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Anbindung an die Telematikinfrastruktur Rahmen und Umfeld Stand: Februar 2019

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Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Rahmen und Umfeld

Stand: Februar 2019

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Ihre Referenten

Dr.-Ing. André KaedingGeschäftsführer GMC Systems

Gesellschaft für medizinische Computersysteme mbH

Martin FiedlerGeschäftsführer MCL

Munich Communication Lab GmbH

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Lösungsansätze und Erfahrungen

Finanzierung – Investitionen und Erstattungen

Technische und organisatorische Herausforderungen

Rahmen und Umfeld

Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)

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Die Telematikinfrastruktur (TI) ist eine speziell gesicherte Datenautobahn samt Zugangsgeräten für das deutsche Gesundheitswesen, die für den Austausch von Informationen im Rahmen definierter Anwendungen aufgebaut wird

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

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• Konnektor• Kartenterminals (stationär und mobil)• Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

• Software• diverse Chipkarten (SMC-B, SMC-KT…)

Initialanwendung (wird zeitgleich mit technischer Anbindung eingeführt)• Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)Folgeanwendungen (bislang verbindlich beschlossen)• Notfalldaten-Management (NFDM)• Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)• Elektronischer Medikationsplan (eMP)• Kommunikation Leistungserbringer (KOM-LE)

• Elektronische Patientenakte (ePA)

Geräte und Technik Anwendungen

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• Was mit dem Austausch von Kartenlesegeräten und dem VSDM beginnt, soll bis 2021 über mehrere

Stationen zum flächendeckenden Einsatz der Elektronischen Patientenakte (ePA) führen

• Deshalb: idealerweise von Beginn an als Prozess sehen (managen) – nicht als Projekt

• TI definiert die technische und organisatorische Rahmenordnung für Digitalisierung im deutschen

Gesundheitswesen

Warum ist die TI-Anbindung kein IT-Projekt wie andere?

2017/18/19? ab 2019 2021

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Warum wird die TI eingeführt?

• Vermeidung von Behandlungsfehlern und Doppelabrechnungen

• Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen

• den sektoren- und systemübergreifenden, sicheren Austausch von Informationen ermöglichen

• Etablierung digitaler Anwendungen wie e-Rezept und elektronischem Arztbrief bis hin zur elektronischen Patientenakte (ePA)

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Politischer und gesetzlicher Hintergrund

2002 Spitzenverbände vereinbaren Vorgehen bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)- aus dieser Zeit stammt die Fixierung auf eine Chipkarte als Datenträger – das war damals zeitgemäß.

2004 Verabschiedung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes- Grundlage für Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), Gründung der Betreibergesellschaft

gematik und Einführung der Telematik-Infrastruktur (TI)

2005 Gründung der gematik- Gesellschafter: Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Deutscher Apothekerverband, Deutsche

Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung*

2015 E-Health-Gesetz- regelt technischen, organisatorischen und finanziellen Rahmen der TI-Einführung

2017 Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Fertig!“ - traf technisch nicht zu- war eine politische Entscheidung, um die praktische Umsetzung nach jahrelangen Verzögerungen zu starten

*Diese Zusammensetzung widerspiegelt ein 50/50-Verhältnis zwischen Leistungserbringern - z.B. Ärzten und Kliniken - und Gesetzlichen Krankenkassen

als Leistungszahlern.

Am 14.03. 2019 hat der Bundestag auf Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen, dass der Bund 51 Prozent der Gesellschafteranteile an der gematik übernimmt, um künftig zeitliche Verzögerungen durch Interessengegensätze im Gesellschafterkreis notfalls über Mehrheitsentscheidungen der Bundesregierung verhindern zu können.

