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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH AZA CH-8600 Dübendorf P. P. / Journal Post CH AG Retouren an: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Freitag, 19. Mai 2017 | Nr. 20 | 59. Jahrgang Die Bank für Unternehmer Seefeldstrasse 215, 8008 Zürich Tel. 044 204 56 00 www.neuehelvetischebank.ch «Das neue Energiegesetz gefährdet die Versorgungssicherheit!» Gregor Rutz, Nationalrat SVP Präsident HEV Stadt Zürich stromausfall-nein.ch Am 21. Mai Überparteiliches Zürcher Komitee «Nein zum Energiegesetz» Postfach 470, 8702 Zollikon Audio | Video | Licht Projektion | Bühne | Rigging Technik für Ihren Event POLITIK STATT RECHT Der Ordre public in der bunten Gesellschaft Der nachfolgende Artikel basiert auf einem Referat, das der Verfasser kürzlich im Rahmen einer Tagung der SVP des Kantons Zürich zum Thema «Fremde Kulturen, neue Reli- gionen, andere Gesetze» hielt. Es geht um die schwindende Bereitschaft unseres Staates zur Durchsetzung seines Rechts gegenüber Personen aus fernen Kulturkreisen. Der unsterbliche Oscar Wilde bringt es mal wieder auf den Punkt: «Es gibt nur etwas, das schlimmer ist als Ungerech- tigkeit, und das ist Gerechtigkeit ohne Schwert in der Hand. Wenn Recht nicht Macht ist, ist es Übel.» Als Untertan Ihrer Majestät, Königin Victoria, unter der das «British Empire» seine Blüte- zeit erlebte, wusste Wilde genau, dass Recht nur dann eine Bedeutung hat, wenn es auch durchgesetzt werden kann und durchgesetzt wird. Und um das zu tun, scheute Grossbritannien nie einen Aufwand. Noch vor einigen Jah- ren stellte es unter erheblichem mili- tärischem Aufwand klar, wer auf den «Falklands» im Südatlantik das Sagen hat. Nichts liegt mir ferner, als die Ko- lonialzeiten zu glorifizieren oder sie gar zurückzuwünschen, doch dieser unbe- dingte Wille, das eigene Recht durch- zusetzen, verdient Respekt. In unseren Tagen ist in Europa davon nichts mehr zu spüren. Im Gegenteil: An dem Tag, als in Washington ein neuer Präsident verei- digt wurde, der sich die Devise «Ame- rica First!» aufs Banner geschrieben hat, erklärte der Schweizer Bundesrat Schweizer Recht gegenüber Völker- recht generell für nachrangig. Von ei- ner solchen Haltung in seinen Koloni- en hätte Grossbritannien nur träumen können. Wer sich unterwürfig zeigt oder unterwürfig ist, verliert. Gerade gegenüber den USA, die sich immer stärker auf das Prinzip der Ext- raterritorialität, also der Anwendung und Durchsetzung seines Rechts aus- serhalb der eigenen Grenzen. berufen, zeigte sich dies mit brutaler Deutlich- keit. In den Auseinandersetzungen um das US-Steuerrecht, das US-Sanktions- recht oder um das US-Finanzmarkt- recht tönte es aus Bundesbern nur: «Hier, verstanden!» Unterwürfigkeit als Doktrin Man will nicht mehr länger «Sonder- fall» sein. Die Abkehr von Neutralität und Selbständigkeit ist offizielle Dokt- rin. Unterstützt wird unsere Landesre- gierung in Ihrer ablehnenden Haltung gegenüber der «Selbstbestimmungsin- itiative» der SVP von Rechtsprofessoren in ihren Diensten und anderen «Exper- ten». Im Tages-Anzeiger vom 23.2.2017 zeichneten sie das Bild vom Endkampf der Zivilisation. Das Licht im Streit mit der Finster- nis. Als das Licht betrachten sie dabei sich selbst, während sie SVP mit Barba- rei gleichsetzen. Wörtlich führten sie aus: «Die Elemente einer zivilisierten internationalen Ordnung sind zu stär- ken, und nicht zu schwächen.» Für Schattierungen ist da kein Raum. Unser nationales Recht erodiert vor unseren Augen. Selbst was Volk und Stände nach einer intensiven Auseinandersetzung in die Bundesverfassung der Schweize- rischen Eidgenossenschaft schreiben, soll dem von ungewählten Funktionä- ren fabrizierten Recht, das sie beschö- nigend Völkerrecht nennen, weichen. Der Grund dafür ist ein handfester po- litischer: Das Streben in die EU. Unsere Rechtsordnung kennt klare Schranken Eine Gesellschaft, die immer mobiler wird und Rechtsgeschäfte über die Grenzen der Nationalstaaten hinweg abschliesst, braucht Regeln, die festle- gen, wer, also welcher Gerichtsstand, zuständig ist, und welches Recht anzu- wenden ist. Die Parteien haben die Mög- lichkeit diese Fragen vertraglich festzu- legen. Zwei Amerikaner können also vereinbaren, dass der Verkauf eines Autos in der Schweiz nach amerikani- schem Recht abgewickelt werden soll, und dass der Schweizer Richter im Streitfall amerikanisches Recht anzu- wenden hat. Möglich wäre auch die Bezeichnung eines Schiedsgerichts. Wenn keine solche Vereinbarung vor- liegt, gelangt das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) zur Anwendung. Es handelt sich dabei um ein Schweizer Gesetz, dessen An- wendungsbereich in Artikel 1 wie folgt umschrieben ist: 1 Dieses Gesetz regelt im internationalen Verhältnis: a. die Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte oder Behörden; b. das anzuwendende Recht; c. die Voraussetzungen der Anerken- nung und Vollstreckung ausländi- scher Entscheidungen; d. den Konkurs und den Nachlassver- trag; e. die Schiedsgerichtsbarkeit. 2 Völkerrechtliche Verträge sind vor- behalten. Nun liegt es in der Natur der Sache, dass die Übernahme, bzw. die Anwen- dung fremden Rechts zu stossenden Resultaten führen kann. Ein souverä- ner Staat legt darum Regeln fest, unter welchen Umständen er sich eine Ab- weichung vom Grundsatz vorbehält. Jedes Land, das auch nur einen Funken Stolz auf seine Rechtsordnung hat und sich bewusst ist, dass tolerant nur sein kann, wer die Grenzen des Tolerierba- ren festlegt, setzt einen Vorbehalt – ge- nau, wie dies der Schweizer Gesetzge- ber getan hat: Vorbehaltsklauseln nach IPRG Artikel 17 Die Anwendung von Bestimmungen eines aus- ländischen Rechts, ist ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führen würde, das mit dem schweizerischen Ordre public unvereinbar ist. Artikel 18 Vorbehalten bleiben Bestimmungen des schweizerischen Rechts, die wegen ihres be- sonderen Zweckes, unabhängig von dem durch dieses Gesetz bezeichneten Recht, zwin- gend anzuwenden sind. Das Bundesgericht hat diese beiden Be- stimmungen konkretisiert und festge- legt, dass ausländische Rechtsakte dann von der Schweiz nicht zu beachten sind, «wenn das einheimische Rechtsgefühl in unerträglicher Weise verletzt und fundamentale Rechtsgrundsätze miss- achtet werden». Die Schweiz wird bei- spielsweise keine von ausländischen Staaten verhängten Todesurteile voll- strecken und auch keine Hände abha- cken. Doch wie sieht es beispielsweise im Ehe- und Familienrecht aus? Nach Art. 45 Abs. 1 IPRG wird eine im Ausland gültig geschlossene Ehe in der Schweiz also anerkannt – ausser sie verstösst gegen den schweizerischen Ordre public (Art. 27 IPRG). Es stellen sich also folgende Fragen: 1. Ist Eheschliessung im Ausland er- folgt 2. Ist die Eheschliessung gültig? 3. Verletzt die Anerkennung den schweizerischen Ordre public? Freipass für linke Ideolog*innen Wir haben also einen Grundsatz und die Umschreibung eines Sachverhalts, der eine Abweichung von diesem Grund- satz vorschreibt. Ein Mechanismus, der einfacher kaum sein könnte; wären da nicht die linken und linksextremen Ju- risten, die jede Möglichkeit nutzen, um ihre politischen Ziele zu erreichen. Der Gedanke, man könne einen Be- kannten als seinen Stellvertreter aufs Standesamt schicken, um dort mit einer minderjährigen Braut für einen die Ehe zu schliessen, dürfte hierzu- lande vom weitaus grössten Teil der Bevölkerung als vollkommen absurd und abwegig betrachtet werden. Keines- wegs dieser Ansicht waren die Richter der eidgenössischen Asylrekurskom- mission, die mittlerweile im Bundes- verwaltungsgericht aufgegangen ist. Zu beurteilen war der Fall eines we- gen Mordes an einem hohen Beamten der Regierung Mubarak gesuchten Ägypters, der in der Schweiz um Asyl ersuchte. Da der Mann nicht nach Hause geschickt werden konnte, weil ihm dort eine Verurteilung zum Tode Fortsetzung auf Seite 2 Claudio Zanetti Nationalrat SVP Gossau SVP-ABSTIMMUNGSEMPFEHLUNG Volksabstimmung vom 21 . Mai 2017 Eidgenössische Vorlagen 1. Energiegesetz (EnG) Nein Kantonale Vorlagen 1. Gesetz über die Kantonsspital Winterthur AG Ja 2. Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur-Zürcher Unterland AG Ja 3. Kantonale Volksinitiative «Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule» Ja Jetzt an die Urnen! Diese Woche mit Beilage Unterschriftenbogen Mittelstandsinitiative Donnerstag, 9. März 2017 Hotel Euler, Centralbahnhofplatz 14, 4002 Basel Mittwoch, 24. Mai 2017 Hotel Widder, Augustinergasse 24, 8001 Zürich Donnerstag, 5. Oktober 2017 Kaserne, Auditorium, Papiermühlestr. 27, 3014 Bern Apéro: 18.45 Uhr, Beginn der Referate: 19.30 Uhr EINLADUNG Der ehemalige Chef des Schweizer Nachrichtendienstes, , spricht in einem spannenden Vortrag zum Thema: Divisionär aD Peter Regli «Unsere nationale Sicherheit: ist sie noch gewährleistet?» PRO LIBERTATE www.prolibertate.ch Vorname, Name Strasse, Nr. PLZ, Ort Ich möchte PRO LIBERTATE Mitglied werden. Senden Sie mir Infos zu. Talon ausschneiden und einsenden an: PRO LIBERTATE Postfach 587 3052 Zollikofen PRO LIBERTATE

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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

AZA CH-8600 Dübendorf

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Freitag, 19. Mai 2017 | Nr. 20 | 59. Jahrgang

Die Bank für Unternehmer

Seefeldstrasse 215, 8008 ZürichTel. 044 204 56 00

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«Das neue Energiegesetz gefährdet die Versorgungssicherheit!»Gregor Rutz, Nationalrat SVPPräsident HEV Stadt Zürich

stromausfall-nein.ch

Am 21. Mai

Überparteiliches Zürcher Komitee «Nein zum Energiegesetz»Postfach 470, 8702 Zollikon

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Technik für Ihren Event

POLITIK STATT RECHT

Der Ordre public in der bunten GesellschaftDer nachfolgende Artikel basiert auf einem Referat, das der Verfasser kürzlich im Rahmen einer Tagung der SVP des Kantons Zürich zum Thema «Fremde Kulturen, neue Reli - gionen, andere Gesetze» hielt. Es geht um die schwindende Bereitschaft unseres Staates zur Durchsetzung seines Rechts gegenüber Personen aus fernen Kulturkreisen.

Der unsterbliche Oscar Wilde bringt es mal wieder auf den Punkt: «Es gibt nur etwas, das schlimmer ist als Ungerech­tigkeit, und das ist Gerechtigkeit ohne Schwert in der Hand. Wenn Recht nicht Macht ist, ist es Übel.» Als Untertan Ihrer Majestät, Königin Victoria, unter der das «British Empire» seine Blüte­zeit erlebte, wusste Wilde genau, dass Recht nur dann eine Bedeutung hat, wenn es auch durchgesetzt werden kann und durchgesetzt wird. Und um das zu tun, scheute Grossbritannien nie einen Aufwand. Noch vor einigen Jah­ren stellte es unter erheblichem mili­tärischem Aufwand klar, wer auf den «Falklands» im Südatlantik das Sagen hat. Nichts liegt mir ferner, als die Ko­lonialzeiten zu glorifizieren oder sie gar zurückzuwünschen, doch dieser unbe­dingte Wille, das eigene Recht durch­zusetzen, verdient Respekt. In unseren Tagen ist in Europa davon nichts mehr zu spüren.

Im Gegenteil: An dem Tag, als in Washington ein neuer Präsident verei­digt wurde, der sich die Devise «Ame­rica First!» aufs Banner geschrieben hat, erklärte der Schweizer Bundesrat Schweizer Recht gegenüber Völker­recht generell für nachrangig. Von ei­

ner solchen Haltung in seinen Koloni­en hätte Grossbritannien nur träumen können. Wer sich unterwürfig zeigt oder unterwürfig ist, verliert.

Gerade gegenüber den USA, die sich immer stärker auf das Prinzip der Ext­raterritorialität, also der Anwendung und Durchsetzung seines Rechts aus­serhalb der eigenen Grenzen. berufen, zeigte sich dies mit brutaler Deutlich­keit. In den Auseinandersetzungen um das US­Steuerrecht, das US­Sanktions­recht oder um das US­Finanzmarkt­recht tönte es aus Bundesbern nur: «Hier, verstanden!»

Unterwürfigkeit als DoktrinMan will nicht mehr länger «Sonder­fall» sein. Die Abkehr von Neutralität und Selbständigkeit ist offizielle Dokt­rin. Unterstützt wird unsere Landesre­gierung in Ihrer ablehnenden Haltung gegenüber der «Selbstbestimmungsin­itiative» der SVP von Rechtsprofessoren in ihren Diensten und anderen «Exper­ten». Im Tages­Anzeiger vom 23.2.2017 zeichneten sie das Bild vom Endkampf der Zivilisation.

Das Licht im Streit mit der Finster­nis. Als das Licht betrachten sie dabei sich selbst, während sie SVP mit Barba­rei gleichsetzen. Wörtlich führten sie aus: «Die Elemente einer zivilisierten internationalen Ordnung sind zu stär­ken, und nicht zu schwächen.» Für Schattierungen ist da kein Raum. Unser nationales Recht erodiert vor unseren Augen. Selbst was Volk und Stände nach einer intensiven Auseinandersetzung

in die Bundesverfassung der Schweize­rischen Eidgenossenschaft schreiben, soll dem von ungewählten Funktionä­ren fabrizierten Recht, das sie beschö­nigend Völkerrecht nennen, weichen. Der Grund dafür ist ein handfester po­litischer: Das Streben in die EU.

