Rechtsanwalt in Myanmar Dr. Oliver Massmann GESELLSCHAFTSRECHT INVESTITIONSRECHT

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Rechtsanwalt in Myanmar Dr. Oliver Massmann GESELLSCHAFTSRECHT INVESTITIONSRECHT Verzoegerungen beim neuen Gesellschaftsrechts Myanmars und seine Auswirkungen Das neue Companies Law aus dem Jahr 2017 (Pyidaungsu Hluttaw Law Nr 29, MCL) wurde am 06.12.2017 verabschiedet und ersetzt den Hundert Jahre alte Company Act von 1914 (MCA). Das MCL modernisiert den rechlichen Rahmen und bietet neue Moeglichkeiten fuer einheimische und auslaendische Unternehmen, die unter dem zuvor bestehenden MCA nicht bestanden. Folgende Entwicklungen sind zu beachten: 1. Trotz der Verabschiedung des MCL ist der MCA derzeit noch in Kraft und wird von der Unternehmensreguliserungsbehoerde Myanmars, dem Amt fuer Investition und Unternehmensverwaltung (DICA), angewendet. 2. Nach § 1b MCL wirkt das Gesetz "ab dem Zeitpunkt, den der Praesident bestimmt". Dies bedeutet, dass das MCL erst dann offiziell in Kraft tritt, wenn der Praesident eine gesonderte Meldeverordnung verabschiedet hat. Vereinfacht ausgedrueckt tritt das Gesetz nicht in Kraft, ehe die Verordnung erlassen und der vom Praesidenten bestimmte Zeitpunkt eingetreten ist. 3. Bis dahin bleibt das alte MCA angewendetes Recht. 4. Bei unserem letzten Gespraech mit der DICA wurde uns mitgeteilt, dass die Verordnung voraussichtlich Mitte Juni oder Juli 2018 erlassen wird, wobei sie am 01.08.2018 in Kraft treten soll. Bis vor kurzem glaubte man noch an Wirkung vor dem Ende des Jahres 2017. 5. Die Vorschriften des MCL gelten bereits vor dem 01.08.2018, werden aber erst ab diesem Zeitpunkt in Kraft treten und wirksam sein. 6. Die DICA wird die naechsten acht Monate damit verbringen, seine Online-Anwendungen, Formulare, Verfahren, Richtlinien und Handbuecher auf den aktuellsten Stand zu bringen und seine Mitarbeiter durch Schulungen im Hinblick auf das MCL vorzubereiten. Was bedeutet das alles?

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INVESTITIONSRECHT

Verzoegerungen beim neuen Gesellschaftsrechts Myanmars und seine Auswirkungen

Das neue Companies Law aus dem Jahr 2017 (Pyidaungsu Hluttaw Law Nr 29, MCL) wurde am

06.12.2017 verabschiedet und ersetzt den Hundert Jahre alte Company Act von 1914 (MCA). Das

MCL modernisiert den rechlichen Rahmen und bietet neue Moeglichkeiten fuer einheimische und

auslaendische Unternehmen, die unter dem zuvor bestehenden MCA nicht bestanden.

Folgende Entwicklungen sind zu beachten:

1. Trotz der Verabschiedung des MCL ist der MCA derzeit noch in Kraft und wird von der

Unternehmensreguliserungsbehoerde Myanmars, dem Amt fuer Investition und

Unternehmensverwaltung (DICA), angewendet.

2. Nach § 1b MCL wirkt das Gesetz "ab dem Zeitpunkt, den der Praesident bestimmt".

Dies bedeutet, dass das MCL erst dann offiziell in Kraft tritt, wenn der Praesident eine gesonderte

Meldeverordnung verabschiedet hat. Vereinfacht ausgedrueckt tritt das Gesetz nicht in Kraft, ehe

die Verordnung erlassen und der vom Praesidenten bestimmte Zeitpunkt eingetreten ist.

3. Bis dahin bleibt das alte MCA angewendetes Recht.

4. Bei unserem letzten Gespraech mit der DICA wurde uns mitgeteilt, dass die Verordnung

voraussichtlich Mitte Juni oder Juli 2018 erlassen wird, wobei sie am 01.08.2018 in Kraft treten

soll. Bis vor kurzem glaubte man noch an Wirkung vor dem Ende des Jahres 2017.

5. Die Vorschriften des MCL gelten bereits vor dem 01.08.2018, werden aber erst ab diesem

Zeitpunkt in Kraft treten und wirksam sein.

6. Die DICA wird die naechsten acht Monate damit verbringen, seine Online-Anwendungen,

Formulare, Verfahren, Richtlinien und Handbuecher auf den aktuellsten Stand zu bringen und

seine Mitarbeiter durch Schulungen im Hinblick auf das MCL vorzubereiten.

Was bedeutet das alles?

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Die Verzoegerung ist bedauerlich. Es besteht jedoch Hoffnung. Sobald der 01.08.2018 eintritt,

wird Myanmar ueber ein neues und hochmodernes rechtliches Rahmenwerk verfuegen, das in der

Lage ist, die erwarteten hoeheren Auslandsinvestitionen und M&A-Aktivitaeten effektiv zu

bewerkstelligen. Dies stellt eine weitaus bessere Alternative dar, als die Anwendung des MCL

ohne den unterstuetzend wirkenden Durchfuehrungsrahmen. Diese Situation wird eine Win-Win-

Situation fuer Investoren und Staat sein. Das Verfahren wird nun gestrafft, modern und bereit zur

Anwendung sein.

