Qualitätshandbuch für akademische Weiterbildung im Unternehmen Handbuch_D… · Autoren und...

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Qualitätshandbuch für akademische Weiterbildung in Unternehmen Ein Verbundprojekt der

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Qualitätshandbuch

für akademische Weiterbildung

in Unternehmen

Ein Verbundprojekt der

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Projektbeschreibung

VERSION 4.0

Schaufensterprojekt: Qualitätsmanagement Weiterbildung eMobilität (QWeMob)

Hochschulen und Industriepartner entwickeln einen Qualitätsleitfaden mit

Standards und Rahmenbedingungen für …

Projektpartner

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, Technische Universi-

tät Braunschweig, Continental AG, IAV GmbH, Volkswagen AG

…den zielgerichteten Kompetenzaufbau in der

Elektromobilität. Veränderte Anforderungsprofile erfor-

dern individuelle und flexible Lösungen für die akade-

mische Weiterbildung von Fachexperten in Unterneh-

men.

…einen kooperativen Wissenstransfer zwischen

Hochschulen und Unternehmen. Auf diese Weise kön-

nen neue Forschungsergebnisse und aktuelle Frage-

stellungen in Unternehmen sowie an Hochschulen

vermittelt werden.

…eine frühzeitige Verfügbarkeit von neuem Wissen,

welches über modular und kompetenzorientiert aufge-

baute Weiterbildungsformate vermittelt werden soll.

…die Hochschulanerkennung von berufsbegleiten-

den Weiterbildungsmodulen auf Basis formaler Verfah-

ren. Der nachhaltige Wissenserwerb soll durch eine

Anerkennung in geeigneten Masterstudiengängen un-

terstützt werden.

Ziel

Innovative Wege der akademischen Weiterbildung in Unternehmen sollen

die Leitanbieterschaft Deutschlands in der Elektromobilität gezielt unter-

stützen und nachhaltig sichern.

Kontakt

Dr.-Ing. Bernd Petzold - AutoUni / Volkswagen AG

E-Mail: [email protected]

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Quickstart

VERSION 4.0

Der Quickstart bietet Ihnen einen schnellen und einfachen Einstieg in sowie

eine Übersicht über das Qualitätshandbuch. Er ersetzt nicht die eigentliche

Auseinandersetzung mit dem Handbuch, sondern bietet Ihnen eine Starthilfe

in die jeweiligen Prozessschritte. Zur Vertiefung schlagen Sie bitte in den ent-

sprechenden Kapiteln nach. Je nach Rolle und Aufgabe sind folgende Vorla-

gen auszufüllen, bzw. Prozessschritte zu bedenken. Es ist möglich, dass bei-

de Aufgabengebiete zum Teil von einer Person übernommen werden können.

Vorlage vorhanden

Aufgaben Dozent

Aufgaben Modulverantwortlicher

In Kooperation

Workload

Bitte berechnen Sie den Lern- und Zeitaufwand des Teil-nehmers in der Veranstaltung

Vorlage: S. 46

Anwendungshilfe: S. 36

Didaktik/Methodik

Bitte entwerfen Sie ein auf die Zielgruppe zugeschnitte-nes Konzept zur Didaktik und Methodik

Beschreibung Vgl. Kapitel 4.2.1 – Kapi-tel 4.4 & Kapitel 5

S.12 –15, ab S. 18

Vorlage: S. 47 Anwendungshilfe: S. 31

Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung

Bitte formulieren Sie die zu erreichenden Lerner-gebnisse und Lernergebniskontrollen

Prüfungsordnung

Bitte entwerfen Sie eine verbindliche Prüfungs-ordnung, die die Veranstaltungsanforderungen

beschreibt

Vorlage: S. 56

Anwendungshilfe: S. 43

Vorlage: S. 45

Anwendungshilfe: S. 29

Modulbeschreibung

Bitte füllen Sie detailliert die Modulbeschreibung mit Hilfe der anderen Vorlagen aus.

Dozent (Relevante Prozesse aus dem Qualitätsregelkreis)

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Quickstart

VERSION 4.0

Vorlage: S. 48

Anwendungshilfe: S. 30

Dozentenanforderung und -auswahl

Bitte beschreiben definieren Sie die fachlichen Mindestan-forderung an den Dozenten

Zielgruppenbeschreibung

Bitte beschreiben Sie genau ihre Zielgruppe und die kon-kreten Voraussetzungen zur Teilnahme.

Beschreibung Vgl. Kapitel 3

S. 5

Ablaufplanung

Bitte planen Sie den zeitlich/räumlichen Ablauf und

kommunizieren Sie die Termine.

Vorlage: S. 57

Beschreibung vgl. S.12

Evaluation

Bitte entwerfen Sie ein Evaluationskonzept für die Lehr-veranstaltung und formulieren konkrete Fragen

Vorlage: S. 49

Anwendungshilfe: S. 38

Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung

Bitte formulieren Sie die zu erreichenden Lernergeb-nisse und dazu passende Lernkontrollen

Vorlage: S. 47

Anwendungshilfe: S. 31

Prüfungsordnung

Bitte entwerfen Sie eine verbindliche Prüfungs-ordnung, die die Veranstaltungsanforderungen

beschreibt

Vorlage: S. 56

Anwendungshilfe: S. 43

Vorlage: S. 45

Anwendungshilfe: S. 29

Modulbeschreibung

Bitte füllen Sie detailliert die Modulbeschreibung mit Hilfe der anderen Vorlagen aus.

Modulverantwortlicher

(Relevante Prozesse aus dem Qualitätsregelkreis)

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Quickstart

VERSION 4.0

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Der Leitfaden als Herzstück innerhalb des Handbuchs beschreibt außer den

Zielen und Strukturen insbesondere die verschiedenen Zielgruppen des

Handbuchs sowie die Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen, die bei

einer Konzeption einzuhalten und zu beachten sind.

Wenn Sie die Kriterien direkt zur Anwendung bringen wollen, starten Sie auf

Seite 18.

Hier finden Sie auch eine Übersicht der Kriterien mit einer Checkliste.

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Hier gelangen Sie direkt in die Vorlagen der Dokumente.

Die Vorlagen sind entsprechend vom anbietenden Unternehmen auszufüllen.

Beis

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le Hier finden Sie ausgefüllte konkrete Beispiele, die Ihnen als Orientierung

dienen sollen. Die Beispiele sind ebenfalls in Unternehmens- und Teilneh-

merdokumente aufgeteilt.

Beispiele finden Sie ab Seite 65.

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Q Die FAQ (Frequently Asked Questions - häufig gestellte Fragen) ermögli-

chen einen direkten Einstieg in den Konzeptionsprozess.

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ar Im Glossar können Sie alle weiterbildungsrelevanten Fachbegriffe des

Handbuchs nachschlagen. Somit wird der Zusammenhang und Hintergrund

der Kriterien verdeutlicht.

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Autoren und Kooperationspartner

VERSION 4.0

Autoren Volkswagen AG, AutoUni (Konsortialführer des Projektes) Dr.-Ing. Bernd Petzold (Projektleiter), Institut für Kraftfahrzeugtechnik Anja Heine, Institut für Arbeit und Personalmanagement Martina Herlyn, Programm-Management Thomas Nikiel-Bloch, Programm-Management

Continental AG Barbara Texter, Head of Employer Branding Germany Francesco Perri, Talent Management & Organizational Development Michael Koch, HR Marketing /Corporate Employer Branding & Strategic Recruiting

IAV GmbH Karsten Müller, Fachbereichsleiter E-Traktionssysteme, VT-S

Dr.-Ing. Rolf Gabel, Fachreferent für Elektrische Antriebe, VT-S Frank Fickel, Senior Projektleiter, VI

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Prof. Dr.-Ing. Manfred Hamann, Fakultät Elektrotechnik

Prof. Dr.-Ing. habil. Robin Vanhaelst, Fakultät Fahrzeugtechnik Heiko Moschner, Hochschulentwicklung und Kommunikation

Thorben Braun, Fakultät Fahrzeugtechnik

Malte Hundt, Fakultät Fahrzeugtechnik

Andrea Thiele, Hochschulentwicklung und Kommunikation Technische Universität Braunschweig Prof. Dr. disc-pol. Herbert Oberbeck, Institut für Sozialwissenschaften Prof. Dr.-Ing. Ferit Küçükay, Institut für Fahrzeugtechnik Dr.-Wirtsch.-Ing. Monika Bachofner, Institut für Sozialwissenschaften Susanne Kundolf, Institut für Sozialwissenschaften Bodo Schönemann, Institut für Fahrzeugtechnik

Marcus Voitel, Institut für Sozialwissenschaften Stefan Gründler (Begleitforschung), Institut für Sozialwissenschaften

Kooperationspartner ZEvA - Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur, Hannover (Begutachtung des Qualitätshandbuches) Schaufenster Elektromobilität – Projekt Mobil4e (Anwendung Qualitätshandbuch) Prof. Dr.-Ing. Bernd Ponick (Konsortialführer Mobil4e), Institut für Antriebssysteme und

Leistungselektronik, LU Hannover

Prof. Dr.-Ing. Axel Mertens, Institut für Antriebssysteme und Leistungselektronik, LU Hannover

Dr. Volker Schöber, Institut für Antriebssysteme und Leistungselektronik, LU Hannover

Prof. Dr.-Ing. Arno Kwade, Institut für Partikeltechnik, TU Braunschweig

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Inhaltsverzeichnis

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Inhaltsverzeichnis

1 Motivation ........................................................................................................ 1

2 Ziele und Strukturen des Qualitätshandbuches ............................................ 3

3 Zielgruppe(-n) .................................................................................................. 5

3.1 Rolle des Unternehmens...................................................................... 5

3.2 Rolle des Modulverantwortlichen/ Dozenten ........................................ 6

3.3 Rolle des Lernenden ............................................................................ 8

3.4 Rolle der Hochschulen ......................................................................... 9

3.5 Zuständigkeiten nach Rollen .............................................................. 10

4 Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen .............................................. 11

4.1 Einrichtungsqualität ............................................................................ 11

4.1.1 Anspruch auf Aktualität, Anwendungsorientierung und Wissenschaftlichkeit ............................................................. 11

4.1.2 Mindestanforderungen an das Weiterbildungspersonal ........ 11

4.1.3 Ausstattung der Weiterbildungseinrichtung .......................... 12

4.2 Angebots-/Programmqualität ............................................................. 12

4.2.1 Zugangsregelungen/ Zielgruppenbeschreibung .................... 12

4.2.2 Modularisierung des Weiterbildungsangebots ...................... 13

4.2.3 Lernergebnisorientierung...................................................... 13

4.2.4 Zielgruppenspezifische Didaktik/Lernsituation ...................... 13

4.2.5 Transparente Angebotskonzeption/-beschreibung ............... 14

4.2.6 Diversität der Zielgruppenansprache .................................... 14

4.3 Prozess- und Durchführungsqualität .................................................. 14

4.3.1 Lehr-/Lern-Prozess und Didaktik .......................................... 14

4.3.2 Beratung und Betreuung ...................................................... 15

4.3.3 Evaluation des Weiterbildungsangebots ............................... 15

4.3.4 Lernergebniskontrolle ........................................................... 15

4.4 Ergebnis-/Ertragsqualität.................................................................... 15

4.4.1 Zertifikat / Teilnahmebescheinigung ..................................... 16

4.4.2 Berichtserstattung der Weiterbildungserträge ....................... 16

4.4.3 Datenschutz ......................................................................... 16

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Inhaltsverzeichnis

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VERSION 4.0

4.4.4 Diploma Supplement ............................................................ 16

4.5 Zuständigkeiten auf Kriterien .............................................................. 17

5 Anwendung der Kriterien .............................................................................. 18

5.1 Qualitätsregelkreis, Rollen und Aufgaben ........................................... 18

5.2 Darstellung des Qualitätsregelkreises QWeMob (zurück zu den Q- Kriterien) ............................................................................................ 19

5.3 Checklisten ........................................................................................ 20

5.4 Kompetenzbeschreibung .................................................................... 24

5.5 Modulbeschreibung ............................................................................ 29

5.6 Profil des Dozenten ............................................................................ 30

5.7 Kompetenzorientiertes Prüfen und Lernergebniskontrolle .................. 31

5.8 Workloadberechnung ......................................................................... 36

5.9 Evaluation .......................................................................................... 38

5.10 Zertifikat und Teilnahmebescheinigung .............................................. 40

5.11 Diploma Supplement .......................................................................... 40

5.12 Prüfungsordnung ................................................................................ 43

A Vorlagen ......................................................................................................... 44

A.1 Unternehmensdokumente .................................................................. 45

A.1.1 Modulbeschreibung .............................................................. 45

A.1.2 Workloadberechnung ............................................................ 46

A.1.3 Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung ........................ 47

A.1.4 Profil des Dozenten/ Modulverantwortlichen ......................... 48

A.1.5 Evaluation 1. Phase .............................................................. 49

A.1.6 Evaluation 2. Phase .............................................................. 52

A.1.7 Feedbackbogen zur Selbstevaluation ................................... 54

A.1.8 Feedbackbogen zur Fremdevaluation ................................... 55

A.1.9 Prüfungsordnung .................................................................. 56

A.1.10 Veranstaltungseckdaten ....................................................... 57

A.2 Teilnehmerdokumente ........................................................................ 58

A.2.1 Teilnahmebescheinigung ..................................................... 58

A.2.2 Zertifikat ................................................................................ 59

A.2.3 Diploma Supplement ............................................................ 60

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Inhaltsverzeichnis

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VERSION 4.0

B Beispiele ........................................................................................................ 65

B.1 Unternehmensdokumente .................................................................. 66

B.1.1 Modulbeschreibung .............................................................. 66

B.1.2 Workloadberechnung ........................................................... 67

B.1.3 Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung ........................ 68

B.1.4 Profil des Dozenten/ Modulverantwortlichen ......................... 69

B.1.5 Evaluation 1. Phase ............................................................. 71

B.1.6 Evaluation 2. Phase ............................................................. 71

B.1.7 Prüfungsordnung .................................................................. 71

B.1.8 Veranstaltungseckdaten ....................................................... 75

B.2 Teilnehmerdokumente ....................................................................... 76

B.2.1 Teilnahmebescheinigung..................................................... 76

B.2.2 Zertifikat .............................................................................. 77

B.2.3 Diploma Supplement ............................................................ 78

C FAQ - Häufige Fragestellungen .................................................................... 83

D Glossar – Weiterbildungsrelevante Fachbegriffe von A bis Z .................... 94

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Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Tabellarische Übersicht der Zuständigkeiten ................................. 10

Tabelle 2: Zuständigkeiten der Qualitätskriterien ............................................ 17

Tabelle 3: Checkliste „Modulverantwortliche“.................................................. 20

Tabelle 4: Checkliste „Dozent“ ........................................................................ 22

Tabelle 5: Beschreibung der Kompetenzdimensionen .................................... 24

Tabelle 6: Kompetenzbeschreibung nach folgenden Schritten ....................... 27

Tabelle 7: Lernzieltaxonomien (nach Bloom) und empfohlene Zuordnung von Verben .............................................................................................. 28

Tabelle 8: Modulbeschreibung ........................................................................ 29

Tabelle 9: Kompetenzorientiert Prüfen in drei Schritten .................................. 34

Tabelle 10: Prüfungsformate und die verschiedenen Kompetenzdimensionen ................................................................................. 35

Tabelle 11: Inhalte der Workloadberechnung ................................................. 37

Tabelle 12: Auszug der Niveaustufen 6-8 aus dem EQR ............................... 86

Tabelle 13: Prozess des Feedbacks ............................................................... 92

Tabelle 14: Unterscheidung der Masterstudiengänge ..................................... 99

Tabelle 15: Unterteilung in vier Kompetenzen (nach John Erpenbeck) ........ 113

Tabelle 16: Enge und weite Auslegung des Begriffs „MOOCs“ .................... 121

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Konstellation von Dozent und Modulverantwortlichen als Tandem ................................................................................................ 7

Abbildung 2: Qualitätsregelkreis ..................................................................... 19

Abbildung 3: Übersicht der relevanten Prozessschritte ................................... 23

Abbildung 4: Prozess der Evaluation .............................................................. 39

Abbildung 5: Prozess Diploma Supplement .................................................... 64

Abbildung 6: Prozess Diploma Supplement .................................................... 82

Abbildung 7: Prozessverlauf des Antragsverfahrens für die individuelle Anrechnung von Modulen auf entsprechende Masterstudiengänge ............... 91

Abbildung 8: Beispielhafter Prozess für eine Ablauforganisation .................... 93

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Stichwortverzeichnis

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Stichwortverzeichnis

Aufgaben der Akteure ................... 10

Diploma Supplement ..................... 40

EQR ......................................... 13, 25

EQR-Niveaustufe 7 ....................... 25

Evaluation ................................ 15, 38

Kompetenz .................................... 24

Kompetenzbeschreibung .......... 24, 27

Kompetenzdimensionen ................ 24

Kompetenzorientiert Prüfen ........... 34

Lernergebnis ................ 24, 25, 26, 34

Lernzieltaxonomien nach Bloom .... 28

Modulbeschreibung ....................... 29

Modulverantwortliche ................. 6, 12

Profil des Dozenten ........................ 30

Prüfungsformate............................. 35

Prüfungsordnung ............................ 43

Tandem .......................................... 12

Taxonomie ..................................... 25

Taxonomien von Bloom .................. 25

Verantwortlichkeiten ....................... 18

Weiterbildungseinrichtung ........ 13, 16

Workloadberechnung ............... 36, 37

Zertifikat ................................... 16, 40

Zulassungsvoraussetzung .............. 12

Zuständigkeiten der Qualitätskriterien ............................ 17

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Kapitel 1 Motivation

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1 Motivation

Die Entwicklung neuer Produkte und Technologien bilden die Grundlage für

das Wirtschaftswachstum in Deutschland. Es werden Produkte weiterentwi-

ckelt, durch die Nutzung neuer Technologien modifiziert oder komplett neu

erschaffen. Darüber hinaus kann die Nutzung bestehender Technologien aus

anderen Wirtschaftsbereichen ebenfalls zur Entstehung neuer Produkte bei-

tragen.

Die Elektromobilität ist ein Beispiel dafür und beinhaltet Technologien, die in

sehr kurzer Zeit die Konzeption und Herstellung von Produkten sowie deren

Vertrieb in jeweils sehr unterschiedlichem Umfang verändern können. Hinzu

kommt die Herausforderung, auf immer kürzere Innovationszyklen von Pro-

dukten sowie Produkte mit zunehmender Komplexität zu reagieren.

Ein wichtiger Erfolgsfaktor für Unternehmen ist die Fachkompetenz der Mitar-

beiter0F

1 im Umgang mit diesen Technologien und Herausforderungen. Die effi-

ziente Nutzung von Erfahrungswissen und die Integration von aktuellem For-

schungswissen sind für die Unternehmen von großer Bedeutung.

Eine qualitativ hochwertige Weiterbildung von Mitarbeitern mit einem akade-

mischen Abschluss sollte daher einen bedarfsgerechten Wissenstransfer von

unternehmensinternem und -externem Wissen auf einheitlichem Niveau er-

möglichen.

Der vorliegende Qualitätsleitfaden des Projektes QWeMob, gefördert vom

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), definiert am Beispiel

der Elektromobilität Standards für eine hochschuläquivalente Weiterbildung in

Unternehmen. Das Fachgebiet, in dem der Leitfaden angewendet wird, ist

nicht beschränkt. Die erarbeiteten Ergebnisse sind generisch und unabhängig

vom Themengebiet anwendbar.

1 Im weiteren Verlauf des Leitfadens wird das generische Maskulinum verwendet. Das weibliche Geschlecht wird dabei stets mit

angesprochen.

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Kapitel 1 Motivation

2 VERSION 4.0

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den

Die Projektpartner haben dieses Handbuch stellvertretend aus der Perspekti-

ve von Unternehmen (hier: Automobilhersteller, Zulieferer und Ingenieur-

dienstleister) und Hochschulen entwickelt und deren Interessen integriert.

Die Mitarbeiter der Unternehmen profitieren durch die Anwendung des Hand-

buchs von einer Steigerung der Weiterbildungsqualität. Die Teilnehmer haben

die Möglichkeit ihr intern erworbenes Wissen durch ein Zertifikat bestätigt,

sowie durch eine staatliche Anerkennung an Hochschulen berücksichtigt zu

bekommen.

Die individuelle und kompetenzorientierte Personalentwicklung in Unterneh-

men kann auf diese Weise um ein nützliches Angebot erweitert und die Bin-

dung zwischen Mitarbeiter und Unternehmen gestärkt werden. Dies fördert

das unternehmensinterne Personalmarketing für Mitarbeiter. Weiterhin wirkt

die Anwendung des Leitfadens durch ein Unternehmen für potenzielle Mitar-

beiter attraktivitätssteigernd.

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Kapitel 2 Ziele und Strukturen des Qualitätshandbuches

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VERSION 4.0

2 Ziele und Strukturen des Qualitätshandbuches

Das hier vorliegende Qualitätshandbuch dient als Hilfestellung, fachliche

Kompetenzen innerhalb von Unternehmen auf ein Master-Niveau aufzuberei-

ten und dieses in Weiterbildungsmodulen an individuelle Zielgruppen zu ver-

mitteln, welches bei Bedarf eine Hochschulanerkennung der Weiterbildungs-

maßnahme ermöglicht.

Das Handbuch soll den Hochschulen eine vereinfachte Anerkennung von un-

ternehmensintern erworbenen Kompetenzen im Rahmen eines fachlich zu-

gehörigen Masterstudiums je nach Weiterbildungsteilnehmer und Studien-

gang ermöglichen und den für die Anerkennung erforderlichen zeitlichen Auf-

wand deutlich reduzieren.

Weiterhin gibt es Hilfestellungen zum Aufbau entsprechender Qualitätssiche-

rungsmaßnahmen, die eine konstant hohe Qualität der Angebote gewährleis-

ten sollen.

Die Qualitätskriterien des Handbuches sind auf Basis der Richtlinien des Eu-

ropäischen Qualifizierungsrahmen (EQR) definiert und auf die Anforderungen

des im Rahmen des Bologna-Prozesses eingeführten Bachelor- und Master-

studiums angepasst2. Sie bilden Masterniveau ab, welches im Rahmen des

EQR der Niveaustufe sieben (EQR 7) entspricht.

Diese Kriterien beziehen sich auf die Vorbereitung, Durchführung und Aus-

wertung von Weiterbildungsangeboten. Sie umfassen Anforderungen und

Empfehlungen an Lehrpersonen, Lehrformen und die Kontrolle von Lerner-

gebnissen nach aktuellem Stand der Wissenschaft in der akademischen Wei-

terbildung.

Die Kompetenzorientierung des Handbuches soll verbesserte Kooperations-

möglichkeiten von Universitäten und Hochschulen mit Unternehmen ermögli-

2 Die im Handbuch beschriebenen Qualitätskriterien sind grundsätzlich generisch. Das heißt

mit Hilfe geringer Adjustierungen der Kriterien, können auch andere Niveaustufen des EQR abgebildet werden.

Page 15: Qualitätshandbuch für akademische Weiterbildung im Unternehmen Handbuch_D… · Autoren und Kooperationspartner VERSION 4.0 Autoren Volkswagen AG, AutoUni (Konsortialführer des

Kapitel 2 Ziele und Strukturen des Qualitätshandbuches

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den

VERSION 4.0

chen und insbesondere den zielgerichteten Wissenstransfer intensivieren, um

neues Fachwissen schneller generieren und vermitteln zu können.

Struktur des Handbuches

Das Kapitel 3 definiert die Rollen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten,

welche für die Umsetzung eines qualitativ hochwertigen, kompetenzorientier-

ten und hochschulanerkennungsfähigen Weiterbildungsangebots in einem

Unternehmen notwendig sind.

Das Kapitel 4 beinhaltet die notwendigen Qualitätskriterien für hochschulan-

erkennungsfähige Weiterbildungsangebote.

Im Kapitel 5 werden die konkrete Anwendung und die Auslegung der Kriterien

des vierten Kapitels beschrieben.

Das Kapitel 6 definiert Rahmenbedingungen in Form eines Regelkreises, die

vom Unternehmen zur Qualitätssicherung umgesetzt werden müssen, um

den QWeMob-Standard gewährleisten zu können.

Das Kapitel A enthält standardisierte Vorlagen als Anwendungshilfen.

Das Kapitel B beinhaltet Ausführungsbeispiele, welche dazu dienen, die An-

wendung des Qualitätsleitfadens verständlicher und einfacher zu machen.

Das Kapitel C verweist auf die FAQ.

Das Kapitel D definiert das Glossar mit weiterbildungsrelevanten Fachbegrif-

fen von A bis Z. Es soll das grundlegende Verständnis für die Anwendung

des Leitfadens unterstützen.

Das Qualitätshandbuch definiert somit einen Mindestumfang an notwendigen

Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen, die das jeweilige Unternehmen

für den Betrieb eines entsprechenden Weiterbildungsprogramms in hausei-

genen Qualitätsstandards umsetzen muss.

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Kapitel 3 Zielgruppe(-n)

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VERSION 4.0

3 Zielgruppe(-n)

Die Adressaten für dieses Handbuch sind:

Unternehmen, die ihren Mitarbeitern bedarfsgerechte Weiterbildungen

auf Master-Niveau anbieten wollen.

Dozenten, die eigenverantwortlich oder mit Hilfe eines Modulverant-

wortlichen als unternehmensinterne oder -externe Fachexperten den

Mitarbeitern in Unternehmen Kompetenzen auf Master-Niveau kompe-

tenzorientiert vermitteln sollen.

Mitarbeiter eines Unternehmens, die sich über die Qualität der angebo-

tenen Weiterbildungsmaßnahme und über deren Anforderungen an die

Teilnehmer informieren wollen.

Universitäten und Hochschulen, die auf Basis des Handbuchs mit Un-

ternehmen in der akademischen (am Masterniveau orientierten) Weiter-

bildung kooperieren wollen.

3.1 Rolle des Unternehmens

Bei Unternehmen besteht die Notwendigkeit, je nach Größe und Struktur die

jeweiligen Rollen zu definieren und zu benennen.

Hat das Unternehmen einen internen Weiterbildungsbedarf in den einzelnen

Fachbereichen festgestellt, müssen die notwendigen Maßnahmen bei der

Konzeption eines Weiterbildungsangebots entsprechend des Handbuchs ge-

währleistet werden, um die Qualität der Weiterbildungen für eine spätere An-

erkennung sicherzustellen. Aus der Feststellung des Bedarfs der notwendi-

gen Kompetenzen, welche für die Bearbeitung zukünftiger Aufgaben benötigt

werden, ergibt sich der individuelle Weiterbildungsbedarf der Mitarbeiter.

Die Einhaltung der Rahmenbedingungen, der Qualitätskriterien sowie deren

regelmäßige Überprüfung (vgl. Qualitätsregelkreis Kapitel 5.1) gehört eben-

falls zu den Pflichten der anwendenden Unternehmen. Sie sind für die Aus-

wahl der qualifizierten Dozenten verantwortlich.

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Kapitel 3 Zielgruppe(-n)

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VERSION 4.0

Die Abteilungen, welche mit der Organisation der Weiterbildungen betraut

sind, unterstützen die Modulverantwortlichen und/ oder Dozenten bei der Er-

stellung der begleitenden Dokumente. Es werden Evaluationsbögen vorberei-

tet, um die Weiterbildung zu bewerten.

Die Anwendung und inhaltliche Umsetzung des Leitfadens liegt in der Ver-

antwortung der Unternehmen. Es stellt eine generische, auf die Qualitätskrite-

rien fokussierte Handlungsempfehlung dar, welche themenunabhängig ge-

staltet ist.

*Ein beispielhafter Prozess soll die Rollenverteilung zwischen dem Unter-

nehmen und dem jeweiligen Modulanbieter im Hinblick auf die Veranstal-

tungsorganisation anhand des beauftragenden Unternehmens und des Modu-

lanbieters (Hochschule, anderes oder eigenes Unternehmen, Weiterbildungs-

einrichtungen, Dozenten, etc.) beschreiben (Siehe FAQ). Hierbei soll vorder-

gründig die Ablauforganisation dargestellt werden. Der Prozess ist nicht Inhalt

der im Leitfaden beschriebenen Qualitätskriterien.

3.2 Rolle des Modulverantwortlichen/ Dozenten

Im Regelfall ist der Dozent auch gleichzeitig der Modulverantwortliche (MV).

