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Raumbeobachtung Kanton Zürich Oktober 1999 Heft 21 Landschafts- entwicklung

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Raumbeobachtung Kanton ZürichOktober 1999Heft 21

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Editorial

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Die Qualität der Landschaft ist ein bedeutenderStandortfaktor für ansässige wie neue Unternehmen. Dielandschaftliche Umgebung ist auch in zunehmendemMasse für die Wahl des Wohnortes ausschlaggebend. Mitder Gestaltung unserer Landschaft übernehmen wir zu-dem eine grosse Verantwortung für die nachfolgendenGenerationen. Dies ist Motivation genug, unserenLebensraum nachhaltig zu entwickeln. Eine systemati-sche Raumbeobachtung hat zum Ziel, Veränderungenund mögliche Handlungsfelder frühzeitig zu erkennen.Dieser Aufgabe messe ich grosse Bedeutung zu.

Die vorliegende Publikation zeigt längerfristige, für denEinzelnen im täglichen Leben aber kaum wahrnehmbareEntwicklungen der Landschaft auf. Es wird deutlich, dassdie Nutzungsansprüche an die Landschaft und damit anunseren nicht vermehrbaren Lebensraum kontinuierlichsteigen. Vor diesem Hintergrund muss sichergestellt wer-den, dass die sich räumlich oft überschneidenden Land-schaftsfunktionen durch eine differenzierte Landschafts-entwicklung gezielt aufgenommen und dadurch Nut-zungskonflikte minimiert werden können. Der Re-gierungsrat hat als Konsequenz der beobachteten Verän-derungen den kantonalen Richtplan im Bereich Land-schaft zuhanden des Kantonsrates überarbeitet. Damitwill er gesellschaftlichen, wie auch ökologischen undökonomischen Aspekten der nachhaltigen Entwicklungunserer Landschaft Rechnung tragen.

Die Veröffentlichung der Broschüre «Landschaftsent-wicklung» erfolgt in Abstimmung mit der öffentlichenAuflage der erwähnten Teilrevision des kantonalen Richt-plans. Sie soll allen interessierten Bevölkerungskreisenwertvolle Hintergrundinformationen bieten und auchAnsporn dafür sein, sich aktiv für die Erhaltung unsereswertvollen Lebensraums einzusetzen.

Dorothée Fierz, Regierungsrätin

ARV, Amt für Raumordnung und Vermessung

ARV, Abteilung Kantonalplanung

KDMZ, Kantonale Drucksachen- und MaterialzentraleRäffelstrasse 32, 8090 ZürichTel. 01/468 68 68, Fax. 01/468 68 69

Fr. 10.- (inkl. MwSt.)

Kanton ZürichBaudirektion

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Inhaltsverzeichnis

1. Multifunktionalität der Landschaft 4

2. Ansprüche im Wandel 5

2.1. Bodennutzung 5

2.2. Siedlung und Verkehr 6

2.3. Land- und Forstwirtschaft 10

2.4. Freizeit und Erholung 11

2.5. Lebensraum für Tiere und Pflanzen 12

3. Aktionsfeld Landschaft 13

3.1. LEK – mehr als ein landschaftsplanerischesVerfahren 13

3.2. Vielflältige Landschaft – differenzierte Planung 14

Anhang 1 Gemeinden und Regionen 15

Anhang 2 Gebietsaufteilung 16

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4 Landschaftsentwicklung - 1. Multifunktionalität der Landschaft

1. Multifunktionalität der

Der Mensch hat schon immer einen gestaltenden Einflussauf die Landschaft ausgeübt. Bedingt durch den tech-nisch-wissenschaftlichen Fortschritt der letzten Jahr-zehnte haben Eingriffe in die natürliche Umwelt und diedamit verbundenen Gefahren ein immer grösseresAusmass angenommen. Vor allem in den dicht besiedel-ten Gebieten des schweizerischen Mittellandes sind dieursprünglichen Naturlandschaften verschwunden unddurch über Generationen geschaffene Kulturlandschaf-ten ersetzt worden.

Im dicht besiedelten Kanton Zürich wird das Landschafts-bild in hohem Masse durch die Siedlungsflächen derStädte und Dörfer geprägt. Die Landschaft besteht heutealso zu einem beträchtlichen Teil auch aus den Stadt-landschaften der Agglomerationen.

An die Landschaft werden eine Vielzahl unterschiedlichs-ter Ansprüche gestellt, die sich räumlich überlagern unddabei oftmals auch in Konkurrenz zueinander stehen. Soist sie Arbeits- und Lebensraum für die Bewirtschafter desBodens, bietet der Bevölkerung Raum für Freizeit undErholung, ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen, ist Basisfür die Nahrungsmittelproduktion sowie der RessourcenWasser, Kies und Lehm, beinhaltet Merkmale der geo-morphologischen und kulturlandschaftlichen Entwick-lung, strukturiert den Siedlungsraum, ist Standort vonInfrastrukturanlagen1 und ist Teil der Identifikation mitder Heimat (Abb. 1).

