Preisliste 2016...WU-Beton mit hohen Wassereindringwiderstand C 25/30 F3 XC4, XF1, XA1, WUe nach...

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Preisliste 2016 CityMix Beton GmbH Zentraldisposition und Verwaltung Werk Spessart: Eichenweg 1 56746 Spessart Werk Urmitz: Rudolf-Diesel-Straße 34 56220 Urmitz Telefon: 0 26 55 / 40 11 und 40 12 Telefax: 0 26 55 / 43 00 E-Mail: [email protected] www.citymix-beton.de www.cityflow-beton.de www.blockaufblock.de

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Preisliste 2016

CityMix Beton GmbH

Zentraldisposition und Verwaltung

Werk Spessart: Eichenweg 1 56746 Spessart

Werk Urmitz: Rudolf-Diesel-Straße 34 56220 Urmitz

Telefon: 0 26 55 / 40 11 und 40 12 Telefax: 0 26 55 / 43 00 E-Mail: [email protected]

www.citymix-beton.de

www.cityflow-beton.de

www.blockaufblock.de

2 Vorbemerkung / Inhalt

CityMix Beton®

für private Bauherren und Industriekunden flexible Lieferzeiten auch an Samstagen eigene Fördertechnik: Betonpumpen- und Rohrentladung

... der Transportbeton für jeden Bedarf

Bei CityMix Beton® dreht sich alles um Transportbeton. Ob für den privaten Bauherren, den Bauunternehmer oder den Industriekunden, wir decken den kleinen und den großen Bedarf ab.

Unser Rundum-Service umfasst die Lieferung aller Beton qualitäten durch unseren eigenen Fuhrpark von Fahrmischern und Betonpumpen. Selbstverständlich unterliegen spezielle Rezepturen für die verschiedensten Anwendungen einer ständigen Qualitätskontrolle durch unser Labor. Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl der richtigen Beton rezeptur und besichtigen auch bei Wunsch Ihre Baustelle vorab.

Mit zwei Standorten im nördlichen Rheinland-Pfalz in Spessart und Urmitz decken wir ein Liefergebiet von Cochem über Limburg bis nach Bonn ab. Private Bau-herren oder Bauunternehmen können sich dort Klein-mengen auch direkt und ohne Vorbestellung abholen.

Falls wir Sie unterstützen können, rufen Sie uns einfach an unter Tel. 0 26 55 / 40 11 und 40 12 (Spessart / Urmitz) oder senden Sie uns eine eMail an [email protected].

Beratung und Baustellenbesichtigung

eigene Fahrzeugflotte: Fahrmischer und Beton-pumpen

flexible Lieferzeiten

Labor zur Qualitätskontrolle

gleichzeitige Liefermöglichkeit aus zwei Standorten

Serviceleistungen

Transportbeton – in allen Qualitätsstufen /Rezepturen

CitySteel Stahlfaserbeton – kann die herkömmliche Bewehrung meist kostengünstig ersetzen

CityFlow® Fließbeton – wird bei komplizierten Geometrien eingesetzt

CityBlock Systembaustein – Betonbaustein der jederzeit Umbau und Erweiterungen erlaubt

Betonprodukte

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung / Inhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .02

Transportbeton Preise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03 - 05

Transportbeton Nebenbedingungen . . . . . . . . . 06 - 07

Transportbeton technische Hinweise . . . . . . . . . 08 - 11

City Flow® Beton. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12

Betonpumpe Preise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13

Zeichnung / Maße 36er / 46er . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14

CityBlock Preise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15

CityBlock technische Hinweise . . . . . . . . . . . . . 16 - 17

AGB Verkauf von Transportbeton. . . . . . . . . . . . . . . .18

AGB Vermietung von Betonfördergeräten . . . . . . . . .19

Liefergebiet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20

Seite

Alle Preise sind Netto, zzgl. gesetzlicher MwSt. Die Angaben in dieser Informationsschrift beinhalten keine Beschaffenheitsgarantie. Mängel- und Schadensersatzansprüche aufgrund der hier gemachten Angaben sind gem. § 444 BGB ausgeschlossen.

Alle in dieser Preisliste abgedruckten Informationen, technische Daten, Erklärungen, Auskünfte, Hinweise, Preise usw. sind nach bestem Wissen geprüft und zusammengestellt. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Aus den Angaben können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden.

CityMix Beton®

3Transportbeton Preise

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unbewehrter Beton

C 8/10 C1 X0 32 unbewehrter Beton m 411 CEM III/A 42,5 N 97,00 €

C 12/15 C1 X0 32 unbewehrter Beton m 413 CEM III/A 42,5 N 98,00 €

C 12/15 F3 X0 32 unbewehrter Beton m 415 CEM III/A 42,5 N 99,00 €

C 16/20 C1 X0 32 unbewehrter Beton m 409 CEM III/A 42,5 N 100,00 €

C 20/25 C1 X0 32 unbewehrter Beton m 407 CEM III/A 42,5 N 101,00 €

Stahlbeton für Innenbauteile

C 16/20 F3 XC2 32 Innenbauteile m 417 CEM III/A 42,5 N 102,00 €

Stahlbeton für Feuchträume

Basisrezeptur

C 20/25 F3 XC3 32 Feuchträume m 419 CEM III/A 42,5 N 103,00 €

Stahlbeton WU für Aussenbauteile

C 25/30 F3 XC4, XF1, XA1, WU 32 Außenbauteile, chem. schwacher Angriff

m 422 CEM III/A 42,5 N 106,00 €

WU-Beton mit hohen Wassereindringwiderstand

C 25/30 F3 XC4, XF1, XA1, WUe nach DAfStB-Richtlinie

32 Außenbauteile, chem. schwacher Angriff, pumpfähig mit Schlauch

m 465 CEM III/A 42,5 N 108,00 €

C 30/37 F3 XC4, XD1, XF1, XA1, XM2*, WUe nach DAfStB-Richtlinie

32 Außenbauteile, chem. schwacher Angriff, pumpfähig mit Schlauch

m 425 CEM III/A 42,5 N 110,00 €

Stahlbeton für Industrieböden oder Sprühnebelbereich

C 25/30 F3 XC4, XF1, XA1 32 Industrieboden, ohne FA, ohne FM

m 466 CEM III/A 42,5 N 107,00 €

C 25/30 F4 XC4, XF1, XA1 32 Industrieboden, kein PCE m 490 CEM III/A 42,5 N 110,00 €

C 30/37 F4 XC4, XD1, XF1, XA1, XM2* 32 Industrieboden, kein PCE m 439 CEM III/A 42,5 N 114,00 €

CityFlow LVB, kostengünstige leichtverdichtbare, selbstfließende Betone, leicht zu nivellieren und zu verarbeiten.

C 12/15 F6 X0 16 leichtverdichtbar m 705 CEM III/A 42,5 N 109,00 €

C 20/25 F6 XC3 16 leichtverdichtbar m 709 CEM III/A 42,5 N 110,00 €

C 25/30 F6 XC4, XF1, XA1, WU 16 leichtverdichtbar m 745 CEM III/A 42,5 N 113,00 €

C 30/37 F6 XC4, XD1, XF1, XA1, WUe 16 leichtverdichtbar m 770 CEM III/A 42,5 N 116,00 €

Stahlbeton für Verkehrsflächen mit Frostangriff mit und ohne Taumittel

C 30/37 F3 XC4, XD3, XF4, XA3*, XM2*, LP 32 Verschleiß, chem. starker Angriff, FD-Beton

s 857 CEM I 42,5 R 123,00 €

gültig ab 01.01.2016 Transportbeton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2

Transportbeton Preise

4 Transportbeton Preise

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Stahlbeton im Wasserbau oder bei Chloridangriff mit und ohne Frost

C 35/45 F3 XC4, XD3, XF3, XA3*, XM3* 32 chemisch stark angreifende Umgebung

m 473 CEM III/A 42,5 N 116,00 €

C 35/45 F3 XC4, XD3, XF3, XA3*, XM3* 32 chemisch stark angreifende Umgebung, ohne FA, FD-Beton

m 493 CEM III/A 42,5 N 116,00 €

ZTV-ING Betone

C 30/37 F3 XC4, XD2, XF3, XA2, XM2* 32 ohne FA m 501 CEM III/A 42,5 N 114,50 €

C 30/37 F3 XC4, XD2, XF3, XA2, XM2* 32 mit FA m 509 CEM III/A 42,5 N 113,50 €

C 35/45 F3 XC4, XD3, XF3, XA3* 32 ohne FA m 507 CEM III/A 42,5 N 116,50 €

C 35/45 F3 XC4, XD3, XF3, XA3* 32 mit FA m 521 CEM III/A 42,5 N 115,50 €

C 25/30 F3 XC4, XD3, XF4, LP 32 Kappenbeton s 583 CEM I 42,5 R 120,00 €

C 30/37 F3 XC4, XD3, XF4, XA2, LP 32 Kappenbeton s 586 CEM I 42,5 R 123,00 €

Langsam erhärtende Betone

C 30/37 F3 XC4, XD2, XF3, XA2 32 Sichtbeton l 441 CEM III/A 42,5 N 112,00 €

Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen für Industrieboden

C 25/30 F4 XC4, XF1, XA1 16 L 1,2 / 1,2 m 900 CEM III/A 42,5 N 138,00 €

C 25/30 F4 XC4, XF1, XA1 16 L 1,5 / 1,2 m 902 CEM III/A 42,5 N 143,50 €

C 25/30 F4 XC4, XF1, XA1 16 L 1,5 / 1,5 m 904 CEM III/A 42,5 N 149,00 €

C 25/30 F4 XC4, XF1, XA1 16 L 1,8 / 1,5 m 906 CEM III/A 42,5 N 155,50 €

C 25/30 F4 XC4, XF1, XA1 16 L 2,1 / 1,8 m 908 CEM III/A 42,5 N 162,50 €

weitere Kombinationen auf Anfrage

Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen für Wohnungsbau

C 25/30 F4 XC4, XF1, XA1 16 L 1,2 / 1,2 m 922 CEM III/A 42,5 N 135,00 €

C 25/30 F4 XC4, XF1, XA1 16 L 1,5 / 1,2 m 924 CEM III/A 42,5 N 140,50 €

C 25/30 F4 XC4, XF1, XA1 16 L 1,5 / 1,5 m 926 CEM III/A 42,5 N 146,00 €

C 25/30 F4 XC4, XF1, XA1 16 L 1,8 / 1,5 m 928 CEM III/A 42,5 N 152,50 €

C 25/30 F4 XC4, XF1, XA1 16 L 2,1 / 1,8 m 930 CEM III/A 42,5 N 159,50 €

weitere Kombinationen auf Anfrage

Betone für Bohrpfähle nach DIN EN 1536 / DIN SPEC 18140

C 25/30 F5 XC3 8 bis 3 Std. verzögert l 163 CEM III/A 42,5 N 121,00 €

C 25/30 F5 XC4, XF1, XA1 32 einbringen unter Wasser m 143 CEM III/A 42,5 N 112,00 €

