RDG Praxiswissen 2012-3

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RDG MANAGEMENT-BERATUNGEN GMBH · www.rdg-gmbh.de Geschäftsführer: Dr. Dirk Deppe, Walter Gräwe, Rüdiger Mönkhoff · HRB 50 314 Köln 50968 KÖLN Mathiaskirchplatz 5 Tel 0221 / 93 55 88 0 Fax 0221 / 93 55 88 55 [email protected] 15834 RANGSDORF Fontaneweg 4 Tel 033708 / 52 97 00 Fax 033708 / 52 97 09 [email protected] 22085 HAMBURG Hofweg 5 Tel 040 / 25 33 64 90 Fax 040 / 25 33 64 91 19 [email protected] 70597 STUTTGART Weidachstr. 5 Tel 0711 / 72 20 77 90 Fax 0711 / 72 20 77 99 [email protected] 60596 FRANKFURT Gartenstr. 143 Tel 069 / 21 08 56 00 Fax 069 / 21 08 56 99 [email protected] 99084 ERFURT Bonifaciusstr. 15 Tel 0361 / 55 12 67 4 Fax 0361 / 55 12 67 6 [email protected] RDG-Praxiswissen Ausgabe 03/2012 Mittelstand und Finanzierung MANAGEMENT-BERATUNGEN KÖLN · BERLIN · HAMBURG · STUTTGART · FRANKFURT · ERFURT News Prüfungspflicht bei Krisenanzeichen RDG begleitet Eigenverwaltungen Latest News: Überschuldung und IDW ES 6 Praxisfall Messebau Schlechte Marge trotz guter Marktlage Köpfe der RDG RA und Betrw. (IWW) Alexander Terhardt

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RDG Praxiswissen 2012-3

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RDG MANAGEMENT-BERATUNGEN GMBH · www.rdg-gmbh.de

Geschäftsführer: Dr. Dirk Deppe, Walter Gräwe, Rüdiger Mönkhoff · HRB 50 314 Köln

50968 KÖLN Mathiaskirchplatz 5 Tel 0221 / 93 55 88 0 Fax 0221 / 93 55 88 55 [email protected]

15834 RANGSDORF Fontaneweg 4 Tel 033708 / 52 97 00 Fax 033708 / 52 97 09 [email protected]

22085 HAMBURG Hofweg 5 Tel 040 / 25 33 64 90 Fax 040 / 25 33 64 91 19 [email protected]

70597 STUTTGART Weidachstr. 5 Tel 0711 / 72 20 77 90 Fax 0711 / 72 20 77 99 [email protected]

60596 FRANKFURT Gartenstr. 143 Tel 069 / 21 08 56 00 Fax 069 / 21 08 56 99 [email protected]

99084 ERFURT Bonifaciusstr. 15 Tel 0361 / 55 12 67 4 Fax 0361 / 55 12 67 6 [email protected]

RDG-Praxiswissen Ausgabe 03/2012

Mittelstand und Finanzierung

MANAGEMENT-BERATUNGEN KÖLN · BERLIN · HAMBURG · STUTTGART · FRANKFURT · ERFURT

News

Prüfungspflicht bei Krisenanzeichen

RDG begleitet Eigenverwaltungen

Latest News: Überschuldung und IDW ES 6

Praxisfall Messebau

Schlechte Marge trotz guter Marktlage

Köpfe der RDG

RA und Betrw. (IWW) Alexander Terhardt

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Mittelstand und Finanzierung

Ausgabe 03 / 2012 2

News ...

... aus Wirtschaft und Wissenschaft

Prüfungspflicht bei Krisenanzeichen

Regressansprüche von Insolvenzverwaltern bei „redlichen“ Geschäftsführern

häufen sich. Jetzt erhöht auch der Bundesgerichtshof seine Anforderungen an Ge-

schäftsführer von Unternehmen, die Krisenmerkmale aufweisen.

Der BGH stellt klar, dass ein Geschäftsführer unterjährig prüfen muss, ob Insol-

venztatbestände erfüllt sind. Kann er das nicht, wird die Beauftragung einer fach-

lich qualifizierten Person verlangt.

Um eine Haftung trotz Beauftragung eines Beraters zu vermeiden, hat der Ge-

schäftsführer auf eine unverzügliche Vorlage des Berichts hinzuwirken. Gegen-

stand der Beratung muss auch die Prüfung der Insolvenzreife gewesen sein.

Das Urteil ist für viele Geschäftsführer von weitreichender Bedeutung. Im Insol-

venzfalle können sie die Wahrscheinlichkeit von Regressansprüchen nur verrin-

gern, wenn bei ersten Krisenanzeichen qualifizierte Berater unverzüglich eine

Fortführungsprognose unter Beachtung von Insolvenztatbeständen erstellt haben.

Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.03.2012, BGH II ZR 171/10

Latest News: Überschuldungstatbestand und IDW ES 6 geregelt

Der Bundestag hat die Befristung des „neuen“ Überschuldungstatbestands auf-

gehoben. Das IDW hat den überarbeiteten Entwurf des S6 im Dezember ange-

nommen.

... aus unserem Haus

Betriebswirtschaftliche Unterstüzung bei Eigenverwaltungen

Seit Einführung des ESUG hat RDG Eigenverwaltungen betriebswirtschaftlich be-

gleitet. In enger Abstimmung mit dem Unternehmer und dem jeweiligen Sachwal-

ter werden betriebswirtschaftliche Analysen durchgeführt und Planungsszenarien

erstellt. Die Arbeiten gehen in den sog. Insolvenzplan ein, der eine durchgreifende

Sanierung des Unternehmens zum Ziel hat.

