Qualitätshandbuch für akademische Weiterbildung im Unternehmen Handbuch_D… · Autoren und...
Transcript of Qualitätshandbuch für akademische Weiterbildung im Unternehmen Handbuch_D… · Autoren und...
Qualitätshandbuch
für akademische Weiterbildung
in Unternehmen
Ein Verbundprojekt der
Projektbeschreibung
VERSION 4.0
Schaufensterprojekt: Qualitätsmanagement Weiterbildung eMobilität (QWeMob)
Hochschulen und Industriepartner entwickeln einen Qualitätsleitfaden mit
Standards und Rahmenbedingungen für …
…
Projektpartner
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, Technische Universi-
tät Braunschweig, Continental AG, IAV GmbH, Volkswagen AG
…den zielgerichteten Kompetenzaufbau in der
Elektromobilität. Veränderte Anforderungsprofile erfor-
dern individuelle und flexible Lösungen für die akade-
mische Weiterbildung von Fachexperten in Unterneh-
men.
…einen kooperativen Wissenstransfer zwischen
Hochschulen und Unternehmen. Auf diese Weise kön-
nen neue Forschungsergebnisse und aktuelle Frage-
stellungen in Unternehmen sowie an Hochschulen
vermittelt werden.
…eine frühzeitige Verfügbarkeit von neuem Wissen,
welches über modular und kompetenzorientiert aufge-
baute Weiterbildungsformate vermittelt werden soll.
…die Hochschulanerkennung von berufsbegleiten-
den Weiterbildungsmodulen auf Basis formaler Verfah-
ren. Der nachhaltige Wissenserwerb soll durch eine
Anerkennung in geeigneten Masterstudiengängen un-
terstützt werden.
Ziel
Innovative Wege der akademischen Weiterbildung in Unternehmen sollen
die Leitanbieterschaft Deutschlands in der Elektromobilität gezielt unter-
stützen und nachhaltig sichern.
Kontakt
Dr.-Ing. Bernd Petzold - AutoUni / Volkswagen AG
E-Mail: [email protected]
Quickstart
VERSION 4.0
Der Quickstart bietet Ihnen einen schnellen und einfachen Einstieg in sowie
eine Übersicht über das Qualitätshandbuch. Er ersetzt nicht die eigentliche
Auseinandersetzung mit dem Handbuch, sondern bietet Ihnen eine Starthilfe
in die jeweiligen Prozessschritte. Zur Vertiefung schlagen Sie bitte in den ent-
sprechenden Kapiteln nach. Je nach Rolle und Aufgabe sind folgende Vorla-
gen auszufüllen, bzw. Prozessschritte zu bedenken. Es ist möglich, dass bei-
de Aufgabengebiete zum Teil von einer Person übernommen werden können.
Vorlage vorhanden
Aufgaben Dozent
Aufgaben Modulverantwortlicher
In Kooperation
Workload
Bitte berechnen Sie den Lern- und Zeitaufwand des Teil-nehmers in der Veranstaltung
Vorlage: S. 46
Anwendungshilfe: S. 36
Didaktik/Methodik
Bitte entwerfen Sie ein auf die Zielgruppe zugeschnitte-nes Konzept zur Didaktik und Methodik
Beschreibung Vgl. Kapitel 4.2.1 – Kapi-tel 4.4 & Kapitel 5
S.12 –15, ab S. 18
Vorlage: S. 47 Anwendungshilfe: S. 31
Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung
Bitte formulieren Sie die zu erreichenden Lerner-gebnisse und Lernergebniskontrollen
Prüfungsordnung
Bitte entwerfen Sie eine verbindliche Prüfungs-ordnung, die die Veranstaltungsanforderungen
beschreibt
Vorlage: S. 56
Anwendungshilfe: S. 43
Vorlage: S. 45
Anwendungshilfe: S. 29
Modulbeschreibung
Bitte füllen Sie detailliert die Modulbeschreibung mit Hilfe der anderen Vorlagen aus.
Dozent (Relevante Prozesse aus dem Qualitätsregelkreis)
Quickstart
VERSION 4.0
Vorlage: S. 48
Anwendungshilfe: S. 30
Dozentenanforderung und -auswahl
Bitte beschreiben definieren Sie die fachlichen Mindestan-forderung an den Dozenten
Zielgruppenbeschreibung
Bitte beschreiben Sie genau ihre Zielgruppe und die kon-kreten Voraussetzungen zur Teilnahme.
Beschreibung Vgl. Kapitel 3
S. 5
Ablaufplanung
Bitte planen Sie den zeitlich/räumlichen Ablauf und
kommunizieren Sie die Termine.
Vorlage: S. 57
Beschreibung vgl. S.12
Evaluation
Bitte entwerfen Sie ein Evaluationskonzept für die Lehr-veranstaltung und formulieren konkrete Fragen
Vorlage: S. 49
Anwendungshilfe: S. 38
Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung
Bitte formulieren Sie die zu erreichenden Lernergeb-nisse und dazu passende Lernkontrollen
Vorlage: S. 47
Anwendungshilfe: S. 31
Prüfungsordnung
Bitte entwerfen Sie eine verbindliche Prüfungs-ordnung, die die Veranstaltungsanforderungen
beschreibt
Vorlage: S. 56
Anwendungshilfe: S. 43
Vorlage: S. 45
Anwendungshilfe: S. 29
Modulbeschreibung
Bitte füllen Sie detailliert die Modulbeschreibung mit Hilfe der anderen Vorlagen aus.
Modulverantwortlicher
(Relevante Prozesse aus dem Qualitätsregelkreis)
Quickstart
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Der Leitfaden als Herzstück innerhalb des Handbuchs beschreibt außer den
Zielen und Strukturen insbesondere die verschiedenen Zielgruppen des
Handbuchs sowie die Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen, die bei
einer Konzeption einzuhalten und zu beachten sind.
Wenn Sie die Kriterien direkt zur Anwendung bringen wollen, starten Sie auf
Seite 18.
Hier finden Sie auch eine Übersicht der Kriterien mit einer Checkliste.
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Hier gelangen Sie direkt in die Vorlagen der Dokumente.
Die Vorlagen sind entsprechend vom anbietenden Unternehmen auszufüllen.
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le Hier finden Sie ausgefüllte konkrete Beispiele, die Ihnen als Orientierung
dienen sollen. Die Beispiele sind ebenfalls in Unternehmens- und Teilneh-
merdokumente aufgeteilt.
Beispiele finden Sie ab Seite 65.
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Q Die FAQ (Frequently Asked Questions - häufig gestellte Fragen) ermögli-
chen einen direkten Einstieg in den Konzeptionsprozess.
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ar Im Glossar können Sie alle weiterbildungsrelevanten Fachbegriffe des
Handbuchs nachschlagen. Somit wird der Zusammenhang und Hintergrund
der Kriterien verdeutlicht.
Autoren und Kooperationspartner
VERSION 4.0
Autoren Volkswagen AG, AutoUni (Konsortialführer des Projektes) Dr.-Ing. Bernd Petzold (Projektleiter), Institut für Kraftfahrzeugtechnik Anja Heine, Institut für Arbeit und Personalmanagement Martina Herlyn, Programm-Management Thomas Nikiel-Bloch, Programm-Management
Continental AG Barbara Texter, Head of Employer Branding Germany Francesco Perri, Talent Management & Organizational Development Michael Koch, HR Marketing /Corporate Employer Branding & Strategic Recruiting
IAV GmbH Karsten Müller, Fachbereichsleiter E-Traktionssysteme, VT-S
Dr.-Ing. Rolf Gabel, Fachreferent für Elektrische Antriebe, VT-S Frank Fickel, Senior Projektleiter, VI
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Prof. Dr.-Ing. Manfred Hamann, Fakultät Elektrotechnik
Prof. Dr.-Ing. habil. Robin Vanhaelst, Fakultät Fahrzeugtechnik Heiko Moschner, Hochschulentwicklung und Kommunikation
Thorben Braun, Fakultät Fahrzeugtechnik
Malte Hundt, Fakultät Fahrzeugtechnik
Andrea Thiele, Hochschulentwicklung und Kommunikation Technische Universität Braunschweig Prof. Dr. disc-pol. Herbert Oberbeck, Institut für Sozialwissenschaften Prof. Dr.-Ing. Ferit Küçükay, Institut für Fahrzeugtechnik Dr.-Wirtsch.-Ing. Monika Bachofner, Institut für Sozialwissenschaften Susanne Kundolf, Institut für Sozialwissenschaften Bodo Schönemann, Institut für Fahrzeugtechnik
Marcus Voitel, Institut für Sozialwissenschaften Stefan Gründler (Begleitforschung), Institut für Sozialwissenschaften
Kooperationspartner ZEvA - Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur, Hannover (Begutachtung des Qualitätshandbuches) Schaufenster Elektromobilität – Projekt Mobil4e (Anwendung Qualitätshandbuch) Prof. Dr.-Ing. Bernd Ponick (Konsortialführer Mobil4e), Institut für Antriebssysteme und
Leistungselektronik, LU Hannover
Prof. Dr.-Ing. Axel Mertens, Institut für Antriebssysteme und Leistungselektronik, LU Hannover
Dr. Volker Schöber, Institut für Antriebssysteme und Leistungselektronik, LU Hannover
Prof. Dr.-Ing. Arno Kwade, Institut für Partikeltechnik, TU Braunschweig
Inhaltsverzeichnis
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Inhaltsverzeichnis
1 Motivation ........................................................................................................ 1
2 Ziele und Strukturen des Qualitätshandbuches ............................................ 3
3 Zielgruppe(-n) .................................................................................................. 5
3.1 Rolle des Unternehmens...................................................................... 5
3.2 Rolle des Modulverantwortlichen/ Dozenten ........................................ 6
3.3 Rolle des Lernenden ............................................................................ 8
3.4 Rolle der Hochschulen ......................................................................... 9
3.5 Zuständigkeiten nach Rollen .............................................................. 10
4 Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen .............................................. 11
4.1 Einrichtungsqualität ............................................................................ 11
4.1.1 Anspruch auf Aktualität, Anwendungsorientierung und Wissenschaftlichkeit ............................................................. 11
4.1.2 Mindestanforderungen an das Weiterbildungspersonal ........ 11
4.1.3 Ausstattung der Weiterbildungseinrichtung .......................... 12
4.2 Angebots-/Programmqualität ............................................................. 12
4.2.1 Zugangsregelungen/ Zielgruppenbeschreibung .................... 12
4.2.2 Modularisierung des Weiterbildungsangebots ...................... 13
4.2.3 Lernergebnisorientierung...................................................... 13
4.2.4 Zielgruppenspezifische Didaktik/Lernsituation ...................... 13
4.2.5 Transparente Angebotskonzeption/-beschreibung ............... 14
4.2.6 Diversität der Zielgruppenansprache .................................... 14
4.3 Prozess- und Durchführungsqualität .................................................. 14
4.3.1 Lehr-/Lern-Prozess und Didaktik .......................................... 14
4.3.2 Beratung und Betreuung ...................................................... 15
4.3.3 Evaluation des Weiterbildungsangebots ............................... 15
4.3.4 Lernergebniskontrolle ........................................................... 15
4.4 Ergebnis-/Ertragsqualität.................................................................... 15
4.4.1 Zertifikat / Teilnahmebescheinigung ..................................... 16
4.4.2 Berichtserstattung der Weiterbildungserträge ....................... 16
4.4.3 Datenschutz ......................................................................... 16
Inhaltsverzeichnis
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4.4.4 Diploma Supplement ............................................................ 16
4.5 Zuständigkeiten auf Kriterien .............................................................. 17
5 Anwendung der Kriterien .............................................................................. 18
5.1 Qualitätsregelkreis, Rollen und Aufgaben ........................................... 18
5.2 Darstellung des Qualitätsregelkreises QWeMob (zurück zu den Q- Kriterien) ............................................................................................ 19
5.3 Checklisten ........................................................................................ 20
5.4 Kompetenzbeschreibung .................................................................... 24
5.5 Modulbeschreibung ............................................................................ 29
5.6 Profil des Dozenten ............................................................................ 30
5.7 Kompetenzorientiertes Prüfen und Lernergebniskontrolle .................. 31
5.8 Workloadberechnung ......................................................................... 36
5.9 Evaluation .......................................................................................... 38
5.10 Zertifikat und Teilnahmebescheinigung .............................................. 40
5.11 Diploma Supplement .......................................................................... 40
5.12 Prüfungsordnung ................................................................................ 43
A Vorlagen ......................................................................................................... 44
A.1 Unternehmensdokumente .................................................................. 45
A.1.1 Modulbeschreibung .............................................................. 45
A.1.2 Workloadberechnung ............................................................ 46
A.1.3 Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung ........................ 47
A.1.4 Profil des Dozenten/ Modulverantwortlichen ......................... 48
A.1.5 Evaluation 1. Phase .............................................................. 49
A.1.6 Evaluation 2. Phase .............................................................. 52
A.1.7 Feedbackbogen zur Selbstevaluation ................................... 54
A.1.8 Feedbackbogen zur Fremdevaluation ................................... 55
A.1.9 Prüfungsordnung .................................................................. 56
A.1.10 Veranstaltungseckdaten ....................................................... 57
A.2 Teilnehmerdokumente ........................................................................ 58
A.2.1 Teilnahmebescheinigung ..................................................... 58
A.2.2 Zertifikat ................................................................................ 59
A.2.3 Diploma Supplement ............................................................ 60
Inhaltsverzeichnis
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B Beispiele ........................................................................................................ 65
B.1 Unternehmensdokumente .................................................................. 66
B.1.1 Modulbeschreibung .............................................................. 66
B.1.2 Workloadberechnung ........................................................... 67
B.1.3 Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung ........................ 68
B.1.4 Profil des Dozenten/ Modulverantwortlichen ......................... 69
B.1.5 Evaluation 1. Phase ............................................................. 71
B.1.6 Evaluation 2. Phase ............................................................. 71
B.1.7 Prüfungsordnung .................................................................. 71
B.1.8 Veranstaltungseckdaten ....................................................... 75
B.2 Teilnehmerdokumente ....................................................................... 76
B.2.1 Teilnahmebescheinigung..................................................... 76
B.2.2 Zertifikat .............................................................................. 77
B.2.3 Diploma Supplement ............................................................ 78
C FAQ - Häufige Fragestellungen .................................................................... 83
D Glossar – Weiterbildungsrelevante Fachbegriffe von A bis Z .................... 94
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Tabellarische Übersicht der Zuständigkeiten ................................. 10
Tabelle 2: Zuständigkeiten der Qualitätskriterien ............................................ 17
Tabelle 3: Checkliste „Modulverantwortliche“.................................................. 20
Tabelle 4: Checkliste „Dozent“ ........................................................................ 22
Tabelle 5: Beschreibung der Kompetenzdimensionen .................................... 24
Tabelle 6: Kompetenzbeschreibung nach folgenden Schritten ....................... 27
Tabelle 7: Lernzieltaxonomien (nach Bloom) und empfohlene Zuordnung von Verben .............................................................................................. 28
Tabelle 8: Modulbeschreibung ........................................................................ 29
Tabelle 9: Kompetenzorientiert Prüfen in drei Schritten .................................. 34
Tabelle 10: Prüfungsformate und die verschiedenen Kompetenzdimensionen ................................................................................. 35
Tabelle 11: Inhalte der Workloadberechnung ................................................. 37
Tabelle 12: Auszug der Niveaustufen 6-8 aus dem EQR ............................... 86
Tabelle 13: Prozess des Feedbacks ............................................................... 92
Tabelle 14: Unterscheidung der Masterstudiengänge ..................................... 99
Tabelle 15: Unterteilung in vier Kompetenzen (nach John Erpenbeck) ........ 113
Tabelle 16: Enge und weite Auslegung des Begriffs „MOOCs“ .................... 121
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Konstellation von Dozent und Modulverantwortlichen als Tandem ................................................................................................ 7
Abbildung 2: Qualitätsregelkreis ..................................................................... 19
Abbildung 3: Übersicht der relevanten Prozessschritte ................................... 23
Abbildung 4: Prozess der Evaluation .............................................................. 39
Abbildung 5: Prozess Diploma Supplement .................................................... 64
Abbildung 6: Prozess Diploma Supplement .................................................... 82
Abbildung 7: Prozessverlauf des Antragsverfahrens für die individuelle Anrechnung von Modulen auf entsprechende Masterstudiengänge ............... 91
Abbildung 8: Beispielhafter Prozess für eine Ablauforganisation .................... 93
Stichwortverzeichnis
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Stichwortverzeichnis
Aufgaben der Akteure ................... 10
Diploma Supplement ..................... 40
EQR ......................................... 13, 25
EQR-Niveaustufe 7 ....................... 25
Evaluation ................................ 15, 38
Kompetenz .................................... 24
Kompetenzbeschreibung .......... 24, 27
Kompetenzdimensionen ................ 24
Kompetenzorientiert Prüfen ........... 34
Lernergebnis ................ 24, 25, 26, 34
Lernzieltaxonomien nach Bloom .... 28
Modulbeschreibung ....................... 29
Modulverantwortliche ................. 6, 12
Profil des Dozenten ........................ 30
Prüfungsformate............................. 35
Prüfungsordnung ............................ 43
Tandem .......................................... 12
Taxonomie ..................................... 25
Taxonomien von Bloom .................. 25
Verantwortlichkeiten ....................... 18
Weiterbildungseinrichtung ........ 13, 16
Workloadberechnung ............... 36, 37
Zertifikat ................................... 16, 40
Zulassungsvoraussetzung .............. 12
Zuständigkeiten der Qualitätskriterien ............................ 17
Kapitel 1 Motivation
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1 Motivation
Die Entwicklung neuer Produkte und Technologien bilden die Grundlage für
das Wirtschaftswachstum in Deutschland. Es werden Produkte weiterentwi-
ckelt, durch die Nutzung neuer Technologien modifiziert oder komplett neu
erschaffen. Darüber hinaus kann die Nutzung bestehender Technologien aus
anderen Wirtschaftsbereichen ebenfalls zur Entstehung neuer Produkte bei-
tragen.
Die Elektromobilität ist ein Beispiel dafür und beinhaltet Technologien, die in
sehr kurzer Zeit die Konzeption und Herstellung von Produkten sowie deren
Vertrieb in jeweils sehr unterschiedlichem Umfang verändern können. Hinzu
kommt die Herausforderung, auf immer kürzere Innovationszyklen von Pro-
dukten sowie Produkte mit zunehmender Komplexität zu reagieren.
Ein wichtiger Erfolgsfaktor für Unternehmen ist die Fachkompetenz der Mitar-
beiter0F
1 im Umgang mit diesen Technologien und Herausforderungen. Die effi-
ziente Nutzung von Erfahrungswissen und die Integration von aktuellem For-
schungswissen sind für die Unternehmen von großer Bedeutung.
Eine qualitativ hochwertige Weiterbildung von Mitarbeitern mit einem akade-
mischen Abschluss sollte daher einen bedarfsgerechten Wissenstransfer von
unternehmensinternem und -externem Wissen auf einheitlichem Niveau er-
möglichen.
Der vorliegende Qualitätsleitfaden des Projektes QWeMob, gefördert vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), definiert am Beispiel
der Elektromobilität Standards für eine hochschuläquivalente Weiterbildung in
Unternehmen. Das Fachgebiet, in dem der Leitfaden angewendet wird, ist
nicht beschränkt. Die erarbeiteten Ergebnisse sind generisch und unabhängig
vom Themengebiet anwendbar.
1 Im weiteren Verlauf des Leitfadens wird das generische Maskulinum verwendet. Das weibliche Geschlecht wird dabei stets mit
angesprochen.
Kapitel 1 Motivation
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Die Projektpartner haben dieses Handbuch stellvertretend aus der Perspekti-
ve von Unternehmen (hier: Automobilhersteller, Zulieferer und Ingenieur-
dienstleister) und Hochschulen entwickelt und deren Interessen integriert.
Die Mitarbeiter der Unternehmen profitieren durch die Anwendung des Hand-
buchs von einer Steigerung der Weiterbildungsqualität. Die Teilnehmer haben
die Möglichkeit ihr intern erworbenes Wissen durch ein Zertifikat bestätigt,
sowie durch eine staatliche Anerkennung an Hochschulen berücksichtigt zu
bekommen.
Die individuelle und kompetenzorientierte Personalentwicklung in Unterneh-
men kann auf diese Weise um ein nützliches Angebot erweitert und die Bin-
dung zwischen Mitarbeiter und Unternehmen gestärkt werden. Dies fördert
das unternehmensinterne Personalmarketing für Mitarbeiter. Weiterhin wirkt
die Anwendung des Leitfadens durch ein Unternehmen für potenzielle Mitar-
beiter attraktivitätssteigernd.
Kapitel 2 Ziele und Strukturen des Qualitätshandbuches
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VERSION 4.0
2 Ziele und Strukturen des Qualitätshandbuches
Das hier vorliegende Qualitätshandbuch dient als Hilfestellung, fachliche
Kompetenzen innerhalb von Unternehmen auf ein Master-Niveau aufzuberei-
ten und dieses in Weiterbildungsmodulen an individuelle Zielgruppen zu ver-
mitteln, welches bei Bedarf eine Hochschulanerkennung der Weiterbildungs-
maßnahme ermöglicht.
Das Handbuch soll den Hochschulen eine vereinfachte Anerkennung von un-
ternehmensintern erworbenen Kompetenzen im Rahmen eines fachlich zu-
gehörigen Masterstudiums je nach Weiterbildungsteilnehmer und Studien-
gang ermöglichen und den für die Anerkennung erforderlichen zeitlichen Auf-
wand deutlich reduzieren.
Weiterhin gibt es Hilfestellungen zum Aufbau entsprechender Qualitätssiche-
rungsmaßnahmen, die eine konstant hohe Qualität der Angebote gewährleis-
ten sollen.
Die Qualitätskriterien des Handbuches sind auf Basis der Richtlinien des Eu-
ropäischen Qualifizierungsrahmen (EQR) definiert und auf die Anforderungen
des im Rahmen des Bologna-Prozesses eingeführten Bachelor- und Master-
studiums angepasst2. Sie bilden Masterniveau ab, welches im Rahmen des
EQR der Niveaustufe sieben (EQR 7) entspricht.
Diese Kriterien beziehen sich auf die Vorbereitung, Durchführung und Aus-
wertung von Weiterbildungsangeboten. Sie umfassen Anforderungen und
Empfehlungen an Lehrpersonen, Lehrformen und die Kontrolle von Lerner-
gebnissen nach aktuellem Stand der Wissenschaft in der akademischen Wei-
terbildung.
Die Kompetenzorientierung des Handbuches soll verbesserte Kooperations-
möglichkeiten von Universitäten und Hochschulen mit Unternehmen ermögli-
2 Die im Handbuch beschriebenen Qualitätskriterien sind grundsätzlich generisch. Das heißt
mit Hilfe geringer Adjustierungen der Kriterien, können auch andere Niveaustufen des EQR abgebildet werden.
Kapitel 2 Ziele und Strukturen des Qualitätshandbuches
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chen und insbesondere den zielgerichteten Wissenstransfer intensivieren, um
neues Fachwissen schneller generieren und vermitteln zu können.
Struktur des Handbuches
Das Kapitel 3 definiert die Rollen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten,
welche für die Umsetzung eines qualitativ hochwertigen, kompetenzorientier-
ten und hochschulanerkennungsfähigen Weiterbildungsangebots in einem
Unternehmen notwendig sind.
Das Kapitel 4 beinhaltet die notwendigen Qualitätskriterien für hochschulan-
erkennungsfähige Weiterbildungsangebote.
Im Kapitel 5 werden die konkrete Anwendung und die Auslegung der Kriterien
des vierten Kapitels beschrieben.
Das Kapitel 6 definiert Rahmenbedingungen in Form eines Regelkreises, die
vom Unternehmen zur Qualitätssicherung umgesetzt werden müssen, um
den QWeMob-Standard gewährleisten zu können.
Das Kapitel A enthält standardisierte Vorlagen als Anwendungshilfen.
Das Kapitel B beinhaltet Ausführungsbeispiele, welche dazu dienen, die An-
wendung des Qualitätsleitfadens verständlicher und einfacher zu machen.
Das Kapitel C verweist auf die FAQ.
Das Kapitel D definiert das Glossar mit weiterbildungsrelevanten Fachbegrif-
fen von A bis Z. Es soll das grundlegende Verständnis für die Anwendung
des Leitfadens unterstützen.
Das Qualitätshandbuch definiert somit einen Mindestumfang an notwendigen
Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen, die das jeweilige Unternehmen
für den Betrieb eines entsprechenden Weiterbildungsprogramms in hausei-
genen Qualitätsstandards umsetzen muss.
Kapitel 3 Zielgruppe(-n)
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3 Zielgruppe(-n)
Die Adressaten für dieses Handbuch sind:
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern bedarfsgerechte Weiterbildungen
auf Master-Niveau anbieten wollen.
Dozenten, die eigenverantwortlich oder mit Hilfe eines Modulverant-
wortlichen als unternehmensinterne oder -externe Fachexperten den
Mitarbeitern in Unternehmen Kompetenzen auf Master-Niveau kompe-
tenzorientiert vermitteln sollen.
Mitarbeiter eines Unternehmens, die sich über die Qualität der angebo-
tenen Weiterbildungsmaßnahme und über deren Anforderungen an die
Teilnehmer informieren wollen.
Universitäten und Hochschulen, die auf Basis des Handbuchs mit Un-
ternehmen in der akademischen (am Masterniveau orientierten) Weiter-
bildung kooperieren wollen.
3.1 Rolle des Unternehmens
Bei Unternehmen besteht die Notwendigkeit, je nach Größe und Struktur die
jeweiligen Rollen zu definieren und zu benennen.
Hat das Unternehmen einen internen Weiterbildungsbedarf in den einzelnen
Fachbereichen festgestellt, müssen die notwendigen Maßnahmen bei der
Konzeption eines Weiterbildungsangebots entsprechend des Handbuchs ge-
währleistet werden, um die Qualität der Weiterbildungen für eine spätere An-
erkennung sicherzustellen. Aus der Feststellung des Bedarfs der notwendi-
gen Kompetenzen, welche für die Bearbeitung zukünftiger Aufgaben benötigt
werden, ergibt sich der individuelle Weiterbildungsbedarf der Mitarbeiter.
Die Einhaltung der Rahmenbedingungen, der Qualitätskriterien sowie deren
regelmäßige Überprüfung (vgl. Qualitätsregelkreis Kapitel 5.1) gehört eben-
falls zu den Pflichten der anwendenden Unternehmen. Sie sind für die Aus-
wahl der qualifizierten Dozenten verantwortlich.
Kapitel 3 Zielgruppe(-n)
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VERSION 4.0
Die Abteilungen, welche mit der Organisation der Weiterbildungen betraut
sind, unterstützen die Modulverantwortlichen und/ oder Dozenten bei der Er-
stellung der begleitenden Dokumente. Es werden Evaluationsbögen vorberei-
tet, um die Weiterbildung zu bewerten.
Die Anwendung und inhaltliche Umsetzung des Leitfadens liegt in der Ver-
antwortung der Unternehmen. Es stellt eine generische, auf die Qualitätskrite-
rien fokussierte Handlungsempfehlung dar, welche themenunabhängig ge-
staltet ist.
*Ein beispielhafter Prozess soll die Rollenverteilung zwischen dem Unter-
nehmen und dem jeweiligen Modulanbieter im Hinblick auf die Veranstal-
tungsorganisation anhand des beauftragenden Unternehmens und des Modu-
lanbieters (Hochschule, anderes oder eigenes Unternehmen, Weiterbildungs-
einrichtungen, Dozenten, etc.) beschreiben (Siehe FAQ). Hierbei soll vorder-
gründig die Ablauforganisation dargestellt werden. Der Prozess ist nicht Inhalt
der im Leitfaden beschriebenen Qualitätskriterien.
3.2 Rolle des Modulverantwortlichen/ Dozenten
Im Regelfall ist der Dozent auch gleichzeitig der Modulverantwortliche (MV).
Dozenten/Modulverantwortliche stimmen ihre fachlichen Umsetzungsmaß-
nahmen zur Einhaltung des Handbuchs im Vorfeld mit den Institutionen ab,
organisatorisch verantwortlich sind und die Weiterbildung anbieten.
