Ratgeber für den Trauerfall

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Stadt Leonberg Ratgeber für den Trauerfall

Transcript of Ratgeber für den Trauerfall

Page 1: Ratgeber für den Trauerfall

Auf ein Wort Stadt Leonberg

Ratgeber

für den

Trauerfall

Page 2: Ratgeber für den Trauerfall

Denn liebe-, respekt- und würdevoll heißt nicht gleich teuer....

Leere füllt man am besten mit Licht

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Page 3: Ratgeber für den Trauerfall

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Vorwort des Oberbürgermeisters

„Es führt kein Weg an der Trauer vorbei, nur durch sie hindurch.“

– Jorgos Canacakis, Trauerforscher –

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

Trauer erfasst uns in unserem ganzen Sein. Der Ver-lust eines geliebten Menschen erschüttert uns in je-der Hinsicht – körperlich, seelisch, emotional, mental. Doch so verschieden wir Menschen sind, so unter-schiedlich durchleben wir auch Zeiten der Trauer. Vielleicht halten Sie diese Broschüre in Ihren Händen, weil auch Sie mit dem Verlust eines geliebten Men-schen umgehen müssen.

Zur Trauer kommen die vielen Formalitäten, die es nun zu erledigen gilt. Dieser Trauerratgeber gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Be-stattungsmöglichkeiten auf Leonberger Friedhöfen. Er soll aber auch Orientierungshilfe bei all den Fragen und Aufgaben leisten, vor denen Sie in den nächsten Tagen und Wochen stehen.

Lassen Sie sich in dieser schweren Zeit helfen – von Freunden, Verwandten, Nachbarn, der Kirche, von einer Trauergruppe wie es sie auch in Leonberg gibt. Trauern Sie nicht allein. Gehen Sie gemeinsam mit anderen durch das Tal, dann kann sich die Trauer mit der Zeit wandeln und der Beginn von etwas Neuem werden.

Ihr

Martin Georg CohnOberbürgermeister

Page 4: Ratgeber für den Trauerfall

Rechtlicher Rat und Beistand nach einem Todesfall

Marktplatz 3 · 71229 Leonberg Tel. 07152 / 40 16 16 6 [email protected] www.der-fachanwalt-leonberg.de

Als Fachanwalt für Erbrecht begleite ich Sie bei ei-

nem Todesfall in dieser schwierigen Lebenssituation

sachlich und fachlich und berate z.B. zur gesetzli-

chen Erbfolge, der Auslegung eines vorhandenen

Testaments und zur Ausschlagung eines Erbes. Ich

unterstütze Sie bei der Beantragung eines Erb-

scheins und der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen

Ansprüche bis hin zur Geltendmachung von Pflicht-

teilsansprüchen.

Bei Zwist innerhalb einer Erbengemeinschaft und

sonstigen Erbstreitigkeiten unterstütze ich Sie als

Anwalt. Aber auch als Mediator kann ich bei der

außergerichtlichen Streitbeilegung und einvernehm-

lichen Konfliktlösung vor allem bei Erbauseinander-

setzungen wie auch Streitigkeiten bei Trennung und

Scheidung helfen.

Schließlich ist mir die persönliche Vorsorge zu

Lebzeiten von Ehe- und Lebenspartnern, alleinste-

henden Personen und Familien ein besonderes An-

liegen. Ich berate Sie und gestalte für Sie notwen-

dige Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen

und Übergabeverträge an die nächste Generation.

Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt entwerfe ich in

Absprache mit Ihnen das für Sie richtige Testament.

Als Fachanwalt für Familienrecht arbeite ich für Paa-

re Eheverträge und Partnerschaftsverträge passend

zu deren Lebensgestaltung aus.

Als zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) kann

ich Ihre Nachlassabwicklung professionell regeln

und bei Streitigkeiten mit einem Testamentsvoll-

strecker Sie als Erben unterstützen.

DER FACHANWALT AM MARKT

Armin BendlinFachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für FamilienrechtMediator

zert. Testamentsvollstrecker (DVEV)

Page 5: Ratgeber für den Trauerfall

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort des Oberbürgermeisters 1

Beitrag der Kirchen in Leonberg 4

Beitrag der Hospizgruppe in Leonberg 5

Übersicht über die Bestattungsarten 7

Erläuterung zu den Bestattungsarten 8

Gebühren 10

Pflege der Grabstellen 13

Waldfriedhof Leonberg 14

Friedhof Seestraße Leonberg 18

Friedhof Eltingen 20

Alter Friedhof Höfingen 22

Neuer Friedhof Höfingen 24

Alter Friedhof Warmbronn 26

Neuer Friedhof Warmbronn 28

Friedhof Gebersheim 30

Was ist zu tun bei einem Trauerfall? 32

Nachlass- und Vorsorgeregelungen 39

Inserentenverzeichnis 40

Ansprechpartner 41

Impressum 41

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Auf ein Wort Stadt Leonberg

Ratgeber

für den

Trauerfall

Rechtlicher Rat und Beistand nach einem Todesfall

Marktplatz 3 · 71229 Leonberg Tel. 07152 / 40 16 16 6 [email protected] www.der-fachanwalt-leonberg.de

Als Fachanwalt für Erbrecht begleite ich Sie bei ei-

nem Todesfall in dieser schwierigen Lebenssituation

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chen Erbfolge, der Auslegung eines vorhandenen

Testaments und zur Ausschlagung eines Erbes. Ich

unterstütze Sie bei der Beantragung eines Erb-

scheins und der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen

Ansprüche bis hin zur Geltendmachung von Pflicht-

teilsansprüchen.

Bei Zwist innerhalb einer Erbengemeinschaft und

sonstigen Erbstreitigkeiten unterstütze ich Sie als

Anwalt. Aber auch als Mediator kann ich bei der

außergerichtlichen Streitbeilegung und einvernehm-

lichen Konfliktlösung vor allem bei Erbauseinander-

setzungen wie auch Streitigkeiten bei Trennung und

Scheidung helfen.

Schließlich ist mir die persönliche Vorsorge zu

Lebzeiten von Ehe- und Lebenspartnern, alleinste-

henden Personen und Familien ein besonderes An-

liegen. Ich berate Sie und gestalte für Sie notwen-

dige Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen

und Übergabeverträge an die nächste Generation.

Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt entwerfe ich in

Absprache mit Ihnen das für Sie richtige Testament.

Als Fachanwalt für Familienrecht arbeite ich für Paa-

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Als zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) kann

ich Ihre Nachlassabwicklung professionell regeln

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strecker Sie als Erben unterstützen.

