Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel „SK 3602“ zu den ... · PDF...

download Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel „SK 3602“ zu den ... · PDF file© Dipl.-Ing. H. Bluhm, Postfach 17 03 12, 47183 Duisburg, ihb mb01:2009-01 (02) – 06.07.2009 – Seite

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    Prfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 zu den Allgemeinen Bedingungen fr die Feuerversicherung

    (Abschnitt A, 11 AFB 2008) Dipl.-Ing. Holger BluhmHistorie der Prfpflicht elektrischer Anlagen durch den Feuerversicherer

    Schon frh wurde von den Versiche-rungen, insbesondere von den Feuer-versicherungen, erkannt, dass ein groer Prozentsatz der registrierten Brnde auf Mngel in elektrischen Anlagen zurckzufhren ist. Im Um-kehrschluss bedeutet dies, dass Brn-de vermieden werden knnen, wenn elektrische Anlagen fachgerecht ge-plant, errichtet und betrieben werden und weitergehend einer regelmi-gen, fachgerechten Wartung, In-standhaltung und Prfung unterzogen werden. Die Versicherungen reagierten 1971 auf diese Erkenntnis mit Beschluss der "Zusatzbedingungen fr Fabriken und gewerbliche Anlagen (ZfgA 71)". Un-ter Ziffer 18 der Zusatzbedingungen wurden Wiederholungsprfungen der Licht- und Kraftanlagen in industriel-len und gewerblichen Betrieben ge-fordert. Mit berarbeitung der Zu-satzbedingungen im Jahre 1981 (ZfgA 81) wurde die Pflicht der Wiederholungsprfung von elektri-schen Anlagen im 13 verankert. 1987 wurden dann weiterfhrend die "Allgemeinen Bedingungen fr die Feuerversicherung (AFB 87)" be-schlossen, die in ihrer aktuellen Versi-on von Januar 2008 als AFB 2008 (GDV 0100) Gltigkeit besitzen. Unter Abschnitt A, 11 der AFB 2008 wird auf die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften verwiesen, die Gegenstand eines jeden Versiche-rungsvertrages sein knnen. Zu den Sicherheitsvorschriften zhlen insbe-sondere die "Sicherheitsvorschrift fr Starkstromanlagen bis 1000 Volt (VdS 2046)" in der unter Abschnitt 1.5 die Prfung der elektrischen Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sach-verstndigen gefordert wird. Im Versicherungsvertrag kann auch ergnzend oder losgelst die Klausel SK 3602 Elektrische Anlagen ver-einbart sein, wonach ebenfalls der

    Versicherungsnehmer (VN) die elekt-rischen Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sachverstndigen prfen lassen muss. Werden bei dieser Pr-fung der elektrischen Anlagen keine erheblichen Mngel festgestellt, so kann der Feuerversicherer unter Be-rufung auf die Klausel SK 3603 Pr-fung elektrischer Anlagen auf die nchstfllige Prfung nach Klausel SK 3602 verzichten. Zwar knnen Feuerversicherer unter Berufung auf Abschnitt A, 11 AFB 2008 und den Klauseln SK 3602 und SK 3603 bei jedem Versicherungs-nehmer individuell entscheiden, ob und wie oft eine Prfung der elektri-schen Anlagen notwendig ist, es bleibt jedoch die Frage offen, ob bei grozgigen Entscheidungen hinsicht-lich der Prfpflicht tatschlich objek-tiv der elektrotechnische Zustand der

    elektrischen Anlage magebend ist oder kaufmnnische und marketing-bezogene Aspekte im Vordergrund stehen. Genau im Rahmen dieser Diskussion stellte der Zentralverband der Deut-schen Elektrohandwerke im Frhjahr 1996 den E-Check vor. Durch den E-Check wurde Elektrounternehmen die Mglichkeit gegeben in gewerblichen Betrieben im Rahmen der durch die VDE-Bestimmungen geforderten War-tung und Instandhaltung Prfungen der elektrischen Anlagen durchzufh-ren. Seit geraumer Zeit verbreitet sich flschlicherweise die Meinung dass der E-Check prinzipiell nichts anderes darstellt als eine Prfung der elektri-schen Anlagen nach Klausel SK 3602. Diese Meinung ist eindeu-tig falsch und an dieser Stelle sei aus-

    Historie der Prfpflicht elektrischer Anlagendurch die Feuerversicherer

    Zusatzbedingungenfr Fabriken und

    gewerblicheAnlagen (ZfgA 71)

    Ziffer 18 Wiederholungsprfungder Licht- undKraftanlagen

    13

    Allgemeine Bedingungen fr dieFeuerversicherung (AFB 2008 / GDV 0100)

    Abschnitt A, 11

    Zusatzbedingungenfr Fabriken und

    gewerblicheAnlagen (ZfgA 81)

    Wiederholungsprfungder Licht- undKraftanlagen

    Sicherheitsvorschriften(u. a. VdS 2046)

    KlauselSK 3602

    KlauselSK 3603

    Abb. 1: Historie der Prfpflicht elektrischer Anlagen durch den Feuerversicherer

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    drcklich vor einer weiteren Verbrei-tung gewarnt. Der E-Check ist eine Prfung der elektrischen Anlagen, unter ausschlielicher Bercksichti-gung ausgewhlter DIN VDE-Bestimmungen, whrend die Prfung der elektrischen Anlagen nach Klausel SK 3602 durch einen VdS-anerkannten Sachverstndigen unter Bercksichtigung der behrdlichen Vorschriften, smtlicher relevanter DIN VDE-Bestimmungen und den Sicherheitsvorschriften der Feuerver-sicherer durchgefhrt werden muss. Der Prfumfang fr die Prfung der elektrischen Anlagen nach Klausel SK 3602 ist damit umfassender und, aufgrund der Bercksichtigung der VdS-Richtlinien des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirt-schaft e.V. (GDV), stark auf die Prob-lemstellung der Brandschadenverh-tung in elektrischen Anlagen ausge-richtet. VdS-Richtlinien