Dozenten/Modulverantwortliche stimmen ihre fachlichen Umsetzungsmaß-

nahmen zur Einhaltung des Handbuchs im Vorfeld mit den Institutionen ab,

organisatorisch verantwortlich sind und die Weiterbildung anbieten.

Bei der Einhaltung und Anwendung der Kriterien zur Durchführung der Wei-

terbildung des Handbuchs wird der Dozent/ Modulverantwortliche von der

jeweiligen Institution unterstützt, welche die Weiterbildungsmaßnahme initiiert

hat.

Erfüllt der Dozent jedoch nicht die Mindestanforderungen (siehe Abbildung 1),

muss als (Tandem-)Partner eine weitere Person eingesetzt werden. Sie erfüllt

die Rolle der Modulverantwortlichen und ist aktiver Teil der Weiterbildung.

Somit wird die Weiterbildungsmaßnahme auf Master-Niveau sichergestellt.

Grundlegendes Ziel hierbei ist die Sicherstellung wissenschaftlicher Gütekri-

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Kapitel 3 Zielgruppe(-n)

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VERSION 4.0

terien (Validität, Reliabilität, Objektivität) bei der inhaltlichen bzw. didaktischen

Konzeption und Durchführung auf Masterniveau.

Der Modulverantwortliche hat generell mindestens den akademischen Grad

der gelehrt wird, ist im zu vermittelnden fachlichen Bereich Experte und hat

nachgewiesene Lehrerfahrung auf dem zu vermittelnden Niveau. Er muss mit

seinen Qualifikationen, Kompetenzen und Erfahrungen die Qualität des Wei-

terbildungsmoduls einschätzen, gewährleisten und vertreten können.

Im Regelfall weißt der Dozent folgende Kompetenzen auf:

In der nachfolgenden Abbildung sind Szenarien dargestellt, welche zeigen,

wann ein Tandempartner einzusetzen ist und welche Eigenschaften dieser

besitzen muss.

Abbildung 1: Konstellation von Dozent und Modulverantwortlichen als Tandem

Fachlich Didaktisch Akadam.

Grad

Kein weiterer Modul-verantwortlicher not-wendig!

Fachlich Didaktisch

Akadam. Grad

Fachlich Didaktisch Akadam.

Grad

Fachlich Didaktisch Akadam.

Grad

Anforderungen an den Dozenten Ggf. kann die didaktische Kompetenz durch Dritte sichergestellt werden

Kompetenz vorhanden

Kompetenz nicht vorhanden

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Kapitel 3 Zielgruppe(-n)

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VERSION 4.0

3.3 Rolle des Lernenden

Der Lernende versteht sich mit seinem fachlichen Hintergrund und seinen

Erfahrungen als Teil der Weiterbildungsmaßnahme und beteiligt sich aktiv

gemäß des akademischen Anspruchs an der Maßnahme.

Die Beteiligung umfasst die selbständige Vorbereitung und Nachbereitung

sowie das Einbringen von Rückfragen und Anregungen zur Diskussion.

Sollten sich bei den Vorkenntnissen des Lernenden im Verlauf der Maßnah-

me Defizite aufzeigen, die nicht Teil des Weiterbildungselements sind, liegt es

in der Verantwortung des Lernenden, diese Lücken zeitnah durch eigene Ak-

tivitäten zu schließen, um den Ablauf folgen und die Veranstaltung aktiv un-

terstützen zu können.

Wichtig: Lernende, welche die Weiterbildungsmaßnahme für ein eventuelles

Studium zur Hochschulanerkennung prüfen lassen wollen, sind zur erfolgrei-

chen Teilnahme an der Lernergebniskontrolle verpflichtet.

Die Rahmenbedingungen der Weiterbildungsmaßnahme sind in der jeweili-

gen Prüfungsordnung enthalten, die das Unternehmen auf Basis des Quali-

tätshandbuchs aufgesetzt hat. Die Lernenden wirken an einer abschließen-

den Evaluation der Weiterbildungsmaßnahme mit, um dem Dozenten und

dem Unternehmen ein Feedback zu geben und die Qualitätssicherungsmaß-

nahmen zu unterstützen.

Der Lernende kann sich bei Fragen hinsichtlich des Moduls (z.B. zu den ver-

einbarten Zeiten, Örtlichkeiten) an den Dozenten oder an die verantwortliche

Stelle im Unternehmen sowie einen ausgewiesenen Assistenten wenden.

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Kapitel 3 Zielgruppe(-n)

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Leit

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VERSION 4.0

3.4 Rolle der Hochschulen

Im Falle von Kooperationsvereinbarungen auf Basis des Qualitätshandbuchs

kommt die Rolle der Hochschulen zum Tragen.

Die Hochschule hat einen beratenden Charakter und kann bei der Umsetzung

der im Leitfaden beschriebenen Qualitätskriterien im Unternehmen unterstüt-

zen, sofern Kooperationsvereinbarungen mit der Hochschule bestehen.

Eine aktive Teilnahme der Hochschulen besteht bei der Anerkennung und

Anrechnung von unternehmensinternen, qualitätsgesicherten Weiterbil-

dungsmaßnahmen auf Master-Niveau. Die in der Weiterbildungsmaßnahme

angewandten Qualitätskriterien unterstützen die Prüfung der Hochschule bei

einer transparenten und einheitlichen Dokumentation der Durchführung.

Entsprechend des Rundschreibens des Akkreditierungsrat vom 19.12.2014ist

jede Hochschule in Deutschland verpflichtet, den Antrag eines Studierenden

auf Anerkennung und Anrechnung von außerhochschulischen Vorleistungen

auf einen von ihr angebotenen Studiengang zu prüfen und zu dokumentieren

sowie im Falle einer nicht erteilten Anrechnung die Ablehnung zu begründen.

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Kapitel 3 Zielgruppe(-n)

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Leitfa

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VERSION 4.0

3.5 Zuständigkeiten nach Rollen

Tabelle 1: Tabellarische Übersicht der Zuständigkeiten

Zielgruppe/ Akteure

Aufgaben im Rahmen des Leitfadens

Unternehmen/ In-stitution

Feststellung eines Weiterbildungsbedarfs

Abschließen von Kooperationsvereinbarungen mit Hochschulen bei Bedarf

Auswahl von Dozenten und Teilnehmer

Festlegung der Prüfungsordnung

Unterstützung des Dozenten bei der Anwendung des Leitfadens

Gewährleistung der Einhaltung von Qualitätskrite-rien

Durchführung der Evaluation der Weiterbildungs-maßnahme

Kontrolle und Steuerung des Qualitätsregelkreises

Dozent/Modul-verantwortlicher

Erstellung der Modulbeschreibung

Regelmäßiges Überprüfen von Lernmaterialien auf Aktualität und Vollständigkeit

Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen

Durchführung der Lernergebniskontrollen

Gewährleistung der transparenten Zugänglichkeit zu Lernmaterialien

Lernende Selbstständiges Aufarbeiten von Kenntnisdefiziten

Aktive Teilnahme an der Weiterbildung

Teilnahme an der Lernergebniskontrolle

Teilnahme an der Evaluation

Hochschule Beratung der Dozenten und Unternehmen bei Leit-fadenumsetzung

Prüfung der Anerkennungsfähigkeit

ggf. Abschließen von Kooperationsvereinbarungen mit Unternehmen bei Bedarf

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Kapitel 4 Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen

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VERSION 4.0

4 Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen

In Anlehnung an die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Weiterbil-

dung und Fernstudium e.V. (DGWF) (DGWF 2005) für die Umsetzung von

Weiterbildung an Hochschulen werden für Unternehmen die nachfolgenden

Kriterien und Rahmenbedingungen als Mindestanforderungen für unterneh-

mensinterne Weiterbildung auf Masterniveau definiert. Die Kriterien finden

sich referenziert im Qualitätsregelkreis (QRK) und in den Checklisten wieder.

(Vgl. Kap. 5.1)

4.1 Einrichtungsqualität

Nachfolgend werden Kriterien dargelegt, welche die Rahmenbedingungen für

das institutionelle Leitbild, die (Weiterbildungs-) Räumlichkeiten, deren Aus-

stattung sowie den Anspruch der Weiterbildung in Unternehmen beschreiben.

(Vgl. QRK 0 "Bedarf ermitteln")

4.1.1 Anspruch auf Aktualität, Anwendungsorientierung und Wissenschaftlichkeit

Die akademische Weiterbildung hat im Einklang mit der angestrebten hoch-

schulanerkennungsfähigen Qualität einen klaren Anspruch auf Aktualität, An-

wendungsorientierung und Wissenschaftlichkeit. Dabei werden anwendungs-

und praxisbezogene Inhalte und Prozesse in die Weiterbildung integriert.

(Vgl. QRK 0 / QRK 1 / QRK 3)

4.1.2 Mindestanforderungen an das Weiterbildungspersonal

Die Dozenten sind Spezialisten auf ihrem Fachgebiet (Reputation, einschlä-

gige Berufserfahrung etc.) und können (didaktische) Erfahrungen in Lehr-/

Lernkontexten nachweisen.

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Kapitel 4 Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen

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Leitfa

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VERSION 4.0

Als Mindestqualifikation verfügen die Dozenten über einen erfolgreichen Ab-

schluss auf der Qualifikationsebene, die vermittelt werden soll. Für die Do-

zenten, die im Rahmen der wissenschaftlichen Weiterbildung eingesetzt wer-

den, gilt als Mindestqualifikation der Diplom- (Univ.) oder Masterabschluss.

Wird ein Fachspezialist eingesetzt, der nicht über erforderliche didaktische

oder akademische Qualifikationen verfügt, muss eine kooperative Kursleitung

mit einer geeigneten Person (Modulverantwortlicher) in fachlich-fachlich und

fachlich-didaktischer Hinsicht (Tandem) gebildet werden, die gemeinsam die

wissenschaftliche Qualität sicherstellen. (Vgl. QRK 1.2)

4.1.3 Ausstattung der Weiterbildungseinrichtung

Es wird vorausgesetzt, dass die Einrichtung den Lernmethoden angemesse-

ne Lernräume für die Vermittlung von Lerninhalten (z.B. Labore, Exponate

oder virtuelle Tools) zur Verfügung stellt. (Vgl. QRK 2.5)

4.2 Angebots-/Programmqualität

Dieser Abschnitt beinhaltet Kriterien, welche einen Rahmen für die Angebots-

und Programmqualität von Weiterbildungsmodulen in Unternehmen setzen.

(Vgl. QRK 0 / QRK 1)

4.2.1 Zugangsregelungen/ Zielgruppenbeschreibung

Die wissenschaftlichen Weiterbildungsangebote richten sich an Personen, die

nach klar erkennbaren Zugangsregelungen und erforderlichen Zulassungsvo-

raussetzungen vom Anbieter angesprochen werden. Die Angebote sind für

Personen:

mit einem ersten Hochschulabschluss (Mindestqualifikation: Bachelor,

EQR-Stufe 6 in einer der Weiterbildung entsprechenden Fachrichtung).

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Kapitel 4 Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen

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VERSION 4.0

oder mit vergleichbaren Vorkenntnissen aus einer einschlägigen Be-

rufserfahrung im entsprechenden Fachbereich.

Die entsprechenden Kompetenzen sind entscheidend, um eine inhaltliche

Anschlussfähigkeit und die Erreichung der Qualifikationsziele zu gewährleis-

ten. Eine Hochschulanrechnung in Form von ECTS Punkten ist nur möglich

wenn ein erster Hochschulabschluss vorliegt. (Vgl. QRK 0 / QRK 1.1)

4.2.2 Modularisierung des Weiterbildungsangebots

Die Weiterbildungseinrichtung konzipiert, qualitätsgesicherte Weiterbildungs-

angebote in thematisch zusammenhängenden Modulen und formuliert die

Lernergebnisse (Inhalte und Qualifizierungsziele). Diese werden mittels einer

verbundenen Lernergebniskontrolle zum Abschluss des Moduls geprüft. Zu-

dem ist der Arbeitsaufwand (Workload in Zeitstunden) transparent aufzufüh-

ren. (Vgl. QRK 1)

4.2.3 Lernergebnisorientierung

Die Weiterbildungsangebote werden lernergebnisorientiert formuliert und be-

rücksichtigen die Niveaustufen des Europäischen Qualifikationsrahmens

(EQR). Die Fassung unterscheidet zwischen Wissen, Fertigkeiten und Kom-

petenzen. (Vgl. QRK 1)

4.2.4 Zielgruppenspezifische Didaktik/Lernsituation

Die qualitätsgesicherten Weiterbildungsmodule sind in den Dimensionen Zeit,

Ort, Inhalt und Einsatz von Medien auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zuge-

schnitten. Sie können verschiedene Lehr-/ Lernformate mit unterschiedlichen

Methoden (z.B. Präsenzveranstaltungen, Blended Learning, E-Learning) be-

inhalten. Das Weiterbildungsangebot soll an das Vorwissen bzw. die bisheri-

gen Lernerfahrungen der Zielgruppe anknüpfen. (Vgl. QRK 1 / QRK 3)

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Kapitel 4 Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen

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VERSION 4.0

4.2.5 Transparente Angebotskonzeption/-beschreibung

Zu dem qualitätsgesicherten Weiterbildungsangebot gehören wesentliche

Angaben über die Zugangsvoraussetzungen, Qualifizierungsziele/ Kompe-

tenzen, Inhalte, Lehr-/ Lernmaterialien, Workload, Dauer der Weiterbildung,

Leistungsanforderungen, Abschlussart, Namensnennung und Qualifikation

des Lehrenden. Diese Angaben sind in Dokumenten (vgl. Zertifikat, Diploma

Supplement, Modulbeschreibung) festgehalten. (Vgl. QRK 1)

4.2.6 Diversität der Zielgruppenansprache

Das qualitätsgesicherte Weiterbildungsangebot berücksichtigt die heteroge-

nen Merkmale der angesprochenen Zielgruppe. Es soll Chancengleichheit

nach §1 Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) sichergestellt werden.

(Vgl. QRK 0 / QRK 2 / QRK 3 / QRK 4)

4.3 Prozess- und Durchführungsqualität

Es folgen Mindestkriterien, welche bei der Umsetzung von Weiterbildungs-

modulen in Unternehmen die Prozess- und Durchführungsqualität gewährleis-

ten.

4.3.1 Lehr-/Lern-Prozess und Didaktik

Die Didaktik bzw. die Ausgestaltung des Lehr-Lern-Kontexts ist an die Rah-

menbedingungen des Unternehmens und an die Bedürfnisse der Teilneh-

menden anzupassen. (Vgl. QRK 1 / QRK 4)

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Kapitel 4 Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen

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VERSION 4.0

4.3.2 Beratung und Betreuung

Im Sinne der Qualität des Weiterbildungsangebots stehen Ansprechpartner

für eine organisatorische Beratung zur Verfügung. Das beinhaltet die Informa-

tionen an Teilnehmer bzgl. Terminierungen und Räumlichkeiten.

Der Lehr-/ Lernprozess ist durch eine angemessene, fachliche Betreuung der

Teilnehmenden durch die Dozenten gekennzeichnet. (Vgl. QRK 1 / QRK 2 /

QRK 4)

4.3.3 Evaluation des Weiterbildungsangebots

Am Ende jeder Weiterbildungsveranstaltung findet eine Evaluation in Form

einer. Bzw. mehrerer Teilnehmerbefragungen in Bezug auf die Qualität der

Inhalte (Nutzen, Wissenstransfer, Erfüllung der Erwartungen etc.), Dozent,

Didaktik, Ausstattung und Organisation statt. Die Evaluation als auch deren

Ergebnisse werden schriftlich festgehalten. Die Ergebnisse der Evaluation

und Bewertungen führen in Feedback-Prozessen zur Verbesserung der Wei-

terbildungsangebote. (Vgl. QRK 1.4 / QRK 1.9)

4.3.4 Lernergebniskontrolle

In der Veranstaltung werden die in der Modulbeschreibung formulierten Kom-

petenzen in Form von Lernergebniskontrollen geprüft. Der jeweilige Arbeits-

aufwand (Workload) ist transparent ersichtlich. (Vgl. QRK 1.3 / QRK 4.4)

4.4 Ergebnis-/Ertragsqualität

Nachfolgend werden Kriterien definiert, welche die Ergebnisse und den Ertrag

des Weiterbildungsmoduls beschreiben und den formalen Anerkennungspro-

zess unterstützen.

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Kapitel 4 Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen

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VERSION 4.0

4.4.1 Zertifikat / Teilnahmebescheinigung

Für jedes Weiterbildungsangebot erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, wenn

eine erfolgreiche Teilnahme mit einer Lernergebniskontrolle nachgewiesen

werden kann. Das Zertifikat umfasst jeweils entsprechende Aussagen über

das erreichte Qualifikationsniveau und den anzuerkennenden Workload aus

dem Modul (Ziel: Master, EQR-Niveau 7).

Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgegeben, wenn die Teilnehmer nicht

oder nicht erfolgreich an der Lernergebniskontrolle teilgenommen haben. Vo-

raussetzung ist eine vollständige Teilnahme an dem Weiterbildungsmodul.

Hinweis: Bei der Teilnahmebescheinigung ist für die Workloaddarstellung der

Anteil der Lernergebniskontrolle und deren Vorbereitung heraus zu rechnen.

(Vgl. QRK 1.7 / QRK 4.5)

4.4.2 Berichtserstattung der Weiterbildungserträge

Die Weiterbildungseinrichtung berichtet den entsprechenden Entscheidungs-

gremien (z.B. Personalabteilung, Fachabteilung, etc.) über die jeweiligen Ab-

solventen-, Durchfall- und Teilnahmequoten. (Vgl. QRK 0)

4.4.3 Datenschutz

Die Weiterbildungseinrichtung gewährleistet, dass die automatische Verarbei-

tung personenbezogener Daten mindestens den gesetzlichen Regelungen

des Bundesdatenschutzgesetzes entspricht. Darüber hinaus gelten die Da-

tenschutzrichtlinien des jeweiligen Unternehmens. (Vgl. QRK 1 / QRK 3)

4.4.4 Diploma Supplement

Ein Diploma Supplement ist für eine internationale Hochschulanerkennung

notwendig. Es darf nur zum Zertifikat (nicht zur Teilnahmebescheinigung)

ausgegeben werden. (Vgl. QRK 1.8 / QRK 5.4)

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Kapitel 4 Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen

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VERSION 4.0

4.5 Zuständigkeiten auf Kriterien

Die nachfolgende Tabelle dient zur Übersicht der entsprechenden Rollen und

Zuständigkeiten für die Gewährleistung der Qualitätskriterien und kann als

Hilfestellung verwendet werden.

Tabelle 2: Zuständigkeiten der Qualitätskriterien

Kriterium Bezeichnung Zuständigkeiten

4.1 Einrich-tungsqualität

Anspruch auf Aktualität, Anwendungs-orientierung, Wissenschaftlichkeit

Unternehmen, Dozent/ Modul-verantwortlicher (MV)

Mindestanforderungen an das Weiter-bildungspersonal

Unternehmen

Ausstattung der Weiterbildungseinrich-tung

4.2 Angebots- und Prgramm-qualität

Zugangsregelungen/ Zielgruppenbe-schreibung

Unternehmen

Modularisierung des Weiterbildungs-angebots

Lernergebnisorientierung Unternehmen, Dozent/ MV

Zielgruppenspezifische Didaktik/ Lern-situation

Transparente Angebotskonzeption/ -beschreibung

Diversität der Zielgruppenansprache

4.3 Prozess- und Durch-führungs-qualität

Lehr-/Lern-Prozess Didaktik Dozent/ MV

Beratung und Betreuung Unternehmen, Dozent/ MV

Evaluation des Weiterbildungsange-bots

Unternehmen/ MV

Lernergebniskontrollen Dozent/ MV

4.4 Ergebnis- und Ertragsqualität

Abschlussnachweis/ Zertifikat Unternehmen/ MV

Berichterstattung der Weiterbildungser-träge

Datenschutz

Diploma Supplement

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Kapitel 5 Anwendung der Kriterien

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VERSION 4.0

5 Anwendung der Kriterien

Nachfolgend werden handlungsanleitende Anwendungshilfen für die einfache

und praktische Umsetzung der jeweiligen Kriterien und Rahmenbedingungen

gegeben. Grundlage für die nachfolgende Beschreibung bildet der QRK nach

dem PDCA-Zyklus (Plan, Do, Check, Act).

5.1 Qualitätsregelkreis, Rollen und Aufgaben

Der Qualitätsregelkreis (QKR) dient zur Gewährleistung der Einhaltung der

aufgeführten (Mindest-)Kriterien. Der dargestellte Prozess sowie die Checklis-

te bieten Hilfestellung und Übersicht zur Konzeption, Umsetzung und Bewer-

tung eines Moduls.

Die Checkliste beschreibt die Verantwortlichkeiten und enthält Verweise auf

die zugrunde liegenden Kriterien, Anwendungshilfen und Beispiele.

Der Leitfaden ist an die DIN ISO 29990 und den dort aufgeführten PDCA-

Zyklus (nach Deming) angelehnt. Der Regelkreis und die Checkliste definie-

ren die einzelnen Prozessschritte, beschreiben die Verantwortlichkeiten und

enthalten Verweise auf die zugrunde liegenden Qualitätskriterien, Anwen-

dungshilfen und Beispiele.

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Kapitel 5 Anwendung der Kriterien

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VERSION 4.0

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5.2 Darstellung des Qualitätsregelkreises QWeMob (zurück zu den Q-Kriterien)

Abbildung 2: Qualitätsregelkreis

0 Bedarf ermitteln

6 Optimierungsmaßnahmen umsetzen

2 Modul organisieren

3 Lehrinhalte erstellen

4 Modul durchführen

1 Modul konzipieren

5 Lernergebniskontrolle und Feedback auswerten

DO ACT

CHECK

PLAN

• Analyse und Bewertung der zukünftigen Kompetenzen

• Zielgruppenanalyse • Identifizierung der Formate

(z.B. Studienmodul) • Ertragsmanagement • Ggf. Verträge/Beauftragung • Budgetierung

1.1 Zielgruppen- und Kompetenzbeschreibung 1.2 Profil des Dozenten/ Modulverantwortliche 1.3 Lernergebniskontrolle 1.4 Konzept Didaktik/Methodik 1.5 Workload/ Zeitliche Ablaufplanung 1.6 Modulbeschreibung/ Prüfungsordnungen 1.7 Zertifikat/ Teilnahmebescheinigung 1.8 Ggf. Diploma Supplement 1.9 Evaluationskonzept

• Ggf. Maßnahmen einleiten • Überarbeitung aller Beschreibungen • Durchführungsprozesse optimieren • Veranstaltungs-/ Teilnehmermanagement • Moduldurchführung

• Evaluationsbögen • Mündliche Feedbacks der TN und Dozenten • Erfahrungen aller Prozessbeteiligten

2.1 VM-Marketing 2.2 Teilnehmerakquise 2.3 Teilnehmerberatung und 2.4 Teilnehmerbetreuung 2.5 Organisation der Räume und Ter-mine

3.1 Erstellung der Lernmaterialien 3.2 Implementierung der Lern-

materialien

4.1 Einführung und Betreuung der TN 4.2 Dozentengebundene Vermittlung 4.3 Selbstorgansiertes Lernen 4.4 Lernergebniskontrolle 4.5 Übergabe Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

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Kapitel 5 Anwendung der Kriterien

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VERSION 4.0

5.3 Checklisten

In der nachfolgenden Tabelle sind die einzelnen Aufgaben, welche im QRK

dargestellt sind, mit einer Kurzbeschreibung und der jeweiligen Verantwor-

tung aufgelistet.

Tabelle 3: Checkliste „Modulverantwortliche“

Nr. im QRK Aufgabe

Beschreibung Zugrundelie-gende Krite-

rien

Anwendung der Kriterien

0 Bedarf ermit-teln

Bewertung der zukünftigen Kompetenzen und Ermittlung der Zielgruppe

Kap. 4.2.1 Kein Be-standteil des Leitfadens

1.1 Zielgrup-penbeschrei-bung

Definieren der Anforderungen und Qualifi-zierungen der potenziellen Teilnehmer

Kap. 4.2.1 Kein Be-standteil des Leitfadens

1.1 Kompe-tenzbeschrei-bung

Festlegung der Lernzielstufen und Be-schreibung der zu entwickelnden Kompe-tenzen

Kap. 4.2.4 Kap. 5.7

1.2 Profil des Dozenten/ MV

Beschreiben und definieren der fachlichen Mindestanforderungen an den Dozenten

Kap. 4.1.2 Kap. 5.6

1.3 Lernergeb-niskontrolle

Erstellen der Prüfung unter Verwendung von Lehrmethoden

Kap. 4.2.3 / 4.3.4

Kap. 5.7

1.5 Ablaufpla-nung

Planung des zeitlichen/ räumlichen Ablaufs und Kommunikation der Termine

Kein Bestand-teil des Leitfa-dens

Kein Be-standteil des Leitfadens

1.6 Modulbe-schreibung

Ermittlung der Lerninhalte und Qualifizie-rungsziele/ Kompetenzen der Weiterbil-dung, die vermittelt werden

Kap. 4.2.2 Kap. 5.5

1.6 Prüfungs-ordnung

Erstellung einer Prüfungsordnung, welche die Form der Lernergebniskontrolle und den zeitlichen Umfang in Übereinstimmung mit der unternehmensinternen Prüfungs-ordnung vereinbart.

Kein Bestand-teil des Leitfa-dens

Kap. 5.12

1.7 Zertifikat / Teilnahmebe-scheinigung

Erstellung des Zertifikats und einer Teil-nahmebescheinigung mit entsprechendem Workload

Kap. 4.4.1 Kap. 5.10

1.8 Diploma Supplement

Erstellung eines Diploma Supplements nach Bedarf für die internationale Aner-kennung

Kap. 4.4.4 Kap. 5.11

1.9 Evaluati-onskonzept

Entwerfen eines Evaluationskonzept für die Weiterbildungsveranstaltung mit der For-mulierung konkreter Fragen

Kap. 4.3.3 Kap. 5.9

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Kapitel 5 Anwendung der Kriterien

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VERSION 4.0

2.1 VM-Marketing

Bekanntgabe im Unternehmen über allge-meine Informationen zu den Modulen, im Sinne eines Produktportfolios, der Nach-haltigkeit und Vermarktung

Kein Bestand-teil des Leitfa-dens

Interne Un-ternehmens-prozesse

2.2 Teilneh-merakquise

Konkrete zielgruppenadäquate Ansprache für terminiertes und ausgearbeitetes Mo-dul, um Teilnehmer für die Veranstaltung zu gewinnen. Bereitstellung einer Anmeldemaske, z.B. Homepage/ Link

Kein Bestand-teil des Leitfa-dens

Interne Un-ternehmens-prozesse

2.3 Teilneh-merberatung

Individuelle und fachliche Beratung von potenziellen Teilnehmern über die Eignung der Teilnahme an einem Weiterbildungs-modul (vor Anmeldung)

Kein Bestand-teil des Leitfa-dens

Interne Un-ternehmens-prozesse

2.4 Teilneh-merbetreuung

Permanenter Ansprechpartner während der Laufzeit des Weiterbildungsmoduls für Fragen, Probleme oder Unterstützung

Kein Bestand-teil des Leitfa-dens

Interne Un-ternehmens-prozesse

2.5 Organisati-on der Räume und Termine

Verbindliche Buchung der Räumlichkeiten und Termine für die Veranstaltung

Kap. 4.2.3 Interne Un-ternehmens-prozesse

4.5 Zertifikats-übergabe

Übergabe oder Versand der Zertifikate/ Teilnahmebescheinigung und Diploma Supplement

Kap. 4.4.1 / 4.4.4

Kap. 5.10/ 5.11

5 Lernergeb-niskontrolle und Feedback aus-werten

Auswertung der Ergebnisse und Aushändi-gung an die zuständige Institution sowie die Mitwirkung bei der Selbst-/ Fremdeva-luation im Anschluss an das Weiterbil-dungsmodul.

Kap. 4.3.3 Kap. 5.9

6 Optimie-rungsmaßnah-men umsetzen

Einleiten von Maßnahmen/ Überarbeitun-gen bei Abweichung der Soll-Ist-Vergleiche oder aufgrund aller Auswertungen in den jeweiligen Phasen/ Schritten.

