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Ländlicher Raum- den Wandel gestalten Vorgehensweise in Bayern Präsident Dipl.-Ing. Johann Huber Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

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Ländlicher Raum-den Wandel gestalten

Vorgehensweise in Bayern

Präsident Dipl.-Ing. Johann HuberAmt für Ländliche Entwicklung Schwaben

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Seite 2Ländlicher Raum – den Wandel gestalten Vorgehensweise in Bayern

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben · Präsident Dipl.-Ing. Johann Huber

Gliederung

1. Einführung

2. Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern

3. Instrumente der Verwaltung für Ländliche Entwicklung mit Beispielen

• Integrierte ländliche Entwicklung

• Bürgermitwirkung

• Bodenordnung

• Dorferneuerung

• Flurneuordnung (Unternehmensverfahren, Freiwilliger Landtausch, Freiwilliger Nutzungstausch)

• Infrastrukturmaßnahmen4. Zusammenfassung

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• Oberste Landesbehörde:

• Obere Flurbereinigungsbehörden, Flurbereinigungsbehörden:

Staatsminister

Verwaltung für Ländliche Entwicklung

Einwohner: 12,5 Millionen

Fläche: 70.000 km2

7 Ämter für Ländliche Entwicklung

Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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Teilnehmergemeinschaft

• Vorsitzender des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft (Geodät) als Ansprechpartner vor Ort

• technische und rechtliche Durchführung des Projektes

Amt für Ländliche Entwicklung

• Aufsichts- und Genehmigungsfunktion über die Teilnehmergemeinschaften

• Ansprechpartner für Landräte und Bürgermeister

Teilnehmergemeinschaft - Amt

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2056

1440

1088

0 500 1000 1500 2000 2500

1993

2009

2019 Personalstand

Jahr

Stellen

Entwicklung der personellen und finanziellen Ressourcen

Personalabbau

89

116

111

107

0 50 100 150

2006

2007

2008

2009

Fördermittel (EU, Bund, Bayern)

Mio. €

Jahr

von 1993 bis 2019:

nahezu Halbierung der Stellenzahl

2010: ca. 100 Mio. €

Finanzen

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Integrierte ländliche Entwicklung ILE

ILEK Integriertes ländliches Entwicklungskonzept

Dor

fern

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Einzelvorhaben

Gemeindeübergreifend Dorf- bzw. Gemeindeebene

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Gemeinde A - Innenentwicklung - Dezentrale Nahversorgungsfunktion

Gemeinde C- Innenentwicklung - Gemeinschaftseinrichtung - Erholungsinfrastruktur

Gemeinde B- Flächenbereitstellung (Gewerbe) - Ressourcenschutz (Grundwasser)

Vereinfachte Darstellung der Schwerpunktsetzungen für den nachfolgenden Instrumenteneinsatz

Gemeinde E- Dezentrale Nahversorgungsfunktion - Erholungsinfrastruktur

Gemeinde A

Gemeinde B

Gemeinde C

Gemeinde E

Gemeinde DGemeinde D- Gemeinschaftseinrichtung - Infrastruktur Landwirtschaft - Hochwasserschutz

Quelle: HandlungsleitfadenIntegrierte Ländliche Entwicklung

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Integrierte ländliche Entwicklung - Unternehmensverfahren an der A7

Zusammenschluss von 10 Gemeinden- Gewerbepark „Allgäuer Land“- Erlebniswelt „Allgäuer Land“

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• „Lückenschluss“ der A7 zwischen Nesselwang und Grenztunnel bei Füssen verändert die Region

• gemeinsame Nutzung der Chancen des Ausbaus und Minimierung der Risiken

• Initiierung der „Integrierten ländlichen Entwicklung an der A7“ vor Baubeginn im September 2003

Integrierte ländliche Entwicklung - Anlass und Ausgangssituation

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• Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit

• Stärkung der Region als Wirtschaftsstandort

• Zielgruppenorientierte Ausweitung des touristischen Angebotes

• Optimierung der Siedlungsentwicklung

• Vernetzung und Schutz wertvoller ökologischer Strukturen

• Hilfe für die Landwirtschaft - Flurneuordnung

• Erhalt der kulturellen und sozialen Identität

Integrierte ländliche Entwicklung - Inhalt und Ziele

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• intensiver Dialog innerhalb der Koordinierungsgruppe als Basis für den Erfolg des Projektes

• beteiligte Bürgermeister sind wichtige Mittler und Multiplikatoren zur Stärkung des interkommunalen Gedankens in der eigenen Gemeinde und der gesamten Region

Lenkungsgruppe A7Landkreis, Amt für Ländliche Entwicklung, LARS consult

Koordinierungsgruppe A7 Landkreis, Amt für Ländliche Entwicklung, Bürgermeister der 10 Gemeinden, LARS consult

Arbeitskreis Landwirtschaft Kommunale Arbeitskreise

Integrierte ländliche Entwicklung - Organisation und Methodik

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• „Interkommunaler Gewerbepark“ in Füssen

• Trendsportanlage Nesselwang

• Zusammenarbeit der gemeindlichen Bauhöfe

• übergemeindliche Standortanalyse für Golfplatz und Hotellerie

• gemeinsame Versicherung der Liegenschaften

• „Erlebnisdorf“ bei Füssen

• gemeinsame Mobilfunkstudie

Gründung des interkommunalen Zweckverbandes „Allgäuer Land“ zur gemeinsamen lnitiierung und Umsetzung von Projekten

Schlüsselprojekte:

Integrierte ländliche Entwicklung - Erste Schritte und Projekte

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Bürgermitwirkung

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Mitwirken - dürfen, - wollen, - können!

