Preisliste 2018 - Oberwaltersdorf...BETON 2018BETON 3 Sie bekommen genau das richtige Produkt zum...

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1 2 3 4 5 6 M I T Ö K O B E T O N N A C H H A L T I G B A U E N PREISLISTE 2018 ÖSTERREICH WEST

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MIT ÖKOBETON

NACHHALTIG BAUEN

Preisliste 2018Österreich West

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MIT ÖKOBETON

NACHHALTIG BAUEN

Preisliste 2018Österreich West

BETON IST WIRTSCHAFTLICH UND VIELSEITIG. ER IST DER BAUSTOFF DER KURZEN WEGE.

ABER WENN ES UM DIE UMWELT GEHT, WERDEN WIR WEICH – DAS BEWEISEN UNSERE NACH- HALTIGEN MATERIALIEN UND ENTSORGUNGSMETHODEN.

Selbstverständlich gilt, dass sowohl unsere Betonarten als auch die Betonwerke strengen Qualitätskontrollen (ÖNORM B 4710-1) und spezifischen Richtlinien (RVS) unterliegen.

Wir bieten alle Betonsorten lt. ÖNORM und Richtlinie an. Das sind pro Werk ca. 1.000 Rezepturen – über 18.000 insgesamt.

Und – wir lassen nichts übrig. Daher bieten wir un-seren Kunden in den Werken Mauer und Großwil-fersdorf die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Baurestmassen an. Speziell ausgebildete Mitar-beiter trennen die Materialien in Betonrestmassen, Asphalt und Mischfraktionen. Sogar der Bauschutt wird von uns aufbereitet und wiederverwertet. Was nicht mehr verwertet werden kann, wird an externe Recycling- und Sammelstellen weitergeleitet.

Als Mitglied im österreichischen Bauschuttrecyclingver-band unterliegen unsere Recyclingprodukte einer strengen Fremd- und Eigenüberwachung.

Wir sind Mitglied im GVTB (Güteverband für Transport-beton) und sind aktiv im Arbeitskreis Betontechnik an der technischen Normenentwicklung sowie im Arbeitskreis Marketing zur Weiterentwicklung werblicher Maßnah-men der Dachmarken-Kampagne „Beton – Werte für Generationen“ eingebunden.

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WAS FINDEN SIE WO? 2014BETON IST …

… GANZ SCHÖN MODERN, SICHER EFFIZIENT UND NACHHALTIG GESTALTBAR. ABER IST DAS SCHON ALLES?

MIT SICHERHEIT DIE RICHTIGE ENTSCHEIDUNG: BETON IST GENAU DER BAUSTOFF, DER PERFEKT ZU IHREM PROJEKT PASST. DENN BETON BIETET IMMER DIE RICHTIGE LÖSUNG – MODERN, UMWELT- FREUNDLICH UND NACHHALTIG.

Beton ist optisch ansprechend, ob als moderner Sicht-beton oder als perfekter Imitator von alter Bausubstanz bei aufwendigen Sanierungen. Seine grenzenlosen Gestaltungsmöglichkeiten, sowohl was Form als auch Farbe betrifft, überzeugen sowohl Planer als auch Designer und Architekten.

Dazu kommt noch seine Langlebigkeit als überzeugen-des Argument bei jedem Projekt. Der Einsatz von Trans-portbeton ist nach wie vor eine der bedeutendsten Varianten beim Bauen. Der Beton wird zentral in statio-nären Mischanlagen hergestellt, dann mit dem Betonmi-scher auf die Baustelle geliefert. Sowohl regional als auch überregional ist in Österreich die Qualität bei Produktion und Lieferung garantiert.

Aber Beton bietet auch noch andere technische Vortei-le. Zum ersten Mal kann Fertigteil- und Massivbauweise zum Vorteil des Kunden kombiniert werden. Dadurch wird eine langlebige aber zeit- und kostensparende Bauweise ermöglicht.

Sicherheit in jeder Beziehung, das ist, was Beton beson-ders auszeichnet: Wie kein anderes Baumaterial ist Be-ton tragfähig und stabil, robust und dauerhaft, dicht und feuersicher und trotzt jeder Witterung.

Beton lohnt sich in jeder Hinsicht, beim Bau kostenspa-rend im Betrieb energieeffizient und auf lange Sicht schadstoffarm und gut zur Umwelt. Dank kurzer Trans-portwege und hoher regionaler Verfügbarkeit kann sich seine CO2-Bilanz wirklich sehen lassen.

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UNSER ANGEBOT 2018

INHALT SEITE

BETON 2

Allgemeines zu Bestellung und Lieferung 3

ÖKOBETON 4

Betonsorten mit garantierten Eigenschaften 7

Sonderbetone 10

Betone für definierte Anwendungen 12

Aufzahlungen für Sonderleistungen 16

Frachtzonen / Überzeitzuschläge 18

Sonstiges 19

LABOR 21

BETONFÖRDERUNG 23

BETONBLOXX® 25

STANDORTE Verkaufsgebiet West 27

Betonwerke / Kieswerke / Recycling / Betonbloxx® 27

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR BETON UND BETONPUMPLEISTUNGEN 28

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Hart auf hart: Wir mischen ordentlich auf!

Wir bieten alle Betonsorten lt. ÖNORM und Richtlinie an. Das sind pro Werk ca. 1.000 Rezepturen – über 18.000 insgesamt. Unser Sortiment umfasst unter anderem: Normalbe-ton in allen Güteklassen, Ökobeton, Stahlfa-serbeton, brandbeständige Kunststoff-Faser-betone, Weißbeton, Farbbetone in diversen Farben, Straßen- Ober- und Unterbetone für Verkehrsbereiche, die extrem hohen Belas-tungen ausgesetzt sind. Betone für Kläranla-gen, Pflasterdrainbeton, selbstverdichtenden Beton, homogenen, weichen und äußerst fließfähigen Beton.

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Sie bekommen genau das richtige Produkt zum richtigen Zeitpunkt.

Unsere bestens geschulten Fahrer kennen die Region in der sie fahren – denn sie sind Teil dieser Region. Dank einer Fahrzeugflotte von über 100 Fahrzeugen sind wir stets bemüht pünktlich auf Ihrer Baustelle zu sein. Dabei stehen Fahrer und Dispo in ständigem Kontakt mit Ihnen.

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BETON 2018

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ON

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Sie bekommen genau das richtige Produkt zum richtigen Zeitpunkt.

BESTELLZEITbis 50 m³ bis 12:00 Uhr

des vorigen Arbeitstagesüber 50 m³ zwei Arbeitstage

vor dem geplanten EinsatzPumpe, Kranwagen drei Arbeitstage

vor dem geplanten Einsatz

LIEFERZEITMontag – Donnerstag 7:00–16:30 UhrFreitag 7:00–12:00 Uhr

Für Lieferungen außerhalb der Lieferzeit wird ein Überzeitzuschlag (siehe Seite 18) verrechnet.

BESTELLBEDINGUNGENStornierungen und Umbestellungen von Betonlieferungen unbeachtlich des Grundes bis 12:00 des Vortages sind kostenfrei, danach werden ab 50 m³ EUR 15,00 je m3 der bestellten Menge verrechnet. Für Stornos und Umbe-stellungen über 200 m³ sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen, jedoch werden mindestens EUR 700,00 in Rechnung gestellt. Bei Restmengenüberschreitung von mehr als einer LKW-Ladung und/oder mehr als 10 % der Ge-samtbestellmenge behalten wir uns vor, Mehrkosten zu verrechnen und leisten keine Gewähr für Lieferzeit und Liefer-folge. Bei Abrufbestellungen muss der fixe Liefertermin mindestens 3 Stunden vor dem Abrufbestellzeitpunkt bekannt gegeben werden. Sollten wir aufgrund der Baustellenanforderung aus mehr als einem Werk liefern müssen, behalten wir uns das Recht vor, geänderte Frachtkosten (Zonen) weiter zu verrechnen. Die Entscheidung, welcher Fahrmischertyp für den Transport zum Einsatz kommt, obliegt der Fuhrparkdisposition und erfolgt mit dem Ziel, die Kosten für den Kunden zu minimieren. Aus diesem Grund können Mindermengenreklamationen nicht anerkannt werden.

Die Rechnungslegung erfolgt täglich mittels elektronischer Rechnungsübermittlung. Bei Übermittlung einer Rechnung in Papierform behalten wir uns das Recht vor EUR 2,00 je Faktura in Rechnung zu stellen. Rechnungskorrekturen werden nur innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet. Alle darüber hinaus gehenden Korrekturen werden nicht anerkannt. Nach örtlicher Verfügbarkeit werden Betone einschließlich C25/30 XC2 mit Anteilen aus rezyklierten, aufbereiteten und gewaschenen Gesteinskörnungen hergestellt.

PREISANGABENDie Preisliste ist gültig ab 01.01.2018 bis auf Widerruf. Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen. Angeführte Preise sind exklusive 20% Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, je m3. Aufzahlungen sind mit einem „+“ vor dem Betrag gekennzeichnet. Die angeführten Transportbetonpreise gelten zugestellt mit Fahrmischer in Lieferzone 1 (bis 5 km) und verstehen sich zuzüglich Landschaftsschutzabgabe in Höhe von derzeit für NÖ EUR 0,41 je m3.

LIEFERHINWEISE, LIEFERSCHEINDie Baustelle muss über eine für unsere Fahrzeuge einwandfrei befahrbare Zu- und Abfahrt verfügen. Die Instand- haltung der Zu- und Abfahrt, sowie die Reinhaltung aller Straßen und Wege von Verschmutzungen, die durch unsere Fahrzeuge aus dem Baustellenbereich hinausgeschleppt werden, obliegt dem Auftraggeber. Kosten für allfällige behördliche Sondergenehmigungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Lieferschein ist vom Verwender zu kontrollieren und von diesem vor Entladebeginn zu unterzeichnen.

BEIGABE VON FREMDMATERIALIENBeigabe von Fremdmaterial (Fasern, etc.) durch den Verwender beendet unsere gesetzliche und vertragliche Produktver-antwortung mit der Bereitstellung des Transportbetons im Fahrmischer. Für danach auftretende Mängel und Schäden wird keinerlei Haftung übernommen.

PREISÄNDERUNGS-, RÜCKTRITTSRECHTEine Mengenänderung (gesamt oder Einzelpositionen) von mehr als 10% der beauftragten Liefermenge berechtigt uns zu einer Preisanpassung. Die Verschiebung eines beauftragten Bauvorhabens/Bauteils um mehr als vier Wochen berechtigt uns zu einer Preisanpassung bzw. zum Vertragsrücktritt.

