl. z. B. KIEL 2005). Arten, für die

bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen des Ausbaus ohne Bedeutung sind und die

gegenüber auch allen anderen mit dem Vorhaben verbundenen Wirkungen unempfindlich sind,

können als „nicht relevant“ aus dem weiteren Prüfverfahren entlassen werden.

Planungsgemeinschaft LaReG 11

Page 17: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

3.2 Konfliktanalyse für die als „relevant“ ermittelten Arten

Im Zuge dieses zweiten Schrittes der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ist zu beurteilen,

ob für die jeweils im Einzelnen betrachtete „relevante Art“ die einschlägigen Verbotstatbestände

nach § 44 (1) BNatSchG bzw. Art. 12 und 13 der FFH-RL oder des Art. 5 V-RL eintreffen. Hierbei

werden die Vermeidungsmaßnahmen, die im LBP beschrieben werden, berücksichtigt.

Nach § 44 (5) können auch zur Verhinderung des Eintritts erheblicher Beeinträchtigungen im Sinne

des Verbotstatbestandes nach § 44 (1) Ziff. 3 vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-

Maßnahmen, continuous ecological functionality measures) festgesetzt und durchgeführt werden.

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen müssen, wie andere Kompensationsmaßnahmen auch, in

der Maßnahmenkartei des LBP fixiert (und somit planfestgestellt) werden und artspezifisch auf die

Art, deren mögliche Beeinträchtigung hier verhindert werden soll, ausgestaltet sein. Sie dienen der

dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Sie

müssen im räumlichen Zusammenhang zu den vom Vorhaben betroffenen Lebensstätten stehen

und zum Eingriffszeitpunkt weitgehend wirksam sein.

Grundlage dieser Konfliktanalyse ist die Gegenüberstellung der Empfindlichkeit jeder der zu

betrachtenden Arten mit den Wirkfaktoren des Bauvorhabens. Wesentliche Aspekte sind hierbei

der unmittelbare Lebensraumverlust in Form von zentralen Lebensstätten

(Beeinträchtigung/Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten), weiterhin aber auch

Beeinträchtigung oder Unterbrechung wichtiger vernetzender Strukturen und Landschaftskorridore.

Für die jeweiligen Arten zentrale Nahrungshabitate sind hier ebenfalls zu betrachten, sofern sie für

den langfristigen Erhalt bzw. eine Funktionalität der o. g. Lebensstätten unverzichtbar sind. Speziell

bezogen auf die Vogelarten muss der Sachverhalt geprüft werden, ob Auswirkungen auf die

allgemeine Zielsetzung der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) entstehen.

3.3 Ausnahmeprüfung bei erheblichen Beeinträchtigungen

Sofern festgestellt wird bzw. nicht sicher auszuschließen ist, dass es – trotz Vermeidungs- oder

(ggfs. vorgezogener) Ausgleichsmaßnahmen – zu erheblichen Beeinträchtigungen von einzelnen

Arten kommt oder kommen kann, wird nach den Regelungen des § 45 (7) BNatSchG eine

Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG erforderlich.

Für Arten, die nach Anhang IV der FFH-RL bzw. der V-RL geschützt sind, kann die Ausnahme

nach § 45 (7) nur dann zugelassen werden, wenn der günstige Erhaltungszustand der Population

der jeweiligen Art trotz des Eingriffs weiterhin gewährleistet ist (1). Hierbei kann auch die

Durchführung geeigneter Maßnahmen berücksichtigt werden. Eine besondere Rolle spielen in

diesem Zusammenhang FCS-Maßnahmen („measures to ensure the favourable conservation

status“), die der langfristigen Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes der Populationen der

Arten dienen. Ergänzend können auch hier (die ggfs.) vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zur

Gewährleistung der Kontinuität der Funktionalität des Lebensraumes bzw. Habitats – insbesondere

der Fortpflanzungs- und Ruhestätten – der jeweils betrachteten Art sinnvoll sein.

Planungsgemeinschaft LaReG 12

Page 18: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Diese Möglichkeit zur Ausnahme besteht jedoch nur dann, wenn eine andere „Variante“ bzw. eine

dem Vorhabenträger zumutbare Alternative des Vorhabens nicht realisierbar bzw. gegeben ist (2)

und im Rahmen der Vorhabensbegründung zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen

Interesses einschließlich wirtschaftlicher Art belegt sind (3).

Nur wenn diese drei Sachverhalte gemäß Artikel 16 der FFH-RL erfüllt sind, kann im Falle einer

festgestellten Möglichkeit der Beeinträchtigung einer oder mehrerer der einschlägigen Arten eine

Befreiung von den Verboten nach § 45 (7) BNatSchG erteilt werden. Sofern es sich um

wildlebende europäische Vogelarten handelt, gilt Artikel 9 der V-RL sinngemäß: es ist zu prüfen

und darzulegen, ob bzw. dass es keine andere zufrieden stellende Lösung für das Vorhaben gibt.

4 VORPRÜFUNG (ERMITTLUNG DER „RELEVANTEN“ ARTEN)

In der folgenden tabellarischen Übersicht („Prüfliste“) sind alle artenschutzrechtlich relevanten

europäischen Vogelarten* und alle Arten, die im Anhang IV der FFH-RL geführt sind, aufgelistet.

Berücksichtigt sind alle im Rahmen der Kartierungen nachgewiesenen artenschutzrechtlich

relevanten Arten und solche, die aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen und

Biotopausstattung potenziell vorkommen können. Anhand dieser „Prüfliste“ wird für alle Arten -

unter Abgleich ihrer Lebensraumansprüche und bekannten Verbreitung in Niedersachsen mit den

Biotopstrukturen und Habitatvoraussetzungen im Untersuchungsgebiet hinsichtlich ihres

potenziellen Vorkommens - ihre „Relevanz“ ermittelt. Artenschutzrechtlich relevante Arten, deren

Vorkommen definitiv auszuschließen ist (z. B. Meeressäuger wie Buckel- oder Finnwal), werden

nicht aufgeführt.

(Grundlagen sind das „Verzeichnis der in Nds. besonders oder streng geschützten Arten“, THEUNERT bzw.

NLWKN 2008, für alle Arten, die bisher in Nds. nachgewiesen wurden; die Roten Listen gefährdeter Tiere,

Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 1, BFN 2009 und in GRUTTKE, H. (BfN) 2004 sowie die Anhänge der

Verordnungen und Richtlinien.)

*) berücksichtigt werden alle Arten nach Art. 4, Abs. 1 („Anhang I-Arten“) sowie solche Zugvogelarten nach Art

4, Abs. 2, die in D oder Nds. im Bestand gefährdet sind (RL-Kategorie 1 - 3) und alle weiteren in D oder Nds.

gefährdeten Vogelarten, sofern sie nicht schon durch die zuvor genannten Kriterien erfasst sind. Arten, die auf

der Vorwarnliste geführt werden, bleiben unberücksichtigt, weil ihre Beständer nicht gefährdet sind und selbst

bei Auswirkungen durch das Vorhaben (noch) nicht mit einer erheblichen Verschlechterung des

Erhaltungszustandes der Populationen zu rechnen ist. Es würden sich entsprechend keine rechtlichen Folgen

ergeben. Speziell artenbezogene Maßnahmenplanungen oder ev. Ausnahmeregelungen wären auch

gegenüber dem Vorhabenträger –z. B. unter Kostengesichtspunkten – nicht begründbar.

Planungsgemeinschaft LaReG 13

Page 19: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 14

4.1 Prüftabelle zur Ermittlung der artenschutzrechtlich relevanten Arten

Erläuterungen und Legende zur nachfolgenden Tabelle 1:

Nds.: Niedersachsen; D: Deutschland; BArtSchV: Bundesartenschutzverordnung; V-RL: Vogelschutzrichtlinie;

FFH-RL: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

UG (Untersuchungsgebiet): der gesamte im Rahmen der Kartierungen und Untersuchungen

berücksichtigte Bereich. Das ist hier die Ackerflur einschl. der Gehölze und

Böschungen südöstl. der BAB A 38 bis max. ca. 400 m Abstand zur BAB A 38.

Wirkraum der Baumaßnahme: Bereich, in dem mit unmittelbaren bau- und anlagebedingten Auswirkungen

durch Überbauung, Befahren, Rodungen etc. zu rechnen ist und von

unmittelbaren Wirkungen auf die jeweils betrachtete Art auszugehen ist. Diese

Begrifflichkeit ist relativ aus Sicht der jeweils betrachteten Art oder der für sie

wichtigen Struktur zu verstehen (z. B. Quartierbäume von Fledermäusen oder

Trockenstandorte an Böschungsbereichen als pot. Lebensraum von Reptilien).

Nds. landesweit: Bezugsraum ist die Fläche des Landes Niedersachsen

Region, regional: südöstliches Niedersachsen, Rote-Liste-Region Bergland mit Börden

X: konkreter Nachweis der Art im UG durch aktuelle Kartierungen.

P: kein Kartiernachweis, aber potenzielles Vorkommen der Art im Untersuchungsgebiet aufgrund ihres

bekannten Verbreitungsgebietes und wegen vorhandener geeigneter Biotopstrukturen möglich.

(P) kein Kartiernachweis, pot. Vorkommen möglich, aber unwahrscheinlich oder ohne Konfliktpotenzial

O: kein Nachweis und auch pot. Auftreten wegen des bekannten Verbreitungsgebietes der Art bzw. ihrer

Lebensraumansprüche und Fehlens entsprechender Biotopstrukturen im UG ausgeschlossen.

Schutz:

FFH-Anhang IV: Arten, die in Anhang IV der FFH Richtlinie aufgeführt sind und für die direkte

Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollen bzw. müssen.

V-RL: Art. 4, Abs. 1: Arten, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (Anhang 1-

Arten); (in der entsprechenden Spalte mit x markiert).

V-RL: Art. 4, Abs. 2: Zugvogelarten, für die besondere Schutzgebiete auszuweisen sind und die bei der

Gebietsauswahl berücksichtigt wurden (in der entsprechenden Spalte mit z markiert;

dagegen in Nds. regelmäßig vorkommende Zugvogelarten, die bei der Gebietsauswahl

nicht wertbestimmend sind: (z), (Quelle: Artenlisten mit entsprechenden Angaben

wurden bei der Staatlichen Vogelschutzwarte Hannover abgefragt).

BArtSchV : b - Arten, die in Spalte 2 der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung geführt

werden und demnach in Deutschland besonders geschützt sind,

s - Arten, die in Spalte 3 der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung geführt

werden und demnach in Deutschland streng geschützt sind.

Verantwortlichkeit Deutschlands (V): !! – in besonders hohem Maße verantwortlich; ! – in hohem Maße

verantwortlich; (!) – in besonderem Maße für hochgradig isolierte

Vorposten verantwortlich; ? – Daten ungenügend, ev. erhöhte

Verantwortlichkeit zu vermuten.

Klassifizierung: Status auf den Roten Listen (Niedersachsen (Nds.) / Deutschland (D): 0 ausgestorben /

verschollen; 1 vom Aussterben bedroht; 2 stark gefährdet; 3 gefährdet; R Arten mit

geografischer Restriktion; V zurückgehend - Art der Vorwarnliste; G: Gefährdungsstatus

unbekannt; D: Daten unzureichend; M: Wanderfalter.

Page 20: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Tabelle 1: Gesamtliste aller artenschutzrechtlich zu berücksichtigenden Arten im Untersuchungsgebiet („Prüfliste“)

Art Schutz Rote Listen

V Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

FF

H A

nh

. IV

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Ver

antw

ort

lich

kei

t

Deu

tsch

lan

ds

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re,

Ufe

r

Ho

ch-/

Üb

erg

an

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

ager

rase

n

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er Ä

stu

are

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Säugetiere

Bechsteinfleder-maus

x -- 2 2 ! x x x

Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten, da Hauptverbreitungsgebiet der Art in Südwestdeutschland; keine Quartiere im Wirkraum des Bauvorhabens vorhanden, keine Bedeutung des U-Gebietes als Jagdgebiet gegeben.

O nicht

relevant

Biber x -- V 0 x x x wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen im UG keine Vorkommen möglich.

O nicht

relevant

Braunbär x -- x 0 0 x x x x x x x in Nds. und D ausgestorben O nicht

relevant

Braunes Langohr

x -- V 2 x x x x x

Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten, da keine als Quartiere oder Jagdbiotop geeigneten Strukturen (alte Laubbaumbestände) im Wirkraum des Bauvorhabens vorhanden sind.

O nicht

relevant

Breitflügelfledermaus

x -- G 2 x x x x x x x x

Vorkommen im von den Planungen bau- und anlagebedingt betroffenen Bereich auf der Nahrungssuche vereinzelt möglich, aber als Quartiere geeigneten Strukturen sind im Wirkraum des Bauvorhabens nicht vorhanden.

P relevant

Europäischer Nerz

x -- 0 0 x x x in Nds. und D ausgestorben. O nicht

relevant

Feldhamster x -- 1 2 (!) x x

pot. Vorkommen sind wegen der Boden- u. Grundwasserverhältnisse auf Teilflächen des UG und bekannter Vorkommen in der weiteren Umgebung nicht grundsätzlich ausgeschlossen; im Zuge der Überprüfung der überplanten Ackerflächen im UG wurden aber keine Feldhamster gefunden.

P relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 15

Page 21: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 16

Art Schutz Rote Listen

V Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

FF

H A

nh

. IV

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Ver

antw

ort

lich

kei

t

Deu

tsch

lan

ds

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re,

Ufe

r

Ho

ch-/

Üb

erg

an

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

ager

rase

n

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er Ä

stu

are

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Fischotter x -- x 3 1 ! x x x wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen im Wirkraum der Baumaßnahme nicht zu erwarten.

O nicht

relevant

Fransenfleder-maus

x -- -- 2 x x x x x x

Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten, da keine als Quartiere oder Jagdbiotop geeigneten Strukturen (reich strukturierte Mischwälder) im Wirkraum des Bauvorhabens vorhanden sind.

O nicht

relevant

Graues Langohr x -- 2 2 x x x x x

Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten, da keine als Quartiere oder Jagdbiotop (reich gegliederte Kulturlandschaft) geeigneten Strukturen im Wirkraum des Bauvorhabens vorhanden sind.

O nicht

relevant

Große Bartfledermaus

x -- V 2 x x x x x x

Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten, da keine als Quartiere oder Jagdbiotop geeigneten Strukturen (reich strukturierte Laub- o. Mischwälder) im Wirkraum des Bauvorhabens vorhanden sind.

O nicht

relevant

Großer Abendsegler

x -- V 2 ? x x x x

Quartiere im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten, da keine geeigneten Strukturen im Wirkraum des Bauvorhabens vorhanden sind. Allenfalls geringe Bedeutung des U-Gebietes als Jagdgebiet, die aber trotz des Bauvorhabens nicht beeinträchtigt wird, da die Art in großer Höhe über den Freiflächen jagt.

O nicht

relevant

Großes Mausohr x -- V 2 ! x x x x x

Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten, da keine als Quartiere (Gebäude) oder Jagdbiotop (unterwuchsfreie, alte Wälder) geeigneten Strukturen im Wirkraum des Bauvorhabens vorhanden sind.

O nicht

relevant

Page 22: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 17

Art Schutz Rote Listen

V Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

FF

H A

nh

. IV

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Ver

antw

ort

lich

kei

t

Deu

tsch

lan

ds

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re,

Ufe

r

Ho

ch-/

Üb

erg

an

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

ager

rase

n

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er Ä

stu

are

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Haselmaus x -- G R x x

Vorkommen sind im Wirkungsbereich des Bauvorhabens wegen fehlender, ausreichend großer als Lebensraum geeigneter Biotopstrukturen ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Kleine Bartfledermaus

x -- V 2 x x x x x x x

Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten, da keine als Quartiere oder Jagdbiotop geeigneten Strukturen (kleinräumig strukturierte Landschaft u. Wälder) im Wirkraum des Bauvorhabens vorhanden sind.

O nicht

relevant

Kleine Hufeisennase

x -- 1 0 ! x x x x x gilt in Nds. als ausgestorben; UG liegt außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in D.

O nicht

relevant

Kleiner Abendsegler

x -- D 1 x x x x

Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten, da keine als Quartiere oder Jagdbiotop geeigneten Strukturen (strukturreiche Laubwälder mit Altholzbeständen) im Wirkraum des Bauvorhabens vorhanden sind.

O nicht

relevant

Luchs x -- x 2 0 x x x x

aktuelle Vorkommen im Harz (Auswilderungsprojekt) mit Ausbreitungstendenzen nach Süden und Westen; die von den Planungen betroffenen Bereiche bieten aber keinen Lebensraum der Art, auch nicht als Wanderkorridor; Vorkommen im Untersuchungsgebiet daher nicht zu erwarten.

O nicht

relevant

Mopsfledermaus x -- 2 1 ! x x x x x

Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten, da keine als Quartiere oder Jagdbiotop geeigneten Strukturen (strukturreiche Wälder) im Wirkraum des Bauvorhabens vorhanden sind.

O nicht

relevant

Mückenfleder-maus

x -- D N x x x x x x

Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten, da keine als Quartiere oder Jagdbiotop geeigneten Strukturen (mehrschichtige Laubwälder in Gewässernähe) im Wirkraum des Bauvorhabens vorhanden sind.

O nicht

relevant

Page 23: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 18

Art Schutz Rote Listen

V Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

FF

H A

nh

. IV

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Ver

antw

ort

lich

kei

t

Deu

tsch

lan

ds

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re,

Ufe

r

Ho

ch-/

Üb

erg

an

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

ager

rase

n

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er Ä

stu

are

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Nordfledermaus x -- G 2 x x x x x

Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten, da das Verbreitungsgebiet der Art in Nds. auf den Harz beschränkt ist. Zudem sind keine als Quartiere geeigneten Strukturen (Gebäude) im Wirkraum des Bauvorhabens vorhanden.

O nicht

relevant

Rauhautfleder-maus

x -- -- 2 x x x x x

Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten, da keine als Quartiere oder Jagdbiotop geeigneten Strukturen (struktur- und altholzreiche Laubmischwälder) im Wirkraum des Bauvorhabens vorhanden sind.

O nicht

relevant

Sumpfspitzmaus b 2 3 ! x x keine als Lebensraum für diese Art geeigneten Biotopstrukturen im UG vorhanden, Vorkommen im Untersuchungsgebiet daher nicht zu erwarten.

O nicht

relevant

Teichfledermaus x -- D ! x x x x x

Schwerpunkt des Verbreitungsgebietes der Art ist Nordwestdeutschland, keine als Quartiere oder Jagdbiotop geeigneten Strukturen im Wirkraum des Bauvorhabens vorhanden.

O nicht

relevant

Wasserfleder-maus

x -- -- 3 x x x x x x x

Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten, da keine als Quartiere oder Jagdbiotop geeigneten Strukturen (ältere Gehölze in Gewässerniederungen) im Wirkraum des Bauvorhabens vorhanden sind.

O nicht

relevant

Wildkatze x -- x 3 2 !

Vorkommen im Harz und Weserbergland, aber keine beeinträchtigenden Auswirkungen zu erwarten, da keine als Wanderkorridore geeigneten Biotop-strukturen vom Bauvorhaben betroffen sind.

O nicht

relevant

Wisent x -- 0 0 x x x x x x in Nds. ausgestorben; Vorkommen nur in Wildtiergehegen (Nachzuchten).

O nicht

relevant

Page 24: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 19

Art Schutz Rote Listen

V Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

FF

H A

nh

. IV

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Ver

antw

ort

lich

kei

t

Deu

tsch

lan

ds

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re,

Ufe

r

Ho

ch-/

Üb

erg

an

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

ager

rase

n

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er Ä

stu

are

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Wolf x -- x 1 0 x x x x x x x x x x x

in Nds. ausgestorben; in jüngster Zeit von Osten nach Nds. einwandernde Einzelindividuen; aber keine beeinträchtigenden Auswirkungen zu erwarten, da keine als Wanderkorridore geeigneten Biotopstrukturen vom Bauvorhaben betroffen sind.

O nicht

relevant

Zweifarbfleder-maus

x -- D 1 x x x x x x

Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten, da keine als Quartiere oder Jagdbiotop geeigneten Strukturen (strukturreiche, parkartige Waldlandschaften) im Wirkraum des Bauvorhabens vorhanden sind.

O nicht

relevant

Zwergfleder-maus

x -- -- 3 x x x x x x x x x x x

Vorkommen im von den Planungen bau- und anlagebedingt betroffenen Bereich auf der Nahrungssuche vereinzelt möglich, aber als Quartiere geeigneten Strukturen sind im Wirkraum des Bauvorhabens nicht vorhanden.

P relevant

Reptilien

Schlingnatter x -- 3 2 x x x x x

in Nds. Hauptvorkommen in der Lüneburger Heide, Stader Geest; Weser-Aller-Flachland; geeignete Habitate im UG nicht vorhanden; im Zuge der Überprüfung der Biotopstrukturen hinsichtlich potenzieller Vorkommen ergaben sich keine Anhaltspunkte für ein Vorkommen der Art im Wirkraum der Baumaßnahme.

O nicht

relevant

Sumpfschild-kröte

x -- 1 0 x x

keine natürlichen Vorkommen der Art in Nds.; Voraussetzung für ein bodenständiges Vorkommen sind günstig exponierte, warme Sandhügel oder Trockenstandorte für die Eiablage in Gewässer-nähe; entspr. Habitate sind im UG nicht vorhanden.

O nicht

relevant

Page 25: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 20

Art Schutz Rote Listen

V Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

FF

H A

nh

. IV

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Ver

antw

ort

lich

kei

t

Deu

tsch

lan

ds

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re,

Ufe

r

Ho

ch-/

Üb

erg

an

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

ager

rase

n

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er Ä

stu

are

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Zauneidechse x -- V 3 x x x x x

Im UG vorhandene Ruderalfluren entlang von Böschungen u. Wegen bieten pot. Lebensraum der Art; im Zuge der Überprüfung des UG auf Vorkommen der Art (4. Begehungen) ergaben sich keine Anhaltspunkte für ein Vorkommen der Art im Wirkraum der Baumaßnahme.

P relevant

Amphibien

Geburtshelfer-kröte

x -- 3 3 x x x x x x

im Wirkraum der Baumaßnahme sind keine als Lebensräume geeig. Biotopstrukturen der Art vorhanden (unverb. Fluss- u. Bachufer; Abbruchkanten, Kolke, Geschiebetümpel).

O nicht

relevant

Gelbbauchunke x -- 2 1 ! x x x x

im Wirkraum der Baumaßnahme sind keine als Lebensräume geeig. Biotopstrukturen der Art vorhanden (Flussläufe mit hoher Substratdynamik und vielen temporären Kleingewässern).