Schulen der Dorf- und Landentwicklung

Klosterlangheim

Thierhaupten

Plan

kste

tten

www.sdl-inform.de

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Bodenordnung

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Dorferneuerung in Bayern

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Planung, Genehmigung, Förderung, Projektumsetzung, Bodenordnung und rechtliche Umsetzung aus einer Hand

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Katastervermessung, Abmarkung, digitale Flurkarten, Erneuerung des Liegenschaftskatasters und des Grundbuches

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Dorferneuerung - Förderung von öffentlichen Maßnahmen Straßen, Plätze, Gemeinschaftseinrichtungen

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Dorferneuerung - Innenentwicklung

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Dorferneuerung - Förderung von Privatmaßnahmen

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Einfache Dorferneuerung

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• Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke zu großen Wirtschaftsflächen• Erschließung mit gut ausgebauten Wegen• Einsparpotential von ca. 150 €/ha/Jahr• Flächenbereitstellung für öffentliche und gemeinschaftliche Vorhaben (Straßen, Wege, Naturschutz, Landschaftspflege - z.B. Biotopverbundsysteme)

Flurneuordnung

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Flurneuordnung – Hochwasserschutz und Biotopvernetzung

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Besinnungsweg Mittelneufnach

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Unternehmensverfahren

Südspange Bobingen, Landkreis Augsburg

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Freiwilliger LandtauschSeeg, Landkreis Ostallgäu

7 beteiligte Tauschpartner; 8,3 ha Tauschfläche

Ergebnis:

• Standort für Milchviehlaufstall und Halle• Zusammenlegung und Formverbesserung der landwirtschaftlichen Flächen (Verbesserung der Agrarstruktur)

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• ausschließlich freiwilliger Austausch von Wirtschaftsflächen

• Eigentum unverändert

• Neuregelung der Pachtverhältnisse, Einholung der Erlaubnis von Unterverpachtungen

• Mindestpachtdauer 10 Jahre

• einmalige Pachtprämie bis zu 200 €/ha für Verpächter

Freiwilliger NutzungstauschUntermeitingen, Landkreis Augsburg

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Seite 30Ländlicher Raum – den Wandel gestalten Vorgehensweise in Bayern

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Beteiligt mit 23,90 ha LFEinlage: 21 GrundstückeAbfindung: 4 Grundstücke13 Verpächter

Beteiligt mit 18,65 ha LFEinlage: 18 Grundstücke Abfindung: 4 Grundstücke9 Verpächter

Beteiligt mit 11,36 ha LFEinlage: 13 GrundstückeAbfindung: 4 Grundstücke8 Verpächter

Beteiligt mit 16,20 ha LFEinlage: 15 GrundstückeAbfindung: 6 Grundstücke7 Verpächter

Daten von 4 beteiligten Bewirtschaftern

Untermeitingen, Landkreis AugsburgFreiwilliger Nutzungstausch

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Seite 31Ländlicher Raum – den Wandel gestalten Vorgehensweise in Bayern

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Ländliche Infrastruktur - Alpwegebau

Befestigte Wege sind eine unverzichtbare und feste Größe betriebswirtschaftlicher Rentabilität für die Alm- und Alpbauern und die ca. 50 Sennereien in den Alpen.

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Seite 32Ländlicher Raum – den Wandel gestalten Vorgehensweise in Bayern

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• Investitionen 221 Mio. €• Fördermittel 107 Mio. €• Verfahrensfläche 600.000 ha• Laufende Verfahren 1.950• Gefördert wird in 1.170 Gemeinden

mit 3.800 Ortschaften• Begünstigt sind 1,2 Mio. Bürgerinnen und Bürger

(10% der Einwohner Bayerns)

Leistungsbilanz 2009 der Ländlichen Entwicklung in Bayern

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Seite 33Ländlicher Raum – den Wandel gestalten Vorgehensweise in Bayern

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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Stand: 12.05.2010

Präsident Johann Huber anlässlich der Fachtagung 2010:

Folie 1 Ländlicher Raum – den Wandel gestalten Vorgehensweise in Bayern

Anrede

Folie 2

Ländlicher Raum – den Wandel gestalten. Die Anforderungen an den ländlichen Raum, die

Kommunen, die Landwirtschaft, an die technischen

und sozialen Infrastrukturen und an die Menschen

sind - in Zeiten des permanenten und schnellen

Wandels - vielfältig.

Mein Vortrag ist wie dargestellt gegliedert: Ich werde

insbesondere anhand von Beispielen die Vorge-

hensweise in Bayern aufzeigen.

Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist die ganz-

heitliche und nachhaltige Stärkung der ländlichen

Räume. Staatsminister Helmut Brunner setzt sich

als bayerischer Landwirtschafts- und Landentwick-

lungsminister nachdrücklich für die Belange des

ländlichen Raumes in Brüssel, in Berlin und in Bay-

ern ein.

1

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Hilfestellung bei der Entwicklung der ländlichen Re-

gionen kann, wie bisher vielfach gezeigt, insbeson-

dere die Bayerische Verwaltung für Ländliche Ent-

wicklung mit ihren Instrumenten bieten.

Darüber will ich referieren:

Zunächst einige Bemerkungen zur Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern:

Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung ist zwei-

stufig aufgebaut. Oberste Landesbehörde ist das

Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirt-

schaft und Forsten in München.

Dem Staatsministerium sind 7 Ämter für Ländliche

Entwicklung unmittelbar nachgeordnet.

Aufgabe der Ämter ist es, die Ländliche Entwicklung

durch Flurneuordnung, Dorferneuerung und integ-

rierte ländliche Entwicklung von der Planung bis zur

Umsetzung zu betreuen und zu leiten.

Die Ämter für Ländliche Entwicklung sind interdiszi-

plinär besetzte Kompetenzzentren für Landentwick-

lung. Dort sind Geodäten, Agraringenieure, Architek-

ten, Landschaftsarchitekten, Bauingenieure, Juristen

und Verwaltungsfachkräfte beschäftigt. Wo zusätzli-

ches Fachwissen erforderlich ist, werden seit lan-

gem entsprechende Experten aus den freien Beru-

fen beauftragt. Planungen in der Dorferneuerung

und der Landschaftsplanung in der Flurneuordnung,

Folie 3

2

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werden seit vielen Jahren fast vollständig nach au-

ßen vergeben. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die

Vorhaben der Ländlichen Entwicklung trotz begrenz-

ter Personalausstattung fachübergreifend geleitet,

betreut und ausgeführt werden. Planung, Förde-

rung, Genehmigung, Projektumsetzung, Bodenord-

nung und rechtliche Sicherung sind Dienstleistun-

gen, die die Verwaltung für Ländliche Entwicklung

aus einer Hand bietet. Unsere Landentwicklungsin-

genieure leiten die jeweiligen Projekte vor Ort und

gewährleisten damit auch einen Ausgleich zwischen

öffentlichen und privaten Interessen.

Kernstück eines jeden Dorferneuerungs- oder Flur-

neuordnungsverfahrens nach dem FlurbG ist in

Bayern die Teilnehmergemeinschaft. Alle Grund-

stückseigentümer des Verfahrensgebietes in der

Flurneuordnung und Dorferneuerung bilden nach

dem Genossenschaftsprinzip diese Teilnehmerge-

meinschaft. Sie ist Trägerin des Verfahrens und eine

Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als „Behörde

auf Zeit“ ist sie in Bayern mit beachtlichen behördli-

chen Befugnissen ausgestattet. Zu ihren Aufgaben

gehören die Planung und die Ausführung der Maß-

nahmen inklusive der notwendigen Bodenordnung

und deren rechtlicher Umsetzung.

Folie 4

3

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In Bayern muss staatliches Personal, vor allem in

den technischen Verwaltungen, abgebaut werden.

Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung wird in der

Zeit von 1993 bis ca. 2019 von 2056 Stellen auf

1088 Stellen reduziert; das sind 47 % Personalab-

bau. Gleichwohl bleibt eine eigenständige Fachver-

waltung in ihrer bewährten Struktur - zweistufig an

7 Standorten - erhalten.

Die Gemeinden und die Landwirtschaft haben in der

Dorferneuerung und Flurneuordnung weiterhin ei-

nen beachtlichen Investitionsbedarf, den sie aus ei-

gener Kraft nicht finanzieren können. Für die Ländli-

che Entwicklung in Bayern stehen im Jahr 2010 da-

her wieder über 100 Mio. € an Fördermitteln der EU,

des Bundes und des Freistaates Bayern zur Verfü-

gung.

Im Folgenden stelle ich Ihnen anhand von Bei-spielen die Instrumente der Verwaltung für Länd-liche Entwicklung vor, mit denen wir Beiträge leisten, den Wandel im Ländliche Raum zu ges-talten: Ich beginne mit der Integrierten Ländlichen Entwick-

lung und werde Ihnen dazu ein Beispiel an der Bun-

desautobahn A 7“, im Landkreis Ostallgäu, näher

vorstellen. Herr Ministerialdirektor Martin Neumeyer,

Folie 5

Folie 6

4

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hat Ihnen bereits in seinem Vortrag heute früh den

bayerischen Weg der ILE dargestellt.

Wir stellen in der Praxis fest, dass Gemeinden viele

ihrer Aufgaben in der Gemeinschaft mit anderen

Gemeinden besser, effizienter und nachhaltiger lö-

sen als allein. Ziel dieser freiwilligen Zusammenar-

beit der Gemeinden ist es, Einsparmöglichkeiten zu

erschließen und Projekte gemeindeübergreifend zu

planen und auszuführen. Mit der integrierten ländli-

chen Entwicklung fördern wir die Zusammenarbeit

zwischen den Kommunen.

