Rechnung PG 2004 - Sirnach

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Gemeindeversammlung Dienstag, 25. November 2003 im Anschluss an die Schulgemeindeversammlung (20.00 Uhr) Gemeindezentrum Dreitannen Kreditanträge Budget 2004 Reglement www.sirnach.ch Sirnacher Pavillon am Jahrhundertfest «200 Jahre Kanton Thurgau» in Frauenfeld

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GemeindeversammlungDienstag, 25. November 2003im Anschluss an die Schulgemeindeversammlung (20.00 Uhr)Gemeindezentrum Dreitannen

Kreditanträge Budget 2004 Reglement

www.sirnach.chSirnacher Pavillon am Jahrhundertfest «200 Jahre Kanton Thurgau» in Frauenfeld

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Einladung 1

Vorbemerkungen des Gemeindeammanns 2

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26.5.2003 4

Einbürgerungen 9

Verschiedene Kreditanträge 13Kredit über CHF 740 000.– Sanierung und Ausbau der SonnhaldenstrasseKredit über CHF 540 000.– Fahrbahnsanierung und Radwegbau

Sirnach – Gloten – Kreuzstrasse

Budget 2004 der Politischen Gemeinde Sirnach 16

Finanzplan 2005–2008 der Politischen Gemeinde Sirnach 34

Unterhaltsreglement Flur- und Waldstrassen sowie Entwässerungsanlagen 37

INHALTSVERZEICHNIS

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Dienstag, 25.November 2003im Anschluss an die Volksschulgemeindeversammlung (20.00 Uhr)im Gemeindezentrum DreitannenSirnach (Frauenfelderstrasse 3, 8370 Sirnach)

EröffnungWahl der Stimmenzähler

Traktanden:

1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26.Mai 2003 (Rechnungsgemeinde)

2. Einbürgerungen2.1. Gavranic Jure und Familie, Kroatien (5 Personen)2.2. Kaya Ali und Familie, Türkei (3 Personen)2.3. Krizevac Midhat, Bosnien-Herzegowina (1 Person)2.4. Mirojkovic Ljubisa mit Ehefrau, Serbien-Montenegro (2 Personen)2.5. Nesimi Selaedin und Familie, Mazedonien (4 Personen)2.6. Sabotic Dzeko mit Tochter, Serbien-Montenegro (2 Personen)2.7. Stevanovic Sladjana, Serbien-Montenegro (1 Person)

3. Verschiedene Kreditanträge3.1. Kredit über CHF 740000.– Sanierung und Ausbau der Sonnhaldenstrasse3.2. Kredit über CHF 540000.– Fahrbahnsanierung und Radwegbau

Sirnach– Gloten – Kreuzstrasse(Anteil der Politischen Gemeinde)

4. Budget 2004 der Politischen Gemeinde

5. Unterhaltsreglement Flur- und Waldstrassen sowie Entwässerungsanlagen

6. Verschiedenes/Umfrage

EINLADUNG ZURGEMEINDEVERSAMMLUNG Ei

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VORBEMERKUNGEN DES GEMEINDEAMMANNSEi

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Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Im Namen des Gemeinderates lade ich Sieganz herzlich ein zur Gemeindeversammlungvom 25. November 2003.An dieser Versammlung legen wir Ihnen alsHaupttraktandum das Budget 2004 vor.

Ein Gemeindebudget liest sich weit wenigerspannend als ein Roman und für viele Men-schen ist es womöglich nur eine Sammlungvon Zahlen und Erklärungen. Und trotzdem,wer sich intensiv mit den Finanzen einer Ge-meinde auseinandersetzt stellt fest, dass dieZahlen ein Abbild der Politischen GemeindeSirnach sind. Die ganze Aufgabenpalette un-serer Gemeinde spiegelt sich darin. Ich ladeSie ein, darin zu stöbern und sich ein Bild vonunserem vielfältigen Gemeinwesen zu ma-chen.

Finanzkommission und Gemeinderat habenin Zusammenarbeit mit den einzelnen Ver-waltungsabteilungen in den vergangenenWochen das vorliegende Budget 04 erarbei-tet und in diversen Sitzungen beraten. ImProzess der Budgeterarbeitung ist die früh-zeitige Vernehmlassung des Budgetentwur-fes bei den Politischen Parteien ein wichtigerMeilenstein. Diese Vernehmlassung findetseinen Abschluss in einem Treffen der Finanz-kommission mit Delegationen aus allen Par-teien. Ich erlebe diese jährliche Konferenz alssehr konstruktiv und äusserst wertvoll. DasGemeindebudget ist ein idealer Ausgangs-punkt, um über die Zukunft der Gemeinde zudiskutieren sowie Fragen allgemeiner Art zuerörtern.

Der Gemeinderat freut sich, Ihnen liebeStimmbürgerinnen und Stimmbürger, zusam-men mit dem Budget 04 eine erneute Steuer-fusssenkung von 2% zu beantragen. Obwohldie Laufende Rechnung ein mutmasslichesDefizit von CHF 177 830.– vorsieht, kann die-ser Schritt verantwortet werden. Die gute fi-nanzielle Lage der Gemeinde (keine Netto-schulden, hoher Selbstfinanzierungsgradund genügend Eigenkapital) veranlasste denGemeinderat, trotz wirtschaftlich schwieri-ger Zukunftsprognosen, diesen Schritt zutun. Diese optimistische Haltung widerspie-gelt sich auch im Finanzplan 05–08. Die ge-schätzten Steuereinnahmen für die kommen-

den Jahre sind aber sicher noch Schwankun-gen unterworfen. Aber auch die geplantenRevisionen der übergeordneten Steuerge-setzgebungen (Bund und Kanton) werdenihre Spuren bei den Erträgen der Gemeinde-steuern hinterlassen. Die mutmasslichen Er-tragsausfälle hingegen können voraussicht-lich durch eine Steigerung der Steuerkraftkompensiert werden. Diese Steigerung ist einerfreulicher Trend, der sich in den letzten 3bis 4 Jahren eingestellt hat.

Im Traktandum 5 ist über das neue Unter-haltsreglement für die Flurstrassen zu be-finden. Die Aufgaben der beiden bisherigenUnterhaltskorporationen Busswil undSirnach-Wiezikon sollen in die Gemeindeüberführt werden. Dieser Schritt entsprichteiner zeitgemässen Organisation wie sie be-reits in vielen anderen Gemeinden in Kraftist. Für die Unterhaltsaufgaben in Flur undWald entsteht damit, ganz im Sinne der Ge-meindereorganisation, eine einheitliche undschlanke Aufgabenerfüllung innerhalb derGemeindegrenzen.

2 Kreditanträge betreffen den Bereich Stras-senbau. Kaum umstritten sollte der Kredit fürdie Sanierung und Erneuerung der Sonnhal-denstrasse sein. Nachdem der Gemeinderataufgrund zahlreicher Einsprachen den Kreditan der vergangenen Gemeindeversammlungzurückgezogen hat, liegt nun ein komplettüberarbeitetes Projekt vor. Es ist in enger Zu-sammenarbeit mit den Anstössern entstan-den. Der Gemeinderat hat in diversen Be-sprechungen und Orientierungsversammlun-gen feststellen können, dass sowohl die tech-nische Ausführung als auch der Finanzie-rungsschlüssel mehrheitlich akzeptiert wird.Der zweite Kreditantrag betrifft den Beitragan den Kanton für das Projekt «Fahrbahn-erneuerung und Radwegneubau Sirnach-Gloten-Kreuzstrasse». Der Schutz der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer soll in die-sem Abschnitt ganz wesentlich verbessertwerden. Es gibt gute Gründe welche für die-ses Projekt sprechen. Die Strecke muss fürRadfahrer heute als teilweise gefährlich ein-gestuft werden. Vor allem die kurvenreicheStrecke von der Hirschenkreuzung bis zurKreuzstrasse bietet ungenügend Schutz. Biszur Eröffnung der Kantonsschule Wil im Som-mer 2004 soll aus dem Raum Hinterthurgau

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eine sichere Radwegverbindung zur neuenSchule bereit sein. Dieses Anliegen wurdevon der Interkantonalen Regionalplanungs-gruppe IRPG formuliert und an das kantona-le Tiefbauamt überwiesen. Der geplanteneue Radweg ist zudem Bestandteil der na-tionalen Radwegroute Nr. 5.

Mit diesen Traktanden steht uns eine interes-sante Versammlung bevor. Ich lade Sie herz-lich ein. Diskutieren und bestimmen Sie mitam 25. November 2003 im Anschluss an dieSchulgemeindeversammlung im Dreitannen.Ich freue mich sehr auf Ihr Erscheinen, einvoller Saal ist die grösste Wertschätzung anden Gemeinderat für seine Arbeit.

Kurt Baumann, Gemeindeammann

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1Traktandum PROTOKOLL DER GEMEINDEVERSAMMLUNG

der Politischen Gemeinde Sirnach vom Montag, 26.Mai 2003, 20.45 Uhr bis 22.40 Uhr,im Gemeindezentrum Dreitannen, Sirnach

Vorsitz: Kurt Baumann, Gemeindeammann

Protokoll: Peter Rüesch, Gemeindeschreiber

Stimmberechtigte: 3899

Anwesende: 142

Stimmbeteiligung: 3,64%

Begrüssung, Eröffnung und Wahl der Stim-menzähler

Gemeindeammann Kurt Baumann begrüsstdie anwesenden Stimmbürgerinnen undStimmbürger, insbesondere die erstmalsdurch Erreichen des Stimmrechtsalters oderdurch Zuzug Anwesenden.

Einen besonderen Gruss richtet er an dienicht stimmberechtigten Gäste auf der Gale-rie. Speziell unter ihnen auch die Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter der Gemeindever-waltung. Ebenfalls nicht stimmberechtigtsind die anwesenden GesuchstellerInnen fürdas Gemeindebürgerrecht und der Gemein-deschreiber Peter Rüesch.

Unter den Gästen befinden sich auch die Ver-treter der SBB, die Herren Markus Schneiterund Ulrich Rüegsegger, welche zum Traktan-dum 5.2 Stellung nehmen werden. Auch die-se werden von Kurt Baumann herzlich will-kommen geheissen.

Der Vorsitzende erwähnt, dass einige Ent-schuldigungen eingegangen sind. Auf Na-mensnennung wird verzichtet.

Der Gemeindeammann stellt fest, dass ord-nungsgemäss zu dieser Gemeindeversamm-lung eingeladen und allen Stimmbürgerinnenund Stimmbürgern die Botschaft rechtzeitigzugestellt worden ist. Diese Feststellung wirdvon der Versammlung nicht bestritten.

Zur Frage, ob jemand gegen das Stimmrechtder nicht besonders erwähnten Personen Ein-sprache erheben will, wird das Wort der Ver-sammlung nicht gewünscht.

Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden ausdem Kreis der Urnenoffizianten die folgen-den Stimmenzähler vorgeschlagen und vonder Versammlung einstimmig gewählt:• Alber Guido, Sirnach• Bischof Franz, Sirnach• Bischofberger Rosmarie, Wiezikon• Egli Max, Wiezikon

(Obmann Auszählung geheimeAbstimmungen)

• Greb Hanspeter, Busswil• Meier Heinrich, Sirnach• Oswald Paul, Sirnach• Ott Werner, Sirnach

(Obmann Stimmenzähler im Saal)• Schneggenburger Hedi, Sirnach• Stahl Leo jun., Busswil

Traktandum 1Protokoll der Gemeindeversammlung vom18.Februar 2003

Die Diskussion zum Protokoll wird nicht be-nutzt. Das Protokoll vom 18. Februar 2003wird ohne Gegenstimme genehmigt.

Traktandum 2Einbürgerungen

Der Gemeindeversammlung wird im Rahmendes dreistufigen Einbürgerungsverfahrens fürdie folgenden Gesuchsteller die Erteilung desGemeindebürgerrechtes beantragt:• Ciftci-Tunali Ali und Familie, Türkei

(5 Personen)• Czimmermann René, Ungarn (1 Person)• Furtana Halil und Familie, Türkei

(4 Personen)• Idrizi Habil, Mazedonien (1 Person)• Tubic Jasmin, Bosnien Herzegowina

(1 Person)• Tubic Jasmina, Bosnien-Herzegowina

(1 Person)• Yücel Derya, Türkei (1 Person)• Yücel Hülya, Türkei (1 Person)

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(Alle Gesuchstellerinnen und Gesuchstellersind in der Botschaft auf den Seiten 10 und 11detailliert und umfassend vorgestellt wor-den.)

Die Gesuchstellerinnen und Gesuchstellerpräsentieren sich der Gemeindeversammlungpersönlich und werden von Kurt Baumann ineinem Kurzportrait vorgestellt.

Der Gemeinderat stellt für alle Bewerber denAntrag um Aufnahme in das Gemeindebür-gerrecht.

DiskussionBevor die Diskussion freigegeben wird, ver-lassen die Gesuchstellerinnen und Gesuch-steller den Saal. Die Diskussion wird nicht be-nützt.

Name ausgeteilte einge- Leere Un- Mass- Ja Nein Einbürge-Stimm- gangene gültige gebende rung zuge-zettel Stimmzettel Stimmen stimmt

Ciftci Ali und Familie, Türkei 142 138 1 – 137 109 28 ja

Czimmermann René, Ungarn 142 138 2 – 136 114 22 ja

Furtana Halil und Familie, Türkei 142 138 2 – 136 113 23 ja

Idrizi Habil, Mazedonien 142 138 1 – 137 102 35 ja

Tubic Jasmin, Bosnien-Herzegowina 142 138 1 – 137 116 21 ja

Tubic Jasmina, Bosnien-Herzegowina 142 138 1 – 137 114 23 ja

Yücel Derya, Türkei 142 138 2 – 136 111 25 ja

Yücel Hülya, Türkei 142 138 2 – 136 108 28 ja

Traktandum 3Wahl von 14 Mitgliedern des Wahlbüros ge-mäss Art. 9, Gemeindeordnung

Auf Anfrage des Gemeindeammanns be-schliesst die Versammlung, die Mitglieder desWahlbüros in offener Abstimmung und inglobo zu wählen. Alle Mitglieder des Wahl-büros werden einstimmig gewählt.

