Ländlicher Raum-den Wandel gestalten
Vorgehensweise in Bayern
Präsident Dipl.-Ing. Johann HuberAmt für Ländliche Entwicklung Schwaben
Seite 2Ländlicher Raum – den Wandel gestalten Vorgehensweise in Bayern
Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben · Präsident Dipl.-Ing. Johann Huber
Gliederung
1. Einführung
2. Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern
3. Instrumente der Verwaltung für Ländliche Entwicklung mit Beispielen
• Integrierte ländliche Entwicklung
• Bürgermitwirkung
• Bodenordnung
• Dorferneuerung
• Flurneuordnung (Unternehmensverfahren, Freiwilliger Landtausch, Freiwilliger Nutzungstausch)
• Infrastrukturmaßnahmen4. Zusammenfassung
Seite 3Ländlicher Raum – den Wandel gestalten Vorgehensweise in Bayern
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• Oberste Landesbehörde:
• Obere Flurbereinigungsbehörden, Flurbereinigungsbehörden:
Staatsminister
Verwaltung für Ländliche Entwicklung
Einwohner: 12,5 Millionen
Fläche: 70.000 km2
7 Ämter für Ländliche Entwicklung
Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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Teilnehmergemeinschaft
• Vorsitzender des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft (Geodät) als Ansprechpartner vor Ort
• technische und rechtliche Durchführung des Projektes
Amt für Ländliche Entwicklung
• Aufsichts- und Genehmigungsfunktion über die Teilnehmergemeinschaften
• Ansprechpartner für Landräte und Bürgermeister
Teilnehmergemeinschaft - Amt
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2056
1440
1088
0 500 1000 1500 2000 2500
1993
2009
2019 Personalstand
Jahr
Stellen
Entwicklung der personellen und finanziellen Ressourcen
Personalabbau
89
116
111
107
0 50 100 150
2006
2007
2008
2009
Fördermittel (EU, Bund, Bayern)
Mio. €
Jahr
von 1993 bis 2019:
nahezu Halbierung der Stellenzahl
2010: ca. 100 Mio. €
Finanzen
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Integrierte ländliche Entwicklung ILE
ILEK Integriertes ländliches Entwicklungskonzept
Dor
fern
euer
ung
Flur
neuo
rdnu
ng
Länd
liche
Infra
stru
ktur
Um
setz
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Dor
fern
euer
ung
Flur
neuo
rdnu
ng
Länd
liche
Infra
stru
ktur
Einzelvorhaben
Gemeindeübergreifend Dorf- bzw. Gemeindeebene
Seite 7Ländlicher Raum – den Wandel gestalten Vorgehensweise in Bayern
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Gemeinde A - Innenentwicklung - Dezentrale Nahversorgungsfunktion
Gemeinde C- Innenentwicklung - Gemeinschaftseinrichtung - Erholungsinfrastruktur
Gemeinde B- Flächenbereitstellung (Gewerbe) - Ressourcenschutz (Grundwasser)
Vereinfachte Darstellung der Schwerpunktsetzungen für den nachfolgenden Instrumenteneinsatz
Gemeinde E- Dezentrale Nahversorgungsfunktion - Erholungsinfrastruktur
Gemeinde A
Gemeinde B
Gemeinde C
Gemeinde E
Gemeinde DGemeinde D- Gemeinschaftseinrichtung - Infrastruktur Landwirtschaft - Hochwasserschutz
Quelle: HandlungsleitfadenIntegrierte Ländliche Entwicklung
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Integrierte ländliche Entwicklung - Unternehmensverfahren an der A7
Zusammenschluss von 10 Gemeinden- Gewerbepark „Allgäuer Land“- Erlebniswelt „Allgäuer Land“
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• „Lückenschluss“ der A7 zwischen Nesselwang und Grenztunnel bei Füssen verändert die Region
• gemeinsame Nutzung der Chancen des Ausbaus und Minimierung der Risiken
• Initiierung der „Integrierten ländlichen Entwicklung an der A7“ vor Baubeginn im September 2003
Integrierte ländliche Entwicklung - Anlass und Ausgangssituation
Seite 10Ländlicher Raum – den Wandel gestalten Vorgehensweise in Bayern
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• Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit
• Stärkung der Region als Wirtschaftsstandort
• Zielgruppenorientierte Ausweitung des touristischen Angebotes
• Optimierung der Siedlungsentwicklung
• Vernetzung und Schutz wertvoller ökologischer Strukturen
• Hilfe für die Landwirtschaft - Flurneuordnung
• Erhalt der kulturellen und sozialen Identität
Integrierte ländliche Entwicklung - Inhalt und Ziele
Seite 11Ländlicher Raum – den Wandel gestalten Vorgehensweise in Bayern
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• intensiver Dialog innerhalb der Koordinierungsgruppe als Basis für den Erfolg des Projektes
• beteiligte Bürgermeister sind wichtige Mittler und Multiplikatoren zur Stärkung des interkommunalen Gedankens in der eigenen Gemeinde und der gesamten Region
Lenkungsgruppe A7Landkreis, Amt für Ländliche Entwicklung, LARS consult
Koordinierungsgruppe A7 Landkreis, Amt für Ländliche Entwicklung, Bürgermeister der 10 Gemeinden, LARS consult
Arbeitskreis Landwirtschaft Kommunale Arbeitskreise
Integrierte ländliche Entwicklung - Organisation und Methodik
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• „Interkommunaler Gewerbepark“ in Füssen
• Trendsportanlage Nesselwang
• Zusammenarbeit der gemeindlichen Bauhöfe
• übergemeindliche Standortanalyse für Golfplatz und Hotellerie
• gemeinsame Versicherung der Liegenschaften
• „Erlebnisdorf“ bei Füssen
• gemeinsame Mobilfunkstudie
Gründung des interkommunalen Zweckverbandes „Allgäuer Land“ zur gemeinsamen lnitiierung und Umsetzung von Projekten
Schlüsselprojekte:
Integrierte ländliche Entwicklung - Erste Schritte und Projekte
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Bürgermitwirkung
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Mitwirken - dürfen, - wollen, - können!
