Protokoll - Flumenthal · 2016. 1. 12. · 1 Protokoll 39. der Gemeindeversammlung der...

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1 Protokoll 39. der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Flumenthal vom Donnerstag, 17.12.2015, 19.30 Uhr, im Gemeindesaal in der Kanzlei Vorsitz: Christoph Heiniger, Gemeindepräsident Anwesend: 41 Stimmbürger und Stimmbürgerinnen Entschuldigt: Ulrich Dalhäuser, Finanzverwalter (Krank) Priska Friedli Monika Galliker Andreas Kaiser Stefan Sury Sascha Wälti Hans-Jörg Weyermann Marianne Würsch Gast: Gundi Klemm, Solothurner Zeitung Protokoll: Jacqueline Fuchs, Gemeindeschreiberin Stimmenzähler: Daniel Porta (linke Sitzreihe) Sämi Meier (rechte Sitzreihe + GR-Tisch) Traktandenliste 1. Begrüssung, Eintreten auf Traktandenliste Ch. Heiniger 2. Wahl der Stimmenzähler Ch. Heiniger 3. Genehmigung des Protokolls vom 15. Juni 2015 Ch. Heiniger 4. Anpassungen Reglemente / Gebühren: 4.1. Abfallreglement / Gebühren zum Abfallreglement F. Gruber 4.2. Reglement über Anlassbewilligungen und deren Gebühren Ch. Heiniger 5. Kreditanträge und Darlehensaufnahmen M. Zubler 5.1. Sanierung Bornerichweg (CHF 130‘000.00) F. Steiner 5.2. Sanierung Abwartwohnung (CHF 93‘000.00) F. Steiner 5.3. Sanierung Kanalisation Leitungskontrolle (CHF 45‘000.00) F. Steiner

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Protokoll

39. der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Flumenthal

vom Donnerstag, 17.12.2015, 19.30 Uhr, im Gemeindesaal in der Kanzlei

Vorsitz: Christoph Heiniger, Gemeindepräsident Anwesend: 41 Stimmbürger und Stimmbürgerinnen Entschuldigt: Ulrich Dalhäuser, Finanzverwalter (Krank) Priska Friedli Monika Galliker Andreas Kaiser Stefan Sury Sascha Wälti Hans-Jörg Weyermann Marianne Würsch Gast: Gundi Klemm, Solothurner Zeitung Protokoll: Jacqueline Fuchs, Gemeindeschreiberin Stimmenzähler: Daniel Porta (linke Sitzreihe) Sämi Meier (rechte Sitzreihe + GR-Tisch)

Traktandenliste 1. Begrüssung, Eintreten auf Traktandenliste Ch. Heiniger

2. Wahl der Stimmenzähler Ch. Heiniger

3. Genehmigung des Protokolls vom 15. Juni 2015 Ch. Heiniger

4. Anpassungen Reglemente / Gebühren: 4.1. Abfallreglement / Gebühren zum Abfallreglement F. Gruber 4.2. Reglement über Anlassbewilligungen und deren Gebühren Ch. Heiniger 5. Kreditanträge und Darlehensaufnahmen M. Zubler 5.1. Sanierung Bornerichweg (CHF 130‘000.00) F. Steiner 5.2. Sanierung Abwartwohnung (CHF 93‘000.00) F. Steiner 5.3. Sanierung Kanalisation Leitungskontrolle (CHF 45‘000.00) F. Steiner

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39. Versammlung vom Donnerstag, 17. Dezember 2015

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6. Voranschlag 2016 M. Zubler

- Laufende Rechnung (Aufwandüberschuss CHF 70‘400.00) - Investitionsrechnung (Nettoinvestitionen CHF 306‘000.00)

7. Festsetzung der Steuerfüsse und Feuerwehrersatzabgabe M. Zubler

a) Steuerfüsse - Natürliche Personen 125 % (unverändert) - Juristische Personen 99 % (unverändert)

b) Feuerwehrersatzabgabe: M. Zubler

- 15 % der Staatssteuer – im Minimum CHF 20.00 im Maximum CHF 400.00 (unverändert) 8. Auflösung Rechnungsprüfungskommission (RPK) M. Zubler 9. Ehrungen Ch. Heiniger