Unsere Rechtsordnung kennt klare SchrankenEine Gesellschaft, die immer mobiler wird und Rechtsgeschäfte über die Grenzen der Nationalstaaten hinweg abschliesst, braucht Regeln, die festle­gen, wer, also welcher Gerichtsstand, zuständig ist, und welches Recht anzu­wenden ist. Die Parteien haben die Mög­lichkeit diese Fragen vertraglich festzu­legen. Zwei Amerikaner können also vereinbaren, dass der Verkauf eines Autos in der Schweiz nach amerikani­schem Recht abgewickelt werden soll, und dass der Schweizer Richter im Streitfall amerikanisches Recht anzu­wenden hat. Möglich wäre auch die Bezeichnung eines Schiedsgerichts.

Wenn keine solche Vereinbarung vor­liegt, gelangt das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) zur Anwendung. Es handelt sich dabei um ein Schweizer Gesetz, dessen An­wendungsbereich in Artikel 1 wie folgt umschrieben ist:1 Dieses Gesetz regelt im internationalen Verhältnis:

a. die Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte oder Behörden;

b. das anzuwendende Recht;c. die Voraussetzungen der Anerken­

nung und Vollstreckung ausländi­scher Entscheidungen;

d. den Konkurs und den Nachlassver­trag;

e. die Schiedsgerichtsbarkeit.2 Völkerrechtliche Verträge sind vor­behalten.

Nun liegt es in der Natur der Sache, dass die Übernahme, bzw. die Anwen­dung fremden Rechts zu stossenden Resultaten führen kann. Ein souverä­ner Staat legt darum Regeln fest, unter welchen Umständen er sich eine Ab­weichung vom Grundsatz vorbehält. Jedes Land, das auch nur einen Funken Stolz auf seine Rechtsordnung hat und sich bewusst ist, dass tolerant nur sein kann, wer die Grenzen des Tolerierba­ren festlegt, setzt einen Vorbehalt – ge­nau, wie dies der Schweizer Gesetzge­ber getan hat:

Vorbehaltsklauseln nach IPRGArtikel 17Die Anwendung von Bestimmungen eines aus­ländischen Rechts, ist ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führen würde, das mit dem schweizerischen Ordre public unvereinbar ist.

Artikel 18Vorbehalten bleiben Bestimmungen des schweizerischen Rechts, die wegen ihres be­sonderen Zweckes, unabhängig von dem durch dieses Gesetz bezeichneten Recht, zwin­gend anzuwenden sind.

Das Bundesgericht hat diese beiden Be­stimmungen konkretisiert und festge­legt, dass ausländische Rechtsakte dann von der Schweiz nicht zu beachten sind, «wenn das einheimische Rechtsgefühl in unerträglicher Weise verletzt und fundamentale Rechtsgrundsätze miss­achtet werden». Die Schweiz wird bei­spielsweise kei ne von ausländischen Staaten verhängten Todesurteile voll­strecken und auch keine Hände abha­cken. Doch wie sieht es beispielsweise im Ehe­ und Familienrecht aus?

Nach Art. 45 Abs. 1 IPRG wird eine im Ausland gültig geschlossene Ehe in der Schweiz also anerkannt – ausser sie verstösst gegen den schweizerischen Ordre public (Art. 27 IPRG). Es stellen sich also folgende Fragen:1. Ist Eheschliessung im Ausland er­

folgt2. Ist die Eheschliessung gültig?3. Verletzt die Anerkennung den

schweizerischen Ordre public?

Freipass für linke Ideolog*innenWir haben also einen Grundsatz und die Umschreibung eines Sachverhalts, der eine Abweichung von diesem Grund­satz vorschreibt. Ein Mechanismus, der einfacher kaum sein könnte; wären da nicht die linken und linksextremen Ju­risten, die jede Möglichkeit nutzen, um ihre politischen Ziele zu erreichen.

Der Gedanke, man könne einen Be­kannten als seinen Stellvertreter aufs Standesamt schicken, um dort mit einer minderjährigen Braut für einen die Ehe zu schliessen, dürfte hierzu­lande vom weitaus grössten Teil der Bevölkerung als vollkommen absurd und abwegig betrachtet werden. Keines­wegs dieser Ansicht waren die Richter der eidgenössischen Asylrekurskom­mission, die mittlerweile im Bundes­verwaltungsgericht aufgegangen ist.

Zu beurteilen war der Fall eines we­gen Mordes an einem hohen Beamten der Regierung Mubarak gesuchten Ägypters, der in der Schweiz um Asyl ersuchte. Da der Mann nicht nach Hause geschickt werden konnte, weil ihm dort eine Verurteilung zum Tode

Fortsetzung auf Seite 2

Claudio ZanettiNationalrat SVPGossau

SVP-ABSTIMMUNGSEMPFEHLUNG

Volksabstimmung vom 21. Mai 2017Eidgenössische Vorlagen1. Energiegesetz (EnG)

Nein

Kantonale Vorlagen

1. Gesetz über die Kantonsspital Winterthur AGJa

2. Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur­Zürcher Unterland AG Ja

3. Kantonale Volksinitiative «Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule» Ja

Jetzt an die Urnen!

Diese Woche mit BeilageUnterschriftenbogen Mittelstandsinitiative

Donnerstag, 9. März 2017 Hotel Euler, Centralbahnhofplatz 14, 4002 Basel

Mittwoch, 24. Mai 2017 Hotel Widder, Augustinergasse 24, 8001 Zürich

Donnerstag, 5. Oktober 2017 Kaserne, Auditorium, Papiermühlestr. 27, 3014 Bern

Apéro: 18.45 Uhr, Beginn der Referate: 19.30 Uhr

EINLADUNG

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Der ehemalige Chef des Schweizer Nachrichtendienstes, , spricht in einem spannenden

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«Unsere nationale Sicherheit: ist sie noch gewährleistet?»

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drohte, gewährte ihm die Schweiz die vorläufige Aufnahme. Schon bald traf ein Gesuch um Nachzug der Ehefrau ein, was das Migrationsamt stutzig machte, war der Mann doch als Jung­geselle eingereist. Nachforschungen er­gaben, dass die minderjährige Braut vom Vater des Bräutigams als dessen Stellvertreter geehelicht worden war. Selbstredend wurde das Gesuch abge­lehnt – bis es schliesslich von den Asyl­richtern gutgeheissen wurde.In der Urteilsbegründung (Urteil der Schweizerischen Asylrekurskommissi­on vom 7. März 2006 i.S. M.D., Ägypten, auch erschienen in: Entscheidungen und Mitteilungen der Schweizerischen Asylrekurskommission [EMARK] 2006 Nr. 7), in der die Relativität des inner­staatlichen Rechts propagiert wird, fin­den sich unter anderem folgende Pas­sagen:

«Das schweizerische Recht kann keine wie auch immer geartete Überlegenheit anderen Rechtsordnungen gegenüber beanspruchen, und die rechtsanwendenden Behörden sind gehalten, Rechtsverhältnissen, die die Rechts­unterworfenen aufgrund ihrer sittlichen oder religiösen Überzeugungen, ihrer Herkunft oder anderer Umstände in Anwendung eines ausländischen Rechts eingegangen sind, grundsätzlich mit derselben Achtung zu be­gegnen wie solchen, die nach schweizerischem Recht begründet wurden.»

«Eine in Stellvertretung geschlossene Ehe verstösst nicht offensichtlich gegen den schweizerischen Ordre Public, wenn sich die Gatten kraft der Eheschliessung im Ausland als verheiratet verstehen und die Stellvertre­ter gehörig bevollmächtigt waren. Sind diese Bedingungen erfüllt, ist die Ehe grundsätz­lich anzuerkennen»

«Für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge ist die Erteilung einer Einreisebewilligung im Rahmen des Familiennachzuges nicht ge­nerell an die Voraussetzung geknüpft, dass die Familie durch die Flucht getrennt wor­

den ist; dieses Erfordernis ist hier einzig im Falle von missbräuchlicher Eheschliessung zum Zweck der Erlangung einer Einreisebe­willigung in analoger Weise anwendbar.»

Man spürt: Hier wird Politik betrieben. Sozialistisch­internationalistische Poli­tik. Und die Urteilsbegründung ist le­diglich Rechtfertigung, warum das Recht nicht angewendet wird. In den einschlägigen Publikationen linker Ju­ristinnen und Juristen wird unumwun­den zugegeben, dass es nur auf das Er­gebnis ankommt. Es wird nicht mehr nach der Rechtslage, sondern nach dem Nutzen gefragt. Wenn es also der Frau im genannten Beispiel nützt, wird ihre Ehe anerkannt. Egal unter welchen Umständen sie zustande kam. Und egal, ob sie das Schweizer Sozialsystem vom ersten Tag an nur belastet.

Diese richtenden Politikerinnen und Politiker sind sehr kreativ, so machten sie beispielsweise aus dem gesetzlichen «Ordre Public» einen «Ordre public at­ténué», also eine abgeschwächte Versi­on dessen, was der Gesetzgeber wollte und will.

Lehre und Justiz im Gender- MainstreamWählte ich eben die männliche und die weibliche Form, so sind es doch in ers­ter Linie Frauen, die diese durch und durch politische Rechtsprechung mass­geblich beeinflussen. Da wäre beispiels­weise Prof. Dr. iur. Andrea Büchler zu erwähnen.

Die «Gender­Expertin» em pfahl sich unter anderem bei der «FraP!», der «Frauenliste» und bei den Grünen für politische Ämter. Ihrer Meinung nach ist die Ehe «als Ort der permanenten Inszenierung der Geschlechterdifferenz zur Durchsetzung egalitärer net.» Dem­entsprechend nutzt die Frau die Mög­lichkeiten ihres Lehrstuhls um ihr ge­nehme «Partnerschaftskonzepte» zu propagieren.

Auch Bundesrätin Sommaruga weiss natürlich, bei wem sie Gutachten in Auftrag geben muss, um die gewünsch­ten Resultate zu erhalten. Zum Thema «Lebensgemeinschaften statt Ehe wähl­te sie daher die deutsche Professorin Dr. Ingeborg Schwenzer, LL.M., die prompt die Ausdehnung des Ehebegriffs auf polygame Beziehungen, inkl. längerfris­tige «Aussenbeziehung» vorschlug. Eine Beziehung sei schliesslich «so etwas wie eine kleine Firma». Bei Auflösung, seien darum «Gewinne und Verluste unter allen Gesellschaftern» aufzuteilen.

Aussagekräftig ist auch ein Besuch der Website «Islamisches Recht» der rechtswissenschaftlichen fakultät Uni ZH (Die Kleinschreibung ist so über­nommen. Sie zeigt ebenfalls, was für ein Geist im Hause weht.). Zu lesen ist

dort von der «diffuse Besorgnis» die uns Einheimischen den Verstand vernebelt. Von «Empfindungen, die nicht selten von feindseligem Verhalten gegenüber uns fremden Gewohnheiten und Sitten begleitet sind», ist da die Rede. Und es sei darum nur konsequent, dass «mus­limische Zugewanderte Angst um ihr religiöses und kulturelles Erbe» hätten, was sie umso mehr dazu bewege, «of­fensiv und öffentlich ihre kollektive Identität zu behaupten.» Bei so viel Kälte und Unbill fühlt sich die inter­nationalistische Linke natürlich beru­fen, in sämtlichen Institutionen, in die sie ihr Marsch brachte, Remedur zu schaffen. Und sie werden das solange tun, bis sie gestoppt werden. Und wenn nicht von uns, von wem dann? Und wenn nicht jetzt, wann dann?

Auf welche Grundlagen stützen sich nachrichtendienstliche Auf­träge im Ausland? Hat eine Bun­desstelle einen Mitarbeiter einer anderen Bundesstelle den Deut­schen ans Messer geliefert? Diese und weitere Fragen bedürfen der schonungslosen Aufklärung. Mit etwas Geschwafel und Gestammel über Kommunika tion und Koor­dination ist es diesmal nicht getan. Wegsehen, Wegreden und Weg­ducken gilt nicht. Es sei denn, die Bürgerlichen hätten Spass daran, wenn sie der Grüne Balz Glättli weiterhin vor sich hertreibt. Und zwar mit seiner ganz persönlichen, egoistischen Agenda, nämlich dem verspäteten Kampf gegen das neue Nachrichtendienstgesetz.Unsere Geschäftsprüfungskom­missionen sind seit Hugo Fasel, Lucrezia Meier­Schatz und Claude Janiak hoffnungslos politisch verseucht.Doch Alex Kuprecht und Alfred Heer, die beiden SVP­Exponenten in der Geschäftsprüfungsdele­gation, haben sich im Gegensatz zu einzelnen Bundesräten und Parlamenta riern noch nicht ver­plappert. Sie können auf eine saubere, umfassende Abklärung dringen und schonungs lose Konsequenzen ziehen.Der in Deutschland inhaftierte Spion Daniel M. ist dem Nach­richtendienst von Markus Seiler und der Bundesanwaltschaft von Michael Lauber aus dem Ruder gelaufen. Genau wie der im Fall Holenweger eingesetzte kolumbi­anische Drogenkriminelle Ramos. Jetzt ziehen die blamierten Be­troffenen an allen verfügbaren Strippen und Fäden. Und füttern Politiker und Journalisten mit den ihnen nützlichen Informationen. Wer etwa Thomas Knellwolf im Tages­ Anzeiger liest, liest zuver­lässig die Version der Bundes­anwaltschaft. Und dies schon seit vielen Jahren.Demnach sei die Bundesanwalt­schaft gezwungen gewesen, den deutschen Behörden unge­schwärzte Dokumente über den Schweizer Spion Daniel M. aus­zuliefern. Diese abenteuerliche Behauptung darf die Geschäfts­prüfungsdelegation nicht einfach schlucken. Jedenfalls nicht ohne Gutachten eines führenden Pro­zessrechtlers. Immerhin hat sich unsere Bundesanwaltschaft im Fall Holenweger noch beharrlich geweigert, selbst dem Bundes­strafgericht des eigenen Staates ihre Ramos­Akten auszuhändi­gen. Dieser krasse Vertuschungs­versuch wurde sogar von ganz oben gedeckt. Nämlich mit der Unterschrift von Eveline Widmer­Schlumpf. Schon damals gings nicht um den sauberen Rechts­staat. Sondern um das Durch­wursteln zwecks politischen Über­lebens.