DER FACHANWALT AM MARKT

Armin BendlinFachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für FamilienrechtMediator

zert. Testamentsvollstrecker (DVEV)

Page 6: Ratgeber für den Trauerfall

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Beitrag der Kirchen in Leonberg

Erinnerung über den Tod hinaus – Geleitwort der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Leonberg

Es ist ein Grundbedürfnis der Menschen, ihre Toten zu bestatten. Friedhöfe sind ein fester und wichtiger Bestandteil unserer Trauerkultur. Sie sind Orte der Erinnerung. Sie erinnern uns an unsere eigene End-lichkeit. Und sie sind Orte, an denen wir für Men-schen, die wir verloren haben, eine letzte Ruhestät-te finden und einen Ort für unsere Trauer. Auch in unserer schnelllebigen Welt brauchen Trauer und Gedenken ihren Platz. Die Leonberger Friedhöfe mit ihren unterschiedlichen Bestattungsmöglichkeiten kommen diesem Bedürfnis der Menschen entgegen.

Im 90. Psalm steht der Satz: „Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden“ (Psalm 90, Vers 12). In einer neuen Übersetzung lau-tet dieser Gedanke so: „Lehre uns unsere Tage zäh-len, damit wir ein weises Herz bekommen.“

Wenn wir uns mit der Wirklichkeit des Todes aus-einandersetzen müssen, geht es nicht um eine Kopf-klugheit, sondern um die Weisheit des Herzens. Die Weisheit des Herzens – die Liebe – kann die Macht des Todes begrenzen.

Für uns Christinnen und Christen sind der Tod und das Grab nicht das Letzte. Wir vertrauen darauf, dass Christus dem Tod die letzte Macht genommen hat.

Diese Gewissheit kann trösten und unserem Leben neue Kraft geben – gerade dann, wenn wir schmerz-haft von einem lieben Menschen Abschied nehmen müssen.

Friedhöfe sind nicht nur Orte der Erinnerung. Sie sind auch Orte der Hoffnung; Orte, wo behutsam neues Leben wachsen kann. Der Kirchenvater Au-gustinus (354 – 430) sagte: „Der Mensch, den wir lieben, ist nicht mehr da, wo er war, aber überall, wo wir sind und seiner gedenken.“

Die Pfarrerinnen und Pfarrer und die pastoralen Mit-arbeitenden der christlichen Kirchen in Leonberg beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um die Be-stattung eines Angehörigen. Sie dürfen sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Leonberg

Page 7: Ratgeber für den Trauerfall

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Beitrag der Hospizgruppe in Leonberg

Liebe Leserinnen und Leser,in unserer Kultur ist es überliefert, den Verstorbenen mit einem Platz der Trauer und Erinnerung ein wür-diges Andenken zu bewahren. Die Leonberger Fried-höfe sind für das lebendige Erinnern Beispiel und Wegweisung. Die Friedhöfe bieten Raum, in dem Menschen ihre Beziehung zu den Verstorbenen pfle-gen und ihnen nahe sein können. Sie sind ein Ort der Ruhe, Besinnung und Begegnung.

Gesellschaftlich und kulturell vollzieht sich ein stän-diger Wandel. Die Menschen sind nicht mehr so orts-gebunden und suchen nach pflegeleichten Gräbern. Gleichzeitig entsteht Nachfrage nach neuen nicht- kirchlichen Varianten der Bestattung, die den Le-bensstil oder die Weltanschauung der Verstorbenen widerspiegeln.

Mit der Interkulturalität, dem interreligiösen Wandel und der Individualität der Menschen hat sich die Stadt Leonberg auch im Bereich der Bestattung aus-einandergesetzt. Jetzt kann für fast jeden Bestat-tungswunsch eine Möglichkeit angeboten und be-sondere Vorstellungen und Wünsche können nahe-zu immer erfüllt werden.

Das Hospiz in Leonberg hat es sich zur Aufgabe ge-macht, Schwerkranke und Sterbende sowie deren Angehörige in ihren schwersten Stunden zu beglei-ten. Es ist unser Anliegen, ihrer Trauer, ihrem Schmerz, ihrer Angst, aber auch ihrer verbliebenen Lebens-freude einen Raum zu geben. Der Hospiz-Gedanke findet Ausdruck in zwei Formen: im Ambulanten Hospizdienst, durch den Sterbende und ihre Ange-

hörigen in ihrem Zuhause betreut werden, durch den auch trauernde Menschen nach dem Tod eines Nahestehenden in Einzelbegleitung oder in Trauer-gruppen mit qualifiziert geschulten Trauerbegleite-rinnen und Trauerbegleitern Unterstützung finden. Und im Stationären Hospiz selbst, einer Einrichtung, in der schwersterkrankte Menschen Raum finden, wenn ein Verbleiben daheim nicht mehr möglich ist. Würde und Achtung, Respekt und Zuwendung prä-gen den Umgang der Menschen im Hospiz.

Diese Broschüre ist eine wertvolle Hilfe für alle. In den vielen Gesprächen mit den Kranken und Ange-hörigen wird uns dieser anschauliche Überblick der Bestattungsformen eine große Unterstützung sein.

Die Verwirklichung dieses schon lange gehegten Wunsches der Bürger nach gründlicher und über-schaubarer Information über die Bestattungsmöglich-keiten ist wahr geworden. Der Stadt Leonberg und insbesondere allen Mitarbeitern im Friedhofsamt, ob in der Verwaltung oder in der Pflege der Friedhöfe, sagen wir ein ganz besonderes Dankeschön.

Sehr herzlich grüßt Sie aus dem Hospiz, stellvertre-tend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Dieter BurrVorsitzender Hospiz Leonberg e. V.Hospiz Leonberg e. V.Seestraße 84, 71229 LeonbergTelefon: 07152 3355202E-Mail: [email protected] Internet: www.hospiz-leonberg.de

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Ihr Helfer bei Trauerfällen

Bestattungsinstitut • Peter MaierTRAUERHILFE

• Erd-, Feuer- und Seebestattung• Überführung im In- und Ausland• Erledigung sämtlicher Formalitäten• Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten• Auf Wunsch Beratung im Haus• Tag und Nacht, Sonn- und Feiertag

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KREMA BONHOLZDas erste private Krematorium in Württemberg ist ein Familienbetrieb in Rutesheim bei Stuttgart. Wir haben unser Krematorium nach den neuesten und modernsten Gesichtspunkten ge plant und erstellt. Die Architektur des Gebäudes ist bewusst schlicht gehalten. Die Ethik und Pietät bleiben bewahrt und sind unser oberstes Gebot.

Unsere Vorgaben sind, die Verstorbenen inner-halb zwei Werktagen einzuäschern, somit ist eine unmittelbare Rückführung der Urne gewährleistet und ermöglicht eine zeitnahe Urnenbeisetzung. Unsere geschulten und zuverlässigen Mitarbeiter gewährleisten den pietätvollen Ablauf der Ein-äscherung.