O nicht

relevant

Kammmolch x -- V 3 ! x x x x x x x x

im Wirkraum der Baumaßnahme sind keine als Lebensräume geeig. Biotopstrukturen der Art vorhanden (wasservegetationsreiche, fischfreie Gewässer).

O nicht

relevant

Kleiner Wasserfrosch

x -- G 2 x x x x x

im Wirkraum der Baumaßnahme sind keine als Lebensräume geeig. Biotopstrukturen der Art vorhanden (moorige und sumpfige Wiesen- und Waldweiher).

O nicht

relevant

Knoblauchkröte x -- 3 3 x x x x x

im Wirkraum der Baumaßnahme sind keine als Lebensräume geeig. Biotopstrukturen der Art vorhanden (leicht grabbare, sandige Böden im Umfeld von Kleingewässern).

O nicht

relevant

Page 26: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 21

Art Schutz Rote Listen

V Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

FF

H A

nh

. IV

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Ver

antw

ort

lich

kei

t

Deu

tsch

lan

ds

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re,

Ufe

r

Ho

ch-/

Üb

erg

an

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

ager

rase

n

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er Ä

stu

are

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Kreuzkröte x -- V 3 ! x x x x x

im Wirkraum der Baumaßnahme sind keine als Lebensräume geeig. Biotopstrukturen der Art vorhanden (besiedelt ähnliche Lebensräume wie die Gelbbauchunke, s. o.)

O nicht

relevant

Laubfrosch x -- 3 2 x x x x x x

im Wirkraum der Baumaßnahme sind keine als Lebensräume geeig. Biotopstrukturen der Art vorhanden (Kleingewässer mit vegetationsreichen Ufern, - Jungbäume und Sträucher als vertikale Strukturen wichtig - und geringer Wassertiefe sowie üppiger Wasservegetation aus Röhrichten).

O nicht

relevant

Moorfrosch x -- 3 3 (!) x x x x x x keine Vorkommen im UG zu erwarten, da UG außerhalb des nds. Verbreitungsgebietes liegt.

O nicht

relevant

Rotbauchunke x -- 2 1 x x x x x keine Vorkommen im UG zu erwarten, da UG außerhalb des nds. Verbreitungsgebietes liegt.

O nicht

relevant

Springfrosch x -- -- 2 (!) x x x x keine Vorkommen im UG zu erwarten, da UG außerhalb des nds. Verbreitungsgebietes liegt.

O nicht

relevant

Wechselkröte x -- 3 1 x x x x

im Wirkraum der Baumaßnahme sind keine als Lebensräume geeig. Biotopstrukturen vorhanden (steppenartige, sonnenexponierte und trocken-warme Offenlandhabitate mit gut grabbaren Böden in Nähe von vegetationsarmen, sonnenexponierten Gewässern mit flachen Ufern).

O nicht

relevant

Fische und Rundmäuler

Vorkommen entsprechender Arten sind wegen fehlender geeigneter Fließgewässer grundsätzlich auszuschließen.

Schmetterlinge

Blauschillernder Feuerfalter

x s 1 0 x

Vorkommen im UG nicht zu erwarten, da als Lebensraum geeignete Biotopstrukturen (Feuchtwiesenbrachen auf Hochebenen des Berglandes) nicht vorhanden sind.

O nicht

relevant

Page 27: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 22

Art Schutz Rote Listen

V Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

FF

H A

nh

. IV

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Ver

antw

ort

lich

kei

t

Deu

tsch

lan

ds

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re,

Ufe

r

Ho

ch-/

Üb

erg

an

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

ager

rase

n

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er Ä

stu

are

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

x -- 3 1 x

in Norddeutschland sehr seltene, vereinzelte Vor-kommen auf feuchten Wiesen mit Vorkommen der Wirtspflanze und -ameise; im UG nicht zu erwarten, da entsprechende Biotope nicht vorhanden sind.

O nicht

relevant

Eschen-Scheckenfalter

x -- 1 0 x

letzte Vorkommen in Nds. vor 1985; Vorkommen im UG auch nicht zu erwarten, da als Lebensraum ge-eignete Biotopstrukturen (warmfeuchte, sehr lichte Laubmischwälder mit hohem Grundwasserstand mit freistehenden, besonnten Jungeschen und reicher Kraut- und Strauchvegetation) nicht vorhanden sind.

O nicht

relevant

Großer Feuerfalter

x -- 2 0 x x

UG liegt außerhalb des Verbreitungsgebietes der Art in Nds.; seit 1970 verm. landesweit ausgestorben; Vorkommen im UG auch nicht zu erwarten, da als Lebensraum geeignete Biotopstrukturen (Feucht-wiesen und deren Brachen) nicht vorhanden sind.

O nicht

relevant

Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling

x -- 2 0 x x

seit 1945 keine Nachweise in Nds.; Vorkommen im UG auch nicht zu erwarten, da geeignete Biotop-strukturen (großflächige, strukturreiche, extensiv ge-nutzte Feucht- und Nasswiesen mit reichlichen Vor-kommen des Großen Wiesenknopfes Sanguisorba officinalis und Nestern der Trockenrasen-Knoten-ameise Myrmica scabrinodis) nicht vorhanden sind.

O nicht

relevant

Nachtkerzen-schwärmer

x -- V 2 x x

Vorkommen im UG nicht zu erwarten, da geeignete Biotopstrukturen (Brachflächen in warmtrockenen Lagen mit reichem Bewuchs an Weidenröschen oder Nachtkerzen, z. B. Sand- und Kiesgruben, Brachäcker, besonnte Hänge) nicht vorhanden sind.

O nicht

relevant

Schwarzer Apollofalter

x -- 1 0 x UG liegt außerhalb des Verbreitungsgebietes (höheres Bergland) der Art.

O nicht

relevant

Page 28: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 23

Art Schutz Rote Listen

V Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

FF

H A

nh

. IV

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Ver

antw

ort

lich

kei

t

Deu

tsch

lan

ds

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re,

Ufe

r

Ho

ch-/

Üb

erg

an

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

ager

rase

n

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er Ä

stu

are

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Schwarz-fleckiger Ameisenbläuling

x -- 2 1 x x

in Norddeutschland nur sehr seltene, vereinzelte Vorkommen auf Magerrasen u. Heiden; im UG nicht zu erwarten, da als Lebensraum geeignete Biotopstrukturen nicht vorhanden sind.

O nicht

relevant

Waldwiesen-vögelchen

x -- 1 1 x x x wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (grasige Freiflächen v. a. in Feucht-, Bruch- und Auwäldern) kein Vorkommen im UG möglich.

O nicht

relevant

Käfer

Breitrand x -- 1 1 x

letzte Vorkommen in Nds. vor 1980; Vorkommen im UG nicht zu erwarten, da keine geeigneten Biotopstrukturen (nährstoffarme Stillgewässer mit Flachwasserzonen u. entspr. Wasserpflanzen-beständen) vorhanden sind.

O nicht

relevant

Eremit x -- 2 x x Vorkommen im UG nicht zu erwarten, da keine geeigneten Biotopstrukturen mit Uraltbäumen (insb. alte Eichen) vorhanden sind.

O nicht

relevant

Grubenlaufkäfer x -- 1 0 x x x

Vorkommen im UG nicht zu erwarten, da keine geeigneten Biotopstrukturen (feuchte bis nasse Wälder) vorhanden sind; gilt zudem seit den 50er Jahren in Nds. als ausgestorben.

O nicht

relevant

Heldbock x -- 1 x x Vorkommen im UG wegen fehlender geeigneter, ausreichend alter Baumbestände nicht zu erwarten; zudem in Nds. vermutl. ausgestorben.

O nicht

relevant

Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer

x -- 1 0 x

gilt in Nds. als ausgestorben, Vorkommen im UG wegen fehlender Biotopstrukturen (nährstoffarme Stillgewässer mit ausgedehnten, besonnten Flach-wasserbereichen und gut entwickelter Unterwasser-vegetation) nicht möglich.

O nicht

relevant

Page 29: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 24

Art Schutz Rote Listen

V Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

FF

H A

nh

. IV

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Ver

antw

ort

lich

kei

t

Deu

tsch

lan

ds

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re,

Ufe

r

Ho

ch-/

Üb

erg

an

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

ager

rase

n

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er Ä

stu

are

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Libellen

Asiatische Keiljungfer

x -- G 0 x

galt in Nds. als ausgestorben (besiedelt aktuell nur die Unterläufe großer Flüsse; sporadische Nachweise an Elbe und Weser); Vorkommen im UG wegen fehlender Biotopstrukturen nicht möglich.

O nicht

relevant

Große Moosjungfer

x -- 2 2 x x x x x x Vorkommen im UG nicht möglich, da keine ge-eigneten Fortpflanzungsgewässer vorhanden (hauptsächl. besonnte, fischfreie Moorgewässer).

O nicht

relevant

Grüne Flussjungfer

x -- 2 1 x x x

Vorkommen im UG wegen fehlender Biotop-strukturen (Fließgewässer d. Tieflandes mit fein-sandigem Gewässergrund u. hoher Gewässergüte) nicht möglich.

O nicht

relevant

Grüne Mosaikjungfer

x -- 1 1 x x x x Vorkommen im UG wegen fehlender Biotop-strukturen (Vorkommen der Art ist an Bestände der Krebsschere gebunden) nicht möglich.

O nicht

relevant

Östliche Moosjungfer

x -- 1 x x x Vorkommen im UG wegen fehlender Biotopstrukturen (Moorgewässer) nicht möglich.

O nicht

relevant

Sibirische Winterlibelle

x -- 2 1 x x x x x x

UG am Rand des nieders. Verbreitungsgebietes der Art, wegen fehlender geeigneter Lebensräume (pflanzenreiche, saubere Kleingewässer) ist ein Vorkommen der Art im UG auch nicht möglich.

O nicht

relevant

Zierliche Moosjungfer

x -- 1 1 x x x

Vorkommen im UG nicht möglich, da keine geeigneten Fortpflanzungsgewässer (schwach saure Stillgewässer) vorhanden sind; bisher sind auch keine Vorkommen im Berg- u. Hügelland bekannt.

O nicht

relevant

Page 30: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 25

Art Schutz Rote Listen

V Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

FF

H A

nh

. IV

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Ver

antw

ort

lich

kei

t

Deu

tsch

lan

ds

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re,

Ufe

r

Ho

ch-/

Üb

erg

an

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

ager

rase

n

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er Ä

stu

are

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Weichtiere

Bachmuschel x -- 1 - x Vorkommen im UG wegen fehlender Biotop-strukturen (saubere, sauerstoffreiche Fließgewässer mit kiesigem Grundsubstrat) nicht möglich.

O nicht

relevant

Zierliche Tellerschnecke

x -- 1 x Vorkommen im UG nicht möglich, da keine ge-eigneten Biotopstrukturen im UG vorhanden sind (saubere, kalkreiche, pflanzenreiche Stillgewässer).

O nicht

relevant

Stachelhäuter

Vorkommen entsprechender Arten sind wegen fehlender mariner Lebensräume grundsätzlich auszuschließen.

Farn- und Blütenpflanzen Einfache Mondraute

x -- 2 0 x x in Nds. verschollen, letzte Nachweise 1912 im LK Oldenburg.

O nicht

relevant

Frauenschuh x -- x 3 2 x x x Vorkommen in kalkigen Buchenwäldern; keine Wuchsorte im anlagebedingt betroffen Bereich und dessen Umfeld vorhanden.

O nicht

relevant

Froschkraut x -- 2 2 x x x Vorkommen im UG nicht möglich, da keine geeigneten Wuchsorte (Uferzonen versch. Gewässer) im UG vorhanden sind.

O nicht

relevant

Kriechender Sellerie

x -- 1 1 x

Vorkommen ist nicht zu erwarten, da keine geeigneten Biotopstrukturen (Wuchsorte sind feuchte bis nasse, oft zeitweise überschwemmte Standorte auf sandigen oder torfigen, relativ basenreichen, nährstoffarmen Substraten) im UG vorhanden sind.

O nicht

relevant

Moor-Steinbrech x -- 1 0 x

in Nds. ausgestorben; früher nur im westlichen Tiefland; zudem wegen fehlender als Wuchsort geeigneter Biotope keine Vorkommen im UG möglich.

O nicht

relevant

Page 31: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 26

Art Schutz Rote Listen

V Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

FF

H A

nh

. IV

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Ver

antw

ort

lich

kei

t

Deu

tsch

lan

ds

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re,

Ufe

r

Ho

ch-/

Üb

erg

an

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

ager

rase

n

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er Ä

stu

are

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Prächtiger Dünnfarn

x -- R x

in Nds. nur ein Wuchsort im Leinebergland bei GÖ bekannt; im Wirkraum der Baumaßnahme sind aber keine für die Art geeigneten Wuchsorte (silikatische Felsflächen) vorhanden.

O nicht

relevant

Sand-Silberscharte

x -- 2 0 x x in Nds. ausgestorben; zudem sind keine für die Art geeigneten Wuchsorte (Sandfelder und trockene Hügel) im UG vorhanden.

O nicht

relevant

Schierling-Wasserfenchel

x -- 1 1 x x die Art ist an der Elbe endemisch. O nicht

relevant

Sumpf-Glanzkraut

x -- x 2 2 x x

nur noch auf Borkum, sonst in Nds. ausgestorben; zudem wegen fehlender als Wuchsort geeigneter Biotope (Kleinseggenriede und in zeitweilig überflutete Nieder-, und Quellmoore) keine Vorkommen im UG möglich.

O nicht

relevant

Vorblattloses Leinblatt

x -- 1 1 x nur ein Wuchsort in Nord-Nieders. bekannt; potenzielle Wuchsorte (Heiden und sandige Böden) im Wirkraum der Baumaßnahme nicht vorhanden.

O nicht

relevant

Page 32: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Fortsetzung Tab. 1: Liste aller artenschutzrechtlich zu berücksichtigenden Arten im Untersuchungsgebiet – Avifauna („Prüfliste“)

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Avifauna

Adlerbussard x b x k. A. x x in Nds. nur Irrgast; potenzielles Auftreten sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Alpenbraunelle -- b R ? nur in den Alpen vorkommend. O nicht

relevant

Alpensegler -- b R x

in Nds. nur seltener Gastvogel; im Zuge der Kartierungen keine Nachweise der Art im UG; pot. Auftreten sehr unwahrscheinlich

O nicht

relevant

Alpenstrandläufer z s 1 0 x x x x x x

In Nds. als Brutvogel ausgestorben; potenzielles Auftreten der Art im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen auszuschließen.

O nicht

relevant

Auerhuhn x s 1 1 x Vorkommen auf den Hochharz beschränkt.

O nicht

relevant

Basstölpel (z) b R x Vorkommen nur auf Helgoland. O nicht

relevant

Baumfalke z b x 3 3 x x x x x x

im Zuge der Kartierungen keine Nachweise der Art im UG; potenzielles Auftreten der Art als NG im UG möglich.

P relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 27

Page 33: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 28

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Bekassine z s 1 2 x x x

keine geeigneten Brut- und Rastbiotope (ungestörte, deckungsreiche, Moor-, Heide- u. Wiesenlandschaften) im UG vorhanden; im Zuge der Kartierungen keine Nachweise der Art.

O nicht

relevant

Bergente z b R x x kein Brutvogel in Nds.; auch wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen im UG nicht zu erwarten.

O nicht

relevant

Bergfink (z) b k. A. 0 x x x x x x

nach nds. Brutvogelatlas nicht als Brutvogel im UG zu erwarten, keine Nachweise der Art im Zuge der Kartierungen, auch auf dem Durchzug sporadisches Auftreten wegen fehlender geeigneter Gehölzbestände nicht zu erwarten.

O nicht

relevant

Berglaubsänger -- s -- x

kein Brutvogel in Nds.; keine Nachweise der Art im Zuge der Kartierungen, auch auf dem Durchzug sporadisches Auftreten wegen fehlender geeigneter Gehölzbestände nicht zu erwarten.

O nicht

relevant

Bienenfresser (z) s -- R x x x x x x

im Zuge der Kartierungen keine Nachweise der Art, zudem keine als Brutplätze geeigneten Strukturen im UG vorhanden, daher auch keine potenziellen Vorkommen möglich.

O nicht

relevant

Birkhuhn x s 2 1 x x x x x

Vorkommen im UG nicht zu erwarten, da geeignete Biotopstrukturen (ungestörte Sandheidegebiete) nicht vorhanden sind, zudem liegt das UG außerhalb des nds. Verbreitungsgebietes der Art.

O nicht

relevant

Page 34: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 29

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Blaukehlchen x s V x x x x x x x

nach nds. Brutvogelatlas Brutvorkommen im UG sehr unwahrscheinlich, im Zuge der Kartierungen keine Nachweise der Art im UG; wegen fehlender als Brutplätze geeigneter Strukturen auch keine pot. Vorkommen zu erwarten.

O nicht

relevant

Blauracke x s 0 0 x x x x x In Nds. ausgestorben O nicht

relevant

Brachpieper x s 1 1 x x

das UG liegt außerhalb der nds. Verbreitungszentren der Art; auch pot. Vorkommen sind im UG nicht zu erwarten, weil geeignete Biotopstrukturen fehlen.

O nicht

relevant

Brandseeschwalbe x s 2 - x x x x nur an der Küste. O nicht

relevant

Braunkehlchen z b 3 2 x x x x

keine Nachweise im Zuge der aktuellen Kartierungen im UG bzw. Wirkraum der Maßnahme; Brutvorkommen kann auch aufgrund der Habitatstrukturen (ungestörte, reich gegliederte, extensiv genutzte Wiesenlandschaften) im UG ausgeschlossen werden.

O nicht

relevant

Bruchwasserläufer x s 1 1 x x x x x

keine Nachweise im Zuge der aktuellen Kartierungen; Brutvorkommen kann auch aufgrund der Habitatstrukturen im UG ausgeschlossen werden.

O nicht

relevant

Doppelschnepfe x s 0 0 x x x x

gilt in Nds. als ausgestorben; nur noch sporadisch auf dem Durchzug; wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen jedoch nicht im UG zu erwarten.

O nicht

relevant

Page 35: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 30

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Dreizehenmöwe (z) b R x x x nur an der Küste vorkommend. O nicht

relevant

Drosselrohrsänger z s V 1 x

das UG liegt außerhalb des nds. Ver-breitungsgebietes der Art; keine Nach-weise im Zuge der aktuellen Kartierungen; auch keine Brutvorkommen wegen fehlender geeigneter Habitate (wasserständige Röhrichte der Uferzonen) möglich.

O nicht

relevant

Dünnschnabelmöwe x b k. A. x in Nds Irrgast, nur an der Küste O nicht

relevant

Eissturmvogel (z) s R x nur an der Küste vorkommend. O nicht

relevant

Eistaucher x s k. A. x x nur an der Küste vorkommend. O nicht

relevant

Eisvogel x s -- 3 x x x

keine Nachweise im Zuge der aktuellen Kartierungen; keine Brutvorkommen im UG wegen fehlender geeigneter Biotop-strukturen(Uferabbrüche an Fließge-wässern) möglich.

O nicht

relevant

Feldlerche z b 3 3 x x x x

vereinzelte (2) Brutvorkommen im Wirkraum der Baumaßnahme auf südl. der gepl. PWC-Anlage gelegenen Ackerflächen vorhanden.

X relevant

Page 36: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 31

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Feldschwirl (z) b V 3 x x x x x x x x x

keine Nachweise im Zuge der aktuellen Kartierungen im UG, keine Brutvor-kommen im UG wegen fehlender ge-eigneter Biotopstrukturen (ausgeprägte Hochstaudenfluren entlang von Gräben und Rainen) zu erwarten.

O nicht

relevant

Fischadler x x 3 1 x x x x x Vorkommen aufgrund fehlender geeigneter Habitatstrukturen im UG ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Flussregenpfeifer (z) s -- 3 x x x x

keine Nachweise im Zuge der aktuellen Kartierungen; Brut- u. Rastvorkommen auch aufgrund der Habitatstrukturen im UG auszuschließen.

O nicht

relevant

Flussseeschwalbe x s 2 2 x x x x x x nur an der Küste vorkommend. O nicht

relevant

Flussuferläufer z s 2 1 x x x x x

keine Nachweise im Zuge der aktuellen Kartierungen im UG; pot. Brutvorkommen können aufgrund fehlender Habitat-strukturen (störungsfreie, locker bewachsene Sand- oder Kiesbänke) im UG ausgeschlossen werden.

O nicht

relevant

Gänsegeier x b x 0 x x x x x x x seltener Irrgast, kein Brutvogel in Nds. O nicht

relevant

Gänsesäger z b 2 x x x

keine Nachweise der Art im Zuge der aktuellen Kartierungen im UG; in Nds. nur Durchzügler, pot. Auftreten zur Zugzeit im UG wegen fehlender geeigneter Gewässer ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Page 37: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 32

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Gartenrotschwanz z b -- 3 x x x x

Brutnachweis der Art in der dörfl. Ortsrandlage von Elkershausen; aber keine Brutvorkommen nach den aktuellen Kartierungen im Bereich überplanter Flächen oder Gehölze; Beeinträchtigungen der Bruthabitate durch das Bauvorhaben aber ausge-schlossen, da keine Überbauung und ausreichender Abstand.

X relevant

Gelbkopf-Schafstelze

-- b R x xin Nds. nur seltener Durchzügler an der Küste; keine Vorkommen nach den Kartierungen im UG vorhanden.

O nicht

relevant

Gerfalke x b x k. A. x x ?

in Nds. nur seltener Gastvogel; keine Vorkommen nach den aktuellen Kartierungen im UG; auch potenzielles Auftreten sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Goldregenpfeifer x s 1 1 x x x x x x x x x

in Nds. sehr seltener Brutvogel nur im westl. Tiefland; zur Zugzeit vermehrt an der Küste vorkommend; pot Auftreten als Gastvogel im UG wegen fehlender geeigneter Biotope ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Grauammer (z) s 3 1 x x x x

keine Brutvorkommen nach den aktuellen Kartierungen im UG bzw. im Wirkungsbereich der Baumaßnahme vorhanden; auch pot. Auftreten im UG wegen der extremen Seltenheit der Art in Nds. sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Page 38: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 33

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Grauspecht x x 2 1 x x x x x

keine Nachweise der Art im Zuge der aktuellen Kartierungen im UG bzw. im Wirkungsbereich der Baumaßnahme, auch pot. als Brutvogel wegen fehlender geeigneter Waldbestände im UG ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Großer Brachvogel z s 1 2 x x x x x x x x x

Brutvorkommen und auch Auftreten der Art als NG oder auf dem Durchzug kann aufgrund fehlender geeigneter Habitatstrukturen (ausgedehnte, ungestörte Feuchtwiesen und Moore) im UG ausgeschlossen werden; im Rahmen der Kartierungen im UG auch nicht nachgewiesen.