Bei der Einhaltung und Anwendung der Kriterien zur Durchführung der Wei-
terbildung des Handbuchs wird der Dozent/ Modulverantwortliche von der
jeweiligen Institution unterstützt, welche die Weiterbildungsmaßnahme initiiert
hat.
Erfüllt der Dozent jedoch nicht die Mindestanforderungen (siehe Abbildung 1),
muss als (Tandem-)Partner eine weitere Person eingesetzt werden. Sie erfüllt
die Rolle der Modulverantwortlichen und ist aktiver Teil der Weiterbildung.
Somit wird die Weiterbildungsmaßnahme auf Master-Niveau sichergestellt.
Grundlegendes Ziel hierbei ist die Sicherstellung wissenschaftlicher Gütekri-
Kapitel 3 Zielgruppe(-n)
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VERSION 4.0
terien (Validität, Reliabilität, Objektivität) bei der inhaltlichen bzw. didaktischen
Konzeption und Durchführung auf Masterniveau.
Der Modulverantwortliche hat generell mindestens den akademischen Grad
der gelehrt wird, ist im zu vermittelnden fachlichen Bereich Experte und hat
nachgewiesene Lehrerfahrung auf dem zu vermittelnden Niveau. Er muss mit
seinen Qualifikationen, Kompetenzen und Erfahrungen die Qualität des Wei-
terbildungsmoduls einschätzen, gewährleisten und vertreten können.
Im Regelfall weißt der Dozent folgende Kompetenzen auf:
In der nachfolgenden Abbildung sind Szenarien dargestellt, welche zeigen,
wann ein Tandempartner einzusetzen ist und welche Eigenschaften dieser
besitzen muss.
Abbildung 1: Konstellation von Dozent und Modulverantwortlichen als Tandem
Fachlich Didaktisch Akadam.
Grad
Kein weiterer Modul-verantwortlicher not-wendig!
Fachlich Didaktisch
Akadam. Grad
Fachlich Didaktisch Akadam.
Grad
Fachlich Didaktisch Akadam.
Grad
Anforderungen an den Dozenten Ggf. kann die didaktische Kompetenz durch Dritte sichergestellt werden
Kompetenz vorhanden
Kompetenz nicht vorhanden
Kapitel 3 Zielgruppe(-n)
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3.3 Rolle des Lernenden
Der Lernende versteht sich mit seinem fachlichen Hintergrund und seinen
Erfahrungen als Teil der Weiterbildungsmaßnahme und beteiligt sich aktiv
gemäß des akademischen Anspruchs an der Maßnahme.
Die Beteiligung umfasst die selbständige Vorbereitung und Nachbereitung
sowie das Einbringen von Rückfragen und Anregungen zur Diskussion.
Sollten sich bei den Vorkenntnissen des Lernenden im Verlauf der Maßnah-
me Defizite aufzeigen, die nicht Teil des Weiterbildungselements sind, liegt es
in der Verantwortung des Lernenden, diese Lücken zeitnah durch eigene Ak-
tivitäten zu schließen, um den Ablauf folgen und die Veranstaltung aktiv un-
terstützen zu können.
Wichtig: Lernende, welche die Weiterbildungsmaßnahme für ein eventuelles
Studium zur Hochschulanerkennung prüfen lassen wollen, sind zur erfolgrei-
chen Teilnahme an der Lernergebniskontrolle verpflichtet.
Die Rahmenbedingungen der Weiterbildungsmaßnahme sind in der jeweili-
gen Prüfungsordnung enthalten, die das Unternehmen auf Basis des Quali-
tätshandbuchs aufgesetzt hat. Die Lernenden wirken an einer abschließen-
den Evaluation der Weiterbildungsmaßnahme mit, um dem Dozenten und
dem Unternehmen ein Feedback zu geben und die Qualitätssicherungsmaß-
nahmen zu unterstützen.
Der Lernende kann sich bei Fragen hinsichtlich des Moduls (z.B. zu den ver-
einbarten Zeiten, Örtlichkeiten) an den Dozenten oder an die verantwortliche
Stelle im Unternehmen sowie einen ausgewiesenen Assistenten wenden.
Kapitel 3 Zielgruppe(-n)
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3.4 Rolle der Hochschulen
Im Falle von Kooperationsvereinbarungen auf Basis des Qualitätshandbuchs
kommt die Rolle der Hochschulen zum Tragen.
Die Hochschule hat einen beratenden Charakter und kann bei der Umsetzung
der im Leitfaden beschriebenen Qualitätskriterien im Unternehmen unterstüt-
zen, sofern Kooperationsvereinbarungen mit der Hochschule bestehen.
Eine aktive Teilnahme der Hochschulen besteht bei der Anerkennung und
Anrechnung von unternehmensinternen, qualitätsgesicherten Weiterbil-
dungsmaßnahmen auf Master-Niveau. Die in der Weiterbildungsmaßnahme
angewandten Qualitätskriterien unterstützen die Prüfung der Hochschule bei
einer transparenten und einheitlichen Dokumentation der Durchführung.
Entsprechend des Rundschreibens des Akkreditierungsrat vom 19.12.2014ist
jede Hochschule in Deutschland verpflichtet, den Antrag eines Studierenden
auf Anerkennung und Anrechnung von außerhochschulischen Vorleistungen
auf einen von ihr angebotenen Studiengang zu prüfen und zu dokumentieren
sowie im Falle einer nicht erteilten Anrechnung die Ablehnung zu begründen.
Kapitel 3 Zielgruppe(-n)
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3.5 Zuständigkeiten nach Rollen
Tabelle 1: Tabellarische Übersicht der Zuständigkeiten
Zielgruppe/ Akteure
Aufgaben im Rahmen des Leitfadens
Unternehmen/ In-stitution
Feststellung eines Weiterbildungsbedarfs
Abschließen von Kooperationsvereinbarungen mit Hochschulen bei Bedarf
Auswahl von Dozenten und Teilnehmer
Festlegung der Prüfungsordnung
Unterstützung des Dozenten bei der Anwendung des Leitfadens
Gewährleistung der Einhaltung von Qualitätskrite-rien
Durchführung der Evaluation der Weiterbildungs-maßnahme
Kontrolle und Steuerung des Qualitätsregelkreises
Dozent/Modul-verantwortlicher
Erstellung der Modulbeschreibung
Regelmäßiges Überprüfen von Lernmaterialien auf Aktualität und Vollständigkeit
Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen
Durchführung der Lernergebniskontrollen
Gewährleistung der transparenten Zugänglichkeit zu Lernmaterialien
Lernende Selbstständiges Aufarbeiten von Kenntnisdefiziten
Aktive Teilnahme an der Weiterbildung
Teilnahme an der Lernergebniskontrolle
Teilnahme an der Evaluation
Hochschule Beratung der Dozenten und Unternehmen bei Leit-fadenumsetzung
Prüfung der Anerkennungsfähigkeit
ggf. Abschließen von Kooperationsvereinbarungen mit Unternehmen bei Bedarf
Kapitel 4 Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen
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4 Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen
In Anlehnung an die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Weiterbil-
dung und Fernstudium e.V. (DGWF) (DGWF 2005) für die Umsetzung von
Weiterbildung an Hochschulen werden für Unternehmen die nachfolgenden
Kriterien und Rahmenbedingungen als Mindestanforderungen für unterneh-
mensinterne Weiterbildung auf Masterniveau definiert. Die Kriterien finden
sich referenziert im Qualitätsregelkreis (QRK) und in den Checklisten wieder.
(Vgl. Kap. 5.1)
4.1 Einrichtungsqualität
Nachfolgend werden Kriterien dargelegt, welche die Rahmenbedingungen für
das institutionelle Leitbild, die (Weiterbildungs-) Räumlichkeiten, deren Aus-
stattung sowie den Anspruch der Weiterbildung in Unternehmen beschreiben.
(Vgl. QRK 0 "Bedarf ermitteln")
4.1.1 Anspruch auf Aktualität, Anwendungsorientierung und Wissenschaftlichkeit
Die akademische Weiterbildung hat im Einklang mit der angestrebten hoch-
schulanerkennungsfähigen Qualität einen klaren Anspruch auf Aktualität, An-
wendungsorientierung und Wissenschaftlichkeit. Dabei werden anwendungs-
und praxisbezogene Inhalte und Prozesse in die Weiterbildung integriert.
(Vgl. QRK 0 / QRK 1 / QRK 3)
4.1.2 Mindestanforderungen an das Weiterbildungspersonal
Die Dozenten sind Spezialisten auf ihrem Fachgebiet (Reputation, einschlä-
gige Berufserfahrung etc.) und können (didaktische) Erfahrungen in Lehr-/
Lernkontexten nachweisen.
Kapitel 4 Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen
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Als Mindestqualifikation verfügen die Dozenten über einen erfolgreichen Ab-
schluss auf der Qualifikationsebene, die vermittelt werden soll. Für die Do-
zenten, die im Rahmen der wissenschaftlichen Weiterbildung eingesetzt wer-
den, gilt als Mindestqualifikation der Diplom- (Univ.) oder Masterabschluss.
Wird ein Fachspezialist eingesetzt, der nicht über erforderliche didaktische
oder akademische Qualifikationen verfügt, muss eine kooperative Kursleitung
mit einer geeigneten Person (Modulverantwortlicher) in fachlich-fachlich und
fachlich-didaktischer Hinsicht (Tandem) gebildet werden, die gemeinsam die
wissenschaftliche Qualität sicherstellen. (Vgl. QRK 1.2)
4.1.3 Ausstattung der Weiterbildungseinrichtung
Es wird vorausgesetzt, dass die Einrichtung den Lernmethoden angemesse-
ne Lernräume für die Vermittlung von Lerninhalten (z.B. Labore, Exponate
oder virtuelle Tools) zur Verfügung stellt. (Vgl. QRK 2.5)
4.2 Angebots-/Programmqualität
Dieser Abschnitt beinhaltet Kriterien, welche einen Rahmen für die Angebots-
und Programmqualität von Weiterbildungsmodulen in Unternehmen setzen.
(Vgl. QRK 0 / QRK 1)
4.2.1 Zugangsregelungen/ Zielgruppenbeschreibung
Die wissenschaftlichen Weiterbildungsangebote richten sich an Personen, die
nach klar erkennbaren Zugangsregelungen und erforderlichen Zulassungsvo-
raussetzungen vom Anbieter angesprochen werden. Die Angebote sind für
Personen:
mit einem ersten Hochschulabschluss (Mindestqualifikation: Bachelor,
EQR-Stufe 6 in einer der Weiterbildung entsprechenden Fachrichtung).
Kapitel 4 Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen
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oder mit vergleichbaren Vorkenntnissen aus einer einschlägigen Be-
rufserfahrung im entsprechenden Fachbereich.
Die entsprechenden Kompetenzen sind entscheidend, um eine inhaltliche
Anschlussfähigkeit und die Erreichung der Qualifikationsziele zu gewährleis-
ten. Eine Hochschulanrechnung in Form von ECTS Punkten ist nur möglich
wenn ein erster Hochschulabschluss vorliegt. (Vgl. QRK 0 / QRK 1.1)
4.2.2 Modularisierung des Weiterbildungsangebots
Die Weiterbildungseinrichtung konzipiert, qualitätsgesicherte Weiterbildungs-
angebote in thematisch zusammenhängenden Modulen und formuliert die
Lernergebnisse (Inhalte und Qualifizierungsziele). Diese werden mittels einer
verbundenen Lernergebniskontrolle zum Abschluss des Moduls geprüft. Zu-
dem ist der Arbeitsaufwand (Workload in Zeitstunden) transparent aufzufüh-
ren. (Vgl. QRK 1)
4.2.3 Lernergebnisorientierung
Die Weiterbildungsangebote werden lernergebnisorientiert formuliert und be-
rücksichtigen die Niveaustufen des Europäischen Qualifikationsrahmens
(EQR). Die Fassung unterscheidet zwischen Wissen, Fertigkeiten und Kom-
petenzen. (Vgl. QRK 1)
4.2.4 Zielgruppenspezifische Didaktik/Lernsituation
Die qualitätsgesicherten Weiterbildungsmodule sind in den Dimensionen Zeit,
Ort, Inhalt und Einsatz von Medien auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zuge-
schnitten. Sie können verschiedene Lehr-/ Lernformate mit unterschiedlichen
Methoden (z.B. Präsenzveranstaltungen, Blended Learning, E-Learning) be-
inhalten. Das Weiterbildungsangebot soll an das Vorwissen bzw. die bisheri-
gen Lernerfahrungen der Zielgruppe anknüpfen. (Vgl. QRK 1 / QRK 3)
Kapitel 4 Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen
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4.2.5 Transparente Angebotskonzeption/-beschreibung
Zu dem qualitätsgesicherten Weiterbildungsangebot gehören wesentliche
Angaben über die Zugangsvoraussetzungen, Qualifizierungsziele/ Kompe-
tenzen, Inhalte, Lehr-/ Lernmaterialien, Workload, Dauer der Weiterbildung,
Leistungsanforderungen, Abschlussart, Namensnennung und Qualifikation
des Lehrenden. Diese Angaben sind in Dokumenten (vgl. Zertifikat, Diploma
Supplement, Modulbeschreibung) festgehalten. (Vgl. QRK 1)
4.2.6 Diversität der Zielgruppenansprache
Das qualitätsgesicherte Weiterbildungsangebot berücksichtigt die heteroge-
nen Merkmale der angesprochenen Zielgruppe. Es soll Chancengleichheit
nach §1 Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) sichergestellt werden.
(Vgl. QRK 0 / QRK 2 / QRK 3 / QRK 4)
4.3 Prozess- und Durchführungsqualität
Es folgen Mindestkriterien, welche bei der Umsetzung von Weiterbildungs-
modulen in Unternehmen die Prozess- und Durchführungsqualität gewährleis-
ten.
4.3.1 Lehr-/Lern-Prozess und Didaktik
Die Didaktik bzw. die Ausgestaltung des Lehr-Lern-Kontexts ist an die Rah-
menbedingungen des Unternehmens und an die Bedürfnisse der Teilneh-
menden anzupassen. (Vgl. QRK 1 / QRK 4)
Kapitel 4 Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen
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4.3.2 Beratung und Betreuung
Im Sinne der Qualität des Weiterbildungsangebots stehen Ansprechpartner
für eine organisatorische Beratung zur Verfügung. Das beinhaltet die Informa-
tionen an Teilnehmer bzgl. Terminierungen und Räumlichkeiten.
Der Lehr-/ Lernprozess ist durch eine angemessene, fachliche Betreuung der
Teilnehmenden durch die Dozenten gekennzeichnet. (Vgl. QRK 1 / QRK 2 /
QRK 4)
4.3.3 Evaluation des Weiterbildungsangebots
Am Ende jeder Weiterbildungsveranstaltung findet eine Evaluation in Form
einer. Bzw. mehrerer Teilnehmerbefragungen in Bezug auf die Qualität der
Inhalte (Nutzen, Wissenstransfer, Erfüllung der Erwartungen etc.), Dozent,
Didaktik, Ausstattung und Organisation statt. Die Evaluation als auch deren
Ergebnisse werden schriftlich festgehalten. Die Ergebnisse der Evaluation
und Bewertungen führen in Feedback-Prozessen zur Verbesserung der Wei-
terbildungsangebote. (Vgl. QRK 1.4 / QRK 1.9)
4.3.4 Lernergebniskontrolle
In der Veranstaltung werden die in der Modulbeschreibung formulierten Kom-
petenzen in Form von Lernergebniskontrollen geprüft. Der jeweilige Arbeits-
aufwand (Workload) ist transparent ersichtlich. (Vgl. QRK 1.3 / QRK 4.4)
4.4 Ergebnis-/Ertragsqualität
Nachfolgend werden Kriterien definiert, welche die Ergebnisse und den Ertrag
des Weiterbildungsmoduls beschreiben und den formalen Anerkennungspro-
zess unterstützen.
Kapitel 4 Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen
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4.4.1 Zertifikat / Teilnahmebescheinigung
Für jedes Weiterbildungsangebot erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, wenn
eine erfolgreiche Teilnahme mit einer Lernergebniskontrolle nachgewiesen
werden kann. Das Zertifikat umfasst jeweils entsprechende Aussagen über
das erreichte Qualifikationsniveau und den anzuerkennenden Workload aus
dem Modul (Ziel: Master, EQR-Niveau 7).
Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgegeben, wenn die Teilnehmer nicht
oder nicht erfolgreich an der Lernergebniskontrolle teilgenommen haben. Vo-
raussetzung ist eine vollständige Teilnahme an dem Weiterbildungsmodul.
Hinweis: Bei der Teilnahmebescheinigung ist für die Workloaddarstellung der
Anteil der Lernergebniskontrolle und deren Vorbereitung heraus zu rechnen.
(Vgl. QRK 1.7 / QRK 4.5)
4.4.2 Berichtserstattung der Weiterbildungserträge
Die Weiterbildungseinrichtung berichtet den entsprechenden Entscheidungs-
gremien (z.B. Personalabteilung, Fachabteilung, etc.) über die jeweiligen Ab-
solventen-, Durchfall- und Teilnahmequoten. (Vgl. QRK 0)
4.4.3 Datenschutz
Die Weiterbildungseinrichtung gewährleistet, dass die automatische Verarbei-
tung personenbezogener Daten mindestens den gesetzlichen Regelungen
des Bundesdatenschutzgesetzes entspricht. Darüber hinaus gelten die Da-
tenschutzrichtlinien des jeweiligen Unternehmens. (Vgl. QRK 1 / QRK 3)
4.4.4 Diploma Supplement
Ein Diploma Supplement ist für eine internationale Hochschulanerkennung
notwendig. Es darf nur zum Zertifikat (nicht zur Teilnahmebescheinigung)
ausgegeben werden. (Vgl. QRK 1.8 / QRK 5.4)
Kapitel 4 Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen
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4.5 Zuständigkeiten auf Kriterien
Die nachfolgende Tabelle dient zur Übersicht der entsprechenden Rollen und
Zuständigkeiten für die Gewährleistung der Qualitätskriterien und kann als
Hilfestellung verwendet werden.
Tabelle 2: Zuständigkeiten der Qualitätskriterien
Kriterium Bezeichnung Zuständigkeiten
4.1 Einrich-tungsqualität
Anspruch auf Aktualität, Anwendungs-orientierung, Wissenschaftlichkeit
Unternehmen, Dozent/ Modul-verantwortlicher (MV)
Mindestanforderungen an das Weiter-bildungspersonal
Unternehmen
Ausstattung der Weiterbildungseinrich-tung
4.2 Angebots- und Prgramm-qualität
Zugangsregelungen/ Zielgruppenbe-schreibung
Unternehmen
Modularisierung des Weiterbildungs-angebots
Lernergebnisorientierung Unternehmen, Dozent/ MV
Zielgruppenspezifische Didaktik/ Lern-situation
Transparente Angebotskonzeption/ -beschreibung
Diversität der Zielgruppenansprache
4.3 Prozess- und Durch-führungs-qualität
Lehr-/Lern-Prozess Didaktik Dozent/ MV
Beratung und Betreuung Unternehmen, Dozent/ MV
Evaluation des Weiterbildungsange-bots
Unternehmen/ MV
Lernergebniskontrollen Dozent/ MV
4.4 Ergebnis- und Ertragsqualität
Abschlussnachweis/ Zertifikat Unternehmen/ MV
Berichterstattung der Weiterbildungser-träge
Datenschutz
Diploma Supplement
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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5 Anwendung der Kriterien
Nachfolgend werden handlungsanleitende Anwendungshilfen für die einfache
und praktische Umsetzung der jeweiligen Kriterien und Rahmenbedingungen
gegeben. Grundlage für die nachfolgende Beschreibung bildet der QRK nach
dem PDCA-Zyklus (Plan, Do, Check, Act).
5.1 Qualitätsregelkreis, Rollen und Aufgaben
Der Qualitätsregelkreis (QKR) dient zur Gewährleistung der Einhaltung der
aufgeführten (Mindest-)Kriterien. Der dargestellte Prozess sowie die Checklis-
te bieten Hilfestellung und Übersicht zur Konzeption, Umsetzung und Bewer-
tung eines Moduls.
Die Checkliste beschreibt die Verantwortlichkeiten und enthält Verweise auf
die zugrunde liegenden Kriterien, Anwendungshilfen und Beispiele.
Der Leitfaden ist an die DIN ISO 29990 und den dort aufgeführten PDCA-
Zyklus (nach Deming) angelehnt. Der Regelkreis und die Checkliste definie-
ren die einzelnen Prozessschritte, beschreiben die Verantwortlichkeiten und
enthalten Verweise auf die zugrunde liegenden Qualitätskriterien, Anwen-
dungshilfen und Beispiele.
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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5.2 Darstellung des Qualitätsregelkreises QWeMob (zurück zu den Q-Kriterien)
Abbildung 2: Qualitätsregelkreis
0 Bedarf ermitteln
6 Optimierungsmaßnahmen umsetzen
2 Modul organisieren
3 Lehrinhalte erstellen
4 Modul durchführen
1 Modul konzipieren
5 Lernergebniskontrolle und Feedback auswerten
DO ACT
CHECK
PLAN
• Analyse und Bewertung der zukünftigen Kompetenzen
• Zielgruppenanalyse • Identifizierung der Formate
(z.B. Studienmodul) • Ertragsmanagement • Ggf. Verträge/Beauftragung • Budgetierung
1.1 Zielgruppen- und Kompetenzbeschreibung 1.2 Profil des Dozenten/ Modulverantwortliche 1.3 Lernergebniskontrolle 1.4 Konzept Didaktik/Methodik 1.5 Workload/ Zeitliche Ablaufplanung 1.6 Modulbeschreibung/ Prüfungsordnungen 1.7 Zertifikat/ Teilnahmebescheinigung 1.8 Ggf. Diploma Supplement 1.9 Evaluationskonzept
• Ggf. Maßnahmen einleiten • Überarbeitung aller Beschreibungen • Durchführungsprozesse optimieren • Veranstaltungs-/ Teilnehmermanagement • Moduldurchführung
• Evaluationsbögen • Mündliche Feedbacks der TN und Dozenten • Erfahrungen aller Prozessbeteiligten
2.1 VM-Marketing 2.2 Teilnehmerakquise 2.3 Teilnehmerberatung und 2.4 Teilnehmerbetreuung 2.5 Organisation der Räume und Ter-mine
3.1 Erstellung der Lernmaterialien 3.2 Implementierung der Lern-
materialien
4.1 Einführung und Betreuung der TN 4.2 Dozentengebundene Vermittlung 4.3 Selbstorgansiertes Lernen 4.4 Lernergebniskontrolle 4.5 Übergabe Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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5.3 Checklisten
In der nachfolgenden Tabelle sind die einzelnen Aufgaben, welche im QRK
dargestellt sind, mit einer Kurzbeschreibung und der jeweiligen Verantwor-
tung aufgelistet.
Tabelle 3: Checkliste „Modulverantwortliche“
Nr. im QRK Aufgabe
Beschreibung Zugrundelie-gende Krite-
rien
Anwendung der Kriterien
0 Bedarf ermit-teln
Bewertung der zukünftigen Kompetenzen und Ermittlung der Zielgruppe
Kap. 4.2.1 Kein Be-standteil des Leitfadens
1.1 Zielgrup-penbeschrei-bung
Definieren der Anforderungen und Qualifi-zierungen der potenziellen Teilnehmer
Kap. 4.2.1 Kein Be-standteil des Leitfadens
1.1 Kompe-tenzbeschrei-bung
Festlegung der Lernzielstufen und Be-schreibung der zu entwickelnden Kompe-tenzen
Kap. 4.2.4 Kap. 5.7
1.2 Profil des Dozenten/ MV
Beschreiben und definieren der fachlichen Mindestanforderungen an den Dozenten
Kap. 4.1.2 Kap. 5.6
1.3 Lernergeb-niskontrolle
Erstellen der Prüfung unter Verwendung von Lehrmethoden
Kap. 4.2.3 / 4.3.4
Kap. 5.7
1.5 Ablaufpla-nung
Planung des zeitlichen/ räumlichen Ablaufs und Kommunikation der Termine
Kein Bestand-teil des Leitfa-dens
Kein Be-standteil des Leitfadens
1.6 Modulbe-schreibung
Ermittlung der Lerninhalte und Qualifizie-rungsziele/ Kompetenzen der Weiterbil-dung, die vermittelt werden
Kap. 4.2.2 Kap. 5.5
1.6 Prüfungs-ordnung
Erstellung einer Prüfungsordnung, welche die Form der Lernergebniskontrolle und den zeitlichen Umfang in Übereinstimmung mit der unternehmensinternen Prüfungs-ordnung vereinbart.
Kein Bestand-teil des Leitfa-dens
Kap. 5.12
1.7 Zertifikat / Teilnahmebe-scheinigung
Erstellung des Zertifikats und einer Teil-nahmebescheinigung mit entsprechendem Workload
Kap. 4.4.1 Kap. 5.10
1.8 Diploma Supplement
Erstellung eines Diploma Supplements nach Bedarf für die internationale Aner-kennung
Kap. 4.4.4 Kap. 5.11
1.9 Evaluati-onskonzept
Entwerfen eines Evaluationskonzept für die Weiterbildungsveranstaltung mit der For-mulierung konkreter Fragen
Kap. 4.3.3 Kap. 5.9
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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2.1 VM-Marketing
Bekanntgabe im Unternehmen über allge-meine Informationen zu den Modulen, im Sinne eines Produktportfolios, der Nach-haltigkeit und Vermarktung
Kein Bestand-teil des Leitfa-dens
Interne Un-ternehmens-prozesse
2.2 Teilneh-merakquise
Konkrete zielgruppenadäquate Ansprache für terminiertes und ausgearbeitetes Mo-dul, um Teilnehmer für die Veranstaltung zu gewinnen. Bereitstellung einer Anmeldemaske, z.B. Homepage/ Link
Kein Bestand-teil des Leitfa-dens
Interne Un-ternehmens-prozesse
2.3 Teilneh-merberatung
Individuelle und fachliche Beratung von potenziellen Teilnehmern über die Eignung der Teilnahme an einem Weiterbildungs-modul (vor Anmeldung)
Kein Bestand-teil des Leitfa-dens
Interne Un-ternehmens-prozesse
2.4 Teilneh-merbetreuung
Permanenter Ansprechpartner während der Laufzeit des Weiterbildungsmoduls für Fragen, Probleme oder Unterstützung
Kein Bestand-teil des Leitfa-dens
Interne Un-ternehmens-prozesse
2.5 Organisati-on der Räume und Termine
Verbindliche Buchung der Räumlichkeiten und Termine für die Veranstaltung
Kap. 4.2.3 Interne Un-ternehmens-prozesse
4.5 Zertifikats-übergabe
Übergabe oder Versand der Zertifikate/ Teilnahmebescheinigung und Diploma Supplement
Kap. 4.4.1 / 4.4.4
Kap. 5.10/ 5.11
5 Lernergeb-niskontrolle und Feedback aus-werten
Auswertung der Ergebnisse und Aushändi-gung an die zuständige Institution sowie die Mitwirkung bei der Selbst-/ Fremdeva-luation im Anschluss an das Weiterbil-dungsmodul.
Kap. 4.3.3 Kap. 5.9
6 Optimie-rungsmaßnah-men umsetzen
Einleiten von Maßnahmen/ Überarbeitun-gen bei Abweichung der Soll-Ist-Vergleiche oder aufgrund aller Auswertungen in den jeweiligen Phasen/ Schritten.
Kein Bestand-teil des Leitfa-dens
Interne Un-ternehmens-prozesse
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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Tabelle 4: Checkliste „Dozent“
Aufgabe Beschreibung Zugrundliegen-
der Kriterien Anwendung der Kriterien
1.4 Konzept Didaktik und Methodik
Entwerfen eines auf die Zielgruppe zuge-schnittenen Konzeptes zur Didaktik und Methodik
Kap. 4.3.1 Kein Be-standteil des Leitfadens
1.5 Work-
loadberech-nung
Berechnen des Lern- und Zeitaufwands der Teilnehmer in der Veranstaltung
Kap. 4.2.2 / 4.2.5 Kap. 5.8
3.1 Erstellung der Lernmate-rialien
Erstellung aller notwendigen Unterlagen, welche für die Durchführung der Veran-staltung relevant sind Regelmäßige Überprüfung der Lernmate-rialien auf Aktualität und Vollständigkeit
Kap. 4.1.1 Kein Be-standteil des Leitfadens
3.2 Imple-mentierung der Lernmate-rialien
Rechtzeitige Aushändigung der Unterla-gen an die Teilnehmer oder transparent zugänglich machen
Kein Bestandteil des Leitfadens
Unterneh-mensspezi-fisch, da Infrastruktur abhängig , z.B. per Mail/Download/Lernplattform
4.1 – 4.4 Mo-dul durchfüh-ren
Durchführung der Weiterbildungsveran-staltung Verantwortlich für eine adäquate Durch-führung, sowohl fachlich als auch päda-gogisch auf Master-Niveau Im Anschluss Evaluationsbögen aushän-digen und ausgefüllte Bögen einsammeln sowie die Mitwirkung bei der Selbst-/ Fremdevaluation im Anschluss an das Weiterbildungsmodul.
