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Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 1 TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Rechtliche und technische
Genehmigungsvoraussetzungen Markus Behringer
18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012
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Endlager
Einsatzstoffe Biogas
Gärsubstrat
BioAbfV
DüMV
NebenprodukteV
TA Luft
TA Lärm
EEG
Sicherheitsregeln für
landwirtschaftliche
Biogasanlagen
Merkblatt Nr. 3.3/8 des
LfW
BioAbfV
DüMV
Baurecht BImSchG
Substrateinbringung BHKW
Fermenter
Endlager
Rechtliche Vorschriften
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Baurechtliche Genehmigung
(BauGB, BayBO, …)
Immissionsschutzrechtliche
Genehmigung
(BImSchG, 4. BImSchV, …)
Rechtliche Vorschriften
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Kriterien Baurecht BImSchG
Durchsatz-
leistung
Einsatzstoffe
nicht gefährliche Abfälle < 10 t / Tag ≥ 10 t / Tag
gefährliche Abfälle < 1 t / Tag ≥ 1 t / Tag
Feuerungswärmeleistung des BHKW < 1 MW ≥ 1 MW
Kriterien für Genehmigungsart
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Kriterien Baurecht BImSchG
Güllelagerkapazität < 6500 m3 ≥ 6500 m3
Anlagen zur
Lagerung von
nicht gefährlichen Abfällen < 100 t ≥ 100 t
gefährlichen Abfällen
< 1 t / Tag
oder
< 30 t
≥ 1 t / Tag
oder
≥ 30 t
Errichtung einer BGA im Zusammenhang
mit einer genehmigungsbedürftigen
Tierhaltungsanlage? nein ja
Kriterien für Genehmigungsart
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Kriterien Baurecht BImSchG
a) Anlagen zur Erzeugung von Biogas
b) Anlagen zur Aufbereitung von Biogas
< 1,2 Mio.
Nm3/a
≥ 1,2 Mio.
Nm3/a
Anlagen zur
biologischen
Behandlung
von
nicht gefährlichen Abfällen
< 10 t / Tag ≥ 10 t / Tag
< 1,2 Mio.
m3/a
≥ 1,2 Mio.
m3/a
gefährlichen Abfällen < 1 t / Tag ≥ 1 t / Tag
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 29. Februar 2012
NEU (ab 01.06.2012)
Kriterien für Genehmigungsart
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Anspruchsvoraussetzungen
Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber von Anlagen zur Erzeugung von
Strom aus Biogas müssen sicherstellen, dass bei der Erzeugung des Biogases
1. ein neu zu errichtendes Gärrestlager am Standort der Biogaserzeugung
technisch gasdicht abgedeckt ist und die hydraulische Verweilzeit in dem
gasdichten und an eine Gasverwertung angeschlossenen System
mindestens 150 Tage beträgt und
2. zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen zur Vermeidung einer
Freisetzung von Biogas verwendet werden.
§ 6 Abs. 4: Technische Vorgaben
EEG – Erneuerbare Energien Gesetz
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Privilegierungsvoraussetzungen sind:
räumlich – funktionaler Zusammenhang
die Biomasse stammt überwiegend, d.h. mindestens 51 % aus dem eigenen
Betrieb oder überwiegend aus diesem und aus nahe gelegenen Betrieben
je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage
die FWL der Anlage überschreitet nicht 2,0 MW und die Kapazität
überschreitet nicht 2,3 Mio. Normkubikmeter Biogas pro Jahr
§ 35 BauGB „Bauen im Außenbereich“
Baurecht – Privilegierung nach BauGB
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Verfahrensarten
Immissionsschutzrecht – BImSchG
Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung 1 Monat
Förmliches
Verfahren
(Spalte 1)
Einwendungen 1 Monat
+ 2 Wochen
Erörterungstermin 1 Monat
Entscheidung innerhalb von 7 Monaten
Vereinfachtes
Verfahren
(Spalte 2)
Keine öffentliche Auslegung
Entscheidung innerhalb von
3 Monaten
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(1) schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche
Nachteile und erhebliche Belästigungen dürfen nicht hervorgerufen
werden
(2) Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren,
erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen muss getroffen
werden
(3) Abfälle müssen vermieden werden
(4) Energie muss sparsam und effizient verwendet werden
Grundpflichten
Immissionsschutzrecht – BImSchG