11 Berweger Sara neu Sirnach gewählt12 Bischof Franz bisher Sirnach gewählt13 Bischofberger

Rosmarie bisher Wiezikon gewählt14 Brühwiler

Andrea neu Wiezikon gewählt15 Egli Max bisher Wiezikon gewählt16 Greb Hanspeter bisher Busswil gewählt17 Kühne Brigitta bisher Sirnach gewählt18 Oswald Paul bisher Sirnach gewählt19 Ott Sabrina neu Sirnach gewählt10 Ott Werner bisher Sirnach gewählt11 Stahl Leo jun. bisher Busswil gewählt12 Meier Heinrich bisher Sirnach gewählt13 Müller Bruno bisher Busswil gewählt14 Schneggen-

burger Hedi bisher Sirnach gewählt

Traktandum 4Jahresrechnung der Politischen GemeindeSirnach

Kurt Baumann erläutert die in der Botschaftausführlich präsentierte Jahresrechnung 2002.Auf Anfrage des Vorsitzenden wird das Wortvon der Versammlung nicht gewünscht.

Abstimmung:1. Der Jahresrechnung 2002 der Politischen

Gemeinde mit einem Ertragsüberschussvon CHF 711377.93 sowie der Investitions-rechnung 2002 mit einer Netto-Investitionvon CHF 285514.– wird zugestimmt.

2. Der Ertragsüberschuss von CHF 711377.93ist dem Eigenkapital gutzuschreiben.

3. Der Abrechnung 2002, des «Albert Müller-Fonds» wird zugestimmt.

4. Die Abrechnung 2002, des «Alters- undPflegeheimfonds» wird genehmigt.

Die Anwesenden beschliessen in geheimer Abstimmung:

1Traktandum

Die Bürgerrechtserteilungen erfolgen unter Vorbehalt der Aufnahme in das Kantonsbürger-recht durch den Grossen Rat. Dieser Beschluss tritt nach Ablauf der Rekursfrist in Kraft. DerGemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.Der Gemeindeammann fordert die neu ins Gemeindebürgerrecht Aufgenommenen auf, aktivan den Geschäften des Gemeindewesens teilzunehmen.

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1Traktandum Traktandum 5.1Kredit über CHF 178 000.–; Sanierung derNeuwiesenstrasse

Der Vorsitzende erläutert das Projekt undden dazugehörigen Kreditantrag und eröff-net die Diskussion. Das Wort wird von derVersammlung nicht gewünscht.

Abstimmung:Für den Ausbau der Neuwiesenstrasse (zwi-schen Wilerstrasse und Bahnhofareal) wird derKredit von CHF 178000.– einstimmig bewilligt.

Traktandum 5.2Kredit über CHF 260 000.–; Perronerhöhungam Bahnhof Sirnach

Der Vorsitzende erläutert das Projekt undden dazugehörigen Kreditantrag und eröff-net die Diskussion.

Alfred Küpfer zeigt sich verwundert über diegrosse Anzahl an Beleuchtungskörpern aufden Perrons. Nach seiner Meinung könntendie SBB hier den Sparhebel ansetzen und dieFestbeleuchtung etwas reduzieren. Er bean-tragt, den Kredit abzulehnen.

Peter Schüle weist darauf hin, dass bei derSanierung des Bahnhofes einzelne Schutzzäu-ne abgebaut und nicht wieder errichtet wor-den sind. Dieses Gefahrenpotential solltedringend beseitigt werden. Desweiteren be-mängelt er den Winterdienst, weil der Schneezu lange liegen geblieben sei.

Auch Jürg Baumberger bemängelt den Win-terdienst am Bahnhof Sirnach.

Thomas Burri möchte wissen, wem der Per-ron nach der Sanierung mit Mitteln aus derGemeinderechnung gehört.

Kurt Baumann beantwortet die Frage damit,dass dieser Finanzierungsbeitrag nichts anden Eigentumsverhältnissen ändern wird.Der Bahnhof und seine Anlagen gehörennach wie vor den SBB.

Fritz Halter möchte wissen, wie lange die«Norm P55» Gültigkeit haben werde.

Markus Schneiter beantwortet die Frage da-hingehend, dass die «Norm P 55» noch einigeJahrzehnte Gültigkeit haben wird.

Jakob Brändle vertritt die Meinung, dass Pro-visorien nicht begrüssenswert sind.

Rita Brunschwiler möchte wissen, wie einrollstuhlabhängiger Behinderter über dieprovisorische Einstiegshilfe in den Bahnwa-gon gelangen kann.

Markus Schneiter: Die geplanten Hilfsschwel-len sind für Rollstuhlpatienten nicht über-windbar.

Reto Maurer möchte wissen, ob die Perronsgepflästert oder geteert werden.

Markus Schneiter: Die Perronerhöhung wirdmit Schwarzbelag versehen.

Leo Koller möchte wissen, weshalb Eschlikonvon der SBB für die Perronerhöhung eineRückerstattung erhalten hat.

Gemäss Markus Schneiter war die Perron-erhöhung ein ausdrücklicher Wunsch der Gemeinde Eschlikon. Damals war immer nochdie Perronhöhe «P 35» verbindlich. Im Ver-laufe der Arbeiten wurde das Gesetz geän-dert und daher kam es zur Rückerstattung.

Peter Schilt möchte wissen, ob es nicht zumAufgabengebiet der SBB gehöre, ihre Anla-gen behindertengerecht zu bauen.

Ulrich Rüegsegger bestätigt das Anliegenvon Herrn Schilt. Dies wird allerdings erstdann relevant, wenn es zu einer bewilligtenAusführung von Projekten kommt. Für diePerronerhöhung in Sirnach fehlen die Zusa-gen der SBB. Die finanziellen Mittel für einenweiteren Ausbau wurden gestrichen, sodasserst ab dem Jahre 2010 mit einem Weiteraus-bau gerechnet werden könne.

Markus Bisig möchte in Ergänzung zu dieserAntwort wissen, ob die SBB bereit wären, imJahre 2010 eine Rückerstattung für die jetzi-gen Vorleistungen zu erbringen.

Kurt Baumann verneint diese Möglichkeit.Der Gemeinderat hat mit den SBB bereits indiese Richtung verhandelt. Leider ohne Er-folg, denn die SBB haben ein Verbot für Vor-finanzierungen.

Markus Schneiter bestätigt die Angaben desGemeindeammanns. Die Geschäftsleitungder SBB habe eine Vorfinanzierung eindeutigabgelehnt.

Werner Ott möchte wissen, ob die SBB im Zu-sammenhang mit den Hilfstritten über ent-sprechende Sicherheitserfahrungen verfü-gen.

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Gemäss Ulrich Rüegsegger sind bisher keineProbleme bekannt.

Heinrich Müller möchte wissen, wieso erst imJanuar über das Perron informiert wordenist.

Gemäss Markus Schneiter hat die Geschäfts-leitung der SBB, kurz nachdem die Projekt-leitung die Gemeinde Sirnach um eine fünf-zigprozentige Beteiligung angefragt hat,entschieden, die laufenden Projekte um CHF 100 Millionen zu reduzieren. Aufgrunddieses Entscheides sei es der Projektleitungschlicht und einfach nicht möglich, weitereZusagen machen zu können.

Heinrich Müller rügt die mangelnden Kom-petenzen der heute anwesenden SBB-Dele-gation.

Peter Schüle möchte wissen, was der Ausbaudes Bahnhofes Sirnach kostet.

Markus Schneiter beziffert die Sanierungs-kosten mit ca. 1 Million Franken.

Rosmarie Koller erwartet, dass die entfallen-den Kosten für die Hilfstritte angerechnetwerden, sofern die Perronerhöhung bewil-ligt wird.

Kurt Baumann bestätigt, dass der Kreditan-trag einen Betrag von CHF 30 000.– zulastenSBB beinhalte. Damit sei der Wegfall derHilfstritte abgegolten.

Abstimmung:Die Gemeindeversammlung beschliesst mit72 Ja-Stimmen zu 50 Nein-Stimmen, dass imZuge der Sanierung des Bahnhofes Sirnachfür die sofortige Realisierung der Perroner-höhung auf P55 ein Kredit von CHF 260 000.–bewilligt wird.

Traktandum 6Abwasserreglement: Revision des Beschlusses vom 12. März 2001betreffend die Berechnungsformel

Gemeinderat Thomas Hohl erläutert die Vor-lage. In Ergänzung zum Botschaftstext prä-sentiert er der Gemeindeversammlung diePlangrundlagen sowie einige konkrete Be-rechnungs-Beispiele.

Stefan Keller möchte wissen, wie gross dieSpanne der Berechnungszahl � ist.

Thomas Hohl beantwortet die Frage gestütztauf den vorliegenden Plan. � umfasst je nachZone eine Spanne von 0,25 bis 0,8 �.

� Zone Bezeichnung0,25 WH2 Wohnzone in Hanglage0,25 W2 Wohnzone 2-geschossig0,35 W3 Wohnzone 3-geschossig0,40 W4 Wohnzone 4-geschossig0,35 WG2 Wohn- und Gewerbezone

2-geschossig0,40 WG3 Wohn- und Gewerbezone

3-geschossig0,45 WG4 Wohn- und Gewerbezone

4-geschossig0,35 K2 Kernzone 2-geschossig0,45 K3 Kernzone 3-geschossig0,50 K4 Kernzone 4-geschossig0,50 G Gewerbezone0,60 I Industriezone

0,05-0,35 Oe Zone für öffentlicheBauten und Anlagen

0,05-0,10 Fg Zone für Freizeit-gestaltung

0,10 Fh Freihaltezone— Pb Pflanzenbauzone

0,25 SL Spitalzone Littenheid

Josef Bernet möchte wissen, wie grosse Flä-chen definiert werden.

Grosse Flächen werden gemäss Thomas Hohlindividuell abgeklärt. So werden Grünflä-chen an der Bruttogrundstücksfläche in Ab-zug gebracht, sodass nur die reduzierte Flä-che mit dem Faktor j multipliziert wird.

Martin Scheidegger vertritt die Meinung, dassdie heute vorliegende Grundlage zu wenigausgereift sei. Der Bürger müsse in der Lagesein, selber errechnen zu können, wie hoch sei-ne Kosten für die Kanalisationsgrundgebührsind. Er beantragt, das Geschäft zu verschie-ben, bis die definitiven Unterlagen vorliegen.

Thomas Hohl wünscht im Gegensatz dazu,dass die Kanalisations-Grundgebühr möglichstrasch eingeführt wird, weil die Zinslast der Ab-wasserrechnung zur Zeit mit CHF60000.– proJahr zu Buche steht.

Josef Bernet und Stefan Keller unterstüt-zen den Rückweisungsantrag von Martin Scheidegger.

Jakob Brändle möchte wissen, ob Sickerschäch-te bei der Grundgebühr berücksichtigt werden.

Gemäss Thomas Hohl wird keine Unterschei-dung von Grundstücken mit oder ohneSickerschacht gemacht.

1Traktandum

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1Traktandum Abstimmung:Der Rückweisungsantrag von Martin Scheidegger wird mit 28 Ja-Stimmen zu 70Nein-Stimmen abgelehnt.

Die Gemeindeversammlung beschliesst,Punkt a) im Gebührenblatt zum Kanalisa-tionsreglement wird wie folgt abgeändert:a) Grundgebühr pro Jahr

Die Grundgebühr wird wie folgt berechnet:m2 Grundstücksfläche x Abflusskoeffizient1) x CHF XX,XX/m2

1) gemäss generellem Entwässerungsplan1) (GEP)

Traktandum 7Präsentation der Rechnung der EW Sirnach AG

Hugo Hegelbach kommentiert die Jahres-rechnung 2002 der EW Sirnach AG. Der Sepa-ratdruck dieser Rechnung ist für die interes-sierten Versammlungsteilnehmer an der Ver-sammlung aufgelegen.

Peter Schüle richtet an die Adresse des Ver-waltungsrates den Vorwurf, im Zusammen-hang mit der Volksabstimmung zu den Atom-kraftwerken unzulässige Werbung betriebenzu haben.

Traktandum 8Verschiedenes/Umfrage

Unter diesem Traktandum nutzt der Gemein-derat die Möglichkeit, die abtretenden Ge-meinderäte, Wahlbehörde- und RPK-Mitglie-der offiziell zu verabschieden. Namentlichsind dies:• Heinrich Keller, Gemeinderat• Myrta Klarer, Gemeinderätin• Alfons Schmidlin, Gemeinderat• Ruedi Wendel, Gemeinderat• Guido Alber, Wahlbüro• Hans Ulrich Thalmann, RPK• (Florian Truniger, RPK)* Im Anschluss an die Gemeindeversammlungwird zum Dank und zu Ehren der Abtreten-den vom Gemeinderat ein Apéritif offeriert.

Franz Bischof wünscht, dass die Termine derGemeindeversammlungen besser mit denVereinsanlässen koordiniert werden.

* Die Verabschiedung von Florian Truniger wurde anlässlichder Gemeindeversammlung bedauerlicherweise vergessen.Herr Truniger wurde einige Tage nach der Gemeindever-sammlung durch Gemeindeammann Kurt Baumann persön-lich verabschiedet. In den Medien wurde darüber berichtet.

Kurt Baumann gibt gegenüber der Versamm-lung eine persönliche Erklärung zu seinerfamiliären Situation ab. Er gibt der Versamm-lung seine neue Adresse bekannt.

Gegen die Versammlungsführung wird keinEinspruch erhoben.

Kurt Baumann dankt allen Anwesenden fürdas Erscheinen, das Interesse und die Diskus-sionsbeiträge. Er erklärt die Versammlung fürgeschlossen.

Schluss der Gemeindeversammlung:22.40 Uhr

Sirnach, 16. September 2003

Der GemeindeammannKurt Baumann

Der GemeindeschreiberPeter Rüesch

Obmann Stimmenzähleroffene Abstimmungen im SaalWerner Ott

Obmann Stimmenzählergeheime AbstimmungenMax Egli

Antrag:Der Gemeinderat beantragt:1. Das Protokoll der Sitzung vom

26. Mai 2003 sei zu genehmigen.

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2Traktandum

Botschaft zur Erteilung von Gemeindebür-gerrechten vom 25. November 2003

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 11. August 2003 entschieden, solange an derbisherigen Einbürgerungspraxis festzuhal-ten, bis auf Bundes- und/oder Kantonsebeneein anderes Verfahren verfügt wird.

Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen den An-trag für die Erteilung des Gemeindebürger-rechts für:• Gavranic Jure und Familie, Kroatien

(5 Personen)• Kaya Ali und Familie, Türkei (3 Personen)• Krizevac Midhat, Bosnien-Herzegowina

(1 Person)• Mirojkovic Ljubisa mit Ehefrau,

Serbien-Montenegro (2 Personen)• Nesimi Selaedin und Familie, Mazedonien

(4 Personen)• Sabotic Dzeko mit Tochter,

Serbien-Montenegro (2 Personen)• Stevanovic Sladjana, Serbien-Montenegro

(1 Person)

mit der Empfehlung auf Zustimmung.

Ein Ausländer wird Schweizerbürger, wennihm das Bürgerrecht einer Gemeinde undeines Kantons erteilt worden ist. Dies istnur möglich, wenn er vorher eine eid-genössische Einbürgerungsbewilligung er-halten hat.

RechtsgrundlagenDie gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebe-ne sind im Bundesgesetz über den Erwerbund Verlust des Schweizerbürgerrechts vom29.September 1952 (Art. 12ff.BüG) geregelt.Für Ausländer gilt das Erfordernis von zwölf,im günstigsten Ausnahmefall von sechs Jah-ren Wohnsitz in der Schweiz.Den Erwerb und Verlust des Kantons- undGemeindebürgerrechts regelt das Gesetzüber das Kantons- und Gemeindebürger-recht vom 14. August 1991 und die Verord-nung des Regierungsrates zum Bürgerrechts-gesetz vom 8.Dezember 1992. Die Wohnsitz-dauer in Kanton und Gemeinde sieht für Aus-

länder ein Wohnsitzerfordernis von minde-stens sechs Jahren im Kanton und drei Jahrenin der Wohngemeinde vor (§ 5 Abs. 2 Kan-tons- und Gemeindebürgerrecht-G).Die Erteilung des Kantons- und Gemeinde-bürgerrechts setzt zudem die Eignung desBewerbers und eine hinreichende Existenz-grundlage voraus (§ 6 Kantons- und Gemein-debürgerrecht-G).

Gemeindebürger – Kantonsbürger – Schwei-zerbürgerDie Einbürgerung von Ausländern beruht aufeinem dreistufigen Einbürgerungsverfahren:

1. Eidgenössische BewilligungDer ausländische Bewerber stellt zunächstein Gesuch um Erteilung der eidgenössi-schen Einbürgerungsbewilligung an dasBundesamt für Polizeiwesen des Eidgenös-sischen Justiz- und Polizeidepartementes inBern.Das Bundesamt für Polizeiwesen prüft dasGesuch, insbesondere ob die Mindest-wohnsitzdauer für den Erwerb des Schwei-zerbürgerrechts erfüllt ist und ob das Zen-tralstrafregister nichts enthält, was der Er-teilung der Einbürgerungsbewilligung imWege steht.Sind diese ersten Voraussetzungen erfüllt,so sendet das Bundesamt für Polizeiwesendas Gesuch dem Amt für Handelsregisterund Zivilstandswesen des Kantons Thurgauund ersucht dieses um einen Bericht überden Bewerber und einen Antrag.Das Amt für Handelsregister und Zivil-standswesen des Kantons Thurgau prüft,ob die Mindestwohnsitzdauer für den Er-werb des Kantons- und Gemeindebürger-rechts erfüllt ist und lässt vom Gemeinde-rat Sirnach einen Bericht über den Bewer-ber erstellen.Der Gemeinderat klärt ab, ob der Bewer-ber zur Einbürgerung als geeignet er-scheint und ob er eine hinreichende Exi-stenzgrundlage besitzt. Zu diesem Zweckund zur Vertiefung eines Gesamteindru-ckes wird der Bewerber unter anderem zueinem persönlichen Gespräch vorgeladen.Kommt der Gemeinderat zu einem negati-ven Ergebnis, so teilt er dies dem Bewerberund dem Amt für Handelsregister undZivilstandswesen des Kantons Thurgau un-ter Angabe der Gründe mit.

EINBÜRGERUNGEN

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2Traktandum Kann der Gemeinderat aber die Bereit-schaft erklären, das Gesuch der Gemeinde-versammlung zur Annahme zu empfehlen,sobald die eidgenössische Bewilligung vor-liegt, so sendet er sämtliche Akten mitder Zustimmungserklärung dem Amt fürHandelsregister und Zivilstandswesen desKantons Thurgau zuhanden der eidgenös-sischen Bewilligungsbehörde.Das Bundesamt für Polizeiwesen klärt nunanhand der Akten ab, ob sämtliche Voraus-setzungen erfüllt sind, um die eidgenössi-sche Bewilligung zu erteilen. Diese wirddem Bewerber per Nachnahme zugestellt.Die eidgenössische Bewilligung ist 3 Jahregültig.

2. Erteilung des GemeindebürgerrechtsWenn der Bewerber die eidgenössischeBewilligung erhalten hat, kann er demGemeinderat ein Gesuch um Erteilung desGemeindebürgerrechts einreichen.Der Gemeinderat prüft das Gesuch und dieBeilagen hinsichtlich neuer Tatsachen.Stellt er fest, dass er der Gemeindever-sammlung die Aufnahme ins Gemeinde-bürgerrecht nicht mehr beantragen kann,ist dies dem Bewerber unter Angabe derGründe schriftlich mitzuteilen. In diesemFall ist der Gemeindeversammlung das Ge-such nur noch auf ausdrücklichen Wunschdes Bewerbers vorzulegen.Kann der Gemeinderat nach wie vor denBewerber zur Einbürgerung empfehlen,legt er das Gesuch den Stimmberechtigtenvor.Der Gemeinderat setzt die Einbürgerungs-taxe fest (Art. 26, Absatz 4, lit. h, GO). DieTaxe für die Aufnahme ins Gemeindebür-gerrecht ist in der Verordnung des Regie-rungsrates zum Gesetz über das Kantons-und Gemeindebürgerrecht geregelt undliegt grundsätzlich zwischen CHF 500.– bisCHF 10 000.–.Ausländische Bewerber, welche vor derVollendung des 20.Altersjahres das Gesuchum Erteilung der eidgenössischen Einbür-gerungsbewilligung gestellt haben, be-zahlen lediglich eine Kanzleigebühr vonCHF 200.–.

Über Bürgerrechtsgesuche ist in jedem Fallgeheim abzustimmen.

Lehnen die Stimmbürger die Einbürgerungab, so ist dies dem Bewerber und dem Amtfür Handelsregister und Zivilstandswesendes Kantons Thurgau schriftlich mitzutei-len.

Der Bewerber und seine Angehörigen ha-ben im Einbürgerungsverfahren keinenAnspruch auf Akteneinsicht, wohl aber aufjene Auskünfte, welche nötig sind, damiter sich äussern kann zu dem, was ihm zurLast gelegt wird. Gegenüber Dritten sindAngaben über den Bewerber und seineAngehörigen streng vertraulich zu behan-deln.Ist der Bewerber ins Gemeindebürgerrechtaufgenommen worden, so händigt ihm derGemeinderat die von ihm eingereichtenAkten mit einem Protokollauszug über denAufnahmebeschluss aus und fordert ihnauf, möglichst sofort unter Beilage dieserSchriftstücke um die Erteilung des Kan-tonsbürgerrechtes zu ersuchen. Dem Ge-such ist die Quittung über die Bezahlungder Einbürgerungstaxe/Kanzleigebühr derGemeinde beizulegen.

Das Gemeindebürgerrecht wird erst mitder Erteilung des Kantonsbürgerrechtswirksam.

3. Erteilung des KantonsbürgerrechtsNachdem der Bewerber dem Amt für Han-delsregister und Zivilstandswesen des Kan-tons Thurgau zuhanden des Grossen Ratesein Gesuch um Erteilung des Kantonsbür-gerrechts eingereicht hat, prüft das Amtfür Handelsregister und Zivilstandswesendes Kantons Thurgau das Begehren hin-sichtlich neuer Tatsachen.Kommt das Amt für Handelsregister undZivilstandswesen des Kantons Thurgau zueinem ungünstigen Ergebnis, teilt es diesdem Bewerber unter Angabe der Gründemit.Sind aber alle Voraussetzungen erfüllt, sostellt das Amt für Handelsregister undZivilstandswesen des Kantons Thurgaudem Regierungsrat zuhanden des GrossenRates Antrag auf Erteilung des Kantons-bürgerrechts und auf Erhebung einer Taxe.

Die Aufnahme ins Kantonsbürgerrechtoder deren Verweigerung wird dem Be-werber durch die Staatskanzlei schriftlichmitgeteilt.

Erst mit der Erteilung des Kantonsbürger-rechts werden auch das Schweizer- und dasGemeindebürgerrecht wirksam.

GemeindeabklärungenDem Gemeinderat wurden im vergangenenJahr vom Amt für Handelsregister und Zivil-standswesen des Kantons Thurgau 32 Einbür-gerungsgesuche zur Prüfung weitergeleitet.

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An sieben Sitzungen wurden mit den Ge-suchstellern Gespräche geführt und die Gesu-che geprüft. Wichtigstes Kriterium bei derÜberprüfung der Gesuchsteller ist die sprach-liche Assimilation, allfällige polizeiliche Vor-kommnisse sowie die Zahlungsmoral. Die Ein-bürgerungsabklärungen haben zu folgen-dem Resultat geführt:

• 23 Gesuche wurden positiv beurteilt;• 3 Gesuche wurden abgelehnt;• 2 Gesuchsteller konnten zum Rückzug ihres

Gesuches bewegt werden;• in 3 Fällen hat der Gemeinderat einzelne

Gesuchsteller mangels genügender Assimi-lation abgelehnt. So wurden jeweils nurdie Kinder zur Einbürgerung vorgeschla-gen;

• in einem Fall wurde das Gesuch um zweiJahre zurückgestellt.

Der Gemeinderat stellt eine Zunahme der Ge-suche fest, weshalb die Prüfungskriterien re-striktiver gehandhabt werden. Im Jahre 2002hat der Gemeinderat knapp 30 Prozent derGesuche abgelehnt oder zurückgestellt.Das Bundesamt für Polizeiwesen hat an dienachfolgend aufgeführten Gesuchsteller dieBewilligung zur Einbürgerung im KantonThurgau erteilt. Die BewerberInnen erfüllendamit die bundes- und kantonalrechtlichenWohnsitzbestimmungen und haben alle wei-teren erforderlichen Ausweise und Aktenbeigebracht. Alle GesuchstellerInnen sind mitunseren bzw. mit den schweizerischen Ver-hältnissen vertraut und können somit als as-similiert qualifiziert werden.Gestützt auf das dreistufige Verfahren unddie eidgenössische Einbürgerungsbewilli-gung haben folgende Bewerber das Gesuchum Erteilung des Gemeindebürgerrechts ein-gereicht:

2.1 Gavranic Jure und Familiebewerbensich mitschriftlichemGesuch vom15. Mai 2003um die Ertei-lung des Ge-

meindebürgerrechts. Sie sind kroatische Staats-angehörige. Herr Gavranic ist am 08. Juni 1961in Kroatien geboren und seit 26. Oktober 1985mit Opacak, Mara, geb. 31.Mai 1962, verheira-tet. Herr Gavranic arbeitet seit April 1988 beiBühler AG als Polymechaniker. Frau Gavranic istseit 01. Juli 1989 als Pflegefachfrau in der KlinikLittenheid tätig. Der Sohn, Mario, besucht die Sekundarschulein Wil, seine zwei Brüder Davor und Josip be-suchen beide die Primarschule in Busswil. DieFamilie lebt seit November 1990 in Busswil.

2.2 Kaya Ali und Familie

bewerben sich mit schriftlichem Gesuch vom14. Mai 2003 um die Erteilung des Gemein-debürgerrechts. Sie sind türkische Staatsan-gehörige. Herr Kaya ist am 15. September1968 in der Türkei geboren und seit 19. Juli1989 mit Simsek Gülsüm, geb. 15. Juli 1971,verheiratet. Herr Kaya arbeitet seit Septem-ber 1995 bei der Calorifer als Schweisser/Schlosser. Seine Frau ist als freie Mitarbeiterinim Architekturbüro Bau und Verwaltungs AGSirnach tätig.Die Tochter, Asya, geb. 16. November 1996 inFrauenfeld, besucht den Kindergarten undgeht ab August 2003 in die Primarschule. DieFamilie lebt seit 1994 in Sirnach.

2.3 Krizevac Midhatbewirbt sich mit schriftlichemGesuch vom 10. August 2003um die Erteilung des Gemein-debürgerrechts. Er ist bosnisch-herzegowinischer Staatsange-höriger und lebt seit 16. Mai1998 in Sirnach. Herr Krizevac

wurde am 19. Oktober 1986 in Bosnien undHerzegowina geboren. Anfangs August 2003hat er die Lehre als Anlagen- und Apparate-bauer bei der Metallwaren AG Heiterschenbegonnen.

2.4 Mirojkovic Ljubisa und Strainovic Zivkabewerben sichmit schriftli-chem Gesuchvom 14. Mai2003 um Auf-nahme in dasGemeindebür-

gerrecht. Sie sind serbisch-montenegrinische 11

2Traktandum

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12

2Traktandum Staatsangehörige. Herr Mirojkovic wurde am11. März 1951 in Jugoslawien geboren und istseit 11. März 1979 mit Strainovic Zivka verhei-ratet. Er arbeitet seit Januar 2002 als Gipserbei der Giuseppe Margarito GmbH. HerrMirojkovic lebt seit 1989 in Sirnach, seine Frauseit 1993.