10. Orientierungen Ch. Heiniger 11 Verschiedenes Ch. Heiniger

1. Begrüssung

Der Gemeindepräsident begrüsst die Anwesenden und dankt für ihr Erscheinen. Wir haben eine Versammlung, die im Vergleich mit jenen in anderen Gemeinden rela-tiv spät stattfindet. Frau Gundi Klemm, Solothurner Zeitung wird als Gast begrüsst. Für eine faire und sachliche Berichterstattung wird schon jetzt gedankt. Der Gemeindepräsident freut sich, Frau Gaby Schneeberger als neue Gemeinderätin vorzustellen. Herr Stefan Sury, der ebenfalls als neuer Gemeinderat amten wird, musste sich für den heutigen Abend entschuldigen. Die Einladung im „Azeiger“ ist fristgerecht (gemäss neuer Gemeindeordnung: 7 Tage im Voraus) am 03.12.2015 erschienen. Die Unterlagen zu den Traktanden konnten seit dem 04.12.2015 in der Gemeindekanzlei bezogen bzw. eingesehen werden. Der Gemeindepräsident stellt fest, dass die Gemeindeversammlung gesetzeskonform und fristgerecht einberufen worden. Zu allen Traktanden, die heute Abend behandelt werden, hat der Gemeinderat die Ja-Parole gefasst. Heute Abend wird, wie in den letzten Gemeindeversammlungen auch, nicht zu jedem Traktandum einzeln die Eintretensfrage gestellt. Das Eintreten auf die gesamte Traktandenliste mit 11 Traktanden wird, sofern die Versammlung damit einverstanden ist, in globo beschlossen. Das Eintreten wird einstimmig beschlossen.

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Wie es in Flumenthal Tradition ist, werden wir jetzt eine Andacht, zu Ehren der im letzten Jahr verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohner, vornehmen. In diesem Jahr sind bedauerlicherweise folgende Flumenthalerinnen bzw. Flumentha-ler verstorben (alphabethische Reihenfolge): Der Gemeindepräsident bittet die Anwesenden, den Verstorbenen zu Ehren, einen Augenblick der Ruhe zu widmen.

Brunner-Gribi Willi 07.11.2015

Fuchs Rudolf Otto 25.07.2015

Hofer-Büttiker Theresia Thekla 14.07.2015

Jost Matthias 20.05.2015

Scheidegger-Studer Alfred Albert 02.05.2015

Schnider-Sollberger Nelly 30.05.2015

Stampfli-Rieder Elise 20.10.2015

Straub-Krebs Walter 23.06.2015

Wälti-Ackermann Martha 26.05.2015

Wyss-Bracher Viktor Thomas 15.12.2014

Der Gemeindepräsident ersucht die Anwesenden um sachliche Diskussionen und Vo-ten. Ziel der heutigen Versammlung ist es, zügig aber korrekt durch alle Geschäfte zu kommen.

2. Wahl der Stimmenzähler

Daniel Porta und Sämi Meier werden einstimmig als Stimmenzähler gewählt.

3. Genehmigung des Protokolls der letzten GV vom 15. Juni 2015

Bis anhin wurde unter diesem Traktandum jeweils das Protokoll der letzten Versamm-lung genehmigt. Nach Gemeindeordnung Ziff. 11, liegt es jedoch in der Kompetenz vom Gemeinderat, das jeweilige Protokoll zu genehmigen. Das Protokoll der Rech-nungsgemeindeversammlung vom 15. Juni 2015 wurde vom Gemeinderat genehmigt und zuhanden der Versammlung verabschiedet. Die Auflage vom besagten Protokoll ist gewährleistet. Die seinerzeit gefällten Beschlüsse sind definitiv in Kraft getreten, gibt Christoph Hei-niger bekannt.

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4. Anpassungen Reglemente / Gebühren 4.1. Abfallreglement / Gebühren zum Abfallreglement

4.2. Reglement über Anlassbewilligungen und deren Gebühren Der Gemeindepräsident leitet das Traktandum 4 ein:

Die Unterlagen lagen auf. Detailangaben zu den Anpassungen machen jetzt unsere Fachleute. Fredy Gruber, Präsident der Arbeitsgruppe Gebühren und Präsiden der Finanzkommission: 4.1. Abfallreglement / Gebühren zum Abfallreglement

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Fredy Gruber erläutert die vorstehenden Tabellen. Das Grüngut wird nach Anzahl Wohneinheiten auf den Liegenschaften abgerechnet. Je mehr Wohnungen eine Liegenschaft hat, desto mehr Umschwung und Grüngut. Was ist ein Dienstleistungsbetrieb, was ist ein Gewerbe? Diese Frage musste auch geklärt bzw. definiert werden.

Bis anhin begann die Kehrichtgebührenpflicht ab dem 20. Lebensjahr. Wir passen dies nur auf 18 Jahre an. Man ist ja schliesslich mit 18 Jahren volljährig. Von dieser Neuerung sind 15 Personen betroffen. Lehrlinge und Studierende im Vollzeitstudium können sich von der Gebühr befreien.

Dazu gab es etliche Diskussionen, es war auch unbefriedigend lösbar, daher wird dieser Passus gestrichen. Bezüglich der Dienstleistungsbetriebe ist eine Definition bzw. eine Festlegung

fast nicht möglich. Neu wurde festgelegt, dass wenn sich das Unternehmen auf der gleichen Parzelle befindet, für die bereits eine Grundgebühr bezahlt wird, kann man sich von der Grundgebühr befreien lassen.