Unter dem Dach eines Integrierten ländlichen Ent-

wicklungskonzeptes (ILEK) werden die Umset-

zungsinstrumente Dorferneuerung, Flurneuordnung

und ländliche Infrastrukturmaßnahmen räumlich und

fachlich koordiniert und zusammengeführt sowie de-

ren Einsatz ausgewählt und zielgerichtet vorbereitet.

Das ermöglicht eine Konzentration auf Aufgaben-

schwerpunkte wie z.B. die Innenentwicklung der

Dörfer oder die nachhaltige und wettbewerbsfähige

Landnutzung.

Die Gemeinden sind Träger des ILEK und damit

zentraler Partner. Erstellt wird das ILEK durch einen

moderierenden Planer in enger Zusammenarbeit mit

den Bürgermeistern, Gemeinderäten, örtlichen Ar-

Folie 7

5

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beitsgruppen, dem Amt für Ländliche Entwicklung

sowie weiteren Behörden und Stellen (Dialogpla-

nung).

Nun aber zum konkreten Beispiel: „Integrierte Ländliche Entwicklung an der Bundesautobahn A 7“ zwischen Nesselwang und Füssen im Land-kreis Ostallgäu. Sie stellt einen Querschnitt aus dem vielfältigen An-

wendungsspektrum der integrierten Entwicklung dar.

Der Lückenschluss der Autobahn A 7 zwischen

Nesselwang und dem Grenztunnel nach Österreich

bei Füssen hat die gewachsene Struktur der Region

maßgeblich verändert. Um gemeinsam die Chan-

cen, die mit dem Ausbau verbunden sind, zu erken-

nen, zu nutzen und mögliche Risiken durch frühzei-

tiges Handeln zu minimieren, wurde bereits vor

Baubeginn der A 7 im Jahr 2003 die integrierte Ent-

wicklung an der A 7 gestartet. Die Verkehrsüberga-

be der A 7 fand im September 2009 statt. Einige von

Ihnen haben gestern im Rahmen der Exkursion 8

das Projekt vor Ort besichtigen können.

In der ILE an der A 7 haben sich 10 Kommunen ein-

schließlich der Stadt Füssen und des Landkreises

Ostallgäu im Januar 2005 zu einem Zweckverband

„Allgäuer Land“ zusammengeschlossen mit dem

Ziel, gemeinsame Projekte zu initiieren und umzu-

Folie 8

6

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setzen. Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca.

35.000 ha mit etwa 37.000 Einwohnern. Fachlich

begleitet wurde das Projekt durch das Büro LARS

consult aus Memmingen. Finanziert wurde das Kon-

zept durch das Amt für Ländliche Entwicklung

Schwaben, den Landkreis Ostallgäu und die 10 be-

teiligten Gemeinden.

Der Ausbau der A 7 stellte eine große Herausforde-

rung für die 10 Gemeinden dar. Mit dem Bau wurde

Land in erheblichen Umfang beansprucht, beste-

hende Strukturen - gerade auch in der Landwirt-

schaft - sind betroffen. Anderseits bot der Weiterbau

der A 7 auch Chancen: Die Dörfer wurden vom

Durchgangsverkehr entlastet. Für sie ergeben sich

neue Entwicklungsmöglichkeiten, auch durch den

sehr guten Anschluss an das überregionale Ver-

kehrsnetz.

Ziele der ILE A 7 sind:

- Intensivierung der interkommunalen Zusam-

menarbeit

- Stärkung der Region als Wirtschaftsstandort -

Wertschöpfung!

- Zielgruppenorientierte Ausweitung des touris-

tischen Angebotes

- Optimierung der Siedlungsentwicklung

- Vernetzung und Schutz wertvoller ökologi-

scher Strukturen

Folie 9

Folie 10

7

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- Hilfe für die Landwirtschaft – unternehmens-

bedingte Flurneuordnung!

- Erhalt der kulturellen und sozialen Identität

Durch den Zweckverband „Allgäuer Land“ verfügen

die 10 Gemeinden über eine fundierte rechtliche

und organisatorische Struktur. Die Organisations-

form mit der Lenkungsgruppe, der Koordinierungs-

gruppe und dem Zweckverband hat sich bewährt. In

der Koordinierungsgruppe wird sehr offen und kon-

struktiv über neue Ideen und Projekte diskutiert,

während der Zweckverband im Wesentlichen mit der

Umsetzung konkreter Einzelprojekte befasst ist. Die

Bürgermeister loben die neue Qualität des Austau-

sches auf gleicher Augenhöhe.