2.5 Nesimi Selaedin und Familie

bewerben sich mit schriftli-chem Gesuch um die Erteilungdes Gemeindebürgerrechts.Sie sind mazedonische Staats-angehörige. Herr Nesimi istam 24. Mai 1961 geboren undseit 10. Januar 1985 mit Sulej-

mani Dzemile, geb. 09. Mai 1964, verheiratet.Herr Nesimi arbeitet seit 01. März 2002 beider Benninger AG als Konstruktionsschlosser.Der Sohn, Dzemail, absolviert eine Lehre alsSchlosser bei der Benninger AG in Uzwil. SeinBruder, Zilbear, besucht die Primarschule inSirnach. Die Familie lebt seit 01. Oktober1990 in Sirnach.

2.6 Sabotic Dzeko und Anisabewerbensich mitschriftlichemGesuch vom18. März 2003um Aufnah-me in das Ge-

meindebürgerrecht. Sie sind jugoslawischeStaatsangehörige. Herr Sabotic wurde am31.Mai 1958 in Jugoslawien geboren und istseit 08.November 1979 verheiratet. SeineFrau möchte sich nicht einbürgern. Er arbei-tet seit April 1991 bei der Firma Frei Trans-porte AG in Sirnach. Seine Tochter Anisa, geb.23. September 1989 in Jugoslawien, besuchtdie Realschule in Sirnach. Herr Sabotic lebtseit 1989 in Sirnach, seine Tochter seit 1990.

2.7 Stevanovic Sladjanabewirbt sich mit schriftlichemGesuch vom 14. Mai 2003 umdie Erteilung des Gemeinde-bürgerrechts. Sie ist serbisch-montenegrinische Staatsange-hörige und lebt seit 20. De-zember 1993 in Sirnach. Frau

Stevanovic ist am 07. Mai 1977 in Jugoslawi-

en geboren. Sie arbeitet seit Mai 2001 imPflegeheim Rüti als Pflegehelferin.

EinbürgerungstaxenGemäss Art. 26, Absatz 4, lit. h, legt der Ge-meinderat die Einbürgerungstaxen fest. Da-bei stützt er sich auf die Verordnung desRegierungsrates zum Gesetz über das Kan-tons- und Gemeindebürgerrecht. Für die ander Gemeindeversammlung zur Diskussionstehenden Einbürgerungsgesuche werdenEinbürgerungstaxen im Gesamtwert von CHF14175.– in Rechnung gestellt. Die Gesuchewerden erst nach Eingang der Einbürge-rungstaxen an das Amt für Handelsregisterund Zivilstandswesen des Kantons Thurgauweitergeleitet.

8370 Sirnach, 8.Oktober 2003

Namens des GemeinderatesDer Gemeindeammann: Kurt BaumannDer Gemeindeschreiber: Peter Rüesch

AntragDer Gemeinderat beantragt:1. Den Gesuchstellern:• Gavranic Jure, Opacak Mara, Gavranic

Mario, Davor und Josip, Kroatien (5 Personen)

• Kaya Ali und Simsek Gülsüm, Kaya Asya, Türkei (3 Personen)

• Krizevac Midhat, Bosnien-Herzegowina(1 Person)

• Mirojkovic Ljubisa und Strainovic Zivka,Serbien-Montenegro (2 Personen)

• Nesimi Selaedin und Sulejmani Dzemile,Nesimi Dzemail und Zilbear, Mazedo-nien (4 Personen)

• Sabotic Dzeko und Anisa, Serbien-Montenegro (2 Personen)

• Stevanovic Sladjana, Serbien-Montenegro (1 Person)

sei das Bürgerrecht der Politischen Ge-meinde Sirnach zu erteilen.

2. Die Bürgerrechtserteilungen erfolgenunter Vorbehalt der Aufnahme ins Kan-tonsbürgerrecht durch den Grossen Rat.

3. Dieser Beschluss tritt nach Ablauf derRekursfrist in Kraft. Der Gemeinderatwird mit dem Vollzug beauftragt.

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7TraktandumKREDITANTRÄGE 3Traktandum

3.1 Sanierung und Ausbau derSonnhaldenstrasse

Gegen ein erstes Strassenprojekt zum Ausbauder Sonnhaldenstrasse mit Beitragspflichtsind 17 Einsprachen eingegangen. Der Ge-meinderat hat darum an der Gemeinde-versammlung vom 18. Februar 2003 den Kre-ditantrag zugunsten einer Projektüberarbei-tung kurzfristig zurückgezogen. In derZwischenzeit ist das Projekt in enger Zu-sammenarbeit mit den betroffenen Anwoh-nern überarbeitet und neu aufgelegt wor-den. Heute kann der Gemeindeversammlungaufgrund des redimensionierten Projektesund eines reduzierten Erschliessungsbeitra-ges zulasten der Anstösser folgender Kredit-antrag unterbreitet werden.Die Sonnhaldenstrasse ist generell in einemsehr schlechten Zustand. Die heutige Fahr-bahn ist uneben, weist viele Schlaglöcher aufund der Wasserabfluss ist stellenweise nichtgewährleistet. Der Ausbau der Sonnhalden-strasse ist ab der Winterthurerstrasse auf ei-ner Länge von 460 m vorgesehen und endetbeim Einlenker der Gemeindestrasse ausEschlikon. In diesem Abschnitt ist der Einbauvon Verkehrsberuhigungsmassnahmen ge-plant. Auf der ganzen Länge ist als Fussgän-gerschutz ein 1,7 m breites Trottoir geplant.Die Sonnhaldenstrasse, als direkte Verbin-dungsstrasse zwischen Büfelden und Hofen,dient gleichzeitig als Erschliessung desWohngebietes wie auch des angrenzendenIndustrielandes. Auf ausdrückliches Begeh-ren der Anwohner wird die Fahrbahn auf5.0m Breite reduziert, was den Verkehr zu-sätzlich beruhigt, ein Kreuzen von zwei Last-wagen, ohne Zuhilfenahme des Trottoirs, je-doch verunmöglicht. Die Gesamtkosten sindauf CHF 740000.– veranschlagt. Dabei kannmit Erschliessungsbeiträgen der Grundeigen-tümer von CHF 196 216.– gerechnet werden,womit noch CHF 543 784.– für die PolitischeGemeinde verbleiben.

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 185 vom 07. Juli 2003 wurde das bereinigte Projekt zuhanden der Gemeindeversammlung vom25. November 2003 genehmigt. Mit Gemein-deratsbeschluss Nr. 201 vom 11. August 2003wurde der Perimeterplan und der Kostentei-ler zuhanden der Gemeindeversammlungvom 25. November 2003 genehmigt.

Antrag:Der Gemeinderat beantragt:1. Für die Sanierung der Sonnhaldenstrasse

in Sirnach sei ein Kredit vonCHF 740000.– zu bewilligen.

3.2 Fahrbahnsanierungund Radwegbau Sirnach–Gloten–Kreuzstrasse

Der Neubau der Kantonsschule in Wil ist baldabgeschlossen, sodass im Herbst 2004 dieRäumlichkeiten bezogen werden können.Nebst dem bisherigen Fahrradverkehr bringtdie Kantonsschule ein zusätzliches Verkehrs-aufkommen, für welches zur Zeit ein sichererRadweg im Abschnitt Sirnach–Gloten–Kreuz-strasse fehlt.

Da der Fahrbahnbelag der Wilerstrasse zwi-schen Sirnach und Gloten ohnehin dringendsaniert werden muss, ist für das Tiefbauamtdes Kantons Thurgau die ideale Vorausset-zung entstanden, die gesamte Strecke in ih-rer Breite zu überdenken und neu zu planen.Die Fahrbahn von Sirnach nach Gloten weistheute eine Breite von 9.0 m auf und die beid-seitig markierten Radwege von je einem Me-ter bieten dem Radfahrer nur geringenSchutz, da sehr oft Automobilisten mit weitüberhöhter Geschwindigkeit in diesem brei-ten Streckenabschnitt unterwegs sind. DasProjekt sieht nun vor, die Fahrbahn mit einerreduzierten Breite von 6.5 m zu erstellen undauf dem verbleibenden südseitigen Strassen-trassee einen Rad- und Gehweg von 2.5 mBreite, abgetrennt durch einen Randstein, zuerstellen. Damit kann die vorhandene Stras-sensubstanz bestmöglichst genutzt werden.

Den westwärtsfahrenden Radfahrern wird inGloten zur sicheren Fahrbahnüberquerungeine Einspurstrecke samt Insel gebaut unddie Fahrspuren werden entsprechend aufge-weitet. Beim Dorfeingang in Sirnach über-queren die Radfahrer die Fahrbahn über einegrössere Insel. Diese dient gleichzeitig alsPförtner und zur Temporeduzierung desdorfeinwärtsfahrenden Verkehrs. Die Fahrbahn von Gloten bis zur Kreuzstrasseist relativ eng und für Radfahrer gefährlich,

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3Traktandum torfahrzeugverkehr kann die Brücke – gere-gelt durch eine Lichtsignalanlage – nur nocheinspurig befahren. Damit können Kostenfür die Erstellung einer provisorischen Über-führung in der Höhe von ca. CHF 200000.–eingespart werden.

Die Linienführung der Fahrbahn bleibt imWaldbereich (südlich der Bücke) unverändertund der Rad- und Gehweg wird, abgegrenztdurch einen Grünstreifen, westseitig derFahrbahn bis zur Kreuzstrasse geführt.

Gemäss detailliertem Kostenvoranschlag istmit Gesamtaufwendungen von CHF 2,8 Milli-onen zu rechnen, wovon die Politische Ge-meinde gemäss Baudepartement einen An-teil von CHF 540000.– übernehmen müsste.

Antrag:Der Gemeinderat beantragt:1. Für die Fahrbahnsanierung und den Bau

eines Radweges Sirnach–Gloten–Kreuz-strasse sei ein Kredit von CHF 540000.–zu bewilligen.

insbesondere wegen der grossen Steigungvon ca. 8% südlich von Gloten und der teil-weise schlechten Linienführung. Im Baupro-jekt ist vorgesehen, die Steigung auf ca. 6%zu verringern und damit die Fahrbahn auf ca.150 Metern Länge tiefer zu legen und gleich-zeitig die zwei gefährlichen, unfallträchtigenKurven auszubauen. Der Radweg verläuft pa-rallel zum neuen Fahrbahnrand, abgetrenntdurch einen 1.25 m breiten Grünstreifen.

Damit die sanierte Strecke nicht attraktiverwird und zusätzlicher Individualverkehr ausdem Gebiet Wil-Süd durch die Dörfer zum A1Anschluss Münchwilen/Sirnach geführt wer-den muss, wird vorläufig auf einen Brücken-ersatz verzichtet, bis die Verkehrsproblemein diesem Gebiet besser gelöst sind. Zur Ent-lastung des Dorfes Sirnach bleibt nur zu hof-fen, dass die Brücke der enormen Belastungnoch einige Jahre standhält. Zu einem späte-ren Zeitpunkt wird man allerdings um einenBrücken-Neubau nicht herumkommen. Dannsoll die neue Brücke gleichzeitig mit einemca. 3 m breiten Rad- und Gehweg versehenwerden. Bis es jedoch soweit ist, werden dieRadfahrer auf einem separaten Radstreifenüber die heutige Brücke geführt und der Mo-

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3Traktandum

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4Traktandum BUDGET 2004

Der Politischen Gemeinde

Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimm-bürger

Laufende RechnungZum ersten Mal unterbreiten wir Ihnen dasBudget für das kommende Jahr bereits imHerbst des laufenden Jahres. Damit diesesZiel erreicht werden konnte, begannen dieVerwaltung sowie die Finanzkommission be-reits nach den Sommerferien, sich mit den Er-trägen und Aufwendungen für das kommen-de Jahr zu befassen. Erschwerend war, dassvon der Laufenden Rechnung 2003 erst einhalbes Jahr gebucht war. Das heisst, dass sehrviele Budgetpositionen hochgerechnet oderabgeschätzt werden mussten.

Die Finanzkommission wie auch der Gemein-derat haben viel Zeit für die Budgetberatungaufgewendet. In sämtlichen Sachbereichenwurde Zurückhaltung geübt. Positionen wur-den hinterfragt und in Teilbereichen wurdenGespräche geführt und klare Richtlinien er-teilt, damit die Kosten nicht davonlaufen.Anschliessend wurde der Voranschlag 2004sämtlichen Parteien zur Vernehmlassung zu-gestellt. Danach wurde in einer gemeinsa-men Sitzung mit der Finanzkommission, denPolitischen Parteien und der Schulbehördeeine Aussprache betreffend dem Budget2004 geführt. Viele Fragen konnten kompe-tent beantwortet werden und Anregungenwurden entgegengenommen. Das vorliegen-de Budget 2004 kann somit als gemeinsamesWerk der Politischen Parteien, des Gemein-derates aber auch der Verwaltung bezeich-net werden.

Das Budget 2004 wird wieder in Kurzformgehalten. Möchten Sie mehr über den Vor-anschlag erfahren, so haben Sie die Möglich-keit diesen von unserer Homepage www.sir-nach.ch, im Online-Schalter in der Rubrik«Finanzbuchhaltung», Budgetdetails im PDF-Format herunterzuladen.

Interessierte Personen, welche über keinenInternet-Zugang verfügen, können das de-taillierte Budget 2004 bei der Gemeindever-waltung bestellen (071 969 34 34).

Das Budget 2004 sieht Aufwendungen vonCHF10559130.– und Erträge von insgesamtCHF10381300.– vor, was einen Aufwand-überschuss von CHF 177830.– ergibt.

Trotz Rückschlag beantragt Ihnen der Ge-meinderat eine Senkung des Steueransatzesum zwei Prozent auf neu 56 Prozent.

InvestitionsbudgetDas Investitionsbudget 2004 sieht Nettoinves-titionen von CHF 900000.– vor.Details finden Sie unter www.sirnach.ch.Über nicht gebundene Investitionen wird ge-mäss Traktandenliste einzeln abgestimmt.

Anträge:1. Dem Budget 2004, mit Einnahmen von

CHF10381300.– und Aufwendungenvon CHF10559130.– und einem um 2Prozent reduzierten Steuerfuss von neu56 Prozent für die Politische GemeindeSirnach, sei zuzustimmen.

2. Dem Investitionsbudget 2004, mit Ein-nahmen von CHF1646000.– und Ausga-ben von CHF2546000.–, was eine Netto-investition von CHF900000.– ergibt, seizuzustimmen.