Krema Bonholz GmbH & Co. KGIm Bonholz 11, 71277 Rutesheim

07152 – 35 16 [email protected]

Page 9: Ratgeber für den Trauerfall

7

Übersicht über die Bestattungsarten (Stand: Juli 2021)

Vielleicht bedeutet Liebe auch lernen, jemanden gehen zu lassen,

wissen, wann es Abschied nehmen heißt.

Nicht zulassen, dass unsere Gefühle dem im Weg stehen,

was am Ende wahrscheinlich besser ist für die, die wir lieben.

Sergio Bambaren

Page 10: Ratgeber für den Trauerfall

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Die Frage, ob Verstorbene erd- oder feuerbestattet werden sollen, hängt von deren erklärtem oder mut-maßlichem Willen ab, an den die Hinterbliebenen gebunden sind. Dagegen ist die Entscheidung über die Art der Grabstätte – Wahlgrab oder Reihengrab – meist den Hinterbliebenen überlassen.

ReihengrabIn einem Reihengrab ist nur eine Bestattung möglich. Das Grab läuft nach der festgelegten Ruhezeit von 20 Jahren bei Erdbestattungen und 15 Jahren bei Urnenbeisetzungen ohne Verlängerungsmöglichkeit ab und muss dann von den Angehörigen aufgelöst werden.

WahlgrabFür Erdbestattungen werden Wahlgräber für 2 oder 4 Belegungen zur Verfügung gestellt. In Urnenwahl-

gräbern können maximal 5 Urnenbeisetzungen er-folgen. Die Gräber haben eine 30-jährige Nutzungs-dauer und können nach Ablauf auf Antrag verlängert werden.

Muslimisches Grab (Wahlgrab)In diesem Grabfeld können Verstorbene muslimi-schen Glaubens bestattet werden. Es handelt sich um Wahlgräber für nur eine Bestattung mit Ausrich-tung nach Mekka. Die Gräber haben eine 30-jährige Nutzungsdauer und können nach Ablauf auf Antrag verlängert werden.

KindergrabIn einem Kindergrab ist eine Bestattung möglich. Die Nutzungsdauer richtet sich nach dem Alter des ver-storbenen Kindes.

Anonymes Urnengrabfeld (Urnenreihengrab)

Auf dem Waldfriedhof, dem Neuen Friedhof Höfin-gen und dem Alten Friedhof Warmbronn können Urnen anonym in einer äußerlich nicht gekennzeich-neten Rasenfläche beigesetzt werden.

Urnenwand WarmbronnEine Urnennische in der Urnenwand kann als Urnen-reihengrab (1 Urne) oder Urnenwahlgrab (max. 4 Urnen) erworben werden. Der Grabschmuck ist auf die dafür vorgesehene Ablagefläche zu legen oder zu stellen.

Erläuterung zu den Bestattungsarten

Page 11: Ratgeber für den Trauerfall

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Grabfeld „Bestattung unter Bäumen“ (Urnenreihengrab)

Es handelt sich um Wiesenflächen auf dem Wald-friedhof und dem Neuen Friedhof Höfingen mit ei-nem gewachsenen Baumbestand. Die Pflege der Anlage erfolgt durch die Stadt Leonberg. Unter den Bäumen (nicht am Baum!) werden die Urnen der Reihe nach beigesetzt. Jede Urne erhält eine Kenn-zeichnung in Form einer Steinstele mit den Lebens-daten der Verstorbenen. Hierfür ist der Abschluss eines Vertrages mit der Genossenschaft Netzwerk-Stein erforderlich. Die Leistungen der Genossen-schaft und der Stadt Leonberg werden mit dem Antrag auf Bestattung zu einem festen Komplett-preis für die gesamte Ruhezeit erworben. Der Grabschmuck ist auf die dafür vorgesehenen Ablageflächen zu legen oder zu stellen.

Pflegeleichtgräber im Urnengemein-schaftsgrabfeld (Urnenreihengrab)

Diese Grabfelder auf dem Waldfriedhof und dem Neuen Friedhof Höfingen werden von der Württem-bergischen Friedhofsgärtnergenossenschaft dauer-haft bepflanzt und gepflegt; die Grabsteine werden über die Genossenschaft NetzwerkStein bzw. eine Arbeitsgemeinschaft von Steinmetzbetrieben veräu-ßert, erstellt und betreut. Mit dem Antrag auf Be-stattung werden die Leistungen der Genossenschaf-ten bzw. der Arbeitsgemeinschaft zu einem festen Komplettpreis für die gesamte Ruhezeit erworben. Die Beisetzungen können auf dem Waldfriedhof im teilanonymen Grab (Urne nicht verortet; mit kleinem Stein für jede/n Verstorbene/n auf einem zentralen Gedenkstein) oder auf dem Waldfriedhof und dem Neuen Friedhof Höfingen im Urnenkleingrab (2 Ur-nen verortet mit Grabstein) erfolgen. Der Grabschmuck ist auf die dafür vorgesehenen Ablageflächen zu legen oder zu stellen.

Page 12: Ratgeber für den Trauerfall

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Urnenbeisetzungen auf den Leonberger Friedhöfen Übersicht der wichtigsten Gebühren im Bestattungswesen (Beschluss vom 27.06.2017)* für Verstorbene mit Wohnsitz in Leonberg**

Leistungen Urnenwahlgrab Urnenreihengrab Anonymes Urnengrab 30 Jahre Nutzungszeit 15 Jahre Ruhezeit 15 Jahre Ruhezeit mehrere Belegungen möglich nur eine Beisetzung möglich nur eine Beisetzung möglich (Grabstätte 1 m x 1 m) (Grabstätte 1 m x 1 m) (Rasenfläche, ohne Kennzeichnung)

Grundgebühr*** 800,00 € 800,00 € 750,00 €Grabnutzungsrecht 2.700,00 € 500,00 € 330,00 €Grabeinfassung 300,00 € 300,00 € entfällt

Gesamt 3.800,00 € 1.600,00 € 1.080,00 €

Leistungen Bestattung unter Bäumen Pflegeleichtgräber Pflegeleichtgräber Waldfriedhof/ „Urnenkleingrab“ „teilanonym“ Neuer Friedhof Höfingen Waldfriedhof/ Waldfriedhof 15 Jahre Ruhezeit Neuer Friedhof Höfingen 15 Jahre Ruhezeit nur eine Beisetzung möglich 15 Jahre Ruhezeit/Urne nur eine Beisetzung möglich (Rasenfläche, Verortung der Urne zwei Urnenbeisetzungen möglich (keine Verortung der Urne, durch Grabstein über der Urne) (Verortung der Urnen durch Daten der Verstorbenen auf Grabstein über den Urnen) einem Segment des zentralen Gedenksteines)

