Präambel · 2016-11-21 · 2 Präambel Die INTERNETOFFENSIVE ÖSTERREICH ist der österreichische...
Transcript of Präambel · 2016-11-21 · 2 Präambel Die INTERNETOFFENSIVE ÖSTERREICH ist der österreichische...
2
Präambel Die INTERNETOFFENSIVE ÖSTERREICH ist der österreichische IKT-Branchenverband, in dem
Unternehmen mit relevanter Wertschöpfung in Österreich zusammenarbeiten, um den IKT Standort
Österreich erfolgreich in die Zukunft zu bringen und damit indirekt auch anderen Branchen zu
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu verhelfen.
Die IOÖ vertritt die Interessen der größten IKT-Leitunternehmen in Österreich mit rund 20.000
Mitarbeitern und rund 5 Mrd. Euro Umsatz.
Dieses Papier stellt die zentralen Maßnahmen der IKT-Wirtschaft dar.
Um Österreich wieder nach vorne zu bringen, brauchen wir...
• Digitale Skills und digitale Workforce
• Innovative rechtliche Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit
• Innovation durch Startups und Mindset
• Hochleistungs-Infrastruktur
• Digitale Förderungsschwerpunkte
• Politische, personifizierte Umsetzungsverantwortung inkl. erforderlicher Budgets
Wo wir 2020 sein wollen...
• Österreich ist ein Gründungs-Hotspot - Es ist attraktiv hier zu gründen.
• Konzerne siedeln aufgrund der günstigen Rahmenbedingungen ihre digitalen Competence
Center, Hubs und Forschungseinrichtungen in Österreich an.
• Österreichs Bildungsstätten und deren Absolventen sind international führend.
• Österreichs Industrie hat die digitalen Möglichkeiten rasch genutzt, hat die Exportquote weiter
gesteigert und ist in vielen Bereichen Weltmarktführer.
• eHealth hat wesentlich zu einem gesünderen und selbstbestimmten Leben beigetragen und
gleichzeitig die Kosten deutlich unter den EU Schnitt gesenkt.
• BürgerInnen und Unternehmen schätzen den hochwertigen und günstigen Internetzugang, der
weltweit zu den Besten zählt.
3
Das Forderungspapier wurde am 31. März 2016 angenommen:
........................................................................... Mag. Thomas Arnoldner, Alcatel-Lucent Austria AG, Teil von Nokia
........................................................................... Dr. Andreas Bierwirth, T-Mobile Austria GmbH
......................................................................... Michael Butz, A-Trust GmbH
......................................................................... Mag. Wilhelm Doupnik, Raiffeisen Informatik GmbH
......................................................................... Markus Felmayer, IBM Österreich
......................................................................... Mag. Nikolaus Futter, Compass-Verlag GmbH
......................................................................... Mag. Rainer Kalkbrener, ACP Holding Österreich GmbH
......................................................................... Mag. Marcin Kotlowski, WH Medien GmbH
......................................................................... Dietmar Kotras, CSC Austria GmbH
......................................................................... Peter Lenz, ÖBB Holding AG
......................................................................... DI Harald Leitenmüller, Microsoft Österreich GmbH
......................................................................... Mag. Michaela Novak-Chaid, HP Austria GmbH
4
......................................................................... Prof. Dr. Peter Parycek, Donau Universität Krems
......................................................................... Alejandro Plater, Telekom Austria Group
......................................................................... DI Norbert Schöfberger, Hewlett Packard Enterprise
......................................................................... Alexander Schuster, ZTE Austria GmbH
......................................................................... DI Johann M. Schachner, Atos IT Solutions and Services GmbH
......................................................................... Mag. Klaus Sickinger, SAP Österreich GmbH
......................................................................... Prof. Dr. Alfred Taudes, Wirtschaftsuniversität Wien
......................................................................... DI Jan Trionow, Hutchison Drei Austria GmbH
......................................................................... DI Martin Winkler, Oracle Austria GmbH
......................................................................... Gregor Schönstein, Internetoffensive Österreich
......................................................................... Dr. Georg Krause, Internetoffensive Österreich
......................................................................... Mag. Bernhard Nagiller, Internetoffensive Österreich
5
Inhaltsverzeichnis
1. Forderungen der Wirtschaft im Bereich Telekom und Infrastruktur ............................ 6
2. Forderungen der Wirtschaft im Bereich Digitales Leben und Wirtschaft .................. 12
3. Forderungen der Wirtschaft im Bereich eHealth, Soziales und Integration .............. 17
4. Forderungen der Wirtschaft im Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung ....... 21
5. Forderungen der Wirtschaft im Bereich Industrie 4.0 ............................................... 28
6
Arbeitsgruppe 1
1. Forderungen der Wirtschaft im Bereich
Telekom und Infrastruktur
ERMÖGLICHUNG DES EFFIZIENTESTEN UND
BESTEN BREITBANDAUSBAUS IN EUROPA
SCHAFFUNG ERSTKLASSIGER
RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIGITALE
SERVICES UND INNOVATIVE DIENSTE
7
Arbeitsgruppe 1
1.1. High-Level Forderungen im Bereich Infrastruktur
1.) Die Breitbandmilliarde muss über die nächsten Jahre sichergestellt und im
Vergabeprozess deutlich vereinfacht werden.
2.) Von überzogenen Verwaltungsabgaben sowie zusätzlichen steuerlichen
Belastungen der Breitbandinfrastruktur muss abgesehen werden.
3.) Die Errichtung sowie der Aus- und Umbau von Infrastruktur auf öffentlichem
Grund, vor allem im Bereich der Leitungsrechte, der Kostenaufteilung bei
Umlegungen, soll durch die öffentliche Hand stärker unterstützt werden.
4.) Behördliche Genehmigungsverfahren müssen ressourcen- und prozessseitig
vereinfacht und beschleunigt werden.
5.) Frequenzen müssen künftig kostengünstiger in transparenteren Verfahren
vergeben werden.