Die Insolvenz bietet sich als Sanierungsweg in ausgewählten Fällen an. In unse-

rer Beratung zeigen wir auf, inwieweit eine insolvenzliche Sanierung Vorteile ge-

genüber einer vorinsolvenzlichen Sanierung haben kann.

Wir vermitteln Insolvenzverwalter, die nicht generell die Zerschlagung, sondern

vielmehr die Erhaltung von Unternehmen bezwecken. Mit ihnen gemeinsam erhal-

ten wir im Sinne der Beteiligten, Mitarbeiter und Gläubiger sanierungsfähige Ge-

schäftsmodelle auch nach Eintritt der Insolvenz.

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RDG-Praxiswissen

Mittelstand und Finanzierung

Ausgabe 03 / 2012 3

Praxisfall Messebau -

Verluste bei guter Marktlage

Das Unternehmen ist für gute Leistungen in der Planung und Umsetzung von

Messeständen bekannt. Nach Umsatzrückgängen während der Finanzkrise in 2008

erfreut es sich seit 2 Jahren einer guten Nachfrage, die zu einer zufriedenstellenden

Auslastung führt.

Anfang 2012 hat der Unternehmer erkannt, dass das Unternehmen trotz dieser

guten Ausgangslage unter wirtschaftlichem Druck steht. Nach der Fertigstellung

der Bilanz 2011 wird ihm ein Verlust von T€ 50 deutlich.

Im laufenden Geschäftsjahr 2012 spitzt sich der wirtschaftliche Druck zu. Per

Mai wird ein vorläufiger Verlust von rd. T€ 100 ausgewiesen. Die Liquidität ist –

weil sich das Unternehmen während der jetzt guten Monate über

Vorkasse/Anzahlungen finanziert – gut. Er weiß nicht, was schief läuft.

RDG-Beratungsansätze:

Analyse der Abläufe von Beauftragung bis Abwicklung, Prüfung der Kalku-

lationsgrundlagen

Identifikation veralteter EK-Preise bei der ansonsten methodisch korrekten

Kalkulation als Problemursache

Schaffung des Problembewusstseins, dass eine gute Liquiditätslage wirt-

schaftliche Probleme kaschiert und dass zeitversetzt Liquiditätsprobleme

entstehen werden

Zusammenstellen von Maßnahmen zur Vermeidung von Liquiditätsprob-

lemen und Verbesserung der Rentabilität

RDG-Ergebnisse in Form eines Handlungsplans:

Einführung einheitlicher Kalkulationsgrundlagen bei allen Projektleitern

und Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei der Angebotserstellung

Reduzierung der Angebotszahl in nicht rentierlichen Märkten (Verbesse-

rung Beauftragungsquote), im Übrigen detailliertere Vorkalkulationen

Einführung eines zentralen Einkaufs zur Verbesserung der Marge sowie ei-

nes zentralen Kundenmahnwesens zur Reduzierung von Ausfallrisiken

Reduzierung externer Montageleistungen (Subunternehmer) zwecks Erhö-

hung der Auslastung eigener Montagekräfte

RDG-Tipp:

Zur Vermeidung von Liquiditätsproblemen frühzeitig

strukturelle Veränderungen herbeiführen

Methodisch richtige Kalkulationen, die auf veralteten Daten

beruhen, führen schleichend zur Ertragskrise

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Mittelstand und Finanzierung

Ausgabe 03 / 2012 4

Köpfe der RDG

Herr RA und Betrw. (IWW) Alexander Terhardt, Jahrgang 1974,

ist gebürtiger Westfale.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Münster und

Nimwegen, hat er in Bielefeld den Examiniertenkurs im Deut-

schen und Europäischen Wirtschaftsrecht besucht. Nach Tätig-

keiten in einer Handwerkskammer und wirtschaftsrechtlich

ausgerichteten Rechtsanwaltskanzleien legte er 2003 in Müns-

ter das 2. juristische Staatsexamen ab.

Nach der Zulassung als Rechtsanwalt und der theoretischen Ausbildung zum

Fachanwalt für Steuerrecht arbeitete Herr Terhardt zwischen 2004 und 2007 als

Unternehmensberater und Justiziar in einer mittelständischen Unternehmensbera-

tung. Parallel hat er an der FernUni Hagen den Betriebswirt (IWW) absolviert.

Seit 2008 ist Herr Terhardt als Unternehmensberater und Dozent bei der RDG in

Köln tätig. Zu seinen Steckenpferden in Beratung sowie den Seminaren zählen die

Themen um Risikofrüherkennung und Sanierung.

Herr Terhardt ist verheiratet und hat Zwillinge. Er spielt gern Golf – jedoch selten.

Impressum:

RDG-Praxiswissen: Mittelstand und Finanzierung

RDG Management-Beratungen GmbH

Mathiaskirchplatz 5, 50968 Köln

Geschäftsführer: Dr. Dirk Deppe, Walter Gräwe, Rüdiger Mönkhoff

Telefon: 0221/935588-0 Telefax: 0221/935588-55

Email: [email protected] Internet: www.rdg-gmbh.de

Sitz der Gesellschaft ist Köln

Handelsregister HRB 50314

USt-ID: DE 227065945

Nachdruck und Weitergabe gestattet.