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TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Prüf- und Zertifizierungsordnung Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV ® )

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TÜV NORD Akademie – Personenzertifizierung

Prüf- und Zertifizierungsordnung Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®)

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Personenzertifizierung

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TÜV®

Prüf- und Zertifizierungsordnung

Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®)

Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, die Verbreitung, der Nachdruck und die Gesamtwiedergabe auf fotomecha-nischem oder ähnlichem Wege bleiben, auch bei auszugsweiser Verwertung, der vorherigen Zustimmung des Herausgebers vorbehalten. Prüf- und Zertifizierungsordnung Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®) Seite 3 von 11 Seiten

Inhalt

1. Geltungsbereich 4

2. Prüfer 4

3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 4

4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4

5. Prüfungstermin und Prüfungsort 5

6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 5

7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 5

8. Bewertung der Prüfungsleistungen 5

9. Wiederholung der Prüfung 6

10. Prüfungsunterlagen 6

11. Feststellung der Prüfungsergebnisse 6

12. Zertifikaterteilung 7

13. Prüfungsgebühren 8

14. Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit 8

15. Mitgeltende Unterlagen 8

Übersicht der Anlagen 9

Anlage 1: Themenkreise und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung ‚Interner

Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®)’ 10

Anlage 2: Übersicht über die verwendeten Formblätter Gem. Liste PerZ-F 11

Rev. 01 Stand: 30.07.2013 10:45 Version: 10 Status: freigegeben

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Prüf- und Zertifizierungsordnung

Prüf- und Zertifizierungsordnung Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®) Seite 4 von 11 Seiten

1. Geltungsbereich

Diese Prüf- und Zertifizierungsordnung gilt für das Zertifizierungsverfahren zur Erlan-

gung des Zertifikats ‚Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®)’ im Rahmen von Schulun-

gen, die von der TÜV NORD Akademie oder in Kooperation mit der TÜV NORD Aka-

demie durchgeführt werden und mit der Erlangung eines Zertifikates abschließen.

2. Prüfer

Die Prüfungen werden von benannten Prüfern abgenommen. Die Benennung erfolgt

durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie.

3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel

3.1 In der Prüfung wird festgestellt, ob der Kandidat das in den fachbezogenen Lehrver-

anstaltungen für das Qualifikationsgebiet oder in sonstiger Art und Weise erworbene

Wissen auf konkrete Fragen des jeweiligen Fachgebiets anwenden kann.

3.2 Die Prüfungsmodalitäten (Anzahl der Aufgabenblöcke, angesprochene Themenkreise,

Anzahl der Aufgaben, Prüfungsdauer usw.) sind in der Anlage zu dieser Prüfungsord-

nung für das Qualifizierungsgebiet festgelegt.

3.3 Schriftliche Prüfung

Bei den schriftlichen Prüfungsaufgaben wird zwischen Multiple-Choice-Aufgaben (MC-

Aufgaben) und offenen Aufgaben unterschieden.

Bei MC-Aufgaben muss unter mehreren vorgegebenen Antwort-Vorschlägen durch

Ankreuzen die richtige Lösung ausgewählt werden.

Bei offenen Aufgaben sind die Antworten in freier, knapper Form selbst zu formulieren

und niederzuschreiben.

3.4 Zu den Prüfungen für das Qualifikationsgebiet Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®)

sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene

Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. Weitere

elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

3.5 Für Aufgaben, die eine rechnerische Lösung erfordern, ist der Lösungsweg nachvoll-

ziehbar anzugeben.

4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung

4.1 Zu einer Prüfung wird zugelassen, wer die Teilnahme an den fachbezogenen Lehrver-

anstaltungen des Qualifikationsgebietes sowie die Ausbildung Qualitätsbeauftragter

(QB) und eine entsprechende Tätigkeit nachweisen kann. Es gelten die Festlegungen

des Merkblatts Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®).

4.2 Für den Zugang zur Prüfung ist der Nachweis des Kenntnis- und Erfahrungsstandes

entsprechend des Merkblatts Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®)erforderlich.

4.3 Bei Seiteneinstieg in die Prüfung werden Lehrveranstaltungen anderer Bildungsanbie-

ter, die den im Merkblatt Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®) genannten Anforde-

rung entsprechen, ggf. nach Prüfung durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD

Akademie, anerkannt.

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Prüf- und Zertifizierungsordnung

Prüf- und Zertifizierungsordnung Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®) Seite 5 von 11 Seiten

5. Prüfungstermin und Prüfungsort

5.1 Der Prüfungstermin und der Prüfungsort werden vom Leiter der durchführenden Ge-

schäftsstelle, der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie oder des veran-

staltenden Bildungsanbieters festgelegt und rechtzeitig den Prüfungsbewerbern mitge-

teilt.

5.2 Bei Prüfungen, die im Rahmen eines Lehrgangs stattfinden, ist der Prüfungstag in der

Regel der letzte Schulungstag oder der Tag nach Ende des letzten Schulungstages.

Die Prüfungen finden dann am Ort der Lehrgangsdurchführung statt.