Christoph Mörgeli

Seilers und Laubers Ramos

BURKHALTER UND DER RAHMENVERTRAG

Berufsmässig Trauernder statt Bundesrat?Aussenminister Didier Burkhalter redet sein Lieblingskind – den unseligen Rahmenvertrag mit der EU – unentwegt schön und verbreitet «Hoffnung»: Man sei kurz vor dem Ziel, man rede wieder miteinander, in Brüssel zeichne sich ein Durchbruch ab, von fremden Richtern könne keine Rede sein, es gehe nur noch um Detailfragen und dergleichen mehr.

Bundesrat Burkhalter bleibt jedoch trotz vieler schöner Worte und allerlei Beschwichtigungen seltsam stumm. Er tritt nicht wie ein «Verkäufer» laut, klar und leidenschaftlich für sein Vorhaben ein. Er bleibt, wie es seinem Naturell entspricht, leise, diplomatisch­korrekt, floskelhaft, höflich – mit stets elegan­ter Kleidung, korrektem Scheitel und einem vornehm­würdigen, fast sphinx­haften Gesichtsausdruck.

Er will die Schweiz unbedingt in die EU einbinden. Meines Erachtens ist das aber eher Mittel zum Zweck. Denn sein persönliches Hauptziel ist ein Prestige­posten auf der internationalen Bühne. Dazu braucht er ein möglichst grosses Netzwerk. Und er ist offensichtlich be­reit, dafür unsere direkte Demokratie, unsere Selbstbestimmung und unsere Neutralität zu schwächen oder gar zu opfern. Dass er sich quasi wie der Wolf im Schafspelz gebärdet, macht das Ganze besonders gefährlich.

Fündig geworden bei Heinrich BöllWie kann diese Gefahr für unser Land abgewendet werden? Interessanterwei­se bin ich beim berühmten Schriftstel­ler und Nobelpreisträger Heinrich Böll (1917–1985) fündig geworden. Neben seinem umfangreichen Hauptwerk (u.a.

«Wo warst Du, Adam? Doktor Murkes gesammeltes Schweigen. Ansichten ei­nes Clowns. Die verlorene Ehre der Ka­tharina Blum») hat er bekanntlich zahl­reiche Kurzgeschichten, Essays und Hörspiele verfasst. Und ausgerechnet die satirische Kurzgeschichte «Es wird etwas geschehen» zeigt einen Weg aus dem Dilemma Burkhalter auf.

In dieser Kurzgeschichte wird die Hauptfigur beauftragt, im Leichenzug seines verstorbenen Chefs mit einem Kranz künstlicher Rosen mitzuschrei­ten. Er tut dies im eleganten schwar­zen Anzug und seinem tadellosen Auf­treten derart würdig und stilvoll, dass er von einem vornehmen Bestattungs­institut das Angebot erhält, dort fort­an als berufsmässiger Trauernder zu «arbeiten». Er nimmt das Angebot an, fühlt sich mehr und mehr in seinem Element und hat damit seine eigentli­che Berufung gefunden.

Beim Vergleich des berufsmässig Trauernden mit unseren Bunderäten kommt mir unweigerlich unser Aus­senminister in den Sinn. Auch Didier Burkhalter würde sich ohne jeden Zwei­fel bestens für diese Aufgabe eignen. Er könnte stets im eleganten schwarzen Anzug samt Zylinder, mit feierlich­erns­ter Miene, mit Blumen im Arm und ge­messenen Schrittes dem besonderen Anlass die nötige Würde verleihen.

Mehrere Fliegen auf einen StreichMit dieser beruflichen Neuorientierung unseres Aussenministers liessen sich mehrere Fliegen auf einen Streich tref­fen. Burkhalter hätte wohl seine eigent­

liche Berufung gefunden, und für unser Land ergäben sich markante Vorteile:

– Der Bundesrat könnte sich dank neuer Mehrheitsverhältnisse vom unseligen institutionellen Rahmen­vertrag verabschieden und sich auf gute Beziehungen mit der EU und mit allen Ländern der Welt konzen­trieren. Und er könnte die direkte Demokratie, die Selbstbestimmung und die Unabhängigkeit unseres Landes hochhalten. Weitere Kohäsi­ons­Milliardenzahlungen an die EU würden abgelehnt oder zumindest mit vorteilhaften Gegengeschäften verbunden.

– Auch für die Wahrung unserer Neu­tralität wäre eine berufliche Neu­Ori­entierung des Aussenministers vor­teilhaft. Wegen seines Drangs nach einem glanzvollen Posten auf der in­ternationalen Bühne kritisiert er bei­spielsweise Israel, um sich auch die Stimmen von dessen Feinden zu si­

chern. Damit zerstört Burkhalter zu­nehmend die Glaubwürdigkeit un­serer Neutralität.

– Ebenso könnte das Departement für Auswärtiges unter neuer Führung die direkten oder indirekten Millio­nenzahlungen an terroristische Or­ganisationen (Beispiel Hamas) und ähnlich gesinnte Kreise endlich stoppen. Auch eine grundsätzliche Überprüfung der Entwicklungshilfe würde erleichtert.

Von der Satire zur RealitätEs liessen sich problemlos weitere Vor­teile für unser Land aufzählen für den Fall, dass sich der Aussenminister im Sinn der Kurzgeschichte von Heinrich Böll neu orientiert. Ich habe Herrn Burkhalter den Text «Es wird etwas ge­schehen» bereits zugesandt. Wer weiss: Vielleicht wird die Satire bald zur Rea­lität.

Erstabdruck in der Basler Zeitung.

Fortsetzung von Seite 1

Hans FehrAlt Nationalrat SVPEglisau

ENERGIEGESETZ ALS ERMÄCHTIGUNGSGESETZ

Der Putsch gegen die VerfassungPraktisch alle Schweizer Politiker wussten, dass das geheime, bereits ausgehandelte Stromabkommen sowie der Rahmenvertrag mit der EU (auch als Kolonialvertrag bezeichnet) wegen schweren Nachteilen für die Schweiz vom Volk nicht angenommen würden.

­er. Die schlaue Bundespräsidentin Doris Leuthard wusste Rat, man ent­wickelt ein Energiegesetz, das jeder Interessengruppe etwas verspricht, und in der Gier, das Versprochene auch zu erhalten, wird eine Nebenbe­stimmung gar nicht beachtet. Ganz heimlich zwischen den vielen andern Bestimmungen wird ein Ermächti­gungsgesetz unter Art. 54 versteckt.

Das Energiegesetz sieht in Art. 54 Abs. 1 vor, der Bundesrat kann inter­nationale Vereinbarungen abschlies­sen … die nicht dem Referendum un­terliegen. Doch es gibt keine Bundes­kompetenzen, Gesetze zu erlassen, die ohne Not die verfassungsmässige Ord­nung verletzen. Zudem müssten Ein­griffe in die Verfassung verfassungs­mässig geregelt werden. Im weiteren ist die Anwendung dieses Artikels völ­lig unklar, gehören darunter auch Ab­kommen, die nur am Rande oder in­direkt dieses Energiegesetz berühren? Hier wird das verfassungsmässige Volksrecht aufgehoben, das bisherige Ventil bei schlechten Verhandlungen darf nicht mehr existieren. Der wei­tere Absatz 2 ist eine reine Augenwi­scherei oder nur Krokodilstränen.

Der Bundesrat lässt die Bevölke­rung im Dunkeln, worüber genau diese internationalen Abkommen ab­geschlossen werden und was für Nach­teile darin für die Schweiz enthalten sind. Dies weil er eine Generalklausel haben wollte, ohne jegliche Einschrän­kungen.

Volk wird im Dunkeln gelassenIn der Diskussion ist das Abkommen über den Strom, in welchem der Tran­sit ein Vorrecht gegenüber der Belie­

ferung der Schweizerischen Bevölke­rung haben soll, so dass die Spitäler bereits angewiesen wurden, in Zu­kunft nicht mehr auf die sicheren Stromlieferungen zu zählen, sondern Notstromgruppen zu installieren, selbstverständlich mit CO2­Produkti­on. Dann soll ein Handel mit Emissi­onszertifikaten mit der EU vereinbart werden, wo dann in der Praxis nur Schweizer an die EU zahlen, ohne dass die Luft sauberer wird. Der wwf hat dies bereits früher als Ablasshandel disqualifiziert. Hier wird nach Vertrag alles Geld in die EU fliessen müssen und eigene Initiativen anderswo wer­den verboten. Dazu soll noch das Rah­menabkommen der Schweiz mit der EU abgeschlossen werden, ein soge­nannter Kolonialvertrag. Gleich bei Be­ginn der Verhandlungen über das Rah­menabkommen, hatten die Schweiz und die EU vereinbart, in welcher Form die Schweiz das Rahmenabkommen übernehmen werde, das werde erst am Schluss dieser Verhandlungen über das Rahmenabkommen bestimmt, nö­tigenfalls ohne Volksabstimmung. Die fehlende Volksabstimmung war zu Beginn der Verhandlungen zum Rah­menabkommen bereits anvisiert.

In ausführlichen Zeitungsberichten konnte eine kurze Notiz dazu gelesen werden. Frau Leuthard hat immer ge­sagt, die Schweiz müsse wegen dem Energiesparen das Stromabkommen unterzeichnen und weil die EU vor­her die Bedingung gestellt hat, dies gebe es nur, wenn das Rahmenabkom­men von der Schweiz angenommen sei, gehört dies eben auch zum Be­reich des Energiegesetzes. Dies ist na­türlich Betrug.

Der Zürcher Bote | Nr. 20 | Freitag, 19. Mai 20172 EIDGENÖSSISCHE POLITIK

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KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG

Härter durchgreifen und Vandalismus konsequenter bestrafen

Versprayte Wände, zerplatzte Farbbeutel an Gebäuden, demolierte Telefonzellen, beschädigte Autos, aufgeschlitzte Polster und zerkratzte Scheiben in Bussen, Bah-nen und Trams – unser Alltag wird in auffälliger Weise von Aggression und blin-der Zerstörungswut geprägt. Ein Problem, welches so vielschichtig ist wie Vandalis-mus, kann nur ganzheitlich angegangen werden. Es kann einfach nicht sein, dass die Kosten für Beschädigung und Verun-reinigung aller Art mit grösster Selbst-verständlichkeit der Allgemeinheit auf-gebürdet werden. Das ist eine Zumutung für den Steuerzahler, die nicht länger to-lerierbar ist. Es sind deshalb sowohl prä-ventive als auch repressive Massnahmen nötig. Denn falls ein Verursacher heute erwischt wird, sind lediglich Formalitä-ten und geringe Bussen die Folge – alles im Mantel der Anonymität. Und genau diesen Deckmantel der Anonymität gilt es zu bekämpfen und aufzuheben, in dem die Verursacher sichtbar gemacht werden. Die von der SVP vorgeschlagenen «gekenn-zeichneten Arbeitseinsätze» sind daher ein sehr gutes und wirkungsvolles Instru-ment, um die Vandalen und ihre Taten ans Licht zu holen. Nach Meinung der SVP kann dadurch eine deutliche Ab-schreckung erzielt werden. Generell gilt: Wir müssen viel härter durchgreifen und konsequenter bestrafen!

Am Montag hat der Kantonsrat unseren Vorschlag bestätigt: Er hat mit 104 Stim-men, resultierend aus der bürgerlichen Mehrheit mit Unterstützung von FDP, EVP, CVP, BDP und EDU, unsere parla-mentarische Initiative vorläufig überwie-

sen, die einen neuen Paragrafen im kan-tonalen Straf- und Justizvollzugsgesetz fordert. Danach sollen diejenigen, die öf-fentliche Einrichtungen und Güter vor-sätzlich oder fahrlässig beschädigen, ver-pflichtet werden, den verursachten Scha-den zu bezahlen. Ist dies nicht möglich, ist der verursachte Schaden durch «ge-kennzeichnete Arbeitseinsätze im öffent-lichen Raum» abzugelten. Um die Täter wirksam von ihrem ungesetzlichen Tun abzuhalten, muss es vor allem im Porte-monnaie wehtun: Die finanziellen Folgen müssen von den Vandalen übernommen werden. Und wenn kein Geld vorhanden ist, dann ist das Abarbeiten des Schadens eine wirkungsvolle Massnahme. Hierbei geht es überhaupt nicht darum, die Van-dalen mittels «gekennzeichneter Arbeits-einsätze im öffentlichen Raum» an den Pranger zu stellen, sondern vielmehr um die Grundidee des Begleichens eines Scha-dens durch Geld oder Arbeit.

Das Ziel ist es, Sachbeschädigungen sowie Litteringfälle zu minimieren und eine deutliche Abschreckung bei den Ver-ursachern zu schaffen, in dem diese die nötigen Wiederherstellungsmassnahmen vollumfänglich abzahlen oder durch die «gekennzeichneten Arbeitseinsätze im öf-fentlichen Raum abarbeiten». Dabei geht es nicht nur um die Kosten für die Besei-tigung Vandalismusschäden, die bezahlt oder abgearbeitet werden sollen – es geht auch um die Kosten für Präventivmass-nahmen sowie um die durch den Vanda-lismus entstandenen Ausfallkosten.

Grundsätzlich gilt: Um der Gewalt von Beschädigung, Vandalismus oder Litte-ring Gegensteuer zu geben, braucht es das Engagement aller gesellschaftlichen Kräf-te! Damit sind Eltern und Schulen genau-so gemeint, wie Gesellschaft, Wirtschaft und Staat. Es braucht jedoch auch konkre-te Schritte, um diesen Tätern und Vanda-len die Grenzen aufzeigen und ih nen ihr Fehlverhalten konsequent zu ahnden.

AUS DEM KANTONSRAT

Kantonsrat setzt Zeichen gegen VandalismusNach der Genehmigung der Geschäftsberichte der Zürcher Kantonalbank und der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich wurde eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion überwiesen, welche vorsieht, dass Sprayer und Vandalen in Zukunft die von ihnen angerichteten Schäden abzahlen oder öffentlich abarbeiten müssen.

Die Jahresrechnung der Zürcher Kan­tonalbank (ZKB) schliesst mit einem Bilanzgewinn von gut 776 Mio. Franken ab. Davon werden Dividenden ausge­schüttet: 20 Mio. zur Bestreitung der Kapitalkosten, 220 Mio. zugunsten der Kantone, 110 Mio. zugunsten der Ge­meinden. Gut 425 Mio. Franken werden den freiwilligen Reserven zugewiesen, knapp eine halbe Million als Gewinn­vortrag auf die neue Rechnung.

