Politik für Menschen mit Behinderungen. 2009 - 2013

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    Politik fr Menschenmit Behinderungen2009 - 2013

    Unsere Bilanz

    Maria Michalk MdB,

    Beauftragte fr Menschen mit Behinderungen

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    Arbeit und Soziales

    Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention (UN-BRK) wurde vom Bundesministerium fr Arbeit undSoziales (BMAS) in Abstimmung mit allen Ressorts sowie den Verbnden vonMenschen mit Behinderungen entwickelt und am 15.6.2011 vom Bundes-kabinett beschlossen. Er beschreibt zwlf Handlungsfelder und deniert ber200 Einzelmanahmen zur schrittweisen Umsetzung der UN-BRK bis zum

    Jahr 2020. Er ist kein Gesetz, sondern vielmehr ein Programm. Begleitendwurde die entlichkeitskampagne Behindern ist heilbar am4.10.2011 gestartet.

    Die christlich-liberale Koalition begleitet die Erstellung des NationalenAktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention miteinem Antrag Fr eine umfassende Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention Nationaler Aktionsplan als Leitlinie (BT-Drs.17/4862). Dazu fand eine umfassende entliche Anhrung statt. Diesergrundstzliche Antrag wurde am 8.7.2011 im Bundestag beschlossen.

    Allen Abgeordneten des Deutschen Bundestags wurde das Handbuch zurUN-Behindertenrechtskonvention mit dem Titel Von Ausgrenzung zuGleichberechtigung Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinde-rungen (herausgegeben und ins Deutsche bersetzt vom Deutscher Bundes-tag) ausgehndigt.

    Das neue Arbeitsmarktprogramm Initiative Inklusion ist 2011 gestartet.Das Frdervolumen umfasst 100 Millionen Euro. Ziel ist es, Ausbildungsplt-ze und Stellen fr Jugendliche mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarktzu schaen sowie Neuanstellungen von lteren Menschen mit Behinderungauf dem ersten Arbeitsmarkt zu frdern. Erstmalig sind die Handwerkskam-mern, Industrie- und Handelskammern sowie Landwirtschaftskammerneinbezogen worden. Mit der Ausfhrung sind die Lnder beauftragt.

    Mit ihrem Antrag Leistungspotenziale von Menschen mit Behinderungim Arbeitsleben ausschpfen (BT-Drs. 17/12180) unterstreicht die christ-lich-liberale Koalition, dass neben den Werksttten fr behinderte Menschender erste Arbeitsmarkt das Beschftigungsziel von Menschen mit Behinde-rung ist. Der drohende Fachkrftemangel ist eine Chance, das Potenzial vonMenschen mit Behinderung deutlich strker als bisher zu nutzen. Fr dieGestaltung eines inklusiven Arbeitsmarkts stehen alle in der Picht. Strkerals bislang ist das Persnliche Budget fr beruiche Bildung und Arbeiteinzusetzen sowie das Wunsch- und Wahlrecht von werkstattberechtigtenMenschen zwischen Werksttten und alternativen Leistungsanbietern zustrken. Bestehende Untersttzungsinstrumente sind gezielt zu nutzen, vorallem auch bei der Schaung von Auenarbeitspltzen.

    Der neue Schwerbehindertenausweis gilt seit dem 1.1.2013. Er ist durch

    das neue Scheckkartenformat benutzerfreundlicher und unaullig im

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    Erscheinungsbild. Mit ihm sind kostenlose Fahrten im PNV sowie mit derRegionalbahn, dem Regionalexpress, Interregio-Express und der S-Bahnmglich.

    Mit der Reform des SGB II (Grundsicherung fr Arbeitsuchende) im Jahr2010 hat sich die Situation fr SGB II-Empfnger mit Behinderungen ver-bessert. Zustzlich zum Regelsatz werden Hilfsmittel, wie orthopdischeSchuhe, Reparaturen oder Mietkosten von therapeutischen Gerten, wieetwa Rollsthlen, nicht mehr in den Regelsatz hinein gerechnet, sondernzustzlich von der Agentur fr Arbeit gezahlt.