Ueber weitere Spezialfälle entscheiden die zuständigen Kommissionen.

Auch die Mehrwertsteuer ist jetzt berücksichtigt.

Mit der neuen Regelung ist der Gemeinderat ist befugt, die Gebühren zu erheben. Die Versammlung erteilt dem Gemeinderat durch Genehmigung des Reglements, die Kompetenz von Plus/Minus 20 % der Gebühr als Entscheidungsbefugnis.

Die Rechtsmittelbelehrung wurde entfernt.

Derzeit fehlt der Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung ein Betrag von CHF 8‘000.00, den es auszugleichen gilt.

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Vergleich mit den Nachbargemeinden:

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Fragen aus dem Plenum

Misch Stalder: Das würde also heissen, dass bei 2 Wohneinheiten 2 Grundgebühren bezahlt werden müssen? Bei einer Wohneinheit und einer Unternehmung im gleichen Haus wäre dann nur 1 Grundgebühr zu bezahlen? Fredy Gruber: Ja, dem ist so. Markus Zubler: Das Unternehmen muss selber aktiv werden. Misch Stalder: Anschlussbemerkung – wenn wir jetzt schon daran sind, eine Grüngutentsorgung nach Verursacherprinzip wäre fairer.

Fredy Gruber: Wie will man es verursachergerecht lösen? Der grösste Anteil vom gesamten Grüngut (93 %) ist das was von den Liegenschaften kommt. Misch Stalder: Ein 10-Familienhaus hat aber nicht 10 x so viel Fläche wie ein EFH! Christoph Heiniger: Wir haben das Reglement schon ein paar Mal angepasst. und bis anhin noch keine einfache Lösung gefunden. Leider hatten wir im letzten Jahr mit einer Beschwerde zu tun, die besagt hat und bemängelt hat, dass nicht verursachergerecht verrechnet wird. Diese Beschwerde wurde jedoch abgewiesen und uns wurde das Recht zuge-sprochen. Finanzielle Spielräume sind immer ein bisschen ein Thema. Soll dem Ge-meinderat nun die erwähnte Kompetenz eingeräumt werden? Es geht um eine Spezialfinanzierung die wir kostenneutral gestalten müssen. Es wird auch in anderen Gemeinden ein gewisser Spielräum zugestanden.

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Vergleich der zu bezahlenden Kehrichtgebühren von unserem GP privat: Bisher: Kehricht Haushalt CHF 120.00 p.a. (2 Personen und 1 Person unter 20 Jahren) Neu: Kehricht Einzelperson CHF 225.00 p.a. (3 Personen über 18 Jahren) Die Gemeinde kann gar nicht anders. Ursula Steiner: Alle Gebühren sind demnach ab 18 Jahren? Christoph Heiniger: Ja genau. Antrag

Genehmigung vom vorliegenden Abfallreglement und Gebührenreglement zum Abfallreglement:

Beschlussfassung/Genehmigung

Antrag des Gemeinderates: PRO: 32 CONTRA: 9 4.2. Reglement über Anlassbewilligungen und deren Gebühren

Im Mai 2015 haben wir Einwohner- und Einwohnerinnen über das neue Arbeitsgesetz abgestimmt.

Die Neuregelung die das Gesetz mit sich bringt sind, dass Anlassbewilligun-gen künftig von der Gemeinde erteilt werden müssen. Bei Grossanlässen übernimmt die Gemeinde die Koordination von den ver-schiedenen Teilen von diesem Gesuch. Dafür darf die Gemeinde dann auch Gebühren in Rechnung stellen. Die Gebührenhöhe ist so einzustellen, dass man den Vereinen die Lust auf die Anlässe nicht nimmt. Es geht nicht darum, die Vereine zu schröpfen. Im Oktober 2015 wurden die Gemeinden darauf aufmerksam gemacht, dass sie jetzt ein Reglement machen müssen. Das Reglement und die damit verbundene Gebührenordnung zum Reglement liegt auf. Die Bewilligungsbehörde erhebt die Gebühren.

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Grundlagen

Inkraftsetzung ab 01.01.2016.

Entwurf vom Reglement

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Fragen aus dem Plenum: Ivan Steiner: Sind denn neu die Sportveranstaltungen (Fussballspiele) und so auch bewilligungspflichtig? Christoph Heiniger: Die Anlässe, die bis anhin keine Bewilligung brauchten, werden das auch mit dem neuen Reglement nicht brauchen. Toni Galliker: Weitere Details können wir ja dann im Vereinskonvent bespre-chen.