Wenn diese Landschaftsfunktionen auch in Zukunft ge-währleistet werden sollen, müssen die Nutzungsinteres-sen sorgfältig und umfassend aufeinander abgestimmtwerden. Die Teilrevision des kantonalen Richtplans misstdeshalb der multifunktionalen Nutzung der Landschaftsowie dem Erkennen und Ausschöpfen von Synergien be-sondere Bedeutung bei. Mit einer differenzierten Land-schaftsentwicklung soll den unterschiedlichen Bedürf-nissen besser Rechnung getragen werden.

Lebensraum fürTiere und Pflanzen

Arbeits- undLebensraum

Erholungsraum

Identifikationsraum

Raum fürInfrastrukturanlagen

Kulturgeschicht-licher Raum

Produktionsraumund Ressource

Abb. 1: Multifunktionalität der Landschaft

1 Die knapp 28'000 Gebäude ausserhalb der Bauzone sind ebenfalls Ausdruckder vielfältigen Ansprüche an die Landschaft des Kantons Zürich.

Landschaft

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2. Ansprüche im Wandel

Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche haben in derLandschaft des Kantons Zürich erhebliche Veränderun-gen bewirkt, welche durch eine Vielzahl meist kleinerSchritte nicht unversehens, sondern schleichend einge-treten sind. Im folgenden wird sowohl der quantitative alsauch der qualitative Wandel anhand ausgewählter Indi-katoren erläutert.

2.1. Bodennutzung

Gemäss Arealstatistik 19952 zählen rund 20 % des Kan-tonsgebiets zu den Siedlungsflächen3. Sie haben zwi-schen 1983 und 1995 um 8.5 % zugenommen(+2727 ha) und dies hauptsächlich auf Kosten derlandwirtschaftlichen Nutzflächen (-2777 ha; Abb. 2; vgl.Kap. 2.3).

5Landschaftsentwicklung - 2. Ansprüche im Wandel

0 20 40 60 80 100

Kanton Zürich

Unterland

Weinland

Winterthur Land

Stadt Winterthur

Oberland Ost

Oberland West

Furttal

Glattal

Pfannenstil

Zimmerberg

Knonaueramt

Limmattal

Stadt Zürich

-500 -250 0 250 500

Wald

Landwirtschaft

Gewässer / übrige Flächen

Siedlung / Verkehr

Bodennutzung 1995 (in %)

Veränderung 1983 -1995 (in ha)

-2777 2727

Abb. 2: Entwicklung der Bodennutzung 1983 bis 1995

bis 15 %

15 - 25 %

25 - 35 %

35 - 45 %

45 - 55 %

über 55 %

Quelle:Arealstatistik / BFS, Neuchâtel

© Amt für Raumordnung undVermessung, Kt. Zürich

Abb. 3: Besiedlungsgrad 1995 (Siedlungsfläche in % der unbe-waldeten Landfläche)

Der Anteil der Siedlungsfläche an der unbewaldetenLandfläche (Besiedlungsgrad) ist nicht nur ein Indikatorfür die überbaute Fläche, sondern u.a. auch für denDruck auf die Naherholungsgebiete (vgl. Kap. 2.4).Neben den Städten Zürich und Winterthur ist derBesiedlungsgrad auch im Limmat-, Glatt- und Furttal so-wie in den beiden Zürichseeregionen Pfannenstil undZimmerberg überdurchschnittlich hoch (Abb. 3).

2 BFS (1998): Die Bodennutzung in den Kantonen – Gemeindeergebnisse1979/85 und 1992/97.

3 Gebäude- und Industrieareale inkl. Umschwung innerhalb und ausserhalb derBauzone, Verkehrsflächen, Erholungs- und Grünanlagen sowie besondereSiedlungsflächen wie Ver- und Entsorgungsanlagen oder Abbau- undDeponiestandorte.

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6 Landschaftsentwicklung - 2. Ansprüche im Wandel

1976 1979 1982 1985 1988 1991 1994 1997

95

100

105

110

115

120

125

130

Ind

ex 1

976

= 1

00

Überbaute Bauzone pro Einwohner bzw. Beschäftigten

Einwohner Beschäftigte

Werte 1998:• Überbaute Bauzone pro Einwohner

bzw. Beschäftigten 124 m 2

• Einwohner 1'184'002• Beschäftigte 689'800

Abb. 5: Entwicklung von Bauzonenbeanspruchung, Bevölkerungund Beschäftigten 1976 bis 1998

bis 5 %

5 - 10 %

10 - 15 %

15 - 20 %

20 - 25 %

über 25 %

Quelle:Arealstatistik / BFS, Neuchâtel

© Amt für Raumordnung undVermessung, Kt. Zürich

Abb. 4: Veränderungsdynamik der Siedlungsfläche 1983 bis 1995

2.2. Siedlung und Verkehr

Noch im Jahr 1850 prägten vor allem deutlich voneinan-der getrennte Dörfer den Kanton Zürich (Abb. 6). Seithersind die Siedlungsflächen in erster Linie von den ZentrenZürich und Winterthur ausgehend sternförmig insUmland vorgedrungen. Zusammenhängende Siedlungs-bänder durchziehen das Limmat- und Glattal und säu-men die beiden Ufer des Zürichsees. Auch daran angren-zende Gemeinden anderer Regionen (Furttal, Knonauer-amt, Oberland und Unterland) hatten in den letzten 150Jahren ein erhebliches Siedlungswachstum zu verzeich-nen.