C 30/37 F5 XC4, XD1, XF1, XA1 32 einbringen unter Wasser m 443 CEM III/A 42,5 N 115,00 €

C 35/45 F5 XC4, XD2, XF3, XA2 32 einbringen unter Wasser m 479 CEM III/A 42,5 N 119,00 €

Fahrbahndeckenbeton mit Splitt

C 30/37 F2 XC4, XD3, XF4, XA3*, XM2*, LP 16 2-16 Splittbeton s 895 CEM I 42,5 R 135,00 €

C 30/37 F2 XC4, XD3, XF4, XA3*, XM2*, LP 22 2-22 Splitt, Fahrbahnbetonnach StB-07 und AKR

s 860 CEM I Fahrbahn-deckenzement

157,00 €

C 35/45 F2 XC4, XD3, XF4, XA3*, XM2*, LP 22 8-22 Splitt, Fahrbahnbetonnach StB-07 und AKR

s 896 CEM I Fahrbahn-deckenzement

160,00 €

Höhere Festigkeitsklassen

C 40/50 F3 XC4, XD3, XF3, XA3* 16 56 Tage Prüfalter m 726 CEM III/A 42,5 N 119,00 €

C 45/55 F3 XC4, XD3, XF3, XA3* 16 56 Tage Prüfalter l 728 CEM III/A 42,5 N 121,00 €

C 50/60 F3 XC4, XD3, XF3, XA3* 16 56 Tage Prüfalter l 730 CEM III/A 42,5 N 124,00 €

Transportbeton Preise

5Transportbeton Preise

Transportbeton PreiseFe

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Verfüllmassen

ca. 5 N F5-6 Kanalfüllmasse 2 325 kg FA / 75 kg CEM, nicht überwacht

126 CEM III/A 42,5 N 102,00 €

ca. 5 N F5-6 Kanalfüllmasse 2 600 kg FA / 50 kg CEM, nicht überwacht

129 CEM III/A 42,5 N 111,00 €

0,3-1,4 N F5 Flüssigboden (nach ZFSV) 2 nicht überwacht 101 CEM III/A 42,5 N 145,00 €

Sand-Zementmischungen

C1 230 kg Zement 2 nicht überwacht 496 CEM III/A 42,5 N 115,00 €

C1 230 kg Zement 8 nicht überwacht 497 CEM III/A 42,5 N 115,00 €

C1 300 kg Zement 2 nicht überwacht 498 CEM III/A 42,5 N 121,00 €

C1 300 kg Zement 8 nicht überwacht 499 CEM III/A 42,5 N 121,00 €

Bei Anlieferung im Fahrmischer schließen wir jegliche Haftung aus. Insbesondere der „Schneeball effekt“ = Klumpenbildung, ist kein Reklamationsgrund.

HGT

C1 HGT 32 hydraulisch gebundene Tragschicht

l 401 CEM III/A 42,5 N 96,00 €

Drain- oder Filterbetone

Filterbeton 2/8 8 nicht überwacht l 125 CEM III/A 42,5 N 106,00 €

Filterbeton 8/16 16 nicht überwacht l 127 CEM III/A 42,5 N 103,00 €

Filterbeton 16/32 32 nicht überwacht l 128 CEM III/A 42,5 N 101,00 €

Sand, Kies, Schüttgut

lose Sand 0/2 2 Schüttdichte ca. 1,8 to/cbm 395 77,00 €

lose Körnung 2/8 8 Schüttdichte ca. 1,8 to/cbm 396 79,00 €

lose Körnung 8/16 16 Schüttdichte ca. 1,8 to/cbm 397 83,00 €

lose Körnung 16/32 32 Schüttdichte ca. 1,8 to/cbm 398 80,00 €

Festigkeitsentwicklung: sl = sehr langsam, l = langsam, m = mittel, s = schnell

XM2* Oberflächenbehandlung erforderlich XM3* Hartstoffeinstreuung erforderlich XA3* Schutzmaßnahmen erforderlich in Verbindung mit LP nur bedingt geeignet in Verbindung mit LP nur bedingt geeignet

Bitte beachten:

- In der kälteren Jahreszeit ist der Einsatz von CEM I 42,5 R zu empfehlen, oder zumindest CEM II 42,5 N. Für die Verwendung von Betonen mit CEM III/A kann keine Gewährleistung hinsichtlich zeit- und norm-gerechter Erhärtung übernommen werden, da diese Zemente bei tiefen Temperaturen nur sehr langsam reagieren.

- Für Betone mit langsamer Festigkeitsentwicklung, sowie Sichtbetone, bitten wir gesondert anzufragen.

- Bei Sichtbeton empfehlen wir Zuschläge ohne eisen haltige Bestandteile zu ordern, Aufpreis + 3,50 € / cbm.

- Für Pumpvorgänge mit Schlauchleitungen sind spezielle Rezepte erforderlich (z.B. C 25/30 Rez 465 oder 464)

CEM Cement / ZementFA Flugasche / FüllerVZ Verzögerer (Baustelle/Werk)FM konventionelles Fließmittel, auf Naphtalinsulfonat-Basis

(Baustelle/Werk)

PCE Hochleistungs-Fließmittel, auf Polycarboxylatester- oder Acryl-Basis (Baustelle/Werk)

LP Luftporenbildner, auf Wurzelharz-Basis (ab Werk)BV Betonverflüssiger, auf Ligninsulfonat-Basis (ab Werk)

6 Transportbeton Nebenbedingungen

Aufpreis Zementwechsel: von CEM III/A auf CEM II/B-S 42,5 N bis Festigkeitsklasse C 12/15 + 1,00 € / cbm bis Festigkeitsklasse C 20/25 + 1,50 € / cbm bis Festigkeitsklasse C 30/37 + 2,00 € / cbm höher als Festigkeitsklasse C 30/37 + 2,50 € / cbm

von CEM III/A auf CEM I 42,5 R bis Festigkeitsklasse C 12/15 + 2,00 € / cbm bis Festigkeitsklasse C 20/25 + 2,50 € / cbm bis Festigkeitsklasse C 30/37 + 3,00 € / cbm höher als Festigkeitsklasse C 30/37 + 3,50 € / cbm

Aufpreis Körnungswechsel:

Von Größtkorn 32 mm auf Größtkorn 16 mm + 3,00 € / cbmVon Größtkorn 33 mm auf Größtkorn 8 mm + 6,00 € / cbm

Sichtbeton: Aufpreis: 3,50 €/m³

Laborleistungen: Probewürfelherstellung pro Satz inkl. Erstellung eines Prüfzeugnisses 99,00 € / WU-Prüfung 130,00 € Probewürfelherstellung auf der Baustelle, sowie Einsatz des Laborwagens nach Abstimmung. Laborant 75,00 € / Std, Mindestberechnung 1 Std.,zzgl. An- u. Abfahrt KFZ mit mind. 100,00 € / Einsatz. Weitere Laborleistungen und deren Kosten nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Minderfracht: Die Mindestabnahme pro Tour beträgt 8 cbm, unabhängig von der Gesamtmenge der Bestellung. Eine Mindermengenberechnung wird bei einer geringeren Lademenge als 8 cbm angesetzt. Der berechnete Fracht zuschlag beträgt 12,50 € / cbm je fehlenden cbm zur Mindestlademenge von 8 cbm.

Selbstabholer: Bei Selbstabholung ab unserem Werk gewähren wir einen Preisnachlass von 4,00 € / cbm.

Restbeton: Für die nach Bestellung geladenen und nicht abgenommenen Lieferungen, müssen wir die Entsorgungskosten nach Aufwand berechnen, mindestens jedoch 54,00 € / cbm.

Wartezeiten: (geplant)

Unseren Preisen liegt eine Entladezeit von max. 5 Min./cbm ab Eintreffen auf der Baustelle zugrunde. Für darüber hinausgehende Standzeiten müssen wir 20,00 € pro angefangene 15 Minuten berechnen. Dieser Stundensatz von 80,00 € gilt nur bei einer uns im Vorfeld bekannt gemachten und geplanten Wartezeit.

Wartezeiten: (ungeplant)

Für ungeplante Wartezeiten berechnen wir einen Satz von mindestens 200,00 € / Stunde, wenn (ungeplant) wir zur Vermeidung von Verspätungen auf Folgebaustellen zusätzliche Fahrzeuge einsetzen müssen. Sollten weitere Kosten aus derzeitigen Verzögerungen resultieren, stellen wir diese zusätzlich in Rechnung.