Realisierte Schlüsselprojekte der ILE A 7 sind:

- die Schaffung eines „Interkommunalen Ge-

werbeparks“ in Füssen

- die interkommunale Förderung eines überört-

lich bedeutsamen Trendsportzentrums bei

Nesselwang

- die Zusammenarbeit der gemeindlichen Bau-

höfe

- übergemeindliche Standortanalysen für die

Konzeption eines interkommunalen Golfplat-

zes und die Ausarbeitung eines Konzepts für

die Ansiedelung gehobener Hotellerie

Folie 11

Folie 12

8

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- gemeinsame Versicherung der kommunalen

Liegenschaften zur Reduzierung der Versiche-

rungsprämien

Noch umzusetzen sind:

- die Planung eines „Erlebnisdorfes“ bei Füssen

- gemeinsame Mobilfunkstudie

Das Gebiet entlang der A 7 wird von der Verwaltung

für Ländliche Entwicklung im Rahmen von Dorfer-

neuerungen, unternehmensbedingten Flurneuord-

nungsverfahren und Infrastrukturmaßnahmen unter-

stützt. Derzeit sind 6 Verfahren mit einer Gesamtflä-

che von über 5.600 ha in Bearbeitung.

Die integrierte ländliche Entwicklung entlang der

Bundesautobahn A 7 ist ein Musterbeispiel, wie Ei-

geninitiative und ausgeprägter Wille zur Zusam-

menarbeit zum größtmöglichen Nutzen für eine gan-

ze Region führen kann. Das ist nachhaltiges Han-

deln, das auch zu Wertschöpfung führt.

Bürgermitwirkung „Im Mittelpunkt aller Planungen steht der Mensch“,

hat der große Architekt und Gründer des Bauhauses

Walter Gropius formuliert. Ein Satz, der auch für die

Projekte in der Ländlichen Entwicklung Orientierung

ist. Die Wünsche und Vorstellungen der Bürgerinnen

und Bürger vor Ort sowie der Gemeinden bilden den

Folie 13

9

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Orientierungsrahmen für die professionelle Arbeit

der Planer. Ohne die Bürger geht es nicht, ohne die

Gemeinde geht es nicht.

„Mitdenken, mitplanen, mitgestalten“ – so lautet das

Motto sowohl in der integrierten ländlichen Entwick-

lung als auch in jeder Dorferneuerung und Flurneu-

ordnung. Dahinter steckt die Überzeugung: Nur

wenn die Bürgerinnen und Bürger – also auch die

Grundeigentümer – bei der Gestaltung ihres Le-

bensraumes mitwirken können, identifizieren sie

sich auch mit dem Ergebnis. Die Aktivierung des

bürgerschaftlichen Engagements in den ländlichen

Regionen und in ihren Dörfern ist ein wesentlicher

Bestandteil unserer Arbeit und ein zentrales Ele-

ment einer erfolgreichen Entwicklung.

Die Bürgerinnen und Bürger suchen im Dialog mit

Fachleuten und Planern nach Antworten auf die Fra-

gen „Woher kommen wir?“, „Wo stehen wir?“, „Wo

wollen wir hin?“ und analysieren so die eigenen Le-

bensbedingungen vor Ort. Aus den Erkenntnissen

dieses individuellen und gemeinschaftlichen Nach-

und Mitdenkens werden die Entwicklungsziele für

die Zukunft abgeleitet, in einem Leitbild zusammen-

gefasst und Maßnahmen entwickelt.

Die Menschen können aber nur dann kompetent

mitwirken, wenn sie das Planungsgeschehen und

die Methoden kennen und wissen, wie Entschei-

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Page 44: Präsident Dipl.-Ing. Johann Huber Amt für Ländliche ...€¦ · Johann Huber • „Interkommunaler Gewerbepark“ in Füssen • Trendsportanlage Nesselwang • Zusammenarbeit

dungen zustande kommen. Diese Kenntnisse ver-

mitteln in Bayern die drei Schulen der Dorf- und

Landentwicklung in Thierhaupten, Plankstetten und

Klosterlangheim. Sie sind Ideenschmieden und Im-

pulsgeber für die Entwicklung der ländlichen Räu-

me. Dort werden von den Bürgern - einschließlich

der kommunalen Mandatsträger - in Seminaren die

relevanten Themenfelder, Leitbilder und Zukunfts-

strategien erarbeitet. Auf Exkursionen zu besonders

gelungenen Projekten werden wertvolle Erfahrun-

gen mit anderen Dörfern ausgetauscht. Ein wichtiger

Bestandteil ist die im Auftrag der Verwaltung für

Ländliche Entwicklung und von der SDL Thierhaup-

ten betriebene Informationsplattform SDL-inform

(www.sdl-inform.de), die mit guten Praxisbeispielen

ein Informationsangebot bietet und für die Vernet-

zung aller Beteiligten sorgt.