Die Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen (AWU) hat Geschäftsbericht und Rechnung der ZKB beraten, die Erfüllung des Leis­tungsauftrags sowie die Einhaltung des Entschädigungsreglements für die Mit­glieder des Bankrates überprüft und stellt dem Kantonsrat den Antrag ihn zu genehmigen. Während des Geschäfts­jahres 2016 hat sich die Kommission neben den Routinegeschäften mit dem Stand der Zusammenführung von Swisscanto und ZKB, der Standortstra­tegie der ZKB, den Auslandaktivitäten und mit der Entwicklung im Bereich IT beschäftigt. Jörg Müller­Ganz, Prä­sident des ZKB­Bankrates, äusserte sich zum sehr konstanten Gewinn und zum Geschäftsgang. Die Unternehmens­strategie ist seit Jahren konstant.

Die wichtigsten Geschäftsbereiche sind die Zinsgeschäfte, die Dienstleis­tungen und der Handel. «Zürich ist ein guter, wenn nicht der beste wirtschaft­liche Ort für eine Bank. Wir halten die Verlässlichkeit im Mitarbeiterbestand hoch. Ein grosser Dank gilt unseren rund 5000 Mitarbeitenden für ihre Ar­beit und ihre Loyalität.» Für die SVP sprach Beat Huber (Buchs). Er wies auf das gute Geschäftsergebnis hin, wel­ches sich sehr positiv auf die Ausschüt­tung an den Kanton und die Gemein­den auswirkt. Zum Vergütungsmodel der ZKB meinte er: «Gemäss Geschäfts­bericht ist dieses marktkonform und entschädigt nach Leistung. Es orientiert sich an den langfristigen wirtschaftli­chen Interessen der Bank. Durch das gute Geschäftsjahr sind natürlich auch

die variablen Vergütungen der Mitarbei­ter gestiegen. Dies in Anlehnung an das Kantonalbankgesetz, welches durch den Kantonsrat genehmigt worden ist. Ob diese hohen Grundsaläre mit den zusätzlichen variablen Vergütungen ge­rechtfertigt sind, will ich nicht kom­mentieren.» Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) meldete sich zweimal zu Wort, kritisierte die ZKB in verschiede­nen Punkten und warnte vor einem Klumpenrisiko. Das Wachstum der Bank im Vergleich zur Wirtschaftsleistung des Kantons sei zu gross. Die systemre­levante Bank könne nicht vom Parla­ment beaufsichtigt werden. Der Rest des Rates – 169 Mitglieder – stimmte der Genehmigung der Rechnung und des Geschäftsberichtes der ZKB zu.

EKZ auf KursDer Geschäftsbericht der EKZ und die darin enthaltene konsolidierte Jahres­rechnung betrifft die Zeit von 1. Okto­ber 2015 bis 30. September 2016. Zu Be­ginn äusserte sich der Präsident der Aufsichtskommission: Der Bilanzge­winn setzt sich etwa zu gleichen Teilen aus Unternehmensergebnis und Ge­winnvortrag aus dem Vorjahr zusam­men und beträgt insgesamt gut 72 Mio. Franken. Davon werden 8 Mio. den ge­setzlichen Reserven zur Stärkung des Eigenkapitals, 30 Mio. den freien Re­serven zugewiesen, gut 34 Mio. beträgt der Gewinnvortrag auf die neue Rech­nung. Die EKZ beschäftigt 1350 Mitar­beitende und liefert zuverlässig Strom zu akzeptablen Preise.

Für die SVP sprach AWU­Mitglied André Bender (Oberengstringen): «Das Energiegeschäft wurde einmal mehr von sinkenden Energiepreisen geprägt. Dazu bestätigt sich der Trend eines ab­nehmenden Strombedarfs im Versor­gungsgebiet, der auf einen sinkenden Absatz beim produzierenden Gewerbe und Effizienzsteigerungen bei den Haus­haltskunden zurückzuführen ist. Im Berichtsjahr reduzierte sich deshalb die Gesamtleistung um 3,1 Prozent.» Zum guten Ergebnis haben folgende Fakto­ren beigetragen: Erfolg im operativen Geschäft, Beteiligung an Repower, hö­here Rendite auf Finanzanlagen, und Sonderabschreibungen wegen Wertbe­richtigungen von Schweizer Kraftwer­ken, Solaranlagen und Wärmeverbün­den. André Bender kritisierte die sub­

optimale Kommunikation von Regie­rungsrat und EKZ­Verwaltungsrat be­ züglich der strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Ueli Betschart, Verwaltungsratspräsident, be dankte sich für die Rückmeldungen und fügte noch an. «Wir wehren uns nicht gegen eine Dividende, wie sie der Kantonsrat mit seiner Lü16 Massnahme gefordert hat – aber sie muss im Gesetz geregelt werden.» 169 Ratsmitglieder stimmten der Genehmigung von Jahresrechnung und Geschäftsbericht zu.

Abarbeiten von verursachten Schäden an öffentlichen EinrichtungenJürg Sulser (SVP, Otelfingen), Jürg Trachsel (SVP, Richterswil) und Roger Liebi (SVP, Zürich) wollen mit einer Parlamentarischen Initiative das Straf­ und Justizvollzugsgesetz ändern und einen zusätzlichen Paragrafen einfü­gen: Wer vorsätzlich oder fahrlässig öffentliche Einrichtungen und Güter beschädigt, wird verpflichtet, den ver­ursachten Schaden zu bezahlen. Ist dies nicht möglich, ist der verursachte Scha­den durch gekennzeichnete Arbeitsein­sätze im öffentlichen Raum abzugelten. Weiter erläuterte Jürg Sulser: «Vanda­lismus darf sich nicht lohnen. Es darf nicht sein, dass die Kosten für Beseiti­gung von Beschädigungen und Verun­reinigungen öffentlicher Einrichtungen mit grösster Selbstverständlichkeit der Allgemeinheit aufgebürdet werden.» Seine Rede wurde von hämischen und geringschätzenden Zwischenrufen der Linken begleitet.

Sie monierten, dass die Forderung nach «gekennzeichneten Arbeitseinsät­zen» nicht Menschenrechtskonform durchgesetzt werden könne. Im Straf­gesetz sei bereits enthalten, dass verur­sachter Schaden bezahlt werden müss­ten. Mit der Ankündigung von Unter­stützung aus den anderen bürgerlichen Fraktionen änderte die Stimmung und die teils abstrusen Voten der ablehnen­den Linken wurden mit raunen und la­chen quittiert. Die 60 Stimmen für die vorläufige Unterstützung kamen locker zusammen: 104 Ratsmitglieder stimm­ten für die Überweisung.

Im Anschluss wurden verschiedene Rücktritte verlesen und Martin Arnold (SVP, Oberrieden) wurde aus dem Rat verabschiedet.

Jürg SulserKantonsrat SVPSVP Otelfingen

Margreth RinderknechtKantonsrätin SVP Wallisellen

AHV SICHERN STATT GEFÄHRDEN

Nein zur schädlichen Reform der AltersvorsorgeDie Arbeitsgruppe Altersvorsorge SVP Kanton Zürich lehnt den Parla mentsvorschlag zur Berset Reform ab. Das Reformziel des Bundesrates, die Sicherstellung der Altersvorsorge im bisherigen Rahmen, ist klar verfehlt. Das Parlament hat – mit zwei Stimmen der Lega aus der SVP Fraktion – einen Vorschlag unterstützt, der das bewährte Drei- Säulen-Modell ins Wanken bringt.

Seit vier Jahren bearbeitet die Arbeits­gruppe, bestehend aus Pensionsversi­cherungsexperten, Juristen, Sozialver­sicherungsexperten, Ökonomen, Stif­tungsräten und «einfachen» Rentnern und Erwerbstätigen das Thema Alters­vorsorge. Im Rahmen von drei Publi­kumsveranstaltungen wurde ei ner brei ten Öffentlichkeit Grundlagenwis­sen zur beruflichen Vorsorge in der Schweiz vermittelt.

Experten erläuterten über die Jahre die Bedeutung des bewährten Drei Säu­len Modells. An zahlreichen Arbeitssit­zungen ha ben wir klare Lösungsansät­ze und Forderungen erarbeitet. Die vor­liegende Monsterreform enthält zu viele

Giftpillen, als dass sie vom Volk ange­nommen werden dürfte. Zwar wä re die dringend notwendige Senkung des Um­wandlungssatzes zu be grüssen. Aber dieser positive Effekt wird durch so viel Schlechtes kompensiert, dass man beim besten Willen der Vorlage nicht zustimmen kann.

AHV sichernKlar bekennt sich die SVP zur Sicherung der AHV im bestehenden Rahmen. Statt die AHV zu sichern, soll sie – gleich wie der im letzten Herbst abgelehnte AHV Plus Vorschlag – masslos ausge­baut werden. So gerät die AHV in die Schieflage und das Kapitaldeckungs­verfahren wird massiv geschwächt. Mit der Giesskanne werden auch Begüter­ten höhere AHV Renten bezahlt, wäh­rend den Bedürftigen durch die zusätz­lichen 70 Franken die Berechtigung für Ergänzungsleistungen entfallen kann. Eine riesige Ungerechtigkeit stellt zu­dem die Schaffung einer Zweiklassen

AHV Gesellschaft dar. Denn alle bishe­rigen Rentner erhal ten keinen einzigen Rappen mehr an Leistungen. Die Erhö­hung der Mehrwertsteuer trifft alle, die Jungen aber mehr als die Alten.

Die Jungen würden die volle Last der Reform tragen. In einer losen Fol ge von weiteren Artikeln werden wir zudem weitere Schwachstellen aufzeigen: Ab­schaffung des Freibetrags, Auswirkun­gen für die Bauern, Auswirkung der hö­heren AHV, Umverteilung vom Überob­ligatorium ins Obligatorium und Wei­teres.

Die jetzige Vorlage muss deutlich ab­gelehnt werden. Danach muss das Par­lament die echten Probleme schrittwei­se lösen. Die Verschiebung in die Erste Säule AHV ist gefährlich. Die Linke war immer gegen die Zweite Säule, mit Annahme der Vorlage kommt sie ihrem erklärten Ziel der Volkspension einen Riesenschritt näher. Daher ein klares Nein am 24.9.2017 zur Parlamentsvor­lage.

GENERALVERSAMMLUNG DES KGV ZÜRICH

Hans Rutschmann wird KGV-EhrenpräsidentAn der Generalversammlung von letzter Woche haben die Delegierten des Kantonalen Gewerbeverbandes Zürich den Bülacher Unternehmer und alt Kantonsrat Werner Scherrer zum neuen Präsidenten gewählt. Damit tritt der bisherige Vizepräsident die Nachfolge von alt Nationalrat Hans Rutschmann an, der den Gewerbeverband während mehr als sieben Jahren präsidierte.

KGV. Die Delegierten des Kantonalen Gewerbeverbandes Zürich (KGV) ha ben an der heutigen Generalversammlung in Uitikon Werner Scherrer zum neu en Präsidenten gewählt. Mit Werner Scher­rer übernimmt nach dem SVP­Po litiker Hans Rutschmann ein FDP­Vertreter das Präsidium.

Das entspricht dem Grundsatz, das Präsidium innerhalb der bürgerlichen Parteien zu alternieren und so politisch breit abzustützen. Werner Scherrer ist Unternehmer und Präsident des Be­zirksgewerbeverbandes Bü lach, war Ge­meinde­ und Stadtrat von Bülach und gehörte bis 2015 dem Zürcher Kantons­rat an.

Konsequent für das GewerbeDer abtretende Präsident Hans Rutsch­mann wurde an der Generalversamm­

lung vom neuen Präsidenten Werner Scherrer würdig verabschiedet und zum Ehrenpräsidenten ernannt. In sei­nen knapp acht Amtsjahren habe Hans Rutschmann sich als Präsident mit grosser Politkultur gezeigt. Er sei kon­sequent in der Sache und in seinem Handeln, sachlich im Ton und der Dis­kussion, sagte Rutschmanns Nachfol­ger in seiner Würdigung. Rutschmann habe die Basis gestärkt, indem er die Gewerbevereine und Branchenverbän­de stärker in wichtige Entscheide und Parolenfassungen mit einbezogen habe. Konsequent sei er gegen die wachsen­de Überregulierung und Bürokratisie­rung angegangen, unter denen das Ge­werbe zu leiden habe. Konsequent zeige er sich nun aber auch mit dem Argu­ment, dass er zurücktrete, um jünge­ren Kräften Platz zu machen.

Der abgetretene KGV-Präsident Hans Rutschmann.Markus BinderPräsidentArbeitsgruppe Altersvorsorge SVP ZH

Der Zürcher Bote | Nr. 20 | Freitag, 19. Mai 2017 KANTON ZÜRICH 3

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SVP POLITLUNCH MIT AARGAUERIN MARTINA BIRCHER

Die Sozialhilfe als ein Fass ohne BodenDie Sozialhilfe sorgt in den Gemeinden für eine immer grössere finanzielle Belastung. Martina Bircher betreut im aargauischen Aarburg das Sozialwesen. An einem SVP-Politlunch in Oberstammheim zeigte sie Schwächen des Systems auf.

RoMü. Das Städtchen Aarburg mit sei­nen knapp 7800 Einwohnern ist bezüg­lich der Sozialhilfe im Zusammenhang mit dem Asylwesen schon mehrmals in die Schlagzeilen gekommen. «Wir weissen mit 400 Sozialhilfefällen, wo­von deren Hälfte einen Flüchtlings­hintergrund haben, eine der höchsten Quoten im ganzen Kanton Aargau auf», führte die Sozialvorsteherin und SVP­Kantonsrätin Martina Bircher am sehr gut besuchten Politlunch im Gasthaus Schwert in Oberstammheim aus. Ent­sprechend ist sie tagtäglich mit diesen sozialen Fragen konfrontiert. Sie zeigte anhand von situationsbedingten Leis­tungen auf, wo beispielsweise die Sozi­alhilfe und somit der Steuerzahler auch bei einem Umzug, beim Erneuern der Ausweispapiere oder für Versicherungs­leistungen aufzukommen hat. Sie kri­tisierte, dass man in der Öffentlichkeit oftmals mit falschen oder unvollstän­digen Zahlen bezüglich der Sozialhilfe argumentiert. Dabei zeigte sie an ei nem Beispiel einer alleinstehenden Person auf, dass nebst dem ausgewiesenen als sehr tief bezeichneten Grundbedarf zu­sätzlich zahlreiche situationsbedingte Leistungen wie Krankenkasse, Zahnarzt, Einrichtungsgegenstände und weiteres dazu kommen.