Kein Bestand-teil des Leitfa-dens

Interne Un-ternehmens-prozesse

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Kapitel 5 Anwendung der Kriterien

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Leitfa

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VERSION 4.0

Tabelle 4: Checkliste „Dozent“

Aufgabe Beschreibung Zugrundliegen-

der Kriterien Anwendung der Kriterien

1.4 Konzept Didaktik und Methodik

Entwerfen eines auf die Zielgruppe zuge-schnittenen Konzeptes zur Didaktik und Methodik

Kap. 4.3.1 Kein Be-standteil des Leitfadens

1.5 Work-

loadberech-nung

Berechnen des Lern- und Zeitaufwands der Teilnehmer in der Veranstaltung

Kap. 4.2.2 / 4.2.5 Kap. 5.8

3.1 Erstellung der Lernmate-rialien

Erstellung aller notwendigen Unterlagen, welche für die Durchführung der Veran-staltung relevant sind Regelmäßige Überprüfung der Lernmate-rialien auf Aktualität und Vollständigkeit

Kap. 4.1.1 Kein Be-standteil des Leitfadens

3.2 Imple-mentierung der Lernmate-rialien

Rechtzeitige Aushändigung der Unterla-gen an die Teilnehmer oder transparent zugänglich machen

Kein Bestandteil des Leitfadens

Unterneh-mensspezi-fisch, da Infrastruktur abhängig , z.B. per Mail/Download/Lernplattform

4.1 – 4.4 Mo-dul durchfüh-ren

Durchführung der Weiterbildungsveran-staltung Verantwortlich für eine adäquate Durch-führung, sowohl fachlich als auch päda-gogisch auf Master-Niveau Im Anschluss Evaluationsbögen aushän-digen und ausgefüllte Bögen einsammeln sowie die Mitwirkung bei der Selbst-/ Fremdevaluation im Anschluss an das Weiterbildungsmodul.

Kap. 4.3 Unterneh-mensspezi-fisch, da Infrastruktur abhängig

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Kapitel 5 Anwendung der Kriterien

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Leit

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en

VERSION 4.0

PL

AN

D

O

CH

EC

K

AC

T

Bedarfsermittlung/ An-sprechpartner

Zielgruppenbeschreibung Kompetenzbeschreibung/

Qualifikationsziele

Profil des Dozenten und Modulverantwortlichen

Evaluationskonzept für die Lehrveranstaltung

Teilnehmerakquise

Organisation der Räume und Termine

(Fein-)Konzept Didak-tik/Methodik

Lernergebniskontrolle

Modulbeschreibung Prüfungsordnung

Zertifikat / Teilnahmebe-scheinigung

Diploma Supplement

Veranstaltungsmanage-ment/Marketing

Teilnehmerberatung und -betreuung

Erstellung der Lernmaterialien

Moduldurchführung

Workloadberechnung Zeitliche/ terminliche Ab-

laufplanung

Auswertung Feedback

Bereitstellung d. verwen-deten Unterlagen

Zertifikatsübergabe

Aktualität und Verbreitung der Lernmaterialien

Dozent

Unternehmen (Nicht Bestandteil

des Leitfadens)

Modul-

verantwortliche

Entsprechende Er-kenntnisse aus der

Evaluation sind in den Regelkreis zurück zu

führen.

Abbildung 3: Übersicht der relevanten Prozessschritte

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Kapitel 5 Anwendung der Kriterien

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Leitfa

den

VERSION 4.0

5.4 Kompetenzbeschreibung

Im Folgenden werden zur Definition von Kompetenzen (siehe Glossar Seite

106f.) die verschiedenen Kompetenzdimensionen (vgl. Weinert 2001, 27f.

Erpenbeck 2004, 7) als Teil eines (Weiter-)Bildungsprozesses verstanden.

Dabei wird die Unterscheidung von Kompetenzniveaus verdeutlicht, eine

Gleichsetzung mit dem Begriff „Lernergebnis“ (vgl. Hochschulrektorenkonfe-

renz 2013, 2) vorgenommen und im Kontext von Modulbeschreibungen ver-

wendet.

Tabelle 5: Beschreibung der Kompetenzdimensionen

Dimension Beschreibung

Fachkompetenz Fachkenntnisse und -methoden, sowie deren Anwen-

dung zur Bewältigung fachspezifischer Aufgaben

Methoden-kompetenz

Fachübergreifende, einsetzbare Kenntnisse, Fähigkeiten

und Fertigkeiten zur selbständigen Bewältigung komple-

xer Aufgaben- und Problemstellungen

Sozialkompetenz Fachübergreifende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertig-

keiten in Bezug auf Kommunikation, Kooperation und

Konflikte

Selbst-/ Personal-kompetenz

Fachübergreifende Einbeziehung eigener Begabung,

Motivation und Leistungsbereitschaft

(Quelle: In Anlehnung an Weinert 2001, 27f)

Die Formulierung von Lernergebnissen ist speziell für die Verständigung auf

eine „gemeinsame Sprache“ zwischen der beruflichen und wissenschaftlichen

Weiterbildung und für die Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen

Kompetenzen eine wichtige Voraussetzung.

Hierfür ist eine gemeinsame Terminologie zwischen Hochschulen und Indust-

rieunternehmen notwendig. Der Bezug zu einem Qualifikationsrahmen er-

leichtert die Zuordnung von Lernergebnissen zu einem bestimmten Niveau,

indem ein Referenzsystem mit einer gemeinsamen Sprache geschaffen wird

und eine Vergleichbarkeit von Qualifikationen sowie Abschlüssen ermöglicht.

Unterschiedliche Referenzrahmen, wie z.B. der Europäische Qualifikations-

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Kapitel 5 Anwendung der Kriterien

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Leit

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VERSION 4.0

rahmen und/ oder das Taxonomie-Stufenmodell von Bloom (siehe Tabelle 6)

können hier angewendet werden.

Die Anwendung von Taxonomien ist für die Formulierung von Lernergebnis-

sen grundlegend. Für die Klassifizierung von Lernergebnissen gibt es ver-

schiedene Systeme. In diesem Leitfaden finden die Taxonomien von Bloom

und dessen Weiterentwicklungen Anwendung.

Das Stufenmodell von Bloom liefert ein aufeinander aufbauendes Klassifizie-

rungssystem von Lernergebnissen mit einer Liste an Verben, die eine Formu-

lierung von Lernergebnissen vereinfachen. Der besondere Wert dieser Lern-

zieltaxonomie-Stufen liegt in der Möglichkeit, sowohl Lehrziele als auch Lern-

ergebnisse mit einer Niveaustufe zu verknüpfen. (vgl. Anderson/ Krathwohl

2001, Bloom 1965, DAAD 2008, Europäische Kommission 2008)

Lernergebnisse, welche die EQR-Niveaustufe 7 widerspiegeln, sollten

idealerweise alle Taxonomie-Stufen Blooms abdecken und sich nicht

nur auf eine Stufe beschränken.

Je höher die Taxonomiestufe, desto höher sind die Anforderungen an den

Lernenden und abstrakter die inhaltlichen Anforderungen.

Die Darstellung der Taxonomien impliziert, dass jede Niveaustufe durch Fä-

higkeiten des Lernenden bestimmt wird, auch auf darunterliegenden Stufen

zu operieren. Die Formulierungen müssen das entsprechende Kompetenzni-

veau im Rahmen des EQR einer Lernergebniseinheit widerspiegeln.

Der EQR weist Deskriptoren für insgesamt acht Niveaustufen auf, die von

relativ grundlegenden Anforderungen (Niveaustufe 1) bis zu den Anforderun-

gen einer wissenschaftlichen Promotion (Niveaustufe 8) reichen.

In der Anwendung des Leitfadens sollen Module so konzipiert werden, dass

diese einem Kompetenzerwerb auf EQR-Niveaustufe 7 (Masterabschluss3;

siehe Tabelle 11) folgen.

3 Auf dem Niveau 7 des EQR durchgeführte Weiterbildungsmodule tragen zur Abschlussqua-lifikation ‚Master‘ bei, sind aber nicht mit einem Masterabschluss gleichzusetzen.

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Kapitel 5 Anwendung der Kriterien

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den

VERSION 4.0

Als Hilfestellung zur Verschriftlichung der Kompetenzbeschreibung gehen Sie

bitte wie folgt vor:

1. Nehmen Sie bitte die Perspektive eines Lernenden ein, indem Sie

das Vorwissen (d.h. Vorkenntnisse/ Fähigkeiten) der Lernenden als

Ausgangspunkt für die Formulierung von Lernergebnissen berücksich-

tigen.

2. Bestimmen Sie die Lernergebnisse, welche die gewünschten Fähig-

keiten oder Fertigkeiten der Lernenden bzw. die Inhalts- und Hand-

lungselemente der Lerneinheit (d.h. Kompetenzen) beinhalten. Sie be-

schreiben in der Regel die Mindestanforderungen für das Erreichen der

Lernergebniseinheit.

Formulieren Sie vier bis neun Lernergebnisse des Moduls. (vgl.

Moon 2002)

3. Die Lernergebnisse beziehen sich auf die Kompetenzdimensionen aus

der Tabelle 5 und nicht auf die detaillierten Inhalte eines Moduls

bzw. einer Weiterbildungsveranstaltung.

4. Kontrollieren Sie inwieweit die Lernergebnisse überprüfbar sind. Die

Lernergebniskontrollen müssen den festzustellenden Kompetenzen

angemessen sein.

5. Als Formulierungshilfe kann auf die nachfolgende Tabelle 6 zurückge-

griffen und die angeführten Schritte angewandt werden:

1. Beschreiben Sie die Einleitungssequenz als eine wichtige Ge-

dankenstütze: Beispiel: „Bei einem erfolgreichen Abschluss dieser

Lernergebniseinheit (Weiterbildungsmodul) werden die Lernenden

in der Lage sein,…“)

2. Die zweite Satzhälfte beinhaltet das konkrete Lernergebnis (d.h.

Inhalt plus ein aktives Verb).

3. Nutzen Sie für jedes Lernergebnis möglichst nur ein aktives Verb

aus der Tabelle 7, welches konkret das Lernergebnis beschreibt.

Vermeiden Sie dabei komplizierte Satzstellungen, ohne zu allge-

mein oder zu konkret in Ihrer Formulierungsweise zu werden.

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Kapitel 5 Anwendung der Kriterien

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VERSION 4.0

Vermeiden Sie zusätzlich Begrifflichkeiten wie wissen, verstehen, ler-

nen, vertraut sein mit oder kennen. Das sind alles LEHRZIELE, aber kei-

ne LERNERGEBNISSE (vgl. Bergstermann et al. 2013, 15).

Lernergebnisse sollen im Rahmen einer zusammenhängenden Beschreibung

als ein Fließtext oder als Matrix untergliedert in einzelne Kompetenzen (Fer-

tigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse) (EQR) dargestellt werden.

Tabelle 6: Kompetenzbeschreibung nach folgenden Schritten

Satzbau Beispiel

1. Einleitungssequenz Die Lernenden des Moduls sind nach erfolgreichem Abschluss der Lernergeb-niseinheit in der Lage,

2. Bezug zum Lehrinhalt des Mo-duls

…die grundlegenden Begriffe und Re-chenmethoden der Gleich- und Wech-selstromkreise…

3. Aktives Verb zur Beschreibung des kognitiven Prozesses (Bezug zur Niveaustufen und Qualifikati-onstyps (EQR))

am Objekt anzuwenden, auf EQR-Stufe 7 (Tabelle 11)

(Eigene Darstellung in Anlehnung an Büschenfeldt 2012)

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VERSION 4.0

Tabelle 7: Lernzieltaxonomien (nach Bloom) und empfohlene Zuordnung von Verben

Bezeichnung der Lernziel-stufen

Definition der Lernzielstufe Zugeordnete Tätigkeiten (empfohlene Beispiele)

1. Wissen Aussagen über Inhalte/ Sach-verhalte wortwörtlich wiederge-ben, Kenntnisse einzelner Fak-ten, von Theorien und Struktu-ren, von Wegen und Mitteln für den Umgang mit konkreten Ein-zelheiten

Angeben, reproduzieren,

aufzählen, benennen

2. Verstehen Aussagen über Inhalte/ Sach-verhalte mit eigenen Worten wiedergeben können

Beschreiben, erläutern, in-terpretieren, übersetzen, deuten, verdeutlichen, über-tragen

3. Anwenden Allgemeine Aussagen auf kon-krete Fälle übertragen

beweisen, ausführen, ge-

brauchen, berechnen, an-

wenden

4. Analysie-ren

Aussagen über Sachverhalte in

ihre Struktur zerlegen können

Ableiten, analysieren, unter-

suchen, identifizieren, auflö-

sen, gliedern, klassifizieren,

vergleichen, zuordnen, dar-

legen

5. Syntheti-sieren

Aussagenelemente zu einem neuen Aussagenkomplex zu-sammenfügen können

Entwerfen, entwickeln, ab-

fassen, kombinieren, kon-

struieren, aufbauen, planen,

ausarbeiten

6. Beurtei-len/ Bewer-ten/ Evaluie-ren

Aussagen über Sachverhalte

nach Kriterien beurteilen kön-

nen

Bewerten, auswerten, beur-

teilen, messen, entscheiden,

prüfen

(Eigene Darstellung in Anlehnung an Bloom et al. 1976 und DAAD 2008)

Hinweis: Lernergebnisse, welche die EQR-Niveaustufe 7 widerspiegeln, sollten ide-

alerweise alle Taxonomie-Stufen Blooms abdecken und sich nicht nur auf eine Stufe

beschränken. Die Verwendung von Tabelle 7 erleichtert die Einordnung des Niveaus

der Weiterbildung.

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Kapitel 5 Anwendung der Kriterien

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VERSION 4.0

5.5 Modulbeschreibung

Die hier beschriebenen Rahmenvorgaben orientieren sich an den länderge-

meinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) (KMK

2003) und sollen vor allem der Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Bil-

dungsangebots im betrieblichen Umfeld dienen. Für die jeweilige Modulbe-

schreibung müssen die nachfolgenden Anforderungen beschrieben werden.

Tabelle 8: Modulbeschreibung

1. Anbietende Einrichtung

Einrichtung, an der die Weiterbildung abgehalten werden soll Bsp. „Unternehmen Mustermobil“

2. Modulbe-zeichnung

Name des Moduls Bsp. „Elektrische Fahrantriebe“

3. Modulkoor-dination/ Modulver-antwortliche

Name des Verantwortlichen für die Ausgestaltung der Inhalte und Qualifikationsziele des gesamten Moduls, akad. Grad Bsp.: Max Mustermann, Dr.-Ing.

4. Dauer des Moduls

Zeitraum des Moduls: Anfang bis Ende Bsp. 1. Januar bis 1.Juli (6 Monate)

5. Lehr-/ Lern-methoden

Angabe der Methoden, die zur Vermittlung der Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls angewandt wurden (Siehe Kapitel Lehrmethoden)

6. Lernergeb-niskontrolle

Angabe, in welcher Form die Lernergebniskontrolle durchzuführen ist und Prüfungsdauerangabe in Minuten (Siehe Kapitel Lernergebniskontrollen)

7. (Optional) Verwend-barkeit

Thematische Zugehörigkeit des Moduls zu Weiterbil-dungsprogrammen der anbietenden Einrichtung Bsp.: E-Mobilität

8. Teilnehmer-vorausset-zung

Beschreibung der zielgruppenspezifischen, fachinhaltli-chen Voraussetzungen, um vorhandene Kompetenzen zu nutzen und auszubauen (u.a. Fachbereich, Studien-abschluss, Arbeitsinhalte) und einschlägige berufliche Erfahrungen Bsp.: Ingenieure der Elektrotechnik, Maschinenbau

9. Workload Zeitangabe der durchschnittlichen Arbeitsbelastung eines Weiterbildungsteilnehmers aufgeteilt nach dozentenge-bundene Vermittlung und selbstorganisiertes Lernen (in Zeitstunden - 60 Min) (Siehe Kapitel Workloadberechnung)

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VERSION 4.0

10. Qualifikati-onsziele / Kompeten-zen

Angabe der Kompetenzen, über welche die Teilnehmen-den nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen (Siehe Kapitel Kompetenzbeschreibung)

11. Inhalte Angabe der fachlichen Inhalte in Spiegelstrichen, zur Durchführung und zu den Prüfungsleistungen (Anteil an der Modulnote XY%)

12. Verwendete Literatur

Auflistung von Literaturangaben, welche die Teilneh-menden auf die Weiterbildungsveranstaltung vorbereiten, Wissensdefizite ausgleichen und über die Weiterbil-dungsveranstaltung hinaus eine inhaltliche Grundla-genorientierung bieten. Es wird empfohlen in verpflichtende und weiterführende Literatur zu unterscheiden. Bsp.: Müller, Roland (2011), Batteriechemie neu ge-dacht. VS Verlag, Wiesbaden.

13. Dozent Nennung des Dozenten und seines akadem. Grades (Bei Tandemlösungen müssen beide Dozenten namentlich Erwähnung finden) der jeweiligen Weiterbildungsveran-staltung, die im Rahmen des Moduls abgehalten werden soll Bsp.: Max Müller, Dipl.-Ing.

14. Titel Name der zugehörigen Weiterbildungsveranstaltung bzw. der übergeordneten Modulreihe (Maßnahmenreihe etc.)

Die Empfehlung für einen Mindestumfang von Weiterbildungsmodulen, die

nach dem Qualitätshandbuch entwickelt werden, beträgt 30 Zeitstunden = 1

ECTS (European Credits Transfer System).

5.6 Profil des Dozenten

Die Dozenten verfügen über die für die Lehrtätigkeit erforderliche fachliche

Qualifikation und besitzen eine pädagogische Eignung (siehe 4.1.2). Diese ist

in der Regel durch einschlägige Erfahrungen in der Lehre oder Aus-/ Fortbil-

dung nachzuweisen. Eine solche Qualifikation wird auf dem Zertifikat und

dem Diploma Supplement dokumentiert. Der Dozent und/ oder Modulverant-

wortliche wird mit Namen und akademischen Grad aufgeführt.

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VERSION 4.0

Zu den einzelnen Aufgaben des Dozenten gehören neben der Durchführung

von Weiterbildungsveranstaltungen alle damit verbundenen Tätigkeiten, wie:

Vor- und Nachbesprechung der Weiterbildungsveranstaltung mit der

Weiterbildungseinrichtung des beauftragenden Unternehmens

Beantwortung von inhaltlichen und organisatorischen Fragen der Teil-

nehmer bzw. Angebot einer Sprechstunde

Prüfungstätigkeiten (Prüfungserstellung, -durchführung, Leistungsbeur-

teilung)

Durchführung der Evaluation und ggf. Umsetzung von Evaluationser-

gebnissen

5.7 Kompetenzorientiertes Prüfen und Lernergebniskontrolle

Am Ende eines jeden Weiterbildungsmoduls wird eine Lernergebniskontrolle

durchgeführt, welche abschließend sicherstellen soll, dass die Lernenden den

intendierten Wissens- und Kompetenzerwerb vollzogen haben.

Die jeweilige Prüfungsordnung umfasst die Rahmenvoraussetzungen zur

Teilnahme an der Lernergebniskontrolle, die Wiederholungsmöglichkeiten,

den Rücktritt oder Versäumnis wegen Krankheit und der Art des Zertifikats

bzw. die Angaben in den Dokumenten.

Weiterhin wird geregelt, wer die Verantwortung für die regelkonforme Durch-

führung trägt und es werden entsprechende Bewertungsmaßstäbe vorgege-

ben.

Lernergebnisse bilden in Bezug auf eine outcome-orientierte Modulbeschrei-

bung und Curriculumsentwicklung den Start- und Endpunkt (vgl. Constructive

Alignment Glossar). Für den Ablauf einer kompetenzorientierten Lerner-

gebniskontrolle (vgl. Allendorf 2002, 54; Bergstermann et al. 2013, 23ff.;

DAAD 2008, 73; Moon 2002, 16) sind folgende Schritte und die Beispiele in

Tabelle 9 zu beachten:

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VERSION 4.0

1. Die eingangs formulierten Lernergebnisse/ Qualifikationsziele bilden die

Grundbestandteile der inhaltlichen und didaktisch-methodischen Planung

der einzelnen Lernergebniskontrolle. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass

eine konstruktive kohärente Ausrichtung der Lehr-, Lern- und Prüfungs-

formate auf die Lernergebnisse besteht.

2. Die Lernergebniskontrolle ist so zu wählen, dass in ihr das erworbene

Wissen und die Kompetenzen aus den jeweiligen Lerneinheiten abgebil-

det werden. Das bedeutet, jedes Lernergebnis muss so formuliert sein,

dass am Ende beurteilt werden kann, ob der Lernende die Lernergebnisse

erreicht hat oder nicht.

Bestand der Kompetenzerwerb in analytischen oder algorithmischen Fä-

higkeiten, so werden dafür geeignete Beispielaufgaben eingesetzt, die

sich im Zeitrahmen der Lernergebniskontrolle mit den erworbenen Kompe-

tenzen lösen lassen. Mindestens anteilig sollten Aufgabenstellungen auch

die Anwendung der neuen Kompetenzen auf bisher nicht geübte Prob-

lemstellungen enthalten (Transferaufgaben).

3. Die Prüfungsform ist des Weiteren unter Bezugnahme der Taxonomiestu-

fe zu wählen, indem aus den aktiven Verben der formulierten Lernergeb-

nisse die Prüfungsformate abgeleitet werden.

Beispielsweise ist ein entsprechendes Lernergebnis auf der Taxonomie-

stufe 3 „Anwenden“ an einer praktischen Prüfung bzw. Tätigkeit zu beur-

teilen.

4. Die Anforderungen an die Teilnehmer durch die Nachweisfragen werden

so gewählt, dass sehr erfolgreiche Teilnehmer nahezu alle Fragen richtig

beantworten können und bei Erreichen von weniger als der Hälfte der

Punktzahl der Kompetenzerwerb als ungenügend betrachtet wird.

Besonders bei neu gestalteten Weiterbildungen und Leistungsnachweisen

kann hier im Einzelfall eine maßvolle Anpassung durchgeführt werden.

Treten unerwartete Ergebnisse auf, werden sie bei einer Evaluation der

Didaktik und Methodik dieser Weiterbildung berücksichtigt.

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VERSION 4.0

5. Gegebenenfalls muss den zu prüfenden Teilnehmern ein Zeitraum zur

Prüfungsvorbereitung gewährt werden, indem sie das Gelernte verankern

und neu vermittelte Methoden erproben können.

6. Für die jeweilige Prüfungsform muss ein entsprechender zeitlicher Um-

fang angesetzt werden, welcher in der Workloadberechnung berücksich-

tigt wird.

In Bezug auf den eindeutigen Fokus der Lernenden-Perspektive ist es wich-

tig, dass Lernende, die Form der Prüfung und der Beurteilungskriterien nach-

vollziehen und verstehen können. In jedem Fall, auch bei Gruppenarbeiten,

muss die nachgewiesene eigenständige Leistung eindeutig den einzelnen

Teilnehmern des Nachweises zugeordnet werden können. Das Ergebnis ist

mit einer Note (Skala 1,0 (sehr gut) bis 5,0 (nicht bestanden) zu versehen.

Bei wiederholten Durchläufen muss die Prüfung abgeändert werden.

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VERSION 4.0

Tabelle 9: Kompetenzorientiert Prüfen in drei Schritten

Lernergebnis (Die Teilnehmenden sind nach erfolgreichem Ab-schluss in der Lage…)

Prüfungs-format

Beurteilungskriterien (Beispiel)

…ein Konzept zum Thema zu

präsentieren Präsentation

Max. 10 Minuten

Die Aufbereitung der Prä-

sentation entspricht den

formalen Kriterien (…).

Das inhaltliche Konzept

enthält die (…).

… ein Strategiepapier zum

Thema zu erstellen. Exposé

5-10 Seiten

Konkrete/ bearbeitbare

Fragestellung; formale

Kriterien

… ein Projekt im Rahmen des

Antriebsstrangs am Beispiel

… zu erarbeiten.

Projektarbeit

15-20 Seiten

Konkrete/ bearbeitbare

Fragestellung und Projekt-

kontext; formale Kriterien

und Detailliertheit der Dar-

stellung

Vgl. Bergstermann et al. (2013), 24

Die Tabelle 10 zeigt beispielhaft einen Überblick über unterschiedliche Prü-

fungsformate und die Kompetenzen, welche sich damit beurteilen lassen. Zu-

sätzlich lassen sich die zu erreichenden Lernergebnisse auch mit anderen

Prüfungsformaten überprüfen.

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VERSION 4.0

Tabelle 10: Prüfungsformate und die verschiedenen Kompetenzdimen-sionen

Prüfungs-art

Prüfungsformat Fach-kompetenz

Methoden-kompetenz

Sozial-kompe-tenz

Personal-/Selbst-kompetenz

Sc

hri

ftli

ch

Klausur x x

Seminararbeit/

Hausarbeit x x

Protokoll x x

Exposé x x

Lerntagebuch x x

nd

lic

h

Poster-

präsentation x x

als

Gruppe x

Referat/

Präsentation x x

als

Gruppe x

Podiumsdiskus-

sion/ Panelsimu-

lation

x x x x

Pra

kti

sc

h

Plan-/ Rollenspiel x x x x

Erkundung/

Field-Trip x x x

Praktikum

Transferaufgabe

im Betrieb x x x

Mis

ch

form

Projekt/ Fallstu-

die/ Case Study x x x

Simulation x x als

Gruppe

Portfolio x x x

(Vgl. Bergstermann et al. 2013, 27 und Schermutzki 2008, 26)

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5.8 Workloadberechnung

Das grundlegende Ziel bei berufsbegleitenden Weiterbildungsmodulen neben

dem Berufsalltag ist die Gewährleistung der Studierbarkeit innerhalb der vor-

gegebenen Zeit.

Mit der Ermittlung des notwendigen Workload (Stundenbelastung) soll er-

reicht werden, die Lernmenge der Weiterbildung vergleichbar zu quantifizie-

ren. Dabei handelt es sich um Schätzwerte, welche sich auf einen mittleren

qualifizierten Teilnehmer beziehen.

Jedem Lernergebnis soll ein Wert zugeordnet werden, der den mittleren Ar-

beitsaufwand eines durchschnittlichen Lernenden/ Weiterbildungsteilnehmers

in Zeitstunden (Workload) ausdrückt. Für diesen Kompetenzzuwachs werden

entsprechend ECTS-Leistungspunkte von Universitäten und Hochschulen

vergeben.

Es wird davon ausgegangen, dass ein ECTS-Leistungspunkt einem Zeitvo-

lumen von ca. 30 Zeitstunden entspricht (vgl. KMK 2003). Dabei werden nicht

nur die Zeiten der dozentengebundenen Vermittlung während der Lehreinheit

sondern auch die Prüfungszeit und die Zeit für das selbstorganisierte Lernen

eingerechnet.

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VERSION 4.0

Die Tabelle 11 definiert Lehrmethoden und deren Anrechnung für die Be-

stimmung des Workload in Weiterbildungsmodulen.

(Eigene Darstellung)

Je nach individuellen Voraussetzungen können bei der Vor- und Nachberei-

tung geringere oder höhere Zeitaufwände entstehen. Zusätzlicher Aufwand,

der als Folge fehlender eigener Vorkenntnisse erforderlich sind, wird nicht

berücksichtigt. Maßgeblich sind hierfür die definierten Vorkenntnisse als Vo-

raussetzung für die Teilnahme. Pausenzeiten werden nicht in die Workload-

berechnung einbezogen.

Eine Abschätzung des Workload in der Vorbereitung einer Weiterbildungs-

veranstaltung kann mit subjektiven Unsicherheiten behaftet sein. Eine genau-

Tabelle 11: Inhalte der Workloadberechnung

Lehrmethoden Beschreibung

1. Dozentengebundene Vermittlung

Vorträge Summe Vortragszeit

Übungen Bearbeitung von Übungsaufgaben

Praxisbeispiele Exkursionen, Praktische Wissensanwendung

2. Selbstorganisiertes Lernen

Einführung in die Lernum-gebung

Virtueller Kick Off, Profilerstellung, virtuelles kennen lernen, Sprechstunden, Chats

Projekt- und Gruppenar-beit

Projektarbeit, Ergebnisaufbereitung, Ergebnis-präsentationen

Vor- und Nachbereitungs-unterlagen und Lern-medien

z.B.: 5 min / Din A4 Skriptseite

Selbstlernunterlagen Abhängig von Thema und Methode

3. Lernergebniskontrolle

Vorbereitung Lernergeb-niskontrollen

Vorbereitungszeit

mündliche/ schriftliche Lernergebniskontrollen

Prüfungszeit

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VERSION 4.0

ere Erfassung ist in der Diskussion mit den Lernenden nach dem Abschluss

einer ersten durchgeführten Weiterbildung und/ oder über die Evaluation

möglich.

