Publikationsorgan der BVO AGRO WALLIS · Pelux Patty von Marcel + Rena-to Franzen. Betriebscup...

3
ÖFFENTLICHE MÄRKTE Publikationsorgan der BVO Agro Wallis | 5. Mai 2018 Verbands-PR AGRO WALLIS Agro Wallis erscheint von Februar bis April sowie September bis November zweimal im Monat, im Dezember und Januar sowie von Mai bis August einmal monatlich. Herausgeber: BVO, Sekretariat, Talstrasse 3, 3930 Visp, Telefon 027 945 15 71, www.oberwalliser-bauern.ch, [email protected] I Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: Mittwoch, 23. Mai B auern Vereinigung Oberwallis AGRO WALLIS KURSE AGENDA Heute Jubiläumsschau 10 Jahre VZV Vispertal in Stalden Regionalschau VZV Ober- und Unnergoms in Münster Heute und morgen Nationales Finale der Eringer- rasse in Sitten 10. bis 12. Mai Tag der offenen Weinkeller im Wallis 11. bis 13. Mai Bio Agri Schweizer Landwirt- schaftsmesse in Moudon 12. Mai Hof der Sinne, Wine und Brunch in Salgesch 18. Mai 2018 GV Genossenschaft Acker- kulturlandschaft Obergesteln 16. Juni Delegiertenversammlung des Verbands Deutschschweizer Gartenbauvereine in Brig/ Naters 23. Juni Alpaufzug Grächen 30. Juni Tschorrfest 29. Juli Schäferfest auf der Gemmi 1. August Brunch auf dem Bauernhof Senntumsfest auf der Belalp Anmeldeschluss für die DNA- Beprobung von SN-Widdern im Herbst. Handlettering 14. Mai: Schönschreiben wird wieder modern und bereitet Freude! Ganz-Tages-Kurs von 8.30 bis 16.30 Uhr im Landwirt- schaftszentrum Visp. Grund- kurs mit Feder und Tinte Schrift: Cancellaresca. Kurs- leiterin: M. Jeanne Kuonen. Anmeldung bis 8. Mai 2018 an Karin Ritler Tel. 078 841 23 90 Zauberhaftes Heukränzchen 25. Juni 2018 14.00–17.00 Uhr im Landwirtschaftszentrum Visp. Kursleitung: Lucia Kuo- nen, Anmeldung bis 20. Juni an Karin Ritler, Tel. 078 841 23 90 Im Verordnungspaket 2018 werden Änderungsentwürfe zu 14 Bundesrats- und zwei WBF-Verordnungen zur Dis- kussion gestellt. Es soll vo- raussichtlich im Oktober 2018 vom Bundesrat be- schlossen werden. Die neuen Bestimmungen treten mehr- heitlich am 1. Januar 2019 in Kraft. Die Totalrevision der Pflanzenschutzverord- nung (PSV) und der Verord- nung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirt- schaftsbetrieben (VKKL) sol- len per 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die wesentlichsten Änderun- gen bei der Direktzahlungs- verordnung (DZV) wären die Einführung eines neuen Res- sourceneffizienzbeitrages für den Herbizidverzicht auf offe- ner Ackerfläche. Die Schaf- fung der Möglichkeit, im Rah- men von wissenschaftlich be- gleiteten Projekten bestimm- te Anforderungen des ÖLN zu ändern, wenn diese ökolo- gisch mindestens gleichwer- tig sind. Die Verlängerung des Ressourceneffizienzbeitrages für den Einsatz von präziser Applikationstechnik um vier Jahre bis 2023. Zusätzlicher RAUS-Beitrag für männliche Tiere der Rin- dergattung sowie weibliche Kälber und Jungrinder bis 365 Tage alt, wenn sie im Som- merhalbjahr ausschliesslich geweidet werden. Der Schwei- zer Bauernverband (SBV) ver- langt, dass der Zusatzbeitrag für alle geweideten Tiere der Rindergattung auszurichten ist. Das heutige RAUS-Pro- gramm ist eine gute Basis und ist unverändert weiterzufüh- ren. Zur Stärkung der Weide- haltung ist ein zusätzliches RAUS-Weideprogramm einzu- führen. Die Weiterentwick- lung des RAUS-Programms ist auch für die Glaubwürdigkeit der Rindviehhaltung und für die erfolgreiche Vermarktung der Fleisch- und Milchproduk- te zentral. Die finanzielle Ent- schädigung für die Mitwir- kung beim heutigen RAUS- Programm muss beibehalten werden und ein Mitwirken beim zusätzlichen RAUS-Wei- deprogramm ist zusätzlich aufwandgerecht zu entschä- digen. Ersatzlösung für die Kurzalpung Die bisherige Kurzalpungsrege- lung soll durch einen Milch- viehbeitrag für Milchkühe, Milchziegen und Milchschafe abgelöst werden. Das gesöm- merte Milchvieh soll diesen Milchviehbeitrag zusätzlich zum Sömmerungsbeitrag von 400 Fr./Normalstoss erhalten. Er würde linear vom ersten Tag an zunehmen und sein Maxi- mum bei 56 Tagen Sömmerung (149 Fr./Milchkuh) erreichen. Anschliessend nimmt er dann bis zum 100. Tag linear auf null ab. Über 99 Tage gesömmerte Tiere erhielten somit keinen zusätzlichen Milchviehbeitrag. Als Basis für die Berechnung werden für Tiere der Rindvieh- gattung die TVD-Daten «Milch- kühe» herangezogen. Massge- bend für den Beitrag pro Milch- kuh ist das Total der Sömme- rungstage des Tieres während der ganzen Alpsaison. Wird ein Tier auf mehreren Betrieben ge- sömmert, führt dies bei einer totalen Sömmerungsdauer bis zu 99 Tagen zu einer Prorata- Aufteilung des Beitrags eines Tiers auf diese Betriebe. Für Milchziegen und -schafe würde basierend auf der bestehenden Selbstdeklaration der Sömme- rungstage der Beitrag pro Tier berechnet. Mit der Nachfolgelö- sung fällt die bisher separate Erhebung der Kantone für die gemolkenen Tiere weg. Alle Bei- träge pro Raufutterverzehren- de Grossvieheinheit (RGVE) werden ersetzt mit Beiträgen pro Normalstoss (NST). Verordnung über die Koor- dination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) Die Vorgaben zu den beiden Pfeilern des Kontrollsystems «Grundkontrollen» und «risiko- basierte Kontrollen» sollen ge- ändert und präzisiert werden. Die Grundkontrollen sollen durch die Fokussierung auf die wichtigsten Kontrollpunkte und die Ausdehnung der Kon- trollfrequenz weniger Auf- wand mit sich bringen. Zur Er- höhung der Glaubwürdigkeit sollen mindestens zwei Kon- trollen auf dem Betrieb inner- halb der Kontrollfrequenz statt- finden, die saisonal auf die zu kontrollierenden Bereiche ab- zustimmen sind. Die risikoba- sierten Kontrollen sollen mehr Gewicht erhalten. Der Kanton hätte die Pflicht, Betriebe mit Mängeln systematisch noch- mals zu kontrollieren. Zusätz- lich würde den Kantonen