6.) Die Verwirklichung einer zentralen Infrastrukturdatenbank muss zeitgemäß
und effizient umgesetzt werden.
7.) Für den forcierten Einsatz neuer Technologien müssen sich regulatorische
Zugangsverpflichtungen auf wenige und effiziente Vorleistungsprodukte für
alternative Betreiber fokussieren.
8
Arbeitsgruppe 1
1.1. Detailforderungen im Bereich Infrastruktur
Thema
1. Die Breitbandmilliarde muss über die nächsten Jahre sichergestellt und im Vergabeprozess deutlich vereinfacht werden Sicherstellung der weiteren Fördermittel zur Breitbandmilliarde in den nächsten Jahren durch ehestmögliche Optimierung der aktuell mehrdeutigen, komplexen und teilweise unverhältnismäßigen Ausschreibungsprozesse dieser Fördermittel unter Berücksichtigung der Optimierungsvorschläge der Branche.
2. Von überzogenen Verwaltungsabgaben sowie zusätzlichen steuerlichen Belastungen der Breitbandinfrastruktur muss abgesehen werden Verzicht auf die Erhebung neuer und Reduktion bestehender Gebühren, Steuern und Abgaben auf Kommunikationsinfrastruktur. Beispiele: Frequenznutzungsgebühren für Richtfunk und Mobilfunk, Tourismusabgaben für Mobilfunkstandorte, Handymastensteuer, Vergebührung von Standortmietverträgen.
3. Die Errichtung sowie der Aus- und Umbau von Infrastruktur auf öffentlichem Grund, vor allem im Bereich der Leitungsrechte, der Kostenaufteilung bei Umlegungen, soll durch die öffentliche Hand stärker unterstützt werden • Leitungsrecht für Antennentragemasten: Erweiterung der Leitungsrechte durch Streichung der system-
und gleichheitswidrigen, gesetzlichen Ausnahme von Antennentragemasten und Ausdehnung auf sämtliche im Eigentum von Bund, Länder und Gemeinden stehende Liegenschaften zur Sicherstellung eines effizienteren und kostengünstigeren Infrastrukturausbaus in Österreich;
• Kostenaufteilungsregelung bei Umlegungen: Gesetzliche Kostenteilungsregelung bei vom Grundstückseigentümer initiierten Umlegungen existierender Leitungen auf öffentlichem Grund zwischen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten im Einvernehmen oder nach Billigkeitsentscheidung der Regulierungsbehörde;
• Anwendung fairer Kostenschlüssel bei Umlegungen: Festsetzung marktgerechter/-üblicher Standortmieten auf Infrastruktur bei Umlegungen durch die öffentliche Hand;
4. Behördliche Genehmigungsverfahren müssen ressourcen- und prozessseitig vereinfacht und beschleunigt werden Verlagerung der Genehmigungsverfahren für Bauordnungen und baupolizeilichen Genehmigungen von Einzelbauvorhaben zu Massenantragsteller, bspw. durch Einführung von "Generalbescheiden" und stärkeren Fokus auf B2B-Prozessen zur Verhinderung eines unverhältnismäßigen Administrationsmehraufwands auf beiden Seiten. Ausweitung bewilligungsfreier Bauvorhaben.
5. Frequenzen müssen künftig kostengünstiger in transparenteren Verfahren vergeben werden Gewährleistung transparenter und kosteneffizienter Formate von Frequenzvergabeverfahren durch vorherige Einbindung der Branche, um exorbitante Belastungen zu vermeiden.
9
Arbeitsgruppe 1
6. Die Verwirklichung einer zentralen Infrastrukturdatenbank muss zeitgemäß und effizient umgesetzt werden • Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten: Effiziente Umsetzung der zentralen Informationsstelle
für Infrastrukturdaten und Genehmigungen bei der RTR-GmbH (bspw. durch Implementierung eines Ombudsmann-Systems), die insbesondere was Datenumfang, -format und Meldefrequenz betrifft eine verhältnismäßige Belastung der Betreiber sicherstellt und hohe Sicherheitsmaßstäbe bei der Beauskunftung dieser Daten gewährleistet;
• Administrationsaufwand bei Breitbandausbau: Administrative Pflichten für Infrastrukturinhaber wie etwa Meldepflichten dürfen keine zusätzlichen Belastungen für die Betreiber hervorrufen;
7. Für den forcierten Einsatz neuer Technologien müssen sich regulatorische Zugangsverpflichtungen auf wenige und effiziente Vorleistungsprodukte für alternative Betreiber fokussieren Reduktion bestehender Zugangsverpflichtungen des marktbeherrschenden Unternehmens auf ein zentrales, virtuelles Netzzugangsprodukt, welches die Bedürfnisse des Marktes vollständig abdecken kann und somit einen chancengleichen Wettbewerb am Endkundenmarkt sicherstellt und den forcierten Einsatz neuer Technologien im Festnetz erlaubt.
10
Arbeitsgruppe 1
1.2. High-Level Forderungen im Bereich
Digitale Services und Innovative Dienste
1.) Alle Anbieter im Internet müssen den gleichen Regelungen unterliegen,
sodass einheitliche Anforderungen an Konsumentenschutz, Datenschutz,
Sicherheit, Qualität, etc. gewährleistet werden können.
2.) Die Umsetzung der EU-Vorgaben, wie unter anderem „Netzneutralität“ oder
Roaming, soll sich an den Anforderungen des Marktes orientieren.
3.) Digitalisierungsfeindliche und antiquierte Administrationsregelungen, die
ausschließlich für die Telekombranche gelten und keinen adäquaten Mehrwert
bieten, müssen abgeschafft werden (bspw. sektorspezifische
Universaldienste, Papierrechnung, usw.).
4.) Reduktion des Finanzierungsanteils der Betreiber an der
Regulierungsbehörde (RTR) von derzeit 70 auf max. 50 Prozent.
5.) Sicherstellung von einheitlichen, symmetrischen Terminierungsentgelten
innerhalb der EU.
