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Practicando Fachschaft Zahnmedizin Münster

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Practicando

Fachschaft Zahnmedizin Münster

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II

1te Auflage - 2016

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III

Zusammenfassung: Practicando

Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung: Practicando............................................................................................................... I

Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................... III

AUFKLÄRUNG UND NACHSORGE ............................................................................................................ 1

Rechtliche Regelungen - Paragraphen ................................................................................................ 1

§ 630 d: Einwilligung ........................................................................................................................ 1

§ 630 e: Aufklärungspflichten.......................................................................................................... 1

6 W-Regeln .......................................................................................................................................... 2

Nachsorge ............................................................................................................................................ 3

Verhaltensregeln nach oralchirurgischen Eingriffen ....................................................................... 3

Recall ............................................................................................................................................... 4

Arbeitsunfähigkeit ............................................................................................................................... 5

Grundsatz bei Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitserklärung ...................................................... 5

Notwendigkeit der AU-Bescheinigung ............................................................................................ 5

Umfang einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ............................................................................. 5

Verfahren der stufenweise Wiedereingliederung (§74 SGBV) ........................................................ 5

Rechte des Patienten mit bescheinigter Arbeitsunfähigkeit ........................................................... 5

Pflichten des Patienten mit bescheinigter Arbeitsunfähigkeit ........................................................ 5

Das Rezept ........................................................................................................................................... 6

Apothekenpflichtige und nicht-apothekenpflichtige Rezepte ........................................................ 6

Rezeptieren von Arzneimitteln ........................................................................................................ 6

LABORDIAGNOSTIK ............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Kleines Blutbild ............................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Gerinnung ....................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Elektrolyte ...................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Sonderanalysen .............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

ZAHNÄRZTLICHE NOTFÄLLE, RISIKOPATIENTEN ................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Diagnostik ....................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Blutdruckmessung ...................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Notfallkoffer ................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Inhalt Notfallkoffer ..................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Behandlungsplanung ...................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

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IV

Kardiovaskuläre Risikopatienten .................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Herzinsuffizienz .......................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Koronare Herzkrankheit ............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Herzrhythmusstörungen ............................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Arterielle Hypertonie .................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Kardiogener Schock .................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Herz-Kreislauf-Stillstand ............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Herzklappenerkrankungen ......................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Synkope ...................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Schlaganfall ................................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Endokarditis ................................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Respiratorische Risikopatienten ..................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Asthma bronchiale ..................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Hyperventilationssyndrom ......................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Diabetes Mellitus ............................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Epilepsie ......................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Allergien ......................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Niereninsuffizienz ........................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Dialysepatient ............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Leberfunktionsstörung ................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Schwangerschaft ............................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Strahlentherapie ............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Epidermatitis .............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Mukositis .................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Kieferklemme ............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Xerostomie ................................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Strahlenkaries ............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Gewebsnekrose .......................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Osteoradionekrose ..................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Chemotherapie ............................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Vor/Während Chemotherapie ................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Organtransplantationen ................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Bisphosphonattherapie und andere Medikamente mit assoziierter Kiefernekrose .................. Fehler!

Textmarke nicht definiert.

MEDIKAMENTE/IMPFUNGEN ............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

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V

Lokalanästhetika ............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Chemische Struktur der LA ......................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Wirkungsmechanismus .............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Pharmakokinetik der LA ............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Serumkonzentration ................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Antikoagulanzien ............................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Gruppen von Antikoagulazien .................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Quick und INR ............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Unerwünschte Wirkungen von Antikoagulanzien: ..................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Schmerzmedikation in der Zahnmedizin ........................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Acetylsalicylsäure (ASS): ............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Ibuprofen .................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Paracetamol................................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Kombinationspräparate.............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Antibiotika in der Zahnmedizin ...................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Indikationen ................................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

ß-Lactam-Antibiotika .................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Tetracyclin .................................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Clindamycin ................................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Metronidazol .............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Ciproflaxacin ............................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Exkurs: SIRS ................................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Bisphosphonate .............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Bisphosphonat assoziierte Kiefernekrose BP-ONJ ..................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Tetanus Impfung ............................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Tetanus ....................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Tetanus-impfung ........................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

WEICHTEILINFEKTIONEN .................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Grundlagen der Entzündungen ...................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Pathophysiologie der Entzündung ............................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Klinische Formen der Entzündung .............................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Klinische Diagnostik und Symptome .......................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Lokale Entzündungssymptome ...................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Ödem .......................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Infiltrat ........................................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