Sämi Meier: Also, dann braucht auch die Hauptübung keine Bewilligung? Markus Zubler: Nein, nochmals, es bleibt wie bis anhin. Misch Stalder: Der Ansatz für die Freinachtbewilligung mit CHF 100.00 pro Stunde ist dann schon ein bisschen heftig. Misch Stalder stellt den Gegenantrag: Die Gebühr auf CHF 50.00 pro Stunde festzulegen. Beschlussfassung/Genehmigung

Antrag vom Gemeinderat: Genehmigung vom Reglement über Anlassbewilli-gungen und den Gebühren: PRO: 14 CONTRA: 23 Reglement genehmigen / Gebühren genehmigen; anstatt der CHF 100.00 pro Stunde für die Freinachtsbewilligung nur CHF 50.00 pro Stunde einzusetzen: PRO: 28 Dem Antrag von Misch Stalder wir mehrheitlich zugestimmt. Die Gebühr für die Freinachtbewilligung wird auf CHF 50.00 reduziert und das Reglement und die restlichen Gebühren genehmigt.

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5. Kreditanträge und Darlehensaufnahmen 5.1. Sanierung Bornerichweg (CHF 130‘000.00) 5.2. Sanierung Abwartwohnung (CHF 93‘000.00) 5.3. Sanierung Kanalisation Leitungskontrolle (CHF 45‘000.00) Wie es üblich ist, wird in unserer Gemeinde unterhalten und gebaut. Die Bau- und Werkkommission stellt Kreditanträge und Darlehensaufnahmen. Wir freuen uns, den Präsidenten der BWK zu diesem Traktandum begrüssen zu dürfen: 5.1 Sanierung Bornerichweg (CHF 130‘000.00)

Der Plan wird aufgelegt – vom Bornerichweg ist der nord-östliche Teil betrof-fen.

Die BWK hat im 2014 ein Mehrjahresprogramm für die Strassen erstellt. Es wurden verschiedene Strassen kategorisiert und benotet.

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Wie nachstehend ersichtlich, wird da Mehrjahresprogramm nicht so eingehalten, wie geplant.

Aus welchen Gründen wird der Bornerichweg den anderen Strassen vorgezo-gen. Dies hat u.a. mit dem Projekt der ASM zu tun. Es macht nicht Sinn auf der Baselstrasse, Rötistrasse und am Schmittenweg eine Sanierung vorzuneh-men. Man kann derzeit ja noch nicht sagen, was für Arbeiten erforderlich wer-den, sobald die ASM mit dem Bau anfängt.

Der Aufbau vom Bornerichweg ist so schlecht, dass es nichts bringt, noch Sofortmassnahmen zu machen. Somit wird die Sanierung geplant. Die Kofferung ist fast nicht mehr vorhanden und da besteht auch Verbesse-rungspotential.

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Die Strasse gehört der Gemeinde, es werden aber 2 Privatgrundstücke tan-giert. In diesem Bereich ist die Wasserleitung in den letzten 2 Jahren gebrochen. Die Leitung befindet sich nicht in besonders gutem Zustand. Kosten Sanierung Strasse CHF 70‘000.00 Sanierung Wasser CHF 30‘000.00 Sanierung Kanalisation CHF 30‘000.00 Fragen aus dem Plenum

Misch Stalder: Umschreibung – was ist da gemeint?

Felix Steiner: Der Bornerichweg verläuft über zwei private Grundstücke = GB Flumenthal Nr. 65 und 66. Wir möchten den Strassenbereich von den beiden Parteien übernehmen und eine Grenzbereinigung ins Auge fassen.

Ernst Würsch: Bitte alle Bruttozahlen detailliert im Protokoll aufführen.

Christoph Heiniger: Das braucht es gar nicht, in der Investitionsrechnung fin-det man alle Einzelheiten.

Abstimmung / Genehmigung

PRO: einstimmig

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5.2 Sanierung Abwartwohnung (CHF 93‘000.00) Ausgangslage:

Nutzung: . Nutzung durch Schule oder Hauswart:

- Wohnsitz und Pflichtenheft Hauswart - Zukünftige Strategie GSU - Aktueller Raumbedarf der Schule

. Arbeitsgruppe (Schule, Hauswart, GR und BWK) wurde Eingesetzt

- Inserat bzw. Stellenausschreibung ist geschaltet - Festlegung Frühling 2016, Umsetzung im Sommer

Kosten: . Ersatz Einbauten, Küche, Bad; Streich- und kleinere Reparatur- Arbeiten. . Total CHF 93‘000.00 . Maximalkosten für beide Nutzungen (Schule oder Wohnung Hauswart) Fragen aus dem Plenum

Sämi Meier: Das ist absolut ok, dass man die Wohnung saniert. Nur ist es doch ein sehr hoher Betrag für nur eine Wohnung.

Felix Steiner: Wir sprechen von einer 4 Zimmer-Wohnung die 90 m2 hat. Es geht um eine Komplettsanierung (Neue Küche, neues Bad etc.). Ernst Stalder: Letztmals wurde die Wohnung vor rund 20 Jahren saniert. Der Betrag scheint aber auch ihm sehr hoch.