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Telematikinfrastruktur - geplante Anwendungen

2019 Telematikinfrastruktur - aktueller Stand

Spezifikationen in Erarbeitung

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Gesetzliche Fristen für TI-Anbindung und VSDM

• Arztpraxen im GKV-Bereich sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 31.03. 2019 ihre Anbindung an die TI über den ersten Versichertenstammdatenabgleich nachzuweisen

• Falls technisch/organisatorisch nicht möglich: Nachweis gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, dass bis zum 31.03.2019 alle zur TI-Anbindung notwendigen Komponenten verbindlich bei technischen Dienstleistern bestellt wurden (in diesem Fall: Anbindungsfrist bis zum 30.06.2019)

→Ansonsten: Abzüge bei der Leistungserstattung von 1% ab der folgenden Quartalsabrechnung (spätestens ab 3. Quartal – in einigen KV-Bereichen u.U. auch früher – am besten direkt bei KV erfragen)

→Gilt auch für KV-abrechnende Einrichtungen in Kliniken wie bestimmte MVZ und Ambulanzen –ggf. Handlungsbedarf für Klinikleitungen bis zum 31.03.2019

• Krankenhäuser sind bis zum 31.12.2019 von Sanktionen ausgenommen und müssen nach aktuellem Stand bis zum Jahresende 2019 an die TI angebunden sein

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Lösungsansätze und Erfahrungen

Finanzierung – Investitionen und Erstattungen

Technische und organisatorische Herausforderungen

Rahmen und Umfeld

Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)

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Herausforderungen

• Digitalisierung ist kein Schlagwort mehr, sondern wird konkret

• Digitalisierung erhält mit dem TI-Fahrplan eine technische und organisatorische Rahmenplanung, die von der einzelnen Einrichtung spezifisch und eigenverantwortlich umgesetzt werden muss

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Was bedeutet die TI-Einführung für MVZ?

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• Kartenterminal stationär (obligatorisch) – fakultativ: mobil

• Konnektor

• Praxisausweis (SMC-B)

• Arztausweis (HBA) (noch optional)

• VPN-Zugangsdienst

• Aktualisiertes Praxisverwaltungssystem (PVS)

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Technische Komponenten der TI

© Jürgen Prehl, GMC Systems

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Herausforderungen

1. Austausch aller stationären und mobilen Kartenlesegeräte

2. Anbindung des Standorts an die TI über einen Konnektor (Router) - in MVZ u.U. mehrere Geräte nötig

3. Verbindung aller Lesegeräte des Standorts mit dem Konnektor/den Konnektoren

4. Bestellung und Initialisierung von Steckkarten für die Lesegeräte zur Identifizierung der Betriebsstätten (SMC-B)

Geräte und Karten müssen bei verschiedenen – von der gematik zugelassenen –Einrichtungen/Lieferanten bestellt und von zertifizierten Dienstleistern installiert werden.

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Technische Herausforderungen

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Herausforderungen

• Konsens über gemeinsames Vorgehen mit allen relevanten MVZ-Stakeholdern in allen Praxen erzielen

• Ggf. Erhöhte Komplexität, wenn in der Einrichtung mit verschiedenen Praxisverwaltugssystemen (PVS) gearbeitet wird

→ Erster technischer Ansprechpartner für die TI-Anbindung ist i.d.R. der PVS-Hersteller;

→ Erfahrung zeigt: Hersteller kümmern sich i.d.R. nur um die gematik-konforme Anbindung der eigenen Komponenten –u.U. können die verschiedenen Umsetzungsansätze auch technisch kollidieren und zu Problemen führen;

→ In solchen Fällen kann eine Verpflichtung eines zusätzlichen, koordinierenden technischen Dienstleisters sinnvoll sein

→ Zusatzaufwand, aber Funktionssicherheit

• Gemäß gematik-Vorschriften: Geschützte Plätze für Konnektoren (Datenschutz und Abrechnungsrelevanz) und Kartenlesegeräte

• Gesetzlich vorgeschriebene neue Rollen und Dokumentationspflichten (z.B. Betriebsbeauftragter, Betriebsführungshandbuch, PIN-Beauftragter für Konnektor und Kartenterminals)

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Organisatorische Herausforderungen

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Grober Ablauf / Etappenplan (Details in folgenden Dateien)

Rahmenbedingungen analysieren; gemeinsames Vorgehen mit allen Bereichen planen

Techn./org. Bestandsaufnahme; künftige eGK-Einsatzszenarien für alle Praxen klären