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VI

Abszess ....................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Empyem ...................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Phlegmone .................................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Erysipel ....................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Fistel ........................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Ulkus ........................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Infektionsursachen und-wege ........................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Odontogene Ursachen ............................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Nicht odontogene Ursachen ...................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Infektionserreger ........................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Therapeutische Prinzipien .............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Chirurgische Therapie ................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Chemotherapie ........................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Physikalische Therapie ............................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Abszesse ......................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Eitrige Entzündungen im Bereich der Alveolarfortsätze, des Gaumens und der Fossa canina

.................................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Wangenabszess .......................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Logenabszesse: ........................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Odontogene Infektionen ................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Infektionen der Orbita ................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Odontogene Fisteln .................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Thrombophlebitis im Kiefer- und Gesichtsbereich ..................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Odontogene Zysten, Residualzysten .............................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

odontogene Zysten ..................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Residualzysten ............................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

FRAKTUREN ........................................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Le Fort Mittelgesichtsfrakturen ...................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Le-Fort I ...................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Le-Fort II ..................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Le-Fort III .................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Mittelgesichtsfrakturen .................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Sichere und unsichere Frakturzeichen ....................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Unterkieferfrakturen ...................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Sichere und unsichere Frakturzeichen ....................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

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Schädel-Hirn-Trauma .......................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Symptome ...................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Schweregrade ................................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

TUMOREN UND VORLÄUFERLÄSIONEN ............................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Vorläuferläsionen des Plattenepithelkarzinoms ............................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Orale Leukoplakie: ...................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Endokarditisprophylaxe .............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

ERKRANKUNGEN DER GL. SUBMANDIBULARIS .................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Speichelsteinleiden (Sialolithiasis) ................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Speicheldrüsenentzündung- Sialadenitis ....................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Sjörgen- Syndrom (Myoepitheliale Sialadenitis) ............................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Tumoren der Speicheldrüsen ......................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Küttner-Tumor ............................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Adenoidzystische Karzinome (maligne)...................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

BRÜCKENLAPPENPLASTIK, STIELLAPPENPLASTIK ............................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten ...................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Submuköse Weichgaumenspalten. ................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Therapie .......................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Brückenlappenplastik: ................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Stiellappenplastik: ...................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

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AUFKLÄRUNG UND NACHSORGE Quelle: Auscultando VL

Jeder ärztliche eingriff stellt eine Körperverletzung dar. Es ist dabei nicht erheblich, ob der Eingriff

indiziert ist oder nicht. Allerdings fehlt eine generelle rechtliche Regelung!

Rechtliche Regelungen - Paragraphen

§ 630 d: Einwilligung

(1)Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die

Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Ist der Patient

einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine

Patientenverfügung nach § 1901a Absatz 1 Satz 1 die Maßnahme gestattet oder untersagt. Weitergehende

Anforderungen an die Einwilligung aus anderen Vorschriften bleiben unberührt. Kann eine Einwilligung für eine

unaufschiebbare Maßnahme nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf sie ohne Einwilligung durchgeführt

werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.

(2) Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, dass der Patient oder im Fall des Absatzes 1 Satz 2 der zur

Einwilligung Berechtigte vor der Einwilligung nach Maßgabe von § 630e Absatz 1 bis 4 aufgeklärt worden ist.

(3) Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden.

§ 630 e: Aufklärungspflichten

(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.

(2) Die Aufklärung muss

1.

mündlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt; ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält,

2.

so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann,

3. für den Patienten verständlich sein.

Dem Patienten sind Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, auszuhändigen.

(3) Der Aufklärung des Patienten bedarf es nicht, soweit diese ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist, insbesondere wenn die Maßnahme unaufschiebbar ist oder der Patient auf die Aufklärung ausdrücklich verzichtet hat.

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(4) Ist nach § 630d Absatz 1 Satz 2 die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, ist dieser nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 aufzuklären.

(5) Im Fall des § 630d Absatz 1 Satz 2 sind die wesentlichen Umstände nach Absatz 1 auch dem Patienten entsprechend seinem Verständnis zu erläutern, soweit dieser aufgrund seines Entwicklungsstandes und seiner Verständnismöglichkeiten in der Lage ist, die Erläuterung aufzunehmen, und soweit dies seinem Wohl nicht zuwiderläuft. Absatz 3 gilt entsprechend.