Grundgebühr*** 700,00 € 700,00 € 700,00 €Grabnutzungsrecht 380,00 € 480,00 € 380,00 €Grabstein/zentraler 1.360,00 € Waldfriedhof (W): 1.360,00 € 1.020,00 €Gedenkstein Neuer Friedhof Vertrag mit Genossen- Höfingen (H): 1.485,00 €schaft NetzwerkStein) Grabpflege (Vertrag mit Waldfriedhof (W): 2.445,00 € 1.818,00 €Friedhofsgärtner- Neuer Friedhofgenossenschaft) Höfingen (H): 2.445,00 € Gesamt 2.440,00 € W: 4.985,00 €/ H: 5.110,00 € 3.918,00 €

* ohne Aussegnungshalle, Aufbahrungsraum, Kühlung etc. ** für Verstorbene mit Wohnsitz außerhalb von Leonberg wird ein Zuschlag erhoben *** Tätigkeit der Verwaltung, Herstellen und Schließen des Grabes, Urnenbeisetzung, Rasen- und Baumpflege (Anonymes Urnengrab und Grabfeld Bestattung unter Bäumen)

Gebühren

Page 13: Ratgeber für den Trauerfall

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Erdbestattungen auf den Leonberger Friedhöfen Übersicht der wichtigsten Gebühren im Bestattungswesen (Beschluss vom 27.06.2017)* für Verstorbene mit Wohnsitz in Leonberg**

Leistungen Reihengrab Wahlgrab, einfachbreit Wahlgrab, doppelbreit 20 Jahre Ruhezeit 30 Jahre Nutzungszeit 30 Jahre Nutzungszeit nur eine Bestattung möglich für 2-fache Belegung für 4-fache Belegung (1 m x 2 m) doppeltief/einfachbreit doppeltief/doppelbreit (1 m x 2 m) (2 m x 2 m)

Grundgebühr*** 1.250,00 € 1.250,00 € 1.250,00 €Grabnutzungsrecht 1.200,00 € 3.600,00 € 6.100,00 €Grabeinfassung 500,00 € 500,00 € 600,00 €

Gesamt 2.950,00 € 5.350,00 € 7.950,00 €

* ohne Aussegnungshalle, Aufbahrungsraum etc. ** für Verstorbene mit Wohnsitz außerhalb von Leonberg wird ein Zuschlag erhoben *** Tätigkeit der Verwaltung, Herstellen und Schließen des Grabes, Bestattung

Unsere Toten sind nicht abwesend, sondern nur unsichtbar.

Sie schauen mit ihren Augen voller Licht in unsere Augen voller Trauer.

Augustinus

Page 14: Ratgeber für den Trauerfall

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Wir sind gerne für Sie da!

Page 15: Ratgeber für den Trauerfall

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Grabpflege

Das Grabmal auf der Grabstätte ist Ausdruck des Gedenkens an die Verstorbenen.Um den Friedhofsanlagen ihren Charakter als wür-dige Stätten der Ruhe und des Andenkens zu be-wahren, gibt es eine Reihe von Regeln. Sie sind in der Friedhofsordnung der Stadt Leonberg festgehal-ten. Dazu zählen Vorschriften zur Gestaltung der Gräber und der Grabmäler. Bevor Sie ein Grabmal errichten oder verändern, benötigen Sie die Geneh-migung der Friedhofsverwaltung.

Steinmetzbetriebe aus Leonberg und der näheren Umgebung kennen die Anforderungen, die an ein Grabmal gestellt werden, beraten die Angehörigen und holen die erforderliche Genehmigung ein. Nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit sind die Grabmäler und die Bepflanzung von den Verfü-gungs- bzw. Nutzungsberechtigten zu entfernen.

Grababdeckungen aus totem Material, wie z. B. Kies-abdeckungen oder Grabplatten, sind nicht zulässig (Ausnahme: Abteilung 66 auf dem Waldfriedhof).

Mit der Wahl der Grabstätte sind auch die Rahmen-bedingungen für die gärtnerische Gestaltung des Grabbeetes verbunden.Die Gestaltung der Gräber ist im Rahmen der Fried-hofssatzung dem Gesamtcharakter des Friedhofs und der unmittelbaren Umgebung anzupassen.Die Grabstätten sollten sich in einem gepflegten und verkehrssicheren Zustand befinden. Das betrifft so-wohl die Bepflanzung als auch die Standfestigkeit und Pflege der Grabmäler. Die gärtnerische Anlage und die Pflege einer Grabstätte können die Ange-hörigen und Hinterbliebenen selbst durchführen. Es ist auch möglich, eine Friedhofsgärtnerei zu beauf-tragen.

Übrigens:

Auf allen Fried- höfen sind Granitstelen mit der Nummer der jeweiligen Abteilung auf- gestellt. Diese erleichtern die Orientierung.

Page 16: Ratgeber für den Trauerfall

Waldfriedhof in Leonberg

Verkehrsanbindung: Haltestelle Waldfriedhof – Linie 94

Bestattungsarten:(max. Belegung je Grabstelle) Erdbestattung Reihengrab (1) Wahlgrab (2 oder 4) muslimisches Grab (1) Feuerbestattung Urnenreihengrab (1) Urnenwahlgrab (5) anonymes Urnengrab (1) Bestattung unter Bäumen (1) Pflegeleichtgrab teilanonym (1) Pflegeleichtgrab Kleingrab (2)

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Waldfriedhof Am Waldfriedhof 171229 Leonberg

Anzahl Grabstellen: 4.204Größe: 7,2 haErstbelegung: 1972Aussegnungshalle: Sitzplätze für 200 Personen,

OrgelAbschiedsraum (Urnen): 14 Sitzplätze

Öffnungszeiten:Mai bis September 8:00 bis 20:00 UhrOktober bis April 8:00 bis 18:00 Uhr

Page 17: Ratgeber für den Trauerfall

15

Martin JohnerGIS-Auskunft der Stadt Leonberg - keine Gewähr für die Richtigkeit

Grundlage (sofern im Plan): ALKIS Stand 04/2020 © LGL Baden-Württemberg05.11.20201 : 2500

Bushaltestelle

Parkplatz

Eingang

Kirche

Aussegnungshalle

WC

Baum

Abteilung

WC

Page 18: Ratgeber für den Trauerfall

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Waldfriedhof in Leonberg

Der Waldfriedhof ist mit einer Fläche von ca. 7 ha der größte der 8 Friedhöfe der Stadt Leonberg. Mit seinen Wiesen, dem alten Baumbestand und dem verzweigten Wegenetz hat er einen parkähnlichen Charakter und bietet seinen Besuchern nicht nur einen Ort der Trauer, sondern vor allem einen Ort des Trostes und der Ruhe.

