Positionspapier der EVP-Fraktion

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Positionspapier der EVP-Fraktionzum Urheberrecht

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Positionspapier der EVP-Fraktionzum Urheberrecht

Inhalt

Vorbemerkungen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 5

1. Territorialitätsprinzip, Mehrgebietslizenzen und europaweite Lizenzen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 7

2. Übertragbarkeit � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 9

3. Ein Urheberrecht � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 9

4. Ausnahmen und Beschränkungen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 11

5. Forschung und Bildung � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 11

6. Content-Mining � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 12

7. Abgabe für Privatkopien � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 12

8. Bibliotheken und E-Books � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 15

9. Vermittler und Plattformen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 16

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VorbemerkungenDie EVP-Fraktion ist beim Urheberrecht immer für einen ausgewogenen Ansatz eingetreten. Wir sind der Überzeugung, dass die Interessen sowohl der Urheber als auch der Verbraucher nur geschützt werden können, wenn die Tragfähigkeit und die Vielfalt der europäischen Kreativ- und Kulturwirtschaft erhalten wird.

Die rasant voranschreitende Entwicklung moderner Technik führt unweigerlich zu der Frage, ob die geltenden Rechtsvorschriften im Bereich geistiges Eigentum angesichts dieser technischen Entwicklungen überhaupt funktionieren können. Es muss zudem untersucht werden, ob die Rechtsvorschriften mit Blick auf das technologische Wachstum oder den Zugang zu Diensten möglicherweise zu restriktiv sind oder zu viele Verbote beinhalten.

Der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und die Förderung eines breiteren Zugangs zu Werken sind die Säulen der wirtschaftlichen Nutzung des Internets und Grundlagen der digitalen Wirtschaft der EU. Im Internet sind immer mehr urheberrechtlich geschützte Werke illegal und ohne Genehmigung der Rechteinhaber erhältlich. Das ist ein Problem, denn die Kultur- und Kreativwirtschaft hat mehr als 7 Millionen Beschäftigte, trägt jährlich 4,5 Prozent zum BIP der EU bei und hat dabei gute Wachstumschancen. Doch die Branche unterliegt den Gesetzen des Marktes: Wenn mit der Schaffung von Werken keine

Einnahmen mehr erzielt werden, ist die Schaffung neuer Werke nicht mehr zu finanzieren. Deshalb müssen die berechtigten Interessen der Rechteinhaber im Interesse des Wachstums der Kreativwirtschaft geschützt werden. Außerdem kann die kulturelle Vielfalt in Europa nur erhalten werden, wenn für ein hohes Maß an urheberrechtlichem Schutz gesorgt wird, indem Autoren und andere Inhaber von Urheberrechten angemessen vergütet und Investitionen in die Kreativ- und Kulturwirtschaft gefördert werden.

Die Aufgabe besteht also darin, für Ausgewo-genheit zu sorgen: Die Nutzer sollen Zugang zu Diensten haben, aber es sollen auch genügend Einnahmen erzielt werden, damit die kulturelle Vielfalt und das kulturelle Erbe Europas gefördert werden können.

Deshalb befürwortet die EVP-Fraktion ein Urheberrechtssystem, das Investitionen för-dert und effizient funktionierende Wert-schöpfungsketten zwischen Autoren, Urhe-bern, ausübenden Künstlern, Produzenten, Herausgebern, Journalisten, Vermittlern, Dienstanbietern, Verbrauchern und Nutzern ermöglicht. Das Ziel sollte in der Einführung innovativer, flexibler, vereinfachter und ver-braucherfreundlicher Lizenzierungsmodelle für urheberrechtlich geschützte Werke beste-hen, die auf den Grundsätzen Vertragsfreiheit und angemessene Vergütung der Rechtsinha-ber beruhen.

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Die EVP-Fraktion begrüßt die in der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt erklärte Absicht der Kommission, gegen ungerechtfertigtes Geoblocking vorzugehen, weil es bei den Verbrauchern zu Unzufriedenheit führen könnte. Aber die EVP-Fraktion betrachtet das Territorialitätsprinzip und den durch ausschließliche Rechte geschaffenen Wert auch als wesentliche Faktoren dafür, dass – unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten und Interessenlagen mittelgroßer und kleiner Mitgliedstaaten sowie deren kleinerer Märkte – die Wettbewerbsfähigkeit des audiovisuellen Sektors erhalten und eine tragfähige Finanzierung dieses Sektors sichergestellt werden kann.

