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TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen Markus Behringer 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012

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Rechtliche und technische

Genehmigungsvoraussetzungen Markus Behringer

18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012

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Endlager

Einsatzstoffe Biogas

Gärsubstrat

BioAbfV

DüMV

NebenprodukteV

TA Luft

TA Lärm

EEG

Sicherheitsregeln für

landwirtschaftliche

Biogasanlagen

Merkblatt Nr. 3.3/8 des

LfW

BioAbfV

DüMV

Baurecht BImSchG

Substrateinbringung BHKW

Fermenter

Endlager

Rechtliche Vorschriften

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Baurechtliche Genehmigung

(BauGB, BayBO, …)

Immissionsschutzrechtliche

Genehmigung

(BImSchG, 4. BImSchV, …)

Rechtliche Vorschriften

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Kriterien Baurecht BImSchG

Durchsatz-

leistung

Einsatzstoffe

nicht gefährliche Abfälle < 10 t / Tag ≥ 10 t / Tag

gefährliche Abfälle < 1 t / Tag ≥ 1 t / Tag

Feuerungswärmeleistung des BHKW < 1 MW ≥ 1 MW

Kriterien für Genehmigungsart

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Kriterien Baurecht BImSchG

Güllelagerkapazität < 6500 m3 ≥ 6500 m3

Anlagen zur

Lagerung von

nicht gefährlichen Abfällen < 100 t ≥ 100 t

gefährlichen Abfällen

< 1 t / Tag

oder

< 30 t

≥ 1 t / Tag

oder

≥ 30 t

Errichtung einer BGA im Zusammenhang

mit einer genehmigungsbedürftigen

Tierhaltungsanlage? nein ja

Kriterien für Genehmigungsart

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Kriterien Baurecht BImSchG

a) Anlagen zur Erzeugung von Biogas

b) Anlagen zur Aufbereitung von Biogas

< 1,2 Mio.

Nm3/a

≥ 1,2 Mio.

Nm3/a

Anlagen zur

biologischen

Behandlung

von

nicht gefährlichen Abfällen

< 10 t / Tag ≥ 10 t / Tag

< 1,2 Mio.

m3/a

≥ 1,2 Mio.

m3/a

gefährlichen Abfällen < 1 t / Tag ≥ 1 t / Tag

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 29. Februar 2012

NEU (ab 01.06.2012)

Kriterien für Genehmigungsart

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Anspruchsvoraussetzungen

Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber von Anlagen zur Erzeugung von

Strom aus Biogas müssen sicherstellen, dass bei der Erzeugung des Biogases

1. ein neu zu errichtendes Gärrestlager am Standort der Biogaserzeugung

technisch gasdicht abgedeckt ist und die hydraulische Verweilzeit in dem

gasdichten und an eine Gasverwertung angeschlossenen System

mindestens 150 Tage beträgt und

2. zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen zur Vermeidung einer

Freisetzung von Biogas verwendet werden.

§ 6 Abs. 4: Technische Vorgaben

EEG – Erneuerbare Energien Gesetz

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Privilegierungsvoraussetzungen sind:

räumlich – funktionaler Zusammenhang

die Biomasse stammt überwiegend, d.h. mindestens 51 % aus dem eigenen

Betrieb oder überwiegend aus diesem und aus nahe gelegenen Betrieben

je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage

die FWL der Anlage überschreitet nicht 2,0 MW und die Kapazität

überschreitet nicht 2,3 Mio. Normkubikmeter Biogas pro Jahr

§ 35 BauGB „Bauen im Außenbereich“

Baurecht – Privilegierung nach BauGB

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Verfahrensarten

Immissionsschutzrecht – BImSchG

Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung 1 Monat

Förmliches

Verfahren

(Spalte 1)

Einwendungen 1 Monat

+ 2 Wochen

Erörterungstermin 1 Monat

Entscheidung innerhalb von 7 Monaten

Vereinfachtes

Verfahren

(Spalte 2)

Keine öffentliche Auslegung

Entscheidung innerhalb von

3 Monaten

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(1) schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche

Nachteile und erhebliche Belästigungen dürfen nicht hervorgerufen

werden

(2) Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren,

erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen muss getroffen

werden

(3) Abfälle müssen vermieden werden

(4) Energie muss sparsam und effizient verwendet werden

Grundpflichten

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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(1) schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche

Nachteile und erhebliche Belästigungen dürfen nicht hervorgerufen

werden

(2) Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren,

erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen muss getroffen

werden

(3) Abfälle müssen vermieden werden

(4) Energie muss sparsam und effizient verwendet werden

Grundpflichten

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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Immissionswerte

Stoff IW Einheit

Schutz der menschlichen Gesundheit

Schwebstaub 40

μg/m3 Schwefeldioxid 50

Stickstoffdioxid 40

Schutz vor erheblichen Belästigungen durch

Staubniederschlag Staubniederschlag 0,35 g/m2d

Schutz vor erheblichen Nachteilen, insb. Schutz

der Vegetation und von Ökosystemen

Schwefeldioxid 20

μg/m3 Stickstoffoxide,

ang. als NO2

30

Bagatellmassenströme

Schwefeloxide,

ang. als SO2

20

kg/h Stickstoffoxide,

ang. als NO2

20

Staub 1

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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Volumenstrom V = 2400 m3/h

Emissionsgrenzwert EGW = 0,50 g/m3

Emissionsmassenstrom

an NOx

1,2 kg/h

Bagatellmassenstrom für NOx

20 kg/h

<

BHKW mit FWL = 2,0 MW

Ermittlung der Emissionsmassenströme

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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Anlieferung auf dem

Betriebsgelände

Abtransport des Gärsubstrates

Befüllung der Substrateinbringung

BHKW, Notkühler, Pumpen, etc.

