PREISLISTE 2013

16
Verlagshaus Jaumann www.verlagshaus-jaumann.de PREISLISTE 2013 Nr. 57 – gültig ab 1. Oktober 2012 79539 Lörrach Nielsen-Gebiet III b Drei starke Zeitungen im Dreiländereck Lörrach Schopfheim Weil am Rhein

description

 

Transcript of PREISLISTE 2013

Verlagshaus Jaumann

www.verlagshaus-jaumann.de

PREISLISTE 2013Nr. 57 – gültig ab 1. Oktober 2012

79539 Lörrach Nielsen-Gebiet III b

Drei starke Zeitungen im Dreiländereck

LörrachSchopfheimWeil am Rhein

79539 Lörrach Am Alten Markt 2 Telefon 07621 / 4033-0 Telefax 07621 / 4033-80

79576 Weil am Rhein Hauptstraße 286 Telefon 07621 / 9820-10 Telefax 07621 / 9820-30

79650 Schopfheim Hauptstraße 51 Telefon 07622 / 68475-10 Telefax 07622 / 68475-40

Verlagshaus Jaumann Geschäftsstellen/Inhalt

2

Allgemeine Verlagsangaben 3

Anzeigensonderformate 4 + 5

Grundpreise 6

Ortspreise 7

Preise für Prospektbeilagen, Teaser- und Reminder-Anzeigen 8

Empfehlungen für Prospektbeilagen 9

Verbreitungskarte, Auflagen, Ausgaben 10

„GewusstWo” Anzeigenpreise 11

Technische Angaben 12

Digitale Druckunterlagen 13

Geschäftsbedingungen 14 + 15

Allgemeine Verlagsangaben

3

Verlagshaus Jaumann

Verlag: Oberbadisches Verlagshaus Georg Jaumann GmbH & Co. KG Am Alten Markt 2, 79539 Lörrach

Handelsregisternummer: HRA 410103 beim Amtsgericht Freiburg

Steuernummer: 11003/0090 3

Telefon – Telefax: 07621/4033-30 – 07621/4033-80

E-Mail: [email protected]

Internet: www.die-oberbadische.de www.markgraefler-tagblatt.de www.weiler-zeitung.de

Geschäftsführung/ Martin Pförtner Anzeigenleitung: Telefon 07621/4033-13 Telefax 07621/4033-82

Prospektbeilagen: Telefon 07621/4033-24 Telefax 07621/4033-82

Bankverbindung: Sparkasse Lörrach Konto-Nr. 1-000 363 (BLZ 683 500 48) IBAN: DE26 6835 0048 0001 0003 63 BIC: SOLADES 1LOE

Zahlungsbedingungen: Zahlbar netto sofort nach Erhalt der Rechnung (bei Bankeinzug 2 % Skonto)

Anzeigen- Dienstag bis Samstag: Vortag 10.00 Uhr Schlusstermine: Montagsausgabe: Samstag 11.00 UhrRücktrittstermine: wie AnzeigenschlusszeitenErscheinungsweise: werktags, morgensGeschäftsbedingungen: Aufträge werden zu den Geschäftsbedin-

gungen des Verlages durchgeführtChiffregebühr: Abholung: Euro 4,00 zzgl. MwSt.

Zusendung: Euro 8,50 zzgl. MwSt. Preise gelten je Veröffentlichung

Rabatte: Nachlässe nur mit Abschlussvereinbarung nach einer Staffel und innerhalb eines Abschlussjahres

Malstaffel: ab 6 Anzeigen 5 %(gilt bei mehrmaliger ab 12 Anzeigen 10 % Veröffentlichung einer ab 24 Anzeigen 15 % gleichen Anzeige) ab 52 Anzeigen 20 %Mengenstaffel: 1.000 mm 5 %

2.000 mm 10 % 5.000 mm 15 % 8.000 mm 20 %

Konzernabschluss: ab 51 % BeteiligungAgenturprovision: 15 % auf die GrundpreiseMitglied der Informationsgemeinschaft zur

Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW)

Verlagshaus Jaumann Anzeigensonderformate

4

Anzeigen auf Titelseite1. TitelkopfanzeigeFormat:47 mm, 1 Textspalte (45 mm)Platzierung:rechts neben ZeitungstitelPreise in e pro mm: s/w 4cGrundpreis 8,34 10,80Ortspreis 7,09 9,18

2. GriffeckanzeigeFormat:50 mm, 1 Textspalte (45 mm)Platzierung:Titelseite, rechts unten EckePreise in e pro mm: s/w 4cGrundpreis 3,34 4,32Ortspreis 2,84 3,67

TextteilanzeigeFormat:Mindesthöhe: 15 mm,1-spaltig, umrandet über 90 mm auf Anfrage.Platzierung:Im Textteil, mit mindestens dreiSeiten an den Text und nicht anandere Anzeigen angrenzend.Für die Platzierung im Mantelwird ein Zuschlag von E 200,–berechnet.Berechnung:Zum Textteil-Grundpreis oderOrtspreis für Geschäftsanzeigen.