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Felix Steiner: Es handelt sich bei dieser Angabe um eine Grobschätzung

des Architekten. Der Betrag wird durch die Offertierung sicher kleiner ausfal-len.

Misch Stalder: Müsste man hier nicht einen Maximalbetrag festlegen, wenn es nicht für Hauswart benützt wird.

Felix Steiner: Unser grösstes Ziel ist es immer, die Kosten im Griff zu haben. Misch Stalder: Was wäre der Bedarf wenn es kein Bad und keine Küche braucht? Felix Steiner: Dann kommt es sicher günstiger.

Christoph Heiniger: Man kann nicht „entweder oder“ in eine Investitionsrech-nung aufnehmen. In eine Investitionsrechnung wird der Höchstbetrag aufge-nommen. Ivan Steiner: Was macht man wenn weder die Schule noch der Hauswart die Liegenschaft nutzen will? Christoph Heiniger: Noch keine Ahnung, aber sicher kein externer Mieter unterbringen.

Abstimmung / Genehmigung Kreditantrag von max. CHF 93‘000.00 für Abwartwohnung: Dem Kreditantrag wird grossmehrheitlich mit 3 Gegenstimmen zugestimmt. 5.3. Sanierung Kanalisation Leitungskontrolle (CHF 45‘000.00)

Ziel von jedem Mehrjahresprogramm: Insgesamt Kosten zu sparen. Die Leitungen werden im 2016 gespült. Es sollen Synergien mit dem Intervall genutzt werden nutzen.

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Mehrjahresprogramm: . Planbarkeit (Finanzen)

- Gebühren - Verteilung

. Koordination der Arbeiten . Sicherstellen Qualität, Vorbeugen . Vermeiden von längerfristigen Schäden Kosten: . Aufnahme des Kanalisationsnetzes inkl. Dokumentation: CHF 68‘000.00 . Synergie mit 1-jährigem Spülintervall . Alte Aufnahmen bestehen (ca. 20-jährig) . Aufnahme der relevanten Abschnitte gleichzeitig mit Spülen: CHF 45‘000.00. Fragen aus der Versammlung Keine Fragen aus dem Plenum. Abstimmung / Genehmigung Dem Kreditantrag für die Sanierung Kanalisation Leitungskontrolle von CHF 45‘000.00 wird ohne Gegenstimme zugestimmt.

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6. Voranschlag 2016

Der Gemeindepräsident leitet das Traktandum ein und verweist auf die Besprechungen zusammen mit der Finanzkommission. Unsere finanziellen Möglich-keiten sowie auch die Sparmassnahmen sind relativ beschränkt in unserer Gemein-de. Markus Zubler übernimmt das Traktandum, da unser Finanzverwalter, Herr Ulrich Dalhäuser sich aus Gesundheitsgründen für heute Abend entschuldigen musste. Ab 01.01.2016 heisst unser Voranschlag nicht mehr Voranschlag sondern – BUDGET. Im 2008 ist das Handbuch über das HRM2 erschienen. HRM2 = Harmonisiertes Rechnungsmodell 2. Dieses soll schweizweit und in allen Kantonen wirksam werden. Warum 2? Bisher hat man nach dem HRM1 gearbeitet. Aber Achtung: Gewisse Zahlen im Budget kann man dem Voranschlag 2015 nicht mehr gegenstellen. Es ist alles etwas anders. Der IT-Support im Zusammenhang mit der Umstellung auf HRM2 hat sehr gut ge-klappt, jedenfalls war die Rückmeldung seitens Finanzverwaltung so. Danke der Finanzkommission für die Unterstützung. Finanzausgleich: Flumenthal hat seit ein paar Jahren zusätzliche Einnahmen durch den Finanzausgleich genommen. Mit dem neuen Gesetz kommen wir nun auch wie-der in den Genuss. HRM2 gibt vor, dass ein umfangreicher Anhang erarbeitet werden muss. Die Anlage-spiegel, Eigenmittel, Beteiligungen etc. müssen aufgeführt werden. In Absprache mit dem Kanton kann Flumenthal jedoch noch darauf verzichten.

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Auch mit den Kennzahlen ist das so eine Sache. Diese können wir ihnen noch nicht präsentieren. Wir bitten sie sich noch etwas zu entschuldigen.

Es werden verschiedene Folien aufgelegt (vgl. Beilage zum Protokoll). Laufende Rechnung Budget 2016 Voranschlag 2015 Aufwand CHF 4‘462‘042.00 CHF 4‘783‘000.00 Ertrag CHF 4‘391‘642.00 CHF 4'706‘100.00 Aufwandüberschuss CHF - 70'400.00 CHF - 76‘900.00

Die BWK hat in der Vergangenheit einen enormen Aufwand mit der Anlagenbuchhal-tung, die neu zu erstellen war.