Warmbeton: 8,00 € / cbm, wird entsprechend den Bestimmungen der DIN 1045 geliefert, ohne vorherigen Hinweis.

Saisonzuschlag: In der Winterzeit aufgrund erhöhten Aufwandes vom 15.11. bis 15.03. + 3,00 € / cbm.

Rohrentladung: Pro Fahrmischer 20,00 € pauschal, fließfähiger Beton der Konsistenzklasse F4 vorausgesetzt. Bei CityFlow ist die Rohrentladung ohne Aufpreis.

Mehrzement: CEM III/A 42,5 N HOZ 0,80 € / pro 10 kg CEM II/B-S 42,5 N EPZ 0,85 € / pro 10 kg CEM I 42,5 R PZ 0,90 € / pro 10 kg

andere Zemente auf Anfrage: z.B. Fahrbahndeckenzemente, LH-Zemente, Trass-Zemente etc.

Transportbeton Nebenbedingungen

7Transportbeton Nebenbedingungen

Zusatzmittel: Fließmittel (PCE-FM oder FM für Industrieböden) 5,00 € / je Konsistenzstufe / cbm; Verzögerer (VZ) 2,50 € / Stunde / cbm

Stahlfaser: ArcelorMittal HE 1/50 oder vergleichbar 1,75 € / kg (Tagespreise erfragen, abhängig von Stahlpreisentwicklung). ArcelorMittal HE 90/60 oder vergleichbar 2,20 € / kg (Tagespreise erfragen, abhängig von Stahlpreisentwicklung).

Die DAfStb (2010) Richtlinie Stahlfaserbeton regelt den Einsatz von Stahlfaserbeton und Stahlfaser- verstärktem Stahlbeton für Tragwerke des Hoch- und Ingenieurbaus bis C50/60. Die Richtlinie nimmt hierzu eine Klassifizierung des Stahlfaserbetons anhand der Nachrissbiegezugfestigkeit in Leistungs- klassen vor. Es gibt zwei Leistungsklassen L1 und L2. Diese legt der Planer fest. Die Betonzusammen- setzung einschließlich der Faserart- und menge wird durch das Transportbetonwerk festgelegt.

Wir verweisen hierzu auf die aufgeführten Rezepturen nach Leistungsklassen. Nur hier besteht eine Haftung. Eine Umrechnung nach früher geltenden Richtlinien und Empfehlungen ist nicht mehr zulässig.

Lieferzeiten: Als normale Lieferzeit gilt die Zeit von Montag – Freitag zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr.

In der Zeit Montag bis Freitag, jeweils von 18:00 – 7:00 Uhr, berechnen wir folgende Nachtzuschläge: Für die Werksbereitschaft 150,00 € / Std. Für die Fahrmischergestellung 80,00 € / Std.

Samstag von 7:00 bis 14:00 Uhr erheben wir einen Zuschlag von generell 5,00 € / cbm

Für Lieferungen Samstag nach 14:00 Uhr berechnen wir folgende Wochenend- und Nachtzuschläge: Ab Samstag 14:00 – 24:00 Uhr für die Werksbereitschaft 175,00 € / Std. Ab Samstag 14:00 – 24:00 Uhr für die Fahrmischergestellung 100,00 € / Std.

Für Einsätze Sonntag 0:00 Uhr bis Montag früh 07:00 Uhr berechnen wir folgende Zuschläge: Für die Werksbereitschaft 200,00 € / Std. Für die Fahrmischergestellung 125,00 € / Std.

Werksbereitschaft und Fahrmischergestellung an Feiertagen nur auf Anfrage.

Die Werksbereitschaft wird berechnet von 1 Stunde vor Beladebeginn bis 1 Stunde nach letzter Beladung. Der Fahrmischereinsatz wird berechnet von 15 Minuten vor Beladung bis 30 Minuten nach Rückkehr ins Werk. Der Nachweis für die Fahrmischerzeiten erfolgt anhand des digitalen Fahrtenschreibers.

Warenkreditversicherung: Eine Auftragsannahme und Belieferung erfolgt nur bei Deckung durch eine Warenkreditversicherung bei der von uns beauftragten Versicherungsgesellschaft. Lieferungen und Leistungen werden nur in Höhe der uns maximal zugesagten Deckungssumme erbracht. Ein Anspruch auf darüber hinaus gehende Belieferungen besteht nicht und begründet auch keinen Verzugsschaden.

Gewährleistung: Auf den von uns gelieferten Beton übernehmen wir eine Gewährleistung von 24 Monaten, unter der Voraus-setzung, dass eine ordnungsgemäße Verarbeitung und Nachbehandlung erfolgte, der Beton nicht verändert wurde. Jede Änderung des angelieferten Betons erzeugt einen Beton nach Vorgabe, wofür wir nur im Rahmen der ordnungsgemäßen Herstellung haften. Ansonsten ist die Haftung für sämtliche Mängel der Kaufsache oder Beratung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

Änderungen an der Zusammensetzung von aufgeführten Rezepturen, Ergänzungen oder Streichungen in dieser Preisliste, behalten wir uns jederzeit vor.

Für alle Lieferungen und Leistungen, auch für die hier nicht aufgeführten, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Transportbeton Nebenbedingungen

8 Transportbeton technische Hinweise

Transportbeton technische Hinweise

1. AllgemeinBeton ist ein Baustoff, welcher aus einem Gemisch aus Binde-mittel und einer Gesteinskörnung hergestellt wird.

Für den künstlich hergestellten Stein kommt in der Regel das Bindemittel Zement zum Einsatz. Die Gesteinskörnung (früher Zuschlag) setzt sich üblicherweise aus Kies und Sand zusammen. Zugabewasser (früher Anmachwasser) führt dazu, dass das Bindemittel chemisch reagiert, dabei erhärtet und ein festes Baustoffgemisch entsteht. Das Wasser wird bei diesem Prozess zum größten Teil chemisch gebunden. Frischer Beton trocknet deshalb nicht während der Erhärtung, sondern benötigt Wasser zum Abbinden, um seine Festigkeit zu entwickeln. Beton kann

3. KonsistenzEine wesentliche Frischbetoneigenschaft ist die Konsistenz. Die Konsistenz beschreibt in der Betontechnologie übergeordnet die Verarbeitbarkeit, die Verdichtbarkeit, die Förderbarkeit und die Einbaubarkeit des Betons.

2. DruckfestigkeitBetondruckfestigkeitsklassen im Vergleichalte und neue Bezeichnungen und deren Zuordnung

Betondruckfestigkeit

alte Norm neue Norm Zylinderdruckfestigkeit Würfeldruckfestigkeit

DIN 1045DIN EN 206-1DIN EN 1045-2

fck, cylN/mm2

fck, cubeN/mm2

B 5 – – 5

B 10 C 8/10 8 10

B 15 C 12/15 12 15

– C 16/20 16 20

B 25 C 20/25 20 25

– C 25/30 25 30

B 35 C 30/37 30 37

B 45 C 35/45 35 45

– C 40/50 40 50

B 55 C 45/55 45 55

– C 50/60 50 60

B 65 C 55/67 55 67

B 75 C 60/75 60 75

B 85 C 70/85 70 85

B 95 C 80/95 80 95

außerdem Betonzusatzstoffe (z.B. Flugasche, Stahlfasern usw.), und Betonzusatzmittel (z.B. Betonverfl üssiger, Fließmittel, Verzögerer, Luftporenbildner usw.) enthalten, die die Eigen-schaften des Baustoffs gezielt beeinfl ussen.

Beton wird in modernen Anwendungen oft nicht allein, sondern als Hauptbestandteil eines Verbundwerkstoffs eingesetzt. In Verbindung mit Betonstahl oder Spannstahl kann Stahlbeton bzw. Spannbeton hergestellt werden. Durch die Zugabe von Stahl-, Kunststoff- oder Glasfasern lässt sich ein Faserbeton herstellen.

KonsistenzklasseC0

F1C1

F2C2

F3C3

F4 F5 F6

Ausbreitmaß [mm] – ≤ 340 350...410 420...480 490...550 560...620 ≥ 630

Verdichtungsmaß c [–] ≥ 1,46 1,45...1,26 1,25...1,11 1,10...1,04 – – –

Konsistenzbeschreibung sehr steif steif plastisch weich sehr weich fl ießfähig sehr fl ießfähig

Eigenschaften des Feinmörtels

erdfeucht erdfeucht und etwas

nasser

weich fl üssig sehr fl üssig

Eigenschaften des Frischbe-tons beim Schütten

lose lose/schollig schollig bis zusammen-

hängend

schwach fl ießend

fl ießend

Verdichtungsart kräftig wirkende Rüttler und/oder kräftiges Stampfen bei

dünner Schüttlage

Rütteln Rütteln „Entlüften“ durch Stochern oder leichtes Rütteln

9Transportbeton technische Hinweise

4. Wasserzementwert

Das Massenverhältnis des wirksamen Wassergehalts zum Zementgehalt, bezogen auf 1 m3 verdichteten Frischbeton, nennt man Wasserzementwert.

5. Expositionsklassen

Bei der Planung von Bauteilen bzw. Bauwerken sind sowohl die lastunabhängigen als auch die lastabhängigen Einwirkungen zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit zu berücksichtigen.