SICHERHEITSDATENBLATT FÜR TRANSPORTBETONBeachten Sie bitte das Sicherheitsdatenblatt gemäß EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) sowie (EU) Nr. 453/2010, V1, welches auf unserer Homepage (wopfinger.com) abrufbar ist.

Satz- und Druckfehler vorbehalten.

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Ökologisierung ist nicht nur ein Trend – es ist der Weg der Zukunft, den die Wopfinger Transportbeton schon heute beschreitet.

Das Prinzip von Ökobeton ist eigentlich ganz einfach. Anstatt Baurestmassen zu deponieren, schließt man den Kreislauf, indem man diese erneut als Rohstoff zur Beton-erzeugung verwendet. Sand- und Schotterressourcen wer-den geschützt – nicht unbedeutend, wenn man bedenkt, dass in Österreich jährlich circa 20 Millionen Tonnen Sand und Kies zur Produktion von Beton eingesetzt werden, die der Natur unwiederbringlich verloren gehen.

Außerdem können teure Deponieflächen, die für kommen-de Generationen wiederum Altlasten bedeuten, damit fast gänzlich eingespart werden.

Wopfinger Transportbeton hat die Zeichen der Zeit erkannt und leistet seit mehreren Jahren einen aktiven Beitrag zur Einsparung natürlicher Gesteinskörnungen und Pionierarbeit in der technischen Entwicklung der Nassaufbereitung und der Weiterentwicklung der Betonrezeptur.

MIT NACHHALTIG BAUEN

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2018

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1 ANLIEFERUNG DER HOCHBAURESTMASSENMineralische Baurestmassen, die zum Beispiel beim Abbruch von Gebäuden

oder Verkehrsflächen anfallen, werden in unsere Annahmestellen angeliefert.

2 VORSORTIERUNGEntfernung von groben Verunreinigungen wie Holz, Metalle und Kunst-stoffe im Zuge der Anlieferung. Diese werden händisch aussortiert und einer Wiederverwertung zugeführt.

3 BRECHENDas vorsortierte Material wird mittels Brecher zerkleinert.

4 NASSAUFBEREITUNG & KLASSIERUNGDas gebrochene Material wird gewaschen, klassiert (gesiebt) und kleinste noch vorhandene störende Teile werden maschinell entfernt.

5 REZYKLIERTE GESTEINSKÖRNUNGMehr als 98% des Baurestmassenmaterials wurden wiederverwertet und

können dem Wertekreislauf erneut zugeführt werden.

6 ÖKOBETONDer Kreislauf schließt sich: Die rezyklierte, aufbereitete, gewaschene und zertifizierte

Gesteinskörnung wird entsprechend den Anforderungen zu ÖKOBETON verarbeitet. Ein nachhaltiger Baustoff mit hohen Produkt- und Qualitätsstandards ist entstanden.

KREISLAUF

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WOPFINGER VERFÜLLMATERIAL WVM® Wopfinger Verfüllmaterial WVM® wird aus gebrochenen, rezyklierten Hochbaurestmassen hergestellt. WVM® ist ein leistungsfähiges, umweltschonendes und nachhaltiges Produkt, das der ONR 23131 entspricht.Aufgrund seiner vielseitigen Eigenschaften ist WVM® leicht und rasch zu verarbeiten und für jeden gewünschten Bereich zur Verfüllung von Hohlräumen einsetzbar.

SAUBERKEITSSCHICHT Die ökologische pumpfähige Sauberkeitsschicht besteht aus rezyklierten, aufbereiteten und gewaschenen Gesteinskörungen mit hervorragenden Verarbeitungseigenschaften und ist in folgenden Druckfestigkeitsklassen erhältlich: X0, C8/10 X0 und C12/15 X0. Der Anteil an Recyclingmaterial im Beton ist auf die erforderlichen Druckfestigkeiten abgestimmt.

IHRE VORTEILE: sehr fließfähig pumpfähig nahezu setzungsfrei

ÖKOBETON ist nicht einfach ein Baustoff, ÖKOBETON ist genormte Qualität.

Ökobeton ist ein ÖNORM geprüftes, hochwertiges Transportbetonprodukt, welches einer strengen Qua-litätskontrolle unterliegt. Ziel der Wopfinger Transportbeton ist es, durch gezielte Forschung die Einsatz-möglichkeiten des Ökobetons zu erweitern sowie die Ressourcenschonung zu erhöhen.Immer mehr Bauherren setzten auf nachhaltiges Bauen. Auch die öffentliche Hand verwendet bewusst Ökobeton. Dies wird auch von Seiten der EU forciert, die bis 2020 vorschreibt, dass 30 Prozent aller Primärrohstoffe durch Recyclingprodukte ersetzt werden sollen. Ökologisierung ist somit nicht nur ein Trend – es ist der Weg der Zukunft.

ÖKOBETON NACH ÖNORM B 4710-1Ökobeton wird bis einschließlich C25/30 XC2 mit Anteilen aus rezyklierten, aufbereiteten und gewasche-nen Gesteinskörnungen hergestellt. Auch wenn der Ökobeton in seiner Zusammensetzung nicht für jede Anwendung geeignet ist, erfüllt er in vielen Fällen die gestellten Erfordernisse.

DIE EINSATZMÖGLICHKEITEN: Rohrgrabenverfüllung im Leitungsbau Kanalbau Tankverfüllung Künettenverfüllung Leichtgewichtige Unterkonstruktion durch geringe

Rohdichte (z.B. Dachboden) Hinterfüllung von Swimmingpools Baugrubenhinterfüllung

DIE EINSATZMÖGLICHKEITEN: Bauteile im Innenbereich von Gebäuden Innenwände, mehrschalige Fertigkellerwände Bodenplatten Decken (Hohldielen, Einhängdecken) Fundamente Estriche

2018

QUALITÄT

PRODUKTE

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BETONSORTEN MIT GARANTIERTEN EIGENSCHAFTENNach ÖNORM B 4710-1, mit rezyklierten Gesteinskörnungen (RH-B), Größtkorn 32 mm, Konsistenz C0 bis F45, Standardzement CEM II 42,5 N, Festigkeitsentwicklung mittel (EM).

Kein Korrosions- oder AngriffsrisikoX0Unbewehrte Fundamente ohne Frost, Füll- und Ausgleichsbeton ohne Frost.

Druckfestigkeitsklasse Preis

X0 73,50

C8/10 74,50

C12/15 75,00

C16/20 75,60

Kein WasserdruckXC1 Beton in Gebäuden mit geringer Luftfeuchtigkeit bzw. mit geeigneter Abdichtung.

Druckfestigkeitsklasse Preis

C12/15 75,60

C16/20 75,60

C20/25 78,70

C25/30 81,30

Kein WasserdruckXC2Bauteile im Trockenen bzw. mit geeigneter Abdichtung.

Druckfestigkeitsklasse Preis

C20/25 79,70

C25/30 82,30

SONDERBETONE

Betone für SauberkeitsschichtenÖkologische pumpfähige Sauberkeits-schicht aus rezyklierten, aufbereiteten und gewaschenen Gesteinskörnungen mit hervorragenden Verarbeitungsei-genschaften. GK16, CEM II 42,5 N

Druckfestigkeitsklasse Preis

X0 73,50

C8/10 X0 75,10

C12/15 X0 75,60

WVM Wopfinger VerfüllmaterialÖkologische hochfließfähige Künetten- u. Hohlraumverfüllung aus rezyklierter u. aufbereiteter Gesteinskörnung. Größt-korn 16 mm, je nach Anforderung höhere Konsistenz auf Anfrage möglich.

Preis

bis F52 66,00

F59 72,00

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BETON 2018

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BETONSORTEN MIT GARANTIERTEN EIGENSCHAFTENNach ÖNORM B 4710-1 mit Größtkorn 32 mm, Konsistenz C0 bis F45, Standardzement CEM II 42,5 N, Festigkeitsentwicklung mittel (EM).

Kein Korrosions- oder AngriffsrisikoX0Unbewehrte Fundamente ohne Frost, Füll- und Ausgleichsbeton ohne Frost.

Druckfestigkeitsklasse Preis

X0 73,50

C8/10 74,50

C12/15 75,00

C16/20 75,60

Kein WasserdruckXC1 Beton in Gebäuden (trocken oder ständig nass) mit geringer Luftfeuchte; Beton, der ständig Wasser ausgesetzt ist. (zB. Fundamente ständig im Grund-wasser)

Druckfestigkeitsklasse Preis

C12/15 75,60

C16/20 75,60

C20/25 78,70

C25/30 81,30

C30/37 86,40

Kein WasserdruckXC2Langzeitig wasserbenetzte (nass, selten trocken) Betonoberflächen; (vielfach bei Gründungen.)

Druckfestigkeitsklasse Preis

C25/30 82,30

C30/37 86,40

C35/45 93,90

C40/50 101,40

C45/55 106,50

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Wasserundurchlässigkeit, Wasserdruckhöhe bis 10 mB1Unter der Frostgrenze bei chemisch nicht angreifendem Grundwasser. XC3/XW1 (A)

Druckfestigkeitsklasse Preis

C20/25 88,00

C25/30 88,00

C30/37 94,10

C35/45 98,20

C40/50 105,90

C45/55 112,50

C50/60 118,40

Frost ohne Taumittel und wasserundurchlässigB2Außen liegende Bauteile, Bauteile im chemisch schwach angreifenden Grundwasser, zB. Schwimmbäder XC4/XW1/XD2/XF1/XA1L (A)

Druckfestigkeitsklasse Preis

C25/30 90,10

C30/37 96,20

C35/45 100,30

C40/50 108,00

C45/55 117,60

C50/60 120,50

B3Wasserbauten, annähernd waagrechte außen liegende Bauteile. (Neigung ≤ 5 %)XC4/XW1/XD2/XF3/XA1L (A)

Druckfestigkeitsklasse Preis

C25/30 96,80

C30/37 102,90

C35/45 107,00

Wasserundurchlässigkeit, Wasserdruckhöhe über 10 mB4Wasserbauten und dichte Beton-bauwerke, die hohem Wasserdruck ausgesetzt sind. XC4/XW2/XD2/XF1/XA1L (A)

Druckfestigkeitsklasse Preis

C25/30 93,70

C30/37 99,80

C35/45 105,90

C40/50 111,60

C45/55 122,60

C50/60 124,90

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Bauteile, die Frost und Taumittel ausgesetzt sindB5Senkrechte Bauteile, die Feuchtigkeit, Frost und taumittelhaltigem Sprühnebel ausgesetzt sind. (Neigung > 5%)XC4/XW2/XD2/XF2/XF3/XA1L (A)

Druckfestigkeitsklasse Preis

C25/30 98,60

C30/37 105,00

C35/45 110,10

B7Waagrechte Bauteile, die Frost und Taumittel direkt ausgesetzt sind. (Neigung ≤5%) XC4/XW2/XD3/XF4/XA1L (A)

Druckfestigkeitsklasse Preis

C25/30 105,40

C30/37 111,50

Umweltbelastete BauteileB6/C3A-freiBauteile, die einer mäßig chemischen angreifenden Umgebung (lösend und treibend) ausgesetzt sind. zB. Abwas-seranlagen CEM I 42,5 N C3A-frei XC4/XW2/XD3/XF3/XA2L/XA2T/C3A-frei (A)

Druckfestigkeitsklasse Preis

C25/30 120,80

C30/37 126,90

SONDERBETONE

Pflasterdrainbeton

Stark wasserdurchlässig und entspricht der Expositionsklasse X0.