Der Kompetenzzuwachs wird durch die dafür aufgewendeten Zeitstunden

des/ der Lernenden quantifiziert.

Hinweis: Eine genaue Umrechnung in ECTS-Leistungspunkten wird bei der

Anerkennung des Weiterbildungsmoduls von den Hochschulen vorgenom-

men, in der Regel in Anlehnung an die Größe des anzuerkennenden ver-

gleichbaren Moduls.

5.9 Evaluation

Wie bereits unter Kapitel 4.3.3 beschrieben, ist am Ende jeder Weiterbil-

dungsveranstaltung eine Evaluation (Erst- und Zweitevaluation) in Form von

Teilnehmerbefragungen in Bezug auf die Qualität der Inhalte, Dozent, Didak-

tik, Ausstattung und Organisation durchzuführen.

Ergänzend evaluieren die Dozenten gemeinsam mit der Weiterbildungsabtei-

lung des Unternehmens die Weiterbildungsveranstaltung in Bezug auf die

erfüllten Ansprüche der fachlichen Notwendigkeit, der Wissenschaftlichkeit,

usw. Die Ergebnisse der Evaluation werden den Teilnehmern und den Do-

zenten transparent kommuniziert und sollen in den Qualitätsprozess zur Ver-

besserung der Weiterbildungsangebote (siehe Evaluationsbogen im Anhang)

einfließen. In einem Evaluationsbogen müssen mindestens folgende Inhalte

dokumentiert werden:

1. Angaben zur Weiterbildungsveranstaltung

2. Angaben zum Lehrziel und -inhalt

3. Angaben zur Lehrmethodik

4. Angaben zur Betreuung und Organisation

5. Angaben zum beruflichen Gewinn

6. Angaben zur Vernetzung

7. Angaben zur Person

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VERSION 4.0

Die ausgefüllten Evaluationsbögen sollten in der Regel durch einen unabhän-

gigen Dritten, das heißt nicht durch den Dozenten selbst, eingesammelt und

in einem Briefumschlag dem Modulverantwortlichen oder einer Person in der

jeweiligen Weiterbildungseinrichtung ausgehändigt werden.

Im Abstand von frühestens vier bis sechs Monaten (Achtung: Datenschutz-

rechtliche Vereinbarungen beachten) ist eine Folgeevaluation durchzuführen.

Die Ziele dieser zweiten Evaluationsstufe im Sinne Kirkpatricks (Kirkpatrick

1998) sind die Klärung der Erwartungsklarheit und Motivation zum Lerntrans-

fer sowie des mittelfristigen Transfererfolgs und Nutzens der erfolgreich ab-

solvierten Weiterbildungsveranstaltungen.

Abbildung 4: Prozess der Evaluation

Die Evaluation sollte zumindest die folgenden Fragekategorien umfassen.

Des Weiteren ist die jeweilige verantwortliche Weiterbildungseinrichtung für

die konkrete Ausgestaltung und Durchführungsart (u.a. online-gestützt, per

Print) selbst zuständig.

1. Motive und Erwartungen der Weiterbildungsveranstaltung

2. Inhaltliche Bewertung des Moduls

3. Mittelfristiger Transferfolg und persönlicher Nutzen

4. Individuelle Anschlussfähigkeit der Weiterbildungsmodule

•Fokus Veranstaltung/ Zufriedenheit/ kurzfristiger Lernerfolg

•Blitzlichtrunde

•Schriftliche Evaluation

1. Evaluationsstufe

• Fokus mittelfristiger Transfererfolg

• Bilaterale oder online-gestützte Evaluation

2. Evaluationsstufe

4-6 Monate später Direkt im Anschluss

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5.10 Zertifikat und Teilnahmebescheinigung

Ein Zertifikat bescheinigt die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme

und die erfolgreiche Teilnahme an der zur Maßnahme gehörenden Lern-

ergebniskontrolle. Hinter dem Zertifikat steht somit eine Note, welche die Teil-

nahme an der Weiterbildungsmaßnahme als erfolgreich einstuft.

Im Zertifikat müssen mindestens folgende Inhalte dokumentiert werden:

1. Titel der Zertifikats/Moduls

2. Teilnehmer (Name, Titel)

3. Modulverantwortlicher (Name, Titel)

4. Ergebnis (erfolgreich teilgenommen)

5. Zeitraum

6. Workload

7. Institution

8. Ort

9. Datum

10. Unterschrift des Modulverantwortlichen

11. Adressdaten der Institution

12. Siegel QWeMob

Neben dem Zertifikat können Teilnehmer auch eine Teilnahmebescheinigung

erhalten, wenn sie zwar an einer Weiterbildungsmaßnahme, aber nicht an der

dazugehörigen Lernergebniskontrolle teilgenommen haben. Sie erhalten auch

dann nur eine Teilnahmebescheinigung, wenn sie an der Lernergebniskon-

trolle nicht erfolgreich teilgenommen haben.

5.11 Diploma Supplement

Mit einem Diploma Supplement sollen die internationale Einstufung und die

Anerkennung deutscher Hochschulabschlüsse durch zuständige Stellen er-

leichtert werden. Es wird der Originalurkunde des Hochschulabschlusses au-

tomatisch und kostenlos beigefügt und ist frei von Wert- oder Äquivalenzurtei-

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VERSION 4.0

len sowie von Anerkennungsempfehlungen. Das Diploma Supplement ist nur

bei Ausstellung eines Zertifikats auszugeben.

Im Rahmen von Veranstaltungen, die nach QWeMob konzipiert werden, soll

das Diploma Supplement je Veranstaltung wie folgt ausgefüllt werden:

1. Angaben zum Inhaber der Qualifikation [Holder of the Qualification]

Wer hat den Abschluss erworben?

1.1. Familienname [last name]

1.2. Vorname [first name]

1.3. Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland [date, place of birth]

2. Angaben zur Qualifikation [Qualification]

Welcher Abschluss wurde erworben?

2.1. Bezeichnung der erworbenen Qualifikation/ Titel [name of qualificati-

on/ Title] (Zertifikat für …)

2.2. Hauptstudienfach/-fächer, in der die Qualifikation einzuordnen ist

[main field(s) of study for the qualification]

2.3. Name der Institution, welche die Qualifikation verliehen hat institution

awarding the qualification]

Status der Institution (Typ/Trägerschaft) [status of the institution]

2.4. Name der Institution, welche das Weiterbildungsmodul durchgeführt

hat [institution to implement the further education modul]

Status der Institution (Typ/Trägerschaft) [status of the institution]

2.5. Verwendete Sprache [languages of instruction/ examination]

3. Angaben zur Ebene der Qualifikation [Level of the Qualification]

Wie ist der Abschluss einzuordnen (Niveau)?

3.1. Ebene der Qualifikation (Weiterbildungszertifikat, Bachelor, Master,…)

[level]

3.2. Dauer der Qualifikation [official length of program]

3.3. Zugangs-/ Teilnahmevoraussetzungen [access requirements] (Grad

des Abschlusses)

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4. Angaben zum Inhalt und zu den Qualifikationszielen [Contents and

Results of the Qualification]

Welche Lernergebnisse und Kompetenzen wurden vermittelt und

wie hat der Zertifikatsträger abgeschnitten?

4.1. Form der Qualifikation [model] (Voll-/ Teilzeit, berufsbegleitend,…)

4.2. Anforderungen/ Qualifikationsprofil des Absolventen [program requi-

rements] (Kenntnisse, Fähigkeiten)

4.3. Einzelheiten zur Qualifikation [program details] (Liste aller erbrachten

Leistungen mit Workload-Angabe und Note)

4.4. Notensystem und Hinweise zur Vergabe von Noten [grading scheme]

4.5. Gesamtnote [overall classification] (ausgeschrieben und als Zahl)

5. Angaben zum beruflichen Status der Qualifikation [function of quali-

fication]

Welche akademischen und berufsständischen Zugangsberechti-

gungen gewährt der Abschluss?

5.1. Zugang zu weiterführenden Studien, Arbeitsschwerpunkten nach Ab-

solvierung der Qualifizierung [access to studies, focal point of the

work]

5.2. Beruflicher Status des Teilnehmers [professional status]

6. Weitere Angaben [additional information]

Gibt es weitere Angaben zum Zertifikatsträger?

6.1. Weitere Angaben, welche für die Ausweisung/ Anerkennung des Wei-

terbildungsmoduls hilfreich sind (Konzeptionierung, …)

6.2. Informationsquellen für ergänzende Angaben [further information

sources] (Internetadressen, ...)

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7. Zertifizierung [certification]

Wer beurkundet das Diploma Supplement und auf welche ande-

ren Dokumente bezieht es sich?

7.1. Bezug auf Originaldokumente mit Titel [relates to original documents]

(Zertifikat,…)

7.2. Datum der Zertifizierung [date of certification]

7.3. Version des QWeMob-Leitfadens [version] (Durchführung des Weiter-

bildungsmoduls nach der Version XY)

7.4. Name und Unterschrift des Modulverantwortlichen, Datum, offizieller

Stempel [name and signature of instructor, date, official stamp]

5.12 Prüfungsordnung

In der Prüfungsordnung des Unternehmens werden die Voraussetzungen zur

Teilnahme am Leistungsnachweis, Rücktritt oder Versäumnis wegen Krank-

heit und der Art des Zertifikats bzw. die Angaben in den Dokumenten festge-

legt. Weiterhin wird in der Prüfungsordnung geregelt, wer die Verantwortung

für die regelkonforme Durchführung trägt und welche Stellen im Unternehmen

die Sicherung der Qualität übernehmen. In einer Prüfungsordnung, welche

von der jeweiligen Institution aufgestellt wird, müssen mindestens folgende

Inhalte dokumentiert:

1. Geltungsbereich der Prüfungsordnung

2. Datum der geltenden Fassung

3. Voraussetzungen für die Teilnahme am Format

4. Aufbau und Ablauf des Formats

5. Kriterien für die Vergabe eines Zertifikats

6. Termine und Fristen

7. Bewertung und Benotung

8. Regelungen bei Täuschungsversuche oder genereller

Wiederholungsfälle

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Kapitel A Vorlagen

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VERSION 4.0

A Vorlagen

A.1 Unternehmensdokumente ................................................................... 45

A.1.1 Modulbeschreibung .................................................................... 45

A.1.2 Workloadberechnung ................................................................. 46

A.1.3 Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung ............................. 47

A.1.4 Profil des Dozenten/ Modulverantwortlichen .............................. 48

A.1.5 Evaluation 1. Phase ................................................................... 49

A.1.6 Evaluation 2. Phase ................................................................... 52

A.1.7 Feedbackbogen zur Selbstevaluation ........................................ 54

A.1.8 Feedbackbogen zur Fremdevaluation ........................................ 55

A.1.9 Prüfungsordnung ....................................................................... 56

A.1.10 Veranstaltungseckdaten ............................................................ 57

A.2 Teilnehmerdokumente ......................................................................... 58

A.2.1 Teilnahmebescheinigung ........................................................... 58

A.2.2 Zertifikat .................................................................................... 59

A.2.3 Diploma Supplement .................................................................. 60

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Kapitel A Vorlagen

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VERSION 4.0

A.1 Unternehmensdokumente

A.1.1 Modulbeschreibung

Modulbeschreibung <Modulbezeichnung>

1. Anbietende Institution

2. Modulbezeichnung

3. Modulkoordination(siehe Profil Dozenten/ MV)

4. Dauer des Moduls

5. Lehr- /Lernmethoden(siehe Kompetenz- und Lerner-gebnisbeschreibung)

6. Lernergebniskontrolle(siehe Kompetenz- und Lerner-gebnisbeschreibung)

7. Verwendbarkeit

8. TN-Voraussetzung

9. Workload(siehe Workloadberechnung)

10. Lernergebnisse(siehe Kompetenz- und Lerner-gebnisbeschreibung)

11. Inhalte

12. Verwendete Literatur

13. Dozent(siehe Profil Dozenten/ MV)

14. Titel

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Kapitel A Vorlagen

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VERSION 4.0

A.1.2 Workloadberechnung

Workload des Weiterbildungsmoduls <Modulbezeichnung>

Modulbezeichnung

Dozent: Titel, Vorname, Name Modulverantwortlicher: Titel, Vorname, Name

Lehrmethoden Workloadberechnung Umfang in Zeit-stunden

1. Dozentengebundene Vermittlung

Summe

2. Selbstorganisiertes Lernen

Summe

3. Lernergebniskontrolle

Summe

Gesamtsumme

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Kapitel A Vorlagen

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VERSION 4.0

A.1.3 Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung

Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung des Moduls <Modulbezeichnung>

Lernergebnis Zugeordnete Lernzielstufe (LS)

Gewich-tung der LS

1

(Σ100%)

Lehr-methode

2Kompetenz-dimension

Lerner-gebnis-kontrolle

3

Hinweis:

1 In der Regel werden verschiedene Lehrmethoden für die Erreichung der verschie-

denen Lernzielstufen eingesetzt. Bei der Vermittlung der Lernzielstufen vier bis

sechs empfiehlt der Leitfaden insbesondere praxisnahe Übungen (Beispiele, Labore,

Übungen) zu integrieren. Die Lehrmethoden können einzelne oder mehrere Lern-

zielstufen abdecken.

2 Die Angabe der Gewichtung der Lernzielstufen in Prozent gibt eine Hilfestellung für

einen möglichen Schwerpunkt der Veranstaltung an.

3 Die Lernergebniskontrollen sollten alle formulierten Lernergebnisse beinhalten.

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Kapitel A Vorlagen

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VERSION 4.0

A.1.4 Profil des Dozenten/ Modulverantwortlichen

Profil des Dozenten/ Modulverantwortlichen <Modulbezeichnung>

Vorname, Name

Rolle(n) Dozent Modulverantwortlicher

Fachliche Qualifikation

Akademischer Abschluss (Min. Dip-lom- (Uni) oder Masterabschluss)

Akademischer Hintergrund (Studienrichtung)

Berufserfahrung (Jahreszahl, Dauer)

Erfahrung in der Lehre oder Aus-/ Fortbildung

Lehrerfahrung (Jahreszahl oder Umfang, Regelmä-ßigkeit)

Schwerpunkte (Fachrichtung der Lehrerfahrung)

Fachvorträge / Publikationen (Kongressvorträge, interne Vorträge, …) (Für Hochschulen, Unternehmen,…)

Weiterbildungsveranstaltungen (Seminar, Workshop, Vorlesung,..) (in Tagen, Stunden, Regelmäßig-keit,…)

Hinweis: Belege müssen eingereicht werden.

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VERSION 4.0

A.1.5 Evaluation 1. Phase

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Kapitel A Vorlagen

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VERSION 4.0

Um die Qualität unserer Module weiter zu verbessern, bitten wir Sie um Ihre Meinung. Bitte nehmen Sie durch Ankreuzen Stellung zu den Aussagen. Sollten einzelne Fragen auf die von Ihnen besuchte Veranstaltung nicht zutreffen, dann kreuzen Sie bitte "keine Angabe" (k.A.) an. Ihre Daten werden anonym behandelt. Danke!

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VERSION 4.0

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VERSION 4.0

A.1.6 Evaluation 2. Phase

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VERSION 4.0

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Kapitel A Vorlagen

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VERSION 4.0

A.1.7 Feedbackbogen zur Selbstevaluation

Datum des Moduls:

Titel des Moduls:

Dozent(in):

Modulverantwortliche(r):

Beobachtungskategorien Dokumentation Ihrer Anmerkungen (ggf. Optimie-rungspotentiale)

I. Gesamteindruck Wurden die Lehrziele und die angestrebten Lern-

ergebnisse transparent und klar dargestellt? Wirkte die Gliederung in ihrem Ablauf logisch

(Stichwort „roter Faden“)? Wurden der Schwierigkeitsgrad und die Fülle des

Lernstoffs durch die Teilnehmenden als gelungen bewertet?

Welchen Gesamteindruck habe ich insgesamt vom Modul?

II. Rahmenbedingungen Wurden die Zeitangaben eingehalten? War die

Planung realistisch? Falls nein, warum nicht? War das Lerntempo angemessen? Waren die Rahmenbedingungen (d.h. Raumaus-

stattung, Lage, Uhrzeit etc.) lernförderlich?

III. Dozent_in/ Teilnehmende Wie bewerte ich mein Auftreten allgemein (d.h. die

Körpersprache, die sprachliche Artikulation etc.)? Bin ich mit meiner Leistung zufrieden?

Wie wirkten die Teilnehmenden allgemein? Haben Sie aktiv mitgearbeitet?

Ist es zu Störungen gekommen? Wie habe ich darauf reagiert?

IV. Sozialform/ Arbeitsmethode Wie häufig und in welcher Form habe ich versucht

eine Aktivierung der Interaktion herzustellen? Wie haben die Teilnehmenden reagiert (d.h. Lob, Kritik etc.)?

Konnte ich ausreichend auf Beiträ-ge/Rückmeldungen von Teilnehmenden eingehen?

Gab es eine Einordnung in den thematischen Gesamtkontext? Konnte an das Vorwissen der Tei-lenehmenden angeknüpft werden?

Habe ich auf praktische Anwendungsbeispiele verwiesen?

Wie wurde überprüft, ob ein Themenbereich ver-standen wurde? Wurde die Prüfungsrelevanz ver-deutlicht?

V. Medien/Material Welche Medien habe ich genutzt? War der Medi-

eneinsatz insgesamt gelungen? Ist mir die Visualisierung von zentralen Lernergeb-

nissen gelungen? Welche aktivierenden Methoden wurden wie ein-

gesetzt? Gab es eine Medienvariation? Wirkte das verteilte Arbeitsmaterial aktivierend und

lernförderlich?

VI. Lessons learned Was sollte beibehalten werden? Was sollte ich verbessern? Worauf sollte ich das

nächste Mal besonders achten?

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Kapitel A Vorlagen

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VERSION 4.0

A.1.8 Feedbackbogen zur Fremdevaluation

Datum des Moduls:

Titel des Moduls:

Dozent:

Modulverantwortlicher:

Beobachtungskategorien Dokumentation Ihrer Anmerkungen (ggf. Optimie-rungspotentiale)

I. Gesamteindruck Wurden die Lehrziele und die angestrebten Lern-

ergebnisse transparent und klar dargestellt? Wirkte die Gliederung in ihrem Ablauf logisch

(Stichwort „roter Faden“)? Gab es einen Überblick/eine Einordnung in den

thematischen Gesamtkontext? Konnte an dasVorwissen der Teilenehmenden angeknüpft wer-den?

Wurden der Schwierigkeitsgrad und die Fülle desLernstoffs durch die Teilnehmenden als gelungenbewertet? Was ist zu kurz gekommen?

Welchen Gesamteindruck haben Sie insgesamtvom Modul?

II. Rahmenbedingungen Wurden die Zeitangaben eingehalten? War die

Planung realistisch? Falls nein, warum nicht? War das Lerntempo angemessen? Waren die Rahmenbedingungen (d.h. Raumaus-

stattung, Lage, Uhrzeit etc.) lernförderlich?

III. Dozent_in/ Teilnehmende Wie bewerten Sie das Auftreten allgemein (d.h.

die Körpersprache, die sprachliche Artikulation,Blickkontakt, Verhalten im Raum etc.)?

Wie wirkten die Teilnehmenden allgemein? Habendie Teilnehmenden ohne Aufforderung aktiv mit-gearbeitet?

Ist es zu Störungen gekommen? Wie wurde da-rauf reagiert?

IV. Sozialform/ Arbeitsmethode Wie häufig und in welcher Form hat der/die Do-

zent_in versucht eine Aktivierung der Interaktionherzustellen? Sind Arbeitsvorträge klar formuliert?Wie haben die Teilnehmenden reagiert (d.h. Lob,Kritik etc.)?

Konnte der/die Dozentin ausreichend auf Beiträ-ge/Rückmeldungen von Teilnehmenden eingehen?

Hat der/die Dozent_in auf praktische Anwendungs-beispiele verwiesen?

Wie wurde überprüft, ob ein Themenbereich ver-standen wurde? Wurde die Prüfungsrelevanz ver-deutlicht?

V. Medien/Material Welche Medien wurden genutzt? War der Medien-

einsatz insgesamt gelungen? Ist die Visualisierung von zentralen Lernergebnis-

sen gelungen? Welche aktivierenden Methoden wurden wie ein-

gesetzt? Gab es eine Medienvariation? Wirkte das genutzte Arbeitsmaterial aktivierend

und lernförderlich?

VI. Weiterentwicklung Was sollte beibehalten werden? Was sollte verbessert werden? Worauf sollte ich

das nächste Mal besonders achten?

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Kapitel A Vorlagen

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VERSION 4.0

A.1.9 Prüfungsordnung

Eine standardisierte Prüfungsordnung ist nicht zweckmäßig. Möglicher Auf-

bau und relevante Elemente einer Prüfungsordnung sind:

1 Geltungsbereich der Prüfungsordnung

2 Datum der geltenden Fassung

3 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Weiterbildungs-modul

4 Aufbau und Ablauf eines Weiterbildungsmoduls

5 Kriterien für die Vergabe eines Zertifikats für ein Weiterbildungs-modul

5.1 Dozentengebundene Vermittlung

5.2 Selbstorganisiertes Lernen

6 Bewertung

6.1 Termine und Fristen

6.2 Benotung

6.3 Täuschungsversuch

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Kapitel A Vorlagen

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VERSION 4.0

A.1.10 (Ablaufplanung) - Veranstaltungseckdaten

Die Vorlage dient zur Information an die Teilnehmer beim Aushang und Be-

werben im Vorfeld der Veranstaltung.

Eckdaten zur VeranstaltungsdurchführungName der Veranstaltung

Inhaltliche Beschreibung der Veranstaltung(Quelle: Modulbeschreibung)

Termine der Veranstal-tung

Ort der Veranstaltung

Workload(Quelle: Modulbeschreibung)

Zielgruppe(Quelle: Modulbeschreibung)

Anmeldung bis spät.

Ansprechpartner für die Durchführung

I.d.R. Modulverantwortlicher /Dozent

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Kapitel A Vorlagen

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VERSION 4.0

A.2 Teilnehmerdokumente

A.2.1 Teilnahmebescheinigung

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG

<Titel, Vorname, Name>

hat im Zeitraum vom T.M.J – T.M.J an dem Weiterbildungsmo-dul

<Modulbezeichnung> <Titel, Vorname, Name des Dozenten> <Institution des Dozenten>

teilgenommen.

Das Weiterbildungsmodul hat einen Umfang von XY Zeitstun-den und entspricht einem Qualifikationsniveau Master (EQR7).

<Ort, Datum>

_____________________ <Anbietende Institution> Weiterbildungsverantwortlicher der Institution

_____________________ <Titel, Vorname, Name> Modulverantwortlicher

Entwickelt nach dem Qualitätshandbuch von QWeMob – Qualitätsmanagement Weiterbildung eMobilität Ein BMBF-gefördertes Verbundprojekt im Schaufenster elektromobilität der Partner HaW Ostfalia, TU Braunschweig Continental AG, IAV GmbH, Volkswagen AG

Ein Verbundprojekt der

Platzhalter Logo Kooperationspartner (optional)

Platzhalter Logo Anbie-

tende Institution

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Kapitel A Vorlagen

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VERSION 4.0

A.2.2 Zertifikat

ZERTIFIKAT

<Titel, Vorname, Name>

hat im Zeitraum vom T.M.J – T.M.J an dem Weiterbildungsmo-dul

<Modulbezeichnung> <Titel, Vorname, Name des Dozenten><Institution des Dozenten>

erfolgreich teilgenommen.

Das Weiterbildungsmodul hat einen Umfang von XY Zeitstun-den und entspricht einem Qualifikationsniveau Master (EQR7).

<Ort, Datum>

_____________________<Anbietende Institution> Weiterbildungsverantwortlicher der Institution

_____________________<Titel, Vorname, Name> Modulverantwortlicher

Platzhalter Logo Anbie-

tende Institution

Entwickelt nach dem Qualitätshandbuch von QWeMob – Qualitätsmanagement Weiterbildung eMobilitätEin BMBF-gefördertes Verbundprojekt im Schaufenster elektromobilität der Partner

HaW Ostfalia, TU Braunschweig Continental AG, IAV GmbH, Volkswagen AG

Ein Verbundprojekt der

Platzhalter Logo Kooperationspartner (optional)

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Kapitel A Vorlagen

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VERSION 4.0

A.2.3 Diploma Supplement

Diploma Supplement

<name>

1 Angaben zum Inhaber der Qualifikation [holder of the qualification]

1.1 Familienname [last name]

1.2 Vorname [first name]

1.3 Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland [date, place of birth]

2 Angaben zur Qualifikation [qualification]

2.1 Bezeichnung der erworbenen Qualifikation/ Titel [name of qualifi-cation/ title]

Bezeichnung des Titels der

Zertifikation

2.2 Hauptstudienfach/-fächer, in

der die Qualifikation einzuordnen

ist [main field(s) of study for the

qualification]

2.3 Institution, welche die Quali-

fikation verliehen hat [institution

awarding the qualification]

Status der Institution

[status of the institution]

2.4 Institution, die das Weiterbil-

dungsmodul durchgeführt hat

[institution to implement the

further education modul]

Status der Institution [status of the institution]

2.5 Verwendete Sprache [lan-guages of instruction/ examination]

3 Angaben zur ebene der Qualifikation [level of the qualification]

3.1 Ebene der Qualifikation (Grad des Abschlusses) [level]

3.2 Dauer der Qualifikation [official length of program]

3.3 Zugangsvoraussetzung [ac-cess requirements]

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Kapitel A Vorlagen

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VERSION 4.0

4 Angaben zum Inhalt und zu den Qualifikationszielen [contents and results of the qualification]

4.1 Form der Qualifikation (Voll-, Teilzeit) [model]

4.2 Qualifikationsprofil des Absol-venten (Fähigkeiten, Kenntnisse) [program requirements]

4.3 Einzelheiten zur Qualifikation (detailliertere Beschreibung der Fähigkeiten) [program details]

4.4 Notensystem und Hinweise

zur Vergabe von Noten [grading

scheme]

4.5 Gesamtnote (ausgeschrieben und als Zahl) [overall classificati-on]

5 Angaben zum Status der Qualifikation [function of qualification]

5.1 Zugang zu weiterführenden Studien und Berufen [access to studies, focal point of the work]

5.2 Beruflicher Status [Profession-al Status]

6 Weitere Angaben [additional information]

6.1 Weitere Angaben welche für die Ausweisung/ Anerkennung des Weiterbildungsmoduls hilfreich sind (Konzeptionierung)

6.2 Informationsquellen für er-

gänzende Angaben (Internet,

Broschüren) [Further Informa-

tion Sources]

7 Zertifizierung [certification of the supplement]

7.1 Bezug auf Originaldoku-

mente [relates to original

documents]

certificate <name>

7.2 Datum der Zertifizierung

[date of certification]

7.3 Version des Qualitäts-

handbuches QWeMob, nach

der die Durchführung erfolgte

[version]

version

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Kapitel A Vorlagen

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VERSION 4.0

7.4 Name und Unterschrift

des Modulverantwortlichen

[name and signature of in-

structor, date]

Datum, Stempel der Instituti-

on [official stamp]

Date:

Verpflichtende Anlage zur Vorlage Diploma Supplement:

8. INFORMATION ON THE GERMAN HIGHER EDUCATION SYSTEMi

8.1 Types of Institutions and Institutional Status

Higher education (HE) studies in Germany are offered at three types of High-

er Education Institutions (HEI).ii

- Universitäten (Universities) including various specialized institutions, offer

the whole range of academic disciplines. In the German tradition, universities

focus in particular on basic research so that advanced stages of study have

mainly theoretical orientation and research-oriented components.

- Fachhochschulen (Universities of Applied Sciences) concentrate their study

programmes in engineering and other technical disciplines, business-related

studies, social work, and design areas. The common mission of applied re-

search and development implies a distinct application-oriented focus and pro-

fessional character of studies, which include integrated and supervised work

assignments in industry, enterprises or other relevant institutions.