...

In Kerngebieten, Dorfgebieten

und Mischgebieten

Tags 60 dB(A)

Nachts 45 dB(A)

Tags 06:00-22:00 Uhr

Nachts 22:00-06:00 Uhr

Lärmschutz

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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Intensität

Dauer, Häufigkeit und Rhythmus

Charakter und Einstufung der wahrzunehmenden Gerüche

Individuelle Beurteilung

Gerüche

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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Eingangsdaten

BHKW-Kamin

Fahrsilo-Anschnittfläche

Feststoffdosierer

Platzgerüche

Gelände, Gebäude, Wetterdaten

Geruchs-Ausbreitungsrechnung

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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Gelände Wetter

Geruchs-Ausbreitungsrechnung

Immissionsschutzrecht – BImSchG

NORD

SÜD

WEST OST

1%

2%

3%

4%

5%

Windgeschw .

[m/s]

> 10

8.5 - 10.0

7.0 - 8.4

5.5 - 6.9

3.9 - 5.4

2.4 - 3.8

1.9 - 2.3

1.4 - 1.8

< 1.4

Windstille: 3,87%

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Ergebnis

Geruchs-Ausbreitungsrechnung

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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(1) schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche

Nachteile und erhebliche Belästigungen dürfen nicht hervorgerufen

werden

(2) Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren,

erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen muss getroffen

werden

(3) Abfälle müssen vermieden werden

(4) Energie muss sparsam und effizient verwendet werden

Grundpflichten

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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Einheit Gas-Otto-Motor Zündstrahlmotor

Kohlenmonoxid [g/m3] 1,0 2,0

NOx,

angegeben als NO2 [g/m3] 0,50 1,0

Schwefeloxide,

angegeben als SO2 [g/m3] 0,31 0,31

Formaldehyd [mg/m3] 60 60

Staubförmige Stoffe [mg/m3] --- 20

Die genannten Emissionsbegrenzungen beziehen sich auf das trockene Abgas im

Normzustand (1013 hPa, 273 K), sowie auf einen Sauerstoffgehalt im Abgas von 5 Vol.-%

> 1 MW

bis

< 3 MW

Emissionsbegrenzungen

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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Einheit Gas-Otto-Motor Zündstrahlmotor

Kohlenmonoxid [g/m3] 0,65 0,65

NOx,

angegeben als NO2 [g/m3] 0,50 0,50

Schwefeloxide,

angegeben als SO2 [g/m3] 0,31 0,31

Formaldehyd [mg/m3] 60 60

Staubförmige Stoffe [mg/m3] --- 20

Die genannten Emissionsbegrenzungen beziehen sich auf das trockene Abgas im

Normzustand (1013 hPa, 273 K), sowie auf einen Sauerstoffgehalt im Abgas von 5 Vol.-%

> 3 MW

Emissionsbegrenzungen

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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lärmrelevante Anlagenteile wie z.B. Motoren, Maschinen, Aggregate und

Ventilatoren müssen dem Stand der Lärmschutztechnik entsprechend

ausgeführt und betrieben werden

körperschallabstrahlende Anlagen sind durch geeignete elastische Elemente

von luftschallabstrahlenden Gebäude- und Anlagenteilen zu entkoppeln

der Abluftkamin und die Zu- und Abluftöffnungen sind mit einem ausreichend

dimensionierten Schalldämpfer zu versehen. Der Schallleistungspegel darf

insgesamt LWA = 85 dB(A) nicht überschreiten

Lärmschutz

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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beim Betrieb der Motoren sind Türen, Tore und Fenster des

Generatorenhauses geschlossen zu halten

lärmrelevante Anlagenteile im Freien, wie z.B. Kühler, Pumpen etc. dürfen

einen Schallleistungspegel von ... dB(A) nicht überschreiten

die Anlieferung der Reststoffe und sonstiger Fahrverkehr von und zu der

Biogasanlage, sowie der Betrieb des Radladers oder einer anderen

Transportmaschine, darf nur tagsüber in der Zeit von 6:00-22:00 Uhr

stattfinden. Ausgenommen hiervon ist Fahrverkehr im Zuge der Ernte

Nachwachsender Rohstoffe zum Einsatz in der Biogasanlage sowie der

Ausbringung von Gärresten

Lärmschutz

Immissionsschutzrecht – BImSchG

Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 24 TÜV SÜD Industrie Service GmbH