Die in den letzten Jahrzehnten besonders ausgeprägteSiedlungsentwicklung kann nur vor dem Hintergrund dererfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung und der enor-men Steigerung der Mobilität verstanden werden. DasSiedlungswachstum4 ist nur teilweise mit der grösserenBevölkerungszahl begründbar. Einen weit grösserenEinfluss hat das Ansteigen der Bauzonenbean-spruchung5, welche 1998 im Kanton Zürich bei 124 m2

pro Einwohner bzw. Beschäftigten lag. Dies entspricht ei-ner Erhöhung um über 20 % seit 1976 (Abb. 5). Wirdauch die unüberbaute Bauzone miteinbezogen6, erhöhtsich die durchschnittliche Bauzonenbeanspruchung imJahr 1998 – bei gleichbleibender Einwohner- und Be-schäftigtenzahl – auf rund 150 m2.

4 Ausführlich zu diesem Thema wurde in der Reihe «Raumbeobachtung KantonZürich», Heft 20 «Siedlungsentwicklung» vom Dezember 1998 berichtet.

5 Die Bauzonenbeanspruchung ist das Mass für die Fläche der überbautenBauzone im Verhältnis zur Summe von Einwohnern und Beschäftigten.

6 Nicht eingerechnet sind überbaute Areale, die sich ausserhalb der Bauzone be-finden.

Die Veränderungsdynamik der Siedlungsfläche (Abb. 4)gibt Hinweise über das Ausmass des Siedlungsdrucks,welchem die Landschaft unterworfen ist. Zwischen 1983und 1995 hat die Siedlungsfläche in den teilweise länd-lich geprägten Regionen Furttal (+17.9 %) und Kno-naueramt (+15.2 %) sowie in den dicht besiedeltenRegionen Limmat- (+11.3 %) und Glattal (+10.4 %) an-teilsmässig am stärksten zugenommen (vgl. Kap. 2.2).

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7Landschaftsentwicklung - 2. Ansprüche im Wandel

Abb. 6: Entwicklung der Siedlungsfläche 1850 bis 1997

Siedlungsflächen um 1850

Seit 1850 überbaute Flächen (überbaute Bauzonen, Verkehrsflächen)

Verkehrslinien mit stark raumteilender Wirkung (wichtige Hauptverkehrsstrassen und Bahnlinien)

Landwirtschafts-, Erholungs- und Naturschutzgebiete

Wald

Gewässer

Massstab 1:300'000

Quellen:Flächennutzung 1997 / ARV, ZürichKant. Richtplan 1995 / ARV, ZürichWildkarte 1843-51

© Amt für Raumordnung undVermessung, Kt. Zürich

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8 Landschaftsentwicklung - 2. Ansprüche im Wandel

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50

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)

Abb. 7: Bauzonenbeanspruchung 1998

1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995

50

100

150

200

250

300

350

400

450

Ind

ex 1

960

= 1

00

Verkehrsfläche Personenwagenkilometer

Flugbewegungen Flughafen Kloten Einwohner

Werte 1995:• Verkehrsfläche 10'914 h a• Personenwagenkilometer 7307 Mio.• Flugbewegungen 244'5 04• Einwohner 1'172'970

Abb. 8: Verkehrsentwicklung 1960 bis 1998 im Kanton Zürich imVergleich zur Bevölkerungsentwicklung

Werden die Werte der einzelnen Regionen im KantonZürich verglichen, treten deutliche Unterschiede zwi-schen Stadt und Land zutage. Während in der StadtZürich die Bauzonenbeanspruchung weit unter 100 m2

pro Einwohner bzw. Beschäftigten liegt, bewegt sie sichin der Stadt Winterthur und in den Regionen Limmattal,Glattal, Zimmerberg und Oberland West zwischen 100und 150 m2 und somit im Bereich des kantonalen Durch-schnitts. Überwiegend ländlich geprägte Regionen wieWeinland, Winterthur Land, Knonaueramt und OberlandOst weisen einen drei- bis viermal höheren Wert auf alsdie Stadt Zürich (Abb. 7).

Das quantitative Ausmass der Siedlungsentwicklung istfür das Landschaftsbild allerdings nicht allein entschei-dend. Ebenso grosse Beachtung verdient die qualitativeEntwicklung. In der Agglomeration Zürich ist die Stadtnicht mehr ein Teil der Landschaft, sondern die Land-schaft stellenweise ein Teil der Stadt geworden. Hier sinddie noch verbliebenen unüberbauten Landschaftsteile fürdie Bevölkerung erlebbar zu gestalten und – soweit mög-lich – auch im ökologischen Sinne aufzuwerten. Frei-räume sollen erhalten und gezielt als siedlungsstrukturie-rende Elemente in der Stadtlandschaft eingesetzt wer-den.