- Kunst- und Musikhochschulen (Universities of Art/Music) offer studies for

artistic careers in fine arts, performing arts and music; in such fields as direct-

ing, production, writing in theatre, film, and other media; and in a variety of

design areas, architecture, media and communication.

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Kapitel A Vorlagen

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VERSION 4.0

Higher Education Institutions are either state or state-recognized institutions.

In their operations, including the organization of studies and the designation

and award of degrees, they are both subject to higher education legislation.

8.2 Types of Programmes and Degrees Awarded

Studies in all three types of institutions have traditionally been offered in inte-

grated "long" (one-tier) programmes leading to Diplom- or Magister Artium

degrees or completed by a Staatsprüfung (State Examination).

Within the framework of the Bologna-Process one-tier study programmes are

successively being replaced by a two-tier study system. Since 1998, a

scheme of first- and second-level degree programmes (Bachelor and Master)

was introduced to be offered parallel to or instead of integrated "long" pro-

grammes. These programmes are designed to provide enlarged variety and

flexibility to students in planning and pursuing educational objectives, they

also enhance international compatibility of studies.

For details cf. Sec. 8.4.1, 8.4.2, and 8.4.3 respectively. Table 1 provides a

synoptic summary.

8.3 Approval/Accreditation of Programmes and Degrees

To ensure quality and comparability of qualifications, the organization of stud-

ies and general degree requirements have to conform to principles and regu-

lations established by the Standing Conference of the Ministers of Education

and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany

(KMK).iii In 1999, a system of accreditation for programmes of study has be-

come operational under the control of an Accreditation Council at national

level. All new programmes have to be accredited under this scheme; after a

successful accreditation they receive the quality-label of the Accreditation

Council.iv

(Vgl.. Fussnoten I – VII, Seite IX)

Page 75: Qualitätshandbuch für akademische Weiterbildung im Unternehmen Handbuch_D… · Autoren und Kooperationspartner VERSION 4.0 Autoren Volkswagen AG, AutoUni (Konsortialführer des

Kapitel A Vorlagen

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VERSION 4.0

Abbildung 5: Prozess Diploma Supplement

Integrated/Long (One-Tier) Programmes Doctorate (Dr.)

Transfer Procedures

Doctorate

(Dr.)

(Thesis research; may include formal

course work)

Diplom (FH) degree [4 years]

Diplom & M.A. degrees, Certificates, certified examinations [4.5 years]

Doctorate

(Dr.)

UNIVERSITIES (Universitäten) & SPECIALISED INSTITUTIONS

of university standing (Theologische und

Pädagogische Hochschulen)

[Doctorate]

UNIVERSITIES OF APPLIED SCIENCES

(UAS)

(Fachhochschulen) (FH)

UNIVERSITIES OF ART/MUSIC

Kunst-/ Musikhochschulen)

Diplom & Magister Artium (M.A.) degrees [4-5 years]

Staatsprüfung (State Examination) [3-6.5 years]

Master (M.A./M.Sc./M.Eng./LL.M)

[1-2 years] Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng./LL.B)

[3-4 years]

Master (M.A./M.Sc./M.Eng./LL.M)

1-2 years Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng./LL.B)

[3-4 years]

Master (M.A./M.F.A./M.Mus.)

[1-2 years] Bachelor (B.A./B.F.A./B.Mus.)

[3-4 years]

Transfer Procedures

Transfer Procedures

Transfer Procedures

Programmes/ Degrees

Level

First degree

Second degree

Transfer Procedures

COMPANY-INTERNAL

FURTHER EDUCATION on Master Deg. Level

Internal further education expert courses on master level,

workload 30 –180 course hours, quality-assured (QWeMob)

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Kapitel B Beispiele

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VERSION 4.0

B Beispiele

B.1 Unternehmensdokumente ................................................................... 66

B.1.1 Modulbeschreibung ................................................................... 66

B.1.2 Workloadberechnung ................................................................ 67

B.1.3 Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung ............................. 68

B.1.4 Profil des Dozenten/ Modulverantwortlichen ............................. 69

B.1.5 Evaluation 1. Phase .................................................................. 71

B.1.6 Evaluation 2. Phase .................................................................. 71

B.1.7 Prüfungsordnung ....................................................................... 71

B.1.8 Veranstaltungseckdaten ............................................................ 75

B.2 Teilnehmerdokumente ......................................................................... 76

B.2.1 Teilnahmebescheinigung ........................................................... 76

B.2.2 Zertifikat .................................................................................... 77

B.2.3 Diploma Supplement ................................................................. 78

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Kapitel B BeispieleAnwendung der Kriterien

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VERSION 4.0

B.1 Unternehmensdokumente

Weitere Unterlagen können auf Anfrage vom Unternehmen bereitgestellt werden. Die Modul-

beschreibung ist ebenso Teilnehmerdokument und ist den Teilnehmenden, die ein Zertifikat

erworben haben, auszuhändigen.

B.1.1 Modulbeschreibung

Modulbeschreibung

„Elektrische Traktionsantriebe im Automobil“

1. Anbietende Institution Maschinen GmbH, Musterstr. 1, 1234 Berlin

[email protected], Tel. (0123) 654873

2. Modulbezeichnung Elektrische Traktionsantriebe im Automobil

3. Modulkoordination Wilhelm Guckel, Dr.-Ing.

4. Dauer des Moduls 8 Wochen

5. Lehr-/ Lernmethoden Vorlesung, Selbstorganisiertes Lernen

6. Lernergebniskontrolle Klausur

7. Verwendbarkeit Elektromobilität, Elektrotraktion, elektrische Maschinen, Me-

chatronik, Automatisierungstechnik

8. TN- Voraussetzung Abgeschlossenes Bachelor Studium, Grundkenntnisse Elektrotechnik

9. Workload 60h (Zeitstunden)

10. Lernergebnisse Der Teilnehmer ist nach erfolgreichem Abschluss in der Lage:

Grundlegende Funktionsweisen Elektrischer Maschinen zu beschreiben

Berechnung von Kräften und Drehmomenten Elektrischer Maschinen durchzuführen

Simulationsmodelle von elektrischen Maschinen zu erstel-len

Funktionsweise der Feldorientierten Ansteuerung zu be-schreiben

Ansteuerung von elektrischen Maschinen über Leistungs-elektronik zu beschreiben

11. Inhalte Elektrische Maschinen

Magnetkreise / Typen von elektrischen Maschinen

Aufbau und Funktionsweise Synchronmaschinen

Feldorientierung

12. Literatur Vorlesungsskript, M. M. „Elektrische Maschinen“

13. Dozent Michael Meier, Dipl.-Ing. (FH)

14. Titel Elektrische Maschinen

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Kapitel B Beispiele

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VERSION 4.0

B.1.2 Workloadberechnung

Workload des Weiterbildungsmoduls „Elektrische Traktionsantriebe im Automobil“

Modulbezeichnung Elektrische Traktionsantriebe im Automobil

Dozent Modulverantwortlicher

Michael Meier (Dipl.-Ing. (FH)) Wilhelm Guckel (Dr.-Ing.)

Lehrmethoden Workloadberechnung Umfang in

Zeitstunden

1. Dozentengebundene Vermittlung

Vorlesung 4 Blöcke je 4 Stunden 16

Gruppenarbeit Beispielaufgaben 4

Summe 20

2. Selbstorganisiertes Lernen

Vor- und Nachbereitung der Modulunterlagen

Aufarbeiten der Lehrmaterialien 25

Summe 25

3. Lernergebniskontrolle (LK)

Vorbereitung Lernergebniskontrolle

Vorbereitung 12,5

Teilnahme an schriftlicher Lernergebniskontrolle

Abfrage von erworbenen Kompetenzen 2,5

Summe 15

Gesamtsumme 60

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Kapitel B Beispiele Anwendung der Kriterien

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VERSION 4.0

B.1.3 Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung

Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung des Moduls „Elektrische Traktionsantriebe im Automobil“

Lernergebnis zugeordnete Lernzielstufe (LS)

Gewich-tung der LS

1

(Σ100%)

Lehr-methode

2Kompetenz-dimension

Lernergeb-nis-kontrolle

3

…FunktionsweisenElektrischer Ma-schinen zu be-schreiben

Verstehen 25%

Vortrag, Fach- und Methoden-kompetenz

schriftliche Klausur

…Ansteuerung vonelektrischen Ma-schinen zu be-schreiben

Vortrag Fach-kompetenz

schriftliche Klausur

…Feldorientierungbeschreiben

Analysieren 60%

Vortrag, Gruppen-arbeit, selbst-organisiertes Lernen

Fach,- Methoden- und Sozial-kompetenz

schriftliche Klausur

…Berechnung vonKräften und Dreh-momenten durch-führen

Vortrag, Gruppen-arbeit, selbst-organisiertes Lernen

Fach,- Methoden- und Sozial-kompetenz

schriftliche Klausur

…Simulations-modelle Elektri-scher Maschinen erstellen

Synthetisie-ren

15%

Selbstor-ganisiertes Lernen, Simu-lation

Fach- und Methoden-kompetenz

Ergebnis-präsentation, Diskussion

(Quelle: Eigene Darstellung)

Hinweis:

1 In der Regel werden verschiedene Lehrmethoden für die Erreichung der verschiedenen Lernzielstufen

eingesetzt. Bei der Vermittlung der Lernzielstufen vier bis sechs empfiehlt der Leitfaden insbesondere

praxisnahe Übungen (Beispiele, Labore, Übungen) zu integrieren. Die Lehrmethoden können einzelne

oder mehrere Lernzielstufen abdecken.

2 Die Angabe der Gewichtung der Lernzielstufen in Prozent gibt eine Hilfestellung für einen möglichen

Schwerpunkt der Veranstaltung an.

3 Die Lernergebniskontrollen sollten alle formulierten Lernergebnisse beinhalten.

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Kapitel B Beispiele

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VERSION 4.0

B.1.4 Profil des Dozenten/ Modulverantwortlichen

Profil des Dozenten/ Modulverantwortlichen „Elektrische Traktionsantriebe im Automobil“

Vorname, Name Michael Meier

Rolle(n) Dozent Modulverantwortlicher x

Fachliche Qualifikation

Akademischer Abschluss (Min. Dip-lom- (Uni) oder Masterabschluss)

Dipl.-Ing. (FH)

Akademischer Hintergrund (Studienrichtung)

Maschinenbau

Berufserfahrung (Jahreszahl, Dauer)

Seit 2009, 5 Jahre

Erfahrung in der Lehre oder Aus-/ Fortbildung

Lehrerfahrung (Jahreszahl oder Umfang, Regelmä-ßigkeit)

keine

Schwerpunkte (Fachrichtung der Lehrerfahrung)

keine

Fachvorträge / Publikationen (Kongressvorträge, interne Vorträge, …) (Für Hochschulen, Unternehmen,…)

2 Kongressvorträge, ca. 5 interne Vorträge

Weiterbildungsveranstaltungen (Seminar, Workshop, Vorlesung,..) (in Tagen, Stunden, Regelmäßigkeit,…)

keine

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Kapitel B Beispiele

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Beis

pie

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VERSION 4.0

Profil des Dozenten/ Modulverantwortlichen „Elektrische Traktionsantriebe im Automobil“

Name Wilhelm Guckel

Rolle(n) Dozent Modulverantwortlicher x

Fachliche Qualifikation

Akademischer Abschluss (Min. Dip-lom- (Uni) oder Masterabschluss)

Dr.-Ing.

Akademischer Hintergrund (Studienrichtung)

Elektrotechnik

Berufserfahrung (Jahreszahl, Dauer)

Seit 1992, 10 Jahre

Erfahrung in der Lehre oder Aus-/Fortbildung

Lehrerfahrung (Jahreszahl oder Umfang,…)

Seit 2003

Schwerpunkte (Fachrichtung der Lehrerfahrung)

Elektromotoren und Antriebsregelung

Fachvorträge / Publikationen (Kongressvorträge, interne Vorträge, …) (Für Hochschulen, Unternehmen,…)

15 Kongressvorträge, ca. 30 interne Vorträge für Unternehmen der Automobilindustrie und Hochschulen mit Schwerpunkt Maschinenbau

Weiterbildungsveranstaltungen (Seminar, Workshop, Vorlesung,..) (in Tagen, Stunden, Regelmäßigkeit,…)

4 SWS Vorlesungen „Elektronik“ an der Universi-tät Musterstadt, einmal pro Jahr

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Kapitel B Beispiele

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B

eis

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VERSION 4.0

B.1.5 Evaluation 1. Phase

Siehe A.1.5 Vorlagen Evaluation 1. Phase

B.1.6 Evaluation 2. Phase

Siehe A.1.6 Vorlagen Evaluation 2. Phase

B.1.7 Prüfungsordnung

Möglicher Aufbau einer Prüfungsordnung:

1 Geltungsbereich der Prüfungsordnung

2 Datum der geltenden Fassung

3 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Weiterbildungsmodul

4 Aufbau und Ablauf eines Weiterbildungsmoduls

5 Kriterien für die Vergabe eines Zertifikats für ein Weiterbildungsmodul

5.1 Dozentengebundene Vermittlung

5.2 Selbstorganisiertes Lernen

6 Bewertung

6.1 Termine und Fristen

6.2 Benotung

6.3 Täuschungsversuch

1 Geltungsbereich der Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung regelt den Ablauf von einem Weiterbildungsmodul sowie die

Verfahren der Prüfungen. Die Vergabe von Zertifikaten erfolgt ausschließlich nach

Einhaltung der beschriebenen Kriterien. Besonderheiten einzelner Weiterbildungs-

module sind in der jeweiligen Ergänzung festgehalten.

- Elektrische Traktionsantriebe in Straßenfahrzeugen -

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Kapitel B Beispiele

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VERSION 4.0

2 Datum der geltenden Fassung

Diese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Genehmigung am Tag nach ihrer Be-

kanntmachung in Kraft.

3 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Weiterbildungsmodul

Zu einem Weiterbildungsmodul wird zugelassen, wer über einen entsprechenden

Hochschulabschluss (mindestens Bachelor) verfügt oder vergleichbare Kenntnisse

nachweisen kann.

4 Aufbau und Ablauf eines Weiterbildungsmoduls

Ein Weiterbildungsmodul besteht aus Veranstaltungsblöcken mit einer dozentenge-

bundenen Vermittlung und/ oder dem selbstorganisierten Lernen und schließt mit

einer Lernergebniskontrolle ab.

5 Kriterien für die Vergabe eines Zertifikats für ein Weiterbildungsmoduls

Um ein Zertifikat zu erhalten, müssen folgende Leistungen erbracht werden:

5.1 Dozentengebundene Vermittlung

Aktive Teilnahme an der Auftaktveranstaltung, Präsenzphase und prakti-

schen Übungen

Bestehen aller Lernergebniskontrollen mit einem Ergebnis ≥ 50% („be-

standen“) bzw. bei einem Ergebnis < 50% („nicht bestanden“)

Der Dozent stellt die Lernergebniskontrolle und bewertet diese (eine

Empfehlung zur Benotung findet sich unter Punkt 6.2)

5.2 Selbstorganisiertes Lernen

Fristgerechte Bearbeitung von Vorbereitungsunterlagen, z.B. Skripte,

Aufgaben und Tests

Fristgerechte und erfolgreiche Bearbeitung einer Einsendeaufgabe als

Lernergebniskontrolle

Bei einer Gruppenaufgabe ist sicherzustellen, dass die Leistungen des

Einzelnen klar erkennbar und eindeutig zu benoten sind.

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Kapitel B Beispiele

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VERSION 4.0

6 Bewertung

Nach erfolgreicher Beendigung des Weiterbildungsmoduls erhalten die Teilnehmer

ein Zertifikat, ein Diploma Supplement und eine Modulbeschreibung.

Es werden die Prozentpunkte und die Note der Leistungsergebniskontrolle ausge-

wiesen.

Der Arbeitsaufwand des Weiterbildungsmoduls ist der jeweiligen Modulbeschreibung

zu entnehmen.

6.1 Termine und Fristen

Die Termine und Fristen für die Bearbeitung der Vorbereitungsmaterialien/-

aufgaben sowie der Leistungsergebniskontrolle und Gruppenarbeiten sind verbind-

lich. Eine verspätete Abgabe/ Erfüllung wird mit „nicht bestanden“ bewertet.

6.2 Benotung

Die Benotung der Leistungsergebniskontrolle obliegt dem Dozenten. Für die Bewer-

tung der einzelnen Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden:

Notenempfehlung

Punkte in %

Note Bewertung Beschreibung

97 - 100 1,0 Sehr gut

Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung 92 - 96 1,3

89 - 91 1,7

Gut Eine den Anforderungen voll entspre-chende Leistung

85 - 88 2,0

81 - 84 2,3

76 - 80 2,7

Befriedigend Eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung

71 - 75 3,0

67 - 70 3,3

58 - 66 3,7 Ausreichend

Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht 50 - 57 4,0

0 - 49 5,0 Nicht bestan-den

Eine Leistung mit erheblichen Mängeln

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Kapitel B Beispiele

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VERSION 4.0

6.3 Täuschungsversuch

Wird das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung

nicht zugelassener Hilfsmittel erbracht, gilt die betreffende Prüfungsleistung

als „nicht bestanden“.

In besonders schweren Fällen – insbesondere bei Plagiaten – wird das end-

gültige Nichtbestehen der Prüfung und damit das Scheitern in dem Modul

festgestellt. In diesem Fall wird kein Zertifikat vergeben.

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Kapitel B Beispiele

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VERSION 4.0

B.1.8 Veranstaltungseckdaten

Eckdaten zur Veranstaltungsdurchführung Leistungselektronik

Inhaltliche Beschreibung der Veranstaltung (Quelle:Modulbeschreibung)

Aufbau der Theoriemodule

• Grundlagen der Leistungselektronik (Funktionsweise, Aufbau,Komponenten)

• Anwendung und Anforderungen von Leistungselektronik im E-Fahrzeug

• Grundlagen zur Regelung von elektrischen Maschinen• Grundlagen zu elektrischen Maschinen

Aufbau der Laborversuche

• Rechnerübung zur Vertiefung der Antriebsregelung• Versuche am Automotive Prüffeld zur Vertiefung der Theo-

riemoduleDer Teilnehmer ist nach erfolgreichem Abschluss in der Lage…

… die Funktionsweise von Leistungselektronik beschreiben zu kön-nen

… die Anforderungen von Leistungselektronik bei Traktionsantriebenbenennen zu können

… die Grundlagen zur Ansteuerung elektrischer Maschinen erläuternzu können

… die Modellbildung und Regelung von Traktionsanwendungen aus-führen zu können

… die Zusammenhängen an einem Automotive Prüfstand untersu-chen zu können.

Termine der Veranstaltung 16.03.2016 13:00 bis 16:30 17.03.2016 08:30 bis 16:30 18.03.2016 08:30 bis 16:30

Ort der Veranstaltung Institut für Elektrische Maschine und Leistungselektronik Welfengarten 1

30167 Hannover Telefon: 0511 / 000 – 1234, E-Mail: [email protected]

Workload

(Quelle: Modulbeschreibung) 17,5h

Zielgruppe

(Quelle: Modulbeschreibung) Das Modul richtet sich an Konzernangehörige mit einem abgeschlos-senen technischen Studium. Voraussetzungen sind Grundkenntnisse in der Elektrotechnik und Elektronik.

Anmeldung Bis 21.02.2016

Ansprechpartner für die Durchführung

Dr. Max Mustermann +49 (511) 000 000, +49 (170) 1234567 (mobil) Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Musterweg 39

30167 Hannover

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Kapitel B Beispiele

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VERSION 4.0

B.2 Teilnehmerdokumente

B.2.1 Teilnahmebescheinigung

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG

Herr Max Mustermann

hat im Zeitraum vom 01. März 2016 bis 30. Juli 2016 an dem Weiterbildungsmodul

Elektrische Traktionsantriebe im Automobil Dipl.-Ing (FH) Michael Meier Maschinen GmbH

teilgenommen.

Das Weiterbildungsmodul hat einen Umfang von 44 Stunden und entspricht einem Qualifikationsniveau Master (EQR7).

Musterstadt, den 30.Juli 2016

_____________________ Maschinen GmbH Weiterbildungsverantwortlicher der Institution

_____________________ Dr.-Ing. Wilhelm Guckel Modulverantwortlicher

Beispiellogo

Entwickelt nach dem Qualitätshandbuch von QWeMob – Qualitätsmanagement Weiterbildung eMobilität Ein BMBF-gefördertes Verbundprojekt im Schaufenster elektromobilität der Partner HaW Ostfalia, TU Braunschweig Continental AG, IAV GmbH, Volkswagen AG

Ein Verbundprojekt der

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Kapitel B Beispiele

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VERSION 4.0

B.2.2 Zertifikat

ZERTIFIKAT

Herr Max Mustermann

hat im Zeitraum vom 01. März 2016 bis 30. Juli 2016 an dem Weiterbildungsmodul

Elektrische Traktionsantriebe im Automobil Dipl.-Ing (FH) Michael MeierMaschinen GmbH

erfolgreich teilgenommen.

Das Weiterbildungsmodul hat einen Umfang von 59 Stunden und entspricht einem Qualifikationsniveau Master (EQR7).

Musterstadt, den 30.Juli 2016

_____________________Maschinen GmbH Weiterbildungsverantwortlicher der Institution

_____________________Dr.-Ing. Wilhelm Guckel

Modulverantwortlicher

Beispiellogo

Entwickelt nach dem Qualitätshandbuch von QWeMob – Qualitätsmanagement Weiterbildung eMobilitätEin BMBF-gefördertes Verbundprojekt im Schaufenster elektromobilität der Partner

HaW Ostfalia, TU Braunschweig Continental AG, IAV GmbH, Volkswagen AG

Ein Verbundprojekt der

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Kapitel B Beispiele

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VERSION 4.0

B.2.3 Diploma Supplement

Diploma Supplement

Elektrische Traktionsantriebe im Automobil

1 Angaben zum Inhaber der Qualifikation [holder of the qualification]

1.1 Familienname [last name]

1.2 Vorname [first name]

Mustermann, Max

1.3 Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland [date, place of birth]

01.01.1111, Musterstadt, Deutschland

2 Angaben zur Qualifikation [qualification]

2.1 Bezeichnung der erworbenen Qualifikation/ Titel [Name of qualifi-cation/ Title]

Zertifikat für Aufbau, Berechnung und Regelung

elektrischer Maschinen

Bezeichnung des Titels der

Zertifikation

Elektrische Traktionsantriebe im Automobil

2.2 Hauptstudienfach/-fächer, in

der die Qualifikation einzuordnen

ist [main field(s) of study for the

qualification]

Elektrotechnik und Antriebstechnik

2.3 Institution, welche die Quali-

fikation verliehen hat [Institution

awarding the qualification]

Maschinen GmbH

Status der Institution

[status of the institution]

Unternehmen

2.4 Institution, die das Weiterbil-

dungsmodul durchgeführt hat

[institution to implement the

further education modul]

Maschinen GmbH

Status der Institution [status of the institution]

Unternehmen

2.5 Verwendete Sprache [lan-guages of instruction/ examination]

Deutsch

3 Angaben zur ebene der Qualifikation [level of the qualification]

3.1 Ebene der Qualifikation (Grad des Abschlusses) [level]

Wissenschaftliche Weiterbildung auf Masterni-veau (EQR 7)

3.2 Dauer der Qualifikation [of-ficial length of program]

59 Zeitstunden, 8 Wochen

3.3 Zugangsvoraussetzung [ac-cess requirements]

Hochschulabschluss (Mind. Bachelor), Berufs-

erfahrung in Elektrotechnik

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Kapitel B Beispiele

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VERSION 4.0

4 Angaben zum Inhalt und zu den Qualifikationszielen [contents and results of the qualification]

4.1 Form der Qualifikation (Voll-, Teilzeit) [model]

Weiterbildung berufsbegleitend (Teilzeit)

4.2 Qualifikationsprofil des Absol-venten (Fähigkeiten, Kenntnisse) [program requirements]

Allgemeine Grundlagen bezüglich Elektrotechnik und Fahrzeugaufbau

4.3 Einzelheiten zur Qualifikation (detailliertere Beschreibung der Fähigkeiten) [program details]

Elektrische Maschinen

Magnetkreise

Typen von elektrischen Maschinen

Aufbau und Funktionsweise Synchronma-

schinen

Feldorientierung

4.4 Notensystem und Hinweise

zur Vergabe von Noten [grading

scheme]

Siehe Prüfungsordnung für das Weiterbildungs-

modul

4.5 Gesamtnote (ausgeschrieben und als Zahl) [overall classificati-on]

Gut (1,7)

5 Angaben zum Status der Qualifikation [function of qualification]

5.1 Zugang zu weiterführenden Studien und Berufen [access to studies, focal point of the work]

Anerkennungsfähig für ein Hochschulstudium

5.2 Beruflicher Status [Profession-al Status]

Mitarbeiter im Unternehmen

6 Weitere Angaben [additional information]

6.1 Weitere Angaben welche für die Ausweisung/ Anerkennung des Weiterbildungsmoduls hilfreich sind (Konzeptionierung)

Die betriebliche Weiterbildung wurde auf Grundlage

des Qualitätsleitfadens der Initiative „QWeMob“ kon-

zeptioniert

6.2 Informationsquellen für er-

gänzende Angaben (Internet,

Broschüren) [further informati-

on Sources]

Zum Unternehmen: http://www.m-gmbh.com

7 Zertifizierung [certification of the supplement]

7.1 Bezug auf Originaldoku-

mente [relates to original

documents]

Zertifikat „Elektrische Traktionsantriebe im Automobil“

7.2 Datum der Zertifizierung

[date of certification]

Zertifikat vom 30. Juli 2014

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Kapitel B Beispiele

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VERSION 4.0

7.3 Version des Qualitäts-

handbuches QWeMob, nach

der die Durchführung erfolgte

[version]

Version 3.1

7.4. Name und Unterschrift des Modulverantwortli-chen, Datum, offizieller Stempel [name and signature of instructor, date, official stamp]

7.4 Name und Unterschrift

des Modulverantwortlichen

[name and signature of in-

structor, date]

Datum, Stempel der Instituti-

on [official stamp]

Dr. Ing. Wilhelm Guckel

Datum: 30. Juli 2016

Verpflichtende Anlage zur Vorlage Diploma Supplement:

8. INFORMATION ON THE GERMAN HIGHER EDUCATION SYSTEMv

8.1 Types of Institutions and Institutional Status

Higher education (HE) studies in Germany are offered at three types of High-

er Education Institutions (HEI).vi

- Universitäten (Universities) including various specialized institutions, offer

the whole range of academic disciplines. In the German tradition, universities

focus in particular on basic research so that advanced stages of study have

mainly theoretical orientation and research-oriented components.

- Fachhochschulen (Universities of Applied Sciences) concentrate their study

programmes in engineering and other technical disciplines, business-related

studies, social work, and design areas. The common mission of applied re-

search and development implies a distinct application-oriented focus and pro-

fessional character of studies, which include integrated and supervised work

assignments in industry, enterprises or other relevant institutions.

- Kunst- und Musikhochschulen (Universities of Art/Music) offer studies for

artistic careers in fine arts, performing arts and music; in such fields as direct-

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Kapitel B Beispiele

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VERSION 4.0

ing, production, writing in theatre, film, and other media; and in a variety of

design areas, architecture, media and communication.

Higher Education Institutions are either state or state-recognized institutions.

In their operations, including the organization of studies and the designation

and award of degrees, they are both subject to higher education legislation.

8.2 Types of Programmes and Degrees Awarded

Studies in all three types of institutions have traditionally been offered in inte-

grated "long" (one-tier) programmes leading to Diplom- or Magister Artium

degrees or completed by a Staatsprüfung (State Examination).

Within the framework of the Bologna-Process one-tier study programmes are

successively being replaced by a two-tier study system. Since 1998, a

scheme of first- and second-level degree programmes (Bachelor and Master)

was introduced to be offered parallel to or instead of integrated "long" pro-

grammes. These programmes are designed to provide enlarged variety and

flexibility to students in planning and pursuing educational objectives, they

also enhance international compatibility of studies.

For details cf. Sec. 8.4.1, 8.4.2, and 8.4.3 respectively. Table 1 provides a

synoptic summary.