Kap. 4.3 Unterneh-mensspezi-fisch, da Infrastruktur abhängig
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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VERSION 4.0
PL
AN
D
O
CH
EC
K
AC
T
Bedarfsermittlung/ An-sprechpartner
Zielgruppenbeschreibung Kompetenzbeschreibung/
Qualifikationsziele
Profil des Dozenten und Modulverantwortlichen
Evaluationskonzept für die Lehrveranstaltung
Teilnehmerakquise
Organisation der Räume und Termine
(Fein-)Konzept Didak-tik/Methodik
Lernergebniskontrolle
Modulbeschreibung Prüfungsordnung
Zertifikat / Teilnahmebe-scheinigung
Diploma Supplement
Veranstaltungsmanage-ment/Marketing
Teilnehmerberatung und -betreuung
Erstellung der Lernmaterialien
Moduldurchführung
Workloadberechnung Zeitliche/ terminliche Ab-
laufplanung
Auswertung Feedback
Bereitstellung d. verwen-deten Unterlagen
Zertifikatsübergabe
Aktualität und Verbreitung der Lernmaterialien
Dozent
Unternehmen (Nicht Bestandteil
des Leitfadens)
Modul-
verantwortliche
Entsprechende Er-kenntnisse aus der
Evaluation sind in den Regelkreis zurück zu
führen.
Abbildung 3: Übersicht der relevanten Prozessschritte
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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VERSION 4.0
5.4 Kompetenzbeschreibung
Im Folgenden werden zur Definition von Kompetenzen (siehe Glossar Seite
106f.) die verschiedenen Kompetenzdimensionen (vgl. Weinert 2001, 27f.
Erpenbeck 2004, 7) als Teil eines (Weiter-)Bildungsprozesses verstanden.
Dabei wird die Unterscheidung von Kompetenzniveaus verdeutlicht, eine
Gleichsetzung mit dem Begriff „Lernergebnis“ (vgl. Hochschulrektorenkonfe-
renz 2013, 2) vorgenommen und im Kontext von Modulbeschreibungen ver-
wendet.
Tabelle 5: Beschreibung der Kompetenzdimensionen
Dimension Beschreibung
Fachkompetenz Fachkenntnisse und -methoden, sowie deren Anwen-
dung zur Bewältigung fachspezifischer Aufgaben
Methoden-kompetenz
Fachübergreifende, einsetzbare Kenntnisse, Fähigkeiten
und Fertigkeiten zur selbständigen Bewältigung komple-
xer Aufgaben- und Problemstellungen
Sozialkompetenz Fachübergreifende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertig-
keiten in Bezug auf Kommunikation, Kooperation und
Konflikte
Selbst-/ Personal-kompetenz
Fachübergreifende Einbeziehung eigener Begabung,
Motivation und Leistungsbereitschaft
(Quelle: In Anlehnung an Weinert 2001, 27f)
Die Formulierung von Lernergebnissen ist speziell für die Verständigung auf
eine „gemeinsame Sprache“ zwischen der beruflichen und wissenschaftlichen
Weiterbildung und für die Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen
Kompetenzen eine wichtige Voraussetzung.
Hierfür ist eine gemeinsame Terminologie zwischen Hochschulen und Indust-
rieunternehmen notwendig. Der Bezug zu einem Qualifikationsrahmen er-
leichtert die Zuordnung von Lernergebnissen zu einem bestimmten Niveau,
indem ein Referenzsystem mit einer gemeinsamen Sprache geschaffen wird
und eine Vergleichbarkeit von Qualifikationen sowie Abschlüssen ermöglicht.
Unterschiedliche Referenzrahmen, wie z.B. der Europäische Qualifikations-
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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VERSION 4.0
rahmen und/ oder das Taxonomie-Stufenmodell von Bloom (siehe Tabelle 6)
können hier angewendet werden.
Die Anwendung von Taxonomien ist für die Formulierung von Lernergebnis-
sen grundlegend. Für die Klassifizierung von Lernergebnissen gibt es ver-
schiedene Systeme. In diesem Leitfaden finden die Taxonomien von Bloom
und dessen Weiterentwicklungen Anwendung.
Das Stufenmodell von Bloom liefert ein aufeinander aufbauendes Klassifizie-
rungssystem von Lernergebnissen mit einer Liste an Verben, die eine Formu-
lierung von Lernergebnissen vereinfachen. Der besondere Wert dieser Lern-
zieltaxonomie-Stufen liegt in der Möglichkeit, sowohl Lehrziele als auch Lern-
ergebnisse mit einer Niveaustufe zu verknüpfen. (vgl. Anderson/ Krathwohl
2001, Bloom 1965, DAAD 2008, Europäische Kommission 2008)
Lernergebnisse, welche die EQR-Niveaustufe 7 widerspiegeln, sollten
idealerweise alle Taxonomie-Stufen Blooms abdecken und sich nicht
nur auf eine Stufe beschränken.
Je höher die Taxonomiestufe, desto höher sind die Anforderungen an den
Lernenden und abstrakter die inhaltlichen Anforderungen.
Die Darstellung der Taxonomien impliziert, dass jede Niveaustufe durch Fä-
higkeiten des Lernenden bestimmt wird, auch auf darunterliegenden Stufen
zu operieren. Die Formulierungen müssen das entsprechende Kompetenzni-
veau im Rahmen des EQR einer Lernergebniseinheit widerspiegeln.
Der EQR weist Deskriptoren für insgesamt acht Niveaustufen auf, die von
relativ grundlegenden Anforderungen (Niveaustufe 1) bis zu den Anforderun-
gen einer wissenschaftlichen Promotion (Niveaustufe 8) reichen.
In der Anwendung des Leitfadens sollen Module so konzipiert werden, dass
diese einem Kompetenzerwerb auf EQR-Niveaustufe 7 (Masterabschluss3;
siehe Tabelle 11) folgen.
3 Auf dem Niveau 7 des EQR durchgeführte Weiterbildungsmodule tragen zur Abschlussqua-lifikation ‚Master‘ bei, sind aber nicht mit einem Masterabschluss gleichzusetzen.
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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Als Hilfestellung zur Verschriftlichung der Kompetenzbeschreibung gehen Sie
bitte wie folgt vor:
1. Nehmen Sie bitte die Perspektive eines Lernenden ein, indem Sie
das Vorwissen (d.h. Vorkenntnisse/ Fähigkeiten) der Lernenden als
Ausgangspunkt für die Formulierung von Lernergebnissen berücksich-
tigen.
2. Bestimmen Sie die Lernergebnisse, welche die gewünschten Fähig-
keiten oder Fertigkeiten der Lernenden bzw. die Inhalts- und Hand-
lungselemente der Lerneinheit (d.h. Kompetenzen) beinhalten. Sie be-
schreiben in der Regel die Mindestanforderungen für das Erreichen der
Lernergebniseinheit.
Formulieren Sie vier bis neun Lernergebnisse des Moduls. (vgl.
Moon 2002)
3. Die Lernergebnisse beziehen sich auf die Kompetenzdimensionen aus
der Tabelle 5 und nicht auf die detaillierten Inhalte eines Moduls
bzw. einer Weiterbildungsveranstaltung.
4. Kontrollieren Sie inwieweit die Lernergebnisse überprüfbar sind. Die
Lernergebniskontrollen müssen den festzustellenden Kompetenzen
angemessen sein.
5. Als Formulierungshilfe kann auf die nachfolgende Tabelle 6 zurückge-
griffen und die angeführten Schritte angewandt werden:
1. Beschreiben Sie die Einleitungssequenz als eine wichtige Ge-
dankenstütze: Beispiel: „Bei einem erfolgreichen Abschluss dieser
Lernergebniseinheit (Weiterbildungsmodul) werden die Lernenden
in der Lage sein,…“)
2. Die zweite Satzhälfte beinhaltet das konkrete Lernergebnis (d.h.
Inhalt plus ein aktives Verb).
3. Nutzen Sie für jedes Lernergebnis möglichst nur ein aktives Verb
aus der Tabelle 7, welches konkret das Lernergebnis beschreibt.
Vermeiden Sie dabei komplizierte Satzstellungen, ohne zu allge-
mein oder zu konkret in Ihrer Formulierungsweise zu werden.
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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Vermeiden Sie zusätzlich Begrifflichkeiten wie wissen, verstehen, ler-
nen, vertraut sein mit oder kennen. Das sind alles LEHRZIELE, aber kei-
ne LERNERGEBNISSE (vgl. Bergstermann et al. 2013, 15).
Lernergebnisse sollen im Rahmen einer zusammenhängenden Beschreibung
als ein Fließtext oder als Matrix untergliedert in einzelne Kompetenzen (Fer-
tigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse) (EQR) dargestellt werden.
Tabelle 6: Kompetenzbeschreibung nach folgenden Schritten
Satzbau Beispiel
1. Einleitungssequenz Die Lernenden des Moduls sind nach erfolgreichem Abschluss der Lernergeb-niseinheit in der Lage,
2. Bezug zum Lehrinhalt des Mo-duls
…die grundlegenden Begriffe und Re-chenmethoden der Gleich- und Wech-selstromkreise…
3. Aktives Verb zur Beschreibung des kognitiven Prozesses (Bezug zur Niveaustufen und Qualifikati-onstyps (EQR))
am Objekt anzuwenden, auf EQR-Stufe 7 (Tabelle 11)
(Eigene Darstellung in Anlehnung an Büschenfeldt 2012)
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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Tabelle 7: Lernzieltaxonomien (nach Bloom) und empfohlene Zuordnung von Verben
Bezeichnung der Lernziel-stufen
Definition der Lernzielstufe Zugeordnete Tätigkeiten (empfohlene Beispiele)
1. Wissen Aussagen über Inhalte/ Sach-verhalte wortwörtlich wiederge-ben, Kenntnisse einzelner Fak-ten, von Theorien und Struktu-ren, von Wegen und Mitteln für den Umgang mit konkreten Ein-zelheiten
Angeben, reproduzieren,
aufzählen, benennen
2. Verstehen Aussagen über Inhalte/ Sach-verhalte mit eigenen Worten wiedergeben können
Beschreiben, erläutern, in-terpretieren, übersetzen, deuten, verdeutlichen, über-tragen
3. Anwenden Allgemeine Aussagen auf kon-krete Fälle übertragen
beweisen, ausführen, ge-
brauchen, berechnen, an-
wenden
4. Analysie-ren
Aussagen über Sachverhalte in
ihre Struktur zerlegen können
Ableiten, analysieren, unter-
suchen, identifizieren, auflö-
sen, gliedern, klassifizieren,
vergleichen, zuordnen, dar-
legen
5. Syntheti-sieren
Aussagenelemente zu einem neuen Aussagenkomplex zu-sammenfügen können
Entwerfen, entwickeln, ab-
fassen, kombinieren, kon-
struieren, aufbauen, planen,
ausarbeiten
6. Beurtei-len/ Bewer-ten/ Evaluie-ren
Aussagen über Sachverhalte
nach Kriterien beurteilen kön-
nen
Bewerten, auswerten, beur-
teilen, messen, entscheiden,
prüfen
(Eigene Darstellung in Anlehnung an Bloom et al. 1976 und DAAD 2008)
Hinweis: Lernergebnisse, welche die EQR-Niveaustufe 7 widerspiegeln, sollten ide-
alerweise alle Taxonomie-Stufen Blooms abdecken und sich nicht nur auf eine Stufe
beschränken. Die Verwendung von Tabelle 7 erleichtert die Einordnung des Niveaus
der Weiterbildung.
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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5.5 Modulbeschreibung
Die hier beschriebenen Rahmenvorgaben orientieren sich an den länderge-
meinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) (KMK
2003) und sollen vor allem der Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Bil-
dungsangebots im betrieblichen Umfeld dienen. Für die jeweilige Modulbe-
schreibung müssen die nachfolgenden Anforderungen beschrieben werden.
Tabelle 8: Modulbeschreibung
1. Anbietende Einrichtung
Einrichtung, an der die Weiterbildung abgehalten werden soll Bsp. „Unternehmen Mustermobil“
2. Modulbe-zeichnung
Name des Moduls Bsp. „Elektrische Fahrantriebe“
3. Modulkoor-dination/ Modulver-antwortliche
Name des Verantwortlichen für die Ausgestaltung der Inhalte und Qualifikationsziele des gesamten Moduls, akad. Grad Bsp.: Max Mustermann, Dr.-Ing.
4. Dauer des Moduls
Zeitraum des Moduls: Anfang bis Ende Bsp. 1. Januar bis 1.Juli (6 Monate)
5. Lehr-/ Lern-methoden
Angabe der Methoden, die zur Vermittlung der Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls angewandt wurden (Siehe Kapitel Lehrmethoden)
6. Lernergeb-niskontrolle
Angabe, in welcher Form die Lernergebniskontrolle durchzuführen ist und Prüfungsdauerangabe in Minuten (Siehe Kapitel Lernergebniskontrollen)
7. (Optional) Verwend-barkeit
Thematische Zugehörigkeit des Moduls zu Weiterbil-dungsprogrammen der anbietenden Einrichtung Bsp.: E-Mobilität
8. Teilnehmer-vorausset-zung
Beschreibung der zielgruppenspezifischen, fachinhaltli-chen Voraussetzungen, um vorhandene Kompetenzen zu nutzen und auszubauen (u.a. Fachbereich, Studien-abschluss, Arbeitsinhalte) und einschlägige berufliche Erfahrungen Bsp.: Ingenieure der Elektrotechnik, Maschinenbau
9. Workload Zeitangabe der durchschnittlichen Arbeitsbelastung eines Weiterbildungsteilnehmers aufgeteilt nach dozentenge-bundene Vermittlung und selbstorganisiertes Lernen (in Zeitstunden - 60 Min) (Siehe Kapitel Workloadberechnung)
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
30
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den
VERSION 4.0
10. Qualifikati-onsziele / Kompeten-zen
Angabe der Kompetenzen, über welche die Teilnehmen-den nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen (Siehe Kapitel Kompetenzbeschreibung)
11. Inhalte Angabe der fachlichen Inhalte in Spiegelstrichen, zur Durchführung und zu den Prüfungsleistungen (Anteil an der Modulnote XY%)
12. Verwendete Literatur
Auflistung von Literaturangaben, welche die Teilneh-menden auf die Weiterbildungsveranstaltung vorbereiten, Wissensdefizite ausgleichen und über die Weiterbil-dungsveranstaltung hinaus eine inhaltliche Grundla-genorientierung bieten. Es wird empfohlen in verpflichtende und weiterführende Literatur zu unterscheiden. Bsp.: Müller, Roland (2011), Batteriechemie neu ge-dacht. VS Verlag, Wiesbaden.
13. Dozent Nennung des Dozenten und seines akadem. Grades (Bei Tandemlösungen müssen beide Dozenten namentlich Erwähnung finden) der jeweiligen Weiterbildungsveran-staltung, die im Rahmen des Moduls abgehalten werden soll Bsp.: Max Müller, Dipl.-Ing.
14. Titel Name der zugehörigen Weiterbildungsveranstaltung bzw. der übergeordneten Modulreihe (Maßnahmenreihe etc.)
Die Empfehlung für einen Mindestumfang von Weiterbildungsmodulen, die
nach dem Qualitätshandbuch entwickelt werden, beträgt 30 Zeitstunden = 1
ECTS (European Credits Transfer System).
5.6 Profil des Dozenten
Die Dozenten verfügen über die für die Lehrtätigkeit erforderliche fachliche
Qualifikation und besitzen eine pädagogische Eignung (siehe 4.1.2). Diese ist
in der Regel durch einschlägige Erfahrungen in der Lehre oder Aus-/ Fortbil-
dung nachzuweisen. Eine solche Qualifikation wird auf dem Zertifikat und
dem Diploma Supplement dokumentiert. Der Dozent und/ oder Modulverant-
wortliche wird mit Namen und akademischen Grad aufgeführt.
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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VERSION 4.0
Zu den einzelnen Aufgaben des Dozenten gehören neben der Durchführung
von Weiterbildungsveranstaltungen alle damit verbundenen Tätigkeiten, wie:
Vor- und Nachbesprechung der Weiterbildungsveranstaltung mit der
Weiterbildungseinrichtung des beauftragenden Unternehmens
Beantwortung von inhaltlichen und organisatorischen Fragen der Teil-
nehmer bzw. Angebot einer Sprechstunde
Prüfungstätigkeiten (Prüfungserstellung, -durchführung, Leistungsbeur-
teilung)
Durchführung der Evaluation und ggf. Umsetzung von Evaluationser-
gebnissen
5.7 Kompetenzorientiertes Prüfen und Lernergebniskontrolle
Am Ende eines jeden Weiterbildungsmoduls wird eine Lernergebniskontrolle
durchgeführt, welche abschließend sicherstellen soll, dass die Lernenden den
intendierten Wissens- und Kompetenzerwerb vollzogen haben.
Die jeweilige Prüfungsordnung umfasst die Rahmenvoraussetzungen zur
Teilnahme an der Lernergebniskontrolle, die Wiederholungsmöglichkeiten,
den Rücktritt oder Versäumnis wegen Krankheit und der Art des Zertifikats
bzw. die Angaben in den Dokumenten.
Weiterhin wird geregelt, wer die Verantwortung für die regelkonforme Durch-
führung trägt und es werden entsprechende Bewertungsmaßstäbe vorgege-
ben.
Lernergebnisse bilden in Bezug auf eine outcome-orientierte Modulbeschrei-
bung und Curriculumsentwicklung den Start- und Endpunkt (vgl. Constructive
Alignment Glossar). Für den Ablauf einer kompetenzorientierten Lerner-
gebniskontrolle (vgl. Allendorf 2002, 54; Bergstermann et al. 2013, 23ff.;
DAAD 2008, 73; Moon 2002, 16) sind folgende Schritte und die Beispiele in
Tabelle 9 zu beachten:
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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VERSION 4.0
1. Die eingangs formulierten Lernergebnisse/ Qualifikationsziele bilden die
Grundbestandteile der inhaltlichen und didaktisch-methodischen Planung
der einzelnen Lernergebniskontrolle. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
eine konstruktive kohärente Ausrichtung der Lehr-, Lern- und Prüfungs-
formate auf die Lernergebnisse besteht.
2. Die Lernergebniskontrolle ist so zu wählen, dass in ihr das erworbene
Wissen und die Kompetenzen aus den jeweiligen Lerneinheiten abgebil-
det werden. Das bedeutet, jedes Lernergebnis muss so formuliert sein,
dass am Ende beurteilt werden kann, ob der Lernende die Lernergebnisse
erreicht hat oder nicht.
Bestand der Kompetenzerwerb in analytischen oder algorithmischen Fä-
higkeiten, so werden dafür geeignete Beispielaufgaben eingesetzt, die
sich im Zeitrahmen der Lernergebniskontrolle mit den erworbenen Kompe-
tenzen lösen lassen. Mindestens anteilig sollten Aufgabenstellungen auch
die Anwendung der neuen Kompetenzen auf bisher nicht geübte Prob-
lemstellungen enthalten (Transferaufgaben).
3. Die Prüfungsform ist des Weiteren unter Bezugnahme der Taxonomiestu-
fe zu wählen, indem aus den aktiven Verben der formulierten Lernergeb-
nisse die Prüfungsformate abgeleitet werden.
Beispielsweise ist ein entsprechendes Lernergebnis auf der Taxonomie-
stufe 3 „Anwenden“ an einer praktischen Prüfung bzw. Tätigkeit zu beur-
teilen.
4. Die Anforderungen an die Teilnehmer durch die Nachweisfragen werden
so gewählt, dass sehr erfolgreiche Teilnehmer nahezu alle Fragen richtig
beantworten können und bei Erreichen von weniger als der Hälfte der
Punktzahl der Kompetenzerwerb als ungenügend betrachtet wird.
Besonders bei neu gestalteten Weiterbildungen und Leistungsnachweisen
kann hier im Einzelfall eine maßvolle Anpassung durchgeführt werden.
Treten unerwartete Ergebnisse auf, werden sie bei einer Evaluation der
Didaktik und Methodik dieser Weiterbildung berücksichtigt.
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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VERSION 4.0
5. Gegebenenfalls muss den zu prüfenden Teilnehmern ein Zeitraum zur
Prüfungsvorbereitung gewährt werden, indem sie das Gelernte verankern
und neu vermittelte Methoden erproben können.
6. Für die jeweilige Prüfungsform muss ein entsprechender zeitlicher Um-
fang angesetzt werden, welcher in der Workloadberechnung berücksich-
tigt wird.
In Bezug auf den eindeutigen Fokus der Lernenden-Perspektive ist es wich-
tig, dass Lernende, die Form der Prüfung und der Beurteilungskriterien nach-
vollziehen und verstehen können. In jedem Fall, auch bei Gruppenarbeiten,
muss die nachgewiesene eigenständige Leistung eindeutig den einzelnen
Teilnehmern des Nachweises zugeordnet werden können. Das Ergebnis ist
mit einer Note (Skala 1,0 (sehr gut) bis 5,0 (nicht bestanden) zu versehen.
Bei wiederholten Durchläufen muss die Prüfung abgeändert werden.
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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VERSION 4.0
Tabelle 9: Kompetenzorientiert Prüfen in drei Schritten
Lernergebnis (Die Teilnehmenden sind nach erfolgreichem Ab-schluss in der Lage…)
Prüfungs-format
Beurteilungskriterien (Beispiel)
…ein Konzept zum Thema zu
präsentieren Präsentation
Max. 10 Minuten
Die Aufbereitung der Prä-
sentation entspricht den
formalen Kriterien (…).
Das inhaltliche Konzept
enthält die (…).
… ein Strategiepapier zum
Thema zu erstellen. Exposé
5-10 Seiten
Konkrete/ bearbeitbare
Fragestellung; formale
Kriterien
… ein Projekt im Rahmen des
Antriebsstrangs am Beispiel
… zu erarbeiten.
Projektarbeit
15-20 Seiten
Konkrete/ bearbeitbare
Fragestellung und Projekt-
kontext; formale Kriterien
und Detailliertheit der Dar-
stellung
Vgl. Bergstermann et al. (2013), 24
Die Tabelle 10 zeigt beispielhaft einen Überblick über unterschiedliche Prü-
fungsformate und die Kompetenzen, welche sich damit beurteilen lassen. Zu-
sätzlich lassen sich die zu erreichenden Lernergebnisse auch mit anderen
Prüfungsformaten überprüfen.
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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VERSION 4.0
Tabelle 10: Prüfungsformate und die verschiedenen Kompetenzdimen-sionen
Prüfungs-art
Prüfungsformat Fach-kompetenz
Methoden-kompetenz
Sozial-kompe-tenz
Personal-/Selbst-kompetenz
Sc
hri
ftli
ch
Klausur x x
Seminararbeit/
Hausarbeit x x
Protokoll x x
Exposé x x
Lerntagebuch x x
Mü
nd
lic
h
Poster-
präsentation x x
als
Gruppe x
Referat/
Präsentation x x
als
Gruppe x
Podiumsdiskus-
sion/ Panelsimu-
lation
x x x x
Pra
kti
sc
h
Plan-/ Rollenspiel x x x x
Erkundung/
Field-Trip x x x
Praktikum
Transferaufgabe
im Betrieb x x x
Mis
ch
form
Projekt/ Fallstu-
die/ Case Study x x x
Simulation x x als
Gruppe
Portfolio x x x
(Vgl. Bergstermann et al. 2013, 27 und Schermutzki 2008, 26)
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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VERSION 4.0
5.8 Workloadberechnung
Das grundlegende Ziel bei berufsbegleitenden Weiterbildungsmodulen neben
dem Berufsalltag ist die Gewährleistung der Studierbarkeit innerhalb der vor-
gegebenen Zeit.
Mit der Ermittlung des notwendigen Workload (Stundenbelastung) soll er-
reicht werden, die Lernmenge der Weiterbildung vergleichbar zu quantifizie-
ren. Dabei handelt es sich um Schätzwerte, welche sich auf einen mittleren
qualifizierten Teilnehmer beziehen.
Jedem Lernergebnis soll ein Wert zugeordnet werden, der den mittleren Ar-
beitsaufwand eines durchschnittlichen Lernenden/ Weiterbildungsteilnehmers
in Zeitstunden (Workload) ausdrückt. Für diesen Kompetenzzuwachs werden
entsprechend ECTS-Leistungspunkte von Universitäten und Hochschulen
vergeben.
Es wird davon ausgegangen, dass ein ECTS-Leistungspunkt einem Zeitvo-
lumen von ca. 30 Zeitstunden entspricht (vgl. KMK 2003). Dabei werden nicht
nur die Zeiten der dozentengebundenen Vermittlung während der Lehreinheit
sondern auch die Prüfungszeit und die Zeit für das selbstorganisierte Lernen
eingerechnet.
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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VERSION 4.0
Die Tabelle 11 definiert Lehrmethoden und deren Anrechnung für die Be-
stimmung des Workload in Weiterbildungsmodulen.
(Eigene Darstellung)
Je nach individuellen Voraussetzungen können bei der Vor- und Nachberei-
tung geringere oder höhere Zeitaufwände entstehen. Zusätzlicher Aufwand,
der als Folge fehlender eigener Vorkenntnisse erforderlich sind, wird nicht
berücksichtigt. Maßgeblich sind hierfür die definierten Vorkenntnisse als Vo-
raussetzung für die Teilnahme. Pausenzeiten werden nicht in die Workload-
berechnung einbezogen.
Eine Abschätzung des Workload in der Vorbereitung einer Weiterbildungs-
veranstaltung kann mit subjektiven Unsicherheiten behaftet sein. Eine genau-
Tabelle 11: Inhalte der Workloadberechnung
Lehrmethoden Beschreibung
1. Dozentengebundene Vermittlung
Vorträge Summe Vortragszeit
Übungen Bearbeitung von Übungsaufgaben
Praxisbeispiele Exkursionen, Praktische Wissensanwendung
2. Selbstorganisiertes Lernen
Einführung in die Lernum-gebung
Virtueller Kick Off, Profilerstellung, virtuelles kennen lernen, Sprechstunden, Chats
Projekt- und Gruppenar-beit
Projektarbeit, Ergebnisaufbereitung, Ergebnis-präsentationen
Vor- und Nachbereitungs-unterlagen und Lern-medien
z.B.: 5 min / Din A4 Skriptseite
Selbstlernunterlagen Abhängig von Thema und Methode
3. Lernergebniskontrolle
Vorbereitung Lernergeb-niskontrollen
Vorbereitungszeit
mündliche/ schriftliche Lernergebniskontrollen
Prüfungszeit
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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VERSION 4.0
ere Erfassung ist in der Diskussion mit den Lernenden nach dem Abschluss
einer ersten durchgeführten Weiterbildung und/ oder über die Evaluation
möglich.
Der Kompetenzzuwachs wird durch die dafür aufgewendeten Zeitstunden
des/ der Lernenden quantifiziert.
Hinweis: Eine genaue Umrechnung in ECTS-Leistungspunkten wird bei der
Anerkennung des Weiterbildungsmoduls von den Hochschulen vorgenom-
men, in der Regel in Anlehnung an die Größe des anzuerkennenden ver-
gleichbaren Moduls.
5.9 Evaluation
Wie bereits unter Kapitel 4.3.3 beschrieben, ist am Ende jeder Weiterbil-
dungsveranstaltung eine Evaluation (Erst- und Zweitevaluation) in Form von
Teilnehmerbefragungen in Bezug auf die Qualität der Inhalte, Dozent, Didak-
tik, Ausstattung und Organisation durchzuführen.
