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Jahresbericht der FI-internen Geldwäscherei-Fachstelle an die SRO-SVV für das Berichtsjahr 2019 (Art. 21 Abs. 4 i.V.m. Art. 25 Abs. 2 R SRO-SVV) Gesellschaſt Leiter FI-interne Geldwäscherei-Fachstelle Stv. Leiter FI-interne Geldwäscherei-Fachstelle Aktuelle Risikokategorie (falls bekannt) Ort, Datum ………………………………………………. ………………………………………………. Unterschriſt LeiterIn Unterschriſt Stellvertretung Bestägung der Korrektheit der stasschen Angaben zum Geschäſtsvolumen im Bereich Lebensversicherungen (Ziff. 1) durch den zuständigen Aktuar: Name, Vorname Ort, Datum ………………………………………………. Unterschriſt Jahresbericht für das Berichtsjahr 2019 (V4.0) 1/8

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Jahresbericht der FI-internen Geldwäscherei-Fachstelle an die SRO-SVV für das Berichtsjahr 2019(Art. 21 Abs. 4 i.V.m. Art. 25 Abs. 2 R SRO-SVV)

Gesellschaft      

Leiter FI-interne Geldwäscherei-Fachstelle      

Stv. Leiter FI-interne Geldwäscherei-Fachstelle      

Aktuelle Risikokategorie (falls bekannt)      

Ort, Datum

     

………………………………………………. ……………………………………………….Unterschrift LeiterIn Unterschrift Stellvertretung

Bestätigung der Korrektheit der statistischen Angaben zum Geschäftsvolumen im Bereich Lebensversicherungen (Ziff. 1) durch den zuständigen Aktuar:

Name, Vorname      

Ort, Datum

     

……………………………………………….Unterschrift

Jahresbericht für das Berichtsjahr 2019 (V4.0) 1/8

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I. Allgemeines

Die internen Geldwäscherei-Fachstellen der angeschlossenen Finanzintermediäre haben der SRO-SVV jährlich die in diesem Formular aufgeführten Informationen und die entsprechenden Unterlagen bis Ende März des folgenden Kalenderjahres einzureichen. Die Angaben dienen gleichzeitig als Basis zur Ausgestaltung der Prüfung durch die externe Revisionsgesellschaft (vgl. Prüfprogramm).

II. Datenerhebung/Berichterstattung

1. Angaben zum Geschäftsvolumen

1.1. Neuabschlüsse Lebensversicherungen

Anzahl der Neuabschlüsse von Lebensversicherungsverträgen der Säule 3b (ohne reine Risikoversicherungen) im vergangenen Kalenderjahr gemäss Anhang 1 zur AVO (inkl. Kapitalisationsgeschäfte), inkl. Verträge unter dem Schwellenwert gemäss Art. 3 R SRO-SVV:

Domizil VN Einmaleinlagen Periodische Prämie Anzahl Total

Schweiz1                  

EU-/EFTA-Raum2                  

Übrige Länder                  

1.2. Vertragsänderungen Lebensversicherungen im vergangenen Kalenderjahr

Anzahl Verträge mit erhöhter Versicherungssumme

Anzahl Verträge mit einem geänderten Versicherungsnehmer

           

1 Schweizer Geschäft inkl. Direktgeschäft Fürstentum Liechtenstein

2 Staaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern; Staaten der EFTA: Island und Norwegen

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1.3. Bestand Lebensversicherungen

Anzahl der Lebensversicherungsverträge der Säule 3b gemäss Ziffer 1.1., welche sich per Ende Jahr des vergangenen Kalenderjahres im Bestand befanden:

Domizil VN Einmaleinlagen Periodische Prämie Anzahl Total

Schweiz                  

EU-/EFTA-Raum                  

Übrige Länder                  

1.4. Angaben zum Geschäftsvolumen Hypothekarkredite im vergangenen Kalenderjahr (per 31. 12.)

Anzahl Neuabschlüsse Anzahl aller Verträge Volumen in Mio. CHF aller Verträge

                 