besonders geruchsintensive Stoffe, wie z. B. feuchter Hühnerkot usw.,

sind in geschlossenen Behältnissen anzuliefern und zu transportieren

sowie möglichst in geschlossenen Räumen oder abgedeckten

Lagerboxen zu lagern

die Lagerung von Gülle soll in geschlossenen Behältern erfolgen

der Futterstock von Silagen ist mit geeigneten Planen/Folien möglichst

luftdicht abzudichten. Silagesickersäfte sind über geeignete Systeme zu

fassen, über geschlossene Auffangbehälter zu sammeln oder in die

Biogasanlage abzuführen. Die befestigten Siloplatten und Rangierflächen

sind nach jeder Entnahme zu reinigen

Gerüche

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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die Vorgrube ist mit einer geruchsdichten Abdeckung auszurüsten,

die nur für kurzzeitige Befüllvorgänge geöffnet werden darf

der Einsatz einer auf die maximale Biogasproduktion ausgelegten

stationären Gasfackel soll im Regelfall vorgesehen werden

die Emissionen aus den Druckentlastungen des Biogassystems sind über

Dach oder alternativ mindestens 3 m über Grund und in mindestens 5 m

Entfernung von Gebäuden und Verkehrswegen senkrecht nach oben

abzuleiten

Gerüche

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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Neubau Beim Neubau von landwirtschaftlichen Biogasanlagen sind neu zu

errichtende Gärrestlagerbehälter am Standort der Biogaserzeugung

gasdicht auszuführen

Bestand Bei einer durchschnittlichen hydraulischen Verweilzeit von

mindestens 110 Tagen im Fermentersystem kann auf eine

gasdichte Abdeckung des Gärrestlagers verzichtet werden

Bei einer durchschnittlichen hydraulischen Verweilzeit von weniger

als 110 Tagen im Fermentersystem ist eine Gesamtverweilzeit von

mindestens 150 Tagen im gasdichten und an eine Gasverwertung

angeschlossenen System vorzusehen 1)

Gärrestlager

Immissionsschutzrecht – BImSchG

1) Auf die Einhaltung der genannten durchschnittlichen hydraulischen Mindestverweilzeiten und die Lagerung im gasdichten

System kann verzichtet werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Restmethanbildung pro Stunde kleiner als 1,5% der in der

Biogasanlage pro Stunde gebildeten Methanmenge ist. Bei der Berechnung dieses Werts ist von Nm³ auszugehen, die

Restmethanbildung ist bei 20 °C und über einen Zeitraum von 60 Tagen zu ermitteln.

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Art, Menge, Herkunft, Lieferscheine für die Einsatzstoffe

Wartungsarbeiten und wesentliche Reparaturarbeiten sowie sämtliche

Änderungen der Motoreinstellung

Ergebnisse der orientierenden Messungen, die im Rahmen der Motor- bzw.

Anlagenwartung durchgeführt werden (i.d.R. für NOx und CO)

besondere Vorkommnisse einschließlich Ursachen und der durchgeführten

Abhilfemaßnahmen

Ergebnisse der Überwachung des CH4- und H2S-Gehaltes des Biogases

Betriebszeiten und Stillstandzeiten der Anlage

Untersuchungs- und Dokumentationspflicht im Betriebstagebuch

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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(1) schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche

Nachteile und erhebliche Belästigungen dürfen nicht hervorgerufen

werden

(2) Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren,

erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen muss getroffen

werden

(3) Abfälle müssen vermieden werden

(4) Energie muss sparsam und effizient verwendet werden

Grundpflichten

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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I. Vermeidung

II. Verwertung

III. Beseitigung

Nicht vermeidbare Abfälle

Nicht verwertbare Abfälle

Grundsätze der Abfallwirtschaft

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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(1) schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche

Nachteile und erhebliche Belästigungen dürfen nicht hervorgerufen

werden

(2) Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren,

erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen muss getroffen

werden

(3) Abfälle müssen vermieden werden

(4) Energie muss sparsam und effizient verwendet werden

Grundpflichten

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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Eigenbedarf (Fermenter, Wohnhaus, Stallungen, …)

Nachbarbeteiligung (Nahwärmenetz)

Holztrocknung

Getreidetrocknung

Gewächshaus

Energienutzung

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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Beratungsgespräch mit zuständiger Behörde

– welches Verfahren

– welche Prüfaspekte müssen begutachtet werden

– welche Unterlagen sind nötig

– in welcher Anzahl

– zeitlicher Ablauf des Genehmigungsverfahrens

vollständige und umfassende Ausarbeitung der Unterlagen

Erstellung der erforderlichen Gutachten

inkl. Auflagenvorschlägen für den Genehmigungsbescheid

Allgemeine Vorgehensweise

Immissionsschutzrecht – BImSchG

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TÜV SÜD Industrie Service GmbH

Umwelttechnik

Westendstraße 199

80686 München

Markus Behringer

Telefon +49 (0)89 5791-2987

Fax +49 (0)89 5791-1174

E-Mail: [email protected]

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

http://www.lfu.bayern.de/abfall/biogashandbuch/doc/kap222.pdf