Auf diesem zentralen Friedhof werden insgesamt 9 Bestattungsformen angeboten.

Auch in Leonberg nimmt der Anteil an Feuerbestat-tungen, Pflegeleichtgräbern und anonymer Bestat-tung immer mehr zu. Diesem Trend trägt die Stadt Leonberg mit dem in den vergangenen Jahren stetig gewachsenen Angebot Rechnung.

Die markante Aussegnungshalle und die Aufbah-rungsräume befinden sich in der Nähe des Eingangs. Der gesamte Bau ist barrierefrei und behinderten-gerecht.

Neben der Halle mit ihren 200 Sitzplätzen und einer Orgel steht für kleinere Urnentrauerfeiern ein Ab-schiedsraum mit 14 Sitzplätzen zur Verfügung.

Page 19: Ratgeber für den Trauerfall

Pflegeleichtgräber

Bestattung unter Bäumen

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Page 20: Ratgeber für den Trauerfall

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Friedhof Seestraße in Leonberg

Friedhof Seestraße Burggasse 571229 Leonberg

Anzahl Grabstellen: 540Größe: 1,6 ha Erstbelegung: 1571Abschiedsraum (Urnen): 20 Sitzplätze, E-Piano

Öffnungszeiten:Mai bis September 8:00 bis 20:00 UhrOktober bis April 8:00 bis 18:00 Uhr

Verkehrsanbindung: Haltestelle Seegarten – Linie 94 Haltestelle Altstadt – Linien 92, 635, 651

Bestattungsarten: (max. Belegung je Grabstelle)

Feuerbestattung Urnenreihengrab (1) Urnenwahlgrab (5)

Es sind keine Erdbestattungen mehr möglich.

Bushaltestelle

Parkplatz

Eingang

Kirche

Aussegnungshalle

Baum

Abteilung

Page 21: Ratgeber für den Trauerfall

19

Der Friedhof in der Seestraße, 1571 angelegt, und Mitte des 17. Jahrhunderts infolge der Pestepidemie erstmals erweitert, ist heute ein Ort der Ruhe mitten in der lebhaften Stadt. Von der alten Umfriedung sind im Süd- und Nordabschnitt Teile der Bruchstein-mauer des 18. Jahrhunderts und der Sandsteinqua-dermauer des 19. Jahrhunderts erhalten. In diese Mauerabschnitte sind qualitätsvolle Grabsteinplat-ten aus dem 18. und 19. Jahrhundert eingelassen. Auf dem Friedhof selbst blieben einige aufwändig gearbeitete Grabsteine, vor allem des 19. Jahrhun-derts, erhalten.

Eines der ältesten Grabdenkmäler stammt aus dem Jahr 1604 und zeigt die Kinder des Stadtschreibers Jakob Korn, die andächtig vor dem Kreuz knien. Wie auch viele weitere Grabdenkmäler an der Stadt- kirche, stammt es aus der Werkstatt des Jeremias Schwartz und gehört zu den wichtigsten kulturge-schichtlichen Zeugnissen von Leonberg.

Am Westrand der Anlage fällt ein figürliches Ehren-mal für die Gefallenen des 1. Weltkriegs auf, eine

Arbeit des Bildhauers Daniel Stocker. Eine Gedenk-tafel nennt die Namen der zahlreichen Opfer des Konzentrationslagers Leonberg, welche 1953 in das Sammelgrab auf den Friedhof umgebettet wurden.Ein weiteres Gräberfeld erinnert an Opfer des 2. Weltkriegs.Der Friedhof und viele Grabmäler stehen heute un-ter Denkmalschutz.

Page 22: Ratgeber für den Trauerfall

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Friedhof Eltingen

Friedhof Eltingen Friedhofstraße71229 Leonberg

Anzahl Grabstellen: 653Größe: 1,1 ha Erstbelegung: 1596/97

Öffnungszeiten:Mai bis September 8:00 bis 20:00 UhrOktober bis April 8:00 bis 18:00 Uhr

Verkehrsanbindung: Haltestelle Gebersheimer-/Roseggerstraße –

Linie 631/632 Haltestelle Geislinger Straße 3 – Linie 651

Bestattungsarten: (max. Belegung je Grabstelle)

Feuerbestattung Urnenreihengrab (1) Urnenwahlgrab (5)

Es sind keine Erdbestattungen mehr möglich.

Bushaltestelle

Parkplatz

Eingang

Kirche

Aussegnungshalle

Baum

Abteilung

Page 23: Ratgeber für den Trauerfall

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Der untere und ältere Teil des Friedhofs wurde 1596/97 anlässlich einer Pestepidemie angelegt, da es für die vielen Toten auf dem Friedhof an der Michaelskirche keinen Platz mehr gab. Über der Rundbogenpforte am unteren Eingang des Friedhofs ist die Jahreszahl 1597 noch zu lesen. Während der ersten Pestepidemie starben 253 Menschen zwischen August 1596 und März 1597. Das war damals etwa ein Drittel der Bevölkerung von Eltingen. Im 18. und 19. Jahrhundert wurde der Friedhof nach Norden erweitert.

An der früheren nördlichen Begrenzungsmauer, jetzt in der Mitte des Friedhofs gelegen, sind die Grab-mäler der Eltinger Schultheißen und Bürgermeister aus dem 19. und 20. Jahrhundert angebracht. Aus der Zeit um 1900 sind noch einige Grabsteine erhal-ten, darunter die Grabstele der alteingesessenen Familie Wankmüller mit einer Umfriedung aus klei-nen Eisensäulen und Eisenketten.Der Friedhof gilt als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung.

Page 24: Ratgeber für den Trauerfall

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Alter Friedhof Höfingen

Alter Friedhof Höfingen Hinter dem Friedhof 2, 71229 Leonberg

Anzahl Grabstellen: 214Größe: 0,8 ha Erstbelegung: 1775

Öffnungszeiten:Mai bis September 8:00 bis 20:00 UhrOktober bis April 8:00 bis 18:00 Uhr

Verkehrsanbindung: Haltestelle Hirschlander Straße – Linie 651 Haltestelle Höfingen Rathaus – Linie 651 S-Bahnhalt Höfingen S6 / S60

Bestattungsarten: (max. Belegung je Grabstelle)

Feuerbestattung Urnenreihengrab (1) Urnenwahlgrab (5) Es sind keine Erdbestattungen mehr möglich.