Satelliten-Anzeigen *Format:Schwarz/weiß und farbig.Anzahl + Größe auf Anfrage.Platzierung:Verteilt auf einer Zeitungsseite,ohne Verpflichtung anbestimmten Stellen auf derSeite. Platzierung im Textteilund Anzeigenteil möglich.Berechnung:Zum mm-Grund- oderOrtspreis für Geschäfts-anzeigen. Auf Textseiten wird der Textteilpreis berechnet.

Streifenanzeige *Format: Blattbreit, Mind.-Größe 400 mm. Kleinere Formate wer-den entsprechend berechnet.Platzierung:Am Fuß von Textseiten.Berechnung: Zum mm-Grund - preis oder Ortspreis für text anschl. Anzeigen.Streifenanzeige auf zweiLokalseiten:Standardformat: 15 mm 6 Textsp.Preise in e: s/w 4cGrundpreis 311,20 403,25Ortspreis 264,52 342,76Wetterkasten: Standardformat 25 mm, 6 Textsp.Platzierung: 2. Seite oberhalbdes WetterberichtesPreise in e: s/w 4cGrundpreis 352,84 457,20Ortspreis 299,91 388,62

Panorama-AnzeigeFormat:Anzeige über 2 Seiten einschl. BundstegMindesthöhe 145 mmBreite 13 SpaltenHöhe max. 435 mmPlatzierung:Nach AbspracheBerechnung: Zum mm-Grund- oder Ortspreis für Geschäfts - an zeigen. Auf Textseiten wird der Preis für textanschließende Anzeigen berechnet.

* Für die Platzierung auf der 1. Lokalseite wird ein Zuschlag von o 200,– berechnet

1

2

Anzeigensonderformate

5

Verlagshaus Jaumann

Treppen-Anzeigen *Format:Schwarz/weiß und farbig.Anzahl + Größe auf Anfrage.Platzierung:Mehrere Anzeigen in Treppen-form auf einer Seite verteilt.Berechnung:Zum mm-Grund- oderOrtspreis für Geschäftsan-zeigen. Auf Textseiten wirdder Textteilpreis berechnet.

Eckfeldanzeige *Format:Mindestgröße 400 mm.Kleinere Formate werden indiesen Raum gestellt und entsprechend berechnet.Platzierung:Rechte oder linke Textseitenaußen nach Terminabsprache.Berechnung:Zum mm-Grundpreis oderOrtspreis für textanschließen-de Anzeigen.x Anzeigenhöhe in mmx Anzahl der Spalten.

Seitenteilige Anzeigen*Format:Hochformat, Seitenhöhe, s/wund farbig, ab 390 mm wirdmit der vollen Satzspiegel-höhe (435 mm) gerechnet.Platzierung:Außenspalte neben Text.Berechnung:Zum mm-Grundpreis oderOrtspreis für textanschlie-ßende Anzeigen.x Anzeigenhöhe in mm.

L-AnzeigenFormat:auf AnfrageBelegung:Gesamt- oder Bezirksausga-ben und deren Kombina-tionen. Auf Textseiten nur Belegung GA möglich.(nicht 1. Lokalseiten)Berechnung: Zum mm-Grund- oder Orts-preis für Geschäftsanzeigen.Auf Textseiten wird der Preis für textanschließendeAnzeigen berechnet.

InselanzeigeFormat:Kleinanzeiger = Festgröße3-spaltig / 120 mm Für lokale Textseiten keine Festgröße.Platzierung:Im KleinanzeigerMittwochs-Markt undWochenend-Marktund auf Textseiten(nicht 1. Lokalseiten).Berechnung: Im Kleinanzeiger wird derGrund- oder Ortspreisberechnet. Für Anzeigen auf Textseiten wird berechnet:Preise in e pro mm: s/w 4cGrundpreis 3,32 4,31Ortspreis 2,82 3,66

SonderformanzeigeFormat:nach AbsprachePlatzierung:Im Kleinanzeiger Mittwochs-Markt und Wochenend-Markt oder auf Anzeigen-seitenBerechnung: Individuell zum mm-Grund oder Ortspreis für Geschäfts-anzeigenPlatzierungsaufschlag: 10% auf den Grund- oderOrtspreis.