    Die technischen Publikationen (VdS-Richtlinien) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gelten streng juristisch ge-sehen als Regelungen einer rein pri-vatrechtlichen Institution, womit ihre Anwendung jedem freisteht. Dies hat in der Vergangenheit oftmals dazu gefhrt, dass sie nicht berck-sichtigt wurden. Doch bei genauerer Betrachtung dieser Richtlinien, ist festzustellen, dass fast alle Erlute-rungen und Forderungen dieser Richt-linien durch Querverweise auf die entsprechenden DIN VDE-Bestim-mungen begrndet sind. Ein Auerachtlassen der in den VdS-Richtlinien festgelegten Anforderun-gen ist damit gleichbedeutend mit einer Auerachtlassung der entspre-chenden DIN VDE-Bestimmungen. Juristisch wird dies als eine Vernach-lssigung oder Nichtbeachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne des Energiewirt-schaftsgesetzes ausgelegt und kann somit im Schadensfall zu zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen fh-ren. Weiterhin ist zu beachten, dass Ob-jekte, die nach ihrer Fertigstellung versichert werden mssen, in der Re-

    gel nur dann in den Genuss von spr-baren Rabatten der Versicherungs-prmien kommen, wenn Sie auch den Anforderungen der VdS-Richtlinien gengen. Somit schafft der Blick von Planern, Errichtern und Betreibern elektrischer Anlagen auf geltende VdS-Richtlinien, auch nach der Bau-phase und Endabnahme potenziell zufriedene Kunden, was in unserer Dienstleistungsgesellschaft in der Re-gel zu attraktiven Folgeauftrgen fhrt. VdS-anerkannte Sachver-stndige zum Prfen elekt-rischer Anlagen

    Wer darf nun die Prfung elektrischer Anlagen fr die Feuerversicherung nach Klausel SK 3602 durchfhren?

    Eine einfache Frage mit einer einfa-chen Antwort. Nur die durch die VdS Schadenverhtung GmbH anerkann-ten Sachverstndigen sind bundes-weit zur Prfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 oder den Sicherheitsvorschriften der Feuerver-sicherer zugelassen und berechtigt. Die Voraussetzungen fr die Aner-kennung sowie die Pflichten und Auf-gaben der VdS-anerkannten Sachver-stndigen sind in der Verfahrensricht-linie "Anerkennung von Sachverstn-digen zum Prfen elektrischer Anlagen (VdS 2228)" eindeutig festgelegt. In dieser Verfahrensrichtlinie wird zum einen eindeutig definiert, welche Messinstrumente mindestens erfor-derlich sind und damit bei der Pr-fung auch Anwendung finden mssen, zum anderen wird auch ber den Be-zug auf die Prfrichtlinien nach Klau-

    VdS-anerkannter Sachverstndigerzum Prfen elektrischer Anlagen

    Allgemeine Voraussetzungen

    nicht vorbestraft

    wirtschaftlich unabhngig

    kein Vertrieb und keine Installation von elektrischen Anlagen

    5jhrige praktische Ttigkeit auf dem Gebiet der Elektrotechnikoder

    1-jhrige Revisionsttigkeit mit Teilnahme an mindestens100 Revisionen nach Klausel SK 3602

    abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik

    Nachweis erforderlicher Messgerte

    Messgert mit Maximalwertspeicher und TRMS-Messung

    Isolationsmessgert

    Widerstandsmessgert fr Schutzleiter

    Erdungsmessgert

    Schleifenwiderstandsmessgert

    Prfgert zum Prfen von FI-Schutzschaltungen

    Berhrungsloses Temperaturmessgert (Infrarot-Messung)

    Drehfeldmessgert und zweipoliger Spannungsprfer

    Nachweis der Qualifikation durch Ablegung einer Prfungbei der VdS-Zertifizierungstelle

    alle 4 Jahre Verlngerung der Anerkennung auf Antrag

    Abb. 2: bersicht des Anerkennungsverfahrens fr VdS-anerkannte Sachverstndige zum Prfen elektrischer Anlagen

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    sel SK 3602 (VdS 2871) eine eindeu-tige Aussage gemacht, wie die Pr-fung durchzufhren und die Ergebnis-se der Prfung zu dokumentieren sind. Weiterhin wird die VdS-Anerkennung ausnahmslos personen-gebunden ausgesprochen, egal ob der prfende Sachverstndige einem In-genieurbro angehrt oder nicht. Fr die Prfpraxis bedeutet dies, dass der den Mngelbericht unterzeichnende Prfer selbst ein VdS-anerkannter Sachverstndiger sein muss. Wer tat-schlich ein VdS-anerkannter Sach-verstndiger ist, wird halbjhrlich ak-tualisiert und von der VdS-Schadenverhtung GmbH in dem Ver-zeichnis "VdS-anerkannte Elektro-sachverstndige (VdS 2507)" verf-fentlicht.

    _____ Dipl.-Ing. Holger Bluhm

    VdS-anerkannter Sachverstndiger zum Prfen elektrischer Anlagen

    Abb. 3: Deckblatt der VdS-Richtlinie Prfrichtlinien nach Klausel 3602 (VdS 2871)