Raumplanungsbericht Auflage 110922 Mai... · 2016. 4. 29. · K:\Umweltplanung\Mühledorf\5904...

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Kanton Solothurn Amt für Verkehr und Tiefbau Kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan Teilzonenplan GB Mühledorf Nr. 94, 95, 321 Sternenkreuzung Mühledorf Raumplanungsbericht www.bsb-partner.ch 22. September 2011 öffentliche Auflage

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  • Kanton Solothurn

    Amt für Verkehr und Tiefbau

    Kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan Teilzonenplan GB Mühledorf Nr. 94, 95, 321

    Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht

    www.bsb-partner.ch 22. September 2011

    öffentliche Auflage

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 2

    BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 1, 22. September 2011 K:\Umweltplanung\Mühledorf\5904 Bushaltestelle Sternen\26 Berichte\Raumplanungsbericht_Auflage_110922.docx

    Auftraggeber

    Kanton Solothurn

    Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn

    Amt für Verkehr und Tiefbau, K. Studer

    Verfasser

    BSB + Partner, Ingenieure und Planer

    Leutholdstrasse 4, 4562 Biberist

    Tel. 032 671 22 22

    Fax 032 671 22 00

    E-Mail: [email protected]

    Jannine Bader, Davide Secci, Marc Hostettler

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 3

    BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 1, 22. September 2011 K:\Umweltplanung\Mühledorf\5904 Bushaltestelle Sternen\26 Berichte\Raumplanungsbericht_Auflage_110922.docx

    Inhaltsverzeichnis

    A: Allgemein 6

    1 Einleitung 6

    1.1 Ausgangslage 6

    1.2 Standort und Projektperimeter 7

    1.3 Auftrag 7

    1.4 Massgebliches Verfahren / Planinhalte 8

    1.5 Planungs- und Projektziel 8

    1.6 Projektorganisation 9

    2 Grundlagen 10

    3 Übergeordnete Planungen 11

    3.1 Kantonaler Richtplan 2000 11

    3.2 Regionalplanungen 11

    3.3 Leitbild der Einwohnergemeinde Mühledorf 11

    4 Projektbeschrieb 12

    4.1 Kommunaler Nutzungsplan – Teilzonenplan 12

    4.2 Kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan 13

    4.3 Landumlegung und Landerwerb 15

    5 Auswirkungen des Projektes, Zweckmässigkeit 16

    5.1 Siedlung und Verkehr 16

    5.2 Infrastruktur und Wirtschaft 16

    5.3 Natur und Landschaft / Renaturierung Rotbach 16

    5.4 Entwässerung und Hochwasserschutz Rotbach 17

    5.5 Boden, belastete Standorte 17

    6 Interessenabwägung 18

    6.1 Kanton 18

    6.2 Einwohnergemeinde 18

    6.3 Grundeigentümer 18

    7 Information und Mitwirkung 19

    8 Schlussfolgerungen 19

    B: Wasserbauliche Ergänzungen 20

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 4

    BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 1, 22. September 2011 K:\Umweltplanung\Mühledorf\5904 Bushaltestelle Sternen\26 Berichte\Raumplanungsbericht_Auflage_110922.docx

    9 Einzugsgebiet / Ist-Zustand 20

    9.1 Charakteristik und Topographie 20

    9.2 Gerinne und Ökomorphologie 20

    10 Wasserbauliche Grundlagen 21

    10.1 Schutzbauten 21

    10.2 Hydrologie 22

    10.3 Feststoffe, Geschiebehaushalt 22

    10.4 Gerinnehydraulik Rotbach 22

    10.5 Schwachstellen 23

    11 Projektbeschrieb 23

    11.1 Ziele 23

    11.2 Beschrieb der Massnahmen 23

    11.3 Bauablauf 24

    11.4 Kosten Bachausdolung 24

    Anhang B1 Hydrologie / HAKESCH-Diagramme 26

    Anhang B2 Gerinnehydraulik mit MOUSE / HEC-RAS 27

    Abbildungen

    Abbildung 1: Standort mit ungefährem Projektperimeter (rot) (Quelle: GoogleEarth, Zugriff am 09.06.2011, eigene Ergänzungen) 7

    Abbildung 2: Projektorganisation 9

    Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Teilzonenplan mit Umzonung und neuer AZ, nicht massstäblich (BSB + Partner Plan Nr. 5904/14) 12

    Abbildung 4: Ausschnitt aus dem kantonalen Erschliessungs- und Gestaltungsplan (BSB + Partner Plan Nr. 5904/13) 14

    Abbildung 5: Eigentumsverhältnisse vor der Landumlegung (Quelle: sogis1.so.ch, Zugriff am 07.06.2011) 15

    Abbildung 6: Auszug aus dem Kataster der belasteten Standort des Kantons Solothurn (Quelle: sogis1.so.ch, Zugriff am 06.06.2011) 17

    Abbildung 7: Einzugsgebiet des Rotbaches bis zur Sternenkreuzung Mühledorf 20

    Abbildung 8: Gerinne des Rotbaches im Bereich der Unterquerung Rest. Sternen 21

    Abbildung 9: Hydraulisches Modell im MOUSE; eingedolte Bachabschnitte und Meteorwasserltg. 22

    Abbildung 10: Querprofil des neuen, offenen Bachabschnittes 24

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 5

    BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 1, 22. September 2011 K:\Umweltplanung\Mühledorf\5904 Bushaltestelle Sternen\26 Berichte\Raumplanungsbericht_Auflage_110922.docx

    Abbildung B1-11: Diagramm für HQ20, Müller wird nicht berücksichtigt 26

    Abbildung B1-12: Diagramm für HQ100, Müller wird nicht berücksichtigt 26

    Abbildung B2-13: Längenprofil Eindolung Rotbach mit 2,7 m3/s bei neuer Eindolung NW 1000 mm 27

    Abbildung B2-14: Situation mit neuem, projektiertem Bachabschnitt im HEC-RAS 28

    Abbildung B2-15: LP des neuen, projektierten Bachabschnitts im HEC-RAS 28

    Abbildung B2-16: QP 1000 des neuen, projektierten Bachabschnitts im HEC-RAS 29

    Abbildung B2-17: LP 992 des neuen, projektierten Bachabschnitts im HEC-RAS 29

    Abbildung B2-18: LP 972 des neuen, projektierten Bachabschnitts im HEC-RAS 30

    Beilagen

    1. Kommunaler Teilzonenplan GB Mühledorf 94, 95, 321, BSB + Partner Plan Nr. 5904/14 2. Kantonaler Erschliessungs- Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften, BSB + Partner

    Plan Nr. 5904/13 3. Bauprojekt – Gehweg Tscheppachstrasse, BSB + Partner Plan Nr. 5904/12 (orientierend) 4. Bauprojekt – Bushaltestelle / Rotbach, BSB + Partner Plan Nr. 5904/11 (orientierend)

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 6

    BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 1, 22. September 2011 K:\Umweltplanung\Mühledorf\5904 Bushaltestelle Sternen\26 Berichte\Raumplanungsbericht_Auflage_110922.docx

    Der vorliegende Raumplanungsbericht ist in einen Teil „A: Allgemein“ mit Ausführungen zur Planung und einen Teil „B: Wasserbauliche Ergänzungen“ mit den detaillierten Ausführun-gen zur Renaturierung des Rotbachs gegliedert.