Neben der Siedlungsentwicklung führt auch das starkeVerkehrswachstum (Abb.8) zu einer qualitativen Verän-derung der Landschaft. Die Vergrösserung der Verkehrs-fläche und die rasante Zunahme des Strassenverkehrsauf-kommens7 haben massgeblich zur Zerschneidung derLandschaft beigetragen. Dies bedeutet, dass nicht nurHochleistungsstrassen, sondern oft auch ehemals wenigbefahrene Strassen zu gefährlichen Hindernissen fürMensch und Tier geworden sind.

7 Abbildung 8 enthält als Indikator für das Strassenverkehrsaufkommen die ge-fahrenen Personenwagenkilometer.

Funktionierende und gut ausgebaute Verkehrswege sindeine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung einesLebens- und Wirtschaftsraumes. Am Beispiel derGemeinden Wetzikon und Stadel wird ersichtlich, wiesich Gebiete mit derselben Entfernung zu den ZentrenZürich und Winterthur und mit vergleichbarerTopographie unterschiedlich entwickeln können (Abb. 9).Während das Siedlungsgebiet der Gemeinde Stadel inden letzten Jahrzehnten nur wenig erweitert wurde, hatdie Gemeinde Wetzikon ein erhebliches Wachstum er-fahren. Die frühe Industrialisierung, der Bau eines dichtenEisenbahnnetzes, die in den 50er und 60er Jahren vomRegierungsrat unterstützte Planung einer Oberlandstadtoder die Bezeichnung von Wetzikon als Zentrum von kan-tonaler Bedeutung sind Beispiele für die zielgerichteteFörderung der räumlichen und wirtschaftlichen Entwick-lung eines Gebietes. Die Veränderung der Landschafthängt demzufolge nicht allein von der Standortgunst ab,sondern wird massgeblich durch das Handeln von Politikund Wirtschaft gesteuert. Es besteht daher Anlass zurHoffnung, dass unbefriedigend strukturierte und für denErholungssuchenden oft ungenügend nutzbare Land-schaftsräume aufgewertet sowie die Durchlässigkeit vonheute nicht oder kaum passierbaren Verkehrsachsen wie-derhergestellt werden können (vgl. Kap. 3.2).

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9Landschaftsentwicklung - 2. Ansprüche im Wandel

um 1850 (Wildkarte)

um 1900 (Siegfriedkarte)

um 1950 (erste Ausgabe der LK25)

heute (aktuelle Ausgabe der LK25)

Bei geringen Abweichungen des Verlaufs ehemaliger Wegstücke ist der heutige Verlauf markiert

Wald

Übrige Gebiete (v.a. Landwirtschaft)

Gewässer

Massstab 1:25'000Quellen:

Wildkarte, um 1850Flächennutzung 1997 / ARV, Zürich

© Amt für Raumordnung undVermessung, Kt. Zürich

VECTOR25 / L+T, Bern

Siegfriedkarte, um 1900Landeskarte, erste bzw. aktuelle Ausgabe

Abb. 9: Entwicklung der besiedelten Fläche und Entstehung des heutigen Verkehrsnetzes in den Gemeinden Stadel und Wetzikon

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10 Landschaftsentwichlung - 2. Ansprüche im Wandel

2.3. Land- und Forstwirtschaft

Die Landwirtschaft war in diesem Jahrhundert einemenormen Strukturwandel ausgesetzt. Die Anzahl derLandwirtschaftsbetriebe im Kanton Zürich hat zwischen1930 und 1996 um rund drei Viertel abgenommen, wo-bei sich die landwirtschaftliche Nutzfläche8 in derselbenZeit um einen Fünftel von 94’000 ha auf rund 75’000 hareduziert hat9. Insbesondere kleinere und mittlere Betrie-be sind stark zurückgegangen, während sich vor allemdie Zahl der Grossbetriebe mit einer Kulturfläche10 vonüber 20 ha vergrössert hat. Im Zuge der umfassendenRationalisierung, Intensivierung und Mechanisierung ha-ben sich die in der Landwirtschaft Beschäftigten stark ver-ringert: Inzwischen übersteigt die Zahl der Traktoren be-reits diejenige der Arbeitskräfte (Abb. 10).

Die landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe im Kan-ton Zürich haben sich zwischen 1930 und 1996 um dreiViertel reduziert und waren damit dem Strukturwandelstärker ausgesetzt als die Nebenerwerbsbetriebe, derenZahl sich im selben Zeitraum um zwei Drittel verringerte.

Der Entwicklung in der Landwirtschaft folgten qualitativeEinbussen in der Landschaft. Dies hat vor allem derenFunktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen (vgl.Kap. 2.5) sowie als Erholungsraum beeinträchtigt. EineTrendwende hin zu einer nachhaltigen Landschaftsent-wicklung wurde mit neuen Verfassungs- und Gesetzes-grundlagen eingeleitet, welche der Landwirtschaft weite-re Funktionen zuweisen11. Das bäuerliche Einkommenwird zunehmend an einen ökologischen Leistungsnach-weis gebunden.