Schulen der Dorf- und Landentwicklung
Klosterlangheim
Thierhaupten
Plan
kste
tten
www.sdl-inform.de
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Bodenordnung
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Dorferneuerung in Bayern
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Seite 18Ländlicher Raum – den Wandel gestalten Vorgehensweise in Bayern
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Planung, Genehmigung, Förderung, Projektumsetzung, Bodenordnung und rechtliche Umsetzung aus einer Hand
Seite 19Ländlicher Raum – den Wandel gestalten Vorgehensweise in Bayern
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Katastervermessung, Abmarkung, digitale Flurkarten, Erneuerung des Liegenschaftskatasters und des Grundbuches
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Dorferneuerung - Förderung von öffentlichen Maßnahmen Straßen, Plätze, Gemeinschaftseinrichtungen
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Dorferneuerung - Innenentwicklung
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Dorferneuerung - Förderung von Privatmaßnahmen
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Einfache Dorferneuerung
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• Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke zu großen Wirtschaftsflächen• Erschließung mit gut ausgebauten Wegen• Einsparpotential von ca. 150 €/ha/Jahr• Flächenbereitstellung für öffentliche und gemeinschaftliche Vorhaben (Straßen, Wege, Naturschutz, Landschaftspflege - z.B. Biotopverbundsysteme)
Flurneuordnung
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Flurneuordnung – Hochwasserschutz und Biotopvernetzung
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Besinnungsweg Mittelneufnach
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Unternehmensverfahren
Südspange Bobingen, Landkreis Augsburg
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Freiwilliger LandtauschSeeg, Landkreis Ostallgäu
7 beteiligte Tauschpartner; 8,3 ha Tauschfläche
Ergebnis:
• Standort für Milchviehlaufstall und Halle• Zusammenlegung und Formverbesserung der landwirtschaftlichen Flächen (Verbesserung der Agrarstruktur)
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• ausschließlich freiwilliger Austausch von Wirtschaftsflächen
• Eigentum unverändert
• Neuregelung der Pachtverhältnisse, Einholung der Erlaubnis von Unterverpachtungen
• Mindestpachtdauer 10 Jahre
• einmalige Pachtprämie bis zu 200 €/ha für Verpächter
Freiwilliger NutzungstauschUntermeitingen, Landkreis Augsburg
Seite 30Ländlicher Raum – den Wandel gestalten Vorgehensweise in Bayern
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Beteiligt mit 23,90 ha LFEinlage: 21 GrundstückeAbfindung: 4 Grundstücke13 Verpächter
Beteiligt mit 18,65 ha LFEinlage: 18 Grundstücke Abfindung: 4 Grundstücke9 Verpächter
Beteiligt mit 11,36 ha LFEinlage: 13 GrundstückeAbfindung: 4 Grundstücke8 Verpächter
Beteiligt mit 16,20 ha LFEinlage: 15 GrundstückeAbfindung: 6 Grundstücke7 Verpächter
Daten von 4 beteiligten Bewirtschaftern
Untermeitingen, Landkreis AugsburgFreiwilliger Nutzungstausch
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Ländliche Infrastruktur - Alpwegebau
Befestigte Wege sind eine unverzichtbare und feste Größe betriebswirtschaftlicher Rentabilität für die Alm- und Alpbauern und die ca. 50 Sennereien in den Alpen.
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• Investitionen 221 Mio. €• Fördermittel 107 Mio. €• Verfahrensfläche 600.000 ha• Laufende Verfahren 1.950• Gefördert wird in 1.170 Gemeinden
mit 3.800 Ortschaften• Begünstigt sind 1,2 Mio. Bürgerinnen und Bürger
(10% der Einwohner Bayerns)
Leistungsbilanz 2009 der Ländlichen Entwicklung in Bayern
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Stand: 12.05.2010
Präsident Johann Huber anlässlich der Fachtagung 2010:
Folie 1 Ländlicher Raum – den Wandel gestalten Vorgehensweise in Bayern
Anrede
Folie 2
Ländlicher Raum – den Wandel gestalten. Die Anforderungen an den ländlichen Raum, die
Kommunen, die Landwirtschaft, an die technischen
und sozialen Infrastrukturen und an die Menschen
sind - in Zeiten des permanenten und schnellen
Wandels - vielfältig.
