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Ratgeber » Geld Kinder und Finanzen Ausgabe 01|2017 INHALT Seite 2 Sparen und vorsorgen fürs Kind Seite 3 Die passende Sparform finden Seite 4–5 Bausparvertrag: Sparen wie die Großen Seite 6–7 Kinder rundum geschützt Impressum Einfach per Mausklick auf die richtige Seite © jackfrog – fotoloia.com VBU Volksbank im Unterland eG

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Ausgabe 01|2017

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Die Geburt eines Kindes ist ein einschneidendes Erlebnis im Leben junger Erwachsener. Mit dem Glück, das Kind aufwachsen zu sehen, wächst auch das Bewusstsein, langfristig Verantwortung übernommen zu haben. Eine glückliche und behütete Kindheit ist mit Geld nicht zu bezahlen. Für viele künftige Wünsche und Bedürfnisse aber schafft frühzeitiges Sparen eine solide Grundlage – und macht zudem das Kind nach und nach mit grund-legenden Finanzthemen vertraut. Ein Bausparvertrag bietet darüber hinaus die Möglichkeit, langfristig Kapital aufzubauen und den Grundstock für die eigenen vier Wände zu legen. Mit den passenden Versicherungen tragen Eltern Sorge dafür, dass ihr Kind in allen Lebens- lagen gut abgesichert ist.

Das Konto wächst mit dem Kind Der Umgang mit Geld will gelernt sein. Mit dem mit-wachsenden Girokonto „VR-MeinKonto“ der Volks-banken Raiffeisenbanken ist dies kindgerecht mög-lich. Die Funktionen von „VR-MeinKonto“ passen sich in Abstimmung mit den Eltern dem Alter und den Fähigkeiten des Kindes an – je älter das Kind, desto mehr Möglichkeiten kann es nutzen. Für Kinder bis sechs Jahre können nur die Eltern Geld auf das Girokonto einzah-

Sparen und vorsorgen fürs Kind

len oder Spardaueraufträge einrichten. Ab sieben Jahren kann dem Kind die Möglichkeit gegeben werden, selbst Geld einzuzahlen und abzuheben. Zwischen zwölf und 16 Jahren bekommen Jugendliche in der Regel eine eige- ne VR-BankCard, mit der sie am Geldautomaten Geld abheben können. Auch Überweisungen, Daueraufträge und Online-Banking sind möglich. Die Eltern können die Kontobewegungen einsehen, bis ihr Kind volljährig ist. Zwischen 17 und 18 Jahren kann das VR-MeinKonto in ein „echtes“ Girokonto übergehen, also in ein Lohn- und Gehaltskonto. Grundsätzlich werden die Kinder- und Jugendkonten auf Guthabenbasis geführt, können also nicht überzogen werden.

Von klein auf MitgliedKinder können auch bereits Mitglied ihrer Volksbank oder Raiffeisenbank werden. Ihre Eltern können für sie Anteile und somit die Option auf Dividende erwerben. Als Genossenschaften sind die Volksbanken und Raiff- eisenbanken den Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet und diese üben über ihr Stimmrecht demokratische Mit-bestimmung aus. Bis zur Volljährigkeit übernehmen die Eltern die Stimme ihres Kindes.

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Alle sparen mit Mit Sparkonten, die speziell auf das Sparen für Kinder zugeschnitten sind, können Verwandte, Freunde und Paten ganz einfach mitsparen. Per Überweisung oder Dauerauftrag können sie Geldgeschenke überweisen. Das Konto kann auch auf den Namen des Kindes eröff-net werden.

Regelmäßig sparen nach PlanWer für sein Kind regelmäßig einen festen Betrag zurück-legen möchte, für den bietet sich ein Sparplan an. Mit einer monatlichen Sparrate häufen Eltern nach und nach ein Guthaben für ihr Kind an. Der persönliche Berater in der Volksbank oder Raiffeisenbank hilft, das richtige Produkt auszuwählen und den individuell passenden Sparbetrag zu berechnen.