Auch die Forstwirtschaft befindet sich in einem Struktur-wandel. Der Holzverkauf wurde zu einem Verlust-geschäft: Seit Mitte der 70er Jahre schreiben die öffentli-chen Forstbetriebe weitgehend rote Zahlen. Mit demneuen eidgenössischen Waldgesetz sind bei der Bewirt-schaftung des Waldes eine Reihe weiterer Aufgaben zuerfüllen. Neben der reinen Holzproduktion erlangt dieStabilitäts-, Qualitäts- und Biotoppflege erhöhte Bedeu-tung12. Erste Priorität besitzt der Aufbau naturnaher undstandortgerechter Wälder, vor allem durch die Hebungdes Laubbaumanteils. Auf geeigneten Flächen bietet sichauch die gänzliche Nutzungsaufgabe – z.B. durch dieEinrichtung von Waldreservaten – als Alternative an. Alswichtiges Instrument zur Begleitung und Koordinierungdieser Aufgaben dient der Waldentwicklungsplan (WEP).

1930 1940 1950 1960 1970 1980 1990

0

2

4

6

8

10

12

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0

6

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Betriebsgrösse über 20 ha

Betriebsgrösse 10 - 20 ha

Betriebsgrösse 5 - 10 ha

Betriebsgrösse bis 5 ha Ständige Arbeitskräfte

Traktoren

Nach 1990: Erhebungsmethode NOGA

Abb.10: Entwicklung von landwirtschaftlichen Betrieben, Arbeits-kräften und Motorisierung 1930 bis 1996 im KantonZürich

8 Die landwirtschaftliche Nutzfläche umfasst das landwirtschaftlich und garten-baulich genutzte Land, ohne Wald und Sömmerungsweiden.

9 Für die landwirtschaftliche Betriebszählung im Jahr 1996 wurde die NOGA-Er-hebungsmethode angewandt, wonach im Gegensatz zu den bisherigen Erhe-bungen neu auch der produzierende Gartenbau zur Landwirtschaft gerechnetwird. Die landwirtschaftliche Nutzfläche betrug 1996 76‘487 ha (Vergleichs-wert für Jahr 1990 gemäss bisheriger Erhebungsmethode: 75‘600 ha).Landwirtschaftsbetriebe mit einer Nutzfläche von weniger als 1 ha werdengemäss NOGA-Systematik grösstenteils nicht mehr erhoben.

10 Die Kulturfläche umfasst die landwirtschaftliche Nutzfläche sowie den Waldund die Sömmerungsweiden.

11 Gemäss Art. 31octies BV und Art. 1 LwG vom 29. April 1998 leistet die Land-wirtschaft neben der Versorgung der Bevölkerung auch zur Erhaltung dernatürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft einen we-sentlichen Beitrag. Gemäss Art. 16 RPG (Fassung vom 20. März 1998) hat dieLandwirtschaftszone überdies als Erholungsraum zu dienen.

12 REGIERUNGSRAT DES KANTONS ZÜRICH (1997): Leitbild für den Wald imKanton Zürich.

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11Landschaftsentwicklung - 2. Ansprüche im Wandel

2.4. Freizeit und Erholung

Freizeit und Erholung erhält in unserem Leben zuneh-mende Bedeutung. Der Wunsch nach Natur und Land-schaft drückt dabei ein generelles zivilisatorisches Bedürf-nis aus13.

Bestimmende Faktoren für den allmählichen Wandel vonder Arbeits- zur Freizeitgesellschaft sind die Verkürzungder Arbeitszeit, die Vergrösserung der Kaufkraft breiterBevölkerungsgruppen sowie die höhere Lebenserwar-tung (Abb. 11).

Dank gut ausgebauter Vorsorgeeinrichtungen verfügtauch die ältere Generation über verbesserte finanzielleMöglichkeiten. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwar-tung und der besseren Gesundheit hat sich die aktivePhase nach dem Erwerbsleben deutlich verlängert.

Der Aufenthalt in der Landschaft und die sportlicheBetätigung gehören zu den wichtigsten Freizeitaktivitä-ten der Bevölkerung14. Dabei erlangt vor allem die mitdem Naturerlebnis verbundene aktive Erholung einegrössere Bedeutung. Doch der Erholungswert – insbeson-dere in den Agglomerationen – sinkt. Dies liegt einerseitsan verschiedenen Beeinträchtigungen der Erholungs-nutzung, anderseits am Verlust landschaftsprägenderStrukturen und Elemente sowie am Rückgang vielfältigerund naturnaher Lebensräume in Siedlungsnähe. DemErholungsdruck in den Agglomerationen (vgl. Abb. 3)wird durch das grössere finanzielle Budget, die zuneh-mende Mobilität und die bessere Erschliessung vermehrtausgewichen. In der Folge werden immer weitere Wegein zumeist ländliche Gebiete in Kauf genommen, wo einemöglichst unberührte Landschaft, wiederum eine guteErschliessung und ein gewisses Angebot an Freizeitein-richtungen erwartet wird. Dieser Widerspruch im Verhal-ten der Gesellschaft hat oftmals erhebliche Veränderun-gen des Landschaftsbildes zur Folge (z.B. Verkehrsan-lagen, Freizeitparks, Reitanlagen, Golfplätze und Boots-häfen).