Bodenordnung Zentrales Instrument eines jeden Verfahrens nach

dem Flurbereinigungsgesetz ist die Neuordnung

ländlichen Grundbesitzes in der Dorferneuerung und

der Flurneuordnung - kurz die Bodenordnung. Dabei

werden die unterschiedlichen Interessen insbeson-

dere der Landwirte, Grundeigentümer und der öf-

fentlichen Hand berücksichtigt. Die Bodenordnung

ist eine ganz entscheidende Voraussetzung für ei-

nen weitgehend konfliktfreien Vollzug eigentums-

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rechtlicher Veränderungen. Sie ist gleichzeitig auf

einen flächensparenden und ressourcenschonen-

den Umgang mit dem nicht vermehrbaren Gut

Grund und Boden ausgerichtet. Sie macht - bildlich

gesprochen - Grund und Boden temporär mobil. Die

Bodenordnung ist die entscheidende Kernkompe-

tenz unserer Verwaltung. Sie ist das Schlüsselin-

strument, um - gemäß FlurbG - Verbesserungen

der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der

Land- und Forstwirtschaft zu ermöglichen und die

allgemeine Landeskultur und Landentwicklung för-

dern zu können.

Dorferneuerung Die Gemeinden stehen heutzutage vor vielfältigen

Herausforderungen. Sie müssen

- die infrastrukturellen, wirtschaftlichen und öko-

logischen Rahmenbedingungen für das Leben

im Dorf schaffen,

- den Gemeinschaftsgeist erhalten oder wieder

neu beleben,

- eine Strategie erarbeiten, die eine zukunfts-

trächtige Entwicklung von Dorf und Gemeinde

sichert.

Hier setzt nun die Dorferneuerung an.

Um ein Dorf fit für die Zukunft zu machen, müssen

alle Aspekte seiner Entwicklung betrachtet werden.

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Deshalb strebt das Bayer. Dorferneuerungspro-

gramm ganzheitliche Lösungen an. Gemeinden, die

in das Programm aufgenommen sind, können plane-

rische, finanzielle und organisatorische Hilfe zur Er-

füllung vielfältiger Aufgaben erwarten - z.B. in den

Bereichen Bauen, Gestalten, Ökologie, Wirtschaft

oder Kultur.

Als Beispiel hierzu sehen Sie die Revitalisierung der

Klostergaststätte Unterliezheim im Landkreis Dillin-

gen durch die Teilnehmergemeinschaft mit der

Schaffung von ca. 10 Teilzeitarbeitsplätzen.

Schwerpunktthemen der Dorferneuerung sind vor al-

lem auch die Innenentwicklung der Dörfer verbun-

den mit dem sparsamen Umgang mit Grund und

Boden sowie Beiträgen zum Klimaschutz zur An-

passung an den Klimawandel.

Als Antwort auf den demographischen Wandel und

um Beiträge zum Flächensparen zu leisten, haben

wir mit dem Aktionsprogramm „Dorf vital“ den

Schwerpunkt der Dorferneuerung auf die Innenent-

wicklung gelegt. Mit dem erst vor wenigen Jahren

eingeführten „Werkzeug“ Vitalitäts-Check zur Innen-

entwicklung werden in den Dörfern Daten zur Sied-

lungsstruktur, Bevölkerungsentwicklung, Baulandpo-

litik, Gewerbe und Versorgungsstruktur erfasst, be-

wertet und Folgerungen für die Innenentwicklung

der Dörfer abgeleitet. Damit wird aufgezeigt, welche

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Potenziale für die Bereiche Leben, Wohnen und Ar-

beiten vorhanden sind, um im Dorfkern die Vitalität

zu fördern und die Identität zu erhalten.

Seit mehr als 25 Jahren machen ländliche Kommu-

nen und ihre Bürger regen Gebrauch vom Bayer.

Dorferntwicklungsprogramm.

Was ist das Geheimnis dieses Erfolges?

Das bayerische Modell der Dorferneuerung ist mehr

als Bürgermitwirkung, Leitbildarbeit und Unterstüt-

zung für öffentliche und private Projekte. Es ist sein

ganzheitlicher Ansatz, der Bürger und Kommunalpo-

litiker überzeugt: Planung, Genehmigung, Förde-

rung, projektbezogene Abwicklung, Bodenordnung

und rechtliche Sicherung liegen in einer Hand. Geo-

däten als Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaf-

ten regeln auf der Basis des Flurbereinigungsgeset-

zes die Eigentumsverhältnisse im Dorf dort neu, wo

Flächen benötigt werden oder Grenzen festzulegen

sind. Sie leiten die Abmarkung und die Vermessung

und sorgen dafür, dass Kataster und Grundbuch

umgeschrieben werden.

Konkret unterstützt das Bayer. Dorfentwicklungs-

programm - wie Sie an den Bildern sehen können -

öffentliche und private Maßnahmen

- im baulich-gestalterischen Bereich z.B. bei

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Straßen und Plätzen, der Erschließung land-

wirtschaftlicher Hofstellen, bei dorfgerechten

Kultur-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen

oder der Sanierung und Umnutzung dörflicher

Bausubstanz, z. B. in geeignete Räume für ei-

ne Arztpraxis

- im ökologischen Bereich z.B. bei der Rena-

turierung und naturnahen Gestaltung von

Fließgewässern und Dorfweihern oder der

Verbesserung der Ortsein- und -durchgrünung

- im ökonomischen Bereich z.B. beim Erwerb

und der Verwertung von Grundstücken und

Gebäuden im Zusammenhang mit Maßnah-

men zur Innenentwicklung des Dorfes, bei der

Wiederbelebung leerstehender Bausubstanz

oder der Verbesserung der Nahversorgung

durch Dorfläden

- im sozialen und kulturellen Bereich z.B. bei

Seminaren und Aktionen zur Förderung der In-

formation und Motivation der Bürger, Einrich-

tungen zur Förderung der Dorfgemeinschaft

(Dorfgemeinschaftshäuser, Generationenhäu-

ser, Kapellen) oder bei der Errichtung und Re-

novierung von Bildstöcken, Marterln und Brun-

nen.