O nicht

relevant

Großtrappe x b x 1 0 x x kein Brutvogel in Nds.; auch pot. Auftreten als Ausnahmeerscheinung in harten Wintern sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Grünlaubsänger -- b R - x x

brütet aktuell bisher nur im Hochharz; sonst in Nds. nur Durchzügler, wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (Wälder) im Wirkraum der Baumaßnahme nicht zu erwarten.

O nicht

relevant

Page 39: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 34

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Grünschenkel z b k. A. x x x

in Nds. nur Durchzügler, überwiegend an der Küste; keine Nachweise im Zuge der aktuellen Kartierungen im Wirkungsbereich der Baumaßnahme; potenzielles Auftreten der Art auf dem Durchzug im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (ungestörte Flachwasserzonen und Schlamm-flächen) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Grünspecht -- s -- 3 x x x x x

keine Brutvorkommen nach den aktuellen Kartierungen im UG bzw. Wirkungsbereich der Baumaßnahme vorhanden; wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (Gehölze, Wälder) im Wirkraum der Baumaßnahme nicht zu erwarten. Beeinträchtigungen von Bruthabitaten durch das Bauvorhaben daher ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Habicht (z) b x -- x x x x x x x

keine Nachweise der Art im Zuge der aktuellen Kartierungen im UG bzw. im Wirkungsbereich der Baumaßnahme vorhanden; auch als pot. Brutvogel wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (Gehölze, Wälder) im Wirkraum der Baumaßnahme nicht zu erwarten. Zudem sind Beein-trächtigungen pot. Brutbäume durch das Bauvorhaben ausgeschlossen, da keine Überbauung entspr. Gehölze erfolgt.

O nicht

relevant

Page 40: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 35

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Habichtskauz x b x R x

nur sporadischer Vermehrungsgast in Lüneburger Heide und im Harz, keine Nachweise nach den aktuellen Kartierungen im UG; da Ausnahme-erscheinung in Nds. ist auch pot. Auftreten im UG sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Halsbandschnäpper x b 3 -- x x in Nds. nur sporadisch auf dem Durchzug; so auch pot. Auftreten im UG sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Haselhuhn x b 2 1 x

auf den Harz beschränkt, lt. nds. Brutvogelatlas im UG nicht zu erwarten, auch wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (unterholzreiche, ungestörte Laub-Mischwälder) keine Vorkommen möglich.

O nicht

relevant

Haubenlerche -- s 1 1 x x x

in der Region Bergland schon immer selten u. seit längerem dort ganz verschwunden; keine Nachweise der Art im Zuge der aktuellen Kartierungen im UG bzw. im Wirkungsbereich der Baumaß-nahme vorhanden; pot. Vorkommen wegen fehlender geeigneter Biotop-strukturen weitgehend auszuschließen.

O nicht

relevant

Heidelerche x s V 3 x x x x x x

nach nds. Brutvogelatlas Vorkommen im UG ausgeschlossen; auch potenziell wegen fehlender geeigneter Lebensräume als Brutvogel oder auf dem Durchzug nicht zu erwarten.

O nicht

relevant

Page 41: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 36

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Kampfläufer x s 1 1 x x x x x x

in Nds. Brutvorkommen nur noch selten an der Küste, Vorkommen im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Karmingimpel (z) s -- x x x x x

nach nds. Brutvogelatlas liegt das UG nicht im nieders. Brutgebiet der Art; im Zuge der Kartierungen im UG keine Nachweise; auch pot. Auftreten als Brut- oder Rastvogel sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Kiebitz z s 2 3 x x x x

nach den aktuellen Kartierungen keine Nachweise im UG; auch pot. Auftreten wegen fehlender geeig. Biotopstrukturen (Mosaik aus Grünland u. Ackerbrachen) weitgehend ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Kleines Sumpfhuhn x s 1 1 x x x

im Zuge der Kartierungen im UG keine Nachweise der Art; lt. nds. Brutvogel-atlas und wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen im UG auch potenziell nicht zu erwarten.

O nicht

relevant

Kleinspecht (z) b V 3 x x

keine Nachweise der Art im Zuge der Kartierungen im UG; auch pot. Vorkommen als Brutvogel im UG wegen fehlender geeigneter Gehölzstrukturen (Gehölze der Niederungen und Auen) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Page 42: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 37

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Knäkente z b x 2 1 x x

im Zuge der Kartierungen im UG bzw. Wirkungsbereich der Baumaßnahme keine Nachweise; pot. Auftreten wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (ungestörte, vegetations- u. deckungs-reiche Uferzonen) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Kolbenente z b -- R x

nach nds. Brutvogelatlas Vorkommen im Gebiet sehr unwahrscheinlich; im Zuge der Kartierungen im UG keine Nachweise;pot. Auftreten wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (strukturreiche Stillgewässer) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Kornweihe x b x 2 2 x x x x x x

im Zuge der Kartierungen im UG keine Nachweise; pot. Auftreten als Gastvogel im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (reich strukturierte Agrarflächen) weitgehend auszuschließen.

O nicht

relevant

Kragentrappe x b x k. A. ? seltener Irrgast in Nds.; potenzielles Auftreten sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Kranich x b x -- x x x x x x

nur auf dem Durchzug überfliegend, pot. Auftreten als Rastvogel im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (ungestörte offene Flächen) weitgehend auszuschließen.

O nicht

relevant

Krickente z b 3 3 x x x x x

im Zuge der Kartierungen im UG keine Nachweise; pot. Auftreten wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (strukturreiche Stillgewässer) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Page 43: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 38

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Kuckuck (z) b V 3 x x x x x x x x

keine Nachweise der Art im Zuge der Kartierungen im UG; aufgrund der hohen Lärmbelastung durch die BAB sind pot. Brutvorkommen dieser lärm-empfindlichen Art weitgehend auszu-schließen. Zudem sind Brutvorkommen der häufigsten Wirtvogelarten (u. a. Rohrsänger) nicht vorhanden.

O nicht

relevant

Küstenseeschwalbe x s 2 x x x xnur an der Küste vorkommend; pot. Auftreten im UG ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Kurzzehenlerche x b k. A. nur zur Zugzeit sporadisch in Nds.; pot. Auftreten im UG sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Lachseeschwalbe x s 1 1 x x x x

im Binnenland nur sporadisch zur Zugzeit, sonst nur an der Küste vorkommend; potenzielles Auftreten im UG ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Löffelente z b 3 2 x x x

im Zuge der Kartierungen im UG keine Nachweise; pot. Auftreten wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (Stillgewässer) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Löffler x b x R x x x x

im Binnenland nur sporadischer Gast-vogel, sonst nur an der Küste vor-kommend; keine Nachweise im UG; pot. Auftreten wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Mantelmöwe z b R R x x x x x x

im Binnenland nur sporadischer Gast-vogel, sonst nur an der Küste vor-kommend; keine Nachweise im UG; pot. Auftreten ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Page 44: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 39

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Mauerläufer b R x x

seltener Irrgast in Nds.; keine Nach-weise im UG, potenzielles Auftreten wegen fehlender geeigneter Biotop-strukturen ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Mäusebussard (z) b x -- x x x x x x x x

in Nds. nicht gefährdet; wegen fehlender geeigneter Horstbäume keine Brutvorkommen im Wirkraum der Baumaßnahme, ist im UG regelmäßig auftretender Nahrungsgast; Beeinträchtigungen pot. Bruthabitate in umliegenden Wäldern wegen ausreichendem Abstand ausgeschlossen.

X relevant

Merlin x b x k. A. x x x x x

in Nds. hauptsächlich an der Küste nur Durchzügler und Wintergast; im Zuge der Kartierungen keine Nachweise im UG; auftreten im UG auch zur Zugzeit sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Mittelsäger z b -- 1 x x x

im Zuge der Kartierungen keine Nachweise im UG; pot. Auftreten der Art als Gastvogel im UG wegen fehlender geeigneter Strukturen ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Mittelspecht x s -- x

im Zuge der Kartierungen keine Nachweise im UG; Auftreten der Art im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Mönchsgeier x b x k. A. ? seltener Irrgast in Nds.; keine Nachweise im UG.

O nicht

relevant

Page 45: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 40

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Moorente x b x 1 0 x

lt. nds. Brutvogelatlas in der Region Bergland - somit im UG – keine Nachweise; wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (Gewässer) auch potenziell als Gastvogel im UG nicht zu erwarten.

O nicht

relevant

Mornellregenpfeifer x s 0 x x x kein Brutvogel in Nds.; an der Küste nur auf dem Durchzug, im Binnenland nur als Ausnahmeerscheinung.

O nicht

relevant

Nachtigall z b -- 3 x x x

keine Nachweise der Art im UG im Zuge der Kartierungen; auch pot. Vorkommen wegen fehlender geeigneter Strukturen (feuchtegeprägte Gebüsche) nicht zu erwarten.

O nicht

relevant

Nachtreiher x s 1 x x

in Nds. nur ein Brutvorkommen bei Duderstadt im vorletzten Jhdt.; sonst nur unregelmäßiger Gastvogel im Berg-land; pot. Vorkommen im UG weitgehend ausgeschlossen, da auch entsprechende Gewässer fehlen.

O nicht

relevant

Nebelkrähe -- b -- 2 x x x x x x x x x Vorkommen in Nds. nur auf das Elbtal beschränkt.

O nicht

relevant

Neuntöter x b -- 3 x x x x

Einzelnachweis im Zuge der Kartierungen (Brutverdacht) in den überplanten Heckenstrukturen im Südwesten des UG.

X relevant

Page 46: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Nonnengans x b k. A. R x x

hauptsächlich zur Zugzeit an der Küste vorkommend; pot. Rastvorkommen im UG wegen fehlender geeigneter Strukturen (Gewässer, Grünland) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Odinshühnchen x s k. A. x x

nur zur Zugzeit an der Küste vorkommend, selten im Binnenland; pot. Auftreten im UG wegen fehlender geeigneter Gewässer ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Ohrentaucher x s 1 R x x

in Nds. nur sehr seltener Durchzügler; potenzielles Auftreten im UG wegen fehlender geeigneter Gewässer ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Ortolan x s 3 1 x x x

lt. nds. Brutvogelatlas Vorkommen im UG sehr unwahrscheinlich, keine Nachweise im Zuge der Kartierungen; pot. Vorkommen im UG wegen fehlender geeigneter Strukturen (reich gegliederte extensiv bewirtschaftete Agrarlandschaft) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Papageientaucher -- s 0 x nur an der Küste vorkommend O nicht

relevant

Pfeifente z b R R x x x x x

hauptsächlich nur an der Küste vor-kommend; pot. Vorkommen im UG wegen fehlender geeigneter Gewässer ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Pfuhlschnepfe x b k. A. x x

im Binnenland nur seltener Durchzügler; auch potenzielles Auftreten im UG wegen fehlender geeigneter Strukturen sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 41

Page 47: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Pirol z b V 3 x x

keine Nachweise im Zuge der Kartierungen; aufgrund der hohen Lärmbelastung durch die BAB sind pot. Brutvorkommen dieser lärmempfindlichen Art weitgehend auszuschließen; zudem fehlen geeignete größere Laubholzbestände im UG.

O nicht

relevant

Prachttaucher x b k. A. x x

in Nds. nur Wintergast; nur selten im Binnenland; potenzielles Auftreten im UG wegen fehlender geeigneter Gewässer ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Provencegrasmücke x b k. A. k. A. ?

in Nds. nur Ausnahmeerscheinung; keine Nachweise im Zuge der Kartierungen im UG; auch potenzielles Auftreten im UG sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Purpurreiher x s R - x x in Nds. unregelm. Gastvogel (nur im Tiefland); auch potenzielles Auftreten im UG sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Rallenreiher x b k. A. x im Binnenland nur unregelm. Gastvogel; auch potenzielles Auftreten im UG sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Raubseeschwalbe x s 1 x x x x x xim Binnenland nur auf dem Durchzug; potenzielles Auftreten im UG auszuschließen.

O nicht

relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 42

Page 48: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Raubwürger z s 2 1 x x x x x

keine Nachweise der Art im Zuge der aktuellen Kartierungen im UG; auch pot. Auftreten im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (reich gegliederte Heckenlandschaft mit Einzelgehölzen in Mooren und Heiden, kleinräumig gegliederte Kulturlandschaft) weitgehend auszuschließen.

O nicht

relevant

Rauchschwalbe (z) b V 3 x x x x x x

nach den aktuellen Kartierungen Brutvorkommen in den dörflichen Gebäuden der Ortslage Elkershausen; daher auch regelmäßiger NG auf den überplanten Flächen; Auswirkungen auf die Brutplätze wg. ausreichendem Abstand ausgeschlossen.

X relevant

Raufußbussard (z) b x k. A. k. A: x x x x xkein Brutvogel in Nds.; keine Nachweise im Zuge der Kartierungen; pot. als sporadischer Durchzieher.

O nicht

relevant

Raufußkauz x b x -- x wegen fehlender geeigneter Biotop-strukturen (lichte Kiefernwälder) kein Vorkommen im UG möglich.

O nicht

relevant

Rebhuhn -- b 2 3 x x x x x

keine Brutvorkommen nach den aktuellen Kartierungen im Wirkungsbereich der Baumaßnahme vorhanden; aufgrund der hohen Lärmbelastung durch die BAB sind pot. Brutvorkommen dieser lärm-empfindlichen Art im UG weitgehend auszuschließen.

O nicht

relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 43

Page 49: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Rennvogel x b k. A. ? ? ? ? ? in Nds. nur Ausnahmeerscheinung an der Küste; auch pot. Auftreten im UG ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Ringdrossel (z) b -- 1 x x x x

nur im Harz als Brutvogel; keine Nachweise im Zuge der Kartierungen im UG; wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (lichte Nadelwälder höherer Lagen) auch auf dem Durchzug im UG nicht zu erwarten.

O nicht

relevant

Rohrdommel x s 2 1 x x

UG liegt außerhalb des nieders. Verbreitungsgebietes; wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen auch potenziell im UG nicht zu erwarten.

O nicht

relevant

Rohrschwirl z s -- 3 x x

keine Nachweise im UG; wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (ausgedehnte Röhrichte) auch pot. im UG keine Vorkommen möglich.

O nicht

relevant

Rohrweihe x b x -- 3 x x x x

keine Nachweise im Zuge der Kartierungen im UG; wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen auch keine pot. Brutvorkommen; sporadisch als NG möglich.

O nicht

relevant

Rosaflamingo x b x k. A. x

seltener Gastvogel in Nds.; keine Nachweise im Zuge der Kartierungen im UG; wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen auch potenziell im UG keine Vorkommen möglich.

O nicht

relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 44

Page 50: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Rosapelikan x b k. A. x

in Nds. nur Gefangenschafts-flüchtlinge; keine Nachweise im Zuge der Kartierungen im UG; pot. nicht zu erwarten.

O nicht

relevant

Rosenseeschwalbe x s 0 x x in Nds. Ausnahmeerscheinung; nur an der Küste.

O nicht

relevant

Rötelfalke x b x k. A. k. A. x x

in Nds. nur als seltener Durchzügler; keine Nachweise im Zuge der Kartierungen im UG; potenzielles Auftreten im UG auf dem Durchzug allenfalls als Ausnahmeerscheinung.

O nicht

relevant

Rotflügel-Brachschwalbe

x b k. A. k. A. x x in Nds. nur seltener Durchzügler; auch im UG allenfalls als Ausnahmeer-scheinung auf dem Durchzug.

O nicht

relevant

Rotfußfalke -- b x k. A. k. A. x x x x x in Nds. nur seltener Gastvogel; auch pot. Auftreten im UG sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Rothalsgans x b x k. A. k. A. x x seltener Gastvogel an der Küste; im Binnenland nur Ausnahmeerscheinung; im UG nicht zu erwarten.

O nicht

relevant

Rothalstaucher z s -- 3 x x

lt. nds. Brutvogelatlas nicht zu erwarten; potenzielles Auftreten im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (ausgedehnte Schilfzonen mit Vegetationsinseln) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Rotkopfwürger -- s 1 0 x x x x

in Nds. als Brutvogel ausgestorben, keine aktuellen Nachweise im Zuge der Kartierungen im UG; auch potenzielles Auftreten im UG sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 45

Page 51: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Rotmilan x b x -- 2 x x x x x x

keine Nachweise im Zuge der aktuellen Kartierungen, im UG pot. als Nahrungsgast, Beeinträchtigungen pot. Brutbäume durch das Bauvorhaben ausgeschlossen.

P relevant

Rotschenkel z s V 2 x x x x x x

lt. nds Brutvogelatlas im UG nicht zu erwarten; pot. Auftreten der Art auf dem Durchzug im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (ungestörte Flachwasserzonen und Schlammflächen) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Säbelschnäbler x s -- x x xnur an der Küste; potenzielles Auftreten im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen auszuschließen.

O nicht

relevant

Sandregenpfeifer z s 1 3 x x x xlt. nds Brutvogelatlas im UG weder als Brut- noch als Zugvogel zu erwarten.

O nicht

relevant

Schelladler x b x R x x

in Nds nur unregelmäßiger Durchzügler; keine Nachweise im Zuge der Kartierungen im UG; auch pot. Auftreten auf dem Durchzug im UG sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Schilfrohrsänger z s V 3 x x

lt. nds Brutvogelatlas im UG nicht zu erwarten, keine aktuellen Nachweise im Zuge der Kartierungen im UG; pot. Auftreten im UG wegen fehlender ausgedehnter Röhrichtflächen in Flachwasserbereichen ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Schlangenadler x b x 0 0 x x in Nds. ausgestorben. O nicht

relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 46

Page 52: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Schleiereule -- b x -- x x x

brütet an Gebäuden, im Rahmen der Kartierungen aktuell nicht nachgewiesen, vermutl. Brutvogel in Elkershausen; pot. als NG auch im UG möglich; Beeinträchtigungen von Bruthabitaten durch das Bauvorhaben wegen ausreichendem Abstand aber ausgeschlossen.

P relevant

Schmutzgeier x b x k. A. nur Gefangenschaftsflüchtlinge in Nds.; keine aktuellen Nachweise im Zuge der Kartierungen im UG.

O nicht

relevant

Schneeeule x b x k. A. x x x x x x

nur selten als invasiver Wintergast in Nds.; keine aktuellen Nachweise im Zuge der Kartierungen im UG; auch potenzielles Auftreten sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Schreiadler x b x 1 0 x x x x x x x in Nds. ausgestorben. O nicht

relevant

Schwarzhalstaucher z s -- x x

lt. nds Brutvogelatlas im UG nicht zu erwarten; auch pot. Auftreten im UG wegen fehlender geeigneter Biotop-strukturen (ausgedehnte Schilfzonen mit Vegetationsinseln) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Schwarzkopfmöwe x b -- x x x

überwiegend an der Küste vorkommend; selten als Durchzügler im Binnenland; im Zuge der Kartierungen keine Nachweise; pot. Auftreten der Art auf dem Durchzug im UG sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 47

Page 53: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Schwarzmilan x b x -- x x x

im UG nicht nachgewiesen; keine Brutvorkommen im Wirkraum der Baumaßnahme, auch keine pot. Horst-bäume im UG vorhanden; aber pot. als Nahrungsgast.

P relevant

Schwarzspecht x s -- x

im UG nicht nachgewiesen; keine Brut-vorkommen im Wirkraum der Baumaß-nahme, auch keine pot. Brutplätze wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (ältere Gehölzbestände) betroffen.

O nicht

relevant

Schwarzstirnwürger x s - 0 0 x x x

in Nds. ausgestorben; auch pot. Vorkommen im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (locker mit Bäumen bestandene Trockenrasen, Obstwiesen) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Schwarzstorch x b x -- 2 x x

Brutvorkommen im Harz, aber keine Nachweise im Zuge der Kartierungen im UG; auch pot. Vorkommen im UG wegen fehlender geeigneter Brutplätze und Nahrungsgewässer ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Seeadler x b x -- 2 x x x seltener Gastvogel im Binnenland, in Nähe größerer Gewässer; Auftreten der Art im UG sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Seeregenpfeifer z s 1 1 x x xnur an der Küste vorkommend; selten als Durchzügler im Binnenland; auch pot. Auftreten im UG ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Seggenrohrsänger x s 1 0 x x x in Nds. ausgestorben O nicht

relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 48

Page 54: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Seidenreiher x b x k. A. x x

seltener Gastvogel in Nds.; im Zuge der Kartierungen keine Nachweise der Art im UG; potenzielles Auftreten auf dem Durchzug im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (Gewässer mit Gehölzsaum) ausgeschlossen.

O nicht relevant

Sichler x s k. A. x unregelm. Gastvogel in Nds. nur an der Küste bzw. den Unterläufen der großen Flüsse.

O nicht relevant

Silberreiher x b x k. A. x x x

im UG wegen fehlender Biotopstrukturen nicht als Brutvogel zu erwarten, auch als pot. Nahrungsgast wegen fehlender Biotopstrukturen (Schlammflächen, Feuchtgrünland) nicht zu erwarten.

O nicht relevant

Singschwan x s R x x x

kein Brutvogel in Nds.; keine Nachweise als Nahrungsgast im Zuge der aktuellen Kartierungen; auch als pot. Rastvogel im Wirkraum der Maßnahme nicht zu erwarten.

O nicht relevant

Sperber z b x -- x x x x x x x x

in Nds. nicht gefährdet, keine Nachweise der Art im UG im Zuge der Kartierungen, aber pot. als Nahrungsgast; zudem pot. Brutvogel in den umliegenden Wäldern, Beein-trächtigungen pot. Brutplätze durch das Bauvorhaben sind aber ausge-schlossen, da ein ausreichend großer Abstand eingehalten wird.

P relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 49

Page 55: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Sperbereule x b x k. A. k. A. x ? seltener Wintergast im östl. Nds. (Tiefland); potenzielles Auftreten im UG weitgehend ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Sperbergrasmücke x s -- 3 x x x x x

lt. nds Brutvogelatlas kein Vorkommen im UG zu erwarten; potenzielles Auftreten der Art auch auf dem Durchzug sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Sperlingskauz x b x -- x x

wegen fehlender Biotopstrukturen (lichte Kiefernwälder) kein Brutvogel im UG; auch pot. Auftreten der Art als Brutvogel oder NG ist im UG ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Spießente z b 3 1 x x x x

im Zuge der Kartierungen keine Nachweise der Art im UG; auch pot. Vorkommen im UG wegen fehlender Biotopstrukturen (Gewässer) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Steinadler x b x 2 0 x x x x x in Nds. ausgestorben. O nicht

relevant

Steinkauz -- b x 2 1 x x x x x lt. nds. Brutvogelatlas liegt das UG außerhalb des Verbreitungsgebietes der Art in Nds.