* Für die Platzierung auf der 1. Lokalseite wird ein Zuschlag von o 200,– berechnet

Verlagshaus Jaumann Grundpreise 1) / Schwarzweiß- und Farbanzeigen

6

Die Oberbadischeund Bezirksausgaben = GABezirksausgabeLörrach/Weil am Rhein = DOBezirksausgabeSchopfheim = MT

Schwarzweiß-Anzeigen Farbanzeigen

GA DO MT GA DO MT

mm-Preis G 1,42 1,18 0,77 1,84 1,55 1,00

1/1 Seite / 2610 mm G 3706,20 3079,80 2009,70 4802,40 4045,50 2610,00

Stellenanzeigen G 1,47 – – 1,90 – –

Textteilanzeigen mm-Preis G 6,39 – – 8,28 – –

Textanschließende Anzeigenauf Textseiten / mm-Preis G Mindestpreis bis 400 mm G

1,82728,00

––

––

2,36944,00

––

––

Triple-Anzeigen2) / mm-Preis G 2,27 – – 2,94 – –

Triple-Textteilanzeigen2) / mm-Preis G 10,22 – – 13,24 – –

Textanschließende Triple-Anzeigen2)

mm-Preis / 400 mm G Mindestpreis bis 400 mm G

2,911164,00

––

––

3,771508,00

––

––

Triple-Stellenanzeigen2) / mm-Preis G 2,35 – – 3,05 – –

Ganzseitige PR-Anzeigen3) G 2517,72 – – 3175,44 – –

Mindestgröße 10 mm. Stellen- und Immobilienangebote sind nur in der Ausgabe GA möglich. alle Preise zzgl. MWSt.

1) Für Werbungtreibende außerhalb des Verbreitungsgebietes und alle Werbemittler (Preise sind nur im Lokalteil gültig. Platzierungen auf überregionalen Redaktionsseiten nur auf Anfrage möglich.)

2) Samstagausgabe mit Wiederholung ohne Änderung am darauffolgenden Montag und Mittwoch3) Anzeigen im Erscheinungsbild eines redaktionellen Beitrages sind nur in der Ausgabe GA möglich. (PR-Seiten sind nicht rabattfähig.

Bei Anlieferung einer fertigen druckfähigen Vorlage gewähren wir einen Nachlass von G 294,00.)

Ortspreise 1) / Schwarzweiß- und Farbanzeigen

7

Verlagshaus Jaumann

Die Oberbadischeund Bezirksausgaben = GABezirksausgabeLörrach/Weil am Rhein = DOBezirksausgabeSchopfheim = MT

Schwarzweiß-Anzeigen Farbanzeigen

GA DO MT GA DO MT

mm-Preis G 1,21 1,00 0,65 1,56 1,32 0,85

1/1 Seite / 2610 mm G 3158,10 2610,00 1696,50 4071,60 3445,20 2218,50

Stellenanzeigen G 1,25 – – 1,62 – –

Textteilanzeigen mm-Preis G 5,43 – – 7,04 – –

Textanschließende Anzeigenauf Textseiten / mm-Preis G Mindestpreis bis 400 mm G

1,55620,00

––

––

2,01804,00

––

––

Triple-Anzeigen2) / mm-Preis G 1,93 – – 2,50 – –

Triple-Textteilanzeigen2) / mm-Preis G 8,69 – – 11,25 – –

Textanschließende Triple-Anzeigen2)

mm-Preis G Mindestpreis bis 400 mm G

2,48992,00

––

––

3,201280,00

––

––

Triple-Stellenanzeigen2) / mm-Preis G 2,00 – – 2,59 – –

Ganzseitige PR-Anzeigen3) G 2144,76 – – 2692,86 – –

Mindestgröße 10 mm. Stellen- und Immobilienangebote sind nur in der Ausgabe GA möglich. alle Preise zzgl. MWSt.

1) Für Anzeigen von Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe sowie von Institutionen und für amtliche Bekanntmachungen und Nachrufe von Firmen ohne Agenturprovision (Preise sind nur im Lokalteil gültig. Platzierungen auf überregionalen Redaktionsseiten nur auf Anfrage möglich.)

2) Samstagausgabe mit Wiederholung ohne Änderung am darauffolgenden Montag und Mittwoch3) Anzeigen im Erscheinungsbild eines redaktionellen Beitrages sind nur in der Ausgabe GA möglich. (PR-Seiten sind nicht rabattfähig.Bei Anlieferung einer fertigen druckfähigen Vorlage gewähren wir einen Nachlass von G 249,90.)

Verlagshaus Jaumann Prospektbeilagen / Teaser- und Reminder-Anzeigen

8

Prospektbeilagen (ohne Poststücke)

Preise pro 1000 St. Grundpreis1) Ortspreis2)

bis 30g g 114,00 96,90

bis 50g g 143,00 121,55

Mehrpreis für jedeweitere angefangene 10g g 12,00 10,20

alle Preise zzgl. MWSt.1) für Werbungtreibende außerhalb des Verbreitungsgebietes

und Werbemittler2) für Handel, Handwerk, Gewerbe und Industrie

Preisaufschläge:

a) für Beilagen an Montagen wird ein Sonntagszuschlag von 10% und nach Feiertagen von 20% erhoben.

b) Verbundbeilagen, in denen mehrere Firmen verschiedener Herstellergruppen oder sich werblich ergänzende Einzelhan-delsfirmen (u.a. auch Mietergemeinschaften) vertreten sind, werden mit einem Aufschlag von 25% je beteiligte Firma auf den entsprechenden Beilagenpreis berechnet.