8.3 Approval/Accreditation of Programmes and Degrees

To ensure quality and comparability of qualifications, the organization of stud-

ies and general degree requirements have to conform to principles and regu-

lations established by the Standing Conference of the Ministers of Education

and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany

(KMK).vii In 1999, a system of accreditation for programmes of study has be-

come operational under the control of an Accreditation Council at national

level. All new programmes have to be accredited under this scheme; after a

successful accreditation they receive the quality-label of the Accreditation

Council.IV

(Vgl.. Fussnoten I – VII, Seite IX)

Page 93: Qualitätshandbuch für akademische Weiterbildung im Unternehmen Handbuch_D… · Autoren und Kooperationspartner VERSION 4.0 Autoren Volkswagen AG, AutoUni (Konsortialführer des

Kapitel B Beispiele

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VERSION 4.0

Abbildung 6: Prozess Diploma Supplement

Integrated/Long (One-Tier) Programmes Doctorate (Dr.)

Transfer Procedures

Doctorate

(Dr.)

(Thesis research; may include formal

course work)

Diplom (FH) degree [4 years]

Diplom & M.A. degrees, Certificates, certified examinations [4.5 years]

Doctorate

(Dr.)

UNIVERSITIES (Universitäten) & SPECIALISED INSTITUTIONS

of university standing (Theologische und

Pädagogische Hochschulen)

[Doctorate]

UNIVERSITIES OF APPLIED SCIENCES

(UAS)

(Fachhochschulen) (FH)

UNIVERSITIES OF ART/MUSIC

Kunst-/ Musikhochschulen)

Diplom & Magister Artium (M.A.) degrees [4-5 years]

Staatsprüfung (State Examination) [3-6.5 years]

Master (M.A./M.Sc./M.Eng./LL.M)

[1-2 years] Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng./LL.B)

[3-4 years]

Master (M.A./M.Sc./M.Eng./LL.M)

1-2 years Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng./LL.B)

[3-4 years]

Master (M.A./M.F.A./M.Mus.)

[1-2 years] Bachelor (B.A./B.F.A./B.Mus.)

[3-4 years]

Transfer Procedures

Transfer Procedures

Transfer Procedures

Programmes/ Degrees

Level First degree

Second degree

Transfer Procedures

COMPANY-INTERNAL

FURTHER EDUCATION on Master Deg. Level

Internal further education expert courses on master level,

workload 30 –180 course hours, quality-assured (QWeMob)

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Kapitel C FAQ – Häufige Fragestellungen

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AQ

VERSION 4.0

C FAQ - Häufige Fragestellungen

Wozu kompetenzorientiert prüfen? ................................................................. 84

Gibt es einen fixen Richtwert für die Berechnung/ Bemessung von der

„Dozentengebundenen Vermittlung“ (Präsenzzeit) und der

„Dozentenungebundenen Lernen“ (Selbststudium)? ...................................... 84

Gibt es einen fixen Richtwert für die Berechnung/ Bemessung der

Prüfungsvorbereitungszeit für die Lehrenden und Lernenden? ...................... 85

Wie unterscheiden sich die einzelnen Niveaustufen aus dem

Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) in Hinblick auf die

Kompetenzbeschreibung? .............................................................................. 85

Warum wird zwischen Zertifikat und Teilnahmebescheinigung

unterschieden? .............................................................................................. 87

Wie gebe ich richtig Feedback? Wie nehme ich Feedback an? ..................... 87

Was kann man tun, wenn der Workload der Weiterbildungsmodule unter

30 Stunden liegt? ........................................................................................... 89

Welche Aspekte muss ich berücksichtigen, wenn ich meine erworbenen

Kompetenzen an einer Hochschule anerkennen und schließlich

anrechnen möchte? ........................................................................................ 89

Woran sollte ich mich orientieren, wenn ich einen Feedbackprozess

durchführe? .............................................................................................. 92

Wie gehe ich vor, wenn Module mit externen Anbietern durchgeführt

werden sollen/müssen? .................................................................................. 93

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Kapitel C FAQ - Häufige Fragestellungen

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Q

VERSION 4.0

Wozu kompetenzorientiert prüfen?

(Hintergrundinformationen)

„Kompetenzorientiert prüfen“ bedeutet nicht nur das Wissen sondern auch die

Kompetenzen der Lernenden zu beurteilen. Angelehnt an Reis/ Ruschin 2007

und Allendorf 2002 ist das Ziel von Prüfungen die Anwendung der gelernten

Kompetenzen sichtbar zu machen.

Kompetenzorientierte Formen der Lernerfolgs- bzw. Lernergebnisüberprüfung

beziehen sich „auf alle Dimensionen von Handlungskompetenz.

erfassen Lernentwicklungen und Lernwege dynamisch und lernpro-

zessbegleitend auf einer breiten, vielfältigen Informationsbasis.

berücksichtigen die Lernenden als Subjekt ihrer Kompetenzentwick-

lung und demzufolge die Selbsteinschätzung der Lernenden über ihren

Lernerfolg.

fördern die Eigenverantwortung der Lernenden für ihre Lernprozesse.

erfassen und berücksichtigen kollektive Leistungen in sozial eingebun-

denen Lernsituationen.

unterstützen kompetenzorientiertes Lehren und Lernen“ (vgl. Allendorf

2002, S. 54).

Gibt es einen fixen Richtwert für die Berechnung/ Bemessung von der

„Dozentengebundenen Vermittlung“ (Präsenzzeit) und der

„Dozentenungebundenen Lernen“ (Selbststudium)?

Es gibt keinen fixen Umrechnungs- oder Richtwert in der Wissenschaft oder

Literatur. Eine Empfehlung (1/5-Relation) könnte ein Anwendungsbeispiel

bieten: 150h (5CP) = 127h Selbststudium, 23h Präsenzzeit; 30h (1CP) = 25h

Selbststudium, 5h Präsenzzeit). Letztlich kommt es jedoch darauf an, welcher

Inhalt vermittelt werden soll und welche Kompetenzen sich die Lernenden

aneignen sollen.

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Kapitel C FAQ – Häufige Fragestellungen

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AQ

VERSION 4.0

Gibt es einen fixen Richtwert für die Berechnung/ Bemessung der

Prüfungsvorbereitungszeit für die Lehrenden und Lernenden?

Auch hier gibt es keinen Richtwert und keine Hinweise. Das hängt von dem

Prozess ab, wie viel Zeitaufwand in die Prüfung investiert werden muss. Für

die Bereitstellung an Vorbereitungszeit gilt es, den Einschätzungen der Do-

zenten zu vertrauen. Der Dozent sollte/ könnte sich an dem Workload orien-

tieren – je weniger, desto weniger Aufwand für die Prüfungsvorbereitung. Zu-

dem kann ein Dozent natürlich nur das leisten, was an Ressourcen für die

Veranstaltung zur Verfügung steht. Generell kann gesagt werden, dass die

erste Vorbereitung die danach folgenden beeinflusst: Habe ich einmal einen

Leitfaden etc. für eine mündliche Prüfung erstellt, kann ich diesen zur Orien-

tierung auch bei der nächsten Prüfung verwenden.

Wie unterscheiden sich die einzelnen Niveaustufen aus dem

Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) in Hinblick auf die

Kompetenzbeschreibung?

Zur Orientierung dient der folgende Auszug aus dem EQR, welche die erfor-

derlichen Lernziele zur Erreichung der jeweiligen Niveaustufen beinhaltet:

Page 97: Qualitätshandbuch für akademische Weiterbildung im Unternehmen Handbuch_D… · Autoren und Kooperationspartner VERSION 4.0 Autoren Volkswagen AG, AutoUni (Konsortialführer des

Kapitel C FAQ - Häufige Fragestellungen

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VERSION 4.0

Tabelle 12: Auszug der Niveaustufen 6-8 aus dem EQR K

en

ntn

iss

e

Niveau 6 Bachelor Niveau 7 Master Niveau 8 Promotion

Fortgeschrittene Kenntnisse in einem Arbeits- / Lernbereich unter Einsatz eines kritischen Verständ-nisses von Theorien und Grundsätzen

Spezialisiertes Wissen – in Anlehnung an neu-

este Erkenntnisse in einem Arbeits- / Lern-bereich

– als Grundlage für in-novative Denkansätze und/oder Forschung

– als Kritisches Be-wusstsein für Wissens-fragen in einem Be-reich und an Schnitt-stellen zwischen ver-schiedenen Bereichen

Spitzenkenntnisse – in einem Arbeits- /

Lernbereich – an der Schnittstelle

zwischen verschie-denen Bereichen

Fert

igke

iten

Fortgeschrittene Fer-tigkeiten – zur Beherrschung

des Faches – Innovationsfähigkeit – zur Lösung kom-

plexer und nicht vorhersehbarer Probleme in einem spezialisierten Ar-beits- / Lernbereich

Spezialisierte Prob-lemlösungsfertigkeiten – zur Gewinnung neuer

Kenntnisse in For-schung / Innovation

– Entwicklung neuer Verfahren

– Integration von Wissen aus verschiedenen Be-reichen

Weitest fortgeschritte-ne und spezialisierte Fertigkeiten, inkl. Syn-these und Evaluierung – zur Lösung zentraler

Fragestellungen in Forschung / Innova-tion

– zur Erweiterung / Neudefinition vor-handener Kenntnis-se oder beruflicher Praxis

Ko

mp

ete

nz

– Leitung komplexer fachlicher / berufli-cher Tätigkeiten / Projekte

– Übernahme von Entscheidungsver-antwortung in nicht vorhersehbaren Ar-beits- / Lernkontex-ten

– Übernahme der Verantwortung für berufliche Entwick-lung von Einzelper-sonen und Gruppen

– Leitung und Gestaltung komplexer, unvorher-sehbarer Arbeits- / Lernkontexte, für neue strategische Ansätze

– Übernahme von Ver-antwortung für Beiträge zum Fachwissen und zur Berufspraxis und/oder für die Über-prüfung der strategi-schen Leistung von Teams

– Fachliche Autorität, Innovationsfähigkeit, Selbstständigkeit, wissenschaftliche /

– berufliche Integrität und nachhaltiges Engagement bei der Entwicklung neuer Ideen oder Verfahren in führenden Arbeits- oder Lernkontexten, einschließlich der Forschung

(Vgl. Europäische Kommission 2008)

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Kapitel C FAQ – Häufige Fragestellungen

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VERSION 4.0

Warum wird zwischen Zertifikat und Teilnahmebescheinigung

unterschieden?

Das Zertifikat bescheinigt die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme

und die erfolgreiche Teilnahme an der zur Maßnahme gehörenden Lerner-

gebniskontrolle. Hinter dem Zertifikat steht somit eine Note, welche die Teil-

nahme an der Weiterbildungsmaßnahme als erfolgreich einstuft.

Eine Teilnahmebescheinigung erhalten Teilnehmende dann, wenn sie an ei-

ner Weiterbildungsmaßnahme aber nicht an der dazugehörigen Lernergeb-

niskontrolle teilgenommen haben. Sie erhalten auch dann nur eine Teilnah-

mebescheinigung, wenn sie an der Lernergebniskontrolle nicht erfolgreich

teilgenommen haben.

Nach den Qualitätskriterien des hier vorliegenden Handbuchs ist eine Weiter-

bildungsmaßnahme nur dann für einen Masterstudiengang an einer Hoch-

schule oder Universität anerkennungsfähig, wenn sie mit einem Zertifikat ab-

geschlossen wurde. Denn nur durch das Bestehen der Lernergebniskontrolle

wurde nachgewiesen, dass die Teilnehmenden die in der Modulbeschreibung

der Maßnahme festgehaltenen Kompetenzen auch tatsächlich erworben ha-

ben. Eine Teilnahmebescheinigung ist in der Regel für ein Mastermodul an

einer Hochschule oder Universität nicht anerkennungsfähig, da dieser Nach-

weis fehlt.

Wie gebe ich richtig Feedback? Wie nehme ich Feedback an?

Das Geben von Feedback sollte…

…konstruktiv und spezifisch sein, da zielorientiert, konkrete (auf Ver-

halten bezogene) Anregungen und Lösungsideen für ein zukunftsori-

entiertes Handeln erreicht werden können. D.h. auch, dass Verallge-

meinerungen vermieden werden sollten und konkrete Situationen be-

schrieben werden sollten.

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Kapitel C FAQ - Häufige Fragestellungen

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VERSION 4.0

…immer in der „Ich-Form“ gegeben werden und damit subjektiv formu-

liert werden.

…beschreibend und auf keinem Fall bewertend sein, d.h. vermeiden

Sie jede Interpretation und jede Infragestellung der Person des Feed-

backnehmers.

…vor allem positive Aspekte / Wahrnehmungen umfassen, damit Stär-

ken des Feedbacknehmers stärker ausgebaut.

…verlangt vom Feedbacknehmer die notwendige Bereitschaft das

Feedback aufnehmen zu wollen, d.h. sendet der Feedbacknehmer un-

bewusst (d.h. nonverbal) oder bewusst Signale, dass er im Moment

nicht in der Lage ist, dass Feedback aufzunehmen, verschieben Sie

diesen Termin.

…keine Änderungen einfordern, da dem Feedbacknehmer einzig mit-

geteilt kann, was das wahrgenommene Verhalten beim Feedbackge-

ber ausgelöst hat. Ob diese Information aus dem Feedback sein Ver-

halten ändert, entscheidet ausschließlich der Feedbacknehmer.

Das Annehmen von Feedback und Kritik sollte…

…als „Geschenk“ verstanden werden, d.h. ziehen Sie aus jedem

Feedback nützliche Impulse für Ihr zukünftiges Handeln und Wirken.

…bedeuten, dass man den Feedbackgeber ausreden lässt und dass

man sich nicht rechtfertigt, erklärt oder verteidigt. D.h. nicht, dass z.B.

Verständnisfragen stellen darf. Der Feedbackgeber beschreibt einzig

das gezeigte Wirken einer Person und nicht wie oder wer man ist.

…bedeuten, dass Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um für sich zu

bestimmen, welche Konsequenzen man letztlich aus dem Feedback

und kritische Aspekte ziehen will und sich für das Feedback bedanken.

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Kapitel C FAQ – Häufige Fragestellungen

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VERSION 4.0

Was kann man tun, wenn der Workload der Weiterbildungsmodule unter

30 Stunden liegt?

Ist eine Weiterbildungsveranstaltung mit weniger als 30 Stunden Workload

bewertet, kann für die Anerkennung eines akademischen Moduls (> 30 Stun-

den) eine Bündelung von mehreren Einzelweiterbildungselementen zu einem

Modul erfolgen.

Welche Aspekte muss ich berücksichtigen, wenn ich meine erworbenen

Kompetenzen an einer Hochschule anerkennen und schließlich

anrechnen möchte?

1. Zulassung und Immatrikulation an der Hochschule:

Allgemeine Informationen über entsprechende Studienmöglichkeiten

bieten die Homepage, die Zentrale Studienberatung und das Immatri-

kulationsamt; eine individuelle Beratung wird dringend empfohlen.

Der Bewerber orientiert sich an den Zulassungskriterien bzw. -

beschränkungen im Wunschstudiengang (u.a. Form der Hochschulzu-

gangsberechtigung, akademische Vorqualifizierung und Mindestmaß

an Berufserfahrung als Kriterien entscheidend)

Der Bewerber reicht die Bewerbungsunterlagen (Einschreibung/ Im-

matrikulation) im Immatrikulationsamt der jeweiligen Hochschule ein.

Die Bewerbungsunterlagen findet man zumeist auf den Hochschul-

webseiten.

Die entsprechende Hochschule immatrikuliert erfolgreich den Bewer-

ber zum jeweiligen Semester. Der Bewerber erhält vom Immatrikulati-

onsamt die Unterlagen bis spätestens zum Start der Weiterbildungs-

veranstaltungen (d.h. nicht mit dem Semesterstart gleichzusetzen).

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Kapitel C FAQ - Häufige Fragestellungen

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VERSION 4.0

2. Anrechnung - nach erfolgreicher Immatrikulation -

Nach der erfolgten Immatrikulation sollten der Bewerber zu Beginn des

Studiums den Anspruch auf Anrechnung der außerhochschulisch er-

worbenen Kompetenzen und Leistungen (u.a. QWeMob- Module) prü-

fen lassen.

Der Bewerber kann einen Antrag auf Anrechnung in seiner Fakultät/

Ihrem Fachbereich stellen. Falls noch kein formeller Prozess an der

entsprechenden Hochschule existiert, sucht der Bewerber das Ge-

spräch mit den Studiengangsverantwortlichen.

Der Bewerber reicht dem Antrag auf Anrechnung zusätzlich alle

Nachweise seiner Leistungen ein, die angerechnet werden sollen.

(Ggf. kann der Bewerber auch die anzurechnenden Module bereits

konkret auflisten).

Nachgereichte Dokumente werden in der Regel nicht berücksichtigt.

Der Beauftragte für Anrechnung (i.d.R. ein Modulverantwortlicher) prüft

die vorgelegten Unterlagen und Dokumente auf Gleichwertigkeit zu

den hochschulischen Anforderungen (u.a. institutionelle Prüfung, In-

halts- und Niveauprüfung). Nach Abschluss leitet er das Ergebnis an

den zuständigen Prüfungsausschuss oder den Studiendekan weiter.

Der zuständige Prüfungsausschuss oder der Studiendekan erteilt dem

Studierenden den Bescheid über die Anrechnung und informiert zu-

sätzlich das jeweilige Prüfungsamt. Der Anrechnungsbescheid umfasst

Angaben darüber, welche Module/ Weiterbildungsveranstaltungen (mit

oder ohne Note) angerechnet werden.

Das jeweilige Prüfungsamt verbucht die angerechneten Leistungen im

Prüfungssystem.

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Kapitel C FAQ – Häufige Fragestellungen

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VERSION 4.0

Abbildung 7: Prozessverlauf des Antragsverfahrens für die individuelle An-

rechnung von Modulen auf entsprechende Masterstudiengänge

(Eigene Darstellung)

1. Zulassung und Immatri-kulation an der Hoch-

schule

2. Anrech-nung nach

erfolgreicher Immatrikula-

tion

Antrag auf Anrechnung (ggf. Nachfragen in Fakultät/ Fach-

bereich)

Einreichen aller Nachweise, die angerechnet werden

sollen (ggf. Beratung durch Fakultät/Fachbereich)

Prüfung der Gleichwertig-keit und Erteilung des Be-scheids über (Nicht-) An-

rechnung ---------

Information an das Prü-fungsamt durch den Prü-fungsausschuss, das die anzurechnenden Leistun-

gen verbucht

Studierende

Studierende und Fachbe-

reich

Prüfungs-ausschuss

Fachbereich und Studie-

rende

Ausfüllen der Einschreibungs- und Immatrikulationspapiere

Erfolgreiche Immatrikulation des/ der Studierenden

I-Amt und Hochschule

Zulassungskriterien und Be-werbungsfristen beachten

Studieninte-ressierter

I-Amt und Studieninte-

ressierter

Prozessschritt Was? Wer?

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Kapitel C FAQ - Häufige Fragestellungen

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VERSION 4.0

Woran sollte ich mich orientieren, wenn ich einen Feedbackprozess

durchführe?

Neben diesen beiden Evaluationen, die sich primär auf die konkrete Weiter-

bildungsveranstaltung beziehen, sollen im Rahmen der Selbst- und Fremde-

valuation folgende Prozessschritte berücksichtigt werden, bei denen sowohl

der Dozent als auch der Modulverantwortliche aufgefordert sind, die Art und

Weise der Ausgestaltung und Durchführung zu evaluieren:

Tabelle 13: Prozess des Feedbacks

Prozess- schritt

Rollenbeschreibung des Feedbackgebers

Rollenbeschreibung des Feedbacknehmers

(1) Lesen und Zustimmung zu den Feedbackregeln

Lesen und Zustimmung zu den Feedbackregeln

(2) Terminfindung für Vorgespräch und gemeinsame Erfassung der Rahmenbedingungen rund um die Lehrveranstaltung

(3) Kurzes Feedback unmittelbar nach der Lehrveranstaltung

/

(4) Ausfüllen des Fremdevaluationsfragebogens während der Lehr-veranstaltung (s. Verlaufsprotokoll)

(5) Terminfindung und Abhalten eines Feedbackgesprächs auf Grund-lage der ausgefüllten Feedbackbögen der Teilnehmenden, des Feedbackgebers und der Selbstevaluation (ca. 60 Min)

A) Es startet der Dozent mit der Selbsteinschätzung (s. Selbsteva-luationsfragebogen)

B) Der Beobachter gibt Rückmeldungen (s. Fremdevaluationsfra-gebogen)

C) Sammlung und Aufgreifen von Idee sowie Anregungen für die didaktische Weiterentwicklung

D) Abschluss: Wie zufrieden bin ich mit mir? Was habe ich heute für mich gelernt?

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Kapitel C FAQ – Häufige Fragestellungen

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VERSION 4.0

Wie gehe ich vor, wenn Module mit externen Anbietern durchgeführt

werden sollen/müssen?

Der folgende Prozess soll die Rollenverteilung zwischen dem Unternehmen

und dem jeweiligen Modulanbieter im Hinblick auf die Veranstaltungsorgani-

sation anhand des beauftragenden Unternehmens und des Modulanbieters

(Hochschule, anderes oder eigenes Unternehmen, Weiterbildungseinrichtun-

gen, Dozenten, etc.) beschreiben. Hierbei wird vordergründig die Ablauforga-

nisation dargestellt:

Abbildung 8: Beispielhafter Prozess für eine Ablauforganisation

(Eigene Darstellung)

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Kapitel D Glossar – Weiterbildungsrelevante Fachbegriffe von A bis Z

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VERSION 4.0

D Glossar – Weiterbildungsrelevante Fachbegriffe von A bis Z

Anerkennung .......................................................................................................... 96

Anrechnung ............................................................................................................ 97

Anwendungsorientierung (Master-Niveau) .............................................................. 98

Bachelor(-abschluss/-studiengang) ....................................................................... 102

Blended Learning.................................................................................................. 103

Bologna-Prozess .................................................................................................. 103

Credit Point (vgl. ECTS und Workload) ................................................................. 104

Constructive Alignment ......................................................................................... 104

Diploma Supplement (DS) .................................................................................... 104

Diversität .............................................................................................................. 105

Dozentengebundene Vermittlung .......................................................................... 106

ECTS .................................................................................................................... 106

Einschlägige Berufserfahrung ............................................................................... 106

EQR...................................................................................................................... 107

E-Learning ............................................................................................................ 107

European Standards and Guidelines (ESG) .......................................................... 108

Formal erworbenes Lernergebnis ......................................................................... 108

Generische Taxonomien ....................................................................................... 109

Gleichwertigkeit .................................................................................................... 109

Hochschulzugangsberechtigung ........................................................................... 110

Individuelle Anrechnungsverfahren ....................................................................... 110

Informell erworbenes Lernergebnis ....................................................................... 111

Kombinierte Anrechnungsverfahren ...................................................................... 111

Kompetenz ........................................................................................................... 112

Kompetenzorientierung ......................................................................................... 113

Leistungsnachweis ............................................................................................... 114

Leistungspunktesystem (vgl. ECTS) ..................................................................... 114

Lernergebniskontrolle ........................................................................................... 114

Lernergebnisorientierung (Outcome-Orientierung) ................................................ 115

Lernergebnisse (learning outcomes) ..................................................................... 115

Lernformen ........................................................................................................... 116

Lissabon-Konvention ............................................................................................ 117

Master(-studiengang) ............................................................................................ 118

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Kapitel D Glossar – Weiterbildungsrelevante Fachbegriffe von A bis Z

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Modul ................................................................................................................... 119

Modularisierung .................................................................................................... 119

Modulbeschreibung .............................................................................................. 120

MOOCs ................................................................................................................ 121

Non-formal erworbenes Lernergebnis .................................................................. 121

Pauschale Anrechnungsverfahren ........................................................................ 121

Qualifikationsrahmen (QR) ................................................................................... 122

Qualität von Weiterbildungen ............................................................................... 123

Qualitätssicherung in der Hochschulbildung ......................................................... 124

Schlüsselkompetenzen ........................................................................................ 125

Selbstorganisiertes Lernen ................................................................................... 125

Weiterbildender Masterstudiengang ..................................................................... 126

Wissenschaftlichkeit ............................................................................................. 126

Workload .............................................................................................................. 127

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Kapitel D Glossar – Weiterbildungsrelevante Fachbegriffe von A bis Z

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VERSION 4.0

Anerkennung

Anerkennung bezeichnet im Allgemeinen die gegenseitige Anerkennung von

Qualifikationen (Befähigungsnachweise, Bescheinigungen, Diplome, Zertifika-

te, Zeugnisse oder Titel), die Staaten oder Organisationen durch Staaten

oder Organisationen verliehen wurden, Anerkennung bedeutet somit die

Feststellung der Gleichwertigkeit einer (ausländischen/ außerhochschuli-

schen) Bildungsqualifikation, die von der zuständigen Institution bestätigt

wird. Damir wird die andernorts erbrachte Leistung mit denselben Rechtswir-

kungen ausgestattet, wie sie mit derjenigen Qualifikation verbunden ist, deren

Rechtswirkung begehrt wird. Wird die Gleichwertigkeit der Kompetenzen/

Lernergebnisse festgestellt, können diese auf zu erbringende Leistungen aus

einem Bildungsangebot angerechnet werden. Im Rahmen der Zulassung zu

einem (Weiter-)Bildungsangebot können fehlende ECTS-Punkte ausgegli-

chen werden. (eigene Definition in Anlehnung an (HRK) Hochschulrektoren-

konferenz 2014/ Sturm/Hanak 2013)

Die Nutzung des Begriffs Anerkennung geht vor allem auf die Lissabon-

Konvention zurück, in der nur die länderübergreifende, aber nicht die inner-

staatliche Anerkennung erfasst wird. So findet sich dort nur der Terminus der

Anerkennung („recognition“), nicht aber der Begriff Anrechnung (s. Anrech-

nung).

Die Anerkennung von Leistungen spielt insbesondere beim Hochschulwech-

sel und beim Auslandsstudium eine Rolle. Selbst ein und dasselbe Studien-

fach kann an den einzelnen Hochschulen unterschiedliche (Prüfungs-) Leis-

tungen erfordern. Für die Studierenden gelten jeweils die Regeln der Hoch-

schule, an der sie aktuell studieren. Nach einem Hochschulwechsel muss

deshalb geprüft werden, welche Leistungen nach den Regeln der neuen

Hochschule bereits an der alten Hochschule erbracht wurden.

Der Prozess der Anerkennung setzt meist einen entsprechenden (formlosen)

Antrag des Studierenden voraus, der an den zuständigen Prüfungsausschuss

bzw. das zuständige Prüfungsamt zu richten ist. Bei einem Auslandsstudium

ist – ebenfalls auf der Grundlage eines entsprechenden Antrags des Studie-

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Kapitel D Glossar – Weiterbildungsrelevante Fachbegriffe von A bis Z

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VERSION 4.0

renden - zu prüfen, welche Leistungen aus dem Ausland für das Studium im

Inland angerechnet werden können. Im Zuge des Bologna-Prozesses soll die

Anerkennung von Leistungen (aus dem Ausland) durch die Einführung des

ECTS-Punkte-Systems und des Diploma Supplements sowie der Modularisie-

rung von Studiengängen erleichtert werden. Die Umsetzung der Neuerungen

ist noch nicht abgeschlossen.

Anrechnung

Eine einheitliche Begriffsverwendung lässt sich nicht feststellen. Der Begriff

wird im bundesdeutschen Raum oft als Synonym für Anerkennung impliziert,

zum Teil in Landeshochschulgesetzen auch parallel verwendet.

Der Begriff der Anrechnung beschreibt den Vorgang des Ersetzens einer oder

mehrerer Studien- und Prüfungsleistungen durch (außer-) hochschulisch er-

worbene Kompetenzen, die zuvor als gleichwertig anerkannt wurden. Dies

kann eine Reduzierung des Workload eines Studiengangs zur Folge haben.

Damit einhergehen eine zeitliche Verkürzung und/ oder eine Reduzierung der

Kosten für die Lernenden.

Weiterhin auch als eine „individuelle, pauschale oder kombinierte Anrechnung

von gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hoch-

schulwesens erworben wurden, die (…) einen zentralen Stellenwert für die

Öffnung von Hochschulen für nicht-traditionelle Studierendengruppen hat und

(…) den Übergang zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung erleich-

tert. Das Ziel ist es, bereits erworbene Kompetenzen nicht mehrfach abzufra-

gen und mehrmalige Lernschleifen zu vermeiden“ (eigene Definition in Anleh-

nung an (HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014 / Sturm/Hanak 2013, Frei-

tag et al. 2011).