Die richtigen Umsetzungspartner finden

Interne Prozesse definieren und Verantwortungen vor, während, nach der TI-Anbindung klären

Bestellung SMC-B, Hardware und Softwarekomponenten

Erstattungsantrag und Kontrolle des Zahlungseingangs

Lieferzeiträume einkalkulieren

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Installation und erster Versichtenstammdatenabgleich (VSDA)

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Lösungsansätze und Erfahrungen

Finanzierung – Investitionen und Erstattungen

Technische und organisatorische Herausforderungen

Rahmen und Umfeld

Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)

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• Kartenterminal stationär (obligatorisch) – fakultativ: mobil

• Konnektor

• Praxisausweis (SMC-B)

• Arztausweis (HBA) (noch optional)

• VPN-Zugangsdienst

• Aktualisiertes Praxisverwaltungssystem (PVS)

Erstattungsregelungen für die technische TI-Anbindung

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Im Februar 2019 gibt es….

• 4 Anbieter von zugelassenen Konnektoren• 3 zugelassene SMC-B Anbieter• 3 Anbieter zugelassener Kartenterminals

Eine Liste der gematik-konformen Geräten und Software finden Sie hier: https://fachportal.gematik.de/service/konnektorsimulator-fuer-primaersysteme/liste-der-bestaetigten-primaersysteme/

Anbieter

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• Komponenten werden vorzugsweise in Bundles verkauft: • 1 Konnektor, 1 Kartenterminal, VPN-Zugangsdienst, Secure Internet Service • Ggf. Installation und Inbetriebnahme

• Preise rangieren zwischen 2.330 EUR (Selbstinstallation) und 2.900 EUR

• Zusätzliche Kosten: Servicegebühr: 80-85 EUR monatlich

• Stationäres Kartenlesegerät: 500 - 560 EUR

• Mobiles Kartenlesegerät: 300 EUR

• gSMC-KT Karte: 60 EUR

Gerade in MVZ kann mit mehreren unterschiedlichen PVS kann sich die Notwendigkeit zum Erwerb von Einzelkomponenten ergeben – das ist prinzipiell möglich.

Investition

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• Konnektor

• Kartenterminal

• Praxisausweis (SMC-B)

• Arztausweis (HBA)

• VPN-Zugangsdienst

• Wartung Konnektor

• PVS-Update, Installation, Schulung, Ausfallzeiten und zusätzlicher Aufwand in der VSDM-Startphase

Erstausstattungspauschale 1.982 Euro

Erstattung

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Erstausstattungspauschale 1.982 Euro

je zusätzlichem Kartenterminal 435 EuroMobiles Kartenterminal 350 Euro

Komplexitätszuschlag (>3 Ärzte und/oder Psychotherapeuten) 230 Euro

(>6 Ärzte und/oder Psychotherapeuten) 460 Euro

• Konnektor

• Kartenterminal

• Praxisausweis (SMC-B)

• Arztausweis (HBA)

• VPN-Zugangsdienst

• Wartung Konnektor

• PVS-Update, Installation, Schulung, Ausfallzeiten und zusätzlicher Aufwand in der VSDM-Startphase

Erstattung

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Erstausstattungspauschale 1.982 Euro

je zusätzlichem Kartenterminal 435 EuroMobiles Kartenterminal 350 Euro

Komplexitätszuschlag (>3 Ärzte und/oder Psychotherapeuten) 230 Euro

(>6 Ärzte und/oder Psychotherapeuten) 460 Euro

Praxisausweis (SMC-B) 23,25 Euro pro Quartal

Arztausweis (HBA) 11,63 Europro Quartal

• Konnektor

• Kartenterminal

• Praxisausweis (SMC-B)

• Arztausweis (HBA)

• VPN-Zugangsdienst

• Wartung Konnektor

• PVS-Update, Installation, Schulung, Ausfallzeiten und zusätzlicher Aufwand in der VSDM-Startphase