O nicht

relevant

Steinrötel -- s 1 0 x gilt in Nds. als ausgestorben O nicht

relevant

Steinschmätzer z b 1 1 x x x x x x xlt. nds Brutvogelatlas im UG nicht als Brutvogel zu erwarten und auch auf dem Durchzug im UG unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Steinsperling -- s 0 x In Nds. ausgestorben. O nicht

relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 50

Page 56: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Steinwälzer z s 2 x x x x

nur an der Küste vorkommend; potenzielles Auftreten der Art auf dem Durchzug im UG wegen fehlender geeig. Biotopstrukturen (ungestörte Flachwasserzonen u. Schlammflächen) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Stelzenläufer x s k. A. x x ? x x xnur an der Küste vorkommend; auch pot. Auftreten der Art auf dem Durchzug im UG ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Steppenweihe x b x k. A. x x x

kein Brutvogel in Nds.; nur seltener Durchzügler; pot. Auftreten der Art auf dem Durchzug auch im UG sehr unwahrscheinlich

O nicht

relevant

Sterntaucher x b k. A. x x

kein Brutvogel in Nds.; pot. Auftreten der Art auf dem Durchzug im UG wegen fehlender geeigneter Biotop-strukturen (Gewässer) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Sturmschwalbe x s k. A. x nur an der Küste, keine Vorkommen im Binnenland.

O nicht

relevant

Sumpfohreule x b x 1 1 x x x x x

nach nds. Brutvogelatlas keine Brutvorkommen im UG zu erwarten; auch pot. Vorkommen im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Teichhuhn (z) s V V x x x x x x Vorkommen im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 51

Page 57: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Teichwasserläufer -- s k. A. k. A. x

in Nds. nur auf dem Durchzug, potenzielles Auftreten der Art auf dem Durchzug im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (ungestörte Flachwasserzonen und Schlamm-flächen) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Terekwasserläufer x b k. A.

in Nds. nur auf dem Durchzug (nur im nordd. Flachland); potenzielles Auftreten der Art auf dem Durchzug im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (ungestörte Flachwasserzonen und Schlammflächen) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Tordalk z b R x nur an der Küste vorkommend. O nicht

relevant

Trauerbachstelze -- b R - x x x

sehr seltener Durchzügler im Binnenland; im Zuge der Kartierungen keine Nachweise im UG; auch potenzielles Auftreten der Art auf dem Durchzug im UG sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Trauerseeschwalbe x s 1 2 x x x x

nach nds. Brutvogelatlas als Brutvogel nicht im UG zu erwarten; im Zuge der Kartierungen keine Nachweise im UG; auch potenzielles Auftreten der Art auf dem Durchzug im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Triel x s 0 0 x x x x In Nds. ausgestorben. O nicht

relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 52

Page 58: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Trottellumme (z) b R x nur an der Küste vorkommend. O nicht

relevant

Tüpfelsumpfhuhn x s 1 1 x x x

Vorkommen der Art im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (großflächige, dichte Röhrichte) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Turmfalke (z) b x -- V x x x x x x x x x

keine Brutvorkommen innerhalb des Wirkraumes der Baumaßnahme bzw. im UG nachgewiesen; ist im gesamten UG regelmäßig auftretender Nahrungsgast; Brutvorkommen in der Ortslage Elkershausen möglich

X relevant

Turteltaube (z) b x 3 3 x x x x

keine Nachweise der Art im Zuge der aktuellen Kartierungen im UG bzw. im Bereich der Baumaßnahme; auch potenzielles Auftreten als Brutvogel eher unwahrscheinlich, da die Art trockenwarme Gebiete der halboffenen Kulturlandschaft als Lebensraum besiedelt.

O nicht

relevant

Uferschnepfe z s 1 2 x x x x x

lt. nds. Brutvogelatlas im UG als Brut-vogel nicht zu erwarten, im Rahmen der Kartierungen im UG nicht nachge-wiesen; auch pot. Auftreten der Art auf dem Durchzug im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (Feucht-grünland) sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Uferschwalbe (z) s -- x x x x x keine Nachweise der Art im Zuge der aktuellen Kartierungen im UG bzw. im Wirkungsbereich der Baumaßnahme

O nicht

relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 53

Page 59: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Uhu x b x -- 3 x x x x x x

keine Nachweise der Art im Zuge der aktuellen Kartierungen im UG bzw. im Wirkungsbereich der Baumaßnahme; keine Brutvorkommen innerhalb des Wirkraumes der Baumaßnahme wegen fehlender geeigneter Strukturen möglich; aber potenzielles Auftreten der Art als NG im UG möglich.

P relevant

Wachtel z b -- 3 x x

keine Brutvorkommen nach den aktuellen Kartierungen im Wirkungsbereich der Baumaßnahme vorhanden; aufgrund der hohen Lärmbelastung durch die BAB sind pot. Brutvorkommen dieser lärm-empfindlichen Art im UG weitgehend auszuschließen.

O nicht

relevant

Wachtelkönig x s 2 2 x x x

keine Nachweise im Rahmen der Kartierungen im UG; pot. Auftreten der Art im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (ungestörte, extensiv genutzte Feuchtwiesen) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Waldkauz -- b x -- V x x x x x

in Nds. nicht gefährdet; keine Nachweise der Art im Zuge der aktuellen Kartierungen im UG bzw. keine Brutvor-kommen im Bereich der Baumaßnahme wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen möglich.

O nicht

relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 54

Page 60: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Waldohreule (z) b x -- 3 x x x x

keine Nachweise der Art im Zuge der aktuellen Kartierungen im UG bzw. keine Brutvorkommen im Bereich der Baumaßnahme wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen vorhanden.

O nicht

relevant

Waldwasserläufer z s -- x x x x x

lt. nds Brutvogelatlas im Wirkraum des Bauvorhabens keine Brutvorkommen zu erwarten, potenzielles Auftreten der Art auf dem Durchzug im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (ungestörte Flachwasserzonen und Schlammflächen) ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Wanderfalke x b x -- 2 x x x keine Brutvorkommen im UG bekannt, pot. nur als seltene Ausnahme als NG im UG möglich.

O nicht

relevant

Wasserralle z b V 3 x x x x

keine Nachweise der Art im Zuge der aktuellen Kartierungen im UG bzw. im Wirkungsbereich der Baumaßnahme; pot. Vorkommen im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (ausgedehnte, geflutete Röhrichtzonen) nicht zu erwarten.

O nicht

relevant

Weißbartsee-schwalbe

x b R x x x

überwiegend als Durchzügler an der Küste vorkommend, sporadisch auch im Binnenland möglich; keine Nachweise im Rahmen der Kartierungen; potenzielles Auftreten der Art im UG ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Weißflügel-Seeschwalbe

(z) s 0 x x x x nur sehr selten an der Küste als Durch-zügler; kein Brutvogel in Nds.

O nicht

relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 55

Page 61: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Weißkopfmöwe (z) b k. A. x x x x x

kein Brutvogel in Nds.; nur sehr selten an der Küste als Gastvogel auftretend; potenzielles Auftreten der Art im UG ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Weißkopf-Ruderente x b x k. A. x x x

sehr seltener Wintergast in Nds.; hauptsächlich an der Küste, pot. auch im Binnenland; keine Nachweise im Rahmen der Kartierungen; pot. Auftreten im UG wegen fehlender Biotopstrukturen ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Weißrückenspecht x s 2 x seltener Irrgast in Nds.; potenzielles Vorkommen der Art im UG sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Weißstorch x s 3 2 x x x

kein Brutvorkommen im UG; keine Nachweise als Nahrungsgast im UG, Beeinträchtigungen pot. Bruthabitate durch das Bauvorhaben ausgeschlossen; potenzielles Auftreten der Art als NG und auf dem Durchzug im UG auf den Grünlandflächen bei Elkershausen möglich.

O nicht

relevant

Wellenläufer x s k. A. x nur an der Küste vorkommend. O nicht

relevant

Wendehals z s 2 1 x x x x

keine Nachweise im UG im Rahmen der Kartierungen; auch pot. Vorkommen wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (lichte, mittelwaldartige Wälder) sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 56

Page 62: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Wespenbussard x b x V 3 x x x x

keine Brutvorkommen in dem Waldbestand im UG im Zuge der Kartierungen festgestellt; keine pot. Horstbäume im Wirkraum der Baumaßnahme vorhanden; potenzielles Auftreten der Art auf dem Durchzug im UG möglich.

(P) relevant

Wiedehopf z s 2 0 x x x x x x gilt in Nds. als ausgestorben, keine Nachweise im Rahmen der Kartierungen

O nicht

relevant

Wiesenpieper (z) b V 3 x x x x x x x x

keine Nachweise der Art nach den Kartierungen im UG bzw. im Wirkungs-bereich der Baumaßnahme vorhanden; pot. Auftreten der Art als Brutvogel im UG wegen fehlender geeigneter Biotop-strukturen (ausreichend große, gut strukturierte, extensiv genutzte, ungestörte Grünländer) sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Wiesenweihe x b x 2 2 x x x x x

lt. nds. Brutvogelatlas im UG als Brut-vogel nicht zu erwarten, im Rahmen der Kartierungen nicht nachgewiesen; pot. Auftreten der Art als Gastvogel im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (ausgedehnte, reich strukturierte Grünländereien) weitgehend auszuschließen.

O nicht

relevant

Zaunammer -- s 2 x x x x in Nds. Ausnahmeerscheinung als spor. Gastvogel; zuletzt 1971.

O nicht

relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 57

Page 63: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 58

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Ziegenmelker x s 3 3 x x x x

aufgrund fehlender geeigneter Biotopstrukturen (lichte trockene Kiefernwälder, Heidegebiete u. ä.) im UG nicht zu erwarten.

O nicht

relevant

Zippammer s 1 x x

In Nds. Ausnahmeerscheinung als sporadischer Gastvogel; auch pot. Vorkommen als NG oder zur Zugzeit im UG sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Zitronenzeisig -- s 3 x ? x In Nds. nur Irrgast, im UG (auch potenziell) nicht vorkommend.

O nicht

relevant

Zwergadler x k. A .

in Nds. nur auf dem Durchzug und nur in der Region Tiefland; pot. Vorkommen auch zur Zugzeit im UG sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Zwergdommel x s 1 1 x x

nur noch 3 bekannte Vorkommen in Nds.; im Rahmen der Kartierungen im UG nicht nachgewiesen; aufgrund der Biotopstruktur im UG auch potenziell nicht zu erwarten.

O nicht

relevant

Zwerggans x b k. A. x x in Nds. sehr selten auf dem Durchzug im Binnenland; auch pot. Vorkommen im UG sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Zwergmöwe z b R x x x

in Nds. im Binnenland nur sehr selten auf dem Durchzug; auch potenzielles Vorkommen im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Page 64: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Zwergsäger x b k. A. x x x

Wintergast an der Küste, sehr selten im Binnenland; potenzielles Vorkommen zur Zugzeit wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen ausgeschlossen.

O nicht

relevant

Zwergscharbe x b k. A. x x seltener Irrgast im Binnenland (zudem nur in der Region Tiefland).

O nicht

relevant

Zwergschnäpper x s -- R x

keine Nachweise der Art im Rahmen der Kartierungen; pot. Brutvorkommen im UG wegen fehlender Biotopstrukturen (alter und hochstämmiger Baumbestand mit Verjüngungsinseln in Laub-Mischwäldern) ausgeschlossen; wegen der extremen Seltenheit der Art in Nds. auch zur Zugzeit nicht im UG zu erwarten.

O nicht

relevant

Zwergschnepfe (z) s k. A. x x x x x x x

In Nds. regelmäßiger Durchzügler, selten Wintergast; pot. Auftreten der Art als Rastvogel im UG wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen (ungestörte, deckungsreiche ruderalisierte Heidelandschaften, ersatzweise ruderalisiertes Grünland) sehr unwahrscheinlich.

O nicht

relevant

Zwergschwan x b k. A. x x x

in Nds. regelm. auf dem Durchzug und als Wintergast, wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen aber nicht pot. als Rastvogel im UG zu erwarten.

O nicht

relevant

Zwergseeschwalbe x s 1 1 x x x nur an der Küste vorkommend. O nicht

relevant

Planungsgemeinschaft LaReG 59

Page 65: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 60

Art Schutz Rote Listen

Habitate / Lebensraumtypen Bemerkungen

x: V

-RL

An

h. I

z,

(z)

: V

-RL

Art

. 4(

2)

BA

rtS

chV

EG

VO

A

D

Nd

s.

Wäl

der

Geh

ölz

e

Qu

elle

n

Flie

ßg

ewäs

ser

Sti

llge

wäs

ser

mp

fe, N

ied

erm

oo

re, U

fer

Ho

ch/Ü

ber

gan

gsm

oo

re

Fel

s-,

Ges

tein

s-

Off

enb

od

enb

ioto

pe

Hei

de

n, M

arg

erra

sen

Grü

nla

nd

, Grü

nan

lag

en

Ack

er

Ru

der

alfl

ure

n

Geb

äu

de

hle

n

ste

nm

eer,

Su

blit

ora

l d

er

Äst

uar

e

Wat

t

Str

and

, K

üs

ten

ne

Sal

zwie

sen

Nac

hw

eis

im G

eb

iet

(Erl

äute

run

g s

. L

ege

nd

e)

Art

ensc

hu

tzre

ch

tlic

he

Bed

eutu

ng

i. Z

. m

it d

em

Bau

vorh

aben

Zwergsumpfhuhn x s 0 x x x

keine Nachweise der Art im Zuge der aktuellen Kartierungen im UG bzw. im Bereich der Baumaßnahme vorhanden, aufgrund der Biotopstruktur im UG weder als Brutvogel noch als NG oder Rastvogel zu erwarten.

O nicht

relevant

Zwergtaucher z b -- 3 x wegen fehlender geeigneter Biotopstrukturen kein Vorkommen im UG möglich.

O nicht

relevant

Zwergtrappe x b x 0 ?

ist in Nds. und D ausgestorben; als Gastvogel bzw. zur Zugzeit nicht zu erwarten (kein Zuggeschehen in N-Deutschland).

O nicht

relevant

Page 66: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

4.2 Ergebnis der Vorprüfung

Aus der vorstehenden „Prüfliste“ sind unter Berücksichtigung ihrer Verbreitung in Deutschland bzw.

Niedersachsen und der grundsätzlichen Möglichkeit eines Vorkommens im Untersuchungsgebiet

aufgrund der Biotopausstattung respektive der Habitatansprüche der Arten, sowie auch auf Basis

konkreter Nachweise im Zuge der Kartierungen und schließlich der Prüfung möglicher

beeinträchtigender Auswirkungen auf das jeweilige Vorkommen im Gebiet, insgesamt 17 Arten als

„relevant“ ermittelt worden. Dabei handelt es sich um den Feldhamster, die Zauneidechse, zwei

Fledermaus- und 13 Vogelarten. Sechs Arten wurden im Zuge der Kartierungen mit Brutverdacht oder

als Nahrungsgast nachgewiesen, die andern Arten können im Gebiet potenziell zur Nahrungssuche

erscheinen oder könnten auf Teilflächen auch potenziell Lebensraum (Feldhamster, Zauneidechse)

finden (vgl. Tab. 2). Vorkommen von artenschutzrechtlich relevanten Pflanzenarten (Arten n. Anhang

IV b der FFH-RL) wurden im Untersuchungsgebiet nicht festgestellt oder sind wegen der

Biotopausstattung auch nicht zu erwarten.

Tabelle 2: Liste aller im Gebiet nachgewiesenen und potenziell vorkommenden arten-schutzrechtlich relevanten Arten, für die es zu Beeinträchtigungen kommen kann

X: Nachweis im Gebiet; P: nur potenzielles Vorkommen; R: Resident; BV: Brutverdacht; NG: Nahrungsgast; DZ: Durchzügler, Wintergast; (s. auch Legende Tab. 1)

Art Schutz Rote

Listen Bemerkungen

FF

H A

nhan

g IV

V-R

L A

nh. I

: x

V-R

L A

rt. 4

(2)

: z, (

z)

BA

rtS

chV

Sp.

3

EG

VO

A

D

Nds

.

Nac

hwei

s im

Ge

biet

(E

rläut

eru

ng s

. Leg

ende

)

Pot

enzi

elle

s V

orko

mm

en

der

Art

als

Säugetiere

Breitflügelfleder-maus

x -- -- -- G 2

Vorkommen im von den Planungen bau- u. anlagebedingt betroffenen Bereich zur Nahrungssuche vereinzelt möglich; aber als Quartiere geeignete Strukturen sind im Wirkraum des Bauvorhabens nicht vorhanden.

P NG

Feldhamster x -- -- -- 1 2

pot. Vorkommen sind wegen bekannter Vorkommen in der weiteren Umgebung (Klein Schneen) u. wegen der Boden- u. Grundwasserverhältnisse auf Teilflächen des UG nicht grundsätzlich ausgeschlossen; im Zuge der Überprüfung der überplanten Ackerflächen wurden aber keine Feldhamster gefunden.

P R

Zwergfledermaus x -- -- -- -- 3

Vorkommen im von den Planungen bau- u. anlagebedingt betroffenen Bereich zur Nahrungssuche vereinzelt möglich; aber als Quartiere geeignete Strukturen sind im Wirkraum des Bauvorhabens nicht vorhanden.

P NG

Reptilien

Zauneidechse x -- -- -- V 3

Im UG vorhandene Ruderalfluren entlang von Böschungen u. Wegen bieten pot. Lebensraum der Art; im Zuge der Überprüfung des UG auf Vorkommen der Art ergaben sich keine Anhaltspunkte für ein Vorkommen der Art im Wirkraum der Baumaßnahme.

P R

Vögel

Baumfalke -- z b x 3 3

im Zuge der Kartierungen keine Nachweise der Art im UG; keine pot. Horstbäume im Wirkraum der Baumaßnahme vorhanden, pot. Brutvogel in den umliegenden Wäldern, daher Auftreten als NG im UG pot. möglich (Fluchtdistanz n. KifL: 200 m).

P NG

Planungsgemeinschaft LaReG 61

Page 67: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 62

Art Schutz Rote

Listen Bemerkungen

FF

H A

nhan

g IV

V-R

L A

nh. I

: x

V-R

L A

rt. 4

(2)

: z, (

z)

BA

rtS

chV

Sp.

3

EG

VO

A

D

Nds

.

Nac

hwei

s im

Ge

biet

(E

rläut

eru

ng s

. Leg

ende

)

Pot

enzi

elle

s V

orko

mm

en

der

Art

als

Feldlerche -- z b -- 3 3 vereinzelte (2) Brutvorkommen im Wirkraum der Baumaßnahme auf südl. der gepl. PWC-Anlage gelegenen Ackerflächen vorhanden (Effektdistanz n. KifL bis zu 500m).

BV --

Gartenrotschwanz -- z b -- -- 3

Brutnachweis der Art in der dörfl. Ortsrandlage von Elkershausen; aber keine Brutvorkorkommen im Bereich überplanter Flächen o. Gehölze; Beeinträchtigungen der Bruthabitate durch das Bauvorhaben aber ausgeschlossen, da keine Überbauung u. ausreichender Abstand. (Effektdistanz n. KifL 100m).

BN --

Mäusebussard -- (z) b x -- --

ist im UG regelmäßig auftretender Nahrungsgast; wegen fehlender geeigneter Horstbäume keine Brutvorkommen im Wirkraum der Baumaßnahme; Beeinträchtigungen pot. Bruthabitate in umliegenden Wäldern wegen ausreichendem Abstand ausgeschlossen (Fluchtdistanz n. KifL: 200 m)

NG --

Neuntöter -- x b -- -- 3 Einzelnachweis im Zuge der Kartierungen (Brutverdacht) in den überplanten Heckenstrukturen im Südwesten des UG; (Effektdistanz n. KifL: 200 m).

BV --

Rauchschwalbe -- (z) b V 3

nach den aktuellen Kartierungen Brutvorkommen in den dörflichen Gebäuden der Ortslage Elkershausen; daher auch regelmäßiger NG auf den überplanten Flächen, Auswirkungen auf die Brutplätze wegen ausreichendem Abstand ausgeschlossen (Effektdistanz n. KifL: 100 m).

BN/NG

NG

Rotmilan -- x b x -- 2

keine Nachweise im Zuge der aktuellen Kartierungen; keine pot. Horstbäume im Wirkraum der Baumaßnahme vorhanden; im UG pot. als Nahrungsgast, Beeinträchtigungen pot. Bruthabitate in umliegenden Wäldern durch das Bauvorhaben sind ausgeschlossen (Fluchtdistanz n. KifL: 300 m).

P NG

Schleiereule -- -- b x -- --

im Rahmen der Kartierungen aktuell nicht nachgewiesen; brütet an Gebäuden, verm. Brutvogel in Elkershausen; potenziell als NG auch im UG möglich; Beeinträchtigungen von Brutplätzen durch das Bauvorhaben wegen ausreichendem Abstand aber ausgeschlossen (Effektdistanz n. KifL: 300 m).

P NG

Schwarzmilan -- x b x -- --

im UG nicht nachgewiesen; keine Brutvorkommen im Wirkraum der Baumaßnahme, auch keine pot. Horstbäume von Überbauung betroffen; pot. Brutvogel in den umliegenden Wäldern, daher pot. als Nahrungsgast im UG, (Fluchtdistanz n. KifL: 300 m).

P NG

Sperber -- z b x -- -- in Nds. nicht gefährdet; keine Nachweise der Art im UG, pot. Brutvogel in den umliegenden Wäldern, daher pot. als Nahrungsgast im UG. (Fluchtdistanz n. KifL: 150 m).

P NG

Turmfalke -- (z) b x -- V

keine Brutvorkommen innerhalb des Wirkraumes der Baumaßnahme bzw. im UG nachgewiesen; ist aber regel-mäßig auftretender Nahrungsgast; Brutvorkommen in Elkershausen möglich (Fluchtdistanz n. KifL: 100 m).

NG --

Uhu -- x b x -- 3

keine Nachweise der Art im Zuge der aktuellen Kartierungen im Wirkungsbereich der Baumaßnahme; keine Brutvorkommen innerhalb des Wirkraumes der Baumaß-nahme wegen fehlender geeigneter Strukturen möglich; aber pot. Auftreten als Nahrungsgast im UG möglich (Effektdistanz n. KifL: 500 m).