    A: Allgemein

    1 Einleitung

    1.1 Ausgangslage

    Die aktuelle Situation der Sternenkreuzung in der Einwohnergemeinde Mühledorf weist seit längerer Zeit hinsichtlich mehrerer Aspekte Handlungsbedarf auf: Insbesondere gilt jedoch der vorhandene Strassenraum für Fussgänger bzw. dessen Verkehrssicherheit als unbefriedi-gend (fehlende Fussgängerführung usw.). Das primäre Ziel des Projektes ist somit die Korrek-tur der Fussgängerführung im Knotenbereich und die Erhöhung der Sicherheit für die Ver-kehrsteilnehmer und insbesondere für die Schüler.

    Das Projekt sieht vor, die bestehende Bushaltestelle Richtung Brügglen zu versetzen und bei der Bushaltestelle ein Wartehaus und einen Velounterstand zu erstellen. Die Gestaltung des „Sternenplatzes“ als prägender Ortsteil von Mühledorf kann durch die Neugestaltung eben-falls optimiert werden.

    Anlässlich der genannten Gründe beabsichtigt das Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) die Bushaltestellen „Sternen“ (beidseits der Strassen) sowie den Knoten Hauptstrasse – Brügglenstrasse neu- bzw. umzugestalten.

    Gleichzeitig beabsichtigt die AKG Immo GmbH, Vertreterin des Eigentümers des ehemaligen Restaurants Sternen, für die bestehenden Wohnungen in der „Sternenliegenschaft“ (GB Nr. 80) Parkplätze zu schaffen. Die AKG Immo GmbH sieht vor, südöstlich des Knotens Brügglenstrasse – Tscheppachstrasse auf GB Nr. 94 und 95 vier Parkplätze und einen Autoun-terstand zu erstellen. Dies bedingt eine Umzonung von Teilen der beiden Grundstücke von der Zone für öffentliche Anlagen in die Kernzone.

    Im Weiteren plant die visionsmanagement immobilien ag auf dem benachbarten Grundstück GB Nr. 321, welches in der W2 liegt, ein Mehrfamilienhaus zu realisieren. Um die Überbau-ung realisieren zu können soll die Ausnützungsziffer (AZ) für diese Parzelle von 0.40 auf 0.50 erhöht werden. Damit wird für die durch den Bau des öffentlichen Gehweges entlang der Tscheppachstrasse reduzierte Parzellenfläche eine Art Ersatz geschaffen.

    Der Bau des Mehrfamilienhauses erfordert gemäss gesetzlichen Grundlagen zudem die Um-legung bzw. Renaturierung und Freilegung des heute eingedolten Rotbachs.

    Die Einwohnergemeinde Mühledorf möchte im Zusammenhang mit dem „Sternenprojekt“ einen öffentlichen Gehweg entlang der Tscheppachstrasse ab Knoten Brügglenstrasse- / Tscheppachstrasse bis zur Mühle realisieren.

    Aufgrund der hohen Komplexität und der verschiedenen Interessen erfolgte die Projektierung in enger Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten (AVT, Amt für Raumplanung ARP; Amt für Umwelt AfU, Einwohnergemeinde Mühledorf, Grundeigentümer).

    Sämtliche obengenannten Punkte werden in der vorliegenden Planung berücksichtigt und im Folgenden als Planung / Projekt „Sternenkreuzung“ bezeichnet.

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 7

    BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 1, 22. September 2011 K:\Umweltplanung\Mühledorf\5904 Bushaltestelle Sternen\26 Berichte\Raumplanungsbericht_Auflage_110922.docx

    1.2 Standort und Projektperimeter

    Das folgende Orthofoto zeigt den Standort mit dem ungefähren Projektperimeter (rot):

    Abbildung 1: Standort mit ungefährem Projektperimeter (rot) (Quelle: GoogleEarth, Zugriff am 09.06.2011, eigene Ergänzungen)

    Der genaue Projektperimeter wird wie folgt definiert:

    - Grundstücke GB Mühledorf Nr. 94, 95, Teil GB Nr. 321 - Knoten Hauptstrasse – Brügglenstrasse - Trottoirausbau entlang der Tscheppachstrasse ab Knoten Hauptstrasse - Brügglenstrasse

    bis zur Liegenschaft Tscheppachstrasse Nr. 18, Einbezug der Grundstücke GB Nr. 228, 93 und 92

    1.3 Auftrag

    Der Kanton Solothurn, vertreten durch das AVT, hat das Büro BSB + Partner, Ingenieure und Planer am 18. Januar 2011 mit den planerischen Arbeiten sowie mit den Ingenieurarbeiten für die Umgestaltung der Bushaltestelle Sternen, dem Ausbau der Gehwege und der Renatu-rierung des Rotbachs in Mühledorf beauftragt.

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 8

    BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 1, 22. September 2011 K:\Umweltplanung\Mühledorf\5904 Bushaltestelle Sternen\26 Berichte\Raumplanungsbericht_Auflage_110922.docx

    1.4 Massgebliches Verfahren / Planinhalte

    Teilzonenplan

    Die Umzonung von GB Mühledorf Nr. 94, 95 und 321 und die Erhöhung der AZ für GB Nr. 321 bedürfen einer Änderung des Bauzonenplans (Beilage 1).

    Das massgebliche Verfahren für die Umzonung ist das kommunale Nutzungsplanverfahren und hat gemäss §§ 15 - 21 Planungs- und Baugesetz des Kantons Solothurn (PBG) zu erfol-gen.

    Kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan

    Die Umgestaltung der Sternenkreuzung inkl. Bushaltestelle (GB Mühledorf 94 + 95), die Bachumlegung / Renaturierung des Rotbachs sowie der Troittoirausbau entlang der Tschep-pachstrasse werden in einem kantonalen Erschliessungs- und Gestaltungsplan mit Sonder-bauvorschriften dargestellt (Beilage 2).