    Mit dem ersten Teilhabebericht der Bundesregierung ber die Lebens-

    lagen von Menschen mit Beeintrchtigungen wird das Bundesministeri-um fr Arbeit und Soziales eine neue, empirisch fundierte Datenlage vorle-gen. Erstmals werden die tatschlichen Lebenslagen von Menschen mitBeeintrchtigung in den Blick genommen. Der Bericht untersucht Faktoren,die die Teilhabe einschrnken und Umstnde, die sich fr die Teilhabe alsfrderlich erweisen. Dieser vllig neue Ansatz soll eine empirisch fundierteInformationsbasis liefern, um daraus Handlungsempfehlungen fr diePolitik abzuleiten. Der Bericht soll im Sommer 2013 im Kabinett beschlos-sen werden.

    Zur besseren Untersttzung von taubblinden Menschen wurde durch politi-sche Beschlussfassung die Einfhrung eines eigenstndigen Merkzeichens

    Tbl auf den Weg gebracht. Derzeit nden die diesbezglichen Abstimmun-gen mit den Lndern statt.

    Auswrtiges

    Die Koalition hat mit einem nderungsantrag in den Gesetzentwurf derBundesregierung zum neuen Auslandsschulgesetz (BT-Drs. 17/13058,17/13957) am 13.6.2013 den Aspekt der inklusiven Bildung eingebracht.Deutsche Auslandsschulen mssen knftig eine Konzeption vorlegen, wiesie inklusiven Unterricht gestalten wollen. Damit werden die Weichen ge-stellt, um Kinder mit und ohne Behinderungen auch an deutschen Schulenim Ausland gemeinsam zu unterrichten.

    Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Damit Kinder mit einer krperlichen, geistigen oder seelischen Behin-derung auch ber das 18. Lebensjahr hinaus in ihren vertrauten Pege-familien bleiben knnen, hat die Koalition beschlossen, die Regelung im 54 Abs. 3 SGB XII um vier Jahre zu verlngern. Dies war notwendig, weilandernfalls fr die Betroenen ab dem 18. Lebensjahr eine Heimunter-bringung veranlasst werden msste.

    Das erste Hilfe-Notruf-Telefon fr Frauen wurde 2013 eingefhrt. Es ist

    anonym, kostenlos und barrierefrei. Kompetente Beraterinnen sind rund

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    um die Uhr unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 08000 116 016erreichbar und vermitteln an geeignete Anlaufstellen vor Ort. BesondersFrauen mit Behinderung knnen ber diese Notrufnummer schneller alsbislang erreicht und an Einrichtungen, die speziell auf ihre Behinderungeingehen knnen, vermittelt werden.

    Die Koalition hat die Versorgung der Opfer des Contergan-Skandals mitjhrlich 120 Millionen Euro an zustzlichen Hilfen deutlich verbessert. DasGesetz wird die Betroenen, die mit zunehmendem Alter an den Folge- undSptschden leiden, entlasten. 90 Millionen Euro aus der bewilligten Summeieen in die Erhhung der Renten fr Contergan-Opfer. Sie staeln sichnach dem Schweregrad der Behinderung. Bis zu 30 Millionen Euro jhrlich

    ieen in einen Sonderfonds, aus dem Rehabilitationsleitungen, Heil- undHilfsmittel, aber auch zahnrztliche und kieferchirurgische Behandlungenbezahlt werden sofern diese Kosten nicht ohnehin von der Kranken- oderPegekasse oder anderen Kostentrgern bernommen werden. Fr dieseLeistungen mssen Antrge gestellt und Nachweise erbracht werden. Fernerwird geregelt, dass unterhaltspichtige Angehrige, die Sozialhilfe beziehen,nicht vom Trger der Sozialhilfe zur Kasse gebeten werden knnen. Das Ein-kommen und Vermgen sowohl der Betroenen selbst als auch das ihrerKinder und Ehepartner werden bei anderen Leistungen der Sozialhilfe (z.B.Hilfen zur Gesundheit und zur Pege oder Eingliederungshilfe) nicht heran-gezogen.

    Gesundheit

    2010 wurde das Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) beschlossen.Damit wurde unter anderem auch fr Menschen mit Behinderungen dieVersorgung mit erstklassigen Arzneien gesichert. Menschen mit seltenenErkrankungen werden auch knftig die besten Medikamente erhalten.