Rabatte:

keine

Lieferanschrift:

Druckzentrum SüdwestAuf Herdenen 4478052 Villingen-SchwenningenMo. – Do. 7 – 12 Uhr, 13 – 16.30 Uhr, Fr. 7 – 12 UhrTel. 07721 / 99 50-320

Anlieferungstermin:3 Werktage vor Beilegung frei Haus (frühestens 8 Tage vorher wegen begrenzter Lagerkapazität)

Rücktrittstermine:14 Tage vor Erscheinen. Werden Beilagentermine wegen verspäteter Abbestellung oder wegen verspäteter Anlieferung der Prospekte nicht belegt, behält sich der Verlag die Berechnung eines Ausfall honorars in Höhe von 50% des Brutto-Auftragsvolumens vor.

Technische Angaben:Höchstformat 220 x 300 mm, Mindestformat 105 x 148 mm (DIN A6)Spezielle Geschäftsbedingungen für Beilagenaufträge sieheBlatt Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Prospektbeilagen

Belegbare Ausgaben:Ausgaben Zahl der erforderlichen BeilagenGesamt 20.000Bezirksausgabe Lörrach/Weil am Rhein (DO) 15.650Bezirksausgabe Lörrach 7.650Bezirksausgabe Weil am Rhein (WZ) 2.750Bezirksausgabe Schopfheim (MT) 4.350Bezirksausgabe Markgräflerland (WM) 5.250

Die aktuelle Beilagenauflage bitte beim Verlag anfragen. Innerhalb der belegbaren Ausgaben können auch Teilbelegungen disponiert werden. Für die Auftragsabwicklung fallen hier Kosten in Höhe von Euro 45,– netto + MWSt. je Auftrag an. Die Mindeststückzahl beträgt 1000 Exemplare.

Teaser- und Reminder- Anzeigen für ProspektbeilagenEs werden Produkte angebo-ten, die auch in der Prospekt-beilage präsentiert werden. Sie werden 1 – 3 Tage vor oder nach dem Beilagentermin bzw. am gleichen Tag geschaltet. Vom Prospekt abweichende Angebote sind nicht möglich.Format:Mindestgröße 600 mm.Platzierung:nach Anfrage, textanschlie-ßende Platzierung oderim AnzeigenteilBerechnung: Teaser- und Reminder-Anzeigen sind im Preis um 50% reduziert. Abschluss rabatte können nicht gewährt werden.

Empfehlungen für die Beschaffenheit von Fremdbeilagen

9

Verlagshaus Jaumann

Die industrielle Zeitungsproduktion auf Hochleistungs-Rotationsmaschinen macht ein maschinelles Einstecken erforder-lich. Bei nichtgeeigneter Beschaffenheit der Beilagen muss die Druckmaschine häufig gestoppt oder langsamer gefahren werden, was die sehr knappe Produktionszeit bei Zeitungen in Frage stellt. Manche Beilagen sind überhaupt nicht für ma-schinelles Einstecken geeignet; in solchen Fällen muss die Zeitung dann ohne diese Beilagen ausgeliefert werden. Um einen störungsfreien Produktionsablauf zu gewährleisten, sollten bereits Prospektgestaltung und -ausführung an die Notwendig-keiten einer maschinellen Verarbeitung angepasst sein.RICHTLINIEN ZUM PRODUKT1. Format Mindestformat DIN A6 (105 x 148 mm), Maximalformat 220 x 300 mm. Kleinformate (DIN A5 und DIN A6) müssen dem

Verlag vorab gemeldet werden.2. Einzelblätter Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Flächengewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Forma-

ten DIN A5 bis DIN A4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. Größere Formate mit einem Flächengewicht von mindestens 60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 x 297 mm) zu falzen.

3. Mehrseitige Beilagen Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Um-

fang (4 und 6 Seiten) ist ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 erforderlich, oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen.

4. Gewichte Das Gewicht einer Beilage soll 50 g/Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Rückfrage beim Verlag erfor-

derlich.RICHTLINIEN ZUR VERARBEITUNG5. Falzarten Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Leporello (Z) und Altarfalz ( ) können

schwerwiegende Probleme verursachen und sind deshalb nicht zu verarbeiten. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 x 210) müssen den Falz an der langen Seite haben.