Erstattung

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Erstausstattungspauschale 1.982 Euro

je zusätzlichem Kartenterminal 435 EuroMobiles Kartenterminal 350 Euro

Komplexitätszuschlag (>3 Ärzte und/oder Psychotherapeuten) 230 Euro

(>6 Ärzte und/oder Psychotherapeuten) 460 Euro

Praxisausweis (SMC-B) 23,25 Euro pro Quartal

Arztausweis (HBA) 11,63 Europro Quartal

VPN-Dienst und Wartung 248 Europro Quartal

• Konnektor

• Kartenterminal

• Praxisausweis (SMC-B)

• Arztausweis (HBA)

• VPN-Zugangsdienst

• Wartung Konnektor

• PVS-Update, Installation, Schulung, Ausfallzeiten und zusätzlicher Aufwand in der VSDM-Startphase

Erstattung

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Erstausstattungspauschale 1.982 Euro

je zusätzlichem Kartenterminal 435 EuroMobiles Kartenterminal 350 Euro

Komplexitätszuschlag (>3 Ärzte und/oder Psychotherapeuten) 230 Euro

(>6 Ärzte und/oder Psychotherapeuten) 460 Euro

Praxisausweis (SMC-B) 23,25 Euro pro Quartal

Arztausweis (HBA) 11,63 Europro Quartal

VPN-Dienst und Wartung 248 Europro Quartal

Startpauschale 900 Euro

• Konnektor

• Kartenterminal

• Praxisausweis (SMC-B)

• Arztausweis (HBA)

• VPN-Zugangsdienst

• Wartung Konnektor

• PVS-Update, Installation, Schulung, Ausfallzeiten, zusätzlicher Aufwand in VSDM-Startphase

Erstattung

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Anspruch auf Erstattung

ab der ersten Durchführung des VSDM mit der Abgabe der ersten Abrechnungsdatei bei der KV

→Betriebsstätten müssen bei Anschaffung derTechnik in Vorleistung gehen

Erstattung

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Spezifik bei MVZ

• Größer und komplexer als Einzelpraxis (dort gibt es nur geringe Aufwände für organisatorische Umstellungen und Schulungen)

• Zusammenspiel zwischen verschiedenen Praxen bedeutet u.U. mehr Komplexität und mehr Aufwand

• aber im Unterschied zu Krankenhäusern (Finanzierung über Vereinbarung zwischen Deutscher Krankenhausgesellschaft und Kassen) keine Pauschalzahlung für organisatorischen Umstellungsaufwand und Wissensvermittlung

Empfehlung: Diese Kosten mitkalkulieren - weil sinnvoll, aber nicht erstattungsfähig:

• Konzept/Maßnahmen für praxisinterne Digitalisierungskommunikation und nachhaltige TI-/Digitalisierungs-Wissensvermittlung

• denn auf technische Anbindung und Einführung der Start-Anwendung VSDM folgen weitere Anwendungen: z.B. Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP)

• TI-Anwendungen werden Praxisabläufe und Arzt-Patienten-Interaktion genauso verändern wie Interaktion am Tresen

• Hilfreich dafür: MVZ-interne Plattform für schnellen internen Austausch bei Fehlern und Problemen, und Wissensabruf bei Bedarf

Kostenfaktoren: Umstellungsaufwand und Schulungen

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Grober Ablauf / Etappenplan

Rahmenbedingungen analysieren; gemeinsames Vorgehen mit allen Bereichen planen

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Erstattungsantrag und Kontrolle des Zahlungseingangs

Lieferzeiträume einkalkulieren

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• Wie viele Kartenlesegeräte und wie viele PCs sind in Benutzung?

• Wie viele sollen in Zukunft genutzt werden und stimmt die Planung mit den Erstattungsvereinbarungen überein?

• Ist ein Internetanschluss in jeder Praxis vorhanden?

• Sind genügend Strom und Netzwerkanschlüsse vorhanden?

• Sind alle PCs auf einem ausreichend neuen Stand?

• Gibt es einen geschützten Platz für Konnektoren und ggf. auch Kartenlesegeräte?

• Haben wir geeignete Kanäle für die Kommunikation und Wissensvermittlung bei der täglichen Arbeit mit TI-Geräten, TI-Anwendungen und anderen Digitalisierungsprozessen in der Einrichtung?