vor- gegeben, jährlich mindestens 5% der Ganzjahresbetriebe und 5 % der Sömmerungsbe- triebe aufgrund von weiteren Risikokriterien, wie zum Bei- spiel ein begründeter Verdacht oder wesentliche Änderungen auf einem Betrieb, zu kontrol- lieren. Weitere Risikokrite- rien würde der Bund jährlich in Zusammenarbeit mit den Kan- tonen und Kontrollstellen fest- legen. Damit würde ein Instru- ment geschaffen, bei Bedarf schweizweite Schwerpunkt- kontrollen durchführen zu las- sen. Weitere Änderungen: Kontroll- personen müssten alle Mängel ausserhalb ihres Kontrollauf- trages an die zuständige Voll- zugsstelle melden. Die Anzahl unangemeldeter Kontrollen soll beim Tierwohl auf jährlich mindestens 40 % der Grund- kontrollen und jährlich min- destens 40 % der risikobasier- ten Kontrollen erhöht werden. Bio-Verordnung Anpassungen zur Gewährleis- tung der Äquivalenz mit den EU-Bestimmungen. Diverse Übergangsbestimmungen sol- len aufgrund nicht ausreichen- der Verfügbarkeit von Futter- mitteln und Verarbeitungs- Hilfsstoffen auf dem Schweizer Markt verlängert werden. An- passung der Liste der Zertifizie- rungsstellen mit dem Ziel der Harmonisierung bezüglich Im- portverfahren der Schweiz und EU im Hinblick auf die definiti- ve Einführung von TRACES auf den 1. Januar Agrareinfuhrverordnung (AEV) Der Zollansatz ausserhalb des Zollkontingents (AKZA) für Tie- re der Rindviehgattung der Ras- sen Braunvieh, Fleckvieh, Hol- stein soll um CHF 1000.– auf CHF 1500.– pro Tier gesenkt werden. TVD-Verordnung Die Einsichtnahme in den L*-Wert beim Kalbfleisch (L*-Wert: Rotwert der Farbe beim Kalbfleisch) soll wieder mit Anpassung der Berechti- gung eingeführt werden. Neu soll die Einsichtnahme ins Schlachtgewicht bei Tieren der Rindviehgattung gewährt wer- den. Verordnung über Informa- tionssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV) HODUFLU soll zur besseren Nachvollziehbarkeit der ver- wendeten Nährstoffgehalte in den Lieferungen mit der zusätz- lichen Angabe ergänzt werden, ob eine Vereinbarung zwischen einem Kanton und einem Be- wirtschafter über die Verwen- dung von stickstoff- und phos- phorreduziertem Futter be- steht. Die Bestimmungen zum Internetportal Agate soll neu formuliert werden, um die Ar- tikel zu den Daten im IAM-Sys- tem klar vom Artikel zum In- ternetportal Agate selbst zu trennen. Zudem soll die Gebüh- renverordnung des BLW ange- passt werden. Für den An- schluss eines externen Infor- mationssystems an das IAM- System des Internetportals Agate (Art. 20a Abs. 4) und die Nutzung der Authentifizierung von Personen sollen künftig Ge- bühren erhoben werden. Nach 100 Jahren leben die Gründer freilich nicht mehr, auch wenn sie das gesunde Kli- ma der «besseren Alp» (Bett- meralp) geniessen konnten. Auch die Tiere, die damals der Grund für die Genossen- schaftsgründung waren, dür- fen längst den Kuhhimmel ge- niessen. Die vierbeinigen Nachkommen wussten am Samstag, 21. April, zu gefal- len und die zweibeinigen Nachkommen verstanden es zu improvisieren und zu orga- nisieren. Der Platz war bestens eingerichtet und die Sonne brach alle Rekorde. Die Richter kamen aber nicht allein wegen der Sonne ins Schwitzen. Sie hatten die schwierige Aufga- be, aus vielen tollen Tieren die Besten herauszufinden. Lesen Sie hier einen Auszug aus der Rangliste zur Jubiläumsschau in Betten. Abteilung 1, Rinder OB/ROB: 1. Uschi von Roland Mattig. Sie wurde gleichzeitig Rinder- champion. 2. Vicky ebenfalls von Roland Mattig, 3. Glandi von Ignaz + Iwan + Aldo Eyhol- zer. Abteilung 2, Rinder 1. Bora von Auxilius Mattig. Sie wurde Rinder-Vizechampion. 2. Elvira von Ignaz + Iwan + Al- do Eyholzer, 3. Franzen BS Walliser Wunder von Franzen Marcel + Renato. Abteilung 3, 1. Laktation (geb. zw. 6. 12. 2014 und 27. 6. 2015) 1. Rohrhuisli's Fantastic Ha- vanna, 2. Herta, 3. Franzen BS Durham DILEMMA. Alle drei Tiere von Marcel + Renato Franzen. Abteilung 4, 1. Laktation (geb. zw. 30. 9. 2014 und 13. 11. 2014) 1. Franzen BS Salomon Sina von Marcel + Renato Franzen. Sie wurde gleichzeitig Jung- kuh-Champion und Miss Schöneuter jüngere. 2. Fran- zen BS Gino Goba, 3. Franzen BS Big Star Binnja, auch diese zwei Tiere von Marcel + Renato Franzen. Abteilung 5, 1. Laktation (geb. zw. 10. 7. 2014 und 27. 9. 2014) 1. Franzen BS Fantastic, 2. Franzen BS Ippo Ines, 3. Zita. Alle drei Tiere von Marcel + Re- nato Franzen. Abteilung 6, 2. Laktation 1. Franzen BS Jongleur JT von Marcel + Renato Franzen. Sie wurde zur Miss Schöneuter äl- tere gewählt. 2. Juli und 3. Fa- tima, beide Tiere von Auxilius Mattig. Abteilung 7, 3. Laktation 1. Bella, 2. Franzen BS Bloo- ming Brooklyn und 3. Franzen BS Brookings Bailys, alle drei Tiere von Marcel + Renato Franzen. Die drittplatzierte Franzen BS Brookings Bailys wurde Miss Genetik. Die viert- platzierte Jersey, ebenfalls von Marcel + Renato Franzen, wur- de Miss Protein. Abteilung 8, 4. und ff Lakta- tion 1. Franzen BS Jongleur JC von Marcel + Renato Franzen. Sie wurde gleichzeitig Kuh Cham- pion und Miss Betten. 2. BROCH William Bv Sinalco von Auxilius Mattig, 3. Franzen BS Pelux Patty von Marcel + Rena- to Franzen. Betriebscup Sechs Gruppen traten an. Zur Siegerin ausgerufen wurde die Gruppe von Marcel + Renato Franzen. Die nächsten Annahmen für Schlachtschafe finden am 16. und 30. Mai sowie am 13. Juni in Gamsen statt. Die nächste Rindviehannah- me ist am 16. Mai geplant. Anmeldungen sowohl für Schafe als auch für Rindvieh bitte bis spätestens um 10.00 Uhr am Montag in der Vorwoche des gewünschten Auffuhrdatums an Telefon 027 945 15 71 oder per E-Mail an info@oberwalliser-bau- ern.ch oder über www.ober- walliser-bauern.ch Verordnungspaket in Vernehmlassung 100 Jahre Braunviehzucht Betten Tolles Wetter, prächtige Tiere, viel Publikum – so fällt es leicht, hun- dertjährig zu werden.