    Dem Erschliessungsplan kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung nach § 39 Abs. 4 PBG zu.

    Das massgebliche Verfahren ist das kantonale Nutzungsplanverfahren gemäss § 69 PBG.

    Raumplanungsbericht

    Für die gesamte Planung (beide Pläne) wurde der vorliegende Raumplanungsbericht nach Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung RPV erarbeitet.

    1.5 Planungs- und Projektziel

    Der vorliegende Raumplanungsbericht hat zum Ziel, den Planungsprozess sowie die Recht- und Zweckmässigkeit des Vorhabens aufzuzeigen und die Auseinandersetzung der Planungs-behörden mit den zentralen und kritischen Bereichen der Planung kurz zu dokumentieren (Art. 47 RPV Berichterstattung gegenüber der kantonalen Genehmigungsbehörde).

    Der Kanton Solothurn als Auftraggeber formuliert für das Projekt „Sternenkreuzung“ ver-schiedene Ziele für die Bau- und Betriebsphase. Als Endziel bezüglich des Verkehrs wurde die Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer im Knotenbereich definiert und im Be-reich Umwelt die Einhaltung der Vorschriften des AfU bei der der Bachumlegung / Renaturie-rung.

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 9

    BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 1, 22. September 2011 K:\Umweltplanung\Mühledorf\5904 Bushaltestelle Sternen\26 Berichte\Raumplanungsbericht_Auflage_110922.docx

    1.6 Projektorganisation

    Fachstelle Wasserbau (AfU)

    (Bachumlegung / Renaturierung)Roger Dürrenmatt, Tel.-Nr. 032 627 27 67

    Fachbereich Trassee

    (Kunstbauten)Simon Rutishauser, Tel.-Nr.032 627 26 43Stv. Simon Amsler, Tel.-Nr. 032 627 89 42

    Fachbereich Planung (ARP)Amt für Raumplanung

    Corinne Stauffiger, Tel. 032 627 25 63Rolf Glünkin; Tel. 032 627 25 80

    Fachbereich Betrieb (KBA)Kreisbauamt I, Zuchwil

    Christoph Lustenberger, Tel.-Nr. 032 627 79 82Stv. Walter Kissling, Tel.-Nr. 032 627 79 81

    Fachbereich Ortsbildschutz (ARP)Amt für Raumplanung

    Markus Schmid, Tel. 032 627 25 75

    Anstösser / Werke

    Gemeinde MühledorfGde.-Rat: Stefan Staub, Tel. 079 203 02 80

    Firma BSB + Partner, Biberist

    RaumplanungAlain Kunz, Tel.-Nr. 032 671 22 60

    Spezialist

    Geologe

    Firma BSB + Partner, Biberist

    WasserbauDavide Secci, Tel.-Nr. 032 671 22 63

    BauunternehmerName, Tel.-Nr.

    Stv. Name, Tel.-Nr.

    Projektverfasser / Bauleitung

    Firma BSB + Partner, BiberistPL Marc Hostettler, Tel.-Nr. 032 671 22 52

    PL Stv. Kuno Eberhard, Tel.-Nr. 032 671 22 40

    Kanton Solothurn

    Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT)PL Kurt Studer, Tel.-Nr. 032 627 27 58

    PL Stv. Stefan Niggli, Tel.-Nr. 032 627 26 52

    Abbildung 2: Projektorganisation

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 10

    BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 1, 22. September 2011 K:\Umweltplanung\Mühledorf\5904 Bushaltestelle Sternen\26 Berichte\Raumplanungsbericht_Auflage_110922.docx

    2 Grundlagen

    Für die Projekterarbeitung, insbesondere für den Raumplanungsbericht wurden folgende Grundlagen verwendet:

    - Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) vom 22. Juni 1979 (Stand am 1. August 2008)

    - Kantonales Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 3. Dezember 1978 (Stand 1. Januar 2010)

    - Kantonale Bauverordnung (KBV) vom 3. Juli 1978 (Stand 1. Januar 2010)

    - Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA, BGS 712.15) vom 1. Januar 2010

    - Naturgefahren im Siedlungsgebiet, Wegleitung, Koordinationsstelle Naturgefahren Kan-ton Solothurn 2002

    - Praxishilfe „Hochwasserabschätzungen in Schweizerischen Einzugsgebieten“ (Berichte des BWG, Serie Wasser Nr. 4, Bern 2003)

    - Arbeitshilfe „Kantonales Nutzungsplanverfahren inkl. Baubewilligung bei Wasserbaupro-jekten“, Amt für Raumplanung und Amt für Umwelt des Kantons Solothurn

    - Genereller Entwässerungsplan (GEP) Mühledorf, 2005

    - Kantonaler Richtplan 2000

    - Digitaler Kataster des belasteten Standorte des Kantons Solothurn (SoGIS!, 2011)

    - Nutzungspläne und Zonenreglement der Einwohnergemeinde Mühledorf (RRB Nr. 1536 vom 10. Juli 1998)

    - Leitbild der Einwohnergemeinde Mühledorf 1995

    - Diverse Korrespondenzen zwischen den Beteiligten

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 11

    BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 1, 22. September 2011 K:\Umweltplanung\Mühledorf\5904 Bushaltestelle Sternen\26 Berichte\Raumplanungsbericht_Auflage_110922.docx

    3 Übergeordnete Planungen

    3.1 Kantonaler Richtplan 2000

    Der Projektstandort liegt gemäss dem kantonalen Richtplan im Siedlungsgebiet von Mühle-dorf und als mögliche Nutzungen werden „Wohnen, Mischnutzungen, öffentliche Bauten und Anlagen sowie Übergangszonen“ definiert.

    Zudem ist das Ortsbild von Mühledorf im kantonalen Richtplan als „Ortsbild von nationaler Bedeutung“ eingestuft. Es gehört zum Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS).

    3.2 Regionalplanungen

    Mit der vorliegenden Planung bzw. mit der Umgestaltung der Bushaltestelle Sternen wird im Sinne des Zweckverbandes „Schulverband Bucheggberg A3“ gehandelt. Mit der neuen Bus-haltestelle können die Bedürfnisse (Sicherheit, Komfort usw.) insbesondere für die Schulkin-der verbessert werden.

    3.3 Leitbild der Einwohnergemeinde Mühledorf

    Im Leitbild der Einwohnergemeinde Mühledorf (1995) werden unter „Verkehr-Mobilität“ folgende Ziele und Massnahmen festgehalten. Dabei wird an dieser Stelle vorab gleich auch die Wirkung des Projektes im Zusammenhang mit diesen Zielen beurteilt.