Welche Vorteile Bestehen mit Inkrafttreten des MCL?

Das MCL stellt einen grossen Erfolg fuer in- und auslaendische Investoren in Myanmar dar. Mit

Inkrafttreten koennen Auslaender Anteile burmesischer Unternehmen kaufen, wodurch letztere

groesseren Zugang zu auslaendischen Kapital haben werden. Dies stellt zweifelsfrei einen

Meilenstein dar und wird den von der Wirtschaft ernsehnten neuen Reiz setzen.

1. Erwerb eines Anteils von bis zu 35%, ohne dass die Eigenschaft als burmesisches

Unternehmen verloren geht

Mit dem MCA wurden Unternehmen entweder alls Unternehmen Myanmars oder al

auslaendische Unternehmen eingestuft. Eines der groessten Probleme bestand darin, dass ein

Unternehmen zu 100% in einheimischer Hand liegen musste, es sei denn, die DICA hatte die

Genehmigung zur Aenderung der Einordnung gegeben. In der Praxis wurde eine solche

Genehmigung jedoch nur selten erteilt. Dementsprechend waren die meisten Unternehmen in

Myanmar fuer auslaendische Unternehmen weitestgehend tabu. Das MCL aendert all dies.

Die Moeglichkeit der Auslaendische Investitionen durch direktes Eigentum wird entscheidend

sein, um das Interesse und Vertrauen der Anleger zu erhalten. Darueber hinaus werden einige

neue Investmentmoeglichkeiten durch den Geltungsbereich des § 1b Mitteilung 15/2017

eroeffnet werden.

2. Kauf von Geschaeftsanteilen ohne Genehmigung der DICA

Durch das MCL muss die DICA nur noch bei Ueberschreitung der 35%-Grenze in Kenntnis

gesetzt werden. In diesem Fall muesste das Unternehmen in eine auslaendische Gesellschaft

umgewandelt werden. Myanmars Gesetzgebungsorgan, das Pyidaungsu Hluttaw, erkannte,

dass unter dem bisher bestehendem MCA kaum Schutz fuer Minderheitsaktionaere bestand

und dies im Hinblick auf besser entwickelte Rechtssysteme geaendert werden muss.

Der Grossteil der Anleger wird 35% oder weniger an einem Unternehmen halten.

Nach dem MCL werden Minderheitsaktionaere das Recht haben, gegen das unternehmen

gerichtliche Schritte wegen „unterdrueckendem Verhaltens“ einzuleiten, weil die Mitglieder

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zu Unrecht benachteiligt oder diskriminiert wurden. Minderheitsaktionaere koennen nun

Sitzungen einberufen, Beschluesse anregen und einfacher Akteneinsicht erlangen.

3. Eigentum an 35% der Anteile an oeffentlichen Unternehmen, die an der Yangon Stock

Exchange (ZSX) notiert sind

Wir betrachten dies als einen groessen Wendepunkt in der Wirtschaft. Oeffentliche

Unternehmen Myanmars koenenn nun auf auslaendisches Kapital zugreifen, um sich an der

YSX zu listen. Dies wird die Entwicklung des YSX fordern, indem auslaendsiche Investoren

zum Investment angeregt werden.

4. Die Erlaubnis des verwaltungsrats die Form der gegenleistung fuer die Ausgabe der

Aktien zu bestimmen

Die Bewertung muss fuer die Gesellschaft und ihre Aktionaere fair und angemessen sein. Der

Barwert darf nicht unter dem fuer die ausgegeben Aktien gutgeschriebenen Betrag liegen.

5. Die Moeglichkeit angepasste Satzungen zu verfassen, soweit sie nicht gegen das MCL

verstossen

Nun sind die Unternehmen in der Lage Anteilsklassen zu emittieren, um die

Unternehmensgruendung zu foerdern. Ausserdem koenenn Aktionaersrechte entsprechend

strukturiert werden, sodass eine bestimmte Gruppe von Anteilseignern

Dividendenausschuettungen erhalten kann oder ein spezielles Stimmrecht erhaelt. Dies kann

auch geschehen, ohne dass das Unternehmen Gewinne macht, soweit das es den Solvenztest

besteht. Dies eroeffnet verschiedene Optionen zum Fundraining.da nun auch Aktienotionen

und wandelbare Aktien ausgegeben werden koennen.

Gesellschaften werden nicht mehr verpflichtet sein, Gegenstaende gemaess der

Statuten/Grundungsurkunden zu besitzen, es sei denn, dies wird trifft vorab auf Zustimmung

der Mitglieder.

Investoren sollten pruefen, ob es sich ohnt, bestehende Regelungen zu aktualisieren, um von

den Aenderungen im Rahmen der MCL zu profotieren.

Falls weitere Fragen zum Thema bestehen, wuerden wir uns ueber Ihren Kontakt sehr freuen.

Melden Sie sich hierfuer bei Dr. Oliver Massmann ([email protected]), dem Partner

von Duane Morris Selvam Myanmar.

Vielen Dank.

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