Transcript of Publikationsorgan der BVO AGRO WALLIS · Pelux Patty von Marcel + Rena-to Franzen. Betriebscup...

Page 1: Publikationsorgan der BVO AGRO WALLIS · Pelux Patty von Marcel + Rena-to Franzen. Betriebscup Sechs Gruppen traten an. Zur Siegerin ausgerufen wurde die Gruppe von Marcel + Renato

ÖFFENTLICHE MÄRKTE

Publikationsorgan der BVO

Agro Wallis | 5. Mai 2018Verbands-PR

AGRO WALLISAgro Wallis erscheint von Februar bis April sowie September bis November zweimal im Monat, im Dezember und Januar sowie von Mai bis August einmal monatlich. Herausgeber: BVO, Sekretariat, Talstrasse 3, 3930 Visp, Telefon 027 945 15 71, www.oberwalliser-bauern.ch, [email protected] I Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: Mittwoch, 23. Mai

BauernVereinigungOberwallis

AGRO WALLISKURSE

AGENDA

HeuteJubiläumsschau 10 Jahre VZVVispertal in Stalden

Regionalschau VZV Ober- undUnnergoms in Münster

Heute und morgen Nationales Finale der Eringer-rasse in Sitten

10. bis 12. Mai Tag der offenen Weinkeller imWallis

11. bis 13. Mai Bio Agri Schweizer Landwirt-schaftsmesse in Moudon

12. Mai Hof der Sinne, Wine undBrunch in Salgesch

18. Mai 2018 GV Genossenschaft Acker-kulturlandschaft Obergesteln

16. JuniDelegiertenversammlung desVerbands DeutschschweizerGartenbauvereine in Brig/Naters

23. JuniAlpaufzug Grächen

30. JuniTschorrfest

29. JuliSchäferfest auf der Gemmi

1. AugustBrunch auf dem BauernhofSenntumsfest auf der Belalp Anmeldeschluss für die DNA-Beprobung von SN-Widdernim Herbst.

Handlettering14. Mai: Schönschreiben wirdwieder modern und bereitetFreude! Ganz-Tages-Kurs von8.30 bis 16.30 Uhr im Landwirt-schaftszentrum Visp. Grund-kurs mit Feder und TinteSchrift: Cancellaresca. Kurs-leiterin: M. Jeanne Kuonen.Anmeldung bis 8. Mai 2018 anKarin Ritler Tel. 078 841 23 90

ZauberhaftesHeukränzchen25. Juni 2018 14.00–17.00 Uhrim LandwirtschaftszentrumVisp. Kursleitung: Lucia Kuo-nen, Anmeldung bis 20. Juni anKarin Ritler, Tel. 078 841 23 90 Im Verordnungspaket 2018

werden Änderungsentwürfezu 14 Bundesrats- und zweiWBF-Verordnungen zur Dis-kussion gestellt. Es soll vo-raussichtlich im Oktober2018 vom Bundesrat be-schlossenwerden. Die neuenBestimmungen treten mehr-heitlich am 1. Januar 2019in Kraft. Die Totalrevisionder Pflanzenschutzverord-nung (PSV) und der Verord-nung über die Koordinationder Kontrollen auf Landwirt-schaftsbetrieben (VKKL) sol-len per 1. Januar 2020 inKraft treten.

Die wesentlichsten Änderun-gen bei der Direktzahlungs-verordnung (DZV) wären dieEinführung eines neuen Res-sourceneffizienzbeitrages fürden Herbizidverzicht auf offe-ner Ackerfläche. Die Schaf-fung der Möglichkeit, im Rah-men von wissenschaftlich be-gleiteten Projekten bestimm-te Anforderungen des ÖLN zuändern, wenn diese ökolo-gisch mindestens gleichwer-tig sind. Die Verlängerung desRessourceneffizienzbeitragesfür den Einsatz von präziserApplikationstechnik um vierJahre bis 2023. Zusätzlicher RAUS-Beitragfür männliche Tiere der Rin-dergattung sowie weiblicheKälber und Jungrinder bis 365Tage alt, wenn sie im Som-merhalbjahr ausschliesslichgeweidet werden. Der Schwei-zer Bauernverband (SBV) ver-langt, dass der Zusatzbeitragfür alle geweideten Tiere derRindergattung auszurichtenist. Das heutige RAUS-Pro-gramm ist eine gute Basis undist unverändert weiterzufüh-ren. Zur Stärkung der Weide-haltung ist ein zusätzlichesRAUS-Weideprogramm einzu-führen. Die Weiterentwick-lung des RAUS-Programms istauch für die Glaubwürdigkeitder Rindviehhaltung und fürdie erfolgreiche Vermarktungder Fleisch- und Milchproduk-te zentral. Die finanzielle Ent-schädigung für die Mitwir-kung beim heutigen RAUS-Programm muss beibehaltenwerden und ein Mitwirkenbeim zusätzlichen RAUS-Wei-deprogramm ist zusätzlichaufwandgerecht zu entschä-digen.