Für die Festlegung der Dauerhaftigkeit stehen insgesamt acht Expositionsklassen zur Verfügung, die jeweils in bis zu vier

Wasserzementwert w/z =Masse des Wassers w

Masse des Zements z

Maximale WasserzementwerteExpositionsklassen, Betoneigenschaften w/z-Wert

XC1, XC2 0,75

XC3 0,65

XC4, XF1, XA1 0,60

XD1, XS1, XF2 1), XF3 1), XM1, XM2 2) 0,55

XD2, XS2, XF2, XF3, XF4, XA2 0,50

XD3, XS3, XA3, XM2 2), XM3 2) 0,45

hoher Wassereindringwiderstand (Bauteildicke bis 40 cm), Unterwasserbeton

0,60 3)

Flüssigkeitsdichter Beton (FD-Beton) 0,50

1) LP-Beton2) nur mit Oberflächenbehandlung3) 0,55 für wasserundurchlässige Bauteile nach der DAfStb-Richtlinie

„Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ (WU-Richtlinie), WUe

1) Für Stahlfaserbetone nach DAfStb-Richtlinie Stahlfaserbeton gilt für die Expositionsklassen XC1 und XC2 die Mindestdruckfestigkeitsklasse C 20/25.

2) Bei Verwendung von Luftporenbeton, z. B. aufgrund gleichzeitiger Anforderungen aus der Expositionsklasse XF, eine Festigkeitsklasse niedriger. Diese Mindestdruckfestigkeitsklassen gelten für Luftporenbetone mit Mindestanforderungen an den mittleren Luftgehalt im Frischbeton nach DIN 1045-2 unmittelbar vor dem Einbau. Eine weitere Abminderung der Mindestdruckfestigkeit beim Einsatz langsam oder sehr langsam erhärtender Betone (r ≤ 0,30) ist nicht zulässig.

3) Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r ≤ 0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Betondruckfestigkeitsklasse ist an Probekörpern im Alter von 28 Tagen zu bestimmen. Eine weitere Abminderung der Mindestdruckfestigkeit beim Einsatz von Luftporenbeton ist nicht zulässig.

4) Bei massigen Bauteilen eine Festigkeitsklasse niedriger.5) Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r ≤ 0,30) eine Festigkeitsklasse

niedriger. Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Betondruckfestigkeitsklasse ist an Probekörpern im Alter von 28 Tagen zu bestimmen. Eine weitere Abminderung der Mindestdruckfestigkeit beim Einsatz von Luftporenbeton ist nicht zulässig.

6) Bei massigen Bauteilen eine Festigkeitsklasse niedriger. 7) Erdfeuchter Beton mit w/z ≤ 0,4 auch ohne Luftporen. 8) Bei Verwendung von Luftporenbeton, z. B. aufgrund gleichzeitiger Anforderungen aus der

Expositionsklasse XF, eine Festigkeitsklasse niedriger. Diese Mindestdruckfestigkeitsklassen gelten für Luftporenbetone mit Mindestanforderungen an den mittleren Luftgehalt im Frisch- beton nach DIN 1045-2 unmittelbar vor dem Einbau. Eine weitere Abminderung der Mindest- druckfestigkeit beim Einsatz langsam oder sehr langsam erhärtender Betone (r ≤ 0,30) ist nicht zulässig.

9) Schutz des Betons erforderlich, ggf. Gutachter für Sonderlösung oder Ausnahmen aus abweichenden Normen.

10) Ohne Oberflächenbehandlung C35/45, mit Oberflächenbehandlung C30/37 (z. B. Vakuumieren mit nachfolgendem Flügelglätten).

11) Zusätzliche Oberflächenvergütung, z. B. durch Hartstoffe nach DIN 1100, erforderlich.

weitere Unterklassen bzw. Angriffsstufen gegliedert sind. Unterschieden werden Einwirkungen auf die Bewehrung und metallische Einbauteile im Beton (Bewehrungskorrosion) sowie auf den Beton selbst (Betonangriff). Darüber hinaus ist in jedem Fall auch eine Einstufung in eine Feuchtigkeitsklasse (WO, WF, WA) vorzunehmen

Expositionsklassen für die BewehrungUmgebung Expositions-

klasseMindestdruck-festigkeitsklasse

Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko (X0)

Beton ohne Bewehrung X0 C 8/10

Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC)

trocken oder ständig nass XC1 C 16/20 1)

nass, selten trocken XC2 C 16/20

mäßige Feuchte XC3 C 20/25

wechselnd nass und trocken XC4 C 25/30

Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride, ausgenommen Meerwasser (XD)

mäßige Feuchte XD1 C 30/37 2)

nass, selten trocken XD2 C 35/45 2) 3) 4)

wechselnd nass und trocken XD3 C 35/45 2) 4)

Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser (XS)

salzhaltige Luft XS1 C 30/37 2)

unter Wasser XS2 C 35/45 2) 3) 4)

Tide-, Spritzwassserbereiche XS3 C 35/45 2) 4)

Expositionsklassen für den BetonUmgebung Expositions-

klasseMindestdruck-festigkeitsklasse

Frostangriff mit und ohne Taumittel (XF)

mässige Wassersättigung, ohne Taumittel

XF1 C 25/30

mässige Wassersättigung, mit Taumittel

XF2C 35/45 5) 6)

C 25/30 (LP)

hohe Wassersättigung, ohne Taumittel

XF3C 35/45 5) 6)

C 25/30 (LP)

hohe Wassersättigung, mit Taumittel

XF4 C 30/37 (LP) 7)

Betonkorrosion durch chemischen Angriff (XA)

chemisch schwach angreifend XA1 C 25/30

chemisch mäßig angreifend XA2 C 35/45 5) 6) 8)

chemisch stark angreifend XA3 C 35/45 8) 9)

Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung (XM)

mäßiger Verschleiß XM1 C 30/37 8)

starker Verschleiß XM2

C 35/45 8) 10)

C 35/45 8) 10)

Oberflächen-behandlung

sehr starker Verschleiß XM3 C 35/45 8) 11)

Transportbeton technische Hinweise

10 Transportbeton technische Hinweise

Feuchtigkeitsklassen für konstruktive Betonbauteile bezogen auf Betonkorrosion infolge Alkali­Kieselsäure­Reaktion

Feuchtig-keitsklasse

Umgebung Beispiele

WO Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht länger feucht und nach Austrocknen während der Nutzung weitgehend trocken bleibt

Innenbauteile des Hochbaus; Bauteile, auf die Außenluft, nicht jedoch z.B. Niederschläge, Oberflächenwasser, Bodenfeuchte einwirken können und/oder die nicht ständig einer relativen Luft- feuchte von mehr als 80% ausgesetzt werden

WF Beton, der während der Nutzung häufig oder längere Zeit feucht ist

Ungeschützte Außenbauteile, die z.B. Niederschläge, Oberflächenwasser oder Bodenfeuchte ausgesetzt sind; Innenbauteile des Hochbaus für Feuchträume, wie z.B. Hallenbäder, Wäschereien und andere gewerbliche Feuchträume, in denen die relative Luftfeuchte über- wiegend höher als 80% ist; Bauteile mit häufiger Taupunktunterschreitung, wie z.B. Schornsteine, Wärme- übertragerstationen, Filterkammern und Viehställe; massige Bauteile gemäß DAfStb-Richtlinie „Massige Bauteile aus Beton“, deren kleinste Abmessung 0,80 m überschreitet (unabhängig vom Feuchtezutritt)

WA Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist

Bauteile mit Meerwassereinwirkung; Bauteile unter Tausalzeinwirkung ohne zusätzliche hohe dynamische Beanspru-chung (z.B. Spritzwasserbereiche, Fahr- und Stellflächen in Parkhäusern); Bauteile von Industriebauten und landwirtschaftlichen Bauwerken (z.B. Gülle-behälter) mit Alkalisalzeinwirkungen

WS Beton, der hoher dynamischer Beanspruchung und direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist

Bauteile unter Tausalzeinwirkung mit zusätzlicher hoher dynamischer Beanspru-chung (z. B. Betonfahrbahnen)

6. WU-Beton

Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton werden auch als Weiße Wannen bezeichnet.

7. Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen

Im Unterschied zu Beton mit Stahlfasern, dem auf Kunden-wunsch x kg/m³ Stahlfasern hinzugegeben und keine Eigen-schaften vereinbart werden, wird ein Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen gemäß der DAfStb Richtlinie bemessen und vom Lieferanten überwacht.

8. Leichtverdichtbarer Beton (LVB)

Der CityFlow® ist ein leichtverdichtbarer Beton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 der Konsistenzklasse F6 mit 16er Größtkorn. Er verbindet leistungsfähige Betonsorten mit sehr guten Fließeigenschaften und geringem Verdichtungsauf-wand.

9. Nachbehandlung

Druckfestigkeit allein garantiert keine Dauerhaftigkeit. Beton nach DIN EN 206-1 bzw. DIN 1045-2 muss auch dicht sein. Denn je geringer die Porosität und die Permeabilität, also je dichter der Zementstein, desto höher ist auch der Widerstand gegen äußere Einflüsse. Deshalb ist eine früh einsetzende, ununterbrochene und ausreichend lange Nach behandlung

WU (w/z)eq ≤ 0,60 ≥ C 25/30

WUe (w/z)eq ≤ 0,55 (≥ C 30/37)WU-Richtlinie

des Betons unerlässlich, damit er gerade in den oberflächen-nahen Bereichen die aufgrund seiner Zusammensetzung gewünschten Eigenschaften auch tatsächlich erreicht. DIN EN 13670/DIN 1045-3 fordert in Abschnitt 8.5 die Nachbehandlung des Betons während der ersten Tage der Hydratation, um das Frühschwinden gering zu halten, eine ausreichende Festigkeit und Dauerhaftigkeit der Betonrandzone sicherzustellen, den Beton vor schädlichen Witterungs bedingungen zu schützen, das Gefrieren zu verhindern und schädliche Erschütterungen, Stoß oder Beschädigung zu vermeiden.