Spezialfinanzierungen: Müssen immer kostendeckend sein. Wenn z.B. Gebühren zu hoch angesetzt wären, müssten wir wieder zurückfahren. Selbstfinanzierungsgrad: Allgemeiner Haushalt (ohne Spezialfinanzierungen): 53.1 % (Bewertung Kanton: 50-80 % = genügend)

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Wesentliche Änderungen zum letzten Voranschlag

Die wesentlichen Änderungen in der Budgetbroschüre 2016 wurden im Detail aufge-listet. Die Liste wird durchgegangen: Steuerbezug Der Steuerbezug für die natürlichen Personen erfährt gegenüber dem Vorjahr keine Anpassung und soll weiterhin 125 % der einfachen Staatssteuer betragen. Der Steuerbezug für die juristischen Personen erfährt gegenüber dem Vorjahr keine Änderung und beträgt demnach 99 % der einfachen Staatssteuer. Die Feuerwehrersatzabgabe erfährt gegenüber dem Vorjahr ebenfalls keine Änderung und beträgt demnach 15 % der einfachen Staatssteuer, im Minimum CHF 20.00, im Maximum CHF 400.00.

Antrag Der Gemeinderat beantragt: 1. Den Vorbezug 2016 der Laufenden Rechnung mit einem Aufwandüberschuss von CHF 70'400.00

und der Investitionsrechnung mit einer Nettoinvestition von CHF 306‘000.00 zu genehmigen.

2. Den Steuerfuss für natürliche Personen auf 125 % (keine Veränderung) der einfachen Staatssteuer und für juristische Personen auf 99 % (keine Veränderung) der einfachen Staatssteuer festzulegen.

3. Die Feuerwehrersatzabgabe von 15 % der einfachen Staatssteuer, im Minimum CHF 20.00, im

Maximum CHF 400.00 zu belassen.

Bericht zum Budget 2016

Die Laufende Rechnung schliesst bei einem Aufwand von Fr. 4‘462‘042.00 und einem Ertrag von

Fr. 4'391‘642.00 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 70‘400.00 ab.

Die Rechnung der Wasserversorgung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 8‘042.00 ab.

Die Rechnung der Abwasserentsorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 25‘100.00 ab.

Die Rechnung der Abfallbeseitigung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 3'600.00 ab. Die Investitionsrechnung weist eine Nettoinvestition von Fr. 306‘000.00 aus.

Wesentliche Punkte zum Voranschlag 2015 der Laufenden Rechnung: Für die Gehälter der haupt- und nebenamtlichen Angestellten wird keine Teuerung ausgerichtet. Die Subvention an die Besoldung der Lehrkräfte wird im Jahre 2016 durch eine Schülerpauschale er-setzt. Dieser Betrag wird von Kanton nicht mehr an die Einwohnergemeinde sondern direkt an den Schulträger (GSU) ausgerichtet. Auf dem Verwaltungsvermögen muss gemäss den Richtlinien des Amtes für Gemeinden linear mit 10 % vom Restbuchwert. Diese betragen Fr. 285‘000.00.

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Das neue Rechnungsmodell (HRM2) verlangt, dass eine Anlagebuchhaltung geführt wird. Das Verwaltungsvermögen wird künftig in verschiedenen Anlagekategorien geführt. Die

Anlagekategorien zeigen die Anlageobjekte mit der jeweiligen Nutzungsdauer und den ent-sprechenden Abschreibungssatz. Das bedeutet, dass jedes Anlageobjekt mit einem anderen Prozentsatz linear abgeschrieben werden muss. Die planmässigen Abschreibungen auf dem neuen Verwaltungsvermögen betragen 2016 Fr. 5‘200.00.

Die Spezialfinanzierungen werden zu einem Zinssatz von 2.0 % intern verzinst.

Die bestehenden Darlehen (Verträge) müssen momentan zu einem durchschnittlichen Zins- satz von 1.6 % verzinst werden. Investitionsrechnung Konti Bezeichnung Betrag in CHF 2170.5040.00 Sanierung Abwartwohnung Schulhaus 93‘000.00 6150.5010.01 Sanierung Bornerichweg 70‘000.00 7101.5031.01 Sanierung Bornerichweg 30‘000.00 7101.6340.00 Beitrag von der SGV - 5‘000.00 7201.5032.04 Sanierung Kanalis. Borernichweg 30‘000.00 7201.5032.05 Sanierung Kanalisation (Leitungskontr.) 45‘000.00 7201.5620.00 Investitionsbeitrag an ZV ARA UL 43‘000.00

Total Nettoinvestitionen 306‘000.00

Das ist in etwa der Betrag, den wir pro Jahr investieren können. Wir möchten einen gesunden Finanzhaushalt.