1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995

80

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= 1

00

Lebenserwartung Kaufkraft Jahresarbeitszeit

Mittelwerte 1995:• Lebenserwartung 78.4 J ahre• Brutto-Jahreseinkommen 66'000 Fr.• Jahresarbeitszeit 1838 St d.

Abb.11: Entwicklung von Lebenserwartung, Kaufkraft und Jahres-arbeitszeit bei Vollzeiterwerb 1960 bis 1997 in derSchweiz

13 MEYRAT-SCHLEE, Ellen (1992): Mobil sind die Andern, NFP 18. 14 Ebd.

Die Jahresarbeitszeit der Erwerbstätigen hat sich zwi-schen 1960 und 1997 um beinahe 20 % verringert. DerAnteil Teilzeitbeschäftigter ist alleine in den letzten 20Jahren von 15 % auf 26 % angestiegen. Damit verfügendie Erwerbstätigen über ein immer grösseres Zeitbudgetfür Freizeit und Erholung. Gleichzeitig hat sich die Kauf-kraft zwischen 1960 und 1997 beinahe verdoppelt.

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12 Landschaftsentwicklung - 2. Ansprüche im Wandel

2.5. Lebensraum für Tiere und Pflanzen

Die zunehmende Verinselung und Isolation naturnaherLebensräume (vgl. Kap. 2.2), der Verlust solcher Flächen(Abb. 12) als Folge einer intensiven Bewirtschaftung desBodens sowie Immissionen aus der Luft sind wichtigeFaktoren für den ungebrochenen Artenverlust und dieGefährdung von Flora und Fauna. Über die Hälfte allerFarn- und Blütenpflanzen im Kanton Zürich sind heutebedroht oder bereits ausgestorben (Abb. 13).

Dem Wandel der landwirtschaftlichen Nutzung kommt indieser Hinsicht ein hoher Stellenwert zu (vgl. Kap. 2.1und 2.3). Mit einem Anteil von 43 % der Kantonsflächebesitzt die flächenmässig wichtigste Nutzung das grösstePotenzial zur Aufwertung der Landschaft17, wobei dieAgrarpolitik auch künftig deren ökologische Qualitätenstark beeinflussen wird. Mit einer diesbezüglichen Neu-ausrichtung wurden die ersten wichtigen Schritte zu ei-ner ökologischen und nachhaltigen Landwirtschaft be-reits eingeleitet (vgl. Kap. 2.3).

Æ• 

1920 1930 1940 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 2020

0

10

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Ind

ex 1

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= 1

00

Mögliche (zeitverschobene) Entwicklung der Blüten-pflanzenarten ohne Vergrösserung des Lebensraumes

Blütenpflanzenarten in Magerwiesen

Lebensraum Magerwiese

Mögliche Entwicklung der Blütenpflanzenartenmit Vergrösserung des Lebensraumes

Werte 1990:• Magerwiesen 1000 ha• Blütenpflanzenarten 310

Abb. 12: Veränderungen der Magerwiesen und ihrer Pflanzenarten1920 bis 2020 im Kanton Zürich15

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Art

en (

in %

)

ungefährdet, potenziell gefährdet oder Status unbekannt

gefährdet

in den letzten 100 - 150 Jahren ausgestorben

Abb. 13: Gefährdungsgrade der Tier- und Pflanzenarten 1990 imKanton Zürich16

15 REGIERUNGSRAT DES KANTONS ZÜRICH (1995): Naturschutz-Gesamt-konzept für den Kanton Zürich.

16 Ebd.

17 Im intensiv genutzten Landwirtschaftsgebiet der Agglomerationen ist oftmalseine geringere Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten anzutreffen, als imSiedlungsgebiet.

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13Landschaftsentwicklung - 3. Aktionsfeld Landschaft

3. Aktionsfeld Landschaft

Die wachsenden Ansprüche an die offene Landschaft for-dern die Raumplanung seit Jahrzehnten heraus. Dabeisind einige Erfolge vorzuweisen. So konnten die Siedlun-gen zumeist kompakt gehalten, in dünn besiedelten Ge-bieten grossflächige zusammenhängende Landschafts-räume erhalten und verschiedene für die Bevölkerung so-wie Flora und Fauna bedeutende Flächen freigehaltenwerden.

Bei der gesamtheitlichen Betrachtung von Landschafts-räumen hingegen, weist die Raumplanung noch Defiziteauf. Künftig soll daher das sogenannte Nichtsiedlungs-gebiet flächendeckend auf die Bedürfnisse der Bevöl-kerung, Bewirtschafter und Ökologie ausgerichtete, d.h.den örtlichen Gegebenheiten angepasste Zielsetzungenerhalten und damit eine gegenüber dem Siedlungsgebietgleichwertige Stellung einnehmen (vgl. Kap. 3.2). Insbe-sondere sind die verschiedenen Sachplanungen besseraufeinander abzustimmen. Eine wichtige Hilfestellunghierzu leistet das nachfolgend dargelegte Verfahren derLandschafts-Entwicklungskonzepte (LEK).