P NG

Wespenbussard -- x b x V 3

keine Brutvorkommen im UG; keine pot. Horstbäume im Wirkraum der Baumaßnahme vorhanden; pot. Brutvogel in den umliegenden Wäldern, daher pot. als Nahrungsgast im UG, (Fluchtdistanz n. KifL: 200 m).

P NG

Page 68: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

5 KONFLIKTANALYSE UND AUSNAHMEPRÜFUNG

Im Zuge dieses zweiten Schrittes der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ist zu beurteilen, ob

für die jeweils im Einzelnen betrachtete „relevante Art“ die einschlägigen Verbotstatbestände nach

§ 44 (1) eintreten. Hierbei können Vermeidungsmaßnahmen, die im LBP beschrieben werden,

Berücksichtigung finden.

Grundlage dieser Konfliktanalyse ist die Gegenüberstellung der Empfindlichkeit jeder der zu

betrachtenden Arten mit den Wirkfaktoren des Bauvorhabens (s. Kap. 1.1).

Als wesentlicher Aspekt ist hierbei der unmittelbare Lebensraumverlust in Form von zentralen

Lebensstätten (Beeinträchtigung/Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) durch Überbauung

oder dauerhafte Störungen zu betrachten. Für die jeweiligen Arten zentrale, ggfs. essentielle

Nahrungshabitate sind hier ebenfalls zu beachten, sofern sie für den langfristigen Erhalt bzw. die

Funktionalität der Fortpflanzungs- und Ruhestätten unverzichtbar sind.

Bezogen auf Vogelarten werden auch potenzielle Beeinträchtigungen durch Lärmeinwirkungen unter

Berücksichtigung der „Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr“ (KIFL 2009) betrachtet (s. Kap. 5.1).

Entsprechend dem Status der Arten im Untersuchungsgebiet wird die nachfolgende Konfliktanalyse in

verschiedenen Abstufungen vorgenommen:

Für alle artenschutzrechtlich relevanten Arten, die im Untersuchungsgebiet potenziell auf dem

Durchzug erscheinen und alle Arten, die auch nur potenziell als Nahrungsgäste vorkommen

könnten oder potenziell reproduzieren (Zauneidechse, Feldhamster), wird eine pauschale

Konfliktanalyse vorgenommen (Kap. 5.3).

Für die artenschutzrechtlich relevanten Arten, die im Untersuchungsgebiet nachgewiesen

wurden (Brutvögel, Nahrungsgäste), wird eine detaillierte Art – für – Art – Konfliktanalyse

durchgeführt (Kap. 5.4 ff).

5.1 Konfliktanalyse bez. „Relevante Vogelarten und Beeinträchtigungen aus

Verkehrslärm“

Im Rahmen des Schlussberichtes zum Forschungsvorhaben „Vögel und Verkehrslärm“ wurden vom

Kieler Institut für Landschaftsökologie (KIfL) die Ergebnisse einer umfangreichen empirischen Studie

zu den Auswirkungen des Lärms und weiterer mit dem Straßenverkehr verbundenen

Wirkungsfaktoren zusammengefasst (GARNIEL ET AL. 2007). Auf Basis der Ergebnisse, die für eine

Vielzahl der in Deutschland vorkommenden Vogelarten Daten zu ihrer artspezifischen Empfindlichkeit

gegenüber Verkehrslärm liefern, wurde in einem zweiten Schritt eine Arbeitshilfe als

Handlungsleitfaden für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen bei

Straßenbauvorhaben auf die Avifauna entwickelt (KIFL; BMVBS 2010).

Planungsgemeinschaft LaReG 63

Page 69: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Die in diesem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag als artenschutzrechtlich relevant ermittelten

Vogelarten werden in diesem Kapitel hinsichtlich der Ergebnisse aus dem Forschungsvorhaben bzw.

der Arbeitshilfe zusammenfassend überprüft.

1. Die BAB A 38 zwischen dem AD Drammetal (BAB 7) und der AS Friedland ist eine stark

befahrene Verkehrstrasse mit einem hohen täglichen Verkehrsaufkommen. Bei

Verkehrsbelastungen dieser Größenordnung ist laut Ergebnissen des Forschungsvorhabens von

erheblichen, ausschließlich auf die Emissionen des PKW-/LKW-Verkehrs zurückzuführenden

negativen Auswirkungen auf Brutvögel im Umfeld der Straße auszugehen. Dabei ist es zunächst

zweitrangig, ob die jeweils betrachtete Vogelart zu einer Gruppe gehört, die primär auf Lärm

empfindlich reagiert, d. h., ursächlich wegen des Lärms bestimmte Abstände zu Straßen einhält,

oder ob weitere Eigenschaften (Bewegung, Licht) befahrener Straßen die Hauptursache zum

Einhalten von Mindestabständen darstellen (artspezifische Flucht- oder „Effektdistanzen“).

2. Die Aussagen in dem Ergebnisbericht bzw. der Arbeitshilfe beziehen sich in erster Linie auf die

Qualitätsminderung der Bruthabitate der jeweiligen Arten. D. h., Aussagen zu möglichen

beeinträchtigenden Auswirkungen auf Vogelarten, die im Gebiet nur auf dem Durchzug oder als

Nahrungsgäste vorkommen, können daraus nur indirekt abgeleitet werden (s. Pkt. 3).

3. Von den als artenschutzrechtlich relevant ermittelten Vogelarten (s. Tab. 2) kommen sieben Arten

nur als potenzielle Nahrungsgäste oder Durchzügler im Gebiet vor. Für alle diese Arten kann

davon ausgegangen werden, dass sie den von den Auswirkungen der BAB betroffenen Bereich

innerhalb dessen es für die jeweilige Art zu unverträglichen Lärmeinwirkungen kommt bzw. der

innerhalb der für die Art ermittelten kritischen Flucht- oder „Effektdistanz“ liegt, bereits jetzt – ohne

PWC-Anlage – überwiegend meiden, seltener oder sogar gar nicht erst aufsuchen werden. Da

diese Effekte durch die Vorbelastungen der vorhandenen BAB A 38 schon jetzt erheblich sind,

entsteht durch den Neubau der PWC-Anlage, der hier in einem Bereich bis max. 130 Meter

Abstand zur BAB erfolgt, keine neue erhebliche Beeinträchtigung. Der geringste Abstand einer

Flucht- oder Effektdistanz (der hier betrachteten potenziellen Nahrungsgäste, s. Tab. 2) wird mit

150 m (Sperber) angegeben. Für andere Arten kann von Meideeffekten in einem Abstand zur BAB

A 38 von 200 m, 300 m oder sogar 500 m (Uhu) ausgegangen werden.

4. Weiterhin zeigen nach den Erkenntnissen der Studie einige der ermittelten Arten ein spezifisches

Abstandsverhalten nicht primär wegen Lärmeinwirkungen, da der Verkehrslärm für sie offenbar

nur untergeordnete Bedeutung hat (Artengruppe 5 in der Studie; von den in Tab. 2 aufgeführten

Arten sind das Baumfalke, Mäusebussard, Rauchschwalbe, Rotmilan, Schwarzmilan, Sperber,

Turmfalke und Wespenbussard). Diese Arten verhalten sich eher nach Fluchtdistanzen. Da es in

dem überplanten Bereich – ausgehend von der vorhandenen BAB – bereits erhebliche

Störwirkungen gibt, werden diese Distanzen von den Arten schon jetzt weitgehend eingehalten.

Durch den Neubau der PWC-Anlage kommt es zwar zu einer Verschiebung von Störreizen von

bis zu maximal ca. 130 Metern, vor dem Hintergrund der erheblichen Vorbelastungen des

autobahnnahen Bereiches, in dem die PWC-Anlage gebaut werden soll, erscheint diese

Verschiebung geringfügig und wird in diesem Zusammenhang als unerheblich bewertet. Im

Planungsgemeinschaft LaReG 64

Page 70: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Umfeld ab den Außengrenzen der geplanten PW-Anlage mit Radius bis zu 500 Meter befinden

sich keine als Lebensstätten der Arten geeignete Biotopstrukturen. Entsprechend kommt es bez.

dieser Arten nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch

eine Verschiebung der Reichweite der Störeffekte um ca. 130 Meter.

5. Ähnliches gilt für Vogelarten, die zwar auf Lärm reagieren, aber nur eine schwache

Lärmempfindlichkeit aufweisen (Artengruppe 4 in der KifL-Studie). Von den in Tab. 2 aufgeführten

relevanten Arten sind das Feldlerche, Gartenrotschwanz und Neuntöter. Auch bei diesen Arten

überwiegen andere Effekte die Auswirkungen des Lärms, die zu für sie charakteristischen

Effektdistanzen führen. Für den Gartenrotschwanz wurde eine Effektdistanz von nur 100 m

ermittelt; der Neuntöter weist eine Effektdistanz von 200 m auf. Für die Feldlerche dagegen sind

Effekte auf das Brutverhalten bzw. den Bruterfolg von verkehrsbedingten Störungen an Straßen in

bis zu 500 m Entfernung ermittelt worden. Die Feldlerche wird in der Studie besonders

hervorgehoben. Weitere Ausführungen hierzu finden sich in Kap. 5.4.2.

6. Unter den in der Konfliktanalyse zu betrachtenden Vogelarten (vgl. Tab. 2) sind 2 Arten, die im UG

bzw. Wirkungsbereich der Baumaßnahme potenziell als Nahrungsgast vorkommen können und

für die laut der Arbeitshilfe (KIFL 2010) neben anderen Faktoren auch der Lärm zur Einhaltung von

Mindestabständen an Straßen führt (Artengruppen 1, 2 oder 3 n. KIFL 2010). Dies sind

Schleiereule und Uhu. Für beide Arten wurde als maßgeblicher „kritische Schallpegel“ 58 dB(A)

ermittelt. Zu diesen Arten ist Folgendes festzustellen: Nach den Aussagen der Studie (KIFL 2009)

ist davon auszugehen, dass alle Biotopstrukturen im Untersuchungsgebiet in einem Abstand bis

100 m von der bestehenden Autobahn ihre Eignung als Bruthabitat um 100 %; im anschließenden

Bereich bis zur Effektdistanz (300 bzw. 500 m) um 40 % und im daran anschließenden Bereich bis

zur „Lage“ der 58 db(A)-Isophone in der Landschaft um weitere 20 % eingebüßt haben. Für keine

der beiden Arten sind als Brutplätze geeignete Biotopstrukturen innerhalb der artspezifischen

Distanzen im Umfeld der geplanten PWC-Anlage vorhanden. Insofern kommt es hier nicht zu

Beeinträchtigungen von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dieser Arten. Für beide als potenzielle

Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet vorkommenden Arten sind die mit dem Neubau der

PWC-Anlage in diesem erheblich vorbelasteten Bereich hinzukommenden Beeinträchtigungen

durch Lärmeinwirkungen oder andere Störreize nur als geringfügig zu werten, da sie (s. Pkt. 3) mit

hoher Wahrscheinlichkeit den von der Planung der PWC-Anlage betroffenen Bereich bereits jetzt

schon überwiegend meiden. Zudem sind im unmittelbaren Umfeld weiträumig und ausreichend

große Flächen mit gleicher Eignung und Funktion vorhanden, wohin nach Nahrung suchende

Individuen der Schleiereule oder des Uhus problemlos ausweichen können.

Nach den unter Pkt. 1 bis 6 erläuterten Aspekten, die sich aus den Ergebnissen des FuE-Vorhabens

„Vögel und Verkehrslärm“ (GARNIEL ET AL. 2007) bezogen auf den Neubau der PWC-Anlage

„Gieseberg“ ergeben, sind vertiefende Betrachtungen der einzelnen artenschutzrechtlich relevanten

Arten hinsichtlich hinzukommender Auswirkungen in Verbindung mit den Lärmemissionen nicht

sinnvoll. Die im Untersuchungsgebiet auftretenden lärmbedingten Beeinträchtigungen sind bereits

Planungsgemeinschaft LaReG 65

Page 71: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

erheblich, die hinzukommenden Auswirkungen in einem Bereich von max. 130 m im Zusammenhang

mit der geplanten PWC-Anlage führen nicht zu neuen erheblichen Beeinträchtigungen.

Die von der geplanten PWC-Anlage betriebsbedingt ausgehenden Lärmemissionen auf die oben

beschriebenen Arten sind somit vor dem Hintergrund der Vorbelastungen ausgehend von der

vorhandenen BAB als unerheblich und artenschutzrechtlich als nicht relevant einzuordnen.

5.2 Arten, die potenziell nur auf dem Durchzug im UG vorkommen

Eine Vielzahl von ziehenden Vogelarten, darunter auch im Bestand gefährdete Arten, sind sogenannte

„Breitfrontzieher“ und folgt keinen festgelegten, tradierten Zugrouten, sondern bewegt sich im Herbst

generell nach Süden und im Frühjahr wieder nach Norden. Entsprechende Arten wurden in der

Vorprüfung als „nicht relevant“ eingestuft, weil ihr erscheinen bzw. mögliche Auswirkungen im hier

betrachteten Plangebiet eher zufälligen Charakter hat und ein Konflikt mit erheblichen Folgen nicht

ableitbar ist. Zudem sind Auswirkungen auf diese Arten in erster Linie im Zusammenhang mit

Störungen durch die Bautätigkeiten zu erwarten, weil es dabei im Bereich von Strukturen, die diese

Arten möglicherweise kurzfristig zur Rast oder zwischenzeitlichen Nahrungsaufnahme aufgesucht

hätten, zu temporären Störungen und Beunruhigungseffekten kommt. Anlage- und betriebsbedingte

Auswirkungen wären auf diese Arten nicht gegeben, da die Vögel während der Zugzeit nicht ortsfest

sind, sondern die für sie geeignetsten Rastplätze oder gerade verfügbaren Nahrungsquellen

anfliegen. Die von den Bautätigkeiten betroffenen Flächen im Nahbereich der Trasse haben in diesem

Zusammenhang generell wegen der bereits vorhandenen Vorbelastungen nur untergeordnete

Bedeutung, so dass es hier nicht zu Konflikten kommt. Alle Arten sind in der Lage, in entsprechende,

weniger oder nicht gestörte Bereiche in der Umgebung auszuweichen.

Im Zuge des Neubaus der PWC-Anlage kommt es in Bezug auf potenziell im Gebiet durchziehende

Vogelarten nicht zum Eintritt der einschlägigen Verbotstatbestände nach § 44 (1). Die Beantragung

der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) mit ausführlicher Vorhabensbegründung einschl.

Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses sowie Nachweis der

Alternativlosigkeit wird nicht erforderlich.

5.3 Potenzielle Nahrungsgäste

5.3.1 Potenzielle Nahrungsgäste - Vögel

Unter diese Kategorie fallen Vogelarten, für die es im Untersuchungsgebiet keine konkreten

Nachweise gibt, die aber laut Verbreitungsatlas oder nach Auswertung anderer Quellen in der

weiteren Umgebung außerhalb des Untersuchungsgebietes auch zur Brutzeit vorkommen. Für diese

Arten besteht deshalb grundsätzlich die Möglichkeit, dass sie auch auf ihrer Nahrungssuche

sporadisch oder regelmäßig im Untersuchungsgebiet auftreten (vgl. Tab. 2: P / NG). Hierzu gehören

insgesamt sieben Vogelarten.

Planungsgemeinschaft LaReG 66

Page 72: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Dabei handelt es sich nur um Greifvogel- und Eulenarten, für die es im Wirkraum der Baumaßnahme

wegen fehlender geeigneter Gehölze und Biotopstrukturen als Horstunterlagen oder Höhlenbäume

keine Brutnachweise gibt. Von diesen Arten ist jedoch von Brutvorkommen in den umliegenden

Waldgebieten (z. B. Baumfalke, Rot- und Schwarzmilan, Sperber, Wespenbussard) oder an

Gebäuden und in Steinbrüchen (Schleiereule, Uhu) auszugehen.

Die Greifvögel und Eulen nutzen auf ihren Jagdflügen große Gebiete rund um ihre Horst- oder

Neststandorte, von denen das Untersuchungsgebiet nur eine kleine Teilfläche darstellt. Dabei sind die

Arten bei der Nahrungssuche relativ wenig an Strukturen gebunden und nutzen mehr oder weniger

das gesamte Gebiet.

Für keine dieser potenziellen Nahrungsgäste käme es im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau

einer PWC-Anlage in Parallellage zur BAB A 38 zu Auswirkungen mit erheblichen Beeinträchtigungen.

Alle Arten sind hochgradig mobil und können auf gleichermaßen geeignete Flächen in der näheren

und weiteren Umgebung im Zuge der Nahrungssuche ausweichen. Für keine der Arten stellen genau

die von der geplanten PWC-Anlage beanspruchten Flächen einen essentiellen, unersetzbaren und für

den Erhalt eines guten Erhaltungszustandes der lokalen Population unverzichtbaren oder

überlebenswichtigen Bestandteil ihres Nahrungsgebietes dar. Zudem liegen die überplanten Flächen

mit ca. 130 Meter Abstand zur BAB A 38 innerhalb der für sie ermittelten Effektdistanzen zu

Störquellen, so dass davon auszugehen ist, dass diese Flächen ohnehin nicht oder nur noch

sporadisch aufgesucht werden.

Auf die potenziell als Nahrungsgäste vorkommenden Arten abgestimmte, spezifische

Vermeidungsmaßnahmen werden nicht erforderlich.

Im Zuge des Neubaus der PWC-Anlage “Gieseberg“ kommt es in Bezug auf die im Gebiet potenziell

als Nahrungsgäste auftretenden Vogelarten nicht zum Eintritt der einschlägigen Verbotstatbestände

nach § 44 (1). Die Beantragung der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) mit ausführlicher

Vorhabensbegründung einschl. Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen

Interesses sowie Nachweis der Alternativlosigkeit wird nicht erforderlich.

5.3.2 Potenzielle Nahrungsgäste - Fledermäuse

Im Untersuchungsgebiet ist vereinzelt über den Freiflächen der Ackerflur und insbesondere entlang

der dort vorhandenen Gehölzpflanzungen mit dem potenziellen Auftreten von zwei Fledermausarten

auf ihren Jagdflügen zu rechnen. Mit Quartieren (Fortpflanzungs- und Ruhstätten) von Fledermäusen

ist im überplanten Bereich nicht zu rechnen, da keine entsprechenden geeigneten Strukturen (Höhlen,

Uraltbäume, alte Baumbestände etc.) vorhanden sind. Für zahlreiche in Niedersachsen vorkommende

Fledermausarten konnte auch ein Vorkommen als Nahrungsgäste weitgehend ausgeschlossen

werden, da die Arten überwiegend in Wäldern, Flussniederungen oder reich gegliederten

Landschaften zur Nahrungssuche erscheinen.

Alle Fledermausarten bewohnen im Sommer Höhlen- und Spaltenquartiere, in denen sie den Tag

„verschlafen“, bevor sie in der Dämmerung zur Nahrungssuche aufbrechen. Die Standorte der

Tagesquartiere liegen teilweise mehrere km von den Jagdgebieten der Arten entfernt.

Planungsgemeinschaft LaReG 67

Page 73: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Auf dem Weg zu den Nahrungsgebieten orientieren sich die Tiere überwiegend an linearen Strukturen

in der Landschaft (Flüsse, Baumreihen, Hecken, Siedlungs- und Waldränder). Ähnlich sehen auch die

bevorzugt auf der Insektenjagd genutzten Landschaftsbestandteile aus. Viele der Fledermausarten

nutzen die linienhaften Hecken- und Waldrandstrukturen zur Nahrungssuche. Einige Arten jagen

bevorzugt innerhalb der geschlossenen, aber lockeren Waldbestände (z. B. Große Bartfledermaus,

Fransenfledermaus, Langohren).

Für die beiden Arten Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus besteht grundsätzlich die

Möglichkeit, dass sie als gebäudebewohnende Fledermausarten auch Quartiere in der dörflichen

Ortslage Elkershausen haben und entsprechend auch das Untersuchungsgebiet auf ihren Jagdflügen

durchfliegen.

Konflikte mit der geplanten Baumaßnahme, die zu erheblichen Beeinträchtigungen einzelner

Individuen oder der Populationen der Arten führen könnten, entstehen nicht, weil die potenziell im

Gebiet jagenden Individuen problemlos auf angrenzende Flächen im weiteren Umfeld der Ortslage

Elkershausen, wo ausreichend vergleichbare zur Nahrungssuche geeignete Strukturen vorhanden

sind, ausweichen können. Auf den von den Planungen betroffenen Flächen kommt es vor dem

Hintergrund der Vorbelastung durch die vorhandene Autobahn nicht zu neu auftretenden erheblichen

Auswirkungen. Auf diese potenziell als Nahrungsgäste vorkommenden Arten abgestimmte,

spezifische Vermeidungsmaßnahmen werden nicht erforderlich.

Im Zuge des Neubaus der PWC-Anlage „Gieseberg“ kommt es in Bezug auf diese im Gebiet potenziell

als Nahrungsgäste auftretenden Fledermausarten nicht zum Eintritt der einschlägigen

Verbotstatbestände nach § 44 (1). Die Beantragung der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) mit

ausführlicher Vorhabensbegründung einschl. Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden

öffentlichen Interesses sowie Nachweis der Alternativlosigkeit wird nicht erforderlich.

5.3.3 Arten mit potenziellen Vorkommen (Feldhamster, Zauneidechse)

Feldhamster

Feldhamster sind ursprünglich Bewohner der großen Steppenlandschaften und legen ihre

unterirdischen Baue bevorzugt in der offenen Feldflur auf Acker- oder Brachflächen und in deren

Randbereichen an. Die Böden müssen grabbar, aber standfest und tiefgründig sein. Daher deckt sich

das Verbreitungsgebiet des Feldhamsters weitgehend mit dem Vorkommen entsprechender Böden.

Zum Lebensraum des Feldhamsters gehören bevorzugt die zum Getreideanbau genutzten

Ackerflächen und daran angrenzende Flächen (Brachen, Wegränder, Ackerraine).

Wegen einer langfristigen negativen Bestandsentwicklung ist der Feldhamster (Cricetus cricetus)

heute eine europaweit gefährdete Art. In Deutschland ist er vom Aussterben bedroht und auch in

Niedersachsen stark gefährdet.

Entsprechend des positiven Ergebnisses einer zunächst durchgeführten Potenzialabschätzung im

Jahr 2011 hinsichtlich möglicher Vorkommen des Feldhamsters wurde in 2012 eine Erfassung von

Feldhamstern auf den vom Eingriff unmittelbar betroffenen und daran angrenzenden Ackerflächen und

Säumen durchgeführt.