Flexibles SparenWer sich nicht auf einen festen monatlichen Sparbetrag festlegen kann oder will, kann auch gelegentlich den Betrag sparen, der übrig ist. Beim flexiblen Sparen sind Zeitpunkt und Höhe der Einzahlungen frei wählbar. Wenn also das Auto zur Reparatur muss oder eine An-schaffung ansteht, muss der Sparplan deswegen nicht gekündigt werden. Über ihre genauen Konditionen infor- miert Sie Ihre Volksbank oder Raiffeisenbank.

Die passende Sparform finden

An den gesetzlichen Rahmen denkenGanz gleich, für welche Sparform sich Eltern entscheiden: In jedem Fall sollten sie daran denken, ihrer Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Denn auch die Kapitalerträge von Kindern unterliegen der Kapitalertragssteuer. Außerdem sollte Eltern bewusst sein, dass einmal verschenktes Geld dem Kind gehört. Wenn es volljährig ist, kann es selbst entscheiden, wofür es die Summe tatsächlich verwendet. Für die Ausbildungsfinanzierung ist ebenfalls relevant, wem ein Vermögen formal gehört. Denn nicht nur das Einkommen des Kindes und seiner Eltern, sondern auch das Vermögen des Kindes – nicht aber der Eltern – entscheidet mit darüber, ob und in welcher Höhe Gelder nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezogen werden können. In der Regel darf das Vermögen des Kindes nicht über 7.500 Euro hinausgehen.

Gute Aussichten mit Fonds Gerade in Niedrigzinszeiten kann es für Eltern sinnvoll sein, auch Fondssparpläne in Betracht zu ziehen. Sie bieten langfristig interessante Ertragsperspektiven. Mit einem Fondssparplan kann man bereits mit kleinen Beiträgen an der Entwicklung von Investmentfonds teil-haben, wobei das breite Angebot große Flexibilität in

Bezug auf individuelle Anlagewünsche und die Risikobe-reitschaft erlaubt. In welchem Rhythmus der Fondsspar-plan bespart wird – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – kann der Sparer selbst festlegen. Das Fondssparen kann auch jederzeit reduziert oder unter-brochen werden. Die Volksbank oder Raiffeisenbank vor Ort hilft, die passende Anlagestrategie zu finden.

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Mit der Zahl der Lebensjahre wachsen die Wünsche und Ansprüche von Kindern und Jugendlichen und damit auch die Höhe der Ausgaben. Die Ausbildung, das Studium, die Studentenwohnung oder gar ein Auslands-semester belasten das Finanzbudget enorm. Da hilft es auf jeden Fall, wenn mit einem Bausparvertrag Vorsorge getroffen wurde. Wer seinem Sprössling von Anfang an eine sichere Basis bieten möchte, kann beispielsweise das Kindergeld ganz oder teilweise dazu verwenden. Bei der derzeitigen Regelung gibt es für das erste und das zweite Kind monatlich jeweils 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro und für das vierte sogar 223 Euro. Schon 100 Euro, die pro Monat auf dem Bausparvertrag landen, ergebennach zehn Jahren ein Guthaben von über 12.000 Euro – eine erkleckliche Summe, die dem Nachwuchs eine solide Ausbildung sichern kann. Darüber hinaus besteht dann der Anspruch auf ein zinssicheres und zinsgüns-tiges Bauspardarlehen. Wer nicht in der Lage ist, auf größere Beträge zu verzichten, hat selbstverständlich die Möglichkeit, geringere Summen auf den „Kinderbau-sparvertrag“ fl ießen zu lassen. Der fl exible Bausparvertrag ist natürlich auch „aufnahme-bereit“ für Geldgeschenke zum Geburtstag, zur Konfi r-©

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mation oder Kommunion und zu Weihnachten. Deshalb sollten Oma, Opa, Onkel, Tante oder die Paten wissen, dass es ein Bausparkonto gibt.