Zweck der Nachbehandlung

Bis zur ausreichenden Erhärtung ist der frisch verarbeitete und junge Beton zu schützen gegen:

� vorzeitiges Austrocknen � extreme Temperaturen bzw. Temperaturänderungen � mechanische Beanspruchungen und schädliche Erschütterungen

� chemische Angriffe.

Schutzmaßnahmen gegen vorzeitiges Austrocknen sind:

� Abdecken mit Folien � Auflegen Wasser speichernder Abdeckungen � Aufbringen flüssiger Nachbehandlungsmittel � kontinuierliches Besprühen mit Wasser, Unterwasserlagerung (Fluten)

� Belassen in der Schalung � eine Kombination dieser Verfahren

Transportbeton technische Hinweise

11Transportbeton technische Hinweise

Decken, bewehrt innenXC1

bewehrt, außen,wechselnd nass,trocken u. Frost

bewehrt, außen,wechselnd nass,trocken u. Frost

bewehrt, außen,mäßig feucht,Frost

WU-Wandchem. schwach angreif.

bewehrt, außen Frostbewehrt, innen, trocken

SauberkeitsschichtFundament unbewehrt, frostfreiX0

Fundamentbewehrt(XC1), XC2

AußenwandXC4, XF1

Innenwandbewehrt

XC1

KellerwandXC4, XF1, XA1

Bodenplattefrostfrei

(XC1), XC2 Sauberkeitsschicht unbewehrtFundament unbewehrt

Fundament unbewehrt

bewehrt, nass, selten trocken

bewehrt, innen, trocken

Beispiele für mehrere, gleichzeitig zutreffende Expositionsklassen an einem Wohnhaus

Beispiele für mehrere, gleichzeitig zutreffende Expositionsklassen im Hoch- und Ingenieurbau

Flüssigkeitsdichter Beton Industrieboden, mäßig beansprucht chemisch mäßig beansprucht bewehrt, Regen, Frost und Taussalz

bewehrt, außen,wechselnd nass,trocken u. Frost

Fundament unbewehrt

bewehrt, außen,Frost unbewehrte Industriefl äche mit Tausalz

Tankstelle

AußenwandSpritzwasserbereich

XC4, XF2, (XA1)

Sauberkeitsschicht

Fundament bewehrt,chemisch mäßig angreifend

XC4, XF1, XA2

H2O

Fundament, Sauberkeitsschicht

X0

bewehrt, innen

Produktion

Chemielager

Verladung

Freifl äche

Tankstelle FD- BetonXC4, XD3, XA1,

XF4, (XM)

Unbewehrte Industriefl äche mit TausalzXF4, XM1, (XA2)

AußenwandSpritzwasserbereichXC4, XF2, (XA1)

Bewehrte Industriefl äche mit TausalzXD3, XF4, XM2

bewehrt, innen

chemisch

Bewehrte Industriefl äche mit TausalzXD3, XF4, XM2

bewehrt, innen

Transportbeton technische Hinweise

Für den Hochbau

Für den Industriebau

12 CityFlow® Beton

CityFlow® Beton homogenes Fließverhalten leichte Verarbeitung   preisgünstig

... der Fließbeton mit dem 3-fachen Vorteil:

CityFlow® ist ein neuer hervorragender Beton der CityMix Beton GmbH, der durch seine sehr guten Fließeigenschaf-ten mit viel weniger Arbeitsaufwand zu besten Resultaten führt.

Durch seine schnelle und einfache Verarbeitung werden die Abläufe der Bauabschnitte verkürzt und planbarer.

In der Konsistenzklasse F6 erhalten Sie einen leicht verdicht-baren Beton, der in vielen Anwendungs bereichen einsetz-bar ist.

CityFlow® Beton entspricht der DIN EN 206-1 / DIN 1045-2, wird ständigen Qualitätskontrollen unterzogen und weiter entwickelt, um Ihnen jederzeit den aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten.

Ausgereiftes Beton-Produkt, das in vielen Bauanwendungen einsetzbar ist

Ob Groß- oder Kleinvolumen – CityFlow® Beton kann bei

 bewehrten und unbewehrten Fundamenten,

 Bodenplatten,

 Außen- und Innenwänden,

 Stützen,

 Unterzügen,

 Elementdecken,

 Bauteilen mit komplizierten oder schwer zugäng- lichen Geometrien (ausgenommen Treppen) und

 Bauteilen mit erhöhtem Wassereindring widerstand

eingesetzt werden. CityFlow® ist auch als Beton mit Stahlfasern lieferbar.

Ausgezeichnet glatte Oberflächen Durch ein homogenes Fließverhalten ist CityFlow® für

Sichtbeton besonders gut geeignet.

Zeitersparnis durch weniger Arbeitsaufwand bei der Verarbeitung

Sie können Personalkosten, Kosten für Betonpumpen und Rüttelgeräte sparen – Flächen können durch Rakeln verdichtet werden.

Was CityFlow® Beton auszeichnet sind:

Alles inklusive und ohne Aufpreis: Körnung 0/16

Konsistenz F6

Rohrentladung bis 5 m

www.cityflow-beton.de

CityFlow® Beton

13Betonpumpe Preise

Ausführung Betonpumpe / ReichhöheSanier­einsatz

Pumpeinsatz mit Reichhöhe

bis 24 m bis 32 m bis 36 m bis 42 m bis 46 m

Grundpreisfür An- und Abfahrt

240,00 € – – – – –

bis 15,0 cbm Festpreis – 485,00 € 495,00 € 510,00 € 605,00 € 665,00 €

bis 25,0 cbm Festpreis – 580,00 € 590,00 € 600,00 € 680,00 € 760,00 €

25,5 - 50,0 cbm je cbm – 21,00 € 22,00 € 23,00 € 26,00 € 29,50 €

50,5 - 100,0 cbm je cbm – 20,50 € 21,50 € 22,50 € 25,50 € 29,00 €

100,5 - 150,0 cbm je cbm – 20,00 € 21,00 € 22,00 € 25,00 € 28,50 €

150,5 - 200,0 cbm je cbm – 19,50 € 20,50 € 21,50 € 24,50 € 28,00 €

200,5 - 400,0 cbm je cbm – 19,00 € 20,00 € 21,00 € 24,00 € 27,50 €

über 400,0 cbm je cbm – 18,50 € 19,50 € 20,50 € 23,50 € 27,00 €

Mindestfördermengecbm je Stunde

– 20,00 € 25,00 € 25,00 € 30,00 € 35,00 €

Mindestrechnungsbetrag € / Einsatz 575,00 € 485,00 € 495,00 € 510,00 € 605,00 € 665,00 €

Wartezeiten bauseits verursacht berechnet von Ankunft bis Abfahrt Baustelle, zzgl. gepumpte Menge

€ / Stunde 290,00 € 255,00 € 255,00 € 260,00 € 270,00 € 325,00 €

Stundensatz Verteilermastpumpen berechnet von Abfahrt bis Ankunft Werk, wenn die Mindestfördermenge nicht erreicht wird

€ / Stunde – 255,00 € 255,00 € 260,00 € 270,00 € 325,00 €

Stundensatz im Saniereinsatz € / Stunde 290,00 € – – – – –

Als Saniereinsätze gelten zeitintensive Einsätze mit Fördermengen kleiner 20 cbm/Stunde, z.B. Ringanker, Hohlwände, Schlauchpumpvorgänge. Grundlage für die Standzeit auf der Baustelle ist der digitale Tachograph des Pumpfahrzeuges. Saniereinsätze werden ausschließlich im Stundensatz abgerechnet, berechnet von Ankunft bis Abfahrt Baustelle, zzgl. An- und Abfahrt.

Rohrleitung € / lfd. Meter 5,00 € 5,00 € 5,00 € 5,00 € 5,00 € 5,00 €

Zusätzl. Schlauch (5 m lang) € / Stück 25,00 € 25,00 € 25,00 € 25,00 € 25,00 € 25,00 €

Umsetzen Pumpe auf Baustelle€ / Standort-wechsel

95,00 € 95,00 € 95,00 € 95,00 € 125,00 € 165,00 €

Reinigungskosten wenn keine Möglichkeit zur Reinigung auf der Baustelle besteht.

€ / Einsatz 200,00 € 175,00 € 175,00 € 195,00 € 210,00 € 235,00 €

Zuschlag Gestellung Hilfspersonal bei Rohr-/Schlauchleitung

€ / Std. 38,50 € 38,50 € 38,50 € 38,50 € 38,50 € 38,50 €

Samstagszuschlag € / Einsatz 50,00 € 50,00 € 50,00 € 50,00 € 50,00 € 50,00 €

Faserbetonzuschlag je cbm 10 % 10 % 10 % 10 % 10 % 10 %

Überstundenzuschlag für Lieferungen nach 18:00 Uhr

€ / Stunde 19,00 € 19,00 € 19,00 € 19,00 € 19,00 € 19,00 €

Nachtstundenzuschlag Mo-Fr. Für Lieferungen von 20:00-6:00 Uhr

€ / Stunde 36,00 € 36,00 € 36,00 € 36,00 € 36,00 € 36,00 €

vergebliche An- und Abfahrt wenn Baustelle z.B. nicht belieferungsfähig ist, oder Zufahrt nicht möglich ist, oder zu spät abbestellt wurde (mind. 24 Std. vorher)

€ / Einsatz 575,00 € 495,00 € 495,00 € 510,00 € 605,00 € 665,00 €

Preise für Einsätze mit Hallenmeister, Pumix oder Pumpen mit Reichhöhen größer 46 m nur auf Anfrage.