6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis

6.1 Tritt ein Kandidat vor Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als

nicht durchgeführt.

6.2 Tritt ein Kandidat nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als

nicht bestanden. Der Rücktritt wird anerkannt und die Prüfung gilt als nicht durchge-

führt, wenn schwerwiegende, vom Kandidaten nicht zu vertretende persönliche Grün-

de vorliegen, die dem Kandidaten die weitere Teilnahme an der Prüfung unzumutbar

machen. Der Kandidat hat die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich nachzuweisen.

Die Entscheidung trifft der Prüfer.

6.3 Prüfungsleistungen, die der Kandidat aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt,

werden mit null Punkten bewertet.

7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten

7.1 Täuschungshandlungen werden schriftlich festgehalten.

7.2 Bei Täuschungshandlungen entscheidet der Prüfer, ob der Kandidat die Prüfung fort-

setzen darf oder sofort von der weiteren Prüfung auszuschließen ist. Im Falle des

Ausschlusses gilt Abschnitt 6.3 entsprechend.

7.3 Werden Täuschungshandlungen erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt, so kann

die Zertifizierungsstelle innerhalb von 2 Jahren die Prüfung für nicht bestanden und

das Zertifikat für ungültig erklären.

7.4 Behindert ein Kandidat durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es

nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Kandidaten ordnungsgemäß durch-

zuführen, so kann er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung

gilt in diesen Fällen als nicht bestanden. Die Entscheidung trifft der Prü-

fungsbeauftragte.

8. Bewertung der Prüfungsleistungen

8.1 Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach einem Punktesystem.

8.2 Schriftliche Prüfungen

Unabhängig vom Aufgabentyp gibt es grundsätzlich für eine nicht oder völlig falsch

beantwortete Aufgabe null Punkte.

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Prüf- und Zertifizierungsordnung

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Multiple-Choice-Aufgaben

Für jede richtig gelöste MC-Aufgabe gibt es einen Punkt. Jede fehlende richtige und

jede falsche Antwort führt zu null Punkten.

Offene Aufgaben

Bei den offenen Aufgaben sind die Lösungen in freier, knapper Form selbst zu formu-

lieren und niederzuschreiben.

Für jede vollständig und richtig gelöste Aufgabe werden zwei Punkte vergeben. Eine

nur teilweise richtige Lösung erhält auch nur einen Punktanteil entsprechend ihrem

Verhältnis zur richtigen Gesamtantwort.

8.3 Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®)

Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der maximal möglichen

Punkte erreicht werden.

9. Wiederholung der Prüfung

9.1 Im Falle des Nichtbestehens kann der Kandidat die Prüfung wiederholen.

9.2 Die Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfungen

sind innerhalb von 12 Monaten nach der Erstprüfung durchzuführen. Ausnahmen be-

dürfen der Zustimmung der Personenzertifizierung.

9.3 Termine für Wiederholungsprüfungen können bei den durchführenden Geschäfts-

stellen der TÜV NORD Akademie oder beim kooperierenden Bildungsanbieter erfragt

werden.

9.4 In Einzelfällen können die Prüfer in Abstimmung mit der Zertifizierungsstelle zu ge-

sonderten Regelungen kommen. Diese sind zu dokumentieren.

10. Prüfungsunterlagen

10.1 Alle Prüfungsunterlagen werden in der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akade-

mie aufbewahrt.

10.2 Die Aufbewahrungsfrist für alle Prüfungsunterlagen beträgt drei Jahre.

11. Feststellung der Prüfungsergebnisse

11.1 Die Prüfer, beauftragt durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie,

bewerten das Ergebnis der Prüfung.

11.2 Die Benachrichtigung der Kandidaten über ihr Prüfungsergebnis erfolgt zeitnah zur

Prüfung, spätestens jedoch sechs Wochen nach der Prüfung durch die durchführende

Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie oder den kooperierenden Bildungsanbieter.

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Prüf- und Zertifizierungsordnung

Prüf- und Zertifizierungsordnung Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®) Seite 7 von 11 Seiten

11.3 Bei bestandener Prüfung ist das Zertifikat der TÜV NORD Akademie der Prüfungsbe-

scheid.

11.4 Es werden die Prüfungsprädikate ‚bestanden’ oder ‚nicht bestanden’ vergeben. Dem

Kandidat wird die von ihm in der Prüfung erzielte Punktzahl nicht mitgeteilt.

11.5 Dem Kandidat, der nicht bestanden hat, wird Einsicht in die von ihm abgelegte Prü-

fung auf Antrag und unter Anerkennung folgender Bedingungen erlaubt:

Die Einsicht erfolgt durch ihn persönlich und nur für die von ihm abgelegte Prüfung.

Die Einsicht erfolgt ausschließlich im Beisein einer berechtigten Aufsichtsperson.

Während der Einsicht gemachte Notizen oder Aufzeichnungen verbleiben bei den

Prüfungsunterlagen.

Eine Einsichtnahme in die Musterlösung ist nicht vorgesehen.

Die Zeit zur Einsichtnahme ist begrenzt auf 20 Minuten.