6. Beschnitt Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung

durch stumpfe Messer aufweisen.7. Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten) Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß

der Beilage angeklebt werden. Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen mit Sonderformaten, Warenmustern oder -proben ist ohne vorherige technische Prüfung durch den Verlag nicht möglich.

8. Draht-Rückenheftung Die Draht-Rückenheftung sollte möglichst vermieden werden. Bei Verwendung muss die Drahtstärke der Rückenstärke

der Beilage angemessen und darf keinesfalls stärker als diese sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein. Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden. Bei Verblockung durch Draht-Rückenheftung sind Mehrfachbelegungen nicht auszuschließen.

9. Beilagen mit losen Teilen Formate möglich innerhalb des minimalen bzw. maximalen Formates, seitliche Überstände an max. zwei Seiten bis

15 mm. Die Einleger müssen seitlich einheitlich ausgerichtet sein. Außerdem besagt die Vorschrift der Bundespost, dass bei Fremdbeilagen, die aus mehreren losen Teilen bestehen, jedes lose Teil als Beilage gilt und zusätzlich berechnet wird.

10. Zeitungsähnliche Beilagen Der Ordnung halber möchten wir erwähnen, dass Beilagen, die Fremdanzeigen enthalten, mit Preiszuschlägen abge-

rechnet werden. Auf Zeitungspapier gedruckte Beilagen müssen zur deutlichen Unterscheidung zum normalen Anzei-genteil auf Seite 1 den Hinweis tragen „. . . seitiger Prospekt der Firma . . .“. Der Mindestumfang beträgt 8 Seiten, bzw. bei 4 oder 6 Seiten müssen die Beilagen gefalzt angeliefert werden.

RICHTLINIEN FÜR VERPACKUNG UND TRANSPORT11. Anlieferungszustand Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige maschinelle Verarbeitung gewähr-

leisten. Eine zusätzliche notwendige manuelle Aufbereitung wird gegebenenfalls in Rechnung gestellt. Durch zu fri-sche Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.

12. Lagen Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar

sind. Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein. Einzelne Lagen dürfen nicht verschnürt oder verpackt sein.

13. Palettierung Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Euro-Paletten gestapelt sein und dürfen eine max. Ladehöhe von 120 cm

nicht überschreiten. Beilagen sind gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen. Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu schützen, ist der Palettenboden mit einem stabilen Karton abzudecken. Das Durchbiegen der Lagen ist durch einen stabilen Karton zwischen den Lagen zu vermeiden. Der Stapel erhält gleichzeitig mehr Festigkeit. Wird der Palettensta-pel umreift oder schutzverpackt, ist darauf zu achten, dass die Kanten der Beilagen nicht beschädigt oder umgebogen werden. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte mit Inhalts- und Men-genangabe gekennzeichnet sein.

14. Anlieferung von gewickelten Produkten Die Anlieferung von bereits vorgewickelten Beilagen (im Multidisc-Format) ist nur nach Absprache mit dem

Verlag möglich.RICHTLINIEN ZUM MATERIALEINSATZ15. Packmitteleinsatz Die Verpackung ist auf das notwendige, zweckdienliche Minimum zu beschränken.16. Einsatz von recyclingfähigem Verpackungsmaterial Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen. Palettenbänder sollen aus PE sein. Metallbänder

sind aus Unfallverhütungsgründen zu vermeiden. Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein. Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein. Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden.

RICHTLINIEN ZUR ABWICKLUNG17. Begleitpapiere Aus dem Lieferschein und der Kennzeichnung der Palette (Palettenkarte) haben hervorzugehen: Auftragsnummer

des Verlags, zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben, Einsteck- bzw. Erscheinungstermin, Auftraggeber der Bei lage, Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv, Auslieferungstermin ex Beilagenhersteller, Absender und Empfänger, Anzahl der Paletten, Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen, Stückzahl der Beilagen je Palette, ferner sind erforderlich: Textgleichheit des Lieferscheines zur Palettenkarte. Raum für Vermerke.

Verlagshaus Jaumann Ausgaben und Auflagen / Verbreitungskarte

10

Müllheim

Schliengen

Todtnau

Schönau

Zell

Schopfheim

Maulburg

Schwörstadt

Rheinfelden

Grenzach-Wyhlen

Steinen

Lörrach

Weil

Kandern

Efringen-Kirchen

Frankreich

Landkreis Waldshut

SchweizBASEL

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

0 2 4 6 8 10 km

N

Drei starke Zeitungen im Dreiländereck!