Anhand eines Fallbeispiels mit einer Familie mit vier Kindern zeigte sie auf,

wie sich die maximalen Sozialhilfekos­ten zusammensetzen. «Dieser Fall ver­anschaulicht, dass für eine Familie bis zu über 8000 Franken im Monat steuer­frei an Sozialhilfe fliessen können», hielt Bircher fest. Entsprechend zeigte sie sich bezüglich der Zukunftsaus­sichten besorgt, weil sich in den letz­ten 10 Jahre die Sozialkosten bei aktu­ell ständig stark steigender Tendenz fast verdoppelt haben.

Sozialindustrie verdient mitHinter den Sozialleistungen steckt ge­mäss Bircher aber auch eine wachsen­de Sozialindustrie mit einem extrem breiten auf Sozialbezüger ausgerichte­te Dienstleistungen, welche mit ihren oftmals konkurrenzlosen Angeboten kräftig mitverdient. So gibt es Organi­sationen für Mutter­Kind Häuser oder für Familienbegleitungen, welche rasch einmal – sofern der Bedarf ausgewie­sen ist – tausende von Franken pro Mo­nat kosten.

«Das einst für schweizerische Be­dürfnisse entworfene System wird heu­te mehrheitlich von Zuwanderern ge­nutzt», so Bircher weiter. Bezogen 2005 im Kanton Aargau etwas mehr als 6000 Schweizer und rund 4500 Aus­länder Sozialhilfe, so hat sich 2015 das Blatt gewendet, indem knapp 7000 Ausländer und 6500 Schweizer als Be­

züger in den Statistiken erfasst sind. Mit der Personenfreizügigkeit ha ben Personen ab dem ersten Tag in der Schweiz Anspruch auf Sozialhilfe. Zu­dem haben alle Ausländer mit der Nie­derlassungsbewilligung C, Aufenthalts­bewilligung B, anerkannte Flüchtlinge B und vorläufig aufgenommene Flücht­linge F ebenfalls Anspruch. «Das Bun­desgesetz, die Genfer Flüchtlingskon­vention und die EU­Verträge schreiben vor, dass jeder auf die gleichen Leistun­

gen Anspruch hat», rief Bircher in Er­innerung. Konkret sprach sie davon, dass die Asyl­ und auch EU­Politik die Sozialsysteme sehr stark belasten. So hat sich im Aargau die Zahl der Sozial­hilfeempfänger aus Afrika innert 10 Jahr vervierfacht.

Sie sprach auch von einem Statistik­wirrwarr, weil beispielsweise Zahlen aus dem Gesundheits­ und Schulwesen wie auch aus der Justiz und Polizei aus­geklammert werden. Besorgt zeigte sie sich, dass bezüglich der Sozialbezüger mit Flüchtlingshintergrund in den ers­ten 5 bis 7 Jahren nur gerade jeder 6. den Sprung in die Selbständigkeit

schafft. Entsprechend sieht sie in den nächste Jahre eine Lawine auf die Ge­meinden zukommen, wenn der Bund und die Kantone die Zahlungen für diese Empfänger einstellen und diese dann den Gemeinden zur Last fallen. In Aarburg entfallen bereits 45 Prozent aller Sozialhilfebeziehenden in diese Kategorie – notabene bei weiterhin stei­gender Tendenz.

In der Diskussion kamen Fragen rund um die SKOS­Richtlinien auf. «Wer hat wann diese festgesetzt», wollte ein Zuhörer wissen. Diese sind einst aus Kreisen der Sozialfürsorge als einheit­liche Empfehlungen erarbeitet worden. Die aber heute in der Sozialhilfe ange­wendeten sogenannten SKOS­Richtlini­en werden heute einfach als verbindli­che und undiskutierbare Vorgaben be­trachtet.

Bircher bemängelte, dass gerade die­se SKOS­Richtlinien keine eigentliche politische Kontrolle haben und die De­mokratie ausgeschaltet wurde. «Weder die eidgenössischen noch kantonalen Parlamente können sich dazu äussern», so Bircher.

Zudem ist die Überprüfung der fi­nanziellen Situation von Ausländern insbesondere aus dem Balkan und Afri­ka bezüglich der für die Sozialhilfe notwendigen persönlichen Erfassung von möglichen Vermögen und Einkom­men in ihrem Heimatland schwierig. Man muss sich vielfach auf ihre Aussa­gen verlassen, ohne dass diese über­prüfbar sind.

SVP-Bezirkspräsident Paul Mayer bedankte sich für das engagierte und fundierte Referat bei Martina Bircher.

LESERBRIEF

Finanzielle Unterstützung für Bauern nach FrostschädenDie bis anhin vorliegenden Frostschä­den insbesondere bei Obst und Wein werden zu einem enormen Ernteausfall führen. Je nach Region und Produkt gehen bis 80 Prozent der üblichen Ernte verloren. Als ehemaliger Bauernsohn berührt mich die wirtschaftliche Situ­ation der betroffenen Landwirte sehr. Bei Weinbauern in den Kantonen Zü­rich, Schaffhausen und Thurgau wer­den Einbussen bis zu 90 Prozent ge­schätzt. Solch extreme Ertragsausfälle werden zweifellos bei Vielen zu exis­tenziellen Prob lemen, ja Verzweiflung führen.

Im Grossteil der Medien werden die Verluste relativiert mit Sätzen wie: «man müsse die Ernte abwarten» oder «vieles hänge auch vom Wetter der kom­mende Mo nate ab». Gestandene Wein­

bauern allerdings erklärten mir, dass der Schaden sehr wohl defi nitiv sei. Nach meinem Dafürhalten sollten da­her administrative Vorkehrungen ge­troffen werden, dass den Geschädig­ten finanziell geholfen werden kann. Nicht flä chedeckend und im Giesskan­nenprinzip, vielmehr sollten sich die Betroffenen bei spielsweise bei ihrer Ge­meinde melden können. Zusammen mit einem Kantonsver treter ist der Scha den für eine Vergütung (zu Lasten des Staates) festzulegen.

Szenenwechsel: Kürzlich griffen bei­ de Räte «tief in die Bundeskasse» als sie 100 Mio. Franken für die Drittbetreu­ung von Kin dern zur Verfügung stell­ten (Subvention). Es ist nun schlicht keine Bundesaufgabe, Kindertagesstätten mitzufinanzieren. Wer sich für Kinder

entscheidet, darf nicht verlangen, dass dieses Lebensmodell von der Allgemein­heit bezahlt wird. Oder erwähnenswert sind auch die weiteren 25 Mio. Franken im Zürcher Kantonsbudget für vorläu­fig Aufgenommene (Immigranten). Tat­sächlich sind in den Gemeinden im mer mehr Nordafrikaner – in Mode anzügen, gestylten Frisuren und mit Superhan­dys – herumschlendernd zu beobach­ten. Bei beiden grosszügig gewährten Staatsbeiträgen wünschte ich mir, dass zumindest ein Teil dieser Summen den um ihre Existenz kämpfenden Bauern zu gut käme.

Zweckdienlicher und nachhaltiger wäre die Unterstützung der in Notge­ratenen zwei fellos.

Karl Meier­Zoller, Effretikon

SVP DÜBENDORF

André Ingold und Jacqueline Hofer kandidieren für den StadtratAn der Parteiversammlung der SVP vom 3. Mai 2017 galt es die Kandidaturen für die Stadtratswahlen zu bestimmen. Nominiert wurden der 49-jährige André Ingold und die 47-jährige Jacqueline Hofer.

SVP Dübendorf. André Ingold, Sicher­heitsvorstand seit 2006, stellt sich zur Wiederwahl. Er ist bereit, zusätzliche Verantwortung zu übernehmen, wes­

halb er gleichzeitig für das Stadtpräsi­dium kandidiert. Ingold ist geschieden und Vater von zwei erwachsenen Söh­nen. Ingold ist Vorsitzender der Ge­

schäftsleitung bei der BW Generalbau AG in Winterthur. Zuvor war er als stellvertretender Geschäftsführer und Spartenleiter Generalunternehmung in Firmen in der Region tätig. André In­gold war 9 Jahre Präsident der Stadt­musik Dübendorf und jahrelanger OK­Präsident des Dorffäscht Dübendorf. Von 2001 bis 2006 politisierte er im Ge­meinderat und war Mitglied der Ge­schäfts­ und Rechnungsprüfungskom­mission GRPK.

Jaqueline Hofer tritt für den nach 16 Jahren demissionierenden Kurt Spill­mann an. Hofer ist in Dübendorf gebo­ren und aufgewachsen in der «Pfäffer­müli», ehemals Restaurant Linde. Hofer arbeitet seit 1994 als Geschäftsführerin einer ortsansässigen Immobilienverwal­tung. Zudem ist sie langjähriges Ge­schäftsleitungsmitglied der Werbeagen­tur «Typo Graphic Composing», die sie zusammen mit der Geschäftsinhaberin Karin Kuster aufgebaut hat. Ursprüng­lich hat sie eine Banklehre absolviert und war im Kreditbereich tätig, bevor

sie sich im Immobilienbereich spezia­lisierte und zur Immobilientreuhände­rin weiterbildete.

Hofer sitzt seit 2008 für die SVP im Gemeinderat, seit 2011 auch im Kan­tonsrat sowie in der Justizkommission des Kantons Zürich. Von 2008 bis 2011 war sie in Dübendorf Mitglied der Kom­mission für Raumplanung und Land­geschäfte KRL und von 2010 bis 2016 Mitglied im Gemeinderatsbüro. 2015/ 2016 war sie Gemeinderatspräsiden­tin und somit höchste Dübendorferin. 2017 erfolgte ihre Wiederwahl in die KRL. Seit 2009 setzt sich Hofer als Prä­sidentin des Bezirksgewerbeverbandes Uster und Mitglied der Verbandslei­tung des KGV Zürich für das lokale Ge­werbe ein. Die SVP Dübendorf freut sich, mit André Ingold und Jacqueline Hofer zwei ausgewiesene Kandidatu­ren präsentieren zu können.

Dank an Kurt SpillmannKurt Spillmann dankt die Partei für seine langjährige, hervorragende Arbeit als Sozialvorstand. Dank seiner konse­quenten Politik – unter dem Motto för­dern und fordern – sind die Sozialkos­ten in Dübendorf unterdurchschnitt­lich und es gibt effiziente, erfolgreiche Massnahmen zur Wiedereingliederung von Erwerbslosen in die Arbeitswelt.

LESERBRIEF

Frivoles Energiegesetz Wir müssen uns die Energiewende nur ganz genug politisch wünschen, dann kommt es sicher gut? Ein Leserbrief der GLP vom 9. Mai fleht in jedem seiner Sätze nach dieser sogenannt nachhalti­gen moralischen Pflicht.

Leider bringen uns solche moralisie­renden Wunschkonzerte in der Reali­tät zur gewünschten Energiewende kei­nen Schritt weiter. Weder Wind­ noch Photovoltaik­Energie wird die Strom­lücken beim Wegfall des Atomstroms decken.

Gehen wir den Weg der Subventio­nierung solcher Anlagen weiter, wird unser grosser Trumpf in der Schweiz, die Wasserkraft finanziell noch mehr geschwächt, Deutschland hat es uns vordemonstriert.

Die masslose Subventionierung des Oekostroms mit Steuergeldern liess die allgemeinen Stromkosten ins boden­lose fallen und die dabei anfallenden Stromlücken wurden trotz grossartig herbeigeredeter CO2­Reduktionpflicht durch Kohlekraftwerke gedeckt. Der Teufelskreis ist angerichtet, ohne dau­

ernde Subventionierung würde der Strompreis in ungeahnte Höhen stei­gen, für Bevölkerung und Wirtschaft gleicherweise. Das Energiegesetz des Bundesrates führt in ein finanzielles Abenteuer für uns Alle.

Deshalb NEIN zu dieser unsinnigen Vorlage am 21. Mai. Übrigens: Wenn Sie persönlich etwas zu vernünftiger Öko­Stromproduktion beisteuern wollen, tun Sie es mir gleich. Seit 2011 produ­ziere ich einen erheblichen Anteil an Strombedarf an meiner Druckerei mit einer selbst (ohne Subvention) bezahl­ten Photovoltaikanlage. Auf der KEV­Liste stehen tausende, die dies auch tun möchten – aber eben nur mit Staats­subventionen. Der Staat soll bezahlen – der Steuerzahler soll es richten. Die dabei immer noch resultierende Strom­lücke lassen wir uns decken vom dre­ckigen Kohlenstrom aus Deutschland und Atomstrom aus Frankreich. Nein Danke für ein solch frivoles Energiege­setz.

Willy Haderer, alt Kantonsrat, Unterengstringen

André Ingold Jacqueline Hofer

Der Zürcher Bote | Nr. 20 | Freitag, 19. Mai 20174 AKTUELL

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MEH STUTZ FÜR ALLI

Tiefere Steuern für den Mittelstand – jetzt Initiative unterschreiben!Die kantonale Volksinitiative «Mittelstandsinitiative – weniger Steuerbelastung für alle» möchte die Einkommenssteuern für natürliche Personen im Kanton Zürich um durchschnittlich knapp 10 Prozent senken. Es werden alle Einkommensklassen und besonders der Mittelstand steuerlich entlastet

«Den Mittelstand entlasten!» Gerade in den letzten Wochen und Monaten tönt es aus allen politischen Lagern ähnlich: der Mittelstand ist wichtig für den Wohlstand in der Schweiz und wir müs­sen ihm Sorge tragen. Diese Töne sind zwar richtig. Denn dank Freiheit, Neu­tralität und Unabhängigkeit wurde die Schweizer Bevölkerung in den letzten knapp zweihundert Jahren immer wohl­habender. Doch genau diese Werte, die die Schweiz stark gemacht haben, wur­den in den letzten Jahren und Jahr­zehnten von links immer stärker aus­gehöhlt. Neutral und unabhängig sind wir leider längst nicht mehr und auch die Freiheit wird dem Bürger immer stärker beschnitten. Die Folge ist, dass

es dem Mittelstand – dem Durchschnitts­bürger – immer schlechter geht. Stei­gende Steuern, Krankenkassenprämi­en, Gebühren und Abgaben ha ben in den letzten Jahren dazu geführt, dass ein Durchschnittshaushalt mittlerwei­le rund 50 Prozent seines Einkommens an den Staat abliefert.

Von jedem hart erarbeiteten Franken fliessen also 50 Rappen in irgendeiner Form an den Staat! Das ist viel zu viel! Und genau deswegen haben wir, Mit­glieder der Jungfreisinnigen, SVP, JSVP, FDP und CVP die Mittelstandsinitiative lanciert. Die Volksinitiative möchte die Einkommenssteuern für alle Bür­gerinnen und Bürger im Kanton Zürich um rund 10 Prozent senken. Tiefe Ein­kommen und der Mittelstand profitie­ren überdurchschnittlich stark und wer­den um durchschnittlich 60 Prozent respektive 15 Prozent entlastet.

