Rechte und Pflichten der MAV Eine Einführung. Rechtsgrundlagen Landeskirchliches Mitarbeitergesetz...
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Rechte und Pflichten der MAV
Eine Einführung
Rechtsgrundlagen
Landeskirchliches Mitarbeitergesetz (LMG): Regelung der privatrechtlichen Dienstverhältnisse
- § 5 (1): Bildung einer Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK)
- § 5 (2): ARK schafft Regelungen über Inhalt, Abschluss und Beendigung
von Dienst- verhältnissen sowie Vergütung und Entlohnung - es entsteht die Kirchliche Dienstvertragsordnung (KDVO)
- § 5 (3): ARK wirkt bei sonstigen Regelungen von dienstrechtlicher Bedeutung mit
Anmerkung:
1. Weg: AG bestimmt den Tarif2. Weg: AG-V und AN-V verhandeln
einen Tarifvertrag3. Weg: Arbeitsrechtskommission,
paritätisch besetzt mit AG-Vertretern und AN-Vertretern stellen Übereinstimmung her über die geltende Dienstordnung
Kirchliche Dienstvertragsordnung (KDVO): regelt alle Angelegenheiten der Arbeit, wie z.B. Schriftform des Dienstvertrages u. der Nebenabsprachen, Eingruppierung Schriftform der Nebenabsprachen, Regelmäßige Arbeitszeiten, Arbeitszeit an Samstagen und Vorfesttagen, Überstunden,Vergütung, Bestandteile, Auszahlung der VergütungBeendigung des Dienstverhältnisses, Kündigungsfristen... Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG)
MVG - Sein Sinn
Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf Vertretung durch eine MAV, die auf die gleichmäßige und ordnungsgemäße Anwendung der arbeitsrechtlichen Vorschriften für alle Mitarbeiter achtet.
Gegenüber der Dienststellenleitung
Vertrauensvolle und partnerschaftlicheZusammenarbeit- Gegenseitige Information- Versuch der Einigung in Streitfällen
Die Pflichten der MAV
ausschließlich?
ausschließlich?
Gegenüber den Mitarbeitern
Darauf achten, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach Recht und Billigkeit behandelt werden
Die Pflichten der MAV
Gegenüber den Mitarbeitern
…die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern
Die Pflichten der MAV
Gegenüber den Mitarbeitern
…persönliche Anliegen auf Veranlassung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, sofern die MAV diese für berechtigt hält, bei der Dienststellenleitung vertreten.
Die Pflichten der MAV
Gegenüber den Mitarbeitern
…das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten
Die Pflichten der MAV
MVG
§ 35 Allgemeine Aufgaben der MAV
Die Rechte der MAV
RechteMAV-
derStufen
Fünf
Die Rechte der MAV
Erste Stufe
Passives Recht
Informationsrechte der Mitarbeitervertretung
MVG:
§ 34 Informationsrechte der MAV„Die MAV ist zur Durchführung ihrer –
Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Die DL soll die MAV bereits in der Vorbereitung von Entscheidungen informieren und die MAV, insbesondere bei org. u. sozialen Maßnahmen [§ 40 MVG], frühzeitig an der Planung beteiligen….“
Die Rechte der MAV
Zweite Stufe
Beratungsrecht
Mitberatung
MVG:
§ 46 Fälle der Mitberatung
z.B. a) Auflösung, Einschränkung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder erheblichen Teilen von ihnen
…
f) Aufstellung und Änderung des Stellenplans, …
h) Dauerhafte Vergabe von Arbeitsbereichen an Dritte, ….
Die Rechte der MAV
Dritte Stufe
Vetorechte
Eingeschränkte MitbestimmungMitbestimmung
MVG:
§ 39 Fälle der Mitbestimmung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten
a) Inhalt und Verwendung von Personalfragebögen, …
b) Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen
c) Aufstellung von Grunds. für die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Teilnehmerauswahl….
MVG
§ 40 Fälle der Mitbestimmung in org. u. sozialen Angelegenheiten
a) Bestellung von Betriebsärzten ….
b) Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen..
d) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen …
e) Aufstellung von Grundsätzen für den Urlaubsplan
f) Aufstellung von Sozialplänen …
MVG
§ 42 Fälle der eingeschränkten Mitb. in Personalangelegenheiten der privatrechtlich angestellten MA
a) Einstellung
b) ordentl. Kündigung nach Ablauf der Probezeit …
c) Eingruppierung …
j) Versagung und Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit ..
Die Rechte der MAV
Vierte Stufe
Gestaltungsrechte
Initiativrecht der MAVDienstvereinbarungen
MVG
§ 47 Initiativrecht der MAV
(1) Die MAV kann der DL in den Fällen der §§ 39, 40, 42, 43, 46 Maßnahmen vorschlagen…..
(2) Kommt …. Einigung nicht zu Stande, …kann die MAV die Schlichtungsstelle anrufen
MVG:
§ 36 Dienstvereinbarungen
(1) MAV u. DL können Dienstverein-barungen abschließen.
(2) … schriftlich …
(3) …gelten unmittelbar …
(6) …bei Streitigkeiten über die Auslegung … Schlichtungsstelle anrufen …
Die Rechte der MAV
Fünfte Stufe
Beschwerderecht
Beschwerderecht der MAV bei Aufsichtsorganen
MVG
§ 48 Beschwerderecht der MAV
(1) Verstößt die DL gegen sich aus diesem Kirchengesetz ergebende …. Pflichten, hat die MAV das Recht, bei den zuständigen Leitungs- und Aufsichtsorganen Beschwerde einzulegen.
(2) … Abhilfe schaffen …
Ablaufschema Mitbestimmung
Zustimmung
Zustimmung gilt
als erteilt
Erörterungführt nicht zu einerEinigung
DL verzichtet auf Anrufung
der Schlichtung
Mav erklärt sich überhaupt nicht
MAV beantragt mündliche Erörterung
MAV widerspricht unter Angabe von Gründen
Erörterung führt zur Einigung
Maßnahme kann von der DL durchgeführt werden
DL ruft die Schlichtungsstellean, diese entscheidet über
die Ersetzung der Zustimmung
Maßnahme muss unterbleiben