11
Arbeitsgruppe 1
1.2. Detailforderungen im Bereich
Digitale Services und Innovative Dienste
Thema
1. Alle Anbieter im Internet müssen den gleichen Regelungen unterliegen, sodass einheitliche Anforderungen an Konsumentenschutz, Datenschutz, Sicherheit, Qualität, etc. gewährleistet werden können Harmonisierte, praktikable Rahmenbedingungen in Europa ("Europäisierung") für alle Anbieter konkurrierender Dienste, unabhängig von ihrem Status als Netzbetreiber oder Internetanbieter (bspw. Konsumentenschutz, Qualität, sektorspezifischer Datenschutz, „Recht auf Vergessen verankern“ etc.).
2. Die Umsetzung der EU-Vorgaben, wie unter anderem „Netzneutralität“ oder Roaming, soll sich an den Anforderungen des Marktes orientieren • Netzneutralität: Wirtschafts-, investitions- und innovationsfreundliche Umsetzung der europarechtlichen
Vorgaben, insbesondere durch Ermöglichung von Zero-Rating und Spezialdiensten in Österreich und verhältnismäßigen Transparenzbestimmungen, um ein umfassendes Dienstangebot anbieten zu können;
• Roaming: Praktikable Umsetzung der EU-Roaming-Verpflichtungen im Wege adäquater Fair-Use-Grenzen und keiner überzogenen Umsetzungshürden (z.B. Transparenz) oder gar neuer Regulierung (z.B. Wholesale);
3. Digitalisierungsfeindliche und antiquierte Administrationsregelungen, die ausschließlich für die Telekombranche gelten und keinen adäquaten Mehrwert bieten, müssen abgeschafft werden (bspw. sektorspezifische Universaldienste, Papierrechnung, usw.) • Papierrechnung: Abschaffung der verpflichtenden Papierrechnung für Konsumenten bei gleichzeitigem
Opt-In-Anspruch der Konsumenten, wie dies europaweit Standard ist; • Universaldienst: Abschaffung des sektorspezifischen Universaldienstes, da weder die
Wettbewerbsbedingungen noch die aktuelle Versorgung eine Aufrechterhaltung dieser Ansprüche (z.B. Telefonzelle) rechtfertigen kann;
• Datenschutzgrundverordnung: Nutzung des nationalen Spielraums, um disruptive und Geschäftsmodelle zerstörende Einschnitte gegenüber bestehenden Standards zu vermeiden;
• Netzsperren: Etablierung eines gesetzlichen Mechanismus für Netzsperren, die ISPs weder in die Richterrolle drängt noch mit unverhältnismäßigen Kosten belastet;
4. Reduktion des Finanzierungsanteils der Betreiber an der Regulierungsbehörde (RTR) von derzeit 70 auf max. 50 Prozent Reduktion des Finanzierungsanteils der Betreiber von 70% auf max. 50%, da die Aufgaben der Regulierungsbehörde sich zunehmend auf jene Bereiche verlagern, die dem öffentlichen Interesse dienen und somit – nach ständiger VfGH-Judikatur – immer mehr in den Aufgaben- und damit auch Finanzierungsbereich des Bundeshaushaltes fallen.
5. Sicherstellung von einheitlichen, symmetrischen Terminierungsentgelten innerhalb der EU Sicherstellung von einheitlichen, symmetrischen Terminierungsentgelten innerhalb der EU, aber auch gegenüber Nicht-EWR-Staaten durch die Erlaubnis im Abweichungsfall auch reziproke Entgelte zu verlangen.
12
Arbeitsgruppe 2
2. Forderungen der Wirtschaft im Bereich
Digitales Leben und Wirtschaft
DIE BESTEN RAHMENBEDINGUNGEN IN
EUROPA FÜR DIE DIGITALE WIRTSCHAFT ALS
IMPULSGEBER FÜR WACHSTUM UND
WOHLSTAND IN ÖSTERREICH
13
Arbeitsgruppe 2
2.1. High-Level Forderungen im Bereich
Digitales Leben und Wirtschaft
1.) Rechtliche Bremsen für Digitalisierung abbauen und Graubereiche klären
2.) Prüfung neuer Gesetze
3.) Entwicklung von harmonisierten Standards & Normen am europäischen
Markt
4.) Förderung einer innovativen Wirtschaftspolitik
5.) Attraktive Rahmenbedingungen und Förderbedingungen für Startups
schaffen
6.) Von eGovernment zu Administration 4.0
7.) Innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB) verstärkt umsetzen
8.) Förderung der heimischen IKT-Wertschöpfung bei Implementierung und
Betrieb
9.) Gewährleistung eines adäquaten Cybersicherheits-Levels (in Abstimmung
mit KSÖ)
10.) Ein positives, motivierendes Zukunftsbild vermitteln und Innovationsmindset fördern
14
Arbeitsgruppe 2
2.1. Detailforderungen im Bereich
Digitales Leben und Wirtschaft
Thema
1. Rechtliche Bremsen für Digitalisierung abbauen und Graubereiche klären Schaffung von Rechtssicherheit durch Modernisierung/Anpassung bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen an Anforderungen der digitalen Transformation; zentrale Koordination der Umstellungen. Einführung eines rechtlichen Leitfadens/Grundprinzip zum Umgang mit ungeregelten Sachverhalten/ Graubereichen (z.B. wie Pre-Ruling bei Steuerthemen, Implementierung einer Anlaufstelle, etc.). Betroffene Bereiche: • Arbeitsrecht z.B.:
Zeiten, Durchrechnungszeiträume, etc., freie Wahl des Beschäftigungsverhältnisses (selbständig vs. angestellt);
• Gewerberecht z.B.: an neue Geschäftsmodelle anpassen z.B. Betreiber von Ladestationen für eCars, UBER, AirBnB, etc.;
• Datenschutz: Anpassen, um digitales Business zu unterstützen (bei Wahrung der privacy) und neue Bedarfe regeln (z.B. Daten von Autos, Robotern, Sensoren, eHealth, etc.);
• Haftung: neue Felder rasch regeln (selbstfahrende Autos, autonome Maschinen etc.); • Verkehrsrecht: z.B. Versuchstrassen für selbstfahrende Autos, neuer Regelungsbedarf für Incentivierung,
eMobilität (z.B. Parkverbot?, Fahrverbot?); • Cloud: klare Richtlinien und Vorgaben für Datenschutzbehörde als verlässliche Leitlinie für
Genehmigungen;