    Die Heilmittelrichtlinie hat 2011 die Situation von Menschen mit dauer-haften schweren Behinderungen verbessert. Sie knnen nun eine langfristigeGenehmigung (mindestens ein Jahr) von Heilmittelbehandlungen erhalten.Zudem bekommen knftig Kinder und Jugendliche mit einer besondersschweren und langfristigen funktionellen und strukturellen Schdigung undBeeintrchtigung der Aktivitten auch ohne Verordnung eines Hausbesuchseine Heilmittelbehandlung verschrieben, zum Beispiel in frdernden oder anderen Tageseinrichtungen auerhalb der Praxis. Das erhht die Ezienzder Heilbehandlung.

    Im Zuge des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes 2011 hat sich die Lage vonMenschen mit Behinderung in mehrfacher Hinsicht verbessert. Es wurdeeine die Heilmittelrichtlinie ergnzende Option eingefhrt, nach der sichVersicherte mit einem langfristigen Behandlungsbedarf auf Antrag die erfor-derlichen Heilmittel von ihrer Krankenkasse fr einen geeigneten Zeitraumgenehmigen lassen knnen. Der Antrag muss von der Krankenkasse inner-

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    halb von vier Wochen entschieden werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt dieGenehmigung als erteilt. Diese Regelung ist auch fr die Behandlung vonMenschen mit Behinderung von groem Vorteil.

    Zudem wurde auch die Zahnarztbehandlung von Menschen mit Behinderungverbessert. Zahnrzte erhalten eine zustzliche Vergtung fr die ambulantezahnrztliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen und Pegebe-drftigen, die die Zahnarztpraxis nicht oder nur mit groem Aufwand auf-suchen knnen.

    Auch die rztliche Versorgung in lndlichen Regionen soll durch nanzielleAnreize fr rzte gestrkt werden. Davon protieren alle mobilittsein-

    geschrnkten Menschen gleichermaen.

    Auerdem wurde die ambulante Rehabilitation gegenber der stationrenRehabilitation durch einheitliche Versorgungsvertrge fr ambulante undstationre Reha-Einrichtungen gestrkt.

    Mit dem Pegeneuordnungsgesetz 2012 erhalten knftig Pegebedrftige,die in vollstationren Einrichtungen leben, anteilig auch fr die Tage dasvolle Pegegeld ausgezahlt, an denen sie zu Hause gepegt werden. Da-durch wird husliche Pege sowie der familire Kontakt gestrkt.

    Dies gilt auch fr die Pege von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung,

    die zu Hause gepegt werden und bislang nur einen Anspruch auf Kurzzeit-pege bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres hatten. An dieser Stelle hatdie Koalition nachgebessert und den Anspruch auf 25 Jahre angehoben.

    Erstmals bekommen auch Menschen mit erheblich eingeschrnkter Alltags-kompetenz (z.B. dementiell erkrankte Menschen oder in einigen FllenMenschen mit sogenannter geistiger Behinderung) in der Pegestufe Nullfr zustzliche Betreuungsleistungen ein Pegegeld und Pegesach-leistungen gezahlt.

    Die ambulanten Leistungen in den Pegestufen I und II wurden erhht. Auchfr Arztbesuche in Heimen werden mehr nanzielle Mittel bereitgestellt.

    Bei einem Aufenthalt von pegenden Angehrigen in Rehabilitationseinrich-tungen wird es knftig, unter bestimmten Voraussetzungen, zudem mglichsein, dass der pegebedrftige Mensch den zu pegenden Angehrigenbegleitet.

    Auch die Frderungen ambulant betreuter Wohngruppen schaen Alterna-tiven zu einem Aufenthalt in Pegeheimen. Selbsthilfegruppen im Bereichder Pege erhalten mehr Beteiligungsrechte und eine nanzielle Frderungdurch die Pegekassen von jhrlich etwa 8 Millionen Euro.

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    Mit der Novellierung des Assistenzpegegesetzes im Jahr 2012 wurde dieSituation pegebedrftiger Menschen mit Behinderung, die im Arbeitgeber-modell eigene Pegekrfte als Assistenz beschftigen, verbessert. Ihr An-spruch auf Weiterzahlung der Assistenz wurde auf stationre Vorsorge- undReha-Einrichtungen erweitert.

    Das Patientenrechtegesetz ist am 26.2.2013 in Kraft getreten. Die neuenRegelungen strken die Rolle des mndigen Patienten und stellen ihn aufAugenhhe mit dem behandelnden Arzt. Die Rechte der Versicherten werdenebenfalls ausgebaut. Dieses Gesetz strkt auch die Rechte von Menschen mitBehinderung.