Verbreitung I. Quartal 201179539 LörrachNielsen-Gebiet III b

Gesamtausgabe (ZIS-Schlüssel: 101912) Druckauflage 18.798 verkaufte Auflage 17.363 verbreitete Auflage 18.085

Bezirksausgabe Lörrachund Weil am Rhein (ZIS-Schlüssel: 101244) verkaufte Auflage 13.702 verbreitete Auflage 14.237

BezirksausgabeSchopfheim (ZIS-Schlüssel: 100213) verkaufte Auflage 3.661 verbreitete Auflage 3.848

– Einkaufen und Geniessen im Badischen

11

Verlagshaus Jaumann

Anzeigenpreise schwarz-weiß 4c

Anschlusspreise an die Tageszeitung (nur in Kombination mit DO, MT und WZim selben Monat)

Grundpreise für Werbeagenturen

Anzeigenteil / mm E

Textteil / mm E

Titelkopf (53 x 53 mm)* E

Griffeckanzeige (50 x 50 mm, Titelseite)* E

1/1 Seite / 1.425 mm E

1,485,40

268,58147,22

2109,00

2,037,40

369,09202,32

2892,75

Ortspreise (Anzeigen ohne Agenturprovision)

Anzeigenteil / mm E

Textteil / mm E

Titelkopf (53 x 53 mm)* E

Griffeckanzeige (50 x 50 mm, Titelseite)* E

1/1 Seite / 1.425 mm E

1,264,59

228,29125,14

1795,50

1,736,29

313,73171,97

2465,25Der Rabattabschluss von DO, MT und WZ wird berücksichtigt. Die Anzeigen zählen jedoch nicht zur Erfüllung des Rabattabschlusses.

Anzeigenpreise ohne Kombinationsbelegung mit DO, MT und WZ

Grundpreise für Werbeagenturen

Anzeigenteil / mm E

Textteil / mm E

Titelkopf (53 x 53 mm)* E

Griffeckanzeige (50 x 50 mm, Titelseite)* E

1/1 Seite / 1.425 mm E

1,676,19

306,73167,85

2379,75

2,278,42

417,96228,70

3230,21

Ortspreise (Anzeigen ohne Agenturprovision)

Anzeigenteil / mm E

Textteil / mm E

Titelkopf (53 x 53 mm)* E

Griffeckanzeige (50 x 50 mm, Titelseite)* E

1/1 Seite / 1.425 mm E

1,425,26

260,72142,67

2020,66

1,937,16

355,27194,40

2750,25Der Rabattabschluss von DO, MT und WZ wird berücksichtigt. Die Anzeigen zählen jedoch nicht zur Erfüllung des Rabattabschlusses.

*Andere Formate auf der Titelseite auf Anfrage.

… in 50.000 Schweizer Haushaltungen von Basel, Bettingen, Riehen, Rheinfelden, Kaiseraugst, Magden, Möhlin, Birsfelden, Augst, Muttenz und Pratteln

12 Ausgaben im Jahr – Vorgesehen – 2012: 25.10., 29.11., 13.12. 2013: 31.01., 28.02., 28.03., 25.04., 30.05., 27.06., 25.07., 29.08., 26.09., 31.10., 28.11., 12.12.

Anzeigenschluss: 14 Werktage vor Erscheinen

Aufl age: 50.000 Exemplare Alle Preise zzgl. MwSt.

Abschlussrabatte:Malstaffel 6 Ausgaben 5 % 12 Ausgaben 10 %Mengenstaffel 1000 mm 5 % 2000 mm 10 % 5000 mm 15 % 8000 mm 20 %Rabatte nur nach einer Staffel, innerhalb eines Abschlussjahres.Technische Angaben: Tabloid-Format (siehe Seite 12)

Prospektbeilagen Grundpreis OrtspreisPreise pro 1000 Stück bis 25 g 68,67 58,37Mehrpreis für jedeweitere angefangene 5 g 5,69 4,84Technische Angaben (Prospektbeilagen)Mindestformat 105 mm x 148 mmHöchstformat 235 mm x 315 mmFür detaillierte Fragen zur Beschaffenheit von Prospektbeilagen rufen Sie uns bitte an! Telefon 07621 / 403333.

Anlieferung von GewusstWo-Prospektbeilagen:Die Zeitungsdrucker Schweiz AG, Hochbergerstr. 15, CH-4002 BaselDie Anlieferung muss bis spätestens 10 Tage vor Erscheinen frei Haus erfolgt sein! Anlieferungszeiten: Mo. – Fr. 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr.

Verlagshaus Jaumann Technische Angaben

12

Zeitungsformat: Berliner Format

Satzspiegel: 280 mm x 435 mm

Spaltenanzahl: 6 Spalten im Anzeigen- und Textteil

Spaltenbreiten

Anzeigen: 1 Spalte: 45 mm 4 Spalten: 186 mm 2 Spalten: 92 mm 5 Spalten: 233 mm 3 Spalten: 139 mm 6 Spalten: 280 mm

Mittwochs-Markt 1 Spalte: 43,5 mm 4 Spalten: 185,4 mmWochenend-Markt 2 Spalten: 90,8 mm 5 Spalten: 232,7 mm 3 Spalten: 138,1 mm 6 Spalten: 280 mm

Panoramaanzeigen: 12 + 1 Spalte: 595 mm

Tunnelanzeigen: 10 + 1 Spalte: 501 mm / 8 + 1 Spalte: 407 mm

Grundschrift: Anzeigenteil: 8 Punkt, Textteil: 9,1 Pica Punkt Fließtext Kleinanzeiger: 7 Punkt

Hochformatige ab 400 mm Höhe werden Anzeigen mit derAnzeigen: vollen Satzspiegelhöhe (435 mm) berechnet.