2. Prüfung neuer Gesetze Verpflichtende Überprüfung der Konsequenzen neuer Gesetze für die digitale Wirtschaft.
3. Entwicklung von internationalen Standards & Normen am europäischen Markt („Europäisierte Standards & Normen“) Mitwirkung und Einfluss im Sinne der österreichischen IKT Wirtschaft an der Entwicklung von internationalen Standards und Normen (z.B. 5G, IoT, eHealth Interoperabilität, FIWARE etc.), damit europäische und österreichische Interessen gewahrt werden und ein Vorsprung für die europäische/ österreichische Wirtschaft geschaffen werden kann.
4. Förderung einer innovativen Wirtschaftspolitik Attraktive und innovationsfreundliche Steuergestaltung durch z.B.: • Vorzeitige Abschreibung für Investitionen in die digitale Transformation; • Vorzeitige Abschreibung bestehender Anlagen aufgrund der „technischen Überalterung“ bei gleichzeitiger
Reinvestition in neue Technologien; • Aktivierungsmöglichkeiten für Innovationsprojekte (soweit mit internationalen Rechnungslegungs-
Standards vereinbar);
15
Arbeitsgruppe 2
Verstärkter Fokus bei Förderangeboten auf Dienstleistungsunternehmen und kleine KMUs: • Erweiterung des alleinigen Förderfokus von Forschung hin zu Dienstleistung, da Dienstleistungen (z.B.
Beratung) zentraler Enabler der Digitalisierung in Unternehmen darstellen; • Reduktion der bürokratischen Anforderungen bei Fördermittelbeantragung und Fördermonitoring für
kleine und mittlere Unternehmen;
5. Attraktive Rahmenbedingungen und Förderbedingungen für Startups schaffen durch • 1-Stop Gründungen (Online-Gründungen): Möglichkeit Unternehmen innerhalb von Stunden (nicht
Wochen) in einem Schritt (Antrag) zu gründen; • Schaffung einer Plattform für alle Startup-Förderungen der öffentlichen Hand (auch in Kooperation mit
Wirtschaft damit VC/PE, Angels etc. auch eingebunden werden); • Umsetzung eines innovationsfördernden Steuermodells für private Investments in Startups in Österreich
nach internationalem Vorbild (z.B. UK, DE, etc.); • Offene Punkte der Gründerland Initiative rasch umsetzen;
6. Von eGovernment zu „Administration 4.0“ • Erster Schritt im eGovernment war die Digitalisierung der bestehenden Prozesse; jetzt muss der nächste
Schritt folgen, wie mittels digitaler Methoden die Verwaltungsprozesse weiter optimiert, ressort- und länderübergreifend vernetzt und zeit- und ortsunabhängig zur Verfügung gestellt werden können;
• “Virtuelle Infrastruktur“ für Bürger und Wirtschaft bereitstellen: e-Identifikation rasch umsetzen (national und international) für gesetzlich anerkannte Geschäfte/ Transaktionen;
• Anspruch der Unternehmen auf digitale Prozesse der Verwaltung verankern; • Open Data weiter ausbauen und damit Basis für Innovationen, Startups und neue Geschäftsmodelle
schaffen (Ziel: von Platz 23 auf Platz unter den Top 10 im Open Data Barometer der WWW Foundation);
7. Innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB) verstärkt umsetzen • Weiterführung der bereits implementierten Initiativen zu innovativer öffentlicher Beschaffung durch
Verpflichtung der öffentlichen Hand zur flächendeckenden Umsetzung der IÖB; Damit sollen innovative Geschäftsmodelle, Startups und die Ansiedlung von Hubs/ Competence Center internationaler Konzerne in Österreich durch die öffentliche Hand gefördert werden;
• Durchsetzung erfüllbarer und praktikabler Vergabebedingungen der öffentlichen Hand, die verpflichtend als Grundlage bei öffentlichen Ausschreibungen genutzt werden;
8. Förderung der heimischen IKT-Wertschöpfung bei Implementierung und Betrieb Der Bereich Implementierung und Betreiben von IT-Infrastruktur stellt heute den größten heimischen Wertschöpfungsbereich in der gesamten IKT dar (sowohl bei Service Providern als auch innerhalb von Unternehmen). Diese Wertschöpfung gilt es auszubauen. So wie Industrie für Österreich wichtig ist, ist auch die „IT-Fabrik“ der österreichischen Unternehmen und Service Provider ein wichtiger Wertschöpfungsbeitrag.