Bei größeren Kindern spart Vater Staat mitIst die Schulausbildung dann geschafft, steht für viele junge Menschen die Ausbildung an und damit wandert das erste eigene Gehalt aufs Konto. Zum Erwachsen-werden gehört es auch, sich mit Themen wie Sparen, Vermögensaufbau und Altersvorsorge zu beschäftigen. Und dabei werden die Jungverdiener kräftig von Vater Staat unterstützt. Riester-FörderungDie Riester-Förderung ist besonders lukrativ. Riester-Sparer erhalten jährlich bis zu 154 Euro Zulage. Berufs-einsteiger unter 25 Jahren unterstützt der Staat zusätz-lich mit einem einmaligen Berufsstarter-Bonus von 200 Euro. Die volle Förderung bekommt, wer vier Prozent seines beitragspfl ichtigen Vorjahres-Einkommens auf einen Riester-Vertrag einzahlt, beispielsweise auf einen Riester-Bausparvertrag. Da Berufsstarter im Vorjahr meist kein Einkommen hatten, müssen sie oft nur den Min-destbeitrag von 60 Euro zahlen.

WohnungsbauprämieGefördert wird, wer mindestens 16 Jahre alt ist und jährlich zwischen 50 und 512 Euro auf einen Bauspar-vertrag einzahlt. Dafür spendiert der Staat 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie – das sind bis zu 45 Euro pro Jahr. Die Wohnungsbauprämie ist zwar an Einkom-mensgrenzen gebunden, doch Auszubildende liegen mit ihrem Verdienst meist darunter. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Allein-stehenden 25.600 Euro, bei Verheirateten 51.200 Euro nicht überschreiten.

Arbeitnehmer-SparzulageWer von seinem Ausbildungsbetrieb vermögens-wirksame Leistungen (VL) erhält, profi tiert dop-pelt: Den Arbeitgeberzuschuss von bis zu 40 Euro monatlich können Berufstätige auf einen Bauspar-vertrag einzahlen und sich die Arbeitnehmer-Sparzulage von neun Prozent sichern – maximal 43 Euro jährlich. Auch für die Arbeitnehmer-Sparzulage gelten Einkom-mensgrenzen, die Berufsstarter meist unterschreiten. Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss bei Allein-stehenden unter 17.900 Euro, bei Verheirateten unter 35.800 Euro liegen.

Zusätzliches Bonbon der Bausparkasse Schwäbisch HallEntscheiden sich junge Leute bis zum 24. Lebensjahr für einen Bausparvertrag im Tarif Fuchs, erhalten sie neben den laufenden Guthabenzinsen einmalig einen zusätz-lichen Bonus von 100 Euro.

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Kinder rundum geschütztFür ihre Kinder wollen Eltern nur das Beste – wollen für sie sorgen, sie beschützen, solange die Kinder noch klein sind. Und ihre Wünsche und Pläne erfüllen, wenn sie älter werden. Zusatz- und Kapitalversicherungen können dabei eine große Hilfe sein.

Gesund groß werdenDie Gesundheit eines Kindes ist unbezahlbar. Und wenn doch mal etwas schiefgeht? Dann soll das Kind die bes-te Behandlung im Krankenhaus bekommen – auch vom Chefarzt – und ungestört in einem Ein- oder Zweibettzim-mer untergebracht sein. Manche privaten Krankenzusatz-versicherungen bieten zusätzlich Rooming-In an: Mutter, Vater oder eine andere Bezugsperson kann beim Kind bleiben und übernachten, damit es im Krankenhaus nicht allein bleiben muss. Einige bieten darüber hinaus auch Leistungen für Nachhilfeunterricht, wenn der Kranken-hausaufenthalt länger als drei Wochen dauert, beispiels-weise der Tarif Klinik premium (K1U) aus dem R+V-GesundheitsKonzept ELAN. Man mag es sich kaum vorstellen – aber auch Kinder können pfl egebedürftig werden, etwa nach einem Unfall. Die Pfl ege zu Hause oder in einem Pfl egeheim ist teuer. Die monatlichen Kosten dafür können mehrere ©

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Redaktion: Celia Eisele, Fon 0711 222 13-27 67, E-Mail: [email protected],Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, R+V Versicherung AG

Herausgeber: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband,Heilbronner Str. 41, 70191 Stuttgart.