Preise für Sonntags-, Feiertags- und Samstagslieferungen, sowie nach 20:00 Uhr nach Vereinbarung.

Für einen geeigneten Reinigungsplatz der Pumpe u. gefahrlose An- und Abfahrt ist bauseits Sorge zu tragen.

Allen Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Technische Änderungen immer vorbehalten.

Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Pumpenpreislisten ihre Gültigkeit.

Betonpumpe Preise

14 Zeichnung / Maße Pumpe

Zeichnung / Maße Pumpe

Fördermenge bis 160 m3/hFörderdruck bis 130 bar *

Fördermenge bis 160 m3/hFörderdruck bis 130 bar *

Range in which you must not work with the end hose.Bereich in dem nicht mit dem Endschlauch gearbeitet werden darf.

Reichweitendiagramm, Abstützung

Cop

yright

12,00 m10,94 m

3,97

m

3,95

m

Range in which you must not work with the end hose.Bereich in dem nicht mit dem Endschlauch gearbeitet werden darf.

Reichweitendiagramm, Abstützung

36­4.16 46­5.16Anzahl der Arme 4 5

Reichhöhe 35,6 m 45,1 m

Reichweite brutto 31,4 m 41,1 m

netto 28,9 m 38,2 m

Reichweite max. 23,9 m 32,2 m

Ausfalthöhe 8,5 m 9,3 m

Länge Endschlauch 4 m 4 m

Faltungsart Z RZ

Förderleitung DN 125 DIN 125

Fahrzeugbreite ohne Abstützmaße

2,5 m 2,5 m

Normale Abstützung, ca. 360° Einsatzbereich

vorne (a) 5,5 m 8,0 m

hinten (b) 6,9 m 8,9 m

Länge (c) 6,3 m 8,7 m

Schmale Abstützung, ca. 120° Einsatzbereich

vorne (d) 3,9 m 5,1 m

hinten (e) 5,7 m 6,7 m

Länge (f) 5,7 m 7,7 m

Autobetonpumpe BSF 36-4.16 H LS Autobetonpumpe BSF 46-5.16 H

a b

c

d e

f

15CityBlock Preise

BezeichnungSteingrößen in cm ca.

kg/SteinVK PreislisteLänge Breite Höhe

Bausteine breit

Gabi 160 80 80 2.400 97,00 €

Hannelore 120 80 80 1.800 88,00 €

Nicole 80 80 80 1.200 62,00 €

Ute 40 80 80 900 47,00 €

Bausteine schmal

Maike 160 40 80 1.200 74,00 €

Sonja 120 40 80 900 62,00 €

Birgit 80 40 80 600 39,00 €

Daniela 40 40 80 300 37,00 €

Bausteine halbhoch breit

Leoni 160 80 40 1.200 74,00 €

Maja 120 80 40 900 62,00 €

Julia 80 80 40 600 39,00 €

Silvia 40 80 40 300 33,00 €

Bausteine halbhoch schmal

Christina 160 40 40 600 53,00 €

Simone 120 40 40 450 51,00 €

Nadine 80 40 40 300 33,00 €

Marion 40 40 40 150 34,00 €

Abdecksteine breit

Monika 160 80 40 1.200 74,00 €

Franzi 120 80 40 900 72,00 €

Tina 80 80 40 600 53,00 €

Nina 160 80 80 2.400 112,00 €

Rosi 120 80 80 1.800 102,00 €

Sabine 80 80 80 1.200 74,00 €

Abdecksteine schmal

Melli 160 40 40 600 58,00 €

Katja 120 40 40 450 55,00 €

Andrea 80 40 40 300 38,00 €

Sissi 40 40 40 150 35,00 €

Leila 160 40 80 1.200 88,00 €

Petra 120 40 80 900 72,00 €

Anja 80 40 80 600 58,00 €

Winkelstein variabel einstellbar

Tamina 160 80 40 1200 83,00 €

CityBlock Beton

www.blockaufblock.de

… der einfache Beton-Systembaustein

Stabilität, Schnelligkeit und Flexibilität sind die Hauptmerkmale des CityBlock Betonsteins – optimale Eigenschaften um schnell stabile Wände zu schaffen, die mehrere Meter hoch anschüttbar sind.

Der CityBlock, auf einen tragfähigen Unter-grund gesetzt, garantiert durch seine System- verzahnung und sein Eigengewicht einen festen Halt. Mörtel oder andere Befestigungs-mittel sind nicht erforder lich. Durch unser variables Winkelelement können auch an z.B. nicht rechtwinkligen Grundstücks-grenzen CityBlock-Mauern errichtet werden. Ein Versetzen oder Erweitern der Mauer ist möglich – einfach die CityBlöcke mit der Betonklemme umsetzen und neue Steine je nach Bedarf integrieren.

So bleiben Sie flexibel und können sich neuen Gegebenheiten immer optimal anpassen – und das zu einem günstigen Preis!

Miete Blockklemme: 25,00 € / Tag Rücklieferung an Werk Spessart zu Lasten Auftraggeber.

Kugelkopfanker: Aufpreis je Stück: 6,00 €

Preise auf Anfrage für:

� Aufbau und Versetzen der Systembausteine � projektbezogene Statische Berechnungen � Hakengeschirr für Kugelkopfanker � eingefärbte Steine, Steine mit Relief, Sondergrößen

Preisstellung: ab Werk Spessart

oder

zzgl. Frachtkosten LKW-Zug , max. 24 to

250 € / Tour bis max 50 km Strecke325 € / Tour bis max 100 km Strecke400 € / Tour bis max 150 km Strecke

Entladung LKW bauseits erforderlich mit geeigneten Gerät z.B. Telekopstapler, Mobilkran, Bagger oder Stapler

Einsatzzwecke: Mauern, Schüttgutboxen, Landwirtschaft, Unterbau für Hallendächer oder Abstellplätze, evt. Alternative zu Gabionen. Bedarfsträger: Speditionen, Landwirte, Bauhöfe, Schrott plätze, Müll-Umladestationen, Containerdienste, etc.

CityBlock Preise

16 CityBlock technische Hinweise

Annahmen zur statischen Berechnung von CityBlock Systembausteinen Folgende Hinweise bitten wir zu beachten:

1. Allgemeines

Die in der Lastfalltabelle angegebenen Werte dienen nur zur Abschätzung ob das Bauvorhaben realisierbar sein könnte. Eine auf das Bauwerk bezogene Statik wird hierdurch nicht ersetzt und ist im Einzelfall nachzuweisen!

Bauteile, die üblicherweise vom Fachmann nach den „Regeln der Baukunst“ oder den einschlägigen DIN-Vorschriften hergestellt werden, sind in dieser Berechnung nicht berück-sichtigt.

VorschriftenDIN EN 1991 Lastannahmen DIN EN 1992 Stahlbetonbau DIN EN 1997 GeotechnikLiteratur Bautabellen (Schneider)

BaustoffeOhne besondere Hinweise kommen folgende Baustoffgüten zur Anwendung: Unbewehrter Beton in der Festigkeitsklasse C 25/30

In der vorliegenden statischen Berechnung werden die maximalen Anschütthöhen für Bodenhinterfüllung oder Schüttgüter für verschiedene Lastfälle nachgewiesen.

Die Statik ist nur unter den genannten Lastannahmen und Bodenkennwerten gültig. Dies ist vom Bauherrn eigenverant-wortlich zu überprüfen. Andernfalls ist eine statische Berech-nung für den konkreten Anwendungsfall zu erstellen.

2. Belastungsannahmen (Tabelle Seite 17)

Systembausteine: Eigengewicht ɣ = 23,0 kN/m³ Wind: Windlastzone 2, h < 10 m Staudruck nach DIN EN 1991 q = 0,60 kN/m² Nutzlast: Garten oberhalb Wand (LF 2+3/12+13) q = 1,50 kN/m² PKW im Abstand 1,0m (LF 4/14) q = 5,00 kN/m² Lastfälle: 1-9 Wandstärke d = 80 cm Lastfälle: 11-19 Wandstärke d = 40 cm

� In den Lastfällen 2-9 und 12-19 wird die Windsogkraft auf der Luftseite berücksichtigt.

� Lasten aus Schüttgut werden als veränderliche (nicht ständige) Last angesehen. Sollten die Schüttgüter dauer-haft bis zur maximalen Anschütthöhe angefüllt sein, ist die Anschütthöhe zu reduzieren.

� Es wird ein Schüttwinkel von 0° angesetzt (Oberfläche der Schüttgüter ist waagerecht).

3. Bemessungsgrundlagen

Es wird der aktive Erddruck angesetzt. Hier wird vorausge-setzt, dass eine geringfügige Verschiebung bzw. Verdrehung der Wände unschädlich ist. Die Wände dürfen nicht ohne weiteres zum Abfangen von Gebäudelasten verwendet werden.

An der Rückseite der Wand muss eine raue Wandbeschaffen-heit vorliegen, d.h. es darf keine großflächige Folienabdich-tung aufgebracht werden.

Für die Lastfälle 2-4 und 12-14 (ständige Erdanschüttung) wird ein Wandreibungswinkel δ = 2/3 φ angesetzt, da eine Verzahnung zwischen der Betonoberfläche und dem Boden-material (Schotter, Sand) möglich ist.

Für die Lastfälle 5-9 und 15-19 (nicht-ständige Anschüttung) wird ein Wandreibungswinkel δ = 1/3 φ angesetzt. Aufgrund des häufigen Befüllens und Entleerens wird eine geringere Wandreibung an der Wandrückseite angenommen.