Weshalb Steuern senken?Mit der sogenannten Leistungsüberprü­fung 16 senkten Regierungs­ und Kan­

tonsrat unter anderem den finanziellen Aufwand des Kantons, indem unnötige Ausgaben gestrichen wurden.

Diese bürgerliche Zusammenarbeit wird bald Früchte tragen: Bereits ab dem Jahr 2019 wird der Kanton ge­mäss Finanzplan einen jährlichen Über­schuss von rund 500 Millionen Fran­ken schreiben.

Ich hoffe, auch Sie sind der Meinung, dass dieses Geld nicht im Asylchaos oder in der Sozialindustrie versickern soll. Wir brauchen nicht noch weitere mit Steuergeldern finanzierte Fälle «Carlos» oder «Hagenbuch». Nein, das Geld soll via Steuersenkung zurück an

die arbeitende Bevölkerung verteilt werden! Der Büezer wird so nach jah­relangen steigenden Abgaben endlich mal wieder entlastet.

Wer profitiert wie stark?Der kantonale Überschuss soll allen zu Gute kommen. Nach Umsetzung der Mittelstandsinitiative wird beispielswei­se eine Familie mit einem steuerbaren Einkommen von 50 000 Franken über 700 Franken weniger Steuern pro Jahr bezahlen.

Eine Einzelperson mit demselben Einkommen wird immerhin um knapp 600 Franken pro Jahr entlastet. Steuer­

ersparnisse für andere Einkommens­klassen finden Sie direkt auf dem bei­liegenden Initiativbogen.

Jetzt unterschreiben!Damit die Steuerentlastung gelingt, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Die Sammelfrist läuft nur noch bis August. Unterschreiben Sie deswegen noch heute den beiliegenden Unterschriften­bogen, werfen Sie ihn unfrankiert in den nächsten Briefkasten und sparen Sie schon bald Steuern! Zusammen ent­lasten wir den Mittelstand!

Vielen Dank!

Patrick EugsterGemeinderat JungfreisinnigeWaltalingen

«Unterstützen auch Sie die Mittelstandsinitivative, damit Sie steuerlich entlastet werden!»Natalie Rickli, Nationalrätin SVP

«Der Kanton Zürich liegt im inter - kantonalen Steuervergleich im hinteren Mittelfeld. Mit der Initiative soll vor allem der Mittelstand entlastet werden, damit unser Kanton für den Durch- schnittsbürger wieder attraktiv wird.»Martin Haab, Kantonsrat SVP

«Eine Steuerreform, von der alle profitieren!»Christoph Baumann,Präsident Jungreisinnige Kanton Zürich

Steuerliche Entlastungen für Mittelstand und Gewerbe – dafür kämpfe ich mit Überzeugung».Gregor Rutz, Nationalrat SVP

Beilage unterschreibenJetzt mithelfen und die kantonale Volksinitiative «Mittelstandsinitiative – weniger Steuerbelastung für alle» unterschreiben.

Benötigen Sie weitere Bogen und Informationen? www.mittelstandsinitiative.ch

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

DANK AUNS NICHT IN DER EU!

Wider Luftschlösser und GrössenwahnDieses Jahr jährt sich zum 25. Mal, dass Volk und Stände den Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und zum anschliessenden EU-Beitritt abgelehnt haben. Dies bei einer Stimmbeteiligung von fast 80 Prozent. Heute sieht man: Es war von ihrer Bedeutung her die Jahrhundertabstimmung. Ohne das damalige Nein wäre die Schweiz heute Mitglied der Europäischen Union. Und es darf festgestellt werden: Es war die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS), die den Kampf als erste aufgenommen und am konsequentesten durchgezogen hat.

Die Schweiz war in diesem Abstim­mungskampf aufgewühlt. Leute, die sonst nie an die Urne gingen, stimm­ten zum ersten Mal ab. Und viele frag­ten sich: Wie konnte es soweit kommen, dass fast alles, was «Rang und Namen» hatte, bereit war, die tragenden Werte der Schweiz, Unabhängigkeit, Selbstbe­stimmung, Neutralität, direkte Demo­kratie zu opfern. Denn der EWR bedeu­tet, einen Grossteil des EU­Rechtes und des EU­Folgerechtes auch ohne Zustim­mung des schweizerischen Souveräns zu übernehmen. Es handelt sich um einen klassischen Kolonialvertrag. Und darum legte der Bundesrat in seiner Botschaft an das Parlament dar, dass ein solcher Beitritt zum EWR nur dann Sinn macht, wenn man später der EG (heute EU) beitritt. Völlig weltfremd, naiv, unkritisch und in geradezu pu­bertärer Weise wurde die EG als das friedliche Paradies auf Erden gepriesen. Kriege – so wurde betont – würde es keine mehr geben. Armee und Neutra­lität seien abzuschaffen. Und heute? Mittlerweile ächzt die EU unter enor­men Ermüdungserscheinungen und offenbart das, was wir damals im Ab­stimmungskampf darlegten: Es han­delt sich bei der EU um eine intellek­tuelle Fehlkonstruktion. Die Welt ist übersät mit Kriegen. Russland erobert die Krim ohne einen Schuss abgeben zu müssen. Und ob die EU weiterhin be­stehen bleibt, ist heute ungewiss. Aber die AUNS steht immer noch da. Und wir dürfen heute, 25 Jahre nach dem EWR/EU­Nein, feststellen: Das Festhalten an der schweizerischen Staatsform ist für unser Land Segen, nicht Fluch. Da­rum geht es der Schweiz besser als an­deren Ländern.

Der Wille führender Leute, die Schweiz preiszugeben, war Ausdruck von Grössenwahn und dem Wunsch nach intellektuellen Luftschlössern. Aber – so müssen wir leider feststellen –

geändert hat sich in dieser Beziehung nicht viel. Und da rum haben die AUNS und gleichgesinnte Parteien gegen die­sen internationalistischen Grössenwahn Widerstand zu leisten. Widerstand ist des Bürgers ers te Pflicht!

Unter Verachtung zum heilvollen ZielWir wissen aber auch: Das war und ist kein Honigschlecken und wird auch in Zukunft keines sein. Das hat in der AUNS und noch in grösserem Ausmass in der SVP, jeder einzelne gespürt! Staatssekretär Franz Blankart, der für den Bundesrat die Pro­Kampagne an­führte, schwindelte damals vor dem Schweizer Gewerbekongress: «EWR und EG­Beitritt sind zwei völlig verschiede­ne Dinge.» Offenbar wusste er nicht mehr, was der Bundesrat in seine Bot­schaft dazu geschrieben hat. Dort hiess es nämlich wörtlich: «Unsere Teilnah­me am EWR kann nicht mehr als das letzte Wort in unserer Integrationspo­litik gelten. Sie ist im Rahmen einer Europa­Strategie zu sehen, die in zwei Phasen ablaufen soll und den vollum­fänglichen Beitritt der Schweiz zur EG zum Ziel hat.» Blankart behauptete auch, «dass die EG keine Einzelverträ­ge mehr aushandeln will...» Mit ande­ren Worten: Es gäbe keine bilateralen Verträge mehr! Eine der vielen Fehl­prognosen mehr! Heute wissen wir: Bi­laterale Verträge noch und noch. Eher zu viel als zu wenige. Und, so prognos­tizierte der Staatssekretär weiter, «ohne EWR wächst die Arbeitslosigkeit in der Schweiz merklich». Und heute? Verglei­chen Sie die Arbeitslosenzahlen der Schweiz mit je nen der EU! Ohne den verheerenden Freizügigkeitsvertrag mit der EU würde die Schweiz noch viel besser dastehen. Und so verkündete der Chefunterhändler des Bundesrates weiter: «Ohne EWR werden die Gros­sen teilweise auswandern und die Klei­

nen teilweise schliessen. Das ist die Wahrheit.» Das Gegenteil traf ein: Zahl eiche grosse Firmen ha ben sich in der Schweiz niedergelassen, gerade weil wir nicht Teil von EWR und EU sind. Schliesslich drohte Blankhart, ohne ein Ja zum EWR/EU–Beitritt würde es eine Katastrophe geben: «Nach fünf Jahren Alleingang würden wir aus wirtschaft­lichen Gründen die EG auf den Knien bitten, uns um jeden Preis als Mitglied aufzunehmen.» Doch was passierte? Mindestens des Schweizers Knie sind noch unversehrt, weil niemand auf den Knien in Brüssel bitten musste.

Bereits die Geschichte die letzten 25 Jahre hat uns Recht gegeben, und wenn wir weiter erfolgreich Widerstand leis­ten, wird uns auch die Zukunft Recht geben! Aber leider sind viele Anpasser geblieben. Dies in sogenannten «höhe­ren Kreisen!»

Massive Unwahrheiten und LügenprognosenViele Leute – auch in unseren Reihen – gehen heute solchen Anfeindungen aus dem Wege , statt ihnen zu trotzen. Dabei ist heute vieles schlimmer als damals. Damals gab der Bundesrat die kolonialen Züge des EWR zu und be­stätigte, dass der EWR nur Vorstufe

zum Vollbeitritt in die EU gewesen wäre. Und heutzutage überlegen sich Politi­ker und Verwaltung nur noch, wie sie ihre EU­Anbindungs­Absicht verschlei­ern können. Sie zerbrechen sich den Kopf, wie man eine institutionelle Bin­dung tarnen und dem Volk schmack­haft machen kann. Die Ankettung an die EU, hinter dem Rücken des Volkes vollzogen, soll als Erneuerung des bila­teralen Weges verkauft werden. Die bi­lateralen Verträge kamen nur unter mas­siven Unwahrheiten und Lügenprogno­sen zustande. Vor allem das Grundübel der EU­Konstruktion, der freie Perso­nenverkehr, wurde den Bürgern mit Lügen und Fehlprognosen verkauft! Mit der 1999 ausgehandelten Personenfrei­zügigkeit kamen statt der vom Bundes­rat vor der Abstimmung prophezeiten acht­ bis zehntausend Personen durch­schnittlich über 75 000 in die Schweiz. Die Masseneinwanderung sprengt je­den Rahmen: Es sind seit der Einfüh­rung vor 10 Jahren rund 800 000 Perso­nen in unser Land geströmt, dies, ob­wohl Volk und Stände den Verfassungs­artikel über die Masseneinwanderung klar guthiessen, um diesen Miss stand zu beheben. Doch heute vertreten alle drei Staatsgewalten lieber die Interes­sen von Brüssel als jene des Schweizer­volkes. Ein Verfassungsbruch und ein Staatsstreich von Regierung, Parlament und Bundes gereicht gegen den verfas­sungsmässigen Souverän!

Wider den EU-RahmenvertragWie schon im Bundesbrief von 1291 ist die «Arglist der Zeit» auch für uns so gross wie eh und je. Denn der Bundes­rat will sich noch in diesem Jahr auf einen Rahmenvertrag, auf ein institu­tionelles Abkommen mit der EU fest­legen, das die Übernahme von EU­Recht und die Unterwerfung unter EU­Rich­ter beinhaltet. Fremdes Recht und fremde Richter sollen wir akzeptieren müssen: die Ankettung an die EU bis zur Selbstaufl ösung! Nein, ein aufrech­ter Schweizer lässt sich dies nicht ge­fallen! Darüber wird es zu einer Volks­abstimmung kommen. Bei dieser Ab­stimmung geht es um das Sein oder

Nichtsein der Schweizerischen Eidge­nossenschaft.

Denn unser Land ist eigenständig, souverän, neutral und direktdemokra­tisch, oder es ist nicht mehr unser Land! Das gibt eine Volksabstimmung, welche die Abstimmung über den EWR noch überragt! Das Abstimmungskomitee ist gebildet, d.h. dem Komitee EU­No ge­hören bereits 133 Kollektivmitglieder und über 6800 Einzelmitglieder an. Wenn die Parteien heute fast schlot­ternd vor Angst betonen, ein Rahmen­vertrag habe beim Volk «keine Chance» und sie seien auch dagegen, tönt das ja schön und gut. Nur: Warum haben sich diese Parteien im letzten Jahr gewei­gert, bei der Diskussion des Legislatur­programms den SVP­Antrag auf Ver­zicht auf ein EU­Rahmenabkommen zu unterstützen? Allergrösstes Misstrau­en ist hier am Platz. Wir müssen sie an ihren Taten messen. Auf grosse Worte sollten wir uns nicht verlassen.

Der Kampf kann beginnenWir alle müssen jetzt das Nebensächli­che zur Seite schieben und uns voll und ganz auf das grosse Ziel konzent­rieren. Es ist das verfassungsmässig be­reits beschlossene Ende der Personen­freizügigkeit durchzusetzen und die geplante Ankettung an die EU zu ver­hindern. Egal, ob die Abstimmungsvor­lage als «Rahmenvertrag», als «Erneue­rung des bilateralen Wegs» oder einge­packt in ein «Stromabkommen», daher­kommt: Es geht auch hier um nichts anderes als um einen Kolonialvertrag und eine Abstimmung über den EU­Beitritt. Wie vor 25 Jahren wird man der Schweiz den Untergang voraussa­gen, wenn man an der Unabhängigkeit festhält. Doch wenn wir nicht aufgeben, werden die Leute sehen: Die unabhän­gige und neutrale Schweiz ist Segen – nicht Fluch. Dieser Kampf wird von uns allen den letzten Einsatz abverlan­gen. Aber wir haben auf unserer Seite die gute Sache. Ich zähle auf Sie! Es handelt sich um einen Auszug der Rede von Christoph Blocher– gehalten an der Mit­gliederversammlung der AUNS vom 6. Mai 2017 in Bern.

AUNS-Gründungspräsident und alt Bundesrat Christoph Blocher.

Der Zürcher Bote | Nr. 20 | Freitag, 19. Mai 2017 AKTUELL 5

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FRAKTIONSERKLÄRUNG

Raubzug auf das Volksvermögen

Die Zürcher Stimmbürger haben am 13. Juni 2010 der Volksinitiative «Für bezahlbare Wohnungen und Gewerbe­räume in der Stad Zürich» zugestimmt. Dies unter dem Eindruck der laufend teurer werdenden Wohnungen als Fol­ge der ungebremsten Zuwanderung, wel che von Rot­Grün immer noch be­grüsst und gefördert wird.