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4Traktandum

Im Überblick:

Laufende RechnungErtrag Fr. 10 381 300.—. /. Aufwand Fr. 10 559 130.—Aufwandüberschuss Fr. 177 830.—

InvestitionsrechnungEinnahmen Fr. 1 646 000.—. /. Ausgaben Fr. 2 546 000.—Nettoinvestitionen Fr. 900 000.—

FinanzierungsausweisNettoinvestitionen Fr. 900 000.—. /. Abschreibungen Fr. 653 000.—. /. Aufwandüberschuss Fr. 177 830.—Voraussichtliche Neuverschuldung Fr. 424 830.—

Abweichungen Budget 2003/2004

Die folgenden Abweichungen vom Budget 2003 zum Budget 2004 beeinflussen den Gewinnoder Verlust der Laufenden Rechnung positiv (Mehrertrag/Minderaufwand) oder negativ(Mehraufwand/Minderertrag):

Bereiche Positiv + / Negativ - Grössere Abweichungen

0 Allgemeine Verwaltung - 152 400 - 41 000 Gemeindeverwaltung Bezugsprovisionen- 30 000 Bauverwaltung GIS-Software- 21 000 Gemeindehaus Renovation 1. OG+ 12 000 Altes Gemeindehaus- 18 000 Obermatt Heizungssanierung- 37 000 Flurhof Feuerschutz-Auflage- 5 000 Schützenhaus- 6 000 Mehrzweckhalle Busswil

1 Öffentliche Sicherheit + 31 050 + 30 000 Rechtspflege Besoldungen3 Kultur + Freizeit + 57 000 + 44 000 Kultur-Förderung/Freizeit

+ 10 000 Denkmalpflege, Heimatschutz4 Gesundheit - 28 600 - 18 000 Spitex

- 20 000 Beitrag BAD+ 8 500 Übrige Krankheitsbekämpfung

5 Soziale Wohlfahrt - 279 280 - 50 000 Prämienverbilligung- 108 000 Ergänzungsleistungen AHV/IV- 57 000 Jugendschutz- 57 000 Öffentliche Sozialhilfe- 7 000 Gemeindeanteil Jahresarbeitsplätze

6 Verkehr + 81 900 + 45 000 Kantonsstrassen+ 65 000 Gemeindestrassen- 30 000 Nahverkehrsbetriebe

7 Umwelt + Raumordnung - 1008 Volkswirtschaft + 12 300 + 10 000 Industrie, Gewerbe und Handel

BUDGET 2004

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4Traktandum 9 Finanzen + Steuern + 291 500 +331 000 Gemeindesteuern+ 37 000 Liegenschaften-/Grundstückgewinn-

steuern+ 31 000 Zinsen und Emissionskosten- 15 000 Haus Kienle, Winterthurerstrasse 14- 10 000 Haus Ruess, Winterthurerstrasse 21+136 000 Abschreibungen- 217 000 Neutraler Ertrag/Landverkauf

Vergleich Budget 2003/2004in 1000 Franken

Steuerfussentwicklung 1997–2008

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4TraktandumAufwand Budget 2004 nach Bereichen

Ertrag Budget 2004 nach Bereichen

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7Traktandum

Budgetdetails finden Sie unter www.sirnach.ch im Online-Schalter

4Traktandum Detailbudget

Die Budgetangaben in dieser Botschaft beschränken sich erneut aus Gründen des Um-fangs, der Übersichtlichkeit und der Kosten auf die Zusammenfassung der einzelnenHauptgruppen.Interessierten Stimmberechtigten steht die detaillierte Budgetversion 2004 als PDF-Dateiunter:

www.sirnach.ch

Rubrik: Online-SchalterAuswahl: FinanzbuchhaltungDatei: Budget 2004; Laufende Rechnung

Budget 2004; InvestitionsrechnungBudget 2004; Bemerkungen

zum Herunterladen im Internet zur Verfügung. Sollten Sie keinen Internetzugang ha-ben, rufen Sie uns an (071 969 34 34) oder kommen Sie einfach bei uns vorbei. AufWunsch stellen wir Ihnen gerne ein detailliertes Budget zu.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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7TraktandumZUSAMMENZUG LAUFENDE RECHNUNG

Voranschlag 2004 Voranschlag 2003 Rechnung 2002Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

Laufende Rechnung

0 Allgemeine Verwaltung 2 320 280.— 1 043 600.— 2 161 180.— 1 036 900.— 2 319 517.26 1 074 674.20Saldo 1 276 680.— 1 124 280.— 1 244 843.06

1 Öffentliche Sicherheit 984 800.— 541 800.— 1 027 350.— 553 300.— 1 113 072.35 681 723.20Saldo 443 000.— 474 050.— 431 349.15

3 Kultur und Freizeit 343 100.— 43 500.— 356 600.— —.— 410 472.45 —.—Saldo 299 600.— 356 600.— 410 472.45

4 Gesundheit 271 500.— 1 100.— 242 900.— 1 100.— 212 829.15 2 000.—Saldo 270 400.— 241 800.— 210 829.15

5 Soziale Wohlfahrt 2 939 750.— 1 133 500.— 2 654 470.— 1 127 500.— 2 838 604.50 1 316 770.15Saldo 1 806 250.— 1 526 970.— 1 521 834.35

6 Verkehr 900 900.— 22 000.— 982 800.— 22 000.— 841 483.70 22 442.—Saldo 878 900.— 960 800.— 819 041.70

7 Umwelt und Raumordnung 1 578 300.— 1 310 000.— 1 280 000.— 1 011 800.— 1 449 199.80 1 104 750.85Saldo 268 300.— 268 200.— 344 448.95

8 Volkswirtschaft 113 000.— 129 800.— 119 400.— 123 900.— 120 314.20 265 197.55Saldo 16 800.— 4 500.— 144 883.35

9 Finanzen und Steuern 1 107 500.— 6 156 000.— 1 217 700.— 5 974 700.— 1 163 746.86 6 713 060.25Saldo 5 048 500.— 4 757 000.— 5 549 313.39

Total Aufwand 10 559 130.— 10 042 400.— 10 469 240.27Total Ertrag 10 381 300.— 9 851 200.— 11 180 618.20

Aufwandüberschuss 177 830.— 191 200.—Ertragsüberschuss 711 377.93

Budgetdetails finden Sie unter www.sirnach.ch im Online-Schalter

4Traktandum

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7Traktandum

Budgetdetails finden Sie unter www.sirnach.ch im Online-Schalter

4Traktandum 0 ALLGEMEINE VERWALTUNG

Voranschlag 2004 Voranschlag 2003 Rechnung 2002Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

Laufende Rechnung

0 Allgemeine Verwaltung 2 320 280.— 1 043 600.— 2 161 180.— 1 036 900.— 2 319 517.26 1 074 674.20Saldo 1 276 680.— 1 124 280.— 1 244 843.06

011 Gemeindeversammlung,Abstimmungen, Wahlen 99 000.— 22 000.— 74 000.— —.— 56 505.65 —.—Saldo 77 000.— 74 000.— 56 505.65

012 Gemeinderat 112 900.— 1 000.— 112 700.— 1 000.— 111 509.30 1 715.—Saldo 111 900.— 111 700.— 109 794.30

020 Gemeindeverwaltung 1 253 200.— 605 400.— 1 243 000.— 636 400.— 1 317 756.61 657 993.20Saldo 647 800.— 606 600.— 659 763.41

029 Bauverwaltung 405 700.— 67 000.— 372 100.— 67 000.— 373 219.45 80 755.—Saldo 338 700.— 305 100.— 292 464.45

030 Leistungen für Pensionierte 4 200.— 1 400.— 4 200.— 1 400.— 4 200.— 1 356.60Saldo 2 800.— 2 800.— 2 843.40

091 Gemeindehaus 104 100.— 121 500.— 78 100.— 116 900.— 102 093.85 121 414.85Saldo 17 400.— 38 800.— 19 321.—

092 Gemeindezentrum Dreitannen 189 600.— 86 900.— 181 300.— 78 800.— 184 805.80 76 949.15Saldo 102 700.— 102 500.— 107 856.65

093 Altes Gemeindehaus 15 250.— 37 000.— 24 750.— 34 000.— 17 332.45 32 280.—Saldo 21 750.— 9 250.— 14 947.55

094 Obermatt 33 500.— 27 300.— 15 500.— 27 300.— 13 312.30 26 730.—Saldo 6 200.— 11 800.— 13 417.70

095 Flurhof 56 000.— 56 200.— 18 500.— 56 200.— 62 084.20 55 584.—Saldo 200.— 37 700.— 6 500.20

096 Schützenhaus/Pistolenstand 11 300.— 500.— 5 800.— 500.— 39 481.75 510.—Saldo 10 800.— 5 300.— 38 971.75

097 Gemeindeschürli Wiezikon 12 330.— 7 000.— 14 330.— 7 000.— 12 470.90 8 896.40Saldo 5 330.— 7 330.— 3 574.50

098 Mehrzweckhalle Busswil 21 500.— 2 000.— 15 400.— 2 000.— 23 052.10 2 050.—Saldo 19 500.— 13 400.— 21 002.10

099 Feuerwehrdepot Wiezikon 1 700.— 8 400.— 1 500.— 8 400.— 1 692.90 8 440.—Saldo 6 700.— 6 900.— 6 747.10

BEMERKUNGEN UND ABWEICHUNGEN ZUM VORANSCHLAG 2004/2003020 Gemeindeverwaltung

Weniger Steuerbezugsprovisionen (tieferer Steuerfuss, weniger Steuern früherer Jahre)CHF 40000.– Minderaufwand

029 BauverwaltungAnschaffung GIS-SoftwareCHF 30000.– Mehraufwand

091 GemeindehausRenovation Büros 1. OGCHF 20000.– Minderertrag

093 Altes GemeindehausDachsanierung abgeschlossenCHF 10000.– Mehrertrag

094 ObermattHeizungssanierungCHF 18000.– Mehraufwand

095 FlurhofFeuerschutz-Auflage JugendtreffCHF 38000.– Mehraufwand

096 Schützenhaus/PistolenstandReparatur ScheibenstandCHF 5000.– Mehraufwand

098 Mehrzweckhalle BusswilErhöhte Abwartbesoldung VSGSCHF 6000.– Mehraufwand

Page 25: Rechnung PG 2004 - Sirnach

23

7Traktandum1 ÖFFENTLICHE SICHERHEIT

3 KULTUR UND FREIZEIT

Voranschlag 2004 Voranschlag 2003 Rechnung 2002Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

Laufende Rechnung

1 Öffentliche Sicherheit 984 800.— 541 800.— 1 027 350.— 553 300.— 1 113 072.35 681 723.20Saldo 443 000.— 474 050.— 431 349.15

100 Grundbuch, Mass und Gewicht 51 200.— 15 000.— 77 500.— 39 700.— 105 827.15 54 093.55Saldo 36 200.— 37 800.— 51 733.60

101 Rechtspflege 469 300.— 150 000.— 489 550.— 140 000.— 497 687.70 203 002.70Saldo 319 300.— 349 550.— 294 685.—

140 Feuerwehr (Spezialfinanzierung) 357 300.— 357 300.— 354 100.— 354 100.— 391 240.25 391 240.25Saldo

150 Militär 5 200.— —.— 5 000.— —.— 11 026.50 —.—Saldo 5 200.— 5 000.— 11 026.50

160 Zivilschutz 101 800.— 19 500.— 101 200.— 19 500.— 107 290.75 33 386.70Saldo 82 300.— 81 700.— 73 904.05

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Voranschlag 2004 Voranschlag 2003 Rechnung 2002Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

Laufende Rechnung

3 Kultur und Freizeit 343 100.— 43 500.— 356 600.— —.— 410 472.45 —.—Saldo 299 600.— 356 600.— 410 472.45

300 Kultur-Förderung / Freizeit 118 400.— 6 000.— 156 400.— —.— 181 889.60 —.—Saldo 112 400.— 156 400.— 181 889.60

310 Denkmalpflege und Heimatschutz 39 500.— 34 5000.— 15 000.— —.— 18 588.95 —.—Saldo 5 000.— 15 000.— 18 588.95

320 Massenmedien 55 000.— 3 000.— 55 000.— —.— 76 540.10 —.—Saldo 52 000.— 55 000.— 76 540.10

340 Sport 130 200.— —.— 130 200.— —.— 133 453.80 —.—Saldo 130 200.— 130 200.— 133 453.80

BEMERKUNGEN UND ABWEICHUNGEN ZUM VORANSCHLAG 2004/2003101 Rechtspflege

Besoldungsüberschneidung Pensionierung Amts-vormund fällt wegCHF 30000.– Minderaufwand

140 Feuerwehr (Spezialfinanzierung)Die Feuerwehr finanziert sich mit der zweckge-bundenen Feuerwehrersatzabgabe selber. Diesebeträgt 10% der einfachen Steuer, mind.CHF50.–, max. CHF350.–. Ausgleich der Rechnungzu Lasten der Spezialfinanzierung Feuerwehr.