9. Gewährleistung eines adäquaten Cybersicherheits-Levels (in Abstimmung mit KSÖ) • Stärkung der digitalen Standortsicherheit durch einen Ausbau der Kooperation zwischen staatlichen
Behörden und der Wirtschaft; Direkter regelmäßiger Austausch zwischen Behörden und Betreibern kritischer Infrastruktur;
• Gestaltung gemeinsamer Schnittstellen und Erarbeitung von gemeinsamen Lagebildern und Eskalationsszenarien;
16
Arbeitsgruppe 2
• Erstellung eines Cybersicherheitsgesetzes, das auf Basis der hohen Dynamik technischer Entwicklungen die Regelungen auf EU-Ebene (NIS-Richtlinie) mit den spezifischen Herausforderungen für Unternehmen der Kritischen Infrastruktur in Österreich verbindet;
• Stärkung der Bemühungen für eine breite Awareness zu Cybersicherheits-Bedrohungen insbesondere auf Ebene des Managements;
10. Ein positives, motivierendes Zukunftsbild vermitteln und Innovationsmindset fördern • Think Tank mit Erarbeitung eines Zukunftsbildes der Gesellschaft und Wirtschaft nach der digitalen
Transformation aufzeigen; • Einwirken darauf, dass in Österreich eine positive Stimmung zu Veränderung, Bereitschaft Neues
auszuprobieren und Kultur der Fehler und des Scheiterns positiv verstärkt wird;
17
Arbeitsgruppe 3
3. Forderungen der Wirtschaft im Bereich
eHealth, Integration und Soziales
MEHR GESUNDE JAHRE BEI GERINGEREN
GESAMTKOSTEN
18
Arbeitsgruppe 3
3.1. High-Level Forderungen im Bereich e-Health
1.) Ausbau von eHealth Infrastruktur
2.) Schlüsselprozesse digitalisieren und Umsetzung von eHealth Anwendungen
3.) Bessere Prävention durch digitale Dienste
4.) eHealth Daten zum Wohl des Bürgers und der Gesellschaft nutzen
5.) Standardisierte Prozesse umsetzen
6.) Compliance, Ergebnisqualität und Komfort durch Case Management
gewährleisten
7.) Lebensbegleitende Prozesse und Informationen integrieren
8.) Chancen und Nutzen von eHealth kommunizieren, Vertrauen schaffen
19
Arbeitsgruppe 3
3.1. Detailforderungen im Bereich eHealth
Thema
1. Ausbau von eHealth Infrastruktur • Forcierung des Ausbaus von eHealth Infrastruktur wie ELGA, etc. durch Teilnahme nahezu aller
relevanter Gesundheitsdienstleister an ELGA; • Begleitend muss die leichte Handhabbarkeit und Nutzung der Daten gewährleistet und unterstützt
werden;
2. Schlüsselprozesse digitalisieren und Umsetzung von eHealth Anwendungen Digitalisierung und Automatisierung von medizinischen und administrativen Schlüsselprozessen des Gesundheitswesens (z.B. Behandlungsketten, Ergebnisdokumentation, Rezepten, Überweisungen und Verordnungen, Arbeitsunfähigkeit (AU), chefärztliche Kontrolle, Elektronischer Impfpass, Mutter-Kind-Pass, etc.).
3. Bessere Prävention durch digitale Dienste Nutzung digitaler Dienste zur Prävention • Einsatz von Wearables und sorgsamer Umgang mit sensorgestützten gesammelten Daten für Zwecke
der Prävention und medizinische Studien, etc.; • Generelle Bedarfsplanung für extramuralen Bereich; • Einsatzplanung von zusätzlichen Ressourcen basierend auf geografischen Hotspots für besondere
Erkrankungen (lokale Infektionshäufigkeit bis Pandemien);
4. eHealth Daten zum Wohl des Bürgers und der Gesellschaft nutzen Unter Nutzung strukturierter (z.B. ELGA) und nicht strukturierter (Diagnosen, Dokumentation, etc.) eHealth Daten: • Informationen auf Personenebene für Diagnosen, Behandlungen, etc. unterstützend bereitstellen; • In aggregierter Form einen Gesundheitsstatus gesamtheitlich für Österreich erheben, Ansatzpunkte für
Verbesserung identifizieren (z.B. gezielte Präventionsmaßnahmen, Vorsorgeuntersuchung,...) sowie als Basis für eine qualifizierte Planung im Gesundheitswesen (z.B. Bettenkapazitäten, niedergelassene Ärzte, etc.);
5. Standardisierte Prozesse umsetzen • Definition und Umsetzung standardisierter Behandlungspfade durch Nutzung bestehender Tools und
Daten zur Optimierung des Administrationsaufwands, der Bildungsqualität, der Ausbildungen, etc; • Vereinheitlichung der Abrechnung basierend auf analytischen Methoden;
6. Compliance, Ergebnisqualität und Komfort durch Case Management gewährleisten Unterstützung von Patienten auf ihrem Behandlungsweg vor allem Hilfestellung für die ältere Generation unter anderem durch Einsatz von Tele-Services (Telemonitoring, Telemedizin, etc.). Bereitstellung von relevanten Informationen für die Patienten als vertrauenswürdige und effiziente Alternative zu „Dr. Google“.
20
Arbeitsgruppe 3
7. Lebensbegleitende Prozesse und Informationen integrieren Integration aller Einzelprozesse/-Systeme zur Schaffung eines vollständigen Life-Cycles (von Prävention, Krankheit, Reha bis hin zu Faktoren wie Arbeitslosigkeit und Soziales).
8. Chancen und Nutzen von eHealth kommunizieren, Vertrauen schaffen • Beauftragung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie. Claim: Sicherheit gewährleisten und
Vertrauen schaffen; • Parallel Implementierung einer Sicherheitsstrategie sowie Setzen von Präventionsmaßnahmen zur
Verhinderung von Social Fraud; • Mögliche Ausgestaltung der Umsetzung durch Beauftragung von Verantwortlichen (Ombuds-System
möglichst im Rahmen bestehender Organisationen), Sicherstellung v. Stakeholderbeteiligung, vor allem der Wirtschaft, sowie Festlegung der Rechte und Pflichten, Budget, etc.;
21
Arbeitsgruppe 4
4. Forderungen der Wirtschaft im Bereich
Bildung, Wissenschaft und Forschung
DURCH DIGITALE KOMPETENZEN
WIRTSCHAFTSWACHSTUM ERREICHEN DIGITALE KOMPETENZ ALS KATALYSATOR FÜR ALLE
WEITEREN ZIELSETZUNGEN – VERANTWORTUNG UND
BEITRAG DIGITALER KOMPETENZEN FÜR
WIRTSCHAFTSSTANDORT ÖSTERREICH ERKENNEN UND
FÖRDERN
22
Arbeitsgruppe 4
4.1. High-Level Forderungen im Bereich Schulbildung
1.) Wertschöpfungsmodell erweitern
2.) Digitale Kompetenz als 4. Kulturkompetenz stärker verankern („von der
Formel zum Algorithmus“)
3.) Bildungspiloten als Motor für neue Lehrmethoden
4.) Bereitstellung einer zeitgerechten Infrastruktur in Schulen und für Schüler
5.) Einstufung der Schulen in einem IKT Reifegradmodell, um gezielte
Unterstützung und Förderung zu ermöglichen
6.) Einführung eines jährlichen Monitorings zur Prüfung der Umsetzung von
digitalen Zielsetzungen
7.) Engere Einbindung der Wirtschaft bei Eruierung von notwendigen
Kompetenzen in der Bildung
23
Arbeitsgruppe 4
4.1. Detailforderungen im Bereich Schulbildung
Thema
1. Wertschöpfungsmodell erweitern Erweiterung des quantitativen volkswirtschaftlichen Modells für Österreich, sodass die digitale Kompetenz quantifizierbar wird und der Einfluss digitaler Kompetenzen auf Wohlstand und Wirtschaftswachstum berechnet und verfolgt werden kann.