Preis

Pflasterdrainbeton GK16 74,00

Pflasterdrainbeton GK8 76,00

Gute durchlässige Hinterfüllung ohne besondere Anforderungen

Preis

Einkornfilterbeton 16/32 69,00

Einkornfilterbeton 8/16 78,00

Einkornfilterbeton 4/8 87,00

Einkornfilterbeton

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BET

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FarbbetonUm ihrem Bauwerk eine individuelle und einzigartige Note zu geben, besteht die Möglichkeit Betone einzufärben.

Farbe nach Kundenwunsch Bezeichnung Preis

ab C25/30 B2 Anfrage

Beton mit StahlfasernEs besteht in vielen Fällen die Möglichkeit alternativ zur herkömmlichen Mattenbewährung Stahlfasern einzusetzen und damit Geld zu sparen. Anwendungsbeispiele: Fundamentplatten, Wände, Kellerwände, Zaunfundamente … Das bedeutet, der Transport, die Lagerung und die Verlegung von Bewehrungsmatten sowie das Setzen von Abstand-haltern entfällt. So reduziert sich der Aufwand auf Ihrer Baustelle auf ein Minimum. Das spart Zeit und damit Geld.

Stahlfasern BEKAERT Dramix® 3D 45/50 BL,KrampeHarex Fibrin® DE 50/1,0 N-K20.Andere Stahlfasern auf Anfrage.

Preis

je kg* Anfrage

* Der Stahlfaserpreis beeinhaltet folgende Dienstleistungen: Faserbeigabe, Homogenisierung, Konsistenzeinstellung, Qualitätsüberprüfung und Produktgewährleistung.

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BETON 2018

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BETONE FÜR DEFINIERTE ANWENDUNGENBetone nach Richtlinien und Merkblättern ÖBV (Österreichische Bautechnik Vereinigung), Spezialbetone

Sichtbeton – Geschalte Betonflächen (Ausgabe 11/2009)Wesentlich für das ästhetische Empfinden von Transportbeton als Baustoff ist die Oberfläche. Damit können Sie dem Bauwerk Ihre ganz persönliche, individuelle Note geben.

C25/30 Bezeichnung Preis

BSBQ1* 94,00

BSBQ2** 118,00

* Preise exklusive Heiz- und Kühlkosten zur Einhaltung der Frischbetontemperatur an der Einbaustelle max. + 27°C.

** Preise exklusive Heiz- und Kühlkosten zur Einhaltung der Frischbetontemperatur an der Einbaustelle von + 15°C bis + 27 °C. Achtung, die Lufttemperatur beim Betoneinbau muss zwischen + 5° bis + 30°C liegen.

sandgestrahlte Betonoberfläche

geschalte Sichtbetonoberfläche

gestockte Betonoberfläche

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Stahlfaserbeton nach Richtlinie und sonstige Anwendungen für StahlfasernMonolithische Boden-platten im Industrie- und Wirtschaftsbau für Innen- bzw. Außenflächen.Ausgangsbeton ab C25/30 B2, Konsistenz F52.

Bezeichnung Gebrauchstauglichkeit Preis

FaB T1 BZ3,0/G1 + 34,00

FaB T2 BZ3,0/G2 + 41,00

FaB T3 BZ4,5/G3 + 48,00

Fugenarme Monolithi-sche Bodenplatten Ausgangsbeton ab C30/37 B2, Konsistenz F52.

Bezeichnung Gebrauchstauglichkeit Preis

FaB T4 BZ4,5/G4 + 55,00

FaB T5 BZ4,5/G5 + 62,00

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BET

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Monolithische Bodenplatten (Ausgabe 10/2008)Hallen boden Konsistenz F52.

Kurzbezeichnung Preis Preis

B2 96,10 101,20

B4 99,70 104,80

B7 111,40 116,50

C25/30 C30/37

Kunststoff-FaserbetonPreis

Fab FS-Mikrofasern Vermeidung von Frühschwindrissen + 15,50

Fab BBG-Mikrofasern Erhöhter Brandschutz für unterirdische Verkehrsbauwerke + 29,00

Fab-Makrofasern Anfrage

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Bohrpfähle (ÖNORM B 4710-1), dichte Schlitzwände, TiefgründungenKurzbezeichnung Expositionsklasse Preis

Druckfestigkeitsklasse C25/30, auf Anfrage möglich auch in C30/37, Konsistenz F59.

B8 XC2/XW1/UB1 (A) 98,90

B9 XC2/XW1/UB2 (A) 101,00

B10 XC4/XW1/XD2/XF1/XA1L/UB1 (A) 102,00

B11 XC4/XW1/XD2/XF1/XA1L/UB2 (A) 104,10

B12 XC4/XW2/XD2/XF1/XA1L/UB2 (A) 105,10

Bohrpfähle (Richtlinie – Ausgabe 11/2013)Größtkorn 32 mm, Konsistenz mindestens F59, WA15.

BS TB1Unter Wasser betonierte, verrohrt gebohrte Pfähle; Endlosschneckenpfähle; Schlitzwandelemente und suspensionsgestützte Pfähle; Pfähle im vorwiegend bindi-gen Boden.

Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse Preis

C25/30 XC3/XF1/XA1L CEM II 42,5 N 110,00

C25/30 XC3/XF1/XA1T CEM I 52,5 N C3 A frei 129,00

BS TB2Im Trockenen betonierte Pfähle, z.B. Bohrpfähle mit oder ohne Verrohrung ge-bohrt; Pfähle im vorwiegend nicht-bindigen Boden.

Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse Preis

C25/30 XC3 108,00

BS TBP Primärpfähle bei über-schnittenen Bohrpfahlwänden.

Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse Preis

C12/15 (56) XC3* 106,00

* Nachweis am Festbeton gemäß ONR 23303. Preisänderung in Abhängigkeit von Witterungsbedingungen und Arbeitsablauf möglich.

Innenschalenbeton (Ausgabe 12/2012)Bezeichnung Expositionsklasse Preis

C25/30, F45, Bindemittel C3A-frei

WDI XC4/XF3/XA1T/XA1L 124,00

Beton für Kläranlagen (Ausgabe 03/2009)Ausgangsbeton C25/30 (56), Konsistenz F45, Alle BS1-Betone mit C3A-freiem Bindemittel. Exklusive Kühlkosten!

Bezeichnung Expositionsklasse Preis

BS 1 K XC4/XF3/XAK/RRS 126,80

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BETON 2018

BET

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Innenschalenbeton (Ausgabe 12/2012)Bezeichnung Expositionsklasse Preis

C25/30, F45, Bindemittel C3A-frei

WDI XC4/XF3/XA1T/XA1L 124,00

Beton für Kläranlagen (Ausgabe 03/2009)Ausgangsbeton C25/30 (56), Konsistenz F45, Alle BS1-Betone mit C3A-freiem Bindemittel. Exklusive Kühlkosten!

Bezeichnung Expositionsklasse Preis

BS 1 K XC4/XF3/XAK/RRS 126,80

Weitere Kombinationen von XM1, XM2 oder XM3 mit Expositionsklassen-Kurzbezeichnungen wie z.B. B3, B5 und B7 sind möglich (Verschleißtest nach Böhme).

Betone mit erhöhter Verschleißbeanspruchung (ÖNORM B 4710-1)

Mäßige Verschleiß­beanspruchung XM1, CEM II 42,5 N, F45

Druckfestigkeitsklasse Preis

C25/30 98,00

C30/37 107,10

Wasserundurchlässige Betonbauwerke – Weiße Wannen (Ausgabe 01/2018)

Bezeichnung Expositionsklasse Preis

Ausgangsbeton C25/30 (56), Konsistenz F45, Alle BS 1-Betone mit C3A-freiem Bindemittel. Exklusive Kühlkosten!

Betonstandard BS 1Frischbetontemp. ≤ 22o Cbei Kons*, Kon1*

Frischbetontemp. ≤ 27o C bei Kon2*

Betonstandard BS 1 PLUSFrischbetontemp. ≤ 25o Cbei Weiße Wanne klassisch Kons*, Kon1*

Frischbetontemp. ≤ 27o Cbei Kon2*

Frischbetontemp. ≤ 22o Cbei Weiße Wanne optimiert Kons*, Kon1* und Kon2*

Wände und Platten, alle Wasserdrücke

BS 1 A XW2/XF3/XAT-B/XAL-B/XC2/XD/RRS 121,60

BS 1 A PLUS XW2/XF3/XAT-B/XAL-B/XC2/XD/RRS 126,60

Dicke Wände und Platten, alle Wasserdrücke

BS 1 B XW1/XF3/XAT-A/XC2/XD/RRS 121,60

BS 1 B PLUS XW1/XF3/XAT-A/XC2/XD/RRS 126,60

Verkehrsbauwerke ohne Taumitteleinwirkung, alle Wasserdrücke

BS 1 C XW2/XF4/XAT-B/XAL-B/XC2/XD/RRS 123,70

BS 1 C PLUS XW2/XF4/XAT-B/XAL-B/XC2/XD/RRS 128,70

Wände und Platten, bei hohem chem. Angriff durch Grundwasser, alle Wasserdrücke

BS 1 E XW2/XF3/XAT-C/XAL-C/XC2/XD/RRS 124,70

BS 1 E PLUS XW2/XF3/XAT-C/XAL-C/XC2/XD/RRS 129,70

Wände und Platten mit erhöhtem Brandschutz, alle Wasserdürcke

BS 1 F XW2/XF3/XAT-B/XAL-B/XC2/XD/RRS/BBG 159,70

BS 1 F PLUS XW2/XF3/XAT-B/XAL-B/XC2/XD/RRS/BBG 164,70

Mit künstlich eingeführten Luftporen (Flügelglätten nicht möglich)

*Konstruktionsklasse

Ab einer Tageshöchsttemperatur von 29° C behalten wir uns das Recht vor, aus technischen Gründen nicht zu liefern.