Bushaltestelle

Parkplatz

Eingang

Kirche

Aussegnungshalle

Baum

Abteilung

Page 25: Ratgeber für den Trauerfall

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Alle Höfinger fanden ihre letzte Ruhestätte auf dem Kirchplatz der Laurentiuskirche, bis 1635 ein neuer Begräbnisplatz angelegt werden musste. Allein in dem Jahr, während des 30-jährigen Krieges, starben von den 350 Einwohnern 245. Der Kirchhof der Laurentiuskirche wurde auch wei-terhin als Begräbnisplatz genutzt, aber gegen Ge-bühr. 1775 wurde der marode Holzzaun um den soge- nannten „äußeren Kirchhof“ durch eine Mauer er-setzt. Ab etwa 1800 waren Beerdigungen bei der Kirche verboten.Ein Kriegerdenkmal aus Sandstein aus dem Jahr 1921 (Architekt Karl Denzel) erinnert an die gefallenen Soldaten des 1. Weltkriegs. Zu Ehren der Opfer des 2. Weltkriegs hat der Bildhauer Gottfried Gruner ein Ehrenmal aus Muschelkalkstein gestaltet.1988 ist ein neuer Friedhof an der Hirschlander Stra-ße seiner Bestimmung übergeben worden.

Page 26: Ratgeber für den Trauerfall

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Neuer Friedhof Höfingen

Neuer Friedhof Höfingen Hirschlander Straße 6371229 Leonberg

Anzahl Grabstellen: 529Größe: 1,4 haErweiterung: 0,5 haErstbelegung: 1988Erweiterung: 2017Aussegnungshalle: 200 Sitzplätze, Orgel

Öffnungszeiten:Mai bis September 8:00 bis 20:00 UhrOktober bis April 8:00 bis 18:00 Uhr

Verkehrsanbindung: Haltestelle Hirschlander Straße – Linie 651

Bushaltestelle

Parkplatz

Eingang

Kirche

Aussegnungshalle

Baum

Abteilung

Page 27: Ratgeber für den Trauerfall

25

1988 waren die Bauarbeiten am Neuen Friedhof in der Hirschlander Straße abgeschlossen und der groß-zügig angelegte Friedhof mit markanter Ausseg-nungshalle wurde eingeweiht. Schon 2016 war der Friedhof fast voll belegt und musste im Jahr 2017 erweitert werden.

Bestattungsarten: (max. Belegung je Grabstelle)

Erdbestattung Reihengrab (1) Wahlgrab (2 oder 4) Feuerbestattung Urnenreihengrab (1) Urnenwahlgrab (5) anonymes Urnengrab (1) Bestattung unter Bäumen (1) Pflegeleichtgrab Kleingrab (2)

Page 28: Ratgeber für den Trauerfall

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Alter Friedhof Warmbronn

Alter Friedhof Warmbronn Schulstraße 2471229 Leonberg

Anzahl Grabstellen: 449Größe: 0,7 ha Erstbelegung: 1839Aussegnungshalle: 120 Sitzplätze, Orgel

Öffnungszeiten:Mai bis September 8:00 bis 20:00 UhrOktober bis April 8:00 bis 18:00 Uhr

Verkehrsanbindung: Haltestelle Büsnauer Straße 41 –

Linien 631, 632 und 747 Haltestelle Ortsmitte

(im Spät- und Wochenendverkehr) – Linie 632

Bushaltestelle

Parkplatz

Eingang

Kirche

Aussegnungshalle

Baum

Abteilung

Page 29: Ratgeber für den Trauerfall

27

Bis 1780 befand sich der Friedhof bei der Kirche. Von 1780 bis 1839 war der Friedhof an der Hauptstraße, am nordwestlichen Ende des Dorfes. Wegen Nässe musste dieser Friedhof aufgegeben werden und es wurde ein neuer auf der nördlichen Seite der eins-tigen „Stuttgarter Steige“, heute Büsnauer Straße, angelegt. 1966 ist dieser Friedhof erweitert worden. Im Zu-sammenhang mit dem Neubau der Schule hatte man die Schulstraße angelegt. Diese ermöglichte einen neuen Zugang zum Friedhof, was den Vorteil bot, dass so die Leichenzüge über eine weniger befahre-ne Straße geführt wurden. Am Volkstrauertag 1970 wurde die Aussegnungshal-le mit Gedächtnisstätte für die Opfer der beiden Weltkriege eingeweiht (Architekten Hermann Aldin-ger und Dietrich Brunken).

Bestattungsarten: (max. Belegung je Grabstelle)

Erdbestattung Wahlgrab (2 oder 4) Feuerbestattung Urnenreihengrab (1) Urnenwahlgrab (5) Urnenwand Reihengrab (1) Urnenwand Wahlgrab (4) anonymes Urnengrab (1)

Page 30: Ratgeber für den Trauerfall

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Neuer Friedhof Warmbronn

Neuer Friedhof Warmbronn Lämmlestraße71229 Leonberg

Anzahl Grabstellen: 291Größe: 0,4 ha Erstbelegung: 2018

Öffnungszeiten:Mai bis September 8:00 bis 20:00 UhrOktober bis April 8:00 bis 18:00 Uhr

Verkehrsanbindung: Haltestelle Büsnauer Straße 41 –

Linien 631, 632 und 747 Haltestelle Ortsmitte

(im Spät- und Wochenendverkehr) – Linie 632

Bushaltestelle

Parkplatz

Eingang

Kirche

Aussegnungshalle

Baum

Abteilung

Page 31: Ratgeber für den Trauerfall

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Bestattungsarten: (max. Belegung je Grabstelle)

Erdbestattung Reihengrab (1) Wahlgrab (2) Feuerbestattung Urnenreihengrab (1) Urnenwahlgrab (5)

Auf der Grundlage der Friedhofskonzeption „Leon-berg 2030“ wurden für den Friedhof Warmbronn im Jahr 2011 die Belegungssituation und eine Bedarfs-prognose ermittelt. Zu dem Zeitpunkt zeichnete sich eine nur noch geringe Verfügbarkeit einzelner Be-stattungsarten ab und machte die Friedhofserwei-terung notwendig. Der Neue Friedhof ist seit 2017 in Betrieb.