In dieser Hinsicht könnte ein komplettes Verbot des Geoblocking die Kulturwirtschaft und den audiovisuellen Sektor irreversibel schädigen, und eine Änderung des Territorialitätsprinzips sollte nicht angestrebt werden. In der EVP-Fraktion herrscht breiter Konsens darüber, dass die Übertragbarkeit rechtmäßig erworbener und rechtmäßig bereitg estel lter Inhalte ausgedehnt werden sollte; das sollte jedoch nicht durch Aufhebung des Territorialitätsprinzips geschehen, da das die kulturelle Vielfalt Europas beeinträchtigen würde. Abgesehen davon, dass Rechtssicherheit bestehen muss, sollten in

mehreren Sprachen verfügbare audiovisuelle Produkte im mehrsprachigen Umfeld genutzt werden können. Außerdem gilt es, innovative vertragliche Lösungen zu fördern, die es den Verbrauchern gegebenenfalls ermöglichen, Filme oder Musiktitel aus ganz Europa zu kaufen. Damit auf Internetinhalte zugegriffen werden kann, müssen die Übertragbarkeitsbestimmungen so erweitert werden, dass ein ausgewogenes System zur Regelung der Beziehungen zwischen Kreativwirtschaft und Verbrauchern entsteht.

Sofern ein entsprechender Markt und eine entsprechende Nachfrage seitens der Verbraucher besteht, die notwendige Technologie bereitsteht und Unternehmen eine angemessene Vergütung sicherstellen, ist die EVP-Fraktion auch dafür, dass Mehrgebietslizenzen und europaweite Lizenzen zum Einsatz kommen – allerdings sollte die Verwendung solcher Lizenzen eine Option bleiben.

1. Territorialitätsprinzip, Mehrgebietslizenzen und europaweite Lizenzen

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Die EVP-Fraktion ist für eine Verbesserung sowohl der Übertragbarkeit von rechtmäßig erworbenen Internetinhalten als auch der tech-nischen Möglichkeiten, die Voraussetzung der Übertragbarkeit sind. Das Territorialitätsprinzip sollte nicht zu einer unnötigen Begrenzung der Übertragbarkeit von Inhalten genutzt werden.

Durch die Übertragbarkeit sollte dafür gesorgt werden, dass Verbraucher auf die von ihnen rechtmäßig erworbenen Inhalte sowohl online als auch offline sicher und grenzüberschreitend zugreifen können, wenn sie durch Europa reisen. Die Verbesserung der Interoperabilität – der Übertragbarkeit von Formaten zwischen ver-schiedenen Plattformen – ist eine der Maßnah-men, die dem besseren Zugang zu Kulturgütern und Diensten dienen.

Ein einheitliches EU-Urheberrecht wäre keine Universallösung, denn es könnte die Vertrags-freiheit von Rechtsinhabern beeinträchtigen bzw. Rechte ganz allgemein abwerten. In Europa gibt es viele verschiedene Kultur- und Sprachum-gebungen, so dass grenzüberschreitende Lizen-zen zwar bereits möglich, aber nach wie vor die Ausnahme sind. Dessen ungeachtet sind Unter-suchungen zur Bewertung der Durchführbarkeit und der Folgen eines optionalen Unionsurheber-rechts zu begrüßen.

2. Übertragbarkeit

3. Ein Urheberrecht

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Die EVP-Fraktion ist nicht dafür, die Ausnah-men und Beschränkungen insgesamt zu verein-heitlichen. Ausnahmen und Beschränkungen entsprechen den durch die heimischen Märkte bedingten Erwartungen und spezifischen Situati-onen. Sie sollten einer angemessenen Vergütung der Autoren, Urheber und Künstler dienen und bilden demnach die Grundlage der Tätigkeiten und Arbeitsverhältnisse in der Kulturwirtschaft. Wo noch keine marktgesteuerten Lösungen be-stehen, ist eine vorsichtige, begrenzte Harmoni-sierung in gerechtfertigten Fällen und bei Bedarf vorstellbar – beispielsweise im Bildungsbereich oder beim gleichberechtigten Zugang für Men-schen mit Behinderungen. Eine Überarbeitung der Ausnahmen und Beschränkungen gemäß der Richtlinie 2001/29/EG sollte grundsätzlich einer dreifachen Prüfung unterliegen: Die Über-

arbeitung sollte auf Sonderfälle beschränkt sein, darf nicht im Widerspruch zur normalen Ver-wertung stehen und sollte die berechtigten In-teressen der Rechteinhaber nicht ungebührlich beeinträchtigen. Jede Überarbeitung muss ent-sprechend – durch ein belastbares und objektives wirtschaftliches und rechtliches Gutachten – be-gründet sein.

Die EVP-Fraktion räumt ein, dass der technische Fortschritt oder der neuartige Einsatz von Tech-nologie in Fällen, in denen bereits eine Ausnah-me oder Beschränkung für die Inhalte gilt, neue Nutzungsformen ermöglichen. In diesen Fällen sollten die neuen Nutzungsformen – sofern sie bisherigen Nutzungsformen ähneln und nach-dem sie der dreifachen Prüfung unterzogen wur-den – so gestaltet werden, dass sie der geltenden Ausnahme oder Beschränkung entsprechen.

Gerade im Bildungsbereich dominiert der hei-mische Markt, und es gibt nur wenige grenzüber-schreitende Lizenzen. Die EVP-Fraktion ist der Ansicht, dass in diesem Bereich eine Ausnahme vertretbar wäre. Sie müsste streng auf Forschungs-

und Bildungszwecke beschränkt bleiben und an eine – von den zuständigen Behörden oder im Rahmen eines Bildungsprogramms – anerkannte Bildungs- oder Forschungseinrichtung geknüpft sein.