Ersatzlösungfür die KurzalpungDie bisherige Kurzalpungsrege-lung soll durch einen Milch-viehbeitrag für Milchkühe,Milchziegen und Milchschafeabgelöst werden. Das gesöm-merte Milchvieh soll diesenMilchviehbeitrag zusätzlichzum Sömmerungsbeitrag von400 Fr./Normalstoss erhalten.Er würde linear vom ersten Tagan zunehmen und sein Maxi-mum bei 56 Tagen Sömmerung(149 Fr./Milchkuh) erreichen.Anschliessend nimmt er dannbis zum 100. Tag linear auf nullab. Über 99 Tage gesömmerteTiere erhielten somit keinenzusätzlichen Milchviehbeitrag.Als Basis für die Berechnungwerden für Tiere der Rindvieh-gattung die TVD-Daten «Milch-kühe» herangezogen. Massge-bend für den Beitrag pro Milch-kuh ist das Total der Sömme-rungstage des Tieres währendder ganzen Alpsaison. Wird einTier auf mehreren Betrieben ge-sömmert, führt dies bei einertotalen Sömmerungsdauer biszu 99 Tagen zu einer Prorata-Aufteilung des Beitrags einesTiers auf diese Betriebe. FürMilchziegen und -schafe würdebasierend auf der bestehendenSelbstdeklaration der Sömme-rungstage der Beitrag pro Tierberechnet. Mit der Nachfolgelö-sung fällt die bisher separateErhebung der Kantone für diegemolkenen Tiere weg. Alle Bei-träge pro Raufutterverzehren-de Grossvieheinheit (RGVE)werden ersetzt mit Beiträgenpro Normalstoss (NST).

Verordnung über die Koor-dination der Kontrollen aufLandwirtschaftsbetrieben(VKKL)Die Vorgaben zu den beidenPfeilern des Kontrollsystems«Grundkontrollen» und «risiko-basierte Kontrollen» sollen ge-ändert und präzisiert werden. Die Grundkontrollen sollendurch die Fokussierung auf diewichtigsten Kontrollpunkteund die Ausdehnung der Kon-trollfrequenz weniger Auf-wand mit sich bringen. Zur Er-höhung der Glaubwürdigkeitsollen mindestens zwei Kon-trollen auf dem Betrieb inner-halb der Kontrollfrequenz statt-finden, die saisonal auf die zukontrollierenden Bereiche ab-zustimmen sind. Die risikoba-

sierten Kontrollen sollen mehrGewicht erhalten. Der Kantonhätte die Pflicht, Betriebe mitMängeln systematisch noch-mals zu kontrollieren. Zusätz-lich würde den Kantonen vor-gegeben, jährlich mindestens5% der Ganzjahresbetriebeund 5% der Sömmerungsbe-triebe aufgrund von weiterenRisikokriterien, wie zum Bei-spiel ein begründeter Verdachtoder wesentliche Änderungenauf einem Betrieb, zu kontrol-lieren. Weitere Risikokrite-rien würde der Bund jährlich inZusammenarbeit mit den Kan-tonen und Kontrollstellen fest-legen. Damit würde ein Instru-ment geschaffen, bei Bedarfschweizweite Schwerpunkt-kontrollen durchführen zu las-sen.Weitere Änderungen: Kontroll-personen müssten alle Mängelausserhalb ihres Kontrollauf-trages an die zuständige Voll-zugsstelle melden. Die Anzahlunangemeldeter Kontrollensoll beim Tierwohl auf jährlichmindestens 40% der Grund-kontrollen und jährlich min-destens 40% der risikobasier-ten Kontrollen erhöht werden.

Bio-VerordnungAnpassungen zur Gewährleis-tung der Äquivalenz mit denEU-Bestimmungen. DiverseÜbergangsbestimmungen sol-len aufgrund nicht ausreichen-der Verfügbarkeit von Futter-mitteln und Verarbeitungs-Hilfsstoffen auf dem SchweizerMarkt verlängert werden. An-passung der Liste der Zertifizie-rungsstellen mit dem Ziel derHarmonisierung bezüglich Im-portverfahren der Schweiz undEU im Hinblick auf die definiti-ve Einführung von TRACES aufden 1. Januar

Agrareinfuhrverordnung(AEV)Der Zollansatz ausserhalb desZollkontingents (AKZA) für Tie-re der Rindviehgattung der Ras-sen Braunvieh, Fleckvieh, Hol-stein soll um CHF 1000.– aufCHF 1500.– pro Tier gesenktwerden.

TVD-VerordnungDie Einsichtnahme in denL*-Wert beim Kalbfleisch(L*-Wert: Rotwert der Farbebeim Kalbfleisch) soll wiedermit Anpassung der Berechti-gung eingeführt werden. Neusoll die Einsichtnahme insSchlachtgewicht bei Tieren derRindviehgattung gewährt wer-den.

Verordnung über Informa-tionssysteme im Bereich derLandwirtschaft (ISLV)HODUFLU soll zur besserenNachvollziehbarkeit der ver-wendeten Nährstoffgehalte inden Lieferungen mit der zusätz-lichen Angabe ergänzt werden,ob eine Vereinbarung zwischen

einem Kanton und einem Be-wirtschafter über die Verwen-dung von stickstoff- und phos-phorreduziertem Futter be-steht. Die Bestimmungen zumInternetportal Agate soll neuformuliert werden, um die Ar-tikel zu den Daten im IAM-Sys-tem klar vom Artikel zum In-ternetportal Agate selbst zu

trennen. Zudem soll die Gebüh-renverordnung des BLW ange-passt werden. Für den An-schluss eines externen Infor-mationssystems an das IAM-System des InternetportalsAgate (Art. 20a Abs. 4) und dieNutzung der Authentifizierungvon Personen sollen künftig Ge-bühren erhoben werden.

Nach 100 Jahren leben dieGründer freilich nicht mehr,auch wenn sie das gesunde Kli-ma der «besseren Alp» (Bett-meralp) geniessen konnten.Auch die Tiere, die damals derGrund für die Genossen-schaftsgründung waren, dür-fen längst den Kuhhimmel ge-niessen. Die vierbeinigenNachkommen wussten amSamstag, 21. April, zu gefal-len und die zweibeinigenNachkommen verstanden eszu improvisieren und zu orga-nisieren. Der Platz war bestenseingerichtet und die Sonnebrach alle Rekorde. Die Richterkamen aber nicht allein wegender Sonne ins Schwitzen. Siehatten die schwierige Aufga-be, aus vielen tollen Tieren dieBesten herauszufinden. LesenSie hier einen Auszug aus derRangliste zur Jubiläumsschauin Betten.