Mein Vortrag ist wie dargestellt gegliedert: Ich werde
insbesondere anhand von Beispielen die Vorge-
hensweise in Bayern aufzeigen.
Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist die ganz-
heitliche und nachhaltige Stärkung der ländlichen
Räume. Staatsminister Helmut Brunner setzt sich
als bayerischer Landwirtschafts- und Landentwick-
lungsminister nachdrücklich für die Belange des
ländlichen Raumes in Brüssel, in Berlin und in Bay-
ern ein.
1
Hilfestellung bei der Entwicklung der ländlichen Re-
gionen kann, wie bisher vielfach gezeigt, insbeson-
dere die Bayerische Verwaltung für Ländliche Ent-
wicklung mit ihren Instrumenten bieten.
Darüber will ich referieren:
Zunächst einige Bemerkungen zur Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern:
Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung ist zwei-
stufig aufgebaut. Oberste Landesbehörde ist das
Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirt-
schaft und Forsten in München.
Dem Staatsministerium sind 7 Ämter für Ländliche
Entwicklung unmittelbar nachgeordnet.
Aufgabe der Ämter ist es, die Ländliche Entwicklung
durch Flurneuordnung, Dorferneuerung und integ-
rierte ländliche Entwicklung von der Planung bis zur
Umsetzung zu betreuen und zu leiten.
Die Ämter für Ländliche Entwicklung sind interdiszi-
plinär besetzte Kompetenzzentren für Landentwick-
lung. Dort sind Geodäten, Agraringenieure, Architek-
ten, Landschaftsarchitekten, Bauingenieure, Juristen
und Verwaltungsfachkräfte beschäftigt. Wo zusätzli-
ches Fachwissen erforderlich ist, werden seit lan-
gem entsprechende Experten aus den freien Beru-
fen beauftragt. Planungen in der Dorferneuerung
und der Landschaftsplanung in der Flurneuordnung,
Folie 3
2
werden seit vielen Jahren fast vollständig nach au-
ßen vergeben. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die
Vorhaben der Ländlichen Entwicklung trotz begrenz-
ter Personalausstattung fachübergreifend geleitet,
betreut und ausgeführt werden. Planung, Förde-
rung, Genehmigung, Projektumsetzung, Bodenord-
nung und rechtliche Sicherung sind Dienstleistun-
gen, die die Verwaltung für Ländliche Entwicklung
aus einer Hand bietet. Unsere Landentwicklungsin-
genieure leiten die jeweiligen Projekte vor Ort und
gewährleisten damit auch einen Ausgleich zwischen
öffentlichen und privaten Interessen.
Kernstück eines jeden Dorferneuerungs- oder Flur-
neuordnungsverfahrens nach dem FlurbG ist in
Bayern die Teilnehmergemeinschaft. Alle Grund-
stückseigentümer des Verfahrensgebietes in der
Flurneuordnung und Dorferneuerung bilden nach
dem Genossenschaftsprinzip diese Teilnehmerge-
meinschaft. Sie ist Trägerin des Verfahrens und eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als „Behörde
auf Zeit“ ist sie in Bayern mit beachtlichen behördli-
chen Befugnissen ausgestattet. Zu ihren Aufgaben
gehören die Planung und die Ausführung der Maß-
nahmen inklusive der notwendigen Bodenordnung
und deren rechtlicher Umsetzung.
Folie 4
3
In Bayern muss staatliches Personal, vor allem in
den technischen Verwaltungen, abgebaut werden.
Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung wird in der
Zeit von 1993 bis ca. 2019 von 2056 Stellen auf
1088 Stellen reduziert; das sind 47 % Personalab-
bau. Gleichwohl bleibt eine eigenständige Fachver-
waltung in ihrer bewährten Struktur - zweistufig an
7 Standorten - erhalten.
Die Gemeinden und die Landwirtschaft haben in der
Dorferneuerung und Flurneuordnung weiterhin ei-
nen beachtlichen Investitionsbedarf, den sie aus ei-
gener Kraft nicht finanzieren können. Für die Ländli-
che Entwicklung in Bayern stehen im Jahr 2010 da-
her wieder über 100 Mio. € an Fördermitteln der EU,
des Bundes und des Freistaates Bayern zur Verfü-
gung.
Im Folgenden stelle ich Ihnen anhand von Bei-spielen die Instrumente der Verwaltung für Länd-liche Entwicklung vor, mit denen wir Beiträge leisten, den Wandel im Ländliche Raum zu ges-talten: Ich beginne mit der Integrierten Ländlichen Entwick-
lung und werde Ihnen dazu ein Beispiel an der Bun-
desautobahn A 7“, im Landkreis Ostallgäu, näher
vorstellen. Herr Ministerialdirektor Martin Neumeyer,
Folie 5
Folie 6
4
hat Ihnen bereits in seinem Vortrag heute früh den
bayerischen Weg der ILE dargestellt.