Page 32: Ratgeber für den Trauerfall

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Friedhof Gebersheim

Friedhof Gebersheim Alte Dorfstraße 4871229 Leonberg

Anzahl Grabstellen: 236Größe: 0,6 ha Erstbelegung: unbekannt

Öffnungszeiten:Mai bis September 8:00 bis 20:00 UhrOktober bis April 8:00 bis 18:00 Uhr

Verkehrsanbindung: Haltestelle Rathaus Gebersheim – Linie 653

Bushaltestelle

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Aussegnungshalle

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Abteilung

Page 33: Ratgeber für den Trauerfall

31

Bestattungsarten: (max. Belegung je Grabstelle)

Erdbestattung Reihengrab (1) Wahlgrab (2 oder 4) Feuerbestattung Urnenreihengrab (1) Urnenwahlgrab (5)

Gebersheim ist der einzige Ort in Leonberg, wo sich der Friedhof noch am ursprünglichen Platz befindet, nämlich bei der Dorfkirche. Dank der Lage am Orts-rand konnte der Friedhof nach Bedarf erweitert wer-den. Infolge des 30-jährigen Krieges und der Pest verlor Gebersheim mehr als 80 Prozent seiner Ein-wohner, weshalb der Friedhof 1678 vergrößert wur-de. Als der Ort im Jahr 1804 wieder 300 Einwohner zählte, wurde der Friedhof erneut erweitert. Bis 1967 war er in kirchlicher Hand, dann ging er auf die Kommune über. Mit dem Bau der Leichenhalle im Jahr 1969 kam es zur bisher letzten Erweiterung.

Page 34: Ratgeber für den Trauerfall

32

Nichts ist im Leben so gewiss wie die Tatsache, dass wir sterben werden. Dennoch wird in unserem Alltag der Tod weitgehend verdrängt. Oft trifft er uns un-vorbereitet. Doch spätestens im Trauerfall müssen Hinterbliebene sich mit vielen Fragen, Aufgaben und Entscheidungen auseinandersetzen. Sie müssen sich bei aller Trauer und allem Schmerz mit Finanz- und Versicherungsfragen beschäftigen und von der Be-erdigung bis hin zum Nachlass vieles regeln. Was muss sofort erledigt werden und was hat noch etwas Zeit? Was muss man als Angehöriger nach einem Todesfall beachten und welche Schritte darf man auf keinen Fall vergessen?

Das muss sofort nach Eintreten des Todes getan werden: Den Arzt benachrichtigen. Dieser muss Todes-

zeitpunkt und Todesursache feststellen und eine Todesbescheinigung ausstellen. Wenn die/der Angehörige im Pflegeheim oder Krankenhaus verstorben ist, übernimmt das die jeweilige Ein-richtung. Sind Hausarzt und ihre Stellvertreter nicht zu erreichen, kann man den ärztlichen Not-dienst unter der deutschlandweit gültigen Ruf-nummer 116 117 anrufen

Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen

Wichtige Unterlagen suchen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.)

Verträge und Verfügungen der/s Verstorbenen suchen und entsprechend handeln (z. B. Testa-ment, Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsins-titut, Organspende, Willenserklärung zur Feuer-bestattung etc.)

Die Hoffnung ist wie ein Sonnenstrahl, der in ein trauriges Herz dringt.

Öffne es weit und lass sie hinein.Friedrich Hebbel

Was ist zu tun bei einem Trauerfall?

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Page 35: Ratgeber für den Trauerfall

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Page 36: Ratgeber für den Trauerfall

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Page 37: Ratgeber für den Trauerfall

35

Was ist zu tun bei einem Trauerfall?

Das sollte innerhalb von 36 Stunden nach dem Todesfall getan werden: Sterbefall spätestens am Werktag nach dem

Todestag beim Standesamt melden und Sterbe-urkunde ausstellen lassen

Wohnung, Haustiere und Pflanzen versorgen; gegebenenfalls Strom, Gas und Wasser abstellen

Bestattungsinstitut auswählen; besprechen, wel-che Aufgaben man abgeben, welche man selbst übernehmen kann

Bestattungsform und Grab festlegen Auswahl des Sarges, der Urne, der Totenbeklei-

dung, Umfang der Trauerfeier, etc. Termin für die Trauerfeier und die Beerdigung

festlegen und überlegen, wo und wie angereiste Verwandte untergebracht werden können

Bestattungsablauf besprechen mit Angehörigen, Pfarrer, Trauerredner. Gibt es Trauerreden, Musik, eine Kondolenzliste, Blumenschmuck?

Räumlichkeiten/Gaststätte für Totenmahl/ Leichenschmaus reservieren

Eine Todesanzeige aufgeben Adresslisten für die Versendung von Trauerbrie-

fen zusammenstellen und Freunde und Ver-wandte anschreiben

Abholung des Verstorbenen und Überführung des Leichnams in die Leichenhalle

Den Arbeitgeber der/s Verstorbenen informieren An Trauerkleidung denken

Das kann nach der Beerdigung erledigt werden: Die Krankenkasse benachrichtigen Die Versicherungen informieren (Lebens-, Un-

fall-, Hausrats-/Rechtsschutzversicherung etc.)/ Abmelden bei Versicherungen, Rentenkasse, Krankenkasse, Firma, Behörden, Ämtern etc.

Danksagungskarten verschicken oder eine Dank-sagungsanzeige veranlassen

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Page 38: Ratgeber für den Trauerfall

IN GUTEN HÄNDEN.

Kontakt: Daniel Kurzius T +49 7152 6049-297 M [email protected]ÖRK GmbH & Co. KG Mollenbachstr. 33-35 71229 Leonberg www.moerk.de

Sie trauern um einen geliebten Menschen. Sie sind dabei, den Abschied zu gestalten. Sie halten für sich fest, was von der verstorbenen Person bleibt. Wenn die ersten Momente des Verlusts bewältigt sind, bewahren Sie ein wertvolles Vermächtnis.

Welche Erinnerungen und Werte bleiben? Viele Erlebnisse, prägende Momente und die Persönlichkeit des verstorbenen Menschen werden Ihnen in Erinnerung bleiben.

Und vielleicht gehört auch diese berechtigte Frage zu IhremTrauerprozess: Was machen wir mit dem geerbten Grund-stück oder Haus? Wie können wir diesen Wert bestmöglichgestalten und bewahren?

Wir wollen, dass Sie bei Immobilienfragen in guten Händen sind.

MÖRK ist Spezialist für Architektur, Bau und Immobilien. Seit 1902 entwickeln, planen und bauen wir als Familien-unternehmen verlässlich und vertrauensvoll. Wir sind für Sie da – mit einer respektvollen und kompetenten Beratung.

Wir besprechen in Ruhe mit Ihnen die Möglichkeiten. Ob Sie neue Gebäude gestalten wollen oder das Grundstück als Anlage für die Zukunft sehen. Wir finden eine passende Lösung für Sie.

Und wenn Sie noch gar nicht wissen, wie es weitergehen kann, leiten wir Sie durch den Überlegungsprozess. Wir sind Ihre Hilfe bei allen Fragen rund um Immoblien-projekte, Grund und Boden.

Ihr MÖRK Team.

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Page 39: Ratgeber für den Trauerfall

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Was ist zu tun bei einem Trauerfall?