Die Volksabstimmungen sind umzu­setzen: Es heisst im Initiativtext: «Im Interesse einer guten sozialen Durch­mischung der städtischen Bevölkerung und der kleingewerblichen Versorgung fördert die Stadt Zürich die Bereitstel­lung von preisgünstigem Wohn­ und Gewerberaum.» Weiter steht in der In­

itiative: «Zu diesem Zweck bewirtschaf­tet und vermietet die Stadt Zürich nicht nur die im Rahmen des gemeinnützi­gen Wohnungsbaus erstellten kommu­nalen Wohnsiedlungen, sondern auch ihre übrigen Wohnliegenschaften, oh ne Beanspruchung von Steuergeldern und ohne Gewinnabsicht grundsätzlich nach den Prinzip der Kostenmiete.».

Was macht der Stadtrat daraus? Er führt den Begriff «preisgünstige Woh­nungen» ad absurdum und vernichtet mit einem Federstrich Volksvermögen. Ebenso wird die Forderung, die Steuer­zahler nicht zu belasten, grotesk ins Gegenteil umgekehrt.

Der § 2 des Gesetzes über die Wohn­bau­ und Wohneigentumsförderung und die entsprechende Verordnung sagt klar aus, wann Kanton und Ge­meinden Kostenmiete ansetzen dürfen. Es heisst wörtlich: «Der Staat und die Gemeinden fördern die Bereitstellung von preisgünstigen Wohnungen für Per­sonen mit geringen Einkommen und

Vermögen.». Das Einkommen wird für einen Mehrpersonenhaushalt auf total CHF 59 000 und das Vermögen auf total CHF 200 000 angesetzt. Was tut die Zürcher Stadtregierung?

Sie will Wohnungen vom Finanzver­mögen ins Verwaltungsvermögen um­legen und damit dem freien Markt ent­ziehen sowie mit Kostenmiete belegen, die bisher 2750 Franken (3 und 3½ Zim­mer), 3600 Franken (4 und 4½ Zim mer), 4500 Franken (5 und 5½ Zimmer), 5100 Franken (6 und 6½ Zimmer) ge­kostet haben.

Verbleiben die bisherigen Mieter in diesen Wohnungen, dann liegt unse­rer Ansicht nach ein Gesetzesvor­stoss vor. Denn wer für eine Wohnung 4500 Franken bezahlt, wird wohl kaum mit einem Einkommen von CHF 59 000 ausgekommen sein. Dies ist sozialisti­sche Politik in Reinkultur.

Die Stadtregierung behauptet in der Vorlage, dass durch den Übertrag des Buchwertes der betroffenen Wohnein­

heiten von 621 722 563 Franken die Steuerzahler nicht belastet werden, da es sich ja um geschlossene Rechnungs­kreise handle. Es gilt: «Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen.». Die Nettoschulden der Stadt sind defi­niert durch die Gleichung Finanzver­mögen abzüglich Fremdkapital. Somit bedeutet der Verzicht auf die aktuelle Marktbewertung und der Verzicht auf die künftige Realbewertung jener Wohnungen, die nicht wirklich im Be­reich des günstigen Wohnraumes sind, eine echte steuerliche Belastung der nachfolgenden Generationen.

Insofern wird die Volksinitiative mit der Massenumwandlung von Finanz­ in Verwaltungsvermögen in einer willkür­lichen und für die SVP initiativtextwid­rigen Art und Weise umgesetzt.

Mit unserer motivierten Rückwei­sung geben wir dem Stadtrat die Chan­ce, den Volkswillen zu befolgen, an­statt der sozialistischen Ideologien zu erliegen.

AUS DEM ZÜRCHER GEMEINDERAT

Verstaatlichung und Asylsponsoring – die Lieblingsthemen der linksgrünen RatsmehrheitAn der 154. Sitzung des Zürcher Gemeinderates wurden wichtige Vorlagen diskutiert. Zum einen die Umsetzung der Initiative «Für bezahlbare Wohnungen und Gewerberäume in der Stadt Zürich» und zum anderen das Behördenreferendum gegen die Abschaffung der Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene.

Zum Zweck der Bereitstellung von prei s­günstigem Wohn­ und Gewerberaum fordert die Initiative unter Anderem eine Bewirtschaftung der städtischen Wohnungen nach dem Prinzip der Kos­tenmiete, das heisst ohne Gewinnab­sicht.

Zu diesem Zweck hat der Stadtrat eine Weisung erlassen, welche eine Übertragung der stadteigenen Wohn­ und Gewerbeliegenschaften vom Finanz­vermögen in das Verwaltungsvermögen vorsieht.

Dadurch werden die städtischen Lie­genschaften dauerhaft verstaatlicht und eine zukünftige Veräusserung die­ser Liegenschaften wird dadurch prak­tisch verunmöglicht. Ebenso dürfen

Wohn­ und Gewerberäume, welche sich im Verwaltungsvermögen befinden, nur noch nach dem Prinzip der Kostenmie­te vermietet werden.

Der Initiativtext sieht nun die Mög­lichkeit vor, für besonders teure oder repräsentative Wohnungen eine Aus­nahme machen zu können, um diese weiterhin im Finanzvermögen zu be­lassen und nach Marktwert zu vermie­ten. Die Definition, ab wann eine Woh­nung nicht mehr preiswert ist und von der Umsetzung der Volksinitiative aus­genommen wird, wird dem Stadtrat und dem Parlament überlassen.

Was tut nun die Zürcher Stadtregie­rung? Sie will Wohnungen vom Finanz­vermögen ins Verwaltungsvermögen umlegen und damit dem freien Markt entziehen, die bisher z.B. 2750 Franken (3 und 3½ Zimmer) oder 3600 Franken (4 und 4½ Zimmer) gekostet haben. Die Stadt Zürich ist der Meinung, dass von 2500 Wohnungen nur 53 (d.h. 2 Pro­zent der Wohnungen) mit Gewinn ver­mietet werden dürfen. Die restlichen

Wohnungen sollen unter dem Markt­wert vermietet werden, da diese als preisgünstige Wohnungen anzusehen sind.

Aus Sicht der SVP­Fraktion ist dies eine absurde Umsetzung der Volksini­tiative. Eine willkürliche Definition des Begriffes «preisgünstige Wohnung» führt dazu, dass praktisch alle städti­schen Wohnungen unter dem Markt­wert vermietet werden müssen, also durch den Staat subventioniert werden. Ein Änderungsantrag der SVP, der dazu geführt hätte, dass über 400 Wohnun­gen im Finanzvermögen belassen wor­den wären, blieb trotz Zustimmung der FDP­Fraktion chancenlos und 2500 Wohnungen wandern nun in das Ver­waltungsvermögen.

Sozialhilfe für Asyl FZusätzlich wurde in der aktuellen Sit­zung auch das Behördenreferendum gegen die Abschaffung der Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene diskutiert. Der Kantonsrat hat beschlossen, das

kantonale Sozialhilfegesetz zu ändern und vorläufig aufgenommenen Perso­nen (Status F) keine Sozialhilfe nach den Richtlinien der Schweizerischen Konfe­renz für Sozialhilfe mehr auszurichten. Stattdessen sollen sie wie Asylsuchen­de nur noch zu den tieferen Ansätzen der Asylfürsorge unterstützt werden. Der Linksgrüne Stadtrat will nun dage­gen ein Referendum ergreifen und eine Volksabstimmung erzwingen.

Von bürgerlicher Seite, insbesonde­re auch von der SVP­Fraktion, wurde diese Vorlage mit schlagenden Argu­menten und leidenschaftlichen Voten bekämpft.

Als Grundtenor lässt sich Zusammen­fassen: Vorläufig aufgenommene Asyl­bewerber sind vorwiegend Wirtschafts­flüchtlinge und kei ne «echten» Asyl­bewerber. Wieso soll man diese noch mit übertriebenen Sozialleistungen unterstützen und dadurch noch mehr Migranten von dieser Sorte anlocken?

Es erstaunt nicht, dass die linksgrü­ne Ratsmehrheit für diese Argumente nicht zugänglich war. In der Abstim­mung wurde das Behördenreferen­dum mit 70 Ja­ zu 46 Nein­Stimmen angenommen.

Kürzlich ist vom Bundesamt für Statistik die Bevölkerungsstatistik 2016 publiziert worden. Augen­fällig ist, dass die Zuwanderung auch 2016 gestiegen ist – sie geht ungebremst weiter – trotz anders­lautenden Berichten aus dem De­partement Sommaruga. Die Be­völkerung in der Schweiz wuchs im vergangenen Jahr total um 90 600 Personen.Das Bundesamt beziffert den Wanderungssaldo für 2016 heute hingegen auf 81 600 Personen. Die Differenz ist einfach zu erklä­ren: Das BFS zählt richtigerweise auch die Personen aus dem Asyl­bereich mit, welche über ein Jahr Aufenthalt in der Schweiz hinter sich haben. Das Staatssekretariat für Migration hingegen klammert diese einfach aus der Statistik aus, als ob es keine Ausländer wären. Das zeigt eindrücklich auf, wie das Departement Sommaruga die Zahlen «beschönigt».Die Folgen der Massenzuwan­derung erleben wir alle täglich hautnah: Dichtestress, überfüllte Spitäler und Schulklassen, explo­dierende Kranken­ und Sozial­hilfekosten und immer mehr arbeitslose Schweizerinnen und Schweizer über 50 Jahre.Wenn man die Statistik des Bun­desamtes für Migration betrach­tet, erkannt man von 2009 bis 2016 einen klaren Aufwärtstrend bei den Zuwanderungen. Beim Geburtenüberschuss (Differenz zwischen Geburten und Todesfäl­len) gehen übrigens nur 2800 von 21 000 auf das Konto von Schwei­zerinnen und Schweizern. Verbun­den mit dem negativen Wande­rungssaldo der Schweizer müssen wir feststellen, dass der Bevölke­rungszuwachs von 90 600 Perso­nen im vergangenen Jahr vollum­fänglich der Migration zuzuschrei­ben ist. Die 39 200 zusätzlichen Schweizer sind praktisch allesamt Einbürgerungen.Die zunehmende Internationalisie­rung bei vielen Grossfirmen führt zu erhöhter Konkurrenz und Ent­lassungen, was nicht selten auch qualifizierte Schweizerinnen und Schweizer trifft.An den Schulen sinkt das Bildungs­niveau, es bestehen viele Menta­litätsunterschiede und Sprach­differenzen, und das Niveau der Schülerinnen und Schüler wird immer unterschiedlicher.Es ist Zeit, das Märchen der wirt­schaftlichen Notwendigkeit dieser exorbitanten Zuwanderung bei ständig sinkender Lebensqualität zu entlarven. Diese unkontrollier­te, planlose Ausländer­ und Asyl­politik schadet der Schweiz. Da die Zuwanderung massgeblich auf dem Weg des «Freien Personen­verkehrs» aus der EU erfolgt, muss dieses Abkommen entweder an­gepasst oder gekündigt werden.

Fadegrad

vonNina Fehr Düsel

Dubravko SinovcicGemeinderat SVPZürich 1/2

Roger LiebiGemeinderat SVPZürich 3

Bevölkerungszu- wachs ist Migration

Milliarden-Beschiss am Mittelstand!

Informieren Sie sich

an unseren Standaktionen

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Am 21. Mai 2017 stimmen Sie unter anderem über das Energiegesetz ab. Die SVP empfiehlt Ihnen, bei dieser eidgenössischen Vorlage ein NEIN in die Urnen zu legen. Die genauen Gründe erfahren Sie an den Standaktionen, an welchen Sie die Mandatsträger und aktiven Mitglieder der SVP gerne empfangen. Aus der unten- stehenden Aufstellung ersehen Sie die Details zu den einzelnen Aktionen. Wir freuen uns, Sie persönlich begrüssen zu dürfen. Kreis Quartier Datum Zeit Standort 6 Oberstrass Sa. 20 05 2017 09.30 – 11.30 h Rigiplatz 7/8 Seefeld Sa. 20.05 2017 10 – 12 h Höschgasse 9 Albisrieden Sa. 20 05 2017 09 – 11 h Coop A-Park 10 Höngg Sa. 20 05 2017 10 – 11.30 h Kappenbühlstrasse 11 Affoltern Sa. 20 05 2017 09 – 12 h Zehntenhausplatz

Für eine sichere Zukunft in Freiheit!

SVP der Stadt Zürich

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung von Dienstag, 23. Mai 2017, 20.00 Uhr Hotel-Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, 8052 Zürich-Seebach Traktanden 1. Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Abnahme des Protokolls der Generalversammlung 2016 4. Jahresbericht 2016 Standortbestimmung des Präsidenten 5. Jahresrechnung 2016 / Revisorenbericht / Budget 2017 6. Wahlen: 2 Rechnungsrevisoren, 1 Ersatzrevisor 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrags (Einzel 135 Fr. / Paare 160 Fr. / Jugendliche bis 25 J. 25 Fr.) 8. Bericht aus dem Kantonsrat 9. Bericht aus dem Gemeinderat 10. Anträge 11. Verschiedenes

Mit freundlichen Grüssen SVP der Stadt Zürich

Der Zürcher Bote | Nr. 20 | Freitag, 19. Mai 20176 STÄDTE ZÜRICH UND WINTERTHUR

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LESERBRIEF

JA zur Fremdspracheninitiative – Stopp der Verschleuderung von SteuergeldernLaut Artikel 15 des Sprachengesetzes müssen Bund und Kantone in erster Linie dafür sorgen, dass die Unterrichts­sprache (Deutsch) besonders gepflegt wird. Ausserdem müssen sie gewähr­leisten, dass die Schülerinnen und Schü­ler am Ende der obligatorischen Schul­zeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen, da­mit den kulturellen Aspekten unseres mehrsprachigen Landes Rechnung ge­tragen wird. Von Frühfremdsprachen steht hier kein Wort. Der Bund und die meisten Kantone haben ihre Hausauf­gaben gemäss Sprachengesetz nicht ge­macht: Nicht nur sind Frühfremdspra­

chen mit dem Konzept «je früher, desto besser» – welches nur in Ausnahmefäl­len zutrifft – gescheitert, sondern auch das Unterrichtsfach Deutsch ist mit 20 Prozent funktionalen Analpha­beten (Pisa 2015) bei den Schulabgän­gern in einem nicht tolerierbaren Zu­stand. Die gescheiterten Frühfremdspra­chen haben dem Deutschunterricht Res­ sourcen weggenommen, was sich wie­derum negativ auf die Frühfremdspra­chen und Mint­Fächer ausgewirkt hat, weil man ohne gute Basis in Deutsch weder Fremdsprachen noch Mint­ und andere Fächer lernen kann. Die auf dem Arbeitsmarkt kaum vermittelbaren funktionalen Analphabeten sind mit ein

Grund für die massive Zunahme der IV­Jugendrenten, die während rund 40 Jah­ren bezahlt werden müssen. Eltern und Lehrer können schon seit Jahrzehnten beobachten, dass Oberstufenschüler, die keine Frühfremdsprachen hatten, den Vorsprung ihrer Mitschüler mit Früh­fremdsprachen innert ein paar Monaten aufholen. Die Steuergelder für die wenig effizienten und teuren Frühfremdspra­chen müssen dringend zur Verminde­rung der 20 Prozent funktionalen Anal­phabeten eingesetzt werden. Die Fremd­spracheninitiative braucht ein JA, weil sich unsere Gesellschaft und das Ge­werbe keine 20 Prozent Analphabeten leisten können. Peter Aebersold, Zürich

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Sonntag, 19. März 2017,15.00 Uhr

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Von Christoph Mörgeli

Jubiläumsfeier

SVP Kanton Zürich

14.00 Uhr: Türö� nung (bitte frühzeitig erscheinen), Einstimmung durch die «Superländlerkapelle Carlo Brunner»

15.00 Uhr: Erö� nung durch «La Compagnia Rossini»

Begrüssung durch Konrad Langhart, Kantonsrat,Präsident der Zürcher SVP

«Von der Bauernpartei zur Volksbewegung», Prof. Dr. Christoph Mörgeli

Konzert «La Compagnia Rossini»

«Unser Auftrag ist die Schweiz», alt Bundesrat Dr. Christoph Blocher

Grussbotschaften: Ueli Maurer, Bundesrat; Jürg Stahl, Nationalrats-präsident; Mario Fehr, Regierungspräsident; Corinne Merk, Präsidentin JSVP Winterthur; Hans Frei, Präsident des Zürcher Bauernverbandes, als Vertreter des Gründungsorgans der Zürcher SVP

Nationalhymne

Ausklang durch «La Compagnia Rossini»

ca. 17.00 Uhr: Apéro im Panoramasaal mit der «Superländlerkapelle Carlo Brunner»

www.100-jahre-svp-zuerich.ch

Alle sind herzlich eingeladen!