    - Ziel: „Minimales öV-Angebot aufrechterhalten“.

    Massnahme: „Fördern und unterstützten der regionalen Bestrebungen zur Sicherstel-lung der Busverbindungen im bisherigen Ausmass“.

    Wirkung des Projektes: Mit der Neugestaltung der Bushaltestelle Sternen wird ein Bei-trag zum Erhalt des öffentlichen Verkehrs geleistet und dieses Ziel unterstützt.

    - Ziel: „Längerfristiges Ziel ist es, die Kreuzung beim Restaurant Sternen gestalterisch zu sanieren“.

    Massnahme: „Bauliche Verbesserungen aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Gestaltung des Ortskern im Bereich der Sternen-Kreuzung in der Planung berücksichti-gen“.

    Wirkung des Projektes: Mit der Umgestaltung wird die Verkehrssicherheit erhöht und die Gestaltung des Ortskerns in diesem Bereich verbessert.

    - Ziel: „Durchgehende und verknüpfte Fuss- und Wanderwege im und ausserhalb des Siedlungsgebietes“.

    Massnahme: „Planerische Sicherstellung und Bau der fehlenden Fuss- und Wanderweg-abschnitte“.

    Wirkung des Projektes: Mit dem Gehwegausbau der Tscheppachstrasse wird zur Zieler-reichung beigetragen.

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 12

    BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 1, 22. September 2011 K:\Umweltplanung\Mühledorf\5904 Bushaltestelle Sternen\26 Berichte\Raumplanungsbericht_Auflage_110922.docx

    4 Projektbeschrieb

    4.1 Kommunaler Nutzungsplan – Teilzonenplan

    Die Parzellen GB Mühledorf Nr. 94 und 95 liegen heute in der Zone für öffentliche Anlagen. Aufgrund der geplanten Nutzung bedingt das Vorhaben eine Umzonung eines Teils dieser Parzellen, welche in dem Teilzonenplan BSB + Partner Plan Nr. 5904/14 (Beilage 1) dargestellt wird.

    Die Grundstücke werden gemäss den vorgesehenen Nutzungen neu parzelliert und entspre-chend der Zone für öffentliche Anlagen und der Kernzone mit jeweils überlagerter Ortsbild-schutzzone zugewiesen. So wird der Bereich mit der Bushaltestelle und dem Wartehaus in der Zone für öffentliche Anlagen belassen und der privat genutzte Teil neu der Kernzone zugewiesen (Zonenkonformität). Um den Raum für den Rotbach sicherstellen zu können wird der Uferbereich mit einer kommunalen Uferschutzzone (USZ) mit einer Breite von 8 m über-lagert.

    Zudem wird die AZ von GB Nr. 321 von 0.40 auf 0.50 erhöht, um das geplante Projekt der visionsmanagement immobilien ag realisieren zu können. Weil durch den Bau des von der Einwohnergemeinde gewünschten Gehwegs entlang der Tscheppachstrasse die anrechenba-re Fläche reduziert wird, soll die AZ erhöht werden.

    Abgesehen von der Erhöhung der AZ für GB Nr. 321 gelten im Übrigen für alle Zonen die rechtsgültigen Vorschriften des Zonenreglements der Einwohnergemeinde Mühledorf (§§ 2, 4, 8, 9, 11).

    Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Teilzonenplan mit Umzonung und neuer AZ, nicht massstäblich (BSB + Partner Plan Nr. 5904/14)

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 13

    BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 1, 22. September 2011 K:\Umweltplanung\Mühledorf\5904 Bushaltestelle Sternen\26 Berichte\Raumplanungsbericht_Auflage_110922.docx

    4.2 Kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan

    Der kantonale Erschliessungs- und Gestaltungsplans mit Sonderbauvorschriften (Beilage 2) soll im Wesentlichen folgendes regeln:

    - Nutzung der öffentlichen Flächen als Bushaltestelle, Velounterstand, Verkehrs- und Grün-flächen

    - Nutzung der übrigen (privaten) Flächen (private Parkplätze, Carport, Grünfläche)

    - Freilegung / Renaturierung Rotbach

    - Umgestaltung Knoten Tscheppachstrasse – Hessigkofenstrasse (neue Gehwege)

    - Ausbau Gehweg entlang Tscheppachstrasse

    Dem Erschliessungsplan kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung gemäss §39 Abs.4 PBG zu.

    Nutzung der öffentlichen Flächen

    Wie im Erschliessungs- und Gestaltungsplan ersichtlich, sollen auf der öffentlichen Fläche (Zone für öffentliche Anlagen mit überlagerter Ortsbildschutzzone) die Bushaltestelle und ein Velounterstand für ca. 12 Velos erstellt werden. Die übrigen öffentlichen Flächen im Perime-ter werden als Verkehrs- oder Grünflächen gemäss Erschliessungs- und Gestaltungsplan ge-nutzt.

    Nutzung der übrigen (privaten) Flächen

    Die Kernzone ist ebenfalls mit der Ortsbildschutzzone überlagert. In diesem Bereich sollen gemäss Erschliessungs- und Gestaltungsplan ein Autounterstand mit vier Abstellplätzen sowie vier ungedeckte Autoabstellplätze erstellt werden. Die übrigen Flächen werden als Verkehrs- oder Grünflächen genutzt.

    Freilegung / Renaturierung Rotbach

    Der Rotbach verläuft heute eingedolt über die Grundstücke GB Nr. 95, 94 und 321 (Abbildung 5). Gemäss § 16 Abs. 2 GWBA sind die Gewässer und ihre Ufer in ihrer Natürlichkeit zu erhal-ten und, wo möglich und zweckmässig, in einen naturnahen Zustand zu überführen.

    Im Rahmen des Projektes, soll ein Abschnitt des Rotbachs in enger Zusammenarbeit mit dem AfU renaturiert werden.

    Zur Sicherung des Bachareals wird eine kommunale USZ von 8 m Breite ausgeschieden, wel-che an die bestehende kommunale USZ des Mülibachs anschliesst. Für die USZ gelten die Zonenvorschriften gemäss §11 Zonenreglement der Einwohnergemeinde Mühledorf.

    Die detaillierten Ausführungen zur Renaturierung des Rotbachs sind in Teil B „Ergänzung Wasserbau“ dieses Berichtes festgehalten.