Abteilung 1, RinderOB/ROB:1. Uschi von Roland Mattig. Siewurde gleichzeitig Rinder-champion. 2. Vicky ebenfallsvon Roland Mattig, 3. Glandivon Ignaz + Iwan + Aldo Eyhol-zer.Abteilung 2, Rinder1. Bora von Auxilius Mattig. Siewurde Rinder-Vizechampion.2. Elvira von Ignaz + Iwan + Al-do Eyholzer, 3. Franzen BSWalliser Wunder von FranzenMarcel + Renato.Abteilung 3, 1. Laktation(geb. zw. 6. 12. 2014 und27. 6. 2015)1. Rohrhuisli's Fantastic Ha-vanna, 2. Herta, 3. Franzen BSDurham DILEMMA. Alle dreiTiere von Marcel + RenatoFranzen. Abteilung 4, 1. Laktation

(geb. zw. 30. 9. 2014 und13. 11. 2014)1. Franzen BS Salomon Sinavon Marcel + Renato Franzen.Sie wurde gleichzeitig Jung-kuh-Champion und MissSchöneuter jüngere. 2. Fran-zen BS Gino Goba, 3. FranzenBS Big Star Binnja, auch diesezwei Tiere von Marcel + RenatoFranzen. Abteilung 5, 1. Laktation(geb. zw. 10. 7. 2014 und27. 9. 2014)1. Franzen BS Fantastic, 2.Franzen BS Ippo Ines, 3. Zita.Alle drei Tiere von Marcel + Re-nato Franzen. Abteilung 6, 2. Laktation1. Franzen BS Jongleur JT vonMarcel + Renato Franzen. Siewurde zur Miss Schöneuter äl-tere gewählt. 2. Juli und 3. Fa-tima, beide Tiere von AuxiliusMattig.Abteilung 7, 3. Laktation1. Bella, 2. Franzen BS Bloo-ming Brooklyn und 3. FranzenBS Brookings Bailys, alle dreiTiere von Marcel + RenatoFranzen. Die drittplatzierteFranzen BS Brookings Bailyswurde Miss Genetik. Die viert-platzierte Jersey, ebenfalls vonMarcel + Renato Franzen, wur-de Miss Protein. Abteilung 8, 4. und ff Lakta-tion1. Franzen BS Jongleur JC vonMarcel + Renato Franzen. Siewurde gleichzeitig Kuh Cham-pion und Miss Betten. 2.BROCH William Bv Sinalco vonAuxilius Mattig, 3. Franzen BSPelux Patty von Marcel + Rena-to Franzen.BetriebscupSechs Gruppen traten an. ZurSiegerin ausgerufen wurde dieGruppe von Marcel + RenatoFranzen.

Die nächsten Annahmen fürSchlachtschafe finden am16. und 30. Mai sowie am 13.Juni in Gamsen statt. Die nächste Rindviehannah-me ist am 16. Mai geplant. Anmeldungen sowohl fürSchafe als auch für Rindviehbitte bis spätestens um10.00 Uhr am Montag in derVorwoche des gewünschtenAuffuhrdatums an Telefon027 945 15 71 oder per E-Mailan [email protected] oder über www.ober-walliser-bauern.ch

Verordnungspaket in Vernehmlassung

100 JahreBraunviehzucht Betten

Tolles Wetter, prächtige Tiere, viel Publikum – so fällt es leicht, hun-dertjährig zu werden.

Page 2: Publikationsorgan der BVO AGRO WALLIS · Pelux Patty von Marcel + Rena-to Franzen. Betriebscup Sechs Gruppen traten an. Zur Siegerin ausgerufen wurde die Gruppe von Marcel + Renato

Agro Wallis | 5. Mai 2018 | Sonderseite Walliser Bote

Heute Samstag findet aufdem Schulhausplatz in Stal-den die Jubiläumsschau desFleckviehzuchtvereins Visper-tal statt. Die Prämierung derTiere beginnt um 9.30 Uhr, um13.30 Uhr führen Kinder ihreKälber vor und um 14.00 Uhrbeginnen die Misswahlen mit

Fachkommentar und der Be-triebscup. Ganzer Tag musika-lische Unterhaltung, Kanti-nenbetrieb und Kinderschmin-ken. Am kommenden Samstag(12. Mai) findet die Frühjahrs-schau des VZV Lötschentalab 13.30 Uhr in Kippel statt.

Fleckviehschauen

Heute Samstag, 5. Mai 2018,organisieren die Viehzuchtver-eine Ober- und Unnergomsbeim Flugplatz (Hangar) inMünster eine Regionalschaumit Braunvieh (Brown Swiss)und Original Braunvieh (OB).Die Rangierung beginnt um

10.00 Uhr. Nach der Mittags-pause (12.00 bis 13.30) wird dieRangierung fortgesetzt. Im An-schluss finden die Misswahlenstatt. Die Abfuhr der Tiere be-ginnt um 16.00 Uhr. GanzerTag feine Kantine auf demSchauplatz.

Regionalschau Goms

In letzter Zeit erreichen unswiederum vermehrt anonymeZuschriften bezüglich nichtartgerechter Tierhaltung oderzu intensiver Bewirtschaftung.Dazu halten wir fest: Die Bau-ernvereinigung Oberwallis(früher OLK) geht jedem Hin-weis bezüglich nicht konfor-mem Tier- oder Gewässer-schutz nach, sofern wir wis-sen, von wem er kommt, bzw.bei wem wir rückfragen kön-nen. Wer aber hinter seinenAussagen nicht stehen darf,der soll sie lieber gleich fürsich behalten. Anonyme Zu-

schriften bearbeiten wir näm-lich nicht. Auch die kantona-len Vollzugsstellen gehen ano-nymen Anschuldigungennicht nach. Denn oft handeltes sich bei anonymen Hinwei-sen nicht um eigentliche Ver-gehen, sondern um Missgunstoder Boshaftigkeit des oder derSchreibenden. Da wollen wirnicht mitspielen, weil wir un-sere Aufgabe ernst nehmenund auch bereit sind, unsereFeststellung von Mängeln undVergehen gegenüber den Be-hörden und den Fehlbaren zuvertreten.