Laufende Zahlungen abbrechen. Verträge, Mit-gliedschaften, Wohnung, Miete, Abonnements, Strom, Rundfunk- und Fernsehgebühren, Müll, Telefon, Zeitungen, Internetanschluss etc. kündigen

Kraftfahrzeug ab- oder ummelden Hinterbliebenenrentenanspruch geltend machen Bei Beamten: Zusatzversicherungen und Versor-

gungsleistungen beantragen Information an Hausbank und Klärung der

Rechnungsfinanzierung. Daueraufträge ändern, Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen

Kontakt mit dem Nachlassgericht aufnehmen, das Testament eröffnen lassen und evtl. einen Erbschein beantragen

Das Erbe kann innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnisnahme des Todes vor dem Nachlassge-richt oder Notar ausgeschlagen werden

Finanzamt (des Erblassers) innerhalb von drei Monaten über Erbschaft informieren

Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen (z. B. Sterbeurkunde, Grabnutzung & Pflege, Abrech-nungen)

Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte klären (lassen)

Bei Bedarf Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar einschalten

Wohnung räumen Nach etwa sechs Wochen verwelkten Blumen-

schmuck vom Grab nehmen und die Grabpflege organisieren

Einen Steinmetzbetrieb mit der Anfertigung des Grabsteins beauftragen

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Page 40: Ratgeber für den Trauerfall

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Page 41: Ratgeber für den Trauerfall

39

Nachlass- und Vorsorgeregelungen

Nachlassregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Vermögens-nachfolge rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man nicht gänzlich vermögenslos ist und eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Vermögens-nachfolge wünscht. Ein privatschriftliches oder no-tariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grund-besitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hin-terlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erb lasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testa ment nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Da-nach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetz-lichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen ge-stellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar oder zu einem spezialisierten Rechtsanwalt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Na-men und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wich-tige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies um-gehend dem zuständigen Amtsgericht/Nachlass-gericht auszuhändigen.

Vorsorgeregelung Mit dem Wegfall des Sterbegeldes im Jahr 2004 wurde die Absicherung im Todesfall immer präsen-ter. Eine rechtzeitige Vorsorge wird damit immer wichtiger. Viele Bestatter bieten Vorsorgeverein-barungen an, in denen alle mit der Bestattung zu-sammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt werden können. Dies empfiehlt sich insbesondere bei alleinstehenden Personen. Die Vorsorgerege-lung gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angelegenheiten als auch für die vorzeitige Festle-gung aller Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können. Immer mehr Menschen nutzen die Gelegenheit, zu Lebzei-ten die Pläne für die eigene Bestattung zu regeln. So bleiben ihre eigenen Wünsche gewahrt – sie suchen sich ihren Sarg oder ihre Urne selbst aus, wählen den Blumenschmuck, unterrichten Pfarrer und Redner von ihren Vorstellungen und gestalten selbst den Ablauf der Trauerfeier. Gleichzeitig ent-lasten sie ihre Hinterbliebenen. Um die finanzielle Absicherung zu gewährleisten käme auch eine Be-stattungskostenvorsorgeversicherung in Betracht. Diese deckt – gegen einen geringen monatlichen Betrag – alle Leistungen ab. Kostet die Bestattung letztendlich weniger, als angespart wurde, wird das Restgeld an die Erben weitergegeben.

Page 42: Ratgeber für den Trauerfall

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Inserentenverzeichnis

Branche SeiteBestattungsinstitute Berthold Bestattungen GmbH U2 Die Bestatter U2 Kick & Groshaupt Bestattungen GmbH U4 Bestattungshaus Anita Märtin GmbH 34 Albert Sauter Bestattungen GmbH & Co. KG 33 Trauerhilfe Peter Maier 6Blumen BlumenGarten Marquardt GmbH & Co. KG 12 Blumen Osswald 12 Blumen Steinle GmbH 35Grabmale Stefan Machmer Steinwerkstatt 12Immobilien MÖRK GmbH & Co. KG 36Krematorium Krema Bonholz GmbH & Co. KG 6Rechtsanwälte Der Fachanwalt am Markt - Armin Bendlin 2 Wurster, Reichert, Nowack, Beck 38Steinmetzbetriebe Bildhauerei Geisselhardt 37 Haarer + Schwämmle GbR 12Trauerrednerin Silvia Altvater-Saumer U2 U = Umschlagseite

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.total-lokal.de.

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Page 43: Ratgeber für den Trauerfall

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Herausgeber: mediaprint infoverlag gmbhLechstr. 2, 86415 MeringRegistergericht Augsburg, HRB 27606USt-IdNr.: DE 118515205Geschäftsführung: Ulf StornebelTel.: 08233 384-0Fax: 08233 [email protected]

71229031/2.Auflage/2021

Druck: Wird vom Verlag ergänzt!

Papier:Umschlag:250 g/m2 Bilderdruck, dispersionslackiertInhalt:115 g/m2, weiß, matt, chlor- und säurefrei

Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind –auch auszugsweise – nicht gestattet.

In Zusammenarbeit mit: Stadt Leonberg, Friedhofsverwaltung, Belforter Platz 1, 71229 Leonberg

Redaktion: Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt:Stadt Leonberg, Friedhofsverwaltung, Belforter Platz 1, 71229 LeonbergVerantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint info verlag gmbh – Goran Petrasevic

Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn

Quellennachweis für Fotos/Abbildungen: Stadt Leonberg, Pressestelle: Seiten 1 und 41 linksStadt Leonberg, Friedhofsverwaltung: Titel, Seiten 3, 8, 9, 10, 11, 13, 14, 16, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29 rechts oben und unten, 31, 41 rechtsStadt Leonberg, Tiefbauamt: Seite 29 links untenFriedhofspläne: Stadt Leonberg, Abteilung Geoinformation, Bodenordnung und VermessungLuftbilder auf den Plänen – Seiten 15, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30: © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-3/570Ansonsten stehen die Bildnachweise in den jeweiligen Fotos.

Ansprechpartner

Friedhofsverwaltung Stadtverwaltung Leonberg Belforter Platz 1, 71229 LeonbergZimmer 03.24 Telefon: 07152 990-3112 www.leonberg.de/Friedhofs- und Bestattungswesen

Page 44: Ratgeber für den Trauerfall

mail@kick-groshaupt-bestattungen.dewww.kick-groshaupt-bestattungen.deTel. 07152 / 76 44 966

Böblinger Straße 29, 71229 Leonberg

Wir sind persönlich für Sie da - wann immer Sie uns brauchen!

Im Trauerfall sind wir Tag und Nacht für Sie erreichbar und helfen Ihnen, die ersten wichtigen Entscheidungen zu treffen.

Wir verstehen uns als verständnisvollen und unterstützenden Begleiter in einer schweren Zeit.

Sie möchten mehr wissen über das Thema Bestattungsvorsorge? Sprechen Sie uns an!

Silvia Kick und Michael Groshaupt

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