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 14

    BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 1, 22. September 2011 K:\Umweltplanung\Mühledorf\5904 Bushaltestelle Sternen\26 Berichte\Raumplanungsbericht_Auflage_110922.docx

    Abbildung 4: Ausschnitt aus dem kantonalen Erschliessungs- und Gestaltungsplan (BSB + Partner Plan Nr. 5904/13)

    Gehwege Knoten

    Wie im Bauprojekt „Gehweg Tscheppachstrasse (Beilage 3) ersichtlich, sollen beim Knoten Tscheppachstrasse - Hessigkofenstrasse zwei neue Gehwege gebaut werden.

    Ausbau Gehweg entlang Tscheppachstrasse

    Der Gehweg soll ab dem Knoten Tscheppachstrasse – Brügglenstrasse Richtung Tscheppach bis zur Einmündung „Mühle“ ausgebaut werden. Die Details sind wiederum aus dem Bau-projekt „Gehweg Tscheppachstrasse“ zu entnehmen (Beilage 3).

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 15

    BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 1, 22. September 2011 K:\Umweltplanung\Mühledorf\5904 Bushaltestelle Sternen\26 Berichte\Raumplanungsbericht_Auflage_110922.docx

    4.3 Landumlegung und Landerwerb

    Die Eigentumsverhältnisse vor der Landumlegung sind wie folgt:

    Abbildung 5: Eigentumsverhältnisse vor der Landumlegung (Quelle: sogis1.so.ch, Zugriff am 07.06.2011)

    Im Rahmen des Projektes wird eine neue Parzellierung der Grundstücke GB Nr. 94 und 95 erfolgen. Die vertragliche Regelung für die Landumlegung (Landerwerb) erfolgt parallel zur vorliegenden Planung durch das AVT.

    Die neue Parzellierung und Zonierung richtet sich nach der neuen Nutzung und ist in Abbil-dung 3, Kapitel 4.1 ersichtlich. Neu ist folgende Situation vorgesehen:

    GB Nr. 95: Zone für öffentliche Anlagen, kommunale USZ � Kanton Solothurn

    GB Nr. 94: Kernzone, kommunale USZ � AKG Immo GmbH

    GB Nr. 321: Kommunale USZ, Wohnzone W2 (bestehend) � visionsmanagement immobilien ag

    GB Nr. 94 (604m2) Kanton Solothurn

    GB Nr. 95 (395m2) AKG Immo GmbH

    GB Nr. 321 (1‘131m²) visionsmangement immobilien ag

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 16

    BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 1, 22. September 2011 K:\Umweltplanung\Mühledorf\5904 Bushaltestelle Sternen\26 Berichte\Raumplanungsbericht_Auflage_110922.docx

    5 Auswirkungen des Projektes, Zweckmässigkeit

    5.1 Siedlung und Verkehr

    Die heutige Situation bei der Sternenkreuzung weist bezüglich der Sicherheit und der Gestal-tung Verbesserungspotenzial auf.

    Mit den neuen Bushaltestellen Sternen und den neuen Gehwegen im Knotenbereich und entlang der Tscheppachstrasse wird die Strassenfläche verringert. Die Verkleinerung des Strassenraums beim Knoten führt zur Verringerung der Geschwindigkeiten (kleinerer Knoten = tiefere Geschwindigkeiten). Durch diese Massnahme wird die Sicherheit für die Ver-kehrsteilnehmer erheblich erhöht.

    Zudem kann mit der Neugestaltung der Sternenkreuzung das Ortsbild aufgewertet werden.

    Das für den Ausbau der Gehwege und die Umnutzung benötigte Land wird mittels Landab-tauschen / Landerwerben sichergestellt (siehe auch Kapitel 4.3).

    Die Auswirkungen auf den Bereich Siedlung und Verkehr können somit als positiv beurteilt werden.

    5.2 Infrastruktur und Wirtschaft

    Der öffentliche Verkehr stellt insbesondere für die Schüler/innen der Einwohnergemeinde Mühledorf eine wichtige öffentliche Dienstleistung dar und ist daher möglichst weitgehend zu optimieren.

    Die Infrastruktur der Einwohnergemeinde Mühledorf wird durch den Bau / Ausbau der Geh-wege und der Bushaltestellen in einem möglichst optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis erwei-tert. Mit dem neuen Wartehaus und dem Velounterstand gewinnt der öffentliche Verkehr in der Einwohnergemeinde noch zusätzlich an Qualität.

    Zudem wird durch die Freilegung des Rotbachs bzw. dessen Umlegung die Realisierung des geplanten Mehrfamilienhauses auf dem benachbarten Grundstück GB Nr. 321 ermöglicht und ein Angebot an neuen Wohnungen in der Einwohnergemeinde geschaffen. Diese Ent-wicklung ist ebenfalls im Sinne der Einwohnergemeinde.

    Die Projektauswirkungen auf den Bereich Infrastruktur und Wirtschaft der Einwohnerge-meinde Mühledorf sind somit als positiv zu beurteilen.

    5.3 Natur und Landschaft / Renaturierung Rotbach

    Mit Freilegung des Rotbachs wird der natürliche Wert des Gebietes gesteigert. Mit der Auf-wertung wird ein naturnaher, strukturreicher Gewässerraum mit der ökomorphologischen Klassifizierung eines „wenig beeinträchtigtes Gewässers“ geschaffen.

    Die Gestaltungselemente sind als verbindliche Genehmigungsinhalte in den Erschliessungs- und Gestaltungsplan und die Sonderbauvorschriften aufgenommen worden. Die Böschungs-bereiche werden nur lokal bepflanzt. Die Begrünung und eine allfällige partielle Bepflanzung der Ufer wird nach Bauende in Koordination mit dem ARP, Abteilung Natur und Landschaft, festgelegt.

    Die Projektauswirkungen auf den Bereich Natur und Landschaft sind als durchaus positiv zu beurteilen.

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 17

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    5.4 Entwässerung und Hochwasserschutz Rotbach

    Mit der Offenlegung des Rotbachs im untersten Abschnitt wird die Abflusskapazität erhöht. Die Hochwassersituation im Bereich „Sternenkreuzung“ wird mit den im Erschliessungs- und Gestaltungsplan vorgesehenen Massnahmen teilweise entschärft (vgl. Teil B).

    Der neu gestaltete Kreuzungsbereich inkl. Parkplätze, Bushaltestelle sowie die geplante Überbauung können korrekt entwässert werden. Die Kanalisation wird nicht mit unver-schmutztem Abwasser belastet.

    5.5 Boden, belastete Standorte

    Gemäss dem Kataster der belasteten Standorte des Kantons Solothurn gelten die Grundstü-cke GB Nr. 94 und 95 als belastet. Nach Absprache mit dem AfU erfordert das Vorhaben jedoch keine Altlastensanierung.