4. Gründung

Grundsätzlich müssen die Systembausteine auf einem tragfähigen Untergrund frostfrei gegründet werden.

Für die statische Berechnung werden folgende Bodenkenn-werte angenommen:

� zulässige max. Randpressung: σk = 300 kN/m² � zulässige mittlere Bodenpressung σk = 200 kN/m² � Bodenreibungswinkel (Fundamentsohle) δ = 35,0 °

Diese Bodenkennwerte sollten in jedem Einzelfall durch ein Bodengutachten überprüft werden.

Sollten vor Ort schlechtere Bodeneigenschaften vorhanden sein, sind weitergehende Gründungsmaßnahmen erforderlich (z.B. Bodenaustausch oder Herstellung eines bewehrten Fundaments).

5. Hinweise zur Konstruktion

Bei ständiger Erdanschüttung (Lastfälle 2-4 / 12-14) sollte als Verfüllmaterial an der Wandrückseite nicht bindiger Boden wie Schotter, Kies oder Sand mit einem Reibungswinkel von ~ 35° verwendet werden. Die Hinterfüllung ist lagenweise einzubauen und zu verdichten.

Auf der Wandrückseite sollte in Höhe des Fundaments ein Drainagerohr eingebaut werden, damit anfallendes Regen-wasser abgeführt werden kann. Es darf sich kein Wasser hinter der Wand anstauen.

CityBlock technische Hinweise

17CityBlock technische Hinweise

Belastungsannahmen

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LF 1 – 9 : Wandbreite 80 cm

1 freistehend (nur Windbelastung) – – – 8,00 –

2 Erdanschüttung, Gelände 0° geneigt 19 35 1,5 2,40 2,25

3 Erdanschüttung, Gelände 30° geneigt 19 35 1,5 2,00 1,85

4 Erdanschüttung, 0° geneigt, PKW 19 35 5,0 2,40 2,25

5 Kies (lose geschüttet) Zement (gemahlen) 18 28 – 2,40 2,30

6 Sand (lose geschüttet) 21 35 – 2,80 2,55

7 Bauschutt, Naturschotter 18 40 – 3,20 3,00

8 Getreide, Obst, Mais, Kartoffeln, Rüben 9 30 – 3,60 3,30

9 Kraftfutter 10 45 – 4,40 4,20

LF 11 – 19 : Wandbreite 40 cm

11 freistehend (nur Windbelastung) – – – 2,40 –

12 Erdanschüttung, Gelände 0° geneigt 19 35 1,5 1,20 1,15

13 Erdanschüttung, Gelände 30° geneigt 19 35 1,5 1,20 0,95

14 Erdanschüttung, 0° geneigt, PKW 19 35 5,0 1,20 1,15

15 Kies (lose geschüttet) Zement (gemahlen) 18 28 – 1,20 1,10

16 Sand (lose geschüttet) 21 35 – 1,20 1,15

17 Bauschutt, Naturschotter 18 40 – 1,60 1,40

18 Getreide, Obst, Mais, Kartoffeln, Rüben 9 30 – 1,60 1,50

19 Kraftfutter 10 45 – 2,00 1,90

Diese Tabelle gilt nur in Verbindung mit der Seite 16: Annahmen zur statischen Berechnung von CityBlock Systembausteinen

7. Tabelle

6. Bemessungsergebnisse

Die maximalen Anschütthöhen der Systembausteinwände wurde so gewählt, dass der Nachweis der Kippsicherheit erfüllt ist. Die zulässige Ausmitte von b/6 unter ständigen Lasten und b/3 unter veränderlichen Lasten ist bei allen Lastfällen eingehalten. Eine Überschreitung der zulässigen Exzentrizität von < 3% wird akzeptiert.

Es werden die Bodenpressungen (mittlere Pressung und Randpressung) am Wandfuß ausgegeben. Diese Spannungen wirken auf den Unterbau der Wand. Die Bemessung geeigneter

CityBlock technische Hinweise

Fundamente kann hier nicht erfolgen, da die Bodenbeschaffen-heit je nach Aufstellort unterschiedlich ist.

Bei den Systembausteinen der Stärke 80 cm treten bei den Lastfällen 1,7,8,9 Randpressungen von >300 kN/m² auf. Hier ist ein bewehrtes Streifenfundament mit einem seitlichen Über-stand unter der Wand herzustellen. Die Größe des Funda-ments richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und sollte durch eine statische Berechnung ermittelt werden.

18 AGB Verkauf von Transportbeton

Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe von Transportbeton und anderen Baustoffen. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Käufer ist kein Kaufmann im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch). Allgemeine Einkaufs-bedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht.

1. AngebotEin Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Auswahl der Sorte und Menge des zu liefernden Betons/Bau-stoffs ist allein der Käufer verantwortlich. Die Preisliste gilt nicht als Angebot.

2. Lieferung und AbnahmeDie Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entste-henden Kosten.

Wir sind bemüht, vom Käufer gewünschte und angegebene Leistungszeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 326 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Aus-führung übernommener Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebs-störungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirt-schaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportver-zögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferanten oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist.

Für die Folgen unrichtiger Angaben bei Abruf, haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muß das Transport-fahrzeug diese ohne jede Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Entleeren muß unverzüglich zügig (bei Beton 1 cbm in höchstens 3 Minuten) ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können.

Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Betons/Baustoffs und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis / Sortenverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheines als anerkannt.

Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sach-widriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung und Verspätung beruhen auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gemeinschuldner für ordnungsgemäße Abnahme des Betons/Baustoffes und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betref-fenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen.

3. GefahrenübergangDie Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Betons/Baustoffs geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware verladen ist. Bei Lieferung nach außerhalb des Werks geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. Soweit die Herstellung von Betonen/Baustoffen auf der Baustelle abgeschlossen wird, geht die Gefahr spätestens mit Beendigung des Herstell-vorgangs auf den Käufer über.

4. Überlassung von GerätenSoweit wir dem Käufer im Zusammenhang mit der Lieferung von Baustoffen, Behälter oder andere Geräte zur zeitweiligen eigenen Benutzung überlassen, ist der Käufer zur Rückgabe in unbeschädigten Zustand innerhalb der vereinbarten oder den Umständen nach angemessenen Frist verpflichtet. Der Käufer haftet für alle Schäden und Verluste.

5. GewährleistungWir gewährleisten, dass unsere Betone/Baustoffe nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert werden.

Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; insbesondere sind Fahrer, Laboranten und Disponenten zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der vereinbarten Beton-/Bau-stoffsorte oder –menge sind von Kaufleuten im Sinne des HGB sofort bei Abnahme des Betons/ Baustoffs (§ 433 Abs. 2 BGB) zu rügen. In diesem Fall hat der Käufer den Beton/Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu

lassen. Unter Kaufleuten gelten im übrigen die Bestimmungen der §§ 377/378 HGB.

Wird Beton aufgrund negativer Prüfung von Probewürfeln gerügt, gilt das Prüfungsergebnis nur dann als Beweismittel, wenn die Probewürfel in Gegenwart eines von uns Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- und / oder nicht fristgerechter Rüge gilt der Beton/Baustoff Kaufleuten im Sinne des HGB gegenüber als genehmigt. Gleiches gilt, wenn der Käufer als Kaufmann im Sinne des HGB oder die nach Ziff. 2 Abs. 4 zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unseren Beton/Baustoff mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton oder Baustoffen anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt.

Wegen eines Mangels, den wir nach Abs. 1 zu vertreten ha-ben, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungs-rechte zu; unsere Haftung ist jedoch dem Umfang nach auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung begrenzt, sofern nicht die von uns vertretende Vertragsver-letzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Gewähr-leistungsansprüche eines Kaufmanns verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.

6. Haftung aus sonstigen GründenSonstige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlaß von Vertragsverhandlungen, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung sowie aus Beratungen, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, gegenüber Nichtkaufleuten auch auf grober Fahrlässigkeit.

Etwaiges Fördern unseres Betons/Baustoffs auf der Baustelle und etwaiges Vermitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatz sind nicht Gegenstand dieses Kaufvertrages.

7. SicherungsrechteGelieferter Beton/Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch künftig entstehender – Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Beton/Baustoff weder verpfänden noch sicherungs-übereignen. Doch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart. Eine etwaige Verarbeitung unseres Betons/Baustoffs durch ihn zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns darauf Verbindlich-keiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unseres Betons/ Baustoffs ein. Der Käufer hat die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unseres Betons/Baustoffs mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in Satz 1 genannten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unseres Betons/Baustoffs zum Wert der anderen Sache mit der gleichzeitigen Zusage, die neue Sache für uns unentgeltlich ordnungsgemäß zu verwahren. Für den Fall des Wiederverkaufs unseres Betons/Baustoffs oder der aus ihm hergestellten neuen Sache hat der Käufer seine Abnehmer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen.

Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unsers Betons/Baustoffs mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons/Baustoffs im Rang vor dem Rest ab.

Für den Fall, dass der Käufer unseren Beton/Baustoff zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Beton/ Baustoff hergestellte neue Sache verkauft oder unseren Beton/ Baustoff mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons/Baustoffs mit Rang vor dem Rest ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Betons/Baustoffs wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungs-gemäß nachkommt.

Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungs-teile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe des eingezogenen Betrages bleibt unberührt.

Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung

gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen.

Der „Wert unseres Betons/Baustoffs“ im Sinne dieser Ziffer 7 entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20%.

Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Werte die Forderun-gen nach Abs. 1 Satz 1 um 20% übersteigt.

8. Preis- und Zahlungsbedingungen Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Zement, Kies, Sand, Zusatzstoffe, Zusatz-mittel, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. Dies gilt nicht für Lieferungen an einen anderen als einen Kaufmann im Sinne des HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertrags-abschluß außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.