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BETON 2018

AUFZAHLUNGEN FÜR SONDERLEISTUNGENKonsistenz Preis

F38, C2, C1, C0 –

F52 + 4,00

F59 + 8,00

F66 + 15,00

Bindemittel Preis

CEM II 42,5 R + 5,90

CEM III 32,5 N oder CEM III 32,5 R Anfrage

CEM I 52,5 R + 18,00

CEM I 42,5 N HS C3A-frei + 17,50

CEM I 52,5 N HS C3A-frei + 19,00

Weißzement (CEM I 42,5 R oder CEM I 52,5 N) Anfrage

Mehrzement CEM II je 10 kg + 1,20

Mehrzement CEM I je 10 kg + 1,9016

Straßenbetone für rasche Verkehrsfreigabe B7 XM2

Bezeichnung Preis

6–8 Std. Beton GK8, GK11, GK16, GK22, max. 5 m3/FM Anfrage

12–18 Std. Beton GK8, GK11, GK16, GK22 Anfrage

24 Std. Beton GK8, GK11, GK16, GK22 Anfrage

Merkblatt Selbstverdichtender Beton

Bezeichnung PreisMindestverrechenbare Betongüte C25/30, GK16 F66. Nicht für alle Betongüten anwendbar.

SCC1 + 37,60

SCC2 + 40,60

WSC – selbstverdichtender Beton + 40,60

Straßenoberbeton (mit Edelbruch-korn) mit AKR-Langzeiterfahrung nach RVS 08.17.02 (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) B7 XM2, CEM II 42,5 N (DZ)Konsistenz C1-C2 od. F52

Bezeichnung Preis

GK22 137,50

GK16 143,50

GK11 149,50

GK8 155,50

Straßenoberbeton (mit Edelbruch-korn), AKR geprüft (PositivListe Gestein der ASFINAG nach RVS 08.17.02, Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) B7 XM2, CEM II 42,5 N (DZ) Konsistenz C1-C2 od. F52

Bezeichnung Preis

GK22 Anfrage

GK16 Anfrage

GK11 Anfrage

GK8 Anfrage

Straßenoberbeton nach RVS 08.17.02

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BETON 2018

BET

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AUFZAHLUNGEN FÜR SONDERLEISTUNGENKonsistenz Preis

F38, C2, C1, C0 –

F52 + 4,00

F59 + 8,00

F66 + 15,00

Bindemittel Preis

CEM II 42,5 R + 5,00

CEM I 52,5 R + 17,00

CEM I 42,5 N HS C3A-frei + 17,00

CEM I 52,5 N HS C3A-frei + 19,00

Slagstar 42,5 N C3A-frei (Ökobindemittel) Anfrage

Mehrzement je 10 kg + 1,20

Größtkorn Gesteinskörnung Preis

22 mm + 3,60

16 mm + 6,30

8 mm bis C30/37 + 19,10

4 mm bis C25/30 + 28,90 BET

ON

Zusätze und Zusatzmittel Preis

Fließmittel (PCE) je Liter (Beigabe auf der Baustelle) + 6,00

Verzögerer je Liter (Beigabe auf der Baustelle) + 4,10

Quellmittel ab C25/30 + 19,00

Abbindebeschleuniger (Chloridhältig) ab C25/30 + 50,00

Abbindebeschleuniger (Chloridfrei) ab C25/30 + 60,00

Besondere EigenschaftenPumpbeton Preis

PB Förderdistanz bis maximal 50 lfm (ab C16/20 XC1 F45) + 4,10

PB+ Förderdistanz größer 50 lfm (ab C16/20 XC1 F52) ab + 6,20

PB City Ø 65 mm (ab C16/20 XC1, inkl. F52 GK16) Förderdistanz bis max. 50 lfm + 16,50

PB City+ Ø 65 mm (ab C25/30 B2, inkl. F52 GK16) Förderdistanz größer 50 lfm + 16,50

Aufzahlungen für besondere Eigenschaften Preis

SB Sichtbeton ab C25/30 nach ÖNORM B 4710-1 + 4,00

RS ab C25/30 XC1 Reduziertes Schwinden + 15,00

RRS ab C25/30 XC1 Stark reduziertes Schwinden + 18,00

BL Geringe Blutneigung Anfrage

Rdb Erhöhter Luftporengehalt bei Randbalken (C25/30 od. C30/37 B7 GK22) + 8,30

VV+VA Verlängerte Verarbeitungszeit und verzögerte Anfangserhärtung Anfrage

A1,5 Festgelegte Abreißfestigkeit ab C25/30 B2 + 6,00

WE 1 Wärmentwicklungsklasse max. 22° C Frischtemperatur CEM I C3A-frei Anfrage*

WE 2 Wärmentwicklungsklasse max. 27° C Frischtemperatur Anfrage*

* Die Kosten für die Kühlung werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, z.B.: für Auf-/Abbau, Miete Lagertank, Kosten Anlieferung Stickstoff, Kosten Stickstoff flüssig, Fernüberwachung Tankinhalt, eigenes Labor, Miete Zementkühlanlage

Verzögerte Anfangserhärtung Preis

VA 4 bis ca. 4 Stunden** + 6,20

VA 6 bis ca. 6 Stunden** + 10,00

VA > 6 über 6 Stunden** Anfrage

** abhängig von der Lufttemperatur

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BETON 2018

FRACHTZONENSämtliche Transportbetonpreise verstehen sich frei Lieferzone 1 ( = bis 5 km Fahrtentfernung vom Transportbetonwerk) zugestellt. Darüber hinaus wird je 5 km Fahrtentfernung ein Zuschlag gemäß der nachstehenden Tabelle verrechnet.

Zone gefahrene km mit Fahrmischer Preis

1 5 km —

2 10 km + 1,50

3 15 km + 3,00

4 20 km + 4,50

5 25 km + 6,00

6 30 km + 7,50

7 35 km + 9,00

8 40 km + 10,50

9 45 km + 12,00

10 50 km + 13,50

11 55 km + 15,00

12 darüber Anfrage

ÜBERZEITZUSCHLÄGEFür Lieferungen, außerhalb der Lieferzeit. Mindestabnahme drei Fuhren je Fahrzeug. Mindestens eine Fuhre pro Stunde. Wartezeit zwischen den Fuhren EUR 40,00/Mann pro Stunde!

Wochentage Preis

Montag - Donnerstag 5:00 – 7:00 16:30 – 20:00

Freitag 5:00 – 7:00 12:00 – 20:00

Samstag 5:00 – 12:00

Überstundenzuschlag je Fuhre mind. 103,30

Bei Selbstabholung je m3 mind. 7,50

Nacht, Sonn- und Feiertage Preis

Montag – Freitag 20:00 – 5:00

Samstag 12:00 – 24:00

Sonn- und Feiertag 0:00 – 24:00

Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlag je Fuhre mind. 320,00

Bei Selbstabholung je m3 mind. 29,00

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Wartezeiten zwischen den Fuhren EUR 60,00/Mann pro Stunde!

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BETON 2018

BET

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SONSTIGESPreis

MindermengeBei Zufuhr von unter 8m³ je Fuhre, auch bei Rest- und Serienlieferungen je fehlendem m³.

Mindermengenzuschlag 20,00

Wintererschwernisvon 1. November bis 31. März.

Wintererschwerniszuschlag je m3 7,00

Schneekettenpauschale je Montage 45,00

Entsorgung von RestbetonEntsorgung von nicht auf der Baustelle entleertem Beton im Werk oder auf der Deponie.

Restbetonentsorgung je m3 60,00

EntladedauerDie freie Entladezeit beträgt 5 min je m³, darüber hinaus je begonnener 5 min.

Verlängerte Entladezeit 6,50

SelbstabholvergütungNachlass für im Betonwerk abgeholten Transportbeton.

Transportvergütung je m3 6,00

SonstigesKann eine Baustelle ohne unser Verschulden nicht wie vereinbart beliefert werden, wird für die Bereitstellung pro Fahrmischer und Stunde verrechnet.

Regiezeit Fahrmischer pro h. 80,00

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BET

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LABOR 2018

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Eine riesige Auswahl in bester geprüfter Qualität, das ist unser Anspruch und der unserer Kunden. 18.000 verschiedene Rezepturen befinden sich bereits in unserem System, das laufend erweitert bzw. aktuali- siert wird. Unsere Experten vom Labor sind bei speziellen Anforderungen vor Ort und überwachen persönlich mit ihrer Expertise die Qualität des Betons.

… denn Ihre Zufriedenheit ist das Maß aller Dinge.

Wir legen harte Maßstäbe an uns selbst.Alle in unserem Lieferumfang ent-haltenen Betonrezepturen werden in unserem modernst ausgestatteten Labor entwickelt und zusätzlich durch autorisierte Prüfanstalten güte- überwacht. Dies berechtigt uns, das ÖNORM Zeichen B4710-1 (entspricht der EN 206) sowie das ÜA-Zeichen zu führen. Nur so stellen wir sicher, dass die Qualität unseres Betons zur absolut Besten zählt.

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LABOR 2018

LAB

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LABORLEISTUNGENDie angebotenen betontechnologischen Leistungen auf der Baustelle verstehen sich zuzüglich Kilometerkosten, Arbeits-zeit sowie An- und Abfahrt. Die Preise für betontechnologische Leistungen (exkl. Attestkosten) gelten in der Normalar-beitszeit. Darüber hinaus verrechnen wir außerhalb der Normalarbeitszeiten bzw. Samstag einen Zuschlag von 50% und an Sonn- und Feiertagen einen Zuschlag von 100%. Die Bestellung von betontechnologischen Leistungen muss mindestens 3 Arbeitstage vor dem Bedarf erfolgen.