    Abbildung 6: Auszug aus dem Kataster der belasteten Standort des Kantons Solothurn (Quelle: sogis1.so.ch, Zugriff am 06.06.2011)

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 18

    BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 1, 22. September 2011 K:\Umweltplanung\Mühledorf\5904 Bushaltestelle Sternen\26 Berichte\Raumplanungsbericht_Auflage_110922.docx

    6 Interessenabwägung

    6.1 Kanton

    Die vorliegende Planung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden. Die zuständigen kantonalen Behörden wurden während den verschiedenen Pla-nungsphasen für die Projekterarbeitung beigezogen (AVT, ARP, AfU, Amt für Wald, Jagd und Fischerei).

    Somit konnten die übergeordneten kantonalen Planungen und Interessen bei diesem Projekt berücksichtigt und eingebracht werden.

    6.2 Einwohnergemeinde

    Die Planung wurde von Beginn an in enger Zusammenarbeit mit der Einwohnergemeinde Mühledorf erarbeitet. Die Interessen der Einwohnergemeinde wurden laufend berücksichtigt.

    Das Projekt wurde unter anderem in den Einwohnergemeinderatssitzungen vom 11. April 2011 und 02. Mai 2011 behandelt. Dazu liegen zwei Protokollauszüge vor. Im Auszug vom 11. April 2011 hält die Einwohnergemeinde verschiedene Verbesserungsvorschläge, Anliegen und Forderungen fest, die bei der weiterführenden Planung berücksichtigt bzw. geklärt wur-den. Gemäss Protokollauszug genehmigt der Einwohnergemeinderat die überarbeitete Plan-vorlage am 02. Mai 2011 einstimmig.

    Wie zudem in Kapitel 3.3 dargelegt, wird mit der vorliegenden Planung im Sinne von drei im „Leitbild 1995“ definierten Zielen gehandelt und zu deren Zielerreichung beigetragen. Das Vorhaben widerspricht sich nicht mit den übrigen Leitbildzielen.

    6.3 Grundeigentümer

    Im Sinne einer partizipativen Planung wurden die betroffenen Grundeigentümer als auch die benachbarten Grundeigentümer in die Planungsarbeiten einbezogen und deren Interessen berücksichtigt.

    Die Grundeigentümer hatten zudem die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme zum Projekt. Diese fielen im Sinne der gemeinsamen Erarbeitung positiv aus und die Anliegen der Beteiligten konnten bei der Projektierung weitestgehend berücksichtigt werden. Zurzeit lie-gen keine Punkte vor, die für das Vorhaben hinderlich sein könnten.

    Die finanziellen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Landabtauschen sind zum heu-tigen Zeitpunkt noch nicht definitiv geregelt. Da diese jedoch nicht Bestandteil des Nut-zungsplanverfahrens sind, wird an dieser Stelle auf den parallel laufenden Landerwerb des AVT verwiesen.

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 19

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    7 Information und Mitwirkung

    Mit der erwähnten partizipativen Erarbeitung der Planung (Kanton, Einwohnergemeinde, Grundeigentümer) erfolgte laufend ein guter Informationsaustausch zwischen den Beteilig-ten. Es fanden zudem diverse öffentliche Informationsveranstaltungen statt.

    Aus diesem Grund wird gemäss Rücksprache mit dem AVT und dem ARP keine Mitwirkung durchgeführt.

    8 Schlussfolgerungen

    Das Projekt kann wie folgt zusammengefasst und beurteilt werden:

    - Das Projekt wirkt sich positiv auf die Bereiche Siedlung und Verkehr, Infrastruktur und Wirtschaft sowie Natur und Landschaft aus. Mit der Neugestaltung der Bushaltestelle, der Aufwertung der Sternen-Kreuzung, dem Gehwegausbau sowie der Bachrenaturierung geht ein allgemeiner Nutzen für die Bevöl-kerung und die Umwelt hervor.

    - Wie aus der Interessenabwägung hervorgeht, konnten durch den partizipativen Pla-nungsprozess mit der Einwohnergemeindebehörde, des Kantons Solothurn als Auftrag-geber und der Grundeigentümer die verschiedenen Interessen berücksichtigt werden.

    - Im Weiteren wird im Sinne des Leitbildes der Einwohnergemeinde Mühledorf gehandelt, welches breit in der Bevölkerung abgestützt ist.

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 20

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    B: Wasserbauliche Ergänzungen

    9 Einzugsgebiet / Ist-Zustand

    9.1 Charakteristik und Topographie

    Abbildung 7: Einzugsgebiet des Rotbaches bis zur Sternenkreuzung Mühledorf

    Das Einzugsgebiet des Rotbachs bis zur Sternenkreuzung in Mühledorf weist eine Fläche von rund 0.65 km2 auf. Es wird westlich im Gebiet „Aspli“ und „Bockstein“ begrenzt. Gegen Süden bildet die Anhöhe zum „Mühletäli“ die Abgrenzung. Talseits, also nach Osten hin, verengt sich das Einzugsgebiet bevor der Rotbach unterhalb der Sternenkreuzung in den Mü-libach mündet.

    Das Gelände ist coupiert, aber nicht steil. Der höchste Punkt liegt bei ca. 650 m ü. M., der tiefste bei der Kreuzung bei ca. 560 m ü. M.

    9.2 Gerinne und Ökomorphologie

    Der Rotbach entspringt östlich des „Bocksteins“ und durchfliesst das westliche Einwohner-gemeindegebiet von Mühledorf bis er im Bereich der Sternenkreuzung in den Mülibach mündet. Die Distanz von der Quelle bis zur Einmündung beträgt etwas mehr als einen Kilo-meter.

    Der oberste Bachabschnitt ist eingedolt. Erst nach ca. 200 m verläuft er offen. In diesem Ab-schnitt gilt er als wenig beeinträchtigt. Nach ca. 500 m ist er als künstlich, naturfremd einge-stuft und anschliessend ist er erneut eingedolt. Im Bereich der hinteren Gasse kommt er wie-der zum Vorschein, allerdings wird er stark beeinträchtigt. Im letzten Abschnitt verläuft der Rotbach wieder in einem Rohr (u.a. unterquert er die Liegenschaft des Restaurants Sternen) bis zur Einmündung in den Mülibach.

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 21

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    Der Rotbach wird über weite Strecken in einem Grabenprofil von ca. 1.0 bis 1.5 m Breite und ca. 1.0 Tiefe geführt. Teilweise ist das Gerinne, wie oben bereits beschrieben, stark verbaut. Die Wasserführung und der Geschiebetrieb sind äusserst klein, Erosionsprobleme sind keine bekannt.