    Mit dem Prventionsfrderungsgesetzwill die Koalition die Qualitt derPrventionsangebote weiter verbessern. Dies trgt auch den Anliegen vonMenschen mit Behinderungen Rechnung.

    Haushalt

    Die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts fr Menschenrechte, die frdie berwachung der Umsetzung der UN-BRK zustndig ist, wurde 2010 vonder unter Rot-Grn eingefhrten Projektfrderung in eine institutionelleFrderung bertragen. Damit ist die langfristige Arbeit der Monitoring-Stellegesichert.

    Inneres

    Die Weiterentwicklung der Barrierefreien Informationstechnik Verord-nung 2.0 (BITV) wurde am 22.9.2011 im Bundeskabinett beschlossen. DerBund hat sich damit verpichtet, seine Internetseiten auch fr gehrlose so-wie so genannte geistig behinderte Menschen aufzubereiten. Videos in Ge-brdensprache und Seiten in Leichter Sprache sollen auch diese Zielgruppeninformieren. Damit knnen sich noch mehr Menschen mit Behinderungumfassend auf den Internet-Portalen der Bundesregierung informieren.

    Die Union hat sich mit dem Wahlrecht fr Menschen mit Behinderungenauseinandergesetzt. Neben der Forderung, vor Ort auf die vollstndigeBarrierefreiheit der Wahllokale zu achten und damit auch Menschen mitBehinderungen das Whlen zu ermglichen, ist die rechtliche Regelung zurWahlzulassung zu prfen. Sie ist derzeit an das Betreuungsrecht gekoppelt.Diejenigen, die vollstndig betreut werden, sind von der Wahl ausgeschlos-sen. Daher untersttzt die Koalition die wissenschaftliche Studie des Bundes-ministeriums fr Arbeit und Soziales zur Przisierung des Sachverhalts.

    Kultur

    Mit dem interfraktionellen Antrag Gedenkort fr die Opfer der NS-Euthanasie-Morde vom 7.11.2011 (BT-Drs. 17/5493) wurde die Bundes-

    regierung aufgefordert, sich fr eine Aufwertung des in Berlin bereits be-

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    Um die Selbstbestimmung von gesetzlich Betreuten zu verbessern, hat dieKoalition dem Gesetzentwurf zur Strkung der Funktionen der Betreu-ungsbehrde (BT-Drs.. 17/13619) am 13.6.2013 zugestimmt. Mit diesemGesetz wird auch die praktische Anwendung von Betreuungen verbessert.Die Aufgaben der Betreuungsbehrden werden knftig im Vorfeld und imgerichtlichen Verfahren gestrkt.

    Im Regierungsentwurf des Gesetzes zur Frderung des elektronischenRechtsverkehrs mit den Gerichten (BT-Drs. 17/12634) sind umfangreicheRegelungen zur Barrierefreiheit enthalten. Mit der Verabschiedung am13.6.2013 hat die Koalition sichergestellt, dass knftig bei einer Einfhrungweiterer sicherer bermittlungswege fr die Kommunikation mit den

    Gerichten gem 130a Absatz 4 Nummer 3 der Zivilprozessordnung (ZPO)die Belange der Barrierefreiheit gewhrleistet sein mssen. Zudem ist fr 31a Absatz 1 und 31b der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) diebarrierefreie Ausgestaltung des besonderen elektronischen Anwaltspost-fachs und des zugrunde liegenden Verzeichnisdienstes erfolgt. Ebenso istauch das Schutzschriftenregister ( 945b ZPO) barrierefrei gestaltet. Darberhinaus wurde der Anspruch einer blinden oder sehbehinderten Person aufbarrierefreie Fassungen von Schriftstzen im gerichtlichen Verfahren gem 191a des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) erweitert.

    Die Fraktion stellt aktuell das unterschiedliche Strafma bei sexuellerGewalt gegen Frauen mit Behinderung auf den Prfstand. Dazu fand ein

    erstes Fachgesprch mit Expertinnen und Experten aus dem Strafrecht sowieder Verbnde von Menschen mit Behinderungen statt.

    Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

    Mit dem Koalitionsantrag Weibuch Verkehr Auf dem Weg zu einernachhaltigen und bezahlbaren Mobilitt (BT-Drs. 17/7464) wurde derDeutsche Bundestag aufgefordert, zu dem am 28.3.2011 von der Europi-schen Kommission vorgelegten Weibuch Fahrplan zu einem einheitlicheneuropischen Verkehrsraum Hin zu einem wettbewerbsorientierten undressourcenschonenden Verkehrssystem Stellung zu beziehen.