Anonyme ZuschriftenDie Kommission Alpwirtschaftder Bauernvereinigung Ober-wallis lädt am Montag, 7.Mai, um 19.30 Uhr alle Alp-verantwortlichen und weitereInteressierte zum Informati-ons- und Erfahrungsaustauschins Landwirtschaftszentrumin Visp ein. Die Anwesendenerfahren von Herdenschutzbe-rater André Summermatteralles über den Herdenschutzauf den Alpen. Alpverantwort-liche und Alpbewirtschaftersind eingeladen, diese Gelegen-heit zu nutzen und damit auchvon einem Erfahrungsaus-tausch unter Kollegen zu profi-

tieren. In einem zweiten Teilwird über die Weidepflege –Entbuschung referiert und dis-kutiert.Daneben sollen die Alpverant-wortlichen zu Wort kommen,Fragen stellen und Erfahrun-gen austauschen können.Wenn wir auf Wissen und Er-fahrung aller Anwesenden zu-rückgreifen können, profitie-ren alle. Nicht vergessen: Am 20. Ok-tober 2018 findet der grosseAlpproduktemarkt mitAlpkäseprämierung imLandwirtschaftszentrumin Visp statt.

Alpwirtschaft

Gras-Klee-Mischungen mit nurvier Arten unterdrücken Un-kräuter bereits deutlich stärkerals Monokulturen in intensivbewirtschaftetem Grasland – solautet das Fazit einer Studien-reihe eines europaweiten Netz-werks, das Agroscope mitorga-nisierte. Und nicht nur das:Mischbestände bringen auchmehr Ertrag und benötigen we-niger Stickstoff-Dünger. In derSchweiz hat der Anbau vonMischbeständen im Futterbaugrosse Tradition. Forschendeschlugen vor, einfache Mischbe-stände mit einer leicht höherenPflanzenvielfalt statt Monokul-turen anzubauen – dies als Stra-tegie für eine «nachhaltige In-tensivierung» in der Landwirt-schaft. Die neuen Resultate dereuropäischen Netzwerkstudiesind bemerkenswert: Sie zeigen,dass Vier-Arten-Mischungen inintensiv bewirtschaftetem Gras-land Unkräuter um bis 75 Pro-zent stärker unterdrücken alsdie durchschnittlichen Mono-kulturen. Dies stellt einen we-sentlichen zusätzlichen Vorteilder Mischungen dar und er-gänzt die bekannten Vorteile,dass deutlich höhere Erträge ge-erntet werden und wenigerStickstoff-Dünger benötigtwird. Unkontrolliertes Wachs-tum von Unkräutern kann einewesentliche Ursache sein fürmangelnde Effizienz im Futter-bau: Das unerwünschte Un-kraut beansprucht Ressourcenwie Nährstoffe, Wasser undLicht, die nicht mehr für die Pro-duktion der hochwertigen Fut-terpflanzen zur Verfügung ste-hen. Zudem können die Un-kräuter die Qualität des geern-teten Futters beeinträchtigen.Der Einsatz von Herbiziden zurRegulierung der Unkräuter istunerwünscht, da er sowohl öko-

logische als auch wirtschaftli-che Nachteile mit sich bringt.Der Nationale AktionsplanPflanzenschutzmittel bringtverstärkte Einschränkungendes Herbizideinsatzes auch imFutterbau mit sich; die unkraut-hemmende Wirkung der Mi-schungen wird deshalb in Zu-kunft noch an Bedeutung ge-winnen.In der breit angelegten Studiedes europäischen Netzwerkswar der Effekt der besseren Un-krautunterdrückung der Mi-schungen sehr ausgeprägt. Zu-dem war er in allen Jahren, beiextrem unterschiedlichenWachstumsbedingungen undin allen, sehr unterschiedlichzusammengesetzten Mischun-gen vorhanden. Dies legt nahe,dass die landwirtschaftlichePraxis bei unterschiedlichenWachstumsbedingungen (Re-gionen) vom Mischungseffektprofitieren kann, ohne dass siedie Zusammensetzung der Mi-schung eng steuern muss. Daserleichtert die Anwendung derMischungen in der Praxis stark.Während nach wie vor in derMehrheit der europäischen Re-gionen auf stark gedüngte Rein-kulturen von Gräsern gesetztwird, arbeiten die SchweizerBäuerinnen und Bauern in derintensiven Graslandwirtschaftbereits heute mit von Agroscopein Zusammenarbeit mit Praxisund Samenhandel entwickeltenSamenmischungen – mit Erfolg!Die bessere Unterdrückung desUnkrauts ist, zusammen mitdem erhöhten Futterertrag undder grösseren Menge an aufge-nommenem Stickstoff, ein we-sentlicher Vorteil, der den Ein-satz von Mischungen zu einemwichtigen Instrument für dienachhaltige Intensivierung inder Landwirtschaft macht.

Feinde des Unkrauts

2017 sind mehrere Hunderttau-send Bienen an einer Vergif-tung durch Pflanzenschutzmit-tel gestorben. Das grösste Risi-ko geht dabei von Insektizidenaus. Falsch eingesetzt, kostensie Tausenden Honig- und Wild-bienen sowie anderen Bestäu-bern das Leben. Blumen ziehenunweigerlich Insekten an, dasie ihnen Nahrung spenden.Viele Insekten sind wichtige Be-stäuber, also Nützlinge. Um zuüberleben, müssen Honigbie-nenvölker täglich Nektar undPollen sammeln, um die Bie-nenbrut und sich selbst zu ver-sorgen. Eine gesunde, pestizid-freie Ernährung ist für sie eben-so wichtig wie für die Men-schen. Neben den Landwirten sindauch die Hobbygärtner ge-fordert! Ein artenreicher Garten ist le-bendig und vielseitig. Er bedeu-tet Lebensraum und Nahrungs-angebot für Insekten und ande-re Nützlinge (z. B. Eidechsen,lgel, Vögel), die Pflanzen angrei-fende Schädlinge in Schach hal-ten. Sollten diese dennochüberhandnehmen, ist es wich-tig, sich beim Kauf eines Pflan-zenschutzmittels fachlich bera-ten zu lassen und in erster Linieumweltfreundliche Produkteeinzusetzen. Kann nicht aufbienenschädliche Wirkstoffeverzichtet werden, sind dieAnwendungseinschränkungengemäss Gebrauchsanweisungstrikte einzuhalten. Diese fin-den sich meist auf der Rück-seite des Produkts im Klein-gedruckten oder auf derPackungsbeilage. Die Aufschrift SPe 8 bienen-gefährlich bedeutet, dass einProdukt nicht tagsüber (wäh-rend des Bienenflugs) angewen-det werden darf. «Es dürfensich auch keine blühendenPflanzen in der Nähe befinden,die Nektar oder Pollen spen-den», erklärt Marianne Tschuyvom Bienengesundheitsdienstund präzisiert: «Für Bienen ge-fährliche Pflanzenschutzmittel