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Die Höhe der Zuschüsse für die genannten Maß-

nahmen hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um

Investitionen der öffentlichen Hand oder um private

Investitionen handelt.

Einige gelungene Beispiele zur Förderung von Pri-

vatmaßnahmen aus Schwaben sehen Sie in der

Präsentation.

Einfache Dorferneuerung Bei begrenzter Aufgabenstellung in einem Dorf kann

die Einleitung eines Verfahrens nach dem FlurbG

unterbleiben. Eine begrenzte Aufgabenstellung se-

hen wir, wenn das Projekt in einem planerischen

Kontext steht, die Bürgermitwirkung gegeben ist,

Bodenordnungsmaßnahmen und öffentlich-

rechtliche Regelungen durch das Amt für Ländliche

Entwicklung nicht erforderlich sind. Als Beispiel zei-

ge ich die einfache Dorferneuerung Nattenhausen

im Landkreis Günzburg.

Flurneuordnung Die landwirtschaftlichen Betriebe sind gezwungen

alle Chancen zur Rationalisierung und damit zur

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu nutzen. Dar-

über hinaus ist die Pachtquote der Betriebe in Bay-

ern durch den Strukturwandel stark gestiegen und

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wird tendenziell noch weiter zunehmen. Die Wirt-

schaftsflächen müssen auch heute noch nach Lage,

Form und Größe an die betrieblichen Erfordernisse

angepasst, zweckmäßig und bedarfsgerecht er-

schlossen werden. Deshalb brauchen unsere Land-

wirte, angepasst an die jeweilige Aufgabenstellung

vor Ort, auch weiterhin die Flurneuordnung, die wir

in unterschiedlichen Verfahrensarten anbieten kön-

nen.

Wie Sie aus dem Beispiel sehen, bietet die Boden-

ordnung in der Flurneuordnung die Chance, ökono-

mische und ökologische Interessen in Einklang zu

bringen, mit dem Zweck, die Bewirtschaftungskos-

ten zu senken sowie die Kulturlandschaft zu sichern.

Durch Flurneuordnung wird die Effizienz und Wett-

bewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe

spürbar verbessert. So reduzieren sich dank der

besseren Erschließung der Flur und der Zusammen-

legung zu größeren Wirtschaftsflächen die Betriebs-

kosten um bis zu 150 €/ha/Jahr. Gleichzeitig kann

der Arbeitsaufwand für die Feldarbeit um bis zu

40 % verringert und der Dieselverbrauch um rund

1/3 gesenkt werden.

Das Dienstleistungsangebot der Flurneuordnung un-

terstützt aber auch die Gemeinden, denn auch zur

Verwirklichung von Gemeindeentwicklungsprozes-

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sen ist die Verfügbarkeit von Grund und Boden eine

entscheidende Voraussetzung.

Vor allem gilt dies für flächenbezogene Handlungs-

felder, wie z. B.

- gemeindeübergreifende Konzepte zum Hoch-

wasserschutz

- Biotopvernetzung

- großflächige Weidekonzepte oder

- Erlebniswege - z.B. der Besinnungsweg Mit-

telneufnach, Landkreis Augsburg.

Unternehmensverfahren Großbaumaßnahmen der öffentlichen Hand – hier

dargestellt am Beispiel der Südspange der Stadt

Bobingen im Landkreis Augsburg - werden in der

Landschaft geplant und führen oft zu massiven Ver-

änderungen der Agrar- und Grundstücksstruktur, der

Natur und der vorhandenen Infrastruktur.

Um einen Verlust von Eigentumsflächen zu vermei-

den, wurden vom Unternehmensträger - der Stadt

Bobingen - ca. 23 ha an Einlageflächen freihändig

innerhalb und außerhalb der Trasse erworben. Die

Teilnehmergemeinschaft transferierte die Grundstü-

cke in die Trasse bzw. stellt sie für den sonstigen

Flächenbedarf wie für Wege, Gewässer, Natur,

Landschaft oder die gemeindliche Infrastruktur be-

reit. Bemerkenswert ist hier die kurze Laufzeit, denn

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von der Anordnung des Verfahrens bis zur Besitz-

einweisung in die neuen Grundstücke hat es nur

3 Jahre gedauert.

Durch ein Unternehmensverfahren - wie hier oder

auch an der Bundesautobahn A 7 - werden die

Nachteile für Grundeigentümer vermieden oder

ausgeglichen und die benötigten Flächen ohne Ent-

eignung bereitgestellt. Die Interessen sowohl des

Unternehmensträgers als auch der privaten Grund-

eigentümer werden berücksichtigt. Dadurch ist in

der Regel eine hohe Akzeptanz gewährleistet.