    Das KfW-Frderprogramm Altersgerecht Umbauen wurde in den Jahren2009 bis 2011 in Hhe von jeweils rund 80 bis 100 Millionen Euro aus Mit-teln des Konjunkturpakets I nanziert. Es umfasst Zinszuschsse zur Kredit-nanzierung sowie Investitionszuschsse fr Manahmen zum altersgerech-ten Umbau von Wohngebuden. Mit dem Programm konnten bis EndeDezember 2011 rund 82 500 Wohnungen altersgerecht umgebaut werden.Das Programm wird von der KfW-Bankengruppe fortgefhrt.

    Im Zuge der Beratungen zum neuen Personenbefrderungsgesetz2012(PBefG) hat die Koalition dafr gesorgt, dass die Barrierefreiheit im PNVverbessert und auf den Fernbuslinienverkehr ausgedehnt wird. Mit einem

    Entschlieungsantrag (BT-Drs. 17/10859 ) hat die Koalition die Bundes-

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    regierung aufgefordert, auch auf EU-Ebene die Harmonisierung der techni-schen Anforderungen zur Barrierefreiheit zu verfolgen, damit auch andereReisebusse im grenzberschreitenden Verkehr sich an der in Deutschlandknftig geltenden Verpichtung zur Barrierefreiheit orientieren mssen.Mittelfristig mssen die Lnder die vollstndige Barrierefreiheit im PNVbis zum Jahr 2022 erreichen. Fernbusse sollen ab 1. 1.2016 mit mindestenszwei Stellpltzen fr Rollstuhlfahrer ausgestattet sein (Barrierefreie Fern-busrichtlinie).

    Das BMAS und die Deutsche Bahn AG haben zum 1.9.2011 die Regelungenzur Nutzung des Nahverkehrs fr Schwerbehinderte aufgehoben und einebundesweite Freifahrtregelung fr Schwerbehinderte eingefhrt. Statt

    im bisherigen Umkreis von 50 Kilometern knnen seitdem schwerbehin-derte Reisende bundesweit durchgngig mit allen Nahverkehrszgen derDB Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE)und S-Bahn in der 2. Klasse kostenlos fahren.

    Wirtschaft und Technologie

    Mit ihrem Koalitionsantrag Mehr Bercksichtigung von Qualitt beider Vergabe von Dienstleistungen (BT-Drs. 17/10113) hat die Koalition dieBundesregierung dabei untersttzt, das Vergaberecht fr die Beschaung ins-besondere sozialer Dienstleistungen sachgerechter auszugestalten. Bieter-bezogene Kriterien sollen in der Zuschlagsentscheidung strker gewichtet

    werden, so zum Beispiel Qualikation und Fachkenntnisse der Ausfhrungs-krfte sowie Vermittlungsergebnisse. Die Bundesregierung wird sich auch aufeuropischer Ebene fr eine gleichlautende Regelung bei der anstehendenReform der Vergaberichtlinien einsetzen.

    Das Projekt Entwicklung und Vermarktung barrierefreier Angebote undDienstleistungen im Sinne eines Tourismus fr Alle in Deutschlandwird seit dem 1.11.2011 durch das Bundesministerium fr Wirtschaft undTechnologie (BMWi) untersttzt. Ziel ist es, Dezite, wie das Fehlen von pass-genauen barrierefreien Angeboten und Produkten entlang der gesamtentouristischen Servicekette und der mangelnden Sensibilisierung und Quali-zierung von touristischen Leistungstrgern, auszugleichen. Die Transparenzder Angebote aufgrund fehlender einheitlicher Kriterien, Begriichkeitenund Kennzeichnungen soll verbessert werden.

    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

    Mit dem Koalitionsantrag Selbstbestimmtes Leben von Menschen mitBehinderung Grundsatz der deutschen Entwicklungszusammen-arbeit wurde der Deutsche Bundestag 2012 aufgefordert, das Anliegen derBundesregierung zu untersttzen und die Zivilgesellschaft im Ausarbeitungs-prozess des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention weiterhin einzubinden. Besonderes Augenmerk gilt einer

    systematischen Gestaltung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen

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