sollten nur in absoluten Aus-nahmefällen eingesetzt wer-den, denn sie können bereits inkleinsten Mengen zum soforti-gen Tod der Sammelbienen füh-ren.» Noch schlimmere Auswir-kungen hat ein verzögertesSterben der Bienen, da sie denvergifteten Pollen und Nektarnoch in den Stock zurückbrin-gen. Dort führt das Gift unterUmständen zum Tod des ge-samten Bienenvolkes. Bienen-gefährliche Stoffe sind Aba-mectin, Thiamethoxam, Pirimi-phos-methyl, Cypermethrin,Chlorpyrifos, Deltamethrin,Imidacloprid, Lambda-Cyhalo-trin, Primicarb, Spinosad, Spro-ciclofen, alpha-Cypermethrin,zeta-Cypermethrin, Acetami-prid, Pyrethrine, Etofenprox,Bifenthrin, Dimethoate, Delta-methrin, Diflubenzuron, Spiro-diclofen, Maltodextrin, Metho-myl, Fenazaquin, Lufenuron,Metamitron, Phenmediphan,Ethofumesate, Pyrethrine, Mil-bemectin und Beistoffe, Nova-luron, Clothianidin, Fenaza-quin, Flonicamid, Aldicarb. Die-se Stoffe sind in Mitteln enthal-ten, welche im Gemüsebau,Obstbau, Beerenbau, Zierpflan-zen sowie im Feld- und Rebbaueingesetzt werden. Die Listemit bienenschädlichen Pflan-zenschutzmitteln finden Sieunter www.bienen.ch/pflan-zenschutzmittel

BienenSchweiz – Imkerver-band der deutschen und rätoro-manischen Schweiz ist der neueName des ehemaligen VDRB(Verein deutschschweizerischerund rätoromanischer Bienen-freunde). Dies beschlossen dieDelegierten mit einer entspre-chenden Statutenänderung am21. April 2018 in Schwyz. Zielist es, in der Öffentlichkeit nochbesser wahrgenommen zu wer-den, verbunden mit dem Willender Imkerinnen und Imker, dasWohl der Bienen (Honig- undWildbienen) noch mehr in denMittelpunkt ihrer Handlungenzu stellen.

Bienenvergiftungenvermeiden

Bienen sind für die Bestäubung von Nutz- und Wildpflanzenunentbehrlich.

Gras-Klee-Mischungen mit nur vier Arten unterdrücken Unkräuterdeutlich stärker.

Die Tafeln bezeichnen alle Öko-Elemente als «Lebensraum» (A),sie zeigen sie in einem Beispielbild (B) und beschreiben die Leis-tung der Bauern (C). Sie benennen den ökologischen Nutzen desElements (D) und laden ein, besondere Tiere und Pflanzen im Öko-Element zu entdecken (E).

Viele Bauernbetriebe geben aufihrem Land bewusst Öko-Ele-menten Raum. Sie fördern da-mit die Biodiversität oder auchdie Bodenlebewesen. Oftmalsnehmen Passantinnen und Pas-santen diese Elemente, bei-spielsweise einen Ast- und Stein-haufen, als «Unordnung» wahr,oder, etwa bei einer Buntbracheim Herbst, als Ergebnis man-gelnder Pflege. Natürlichkeitsieht halt nicht immer schön ge-pflegt aus. Die neu vom LID an-gebotenen Infotafeln zu Öko-Elementen im Kulturland klä-ren hier auf. Sie machenPassanten auf Buntbrachen,Grasstreifen, Steinhaufen undandere Elemente aufmerksam,weisen diese als wertvollen Le-bensraum aus, benennen ihrenökologischen Nutzen und strei-

chen die Leistung der Bauernhervor, die dahintersteckt. DerLID empfiehlt, die Tafeln gezieltbei Öko-Elementen, entlang vonSpazier- oder Velowegen einzu-setzen und bei temporärenMassnahmen wie Blühstreifenoder Grasstreifen nur solange,wie diese auch sichtbar sind.Das Angebot umfasst folgendeThemen: Buntbrache, Acker-schonstreifen, Grasstreifen, Ex-tensiv-Wiese, Hochstamm-baum, Hecke, Ast-/Steinhaufen,Steinmauer, Moor und Frucht-folge. Dank der Unterstützungdes Projekts durch das BLW, Stif-tungen, Bauernverbände undWeitere können die Betriebe dieTafeln grundsätzlich kostenlosbeziehen, sie bezahlen lediglicheinen Beitrag für die Versand-kosten.

Öko-Elementeim Kulturland erklären

Page 3: Publikationsorgan der BVO AGRO WALLIS · Pelux Patty von Marcel + Rena-to Franzen. Betriebscup Sechs Gruppen traten an. Zur Siegerin ausgerufen wurde die Gruppe von Marcel + Renato

Agro Wallis | 5. Mai 2018 | Sonderseite Walliser Bote

ANZEIGEN

Hier könnte Ihre Anzeige stehen.

Wir stehen für Qualität

Die Oberwalliser Metzgermeister:

Metzgerei Nessier AG, Münster und Fiesch

Metzgerei Eggs Beat, Reckingen

Metzgerei Franzen Anton, Bettmeralp

Metzgerei Aletsch AG, Mörel

Metzgerei Central, Naters

Metzgerei Bammatter & Partyservice, Naters

Metzgerei Pfammatter Anton AG, Visp

Iischi Metzg Arnold Heinz, Raron

Metzgerei Bodenmann, Steg

Metzgerei Stocker, Gampel

Metzgerei Meyer, Turtmann

Metzgerei Loretan Edwin, Leukerbad

Metzgerei Müller Stephan, Salgesch

Metzgerei Zuber, Stalden

Metzgerei Bumann Marco, Saas-Fee

Metzgerei Bumann Bruno, Saas-Fee

Metzgerei Bayard Willy, Zermatt

Räss Fleischtrocknerei AG, Steg

Metzgerei City Egger Oswald, Saas-Fee

Metzgerei Imboden Erwin, St. Niklaus

Metzgerei Fussen, Agarn

Valais Prime Food, Niedergesteln

BauernVereinigungOberwallis

Wer grosse oder kleinere Ma-schinen besitzt und auf dieseMaschinen angewiesen ist,kommt nicht umhin, eine Ma-schinenkasko-Versicherung ab-zuschliessen. Denn nicht nurvon den Maschinen gehen Ge-fahren aus, sie selbst sind auchGefahren ausgesetzt. Selbstneue Technik, regelmässigeWartungen und eine angemes-sene Pflege können die bestenund teuersten Maschinen nichtvor einem Schaden bewahren.So manches versteckte Hinder-nis wie etwa ein Kanaldeckeloder ein Grenzstein hat schon