BEMERKUNGEN UND ABWEICHUNGEN ZUM VORANSCHLAG 2004/2003300 Kultur-Förderung/Freizeit

Jugendtreff neu unter Konto 540 Jugendschutz CHF 45 000.– Minderaufwand

340 SportDer Amortisationsbeitrag für das Parkbad ist nochbis ins 2009 geschuldet.

4Traktandum

Page 26: Rechnung PG 2004 - Sirnach

24

7Traktandum

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4Traktandum 4 GESUNDHEIT

Voranschlag 2004 Voranschlag 2003 Rechnung 2002Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

Laufende Rechnung

4 Gesundheit 271 500.— 1 100.— 242 900.— 1 100.— 212 829.15 2 000.—Saldo 270 400.— 241 800.— 210 829.15

410 Pflegeheim 52 000.— —.— 52 000.— —.— 58 467.80 —.—Saldo 52 000.— 52 000.— 58 467.80

440 Ambulante Krankenpflege 179 000.— —.— 161 700.— —.— 126 277.60 —.—Saldo 179 000.— 161 700.— 126 277.60

450 Alkohol- und Drogenmissbrauch 39 000.— —.— 19 200.— —.— 19 077.— —.—Saldo 39 000.— 19 200.— 19 077.—

459 Übrige Krankheitsbekämpfung —.— —.— 8 500.— —.— 7 171.75 —.—Saldo 8 500.— 7 171.75

470 Lebensmittelkontrolle 1 500.— 1 100.— 1 500.— 1 100.— 1 835.— 2 000.—Saldo 400.— 400.— 165.—

BEMERKUNGEN UND ABWEICHUNGEN ZUM VORANSCHLAG 2004/2003440 Ambulante Krankenpflege

Mehraufwand SpitexCHF 18 000.– Mehraufwand

450 Alkohol- und DrogenmissbrauchVerdopplung des GemeindebeitragesCHF 20 000.— Mehraufwand

459 Übrige KrankheitsbekämpfungBeitrag Tageselternverein neu unter Konto 540JugendschutzCHF 8500.– Minderaufwand

Page 27: Rechnung PG 2004 - Sirnach

25

7Traktandum5 SOZIALE WOHLFAHRT

Voranschlag 2004 Voranschlag 2003 Rechnung 2002Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

Laufende Rechnung

5 Soziale Wohlfahrt 2 939 750.— 1 133 500.— 2 654 470.— 1 127 500.— 2 838 604.50 1 316 770.15Saldo 1 806 250.— 1 526 970.— 1 521 834.35

500 Sozialversicherung Allgemein 27 900.— 9 000.— 27 650.— 9 000.— 26 618.90 10 056.—Saldo 18 900.— 18 650.— 16 562.90

520 Krankenversicherung 300 000.— —.— 250 000.— —.— 306 917.90 —.—Saldo 300 000.— 250 000.— 306 917.90

530 Ergänzungsleistungen AHV/ IV 585 000.— —.— 477 000.— —.— 491 101.— —.—Saldo 585 000.— 477 000.— 491 101.—

540 Jugendschutz 57 200.— —.— —.— —.— —.— —.—Saldo 57 200.—

581 Öffentliche Sozialhilfe 1 949 400.— 1 124 500.— 1 886 200.— 1 118 500.— 2 003 601.20 1 306 714.15Saldo 824 900.— 767 700.— 696 887.05

582 Arbeitsamt 20 250.— —.— 13 620.— —.— 10 365.50 —.—Saldo 20 250.— 13 620.— 10 365.50

BEMERKUNGEN UND ABWEICHUNGEN ZUM VORANSCHLAG 2004/2003520 Krankenversicherung

9,8% von 3,1 Mio.CHF 50000.– Mehraufwand

530 Ergänzungsleistungen AHV/IVErhöhung um 19% bezogen auf das Jahr 2002CHF 108000.– Mehraufwand

540 JugendschutzNeuer Bereich mit Beiträgen Jugendtreff, Tagesel-ternverein, KinderkrippeCHF 57000.– Mehraufwand

581 Öffentliche SozialhilfeErhöhter UnterstützungsbedarfCHF 55000.– Mehraufwand

582 ArbeitsamtGemeindeanteil Jahresarbeitsplätze schwer vor-hersehbarCHF 7000.– Mehraufwand

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4Traktandum

Page 28: Rechnung PG 2004 - Sirnach

26

7Traktandum

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4Traktandum 6 VERKEHR

Voranschlag 2004 Voranschlag 2003 Rechnung 2002Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

Laufende Rechnung

6 Verkehr 900 900.— 22 000.— 982 800.— 22 000.— 841 483.70 22 442.—Saldo 878 900.— 960 800.— 819 041.70

610 Kantonsstrassen —.— —.— 45 000.— —.— 6 500.— —.—Saldo 45 000.— 6 500.—

620 Gemeindestrassen 736 900.— 19 000.— 803 800.— 19 000.— 705 460.40 19 460.—Saldo 717 900.— 784 800.— 686 000.40

650 Öffent. regionaler Personenverkehr 134 000.— 3 000.— 134 000.— 3 000.— 129 523.30 2 982.—Saldo 131 000.— 131 000.— 126 541.30

651 Nahverkehrsbetriebe 30 000.— —.— —.— —.— —.— —.—Saldo 30 000.—

BEMERKUNGEN UND ABWEICHUNGEN ZUM VORANSCHLAG 2004/2003610 Kantonsstrassen

Ausbau Trottoir Winterthurerstrasse abgeschlossenCHF 45000.– Minderaufwand

620 GemeindestrassenWeniger Beleuchtungserneuerungen, neue interneVerrechnung Abwasser, tieferer Unterhalt durchDritteCHF 70 000.– Minderaufwand

651 Nahverkehrsbetriebe (neues Konto)2 BuswartehäuschenCHF 30 000.– Mehraufwand

Page 29: Rechnung PG 2004 - Sirnach

27

7Traktandum7 UMWELT UND RAUMORDNUNG

Voranschlag 2004 Voranschlag 2003 Rechnung 2002Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

Laufende Rechnung

7 Umwelt und Raumordnung 1 578 300.— 1 310 000.— 1 280 000.— 1 011 800.— 1 449 199.80 1 104 750.85Saldo 268 300.— 268 200.— 344 448.95

700 Wasser 51 900.— 2 100.— 46 000.— 2 100.— 67 721.55 10 233.—Saldo 49 800.— 43 900.— 57 488.55

710 Abwasserbeseitigung 975 500.— 975 500.— 675 000.— 675 000.— 758 140.30 758 140.30(Spezialfinanzierung) Saldo

720 Abfallbeseitigung 268 900.— 268 900.— 257 700.— 257 700.— 262 107.05 262 107.05(Spezialfinanzierung) Saldo

740 Friedhof und Bestattung 191 500.— 10 000.— 212 200.— 25 000.— 205 922.65 16 600.—Saldo 181 500.— 187 200.— 189 322.65

750 Gewässerverbauungen 16 000.— —.— 16 000.— —.— 49 643.30 —.—Saldo 16 000.— 16 000.— 49 643.30

780 Übriger Umweltschutz 28 500.— 33 000.— 24 300.— 31 500.— 27 590.60 33 206.50Saldo 4 500.— 7 200.— 5 615.90

790 Raumordnung 46 000.— 20 500.— 48 800.— 20 500.— 78 074.35 24 464.—Saldo 25 500.— 28 300.— 53 610.35

BEMERKUNGEN UND ABWEICHUNGEN ZUM VORANSCHLAG 2004/2003710 Abwasserbeseitigung

(Spezialfinanzierung)Bau und Betrieb von Abwasseranlagen sind durchBeiträge und Gebühren kostendeckend zufinanzieren. Dafür werden keine Steuergelderverwendet. Der Abwasserpreis bleibt vorläufigmit Fr. 1.70/m3 . /. 10% Bonus unverändert.Neu wurde ab dem 1.7.2003 eine zusätzlicheAbwassergrundgebühr eingeführt – Mehrertragrund CHF 300000.– zugunsten DefizitsaldoAbwasser von rund 2 Mio. Franken.CHF 300000.– Mehrertrag

720 Abfallbeseitigung(Spezialfinanzierung)Die Abfallbeseitigung ist ebenfalls eine Spezialfi-nanzierung. Sie wird mit Gebühren und Beiträgenfinanziert (Entsorgungs-, Sackgebühr).CHF 10000.– Mehraufwand/Mehrertrag

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4Traktandum

Page 30: Rechnung PG 2004 - Sirnach

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7Traktandum

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4Traktandum 8 VOLKSWIRTSCHAFT

Voranschlag 2004 Voranschlag 2003 Rechnung 2002Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

Laufende Rechnung

8 Volkswirtschaft 113 000.— 129 800.— 119 400.— 123 900.— 120 314.20 265 197.55Saldo 16 800.— 4 500.— 144 883.35

801 Landwirtschaft, Betriebs- und Bodenverbesserungen 500.— —.— 500.— —.— 180.— —.—Saldo 500.— 500.— 180.—

804 Pflanzenbau 15 600.— 2 000.— 15 600.— 2 000.— 17 799.05 14 659.05Saldo 13 600.— 13 600.— 3 140.—

809 Unterhalt Flur- und Waldstrassen,Entwässerungsanlagen 10 000.— —.— 10 000.— —.— 8 676.15 —.—Saldo 10 000.— 10 000.— 8 676.15

810 Forstwirtschaft 27 200.— —.— 27 200.— —.— 26 690.10 —.—Saldo 27 200.— 27 200.— 26 690.10

820 Jagd- und Fischpacht 6 900.— 13 800.— 7 400.— 13 900.— 6 475.— 13 788.50Saldo 6 900.— 6 500.— 7 313.50

830 Tourismus 35 800.— 34 000.— 31 700.— 28 000.— 34 660.— 36 750.—Saldo 1 800.— 3 700.— 2 090.—

840 Industrie, Gewerbe, Handel 17 000.— —.— 27 000.— —.— 25 833.90 —.—Saldo 17 000.— 27 000.— 25 833.90

860 Elektrizität —.— 80 000.— —.— 80 000.— —.— 200 000.—Saldo 80 000.— 80 000.— 200 000.—

BEMERKUNGEN UND ABWEICHUNGEN ZUM VORANSCHLAG 2004/2003840 Industrie, Gewerbe, Handel

Infostelen bei den Ortseingängen wurdenrealisiertCHF 10000.– Minderaufwand

Page 31: Rechnung PG 2004 - Sirnach

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7Traktandum9 FINANZEN UND STEUERN

Voranschlag 2004 Voranschlag 2003 Rechnung 2002Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

BEMERKUNGEN UND ABWEICHUNGEN ZUM VORANSCHLAG 2004/2003900 Gemeindesteuern

Steuerfusssenkung um 2% von 58 auf neu 56%.Steuermehrertrag infolge Steuerkraftzunahmeund Steuern früherer Jahre.CHF 330 000.– Mehrertrag

931 Gemeindeanteile an kantonalen SteuernMehr Liegenschaften- und Grundstücksgewinn-steuern.CHF 37 000.– Mehrertrag

940 Zinsen und EmissionskostenTiefere Passivzinsen sowie Zinsmehreinnahmenauf Vorschüssen der SpezialfinanzierungenCHF 30000.– Minderaufwand/Mehrertrag

943 Haus «Kienle», Winterhurerstrasse 14Sanierung Kreuzstöcke und JalousielädenCHF 15 000.– Mehraufwand

944 Haus «Ruess», Winterthurerstrasse 21Erhöhung Einlage in ErneuerungsfondsCHF 10 000.– Mehraufwand

945 Parkplatz Wilerstrasse (Spezialfinanzierung)Separate Kontoführung der Mietzinseinnahmenals SpezialfinanzierungCHF 6000.– Mehrertrag

990 AbschreibungenAbschreibungen gemäss FinanzplanCHF 136000.– Minderaufwand

995 Neutrale Aufwendungen und ErträgeNeutraler Ertrag Landverkauf Frecht gemäss FinanzplanCHF 217000.– Minderertrag

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Laufende Rechnung

9 Finanzen und Steuern 1 107 500.— 6 156 000.— 1 217 700.— 5 974 700.— 1 163 746.86 6 713 060.25Saldo 5 048 500.— 4 757 000.— 5 549 313.39

900 Gemeindesteuern 56 000.— 5 189 000.— 50 000.— 4 852 000.— 56 271.70 5 979 867.45Saldo 5 133 000.— 4 802 000.— 5 923 595.75

931 Gemeindeanteile ankantonalen Steuern —.— 347 000.— —.— 310 000.— —.— 320 272.35Saldo 347 000.— 310 000.— 320 272.35

933 Gemeindeanteile ankantonalen Gebühren 12 000.— 22 000.— 12 300.— 22 600.— 14 019.75 37 856.—Saldo 10 000.— 10 300.— 23 836.25

940 Zinsen und Emissionskosten 220 200.— 129 000.— 230 100.— 107 600.— 235 212.71 102 357.35Saldo 91 200.— 122 500.— 132 855.36

942 Liegenschaften Finanzvermögen —.— 20 000.— 10 000.— 31 000.— —.— 20 612.40Saldo 20 000.— 21 000.— 20 612.40

943 Haus «Kienle»,Winterthurerstr. 14 45 000.— 38 000.— 24 000.— 32 500.— 30 493.80 38 579.40Saldo 7 000.— 8 500.— 8 085.60

944 Haus «Ruess»,Winterthurerstr. 21 115 300.— 205 000.— 102 300.— 202 000.— 110 771.40 203 515.30Saldo 89 700.— 99 700.— 92 743.90

945 Parkplatz Wilerstrasse 6 000.— 6 000.— —.— —.— —.— —.—(Spezialfinanzierung)Saldo

990 Abschreibungen 653 000.— —.— 789 000.— —.— 716 977.50 —.—Saldo 653 000.— 789 000.— 716 977.50

995 Neutrale Aufwendungenund Erträge —.— 200 000.— —.— 417 000.— —.— 10 000.—Saldo 200 000.— 417 000.— 10 000.—

Total Aufwand 10 559 130.— 10 042400.— 10 469 240.27Total Ertrag 10 381 300.— 9 851 200.— 11 180 618.20

Aufwandüberschuss 177 830.— 191 200.—Ertragsüberschuss 711 377.93

4Traktandum

Page 32: Rechnung PG 2004 - Sirnach

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7Traktandum

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4Traktandum ZUSAMMENZUGINVESTITIONSRECHNUNG

Voranschlag 2004 Voranschlag 2003 Rechnung 2002Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen

Investitionsrechnung

0 Allgemeine Verwaltung —.— —.— 130 000.— —.— —.— —.—Saldo 130 000.—

6 Verkehr 1 840 000.— 830 000.— 1 210 000.— 230 000.— 1 430 524.75 1 178 234.55Saldo 1 010 000.— 980 000.— 252 290.20

7 Umwelt und Raumordnung 696 000.— 416 000.— 527 000.— 527 000.— 684 308.45 684 308.45Saldo 280 000.—

9 Finanzen und Steuern 10 000.— 1 300 000.— 10 000.— 1 120 000.— 1 125 023.80 1 377 314.—Saldo 1 290 000.— 1 110 000.— 252 290.20