Unklarheiten sind ausschließlich mit der Aufsichtsperson zu besprechen. Die Auf-

sichtsperson kann dieses auf dem vorliegenden Formblatt verzeichnen und der

Leitung der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie zur Entscheidung

zuleiten.

Die Missachtung einer oder mehrerer der o. g. Bedingungen oder sonstiges Ver-

halten, welches einen ordnungsgemäßen Ablauf der Einsicht behindert, führen

zum sofortigen Abbruch der Einsicht, verbunden mit dem Ausschluss von weiteren

Prüfungen für Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®) bei der TÜV NORD Akade-

mie.

12. Zertifikaterteilung

12.1 Den Teilnehmern wird bei erfolgreichen Prüfungsleistungen durch die Personenzertifi-

zierung der TÜV NORD Akademie ein Zertifikat ausgestellt.

12.2 Das Zertifikat enthält folgende Angaben:

Personalien des Kandidaten (Titel, Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. mit Länderangabe)

Bezeichnung der Qualifikation,

Prüfungsinhalte

Unterschrift der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie

Ausstellungsdatum

Jedes Zertifikat ist mit einer eindeutigen Nummer, dem Beispiel folgend, zu versehen:

AUD-16949-TÜV® / A36 / 032567 / 2007

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Prüf- und Zertifizierungsordnung

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Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen:

AUD 16949-TÜV® Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®)

A36 Kostenstelle der Geschäftsstelle (Kostenstellenbezeichnung)

032567 Anmeldenummer des Teilnehmers (ORBIS)

2007 Jahr der Prüfung

Das Zertifikat erhält als Zusatz den Namen des schulenden Referenten sowie dessen

vom Verband der Automobilindustrie (VDA) vergebene, gültige Zertifikatsnummer.

12.3 Das Zertifikat darf nur in der von der TÜV NORD Akademie zur Verfügung gestellten

Form verwendet werden. Es darf nicht nur teil- oder auszugsweise benutzt werden.

Der Auftraggeber ist nicht befugt, Änderungen des Zertifikats vorzunehmen. Das Zerti-

fikat darf nicht irreführend verwendet werden.

13. Prüfungsgebühren

13.1 Jede Prüfung ist gebührenpflichtig.

13.2 Die Höhe der Prüfungsgebühren ist den aktuellen Unterlagen zu entnehmen.

14. Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit

14.1 Die Prüfungsordnung wird von der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie

in Kraft gesetzt, ebenso wie alle Änderungen.

14.2 Diese Prüfungsordnung ist öffentlich und für jedermann zugänglich.

15. Mitgeltende Unterlagen

15.1 Allgemein mitgeltende Unterlagen für das Zertifizierungsgebiet:

Merkblatt Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®)

15.2 Aufgabensammlung zur schriftlichen Prüfung Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®)

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Prüf- und Zertifizierungsordnung

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Übersicht der Anlagen

Anlage 1: Themen und Prüfungsmodalitäten Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®)

Anlage 2: Übersicht über die verwendeten Formblätter

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Prüf- und Zertifizierungsordnung

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Anlage 1: Themenkreise und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung

Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®)

Anzahl der Aufgaben

1) Dauer

2)

Themenkreise und Themen

I Allgemeine Grundlagen zur ISO/TS 16949

Vergleich VDA 6.1, QS 9000 und ISO/TS 16949

Struktur der ISO/TS 16949

Zertifizierungsverfahren und Vorbereitung auf die Zertifizierung

10 MC/1 o

II Auditgrundlagen und -vorbereitung

Auditgrundlagen (Auditziele, Auditarten)

Prozesslandkarte zur Auditplanung

Prozessmatritzen (Internes Kunden-Lieferanten-Prinzip)

Prozessorientierte Frageliste (Systemaudit)

10 MC/2 o

III Das Prozessaudit in der ISO/TS 16949

Prozessaudit

Auditvorbereitung (Fakten und Dokumente)

Auditdurchführung/Auditfeststellungen

Auditbewertung/Maßnahmenverfolgung

10 MC/2 o

Gesamte schriftliche Prüfung 30 MC/5 o 1,6 UE

1) MC = multiple-choice Aufgabe (1 Punkt); o = offene Aufgabe (2 Punkte)

2) UE = Unterrichtseinheit à 45 Minuten

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Anlage 2: Übersicht über die verwendeten Formblätter

Gem. Liste PerZ-F

Formblatt Nr. Titel/Inhalt

AUD 16949 F07U Umbuchung

AUD 16949 F12 Zertifikat für Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®)

AUD 16949 F17 Checkliste für die Einweisung vor Beginn einer Prüfung

AUD 16949 F20 Frg Leerformular Prüfungsfragenheft

AUD 16949 F20 AufP1 Auftrag zur Prüfung

AUD 16949 F20 Einzelbericht einer Prüfung

Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®)

AUD 16949 F21 Sammelbericht einer Prüfung

Interner Auditor ISO/TS 16949 (TÜV®)

AUD 16949 F25 Teilnehmerliste - Prüfung (Liste aus der Datenbank ORBIS)