6 W-Regeln

1.) Wer klärt auf?

Behandler oder Person die über notwendige Ausbildung verfügen

Wird die Aufklärungspflicht übertragen, besteht eine Kontrollpflicht

Anfänger sollten nur über Eingriffe aufklären, die sie beherrschen

2.) Wer muss aufgeklärt werden?

Bei Kindern: beide Elternteile

Bei Jugendlichen:

o Ab 14 (Selbstbestimmung)

o Bei Eingriffen gegen den Willen der Jugendlichen

o Bei Eingriffen gegen den Willen der Eltern

Bei betreuten/einwilligungsunfähigen Patienten:

o Betreuer, Eltern etc.

3.) Wann muss aufgeklärt werden?

Vor dem Eingriff

So früh wie möglich

Bei großen Eingriffen 24h vorher

Bei kleinen eingriffen am gleichen Tag

Im Notfall kann darauf verzichtet werden

Ggf. Doppelaufklärung bei längerer Zeitspanne

4.) Wie muss aufgeklärt werden?

Mündlich (und schriftlich)

Vorgefertigte Aufklärungsformulare sind ohne Gespräche rechtlich wirksam, können jedoch

ergänzt werden

Verständlich sein

Eine Durchschrift ist an dem Patienten auszuhändigen (Original verbleibt beim Arzt)

5. + 6.) Worüber und wie weit muss aufgeklärt werden?

Der Patient muss alle Informationen bekommen die ihm ermöglichen eine Entscheidung zu

treffen

Therapiealterativen müssen aufgezählt werden

Über alle in Frage kommenden Risiken

Keine Beschönigung, aber auch keine Dramatisierung!

Unabhängig von der Komplikationsrate muss über eingriffsspezifische Risiken aufgeklärt

werden

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Bei kosmetischen eingriffen muss besonders gut Aufgeklärt werden

Aufklärung auch über Misserfolge

Beispiel: Weisheitszahnentfernung

Aufklärung über allgemeine Risiken:

o Schmerz

o Schwellung

o Blutung

o Wunddesinfektion

o Wundheilungsstörung

Spezifische Risiken:

o Nervenschäden (N. lingualis, N. alveolaris inferior)

o Zahnschäden

o Kieferbruch

Nachsorge

Die Nachsorge beginnt mit der Behandlung

Nach §630c besteht eine Informationspflicht

Sog. „Sicherungsaufklärung“

o Wie muss sich der Patient z.B. nach einer Extraktion verhalten

Verhaltensregeln nach oralchirurgischen Eingriffen

1.) Essen

Erst nach Abklingen der Betäubung

Weiche Kost für 2-3 Tage

Mind. 24h nicht rauchen und kein Alkohol

Bei MAV abschwellende Nasentropfen und Schneutzverbot für 14 Tage

2.) Spülen

Zu häufiges Spülen und saugen an der Wunde löst das gebildete Koagula

Bei Blutungsrisiken 24h nicht Spülen

Spülungen nach der Mahlzeit mit abgekochten Wasser

2 mal täglich Spülen mit z.B. Chlorhexamed

3.) Zähne putzen

Auf jeden Fall erlaubt

Keine Munddusche

Keine elektrische Zahnbürste

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4.) Nachblutungen

Mullbinde oder frisches Stofftaschentuch auf die Wunde legen und zubeißen (Aufbisstupfer

kann mitgegeben werden)

Sitzende Position

Nicht ausspülen oder ständiges ausspucken

Wenn Blutung nach h nicht sistiert sofortige Wiederaufnahme

5.) Schwellung

Nach der Operation 2-3h kühlen (15min kühlen- 5 min Pause)

Kühlen für insgesamt 2-3 Tage

Keine Wärme für 48 h

Bei Wiederauftreten der Schwellung nach 2-3 Tagen wieder melden

6.) Fahrtüchtigkeit

Am OP Tag nicht selber Auto fahren

Recall

Nach einer Zahnextraktion: 7 Tage Wundkontrolle

o Bei Markumar-Patienten:

7-14 Tage Wundkontrolle

Nach 14 Tagen Nahtentfernung

Nach operativer Zahnextraktion:

o 7 Tage Wundkontrolle

o Jodoformstreifen nach 2 Tagen entfernen

Bei Abzesseröffnung:

o Täglich spülen und Streifenwechsel

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Arbeitsunfähigkeit

Liegt vor, wenn durch Krankheit nicht oder unter Gefahr einer Verschlimmerung die Arbeit

nicht angetreten werden kann

Krankschreibung hat eine soziale medizinische Funktion mit Auswirkungen in allen Bereichen

o Persönlich

o Betrieblich

o sozial

Grundsatz bei Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitserklärung

Bei Erwerbstätigen ist die zu verrichtende Tätigkeit zu berücksichtigen

Bei Arbeitslosigkeit die soziale Zumutbarkeit

Notwendigkeit der AU-Bescheinigung

Unbedingt: 40-60%

Übrige Aufgrund von Erwartungshaltung usw.

Umfang einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit

Verfahren der stufenweise Wiedereingliederung (§74 SGBV)

Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise

verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich

besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die

Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben und dabei in geeigneten Fällen

die Stellungnahme des Betriebsarztes oder mit Zustimmung der Krankenkasse die Stellungnahme des

Medizinischen Dienstes (§ 275) einholen.

Rechte des Patienten mit bescheinigter Arbeitsunfähigkeit

Pflichten des Patienten mit bescheinigter Arbeitsunfähigkeit

Arbeitgeber ist unverzüglich zu informieren

Muss am dritten Arbeitstag vorliegen

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Das Rezept

Gesetzliche Grundlagen

o Rezeptieren ist auf das Fachgebiet begrenzt

o Gesetzlich geregelt:

AMG

BtMG

GSG

Rechtsversorgung

In Deutschland ist ein Rezept allgemein drei Monate gültig, ein Betäubungsmittelrezept

allerdings nur acht Tage.

Apothekenpflichtige und nicht-apothekenpflichtige Rezepte

Man unterscheidet verschreibungspflichtige (rezeptpflichtige) und verschreibungsfreie

(rezeptfreie) Arzneimittel. Nur letztere dürfen in der Apotheke ohne Vorlage eines Rezeptes

abgegeben werden

Arzneimittel, die bestimmte Arzneistoffe gemäß Arzneimittelverschreibungsverordnung

(AMVV) enthalten, und Arzneimittel für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, dürfen

nur auf Vorlage einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung (Rezept)

abgegeben werden

Die Apothekenpflicht ist eine Verkaufsabgrenzung für Arzneimittel. Die dürfen dann nur in

Apotheken und dort nur durch Fachkräfte an den Endverbraucher abgegeben werden

Vor allem folgende Arzneimittel müssen normalerweise selbst bezahlen (verschreibungsfrei): o Medikamente gegen Erkältungen und grippale Infekte o Abführmittel o Mittel gegen die Reisekrankheit o Mund- und Rachenmedikamente, zum Beispiel zum Gurgeln und Spülen

Rezeptieren von Arzneimitteln

Verschreibungsberechtigt sind Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte innerhalb des jeweiligen

Tätigkeitsbereichs

Der Thema Eigenbedarf ist strittig

Zahnmediziner: Analgetika, Lokalanästhetika und Antibiotika gehören eindeutig zum

Tätigkeitsbereich (durch Approbation gedeckt)

= Rechtsverbindliche Anweisung des Arztes zur Aushändigung bzw. Anfertigung eines

Arzneimittels

= Urkunde

o Nur gültig mit

Name, Vorname, Berufsbezeichnung der verschreibenden Person

Adresse der Praxis/Klinik

Datum der Ausfertigung

Unterschrift (handschriftlich)

Name und Geburtsdatum des Patienten

Darreichungsform

Abzugebende Menge

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Gültigkeitsdauer der Verschreibung

Unterschrift mit dokumentenechten Stift

Vorgedruckte Formulare NUR für Gesetzliche Krankenkasse und BtM-Rezepte nötig. Rezept

für Privatversicherte ist formlos

Stückzahl der abgeteilten Form

o Außer der Stückzahl (z.B. Nr. 40) können auch sog. „Normgrößen“ ausgegeben

werden: diese variieren jedoch je nach Stoffgruppe

o N1: Akutbehandlung 10 Tage (±20%)

o N2: Dauertherapie 30 Tage (±10%)

o N3: Dauertherapie 100 Tage (-5%)

o Will der Arzt von der Verordnung einer ganzen Packung abweichen, soll er dies durch

ein Ausrufungszeichen hinter der Stückzahl (!) kennzeichnen.