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Kapitel D Glossar – Weiterbildungsrelevante Fachbegriffe von A bis Z

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Anwendungsorientierung (Master-Niveau)

Im Rahmen der Bologna-Reform wurde ein gestufter Studienverlauf einge-

führt. Im Anschluss an das Bachelorstudium, die im eigentlichen Sinne den

Regelabschluss mit eigenständigem berufsqualifizierenden Profil bieten, sol-

len anschließend Masterstudiengänge entweder zu der wissenschaftlichen

Vertiefung und Schwerpunktbildung oder zu der Anwendungsorientierung der

im Bachelorstudium erworbenen Qualifikationen dienen.

Die Kultusministerkonferenz unterscheidet Masterstudiengänge unter Bezug-

nahme internationaler „Üblichkeiten“ in ihren Strukturvorgaben in „stärker an-

wendungsorientiert“ und in „stärker forschungsorientiert“. An die Wissen-

schaftlichkeit beider Profiltypen werden die gleichen Anforderungen gestellt.

Der Akkreditierungsrat hat verschiedene Deskriptoren für die Zuordnung der

Profiltypen benannt, die sich auf die Studienziele, die Lehrinhalte und Veran-

staltungsformen und die Lehrenden sowie die Ausstattung der Hochschu-

le/Verbindungen zum Umfeld beziehen.

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Tabelle 14: Unterscheidung der Masterstudiengänge

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vgl. Akkreditierungsrat 2004

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VERSION 4.0

Zudem gilt es im Sinne des Employability-Ansatzes eine stärkere Praxis- und

Anwendungsorientierung in die Hochschullehre zu integrieren, z.B. durch

Praktika, Studienarbeiten, Exkursionen, Praxisvorträgen und Workshops.

Während dies auf das Studium an einer Fachhochschule im Sinne einer stär-

keren Praxisorientierung des Studiums traditionell gut funktioniert, ist die Leh-

re an einer Universität eher theoretisch ausgerichtet.

Bachelor(-abschluss/-studiengang)

Der Bachelorabschluss ist nach dem Europäischen Qualifikationsrahmen für

Hochschulabschlüsse der erste wissenschaftliche und berufsbefähigende

Hochschulabschluss (vgl. § 19 Abs. 2 HRG).

„Bachelorstudiengänge legen wissenschaftliche Grundlagen und vermitteln

neben der wissenschaftlichen (Fach-)Kompetenz auch Methodenkompetenz,

Selbst- und Sozialkompetenzen sowie berufsfeldbezogene, überfachliche

Qualifikationen. Sie dauern sechs bis acht Semester und sind in Module un-

terteilt, die auf das Erreichen von definierten Lernzielen auf unterschiedlichen

Niveaustufen ausgerichtet sind und in der Regel mit einer Prüfung abschlie-

ßen. Für die Module werden Credit Points vergeben, die sich an einem defi-

nierten Workload orientieren. Ein Semester entspricht dabei 30 Credit Points.

Für den Studienabschluss sind also 180 bis 240 Credit Points notwendig. In

die Abschlussnote fließen neben der Bachelorarbeit alle Leistungen ein, die

während des Studiums erbracht wurden. Nach einem erfolgreich absolvierten

Bachelorstudium können ein konsekutiver Masterstudiengang oder der Be-

rufseinstieg und mit mindestens einjähriger Berufserfahrung ein weiterbilden-

der, fachübergreifender Masterstudiengang folgen. Ein Bachelor an einer

Universität ist in der Regel nicht so berufsspezifisch orientiert wie der an einer

Fachhochschule“ (HRK nexus 2014).

Es gibt verschiedene Typen des Bachelorabschlusses:

Der Bachelor-of-Arts (B.A.)-Abschluss für i.a. geistes- und sozialwis-

senschaftliche Studiengänge.

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Kapitel D Glossar – Weiterbildungsrelevante Fachbegriffe von A bis Z

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Der Bachelor-of-Sciene (B.Sc.)-Abschluss für naturwissenschaftliche

Studiengänge. Bei wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen kann

es einen Bachelor of Science oder einen Bachelor of Arts geben. Nach

der FIBAA-Akkreditierungskommission wäre ein Bachelor of Science

bei wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen angebracht, „wenn

nachgewiesen werden kann, dass quantitative betriebs- und volkswirt-

schaftliche Methoden/ Fragestellungen in signifikanter Weise zum Ein-

satz kommen und den Studiengang prägen.“

Der Bachelor-of-Engineering (B.Eng.)-Abschluss in den Ingenieurswis-

senschaften an (Fach-) Hochschulen ((HRK) Hochschulrektorenkonfe-

renz 2014).

Blended Learning

Unter Blended Learning (= vermischtes/ integriertes Lernen) versteht man ein

Lehr- bzw. Lernkonzept, in dem Präsenzveranstaltungen mit Angeboten des

E-Learning didaktisch und methodisch sinnvoll verbunden werden.

Bologna-Prozess

Der Bologna-Prozess beschreibt den hochschulpolitischen Aushandlungspro-

zess mit der abschließenden gemeinsamen Erklärung „Der Europäische

Hochschulraum“ von den für das Hochschulwesen zuständigen Ministern aus

29 europäischen Staaten am 19. Juni 1999 in Bologna begonnen. Bis zum

Jahr 2010 sollte ein Europäischer Hochschulraum verwirklicht sein, der mit-

tels der folgenden Instrumente eine erhöhte Vergleichbarkeit der einzelnen

Hochschulsysteme aufweisen sollte:

die Einführung gestufter Studiengänge mit den drei Stufen Bachelor,

Master und Promotion

die Vereinfachung der Anerkennung u. a. durch die Verwendung des

Diploma Supplements

die Einführung des Kreditpunktesystems ECTS

die Kooperation im Bereich der Qualitätssicherung

die Förderung der Mobilität der Hochschulangehörigen und

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Kapitel D Glossar – Weiterbildungsrelevante Fachbegriffe von A bis Z

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die Stärkung einer europäischen Dimension der Hochschulbildung.

((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014).

Credit Point (vgl. ECTS und Workload)

Credit Points werden für Studien- und Prüfungsleistungen vergeben. Die An-

zahl der Credit Points beschreibt den Arbeitsaufwand (siehe Workload), der

für die Studierenden mit Lehrangeboten verbunden ist. Ein Credit Point ent-

spricht etwa 25 bis 30 Zeitstunden. Vergeben werden Leistungspunkte nur,

wenn in Weiterbildungsveranstaltungen Prüfungs- oder sonstige Leistungen

als Lernergebniskontrolle erbracht wurden.

Constructive Alignment

Constructive Alignments beschreiben die optimale Abstimmung von Lerner-

gebnissen, Weiterbildungsveranstaltungen und Lernergebniskontrollen aufei-

nander. Einerseits ist das Formulieren von Lernergebnissen ein wichtiges

Instrument, um präzise und transparent zu definieren, was das angestrebte

Ergebnis einer Weiterbildungsveranstaltung ist. Um jedoch die Studierenden

zum Tiefenlernen und Kompetenzerwerb anzuregen, muss man im Sinne ei-

nes Constructive Alignments die Inhalte und vor allem die Prüfungen an den

Lernergebnissen ausrichten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Studie-

rende die angestrebten Kompetenzen erwerben. Um eine Veranstaltung nach

Constructive Alignment zu gestalten, werden nach der Definition der Lerner-

gebnisse zunächst die Prüfungsformen festlegt, um danach Aufbau, Struktur

und Inhalte der Weiterbildungsveranstaltung an den Prüfungsaufgaben aus-

zurichten. Dieses Vorgehen ist aber nicht streng linear: so kann beispielswei-

se die Erkenntnis, dass bestimmte Lernergebnisse nicht sinnvoll zu prüfen

sind, dazu führen, das gewünschte Lernergebnis zu verändern (Wildt/ Wildt

2011).

Diploma Supplement (DS)

Das Diploma Supplement ist eine „englischsprachige Zeugnisergänzung mit

einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen. Es in-

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Kapitel D Glossar – Weiterbildungsrelevante Fachbegriffe von A bis Z

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formiert über die absolvierten Studieninhalte, den Studienverlauf und die mit

dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen.

Mit dem Diploma Supplement soll die internationale Einstufung und Anerken-

nung deutscher Hochschulabschlüsse erleichtert werden. Ein Teil des Diplo-

ma Supplements, das National Statement, erläutert das deutsche Hochschul-

system und ordnet den vorliegenden Abschluss in dieses ein. Die HRK emp-

fiehlt den Hochschulen, das Diploma Supplement zusätzlich in Deutsch aus-

zustellen“ ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014).

Die im Anhang (A.1.8) angegebene Mustervorlage wurde von der Hochschul-

rektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz auf Grundlage der Euro-

päischen Kommission, dem Europarat und der UNESCO/CEPES konzipiert

(vgl. Hochschulrektorenkonferenz 2007). Sie soll deutsch-/englischsprachig

hinreichende einheitliche Angaben über die Eigenschaften, Stufen, Zusam-

menhänge, Inhalte und Art der Hochschulabschlüsse und über die mit dem

Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen geben.

Diversität

Im Rahmen der Hochschulpolitik bezieht sich der Begriff Diversität auf die

vielfältigen sozialen, ökonomischen und kulturellen Hintergründe von Studie-

renden. So soll die Studierendenschaft die Bevölkerungsvielfalt widerspie-

geln, sodass entsprechende Bevölkerungsgruppen, die bislang in der Hoch-

schulbildung unterrepräsentiert sind, vermehrt der Zugang zu hochschuli-

scher Bildung eröffnet werden soll, indem das Potenzial von Studierenden

dieser Gruppen gefördert wird und angemessene Rahmenbedingungen für

den erfolgreichen Abschluss des Studiums geschaffen werden. Dazu zählt

eine Verbesserung des Lernumfeldes (Beratung und Betreuung, Lehr-Lern-

Angebot), der Abbau von Hindernissen für ein Studium sowie die Schaffung

angemessener ökonomischer Voraussetzungen. Die Öffnung der Hochschu-

len bringt eine breitere Vielfalt von Studierenden in Bezug auf kulturelle und

soziale Herkunft, Alter, geschlechtliche Orientierung, Gesundheit, Lebensstil,

etc. mit sich ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014).

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Dozentengebundene Vermittlung

Die dozentengebundene Vermittlung (Kontaktzeit) beschreibt den Anteil am

studentischen Workload, der durch dozentengebundene Vermittlung und Prü-

fung von Unterrichtsstoff „vor Ort“ bestimmt ist. Die Kontaktzeit findet Eingang

in die Berechnung des Workload, der die Grundlage für die Zuordnung von

Leistungspunkten zu Modulen bzw. Weiterbildungsveranstaltungen ist.

ECTS

ECTS steht für die Abkürzung für European Credit Transfer and Accumulation

System – das europäische Erfassungssystem für zu erbringende und er-

brachte Leistungen von Studierenden. Mittels des ECTS-Systems sollen Leis-

tungen international lesbar und vergleichbar sein. Das ECTS löst das traditio-

nelle Noten- und Leistungssystem in Deutschland nicht ab, sondern ergänzt

dieses einerseits durch Credit Points, die Aufschluss darüber geben, wie viel

Arbeit ein Studierender in die Erbringung einer bestimmten Leistung gesteckt

hat. Für einen größeren Lernaufwand gibt es mehr Punkte; für verschiedene

erfolgreich abgeschlossene Veranstaltungen gibt es eine unterschiedliche

Anzahl von Kreditpunkten. Andererseits sollen die Studierenden zusätzlich zu

ihrer Note (also „Eins“ bis „Vier“) einen Notenspiegel bzw. Einstufungstabelle

erhalten. Aus diesem „ECTS-Grading Table“ wird deutlich, wie viele Studie-

rende eine Eins, wie viele eine Zwei, usw. erhalten haben. ECTS-Grading

Tables oder ECTS-Einstufungstabellen sind Instrumente, die die Übertragung

von Noten zwischen Hochschulen mit unterschiedlichen Benotungssystemen

und -kulturen erleichtern (Verweis auf (HRK) Hochschulrektorenkonferenz

2014 / Literaturverzeichnis: (HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014: HRK-

nexus Glossar, verfügbar unter http://www.hrk-nexus.de/meta/glossar

[14.08.2014).

Einschlägige Berufserfahrung

Die allgemeine Bedeutung des Wortes „einschlägig“ lautet nach dem Duden

„zu einem bestimmten Gebiet oder Fach gehörend, dafür zutreffend“

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(http://www.duden.de/ rechtschreibung/einschlaegig; 11.04.2014) (vgl. § 18

Abs. 4 NHG).

Im Hochschulkontext ist die berufliche Berufserfahrung bzw. Vorbildung für

ein (weiterführendes) Weiterbildungsstudium für Akademiker oder im Allge-

meinen für ein Studium ohne Abitur unerlässlich. Für ein Bachelorstudium

ohne Abitur gilt der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf als

berufliche Qualifikation für einen Hochschulzugang. Außerdem wird eine ein-

schlägige, oft mehrjährige (meist drei Jahre) Berufserfahrung vorausgesetzt.

Die exakten Zulassungsvoraussetzungen variieren in den einzelnen Bundes-

ländern und an den verschiedenen Hochschulen. Meistens kann man sich nur

für Studiengänge aus dem Bereich bewerben, in dem man berufliche Erfah-

rung vorweisen kann (vgl. § 18 Abs. 4 NHG). Für ein weiterführendes Weiter-

bildungsstudium ist die einschlägige berufliche Erfahrung in der übertragenen

oder einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit (ein bis drei

Jahre) notwendig. D.h. unter Berufserfahrung können nur Zeiten in einem

Arbeits- und Dienstverhältnis berücksichtigt werden.

EQR

Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) ist eine europäische Initiative

zur besseren Vergleichbarkeit der nationalen Bildungsabschlüsse in Europa.

Er ist eines von verschiedenen Instrumenten, mit denen die EU die Schaffung

eines europäischen Bildungsraums verwirklichen möchte, in dem alle Bürge-

rinnen und Bürger sich frei bewegen, weiterbilden und arbeiten können. Hier-

zu ist es nötig, dass die verschiedenen nationalen Abschlüsse und Qualifika-

tionen transparenter und damit besser vergleichbar werden. Der Europäische

Qualifikationsrahmen bietet ein Übersetzungssystem, anhand dessen eine

bessere Einstufung der jeweils in einem anderen Land erworbenen Abschlüs-

se möglich ist (vgl. http://www.ec.europa.eu/dgs/education_culture).

E-Learning

Unter E-Learning wird das „Lernen sowie Kommunikation und Interaktion mit

Hilfe von elektronischen und digitalen Medien“ (HRK nexus 2014) verstanden.

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Dazu gehören in der Regel online verfügbare Lernmaterialien, Video-

mitschnitte von Vorlesungen und der digitale Kontakt zwischen Studierenden

und Lehrenden sowie MOOCs ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014).

European Standards and Guidelines (ESG)

Auf der Bergen-Konferenz (2005) verabschiedeten die Bildungsminister die

„Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Ed-

ucation Area“, kurz „European Standards and Guidelines (ESG)“. Diese set-

zen Standards für die hochschulinterne Qualitätssicherung, für externe Ver-

fahren der Qualitätssicherung sowie für die Qualitätssicherungsagenturen. In

Deutschland orientieren sich die Programm- und Systemakkreditierung, die

Akkreditierung der Agenturen sowie die Arbeit des Akkreditierungsrats an den

ESG.

Die ESG geben die Standards für die Mitgliedschaft der Agenturen in der

ENQA und im EQAR vor. Sie haben die Zielsetzung, zur Entwicklung von

Hochschulen zu ermutigen, die dynamische intellektuelle und bildungsspezifi-

schen Leistungen zu fördern, Hochschulen und relevante Agenturen bei der

Entwicklung einer eigenen Kultur der Qualitätssicherung Hilfe und Unterstüt-

zung zu bieten, Hochschulen Studierenden, Arbeitgeber und andere Akteure

über die Prozesse und Ergebnisse der Hochschulbildung zu informieren bzw.

ihre Erwartungen zu heben, einen Beitrag zu leisten in Hinblick auf einen ge-

meinsamen Referenzrahmen für Studienangebote und Qualitätssicherung

innerhalb des Europäischen Hochschulraums ((HRK) Hochschulrektorenkon-

ferenz 2014).

Formal erworbenes Lernergebnis

Formal erworbene Lernergebnisse entstehen in formalisierten Lernsettings (z.

B. Schule, Berufliche Ausbildung, Weiterbildungseinrichtung) und sind durch

breit akzeptierte Zertifikate (z. B. Abschluss- und Prüfungszeugnisse) belegt.

Ein Sonderfall ist die formal geregelte Zertifizierung informell erworbener

Kompetenzen, wie sie beispielsweise im IT-Weiterbildungssystem Anwen-

dung findet. Hier werden nach bestimmten Prozessen bzw. Methoden Kom-

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petenzen, die in realen Geschäftsprozessen erworben wurden, reflektiert,

dokumentiert, geprüft und im Sinne eines breit akzeptierten Weiterbildungs-

abschlusses zertifiziert. Die zertifizierten Lernergebnisse können für alle prak-

tischen Fragen der Anrechnung wie formal erworbene Lernergebnisse be-

handelt werden.

Generische Taxonomien

Unter generischen Taxonomien werden Klassifizierungssysteme für Lerner-

gebnisse verstanden, die auf wissenschaftlich fundierte Beschreibungen kog-

nitiver und handlungsbezogener Leistungen Bezug nehmen. Diese Systeme

sind in dem Sinne generell, dass sie nicht an spezifische Domänen (z. B.

Wissensgebiete, Berufsgruppen, Tätigkeitsgebiete) oder institutionelle Kon-

texte (z. B. berufliche Bildung, akademische Bildung) gebunden sind.

Beispiele für solche generischen Taxonomien sind die kognitiven Taxonomien

nach Bloom et al. (1976) oder Anderson/ Krathwohl (2001), die etwa die ele-

mentaren kognitiven Prozesse (Er-)Kennen, Verstehen, Anwenden, Analysie-

ren, Bewerten und Synthetisieren (Erzeugen) unterscheiden.

Gleichwertigkeit

Zunächst ist zwischen inhaltlicher und niveaubezogener Gleichwertigkeit zu

unterscheiden:

Die inhaltliche Gleichwertigkeit bezieht sich auf die – mehr oder weniger stark

ausgeprägte – inhaltliche Überdeckung zweier (oder mehrerer) Gruppen von

Lernergebnissen.

Die niveaubezogene Gleichwertigkeit bezieht sich auf das Niveau der Lerner-

gebnisse, etwa im Sinne der im Europäischen Kompetenzrahmen definierten

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Stufen (oder anders definierter Rangstufen, oder lokaler Niveauvergleiche

zwischen jeweils bestimmten Gruppen von Lernergebnissen).

Exkurs: Gleichwertigkeit ≠ Gleichartigkeit

Die Gleichwertigkeit (Äquivalenz) von Lernergebnissen ist abzugrenzen von

der Gleichartigkeit (Identität). Eine Gleichartigkeit von Lernergebnissen ist in

der Praxis nicht zu erwarten. Dies gilt im Übrigen auch für Anrechnungen von

Lernergebnissen innerhalb der Sektoren des Bildungssystems (z. B. zwi-

schen Hochschulen). Für eine Gleichwertigkeit in inhaltlicher und niveaube-

zogener Hinsicht müssen – weil es sich nicht um Gleichartigkeiten handelt –

bestimmte zulässige Bandbreiten definiert werden. Hinsichtlich der inhaltli-

chen Überdeckung können beispielsweise inhaltliche Deckungsgrade von

75% (oder andere Prozentwerte) als hinreichende Bedingung für Gleichwer-

tigkeit definiert werden. In ähnlicher Weise müssen für die niveaubezogene

Gleichwertigkeit Bandbreiten oder „Kompensations-mechanismen“ beschrie-

ben sein. Bei mehrdimensionalen Niveaubeschreibungen verhält es sich oh-

nehin i.d.R. so, dass höhere Ausprägungen auf der einen Dimension (z.B.

Praxisrelevanz) in gewissem Maße geringere Ausprägungen auf anderen Di-

mensionen (z.B. Breite des Theoriewissens) kompensieren können. (eigene

Definition mit Bezug zu Müskens, W.(2013): Qualitätssicherung in der An-

rechnungspraxis im Projekt MINT Online, Carl von Ossietzky Universität,

Oldenburg)

Hochschulzugangsberechtigung

In der Regel erwirbt man über die Hochschulreife die Hochschul-

zugangsberechtigung. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten des Hoch-

schulzugangs, z.B. Studium ohne Abitur, oder besondere künstlerische Be-

gabung. Allgemein unterschieden werden:

Individuelle Anrechnungsverfahren

In individuellen Anrechnungsverfahren werden für jeden Anrechnungs-

kandidaten als Einfallentscheidungen spezifische Lernergebnisse erhoben,

dokumentiert und hinsichtlich ihrer Anrechenbarkeit bewertet. Individuelle An-

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rechnungsverfahren können sich auf formal, non-formal und informell erwor-

bene Lernergebnisse beziehen. Die Entscheidung der Anrechnung fällt durch

den Modulverantwortlichen oder den Anrechnungsbeauftragten des Studien-

gangs.

Eine typische Methode für individuelle Verfahren ist das Portfolio: Eine

Sammlung unterschiedlicher formeller und informeller Dokumente, die das

Vorliegen bestimmter Lernergebnisse dokumentieren sollen. (eigene Definiti-

on mit Bezug zu Müskens, W.(2013): Qualitätssicherung in der Anrechnungs-

praxis im Projekt MINT Online, Carl von Ossietzky Universität, Oldenburg/

Stamm-Rieder, I./ Hartmann, E.A./ Loroff, C. (2011): Anrechnungsmodelle:

Generalisierte Ergebnisse der ANKOM-Initiative, Hochschul-Informations-

System-GmbH (HIS), Hannover).

Informell erworbenes Lernergebnis

Informell erworbene Lernergebnisse entstehen in nicht-formalisierten Lernset-

tings (z.B. Arbeitsleben, soziales Umfeld) und sind nicht durch Zertifikate (z.B.

Abschluss- und Prüfungszeugnisse) belegt. Eventuell liegen dennoch Doku-

mente vor, die den Erwerb des Lernergebnisses – ggf. indirekt oder aspekt-

haft – dokumentieren (z.B. betriebliche Dokumente, Arbeitsproben) (eigene

Definition mit Bezug zu Müskens, W. (2013): Qualitätssicherung in der An-

rechnungspraxis im Projekt MINT Online, Carl von Ossietzky Universität,

Oldenburg).

Kombinierte Anrechnungsverfahren

Kombinierte Anrechnungsverfahren schließen individuelle wie pauschale

Möglichkeiten der Lernergebnisanrechnung ein. Durch kombinierte Verfahren

können die vorliegenden Anrechnungspotenziale umfangreicher erschlossen

werden als in rein pauschalen Verfahren. Gegenüber rein individualisierten

Verfahren sind kombinierte Verfahren durch ihre pauschalisierten Anteile in

der Durchführung letztlich effizienter (eigene Definition mit Bezug zu Müs-

kens, W. (2013): Qualitätssicherung in der Anrechnungspraxis im Projekt

MINT Online, Carl von Ossietzky Universität, Oldenburg/ Stamm-Rieder,

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I./Hartmann, E.A./Loroff, C. (2011): Anrechnungsmodelle: Generalisierte Er-

gebnisse der ANKOM-Initiative, Hochschul-Informations-System-GmbH

(HIS), Hannover).

Kompetenz

Kompetenzen sind „Fähigkeiten zum selbstorganisierten, kreativen Handeln

in (zukunfts-) offenen Problem- und Entscheidungssituationen, in komplexen,

oft chaotischen Systemen (Selbstorganisationsdispositionen)“. Im Rahmen

des EQR wird der Begriff der „Kompetenz“ definiert als „die nachgewiesene

Fähigkeit, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und/ oder me-

thodische Fähigkeiten in Arbeits- oder Lernsituationen und für die berufliche

und/oder persönliche Entwicklung zu nutzen“ und damit im Sinne der Über-

nahme von Verantwortung und Selbstständigkeit beschrieben.

Kompetenz bezeichnet im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) die Fähig-

keit und Bereitschaft des Einzelnen, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönli-

che, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht

sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Kompetenz wird in

diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden.

Im DQR wird Kompetenz in den Dimensionen Fachkompetenz und personale

Kompetenz dargestellt.

Fachkompetenz: Sie umfasst Wissen und Fertigkeiten. Sie ist die Fähigkeit

und Bereitschaft, Aufgaben- und Problemstellungen eigenständig, fachlich

angemessen, methodengeleitet zu bearbeiten und das Ergebnis zu beurtei-

len.

Personale/Humankompetenz: Die personale Kompetenz umfasst Sozial- und

Selbständigkeit. Sie bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, sich weiterzu-

entwickeln und das eigene Leben eigenständig und verantwortlich im jeweili-

gen sozialen, kulturellen bzw. beruflichen Kontext zu gestalten.

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Tabelle 15: Unterteilung in vier Kompetenzen (nach John Erpenbeck)

P Personale Kompetenz: Es ist die Fähigkeit, sich selbst gegenüber

klug und kritisch zu sein, produktive Einstellungen, Werthaltungen und

Ideale zu entwickeln.

A

Aktivitäts- und Handlungskompetenz: Es ist die Fähigkeit, alles Wis-

sen und Können, alle Ergebnisse sozialer Kommunikation, alle persön-

lichen Werte und Ideale auch wirklich willensstark und aktiv umsetzen

zu können und dabei alle anderen Kompetenzen zu integrieren.

F Fach-und Methodenkompetenz: Da ist die Fähigkeit, mit fachlichen

und methodischem Wissen gut ausgerüstet, schier unlösbare Probleme

schöpferisch zu bewältigen.

S Sozial-kommunikative Kompetenz: Da ist die Fähigkeit, sich aus ei-

genem Antrieb mit anderen zusammen- und auseinandersetzen. Krea-

tiv zu kooperieren und zu kommunizieren.

(Kopf et al. 2010, nach Erpenbeck 2004)

Kompetenzorientierung

Das Konzept der Kompetenzorientierung beschreibt einen „Perspektiven-

wechsel, der den Erwerb von Kompetenzen im Umgang mit inhaltlichen Prob-

lemstellungen in einem Fach in den Mittelpunkt von Lehre und Studium stellt.

Kompetenzorientierung ist ein Wandel, der mit der Bologna-Reform einher-

geht. Im Kern geht es bei dem Konzept der Kompetenzorientierung einerseits

darum, Studierende in die Lage zu versetzen, mit Wissen und Haltungen um-

zugehen und andererseits, nicht nur fachwissenschaftliche Fähigkeiten, son-

dern auch Einstellungen und Werte sowie überfachliche Fähigkeiten zu ent-

wickeln. Denn Wissen ist die Basis für Leistungen, aber daraus allein erfolgt

noch nicht die Fähigkeit, mit Wissen auch umzugehen. Wissenschaftliche

Studiengänge sollten daher nicht allein am Stoff orientiert sein, sondern auf

der Grundlage von Wissensbeständen zu komplexen wissenschaftlichen

Handlungen befähigen“ ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014).

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Leistungsnachweis

Gemäß der HRK nexus umfasst ein Leistungsnachweis „benotete oder nicht

benotete Leistungsnachweise [, die (…) das Erreichen der Lernergebnisse in

den Modulen [prüfen und bescheinigen] und (…) entsprechend studienbeglei-

tend statt[finden]. Leistungsnachweise können in unterschiedlicher Form er-

bracht werden, u. a. durch schriftliche oder mündliche Prüfungen sowie durch

Referate, Hausarbeiten, Portfolio, Exkursionen etc. Die jeweilige Prüfungs-

ordnung regelt in der Regel die Form, die Anzahl und den Umfang der Leis-

tungsnachweise. Prüfungsordnungen können auch vorsehen, dass für die

Zulassung zur Bachelor- bzw. Masterarbeit eine vorgegebene Anzahl an Leis-

tungsnachweisen nachgewiesen werden muss ((HRK) Hochschulrektoren-

konferenz 2014).