Ergänzend evaluieren die Dozenten gemeinsam mit der Weiterbildungsabtei-
lung des Unternehmens die Weiterbildungsveranstaltung in Bezug auf die
erfüllten Ansprüche der fachlichen Notwendigkeit, der Wissenschaftlichkeit,
usw. Die Ergebnisse der Evaluation werden den Teilnehmern und den Do-
zenten transparent kommuniziert und sollen in den Qualitätsprozess zur Ver-
besserung der Weiterbildungsangebote (siehe Evaluationsbogen im Anhang)
einfließen. In einem Evaluationsbogen müssen mindestens folgende Inhalte
dokumentiert werden:
1. Angaben zur Weiterbildungsveranstaltung
2. Angaben zum Lehrziel und -inhalt
3. Angaben zur Lehrmethodik
4. Angaben zur Betreuung und Organisation
5. Angaben zum beruflichen Gewinn
6. Angaben zur Vernetzung
7. Angaben zur Person
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
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VERSION 4.0
Die ausgefüllten Evaluationsbögen sollten in der Regel durch einen unabhän-
gigen Dritten, das heißt nicht durch den Dozenten selbst, eingesammelt und
in einem Briefumschlag dem Modulverantwortlichen oder einer Person in der
jeweiligen Weiterbildungseinrichtung ausgehändigt werden.
Im Abstand von frühestens vier bis sechs Monaten (Achtung: Datenschutz-
rechtliche Vereinbarungen beachten) ist eine Folgeevaluation durchzuführen.
Die Ziele dieser zweiten Evaluationsstufe im Sinne Kirkpatricks (Kirkpatrick
1998) sind die Klärung der Erwartungsklarheit und Motivation zum Lerntrans-
fer sowie des mittelfristigen Transfererfolgs und Nutzens der erfolgreich ab-
solvierten Weiterbildungsveranstaltungen.
Abbildung 4: Prozess der Evaluation
Die Evaluation sollte zumindest die folgenden Fragekategorien umfassen.
Des Weiteren ist die jeweilige verantwortliche Weiterbildungseinrichtung für
die konkrete Ausgestaltung und Durchführungsart (u.a. online-gestützt, per
Print) selbst zuständig.
1. Motive und Erwartungen der Weiterbildungsveranstaltung
2. Inhaltliche Bewertung des Moduls
3. Mittelfristiger Transferfolg und persönlicher Nutzen
4. Individuelle Anschlussfähigkeit der Weiterbildungsmodule
•Fokus Veranstaltung/ Zufriedenheit/ kurzfristiger Lernerfolg
•Blitzlichtrunde
•Schriftliche Evaluation
1. Evaluationsstufe
• Fokus mittelfristiger Transfererfolg
• Bilaterale oder online-gestützte Evaluation
2. Evaluationsstufe
4-6 Monate später Direkt im Anschluss
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
40
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VERSION 4.0
5.10 Zertifikat und Teilnahmebescheinigung
Ein Zertifikat bescheinigt die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme
und die erfolgreiche Teilnahme an der zur Maßnahme gehörenden Lern-
ergebniskontrolle. Hinter dem Zertifikat steht somit eine Note, welche die Teil-
nahme an der Weiterbildungsmaßnahme als erfolgreich einstuft.
Im Zertifikat müssen mindestens folgende Inhalte dokumentiert werden:
1. Titel der Zertifikats/Moduls
2. Teilnehmer (Name, Titel)
3. Modulverantwortlicher (Name, Titel)
4. Ergebnis (erfolgreich teilgenommen)
5. Zeitraum
6. Workload
7. Institution
8. Ort
9. Datum
10. Unterschrift des Modulverantwortlichen
11. Adressdaten der Institution
12. Siegel QWeMob
Neben dem Zertifikat können Teilnehmer auch eine Teilnahmebescheinigung
erhalten, wenn sie zwar an einer Weiterbildungsmaßnahme, aber nicht an der
dazugehörigen Lernergebniskontrolle teilgenommen haben. Sie erhalten auch
dann nur eine Teilnahmebescheinigung, wenn sie an der Lernergebniskon-
trolle nicht erfolgreich teilgenommen haben.
5.11 Diploma Supplement
Mit einem Diploma Supplement sollen die internationale Einstufung und die
Anerkennung deutscher Hochschulabschlüsse durch zuständige Stellen er-
leichtert werden. Es wird der Originalurkunde des Hochschulabschlusses au-
tomatisch und kostenlos beigefügt und ist frei von Wert- oder Äquivalenzurtei-
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
41
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en
VERSION 4.0
len sowie von Anerkennungsempfehlungen. Das Diploma Supplement ist nur
bei Ausstellung eines Zertifikats auszugeben.
Im Rahmen von Veranstaltungen, die nach QWeMob konzipiert werden, soll
das Diploma Supplement je Veranstaltung wie folgt ausgefüllt werden:
1. Angaben zum Inhaber der Qualifikation [Holder of the Qualification]
Wer hat den Abschluss erworben?
1.1. Familienname [last name]
1.2. Vorname [first name]
1.3. Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland [date, place of birth]
2. Angaben zur Qualifikation [Qualification]
Welcher Abschluss wurde erworben?
2.1. Bezeichnung der erworbenen Qualifikation/ Titel [name of qualificati-
on/ Title] (Zertifikat für …)
2.2. Hauptstudienfach/-fächer, in der die Qualifikation einzuordnen ist
[main field(s) of study for the qualification]
2.3. Name der Institution, welche die Qualifikation verliehen hat institution
awarding the qualification]
Status der Institution (Typ/Trägerschaft) [status of the institution]
2.4. Name der Institution, welche das Weiterbildungsmodul durchgeführt
hat [institution to implement the further education modul]
Status der Institution (Typ/Trägerschaft) [status of the institution]
2.5. Verwendete Sprache [languages of instruction/ examination]
3. Angaben zur Ebene der Qualifikation [Level of the Qualification]
Wie ist der Abschluss einzuordnen (Niveau)?
3.1. Ebene der Qualifikation (Weiterbildungszertifikat, Bachelor, Master,…)
[level]
3.2. Dauer der Qualifikation [official length of program]
3.3. Zugangs-/ Teilnahmevoraussetzungen [access requirements] (Grad
des Abschlusses)
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
42
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VERSION 4.0
4. Angaben zum Inhalt und zu den Qualifikationszielen [Contents and
Results of the Qualification]
Welche Lernergebnisse und Kompetenzen wurden vermittelt und
wie hat der Zertifikatsträger abgeschnitten?
4.1. Form der Qualifikation [model] (Voll-/ Teilzeit, berufsbegleitend,…)
4.2. Anforderungen/ Qualifikationsprofil des Absolventen [program requi-
rements] (Kenntnisse, Fähigkeiten)
4.3. Einzelheiten zur Qualifikation [program details] (Liste aller erbrachten
Leistungen mit Workload-Angabe und Note)
4.4. Notensystem und Hinweise zur Vergabe von Noten [grading scheme]
4.5. Gesamtnote [overall classification] (ausgeschrieben und als Zahl)
5. Angaben zum beruflichen Status der Qualifikation [function of quali-
fication]
Welche akademischen und berufsständischen Zugangsberechti-
gungen gewährt der Abschluss?
5.1. Zugang zu weiterführenden Studien, Arbeitsschwerpunkten nach Ab-
solvierung der Qualifizierung [access to studies, focal point of the
work]
5.2. Beruflicher Status des Teilnehmers [professional status]
6. Weitere Angaben [additional information]
Gibt es weitere Angaben zum Zertifikatsträger?
6.1. Weitere Angaben, welche für die Ausweisung/ Anerkennung des Wei-
terbildungsmoduls hilfreich sind (Konzeptionierung, …)
6.2. Informationsquellen für ergänzende Angaben [further information
sources] (Internetadressen, ...)
Kapitel 5 Anwendung der Kriterien
43
Leit
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VERSION 4.0
7. Zertifizierung [certification]
Wer beurkundet das Diploma Supplement und auf welche ande-
ren Dokumente bezieht es sich?
7.1. Bezug auf Originaldokumente mit Titel [relates to original documents]
(Zertifikat,…)
7.2. Datum der Zertifizierung [date of certification]
7.3. Version des QWeMob-Leitfadens [version] (Durchführung des Weiter-
bildungsmoduls nach der Version XY)
7.4. Name und Unterschrift des Modulverantwortlichen, Datum, offizieller
Stempel [name and signature of instructor, date, official stamp]
5.12 Prüfungsordnung
In der Prüfungsordnung des Unternehmens werden die Voraussetzungen zur
Teilnahme am Leistungsnachweis, Rücktritt oder Versäumnis wegen Krank-
heit und der Art des Zertifikats bzw. die Angaben in den Dokumenten festge-
legt. Weiterhin wird in der Prüfungsordnung geregelt, wer die Verantwortung
für die regelkonforme Durchführung trägt und welche Stellen im Unternehmen
die Sicherung der Qualität übernehmen. In einer Prüfungsordnung, welche
von der jeweiligen Institution aufgestellt wird, müssen mindestens folgende
Inhalte dokumentiert:
1. Geltungsbereich der Prüfungsordnung
2. Datum der geltenden Fassung
3. Voraussetzungen für die Teilnahme am Format
4. Aufbau und Ablauf des Formats
5. Kriterien für die Vergabe eines Zertifikats
6. Termine und Fristen
7. Bewertung und Benotung
8. Regelungen bei Täuschungsversuche oder genereller
Wiederholungsfälle
Kapitel A Vorlagen
44
Vo
rlag
en
VERSION 4.0
A Vorlagen
A.1 Unternehmensdokumente ................................................................... 45
A.1.1 Modulbeschreibung .................................................................... 45
A.1.2 Workloadberechnung ................................................................. 46
A.1.3 Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung ............................. 47
A.1.4 Profil des Dozenten/ Modulverantwortlichen .............................. 48
A.1.5 Evaluation 1. Phase ................................................................... 49
A.1.6 Evaluation 2. Phase ................................................................... 52
A.1.7 Feedbackbogen zur Selbstevaluation ........................................ 54
A.1.8 Feedbackbogen zur Fremdevaluation ........................................ 55
A.1.9 Prüfungsordnung ....................................................................... 56
A.1.10 Veranstaltungseckdaten ............................................................ 57
A.2 Teilnehmerdokumente ......................................................................... 58
A.2.1 Teilnahmebescheinigung ........................................................... 58
A.2.2 Zertifikat .................................................................................... 59
A.2.3 Diploma Supplement .................................................................. 60
Kapitel A Vorlagen
45
Vo
rla
gen
VERSION 4.0
A.1 Unternehmensdokumente
A.1.1 Modulbeschreibung
Modulbeschreibung <Modulbezeichnung>
1. Anbietende Institution
2. Modulbezeichnung
3. Modulkoordination(siehe Profil Dozenten/ MV)
4. Dauer des Moduls
5. Lehr- /Lernmethoden(siehe Kompetenz- und Lerner-gebnisbeschreibung)
6. Lernergebniskontrolle(siehe Kompetenz- und Lerner-gebnisbeschreibung)
7. Verwendbarkeit
8. TN-Voraussetzung
9. Workload(siehe Workloadberechnung)
10. Lernergebnisse(siehe Kompetenz- und Lerner-gebnisbeschreibung)
11. Inhalte
12. Verwendete Literatur
13. Dozent(siehe Profil Dozenten/ MV)
14. Titel
Kapitel A Vorlagen
46
Vo
rlag
en
VERSION 4.0
A.1.2 Workloadberechnung
Workload des Weiterbildungsmoduls <Modulbezeichnung>
Modulbezeichnung
Dozent: Titel, Vorname, Name Modulverantwortlicher: Titel, Vorname, Name
Lehrmethoden Workloadberechnung Umfang in Zeit-stunden
1. Dozentengebundene Vermittlung
Summe
2. Selbstorganisiertes Lernen
Summe
3. Lernergebniskontrolle
Summe
Gesamtsumme
Kapitel A Vorlagen
47
Vo
rla
gen
VERSION 4.0
A.1.3 Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung
Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung des Moduls <Modulbezeichnung>
Lernergebnis Zugeordnete Lernzielstufe (LS)
Gewich-tung der LS
1
(Σ100%)
Lehr-methode
2Kompetenz-dimension
Lerner-gebnis-kontrolle
3
Hinweis:
1 In der Regel werden verschiedene Lehrmethoden für die Erreichung der verschie-
denen Lernzielstufen eingesetzt. Bei der Vermittlung der Lernzielstufen vier bis
sechs empfiehlt der Leitfaden insbesondere praxisnahe Übungen (Beispiele, Labore,
Übungen) zu integrieren. Die Lehrmethoden können einzelne oder mehrere Lern-
zielstufen abdecken.
2 Die Angabe der Gewichtung der Lernzielstufen in Prozent gibt eine Hilfestellung für
einen möglichen Schwerpunkt der Veranstaltung an.
3 Die Lernergebniskontrollen sollten alle formulierten Lernergebnisse beinhalten.
Kapitel A Vorlagen
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Vo
rlag
en
VERSION 4.0
A.1.4 Profil des Dozenten/ Modulverantwortlichen
Profil des Dozenten/ Modulverantwortlichen <Modulbezeichnung>
Vorname, Name
Rolle(n) Dozent Modulverantwortlicher
Fachliche Qualifikation
Akademischer Abschluss (Min. Dip-lom- (Uni) oder Masterabschluss)
Akademischer Hintergrund (Studienrichtung)
Berufserfahrung (Jahreszahl, Dauer)
Erfahrung in der Lehre oder Aus-/ Fortbildung
Lehrerfahrung (Jahreszahl oder Umfang, Regelmä-ßigkeit)
Schwerpunkte (Fachrichtung der Lehrerfahrung)
Fachvorträge / Publikationen (Kongressvorträge, interne Vorträge, …) (Für Hochschulen, Unternehmen,…)
Weiterbildungsveranstaltungen (Seminar, Workshop, Vorlesung,..) (in Tagen, Stunden, Regelmäßig-keit,…)
Hinweis: Belege müssen eingereicht werden.
Kapitel A Vorlagen
49
Vo
rla
gen
VERSION 4.0
A.1.5 Evaluation 1. Phase
Kapitel A Vorlagen
50
Vo
rlag
en
VERSION 4.0
Um die Qualität unserer Module weiter zu verbessern, bitten wir Sie um Ihre Meinung. Bitte nehmen Sie durch Ankreuzen Stellung zu den Aussagen. Sollten einzelne Fragen auf die von Ihnen besuchte Veranstaltung nicht zutreffen, dann kreuzen Sie bitte "keine Angabe" (k.A.) an. Ihre Daten werden anonym behandelt. Danke!
Kapitel A Vorlagen
51
Vo
rla
gen
VERSION 4.0
Kapitel A Vorlagen
52
Vo
rlag
en
VERSION 4.0
A.1.6 Evaluation 2. Phase
Kapitel A Vorlagen
53
Vo
rla
gen
VERSION 4.0
Kapitel A Vorlagen
54
Vo
rlag
en
VERSION 4.0
A.1.7 Feedbackbogen zur Selbstevaluation
Datum des Moduls:
Titel des Moduls:
Dozent(in):
Modulverantwortliche(r):
Beobachtungskategorien Dokumentation Ihrer Anmerkungen (ggf. Optimie-rungspotentiale)
I. Gesamteindruck Wurden die Lehrziele und die angestrebten Lern-
ergebnisse transparent und klar dargestellt? Wirkte die Gliederung in ihrem Ablauf logisch
(Stichwort „roter Faden“)? Wurden der Schwierigkeitsgrad und die Fülle des
Lernstoffs durch die Teilnehmenden als gelungen bewertet?
Welchen Gesamteindruck habe ich insgesamt vom Modul?
II. Rahmenbedingungen Wurden die Zeitangaben eingehalten? War die
Planung realistisch? Falls nein, warum nicht? War das Lerntempo angemessen? Waren die Rahmenbedingungen (d.h. Raumaus-
stattung, Lage, Uhrzeit etc.) lernförderlich?
III. Dozent_in/ Teilnehmende Wie bewerte ich mein Auftreten allgemein (d.h. die
Körpersprache, die sprachliche Artikulation etc.)? Bin ich mit meiner Leistung zufrieden?
Wie wirkten die Teilnehmenden allgemein? Haben Sie aktiv mitgearbeitet?
Ist es zu Störungen gekommen? Wie habe ich darauf reagiert?
IV. Sozialform/ Arbeitsmethode Wie häufig und in welcher Form habe ich versucht
eine Aktivierung der Interaktion herzustellen? Wie haben die Teilnehmenden reagiert (d.h. Lob, Kritik etc.)?
Konnte ich ausreichend auf Beiträ-ge/Rückmeldungen von Teilnehmenden eingehen?
Gab es eine Einordnung in den thematischen Gesamtkontext? Konnte an das Vorwissen der Tei-lenehmenden angeknüpft werden?
Habe ich auf praktische Anwendungsbeispiele verwiesen?
Wie wurde überprüft, ob ein Themenbereich ver-standen wurde? Wurde die Prüfungsrelevanz ver-deutlicht?
V. Medien/Material Welche Medien habe ich genutzt? War der Medi-
eneinsatz insgesamt gelungen? Ist mir die Visualisierung von zentralen Lernergeb-
nissen gelungen? Welche aktivierenden Methoden wurden wie ein-
gesetzt? Gab es eine Medienvariation? Wirkte das verteilte Arbeitsmaterial aktivierend und
lernförderlich?
VI. Lessons learned Was sollte beibehalten werden? Was sollte ich verbessern? Worauf sollte ich das
nächste Mal besonders achten?
Kapitel A Vorlagen
55
Vo
rla
gen
VERSION 4.0
A.1.8 Feedbackbogen zur Fremdevaluation
Datum des Moduls:
Titel des Moduls:
Dozent:
Modulverantwortlicher:
Beobachtungskategorien Dokumentation Ihrer Anmerkungen (ggf. Optimie-rungspotentiale)
I. Gesamteindruck Wurden die Lehrziele und die angestrebten Lern-
ergebnisse transparent und klar dargestellt? Wirkte die Gliederung in ihrem Ablauf logisch
(Stichwort „roter Faden“)? Gab es einen Überblick/eine Einordnung in den
thematischen Gesamtkontext? Konnte an dasVorwissen der Teilenehmenden angeknüpft wer-den?
Wurden der Schwierigkeitsgrad und die Fülle desLernstoffs durch die Teilnehmenden als gelungenbewertet? Was ist zu kurz gekommen?
Welchen Gesamteindruck haben Sie insgesamtvom Modul?
II. Rahmenbedingungen Wurden die Zeitangaben eingehalten? War die
Planung realistisch? Falls nein, warum nicht? War das Lerntempo angemessen? Waren die Rahmenbedingungen (d.h. Raumaus-
stattung, Lage, Uhrzeit etc.) lernförderlich?
III. Dozent_in/ Teilnehmende Wie bewerten Sie das Auftreten allgemein (d.h.
die Körpersprache, die sprachliche Artikulation,Blickkontakt, Verhalten im Raum etc.)?
Wie wirkten die Teilnehmenden allgemein? Habendie Teilnehmenden ohne Aufforderung aktiv mit-gearbeitet?
Ist es zu Störungen gekommen? Wie wurde da-rauf reagiert?
IV. Sozialform/ Arbeitsmethode Wie häufig und in welcher Form hat der/die Do-
zent_in versucht eine Aktivierung der Interaktionherzustellen? Sind Arbeitsvorträge klar formuliert?Wie haben die Teilnehmenden reagiert (d.h. Lob,Kritik etc.)?
Konnte der/die Dozentin ausreichend auf Beiträ-ge/Rückmeldungen von Teilnehmenden eingehen?
Hat der/die Dozent_in auf praktische Anwendungs-beispiele verwiesen?
Wie wurde überprüft, ob ein Themenbereich ver-standen wurde? Wurde die Prüfungsrelevanz ver-deutlicht?
V. Medien/Material Welche Medien wurden genutzt? War der Medien-
einsatz insgesamt gelungen? Ist die Visualisierung von zentralen Lernergebnis-
sen gelungen? Welche aktivierenden Methoden wurden wie ein-
gesetzt? Gab es eine Medienvariation? Wirkte das genutzte Arbeitsmaterial aktivierend
und lernförderlich?
VI. Weiterentwicklung Was sollte beibehalten werden? Was sollte verbessert werden? Worauf sollte ich
das nächste Mal besonders achten?
Kapitel A Vorlagen
56
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VERSION 4.0
A.1.9 Prüfungsordnung
Eine standardisierte Prüfungsordnung ist nicht zweckmäßig. Möglicher Auf-
bau und relevante Elemente einer Prüfungsordnung sind:
1 Geltungsbereich der Prüfungsordnung
2 Datum der geltenden Fassung
3 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Weiterbildungs-modul
4 Aufbau und Ablauf eines Weiterbildungsmoduls
5 Kriterien für die Vergabe eines Zertifikats für ein Weiterbildungs-modul
5.1 Dozentengebundene Vermittlung
5.2 Selbstorganisiertes Lernen
6 Bewertung
6.1 Termine und Fristen
6.2 Benotung
6.3 Täuschungsversuch
Kapitel A Vorlagen
57
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VERSION 4.0
A.1.10 (Ablaufplanung) - Veranstaltungseckdaten
Die Vorlage dient zur Information an die Teilnehmer beim Aushang und Be-
werben im Vorfeld der Veranstaltung.
Eckdaten zur VeranstaltungsdurchführungName der Veranstaltung
Inhaltliche Beschreibung der Veranstaltung(Quelle: Modulbeschreibung)
Termine der Veranstal-tung
Ort der Veranstaltung
Workload(Quelle: Modulbeschreibung)
Zielgruppe(Quelle: Modulbeschreibung)
Anmeldung bis spät.
Ansprechpartner für die Durchführung
I.d.R. Modulverantwortlicher /Dozent
Kapitel A Vorlagen
58
Vo
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VERSION 4.0
A.2 Teilnehmerdokumente
A.2.1 Teilnahmebescheinigung
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG
<Titel, Vorname, Name>
hat im Zeitraum vom T.M.J – T.M.J an dem Weiterbildungsmo-dul
<Modulbezeichnung> <Titel, Vorname, Name des Dozenten> <Institution des Dozenten>
teilgenommen.
Das Weiterbildungsmodul hat einen Umfang von XY Zeitstun-den und entspricht einem Qualifikationsniveau Master (EQR7).
<Ort, Datum>
_____________________ <Anbietende Institution> Weiterbildungsverantwortlicher der Institution
_____________________ <Titel, Vorname, Name> Modulverantwortlicher
Entwickelt nach dem Qualitätshandbuch von QWeMob – Qualitätsmanagement Weiterbildung eMobilität Ein BMBF-gefördertes Verbundprojekt im Schaufenster elektromobilität der Partner HaW Ostfalia, TU Braunschweig Continental AG, IAV GmbH, Volkswagen AG
Ein Verbundprojekt der
Platzhalter Logo Kooperationspartner (optional)
Platzhalter Logo Anbie-
tende Institution
Kapitel A Vorlagen
59
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VERSION 4.0
A.2.2 Zertifikat
ZERTIFIKAT
<Titel, Vorname, Name>
hat im Zeitraum vom T.M.J – T.M.J an dem Weiterbildungsmo-dul
<Modulbezeichnung> <Titel, Vorname, Name des Dozenten><Institution des Dozenten>
erfolgreich teilgenommen.
Das Weiterbildungsmodul hat einen Umfang von XY Zeitstun-den und entspricht einem Qualifikationsniveau Master (EQR7).
<Ort, Datum>
_____________________<Anbietende Institution> Weiterbildungsverantwortlicher der Institution
_____________________<Titel, Vorname, Name> Modulverantwortlicher
Platzhalter Logo Anbie-
tende Institution
Entwickelt nach dem Qualitätshandbuch von QWeMob – Qualitätsmanagement Weiterbildung eMobilitätEin BMBF-gefördertes Verbundprojekt im Schaufenster elektromobilität der Partner
HaW Ostfalia, TU Braunschweig Continental AG, IAV GmbH, Volkswagen AG
Ein Verbundprojekt der
Platzhalter Logo Kooperationspartner (optional)
Kapitel A Vorlagen
60
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VERSION 4.0
A.2.3 Diploma Supplement
Diploma Supplement
<name>
1 Angaben zum Inhaber der Qualifikation [holder of the qualification]
1.1 Familienname [last name]
1.2 Vorname [first name]
1.3 Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland [date, place of birth]
2 Angaben zur Qualifikation [qualification]
2.1 Bezeichnung der erworbenen Qualifikation/ Titel [name of qualifi-cation/ title]
Bezeichnung des Titels der
Zertifikation
2.2 Hauptstudienfach/-fächer, in
der die Qualifikation einzuordnen
ist [main field(s) of study for the
qualification]
2.3 Institution, welche die Quali-
fikation verliehen hat [institution
awarding the qualification]
Status der Institution
[status of the institution]
2.4 Institution, die das Weiterbil-
dungsmodul durchgeführt hat
[institution to implement the
further education modul]
Status der Institution [status of the institution]
2.5 Verwendete Sprache [lan-guages of instruction/ examination]
3 Angaben zur ebene der Qualifikation [level of the qualification]
3.1 Ebene der Qualifikation (Grad des Abschlusses) [level]
3.2 Dauer der Qualifikation [official length of program]
3.3 Zugangsvoraussetzung [ac-cess requirements]
Kapitel A Vorlagen
61
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VERSION 4.0
4 Angaben zum Inhalt und zu den Qualifikationszielen [contents and results of the qualification]
4.1 Form der Qualifikation (Voll-, Teilzeit) [model]
4.2 Qualifikationsprofil des Absol-venten (Fähigkeiten, Kenntnisse) [program requirements]
4.3 Einzelheiten zur Qualifikation (detailliertere Beschreibung der Fähigkeiten) [program details]
4.4 Notensystem und Hinweise
zur Vergabe von Noten [grading
scheme]
4.5 Gesamtnote (ausgeschrieben und als Zahl) [overall classificati-on]
5 Angaben zum Status der Qualifikation [function of qualification]
5.1 Zugang zu weiterführenden Studien und Berufen [access to studies, focal point of the work]
5.2 Beruflicher Status [Profession-al Status]
6 Weitere Angaben [additional information]
6.1 Weitere Angaben welche für die Ausweisung/ Anerkennung des Weiterbildungsmoduls hilfreich sind (Konzeptionierung)
6.2 Informationsquellen für er-
gänzende Angaben (Internet,
Broschüren) [Further Informa-
tion Sources]
7 Zertifizierung [certification of the supplement]
7.1 Bezug auf Originaldoku-
mente [relates to original
documents]
certificate <name>
7.2 Datum der Zertifizierung
[date of certification]
7.3 Version des Qualitäts-
handbuches QWeMob, nach
der die Durchführung erfolgte
[version]
version
Kapitel A Vorlagen
62
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VERSION 4.0
7.4 Name und Unterschrift
des Modulverantwortlichen
[name and signature of in-
structor, date]
Datum, Stempel der Instituti-
on [official stamp]
Date:
Verpflichtende Anlage zur Vorlage Diploma Supplement:
8. INFORMATION ON THE GERMAN HIGHER EDUCATION SYSTEMi
8.1 Types of Institutions and Institutional Status
Higher education (HE) studies in Germany are offered at three types of High-
er Education Institutions (HEI).ii
- Universitäten (Universities) including various specialized institutions, offer
the whole range of academic disciplines. In the German tradition, universities
focus in particular on basic research so that advanced stages of study have
mainly theoretical orientation and research-oriented components.
- Fachhochschulen (Universities of Applied Sciences) concentrate their study
programmes in engineering and other technical disciplines, business-related
studies, social work, and design areas. The common mission of applied re-
search and development implies a distinct application-oriented focus and pro-
fessional character of studies, which include integrated and supervised work
assignments in industry, enterprises or other relevant institutions.
- Kunst- und Musikhochschulen (Universities of Art/Music) offer studies for
artistic careers in fine arts, performing arts and music; in such fields as direct-
ing, production, writing in theatre, film, and other media; and in a variety of
design areas, architecture, media and communication.
Kapitel A Vorlagen
63
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VERSION 4.0
Higher Education Institutions are either state or state-recognized institutions.
In their operations, including the organization of studies and the designation
and award of degrees, they are both subject to higher education legislation.