Wir stellen in der Praxis fest, dass Gemeinden viele
ihrer Aufgaben in der Gemeinschaft mit anderen
Gemeinden besser, effizienter und nachhaltiger lö-
sen als allein. Ziel dieser freiwilligen Zusammenar-
beit der Gemeinden ist es, Einsparmöglichkeiten zu
erschließen und Projekte gemeindeübergreifend zu
planen und auszuführen. Mit der integrierten ländli-
chen Entwicklung fördern wir die Zusammenarbeit
zwischen den Kommunen.
Unter dem Dach eines Integrierten ländlichen Ent-
wicklungskonzeptes (ILEK) werden die Umset-
zungsinstrumente Dorferneuerung, Flurneuordnung
und ländliche Infrastrukturmaßnahmen räumlich und
fachlich koordiniert und zusammengeführt sowie de-
ren Einsatz ausgewählt und zielgerichtet vorbereitet.
Das ermöglicht eine Konzentration auf Aufgaben-
schwerpunkte wie z.B. die Innenentwicklung der
Dörfer oder die nachhaltige und wettbewerbsfähige
Landnutzung.
Die Gemeinden sind Träger des ILEK und damit
zentraler Partner. Erstellt wird das ILEK durch einen
moderierenden Planer in enger Zusammenarbeit mit
den Bürgermeistern, Gemeinderäten, örtlichen Ar-
Folie 7
5
beitsgruppen, dem Amt für Ländliche Entwicklung
sowie weiteren Behörden und Stellen (Dialogpla-
nung).
Nun aber zum konkreten Beispiel: „Integrierte Ländliche Entwicklung an der Bundesautobahn A 7“ zwischen Nesselwang und Füssen im Land-kreis Ostallgäu. Sie stellt einen Querschnitt aus dem vielfältigen An-
wendungsspektrum der integrierten Entwicklung dar.
Der Lückenschluss der Autobahn A 7 zwischen
Nesselwang und dem Grenztunnel nach Österreich
bei Füssen hat die gewachsene Struktur der Region
maßgeblich verändert. Um gemeinsam die Chan-
cen, die mit dem Ausbau verbunden sind, zu erken-
nen, zu nutzen und mögliche Risiken durch frühzei-
tiges Handeln zu minimieren, wurde bereits vor
Baubeginn der A 7 im Jahr 2003 die integrierte Ent-
wicklung an der A 7 gestartet. Die Verkehrsüberga-
be der A 7 fand im September 2009 statt. Einige von
Ihnen haben gestern im Rahmen der Exkursion 8
das Projekt vor Ort besichtigen können.
In der ILE an der A 7 haben sich 10 Kommunen ein-
schließlich der Stadt Füssen und des Landkreises
Ostallgäu im Januar 2005 zu einem Zweckverband
„Allgäuer Land“ zusammengeschlossen mit dem
Ziel, gemeinsame Projekte zu initiieren und umzu-
Folie 8
6
setzen. Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca.
35.000 ha mit etwa 37.000 Einwohnern. Fachlich
begleitet wurde das Projekt durch das Büro LARS
consult aus Memmingen. Finanziert wurde das Kon-
zept durch das Amt für Ländliche Entwicklung
Schwaben, den Landkreis Ostallgäu und die 10 be-
teiligten Gemeinden.
Der Ausbau der A 7 stellte eine große Herausforde-
rung für die 10 Gemeinden dar. Mit dem Bau wurde
Land in erheblichen Umfang beansprucht, beste-
hende Strukturen - gerade auch in der Landwirt-
schaft - sind betroffen. Anderseits bot der Weiterbau
der A 7 auch Chancen: Die Dörfer wurden vom
Durchgangsverkehr entlastet. Für sie ergeben sich
neue Entwicklungsmöglichkeiten, auch durch den
sehr guten Anschluss an das überregionale Ver-
kehrsnetz.
Ziele der ILE A 7 sind:
- Intensivierung der interkommunalen Zusam-
menarbeit
- Stärkung der Region als Wirtschaftsstandort -
Wertschöpfung!
- Zielgruppenorientierte Ausweitung des touris-
tischen Angebotes
- Optimierung der Siedlungsentwicklung
- Vernetzung und Schutz wertvoller ökologi-
scher Strukturen
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Folie 10
7
- Hilfe für die Landwirtschaft – unternehmens-
bedingte Flurneuordnung!
- Erhalt der kulturellen und sozialen Identität
Durch den Zweckverband „Allgäuer Land“ verfügen
die 10 Gemeinden über eine fundierte rechtliche
und organisatorische Struktur. Die Organisations-
form mit der Lenkungsgruppe, der Koordinierungs-
gruppe und dem Zweckverband hat sich bewährt. In
der Koordinierungsgruppe wird sehr offen und kon-
struktiv über neue Ideen und Projekte diskutiert,
während der Zweckverband im Wesentlichen mit der
Umsetzung konkreter Einzelprojekte befasst ist. Die
Bürgermeister loben die neue Qualität des Austau-
sches auf gleicher Augenhöhe.