Freiwilliger Landtausch Das Beispiel Seeg im Landkreis Ostallgäu zeigt,

dass mit dem Freiwilligen Landtausch die Lage,

Form und Größe von Grundstücken schnell, be-

darfsgerecht und kostengünstig verbessert werden

kann. Dazu genügt oft schon die Verlegung weniger

Grundstücke um ein effizienteres Wirtschaften oder,

wie hier eine Teilaussiedlung, zu ermöglichen. Auch

für Anliegen des Naturschutzes und der Land-

schaftspflege kann ein Freiwilliger Landtausch

durchgeführt werden. Der Freiwillige Landtausch ist

ein behördlich geleitetes Tauschverfahren bei dem

die Tauschvorgänge einvernehmlich vereinbart wer-

den. Die Führung der Tauschverhandlungen im

Freiwilligen Landtausch ist privatisiert und wird von

einem zugelassenen Helfer erledigt.

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Freiwilliger Nutzungstausch Mit dem Beispiel Untermeitingen aus dem Landkreis

Augsburg stelle ich Ihnen den Freiwilligen Nutzungs-

tausch vor. Angesichts steigender Pachtquoten er-

höht sich für die Landwirte der Anteil an nicht zu-

sammenhängenden Wirtschaftsflächen. Beim Frei-

willigen Nutzungstausch werden Wirtschaftsflächen

auf Pachtbasis freiwillig, schnell und kostengünstig

zusammengelegt. Die Eigentumsverhältnisse selbst

bleiben unverändert. Auch ökologische Interessen

werden bei der Zusammenlegung berücksichtigt.

Die Arrondierung der Wirtschaftsflächen im Rahmen

des Freiwilligen Nutzungstausches führt bei den

landwirtschaftlichen Betrieben rasch zu beachtlichen

Einsparungen an Arbeitszeit und Maschinenkosten.

Als Anreiz erhalten die Verpächter eine einmalige

Prämie von bis zu 200 €/ha, wenn sie die Tausch-

vereinbarung für mindestens 10 Jahre akzeptieren.

In Flurlagen in denen ein klassisches Flurneuord-

nungsverfahren läuft, kann, soweit erforderlich, mit

einem nachgeschalteten Freiwilligen Nutzungs-

tausch das Zusammenlegungsergebnis durch eine

günstige Zuordnung der Pachtflächen zu den Eigen-

tumsflächen weiter optimiert werden.

Der Freiwillige Nutzungstausch wird derzeit regional

unterschiedlich stark nachgefragt; ich erwarte in na-

her Zukunft ein Ansteigen der Nachfrage.

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Ländliche Infrastruktur durch Wegebau Außerhalb von Flurneuordnung und Dorferneuerung

fördert die Ländliche Entwicklung die Planung und

Herstellung von Verbindungswegen zu

- Almen und Alpen,

- Einzelhöfen, Weilern und Dörfern,

- sowie Feld- und Waldwegen, soweit diese

dem Lückenschluss von Wander- und Radwe-

genetzen dienen.

Über ausgebaute Erschließungswege können die

Almen oder Alpen betriebswirtschaftlich akzeptabel

erreicht und versorgt werden. Das ist eine Grund-

voraussetzung für das Überleben der Berglandwirt-

schaft und damit für den Erhalt der alpinen Kultur-

landschaft.

Ich komme zum Schluss:

Die Instrumente der Bayerischen Verwaltung für

Ländliche Entwicklung bieten vielfache Unterstüt-

zung für die Land- und Forstwirtschaft, die Kommu-

nen und die Menschen im ländlichen Raum. Ange-

sichts der sich stetig wandelnden Herausforderun-

gen und des gleichzeitigen Personalabbaus in der

Verwaltung müssen wir unsere Instrumente noch

gezielter einsetzen und auf die Lösung der vordring-

lichsten Aufgabenstellungen ausrichten. Die große

Nachfrage von Landwirtschaft, Bürgern und Ge-

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meinden bestätigt die Notwendigkeit der Instrumen-

te und zeigt die Wertschätzung der Arbeit der Länd-

lichen Entwicklung in den ländlichen Regionen Bay-

erns.

Wichtiger denn je ist die Unterstützung in den Berei-

chen Projektsteuerung, Beratung und Moderation

von Entwicklungsprozessen. Hier steht uns mit der

integrierten ländlichen Entwicklung ein geeignetes

und erprobtes Instrument zur Verfügung.

Der ländliche Raum in Bayern braucht auch in Zu-

kunft Partner. Die Ländliche Entwicklung versteht

sich als Partner der Akteure im ländlichen Raum,

der offen und flexibel auf die jeweils geforderte Auf-

gabe im Rahmen seiner Möglichkeiten reagieren

kann. Es wird auch in Zukunft spannend bleiben an

der Gestaltung des Wandels mitzuarbeiten. Land-

entwicklung ist eine Investition in die Zukunft und ei-

ne bereichernde Aufgabe für alle Akteure.

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