Total Investitionsausgaben 2 546 000.— 1 877 000.— 3 239 857.—Total Investitionseinnahmen 2 546 000.— 1 877 000.— 3 239 857.—

Page 33: Rechnung PG 2004 - Sirnach

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7Traktandum7Traktandum

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4TraktandumINVESTITIONSRECHNUNG

Voranschlag 2004 Voranschlag 2003 Rechnung 2002Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen

Investitionsrechnung

0 Allgemeine Verwaltung —.— —.— 130 000.— —.— —.— —.—Saldo 130 000.—

092 Gemeindezentrum Dreitannen —.— —.— 130 000.— —.— —.— —.—Saldo 130 000.—

6 Verkehr 1 840 000.— 830 000.— 1 210 000.— 230 000.— 1 430 524.75 1 178 234.55Saldo 1 010 000.— 980 000.— 252 290.20

610 Kantonsstrassen 300 000.— —.— 107 000.— —.— —.— —.—Saldo 300 000.— 107 000.—

620 Gemeindestrassen 1 280 000.— 830 000.— 1 103 000.— 230 000.— 1 430 524.75 1 178 234.55Saldo 450 000.— 873 000.— 252 290.20

650 Öffentlicher regionaler Personenverkehr 260 000.— —.— —.— —.— —.— —.—Saldo 260 000.—

7 Umwelt und Raumordnung 696 000.— 416 000.— 527 000.— 527 000.— 684 308.45 684 308.45Saldo 280 000.—

710 Abwasserbeseitigung (Spezialfinanzierung) 416 000.— 416 000.— 527 000.— 527 000.— 627 465.45 627 465.45Saldo

720 Abfallbeseitigung (Spezialfinanzierung) —.— —.— —.— —.— 56 843.— 56 843.—Saldo

740 Friedhof und Bestattung 280 000.— —.— —.— —.— —.— —.—Saldo 280 000.—

9 Finanzen und Steuern 10 000.— 1 300 000.— 10 000.— 1 120 000.— 1 125 023.80 1 377 314.—Saldo 1 290 000.— 1 110 000.— 252 290.20

942 Liegenschaften Finanzvermögen 10 000.— 400 000.— 10 000.— 790 000.— 38 023.80 4 800.—Saldo 390 000.— 780 000.— 33 223.80

999 Abschluss —.— 900 000.— —.— 330 000.— 1 087 000.— 1 372 514.—Saldo 900 000.— 330 000.— 285 514.—

Total Investitionsausgaben 2 546 000.— 1 877 000.— 3 239 857.—Total Investitionseinnahmen 2 546 000.— 1 877 000.— 3 239 857.—

BEMERKUNGEN UND ABWEICHUNGEN ZUM VORANSCHLAG 2004/20030 Allgemeine Verwaltung092 Gemeindezentrum Dreitannen

Anschaffung der Akustikanlage im 2003 erfolgtCHF 130 000.– Minderaufwand

6 Verkehr610 Kantonsstrassen

Kostenbeteiligung Radweg Gloten Fr. 300000.–CHF 200000.– Mehraufwand

620 GemeindestrassenTrottoir Frauenfelderstrasse kostenneutral (2003nicht ausgeführt), Sanierung UnterdorfstrasseCHF150000.–, Ausbau Sonnhaldenstrasse nettoCHF300000.–, Erschliessung Frecht 3. EtappekostenneutralCHF 420000.– Mehrertrag

650 Öffentlicher regionaler PersonenverkehrBeitrag SBB PerronerhöhungCHF 260000.– Mehraufwand

7 Umwelt und Raumordnung710 Abwasserbeseitigung (Spezialfinanzierung)

Sanierung Kanalisation Wilerstrasse und Unter-dorfstrasse Sirnach CHF370000.–, Sanierung ARAFreudenau Wil wird im 2004 abgeschlossen, Sub-vention ARA Münchwilen CHF154000.– und GEPCHF50000.– erwartet.CHF 110000.– Minderaufwand

740 Friedhof und BestattungBeginn Sanierung der beiden FriedhöfeCHF 280000.– Mehraufwand

9 Finanzen und Steuern942 Liegenschaften Finanzvermögen

Landverkauf Frecht gemäss FinanzplanCHF 390000.– Minderertrag

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4Traktandum ARTENGLIEDERUNG

Voranschlag 2004 Voranschlag 2003 Rechnung 2002Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

Laufende Rechnung

3 Aufwand 10 559 130.— 10042400.— 10 469 240.2730 Personalaufwand 2 304 880.— 2 308 150.— 2 334 544.3031 Sachaufwand 2 887 300.— 2 842 800.— 3 230 076.1732 Passivzinsen 342 400.— 343 500.— 325 070.0533 Abschreibungen 716 000.— 848 000.— 777 461.2034 Anteile und Beiträge ohne

Zweckbindung 17 900.— 18 200.— 19 908.7535 Entschädigungen an

Gemeinwesen 522 300.— 513 800.— 531 346.1536 Eigene Beiträge 3 222 500.— 3 011 600.— 3 108 883.4537 Durchlaufende Beiträge 70 000.— 46 000.— 51 188.3538 Einlagen in Spezialfinanzierungen

und Stiftungen 413 350.— 103 350.— 83 696.2039 Interne Verrechnungen 62 500.— 7 000.— 7 065.65

4 Ertrag 10 381 300.— 9 851 200.— 11 180 618.2040 Steuern 5 546 000.— 5 173 500.— 6 310 811.3041 Regalien und Konzessionen 13 800.— 13 900.— 13 788.5042 Vermögenserträge 894 300.— 1 062 200.— 643 600.0543 Entgelte 3 083 300.— 2 825 400.— 3 110 009.0544 Beiträge ohne Zweckbindung 22 000.— 22 600.— 37 856.—45 Rückerstattungen von

Gemeinwesen 433 400.— 468 400.— 509 126.9046 Beiträge für eigene Rechnung 131 700.— 130 100.— 296 091.8547 Durchlaufende Beiträge 70 000.— 46 000.— 51 188.3548 Entnahmen aus Spezial-

finanzierungen und Stiftungen 107 900.— 85 700.— 183 146.2049 Interne Verrechnungen 78 900.— 23 400.— 25 000.—

Total Aufwand 10 559 130.— 10042400.— 10 469 240.27Total Ertrag 10 381 300.— 9 851 200.— 11 180 618.20Aufwandüberschuss 177 830.— 191 200.—Ertragsüberschuss 711 377.93

Page 35: Rechnung PG 2004 - Sirnach

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ARTENGLIEDERUNG

Voranschlag 2004 Voranschlag 2003 Rechnung 2002Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen

Investitionsrechnung

5 Investitionsausgaben 2 546 000.— 1 877 000.— 3 239 857.—50 Sachgüter 1 986 000.— 1 770 000.— 2 096 014.—55 Spezialfinanzierungen —.— —.— 56 843.—56 Eigene Beiträge 560 000.— 107 000.— —.—59 Passivierungen —.— —.— 1 087 000.—

6 Investitionseinnahmen 2 546 000.— 1 877 000.— 3 239 857.—60 Abgang von Sachgütern 400 000.— 790 000.— 4 800.—61 Nutzungsabgaben,

Vorteilsentgelte 140 000.— 140 000.— 170 000.—63 Rückerstattungen für Sachgüter 700 000.— 100 000.— 1 087 000.—64 Rückzahlung von

eigenen Beiträgen 153 900.— —.— 56 843.—65 Entnahmen aus

Spezialfinanzierungen 202 100.— 467 000.— 548 700.—66 Beiträge für eigene Rechnung 50 000.— 50 000.— —.—69 Aktivierungen 900 000.— 330 000.— 1 372 514.—

Total Investitionsausgaben 2 546 000.— 1 877 000.— 3 239 857 .—Total Investitionseinnahmen 2 546 000.— 1 877 000.— 3 239 857.—

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4Traktandum

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7 7Traktandum7Traktandum

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5TraktandumZweck

Eigentum

Umfang

Nachführung

REGLEMENT

UNTERHALTSREGLEMENT FLUR- UND WALDSTRASSEN SOWIE ENTWÄSSERUNGSANLAGEN

Im Zusammenhang mit der Auflösung der Unterhaltskorporationen Busswil und Sirnach–Wie-zikon sowie der damit verbundenen Übertragung der Aufgaben an die Politische GemeindeSirnach, legt Ihnen der Gemeinderat ein Unterhaltsreglement für die Flur- und Waldstrassensowie die Entwässerungsanlagen zur Genehmigung vor. Dieses Reglement wurde in einer Vor-prüfung durch das Landwirtschaftsamt des Kantons Thurgau als in Ordnung befunden.

UNTERHALTSREGLEMENT

Flur- und Waldstrassen sowie Entwässerungsanlagen

I. ZWECK, EIGENTUM UND UMFANG ARTIKEL 1 BIS 3

II. VORBEHALT WEITERER VORSCHRIFTEN ARTIKEL 4

III. ORGANISATION ARTIKEL 5 BIS 8

IV. DURCHFÜHRUNG ARTIKEL 9 BIS 15

V. FINANZIERUNG UND KOSTENVERTEILUNG ARTIKEL 16 BIS 21

VI. VOLLZUGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN ARTIKEL 22 BIS 29

I. Zweck, Eigentum und Umfang

Art. 1Die Politische Gemeinde Sirnach (nachfolgend Gemeinde ge-nannt) ist Rechtsnachfolgerin sämtlicher Korporationen desFlurwesens (gemäss Art. 29 dieses Reglementes) und besorgtin ihrem Gemeindegebiet den regelmässigen Unterhalt allerFlur- und Waldstrassen, Wege und Entwässerungsanlagen,soweit sie in den massgebenden Plänen eingetragen sind.

Art. 2Die Gemeinde ist Eigentümerin aller ausgemarkten Flur- undWaldstrassen, deren Entwässerungen sowie aller Entwässe-rungsanlagen, soweit diese Anlagen im Grundbuch nicht aufdas Eigentum von Bund, Kanton oder Privaten eingetragensind.

Art. 31 Die zu unterhaltenden Anlagen sind in einem Übersichts-

plan 1:5000 sowie in Entwässerungsplänen 1:1000 einzutra-gen. Diese Pläne sind zusammen mit dem Flächenverzeich-nis integrierender Bestandteil des Unterhaltsreglementes.

2 Die Pläne sind laufend nachzuführen.

Page 40: Rechnung PG 2004 - Sirnach

38

5Traktandum3 Der Gemeinderat kann auf Gesuch hin und unter gewissen

Bedingungen und Auflagen auch private Anlagen in dieUnterhaltspflicht übernehmen. Im Besonderen sind diesPrivatstrassen, welche die Funktion von Flur- und Waldstras-sen haben.

4 Unterhalten Eigentümer Strassen mit solchen Funktionenselber, so können ihnen angemessene Beiträge an die Kos-ten gewährt werden.

5 Erweisen sich Verbesserungen und Ergänzungen als not-wendig, so sind diese durch die Gemeinde auszuführen. Kos-tenbeteiligungen durch die nutzniessenden Grundeigen-tümer bleiben vorbehalten.

II Vorbehalt weiterer Vorschriften

Art. 4Neben dem vorliegenden Reglement sind für die Flur- undWaldstrassen sowie für die Entwässerungen folgende Rechts-grundlagen massgebend:• Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (SR 704)• Landwirtschaftsgesetz (SR910.1)• Gesetz über Flur und Garten (RB 913.1)• Gesetz über Strassen und Wege (RB 725.1)• Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (RB 210)• Waldgesetz (RB 921)• Meliorationsgesetz (RB 913.2)

III. Organisation

Art. 5Der Gemeinderat ist für den Vollzug dieses Reglementes ver-antwortlich. Insbesondere obliegen ihm:• Aufsicht über den Unterhalt sämtlicher in den massgeben-

den Plänen bezeichneten Anlagen und Sicherstellung dererFinanzierung;

• Vorbereitung und Vollzug der Beschlüsse der Gemeindever-sammlung, welche das Unterhaltsreglement betreffen;

• Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten und Drittper-sonen;

• Erlass von Weisungen und Abschluss von Rechtsgeschäftenüber die Benützung oder das Eigentum an den gemeinsa-men Anlagen.

Art. 61 Der Gemeinderat wählt für die Durchführung der Unter-

haltsaufgaben eine Unterhaltskommission von fünf Mitglie-dern.

2 Der Kommission hat ein Mitglied des Gemeinderates anzu-gehören und ein Vertreter des Forstes sowie mindestenszwei beitragspflichtige Grundeigentümer, nach Möglichkeitaus den ehemaligen Korporationsgebieten Sirnach undBusswil. Die Kommission bestimmt aus ihrer Mitte einen Prä-sidenten und einen Aktuar.

Private Anlagen

Beiträge an Unterhalt

Ergänzungen allgemein

Rechtsgrundlagen

Gemeinderat

Unterhaltskommission

Zusammensetzung

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5Traktandum

3 Die Unterhaltskommission ist für folgende Aufgaben zu-ständig und verantwortlich:• Organisation und Durchführung des Unterhalts gemäss

den Bestimmungen des Reglementes sowie den Beschlüs-sen der Gemeindeversammlung und des Gemeinderates;

• Erstellen eines jährlichen Budgets zu Handen des Gemein-derates über geplante Unterhaltsarbeiten;

• Prüfung von Gesuchen für neue Meliorationen oder fürdie Aufnahme von Anlagen, Strassen und Entwässerun-gen in den Unterhalt, die diesem Reglement noch nichtunterstellt sind, mit Antragstellung an den Gemeinderat.

• Nachführen der Übersichts- und Unterhaltspläne sowieder Flächenverzeichnisse.

Art. 7Rechnungsführung und Einzug der Grundeigentümerbeiträ-ge werden durch die Gemeindeverwaltung besorgt. Die Rech-nung des Unterhaltsfonds ist zusammen mit der ordentlichenGemeinderechnung von der Gemeindeversammlung zu ge-nehmigen.

Art. 8Das Landwirtschaftsamt des Kantons Thurgau (AbteilungOberaufsicht Strukturverbesserungen) und das Kantonsforst-amt üben die technische Oberaufsicht aus.