Zuschläge für Lieferungen nicht voller Ladung, nicht normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie nicht sofortiger Ent-ladung bei Ankunft und für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden gemäß unserer Preisliste mit einem angemessenen Aufschlag ab-gerechnet.

Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schrift-licher Vereinbarung. Dessen ungeachtet werden unsere sämtlichen Forderungen – auch bei Stundung – sofort fällig, sobald der Käufer mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich zu mindern geeignet sind. Wir selbst sind alsdann nach unserer Wahl Kaufleuten im Sinne des HGB gegenüber berechtigt, die gelieferte Ware zurückzufordern, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, ferner können wir entgegen-genommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und sofortige Bezahlung verlangen.

Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer Vereinbarungen entgegengenommen. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, berechnen wir ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bank-zinsen, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem Basis-zinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugs-schadens.

Aufrechnungen durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann im Sinne des HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzu-rechnen, die er gegen Tochter-, Schwester-, Mutter- oder sonst verbundene Gesellschaft hat.

Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderun-gen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung – auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.

9. FremdüberwachungDen Beauftragen des Eigen- und Fremdüberwachers und der obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen.

10. Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort für die Gewährung des Gebrauchs der vermie-teten Sache ist deren Aufstellungsort, für die Zahlung des Mietzinses der Sitz der Gesellschaft.

Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechts-streitigkeiten, auch für Scheckklagen, ist der Sitz unserer Gesellschaft.

11. Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen vorstehender Geschäfts-bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen und des Vertrages im übrigen nicht. Die Parteien sind indes darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue wirksame Bestimmung vereinbart wird, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen CityMix Beton GmbHfür den Verkauf von Transportbeton und anderen Baustoffen

19AGB Vermietung von Betonfördergeräten

Die folgenden Bedingungen sind Gegenstand jeder Vermie-tung eines Betonfördergerätes oder sonstigen Fahrzeuges samt Zubehör, auch wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen. Geschäftsbedingungen des Mieters gelten uns gegenüber nicht. Abweichende Absprachen sind nur wirksam, soweit wir diese schriftlich bestätigen. Im Übrigen kommen auf das Vertragsverhältnis die Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Handels-geschäfte zur Anwendung.

1. AngebotEin Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder die Mietsache zur Ver fügung gestellt ist. Für die richtige Bestimmung der Miet sache ist allein der Mieter verantwortlich; auch Übermittlungs fehler gehen zu seinen Lasten. Die Möglichkeit, den Gebrauch der Mietsache zu gewähren, ist in jedem Falle vorbehalten.

2. MietzeitGewünschte oder angegebene Termine bzw. Fristen werden tunlichst eingehalten; die Nichteinhaltung vereinbarter Termine und Fristen durch uns berechtigen den Mieter zum Rücktritt wegen Verzuges, wenn er uns zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am Einsatzort und endet mit deren Abtransport vom Aufstellungs-ort; bei Meinungsverschiedenheiten ist die Tachographen-scheibe unseres Fahrzeuges maßgebend.

3. Pflichten des VermietersWir verpflichten uns, ausschließlich dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren.

Nicht zu vertretende Umstände, die uns die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache unmöglich machen, ver-zögern oder erschweren, berechtigen uns unter Ausschluss jeglichen Schadenersatzanspruches des Mieters, die Gewährung des Gebrauchs um die Dauer der Behinderung hinauszu-schieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzu-treten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingriffe, Unruhen, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeits-störungen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache abhängig ist, z.B. Ausfall von Ver-sorgungsanlagen, Schäden an der Mietsache oder deren Transportfahrzeug, die vor oder während der Mietzeit auftreten. In jedem Fall ist der Mieter über den Hinderungsgrund unver-züglich zu unterrichten.

Eine Gewährleistung für den mit der vermieteten Sache ge-förderten Beton übernehmen wir nicht.

Sonstige Schadenersatzansprüche des Mieters gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden, aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, sind aus-geschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz.

4. Pflichten des MietersDer Mieter ist verpflichtet, uns den vereinbarten Mietzins zu entrichten. Im Übrigen hat der Mieter alle für die Ingebrauch-nahme erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

So hat er etwa erforderliche behördliche Genehmigungen zur Durchführbarkeit der Pumpleistung, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, rechzeitig zu erwirken.

Vor allem hat er dafür zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungs-ort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus.

Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorgangs stand-halten. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rück-sicht auf sein Verschulden.

Desweiteren hat der Mieter für uns kostenlos einen Wasser-anschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasser-entnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, ferner Personal bereitzuhalten, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreichend qualifiziert ist sowie eine maximale Förderleistung gewährleistet.

Schließlich hat der Mieter in ausreichendem Maße Mittel (Zement) für das Schmieren der Rohrleitungen, Behälter für die Herstellung der notwendigen Schlämme und Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle kostenlos bereit-zuhalten.

Für die Beseitigung von durch Arbeitsablauf verursachte Ver-schmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteilen und Kanalisation, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.

Der Mieter hat ferner dafür einzustehen, dass der zu fördernde Beton mit der vermieteten Sache überhaupt förderbar ist. Er

haftet auch für die Folgen unrichtiger und / oder unvollständiger Angaben bei Abruf; Übermittlungsfehler gehen auch insoweit zu seinen Lasten.

Als Mindestleistung werden 20 cbm/Std. bzw. die ansonsten in der jeweils gültigen Preisliste für den bestellten Verteiler-mast angegebene Mindestmenge vorausgesetzt. Bei Unter-schreitung dieser Menge kommt der jeweilige Stundensatz für die Zeit des Einsatzes einschließlich Auf- und Abbau in Anrechnung, außerdem wird ein Grundpreis berechnet. Der Nutzungspreis umfasst ein einmaliges Auf- und Abbauen der Pumpe oder der Rohrleitung. Bei mehrfachem Umbau behalten wir uns die Berechnung der Mehrkosten vor.

Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den der Mieter verursacht hat, so hat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten.

5. Preis- und Zahlungsbedingungen Die Vermietung eines Betonfördergerätes erfolgt zu den jeweils gültigen Mietpreisen, falls keine anderen Regelungen getroffen sind.

Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrages und Beendigung seiner Ausführung unsere Selbstkosten, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Mietzins entsprechend zu berichtigen.

Fällt die Mietzeit nicht in die normale Geschäftszeit und / oder fällt sie in die kalte Jahreszeit, so erheben wir einen angemessenen Aufschlag.

Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Deren ungeachtet werden unsere sämtlichen Forderungen, auch bei Stundung, sofort fällig, sobald der Mieter mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Vergleichs- oder lnsolvenz-verfahren eröffnet wird.

Wir selbst sind alsdann nach unserer Wahl berechtigt, weitere Vermietungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Nicht erfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. In dem Fall erlöschen alle Rechte auf Rabatte oder sonstige preisliche Vergünstigungen.

Mängelrügen des Mieters beeinflussen weder Zahlungs pflicht noch Fälligkeit. Der Mieter verzichtet darauf, irgendein Zurück-behaltungsrecht geltend zu machen.

Überschreitet er das Zahlungsziel, so beanspruchen wir ohne besondere Inverzugsetzung ab Fälligkeit Verzugszinsen in banküblicher Höhe zuzüglich der gesetzlichen Mehrwert-steuer sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens.

Schecks nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung und auch dann nur zahlungshalber sowie für uns kosten- und spesenfrei an. Es steht uns frei, Wechsel jederzeit vor Verfall auch ohne Begründung zurückzugeben und Barzahlung zu verlangen.

Der Mieter wird mit Gegenansprüchen gleich welcher Art nicht aufrechnen. Er ist aber damit einverstanden, dass wir schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufrechnen, die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verwandte Gesellschaft hat.

Reicht die Erfüllungsleistung des Mieters nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir, auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.

6. Sicherungsrechte Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen, die wir oder unsere Tochter-, Schwester- oder Muttergesellschaft gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, haben, schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauauftrag mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Mietzins-forderung mit Rang vor dem Rest ab.

Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Mieters hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen einzeln nachzuweisen und seinen alten Schuldnern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der im o. g. Absatz erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen.

Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die ehemaligen Schuldner unseres Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von dieser Befugnis keinen Gebrauch machen, solange der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Auftrag-gebern ein Abtretungsverbot vereinbaren.

Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Siche-rung der Erfüllung unserer Saldoforderung wie derjenigen unserer Tochter-, Schwester- oder Muttergesellschaft.

Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention not-wendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende lnterventionskosten zu tragen.

Der „Wert unserer Leistung“ entspricht dem in der Rechnung

aus gewiesenen Mietzins zuzüglich 20%. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen inso-weit freigeben, als deren Wert die gesamten Forderungen um 20% übersteigt.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Gewährung des Gebrauchs der vermie-teten Sache ist deren Aufstellungsort, für die Zahlung des Mietzinses der Sitz der Gesellschaft.

Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Scheckklagen, ist der Sitz unserer Gesellschaft.

8. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen vorstehender Geschäfts-bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen und des Vertrages im übrigen nicht. Die Parteien sind indes darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue wirksame Bestimmung vereinbart wird, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CityMix Beton GmbH für die Vermietung von Betonfördergeräten und sonstigen Fahrzeugen

CityMix Beton GmbH

Werk SpessartEichenweg 1 56746 Spessart

Werk UrmitzRudolf-Diesel-Straße 34 56220 Urmitz

Telefon: 0 26 55 / 40 11 und 40 12 Telefax: 0 26 55 / 43 00 E-Mail: [email protected]

Überreicht durch:

www.citymix-beton.de

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