Frischbetonprüfungen Baustelle Labor

Konstistenz, Ausbreitmaß 150,00 60,00

Rohdichte 130,00 55,00

Luftgehalt 160,00 95,00

Wasser/Bindemittel-Wert (W/B-Wert) Bestimmung 220,00 165,00

Rücksiebung (Korngrößenverteilung) 220,00 165,00

Faserauszählung 390,00 325,00

Frischbetongesamtprüfung Baustelle Labor

1 Serie Probewürfel, Bestimmung der Konsistenz, Bestimmung W/B-Wert, 1 Luftporen-Prüfung, Frischbeton-Temperaturmessung, Rohdichte 450,00 370,00

Probekörperherstellung Baustelle Labor

1 Serie Würfel für Druck- oder Frostprüfung 265,00 180,00

1 Serie Platten für Prüfung der Wassereindringtiefe 265,00 180,00

1 Serie Balken für Spaltzugfestigkeit oder Biegezugfestigkeit 265,00 180,00

Attestkosten Labor

Würfeldruckfestigkeiten (Attest akkreditierte Prüfstelle) 120,00

Würfeldruckfestigkeiten 95,00

Rücksiebung 350,00

Wassereindringtiefe 700,00

Biegezugfestigkeit 120,00

Spaltzugfestigkeit 120,00

Auszählung Luftporenkennwerte 1.200,00

Hydratationswärme-Messung im Bauteil inkl. grafischer Auswertung je Messung

bis 4 Tage 270,00

über 4 Tage Anfrage

Sonstiges

Betontechnologe exkl. Wegzeit pro begonnener Stunde 102,00

An- und Abfahrt Laborfahrzeug je km 1,22

Rückprallhammerprüfung am Bauwerk exkl. An- und Abfahrt je h, Abrechnung je begonnener ¼ Stunde 95,00

Abreissfestigkeit am Bauwerk exkl. An- und Abfahrt je h, Abrechnung je begonnener ¼ Stunde 295,00

Abnahme von Betonmischwerken je Überprüfung 1.040,00

Weitergabe von Chargen- oder Betonierprotokollen je Lieferschein 10,00

Weitergabe von Rezeptdaten, Prüfdaten oder Formblättern je Rezept oder Formblatt 31,00 21

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222222

Baustellen sind wie Menschen. Jede ist besonders.

Harte Ansage: Unser Beton kommt direkt bis vor Ihre Tür.

Die Wahl des richtigen Pumpenfahrzeuges ist nicht einfach und hängt von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel die Lage der Baustelle oder Zufahrts-möglichkeiten sind entscheidend. Daher liefern wir den Frischbeton immer genau mit der Pumpe, die für Ihr Projekt ideal ist. Persönliche Beratung ist in diesem Fall besonders wichtig. Unsere Mitarbeiter im Vertrieb besichtigen gemeinsam mit Ihnen die Baustelle und entscheiden dann, welches Pumpen-fahrzeug zum Einsatz kommen muss.

Die Autobetonpumpe ist aus dem Geschehen auf heutigen Baustellen nicht mehr wegzudenken. Ein Gerät, das in wenigen Jahrzehnten vom ersten Prototypen bis zur modernen Großmastpumpe zum entscheidenden Wirt-schaftlichkeitsfaktor für Bauunternehmen geworden ist. Unsere Flotte besteht aus 23 Pumpenfahrzeugen unterschiedlicher Größe. Damit pumpen wir pro Jahr tausende m³ Beton – für Fundamente, Decken, Wände, Brücken uvm. Nicht nur im gewerblichen Bereich. Natürlich auch für den privaten Bauherren. Denn wer fährt heutzutage noch mit der Scheibtruhe Beton spazieren?

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BETONFÖRDERUNG 2018

BET

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FÖR

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BetonpumpenDie Preise bedingen eine Mindestförderleistung von durchschnittlich mehr als 15 m³ je Stunde auf der Baustelle.

Pumpenbereitstellung Mastlänge 20-36 m 37-42m 43-48 m* >48 m*

An- und Abfahrt – – – Anfrage

inkl. Pumpen von 20 m3 Beton 346,00 416,00 566,00 Anfrage

ab dem 1. m3 – – – Anfrage

ab dem 21. m3 9,40 11,40 15,40 Anfrage

Unterschreitung der Mindestpumpleistung Mastlänge 20-36 m 37-42 m 43-48 m* >48 m*

An- und Abfahrt 134,30 161,20 180,00 Anfrage

zuzüglich Regie je begonnener ½ Stunde 67,15 80,60 90,00 Anfrage

bei Stornierungen (werktags Mo–Fr) 24 Std. bis 12 Std. vor Einsatz 205,00 260,00 283,00 Anfrage

bei Stornierungen (werktags Mo–Fr) unter 12 Std. vor Einsatz 410,00 520,00 566,00 Anfrage

Sonderleistungen Preis

Samstageinsatz 5:00–12:00 + 25 %

Samstag ab 12:00, Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze + 50 %

Standortverlegung der Pumpe während eines Einsatzes auf der Baustelle 70,00

Rohr- und Schlauchleitungen Preis

Personal zum Verlegen, Abbau und Reinigung muss bauseits gestellt werden.

Schmiermische zum Anpumpen je m3 100,00

Personal bauseits nicht gestellt, pauschal 500,00

Ø 65 mm, 100 mm, 125 mm je lfm 4,10

An- und Abtransport von Rohr- und Schlauchleitungen über 50 lfm, pauschal 315,00

* nach örtlicher und zeitlicher Verfügbarkeit

Zum Anpumpen ist auf der Baustelle ausreichend Zementschlämme (100 kg) zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Voraussetzung für einen ungehinderten Einsatz der Betonpumpe zu schaffen. Insbesondere hat er dafür Sorge zu tragen, dass befahr-bare An- und Abfahrtswege, für das Aufstellen der Pumpe geeignete Standorte und ausreichend Hilfspersonal zum Auf- und Abbau der För-deranlage bereitgestellt wird. Das kostenlose Stornieren des Förderge-räts ist bis mindestens 24 Stunden (werktags) vor Beginn des Einsatzes möglich. Der Auftraggeber hat die erforderlichen Genehmigungen, insbesondere für Straßen- oder Gehsteigabsperrungen rechtzeitig zu beschaffen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen. Etwaige Verschmutzungen der Straßen, der Gehsteige, von Gebäude-

teilen, Ländereien und Gewässern sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zu entfernen. Für Folgeschäden die durch den Ausfall oder durch ein Gebrechen der Betonpumpe entstehen haften wir nicht, sorgen jedoch für ein Ersatzgerät. Die Reinigung der Baustellenein- und -ausfahrt obliegt dem Auftraggeber. Kosten für vorgeschriebe-ne Begleitfahrzeuge und Routengenehmigungen werden separat in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass nur Betonpumpen, welche durch die Wopfinger Transportbeton Ges.m.b.H. bereit- gestellt werden, verwendet werden dürfen. Bitte beachten Sie weiters unsere Sicherheits- und Aufstellhinweise für den sicheren EInsatz unserer Betonpumpen (siehe Betonpumpenfolder) auf unserer Website (wopfinger.com/Service/Pumpenservice).

Serviceleistungen Preis

Rundverteiler Miete pro Monat (Abrechnung nach Kalendertagen) AnfrageAn- und Abtransport Rundverteiler AnfrageFördern von Stahlfaserbeton + 5,90Auswaschen der Betonpumpe in einem unserer Transportbetonwerke 134,30Rüttlerbereitstellung pro Einsatz und Kalendertag 50,00

Kranwagen* / Förderband* Preis

An- und Abfahrtspauschale 115,00Förderung/m3 14,50Die kostenfreie Entlade- und Wartezeit je Fahrzeug beträgt 45 min., darüber hinaus pro begonnener 5 Min. 6,50

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2422

BETONBLOXX® bilden ein modulares Wandsystem, das ohne Schalungsauf-wand in kürzester Zeit aufgestellt und auch wieder abgebaut werden kann. Absolut flexibel in der Gestaltung! Einfach im Aufbau! Schon beim Abladen können die Steine an Ort und Stelle zu einer Wand Ihrer Wahl aufgebaut werden. Einzige Bedingung ist ein flacher, stabiler Untergrund.

Herzlich, weil wir auf Sie schauen.

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Die Herstellung der BETONBLOXX® ist ebenso aufwendig wie präzise. 20 Jahre Beton-Know-How unseres Unternehmens garantieren Ihnen beste Qualität und auch optisch erstklassige Ergebnisse. In jedem unserer Betonwerke werden diese Steine produziert. Das garantiert möglichst kurze Transportwege.

Hart wie ein Block.

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BETONBLOXX® 2018

BET

ON

BLO

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®

Kendl

Untersiebenbrunn

Steinbrunn

Großwilfersdorf

Beratung & VertriebT 02253/6551-162 M 0664/410 10 37E [email protected]

betonbloxx.com

Sämtliche Preise beziehen sich pro Stück ab Werk (Selbstabholung). Alle Betonbloxx werden in Betongüte C25/30 (B2) hergestellt. Aufpreis für besondere Betoneigenschaften bzw. für Sonderausführungen auf Anfrage.

Artikel Maße in cm (L x B x H) Gewicht Preis

160/8er BLOXX 160 x 80 x 80 ca. 2.480 kg 126,00

120/6er BLOXX 120 x 80 x 80 ca. 1.860 kg 105,00

80/4er BLOXX 80 x 80 x 80 ca. 1.240 kg 86,00

40/2er BLOXX 40 x 80 x 80 ca. 620 kg 77,00

160/4er BLOXX, schmal 160 x 40 x 80 ca. 1.240 kg 101,00

120/3er BLOXX 120 x 40 x 80 ca. 930 kg 87,00

40/1er BLOXX 40 x 40 x 80 ca. 310 kg 65,00 160F/4er BLOXX, flach 160 x 40 x 40 ca. 620 kg 84,00

120F/3er BLOXX, flach 120 x 40 x 40 ca. 465 kg 68,00

80F/2er BLOXX, flach 80 x 40 x 40 ca. 310 kg 65,00

40F/1er BLOXX, flach 40 x 40 x 40 ca. 155 kg 62,00

Sonderformen

Abschluss-BLOXX 160 x 80 x 80 ca. 1.860 kg 155,00

Abschluss-BLOXX 80 x 80 x 80 ca. 930 kg 113,00

Abschluss-BLOXX 160 x 40 x 40 ca. 465 kg 104,00

Abschluss-BLOXX 80 x 40 x 40 ca. 235 kg 79,00

Sockel-BLOXX 160 x 80 x 80 ca. 1.860 kg 149,00

Sockel-BLOXX 160 x 40 x 80 ca. 930 kg 110,00

160/8er BLOXX rund 160 x 80 x 80–R ca. 2.300 kg 138,00

Es gelten die allgemeinen Lieferbedingungen (siehe betonbloxx.com).

Die Karte zeigt unsere Hauptproduktionsstandorte.

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SERVICE 2018

Ein starkes Team erfahrener und kompetenter Mitarbei-ter aus allen Ebenen arbeitet gemeinsam im Sinne der Kunden. Denn die Beziehungen zu Mitarbeitern, Kun-den und Lieferanten sind der wesentliche Bestandteil der Wopfinger Erfolgsgeschichte. Die Zentrale in Oberwalters-dorf ist das Herzstück. Dort laufen alle Fäden zusammen.