Tabloid-Beilagen Satzspiegel B 212 mm x H 285 mm / 5 Spaltenund 1/1 Seite = 1.425 mm 1 Spalte: 40 mm 4 Spalten: 169 mm 2 Spalten: 83 mm 5 Spalten: 212 mm 3 Spalten: 126 mm

Farben: Farbdruck erfolgt mit den Grundfarben derEuroscala Cyan, Magenta, Yellow und Schwarzbzw. mit der Zusammensetzung aus den Grund-farben. Geringfügige Abweichungen imFarbton berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen. Bei 4c-Anzeigen werden 2 Andrucke auf Zeitungspapier benötigt.

Druckverfahren: Zeitungs-Offset-Rotationsdruck

Druckform: Druckplatte positiv

Druckstandard: Orientierung an der international gültigen Norm für Zeitungsdruck ISO 12647-3

Druckunterlagen: Für optimale Druckergebnisse werden digitaleDruckunterlagen benötigt.

Die Daten müssen in der gebuchten Größeübermittelt werden.

Flächendeckung: max. 240 %

Rasterweite: 40 L / cm

Rasterform: elliptisch

Tonwertumfang: lichter Ton 4 % bzw. auslaufend Ø zeichnende Tiefe 95 %

Strichbreite: positiv mindestens 0,18 mmnegativ mindestens 0,20 mm

Digitale Druckunterlagen

13

Verlagshaus Jaumann

Plattenbelichtungsanlage CTP Kodak Polychrome

Betriebssystem Apple Macintosh Windows

Programme Adobe InDesign CS 5.5 Adobe Acrobat CS 5.5 Adobe InDesign CS 5.5 Adobe Acrobat CS 5.5 Adobe Photoshop CS 5.5 QuarkXPress 6.5 Adobe Photoshop CS 5.5 Corel Draw 12 Adobe Illustrator CS 5.5 Adobe Illustrator CS 5.5

Druckdateien EPS: Schriften müssen in Pfade gewandelt werden. PDF Falls das nicht möglich ist, müssen alle verwendeten Schriften mitgeliefert werden.

PS PDF: Schriften müssen includiert sein.

Einstellungen über die PDF-Erzeugung können abgefragt werden. Generierung als PDF 1.3.

Schriftzeichenkatalog auf Anforderung auf Anforderung

Datenträger CD-ROM CD-ROMBegleitunterlagen Ausdruck des zu belichtenden Dokumentes, Ausdruck des zu belichtenden Dokumentes, Farbmuster, Erscheinungstermin, Ausgabe, Farbmuster, Erscheinungstermin, Ausgabe, Anzeigengröße, Ansprechpartner mit Telefonnummer Anzeigengröße, Ansprechpartner mit Telefonnummer

ISDN-Empfangsnummer FTP-Zugang auf Kundenanfrage Dokumentangaben Dateiname, Programm mit Versionsangabe, Dateiname, Programm mit Versionsangabe, verwendete Schrift, Erscheinungsdaten, verwendete Schrift, Erscheinungsdaten, Ausgabe, Anzeigengröße, Absender mit Telefon Ausgabe, Anzeigengröße, Absender mit Telefon

Anzeigenauftrag Getrennt von den digitalen Druckunterlagen muss eine schriftliche Auftragserteilung mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben erfolgen.

Verlagshaus Jaumann Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Prospektbeilagen

14

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inseren-ten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.

2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Sind in der Anzeigenpreis liste Bezirksausgaben oder sonstige Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist – sofern nicht die Gesamtauflage belegt wird – für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer An-zeigenabschluss zu tätigen. Anzeigen und Beilagen, die von Werbeagenturen bzw. Werbungsmittlern in Auftrag gegeben werden, werden immer zu den entsprechenden Grundpreisen berechnet. Die Mittler-provision wird aus dem Kunden-Nettobetrag berechnet und darf vom Mittler weder ganz, noch teilweise an seinen Auftraggeber weitergegeben werden. Für Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen berechnet werden, erhalten Werbeagenturen und Werbungsmittler keine Provision.

3. Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf höheren Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftrag-geber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten. Die Rückver-gütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet.

6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzei-gen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.

7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach freiem Ermessen abzu-lehnen. Auch bei rechtsverbindlich bestätigten Aufträgen können Anzeigen und Beilagen zurückgewie-sen werden, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beila-gen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Sind etwaige Män-

gel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.