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(1) schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche
Nachteile und erhebliche Belästigungen dürfen nicht hervorgerufen
werden
(2) Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren,
erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen muss getroffen
werden
(3) Abfälle müssen vermieden werden
(4) Energie muss sparsam und effizient verwendet werden
Grundpflichten
Immissionsschutzrecht – BImSchG
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Immissionswerte
Stoff IW Einheit
Schutz der menschlichen Gesundheit
Schwebstaub 40
μg/m3 Schwefeldioxid 50
Stickstoffdioxid 40
Schutz vor erheblichen Belästigungen durch
Staubniederschlag Staubniederschlag 0,35 g/m2d
Schutz vor erheblichen Nachteilen, insb. Schutz
der Vegetation und von Ökosystemen
Schwefeldioxid 20
μg/m3 Stickstoffoxide,
ang. als NO2
30
Bagatellmassenströme
Schwefeloxide,
ang. als SO2
20
kg/h Stickstoffoxide,
ang. als NO2
20
Staub 1
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Immissionsschutzrecht – BImSchG
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Volumenstrom V = 2400 m3/h
Emissionsgrenzwert EGW = 0,50 g/m3
Emissionsmassenstrom
an NOx
1,2 kg/h
Bagatellmassenstrom für NOx
20 kg/h
<
BHKW mit FWL = 2,0 MW
Ermittlung der Emissionsmassenströme
Immissionsschutzrecht – BImSchG
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Anlieferung auf dem
Betriebsgelände
Abtransport des Gärsubstrates
Befüllung der Substrateinbringung
BHKW, Notkühler, Pumpen, etc.
...
In Kerngebieten, Dorfgebieten
und Mischgebieten
Tags 60 dB(A)
Nachts 45 dB(A)
Tags 06:00-22:00 Uhr
Nachts 22:00-06:00 Uhr
Lärmschutz
Immissionsschutzrecht – BImSchG
Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 15 TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Intensität
Dauer, Häufigkeit und Rhythmus
Charakter und Einstufung der wahrzunehmenden Gerüche
Individuelle Beurteilung
Gerüche
Immissionsschutzrecht – BImSchG
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Eingangsdaten
BHKW-Kamin
Fahrsilo-Anschnittfläche
Feststoffdosierer
Platzgerüche
Gelände, Gebäude, Wetterdaten
Geruchs-Ausbreitungsrechnung
Immissionsschutzrecht – BImSchG
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Gelände Wetter
Geruchs-Ausbreitungsrechnung
Immissionsschutzrecht – BImSchG
NORD
SÜD
WEST OST
1%
2%
3%
4%
5%
Windgeschw .
[m/s]
> 10
8.5 - 10.0
7.0 - 8.4
5.5 - 6.9
3.9 - 5.4
2.4 - 3.8
1.9 - 2.3
1.4 - 1.8
< 1.4
Windstille: 3,87%
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Ergebnis
Geruchs-Ausbreitungsrechnung
Immissionsschutzrecht – BImSchG
Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 19 TÜV SÜD Industrie Service GmbH
(1) schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche
Nachteile und erhebliche Belästigungen dürfen nicht hervorgerufen
werden
(2) Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren,
erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen muss getroffen
werden
(3) Abfälle müssen vermieden werden
(4) Energie muss sparsam und effizient verwendet werden
Grundpflichten
Immissionsschutzrecht – BImSchG
Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 20 TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Einheit Gas-Otto-Motor Zündstrahlmotor
Kohlenmonoxid [g/m3] 1,0 2,0
NOx,
angegeben als NO2 [g/m3] 0,50 1,0
Schwefeloxide,
angegeben als SO2 [g/m3] 0,31 0,31
Formaldehyd [mg/m3] 60 60
Staubförmige Stoffe [mg/m3] --- 20
Die genannten Emissionsbegrenzungen beziehen sich auf das trockene Abgas im
Normzustand (1013 hPa, 273 K), sowie auf einen Sauerstoffgehalt im Abgas von 5 Vol.-%
> 1 MW
bis
< 3 MW
Emissionsbegrenzungen
Immissionsschutzrecht – BImSchG
Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 21 TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Einheit Gas-Otto-Motor Zündstrahlmotor
Kohlenmonoxid [g/m3] 0,65 0,65
NOx,
angegeben als NO2 [g/m3] 0,50 0,50
Schwefeloxide,
angegeben als SO2 [g/m3] 0,31 0,31
Formaldehyd [mg/m3] 60 60
Staubförmige Stoffe [mg/m3] --- 20
Die genannten Emissionsbegrenzungen beziehen sich auf das trockene Abgas im