2. Digitale Kompetenz als 4. Kulturkompetenz stärker verankern („von der Formel zum Algorithmus“) Etablierung grundlegender Digital- und Medienkompetenzen (inkl. Sicherheit) in allen Schulen zuzüglich fachspezifischer digitaler Kompetenzen in berufsbildenden Schulen durch verpflichtende Umsetzung des digi komp-Katalogs für Schüler; Inkludierung des Bereiches "Praktische Informatik" auch für die Kompetenzmodelle digi.komp4 und digi.komp8, digi.komp9 des Kompetenzmodelles (Volksschule und Unterstufe) und nicht nur für den Bereich digi.komp12 (AHS Oberstufe).
3. Bildungspiloten als Motor für neue Lehrmethoden Mit digital inklusiven Lehrmethoden Erfahrung aus existenten Pilotprojekten sammeln oder bei Bedarf Umsetzung neuer Pilotprojekte - Nutzung der Referenzmodelle als Anreiz und Motivation für flächendeckende Umsetzung; im Primär- & Sekundärbereich je Bundesland.
4. Bereitstellung und Umsetzung einer zeitgerechten Infrastruktur in Schulen und für Schüler durch: • IKT Leitfaden der IOÖ zur Empfehlung für alle Schulen weiterentwickeln; • Zentrale IT Services einrichten: Blacklist Services, Identity Management, digitale Lernplattformen,
Evaluierungsdienste, ... • Agentur/ Serviceeinrichtung für Beratung bei der Umsetzung und als Plattform für interessierte Lehrende
(Community Building, etc.) einrichten - Rahmenbedingungen für Unterstützung durch IKT Wirtschaft schaffen;
• Finanzierungs- und Versicherungsmodelle für Schulen und Schüler für Telekom, Hardware und Software bereit stellen;
5. Einstufung der Schulen in einem IKT Reifegradmodell und Umsetzung des Modells durch folgenden Prozess: • Reifegradmodell auswählen und an österreichische Rahmenbedingungen anpassen; • Status erheben durch Self-Assessment; • Fördermaßnahmen entwickeln und anbieten;
6. Einführung eines jährlichen Monitorings zur Prüfung der Umsetzung von digitalen Zielsetzungen Jährliches Monitoring der digitalen Ziele (insb. digi Kompetenzen und digi Infrastruktur) durch unabhängige Stelle - öffentlich zugänglich.
24
Arbeitsgruppe 4
7. Engere Einbindung der Wirtschaft bei Eruierung von notwendigen Kompetenzen in der Bildung Integration neuer Kompetenzen durch Rückgriff auf Erfahrungswerte und Feedback der Wirtschaft und Wissenschaft. Umsetzung der Feedbackschleife durch Gastvorträge, Adaption der Lehrpläne, etc.
25
Arbeitsgruppe 4
4.2. High-Level Forderungen im Bereich
Universitäten und berufsbegleitende Ausbildung1
1.) Ausrichtung und Erweiterung der Angebote von Universitäten und
Fachhochschulen auf neue Kompetenzfelder
2.) Etablierung und Stärkung grundlegender Digital- und Medienkompetenzen bei
Pädagogen
3.) Einbindung von Massive Open Online Courses (MOOCs) in der formalen
Ausbildung
4.) Förderungen für berufsbegleitende Ausbildungs- und
Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung
5.) Internationale Vernetzung im Bereich Wissenschaft fördern
6.) Attraktivierung und Bekanntmachung der Berufsbilder der digitalen Welt
7.) Stärkung und Förderung der gemeinsamen Forschung zwischen Wissenschaft
und Unternehmen
8.) Neue Berufsrollenbilder laufend aktualisieren sowie entsprechende
Ausbildung bereitstellen
9.) Gezielte Förderung von Open Access-Publikationen
1 Im Rahmen der Leistungsvereinbarung sind die Maßnahmen und Ziele seitens der Ministerien entsprechend umzusetzen
26
Arbeitsgruppe 4
4.2. Detailforderungen im Bereich
Universitäten und berufsbegleitende Ausbildung
Thema
1. Ausrichtung und Erweiterung der Angebote von Universitäten und Fachhochschulen auf neue Kompetenzfelder Österreich als führende digitale Ausbildungsnation in Europa durch: • Neue Studienrichtungen und Etablierung neuer Ausbildungen, wie z.B. Data Scientist, Data Journalist,
Game-Designer mit Fokus auf mobilem bzw. Online-Segment, und innovative Studienansätze mit Ziel einer erhöhten Flexibilität während des Studiums sowie bei Auswahl der Fächer (vs. (berufs-) rollenbasierte Studienrichtungen) bzw. Anbindung an Informatik oder Grafiker-Ausbildung;
• Verpflichtende Aufwertung (fast aller) bestehenden Studienrichtungen um fachrelevante digitale Kompetenzen, wie (digitale) Landwirtschaft, (digitale) Logistik, (digitale) Medizin, (digitale) Geisteswissenschaften ...