8.2 Types of Programmes and Degrees Awarded
Studies in all three types of institutions have traditionally been offered in inte-
grated "long" (one-tier) programmes leading to Diplom- or Magister Artium
degrees or completed by a Staatsprüfung (State Examination).
Within the framework of the Bologna-Process one-tier study programmes are
successively being replaced by a two-tier study system. Since 1998, a
scheme of first- and second-level degree programmes (Bachelor and Master)
was introduced to be offered parallel to or instead of integrated "long" pro-
grammes. These programmes are designed to provide enlarged variety and
flexibility to students in planning and pursuing educational objectives, they
also enhance international compatibility of studies.
For details cf. Sec. 8.4.1, 8.4.2, and 8.4.3 respectively. Table 1 provides a
synoptic summary.
8.3 Approval/Accreditation of Programmes and Degrees
To ensure quality and comparability of qualifications, the organization of stud-
ies and general degree requirements have to conform to principles and regu-
lations established by the Standing Conference of the Ministers of Education
and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany
(KMK).iii In 1999, a system of accreditation for programmes of study has be-
come operational under the control of an Accreditation Council at national
level. All new programmes have to be accredited under this scheme; after a
successful accreditation they receive the quality-label of the Accreditation
Council.iv
(Vgl.. Fussnoten I – VII, Seite IX)
Kapitel A Vorlagen
64
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VERSION 4.0
Abbildung 5: Prozess Diploma Supplement
Integrated/Long (One-Tier) Programmes Doctorate (Dr.)
Transfer Procedures
Doctorate
(Dr.)
(Thesis research; may include formal
course work)
Diplom (FH) degree [4 years]
Diplom & M.A. degrees, Certificates, certified examinations [4.5 years]
Doctorate
(Dr.)
UNIVERSITIES (Universitäten) & SPECIALISED INSTITUTIONS
of university standing (Theologische und
Pädagogische Hochschulen)
[Doctorate]
UNIVERSITIES OF APPLIED SCIENCES
(UAS)
(Fachhochschulen) (FH)
UNIVERSITIES OF ART/MUSIC
Kunst-/ Musikhochschulen)
Diplom & Magister Artium (M.A.) degrees [4-5 years]
Staatsprüfung (State Examination) [3-6.5 years]
Master (M.A./M.Sc./M.Eng./LL.M)
[1-2 years] Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng./LL.B)
[3-4 years]
Master (M.A./M.Sc./M.Eng./LL.M)
1-2 years Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng./LL.B)
[3-4 years]
Master (M.A./M.F.A./M.Mus.)
[1-2 years] Bachelor (B.A./B.F.A./B.Mus.)
[3-4 years]
Transfer Procedures
Transfer Procedures
Transfer Procedures
Programmes/ Degrees
Level
First degree
Second degree
Transfer Procedures
COMPANY-INTERNAL
FURTHER EDUCATION on Master Deg. Level
Internal further education expert courses on master level,
workload 30 –180 course hours, quality-assured (QWeMob)
Kapitel B Beispiele
65
B
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VERSION 4.0
B Beispiele
B.1 Unternehmensdokumente ................................................................... 66
B.1.1 Modulbeschreibung ................................................................... 66
B.1.2 Workloadberechnung ................................................................ 67
B.1.3 Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung ............................. 68
B.1.4 Profil des Dozenten/ Modulverantwortlichen ............................. 69
B.1.5 Evaluation 1. Phase .................................................................. 71
B.1.6 Evaluation 2. Phase .................................................................. 71
B.1.7 Prüfungsordnung ....................................................................... 71
B.1.8 Veranstaltungseckdaten ............................................................ 75
B.2 Teilnehmerdokumente ......................................................................... 76
B.2.1 Teilnahmebescheinigung ........................................................... 76
B.2.2 Zertifikat .................................................................................... 77
B.2.3 Diploma Supplement ................................................................. 78
Kapitel B BeispieleAnwendung der Kriterien
66
Beis
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VERSION 4.0
B.1 Unternehmensdokumente
Weitere Unterlagen können auf Anfrage vom Unternehmen bereitgestellt werden. Die Modul-
beschreibung ist ebenso Teilnehmerdokument und ist den Teilnehmenden, die ein Zertifikat
erworben haben, auszuhändigen.
B.1.1 Modulbeschreibung
Modulbeschreibung
„Elektrische Traktionsantriebe im Automobil“
1. Anbietende Institution Maschinen GmbH, Musterstr. 1, 1234 Berlin
[email protected], Tel. (0123) 654873
2. Modulbezeichnung Elektrische Traktionsantriebe im Automobil
3. Modulkoordination Wilhelm Guckel, Dr.-Ing.
4. Dauer des Moduls 8 Wochen
5. Lehr-/ Lernmethoden Vorlesung, Selbstorganisiertes Lernen
6. Lernergebniskontrolle Klausur
7. Verwendbarkeit Elektromobilität, Elektrotraktion, elektrische Maschinen, Me-
chatronik, Automatisierungstechnik
8. TN- Voraussetzung Abgeschlossenes Bachelor Studium, Grundkenntnisse Elektrotechnik
9. Workload 60h (Zeitstunden)
10. Lernergebnisse Der Teilnehmer ist nach erfolgreichem Abschluss in der Lage:
Grundlegende Funktionsweisen Elektrischer Maschinen zu beschreiben
Berechnung von Kräften und Drehmomenten Elektrischer Maschinen durchzuführen
Simulationsmodelle von elektrischen Maschinen zu erstel-len
Funktionsweise der Feldorientierten Ansteuerung zu be-schreiben
Ansteuerung von elektrischen Maschinen über Leistungs-elektronik zu beschreiben
11. Inhalte Elektrische Maschinen
Magnetkreise / Typen von elektrischen Maschinen
Aufbau und Funktionsweise Synchronmaschinen
Feldorientierung
12. Literatur Vorlesungsskript, M. M. „Elektrische Maschinen“
13. Dozent Michael Meier, Dipl.-Ing. (FH)
14. Titel Elektrische Maschinen
Kapitel B Beispiele
67
B
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VERSION 4.0
B.1.2 Workloadberechnung
Workload des Weiterbildungsmoduls „Elektrische Traktionsantriebe im Automobil“
Modulbezeichnung Elektrische Traktionsantriebe im Automobil
Dozent Modulverantwortlicher
Michael Meier (Dipl.-Ing. (FH)) Wilhelm Guckel (Dr.-Ing.)
Lehrmethoden Workloadberechnung Umfang in
Zeitstunden
1. Dozentengebundene Vermittlung
Vorlesung 4 Blöcke je 4 Stunden 16
Gruppenarbeit Beispielaufgaben 4
Summe 20
2. Selbstorganisiertes Lernen
Vor- und Nachbereitung der Modulunterlagen
Aufarbeiten der Lehrmaterialien 25
Summe 25
3. Lernergebniskontrolle (LK)
Vorbereitung Lernergebniskontrolle
Vorbereitung 12,5
Teilnahme an schriftlicher Lernergebniskontrolle
Abfrage von erworbenen Kompetenzen 2,5
Summe 15
Gesamtsumme 60
Kapitel B Beispiele Anwendung der Kriterien
68
Beis
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VERSION 4.0
B.1.3 Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung
Kompetenz- und Lernergebnisbeschreibung des Moduls „Elektrische Traktionsantriebe im Automobil“
Lernergebnis zugeordnete Lernzielstufe (LS)
Gewich-tung der LS
1
(Σ100%)
Lehr-methode
2Kompetenz-dimension
Lernergeb-nis-kontrolle
3
…FunktionsweisenElektrischer Ma-schinen zu be-schreiben
Verstehen 25%
Vortrag, Fach- und Methoden-kompetenz
schriftliche Klausur
…Ansteuerung vonelektrischen Ma-schinen zu be-schreiben
Vortrag Fach-kompetenz
schriftliche Klausur
…Feldorientierungbeschreiben
Analysieren 60%
Vortrag, Gruppen-arbeit, selbst-organisiertes Lernen
Fach,- Methoden- und Sozial-kompetenz
schriftliche Klausur
…Berechnung vonKräften und Dreh-momenten durch-führen
Vortrag, Gruppen-arbeit, selbst-organisiertes Lernen
Fach,- Methoden- und Sozial-kompetenz
schriftliche Klausur
…Simulations-modelle Elektri-scher Maschinen erstellen
Synthetisie-ren
15%
Selbstor-ganisiertes Lernen, Simu-lation
Fach- und Methoden-kompetenz
Ergebnis-präsentation, Diskussion
(Quelle: Eigene Darstellung)
Hinweis:
1 In der Regel werden verschiedene Lehrmethoden für die Erreichung der verschiedenen Lernzielstufen
eingesetzt. Bei der Vermittlung der Lernzielstufen vier bis sechs empfiehlt der Leitfaden insbesondere
praxisnahe Übungen (Beispiele, Labore, Übungen) zu integrieren. Die Lehrmethoden können einzelne
oder mehrere Lernzielstufen abdecken.
2 Die Angabe der Gewichtung der Lernzielstufen in Prozent gibt eine Hilfestellung für einen möglichen
Schwerpunkt der Veranstaltung an.
3 Die Lernergebniskontrollen sollten alle formulierten Lernergebnisse beinhalten.
Kapitel B Beispiele
69
B
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VERSION 4.0
B.1.4 Profil des Dozenten/ Modulverantwortlichen
Profil des Dozenten/ Modulverantwortlichen „Elektrische Traktionsantriebe im Automobil“
Vorname, Name Michael Meier
Rolle(n) Dozent Modulverantwortlicher x
Fachliche Qualifikation
Akademischer Abschluss (Min. Dip-lom- (Uni) oder Masterabschluss)
Dipl.-Ing. (FH)
Akademischer Hintergrund (Studienrichtung)
Maschinenbau
Berufserfahrung (Jahreszahl, Dauer)
Seit 2009, 5 Jahre
Erfahrung in der Lehre oder Aus-/ Fortbildung
Lehrerfahrung (Jahreszahl oder Umfang, Regelmä-ßigkeit)
keine
Schwerpunkte (Fachrichtung der Lehrerfahrung)
keine
Fachvorträge / Publikationen (Kongressvorträge, interne Vorträge, …) (Für Hochschulen, Unternehmen,…)
2 Kongressvorträge, ca. 5 interne Vorträge
Weiterbildungsveranstaltungen (Seminar, Workshop, Vorlesung,..) (in Tagen, Stunden, Regelmäßigkeit,…)
keine
Kapitel B Beispiele
70
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VERSION 4.0
Profil des Dozenten/ Modulverantwortlichen „Elektrische Traktionsantriebe im Automobil“
Name Wilhelm Guckel
Rolle(n) Dozent Modulverantwortlicher x
Fachliche Qualifikation
Akademischer Abschluss (Min. Dip-lom- (Uni) oder Masterabschluss)
Dr.-Ing.
Akademischer Hintergrund (Studienrichtung)
Elektrotechnik
Berufserfahrung (Jahreszahl, Dauer)
Seit 1992, 10 Jahre
Erfahrung in der Lehre oder Aus-/Fortbildung
Lehrerfahrung (Jahreszahl oder Umfang,…)
Seit 2003
Schwerpunkte (Fachrichtung der Lehrerfahrung)
Elektromotoren und Antriebsregelung
Fachvorträge / Publikationen (Kongressvorträge, interne Vorträge, …) (Für Hochschulen, Unternehmen,…)
15 Kongressvorträge, ca. 30 interne Vorträge für Unternehmen der Automobilindustrie und Hochschulen mit Schwerpunkt Maschinenbau
Weiterbildungsveranstaltungen (Seminar, Workshop, Vorlesung,..) (in Tagen, Stunden, Regelmäßigkeit,…)
4 SWS Vorlesungen „Elektronik“ an der Universi-tät Musterstadt, einmal pro Jahr
Kapitel B Beispiele
71
B
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VERSION 4.0
B.1.5 Evaluation 1. Phase
Siehe A.1.5 Vorlagen Evaluation 1. Phase
B.1.6 Evaluation 2. Phase
Siehe A.1.6 Vorlagen Evaluation 2. Phase
B.1.7 Prüfungsordnung
Möglicher Aufbau einer Prüfungsordnung:
1 Geltungsbereich der Prüfungsordnung
2 Datum der geltenden Fassung
3 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Weiterbildungsmodul
4 Aufbau und Ablauf eines Weiterbildungsmoduls
5 Kriterien für die Vergabe eines Zertifikats für ein Weiterbildungsmodul
5.1 Dozentengebundene Vermittlung
5.2 Selbstorganisiertes Lernen
6 Bewertung
6.1 Termine und Fristen
6.2 Benotung
6.3 Täuschungsversuch
1 Geltungsbereich der Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung regelt den Ablauf von einem Weiterbildungsmodul sowie die
Verfahren der Prüfungen. Die Vergabe von Zertifikaten erfolgt ausschließlich nach
Einhaltung der beschriebenen Kriterien. Besonderheiten einzelner Weiterbildungs-
module sind in der jeweiligen Ergänzung festgehalten.
- Elektrische Traktionsantriebe in Straßenfahrzeugen -
Kapitel B Beispiele
72
Beis
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VERSION 4.0
2 Datum der geltenden Fassung
Diese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Genehmigung am Tag nach ihrer Be-
kanntmachung in Kraft.
3 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Weiterbildungsmodul
Zu einem Weiterbildungsmodul wird zugelassen, wer über einen entsprechenden
Hochschulabschluss (mindestens Bachelor) verfügt oder vergleichbare Kenntnisse
nachweisen kann.
4 Aufbau und Ablauf eines Weiterbildungsmoduls
Ein Weiterbildungsmodul besteht aus Veranstaltungsblöcken mit einer dozentenge-
bundenen Vermittlung und/ oder dem selbstorganisierten Lernen und schließt mit
einer Lernergebniskontrolle ab.
5 Kriterien für die Vergabe eines Zertifikats für ein Weiterbildungsmoduls
Um ein Zertifikat zu erhalten, müssen folgende Leistungen erbracht werden:
5.1 Dozentengebundene Vermittlung
Aktive Teilnahme an der Auftaktveranstaltung, Präsenzphase und prakti-
schen Übungen
Bestehen aller Lernergebniskontrollen mit einem Ergebnis ≥ 50% („be-
standen“) bzw. bei einem Ergebnis < 50% („nicht bestanden“)
Der Dozent stellt die Lernergebniskontrolle und bewertet diese (eine
Empfehlung zur Benotung findet sich unter Punkt 6.2)
5.2 Selbstorganisiertes Lernen
Fristgerechte Bearbeitung von Vorbereitungsunterlagen, z.B. Skripte,
Aufgaben und Tests
Fristgerechte und erfolgreiche Bearbeitung einer Einsendeaufgabe als
Lernergebniskontrolle
Bei einer Gruppenaufgabe ist sicherzustellen, dass die Leistungen des
Einzelnen klar erkennbar und eindeutig zu benoten sind.
Kapitel B Beispiele
73
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VERSION 4.0
6 Bewertung
Nach erfolgreicher Beendigung des Weiterbildungsmoduls erhalten die Teilnehmer
ein Zertifikat, ein Diploma Supplement und eine Modulbeschreibung.
Es werden die Prozentpunkte und die Note der Leistungsergebniskontrolle ausge-
wiesen.
Der Arbeitsaufwand des Weiterbildungsmoduls ist der jeweiligen Modulbeschreibung
zu entnehmen.
6.1 Termine und Fristen
Die Termine und Fristen für die Bearbeitung der Vorbereitungsmaterialien/-
aufgaben sowie der Leistungsergebniskontrolle und Gruppenarbeiten sind verbind-
lich. Eine verspätete Abgabe/ Erfüllung wird mit „nicht bestanden“ bewertet.
6.2 Benotung
Die Benotung der Leistungsergebniskontrolle obliegt dem Dozenten. Für die Bewer-
tung der einzelnen Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden:
Notenempfehlung
Punkte in %
Note Bewertung Beschreibung
97 - 100 1,0 Sehr gut
Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung 92 - 96 1,3
89 - 91 1,7
Gut Eine den Anforderungen voll entspre-chende Leistung
85 - 88 2,0
81 - 84 2,3
76 - 80 2,7
Befriedigend Eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung
71 - 75 3,0
67 - 70 3,3
58 - 66 3,7 Ausreichend
Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht 50 - 57 4,0
0 - 49 5,0 Nicht bestan-den
Eine Leistung mit erheblichen Mängeln
Kapitel B Beispiele
74
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VERSION 4.0
6.3 Täuschungsversuch
Wird das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung
nicht zugelassener Hilfsmittel erbracht, gilt die betreffende Prüfungsleistung
als „nicht bestanden“.
In besonders schweren Fällen – insbesondere bei Plagiaten – wird das end-
gültige Nichtbestehen der Prüfung und damit das Scheitern in dem Modul
festgestellt. In diesem Fall wird kein Zertifikat vergeben.
Kapitel B Beispiele
75
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VERSION 4.0
B.1.8 Veranstaltungseckdaten
Eckdaten zur Veranstaltungsdurchführung Leistungselektronik
Inhaltliche Beschreibung der Veranstaltung (Quelle:Modulbeschreibung)
Aufbau der Theoriemodule
• Grundlagen der Leistungselektronik (Funktionsweise, Aufbau,Komponenten)
• Anwendung und Anforderungen von Leistungselektronik im E-Fahrzeug
• Grundlagen zur Regelung von elektrischen Maschinen• Grundlagen zu elektrischen Maschinen
Aufbau der Laborversuche
• Rechnerübung zur Vertiefung der Antriebsregelung• Versuche am Automotive Prüffeld zur Vertiefung der Theo-
riemoduleDer Teilnehmer ist nach erfolgreichem Abschluss in der Lage…
… die Funktionsweise von Leistungselektronik beschreiben zu kön-nen
… die Anforderungen von Leistungselektronik bei Traktionsantriebenbenennen zu können
… die Grundlagen zur Ansteuerung elektrischer Maschinen erläuternzu können
… die Modellbildung und Regelung von Traktionsanwendungen aus-führen zu können
… die Zusammenhängen an einem Automotive Prüfstand untersu-chen zu können.
Termine der Veranstaltung 16.03.2016 13:00 bis 16:30 17.03.2016 08:30 bis 16:30 18.03.2016 08:30 bis 16:30
Ort der Veranstaltung Institut für Elektrische Maschine und Leistungselektronik Welfengarten 1
30167 Hannover Telefon: 0511 / 000 – 1234, E-Mail: [email protected]
Workload
(Quelle: Modulbeschreibung) 17,5h
Zielgruppe
(Quelle: Modulbeschreibung) Das Modul richtet sich an Konzernangehörige mit einem abgeschlos-senen technischen Studium. Voraussetzungen sind Grundkenntnisse in der Elektrotechnik und Elektronik.
Anmeldung Bis 21.02.2016
Ansprechpartner für die Durchführung
Dr. Max Mustermann +49 (511) 000 000, +49 (170) 1234567 (mobil) Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Musterweg 39
30167 Hannover
Kapitel B Beispiele
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VERSION 4.0
B.2 Teilnehmerdokumente
B.2.1 Teilnahmebescheinigung
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG
Herr Max Mustermann
hat im Zeitraum vom 01. März 2016 bis 30. Juli 2016 an dem Weiterbildungsmodul
Elektrische Traktionsantriebe im Automobil Dipl.-Ing (FH) Michael Meier Maschinen GmbH
teilgenommen.
Das Weiterbildungsmodul hat einen Umfang von 44 Stunden und entspricht einem Qualifikationsniveau Master (EQR7).
Musterstadt, den 30.Juli 2016
_____________________ Maschinen GmbH Weiterbildungsverantwortlicher der Institution
_____________________ Dr.-Ing. Wilhelm Guckel Modulverantwortlicher
Beispiellogo
Entwickelt nach dem Qualitätshandbuch von QWeMob – Qualitätsmanagement Weiterbildung eMobilität Ein BMBF-gefördertes Verbundprojekt im Schaufenster elektromobilität der Partner HaW Ostfalia, TU Braunschweig Continental AG, IAV GmbH, Volkswagen AG
Ein Verbundprojekt der
Kapitel B Beispiele
77
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VERSION 4.0
B.2.2 Zertifikat
ZERTIFIKAT
Herr Max Mustermann
hat im Zeitraum vom 01. März 2016 bis 30. Juli 2016 an dem Weiterbildungsmodul
Elektrische Traktionsantriebe im Automobil Dipl.-Ing (FH) Michael MeierMaschinen GmbH
erfolgreich teilgenommen.
Das Weiterbildungsmodul hat einen Umfang von 59 Stunden und entspricht einem Qualifikationsniveau Master (EQR7).
Musterstadt, den 30.Juli 2016
_____________________Maschinen GmbH Weiterbildungsverantwortlicher der Institution
_____________________Dr.-Ing. Wilhelm Guckel
Modulverantwortlicher
Beispiellogo
Entwickelt nach dem Qualitätshandbuch von QWeMob – Qualitätsmanagement Weiterbildung eMobilitätEin BMBF-gefördertes Verbundprojekt im Schaufenster elektromobilität der Partner
HaW Ostfalia, TU Braunschweig Continental AG, IAV GmbH, Volkswagen AG
Ein Verbundprojekt der
Kapitel B Beispiele
78
Beis
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VERSION 4.0
B.2.3 Diploma Supplement
Diploma Supplement
Elektrische Traktionsantriebe im Automobil
1 Angaben zum Inhaber der Qualifikation [holder of the qualification]
1.1 Familienname [last name]
1.2 Vorname [first name]
Mustermann, Max
1.3 Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland [date, place of birth]
01.01.1111, Musterstadt, Deutschland
2 Angaben zur Qualifikation [qualification]
2.1 Bezeichnung der erworbenen Qualifikation/ Titel [Name of qualifi-cation/ Title]
Zertifikat für Aufbau, Berechnung und Regelung
elektrischer Maschinen
Bezeichnung des Titels der
Zertifikation
Elektrische Traktionsantriebe im Automobil
2.2 Hauptstudienfach/-fächer, in
der die Qualifikation einzuordnen
ist [main field(s) of study for the
qualification]
Elektrotechnik und Antriebstechnik
2.3 Institution, welche die Quali-
fikation verliehen hat [Institution
awarding the qualification]
Maschinen GmbH
Status der Institution
[status of the institution]
Unternehmen
2.4 Institution, die das Weiterbil-
dungsmodul durchgeführt hat
[institution to implement the
further education modul]
Maschinen GmbH
Status der Institution [status of the institution]
Unternehmen
2.5 Verwendete Sprache [lan-guages of instruction/ examination]
Deutsch
3 Angaben zur ebene der Qualifikation [level of the qualification]
3.1 Ebene der Qualifikation (Grad des Abschlusses) [level]
Wissenschaftliche Weiterbildung auf Masterni-veau (EQR 7)
3.2 Dauer der Qualifikation [of-ficial length of program]
59 Zeitstunden, 8 Wochen
3.3 Zugangsvoraussetzung [ac-cess requirements]
Hochschulabschluss (Mind. Bachelor), Berufs-
erfahrung in Elektrotechnik
Kapitel B Beispiele
79
Beis
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le
VERSION 4.0
4 Angaben zum Inhalt und zu den Qualifikationszielen [contents and results of the qualification]
4.1 Form der Qualifikation (Voll-, Teilzeit) [model]
Weiterbildung berufsbegleitend (Teilzeit)
4.2 Qualifikationsprofil des Absol-venten (Fähigkeiten, Kenntnisse) [program requirements]
Allgemeine Grundlagen bezüglich Elektrotechnik und Fahrzeugaufbau
4.3 Einzelheiten zur Qualifikation (detailliertere Beschreibung der Fähigkeiten) [program details]
Elektrische Maschinen
Magnetkreise
Typen von elektrischen Maschinen
Aufbau und Funktionsweise Synchronma-
schinen
Feldorientierung
4.4 Notensystem und Hinweise
zur Vergabe von Noten [grading
scheme]
Siehe Prüfungsordnung für das Weiterbildungs-
modul
4.5 Gesamtnote (ausgeschrieben und als Zahl) [overall classificati-on]
Gut (1,7)
5 Angaben zum Status der Qualifikation [function of qualification]
5.1 Zugang zu weiterführenden Studien und Berufen [access to studies, focal point of the work]
Anerkennungsfähig für ein Hochschulstudium
5.2 Beruflicher Status [Profession-al Status]
Mitarbeiter im Unternehmen
6 Weitere Angaben [additional information]
6.1 Weitere Angaben welche für die Ausweisung/ Anerkennung des Weiterbildungsmoduls hilfreich sind (Konzeptionierung)
Die betriebliche Weiterbildung wurde auf Grundlage
des Qualitätsleitfadens der Initiative „QWeMob“ kon-
zeptioniert
6.2 Informationsquellen für er-
gänzende Angaben (Internet,
Broschüren) [further informati-
on Sources]
Zum Unternehmen: http://www.m-gmbh.com
7 Zertifizierung [certification of the supplement]
7.1 Bezug auf Originaldoku-
mente [relates to original
documents]
Zertifikat „Elektrische Traktionsantriebe im Automobil“
7.2 Datum der Zertifizierung
[date of certification]
Zertifikat vom 30. Juli 2014
Kapitel B Beispiele
80
Beis
pie
le
VERSION 4.0
7.3 Version des Qualitäts-
handbuches QWeMob, nach
der die Durchführung erfolgte
[version]
Version 3.1
7.4. Name und Unterschrift des Modulverantwortli-chen, Datum, offizieller Stempel [name and signature of instructor, date, official stamp]
7.4 Name und Unterschrift
des Modulverantwortlichen
[name and signature of in-
structor, date]
Datum, Stempel der Instituti-
on [official stamp]
Dr. Ing. Wilhelm Guckel
Datum: 30. Juli 2016
Verpflichtende Anlage zur Vorlage Diploma Supplement:
8. INFORMATION ON THE GERMAN HIGHER EDUCATION SYSTEMv
8.1 Types of Institutions and Institutional Status
Higher education (HE) studies in Germany are offered at three types of High-
er Education Institutions (HEI).vi
- Universitäten (Universities) including various specialized institutions, offer
the whole range of academic disciplines. In the German tradition, universities
focus in particular on basic research so that advanced stages of study have
mainly theoretical orientation and research-oriented components.
- Fachhochschulen (Universities of Applied Sciences) concentrate their study
programmes in engineering and other technical disciplines, business-related
studies, social work, and design areas. The common mission of applied re-
search and development implies a distinct application-oriented focus and pro-
fessional character of studies, which include integrated and supervised work
assignments in industry, enterprises or other relevant institutions.
- Kunst- und Musikhochschulen (Universities of Art/Music) offer studies for
artistic careers in fine arts, performing arts and music; in such fields as direct-
Kapitel B Beispiele
81
Beis
pie
le
VERSION 4.0
ing, production, writing in theatre, film, and other media; and in a variety of
design areas, architecture, media and communication.
Higher Education Institutions are either state or state-recognized institutions.
In their operations, including the organization of studies and the designation
and award of degrees, they are both subject to higher education legislation.
8.2 Types of Programmes and Degrees Awarded
Studies in all three types of institutions have traditionally been offered in inte-
grated "long" (one-tier) programmes leading to Diplom- or Magister Artium
degrees or completed by a Staatsprüfung (State Examination).
Within the framework of the Bologna-Process one-tier study programmes are
successively being replaced by a two-tier study system. Since 1998, a
scheme of first- and second-level degree programmes (Bachelor and Master)
was introduced to be offered parallel to or instead of integrated "long" pro-
grammes. These programmes are designed to provide enlarged variety and
flexibility to students in planning and pursuing educational objectives, they
also enhance international compatibility of studies.
For details cf. Sec. 8.4.1, 8.4.2, and 8.4.3 respectively. Table 1 provides a
synoptic summary.
8.3 Approval/Accreditation of Programmes and Degrees
To ensure quality and comparability of qualifications, the organization of stud-
ies and general degree requirements have to conform to principles and regu-
lations established by the Standing Conference of the Ministers of Education
and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany
(KMK).vii In 1999, a system of accreditation for programmes of study has be-
come operational under the control of an Accreditation Council at national
level. All new programmes have to be accredited under this scheme; after a
successful accreditation they receive the quality-label of the Accreditation
Council.IV
(Vgl.. Fussnoten I – VII, Seite IX)
Kapitel B Beispiele
82
Beis
pie
le
VERSION 4.0
Abbildung 6: Prozess Diploma Supplement
Integrated/Long (One-Tier) Programmes Doctorate (Dr.)
