Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen

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Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen Teamschulung Teamschulung Einführung in das Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht Referent Rechtsanwalt Jörg Salfeld

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Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen. Referent Rechtsanwalt Jörg Salfeld. Teamschulung Einführung in das Arbeitsrecht. Begrüßung und Einführung. Begrüßung Ziel des Seminars und Vorgehensweise Arbeitsmaterialien. Arbeitsrecht – Inhalt Teil I. Beendigung des Arbeitsverhältnisses - PowerPoint PPT Presentation

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Teamschulung Teamschulung

Einführung in das ArbeitsrechtEinführung in das Arbeitsrecht

Referent Rechtsanwalt Jörg Salfeld

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Begrüßung und Einführung

Begrüßung

Ziel des Seminars und Vorgehensweise

Arbeitsmaterialien

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Arbeitsrecht – Inhalt Teil I

I.I. Beendigung des ArbeitsverhältnissesBeendigung des Arbeitsverhältnisses1. Arten der Beendigung2. Formelle Voraussetzungen der Kündigung3. Formen der Kündigung und deren Zugang4. Die Kündigungsfristen5. Das Kündigungsschutzgesetz

a) Anwendbarkeit / Leitende Angestellteb) Personenbedingte Kündigungc) Verhaltensbedingte Kündigungd) Betriebsbedingte Kündigung

6. Die Verteidigung des AN gegen eine Kündigung

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Arbeitsrecht – Inhalt Teil II

II.II. UrlaubUrlaub

III.III. KrankheitKrankheit

IV.IV. MutterschutzMutterschutz

V.V. ElternzeitElternzeit

VI.VI. ZeugnisZeugnis

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I. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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I. Beendigung – 1. Arten der Beendigung

AAutomatische Beendigung durch Befristungsende, Tod oder erreichen des Rentenalters

EEinseitige Beendigung durch Kündigung des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers

EEinvernehmliche Beendigung durch Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvertrag

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I. Beendigung – 2. Formelle Voraussetzungen

§§ 623 BGB: Schriftform (!) „eigenhändige Namensunterschrift“

EEinhaltung der Kündigungsfrist

ZZugang der Kündigung gegenüber dem zu Kündigenden

AAnhörung des Betriebsrates, wenn vorhanden (§ 102 BetrVG)

KKündigungsberechtigung (Vollmacht) - § 174 BGB

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I. Beendigung – 3. Formen und Zugang der Kündigung

Außerordentliche Kündigung:(=fristlose Kündigung).

§ 626 BGB(Bitte Gesetzestext lesen!!)

Das Arbeitsverhältnis endet im Moment des Zugangs der Kündigung.

Ordentliche Kündigung:

Kündigungsfrist gem. Tarifvertrag, Gesetz oder Arbeitsvertrag, ist zwingend einzuhalten.

Nur wenn KSchG Anwendung findet, muss Kündigungsgrund gegeben sein, damit die Kündigung rechtmäßig ist

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I. Beendigung – 3. Formen und Zugang der Kündigung

Zugang = wenn die schriftliche Kündigung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter regelmäßigen Umständen von ihr Kenntnis nehmen kann

Unter Anwesenden: bei Übergabe der schriftlichen Kündigung

Unter Abwesenden: bei Möglichkeit der Kenntnisnahme unter regelmäßigen Umständen > Probleme:

Briefkasteneinwurf Einwurf-Einschreiben/Einschreiben mit Rückschein Arbeitnehmer im Urlaub Arbeitnehmer im Krankenhaus Kündigung wird Familienmitglied des AN übergeben Zugangvereitelung, § 162 BGB

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I. Beendigung – 4. Kündigungsfristen

Kündigungsfrist bestimmt den Zeitraum, der mindestens zwischen Zugang der Kündigung und dem vom

Kündigenden beabsichtigten Beendigungstermin liegen muss

Fristlose Kündigung gem. § 626 BGB beendet fristlos, d.h. sofort mit Zugang

Ordentliche Kündigung beendet fristgerecht, d.h. innerhalb der geltenden (tarifvertraglichen, gesetzlichen oder vertraglichen) Frist:

Vertragliche Festlegung der Kündigungsfrist Gegenprüfung tarifvertragliche Kündigungsfristen Gegenprüfung gesetzliche Kündigungsfrist § 622 BGB

Nichteinhaltung der Kündigungsfrist führt grds. zur Anpassung der Kündigung