4. Ausnahmen und Beschränkungen

5. Forschung und Bildung

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Forschungsbasierte Innovation ist nur möglich, wenn Zugang zu dem wachsenden Bestand an wissenschaftlichen Inhalten besteht, und in diesem Zusammenhang kann der Einsatz von Text- und Data-Mining-Verfahren unverzichtbar sein. Die EVP-Fraktion weiß, dass Content- Mining in der Forschung zu bahnbrechenden Entdeckungen beitragen kann. Deshalb spricht sie sich für den Zugang zu freigegebenen automa-tisierten Analysetechnologien aus, die im Rah-

men der am Markt geltenden Lizenzbedingun-gen für das Text- und Data-Mining rechtmäßig erworbener Inhalte verwendet werden können, da hier zurzeit aufgrund der Nachfragesituation keine Ausnahme gerechtfertigt ist. Interessierte Kreise sollten gemeinsam an der Schaffung und Verbesserung benutzerfreundlicher Plattformen arbeiten, die den Zugang zu Lizenzen und Materialien für Text- und Data-Mining ermöglichen.

Die EVP-Fraktion ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar nicht für die volle Harmonisierung der Ausnahme für Privatkopien, aber sie kennt durchaus die Schwierigkeiten aufgrund der unterschiedlichen Umsetzung der Regelung für Privatkopieabgaben in den Mitgliedstaaten, die die Ausnahme für Privatkopien anerkennen. Die Ausnahme für Privatkopien ist wichtig ,

und sie muss mit einer angemessenen Vergütung der Urheber einhergehen. Die Kommission muss die Definition des Begriffs „Abgabe für Privatkopien“ auf der Grundlage der aktuellen EuGH-Urteile klarstellen und die Tragfähigkeit der bestehenden Maßnahmen vor allem unter dem Gesichtspunkt der Transparenz prüfen.

6. Content-Mining

7. Abgabe für

Privatkopien

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Aus Sicht der EVP-Fraktion muss im Rahmen der für Bibliotheken und E-Books geltenden Urheber-rechtsbestimmungen für mehr Rechtssicherheit und eine angemessene Vergütung der Autoren und Herausgeber gesorgt werden. Interessierte Kreise sowie einzelstaatliche Behörden und EU-Behör-den sollten nach Ansicht der EVP-Fraktion In-strumente für die Vergabe von E-Book-Lizenzen an Bibliotheken erarbeiten. Was die Einführung einer

Ausnahme betrifft, mit der der Öffentlichkeit und wissenschaftlichen Bibliotheken gestattet wird, Werke für den persönlichen Gebrauch rechtmäßig in einem digitalen Format auszuleihen – sofern eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber sichergestellt ist und die technischen Voraussetzun-gen für eine wirksame Kontrolle der ausgeliehenen Werke gegeben sind – sollte die Kommission eine Folgenabschätzung vorlegen.

8. Bibliotheken und E-Books

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Vermittler erzielen mit den Inhalten, deren Urheber sie nicht sind, oft Gewinne, an denen die Urheber nicht unbedingt gerecht beteiligt werden. Deshalb ist die EVP-Fraktion dafür, den rechtlichen Status und die Rolle von Plattformen und Inhalteanbietern zu klären, das heißt, die verschiedenen Arten von Plattformen müssen eindeutiger definiert werden. Es muss noch einmal überprüft werden, ob und inwie-weit Dienstanbieter im Schaffens-prozess für Urheberrechtsverletzun-gen und unter dem Gesichtspunkt der Sorgfaltsprüfung und Sorgfaltspflicht haften. Was die Beziehungen zwischen Plattformen und Rechteinhabern betrifft, stellt die EVP-Fraktion fest, dass es nötig ist, sich mit der bestehen-den Wertelücke auseinanderzusetzen. Außerdem unterstützt die EVP-Frak-tion Initiativen, die sich für trans-parentere Online-Plattformen und die Einführung von Suchmaschinen einsetzen, die die Verbraucher im Internet zu legalen Inhalten führen.

Was neue Nutzungsformen für kulturelle Inhal-te und die neuen Schaffensprozesse betrifft, die durch die Nutzung von Plattformen möglich werden, muss der Dialog zwischen den Rechte-inhabern, den Plattformen und den Urhebern, die auf diese Plattformen angewiesen sind, fort-gesetzt werden. Nur so können die Bedingungen für ein Umfeld geschaffen werden, aus dem alle einen Nutzen ziehen.

9. Vermittler und Plattformen

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Veröffentlicht von: EVP-Fraktion im Europäischen Parlament Presse und Kommunikation Publikationsteam

Herausgeber: Pedro López de Pablo

Verantwortlich: Greet Gysen

Koordinator: Daniela Bührig

Revision: Thomas Bickl

Adresse: Europäisches Parlament, Rue Wiertz 60, B-1047 - Brüssel

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