Transfer Procedures
Doctorate
(Dr.)
(Thesis research; may include formal
course work)
Diplom (FH) degree [4 years]
Diplom & M.A. degrees, Certificates, certified examinations [4.5 years]
Doctorate
(Dr.)
UNIVERSITIES (Universitäten) & SPECIALISED INSTITUTIONS
of university standing (Theologische und
Pädagogische Hochschulen)
[Doctorate]
UNIVERSITIES OF APPLIED SCIENCES
(UAS)
(Fachhochschulen) (FH)
UNIVERSITIES OF ART/MUSIC
Kunst-/ Musikhochschulen)
Diplom & Magister Artium (M.A.) degrees [4-5 years]
Staatsprüfung (State Examination) [3-6.5 years]
Master (M.A./M.Sc./M.Eng./LL.M)
[1-2 years] Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng./LL.B)
[3-4 years]
Master (M.A./M.Sc./M.Eng./LL.M)
1-2 years Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng./LL.B)
[3-4 years]
Master (M.A./M.F.A./M.Mus.)
[1-2 years] Bachelor (B.A./B.F.A./B.Mus.)
[3-4 years]
Transfer Procedures
Transfer Procedures
Transfer Procedures
Programmes/ Degrees
Level First degree
Second degree
Transfer Procedures
COMPANY-INTERNAL
FURTHER EDUCATION on Master Deg. Level
Internal further education expert courses on master level,
workload 30 –180 course hours, quality-assured (QWeMob)
Kapitel C FAQ – Häufige Fragestellungen
83
F
AQ
VERSION 4.0
C FAQ - Häufige Fragestellungen
Wozu kompetenzorientiert prüfen? ................................................................. 84
Gibt es einen fixen Richtwert für die Berechnung/ Bemessung von der
„Dozentengebundenen Vermittlung“ (Präsenzzeit) und der
„Dozentenungebundenen Lernen“ (Selbststudium)? ...................................... 84
Gibt es einen fixen Richtwert für die Berechnung/ Bemessung der
Prüfungsvorbereitungszeit für die Lehrenden und Lernenden? ...................... 85
Wie unterscheiden sich die einzelnen Niveaustufen aus dem
Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) in Hinblick auf die
Kompetenzbeschreibung? .............................................................................. 85
Warum wird zwischen Zertifikat und Teilnahmebescheinigung
unterschieden? .............................................................................................. 87
Wie gebe ich richtig Feedback? Wie nehme ich Feedback an? ..................... 87
Was kann man tun, wenn der Workload der Weiterbildungsmodule unter
30 Stunden liegt? ........................................................................................... 89
Welche Aspekte muss ich berücksichtigen, wenn ich meine erworbenen
Kompetenzen an einer Hochschule anerkennen und schließlich
anrechnen möchte? ........................................................................................ 89
Woran sollte ich mich orientieren, wenn ich einen Feedbackprozess
durchführe? .............................................................................................. 92
Wie gehe ich vor, wenn Module mit externen Anbietern durchgeführt
werden sollen/müssen? .................................................................................. 93
Kapitel C FAQ - Häufige Fragestellungen
84
FA
Q
VERSION 4.0
Wozu kompetenzorientiert prüfen?
(Hintergrundinformationen)
„Kompetenzorientiert prüfen“ bedeutet nicht nur das Wissen sondern auch die
Kompetenzen der Lernenden zu beurteilen. Angelehnt an Reis/ Ruschin 2007
und Allendorf 2002 ist das Ziel von Prüfungen die Anwendung der gelernten
Kompetenzen sichtbar zu machen.
Kompetenzorientierte Formen der Lernerfolgs- bzw. Lernergebnisüberprüfung
beziehen sich „auf alle Dimensionen von Handlungskompetenz.
erfassen Lernentwicklungen und Lernwege dynamisch und lernpro-
zessbegleitend auf einer breiten, vielfältigen Informationsbasis.
berücksichtigen die Lernenden als Subjekt ihrer Kompetenzentwick-
lung und demzufolge die Selbsteinschätzung der Lernenden über ihren
Lernerfolg.
fördern die Eigenverantwortung der Lernenden für ihre Lernprozesse.
erfassen und berücksichtigen kollektive Leistungen in sozial eingebun-
denen Lernsituationen.
unterstützen kompetenzorientiertes Lehren und Lernen“ (vgl. Allendorf
2002, S. 54).
Gibt es einen fixen Richtwert für die Berechnung/ Bemessung von der
„Dozentengebundenen Vermittlung“ (Präsenzzeit) und der
„Dozentenungebundenen Lernen“ (Selbststudium)?
Es gibt keinen fixen Umrechnungs- oder Richtwert in der Wissenschaft oder
Literatur. Eine Empfehlung (1/5-Relation) könnte ein Anwendungsbeispiel
bieten: 150h (5CP) = 127h Selbststudium, 23h Präsenzzeit; 30h (1CP) = 25h
Selbststudium, 5h Präsenzzeit). Letztlich kommt es jedoch darauf an, welcher
Inhalt vermittelt werden soll und welche Kompetenzen sich die Lernenden
aneignen sollen.
Kapitel C FAQ – Häufige Fragestellungen
85
F
AQ
VERSION 4.0
Gibt es einen fixen Richtwert für die Berechnung/ Bemessung der
Prüfungsvorbereitungszeit für die Lehrenden und Lernenden?
Auch hier gibt es keinen Richtwert und keine Hinweise. Das hängt von dem
Prozess ab, wie viel Zeitaufwand in die Prüfung investiert werden muss. Für
die Bereitstellung an Vorbereitungszeit gilt es, den Einschätzungen der Do-
zenten zu vertrauen. Der Dozent sollte/ könnte sich an dem Workload orien-
tieren – je weniger, desto weniger Aufwand für die Prüfungsvorbereitung. Zu-
dem kann ein Dozent natürlich nur das leisten, was an Ressourcen für die
Veranstaltung zur Verfügung steht. Generell kann gesagt werden, dass die
erste Vorbereitung die danach folgenden beeinflusst: Habe ich einmal einen
Leitfaden etc. für eine mündliche Prüfung erstellt, kann ich diesen zur Orien-
tierung auch bei der nächsten Prüfung verwenden.
Wie unterscheiden sich die einzelnen Niveaustufen aus dem
Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) in Hinblick auf die
Kompetenzbeschreibung?
Zur Orientierung dient der folgende Auszug aus dem EQR, welche die erfor-
derlichen Lernziele zur Erreichung der jeweiligen Niveaustufen beinhaltet:
Kapitel C FAQ - Häufige Fragestellungen
86
FA
Q
VERSION 4.0
Tabelle 12: Auszug der Niveaustufen 6-8 aus dem EQR K
en
ntn
iss
e
Niveau 6 Bachelor Niveau 7 Master Niveau 8 Promotion
Fortgeschrittene Kenntnisse in einem Arbeits- / Lernbereich unter Einsatz eines kritischen Verständ-nisses von Theorien und Grundsätzen
Spezialisiertes Wissen – in Anlehnung an neu-
este Erkenntnisse in einem Arbeits- / Lern-bereich
– als Grundlage für in-novative Denkansätze und/oder Forschung
– als Kritisches Be-wusstsein für Wissens-fragen in einem Be-reich und an Schnitt-stellen zwischen ver-schiedenen Bereichen
Spitzenkenntnisse – in einem Arbeits- /
Lernbereich – an der Schnittstelle
zwischen verschie-denen Bereichen
Fert
igke
iten
Fortgeschrittene Fer-tigkeiten – zur Beherrschung
des Faches – Innovationsfähigkeit – zur Lösung kom-
plexer und nicht vorhersehbarer Probleme in einem spezialisierten Ar-beits- / Lernbereich
Spezialisierte Prob-lemlösungsfertigkeiten – zur Gewinnung neuer
Kenntnisse in For-schung / Innovation
– Entwicklung neuer Verfahren
– Integration von Wissen aus verschiedenen Be-reichen
Weitest fortgeschritte-ne und spezialisierte Fertigkeiten, inkl. Syn-these und Evaluierung – zur Lösung zentraler
Fragestellungen in Forschung / Innova-tion
– zur Erweiterung / Neudefinition vor-handener Kenntnis-se oder beruflicher Praxis
Ko
mp
ete
nz
– Leitung komplexer fachlicher / berufli-cher Tätigkeiten / Projekte
– Übernahme von Entscheidungsver-antwortung in nicht vorhersehbaren Ar-beits- / Lernkontex-ten
– Übernahme der Verantwortung für berufliche Entwick-lung von Einzelper-sonen und Gruppen
– Leitung und Gestaltung komplexer, unvorher-sehbarer Arbeits- / Lernkontexte, für neue strategische Ansätze
– Übernahme von Ver-antwortung für Beiträge zum Fachwissen und zur Berufspraxis und/oder für die Über-prüfung der strategi-schen Leistung von Teams
– Fachliche Autorität, Innovationsfähigkeit, Selbstständigkeit, wissenschaftliche /
– berufliche Integrität und nachhaltiges Engagement bei der Entwicklung neuer Ideen oder Verfahren in führenden Arbeits- oder Lernkontexten, einschließlich der Forschung
(Vgl. Europäische Kommission 2008)
Kapitel C FAQ – Häufige Fragestellungen
87
F
AQ
VERSION 4.0
Warum wird zwischen Zertifikat und Teilnahmebescheinigung
unterschieden?
Das Zertifikat bescheinigt die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme
und die erfolgreiche Teilnahme an der zur Maßnahme gehörenden Lerner-
gebniskontrolle. Hinter dem Zertifikat steht somit eine Note, welche die Teil-
nahme an der Weiterbildungsmaßnahme als erfolgreich einstuft.
Eine Teilnahmebescheinigung erhalten Teilnehmende dann, wenn sie an ei-
ner Weiterbildungsmaßnahme aber nicht an der dazugehörigen Lernergeb-
niskontrolle teilgenommen haben. Sie erhalten auch dann nur eine Teilnah-
mebescheinigung, wenn sie an der Lernergebniskontrolle nicht erfolgreich
teilgenommen haben.
Nach den Qualitätskriterien des hier vorliegenden Handbuchs ist eine Weiter-
bildungsmaßnahme nur dann für einen Masterstudiengang an einer Hoch-
schule oder Universität anerkennungsfähig, wenn sie mit einem Zertifikat ab-
geschlossen wurde. Denn nur durch das Bestehen der Lernergebniskontrolle
wurde nachgewiesen, dass die Teilnehmenden die in der Modulbeschreibung
der Maßnahme festgehaltenen Kompetenzen auch tatsächlich erworben ha-
ben. Eine Teilnahmebescheinigung ist in der Regel für ein Mastermodul an
einer Hochschule oder Universität nicht anerkennungsfähig, da dieser Nach-
weis fehlt.
Wie gebe ich richtig Feedback? Wie nehme ich Feedback an?
Das Geben von Feedback sollte…
…konstruktiv und spezifisch sein, da zielorientiert, konkrete (auf Ver-
halten bezogene) Anregungen und Lösungsideen für ein zukunftsori-
entiertes Handeln erreicht werden können. D.h. auch, dass Verallge-
meinerungen vermieden werden sollten und konkrete Situationen be-
schrieben werden sollten.
Kapitel C FAQ - Häufige Fragestellungen
88
FA
Q
VERSION 4.0
…immer in der „Ich-Form“ gegeben werden und damit subjektiv formu-
liert werden.
…beschreibend und auf keinem Fall bewertend sein, d.h. vermeiden
Sie jede Interpretation und jede Infragestellung der Person des Feed-
backnehmers.
…vor allem positive Aspekte / Wahrnehmungen umfassen, damit Stär-
ken des Feedbacknehmers stärker ausgebaut.
…verlangt vom Feedbacknehmer die notwendige Bereitschaft das
Feedback aufnehmen zu wollen, d.h. sendet der Feedbacknehmer un-
bewusst (d.h. nonverbal) oder bewusst Signale, dass er im Moment
nicht in der Lage ist, dass Feedback aufzunehmen, verschieben Sie
diesen Termin.
…keine Änderungen einfordern, da dem Feedbacknehmer einzig mit-
geteilt kann, was das wahrgenommene Verhalten beim Feedbackge-
ber ausgelöst hat. Ob diese Information aus dem Feedback sein Ver-
halten ändert, entscheidet ausschließlich der Feedbacknehmer.
Das Annehmen von Feedback und Kritik sollte…
…als „Geschenk“ verstanden werden, d.h. ziehen Sie aus jedem
Feedback nützliche Impulse für Ihr zukünftiges Handeln und Wirken.
…bedeuten, dass man den Feedbackgeber ausreden lässt und dass
man sich nicht rechtfertigt, erklärt oder verteidigt. D.h. nicht, dass z.B.
Verständnisfragen stellen darf. Der Feedbackgeber beschreibt einzig
das gezeigte Wirken einer Person und nicht wie oder wer man ist.
…bedeuten, dass Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um für sich zu
bestimmen, welche Konsequenzen man letztlich aus dem Feedback
und kritische Aspekte ziehen will und sich für das Feedback bedanken.
Kapitel C FAQ – Häufige Fragestellungen
89
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VERSION 4.0
Was kann man tun, wenn der Workload der Weiterbildungsmodule unter
30 Stunden liegt?
Ist eine Weiterbildungsveranstaltung mit weniger als 30 Stunden Workload
bewertet, kann für die Anerkennung eines akademischen Moduls (> 30 Stun-
den) eine Bündelung von mehreren Einzelweiterbildungselementen zu einem
Modul erfolgen.
Welche Aspekte muss ich berücksichtigen, wenn ich meine erworbenen
Kompetenzen an einer Hochschule anerkennen und schließlich
anrechnen möchte?
1. Zulassung und Immatrikulation an der Hochschule:
Allgemeine Informationen über entsprechende Studienmöglichkeiten
bieten die Homepage, die Zentrale Studienberatung und das Immatri-
kulationsamt; eine individuelle Beratung wird dringend empfohlen.
Der Bewerber orientiert sich an den Zulassungskriterien bzw. -
beschränkungen im Wunschstudiengang (u.a. Form der Hochschulzu-
gangsberechtigung, akademische Vorqualifizierung und Mindestmaß
an Berufserfahrung als Kriterien entscheidend)
Der Bewerber reicht die Bewerbungsunterlagen (Einschreibung/ Im-
matrikulation) im Immatrikulationsamt der jeweiligen Hochschule ein.
Die Bewerbungsunterlagen findet man zumeist auf den Hochschul-
webseiten.
Die entsprechende Hochschule immatrikuliert erfolgreich den Bewer-
ber zum jeweiligen Semester. Der Bewerber erhält vom Immatrikulati-
onsamt die Unterlagen bis spätestens zum Start der Weiterbildungs-
veranstaltungen (d.h. nicht mit dem Semesterstart gleichzusetzen).
Kapitel C FAQ - Häufige Fragestellungen
90
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Q
VERSION 4.0
2. Anrechnung - nach erfolgreicher Immatrikulation -
Nach der erfolgten Immatrikulation sollten der Bewerber zu Beginn des
Studiums den Anspruch auf Anrechnung der außerhochschulisch er-
worbenen Kompetenzen und Leistungen (u.a. QWeMob- Module) prü-
fen lassen.
Der Bewerber kann einen Antrag auf Anrechnung in seiner Fakultät/
Ihrem Fachbereich stellen. Falls noch kein formeller Prozess an der
entsprechenden Hochschule existiert, sucht der Bewerber das Ge-
spräch mit den Studiengangsverantwortlichen.
Der Bewerber reicht dem Antrag auf Anrechnung zusätzlich alle
Nachweise seiner Leistungen ein, die angerechnet werden sollen.
(Ggf. kann der Bewerber auch die anzurechnenden Module bereits
konkret auflisten).
Nachgereichte Dokumente werden in der Regel nicht berücksichtigt.
Der Beauftragte für Anrechnung (i.d.R. ein Modulverantwortlicher) prüft
die vorgelegten Unterlagen und Dokumente auf Gleichwertigkeit zu
den hochschulischen Anforderungen (u.a. institutionelle Prüfung, In-
halts- und Niveauprüfung). Nach Abschluss leitet er das Ergebnis an
den zuständigen Prüfungsausschuss oder den Studiendekan weiter.
Der zuständige Prüfungsausschuss oder der Studiendekan erteilt dem
Studierenden den Bescheid über die Anrechnung und informiert zu-
sätzlich das jeweilige Prüfungsamt. Der Anrechnungsbescheid umfasst
Angaben darüber, welche Module/ Weiterbildungsveranstaltungen (mit
oder ohne Note) angerechnet werden.
Das jeweilige Prüfungsamt verbucht die angerechneten Leistungen im
Prüfungssystem.
Kapitel C FAQ – Häufige Fragestellungen
91
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AQ
VERSION 4.0
Abbildung 7: Prozessverlauf des Antragsverfahrens für die individuelle An-
rechnung von Modulen auf entsprechende Masterstudiengänge
(Eigene Darstellung)
1. Zulassung und Immatri-kulation an der Hoch-
schule
2. Anrech-nung nach
erfolgreicher Immatrikula-
tion
Antrag auf Anrechnung (ggf. Nachfragen in Fakultät/ Fach-
bereich)
Einreichen aller Nachweise, die angerechnet werden
sollen (ggf. Beratung durch Fakultät/Fachbereich)
Prüfung der Gleichwertig-keit und Erteilung des Be-scheids über (Nicht-) An-
rechnung ---------
Information an das Prü-fungsamt durch den Prü-fungsausschuss, das die anzurechnenden Leistun-
gen verbucht
Studierende
Studierende und Fachbe-
reich
Prüfungs-ausschuss
Fachbereich und Studie-
rende
Ausfüllen der Einschreibungs- und Immatrikulationspapiere
Erfolgreiche Immatrikulation des/ der Studierenden
I-Amt und Hochschule
Zulassungskriterien und Be-werbungsfristen beachten
Studieninte-ressierter
I-Amt und Studieninte-
ressierter
Prozessschritt Was? Wer?
Kapitel C FAQ - Häufige Fragestellungen
92
FA
Q
VERSION 4.0
Woran sollte ich mich orientieren, wenn ich einen Feedbackprozess
durchführe?
Neben diesen beiden Evaluationen, die sich primär auf die konkrete Weiter-
bildungsveranstaltung beziehen, sollen im Rahmen der Selbst- und Fremde-
valuation folgende Prozessschritte berücksichtigt werden, bei denen sowohl
der Dozent als auch der Modulverantwortliche aufgefordert sind, die Art und
Weise der Ausgestaltung und Durchführung zu evaluieren:
Tabelle 13: Prozess des Feedbacks
Prozess- schritt
Rollenbeschreibung des Feedbackgebers
Rollenbeschreibung des Feedbacknehmers
(1) Lesen und Zustimmung zu den Feedbackregeln
Lesen und Zustimmung zu den Feedbackregeln
(2) Terminfindung für Vorgespräch und gemeinsame Erfassung der Rahmenbedingungen rund um die Lehrveranstaltung
(3) Kurzes Feedback unmittelbar nach der Lehrveranstaltung
/
(4) Ausfüllen des Fremdevaluationsfragebogens während der Lehr-veranstaltung (s. Verlaufsprotokoll)
(5) Terminfindung und Abhalten eines Feedbackgesprächs auf Grund-lage der ausgefüllten Feedbackbögen der Teilnehmenden, des Feedbackgebers und der Selbstevaluation (ca. 60 Min)
A) Es startet der Dozent mit der Selbsteinschätzung (s. Selbsteva-luationsfragebogen)
B) Der Beobachter gibt Rückmeldungen (s. Fremdevaluationsfra-gebogen)
C) Sammlung und Aufgreifen von Idee sowie Anregungen für die didaktische Weiterentwicklung
D) Abschluss: Wie zufrieden bin ich mit mir? Was habe ich heute für mich gelernt?
Kapitel C FAQ – Häufige Fragestellungen
93
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VERSION 4.0
Wie gehe ich vor, wenn Module mit externen Anbietern durchgeführt
werden sollen/müssen?
Der folgende Prozess soll die Rollenverteilung zwischen dem Unternehmen
und dem jeweiligen Modulanbieter im Hinblick auf die Veranstaltungsorgani-
sation anhand des beauftragenden Unternehmens und des Modulanbieters
(Hochschule, anderes oder eigenes Unternehmen, Weiterbildungseinrichtun-
gen, Dozenten, etc.) beschreiben. Hierbei wird vordergründig die Ablauforga-
nisation dargestellt:
Abbildung 8: Beispielhafter Prozess für eine Ablauforganisation
(Eigene Darstellung)
Kapitel D Glossar – Weiterbildungsrelevante Fachbegriffe von A bis Z
94
Glo
ss
ar
VERSION 4.0
D Glossar – Weiterbildungsrelevante Fachbegriffe von A bis Z
Anerkennung .......................................................................................................... 96
Anrechnung ............................................................................................................ 97
Anwendungsorientierung (Master-Niveau) .............................................................. 98
Bachelor(-abschluss/-studiengang) ....................................................................... 102
Blended Learning.................................................................................................. 103
Bologna-Prozess .................................................................................................. 103
Credit Point (vgl. ECTS und Workload) ................................................................. 104
Constructive Alignment ......................................................................................... 104
Diploma Supplement (DS) .................................................................................... 104
Diversität .............................................................................................................. 105
Dozentengebundene Vermittlung .......................................................................... 106
ECTS .................................................................................................................... 106
Einschlägige Berufserfahrung ............................................................................... 106
EQR...................................................................................................................... 107
E-Learning ............................................................................................................ 107
European Standards and Guidelines (ESG) .......................................................... 108
Formal erworbenes Lernergebnis ......................................................................... 108
Generische Taxonomien ....................................................................................... 109
Gleichwertigkeit .................................................................................................... 109
Hochschulzugangsberechtigung ........................................................................... 110
Individuelle Anrechnungsverfahren ....................................................................... 110
Informell erworbenes Lernergebnis ....................................................................... 111
Kombinierte Anrechnungsverfahren ...................................................................... 111
Kompetenz ........................................................................................................... 112
Kompetenzorientierung ......................................................................................... 113
Leistungsnachweis ............................................................................................... 114
Leistungspunktesystem (vgl. ECTS) ..................................................................... 114
Lernergebniskontrolle ........................................................................................... 114
Lernergebnisorientierung (Outcome-Orientierung) ................................................ 115
Lernergebnisse (learning outcomes) ..................................................................... 115
Lernformen ........................................................................................................... 116
Lissabon-Konvention ............................................................................................ 117
Master(-studiengang) ............................................................................................ 118
Kapitel D Glossar – Weiterbildungsrelevante Fachbegriffe von A bis Z
95
G
loss
ar
VERSION 4.0
Modul ................................................................................................................... 119
Modularisierung .................................................................................................... 119
Modulbeschreibung .............................................................................................. 120
MOOCs ................................................................................................................ 121
Non-formal erworbenes Lernergebnis .................................................................. 121
Pauschale Anrechnungsverfahren ........................................................................ 121
Qualifikationsrahmen (QR) ................................................................................... 122
Qualität von Weiterbildungen ............................................................................... 123
Qualitätssicherung in der Hochschulbildung ......................................................... 124
Schlüsselkompetenzen ........................................................................................ 125
Selbstorganisiertes Lernen ................................................................................... 125
Weiterbildender Masterstudiengang ..................................................................... 126
Wissenschaftlichkeit ............................................................................................. 126
Workload .............................................................................................................. 127
Kapitel D Glossar – Weiterbildungsrelevante Fachbegriffe von A bis Z
96
Glo
ss
ar
VERSION 4.0
Anerkennung
Anerkennung bezeichnet im Allgemeinen die gegenseitige Anerkennung von
Qualifikationen (Befähigungsnachweise, Bescheinigungen, Diplome, Zertifika-
te, Zeugnisse oder Titel), die Staaten oder Organisationen durch Staaten
oder Organisationen verliehen wurden, Anerkennung bedeutet somit die
Feststellung der Gleichwertigkeit einer (ausländischen/ außerhochschuli-
schen) Bildungsqualifikation, die von der zuständigen Institution bestätigt
wird. Damir wird die andernorts erbrachte Leistung mit denselben Rechtswir-
kungen ausgestattet, wie sie mit derjenigen Qualifikation verbunden ist, deren
Rechtswirkung begehrt wird. Wird die Gleichwertigkeit der Kompetenzen/
Lernergebnisse festgestellt, können diese auf zu erbringende Leistungen aus
einem Bildungsangebot angerechnet werden. Im Rahmen der Zulassung zu
einem (Weiter-)Bildungsangebot können fehlende ECTS-Punkte ausgegli-
chen werden. (eigene Definition in Anlehnung an (HRK) Hochschulrektoren-
konferenz 2014/ Sturm/Hanak 2013)
Die Nutzung des Begriffs Anerkennung geht vor allem auf die Lissabon-
Konvention zurück, in der nur die länderübergreifende, aber nicht die inner-
staatliche Anerkennung erfasst wird. So findet sich dort nur der Terminus der
Anerkennung („recognition“), nicht aber der Begriff Anrechnung (s. Anrech-
nung).
Die Anerkennung von Leistungen spielt insbesondere beim Hochschulwech-
sel und beim Auslandsstudium eine Rolle. Selbst ein und dasselbe Studien-
fach kann an den einzelnen Hochschulen unterschiedliche (Prüfungs-) Leis-
tungen erfordern. Für die Studierenden gelten jeweils die Regeln der Hoch-
schule, an der sie aktuell studieren. Nach einem Hochschulwechsel muss
deshalb geprüft werden, welche Leistungen nach den Regeln der neuen
Hochschule bereits an der alten Hochschule erbracht wurden.
Der Prozess der Anerkennung setzt meist einen entsprechenden (formlosen)
Antrag des Studierenden voraus, der an den zuständigen Prüfungsausschuss
bzw. das zuständige Prüfungsamt zu richten ist. Bei einem Auslandsstudium
ist – ebenfalls auf der Grundlage eines entsprechenden Antrags des Studie-
Kapitel D Glossar – Weiterbildungsrelevante Fachbegriffe von A bis Z
97
G
loss
ar
VERSION 4.0
renden - zu prüfen, welche Leistungen aus dem Ausland für das Studium im
Inland angerechnet werden können. Im Zuge des Bologna-Prozesses soll die
Anerkennung von Leistungen (aus dem Ausland) durch die Einführung des
ECTS-Punkte-Systems und des Diploma Supplements sowie der Modularisie-
rung von Studiengängen erleichtert werden. Die Umsetzung der Neuerungen
ist noch nicht abgeschlossen.
Anrechnung
Eine einheitliche Begriffsverwendung lässt sich nicht feststellen. Der Begriff
wird im bundesdeutschen Raum oft als Synonym für Anerkennung impliziert,
zum Teil in Landeshochschulgesetzen auch parallel verwendet.
Der Begriff der Anrechnung beschreibt den Vorgang des Ersetzens einer oder
mehrerer Studien- und Prüfungsleistungen durch (außer-) hochschulisch er-
worbene Kompetenzen, die zuvor als gleichwertig anerkannt wurden. Dies
kann eine Reduzierung des Workload eines Studiengangs zur Folge haben.
Damit einhergehen eine zeitliche Verkürzung und/ oder eine Reduzierung der
Kosten für die Lernenden.
Weiterhin auch als eine „individuelle, pauschale oder kombinierte Anrechnung
von gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hoch-
schulwesens erworben wurden, die (…) einen zentralen Stellenwert für die
Öffnung von Hochschulen für nicht-traditionelle Studierendengruppen hat und
(…) den Übergang zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung erleich-
tert. Das Ziel ist es, bereits erworbene Kompetenzen nicht mehrfach abzufra-
gen und mehrmalige Lernschleifen zu vermeiden“ (eigene Definition in Anleh-
nung an (HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014 / Sturm/Hanak 2013, Frei-
tag et al. 2011).
Kapitel D Glossar – Weiterbildungsrelevante Fachbegriffe von A bis Z
98
Glo
ss
ar
VERSION 4.0
Anwendungsorientierung (Master-Niveau)
Im Rahmen der Bologna-Reform wurde ein gestufter Studienverlauf einge-
führt. Im Anschluss an das Bachelorstudium, die im eigentlichen Sinne den
Regelabschluss mit eigenständigem berufsqualifizierenden Profil bieten, sol-
len anschließend Masterstudiengänge entweder zu der wissenschaftlichen
Vertiefung und Schwerpunktbildung oder zu der Anwendungsorientierung der
im Bachelorstudium erworbenen Qualifikationen dienen.