Realisierte Schlüsselprojekte der ILE A 7 sind:
- die Schaffung eines „Interkommunalen Ge-
werbeparks“ in Füssen
- die interkommunale Förderung eines überört-
lich bedeutsamen Trendsportzentrums bei
Nesselwang
- die Zusammenarbeit der gemeindlichen Bau-
höfe
- übergemeindliche Standortanalysen für die
Konzeption eines interkommunalen Golfplat-
zes und die Ausarbeitung eines Konzepts für
die Ansiedelung gehobener Hotellerie
Folie 11
Folie 12
8
- gemeinsame Versicherung der kommunalen
Liegenschaften zur Reduzierung der Versiche-
rungsprämien
Noch umzusetzen sind:
- die Planung eines „Erlebnisdorfes“ bei Füssen
- gemeinsame Mobilfunkstudie
Das Gebiet entlang der A 7 wird von der Verwaltung
für Ländliche Entwicklung im Rahmen von Dorfer-
neuerungen, unternehmensbedingten Flurneuord-
nungsverfahren und Infrastrukturmaßnahmen unter-
stützt. Derzeit sind 6 Verfahren mit einer Gesamtflä-
che von über 5.600 ha in Bearbeitung.
Die integrierte ländliche Entwicklung entlang der
Bundesautobahn A 7 ist ein Musterbeispiel, wie Ei-
geninitiative und ausgeprägter Wille zur Zusam-
menarbeit zum größtmöglichen Nutzen für eine gan-
ze Region führen kann. Das ist nachhaltiges Han-
deln, das auch zu Wertschöpfung führt.
Bürgermitwirkung „Im Mittelpunkt aller Planungen steht der Mensch“,
hat der große Architekt und Gründer des Bauhauses
Walter Gropius formuliert. Ein Satz, der auch für die
Projekte in der Ländlichen Entwicklung Orientierung
ist. Die Wünsche und Vorstellungen der Bürgerinnen
und Bürger vor Ort sowie der Gemeinden bilden den
Folie 13
9
Orientierungsrahmen für die professionelle Arbeit
der Planer. Ohne die Bürger geht es nicht, ohne die
Gemeinde geht es nicht.
„Mitdenken, mitplanen, mitgestalten“ – so lautet das
Motto sowohl in der integrierten ländlichen Entwick-
lung als auch in jeder Dorferneuerung und Flurneu-
ordnung. Dahinter steckt die Überzeugung: Nur
wenn die Bürgerinnen und Bürger – also auch die
Grundeigentümer – bei der Gestaltung ihres Le-
bensraumes mitwirken können, identifizieren sie
sich auch mit dem Ergebnis. Die Aktivierung des
bürgerschaftlichen Engagements in den ländlichen
Regionen und in ihren Dörfern ist ein wesentlicher
Bestandteil unserer Arbeit und ein zentrales Ele-
ment einer erfolgreichen Entwicklung.
Die Bürgerinnen und Bürger suchen im Dialog mit
Fachleuten und Planern nach Antworten auf die Fra-
gen „Woher kommen wir?“, „Wo stehen wir?“, „Wo
wollen wir hin?“ und analysieren so die eigenen Le-
bensbedingungen vor Ort. Aus den Erkenntnissen
dieses individuellen und gemeinschaftlichen Nach-
und Mitdenkens werden die Entwicklungsziele für
die Zukunft abgeleitet, in einem Leitbild zusammen-
gefasst und Maßnahmen entwickelt.
Die Menschen können aber nur dann kompetent
mitwirken, wenn sie das Planungsgeschehen und
die Methoden kennen und wissen, wie Entschei-
Folie 14
10
dungen zustande kommen. Diese Kenntnisse ver-
mitteln in Bayern die drei Schulen der Dorf- und
Landentwicklung in Thierhaupten, Plankstetten und
Klosterlangheim. Sie sind Ideenschmieden und Im-
pulsgeber für die Entwicklung der ländlichen Räu-
me. Dort werden von den Bürgern - einschließlich
der kommunalen Mandatsträger - in Seminaren die
relevanten Themenfelder, Leitbilder und Zukunfts-
strategien erarbeitet. Auf Exkursionen zu besonders
gelungenen Projekten werden wertvolle Erfahrun-
gen mit anderen Dörfern ausgetauscht. Ein wichtiger
Bestandteil ist die im Auftrag der Verwaltung für
Ländliche Entwicklung und von der SDL Thierhaup-
ten betriebene Informationsplattform SDL-inform
(www.sdl-inform.de), die mit guten Praxisbeispielen
ein Informationsangebot bietet und für die Vernet-
zung aller Beteiligten sorgt.