Spenden auf ZKB-Konto IBAN CH90 0070 0110 0059 0813 4 Vermerk: 100 Jahre SVP SVP Kanton Zürich, 8600 Dübendorf, [email protected], www.svp-zuerich.ch

Jahre100

Jubiläumsbuch «100 Jahre Zürcher SVP»

erhältlich ab

19. März 2017

orell füssli

zur Fremdsprachen-Initiativewww.fremdsprachen-initiative-zuerich.ch

JA

Frengzöslisch?

Qualität fördern, statt Kinder überfordern.

F200

Was bringt dasneue Energiegesetz?

Überparteiliches Komitee gegen das Energiegesetz, Postfach, 3001 BernDanke für Ihre Spende für dieses Inserat: PC 31-604614-3

www.energiegesetz-nein.chAbstimmung vom 21. Mai 2017

Energiegesetz

• Eine unsichere Schweiz » Weil in sonnen- und windarmen Zeiten (insbesondere im Winter) zu wenig Strom zur

Verfügung steht

• Verlust von Lebensqualität » Bis ins Jahr 2035 soll unser gesamter Energieverbrauch (Strom, Benzin, Diesel, Heizöl,

Gas, Holz) pro Person um 43 Prozent reduziert werden (Artikel 3 Absatz 1)

» Bis ins Jahr 2035 soll unser Stromverbrauch pro Person um 13 Prozent reduziert werden (Artikel 3 Absatz 2)

• Höhere Steuern und Abgaben » Die neue Energiestrategie kostet 211 Mrd. Franken

(Communiqué Bundesrat zur Energiestrategie vom 4.9.2013)

» Das sind CHF 3‘200.- pro vierköpfigen Haushalt und Jahr » Der Bundesrat will folgende Finanzierung:

(Botschaft Klima- und Energielenkungssystem KELS an das Parlament vom 28.10.2015):

• Heizöl +67 Rp. pro Liter • Benzin +26 Rp. pro Liter » Erhöhung der kostendeckenden Einspeisevergütung von aktuell 1,5 Rp./kWh auf 2,3 Rp./kWh (Artikel 37 Absatz 3); später auf 4,5 Rp. (Botschaft KELS)

» Die Grossverbraucher werden entlastet – die einfachen Bürger und KMU bezahlen (Artikel 39 Absatz 1)

• Verschandelung der Landschaft » Windparks dürfen überall gebaut werden – auch in geschützten Gebieten (Artikel 12)

» Ordentliches Bewilligungsverfahren wird ausser Kraft gesetzt (Artikel 14)

• Überwachung durch den Staat » Zwang zu behördlich installierten sogenannten Smart Meter, die unseren Energiekonsum

kontrollieren, steuern und lenken (Artikel 59)

• Mehr Bürokratie und Planwirtschaft » Vorschriften bei Gebäuden für maximalen Anteil nicht erneuerbarer Energien für

Heizung und Warmwasser (Artikel 45)

» Neue staatliche Kontrollen, noch mehr Beamte, Vorschriften und Verbote (Artikel 44, 45 und

weitere)

» Schaffung neuer staatlicher Beratungsorganisationen (Artikel 47 Absatz 2)

» Neue Vorschriften für den Verbrauch von CO2 bei Personenwagen (Artikel 10 CO2-Gesetz)

Ein unverantwortliches Experiment in Zeiten grösster weltwirtschaftlicher Unsicherheit!

Der Zürcher Bote | Nr. 20 | Freitag, 19. Mai 2017 KLEININSERATE 7

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SVP-KANTONSRATSFRAKTION

Kantonsrat/FraktionMontag, 22. Mai 2017, 13.00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.

SVP-STAMM

Bezirk Affoltern/AeugstJeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20.00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.

Bezirk Bülach/EmbrachJeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10.30 bis 12.00 Uhr, Restaurant Rose, Ober­embrach.

Bezirk Dielsdorf/DielsdorfJeden ersten Dienstag im Monat, ab 20.00 Uhr, Restaurant Bienengarten, Dielsdorf.

Bezirk Horgen/OberriedenJeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.

Bezirk Meilen/KüsnachtJeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restau­rant Schützenstube, Küsnacht.

Bezirk Meilen/MeilenJeden zweiten Samstag (gerade Kalender­wochen), ab 10.30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.

Bezirk Uster/UsterImmer am letzten Donnerstag im Monat, 17.30 Uhr, Gloor’s Wybar, Gerichtsstrasse 14b, Uster.

Junge SVP Kanton ZürichJeden letzten Freitag im Monat, 20.00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp­zh.ch aufgeschaltet.

Junge SVP Stadt und Bezirk WinterthurJeden ersten Freitag im Monat, ab 20.00 Uhr, Boilerroom, Zürcherstrasse 1, Winterthur.

Stadt Zürich/Kreis 3Jeden ersten Montag im Monat, ab 18.00 Uhr, Restaurant Bahnhof Wiedikon, See­bahnstrasse 33, Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 4 und 5Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243 (Limmatplatz), Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 6Jeden ersten Montag im Monat, 19.00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 12Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwa­mendingerplatz 2, Zürich.

SVP-VERANSTALTUNGEN

Bezirk DielsdorfSonntag, 27. August 2017, 13.30 Uhr, Re­gensberg­Burghof, Jubiläumsfeier 100 Jahre SVP Bezirk Dielsdorf, Festansprachen von Regierungspräsident Markus Kägi, Natio­nalrat Gregor Rutz und Benjamin Fischer, Präsident Junge SVP Schweiz. Festbeiz zu Preisen wie vor 100 Jahren. Unterhaltungs­musik, Alphornbläser, Wettbewerb und­Glücksrad. Aufzug nach Regensberg durch die Sektio­nen ab 11.00 Uhr.

Bezirk Hinwil/WetzikonSonntag, 11. Juni 2017, 14.00 Uhr (Türöff­nung 13.00 Uhr), Waldschulhaus Seegrä­ben (bei Wetzikon), Picknick­Grillplausch, Würste, Essen und Getränke bitte selber mitbringen.

Bezirk Meilen/ ErlenbachDienstag, 6. Juni 2017, 18.30–19.30 Uhr, Restaurant Pflugstein, Pflugsteinstrasse 71, Erlenbach, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP­Kantonsräten Theres Weber, Hans­ Peter Amrein, Christian Hurter und Tu­masch Mischol. Anschliessend Apéro.

Bezirk Meilen/HerrlibergMittwoch, 14. Juni 2017, 18.30–19.30 Uhr, Vogtei – Gartensaal, Schulhausstrasse 49, Herrliberg, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP­Kantonsräten Theres Weber, Hans­Pe­ter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.

Bezirk Meilen/KüsnachtSonntag, 11. Juni 2017, ab 10.00 Uhr, auf dem Bauernhof der Familie Müller, Bunzen­halden 17, Forch (Hauptstrasse Forch­Herr­liberg), Puure­Zmorge mit SVP­Nationalrä­tin Magdalena Martullo­Blocher und Marc Wachter, Präsident Junge SVP Kanton Zü­rich. Musikalische Unterhaltung: Willi Va­lottis Wyberkappelle mit Jodeleinlagen von Nadja Räss. Spielplatz für Kinder vorhan­den.

Mittwoch, 21. Juni 2017, 18.30–19.30 Uhr, Gasthof Ochsen, Dorfstrasse 25, Küsnacht,

«Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP­Kan­tonsräten Theres Weber, Hans­Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. An­schliessend Apéro.

Bezirk Meilen/StäfaMittwoch, 28. Juni 2017, 18.30–19.30 Uhr, Müli Zürisee, Mühlerain 4, Stäfa, «Kantons­rät bi de Lüt» mit den SVP­Kantonsräten Theres Weber, Hans­Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.

Bezirk Meilen/ Uetikon am SeeDienstag, 4. Juli 2017, 18.30–19.30 Uhr, Re­staurant Krone, Seestrasse 117, Uetikon am See, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP­Kantonsräten Theres Weber, Hans­Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.

Stadt Zürich/Kreis 9Samstag, 20. Mai 2017, 09.00–11.00 Uhr, Coop A­Park, Zürich, Standaktion.

Stadt Zürich/Kreis 10Freitag, 25. August 2017, ab 17.00 Uhr, Arm­brustschützenstand, Zürich­Höngg, Som­mer­Grill. 18.00 Uhr: Ansprache von Natio­nalrätin Natalie Rickli.

Stadt Zürich/Kreis 11Freitag, 26. Mai 2017, ab 18.00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP­Polit­Apéro mit SVP­Gemein­derat Rolf Müller. Thema: Erste Erfahrungen als Präsident einer gemeinderätlichen Spezialkommis­sion (SK).

Freitag, 8. September 2017, ab 18.00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbach­strasse 10, Zürich, SVP­Polit­Apéro mit Nationalrat Gregor Rutz. Thema: Was läuft falsch in Bundesbern?

Sonntag, 24. September 2017, 10.00–14.00 Uhr, Bauernbetrieb Albert Schumacher, Zürich­Affoltern, Herbstbrunch, Auftakt zu den Zürcher Wahlen 2018.

Freitag, 10. November 2017, ab 18.00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbach­strasse 10, Zürich, SVP­Polit­Apéro mit Na­tionalrat Roger Köppel. Thema: Enthemmte Politiker – entmachtetes Volk.

Stadt Zürich/ Kreis 12Freitag, 30. Juni 2017, 18.00 Uhr, Vereins­/Materialhütte Familiengärten Auzelg, Opfi­konstrasse 170 (vis­à­vis Haltestelle «Au­zelg»), Zürich, Grillplausch.

MOTORRAD-CLUB SVP

StämmeDonnerstag, 8. Juni 2017, 19.00 Uhr, Alp Scheidegg, Wald, 3. Stamm.

Dienstag, 11. Juli 2017, 19.00 Uhr, Läger­stübli, Boppelsen, 4. Stamm.

Dienstag, 29. August 2017, 19.00 Uhr, Res­taurant Schweikhof, Schweikhof 9b, Eberts­wil (Hausen am Albis), 5. Stamm.

Dienstag, 12. September 2017, 19.00 Uhr, Restaurant Taggenberg, Taggenbergstras ­ se 79, Winterthur, 6. Stamm.

Termine 2017Sonntag 21. Mai Eidg. und kantonale Volksabstimmung

29. Mai bis 16. Juni Sommersession

Montag 19. Juni Fraktionsausflug

Freitag 23. Juni Büro der Parteileitung

Samstag 24. Juni Eidg. Delegiertenversammlung

Donnerstag 6. Juli Kant. Delegiertenversammlung (Bauma)

17. Juli bis 18. August Sommerferien

Donnerstag 10. August Büro der Parteileitung

Dienstag 15. August Sitzung der Bezirksparteipräsidenten

Dienstag 15. August Parteileitung/Kantonalvorstand

Donnerstag 24. August Kant. Delegiertenversammlung

Samstag 26. August Eidg. Delegiertenversammlung

Freitag 1. September SVP­Schiessen (Vorschiessen) in Küsnacht ZH

Mittwoch 6. September Büro der Parteileitung

Fr/Sa/So 8. bis 10. September SVP­Schiessen in Küsnacht ZH

11. bis 29. September Herbstsession

Sonntag 24. September Eidg. und kantonale Volksabstimmung

Dienstag 3. Oktober Sitzung der Bezirksparteipräsidenten

Dienstag 3. Oktober Parteileitung/Kantonalvorstand

9. bis 20. Oktober Herbstferien

Dienstag 24. Oktober Kant. Delegiertenversammlung

Samstag 28. Oktober Eidg. Delegiertenversammlung

Mittwoch 15. November Büro der Parteileitung

Sonntag 26. November Eidg. und kantonale Volksabstimmung

27. November bis 15. Dezember Wintersession

Montag 18. Dezember Fraktionsessen Kantonsrat

Dienstag 19. Dezember Büro der Parteileitung

Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher

Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher­Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.

Der Zürcher Bote | Nr. 20 | Freitag, 19. Mai 20178 VERANSTALTUNGEN

IMPRESSUM

ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480

Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.

Abonnementspreis: Für die Schweiz jähr lich Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lager­strasse 14, 8600 Dübendorf, [email protected], Ferdi Hodel (FH), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonne ments-dienst: Zürcher Bauernverband, Lager strasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, [email protected].

Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich.

Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redak tion: SVP, Lager­strasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp­zuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svp­zuerich.ch/zurcher­bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svp­zuerich.ch.

Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lager­strasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher­bote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: Sihldruck AG, Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG, Ebikoner strasse 75, 6043 Adligenswil.