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.

Herstellung: druckpunkt tübingenGestaltung: www.summerer-thiele.de

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Kinder rundum geschützt

Tausend Euro betragen. Dann reichen die Leistungen der gesetzlichen Pfl egeversicherung bei Weitem nicht aus. Private Pfl ege-Zusatzversicherungen wie die R+V-Pfl ege-tagegelder helfen, eine gute Betreuung und Versorgung für das Kind zu fi nanzieren – egal ob es stationär un-tergebracht oder zu Hause von Pfl egekräften oder von der Familie gepfl egt wird. Und der Versicherungsschutz greift sofort ab Versicherungsbeginn und ohne Warte-zeit.

Weltweiter Unfallschutz rund um die UhrNur bei Unfällen im Kindergarten, in der Schule oder auf dem Weg dahin greift die gesetzliche Unfallversicherung. Verunglückt das Kind aber beim Sport, in der Freizeit oder zu Hause, leistet nur eine private Unfallversiche-rung Unterstützung – weltweit und rund um die Uhr. Bei Invalidität kann eine lebenslange Unfallrente helfen, die Folgen zumindest fi nanziell abzufedern. Auch beim behindertengerechten Umbau von Haus oder Wohnung bieten manche privaten Unfallversicherungen Leistun-gen an. Eine zusätzliche Sicherheit bieten Policen, die auch dann beitragsfrei für das Kind weiter leisten, wenn den Eltern etwas zustoßen sollte. Ein solches Paket bie-tet etwa die R+V mit der Risiko-UnfallPolice, die auch

ein Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt umfasst, dasZuzahlungen abdeckt. Es ist auch möglich, mit dem Unfallschutz zugleich Kapital aufzubauen. Der monat-liche Beitrag bietet dann eine umfassende Unfallabsiche-rung und spart gleichzeitig Geld an, das bei Vertragsab-lauf ausgezahlt wird.

Wünsche erfüllen, Ziele fi nanzierenDie Wünsche und Bedürfnisse wachsen genauso schnell wie die Kinder selbst. Kapitalversicherungen sind eine weitere Möglichkeit, dafür vorzusorgen. Wenn die Eltern, Großeltern oder Paten schon frühzeitig mit der Kapitalbildung beginnen, kann das erwachsen gewor-dene Kind sich so manchen Wunsch erfüllen, etwa den Führerschein, ein eigenes Auto, die erste eigene Woh-nung oder ein Auslandssemester. R+V bietet neben der R+V-Kapital-UnfallPolice, die einen zielgerichteten Kapi-talaufbau mit einem umfassenden Unfallschutz kombi-

niert, eine weitere Möglichkeit an: Die KinderVorsorge IndexInvest ist eine Kapitalversicherung mit einer maxi-malen Laufzeit von 27 Jahren – dabei kann der Einzahler jährlich wählen, ob er eine sichere Verzinsung bevorzugt oder am Euro Stoxx 50 partizipieren will. Wenn der ver-sicherte Versorger stirbt, steht dennoch das Kapital zum festgelegten Auszahlungstermin zur Verfügung, ohne dass weitere Beiträge fällig werden.Eltern müssen sich mit vielen Fragen auseinandersetzen, die die Gesundheit und Sicherheit ihres Nachwuchses betreffen. Manche Versicherer bieten Komplettpakete an, die Unfall- und Gesundheitsschutz kombinieren und darüber hinaus eine Kapitalbildung einschließen, etwa der R+V-KinderRundumschutz. Übrigens: Zusammen geht es leichter – beim KinderRundumschutz können Eltern, Großeltern, Onkel, Tante und Paten sich die Kos-ten auch aufteilen.

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