Die Kultusministerkonferenz unterscheidet Masterstudiengänge unter Bezug-
nahme internationaler „Üblichkeiten“ in ihren Strukturvorgaben in „stärker an-
wendungsorientiert“ und in „stärker forschungsorientiert“. An die Wissen-
schaftlichkeit beider Profiltypen werden die gleichen Anforderungen gestellt.
Der Akkreditierungsrat hat verschiedene Deskriptoren für die Zuordnung der
Profiltypen benannt, die sich auf die Studienziele, die Lehrinhalte und Veran-
staltungsformen und die Lehrenden sowie die Ausstattung der Hochschu-
le/Verbindungen zum Umfeld beziehen.
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Tabelle 14: Unterscheidung der Masterstudiengänge
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vgl. Akkreditierungsrat 2004
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Zudem gilt es im Sinne des Employability-Ansatzes eine stärkere Praxis- und
Anwendungsorientierung in die Hochschullehre zu integrieren, z.B. durch
Praktika, Studienarbeiten, Exkursionen, Praxisvorträgen und Workshops.
Während dies auf das Studium an einer Fachhochschule im Sinne einer stär-
keren Praxisorientierung des Studiums traditionell gut funktioniert, ist die Leh-
re an einer Universität eher theoretisch ausgerichtet.
Bachelor(-abschluss/-studiengang)
Der Bachelorabschluss ist nach dem Europäischen Qualifikationsrahmen für
Hochschulabschlüsse der erste wissenschaftliche und berufsbefähigende
Hochschulabschluss (vgl. § 19 Abs. 2 HRG).
„Bachelorstudiengänge legen wissenschaftliche Grundlagen und vermitteln
neben der wissenschaftlichen (Fach-)Kompetenz auch Methodenkompetenz,
Selbst- und Sozialkompetenzen sowie berufsfeldbezogene, überfachliche
Qualifikationen. Sie dauern sechs bis acht Semester und sind in Module un-
terteilt, die auf das Erreichen von definierten Lernzielen auf unterschiedlichen
Niveaustufen ausgerichtet sind und in der Regel mit einer Prüfung abschlie-
ßen. Für die Module werden Credit Points vergeben, die sich an einem defi-
nierten Workload orientieren. Ein Semester entspricht dabei 30 Credit Points.
Für den Studienabschluss sind also 180 bis 240 Credit Points notwendig. In
die Abschlussnote fließen neben der Bachelorarbeit alle Leistungen ein, die
während des Studiums erbracht wurden. Nach einem erfolgreich absolvierten
Bachelorstudium können ein konsekutiver Masterstudiengang oder der Be-
rufseinstieg und mit mindestens einjähriger Berufserfahrung ein weiterbilden-
der, fachübergreifender Masterstudiengang folgen. Ein Bachelor an einer
Universität ist in der Regel nicht so berufsspezifisch orientiert wie der an einer
Fachhochschule“ (HRK nexus 2014).
Es gibt verschiedene Typen des Bachelorabschlusses:
Der Bachelor-of-Arts (B.A.)-Abschluss für i.a. geistes- und sozialwis-
senschaftliche Studiengänge.
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Der Bachelor-of-Sciene (B.Sc.)-Abschluss für naturwissenschaftliche
Studiengänge. Bei wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen kann
es einen Bachelor of Science oder einen Bachelor of Arts geben. Nach
der FIBAA-Akkreditierungskommission wäre ein Bachelor of Science
bei wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen angebracht, „wenn
nachgewiesen werden kann, dass quantitative betriebs- und volkswirt-
schaftliche Methoden/ Fragestellungen in signifikanter Weise zum Ein-
satz kommen und den Studiengang prägen.“
Der Bachelor-of-Engineering (B.Eng.)-Abschluss in den Ingenieurswis-
senschaften an (Fach-) Hochschulen ((HRK) Hochschulrektorenkonfe-
renz 2014).
Blended Learning
Unter Blended Learning (= vermischtes/ integriertes Lernen) versteht man ein
Lehr- bzw. Lernkonzept, in dem Präsenzveranstaltungen mit Angeboten des
E-Learning didaktisch und methodisch sinnvoll verbunden werden.
Bologna-Prozess
Der Bologna-Prozess beschreibt den hochschulpolitischen Aushandlungspro-
zess mit der abschließenden gemeinsamen Erklärung „Der Europäische
Hochschulraum“ von den für das Hochschulwesen zuständigen Ministern aus
29 europäischen Staaten am 19. Juni 1999 in Bologna begonnen. Bis zum
Jahr 2010 sollte ein Europäischer Hochschulraum verwirklicht sein, der mit-
tels der folgenden Instrumente eine erhöhte Vergleichbarkeit der einzelnen
Hochschulsysteme aufweisen sollte:
die Einführung gestufter Studiengänge mit den drei Stufen Bachelor,
Master und Promotion
die Vereinfachung der Anerkennung u. a. durch die Verwendung des
Diploma Supplements
die Einführung des Kreditpunktesystems ECTS
die Kooperation im Bereich der Qualitätssicherung
die Förderung der Mobilität der Hochschulangehörigen und
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die Stärkung einer europäischen Dimension der Hochschulbildung.
((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014).
Credit Point (vgl. ECTS und Workload)
Credit Points werden für Studien- und Prüfungsleistungen vergeben. Die An-
zahl der Credit Points beschreibt den Arbeitsaufwand (siehe Workload), der
für die Studierenden mit Lehrangeboten verbunden ist. Ein Credit Point ent-
spricht etwa 25 bis 30 Zeitstunden. Vergeben werden Leistungspunkte nur,
wenn in Weiterbildungsveranstaltungen Prüfungs- oder sonstige Leistungen
als Lernergebniskontrolle erbracht wurden.
Constructive Alignment
Constructive Alignments beschreiben die optimale Abstimmung von Lerner-
gebnissen, Weiterbildungsveranstaltungen und Lernergebniskontrollen aufei-
nander. Einerseits ist das Formulieren von Lernergebnissen ein wichtiges
Instrument, um präzise und transparent zu definieren, was das angestrebte
Ergebnis einer Weiterbildungsveranstaltung ist. Um jedoch die Studierenden
zum Tiefenlernen und Kompetenzerwerb anzuregen, muss man im Sinne ei-
nes Constructive Alignments die Inhalte und vor allem die Prüfungen an den
Lernergebnissen ausrichten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Studie-
rende die angestrebten Kompetenzen erwerben. Um eine Veranstaltung nach
Constructive Alignment zu gestalten, werden nach der Definition der Lerner-
gebnisse zunächst die Prüfungsformen festlegt, um danach Aufbau, Struktur
und Inhalte der Weiterbildungsveranstaltung an den Prüfungsaufgaben aus-
zurichten. Dieses Vorgehen ist aber nicht streng linear: so kann beispielswei-
se die Erkenntnis, dass bestimmte Lernergebnisse nicht sinnvoll zu prüfen
sind, dazu führen, das gewünschte Lernergebnis zu verändern (Wildt/ Wildt
2011).
Diploma Supplement (DS)
Das Diploma Supplement ist eine „englischsprachige Zeugnisergänzung mit
einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen. Es in-
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formiert über die absolvierten Studieninhalte, den Studienverlauf und die mit
dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen.
Mit dem Diploma Supplement soll die internationale Einstufung und Anerken-
nung deutscher Hochschulabschlüsse erleichtert werden. Ein Teil des Diplo-
ma Supplements, das National Statement, erläutert das deutsche Hochschul-
system und ordnet den vorliegenden Abschluss in dieses ein. Die HRK emp-
fiehlt den Hochschulen, das Diploma Supplement zusätzlich in Deutsch aus-
zustellen“ ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014).
Die im Anhang (A.1.8) angegebene Mustervorlage wurde von der Hochschul-
rektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz auf Grundlage der Euro-
päischen Kommission, dem Europarat und der UNESCO/CEPES konzipiert
(vgl. Hochschulrektorenkonferenz 2007). Sie soll deutsch-/englischsprachig
hinreichende einheitliche Angaben über die Eigenschaften, Stufen, Zusam-
menhänge, Inhalte und Art der Hochschulabschlüsse und über die mit dem
Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen geben.
Diversität
Im Rahmen der Hochschulpolitik bezieht sich der Begriff Diversität auf die
vielfältigen sozialen, ökonomischen und kulturellen Hintergründe von Studie-
renden. So soll die Studierendenschaft die Bevölkerungsvielfalt widerspie-
geln, sodass entsprechende Bevölkerungsgruppen, die bislang in der Hoch-
schulbildung unterrepräsentiert sind, vermehrt der Zugang zu hochschuli-
scher Bildung eröffnet werden soll, indem das Potenzial von Studierenden
dieser Gruppen gefördert wird und angemessene Rahmenbedingungen für
den erfolgreichen Abschluss des Studiums geschaffen werden. Dazu zählt
eine Verbesserung des Lernumfeldes (Beratung und Betreuung, Lehr-Lern-
Angebot), der Abbau von Hindernissen für ein Studium sowie die Schaffung
angemessener ökonomischer Voraussetzungen. Die Öffnung der Hochschu-
len bringt eine breitere Vielfalt von Studierenden in Bezug auf kulturelle und
soziale Herkunft, Alter, geschlechtliche Orientierung, Gesundheit, Lebensstil,
etc. mit sich ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014).
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Dozentengebundene Vermittlung
Die dozentengebundene Vermittlung (Kontaktzeit) beschreibt den Anteil am
studentischen Workload, der durch dozentengebundene Vermittlung und Prü-
fung von Unterrichtsstoff „vor Ort“ bestimmt ist. Die Kontaktzeit findet Eingang
in die Berechnung des Workload, der die Grundlage für die Zuordnung von
Leistungspunkten zu Modulen bzw. Weiterbildungsveranstaltungen ist.
ECTS
ECTS steht für die Abkürzung für European Credit Transfer and Accumulation
System – das europäische Erfassungssystem für zu erbringende und er-
brachte Leistungen von Studierenden. Mittels des ECTS-Systems sollen Leis-
tungen international lesbar und vergleichbar sein. Das ECTS löst das traditio-
nelle Noten- und Leistungssystem in Deutschland nicht ab, sondern ergänzt
dieses einerseits durch Credit Points, die Aufschluss darüber geben, wie viel
Arbeit ein Studierender in die Erbringung einer bestimmten Leistung gesteckt
hat. Für einen größeren Lernaufwand gibt es mehr Punkte; für verschiedene
erfolgreich abgeschlossene Veranstaltungen gibt es eine unterschiedliche
Anzahl von Kreditpunkten. Andererseits sollen die Studierenden zusätzlich zu
ihrer Note (also „Eins“ bis „Vier“) einen Notenspiegel bzw. Einstufungstabelle
erhalten. Aus diesem „ECTS-Grading Table“ wird deutlich, wie viele Studie-
rende eine Eins, wie viele eine Zwei, usw. erhalten haben. ECTS-Grading
Tables oder ECTS-Einstufungstabellen sind Instrumente, die die Übertragung
von Noten zwischen Hochschulen mit unterschiedlichen Benotungssystemen
und -kulturen erleichtern (Verweis auf (HRK) Hochschulrektorenkonferenz
2014 / Literaturverzeichnis: (HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014: HRK-
nexus Glossar, verfügbar unter http://www.hrk-nexus.de/meta/glossar
[14.08.2014).
Einschlägige Berufserfahrung
Die allgemeine Bedeutung des Wortes „einschlägig“ lautet nach dem Duden
„zu einem bestimmten Gebiet oder Fach gehörend, dafür zutreffend“
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(http://www.duden.de/ rechtschreibung/einschlaegig; 11.04.2014) (vgl. § 18
Abs. 4 NHG).
Im Hochschulkontext ist die berufliche Berufserfahrung bzw. Vorbildung für
ein (weiterführendes) Weiterbildungsstudium für Akademiker oder im Allge-
meinen für ein Studium ohne Abitur unerlässlich. Für ein Bachelorstudium
ohne Abitur gilt der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf als
berufliche Qualifikation für einen Hochschulzugang. Außerdem wird eine ein-
schlägige, oft mehrjährige (meist drei Jahre) Berufserfahrung vorausgesetzt.
Die exakten Zulassungsvoraussetzungen variieren in den einzelnen Bundes-
ländern und an den verschiedenen Hochschulen. Meistens kann man sich nur
für Studiengänge aus dem Bereich bewerben, in dem man berufliche Erfah-
rung vorweisen kann (vgl. § 18 Abs. 4 NHG). Für ein weiterführendes Weiter-
bildungsstudium ist die einschlägige berufliche Erfahrung in der übertragenen
oder einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit (ein bis drei
Jahre) notwendig. D.h. unter Berufserfahrung können nur Zeiten in einem
Arbeits- und Dienstverhältnis berücksichtigt werden.
EQR
Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) ist eine europäische Initiative
zur besseren Vergleichbarkeit der nationalen Bildungsabschlüsse in Europa.
Er ist eines von verschiedenen Instrumenten, mit denen die EU die Schaffung
eines europäischen Bildungsraums verwirklichen möchte, in dem alle Bürge-
rinnen und Bürger sich frei bewegen, weiterbilden und arbeiten können. Hier-
zu ist es nötig, dass die verschiedenen nationalen Abschlüsse und Qualifika-
tionen transparenter und damit besser vergleichbar werden. Der Europäische
Qualifikationsrahmen bietet ein Übersetzungssystem, anhand dessen eine
bessere Einstufung der jeweils in einem anderen Land erworbenen Abschlüs-
se möglich ist (vgl. http://www.ec.europa.eu/dgs/education_culture).
E-Learning
Unter E-Learning wird das „Lernen sowie Kommunikation und Interaktion mit
Hilfe von elektronischen und digitalen Medien“ (HRK nexus 2014) verstanden.
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Dazu gehören in der Regel online verfügbare Lernmaterialien, Video-
mitschnitte von Vorlesungen und der digitale Kontakt zwischen Studierenden
und Lehrenden sowie MOOCs ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014).
European Standards and Guidelines (ESG)
Auf der Bergen-Konferenz (2005) verabschiedeten die Bildungsminister die
„Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Ed-
ucation Area“, kurz „European Standards and Guidelines (ESG)“. Diese set-
zen Standards für die hochschulinterne Qualitätssicherung, für externe Ver-
fahren der Qualitätssicherung sowie für die Qualitätssicherungsagenturen. In
Deutschland orientieren sich die Programm- und Systemakkreditierung, die
Akkreditierung der Agenturen sowie die Arbeit des Akkreditierungsrats an den
ESG.
Die ESG geben die Standards für die Mitgliedschaft der Agenturen in der
ENQA und im EQAR vor. Sie haben die Zielsetzung, zur Entwicklung von
Hochschulen zu ermutigen, die dynamische intellektuelle und bildungsspezifi-
schen Leistungen zu fördern, Hochschulen und relevante Agenturen bei der
Entwicklung einer eigenen Kultur der Qualitätssicherung Hilfe und Unterstüt-
zung zu bieten, Hochschulen Studierenden, Arbeitgeber und andere Akteure
über die Prozesse und Ergebnisse der Hochschulbildung zu informieren bzw.
ihre Erwartungen zu heben, einen Beitrag zu leisten in Hinblick auf einen ge-
meinsamen Referenzrahmen für Studienangebote und Qualitätssicherung
innerhalb des Europäischen Hochschulraums ((HRK) Hochschulrektorenkon-
ferenz 2014).
Formal erworbenes Lernergebnis
Formal erworbene Lernergebnisse entstehen in formalisierten Lernsettings (z.
B. Schule, Berufliche Ausbildung, Weiterbildungseinrichtung) und sind durch
breit akzeptierte Zertifikate (z. B. Abschluss- und Prüfungszeugnisse) belegt.
Ein Sonderfall ist die formal geregelte Zertifizierung informell erworbener
Kompetenzen, wie sie beispielsweise im IT-Weiterbildungssystem Anwen-
dung findet. Hier werden nach bestimmten Prozessen bzw. Methoden Kom-
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petenzen, die in realen Geschäftsprozessen erworben wurden, reflektiert,
dokumentiert, geprüft und im Sinne eines breit akzeptierten Weiterbildungs-
abschlusses zertifiziert. Die zertifizierten Lernergebnisse können für alle prak-
tischen Fragen der Anrechnung wie formal erworbene Lernergebnisse be-
handelt werden.
Generische Taxonomien
Unter generischen Taxonomien werden Klassifizierungssysteme für Lerner-
gebnisse verstanden, die auf wissenschaftlich fundierte Beschreibungen kog-
nitiver und handlungsbezogener Leistungen Bezug nehmen. Diese Systeme
sind in dem Sinne generell, dass sie nicht an spezifische Domänen (z. B.
Wissensgebiete, Berufsgruppen, Tätigkeitsgebiete) oder institutionelle Kon-
texte (z. B. berufliche Bildung, akademische Bildung) gebunden sind.
Beispiele für solche generischen Taxonomien sind die kognitiven Taxonomien
nach Bloom et al. (1976) oder Anderson/ Krathwohl (2001), die etwa die ele-
mentaren kognitiven Prozesse (Er-)Kennen, Verstehen, Anwenden, Analysie-
ren, Bewerten und Synthetisieren (Erzeugen) unterscheiden.
Gleichwertigkeit
Zunächst ist zwischen inhaltlicher und niveaubezogener Gleichwertigkeit zu
unterscheiden:
Die inhaltliche Gleichwertigkeit bezieht sich auf die – mehr oder weniger stark
ausgeprägte – inhaltliche Überdeckung zweier (oder mehrerer) Gruppen von
Lernergebnissen.
Die niveaubezogene Gleichwertigkeit bezieht sich auf das Niveau der Lerner-
gebnisse, etwa im Sinne der im Europäischen Kompetenzrahmen definierten
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Stufen (oder anders definierter Rangstufen, oder lokaler Niveauvergleiche
zwischen jeweils bestimmten Gruppen von Lernergebnissen).
Exkurs: Gleichwertigkeit ≠ Gleichartigkeit
Die Gleichwertigkeit (Äquivalenz) von Lernergebnissen ist abzugrenzen von
der Gleichartigkeit (Identität). Eine Gleichartigkeit von Lernergebnissen ist in
der Praxis nicht zu erwarten. Dies gilt im Übrigen auch für Anrechnungen von
Lernergebnissen innerhalb der Sektoren des Bildungssystems (z. B. zwi-
schen Hochschulen). Für eine Gleichwertigkeit in inhaltlicher und niveaube-
zogener Hinsicht müssen – weil es sich nicht um Gleichartigkeiten handelt –
bestimmte zulässige Bandbreiten definiert werden. Hinsichtlich der inhaltli-
chen Überdeckung können beispielsweise inhaltliche Deckungsgrade von
75% (oder andere Prozentwerte) als hinreichende Bedingung für Gleichwer-
tigkeit definiert werden. In ähnlicher Weise müssen für die niveaubezogene
Gleichwertigkeit Bandbreiten oder „Kompensations-mechanismen“ beschrie-
ben sein. Bei mehrdimensionalen Niveaubeschreibungen verhält es sich oh-
nehin i.d.R. so, dass höhere Ausprägungen auf der einen Dimension (z.B.
Praxisrelevanz) in gewissem Maße geringere Ausprägungen auf anderen Di-
mensionen (z.B. Breite des Theoriewissens) kompensieren können. (eigene
Definition mit Bezug zu Müskens, W.(2013): Qualitätssicherung in der An-
rechnungspraxis im Projekt MINT Online, Carl von Ossietzky Universität,
Oldenburg)
Hochschulzugangsberechtigung
In der Regel erwirbt man über die Hochschulreife die Hochschul-
zugangsberechtigung. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten des Hoch-
schulzugangs, z.B. Studium ohne Abitur, oder besondere künstlerische Be-
gabung. Allgemein unterschieden werden:
Individuelle Anrechnungsverfahren
In individuellen Anrechnungsverfahren werden für jeden Anrechnungs-
kandidaten als Einfallentscheidungen spezifische Lernergebnisse erhoben,
dokumentiert und hinsichtlich ihrer Anrechenbarkeit bewertet. Individuelle An-
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rechnungsverfahren können sich auf formal, non-formal und informell erwor-
bene Lernergebnisse beziehen. Die Entscheidung der Anrechnung fällt durch
den Modulverantwortlichen oder den Anrechnungsbeauftragten des Studien-
gangs.
Eine typische Methode für individuelle Verfahren ist das Portfolio: Eine
Sammlung unterschiedlicher formeller und informeller Dokumente, die das
Vorliegen bestimmter Lernergebnisse dokumentieren sollen. (eigene Definiti-
on mit Bezug zu Müskens, W.(2013): Qualitätssicherung in der Anrechnungs-
praxis im Projekt MINT Online, Carl von Ossietzky Universität, Oldenburg/
Stamm-Rieder, I./ Hartmann, E.A./ Loroff, C. (2011): Anrechnungsmodelle:
Generalisierte Ergebnisse der ANKOM-Initiative, Hochschul-Informations-
System-GmbH (HIS), Hannover).
Informell erworbenes Lernergebnis
Informell erworbene Lernergebnisse entstehen in nicht-formalisierten Lernset-
tings (z.B. Arbeitsleben, soziales Umfeld) und sind nicht durch Zertifikate (z.B.
Abschluss- und Prüfungszeugnisse) belegt. Eventuell liegen dennoch Doku-
mente vor, die den Erwerb des Lernergebnisses – ggf. indirekt oder aspekt-
haft – dokumentieren (z.B. betriebliche Dokumente, Arbeitsproben) (eigene
Definition mit Bezug zu Müskens, W. (2013): Qualitätssicherung in der An-
rechnungspraxis im Projekt MINT Online, Carl von Ossietzky Universität,
Oldenburg).
Kombinierte Anrechnungsverfahren
Kombinierte Anrechnungsverfahren schließen individuelle wie pauschale
Möglichkeiten der Lernergebnisanrechnung ein. Durch kombinierte Verfahren
können die vorliegenden Anrechnungspotenziale umfangreicher erschlossen
werden als in rein pauschalen Verfahren. Gegenüber rein individualisierten
Verfahren sind kombinierte Verfahren durch ihre pauschalisierten Anteile in
der Durchführung letztlich effizienter (eigene Definition mit Bezug zu Müs-
kens, W. (2013): Qualitätssicherung in der Anrechnungspraxis im Projekt
MINT Online, Carl von Ossietzky Universität, Oldenburg/ Stamm-Rieder,
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I./Hartmann, E.A./Loroff, C. (2011): Anrechnungsmodelle: Generalisierte Er-
gebnisse der ANKOM-Initiative, Hochschul-Informations-System-GmbH
(HIS), Hannover).
Kompetenz
Kompetenzen sind „Fähigkeiten zum selbstorganisierten, kreativen Handeln
in (zukunfts-) offenen Problem- und Entscheidungssituationen, in komplexen,
oft chaotischen Systemen (Selbstorganisationsdispositionen)“. Im Rahmen
des EQR wird der Begriff der „Kompetenz“ definiert als „die nachgewiesene
Fähigkeit, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und/ oder me-
thodische Fähigkeiten in Arbeits- oder Lernsituationen und für die berufliche
und/oder persönliche Entwicklung zu nutzen“ und damit im Sinne der Über-
nahme von Verantwortung und Selbstständigkeit beschrieben.
Kompetenz bezeichnet im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) die Fähig-
keit und Bereitschaft des Einzelnen, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönli-
che, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht
sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Kompetenz wird in
diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden.
Im DQR wird Kompetenz in den Dimensionen Fachkompetenz und personale
Kompetenz dargestellt.
Fachkompetenz: Sie umfasst Wissen und Fertigkeiten. Sie ist die Fähigkeit
und Bereitschaft, Aufgaben- und Problemstellungen eigenständig, fachlich
angemessen, methodengeleitet zu bearbeiten und das Ergebnis zu beurtei-
len.
Personale/Humankompetenz: Die personale Kompetenz umfasst Sozial- und
Selbständigkeit. Sie bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, sich weiterzu-
entwickeln und das eigene Leben eigenständig und verantwortlich im jeweili-
gen sozialen, kulturellen bzw. beruflichen Kontext zu gestalten.
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Tabelle 15: Unterteilung in vier Kompetenzen (nach John Erpenbeck)
P Personale Kompetenz: Es ist die Fähigkeit, sich selbst gegenüber
klug und kritisch zu sein, produktive Einstellungen, Werthaltungen und
Ideale zu entwickeln.
A
Aktivitäts- und Handlungskompetenz: Es ist die Fähigkeit, alles Wis-
sen und Können, alle Ergebnisse sozialer Kommunikation, alle persön-
lichen Werte und Ideale auch wirklich willensstark und aktiv umsetzen
zu können und dabei alle anderen Kompetenzen zu integrieren.
F Fach-und Methodenkompetenz: Da ist die Fähigkeit, mit fachlichen
und methodischem Wissen gut ausgerüstet, schier unlösbare Probleme
schöpferisch zu bewältigen.
S Sozial-kommunikative Kompetenz: Da ist die Fähigkeit, sich aus ei-
genem Antrieb mit anderen zusammen- und auseinandersetzen. Krea-
tiv zu kooperieren und zu kommunizieren.
(Kopf et al. 2010, nach Erpenbeck 2004)
Kompetenzorientierung
Das Konzept der Kompetenzorientierung beschreibt einen „Perspektiven-
wechsel, der den Erwerb von Kompetenzen im Umgang mit inhaltlichen Prob-
lemstellungen in einem Fach in den Mittelpunkt von Lehre und Studium stellt.
Kompetenzorientierung ist ein Wandel, der mit der Bologna-Reform einher-
geht. Im Kern geht es bei dem Konzept der Kompetenzorientierung einerseits
darum, Studierende in die Lage zu versetzen, mit Wissen und Haltungen um-
zugehen und andererseits, nicht nur fachwissenschaftliche Fähigkeiten, son-
dern auch Einstellungen und Werte sowie überfachliche Fähigkeiten zu ent-
wickeln. Denn Wissen ist die Basis für Leistungen, aber daraus allein erfolgt
noch nicht die Fähigkeit, mit Wissen auch umzugehen. Wissenschaftliche
Studiengänge sollten daher nicht allein am Stoff orientiert sein, sondern auf
der Grundlage von Wissensbeständen zu komplexen wissenschaftlichen
Handlungen befähigen“ ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014).
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Leistungsnachweis
Gemäß der HRK nexus umfasst ein Leistungsnachweis „benotete oder nicht
benotete Leistungsnachweise [, die (…) das Erreichen der Lernergebnisse in
den Modulen [prüfen und bescheinigen] und (…) entsprechend studienbeglei-
tend statt[finden]. Leistungsnachweise können in unterschiedlicher Form er-
bracht werden, u. a. durch schriftliche oder mündliche Prüfungen sowie durch
Referate, Hausarbeiten, Portfolio, Exkursionen etc. Die jeweilige Prüfungs-
ordnung regelt in der Regel die Form, die Anzahl und den Umfang der Leis-
tungsnachweise. Prüfungsordnungen können auch vorsehen, dass für die
Zulassung zur Bachelor- bzw. Masterarbeit eine vorgegebene Anzahl an Leis-
tungsnachweisen nachgewiesen werden muss ((HRK) Hochschulrektoren-
konferenz 2014).
Leistungspunktesystem (vgl. ECTS)
Ein Leistungspunktesystem ist ein formales System zur Gliederung, Berech-
nung und Bescheinigung des Studienaufwands (Workload). Ein Leistungs-
punktesystem kann unterschiedliche Funktionen erfüllen. Es kann als Trans-
fersystem, als Akkumulationssystem oder als Transfer- und Akkumulations-
system im Sinne des ECTS angewandt werden. Gemäß den „Ländergemein-
samen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstu-
diengängen“ (Beschluss der KMK vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010) ist
bei der Akkreditierung gestufter Studiengänge grundsätzlich nachzuweisen,
dass diese ein Leistungspunktesystem anwenden ((HRK) Hochschulrekto-
renkonferenz 2014).