Leistungspunktesystem (vgl. ECTS)

Ein Leistungspunktesystem ist ein formales System zur Gliederung, Berech-

nung und Bescheinigung des Studienaufwands (Workload). Ein Leistungs-

punktesystem kann unterschiedliche Funktionen erfüllen. Es kann als Trans-

fersystem, als Akkumulationssystem oder als Transfer- und Akkumulations-

system im Sinne des ECTS angewandt werden. Gemäß den „Ländergemein-

samen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstu-

diengängen“ (Beschluss der KMK vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010) ist

bei der Akkreditierung gestufter Studiengänge grundsätzlich nachzuweisen,

dass diese ein Leistungspunktesystem anwenden ((HRK) Hochschulrekto-

renkonferenz 2014).

Lernergebniskontrolle

Eine Lernergebniskontrolle verfolgt den Zweck die Lernergebnisse eines Teil-

nehmers eines Bildungsangebots zielorientiert zu erfassen bzw. zu kontrollie-

ren. Sehr häufig werden schriftliche oder mündliche Prüfungen eingesetzt. Es

sind noch weitere Formen der Lernergebniskontrolle möglich, z.B. Rollen-

spiel, Projekt(-berichte), Hausarbeiten, Fallbearbeitungen, Lerntagebücher

oder Portfolios. Wichtig: Lernergebnisse, die auf ein bestimmtes Studi-

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um/Studienmodul angerechnet werden sollen, müssen auch in einer Lerner-

folgskontrolle erfasst werden (Constructive Alignment). Das heißt, dass

nach der Definition der Lernergebnisse zunächst die Prüfungsformen festlegt

werden, um danach Aufbau, Struktur und Inhalte der Weiterbildungsveran-

staltung an den Prüfungsaufgaben auszurichten. Jedes Modul sollte schließ-

lich mit einer Lernergebniskontrolle verbunden sein.

Lernergebnisorientierung (Outcome-Orientierung)

Das Konzept der Lernergebnisorientierung (Outcome-Orientierung) verweist

auf das Erfordernis hin, Lernprozesse auf das erwünschte Resultat hin auszu-

richten. „Die Lernergebnisorientierung ist Ausdruck des „Shift from Teaching

to Learning“, dem Perspektivenwechsel von der Frage „Welche Lerninhalte

möchte ich vermitteln?“ hin zu „Welche Lernergebnisse erreichen die Studie-

renden?“. Dieser Wechsel ist sinnvoll, weil sich das Lernen der Studierenden

nicht automatisch durch die Lehre einstellt, sondern in einem komplexen Ver-

hältnis dazu steht. Der Fokus auf dem Lernprozess statt auf der Weiterbil-

dungsveranstaltung kann den studentischen Entwicklungsprozess deutlich

verbessern“ ((HRK) Hochschulrektoren-konferenz 2014).

Lernergebnisse (learning outcomes)

Lernergebnisse sind allgemein gesprochen Aussagen darüber, was Studie-

rende bzw. Lernende wissen, verstehen und in der Lage sind zu tun, nach-

dem sie Lernprozesse (z.B. ein Modul) – formal, non-formal oder informell –

abgeschlossen haben.

Lernergebnisse können in drei Kategorien unterteilt werden:

Wissen (Kenntnisse und Fertigkeiten)

Qualifikationen (Eignung im Hinblick auf definierte Anforderungssitua-

tionen)

Kompetenzen („Selbstorganisationsdispositionen“ im Hinblick auf un-

scharf definierte und/ oder dynamisch veränderliche Anforderungssitu-

ationen).

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In Modulbeschreibungen wird häufig nicht der Begriff „Lernergebnisse“ ge-

nutzt, sondern „Qualifikationsziele“ als Synonym verwendet. Lernergebnisse

werden zweckmäßigerweise mit Hilfe aktiver Verben beschrieben: „Be-

herrscht Methode xy“, „Bewertet unterschiedliche theoretische Erklärungsan-

sätze“, „Synthetisiert aus vorhandenem Wissen neue Lösungsansätze“.

Entsprechende Qualifikationsrahmen wie der Europäische Qualifikationsrah-

men für Lebenslanges Lernen oder der Qualifikationsrahmen für Deutsche

Hochschulabschlüsse verwenden Deskriptoren für die Erläuterung der Lern-

ergebnisdimensionen auf den jeweiligen Niveaus. Es gibt keine einheitliche

Verwendung der Dimensionen der Lernergebnisse (Wissen, Können, Fertig-

keiten, Fähigkeiten, Kompetenzen). Vor allem die Dimensionen Wissen und

Kompetenzen werden höchst unterschiedlich verwendet, sodass sich die

Wertigkeiten in den Bildungssystemen zum Teil diametral entgegenstehen.

Während in der beruflichen Bildung der Wissensbegriff am Anfang des Er-

werbs von Handlungskompetenz steht, stellt Wissen für die hochschulische

Bildung vorrangig das Ziel dar (Verweis auf (HRK) Hochschulrektorenkonfe-

renz 2014).

Lernformen

Man unterscheidet drei Lernformen, die sich jeweils in unterschiedlichen

Lernergebnisbeschreibungen ausdrücken, die letztlich in einer pauschalen

oder individuellen Anrechnung münden:

Formales Lernen gestaltet sich in Aus- und Weiterbildung überwie-

gend nach vorgegebenen Curricula und Lehrplänen, mit einer definier-

ten Zielsetzung und unter den Rahmenbedingungen institutioneller

Angebote.

Nicht-/Non-formales Lernen findet außerhalb der „Hauptsysteme“ der

allgemeinen und beruflichen Bildung statt und führt nicht unbedingt

zum Erwerb eines allgemein gültigen Zertifikats. Nicht-formales Lernen

kann am Arbeitsplatz und im Rahmen von Aktivitäten in Organisatio-

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nen oder Gruppierungen der Zivilgesellschaft (z.B. Sprachkurse, Sport)

stattfinden.

Informelles Lernen findet in der allgemeinen Lebensumwelt jedes

Einzelnen außerhalb von formalen Bildungseinrichtungen (auch impli-

zites Wissen genannt) statt. Informell wird im Zusammenhang mit ak-

tuellen Problem- und Aufgabenstellungen gelernt. Es ist anlass-/ erfah-

rungsbezogen, kann mehr oder weniger selbstgesteuert stattfinden,

sodass die Ergebnisse des Lernens häufig nicht bewusst sind. (eigene

Definition mit Verweis auf Hartmann, E. A. (2010): Die Anrechnung be-

ruflicher Qualifikationen im Spannungsfeld von Qualitätssicherung und

Aufwand, Institut für Innovation + Technik, Berlin.)

Lissabon-Konvention

Das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hoch-

schulbereich in der europäischen Region“, die sogenannte Lissabon-

Konvention, wurde im Jahr 1997 auf Initiative von UNESCO und Europarat

erarbeitet, von 55 Staaten unterzeichnet und bis heute von 53 Staaten ratifi-

ziert. Deutschland hat die Lissabon-Konvention mit dem „Gesetz zu dem

Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikatio-

nen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ am 16. Mai 2007 ratifi-

ziert und in Bundesrecht überführt.

Die Konvention regelt die Anerkennung von Studienzeiten und Studienab-

schlüssen in den Mitgliedsstaaten. Entscheidende Neuerung gegenüber älte-

ren Verträgen ist das Konzept des wesentlichen Unterschieds, welches be-

sagt, dass alle im Ausland erworbenen Studienzeiten und Abschlüsse aner-

kannt werden, sofern nicht einen wesentlicher Unterschied zu den an der

Heimatinstitution erworbenen Leistungen vorliegt. Darüber hinaus liegt die

Beweislast, dass eine bestimmte Leistung einen wesentlichen Unterschied

darstellt, bei der anerkennenden Institution ( in diesem Fall bei der Hoch-

schule). Dem Antragsteller steht zudem ein Widerspruchsrecht gegen ableh-

nende Anerkennungsentscheidungen zu ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz

2014).

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Master(-studiengang)

„Masterstudiengänge dienen der wissenschaftlichen und fachlichen Speziali-

sierung der im Bachelorstudiengang erworbenen Qualifikationen und sind

anwendungs- oder forschungsorientiert ausgerichtet. Sie können fachlich an

ein bestimmtes Bachelorprogramm anschließen, interdisziplinär angelegt o-

der fachunabhängig ausgestaltet sein. Masterstudiengänge dauern zwei bis

vier Semester und sind in Module unterteilt, die auf das Erreichen von defi-

nierten Lernzielen auf unterschiedlichen Niveaustufen ausgerichtet sind und

in der Regel mit einer Prüfung abschließen. Für die Module werden Credit

Points vergeben, die sich an einem definierten Workload orientieren.

Ein Semester entspricht dabei 30 Credit Points. Für den Studienabschluss

sind also 60 bis 120 Credit Points notwendig. Insgesamt sollen Bachelor- und

Masterstudiengang gemeinsam 300 Credit Points umfassen. In die Ab-

schlussnote fließen neben der Masterarbeit alle Leistungen ein, die während

des Studiums erbracht wurden.

Es wird zwischen konsekutiven Masterstudiengängen und weiterbildenden

Masterprogrammen mit mindestens einjähriger Berufserfahrung unterschie-

den. Ein Master an einer Universität ist in der Regel nicht so berufsspezifisch

und weniger anwendungsorientiert als an einer Fachhochschule“ ((HRK)

Hochschulrektorenkonferenz 2014).

Es gibt verschiedene Mastertypen, u.a.:

Der Master-of-Arts (M.A.) - Abschluss für i.a. geistes- und sozialwis-

senschaftliche Studiengänge.

Der Master-of-Sciene (Masc.)-Abschluss für naturwissenschaftliche

Studiengänge. Bei wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen kann

es einen Master of Science oder einen Master of Arts geben.

Der Master-of-Engineering (M.Eng.)-Abschluss in den Ingenieurs-

wissenschaften an (Fach-) Hochschulen.

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Modul

Ein Modul bezeichnet ein Bündel von Weiterbildungsveranstaltungen und

Lernzeiten, die inhaltlich und/ oder methodisch zusammen gehören und zeit-

lich begrenzt sind. Ein Modul kann verschiedene Lehr- und Lernformen um-

fassen (z.B. Vorlesungen, Übungen, Praktika, e-learning, Lehrforschung etc.)

und wird in der Regel erst mit einer Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis

in das Abschlusszeugnis des einzelnen Studierenden eingeht. Module wer-

den mit Blick auf die Lernergebnisse konzipiert, die Studierende nach dem

erfolgreichen Abschluss aufweisen sollen. Diese sind wiederum am übergrei-

fenden Qualifikationsziel des jeweiligen Studiengangs ausgerichtet. Die

Vergabe von Leistungspunkten setzt nicht zwingend eine benotete Prüfung,

sondern den erfolgreichen Abschluss des Moduls voraus. Es gibt verschiede-

ne Kategorien von Modulen ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014):

Pflichtmodule müssen von allen Studierenden eines Studienganges

oder einer Studienrichtung belegt und bestanden werden.

Wahlpflichtmodule können sich Studierende innerhalb eines thema-

tisch eingegrenzten Bereichs auswählen und müssen diese bestehen.

Wahlmodule können von Studierenden innerhalb eines Modulkatalogs

frei gewählt werden.

Modularisierung

Als Modularisierung wird ein übergreifendes Organisationsprinzip der Bünde-

lung von Weiterbildungsveranstaltungen in Module beschrieben, wonach die-

ses unabhängig von Studiengangsstrukturen und Studienkulturen angewandt

werden kann. Damit deutet eine Modularisierung an, dass Studiengänge kon-

sequent von den zu erreichenden Qualifizierungszielen (Lernergebnissen) her

zu konzipieren und den Stellenwert und Beitrag jeder einzelnen Weiterbil-

dungsveranstaltung im Hinblick darauf zu definieren sind. Gemäß den „Län-

dergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und

Masterstudiengängen“ ist bei der Akkreditierung gestufter Studiengänge

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grundsätzlich nachzuweisen, dass diese modularisiert sind ((HRK) Hoch-

schulrektorenkonferenz 2014).

Modulbeschreibung

„Modulbeschreibungen stellen einen Studiengang bzw. seine Teile aussage-

kräftig und umfassend dar. Sie sollen entsprechend den „Rahmenvorgaben

für die Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von

Studiengängen“ im Anhang der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der

Kultusministerkonferenz mindestens folgende Informationen enthalten: Inhal-

te und Qualifikationsziele (Lernergebnisse) des Moduls, Lehr- und Lernfor-

men, Voraussetzungen für die Teilnahme, Verwendbarkeit des Moduls, Vo-

raussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten, Leistungspunkte und

Noten, Häufigkeit des Angebots von Modulen, Arbeitsaufwand und Dauer der

Module“ ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014).

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MOOCs

Die Abkürzung MOOC für „Massive Open Online Course“ ist ein schillernder

Begriff geworden. Um die Spannbreite der Auslegung zu verdeutlichen, kön-

nen eine enge und weite Begriffsauslegung gegenübergestellt werden.

Tabelle 16: Enge und weite Auslegung des Begriffs „MOOCs“

Abkürzung für Begriff

Enge Begriffsausle-gung

Weite Begriffsauslegung

M für “Massi-ve”

unbegrenzte Teilneh-merzahl

“viele” Teilnehmende (ab 100)

O für “Open” für alle frei und kosten-los zugänglich

Offenheit der Lernziele, der Themenwahl und der Form der Beteiligung

O für „Online“ „Online-Learning“: Lehre erfolgt nur online

„Blended Learning“: Mischung aus Online- und Präsenzlehre

C für “Course” kursförmige Organisati-on

Betonung von „Community“, „Communication“, “Collaboration“

(Hochschulrektorenkonferenz 2014, 10)

Non-formal erworbenes Lernergebnis

Non-formal erworbene Lernergebnisse entstehen in formalisierten Lernset-

tings (z.B. berufliche oder hochschulische Weiterbildungseinrichtung, Einrich-

tung der Erwachsenenbildung), sind aber nicht durch breit akzeptierte Zertifi-

kate (z. B. Abschluss- und Prüfungszeugnisse) belegt. Eventuell liegen den-

noch Dokumente vor, die den Erwerb des Lernergebnisses – ggf. indirekt o-

der aspekthaft – dokumentieren (z. B. Lern- und Arbeitsmaterialien, Inhalts-

angaben).

Pauschale Anrechnungsverfahren

In pauschalen Anrechnungsverfahren werden – unabhängig von konkreten

Bewerbern bzw. Anrechnungskandidaten – Lernergebnisse bzw. Cluster von

Lernergebnissen (z.B. Teilprüfungen) erhoben, dokumentiert und hinsichtlich

ihrer Anrechenbarkeit auf bestimmte Bildungsgänge bewertet.

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Pauschale Anrechnungsverfahren beziehen sich normalerweise auf formal

erworbene – in Abschlüssen und Zertifikaten dokumentierte – Lernergebnis-

se. Eine Anwendung auf non-formal erworbene Lernergebnisse ist denkbar,

wenn die entsprechenden nicht-zertifizierten Lernprogramme relativ verbreitet

und gut dokumentiert sind.

Eine pauschale Anrechnung informell erworbener Kompetenzen ist in der

Regel nicht lernergebnisorientiert möglich und kann nur in Ausnahmefällen

erfolgen (z. B. Anrechnung von Berufspraxis auf ein Praktikum innerhalb ei-

nes Studiengangs). Im Falle standardisierter Geschäftsprozesse kann u.U.

auch eine lernergebnisorientierte Anrechnung informell erworbener Kompe-

tenzen erfolgen. (eigene Definition mit Bezug zu Müskens, W.(2013): Quali-

tätssicherung in der Anrechnungspraxis im Projekt MINT Online, Carl von

Ossietzky Universität, Oldenburg/ Stamm-Rieder, I./Hartmann, E.A./Loroff, C.

(2011): Anrechnungsmodelle: Generalisierte Ergebnisse der ANKOM-

Initiative, Hochschul-Informations-System-GmbH (HIS), Hannover).

Qualifikationsrahmen (QR)

„Qualifikationsrahmen beschreiben Qualifikationen (im Sinne erfolgreich ab-

geschlossener und bescheinigter Lernabschnitte) anhand der Lernergebnis-

se, die sie beinhalten bzw. der Kompetenzen, die sie vermitteln.

Ihr Ziel ist es, Standards zu beschreiben, ohne genauere Angaben zum

Lernweg zu machen. Für den Europäischen Hochschulraum wurde im Jahr

2005 der „Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum“ be-

schlossen, um fachunabhängig Qualifikationsniveaus für Bachelor, Master

und Promotion zu vereinbaren und damit die Anerkennung dieser Abschlüsse

zu erleichtern. Im selben Jahr beschlossen KMK und HRK den „Qualifikati-

onsrahmen für die deutschen Hochschulabschlüsse“, der im Einklang mit den

Standards des Hochschulraums steht. Die Akkreditierung hat die Aufgabe,

sicher zu stellen, dass ein Studiengang den Niveaubeschreibungen des Qua-

lifikationsrahmens für die deutschen Hochschulabschlüsse entspricht.

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Mit Blick auf den europäischen Arbeitsmarkt und die Mobilität von Lernern,

insbesondere auch bildungsbereichsübergreifend, werden in jüngerer Zeit der

„Europäische Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen“ (EQF-LLL, Be-

schluss 2008) der EU sowie als deutsche Korrespondenz der "Deutsche Qua-

lifikationsrahmen" (DQR, in Erarbeitung durch Bund und Länder mit Stake-

holdern seit 2008) entwickelt“ ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014).

Qualität von Weiterbildungen

Das Verständnis von Qualität im Rahmen der (wissenschaftlichen) Weiterbil-

dung ist ein „multidimensionales Konstrukt“ (Wetzel/Dobermann 2013: 33),

bei dem die jeweils Beteiligten unterschiedliche Priorisierungen vornehmen

würden. So ist die Qualitätsdebatte durch unterschiedliche Definitionen ge-

prägt, in der Harvey und Green (1993) eine der gängigsten Qualitätsdefinitio-

nen im Bildungsbereich mit folgenden fünf Perspektiven geschaffen haben:

Exzellenz, Konsistenz, Zweckmäßigkeit, Preis- Leistungsverhältnis und

Transformation. Ein Problem liegt vorrangig in der Vielzahl der an Bildungs-

prozessen teilnehmenden Akteure. Im Spezifischen werden Qualitätsrege-

lung, Qualitätsentwicklung und -sicherung im Bildungsbereich auf folgende

Faktoren bezogen (vgl. Meisel 2008: 111):

Programmqualität, u.a. durch die theoretische Reflexion und Transpa-

renz

Durchführungsqualität, u.a. durch die Beratung/ Betreuung der Teil-

nehmenden, Dozentenbildung

Ergebnisqualität, u.a. durch Prüfungen, Evaluationen

Unter dem Begriff Qualitätsmanagement wird ein Prozess bzw. ein umfas-

sendes System der Qualitätssicherung in Institutionen verstanden. In der

Qualitätsdiskussion gibt es einen Paradigmenwechsel von einer Input- und

Output-Orientierung hin zu einer Prozessorientierung, während man sich auf

die Nachfrageseite fokussiert. Der Dozent gilt zumeist als das zentrale Quali-

tätskriterium aus der Sicht unterschiedlicher Adressatengruppen, sodass die

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Kapitel D Glossar – Weiterbildungsrelevante Fachbegriffe von A bis Z

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Konzentration auf die Qualifikation der Dozenten zentral für die Qualitätsent-

wicklung von Weiterbildungsinstitutionen sein kann.

In der Weiterbildungslandschaft haben sich drei Konzepte einen überregiona-

len Stellenwert neben zahlreichen regionalen Besonderheiten erarbeitet.

Trotz einer enormen Heterogenität der Zertifizierungsmodelle in der Weiter-

bildung wird die ISO-Norm eher in Einrichtung der beruflichen (Weiter-) Bil-

dung und von größeren Institutionen angewendet, was sich durch die eher

betriebswirtschaftliche Orientierung der Erwachsenenbildung zu erklären ist.

Vor allem bei Volkshochschulen hat sich der Einsatz von LQW schwerpunkt-

mäßig etabliert. (Harvey/Green 1993; Meisel 2008; Wetzel/Dobmann 2013)

Qualitätssicherung in der Hochschulbildung

„Qualitätssicherung kann als Sammelbegriff für alle Maßnahmen beschrieben

werden, die festgelegt wurden, um eine bestimmte vordefinierte Qualität zu

erreichen. Qualitätsentwicklung geht davon aus, dass Qualität immer wieder

neu definiert und verbessert werden kann und soll. In der Hochschulland-

schaft unterscheidet man zwischen interner und externer Qualitätssicherung/

-entwicklung.

Die interne Qualitätssicherung/ -entwicklung bezieht sich auf alle Maß-

nahmen und Prozesse die innerhalb einer Hochschule ablaufen und

unternommen werden, um Standards zu erreichen zu halten und sich

darüber hinaus weiterzuentwickeln.

Externe Qualitätssicherung kann zu verschiedenen Zwecken durchge-

führt werden, z.B. um nationale akademische Standards für die Hoch-

schulbildung zu wahren, zur Rechenschaftslegung, um unabhängig

überprüfte Informationen zu Programmen oder Hochschulen öffentlich

bereitzustellen, um die Qualität zu verbessern und zu steigern. Die bis-

lang diskutierten Verfahren der externen Qualitätssicherung sind Pro-

grammakkreditierung, Systemakkreditierung und institutionelles Quali-

tätsaudit“ ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014)

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Schlüsselkompetenzen

„Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Teamfähigkeit, Fremd-

sprachen- und EDV-Kompetenz, konzeptionelle und organisatorische Fähig-

keiten spielen neben der fundierten fachlichen Ausbildung eine immer wichti-

gere Rolle für einen erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben. Sie vervoll-

ständigen die Beschäftigungsfähigkeit der Hochschulabsolventen sowie die

Fähigkeit, sich neue Beschäftigungsfelder zu erschließen. Die wachsende

Bedeutung, die diesen Kompetenzen beigemessen wird, zeigt sich daran,

dass in manchen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg) die Genehmi-

gung von Bachelor-Studiengängen nur erfolgt, wenn die Vermittlung über-

fachlicher Schlüsselqualifikationen in eigenen Weiterbildungs-veranstaltungen

zu den strukturbildenden curricularen Elementen gehört ((HRK) Hochschul-

rektorenkonferenz 2014).

"Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche nicht unmittelbaren und

begrenzten Bezug zu bestimmten, disparaten praktischen Tätigkeiten erbrin-

gen, sondern vielmehr

a) die Eignung für eine große Zahl an Positionen und Funktionen als al-

ternative Optionen zum gleichen Zeitpunkt, und

b) die Eignung für die Bewältigung einer Sequenz von (meist unvorher-

sehbaren) Änderungen von Anforderungen im Laufe des Lebens" si-

cherstellen."

Selbstorganisiertes Lernen

Das selbstorganisierte Lernen bezeichnet den „Anteil am studentischen

Workload, der für die eigenständige Erarbeitung und Aneignung von Studien-

inhalten aufgewandt wird. Zum Selbststudium gehören Zeit für Vor- und

Nachbereitung von Weiterbildungsveranstaltungen, Lektüre, Hausarbeiten,

Prüfungsvorbereitung, Zeit für die Abschlussarbeit etc. Die für das Selbststu-

dium angenommene Zeit findet Eingang in die Berechnung des Workload, der

die Grundlage für die Zuordnung von Leistungspunkten zu Modulen bzw.

Weiterbildungsveranstaltungen ist. Wie das Studieren in Eigenregie funktio-

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niert, kann man nur selbst ausprobieren bzw. auf Anleitung durch Hochschul-

lehrer hoffen“ ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014).

Weiterbildender Masterstudiengang

„Weiterbildende Masterstudiengänge richten sich an Akademiker mit Berufs-

erfahrung und setzen qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht

unter einem Jahr voraus. Bei der Festlegung von Lernzielen, Inhalten und

Kompetenzen berücksichtigen sie die beruflichen Erfahrungen der Teilneh-

mer und knüpfen an diese an. Bei der Konzeption eines weiterbildenden Mas-

terstudiengangs legt die Hochschule den Zusammenhang von beruflicher

Qualifikation und Studienangebot dar. Sie entsprechen in den Anforderungen

den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifi-

kationsniveau und zu denselben Berechtigungen“ ((HRK) Hochschulrektoren-

konferenz 2014).

Wissenschaftlichkeit

Wissenschaftlichkeit bedeutet im Wesentlichen, dass sich eine wissenschaft-

liche Arbeit

a) durch eine eigene Denkleistung auszeichnet,

b) zu begründeten Ergebnissen führt und

c) inhaltlich auf bereits vorliegende Forschungsergebnisse rekurriert (vgl.

Franck 2008, S. 279).

Dreh- und Angelpunkt wissenschaftlichen Arbeitens ist es, (kritische) Fra-

gen zu stellen. Hiervon ausgehend sollte man systematisch den eigenen

Kenntnisstand bezüglich der Fragestellung ausbauen, die neu gewonne-

nen Erkenntnisse inhaltlich nachvollziehen und dennoch kritisch reflektie-

ren (vgl. Dahinden et al. 2006, S. 36 f.). Wissenschaftlich arbeiten heißt,

eine Balance zwischen dem Nachdenken, also dem Sammeln und Aufar-

beiten, und dem Selbstdenken zu finden. Eine Balance wird naturgemäß

im Verlauf des Studiums stetig neu austariert. Für wissenschaftliche Kor-

rektheit sind drei Aspekte wichtig: Objektivität, Reliabilität und Validität.

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Objektivität: Auch eine weitere Person würde bei gleicher Ausgangs-

lage zu gleichen Ergebnissen kommen.

Reliabilität bedeutet, dass das ausgewählte Messinstrument zuver-

lässig und gültig ist.

Validität meint, dass das Untersuchungsdesign geeignet ist, um die

Forschungsfrage zu untersuchen. Franck 2007, 2008; Franck/ Stary

2008; Moennighoff/ Meyer-Krentler 2003

Workload

Der „Workload ist der in Zeitstunden ausgedrückte erwartete studentische

Arbeitsaufwand, welcher, im Unterschied zum System der Semesterwochen-

stunden, das gesamte Studienpensum berücksichtigt. Der Workload bildet die

Grundlage für die Zuordnung von Leistungspunkten zu Modulen bzw. Weiter-

bildungsveranstaltungen und setzt sich zusammen aus der Kontaktzeit, der

Zeit für Prüfungen, Prüfungsvorbereitung und Abschlussarbeit sowie dem

Selbststudium. Der studentische Arbeitsaufwand liegt in einem Korridor zwi-

schen 1500 und 1800 Stunden pro Jahr. Der Workload ist Planungsgröße bei

der Studiengangsentwicklung (Überlastschutz) und erleichtert die Anerken-

nung von Studienleistungen beim Hochschulwechsel“ (Hochschulrektoren-

konferenz 2014).

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heim: Beltz

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IThe information covers only aspects directly relevant to purposes of the Diploma Supple-

ment. All information as of 1 July 2005. II

Berufsakademien are not considered as Higher Education Institutions, they only exist in

some of the Länder. They offer educational programmes in close cooperation with private companies. Students receive a formal degree and carry out an apprenticeship at the compa-ny. Some Berufsakademien offer Bachelor courses which are recognized as an academic degree if they are accredited by a German accreditation agency. III

Common structural guidelines of the Länder as set out in Article 9 Clause 2 of the Frame-

work Act for Higher Education (HRG) for the accreditation of Bachelor’s and Master’s study courses (Resolution of the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany of 10.10. 2003, as amended on 21.4.2005). IV

Law establishing a Foundation ‘Foundation for the Accreditation of Study Programmes in

Germany’”, entered into force as from 26.2.2005, GV. NRW. 2005, nr. 5, p. 45 in connection with the Declaration of the Länder to the Foundation “Foundation: Foundation for the Accredi-tation of Study Programmes in Germany” (Resolution of the Standing Conference of the Min-isters of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany of 16.12.2004. V

The information covers only aspects directly relevant to purposes of the Diploma Supple-

ment. All information as of 1 July 2005. VI

Berufsakademien are not considered as Higher Education Institutions, they only exist in

some of the Länder. They offer educational programmes in close cooperation with private companies. Students receive a formal degree and carry out an apprenticeship at the compa-ny. Some Berufsakademien offer Bachelor courses which are recognized as an academic degree if they are accredited by a German accreditation agency. VII

Common structural guidelines of the Länder as set out in Article 9 Clause 2 of the

Framework Act for Higher Education (HRG) for the accreditation of Bachelor’s and Master’s study courses (Resolution of the Standing Conference of the Ministers of Education and Cul-tural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany of 10.10. 2003, as amended on 21.4.2005).