• Entsprechend der Leistungsvereinbarung ist ein bestimmter Anteil an Studiengelder (oder Studien) für Studienrichtungen bzw. Fachvertiefungen mit hoher digitaler Relevanz zu definieren und umzusetzen;
2. Etablierung und Stärkung grundlegender Digital- und Medienkompetenzen bei Pädagogen Etablierung grundlegender Digital- und Medienkompetenzen zuzüglich fachspezifischer digitaler Kompetenzen in berufsbildenden Schulen durch verpflichtende Umsetzung des digi komp-Katalogs für Pädagogen; Piloten für neue Lernformen auf Basis neuer, digitaler Tools in allen PHs verpflichtend einführen.
3. Nutzung neuer Medien in der Ausbildung (z.B. MOOCs, eLearning, etc.) • Rasche Integration von MOOCs in den Lehrbetrieb sowie Schaffung von klaren (Anerkennungs- bzw.
Prüfungszulassungs-)Regelungen; • Schaffung von Verbindlichkeiten bezüglich digitaler Inhalte und Vermittlung von Medienkompetenz in
Universitäten, auch in nicht-technischen Bereichen, und die Förderung von interdisziplinären Ansätzen; • Förderung und Erstellung von MOOCs und Nutzung für die Ausbildung; • Förderung der Multi-Lingualität; • Förderungen von Kompetenzzentren für Medienkompetenz im Universitären Bereich, insbesondere im
Bereich Data Handling und Processing; • Einfache technische und rechtliche Rahmenbedingungen (wie bspw. Urheberrecht) schaffen;
4. Förderungen für berufsbegleitende Ausbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung Wirtschaftliche Maßnahmen setzen, wie: • Fokussierung der bestehenden Förderungen auf digitale Ausbildungsmaßnahmen (MOOCs), die der
österreichischen Wertschöpfung zugute kommen; Arbeitgeberkosten für Ausbildungsmaßnahmen fördern (Absetzbeträge, direkte Förderung o.ä.);
• Schaffung einer Plattform für digitale Ausbildungsangebote in Kooperation mit AMS & BMASK; • Einrichtung von Digitalen Ausbildungsschwerpunkten in Erwachsenenbildungsreinrichtungen
(Universitäten und FHs, wie WU-Executive Academy, Donau Uni Krems, aber auch anderen Instituten); Förderungen und sonstige Unterstützungsmaßnahmen, um diese bekannt zu machen;
• ECDL weiterentwickeln zu Digitalem Kompetenznachweis („Digitalisierungszertifikat“) – Vergleiche UK; • Verstärkte Umsetzung des Konzepts „Lebenslanges Lernen“;
27
Arbeitsgruppe 4
5. Internationale Vernetzung im Bereich Wissenschaft fördern Stärkung/Förderung des internationalen Austausches durch: • Führende internationale Professoren gezielt für Lehrstühle in AUT gewinnen; harmonisierte
Rahmenbedingungen dafür schaffen in Bezug auf Gehaltsniveaus, Anerkennung unterschiedlicher Pensionssysteme, Familiennachzugsprogramme, etc.;
• Studenten Outbound: Austauschprogramme im MINT Bereich weiter forcieren; • Studenten Inbound: studienrichtungsabhängiger Anteil internationaler Studenten nach Regionen für MINT
Studien festlegen und Maßnahmen zur Zielerreichung einleiten (z.B. XX%- AT, YY%-EU, ZZ%-Amerika und Pazifischer Raum) – Fokus auf Masterstudien;
• Kooperationen zwischen Universitäten forcieren; auch mit übergreifendem internationalem Studium und Anrechenbarkeit international gewährleisten sowie entsprechende Förderung vom Faculty Staff;
6. Attraktivierung und Bekanntmachung der Berufsbilder der digitalen Welt durch: • Aufzeigen der Berufschancen und Möglichkeiten; • Typusbestimmung • Frauenfokus beispielsweise durch die Etablierung von Mentorinnen-Programmen in technischen Berufen
bzw. Integration von Gender-Perspektiven bzw. von Frauen bevorzugten Themenfeldern (Innovation, Teamarbeit, Kreativität und Lösungsprozesse) in Curricula, auch im Hinblick auf die Bewerbung von berufsbegleitenden Ausbildungen;
• Gezielte Angebote in digitaler Weiterbildung für Frauen in Entscheidungspositionen (berufsbegleitende Ausbildung) - bzw. Frauen, die eine Entscheidungsposition oder Führungsrolle anstreben;
7. Stärkung und Förderung der gemeinsamen Forschung zwischen Wissenschaft und Unternehmen Durch Bildung von Netzwerken, Clustern, etc. und Unterstützung bei der Entwicklung von Start-ups und Testmärkten und Schaffung der Ökosysteme für Innovation, Innovation Labs etc.;
8. Neue Berufsrollenbilder laufend aktualisieren sowie entsprechende Ausbildung bereitstellen • Berufsrollenbilder jährlich überprüfen und entsprechende Ausbildungsmöglichkeiten bereitstellen in
Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung/ Wissenschaft; • Gezielte Wiedereinstellungsmodelle bzw. Wiedereingliederungsmodelle und Angebote für den
Weiterbildungsmarkt für Männer und Frauen. Gezielte Bewerbung von Bildungskarenzen und Bildungs-Teilzeit für digitale Ausbildungen;
9. Gezielte Förderung von Open Access-Publikationen Gezielte Förderung von Open Access-Publikationen und entsprechende Sichtbarkeit von digitalen Publikationsmethoden durch entsprechende Roadmaps bzw. Standards oder Leitlinien auf Universitätsebene; Verankerung von Open Access-Incentives, z.B. in Karriereplanungsmodellen von WissenschaftlerInnen.