o Apotheker muss Rest verwerfen

Anweisungen für den Apotheker

o Noctu: „Notfallrezept“, Nachttaxe von 20-7 Uhr wird von GKV übernommen

o Sine confectione: Abgabe des Arzenimittels in neutraler Verpackung: aber AMG

schreibt Bezeichnung vor (z.B: chemische Bezeichnung)

o Aut simile (oder ähnliches): Apotheker darf wirkungsähnliches Medikament

abgeben, z.B. Paracetamol statt ASS

o Aut idem (oder gleiches): Apotheker darf wirkungsidentisches Medikament abgeben:

z.B: ASS-Ratiopharm statt Aspririn

Substitutionsausschlussliste

o Pharmaka, bei denen schon eine geringfügige Änderung der Dosis oder

Konzentration des Wirkstoffes (z.B: im Plasma) zu klinisch relevanten

Wirkungsveränderungen führt (enge therapeutische Breite)

o Wirkstoffe

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Herzglykoside: Betaayetyldigoxin, Digitoxin und Digoxin (Tabletten)

Immunssuppressiva: Tacrolimus (Hartkapseln) und Ciclossporin

(Weichkapseln und Lösung zum Einnehmen)

Schilddrüsenhormone: Levothyroxin-Natrium (Tabletten) und Levothyroxin

Natrium + Kaliumiodid (fixe Kombination – Tabletten)

Antikonvulsivum: Phenytoin (Tabletten)

o Über weitere Pharmaka wird zur Zeit beraten: Buprenorphin, Oxycodon,

Phenobarbital, Phenprocoumon

Der wirtschaftliche Aspekt der GKV

o der Arzt ist durch die Bestimmungen des SGB V gehalten, das angestrebte

therapeutische Ziel mit möglichst geringem Kostenaufwand zu erreichen!

§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot SGB V

„(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich

sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen,

die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht

beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die

Krankenkassen nicht bewilligen….“

o Krankenkassen übernehmen die Kosten für Arzneimittel bis zu bestimmten

Festbeträgen

Patient muss Differenz selbst zahlen – Arzt muss darauf hinweisen!

o einige Arzneimittel sind von der kassenärztlichen Verordnung gänzlich

ausgeschlossen (Negativliste)

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Privatrezept

erfordert kein besonderes Formblatt

Folgene Informationen müssen enthalten sein

o Name, Berufsbezeichnung und Adresse des Arztes

o Datum

o Anrede an den Apotheker: „Rp.“ steht für „recipe“ (= nimm)

o Verordnung: Name des Arzneimittels, Einzeldosis, Darreichungsform, Abgabemenge

o Gebrauchsanweisung für den Patienten (Signatur): „S.“ steht für „signatura“

o Name und Anschrift des Patienten

o Unterschrift des Arztes

Gültigkeit: 3 Monate

Kassenrezept

Kassenrezepte sind vorgefertigte Rezeptformulare, die mittels EDV ausgefüllt werden. Der

einzige handgeschriebene Teil des Rezeptes ist die Unterschrift des Arztes

o Rosa: erstattungsfähiges Arneimittel

o Grün: nicht ertsattungsfähiges Arzneimittel

Daten warden automatisch von der Chipkarte erfasst

Maximal 3 Medikamente

Gültigkeit: 3 Monate

Erstattungsfähigkeit: Nach 1 Monat/4Wochen Kassenrezept mutiert zum Privatrezept

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Verschreibung zur individuellen Zubereitung (Rezeptur)

genaue Bezeichnung der Wirkstoffe;

Angabe der Mengen, die verarbeitet werden sollen;

Angaben zu den Arzneihilfsstoffen;

Stückzahl der abgeteilten Arzneiformen;

Anweisung zur Verarbeitung der Stoffe;

Anweisungen für die Verpackung;

Signatur.

Dispensiermethode

o In der Ordinatio wird die Einzeldosis definiert und in der Subskripto die Anzahl der

gewünschten Dosen angegeben

Dividiermethode

o Gesamtmenge des Wirkstoffes wird in der Ordinatio angegeben

o Abteilung in einzelne Dosen erfolgt durch den Patienten

o Typisches Beispiel: Salbe

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