Lernergebniskontrolle
Eine Lernergebniskontrolle verfolgt den Zweck die Lernergebnisse eines Teil-
nehmers eines Bildungsangebots zielorientiert zu erfassen bzw. zu kontrollie-
ren. Sehr häufig werden schriftliche oder mündliche Prüfungen eingesetzt. Es
sind noch weitere Formen der Lernergebniskontrolle möglich, z.B. Rollen-
spiel, Projekt(-berichte), Hausarbeiten, Fallbearbeitungen, Lerntagebücher
oder Portfolios. Wichtig: Lernergebnisse, die auf ein bestimmtes Studi-
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um/Studienmodul angerechnet werden sollen, müssen auch in einer Lerner-
folgskontrolle erfasst werden (Constructive Alignment). Das heißt, dass
nach der Definition der Lernergebnisse zunächst die Prüfungsformen festlegt
werden, um danach Aufbau, Struktur und Inhalte der Weiterbildungsveran-
staltung an den Prüfungsaufgaben auszurichten. Jedes Modul sollte schließ-
lich mit einer Lernergebniskontrolle verbunden sein.
Lernergebnisorientierung (Outcome-Orientierung)
Das Konzept der Lernergebnisorientierung (Outcome-Orientierung) verweist
auf das Erfordernis hin, Lernprozesse auf das erwünschte Resultat hin auszu-
richten. „Die Lernergebnisorientierung ist Ausdruck des „Shift from Teaching
to Learning“, dem Perspektivenwechsel von der Frage „Welche Lerninhalte
möchte ich vermitteln?“ hin zu „Welche Lernergebnisse erreichen die Studie-
renden?“. Dieser Wechsel ist sinnvoll, weil sich das Lernen der Studierenden
nicht automatisch durch die Lehre einstellt, sondern in einem komplexen Ver-
hältnis dazu steht. Der Fokus auf dem Lernprozess statt auf der Weiterbil-
dungsveranstaltung kann den studentischen Entwicklungsprozess deutlich
verbessern“ ((HRK) Hochschulrektoren-konferenz 2014).
Lernergebnisse (learning outcomes)
Lernergebnisse sind allgemein gesprochen Aussagen darüber, was Studie-
rende bzw. Lernende wissen, verstehen und in der Lage sind zu tun, nach-
dem sie Lernprozesse (z.B. ein Modul) – formal, non-formal oder informell –
abgeschlossen haben.
Lernergebnisse können in drei Kategorien unterteilt werden:
Wissen (Kenntnisse und Fertigkeiten)
Qualifikationen (Eignung im Hinblick auf definierte Anforderungssitua-
tionen)
Kompetenzen („Selbstorganisationsdispositionen“ im Hinblick auf un-
scharf definierte und/ oder dynamisch veränderliche Anforderungssitu-
ationen).
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In Modulbeschreibungen wird häufig nicht der Begriff „Lernergebnisse“ ge-
nutzt, sondern „Qualifikationsziele“ als Synonym verwendet. Lernergebnisse
werden zweckmäßigerweise mit Hilfe aktiver Verben beschrieben: „Be-
herrscht Methode xy“, „Bewertet unterschiedliche theoretische Erklärungsan-
sätze“, „Synthetisiert aus vorhandenem Wissen neue Lösungsansätze“.
Entsprechende Qualifikationsrahmen wie der Europäische Qualifikationsrah-
men für Lebenslanges Lernen oder der Qualifikationsrahmen für Deutsche
Hochschulabschlüsse verwenden Deskriptoren für die Erläuterung der Lern-
ergebnisdimensionen auf den jeweiligen Niveaus. Es gibt keine einheitliche
Verwendung der Dimensionen der Lernergebnisse (Wissen, Können, Fertig-
keiten, Fähigkeiten, Kompetenzen). Vor allem die Dimensionen Wissen und
Kompetenzen werden höchst unterschiedlich verwendet, sodass sich die
Wertigkeiten in den Bildungssystemen zum Teil diametral entgegenstehen.
Während in der beruflichen Bildung der Wissensbegriff am Anfang des Er-
werbs von Handlungskompetenz steht, stellt Wissen für die hochschulische
Bildung vorrangig das Ziel dar (Verweis auf (HRK) Hochschulrektorenkonfe-
renz 2014).
Lernformen
Man unterscheidet drei Lernformen, die sich jeweils in unterschiedlichen
Lernergebnisbeschreibungen ausdrücken, die letztlich in einer pauschalen
oder individuellen Anrechnung münden:
Formales Lernen gestaltet sich in Aus- und Weiterbildung überwie-
gend nach vorgegebenen Curricula und Lehrplänen, mit einer definier-
ten Zielsetzung und unter den Rahmenbedingungen institutioneller
Angebote.
Nicht-/Non-formales Lernen findet außerhalb der „Hauptsysteme“ der
allgemeinen und beruflichen Bildung statt und führt nicht unbedingt
zum Erwerb eines allgemein gültigen Zertifikats. Nicht-formales Lernen
kann am Arbeitsplatz und im Rahmen von Aktivitäten in Organisatio-
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nen oder Gruppierungen der Zivilgesellschaft (z.B. Sprachkurse, Sport)
stattfinden.
Informelles Lernen findet in der allgemeinen Lebensumwelt jedes
Einzelnen außerhalb von formalen Bildungseinrichtungen (auch impli-
zites Wissen genannt) statt. Informell wird im Zusammenhang mit ak-
tuellen Problem- und Aufgabenstellungen gelernt. Es ist anlass-/ erfah-
rungsbezogen, kann mehr oder weniger selbstgesteuert stattfinden,
sodass die Ergebnisse des Lernens häufig nicht bewusst sind. (eigene
Definition mit Verweis auf Hartmann, E. A. (2010): Die Anrechnung be-
ruflicher Qualifikationen im Spannungsfeld von Qualitätssicherung und
Aufwand, Institut für Innovation + Technik, Berlin.)
Lissabon-Konvention
Das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hoch-
schulbereich in der europäischen Region“, die sogenannte Lissabon-
Konvention, wurde im Jahr 1997 auf Initiative von UNESCO und Europarat
erarbeitet, von 55 Staaten unterzeichnet und bis heute von 53 Staaten ratifi-
ziert. Deutschland hat die Lissabon-Konvention mit dem „Gesetz zu dem
Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikatio-
nen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ am 16. Mai 2007 ratifi-
ziert und in Bundesrecht überführt.
Die Konvention regelt die Anerkennung von Studienzeiten und Studienab-
schlüssen in den Mitgliedsstaaten. Entscheidende Neuerung gegenüber älte-
ren Verträgen ist das Konzept des wesentlichen Unterschieds, welches be-
sagt, dass alle im Ausland erworbenen Studienzeiten und Abschlüsse aner-
kannt werden, sofern nicht einen wesentlicher Unterschied zu den an der
Heimatinstitution erworbenen Leistungen vorliegt. Darüber hinaus liegt die
Beweislast, dass eine bestimmte Leistung einen wesentlichen Unterschied
darstellt, bei der anerkennenden Institution ( in diesem Fall bei der Hoch-
schule). Dem Antragsteller steht zudem ein Widerspruchsrecht gegen ableh-
nende Anerkennungsentscheidungen zu ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz
2014).
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Master(-studiengang)
„Masterstudiengänge dienen der wissenschaftlichen und fachlichen Speziali-
sierung der im Bachelorstudiengang erworbenen Qualifikationen und sind
anwendungs- oder forschungsorientiert ausgerichtet. Sie können fachlich an
ein bestimmtes Bachelorprogramm anschließen, interdisziplinär angelegt o-
der fachunabhängig ausgestaltet sein. Masterstudiengänge dauern zwei bis
vier Semester und sind in Module unterteilt, die auf das Erreichen von defi-
nierten Lernzielen auf unterschiedlichen Niveaustufen ausgerichtet sind und
in der Regel mit einer Prüfung abschließen. Für die Module werden Credit
Points vergeben, die sich an einem definierten Workload orientieren.
Ein Semester entspricht dabei 30 Credit Points. Für den Studienabschluss
sind also 60 bis 120 Credit Points notwendig. Insgesamt sollen Bachelor- und
Masterstudiengang gemeinsam 300 Credit Points umfassen. In die Ab-
schlussnote fließen neben der Masterarbeit alle Leistungen ein, die während
des Studiums erbracht wurden.
Es wird zwischen konsekutiven Masterstudiengängen und weiterbildenden
Masterprogrammen mit mindestens einjähriger Berufserfahrung unterschie-
den. Ein Master an einer Universität ist in der Regel nicht so berufsspezifisch
und weniger anwendungsorientiert als an einer Fachhochschule“ ((HRK)
Hochschulrektorenkonferenz 2014).
Es gibt verschiedene Mastertypen, u.a.:
Der Master-of-Arts (M.A.) - Abschluss für i.a. geistes- und sozialwis-
senschaftliche Studiengänge.
Der Master-of-Sciene (Masc.)-Abschluss für naturwissenschaftliche
Studiengänge. Bei wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen kann
es einen Master of Science oder einen Master of Arts geben.
Der Master-of-Engineering (M.Eng.)-Abschluss in den Ingenieurs-
wissenschaften an (Fach-) Hochschulen.
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Modul
Ein Modul bezeichnet ein Bündel von Weiterbildungsveranstaltungen und
Lernzeiten, die inhaltlich und/ oder methodisch zusammen gehören und zeit-
lich begrenzt sind. Ein Modul kann verschiedene Lehr- und Lernformen um-
fassen (z.B. Vorlesungen, Übungen, Praktika, e-learning, Lehrforschung etc.)
und wird in der Regel erst mit einer Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis
in das Abschlusszeugnis des einzelnen Studierenden eingeht. Module wer-
den mit Blick auf die Lernergebnisse konzipiert, die Studierende nach dem
erfolgreichen Abschluss aufweisen sollen. Diese sind wiederum am übergrei-
fenden Qualifikationsziel des jeweiligen Studiengangs ausgerichtet. Die
Vergabe von Leistungspunkten setzt nicht zwingend eine benotete Prüfung,
sondern den erfolgreichen Abschluss des Moduls voraus. Es gibt verschiede-
ne Kategorien von Modulen ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014):
Pflichtmodule müssen von allen Studierenden eines Studienganges
oder einer Studienrichtung belegt und bestanden werden.
Wahlpflichtmodule können sich Studierende innerhalb eines thema-
tisch eingegrenzten Bereichs auswählen und müssen diese bestehen.
Wahlmodule können von Studierenden innerhalb eines Modulkatalogs
frei gewählt werden.
Modularisierung
Als Modularisierung wird ein übergreifendes Organisationsprinzip der Bünde-
lung von Weiterbildungsveranstaltungen in Module beschrieben, wonach die-
ses unabhängig von Studiengangsstrukturen und Studienkulturen angewandt
werden kann. Damit deutet eine Modularisierung an, dass Studiengänge kon-
sequent von den zu erreichenden Qualifizierungszielen (Lernergebnissen) her
zu konzipieren und den Stellenwert und Beitrag jeder einzelnen Weiterbil-
dungsveranstaltung im Hinblick darauf zu definieren sind. Gemäß den „Län-
dergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und
Masterstudiengängen“ ist bei der Akkreditierung gestufter Studiengänge
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grundsätzlich nachzuweisen, dass diese modularisiert sind ((HRK) Hoch-
schulrektorenkonferenz 2014).
Modulbeschreibung
„Modulbeschreibungen stellen einen Studiengang bzw. seine Teile aussage-
kräftig und umfassend dar. Sie sollen entsprechend den „Rahmenvorgaben
für die Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von
Studiengängen“ im Anhang der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der
Kultusministerkonferenz mindestens folgende Informationen enthalten: Inhal-
te und Qualifikationsziele (Lernergebnisse) des Moduls, Lehr- und Lernfor-
men, Voraussetzungen für die Teilnahme, Verwendbarkeit des Moduls, Vo-
raussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten, Leistungspunkte und
Noten, Häufigkeit des Angebots von Modulen, Arbeitsaufwand und Dauer der
Module“ ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014).
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MOOCs
Die Abkürzung MOOC für „Massive Open Online Course“ ist ein schillernder
Begriff geworden. Um die Spannbreite der Auslegung zu verdeutlichen, kön-
nen eine enge und weite Begriffsauslegung gegenübergestellt werden.
Tabelle 16: Enge und weite Auslegung des Begriffs „MOOCs“
Abkürzung für Begriff
Enge Begriffsausle-gung
Weite Begriffsauslegung
M für “Massi-ve”
unbegrenzte Teilneh-merzahl
“viele” Teilnehmende (ab 100)
O für “Open” für alle frei und kosten-los zugänglich
Offenheit der Lernziele, der Themenwahl und der Form der Beteiligung
O für „Online“ „Online-Learning“: Lehre erfolgt nur online
„Blended Learning“: Mischung aus Online- und Präsenzlehre
C für “Course” kursförmige Organisati-on
Betonung von „Community“, „Communication“, “Collaboration“
(Hochschulrektorenkonferenz 2014, 10)
Non-formal erworbenes Lernergebnis
Non-formal erworbene Lernergebnisse entstehen in formalisierten Lernset-
tings (z.B. berufliche oder hochschulische Weiterbildungseinrichtung, Einrich-
tung der Erwachsenenbildung), sind aber nicht durch breit akzeptierte Zertifi-
kate (z. B. Abschluss- und Prüfungszeugnisse) belegt. Eventuell liegen den-
noch Dokumente vor, die den Erwerb des Lernergebnisses – ggf. indirekt o-
der aspekthaft – dokumentieren (z. B. Lern- und Arbeitsmaterialien, Inhalts-
angaben).
Pauschale Anrechnungsverfahren
In pauschalen Anrechnungsverfahren werden – unabhängig von konkreten
Bewerbern bzw. Anrechnungskandidaten – Lernergebnisse bzw. Cluster von
Lernergebnissen (z.B. Teilprüfungen) erhoben, dokumentiert und hinsichtlich
ihrer Anrechenbarkeit auf bestimmte Bildungsgänge bewertet.
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Pauschale Anrechnungsverfahren beziehen sich normalerweise auf formal
erworbene – in Abschlüssen und Zertifikaten dokumentierte – Lernergebnis-
se. Eine Anwendung auf non-formal erworbene Lernergebnisse ist denkbar,
wenn die entsprechenden nicht-zertifizierten Lernprogramme relativ verbreitet
und gut dokumentiert sind.
Eine pauschale Anrechnung informell erworbener Kompetenzen ist in der
Regel nicht lernergebnisorientiert möglich und kann nur in Ausnahmefällen
erfolgen (z. B. Anrechnung von Berufspraxis auf ein Praktikum innerhalb ei-
nes Studiengangs). Im Falle standardisierter Geschäftsprozesse kann u.U.
auch eine lernergebnisorientierte Anrechnung informell erworbener Kompe-
tenzen erfolgen. (eigene Definition mit Bezug zu Müskens, W.(2013): Quali-
tätssicherung in der Anrechnungspraxis im Projekt MINT Online, Carl von
Ossietzky Universität, Oldenburg/ Stamm-Rieder, I./Hartmann, E.A./Loroff, C.
(2011): Anrechnungsmodelle: Generalisierte Ergebnisse der ANKOM-
Initiative, Hochschul-Informations-System-GmbH (HIS), Hannover).
Qualifikationsrahmen (QR)
„Qualifikationsrahmen beschreiben Qualifikationen (im Sinne erfolgreich ab-
geschlossener und bescheinigter Lernabschnitte) anhand der Lernergebnis-
se, die sie beinhalten bzw. der Kompetenzen, die sie vermitteln.
Ihr Ziel ist es, Standards zu beschreiben, ohne genauere Angaben zum
Lernweg zu machen. Für den Europäischen Hochschulraum wurde im Jahr
2005 der „Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum“ be-
schlossen, um fachunabhängig Qualifikationsniveaus für Bachelor, Master
und Promotion zu vereinbaren und damit die Anerkennung dieser Abschlüsse
zu erleichtern. Im selben Jahr beschlossen KMK und HRK den „Qualifikati-
onsrahmen für die deutschen Hochschulabschlüsse“, der im Einklang mit den
Standards des Hochschulraums steht. Die Akkreditierung hat die Aufgabe,
sicher zu stellen, dass ein Studiengang den Niveaubeschreibungen des Qua-
lifikationsrahmens für die deutschen Hochschulabschlüsse entspricht.
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Mit Blick auf den europäischen Arbeitsmarkt und die Mobilität von Lernern,
insbesondere auch bildungsbereichsübergreifend, werden in jüngerer Zeit der
„Europäische Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen“ (EQF-LLL, Be-
schluss 2008) der EU sowie als deutsche Korrespondenz der "Deutsche Qua-
lifikationsrahmen" (DQR, in Erarbeitung durch Bund und Länder mit Stake-
holdern seit 2008) entwickelt“ ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014).
Qualität von Weiterbildungen
Das Verständnis von Qualität im Rahmen der (wissenschaftlichen) Weiterbil-
dung ist ein „multidimensionales Konstrukt“ (Wetzel/Dobermann 2013: 33),
bei dem die jeweils Beteiligten unterschiedliche Priorisierungen vornehmen
würden. So ist die Qualitätsdebatte durch unterschiedliche Definitionen ge-
prägt, in der Harvey und Green (1993) eine der gängigsten Qualitätsdefinitio-
nen im Bildungsbereich mit folgenden fünf Perspektiven geschaffen haben:
Exzellenz, Konsistenz, Zweckmäßigkeit, Preis- Leistungsverhältnis und
Transformation. Ein Problem liegt vorrangig in der Vielzahl der an Bildungs-
prozessen teilnehmenden Akteure. Im Spezifischen werden Qualitätsrege-
lung, Qualitätsentwicklung und -sicherung im Bildungsbereich auf folgende
Faktoren bezogen (vgl. Meisel 2008: 111):
Programmqualität, u.a. durch die theoretische Reflexion und Transpa-
renz
Durchführungsqualität, u.a. durch die Beratung/ Betreuung der Teil-
nehmenden, Dozentenbildung
Ergebnisqualität, u.a. durch Prüfungen, Evaluationen
Unter dem Begriff Qualitätsmanagement wird ein Prozess bzw. ein umfas-
sendes System der Qualitätssicherung in Institutionen verstanden. In der
Qualitätsdiskussion gibt es einen Paradigmenwechsel von einer Input- und
Output-Orientierung hin zu einer Prozessorientierung, während man sich auf
die Nachfrageseite fokussiert. Der Dozent gilt zumeist als das zentrale Quali-
tätskriterium aus der Sicht unterschiedlicher Adressatengruppen, sodass die
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Konzentration auf die Qualifikation der Dozenten zentral für die Qualitätsent-
wicklung von Weiterbildungsinstitutionen sein kann.
In der Weiterbildungslandschaft haben sich drei Konzepte einen überregiona-
len Stellenwert neben zahlreichen regionalen Besonderheiten erarbeitet.
Trotz einer enormen Heterogenität der Zertifizierungsmodelle in der Weiter-
bildung wird die ISO-Norm eher in Einrichtung der beruflichen (Weiter-) Bil-
dung und von größeren Institutionen angewendet, was sich durch die eher
betriebswirtschaftliche Orientierung der Erwachsenenbildung zu erklären ist.
Vor allem bei Volkshochschulen hat sich der Einsatz von LQW schwerpunkt-
mäßig etabliert. (Harvey/Green 1993; Meisel 2008; Wetzel/Dobmann 2013)
Qualitätssicherung in der Hochschulbildung
„Qualitätssicherung kann als Sammelbegriff für alle Maßnahmen beschrieben
werden, die festgelegt wurden, um eine bestimmte vordefinierte Qualität zu
erreichen. Qualitätsentwicklung geht davon aus, dass Qualität immer wieder
neu definiert und verbessert werden kann und soll. In der Hochschulland-
schaft unterscheidet man zwischen interner und externer Qualitätssicherung/
-entwicklung.
Die interne Qualitätssicherung/ -entwicklung bezieht sich auf alle Maß-
nahmen und Prozesse die innerhalb einer Hochschule ablaufen und
unternommen werden, um Standards zu erreichen zu halten und sich
darüber hinaus weiterzuentwickeln.
Externe Qualitätssicherung kann zu verschiedenen Zwecken durchge-
führt werden, z.B. um nationale akademische Standards für die Hoch-
schulbildung zu wahren, zur Rechenschaftslegung, um unabhängig
überprüfte Informationen zu Programmen oder Hochschulen öffentlich
bereitzustellen, um die Qualität zu verbessern und zu steigern. Die bis-
lang diskutierten Verfahren der externen Qualitätssicherung sind Pro-
grammakkreditierung, Systemakkreditierung und institutionelles Quali-
tätsaudit“ ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014)
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Schlüsselkompetenzen
„Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Teamfähigkeit, Fremd-
sprachen- und EDV-Kompetenz, konzeptionelle und organisatorische Fähig-
keiten spielen neben der fundierten fachlichen Ausbildung eine immer wichti-
gere Rolle für einen erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben. Sie vervoll-
ständigen die Beschäftigungsfähigkeit der Hochschulabsolventen sowie die
Fähigkeit, sich neue Beschäftigungsfelder zu erschließen. Die wachsende
Bedeutung, die diesen Kompetenzen beigemessen wird, zeigt sich daran,
dass in manchen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg) die Genehmi-
gung von Bachelor-Studiengängen nur erfolgt, wenn die Vermittlung über-
fachlicher Schlüsselqualifikationen in eigenen Weiterbildungs-veranstaltungen
zu den strukturbildenden curricularen Elementen gehört ((HRK) Hochschul-
rektorenkonferenz 2014).
"Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche nicht unmittelbaren und
begrenzten Bezug zu bestimmten, disparaten praktischen Tätigkeiten erbrin-
gen, sondern vielmehr
a) die Eignung für eine große Zahl an Positionen und Funktionen als al-
ternative Optionen zum gleichen Zeitpunkt, und
b) die Eignung für die Bewältigung einer Sequenz von (meist unvorher-
sehbaren) Änderungen von Anforderungen im Laufe des Lebens" si-
cherstellen."
Selbstorganisiertes Lernen
Das selbstorganisierte Lernen bezeichnet den „Anteil am studentischen
Workload, der für die eigenständige Erarbeitung und Aneignung von Studien-
inhalten aufgewandt wird. Zum Selbststudium gehören Zeit für Vor- und
Nachbereitung von Weiterbildungsveranstaltungen, Lektüre, Hausarbeiten,
Prüfungsvorbereitung, Zeit für die Abschlussarbeit etc. Die für das Selbststu-
dium angenommene Zeit findet Eingang in die Berechnung des Workload, der
die Grundlage für die Zuordnung von Leistungspunkten zu Modulen bzw.
Weiterbildungsveranstaltungen ist. Wie das Studieren in Eigenregie funktio-
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niert, kann man nur selbst ausprobieren bzw. auf Anleitung durch Hochschul-
lehrer hoffen“ ((HRK) Hochschulrektorenkonferenz 2014).
Weiterbildender Masterstudiengang
„Weiterbildende Masterstudiengänge richten sich an Akademiker mit Berufs-
erfahrung und setzen qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht
unter einem Jahr voraus. Bei der Festlegung von Lernzielen, Inhalten und
Kompetenzen berücksichtigen sie die beruflichen Erfahrungen der Teilneh-
mer und knüpfen an diese an. Bei der Konzeption eines weiterbildenden Mas-
terstudiengangs legt die Hochschule den Zusammenhang von beruflicher
Qualifikation und Studienangebot dar. Sie entsprechen in den Anforderungen
den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifi-
kationsniveau und zu denselben Berechtigungen“ ((HRK) Hochschulrektoren-
konferenz 2014).
Wissenschaftlichkeit
Wissenschaftlichkeit bedeutet im Wesentlichen, dass sich eine wissenschaft-
liche Arbeit
a) durch eine eigene Denkleistung auszeichnet,
b) zu begründeten Ergebnissen führt und
c) inhaltlich auf bereits vorliegende Forschungsergebnisse rekurriert (vgl.
Franck 2008, S. 279).
Dreh- und Angelpunkt wissenschaftlichen Arbeitens ist es, (kritische) Fra-
gen zu stellen. Hiervon ausgehend sollte man systematisch den eigenen
Kenntnisstand bezüglich der Fragestellung ausbauen, die neu gewonne-
nen Erkenntnisse inhaltlich nachvollziehen und dennoch kritisch reflektie-
ren (vgl. Dahinden et al. 2006, S. 36 f.). Wissenschaftlich arbeiten heißt,
eine Balance zwischen dem Nachdenken, also dem Sammeln und Aufar-
beiten, und dem Selbstdenken zu finden. Eine Balance wird naturgemäß
im Verlauf des Studiums stetig neu austariert. Für wissenschaftliche Kor-
rektheit sind drei Aspekte wichtig: Objektivität, Reliabilität und Validität.
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Objektivität: Auch eine weitere Person würde bei gleicher Ausgangs-
lage zu gleichen Ergebnissen kommen.
Reliabilität bedeutet, dass das ausgewählte Messinstrument zuver-
lässig und gültig ist.
Validität meint, dass das Untersuchungsdesign geeignet ist, um die
Forschungsfrage zu untersuchen. Franck 2007, 2008; Franck/ Stary
2008; Moennighoff/ Meyer-Krentler 2003
Workload
Der „Workload ist der in Zeitstunden ausgedrückte erwartete studentische
Arbeitsaufwand, welcher, im Unterschied zum System der Semesterwochen-
stunden, das gesamte Studienpensum berücksichtigt. Der Workload bildet die
Grundlage für die Zuordnung von Leistungspunkten zu Modulen bzw. Weiter-
bildungsveranstaltungen und setzt sich zusammen aus der Kontaktzeit, der
Zeit für Prüfungen, Prüfungsvorbereitung und Abschlussarbeit sowie dem
Selbststudium. Der studentische Arbeitsaufwand liegt in einem Korridor zwi-
schen 1500 und 1800 Stunden pro Jahr. Der Workload ist Planungsgröße bei
der Studiengangsentwicklung (Überlastschutz) und erleichtert die Anerken-
nung von Studienleistungen beim Hochschulwechsel“ (Hochschulrektoren-
konferenz 2014).
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Zech, Rainer (2008): Handbuch Qualität in der Weiterbildung, Weinheim:
Beltz Verlag
Literaturverzeichnis
XII VERSION 4.0
Zentrale Webseiten über didaktische Methoden
Universität Zürich: http://www.hochschuldidaktik.uzh.ch/index.html
Study Guides and Strategies: http://www.studygs.net
Universität Köln: http://www.methodenpool.uni-koeln.de
Berendt, Brigitte/Voss, Hans-Peter/Wildt, Johannes: Neues Handbuch Hochschullehre http://www.raabe.de/livebook/nhhl_neues_handbuch_hochschullehre/
IThe information covers only aspects directly relevant to purposes of the Diploma Supple-
ment. All information as of 1 July 2005. II
Berufsakademien are not considered as Higher Education Institutions, they only exist in
some of the Länder. They offer educational programmes in close cooperation with private companies. Students receive a formal degree and carry out an apprenticeship at the compa-ny. Some Berufsakademien offer Bachelor courses which are recognized as an academic degree if they are accredited by a German accreditation agency. III
Common structural guidelines of the Länder as set out in Article 9 Clause 2 of the Frame-
work Act for Higher Education (HRG) for the accreditation of Bachelor’s and Master’s study courses (Resolution of the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany of 10.10. 2003, as amended on 21.4.2005). IV
Law establishing a Foundation ‘Foundation for the Accreditation of Study Programmes in
Germany’”, entered into force as from 26.2.2005, GV. NRW. 2005, nr. 5, p. 45 in connection with the Declaration of the Länder to the Foundation “Foundation: Foundation for the Accredi-tation of Study Programmes in Germany” (Resolution of the Standing Conference of the Min-isters of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany of 16.12.2004. V
The information covers only aspects directly relevant to purposes of the Diploma Supple-
ment. All information as of 1 July 2005. VI
Berufsakademien are not considered as Higher Education Institutions, they only exist in
some of the Länder. They offer educational programmes in close cooperation with private companies. Students receive a formal degree and carry out an apprenticeship at the compa-ny. Some Berufsakademien offer Bachelor courses which are recognized as an academic degree if they are accredited by a German accreditation agency. VII
Common structural guidelines of the Länder as set out in Article 9 Clause 2 of the
Framework Act for Higher Education (HRG) for the accreditation of Bachelor’s and Master’s study courses (Resolution of the Standing Conference of the Ministers of Education and Cul-tural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany of 10.10. 2003, as amended on 21.4.2005).