Aber ohne herzlichen Einsatz in den Werken „draußen“ und an den Baustellen, beim Kunden, gäbe es nicht viel zu tun in der Zentrale. Nur gemeinsam erreichen wir unser Ziel: beste Qualität für unsere Kunden, in allen Bereichen. Wir haben nicht nur ein Motto. Wir leben es:HART, ABER HERZLICH

Ihr direkter Draht zu unseren Werken.

Karoly Sandor

Zador

Herzogenburg

Kendl

Mauer bei Amstetten

Grafenwörth

Stockerau

GerasdorfNussdorf

Freudenau

Liesing

ParndorfZentrale Oberwaltersdorf

Eggendorf

Hütten

Markt Allhau

Großwilfersdorf

Sieggraben

Untersiebenbrunn

Steinbrunn

Gloggnitz

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STANDORTE IN UNGARN Budapest Gy´or Karoly Sandor Kunigunda Maglód Sopron Szeged Székessfehérvár Szombathely

Zentrale

Beton

Kies

Recycling

STANDORTE IN RUMÄNIEN Bukarest/Otopeni

Brasov Chitila Clinceni Pantelimon

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STANDORTE IN RUMÄNIEN Bukarest/Otopeni

Brasov Chitila Clinceni Pantelimon

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Ihr direkter Draht zu unseren Werken. STANDORTE 2018

Das Team von Wopfinger Transportbeton – Ihr direkter Draht zu unseren Werken! VERKAUFSGEBIET WEST

BETONWERKE Bestellung Verkauf Kendl 02754/301 57-300 0664/612 87 55 3252 Petzenkirchen, Kendlerweg 1 07416/521 25

Mauer 02754/301 57-300 0664/612 87 39 3362 Mauer bei Amstetten, Galtberg 20a 07416/521 25

Nußdorf 02754/301 57-302 0664/826 08 20 3134 Nußdorf, Gewerbestraße-Nord 2 07416/521 25

Grafenwörth 02754/301 57-302 0664/826 08 20 3484 Grafenwörth, Wagramerstr. 33 07416/521 25

KIESWERKE Verkauf Mauer 0664/612 87 39 3362 Mauer b. Amstetten, Galtberg 20a 07416/521 25

Kendl 0664/612 87 49

3252 Petzenkirchen, Kendlerweg 1 07416/521 25

Inzersdorf-Getzersdorf 0664/612 87 49 3131 Inzersdorf-Getzersdorf, Turmstraße 07416/521 25

RECYCLING Verkauf Mauer (Annahme & Aufbereitung) 0664/612 87 39 3362 Mauer bei Amstetten, Galtberg 20a 07416/521 25

Kendl (Annahme) 0664/612 87 49 3252 Petzenkirchen, Kendlerweg 1 07416/521 25

Nußdorf (Annahme) 0664/826 08 20 3134 Nußdorf, Gewerbestraße-Nord 2 07416/521 25

BETONBLOXX® Verkauf Kendl 0664/410 10 37 3252 Petzenkirchen, Kendlerweg 1

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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR TRANSPORTBETON UND BETONPUMPLEISTUNGEN 2018

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§ 1 – Auftragsgrundlage und Anwendung der Geschäftsbedingungen1.1 Diese „Allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen“ (AGB) gelten zwischen

Auftraggeber (AG) und Lieferanten – Auftragnehmer (AN) bei allfälligen Wider-sprüchen in der angeführten Reihenfolge:

- Das Auftragsschreiben samt Lieferverzeichnis (Beschreibung der Leistungs- gegenstandes) - Diese AGB - Die für Beton (die Ware) einschlägige technische ÖNORM B 4710 Teil 1., sowie die einschlägigen Richtlinien und Merkblätter der Österreichischen Bautechnikvereinigung.1.2 Abweichungen von diesen AGB sowie Geschäftsbedingungen des AG sind wir-

kungslos und werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie vom AN ganz oder teilweise schriftlich anerkannt werden.

1.3 Gegenüber Konsumenten gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumen-tenschutzgesetzes.

§ 2 – Lieferung und Leistung2.1 Die Zufahrt zur Entladestelle muss für das Befahren mit Fahrzeugen bis 40 t

Gesamtgewicht geeignet sein. Der AG hat die behördliche Genehmigung recht-zeitig zu beschaffen und nachzuweisen, Schutzmaßnahmen durchzuführen und für die Reinigung der Straße und der Gehsteige zu sorgen und die Kosten dafür zu übernehmen.

2.2 Als Ankunftszeit des Mischwagens gilt das Eintreffen auf der Baustelle. 2.3 An vereinbarte Lieferungs- und Leistungsfristen ist der AN bei von ihm unbeein-

flussbaren Behinderungen, sowie in allen Fällen höherer Gewalt nicht gebunden, insbesondere dann nicht, wenn die Außentemperatur unter + 3 C°, gemessen im Lieferwerk, liegt. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung, wobei dem AN das Recht zusteht, vom Auftrag teilweise oder für den gesamten restlichen Lieferumfang zurückzutreten, ohne dass der AG daraus Ansprüche geltend machen kann. Wird durch die Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der AN von der Lieferungs- bzw. Leistungsverpflich-tung befreit. Eine allfällige Beauftragung von Sublieferanten bleibt dem AN vorbe-halten.

2.4 Sollte die von der Baustelle abgerufene Liefermenge nicht fristgerecht geliefert werden, so hat dies der AG dem AN unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt die Liefe-rung nicht innerhalb von eineinhalb Stunden ab dieser Mitteilung, so steht dem AG im Falle eines Verschuldens des AN im Sinne des Pkt. 5.8 der Ersatz des durch die Verspätung entstandenen unmittelbaren Schadens zu.

2.5 Wenn Aufträge nur zum Teil vom AG abgerufen werden, hat der AN das Recht, für die tatsächlich durchgeführten Lieferungen Listenpreise nach zu verrechnen. Für bestellte und nicht abgenommene Mengen steht dem AN das Recht zu, diese sowie deren Entsorgungs- und Deponiekosten im vollen Umfang zu berechnen.

2.6 Wird das Betonieren oder der Pumpeneinsatz durch den AG verschoben, so hat er den AN hievon mindestens zwölf Betriebsstunden vor der abgesprochenen Lieferzeit zu verständigen. Die Fahrer des AN sind nicht berechtigt, für diesen Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

2.7. Der AG sorgt für eine reibungslose Übernahme des Transportbetons. Die den Lieferschein unterzeichnenden Leute des AG sind zur Übernahme bevollmächtigt.

§ 3 – Pumpleistungen3.1 Der AG hat eine geeignete Fläche für die Aufstellung der Betonpumpe bzw. des

Fahrmischers beizustellen. 3.2. Pumpenmaschinisten und Fahrmischerfahrer sind nur zum Betreiben der Beton-

pumpe bzw. der Fahrmischer berechtigt. Für das bautechnisch fachgerechte Ein-bringen des Betons ist ausschließlich der AG verantwortlich.

3.3 Wird über Wunsch des AG der Frischbeton nach Verlassen des Schlauchendes der Betonpumpe, des Übergabetrichters, des Förderbandes, des Rutschenendes des Mischfahrzeuges durch eine darüber hinausgehende Rohr- und Schlauchlei-tung gepumpt oder anderweitig befördert, kann eine Veränderung der Betongüte eintreten. Um deshalb die vereinbarte Betongüte sicherzustellen, ist eine geänder-te Rezeptur zu erstellen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt bei Pumplei-tungslängen von über 50 m der AG.

3.4 Der AN stellt Rohr- und Schlauchleitung zur Verfügung. Für den Zusammen- und Abbau sowie deren Reinigung ist der AG verantwortlich und übernimmt für den Fall des Verlustes gegenüber dem AN die Haftung.

3.5. Für die Ausschlämmung der Rohrleitungen ist der AG auf seine Kosten verant-wortlich. Der AG hat auf seine Kosten für die Möglichkeit zum Auswaschen der Mischfahrzeuge und der Betonpumpen im Bereich der Baustelle zu sorgen und das beim Reinigen der Rohrleitungen bzw. der Fahrmischerrutschen auf der Bau-stelle anfallende Schmutzwasser zu entsorgen.

§ 4 – Prüfung am Frischbeton4.1 Grundsätzlich sind für die Betonprüfung die facheinschlägigen Normen im Sinne

des Pkt. 1.1 anzuwenden. Prüfungen am Frischbeton sind von einem befugten Fachmann durchzuführen. Ein Fachmann gilt als befugt, wenn er Kenntnisse eines Laboranten im Sinne des Punkts 9.6.1 der ÖNORM B 4710, Teil 1. nachweisen kann.

4.2. Werden in der Sphäre des AG Betonprüfungen durchgeführt oder erlangt dieser Kenntnis von Prüfungsergebnissen und werden dabei negative Ergebnisse festge-stellt, sind diese unverzüglich schriftlich dem AN mitzuteilen.

§ 5 – Gewährleistung und Schadenersatz5.1 Der AN leistet Gewähr, dass der von ihm gelieferte Beton im Zeitpunkt der Über-

gabe die vereinbarten und gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat. 5.2 Als Übergabe gilt der Zeitpunkt, in welchem der Beton die Sphäre des AN ver-

lässt. 5.3 Der AN leistet keine Gewähr für Mängel, die durch vom AG veranlasste Verän-

derungen am Produkt (z.B. Wasserzugabe, Faserzugabe, usw.) verursacht wer-den. Der AN leistet darüber hinaus keine Gewähr für jenen Betonierabschnitt, in welchem der AG ohne Einverständnis des AN den gelieferten Beton mit Beton anderer Hersteller zusammen einbringt.

5.4 Bei Herstellung nach Rezepten des AG haftet der AN lediglich für die bestellte Zusammensetzung, nicht aber für eine bestimmte Betongüte oder -eigenschaft.

5.5 Ist der AG ein Unternehmer, so hat er den gelieferten Beton unverzüglich bei Übergabe zu untersuchen und allfällige Mängel sofort geltend zu machen. Un-terlässt der AG diese Mängelrüge, so gilt die Ware als genehmigt. Mündliche oder telefonische Bemängelungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die unterlassene, verspätete oder nicht formgerechte Bemängelung hat den Verlust der Gewährleistungs- und allfälliger Schadenersatzansprüche zur Folge.