Danke an alle Mitwirkenden in der Gemeinde. Wir können stolz sein. Fragen aus dem Plenum

Sämi Meier: Wieviel ist der Anteil, die wir als Gemeinde noch beeinflussen können und wie gross ist der Anteil, der gegeben ist? Markus Zubler: Wir können noch rund 10 % selber beeinflussen.

Christoph Heiniger: Es wird nicht einfacher. Lehrerbesoldungen wurden bisher vom subventioniert. Neu arbeitet man mit einer Schülerpauschale. Diese geht direkt an die

Schule. Wir können das Ganze wenig beeinflussen. Sämi Meier: Markanter Anstieg der BWK-Gehälter – woher kommt der?

Christoph Heiniger: Es geht um interne Verrechnungen. Es muss brutto budgetiert werden und dann intern weiterverrechnet werden.

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Antrag vom Gemeinderat: Genehmigung des Budgets 2016 enthaltend:

1) Erfolgsrechnung Gesamtaufwand CHF 4‘462‘042.00

Gesamtertrag CHF 4‘391‘642.00 Aufwandüberschuss CHF - 70‘400.00

2) Investitionsrechnung Ausgaben VV CHF 311‘000.00

Einnahmen VV CHF 5‘000.00 Nettoinvestitionen VV CHF 306‘000.00

3) Spezialfinanzierungen Wasserversorgung CHF - 8‘042.00

Abwasserbeseitigung CHF + 25‘100.00 Abfallbeseitigung CHF + 3‘000.00

4) Steuerfuss Natürliche Personen 125 %

Juristische Personen 99 % Personalsteuer CHF 50.00

5) Feuerwehrersatzabgabe

(Min. CHF 20.00 / Max. CHF 400.00) oder 15 % der einfachen Staatssteuer.

7. Festsetzung des Steuerfüsse und Feuerwehrersatzabgabe

a) Steuerfüsse Antrag Abstimmung natürliche Personen/juristische Personen

Der Steuerbezug für die natürlichen Personen erfährt gegenüber dem Vorjahr keine Änderung und beträgt demnach 125 % der einfachen Staatssteuer. Der Steuerbezug für die juristischen Personen erfährt gegenüber dem Vorjahr keine Änderung und beträgt demnach 99 % der einfachen Staatssteuer. b) Festsetzung der Feuerwehrersatzabgabe Die Feuerwehrersatzabgabe erfährt gegenüber dem Vorjahr keine Änderung und be-trägt demnach 15 % der Staatssteuer, im Minimum CHF 20.00, im Maximum CHF 400.00. Fragen aus dem Plenum Keine Fragen aus dem Plenum.

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Antrag / Abstimmung über die Traktanden 6 und 7 Der Gemeinderat beantragt der Versammlung: 6) Erfolgsrechnung Gesamtaufwand CHF 4‘462‘042.00

Gesamtertrag CHF 4‘391‘642.00 Aufwandüberschuss CHF - 70‘400.00

7) Investitionsrechnung Ausgaben VV CHF 311‘000.00

Einnahmen VV CHF 5‘000.00 Nettoinvestitionen VV CHF 306‘000.00

8) Spezialfinanzierungen Wasserversorgung CHF - 8‘042.00

Abwasserbeseitigung CHF + 25‘100.00 Abfallbeseitigung CHF + 3‘000.00

9) Steuerfuss Natürliche Personen 125 %

Juristische Personen 99 % Personalsteuer CHF 50.00

10) Feuerwehrersatzabgabe

(Min. CHF 20.00 / Max. CHF 400.00) oder 15 % der einfachen Staatssteuer.

Das vorliegende Budget wird von der Gemeindeversammlung in unveränderter Form genehmigt.

PRO: einstimmig Der Gemeindepräsident bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen. 8. Auflösung der Rechnungsprüfungskommission (RPK) Markus Zubler: Vor 10 Jahren wurde im Gesetz stipuliert, dass der Präsident der RPK über eine bestimmte Befähigung verfügen muss.

Es muss somit eine Person eingesetzt werden, die eine Befähigung und die Bereit-schaft hat, das Amt zu übernehmen. Dazu kommt, dass die RPK an der Urne gewählt werden muss. Es wird immer schwieriger diese Stelle zu besetzen. Seinerzeit hat man beschlossen, die eigentliche Rechnung durch eine Treuhandge-sellschaft prüfen zu lassen. Diesem Antrag wurde entsprochen. Die RPK widmete sich Spezialfällen und Detailabklärungen.

Die RPK wurde seitens Bevölkerung nicht kontaktiert und hat mehrheitlich unterstüt-zende Aufgaben für den GR geleistet.