Planungsgemeinschaft LaReG 68

Page 74: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Bei der Flächenbesichtigung wurden weder auf den Ackerflächen noch in den angrenzenden Säumen

Erdbaue des Feldhamsters gefunden. Im Rahmen der Begehung ergaben sich keine Anhaltspunkte,

die auf ein Feldhamstervorkommen auf den untersuchten Ackerflächen, den Ackerrandstreifen und

Böschungen schließen lassen. Ein Vorkommen von Feldhamstern im Bereich der bau- und

anlagebedingten Auswirkungen war nicht nachweisbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass

von der geplanten Baumaßnahme in diesem Bereich keine Feldhamstervorkommen betroffen sind.

Eine spätere Einwanderung von Feldhamstern auf die vom Bauvorhaben betroffenen Flächen wird

aufgrund der isolierten Lage dieser Flächen weitgehend ausgeschlossen.

Im Zusammenhang mit dem Bau der geplanten PWC-Anlage „Gieseberg“ kommt es bez. des

Feldhamsters nicht zum Eintritt der einschlägigen Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG. Es

treten keine bau-, anlage- oder betriebsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen auf. Weitergehende

Artenschutzmaßnahmen für Feldhamster werden daher nicht erforderlich.

Die Beantragung der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) mit ausführlicher

Vorhabensbegründung einschl. Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen

Interesses sowie Nachweis der Alternativlosigkeit wird nicht erforderlich.

Zauneidechse

Die Zauneidechse (Lacerta agilis) ist im gesamten eurasischen Raum verbreitet. In Deutschland zählt

sie zu den häufigeren Reptilienarten, kommt aber überwiegend in den südwestlichen und östlichen

Landesteilen vor. Deutliche Verbreitungslücken finden sich im nordwestdeutschen Tiefland sowie den

westlichen und östlichen Mittelgebirgen.

In Niedersachsen ist die Art im mittleren und nordöstlichen Teil des Tieflandes und im Süden des

Berglandes verbreitet, ansonsten kommt sie mehr oder weniger verstreut in allen naturräumlichen

Regionen (mit Ausnahme des Harzes und der Marschen) sowie auf den ostfriesischen Inseln vor

(THEUNERT 2008, NLWKN 2010). Verbreitungsschwerpunkte sind die Lüneburger Heide, das Weser-

Aller-Flachland, das Weser-Leine-Bergland und die südliche Ems-Hunte-Geest. In den übrigen

Bereichen ist die Verbreitung lückenhaft (VZH D08, NLWKN 2010). Aus dem südöstlichen Landesteil

zwischen Werra und Leine, wo sich auch das hier betrachtete Untersuchungsgebiet befindet, liegen

dem NLWKN relativ aktuelle Nachweise (Meldungen im Rahmen des Nieders.

Tierartenerfassungsprogramms zw. 1994 und 2009) der Art vor.

Diese Reptilienart bewohnt reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem kleinräumigen Mosaik

aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen

Hochstaudenfluren. Standorte mit lockeren, sandigen Substraten und einer ausreichenden

Bodenfeuchte werden bevorzugt. Ursprünglich besiedelte diese wärmeliebende Art ausgedehnte

Binnendünen- und Uferbereiche entlang von Flüssen. Heute kommt sie vor allem in Heidegebieten,

auf Halbtrocken- und Trockenrasen sowie an sonnenexponierten Waldrändern, Feldrainen und

Böschungen vor. Sekundär nutzt die Zauneidechse auch vom Menschen geschaffene Lebensräume

wie Eisenbahndämme, Straßenböschungen, Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben oder

Industriebrachen, sofern sie ausreichend vernetzt mit geeigneten Lebensräumen sind. Den Winter

Planungsgemeinschaft LaReG 69

Page 75: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

überdauern die Tiere in frostfreien Verstecken (z. B. Kleinsäugerbaue, natürliche Hohlräume), aber

auch in selbst gegrabenen Quartieren.

Entsprechend des positiven Ergebnisses einer zunächst durchgeführten Potenzialabschätzung im

Jahr 2011 hinsichtlich möglicher Vorkommen der Zauneidechse wurde in 2012 eine gezielte

Nachsuche auf den vom Eingriff unmittelbar betroffenen und daran angrenzenden ruderalisierten

Flächen und Böschungen zu Vorkommen dieser Art durchgeführt.

Entsprechend dem Ergebnis dieser Erfassung hat das Gebiet – und hier insbesondere die von den

Planungen betroffene Fläche – keine Bedeutung als Lebensraum für die Zauneidechse.

Vorkommen der Zauneidechse wären in den grasigen Hochstaudenfluren innerhalb der

Gehölzpflanzungen der Kompensationsmaßnahmenflächen und an den Saumstrukturen der Acker-

und Grünlandflächen, der Feldwege sowie auf den Ruderalflächen im Umfeld der RRB potenziell

möglich. Dieses sind Biotopstrukturen, die zum Lebensraum dieser Art zählen. Ursache für die aktuell

fehlende Besiedlung könnte sein, dass diese als Lebensraum geeigneten Biotopstrukturen des

Untersuchungsgebietes nicht oder zu wenig durch geeignete, lineare Biotopstrukturen mit

möglicherweise in der weiteren Umgebung vorhandenen Vorkommen vernetzt sind.

Auftretende bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen potenzieller Lebensräume der Art werden

im Zuge der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen nach Eingriffsregelung im räumlichen

Zusammenhang weitgehend wieder hergestellt oder sich in kurzer Zeit neu entwickeln (Ruderal- und

Grasfluren mit schütter bewachsenen Flächen mit Offenbodenstellen entlang von Böschungen und

Wegsäumen). Eine spätere Besiedlung, ausgehend von möglicherweise in der Umgebung

vorhandenen Populationen auch dieser neu entstehenden Biotopstrukturen bleibt auch in Zukunft

grundsätzlich möglich.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen treten nicht auf.

Im Zusammenhang mit dem Bau der geplanten PWC-Anlage „Gieseberg“ kommt es nicht zum Eintritt

der einschlägigen Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG. Weitergehende

Artenschutzmaßnahmen für die Zauneidechse (oder andere Reptilienarten) werden daher nicht

erforderlich.

Die Beantragung der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) mit ausführlicher

Vorhabensbegründung einschl. Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen

Interesses sowie Nachweis der Alternativlosigkeit wird nicht erforderlich.

Planungsgemeinschaft LaReG 70

Page 76: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

5.4 Detaillierte Konfliktanalyse (nachgewiesene Arten)

In dieser Kategorie werden alle im Gebiet nachgewiesenen „relevanten“ Arten berücksichtigt.

Insgesamt sind 6 Arten zu betrachten: Feldlerche, Gartenrotschwanz, Neuntöter und Rauchschwalbe

als Arten mit Brutvorkommen sowie Mäusebussard und Turmfalke als im Gebiet nach Nahrung

suchenden Arten.

5.4.1 Europäische Vogelarten allgemein

Nach den Formulierungen in § 44 (1) Nr. 2 sind erhebliche Störungen der streng geschützten Arten

und europäischer Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und

Wanderungszeiten verboten. Ob die Störung als „erheblich“ zu beurteilen ist, hängt aber von dem

Erhaltungszustand der Population der jeweils betroffenen Art ab. Nur wenn sich durch die Störung

deren Erhaltungszustand verschlechtert, ist die Störung als erheblich einzustufen.

Daher kann bei sämtliche Vogelarten, die weder zu den streng geschützten oder gefährdeten Arten,

noch zu Arten nach Anhang I der V-RL oder zu den für die Schutzgebietsauswahl nach V-RL in

Niedersachsen ausschlaggebenden (gefährdeten) Zugvögeln gezählt werden, pauschal davon

ausgegangen werden, dass es wegen ihrer allgemeinen Häufigkeit und i. d. R. weiten Verbreitung

nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands ihrer Populationen - trotz möglicher

Beeinträchtigungen während bestimmter Zeiten oder durch Beeinträchtigung ihrer Fortpflanzungs- und

Lebensstätten und auch trotz der eventuellen Tötung oder Verletzung einzelner Individuen – kommen

wird.

Diese Arten sind bei Planungsverfahren im Regelfall nicht von populationsrelevanten

Beeinträchtigungen bedroht. Ebenso ist bei ihnen grundsätzlich – unter der Voraussetzung der

Festsetzung und Einhaltung einer Bauzeitenregelung und der im Zuge der Eingriffsregelung nach § 15

BNatSchG zu leistenden Kompensationsmaßnahmen – nicht von einer Beeinträchtigung der

ökologischen Funktion ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten auszugehen.

Für diese Vogelarten, deren Bestände ungefährdet und die weit verbreitet sind und deren

Populationen voraussichtlich auch langfristig auf einem für den Erhalt ihrer jeweiligen Art

ausreichenden Niveau und somit in einem günstigen Erhaltungszustand bleiben, kann daher pauschal

ohne Betrachtung des Einzelfalls gesagt werden, dass im Zusammenhang mit dem hier betrachteten

Neubau der PWC-Anlage „Gieseberg“ südwestlich der BAB A 38 (Fahrtrichtung Halle (Saale) ein

Verbotstatbestand nach § 44 (1) nicht eintreten wird.

Dies trifft auf alle im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen oder potenziell vorkommenden Vogelarten

zu, die in der Prüfliste (Tabelle 1) als „nicht relevant“ eingestuft wurden.

Planungsgemeinschaft LaReG 71

Page 77: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

5.4.2 Feldlerche (Alauda arvensis)

V-RL: Art. 4 Abs. 2 Rote Liste Nds.: 3 Rote Liste D: 3

Artbeschreibung und Verbreitung

Die Feldlerche ist mit 18 bis 19 Zentimetern fast so groß wie ein Star, größer als die Heidelerche und

schlanker als die Haubenlerche. Sie ernährt sich im Winter überwiegend von Pflanzenteilen und

Samen, ab dem Frühjahr werden vermehrt Insekten, Spinnen, Schnecken und Regenwürmer

aufgenommen.

Die Feldlerche ist ein Charaktervogel der offenen Feldflur. Als ursprünglicher Bewohner von

Steppenlandschaften siedelt sie sich in offenen und sogar baum- und strauchlosen Landschaften an.

Da die Feldlerche übersichtliches Gelände benötigt, fehlt sie in waldreichen Gegenden z. T. ganz und

auch kleinparzellierte Heckenlandschaften werden nicht oder nur spärlich besiedelt. Die Feldlerche

brütet im offenen Gelände mit weitgehend freiem Horizont auf trockenen bis wechselfeuchten Böden.

Sie bevorzugt niedrige sowie vielfältig strukturierte Vegetation mit offenen Stellen. Verteilung und

Dichte der Brutvögel sind sehr stark von Aussaat und Bearbeitung der Feldkulturen abhängig.

Außerhalb der Brutzeit kommt die Feldlerche auf abgeernteten Feldern, geschnittenem Grünland,

Ödland und im Winter auch im Randbereich von Siedlungen vor.

Als Bodenbrüter wählt sie im Frühjahr schütter bewachsene Flächen (Ackerflächen, Brachen,

Grünland) für die Anlage des Nestes aus. Flächen, auf denen zu diesem Zeitpunkt bereits eine hohe

Vegetation steht, werden gemieden. Die Feldlerche beginnt mit Nestbau und Brut erst Mitte April.

Nach der Paarbildung scharrt das Weibchen eine Mulde aus, die mit feinem Pflanzenmaterial

ausgepolstert wird. Optimale Brutbedingungen herrschen bei einer Vegetationshöhe von 15 bis 25

Zentimetern und einer Bodenbedeckung von 20 bis 50 Prozent. Das Gelege besteht i. d. R. aus 3 bis

5 Eiern. Die Brutdauer beträgt 11 bis 12 Tage. Unabhängig sind die Jungvögel mit etwa 30 Tagen.

Zwei Bruten sind die Regel, wobei jeweils von der Eiablage bis zum Selbstständig werden der

Jungvögel ca. sechs Wochen vergehen. Bis Mitte Juli/Anfang August erfolgt häufig eine zweite

Jahresbrut. Insgesamt ist die Feldlerche noch weit verbreitet, aber regional sehr selten geworden.

Im Untersuchungsgebiet wurden nur zwei Brutvorkommen auf den an das Untersuchungsgebiet

südwestlich angrenzenden Ackerflächen, in relativ großem Abstand zur BAB A 38, festgestellt. Auf

den von den Planungen direkt betroffenen Ackerflächen im Nahbereich zur BAB waren dagegen keine

Feldlerchenreviere nachweisbar.

Gefährdungsfaktoren

Als Charaktervogel der Felder und dort häufigster Bodenbrüter ist die Feldlerche von der Praxis der

modernen, hoch-intensivierten Landwirtschaft unmittelbar betroffen. Vor allem die Entwicklung der

Landbaumethoden führte seit den 70er Jahren trotz weiter Verbreitung zu einem dramatischen

Bestandsrückgang von z. T. 50 bis 90 Prozent. Weitere Gefährdungsursachen sind Versiegelung der

Landschaft, gesteigerter Einsatz von Umweltchemikalien und direkte Bejagung wie etwa in

Südwestfrankreich. Die ehemals sehr häufige Feldlerche ist inzwischen deutschlandweit im Bestand

gefährdet.

Planungsgemeinschaft LaReG 72

Page 78: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Mögliche Auswirkungen auf die Art durch das Bauvorhaben

Aus umfangreichen (praktischen und statistischen) Untersuchungen hinsichtlich der Verteilung von

Brutrevieren u. a. der Feldlerche entlang von Straßen (KIFL bzw. GARNIEL ET AL. 2007) geht hervor,

dass diese Art mit ihren Brutrevieren hohe Abstände zu Verkehrsstraßen (und entsprechenden

Störquellen) einhält. Neben den Auswirkungen des Verkehrslärms werden weitere Störreize (Licht,

Bewegung) als Ursache vermutet.

Baubedingte Beeinträchtigungen

Während der Bauphase kommt es, zusätzlich zu den von der BAB A 38 bereits ausgehenden

Störungen, durch den Baubetrieb (Einrichtung von Baustellenbetriebsflächen) auf unmittelbar an die

geplante PWC-Anlage angrenzenden Ackerflächen zu weiteren auftretenden Störreizen. Brutplätze

werden hier aber nicht überbaut, da in so geringer Nähe zur BAB A 38 (bis ca. 130 m) keine

Brutplätze der Feldlerche vorhanden sind und auch nicht zu erwarten sind (s. u.). Die von den

Bauaktivitäten ausgehenden Störungen (Lärm, Bewegungen, Licht) werden in ihrer Wirkung auf die

beiden im Untersuchungsgebiet festgestellten Brutreviere der Feldlerche auf den angrenzenden

Ackerflächen als unerheblich beurteilt, weil ein Teil des Bereichs durch eine vorhandene, linienhafte

Gehölzpflanzung abgeschirmt ist. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die betroffenen Individuen

kleinräumig vor den ev. auftretenden Störungen erfolgreich ausweichen können. Feldlerchen

benötigen zur Anlage ihrer Nester eine lockere, nicht zu dichte Vegetationsstruktur, möglichst mit einer

lückigen, artenreichen Krautschicht. Das bedeutet, die Eignung von Ackerflächen als Brutplatz für

Feldlerchen in der Agrarlandschaft hängt stark von der jeweils angebauten Feldfrucht und der

Bearbeitungsintensität ab. Entsprechend hoch ist generell die Fluktuation bei der Brutplatzwahl.

Feldlerchen weisen zwar eine hohe lokale Ortstreue zu ihrem Brutgebiet auf, suchen dort aber jedes

Jahr erneut die geeignetsten Flächen zur Anlage der Nester (Brutreviere) auf. Eine hohe Nistplatz-

oder sogar Nesttreue ist nicht ausgeprägt. D. h., letztlich wird die Verteilung der Brutvorkommen von

der aktuellen Bewirtschaftung und Bearbeitung der Ackerflächen oder anderen dann aktuell

vorhandenen „Störungen“ (mit-)bestimmt.

Die baubedingte Beeinträchtigung von Flächen, die aufgrund der Vorbelastungen aus dem Betrieb der

BAB A 38 bereits jetzt nur geringe Bedeutung als Brutplatz dieser Art erreicht, hat keinen signifikanten

Einfluss auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der Art. In der Umgebung des

Eingriffsbereichs sind ausreichend große landwirtschaftlich genutzte Flächen vorhanden, die ein

entsprechendes, jährlich kleinräumig wechselndes Angebot geeigneter Brutplätze für diese Art

anbieten und von allen das Gebiet besiedelnden Individuen genutzt werden kann..

Anlagebedingte Beeinträchtigungen

Im Rahmen des FuE-Vorhabens „Vögel und Lärm“ (GARNIEL ET AL. 2007) wurden Auswirkungen des

Verkehrslärms auf Vögel und deren Verteilung in der Landschaft bzw. die Herabsetzung der Eignung

von an Straßen angrenzenden Landschaftsteilen als Brutlebensraum untersucht. Die Feldlerche

wurde als Art mit schwacher oder wenig vorhandener Lärmempfindlichkeit ermittelt. Die von ihr

dennoch eingehaltenen deutlich großen Distanzen zu Straßen werden vielmehr durch

Beunruhigungseffekte bewirkt. Der Forschungsbericht stellt für die Feldlerche fest, dass bei großen

Planungsgemeinschaft LaReG 73

Page 79: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Verkehrsmengen die Eignung der angrenzenden Flächen als Bruthabitat mit zunehmender Nähe zur

Trasse kontinuierlich abnimmt. Als Beispiel werden hier die Zahlen für Straßen mit einer täglichen

Belastung von 30.000 bis 50.000 Kfz/24h genannt: In dem Raum von 0 - 100 m Abstand zum

Verkehrsweg beträgt die Bruthabitateignung 20 %, zwischen 100 - 300 m beträgt sie nur 50 % und

selbst bei Entfernungen zwischen 300 - 500 m wird die Eignung als Bruthabitat noch beeinträchtigt

und liegt bei 90 %. Zusätzliche Störwirkungen aus dem Baustellenbetrieb während der Bauphase

verlieren somit vor dem Hintergrund der bereits heute erheblichen Störwirkungen des Verkehrs auf der

BAB A 38 an Bedeutung.

Dies bedeutet, dass die Ackerflächen im trassennahen Raum neben der BAB, die bau- und

anlagebedingt überbaut werden, bereits heute keine oder kaum noch Bedeutung als Lebensraum für

die Feldlerche aufweisen. Diese Aussage wird durch das Ergebnis der faunistischen

Felduntersuchungen bestätigt, denn im unmittelbaren trassennahen Bereich wurden auch im Zuge der

Kartierungen keine Brutstandorte der Feldlerche festgestellt. Aus dem gleichen Grund (keine

Brutplätze der Feldlerche im anlagebedingt betroffenen Bereich vorhanden) kommt es nicht zu

anlagebedingten Beeinträchtigungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Feldlerche.

Es ist kein Verbotstatbestand gem. § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG abzuleiten.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen

Brutvorkommen der Feldlerche sind auf den Ackerflächen südwestlich des Untersuchungsgebietes

festgestellt worden. Ein Brutrevier befindet sich auf einer Ackerfläche, die durch eine Gehölzpflanzung

gegenüber der geplanten PWC-Anlage vollständig abgeschirmt wird. Aufgrund dieser abschirmenden

Wirkung treten hier keine erheblichen Beeinträchtigungen auf.

Das zweite festgestellte Brutrevier befindet sich südlich der K 25 in Nähe zum Kreisverkehr mit der

B 27. Durch die Nähe zu vorbelastenden und störenden Verkehrswegen treten mögliche Störeffekte

der geplanten PWC-Anlage vollständig in den Hintergrund und sind als unbedeutend einzustufen.

Durch den Neubau und Betrieb der PWC-Anlage kommt es an beiden festgestellten Revierstandorten

nicht zu erheblichen zusätzlich auftretenden Beunruhigungseffekten. Zudem wird die zukünftige PWC-

Anlage entlang ihrer Geländegrenzen umpflanzt und eingegrünt und so gegenüber den umgebenden

Ackerflächen weitgehend abgeschirmt (Unterlage 12.1, Maßnahme A 8 Ar). In beiden Fällen ist nicht

von einem Verlust des Brutplatzes auszugehen (s. o.).

Ein Verbotstatbestand gem. § 44 (1) Nr. 2 tritt nicht ein.

Auf die Art bezogene Vermeidungsmaßnahmen

Potenzielle Störungen bzw. Beeinträchtigungen der Art werden über eine Bauzeitenregelung

vermieden, die festlegt, dass die Bodenarbeiten im Bereich von Ackerflächen nur in den Herbst- und

Wintermonaten in der Zeit vom 01. September bis Ende Februar erfolgt, wenn hier und in der

Umgebung keine Feldlerchen brüten (Unterlage 12.1, Maßnahme Nr. S 3 Ar).

Durch die Bepflanzung der neuen PWC-Anlage (Unterlage 12.1, Maßnahme Nr. A 8 Ar) mit Gehölzen

werden Beunruhigungseffekte dauerhaft unterbunden. Zusätzliche, auf diese Art bezogene

Maßnahmen werden nicht erforderlich.

Planungsgemeinschaft LaReG 74

Page 80: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Schädigungs- und Störungstatbestände

Bodenarbeiten werden im Herbst und Winter während der Abwesenheit der Art durchgeführt. So sind

keine Individuen unmittelbar betroffen. Außerdem sind in dem bau- und anlagebedingt betroffenen

Bereich keine Brutplätze der Feldlerche vorhanden.

Betriebsbedingte Auswirkungen bleiben vor dem Hintergrund der erheblichen Vorbelastungen durch

die BAB geringfügig und unerheblich. Zudem werden mögliche optische Störreize aus dem laufenden

Betrieb der Anlage, worauf diese Art empfindlicher reagiert als auf akustische Störungen, durch die

Maßnahmen zur Eingrünung der Anlage (vgl. Unterlage 12.1, Maßnahme Nr. A 8 Ar) weitgehend

abgeschirmt, so dass es nicht zu zusätzlichen Beeinträchtigungen der umliegenden Feldflur als

potenziellem Brutplatz einzelner Feldlerchen kommt.

Für die in den Randbereichen des Untersuchungsgebietes bzw. die in der daran angrenzenden

Feldflur vorhandenen Brutreviere der Feldlerche kommt es somit nicht zum Eintritt der einschlägigen

Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG. Es treten keine bau-, anlage- oder betriebsbedingten

erheblichen Beeinträchtigungen auf.

Die Beantragung der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) mit ausführlicher

Vorhabensbegründung einschl. Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen

Interesses sowie Nachweis der Alternativlosigkeit wird nicht erforderlich.

5.4.3 Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)

V-RL: Art. 4 Abs. 2 RL Nds.: 3 Rote Liste D: *

Artbeschreibung und Verbreitung

Der Gartenrotschwanz ist ein 14 cm großer Singvogel mit charakteristischen roten Schwanzfedern.