Bodenordnung Zentrales Instrument eines jeden Verfahrens nach
dem Flurbereinigungsgesetz ist die Neuordnung
ländlichen Grundbesitzes in der Dorferneuerung und
der Flurneuordnung - kurz die Bodenordnung. Dabei
werden die unterschiedlichen Interessen insbeson-
dere der Landwirte, Grundeigentümer und der öf-
fentlichen Hand berücksichtigt. Die Bodenordnung
ist eine ganz entscheidende Voraussetzung für ei-
nen weitgehend konfliktfreien Vollzug eigentums-
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11
rechtlicher Veränderungen. Sie ist gleichzeitig auf
einen flächensparenden und ressourcenschonen-
den Umgang mit dem nicht vermehrbaren Gut
Grund und Boden ausgerichtet. Sie macht - bildlich
gesprochen - Grund und Boden temporär mobil. Die
Bodenordnung ist die entscheidende Kernkompe-
tenz unserer Verwaltung. Sie ist das Schlüsselin-
strument, um - gemäß FlurbG - Verbesserungen
der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der
Land- und Forstwirtschaft zu ermöglichen und die
allgemeine Landeskultur und Landentwicklung för-
dern zu können.
Dorferneuerung Die Gemeinden stehen heutzutage vor vielfältigen
Herausforderungen. Sie müssen
- die infrastrukturellen, wirtschaftlichen und öko-
logischen Rahmenbedingungen für das Leben
im Dorf schaffen,
- den Gemeinschaftsgeist erhalten oder wieder
neu beleben,
- eine Strategie erarbeiten, die eine zukunfts-
trächtige Entwicklung von Dorf und Gemeinde
sichert.
Hier setzt nun die Dorferneuerung an.
Um ein Dorf fit für die Zukunft zu machen, müssen
alle Aspekte seiner Entwicklung betrachtet werden.
Folie 16
12
Deshalb strebt das Bayer. Dorferneuerungspro-
gramm ganzheitliche Lösungen an. Gemeinden, die
in das Programm aufgenommen sind, können plane-
rische, finanzielle und organisatorische Hilfe zur Er-
füllung vielfältiger Aufgaben erwarten - z.B. in den
Bereichen Bauen, Gestalten, Ökologie, Wirtschaft
oder Kultur.
Als Beispiel hierzu sehen Sie die Revitalisierung der
Klostergaststätte Unterliezheim im Landkreis Dillin-
gen durch die Teilnehmergemeinschaft mit der
Schaffung von ca. 10 Teilzeitarbeitsplätzen.
Schwerpunktthemen der Dorferneuerung sind vor al-
lem auch die Innenentwicklung der Dörfer verbun-
den mit dem sparsamen Umgang mit Grund und
Boden sowie Beiträgen zum Klimaschutz zur An-
passung an den Klimawandel.
Als Antwort auf den demographischen Wandel und
um Beiträge zum Flächensparen zu leisten, haben
wir mit dem Aktionsprogramm „Dorf vital“ den
Schwerpunkt der Dorferneuerung auf die Innenent-
wicklung gelegt. Mit dem erst vor wenigen Jahren
eingeführten „Werkzeug“ Vitalitäts-Check zur Innen-
entwicklung werden in den Dörfern Daten zur Sied-
lungsstruktur, Bevölkerungsentwicklung, Baulandpo-
litik, Gewerbe und Versorgungsstruktur erfasst, be-
wertet und Folgerungen für die Innenentwicklung
der Dörfer abgeleitet. Damit wird aufgezeigt, welche
Folie 17
13
Potenziale für die Bereiche Leben, Wohnen und Ar-
beiten vorhanden sind, um im Dorfkern die Vitalität
zu fördern und die Identität zu erhalten.
Seit mehr als 25 Jahren machen ländliche Kommu-
nen und ihre Bürger regen Gebrauch vom Bayer.
Dorferntwicklungsprogramm.
Was ist das Geheimnis dieses Erfolges?
Das bayerische Modell der Dorferneuerung ist mehr
als Bürgermitwirkung, Leitbildarbeit und Unterstüt-
zung für öffentliche und private Projekte. Es ist sein
ganzheitlicher Ansatz, der Bürger und Kommunalpo-
litiker überzeugt: Planung, Genehmigung, Förde-
rung, projektbezogene Abwicklung, Bodenordnung
und rechtliche Sicherung liegen in einer Hand. Geo-
däten als Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaf-
ten regeln auf der Basis des Flurbereinigungsgeset-
zes die Eigentumsverhältnisse im Dorf dort neu, wo
Flächen benötigt werden oder Grenzen festzulegen
sind. Sie leiten die Abmarkung und die Vermessung
und sorgen dafür, dass Kataster und Grundbuch
umgeschrieben werden.
Konkret unterstützt das Bayer. Dorfentwicklungs-
programm - wie Sie an den Bildern sehen können -
öffentliche und private Maßnahmen
- im baulich-gestalterischen Bereich z.B. bei
Folie 18
Folie 19
Folie 20
14
Straßen und Plätzen, der Erschließung land-
wirtschaftlicher Hofstellen, bei dorfgerechten
Kultur-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen
oder der Sanierung und Umnutzung dörflicher
Bausubstanz, z. B. in geeignete Räume für ei-
ne Arztpraxis
- im ökologischen Bereich z.B. bei der Rena-
turierung und naturnahen Gestaltung von
Fließgewässern und Dorfweihern oder der
Verbesserung der Ortsein- und -durchgrünung
- im ökonomischen Bereich z.B. beim Erwerb
und der Verwertung von Grundstücken und
Gebäuden im Zusammenhang mit Maßnah-
men zur Innenentwicklung des Dorfes, bei der
Wiederbelebung leerstehender Bausubstanz
oder der Verbesserung der Nahversorgung
durch Dorfläden
- im sozialen und kulturellen Bereich z.B. bei
Seminaren und Aktionen zur Förderung der In-
formation und Motivation der Bürger, Einrich-
tungen zur Förderung der Dorfgemeinschaft
(Dorfgemeinschaftshäuser, Generationenhäu-
ser, Kapellen) oder bei der Errichtung und Re-
novierung von Bildstöcken, Marterln und Brun-
nen.