    Abbildung 8: Gerinne des Rotbaches im Bereich der Unterquerung Rest. Sternen

    10 Wasserbauliche Grundlagen

    10.1 Schutzbauten

    Schutzbauten als solche sind beim Rotbach keine vorhanden. Innerhalb des Siedlungsgebietes und insbesondere vor der Eindolung, Unterquerung der Liegenschaft Restaurant Sternen wurden Holzpfähle mit Brettern zur Verbesserung der Ableitung und Stabilisierung der Ufer sowie des Holzstegs errichtet (heute teilweise nicht mehr intakt).

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 22

    BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Rev. 1, 22. September 2011 K:\Umweltplanung\Mühledorf\5904 Bushaltestelle Sternen\26 Berichte\Raumplanungsbericht_Auflage_110922.docx

    10.2 Hydrologie

    Am Rotbach existieren keine Abflussmessstationen. Die Hochwasserabflüsse HQ20 und HQ

    100

    wurden mit dem Programm HAKESCH ermittelt (Anhang B1). Für das Extremereignis wird von einem Abfluss von 1.25 x HQ

    100 ausgegangen. Diese Werte sind dem vorliegenden Pro-

    jekt zu Grunde gelegt.

    Gewässer Fläche EZG HQ20 HQ100 HQ300

    [km2] [m3/s] [m3/s] [m3/s]

    Rotbach bis Einmündung-Mülibach

    ~0.65 1.5 2.2 2.7

    Für die Ermittlung des massgebenden Hochwasserabflusses wurden sämtliche Werte (ohne das Verfahren nach Müller) gemittelt. Die Abschätzung für das HQ

    50 ist nur mit drei Verfahren

    möglich und ergab ca. 1.7 m3/s.

    Der Niederwasserabfluss wird auf ca. 20 bis 30 l/s geschätzt.

    10.3 Feststoffe, Geschiebehaushalt

    Das Feststoffpotenzial im Einzugsgebiet des Rotbachs ist äusserst klein. Aufgrund des eher flachen und coupierten Geländes gelangt nahezu kein Geschiebematerial ins Gerinne. Im Bachbett selbst ist der Geschiebetrieb wegen des geringen Längsgefälles und Wasserführung sehr klein. Erosionsprobleme sind keine bekannt.

    10.4 Gerinnehydraulik Rotbach

    Das bestehende Gerinne wurde im unteren, eingedolten Bachabschnitt im Bereich der Ster-nenkreuzung mit dem Programm MOUSE modelliert und hydraulisch überprüft.

    Abbildung 9: Hydraulisches Modell im MOUSE; eingedolte Bachabschnitte und Meteorwasserltg.

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    Raumplanungsbericht 23

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    Die Resultate in Form des Längenprofils sind im Anhang B2 dokumentiert.

    Das bestehende Bachsystem verzweigt mehrmals. Zusammen mit der neuen Eindolung ø 1000 mm kann das System das HQ

    300 (=2.7 m3/s) knapp ableiten. Die bestehenden Rohrab-

    schnitte im Bereich ehemaliges Restaurant Sternen laufen unter Druck (siehe Längenprofil).

    Für die hydraulische Überprüfung und Simulation des neuen, projektierten Bachabschnitts wurde das Programm HEC-RAS verwendet. Dieses eignet sich bei der Berechnung von offe-nen Fliessgewässern. Obwohl keine geschlossene Siedlung betroffen und das Schadenpoten-tial sehr gering ist, wurde der Bachausbau auf das 1.25 x HQ

    100. bemessen. Die Resultate in

    Form von Längen und Querprofilen sind ebenfalls im Anhang B2 dokumentiert.

    10.5 Schwachstellen

    Das neue Bachgerinne weist keine hydraulischen Schwachstellen auf. Die Abflusskapazität ist mit über 3.5 m3/s grösser als der mögliche Zulauf. Der Engpass wird weiterhin durch die zu kleine Eindolung beim Restaurant Sternen gebildet.

    11 Projektbeschrieb

    11.1 Ziele

    Die Ziele und Beweggründe für die Freilegung des untersten Abschnitts des Rotbaches wur-den bereits im Teil A erläutert. Ebenso sind die Auswirkungen des Projekts beschrieben (vgl. Kap. 5).

    11.2 Beschrieb der Massnahmen

    Die bestehende Eindolung ø 600 mm ab Vereinigungsschacht (Möglichkeit zur Wasserent-nahme für Feuerwehr) bis zur Einmündung in den Mülibach wird teilweise abgebrochen. Die ersten rund 20 m der Leitung werden durch ein neues Rohr ø 1000 mm ersetzt und bleiben als Eindolung bestehen. Anschliessend wird der Bach auf einer Länge von ca. 25 m freigelegt.

    Das Längsgefälle bleibt in etwa erhalten und beträgt ca. 3 %. Im Bereich der Öffnung des Baches entsteht eine Vertiefung von ca. 1.8 m. Diese muss oben wegen Absturzgefahr mit einem Geländer oder dergleichen gesichert werden. Da der offene Bach unmittelbar nach dem Austritt einen Richtungswechsel vollzieht, sind die Uferbereiche (v.a. prallseitig) dort mit Blocksteinen zu sichern. Ebenso wird die Sohle mit einem Kolkschutz versehen.

    Das neue Gerinne wird als Trapezprofil gestaltet und wird ca. 6-7 m breit. Die Böschungsnei-gungen sollen variabel gestaltet werden. Verschiedenste Gestaltungselemente (Möblierung) wie Asthaufen, Steinhaufen oder Rundhölzer sollen dem Bach die nötige Strukturvielfalt ge-ben und der Fauna und Flora als Habitate dienen.

    Die Böschungen werden nur lokal bepflanzt. Im Bereich der Absturzsicherung oder als Sicht-schutzelement soll eine Bepflanzung erfolgen.

    Die Begrünung und allfällige, partielle Bepflanzung soll nach Bauende in Koordination mit dem ARP, Abteilung Natur und Landschaft und Abteilung Ortsbildschutz, festgelegt werden.

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 24

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    Abbildung 10: Querprofil des neuen, offenen Bachabschnittes

    Für den Unterhalt des neuen Bachlaufs gelten die Vorgaben des kantonalen Gesetzes über Wasser, Boden und Abfall (GWBA, BGS 712.15) und der „Arbeitsunterlagen Naturnaher Wasserbau“ des Bau- und Justizdepartements.

    Die Böschungsbereiche sind regelmässig von starkem Bewuchs zu befreien. Das Unterhalts-konzept muss nach Fertigstellung des Baches ergänzt werden.