vielen Landmaschinen enor-men Schaden zugefügt. Um-oder sogar Abstürze könnenebenso schnell erhebliche Repa-ratur- oder Wiederbeschaf-fungskosten verursachen.Wann ein Schadenfall eintrittund wie erheblich die Kostensind, kann nie vorausgesagtwerden. Umso wichtiger ist es,das finanzielle Risiko, das ausder Beschädigung oder Zerstö-rung des Maschinenparks her-vorgeht, zu minimieren und so-gar zu kalkulieren. Möglichmacht dies eine Maschinenkas-ko-Versicherung, die für den

landwirtschaftlichen Betrieb ei-nen wesentlichen Versiche-rungsschutz bildet.In der Kaskoversicherung wer-den landwirtschaftliche Fahr-zeuge, Maschinen, Geräte undAnhänger versichert. Versi-chert sind Schäden, die als Fol-ge gewaltsamer äusserer Ein-wirkungen entstehen: zum Bei-spiel Kollision, Feuer, Brand, Ex-plosion, Blitzschlag, Sturm,Frost und sonstige Naturgewal-ten sowie Diebstahl und Glas-bruch. Ertragsausfall undMehrkosten können zusätzlichmitversichert werden. Sowohlbei der Vollkasko- als auch beider Teilkaskoversicherung gibtes Begebenheiten, bei denen dieLeistungen nicht in Anspruchgenommen werden können.Dazu zählen Mängel, die beimVersicherungsabschluss be-kannt sind, die grob fahrlässigoder die absichtlich herbeige-führt wurden. Die erfahrene Bäuerin und Ver-sicherungsberaterin Nadia Bar-mettler berät die Landwirteund Bäuerinnen gerne in allenPersonen- und Sachversiche-rungsfragen (Agrisano und em-mental). Melden Sie sich für ei-nen Termin bei der Bauernver-einigung Oberwallis unter Tel.027 945 15 71.

Finanzieller Schutzdurch Maschinenkasko

Quecksilberin der LNDie Bauern VereinigungOberwallis (BVO), dieLonza AG und die Dienst-stelle für Umwelt (DUW)laden alle betroffenenParteien zu einem Infor-mationsanlass über dieQuecksilberproblematikin der Landwirtschaftli-chen Nutzfläche (LN) desOberwallis ein. Ziel die-ses Anlasses ist es, die be-troffenen Parteiendurch die zuständigenBehörden und die Lonzaüber den Stand der Un-tersuchungen und dasweitere Vorgehen zu in-formieren sowie offeneFragen zu diskutieren.Der Anlass wird amDienstag, 22. Mai 2018,um 10.15 Uhr im Schul-zimmer Nr. 11 des Land-wirtschaftszentrumsan der Talstrasse 3 inVisp stattfinden. Alle Be-troffenen und Interes-sierte sind herzlich will-kommen.

Bio-Tiere ab 2022nur noch 5% KraftfutterBio Suisse beschliesst strenge-re Regeln bei der Fütterungvon Wiederkäuern. Maximal10 Prozent Kraftfutter dürfenBio-Suisse-Bauern heute ihrenWiederkäuern verfüttern. Ab2022 sind es nur noch 5 Pro-zent, zudem muss das Futteraus der Schweiz sein und Knos-pe-Qualität aufweisen. Das ha-ben die Delegierten von BioSuisse Mitte April beschlossen.Damit will Bio Suisse die Pro-duktion nachhaltiger undstandortgerechter machen so-wie die Glaubwürdigkeit stär-ken. Während die Einschrän-kung des Kraftfutter-Einsatzesunbestritten war, wurde überdie Futterherkunft kontroversdiskutiert. Der Vorstandschlug vor, dass ab 2022 nurnoch Knospe-Futter aus derSchweiz verfüttert werdendürfe. Die Organisation «BioJura» forderte hingegen eineweniger strenge Regelung,welche die Möglichkeit für Fut-ter-Importe offengelassen hät-te – blitzte damit aber bei denDelegierten ab. Am Schlusssprachen sie sich nach einge-

hender Diskussion für 100 Pro-zent Schweizer Knospe-Futteraus.Ab 2022 keine Bioziegenmehr in AnbindehaltungBio Suisse wollte die Anbinde-haltung für Ziegen bereits ab2019 verbieten. Nach einer In-tervention der Bio Grischungilt nun das Verbot für die An-bindehaltung erst ab 2022. DieDelegierten liessen sich vonden Erklärungen der Bio Gri-schun erweichen. Somit erhal-ten Anbindeställe, die nurschwer umzubauen sind, eineGnadenfrist von vier Jahren.

Exklusiv bei Ihrem Fachhändler

AKTIONSPREISC

HF449.–

MB 248 T

Bielstrasse 41 • 3902 Glis • Tel. 027 923 95 [email protected]

Johann Schmidhalter AGService + Verkauf

von Land- und Kommunalmaschinen

50Jahre

Zumstein • Saris • Lerda • Stihl • Husqvarna

Reform • New Holland • Honda • Pöttinger • Kuhn

Ammeter AGLandmaschinen

Ammeter Landmaschinen, Agarn Tel. 027 472 78 78Ammeter + Franzen, Brig-Glis Tel. 027 923 31 20Ammeter + Biderbost, Blitzingen Tel. 079 227 30 57

www.ammeterag.ch

Weitere Top-Occasionen an Lager www.ammeterag.ch

Motormäher Rapid RexMotormäher Rapid SwissMotormäher Reform 316 D + M3DMotormäher Aebi AM 9 + HC44

Reform Metrac 2003 + 3003 SReform Metrac G4 + G7Reform Metrac H5 + H7 SXReform Metrac H8 X Demo

Transporter Reform Muli 555 + 575Transporter Reform Muli T5 + T7 + T8Transporter Reform Muli T9 KommunalTransporter Reform Muli T10 X

Traktor New Holland TN 75Traktor New Holland TL 80 TurboTraktor New Holland T5030Traktor New Holland T4.95 Demo

TOP-OCCASIONEN