Folie 21
15
Die Höhe der Zuschüsse für die genannten Maß-
nahmen hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um
Investitionen der öffentlichen Hand oder um private
Investitionen handelt.
Einige gelungene Beispiele zur Förderung von Pri-
vatmaßnahmen aus Schwaben sehen Sie in der
Präsentation.
Einfache Dorferneuerung Bei begrenzter Aufgabenstellung in einem Dorf kann
die Einleitung eines Verfahrens nach dem FlurbG
unterbleiben. Eine begrenzte Aufgabenstellung se-
hen wir, wenn das Projekt in einem planerischen
Kontext steht, die Bürgermitwirkung gegeben ist,
Bodenordnungsmaßnahmen und öffentlich-
rechtliche Regelungen durch das Amt für Ländliche
Entwicklung nicht erforderlich sind. Als Beispiel zei-
ge ich die einfache Dorferneuerung Nattenhausen
im Landkreis Günzburg.
Flurneuordnung Die landwirtschaftlichen Betriebe sind gezwungen
alle Chancen zur Rationalisierung und damit zur
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu nutzen. Dar-
über hinaus ist die Pachtquote der Betriebe in Bay-
ern durch den Strukturwandel stark gestiegen und
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wird tendenziell noch weiter zunehmen. Die Wirt-
schaftsflächen müssen auch heute noch nach Lage,
Form und Größe an die betrieblichen Erfordernisse
angepasst, zweckmäßig und bedarfsgerecht er-
schlossen werden. Deshalb brauchen unsere Land-
wirte, angepasst an die jeweilige Aufgabenstellung
vor Ort, auch weiterhin die Flurneuordnung, die wir
in unterschiedlichen Verfahrensarten anbieten kön-
nen.
Wie Sie aus dem Beispiel sehen, bietet die Boden-
ordnung in der Flurneuordnung die Chance, ökono-
mische und ökologische Interessen in Einklang zu
bringen, mit dem Zweck, die Bewirtschaftungskos-
ten zu senken sowie die Kulturlandschaft zu sichern.
Durch Flurneuordnung wird die Effizienz und Wett-
bewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe
spürbar verbessert. So reduzieren sich dank der
besseren Erschließung der Flur und der Zusammen-
legung zu größeren Wirtschaftsflächen die Betriebs-
kosten um bis zu 150 €/ha/Jahr. Gleichzeitig kann
der Arbeitsaufwand für die Feldarbeit um bis zu
40 % verringert und der Dieselverbrauch um rund
1/3 gesenkt werden.
Das Dienstleistungsangebot der Flurneuordnung un-
terstützt aber auch die Gemeinden, denn auch zur
Verwirklichung von Gemeindeentwicklungsprozes-
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sen ist die Verfügbarkeit von Grund und Boden eine
entscheidende Voraussetzung.
Vor allem gilt dies für flächenbezogene Handlungs-
felder, wie z. B.
- gemeindeübergreifende Konzepte zum Hoch-
wasserschutz
- Biotopvernetzung
- großflächige Weidekonzepte oder
- Erlebniswege - z.B. der Besinnungsweg Mit-
telneufnach, Landkreis Augsburg.
Unternehmensverfahren Großbaumaßnahmen der öffentlichen Hand – hier
dargestellt am Beispiel der Südspange der Stadt
Bobingen im Landkreis Augsburg - werden in der
Landschaft geplant und führen oft zu massiven Ver-
änderungen der Agrar- und Grundstücksstruktur, der
Natur und der vorhandenen Infrastruktur.
Um einen Verlust von Eigentumsflächen zu vermei-
den, wurden vom Unternehmensträger - der Stadt
Bobingen - ca. 23 ha an Einlageflächen freihändig
innerhalb und außerhalb der Trasse erworben. Die
Teilnehmergemeinschaft transferierte die Grundstü-
cke in die Trasse bzw. stellt sie für den sonstigen
Flächenbedarf wie für Wege, Gewässer, Natur,
Landschaft oder die gemeindliche Infrastruktur be-
reit. Bemerkenswert ist hier die kurze Laufzeit, denn
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von der Anordnung des Verfahrens bis zur Besitz-
einweisung in die neuen Grundstücke hat es nur
3 Jahre gedauert.
Durch ein Unternehmensverfahren - wie hier oder
auch an der Bundesautobahn A 7 - werden die
Nachteile für Grundeigentümer vermieden oder
ausgeglichen und die benötigten Flächen ohne Ent-
eignung bereitgestellt. Die Interessen sowohl des
Unternehmensträgers als auch der privaten Grund-
eigentümer werden berücksichtigt. Dadurch ist in
der Regel eine hohe Akzeptanz gewährleistet.