Die Art ist in Mitteleuropa Zugvogel, die als Langstreckenzieher in West- und Zentralafrika überwintert.

In Niedersachsen ist die Art Brutvogel der offenen Gartenlandschaften in reich strukturierten Dörfern

mit alten Obstwiesen und -weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten, alten

Mischwäldern. Zur Nahrungssuche bevorzugt der Gartenrotschwanz Bereiche mit schütterer

Bodenvegetation. Das Nest wird in Halbhöhlen in 2 - 3 m Höhe über dem Boden angelegt, zum

Beispiel in alten Obstbäumen oder Kopfweiden. Die Eiablage beginnt ab Mitte April, Zweitgelege sind

möglich. Bis Ende Juni sind alle Jungen flügge. In Niedersachsen kommt der Gartenrotschwanz in

allen Naturräumen vor, allerdings sind die Bestände seit einigen Jahrzehnten großräumig rückläufig.

Gefährdungsfaktoren

Die wichtigsten Gründe für den andauernden Bestandsrückgang liegen im Verlust oder der

Entwertung von strukturreichen Dörfern mit Obstwiesen und -weiden, Feldgehölzen, Baumreihen

sowie von Parkanlagen und Gärten mit alten Obstbäumen; von lichten Mischwäldern und

Auengehölzen mit einem hohen Alt- und Totholzanteil sowie von Heidegebieten und sandigen

Kiefernwäldern; der Verschattung und Verdichtung alter Laubwälder; dem Verlust von Brutplätzen

Planungsgemeinschaft LaReG 75

Page 81: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

(Höhlenbäume, Kopfweiden, alte Obstbäume) und der allgemeinen Verschlechterung des

Nahrungsangebotes im Umfeld der Brutplätze durch Dünger, Biozide, zu dichten Bodenbewuchs etc.

Mögliche Auswirkungen auf die Art durch das Bauvorhaben

Diese Art wurde im Zuge der Kartierungen mit einem Brutrevier in der dörflichen Ortslage von

Elkershausen festgestellt. Weitere, potenzielle Brutplätze sind in dem überplanten Bereich nicht

vorhanden, weil entsprechende Biotopstrukturen fehlen. Weiterhin könnte die Art das Gebiet als

Nahrungsgast nutzen. Bau- und anlagebedingte und auch betriebsbedingte Auswirkungen auf das

Brutrevier sind wegen der Entfernung zur geplanten Baumaßnahme nicht gegeben.

Auf die Art bezogene Vermeidungsmaßnahmen

Konkret auf die Art bezogene Vermeidungsmaßnahmen werden i. Z. mit dem Bau der PWC-Anlage

„Gieseberg“ nicht erforderlich.

Die Festlegung einer Bauzeitenregelung (Rodung und Fällung von Gehölzen nur in der Zeit vom

01.10. bis 28.02./29.02. des Folgejahres) kommt auch dieser Art zugute, da so potenzielle Störungen

während der Brut- und Aufzuchtphase verhindert werden (Unterlage 12.1, Maßnahme Nr. S 3 Ar).

Schädigungs- und Störungstatbestände

Für das in der Ortsrandlage Elkershausen vorhandene Brutreviere des Gartenrotschwanzes kommt es

nicht zum Eintritt der einschlägigen Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG.

Es treten keine bau-, anlage- oder betriebsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen auf.

Die Beantragung der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) mit ausführlicher

Vorhabensbegründung einschl. Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen

Interesses sowie Nachweis der Alternativlosigkeit wird nicht erforderlich.

5.4.4 Mäusebussard (Buteo buteo)

V-RL: Art. 4 Abs. 2 (aber nicht ausschlaggebend bei der Gebietsauswahl in Nds.)

Rote Liste Nds.: * Rote Liste D: *

Artbeschreibung und Verbreitung

Der Mäusebussard ist mit einer Größe von 51 - 56 cm ein mittelgroßer Greifvogel mit einem im

Flugbild breit erscheinenden Kopf. Während die Flügelspitzen immer dunkel sind und der Schwanz

eng gebändert erscheint, gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Farbvarianten (ganz dunkle bis fast

weiße Vögel). Dieser tagaktive Greif ist als Segelflieger von Aufwinden abhängig und nutzt thermische

Winde. Die Nahrung besteht aus bodenbewohnenden Kleintieren (v. a. Wühlmäuse, Spitzmäuse)

sowie anderen Kleinsäugern. Regelmäßig wird auch Aas genommen (z. B. Verkehrsopfer entlang von

Straßen).

In Niedersachsen kommen Mäusebussarde ganzjährig als Stand- und Strichvögel vor, hierzu gesellen

sich ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populationen.

Planungsgemeinschaft LaReG 76

Page 82: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Die Art besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern geeignete Baumbestände als

Brutplatz vorhanden sind. Bevorzugt werden Randbereiche von Waldgebieten, Feldgehölze sowie

Baumgruppen und Einzelbäume, in denen der Horst in 10-20 m Höhe angelegt wird. Als Jagdgebiet

nutzt der Mäusebussard Offenlandbereiche in der weiteren Umgebung des Horstes. In optimalen

Lebensräumen kann ein Brutpaar ein Jagdrevier von nur 1,5 km² Größe beanspruchen. Als häufigste

Greifvogelart in Niedersachsen ist der Mäusebussard in allen Naturräumen flächendeckend verbreitet.

Gefährdungsfaktoren

Gefährdungen für diese weit verbreitete Greifvogelart entstehen durch den Verlust oder eine

Entwertung von geeigneten Brutplatzbereichen; die Entnahme von Horstbäumen im Zuge forstlicher

Nutzung bzw. Verkehrssicherungsmaßnahmen und durch den Verlust oder eine Entwertung von

geeigneten Nahrungsflächen (z. B. Grünland, Saumstrukturen, Brachen) mit ausreichendem

Kleinsäugerbestand.

Mögliche Auswirkungen auf die Art durch das Bauvorhaben

Der Mäusebussard kommt im Untersuchungsgebiet als Nahrungsgast vor und ist in den umliegenden

Waldgebieten vermutlich auch Brutvogel.

Bau- und anlagebedingte Auswirkungen auf diese Art sind nicht gegeben, da im Wirkraum der

Baumaßnahme keine Horstbäume und auch keine potenziell als Horstunterlage geeignete Bäume

vorhanden sind. Da die Art ein sehr großes Gebiet als Jagd- und Nahrungshabitat nutzt und

entsprechend geeignete Flächen auch großflächig in der Umgebung vorhanden sind, haben die im

Untersuchungsgebiet jagenden Tiere ausreichend Möglichkeiten, während der Bauphase vor

auftretenden Störungen weiträumig auszuweichen. Zusätzliche betriebsbedingte Auswirkungen

kommen nicht hinzu. Der anlagebedingte Verlust von als Nahrungshabitat geeigneten Flächen ist nur

geringfügig. Im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung werden verschiedene

Kompensationsmaßnahmen durchgeführt (vgl. Kap. 1.2). Von diesen Maßnahmen profitiert auch der

Mäusebussard im Sinne einer Lebensraumverbesserung über die damit verbundene Verbesserung

des Nahrungsangebotes.

Auf die Art bezogene Vermeidungsmaßnahmen

Konkret auf die Art bezogenen Vermeidungsmaßnahmen werden i. Z. mit dem Neubau der PWC-

Anlage nicht erforderlich. Die Festlegung, dass die Rodung und Fällung von Gehölzen nur in der Zeit

vom 01.10. bis 28.02./29.02. des Folgejahres erfolgt (Bauzeitenregelung), kommt auch dieser Art

zugute, da so Störungen während der Brut- und Aufzuchtphase verhindert werden (Unterlage 12.1,

Maßnahme-Nr. S 3 Ar).

Schädigungs- und Störungstatbestände

Im Zuge des Neubaus der PWC-Anlage kommt es in Bezug auf den Mäusebussard nicht zum Eintritt

der einschlägigen Verbotstatbestände nach § 44 (1), da weder bau-, noch anlage- oder

betriebsbedingte Auswirkungen auf Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Art gegeben sind. Es sind

keine Horstbäume der Art im Wirkungsbereich der Baumaßnahme vorhanden.

Planungsgemeinschaft LaReG 77

Page 83: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Auswirkungen auf die im Gebiet nach Nahrung suchenden Individuen der Art bleiben unerheblich, da

die Vögel ausreichend große Gebiete gleicher Eignung zur Nahrungssuche in der unmittelbaren

Umgebung vorfinden.

Auch die langfristig auftretenden betriebsbedingten Auswirkungen bleiben vor dem Hintergrund der

erheblichen Vorbelastungen durch die BAB A 38 geringfügig und lösen keinen Verbotstatbestand aus.

Die Beantragung der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) mit ausführlicher

Vorhabensbegründung einschl. Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen

Interesses sowie Nachweis der Alternativlosigkeit wird nicht erforderlich.

5.4.5 Neuntöter (Lanus collurio)

V-RL: Art. 4 Abs. 1 (Anh. I) RL Nds.: 3 Rote Liste D:*

Artbeschreibung und Verbreitung

Der Neuntöter ist eine Würgerart mit einem kräftigen Schnabel und zeichnet sich durch seine

aufrechte Sitzhaltung aus. Die Nahrung besteht vorwiegend aus Insekten (vor allem Käfer,

Heuschrecken, Hautflüglern) und Spinnen. Es werden aber auch Kleinsäuger und ausnahmsweise

Jungvögel gejagt. Die Beute wird manchmal in Gebüschen auf Dornen aufgespießt („Vorratslager“).

Der Neuntöter ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in Ost- und Südafrika überwintert. In

Niedersachsen kommt er mit mittlerer Häufigkeit als Brutvogel vor.

Neuntöter besiedeln extensiv genutzte, halboffene Kulturlandschaften mit aufgelockertem

Gebüschbestand, Einzelbäumen sowie insektenreichen Ruderal- und Saumstrukturen. Dazu gehören

Heckenlandschaften mit Wiesen und Weiden, trockene Magerrasen, gebüschreiche Feuchtgebiete

sowie größere Windwurfflächen in Waldgebieten. Das Nest wird in dichten, hoch gewachsenen

Büschen, gerne in Dornsträuchern angelegt. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten erfolgt ab

Mitte Mai die Eiablage (Hauptlegezeit Anfang/Mitte Juni), im Juli werden die letzen Jungen flügge.

Gefährdungsfaktoren

Die wesentlichen Gründe für die Gefährdung der Art liegen im Verlust oder der Entwertung von

halboffenen Kulturlandschaften (v. a. Heckenlandschaften) mit Gebüsch- und Heckenstrukturen und

mageren, insektenreichen Nahrungsflächen durch Aufforstung und Sukzession von mageren

Grünlandflächen, Brachen, Trockenrasen etc. sowie Umnutzung dieser Flächen. Ein weiterer Grund

ist die Nutzungsintensivierung bislang extensiv genutzter, magerer Grünlandflächen und Säume und

vermutlich die insgesamt zunehmende Verschlechterung des Nahrungsangebotes mit Großinsekten.

Mögliche Auswirkungen auf die Art durch das Bauvorhaben

Im Untersuchungsgebiet wurde der Neuntöter im überplanten Bereich mit Brutverdacht (1 Brutrevier)

in dem vor wenigen Jahren neu angelegten Gehölzstreifen festgestellt. Diese Hecke bietet der Art ein

optimales Bruthabitat.

Planungsgemeinschaft LaReG 78

Page 84: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Baubedingte Auswirkungen

Da das Bruthabitat des Neuntöters überbaut wird, kann eine mögliche baubedingte Auswirkung das

Vernichten eines mit Eiern oder Jungtieren besetzten Nestes sein.

Anlagebedingte Auswirkungen

Durch den Neubau der geplanten PWC-Anlage wird das derzeitige Bruthabitat des Neuntöters fast

vollständig beseitigt und dauerhaft anlagebedingt überbaut.

Betriebsbedingte Auswirkungen

Eine zweite, weiter südlich vorhandene heckenartige Gehölzanpflanzung liegt etwa 140 m entfernt

vom zukünftigen Gelände der PWC-Anlage. Dieses Gehölz wird aktuell nicht als Bruthabitat genutzt.

Der Fahrbetrieb auf der zukünftigen PWC-Anlage könnte durch Beunruhigungseffekte dieses Gehölz

als Bruthabitat beeinträchtigen (einschränkende Wirkung).

Auf die Art bezogene Vermeidungsmaßnahmen

1. Die Festlegung und Einhaltung einer Bauzeitenregelung (Rodung und Fällung von Gehölzen nur

in der Zeit vom 01.10. bis 28.02./29.02. des Folgejahres) ist zur Vermeidung der baubedingten

Beeinträchtigungen des Neuntöters (und weiterer hier vorkommender Vogelarten) obligatorisch.

Durch dieses Maßnahme (Unterlage 12.1, Maßnahme Nr. S 3 Ar) wird der Eintritt der

Verbotstatbestände nach § 44 (1) Nr.1 vollständig vermieden.

2. Der anlagebedingte, dauerhafte Verlust des Bruthabitats kann wie folgt kompensiert werden:

Eingrünung der geplanten PWC-Anlage mit einem Gehölzgürtel

Durch den Gehölzgürtel wird eine optische Einbindung der geplanten PWC-Anlage erzielt.

Dadurch reduzieren sich optische Beeinträchtigungen der freien Landschaft durch

Fahrbewegungen oder sonstige Beunruhigung.

In einer Entfernung von ca. 140 m zum Rand der geplanten PWC-Anlage befindet sich eine

zweite heckenartige Gehölzanpflanzung mit gleicher Alters- und Artenstruktur wie die zu

überbauende Hecke. Dieses Gehölz wird aktuell nicht als Bruthabitat genutzt und kann unter

Berücksichtigung der abschirmenden Pflanzung als Ersatz-Bruthabitat dienen. Damit ist ein

Ausweichhabitat in unmittelbarer Nähe zum verloren gehenden Bruthabitat vorhanden.

Außerdem ist auch eine spätere Nutzung der neu gepflanzten Gehölze im Umfeld der PWC-

Anlage als Brutplatz des Neuntöters grundsätzlich möglich.

(Anmerkung: Diese für den Neuntöter als Ersatz-Bruthabitat geeignete zweite heckenartige

Gehölzanpflanzung liegt in einer Entfernung von ca. 250 m zur bestehenden BAB A 38 und ca.

140 m zur geplanten PWC-Anlage. Nach Angaben des KIFL (2010) läge dieses Gehölz aus Sicht

des Neuntöters außerhalb der Effektdistanz der BAB A 38 und am Rand der Effektdistanz für die

geplante PWC-Anlage. Das aktuell festgestellte Bruthabitat des Neuntöters liegt sogar vollständig

innerhalb der vom KIFL angegebenen für den Neuntöter relevanten Störungszone (Entfernung zur

BAB A 38 liegt unter 100 m). Dies zeigt deutlich, dass die in der Studie angegebenen Distanz-

Planungsgemeinschaft LaReG 79

Page 85: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Werte Näherungen darstellen, die in der realen Besiedlung der freien Landschaft durch

Vogelarten durchaus auch unterschritten werden können – so auch in diesem Fall. Unter

Festlegung der o. g. Vermeidungsmaßnahme (abschirmende Gehölzpflanzung um die geplante

PWC-Anlage) kann daher durchaus davon ausgegangen werden, dass das in größerer

Entfernung zur A 38 liegende bestehende Feldgehölz als Ersatzquartier des Neuntöters geeignet

ist und die betroffenen Individuen dorthin erfolgreich ausweichen.

Neuanlage eines Feldgehölzes

Zusätzlich ist das verloren gehende Bruthabitat im Umfeld (Feldflur Elkershausen)

wiederherzustellen (Neupflanzung eines Feldgehölzes). Dadurch wird der besiedelte Raum mit

weiteren potenziellen Bruthabitaten angereichert. Der Umfang der Maßnahme muss mindestens

im Verhältnis 1:1 erfolgen und durch die Auswahl des Pflanzmaterials soll die Entwicklung einer

aufgelockerten, von dornenreichen Gehölzen geprägten Strauchpflanzung gewährleistet sein. Die

optimale Lage der Maßnahme wäre die das Plangebiet umgebende Feldflur. Da der Neuntöter zu

der vergleichsweise mobilen Artengruppe der Vögel gehört und nur eine „durchschnittliche“

Ortstreue bez. seiner Nistplätze aufweist, ist eine ausreichende Flexibilität dieser Art hinsichtlich

der gewählten Brutreviere in der Landschaft gegeben. Entsprechend kann der räumliche

Zusammenhang, in welchem die Maßnahme umgesetzt wird, weiter gefasst werden.

Entscheidende Voraussetzung ist, dass diese als Brutplatz geeigneten Strukturen (Hecken und

Strauchgehölze) in der umgebenden Landschaft vorhanden und grundsätzlich für das von der

Baumaßnahme betroffene Brutpaar erreichbar / auffindbar sind. Im Vordergrund steht die

Notwendigkeit, solche Biotopstrukturen in der umgebenden Landschaft mindestens im gleichen

Umfang zu erhalten oder zu vermehren, jedenfalls nicht zu reduzieren.

Im Zusammenwirken der oben beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen wird auch der Eintritt der

Verbotstatbestände nach § 44 (1) Nr. 2 und Nr. 3 verhindert.

Schädigungs- und Störungstatbestände

Im Zuge des Neubaus der PWC-Anlage kommt es in Bezug auf den Neuntöter zum Eintritt der

einschlägigen Verbotstatbestände nach § 44 (1), da bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen

auf Individuen und Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dieser Art gegeben sind.

Es werden entsprechende Maßnahmen erforderlich, die geeignet sind, diese auftretenden

Beeinträchtigungen und damit den Eintritt der Verbotstatbestände zu vermeiden bzw. zu

kompensieren. Dieses sind:

die Festlegung einer Bauzeitenregelung,

die Durchführung einer abschirmenden Gehölzpflanzung im Umfeld der PWC-Anlage und

die Neuanlage der durch Überbauung verloren gehenden heckenartigen Strauchpflanzungen

mindestens im Verhältnis 1 : 1 im lokalen Zusammenhang.

Planungsgemeinschaft LaReG 80

Page 86: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Unter Voraussetzung der Einhaltung dieser Maßnahmen wird eine Beantragung der Zulassung einer

Ausnahme nach § 45 (7) mit ausführlicher Vorhabensbegründung einschl. Nachweis der zwingenden

Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses sowie Nachweis der Alternativlosigkeit nicht

erforderlich.

5.4.6 Rauchschwalbe (Hirundo rustica)

V-RL: Art. 4 Abs. 2 (nicht ausschlaggebend bei der Gebietsauswahl in Nds.)

Rote Liste Nds.: 3 Rote Liste D: V

Artbeschreibung und Verbreitung

Die Rauchschwalbe ist ein Singvogel, der durch zwei lange Schwanzspieße („Gabelschwanz“) auffällt.

Die Nahrung besteht überwiegend aus in der Luft mit Höchstgeschwindigkeiten zwischen 80 - 90 km/h

erbeuteten Insekten. Rauchschwalben sind Zugvögel, die als Langstreckenzieher in Afrika, südlich der

Sahara überwintern. Die Rauchschwalbe kann als Charakterart für eine extensiv genutzte, bäuerliche

Kulturlandschaft angesehen werden. Die Besiedlungsdichte wird mit zunehmender Verstädterung der

Siedlungsbereiche geringer. In typischen Großstadtlandschaften fehlt sie. Die Nester werden in

Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z. B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude) aus Lehm und

Pflanzenteilen gebaut. Altnester aus den Vorjahren werden nach Ausbessern erneut genutzt. Nach

Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Ende April/Anfang Mai die Eiablage, Zweitbruten

sind möglich. Spätestens in der ersten Septemberhälfte werden die letzten Jungen flügge.

In Niedersachsen ist die Rauchschwalbe in allen Naturräumen nahezu flächendeckend verbreitet. Im

Untersuchungsgebiet wurde die Art verstreut als Nahrungsgast beobachtet, deren Brutplätze in den

dörflichen Strukturen in Elkershausen zu finden sind.

Gefährdungsfaktoren

Seit den 1970er-Jahren sind die Brutbestände durch intensive Flächennutzung der Landwirtschaft und

eine fortschreitende Modernisierung und Aufgabe zahlreicher Hofstellen mit geeigneten Brutplätzen

stark zurückgegangen.

Mögliche Auswirkungen auf die Art durch das Bauvorhaben

Für die Brutplätze der Rauchschwalben kommt es durch das Bauvorhaben nicht zu

beeinträchtigenden Auswirkungen.

Da die Art ein großes Gebiet in der offenen Feldflur in der Umgebung von Elkershausen als Jagd- und

Nahrungshabitat nutzt und entsprechend geeignete Flächen auch großflächig in der Umgebung

vorhanden sind, haben die im Untersuchungsgebiet nach Nahrung suchenden Vögel ausreichend

Möglichkeiten, vor auftretenden Störungen weiträumig auszuweichen. Zusätzliche betriebsbedingte

Auswirkungen kommen nicht hinzu. Der anlagebedingte Verlust von als Nahrungshabitat geeigneten

Flächen ist nur geringfügig. Im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung werden

verschiedene Kompensationsmaßnahmen durchgeführt (vgl. Kap. 1.2). Von diesen Maßnahmen

Planungsgemeinschaft LaReG 81

Page 87: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

profitieren auch die im Gebiet jagenden Rauchschwalben durch eine damit verbundene Verbesserung

des Nahrungsangebotes.

Auf die Art bezogene Vermeidungsmaßnahmen

Konkret auf die Art bezogenen Vermeidungsmaßnahmen werden i. Z. mit dem Neubau der PWC-

Anlage nicht erforderlich. Die Festlegung, dass die Rodung und Fällung von Gehölzen nur in der Zeit

vom 01.10. bis 28.02./29.02. des Folgejahres erfolgt (Bauzeitenregelung), kommt auch dieser Art

zugute, da so Störungen während der Brut- und Aufzuchtphase verhindert werden (Unterlage 12.1,

Maßnahme Nr. S 3 Ar).

Schädigungs- und Störungstatbestände

Im Zuge des Neubaus der PWC-Anlage kommt es in Bezug auf die Rauchschwalben nicht zum Eintritt

der einschlägigen Verbotstatbestände nach § 44 (1), da weder bau-, noch anlage- oder

betriebsbedingte Auswirkungen auf Fortpflanzungs- oder Ruhestätten gegeben sind. Es sind keine

Brutplätze der Art im Wirkungsbereich der Baumaßnahme vorhanden.