5.6. Für die eventuell erforderliche Entnahme und Prüfung von Bohrkernen ist nur eine staatliche autorisierte oder akkreditierte Prüfanstalt heranzuziehen. Die damit ver-bundenen Kosten trägt im Falle vertragskonformer Lieferung der AG.

5.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 6 Monate. Die Man-gelhaftigkeit zum Zeitpunkt der Übergabe hat der AG zu beweisen.

5.8. Für Produkthaftungsansprüche wird nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes gehaftet. Davon abgesehen setzt eine Schadenersatzpflicht des AN grobe Fahr-lässigkeit oder Vorsatz voraus und ist auf den Ersatz des unmittelbaren positiven Mangelschadens beschränkt. Der Ersatz eines entgangenen Gewinns, von Folge-schäden, mittelbaren Schäden oder Drittschäden ist ausgeschlossen.

5.9. Die Beweislast für das Verschulden trägt der AG. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Lieferung oder Leistung.

§ 6 – Preise, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen6.1 Angebotene Preise sind freibleibend. Änderungen der Kalkulationsbestandteile

berechtigen den AN zu entsprechenden Preiskorrekturen. Kostenerhöhungen ab Vertragsabschluss werden mindestens gemäß dem vom Fachverband der Stein- und keramischen Industrie herausgegebenen Index für Transportbeton oder eine an seine Stelle tretende Preisgleitregelung für Transportbeton verrechnet.

6.2 Die Abrechnung der vom AN erbrachten Leistungen bzw. Lieferungen erfolgt auf Grund der vom AG bestätigten Lieferscheine.

6.3 Sofern keine besonderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden, sind Rech-nungen des AN sofort und ohne Abzug fällig. Die Annahme von Wechseln und Schecks bleiben vorbehalten und erfolgen jedenfalls immer nur zahlungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des AG.

6.4 Sämtliche Forderungen des AN werden sofort fällig, wenn der AG mit der Er-füllung auch nur einer Verbindlichkeit in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlung einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen.

6.5 Bestehen Forderungen aus verschiedenen Lieferungen bzw. Leistungen entschei-det über die Verrechnung von Geldeingängen der AN. Ein Zurückbehaltungsrecht des AG ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen durch den AG ist nur dann möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6.6 Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der AG dem AN, unbeschadet weiterer Ansprüche die Listenpreise. Der AN hat für diesen Fall das Wahlrecht, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen ab-hängig zu machen, oder unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche vom Vertrag oder von dessen Teilen zurückzutreten. Entgegengenommene Wechsel können vor Verfall zurückgeben und sofortige Barzahlung gefordert werden.

6.7 Adressdaten, Zahlungserfahrungsdaten über die Einhaltung von Zahlungszielen und Zahlungserfahrungsdaten über unbestrittene, nach Eintritt der Fälligkeit un-bezahlte Forderungen werden der CRIF im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung gemäß §§ 151 – 153 Gewerbeordnung übermittelt.

6.8 Die Rechnungslegung erfolgt täglich mittels elektronischer Rechnungsübermittlung. Bei Übermittlung einer Rechnung in Papierform behalten wir uns das Recht vor EUR 2,00 je Faktura in Rechnung zu stellen.

§ 7 – Sicherungsrechte7.1 Der gelieferte Beton bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des AN

(Eigentumsvorbehalt). 7.2 Der AG tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware

gegen seine Abnehmer entstehenden Ansprüche zur Tilgung aller Forderungen des AN mit allen Nebenrechten zahlungshalber an den AN ab, und zwar in Höhe des Wertes der Lieferungen und Leistungen. Dies gilt entsprechend bei der Be- oder Verarbeitung, bei Verbindung oder Vermengung oder wenn der Beton oder die daraus hergestellten Sachen wesentliche Bestandteile des Grundstückes eines Dritten werden. Gerät der AG in Verzug, so hat er auf Anforderung des AN die Abtretung Schuldnern anzuzeigen, dem AN die zur Geltendmachung der Rechte gegen den Drittschuldner erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazu notwendigen Unterlagen auszuhändigen.

7.3 Den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Beton darf der AG weder verpfänden, noch sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger In-anspruchnahme durch dritte Personen ist der AG verhalten, das Eigentumsrecht des AN geltend zu machen und diesen unverzüglich zu verständigen.

§ 8 – Gefahrenübergang Die Gefahr geht bei Selbstabholung in dem Zeitpunkt auf den AG über, in wel-

chem der Beton den Misch- oder Dosierturm verlässt. Im Falle der Lieferung geht die Gefahr in jenem Zeitpunkt auf den AG über, in welchem der Beton die Sphäre des AN verlässt.

§ 9 – Erfüllungsort und Gerichtsstand9.1 Der Erfüllungsort ist der Sitz des AN.9.2 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz des AN örtlich

und sachlich zuständige ordentliche Gericht maßgebend.9.3 Es gilt österreichisches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

Stand September 2016Satz- und Druckfehler vorbehalten.

WOPFINGER TRANSPORTBETON Ges.m.b.H., Zentrale: 2522 Oberwaltersdorf, Brückenstraße 3, Tel.: +43/2253/6551-0, Fax: +43/2253/6294, E-Mail: [email protected], wopfinger.com

Oberbank Konto-Nr.: 4151.1086.87, IBAN: AT70 1502 4041 5110 8687, BIC: OBKLAT2LFirmenbuchnummer: 107266 w, Firmenbuchgericht: Wr. Neustadt, Gerichtsstand: Baden

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SICHERHEITSDATENBLATTGemäß EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) sowie (EU) Nr. 453/2010Produkt: Zementgebundener Baustoff Ausgabe 8/2015Überarbeitet am: 31. 8. 2015 Erstellt: 31. 8. 2015

1 BEZEICHNUNG DES GEMISCHES UND DES UNTERNEHMENS

1.1 Bezeichnung des Gemisches Das Sicherheitsdatenblatt ist für die folgenden Produkte gültig: Handelsnamen: Transportbeton (Gemisch aus Zement, Gesteinskörnungen, Wasser, Zusatzmitteln, Zusatzstoffen, natürlichen Gesteinsmehlen)

1.2 Verwendung des Gemisches Das Gemisch wird zur Herstellung von Betonbauteilen, im Mauerwerksbau, im Ausbau, im Straßen- und Tiefbau etc. verwendet.

1.3 Bezeichnung des Unternehmens

Hersteller/Lieferant: ..............................................................................................................

Firmenwortlaut: .....................................................................................................................

Straße/Nummer: ..................................................................................................................

PLZ/Ort: ................................................................................................................................

Telefon: ..................................................................................................................................

Fax: ........................................................................................................................................

Sachkundige Person: ............................................................................................................

1.4 Notrufnummer Vergiftungsinformationszentrale: +43 (0)1 406 43 43 täglich 24h erreichbar

2 MÖGLICHE GEFAHREN Die Gemische enthalten eine stark alkalische Lösung.

2.1 Einstufung des Gemisches gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

2.2 Kennzeichnungselemente gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

2.3 Andere mögliche Gefahren Bei sachgemäßer Verwendung keine anderen Gefahren bekannt.

3 ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN

3.1 Chemische Charakterisierung Das Gemisch besteht aus Zement, Gesteinskörnung, Wasser, ggf. Zusatzmitteln wie z. B. Fließmittel und ggf. Zusatzstoffen wie z. B. Flugasche oder Hüttensand.

Portlandzementklinker (REACH – ausgenommen nach Anhang V(10)) Kalkstein (REACH – ausgenommen nach Anhang V(7)) Hüttensand (REACH – Reg.nr. 01-2119487456-25) Bypassstaub (REACH – Reg.nr. 01-2119486767-17-0001)

3.2 Gefährliche Inhaltsstoffe

4 ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Für Ersthelfer ist keine spezielle persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Ersthelfer

sollten aber den Kontakt mit feuchten zementgebundenen Baustoffen vermeiden. Augenkontakt Auge nicht reiben, weil durch die mechanische Beanspruchung zusätzliche

Hornhautschäden möglich sind. Gegebenenfalls Kontaktlinse entfernen und das betroffene Auge sofort bei weit gespreiztem Lidspalt unter fließendem Wasser mindestens 20 Minuten spülen, um alle Teilchen zu entfernen. Beim Spülvorgang darf kein Spülwasser in das unverletzte Auge gelangen. Falls möglich, isotoni-sche Augenspüllösung (0,9 % NaCl) verwenden. Immer Arbeitsmediziner oder Augenarzt konsultieren.

Hautkontakt Feuchten Beton entfernen und mit reichlich Wasser abspülen. Durchtränkte Kleidung, Schuhe, Uhren etc. entfernen. Diese vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei Hautbeschwerden Arzt konsultieren.

Verschlucken Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Bewusstsein Mund ausspülen und reichlich Wasser trinken. Arzt oder Giftnotrufzentrale konsultieren.

4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Augen: Augenkontakt mit feuchtem Beton kann ernste bleibende Augenschäden

verursachen. Haut: Feuchter Beton kann durch anhaltenden Kontakt eine reizende Wirkung auf

die Haut haben und Dermatitis oder ernste Hautschäden hervorrufen. Umwelt: Bei normaler Verwendung sind zementgebundene Baustoffe nicht

gefährlich für die Umwelt.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Wird ein Arzt aufgesucht, bitte dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen.

5 MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG Zementgebundene Baustoffe sind weder explosiv noch brennbar und auch nicht brandfördernd bei anderen Materialien.

6 MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Schutzkleidung tragen, wie unter Abschnitt 8 beschrieben. Den Anweisungen für sichere Handhabung folgen, wie unter Abschnitt 7 beschrieben.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen Feuchte Betone erhärten auch unter Wasser, und daher nicht in die Kanalisation, in Oberflächenwasser oder Grundwasser gelangen lassen.

6.3 Methoden zur Reinigung und Entsorgung Verschüttete zementgebundene Baustoffe aufnehmen und wenn möglich verwen-den, ansonsten aushärten lassen und als Bauschutt entsorgen.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe auch Abschnitte 4, 8, 10, 11, 12 und 13.

7 HANDHABUNG UND LAGERUNG

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen Bitte den E mpfehlungen im Abschnitt 8 folgen. Zur Entfernung von feuchtem Beton bitte Abschnitt 6.3 beachten. Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden Nicht zutreffend. Maßnahmen zum Schutz der Umwelt Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen, Schutzbrille und Schutzhand-schuhe tragen, um Hautkontakt zu vermeiden.