Freiwilliger Landtausch Das Beispiel Seeg im Landkreis Ostallgäu zeigt,
dass mit dem Freiwilligen Landtausch die Lage,
Form und Größe von Grundstücken schnell, be-
darfsgerecht und kostengünstig verbessert werden
kann. Dazu genügt oft schon die Verlegung weniger
Grundstücke um ein effizienteres Wirtschaften oder,
wie hier eine Teilaussiedlung, zu ermöglichen. Auch
für Anliegen des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege kann ein Freiwilliger Landtausch
durchgeführt werden. Der Freiwillige Landtausch ist
ein behördlich geleitetes Tauschverfahren bei dem
die Tauschvorgänge einvernehmlich vereinbart wer-
den. Die Führung der Tauschverhandlungen im
Freiwilligen Landtausch ist privatisiert und wird von
einem zugelassenen Helfer erledigt.
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Freiwilliger Nutzungstausch Mit dem Beispiel Untermeitingen aus dem Landkreis
Augsburg stelle ich Ihnen den Freiwilligen Nutzungs-
tausch vor. Angesichts steigender Pachtquoten er-
höht sich für die Landwirte der Anteil an nicht zu-
sammenhängenden Wirtschaftsflächen. Beim Frei-
willigen Nutzungstausch werden Wirtschaftsflächen
auf Pachtbasis freiwillig, schnell und kostengünstig
zusammengelegt. Die Eigentumsverhältnisse selbst
bleiben unverändert. Auch ökologische Interessen
werden bei der Zusammenlegung berücksichtigt.
Die Arrondierung der Wirtschaftsflächen im Rahmen
des Freiwilligen Nutzungstausches führt bei den
landwirtschaftlichen Betrieben rasch zu beachtlichen
Einsparungen an Arbeitszeit und Maschinenkosten.
Als Anreiz erhalten die Verpächter eine einmalige
Prämie von bis zu 200 €/ha, wenn sie die Tausch-
vereinbarung für mindestens 10 Jahre akzeptieren.
In Flurlagen in denen ein klassisches Flurneuord-
nungsverfahren läuft, kann, soweit erforderlich, mit
einem nachgeschalteten Freiwilligen Nutzungs-
tausch das Zusammenlegungsergebnis durch eine
günstige Zuordnung der Pachtflächen zu den Eigen-
tumsflächen weiter optimiert werden.
Der Freiwillige Nutzungstausch wird derzeit regional
unterschiedlich stark nachgefragt; ich erwarte in na-
her Zukunft ein Ansteigen der Nachfrage.
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Ländliche Infrastruktur durch Wegebau Außerhalb von Flurneuordnung und Dorferneuerung
fördert die Ländliche Entwicklung die Planung und
Herstellung von Verbindungswegen zu
- Almen und Alpen,
- Einzelhöfen, Weilern und Dörfern,
- sowie Feld- und Waldwegen, soweit diese
dem Lückenschluss von Wander- und Radwe-
genetzen dienen.
Über ausgebaute Erschließungswege können die
Almen oder Alpen betriebswirtschaftlich akzeptabel
erreicht und versorgt werden. Das ist eine Grund-
voraussetzung für das Überleben der Berglandwirt-
schaft und damit für den Erhalt der alpinen Kultur-
landschaft.
Ich komme zum Schluss:
Die Instrumente der Bayerischen Verwaltung für
Ländliche Entwicklung bieten vielfache Unterstüt-
zung für die Land- und Forstwirtschaft, die Kommu-
nen und die Menschen im ländlichen Raum. Ange-
sichts der sich stetig wandelnden Herausforderun-
gen und des gleichzeitigen Personalabbaus in der
Verwaltung müssen wir unsere Instrumente noch
gezielter einsetzen und auf die Lösung der vordring-
lichsten Aufgabenstellungen ausrichten. Die große
Nachfrage von Landwirtschaft, Bürgern und Ge-
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meinden bestätigt die Notwendigkeit der Instrumen-
te und zeigt die Wertschätzung der Arbeit der Länd-
lichen Entwicklung in den ländlichen Regionen Bay-
erns.
Wichtiger denn je ist die Unterstützung in den Berei-
chen Projektsteuerung, Beratung und Moderation
von Entwicklungsprozessen. Hier steht uns mit der
integrierten ländlichen Entwicklung ein geeignetes
und erprobtes Instrument zur Verfügung.
Der ländliche Raum in Bayern braucht auch in Zu-
kunft Partner. Die Ländliche Entwicklung versteht
sich als Partner der Akteure im ländlichen Raum,
der offen und flexibel auf die jeweils geforderte Auf-
gabe im Rahmen seiner Möglichkeiten reagieren
kann. Es wird auch in Zukunft spannend bleiben an
der Gestaltung des Wandels mitzuarbeiten. Land-
entwicklung ist eine Investition in die Zukunft und ei-
ne bereichernde Aufgabe für alle Akteure.
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