1.5. Vertragsänderungen Hypothekarkredite im vergangenen Kalenderjahr

Anzahl Verträge mit erhöhter Kreditsumme Anzahl Verträge mit einem geänderten Hypothekarschuldner

           

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2. Angaben zu erhöhten Risiken

2.1. Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko

Anzahl der Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken per Ende des vergangenen Kalenderjahres:

Anzahl Total      

davon Lebensversicherungen mit PEP gemäss Art. 15 Abs. 1 lit. a R SRO-SVV

     

davon Lebensversicherungen aufgrund weiterer Risikokriterien

     

davon Hypotheken mit PEP      

davon Hypotheken aufgrund weiterer Risikokriterien

     

2.2. Transaktionen mit erhöhtem Risiko

Anzahl der Transaktionen mit erhöhten Risiken im vergangenen Kalenderjahr:

Anzahl Total      

Davon Lebensversicherungen inkl. Prämiendepots und Auszahlungskonti

     

Davon Hypotheken      

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3. Angaben zu Meldungen an MROS

3.1. Übersicht

Anzahl der durch die FI-interne Geldwäscherei-Fachstelle gemäss Art. 9 GwG/Art. 305ter StGB und Art. 19 R SRO-SVV an die externe Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) gemeldeten Fälle:

Meldeform Anzahl Höhe Vermögenswerte

Meldepflicht Lebensversicherungen:       Höhe Rückkaufswert:      

Melderecht Lebensversicherungen:       Höhe Rückkaufswert:      

Meldepflicht Hypotheken:       Höhe Hypothekarsumme:      

Melderecht Hypotheken:       Höhe Hypothekarsumme:      

3.2. Details zu den Meldefällen

Art der gemeldeten Fälle? (Vertragsnummer angeben, ansonsten Anonymisierung der Kundenangaben und Kurzbeschreibung der eingetretenen Fälle sowie Hinweise zur Meldeform):

     

4. Organisatorische Massnahmen

4.1. Internes Reglement

Name, Datum und Version des im vergangen Kalenderjahr zuletzt gültigen Internen Reglements zur Prävention der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung:

     

Kommentar zu Anpassungen gegenüber dem Vorjahr oder geplanten Anpassungen (sofern zutreffend):

     

Sofern das Reglement im Berichtsjahr angepasst wurde, bitte Kopie beilegen.

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4.2. Schulungskonzept

Name, Datum und Version des im vergangen Kalenderjahr zuletzt gültigen Schulungskonzepts zur Prävention der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung:

     

Kommentar zu Anpassungen gegenüber dem Vorjahr oder geplanten Anpassungen (sofern zutreffend):

     

Sofern das Schulungskonzept im Berichtsjahr angepasst wurde, bitte Kopie beilegen.

4.3. Auswertung der Mitteilungen betreffend Sanktionen und Embargos sowie PEP-Datenbanken

Angaben zum Rhythmus der regelmässigen Kontrolle des Kundenbestandes:(Bsp.: täglich / wöchentlich / monatlich / seltener als monatlich)

     

4.4. Delegation der Sorgfaltspflichten

Name, Datum und Version der im vergangen Kalenderjahr zuletzt verwendeten Dokumente, welche den Prozess für die Delegation der Sorgfaltspflichten verbindlich regeln:

     

Kommentar zu Anpassungen gegenüber Vorjahr oder geplanten Anpassungen (sofern zutreffend):

     

4.5. Besondere Vorkommnisse

Wurden besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten gemäss R SRO-SVV festgestellt?