Normzustand (1013 hPa, 273 K), sowie auf einen Sauerstoffgehalt im Abgas von 5 Vol.-%
> 3 MW
Emissionsbegrenzungen
Immissionsschutzrecht – BImSchG
Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 22 TÜV SÜD Industrie Service GmbH
lärmrelevante Anlagenteile wie z.B. Motoren, Maschinen, Aggregate und
Ventilatoren müssen dem Stand der Lärmschutztechnik entsprechend
ausgeführt und betrieben werden
körperschallabstrahlende Anlagen sind durch geeignete elastische Elemente
von luftschallabstrahlenden Gebäude- und Anlagenteilen zu entkoppeln
der Abluftkamin und die Zu- und Abluftöffnungen sind mit einem ausreichend
dimensionierten Schalldämpfer zu versehen. Der Schallleistungspegel darf
insgesamt LWA = 85 dB(A) nicht überschreiten
Lärmschutz
Immissionsschutzrecht – BImSchG
Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 23 TÜV SÜD Industrie Service GmbH
beim Betrieb der Motoren sind Türen, Tore und Fenster des
Generatorenhauses geschlossen zu halten
lärmrelevante Anlagenteile im Freien, wie z.B. Kühler, Pumpen etc. dürfen
einen Schallleistungspegel von ... dB(A) nicht überschreiten
die Anlieferung der Reststoffe und sonstiger Fahrverkehr von und zu der
Biogasanlage, sowie der Betrieb des Radladers oder einer anderen
Transportmaschine, darf nur tagsüber in der Zeit von 6:00-22:00 Uhr
stattfinden. Ausgenommen hiervon ist Fahrverkehr im Zuge der Ernte
Nachwachsender Rohstoffe zum Einsatz in der Biogasanlage sowie der
Ausbringung von Gärresten
Lärmschutz
Immissionsschutzrecht – BImSchG
Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 24 TÜV SÜD Industrie Service GmbH
besonders geruchsintensive Stoffe, wie z. B. feuchter Hühnerkot usw.,
sind in geschlossenen Behältnissen anzuliefern und zu transportieren
sowie möglichst in geschlossenen Räumen oder abgedeckten
Lagerboxen zu lagern
die Lagerung von Gülle soll in geschlossenen Behältern erfolgen
der Futterstock von Silagen ist mit geeigneten Planen/Folien möglichst
luftdicht abzudichten. Silagesickersäfte sind über geeignete Systeme zu
fassen, über geschlossene Auffangbehälter zu sammeln oder in die
Biogasanlage abzuführen. Die befestigten Siloplatten und Rangierflächen
sind nach jeder Entnahme zu reinigen
Gerüche
Immissionsschutzrecht – BImSchG
Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 25 TÜV SÜD Industrie Service GmbH
die Vorgrube ist mit einer geruchsdichten Abdeckung auszurüsten,
die nur für kurzzeitige Befüllvorgänge geöffnet werden darf
der Einsatz einer auf die maximale Biogasproduktion ausgelegten
stationären Gasfackel soll im Regelfall vorgesehen werden
die Emissionen aus den Druckentlastungen des Biogassystems sind über
Dach oder alternativ mindestens 3 m über Grund und in mindestens 5 m
Entfernung von Gebäuden und Verkehrswegen senkrecht nach oben
abzuleiten
Gerüche
Immissionsschutzrecht – BImSchG
Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 26 TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Neubau Beim Neubau von landwirtschaftlichen Biogasanlagen sind neu zu
errichtende Gärrestlagerbehälter am Standort der Biogaserzeugung
gasdicht auszuführen
Bestand Bei einer durchschnittlichen hydraulischen Verweilzeit von
mindestens 110 Tagen im Fermentersystem kann auf eine
gasdichte Abdeckung des Gärrestlagers verzichtet werden
Bei einer durchschnittlichen hydraulischen Verweilzeit von weniger
als 110 Tagen im Fermentersystem ist eine Gesamtverweilzeit von
mindestens 150 Tagen im gasdichten und an eine Gasverwertung
angeschlossenen System vorzusehen 1)
Gärrestlager
Immissionsschutzrecht – BImSchG
1) Auf die Einhaltung der genannten durchschnittlichen hydraulischen Mindestverweilzeiten und die Lagerung im gasdichten
System kann verzichtet werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Restmethanbildung pro Stunde kleiner als 1,5% der in der
Biogasanlage pro Stunde gebildeten Methanmenge ist. Bei der Berechnung dieses Werts ist von Nm³ auszugehen, die
Restmethanbildung ist bei 20 °C und über einen Zeitraum von 60 Tagen zu ermitteln.
Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 27 TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Art, Menge, Herkunft, Lieferscheine für die Einsatzstoffe
Wartungsarbeiten und wesentliche Reparaturarbeiten sowie sämtliche
Änderungen der Motoreinstellung
Ergebnisse der orientierenden Messungen, die im Rahmen der Motor- bzw.
Anlagenwartung durchgeführt werden (i.d.R. für NOx und CO)
besondere Vorkommnisse einschließlich Ursachen und der durchgeführten
Abhilfemaßnahmen
Ergebnisse der Überwachung des CH4- und H2S-Gehaltes des Biogases
Betriebszeiten und Stillstandzeiten der Anlage
Untersuchungs- und Dokumentationspflicht im Betriebstagebuch
Immissionsschutzrecht – BImSchG
Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 28 TÜV SÜD Industrie Service GmbH
(1) schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche
Nachteile und erhebliche Belästigungen dürfen nicht hervorgerufen
werden
(2) Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren,
erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen muss getroffen
werden
(3) Abfälle müssen vermieden werden
(4) Energie muss sparsam und effizient verwendet werden
Grundpflichten
Immissionsschutzrecht – BImSchG
Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 29 TÜV SÜD Industrie Service GmbH
I. Vermeidung
II. Verwertung
III. Beseitigung
Nicht vermeidbare Abfälle
Nicht verwertbare Abfälle
Grundsätze der Abfallwirtschaft
Immissionsschutzrecht – BImSchG
Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 30 TÜV SÜD Industrie Service GmbH
(1) schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche
Nachteile und erhebliche Belästigungen dürfen nicht hervorgerufen
werden
(2) Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren,
erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen muss getroffen
werden
(3) Abfälle müssen vermieden werden
(4) Energie muss sparsam und effizient verwendet werden
Grundpflichten
Immissionsschutzrecht – BImSchG
Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 31 TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Eigenbedarf (Fermenter, Wohnhaus, Stallungen, …)
Nachbarbeteiligung (Nahwärmenetz)
Holztrocknung
Getreidetrocknung
Gewächshaus
…
Energienutzung
Immissionsschutzrecht – BImSchG
Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 32 TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Beratungsgespräch mit zuständiger Behörde
– welches Verfahren
– welche Prüfaspekte müssen begutachtet werden
– welche Unterlagen sind nötig
– in welcher Anzahl
– zeitlicher Ablauf des Genehmigungsverfahrens
vollständige und umfassende Ausarbeitung der Unterlagen
Erstellung der erforderlichen Gutachten
inkl. Auflagenvorschlägen für den Genehmigungsbescheid
Allgemeine Vorgehensweise
Immissionsschutzrecht – BImSchG
Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 33 TÜV SÜD Industrie Service GmbH
TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Umwelttechnik
Westendstraße 199
80686 München
Markus Behringer
Telefon +49 (0)89 5791-2987
Fax +49 (0)89 5791-1174
E-Mail: [email protected]
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
http://www.lfu.bayern.de/abfall/biogashandbuch/doc/kap222.pdf