Bestandsaufnahme und Planung

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• Die richtigen Partner finden – für Gerätelieferungen, Installation sowie Betrieb der TI-Komponenten

• Erster Ansprechpartner: PVS-Anbieter

• Hat ihr PVS-Anbieter eine bestehende Partnerschaft mit einem TI-Anbindungsdienstleister oder einem bestimmten Ausrüster?

• (Auch) in Abhängigkeit davon entscheiden: Eigene Technikbestellung oder Komplettbetreuung durch einen Dienstleister

Planung: TI-Dienstleister festlegen

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• Wichtig für MVZ: Nutzen Ihre Praxen verschiedene PVS?

• Sind die PVS von der gematik als TI-kompatibel bestätigt worden?

• Klären: Wie läuft die Aktualisierung auf TI-Kompatibilität bei Ihrem PVS bzw. PVS-Anbieter?

• Gibt es Dienstleisterpräferenzen bei PVS-Anbietern?

• wenn divergierende – wer moderiert den Verständigungsprozess technisch und organisatorisch?

Praxisverwaltungssysteme

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Lokal/ in der Praxis/ in den Praxen

vs.„TI as a Service“

(Konnektor steht in einem Rechenzentrum

und wird durch IT-Dienstleister betreut)

Wo soll der Konnektor stehen?

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Wer ist bei Ihnen zuständig…

• für die technische Bestandsaufnahme?

• für die organisatorische Bestandsaufnahme?

• für die Definition und Führung der Prozesse?

• für die Bestellung der Komponenten?

• für die Terminvereinbarungen mit technischen Dienstleistern?

• für die Verwahrung neuer Passwörter und PINs (E-Health-Kartenterminals, SMC-B, Konnektor)?

• für die Dokumentation des Konnektor-Betriebshandbuchs?

• für die Wartung der Hardware und Software?

• für die Schulung der MA?

Klärung der Verantwortlichkeiten

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• Kartenterminal stationär (obligatorisch) – fakultativ: mobil

• Konnektor

• Praxisausweis (SMC-B)

• Arztausweis (HBA) (noch optional)

• VPN-Zugangsdienst

• Aktualisiertes Praxisverwaltungssystem (PVS)

Technische Komponenten der TI

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• Auswahl und Bestellung von Konnektor(en) und Kartenlesegeräten

• in Abstimmung mit PVS-Hersteller/Dienstleister

• Aktualisierung der PVS (?)

• Organisation/Installation eines VPN-Zugangsdienstes

• Bestellung und Initialisierung von Steckkarten für die Lesegeräte zur Identifizierung der Betriebsstätte (SMC-B) • muss durch die abrechnungsberechtigten Ärzte erfolgen und ist ermächtigungsbezogen

• derzeit 3 Anbieter mit unterschiedlichen Beantragungsverfahren

Bestellung

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• Anlieferung der neuen Kartenlesegeräte und Konnektoren durch den Dienstleister

• Inbetriebnahme und Konfiguration des Konnektors

• Anschluss der neuen und Deaktivierung der alten Kartenlesegeräte

• Verbindung und Konfiguration aller Lesegeräte des Standorts mit dem Konnektor/den Konnektoren

• Anbindung von Lesegeräten / Konnektor(en) an das (die) PVS

• Test und Durchführung des ersten VSDA

• Übergabe der Dokumentation sowie der betrieblichen Verantwortung

Installation

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…den Eingang der TI-Erstattungspauschale von der KV

gemäß der spezifischen Konfiguration(en) in Ihrer Einrichtung

zu kontrollieren.

Nicht vergessen!

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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg

bei der technischen Anbindung Ihrer Einrichtung

an die Telematikinfrastruktur

und der sukzessiven Einführung der TI-Anwendungen!

Das Team der Plattform

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Fragen Sie uns:

+49 (0)89 21 89 44 [email protected]

Dr.-Ing. André Kaeding

GeschäftsführerGMC Gesellschaft für medizinische Computersysteme mbH

Martin Fiedler

GeschäftsführerMCL Munich Communication Lab GmbH