Ja Nein

Falls ja: Beschreibung der Feststellungen und allenfalls eingeleiteten Massnahmen

     

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5. Fragen zum risikobasierten Aufsichtskonzept

5.1. Domizil der Kunden

Als 100% gilt der Wert des Jahres 201X aller Lebensversicherungen mit Sparanteil (Kundenbestand)(Säule 3b, ohne Kollektivleben-Versicherungen, Prämien /Einmaleinlagen ab CHF 0.01)

Weniger als 5 % der gebuchten Prämien (GWP) stammen von Kunden mit Wohnsitz /Sitz ausserhalb der Schweiz, EU-, EWR- und EFTA-Staaten, Nordamerika, Japan, Südkorea, Australien, Singapur, Hongkong

Zwischen 5 und 10 % der gebuchten Prämien (GWP) stammen von Kunden mit Wohnsitz / Sitz ausserhalb der Schweiz, EU-, EWR- und EFTA-Staaten, Nordamerika, Japan, Südkorea, Australien, Singapur, Hongkong

Mehr als 10 % der gebuchten Prämien (GWP) stammen von Kunden mit Wohnsitz / Sitz ausserhalb der Schweiz, EU-, EWR- und EFTA-Staaten, Nordamerika, Japan, Südkorea, Australien, Singapur, Hongkong

5.2. Geografische Präsenz des SRO-SVV Mitglieds

Das SRO-SVV Mitglied hat Tochtergesellschaften /Niederlassungen in den genannten Ländern und bietet durch sie Lebensversicherungen mit Sparanteil (Säule 3b, ohne Kollektivleben-Versicherungen) an.

Schweiz, EU-, EWR- und EFTA-Staaten, Nordamerika, Japan, Südkorea, Australien Singapur, Hongkong

Präsenz in Asien, ausser Japan, Südkorea, Singapur, Hongkong

Präsenz in Mittel- und Südamerika, Afrika, Osteuropa (ohne EU-Mitglieder)

n/a

5.3 Produkte und Dienstleistungen

Als 100% gilt die Summe der im Jahre 201X neuabgeschlossenen Lebensversicherungen mit Sparanteil (Säule 3b, ohne Kollektivleben-Versicherungen, Prämien /Einmaleinlagen ab CHF 0.01).

5.3.1 Lebensversicherungen mit Sparanteil:

Weniger als 50 % der Neugeschäftsprämien erfolgen mittels Einmalprämie (gemessen in APE)

Zwischen 50 bis 70 % der Neugeschäftsprämien erfolgen mittels Einmalprämien (gemessenin APE)

Mehr als 70 % der Neugeschäftsprämien erfolgen mittels Einmalprämien (gemessenin APE)

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5.3.2 Prämienhöhe (Einmalprämie oder Prämiensumme von periodisch finanzierten Verträgen):

Als 100% gilt der Bestand per 31.12.201X aller Lebensversicherungen mit Sparanteil(Säule 3b, ohne Kollektivleben-Versicherungen, Prämien /Einmaleinlagen ab CHF 0.01).

mehr als 50 % Kunden bis 100‘000 Franken

mehr als 50 % Kunden über 100‘000 Franken

mehr als 50 % Kunden über 500‘000 Franken

5.3.3 Hypothekardarlehen:

Als 100% gilt der Bestand per 31.12.201X aller Hypothekardarlehen an echte Dritte (ohne Mitarbeiterhypotheken).

mehr als 50 % Kunden mit Darlehen bis 1 Million Franken

mehr als 50 % Kunden mit Darlehen über 1 Million Franken

mehr als 50 % Kunden mit Darlehen über 2 Millionen Franken

6. Interne Revision

Hat die interne Revision nach Einreichung des Jahresberichts zum Vorjahr einen Bericht zu den durchgeführten Prüfungen über die Einhaltung der GwG-Pflichten (Einhaltung des R SRO-SVV) erstellt?

Ja Nein n/a

Falls ja: Bericht der internen Revision beilegen.

7. Bemerkungen

     

Beilagen

GwG-Weisung (falls im Berichtsjahr Änderungen beschlossen worden sind) Schulungskonzept (falls im Berichtsjahr Änderungen beschlossen worden sind) Bericht der internen Revision über die Einhaltung der GwG-Pflichten (falls ein solcher Bericht nach

Erstellung des vorgängigen Jahresberichts verfasst worden ist.).

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