28
Arbeitsgruppe 5
5. Forderungen der Wirtschaft im Bereich
Industrie 4.0
INDUSTRIE 4.0 ZUM TREIBER DER
DIGITALISIERUNG IN ÖSTERREICH MACHEN
29
Arbeitsgruppe 5
5.1. High-Level Forderungen im Bereich Industrie 4.0
1.) Rasche Umsetzung von Industrie 4.0 Ausbildung und Umschulung
2.) Förderung von unternehmensübergreifenden Netzwerken und Kooperationen
3.) Schutz des europäischen Wirtschaftsraums durch Aufbau lokaler
Hubs/Market-Places
4.) Gütesiegel IoT Austria
5.) Implementierung unterstützender Tools und Services, vor allem in der
Landwirtschaft (Digital Farming)
30
Arbeitsgruppe 5
5.1. Detailforderungen im Bereich Industrie 4.0
Thema
1. Industrie 4.0 Ausbildung- und Umschulungsinitiative • Ergänzung der derzeitigen Ausbildungen von Industrie-Berufen (von Lehrlings- bis zur
Hochschulausbildung) um digitale Kompetenzen (vom Mechatroniker zum IT-Mechatroniker); • Umschulungsbedarfe erheben, Bildungsangebote für berufsbegleitende Umschulung fördern (inklusive
entsprechender Förderung von Bildungsinvestitionen für Umschulung) (= wichtigste Maßnahme gegen drohenden, breitflächigen Jobverlust in der Industrie durch Digitalisierung); digitale Möglichkeiten für Umschulungen intensiv nutzen/ fördern (MOOCs etc.) um rasch in die Fläche zu kommen;
• Eine zentrale Industrie 4.0 Ausbildungsplattform mit zertifizierten Anbietern aus Privatwirtschaft und Unis (z.B. über AMS) entwickeln;
2. Förderung von unternehmensübergreifenden Netzwerken und Kooperationen • Durch gezielte Förderungen und Clusterinitiativen die Vernetzung von Unternehmen untereinander
(horizontale Wertschöpfungskettenintegration) und mehrerer Unternehmen bzw. mit der Wissenschaft vorantreiben; in dieser Vernetzung liegen wesentliche Zukunftspotenziale von Industrie 4.0 Geschäftsmodellen und Effizienzsteigerung; Festlegung von Rahmenbedingungen und Festlegungen für öffentliche Förderung von Industrie 4.0-Projekten;
• Security-Standards definieren und Förderung dieser neuen Vorgaben; • Eine direkte Förderung der Unternehmenskooperationen wäre eine Datenaustauschplattform zu bieten,
die die notwendigen Security Konzepte mitbringt und zu schnellen Erfolgen durch direkte Einsparungen aber auch die Grundlage für eine schnelle unkomplizierte Unternehmenszusammenarbeit wäre (bspw. durch Pilotfabriken in Österreich);
• Prozessintegration Bestellung/Rechnung als „door opener“; Der gesicherte und optimierte Austausch von Bestellungen bzw. Rechnungen ohne Doppelerfassungen, würde den Kristallisationskern für einen Datenaustausch aber auch eine gemeinsame Datennutzung bilden;
• Direkte und schnelle Kosteneinsparungen würden die Tür für eine innovative Kooperation zwischen Unternehmen öffnen;
3. Schutz des europäischen Wirtschaftsraums durch Aufbau lokaler Hubs/Market-Places Unterstützung und Mitwirkung bei Aufbau und Umsetzung europäischer Lösungen, wie z.B. FiWare, market places etc. zur Absicherung des europäischen Industriestandortes.
4. Gütesiegel IoT Austria Implementierung eines Gütesiegels (z.B. IoT) zur standardisierten Gewährleistung und Kontrolle von Qualitätskriterien in der Prozessführung ohne gleichzeitige Einschränkung der Produktivität durch Komplexitätssteigerung und administrativen Mehraufwand; Herausheben der hohen Qualität österreichischer Lösungen; Sicherheit für Anwender/ Kunden von Industrie 4.0 Lösungen & Anbietern schaffen.
5. Implementierung unterstützender Tools und Services in der Landwirtschaft (Digital Farming) Strategie für Digital Farming Plattform und Strukturen, Rahmenbedingungen für Tools und Services in der Landwirtschaft schaffen; Insbesondere sollen Logistik, Effizienz und Themen der Nachhaltigkeit durch Optimierungen einzelner Prozessschritte behandelt und verbessert werden.
31
Über die INTERNETOFFENSIVE ÖSTERREICH:
Die IOÖ versteht sich als digitaler Branchenverband, der die Interessen der IKT Wirtschaft in
Österreich mit dem Ziel bündelt, den IKT Standort Österreich erfolgreich in die Zukunft zu bringen und
international wettbewerbsfähig zu machen.
Die IOÖ vertritt die größten IT- und TK-Anbieter in Österreich und ist über den wissenschaftlichen
Beirat mit den führenden Universitäten des Landes eng verbunden.
Durch den Status als beratendes Organ im Kompetenzzentrum Internetgesellschaft (KIG) der
österreichischen Bundesregierung kann der Verein direkt und unmittelbar IKT-Projekten zur
Umsetzung verhelfen. Diese Kooperation soll vor allem zu einer verstärkten Zusammenarbeit
zwischen Politik und Wirtschaft führen, die Österreich als Standort für Informations- und
Kommunikationstechnologien erfolgreich positioniert. Die IOÖ ist seit Anfang 2016 auch offizielles
Mitglied der Vereinigung DIGITALEUROPE, um die Positionierung als wettbewerbsfähiges Land im
europäischen IKT-Vergleich zu sichern und weiter zu stärken.
Rückfragehinweis: Geschäftsstelle der Internetoffensive Österreich
Telefon: +43 (0) 1 37 00 22 22 Mobil: +43 (0) 664 964 50 81
http://www.internetoffensive.at E-Mail: [email protected]