Gefahrenklasse und -kategorie: Hautreizend, Kategorie 2schwer augenschädigend, Kategorie 1

Gefahrenhinweise: H315: Verursacht HautreizungenH318: Verursacht schwere Augenschäden

Gefahrenpiktogramme:

Signalwort: GEFAHR

Gefahrenhinweise: H315 Verursacht Hautreizungen

H318 Verursacht schwere Augenschäden

Sicherheitshinweise: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P280 Schutzhandschuhe/SchutzkleidungAugenschutz tragen

P305+P351+P338+P310 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN:Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.Weiter ausspülen. Sofort Vergiftungsinformati-onszentrale oder Arzt anrufen.

P302+P352+P333+P313 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen

P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen

Bezeichnung CAS-Nr. EINECS-Nr Konzentra- tionsbereich

[Gew.-%]

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahren-Kategorie

H-Sätze

Portland-zementklinker

65997-15-1 266-043-4 1 - 20 1 H315, H317, H318, H335

Bypassstaub 68475-76-3 270-659-9 0 - 1 1 H315, H317, H318, H335

Hüttensand 65996-69-2 266-002-0 0 - 20 - -

Steinkohlen-flugasche

68131-74-8 268-627-4 0 - 10 - -

Wopfinger Transportbeton Ges.m.b.H

Wopfinger Transportbeton Ges.m.b.H

Brückenstraße 3

2522 Oberwaltersdorf

02253/6551-0

02253/6294

Martin Bernhard

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SICHERHEITSDATENBLATTSICHERHEITSDATENBLATT GEMÄSS EG-VERORDNUNG 1907/2006 (REACH) SOWIE (EU) NR. 453/2010Produkt: Zementgebundener Baustoff Ausgabe 8/2015

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Zementgebundene Baustoffe werden feucht, in fließfähigem Zustand zum sofortigen Einbau angeliefert und sind nicht lagerfähig. Lagerklasse: VCI-Lagerklasse 13 (Nicht brennbare Feststoffe).

7.3 Spezifische Endanwendungen

Für die spezifischen Endanwendungen (siehe Abschnitt 1.2) sind keine zusätzlichen Informationen erforderlich.

8 EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN

8.1 Expositionsgrenzwerte – nicht zutreffend Zementgebundene Baustoffe werden mit chromatreduzierten Bindemitteln hergestellt.Deswegen ist eine Kontrolle des wasserlöslichen Chroma VI nicht notwendig.

8.2 Individuelle Schutzmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung Allgemein: Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Vor den Pausen und

bei Arbeitsende Hände waschen und gegebenenfalls duschen, um anhaftende Betonfeinanteile zu entfernen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Nach der Arbeit mit zementgebundenen Baustoffen sollten Arbeiter sich waschen oder duschen und Hautpflegemittel verwenden. Kontaminierte Kleidung, Schuhe, Handschuhe, Uhren etc. vor erneuter Nutzung reinigen. Gesichts-/Augenschutz: Bei Spritzgefahr dicht geschlossene, anliegende Schutzbrille gemäß EN 166 verwenden. Handschutz: Nässegeschützte, abrieb- und alkaliresistente Schutzhandschuhe tragen. Geeignet sind beispielsweise nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe mit CE-Zeichen. Maximale Tragedauer beachten. Lederhandschuhe sind auf Grund ihrer Wasserdurchlässigkeit nicht geeignet und können chromathaltige Verbindungen freisetzen. Handschuhe nur in Verbindung mit entsprechenden Hautschutzmitteln verwenden. Hautschutz: Schutz, Reinigung und Pflege der Haut gewährleisten eine intakte und gesun-de Haut. Vor Arbeitsbeginn und während der Tätigkeit sind speziell für die jeweilige Gefährdung geeignete Schutzprodukte zu verwenden. Hautreinigung: Nach der Tätigkeit sind schonende und rückfettende Mittel zu verwenden. Hautpflege: Nach Arbeitsende ist ein Hautpflegemittel anzuwenden. Körperschutz: Geschlossene langärmelige Schutzkleidung und alkaliresistente, ausreichend hohe Sicherheitsstiefel nach E N 345 tragen. Falls Kontakt mit dem frischen Gemisch nicht zu vermeiden ist, sollte die Schutzkleidung auch wasserdicht sein. Darauf achten, dass kein frisches Gemisch von oben in die Schuhe oder Stiefel gelangt.

8.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Wasser: Frische Gemische nicht ins Grundwasser oder Abwassersystem gelan-gen lassen. Durch den Kontakt ist ein Anstieg des pH-Werts möglich. Bei einem pH-Wert von über 9 können ökotoxikologische Effekte auftreten. Boden: Keine speziellen Kontrollmaßnahmen erforderlich.

9 PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

a ) Aussehen: im Regelfall grau. Das Gemisch kann aber auch gefärbt sein. b ) Geruch: geruchlos c ) pH: Zement (T = 20 °C in Wasser, Wasser-Feststoff-Verhältnis 1:2): 11-13,5 d ) Roh-Dichte: ca. 2,2 kg/dm³; e ) Löslichkeit in Wasser: Zement (T = 20 °C): gering (0,1-1,5 g/l) f ) Konsistenz: erdfeucht bis fließfähig

9.2 Sonstige Angaben (Nicht zutreffend)

10 STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1 Reaktivität Bei zementgebundenen Baustoffen findet eine hydraulische E rhärtung statt. Dies führt zu einer Verfestigung, wobei die Gemische nicht mit ihrer Umgebung reagieren.

10.2 Chemische Stabilität Die Gemische sind in Umgebungen mit pH-Werten größer oder gleich 5 che-misch stabil. Geringere pH-Werte (Säureangriff) können mittel- oder langfristig zur Zerstörung der Gemische mit Funktionsverlust führen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen gehen hiervon nicht aus.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen (Nicht zutreffend)

10.4 Zu vermeidende Bedingungen Eine unplanmäßige nachträgliche Wasserzugabe ist zu vermeiden, da sie zur Verringerung der Produktqualität führt.

10.5 Unverträgliche Materialien • Säuren zerstören das Gefüge der erhärteten Gemische. • Unedle Metalle wie Aluminium, Zink, Magnesium führen bei Kontakt mit

feuchten Gemischen zur Wasserstoffentwicklung.

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Zementgebundene Baustoffe zersetzen sich nicht in gefährliche Bestandteile.

11 TOXIKOLOGISCHE ANGABEN

11.1 Akute Toxizität Augenkontakt: Direkter Kontakt mit dem Gemisch kann zu Hornhautschäden

führen, zum einen durch die mechanische und alkalische Wirkung und zum anderen durch eine sofortige oder spätere Reizung oder Entzündung. Direkter Kontakt mit Spritzern des Gemisches kann Auswirkungen haben, die von einer moderaten Augenreizung (z. B. Bindehautentzündung oder Lidrandentzündung) bis zu ernsten Augenschäden und Erblindung reichen. Hautkontakt: Das Gemisch hat eine haut- und schleimhautreizende Wirkung. Der Kontakt kann zu unterschiedlichen irritativen und entzündlichen Reaktionen der Haut führen, z. B. Rötung und Rissbildung. Anhaltender Kontakt in Zusam-menhang mit mechanischem Abrieb kann zu ernsten Hautschäden führen. Verschlucken: Das Verschlucken kann Reizungen des Magen-Darm-Traktes hervorrufen.

12 UMWELTBEZOGENE ANGABEN

12.1 Toxizität Gelangen größere Mengen nicht ausgehärteter zementgebundener Baustoffe in Kontakt mit Wasser, kann dies jedoch zu einer pH-Wert-Erhöhung führen und damit unter besonderen Umständen toxisch für aquatisches Leben sein.

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit (Nicht zutreffend)12.3 Bioakkumulationspotenzial (Nicht zutreffend)12.4 Mobilität im Boden (Nicht zutreffend)12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung (Nicht zutreffend)12.6 Andere schädliche Wirkungen (Nicht zutreffend)

13 HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

13.1 Ungebrauchte Restmenge des Gemisches Eine mögliche Rücknahme beim Hersteller erfragen. Sollte dies nicht möglich sein, wie in 13.2 beschrieben vorgehen.

13.2 Feuchtes Gemisch Feuchte Produkte aushärten lassen und nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß Punkt 13.3.

13.3 Ausgehärtete Produkte Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen entsorgen. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Entsorgung des ausgehärteten Produkts wie Betonabfälle und erhärtete Betonschlämme (ÖNORM S 2100) (Abfallschlüsselnummer 31.427 „Betonabbruch verfestigt“).

14 ANGABEN ZUM TRANSPORT Das Gemisch untersteht nicht den internationalen Gefahrgutvorschriften (IMDG, IATA, ADR/RID). E s ist daher keine Klassifizierung erforderlich.

14.1 UN-Nummer (Nicht zutreffend)14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung (Nicht zutreffend)14.3 Transportgefahrenklassen (Nicht zutreffend)14.4 Verpackungsgruppe (Nicht zutreffend)14.5 Umweltgefahren (Nicht zutreffend)14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender (Nicht zutreffend)14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Überein-

kommens 73/78 und gemäß I BC-Code (Nicht zutreffend)

15 RECHTSVORSCHRIFTEN 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/

spezifische Rechtsvorschriften für das Gemisch Zementgebundene Baustoffe sind Gemische und fallen daher nicht unter die Registrierungspflicht der EG-Verordnung 1907/2006 (REACH). Zementgebun-dene Baustoffe sind gemäß Art. 2.7(b) und Anhang V.10 der E G-Verordnung 1907/2006 (REACH) nicht registrierungspflichtig. Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (schwach wassergefährdend) (Selbsteinstu-fung gemäß VwVwS vom 17.05.1999). GISCODE: ZP 1 (zementhaltige Produkte, chromatarm) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung entsprechend der EG-REACH-Verordnung ist nicht erforderlich, da es sich um ein Gemisch handelt.

16 SONSTIGE ANGABEN

16.1 Schulungsratschläge Zusätzlich zu Schulungsprogrammen für Arbeitnehmer zu den Themen Gesundheit, Sicherheit und Umwelt haben Unternehmen sicherzustellen, dass ihre Arbeitnehmer das Sicherheitsdatenblatt lesen, verstehen und die Anforde-rungen umsetzen können.

16.2 Ausschlussklausel Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheits-anforderungen unseres Produkts und stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar. Bestehende Gesetze, Verordnungen und Regelwerke, auch solche, die in diesem Datenblatt nicht genannt werden, sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten.

Page 35: Preisliste 2018 - Oberwaltersdorf...BETON 2018BETON 3 Sie bekommen genau das richtige Produkt zum richtigen Zeitpunkt. BESTELLZEIT bis 50 m³ bis 12:00 Uhr des vorigen Arbeitstages