9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur dann, wenn der Zweck der Anzeige erheblich beeinträchtigt wurde. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leis-tung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber – Reklamationen müssen innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.

10. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendar-stellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwor-tung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus den Ausführungen des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwach-sen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen daraus auch dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwor-tung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisbe-rechnung zugrunde gelegt.

13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 7 v. H. über dem jeweils gültigen Ba-siszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Betreibungen, Insolvenzen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

14. Auf Eigenanzeigen hat der Werbungsmittler keinen Provisionsanspruch.

Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Prospektbeilagen

15

Verlagshaus Jaumann

15. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestell-ter Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen. Stornierungen sind nur schriftlich möglich. Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet.

16. Für Sonderbeilagen, Kollektive, PR-Veröffentlichungen, Anzeigenseiten, Anzeigenstrecken und Anzei-gensonderformen können vom Verlag besondere Preise festgesetzt werden. Diese Preise bedürfen kei-ner separaten Preisliste.

17. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen, werden bis zu zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.

18. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 v. H. sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

19. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitervergabe der Ange-bote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Ein-schreibbriefe und Eilbriefe aus Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden 4 Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflich-tet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftrag-gebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstab-holung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.

20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 3 Monate nach Ablauf des Auftrages.

21. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.

22. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.

23. Inkassoberechtigung haben nur mit Ausweisen versehene Verlagsbeauftragte.

24. Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.

25. In Ergänzung der Ziffer 6 unserer speziellen Geschäftsbedingungen für Beilagenaufträge gilt als vereinbart, dass bei Beilagenaufträgen eine etwaige Haftung des Verlages, aus welchen Rechtsgründen

sie auch immer gegeben sein mag, der Höhe nach auf den nach der jeweils gültigen Preisliste festlie-genden Nettopreis des Auftrages beschränkt ist.

26. Mit der Erteilung eines Anzeigen- oder Beilagenauftrages anerkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Geschäftsbedingungen des Verlages.

27. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages; auch für die Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Spezielle Geschäftsbedingungen für Beilagenaufträge:1. Beilagen dürfen nur für eine Firma werben und keine Fremdanzeigen enthalten. Fremdbeilagen, die

im Druck und im Format zeitungsgleich oder zeitungsähnlich sind, können nur angenommen werden, wenn diese noch einmal zusätzlich gefalzt angeliefert werden. Außerdem müssen Fremdbeilagen die-ser Art auf Seite 1 oben mit dem Eindruck versehen sein „Beilage der Firma X“. Mindestumfang 4 Seiten.

2. Die Hereinnahme des Auftrages erfolgt vorbehaltlich der Einsichtnahme des Ausfallmusters, das uns mindestens 8 Tage vor Beilegung vorliegen muss.

3. Liegen für eine Ausgabe mehrere Beilagenaufträge vor, kann es aus technischen Gründen erforderlich werden, dass verschiedene Prospekte ineinandergelegt der Zeitung beigefügt werden. Ist eine Verlags-sonderbeilage oder eine illustrierte Beilage Bestandteil der Zeitung, so behält sich der Verlag das Recht vor, die Prospektbeilagen dort beizulegen. Eine Alleinbelegung kann nicht zugesichert werden. Der Aus-schluss von Konkurrenz-Beilagen bzw. von Beilagen konkurrierenden Inhalts ist nicht möglich.

4. Postvertriebsstücke können nicht belegt werden.

5. Die Veröffentlichung eines Beilagenhinweises erfolgt auf Wunsch kostenlos in der bei uns üblichen Fassung. Eine gewünschte besondere Formulierung ist als bezahlte Anzeige aufzugeben.

6. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Der Verlag leistet jedoch keine Termin-gewähr für Beilagen an bestimmten Tagen und haftet nicht bei Verlusten einzelner Prospekte auf dem Vertriebsweg oder bei höherer Gewalt.

7. Eine Teilbelegung in allen Bezirksausgaben ist möglich. Bei Belegung von Teilen der Bezirksausgaben kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich und voll-ständig erfasst wird, außerdem behält sich der Verlag für diesen Fall ein Schieberecht vor.

8. Fremdbeilagen, die im Druck und Format zeitungsgleich oder zeitungsähnlich sind, müssen mindestens 8 Seiten Umfang haben oder bei 4 und 6 Seiten gefalzt angeliefert werden. In jedem Fall müssen sie zur deutlichen Unterscheidung vom normalen Anzeigenteil auf der ersten Seite in einer 16-Punkt-Schrift den Hinweis tragen: „ …seitiger Prospekt der Fima …“.

Verlagshaus Jaumann

VerlagsproduktSonderbeilagen

Oberbadisches Verlaghaus Georg Jaumann GmbH & Co.KG