Presseanfrage Handygate Dresden

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  • 7/31/2019 Presseanfrage Handygate Dresden

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    Von: [email protected]: Mittwoch, 29. August 2012 16:16An: Presse (SMI); Pressesprecher-P - Justiz Sachsen, GSTA; Presse - Justiz Sachsen, SMJBetreff: Presseanfrage: Funkzellenabfragen in Sachsen

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Wie in den letzten Tagen aus der Presse [1] zu erfahren war, wurden im Innenausschuss des Berliner Senats neue Zahlen zur Funkzellenabfrage der letzten vier Jahre bekanntgegeben.

    Analog zu Berlin mchte ich nun wissen, wie viele Gerichtsverfahren es in den vergangenen Jahren gab, bei denen eine Funkzellenabfrage als "Beweismittel" diente/dienen sollte, wie viele FZA es pro Jahr in Sachsen gab und welche Delikte/Verbrechen damit aufgeklrt werden sollten oder gar wurden.

    Bitte teilen Sie mir auerdem mit, inwieweit dies nach den 37 bzw. 47 des SchsPolG er Fall war und ist.

    ber eine aussagekrftige Antwort binnen einer Woche wrde ich mich extremst freuen.

    Mit freundlichen Grenxxxxx

    [1] Quelle: Internet -https://netzpolitik.org/2012/funkzellenabfrage-geht-weiter-jeder-berliner-ist-jedes-jahr-zwei-mal-verdachtig/

    --------Antwort:--------

    Betreff: AW: Presseanfrage: Funkzellenabfragen in SachsenDatum: Wed, 5 Sep 2012 17:25:45 +0200Von: Klein, Wolfgang - Justiz Sachsen, GenStA DresdenAn: [email protected]

    Sehr geehrter Herr xxxxx,

    bezugnehmend auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen folgende Zahlen mitteilen:

    Im Jahr 2009 haben die Staatsanwaltschaften im Freisataat Sachsen in 422 Ermittlungsverfahren sogenannte Funkzellenabfragen aufgrund entsprechender richterlicher Anordnungen durchfhren lassen. Im Jahr 2010 waren es 260 und im Jahr 2011 324 Ermittlungsverfahren.

    Im Jahr 2012 waren es bis zum Stichtag 19.06.2012 41 Ermittlungsverfahren. Den Funkzellenabfragen im Jahr 2012 lagen die nachfolgend dabei die nachfolgend genannten Tatvorwrfe zugrunde:

    Diebstahl im besonders schweren Fall

  • 7/31/2019 Presseanfrage Handygate Dresden

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    BandendiebstahlSchwerer BandenndiebstahlWohnungseinbruchsdiebstahlBetrug,gewerbsmiger Betrug und bandenmiger BetrugGewerbs- und bandenmiges Flschen von ZahlungskartenBrandstiftungZweifacher versuchter MordGefhrliche KrperverletzungSchwerer LandfriedensbruchHerbeifhrung einer Sprengstoffexplosion.

    Eine Aussage ber den Erfolg der Ermittlungsmanahme im Hinblick auf die Aufklrung einer Straftat ist nicht mglich. Die Funkzellenabfrage ist ein Ermittlungsinstrument neben anderen in der Strafprozessordnung und kann nicht isoliert betrachtet werden. Es gab Ermittlungsverfahren in denen eine Funkzellenabfrage im Ergebnis nicht zur berfhrung des Tters beigetragen hat. Ob eine derartige Manahme Erfolg hat ud wesentliche Erkenntnisse erbringt oder nicht, wei man aber erst nach deren Abschlu. In anderen Ermittlungsverfahren kam dem Ergebnis der Funkzellenabfrage eineganz erhebliche Bedeutung zu. So zum Beispiel, wenn damit der Nachweis gefhrt werden kann, da der Beschuldigte zur Tatzeit im Bereich des Tatortes war und damit ein Alibi erschttert werden kann. In der Regel sind die Erkenntnisse aus der Funkzellenabfrage fr sich allein nicht fr die berfhrung des Tters ausreichend, sondern gen als Teil aller Ermittlungsergebnisse zur Aufklrung einer Straftat bei.

    Mit freundlichen GrenWolfgang KleinOberstaatsanwaltPressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden---------------------------------------------------------------------------------Generalstaatsanwaltschaft DresdenLothringer Strae 101069 DresdenTelefon: 0351 / 446-2912Telefax: 0351 / 446-2980e-mail: [email protected]

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