    11.3 Bauablauf

    Die Arbeiten zum gesamten Projekt sollen möglichst rasch nach der Plangenehmigung durch den Kanton in Angriff genommen werden. Vorgesehen ist, dass die Bachausdolung und der Ersatz des eingedolten Rohres im Bereich der geplanten Bushaltestelle als erste Massnahmen umgesetzt werden. Anschliessend beginnt der Bau der Bushaltestelle mit den zugehörigen Anpassungen am „Sternen-Knoten“. Als letzte Massnahme wird der Neubau des Gehwegs entlang der Tscheppachstrasse realisiert.

    Der Bauablauf wird mit dem Ausführungsprojekt genau festgelegt und ist auch Witterungs-abhängig.

    11.4 Kosten Bachausdolung

    Die Kosten der Bachausdolung liegen zum jetzigen Projektstand in Form einer Kostenschät-zung (+/- 20%) vor.

    Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

    - Baumeisterarbeiten Fr. 40‘000.00

    - Entsorgung Altlasten Fr. 10‘000.00

    - Gärtnerarbeiten (inkl. Rodung) Fr. 10‘000.00

    - Vermessung und Vermarkung (Mutation) Fr. 2‘000.00

    - Landerwerb / Landabtausch Fr. 5‘500.00

    - Planungsphase (Anteilsmässig) Fr. 5‘500.00

    - Projekt- und Bauleitung Fr. 10‘000.00

    - Diverses und Unvorhergesehenes Fr. 7‘000.00

    Total Bachausdolung, inkl. MWSt. Fr. 90‘000.00

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 25

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    BSB + Partner, Ingenieure und Planer

    Jannine Bader Davide Secci

    Biberist, 22. September 2011

    5904 / jba / dse / mah

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 26

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    Anhang B1 Hydrologie / HAKESCH-Diagramme

    Abbildung B1-11: Diagramm für HQ20, Müller wird nicht berücksichtigt

    Abbildung B1-12: Diagramm für HQ100, Müller wird nicht berücksichtigt

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 27

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    Anhang B2 Gerinnehydraulik mit MOUSE / HEC-RAS

    Auszug aus dem MOUSE

    Abbildung B2-13: Längenprofil Eindolung Rotbach mit 2,7 m3/s bei neuer Eindolung NW 1000 mm

    0.0 2.0 4.0 6.0 8.0 10.0 12.0 14.0 16.0 18.0 20.0 22.0 24.0 26.0 28.0 30.0 32.0 34.0 36.0 38.0 40.0 42.0 44.0 46.0 48.0 50.0 52.0 54.0 56.0 58.0 60.0 62.0

    [m]

    553.4

    553.6

    553.8

    554.0

    554.2

    554.4

    554.6

    554.8

    555.0

    555.2

    555.4

    555.6

    555.8

    556.0

    556.2

    556.4

    556.6

    556.8

    557.0

    557.2

    557.4

    557.6

    [m]

    Wasserspiegel Leitungen - 8-9-1969 16:32:39 RotBa_3.PRF

    RB

    _2

    RB

    _3

    RB

    _4

    RB

    _5

    Ein

    l

    Geländehöhe

    Sohlhöhe

    Länge

    Durchmesser

    Gefälle o/oo

    [m]

    [m]

    [m]

    [m]

    55

    7.5

    7

    55

    6.5

    4

    55

    5.8

    0

    555

    .60

    554

    .70

    553

    .91

    17.31/ 17.31 22.16 22.67

    0.80/ 0.60 1.00 1.00

    51.99/ 51.99 24.37 18.08

    m3/sDischarge 1.225/ 0.715 1.941 2.722

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    Raumplanungsbericht 28

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    Auszug aus HEC-RAS

    Abbildung B2-14: Situation mit neuem, projektiertem Bachabschnitt im HEC-RAS

    Abbildung B2-15: LP des neuen, projektierten Bachabschnitts im HEC-RAS

    Rotbach

    1000 992

    972

    Ro t ba ch

    0 5 10 15 20 25 30552.5

    553.0

    553.5

    554.0

    554.5

    555.0

    555.5

    Rotbach_Ausdolung Plan: Plan 01 22.09.2011 Flow: Flow 01

    Main Channel Distance (m)

    Ele

    vati

    on

    (m

    )

    Legend

    EG HQ300

    EG HQ100

    EG HQ50

    WS HQ300

    EG HQ20

    WS HQ100

    WS HQ50

    WS HQ20

    Ground

    LOB

    ROB

    992

    100

    0Rotbach Rotbach

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 29

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    Abbildung B2-16: QP 1000 des neuen, projektierten Bachabschnitts im HEC-RAS

    Abbildung B2-17: LP 992 des neuen, projektierten Bachabschnitts im HEC-RAS

    -6 -4 -2 0 2 4553.5

    554.0

    554.5

    555.0

    555.5

    Rotbach_Ausdolung Plan: Plan 01 22.09.2011 Flow: Flow 01

    River = Rotbach Reach = Rotbach RS = 1000

    Station (m)

    Ele

    vati

    on (

    m)

    Leg end

    EG HQ300

    EG HQ100

    WS HQ300

    EG HQ50

    WS HQ100

    EG HQ20

    WS HQ50

    WS HQ20

    Ground

    Bank Sta

    .055 .045 .055

    -6 -4 -2 0 2 4553.2

    553.4

    553.6

    553.8

    554.0

    554.2

    554.4

    554.6

    554.8

    Rotbach_Ausdolung Plan: Plan 01 22.09.2011 Flow: Flow 01

    River = Rotbach Reach = Rotbach RS = 992

    Station (m)

    Ele

    vati

    on (

    m)

    Leg end

    EG HQ300

    EG HQ100

    EG HQ50

    WS HQ300

    EG HQ20

    WS HQ100

    WS HQ50

    WS HQ20

    Ground

    Bank Sta

    .055 .045 .055

  • Sternenkreuzung Mühledorf

    Raumplanungsbericht 30

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    Abbildung B2-18: LP 972 des neuen, projektierten Bachabschnitts im HEC-RAS

    -6 -4 -2 0 2 4552.5

    553.0

    553.5

    554.0

    554.5

    Rotbach_Ausdolung Plan: Plan 01 22.09.2011 Flow: Flow 01

    River = Rotbach Reach = Rotbach RS = 972

    Station (m)

    Ele

    vati

    on (

    m)

    Leg end

    EG HQ300

    EG HQ100

    EG HQ50

    WS HQ300

    EG HQ20

    WS HQ100

    WS HQ50

    WS HQ20

    Ground

    Bank Sta

    .055 .045 .055