Auswirkungen auf die im Gebiet nach Nahrung suchenden Individuen bleiben unerheblich, da die

Vögel ausreichend große Gebiete gleicher Eignung zur Nahrungssuche in der unmittelbaren

Umgebung vorfinden.

Auch die langfristig auftretenden betriebsbedingten Auswirkungen bleiben vor dem Hintergrund der

erheblichen Vorbelastungen durch die BAB A 38 geringfügig und lösen keinen Verbotstatbestand aus.

Die Beantragung der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) mit ausführlicher

Vorhabensbegründung einschl. Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen

Interesses sowie Nachweis der Alternativlosigkeit wird nicht erforderlich.

5.4.7 Turmfalke (Falco tinnunculus)

V-RL: Art. 4 Abs. 2 (aber nicht ausschlaggebend bei der Gebietsauswahl in Nds.)

Rote Liste Nds.: V Rote Liste D: *

Artbeschreibung und Verbreitung

Mit einer Größe von 33 - 35 cm ist der Turmfalke ein kleiner Falke. Besonders charakteristisch ist der

Rüttelflug. Bevorzugte Beutetiere sind Kleinnager (vor allem Feldmäuse), die durch Spähflug (Rütteln)

oder von einer Sitzwarte aus geschlagen werden.

Der Turmfalke kommt in offenen, strukturreichen Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher

Siedlungen vor. Gemieden werden dagegen geschlossene Waldgebiete. Als Nahrungsgebiete suchen

Turmfalken Flächen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äcker und Brachen auf. In optimalen

Lebensräumen beansprucht ein Brutpaar ein Jagdrevier von nur 1,5 - 2,5 km² Größe. Als Brutplätze

werden Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden (z. B.

an Hochhäusern, Scheunen, Ruinen, Brücken), seltener auch alte Krähennester in Bäumen

Planungsgemeinschaft LaReG 82

Page 88: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

ausgewählt. Regelmäßig werden auch Nistkästen angenommen. Die Brut beginnt meist in der ersten

Aprilhälfte, spätestens im Juli werden die Jungen flügge.

In Niedersachsen kommt der Turmfalke fast flächendeckend ganzjährig als häufiger Stand- und

Strichvogel vor, hierzu gesellen sich ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populationen. Im

Untersuchungsgebiet tritt der Turmfalke als Nahrungsgast auf. Brutvorkommen wurden jedoch nicht

festgestellt, sind aber möglicherweise in der Ortslage Elkershausen vorhanden.

Gefährdungsfaktoren

Die Bestände des Turmfalken haben im langfristigen Trend in Niedersachsen deutlich abgenommen,

sich aber in den letzten Jahren wieder stabilisiert. Daher wird die Art in Niedersachsen bisher nur auf

der Vorwarnliste geführt. Gründe für den zeitweiligen Bestandsrückgang liegen in erster Linie in dem

Verlust bzw. der Entwertung von geeigneten Brutplätzen (Felsen, Steinbrüche, Gebäude,

Baumnester). Gleichzeitig führte die langfristige, stetige Verarmung einer strukturreichen

Agrarlandschaft durch Flurbereinigungsverfahren und Anpassung der Agrarflächen an die

Erfordernisse der zunehmend technisierten Bewirtschaftungsmethoden (Rodung von Hecken und

Einzelbäumen, Vergrößerung der Ackerschläge, Abnahme von Grünland, Brachen und

Saumstrukturen etc.) zu einer Ausräumung der Landschaft und somit auch zum Verlust und der

Entwertung von geeigneten Nahrungsflächen mit ausreichendem Kleinsäugerbestand.

Mögliche Auswirkungen auf die Art durch das Bauvorhaben

Zu baubedingten Auswirkungen auf Brutplätze und Neststandorte des Turmfalken im Zuge des

geplanten Neubaus der PWC-Anlage kommt es nicht, weil keine entsprechenden Nistplätze im

Wirkungsbereich der Baumaßnahme vorhanden sind.

Anlagebedingte Beeinträchtigungen entstehen nicht, weil keine Gehölze, mit (potenziellen)

Brutplätzen unmittelbar betroffen sind. Da die Art ein großes Gebiet als Jagd- und Nahrungshabitat

nutzt und entsprechend geeignete Flächen auch großflächig in der Umgebung vorhanden sind und

bleiben, haben die im Untersuchungsgebiet jagenden Vögel auch ausreichend Möglichkeiten,

weiträumig auszuweichen. Der anlagebedingte Verlust von als Nahrungshabitat geeigneten Flächen

ist verhältnismäßig nur geringfügig. Im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung werden

verschiedene Kompensationsmaßnahmen durchgeführt (vgl. Kap. 1.2). Von diesen Maßnahmen

profitiert auch der Turmfalke im Sinne einer Lebensraumverbesserung über die damit verbundene

Erhöhung des Nahrungsangebotes.

Turmfalken sind mit einer Fluchtdistanz von max. 100m (KIFL 2010) vergleichsweise

„störungstolerant“. Daher sind mit dem Neubau auch keine betriebsbedingten Auswirkungen

verbunden. Im Umkreis dieser Entfernung sind keine als Brutplätze für den Turmfalken geeigneten

Gehölze oder anderen Strukturen vorhanden.

Auf die Art bezogene Vermeidungsmaßnahmen

Konkret auf die Art bezogene Vermeidungsmaßnahmen werden i. Z. mit dem Neubau der PWC-

Anlage nicht erforderlich. Die Bauzeitenregelung bezüglich der Rodung und Fällung von Gehölzen nur

Planungsgemeinschaft LaReG 83

Page 89: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

in der Zeit vom 01.10. bis 28.02./29.02 des Folgejahres kommt auch dieser Art zugute, da so

Störungen während der Brutzeit verhindert werden (Unterlage 12.1, Maßnahme Nr. S 3 Ar). Im

Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung werden Kompensationsmaßnahmen

durchgeführt (vgl. Kap. 1.2), die auch zu einer Lebensraumverbesserung bzw. Verbesserung des

Nahrungsangebotes für den Turmfalken beitragen.

Schädigungs- und Störungstatbestände

Im Zuge des Neubaus der PWC-Anlage kommt es in Bezug auf den Turmfalken nicht zum Eintritt der

einschlägigen Verbotstatbestände nach § 44 (1), da weder bau-, noch anlage- oder betriebsbedingte

Auswirkungen auf Individuen oder Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Art gegeben sind. Es sind

keine Brutplätze (Horstbäume) der Art im Wirkungsbereich der Baumaßnahme vorhanden.

Auswirkungen auf die im Gebiet nach Nahrung suchenden Individuen bleiben unerheblich, da die

Vögel ausreichend große Gebiete gleicher Eignung zur Nahrungssuche in der unmittelbaren

Umgebung vorfinden.

Auch die langfristig auftretenden betriebsbedingten Auswirkungen bleiben vor dem Hintergrund der

erheblichen Vorbelastungen durch die BAB A 38 geringfügig und lösen keinen Verbotstatbestand aus.

Die Beantragung der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) mit ausführlicher

Vorhabensbegründung einschl. Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen

Interesses sowie Nachweis der Alternativlosigkeit wird nicht erforderlich.

Planungsgemeinschaft LaReG 84

Page 90: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

6 ZUSAMMENFASSUNG

Das von den Planungen für einen Neubau einer PWC-Anlage auf der Südseite der BAB A 38 östlich

von Elkershausen betroffene Gebiet umfasst hauptsächlich Ackerflächen und eine darin eingelagerte,

streifenförmige Gehölzanpflanzung in Parallellage zur Autobahn in einem von verkehrsbedingten

Immissionen vorbelasteten Bereich. Im Rahmen einer Überprüfung des artenschutzrechtlichen

Konfliktpotenzials wurden nur 17 Arten ermittelt, für die eine genauere Konfliktanalyse erforderlich

wurde. Auch von diesen Arten war bei neun Arten lediglich von einem potenziellen Vorkommen im

Zusammenhang mit der für diese Arten spezifischen Nahrungssuche auszugehen.

Letztlich sind vier Arten – Feldlerche, Gartenrotschwanz, Neuntöter und Rauchschwalbe – mit

Brutvorkommen konkret im Gebiet vertreten. Die Brutvorkommen von Gartenrotschwanz und

Rauchschwalbe befinden sich in der Ortslage von Elkershausen und sind nicht unmittelbar betroffen.

Auswirkungen auf deren Nahrungsgebiete in der umgebenden Feldflur, auch im Bereich der

überplanten Flächen, bleiben unerheblich, da ausreichend große, in gleicher Weise geeignete

Ausweichflächen vorhanden sind. Die betroffenen Flächen stellen für beide Arten kein „essentielles“,

unverzichtbares Nahrungshabitat dar.

Auch die beiden Brutreviere der Feldlerche befinden sich (vermutlich wegen der Vorbelastungen aus

dem Verkehr auf der BAB A 38) nur in Randlage des Untersuchungsgebietes ohne unmittelbare bau-

und anlagebedingte Betroffenheit. Auswirkungen auf diese Brutvorkommen bleiben unter

Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen (Umpflanzung, Eingrünung) unter der

Erheblichkeitsschwelle.

Das Brutrevier des Neuntöters dagegen ist in der Gehölzanpflanzung im überplanten Bereich

lokalisiert und von Überbauung direkt betroffen. Zur Vermeidung des Eintritts eines

artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes werden Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen

erforderlich: die Gehölze dürfen nur in der vegetationsfreien Zeit vom 01.10 bis zum 28./29.02. des

Folgejahres gefällt und gerodet werden, die PWC-Anlage wird mit einer Gehölzstruktur eingebunden

und die Heckenstrukturen sind mindestens im Verhältnis 1 : 1 in der Feldflur rund um Elkershausen

(„lokaler Zusammenhang“) neu anzulegen.

Die gezielte Nachsuche zu Feldhamstern und Zauneidechsen ergab keine aktuellen Vorkommen

beider Arten im von den Planungen betroffenen Bereich. Auch ein zukünftiges Einwandern von

Feldhamstern kann weitgehend ausgeschlossen werden.

Die von den Planungen betroffenen Strukturen, die potenziell von Zauneidechsen zukünftig durch

Einwanderung besiedelt werden könnten, werden im Zuge der Kompensations- und

Gestaltungsmaßnahmen weitgehend wieder hergestellt und stellen auch in Zukunft potenziell von

dieser Art besiedelbaren Lebensraum dar (Ruderalfluren, Böschungen u. ä.).

Das Plangebiet bietet sonst aufgrund der Biotopausstattung und vermutlich der hohen Vorbelastung

aus dem Betrieb der vorhandenen BAB und der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung aktuell keinen

Lebensraum für Vorkommen weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten.

Planungsgemeinschaft LaReG 85

Page 91: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 86

Unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ergeben sich trotz des (potenziellen) Vorkommens der

17 als relevant zu beachtenden Arten im Untersuchungsgebiet keine rechtlichen Konsequenzen, die

einen Verbotstatbestand auslösen und eine Ausnahmeprüfung erforderlich machen. Unter Einhaltung

und Berücksichtigung der landschaftspflegerischen Schutz-, Vermeidungs- und sonstigen

Kompensationsmaßnahmen wird das Eintreten bau-, anlage- und betriebsbedingter Auswirkungen

verhindert oder kann soweit vermindert werden, dass die einschlägigen Verbotstatbestände nach § 44

(1) nicht eintreten. Hier ist aber als Auflage zwingend festzulegen, dass die zu leistende

Neuanpflanzung der betroffenen Gehölze im räumlichen Zusammenhang (Feldflur rund um

Elkershausen) erfolgen muss.

Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit dem Neubau der PWC-Anlage „Gieseberg“ südlich der

BAB A 38 bei Elkershausen unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten keine weiteren, über die

nach Eingriffsregelung im LBP beschriebenen Maßnahmen hinausgehenden, artspezifischen

Maßnahmen erforderlich.

Aus artenschutzrechtlicher Sicht ergeben sich auch keine entscheidungserheblichen Aspekte, auf

deren Basis die Ortslage dieser geplanten PWC-Anlage grundsätzlich abzulehnen wäre.

Page 92: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

7 LITERATUR UND QUELLEN

ALTMÜLLER, R. & CLAUSNITZER H.-J. (2010): Rote Liste der Libellen Niedersachsens und Bremens. 2. Fassung, Stand 2007. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 4/2010. Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Hannover.

Bezzel, E. (1993): Kompendium der Vögel Mitteleuropas: Passeres – Singvögel. Aula-Verlag. Wiesbaden Bezzel, E. (1985): Kompendium der Vögel Mitteleuropas: Nonpasseriformes – Nichtsingvögel. Aula-Verlag.

Wiesbaden BEZZEL, E. (1982): Vögel in der Kulturlandschaft. Eugen Ulmer Verlag, Stuttgart, 350 S. BFN (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands; Band 1: Wirbeltiere. Schriftenreihe

Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): 380 S. Bonn - Bad-Godesberg. BFN (1996): Rote Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands. - Bundesamt für Naturschutz (BfN) (Hrsg.), Bonn-Bad

Godesberg, 744 S. BINOT ET AL. (1998): Rote Listen gefährdeter Tiere Deutschlands Schriftenreihe f. Landschaftspflege und

Naturschutz, Heft 55.BfN. Bonn-Bad Godesberg. 434 S. BRINKMANN, R. (1998): Berücksichtigung faunistisch-tierökologischer Belange in der Landschaftsplanung.

Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 18(4): 57 – 128. Hannover. FREYHOF, J. (2009): Rote Liste der im Süßwasser reproduzierenden Neunaugen und Fische (Cyclostomata &

Pisces). 5. Fassung. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 291-316. BfN. Bonn – Bad Godesberg. GARNIEL, A., DAUNICHT, W.D., MIERWALD, U. & U. OJOWSKI (2007): Vögel und Verkehrslärm. Quantifizierung und

Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Avifauna. Schlussbericht November 2007. – FuE-Vorhaben 02.237/2003/LR des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung. 273 S.. – Bonn, Kiel.

GARVE, E. (2004): Rote Liste und Florenliste der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bremen. -

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, 24(1): 1-76. GAUMERT, D. & M. KÄMMEREIT (1993): Süßwasserfische in Niedersachsen. Niedersächsisches Landesamt für

Ökologie. 161 pp. Hannover. GAUMERT, D. (1981): Kleinfische in Niedersachsen. Arten und Verbreitung als Grundalge für den Fischartenschutz.

(Hrsg.: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten), 134 pp. GAUMERT, D. (1986): Kleinfische in Niedersachsen. Hinweise zum Artenschutz. Mitteilungen aus dem

Niedersächsischen Landesamt für Wasserwirtschaft (Hildesheim) Heft 4, 71 pp. GREIN, G. (2010): Fauna der Heuschrecken (Ensifera & Caelifera) in Niedersachsen. Naturschutz und

Landschaftspfl. Niedersachsen 46: 1 – 183. Hannover. GREIN, G. (2005): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Heuschrecken mit

Gesamtverzeichnis. 3. Fassung – Stand 1.5.2005. Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 25(1): 1 – 20. Hannover.

GRUTTKE. H. (2004): Ermittlung der Verantwortlichkeit für die Erhaltung mitteleuropäischer Arten. Schriftenreihe

Naturschutz und Biologische Vielfalt Heft 8. BfN – Bonn-Bad-Godesberg, 280 S. HECKENROTH, H. ET AL. (1993): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten -

Übersicht. (1. Fassung v. 1.1.1991). Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 13(6): 221 - 226. Hannover HECKENROTH, H., POTT, B. & S. WIELERT (1987): Zur Verbreitung der Fledermäuse in Niedersachsen von 1976 bis

1986 mit Statusangaben ab 1981. Naturschutz Landschaftspfl. Nieders. 17: 5-32. INGRISCH, S., KÖHLER, G. ET AL. (1998): Rote Liste der Geradflügler (Orthoptera), Stand 1997. in: Binot, M. et al.

1998: Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. BfN (Hrsg.). Bonn-Bad Godesberg. 434 S. KIEL, E.-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. LÖBF-Mitteilungen 1/05 S. 12-17.

Planungsgemeinschaft LaReG 87

Page 93: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE – KIFL (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr Ausgabe 2010. 140 S. erarbeitet im Auftrag des BMVBS (Hrsg.).

KRÜGER, T. & B. OLTMANNS (2007): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel. 7.

Fassung, Stand 2007. Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 27(3) 131 - 175. Hannover. KÜHNEL, K.-D. ET AL. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) Deutschlands. Stand

Dezember 2008. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 231-256. BfN. Bonn – Bad Godesberg. KÜHNEL, K.-D. ET AL. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) Deutschlands. Stand

Dezember 2008. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 259-288. BfN. Bonn – Bad Godesberg. LAREG (2011): BAB A 38, Neubau einer PWC-Anlage östlich von Elkershausen - Fahrtrichtung Halle -

Potenzialabschätzung zu Vorkommen von Feldhamstern und Reptilien im Plangebiet. Ergebnisbericht, (unveröff.). 13 S. Braunschweig.

LAREG (2011): BAB A 38, Neubau der PWC-Anlage „Gieseberg“ Fahrtrichtung Halle (Saale) Betr.-km 4,00 – 4,76

Erfassung der Avifauna (2011), Überprüfung des Gebietes auf Vorkommen des Feldhamsters (Cricetus cricetus) und der Zauneidechse (Lacerta agilis) (2012) - Ergebnisbericht - 26 S. Braunschweig.

LOBENSTEIN, U. (2004): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Großschmetterlinge mit

Gesamtartenverzeichnis. 2. Fassung, Stand 1.8.2004. Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 24(3), 165 - 196. Hildesheim

MAAS, S., P. DETZEL & A. STAUDT (2002): Gefährdungsanalyse der Heuschrecken Deutschlands.

Verbreitungsatlas, Gefährdungseinstufung und Schutzkonzepte. Schriftenreihe des BfN (Sonstige Veröffentlichungen). 401 S. Landwirtschaftsverlag, Münster.

MEINIG, H. ET AL. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. Stand

Oktober 2008. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 115-153. BfN. Bonn – Bad Godesberg. NIEDERSÄCHSISCHES UMWELTMINISTERIUM (2006): Die Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie in Niedersachsen.

Informationsbroschüre für Verfahrensbeteiligte und die interessierte Öffentlichkeit. 47 S. Hannover. NLWKN (im Internet 2012): naturschutzgebiete.niedersachsen.de (interaktive umweltkarte). NLWKN (Hrsg.) (2010): Vollzugshinweise zum Schutz von Säugetierarten in Niedersachsen. Teil 3:

Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie mit Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen – Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Hannover, 13 S., unveröff.

OTT, J. & W. PIPER (1998): Rote Liste der Libellen (Odonata, Stand 1997). – In: BINOT, M. ET AL. (1998): „Rote Liste

gefährdeter Tiere Deutschlands.“ Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 55. BfN, Bonn-Bad Godesberg.

PETERSEN, B. ET AL. (2003/2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung

von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose; Band 2: Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69 (1 & 2). BfN, Bonn-Bad Godesberg.

PODLOUCKY, R. U. CH. FISCHER (1994): Rote Listen der gefährdeten Amphibien und Reptilien in Niedersachsen und

Bremen. 3. Fassung, Stand 1994. Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 14(4): 109 - 120. Hannover. PRETSCHER, P. ET AL. (1998): Rote Liste der Großschmetterlinge (Stand 1995/96). in BINOT ET AL. (1998), s. o. REUSCH, H. & D. BLANKE (1993): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Eintags-, Stein- und

Köcherfliegenarten mit Gesamtartenverzeichnis. 2. Fassung, Stand 1.10.2000. Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 20(4): 182 - 200. Hildesheim

STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE Hannover (im NLWKN): Liste der regelmäßig in Niedersachsen vorkommenden

Vogelarten gemäß Art. 4 Abs. 1 (Anhang I) und Zugvogelarten gem. Art 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie. unveröffentlicht.

Südbeck, P. et al. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands. 4. Fassung, 30.

November 2007. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 159-227. BfN. Bonn – Bad Godesberg. SÜDBECK, P. ET AL. (Hrsg.; 2006): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. 777 S.

Radolfzell.

Planungsgemeinschaft LaReG 88

Page 94: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Planungsgemeinschaft LaReG 89

THEUNERT, R. (NLWKN) (2008): Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten -

Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung. Teil A: Wirbeltiere, Pflanzen, Pilze. Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 28(3) 69-141. Hannover

THEUNERT, R. (NLWKN) (2008A): w. o. Teil B: Wirbellose Tiere. Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 28(4) 153 -

210. Hannover. WILMS ET AL. (1997): Verfahren zur Bewertung von Vogelbrutgebieten in Niedersachsen. Inform.d. Naturschutz

Niedersachs. 17(6): 219 - 224. Hannover

Gesetze, Verordnungen und Richtlinien:

Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414); zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 24.12.2008 (BGBl. I S.3018)

Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) - Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten vom

16. Februar 2005, BGBl. I S. 258, zuletzt geändert d. Art. 22 G. v. 29.07.2009 BGBl. I 2542 Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (1999): Hinweise zur Berücksichtigung des

Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau (HNL-S 99) Bundesnaturschutzgesetz, Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 29. Juli 2009, BGBl. I Nr. 51, S. 2542

Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) v. 19.02.2010 (Nds. GVBL. Nr.6/2010 S.104).

Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) v. 19.02.2010 (Nds.

GVBL. Nr.6/2010 S.104).

Richtlinie des Rates 79/409/EWG vom 02. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten; ABl. Nr. L 103 vom 25.04.1979, zuletzt geändert d. die Richtlinie 97/49/EG (ABl. L 223 vom 13.08.1997 S. 9)

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der

wildlebenden Tiere und Pflanzen, Amtsblatt der EG Nr. L 206/7 vom 22.7.92., geändert durch Richtlinie des Rates 2006/105/EG, Amtsblatt L 363 vom 20.12.2006, S. 368

Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27. Oktober 1997 zur Anpassung der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der

natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt. - Amtsblatt Nr. L 305/42 vom 8.11.1997

Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung); ABl. Nr. L 20/7 v. 26.01.2010

Verordnung (EG) Nr. 407/2009 der Kommission v. 14. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels. Abl. der EU L 123/3 vom 19.5.2009.

Page 95: Planfeststellung BAB A 38 Neubau PWC-Anlage „Gieseberg ... · Die BAB A 38 verläuft hier in nordwest – südöstlicher Richtung in bewegtem Gelände, so dass die auf der südöstlichen

BAB A 38 – Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“ – Fahrtrichtung Halle (Saale) – - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 2012

Anhang

Abbildung 1: Blick nach Nordost über das Plangebiet PWC-Anlage „Gieseberg“ (Aug. 2012)

Abbildung 2: Ausschnitt der überplanten Gehölzpflanzung, Brutrevier des Neuntöters (Juni 2012)

Planungsgemeinschaft LaReG 90