IV Durchführung

Art. 91 Die Gemeinde ist dem Regierungsrat gegenüber verant-

wortlich für Unterhalt und Instandstellung der mit Kantons-und Bundesbeiträgen ausgeführten Anlagen.

2 Die Unterhaltskommission ist verpflichtet, die gemeinsamenAnlagen durch jährliche Begehungen gesamthaft zu kon-trollieren. Im Wald haben die Kontrollen gemeinsam mitdem zuständigen Förster zu erfolgen.

Art. 10Die Organe der Gemeinde, die Vertreter der kantonalen Äm-ter und mit Arbeitsausführungen betraute Personen, habenjederzeit freien Zutritt zu sämtlichen Grundstücken und An-lagen.

Art. 111 Die Unterhaltskommission ordnet die periodisch wiederkeh-

renden und die ausserordentlichen Unterhaltsarbeiten an.Dringende Reinigungs- und Instandstellungsarbeiten sindsofort anzuordnen.

2 Die Unterhaltskommission kann beteiligte Grundeigentü-mer, Strassenmeister oder auch Unternehmer mit denUnterhaltsarbeiten beauftragen.

3 Für den Unterhalt der offenen Gewässer gilt das Wasser-baugesetz.

Aufgaben,

Zuständigkeit

Rechnungsführung

Oberaufsicht

Verantwortung

Kontrollen

Zutrittsrecht

Unterhaltsarbeiten

Autragserteilung

Offene Gewässer

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5Traktandum4 Die Grundeigentümer haben für die aus den Unterhaltsar-

beiten resultierenden Nachteile und Beeinträchtigungengrundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung. Für grös-sere Schäden während längerer Zeit kann der Gemeinderatauf Antrag der Unterhaltskommission jedoch eine angemes-sene Entschädigung beschliessen.

Art. 121 Der Standard im Strassenunterhalt richtet sich nach den Be-

dürfnissen der Grundeigentümer und der Öffentlichkeit. DieStrassen werden dazu entsprechend dem notwendigenStandard und Unterhaltsbedarf klassifiziert:

2 Strassen 1. Klasse: Wichtige Durchgangs- und Erschliessungs-strassen sowie Hofzufahrten, die in der Regel der Erschlies-sung mehrerer Grundeigentümer dienen und auch als Wan-derwege eine öffentliche Bedeutung haben. Entsprechendden Bedürfnissen der Benützung und Beanspruchung ist aufdiesen Strassen ein ordentlicher Unterhalt zu gewährleisten.

3 Strassen 2. Klasse: Wenig beanspruchte Strassen, zum Teil be-wachsene Feldwege, die meistens nur Parzellen eines Grund-eigentümers erschliessen. Auf diesen Strassen erfolgt ein be-schränkter Unterhalt, im Sinne der Erhaltung als Fahrweg.

4 Die Klassifizierung der Strassen wird von der Unterhalts-kommission festgelegt. Die Interessen der Anstösser sind da-bei zu berücksichtigen. Die Einstufung ist im Perimeterplaneinzutragen und im Klassifizierungs-Verzeichnis zu vermer-ken.

5 Auf Begehren der Anstösser können Strassen in eine andereKlasse eingeteilt werden. Bei Umteilung einer Strasse 2.Klasse in die 1. Klasse können die direkten Anstösser mit ei-nem ausserordentlichen Beitrag für einen Ausbau auf denStand der 1. Klasse-Strassen belastet werden. Der Gemein-derat legt den Kostenverteiler fest.

Art. 131 Die Grundeigentümer und Bewirtschafter sind gehalten, al-

les zu unterlassen, was zu einer Schädigung der gemeinsa-men Anlagen führen könnte und alles zu tun, was deren Be-stand sichert und den Unterhalt erleichtert.

2 Insbesondere sind sie verpflichtet:a) Die Weisungen des Gemeinderates und der Unterhalts-

kommission zu befolgen.b) Die Unterhaltskommission rechtzeitig zu benachrichti-

gen, wenn sich an den Anlagen Instandstellungsarbeitenoder Ergänzungen als notwendig erweisen.

c) Grabarbeiten, Abgrabungen und Auffüllungen innerhalbdes Entwässerungsperimeters ohne Genehmigung derUnterhaltskommission zu unterlassen. Es ist auch unter-sagt, eigenmächtig Leitungen zu öffnen oder neue Lei-tungen anzuschliessen.

d) Die Strassengrenzen zu respektieren. Bei der Ackerbestel-lung ist ab ausgemarkter Strassengrenze ein Abstand vonmindestens 0,5 m einzuhalten. Die Strassenbankette dür-fen nicht beschädigt werden, sie müssen mit Gras be-wachsen sein.

Schäden

Ausbaustandard der Strassen,

Klassifizierung

Strassen 1. Klasse

Strassen 2. Klasse

Klassifizierung

Klassenänderung

Pflichten der Grundeigentümer

und Bewirtschafter

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5Traktandume) Bei der Feldbestellung und bei der Ernte keine Wende-manöver auf den Strassen vorzunehmen. Diese sind aufder eigenen Parzelle auszuführen. Schäden an Strassen-banketten oder am Kieskoffer sind durch die Verursacherunverzüglich auf eigene Kosten zu beheben.

f) Die Strassen sofort zu reinigen, soweit bei Kulturarbeiteneine Verschmutzung unvermeidlich ist.

g) Die Marksteine so freizulegen oder sichtbar zu markie-ren, dass sie dauernd gut auffindbar bleiben.

h) Keine Bäume näher als 7m von Entwässerungsanlagen zupflanzen. Für Niederstammanlagen kann die Unterhalts-kommission Ausnahmen bewilligen.

i) Bei der Erstellung von Obstanlagen ist auf Entwässe-rungsanlagen Rücksicht zu nehmen. Für alle sich an Ent-wässerungsanlagen ergebenden Schäden und Beein-trächtigungen aus Erstellung und Betrieb von Obstanla-gen hat der Grundeigentümer vollumfänglich aufzukom-men.

j) Gehölze, Gebüsche und tiefwurzelnde Pflanzen in derNähe von Leitungen nachhaltend zu vernichten.

k) Beschädigungen und Verschmutzungen an Waldstrasseninkl. Holzlagerplätzen durch Holzschlag, Holzschleifenund Holztransporte laufend auf eigene Kosten instand-zustellen. Bei nasser Witterung und während der Auftau-periode ist das Befahren mit schweren Fahrzeugen verbo-ten.

l) Die Lagerung von verkaufsbereitem Holz (Rund- undSchichtholz) hat neben der Waldstrasse zu erfolgen.Wenn nötig haben die Waldbesitzer auf eigenem Grunddie erforderlichen Lagerplätze frei zu machen. Die Benüt-zung der öffentlichen Lagerplätze darf nur im Einverneh-men mit dem zuständigen Förster erfolgen.

3 Verstossen Grundeigentümer oder Bewirtschafter gegendiese Pflichten, so haben sie für alle daraus entstehendenSchäden und Kosten vollumfänglich aufzukommen.

Art. 141 Der Gemeinderat kann die Benützung des Flur- und Wald-

strassennetzes oder Teile davon für den allgemeinen Stras-senverkehr einschränken oder sperren sowie Reitverboteerlassen.

2 Für temporäre Beschränkungen im Interesse eines geordne-ten Unterhaltes ist auch die Unterhaltskommission berech-tigt.

Art. 151 Die vorübergehende oder dauernde Sondernutzung von ge-

meinsamen Anlagen und Einrichtungen, durch Mitgliederoder Dritte, ist bewilligungspflichtig.

2 Die Bewilligung erteilt die Unterhaltskommission. Die Ertei-lung einer Bewilligung kann mit Bedingungen und Aufla-gen verbunden werden. Widerruf ist möglich, wenn dies imInteresse der Erhaltung oder sachgemässen Benützung derAnlage liegt.

Schadenersatz

Dauernde Verkehrsbeschränkungen

Temporäre Verkehrsbeschränkungen

Bewilligung für Sondernutzung

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5Traktandum3 Für übermässige Beanspruchung von Strassen kann der Ge-

meinderat an die Instandstellungs-, Unterhalts- oder Aus-baukosten einen angemessenen Sonderbeitrag verlangen.

IV Finanzierung und Kostenverteilung

Art. 161 Die Kosten des baulichen Unterhalts der Flur- und Wald-

strassen und der Entwässerungsanlagen werden mit Beiträ-gen der Grundeigentümer und der Gemeinde finanziert. Beiden Drainagen sind die Kosten gemäss Art. 18 zu verteilen.

2 Die Gemeinde trägt die Verwaltungskosten.

3 Die Entschädigung der Unterhaltsorgane geht zu Lasten desUnterhaltsfonds. Der Gemeinderat legt sämtliche Entschädi-gungsansätze fest.

Art. 171 Die Beitragspflicht bezieht sich auf die Perimeterfläche

ausserhalb des Baugebietes gemäss Übersichtsplan und Flä-chenverzeichnis.

2 Beitragspflichtig sind weiter auch nicht überbaute Parzelleninnerhalb des Baugebietes, sofern deren landwirtschaftlichgenutzte Fläche grösser ist als 25 Aren und diese Meliora-tionsanlagen im Sinne von Art. 1 nutzen.

3 Für Parzellen mit nicht landwirtschaftlich genutzten Bautenausserhalb des Baugebietes, welche durch Flurstrassen er-schlossen sind, ist ein erhöhter Grundbeitrag zu bezahlen.

Art. 181 Die Grundeigentümerbeiträge werden auf Antrag der

Unterhaltskommission durch den Gemeinderat festgesetzt.Sie bestehen aus einem Flächen- sowie einem Grundbeitrag(Minimalbeitrag). Die Beiträge haben zusammen mit demGemeindebeitrag die Unterhaltskosten zu decken.

2 Ausserordentliche Beiträge können im Voraus erhoben wer-den, wenn Kosten voraussehbar sind, die den normalenUnterhalt übersteigen.

Art. 19An den Kosten des Unterhalts der Drainagen, die kleiner sindals 11 cm Durchmesser, haben sich die betroffenen Grundei-gentümer zu beteiligen. Die Kostenanteile werden auf An-trag der Unterhaltskommission vom Gemeinderat beschlos-sen.

Art. 20Alle Mitteilungen, die Flächen und Beiträge betreffen, sindden Beteiligten schriftlich und mit Hinweis auf die Rechtsmit-tel zu eröffnen.

Art. 211 Für die Mitglieder- und Sonderbeiträge besitzt die Gemein-

de ein gesetzliches Pfandrecht gemäss § 68 EG zum ZGB.

Sonderbeiträge

Finanzierung

Verwaltungskosten

Entschädigungsansätze

Beitragspflicht

Grundeigentümerbeiträge

Ausserordentliche Beiträge

Kostenverteiler Drainagen

Eröffnung

Sicherstellung

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5Traktandum

2 Im Falle der Zwangsverwertung von beteiligten Grundstü-cken hat der Gemeinderat dem Betreibungsamt von denRechten und Pflichten des Betriebenen gegenüber derGemeinde Mitteilung zu machen und die Ansprüche derGemeinde anzumelden.

V Vollzugs- und Übergangsbestimmungen

Art. 22Der Gemeinderat kann bei Nichtbefolgung von Entscheidenund Anordnungen innert einer angemessenen Frist die not-wendigen Massnahmen auf Kosten des pflichtigen Eigentü-mers durch Dritte ausführen lassen.

Art. 23Gegen Entscheide der Unterhaltskommission kann innert 20 Tagen ab erfolgter Eröffnung schriftlich Rekurs beimGemeinderat erhoben werden. Gegen Entscheide des Ge-meinderates, innert 20 Tagen ab erfolgter Eröffnung oderAuflage, schriftlich beim Departement für Inneres und Volks-wirtschaft, 8510 Frauenfeld.

Art. 24Die Pläne, das Unterhaltsreglement und alle übrigen Aktensind geordnet im Gemeindearchiv aufzubewahren.

Art. 25Dieses Reglement und spätere Änderungen oder Ergänzun-gen sind nach Annahme durch die Gemeindeversammlungdem Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kan-tons Thurgau zur Prüfung vorzulegen.

Art. 261 Die zuständige Behörde kann die Aufhebung dieses Regle-

mentes nur beschliessen, sofern die Übernahme der damitverbundenen Aufgaben durch eine Nachfolgeorganisationsichergestellt ist. Der Nachfolgeorganisation ist ein ange-messener Unterhaltsfonds zu übergeben.

2 Der Beschluss über die Aufhebung dieses Reglementesunterliegt der Genehmigung durch das Departement für In-neres und Volkswirtschaft.

Art. 27Das vorliegende Reglement tritt nach Prüfung durch das De-partement für Inneres und Volkswirtschaft auf einen vom Ge-meinderat festzusetzenden Zeitpunkt in Kraft.

Art. 28Die Gemeinde übernimmt mit diesem Reglement auch beste-hende Vereinbarungen der bisherigen Korporationen mitGrundeigentümern.

Zwangsverwertung

Ersatzvornahme

Rechtsmittel

Archivierung

Genehmigung

Aufhebung

Genehmigungspflicht

Inkrafttreten

Bestehende Vereinbarungen

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5Traktandum Art. 29Nach dem Inkrafttreten dieses Reglementes werden die nach-stehend aufgeführten Korporationen, inkl. alle Körperschaf-ten im Sinne von § 23 des Gesetzes über Flur und Garten vom07.02.1996, aufgelöst:• Unterhaltskorporation Sirnach-Wiezikon (09. April 1997)• Unterhaltskorporation Busswil (18. April 2001)• Tiefenwiesenkorporation Busswil (09. August 1929)• Unterhaltsfonds der Korporationen

NAMENS DER POLITISCHEN GEMEINDE SIRNACH

Der Gemeindeammann Der Gemeindeschreiber

Kurt Baumann Peter Rüesch

Genehmigt durch die Gemeindeversammlung vom: . . . . . . . . .

Genehmigt durch das Departement für Inneres und Volks-wirtschaft des Kantons Thurgau am: . . . . . . . . .

Vom Gemeinderat in Kraft gesetzt auf den: . . . . . . . . .

Antrag:Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:

Das Unterhaltsreglement für Flur- und Waldstrassen sowieEntwässerungsanlagen sei zu genehmigen.

Rechtsnachfolge