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Nun liegt dem Gemeinderat die Demission von RPK-Präsident, Ernst Würsch, per 30.06.2016 liegt vor. Damit verbunden hat der Gemeinderat beschlossen, die ganzen Aufwendungen an die Treuhandgesellschaft PKO Treuhand auszulagern. Und somit den § 26 von unserer GO ersatzlos zu streichen. Christoph Heiniger: Auf die Demission von Ernst Würsch hin, hat die gesamte RPK nachgezogen und den Rücktritt erklärt. Stefan Sury wurde in den Gemeinderat berufen, Ernst Würsch hat demissioniert und das neu gewählte Mitglied Sämi Meier hat auf diese Vorkommnisse hin sein Amt auch gerade wieder niedergelegt. Er zeigte sich sehr verärgert, was der Gemeindepräsi-dent auch verstehen kann, aber nicht verhindert werden konnte. Das Ganze ist unglücklich gelaufen, Christoph Heiniger bedauert das sehr. Die Gemeindeordnung (§ 26 – ersatzlos streichen) wird auf die Rechnungsgemeinde-versammlung 2015 hin, angepasst. Fragen aus dem Plenum: Keine Fragen aus dem Plenum. Antrag Aufhebung der RPK per 30.06.2016 / GO Rechnungsgemeinde 2015 anpas-sen:

Dem Antrag vom Gemeinderat wurde grossmehrheitlich mit 3 Enthaltungen zuge-stimmt.

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9. Ehrungen

Die Ehrungen gelten als Standardtraktandum an der Budgetgemeindeversammlung. Ch. Heiniger: Ehre, wem Ehre gebührt!

Innerhalb vom letzten Kalenderjahr haben folgende Personen ihr Amt niedergelegt.

Folgende Personen dürfen wir heute Abend ehren

Name Funktionen

Mühlheim Iwan Feuerwehrkomm.

2003-2015

Porta Daniel Gemeinderat

2009-2015

Weyermann Hans-Jörg Inventurbeamter

2001-2015

Kaiser Andy Mitglied U&E

2005-2015

Sury Stefan Mitglied RPK

2009-2015

Marti Peter Landw. Erhebungsstelle

Steiner Ursula Präsidentin Spitex Flum.

Vorstand Spitex-Soloth.

Gemäss GR-Beschluss vom 11.11.2013 wird anstatt der Wappenscheibe ein 6-er Set-Weissweingläser mit Wappen und Gutscheine im Wert von CHF 100.00 (einzulösen in der Chäsi oder im Blumenladen in Flumenthal) überreicht.

Die Gefahr besteht immer, dass jemand vergessen geht. Wir geben uns grosse

Mühe, dass dies nicht passiert. Sollte es dennoch der Fall sein, bitte unbedingt mel-den. Man muss ein Amt mindestens 4 Jahre innehaben, damit man in den Genuss eines Ehrungsgeschenkes kommt.

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10. Orientierungen Projekt asm – Bahnhofumbau (aktueller Stand)

Projekt Naturnahes Aareufer (aktueller Stand)

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Bauland in Flumenthal

Verschiedene Parzellen sind seit Jahren blockiert.

Es geht um das Zusammenbringen von Nachfrage und Angebot – mehr kann die Gemeinde nicht machen.

Wir müssen Familien ansiedeln, die Kinder bringen. Die BWK hat einen Fragebogen gemacht und den Baulandeigentümern überreicht. Sämi Meier: Es gibt sehr viel junge Leute die auf der Suche nach Bauland sind. Man sollte zuerst denen Gelegenheit bieten, dass sie Bauland erwerben können. Nachfolge vom Schulhauswart Ch. Jau

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Asylzentrum im Schachen

Bezirksmusiktag 20./21.05.2016 / MG Flumenthal

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11. Verschiedenes

Fragen aus dem Plenum: Louis Stampfli: Warum gibt es beim „alten Schulhaus“ keinen Fussgängerstreifen mehr? Christoph Heiniger: Weil es sich um eine Kantonsstrasse mit Tempo 30 handelt. Da gelten Rechtsvortrittsregelungen und eine Fussgängervortritts-Regelung die gilt. Aus diesem Grunde musste der Fussgängerstreifen auch entfernt werden. Nathalie Stampfli hat zusammen mit einigen Müttern Unterschriften pro Fussgängerstreifen gesammelt, hatte aber leider keine Chance. Misch Stalder: Ist es denn nicht geplant, die Kantonsstrasse zu übernehmen? Christoph Heiniger: Der Kanton plant, die Strasse der Gemeinde zu übergeben. Keine weiteren Fragen.

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Der Gemeindepräsident bedankt sich bei Allen für den Besuch der Versammlung. Danke auch allen Gemeindeaktiven für die geleisteten Dienste! Es war ein arbeitsreiches, herausforderndes und aufregendes Jahr 2015. Frohe und ruhige Festtage und ein glückliches, gesundes und gutes 2016! Die Versammlung wird geschlossen. Schluss der Versammlung: 21.40 h Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin: Christoph Heiniger Jacqueline Fuchs Flumenthal, 17. Dezember 2015 jfu