3.1. LEK – mehr als ein landschaftsplaneri-sches Verfahren

Die Planung des Landschaftsraumes auf überkommuna-ler Ebene soll mit der Förderung von Landschafts-Entwicklungskonzepten (LEK) gestärkt werden. Dadurchwird die Dezentralisierung der Bemühungen für einenachhaltige Landschaftsentwicklung und damit dieEinbindung der lokalen Bevölkerung angestrebt. Mit denbeiden vom Kanton Zürich initiierten Pilotprojekten Albis-West und Hardwald-Glattal konnten erste wertvolleErfahrungen gesammelt werden.

Die Erarbeitung eines LEK ist prozessorientiert und als ko-operative Zusammenarbeit zu verstehen. Das Planungs-verständnis, das hinter dem Begriff des LEK steht, lässtsich wie folgt umschreiben:

Partnerschaft und Anreize

In einer ersten Phase der für alle Akteure offenstehendenPlanung sind die Ziele zu formulieren. Die Beteiligten –Landbewirtschafter, Grundeigentümer und die übrige

Bevölkerung – werden von den Behörden zur Teilnahmemotiviert und machen sich Gedanken über die Zukunftihres Lebens-, Wirtschafts-, Kultur- und Erholungs-raumes. Diese Partnerschaft ist für das Gelingen einesLEK entscheidend. Zu einem späteren Zeitpunkt werdendie Ziele konkretisiert. Für die Umsetzung der Mass-nahmen bedeutend ist die freiwillige Beteiligung vonLandbewirtschaftern und Grundeigentümern.

Die Beteiligung an LEKs ist für die Bewirtschafter in ver-schiedener Hinsicht attraktiv. Mögliche Anreize sind dieUnterstützung bei der Weiterentwicklung innovativerProjekte, die Beratung und Koordination (z.B. Vermark-tung) sowie Beiträge für die im Interesse der Allgemein-heit erbrachten Leistungen.

Vertrauensbildung und Akzeptanz

Die freiwillige Teilnahme ist eine wichtige Voraussetzungfür das Vertrauen und damit auch für die Akzeptanz, dieGrundeigentümer und Bewirtschafter der Planung entge-genbringen. Die Qualität der späteren Umsetzung soll da-durch gewährleistet werden.

Die Mitwirkung am Planungsprozess bietet Gelegenheit,die anstehenden Aufgaben gemeinsam anzugehen, da-bei verschiedene Standpunkte kennenzulernen und bes-ser zu verstehen. Die Erarbeitung eines LEK ist somit nichtals technische Aufgabe, sondern als gesellschaftspoliti-scher Prozess aufzufassen.

Subsidiarität

Die inhaltlichen Ziele von LEKs können sich in der Regelentsprechend den Vorstellungen der Beteiligten und derräumlichen Situation unterscheiden. Was im ZürcherOberland dringend, zweckmässig und wegweisend ist,kann in der Agglomeration der Stadt Zürich von unterge-ordneter Bedeutung sein.

Mit dem Instrument des LEK wird die Rolle der Regionenund Gemeinden gestärkt, wobei sie der Kanton in ihrenAnstrengungen unterstützt. Als Impuls zur Erarbeitungeines LEK und im Sinne einer Anregung für das Vorgehenist die Publikation eines diesbezüglichen Leitfadens inVorbereitung.

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14 Landschaftsentwicklung - 3. Aktionsfeld Landschaft

3.2. Vielfältige Landschaft - differenziertePlanung

Die Landschaft hat zahlreichen Ansprüchen zu genügen(vgl. Kap. 1). Mit einer differenzierten Landschaftspla-nung kann diese Multifunktionalität auch in Zukunft ge-währleistet werden. Die Teilrevision des kantonalen Richt-plans im Bereich Landschaft18 setzt die dazu notwendi-gen Rahmenbedingungen und orientiert sich an folgen-den drei Zielen19:

- Erhaltung zusammenhängender Landschaften und Erholungsräume sowie Schutz besonders wertvollerGebiete;

- Erhaltung und Förderung einer möglichst flächen-deckenden, nachhaltigen Landbewirtschaftung;

- Aufwertung von ökologisch und erholungsfunktionalverarmten Landschaften und Wiederherstellung vonwichtigen Landschaftsverbindungen.

Vor diesem Hintergrund wurden mittels einer systemati-schen Landschaftsbewertung sachgerechte räumlicheFestlegungen ausgearbeitet (Abb. 14; vgl. Anhang 2).

27% (468 km2)

39% (672 km2)

13% (219 km2)

1% (17 km2)

Landschafts-Schutzgebiet*24 Gebiete, in denen die Erhaltung ästhetischer, kultur-geographischer und geomorphologischer Qualitäten sowiedie naturnahe Entwicklung im Vordergrund stehen

Landschafts-Förderungsgebiet*25 Gebiete, in welchen die nachhaltige Kulturlandpflegesicherzustellen ist, wobei die land- und forstwirtschaftlichenNutzungen Priorität haben und entsprechend den aktuellenBedürfnissen weiterentwickelt werden können

Gebiet ohne besondere Zielsetzungen hinsichtlich Landschafts-entwicklung

Siedlungsgebiet gemäss Richtplan 1995

Landschafts-Aufwertungsgebiet*5 Gebiete, in denen die ökologische Vielfalt gesteigert unddas Naherholungsangebot für die Bevölkerung dichtbesiedelter Gebiete optimiert werden soll

Freihaltegebiet*75 Gebiete, die im Gesamtinteresse der Bevölkerungdauernd von Bauten freigehalten werden sollen

17% (300 km2)

3% (53 km2)

1730 km2

* Gegenstand der Teilrevision

Abb. 14: Gebietsaufteilung Entwurf Teilrevision kantonaler Richtplan für öffentliche Auflage Oktober bis Dezember 1999

18 Fassung des Regierungsrates vom 25. August 1999, von der kantonsrätlichenKommission Planung und Bau für die öffentliche Auflage vom 19. Oktober bis17. Dezember 1999 verabschiedet (Vorlage 3723).

19 Grundlagen für die Ziele: «Kantonaler Richtplan 1995», «LandwirtschaftlichesLeitbild 1995», «Naturschutz-Gesamtkonzept 1995», Bundesgesetz über dieRaumplanung (Art. 1 und 3), Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich(§ 18 und 23).

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15Landschaftsentwicklung - Anhang 1: Gemeinden und Regionen

Unterland

Weinland

Winter- thur

Furttal

Zürich

Oberland

Pfannen- stil

Limmat- tal

Knonauer- amt

Zimmer- berg

Glattal

Flurlingen

Laufen-Uhwiesen

Feuer- thalen

DachsenBenken

Trüllikon

Marthalen

RheinauTruttikon

Walta-lingen

Unterstamm-heim

Ober-stamm-heim

OssingenKleinandel-

fingen

Andelfingen

Flaach

Volken Dorf

AdlikonHum-

likon

HenggartBerg a.I.

Buch a.I.

Thalheima.d.Th. Altikon

Winterthur

Brütten

LindauKyburg

Illnau-Effretikon

Weisslingen

Zell

Schlatt

Hof-stetten

Elsau

Elgg

Hagenbuch

BertschikonWiesen-dangen

Ellikona.d.Th.

Ricken-bach

DinhardDägerlen

Seuzach

Hettlingen

Turbenthal

Neftenbach

Dätt- likon

Pfungen

Waster-kingen

WilRafz

Hünt-wangen

Eglisau

Weiach

Glattfelden

Bachs

Stadel

Hoch-felden Bülach

Rorbas

Freienstein- Teufen

Nieder-weningen

Schlei-nikon

Ober-weningen

Schöfflis-dorf Steinmaur

Regens-berg

NeerachHöri

Dielsdorf

Niederglatt

Niederhasli

Bachen-bülach

Otelfingen

Boppelsen

Buchs

Hüttikon

Dänikon

Dällikon Regensdorf

Zürich

Oetwil a.d.L.

Gerolds- wil Weiningen

Unter- Ober-

DietikonSchlieren

Urdorf

Uitikon

Birmensdorf

Aesch

-engstringen

Wettswila.A.

Stallikon

Bonstetten

Hedingen

OttenbachAffoltern a.A.

Aeugst a.A.

Obfelden

Masch-wanden

Knonau

Mettmen-stetten

Rifferswil Hausen a.A.

Kappel a.A.

Kilch-berg

Adliswil Rüsch-likon

Langnaua.A.

Thalwil

Ober-rieden

Horgen

Wädenswil

Hirzel

SchönenbergRichterswil

Hütten

Zollikon

Zumikon

Küsnacht

Erlenbach

Herrliberg

MeilenUetikon

a.S.

Männe-dorf

Stäfa

Egg

Oetwil a.S.

Hombrechtikon

Greifensee

Uster

Fehraltorf

Russikon

Wild-berg

Wila

Pfäffikon

See-gräben

Mönch-altorf

Gossau

Grüningen

Bubikon

Dürnten

Rüti

Hinwil

Wetzikon

Bäretswil Fischenthal

Wald

Hittnau

Bauma

Sternenberg

Oberglatt

Winkel

Embrach

LufingenOberembrach

Rümlang

Kloten Nürensdorf

Opfikon

Wallisellen

Dietli-kon

Wangen-Brüttisellen

Bassersdorf

Dübendorf Volketswil

Fällanden

Schwerzenbach

Maur

WinterthurLand

Oberland

West

Ost

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16 Landschaftsentwicklung - Anhang 2: Gebietsaufteilung

Landschafts-Schutzgebiet*

Landschafts-Förderungsgebiet*

Landschafts-Aufwertungsgebiet*

Siedlungsfläche (überbaute Bauzonen, Verkehrsflächen)

Wald

Übriges Gebiet

Gewässer

Massstab 1:300'000

Quellen:

Kant. Richtplan 1995 / ARV, ZürichFlächennutzung 1997 / ARV, Zürich

© Amt für Raumordnung undVermessung, Kt. Zürich

Entwurf Teilrevision Landschaft 1999

*Gegenstand der Teilrevision